Scheidung: Erste Schritte hin zur geordneten Trennung

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 25. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header - Scheidung: Erste Schritte

Manche Ehepaare zerstreiten sich heftig und trennen sich dann. Andere ringen jahrelang miteinander, ehe sie die Scheidung wagen. Erste Schritte hin zur Scheidung fallen den meisten jedoch nicht leicht. Außerdem sind viele überfordert: Was muss beachtet werden, wenn eine Trennung ansteht?

Das Wichtigste in Kürze: Erste Schritte zur Scheidung

  • Erste Schritte bei einer Scheidung fallen vielen schwer. Sichern Sie vor allem wichtige Scheidungsdokumente.
  • Daneben sollte ein eigenes Konto bestehen oder eröffnet werden, auf das die eigenen Zahlungen geleitet werden.
  • Erste Schritte und Maßnahmen für die Scheidung beinhalten auch die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt.
  • Außerdem sollte das Trennungsdatum dokumentiert und eine neue Wohnung gesucht werden.

Ausführliche Informationen zu den ersten Schritten bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Trennung und Scheidung: Erste Schritte in ein neues Leben

Erste Schritte bei Trennung und Scheidung: So gehen Sie vor!

Wenn Trennung oder Scheidung bevorstehen, sind erste Schritte gut zu durchdenken.
Wenn Trennung oder Scheidung bevorstehen, sind erste Schritte gut zu durchdenken.

Manche Trennungen benötigen mehrere Jahre, andere keine 24 Stunden. Gemein ist jedoch vor allem längeren Beziehungen: Die Leben sind eng miteinander verflochten, wenn die Scheidung ansteht. Erste Schritte hin zur Entwirrung beider Leben sollten daher bedacht und planvoll eingeleitet werden.

Schritt 1: Sicherung aller relevanten Unterlagen

Ohne wichtige Dokumente keine Scheidung. Beginnen Sie erste Schritte einzuleiten, sollten daher im Idealfall alle relevanten Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Geburtsurkunde (auch die der Kinder)
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über Versicherungen wie Kranken- und Lebensversicherung
  • Gehaltsbescheinigungen
  • Rentenbescheinigungen
  • Kontoauszüge
  • Stammbuch
  • Grundbuchauszüge und Mietverträge
  • Nachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds etc.

Die Dokumente bzw. deren Kopie dienen zuvorderst dazu, einen umfassenden Überblick sowohl über die eigene Einkommens- und Vermögenssituation als auch die des Partners zu erlangen.

Vor allem sind auch die gemeinsamen Verhältnisse wichtig: Gibt es gemeinsame Konten, Versicherungen und Verträge? Welche Immobilien gehören Ihnen zusammen? Gibt es Schulden? Bringen Sie allgemein Ordnung in Ihre Unterlagen.

Schritt 2: Eröffnung eines eigenen Kontos

Erste Schritte bei einer Scheidung betreffen u. a. Unterlagen und Konten.
Erste Schritte bei einer Scheidung betreffen u. a. Unterlagen und Konten.

Vor einer Scheidung führen erste Schritte unbedingt zur Bank, um ein eigenes Konto zu eröffnen. Besteht ein solches noch nicht, sollte schnellstmöglich eines eröffnet werden, auf das alle eigenen Zahlungen wie Lohn oder Gehalt geleitet werden.

Falls Sie ein eigenes Konto besitzen, sollten Partnerkarten, die möglicherweise existieren, gesperrt und etwaige Vollmachten des Ex-Partners widerrufen werden. Nicht nur ist damit die Gefahr gebannt, dass der Ex weiterhin Zugriff auf Ihr Vermögen hat, getrennte Finanzen können auch für eine Bedeutung für den rechtlichen Beginn des Trennungsjahres haben.

Es existieren Darlehensraten für Gegenstände, die Ihr Partner fortan alleine nutzt? Dann sollten Sie sich dahingehend anwaltlich beraten lassen, ob es sinnvoll ist, die Überweisung Ihres Anteils zu stoppen.

Schritt 3: Beauftragung eines Rechtsanwalts

Erste Schritte hin zur Scheidung sollten auch eine Rechtsberatung beinhalten.
Erste Schritte hin zur Scheidung sollten auch eine Rechtsberatung beinhalten.

Im deutschen Scheidungsrecht besteht Anwaltszwang. Daher ist keine Scheidung möglich, sofern sich nicht mindestens einer der Eheleute einen Rechtsanwalt nimmt, im Idealfall einen Rechtsanwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt in der Regel ausreichend.

Bestehen dagegen voraussichtlich strittige Punkte wie zu Unterhaltszahlungen oder zur Aufteilung des Hausrats, so ist dringend anzuraten, dass sich jeder der Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt nimmt, um das Risiko einer Benachteiligung zu minimieren.

Der Anwalt sollte auf Ihrer Liste weit oben stehen. Bevor Sie die Scheidung einreichen, sind erste Schritte dieser Art sowieso nötig – je nach Situation kann es jedoch auch ratsam sein, eine Rechtsberatung einzuholen, ehe Sie Ihre Trennungsabsichten gegenüber Ihrem Partner äußern oder Kostenvorschläge einholen!

Schritt 4: Dokumentation des Trennungsdatums

Um später das exakte Trennungsdatum belegen zu können, sollte dieses dokumentiert werden, beispielsweise für die Einreichung der Scheidung. Eine gute erste Maßnahme sind Schritte zur Nachweisung des Eingangs bei Ihrem baldigen Ex-Mann oder Ihrer baldigen Ex-Frau.

Daher sollte der Trennungswunsch auch schriftlich mitgeteilt werden und deren Eingang bewiesen werden können: bspw. durch Belege eines Einschreibens oder Faxes oder durch die Übergabe unter Zeugen.

Auszug aus der Wohnung

Die Scheidung einreichen: Dann führen erste Schritte oft zum Makler.
Die Scheidung einreichen: Dann führen erste Schritte oft zum Makler.

Falls Sie mit Ihrem Partner übereingekommen sind, dass Sie derjenige sind, der ausziehen wird, sollten Sie sich nun nach einer neuen Wohnung umsehen. Ist eine Einigung nicht möglich, auch nicht durch bspw. eine Mediation, sollten Sie beim Gericht die Wohnungszuweisung beantragen.

Auch möglich: die Trennung in der gemeinsamen Wohnung. Dazu sollten allerdings gesonderte Schlafzimmer bestehen und alle haushälterischen und wirtschaftlichen Aktivitäten getrennt stattfinden.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Scheidung: Erste Schritte hin zur geordneten Trennung
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Kommentare

  • Stefan sagt:

    Hallo.meine Frau hat sich nach 20 Jahre Ehe von mir getrennt,will aber keine Scheidung..werden wir als getrennt lebend. weiter mit unseren Steuerklassen bleiben?wie wird es Steuerrechlich gehandhabt….bleibe ich auf lohnklasse 3?Sie will ab 01/23 auf Steuerkarte arbeiten,wer bekommt welche Steuerklasse?

  • Shifaa sagt:

    Guten Tag,
    ich bin seit April von meinem Mann getrennt,wir wollen beide Scheidung machen lassen… Ich habe die Wohnung seit April verlassen und er blieb zu Hause und er sagte, er bezahle die Miete, also sollich ausgehen.
    Ich habe neuen Job bekommen und er arbeitet bis Juli und hat gesagt,dass sein Vertrag nicht mehr verlängert wird…. also meine Frage ist,muss ich Scheidungskosten selber bezalen?und nachdem Scheidung ,muss ich ihm auch Geld geben weil er nicht mehr arbeiten wird?sorry aber ich hab Angest und ich weiß nicht was ich machen muss…..Danke

  • Nicole sagt:

    Hallo,
    hätte eine Frage, mein Mann redet die ganze Zeit davon, dass ich mich zu sehr verändert habe und er mit mir nicht mehr klar kommt. Will aber das ich gehe, weil ich ja nicht gut für die Kinder bin. Die grosse(15) will lieber beim Papa bleiben und mag mich garnicht, mein Mann sagte über Ja ich sei krank und ich hab immer versucht gesund zu werden , bis ich merkte, des er einfach die ganze Schuld auf mich gab. Denn er ist auch ein schwieriger Mann ich hab es aber nie so gesagt. Der der kleine(5) will auch beim Papa bleiben, denke aber, das es für ihn nicht gut sei. Ich würde weiter kämpfen, aber ich Ertrag die fortwürfe nicht mehr, ich kann mich nicht noch mehr ändern.
    Ich weiß nicht was ich tun soll.
    Wenn ich mich jetzt scheiden lassen würde, wie könnte ich da vor gehen?
    Haben sie da eine Idee?
    LG

  • Nicole sagt:

    Kann mir jemand helfen? Ich bin total am Ende,Mein Mann möchte nach nicht mal ganz 3 Jahre die Trennung und Scheidung, ich habe aber nichts, keine Arbeit und kein eigenes Geld und Krankenversicherung laufe ich über ihn mit,ich wohne noch bei ihm, mein kleiner Bruder wohnt auch bei uns, nun müssen wir also meim kleiner Bruder und ich uns eine andere Wohnung suchen, aber ich weiß nicht auf was ich Anspruch in Sachen Geld, Krankenversicherung und wegen neue Wohnung habe, also wo ich mich nun melden kann!?

  • Boualou sagt:

    Hallo Leute. Ich bin ratlos. Ich möchte mich von meinen Mann trennen. Da er nur Blödsinn macht. Er hebt Geld von meinem Konto und geht damit saufen oder lotto spielen. Er kann nicht mit Kindern umgehen, nur am schreien. Seit Februar ist er arbeitslos, lebt seit der Ehe auf meine Kosten. Ich zahle alles. Quasi seit Geld sieht man nicht. Ich weiss nicht wie ich organisatorisch schaffe mit 2 Kindern 2 Jahre und 5 es zu schaffen. Ich habe hier in Deutschland keine Familie. Ich bin auf ihn als babysitter angewiesen. Da ich vollzeit arbeite und Mini Job noch mache um alles zu bezahlen. Nach der Trennung bekomme ich irgendwelche Hilgen von der Staat. Damit ich langsam starte. Weil ich ohne Betreuung nicht arbeiten kann. Zwar gehen meine Kinder zum Kita. Aber ich bin Nachtschwärmer. Arbeite im Krankenhaus. Bitte hilft mir. Ratschläge

  • Tanja sagt:

    Hallo liebes Team,
    Ich bin völlig überfordert und unwissend. Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Wir haben ein Haus, dass in 5 Jahren abbezahlt ist. Ich würde gerne ausziehen. Ich arbeite jetzt wieder Vollzeit und würde es finanziell wohl schaffen über die Runden zu kommen. Gerne mit den Kindern(14&18), aber sie werden sicher im Haus bleiben wollen, welches ich nicht tragen kann. Er schon! Lasse ich mich ausbezahlen oder ist es finanziell besser das Haus zu verkaufen und das Geld aufzuteilen? Das Haus läuft auf uns beide. Da wir seit Jahren schon nicht mehr das Bett teilen, gilt das schon als Trennung? Steht mir und den Kindern Unterhalt zu? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir durch fundiertes wissen, die Angst vor dem ersten Schritt nehmen…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich für eine solche bitte direkt an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gnc sagt:

    Hallo ich möchte mich von meinem Ehemann trenmen, wir haben einen Tocher 1,5 Jahre alt und wohnen momentan noch in einer gemeinsamen Mietwohunug. İch bin seit Anfang des Jahres Arbeitslos und bekommen diesbezgl. ALG. Er ist zwei mal fremd gegangen, ich werde bei jedem Streit angeschreit, es fliegen Gegenstânde in der Wohnung. Mit wurde oft die Haare gezogen und meine Oberarme waren blau und ich wurde sogar angespückt, belâstigt und ab und zu auch bedroht. Dies alles geschah vor den Augen meines Tochters. İch weiss nicht welchen Weg ich nehmen soll. Eine Anzeige ist mir zur gefâhrlich, weil ich Angst habe, dass er meine Tochter entführt in seinem Heimatland.muss ich trotzdem die Trenmumgajahr einhalten? Was wâre ihr Tipp für mich, den Anfang zu machen.

  • Inge sagt:

    Hallo liebes Taem
    Wir sind seit 45 Jahren verheiratet. Nun kann ich nicht mehr. Das Haus in dem auch meine Tochter mit 2 Kinder wohnt gehört allein mir.Muss mein Mann ausziehen wenn ich mich trenne. Muss er Miete bezahlen wenn ich ausziehe? Vielen Dank im voraus

  • P. sagt:

    Hallo liebes Team,
    leider habe ich nach vielen Jahren Beziehung und kurzer Ehe (5Monate) gemerkt, dass es nicht mehr passt. Verstehe ich es richtig, dass ich die Scheidung ohnehin erst nach einem Trennungsjahr einreichen kann? Ich bin auf Wohnungssuche und habe unsere gemeinsame Wohnung am 01.01. dieses Jahres verlassen, eine Scheidung kann ich somit trotz der kurzen Dauer von 5 Monaten erst im nächsten Jahr einreichen ?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo P.,

      sofern keine unzumutbare Härte anzunehmen ist, ist das Trennungsjahr in Deutschland in aller Regel Grundvoraussetzung für eine gerichtliche Scheidung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • L. sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat mir gebeichtet das er seit knapp 5Monaten eine andere liebt.In unserer Ehe gibt es zwei wundervolle Jungs (5 und 8Jahre) wir haben ein gemeinsames Haus welches wir uns mit meinem Ex-Stiefvater teilen. Es ist seine 4 Affäre in 15 Jahren Beziehung/Ehe. Ich weiß nicht mehr weiter…Welche Anlaufstellen gibt es für die Kinder und mich?Ich möchte am liebsten zu gestern aus dem Haus raus.

    Welche Schritte muss ich gehen?Wo bekomme ich Unterstützung?

    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo L.,

      es gibt zahlreiche Anlaufstellen, u. a. insbesondere Familienberatungsstellen, Jugendämter und Anwälte für Familienrecht. Ein Rechtsanwalt kann Sie z. B. auch zu möglichen rechtlichen Ansprüchen gegenüber Ihrem Ehemann beraten und Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silvia sagt:

    Hallo liebes Team,
    Mein Mann will die Trennung!er meint, nur so könne er rausfinden, ob ihm was fehlt!ob wir doch wieder zusammen finden oder nicht, kann er so nicht beantworten!
    Er redet also „erstmal nur“ von Trennung!
    1.wenn er also keine Scheidung einreicht, bleibt es eben auch nur beim getrennt leben?
    2.das Haus, welches er gekauft hat und bis auf den letzten Cent gezahlt hat, gehört auf dem Papier mir!wie soll ich mich verhalten?auf die Kinder (6 & 12) umschreiben lassen?er wird drin wohnen bleiben weil ich das Risiko nicht eingehen will, dass ich es nicht halten könnte!
    3.was passiert wenn er sich kurz vor Ablauf des trennungsjahres wieder für mich und die Kinder entscheidet?

    Lieben Dank für eine hilfreiche Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvia,

      1. Ehegatten sind bei einer Trennung rechtlich nicht dazu verpflichtet sich auch scheiden zu lassen. Sie können auch einfach nur dauerhaft getrennt lebend bleiben.
      2. Die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien ergeben sich regelmäßig aus dem Grundbuch. Ein rechtlicher Anspruch ohne Miteigentum lässt sich oftmals nicht begründen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche bei Überlassung der Immobilie bzw. bei Änderung des Grundbucheintrags ergeben könnten.
      3. Eine kurzzeitige Versöhnungsphase innerhalb des Trennungsjahres unterbricht dieses in der Regel nicht. Sollte sich einer der Ehegatten nach wenigen Wochen doch gegen die Aufrechterhaltung der Ehe entschließen, so kann das Trennungsjahr von Beginn der ursprünglichen Trennung an Geltung haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

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