Unterhalt für den Ehemann – Gleiches Recht für alle!

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 20. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unterhalt für den Ehemann

Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt für den Ehemann

  • Nicht nur für die Ehefrau, sondern auch für den Ehemann gibt es Unterhalt, denn dass deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen.
  • Der Ehemann kann 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen, wenn die Ehefrau während der Ehe ein höheres Einkommen als der Ehemann hatte.
  • Verweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, kann der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen.

Unterhaltsrecht ist gleiches Recht für beide Ehegatten

Erzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen.
Erzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen.

Das deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen. Auch beim Unterhaltsrecht existieren keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen.

Selbst wenn bei manchem konservativem Richter vielleicht noch die Denkweise verankert ist, dass der Ehemann zu zahlen hat: Gerade die Stärkung der Väterrechte durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den deutschen Gesetzgeber zeigen, dass der Vater und auch der Ehemann nicht mehr nur die Funktion des Geldverdieners haben+.

Vielmehr ist der Ehemann den Ehefrauen insoweit gleichgestellt, als dass er ebenfalls Unterhalt von seiner Frau verlangen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Betreuungsunterhalt, sofern der Vater und Ehegatte die bei ihm lebenden Kleinkinder betreut und versorgt, während die Ehefrau nach Trennung und Scheidung weiterhin arbeitet. Die Frau zahlt für den Mann – dies ist also im Unterhaltsrecht durchaus üblich.

Unterhalt für den Ehemann nach der Trennung: Wenn die Ehefrau mehr verdient

Trennen sich die Ehegatten und hat die Frau während der Ehe ein höheres Erwerbseinkommen als ihr Ehemann erzielt, steht diesem unter denselben Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu wie umgekehrt. Der Ehemann kann also 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen.

Unterhalt für den Ehemann nach der Scheidung: Wann die Ehefrau zahlen muss

Nachehelicher Unterhalt kann der Ehemann geltend machen, wenn er bedürftig ist.
Nachehelicher Unterhalt kann der Ehemann geltend machen, wenn er bedürftig ist.

Auch beim nachehelichen Unterhalt hat der geschiedene Ehemann gegen die besser verdienende frühere Ehefrau dieselben Ansprüche, die diese gegen einen besser verdienenden vormaligen Ehemann hätte.

Liegt also einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vor (etwa Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt) und ist der geschiedene Ehemann bedürftig, muss die frühere Ehefrau bei entsprechender Leistungsfähigkeit nachehelichen Unterhalt für den Ehegatten zahlen.

Auch die sonstigen Unterhaltsansprüche bleiben bestehen

Bei ausreichender Leistungsfähigkeit der (früheren) Ehefrau hat der (geschiedene) Ehemann neben dem Anspruch auf Basisunterhalt auch die weiteren Unterhaltsansprüche. Dazu gehören insbesondere etwaige Ansprüche auf die Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung und der Anspruch auf sogenannten Vorsorgeunterhalt, also eine Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Das gilt, wenn die Ehefrau nicht zahlt

Verweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, muss der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen. Auch hier ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt strikt zu unterscheiden mit der Folge, dass jeder der beiden rechtlich selbstständigen Unterhaltsansprüche gesondert geltend gemacht werden muss.

Letztlich hat der getrennt lebende oder geschiedene Ehemann dieselben Unterhaltsansprüche gegen seine (frühere) Frau wie umgekehrt. Einzelheiten dazu finden Sie unter sinngemäßer Übertragung dieses Artikels auf den Ehemann im Artikel Unterhalt Ehefrau: Wenn es zu Trennung und Scheidung kommt.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Unterhalt für den Ehemann – Gleiches Recht für alle!
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Kommentare

  • Marlene sagt:

    Hallo,
    Ich stecke auch in so einem Dilemma. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Ich in 48 Jahre, und vill Berufstätig, und mein Mann ist 69 Jahre (Rentner). Wir haben ein gemeinsames Kind von 12 Jahren, das bei mir Wohnen bleibt. Wir haben uns darauf gereinigt, dass er als Abfindung eine Summe von 3200 Euro, das Wasserbett erhält. Im gegen zug behalte ich den Rest der Möbel. Z.b.alte Küche , von vor der Ehe. 5Jahre alte Couch (Neupreis 2200 Euro), 3 Jahre alte Wohnwand ( Neupreis 3500 Euro), Esstimmer 7 Jahre alt, und das Neu Eingerichtete Zimmer unserer Tochter. Diverse Elektrogeräte behalte ich auch. Ich habe zur Zeit Steuerklasse 3. Verdiene 2150Euro Netto +Kindergeld. Mein Mannerhält eine Rente von 1100Euro. Jetzt erzählte mein Mann, dass er eine Rentenerhöhung von ca.500Euro erhält. Er zieht auch in kürze in eine eigene Wohnung. Ich bleibe vorerst in der jetzigen Wohnung. Haben vor einem Jahr auch einen gemeinsamen Kredit aufgenommen, den ich selber zahlen werde. Riestern machw ich auch. Vorabzahlzng an das Finanzamt geht auch von meinem Konto ab. Muss ich trotzdem Trennungs.-Nachehelichen Unterhalt unterhalt an ihn zahlen? Er zahlt auch kein Unterhalt an unswte Tochter. Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlene,

      prinzipiell hängt es von mehreren Faktoren ab, ob Sie Ihrem Ehemann nach der Scheidung Unterhalt zahlen müssen. Während der Trennungsphase fällt wohl Unterhalt an. Ihre Tochter hat Anspruch auf Kindesunterhalt, allerdings könnten Sie dies mit anderen Unterhaltsansprüchen verrechnen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der hier eine Berechnung vornehmen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexandra sagt:

    Hallo,
    Ich bin seid 2013 getrennt und 2016 offiziell geschieden.
    Jetzt habe ich einen gelben Brief vom jobCenter bekommen ich solle für meinen Arbeitslosen ex Mann Unterhalt zahlen….ja geht es noch. …!!!!
    Wir haben zusammen 2 kInder 20 und 14 Jahre alt…
    Für die kleine bekomme ich keinen Unterhalt mir steht sogar noch 7000 Rest Unterhalt zu…
    Er geht nicht mehr arbeiten. .damit er nicht zahlen muss…
    Er lebt mir seiner Lebensgefährtin zusammen. ..
    Und jetzt soll ich ihn unterstützen?
    NEIN, das sehe ich nicht ein…
    Ich bin unheilbar krank, kann jederzeit Berufsunfähig werden. Gehe so gut es geht arbeiten. ..und jetzt kommt er der keine Lust hat zu zahlen und will von mir Geld …
    Ich könnte platzen vor Wut! !!!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexandra,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Ex-Mannes prüfen zu lassen – auch bezogen auf mögliche Versäumnisse seinerseits.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andrea sagt:

    Hallo, ich bin bereits seit 4 Monaten geschieden. Mein Ex wurde während der Trennung von der Rentenkasse gut bezahlt, da er eine innerbetriebliche Umschulung macht. Er bekam fast genau so viel netto , wie ich verdient hatte. Es geht um den nachehelichen Unterhalt. Er wollte keinen Unterhalt nach der Scheidung, während der Trennung habe ich ihn mitfinanziert. Dem Gericht war dieser Umstand bekannt, da er ja auch eine Notar-Vereinbarung mit Verzicht unterschrieben hat. Im Sommer würde er fertig werden, und übernommen, jedoch gibt er aber mir lautstark bekannt, dass er sich durch die Prüfung fallen lassen will, da er auf Unterhalt spekuliert. Trotz Vereinbarung will er nun Ehegattenunterhalt von mir haben. Nachweisen, dass er absichtlich durchfällt kann ich nicht. Er wohnt aus Kulanz meinerseits noch bei mir (Die Wohnung ist groß genug), weil ich ihm angeboten hatte bis Abschluss der Maßnahme keine eigenen Mietkosten zu zahlen.
    Es steht ihm natürlich frei auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu holen. Ein Grund gibt es meinerseits nicht.
    Meine Fragen: werde ich trotz abgeschlossener Scheidung für ihn unterhaltspflichtig, wenn er
    a) die eigene Wohnung während seiner Rentenmaßnahme (1.900 Euro netto) holt
    und
    b) die Massnahme im Sommer 2017 nicht beendet ( Abbruch oder Nichtbestehen der Prüfung) und auf berufsunfähig hinarbeitet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      ausschlaggegbend sind die ehelichen Verhältnisse. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit nachträgliche Ansprüche trotz der notariellen Vereinbarung möglich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Franka F. sagt:

    Hallo, mir geht es ähnlich, mein Ex verlangt von mir über 600 Euro im Monat. Eine Menge Geld für eine Krankenschwester. Hbe noch zwei Kinder zu versorgen. Mein Ex und ich sind jetzt 3 Jahre getrennt und nach 2 Jahren fällt ihm ein, dass er von mir Geld holen könnte. Ich weiß gar nicht ob das geht. Er tut immer mittellos, hat offiziell auch nur einen 400 Euro Job – aber er arbeitet schwarz, seit Jahren schon. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass er während unserer Ehe viel Geld zur Seite geschafft hat und hat sich im Ausland ein Haus gekauft… all das kann ich aber nicht nachweisen, denn das Haus z.B. hat er sich mit einem Bruder und seiner Mutter gekauft und so kann er jederzeit sagen, das Geld stammt von denen und nicht von ihm … Er kann sich Reisen leisten und ein teures Auto. Zahlt aber für unsere beiden Kinder keinen Unterhalt und will mich nun auch noch schröpfen. wie kann ich mich wehren?
    Franka

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franka,

      Sie können sich an das Jugendamt wenden. Dieses kann unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder (sofern sie unter 12 sind) zahlen. Ansonsten können Sie die Mitarbeiter vom Jugendamt sicherlich an einen geeigneten Anwalt verweisen, der Ihnen weiterhilft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • ELENA sagt:

    Hallo ich habe eine Frage mein ex verdient fast 5 tausen euro plus macht er ein nebenjob ich bekomme bis Abril krankengeld und dann arbeitlos, ich muss troztem zahlen ? Was passiert wenn ich zu meinen Freund in der schweiz wohnen werde was passiert dann muss mein Freund dann zahlen ? Ich bekomme 949,- danach noch weniger

  • Sara sagt:

    Hallo,

    Ich fühle mich nicht mehr wohl in meiner Ehe. Ich bin diejenige die für unseren Unterhalt sorgt. mein Mann arbeitet nicht und hat so gut wie nie gearbeitet. Wir haben keine Kinder. Was würde auf mich zukommen wenn ich mich scheiden lasse? Das ich alle Scheidungskosten trage weiß ich aber muss ich im Unterhalt zahlen? Er sagt zwar er würde es nie annehmen aber wahrscheinlich kommt der Staat auf mich zu? Wenn ja wieviel würde dabei rauskommen? Verdiene jetzt 2.500 brutto? Brauche dringend Hilfe! Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sara,

      Ein Anwalt kann Ihnen bei der Berechnung eines eventuellen nachehelichen Unterhalts helfen. Grundsätzlich steht ihm im Trennungsjahr Trennungsunterhalt zu. Nach der Scheidung hängt es davon ab, ob Ihr Mann sich intensiv darum kümmert einen Job zu finden oder nicht. Auch wenn Ihr Ehemann den Unterhalt nicht annehmen würde, kann dennoch ein Anspruch bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Edi sagt:

    Bevor man ins das Bot einsteigt…….. Hirn einschalten
    Viele Grüße
    Denkt an Euch

  • michaela sagt:

    Hallo,
    Auch ich stehe nach 7 Jahren Ehe vor dem Aus. Nachdem mein Mann von Anfang an gelogen hat, was seine finanzielle Situation betrifft, 2x deswegen im Gefängnis war und schlussendlich in Insolvenz ist, ziehe ich nun endlich aus. Kinder haben wir Gott-sei-Dank keine gemeinsam, er jedoch 2 aus früheren Beziehungen. Auch in Sachen Einkommen hat er immer gelogen, war längst gekündigt, hatte sicher 30 Jobs und jetzt fordert er von mir Unterhalt. Immer hat er behauptet es käme noch Geld, aber nie kam was. Ich bin aber jeden Tag arbeiten, hab versucht die laufenden Sachen zu zahlen. Geschickt waren alle Fixkosten auf mich angemeldet und jetzt macht er die Hand auf. Dabei haben seine Lügen und das fehlende Einkommen dafür gesorgt, dass auch ich in Insolvenz muss. Bin am Boden zerstört. Muss ich ihm wirklich weiter das Leben finanzieren? Befürchte, dass er auf seinen Infarkt vor 3 Jahren pocht, aber seine Arbeit hat er wg. unentschuldigtem Fehlen und fehlender Zeugnisse und so verloren. War auch nie beim Arbeits- oder Sozialamt…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      liegt besondere Härte vor, die einen Unterhaltsanspruch für den Schuldner untragbar machen würden, kann dem Unterhaltsbestreben auch widersprochen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Situation einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elsa sagt:

    Hallo ich habe eine Frage, ich bin seit 14 Jahre verheiratet und gedenken scheiden zu lassen, mein Mann ist Arbeit faul ich habe ihn immer unter turz, er trinkt und Rauch Viel sehr viele Wünsche ich arbeite als altenpfligerin und noch als Gebäude reinigen, verdiene 1900 Euro netto ich muss Alles zahlen Mitte 860 er hat noch sky, handy fest Netz und er hat nur zu meckern, er sitzt nur da tut nicht ich muss Alles noch machen obwohl ich schon kaputt von der Arbeit bin, bitte ich brauche einen Rat, im voraus Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elsa,

      wenden Sie sich an eine Familienberatungsstelle in Ihrer Stadt oder gehen Sie direkt zu einem Anwalt. Für eine Scheidung müssen Sie sich jedoch zunächst trennen. Dafür können sie in eine andere Wohnung ziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gordan U. sagt:

    Hallo ich habe allgemein eine Frage .
    Dies betrifft mich Persönlich. Ich war 10 jahre Verheiratet in dieser Zeit hat meine geschiedene Frau insovenz angemeldet .Privat Insolvenz betreffend auch ihrer Firma . Kurz darauf habe ich eine Gmbh gegründet um unseren Lebensunterhalt und der Kinder zu sichern . Nunnmehr musste ich diese durch Insolvenz schliessen , dies geschah parralell zur Trennung und Scheidung ,während dessen hatte aber meine Exfrau über eine dritte Person eine Neue Firma gegründet und alle mitarbeiter sowie sämtliche Klienten in diese Firma übernommen . Mir blieben die Schulden der alten Firma und Gerichtsverhandlungen die ich bezahlen .Frage wer kann mir weiterhelfen den ich bin fest davon überzeugt das die neue Firma die Nahtlos übergangen ist mit allem was KAPITAL ,MITARBEITER ,KLIENTEN angeht und dem selben Geschäftszweig . Doch eigentlich die Schulden übernehmen muss .
    So auch meine Exfrau das Sie wieder der Betreiber ist an mich Unterhalt zu zahlen hätte .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gordan,

      suchen Sie bitte einen Anwalt auf, dieser kann diese komplexe Situation aufklären und Ihre Ansprüche durchsetzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sindy M. sagt:

    Ich verdiene als Vollzeit Kraft ca 1800 netto. Mein Mann auch in Vz 1340€
    Das Kind lebt bei mir im noch abzuzahlenden Haus…wobei wir beide im Grundbuch stehen.
    Nun sind wir getrennt…ich möchte das Haus mit der Rate komplett übernehmen …Bin ich ihm gegenüber unterhaltspflichtig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sindy,

      die Frage kann von uns nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Unterhaltspflichten zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Volker W. sagt:

    Hallo,

    ich bin 48 Jahre und wegen Krankheit (MS) seit 2006 berentet (640€ monatlich). Meine Frau verdient 5.600€ brutto, 3.600 netto. Unser gemeinsamer Sohn ist 8 Jahre alt und meine Frau hatein schuldenfreies Haus, in dem wir gemeinsam wohnen. Meine Frau trägt sich mit Trennungsabsichten. Wieviel Unterhalt müsste sie an mich zahlen?

    Danke im voraus

    Uwe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Volker,

      die Berechnung des Ehegattenunterhaltes können wir nicht leisten. Allerdings steht auf unserer Seite zum Thema Ehegattenunterhalt ein Rechner für Sie bereit. Tragen Sie hier das bereinigte Nettoeinkommen beider Parteien ein und erhalten Sie eine erste Berechnung nach dem 3/7-Prinzip! Weiter Information finden Sie ebenda.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christina T. sagt:

    Was ist mit Unterhaltsansprüchen des Mannes, wenn er zwar weniger verdient als seine Frau, die Kinder aber bei der Ehefrau verbleiben und er nicht mal den Mindestunterhalt bezahlen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,
      Unterhaltszahlungen an den Ehegatten werden als Einkommen gewertet und damit bei der Unterhaltsberechnung miteinbezogen. Der gezahlte Unterhalt an den Ehemann ginge also in Form von Kindesunterhalt an die Ehefrau zurück.
      Ihr Scheidung.org-Team

  • Torben sagt:

    Meine Frau hat sich einen neuen gefunden und nach 9 Jahre und 3 Kinder ( Unter 9) sich entschieden mich zu verlassen. Die Kinder hat sie mitgenommen. Ich habe versucht mich ordentlich zu verhalten und auch wenn ich hier und da nicht einverstanden bin habe ich es verschluckt nur damit die Kinder kein Stress erleben. Wir haben uns geeinigt dass Sie von mir eine Summe bekommt und ich bleibe wohnen im Haus und habe die Kinder jedes WE bei mir und auch in den Ferien soweit ich Urlaub habe. Sie verdient c.a. 1820 Netto plus Dienstwagen mit Sprit plus Bonus Auszahlungen und arbeitet 6 Stunden am Tag. Ich habe eine 45 St.Woche und verdiene somit 1560 Euro. Zusaetzlich erhalte Ich 460.- an Kaltmiete ( Die Haelfte vom Haus ist vermietet) Unser Dahrlen habe ich uebernommen und zahle 850.- monatlich. Ich fahre jeden Tag 25 km bis zu mein Job. Wer soll an wem nun bezahlen? Es laeuft das Trennungsjahr noch. Hat jemand hier ein Tipp? Ich moechte mein Haus behalten – weil hier fuehlen sich die Kiddies wohl und haben es gut. Wir haben das vor knapp 4 Jahre gekauft. Ich zahle ihr an Unterhalt jetzt einfach 290.- monatlich – hauptsache die Alte nervt nicht. Ist das yu viel oder zu wenig? Es recht ihr leider nicht und sie moechte mehr. Soll sie sich an der Unterhaltsvorschusskasse wenden – was soll ich da zurueckzahlen? Ich moechte einfach das es meine Kiddies gut geht und das ich sie sehen kann oft genug. Sie haben keine Schuld dass die Erwachsene bescheuert sind. Danke. LG Torben

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Torben,

      bei Unterhaltszahlungen spielt auch stets der Selbstbehalt eine Rolle. Beim Kindesunterhalt liegt dieser zumeist bei 1.080 Euro, beim Trennungsunterhalt bei 1.200 Euro. Kindesunterhalt hat dabei stets Vorrang. Der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt dabei das bereinigte Nettoeinkommen – also Einkommen abzüglich aller relvanter Zahlungsverpflichtungen (auch Kreditraten).

      Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um die Unterhaltsansprüche Ihrer Ehefrau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marius sagt:

    Hallo,

    ich lasse mich von meiner Frau scheiden. Ich bin Rentner mit 1,3 Rente und sie verdient Brutto 1,4. Ich werde mit meiner Tochter (20 und in Ausbildung) ausziehen, da meine noch Ehefrau nicht aus dem Haus will. Sie arbeitet Teilzeit, könnte Vollzeit, will aber nicht. Ich stand ursprünglich im Grundbuch, habe das Haus ihr überlassen ( dummer Fehler ) und werde meinen Namen wieder eintragen.

    Muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen trotz Rente und „Kind“?
    Und muss sie nicht ausziehen wenn ich mich eintragen lassen ?

    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marius,

      sollte ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, so ist der jeweilige Selbstbehalt als Grenze zu ziehen. Hinsichtlich der Unterhaltsansprüche eines Ehegatten liegt dieser bei 1.200 Euro. In aller Regel können Beträge, die diese Selbstbehaltsgrenze verletzen nicht verlangt werden. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Rechtsanwalt. Nur dieser ist befugt, eine umfassende Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mia sagt:

    Die 1080 Euro ist die Pfändungsgrenze für eine Person, da ich aber für ihn ja auch unterhaltspflichtig bin erhöht sich ja die Pfändungsgrenze , ob ich jetzt tatsächlich Unterhalt leisten kann oder nicht spielt dabei keine Rolle, ausserdem sind wir gerade dabei den Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit anzufechten.Bin schon beim Anwalt.
    Aber das mit der Pfändungsgrenze würde mich trotzdem interessieren
    Danke LG .Mia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mia,

      so oder so liegt die Pfändungsfreigrenze über Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrem Anwalt über eine mögliche Änderung der Freigrenze.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mia sagt:

    Ich nochmal mit einer Frage, wenn ich nur 960 Euro netto verdiene und er seine Rente für die Bezahlung des Pflegeheime einsetzen muss, jetzt die Bank aber von mir verlangt 80000 Euro Schulden die er verursacht hat zu bezahlen ( Spielsucht Verbraucherkredite) bin ich ja auch noch unterhaltspflichtig für ihn, wenngleich ich von dem bisschen Nettoeinkommen keinen Unterhalt bezahlen kann, erhöht sich dann trotzdem die Pfändunggsfreigrenze auf 1400 Euro netto?
    Das würde mich mal interessieren.
    L G Mia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mia,

      Sofern Sie noch verheiratet sind und Sie als Mitschuldner gegenüber der Bank auftreten, kann diese die Rückzahlung von Ihnen verlangen. Die derzeitige Pfändungsfreigrenze liegt bei bis zu 1.080 Euro. Da Ihr Nettoeinkommen unter diesem Wert liegt, ist eine Rückzahlung an dieser Stele vermutlich nicht realisierbar. Suchen Sie den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Vivian sagt:

    Hallo,
    mich hat jetzt leider auch solch ein Schicksal ereilt… nur mit dem Hintergrund das mein Mann mich nach Strich und Faden betrogen hat und nun soll ich für Ihn Unterhaltzahlen… Wenn es schlecht aussieht 400€ im Monat… wir haben ein Kind und er noch ein uneheliches…
    Fragt nicht nach Sonnenschein. Gibt es da nicht irgendwelche Rechte im Moment fühle ich mich rechtlich hintergangen…

    Was habe ich für Möglichkeiten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Vivian,

      wenden Sie sich mit solchen Fragen stets an einen Rechtsanwalt. Nur Volljuristen sind befugt, eine dezidierte Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    Mir brennt auch schon seid 2015 eine Frage auf dem Herzen.
    Ich bin seid April 2015 geschieden. Da ich mehr verdiene als meine Ex soll ich ihm bis Dezember 2017 Unterhalt zahlen. Da ich in unserem Haus geblieben bin wurde mir der Wohnvorteil von 700€ auch noch mit angerechnet. Obwohl ich noch immer einen Abtrag von 700€ an die Bank zahlen muß, aber das interessiert ja den Anwalt nicht .
    (Ich hatte meinen Ex mit einem guten Betrag ausgezahlt ( mußte dafür aber einen Kredit aufnehmen ) .
    Ab wann redet man von bedürftig? Er verdient 1700€ monatlich Netto und hat ne Auszahlung bekommen für das Haus?
    Wir haben ein Unterhaltsberechtigtes Kind von 10 Jahren wo er die gleiche Summe an Unterhalt zahlt wie ich an ihn. Also hebt sich der Betrag eigentlich auf, er braucht bis 2017 nicht zahlen und ich auch nicht, aber das Geld fürs Kind fehlt trotzdem, wegen den üblichen monatlichen Kosten die auf mich kommen. Aber in meinen Augen ist er nicht bedürftig oder irre ich mich?
    Es wurde damals alles per Notar besiegelt.
    Bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als bis Dezember 2017 zu zahlen?

    mfg
    Sabine

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      die im Zuge einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Vereinbarungen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen. Hierzu bedarf es zumeist einer gerichtlichen Entscheidung, um gegen die besondere Härte des Vertrages vorzugehen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ines sagt:

    Das darf nicht wahr sein.
    Meinen Mannhabe ich vor nicht ganz 2 Jahren geheiratet, er hatte nur 100,– € Rente da er immer selbstständig war und nie in die gesetztliche RV eingezahlt hat. Ich habe ihn über meine KV mitversichert und mein Gehalt mit ihn geteilt.
    Durch einen Schlaganfall kurz nach der Hochzeit hat sich mein Mann derart verändert und neigt zu Gewalttätigkeiten. Wenn ichmich jetzt scheiden lassen will muss ich auch noch dafür bezahlen dass er mich geschlagen hat. Unglaublich und nciht zu verstehen.
    Ich habe de Hölle auf Erden , er vergreift sich an meinen persönlichen Dingen und vernichtet diese. Terrorisiert mich auf der Arbeit mit Annrufen usw. und dafür darf ich ihn belohnen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ines,

      in einem so schwerwiegenden Fall, kann der Anspruch auf Unterhalt wegen Unbilligkeit und einem vorliegenden Härtefall verwirkt sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Mia sagt:

      Hallo Ines, habe hier grad auch so ein Dilemma wegen Schlaganfall, aber ihn habe ich ins Pflegeheim gegeben, er hat in der Ehe einen Haufen Schulden gemacht und mich genötigt das als Zweitkreditnehmer zu unterschreiben.Restschuldversicherung zahlt nicht da er jetzt berufsunfähig ist.
      Jetzt hab ich diesen Kredithai im Nacken der meinen Lohn von 960 Euro netto pfänden will.

      Ich hoffe nur das mein Anwalt mich aus dem Vertrag wegen Sittenwidrigkeit heraus bekommt.
      Wünsche dir viel Erfolg und das du keinen Unterhalt zahlen musst.
      LG Mia

    3. Marco sagt:

      Hi!
      Mir geht’s auch nicht besser.
      Nach dem ich mit meiner Frau ein Kind hatte ist Sie nur noch fremdgegangen.
      Ich habe mich getrennt -und was habe ich davon Sie lässt mich Bluten
      Geht nicht arbeiten und behält auch noch oder verwendet auch noch das
      Geld fürs Kind für sich .
      Warum Kontrolliert so was keiner ?
      Frau sagt noch : musstest dich ja nicht trennen
      Da macht arbeiten richtig spaß
      Gesetze sind alle veraltet 7 Jahre lang und die Tabelle macht auch keinen sind
      Warum braucht meine Tochter (meine Ex) mehr Geld wenn ich mehr
      verdiene (Samstag und Sonntag )
      Die Tage haben sich für mich erledigt

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Marco,

        Grundsätzlich steht Ihnen ein Selbstbehalt zu, welcher bei der Unterhaltsberechnung beachtet wird. Suchen Sie einen Anwalt auf, welcher Ihre Ansprüche durchsetzen kann und die Ihrer Exfrau prüfen kann.

        Ihr Scheidung.org-Team

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