Ehe annullieren – Wann können Sie die Eheaufhebung beantragen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.

Das Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren

Kann man eine Ehe rückgängig machen?

In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.

Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?

Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe annullieren?

Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.

Scheidung umgehen und Ehe annullieren lassen – Geht das?

Ehe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt

Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?
Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn

  • beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
  • einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
  • einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
  • einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
  • ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
  • die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.

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Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.

So funktioniert die Eheannullierung

Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.

Ehe annullieren: Zeitraum beachten

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Aufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • Michaela sagt:

    Hallo, kann eine Ehe ungültig sein bzw. Aufgehoben werden, wenn der Ausweis des Trauzeugen nicht mehr gültig war (abgelaufen) und der Standesbeamte das übersehen hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      grundsätzlich ist die Berufung von Trauzeugen gesetzlich nicht verpflichtend. Allein die Beurkundung der Standesbeamtin sowie die Unterzeichnung der Ehegatten sind ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ehe. Die Trauzeugen können als zusätzliches Angebot im Einzelfall gewählt werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, inwieweit sich die Ungültigkeit des Ausweises eines der Trauzeugen auf den Bestand der Ehe auswirken könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Toni sagt:

    Hallo , ich habe vor zwei voche geheiratet . Mein frau kommt aus Balkan und seid dem Tag das wir gehairatet haben reden wir nicht mehr mit ein andere und iergendwie habe das gefühl das Scheinehe ist weil die weint nur und sie redet mit mir nicht mehr ,habe das gefühl das die von sein familie gezwungen ist nach Deutschland zu kommen für ein besser leben oder ein andere man in sein leben gibt ! Kann man die ehe anullieren ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Toni,

      die Annullierung ist unter den oben genannten Gründen möglich. Stimmt das Gericht darin nicht zu oder liegen keine derartigen Gründe vor, ist in der Regel nur die Scheidung der Ehe möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Saskia sagt:

    Hallo,
    ich bin deutsche Staatsangehörige und seit 1 Jahr und 4 Monaten mit einem tunesischen Staatsangehörigen verheiratet! Er lebt seit 1 Jahr in Deutschland mit FZF. Geheiratet wurde standesamtlich in Tunesien und die Ehe hier in Deutschland eingetragen( auch eine deutsche Eheurkunde besteht) Wie müssen wir vorgehen, wenn wir beide mit einer Scheidung einverstanden sind und er sofort in seine Heimat zurückfliegt? Aufenthaltstitel hat er mit FZF für 2 Jahre, sobald er dann ausreist kann ich ihn dann bei der ALB abmelden und wird der Aufenthaltstitel dann wieder aufgelöst? Wie lange würde die Scheidung dauern oder könnten wir uns in Tunesien auch scheiden lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Saskia,

      eine hierzulande anerkannte Ehe kann auch in Deutschland geschieden werden. Ob tunesisches Recht Anwendung findet, müsste geprüft werden. Inwieweit durch die Auflösung der Ehe die Familienzusamenführung als Grund des Aufenthaltstitels automatisch entfällt, kann hier nicht gesagt werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um alle Konsequenzen, die eine Scheidung in Ihrem Fall bedeuten könnte, zu bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sen sagt:

    Hallo,
    ich habe vor 3 Monaten einen Amerikaner geheiratet. Allerdings habe ich danach erfahren, dass er in Japan bereits verheiratet und geschieden ist. Er hat sowohl mir als auch dem Standesamt seine Scheidung verschwiegen und unter Eid bestätigt, dass er noch nie verheiratet war. Wir leben nicht zusammen, weil ich vor der religiösen Ehe nicht mit einem Mann zusammen ziehe. Das wusste er vorher schon aber will jetzt keine religiöse Ehe eingehen. Somit hat sich für mich herausgestellt, dass er mich nur wegen den Papieren geheiratet hat (Scheinehe).
    Kann die Ehe annuliert werden aus den oben genannten Gründen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Annullierung der Ehe kann unter den oben genannten Bedingungen erfolgen. Es bedarf jedoch der gerichtlichen Bewertung des jeweiligen Einzelfalls. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Chancen zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sven sagt:

    Hallo,

    ich bin seit 9 Tagen verheiratet. Die Hochzeit war in Dänemark. Die Apostille habe ich bereits erhalten. Es wurde bisher nichts weiteres unternommen und meine Ehefrau ist wieder zurück in Kambodscha.

    Leider ist es mir nicht möglich, da sich die Umstände geändert haben, sie finanziell so lange zu unterstützen, bis sie den Deutschkurs mit Prüfung absolviert hat (A1 Zertifikat), um mit ihrer Tochter das Visum zur Familienzusammenfürhung zu erhalten.
    In 3 Monaten wird es zur Zahlungsunfähigkeit kommen, da die Kosten mehr und mehr ansteigen, mit denen nicht zu rechnen war.

    Was kann ich tun?
    Ist eine Annulierung oder gar Scheidung die einzigste Möglichkeit?
    Finanziell habe ich keine Chance so lange durch zu halten, bis sie den Deutschkurs mit Prüfung absolviert hat! Kredite sind definitiv nicht mehr möglich, da bereits welche bestehen.
    Außer sie kann ohne A1 Zertifikat bis spätestens Ende August nach Deutschland kommen und den Integrationskurs belegen.

    Welchen Rat habt ihr für mich?

    mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sven,

      die Annullierung einer Ehe ist in Deutschland nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Es bedarf jedoch stets der Einzelfallbewertung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die richtige Vorgehensweise in Ihrem Fall zu evaluieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mariana sagt:

    Hallo, bin geheiratet um 01.10.2016, jetzt habe gefunden Papiere von mein Mann weil er habe 3 kinder und ich habe gewusst nur 1. Habe gefunden viele Papiere wo er ist schuld sehr viel Geld. Er Trinken sehr viel Alkohol und dazu geht bei Polizei mit falsche Anzeige. Mein Mann kann arbeiten und ist mehr gesund als mich und trotzdem lügt beim gkk und bekommen rehageld und kann nicht sagen oder machen weil er ist sehr aggressiv und Schauspieler! Bitte sagen mich ob ich annullieren der Hochzeit kann ?? Dankeschön.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mariana,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob die Sachlage für eine Annullierung ausreicht. Andernfalls kann der Rechtsbeistand Sie bei einer möglichen Scheidung unterstützen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • issam sagt:

    Hallo ..
    Ich habe eine Frage ?
    Darf ich wieder mit mein Deutsche exfrau Heiraten ? Wir sind seit 16.07.2015 geschieden .obwol nach dem Abschiebung habe ich am 05.03.2016 nach Tunesien freiwillig ausgereist . nun jetzt möchte ich wieder zu mein exfrau nach Deutschland zurück .
    Über eine positive Antwort wurde ich mich freuen
    Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Issam,

      nach einer Scheidung können Sie auch wieder heiraten, natürlich auch Ihre Ex-Frau. Allerdings muss diese der Eheschließung natürlich zustimmen und es müssen alle anderen Voraussetzungen gegeben sein. Beachten Sie aber bitte, dass solche Eheschließungen häufig als Scheinehen gesehen werden und entsprechende Überprüfungen drohen. Führen Sie tatsächlich eine Scheinehe und nutzen diese, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, machen Sie sich strafbar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Angelika sagt:

    Mein Mann hat mir eine Erbkrankheit verschwiegen, die ihn langfristig in den Rollstuhl verbannen wird. Ist das ein Aufhebungsgrund für einen Eheannulierung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelika,

      pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Es bedarf in jedem Fall einer Einzelfallprüfung, ob ein solcher Grund ausreichen würde. Nach § 1317 BGB sind bei der Eheaufhebung je nach Sachlage zudem bestimmte Fristen einzuhalten. Regelmäßig gilt eine Jahresfrist ab Eheschließung, in besonderen Fällen die Dreijahresfrist. Hiernach ist die Annullierung in der Regel nicht mehr möglich, nur die Scheidung kann eine Auflösung herbeiführen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall entsprechend prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jan K. sagt:

    Hallo

    Meine Frau, hat mich nachder Geburt unsers Sohnes dazu gedrängt zu Heiraten, da Sie auch den Namen des Sohnes haben wolte. (Ich hatte bei der Vaterschafts Anerkennung beantragt das er ab Geburt an meinen Namen hat, wenn schon nur Pflichten und keine Rechte wenigstens mein Name.)

    Eine Woche nach der Hochzeit hat meine Frau sich dann wegen Scheidung erkundigt…. Kurze zeit später ist Sie dann mit dem Kind abgehauen, Strafanzeige wegen Kindes Entführung läuft, Aufenthaltsbestimmungsrecht ist beim Fam. Gericht gestellt.

    Die Frau lebte bis auf kurze Zeit, ca.2-3 Jahre, seit ihrer Kindheit von Stütze (was sie mir verschwiegen hat). Ich habe auch nur vom Amt erfahren das sie nicht wieder kommt.
    Das einzige was ich jetzt bekommen habe sind Unterhaltszahlung Forderungen, für sich selbst und meinen Sohn.
    Sie hat mir geäußert das sie nicht mehr Arbeiten will…
    bis heute weiss ich nicht wo Sie sich aufhält und wie es meinem Sohn geht, zudem hat sie Drogen und Psychische Probleme. (Was ich nicht wusste, Sie hat mich nach Strich und Faden belogen, ich glaube alles was Sie sagt ist eine Lüge für ihre verschobene Realität.)

    Fakt für mich ist, sie hat mir das Kind untergeschoben, und die Hochzeit galt nur der Finanziellen Absicherung, Sie wollte immer eine Alleinerziehende Mutter sein und hatte niemals die ernsthafte Absicht eine Familie mit mir zu sein.
    Und nicht damit gerechnet das ich mich über einen Sohn freue und ihn jetzt auch bei mir haben und großziehen will.

    Ich Heirate doch nicht und will eine Woche später die Trennung???
    Als Borderliner ist Sie zu dem eine Perfekte Lügnerin.

    Habe ich Chancen aus dieser Situation wieder raus zu kommen? Oder muss ich die Frau die mein Kind entführt hat und mir bis heute entzieht. Ihren asozialen Lebensstiel finanzieren? Ich möchte die Ehe annullieren und das Sorgerecht für mein Kind.

    MfG
    Jan K.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      in Deutschland werden hohe Anforderungen an eine Eheannulierung gestellt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der diese Situation abschätzen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christiane sagt:

    Hallo. Bin seid Okt 16 verheiratet. Mein Mann verschwieg mir das er Alkoholiker ist. Er macht mir und meinen Kindern das Leben zur Hölle. Seelische Grausamkeit. Keine Gewalt. Anulierung wegen arglistiger Täuschung möglich ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christiane,

      an eine Annullierung werden in Deutschland regelmäßig sehr hohe Anforderungen gestellt. Zudem sind Sie in der Beweispflicht, die Aufhebungsgründe nachzuweisen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Melanie sagt:

    Hallo,
    als ich meinen Ausweis verlängern lassen wollte wurde mir mitgeteilt, dass ich dafür (m) eine Eheurkunde brauchen würde aus diesem Grund schreibe ich Sie heute an. (Scheidung August2004) > > Es wäre mit Sicherheit leichter einen Anwalt anzurufen aber dieses Thema sorgt für so viel Seelenleid das dieser mich vor lauter weinen sicherlich nicht verstanden hätten drum versuche ich hier irgendwie verständlich zumachen worum es mir geht. > Besteht irgendwie die Möglichkeit damit (was diese Ehe betrifft) nichts mehr zu tun zu haben. Diese Ausweisbeantragung und das wachrütteln dieses Themas wirft mich um Jahre zurück und alles was der Therapeut mit mir geschafft hat kommt mir so vor als wäre es nichtig gewesen. Meine Mutter und ihr damaliger Partner haben mich zu dieser Ehe gezwungen, ich bin damals gerade 17 geworden und musste zur Überprüfung warum ich so früh heiraten will zum Jugendamt, wo ich aber nur geweint habe und kein Wort raus brachte (ich war damals noch nicht so weit „Nein“, Stopp oder ich will das nicht zu sagen) somit dachte die Dame von Jugendamt, ich würde diesem Mann so sehr lieben das ich weinen würde weil ich nur nicht will das er wieder zurück geht in sein Land. So ergab eins das andere….. > Viele Jahre später und mit Unterstützung zeigte ich mich (Scheinehe) selber an, um den Stein ins Rollen zu bringen das dieser Fall vor Gericht kommt. Doch dann vor Gericht war ich dann nicht mehr stark genug um gegen all das auszusagen. Alle (der damalige Lebensgefährte meiner Mutter, der Mann den ich heiraten musste und Bekannte von denen) saßen mit im selben Raum diese Blicke, diese Angst und schwupp war ich wieder so klein mit Hut und die Sache wurde wieder unter den Tisch gekehrt, weil ich den Mund erneut nicht aufbekommen habe . > Ich dachte alle die Jahre ich kann vergessen, gegeben und mein Leben leben. Aber wenn solch Kindheitstraum durch solch Trauma zerstört wird verfolgt es einem wohl ein Leben lang. > Ich schreibe Ihnen aus dem Büro, weil hier die Chance größer ist die Ruhe zu bewahren und einigermaßen sachlich zu schreiben/bleiben und die Chance die Email abzuschicken am größten ist. Ich weiß, dass die Chance gering ist, dass Sie mir helfen können aber ich möchte es dennoch versucht haben. Wenn also irgendwie die Chance besteht mit dieser Sache abzuhaken um endlich die Wunden verheilen zulassen, so das sie nicht ständig wieder aufgerissen werden würden Sie es mich dann bitte wissen lassen. Es wäre Ihnen unbeschreiblich dankbar. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen Melanie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      leider kann es durchaus passieren, dass das Einwohnermeldeamt auf die Vorlage der Eheurkunde und ggf. auch des Scheidungsbeschlusses angewiesen ist, wenn die Namen im Register und dem neuen Ausweis nicht übereinstimmen.

      Wir bedauern sehr, dass Sie dies so schwer trifft und hoffen, dass Sie den Weg der vergangenen Jahre erfolgreich weiter bestreiten und die vergangenen Traumata verarbeiten können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marie S. sagt:

    Hallo. Mein Mann seit 9 Monaten verheitatet, hat mir gestanden dass er Homosexuell ist und schon immer war. Ich war ein Versuch ob er ein normales Leben mit Frau und Kindern führen kann. Jetzt hat er mich mehrfach betrogen. Zählt das zu arglistiger Täuschung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      an eine Eheannullierung werden regelmäßig hohe Anforderungen gestellt. Damit geht einher, dass Sie die Täuschung beweisen müssen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Chancen abschätzen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • h. .b. sagt:

    Hallo
    13.02.2017.
    ich habe im Jahr 1966 in O / S / Polen / meinen Mann geheiratet. Aus der Ehe ginge 2 Kinder hervor Seit 1988 leben wir in Deutschland. In Jahr 2004 beantragte mein Mann die Scheidung , weil er eine Frau aus Polen kennenlernte. 2004 wurde die Ehe geschieden . Ein paar Monate später heiratete er wieder , ohne Annullierung unsere Ehe in Polen. Mein Mann
    starb im 03. 2011.. Unsere Ehe in polen bis heute nicht geschieden ist.
    Meine Frage:
    Ist die zweite Ehe Rechtkräftig ? Kann man die zweite Ehe annullieren ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Da Sie zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung in Deutschland lebten, war auch das deutsche Recht anzuwenden, insofern sind Sie rechtskräftig geschieden. Eine Eheannullierung in Polen musste also nicht erfolgen. Die zweite Ehe Ihres Ex-Mannes ist damit rechtskräftig.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kiana sagt:

    Hallo. Mein Bruder hat in Serbien geheiratet. Er hat seine Frau vorher noch nicht gekannt, 5Tage später hat er sie geheiratet. Sind nach Deutschland, wir wissen das sie hier ist anscheint nur wegen Papiere. Sie kenn sich jetzt Grad 22Tage.
    Jetzt kommt das sie schwanger ist. Aber sie war letztes Jahr 2016 schon in Österreich verheiratet. Was können wir jetzt machen? Kennen gelernt hat er sie am 01.01.17
    Lg kiana

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kiana,

      die Ehe muss in Deutschland erst anerkannt werden. Dies funktioniert nur, wenn Ihre Schwägerin in keinem anderen Land verheiratet ist. Sie können allerdings nicht viel machen, wenn Ihr Bruder zu seiner Frau steht. Für das ungeborene Kind muss er nach der Geburt in Form von Kindesunterhalt selbstverständlich aufkommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • G. sagt:

    Ich benötige dringend Ihre Hilfe. Mein kamerunischer Ehemann hat mich nur wegen der Aufenthaltserlaubnis etc. geheiratet (23.10.2014). Er stand kurz vor der Abschiebung, ist nach Frankreich zurück und hatte dort für ein Jahr einen Aufenthaltstitel erhalten, weil er ein Kind hat, welches in Paris geboren wurde und jetzt in Brüssel lebt. Danach haben wir in Dänemark geheiratet, er hatte mich ganz schön unter Druck gesetzt. Ich habe wirklich geglaubt, dass er mich liebt, aber wie sich herausgestellt hat, geht er ohne Ende fremd, hat mich nur finanziell ausgenutzt und überhaupt kein Interesse an einer Ehe mit mir. Können Sie mir einen Anwalt benennen und ist eine Aufhebung der Ehe noch möglich?
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      für die Suche nach einem geeigneten Anwalt, können Sie sich an unserem Anwaltsverzeichnis orientieren. Weitere Kontakte erhalten Sie über die Rechtsanwaltskammer.

      Die Aufhebung einer Ehe ist nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Ob dies in Ihrem Fall noch in Betracht kommt, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elisabeth sagt:

    Hallo,
    Mein Opa hat 18 Monate nachdem meine Oma gestorben ist mit 79 wieder geheiatet. Das war im August 2016. Seine Frau ist 69 und bekommt eine sehr kleine Rente.
    Von Anfang an hat hat sie auf ein gemeinsames Konto bestandenen, wollte das mein Opa sein Auto verkauft und sein Handy hergibt. Sie gibt nun sein Geld aus und wird aggressiv wenn er 100,- abgehoben hat ohne vorher ihre Erlaubnis einzuholen.
    Mein Opa wollte heiraten um nicht mehr so einsam zu sein. Zusammen leben ohne Trauschein käme für ihn nie in Frage. Auch Scheidung nicht.

    Inzwischen hat er eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat und möchte wieder zu seinem Sohn ziehen.

    Wie kommt er, möglichst ohne Scheidung, da raus?
    Seine Frau war vor der Eheschließung nicht ehrlich zu ihm gewesen. Sie sagte, dass sie 2 Kinder von 2 Männern hätte. Es waren aber 6 Kinder von 6 Männern.
    Mit denen war sie aber nie verheiratet gewesen.

    Ich bin sehr in Sorge um ihn.

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elisabeth,

      wir raten Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie in dieser komplexen Sache beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Rose sagt:

    Hallo :)
    Ich habe letztes Jahr im
    September meinen Mann geheiratet . Bereits nach 2 Monaten hat er mich mit einer anderen Frau betrogen, dies ist aber erst Ende Mai rausgekommen . Also waren wir 7 Monate verheiratet . Meine Frage ist hätten wir die Ehe annullieren lassen können ? Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rose,

      die Annullierung der Ehe ist nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen für den Eheschluss nicht erfüllt waren. Wurde die Ehe rechtmäßig geschlossen und vollzogen, kann die Auflösung nur durch Scheidung erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Angela sagt:

        Hallo☺
        Ich komme aus Pl bin seit 2011 veheiratet mit mann aus MK ,wir haber 3,5 jahre altes kind und Dezember hat ,,mein mann“ unbefristet bekomm dann hat er gesagt das er in seinen land 2 kinder und frau hat und will keine kontakte mehr mit uns.kann mann unsere ehre annullieren oder nur scheidung?Danke

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Angela,

          sofern die Ehe im Ausland in Deutschland anerkannt wird (standesamtliche Trauung), kann hier ein Fall der Doppelehe bestehen. Dies ist in Deutschland strafbar. Zudem dürfen hierzulande nur unter Unverheirateten Personen Ehen geschlossen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Anspruch auf Annullierung der Ehe zu prüfen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike G. sagt:

    Bin jetzt seit 4 Jahren verheiratet. Alles war in Ordnung bis mein Mann in einer biomanischen Phase erkranket von heute auf morgen.Nun stellte ich fest das er in den Jahren seine Eigentumswohnung und 3 Lebensversicherungen zahlt im grunde kein Geld über für sein Unterhaltung hatte spielte mir ein leben voller luxus vor jetzt überschuldung seiner Seite . Kredite wärend der Ehe ohne das ich wuste davon . Jetzt gewalt und raus schmiss. Stehe mit nichts vor der Tür mit kind und hund . Das kind allerdings nicht seins. Habe vor der hochzeit alles für ihn aufgegeben . Verdiene nicht schlecht aber jetzt habe ich ihm 5 jahre ernährt. Habe sein Zigaretten Konsum seine Bekleidung alles nur von feinsten bez. Jetzt stehe ich ohne was weil alles ja seins ist vor der Ehe angeschafft worden ist.

  • Carolin sagt:

    Ist eine Anullierung möglich, wenn der zweite Ehepartner nicht auffindbar ist und die Eheschließung bereits mehr als 10 Jahre zurückliegt? Mein Lebensgefährte hat mit Anfang zwanzig eine Amerikanerin geheiratet, die wenige Monate später mit seinen Ersparnissen abgehauen ist.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carolin,

      auch in einem solchen Fall ist eine Scheidung nötig. Sofern die Adresse unbekannt ist, ist dann eine öffentliche Zustellung notwendig. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Ihnen helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kai-Uwe sagt:

    Meine Ehefrau war zum Zeitpunkt der Eheschließung in ihrem Heimatland (Philippinen) bereits verheiratet. Allerdings wusste ich das auch und habe extra deshalb die Heirat im Ausland organisiert, weil dort keine Überprüfung der Originalpapiere stattfand. Kann ich dennoch die Ehe annullieren lassen? Wir haben Konsens darüber und meine Frau ist auch willig auszusagen und die Originaldokumente beizubringen, denn sie will die Anullierung auch.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai-Uwe,

      eine Eheannullierung kann bei einer Doppelehe durchgeführt werden. Beachten Sie dazu allerdings die oben genannte Frist zur Einreichung des Antrags beim Familiengericht.

      Ihr Scheidung.org-Team

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