Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?
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Kommentare

  • Kajphas sagt:

    Hallo!
    Mein zukünftiger EXMANN hat vor unserer Ehe einen Kredit aufgenommen, während der Ehe hat er ihn bis heute immer wieder verlängert. Seit vier Jahren leben wir getrennt Seitennamen Jahr sind wir offiziell getrennt lebend. Nun will er den Kredit abrechnen lassen bei dem Unterhalt. Kann er das?
    Danke….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kajphas,

      ggf. kann auch ein Kredit bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt werden. In der Regel ist ein Ehegatte jedoch nicht verpflichtet, die alleinigen Schulden seines Partners abzutragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susi sagt:

    hallo
    A und B stehen im Grundbuch für eine Immobilie
    A und B haben einen Kredit bei der Bank mit einem Bürgen C
    A und C sind verwand
    was geschied bei einer Trennung
    A und B möchten in der Immobilie wohnen bleiben
    B könnte sich einen auszug mit den beiden Kindern vorstellen
    Wer muss was zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susi,

      Ehegatten können sich bei einer Scheidung außergerichtlich und einvernehmlich dahingehend einigen, wie mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll – auch was die finanziellen Belastungen angeht. Will einer der Ehegatten das Eigentum zugunsten des anderen aufheben, kann ersterer in der Regel einen Ausgleichsanspruch geltend machen, der sich am Eigentumsanteil orientiert. Bei einer gemeinsamen Kreditverbindlichkeit kann auch diese einbezogen werden.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Vereinbarungen im Einzelfall sinnvoll erscheinen und machbar wären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kathrin sagt:

    Hallo!
    Wir haben ein Haus. Wir stehen beide im Grundbuch und auch beide im Kreditvertrag
    Wir stehen vor der Trennung und ich möchte mit den Kindern im Haus wohnen bleiben.
    Wird es sehr schwierig werden die Bank davon zu überzeugen bzw. macht die Bank es mit, wenn ich allein im Kreditvertrag bleibe und auch im Grundbuch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      das lässt sich nicht pauschal vorhersehen. Grundsätzlich sind Kreditgeber nicht verpflichtet, Gesamtschuldner aus den Verträgen zu entlassen – insbesondere dann nicht, wenn die Tilgung gefährdet wäre. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen im Falle einer Scheidung gegeben sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Judith B sagt:

    Hallo!
    Mein Mann brachte hohe Schulden mit in die Ehe die wir gemeinsam zurück bezahlen. Kann ich bei der Scheidung ein Teil dieses Geldes zurück verlangen. Vielen Dank im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Judith,

      die Rückforderung von in die Ehe eingebrachten Summen kann ggf. dann erfolgen, wenn eine etwaige Einigung hierüber im Voraus getroffen wurde, die die Behandlung im Scheidungsfalle berücksichtigt. Ggf. kann auch eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Wenden Sie sich für die Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Richard sagt:

      Ich hätte eine Frage. Meine Frau hat ein Haus geerbt und steht alleine im Grundbuch. Wir haben einen Kredit bei der Bank aufgenommen und wollen uns jetzt scheiden lassen. Wie komme ich aus dem Kreditvertrag? Sie möchte ja nicht mal zur Bank gehen. Privatinsolvenz?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Richard,

        Kreditgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus dem Vertrag zu entlassen, insbesondere dann nicht, wenn die Tilgung der Schuldenlast dadurch gefährdet wäre. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie Sie ggf. vorgehen können.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • Katharina sagt:

    Hallo,
    mein Exmann und ich haben gemeinsam 2011 eine Wohnung gekauft, beide stehen im Grundbuch und beide im Kredit. Der Kredit mit festem Zins läuft bis 2021. Ich denke vorher habe ich keine Chance aus dem Kredit zu kommen oder doch? Wie ist es danach, mein Exmann zahlt bereits seit meinem Auszug aus der Wohnung in 2014 alleine den Kredit. Kann man dann neu mit der Bank verhandeln, dass ich dann raus komme oder geht das nur durch Umschuldung auf eine andere Bank?
    Weiterhin wie kann ich mich Absichern, dass ich nicht mehr belangt werde, da ich jetzt ein Kind habe mit meinem neuen Partner?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      bitte wenden Sie sich direkt an den Kreditgeber. Unter Umständen kann dieser einer Kreditentlassung zustimmen, muss es aber grundsätzlich nicht, wenn er dadurch die Tilgung der Schulden gefährdet sieht. Ggf. können auch im Innenverhältnis entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Dies und weitere Fragen kann Ihnen ggf. auch Ihr Anwalt beantworten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Hallo, mein Mann und ich haben vor 2 Jahren einen Kredit aufgenommen. Er bezahlt den Kredit mit einer monatlichen Rate von 460 Euro. Laufzeit 10 Jahre. Ich möchte mich von ihm trennen und hätte eine Frage? Mir gehört alleine das Haus. Mein Mann müsste ausziehen, ich möchte den Kredit alleine abbezahlen.Habe ich die Möglichkeit die Raten zu senken und die Laufzeit zu verlängern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreditgeber. Ggf. kann dieser einer Abänderung der Vertragsbestimmungen zustimmen. Er ist grundsätzlich jedoch nicht dazu verpflichtet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Pia sagt:

    Hallo zusammen,
    Ex-Ehefrau meines Ehemannes besitzt ein Haus was nun vor dem Verkauf steht. Für dieses Haus hat mein Ehemann ca. 10 Jahre lang alleine Darlehen an Bank bezahlt, auch nach der Trennung/Scheidung. Er wohnte nicht dort und hatte ebenfalls keinen Schlüssel. Die Ex-Ehefrau ist arbeitslos, somit hat sie nie irgendwelche Kosten für das Haus getragen, allerdings steht sie alleine im Grundbuch. Vor der Scheidung (der Prozess hat Jahre lang gedauert) hat mein Ehemann Kindesunterhalt und die Miete/Darlehen direkt an die Ex bezahlt, sie hat dann die Zahlung für das Haus an die Bank vorgenommen.

    Nun haben wir rausgefunden, dass sie im Januar 2017 zu ihrem neuen Freund gezogen ist und für das Haus keine Zahlung mehr getätigt hat. Sie hat dies auch schriftlich zugegeben. D.h. sie hat monatlich 1300 Euro für das Haus kassiert und für private Nutzung ausgegeben. Für das Haus wurde nun angeblich ein neuer Besitzer gefunden.

    Ebenfalls haben wir rausgefunden, dass ein weiterer Ex-Freund von ihr, mindestens 3-4 Jahre im Haus umsonst gelebt hat, wovon mein Ehemann auch nichts wusste. Diese Dame hat sowohl vom Exfreund, als auch von dem neuen Freund je ein Kind….

    Frage: was machen wir nun? Können wir gerichtlich vor der Ex-Ehefrau gehen und die Zahlung zurückverlangen? Denn irgendwie ist es ja Diebstahl, da die Zahlung für die Bank gedacht war. Die Bank hat sie ebenfalls aufgefordert die Nachzahlung schnellstmöglich zu leisten, was sie nicht machen kann, da sie kein Geld hat, Ihr Konto ist fast permanent im Minus. Arbeiten muss sie auch nicht, da sie einen 2 jährigen und ein 1 Monat altes Baby betreut. Sie finanziert sich sozusagen vom Kindergeld (4 Kinder), Kindesunterhalt von 3 unterschiedlichen Männern und Ehegattenunterhalt von 2 Männern.

    Für einen Ratschlag wären wir Ihnen sehr dankbar.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pia,

      wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. Dieser kann Sie über Ihre möglichen Chancen aufklären, eine Entschädigung von der Betroffenen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marzena sagt:

    Hallo, ich weis nicht mehr weiter, mein mann hat sich entschieden mich zu verlassen, von heute auf morgen, so nun stehen wir da mit einem unfertigen Haus das nicht mal von uns bezogen worden ist mit einem schuldenberg von 210000€, wir haben 2 gemeinsame kinder 4 jahre und der andere 7 monate ich seine frau bin noch in elternzeit… so nun stehe ich da mit dem Kindergeld und 300€ erziehungsgeld. Mein mann meinte ich soll mir haus nehmen und das auto und er zahlt noch für die kinder weil er sonst kein Geld mehr hat…. ich weis nicht was ich tun soll oder was mich erwartet beim anwalt. Es steht ein anwalts termin sch wo wir beide ohne Streit hinwollen. Ich hab das Gefühl das es sich einfach aus der Affäre zichen möchte.

    Gruß marzena

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marzena,

      sollten Sie sich im gemeinsamen Gespräch mit einem Anwalt nicht gut beraten fühlen, wenden Sie sich Ihrerseits an einen Rechtsbeistand, bei dem Sie sich umfassend über die Scheidungsfolgen beraten lassen können. Dieser kann zudem Ihre Interessen ggf. besser vertreten und Sie auch über mögliche Ansprüche aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Niklas sagt:

    Hallo,
    Meine Exlebensgefährtin und Ich haben vor 6 Jahren gemeinsam Haus gebaut. Beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben gemeinsam einen Kredit aufgenommen.
    Da wir uns jetzt getrennt haben ist sie aus dem Haus ausgezogen. Bis auf Kleinigkeiten haben wir soweit eigentlich alles geklärt.
    Sie will, dass ich Ihr die bezahlten Pauschalraten (beinhaltet Kapital und Zinsen) für den Kredit seit Laufzeitbeginn bezahle. Muss ich Ihr die komplette Pauschalrate zahlen oder nur anteilig Kapital. Da Zinsen von Ihr bei Aufnahme des Kredites akzeptiert wurden!?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Niklas,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer spezifischen Frage an Ihren Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen und können auch deshalb keine dezidierte Einschätzung hierzu abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabrina sagt:

    Hallo,
    Meine Frage mein Lebensgefährte hat mit seiner Exfrau seit 3 monaten Geschieden einen gemeinsamen Kredit den sie beide unterschrieben haben seit der trennung zahlt nur er die kreditraten.Jetzt wollte er aber das der kredit gesplittet wird da er nicht einsieht das nur er die schulden begleichen muss es handelt sich da noch über 30.000euro.Kann die bank ein kredit splitten auch wenn die ex frau jetzt nur noch hartz4 bezieht?was muss er tun damit er diese schulden nicht alleine bezahlen muss?vielen dank im vorraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      eine Aufteilung des Kredits wird in der Regel nicht durchgeführt. Im Einzelfall kann eine Entlassung aus dem Kredit beantragt werden. Diesem muss die Bank jedoch nicht stattgeben, vor allem dann nicht, wenn zu befürchten ist, dass die Tilgung hierdurch gefährdet ist. Im Einzelfall kann eine Auflösung im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten vereinbart werden. Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt genau betrachten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kristin sagt:

    Hallo,

    ich habe mit meinem Ex-Mann ein gemeinsames Haus ( Grundbuch 50/50).Den Kredit ( Hälfte des Kaufpreises ) habe ich allein aufgenommen, der andere Teil wurde von meinem Ex-Mann bar erbracht. Die Grundschuld ist auf uns beide als Sicherungsgeber in Höhe meines Kredites eingetragen.Nun wird es zur Teilungsversteigerung kommen, da wir uns nicht einigen können. Meine Frage dazu: Aus dem Versteigerungserlös bedient sich ja zuerst die Bank, der Rest wird geteilt. Hat mein Ex-Mann einen Anspruch auf den hälftigen Versteigerungserlös bzw. kann er mich verklagen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an einen Anwalt. Bei einer Teilungsversteigerung kommt zwar zunächst nur der Immobilienteil eines Miteigentümers veräußert, sodass der andere hierdurch keinen Verlust erleidet. Eine rechtliche Einschätzung können wir hierzu an dieser Stelle jedoch nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Viktoria sagt:

    Hallo.
    Mein Ex Mann und Ich haben vor 3 Jahren ein Haus gebaut, haben ein gemeinsamen Kredit und Grundbucheintrag.
    Ich bin in das Haus nicht eingezogen d.h. ich habe nicht einmal eine Tilgung bezahlt. Er bezahlt von Anfang an das Haus alleine ab. Die Scheidung ist im September. Ich möchte danach aus dem Hauskredit raus. Welche möglichkeiten habe ich um es der Bank zu regeln. Er ist damit einverstanden das ich aus dem Kredit und und Grundbucheintrag raus möchte.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viktoria,

      ggf. kann gegenüber der kreditgebenden Bank eine Schuldnerentlassung beantragt werden. Diesem Antrag muss ein Kreditgeber aber nicht zwangsläufig folgen, wenn die Tilgung des Kredites dadurch gefährdet wäre. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten diesbezüglich genauer beleuchten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Natalie sagt:

    Hallo,
    ich stehe kurz vor der Scheidung mit meinem Mann. Wir haben beide zusammen 2 Kredite an einem Haus. Er ist alleine Eigentümer aber ich stehe mit im Grundbuch als Mitschuldner. Also gehört mir letztendlich davon nix und die Bank holt sich jedes halbe Jahr, das Geld für das Haus, von meinem Konto. Ich verdiene sehr gut und mein Mann ist arbeitslos , krank geschrieben und will warscheinlich einen auf Frührentner machen. Ich musste ihm auch schon einen Teil meiner Rentenpunkte geben. Jetzt hab ich mir eine Wohnung genommen weil er mir damit gedroht hat , das ich Miete an ihn, als allein Eigentümer zahlen müsste , wenn ich in dem Haus bleiben wollen würde. Wir haben nun unsere Bausparverträge aufgelöst, damit er alleine das Haus abbezahlen kann und ich aus dem Vertrag komme aber die Bank will mich aus dem Vertrag nicht entlassen. Was soll ich nur tun ? Wenn ich das Haus noch abbezahlen muss, kann ich mir die Wohnung nicht mehr leisten. Aber wieder in das Haus will ich auch nicht ziehen , weil er 1. mich nicht lassen würde und 2. will ich ihm keine Miete zahlen wenn ich drin wohne und 3. Will ich dort nicht wieder rein ziehen weil es auf dem Grundstück seiner Eltern steht und die zu ihm halten. Wie kann ich aus der Situation kommen, ohne mein Leben lang für meinen Ex, das Haus wo er vielleicht mit irgendwelchen anderen Frauen drin wohnt ,abzahlen zu müssen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      im Einzelfall ist die Verrechnung etwaiger Ansprüche im Innenverhältnis möglich. Wir sind jedoch nicht befugt, an dieser Stelle einzelfallbezogene Aussagen zu treffen, da dies unerlaubte Rechtsberatung wäre. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tanja sagt:

    Hallo. Mein Mann und ich haben in unsrer Ehe einen Kredit aufgenommen und ich habe als 2. Kreditnehmer unterschrieben. Seit Januar sind wir getrennt und mein Mann hat den Vertrag wohl gestundet und jetzt nach der Stundung 2 Raten schon ausstehen. Ich war aber mit der Stundung nicht einverstanden oder wurde darüber informiert. Kann ich aus dem Vertrag austreten?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      Sie können die Entlassung aus dem Vertrag gegenüber der kreditgebenden Bank beantragen. Allerdings sind Kreditgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Vertragspartner aus dem Darlehensvertrag zu entlassen – besonders dann nicht, wenn die Vertragserfüllung dadurch gefährdet wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo, ich habe eine meiner Meinung nach verzwickte Situation meiner Eltern. Meine Eltern sind seit 3 Jahren geschieden. Meine Mutter hat Ihr Elternhaus von Ihrem Vater vererbt bekommen. Aufgrund von Renovierungsarbeiten wurde hier ein Kredit aufgenommen. In den vergangenen Jahren wurde der Kredit öfters umgeschuldet weil mein Vater des Öfteren PKW´s mitfinanziert hatte. Kreditnehmer sind meine Mutter und mein Vater. Werden die Schulden die auf dem Haus per Grundschuld eingetragen sind 50/50 aufgeteilt oder muss ein Elternteil mehr schulden begleichen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      gegenüber dem kreditgebenden Institut tritt jeder Ehegatte als Gesamtschuldner auf, d.h. jeder haftet für die volle Kredithöhe und nicht nur anteilig – sofern beide den Vertrag unterschrieben haben. Entlässt die Bank keinen der beiden auf Antrag, können sich die Ehegatten im Innenverhältnis über die Tilgung einigen (etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung).

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Neele sagt:

    Meine Freundin ist total fertig, sie kann nicht mehr schlafen und essen. Ich mache mir total sorgen. Gibt es für folgenden Sachverhalt eine Lösung?
    Sie hat vor einem Jahr geheiratet und sich im Dezember 2016 ein Haus gekauft, Kreditsumme beläuft sich auf 250.000 €. Beide haben den Kredit unterzeichnet und stehen im Grundbuch. Er hat sich nun plötzlich getrennt und möchte die Scheidung. Sie weiß nicht was sie nun machen soll, denn einer von beiden muss aus dem Grundbuch raus, aber da wird die Bank vermutlich nicht mitspielen, oder? Denn die Bank hat den Kredit ja nur gewilligt, da beide Hauptverdiener sind. Was gibt es da für Möglichkeiten? Sie kann ja nichts dafür, dass er sich einfach trennt. Sie möchte das Haus am liebsten behalten. Aber sie hat Angst, dass er dann nach Jahren auf der Matte steht und Ansprüche stellt, obwohl er dann ja nie was dafür gezahlt hat. Ich bin für jede Hilfe dankbar

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Neele,

      ist ein Ehegatte Miteigentümer, kann er im Falle einer Scheidung entsprechend der Eigentumsanteile einen Anspruch auf das Haus erheben – unabhängig davon, ob er den damit in Verbindung stehenden Kreditvertrag unterzeichnet hat oder nicht. Raten Sie Ihrer Freundin dringend zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann sie umfassend zu sämtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen beraten und mögliche Lösungswege skizzieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Oliver sagt:

    Meine Ex und ich hatten nach der Trennung vereinbart das sie das Grunstück behält. Sie zahlte mich am Ende aus, jedoch unterschrieb sie nie dafür beim Notar, das ich nicht mehr als Schuldner im Grundbuch stehe. Kann ich sie dazu rechtlich zwingen das ich aus dieser Schuldnerposition herauskomme? Denn nächstes Jahr möchte ich ein Haus kaufen und ich weiß nicht ob ich sonst einen Kredit bekomme wenn ich ich bei meiner Ex noch als Schuldner eingetragen bin.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      die Position als Mitschuldner müsste ggf. gegenüber der kreditgebenden Bank geändert werden. Grundsätzlich sind Banken aber nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus dem Vertrag zu entlassen, wenn dadurch die Deckung gefährdet wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Schritte zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Monika sagt:

    Mein Mann und ich haben uns in November voneinander getrennt. Die erste Zeit bewohnten wir in räumlicher Trennung unser gemeinsames Haus. Da die Situation für mich und meine 2 Kinder jedoch nicht erträglich war, bin ich im Januar mit den Kindern ausgezogen. Mein Mann bewohnt jetzt unser 190 qm großes Haus alleine. Wir hatten uns mündlich darauf geeinigt, dass wir die Kreditkarten für das gemeinsame Darlehen teilen. Das hat auch 2 Monate funktioniert. Doch seit April zahlt er seine Hälfte nicht mehr. Da die Darlehensraten von unserem gemeinsamen Konto abgebucht werden und ich nicht möchte, dass es weiter überzogen wird, zahle ich jetzt seine Hälfte an der Darlehensrate auch noch. Er zahlt mir keine Entschädigung für die Nutzung unseres Hauses, nur Kindesunterhalt, den ich jedoch einklagen musste. Habe ich die Möglichkeit das Geld für die Darlehensraten von ihm zurückzuverlangen? Eigentlich möchte ich das Haus halten, aber er weigert sich auszuziehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten in Kenntnis setzen zu lassen und ggf. auch die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bär sagt:

    Hallo. Habe da mal ne Frage die meiner Partnerin sehr auf der Seele brennt. Sie ist geschieden und hat mit Ihrem Exmann einen gemeinsamen Darlehenskredit bei der Bank aus Ihrer Ehe. Nach der Trennung einigten sich beide mündlich das Ihr Exmann den Kredit weitertilgt und Sie im Gegenzug auf einen Teil (in Höhe der halben Rate) des zu zahlenden Unterhaltes für die gemeinsamen Kinder verzichtet. Daran kann er sich natürlich heute nicht mehr erinnern! Er verlangt jetzt aus purer Boshaftigkeit und verletztem Stolz weil sie jetzt mit mir zusammenlebt die Hälfte des Kredites zurück. Kann mir jemand helfen welche Möglichkeiten sie hat etwas dagegen zu unternehmen?
    Ich danke im voraus für Eure Antworten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bär,

      sind diese Regelungen Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Scheidungsbeschluss aufgeführt, können diese ggf. auch rechtlich durchgesetzt werden. Raten Sie Ihrer Partnerin zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela S. sagt:

    Ich bin seit fast 20 Jahren geschieden. Und zahle schon einen Kredit ab weil mein Ex Mann einfach nicht zahlt. jetzt soll ich auf einmal noch einen zahlen von dem ich nicht mal etwas weiß. In dem schreiben steht man hätte vergebens versucht mit mir eine Einigung zu finden das stimmt nicht bei mir hat sich dieser gläubiger nie gemeldet. Und wenn ich es richtig verstanden habe sind es die Schulden von meinem Ex. Was soll ich tun ich kann das nicht auch noch stämmen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der diese Unterlagen überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

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