Unter anderem im Privat- und Zivilrecht, zu dem auch das Familienrecht zählt, besteht für einkommensschwache Personen die Möglichkeit, für die anwaltliche Beratung und die gerichtliche Vertretung auf staatliche Unterstützung zurückzugreifen. Durch Beratungshilfe und die sogenannte Verfahrenskostenhilfe soll ein in Deutschland für jeden gültiges Grundrecht gewährt werden: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Artikel 3 im Grundgesetz) Die Durchsetzung und Vertretung der eigenen Rechte sollen nicht daran scheitern, dass eine Person nicht über genügend Finanzen verfügt. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Beratungshilfeschein.
Das Wichtigste in Kürze: Beratungshilfeschein
Bleiben nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge nur noch 20 Euro und weniger vom Einkommen übrig, kann in der Regel Beratungshilfe beantragt werden. Gewährt wird dieser außerdem nur, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen und nicht mutwillig gehandelt wird. Durch den Beratungsschein fällt für eine Beratung durch einen Anwalt nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 15 Euro an.
Beratungshilfe können Sie in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ein Anspruch besteht. Alternativ kann Ihnen auch Ihr Anwalt bei der Beantragung helfen. Weisen Sie hier jedoch am besten noch bei Terminvereinbarung darauf hin, dass ein möglicher Anspruch bestehen könnte.
Beratungshilfe wird grundsätzlich nur für einzelne Rechtsbereiche gewährt: Privat- und Zivilrecht (inkl. Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht u.a.), Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht. Sie deckt vor allem zunächst nur die allgemeine Rechtsberatung ab, eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts nur, wenn der Sachverhalt für Laien zu komplex ist. Für ein gerichtliches Verfahren hingegen kann mitunter Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Wo können Sie den Beratungsschein beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Was deckt die Beratungshilfe ab?
Alle juristischen Laien sind gut beraten, vor jedem eigenmächtigen Handeln den Rat eines Anwalts einzuholen, wenn sie ihr Recht durchsetzen oder verteidigen wollen. Zwar besteht nicht in jedem Fall Anwaltszwang, besonders außergerichtlich nicht, doch kann ein Volljurist die richtigen Impulse setzen, Erfolgsaussichten bewerten und erste Schritte einleiten.
Wer sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten kann, der hat die Möglichkeit, auf Beratungshilfe zurückzugreifen. Über diese können beratende sowie außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts staatlich finanziert werden. Kommt es hiernach dann doch zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem ein Rechtsbeistand benötigt wird, können dessen Einsatz und die Gerichtskosten (z. B. auch die Scheidungskosten) über die Verfahrenskostenhilfe getragen werden. Die Beratungshilfe greift ab diesem Moment nicht mehr.
Wichtig: Zunächst soll die Beratungshilfe nur die reine Rechtsberatung finanzieren, auf die jeder Anspruch hat. Weitere außergerichtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwalts werden hierdurch nur dann abgedeckt, wenn die Angelegenheit nach objektiver Maßgabe zu komplex ist, um es einem Laien allein zu überlassen. Bei der Erstellung eines Ehevertrages zum Beispiel und in Scheidungsfragen allgemein greift die Beratungshilfe in aller Regel allumfassend.
Darüber hinaus erstreckt sich diese staatliche Hilfe auch nicht auf alle Rechtsgebiete, sondern kann nur in folgenden Angelegenheiten beantragt werden:
- Privat- und Zivilrecht (inkl. Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht u.a.)
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Sozialrecht
Beratungshilfeschein: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Beratungshilfe wird nicht jedem auf Antrag bewilligt. Grundsätzlich ist die Leistungsfähigkeit des Hilfesuchenden ausschlaggebend. Wer als nicht leistungsfähig gilt und damit nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel aufbringen kann, um die benötigte Rechtsberatung zu finanzieren, kann auf das staatliche Hilfsangebot zugreifen. Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen in aller Regel. Aber auch Geringverdiener, insolvente und überschuldete Personen können mitunter einen Beratungshilfeschein beantragen.
Wem nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge am Ende nur noch 20 Euro und weniger als monatlich einsetzbares Einkommen übrig bleiben, hat im Allgemeinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.
Gewerkschaftsmitgliedern und Mitgliedern eines Mietervereins wird gemeinhin keine Beratungshilfe gewährt, wenn diese sich auf eine Rechtsberatung in Arbeitssachen respektive Mietsachen bezieht. Der Grund: Diese Personen haben bereits innerhalb der Gewerkschaft oder des Vereins einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.
Achtung: Haben Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits einmal Beratungshilfe erhalten, stehen die Aussichten auf einen erneut ausgestellten Beratungshilfeschein schlecht. Die Bewilligung von Beratungshilfe ist in einer Angelegenheit nur einmal möglich. Sie können daher in einer Sache nicht beliebig Bescheinigungen ausstellen lassen und damit zu unterschiedlichen Anwälten gehen.
Beratungsschein von Amtsgericht oder Rechtsanwalt – Wer ist für die Ausstellung zuständig?
Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um einen Beratungshilfeschein per Antrag zu erwerben:
- Sie können den Beratungshilfeschein selbst direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder
- den Antrag auf Erteilung von einem Berechtigungsschein für die Beratungshilfe über den gewählten Anwalt an das zuständige Gericht senden lassen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist ersteres empfehlenswert: Wurde die staatliche Unterstützung nämlich bereits genehmigt und der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausgestellt, können Sie sicher sein, dass Sie den beauftragten Anwalt nicht selbst zahlen müssen.
Lassen Sie den Anwalt selbst den Beratungsschein beantragen, kann es geschehen, dass die Beratungshilfe am Ende nicht bewilligt wird, sie für die bereits entstandenen Kosten also alleine aufkommen müssen.
Achtung: Auch mit einem Beratungshilfeschein ist die Rechtsberatung bei einem Anwalt nicht automatisch komplett kostenlos. In aller Regel müssen Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 15 Euro an den gewählten Rechtsbeistand leisten – inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Beratungshilfeschein vom Amtsgericht
Um beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen:
- ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)
- aktueller Kontoauszug
- Mietvertrag
- Nachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten
- ggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)
- ggf. Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen (ALG I/II, Grundsicherung)
- ggf. Rentenbescheid
Sind Sie sich beim Ausfüllen des Antrags unsicher, können Sie die Hilfe der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle in Anspruch nehmen.
Nach Prüfung sämtlicher Unterlagen kann Ihnen bei Bewilligung abschließend der Beratungshilfeschein ausgestellt werden.
Beratungshilfeschein in der Hand – Und nun?
Nachdem Sie den Beratungshilfeschein nun in der Hand halten, können Sie mit diesem einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen, um sich dort entsprechend beraten und ggf. auch außergerichtlich vertreten zu lassen. Händigen Sie dem Rechtsbeistand den ausgestellten Beratungsschein aus. Der Anwalt benötigt das Original, um seine entstehenden Kosten gegenüber der Landeskasse abzurechnen.
Denn: Zwar ist die Rechtsberatung durch die Beratungshilfe für den Mandanten selbst beinahe kostenfrei. Der Anwalt selbst jedoch arbeitet dadurch noch lange nicht ohne Verdienst. Die entstehenden Kosten werden lediglich durch die Landeskassen getragen.
Darüber hinaus gilt der Beratungsschein für den Rechtsanwalt nur ein einziges Mal. Durch die Aushändigung wird vermieden, dass der Empfänger von Beratungshilfe nicht mehrere Rechtsbeistände für ein und denselben Sachverhalt konsultiert und mit der Vertretung beauftragt.
Beratungsschein für den Anwalt – Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Bewilligungsbescheinigung und die durch den Mandanten erteilte Vollmacht (für Beratung und ggf. außergerichtliche Vertretung) reicht der Anwalt zusammen mit dem Antrag auf Vergütungsfestsetzung bei dem zuständigen Amtsgericht ein.
Je nach Tätigkeit kann er hierbei die entstandenen Anwaltskosten für die Rechtsberatung und ggf. anschließende Tätigkeiten nach Beendigung des Mandats geltend machen.
Das Amtsgericht, das auch den Beratungshilfeschein ausgestellt hat, prüft hiernach die gemachten Angaben und die beigefügten Dokumente. Im Ergebnis wird die Vergütung abschließend festgesetzt und über die Landeskasse an den Rechtsbeistand ausgezahlt.
Achtung: Die drei Stadtstaaten Deutschlands nehmen hier eine Sonderrolle ein. In Bremen und Hamburg existiert die Beratungshilfe nicht. Stattdessen ist hier für Bedürftige die sogenannte öffentliche Rechtsberatung eingerichtet worden, bei der Volljuristen Laien vergünstigte oder kostenlose Beratung erteilen. In Berlin besteht ein Wahlrecht: Betroffene Bürger können sich frei entscheiden, ob sie lieber die öffentliche Rechtsberatung nutzen oder aber mit einem Beratungshilfeschein einen selbstgewählten Anwalt aufsuchen wollen.
Kommentare
Mein Mann war Rentner, ich habe kein Einkommen, ich würde mich beraten lassen, vielen Dank.
Hallo,
wenden Sie sich für eine Beratung bitte an einen Anwalt. Einen Beratungshilfeschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich wollte beim Amtsgericht einen Beatungsantrag stellen. Wurde aber Abgewiesen mit der Begründung das ich enen Termin nur onlein machen könne. Auf der Seite des Amtsgericht Bergheim ( bei Köln) finde ich aber nichts wo ich dafür einen Termin machen könnte. Können Sie mir bitte weiter helfen. Es geht dabei ledigtlich um das Antrag stellen, nicht darum ob er bewilligt wird oder nicht.
Mit freunlichen Grüßen
Sylvia
Hallo!
Ich habe bereits vor 2 Jahren einen Beratungsschein vom zuständigen Amtsgericht bewilligt bekommen bzgl. Fragen zur Scheidung. Jetzt hatte ich diesbezüglich bei einer Anwältin erneut Fragen geklärt und die Auskunft bekommen, dass erneut ein Beratungsschein ausgestellt wird (zumal da ich bis letzten Monat ALG II erhalten habe). Stimmt das? Im Antrag steht, dass man zu einem „Fall“ nur einmal einen Beratungsschein bewilligt bekommt… Täuscht sich die Anwältin?
MfG, Mel
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wieviel Guthaben darf ich auf meinem Konto haben um einen Beratungsschein zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ute
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würden gerne braucht eine Beratungshilfeformular
Wo machen ich.
Vielen Dank bleiben Sie gesund
Mit freundlichen Grüßen
Abul
Hallo Abdul,
Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ihr Scheidung.org-Team
Gute Tag,
im Jahr 2015 habe ich einen Beratunhshilfeschein erhalten für eine Rechtsberatung in Sache Unterhalt/ Kindesunterhalt.
Ist es möglich jetzt eine Beratungshilfe zu bekommen? Scheidung/ Unterhalt/ Kindesunterhalt für 2 Kinder ?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
I.
Hallo, hat man auch als Auszubildende die Chance den Antrag auf Beratungshilfe genehmigt zu bekommen?, wenn man keine festen Ausgaben (wie z.B. Miete) hat?
Guten Tag, ich benötige einen Beratungsschein damit ich die Rechtslage von meinem P-Konto klären kann. im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane
Hallo Juliane,
einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie bei den zuständigen Amtsgericht stellen.
Ihr Scheidung.org-Team
Bitte um Beratungsscheiin wegen Ehegattenunterhalt
Hallo R.,
einen Beratungshilfeschein können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ihr Scheidung.org-Team
Problem mit Mieter durch ruhestörendem Lärm,laute Musik des Mieter seit Einzug seinerseits vor ca.4 Jahren.Trotz Beschwerden beim Vermieter.Vermieter unternimmt nichts. Anwaltlichen Rat.und Vorgehensweise.
Hallo,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Zudem befassen wir uns ausschließlich mit dem Familienrecht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht, um sich rechtlich beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team