Vaterrechte – Welche Rechte hat der leibliche Vater?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Ein Vater hat ebenso Rechte wie die Mutter eines Kindes. In der Vergangenheit waren diese Rechte für Väter jedoch weniger umfangreich als heute. Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen. Doch welche Rechte hat ein Vater konkret?

Das Wichtigste in Kürze: Rechte als Vater

Welche Rechte haben Väter?

Zu unterscheiden ist mitunter zwischen rechtlicher und leiblicher Vaterschaft. Mehr zur Unterscheidung lesen Sie hier. Die rechtliche Vaterschaft kann durch eine Vaterschaftsanerkennung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erlangt werden. Stimmt die Kindsmutter der Vaterschaft oder der Sorgeerklärung nicht zu, können Vaterrechte auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was für Rechte hat ein Vater nach der Trennung?

In jedem Fall hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Es gint in Deutschland sogar eine Umgangspflicht. Ebenso haben Väter in aller Regel zusammen mit der Mutter Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht.

Welche Rechte hat man als Vater ohne Sorgerecht?

Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann er in aller Regel ein Recht auf Umgang erheben, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.

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Rechte von Vätern: Welche Rechte haben Väter in Deutschland?

Vaterschaftsrechte: Leiblicher versus rechtlicher Vater

Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.
Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.

Nicht immer stimmen leiblicher und rechtlicher Vater überein. Vor allem, wenn die Kindseltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder ein Elternteil mit einer anderen Person liiert ist, können biologische und rechtliche Vaterschaft auseinanderklaffen.

Dies liegt vor allem an § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird die Vaterschaft eines Mannes für ein Kind behandelt, wobei die Ehe begünstigt ist:

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Für die Praxis bedeutet der Wortlaut des Gesetzestextes, dass der Mann, der bei Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, automatisch als Vater des Kindes eingetragen wird und somit alle Vaterrechte erlangt.

Ist jedoch ein anderer Mann biologischer Vater des Kindes, war es in der Vergangenheit äußerst schwierig, den Umgang oder gar das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erlangen. Erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte änderte sich die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte des leiblichen Vaters.

Rechte als Vater bei unehelichem Kind

So sind Vaterrechte also meist kein Thema, wenn die biologischen Eltern verheiratet sind, denn in diesem Fall haben sowohl Mutter als auch Vater zwangsläufig das gemeinsame Sorgerecht. Aber welche Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes?

Denn ein uneheliches Kind kann die Rechte des leiblichen Vaters problematisch erscheinen lassen. Sind sich Mutter und Vater über das Vaterrecht jedoch einig, ist normalerweise eine Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1592 Abs. 2 BGB ausreichend, um die Vaterrechte bei unehelichen Kindern zu klären.

Vaterrechte durch Vaterschaftsanerkennung

Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.
Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.

Bei unverheirateten Eltern bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchzuführen.

Dies ist sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt möglich. Der Vater erlangt die Rechte dadurch direkt bei der Geburt und es kann eine vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Allerdings ist die Zustimmung der Kindsmutter vonnöten.

Auch dann, wenn das Kind bereits auf der Welt ist, können die Vaterschaftsrechte bei Standes- und Jugendamt beurkundet werden. Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht gleichzusetzen. Dieses kann durch eine Sorgeerklärung von Vater und Mutter jedoch ebenfalls noch vor Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragt werden.

Vaterschaft ohne Zustimmung der Mutter

Komplizierter wird es oftmals, wenn die Rechte unverheirateter Väter nach einer Trennung durchgesetzt werden sollen, die Kindsmutter dem jedoch nicht zustimmt. In einem solchen Fall bleibt dem Vater meist nur die Beantragung der Vaterrechte beim Amtsgericht.

In einem sogenannten Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird dann die Vaterschaft gerichtlich ermittelt – meist in Form eines Vaterschaftstestes. Väter, die ihre Vaterrechte am Kind bei Bestehen einer rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes durchsetzen wollen, sollten hingegen vor dem Amtsgericht eine Vaterschaftsanfechtung forcieren. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt für Väterrechte zu beauftragen.

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Durchsetzung des gemeinsamen Sorgerechts

Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.
Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.

Weigert sich die Kindsmutter beharrlich, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, haben Väter die Möglichkeit, ihre Vaterrechte wie das Sorgerecht einzuklagen. § 1626a Abs. 2 führt dazu aus:

(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Demnach müssen konkrete Gründe vorliegen, warum die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde, damit das Gericht die Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts verweigern kann. Eine bloße Ablehnung der Kindsmutter ist nicht ausreichend.

Väter können auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann müssen jedoch ebenfalls triftige Gründe vorliegen, warum die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes schaden würde.

Vaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht

Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.
Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.

Die Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht. Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind. So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.

Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Können sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet. Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben.

Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden. Seit 2013 haben leibliche Väter außerdem auch dann ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind, wenn die rechtliche Vaterschaft bei einem anderen Mann liegt! Nur im Falle einer Adoption können die Vaterrechte des Erzeugers unter Umständen nicht mehr bestehen.

Rechte für geschiedene Väter

Anders als bei der Geburt eines Kindes, hat die Scheidung der Eltern keine direkte Bedeutung für die Vaterrechte. Bestand zuvor ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen.

Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.
Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.

In jedem Fall gilt jedoch, dass die Rechte vom Vater, der unverheiratet oder geschieden ist, sich auf das Umgangsrecht erstrecken.

In aller Regel kann der andere Elternteil auch nicht bestimmen, welche Aktivitäten während des Umgangs unternommen werden oder wo der Umgang stattfindet, unabhängig davon, bei wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt.

Väterrechte: Pflichten beim Unterhalt

Die leibliche und rechtliche Vaterschaft bringt neben den Rechten auch Pflichten mit sich. Wer ein Kind zeugt, kann sich diesen Pflichten nach deutschem Recht nicht einfach entziehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Umgangspflicht.

Außerdem sind Väter unterhaltspflichtig. Wie viel Unterhalt für ein Kind gezahlt werden muss, richtet sich im Streitfall vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Väter, die wiederum für ein Kuckuckskind Unterhalt zahlen, können durch eine Vaterschaftsanfechtung die eigene rechtliche Vaterschaft und damit auch ihre Vaterrechte in Zweifel ziehen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte an der Universität Bremen. Im Jahr 2011 legte er sein Examen ab. Sein Referendariat absolvierte er am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden. Im Jahr 2018 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Zusätzlich zählen unter anderem das Zivilrecht zu seinen Schwerpunktgebieten.

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Kommentare

  1. Doreen sagt:

    Hallo, mein Mann hat eine Tochter 9Jahre, sie wohnt bei seiner Exfrau und sie haben beide das Sorgerecht. Er informiert seine Exfrau imner im voraus, wann er Urlaub hat, Dez.24, sie hingegen gibt ihm nie ihren Urlaub bekannt. Wir haben Abfang des Jahres Urlaub gebucht, dazu kam kein Einspruch von ihr. Jetzt will sie aber plötzlich mit der Tochter in den Urlaub fahren in der selben Zeit, obwohl wir alles schon gebucht und bezahlt haben. Sie redet auch nicht mit meinem Mann darüber, lässt sich verleugnen und nimmt keine Stellung dazu. Wir wissen es auch nur von der Tochter, sonst wäre sie in einer Woche, obwohl wir sie mitnehmen wollten einfach weg. Was kann mein Mann jetzt noch tun? Es ist nicht richtig, dass sie ihm immer wieder das Kind entzieht.

  2. Hättasch sagt:

    Frauen lügen vor Gericht . Gutachten ergab das die mutter eine lügnerin ist und ihr beiden großen Kinder schon einmal weg hatte sie waren beim Vater.
    Und jetzt ein neues kind und das treiben gegen diesen vater geht weiter .sie manipuliert das Mädchen und das kind hat angst ,wie zum Beispiel ich stecke dich ins Kinderheim wenn du sagst du willst mehr zum Papa .
    traurig aber keiner jugendamt ,sagt nichts dazu glauben der mutter .sie darf weiter lügen und machen was sie möchte .keine Gerichtsverhandlung muss sie bezahlen .

  3. Fenske sagt:

    ich zahle unterhaltsvorschuss ab, für 30 jahre,meine Tochter habe ich seit 6jahren nicht mehr sehen dürfen KM .zahlen geht immer gleiche Sorgerecht, woher nimmt sich die KM
    das recht, das ich kein Kontakt mehr bekomme?

  4. Stefan Z. sagt:

    Guten Tag,
    ich bin bereits seit 11 Jahren von meiner Expartnerin getrennt. In der ersten Zeit wohnten wir noch relativ nah bei einander, sodass ich meinen Sohn 3 mal die Woche besuchen konnte, wenn ich kein Besuchswochenende hatte. In der Woche mit meinem Wochenende habe ich ihn dann 2 mal besucht, bzw. Freitags abgeholt. Auf Grund einer neuen Partnerschaft ist meine Ex dann verzogen, sodass 110km zwischen mir und meinem Sohn liegen. Diese Fahre ich nun 16 mal im Monat. 8 mal zu Besuchstagen und 8mal um ihn abzuholen und zurückzubringen. Nachdem Sie sich nun von ihrem Lebensgefährten getrennt hat, entstand der Wunsch nach einem Weiteren Kind. Da sie dieses mittels offizieller Samenspende nicht realisieren konnte wurde die von Ihr privat organisiert. Nun ist das Kind da und dem Jugendamt wird der Vater verschwiegen, da es eine Absprache auf Grund der privaten Samenspende gibt. Leider ist sie finanziell nicht so gut aufgestellt, als das sie diese Belastung stemmen kann und nun kommt es bei mir zu einer neu Berechnung. Unserem Sohn 12 hat sie nun schon mit Aussagen zur Armutsgrenze und dergleichen Sorgen bereitet, dass er Angst hat die Mietwohnung zu verlieren etc. Aus meiner Sicht reicht es leider noch nicht um das Sorgerecht per Gericht auf mich übertragen zulassen. Nach mehreren telefonaten mit dem zuständigen Jugendamt, konnte man mir keine Hilfe nennen und legt die Hände in den Schoß. Auch der Hinweis, dass mit dem aktuellen Einkommen keine 2 Menschen versorgt werden können und der Unterhalt meines Sohnes nicht ihm zukommt fühlte man sich nicht in der Lage einzugreifen. Auf Grund der Gleichstellung erwäge ich nun eine private Klage auf Gleichberechtigung der Väter mich und des Samenspenders, da dieser per Gesetz Zahlungspflichtig ist. Kennt jemand einen ähnlichen Fall und hat Rat? Im endeffekt sehe ich meinen Sohn enteignet bzw. finanziell Benachteiligt, da das Geld welches Ihm zusteht nicht zu kommt. Am Rande sei erwähnt, dass ich noch so doof war Schuhe, Jacken sowie Möbel und Einrichtung für sein ZImmer zu bezahlen.

  5. Markus sagt:

    Meine Frau und Ich haben eine 10-jährige Tochter. Sie kommt aus Tunesien ich bin Deutscher.
    Wir haben uns leider schon lange auseinander gelebt. Wegen Tochter leben wir noch gemeinsam in unserer Wohnung. Leider häufen sich die Auseinandersetzungen zwischen mir und meiner Frau in letzter Zeit immer mehr. Auch was die Erziehung der Tochter betrifft. Seit einiger Zeit droht sie mir, weg zu gehen und die Tochter mitzunehmen. Dies würde bedeuten, dass sie mit der Tochter in ihre Heimat zurückkehrt. Gibt es Möglichkeiten, dies im Voraus zu verhindern? Gibt es hier hier Mitglieder die mit solchen Situationen Erfahrungen haben?
    Gruß
    Markus

  6. Markus sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage:

    Ich bin seit letztem Jahr geschieden und unsere Jungs (aktuell 13 und 15 Jahre) wohnen bei meiner Ex-Frau.
    Vorletzte Woche sagte mir meine Ex, dass sie mit ein paar Kolleginnen eine einwöchige Fortbildung macht, mehr aber dazu nicht. Fortbildung war sonst immer in München oder Umgebung, d.h. sie ist in der Früh gefahren und war so gg. 17/18 Uhr wieder zuhause.
    Am vergangenen Wochenende habe ich zufällig erfahren, dass die Fortbildung mit Übernachtung in Ischia/Italien war.
    Ich als Vater wusste dieses Detail nicht , aber Ihre Schwester und eine Nachbarin waren voll informiert und sollten täglich immer wieder nach den Jungs schauen…
    Wie soll ich mich hier verhalten und welche Informationsrechte habe ich als Vater?
    Danke und Gruß

  7. André sagt:

    Was kann ich machen wenn die Mutter eine Narzisstin ist . Mein Sohn bis vor 14 Tagen noch bei mir schlafen wollte weil wir unter einander 7/7 geklärt hatten . Und auf einmal er es nicht mehr will . Und die Mutter noch vor ihm sagt was soll ich machen er will nicht mehr zu dir . Wir aber ein sehr enges Verhältnis hatten . Sie ihn jetzt auf eine Art abblockt . Was kann ich da machen ? Waren nicht verheiratet . Hab mir im Ort sogar ne Wohnung gesucht um in seiner Nähe zu sein . Geht man da dann zum Jugendamt oder wer kann mir da helfen !?

  8. André sagt:

    Welche Rechte habe ich als Vater ohne das Sorgerecht?

  9. Jirko sagt:

    Hallo zusammen,
    Wir sind getrennt lebend und nie verheiratet gewesen. Meine Ex Freundin ist auf grund Medizienischer umstände in Rente und bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da ich nicht ausreichend Verdiene. Das Jugendamt ist aus diesem Grund der Meinung, der Kindesmutter zu verbieten mit mir offen über die Situation zu sprechen und obwohl wir Finanziell nachweißlich unterstützun brauchen, Verbieten sie mir einen Regelmäßigen kontakt zu meiner Tochter. Das ganze geht soweit das meine Ex angst hat, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird, wenn ich meinen Väterlichen Plichten nachkomme. Hierbei Scheint dem Jugendamt, das Wohl des Kindes vollkommen egal zu sein.
    Wie soll ich mich als Vater Dagegen zu wehr setzten ? Vor allem wenn ich die Briefe vom Jugendamt mutwillig zum Geburtstag / Weihnachten gesendet werden und erst ankommen nachdem die Frist für die Antwort abgelaufen ist.
    Ich Frage mich immer wieder , wie es sein kann , dass der staat es nicht auf die reihe bekommt, die Gesetzte so eindeutig festzusetzten das sie Eindeutig sind.
    Nur weil ich täglich für meine Tochter da sein Könnte, Fehlt ja trotzdem das geld, was sie über den Unterhalts vorschuss bekommt.
    Es Kann ja nicht sein, dass ich gezwungen werde nicht für meine Tochter da zu sein, nur damit das geld für ihre kleidung und esse da ist.

  10. Achim sagt:

    Hallo zusammen ,
    ich kann euch sagen es ist zum Wahnsinnig werden jedes Mal wenn sich die Mutter meiner Tochter neu verliebt oder schreiben ich einfach wie es ist wenn Sie wieder einen neuen gefunden hat denn die ausnehmen kann fängt sie das Spinnen an und lässt mich meine Tochter einfach nicht sehen oder mit ihr telefonieren ich war jetzt schon zweimal vor Gericht und habe voll Recht bekommen nun hetzt Sie meine Tochter gegen mich auf was ja bei einer Neunjährigen nicht schwer ist Wahnsinn ich sage auch kein Umgang kein Geld das ist die einzige Sprache die die versteht !!!!!!

  11. Timo sagt:

    Ich bin tatsächlich in einer glücklichen Beziehung auch mit der Mutter meines Kindes. Trotzdem möchte ich hier mal aufzeigen. Die Väter sind doch am Arsch. Egal was passiert die Mütter bekommen immer recht. Nur weil man nicht verheiratet ist heisst das doch nicht das den Müttern alles zusteht. Elterngeld bekommen die Mütter. Kindergeld bekommen die Mütter. Was soll der scheiß. Ja ich habe mif meiner Frau darüber geredet. Auch wenn wir glücklich sind mich regt das auf. Der Vater ist nur dazu da zum zahlen. Zu mehr nicht

  12. Thomas sagt:

    Tja bei mir steht das ganze wohl noch an und das Jugendamt schaltet sich nicht ein. Meine Frau hat in einer Nacht und Nebelaktion das gemeinsame Mietshaus mit den Kindern verlassen. Mir wirft sie psychischen Mißhandlung der Kinder vor, was sie getan hat ist um die Potenz 10 höher. Ich habe bisher ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt, allerdings habe ich sie seit einer Woche nicht mehr gesehen, oder gehört. Statt die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung zu lassen, hat das Jugendamt nichts unternommen, sie zurückzuführen. Sie hat sie komplett abgeschottet und ich habe keinerlei Zugriff.
    Das Kindeswohl sehe ich sehr gefährdet, da meine Frau auch die Kinder schon geschlagen hat. Wie ich erfahren habe, kommt durch die Änderung des Aufenthaltortes auch eine neue Zuständigkeit eines Gerichtes zustande, was evtl in ihre Karten spielt, da sie hier vor Gericht schon verloren hat.
    Ohne Absprache mit mir, oder mit dem Jugendamt hat sie die Kinder „verschleppt“. Das das durchgeht ist ein riesen Skandal, die Kinder sind jetzt 10 und 6 und meine Frau hat weder Job noch Ausbildung, das alles will sie machen, aber wie soll das gehen mit Kindern, das interessiert das Jugendamt null.
    Ich bin mehr als schockiert über meine Heimat Deutschland. Fürchte auch das meine Kinder nach Afrika verschleppt werden könnten, da meine Frau Afrikanerin ist.
    Wer kann mir da einen guten Anwalt empfehlen.

  13. Jana sagt:

    Ich muss mal hier als Mutter sagen, das es stimmt, das Väter wirklich nur für den Unterhalt zuständig sein dürfen, andere Rechte haben sie wirklich nicht, wenn eine Mutter dies nicht will und auch Zustimmung von einer Richterin bekommt. Es werden Psychologen herbeigeführt, wenn eine Mutter auch Unterhaltspflichtig wäre, denn in meinem bekannten Fall, müsste die Mutter eigentlich mitzahlen, da die Kinder in der Woche ein Internat besuchen. Doch Mütter brauchen das nicht, einen Sorgeberechtigten Vater wurde einfach weniger Umgang für die Kinder gegeben, da die Mutter den Kindern erzählte, daß sie bis vor das Gericht musste, da der Vater schließlich im Kindesalter tituliert war. Der Richterin ihre Begründung war: der Vater hat schließlich Erwerbsobligkeit und ist somit Unterhaltspflichtig. Die Mutter schämt sich noch nicht einmal, dies eingeklagt zu haben und kassiert den vollen Unterhalt, obwohl die Kinder im Internat groß werden. Die Kinder glauben natürlich der Mutter, dass der Vater alles bezahlen muss und haben sich vor Gericht gegen den Vater gestellt, da die Mutter die Kinder ja schließlich motivieren musste, zu ihrem Vater zu gehen, obwohl er angeblich nicht den titulierten Kindesunterhalt im Kindesalter der Mutter zahlen wollt und zum Gericht ging, da ja keiner mehr obhutelternteil war. Die Richterin unterstützte bewusst die Mutter, das der Vater zeitlichen Umgang für seine Kinder bekommen hat. Und somit sage ich hier als Mutter, es ist eine Schande, was den Kindern angetan wird, nur weil man Unterhalt will , aber als Mutter nicht für die Kinder zahlen will. Ich sage hier als Mutter, keiner hat das Recht den Kindern ein Elternteil zu nehmen, weder wegen Geld oder verletztheit. Jedem Elternteil steht sein Kind zu. In meinen Augen, dürfte es für die Betreuung in vielen Fällen keinen Unterhalt mehr geben, sondern ein Wechselmodell. Diese Mutter hat bewiesen, dass sie alles unternimmt nicht finanziell fpr ihre Kinder dasein zuwollen, sondern den Vater wegen Geld die Kinder zu nehmen. Hat sie auch durch eine Richterin geschafft. Ich hoffe, es gibt bald Richter, die in der Realität leben! Mit freundlichen Grüßen Jana

  14. Kurt sagt:

    Hallo.
    ich Klage Aktuell gegen die Kindesmutter meine Sohn der 2013 und Ehelich geboren wurde auf den Philippinen.
    Seit 2015 bis Dito , verweigert die Mutter mir und dem Kind den Kontakt, obwohl ich die Vaterschaft 2013 durch die Geburtsurkunde des Kindes Anerkannt habe und auch dort im Land bei den zuständige Behörde erfasst ist.
    Nun würde ich gerne wissen wollen, wenn sich jemanden mit dem Philippinischen Familien Recht auskennt, wie dort ein Umgangsrecht gehandhabt wird bei den jeweilige Gerichte, denn in Deutschland ist ein Umgangsrecht, wie in meine Sache gut geregelt. Mein frage stützt sich darauf da mir am 03-06-2022 durch einem Richter lediglich derzeit ein Besucherrecht eingeräumt wurde, wovon ich aber is jetzt noch kein Beschluss oder Bescheid erhalten habe, weder seitens dem dortigen Gericht, noch durch die von mir Handtierende Anwältin die für mich tätig ist dort.?

  15. Christian sagt:

    Hallo, es besteht volgendes Problem.
    Die Mutter und Ex möchte gerne umziehen. Wir beide haben für unseren Sohn das Umgangsrecht und glaub somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ohne meine Zustimmung darfst sie laut Gesetz nicht umziehen. Nun habe ich erfahren das er dann auch auf eine andere Schule gehen. Darf sie das so einfach ohne meine Zustimmung?

  16. T.s94 sagt:

    Hallo ich habe eine Frage:
    Meine Ex-Freundin und ich werden Eltern im November ist es soweit Punkt ich freue mich und gehe richtig auf. Aber meine Ex Freundin verweigert mir sämtliche schwangerschafts Vorbereitungen oder geburtsvorbereitung mitwirken zu dürfen.
    Ihr ist es wahrscheinlich noch nicht bewusst wie viel Verantwortung dahinter steckt. Ich bin bereit mein Leben zu 1800 Grad zu ändern und habe schon mit dem Rauchen aufgehört komplett was schwierig war aber ich will ein guter Vorbild sein und setzte alles daran ein guter Vater zu sein.

    Meine Frage ist kann sie machen was sie will? Oder kann ich da auch irgendwie gegen angehen?

    Denn leider Gottes ist ihre Einstellung immer egal… Und das kotzt mich richtig an…

  17. Andrea sagt:

    Hallo! Ich hoffe mir kann jemand helfen!
    Ich bin getrennt von den Vater meines Sohnes. Ich bin in eine kleine Wohnung in einem Block gezogen, gehe Teilzeit arbeiten habe eine geregelte Betreuung für meinen Sohn und teile mir mit dem Vater meines Sohnes das Sorgerecht. Ich lasse ihn selbstverständlich auch zu den abgemachten Zeiten zu seinem Vater. Alles schien ganz gut zu laufen. Mein Ex hat nun eine Andere kennengelernt und versucht mich jetzt ständig einzuschüchtern. Habe jetzt auch eine Einladung zur Familienberatung bekommen, weil mein Ex der Meinung ist, dass mein Wohnort nicht gut genug für unseren Sohn wäre. Mein Ex wohnt sehr idyllisch…
    Kann er mir was anhaben?? Ich habe Angst meinen Sohn zu verlieren
    Vielen Dank

  18. Hans sagt:

    Nur Lippenbekenntnisse ;) Mich würde mal Interessieren in welcher Welt hier manche Leben die Realität sieht so aus das Väter überhaupt keine Rechte haben, von den Rechten die Sie hier als Fortschritt anpreisen bringen in der Realität absolut gar nichts ;) Fun Fakt: Deutschland hat die Väterfeindlichsten Gesetzte in ganz Europa und keinen Juckt es…Aber hey wer möchte schon sein Kind aufwachsen sehen LOL es ist doch viel wichtiger den Schreiner von nun an Schreinerin zu nennen…

  19. Uwe sagt:

    Väter sind im Familienrecht faktisch rechtlos. Weder die gemeinsame Sorge noch eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung sind das Papier, geschweige denn den RA wert. Männer, verweigert Euch der Vaterrolle und zeigt keine Kinder: mit Kind hat die Mutter Macht über Euer Geld und damit über Euer Leben. Faktisch sind Vaterrechte (Sorge, Umgang) im Alltag und vor Gesetz nicht durchsetzbar. Das muss jeder Mann wissen!!

  20. Krähe sagt:

    Die Rechte der Väter sind nach wie vor zu gering.
    Theoretisch muss man sofort zum Gericht um sich den Stress mit der verbitterten Ex zu sparen. Die wird solange den Vater in den Dreck ziehen, bis er mit den Nerven am Ende ist. Und womöglich sich so sehr provozieren lässt, dass er eine Dummheit begeht.

    Daher der DRINGENDE Rat an jeden Vater. Geht sofort zum Anwalt. Lasst euer Schicksal und die eures Kind nicht von einer psycho Ex ruinieren.
    Gleich ein weiterer Tip, redet nicht über alles mit euerer Partnerin, sie kann und wird es gegen euch verwenden, wenn es zu solchen Streitigkeiten kommt.

  21. Alex sagt:

    Wie war das? Ich hatte mal Kinder, jetzt hab ich Rechnungen.

  22. Martin sagt:

    ..wenn sie nicht aufhören das zu tun was Ihre Ex-Partnerin von Ihnen verlangt, ist innerhalb von 2 Jahren Ihr Sorgerecht weg – ..genauso war es …

    Weil ich wollte dass beide Kinder auf eine Privatschule gehen – Kosten pro Jahr 50.000€ – ist meine Ex mit den Kindern weggezogen – Ich sollte innerhalb 1 Woche zu dem Umzug zustimmen (der Große kam gerade in Klasse 4, der Kleine in Klasse 2) – im Verlauf corona habe ich eine Privatlehrerin organisiert- und beide Kinder sind im Schnitt eine Note besser geworden- wir haben eine Hausaufgaben Liste geführt wer welche Hausaufgaben vergessen hat usw. 80% war nachweislich bei meiner Ex vergessen- der Richter hat mir dann gesagt, dass es hier nicht darauf ankommt. Ich habe dann gesagt (..) wissen Sie ich versuche meine Kinder zu überlebensfähigen Individuen in der Gesellschaft zu erziehen..daraufhin sagte der Richter .. im Moment ist es wichtig die Kinder auf emotionaler Ebene zu begleiten. In dieser Verhandlung wurde dann auch durch meine Ex bekannt gegeben dass die Kinder psychische Schäden durch die Trennung hätten und Therapie bedürftig seien – auf Nachfrage (ich hatte ja damals noch das Sorgerecht) wurden mir keine Information erteilt..(.,) am Ende der Verhandlung war das Sorgerecht weg..und sie darf mit den Kindern umziehen – und reist damit die Kinder aus ihren gewachsenen Strukturen heraus- 4 Monate nach der Verhandlung wurde immer noch keine Therapie begonnen (..,) der Richter sagte mir .. wir verhandeln hier über zwei Dinge 1. die Kinder ziehen mit der Mutter um oder 2. die Kinder leben zukünftig im Haushalt des Vaters (ich hatte bis dato erweitertes umgangsrecht 40% Vater 60% Mutter) – ich habe dann den Richter darauf aufmerksam gemacht dass wir ja noch über eine 3te Sache verhandeln und die Möglichkeit besteht dass die Mutter nicht umziehen.. und wir alles so lassen wie es ist..- darauf sagte der Richter ..-dass sei wohl eher eine persönliche Entscheidung der Kindesmutter..und dies wäre nicht verhandelbar

    wir gehen ins Beschwerdeverfahren.. aber kein Gericht der Welt wird diese Umzug wieder Rückgängig machen..!

    An alle Väter da draußen – es ist fast unmöglich gegen das System zu gewinnen (..) wir können es aber den Frauen da draußen so schlimm wie möglich machen – und alles versuchen…falls ich das Beschwerdeverfahren verlieren sollte werde ich die 500.000€ Bildungskosten die ich dann spare in eine Ferienwohnung in Dubai investieren – und vielleicht fie Religion wechseln (..) die Gesellschaft möchte das ja so…

  23. Diane sagt:

    Hallo, meine 9 Jährige Enkeltochter lebt seit 2 Jahren mit ihrer Mutter sehr weit entfernt von ihrem Vater.
    Sie ist auf sich alleine angewiesen. Die Mutter Studiert. Steht alleine auf macht sich ihr Essen selbst . Dann zur Schule und nach der Schule in ein Hort. Dann geht sie alleine wieder nach Hause. Ihre Termine bei der Logopädin muss sie auch alleine wahrnehmen. Nun möchte das Kind wieder zu ihrem Vater dort sind ihre beiden Halbschwestern und sie hat dort auch ihre Freunde und Familie die sich um sie kümmern. Die Mutter und der Vater waren nicht verheiratet. Die Mutter hatte zu ihrer Tochter gesagt das wenn sie zu ihrem Vater möchte das Sie jederzeit kann. Jetzt möchte sie wieder zurück zu ihrem Vater und bekam ein Nein. Der Vater wird jetzt Unterdruck gesetzt wenn er nicht sagt das sie bei ihrer Mutter besser aufgehoben ist . Das Jugendamt war auch schon involviert. Das war sehr enttäuschend wie die reagiert haben. Die Mutter hat den Vater verlassen . Kurze Zeit nach der Geburt des Kindes. Er kämpft für seine Tochter und wird mit Füßen getreten. Für mich als Oma ist das schon Kindeswohlgefährdung. Das Kind leidet. Was muss passieren. Kinder und Väter haben keine Lobby

  24. Sascha sagt:

    In meinen Augen haben Väter keine Rechte. Das ist ein dummes blabla. Die Mutter kann tun und machen was sie will und es interessiert niemanden. Man darf kein Vater, Vater sein. Weil man einen immer Steine in dem Weg legt.

  25. Sebastian sagt:

    Hallo liebe Väter,

    Ich bin wie viele andere Männer ziemlich enttäuscht vom Rechtsstaat.

    Zur Zeit bin ich in Verhandlungen, wie mein Umgangsrecht mit meinen beiden Kindern weiter verlaufen, was ich im August vor Gericht einklagen musste!
    Das Jugendamt hat mich schlecht geredet, obwohl es wichtige Informationen weggelassen hat.
    Ich frage mich nur ob es rechtlich eine Straftat war,dass meine ex den schriftlichen e-mail Verkehr dem Jugendamt ohne mein Wissen weitergeben durfte?!
    Meine Kinder wollen zu mir ,dies wird bewusst nicht zugelassen und obwohl das Gericht einen Sonntag alle 2 Wochen zur Eingewöhnung beschlossen hat, sollte meine Kinder auch wieder reguläre das Wochenende bei mir verbringen dürfen! Jetzt aber muss dies gemeinsam bei der Elternratstelle gemeinsam mit meiner ex Frau vereinbart werden, was sich hin zieht…
    In dieser Zeit wurde ich auf vollen Unterhalt verklagt und muss somit 589 € zahlen obwohl mein Einkommen bei 1700 € netto liegt und nicht wie auf der Düsseldorfer Tabelle beginnend bei 1900€.
    Jetzt darf ich nicht wie gesetzlich vorgegeben 1180€ einbehalten sondern muss mit 1000€ zurecht bekommen, dabei hat Sie das Haus sowie den anderen Großteil erhalten!
    Ich gehe 40std arbeiten und als Handwerker klage ich mit Rückenschmerzen, aber das Gericht sagt trotzdem ich könnte mehr arbeiten gehen um die Differenz auszugleichen…
    Gerechtigkeit ist was anderes und der Staat beutet ehrliche Menschen aus…Ich würde besser dran ,wenn ich arbeitslos wäre!
    Rücksicht auf Väter wird nicht genommen,stattdessen wird es auf Rücken der Kinder ausgetragen….
    Kinder sind kein Eigentum von der Mutter,aber solange da keine gesetzlichen Maßnahmen gegen so ein Verhalten eingeführt werden, werden wir Väter dafür bluten müssen.

    Ich wünsche allen Vätern, die Kraft durch zu halten, stolz zurück zu schauen, dass Mann nicht für die Kinder aufgegeben hat und Karma wird es hoffentlich später richten, spätestens wenn unsere Kinder groß sind und fragen!

  26. Sören sagt:

    Ich habe ne frage und brauche Rat. Ich mache es kurz. Ich habe ne Frau kennen gelernt die aber noch verheiratet ist aber die aber nicht zusammen leben und sie hat mich halt so gesehen ausgenutzt um ihre Worte “ ich brauche mehr geld und deswegen wollte ich ein kind von dir was ich auch bald bekomme und jetzt hau ab“. Ich wollte aber kein Kind aber sie hat eine Nacht ausgenutzt…. und jetzt droht sie mir mit mit dem Jugendarbeit. Sie hat so gesehen mein leben ruiniert. Sie ist aber ja nich verheiratet und wenn ich das richtig raus gelesen habe gehört das Kind ja dem Mann von hier weil die beiden noch in einer ehelichen Beziehung sind, wie ist das jetzt mit dem Unterhalt und so weiter ? Ich bin echt ratlos und überfordert.

    Ich bedanke mich schon mal
    Schöne Grüße sören

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sören,

      unterhaltspflichtig ist in aller Regel der rechtliche Vater. Ist die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, so gilt ihr Ehemann gemeinhin als rechtlicher Vater, unabhängig von der biologischen Abstammung des Kindes. Wie es sich jedoch am Ende in Ihrem Einzelfall verhalten wird, können wir an dieser Stelle nicht abschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  27. Alex sagt:

    Väter haben nun zwar mehr Rechte, aber es kommt mir immer noch so vor als hätten wir hier ein patriarchisches System, indem wir der Mutter eher die Fürsorge der Kinder zutrauen auch wenn der gesunde Menschenverstand eigentlich dagegen sprechen sollte. Nach der Geburt unserer Tochter fing das Geschrei, die Selbstverletzung und Androhung schlimmerer Sachen bei meiner Frau an. Immer mit dem Ziel mich zu verändern, obwohl ich nahezu alles dafür getan hab und mich immer wieder angepasst habe. Job gewechselt, Nebenbei zusätzlich den Haushalt geschmissen, Keinen Kontakt mehr zu Freunden und Familie gehabt und wurde trotzdem immer weiter angeschrieen und gedemütigt. Das Muster war immer gleich „du bist schuld, warum bist du so?“ und wenn ich dann nicht mehr konnte „Ich brauche dich“ gekoppelt mit Tränen und Ihren Eltern die sie dann tröstenden. Das schlimmste, und das belastet mich noch heute, sehr oft war unsere kleine Tochter anwesend und musste das laute Geschrei mitbekommen. Auch die Momente, als sich meine Frau in die Küche begab und Messer zog um sich zu verletzen. Ich musste die Kleine dann kurz auf dem Sofa ablegen und meiner Frau dann die Messer aus der Hand reissen. 2 Jahre lang habe ich die Situation ausgehalten, danach wurde ich in eine Psychiatrie eingeliefert, damals war meine erste Wahrnehmung, dass nun wohl alle mit der Situation zufrieden sind, obwohl ich Ihren eigenen Eltern die Situation mehrfach geschildert habe. Letztendlich war es zunächst für mich eine Befreiung aus dem Terror, dennoch ist ja meine Tochter noch darin gefangen. So habe ich aus der Klinik versucht Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen, aber auch hier wurde die Psychologie benutzt. Da du dein Kind ja nicht einfach so sehe kannst wenn dein Partner nicht will, bedarf es dem Einsatz von Familiengericht. Ich musste alle Wege bestreiten, bis es letztendlich soweit war und ich die Kleine wieder sehen konnte, obwohl ich der Vater bin und jeden Tag für die Kleine da war. Insgesamt 8 Monate waren wir dadurch getrennt und der Kleinen wurde nun auch eingeredet mich mit dem Vornamen anstelle mit Papa anzureden. Ich würde gerne in einer Welt leben, in der Ungerechtigkeit komplett Geschlechtslos ist und Fakten mehr zählen. Jedes Elternteil, sofern keine Gefährdung für das Kind besteht, sollte umgehend mit jeglichen Maßnahmen Zugang zu seinem Kind bekommen!

  28. Markus sagt:

    Hallo, heute ist mir mitgeteilt worden, dass sich meine Ex-Frau (bei der unsere mittlerweile 8-jährige gemeinsame Tochter lebt) sich erneut scheiden lässt. Meine Tochter trägt (mit meiner Zustimmung) den Nachnamen des baldigen Ex.
    Frage 1 – habe ich Möglichkeiten meine Tochter zu mir und meiner „neuen“ Familie zu holen? Sie ist regelmäßig und gerne bei uns und hätte dann in dieser stürmischen Zeit eine relativ intakte Familie um sich…
    2. Gibt es Möglichkeiten die Namensvergabe (Nachnamen) zu revidieren?
    3. Hat jemand Erfahrungswerte – vor allem was das Kindeswohl angeht?
    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen
    Beste Grüße

  29. Klaus sagt:

    Wir haben in Deutschland nur Gesetze die einem Vater gar nichts bringen. Alleine der Umgang sollte an den Unterhalt gekoppelt werden. Kein Umgang kein Geld. Dann würden die meisten Kinder auch mit Vater aufwachsen. Ja ja ich weis das Geld ist ja für das Kind. Aber sorry so würde es funktionieren und vielen Kinder würde der Vater nicht vorenthalten aus Rache der Ex

  30. Samadhi sagt:

    Hallo allerseits,
    im Freundeskreis gibt es folgender Fall: Mutter übergibt nach der Scheidung die zwei Kinder, 2 und 4 Jahre dem Jugendamt, weil sie sich einem anderen Mann widmen will. Der leibliche Vater konnte aus systembedigten Gründen zu jenem Zeitpunkt die Kinder nicht bei sich aufnehmen. Jetzt ist eine Situation eingetreten, die ihm dies ermöglicht, das Jugendamt verweigert ihm allerdings die Aufnahme. Ad vocem: beide haben eine andere Staatsangehörigkeit als die hiesige. Was steht ihm als Möglichkeit zur Verfügung, außer einen Anwalt beauftragen zu müssen? Samadhi

  31. I. sagt:

    Väter haben überhaupt keine Rechte! Die Mutter zieht weit weg und kann fast machen was sie will. Vor Gericht ist man Grundsätzlich auf der Seite der Mutter! Das die Kinder jedes mal weinen wenn ich sie zur Mutter bringe und sie nicht zur Mutter wollen, interessiert niemanden.

  32. W. sagt:

    Auch sorgeberechtigte Väter, haben in Deutschland keine Rechte. Nur gegenüber einem Inkassobüro,das sich Jugendamt nennt. Dies zum wohl des Kindes

  33. Jutta sagt:

    Welche Rechte hat ein Vater, wenn das gemeinsame Sorgerecht beschlossen wurde, die Mutter sich jedoch nicht an Vereinbarungen hält? Das Kind darf nur nach Lust und Laune der Mutter zum Vater. Gibt es da rechtliche Möglichkeiten? Jutta

  34. Ben sagt:

    Ich komm aus Kanada . Ich bin leiblicher Vater eines Kindes in Deutschland. Mein Kind wurde von der Mutter und dieser Familie gestohlen, die reich und mächtig ist. Ich brauche Hilfe. Ich bitte innen

  35. André sagt:

    Bitte nehmen sie es mir nicht übel, aber wenn die Tochter bei Pflegeeltern lebt und nicht bei Ihnen, obwohl sie ja Sorgerecht haben, dann können sie ja mit ihrem Leben doch auch nicht vollends zurechtkommen oder?

  36. Kay sagt:

    Find ich ja lustig. Rechte sind das“Umgangsrecht“, was von Vater und Kind ausgeht. Ist ein kind Klein entscheidet die Mutter, sagt es ein kind ist es beeinflusst oder entfremdet. Und Pflichten sind nur das Geld. Das ist das Einzige was Mutter & Jugendamt interessiert. :-(

  37. Christina sagt:

    Hallo ich habe gerne eine frage ,ich habe eine 2 jähre Tochter die bei den Pflegeeltern wohnt . Mein Ex Freund ist der Vater meines Kindes . Er ist Alkoholiker ,er hat kein Sorgerecht . Ich habe das alleinige Sorgerecht . Ich will nicht das der Mann meine Tochter sieht. er selbst ist mit seinen leben überfordert . Die Pflegeeltern meiner Tochter sind damit einverstanden das der mann nicht an meine Tochter ran darf.

    kann ich das Besuchrecht und Umgangsrecht gegenüber meinen Ex-Freund unterlassen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina

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