Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?
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Kommentare

  • Drechsler sagt:

    Meine Eltern lassen sich Anfang 2016 scheiden. Da ich große Probleme ( dazu später mehr ) mit meinem Vater habe / hatte möchte ich den Mädchennamen meiner Mutter annehmen.

    Dies kann man, da ich 18 bin nur, wenn besondere Gründe vorliegen.

    Mich würde interessieren ob diese Gründe:

    •mein Vater drohte uns an uns umzubringen
    •wollte mehrmals Selbstmord begehen
    •habe keine zwischenmenschliche Beziehung zu ihm, sprich lass mich nicht berühren o.ä.

    bereits als besondere Gründe ausreichen und ob ich Erfolg mit dem Antrag haben könnte?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Drechsler,

      die Entscheidung zum Namenswechsel muss beim Standesamt sehr genau begründet werden. Es liegt ein enger Rahmen vor, innerhalb dessen Sie eine Änderung verlangen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Nachname obszön klingt oder sehr schwer auszusprechen ist. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können Ihnen die Mitarbeiter des Amtes sagen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Melanie Z. sagt:

    Guten Tag.

    Ich und mein Ehemann waren bereits getrennt lebend als ich von meinem neuen Partner schwanger wurde. Unsere Tochter ist jedoch kurz vor dem Scheidungstermin geboren – also ehelich. Die Vaterschaftsanerkennung durch meinen Partner ist bereits erfolgt. Ändert sich nun – wenn ich meinen Mädchenname wieder annehme, automatisch auch der Nachname meiner Tochter oder benötige ich dazu auch das Einverständnis meines Exmannes, der ja eigentlich nur der „gesetzliche“ und nicht der leibliche Vater ist?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie und Ihre neuer Partner die gemeinsame Sorge für das Kind. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Erklärung können Sie den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. Automatisch ändert sich der Name Ihrer Tochter jedoch nicht. Die Mitarbeiter des Standesamtes oder ein Familienanwalt können Ihnen in diesen Fragen zusätzlich weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Veri sagt:

    Ich bin 17 und meine Eltern lassen sich bald scheiden, wahrscheinlich bin ich dann 18. Ich würde dann jedoch gerne gemeinsam mit meiner Mutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen, da sie ihn auf jeden Fall wieder annimmt. Es wäre für mich aber sehr enttäuschend, weiterhin den Ehenamen zu haben, da es doch ein FAMILIEN-Name ist und ich mich von meinem Vater sowie seiner Familie überhaupt nicht akzeptiert fühle, nicht immer an meinen Vater erinnert werden will, den Namen wirklich hässlich finde und wirklich gerne den Geburtsnamen von meiner Mutter hätte, weil das ja auch der Name von vielen lieben Familienmitgliedern ist. Habe ich damit eine Chance?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Veri,

      die Einbenennung der Kinder bei Scheidung der Eltern ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Zumeist kann dies erst erfolgen, wenn erneut geheiratet wird und das Kind etwa den Namen des neuen Ehepartners der Mutter annehmen möchte – dies auch nur dann, wenn der leibliche Vater dem zustimmt. Eine Abneigung gegen den leiblichen Vater genügt hier zumeist nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Veronika sagt:

    Guten Tag,
    Meine Frage zur Namensänderung wäre: wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehme und mein Sohn aber den Nachnamen seines Vaters behält, mUss ich dann irgendeinen Nachweis bei mir führen, dass ich die leibliche Mutter und Sorgeberechtigt bin. Z. Bsp. beim Arzt, Schule, Behörden etc.

    Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Veronika,

      in Deutschland existieren hierzu keinerlei Rechstvorschriften. Da bei einigen Anmeldungen auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss, kann dieser zweifelsfrei entnommen werden, dass Sie die Mutter sind. Es ist jedoch möglich, dass bei Auslandsreisen u.a. eine Reisevollmacht vom Kindsvater vorzulegen ist, sofern dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. arcoiris sagt:

        Ich habe dasselbe Problem und kann nur empfehlen, grundsätzlich bei Reisen eine Internationale Geburtsurkunde mitzunehmen (kann man beim Standesamt für 10 EUR erhalten). Nach dieser wurde ich sogar bei Flug-Reisen innerhalb Deutschlands schon gefragt, da mein Kind nicht meinen Nachnamen hat.

  • Waltraud L. sagt:

    Nach der Ehe hatte mein Mann meinen Nachnahmen an seinen angehängt.
    Nun sind wir geschieden.
    Kann ich verlangen, dass er meinen Nachnahmen wieder ablegt?
    Eventuell sogar gerichtlich verfügen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Waltraud,

      in der Regel ist das nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • ursula sagt:

    vielen dank im vorraus

  • ursula sagt:

    hallo
    mein Sohn ist vor der ehe geboren dann habe ich den Vater geheiratet und er sohn hat dessen nahmen bekommen dann hat mein Sohn geheiratet nun ist die Scheidung gewesen Urteil vorhanden und er möchte seinen Geburtsnahmen wieder haben geht das oder muss er den nahmen seines Vaters tragen
    danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ursula,

      nach einer rechtskräftigen Scheidung ist es für den Geschiedenen möglich, den Geburtsnamen wieder anzunehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Olga sagt:

    hallo zusammen,
    ich habe drei Kinder 18, 16, 7 und stehe kurz vor dem Scheidungstermin.
    Würde gerne meinen Geburtsnamen vor dem Ehenamen setzen lassen und das auch für die Kinder. Die Kinder möchten es auch.
    Falls mein noch Ehemann damit ein Problem hat, ergeben sich für mich oder meine Kinder Schwierigkeiten, wenn ich einen Doppelnamen habe und sie nicht.
    Mein Oberstes Gebot in diesem Fall, den Stress und Unannehmlichkeiten für uns alle zu vermeiden.

    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Olga,

      eine Namensänderung der Kinder nach einer Scheidung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie wieder heiraten und Ihre Kinder mit Ihnen und Ihrem neuen Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben. Dann können sie Ihren neuen Ehenamen annehmen. Dazu ist jedoch die Einwilligung des Vaters, sofern die Kinder seinen Nachnamen tragen und er mitsorgeberechtigt ist, nötig. In allen anderen Fällen besteht in der Regel keine Möglichkeit für die Namensänderung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Beate sagt:

    Am Tag unserer Hochzeit hatte er meinen Familienname übernommen ,jetzt am Tage unserer Scheidung verlange ich meinen Namen zurück. Darf ich das, steht mir das zu ??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      es steht Ihrem Exmann frei, ob er weiterhin Ihren Nachnamen tragen oder ob er seinen Geburtsnamen wieder annehmen möchte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • strunk sagt:

    Hallo zusammen, bei mir gibt es folgende Problematik meine Tochter ist jetzt 11 Jahre alt und trägt den Nachnamen des Exmannes, der Mutter, diese hat jetzt wieder geheiratet und meine Tochter möchte den Nachnamen des neuen Mannes annehmen, ich habe grundsätzlich damit auch kein Problem, ich würde nur gerne wissen wollen ob sich fur mich etwas andert da wir uns das Sorgerecht teilen! Also am geteilten Sorgerecht Danke im voraus Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo strunk,

      eine Namensänderung hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. strunk sagt:

        Danke für die Information!

  • Murmellinchen sagt:

    Hallo. Ich bin Rechtskräftig geschieden. Urteil ist vorhanden ich möchte mein Mädchenname wieder annehmen. Was muss ich alles mit zum Standesamt mit nehmen?
    Mein Ausweis ist abgelaufen wollte ihn erst mit neuem alten Namen neu machen. Kann ich trotzdem meine Namensänderung beantragen? Und wie lange dauert es dann bis ich wieder so heisse?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Murmellinchen,

      für die Namensänderung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ggf. wenn Sie die Namensänderung nicht beim Standesamt, das für die Heirat zuständig war beantragen wollen, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Je nach Standesamt kann die Namensänderung sofort oder nach einigen Wochen erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Funky017lydia sagt:

        Hallo Scheidung.org-Team,

        kann ich eine Namensänderung beim,für die Heirat zuständigem Standesamt auch machen, wenn ich im Ausland lebe? Gibt es Formurae zum Downloaden und im Voraus auzufüllen? Danke für die Antwort
        LG Funky017

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Funky017lydia,

          wenden Sie sich für diese Anfrage an das betreffende Standesamt. Auf dessen Webseite erfahren Sie, ob es diese Formulare anbietet oder ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

          Ihr Scheidung.org-Team

  • Schauer sagt:

    Hallo. Ich lebe in Scheidung die demnächst rechtskräftig geschieden wird. Mein Noch Ehemann und ich haben eine gemeinsames Kind und gemeinsames Sorgerecht und lebt mit 12 Jahren leider beim Vater. Meine Frage wäre die Nachnamen. Kann mein Kind einen Doppelnamen den jetzigen und meinen Mädchennamen nach der Scheidung bekommen da ich nicht möchte das nur ich meinen Mädchennamen annehme oder kann ich meinen angeheirateten Nachnamen trotz Scheidung behalten?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Schauer,

      Sie dürfen nach der Scheidung Ihren angeheirateten Nachnamen behalten. Eine Namensänderung bei Kindern ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ob das für Ihr Kind möglich ist, können Sie beim Standensamt erfragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Fleur sagt:

    ich möchte meinen MÄdchennamen nach der Scheidung vor den Ehenamen stellen. Solange meine Kinder noch bei mir wohnen soll das so sein. Wenn sie allerdings aus dem Haus sind, möchte ich den Ehenamen auch ablegen. Kann ich eine solche Änderung dann nochmal machen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fleur,

      Sie können nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen Ihrem jetzigen Ehenamen voranstellen. Eine weitere Namensänderung sollte, wenn Sie ausschließlich Ihren Geburtsnamen führen wollen, später auch noch möglich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • kristin sagt:

    Hallo
    Und zwar habe ich einen Sohn (5)aus erster Ehe und bin geschieden..
    Jetzt möchte ich den Vater meines zweiten Sohnes (1) heiraten. Meine Frage ist es möglich ohne Zustimmung von Vater meines ersten Sohnes (5) ihm den neuen Ehe Namen zugeben weil sein kleiner Bruder ja dann auch anders heißt?
    Liebe grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      ohne die Zustimmung des Vaters ist es in der Regel nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christine F. sagt:

    Meine Tochter wurde geboren als wir noch nicht verheiratet waren, hatte also bei der Geburt meinen Mädchennamen. Kann ich dann auch eine Namensänderung für sie beantragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christine,

      erfolgte für ein Kind bereits ein Namenswechsel, kommt ein erneuter Namenswechsel in der Regel nicht mehr in Betracht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Diana sagt:

    Hallo,
    ich habe denke ich eine ähnlich bis gleiche Frage. Ich bin schwanger ( nucht vom nich ehemann) und lebe in Scheidung. Der ET ist wahrscheinlich eher als die Scheidung durch ist.
    Meine Frage. Wenn mein Kind geboren ist und die Scheidung durch ist wollte ich meinen Geburtsnamen annehmen und das Kind sollte dies auch tun. Wenn das dann so ist steht dann in ihrem Ausweis als Geburtsname der Name meines noch Ehemannes?

    Danke im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Diana,

      Ihre Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen beim Standesamt nachzufragen oder sich ggf. von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andrew sagt:

    Guten Tag
    Meine Frage wäre ob meine ExFrau nach der Scheidung(vor ungefähr 6 Jahren)
    und jetzt das alleinige Sorgerecht hat..und ihren Geburtsnamen zurück nehmen
    möchte,den Kinder den Namen auch geben will,geht das ohne weiteres so?
    Stehe mit den Kindern in Kontakt und zahle so gut ich kann Unterhalt..Sorgerecht hab ich zugestimmt da es für die Kinder und der ExFrau besser ist.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrew,

      eine Namensänderung bei Kindern geht nicht ohne Weiteres. In der Regel müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit die Kinder einen anderen Nachnamen annehmen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Laura sagt:

    Hallo
    Ich möchte von mir und von meinem Sohn Familiennamen ändern. Ich habe die alleinige Obsorge. Kann bei so einem Fall der Vater sein Wort sagen. Geht das ohne Probleme.
    Danke im voraus
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laura,

      eine Namensänderung bei Kindern ist nur in Ausnahmefällen möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • isa h. sagt:

    ich hätte da auch eine Frage
    wie lange nach der Scheidung kann ich meinen Geburtstnamen wieder annehmen. meine Kinder sind noch klein und ich würde es erst machen wollen , wenn sie größer sind, damit es bei gemeinsamen Urlauben und Flugreisen nicht zu Unannehmlichkeiten für mich wegen der verschieden Namen kommt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Isa,

      um den Geburtsnamen wieder anzunehmen, gibt es keine Frist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • G. Martens sagt:

    diese Informationen sind soweit hilfreich, ich habe jedoch eine weitere Frage. Ich moechte nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Nun sieht es so aus, dass mein Sohn der inzwischen 26 Jahre alt ist, auch meinen Geburtsnamen haben moechte.Ist das moeglich, und was ist dazu noetig?

    Mit freundlichen Gruessen

    G. Martens

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo G. Martens,

      wenn Ihr Sohn nicht unter Ihrem Geburtsnamen geboren ist, kann er diesen nach Ihrer Scheidung nicht annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. J.Hase sagt:

        Guten Tag,

        Glaube ich habe die gleiche frage.
        Mein Sohn 13 Jahre, hat 2009 den Namen von meinem noch Mann angenommen. ( nicht der Leibliche Vater)
        Jetzt habe ich bei uns im Standesamt nach gefragt ob mein Sohn bei meiner Scheidung auch seinen Geburtsnamen wieder annehmen da darf. Die sagten Nein nur im Äußsersten Notfall.

        Mein Sohn möchte aber den alten namen wieder haben.
        geht das oder geht das nicht?
        Wenn das geht werde auch ich mein Mädchenname wieder an nehmen.

        Mit freundlichen Grüßen
        J.Hase

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Frau Hase,

          nach einer Einbenennung (Ihr Sohn hat den Namen Ihres Mannes angenommen) ist es in der Regel kaum möglich, dass er wieder den Geburtsnamen annehmen kann.

          Ihr Scheidung.org-Team

        2. Margarete sagt:

          Hallo, ich habe das selbe Problem. Laut Amtsgericht Regensburg gibt es keine möglichkeit, dass das Kind wieder den eigenen Geburtsnamen annimmt. Dies sei unwiderruflich.
          Ach ein vermutlicher deftiger Grund wurde abgelehnt.

      2. S. Funke sagt:

        Hallo, diese Regelung finde ich ehrlich gesagt: diskriminierend. Viele Frauen haben die Namen ihrer Männer noch aus gesellschaftlichen Gründen angenommen. Für Männer in Führenspositionen hieß es lang, es könnten berufliche Nachteile entstehen… Kinder sollten generell selbst die Wahl haben, welchen Eltern-Namen sie nach einer Scheidung oder z.B. an Ihrem 18. Geburtstag annehmen wollen.

        1. Marta sagt:

          Hallo, ich habe das gleiche Problem. Kind hat den Namen im Alter von 4 von meinem jetzigen exmann übernommen. (Nicht der leibliche Vater, besitze alleiniges Sorgerecht)
          Auch mir wird gesagt ich kann meinen alten Familienname annehmen, jedoch nicht das Kind!? Was soll das? Inzwischen ist er zehn und wir beide möchten wieder unseren alten Namen und als Familie erkennbar sein. Das Gesetz gehört überarbeitet, zumindest zugunsten jener welche nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet waren.

          1. Jette sagt:

            Das selbe Problem habe ich auch. Das Gesetz sollte dringend geändert werden.

        2. Eva sagt:

          Ich finde die Regelung sehr diskriminierend.. auch wenn man sich jetzt verheiratet kann jeder den Familiennamen beibehalten, und ich konnte das noch nicht, das heisst ich wäre wenn ich nun meinen Mädchenname ohne Scheidung nicht mehr zurückbekomme diskriminiert zu den Frauen, die ganz einfach bei der Heirat ihren Namen beibehalten konnten. Daher sind auch die Kinder diskiminiert..
          Ich möchte unbedingt wieder meinen Mädchennamen ohne Scheidung annehmen.. fühle mich nicht wohl mehr mit meinem angeheirateten Namen

      3. Sabrina sagt:

        Auch nicht wenn der ex Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist? Mein Kind trägt den Nachnamen meines ex Mannes so wie ich. Ich möchte ihn jetzt ändern lassen. Ich denke schon das es geht da mein Kind mit dem Mann nix gemeinsam hat ?! Schwanger geheiratet aber nicht sein leibliches Kind.. Liebe grüsse

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Sabrina,

          bei Namensänderungen kann regelmäßig nur der eigene Geburtsname berücksichtigt werden. Es ist also der Geburtsname des Kindes und nicht der Mutter von Bedeutung. Eine Namensänderung ist in Ihrem Falle also sehr unwahrscheinlich. Wenden Sie sich zunächst an das zuständige Standesamt.

          Ihr Scheidung.org-Team

        2. Monika sagt:

          Hallo,
          meine Tochter und ihr Lebensgeährte erwarten in Kürze die Geburt ihres ersten Kindes, meine Tochter ist seit Jahren getrennt lebend, die Scheidung läuft, wird jedoch sicher nicht vor der Geburt rechtskräftig. Das Kind wird also ehelich geboren, obwohl der leibliche Vater die Vaterschaft selbstverständlich anerkennen wird und trägt somit den Ehenamen, den meine Tochter nach der Scheidung ablegen und ihren Geburtsnamen wieder annehmen wird, laut der Standesbeamtin am Wohnort besteht selbst dann keine Chance, dieselbe Namensänderung für das Kind durchzubekommen. Gibt es eine Härtefallregelung für derartige Fälle, es kann doch nicht sein, daß Mutter, Vater und Kind unterschiedliche Nachnamen tragen müssen?

          1. scheidung.org sagt:

            Hallo Monika,

            die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel nur bei Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils möglich. In seltenen Ausnahmefällen kann die Namensänderung auch abweichend hiervon erfolgen. Dabei handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen. Weiteres erfahren Sie auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/

            Ihr Scheidung.org-Team

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