Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Rückerstattung des Versorgungsausgleichs beim Tod eines Ehepartners

Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?

Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod des Berechtigten?

Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.

Wer zahlt den Rentenausgleich nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen?

Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.

Wie kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden?

Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück – sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.

Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!

Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann

Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?
Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?

Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.

Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:

  1. Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
  2. Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.

Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.

Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!

Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs

Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.

Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.

Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:

Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder

Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.

Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.

Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Dieter sagt:

    Ich beziehe seit 01.05.2019-als schon Renter-zusätzlich durch den Versorgungsausgleich, von meiner Ex Rentenanteile zu meinem Vorteil. Meine Frage ist, wenn der Zeitraum von 36 Monaten erfüllt ist-wäre am 30.04.2022-nutzt meiner Ex nicht mehr der Antrag auf Rentenneuausgleich? Gruß Dieter

  • peter sagt:

    Warum werden immer noch Millionen von Rentnern/innen um ihr Geld betrogen. Nach Scheidung und Versterben eines Partners kassiert unser Vater Staat genüsslich jedes Jahr Unsummen unberechtigterweise Versorgungsausgleich.
    Es war und ist immer noch nicht möglich nach meiner Meinung gegen dieses Unrecht und oder Gesetz aus dem vergangenen Jahrhundert zu klagen.
    Es hat diesbezüglich nichts mit Politik (parteiisch) zu tun. Egal welche Regierung über unser Geld bestimmt, wird an diesem Gesetz von alleine nichts ändern

    Nur warum können/dürfen wir uns nicht wehren?

  • Detlef sagt:

    Meine Frau hat die Scheidung eingereicht; sie wird wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres durchgeführt werden.
    Wie sich jetzt im Nachhinein herausgestellte, hat sie während unserer Ehezeit – an mir vorbei – drei private Altersversorgungen abgeschlossen. Derzeitiger Wert: ca. 33.000,- €.
    Meine Frage dazu: da dieser Betrag ja während der Ehezeit zustande kam, müsste mir doch die Hälfte davon zustehen – schließlich ist die letzten Jahre auch mein Geld dort „hineingeflossen“.

  • Aloisius sagt:

    Guten Tag zusammen,

    wurde 2001 nach 23 Ehejahren geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Danach hat meine Frau ab 2003 bis zu ihrem Tod im Alter von 62 Jahren in 2019 Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Kann eine Rückübertragung möglich sein da sie Erwerbsunfähigkeitsrente und nicht die normale Altersrente bezogen hat? Wurden derartige Fälle bereits von Gerichten entschieden?

  • Detlef sagt:

    ich bin 1991 geschieden habe einen Sohn aus dieser Ehe der 1979 gebohren ist.
    Meine Ex Frau ist jetzt vor einer Woche ,mit 62 Jahren verstorben.
    jetzt ist meine Frage, ob ich auch einen Antrag um Rückführung, der Rentenpunkte,
    sowie auch die Punkte der Mütterrente beantagen könnte,bei der Rentenversicherung.
    ich würde mich,auf eine positive Antwort ihrer seits freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Detlef,

      wenden Sie sich bitte an den zuständigen Versorgungsträger. In der Regel ist eine Rückübertragung möglich, wenn der Verstorbene vor seinem Tod noch nicht länger als drei Jahre die angepassten Rentenzahlungen erhielt. Beachten Sie jedoch, dass die Rückgängigmachung alle übertragenen Rentenbeiträge erfasst, also sowohl die erhaltenen als auch die abgetretenen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manfred sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    verstehe ich richtig, durch Antrag auch Rente verlieren kann.
    wenn:
    …….. Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die A n s p r u c h e verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.
    Meine Ehemalige Frau verstarb bevor erste Rentenzahlung erfolgt ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manfred,

      eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs kann in aller Regel nur insgesamt, nicht nur teilweise erfolgen. Das heißt, alle zwischen den Ehegatten ausgeglichenen Anwartschaften werden, sofern möglich, rückübertragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo ,
    vielen Dank für ihre Antwort .
    meine Frage bezog sich hauptsächlich auf die Ansprüche meiner ehemaligen Frau auf meine Betriebsrente. In ihren vorherigen Antworten, scheint es so, als ob diese Ansprüche nicht mehr rückgängig zu machen wären . Wenn dem so ist, würden dann im Todesfall meiner Exfrau die Ansprüche, die ich ja erarbeitet habe verfallen bzw. die Firma müsste weniger bezahlen ? Ich frage deshalb so penetrant, weil ich wissen will, ob es da überhaupt eine Chance gibt, bevor ich einen Anwalt konsultiere, um mich dann, letztendlich mit meiner Personalabteilung ausseinander zusetzten.
    Vielen Dank im voraus
    MfG Michael

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      in der Regel kann der Versorgungsausgleich unter den im Text genannten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (ggf. je nach EInzelfall auch nach mehr als 36 Monaten des veränderten Rentenbezugs). Die Rückgängigmachung kann jedoch nur in Gänze erfolgen, nicht nur einseitig, d.h. die abgetretenen Anwartschaften werden bei Bewilligung ebenso zurückgebucht wie die selbst erhaltenen. Ist eine Revidierung nicht mehr möglich, verfallen die Ansprüche des Verstorbenen (bzw. finden ggf. Betrachtung bei der Hinterbliebenenrente).

      Ob eine Möglichkeit besteht, den Versorgungsausgleich in Ihrem Falle rückgängig zu machen, können Sie ggf. auch mit dem Versorgungsträger klären. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo,
    meine Exfrau hat bei der Scheidung einen Versorgungsausgleich aus meiner Betriebsrente erhalten . Noch sind wir beide nicht im Rentenstatus und sie möchte
    mir den Anspruch aus meiner Betriebsrente zurück übertragen. Ist dies möglich? Und was passiert im Falle ihres Todes mit dem Anspruch ?
    Ist die Abtretung der Rentenanwartschaftsteile aus der gesetzlichen Rente auch jetzt schon möglich bevor sie in Anspruch genommen werden ?
    Danke .
    MfG Michael

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs ist in der Regel nur möglich, wenn einer der berechtigten vor Bezug der angeglichenen Rente verstirbt bzw. zum Zeitpunkt des Versterbens noch nicht zu lange Rente bezogen hat. Bei der Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs werden zudem in aller Regel auch die erhaltenen Rentenpunkte zurückübertragen. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt, um Ihr Vorhaben prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Thomas sagt:

    Hallo.
    Meine Eltern (Vater *1946, Mutter *1950) waren ca. 45 Jahre verheiratet (1970-2016).
    Scheidung im April 2016. Versorgungsausgleich wurde durchgeführt.
    Erworbene Rentenanwartschaften: Vater: ca. 1.300 €, Mutter: ca. 400 €
    Nach Versorgungsausgleich: beide jeweils ca. 850 € Rente.
    Vater ist Ende 2018 verstorben.
    Könnte die Rentenanwartschaft von Mutter, die in Versorgungsausgleich geflossen ist, nach Tod von Vater wieder auf Mutter zurück übertragen werden?
    Danke.
    MfG
    Thomas

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      der Versorgungsausgleich kann unter Umständen bei vorzeitigem Versterben des anderen Ehegatten wieder rückgängig gemacht werden. Dies betrifft dann jedoch in aller Regel sowohl die abgetretenen Punkte als auch die erhaltenen Rentenanwartschaftenanteile.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • N. sagt:

    Hallo:
    Ich habe folgende Frage. Meine geschiedene Frau ist am 16.08.2018 verstorben und hat bis dato 36 Rentenzahlungen erhalten. Die 37. Zahlung, die Ende des Monates ausbezahlt wird, hat sie faktisch nicht mehr erhalten. Das Erbe wurde ausgeschlagen.
    Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Rückübertragung gestellt, leider wurde dem mit dem Hinweis auf die 36 Rentenzahlungen widersprochen. Im Gesetzestext heißt es, dass nicht mehr als 36 Monate bezogen sein dürfen um die Rückübertragung zu ermöglichen.
    Diese hat sie ja tatsächlich auch nicht erhalten. Haben Sie einen Rat, wie mir geholfen werden könnte oder Mitstreiter mit ähnlichen Fällen?
    MfG
    Helmut

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helmut,

      wenden Sie sich bitte im Zweifel und mit Bitte um Prüfung der Angelegenheit an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • S. sagt:

    Bin geschieden; der Exfrau steht Versorgungsausgleich zu wenn ich in Rente gehe.
    Sie ist aber nun gestorben bevor ich das Rentenalter überhaupt erreicht habe. Wird mir später trotzdem etwas abgezogen? Kann ich einen Antrag stellen auf Rückgängigmachung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an den zuständigen Versorgungsträger, um sich bezüglich der Rückgängigmachung des durchgeführten Versorgungsausgleichs zu informieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ulrich sagt:

    Gibt es irgendeine initiative zur Klage gegen die 36 Monats Frist. Ich bekomme 1400.-€ monatlich abgenommen da meine ehemalige Ehefrau nach 45 Monaten verstarb. Ist nach meiner Meinung nicht korrekt und müsste eigentlich dringend geändert werden. Suche Mitkläger.

  • Peter sagt:

    Hallo, nach meiner Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich zugunsten meiner Exfrau durchgeführt, der später wieder rückgängig gemacht wurde weil sie verstarb bevor sie Rente bezog. Jetzt soll der Versorgungsausgleich wieder rückgängig gemacht werden, weil ihre Tochter (nicht mein Kind) eine Ausbildung anfängt und Halbwaisenrente beanttragt hat. Sind meine Punkte jetzt für immer weg oder gelten hier auch Fristen (z.B 36 Monate Bezug der Halbwaisenrente). Müsste ich dann aktiv werden und gibt es Fristen die man verpassen könnte.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt oder den Rententräger. Eine rechtliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J. sagt:

    Bin in 2. EHE verheiratet. Mein im August verstorbener Mann musste seiner Ex monatlich.150,- Euro Betriebsrente überweisen. Muss ich diese als Witwe weiter zahlen ? Bekomme selbst 60% von seiner Betriebsrente in Zukunft , oder bekommt die Ex auch nur 60% von den 150,- Euro ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo J.,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung an den zuständigen Versicherer und ggf. einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Egbert sagt:

    Kann mir jemand plausibel erklären weshalb die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nur möglich ist, wenn der betroffene Ex-Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als 3 Jahre die veränderte Rente bezog? Wer bezieht den einbehaltenen Versorgungsausgleich, wenn der Ex-Ehegatte nach dieser Frist stirbt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Egbert,

      nicht mehr rückübertragbare Rentenanwartschaften verfallen und werden keinem Dritten gutgeschrieben. Es gibt abweichend auch gerichtliche Entscheidungen, die einen Übertrag auch noch nach 5 Jahren gestatten. Es handelt sich hierbei jedoch um rechtliche Fragen, die wir an dieser Stelle nicht bewerten und beurteilen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Melanie sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ex-Mann (48 Jahre alt) bezieht seit einiger Zeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Er hat während der Dauer unserer Ehe kaum Rentenansprüche erworben (Selbstständigkeit bzw. dauerhaft krank). Beim Versorgungsausgleich wurden daher überwiegend meine Rentenpunkte anteilig an ihn übertragen. Zählt auch für die Erwerbsunfähigkeitsrente die 36-Monats-Regel? Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung dieses Sonderfalles an Ihren Anwalt oder den Rentenversicherer.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ruth sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hat die Zahlung von Hinterbliebenenrenten z.B. an Kinder oder an neue Ehegatten einen Einfluss auf die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ruth,

      in der Regel handelt es sich hierbei um unterschiedliche Ansprüche, die nicht zusammenfallen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Rentenversicherung bzw einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • q. sagt:

    wie wird begründet, dass es keine Rückführung der Rente nach mehr als 3 Jahren gibt? Mir gehen von 45 Jahren eingezahlter Rentenbeiträge 40 Jahre verloren. Mein geschiedener Mann konnte nur 5 Jahre in Anspruch nehmen, dann ist er gestorben, 40 Jahre werden einbehalten, das ist doch nicht Rechtens.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wir orientieren uns bei unseren Aussagen lediglich an der bisherigen rechtlichen Lage sowie der Rechtsprechung. Zu den Gründen selbst, die zu dieser Ansicht führten, können wir deshalb nichts sagen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • g. sagt:

    nach 10 J.Ehe wurden wir 1976 geschieden. Versorgungsausgleich beschlossen. Ca.€400 p.M. seit meiner Verrentung von mir auf Exfrau übertragen, die April 2018 gestorben ist. Wird mir weiterhin von Rente / Pension abgezogen? Wer kann beraten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs ist in der Regel nur dann möglich, wenn bis zum Versterben des Begünstigten noch nicht allzu lange bzw. noch keine Rente bezogen wurde. Eine entsprechende Prüfung können Sie gegenüber den Rententrägern veranlassen. Hier können Sie den entsprechenden Antrag auf Rückausgleich einreichen. Auch ein Anwalt kann Sie bezüglich der rechtlichen Sachlage beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Norbert sagt:

    Hallo! Ich schreibe Ihnen nochmal,und hoffe diesesmal auf eine Antwort
    Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?

    Mir wurden seit juli 1990 monatlich 297 DM zu Gunsten meiner geschiedene Frau abgezogen( auf ihr Rentenkonto)Im 2017 ist sie verstorben.Wie wird nun meine fehlende Rente berchnet. Sie koennen weitr helfen? Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Norbert,

      die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs ist dann möglich, wenn der Betroffene Ex-Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als 3 Jahre die veränderte Rente bezog. Ist diese Voraussetzung erfüllt, werden die ausgeglichenen Rentenpunkte wieder zurückübertragen. Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Rückübertragung benötigen, können Sie beim jeweiligen Versorgungsträger in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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