Wann ist die Scheidung in Abwesenheit eines Partners möglich?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Scheidung in Abwesenheit

Im Rahmen einer Scheidung müssen die Ehegatten in der Regel vor dem Familiengericht persönlich angehört werden. Bei dem vom Familiengericht festgesetzten Termin müssen wichtige Punkte geklärt werden, unter anderem, seit wann die Beteiligten verheiratet sind, zu welchem Zeitpunkt die Trennung voneinander stattfand und ob beide die Ehe für gescheitert halten oder ob sie sich vorstellen können, diese fortzuführen. Wie verhält es sich jedoch, wenn einer der Partner nicht anwesend ist? Kann einer der Partner die Scheidung in Abwesenheit des anderen Partners vollziehen? Wann ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung in Abwesenheit

  • Bei einer binationalen Ehe, bei der einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann der Rechtsanwalt erreichen, dass der im Ausland lebende Partner für die Scheidung nicht extra nach Deutschland kommen muss. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Partner schon mindestens drei Jahre getrennt leben.
  • In der Regel akzeptiert das Familiengericht darüber hinaus eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners, wenn der abwesende Partner mehrfach unentschuldigt nicht bei Gericht erscheint oder ausdrücklich zu verstehen gibt, nicht aussagebereit zu sein.
  • Damit die Scheidung erfolgreich vollzogen werden kann, muss eine Anhörung stattfinden. Befinden sich die Ehepartner im Ausland, können sie vor der Deutschen Botschaft in dem Staat angehört werden, in dem sie sich befinden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung in Abwesenheit erhalten Sie im Folgenden.

Ist die Scheidung in Abwesenheit eines Partners möglich?

Scheidung in Abwesenheit eines im Ausland lebenden Partners

Wann ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?
Wann ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?

Nachdem die Ehegatten angehört wurden und die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen, erlässt das Gericht den Beschluss, durch den die Ehe geschieden ist. Es ist außerdem möglich zu klären, ob der Versorgungsausgleich entsprechend des gerichtlichen Entwurfs durchgeführt wird und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Zwar sieht das Familiengericht vor, dass beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen, aber es gibt Ausnahmefälle, die die Abwesenheit eines der Eheleute erlauben.

Bei einer binationalen Ehe, bei der einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann der Rechtsanwalt erreichen, dass der im Ausland lebende Partner für die Scheidung nicht extra nach Deutschland kommen muss. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Ehepartner schon seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Ist die Trennungszeit kürzer, ist eine persönliche Anhörung vor einer deutschen Botschaft möglich und eine Reise nach Deutschland ist verzichtbar.

Eine Scheidung in Abwesenheit des im Ausland lebenden Partners ist zwar möglich, jedoch muss der abwesende Partner Kenntnis von der Scheidung und die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Lebt einer der Ehepartner im Ausland, werden die vom Gericht versandten Schreiben oft übersetzt und unter Einschaltung ausländischer Behörden und Gerichte förmlich zugestellt. Dies könnte unter Umständen zu erheblichen Verzögerungen führen.

Scheidung in Abwesenheit eines unerreichbaren Partners

In der Regel ist eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners nicht möglich, wenn dieser einfach schwer zu erreichen ist. Der Ehepartner, der an einer Scheidung interessiert ist, muss nachweisen, dass der Ehegatte, der nicht angehört werden kann, unbekannten Aufenthalts ist, also nachweislich unerreichbar.

Eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners wird darüber hinaus in der Regel vom Familiengericht akzeptiert, wenn der abwesende Partner mehrfach unentschuldigt nicht bei Gericht erscheint oder explizit zu erkennen gibt, nicht aussagebereit zu sein.

Kann eine Scheidung in Abwesenheit beider Partner vollzogen werden?

Ist eine Scheidung in Abwesenheit beider Partner möglich?
Ist eine Scheidung in Abwesenheit beider Partner möglich?

Damit eine Scheidung vollzogen werden kann, ist eine Anhörung grundsätzlich zwingend erforderlich.

Wenn sich beide Partner im Ausland befinden, müssen die Ehegatten unter Umständen nicht für den Scheidungstermin nach Deutschland einreisen, sondern sie können das zuständige deutsche Amtsgericht darum bitten, dass sie vor der Deutschen Botschaft des ausländischen Staates, in dem sie sich aufhalten, angehört werden.

Die Niederschrift über die erfolgte Anhörung wird anschließend zum Gericht nach Deutschland geschickt.

Bei einvernehmlichen Ehescheidungen der Ehepartner, die sich im Ausland befinden, kann die Ehe auch in Abwesenheit eines Partners geschieden werden. Es ist ratsam, dafür einen Scheidungsanwalt zu konsultieren.

Eine Scheidung kann in Deutschland nicht online vollzogen werden.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • Stephanie sagt:

    Guten morgen. Wenn ich die Scheidung einreiche und mir einen Anwalt nehme, reicht das dann wenn er mich vor Ort vertritt und ich nicht dabei sein muss. Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage dieser Person nochmal gegenüber zu treten . Danke

  • S. sagt:

    Guten Tag, wenn beide Ehepartnee einverstanden sind und bald der scheidungstermin vorliegt, einer der Ehepartner mittlerweile ins Ausland gezogen ist, muss dieser unbedingt vor Gericht erscheinen oder kann er sich vertreten lassen oder bei der botschaft anhoeren lassen. Vielen dank fuer eine Antwort
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo S.,

      in aller Regel besteht beim Scheidungstermin Anwesenheitspflicht. Ausnahmen sind (insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise) möglich. Die Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gericht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maria sagt:

    Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich haben am 10. 10 einen Scheidungstermin. Wir wohnen 440 km von einander entfernt und er hat die Scheidung bei sich eingereicht. Ich bin mit der Trennung einverstanden. Muss ich dabei sein?. Ich will nicht hinfahren. Danke für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      wie Sie der Ladung des Gerichts entnehmen können, besteht im Scheidungstermin für alle Beteiligten regelmäßig Anwesenheitspflicht (Ausnahmen nur in extremen Sonderfällen denkbar). In Abwesenheit eines Ehegatten ist die Scheidung in aller Regel nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elisabeth sagt:

    Hallo. Ich habe Probleme mit Nerven wegen der Trennung. Die Scheidung an sich sehe ich als extreme Belastung. Kann ich mich durch Anwalt vertreten lassen? Vielen Dank voraus für Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elisabeth,

      Sie können sich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von einem Anwalt vertreten lassen. Schauen Sie sich ggf. an Ihrem Wohnort nach einem Anwalt für Familienrecht um, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Biene sagt:

    Mein Freund ist sein 12 Jahren von seiner Frau getrennt sie ist nicht aufzufinden was ist wenn sie bei offensichtliche Zustellung auch nicht zufinden ist wie geht dann die Scheidung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Biene,

      bei der öffentlichen Zustellung muss der Betroffene nicht mehr aufgefunden werden. Die Mitteilung ergeht in diesem Falle nämlich nicht an die Person direkt, sondern wird in irgendeiner Form veröffentlicht. So erhält der Betroffene die theoretische Möglichkeit, von dem Sachverhalt Kenntnis zu erlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Renate sagt:

    Guten Morgen,
    ich habe eine einvernehmliche Scheidung eingereicht. Der Scheidungstermin war für 25.03.2020 angesetzt und wurde jetzt weg. der Pandemie aufgehoben. Ein neuer Termin wird anberaumt, sobald die überschaubarer erscheint. Das kann ja noch lange dauern. Wäre hier eine Scheidung in Abwesenheit beider Parteien denkbar?
    Danke und freundliche Grüße
    Renate

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Renate,

      bislang ist ein solcher Vorgang auf Grundlage der Pandemie nicht vorgesehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela sagt:

    Guten Abend,

    ich bin mit einem australischen Staatsbürger verheiratet. Seit Juli letzten Jahres ist er vermutlich zurück nach Australien gegangen und ist nicht auffindbar, inwiefern ist eine Scheidung in Abwesenheit in diesem Fall möglich?

    lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung an Ihren Anwalt. Dieser kann Ihnen erläutern, wie in solchen Fällen vorgegangen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • friedhelm sagt:

    bin circa 2 1/2 jahre separat von meiner frau in australien , was habe ich darunter zu verstehen? habe in germany geheiratet , nach welchem recht werde ich geschieden , und kann ich unterhalt von meiner frau einforden ? regards friedo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Friedhelm,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Zuständigkeiten, des anzuwendenden Rechts sowie Ihren Ansprüchen im Einzelfall an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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