Urteil: Eltern haben keinen Anspruch auf Durchsetzung vom Wechselmodell

Von Jana O.

Veröffentlichungsdatum: 18. April 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Erst kürzlich stellte die FDP im Bundestag einen Antrag, der auf die Installation des paritätischen Betreuungsmodells als gesetzlichen Regelfall abzielt. Ein am 12.04.2018 veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 2616/17) unterstreicht nun, dass allein eine politische Entscheidung zukünftig einen Anspruch auf das Wechselmodell ermöglichen kann. In dem vorliegenden Fall lehnte das BVerfG die Klage eines Kindsvaters ab, der sich aufgrund der Weigerung der Kindesmutter, das Wechselmodell zu vereinbaren, in seinen grundgesetzlich geschützten Rechten als Vater beschränkt sah.

Elternrecht gemäß Grundgesetz bedingt keinen Anspruch auf Wechselmodell

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Eltern keinen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung vom Wechselmodell.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Eltern keinen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung vom Wechselmodell.

In dem vorliegenden Fall reichte ein Vater Verfassungsbeschwerde ein, da er seine Grundrechte verletzt sah. Die Kindesmutter war mit einem von ihm gewünschten paritätischen Betreuungsmodell nicht einverstanden. Der Kindsvater klagte auf Durchsetzung des Wechselmodells, die Klage wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab. Die Begründung: Die mangelnde Kooperationsfähigkeit beider Eltern verhindere, das Wechselmodell so zu gestalten, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt – darauf jedoch zielt das Umgangsrecht wesentlich ab.

Nun wies auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des Kindsvaters ab: Aus Grundgesetz und UN-Kinderrechtskonvention ließe sich nicht ableiten, dass die paritätische Kinderbetreuung vom Gesetzgeber als Regelfall anzunehmen sein muss. Ein Elternteil habe aufgrund einer fehlenden Regelung zu den einzelnen Umgangsmodellen keinen grundsätzlichen Anspruch auf das Wechselmodell.

Auch der Bundesgerichtshof hatte bereits in einem früheren Verfahren (Aktenzeichen: XII ZB 601/15) darauf verwiesen, dass der Wille eines Elternteils nicht das Wohl des Kindes überwiegen darf. Zudem setze das Wechselmodell ein besonderes Maß an Kooperation zwischen den Eltern voraus.

Das Wechselmodell birgt auch Risiken

Eltern sollten in einigen Fällen keinen grundsätzlichen Anspruch auf das Wechselmodell haben - der Fokus liegt nach wie vor auf dem Kindeswohl.

Eltern sollten in einigen Fällen keinen grundsätzlichen Anspruch auf das Wechselmodell haben – der Fokus liegt nach wie vor auf dem Kindeswohl.

Im Folgenden einige Nachteile, die das Wechselmodell auch mitbringen kann:

  • Beim Wechselmodell müssen die Eltern trotz Trennung Hand in Hand arbeiten. Gegensätzliche Ausrichtungen bei Erziehung, Betreuung & Co. können die Entwicklung des Kindes maßgeblich beeinträchtigen.
  • Der dauerhafte Wechsel zwischen zwei Wohnorten verhindert im Einzelfall, dass das Kind einen festen Lebensmittelpunkt ausmachen kann. Fehlende Kontinuität kann wiederum zu einer inneren Zerrissenheit führen.
  • Das Wechselmodell ist grundsätzlich auf die elterliche Kommunikation ausgelegt. Scheitert diese an Differenzen kann das auch das Kindeswohl beeinträchtigen.
  • Ein zeitlich ausgeweiteter Umgang des Vaters oder der Mutter mit dem Kind sagt noch nichts über die Qualität der Umgangskontakte aus (Divergenz zwischen Quantität und Qualität).
Da grundsätzlich die Umstände im Einzelfall entscheidend sind, ist daher fraglich, inwiefern ein entsprechend von der FDP geforderter Regelfall sich praktikabel bestimmen ließe. Ein solcher sollte keinen Anspruch auf das Wechselmodell unter allen Umständen begründen.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Urteil: Eltern haben keinen Anspruch auf Durchsetzung vom Wechselmodell
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Kommentare

  • Jannin sagt:

    Hallo,
    Da habe ich leider was anderes erlebt. Meine Tochter hat 3 Kinder und hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt. Der Vater hat sich nie wirklich um die Kinder gekümmert und ihn war alles egal,jahrelang hat man versucht das er sich ein vernünftigen Job sucht und auch das war ihn egal. nach der Trennung hat er meine Tochter gestalkt,beleidigt und sie überall wo er konnte schlecht gemacht. Dann hat er eine Wohnung übernommen(zur Untermiete) und hat preis gegeben meine Tochter fertig zu machen und ihr alles zu nehmen. Sie hat noch der Kinder wegen das Jugendamt aufgesucht um eine Umgangsregelung zu finden und schon da zeigte er sich zu keiner Kooperation bereit,Absprachen hat er nur über die Kinder gemacht. Die Kinder sind 12,10 und 7 Jahre alt. Da der Vater die Kinder manipuliert und die Mutter seiner Kinder in den Dreck zieht und er nicht das erreichte was er wollte ist er nun den Schritt gegangen und wollte das alleinige Umgangsrecht einklagen. Der Termin war gestern und ich war geschockt das der Richter ein Wechselmodell verordnet im Interesse der Kinder da sie beide Eltern möchten bzw. wohnen möchte nur die Große bei ihn da er sie mit Geld zu stopft während die kleine nicht mal was zum Geburtstag bekommen hat. dieser Mann hat alles nur getan um sich an seine Ex zu rächen und nicht weil es ihn um die Kinder geht . Er wollte sie nur fertig machen und das Geld denn er hat noch nie in seinem Leben eine Wohnung unterhalten mit allem was dazu gehört. Verantwortung ist ein Fremdwort für ihn und er kann nicht mal für sich sorgen und hat sich verschuldet weil er nicht mit Geld umgehen kann. ich könnte noch mehr auf zählen aber das reicht schon,meine Tochter hatte ihn angezeigt und sie hat auch genug Zeugen die alles bestätigen könnten da er auch nicht gerade clever sämtlichen Leuten alles erzählt hat die sich auch alle von ihn abgewandt haben. da frage ich mich allen Ernstes so einen Mann sollen im Wochenwechsel 3 Kinder anvertraut werden der nicht mal mit sich selbst klar kommt.
    Ganz ehrlich was ich über unser Rechtssystem denke werde ich nicht sagen nur eins,es ist eine Schande was da passiert ist

  • Rene sagt:

    Hallo,
    es muss eine gestezliche Regelung gebe. Es kann nicht sein, dass ein Familienrichter aufgrund seiner persönlichen Ab-/Zuneigung zu dem Wechselmodell entscheidet, was für das Kind gut ist. Und das ein Elternteil auch den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn die Kinder zu 45 % bei ihm sind, ist ein Unding. Da ist die BGH-Rechtssprechung so was von unsinnig und lebensfremd, das muss wenigsten anteilig angerechnet werden. Und dabei heisst es bei der Rechtsfindung „nach der allgemeinen Lebenserfahrung und….“, die hat wohl in dem Fall keiner. In meinem Fall musste ich die Mutter und ihren neuen Lebenspartner, die beide voll arbeiten, mit meinem Teilzeitgehalt auch noch alimentieren und wurde bis auf den Selbstbehalt runtergekürzt. Wenn das die Rechtssprechung ist, muss man sich nicht wundern, das das keiner ernst nehmen kann und es heisst „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Hier ist noch viel Nachholbedarf. Emanzipation gilt wohl nur für Frauen. Und das Jugendamt war nur der Vollstrecker der Mutter, andere Aspekte waren den sch…egal. Kann man aber verstehen, wenn man mal persönlich da war und sich mit den Leuten unterhält. Amt eben, woanders würden die keinen Job bekommen…

  • Andre sagt:

    Hallo,
    Erstmal vorweg, das ich seit 2020 von meiner Ex getrennt bin und mit dieser Frau einfach nur Stress gibt, egal in welcher Angelegenheit. Seit Mai 2020 wurde gerichtlich gesagt das ich Donnerstag bis Sonntag 18 Uhr mein Kind habe. wo sie schon mal Stress machte vor Gericht. Im Januar 2021 wurde mir das alles zu blöd und ich beantragte über meine Anwältin eine konkrete Regelung, Wechselmodell bitte. Corona bedingt wurde erst im Juni 2021 ein Termin machbar.
    Ich habe mein Kind nun in den gerade Wochen in der Zeit von Mittwoch ab Kita bis Freitag 18 Uhr und in den ungeraden Wochen Dienstag ab Kita, was meistens so 15 Uhr ist bis 18 Uhr und Donnerstag bin Sonntag 18 Uhr… Mittlerweile ist mein Kleiner 2,5 Jahre alt. er sagt Papa Hause und Mama Hause. Er freut sich tierisch wenn ich ihn immer abhole, Weint meistens unerträglich wenn ich wieder los muss.
    Zu Silvester hatte ich ihn gehabt und er sagte bei jedem Knall, Papa Angst, und klammerte sich an mich fest. Dies teilte ich kurz auch meiner Ex mit, den ich finde das sollte sie wissen. Es kam nicht einmal ein Anruf oder Nachfrage wie es ihm geht oder wie er sich fühlt. Auch wenn er die anderen Tage dort ist, kommt nicht einmal ein Bild wie es ihm geht was er gerade macht und so. Momente halt die man zu zweit machen wollte eigentlich… Eiskalt ist, nicht mal frohe Weihnachten für Ihr Kind übrig gehabt usw. Aber sobald der Tag kommt wo ich ihn zurück bringen soll, wo die Zeit abgeklärt gewesen ist, dann kommt morgens um 7 Uhr die Frage wann ich ihn zurückbringe. Kein guten morgen, nichts.
    Da ich im September letzten Jahres Wohngeld beantragt habe und meine Ex auch, wollte die von der Wohngeldstelle natürlich auch die ganzen Unterlagen haben wann der kleine immer bei mir ist. Was ich auch gerne nachgereicht habe. Laut Wohngeldstelle ist es ein absolutes Wechselmodell und ich soll es drauf anlegen lassen das es vor Gericht geht bezüglich Unterhaltsvorschuss. Wo ich sagen muss, das meine Ex im Jahr 2020 bereits 900 Euro zurückzahlen musste da sie das damalige Urteil nicht angegeben hat beim Jugendamt.
    Laut Wohngeldstelle sind es 49 zu 51 Prozent Wechselmodell. Sie erhält weiterhin Unterhaltsvorschuss und kassiert richtig ab… Meine Anwältin sagt das es ein 45 zu 55 Wechselmodell ist und das es das Jugendamt anerkennen muss.
    Soweit zu geldlichen Regelung!!!! Naja der Vater muss immer zahlen, wo ich ehrlich geschockt bin. da auch ein Vater das dem Kind was es braucht. LIEBE!!!!
    Warum das in Deutschland nicht anerkannt wird verstehe ich nicht. Meine Ex versucht nun durch Sachen kaufen, den kleinen zu beeinflussen. Der darf mit 2,5 Jahren über eine Stunde an ein Tablet. bekommt ein Bett im Feuerwehrdesign, wo das Kinderzimmer fast vollgestellt ist nun damit. Er bekommt ferngesteuerte Autos. nur Markenklamotten von H&M und und und… Ihr Stecher, was mittlerweile zum 2. mal ihr ex ist da er fremdgegangen ist ist wieder mit ihr zusammen, Sind also beides Topverdiener!!!!! Das zeigen sie nun dem kleinen in der Hinsicht das sie alles kaufen was er will.
    Finde dies ist eine Manipulation des Kindes und da wird nichts gemacht. der Vater, der ihm Liebe gibt und auch mal was kauft, keine Frage, der wird so beinträchtigt dann das das Kind nicht mehr zu ihm will.
    Ich würde für mein Kind alles machen. Wir gehen spazieren, gehen einkaufen, machen vieles zusammen, Spielplatz unsinn usw. Aber gegen so eine Hinterhältigkeit komme ich nicht an… Und ich kann nichts dagegen machen…
    Ich suchte Hilfe beim Jugendamt. Es wird nichts gemacht.
    Deswegen würde ich einem Wechselmodell was gerichtlich angewiesen wird nur zustimmen. Unter der Voraussetzung das keine Manipulation stattfindet und das beie Elternteile reden müssen.Und nicht nur angelogen wird wie von meiner EX!!!!

    Sorry das ich den Frust freien lauf hier lasse aber Väter müssen mehr rechte bekommen und nicht immer nur als zahlender hingestellt werden, so hat es das Jugendamt mir schriftlich geschickt. Frau ist Bezugsperson und ich nur zahler!!!

  • Towi sagt:

    Ich finde man muss das Wechselmodell dringend einführen. Denn entgegen den gängigen Verlautbarungen es müssten beide Eltern das wollen was oft nicht der Fall ist. Weil die Mütter es oft nicht wollen.

    Man kann nicht einem Elternteil ein Veto erlauben und dem anderen den Wunsch sein Kind mehr zu sehen verbieten. Das ist im ersten Fall Bevorzugung und im zweiten Diskriminierung.

    Die gesetzte sagen klar aus das beide Eltern Anspruch wie auch Pflicht haben.

    Dies wird in Deutschland aber mit Rechtsbeugung noch immer nicht eungehalten

  • Dirk sagt:

    Liebe Nine, sie sprechen mir als Vater einer 5jährigen Tochter aus der Seele. Ich kann die ganze Diskussion um Emanzipation und Gleichberechtigung schon lange nicht mehr hören. Während Väter nach wie vor bei der grundlegendsten Sache überhaupt – nämlich der Erziehung und Fürsorge eigener Kinder – derart benachteiligt und in vielen Fällen durch die Mutter bevormundet und benachteiligt werden. Dass Gerichte oft Urteile ohne jeden Realitätsbezug fällen, ist leider nichts ungewöhnliches. Dass aber bei Familiengerichten so wenig Sachverstand und auch Lebensnähe vorzuherrschen scheint, ärgert mich zutiefst. Die Mutter unserer gemeinsamen Tochter, macht auch regelmässig, was sie will, ändert Umgangszeiten nach Gutdünken und ist – genauso wie Sie es auch beschrieben haben – zu keinem vernünftigen Gespräch bereit und absolut egoistisch.
    Ich überlege auch, wie ich ein Wechselmodell anstreben kann, mache mir aber auch Gedanken darüber, wie es für unsere Tochter wäre, dauernd den Haushalt zu wechseln. Das ist sicher schwierig, wenn man nicht sehr nah beieinander wohnt.
    Die Alternative, dass es so weiterläuft wie bisher, ist allerdings auch schwer zu ertragen und für die Kindesentwicklung und ihre Bindung zu mir sicher nicht zuträglich. Wie soll ein liebender Vater da handeln. Es ist zum verzweifeln…

  • Nine sagt:

    Meine 3-jährige Enkelin hat ein sehr inniges Verhältnis zu ihrem Vater und zu uns als Großeltern. Es führt kein Weg zu einem Wechselmodell, weil die Mutter es nicht will. Eine Kommunikation ist grundsätzlich nicht möglich, trotz 3er vom Gericht verhängten Gesprächstermine, bei einer Familienstelle mit Mediator: sie will alles bestimmen, ist nicht kompromissbereit. Nach einem ersten G.urteil, ist das Kind von Freitag 15 Uhr bis Montag früh beim Vater, dann noch am Mittwoch von 10 bis 16 Uhr, als wenn der Vater nicht arbeiten müsste. Das Kind wird also an diesem Tag bewusst aus dem Kita Alltag gerissenen! Und dann 10 Tage später wieder das WE. Es gab keine Regelungen zum Urlaub und zu den Feiertagen. Nach einem Widerspruch auf dieses Urteil, soll der Mittwoch jetzt so gestaltet werden, dass das Kind nachmittags aus der Kita abgeholt wird, beim Vater schläft und nächsten morgen zur Kita gebracht wird. Auch sollen jetzt auf einmal Urlaubsregelungen einfließen. Der Vater wohnt 5 min entfernt von seiner Tochter. Inzwischen kommt immer öfter die Frage, warum es nicht noch bleiben darf. Ich wollte nur mal ausführlich beschreiben, dass es keine allgemeingültigen Regelungen geben darf. Unsere Enkeltochter kann sehr gut verstehen, wann Papazeit und wann Mamazeit ist. Der Vater wird ihr von gerichtswegen vorenthalten. Und das ist traurig, unverzeihlich und Zeit, die nicht nachholbar ist. Wer den Einzelfall nicht kennt, sollte sehr genau überlegen, warum das Kind nur bei einem Elternteil bleiben soll. Ein Kind braucht beide! Aber ein Vater darf vor allem zahlen, er wird nicht als gleichberechtigtes Elternteil angesehen. Das sind leider meine persönlichen Erfahrungen.

  • troy sagt:

    Ich finde auch man sollte sich sehr überlegen ob man das Wechselmodell einführt.
    Jedes Kind braucht eine Konstante in seinem Leben und ständig aus dem gewohnten
    Umfeld, seinen Freunden, seinen Vereinen herausgerissen zu werden ist ganz bestimmt nicht zum Wohle eines Kindes.
    Sollte das Kind etwa alle wechselweise in verschiedene Kindergärten/Schulen/Vereine gehen?
    Das Wechselmodell funktioniert allenfalls wenn beide Eltern in einer gemeinsamen Stadt/Dorf wohnen und das Kind sein „normales Leben“ mit all seinen sozialen Kontakten weiterhin pflegen kann.

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