Vaterrechte – Welche Rechte hat der leibliche Vater?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Ein Vater hat ebenso Rechte wie die Mutter eines Kindes. In der Vergangenheit waren diese Rechte für Väter jedoch weniger umfangreich als heute. Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen. Doch welche Rechte hat ein Vater konkret?

Das Wichtigste in Kürze: Rechte als Vater

Welche Rechte haben Väter?

Zu unterscheiden ist mitunter zwischen rechtlicher und leiblicher Vaterschaft. Mehr zur Unterscheidung lesen Sie hier. Die rechtliche Vaterschaft kann durch eine Vaterschaftsanerkennung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erlangt werden. Stimmt die Kindsmutter der Vaterschaft oder der Sorgeerklärung nicht zu, können Vaterrechte auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was für Rechte hat ein Vater nach der Trennung?

In jedem Fall hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Es gint in Deutschland sogar eine Umgangspflicht. Ebenso haben Väter in aller Regel zusammen mit der Mutter Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht.

Welche Rechte hat man als Vater ohne Sorgerecht?

Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann er in aller Regel ein Recht auf Umgang erheben, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.

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Rechte von Vätern: Welche Rechte haben Väter in Deutschland?

Vaterschaftsrechte: Leiblicher versus rechtlicher Vater

Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.
Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.

Nicht immer stimmen leiblicher und rechtlicher Vater überein. Vor allem, wenn die Kindseltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder ein Elternteil mit einer anderen Person liiert ist, können biologische und rechtliche Vaterschaft auseinanderklaffen.

Dies liegt vor allem an § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird die Vaterschaft eines Mannes für ein Kind behandelt, wobei die Ehe begünstigt ist:

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Für die Praxis bedeutet der Wortlaut des Gesetzestextes, dass der Mann, der bei Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, automatisch als Vater des Kindes eingetragen wird und somit alle Vaterrechte erlangt.

Ist jedoch ein anderer Mann biologischer Vater des Kindes, war es in der Vergangenheit äußerst schwierig, den Umgang oder gar das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erlangen. Erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte änderte sich die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte des leiblichen Vaters.

Rechte als Vater bei unehelichem Kind

So sind Vaterrechte also meist kein Thema, wenn die biologischen Eltern verheiratet sind, denn in diesem Fall haben sowohl Mutter als auch Vater zwangsläufig das gemeinsame Sorgerecht. Aber welche Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes?

Denn ein uneheliches Kind kann die Rechte des leiblichen Vaters problematisch erscheinen lassen. Sind sich Mutter und Vater über das Vaterrecht jedoch einig, ist normalerweise eine Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1592 Abs. 2 BGB ausreichend, um die Vaterrechte bei unehelichen Kindern zu klären.

Vaterrechte durch Vaterschaftsanerkennung

Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.
Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.

Bei unverheirateten Eltern bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchzuführen.

Dies ist sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt möglich. Der Vater erlangt die Rechte dadurch direkt bei der Geburt und es kann eine vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Allerdings ist die Zustimmung der Kindsmutter vonnöten.

Auch dann, wenn das Kind bereits auf der Welt ist, können die Vaterschaftsrechte bei Standes- und Jugendamt beurkundet werden. Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht gleichzusetzen. Dieses kann durch eine Sorgeerklärung von Vater und Mutter jedoch ebenfalls noch vor Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragt werden.

Vaterschaft ohne Zustimmung der Mutter

Komplizierter wird es oftmals, wenn die Rechte unverheirateter Väter nach einer Trennung durchgesetzt werden sollen, die Kindsmutter dem jedoch nicht zustimmt. In einem solchen Fall bleibt dem Vater meist nur die Beantragung der Vaterrechte beim Amtsgericht.

In einem sogenannten Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird dann die Vaterschaft gerichtlich ermittelt – meist in Form eines Vaterschaftstestes. Väter, die ihre Vaterrechte am Kind bei Bestehen einer rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes durchsetzen wollen, sollten hingegen vor dem Amtsgericht eine Vaterschaftsanfechtung forcieren. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt für Väterrechte zu beauftragen.

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Durchsetzung des gemeinsamen Sorgerechts

Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.
Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.

Weigert sich die Kindsmutter beharrlich, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, haben Väter die Möglichkeit, ihre Vaterrechte wie das Sorgerecht einzuklagen. § 1626a Abs. 2 führt dazu aus:

(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Demnach müssen konkrete Gründe vorliegen, warum die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde, damit das Gericht die Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts verweigern kann. Eine bloße Ablehnung der Kindsmutter ist nicht ausreichend.

Väter können auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann müssen jedoch ebenfalls triftige Gründe vorliegen, warum die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes schaden würde.

Vaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht

Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.
Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.

Die Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht. Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind. So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.

Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Können sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet. Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben.

Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden. Seit 2013 haben leibliche Väter außerdem auch dann ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind, wenn die rechtliche Vaterschaft bei einem anderen Mann liegt! Nur im Falle einer Adoption können die Vaterrechte des Erzeugers unter Umständen nicht mehr bestehen.

Rechte für geschiedene Väter

Anders als bei der Geburt eines Kindes, hat die Scheidung der Eltern keine direkte Bedeutung für die Vaterrechte. Bestand zuvor ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen.

Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.
Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.

In jedem Fall gilt jedoch, dass die Rechte vom Vater, der unverheiratet oder geschieden ist, sich auf das Umgangsrecht erstrecken.

In aller Regel kann der andere Elternteil auch nicht bestimmen, welche Aktivitäten während des Umgangs unternommen werden oder wo der Umgang stattfindet, unabhängig davon, bei wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt.

Väterrechte: Pflichten beim Unterhalt

Die leibliche und rechtliche Vaterschaft bringt neben den Rechten auch Pflichten mit sich. Wer ein Kind zeugt, kann sich diesen Pflichten nach deutschem Recht nicht einfach entziehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Umgangspflicht.

Außerdem sind Väter unterhaltspflichtig. Wie viel Unterhalt für ein Kind gezahlt werden muss, richtet sich im Streitfall vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Väter, die wiederum für ein Kuckuckskind Unterhalt zahlen, können durch eine Vaterschaftsanfechtung die eigene rechtliche Vaterschaft und damit auch ihre Vaterrechte in Zweifel ziehen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • Hans sagt:

    Nur Lippenbekenntnisse ;) Mich würde mal Interessieren in welcher Welt hier manche Leben die Realität sieht so aus das Väter überhaupt keine Rechte haben, von den Rechten die Sie hier als Fortschritt anpreisen bringen in der Realität absolut gar nichts ;) Fun Fakt: Deutschland hat die Väterfeindlichsten Gesetzte in ganz Europa und keinen Juckt es…Aber hey wer möchte schon sein Kind aufwachsen sehen LOL es ist doch viel wichtiger den Schreiner von nun an Schreinerin zu nennen…

  • Uwe sagt:

    Väter sind im Familienrecht faktisch rechtlos. Weder die gemeinsame Sorge noch eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung sind das Papier, geschweige denn den RA wert. Männer, verweigert Euch der Vaterrolle und zeigt keine Kinder: mit Kind hat die Mutter Macht über Euer Geld und damit über Euer Leben. Faktisch sind Vaterrechte (Sorge, Umgang) im Alltag und vor Gesetz nicht durchsetzbar. Das muss jeder Mann wissen!!

  • Krähe sagt:

    Die Rechte der Väter sind nach wie vor zu gering.
    Theoretisch muss man sofort zum Gericht um sich den Stress mit der verbitterten Ex zu sparen. Die wird solange den Vater in den Dreck ziehen, bis er mit den Nerven am Ende ist. Und womöglich sich so sehr provozieren lässt, dass er eine Dummheit begeht.

    Daher der DRINGENDE Rat an jeden Vater. Geht sofort zum Anwalt. Lasst euer Schicksal und die eures Kind nicht von einer psycho Ex ruinieren.
    Gleich ein weiterer Tip, redet nicht über alles mit euerer Partnerin, sie kann und wird es gegen euch verwenden, wenn es zu solchen Streitigkeiten kommt.

  • Alex sagt:

    Wie war das? Ich hatte mal Kinder, jetzt hab ich Rechnungen.

  • Martin sagt:

    ..wenn sie nicht aufhören das zu tun was Ihre Ex-Partnerin von Ihnen verlangt, ist innerhalb von 2 Jahren Ihr Sorgerecht weg – ..genauso war es …

    Weil ich wollte dass beide Kinder auf eine Privatschule gehen – Kosten pro Jahr 50.000€ – ist meine Ex mit den Kindern weggezogen – Ich sollte innerhalb 1 Woche zu dem Umzug zustimmen (der Große kam gerade in Klasse 4, der Kleine in Klasse 2) – im Verlauf corona habe ich eine Privatlehrerin organisiert- und beide Kinder sind im Schnitt eine Note besser geworden- wir haben eine Hausaufgaben Liste geführt wer welche Hausaufgaben vergessen hat usw. 80% war nachweislich bei meiner Ex vergessen- der Richter hat mir dann gesagt, dass es hier nicht darauf ankommt. Ich habe dann gesagt (..) wissen Sie ich versuche meine Kinder zu überlebensfähigen Individuen in der Gesellschaft zu erziehen..daraufhin sagte der Richter .. im Moment ist es wichtig die Kinder auf emotionaler Ebene zu begleiten. In dieser Verhandlung wurde dann auch durch meine Ex bekannt gegeben dass die Kinder psychische Schäden durch die Trennung hätten und Therapie bedürftig seien – auf Nachfrage (ich hatte ja damals noch das Sorgerecht) wurden mir keine Information erteilt..(.,) am Ende der Verhandlung war das Sorgerecht weg..und sie darf mit den Kindern umziehen – und reist damit die Kinder aus ihren gewachsenen Strukturen heraus- 4 Monate nach der Verhandlung wurde immer noch keine Therapie begonnen (..,) der Richter sagte mir .. wir verhandeln hier über zwei Dinge 1. die Kinder ziehen mit der Mutter um oder 2. die Kinder leben zukünftig im Haushalt des Vaters (ich hatte bis dato erweitertes umgangsrecht 40% Vater 60% Mutter) – ich habe dann den Richter darauf aufmerksam gemacht dass wir ja noch über eine 3te Sache verhandeln und die Möglichkeit besteht dass die Mutter nicht umziehen.. und wir alles so lassen wie es ist..- darauf sagte der Richter ..-dass sei wohl eher eine persönliche Entscheidung der Kindesmutter..und dies wäre nicht verhandelbar

    wir gehen ins Beschwerdeverfahren.. aber kein Gericht der Welt wird diese Umzug wieder Rückgängig machen..!

    An alle Väter da draußen – es ist fast unmöglich gegen das System zu gewinnen (..) wir können es aber den Frauen da draußen so schlimm wie möglich machen – und alles versuchen…falls ich das Beschwerdeverfahren verlieren sollte werde ich die 500.000€ Bildungskosten die ich dann spare in eine Ferienwohnung in Dubai investieren – und vielleicht fie Religion wechseln (..) die Gesellschaft möchte das ja so…

  • Diane sagt:

    Hallo, meine 9 Jährige Enkeltochter lebt seit 2 Jahren mit ihrer Mutter sehr weit entfernt von ihrem Vater.
    Sie ist auf sich alleine angewiesen. Die Mutter Studiert. Steht alleine auf macht sich ihr Essen selbst . Dann zur Schule und nach der Schule in ein Hort. Dann geht sie alleine wieder nach Hause. Ihre Termine bei der Logopädin muss sie auch alleine wahrnehmen. Nun möchte das Kind wieder zu ihrem Vater dort sind ihre beiden Halbschwestern und sie hat dort auch ihre Freunde und Familie die sich um sie kümmern. Die Mutter und der Vater waren nicht verheiratet. Die Mutter hatte zu ihrer Tochter gesagt das wenn sie zu ihrem Vater möchte das Sie jederzeit kann. Jetzt möchte sie wieder zurück zu ihrem Vater und bekam ein Nein. Der Vater wird jetzt Unterdruck gesetzt wenn er nicht sagt das sie bei ihrer Mutter besser aufgehoben ist . Das Jugendamt war auch schon involviert. Das war sehr enttäuschend wie die reagiert haben. Die Mutter hat den Vater verlassen . Kurze Zeit nach der Geburt des Kindes. Er kämpft für seine Tochter und wird mit Füßen getreten. Für mich als Oma ist das schon Kindeswohlgefährdung. Das Kind leidet. Was muss passieren. Kinder und Väter haben keine Lobby

  • Sascha sagt:

    In meinen Augen haben Väter keine Rechte. Das ist ein dummes blabla. Die Mutter kann tun und machen was sie will und es interessiert niemanden. Man darf kein Vater, Vater sein. Weil man einen immer Steine in dem Weg legt.

  • Sebastian sagt:

    Hallo liebe Väter,

    Ich bin wie viele andere Männer ziemlich enttäuscht vom Rechtsstaat.

    Zur Zeit bin ich in Verhandlungen, wie mein Umgangsrecht mit meinen beiden Kindern weiter verlaufen, was ich im August vor Gericht einklagen musste!
    Das Jugendamt hat mich schlecht geredet, obwohl es wichtige Informationen weggelassen hat.
    Ich frage mich nur ob es rechtlich eine Straftat war,dass meine ex den schriftlichen e-mail Verkehr dem Jugendamt ohne mein Wissen weitergeben durfte?!
    Meine Kinder wollen zu mir ,dies wird bewusst nicht zugelassen und obwohl das Gericht einen Sonntag alle 2 Wochen zur Eingewöhnung beschlossen hat, sollte meine Kinder auch wieder reguläre das Wochenende bei mir verbringen dürfen! Jetzt aber muss dies gemeinsam bei der Elternratstelle gemeinsam mit meiner ex Frau vereinbart werden, was sich hin zieht…
    In dieser Zeit wurde ich auf vollen Unterhalt verklagt und muss somit 589 € zahlen obwohl mein Einkommen bei 1700 € netto liegt und nicht wie auf der Düsseldorfer Tabelle beginnend bei 1900€.
    Jetzt darf ich nicht wie gesetzlich vorgegeben 1180€ einbehalten sondern muss mit 1000€ zurecht bekommen, dabei hat Sie das Haus sowie den anderen Großteil erhalten!
    Ich gehe 40std arbeiten und als Handwerker klage ich mit Rückenschmerzen, aber das Gericht sagt trotzdem ich könnte mehr arbeiten gehen um die Differenz auszugleichen…
    Gerechtigkeit ist was anderes und der Staat beutet ehrliche Menschen aus…Ich würde besser dran ,wenn ich arbeitslos wäre!
    Rücksicht auf Väter wird nicht genommen,stattdessen wird es auf Rücken der Kinder ausgetragen….
    Kinder sind kein Eigentum von der Mutter,aber solange da keine gesetzlichen Maßnahmen gegen so ein Verhalten eingeführt werden, werden wir Väter dafür bluten müssen.

    Ich wünsche allen Vätern, die Kraft durch zu halten, stolz zurück zu schauen, dass Mann nicht für die Kinder aufgegeben hat und Karma wird es hoffentlich später richten, spätestens wenn unsere Kinder groß sind und fragen!

  • Sören sagt:

    Ich habe ne frage und brauche Rat. Ich mache es kurz. Ich habe ne Frau kennen gelernt die aber noch verheiratet ist aber die aber nicht zusammen leben und sie hat mich halt so gesehen ausgenutzt um ihre Worte “ ich brauche mehr geld und deswegen wollte ich ein kind von dir was ich auch bald bekomme und jetzt hau ab“. Ich wollte aber kein Kind aber sie hat eine Nacht ausgenutzt…. und jetzt droht sie mir mit mit dem Jugendarbeit. Sie hat so gesehen mein leben ruiniert. Sie ist aber ja nich verheiratet und wenn ich das richtig raus gelesen habe gehört das Kind ja dem Mann von hier weil die beiden noch in einer ehelichen Beziehung sind, wie ist das jetzt mit dem Unterhalt und so weiter ? Ich bin echt ratlos und überfordert.

    Ich bedanke mich schon mal
    Schöne Grüße sören

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sören,

      unterhaltspflichtig ist in aller Regel der rechtliche Vater. Ist die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, so gilt ihr Ehemann gemeinhin als rechtlicher Vater, unabhängig von der biologischen Abstammung des Kindes. Wie es sich jedoch am Ende in Ihrem Einzelfall verhalten wird, können wir an dieser Stelle nicht abschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alex sagt:

    Väter haben nun zwar mehr Rechte, aber es kommt mir immer noch so vor als hätten wir hier ein patriarchisches System, indem wir der Mutter eher die Fürsorge der Kinder zutrauen auch wenn der gesunde Menschenverstand eigentlich dagegen sprechen sollte. Nach der Geburt unserer Tochter fing das Geschrei, die Selbstverletzung und Androhung schlimmerer Sachen bei meiner Frau an. Immer mit dem Ziel mich zu verändern, obwohl ich nahezu alles dafür getan hab und mich immer wieder angepasst habe. Job gewechselt, Nebenbei zusätzlich den Haushalt geschmissen, Keinen Kontakt mehr zu Freunden und Familie gehabt und wurde trotzdem immer weiter angeschrieen und gedemütigt. Das Muster war immer gleich „du bist schuld, warum bist du so?“ und wenn ich dann nicht mehr konnte „Ich brauche dich“ gekoppelt mit Tränen und Ihren Eltern die sie dann tröstenden. Das schlimmste, und das belastet mich noch heute, sehr oft war unsere kleine Tochter anwesend und musste das laute Geschrei mitbekommen. Auch die Momente, als sich meine Frau in die Küche begab und Messer zog um sich zu verletzen. Ich musste die Kleine dann kurz auf dem Sofa ablegen und meiner Frau dann die Messer aus der Hand reissen. 2 Jahre lang habe ich die Situation ausgehalten, danach wurde ich in eine Psychiatrie eingeliefert, damals war meine erste Wahrnehmung, dass nun wohl alle mit der Situation zufrieden sind, obwohl ich Ihren eigenen Eltern die Situation mehrfach geschildert habe. Letztendlich war es zunächst für mich eine Befreiung aus dem Terror, dennoch ist ja meine Tochter noch darin gefangen. So habe ich aus der Klinik versucht Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen, aber auch hier wurde die Psychologie benutzt. Da du dein Kind ja nicht einfach so sehe kannst wenn dein Partner nicht will, bedarf es dem Einsatz von Familiengericht. Ich musste alle Wege bestreiten, bis es letztendlich soweit war und ich die Kleine wieder sehen konnte, obwohl ich der Vater bin und jeden Tag für die Kleine da war. Insgesamt 8 Monate waren wir dadurch getrennt und der Kleinen wurde nun auch eingeredet mich mit dem Vornamen anstelle mit Papa anzureden. Ich würde gerne in einer Welt leben, in der Ungerechtigkeit komplett Geschlechtslos ist und Fakten mehr zählen. Jedes Elternteil, sofern keine Gefährdung für das Kind besteht, sollte umgehend mit jeglichen Maßnahmen Zugang zu seinem Kind bekommen!

  • Markus sagt:

    Hallo, heute ist mir mitgeteilt worden, dass sich meine Ex-Frau (bei der unsere mittlerweile 8-jährige gemeinsame Tochter lebt) sich erneut scheiden lässt. Meine Tochter trägt (mit meiner Zustimmung) den Nachnamen des baldigen Ex.
    Frage 1 – habe ich Möglichkeiten meine Tochter zu mir und meiner „neuen“ Familie zu holen? Sie ist regelmäßig und gerne bei uns und hätte dann in dieser stürmischen Zeit eine relativ intakte Familie um sich…
    2. Gibt es Möglichkeiten die Namensvergabe (Nachnamen) zu revidieren?
    3. Hat jemand Erfahrungswerte – vor allem was das Kindeswohl angeht?
    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen
    Beste Grüße

  • Klaus sagt:

    Wir haben in Deutschland nur Gesetze die einem Vater gar nichts bringen. Alleine der Umgang sollte an den Unterhalt gekoppelt werden. Kein Umgang kein Geld. Dann würden die meisten Kinder auch mit Vater aufwachsen. Ja ja ich weis das Geld ist ja für das Kind. Aber sorry so würde es funktionieren und vielen Kinder würde der Vater nicht vorenthalten aus Rache der Ex

  • Samadhi sagt:

    Hallo allerseits,
    im Freundeskreis gibt es folgender Fall: Mutter übergibt nach der Scheidung die zwei Kinder, 2 und 4 Jahre dem Jugendamt, weil sie sich einem anderen Mann widmen will. Der leibliche Vater konnte aus systembedigten Gründen zu jenem Zeitpunkt die Kinder nicht bei sich aufnehmen. Jetzt ist eine Situation eingetreten, die ihm dies ermöglicht, das Jugendamt verweigert ihm allerdings die Aufnahme. Ad vocem: beide haben eine andere Staatsangehörigkeit als die hiesige. Was steht ihm als Möglichkeit zur Verfügung, außer einen Anwalt beauftragen zu müssen? Samadhi

  • I. sagt:

    Väter haben überhaupt keine Rechte! Die Mutter zieht weit weg und kann fast machen was sie will. Vor Gericht ist man Grundsätzlich auf der Seite der Mutter! Das die Kinder jedes mal weinen wenn ich sie zur Mutter bringe und sie nicht zur Mutter wollen, interessiert niemanden.

  • W. sagt:

    Auch sorgeberechtigte Väter, haben in Deutschland keine Rechte. Nur gegenüber einem Inkassobüro,das sich Jugendamt nennt. Dies zum wohl des Kindes

  • Jutta sagt:

    Welche Rechte hat ein Vater, wenn das gemeinsame Sorgerecht beschlossen wurde, die Mutter sich jedoch nicht an Vereinbarungen hält? Das Kind darf nur nach Lust und Laune der Mutter zum Vater. Gibt es da rechtliche Möglichkeiten? Jutta

  • Ben sagt:

    Ich komm aus Kanada . Ich bin leiblicher Vater eines Kindes in Deutschland. Mein Kind wurde von der Mutter und dieser Familie gestohlen, die reich und mächtig ist. Ich brauche Hilfe. Ich bitte innen

  • André sagt:

    Bitte nehmen sie es mir nicht übel, aber wenn die Tochter bei Pflegeeltern lebt und nicht bei Ihnen, obwohl sie ja Sorgerecht haben, dann können sie ja mit ihrem Leben doch auch nicht vollends zurechtkommen oder?

  • Kay sagt:

    Find ich ja lustig. Rechte sind das“Umgangsrecht“, was von Vater und Kind ausgeht. Ist ein kind Klein entscheidet die Mutter, sagt es ein kind ist es beeinflusst oder entfremdet. Und Pflichten sind nur das Geld. Das ist das Einzige was Mutter & Jugendamt interessiert. :-(

  • Christina sagt:

    Hallo ich habe gerne eine frage ,ich habe eine 2 jähre Tochter die bei den Pflegeeltern wohnt . Mein Ex Freund ist der Vater meines Kindes . Er ist Alkoholiker ,er hat kein Sorgerecht . Ich habe das alleinige Sorgerecht . Ich will nicht das der Mann meine Tochter sieht. er selbst ist mit seinen leben überfordert . Die Pflegeeltern meiner Tochter sind damit einverstanden das der mann nicht an meine Tochter ran darf.

    kann ich das Besuchrecht und Umgangsrecht gegenüber meinen Ex-Freund unterlassen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina

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