Was geschieht mit der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 20. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Krankenkasse nach Scheidung

Ehegatten, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können sich bei Ihrem berufstätigen Partner beitragsfrei mitversichern lassen. Von der Familienversicherung bei den gesetzlichen Trägern können mithin nicht nur die gemeinsamen Kinder, sondern auch Ehegatten profitieren. Doch was geschieht, wenn die Ehegatten sich trennen? Bleibt der Versicherungsschutz bestehen?

Das Wichtigste in Kürze: Krankenkasse bei Trennung

  • Sind Sie getrennt lebend, muss die Krankenversicherung noch nicht gewechselt werden.
  • Die Mitversicherung endet nicht automatisch bereits bei Trennung, sondern läuft weiter bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dann erlischt sie für den Ehegatten automatisch. Für Kinder kann die Familienversicherung hingegen bestehen bleiben.
  • Mit Rechtskraft muss der mitversicherte Ehegatte sich selbst versichern, kann dabei jedoch in derselben Krankenversicherung bleiben, wenn er dies innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft beantragt.
  • Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung können im Einzelfall den Unterhaltsanspruch des Betroffenen beeinflussen.

Wechsel der Krankenkasse, weil Sie getrennt lebend sind?

Weiterbestehen der Krankenversicherung, solange Sie getrennt lebend sind

Bleibt die Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind, bestehen?
Bleibt die Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind, bestehen?

Sind Sie als nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ehegatte über Ihren Ehegatten mitversichert? Dann müssen Sie bei einer Trennung keinen Verlust des Versicherungsschutzes befürchten. Grundsätzlich kann die Familienversicherung für die Dauer der Trennung und des Scheidungsverfahrens weiterhin bestehen bleiben.

Damit können Sie auch dann noch profitieren von der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind. Der Schutz über die Mitversicherung endet für Betroffene immer erst mit Rechtskraft der Scheidung – dann jedoch automatisch. Ihre gemeinsamen Kinder hingegen können ohne Probleme weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben.

Wenn Sie allerdings in derselben Krankenversicherung bleiben möchten, dann können Sie sich auf Antrag bei dieser freiwillig versichern. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie aufzunehmen, wenn Sie dies innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft gegenüber dem Versicherer beantragen.

Wer trägt die Kosten für die Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend bzw. bereits geschieden sind?

Wenn Sie geschieden und auch danach nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung den Unterhaltsanspruch erhöhen, da verpflichtende Vorsorgeleistungen unerlässlich sind.

Neue Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend, aber nicht familienversichert sind?

Getrennt lebend: Eine neue Krankenversicherung muss nicht in jedem Fall abgeschlossen werden.
Getrennt lebend: Eine neue Krankenversicherung muss nicht in jedem Fall abgeschlossen werden.

Nicht jeder muss sich über Änderungen bei der Krankenversicherung Gedanken machen, wenn Trennung und Scheidung nahen.

Gingen sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ändert sich mit der Trennung und Scheidung für Sie persönlich nichts, da Sie jeweils einen eigenen Versicherungsschutz besitzen, für den Sie Beiträge zahlen.

Sollten gemeinsame Kinder bei einem der Elternteile familienversichert sein, kann auch dies weiterhin so bleiben.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Tamara W. sagt:

    Guten Tag,

    wie verhält sich das: Meine Eltern schon über 10 Jahre getrennt lebend und privatversichert.
    Mein Vater ist in Pension und meine Mutter ist seit dem Schlaganfall arbeitsunfähig und bekommt Bürgergeld ist aber selbst noch Privat versichert was natürlich super umständlich ist für Sie. Da sie 65 ist, nimmt Sie keine gesetzliche KK. Hat sie na dem Gesetz die Möglichkeit durch das getrennte Leben, ein Recht auf einen Platz in der Gesetzlichen KK? Kann dazu leider nichts finden und wüsste auch nicht, wer mir sowas beantworten kann.

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