Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.

Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.

Das Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach Scheidung?

Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu – und was nicht zum Hausrat gehört – finden Sie hier.

Gehören auch Haustiere zum Hausrat?

Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wem gehört der Hund bei Scheidung?

Scheidung: Streit um den Hausrat

Was gehört zum Hausrat?

Bevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.

Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.
Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.

„Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.“
(§ 1361a Abs. 2 BGB)

Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.

Neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.

Zum Hausrat gehören z. B.:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)
  • Bettwäsche
  • Geschirr und Besteck
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • Haustiere

Nicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.

Diese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.

Nicht zum Hausrat gehören z. B.:

  • persönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)
  • private Fotos
  • Schmuck
  • Musikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)
  • Kleidungsstücke

Auch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden – wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.

Sonderfall Pkw: War das Auto ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Gebrauch oder wurde es nur von einem Ehepartner genutzt, kann es nicht als Hausrat gewertet werden. Diente es aber in größerem Umfang der gemeinsamen Lebensführung zum Beispiel für Einkäufe, Urlaub und für das Verbringen der Kinder zu Schule, AG u.a., kann es als Hausrat angesehen werden.

Zur Hausratsteilung bei einer Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.

Vorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.

Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.
Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.

Die Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.

Sie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.

Darüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).

Sonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte

Gegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.

Dies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben – sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB – weggefallen im Jahre 2009).

Beispiel für ein Surrogat:
Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.

Scheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?

Haben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.

Es gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.

Zum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.

Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.
Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.

Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.

Sie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.

Zum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.

Unterscheidung Besitz und Eigentum:
Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

Hausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.

Wer bekommt das Haustier?

Wie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als „Gegenstände“ geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.

Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.
Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.

Wer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das „Wohl“ des Tieres wird in der Regel nicht getroffen – es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.

Zumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.

Kann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?
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Kommentare

  • JJ sagt:

    Hallo,

    nach 18 Jahren Ehe, wir haben zwei Kinder, lassen wir uns scheiden.
    Ich bleibe in dem Haus wohnen, es gehört meinen Eltern, wir haben lediglich darin gewohnt.
    Die Möbel habe ich alle finanziert, da meine Exfrau sich die ganzen Jahre um die Kinder gekümmert,
    deshalb hatte sie kein festes Einkommen. Zudem haben wir einen Familienhund, den sie beim Auszug mitgenommen hat.

    Wir haben drei Autos, ein Familienauto für Einkäufe und Fahrten in die Schule sowie Ausflüge.
    Ein Auto wird lediglich von mir verwendet für Fahrten auf die Arbeit oder zum Sport.
    Das andere Auto ist ein Cabrio (Zweisitzer), der wird lediglich von mir für Spaßfahrten benutzt.
    Genauso wie ein Motorrad, das ebenfalls für Spaßfahrten benutzt wird.

    Aktuell läuft Aufgrund des Umbaus vom Haus ein Kredit, den ich alleine abbezahle (sie ist nicht eingetragen).

    Alles in allem würde ich gerne wissen, was nach der Scheidung auf mich zukommt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die möglichen Ansprüche Ihrer Ehefrau im Falle einer Scheidung bewerten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Herwig sagt:

    Meine Frage an Sie:
    Meine jetzige Freundin trennte sich von ihrem damaligen Partner vor ca. 1 1/2 Jahren.
    Beide bewohnten 1 Haus zur Miete. Der ehemaligen Partner bewohnt nach wie vor dieses Haus, möchte aber in den nächsten Monaten von dort ausziehen. Meine jetzige Freundin hatte kaum Möglichkeiten, sich ihre eigenen Dinge von dort zu holen. Jetzt, nach 1 1/2 Jahren möchte er ihr alles sozusagen vor die Haustüre stellen und ihr auch noch die Kosten des Transportes etc. verrechnen. Darf er das rechtlich gesehen? Mit freundlichen Grüßen
    Herwig S.

  • Dirk sagt:

    Hallo,

    ich habe während unsere Ehe eine höhere Summe geerbt. Was ist mit den Gegenständen welche von dem Geld in der Ehe gekauft worden sind, gehören die zum Hausrat und müssen 50/50 geteilt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dirk,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Umstände Ihres Einzelfalles genauer prüfen zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    Ich habe eine Frage: Wie ist es, wenn ich den Hausrat überhaupt nicht behalten möchte! Ich möchte das mein Ex-Mann seine Sachen abholt, es handelt sich um große, schwere Büromöbel. Er hatte sich für seine berufliche Tätigkeit ein Homeoffice eingerichtet, ist ausgezogen und hat gesagt erholt die Sachen ab, wir teilen den Hausrat, wenn er eine eigene Wohnung hat. Jetzt wohnt er mit seiner neuen Partnerin, in neuer schöner Wohnung und möchte die alten Sachen nicht mehr. Doch die Möbel sind groß und schwer und lassen sich nicht ohne Hilfe, fachliche Hilfe, durch den Flur, das Treppenhaus usw. transportieren. Das Zimmer ist voll mit seinen Sachen, ich allein schaffe es nicht die Sachen rauszuräumen und er möchte von mir Geld, als ausgleich. Möchte nur den neuen Trockner abholen, den Rest nicht. Was macht man/mache ich, ich möchte seine Sachen überhaupt nicht und ich möchte nicht auf den Kosten(Transportkosten) sitzen bleiben. Ich möchte nicht streiten und ich möchte nichts vom Hausrat, ich möchte nur das er die Sachen abholt. Habe ich Rechte?? Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      bei der Aufteilung gemeinsamen Hausrats besteht in aller Regel kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Stattdessen sollen die Ehegatten sich darum bemühen, gemeinsames Eigentum nach Sachrecht aufzuteilen. Alleiniges Eigentum eines Ehegatten fällt regelmäßig nicht in den gemeinsamen Hausrat und begründet in der Regel auch keine Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um klären zu lassen, wie Sie bei der Hausratsteilung am besten vorgehen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • R. sagt:

    Guten Tag,wenn es ein Geldgeschenk der Eltern gab um Kinderzimmermöbel zu kaufen und man als Frau diese bei Auszug mitnimmt UND man als Frau auf dem Kaufvertrag unterschrieben hat, darf der Mann dann Geldanspruch stellen?

  • Timo sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org.Team,

    meine Partnerin hat sich von Ihrem – mitlerweile – Exmann getrennt.
    Jetzt geht es um das gemeinsame Haus.
    Beide sind von ihren Jugendzimmern in das gemeinsame Haus gezogen.
    Jeder hatte 25 000 Mark Eigenkapital. Das Haus und das gesamte Inventar wurde von der Bank finanziert. Auf vielen Rechnungen für Bauleistungen oder Möbeln steht sein Name. Einer von beiden muss es ja bezahlen. Jetzt behauptet er das er alles bezahlt hätte und listet alles bei dem Zugewinnausgleich auf. Kommt er damit durch?
    Bzw. wie kann man da entgegen treten?

    Liebe Grüße

  • Fabian sagt:

    Hallo,

    nach fast 4 Jahren Ehe, wenn man es so nennen kann, habe ich mich nun entschlossen mich scheiden zu lassen.
    Meine zukünftige Ex-Frau kommt aus dem Iran und hat keinerlei Hausrat mit in die Ehe gebracht. Das Geld für die Einrichtung der Wohnung habe ich mir von meiner Mutter geliehen – Betonung auf geliehen. Im Falle der Trennung muss sie zurück in den Iran. Sie hat dort im Elternhaus eine komplette Einrichtung.
    Auch hat sie hier keinerlei finanziellen Beitrag zum Eheleben gebracht, sämtliche Kosten blieben an mir hängen. Auch das Auto, dass sie fährt läuft auf meinen Namen und auch die dazugehörige Finanzierung.
    Derzeit läuft es in meiner Selbstständigkeit relativ schlecht, sodass ich gerade die nötigsten Kosten decken kann.
    Welche Ansprüche könnte sie geltend machen gegen mich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fabian,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche im Falle einer Scheidung vonseiten Ihrer Ehefrau entstehen könnten. Eine abschließende Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marion sagt:

    Hallo,
    seit 5 Monaten getrennt; habe mit meinem Mann in einem großen Haus gewohnt, dass wir jetzt beide räumen müssen und daher bereits kurz nach der Trennung einen 14-seitigen Katalog mit Hausrat aufgestellt. Beim 1. Termin nach ca. 6 Wochen haben wir uns bereits teilweise geeinigt; auch das Dinge verkauft werden müssen. Stimmung war einvernehmlich; habe daher nicht auf seine Unterschrift bestanden. Habe dann angefangen, Kartons zu packen und 3 Gegenstände bereits verkauft. Jetzt, nach 5 Monaten, hat er sich nach dem Erlös informiert, fühlt sich betrogen und meint, ohne Unterschrift hätte ich seine Zustimmung ja gar nicht gehabt und ich müsse die Gegenstände jetzt wieder beschaffen. Kann er das durchsetzen?

  • Felix sagt:

    Hallo,

    meine Ex-Freundin und ich haben uns letztes Jahr getrennt. Ich bin erst mal ausgezogen und meine Ex-Freundin blieb im gemeinsamen Haus und auch die Möbel. Weil ich damals dachte, dass das Kind möglichst in der gewohnten Umgebung bleiben sollte. Jetzt ist meine Ex aus unserem Gemeinsamen Haus ausgezogen und hat alle Möbel mitgenommen, die wir gemeinsam angeschafft haben. Ein Teil hat sie auch in den Sperrmüll geschmissen. Ich habe ihr ein Angebot gemacht das Sie mir 3500 zahlt und alle Möbel behalten kann. Das lehnt Sie ab. Sie ist der Auffassung, dass alle Möbel ihr Eigentum ist, weil das hat ihre Anwältin gesagt hat. Ich kann nachweisen, dass wir alle Möbel von unserem gemeinsamen Hauskto. bezahlt. und ich habe noch alle Belege und Rechnungen. Auf 90% der Rechnung was teuere Elektronik angeht stehe ich. Ich habe mir den Wiederbeschaffungswert angeschaut und alles mal zusammen gerechnet. Somit wäre ich bei einem Theoretischen Wert von 5500€ welcher mir zustehen würde. Ich möchte mich aber nicht finanziell bereicheren. Ich habe mir bei meinem Auszug alles neue gekauft. Nur ich sehe nicht ein, dass Sie alle Möbel geschenkt bekommt. Wie wäre jetzt hier das weitere Vorgehen. Ich benötige keine Möbel.
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Felix,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Thomas sagt:

    Hallo an alle,
    wie verhält es sich, wenn die Ehefrau den Ehering des Mannes verpfändet ohne ihn zu fragen und so die Herausgabe verweigert?
    Wie verhält es sich, wenn sich beide Partner über die Hausratsaufteilung einig waren, die Frau derweil Hausrat verschenkte und nun eine Neuaufteilung anstrebt?
    Hier will sie den PKW plötzlich im Zugewinn haben. Sie hat aber dafür im Ausgleich viele Hausratsgegenstände erhalten (fast alle). Nun soll sie einiges zurückgeben als Ausgleich – diese Dinge hat sie aber schon verschenkt. Kann sie so noch den PKW erfolgreich in den Zugewinn packen? Er war vorher nur als Familienkutsche genutzt worden.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie Ersatzleistungen von Ihrer Ehefrau verlangen können. Wir können an dieser Stelle keine rechtliche Einschätzung hierzu abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • R. sagt:

    Hallo,

    dass bedeutet, dass mir vom hausrat nichts zusteht? ich habe bei Umzug alles verkauft und bin nur mit meinen persönlichen Sachen(Fotos, CD usw.) umgezogen. Diese Sachen habe ich auch wieder. Ich muss völlig mit nichts anfangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der gemeinsame Hausrat findet in der Regel bei Scheidung Aufteilung. Dazu zählen auch gemeinsame Anschaffungen für den Haushalt während der Ehe. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hubert sagt:

    Hallo liebes Team,
    als meine Frau und ich geheiratet haben und zusammengezogen sind, hatten wir jeder eine Einbauküche und Wohnzimmermöbel in recht gutem Zustand. Wir haben es dann so gehandhabt, dass die Küche und das Wohnzimmer meiner Frau zur Dauerbenutzung hergenommen wurden, und mein Wohnzimmer im Keller in den Partyraum gestellt wurde und die Küche als Werkstattmobiliar ebenfalls im Keller untergebracht wurde. Im Laufe der Ehe haben wir uns dann eine neue Einbauküche zugelegt und ebenso neues Wohnzimmermobiliar. Wir haben dann meine Küche und Möbel aus dem Keller zum Sperrmüll gegeben und die Küche und Möbel meiner Frau statt dessen im Keller platziert. Bei der nun anstehenden Hausratsaufteilung will meine Noch-Frau ihre Wohnzimmermöbel und Einbauküche aus dem Keller mitnehmen, weil Sie sie ja mit in die Ehe gebracht hat. Das ist sicherlich soweit ok. Gleichzeitig besteht sie aber darauf, dass die neu angeschafte Einbauküche und Wohnzimmermöbel uns beiden gehörten und sie von mir den halben Restwert ausbezahlt haben möchte. Ich bin damit aber nicht einverstanden und behaupte, dass in diesem Fall die Surrogatregel greift. Die neu angeschaffte Küche und Wohnzimmer sind doch als Ersatz für meine vernichteten Möbel zu sehen, und stehen als Surrogat doch mir zu. Liege ich hiermit richtig, oder muss ich meiner Frau wirklich den jeweils halben Wert der in der Wohnung verbleibenden Möbel ausbezahlen? Danke für eine Klarstellung des Sachverhaltes.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hubert,

      bei der Hausratsteilung ist eine Auszahlung zwar theoretisch möglich, sie sollte aber grundsätzlich durch einen Sachausgleich vermieden werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Forderungen Ihrer Frau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Helga sagt:

    Hallo liebes Team,
    wie sieht es mit vor der Ehe vorhandener Aussteuer aus, muß diese geteilt werden?
    Außerdem kam eine Geldschenkung vor der Ehe zum Kauf eines Grundstücks und eine Übertragung des elterlichen Betriebes während der Ehe. Wie ist in Sachen Zugewinn zu verfahren?

    Danke für Ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helga,

      im Falle einer Zugewinngemeinschaft besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich regelmäßig nur bezogen auf die während der Ehezeit hinzugewonnen Vermögenswerte. Schenkungen und Erbschaften gehören dabei in der Regel zum privilegierten >Erwerb, der zum Anfangsvermögen hinzugerechnet und so aus dem Zugewinnausgleich ausgeklammert werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die genauen Vermögensverhältnisse und Ausgleichsansprüche beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anja sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist seit über einem Jahr ausgezogen und verlangt aus dem gemeinsamen Hausrat u.a. das Gartenhaus. Prinzipiell hab ich kein Problem damit, aber kann mir zugemutet werden, dass ich als Frau das Gartenhaus selber abbauen und zur Abholung bereit stellen muss? Ich möchte weder ihn noch seine Bekannten in meinem Haus haben. Ich habe den Vorschlag gemacht, dass er das Gartenhaus haben kann, es allerdings von Fachfirmen abmontieren und abtransportieren lassen muss. Zumal der Abtransport durch das Haus statt finden muss. Ist dieser Vorschlag rechtens und muss ich mich dann eventuell noch finanziell beim Abtransport beteiligen? Zumal der Abbau und Abtransport durch eine Firma den Wert des Gartenhauses auf jeden Fall übersteigen würde.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Aus diesem Grunde ist es uns nicht möglich, diesen Sonderfall einzuschätzen. Wenden Sie sich, um mögliche Probleme zu vermeiden, ggf. an Ihren Anwalt, um sich diesbezüglich sachbegründet beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage zur Aufteilung des Hausrats. Ich habe bereits gelesen, dass eine sachdingliche Einigung angestrebt werden soll. Ich bewohne derzeit noch mit meiner Frau eine gemeinsame Wohnung aus der sie ausziehen möchte. Diese Wohnung wird definitiv kleiner aus unsere jetztige, in der ich weiterhin wohnen werde, sein. Dementsprechend wird sie wenig Dinge des aufzuteilenden Hausrats mitnehmen und ich müsste ihr einen Ausgleich zahlen (Auto, Kühl-Gefrier-Kombi, Fernseher, Herd, Geschirrspüler etc.).
    Ihr Vorschlag für die Auszahlung wäre, den Einkaufswert der Güter zu nehmen, ihn durch 2 zu teilen und die entsprechende Hälfte an sie zu zahlen. Ich sehe jedoch nicht ein ihr beispielsweise für einen Herd, der 400 € neu gekostet hat und bereits anderthalb Jahre genutzt wurde, 200 € zu geben. Ich könnte den Herd ja genauso wenig noch einmal für 400 € verkaufen.
    Mein Vorschlag an sie wäre sämtliche Dinge des Hausrats zu nehmen und pro angefangenem benutzten Jahr 10% des ursprünglichen Einkaufswertes abzuziehen. Das würde für den Herd bedeuten, dass er im zweiten Jahr der Nutzung 20% weniger wert wäre (also 320€) und ich ihr lediglich 160€ dafür noch zahlen müsste.
    Gibt es für solche Fälle eine Formel zur Berechnung des aktuellen Wertes?

    vielen Dank im Voraus
    Stefan

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      da ein geldwerter Ausgleich in der Regel vermieden werden soll, gibt es nach hiesiger Kenntnis keine allgemeingültigen Vorgaben zur Bewertung des Hausrats bei Scheidung. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Mein Mann möchte die Scheidung. Was kann er verlangen für die gemeinsam angeschaften Möbel. Die sollen in der Wohnung bleiben die ich weiter mit meinem Sohn bewohne.
    Möbel sind 4 Jahre alt und die Küche 3 Jahre. Kann er den Neuwert verlangen oder gibt es da einen Zeitwert?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      gemeinsamer Hausrat wird in der Regel nicht mit Auszahlungen ausgelöst. Hier findet vielmehr eine gleichmäßige Aufteilung zwischen den Ehegatten statt. Eine Auszahlung ist dennoch theoretisch möglich (aber kein Rechtsanspruch). Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über die Haushaltsteilung informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silvia sagt:

    Hallo Liebes Team ich hätte da einige Fragen bezüglich Zugewinn.
    Zählen Dividendenzahlungen von mit in die Ehe gebrachten Geldanlagen zum Zugewinn?
    Wie verhält es sich im Gegenzug bei einem Haus das noch verschuldet war, in der Ehezeit abgezahlt wurde und jetzt eine Wertsteigerung erfahren hat in den zurückliegenden Jahren allerdings nur der Partner eingetragen ist im Grundbuch?
    Bei angeschafften Geräten zählt vermutlich der derzeitige Wert nehme ich an.
    Gruß Silvia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvia,

      Dividenden und Zinsen können im Einzelfall ebenfalls zum Zugewinn gerechnet werden.
      Die Verringerung von Schulden geht mit einem Zugewinn einher. Auch die Wertsteigerung kann die Vermögenssteigerung aufseiten des Eigentümers begründen.

      Wenden Sie sich für eine genaue Klärung der in Ihrem Fall anzurechnenden Werte bitte an Ihren Anwalt. Eine pauschale und verbindliche Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Otto sagt:

    Hallo. Meine Frau und ich leben seit einem Jahr getrennt. Sie möchte sich aus gesundheitlichen Gründen im Moment nicht mit einer Scheidung belasten, dem stimme ich zu.
    Ich möchte mir jedoch mit meiner neuen Lebenspartnerin Eigentum anschaffen.
    Welche Möglichkeit, zB eines Vertrages, besteht den Zugewinn auszuschließen damit meine Frau kein Anrecht auf die Immobilie bekommt und ist dieser Vertrag an einer Form gebunden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Otto,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser spezifischen Frage bitte an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen ggf. auch bei der Vertragsaufsetzung helfen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katja R. sagt:

    Hallo,
    Wir haben uns getrennt. Die kinder und ich werden nun ausziehen, auch er nimmt sich eine wohnung. Er möchte keine möbel und mir auch unterschreiben das er dafür keine kosten verlangt. Kann bei der Scheidung trotzdem eine Zahlung mich zukommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      die Hausratsteilung wird nur auf Antrag gerichtlich verhandelt. Die Ehegatten können sich hierüber grundsätzlich auch außergerichtlich einigen, sollten dies jedoch im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung tun, um Rechtssicherheit zu haben und spätere Ansprüche auszuschließen. Wenden Sie sich für eine Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tonita sagt:

    Kurz vor der Trennung habe ich eine grosse Badrenovierung für unsere Mietwohnung in Auftrag gegeben. Wir haben in einer Zugewinngemeinschaft gelebt. 24000 Euro sind von meinem Praxiskonto geflossen, 13000 vom gemeinsamen Konto, mit 8000 Euro hat sich der Eigentümer beteiligt. Ich musste nach der Scheidung mit meiner Tochter ausziehen, da wir nicht im Mietvertrag eingetragen waren. Wie wird jetzt das Bad im Rahmen der Hausratsaufteilung bewertet? Habe ich ein Anspruch ,genauso wie bei der von uns eingebauten Küche, auf ein Teil des Geldes?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tonita,

      ausschlaggebend sind dabei oftmals getroffene Regelungen, die für den Trennungsfall getroffen wurden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit sich aus den Ausgaben ein Anspruch Ihrerseits ergibt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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