Rückforderung einer Schenkung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen! Oder etwa doch nicht? Trennt sich ein Ehepaar sind zahlreiche finanzielle und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten. Darüber hinaus werden häufig geleistete Geschenke zurückgefordert. Doch wie genau verhält es sich mit einer Schenkung nach der Scheidung? Gibt es Unterscheidungen bei Schmuck- und Geldgeschenken? Was geschieht mit Geschenken von Dritten? Im Folgenden sollen diese Punkte Betrachtung finden.

Das Wichtigste in Kürze: Schenkung

  • Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
  • Eine Scheidung erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein.
  • Schenkungsverträge können Bedingungen einer Schenkung festlegen.

Geschenke zurückfordern nach der Trennung

Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?
Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?

Was geschieht mit der Schenkung bei Scheidung?

Bei einer Ehescheidung kochen die Emotionen oftmals hoch. Dabei ist es dann auch nicht ungewöhnlich, dass ein während der Ehezeit geleistetes Geschenk vom Partner zurückgefordert wird.

Viele Ehepartner beziehen sich bei ihren Ansprüchen dann auf die Paragraphen 528 und 530 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

In diesen beiden Abschnitten sind die Varianten genannt, auf deren Grundlage Rückforderungsansprüche gestellt werden können: Verarmung des Schenkers und grober Undank.

§§ 528, 530 BGB:

  • § 528 Absatz 1 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, darf er vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenks verlangen. Alternativ kann auch eine Ausgleichszahlung Veranlassung finden.
  • § 530 Absatz 1 BGB – Widerruf der Schenkung: Ein Partner darf dann ein Geschenk zurückfordern, wenn der andere sich „durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht“. Als grober Undank gelten etwa körperliche Misshandlungen, Bedrohung des Lebens, Verleumdung und (schwere) Beleidigungen.

Schenkung vom Ehegatten

Ein Rückforderungsanspruch des Schenkers ist nur dann als Recht anzuerkennen, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Die Scheidung der Ehe reicht nicht aus, um die Rückforderung zu rechtfertigen. Besondere Umstände müssen in Beziehung gesetzt sein.

Untreue in der Ehe kann zumeist nur dann als grober Undank definiert sein, wenn dem Beschenkten nachzuweisen ist, dass er damit schwerwiegend und einzig das Scheitern der Ehe herbeiführte.

Schenkungen der Eltern an ihr verheiratetes Kind

Schenken die Eltern dem Sohn während dessen Ehezeit eine Immobilie, gilt dies als sogenannter privilegierter Erwerb. Der Wert der Schenkungen – oder auch des Erbes – fällt nicht in den Zugewinnausgleich; eine mögliche Wertsteigerung des Objekts hingegen schon.

Auch Geldgeschenke können als privilegierter Erwerb definiert sein, wenn das Vermögen übertragen und nicht zum sofortigen Verbauch angesetzt war. Geld kann also nicht in jedem Falle zurückgefordert werden.

Andere Einschätzung beim BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil auch folgende Auffassung geäußert: Als echte Schenkungen können lediglich die sogenannten Anstandsschenkungen (§ 534 BGB) gewertet werden. Hierzu zählen in der Regel Geschenke, die die Eheleute etwa zu Geburtstagen, Weinachten oder zum Hochzeitstag ausgetauscht haben. Eine größere Schenkung kann als sogenannte „ehebedingte Zuwendung“ betrachtet werden.

Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.
Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.

Ehebedingte Zuwendungen fallen nach Meinung des BGH nicht unter das Schenkungsrecht, da sie nicht als echte Schenkung gelten können. Sie sind daher im Zuge der Auseinandersetzung zur Gütertrennung (§ 373 BGB) zu behandeln.

Echte Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?

In den meisten Fällen ist die Einordnung von geschenkten Gegenständen oder auch Geldschenkungen eine reine Ermessensfrage. Eine einheitliche Definition ist nicht gegeben, sodass die Gerichte in jedem Einzelfall eine neue Bewertung vornehmen und eine differente Entscheidung treffen können.

Generell können als ehebedingte Zuwendung gelten:

  • Übergabe von hochwertigem Familienschmuck
  • Übertragung eines Anteils an einem Haus
  • Übertragung eines Anteils an einem Unternehmen

Ausnahmeregelungen, die einen Anspruch auf Rückforderung ermöglichen, sind in der Rechtsprechung möglich.

Bei einer echten Schenkung findet die Übertragung an den Partner statt. Damit ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Luxusgüter wie Schmuck zählen darüber hinaus in der Regel auch nicht in den Hausrat hinein. Sie können also oft nicht vom Schenker zurückgefordert werden.

Bei Haushaltsgegenständen, die Dritte den Ehepartnern geschenkt haben, gilt: Ist das Objekt nicht ausdrücklich nur einem der beiden Partner geschenkt worden, zählt es zum Hausrat. Im Zuge der Hausratsteilung entscheiden notfalls die Gerichte, wem was zugeteilt wird.

Schenkungsvertrag: Was geschieht mit Geschenken der Schwiegereltern?

Haben die Schwiegereltern Ihnen Geld geschenkt und fordern es nach der Ehescheidung zurück? Nicht immer können Sie einen Anspruch darauf erheben.

Eheleute können im Rahmen einer notariellen Vereinbarung – Ehevertrag oder einzelne Schenkungsverträge – festlegen, wie die Geschenke bei einer Scheidung möglicherweise aufgeteilt würden. Neben der Festlegung der Eigentumsverhältnisse können auch Auflagen an eine Schenkung geknüpft sein.

Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.
Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.

Der Schenker kann in einer Vertragsklausel festlegen lassen, dass eine Schenkung bei Scheidung zurückgefordert werden darf. Damit ist am Ende – sofern es tatsächlich zur Trennung kommt – unerheblich, wer den Antrag auf Ehescheidung einreicht.

Ein Schenkungsvertrag bietet sich auch dann an, wenn eine Schenkung an das Schwiegerkind erfolgt. Auch hier ist das Rückforderungsrecht sonst notfalls auf gerichtlichem Wege zu klären.

Schenken die Eltern ihrem verheirateten Kind ein Haus, können sie ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen, dass bei einer Scheidung oder Trennung die Immobilie zurück in ihren Besitz fällt. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Objekt volle Anrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs finden kann, wenn es nicht explizit als Schenkung für nur einen Ehegatten festgesetzt wird. Ein generelles Rückforderungsrecht der Schwiegereltern existiert nicht. Durch eine schriftliche Vereinbarung aber ist dieses Recht gewahrt.

Durch einen Notar beglaubigte Verträge in dieser Form sind verbindlich und können bei einer streitigen Ehescheidung einige Konfliktpunkte aufheben.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Rückforderung einer Schenkung
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Kommentare

  • Michael sagt:

    Vor der Ehe meiner Frau mit ihrem ersten Mann hat dessen Vater Geld in die zu bauende Immobilie gesteckt, da er eine Wohnung in diesem Haus bewohnen wollte. Einige Zeit nach der Eheschließung kam es zu Verwerfungen und der Vater zog wieder aus, mit der Rückforderung des eingebrachten Geldes. Dieses hatte dann meine Frau als Kredit aufgenommen und dem Vater überwiesen. In der aktuellen güterrechtlichen Auseinandersetzung gibt nun Ihr Ex-Mann das Geld des Vaters als Teil seines Anfangsvermögens an und behauptet weiter, dass die Rückzahlung als Schenkung an den Vater zu werten sei und nichts mit einem etwaigen Wohnrecht zu tun habe. Leider gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen (ausser den Kontobewegungen) hierzu und der Vater ist inzwischen verstorben. Kann meine Frau hier rechtliche Schritte mit dem Zweck der Minderung des Anfangsvermögens des Ex-Mannes um den eingebrachten Betrag mit der Aussicht auf Erfolg einleiten?
    Danke und Grüße im Voraus
    Michael

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      raten Sie Ihrer Frau, hierfür einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann Sie ausführlich über mögliche Schritte und Erfolgschancen beraten. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heile sagt:

    Habe meinem Sohn und Schwiegertochter zur Hochzeit eine Küchenmaschine [editiert von der Redaktion] im Wert von circa 1100 € geschenkt kann ich das zurückfordern ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern kein Schenkungsvertrag aufgesetzt wurde, der einen solchen Vorgang aufgrund bestimmter Voraussetzungen bestimmt, kann ein Geschenk in aller Regel nicht zurückgefordert werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo,
    Können meine Eltern Möbelstücke und Gebrauchsgegenstände wie Bügeleisen zurück fordern? Diesw Sachen haben sie uns i der Ehe geschenk. Wir sind im Trennungsjahr.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      die Rückforderung von Geschenken ist in Ausnahemfällen möglich. Dies kann etwa eintreten, wenn der Zweck der Schenkung entfällt. Inwiefern dies im vorliegenden Fall gilt, kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marlene sagt:

    Hallo, ich lebe seit über 3 Jahren von meinem Ehemann getrennt. Wir wollen uns jetzt scheiden lassen. Nun meine Frage. Ich habe nach dem Auszug meine Mannes aus unserer gemeinsamen Wohnung von meinen Eltern eine größere Summe Geld geschenkt bekommen. Wie verhält es sich nun bei der Scheidung? Wird das Geld mit eingerechnet und muss ich es mit meinem Mann teilen? Ich lebe mit 2 Kindern alleine. Wie hoch darf die Summe auf meinem Sparkonto sein? Muss ich das Geld auch mit meinem Mann teilen??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlene,

      sofern ein entsprechender Schenkungsvertrag vorhanden ist oder aber nachweisbar ist, dass das Geld allein für Sie und nicht für eheliche Zwecke gedacht war, kann es als privilegierter Erwerb in ihr Anfangsvermögen eingerechnet werden. Der Kindesunterhalt wird in aller Regel unabhängig von den Einkommensverhältnissen de Alleinerziehenden berechnet. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Markus sagt:

    Hallo. Ich habe 4 Wochen vor der Trennung meinen Neffen Geld geschenkt. Kann meine Frau das Geld zurück verlangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andrea sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich waren 22 Jahre verheiratet. In dieser Zeit gab es 3-4 mal Geldgeschenke von meinen Schwiegereltern. Diese haben wir z.T. als vierköpfige Familie für den Urlaub genutzt o.Anschaffungen für die Kinder getätigt. Ein Teil der geschenkten Summe ist zur Darlehenstilgung genutzt worden. Mein Ex-Mann möchte nun das Geld beim Vermögensausgleich raussrechnen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      oft zählen Schenkungen zum sogenannten privilegierten Erwerb und werden damit in das Anfangsvermögen eingerechnet. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Rechtsanwalt, denn nur ein Volljurist ist befugt, dezidierte Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silvya sagt:

    Hallo,
    meine Schwiegermutter hat uns gegen meinen Willen EUR 50.000 überwiesen um einen Teilkredit für unser Eigenheim abzulösen. Ich hatte etwas dagegen, weil ich bereits vor diesem Zeitpunkt eine gewissen Zeit getrennt von meinem Mann lebte (in unserem Haus), was meinen Eltern und meiner Schwiegermutter auch bekannt war. Sie hat uns den Betrag auch eher aufgedrängt (sie kontrolliert uns/ihren Sohn sehr gern).
    Nach einer gescheiterten Versöhnung lebe ich jetzt von meinem Mann komplett getrennt. Das Haus wird verkauft. Die Ehe ist also endgültig gescheitert. Meine Schwiegermutter verlangt nun die Rückzahlung, zumindest von mir hälftig, und „versorgt“ meinem Mann mit nachträglichen Kreditverträgen. Ich habe bisher nichts unterschrieben und ich habe dies auch in Zukunft nicht vor. Was kann auf mich zukommen bzw. muss ich tatsächlich €25′ zurückzahlen?
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvya,

      Ziehen Sie bitte einen Anwalt zu Rate, wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Daniel S. sagt:

    Hallo,

    die Eltern meiner Ex-Freundin (nicht verheiratet, verlobt, keine eingetragene Lebensgemeinschaft) haben ihrer Tochter 4500€ geschenkt. Anlass war der damalige Hauskauf. Von diesen 4500€ wurde die Steuerschuld der E-Freundin in Form der Grunderwerbssteuer genutzt. Nach der Trennung kommen die Eltern der Tochter beim Ex-Freund an und fordern diese Summe vom Ex-Freund zurück. Dieser hat das Geld ja selbst nie geschenkt bekommen. Es bestehen hierzu auch keine schriftlichen Vereinbarungen. Ist die Rückforderung gegenüber dem Ex-Freund rechtens? Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Ihnen weiterhelfen. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra K. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich waren 15 Jahre verheiratet. Vor 2 Jahren starb mein Schwiegervater. Meine Schwiegermutter bekam das Haus und das Geld.
    Mein Mann und ich kriegten genau wie seine Schwester mit Familie einen Betrag von 25000 Euro geschenkt. Wir kauften uns von den 25 Tsd. ein Auto, wo noch 20 Tsd zugezahlt wurden von uns.
    Nun will er die Scheidung. Das Auto will er aber nicht teilen, da er es nun als Erbe deklariert, obwohl es ein Geldgeschenk war.
    Ich denke, dass er ja erst erbt mit dem Tod der Mutter, oder? Er hat keinen pflichtanteil vorab beansprucht.
    Was ist damit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      es macht rechtlich in der Regel keinen entscheidenden Unterschied, ob es sich bei dem besagten Geld um eine Erbe oder ein Geschenk handelte. Beides wird in der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) weitestgehend gleich behandelt.

      Inwieweit das Fahrzeug im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird, muss in letzter Instanz das Familiengericht klären. Ratsam ist jedoch, beispielsweise in einer Mediation, zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • scheunemann sagt:

    wir haben unserem sohn und frau zu weihnachten 1 silberbesteck geschenkt. nun lassen sie sich scheiden,bekommt unser sohn das besteck, oder muss das geteilt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Scheunemann,

      wenn die Schenkung an beide Ehegatten gegangen ist, haben beide dasselbe Anrecht darauf.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sarah sagt:

    Mein ehemaliger Stiefvater hat meiner Mutter zu Ehezeiten das Haus und Grundstück notariell hälftig übertragen und ein Rücktrittsrecht im Scheidungsfall notariell im Vertrag ausschließen lassen.

    Nun hat er nach einer räumlichen Trennung entgegen aller Absprachen die Scheidung eingereicht und verweigert alle Zusammenarbeit, verweigert einvernehmliche Lösungen und die Beteiligung an den Einnahmen.

    Meine Mutter ist nun Hartz IV Empfänger geworden und gezwungen aus der Eigentümergemeinschaft heraus zu kommen und hat daher die Teilungsversteigerung und Beteiligung an den Einnahmen und eine Nutzungsentschädigung beantragt.

    Der Exmann versucht nun die Schenkung wegen angeblichen groben Undanks zurückzufordern. Wie stehen die Chancen für ihn?

    Für unsere gesamte Familie wäre das der finanzielle und existenzielle Ruin.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      wir können nicht einschätzen, welche Chancen der ehemalige Gatte Ihrer Mutter mit seinem Vorhaben hat, da uns vielerlei Daten hierzu fehlen. Wir empfehlen Ihrer Mutter, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dies ist auch in finanziellen Notlagen möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susi sagt:

    Hallo,

    meine Schwiegereltern haben vor einem knappen Jahr ein Sparbuch auf meinen Namen eröffnet und dort einen Betrag von 18.000€ eingezahlt. Das Geld war dafür gedacht ein neues Auto zu kaufen, was bisher nicht geschehen ist. Das Geld wurde quasi nie angefasst.
    Es gibt keinen Schenkungsvertrag, lediglich einen privaten Brief, dass sie mir dieses Geld schenken sowie die unterzeichneten Bankunterlagen, dass das Sparbuch auf mich läuft. Nun werden mein Mann und ich uns trennen. Muss ich dieses Geld nun zurückgeben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susi,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt, da wir rechtliche Detailfragen nicht konkret beantworten dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dunja sagt:

    Guten Abend,

    ich habe während der Ehe mein Elternhaus geschenkt bekommen, als vorgezogenes Erbe.
    In der Ehe hat das Haus eine große Wertsteigerung erfahren, ich könnte meinen Mann nicht ausbezahlen.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit, an dem Zugewinnausgleich der Wertsteigerung vorbei zu kommen, z.B. durch vorgezogene Schenkung an meinen Sohn mit festgelegtem Nutzungsrecht für mich?

    Vielen Dank vorab!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dunja,

      ist Ihnen im Zweifel nachzuweisen, dass Sie während der Trennung Vermögen „verschoben“ haben, um günstig davonzukommen, kann das Gericht die aus der Vermögensmasse herausgelösten Werte trotzdem in die Berechnung mit einbeziehen. Allerdings muss der Zugewinnausgleich nicht stattfinden, wenn der Ehehgatte generell darauf verzichten würde. Lassen Sie sich im Zweifel stets von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Klaus K. sagt:

    Guten Abend,
    Meine Frau stammt aus Weissrussland, ich habe Sie im August 2011 nach Deutschland geholt und ihr einen Deutschkurs bezahlt sowie viele andere Dinge.
    Im Juni 2012 haben wir geheiratet, habe sie immer wieder finanziell unterstützt.
    Jetzt hat Sie sich von mir getrennt, nachdem Sie nun endlich einen eigenen Job hat.
    Kann ich ein Teil der Gelder oder eventuell alles von Ihr zurückfordern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      die Rückforderung von Geldleistungen sind sehr schwierig umzusetzen. Informieren Sie sich über die Scheidung wegen Härtefalls, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. Lassen Sie sich darüber hinaus anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team.

  • Stella76 sagt:

    Guten Tag,
    Meine Eltern wollen mir 100.000 Euro schenken die ich gemeinsam mit meinem Mann in eine Immobilie investieren werde. Es gibt nur etwas schriftlich in Abzug auf die Schenkung damit mein Bruder und ich im Erbfall abgesichert sind.
    Was passiert im Fall einer Scheidung? Müsste mein Mann dann Geld an mich oder meine Eltern zurückzahlen? Oder können wir das unter uns vertraglich anders regeln?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stella76,

      Sie können in dem Schenkungsvertrag auch weiterhin regeln, was im Falle einer Scheidung mit der Schenkung geschehen soll. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt oder einem Notar beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nadine sagt:

    Hallo,
    Meine noch Schwiegereltern haben uns 60000€ geschenkt. Wir haben es als Eigenkapital für unser Haus genommen. Es existiert nichts schriftliches. Jetzt nach der Scheidung fordern Sie die Hälfte der Summe von mir zurück.
    Können Sie das einfach so?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      sofern es keine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Schenkung gab, die den möglichen Trennungsfall betrifft, ist es nicht so einfach möglich diese Summe zurückzufordern. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Samdra sagt:

    Mit meinen eigentlich frisch verheirateten man (1monat) klappt es nicht so wie es sollte und er überlegt sich zu trennen.
    Am Tag des Heirats hat er auf mich seine Eigentumswohnung verschrieben,mit lebenslänglichen Wohnrecht für ihn.
    Nun will er es jetzt rückgängig machen und es mir weg nehmen.
    Darf er das?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Samdra,

      sofern im Zuge der Übertragung keine Vereinbarungen dahingehend getroffen wurde, wie im Falle einer Trennung und Scheidung verfahren werden soll, kann dies zumeist nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org Team

    2. Mann sagt:

      Meine Güte, wie tief kann man eigentlich sinken. War die Ehe für Dich nur eine Einkommensquelle? […] [von der Redaktion gekürzt]

  • steven sagt:

    Hallo
    Meine noch schwiegereltern haben meiner frau geld beschenkt wovon wir eine immobilie gekauft haben . Es gab kein schenkungsvertrag
    Da ich auch im grundbuch stehe ist nun die frage ob mir auch ein teil der schenkung gehört ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steven,

      wenn Sie mit im Grundbuch stehen und kein vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Schenkung existiert, können Sie in der Regel einen Anspruch auf das Haus erheben.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. steven sagt:

        Es gibt dein schreiben wo drin steht das es eine schnekung für meine frau ist mehr aber auch nicht

  • Maria sagt:

    Bei Einzug ins Haus , haben die Eltern meines Expartners 4000€ in die Küche investiert . Nun fordert mein Expartner die Hälfte der Summe zurück . Nimmt aber zB im gleichen Zuge das Auto (2014 Neuwagen ) ohne Ausgleich mit. Soll ich ihm das zahlen oder wie verhält sich das mit dem Geschenkten Geld ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      sofern Geldmittel an beide Ehegatten als Schenkung gingen und keine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Behandlung der Schenkung im Trennungsfall getroffen wurde, kann diese Summe häufig nicht zurückverlangt werden. Im Zuge der Hausratsteilung können die Küchenmöbel selbst dem Familienfahrzeug gegenüber gestellt und aufgerechnet werden. Lassen Sie sich hinsichtlich der Hausratsteilung ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Reck sagt:

    Mein Vater hat sich scheiden lassen nun wird das Vermögen geprüfte er hat mit vor der Scheidung Geld Geschenk kann dieses zu rück gefordert werden von seiner ex Frau

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Reck,

      sofern Ihr Vater die Zahlungen übermittelte, während das Scheidungsverfahren schon lief bzw. die Trennung schon eintrat, kann seine Ex-Ehefrau im Rahmen des Zugewinnausgleichs die entsprechende Summe auf das Gesamtvermögen Ihres Vaters anrechnen lassen. Damit kann auch Ihr Anspruch auf Ausgleichszahlungen steigen.

      Mehr Informationen zum Zugewinnausgleich finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Perle sagt:

      Hallo liebes Scheidung.org-Team,

      meine Mutter hat mir zu meiner Hochzeit eine Eigentumswohnung mündlich geschenkt.
      Direkt nach der Hochzeit bin ich mit meinem damaligen Ehemann in die Eigentumswohnung eingezogen (leider ist nirgends schriftlich mein Name vermerkt worden).
      Nach 6 Jahren hat meine Mutter die Eigentumswohnung verkauft und MIR die 80.000,00 Euro Verkaufserlös als Anzahlung für unser neues Haus geschenkt.
      Da ich kein eigenes Konto besessen habe, floß der Verkaufserlös auf das Konto meines damaligen Mannes (Gemeinschaftskonto).
      Nun bin ich geschieden und der Zugewinn wird bei Gericht bestritten.
      Ist dieser Verkaufserlös nicht als privfiligierter Erwerb zu meinen Gunsten anzurechnen, da die Eigentumswohnung eine Schenkung meiner Mutter an mich gewesen ist?

      Vielen Dank

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Perle,

        dies kann vermutlich für die Wohnung selbst angenommen werden. Ob dies aber auch auf den hieraus gewonnenen Erlös aus dem Verkauf anzunehmen ist, kann Ihnen Ihr Anwalt erläutern. An dieser Stelle ist eine verlässliche Einschätzung nicht möglich.

        Ihr Scheidung.org-Team

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