Beratungshilfeantrag: Wie erhalten Sie staatliche Unterstützung für die Rechtsberatung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Rechtsberatung durch einen Scheidungsanwalt zu tragen, können regelmäßig Beratungshilfe beantragen. Voraussetzungen dafür sind zumeist, dass ein berechtigtes Interesse an einer rechtlichen Beratung und/oder außergerichtlichen Vertretung und Aussicht auf Erfolg bestehen. Wo erhalten Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe? Und welche Nachweise sind dem Beratungshilfeantrag beizulegen?

Das Wichtigste in Kürze: So können Sie Beratungshilfe beantragen

  • Die Beratungshilfe können Personen beantragen, deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse die eigenständige Kostenübernahme für die anwaltliche Tätigkeit und Beratung verhindern.
  • Einen Antrag können Betroffene stets in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes stellen, in dessen Einzugsgebiet sie ihren dauerhaften Aufenthalt haben.
  • Neben dem Formular für den Beratungshilfeantrag sind Nachweise erforderlich, z. B. Mietvertrag, Kontoauszug und Einkommensnachweis.
  • Sie können den Beratungsschein auch vom Anwalt direkt beantragen lassen. Auch dieser benötigt die notwendigen Belege und reicht den Antrag ans Gericht weiter.
  • In den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern stattdessen die öffentliche Rechtsberatung. In Berlin haben Betroffene ein Wahlrecht zwischen beiden Alternativen.

Ausführliche Informationen zum Beratungshilfeantrag erhalten Sie im Folgenden.

Wie können Sie den Beratungshilfeschein beantragen?

Beim Amtsgericht den Beratungsschein für den gewählten Anwalt beantragen

Beratungshilfeschein: Wo Sie ihn beantragen können, erfahren Sie im Ratgeber.
Beratungshilfeschein: Wo Sie ihn beantragen können, erfahren Sie im Ratgeber.

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten offen, wenn Sie einen Beratungsschein beantragen wollen, mit dessen Hilfe Sie bei einem von Ihnen gewählten Anwalt Rechtsberatung und ggf. auch die außergerichtliche Vertretung beauftragen können:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
  2. Sie lassen die Beratungshilfe beantragen durch den gewählten Anwalt. Der Rechtsbeistand übersendet den Antrag dann ans jeweilige Amtsgericht.

Die zweite Variante, den Beratungshilfeantrag zu stellen, hat jedoch mitunter auch Nachteile für Betroffene: Zum einen kann der Anwalt zwar den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen – mit Hilfe seines zukünftigen Mandanten. Zum anderen aber ist nicht gewährleistet, dass auch tatsächlich Beratungskostenhilfe auf Antrag erstattet wird. Am Ende könnte das nach Mandatserhebung für den Betroffenen bedeuten, dass er die Kosten im Zweifel selbst tragen muss.

Zudem: Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie noch vor jeder anderen Vereinbarung darauf verweisen, dass Sie Beratungshilfe beantragen wollen. Geben Sie nämlich ein Mandat in Auftrag und verlangen dies erst hinterher, müssen Sie die Kosten auch dann selbst tragen, wenn Sie eigentlich berechtigt wären, Beratungshilfe zu erhalten. Einen Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe gibt es nicht.

Es ist daher stets die sicherere Variante, den Beratungshilfeantrag direkt beim Amtsgericht zu stellen – also bevor Sie zu einem von Ihnen gewählten Anwalt gehen. Die Erteilung vom Beratungshilfeschein erfolgt recht zügig. Mit diesem – und dem Wissen um die staatliche Unterstützung – können Sie direkt zu einem Anwalt gehen und ihm diesen aushändigen.

Wenden Sie sich an das in Ihrem Wohngebiet zuständige Amtsgericht. Hier können Sie in der Rechtsantragsstelle den Beratungshilfeschein auf Antrag erhalten. Die Mitarbeiter können Ihnen zudem ebenfalls beim Ausfüllen des Antrages helfen.

Wo erhalten Sie den Beratungshilfeantrag? Das Formular für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie entweder vor Ort in der Rechtsantragsstelle oder im WWW. Das Justizportal des Bundes und der Länder etwa stellt einen Beratungshilfeantrag (PDF) zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag für die Beratungshilfe herunterladen. Online ausfüllen können Sie die Bögen in der Regel nicht. Der Antrag muss postalisch oder persönlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf Beratungshilfe nebst Formular?

Wird Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt, trägt die Landeskasse Ihre Rechtsberatungskosten.
Wird Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt, trägt die Landeskasse Ihre Rechtsberatungskosten.

Damit der Beratungshilfeantrag bearbeitet werden kann, müssen Sie unterschiedliche Nachweise anfügen. Diese sollen nachvollziehbar machen, ob Sie tatsächlich aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen. Die wichtigsten Unterlagen, die dem Antragsformular für Beratungshilfe beigefügt werden sollten, sind

  1. Mietvertrag
  2. aktueller Kontoauszug
  3. Einkommensnachweis (letzte Lohnbescheinigung, ALG-II-Bescheid usf.)

Beachten Sie: Die Stadtstaaten nehmen bei der Beratungshilfe eine Sonderstellung ein. In Hamburg und Bremen kann niemand einen Beratungshilfeantrag stellen. Die kostenlose oder geringfügig zu entlohnende Rechtsberatung übernehmen hier die Stellen der öffentlichen Rechtsberatung. In Berlin können die Betroffenen wählen zwischen öffentlicher Rechtsberatung und Beratungshilfe.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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