Hartz IV und Unterhalt – Werden Unterhaltsleistungen angerechnet?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Unterhalt Hartz 4

Bitte beachten! Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.

Wenn sich Ehepartner trennen, können nicht immer alle Betroffenen für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Haben die Beteiligten sogar schon während der Ehe beide aufgrund von Erwerbslosigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezogen, stellt sich häufig die Frage, ob die Unterhaltspflicht auch bei Hartz IV bestehen bleibt. Und wird bei Hartz IV der Unterhalt angerechnet?

Das Wichtigste in Kürze: Hartz 4 und Unterhalt

  1. Ob ein Unterhaltspflichtiger wirklich Unterhalt zahlen muss, hängt auch von seiner Zahlungsfähigkeit ab.
  2. Ist die Leistungsunfähigkeit selbstverschuldet, macht sich der Betroffene wegen Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar.
  3. Unterhaltszahlungen werden in der Regal auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Ausführliche Informationen zu Unterhaltszahlungen bei Hartz 4 erhalten Sie im Folgenden.

Bezug von Hartz IV – Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ex-Ehegatten

Muss ein Hartz-IV-Empfänger Unterhalt zahlen?

Auch Hartz-IV-Empfänger können Unterhalt geltend machen – und müssen es zum Teil sogar.
Auch Hartz-IV-Empfänger können Unterhalt geltend machen – und müssen es zum Teil sogar.

Gegenüber Ehegatten und eigenen Kindern besteht auch nach einer Trennung eine Unterhaltspflicht, der möglichst nachgekommen werden muss. Ob am Ende nun aber tatsächlich Zahlungen geleistet werden, hängt nicht zuletzt auch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Ein nur geringes Einkommen oder der Bezug von Hartz IV kann den Unterhalt daher beeinflussen.

Grundsätzlich gilt ein Hartz-IV-Empfänger als nicht leistungsfähig.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keinerlei Unterhalt mehr zu leisten ist. Letztlich ist der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen und ob der Unterhaltsschuldner grundsätzlich leistungsfähig sein könnte. Besonders problematisch etwa könnte es werden, wenn der Unterhaltsschuldner zum Zeitpunkt der Trennung noch ausreichendes Einkommen erwirtschaftete.

Unterhalt dank Hartz-IV-Bezügen einsparen?

Um nun den folgenden Unterhaltsverpflichtungen zu entgehen, ist der ein oder andere geneigt, sich arm zu rechnen, den Job aufzugeben oder Absprachen mit dem Chef zu treffen, die auf die Aufhebung der Leistungsfähigkeit abzielen.

Aber: Wer absichtlich und selbstverschuldet seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Nach § 170 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) kann für die schuldhafte Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

Müssen Sie Unterhalt zahlen trotz der Hartz-IV-Bezüge?
Müssen Sie Unterhalt zahlen trotz der Hartz-IV-Bezüge?

Besonders gegenüber Kindern und schwangeren Ex-Partnern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auf Seiten des Unterhaltsschuldners. Das bedeutet, dass der Betroffene sich umfangreich um eine angemessene berufliche Anstellung ernsthaft bemühen muss.

Versäumt der Unterhaltsschuldner entsprechendes oder bewirbt er sich z. B. ausschließlich auf Ausschreibungen, die nicht seinem persönlichen Bildungs- und Kenntnisstand entsprechen, um sich der potentiellen Arbeitsaufnahme indirekt zu entziehen, kann er trotz fehlender Leistungsfähigkeit in Haftung genommen werden!

Dann nämlich kommt das sogenannte fiktive Einkommen bei der Berechnung vom Unterhalt zum Tragen. Hierbei wird das Gehalt ermittelt, dass der Hartz-IV-Empfänger theoretisch erwirtschaften könnte – bezogen auf Kenntnisstand, Berufsausbildung sowie Eignung. Das hiernach ermittelte Einkommen wird dann als Grundlage für die Unterhaltsberechnung herangezogen.

Der so berechnete Unterhaltsanspruch muss dann zumeist von dem Schuldner entrichtet werden, unabhängig davon, ob dadurch dessen Selbstbehalt angegriffen wird oder nicht. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Hartz-IV-Empfänger, die sich arm zu rechnen versuchten, sondern für alle, die zumindest reale Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt haben – so entschied u. a. das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 2 UF 213/15).

Die Antwort auf die Frage: „Müssen Hartz-IV-Empfänger Unterhalt zahlen?“, lautet damit: Ja, sofern sie grundsätzlich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen und reale Chancen auf eine angemessene Anstellung haben.

Was geschieht mit dem Kindesunterhalt bei Hartz IV?

Das OLG Hamm bestimmte: Trotz Hartz IV kann Kindesunterhalt fällig werden.
Das OLG Hamm bestimmte: Trotz Hartz IV kann Kindesunterhalt fällig werden.

Gerade beim Kindesunterhalt besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Weigert sich ein Elternteil mit dem Argument Hartz IV, Unterhalt für das Kind zu zahlen, kann der Schuss damit schnell nach hinten los gehen. Entsprechend der obigen Entscheidung des OLG Hamm erlischt auch bei Hartz IV die Pflicht, Unterhalt zu leisten nicht, wenn der Schuldner grundsätzlich berufstätig sein könnte.

Die Berechnung vom Kindesunterhalt auf Basis des fiktiven Einkommens kann dem Unterhaltspflichtigen Elternteil dann zum Nachteil gereichen. Der gegenüber minderjährigen und privilegierten Kindern gültige Selbstbehalt von 880 Euro bei Erwerbslosen greift dann nicht mehr. Am Ende können dem Betroffenen also wesentlich weniger zum Leben bleiben, weil er den Unterhaltsanspruch seines Kindes in voller Höhe entrichten muss.

Mutter oder Vater zahlt keinen Unterhalt: Können Sie Hartz IV fürs Kind beantragen?

Weigert sich der barunterhaltspflichtige Elternteil, Zahlungen an das gemeinsame Kind zu leisten, so kann der Alleinerziehende in aller Regel kein Hartz IV ersatzweise als Unterhalt fürs Kind beantragen. Leben Kind und alleinerziehender Elternteil nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, die gemeinsam Leistungen nach dem SGB II bezieht, so kann dies elternunabhängig auch nicht eingefordert werden.

Bezieht der Alleinerziehende also keine Leistungen, kann er den Unterhalt für sein Kind nicht über Hartz IV ersetzen lassen. Stattdessen jedoch kann er den sogenannten Unterhaltsvorschuss geltend machen.

Der Unterhaltsvorschuss muss wie Hartz IV bei dem zuständigen Jobcenter (Unterhaltsvorschusskasse) beantragt werden. Dies ist jedoch nur bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Die Bundesregierung plant eine Ausweitung hinsichtlich der Altersgrenze und auch der Höhe des Unterhaltsvorschusses für das Jahr 2017. Entscheidungen hierzu sind jedoch noch ergebnisoffen.

Sie erhalten Unterhalt bei Hartz IV: Findet eine Anrechnung statt?

Bei Hartz IV findet auch Unterhalt Anrechnung auf die Leistungsbezüge.
Bei Hartz IV findet auch Unterhalt Anrechnung auf die Leistungsbezüge.

Bei der Ermittlung des Regelbedarfs, der einer Person nach SGB II zugesprochen werden kann, die den eigenen Lebensbedarf nicht decken kann, werden unzählige Bezüge, Einkünfte und Vermögensmassen angerechnet. Doch was geschieht im Trennungsfall, wenn Sie Anspruch auf Unterhaltsleistungen gegenüber Ihrem ehemaligen Partner haben? Wird der Unterhalt auf den Hartz-IV-Satz angerechnet? Grundsätzlich gehören auch jede erhaltene Unterhaltszahlung bei Hartz IV zum Einkommen. Sie sind verpflichtet, etwaige Ansprüche gegenüber dem Jobcenter anzugeben. Das bedeutet für Hartz-IV-Empfänger: Der Unterhalt findet Anrechnung auf den Bedarf nach SGB II.

Hartz IV statt Unterhalt: Haben Sie die Wahl?

Grundsätzlich bleibt auch bei Hartz IV die Unterhaltspflicht bestehen. Wären Sie etwa durch ausbleibende Einforderung von Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen, können diese Ihnen im Zweifel sogar verwehrt bleiben. Denn: Auf den Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Auf nachehelichen Unterhalt ebenso wenig, wenn ein Bedarfsgrund auch über die rechtskräftige Scheidung hinaus Bestand hat.

Sich nur um Ärger zu vermeiden gegen die Inanspruchnahme zu entscheiden, ist nicht zulässig. Im Zweifel kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dadurch sogar abgelehnt werden.

Anders hingegen verhält es sich, wenn der Unterhaltsschuldner seiner Pflicht nicht nachkommt und sich strikt weigert, Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall wird der theoretisch mögliche Unterhalt bei Hartz IV zumeist nicht angerechnet. Sie erhalten den Ihnen ohne Unterhalt zustehenden Regelsatz.

In diesem Fall wird sich das Jobcenter an den Unterhaltsschuldner wenden und diesem gegenüber den ausbleibenden Unterhalt einfordern, notfalls auch gerichtlich. Hierauf geleistete Zahlungen verrechnet das Jobcenter dann mit den bereits entrichteten Sozialleistungen.

Wird Kindesunterhalt auf Hartz IV angerechnet?

Wird der Kindesunterhalt bei Hartz IV angerechnet?
Wird der Kindesunterhalt bei Hartz IV angerechnet?

Sind Kinder Mitglieder in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft erhöht sich deren Gesamtbedarf in aller Regel. Aber: Auch das Einkommen eines Kindes wird auf ALGII-Leistungen angerechnet (abzüglich möglicher Freibeträge).

Das bedeutet: Hat das Kind gegenüber einem Elternteil einen Anspruch auf Unterhalt, findet die Anrechnung bei Hartz IV statt, sofern die Leistungen auch tatsächlich ausgezahlt werden. Der Kindesunterhalt zählt ebenso wie das Kindergeld zu den Einkünften des Kindes. Auf den Bedarfssatz der Eltern selbst darf das Kindergeld allerdings in aller Regel nicht (mehr) angerechnet werden.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Hartz IV und Unterhalt – Werden Unterhaltsleistungen angerechnet?
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Kommentare

  • Mo sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe mich von meiner Frau getrennt und wir reichen bald die Scheidung ein (Trennungsjahr ist rum). Wir haben uns friedlich und es gibt keinen Rosenkrieg. Wir haben zwei Kinder (11 und9).
    Sie hat jetzt Leistungen beim Jobcenter beantragt. Ich habe ca. 1908 € netto. Das Amt zwingt Sie UV zu beantragen. Ihr werden 133 € abgezogen, was Sie als Unterhalt von mir bekommen soll, ich kann aber nicht einmal den vollen Kindesunterhalt bezahlen. Dann werden Kindergeld und UV auf die volle Gemeinschaft angerechnet und von Ihrem Bedarf abgezogen. auf Ihrer Seite ist zu lesen, dass das Kindergeld nur beim Kind angerechnet wird, und dass die Kinder auch einen Freibetrag haben, weil Kindergeld und Unterhalt als Einkommen zählen.
    Was müsste das Amt bezahlen, wenn der UV vom Jugendamt 236 € ist und das Kindergeld 219 € pro Kind beträgt?
    Danke und liebe Grüße

  • Sabrina sagt:

    Hallo!
    Mein Mann und ich haben uns getrennt. Ich bleibe mit unseren 4 Kindern im Haus für das wir gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben. Ich plane Arbeitslosengeld 2 zu beantragen. Für die Kreditkosten und Wohnkosten muss ich selber aufkommen. Da ich meinen Mann finanziell nicht belasten möchte haben wir gemeinsam eine Unterhaltssumme von 800 Euro ausgemacht.
    Wenn ich jetzt Arbeitslosengeld 2 beantrage, wird das Amt sich mit dieser Summe einverstanden erklären oder wird es an ihn herantreten und alles von ihm fordern? Wir haben uns einigermaßen im Frieden getrennt, sollte das Amt jetzt an ihn herantreten, habe ich Krieg u das möchte ich gerne vermeiden. Ich hoffe Sie können mir dazu etwas sagen.
    LG

  • Homa sagt:

    Hallo, ich trenne mich vom mein Mann.
    Ich werde nach seiner wünsch von der Wohnung mit meinem Sohn L. um ziehen. ich habe leider noch keine neue Wohnung gefunden .ich wünsche Sohn möglich schnell eine woh. finden. weil er die letzte schule Jahr Abitur Prüfung vor sich hat . H. ist alter als Bruder L. er arbeitet zu zeit vor seiner Ausbildung ,und möchte selbstständig werden und alleine wohnen . ich kann leider noch keine genaue Eingabe machen .
    kann sein das ich nicht die richtige Antworten befasst habe ,aber ich werde gerne über weitere Info nach bedarf senden .
    Ich danke vor ab . mit freundlichen Grüße

    [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Homa,

      bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich über Ihre möglichen Ansprüche im Falle einer Trennung informieren zu lassen. Dieser kann auch prüfen, ob Ihre Kinder einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem Vater machen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gernot sagt:

    Hallo,
    ich trenne mich von meiner Frau. Ich bleibe mit den 2 Kinder im abbezahlten Haus.
    Meine Frau wird sich woanders ein neues Leben aufbauen. Sie hat bisher nicht vor arbeiten zu gehen. Hat eine Ausbildung und auch gearbeitet. Seit 13 Jahre aber Hausfrau.
    Wieviel muss ich ihr Unterhalt zahlen?
    Was wenn sie mit ihrem neuen Partner zusammenzieht? (2-3 Monate)

  • B. sagt:

    Meine Tochter erhält Hartz IV und bekommt für ihren Sohn (9 Jahre)Unterhaltsgeld welches zuviel gezahlt wurde, da der Vater jetzt seinen vollen Unterhalt für das Kind zahlen kann. Meine Tochter zahlt das zuviel gezahlte Unterhaltsvorschußgeld zurück und bekam aber gleichzeitig vom Jobcenter auch eine Aufforderung für eine Rückzahlung auch von Hartz IV, da das Einkommen sich bei ihr und ihrem Sohn sich ja verändert hatte. Ist das überhaupt so richtig, wenn sie das zuviel erhaltene Unterhaltsgeld ja bereits zurückgezahlt hat. Wir warten seit 3 Wochen auf eine Antwort und überlegen jetzt, ob wir nicht einen Rechtsanwalt einschalten sollen, um die rückwirkenden Bescheide vom Jobcenter überprüfen zu lassen???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.,

      wenden Sie sich für eine rechtliche Bewertung der Forderungen an einen Anwalt. Hierzu können Sie ggf. auch Beratungshilfe beantragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Patrick sagt:

    Hallo Zusammen,

    Folgende Situation. Ich verdiene Netto 2.200 Euro und zahle etwa 800 Euro Warmiete inklusive Strom und Wasser. Zusätzlich habe ich etwa 150-200 Spritkosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle. Und einmal Jährlich Zahle ich 750 Euro KFZ-Versicherung.
    Seit 5 Monaten ist meine Frau mit meinen 2 Kindern ins Frauenhaus geflüchtet.
    Und seiddem habe ich keinen Kontakt zu meinen Kindern und zur meiner Frau, da sie im Frauenhaus ist wird mir nicht mitgeteilt wo die sind.
    Daraufhin habe ich bei der Polizei eine Vermisstenanzeige gemacht.
    Nun nach 5 Monaten wurde vom Fachamt Grundsicherung und Soziales von der Unterhaltsvorschussabteilung mir einen Brief zugeschickt in dem meine Ehegatte am 04.09.2020 einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt hat. Ich soll pro Kind ab September einen Unterhalt in Höhe von 165,- Euro zahlen, also Insgesamt 330,- Euro zahlen. Soweit in Ordnung.

    Vor kurzem habe ich festgestellt, dass für meine Ehefrau und meinen Kindern auch Harz-Leistungen beim Jobcenter bewillgt wurden. Vom Jobcenter erhalten sie folgen Leistungen.

    Tagessatz/ Unterkunft/ Heizung für alle = 1.350- Euro
    Regelbedarf für meine Frau 432,- Euro + 155,52 Euro Mehrbedarf für alleinerziehende = Insgesamt erhält meine Frau 587,32 Euro vom Jobcenter.

    Beide Kinder erhalten jeweils 250,-Euro = Insgesamt 500,-Euro
    Somit zahlt das Jobcenter 1087,32 für meine Frau mit beiden Kindern + 1.350- Euro Unterkunft = 2.437,52 Euro Insgesamt.

    Nun mein Fragen:

    1. Ist der Kindesunterhalt in Höhe von 330,-Euro was ich zahle in der Berechnung vom Jobcenter auch für Regelbedarf berücksichtigt worden? Oder Bekommt meine Familie diese 330,-Euro + Regelbedarf in Höhe von 1087,32 Euro.

    2. Werde ich eventuell auch noch einen Brief vom Jobcenter erhalten in dem ich aufgefordert werde Unterhalt zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe? Was muss ich zum 330 Euro noch draufzahlen?

    3. Wenn ich die Kinder selber erziehen möchte, muss ich meinen Job aufgeben? Ich hätte auch gute Gründe und Beweise, dass ich das Sorgerecht bekommen würde.
    Seitdem meine Frau weg ist wohne Ich zusammen mit dem Bruder und seiner Frau in eine Drei-Zimmerwohnung. Mein Bruder und seine Frau haben ebenfalls einen Kind den sie erziehen. Ich arbeite immer in der Nachtschicht. Wenn ich das Sorgerecht für meine beiden Kinder bekommen würde, müsste ich dafür meinen Job aufgeben? Oder könnte die Ehefrau meines Bruders die drei Kinder zusammen erziehen ohne das ich meinen Job aufgeben muss?

    Für Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

    LG Patrick

  • Patrick sagt:

    Hey Ihr Lieben,

    ich habe mit meiner ehemaligen Partnerin ein gemeinsames Kind welches dieses Jahr 10 Jahre alt wird. Ich zahle immer pünktlich den ausgerechneten Unterhalt. Nun habe ich allerdings Post erhalten vom Jobcenter, die mich ebenfalls auffordern meine Daten offen zu legen, um zu prüfen, ob ich evtl mehr zahlen könne ?! Der kleine erhält kein Hartz IV sondern nur 56€ Zuschuss zur Miete, ist das denn rechtens ?

    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      bei Unterhaltsansprüchen besteht grundsätzlich ein gegenseitiges Auskunftsrecht zwischen den Betroffenen. Gehen Unterhaltsleistungen auf das Jobcenter über, kann dieses in der Regel stellvertretend Auskunft verlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Patricia sagt:

    Hallo liebes Team, ich lebe mit meinen 2 Kindern (16 und 6) zusammen. Mir ist klar dass das Einkommen der Kinder den Kindern angerechnet wird-ist ja auch nur fair. Nun meine Frage: wenn der Unterhalt und Kindergeld der für deren Bedarf ausreicht und evtl ein Überschuss vorhanden ist kann dieser mir als Einkommen angerechnet werden? Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formulieren können ;-) Vielen Dank für eine Antwort.Liebe Grüsse Patricia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patricia,

      Unterhaltsleistungen können Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall genauer prüfen zu lassen. Eine abschließende Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Uwe sagt:

    Guten Tag,

    erstmal vielen Dank im voraus für die vielen nützlichen Informationen. Ich bräuchte allerdings noch eine ergänzende Hilfe, die Sie mir ja vielleicht geben können. Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr dankbar.

    Mit meiner Ex-Freundin habe ich ein Kind, für das ich Unterhaltspflichtig bin. Meine Ex-Freundin geht ihrerseits Teilzeit arbeiten und muss dementsprechend beim Amt „aufstocken“. Sie bilden laut Amt also eine Bedarfsgemeinschaft. Angenommen die beiden erhalten zusammen 400 € vom Amt, wovon 200 € für den Bedarf unseres Kindes vorgesehen wären, dürften meine Unterhaltszahlungen dann auch nur auf die 200 € angerechnet werden oder nimmt das Amt einen fiktiven Regelbedarf in Höhe X?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter oder sehen Sie den entsprechenden Bescheid ein, um zu prüfen, welche Verrechnungen hier vorgenommen werden. Wir können dies an dieser Stelle nicht klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • maik sagt:

    Guten Tag,

    Ich lebe mit meiner Tochter seit zwei Jahren getrennt von der Kindsmutter, Sie bezieht Harz 4 und lebt in einer Bedarfsgemeinschaft wo der Partner Arbeitstätig ist. Habe ich anrecht auf Unterhaltzahlung von seiner Seite aus?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maik,

      die Verpflichtung, Kindesunterhalt zu zahlen, geht in der Regel nicht auf den neuen Partner eines zahlungspflichtigen Elternteils über, sofern dieser keine rechtliche Elternschaft übernimmt (etwa durch Adoption).

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gerd sagt:

    Guten Tag,
    ich bin schon 9 Jahre von der Mutter meines Sohnes getrennt und zahle seit dem Unterhalt. Mit meiner neuen Partnerin habe ich zwei weitere Kinder.
    Sie möchte nun ihr Refendariat machen und ich würde mich größtenteils um die Kinder (0 und 2) kümmern.
    Wir müssten in der Zeit Hatz 4 beziehen und meine Partnerin möchte nicht mit Ihrem Ersparten den Unterhalt für meinen Sohn bezahlen.
    Kann das Jobcenter erwarten, das ich weiterhin arbeite um meinen Unterhalt zu bezahlen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerd,

      gegenüber minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern besteht in der Regel eine gesteigerte Obliegenheitspflicht, die dem Schuldner auferlegt, alles ihm Mögliche zu unternehmen, um den Unterhalt leisten zu können. Wie es sich in Ihrem speziellen Falle aufgrund der möglichen Elternzeit verhält, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nico sagt:

    Hallo,ich lebe seit November letzten Jahres von meiner Frau mit der Ich 5 gemeinsame Kinder habe, getrennt,da Ich Finanziell nicht in der lage bin den Unterhalt zu zahlen bekommt Sie dementsprechend Unterhalt vom Jugendamt.Das Jobcenter zahlt Ihr ca.850 € für Lebensunterhalt, Miete und Strom. Dort sagte man ihr das dass Kindergeld, Unterhalt zu ihrem Lebensunterhalt mit angerechnet wird. Was soll Sie machen, das reicht hinten und vorn nicht. Da der Abtrag bzw.Miete schon allein 1000 € sind.Lg Nico

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nico,

      es ist richtig, dass das Kindergeld auf den Regelbedarf einer Bedarfsgemeinschaft Anrechnung findet. Dies gilt ebenfalls für einen möglicherweise erhaltenen Unterhaltsvorschuss.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anni sagt:

    Hallo.
    Mein Partner möchte gerne Unterhalt an sein Sohn zahlen. Er ist in einer Festanstellung aber wir bekommen noch ALG 2 .
    Nun meine Frage: wenn er den mindest satz von 201€( Düsseldorfer Tabelle) zahlt. Kann er das beim Jobcenter zurück fordern?

    LG anni

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anni,

      die Unterhaltsverpflichtung besteht nur insofern, als der Schuldner auch tatsächlich leistungsfähig ist. Trifft dies zu, so kann die Unterhaltspflicht in der Regel nicht an Dritte weitergereicht werden, indem die Kosten etwa dem Jobcenter in Rechnung gestellt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabrina sagt:

    Hallo

    Ich beziehe Hartz 4 und der Kindsvater kann aus finanziellen Gründen und drei weiteren Kindern den eigentlichen Betrag vom Unterhalt nicht zahlen. Was passiert mit der Differenz? Ist die Differenz dann die vom Betrag den ich erhalte zum Unterhaltsvorschuss oder zur Tabelle?
    Muss ich Unterhaltsvorschuss dann beantragen wenn er nicht voll zahlen kann? Ich will eigentlich nicht das er Schulden dann hat. Oder rechnet das Amt dann einfach so als bekàme ich den vollen Unterhalt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      der Unterhaltsvorschuss soll den Mindestunterhalt der Kinder sichern. Kann dieser durch die Zahlungen des Pflichtigen nicht erwirtschaftet werden, so kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen. Dieser wird mit dem geleisteten Unterhalt verrechnet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jan sagt:

    Hallo,
    Meine kleine 14 jährige Tochter wohnt mit drei weiteren Kindern bei der Mutter.(sie bezieht Hartz 4)
    Ich zahle aktuelle 410 per Monat Unterhalt darf das Amt den Überschuss zum regelsatz meiner Tochter als uneingeschränkt nutzbares Einkommen der bedarfsgemeinschaft vom regelsatz meiner ex abziehen? Denn mein gezahlter Unterhalt ist ja für mein Kind gedacht.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      gehören Kinder mit zu einer Bedarfsgemeinschaft, so können auch deren Einkünfte bei der Ermittlung des Regelsatzes Berücksichtigung finden. Hierzu zählen grundsätzlich auch Unterhaltsleistungen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Berechnung des Jobcenters prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hubi sagt:

    Hallo,
    Ich lebe mit meiner Frau und 2 gemeinsame Kinder getrennt in einer Wohnung(getrennt Räume). Bin 60 Jahre alt und habe 80% GdB und beziehe seit Lange alg ii (auch vor der Trennung). Meine Frau ist berufstätig. Sie betreut die Kinder von ihre geringe Einkommen und vom Kindergeld und Wohngeld. Sie hat beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss für ihre beide Kinder gestellt. Das Jugendamt hat zugestimmt und forderte mir eine Zahlung von 268 Euro monatlich an jedes Kind zu zahlen.
    Ist die Entscheidung des Amts gerecht oder rechtswidrig(weil wir in gleichen Wohnung leben)? Woher kann ich die Aufforderung des Amts zahlen? Soll ich an das Jobcenter wenden um Unterhalt für meine Kinder zu zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hubi,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Forderungen des Jugendamtes prüfen zu lassen – insbesondere hinsichtlich Ihrer finanziellen Situation.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Brigitte sagt:

    Ich beabsichtige beim Finanzamt einen Antrag auf dauerhaft getrennt lebend einzureichen .Kann mein Mann der zur Zeit kein eigenes Einkommen hat dann ALG 2 beantragen .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Brigitte,

      der Steuerklassenwechsel allein begründet die Berechtigung zum ALG-II-Bezug nicht. Ausschlaggebend ist auch, ob auf Seiten des Erwerbslosen ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ehegatten besteht. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche Ihr Mann Ihnen gegenüber hat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • S. sagt:

    Hallo mein Mann zieht zum 15. diesen Monat aus. Da ich nur Teilzeit arbeite muss ich eine Aufstockung
    des Arbeitsamtes beantragen. Meine Frage dazu :
    Wer berechnet und von wem bekomme ich Unterhalt ?
    Was muss ich im Antrag vermerken, muss er freiwillig den Unterhalt leisten und wieviel ?
    Danke….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter kann versagt sein, wenn ein Unterhaltsanspruch gegen einen Pflichtigen besteht und dieser in ausreichender Höhe geleistet werden kann. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt richtet sich zumeist nach der Einkommensdifferenz. Der Berechtigte kann hiervon ggf. 3/7 als Unterhaltsleistung einfordern. Gleiches gilt auch für den nachehelichen Unterhalt, sofern einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist und somit Leistungen bestimmt sind.

      Bitte wenden Sie sich für eine Berechnung Ihrer Unterhaltsansprüche und einer Klärung Ihres Einzelfalles an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christoph sagt:

    Hallo zusammen,
    seit kurzem lebe ich von meiner Frau und unseren Beiden Kindern getrennt.
    Wir sind in einem sehr freundschaftlichen VErhaeltnis auseinander, also kein Rosenkrieg ect.
    Ich verdiene ca. 2600 Netto im Monat.
    Wir haben gemeinsam ein Konsumentendarlehnen welches mit 200 Euro im Monat getilgt wird.
    Das Kindergeld bezieht meine Frau.
    Ebenso zahle ich die Krankenkasse fuer Sie.
    Wenn ich es richtig rechne bekommt Sie ca. 1080 Euro im Monat von mir, plus das Kindergeld.
    Darin enthalten sind Kindesunterhalt sowie Betreuungsunterhalt.
    Kann Sie zusaetzlich vom Jugendamt Gelder fordern ?
    Wird sie noch bzw kann sie noch von einer anderen Stelle Unterstuetzung erhalten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christoph,

      das richtet sich in der Regel nach der Bedürftigkeit des Betroffenen. Die Auszahlung von Unterhaltsvorschuss, der gegenüber dem Jugendamt eingefordert werden kann, ist etwa nur dann möglich, wenn der unterhaltspflichtige nicht in der Lage oder nicht willens ist, Kindesunterhalt zu zahlen. Weitere Unterstützungen richten sich nach dem Einkommen, zu dem auch Unterhaltsleistungen gerechnet werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Grit sagt:

    Meine Tochter ist jetzt 18 Jahre alt geworden und befindet sich noch in der Schulausbildung (Abitur)und lebt bei mir.. Mein Exmann zahlt Kindesunterhalt und vom Jugendamt wurde mir mitgeteilt das ich nun auch Barunterhaltspflichtig meinen Kind gegenüber bin. Ich habe einen Minijob und beziehe Alg 2. Meine Tochter bekam durch den Unterhalt vom Vater nie Geld vom Amt, bei mir wurde aber der Unterhalt und das Kindergeld mit einbezogen in der Berechnung. Nun meine Frage: Der Unterhalt meines Exmannes geht seit der Volljährigkeit des Kindes auf Ihr eigenes Konto und auch das Kindergeld. Darf das Amt mir nun immer noch das Geld des Kindes mit anrechnen? Ich bin doch auch Ihr gegenüber Unterhaltspflichtig ,oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Grit,

      ist ein Kind Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, so können auch dessen Einkünfte auf den Hartz-IV-Satz angerechnet werden. Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel nur insoweit, als der Unterhaltsverpflichtete auch leistungsfähig ist. Bei Bezug von ALG II kann dies im Einzelfall auch ausgeschlossen sein. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Berechnungen des Jobcenters überprüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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