Lebensversicherung bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 28. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Headerbild Lebensversicherung bei einer Scheidung

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs und auch bei der Berechnung des Trennungsunterhalts finden zahlreiche Posten Beachtung. Auch Lebensversicherungen, die in der gemeinsamen Ehezeit abgeschlossen wurden, zählen hier hinein. Was gilt es bei einer Versicherung zu beachten? Und was passiert, wenn der getrennt lebende Ehepartner noch Begünstigter ist?

Das Wichtigste zur Lebensversicherung bei einer Scheidung in Kürze

  • Bei einem Zugewinnausgleich wird eine Kapitallebensversicherung ausgeglichen, eine Risikolebensversicherung im Regelfall nicht.
  • Weiterhin findet die Lebensversicherung beim Versorgungsausgleich in der Regel keine Berücksichtigung.
  • Ist der Ehegatte/die Ehegattin als Begünstigter festgelegt, dann lässt sich dies nicht in jedem Fall abändern.

Näheres zum Umgang mit Lebensversicherungen bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Was geschieht mit der Lebensversicherung bei Scheidung?

Die Lebensversicherung im Zugewinnausgleich

Lebten die Ehepartner während der Zeit der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, erfolgt im Zuge eines Scheidungsverfahrens nach dem Familienrecht der sogenannte Zugewinnausgleich. Eine Zugewinngemeinschaft besteht immer dann, wenn nichts anderes – etwa im Rahmen eines Ehevertrages – geregelt wurde.

Bei Trennung: Machen Sie sich auch Gedanken über die Lebensversicherung.
Bei Trennung: Machen Sie sich auch Gedanken über die Lebensversicherung.

Beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn, den die Ehepartner während der Ehezeit – von ihrem Beginn bis zum Scheidungsantrag – erwirtschaftet haben, zwischen den Parteien ausgeglichen.

Für Lebensversicherung gilt dies nur im Falle einer sogenannten Kapitallebensversicherung, bei der Gelder zurückgelegt und Gewinne erzielt werden – diese dienen in den meisten Fällen der Rücklage für das Alter.

Risikolebensversicherungen hingegen bleiben unangetastet, da sie nur im Notfall – also im Falle des Todes – aktiv werden sollen und nicht dem Zugewinn dienen. Auch Lebensversicherungen auf Rentenbasis (ähnlich einer Renteversicherung) fallen aus der Regelung heraus – diese sind fondsabhängig und daher nur schwer zu beziffern.

Anzunehmen ist im Falle der Anrechnung der sogenannte Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Scheidung. Den Wert der Lebensversicherung können Sie durch eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft erfragen. Der Rückkaufwert ist die Summe, die der Versicherungsgeber beim Rückkauf der Versicherung vom Versicherungsnehmer zahlen würde.

Dieser Wert kann dann im Rahmen des Zugwinnausgleichs auf den Gesamtgewinn der Ehepartner Anrechnung finden.

Lebensversicherungen im Versorgungsausgleich
Im Zuge der Scheidung kommt es auch zum Versorgungsausgleich, also zur Aufteilung der sogenannten Rentenanwartschaften und Alterbezüge. Lebensversicherungen sind hier jedoch in der Regel ausgeschlossen, da sie als geschütztes Kapital gelten können.

Da die Kapitallebensversicherung Anrechnung auf den Zugewinnausgleich findet, kann hierdurch auch ein zu leistender Unterhalt beeinflusst werden. Die Gewinne, die ein Partner durch die Lebensversicherung erzielt, kommen dabei auch dem getrennt lebenden Gatten zugute.

Haben beide Ehegatten Lebensversicherungen abgeschlossen, können diese gegeneinander aufgerechnet werden.

Möchten Sie verhindern, dass im Falle einer Scheidung Lebensversicherungen und andere Gewinne, die Sie erwirtschaftet haben, dem getrenntlebenden Partner zukommen, können Sie im Rahmen eines Ehevertrages u. a. die Gütertrennung vereinbaren.

Lebensversicherung: Bei Scheidung den Begünstigten ändern?

Ein weiteres Problem, das sich bei einer Scheidung zeigt, ist die Tatsache, dass oftmals der Noch-Ehegatte Begünstigter der Versicherung im Todesfall ist. Die Versicherungspolice lässt sich jedoch nicht in jedem Fall wieder abändern. Hierzu sollten Sie gegebenenfalls einen Blick in den Vertrag werfen: Ist das der Begünstigte unwiderruflich festgelegt, kann auch bei einer Scheidung ein Wechsel ausgeschlossen sein.

Die Begünstigung des Ex-Ehepartners erlischt nicht automatisch mit der Trennung oder Scheidung. Eine entsprechende Vertragsabänderung muss vereinbart werden.

Ist die Möglichkeit gegeben, den Ehepartner aus dem Vertrag streichen zu lassen, sollte der Versicherungsnehmer diese in der Regel wahrnehmen. Andernfalls bleibt der Ex-Ehepartner auch nach der Scheidung laut geltendem Recht als begünstigte Person in der Lebensversicherungspolice stehen.

Scheidung? Die Lebensversicherung findet Betrachtung im Zugewinnausgleich.
Scheidung? Die Lebensversicherung findet Betrachtung im Zugewinnausgleich.

Die Änderung des Begünstigten können Sie dabei jederzeit bei der Gesellschaft beantragen – es ist nicht erst nach der Scheidung möglich. Nehmen Sie die Änderung nicht vor, kann Ihr ehemaliger Partner auch nach der Scheidung noch Ansprüche erheben, sollte die Versicherung in Kraft treten.

Den Namen der begünstigten Person im Todesfalle sollten Sie dabei stets ausschreiben. Die Benennung Ihres „Ehemannes“ ist in der Regel recht schwierig. Im Falle des Todes könnte in diesem Moment auch noch Ihr geschiedener Ehemann einen Anspruch auf die Versicherungssumme stellen.

Sind Ihre gemeinsamen Kinder durch die Versicherung begünstigt, ist eine Änderung der Lebenssicherung nicht zwingend nötig. Die Police findet jedoch keine Anrechnung auf den Kindesunterhalt.

Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Scheidungsanwalt beraten. Er kann Sie neben Fragen zum Familienrecht auch zu anderen finanziellen Entscheidungen im Rahmen der Trennung und Scheidung beraten.

Die Lebensversicherung auszulösen – etwa durch eine Kündigung des Vertrages – , ist in den seltensten Fällen sinnvoll, da mitunter hohe Gebühren für die Stornierung anfallen können. Die ausgezahlte Restsumme ist hiernach ebenfalls in die Berechnung mit einzubeziehen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Volker sagt:

    Guten Tag! Eine in 01.2006 im Namen meiner Frau, mit Laufzeit 14 Jahre und mich als Begünstigsten im Todesfall abgeschlossene LV, wurde in Folge unserer Scheidung in 2014, jetzt ausbezahlt. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Versicherer eine „neue“ Police mit Datum 01.2015 für mich erstellt und lässt den steuerlichen Vorteil (mindestens 12 J. Laufzeit und Vollendung des 60. Lebensjahres) nicht mehr gelten. Ist das rechtens, da der ursprüngliche Vertrag gleichberechtigt geteilt wurde und ich annehmen durfte, dass auch für meine Police 01.2006 der Beginn war? Besten Dank für Ihre Information diesbezüglich!

  2. Gero sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Risiko-Lebensversicherung auf den Tod meiner (Noch-)Ehefrau abgeschlossen, zu der ich alleine die Beiträge zahle und Begünstigter bin. Kann ich diese Versicherung nach der Scheidung weiterlaufen lassen? Kann meine Noch-Ehefrau verlangen, dass ich diese Versicherung zu Ihren Gunsten ändern lasse?
    Ich möchte die Versicherung unverändert weiterlaufen lassen, da wir 2 minderjährige Kinder haben, die überwiegend von meiner Frau betreut werden. Wenn sie stirbt, muss ich die Kinder betreuen und evtl. eine Haushaltshilfe anstellen. Dafür könnte ich das Geld aus der RLV dann gebrauchen und verwenden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gero,

      bitte prüfen Sie die Versicherungspolice bezüglich Angaben zum Falle einer Scheidung und wenden Sie sich für eine Klärung an den zuständigen Versicherungsträger.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Thomas sagt:

    Hallo Team. Meine Frau ist am 04.03.2017 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine LV besteht seit 1997, abgeschlossen wärend der Ehe. Meine Frau ist mitversicherte Person. Auszahlung 2022. LV fällt in den Zugewinnausgleich. Wieviel steht meiner Ehefrau aus der LV zu? Was ist der Stichtag? Der Tag der Trennung oder der Tag der Scheidung? VG Thomas

  4. Jürgen sagt:

    Hallo Team,
    die Scheidungsvereinbarung von 2017 enthielt eine Hälftelung der Lebensversicherung. Ich bin im August 2014 ausgezogen. Die Auszahlung erfolget in 09-2018.
    Kann ich die von mir komplett gezahlte LV-Prämie seit Auszug vom Auszahlungsbetrag abziehen, zumindest hälftig, oder muss ich den gesamten Auszahlungsbetrag teilen?
    vG
    Jürgen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Regina sagt:

    Hallo,

    mein Mann und ich sind seit 1 Jahr getrennt. Er hat vor der Ehe ein Haus gekauft und in der Ehe haben wir noch ein Ferienhaus gekauft. Wir sind seit 20 Jahren verheiratet.
    Was steht unserem Kind und mir zu ?

    VG.
    Regina

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Regina,

      im Zuge einer Scheidung können unterschiedliche Ansprüche entstehen (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Anspruch auf Ersatzleistungen u. v. m.). Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an einen Anwalt. Dieser kann auch bei der Berechnung der ungefähren Anspruchshöhe helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Josie sagt:

    Hallo,

    mein Mann und ich sind seit 7 Jahren getrennt. Vor der Trennung bekam er eine Lebensversicherung ausgezahlt, die auf unserem noch gemeinsamen Konto eingezahlt wurde. Die Lebensversicherung hat er vor der Ehe schon abgeschlossen. Fliesst diese komplett in den Zugewinn?

    VG
    Josie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josie,

      im Zugewinnausgleich werden lediglich Vermögenszuwächse berücksichtigt, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. Hierunter können ggf. auch in dieser Zeit entstandenen Wertsteigerungen von kapitalbildenden Lebensversicherungen fallen. Wenden Sie sich bitte für eine genaue Betrachtung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Rose sagt:

    Guten Tag,
    ich bekomme zum 1.10. eine Lebensversicherung ausgezahlt, die ich lange vor der Ehe abgeschlossen habe, vor über 30 Jahren. Geheiratet haben wir vor 1,5 Jahren. Würde im Falle einer Scheidung der gesamte Betrag dem Zugewinn zugerechnet oder nur anteilig für die kurze Ehezeit? Schon mal vielen Dank für die Auskunft.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rose,

      beim Zugewinnausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Zugwinne einander gegenübergestellt. Das kann auch die in der Zeit erfolgte Wertsteigerung einer kapitalbildenden Lebensversicherung betreffen. Wenden Sie sich für eine Bewertung der im Zugewinnausgleich zu betrachtenden Werte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Eul sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann und ich trennen uns. Er möchte mir anstatt der Unterhaltszahlung einen Teil in Form seiner Lebensversicherung, in die er noch einzahlt, verrechnen. D.h. meinen Anteil für dieses Jahr noch weiterzahlen und dann verrechnen im Rahmen des Zugewinns. Ist dies sinnvoll oder wäre es für mich finanziell besser, mir den gesamten Unterhalt zu bezahlen?
    MfG Katrin

    —-

    Noch eine Frage,
    ist es sinnvoller sich den Anteil der Lebensversicherung als Zugewinn auszahlen zu lassen oder wäre es besser eine Art Zwillingsversicherung für mich zu führen? Wie lange wäre dann die Laufzeit, da die Versicherung sich ja evtl noch steigert oder auch nicht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Eul,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen deshalb an einen Anwalt. Dieser kann das Für und Wider beider Varianten abwägen und Ihre Ansprüche beziffern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Rainer sagt:

    Guten Tag, wir wurden 2007 geschieden, im Versorgungsausgleich vom Amtsgericht 2012 wurden unsere beiden (von mir und die von meiner geschiedenen Frau) Lebensversicherungen geteilt. Ich habe das Schreiben vom Amtsgericht bei mir. Jetzt wollte ich von der Versicherung eine Auskunft, was mit dem Geld der Lebensversicherung meiner geschiedenen Frau bis zur Teilung 2007 wird, und wie ich darüber verfügen kann.
    Die Versicherung schreibt mir,
    – eine Vollmacht des Versicherungsnehmers vorlegen oder
    – uns die Ermächtigungsgrundlage zur Beauskunftung nennen.
    Was ist eine Ermächtigungsgrundlage zur Beauskunftung?
    MfG Rainer

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rainer,

      hier ist vermutlich die Rechtsgrundlage/Begründung für die Berechtigung für den geltend gemachten Anspruch auf Auskunft gemeint. Bei Rückfragen wenden Sie sich ggf. an die Versicherung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Uwe sagt:

    Hallo, mein Ehepartner hat während der Ehe eine Kapitallebensvericherung abgeschlossen (Begünstigter war ich). Diese hat sie sich nach der Trennung also vor dem Zugang des Scheidungsantrag auszahlen lassen. Besteht hier ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      auch eine kapitalbildende Lebensversicherung kann im Zuge des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um dies für Ihren Einzelfall prüfen zu lassen.

      Ihhr Scheidung.org-Team

  11. Sabine sagt:

    Halllo… Mein Expartner von dem ich seit 10 Jahren geschieden bin, lässt sich nun eine Lebensversicherung, von der ich nichts wusste, auszahlen . Die Versicherung läuft auf meine Exmann und ich war Begünstigte . Kann man da zum jetzigen Zeitpunkt noch wegen dem Zugewinn was machen? Hätte er diese bei der Scheidung nicht angeben müssen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, ob sich hieraus noch nachträglich Forderungen ergeben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Anita sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Wie sieht es mit Sterbegeldversicherungen aus? Er hatte zwei abgeschlossen in unserer Ehe. Kann ich darauf bestehen das er eine zu Lebzeiten kündigt, um sich damit zu versorgen (Möbel etc)?

    Liebe Grüße
    Anita

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anita,

      die Aufkündigung einer Sterbegeldversicherung führt in der Regel bei Vertragslaufzeiten unter 12 Jahren zu teils erheblichen Verlusten und steuerlichen Einbußen. Ergibt sich kein Nutzen aus der Auszahlung, kann dies oftmals nicht verlangt werden. Wenden Sie sich zur genaueren Prüfung des Sachverhaltes bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. F. sagt:

    Was ist denn mit Positionen wie „Beteiligung am Überschuss“ oder „Beteiligung an den Bewertungsreserven“? Werden diese nicht berücksichtigt, wenn sie auf den Rückkaufwert dazu addiert werden und so die Auszahlungssumme erhöhen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu ergründen, inwieweit auch solche Zinsgewinne etwa im Zuge des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Waldtier sagt:

    Meine Eltern zahlen schon seit ich 18 bin (also lange vor der Ehe) eine kombinierte Lebensversicherung/berufsunfähigkeitsversicherung für mich. Wird diese auch zum Zugewinn gezählt, obwohl diese nachweislich meine Eltern zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Waldtier,

      die Lebensversicherung wird in der Regel dem in der Police betroffenen Versicherten zugeschrieben, unabhängig davon, wer die Beiträge im Einzelfall entrichtet. Wenden Sie sich für eine genaue Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Oliver sagt:

    Hallo ich habe eine Frage. Ich musste bei meiner Scheidung, trotz Gütertrennung meinen Riestervertrag und meine Direkte Endversion der ing zu 50% teilen. Ist das so in Ordnung? Beide Versicherung waren ja als Altersvorsorge gedacht…. Und noch eine Frage kann ich grundsätzlich ein Gerichtsurteil nach 6 Jahren noch anfechten….
    Besten Dank vorab für ihre Antwort!
    Grüsse
    O.J.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      im Zuge des Versorgungsausgleichs finden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie andere Altersvorsorgeleistungen Berücksichtigung. Die Anfechtung einer rechtskräftigen Entscheidung ist nur in extrem seltenen Ausnahmefällen noch denkbar. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. B. sagt:

    Vor 30 Jahren haben wir beide je eine Lebensversicherung abgeschlossen.
    Diese ruht seid einigen Jahren.
    Nun leben wir getrennt warten auf den Scheidungstermin.
    Mein Mann möchte seine Unterschrift nicht für die Kündigung geben und ohne kann ich nichts machen . Welche Möglichkeiten habe ich ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder die zuständige Versicherung, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Sie haben. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Karl-Heinz sagt:

        Es sollte neben der Kündigung bei der Lebensversicherung auch der Widerspruch ode Widerruf geprüft werden! Die Zahlen sprechen oft für sich.
        Im Alter haben Lebensversicherungen oft den Nachteil viel Prämie für das Todesfallrisiko zu verbrauchen. Zudem ist die Garantieverzinsung in en letzten Jahren deutlich gesunken.
        Dies ist alles zu bedenken und ggf mit einem Anwalt zu besprechen, der sich in dem Thema auskennt.

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Karl-Heinz,

          bei Trennung und Scheidung ist der Rat eines Anwaltes stets unerlässlich. Auch wir verweisen regelmäßig auf die Bedeutung der anwaltlichen Beratung.

          Ihr Scheidung.org-Team

  17. Neu sagt:

    Hallo ich habe eine Frage. Mein Bruder ist im Dezember 2016 verstorben. Er hatte eine Lebensversicherung. Nun hat meine Schwägerin den Betrag ausbezahlt bekommen, weil sie als Begünstigte eingetragen war. Zum Zeitpunkt der Auflösung waren sie nach seinem Tod aber schon geschieden. Hat meine Schwägerin somit noch ein Recht auf die Auszahlung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Begünstigung in einer Lebensversicherung ist in aller Regel nicht an die ehelichen Verhältnisse gebunden. Will ein Ehegatte bei Trennung und Scheidung vermeiden, dass etwaige Ansprüche auf Seiten des Partners auch weiterhin bestehen, bedarf es regelmäßig einer entsprechenden Änderung der Police. Wenden Sie sich ggf. zu Klärung des Sachverhaltes an einen Anwalt für Erbrecht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Gast sagt:

    Ich hab lange vor meiner Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen, gilt die auch im Ausgleich dazu? Da es ja nicht in der Ehe abgeschlossen wurde. Die LV musste ich auch ein Jahr aussetzen und mir die Hälfte auszahlen lassen, aus finanziellen Gründen wegen der Trennung. In wie weit wird da was miteinberechnet?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gast,

      im Zugewinnausgleich können sämtliche Zugewinne Berücksichtigung finden. Dazu gehören im Zweifel auch Wertsteigerungen von Lebensversicherungen. Dabei ist jedoch der jeweilige Einzelfall zu betrachten und die Art der Lebensversicherung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Gerd sagt:

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Am Tag der Hochzeit 02/12 hatte ich zwei Lebensversicherungen.
    Im Zuge des Hauskaufs und Renovierung kündigte ich diese Versicherungen zum Rückkaufwert
    im Juli und September 2012. Nach der Scheidung wird jetzt der Zugewinn berechnet.
    Welcher Wert wird beim Zugewinn einbezogen? Der zu erfragende Rückkaufwert am Tag der
    Hochzeit oder der allgemeine höhere? Versicherungswert am Tag der Hochzeit? Wie geht man da vor und wie nennt man diesen Wert um bei der Versicherung nach zu fragen?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerd,

      beim Zugewinnausgleich werden Anfangs- und Endvermögen einander gegenübergestellt. Lebensversicherungen, die zum Tag der Hochzeit Bestand hatten, wird in der Regel der damalige Zeitwert zum Anfangsvermögen gezählt. Wurden diese im Nachgang ausgezahlt und in andere Vermögenswerte umgewandelt, finden diese oftmals Anrechnung auf das Endvermögen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Betrachtung Ihrer Lebensversicherungen im Zugewinnausgleich untersuchen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Corinna sagt:

    Ich habe folgende Frage:
    Mit meinem Ehemann habe ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar unterzeichnet.
    Jetzt habe ich herausgefunden, dass mein Mann eine Kapitallebensversicherung über viele Jahre angespart über ein Konto, von dem ich keine Kenntnis hatte.
    Habe ich Anrecht auf diese Lebensversicherung? Kann ich hier meine Ansprüche durchsetzen?
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Corinna,

      eine kapitalbildende Lebensversicherung kann im Zuge des Zugwinnausgleichs berücksichtigt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche genauer beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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