Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.

Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.

Das Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach Scheidung?

Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu – und was nicht zum Hausrat gehört – finden Sie hier.

Gehören auch Haustiere zum Hausrat?

Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wem gehört der Hund bei Scheidung?

Scheidung: Streit um den Hausrat

Was gehört zum Hausrat?

Bevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.

Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.
Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.

„Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.“
(§ 1361a Abs. 2 BGB)

Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.

Neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.

Zum Hausrat gehören z. B.:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)
  • Bettwäsche
  • Geschirr und Besteck
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • Haustiere

Nicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.

Diese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.

Nicht zum Hausrat gehören z. B.:

  • persönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)
  • private Fotos
  • Schmuck
  • Musikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)
  • Kleidungsstücke

Auch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden – wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.

Sonderfall Pkw: War das Auto ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Gebrauch oder wurde es nur von einem Ehepartner genutzt, kann es nicht als Hausrat gewertet werden. Diente es aber in größerem Umfang der gemeinsamen Lebensführung zum Beispiel für Einkäufe, Urlaub und für das Verbringen der Kinder zu Schule, AG u.a., kann es als Hausrat angesehen werden.

Zur Hausratsteilung bei einer Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.

Vorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.

Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.
Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.

Die Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.

Sie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.

Darüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).

Sonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte

Gegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.

Dies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben – sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB – weggefallen im Jahre 2009).

Beispiel für ein Surrogat:
Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.

Scheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?

Haben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.

Es gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.

Zum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.

Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.
Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.

Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.

Sie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.

Zum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.

Unterscheidung Besitz und Eigentum:
Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

Hausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.

Wer bekommt das Haustier?

Wie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als „Gegenstände“ geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.

Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.
Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.

Wer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das „Wohl“ des Tieres wird in der Regel nicht getroffen – es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.

Zumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.

Kann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?
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Kommentare

  • Andreas sagt:

    Meine Frau und ich leben getrennt. Die Scheidung steht bevor. Jetzt hat meine Frau sich während des Trennungsjahres die Mietwohnung für ca. 25.000 Euro neu eingerichtet (Küche, Architekten etc.)
    Werden diese Werte zu Ihrem Endvermögen gerechnet oder ist es theoretisch so, dass ich quasi zur Hälfte diese Sache mitfinanziere?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      als Fixpunkt beim Zugewinnausgleich ist die Rechtshängigkeit der Scheidung ausschlaggebend. Alle Vermögenswerte, die bis zu diesem Zeitpunkt hinzugewonnen werden, können somit noch in den Zugewinnausgleich fallen. Wenden Sie sich für eine Prüfung Ihres vorliegenden Falles an Ihren Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bernd sagt:

    Hallo,
    Wir sind seit 1993 Verheiratet. Nun will meine Frau die Scheidung. Ich habe in die Ehe das Auto, den Garten den Großteil der der Möbel und ein größeres Bargeldvermögen mitgebracht. Des weiterem bekam ich während der Ehe einen größeren Betrag aus einer Unfallversicherung und ich Erbte auch wehrend unserer Ehe. Wie werden die ganzen Gelder bei einer Scheidung aufgeteilt.
    Vielen Dank in voraus Bernd

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      bei Auflösung einer Zugewinngemeinschaft besteht in aller Regel nur ein Ausgleichsanspruch bezüglich der während der Ehezeit erworbenen Vermögensmassen. Ausgenommen ist hier jedoch zumeist privilegierter Erwerb.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martine D. sagt:

    Guten Tag
    Ich habe während der bestehenden eingetragenen Partnerschaft 2011 eine Küche gekauft für 7000€ und diese auch als alleiniger Kreditnehmer abgezahlt. Kurzzeitig hat meine damalige Partnerin mir die Hälfte der Rate in Höhe von 55.-€ dazugegeben. Nach meinem Auszug Mai 2013 noch bis das Haus auf sie überschrieben war,danach musste ich die Küche alleine abzahlen, obwohl sie diese im Haus behalten hat. Ich habe leider ein Schreiben ihrerseits beim Notar unterschrieben, das ich auf Ansprüche verzichte. Die Partnerschaft wurde 6/2015 vom Familiengericht aufgelöst, kann ich heute noch Schadenersatz für die von mir bezahlte Küche fordern und wenn ja auf welchem Weg? Familiengericht oder Zivilgericht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martine,

      da Sie die alleinige Kreditnehmerin sind, müssen Sie auch die Raten an die Bank begleichen. Es bestand die Möglichkeit, dies im Innenverhältnis zu klären. Da Sie allerdings damals auf Ansprüche verzichteten, besteht hier wohl keine Möglichkeit mehr, die Kosten erstattet zu bekommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lena H. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. Darlehen + Zinsen zu einem Haus. Wir haben es gemeinsam vor der Ehe erworben, das Darlehen hierfür gemeinsam aufgenommen und standen gleichberechtigt (50/50) im Grundbuch. Ein Jahr später 2006 haben wir geheiratet.
    Seit Anfang 2016 sind wir getrennt.
    Das gemeinsame Haus (drei Mietparteien), wollte ich verkaufen, den Rest nach Darlehnstilgung, jew. zur Hälfte teilen.
    Mein Noch-Ehemann jedoch nicht. Er wollte das Haus weiter behalten. Daher zahlte er mich aus. Hierzu gibt es eine notariell beglaubigte Scheidungsvereinbarung. Die Umschreibung im Grundbuch ist bereits erfolgt…das Haus steht nun alleine auf seinem Namen. Die Bank hat mich daraufhin mit sofortiger Wirkung aus der Gesamtschuld entlassen und meinen Noch-Ehemann als alleinigen Darlehnsnehmer eingetragen.

    Nun fordert mein Noch-Ehemann, dass ich mich zumindest an den monatl. Zinsen beteilige, bis das Haus in ca. 20 Jahren, abbezahlt ist. Als Begründung wird der Erwerb des Hauses zu Ehezeiten bzw. aus wirtschaftlich gemeisamer Zeit genannt.

    Da unsere gemeinsamen Kinder bei mir leben (9 und 11 Jahre), arbeite ich z.Zt. halbtags.
    Sein Nettogehalt beträgt mehr als das Doppelte von meinem.
    Eine zusätzliche monatl. Mehrbelastung würde meine Existenz, trotz Kindesunterhalt, ruinieren.
    Zusatzinformation:
    Das Darlehn trägt sich mit den Mieteinnahmen selbst. Es gibt sogar einen monatl. „Überhang“ von 200 Euro.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lena

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lena,

      in der Regel können Nichteigentümer nicht für die Belastung einer Immobilie haftbar gemacht werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Ehemannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Regin sagt:

    Hallo,ich habe eine Frage
    Und zwar..Mein noch Ehemann und ich haben eine gemeinsame Küche gekauft gehabt,auf der Rechnung steht sein Name aber ich bezahle die Küche ab…Wer hat dann das Recht auf die Küche..Wem gehört sie dann rechtlich?

    Danke im voraus

    Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Regin,

      wenn die Küche während der Ehe erworben wurde, gehört es zum gemeinsamen Vermögen bzw. Gesamtgut. Sie müssen sich also einig werden, wer von Ihnen die Küche behält.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. maxi sagt:

      Hallo
      Ich habe eine frage wegen meinem Eigentum, soviel ich weiß gehört mein Eigentum (Haus, Wohnung, Weingarten) auch nach der Scheidung mir, weil ich es auch schon vor der Ehe eingebracht habe, aber meine sorge ist die Ehe Wohnung oder Ehe Haus, muss ich dann bei einer Scheidung wirklich Angst haben das ich dann z.b. meine Wohnung verlieren kann oder auch zur Hälfte, weil meine Frau dann vielleicht Arbeit hat, aber selber keine Wohnung bzw Haus zur Verfügung hat in Österreich, weil sie asiatin ist und ein Kind hat ( was nicht adoptiert ist von mir ) ?????? ……und was wäre wenn ich z.b. meine Mutter auf meine Wohnung dazuschreiben würde, (auf das Haus ist meine Mutter schon dazugeschrieben) aber Eigentümer bin ich, könnte ich dann die Wohnung auch verlieren oder zur Hälfte verlieren ohne das meine Mutter einverstanden sein muss????
      danke im voraus :)

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Maxi,

        solange Sie im Grundbuch stehen, gehören Ihnen auch die Immobilien. Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft, steht Ihrer Frau der hälftige Zugewinn dieser Immobilien zu. Wie es sich mit dem Ehe-Haus bzw. Wohnung verhält, kommt ebenfalls auf das Grundbuch an. Ist Ihre Frau dort ebenfalls eingetragen, gehört Ihr auch die Hälfte. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • Ron sagt:

    Hallo! Ich bin am verzweifeln. Reicht eine bankunterfertigte Bestätigung über die Konten (guthaben) am eheschliesungstag rechtlich aus als Beweis damit es nicht in die Scheidungsmasse fällt? Weiteres werden Kredite vom „Vermögen“ abgerechnet?

    Gruß Ron

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ron,

      wenden Sie sich damit am besten an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tobias sagt:

    Hallo,

    wie sieht es eigentlich mit Hausratgegenständen aus, die nach der der häuslichen Trennung aber vor der Hausratsaufteilung kaputt gehen? Im konkreten Fall ist es ein teurer Kaffeevollautomat, der meiner Frau „kaputt“ gegangen ist … gibt es da eine Rechtsprechung?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
    Tobias

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tobias,

      sofern es sich um gemeinsamen Hausrat handelt, kann dieser Gegenstand bei der Teilung „verrechnet“ werden. Hier ist jedoch der genaue Einzelfall zu betrachten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Julia sagt:

    Hallo!
    Ich habe eine kurze Verständnisfrage…
    Vor der Eheschließung bewohnte ich mit meiner Tochter eine vollausgestattete Wohnung in welche mein Mann mit lediglich zwei Kartons voll Kleidung einzog. Nach der Eheschließung kauften wir ein Haus – außer der hältigen Hauskosten habe ausschließlich ich alles bezahlt.
    Verstehe ich richtig, dass wenn ich – vereinfacht gesagt – meinen zuvor in der Wohnung befindlichen Esstisch bei Einzug ins Haus gegen einen Neuen (wenn auch gleich größeren und teureren) getauscht habe, dieser dann nicht in die Hausratsteilung geht? Gleiches gilt für jeden Teller, Topf, Vorhang, Schrank etc. bis hin zu meinem Pkw, der im Laufe der Jahre ebenfalls gegen einen Anderen tauscht wurde.
    Im Rahmen der Haushaltstrennung müsste doch alles meins bleiden – oder?
    Wie verhält es sich mit den Möbeln der zwei Kinder, welche vor Eheschließung noch nicht geboren waren?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      letztlich müsste in jedem Fall einzeln geprüft werden, was als Surrogat gelten kann und was unweigerlich in den gemeinsamen Hausrat hineinzählt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche und Forderungen prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • L. sagt:

    Hallo, lebe seit Februar 2016 getrennt. Da ich erst im April 2016 eine eigene Wohnung habe und diese neu einrichten musste zum teil hat er mir einige Gegenstände herausgegebrn. Seitdem verlange ich immer wieder meine Ptivaten Sachen die ich noch nicht erhalten habe. Durch Zufall habe ich nun erfshren das sie Sachen von mir weggeworfen bezw. Verkauft haben. Ist das rechtens?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      über fremdes Eigentum darf in aller Regel nicht verfügt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • F. sagt:

    Meine Ex-Frau und ich streiten bereits seit 2013 um den Hausrat.
    Nachdem ich von zuhause ausgezogen bin, habe ich nur diverse Gegenstände aus der Garage mitgenommen. Bei diesen ist ungeklärt, ob sie gemeinsames Eigentum oder Alleineigentum sind.
    Meine Ex-Frau nutzt Möbel, Bettwäsche etc. seit der Trennung alleine mit dem gemeinsamen Kind.
    Ich wohnte nach der Trennung bei meiner Schwester und danach mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen. Außerdem hatte ich finanzielle Mittel in Höhe von 25.000€.
    Kann ich trotzdem eine Ausgleichszahlung verlangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Ausgleichszahlungen sind eher selten. Die Hausratsteilung soll auf Basis der Aufteilung der einzelnen Sachgegenstände erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia B sagt:

    Ich bin wegen häuslicher Gewalt freiwillig gegangen und habe alles im Haus zurück gelassen, bis auf das Kinderzimmer. Angefangen von Besteck, Töpfe, bis hin über komplettes Möbeliar musste ich mir neu anschaffen, ohne Unterstützung von meinem Ex Mann/ Kindsvater. Nun hat er alles an die Wand gefahren, angefangen von der Firma bishin zum Haus und dem Möbeliar, welches ich mit bezahlt habe. Welchen Anspruch habe ich gegen ihn bei der Scheidung als Ausgleich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      grundsätzlich haben beide Ehegatten hälftigen Anspruch auf den gemeinsamen Hausrat. Allerdings ist eine Auszahlung hier in aller Regel nicht angedacht, sondern nur die Aufteilung der Sachgegenstände. Ob in Ihrem speziellen Fall ein Anspruch auf monetäre Leistungen entsteht, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • M sagt:

    Guten Abend

    Ich habe eine Eigentumswohnung mit in die Ehe gebraucht. Diese ist immer als Kapitalanlage vermietet gewesen.
    Wie wird diese ETW am Ende einer Ehe ohne Gütertrennung bewertet/verrechnet?
    Derzeitige Wert minus Wert vor der Ehe? Differenz wird dann Aufgeteilt?
    Die ETW bleibt ja in meinem Besitz und muss nicht mit in die Zugewinngemeinschaft und ihre Auflösung mit eingerechnet werden?

    MfG
    Michael

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      die Eigentumswohnung selbst fällt in das Anfangsvermögen. Jede Wertsteigerung und sämtliche durch diese generierte Einnahmen hingegen können im Zugewinnausgleich Beachtung finden und werden Ihnen als Zugewinn berechnet. Eine hälftige Teilung findet jedoch nicht automatisch statt, da die Zugewinne beider Ehegatten einander gegenübergestellt werden. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn kann dann zumeist die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich einfordern. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Yvonne sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat, mit seinem Anwalt, schriftlich zugestimmt welchen Sachen er haben möchte.
    Jetzt fordert er noch nachträglich Handtücher und droht mir die auch mit Anwalt oder Polizei raus zu holen.
    Kann er nachträglich noch Sachen fordern? Und vorallem hat er das Recht meine Wohnung noch zu betreten?
    Ich habe alles eingepackt was er haben wollte und besprochen war.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      insofern es Ihre alleinige Wohnung ist, Ihr Mann also nicht im Mietvertrag steht, können Sie ihm den Zutritt verwehren. Die Herausgabe zusätzlicher Dinge können Sie ebenfalls verneinen; im Zweifel wird das Gericht entscheiden, wem Teile des Haushalts zustehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Rechtssicherheit zu erlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Liv sagt:

    Hallo,
    wie ist die Regelung für Hausrat, der in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft wurde? Mein Mann und ich leben seit 2004 zusammen, haben aber erst 2008 geheiratet. Den Großteil unserer Möbel haben wir vor der Eheschließung gekauft. Zählen diese dennoch zum gemeinsamen Eigentum, ganz gleich wer die Möbel bezahlt hat?
    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar …

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Liv,

      bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats bei Scheidung finden in der Regel nur während der Ehezeit erworbene Gegenstände Beachtung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nancy S. sagt:

    Mein Mann hat das Sofa mitgenommen! Er ist aber ziemlich schnell zu seiner neuen Freundin gezogen und ich bin der Meinung er hat das Sofa verkauft. Darf er das eigentlich obwohl wir noch nicht geschieden sind. Steht mir da nicht die Hälfte des Geldes zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nancy,

      der Hausrat ist hälftig zu teilen. Insofern steht Ihnen entweder die Hälfte des Verkaufserlöses zu oder an anderer Haushaltsgegenstand mit gleichem Wert.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike H. sagt:

    Als mein Mann mich verlassen hat, hat er aus unserem gemeinsamen Haushalt mitgenommen, was er haben wollte. Alles andere hat er in unserem gemeinsamen Haus gelassen und mir schriftlich zugesichert, dass der gesamte Hausrat damit abschließend aufgeteilt ist. Zum Zeitpunkt der Trennung hat er sein Auto behalten, das größere Familienauto ist bei mir geblieben, da die Kinder bei mir geblieben sind.
    Nun verlangt er nach 1 1/2 Jahren die Hälfte des Wertes des Familienautos. Hat er darauf noch einen Anspruch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      diese Detailfrage ist schwierig zu beantworten. Es wird darauf ankommen, ob das Schriftstück seinerzeit notariell beglaubigt wurde. Jedenfalls müsste Ihr Ex-Mann im Zweifel den Weg über das Familiengericht gehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt um die Situation zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Hallo und guten Tag,

    seit 1,5 Jahren lebe ich von meinem Mann getrennt.
    Vor der Trennung hatte mein Mann mir ein gebrauchtes Auto von seinem Gehalt gekauft. Es kostete 10.000 Euro und durch die Inzahlungnahme meines alten Auto konnte ich leider lediglich 1000 € beisteuern.Ich fuhr damit die Kinder und fuhr in die Arbeit, Familienauto.
    Beim Auszug kam das Thema Auto zur Sprache. Er wolle die Hälfte haben, da ich ja nicht nur das Auto , nein auch die Kinder mitgenommen habe. Wirkliche Sachwerte hat er alle behalten. Sprich sämtliche Elektrogeräte.
    Gerne möchte ich eine außer gerichtliche Einigung erzielen.
    Ist der aktuelle Wert des Autos Ausgangspunkt, oder der Wert als ich damals mich fluchtartig trennten musste?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      in aller Regel ist der aktuelle Gegenstandswert zugrunde zu legen. Allerdings kann dies mit anderen gemeinsamen Hausratsgegenständen aufgerechnet werden (Elektrogeräten, Mobiliar usf.). Eine Ausgleichszahlung ist bei der Hausratsteilung in aller Regel nicht nötig. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Josi sagt:

    Hallo,

    Wie sieht es eigtl. mit Schafen/Ziegen etc. aus? Gelten die als Haustiere oder Nutztiere?

    Mein Mann behält bei der Scheidung das Haus/den Hof, ich werde ausgezahlt. Somit muss mein Noch-Mann komplett dafür aufkommen (Futter, Tierarzt, Vers.), da ich durch die Auszahlung jegliche Ansprüche an den Hof abgetreten habe, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josi,

      regelmäßig ist es so, dass durch die Auszahlung die Rechte und Pflichten an den Auszahlenden übergehen. Ihr Mann wird also wahrscheinlich für die Kosten alleine aufkommen müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • kiowan sagt:

    Meine Frau hat vor Jahren ohne mein Wissen das gemeinsame Konto aufgelöst. Ich war danach in der Lage Tagesgeldkonten einzurichten, auf denen mein Weihnachtsgeld, meine anteilige einkommensrueckerstatungen „geparkt“ sind. Jetzt kommt die Scheidung. Frage:hat sie einen Anspruch auf einen Teil des Geldes ( ca 18000€). Zugewinngemeinschaft.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kiowan,

      beim Zugewinnausgleich wird betrachtet, inwieweit das Vermögen der Ehegatten individuell angestiegen ist. Dihe Höhe des Tagesgeldkontos wird hierfür auch zur Berechnung herangezogen. Ihre Frau hat dementsprechend unter Umständen Anspruch auf einen Ausgleich, nicht aber auf „einen Teil des Geldes“ per se. Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • MarcoCo sagt:

    Wie verhält es sich wenn ich ein Auto gekauft habe damit meine Frau die Kinder befördern kann etc., dies allein von meinem Geld bezahlt habe, die Papiere aber aus steuerlichen Gründen auf ihren Namen ausgestellt wurden da sie gerade eine Firma aufgemacht hat??!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      da es sich um ein Familienauto handelt, darf Ihre Frau dieses behalten. Allerdings steht Ihnen dann wahrscheinlich ein entsprechender Anteil aus dem gemeinsamen Hausrat zu.

      Ihr Scheidung.org-Team

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