Sie sind getrennt lebend? Einen möglichen Unterhalt können Sie mit unserem Ehegattenunterhaltsrechner ermitteln (Angaben ohne Gewähr):
Schon bevor eine Ehe offiziell geschieden wird, können gegenseitige Zahlungsansprüche geltend gemacht werden. Schließlich soll auch schon vor der rechtswirksamen Scheidung die Versorgung beider Ehegatten sichergestellt sein. Außerdem bleiben sich diese trotz des Trennungswunsches erst einmal noch rechtlich verpflichtet. Sobald Eheleute getrennt lebend sind, ist Unterhalt möglich – jedoch nur unter bestimmten Umständen und mitunter nur bis zur Rechtskraft des Ehevertrages.
Das Wichtigste in Kürze: Getrennt lebend, aber Unterhalt beziehen
- Bereits im Trennungsjahr kann eine Unterhaltszahlung fällig werden.
- Diese wird an den unterhaltsberechtigten Ehepartner entrichtet und als Trennungsunterhalt bezeichnet.
- Der Anspruch auf diese Zahlungen, sofern er besteht, endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung.
Wann in diesem speziellen Fall Unterhalt bezogen werden könnte, ist im Folgenden zusammengefasst.
Ehegattenunterhalt Trennungsunterhalt
Inhaltsverzeichnis
Auch vor der offiziellen Scheidung kann Unterhalt geltend gemacht werden
Möglicher Anspruch auf Trennungsunterhalt
Befinden sich Ehegatten im Trennungsjahr und sind dementsprechend getrennt lebend, ist an Unterhalt lediglich der Trennungsunterhalt vorgesehen. Dabei geht es um etwaige Zahlungen, welche der besserverdienende Partner im Rahmen seiner Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zu erbringen hat.
Trennungsunterhalt kann in der Regel im ersten Trennungsjahr eingefordert werden; er bildet zusammen mit dem nachehelichen Geschiedenenunterhalt den Ehegattenunterhalt.
Das Recht macht hinsichtlich des Geschlechtes keinen Unterschied. Dennoch ist die Partnerkonstellation häufig noch so, dass der Mann arbeiten geht und die Frau den Haushalt führt bzw. ein geringeres Einkommen hat. In solch einem Fall würde dann vom Mann an die Frau gezahlt werden, da diese ja bei einer Trennung finanziell schlechter dasteht. Geht solch ein Unterhalt an die getrennt lebende Ehefrau, ist dieser ggf. steuerlich absetzbar – selbiges gilt natürlich auch andersherum. Daneben ist es natürlich genauso gut möglich, dass ein Unterhalt an den Ehemann gezahlt werden muss.
Sind Partner getrennt lebend und es besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, dann kann auf diesen laut § 1614 BGB nicht verzichtet werden. Darüberhinaus wird es meist verwehrt, stattdessen einfach Sozialleistungen anzufordern. Abgesehen davon besteht für den Unterhaltsberechtigten zumindest im ersten Trennungsjahr keine grundsätzliche Verpflichtung, einer Arbeit nachzugehen.
Voraussetzungen und die Berechnung des Trennungsunterhaltes
Für einen Unterhalt bei getrennt lebenden Eheleuten sollten folgende Umstände gegeben sein:
- die Ehe besteht noch
- die Ehegatten sind zerstritten bzw. die Ehe zerrüttet
- die Eheleute sind laut BGB getrennt lebend, Unterhalt kann jedoch nur von einem geltend gemacht werden – dies ist mitunter auch bei einem Trennungsjahr in gleicher Wohnung gegeben
- die Einkommen sind unterschiedlich
- der unterhaltspflichtige Partner ist leistungsfähig, zudem sollte der Selbstbehalt in der Regel nicht unterschritten werden
- Ehepartner haben eine prägende Zeit zusammengelebt; bestand eine Ehe nur für kurze Zeit, kann nicht von einer solchen Prägung ausgegangen werden (was nicht automatisch bedeutet, dass dieser Anspruch in einer kurzen Ehe entfällt)
Ist die Scheidung offiziell erwirkt wurden und die Eheleute sind de facto nicht mehr getrennt lebend, wird bestehender Unterhalt nicht automatisch umgewandelt! Sowohl Trennungsunterhalt als auch Geschiedenenunterhalt werden meist gesondert ausgehandelt.
Die Höhe vom Unterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten ermisst sich grundsätzlich an den Verhältnissen, die während der Ehe bestanden haben bzw. welche noch bestehen. Hierbei wird im ersten Schritt das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner ermittelt. Anhand dieser Größe gelten in der Regel bestimmte Anteile:
- wenn der Leistungsberechtigte nicht erwerbstätig ist: 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen
- wenn der Leistungsberechtigte erwerbstätig ist: 3/7 der Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen
- für andere Einkünfte: hälftige Einteilung
Kommentare
Familie mit 4 minderjährigen Kindern lebt getrennt in einer Wohnung seit über einem Jahr. Darf die leistungsberechtigte Ehefrau abhängig von dem Einkommen des Ehemannes machen, wenn der Mann Suchtprobleme hat, für eine Langzeit Entzugstherapie sich entschieden hat, keinen Anspruch auf Leistungen wegen seiner Erwerbstätigkeit hat, gemeinsam mit der Frau Umgangsrecht und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder ausübt, d.h. zu der gemeinsamen Haushalt sich beteiligt? Sein Einkommen wird künftig nicht mehr konstant bleiben: Krankengeld nach dem 42. Tag AU und Übergangsgeld während der Entzugstherapie.
Die eingereichte Scheidung lässt die Antragstellerin erstmal einfrieren, obwohl weiterhin von ihm getrennt lebt und möchte keinen Unterhalt bzw. Unterhalsvorschuss nach UVG beantragen, weil er sich doch um die Kindern kümmert, bald zahlungsunfähig wird (KG, ÜG) und nach der Therapie die Schulden gegenüber dem Jugendamt wg. einem eventuellen Unterhaltvorschus würden ihm den Boden unter den Füßen wegziehen und ihn wieder zum Rückfall treiben.
Wie wird in diesem Fall das Jobcenter handeln und darf man den getrenntlebenden Vater zur Mitwirkung verpflichten bzw. die Antragstellerin zwingen, offiziell Unterhalt zu beantragen bzw. gerichtlich verlangen von dem Vater ihrer Kindern, um diesen anzurechnen an die Leistungen?
Hallo,
ich bin Rentner habe ein Haus mit 2 Wohnungen aber meine Frau weigert sich einzuziehen obwohl ich die Wohnung neu renoviert habe.
Ich bekomme 1450€ Rente und meine Frau verdient 1150€ wieviel Trnnungsunterhalt steht ihr zu.
Hallo,
meine noch Frau ist 2019 zu einem anderen Mann gezogen und lebt dort in guten Verhältnissen, verlangt aber von mir immer noch € 300,00 monatlich, ist das überhaupt noch rechtens ??
Gruß K.
Hallo
Lebe von meiner Ehefrau getrennt ,sie wohnt in unserem Haus ,ich zahle Miete
Meine Rente , beträgt zur Zeit netto 1470 Euro
Ab Monat März hat sich einiges geändert
Wo hoch beträgt sich 2022 jetzt die Ansprüche meiner getrennt lebenden Ehefrau
Dank
Hallo
Mein Mann leitete eine Trennung innerhalb der ehel Wohnung ein, die sich in einem Haus befindet, das nur ihm gehört.
Er zog eine Wand und trennte so für mich eine separate Wohnung ab.
Nun verrechnet er eine Mietforderung mit meinen Unterhaltsansprüchen. Zahlt den Strom weiter, der separat für meinen Wohnungsteil per eigenem Zähler erfasst wird und zieht diesen Betrag ebenfalls von Trennungsunterhalt ab. Das Selbe tut er mit anteiligenVers. Beiträgen für Hausrat, Haftpflicht und Unfallversicherung. Er gibt mir nach Lust und Laune auf meine Nachfrage Geld für Lebensmittel. So behauptet er, deckt er die Unterhaltsverpflichtung vollkommen ab. Darf er diese Miete im 1. Trennungsjahr verlangen? Defakto liegt ja durch das weiter führen der Strom- und Vers.zahlungen keine richtige Trennung vor?! Zumal ich erfuhr, dass das Finanzamt nicht informiert wurde und er nach wie vor dort als verheiratet gilt. Das bedeutet, er nutzt den Steuervorteil, verlangt Miete und die Erstattung der Kosten die ich verursache, zahlt nichts regelmässig vorher an mich sondern teilt allenfalls zu. Er nahm mir das vormals zur Verfügung stehende Leasingfahrzeug im Rahmen der Köndigung meiner AV bei ihm ab und ignoriert meine Forderung auf Nutzung dieses Fahrzeuges.
Ich habe so kein Einkommen mehr und geriet in eine totale Zwangslage was Kreditraten anging. Nun hat man unsere Konten gesperrt und Vollstreckung droht. Was darf er und was nicht? Ein Anwalt übernahm zunächst das Mandat und legte es nieder als er merkte, wie komplex der Fall ist. Die Erstberatungsgebühr behielt er ein.
Das Sozialamt zahlt nicht weil er Fragebögen ignoriert und ich bin mittellos.
Was tue ich um dem entgegen zu wirken?
Schön guten Abend
Ich bin mit meiner Frau getrennt
und Sie verdient 4000 € im Monat
und Mein Anwalt hat mein Unterhalt falsch abrechnet 960 €
Mit Freundlichen Grüßen
Karim
Mein Mann, 70 Jahre mit 2000 Euro Rente hat sich jetzt von mir 64 Jahre getrennt. Er und seine Anwältin leugnen meinen Anspruch auf Trennungsunterhalt weil ich aus dem Verkauf eines Hauses das ich mit in die Ehe brachte noch 65000 Euro habe. Dies sollte meine Altersvorsorge sein da ich nur 500 Euro Rente bekommen werde.
Hallo,
Bin nach 33Jahren Ehe seit drei Jahren getrennt lebend.Mann bezahlt Miete und Unterhalt.Jetzt verdient er deutlich weniger (weil er gekündigt hat) und will mir den Unterhalt kürzen.Ist das rechtens?
Hallo Katharina,
unter Umständen kann bei der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Sachverhalt für Ihren Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team