Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?
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Kommentare

  • franzi sagt:

    Hallo
    Befinde mich gerade in Scheidung die demnächst rechtskräftig wird. Vor dieser ehe ist gemeinsamer Sohn heute drei mit gemeinsamen Sorgerecht entstanden. Ich würde gerne nach Scheidung wieder Mädchennamen annehmen wollen und auch das mein kleiner so heißt. Er sagt eh schon immer den Mädchennamen als sein Familienname. Kann ich mit der Zustimmung des Vaters den Namen des Kindes ändern. Vielen dank im voraus.
    MfG franzi

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franzi,

      in den meisten Fällen ist die Einbenennung der Kinder nach der Ehescheidung eher schwierig. Es kann möglich sein, wenn der Kindsvater dem Vorhaben zustimmt. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie auch beim zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sonja F. sagt:

    Hallo, ich möchte nach Scheidung erneut heiraten. Kann ich dann bei der Trauung meinen Mädchennamen wieder annehmen? Kann mein zukünftiger Mann diesen dann auch als Familiennamen führen?
    Danke und lieben Gruß
    Sonja

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sonja,

      sie können Ihren Mädchennamen nach der abgeschlossenen Scheidung grundsätzlich wieder annehmen. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt oder Bürgeramt beantragen. In der Regel ist es dabei nicht möglich, dies erst bei der Trauung zu tun.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • nick sagt:

    Hallo, ich habe zwei Fragen. Ich bin geschieden und habe einen Doppelnamen. Den möchte ich nun ändern auf meinen Mädchennamen. Dies dürfte ja kein Problem sein. Meine Tochter, 18 J., hat aber nur den ausländischen Namen. Mit dem sie sehr unglücklich ist. Zum einen wird sehr oft der Nachname mit dem Vornamen verwechselt und sie hat keinen guten Kontakt zu ihrem Vater, da er unter anderem sie unter Druck setzt einen Mann zu heiraten, der aus seinem Heimatland kommt. Gibt es eine Möglichkeit, das sie meinen Mädchennamen annehmen kann. Alleine schon Tu ihrem Schutz. Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nick,

      in der Regel ist die Namensänderung der Kinder nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Bei einem Zerwürfnis mit dem leiblichen Vater kann die möglich sein. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das für Sie zuständige Standesamt, um zu erfahren, welche Voraussetzungen für den Antrag auf Einbenennung erfüllt sein müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ina sagt:

    Hallo
    Evtl können Sie mir in meinem Fall weiter helfen.
    Nun bin zum zweien mal geschieden .
    Meine zwei Kinder aus ersten Ehe entstanden heißen als Beispiel Müller.

    Mein drittes Kind (12 Jahre alt) der aus der zweiten Ehe entstanden ist trägt einen ausländischen recht schwierigen Namen des Vaters. Dieser Nachname hat 12 Buchstaben.

    Ich bin deutsch, Kind ist deutsch Vater ist ein EU Staatsbürger aus Osteuropa. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und er wird warscheinlich dem Antrag nicht zustimmen. Mein Sohn will seinen Namen nicht.

    Mein Mädchenname heißt als Beispiel Schmitz.

    Nun kann ich nicht mein Mädchennamen annehmen weil dann haben wir 3 Nachnahmen in unsere Familie

    Ich würde gerne den Namen Müller annehmen aber dann bleibt mein Sohn mit seinen ausländischen Nachnahmen allein und fühlt sich dann benachteiligt und gekränkt nicht zu Familie zu gehören.

    Übrigens der Vater hat völlig Kontakt abgebrochen weil er im Ausland sein Doppelleben führt, er hat kein Kontakt zum Kind aber das reicht nicht aus.

    Ist das möglich dass ich ohne Zustimmung meines Exmannes den Namen für mein Sohn ändern kann? Ich behalte sein Namen nicht. Sollen wir dann 3 Namen führen? Ist das ein familiengefühl wenn Mutter die alleine ihre Kinder großzieht anders heißen soll wie ihre eigene Kinder und beide Väter kümmern sich nicht?

    Was soll ich in meinem Fall tun. Am liebsten würde ich mit meinem Sohn den Namen aus ersten Ehe annehmen damit wir nur einen Namen führen. Mein Sohn leidet jetzt schon und ist sehr traurig wenn er allein mit dem Namen bleibt.

    Was kann ich machen . Wäre lieb wenn Sie mir antworten würden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ina,

      die Rückkehr zum ehemaligen Ehenamen ist in der Regel schwierig. Genauso kann die Einbenennung Ihres Sohnes in der Regel nur durch Zustimmung des Vaters erfolgen bzw. bei Neuheirat. In Ausnahmefällen kann ein Härtefall – ein Zerwürfnis des Kindes mit dem Vater – die Einbenennung ermöglichen. Eine festgesetzte Regelung auf diesem Gebiet jedoch schwierig und von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Familienrechtsanwalt oder an das zuständige Standesamt, um Auskunft zu erhalten, welche Belege und Nachweise nötig sind, um doch noch eine Einbenennung Ihrer Kinder zu erreichen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nici sagt:

    Hallo,
    meine 2 Kinder haben, so wie ich, den Nachnahmen meines Exmannes. Mein 3. Kind ist von meinem Lebensgefährten und hat auch den Namen meines Ex. Wenn ich jetzt wieder heirate, könnten alle 3 den Namen meines Lebensgefährten annehmen? Ich habe das alleinige Sorgerecht und der aktuelle Familienname ist ein Allerweltsname ( z.b. Schmidt). Habe gehört, das dies auch ein Argument sein könnte. Meine Tochter leidet sehr stark unter dem Namen, da sie ihn mit ihrem Erzeuger in Verbindung bringt und sie grosse psychische Probleme durch ihn hat. Beide würden am liebsten sich adoptieren lassen, aber der Vater stimmt eventuell zu, wenn sie sich mit ihm treffen würden. Sie wollen ihn aber nicht sehen.. Der letzte Kontakt war vor 5 Jahren.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nici,

      bei Neuheirat der Mutter können die Kinder den Namen des neuen Ehemannes relativ unkompliziert annehmen. In der Regel bedarf es hier der Zustimmung des leiblichen Vaters. Doch besonders in Fällen, in denen ein Zerwürfnis zwischen Kind und Vater gegeben ist, können die Gerichte für die Einbenennung auch auf die Einwilligung verzichten. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • I. Menge sagt:

    Wie ist es in einer Lebenspartnerschaft? Die Scheidung ist so gut wie rechtskräftig. Mein leiblicher Sohn wurde von meiner Exfrau adoptiert und trägt ihren Nachnamen. Wenn ich nun nach der Scheidung meinen Mädchennamen annehmen will, geht das nicht fürs Kind. Wie ist es aber wenn ich meinen neuen Partner heirate und seinen Namen annehme, muss ich Meine Exfrau um erlaubnis Fragen, wenn mein Sohn auch einen neuen Namen bekommen soll?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo I.Menge,

      bei der Neuheirat können die Kinder den Namen des neuen Partners annehmen. In der Regel bedarf es hierzu jedoch der Zustimmung des anderen Elternteils, sofern keine anderen schwerwiegenden Gründe für die Einbenennung vorgebracht werden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kerstin M. sagt:

    Hallo,

    folgende Sachlage. Ich bin 1976 als L. geboren worden. Die Ehe meiner Eltern wurde kurze Zeit später geschieden. 1982 hat meine Mutti wieder geheiratet und hat meinen Namen in meiner Geburtsurkunde in M. ändern lassen, dem Namen meines Stiefvaters. Diese Ehe wurde aber 2 Jahre später auch wieder geschieden. 1989 hat meine Mutti dann nochmal geheiratet, wobei ich damals aber entschieden habe, dass ich den neuen Namen nicht annehme, da ich dann einen zweiten Vornamen gebraucht hätte, da die Tochter meines neuen Stiefvaters den selben Vornamen hat wie ich und zweimal der gleiche Name in einer Familie nicht möglich ist bzw. war. 1990 ist meine Mutti dann gestorben, vor einigen Jahren auch mein Stiefvater. Bei Recherchen habe ich erfahren, dass auch mein Namensgeber Herr M. seit einigen Jahren tot ist. Der Einzige der noch lebt ist mein leiblicher Vater, zu dem ich auch ein gutes Verhältnis habe. Jetzt meine Frage…..gibt es für mich die Möglichkeit, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen???? Der Name M. bedeutet mir nichts, ich habe zu ihm keinerlei Bezug, am Ende kenne ich den Menschen dem ich diesen Namen zu verdanken habe nicht mal, da ich damals erst 5 bzw. 6 Jahre alt war

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt über die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Nach heutigem Recht ist die Umbenennung eher unwahrscheinlich. Möglicherweise kann jedoch auch eine andere Rechtsgrundlage gewählt werden. Gegebenenfalls ist auch ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt angebracht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marie sagt:

    Hallo,
    Ich lebe in Scheidung. Ich Heiße „Frau A.“ und mein Noch Ehemann „Herr W.“ Ich habe bei der Eheschließung einen Doppelnamen gewählt, also „Frau A.-W.“ . Unser gemeinsamer Sohn hieß ab der Geburt (Vor der Eheschließung) ebenfalls wie ich auch mit Nachnamen „A.“. bei Eheschließung bekam er den Nachnamen meines Ehemannes, also W.“

    Ist es möglich den Nachnamen meines Sohnes sowie meinen Nachnamen zu ändern und wieder unseren Geburtsname/Mädchenname anzunehmen wenn der Vater dem Zustimmen würde? Klar ich kann meinen Mädchennamen wieder annehmen nach der Scheidung, aber dies ist für das Kind ja echt nicht schön, wenn er dann nicht so heißt wie der Rest der ganzen Familie bei der er schon immer lebt!?

    Vielen dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      die Einbenennung des Kindes ist in der Regel nur in den oben genannten Sonderfällen möglich. Letzten Endes handelt es sich jedoch im Familienrecht stets um Einzelfallbewertungen. Stimmt der Vater der Änderung des Namens zu oder hat das Kind sich mit dem leiblichen Vater überworfen, kann es durchaus möglich sein. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nicole sagt:

    Hallo.
    Ich bin geschieden seit 2009. Aus meiner Ehe ist eine Tochter hervorgegangen. Ich habe den Ehenamen jedoch nach der Scheidung nicht abgelegt is heiße heute immer noch so.
    Nach der Ehe habe ich 2 Söhne bekommen, die nun ebenfalls meinen Ehenamen tragen.
    Ich möchte nun gern zu meinem Geburtsnamen zurück kehren und meine beiden Jungs, die nach der Scheidung erst geboren sind, auch meinen Geburtsnamen tragen lassen.
    Ist dies möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      in der Regel ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne weiteres möglich und zumeist nur bei einer der vorgenannten Situationen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, inwiefern möglicherweise doch eine Namensänderung ihrer Kinder vollzogen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • lucie s. sagt:

    ich habe eine frage! meine tochter wurde mit meinem Geburtsnamen geboren. nach hochzeit haben wir den namen ihres vaters angenommen. jetzt sind wir wieder getrennt und ich möchte mit meiner tochter zusammen wieder meine geburtsnamen annehmen!!! geht das???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lucie,

      Sie können nach der Scheidung in der Regel ohne Weiteres zu Ihrem geburtsnamen zurückkehren. Im Falle der Einbenennung Ihres Kindes ist es jedoch wesentlich schwieriger und zumeist nur in den oben angeführten Fällen möglich. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • P. sagt:

    Guten Morgen …

    eine Kurze Frage…
    Ich lebe in Scheidung,bin aber noch nicht rechtskräftig geschieden.
    Ich selbst habe den Namen meiner Frau damals angenommen.Nun verlangt meine zukünftige Ex-Frau das ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehme.Was ich aber durchaus überhaupt nicht vor habe.Ich möchte ihren Namen,auch der Kinder wegen behalten.Nun droht sie mir mit ihrem Anwalt,wenn ich ihren Namen nicht ablege.
    Kann ich meinen Nachnamen behalten ?? Oder kann sie dagegen klagen ?
    Ich habe im übrigen keinen eigenen Anwalt.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo P.,

      in der Regel muss der Ehegatte triftige Gründe dafür vorbringen, weshalb sein ehemaliger Partner nach der Scheidung nicht mehr seinen Namen tragen soll. Dies ist nur selten möglich. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 2006 von meiner Ex geschieden. 2 Jahre später hat meine Tochter ( aktuell 12 Jahre alt) die bei meiner Ex Frau lebt,den Nachnamen des neuen Mannes meiner ExFrau angenommen. Nun hat sich meine Tochter entschieden bei mir zu leben und möchte wieder Ihren Geburtsnamen ( meinen Nachnamen) tragen auch um ein der neuen Schule etc. nicht erklären zu müssen warum die Nachnamen unterschiedlich sind. Geht das?? Soweit ich mich erinnere wurde mir damals beim Standesamt gesagt, das das möglich ist.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      es kann unter Umständen möglich sein. Es handelt sich hierbei jedoch stets um Einzelfallentscheidungen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anja sagt:

    Hallo!

    Bei mir ist es so, mein Noch-Mann hatte bei der Hochzeit meinen Namen angenommen.
    Mein Sohn wurde in der Ehe geboren, und trägt somit ja eigentlich „nnur meinen“ Nachnamen.
    Mein Ex will diesen auch nicht ablegen…
    Wenn ich mal neu heiraten sollte, kann mein Kind den Namen meines neuen Mannes mit meinem Namen als Doppelnamen tragen, ohne Einwilligung des Vaters? Weil der geführte Familienname ja „meiner “ war.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      in der Regel ist die Einbenennung bei Neuheirat jederzeit möglich. Da es sich um Ihren Familiennamen handelt, kann Ihr Kind vermutlich auch ohne Weiteres den Doppelnamen annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sophia sagt:

    Guten Morgen,
    ich habe eine Frage. Mein Verlobter war bereits mit einer Türkin verheiratet, sie sind allerdings schon 8 Jahre geschieden. Jetzt meint die Exfrau, dass sie eine Unterschrift von meinem Verlobten benötigt, damit sie ihren türkischen Mädchennamen wieder annehmen kann. Ist das so ? Sie haben in Deutschland standesamtlich geheiratet und nicht in der Türkei. Meiner Meinung nach, sind sie geschieden, es gibt ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, reicht das denn nicht aus ?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sophia,

      in der Regel kann die Exfrau ihren Mädchennamen ohne Weiteres wieder annehmen. Es kann jedoch durchaus möglich sein, dass hierfür ein Einverständnis verlangt wird, je nachdem welche Rechtsgrundlage angesetzt wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Hallo.
    Ich lebe in Scheidung. Mein Mann hat meinen Familiennamen angenommen, den ich von meiner letzten Ehe behalten habe. Er wird ihn nach der Scheidung aus Trotz behalten. Ich könnte meinen Mädchennamen wieder annehmen, aber der Name meines Sohnes müsste weiterhin so bleiben. Gibt es denn da keine Möglichkeit? Oder über den Kindsvater? Hat er Anspruch, daß mein Mann nach der Scheidung seinen Namen ablegt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      Ihr Ehemann kann den Namen durchaus beibehalten. Eine zwangsweise Umbenennung ist nur in seltenen Fällen möglich. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org Team

  • Nadine sagt:

    Hallo, ich bin rechtskräftig geschieden und trage den Namen meines Ex Mannes bei meinem Sohn (nicht leibliches Kind meines Ex Mannes) haben wir eine Einbenennung vorgenommen trägt also auch den Ehenamen. Wenn ich jetzt nochmal heirate, ist es möglich das mein Sohn den neuen Ehenamen bekommt? Was wäre wenn ich zu meinem Mädchennamen zurück gehe, kann er den annehmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      die Einbenennung ist nur aus oben genannten Gründen möglich. Bei erneuter Eheschließung ist die Einbennung möglich, wenn alle Beteiligten dem zustimmen. Die Rückkehr zum Mädchennamen ist in der Regel für Kinder nicht so einfach zu bewerkstelligen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marina sagt:

    Ich habe eine Tochter die noch vor der Scheidung von meinem exmann geboren wurde. ( er ist nicht der Erzeuger , das Verfahren zur Vaterschaft läuft noch.)
    Jetzt wo die Scheidung durch ist würde ich gern meinen Geburtsnamen wieder annehmen , ist es den möglich das meine tochter auch meinen Nachnamen haben kann? Sie hat ja mit dem jetzigen Namen nichts zu tun.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marina,

      die Einbenennung des Kindes kann dann möglich sein, wenn der Exmann nachweislich nicht Vater des Kindes ist. Insgesamt ist die Einbenamung von Kindern jedoch schwierig. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Anwalt hierzu beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jessi sagt:

    Hallo und ein gesundes neues Jahr…!

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen…

    Ich habe 2014 eine Tochter geboren in einer Ehe die als Scheinehe abgetan wurde und somit nicht geschieden sondern aufgehoben wurde.
    Deshalb wurde eine Vaterschaftsanfechtung geführt und vom Gericht auch entschieden das mein quasi ehemaliger Ehemann nicht der Vater sein kann da er seit 2009 im Ausland wohnhaft ist.
    Wir haben für beide Gerichtsverfahren die Urteile mit Rechtskraftvermerk…

    Meine Frage nun, wie und wo kann ich den Namen meiner Tochter ändern lassen und meinen Freund, der der leibliche Vater ist aber durch die Ehe die zur Geburt noch bestand nicht in der Geburtsturkunde steht eintragen lassen…?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessi,

      die Änderung kann im zuständigen Standesamt vorgenommen werden. Hierzu bedarf es jedoch zahlreicher Belege und Nachweise. Steht in der Geburtsurkunde noch Ihr ehemaliger Mann, gilt er rechtlich gesehen als Vater. Auch ein gerichtliches Verfahren kann hierzu vonnöten sein. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stanzi sagt:

    Hallo,

    ich wurde 83 mit dem Nachnahmen J geboren, meine Eltern waren verheiratet. 1986 haben meine Eltern sich scheiden lassen und 1989 hat meine Mutter ihren Mädchennamen angenommen und gleichzeitig haben wir auch den Mädchennamen erhalten, obwohl mein Vater dem nie zugestimmt hat. Jetzt ist mein Nachname W. Im Geburtenauszugsregister steht, das der Name 1989 von J in W geändert wurde. Jetzt möchte ich heiraten.
    Ist es möglich, den Namen von meinem Mann anzunehmen und dann geborene J anzufügen statt geborene W? J wäre ja rechtens, der Wechsel in W hätte nicht stattfinden dürfen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stanzi,

      es ist wahrscheinlich, dass hierzu im Jahre 1989 noch andere gesetzliche Richtlinien galten – sowohl in der DDR als auch in der BRD. Es ist davon auszugehen, dass die damalige Einbenamung rechtskonform vonstatten ging. Sie können den Namen Ihres Ehemannes jederzeit annehmen. Der Zusatz „geborene/r“ ist nicht offizieller Namensbestandteil und in der heutigen Zeit eher ungebräuchlich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • W. sagt:

    Ich lebe in Scheidung. Mein 5 Jähriger Sohn wohnt gemeinsam mit mir bei meinem neuen Lebensgefährten.
    Nach der Scheidung überlege ich meinen Mädchennamen wieder anzunehmen.
    Ich weiss das der Kindsvater nicht einwilligen wird das unser Sohn meinen Namen mit annimmt.
    Wenn mein Sohn und ich unterschiedliche Nachnamen tragen, kann es zu Schwierigkeiten im Alltag kommen? (Arztbesuch, Urlaubsbuchungen etc)
    Ich möchte das es so unkompliziert wie möglich nach der Scheidung im Alltag wird und nicht noch Komplikationen verursachen.

    Mfg n.w

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo W.,

      die Einbenennung des Kindes ist ohne Einwilligung des Vaters nur schwer zu bewerkstelligen. Es kann durchaus sinnvoll sein, besoners bei Urlauben u.a. eine Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes mit sich zu führen, um Komplikationen zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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