Nachehelicher Unterhalt – Hat eine neue Ehe Einfluss auf die Ansprüche?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild neue Ehe nach Scheidung

Auch nach rechtskräftiger Scheidung können grundsätzlich Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen bestehen. Doch was geschieht eigentlich mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn bspw. der Ex-Mann wieder heiratet? Muss der Unterhalt auch weiterhin gezahlt werden? Fließt das Einkommen des neuen Partners in die Berechnung mit ein?

Das Wichtigste zum Unterhalt nach einer neuen Ehe

Wie ändern sich die Unterhaltsansprüche bei neuer Heirat?

Eine neue Ehe nach der Scheidung bedeutet nicht immer, dass Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Gatten wegfallen. Ist eine Partei unterhaltsberechtigt und heiratet wieder, dann erlischt das Recht auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Die Unterhaltspflicht liegt hier beim neuen Ehepartner. Heiratet hingegen der Unterhaltsschuldner, bleiben dessen Verpflichtungen im Regelfall weiterhin bestehen.

Wird das Gehalt des neuen Partners beim Unterhalt mit angerechnet?

Nein. Egal ob beim Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt: Für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs zählt lediglich das Einkommen des Pflichtigen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der neue Partner ein betreffendes Kind adoptiert. In diesem Fall entsteht eine rechtliche Elternschaft, die auch eine Unterhaltspflicht begründet.

Was passiert, wenn Kinder in der neuen Ehe geboren werden?

Neue Kinder können für den Unterhaltspflichtigen einen erhöhten Selbstbehalt begründen, da minderjährige Kinder in der Unterhaltsreihenfolge vor Ex-Partnern und Ehegatten stehen und nunmehr eine besondere Unterhaltspflicht diesen gegenüber besteht. Der Unterhaltsanspruch des Ex-Partners erlischt damit aber nicht automatisch.

Entfällt der nacheheliche Unterhalt bei Wiederverheiratung?

Ex-Mann oder Ex-Frau heiratet wieder = Änderungen beim Unterhalt?

Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?
Was passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?

Nicht jeder Geschiedene nimmt automatisch an, dass eine Ehe immer schiefgehen muss. Der ein oder andere traut sich bald auch ein weiteres Mal, in der Hoffnung, dass es diesmal hält. Bei der Hochzeitsplanung müssen jedoch finanzielle Fragen geklärt werden.

Haben aus der vorangegangenen Ehe noch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt Bestand, stellt sich schnell die Frage, ob dieser weiterhin gezahlt werden muss. Denn nicht selten beeinflussen entsprechende Altlasten auch den finanziellen Stand der neuen Ehegemeinschaft.

Nachehelicher Unterhalt entfällt durch neue Ehe aber nicht in jedem Fall. Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden zwischen dem unterhaltspflichtigen und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Unterhalt bei Wiederheirat des berechtigten Ehegatten

Geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehegemeinschaft ein, so entfällt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Wiederheirat gegenüber dem Unterhaltsschuldner – dem Ex-Ehepartner. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1586 Absatz 1 BGB bestimmt:

Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.

Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). Eine normale Partnerschaft ohne eheliche Verpflichtung ist hierbei also kein Ausschlusskriterium.

Wie sieht es nun aber mit dem Unterhaltsschuldner aus: Darf auch dieser bei Wiederheirat einfach den Unterhalt verweigern?

Unterhalt nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.
Der Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.

Anders als beim Unterhaltsempfänger, für den das Recht auf Unterhaltsleistung mit Wiederverheiratung erlischt, kann der Unterhaltsschuldner die Zahlungen nicht einfach einstellen, wenn er selbst eine neue Ehe eingeht. Grundlegend bleibt die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ex trotz der Verantwortung für eine neue Beziehung bestehen.

Die Ansprüche des ehemaligen sollen und können nicht einfach durch die des neuen Ehegatten aufgehoben werden. Vielmehr treten neuer und alter Partner einander gegenüber. Mal kann der neue, mal der ehemalige Partner eine Vorrangstellung vor dem anderen einnehmen.

Die Rangfolge, die beim Unterhalt durch die neue Ehe einsetzt, verdankt sich den Bestimmungen in § 1609 BGB. Hiernach haben Ex-Ehepartner im Besonderen dann Vorrang vor dem neuen Gatten, wenn sie Kinder betreuen und Betreuungsunterhalt beziehen oder länger als 15 Jahre mit dem Schuldner verheiratet waren.

Darüber hinaus ist der unterhaltsberechtigte ehemalige Ehegatte auch dann vorrangig gegenüber dem neuen Partner zu behandeln, wenn letzterer im Falle einer Scheidung nicht ebenfalls unterhaltsberechtigt wäre. Wenn dies jedoch der Fall ist, gilt für beide Ehepartner – neuen und ehemaligen: Bei Wiederverheiratung nach der Scheidung gelten beim Unterhalt beide als gleichrangig.

In aller Regel hat im Familienrecht der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Geschiedenen Vorrang. Durch diese Bestimmung soll vor allem vermieden werden, dass Unterhaltsschuldner wieder heiraten, um sich den Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner so schnell wie möglich zu entziehen.

Aber was ist eigentlich mit dem Einkommen des neuen Partners? Wird dieses wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann wieder heiratet beim Unterhalt herangezogen, sodass ein erhöhter Anspruch entsteht?

Neuberechnung vom Unterhalt durch neue Ehe?

Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.
Die Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.

Heiratet der Unterhaltsschuldner erneut, so erfolgt in aller Regel keine Nachberechnung des Ehegattenunterhalts. Das Einkommen des neuen Partners kann keine erhöhten Ansprüche des Ex-Gatten begründen, da hier nur die Voraussetzungen von Bedeutung sind, die während der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden.

Ähnliches gilt im Übrigen auch für den Kindesunterhalt bei Wiederverheiratung: Der Kindesunterhalt wird dann nicht einfach auf Grundlage aller drei Parteien – Schuldner, neuer und Ex-Ehegatte – berechnet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschloss in einem Urteil vom 25. Januar 2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 918/10), dass die Anrechnung des dritten, hinzugetreten Einkommens gegen das Grundgesetz verstoße.

Egal also, ob beim Kindesunterhalt oder dem nachehelichen Unterhalt: Eine neue Ehe des Schuldners begründet keinen erhöhten Anspruch des Unterhaltsberechtigten. Das Einkommen des neuen Partners bleibt unangetastet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Anja sagt:

    Hallo!… mein Partner ist wärend seiner Scheidung Pensioner geworden. Seine Ex Frau verlangt jetzt nach der Scheidung …Nachehelichen Unterhalt ..obwohl sie einen dreiviertel Job hat und noch einen Job hat wo sie 336,36 brutto dazu verdient … Ca.1100 netto im ganzen. Er hat als Pensioner ein Einkommen jetzt nur noch von 1560 netto. In dem Jahr der Silberhochzeit ist sie aus dem Gemeinsamen Haus ausgezogen und hat auch keine Minderjährigen Kinder zu versorgen.Das Haus wurde zu gleichen Teilen verkauft. Die Kinder sind beide über 23 Jahre und stehen im Berufsleben. Meine Frage nun.. muss er noch an seine Ex Frau Nachehelichen Unterhalt zahlen ?Wenn ja….wo kann ich darüber etwas nachlesen. Das Scheidungsurteil ist vom Feb.. 2017 Liebe Grüße Anja

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      Sie können auf der folgenden Seite nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Nachehelichenunterhalt zu zahlen ist: https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/ Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei einem Anwalt, um die Ansprüche seiner Frau genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sascha sagt:

    Hallo,
    ich bin geschieden und habe mit meiner Ex-Frau ein gemeinsames Kind. Ich bezahle für meine Tochter ganz normal nach Düsseldorfer Tabelle und einen nachehelichen Betreuungsunterhalt für meine Ex-Frau.
    Wenn ich jetzt mit meiner neuen Lebenspartnerin ein gemeinsames Kind bekomme, muss ich dann trotzdem den nachehelichen Unterhalt in vollem Umfang für meine Ex-Frau weiter bezahlen?
    Viele Grüße Sascha.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sascha,

      dies lässt sich so nicht beurteilen. In jedem Fall kommt ein Anspruchsberechtigter hinzu, weswegen der Unterhalt neu zu berechnen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Aline sagt:

    Hallo,

    mein Partner und ich möchten heiraten.Aus seiner 1. Ehe gibt es 2 Kinder denen er mit 120% Unterhaltspflichtig/Unterhaltstitel ist und auch immer bezahlt. Seiner Ex-Frau gegenüber ist er nicht Unterhaltspflichtig und sie ist auch seit Jahren neu verheiratet. Ich verdiene mein eigenes Geld und mein Partner wäre mir nach der Ehe somit auch nicht Unterhaltspflichtig. Gemeinsam haben wir eine Tochter von 6 Jahren. Nun meine Frage:

    Ist mein Partner nach der neuen Ehe zahlungskräftiger gegenüber dem Kindesunterhalt der 2 Kinder aus 1. Ehe als jetzt?

    Er behauptet, dass die Berechnung nach der Eheschließung neu berechnet werden würde, da z.b. die pauschalen Mieteabzüge sich zum negativen für ihn ändern da ich mit angerechnet werde. Dazu ist kurz angemerkt, dass der pauschale Mietabzug viel geringer ist als die tatsächliche Miete. Nicht mal ein drittel werden bei der Unterhaltsberechnung einbezogen.

    Was ist zu beachten bzw. kommt auf den unterhaltspflichtigen Vater zu, wenn er neu heiratet und seine neue Frau nicht Unterhaltspflichtig ist?

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Aline,

      in der Tat ist der Unterhalt neu zu berechnen. Allerdings schuldet Ihr Mann Ihrer Familien Unterhalt, weswegen mehr (potentielle) Berechtigte bei der Unterhaltsberechnung zu beachten sind. Wenden Sie sich im Vorhinein an einen Anwalt, der die Berechnung schon mal anstellen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Hallo,

    Mein Partner steht kurz vor seiner Scheidung. Sein 10 jähriger Sohn lebt seit der Trennung bei ihm, sie beteiligt sich nicht am Unterhalt. 1. müsste sie nicht auch vor der Scheidung für den Sohn bezahlen? Seine Ex war im Trennungsjahr berufstätig, verdiente mehr als er. Sie hat nun ihre Arbeit verloren bzw. wurde ihr Vertrag nicht verlängert, da sie zu oft krank war. Zudem wartet sie gerade auf Bewilligung des Krankengeldes. Ist nach der Scheidung nun mein Partner ihr gegenüber Unterhaltspflichtig? Er verdient gerade genug für sich und seinen Sohn.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      1) Ihrem Partner steht Unterhalt für das Kind zu.
      2) Ist das Trennungsjahr bereits vorüber, steht regelmäßig keinem Partner mehr Unterhalt zu. Ansonsten ist wohl nun Ihr Partner gegenüber seiner Frau unterhaltspflichtig. Nach der Scheidung muss dann ggf. nachehelicher Unterhalt gezahlt werden. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Zudem ist es möglich, Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt) im Innenverhältnis zu verrechnen.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sandra sagt:

    Hallo, mein Lebendsgefährte zahlt Unterhalt für 2 Kinder, aufgrund einer Erkrankung darf er am Tag nur noch 5-6 Stunden arbeiten und zahlt daher nur den Mindestunterhalt.
    Ich habe eine Vollzeitanstellung als Fachkraft und einen 10 jährigen Sohn
    Wenn wir heiraten, müsste mein Partner dann wieder den vollen Kindesunterhalt zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      das Einkommen des neuen Lebenspartners findet auf den Kindesunterhalt in der Regel keine Anrechnung, da die Unterhaltspflicht nur leiblichen/adoptierten Kindern gegenüber besteht. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Anwalt, um Ihren vorliegenden Fall genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dominik sagt:

    Hallo,
    derzeit zahle ich für meine beiden Kinder (12J. und 9J. alt) 789.-€ Unterhalt, also Stufe 4 in der DDT. Bei der Berechnung des Unterhalts hatte ich damals noch StKl 1.
    Meine Exfrau bekommt keinen Unterhalt.

    Mittlerweile habe ich wieder geheiratet und mit meiner neuen Frau einen gemeinsamen Sohn (7 Monate alt), sowie die StKl 3.
    Außerdem hat meine neue Frau einen 12jährigen Sohn mit in die Ehe gebracht, welcher (noch) nicht von mir adaptiert wurde.

    Ändert sich durch diese Konstellation etwas an dem zu zahlenden Kindesunterhalt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dominik,

      es liegt nahe, den Unterhalt neu zu berechnen, da mit Ihrem jüngsten Sohn und der Heirat weitere Anspruchsberechtigte hinzugekommen sind. Das Jugendamt oder ein Anwalt kann Ihnen in dieser Sache weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • H. sagt:

    Hallo,
    mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt an seine Exfrau. Wenn wir heiraten ändert sich seine Steuerklasse wieder in 3. Dadurch erhöht sich automatisch sein Einkommen. Hat seine Exfrau dadurch einen höheren Unterhaltsanspruch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine nachträgliche Änderung der Einkommensverhältnisse kann sich im Einzelfall auf die Unterhaltshöhe auswirken. Raten Sie Ihrem Lebensgefährten zum Besuch bei einem Anwalt, um mögliche Konsequenzen aus dem Steuerklassenwechsel prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jasmin sagt:

    Hallo,
    Mein Freund und ich möchten heiraten. Er zahlt Unterhalt an seine Ex. Ich bekomme leider von keiner Stelle Geld. Kein ALG 1, kein ALG 2, kein Gehalt. Nur Unterhalt für meine Tochter und Kindergeld. Dazu habe ich eine Behinderung von 100%. Wird der Unterhalt von meinem Zukünftigen gegenüber seiner Ex jetzt weniger, wenn wir heiraten? Er hat kein leibliches Kind. LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      die neue Ehe kann sich auf die Höhe des Ehegattenunterhalts auswirken. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um dies genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marlene sagt:

    Hallo, wie sieht das mit den Betreuungskosten aus? Müssen diese für die Kinder noch gezahlt werden wenn ich und mein Freund bald endlich heiraten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlene,

      der Betreuungsunterhalt kann entfallen, wenn ein neuer Ehepartner vorhanden ist. Wenden Sie sich für die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Klee Hexe sagt:

    Wenn Ich seid 1.9.2016 geschieden bin und kein einkommen mehr habe… wie soll ich für exmann und Kind der bei ihn lebt Unterhalt zahlen?
    Ich bekomme seid 1.12.nicht mal mehr Geld von Amt.

    Und wie wird es gemacht wenn ich neu heirate…
    MUSS dann mein neuer Partner für mein expartner aufkommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern Unterhaltszahlungen vereinbart worden sind, müssen Sie diese auch zahlen. Ist Ihnen dies nicht möglich, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen.
      Das Einkommen eines neuen Partners wird bei dieser Berechnung nicht beachtet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mosaik sagt:

    Hallo,

    ist meine Ex (6 Jahre Ehe) auch Unterhaltsprlichtig wenn das zweite Kind bei mir gemeldet ist? Bin ich außerdem ihr gegenüber auch zahlungspflichtig obwohl die Ex Geld vom Jobcenter erhält.

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      1. Zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist immer der familienferne Elternteil, also der, bei dem das Kind nicht lebt – allerdings nur sofern er leistungsfähig ist.
      2. Nachehelicher Unterhalt kann durch Erwerbslosigkeit begründet sein. Dieser ist als Einkommen des Bedürftigen anzurechnen – auch auf Sozialleistungen.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die gegenseitigen Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Moni sagt:

    Mein Ex-Mann hat sich neu verheiratet. Zahlte mal Unterhalt dann wieder doch, aber jetzt gar nicht mehr. Eine angekündigte Neuberechnung, nahm er auch nicht vor. Wir waren 35 Jahre verheiratet und haben eine behinderte Tochter, die ich pflege. Sie hatte laut seiner Auskunft eine Witwenrente, die weggefallen ist. Da Job_Center ist in Vorleistung gegangen, allerdings widerwillig. Welche Chancen auf Unterhalt bestehen für mich noch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Moni,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen. An dieser Stelle kann Ihnen keine Einschätzung zum Einzelfall gegeben werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ingrid sagt:

    Hallo ,
    muss Geschiedenenunterhalt gezahlt werden , wenn das Gehalt gleich ist ,aber der Ex Unterhalt an Kinder aus vorheriger Partnerschaft zahlen muss

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ingrid,

      als Bemessungsgrundlage für die Unterhaltsberechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen. Von diesem können unzählige regelmäßige Belastungen abgezogen werden – vor allem auch Unterhaltszahlungen für ranghöhere Anspruchsteller. Das steuerliche Netto ist also nicht gleich das bereinigte Netto. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um eine erste Berechnung von möglichen Unterhaltsforderungen gegen Sie zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martin sagt:

    Hallo,

    kann meine „neue“ Frau in irgendweiner Form auch Zahlungspflichtig werden, wenn ich meinen Unterhaltszahlungen nicht nachkomme?
    Welches finazielle Risiko geht meine neue Frau in Bezug auf meine geschiedene Frau und Kinder ein? Kann Ihr Vermögen durch irgendeine Situation auch „angegriffen“ werden. Und könnte man sie durch einen Ehe-Vertrag dagegen schützen?
    Gruß
    Martin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      in aller Regel kann der neue Partner nicht für die Unterhaltsverpflichtungen seines Ehegatten in Haftung genommen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genau zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • n. sagt:

    Mein Ex mann bezahlt für unser gemeinsamens Kind Kindesunterhal jetzt hat neu geheiratet und mit der neuen Frau kommen 3 Kinder (12j+12j+18j) welche er apoptiert hat …. dazu wird mein Kindesunterhalt jetzt weniger? Dazu kommt noch durch die Heirat verdient er mehr wegen Steuerklasse 3 statt 1….dafür verdient die neue Ehefrau aber weniger wegen Steuerklasse 5. Wird das einkommen der Frau berücksichtigt?
    Wie ist es Gesetzlich geregelt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      1. adoptierte minderjährige Kinder stehen in der Rangfolge neben leiblichen Minderjährigen. Auch privilegierte Volljährige stehen auf derselben Stufe. Damit kann sich der Unterhaltsanspruch für alle Kinder ändern.

      2. Das Einkommen des neuen Partners wird bei einseitigen Unterhaltsverpflichtungen in aller Regel nicht angerechnet.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • arnold sagt:

    erlischt der Unterhalt für meine ex frau auch wenn sie nur Kirchlich heiratet und nicht Standesamtmäßig.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Arnold,

      sofern Ihre Ex-Frau in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, kann der Unterhaltsanspruch versagt sein. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht beispielsweise dann, wenn das Paar in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Natalie K. sagt:

    Mein Ex mann bezahlt für die beiden gemeinsamen Kinder Kindesunterhalt…hat jetzt neu geheiratet und mit der neuen Frau ebenfalls mittlerweile zwei Kinder….wird mein Kindesunterhalt jetzt weniger? Dazu kommt noch durch die Heirat verdient er mehr wegen Steuerklasse 3 statt 1….dafür verdient die neue Ehefrau aber weniger wegen Steuerklasse 5. Wird das auch berücksichtigt? Und muss ich seine Abrechnung mit einem Anwalt anfordern oder macht es das Jugendamt selbständig?
    Wie ist es Gesetzlich geregelt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      auch die Kinder aus der zweiten Ehe haben einen Anspruch auf Unterhalt, weswegen Ihre Kinder unter Umständen weniger erhalten. Sie können für eine Neuberechnung das Jugendamt kontaktieren oder einen Anwalt beauftragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hans-Gerd sagt:

    Hallo,

    wenn meine Ex-Frau wieder heiratet, kann ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Muss ich das von meinem Anwalt begründet angezeigt werden, oder kann ich die Zahlung kommentarlos einstellen?

    Vorab vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hans-Gerd,

      in aller Regel erlischt der Anspruch bei Wiederverheiratung automatisch. Welche Formalien hierbei zu beachten sind (gerade auch dann, wenn ein Titel vorhanden ist), können Sie bei Ihrem Anwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sandra sagt:

    Hallo!

    Wenn der Unterhaltspflichtigen durch die Wiederheirat aber Steuerklasse 3 erhält und dadurch mehr Netto hat als vorher mit Steuerklasse 1, muss er dann auch mehr Unterhalt an die 2 Kinder aus erster Ehe zahlen? Für die Exfrau zahlt er nichts, nur den Kindsunterhalt.

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      das ist abhängig davon, ob sich durch die Steuerklassenwahl das Einkommen erheblich ändert und so aus der bisherigen Eingruppierung nach Düsseldorfer Tabelle herausfällt. Wenden Sie ggf. an einen Anwalt oder das Jugendamt, um den Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder neu berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heinz S. sagt:

    Bleibt auch die Rente (=Einkommen?) des neuen Partners unberücksichtigt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heinz,

      Lebt der Bedürftige in einer gefestigten Partnerschaft, kann die Rente ggf. angerechnet werden. Beachten Sie allerdings, dass auch dem neuen Partner ein gewisser Selbstbehalt zu steht. Hat der Schuldner allerdings einen neuen Partner, bleibt die Rente unbeachtet.

      Ihr Scheidung.org-Team

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