Kein Geld für einen Anwalt? So erhalten Sie dennoch rechtlichen Beistand

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild Anwalt beauftragen, aber kein Geld

Was geschieht eigentlich, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? Müssen Sie dann auf Rechtsberatung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung verzichten? Gerade Personen mit einem niedrigen Einkommen und Bezieher von Sozialleistungen stellen sich diese Frage – nicht nur in Bezug auf Scheidung und Unterhalt.

Das Wichtigste in Kürze: Kein Geld für Anwalt

  • Haben Sie kein Geld für eine anwaltliche Erstberatung, haben Sie die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen
  • Benötigen Sie lediglich eine Rechtsberatung, müssen Sie sich nicht zwangsläufig an einen Anwalt wenden. Mietervereine, Gewerkschaften oder öffentliche Anlaufstellen bieten meist kostenlose Beratungen an.
  • Benötigen Sie Unterstützung bei den Verfahrenskosten, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Dieser kann den Antragsgegner objektiv über dessen Rechte und Ansprüche aufklären und so eine Benachteiligung vermeiden.

Ausführliche Informationen dazu, was Sie tun können, wenn das Geld für den Anwalt fehlt, erhalten Sie im Folgenden.

Können Sie einen Anwalt auch ohne Geld beauftragen?

Scheidung und kein Geld für einen Anwalt – was nun?

Kein Geld für einen Anwalt - müssen Sie auf Rechtsbeistand verzichten?
Kein Geld für einen Anwalt – müssen Sie auf Rechtsbeistand verzichten?

Das Wichtigste vorab: Das Grundgesetz bestimmt, dass grundsätzlich alle Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Das heißt: Jeder hat ein Anrecht darauf, seine Interessen und Rechte durchzusetzen – nötigenfalls auch gerichtlich. Nicht in jedem Fall wird dabei ein Anwalt benötigt.

Doch gerade vor dem Familiengericht gilt regelmäßig Anwaltszwang für alle Antragsteller. Wenn Sie sich nun scheiden lassen und den entsprechenden Antrag einbringen wollen, benötigen Sie einen Anwalt. Das bedeutet jedoch mitnichten, dass Sie sich nicht scheiden lassen können, wenn Sie bei Scheidung für einen Anwalt kein Geld haben. Ganz im Gegenteil:

Das Grundrecht auf rechtliche Gleichheit hat in Deutschland dazu geführt, dass sogenannte Sondersozialleistungen eingeführt wurden, die die gerichtliche und anwaltliche Vertretung trotz finanzieller Engpässe möglich machen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen:

  • Beratungshilfe für Beratungssachen und ggf. außergerichtliche Anwaltstätigkeiten und
  • Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH) für das gerichtliche Verfahren.

Haben Sie kein Geld für einen Anwalt, können Sie auf diese Leistungen – je nach Vorgang – zurückgreifen. Und Sie sollten das gerade bei solch komplexen Sachverhalten wie einer Scheidung auch tun. Die Scheidungsfolgen sind für Laien kaum zu überblicken. Auch der Antragsgegner sollte sich über die Konsequenzen der Scheidung umfassend beraten lassen.

„Ich brauche einen Anwalt, habe aber kein Geld dafür!“ – Wichtige Anlaufstellen

"Ich brauche einen Anwalt, habe aber kein Geld dafür..." Was können Sie tun?
„Ich brauche einen Anwalt, habe aber kein Geld dafür…“ Was können Sie tun?

Wichtig ist: Grundsätzlich arbeitet kein Anwalt ohne Bezahlung. Wie jeder andere Dienstleister verlangt er für seine Dienste ein Entgelt. Und wichtiger noch: In § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist festgelegt, dass ein Anwalt keine geringeren Gebühren nehmen darf, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zulässt. Kostenfrei arbeiten darf er mithin grundsätzlich nicht. Dadurch soll einer Wettbewerbsverzerrung vorgebeugt werden.

Und auch für Empfänger von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe, die kein Geld für einen Anwalt aufbringen können, gilt: Der Anwalt arbeitet für Sie nicht kostenfrei. Die für seine Tätigkeit entstehenden Kosten werden stattdessen von der Landeskasse getragen. Den Anwalt bezahlen ohne eigenes Einkommen müssen Sie damit häufig nicht, aber der Rechtsanwalt muss nicht, ohne Geld zu erhalten, tätig werden.

Beratungshilfe können Berechtigte beim zuständigen Amtsgericht für die reine Rechtsberatung und ggf. auch für die außergerichtliche Tätigkeit des Juristen beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe hingegen ist im Zuge eines gerichtlichen Zivilverfahrens (auch bei Scheidung) möglich. Der VKH-Antrag erfolgt dabei regelmäßig zusammen mit dem Hauptsacheantrag.

Sie wollen sich einen Anwalt nehmen, haben aber kein Geld? Beratungshilfe rechtzeitig beantragen!

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, sollten Sie regelmäßig, bevor Sie einen solchen aufsuchen, den Beratungshilfeschein beantragen. Dies können Sie bei dem in Ihrem Einzugsgebiet zuständigen Amtsgericht erledigen – genauer: in der Rechtsantragsstelle des Gerichts. Einige Gerichte wünschen aufgrund der Auslastung die Terminierung. Informieren Sie sich also rechtzeitig, um ggf. wichtige Fristen nicht zu verpassen, wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben.

Haben Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt, können Sie daneben auch im ersten Termin mit einem Juristen die Beratungshilfe mit dessen Unterstützung beantragen. Informieren Sie den Juristen vorab hierüber. Das Problem dabei: Wird Ihnen keine Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie für die Kosten des bereits beauftragten Anwalts selbst aufkommen.

Kommt es dann zur Scheidung, Sie haben aber kein Geld für den Anwalt, kann dieser gemeinsam mit dem Scheidungsantrag die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um ein Darlehen, das im Zweifel auch wieder zurückgezahlt werden muss! Sie erhalten regelmäßig Prozesskostenhilfe, wenn Sie bereits berechtigt waren, Beratungshilfe zu bekommen. Gedeckt werden dabei fast Ihre gänzlich entstehenden Scheidungskosten.

„Ich kann mir keinen Anwalt leisten!“ – Kostenlose Rechtsberatung möglich?

Sie wollen sich scheiden lassen? Ein Anspruch auf einen Anwalt besteht auch, wenn man kein Geld hat.
Sie wollen sich scheiden lassen? Ein Anspruch auf einen Anwalt besteht auch, wenn man kein Geld hat.

Wie bereits erwähnt, darf ein Anwalt regelmäßig nicht unentgeltlich Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, können Sie dann zum einen auf die Beratungshilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro an den Rechtsbeistand leisten. Sie sollten den Beratungshilfeschein vorab beim zuständigen Amtsgericht beantragen und diesen dann dem gewählten Anwalt im ersten Termin überreichen.

Geht es lediglich um Beratungssachen und einfache Vorgänge, können Sie mitunter jedoch auch noch auf weitere Angebote zurückgreifen:

  1. In den Stadtstaaten wird die sogenannte öffentliche Rechtsberatung angeboten. In Hamburg und Bremen gibt es dabei keine Beratungshilfe, in Berlin haben Betroffene das Wahlrecht, wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben. In den öffentlichen Beratungsstellen beraten Volljuristen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zu unterschiedlichsten rechtlichen Problemen.
  2. Nicht nur Anwälte dürfen Rechtsberatung erteilen. Auch Steuerberater, Mietervereine (in Mietsachen) oder Gewerkschaften (bei Arbeitsrechtssachen) können für Betroffene eine wichtige Anlaufstelle sein. Zahlen müssen Mitglieder von Vereinen und Gewerkschaften dabei regelmäßig nicht für die Rechtsberatung.

Auch in diesen Fällen bleibt die Rechtsberatung jedoch nie wirklich kostenlos. Die entstehenden Kosten werden im Großteil lediglich von der Landeskasse oder Vereinen und Gewerkschaften getragen – bzw. über Mitgliedsbeiträge erwirtschaftet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kein Geld für einen Anwalt? So erhalten Sie dennoch rechtlichen Beistand
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Kommentare

  • DorisDay sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin Hausfrau und besitze nichts! Mein Mann hat mich vor 11 Jahre „überredet“ mein Job und mein Bankkonto zu Kündigen, um für seine Eltern (89 und 99) zu kochen/backen, Kleidung zu kaufen und Änderungsschneidern, oder gelegentlich zu pflegen. Sogar in Urlaub (ich durfte mit in Urlaub nur die letzte 3 Jahre vor der Pandemie–Zeit, sonst war ich immer die erste 6-7 Jahre allein zuhause komplett isoliert, ohne keinerlei Kontakte oder Ausgang, während mein Ehemann Golfreisen und andere Luxusreisen um die Welt 60 Tage im Jahr oder mehr, mit 3x bis 5x im Jahr gereist ist) musste ich verschiedene Menüs (ohne Fleisch und mit Fleisch) 2 bis 3 mal am Tag zubereiten im Ferienhaus, Kuchen backen, am Tisch servieren, Geschirr spülen, Einkaufen , Wäsche waschen und putzen)!
    Es wurde mir nicht erlaubt ein Führerschein zu machen, ich darf kein Bankkonto besitzen, arbeiten gehen auch nicht , keine Freundschaften, keine Kontakte, keine Familie! Niemand ruft mich niemals an! Sogar meine Einbürgerung wurde mir verboten, habe sie aber vor 2 Jahren trotzdem nach lange Diskussionen gemacht (ich lebe seit 30 Jahren in Deutschland und stamme aus einem EU Land)! Ich habe kein überhaupt Geld, ich darf nichts besitzen- mein Mann ist aber während die Ehe sehr reich geworden (Erbschaft) und ich sehr arm. Wenn ich etwas kaufen soll für den Haushalt darf ich Kleinigkeiten online bezahlen. Wenn ich nun ein Taxi rufen möchte, oder eine Reise buchen möchte, oder ein Flug oder ein Hotelzimmer, dann darf ich und kann dass auch nicht tun. Mein Mann hält mich unter seine Kontrolle und mag nicht wenn ich alleine raus gehe (ich war in 11 Jahren 2x allein zu Fuß zum Zahnarzt und 4x zum Bürgerbüro wegen meiner Einbürgerung, mal musste ich nach seinen Anweisungen ein Taxi zu seine Eltern nehmen um in Haushalt dort zu helfen).
    Ich möchte von hier unbedingt weg und würde vielleicht versuchen mich scheiden zu lassen. Ich weis nicht wer mein Anwalt zahlt, ich habe nichts aber mein Mann ist reich, hat in 2012 ein Haus geerbt und Geld, seitdem hat er sein Job gekündigt und bekommt noch monatlich Geld (3000€ und mehr) von seinem Vater, außerdem andere Geldgeschenke! Muss er mein Scheidungsanwalt bezahlen oder was muss ich tun um mich endlich aus dieser Situation zu befreien? Könnte ein Anwalt eine Einigung erzielen oder muss ich mich unbedingt scheiden lassen um das Haus hier verlassen zu könne? Ich möchte mir selbst aussuchen wo Ich wohne und mein Mann lügt mich seit fast 2 Jahren an er kauft für uns ein Häuschen näher an die Natur, damit ich auch mal alleine raus gehen kann wenn er nicht zuhause ist. Er erlaubt mir nicht ein Bankkonto zu besitzen! Ich wurde gerne ein Bankkonto haben um einen Kredit zu beantragen um mir eine kleine Immobilie aufs Land zu kaufen. Ich bin 57 und krank, deshalb wünsche mir woanders zu wohnen , ohne Zigarettengestank, Feinstaub von Lkw-es und Abgase wie hier wo wir jetzt wohnen, vis-à-vis von einem Lkw Fuhrpark, in Gewerbegebiet! Ich habe aber kein Geld für einen Anwalt und keine Möglichkeit ohne Pkw/Führerschein mich zu bewegen.
    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Guten Tag DorisDay,

      verfügen Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, können Sie ggf. auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://www.scheidung.org/beratungshilfe/

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Symela sagt:

    Zu wenig Lohn wieviel kostet die scheidung

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder