Die Scheidung ist kein alltägliches Ereignis und bei der Organisation kommen viele Faktoren zum Tragen. Oft ist jedoch vor der eigentlichen Scheidung unklar, welches Gericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit für die Ehescheidung hängt allerdings von einigen Facetten ab, wie ein Blick in § 122 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) verdeutlicht. Welches Familiengericht ist letztendlich zuständig?
Das Wichtigste in Kürze: Örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei Scheidung
- Um ein zuständiges Gericht bei einer Scheidung zu finden, sollten Eheleute sich vor allem am Wohnort orientieren.
- Auch gemeinsame Kinder können die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen.
- Bei Scheidungen im Ausland sollte in der Regel ein Anwalt konsultiert werden, um die Zuständigkeit zu klären.
Ausführliche Informationen zum Thema „für die Scheidung zuständiges Gericht“ erhalten Sie im Folgenden.
Welches Gericht ist zuständig bei Scheidung und Trennung?
Inhaltsverzeichnis
Scheidung mit Kindern: Örtliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit vom Gericht bei einer Scheidung hängt oftmals nicht nur von den Ehegatten selbst ab, sondern häufig auch vom Vorhandensein minderjähriger Kinder. In dem Fall liegt bei einer Scheidung die örtliche Zuständigkeit in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk einer bzw. beide Ehepartner mit den minderjährigen Kindern leben.
Lebt der Vater mit den minderjährigen Kindern in München, die Mutter aber in Augsburg, so ist trotzdem das Amtsgericht in München zuständig.
Scheidung ohne Kinder: Zuständiges Gericht am Wohnort
Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen oder haben diese bereits die Volljährigkeit erreicht, liegt für die Scheidung die Zuständigkeit beim Amtsgericht des Wohnortes, an dem die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben – sofern noch mindestens einer der Ehegatten dort wohnhaft ist.
Hat das kinderlose Ehepaar zuletzt etwa in Hamburg gelebt und wohnt jetzt noch mindestens einer der Partner weiterhin dort, befindet sich für die Scheidung ein zuständiges Gericht in diesem Bezirk.
Scheidung bei geändertem Wohnort
Gibt es keine gemeinsamen Kinder und beide Eheleute haben den letzten gemeinsamen Wohnort verlassen, so liegt für die Scheidung die Zuständigkeit bei jenem Amtsgericht am Wohnort des Antragsgegners, an den der Scheidungsantrag gestellt wird.
Beispiel: Keiner der kinderlosen Ehegatten lebt noch in Köln, dem letzten gemeinsamen Wohnort. Während einer nach Berlin gezogen ist, wohnt der andere in Erfurt. Stellt der Berliner den Antrag, ist das Erfurter Amtsgericht zuständig. Stellt der Erfurter den Scheidungsantrag, ist ein Berliner Amtsgericht zuständig.
Scheidung im Ausland: Zuständiges Gericht
Um ein zuständiges Familiengericht zu finden, wenn beide Ehegatten im Ausland leben, sollten sich die Noch-Eheleute an das Amtsgericht des Wohnortes wenden, an dem sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Dieses ist meist für die Scheidung zuständig.
Lebten die Ehepartner beispielsweise in Düsseldorf, jetzt aber beide nicht mehr in Deutschland, so ist normalerweise das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.
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