Ehe annullieren – Wann können Sie die Eheaufhebung beantragen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.

Das Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren

Kann man eine Ehe rückgängig machen?

In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.

Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?

Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe annullieren?

Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.

Scheidung umgehen und Ehe annullieren lassen – Geht das?

Ehe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt

Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?
Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn

  • beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
  • einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
  • einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
  • einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
  • ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
  • die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.

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Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.

So funktioniert die Eheannullierung

Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.

Ehe annullieren: Zeitraum beachten

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Aufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • Larissa K. sagt:

    Hallo liebes Team,

    Kann man die Ehe nicht annulieren lassen, wenn man nach der Hochzeit Untreue bestätigt bekam?

    Hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich ihn nicht geheiratet!!!

    Die Hochzeit bereue ich leider zutiefst und es gibt nur noch Streit und Handgreiflichkeiten.

    Die Hochzeit ist 8 Molate her und mein Mann ist krankhaft eifersüchtig und unser Sohn und ich leiden stark darunter.

    Immer Vorwürfe man hätte ihn geheiratet um bei einer eventuellen Scheidung Geld zu bekommen,was nicht stimmt ! Ich will nichts von ihm, außer dass es nie einen Beweis dafür gibt, ihn geheiratet zu haben !

    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Larissa,

      eine Annulierung der Ehe ist bei Untreue in der Regel nicht möglich. Dafür müssen triftigere Gründe, wie oben beschrieben, vorliegen. Sie müssen in diesem Fall das Trennungsjahr absolvieren, bevor eine Scheidung stattfinden kann. Sollte es allerdings zu Handgreiflichkeiten seinerseits kommen, ist es ratsam, die Polizei einzuschalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nicole K. sagt:

    Hallo. Ich habe vor 3 Jahren meinen Mann geheiratet. Seit 1.5 Monaten sind wir getrennt. Ich hab nun erfahren dass er mich seit Beginn unserer Beziehung belügt und betrügt. Er hat 3 seiner Arbeitgeber massiv betrogen. Ich habe Diebesgut für ihn verkauft ohne dies zu wissen. Er hat unseren gemeinsamen Sohn bestohlen. Und er er hat mir vorgelegen er hätte einen Gehirntumor. Wenn ich all das gewusst hätte, hätte ich ihn nie geheiratet. Gibt es die Möglichkeit zur Annullierung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um zu besprechen, ob unter diesen Umständen eine Aufhebung der Ehe denkbar ist – ob es sich also um einen Härtefall handelt. Denn dies ist prinzipiell Ermessenssache und kann von uns nicht eingeschätzt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tayfun sagt:

    Hallo, ich habe am 28.07.2016 geheiratet. Jetzt wollen wir uns trennen. Wir haben noch nie zusammen gewohnt, sie bei ihren Eltern gemeldet ich bei meinen. Unsere Hochzeit hab ich anuliert die wäre am 20.11.2016. Wie soll ich vorgehen einfach nichts machen und warten das die andere Seite das macht ? Hätte sie ansprüche auf Unterhaltskosten? Sie arbeitet nicht. Wir haben nie zusammen gewohnt, nix gemeinsames gehabt weder Konto noch sowas in der Art. Es sind jetzt 4 Monate her. Meine lohnsteuerklasse hat sich von 3 auf 1 geändert obwohl ich das nicht beantragt hab, glaub da stecken die dahinter. Ich bitte um einen Rat. Liebe grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tayfun,

      bei einer Kurzehe ergeben sich in aller Regel keine Unterhaltsansprüche. Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ohne Zustimmung des Partners kann ggf. Ausgleichsansprüche für höhere Steuerlasten begründen. Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt, der Ihnen im Scheidungsverfahren behilflich sein kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Collin sagt:

    Hallihallo zusammen,

    habe im März diesen Jahres meinen Mann geheiratet. Er hat mir nicht gesagt das er noch 6Jahre Bewährung hat, und ist momentan auch nicht erreichbar, nunja durch die dazugehörigen Umstände…
    Ist da noch eine Eheaufhebung möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Collin,

      besprechen Sie mit einem Anwalt, ob hier ein Härtefall vorliegen kann, der die richterliche Aufhebung der Ehe rechtfertigt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jill sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe im Mai 2016 meinen Freund geheiratet, er stammt aus Mauritius. Leider musste ich seit der Hochzeit feststellen das er sich stark verändert hat und wir nur noch gestritten haben und meist ging es um Geld. Wir haben nun die Scheidung eingereicht und er ist zurück nach Mauritius, leider hat uns ein Dokument gefehlt und nun stellt er sich quer das ganze nochmal zu unterschreiben und fängt an mich zu erpressen. Ich muss mir nun eingestehen, das es wirklich eine Scheinehe von seiner Seite aus war. Kann ich die Annulation im Nachhinein einreichen, obwohl wir schon die Scheidung eingereicht haben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jill,

      in der Regel kann eine Annullierung nur unter Voraussetzung der im obigen Text genannten Gründe erfolgen. Die Scheidung kann spätestens drei Jahre nach der Trennung auch ohne Zustimmung des Ehegatten durchgeführt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christian sagt:

    Ich bin mit meiner Frau jetzt 38 Monate verheiratet, wie weit kann man sagen das ich unterhaltspflichtig für die Frau bin. Ein Scheidungsrechner ergab ca.480€, kommt es dabei aber nicht auch auf die Länge der Ehe an.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      bei einer Ehedauer von drei Jahren und mehr ist die Leistung von Trennungsunterhalt in der Regel vorgesehen. Nur bei besonders kurzen Ehen kann ein solcher Anspruch mitunter entfallen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um sich hinsichtlich der Scheidungsmodalitäten beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • marter sagt:

    Eine frage Bitte ich heiratete vor 3 jahren im Ausland Gambia das Visum wurde auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt,nun hat sich rausstellte das er ziemlich 3 Wochen später noch mal heiratete eine Engländerin kann ich Ehe annullieren lassen?danke für eine antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      es ist möglich, dass die neue Ehe aufgrund der bereits bestehenden nicht rechtsgültig ist. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Grundsätzlich kann bei vorliegender Scheinehe auch die Annullierung erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jamila sagt:

    Wir sind bereits seit 2012 zusammen und haben ein gemeinsames Kind und wohnenzusammen. Nun haben wir im Juni 2016 geheiratet und nun nicht mal 3 Monate später wird mein Mann verhaftet wg Drogenhandel und alles hinter meinem Rücken. Kann man in solch einem Fall und auch weil es noch so frisch ist die Ehe anullieren lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jamila,

      eine Eheannullierung ist nur in sehr seltenen Fällen möglich, ob bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt, können wir nicht pauschal beantworten. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Ihre Chancen überprüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michaela sagt:

    Sehr geehrtes Scheidung.org Team,

    seit April 2015 verheiratet mit einem Spanier. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen.
    Die Ehe wurde nie vollzogen (kein gemeinsamer Wohnsitz, kein gemeinsamer Haushalt, kein gemeinsames Konto etc.), da die Ehe kurz darauf in die Brüche ging und der Ehepartner (Spanier) nach Amerika umgezogen ist (derzeitiger Wohnsitz). Die Ehe wurde geschlossen mit dem Plan, gemeinsam nach Amerika umzusiedeln, es handelt sich also nicht um eine Scheinehe. Auch vor der Ehe gab es keinen gemeinsamen Wohnsitz, keinen gemeinsamen Haushalt etc. (Fernbeziehung). Kann die Ehe annuliert werden, weil faktisch nicht vollzogen?

    Kann die Ehe geschieden werden, ohne dass der Ehepartner persönlich in Deutschland vorstellig wird (Vorsprache bei dt. Gericht/Konsultat in den USA möglich)? Wer trägt die Kosten für die Scheidung (kein Ehevertrag, keine gemeinsamen Kinder, kein gemeinsames Vermögen etc.)? Wie lange dauert ein „einfaches“ Scheidungsverfahren im Schnitt? Muss dazu immer vor einem Gericht „vorgesprochen“ werden?

    Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
    Michaela

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Motiv der Eheschließung auch der Vollzug der Ehe war – es sich damit nicht um eine Scheinehe handelte – ist die Eheannullierung vermutlich nicht möglich.

      Die Scheidung kann ggf. auch in Abwesenheit des Antragsgegners erfolgen.

      Die Kosten für die Scheidung trägt jeder für sich selbst. Der Antragsteller unterliegt dem Anwaltszwang, wodurch hier die hälftigen Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten zu tragen sind. Beruft auch der Antragsgegner einen Anwalt für die persönliche Vertretung im Scheidungsverfahren, muss dieser seine Anwaltskosten zumeist selbst tragen.

      Die Dauer des Scheidungsverfahrens lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie richtet sich stets nach dem vorliegenden Einzelfall und der zu verhandelnden Positionen. Eine einvernehmliche Scheidung ist dabei grundsätzlich schneller vollzogen als ein streitiges Verfahren.

      Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karlheinz sagt:

    Ich bin seit 04.08.2016 mit einer Thailänderin verheiratet.
    Sie ist am 18.06.2016 in Deutschland eingereist.
    Vor der Ehe und auch nach der Eheschliessung fand kein Geschlechtsverkehr statt. Niemals!
    Sie hat mir mitgeteilt, das sie auch zukünftig keinen Verkehr haben möchte.
    Auch erotische Zärtlichkeiten mit der Zunge lehnt sie zukünftig ab!
    Ich vermute sie hat mich nur geheiratet um in Deutschland bleiben/ leben zu können.
    Kann hier die Absicht einer Scheinehe vermutet werden.? dann wäre doch eine Aufhebung möglich ?
    Danke für ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karlheinz,

      es kann eine Scheinehe vermutet werden, wodurch eine Aufhebung der Ehe möglich wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Rechtssicherheit zu erlangen und weitere Schritte zu planen.

      Ihr Scheiung.org-Team

  • Marco sagt:

    Eine Frau heiratet einen Mann, nach 6 Jahren stellt sie aber fest das sie unter Impotenz leidet ( aufgrund psychischer Probleme ). In den 6 Jahren fand kaum Geschlechtsverkehr stat . Das Paar hatte keine Zeit sich näher kennen zulernen da die Frau über kein Aufenthaltserlaubnis verfügte und die Beiden schnell ( nach wenigen Monaten ) geheiratet haben . Ist eine Eheaufhebung in so einem Fall möglich? Welche Beweise wären nötig ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      eine Eheaufhebung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ist keiner der oben genannten Gründe gegeben, ist die Annullierung eher unwahrscheinlich. Stattdessen muss die Eheauflösung dann über eine Ehescheidung erfolgen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Denise sagt:

    Ein Mann heiratet vor knapp einem Jahr eine Frau. Diese ist nur sein „Plan B“ und hat Krebs, Chancen auf Heilung 50:50. Nun ist der Krebses zurückgegangen und der Mann möchte die Ehe annulieren um möglichst schnell zu „Plan A“ ziehen zu können (mit dieser Frau ging er während der Ehe fremd, definitive Kenntnis hiervon hat seine derzeitige Frau nicht, aber sie vermutet es).
    Kann er dies von seiner Seite aus verlangen oder durchsetzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Denise,

      die Aufhebung einer Ehe ist in einem solchen Fall sehr unwahrscheinlich, da eine arglistige Täuschung seitens der Ehefrau nicht zu vermuten ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Corinna sagt:

    Hallo,ich bin eine Scheinehe eingegangen und wurde erwischt und bestraft.Ich bin seit 1993 verheiratet und weiß nicht weiter,wo mein Ehegatte sich aufhält weiß ich leider nicht,was kann ich machen,das ich da rauskomme.Kann ich die Ehe aufheben lassen.Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Corinna,

      waren sich beide Ehegatten bei der Eheschließung darüber einig, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten (= Scheinehe), § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB, kann dies die Aufhebung der Ehe begründen. Die Gerichte entscheiden jedoch in jedem Einzelfall neu. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Franz sagt:

    Hallo, ich habe nach über 25 jähriger Ehe nun den Mutterpass meiner Frau gefunden und festgestell sie hat vor unserer Ehe eine Abtreibung machen lassen die sie mir verschwiegen hat.
    Unter diesen Umständen hätte ich einer Ehe niemals zugestimmt. Ist das eine arglistige Täuschung um die Ehe nun Anulieren zu lassen. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franz,

      ob es sich in diesem Fall um eine arglistige Täuschung handelt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike S. sagt:

    Hallo. Ich habe im Juni 2015 einen Türken geheiratet. Er ist mit dem Visum für Ehegattennachzug im März 2016 nach Deutschland gekommen. Nach und nach hab ich festgestellt das er mich belogen und betrogen hat. Zuerst noch in der Türkei, kaum 2 monate nach der Heirat. Zuletzt in Deutschland im April. Und immer mit der gleichen Frau. Wir haben auch schon seit dem 3.3.16 getrennt geschlafen.
    Er hat am 24.5.16 seine Aufenthaltserlaubnis bekommen und wurde am 25.5.16 von seiner Geliebten „abgeholt“.
    Die ganze Zeit hat er (oder beide) ein falsches Spiel mit mir gespielt.
    Für mich ist sein Verhalten Vortäuschen falscher Tatsachen um den Aufenthalt zu bekommen.
    Sogar grenzt es für mich an eine Scheinehe seinerseits.
    Kann ich die Ehe annulieren lassen?
    Wenn ja, was geschieht dann mit ihm und seiner Aufenthaltserlaubnis??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      es könnte sich hier um einen Härtefall handeln, der eine sofortige Scheidung möglich macht. Allerdings muss dies vor Gericht bewiesen werden. Wie es dann um die Aufenthaltserlaubnis Ihres Mannes steht, können wir nicht sagen, da hier weitere Faktoren eine Rolle spielen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Die Eine sagt:

    vielen Dank für die Resonanz!!!

  • Die Eine sagt:

    Ich habe am 21.06.2015 geheiratet.
    Seit 10 Jahren sind wir zusammen.
    Es ging etliche Male hin und her.
    Auch kurz vor der Ehe zweifelte ich. Tat es dann aber doch um es unter anderem auch meiner Familie recht zu machen. Klingt blöd, ist aber so.
    Wir leben in einer Wohnung. Ich habe ein Zimmer in dem ich moch befinde. Ohne TV.. nur die Decke und ich. Ertrage ihn nicht.
    Was kommt in Frage ?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sollten Sie eine Scheidung in Betracht ziehen, können Sie sich von Ihrem Ehemann trennen und damit in das Trennungsjahr eintreten. Nach Ablauf eines Jahres können Sie den Scheidungsantrag einreichen. Die Ehe annullieren zu lassen, ist nur in den oben genannten Fallkonstellationen möglich. Trifft keine davon auf Ihren Fall zu, so ist die Scheidung in aller Regel unumgänglich, um die Ehe aufzulösen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Serap sagt:

    Hallo, ich habe mich vor 8 Jahren in der Türkei Scheiden lassen, nun wollte ich wieder Heiraten und es wurde mir gesagt das die Scheidung in Deutschland Anerkannt werden muss. Sowit Ich mitbekommen habe, hat mein Ex Man 2011 wieder geheirate. Das Oberlandesgericht hat mir gesagt das Sie nicht sehen können das seine Scheidung Anerkannt worden ist, und der eigentlich nicht hier wieder Heiraten darf, aber bekannte haben mir Berichtet das die Standesamtlich Getraut worden sind.Kan es dran liegen das er die Türkische Staatsbürgerschaft hat und deswegen die Anerkennung nicht machen mußte, und ich die Deutsche hab, und deswegen die Anerkennung machen muß???

    Ich blick nicht mehr durch…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Serap,

      um eine im Ausland vollzogene Scheidung auch in Deutschland anerkennen zu lassen, ist in der Regel eine amtliche Übersetzung des Original-Scheidungsbeschlusses vorzulegen. Um in Deutschland heiraten zu können, muss erwiesen sein, dass keine Ehe vorliegt. Der von ihnen beschriebene Fall bezüglich Ihres wiederverheirateten Ex-Mannes kann von uns nicht nachvollzogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maya sagt:

    Hallo ich bin seit letzter Woche. 6.5.16 verheiratet jetzt erklärt mir mein Mann das sich seine Gefühle für mich verändert haben schon vor der Ehe und das es ein Fehler war zu heiraten! Kann die Ehe nach so kurzer Zeit rückgängig gemacht werden oder muss es die Scheidung sein?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maya,

      wenn eine böswillige Täuschung Ihres Ehemannes vermutlich ausgeschlossen werden kann und auch kein anderer Grund für eine Annulierung gegeben ist, bleibt in aller Regel nur der Scheidungsweg. Fragen Sie im Idealfall einen Rechtsanwalt um Rat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gerd K. sagt:

    Ergänzung zum Kommentar vom 6.5.2016

    Seit 2006 habe ich keinen Kontakt mehr zu meiner Frau
    Theoretisch wurde die Ehe nie vollzogen!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerd,

      wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten (§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB) – davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis -, besteht die Möglichkeit der Eheannulierung im Einzelfall. Wird der Begründung nicht stattgegeben, bleibt zumeist nur, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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