Rückforderung einer Schenkung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen! Oder etwa doch nicht? Trennt sich ein Ehepaar sind zahlreiche finanzielle und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten. Darüber hinaus werden häufig geleistete Geschenke zurückgefordert. Doch wie genau verhält es sich mit einer Schenkung nach der Scheidung? Gibt es Unterscheidungen bei Schmuck- und Geldgeschenken? Was geschieht mit Geschenken von Dritten? Im Folgenden sollen diese Punkte Betrachtung finden.

Das Wichtigste in Kürze: Schenkung

  • Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
  • Eine Scheidung erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein.
  • Schenkungsverträge können Bedingungen einer Schenkung festlegen.

Geschenke zurückfordern nach der Trennung

Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?
Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?

Was geschieht mit der Schenkung bei Scheidung?

Bei einer Ehescheidung kochen die Emotionen oftmals hoch. Dabei ist es dann auch nicht ungewöhnlich, dass ein während der Ehezeit geleistetes Geschenk vom Partner zurückgefordert wird.

Viele Ehepartner beziehen sich bei ihren Ansprüchen dann auf die Paragraphen 528 und 530 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

In diesen beiden Abschnitten sind die Varianten genannt, auf deren Grundlage Rückforderungsansprüche gestellt werden können: Verarmung des Schenkers und grober Undank.

§§ 528, 530 BGB:

  • § 528 Absatz 1 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, darf er vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenks verlangen. Alternativ kann auch eine Ausgleichszahlung Veranlassung finden.
  • § 530 Absatz 1 BGB – Widerruf der Schenkung: Ein Partner darf dann ein Geschenk zurückfordern, wenn der andere sich „durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht“. Als grober Undank gelten etwa körperliche Misshandlungen, Bedrohung des Lebens, Verleumdung und (schwere) Beleidigungen.

Schenkung vom Ehegatten

Ein Rückforderungsanspruch des Schenkers ist nur dann als Recht anzuerkennen, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Die Scheidung der Ehe reicht nicht aus, um die Rückforderung zu rechtfertigen. Besondere Umstände müssen in Beziehung gesetzt sein.

Untreue in der Ehe kann zumeist nur dann als grober Undank definiert sein, wenn dem Beschenkten nachzuweisen ist, dass er damit schwerwiegend und einzig das Scheitern der Ehe herbeiführte.

Schenkungen der Eltern an ihr verheiratetes Kind

Schenken die Eltern dem Sohn während dessen Ehezeit eine Immobilie, gilt dies als sogenannter privilegierter Erwerb. Der Wert der Schenkungen – oder auch des Erbes – fällt nicht in den Zugewinnausgleich; eine mögliche Wertsteigerung des Objekts hingegen schon.

Auch Geldgeschenke können als privilegierter Erwerb definiert sein, wenn das Vermögen übertragen und nicht zum sofortigen Verbauch angesetzt war. Geld kann also nicht in jedem Falle zurückgefordert werden.

Andere Einschätzung beim BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil auch folgende Auffassung geäußert: Als echte Schenkungen können lediglich die sogenannten Anstandsschenkungen (§ 534 BGB) gewertet werden. Hierzu zählen in der Regel Geschenke, die die Eheleute etwa zu Geburtstagen, Weinachten oder zum Hochzeitstag ausgetauscht haben. Eine größere Schenkung kann als sogenannte „ehebedingte Zuwendung“ betrachtet werden.

Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.
Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.

Ehebedingte Zuwendungen fallen nach Meinung des BGH nicht unter das Schenkungsrecht, da sie nicht als echte Schenkung gelten können. Sie sind daher im Zuge der Auseinandersetzung zur Gütertrennung (§ 373 BGB) zu behandeln.

Echte Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?

In den meisten Fällen ist die Einordnung von geschenkten Gegenständen oder auch Geldschenkungen eine reine Ermessensfrage. Eine einheitliche Definition ist nicht gegeben, sodass die Gerichte in jedem Einzelfall eine neue Bewertung vornehmen und eine differente Entscheidung treffen können.

Generell können als ehebedingte Zuwendung gelten:

  • Übergabe von hochwertigem Familienschmuck
  • Übertragung eines Anteils an einem Haus
  • Übertragung eines Anteils an einem Unternehmen

Ausnahmeregelungen, die einen Anspruch auf Rückforderung ermöglichen, sind in der Rechtsprechung möglich.

Bei einer echten Schenkung findet die Übertragung an den Partner statt. Damit ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Luxusgüter wie Schmuck zählen darüber hinaus in der Regel auch nicht in den Hausrat hinein. Sie können also oft nicht vom Schenker zurückgefordert werden.

Bei Haushaltsgegenständen, die Dritte den Ehepartnern geschenkt haben, gilt: Ist das Objekt nicht ausdrücklich nur einem der beiden Partner geschenkt worden, zählt es zum Hausrat. Im Zuge der Hausratsteilung entscheiden notfalls die Gerichte, wem was zugeteilt wird.

Schenkungsvertrag: Was geschieht mit Geschenken der Schwiegereltern?

Haben die Schwiegereltern Ihnen Geld geschenkt und fordern es nach der Ehescheidung zurück? Nicht immer können Sie einen Anspruch darauf erheben.

Eheleute können im Rahmen einer notariellen Vereinbarung – Ehevertrag oder einzelne Schenkungsverträge – festlegen, wie die Geschenke bei einer Scheidung möglicherweise aufgeteilt würden. Neben der Festlegung der Eigentumsverhältnisse können auch Auflagen an eine Schenkung geknüpft sein.

Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.
Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.

Der Schenker kann in einer Vertragsklausel festlegen lassen, dass eine Schenkung bei Scheidung zurückgefordert werden darf. Damit ist am Ende – sofern es tatsächlich zur Trennung kommt – unerheblich, wer den Antrag auf Ehescheidung einreicht.

Ein Schenkungsvertrag bietet sich auch dann an, wenn eine Schenkung an das Schwiegerkind erfolgt. Auch hier ist das Rückforderungsrecht sonst notfalls auf gerichtlichem Wege zu klären.

Schenken die Eltern ihrem verheirateten Kind ein Haus, können sie ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen, dass bei einer Scheidung oder Trennung die Immobilie zurück in ihren Besitz fällt. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Objekt volle Anrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs finden kann, wenn es nicht explizit als Schenkung für nur einen Ehegatten festgesetzt wird. Ein generelles Rückforderungsrecht der Schwiegereltern existiert nicht. Durch eine schriftliche Vereinbarung aber ist dieses Recht gewahrt.

Durch einen Notar beglaubigte Verträge in dieser Form sind verbindlich und können bei einer streitigen Ehescheidung einige Konfliktpunkte aufheben.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Rückforderung einer Schenkung
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Kommentare

  • Martina sagt:

    Hallo,
    meine Eltern haben mir vor der Ehe einen 6-stelligen Betrag als Anzahlung für eine Immobilie geschenkt. Mein Mann und ich haben das Haus gemeinsam gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch. Erst ein halbes Jahr später haben wir geheiratet. Was passiert mit der Schenkung nach unserer Scheidung?

  • Key sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin im Scheidungsjahr. Meine Eltern haben mir und meiner Exfrau Gold im 5 Stelligen Wert geschenkt, damit wir Später das Gold in z.b Immobilie investieren.. wie hoch ist die Chance das ich oder meine Eltern das Gold zurück bekomme?

  • Birgit sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann hat die Scheidung in 2021 eingereicht und nun sollen die Vermögenswerte bei den Anwälten offen gelegt werden. Die Gegenseite lügt und hat für ein Tagesgeldkonto einen in Excel selbst erstellten, mit dem Postbank Logo draufkopiertes (also gefälschtes) Saldennachweis vorgelegt. Ich habe einen original Kontoauszug dieser Bank von 2019, dieser sieht ganz anders aus. Auch wird kein Kontoauszug des Girokontos vorgelegt sondern nur behautet es wären über 4000 auf diesem Konto. (Kontoinhaber bei der Postbank ist nur mein Mann).
    Auch wird behauptet dass dem Sohn 300 Tausend Euro in 2004 geschenkt wurde und als Beweis wurde ein Überweisungsnachweis vorgelegt, von einer Überweisung über diesen Betrag vom Konto der Volksbank auf das Konto der Sparkasse, beide Konten im Namen meines Mannes, Verwendungszweck lautet „bekannt“. Die Eltern haben nun in 2021 eine Bestätigung verfasst dass sie ihrem Sohn in 2004 diesen Betrag geschenkt haben.
    Meine Frage wäre:
    1. Könnte man, nachdem man einen Folgesachenantrag vor Gericht gestellt hat, diese Kontoauszüge von der Postbank einfordern (mit Bankbestätigung)?
    2. Wird dieser Überweisungsnachweis und die Bestätigung der Eltern vor Gericht als Beweis einer Schenkung zugelassen? Meiner Meinung nach müsste es doch ein Überweisungsnachweis sein von einem Konto der Eltern auf das Konto des Sohnes?
    Wie schon erwähnt ist diese Schenkung gelogen.

    Mfg
    B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an Ihren Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mandy sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben 2015 eine Wohnung an unsere minderjährige Kinder verschenkt/ vererbt. Die Wohnung wurde aus meinem Vermögen und dem Vermögen meines Mannes aus einer Schenkung von seinen Eltern und einem Kredit finanziert.
    Jetzt wird die Wohnung verkauft und das Geld auf die Kontos der Kinder beim Richter deponiert bis zu unserem Tod.
    Wir haben keine Rechte auf das Geld weil die Übertragung des Eigentums von uns (Eltern) auf Kinder offiziell vor Notar stattfand. Jetzt verlangt von mir mein Mann bei Zugewinnrechnung bei Scheidung dass dasGeld aus der Schenkung seiner Eltern. Diese Schenkung hat er aber in Form einer Wohnung zusammen mit mir an die Kinder vererbt. Mir gehört das Geld doch gar nicht.
    Kann er das?
    Mit freundlichen Grüßen

    Mandy

  • Andrea sagt:

    Hallo liebes Team,
    unser Schwiegersohn hat von meiner Mutter zu Geburtstagen und Weihnachten immer Geldgeschenke im unteren 3 stellen Bereich bekommen. Vor 14 Tagen hat er von Knall auf Fall unserer Tochter klar gemacht, dass er eine andere Frau hat und sich von unserer Tochter getrennt. Sie waren gerade 1 einhalb Jahre verheiratet und unsere Tochter steht vor den Scherben ihrer Ehe. Nun denkt meine Mutter darüber nach, die Geldschenkungen an unseren (noch) Schwiegersohn wegen „groben Undanks“ zurück zu fordern. Wie stehen die Chancen, dass sie das Geld zurück bekommt?

    Herzlich Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • Heike sagt:

    Guten Tag, ich bin 20 Jahre verheiratet. Jetzt wollen wir uns scheiden lassen. Während der Ehe habe ich von meinen Eltern drei mal Geld geschenkt bekommen, weil wir uns ein Haus kaufen wollten und dann das Haus auch schneller abzahlen konnten. Ich habe die Einzahlquittung meiner Mutter mit ihrer Unterschrift auf meinem Konto, und meine Geschwister können bezeugen das das eine Schenkung für mich war. Meine Mutter sagte damals Extra tu die Einzahlquittung aufheben wenn irgendwas sein sollte dann weißt du das das Geld von uns ist. Meine Eltern sind schon gestorben. Wird diese Schenkung dem Anfangsvermögen zu gerecht oder hat mein Ehepartner das Geld auch geschenkt bekommen?

  • Viola sagt:

    Hallo,
    mein Exmann schenkte mir zum Geburtstag 2015 ein Auto welches er über seine damalige Firma kaufte. 2016 trennten wir uns und ließen uns demnach 2018 scheiden. Da wir demnach bereits seit Jahren geschieden sind und jeder von uns ein Auto behalten hat frage ich mich ob es rechtlich möglich ist jetzt nach so langer Zeit plötzlich das geschwenkte Auto zurückzufordern?

  • Anja sagt:

    Hallo,
    meine Schwiegereltern haben meinem Mann vor und während der Ehe Schenkungen zukommen lassen, diese sind mit einer Vereinbarung belegt, dass im Falle einer Scheidung die Schenkung zurückübertragen werden soll. Meine Frage: gibt es eine Frist, in der die Eltern meines Mannes (Scheidung ist eingereicht) diese Rückübertragung vornehmen müssen?
    Vorab herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      in der Regel sollten entsprechende Fristen sowie der genaue Fristbeginn (z. B. bei Rechtskraft der Scheidung) aus einem Schenkungsvertrag hervorgehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anonym sagt:

    Guten Tag ….meine Frau hat mich verlassen und ist nun mit einem Arbeitskollegen zusammen. Wir sind gerade dabei möglichst einvernemlich alles jetzt schon zu klären damit wir in einem Jahr nur noch die Unterschriften drunter setzten müssen. Wir haben selbstständig den Hausstand aufgeteilt.
    1 Originales Bild dass ich ihr zum Hochzeitstag geschenkt habe (Wert 1700€) habe ich -als einzigste Zuwendung die ich ihr in den 5 Jahren gemacht habe- mit in die Güteraufteilungsliste mit rein. Nun hat sie Nach 1,5 Wochen nachdem wir uns darauf geeinigt haben gesagt Ihr ist jetzt aufgefallen – da es ja ein „Geschenk“ war- es aus der Liste rauszunehmen. Alle anderen Dinge wie teure Uhren Schuhe etc. habe ich gar nicht mit reingenommen…aber bei so einer Summe und dem Fakt das Sie mich verlassen hat wollte ich Ihr nicht alles einfach in den Rachen stopfen…

    Evtl. könnten Sie mir da helfen.

    Vielen Dank im Voraus lg

  • Alan sagt:

    Ich habe von meiner Ex eine Louis V Tasche bekommen. Habe sie nach der Trennung ca. 5 Monate später ins Netz zum Verkauf gestellt weil ich nicht mehr Erinnerungen haben wollte an sie. Sie entdeckte die Verkaufsanzeige und drohte mir wenn ich es verkaufe, ich ordentliche Probleme bekäme. Ich sagte das hast du mir geschenkt vor ca 5 Monaten wir sind nicht mehr zusammen. Ich selbst könne damit nichts mehr anfangen und sie drohte dass es Konsequenzen geben würde… stimmt dass..? Weil ich eine geschenkte Sache von meiner ehemaligen Freundin (ex) nach 5 Monaten danach etwas verkaufe was sie mir geschenkt hat Probleme bekommen? Bitte um Rat lg danke

  • Nicole sagt:

    Hallo
    Ich hab folgendes Problem
    Mein Ex Partner hat mir vor 1jahr seinen Anteil von Haus geschenkt es wurde ein schenkungsvertrag gemacht und notariell beglaubigt und jetzt will er den schenkunsvertrag rückgängig machen und blendiert auf nicht geschäftsfähig
    Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung des Vertrages sowie des Sachverhaltes bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Guten Tag.

    Ich warte gerade auf meinen Termin, um die Scheidung einzureichen.
    Meine Frage ist folgende: Meine Oma ist in der Ehe verstorben und mein Vater hat mir 25.000€ geschenkt. Von dem Geld habe ich einen Neuwagen von 19.000€ gekauft.

    Fällt das Auto in den Zugewinnausgleich oder ist das Auto wegen Schenkung nach Erbe raus?

    Danke für Ihre Antwort

  • Sandra sagt:

    Sehr geehrtes Team von Scheidung.org,

    obwohl mein Ex -Mann und ich nun schon über drei Jahre geschieden sind, streiten wir immer noch über den Zugewinn, der im Scheidungsverfahren aussen vor gelassen wurde, um die Kosten des Verfahrens nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.
    Nachdem wir im Zuge der Trennung und Scheidung unser Haus verkauft haben blieben nach Tigung aller Darlehen noch ca. 60.000€ über. Dieses Geld haben wir auf ein gemeinsames Konto eingezahlt, da wir uns zu dem Zeitpunkt über die Aufteilung nicht einig waren.
    Nun möchte mein Ex-Mann das Geld für einen erneuten Hausbau an sich auszahlen lassen und wir streiten erneut über den Zugewinnausgleich.
    Der Kernpunkt des Streits ist dabei folgender:

    Vor der Eheschließung haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, die z.T. durch Geld seiner Eltern finanziert und durch die Muskelarbeit meines Vaters ferstiggestellt wurde (Dachbodenausbau und 2 Bäder gefließt). Mein Ex Mann stand alleine im Grundbuch, obwohl wir gemeinsam damals beim Notar waren und auch die Finanzierung der Wohnung durch uns beide erfolgte. Ich habe damals in unglaublicher Naivität und Gutgläubigkeit den Vertrag nicht eingehend studiert.
    Als die Eigentumswohnung drei Jahre später verkauft wurde, floss der gesamt Erlös in unser Bauvorhaben eines Eigenheims. Auch hier wurden durch meinen Vater wiederum etliche Arbeiten ausgeführt, die sonst von Handwerkern hätten erfolgen müssen. Leider hat sich niemand die Stunden und genauen Tätigkeiten notiert.
    Meine Schwiegereltern haben mangels handwerklichen Geschicks und körperlicher Eignung zweimal Geldbeträge überwiesen. Da mein EX-Mann mit mir kein gemeinsames Konto führen wollte, gingen die Geldbeträge damals auf sein Konto.
    Von einer Summe wurde ein Kamin angeschafft, von einer anderen in eine Fotovoltaikanalge investiert.
    Das Eigenheim wurde dann wie gesagt verkauft und alle Verbindlichkeiten abgelöst.
    Die Geldbeträge der Schwiegereltern sieht mein Ex-Mann als Geldgeschenk an ihn persönlich und reduziert seinen Zugewinn um diese Summe.
    Die „Muskelhypothek“ meines Vaters für beide Immobilien hält er für nicht erwiesen und nicht in € umrechenbar.
    Die erste Eigentumswohnung sei von ihm mit in die Ehe gebracht worden und vor der Hochzeit bereits fertiggestellt gewesen.

    Meine Frage ist nun:
    1.) Gilt die Eigentumswohnung als ausschließlich sein voreheliches Vermögen, trotz gemeinsamer Finanzierung und „Muskelhypothek“ durch meinen Vater, obwohl die Eheschließung geplant aber erst nach dem Einzug vollzogen wurde?
    2.) Gilt das auf das Konto des Mannes eingezahlte Geld der Schwiegereltern als Schenkung an ihn, wenn dies so nicht ausdrücklich kommuniziert oder festgehalten wurde?
    3.) Wie kann ich die Arbeit meines Vaters bei beiden Immobilien berücksichtigen lassen?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      bitte wenden Sie sich für rechtliche Auseinandersetzung mit diesem Sonderfall an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dennis sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Habe in der Zeit nach der Trennung 11/16 bis zum Termin der Scheidung 11/17 meiner ExFrau meinen Anteil (50%) des Haus übertragen(Grundbuchamtsaustragung), sowie allen Hausrat und Möbel OHNE Gegenleistung überlassen, Sie hat mich wie nun herausgekommen ist bereits 9 Monate lang vor meinem Auszug betrogen.

    Damals haben wir vereinbart das sie auf einen Teil des Kindesunterhalt(jetzt 6+12Jahre) verzichtet, und mich somit nicht auszahlen muss.

    Nun möchte sie davon „nichts mehr wissen“
    Und da es eine Mangelfallberechnung wird, so ist Ihr nächster Weg zur Unterhaltsvorschusskasse!
    sie verdient mehr als ich und rechnet man ihren
    Lohn 2130€ Netto,
    Kindergeld 408€
    Unterhalt 400€
    Kommt Sie auf stolze 2938€ + Wohnvorteil

    Mir bliebe von 1900€ Netto Verdienst 1490€
    Selbstbehalt von: 1160€ + 330€ Fahrtkosten.
    Differenz wie seit der Trennung vereinbart die besagten 400€ Unterhalt.

    Habe ich irgendeine Chance mich zu wehren?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dennis,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Berechnung der Ansprüche entsprechend prüfen zu lassen. Wir können eine solche Prüfung an dieser Stelle nicht durchführen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katja sagt:

    Hallo,

    Meine Ex Schwiegereltern haben mir während der Ehe mit ihrem Sohn ein altes Auto überlassen, was ich als Anzahlung für mein neues Auto nutzen konnte. Jetzt nach der Trennung wollen sie von mir das Geld zurück, was ich für das alte Auto im Autohaus erhalten habe. Geht das einfach so? Es gibt keinen Schenkungsvertrag, auch die Punkte wie Verarmung. Des Schenkers, grober Undank fallen raus. Die Schenkung fand während der Ehe mit ihrem Sohn statt.
    Um Hilfe wäre ich unendlich dankbar!

  • Bert sagt:

    Hallo,
    vor fünf Jahren als die Ehe noch harmonisch war gaben uns meine Eltern in Form von Bargeld, Rechnungsausgleich und Dienstleistung am Bau. Nun Hat sich meine Frau vor 9 Monaten von mir getrennt, ist zu Ihrem Geliebten gezogen und verlangt die Hälfte für das Haus aus dem sie allein ausgezogen ist.
    Meine Eltern sind sehr enttäuscht und möchten natürlich die Hälfte des Geldes von ihr zurück, weil Sie mit dem Verhalten nicht gerechnet haben.
    Müssen sich meine Eltern selbst darum unter Beachtung eine Widerruffrist bemühen, falls es so eine gibt oder kann das mit dem Auszahlungsbetrag für das Haus verrechnet werden?

  • Sabine sagt:

    Wir stehen nach 32 Ehejahrrn vor der Scheidung, weil mein Mann eine Geliebte hat. Nun geht es um ein Auto, einen Oldtimer, welches/n er mir vor 15 Jahren geschenkt hat. Ich habe es drei Jahre vor unserer Trennung an unseren Sohn weitergeschenkt. Zählt das trotzdem zum Versorgungsausgleich mit? Kann der diese Schenkung rückgängig machen? Er wird nach der Scheidung das Haus erben, ich welchem wir gewohnt haben, da es seinem Vater gehört. Er ist geldmäßig sozusagen versorgt. Ich habe weiters kein Eigentum, nur einen Halbtagsjob und einen Kredit für die Anwaltskosten laufen. Wer weiß, wie die Rechtslage hier ist?

  • Malitia sagt:

    Hallo, mein mann hat sich vor 7 wochen getrennt! wir waren 5 jahre verheiratet.
    Mein Mann schenkte mir 2 wochen vor der Trennung ein Handy, da meins defekt war.
    Ich bestellte mir gleichzeitig eine Nanokarte. Sogar eine Freundin war anwesend!
    Nun will er das Handy zurück haben. Ich habe dann aber keins mehr! Er sebst besitz ein Handy und ein Taplett.

  • Ewald sagt:

    Ich habe ein Haus komplett für meine Tochter umgebaut. Ein Jahr lang jeden Tag, jeden Sa. u. Sonntag. Nach der Scheidung fällt das Haus an meinen Schwiegersohn zurück. Kann ich meine Leistungen geltend machen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ewald,

      sofern keine vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Scheidung getroffen wurden, gestaltet es sich eher schwierig, in derartigen Fällen Forderungen durchzusetzen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie dies genau prüfen lassen wollen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Klara sagt:

    Hallo,
    ich möchte wissen, wenn der Schwiegervater Zahlungen an den Sohn (ehemann) zur Tilgung des Hauskredites gemacht hat und nun eine Scheidung ansteht, kann er das Geld dann zurück fordern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klara,

      in der Regel sind die Rückforderungen von geleisteten Zahlungen an Vereinbarungen gebunden, die für den Fall der Scheidung getroffen wurden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit in Ihrem speziellen Fall ein Anspruch Bestand haben kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

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