Erlischt die Krankenversicherung nach Scheidung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Headerbild Krankenversicherung nach Scheidung

Neben Auseinandersetzungen zum Vermögen bringt eine Scheidung auch zahlreiche Folgesachen mit sich, die sich auf die Gesundheits- und Altersvorsorge beziehen. In einer Ehe können Ehegatten und Kinder etwa von einer Familienversicherung profitieren. Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können beitragsfrei in die gesetzliche Krankenkasse ihres Ehegatten eintreten. Doch was geschieht mit der Krankenversicherung nach der Scheidung? Besonders ohne eigenes Einkommen haben viele Furcht vor fehlenden Versicherungsleistungen.

Das Wichtigste zur Krankenversicherung nach einer Scheidung in Kürze

  • Ist die Ehe offiziell geschieden, dann erlischt die Familienversicherung.
  • Einer solchen Auflösung folgt im Normalfall der Übergang in eine kündbare Weiterversicherung.
  • Kinder bleiben in der Regel bei einem Elternteil familienversichert.

Mehr zur Krankenversicherung nach einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

So sind Sie nach der Trennung versichert

Erlischt die Krankenversicherung bei rechtskräftiger Scheidung?

Krankenversicherung: Bei Scheidung bleibt eine Familienversicherung nicht für alle bestehen.
Krankenversicherung: Bei Scheidung bleibt eine Familienversicherung nicht für alle bestehen.

Ehegatten können grundsätzlich nur dann von der Familienversicherung profitieren, wenn diese selbst keiner Beschäftigung nachgehen, die sozialversicherungspflichtig ist, und der Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Fall kann die beitragsfreie Mitversicherung aufgrund des Ehestandes beantragt werden.

Da die Voraussetzung an den Bestand der Ehe geknüpft ist, erlischt eine solche Familienversicherung für den Ehegatten immer dann, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden wurde – nicht schon bei Trennung. Mit der Aufhebung der Stellung als Ehegatte erlischt mithin auch die Mitversicherung.

Hiernach tritt seit Januar 2013 dann automatisch eine freiwillige Weiterversicherung ein, die eine Austrittsoption bereitstellt. Will der nicht mehr Familienversicherte einen anderen Versicherer suchen, kann er die freiwillige Weiterversicherung einfach auflösen.

Für gemeinsame Kinder, die ebenfalls in der Familienversicherung gemeldet sind, gilt dies hingegen nicht. Diese bleiben grundsätzlich auch weiterhin bei dem Elternteil familienversichert. Die Krankenversicherung der Scheidungskinder erlischt also nicht durch die Eheaufhebung.

Der mitversicherte Ehegatte muss sich nach Rechtskraft der Scheidung bei einer Krankenversicherung neu melden. Er kann dabei jedoch auch in derselben Krankenversicherung bleiben wie bisher – nur alleinversichert. Die Versicherer sind dazu verpflichtet, den Betroffenen aufzunehmen, sofern dieser innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft einen entsprechenden Antrag stellt.

Neue Krankenversicherung nach Scheidung – Wer zahlt?

Krankenversicherung bei Scheidung: Eine erwerbslose Hausfrau muss einen eigenen Versicherungsschutz gewährleisten.
Krankenversicherung bei Scheidung: Eine erwerbslose Hausfrau muss einen eigenen Versicherungsschutz gewährleisten.

Für die Neuanmeldung bei einer Krankenversicherung entstehen nach der Scheidung zusätzliche Kosten für den vormals Familienversicherten, da er sich nunmehr selbst versichern muss. Die Kosten für eine freiwillige Versicherung können mitunter hoch sein. Doch wie soll ein nicht Erwerbstätiger diese Mehrkosten tragen?

Grundsätzlich fallen auch die Krankenkassenkosten unter die Unterhaltspflicht. Ist der ehemalige Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet und leistungsfähig, so muss dieser in der Regel auch die Krankenversicherung nach der Scheidung zahlen (Krankenvorsorgeunterhalt).

Für Personen, die selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ändert sich bei der Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung nichts. Sie führen weiterhin selbst Krankenversicherungsbeiträge an den eigenen Versicherer ab. Personen ohne Einkommen können ggf. auch eine geringfügige Beschäftigung oberhalb von 450 Euro aufnehmen, um so sozial- und krankenversichert zu sein.

Private Krankenversicherung nach Scheidung – Brauchen Ehefrau/-mann und Kinder neue Versicherer?

Die Krankenversicherung der Kinder bleibt bei Scheidung unberührt von den Regelungen.
Die Krankenversicherung der Kinder bleibt bei Scheidung unberührt von den Regelungen.

Auch eine private Krankenversicherung kann bei Scheidung zu höheren Kosten und Veränderungen führen. Dies geschieht immer dann, wenn einer der Ehegatten als Beamter privatversichert war und der andere über diesen einen Beihilfeanspruch bezüglich der Gesundheitsausgaben hatte.

Bei Scheidung erlischt dieser Zugriff auf den Beihilfeanspruch, sodass der nicht beschäftigte Versicherungspflichtige sich voll versichern muss. Ein zusätzliches Problem dabei: Der Wechsel aus der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ist dann nur möglich, wenn der nicht berufstätige Partner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

Ein weiteres Manko: Ist der mitversicherte Partner zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 55 Jahre oder älter, kann er unter keinen Umständen mehr aus der privaten Krankenversicherung wechseln. Auch nach der Scheidung muss er bei dem Anbieter bleiben. Die Aufnahme in eine gesetzlichen Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Im Herbst 2018 wird ein BGH-Urteil erwartet, das sich der Frage der Wirksamkeit von Beitragserhöhungen bei privaten Krankenversicherern in den letzten Jahren widmet. Hier können sich im Einzelfall Ansprüche auf Beitragsrückerstattung ergeben, die sich auf potentiell unwirksame Erhöhungen beziehen. Zwar bedeutete ein entsprechendes BGH-Urteil noch nicht, dass automatisch alle betroffenen Versicherten umgehend auf Beitragsrückerstattungen freuen können, es erhöht jedoch in ähnlichen Fällen die Chancen auf einen erfolgreichen Klageweg gegen die Versicherer. Ob sich die Rückerstattung von zu viel gezahlten Beitragssätzen auch im Falle der Scheidung in die Vermögensteilung aufzunehmen ist, würde sich dann am jeweiligen Einzelfall zeigen müssen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Sandra sagt:

    Meine Eltern haben sich scheiden lassen und sind beide im Rentenalter. Meine Mutter bezieht eine Rente plus Grundsicherung von insgesamt 1190, 08 Euro. Sie zahlt davon ihren gesamten Unterhalt und Miete selbst, nur wenn die Nebenkosten zu hoch werden springt das Sozialamt ein. Seit Jahren zahlt sie fast 250 Euro Krankenkassenbeitrag (inkl Pflegeversicherung) selbst, was mir bei ihrer finanziellen Situation sehr hoch erscheint. Sie begründet es damit dass sie durch die Scheidung alleine zahlen müsse. Würde sie weniger bezahlen, bekäme sie auch weniger vom „Amt“. Ist das korrekt, oder hat sie etwas falsch verstanden und es wäre ratsam bei der Krankenkasse / Amt nachzuforschen?

  • Miriam sagt:

    Nach der Scheidung 2019/2020 bekam der geschiedene Mann eine recht hohe Rückerstattung, die jetzt dazu führt, dass ich knapp 200 € Krankenkassenbeiträge für 2019 nachzahlen muss. Er war Alleinverdiener, privat versichert, wir wurden bis 2019 gemeinsam veranlagt. Irgendeine Chance, diese Nachzahlung zu umgehen? Er hat die Scheidungskosten abgesetzt. Von der Scheidung habe ich profitiert, ja. Von der Nachzahlung nicht. Frage nur, weil meine Tochter und ich wenig Geld haben.

  • Claudia sagt:

    Ich würde dringend Hilfe brauchen. Wir haben eine einvernämliche Scheidung in Aussicht und ich arbeite seit 10 Jahren aufgrund besonderer Umstände nicht. DIe Frage ist, wenn ich mich scheiden lasse, wie komme ich zu einer Versicherung, bzw. wie soll ich diese bezahlen. Ich habe vor wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, aber diese Arbeit muss doch erst mal gefunden werden und bin ich dann bis dahin nicht versichert?

  • Carsten sagt:

    Hallo zusammen,
    meine Freundin war bis 2018 bei einer privaten Krankenkasse über ihren Ex Mann versichert. Seit der Scheidung in dem Jahr ist sie immer noch in der privaten Krankenversicherung obwohl sie nicht selbständig ist, sondern auf 450 € Basis bis 2020 gearbeitet hat und seit 2020 in Vollzeit arbeitet. Hätte die private Krankenversicherung ihr nicht kündigen müssen bzw. hätte sie doch gar nicht versichern dürfen? Beste Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carsten,

      nach einer Scheidung kann ein Ehegatte in der Regel in der Versicherung bleiben, in der er zuvor familienversichert war. Wenden Sie sich zur Klärung ggf. an die zuständige Krankenkasse.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Markus sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Exfrau hat nach der Scheidung den Beamtenstatus erlangt und möchte nun das Kind (6 Jahre alt) mit in die private Krankenversicherung nehmen. Ich habe ihr angeboten, das Kind bei mir in die GKV kostenlos rein zu nehmen, da ich dies nicht für nötig erachte. Nun ist meine Frage: Wer muss für die Krankenkassenkosten und die Vorauszahlung bei Behandlungen aufkommen? Ich als unterhaltspflichtiger geschiedener Exmann oder die Mutter, bei der das Kind auch lebt?

    Vielen Dank und Grüße
    Markus

  • Thomas sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein bisherige Ehefrau und ich sind seit September 2019 geschieden. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches 17 Jahre alt ist.
    Meine Frau ist in der GKV, ich bin in der PKV, für das Kind bezahle ich derzeit eine PKV.
    Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, den Wechsel meines Kindes von der PKV in die Familienversicherung der GKV meiner Exfrau zu fordern?
    Viele Grüße
    Thomas

  • R. sagt:

    Hallo,
    ich lebe getrennt. Mein (noch) Ehemann ist Pensionär und ich bin in der PK Familienversichert. Darf er mich aus der PK kündigen so lange wir noch verheiratet sind und wer muss die PK für meinen Teil zahlen? Ich bin 64 J. und werde in keiner gesetzlichen KV mehr aufgemommen.

  • IKg sagt:

    Guten Tag,
    ich bin privat versichert. Meine (noch) Frau gesetzlich. Unsere Kinder sind bei mir (ziemlich teuer) mit versichert.
    Frage: Können die Kinder nach der Scheidung in die gesetzliche KV meiner Ex?

  • G sagt:

    Sehr geehrter Berater,
    meine Frage bezieht sich auf eventuelle Pflegezahlungen für den Unterhaltszahler verglichen im Trennungs- bzw. Scheidungsfall.
    Wird der Unterhaltszahler selbst zum Pflegefall, es ist Gütertrennung vereinbart und der Anteil seines ihm verbleibenden Einkommens genügt nicht um für die ganzen Pflegekosten aufzukommen, wird dann zuerst auf sein Vermögen (Aktien, Immobilien, auch nicht selbstgenutzte) zurückgegriffen, oder werden die Unterhaltszahlungen an den (Ex-) Ehepartner zuerst gekürzt?
    Und gibt es für den Unterhaltsempfänger eine Möglichkeit sich davor zu schützen (beidseitiger Verzicht auf gegenseitige Pflegeaufwendungen?)

    Vielen Dank für Ihre Auskunft

  • G. sagt:

    Hallo,
    wie wird der Selbstbehalt bei privaten KV in den Unterhalt verrechnet? Wird er zu den KV-Kosten gerechnet und vor der Unterhaltsberechnung abgezogen, oder muss er von dem privatversicherten Unterhaltszahler allein getragen werden?
    Kann der Privatversicherte, wenn er nach Abzug der Unterhaltszahlung die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet in die gesetzliche KV wechseln?

  • M. sagt:

    Der letzte Absatz – welche sind die Ausnahmen? Muss mein Beamter Nochehemann die private KV auch nach der Scheidung (ich bin 58) übernehmen? Was für Chancen habe ich außer einer Neuheirat, in die gesetzliche KV zu kommen?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      das lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Klärung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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