Ehefrau betrogen: Hat das Auswirkungen auf die Scheidung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Wenn eine Scheidung ins Haus steht, werden oftmals alte und neue Schuldigkeiten und Lasten ausgebreitet. Die meisten persönlichen Reibereien und Verletzungen zwischen den Eheleuten haben keine konkreten Auswirkungen auf die rechtliche Scheidung. Doch was passiert bei Ehebruch? Da war doch mal etwas, das sich Schuldprinzip nannte?

Das Wichtigste in Kürze: Mann betrügt Ehefrau – Auswirkungen auf die Scheidung

  • Wer seine Ehefrau betrogen hat, muss bereits seit 1977 mit keinen rechtlichen Konsequenzen mehr rechnen.
  • Statt des Schuldprinzips gilt im deutschen Scheidungsrecht das Zerrüttungsprinzip.
  • Konkrete Scheidungsgründe spielen normalerweise keine Rolle im Scheidungsrecht.

Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen von Ehebruch erhalten Sie im Folgenden.

Ehefrau betrogen: Was nun?

Kein Schuldprinzip im Scheidungsrecht

Die Ehefrau betrogen zu haben, kann für alle Beteiligten schmerzvoll enden.
Die Ehefrau betrogen zu haben, kann für alle Beteiligten schmerzvoll enden.

Meistens geht eine Trennung nicht reibungslos vonstatten, insbesondere dann nicht, wenn Ehebruch im Spiel ist. Wer eine monogame Beziehung führt oder bestimmte Regeln vereinbart hat und dann feststellt, dass der eigene Partner dem nicht treu war, ist häufig verletzt.

Nicht selten möchte die betrogene Ehefrau die Trennung oder Scheidung einreichen. Viele Ehemänner stellen sich dann die Frage, inwieweit ihr Verhalten Einfluss auf die Scheidung hat.

Grundsätzlich gilt: Das Schuldprinzip existiert nicht mehr! Betrogene Ehefrauen können also keine gesonderten Ansprüche an ihren Mann stellen, nur weil der sie hintergangen hat. Umgekehrt kann eine Ehefrau, die betrogen hat, ebenso wenig belangt werden.

Allerdings kann es vorkommen, dass Unterhaltsansprüche des betrügenden Partners herabgesetzt oder verneint werden, wenn die Ehe aufgrund von Ehebruch gescheitert ist. Dies ergibt sich aus § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach Unterhaltsansprüche gemindert werden können, wenn die Inanspruchnahme des Pflichtigen „grob unbillig“ wäre. Ab welchem Punkt dies der Fall ist, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung!

Zerrüttungs- statt Schuldprinzip

Bis 1976 Alltag:  Betrogene Ehefrauen konnten ihren Mann rechtliche Schwierigkeiten machen, bspw. beim Sorgerecht.
Bis 1976 Alltag: Betrogene Ehefrauen konnten ihren Mann rechtliche Schwierigkeiten machen, bspw. beim Sorgerecht.

Die aktuelle Gesetzeslage geht statt des Schuldprinzips vom Zerrüttungsprinzip aus und trägt damit der Ansicht Rechnung, dass die Umstände des Scheiterns der Ehe Privatsache sind. Wer seine Ehefrau betrogen hat, muss daher weder direkte noch indirekte rechtliche Konsequenzen fürchten.

Das war in der BRD bis 1976 anders. Vor der Reform des Scheidungsrechts galt das Schuldprinzip. Eine Ehe, die grundsätzlich auf lebenslanges Bestehen angelegt war, sollte nur ausnahmsweise geschieden werden – insbesondere dann, wenn ein Ehegatte durch schuldhaftes Verhalten auffiel.

Der am Scheitern der Ehe Schuldige wurde richterlich festgestellt. Konsequenz dieser Auffassung war, dass Ehemann oder Ehefrau, die betrogen hatten, keine Unterhaltsansprüche geltend machen konnten. Zudem war es so gut wie unmöglich, die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder übertragen zu bekommen, wenn der Betroffene „schuldig geschieden“ war.

Scheidung bei Zerrüttung der Ehe

Es kann sich trotzdem lohnen, wenn betrogene Ehefrau und Ehemann respektvoll miteinander umgehen.
Es kann sich trotzdem lohnen, wenn betrogene Ehefrau und Ehemann respektvoll miteinander umgehen.

Stattdessen gilt seit der Reform das Zerrüttungsprinzip. Die konkreten Scheidungsgründe spielen meist keine Rolle. Wer seit mindestens einem Jahr getrennt lebt, kann sich scheiden lassen, ohne deswegen rechtliche oder materielle Benachteiligung fürchten zu müssen.

Für die Scheidungsfrage spielt es keine Rolle, ob der Mann seine Ehefrau betrogen hat oder die Frau ihren Ehemann. Auch für die Frage von Sorge- und Umgangsrecht ist dies irrelevant.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, keinen Rosenkrieg zu produzieren und sich für die betrogene Ehefrau respektvoll zu verhalten. Denn eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger, schont die Nerven und benötigt weniger Zeit. Auch die Verhandlungen über etwaige Unterhaltszahlungen und die Aufteilung des Hausrats gehen so leichter von der Hand.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • dideldupp sagt:

    Hold on Karin, wenn du 30 Jahre Ehe hinter dir hast, und 1999 geheiratet, kommst du aus der Zukunft oder?

  • Karin sagt:

    Hallo zusammen, ich habe das hier zum Glück gefunden.
    Nach über 30 Jahren Ehe, habe ich, natürlich als letzte, erfahren, das er eine Freundin hat. Im Moment schläft er wieder ihr. Er streitet alles ab und lügt wie immer. Vielleicht kennt eine auch einen Narzissten! Ich habe zwar gemerkt, das er sehr eigenartig ist aber erst zu spät gemerkt, das er zu 100 % Narzisst ist!
    Ich bin immer an allem Schuld.
    Wir “ haben ein Haus, was noch nicht bezahlt ist
    Ich habe Pflege Grad II, bekomme eine kleine Rente und bisschen was von der Pflege Kasse
    Jetzt suche ich eine kleine Wohnung. Ich will keinen Rosenkrieg , nur schnell weg von hier. Den erwachsenen 3 Kindern, dazu ist kein Kontakt mehr. Vielleicht kann mir jemand helfen, besonders wie ich mich verhalten sollte. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde
    Ganz liebe Grüße

  • Viola sagt:

    Hallo Katrin,
    wie geht es dir heute. Würde mich gerne mit dir austauschen. Ich habe dies auch so erlebt. Wurde 2 x aggressiv aus dem Haus geschmissen. Habe bis zuletzt nichts von einer Anderen gewusst, die sich in die Scheidung mit einmischt. Sie haben mir meinen Jungen in den Ferien hinter meinem Rücken – ich war auf Arbeit – aus meiner Wohnung ausziehen lassen, haben in der dreckigen Wäsche gewühlt, einiges so mitgehen lassen usw. Jetzt unterschreibt diese Person auf dem Zeugnis meines Kindes bei den Eltern mit ihrer Unterschrift. Es tut weh, habe schon über 1 Jahr keinen Kontakt zum Sohn. Meine Scheidung läuft noch! Liebe Grüße! Viola

  • katrin sagt:

    . mein – jetzt ex-mann war streng katholisch. wir haben uns 1999 vor gott die ehe versprochen – in guten- wie in schlechten zeiten , für einander dazusein . dann bin ich 2008 schwer an depressionen erkrankt. wir hatten 2 kleine kinder miteinander. im november 20015 hat er mich einfach vor die tür gesetzt . aus dem gemeinsamen haus . ich konnte mich nicht mal von den kindern verabschieden . er hatte mich schon seit märz 20015 betrogen . habe es herausgefunden . er brachte mich noch zum bahnhof und schickte mich in meine geburtsstadt radebeul zurück . doch es kommt noch schlimmer…

    ich brauch einen guten rat von euch.

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