Trennung in Freundschaft – Ein Ding der Unmöglichkeit?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Nicht immer enden Beziehungen in Rosenkriegen. Eine Trennung in Freundschaft ist für alle Beteiligten entspannter, angenehmer und mit weniger Verletzungen verbunden – besonders dann, wenn die Trennung mit Kind erfolgt. Doch was können Paare bereits während der Beziehung tun, um im Fall der Fälle eine freundschaftliche Trennung zu begünstigen? Und ist die Scheidung ein Muss, obwohl die Ex-Partner sich noch gut verstehen?

Das Wichtigste in Kürze zur Trennung in Freundschaft

  • Partnerschaften gehen auseinander. Eine Trennung in Freundschaft kann gelingen, wenn beide Partner bereit sind, schon zu Zeiten der Beziehung darüber nachzudenken, wie eine solche Trennung aussehen könnte.
  • Rechtssicherheit erlangen die Partner dabei durch eine sogenannte Getrenntlebend-Vereinbarung, in der alle wichtigen Fragen verbindlich geklärt werden.
  • So können beispielsweise Angelegenheiten des Unterhalts, der Haushaltsaufteilung oder des Umgangs mit und der Betreuung von Kindern geregelt werden.
  • Erfolgt eine Trennung in Freundschaft, kann diese auch als Ersatz für eine Scheidung fungieren. Zwar können die Steuervorteile nicht in Anspruch genommen werden, andere Vorteile wie die Familienversicherung der Krankenkasse bleiben aber bestehen.

Ausführliche Informationen zur Trennung in Freundschaft erhalten Sie im Folgenden.

Sich in Freundschaft trennen: Was bedeutet das?

Getrennt lebend: Rechtliche Grundlagen

Nicht immer hält die Liebe - dann kann eine Trennung in Freundschaft den Abschied vereinfachen.
Nicht immer hält die Liebe – dann kann eine Trennung in Freundschaft den Abschied vereinfachen.

Der Familienstand einer Person hat in Deutschland vor allem steuerrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz zu ledigen, geschiedenen und verwitweten Personen profitieren verheiratete Paare von einigen Steuervorteilen. Daher wird der Familienstand offiziell im Personenstandsregister vermerkt.

Daneben können Partner jedoch auch dauerhaft getrennt leben. Dies ist vor allem für die jährliche Einkommenssteuererklärung wichtig, bei der dieser Punkt abgefragt wird. Ob die Trennung in Freundschaft oder im Streit erfolgt ist, spielt steuerrechtlich keine Rolle.

Ehe die Scheidung beantragt werden kann, muss zudem in der Regel mindestens ein volles Trennungsjahr absolviert werden. Dieses kann sich sogar auf drei Jahre verlängern, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt.

Definition „getrennt lebend“

Um die Nachvollziehbarkeit der Trennungsphase zu gewährleisten, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) diese recht genau:

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht. (§ 1567 BGB)

Eine freundschaftliche Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
Eine freundschaftliche Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen.

Demnach ist es unerheblich, ob die Trennung in Freundschaft oder in einem Rosenkrieg endet. Folgende Bedingungen muss das Trennungsjahr erfüllen:

  • Keine häusliche Gemeinschaft: Zwar können die getrennt Lebenden noch gemeinsam wohnen, allerdings müssen beispielsweise beide ein eigenes Schlafzimmer haben, ihre eigene Wäsche waschen und getrennt kochen.
  • Finanzielle Trennung: Beide haben eigene Konten, Haushaltskassen etc.

Ein kurzzeitiges Zusammenleben, das der Versöhnung dienen soll, ist dabei gestattet und unterbricht das Trennungsjahr nicht. Vielmehr dient auch dies dem übergeordneten Zweck des Zerrüttungsprinzips: Danach muss eine Ehe gescheitert und ein Wiederaufleben unwahrscheinlich sein. Das Trennungsjahr schafft hierüber Klarheit.

Regelungen für den Fall der Trennung und Scheidung

Am Anfang einer Beziehung scheint die Liebe ewig zu halten. Dass nicht jede Partnerschaft für die Unendlichkeit bestimmt ist, zeigen die Scheidungsquoten: Über 40 Prozent aller Ehen werden wieder geschieden.

Wer sich dieser Zahl bewusst ist, kann sich schon während der rosaroten Beziehungszeit Gedanken machen über eine möglicherweise stattfindende Trennung – die dann in Freundschaft über die Bühne gehen kann.

Alternative zum Ehevertrag: Getrenntlebend-Vereinbarung

Wer sich möglichst in Freundschaft trennen will, muss nicht immer auf einen Ehevertrag zurückgreifen.
Wer sich möglichst in Freundschaft trennen will, muss nicht immer auf einen Ehevertrag zurückgreifen.

Eine Alternative zum Ehevertrag kann die Getrenntlebend-Vereinbarung sein. Besonders sinnvoll ist diese, wenn Kinder involviert sind, denn diese leiden häufig am meisten unter den Streitigkeiten ihrer Eltern.

In einer Getrenntlebend-Vereinbarung können Paare und Eltern vor allem die Trennungsphase regeln.

Aber auch weiterführende Absprachen für die Zeit nach der Scheidung sind in einer Getrenntlebend-Vereinbarung möglich. So können Paare eine Trennung in Freundschaft durch verbindliche Regeln fördern.

Eine individuelle Regelung ist immer besser, als sich auf die oftmals lückenhafte oder uneindeutige Gesetzgebung zu verlassen. Zudem können die Partner so selbst bestimmen, was sie für wichtig halten. Auf diese Weise kann eine Trennung in Freundschaft ganz konkret einen Rechtsstreit verhindern.

Beispielsweise können folgende Fragen behandelt werden:

  • Wohnsituation: Wird weiterhin zusammen gewohnt? Falls nein: Wer bleibt in Wohnung oder Haus, wer zieht aus? Soll es eine Nutzungsentschädigung geben?
  • Welche Haushaltsgegenstände stehen wem zu?
  • Wer bekommt das Auto?
  • Wer zahlt die Miete oder die Kreditraten für das Eigenheim?
  • Umgangsregelung: Wer betreut wann die Kinder? Soll ein Residenz- oder ein Wechselmodell stattfinden? Gibt es gesonderte Veinbarungen zu Ferienzeiten und Urlauben?
  • Wer zahlt wem wie viel Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalt? Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt?
  • Wie soll das Erbe geregelt werden?
  • Welche Ansprüche einer privaten Altersvorsorge haben die Ehepartner jeweils?

Grundsätzlich können Paare sowohl die eigene als auch die Zukunft des Partners und vor allem die Zukunft ihrer Kinder während der Trennung in Freundschaft und darüber hinaus sichern. Welche Fragen konkret geklärt werden, ist dem Paar überlassen.

Für eine freundschaftliche Trennung empfiehlt sich die Absicherung der Vereinbarung durch einen Notar.
Für eine freundschaftliche Trennung empfiehlt sich die Absicherung der Vereinbarung durch einen Notar.

Ändert sich die Lebenssituation wesentlich, kann die Getrenntlebend-Vereinbarung angepasst oder ausgetauscht werden.

Für eine rechtssichere Vereinbarung empfiehlt sich jedoch der Gang zum Notar. Um den Ansprüchen und Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden, sollte außerdem der Gang zum Anwalt in Betracht gezogen werden.

Dieser kann den Interessensausgleich zwischen allen Parteien wahren, während der Notar nur bei Sittenwidrigkeit einer Abmachung einschreitet.

Trennung in Freundschaft als Scheidungsersatz?

Generell müssen Ex-Partner, die sich in Freundschaft getrennt haben, nicht zwangsläufig auch die Scheidung einreichen. Es können viele Gründe dafür sprechen, weiterhin rechtlich als Ehepaar aufzutreten: Hohe Scheidungskosten, die mögliche Zerschlagung eines Unternehmens und eine zu starke Belastung für die gemeinsamen Kinder können beispielsweise umgangen werden.

Die Vorteile einer Trennung in Freundschaft erstrecken sich jedoch nicht auf die Steuervergünstigungen, die Ehepaare gemeinhin in Anspruch nehmen können. Hier ist nicht der rechtskräftige Scheidungsbeschluss ausschlaggebend, sondern bereits die dauerhafte Trennung des Paares. Spätestens mit dem auf die Trennung folgenden Jahr muss der Wechsel der Steuerklasse erfolgen.

Ist die Trennung bereits in Freundschaft geregelt, so fördert das möglicherweise sogar die Unbeschwertheit während der Beziehung.
Ist die Trennung bereits in Freundschaft geregelt, so fördert das möglicherweise sogar die Unbeschwertheit während der Beziehung.

Allerdings ist es beispielsweise möglich, weiterhin familienversichert zu sein. Rechtlich gesehen besteht außerdem möglicherweise der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Trotzdem kann eine Trennung in Freundschaft bzw. eine längere Trennungsphase als Alternative zur Scheidung durch die eingesparten Scheidungskosten, den stressfreieren Ablauf und weitere Vorteile wie in bestimmten Fällen dem Erwerb weiterer Anwartschaften für den Versorgungsausgleich durchaus eine Option sein.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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