Der Ehevertrag: Muster-Formulierungen und wichtige Informationen

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 17. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Die eigene Partnerschaft durch eine Trauung offiziell machen: Dieser Wunsch ist nur allzu verständlich. Aus juristischer Sicht geht damit eine Reihe rechtlicher Procedere einher; vor allem dann, wenn eine Ehe wieder aufgelöst werden soll. Wer sich gegen Eventualitäten wappnen möchte respektive Komplikationen entgehen will, kann einen Ehevertrag aufsetzen. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über dieses Dokument; zudem finden Sie am Ende des Textes Ehevertrag-Muster-Formulierungen, welche Ihnen eine erste Orientierung bieten.

Das wichtigste in Kürze: Ehevertrag-Muster

Wie schreibe ich einen Ehevertrag?

Sie können einen Ehevertrag selbst formulieren – dieser sollte jedoch stets fachmännisch geprüft werden, um zu vermeiden, dass der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam wird. Eheverträge sind de facto weder genormt noch kann ein und derselbe Vertrag auf mehrere Konstellationen angewendet werden.

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Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar gültig?

Es bedarf stets eines Notars für einen Ehevertrag – ganz gleich, wer das Schreiben aufgesetzt hat. Nur mit entsprechender Beurkundung ist der Ehevertrag auch rechtlich wirksam, zumindest formal.

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Dies richtet sich im Wesentlichen nach dem Reinvermögen der beiden Ehegatten, die Grundlage für den Gegenstandswert sind. Einen Überblick zu den möglichen Kosten finden Sie in unserem Ratgeber „Ehevertrag aufsetzen: Welche Kosten entstehen für die notarielle Vereinbarung?“

Zunächst die harten Fakten: Über den Ehevertrag

Eines vorweg: Es gibt in dem Sinne keinen Standard-Ehevertrag, welcher uneingeschränkt von jedem Paar verwendet werden kann. Keine Ehe gleicht der anderen, und eine solche Vereinbarung muss ganz konkrete Bedingungen festlegen. Entsprechende Vorlagen bieten wichtige Anhaltspunkte, beanspruchen jedoch niemals eine allgemeine Gültigkeit.
Ein Ehevertrag kann zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse im Falle einer Eheauflösung festhalten
Ein Ehevertrag kann zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse im Falle einer Eheauflösung festhalten

In einem Ehevertrag können (Noch-)Ehegatten die Verteilung des Eigentums und den etwaigen Verzicht von Ansprüchen im Falle einer Eheauflösung bestimmen. Beide Partner müssen sich zu diesem bekennen; zudem kann schon eine undichte Klausel den Ehevertrag ungültig machen.

Solch eine Vereinbarung wird meist vor der Trauung getroffen und festgehalten, grundsätzlich ist dies auch während einer schon bestehenden Ehe möglich. Wichtig ist dann, dass sich die Rechtskraft eines Ehevertrages und ein etwaiger Antrag auf eine Scheidung nicht überschneiden. Grundsätzlich können Ehegatten einen Ehevertrag per Muster selbst aufsetzen; eine notarielle Beglaubigung ist jedoch immer unerlässlich!

Was muss der Ehevertrag alles enthalten?

Der Ehevertrag reglementiert, grob zusammengefasst, drei Bereiche der nachehelichen Organisation: den Güterstand, einen etwaigen Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt. Eheverträge werden deshalb in der Regel auch in diese drei Kategorien unterteilt. Je Konstellation, Person und persönlichen Plänen müssen in einem Ehevertrag-Muster entsprechende Angaben getätigt werden.

Der Güterstand: Wie möchten Sie die Rechte am Besitz verteilen?

Dies ist wahrscheinlich der wichtigste Grund, warum sich Paare überhaupt für einen Ehevertrag entscheiden: damit im Falle einer beantragten Scheidung Gütertrennung besteht. Allgemein wird bei (ehelichen) Güterständen in den Status der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft unterschieden. Wenn sich Partner ehelichen und nichts anderes bestimmt haben, befinden sich diese also automatisch in einer rechtskräftigen Zugewinngemeinschaft nach § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Das bedeutet: Während der Ehe besteht zwar eine Trennung der Güter, da Partner unabhängig voneinander und ohne Zustimmung des anderen über Besitz walten können. Wenn die Zugewinngemeinschaft jedoch endet – etwa durch den Tod eines Partners oder eben wegen einer Scheidung – findet ein Zugewinnausgleich statt. Dies ist häufig der Grund für hässliche Rosenkriege.

Um solchen Streitereien von vornherein zu entgehen, kann im Ehevertrag bzw. im Muster eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. ein Wahlgüterstand angegeben werden.

Da ein Ehevertrag auch während der schon bestehenden Ehe aufgesetzt werden kann, ist dementsprechend auch eine nachträgliche Gütertrennung möglich. Im Muster sollte dann eben angegeben werden, dass die Ehe bereits besteht. Wie schon angedeutet: Der Ehevertrag muss lediglich vor der beantragten Scheidung rechtskräftig sein.

Der Versorgungsausgleich: Verteilung von Vorsorgeleistungen

Ein "Standard-Ehevertrag" zum Versorgungsausgleichsverzicht muss mindestens ein Jahr rechtskräftig sein
Ein „Standard-Ehevertrag“ zum Versorgungsausgleichsverzicht muss mindestens ein Jahr rechtskräftig sein

Von einem Versorgungsausgleich sind die Beträge betroffen, welche durch Rentenanwartschaften während der Ehe entstanden sind. Auf diesen Ausgleich kann vertraglich verzichtet werden.

In der Vorlage für den Ehevertrag sollte dann nicht nur aufgeführt sein, dass auf solch einen Ausgleich verzichtet wird, sondern eben auch, dass der Verzicht des anderen anerkannt wird und sich beide Ehepartner darüber im Klaren sind, dass sie selbst für ihre Altersvorsorge verantwortlich sind. Aufgeführte Verzichte sollten generell mit dem Vermerk versehen werden, dass diese wechselseitig anerkannt werden.

Beachten Sie
: Wurde in einem Ehevertrag-Muster auf einen Versorgungsausgleich verzichtet, ist dieser dann unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Ehevertrages ein Scheidungsantrag gestellt wird!

Gegenseitige Unterhaltsansprüche

Mit Rechtskraft der Scheidung besteht der Anspruch auf Scheidungs- bzw. Geschiedenenunterhalt – dies sind Zahlungen, welche (frühere) Ehegatten sich gegenseitig erbringen müssen. In einem Ehevertrag-Muster ist dies meist unter der Bezeichnung „nachehelicher Unterhalt“ zusammengefasst. Auf eben jenen nachehelichen Unterhalt kann per Ehevertrag ausdrücklich verzichtet werden – meist mit der Erläuterung, für die eigene Lebensführung selbst aufkommen zu können.

Neben diesem Anspruch unterscheidet der Ehegattenunterhalt weiterhin in Trennungsunterhalt. Dieser wird in der Zeit von der Antragstellung der Scheidung bis zur Rechtskraft der Scheidung erbracht. Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt kann der Trennungsunterhalt nicht ausgeschlagen werden. Ein Ehevertrag / das entsprechende Muster darf also keinen Verzicht über diese Zahlungen aufführen! Selbiges gilt im Übrigen für einen Kindesunterhalt – auch dieser kann nicht derart ausgesetzt werden.

Der Ehevertrag für Unternehmer: Ein Muster sollte verwertbares Vermögen konkret benennen

Wenn innerhalb einer Ehe ein oder mehrere Unternehmen für die finanzielle Versorgung aufkommen und eine Scheidung ansteht, dann wird regelmäßig darüber debattiert, inwiefern diese überhaupt zu bewerten sind. Eine Bezifferung fällt mitunter äußert schwer, und dass Zugewinne in der Regel sofort aufzubringen sind, macht die Sache nicht einfacher. Um solche Komplikationen zu vermeiden, ist ein Ehevertrag für Unternehmer mitunter ratsam. Wenn Ehegatten etwa eine modifizierte Zugewinngemeinschaft wünschen, können sie so z. B. festlegen:

Der Ehevertrag zur Gütertrennung muss das Muster um konkrete Bedingungen erweitern
Der Ehevertrag zur Gütertrennung muss das Muster um konkrete Bedingungen erweitern
  • welche Vermögenswerte des Unternehmens für Ausgleichszahlungen zur Verfügung stehen und welche geschützt sind
  • welche Vermögenswerte und welche Parameter für eine Berechnung herangezogen werden
  • respektive welche genauen Zahlungen im Zuge des Zugewinnausgleiches zu entrichten sind
  • ob und inwieweit ein modifizierter Versorgungsausgleich stattfindet

Ein entsprechender Ehevertrag kann natürlich Muster und Beispiele als Orientierung verwenden, doch auch und gerade hier sollte eine zusätzliche Überprüfung durch einen Sachverständigen folgen.

Zum Aufbau eines Ehevertrages

Grundsätzlich gilt: Ein Ehevertrag respektive Muster muss keiner genormten Form entsprechen. Vertragspartner müssen Sachverhalte „lediglich“ ordentlich benennen, diese umfangreich und konkret darlegen und sich beide per Unterschrift verpflichten.

Zunächst einmal ist wichtig, welche Vertragsbedingungen Sie überhaupt festlegen möchten. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Sie und Ihr Ehepartner sich ausführlich besprechen und auf für sie zutreffende Verhältnisse verständigen. Anhand dessen muss die Vorlage für einen Ehevertrag entsprechend ergänzt, ggf. verkürzt oder erweitert werden.

Es bietet sich an, einen Ehevertrag zum Beispiel mit einer Präambel zu beginnen. In dieser können Sie Aussagen zu den betroffenen Personen, deren Erwerbstätigkeit, die geplante Familiensituation etc. treffen.
In einem solchen Vertrag werden die einzelnen Überpunkte in der Regel mit römischen Zahlen versehen, die einzelnen Vertragsbedingungen werden dem beziffert untergeordnet. Am Ende müssen beide Ehegatten eine handschriftliche Signatur tätigen.

Grundsätzlich gilt: Ein Muster-Ehevertrag für Gütertrennung oder andere Belange sollte nie ungeprüft übernommen werden! Hierbei handelt es sich um eine wichtige juristische Vereinbarung, welche mit dem nötigen Ernst behandelt werden muss. Selbstverständlich können Sie für Ihren eigen formulierten Ehevertrag Muster-Formulierungen und ähnliches nutzen, dennoch: Eine Prüfung sollte auch deshalb erfolgen, weil schon eine falsche Klausel den ganzen Vertrag nichtig machen kann.

Ehevertrag: Muster-Formulierungen

Anbei finden Sie einige Standard-Formulierungen, welche häufig Anwendung finden. Für Ihren Ehevertrag kann die Vorlage selbstverständlich noch durch weitere Aspekte ergänzt werden: Etwa, ob Schenkungen während der Ehe zurückzugeben sind und ähnliches.
Präambel
Nachfolgend ist der Ehevertrag zwischen

Name des Gatten, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und
Name der Gattin, ggf. Mädchenname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit

festgehalten.

Wir beabsichtigen, in naher Zukunft zu heiraten/ Wir haben bereits vor dem Standesbeamten XY geheiratet.
Wir sind beide berufstätig und verfügen über ein eigenes Einkommen/ XY ist berufstätig, während YZ für die Kindesbetreuung zuständig ist.

Wir sind kinderlos und planen auch zukünftig, keine Kinder zu haben./ Da wir im Laufe unserer Ehe Kinder bekommen möchten, […]

Unsere Altersvorsorge wird durch folgende Leistungen ausreichend abgedeckt: – hier entsprechende Angaben tätigen –

I. Eheliches Güterrecht

(an dieser Stelle müssen Sie Auskünfte darüber erteilen, ob Sie die Zugewinngemeinschaft um bestimmte Klauseln erweitern oder diesen durch einen Wahlgüterstand aufheben möchten)

Für unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben werden. Fortan soll der Güterstand der Gütertrennung/ der Gütergemeinschaft gelten. Den Unterzeichnenden ist klar, dass im Falle der Auflösung eines Güterstandes kein Versorgungsausgleich stattfindet.

– oder –

Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft soll auch weiterhin für unsere Ehe gelten, jedoch mit folgenden Abänderungen (an dieser Stelle vertragsspezifische Änderungen aufführen):

  • Insofern der Güterstand nicht durch den Tod beendet wird, wird auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Dies gilt vor allem für den Fall einer Scheidung.
  • Der Zugewinnausgleich soll nur in folgendem Maße stattfinden: […]
  • Folgende Vermögenswerte sind von einem Zugewinnausgleich ausgeschlossen: […]

II. Versorgungsausgleich

Beide Ehegatten verzichten auf einen Versorgungsausgleich und erkennen diesen Verzicht wechselseitig an. Uns ist bekannt, dass der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich unwirksam wird, wenn einer der Vertragspartner innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Vertrages einen Scheidungsantrag stellt.

– oder –

Ein Versorgungsausgleich findet nur in folgendem Umfang statt:

  • Person YX erhält einen Versorgungsausgleich anhand folgender Anwartschaften: […]
  • Ein Versorgungsausgleich darf dann stattfinden, wenn aus der Ehe ein gemeinschaftliches Kind hervorgegangen ist. In diesem Fall kann ein Versorgungsausgleich ab dem xx.xx.xxxx geltend gemacht werden.
  • Die Vertragspartner dürfen unter folgenden Umständen vom Ausschluss des Versorgungsausgleiches zurücktreten. […]

III. Nachehelicher Unterhalt

Beide Vertragspartner verzichten auf etwaigen nachehelichen Unterhalt. Beide erkennen diesen Verzicht an.
Ausnahmen können dann bestehen, wenn aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgeht. Dann ist ein Geschiedenenunterhalt regulär zu entrichten/ in folgendem Umfang zu erbringen: […]

– oder –

Im Falle der Eheauflösung durch eine Scheidung sollen Geschiedenenunterhalt in folgendem Umfang erbracht werden: […]

IV. Sonstige Ausgleichsleistungen

Schenkungen, welche während dem Bestand der Ehe erbracht wurden, dürfen im Falle der Eheauflösung nicht zurückgefordert werden.

V. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Beide Vertragspartner verzichten auf das Erb- und Pflichteilsrecht und erkennen Ihren gegenseitigen Verzicht an.

…………………………………………..
Datum, Unterschriften der Ehegatten

Ehevertrag: Kostenloses Muster zum Download

Ehe- und Erbvertrag: Muster zum Download

Hier finden Sie unser Muster zum Ehevertrag, welches Sie kostenlos downloaden können.

Bitte bedenken Sie: Bei einem Ehevertrag handelt es sich um ein äußerst wichtiges Dokument, welches bereits durch eine falsche Klausel komplett unwirksam werden kann. Übernehmen Sie eine Vorlage also nie ungeprüft und lassen Sie Ihren Ehevertrag immer notariell beglaubigen!

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Der Ehevertrag: Muster-Formulierungen und wichtige Informationen
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Kommentare

  • Brigitte sagt:

    Was kann ich machen wenn mir einfach ohne Normenkontrolle in den Ehevertrag dir Sorgerechte eingegriffen wurde. Ich habe eine Gütertrennung und Bayern ändert gegen den willen ohne Anwalt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Brigitte,

      bitte wenden Sie sich für eine Prüfung Ihres Ehevertrages an einen Anwalt.

      Die Redaktion von scheidung.org

  • Mo2020 sagt:

    Vielen Danke!

    Hat mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich was auf mich zu kommt und auf was ich alles achten muss.
    Da merkt man wie schwierig solch ein Ehevertrag ist.
    Ich wollte mir einen Rechtsanwalt sparen, was ich jetzt auf jeden Fall nicht machen werde.
    Es macht keinen Sinn solch einen Vertrag aufzusetzen der später vielleicht nicht gültig ist wegen einem kleinen fehler im Vertrag.;)

  • Joachim sagt:

    Hätte ich diese Vorlage 10 Jahre früher gelesen,wäre mir viel Geld erspart geblieben.
    Vielleicht ist ja im Nachinein noch etwas zu retten.
    In jedem Falle empfehlenswert für alle,die sich in das Abenteuer Zweisamkeit
    stürzen wollen.

  • Dieter sagt:

    D.
    Klasse, übersichtlich und informativ.

  • W. sagt:

    Prima, die Informationen und auch das Muster sind hilfreich.

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