Kinder, ehemalige Ehepartner, im Zuge von Trennung und Scheidung können regelmäßig unterschiedliche Unterhaltspflichten bestehen. Je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen können die Unterhaltszahlungen an Kind und Ex teils hoch ausfallen und das eigene Einkommen schmälern. Um der vermeintlichen Ungerechtigkeit zu entfliehen, wird der eine oder andere kreativ: Armrechnen, Vollzeitjob zum Teilzeitjob herunterschrauben – zumindest offiziell, oder aber die Unterhaltsflucht ins Ausland. Doch kommen Zahlungsunwillige damit wirklich durch?
Das Wichtigste in Kürze: Unterhaltsflucht ins Ausland
- Sich durch Unterhaltsflucht ins Ausland der eigenen Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zu entziehen, ist in immer weniger Ländern möglich.
- Zahlreiche Regelungen und Übereinkommen sollen derlei Unterhaltspflichtverletzungen zunehmend unterbinden.
- Betroffene Unterhaltsberechtigte in Deutschland können einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Justiz stellen, das bei der grenzübergreifenden Unterhaltsdurchsetzung – zumeist gebührenfrei – unterstützt.
- Unterhaltsflüchtige können zudem auch strafrechtlich belangt werden: Die mutwillige Verletzung der Unterhaltsverpflichtung ist gemäß § 170 StGB in Deutschland unter Strafe gestellt.
Ausführliche Informationen zur Unterhaltsflucht und den möglichen Folgen erhalten Sie im Folgenden.
Bundesamt für Justiz: Hilfe bei der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung
Unterhaltflucht ins Ausland: Zahlreiche Regelungen machen es Schuldnern schwer

Zumeist sind minderjährige Kinder die Leidtragenden von Unterhaltspflichtverletzungen. Doch egal auf welchem Wege sich ein Unterhaltspflichtiger auch immer aus der Affäre zu ziehen versucht, weil er die Zahlungen als ungerecht empfindet: Behörden und Justiz haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Möglichkeiten installiert, um den betroffenen Unterhaltsberechtigten zu helfen.
Neben der Möglichkeit, Unterhalt auf Basis eines fiktiven Einkommens zu berechnen, können bei Unterhaltsflucht ins Ausland verschiedene multilaterale Regelungen und Übereinkommen Zahlungsmuffeln einen Strich durch die Rechnung machen:
- das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG; Grundlage für den Ablauf innerhalb Deutschlands)
- die EG-Unterhaltsverordnung (Grundlage innerhalb der EU)
- das UN-Unterhaltsübereinkommen aus dem Jahre 1956 (weltweit mit unterzeichnenden Staaten) sowie
- das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (weltweit mit unterzeichnenden Staaten)
Aber wie können sich Betroffene gegen Unterhaltsflucht wehren?

Das größte Problem der grenzübergreifenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stellt die Gemengelage unterschiedlichster landesrechtlicher Fragen dar. Eine Vereinfachung der Prozesse wurde jedoch durch gemeinsame gesetzliche Grundlagen und Abkommen erzielt. Hat ein Schuldner Unterhaltsflucht ins Ausland begangen, so können sich die Betroffenen an die zuständigen Behörden ihres Landes wenden und so Unterstützung bei der Unterhaltsforderung erhalten.
So gehen Sie vor, wenn der Schuldner Unterhaltsflucht ins Ausland begangen hat, um die Zahlungen zu umgehen:
In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig für die grenzübergreifende Unterhaltsdurchsetzung. Hier können Betroffene einen Antrag auf Prüfung und Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche stellen. Das Bundesamt übernimmt dann die Prüfung des Falles, macht den Unterhaltsflüchtigen ggf. ausfindig, begutachtet dessen Einkommensverhältnisse und leitet – sofern durchsetzbar – die Unterhaltsforderung weiter. Sind die Ansprüche tituliert, können diese auch zwangsweise gegen den Schuldner durchgesetzt werden. Sich durch Unterhaltsflucht den Leistungen zu entziehen, ist also gar nicht mehr so einfach.
Staatenliste der erfassten Länder: Die Luft wird dünn für Zahlungsmuffel
Durch die verschiedenen Übereinkommen kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag in zahlreichen Ländern gegen Unterhaltsschuldner vorgehen. Viele Länder, die sich für Unterhaltsflucht noch eignen, gibt es nicht mehr. Im Folgenden finden Sie die Staaten, in denen durch Übereinkommen und Verordnungen die grenzübergreifende Unterhaltsdurchsetzung möglich ist (Quelle: Bundesamt für Justiz, Stand August 2018):
anwendbare Regelung | Staaten |
---|---|
EG-Unterhaltsverordnung | Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern |
UN-Unterhaltsübereinkommen 1956 | Algerien, Argentinien, Australien, Barbados, Burkina Faso, Chile, China (Taiwan), Ecuador, Guatemala, Haiti, Heiliger Stuhl (Vatikanstaat), Israel, Kap Verde, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Liberia, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Republik Moldau, Monaco, Neuseeland, Niger, Pakistan, Schweiz, Serbien, Seychellen, Sri Lanka, Suriname, Tunesien, Uruguay, Zentralafrikanische Republik |
Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 | Albanien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Montenegro, Norwegen, Türkei, Ukraine, USA, Weißrussland |
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit | Kanada (ausgenommen: Quebec, Nunavut) |
Achtung: Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland strafbar!

Die Verletzung einer bestehenden Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar:
- Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So ein Blödsinn – Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbar?
Theoretisch vielleicht. In der Praxis ist es so, dass ich als Alleinerziehende meine drei Kinder ohne Hilfen und ohne Unterhaltszahlungen seit erziehe. Der Vater hat bereits für den ersten Sohn aus der ersten Ehe grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen geleistet. Und er tat dies auch für die weiteren Kinder Nummer 2, 3 und 4 nicht. Der Strafrichter am AG Ludwigshafen am Rhein erkannte drei gekauften Handys innerhalb von 10 Jahren Unterhaltspflichtverletzung (sprich 0,00 EUR) als Unterhaltszahlung an.
Eine riesengroße dreckige Sauerei, was hier in Deutschland super gut läuft, wenn man Bescheid weiss, weil man ein Verbrecher ist. Wie mein Ex-Partner und Vater meiner drei Kinder eben auch.
grundsätzlich ist Unterhaltspflicht. Aber wann verfolgt Deutschland Frauen die sich aus Absicht schwängern lassen damit sie nicht arbeiten müssen ? Genug Damen erlebt.. Und wieso wird versucht dem Vater mit Einkommen unterhalb des Selbstbehalt die Hose auszuziehen. Auch Frauen können MIT Kinder arbeiten wenn der Mann keinen Job bekommt. Sie können z.B. den Vater als Babysitter einsetzen. Die Unterhaltsregeln steigen wegen Inflation, beim Zahlungspflichten steigt aber kein Einkommen …. Na so was…Der Wille zur friedlichen Regelung fehlt in DE total.