Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen

Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung?

Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.

Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen?

Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist auch dann nicht möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision dessen nicht mehr möglich. Der Grund: Im Rahmen der Einbenennung wird der neue Familienname neuer Geburtsname und ersetzt den alten.

Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.

Wie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?

Was genau ist der Geburtsname?

Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?
Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?

Der Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff „Mädchenname“ wohlbekannt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.

Anderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen – ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.

Wiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung

Achtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.

Trennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.

Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Folgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Darf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt  werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch  die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.

Den Geburtsnamen wieder annehmen – auch ohne Scheidung?

Nicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.

Sie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen – oder einen anderen früher geführten Namen – wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.

Können Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.
Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.

Hier ist Vorsicht geboten: Während die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund ist, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besitzen – entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename.

Beispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen darf, kann sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel kann erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.

Möchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?
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Kommentare

  • Marvin sagt:

    Guten Tag,
    Angenommen ich hieß zur Geburt „Müller“, meine Mutter ist/war allein erziehend und nicht verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt.
    Nach 2 Jahren beschloss meine Mutter zu heiraten und hat für uns bestimmt dass wir nun wie der Ehemann, welcher nicht mein Erzeuger ist (!!) „Schmidt“ heißen.
    Nach einigen Jahren ging die Ehe in die Brüche, meine Mutter nahm ihren Mädchennamen „Müller“ wieder an und ich behielt den namen des EX-Ehemannes (nicht mein Erzeuger) namens „Schmidt“. Somit haben wir seit mehreren Jahrzehnten nichts mehr mit Familie „Schmidt“ zutun und ich bin der einzige bei uns in der Familie der diesen Namen noch tragen muss.
    Gibt es hier eine Möglichkeit meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen (mittlerweile bin ich 27 und die Tatsache belastet mich schon sehr) beziehungsweise wie stehen die Chancen, da ein Antrag sehr kostspielig ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marvin,

      die Einbenennung eines Kindes im Rahmen Eheschließung eines Elternteils mit einem neuen Ehepartner (nicht Elternteil des Kindes) ist in aller Regel unwiderruflich. Bitte wenden Sie sich im Zweifel für eine genauere Betrachtung an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nicole sagt:

    Hallo, habe aktuell einen Doppelnamen (mein Geburtsname-Nachname des Mannes), werde aber demnächst geschieden sein und möchte dann wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Da ich jedoch beabsichtige, erneut zu heiraten, frage ich mich, ob die Rückkehr zu meinem Geburtsnamen im Rahmen dieser Eheschließung stattfinden kann oder ob dies ein eigenes Verfahren sein muss. Besten Dank für Auskunft und herzliche Grüße!

  • Gisela sagt:

    Hallo,
    meine Tochter lebte schon mehrere Jahre von ihrem Mann getrennt. Sie wurde letztes Jahr schwanger und hat sich im Oktober scheiden lassen. Im Dezember kam das Baby. Sie war also rechtskräftig geschieden. Das Baby hat aber noch den Namen des Exmannes. Meine Tochter will jetzt ihren Mädchennamen annehmen und das Baby soll natürlich auch so heißen. Den Vater des Babys wird sie auf keinen Fall heiraten. Muss sie jetzt einen Vaterschaftsanfechtungsantrag stellen oder geht das auch einfacher ?

    Viele Grüße

  • Birgit sagt:

    Nach der Scheidung von meinem mexikanischen Ehemann möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen (ist ja kein Problem). Meine Tochter möchte gerne einen Doppelnamen wie es in Mexiko oder auch Spanien üblich ist, also den Nachnamen des Vaters und der Mutter, denn sie möchte auch so wie ich heißen, aber auch nicht ihren Geburtsnamen aufgeben. Ist das möglich? Laut Standesamt geht das nämlich nicht. In ihrer mexikanischen Geburtsurkunde hat sie ja aber beide Nachnamen. Sie hat sowohl die deutsche als auch die mexikanische Staatsangehörigkeit. Der Vater würde dieser Namensänderung im deutschen Pass auch zustimmen.
    Danke für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      nach deutschem Namensrecht ist die Bildung eines Doppelnamens bei Kindern nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt oder ggf. an einen Anwalt, um sich rechtlich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Adira sagt:

    Hallo,
    nachdem meine Mutter erneut geheiratet hat, habe ich den Familiennamen meines Stiefvaters angenommen (keine Adoption..). Dies war, soweit ich mich erinnere, ein längerer Prozess. Besteht eine Möglichkeit meinen Geburtsnamen zurück zu erhalten?

    Viele Grüße

  • Helga sagt:

    Hallo,
    bis zu meinem 6. Lebensjahr trug ich den Mädchennamen meiner Mutter. Dann heirateten meine Eltern und wir trugen alle den Namen meines Vaters. Ich habe mit meiner Heirat den Namen meines Mannes angenommen. Im Zuge meiner Scheidung würde ich gerne den Mädchenname meiner Mutter (vor Ihrer Heirat), also meinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen. Geht das? Meiner Mutter ist auch geschieden und mein Vater lebt nicht mehr. Falls das Relevanz hat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helga,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der Eheschließung ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname neuer Geburtsname wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michaela sagt:

    Hallo und guten Tag!
    Ich habe da auch mal eine Frage. In den 70’ern war meine Mutter 4 Jahre mit einem Mann verheiratet. Ich war zu dem Zeitpunkt ein paar Jahre alt. Meine Mutter und ich haben den Nachnamen ihres Mannes angenommen, obwohl sie mir erzählte, dass es nicht zu einer Adoption seinerseits kam. Zu meinem richtigen Vater hatte ich nie Kontakt, meine Eltern waren auch nie verheiratet. Ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen, da ich mit dem damaligen Mann meiner Mutter auch seit mehr als 30 Jahren nichts mehr zu tun habe. Ist das möglich, und was braucht man dafür für Unterlagen?

    Vielene Danke für Ihre Mühe!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      in der Regel ist die Einbenennung eines Kindes im Zuge einer erneuten Eheschließung unwiderruflich, da der Ehename und nunmehr neu angenommene Familienname den einstigen Geburtsnamen gänzlich ersetzt. Ob in Ihrem Fall eine Abweichung von dieser Regel aufgrund eines Ausnahmefalles möglich ist, können Sie beim zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Hallo, kann nach der Scheidung der Mann beantragen, dass seine geschiedene Frau seinen durch Heirat angenommenen Familiennamen wieder ablegt? Oder darf sie den weiterhin tragen so lange sie will?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      in der Regel ist es nicht möglich, vom Ehegatten die Namensänderung zu verlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steffen sagt:

    Hallo,
    nachdem meine Mum in meiner Jugend heiratete, wurde mein Nachname ebenfalls zum Familiennamen des Mannes geändert. Diese Ehe hielt nicht Stand. Ich stehe nun kurz vor dem Bachelorabschluss und möchte dort gerne wieder meinen Geburtsnamen tragen und nicht den Nachnamen mit dem ich ansich nichts zu tun habe. Ist solch eine Änderung möglich? Welche Begründung muss ich hierzu angeben?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Steffen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen löscht und gänzlich ersetzt. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Namenswechsel dann möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Infos an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nadja sagt:

    Hallo liebes Team,
    nach unserer Ehe habe ich den Namen meines Mannes angenommen und meinen dahintergestellt, also einen Doppelnamen. Mein Mann hat normal seinen Namen behalten. Da wir nicht den selben Nachnamen haben, kann ich somit meinen Geburtsnamen auch ohne Scheidung wieder erlangen…..?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadja,

      der Wechsel zurück zum Geburtsnamen ist in der Regel nur bei Scheidung möglich. Auch ein gebildeter Doppelname ergibt sich aus der Abänderung des Geburtsnamens unter Hinzufügen des gemeinsam gewählten Ehenamens.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Florian sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich habe damals den Name meines Stiefvaters angenommen. Den hat meine Frau und beide Töchter nun auch.
    Da es Streitigkeiten mit der Familie gibt, hatte ich überlegt meinen Geburtsname anzunehmen.
    Wie ich lesen konnte gibt es da gar keine Möglichkeiten mehr(außer Scheidung und erneute Ehe)???
    Danke für eure Antwort jetzt schon.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Florian,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel unwiderruflich, der neue Familienname ersetzt den ursprünglichen Geburtsnamen gänzlich. Die Rückkehr zu letzterem ist daher in einer Vielzahl der Fälle nicht möglich. Wenden Sie sich bitte an das örtliche Standesamt, um sich über die Möglichkeiten der Namensänderung aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michi sagt:

    Hallo,
    mein Sohn ist jetzt 9 Jahre alt. Ich wollte schon immer nach der Scheidung mein Mädchennamen wieder annehmen mir wurde aber damals gesagt das ist nicht so leicht da der Ehemann zustimmen muss bzw. Exmann. da es aber auch schon fast drei Jahre gedauert hat bis die Scheidung durch war hab ich damals nix gemacht. Jetzt hab ich mein Kind gefragt ob er den Namen ändern lassen möchte und er hat ja gesagt da er mit dem Nachnamen von sein Erzeuger nix anfangen kann da er ihn ja noch nie gesehen hat. Mein Exmann hat mich während der Schwangerschaft verlassen. Meiner Meinung nach hat er ja jedes recht auf sein Name verloren, aber wie ist das rechtlich.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michi,

      die Umbenennung eines Kindes ist in der Regel nur bei Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils möglich (neuer Ehename als neuer Familienname). Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um zu erfragen, unter welchen Voraussetzungen die Namensänderung bei Kindern davon abweichend noch möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • G. sagt:

    Hallo,
    meine Tochter wurde unehelich geboren und bekam meinen Mädchennamen.
    Ich heiratete und meine Tochter erhielt den Namen meines damaligen Mannes, welcher nicht der biologische Vater ist.
    Alle Rechte bezüglich des Kindes verblieben bei mir.
    Diese Ehe wurde geschieden und meine Tochter und ich möchten den Geburtsnamen zurück. Ich weiß, bei mir ist es problemlos möglich.
    Wie schaut es bei meiner Tochter aus (inzwischen 28 Jahre alt) ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel nicht widerrufbar, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen ersetzt. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. S. sagt:

        Meine Mutter heiratete als ich noch minderjährig war, ich bekam den Namen meines Stiefvaters, jetzt bin ich 18 und möchte meinen Nachnamen zurück. Geht das und welche Kosten kommen auf mich zu? Kerstin

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Kerstin,

          in der Regel ist die Einbenennung eines Kindes unwiderruflich, da der ehemalige Familienname zum neuen Geburtsnamen wird. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine spätere Umbenennung möglich. Infos dazu erhalten Sie beim zuständigen Standesamt. Die Kosten für die Namensänderung liegen je nach Umfang bei bis zu zirka 1.000 Euro.

          Ihr Scheidung.org-Team

  • Yvonne sagt:

    Hallo,
    ich habe 2 Kinder aus erster Ehe und wir tragen alle drei den Namen meines Ex-Mannes.
    Ich bin jetzt wieder schwanger und Mächte das das Kind meinen Mädchennamen trägt. Kann ich meinen Namen in einen Doppelnamen ändern lassen und somit den Namen meiner älteren Kinder behalten und dem neuen Kind meinen Mädchennamen geben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      ein Doppelname kann in der Regel nur bei Eheschließung gebildet werden. Sie können nach Scheidung zu Ihrem Mädchennamen zurückkehren. Die Namensänderung bei Kindern hingegen ist in der Regel nur bei Einbenennung im Zuge einer neuen Ehe möglich – und zudem meistens unwiderruflich. Wenden Sie sich zur Klärung aller mit der Namensänderung in Verbindung stehenden Fragen an das Standesamt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Hallo!
    Meine Mutte hat vor 2 Jahren geheiratet (Siefvater) ich hab nach der Hochzeit den Namen angenommen, war noch Minderjährig! Möchte jedoch meinen Geburtsnamen zurück kann ich den noch ändern ? Und kann ich meiner Tochter ihren auch mit ändern lassen ?
    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      die Einbenennung von Kindern lässt sich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wieder rückgängig machen, da der neue Familienname den alten Geburtsnamen ersatzlos aufhebt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zu erfragen, unter welchen Bedingungen in Ihrem Fall eine Namensänderung möglich erscheint.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Melanie sagt:

    Ich bin seit 2012 geschieden und habe den Namen meines Exmannes behalten, weil ich nicht anders heißen wollte als meine Kinder. Wenn sie jetzt etwas grösser sind und das alles besser verstehen, würde ich gern meinen Mädchennamen wieder annehmen.

    Ist das so einfach möglich und welche Kosten kommen da auf einen zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      nach einer Scheidung ist die Rückkehr zum Mädchennamen in der Regel problemlos möglich. Dies gilt jedoch nicht für Kinder, die einbenannt wurden. Die Kosten können je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und mehr als 1.000 Euro liegen. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, um die Kosten für Ihren Fall genauer betrachten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Vanessa sagt:

    Unter welchen Bedingungen kann der Geburtsname der Kinder auf den Geburtsnamen der Mutter angeglichen werden?

    Konkret: Der D. [red. v. d. Red.] ist schwul und hat mich nur belogen, verarscht, ausgenutzt und schlussendlich verarscht. Ich ertrage diesen Namen nicht.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Vanessa,

      die Angleichung kann nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erfolgen. Wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Standesamt, um klären zu lassen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall – auch unter Berücksichtigung des Kindeswohls – ausreichend wären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karsten sagt:

    Meine Frau ist Italienerin. Wir haben nach deutschen Namensrecht geheiratet d. h. In Italien trägt sie den Mädchennamen in Deutsschland meinen. Kann sie diesen im Falle einer Scheidung wieder ablegen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karsten,

      bei Scheidung kann der Geburtsname wieder angenommen werden, oder ein anderer zuvor geführter Familienname. Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Standesamt. Betroffene können den Namen aber auch beibehalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Grit sagt:

    Bin deutsche, habe in Erfurt einen Italiener geheiratet, lebe über 20 Jahre in Italien und habe mich dort scheiden lassen.
    Was muss ich tun um meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?Kann man das per Mail oder Post beantragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Grit,

      bitte wenden Sie sich an das örtliche Standesamt, um die Zuständigkeiten zunächst prüfen zu lassen. Bei einer Namensänderung in Deutschland müsste ggf. eine Übersetzung der Scheidungsurkunde vorgelegt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Julita sagt:

    Hallo,

    1. Meine Mutter hat vor 11 Jahren geheiratet & in diesem Jahr kam die Scheidung. Damals als sie geheiratet hat war ich ca. 10 Jahre alt & wir haben den Nachnamen des (ex) Ehegatten angenommen. Nun würde ich gerne mein mein Geburtsnamen wieder haben, jedoch würde meine Mutter den Namen behalten denn sie jetzt hat (da ihr das alles zuviel Aufwand wäre), meine Frage ist jetzt, darf ICH mein Geburtsnamen wieder haben, obwohl meine Mutter selber denn jetzigen behalten möchte?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julita,

      die Einbenennung von Kindern bei Neuverheiratung ist in der Regel unwiderruflich. Der neue Familienname wird in diesem Zuge neuer Geburtsname, der vormalige wird ersatzlos getilgt. Wenden Sie sich an das Standesamt, um sich darüber beraten zu lassen, in welchen seltenen Ausnahmefällen die Namensänderung eines Kindes nach einer Scheidung dennoch möglich erscheinen kann. Weitere Informationen finden Sie auch auf folgender Seite: https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/

      Ihr Scheidung.org-Team

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