Was geschieht mit Erbe und Erbvertrag bei Scheidung der Ehe?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Erbe nach Scheidung

Im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen, die im Zuge einer Scheidung durchzuführen sind, tauchen zahlreiche Fragen auch zu möglichen Erbansprüchen auf. Haben die Ehegatten zu Lebzeiten einen Ehe- und Erbvertrag aufgesetzt, in dem etwaige Erbansprüche geregelt wurden, herrscht dann Unsicherheit über das Erbrecht eines geschiedenen Ehegatten. Aber welcher Anspruch auf das Erbe besteht bei Scheidung? Und was geschieht eigentlich mit einem während der Ehezeit erworbenen Erbe bei der Vermögensteilung?

Das Wichtigste in Kürze: Erbe bei Scheidung

  • Ehegatten haben neben Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie gegenüber den Großeltern des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht.
  • Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten kann im Rahmen eines Testaments gewillkürt, d. h. den eigenen Wünschen nach angepasst und abgewandelt werden.
  • Im Falle einer Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten automatisch mit dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.
  • Dies gilt regelmäßig auch im Falle eines Testamentes oder eines Ehe- und Erbvertrages.

Nähere Informationen zum Erbe bei Scheidung finden Sie im Folgenden.

Welches Erbrecht besteht nach der Scheidung?

Grundlegendes zum Ehegattenerbrecht

Welche Einflüsse hat eine Scheidung auf eine Erbschaft und Erbteilsansprüche?
Welche Einflüsse hat eine Scheidung auf eine Erbschaft und Erbteilsansprüche?

Anders als Kinder oder andere Verwandte eines Erblassers werden Ehegatten bei der Erbfolge gesondert betrachtet. Sie werden dabei keiner der Ordnungen von Erbberechtigten beigeordnet, sondern durch das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Ehegattenerbrecht unter besonderen Gesichtspunkten beachtet.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner treten im Erbrecht neben die Erben erster und zweiter Ordnung sowie die Großeltern des Erblassers. Der jeweilige Erbteilsanspruch eines Ehepartners richtet sich dabei stets nach dem während der Ehe bestehenden Güterstand.

Nicht immer jedoch bleiben Ehegatten tatsächlich bis ans Lebensende zusammen. Beendet eine Scheidung das gemeinsame Leben vorzeitig, stellt sich oft auch die Frage, ob etwaige Ansprüche des Partners auf das Erbe auch nach rechtskräftiger Scheidung fortbestehen.

Erbschaft nach Scheidung: Kein Testament vorhanden

Im Erbrecht ist grundlegend zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen zu Lebzeiten erlassen – in Form eines Testaments oder Erbvertrags – so gilt die gesetzliche.

Das Erbrecht des Ehegatten ist in den §§ 1931 bis 1934 BGB bestimmt. Festgeschrieben ist dabei auch, wann der Erbanspruch entfallen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls die Scheidung der Ehe abzusehen war:

„Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.“ (§ 1933 BGB)

Das bedeutet: Hatte der Verstorbene bereits die Eheauflösung bestimmt, hat der überlebende Ehegatte keinen Anspruch mehr auf das Erbe bei Scheidung. Ähnliches gilt auch dann, wenn das Trennungsjahr bereits Bestand hatte und die Berechtigung bestand, den Scheidungsantrag einzureichen.

Damit ist der Ehegatte nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung vom Erbe ausgeschlossen. Aber spätestens ab dem Zeitpunkt der abschließenden Scheidung kann keine Erbschaft mehr durch den Geschiedenen verlangt werden.

Der Grund hierfür ist einfach: Der geschiedene Ehegatte fällt nicht mehr unter das gesetzlich zugesprochene Ehegattenerbrecht. Darüber hinaus ist er jedoch auch in keiner Weise gesetzlicher Erbe irgendeiner Ordnung, als er mit dem Erblasser nicht verwandt ist.

Was geschieht mit einem Erbvertrag bei Scheidung?

Müssen Sie Ihr Erbe bei Scheidung durch eine gesonderte Klausel im Erbvertrag schützen?
Müssen Sie Ihr Erbe bei Scheidung durch eine gesonderte Klausel im Erbvertrag schützen?

Im Rahmen eines Ehe- und Erbvertrages können die Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst Erben bestimmen. Dabei setzen sich die Eheleute in aller Regel gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gegebenenfalls Schlusserben für den Moment, in dem beide Ehepartner verschieden sind.

Was geschieht nun aber, wenn die Vertragsparteien sich scheiden lassen? Ist der Erbvertrag trotz Scheidung gültig, als Erbe bleibt der Ehegatte bestehen? Müssen irgendwelche gesonderten Klauseln in einen solchen Erbvertrag, um für den Fall der Scheidung vorzusorgen?

Die Befürchtungen sind im ersten Moment nicht unberechtigt, da es sich bei einem Ehe- und Erbvertrag um ein rechtswirksames Dokument handelt, das gegenseitig Ansprüche begründen kann.

Aber: Der Erbvertrag wird bei Scheidung automatisch unwirksam. Die Scheidung muss dabei jedoch ebenso wenig schon rechtskräftig sein, wenn der Erblasser bereits zuvor verstirbt.

Zugrund zu legen ist hierbei § 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB:

„Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehepartner bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.“

Auch hierbei muss die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden sein, sollte der Erblasser vor Abschluss des Verfahrens verstorben sein.

Das heißt im Klartext: Ist die Ehegemeinschaft bereits aufgelöst oder ist ein entsprechendes Verfahren anhängig, wird der Erbvertrag automatisch wegen Scheidung der Ehe unwirksam. Die Ehegatten müssen hierfür keine gesonderte Klausel in den Vertrag mit aufnehmen, die den Anspruch aufs Erbe bei Scheidung ausschließt.

Fazit: Ob nun gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge: Das Erbrecht ist bei Scheidung für den Ehegatten aufgehoben. Das heißt, dass er hiernach keinen Anspruch mehr auf Erbteile erheben kann, die bei Eintritt des Erbfalles während bestehender Ehe bestanden hätten.

Was geschieht mit einem erhaltenen Erbe bei Scheidung?

Müssen Sie bei Scheidung ein Erbe, das während der Ehe erworben wurde, teilen?
Müssen Sie bei Scheidung ein Erbe, das während der Ehe erworben wurde, teilen?

Nachdem nun eingehend das bei Scheidung aufgelöste Erbrecht des Ehegatten betrachtet wurde, bedarf es noch eines kurzen Blicks hinsichtlich erhaltener Erbschaften, die während der Ehe in das Vermögen eines Ehegatten oder beider einflossen. Müssen die Ehegatten das Erbe bei Scheidung teilen?

Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, erfolgt im Zuge der Scheidung der sogenannte Zugewinnausgleich. Hierbei werden die Vermögenszuwächse beider Beteiligter einander gegenübergestellt. Auf die Differenz kann der Ausgleichsberechtigte – der Partner mit dem geringeren Zugewinn – sodann einen hälftigen Anspruch erheben.

Der Zugewinn selbst wird ermittelt, indem Anfangs- und Endvermögen festgelegt werden. Die Differenz entspricht dem Zugewinn eines Ehegatten. In diesen fließen zahlreiche Vermögenswerte hinein. Aber: In aller Regel zählt ein während der Ehe erhaltenes Erbe zum privilegierten Erwerb. Dieser wird zum Anfangsvermögen des Empfängers hinzugerechnet, sodass eine Erbschaft bei Scheidung oftmals in den Zugewinnausgleich nicht einbezogen wird.

Das bedeutet, dass ein Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft bei Scheidung sein erhaltenes Erbe nicht teilen muss! Als privilegierter Erwerb zählt das Erbe zum Anfangsvermögen und ist damit nicht Teil vom Zugewinn. Das Erbe bleibt damit alleiniges Vermögen des Erben.
Alleiniges Erbe bei Scheidung teilen? Das ist meist nicht notwendig.
Alleiniges Erbe bei Scheidung teilen? Das ist meist nicht notwendig.

Sind beide Ehegatten Erben zu gleichen Teilen, verhält sich dies etwas anders: Dann müssen Sie das Erbe häufig untereinander aufteilen, wenn in einem Vertrag keine entsprechende Klausel für den Fall der Scheidung vorhanden ist. Jeder Erbteil ist dann jedoch auf das jeweilige Anfangsvermögen anzurechnen, sodass es auch hier beim Zugewinnausgleich nicht beachtet wird.

Ähnlich verhält es sich bei der Gütertrennung. Nur für die Gütergemeinschaft ist ein anderer Ansatz nötig: Da sämtliches Vermögen der Ehegatten bei Eintritt in die Gütergemeinschaft zu gemeinschaftlichem Vermögen wird, kann ein Ehegatte auch während einer Ehe erworbenes Erbe hälftig beanspruchen, wenn die Scheidung ansteht.

Erbe in gemeinsames Haus gesteckt – Was geschieht bei Scheidung?

Problematisch wird es dann, wenn ein Ehepartner das ihm während der Ehezeit zuteil gewordene Erbe in die Finanzierung des gemeinsamen Ehehauses steckte. Steht der Ehegatte dann im Grundbuch als Miteigentümer, kann er bei Scheidung zumeist auf die Hälfte des Hauses Anspruch erheben. In diesem Fall wird das Erbe bei Scheidung über die Auseinandersetzung zur ehelichen Immobilie aufgeteilt. Einen Ausgleichsanspruch kann der Erbe dabei jedoch in aller Regel nicht geltend machen.

Sind Sie unsicher, welche Ansprüche auf das Erbe Sie bei Scheidung haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie in aller Regel auch hinsichtlich des Ehegattenerbrechts im Falle der Scheidung beraten.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Sabine sagt:

    Mit meinem von mir getrennt lebenden Ehemann habe ich ein Haus in dem er lebt, sowie eine Mietwohnung. Beides ist mit einem Kredit belastet. Wir möchten die Immobilien gerne gemeinsam behalten. Besteht die Möglichkeit dies durch einen Erbvertrag so zu regeln dass a) mein neuer Partner nicht erbt (ich lasse die Immobilien per Ehevertrag aus der neuen Ehe ausschliessen) b) unsere gemeinsamen Kinder erst nach Ableben beider Elternteile erben? Die Immobilien dienen der Aufstockung der Rente, deswegen sollen sie in gemeinsamem Besitz bleiben. Aufgrund der unterschiedlichen Werte ist es nicht möglich, die Immobilien zwischen uns aufzuteilen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche erbrechtlichen Regelungen in Ihrem Einzelfall möglich erscheinen. An dieser Stelle ist keine Einschätzung dazu möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dirk sagt:

    Mein Vater (ich bin das Kind aus seiner ersten Ehe) hat bei seiner zweiten Heirat einen Erbvertrag mit der neuen Frau geschlossen, in dem sie bei seinem vorzeitigen Ableben begünstigt wird. Nun ist er aber bereits seit einigen Jahren von ihr geschieden. Der Erbvertrag ist also seitdem nichtig? Ich frage nur deswegen nochmal konkret nach, weil mir mal jemand gesagt hat, dass man unbedingt das am Amtsgericht hinterlegte Dokument gemeinsam (!) löschen lassen muss. War dies eine Fehlinformation?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dirk,

      raten Sie Ihrem Vater zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann beurteilen, ob die Scheidung im Zweifel tatsächlich genügt, um den Erbanspruch zu negieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lisa sagt:

    Hallo liebes Scheidungs-Org Team,

    ich hab da mal eine Frage. Folgender Fall: Ein Ehepaar hat sich gemeinsam ein neues Haus gekauft und den Kaufpreis genau Hälfte / Hälfte geteilt. Er hatte das Geld dafür aus dem Erlös seines verkauften Hauses und sie hat während der Ehe geerbt. Beide sind im Grundbuch eingetragen. Wie verhält es sich jetzt in Fall einer Scheidung. Er hat das Vermögen ja in die Ehe eingebracht und sie während der Ehe erworben. Hat der Mann nun dadurch, dass das Geld(vom Erbe) in das gemeinsame Haus eingebracht wurde irgendwelche „Anrechte“ darauf oder wird das Haus genau Hälfte/Hälfte wieder aufgeteilt??

    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lisa,

      in der Regel ergibt sich ein Anspruch auf schuldrechtlichen Ausgleich aus dem Eigentumsverhältnis gemäß Grundbuch. Wenden Sie sich in einem solch speziellen Fall bitte an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung und erteilen und können daher nicht auf solch spezifische Sonderfälle weiter eingehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Chris sagt:

    Hallo liebes Team,

    Meine Freundin meine Tochter und ich wollen Heiraten, ich besitze Immobilien und bin Selbstständig, ich mache mir Gedanken über einen Ehevertrag.
    Hat meine Frau bei einer Trennung / Scheidung einen Anspruch auf mein Vermögen (Immobilien, Firma, Schulden, bestehend vor der Eheschließung ich stehe als alleiniger im Grundbuch)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Chris,

      sofern Zugewinngemeinschaft bestehen soll, kann im Fall einer Scheidung ein Ausgleichsanspruch im Zuge des Zugewinnausgleichs bestehen. Dieser bezieht sich auf die während der Ehezeit erworbenen Vermögensmassen – auch aus Unternehmen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages zum Schutz des Vermögens möglich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Akiva sagt:

    Hallo Scheidungs Team,

    Ich bin vor 7 Jahren geschieden und habe aus dieser Ehe 2 Kinder.
    Vor 6 Jahren habe ich erneut geheiratet und wir erwarten jetzt unser erstes Kind.
    Wir wollen uns eine Immobilie kaufen und nur Sie (meine jetzige Ehefrau) soll im Grundbuch als Besitzerin stehen.
    Jetzt stellt sich folgende Frage: falls ich versterbe haben meine Ex und die Kinder aus 1.Ehe Anspruch auf die Immobilie ?
    Ich Frage deshalb , weil es mir einfach keinen Sinn macht das meine jetzige Frau und ich sparen über die Jahre für eine Wohnung damit meine Ex Frau via den Kindern aus 1.Ehe an unser gespartes Vermögen in form Immobilie kommt.
    Gibt es eine legale form dies zu umgehen?

    Viele Dank für eure Bemühungen im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Akiva,

      ein Erbanspruch seitens der Kinder aus erster Ehe besteht unabhängig von dem Verhältnis ihrer Eltern zueinander. Der Erbanspruch bezieht sich dabei auf das Eigentum des verstorbenen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche im Erbfall auf Seiten Ihrer Kinder aus erster Ehe bestehen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jei sagt:

    Ich bin 11 Jahre heiratet.
    Seit 2012, hat mein Vater ab und zu mal etwas Geld uns(gemainsam Konto, aber läuft unter Names meines Mans) überwiesen.
    Falls Ich mit Ihm scheiden, soll ich diese Geld von mein Vater, mit meinem Mann auch teilen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jei,

      Gelder auf gemeinsamen Konten müssen häufig zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Vorgehensweisen für den Fall der Scheidung abzuschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra sagt:

    Hallo,

    ich wohne in SH und bin vor kurzem geschieden worden. Mein Mann hat zu Ehezeiten viel Geld geerbt. Nach einiger Zeit haben wir uns ein Haus gekauft und ich stehe im Grundbuch. Nun beharrt mein Mann darauf mir nicht die Hälfte des Hauses zu geben, da er dies von seinem Erbe bezahlt hatte. Es soll nun mein Anteil als Zugewinn berechnet werden. Das bedeutet meine Hälfte wird geteilt. Ich bekäme nur noch ein Viertel.
    Das Gericht hat dem schon zugestimmt. Es steht aber noch eine Mediation an. Ist das alles so wirklich in Ordnung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Vorgang genau prüfen zu lassen. Wir können an dieser Stelle keine fallspezifische Einschätzung treffen, da es uns nicht erlaubt ist, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steffi sagt:

    Ich habe vor Heirat von meinen Eltern Grundstück und Haus geschenkt bekommen. Nach der Heirat haben wir das Haus umgebaut und sind selbst eingezogen. Dafür haben mein Mann und ich einen Kredit aufgenommen, der noch ca. 13 Jahre abzuzahlen ist. Meine Eltern wohnen ebenfalls noch in einer Einliegerwohnung in diesem Haus.
    Jetzt habe ich die Scheidung eingereicht. Bin bereits seit eineinhalb Jahren aus dem gemeinsamen Haus augezogen. Mein Mann wohnt noch dort und will es auch bleiben.
    Im Grundbuch stehe ich als Alleineigentümerin. Kreditnehmer sind wir jedoch beide, so ist es ebenfalls im Grundbuch hinterlegt. Nach meinem Auszug zahlt bisher mein Mann die monatlichen Raten für die Bank weiter.
    Nach Auskunft des Anwaltes hat er keinen Anspruch auf einen Ausgleich, auch wenn er die Raten zur Hälfte mitbezahlt hat. Sein Anwalt sagt genau das Gegenteil, dass er doch einen Anspruch hätte.
    Wir können nicht regeln, wie wir das mit dem Haus machen. Verkaufen möchte ich es nicht, solange meine Eltern dort noch wohnen. Ich habe an einen Mietkauf für meinen Mann gedacht, evtl. mit einer zeitlichen Begrenzung, so dass er z. B. nach Auszug oder Tod meiner Eltern wählen kann, will er das Haus behalten, so zahlt er mich aus. Wenn ja wie hoch? Nur zur Hälfte oder mehr?
    Oder sagen wir, wir verkaufen es dann. Was für einen Anspruch hat er dann? Je zur Hälfte?
    Trotz anwaltlicher Hilfe sind wir noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      wenden Sie sich bitte mit diesem komplexen Fall nochmals an einen Anwalt – im besten Fall gemeinsam mit Ihrem Ehemann – und machen Sie deutlich, dass Sie zu einer fairen Lösung kommen wollen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gisela H. sagt:

    mein Stiefvater ist jetzt verstorben, er lebte mit meiner Mutter in Scheidung im gleichen Haus beide sind im Grundbuch anteilig eingetragen. Ich habe noch einen Bruder aus erster Ehe und zwei aus zweiter Ehe. Als mein Vater verstarb wurde ein Vormund bestellt und eine Urkunde beim Notar ausgestellt wegen meiner Anteile die ich mir bei Volljährigkeit auszahlen lies. Steht mir jetzt noch nach dem Tode meiner Mutter noch etwas zu? Es gibt kein Testament

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gisela,

      ggf. steht Ihnen aus dem Erbe Ihrer Mutter noch etwas zu. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der die Lage überprüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • K. sagt:

    Wir leben seit August 2016 in Trennung. Meine Frau hat damals im Jahr 2000 ca 35000.00 EURo mit in die Ehe gebarcht. Ich habe vor 3 Jahren von meinen verstorbenen Vater 30.000 EURO geerbt. Diese ist durch Anschaffungen und Urlaub verbraucht. Das gemeinsame Haus beide zu 50/50 im Grundbuch ist bei einem Wert von ca 300.000 EURO noch mit 120.000 EURO belastet- Meine Frau möchte im Haus bleiben. Ich stimme zu wenn Sie mir meinen Zugewinn auszahlt. Ist die Rechnung 300.000 minus Restschuld 120.000 = 180.000,00
    abzuüglich Ihrer 35.000.00 und meiner 30.000,00 und dann den Rest durch 2.
    Zudem hat Sie erwähnt das Sie nachehelichen Untrhalt. Sie arbeitet im geleichen Job wie vor der Ehe halbtags. Unsere Kinder 17 und 11 Jahre. Sie meint nach 17 Jahren Ehe steht ihr Nachehelicher Unterhalt zu.

    Vielen Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich bitte bezüglich der Berechnung an einen Anwalt. Ob Ihrer Frau nachehelicher Unterhalt zusteht, ergibt sich aus mehreren Faktoren. Nicht nur die länge der Ehe ist dabei entscheident, sondern beispielsweise auch das Alter der Kinder. Auch hierzu sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lars sagt:

    Meine Frau möchte sich von mir Scheiden lassen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Meine Frau geht seit dieser Zeit nicht mehr arbeiten und hat somit kein eigenes Einkommen .Da ich gut verdiene habe ich einige Anschaffungen gemacht. Motorrad, Auto, Motorboot. Sollten wir geschieden werden ,auf was hat meine Ehefrau Anspruch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lars,

      Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht fast immer. Nach der Scheidung richtet sich dieser Anspruch nach dem Vorhandensein eines Unterhaltstatbestands. Über die Aufteilung von Gegenständen entscheiden in der Regel die Eigentumsverhältnisse. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihrer Frau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Meine Eltern sind bereits vor einigen Jahren verstorben und ich habe nahezu das gesamte Erbe von 80TEUR in einen Hauskauf zusammen mit meiner Frau eingebracht. Das Haus wurde wieder verkauft, um ein anderes zu erwerben. Jetzt dann steht allerdings die Trennung/Scheidung von meiner Frau an und ich würde gerne wissen, wie sich das mit dem damaligen Erbe verhält.
    Generell scheint die damalige Erbmasse ja nicht in das Gemeinschaftsvermögen überzugehen (Zugewinngemeinschaft). Ist das immer so oder gibt es hierzu irgendwelche Fristen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      das ist in diesem Fall etwas komplizierter. Stehen Sie beide im Grundbuch des Hauses, kann Ihre Frau auf die Hälfte des Hauses Anspruch erheben. In diesem Fall kann das Erbe bei der Scheidung über die Auseinandersetzung zur ehelichen Immobilie aufgeteilt werden. Wenden Sie dich dazu aber am besten an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gabriele T. sagt:

    Meine Tochter + Ehemann werden das Haus meiner Mutter kaufen.
    Ist es ratsam meinen späteren Erb-Anteil von diesem Haus schon jetzt als Schenkung zu übertragen?
    auf mich? oder bereits auf meine Tochter?
    Wie sähe es im Falle einer Scheidung meiner Tochter aus?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gabriele,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Klaus sagt:

    Hallo,
    Meine Frau aus Thailand und ich waren ca 10 Jahre in Deutschland verheiratet und haben uns auch hier das Ja Wort gegeben.
    Wir haben uns vor langer Zeit getrennt aber nicht scheiden lassen. Sie lebt jetzt ca 14 Jahre wieder in Thailand. Mein Vater ist nun gestorben und ich Erbe sein 8Familienhaus und Firma. Hat sie noch ein Anrecht darauf? Und falls ja, muss ich Angst haben das dass Amt sie kontaktiert wegen dem Erbe?
    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      ihre Frau hat kein Anrecht auf dieses Erbe. Lediglich der Zugewinn dieses Erbes fällt in die Zugewinngemeinschaft, sofern Sie bisher keine Scheidung eingereicht und überhaupt diesen Güterstand vereinbart haben. Diesen müssten Sie dann mit Ihrer Frau teilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Luna sagt:

    Ich lebe mit meinem Ehepartner in einer Immobilie, welche von ihm vor der Ehe gekauft wurde und stehe auch nicht im Grundbuch oder in sonstigen Verträgen drin. Wir sind beide Ü60 und haben keine Kinder. Seine jüngere Schwester und Eltern (80)leben im gleichen Ort. Falls mein Mann stirbt, was passiert mit der Immobilie- erbe ich die auch ohne Grundbuch oder bekommen seine Eltern und die Schwester alles. Ich sehe mich da schon mit gepackten Koffern stehen. Bitte geben Sie mir einen Rat, danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Luna,

      in dieser Frage kommt es darauf an, ob Ihr Mann ein Testament aufgesetzt hat, ansonsten steht Ihnen der gesetzliche Erbanspruch zu. Sie erben dann einen Teil der Erbmasse. Entspricht dieser dem Wert der Immobilie kann Ihnen diese unter Umständen zugesprochen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabrina sagt:

    Ich bin noch verheiratet mit meinem Mann, der Krebs hat und evtl. bald sterben könnte. Eigentlich wollte ich vor der Diagnose die Scheidung, ich habe die Trennung doch wieder rückgängig gemacht. Ich wohne noch im Eigentum, welches mein Mann vor der Ehe erworben hatte, ich stehe auch nicht im Grundbuch. Ist es so, falls mein Mann stirbt, dass seine Eltern und seine Brüder erben, oder erbe ich als Ehefrau die Immobilie. Wir haben keine Kinder. Seine Brüder meinten, ich müsste dann raus aus dem Haus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,
      grundsätzlich ist entscheidend, ob Ihr Mann ein Testament aufgesetzt hat. Ist keins vorhanden, haben Sie einen gesetzlichen Erbanspruch. Allerdings erhalten Sie in letzterem Fall dann nicht die Immobilie, sondern eben einen Teil aus der Erbmasse. Entspricht dieser dem Wert des Hauses ist es unter Umständen möglich, dass Ihnen dieses zugesprochen wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sevim A. sagt:

    Ich habe mit meinem jetzigen noch Ehemann (Scheidung läuft)
    Wir haben Vor der ehe ein Erbvertrag Noteriell gemacht Vermögenswert 100.000€.
    Inzwischen hat sich unser Personenstand dadurch,dass wir geheiratet haben geändert.Abschluss des damaligen Erbvertrages entfallen.Ein Ehevertrag haben jedoch nicht geschlossen.
    Habe ich dann rechte beim Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich auch vor der Ehe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sevim,

      Ansprüche auf Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich können nur aus einer Ehe erwachsen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marcel sagt:

    Testament via Scheidungsfolgevereibarung
    Kurz: Scheidungsfolgevereinbarung vom Notar aus 2015 schließt das Erbe an den geschiedenen Vater aus. Jedoch schrieb die Mutter 2016 ein handschriftliches Testament, indem der Vater als vorrangiger Erbe bezeichnet wird und ich als Sohn nachrangig bezeichnet. Es geht um Immobilie mit einer Hypothek.
    Ist das korrekt oder ist das Testament ungültig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcel,

      sofern die formalen Bedingungen bei dem handschriftlichen Testament eingehalten wurden, kann dieses durchaus als tatsächliche letztweillige Verfügung Ihrer Mutter gelten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt oder Notar, um das Testament auch inhaltlich prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Renate A. sagt:

    Ich wurde vor 40 Jahren geschieden, aufgrund eines An- bzw. Umbaus, den ich
    überwiegend finanzierte, machten wir ein Testament, „Er“ wollte mich damit ab-
    sichern, da er 2 Kinder aus 1. Ehe, und ich 1 Kind, hatte. Jetzt ist er verstorben,
    und dieses Testament wurde nie irgendwie aufgelöst. Seine Kinder hatten den
    Erbschein irgendwie, nicht ganz zu Recht erworben, aber alles verschwiegen.
    Wie kann diese Sache ausgehen für mich? Nach einer langjährigen Klage
    seinerzeit, blieb ein Differenzbetrag von ca. 15000, der ja seinen Kindern wohl
    nicht zusteht!? Bitte um Auskunft!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Renate,

      Sie müssen Ihr Vermächtnis nun gegenüber den Kindern geltend machen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Sie unterstützt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andre sagt:

    Wir leben seit fast 2 Jahren in Trennung, haben alles in einer notariellen Vereinbarung geregelt. Wir teilen uns das Haus und den Kredit dafür.
    Die Scheidung ist eingereicht, zieht sich aber evtl. bis nächstes Jahr hin, weil die Gerichte keinen Termin dieses Jahr mehr haben. Meine Frau hat Krebs, sie weiß nicht, ob… .Wir haben 2 volljährige Kinder in Ausbildung, eines lebt bei uns , eines in einer eigenen Wohnung. Unser Haus ist mit einer Hypothek belastet, wir stehen beide je zur Hälfte im Grundbuch, haben aber ansonsten kein Vermögen. Was passiert, wenn meine Frau stirbt mit dem halben Haus und der halben Hypothek?
    1.,,Erben,, meine Kinder dann die Hälfte des Hauses mit den halben Schulden?
    2. Was passiert mit der anderen Hälfte des Hauses, wenn meine Kinder nicht zahlen wollen oder können?
    3. Erben die Eltern meiner Frau?
    Gibt es ein Unterschied zwischen Erbe in der Scheidungsphase und nach erfolgter Scheidung?

    1. Andre sagt:

      Zusatz: Kann man das durch ein handschriftliches Testament festlegen, dass der geschiedene Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird, damit die Kinder für das ,,verschuldete Erbe,, nicht zahlen müssen?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Andre,

        Ihnen steht es frei, auch Ihre Exfrau durch ein Testament zu bedenken. Allerdings hängt wohl in Ihrem Fall das „verschuldete Erbe“ mit der Haushälfte zusammen, weswegen Sie nicht nur die Schulden vererben können.

        Ihr Scheidung.org-Team

    2. scheidung.org sagt:

      Hallo Andre,

      sofern Ihre Ehefrau kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Konkret bedeutet dies, dass Ihre Kinder die Haushälfte (inkl. Schulden) Ihrer Frau erben. Sofern Ihre Kinder das Erbe nicht antreten, wird die gesetzliche Erbfolge weiterhin beachtet (z.B. die Eltern Ihrer Frau). Tritt keiner das Erbe an, fällt die Haushälfte letztendlich dem Staat zu.

      Da die Scheidung bereits eingereicht ist, fallen Sie aus der Betrachtung heraus.

      Ihr Scheidung.org-Team

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