Scheidung im Ausland – Welches Familienrecht ist anzuwenden?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ehepartner im Ausland

Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland

  • Wenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
  • Reagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.
  • Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.

Wie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?

In diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig

Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Auausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.
Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.

Möchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.

Das gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.

Ist dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Scheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht

Das gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.

Müsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.

Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.

Wer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.

Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.

Der im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.

Wenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen
Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.

Reagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.

Ist dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.

In all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.

Etwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.

Welches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.
Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Maßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.

Danach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.

Heiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:

a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.

Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.
Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.

Voraussetzungen für die Scheidung im Ausland

Wenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Knüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.

So ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.

Wie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt

Ist eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • Lars sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich sind beide deutsche Staatsangehoerige und haben in Deutschland 1998 geheiratet. Wir leben beide in China und wollen uns guetlich scheiden lassen.
    Kann uns ein chinesisches Gericht auch scheiden lassen und wird dies von Deutschland anerkannt oder koennen wir die Scheidung bei der Deutschen Botschaft durchfuehren lassen?

  • Dirk sagt:

    Als addendum:
    Wenn in Deutschland geschieden werden muss, wie berechnet man die Kosten? Oft gibt es ja keine Nachweise von Einkommen in 3.Welt Ländern.

  • Dirk sagt:

    Hallo,
    Heirat mit meiner damals dominikanischen Frau, die später eingebürgert wurde, in Deutschland, dann ausgewandert und den Lebensmittelpunkt dort in der DR gehabt.Vor 6 Jahren Trennung und ich zog zurück nach D. Sie blieb mit den Kindern, die jetzt schon erwachsen sind. Wir haben internationale Urkunden ausstellen lassen. Können wir eine einvernehmliche Scheidung ohne mein Beisein dort durchführen lassen?
    Gruss

  • Adam sagt:

    Meine Frau ist russin und ich habe deutschen Pass. Wir leben beide in Deutschland. Wir haben vor 2 Jahren in Dänemark geheiratet und jetzt möchten wir uns scheiden.
    Wo sollen wir uns scheiden? Dänemark oder Deutschland? Wir haben auch in Deutschland bei einem Anwalt/Notar einen Ehevertrag gemacht. wo drin steht jeder behält sein Geld.
    Vielen Dank im Voraus
    LG
    Adam

  • Nadine sagt:

    Hallo,

    meine Schwester hat einen Kanadier kennengelernt, lebt nun das 2. Jahr dort und ist mitlerweile Verheiratet. Heute hat sie mir mitgeteilt das sie sich Scheiden lassen wollen. Im Moment weiß sie nicht wo sie Anfangen soll, sie hat dort niemanden wo sie hin kann und eine eigene Wohnung kann sie sich nicht leisten. Wenn sie könnte, würde sie sofort Ihre Sachen zusmmenpacken und zurück kommen und alles von hier aus regeln. Jedoch weiß sie nicht ob das geht und welche Kosten da auf sie zukommen würdeb. Sie möchte das alles so schnell wie möglich hinter sich bringen.

    Haben Sie einen Tipp für mich, denn ich meiner Schwester weiter geben kann?

    Danke & freundliche Grüße
    Nadine

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      ein Anwalt kann prüfen, welche Zuständigkeiten bestehen und welche Kosten im Einzelfall entstehen könnten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • ABDU sagt:

    Guten Tag,

    meine Ehefrau und ich sind deutsche und besitzten auch die marokkanische Staatsangehörigkeit.
    Wir haben in Marokko im 2012 geheiratet und haben zwei Kinder, die in Deutschland geboren sind, und wir leben momentan in Deutschland.
    Wir wollen die Scheidung in Marokko machen, da das wenig Zeit und Geld uns kostet.
    Wird diese Scheidung in Deutschland anerkannt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Abdu,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welches Gericht im Falle einer Scheidung zuständig wäre und welches Familienrecht Anwendung finden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • SammyS sagt:

    Hallo,
    Ich bin Australier, meine Frau Kanadierin, wir leben in Deutschland. I möchte mich in Australien scheiden lassen (als Australier habe ich das Recht). Wird diese Scheidung in Deutschland annerkant?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo SammyS,

      in der Regel können im Ausland durchgeführte Scheidungen auch in Deutschland anerkannt werden, sofern entsprechende Nachweise (z. B. Scheidungsurteil mit Apostille) erbracht werden – und sofern die Ehe hierzulande ebenfalls registriert war. Welche Nachweise in Ihrem Einzelfall benötigt werden, können Sie bei der zuständigen Stelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra sagt:

    Hallo,

    wir sind seit 20 Jahren verheiratet (Zugewinngemeinschaft) und leben seit 15 Jahren in Holland. Wir lassen uns gerade scheiden via einem Mediator. Welches Scheidungsrecht ist gueltig?
    mfg

  • Nicole sagt:

    Ich habe 2016 in Tunesien geheiratet..mein Nochmann lebt dort und hat keine Chance nach Deutschland zu kommen . Ich möchte mich von ihm scheiden lassen .wie muss ich vorgehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      bitte wenden Sie sich für eine Beratung bezüglich einer Scheidung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Allano sagt:

    hallo,

    ich bin deutscher geheiratet mit einer jordanierin in Jordanien nach jordanischem Recht. mit der jordanische Eheschließung ist Sie nach Deutschen mit einer Familienzusammenführung Visum gekommen. Nch 2.5 Jahren sind wir verblieben uns zu trennen Sie hat Deutschland verlassen und wir sind verblieben uns in Jordanien scheiden lassen da wir in Deutschland nicht geheiratet haben. Nun neue FRau auch aus Jordanien nach jordanischem Recht geheiratet. seit 2 Jahren warten wir auf das Visum zur Familienzusammenführung. Nun hängt das Visum von der Ausländerbehörde die die Anerkennung unsere jordanische Scheidung beim Oberlandesgericht verlangt. OLG will nicht anerkennen weil privat Scheidung. Ex Frau seit 3 Jahre in jordanien verheiratet und kein ende in Sicht. Ich habe 2 Anwälte beauftragt mit dem OLG zu klären leider ohne Erfolg. bitte helfen Sie mir ich weiss nicht wie es weitergehen soll. meine Frau ist schwanger nicht mal Besucher Visum bekommt Sie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Allano,

      wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich für die Suche nach möglichen Lösungsansätzen an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sahra sagt:

    Guten Tag liebes Scheidung.org-Team,
    mein Freund ist Sri Lankaner und seit 25 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet. Geheiratet haben sie in Deutschland, einen gemeinsamen erwachsenen Sohn haben sie auch. Ende Dezember 2017 ist er aus deren gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Er lebt seit dem in Sri Lanka. Er behauptet nach einem Trennungsjahr wäre die Scheidung automatisch vollzogen, wenn er sich nicht mehr bei ihr sehen lassen würde. Seine Frau hat angeblich im Januar 2018 die Scheidung eingereicht. Ich zweifle dieses stark an. Für einen Scheidungstermin müsste er doch in Deutschland zum Anwaltstermin erscheinen? Vielen Dank für eine Einschätzung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sahra,

      über die Scheidung kann in Deutschland nur vor einem Gericht entschieden werden. Bei dem gerichtlichen Scheidungstermin besteht in aller Regel Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten (Ausnahmen möglich). Anwaltszwang besteht für den Antragsgegner hingegen regelmäßig nicht, sofern er dem Scheidungsantrag zustimmt und seinerseits keine eigenen Anträge stellen möchte. Empfehlenswert ist der anwaltliche Rat im Rahmen eines Gesprächs dennoch.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Peter sagt:

    Guten Tag liebes Scheidung.org-Team,

    Wie steht es denn im Falle einer im Ausland geschlossenen (Kanada) und im Ausland geschiedenen (USA) Ehe zwischen einem Deutschen und einer Ausländerin? Die Ehe wurde nie beim Standesamt in Deutschland eingetragen, da die Ehegatten nicht in Deutschland ansässig waren. Allerdings ist der Deutsche Ehegatte (schon lange) beim Einwohnermeldeamt als verheiratet gemeldet und lebt seit kurzem wieder in Deutschland.

    Stimmt es in diesem Falle, dass der Deutsche Ehegatte zunächst die Ehe beim Standesamt eintragen um dann die Scheidung anerkennen zu lassen? Oder spielt das in diesem Fall keine Rolle, da die Ehe nie beim Standesamt eingetragen wurde? Würde das Einwohnermeldeamt die amerikanische Scheidungsurkunde anerkennen? Es hatte damals die kanadische Heiratsurkunde ohne Probleme anerkannt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    Peter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      eine Scheidungsanerkennung in Deutschland ist in der Regel nur erforderlich, wenn die betreffende Ehe auch hierzulande eingetragen wurde. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stephanie sagt:

    Meine deutsche Schwester hat in Namibia geheiratet und hat zwei Kinder. Sie will sich nun von Ihrem namibianischen Mann scheiden lassen, da er sie die letzten 10 Jahre grausam mental behandelt hat, ihr keinen Unterhalt gibt und ihr fremd gegangen ist. Kann sie ohne sein Einverständnis mit den Kindern nach Deutschland und sich von hier aus scheiden lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephanie,

      leider sind uns die rechtlichen Voraussetzungen in Namibia diesbezüglich nicht bekannt. Zudem ist der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland in aller Regel an Aufenthaltsberechtigungen gebunden (Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeit, Duldung u. a.). Raten Sie Ihrer Schwester ggf. zum Besuch bei einem Anwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christina sagt:

    Guten Tag,

    Ich (deusche Staatsbuergerin) lebe seit vielen Jahren in Costa Rica, war in dieser Zeit mit einem Costa Rikaner verheiratet, sowohl Heirat als auch einvernehmliche Scheidung erfolgten in Costa Rica. Wohnsitz war und ist fuer uns beide immer noch Costa Rica.
    Muss ich ernsthaft die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, auch wenn wir nie irgendwelche Papiere fuer die Heirat in Deutschland eingereicht haben?
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,

      in der Regel ist die Anerkennung der Scheidung in Deutschland nur dann erforderlich, wenn zuvor auch die ursprüngliche Ehe dort anerkannt wurde.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo,
    Meine Frau ist Iranerin, ich bin Deutscher, geheirated haben wir in der Türkei, wir leben beide in England, die Ehe ist in Deutschland registriert, ich bin noch in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet.
    Ich strebe eine schnelle Scheidung an, wir leben zusammen, (noch) nicht getrennt, daher scheint eine Scheidung in der Türkei einfacher und evtl. die einzige Möglichkeit zu sein. Gibt es Vorteile einer Scheidung in Deutschland, wenn dies rechtlich überhaupt geht?
    Eigentumslage, Güterstand usw. kann soweit ich gelesen habe entweder nach dem Recht in Deutschland, Iran, England oder Türkei geregelt werden, gibt es hier auch Vorteile bei deutscher Scheidung, bei klarer Trennung (Eigentum, Grundbucheintrag und Schulden alle in meinem Namen)?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Vor- und Nachteile sich aus einer Scheidung in Deutschland oder der Türkei in Ihrem Fall ergeben können. Für eine genaue Bewertung ist sicherlich auch der jeweilige Einzelfall zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karina sagt:

    Hallo,

    Wir sind 1993 als Familie nach Australien ausgewandert. Unsere Ehe wurde 1973 in Deutschland geschlossen und 2010 in Australien geschieden, wir sind beide noch deutsche Staatsangehörige. In dem Glauben, das damit alles seine Ordnung hat, haben wir beide wieder in Australien geheiratet. Mein Ex-Mann hat schon das Rentenalter erreicht und bezieht von Deutschland seine Altersrente. Ich muss für meine Regelsaltersrente noch bis zum 1.1.2020 warten. In diesem Zusammenhang habe ich erfahren, das unser australische Scheidung in Deutschland nicht rechtsgültig ist. Kann ich nach der Anerkennung in Deutschland auch den Versorgungsausgleich beanspruchen da ich wegen der 3 Kinder nur eine kleine Rente bekomme. Kann ich diesen Anspruch auch erheben, wenn ich mit Abzügen nach meinem 63 Lebensjahr Antrag auf die Rente stelle. weiterhin möchte ich wissen, ob die übersetzte Scheidungsurkunde beim Konsulat in Australien beglaubigt werden muss und ob die Orginalurkunde (divorce order) eine Apostille haben muss.

    Vielen Dank fuer Antworten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karina,

      häufig bedarf es einer Apostille. Diese Frage kann das deutsche Konsulat vor Ort jedoch besser klären, da uns an dieser Stelle nicht sämtliche landesspezifische Bestimmungen bekannt sind.

      Zum Versorgungsausgleich: Im Einzelfall kann auch bei einer Anerkennung ein Anspruch auf Versorgungsausgleich entstehen. Ob dies in Ihrem Fall ebenso denkbar wäre, kann Ihnen ein Anwalt erläutern. Die rechtliche Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Robert sagt:

    Guten Abend
    Ich habe da mal eine Frage. Ich habe 1994 Standesamtlich In Ungarn eine Ungarin Geheiratet, ich selber bin Deutscher. Kann ich mich nach dem Ungarischen Recht in Deutschland oder Ungarn Scheiden Lassen ? Wir sind 23 Jahre in Deutschland Verheiratet. Sie hat immer noch die Ungarische Nationalität. Danke Robert

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Robert,

      innerhalb der EU besteht in der Regel Wahlrecht bezüglich des anzuwendenden Familienrechts (für EU-Bürger). Zuständig ist dabei das Familiengericht, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten bzw. der Antragsteller leben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um klären zu lassen, welche Rechtsanwendung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jessica sagt:

    Hallo,

    ich konnte leider bis jetzt noch keine Information von anderen Personen finden die eine gleiche Situation haben wie ich. Also, ich bin Deutsche und mein Mann Amerikaner. 2011 sind wir beide nach Sri Lanka gezogen und haben in 2013 auch hier geheiratet, also zu keinem Punkt lebten wir beide in Deutschland zusammen. Nach ca. 4 Monaten haben wir entschieden das es leider nicht klappt und er ist nach Qatar gezogen und wohnt immer noch dort. Wir sind schon ca. 4 Jahren getrennt und ich hab erfahren das er auch schon wider geheiratet hat ohne eine Scheidung. Somit wollte ich wissen ob es moeglich ist das ich meine Scheidung in Deutschland einreichen kann auch wenn ich nicht mehr dort wohne und im Ausland geheiratet hab?

    Freue mich auf Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessica,

      eine Scheidung in Deutschland ist in der Regel nur dann vonnöten, wenn die Ehe hierzulande auch anerkannt und registriert wurde. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um klären zu lassen, ob eine Scheidung in Sri Lanka, Amerika oder ggf. Deutschland möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lina sagt:

    Guten TAg,
    ich (Deutsche) bin seit Juli mit einem senegalesichen Staatsbürger verheiratet.
    Die Ehe wurde in Italien geschlossen, dort lebt mein Mann. Er hat eine Duldung in Italien, und keine Freizügigkeit in der EU. Ich lebe in Dtl, wir haben eien Fernbeziehung geführt.
    Leider will er die Scheidung. Welches Gericht ist zuständig, wie geht man vor, mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
    Vielen Dank und viele gRüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lina,

      innerhalb der EU besteht in der Regel Wahlrecht bezüglich des anzuwendenden Familienrechts. Zuständig ist zumeist das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller dauerhaft wohnt. Welche Kosten, Ansprüche und Zuständigkeiten sich in Ihrem Fall ergeben können, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Shem sagt:

    Hallo,
    mein Freund hat seine letztes Jahr in New York geheiratet, ist seit 09/16 aber wieder getrennt und er lebt seit 2016 in Deutschland und sie in Abu Dhabi. Sie sind schon 1 Jahr getrennt was ich bezeugen kann da ich seit einem Jahr mit ihm zusammen bin. Nun ist meine Frage. Er will sich scheiden lassen, jedoch wissen wir nicht genau wie wir es machen sollen. Er hat keinen Kontakt mehr zu ihr, aber zu Freunden die Sie kennen und wissen wo sie arbeitet. Wie lässt er sich kostengünstig am besten Scheiden ??
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Shem,

      bitte raten Sie Ihrem Freund zum besuch bei einem Anwalt. Hier ist leider nicht ersichtlich, ob eine Scheidung hierzulande überhaupt möglich ist. Dies ist auch abhängig davon, ob die Ehe in Deutschland anerkannt wurde.

      Ihr Scheidung.org-Team

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