Umgangsrecht: Findet der Kindeswille Beachtung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Im Umgangsrecht muss der Kindeswille bedacht werden.

Vater wie Mutter haben ein Recht und auch die Pflicht, einen regelmäßigen Umgang mit den eigenen Kindern zu pflegen. So legt es das Familienrecht in § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest. Ebenso hat ein Kind ein Recht auf den Kontakt mit seinen Eltern – doch die Pflicht dazu entfällt. Einige Kinder verweigern den Kontakt zu einem ihrer Elternteile gar. Wie wichtig ist im Umgangsrecht der Kindeswille?

Literatur zum Thema Umgangsrecht

Das Wichtigste in Kürze zum Kindeswillen im Umgangsrecht

Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will?

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen. Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.

Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden?

Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken. Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.

Was ist, wenn das Kind den Umgang verweigert?

Ggf. können die Eltern im gemeinsamen Interesse am Kindeswohl auch einen begleiteten Umgang organisieren. Unter Aufsicht kann so ggf. geprüft werden, woher die Abneigung kommt bzw. das Verhältnis wieder gestärkt werden.

Umgangsrecht vs. Kindeswille: Wenn das Kind nicht will

Was ist das Umgangsrecht?

Wie wichtig ist im Umgangsrecht der Kindeswille?
Wie wichtig ist im Umgangsrecht der Kindeswille?

Das Recht auf Umgang beschreibt im Familienrecht den Anspruch von Eltern und Kindern, miteinander einen regelmäßigen Kontakt zu pflegen und beispielsweise bei Besuchen Zeit miteinander zu verbringen.

Ziel ist immer der Aufbau einer eigenständigen, vom anderen Elternteil unabhängigen Beziehung. Im Vordergrund steht jedoch das Kindeswohl – nur wenn dieses konkret gefährdet ist, kann der Kontakt durch ein Familiengericht zeitweise oder auf Dauer ausgesetzt werden.

Doch wie verhält es sich, wenn das Umgangsrecht gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden müsste?

Ist im Umgangsrecht der Kindeswille entscheidend?

Manchmal ist eine Trennung mit Kindern im Umgangsrecht kompliziert: Das Kind will nicht zum Vater/zur Mutter. Das kann viele Gründe haben, aber nicht immer ist dadurch auch eine Aussetzung des Umgangs gerechtfertigt.

Denn es spielen eine ganze Reihe Faktoren für die Beurteilung des Umfangs des Kontaktes zwischen Kind und Vater/Mutter eine Rolle:

  • Welches Alter hat das Kind?
  • Welchen Entwicklungsstand hat das Kind?
  • Wie ist der Gesundheitszustand des Kindes?
  • Wie vertraut ist das Kind mit dem umgangsberechtigten Elternteil?
Ferner muss die räumliche Entfernung zwischen den Wohnorten sowie die Verteilung des Sorgerechts beachtet werden und in welcher beruflichen bzw. persönlichen Lebenssituation die Eltern sich befinden.

Ob im Familienrecht beim Umgangsrecht der Kindeswille eine maßgebliche Bedeutung hat, kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Kommt es zum Rechtsstreit, entscheiden Gerichte daher immer nach Betrachtung des gesamten Einzelfalls. Möglich ist aber auch schon im jungen Alter eine Anhörung. Das Kind hat beim Umgangsrecht vor allem ein Mitspracherecht, wenn es bereits älter ist.

Spielt für das Umgangsrecht neben dem Kindeswille auch das Alter des Kindes eine Rolle?

Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille besonders dann eine Rolle, wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat.
Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille besonders dann eine Rolle, wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat.

Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto größeres Gewicht haben seine Wünsche. Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille daher durchaus eine Rolle.

Äußert das Kind also wiederholt und entschieden seine Ablehnung, den Umgang mit Vater oder Mutter fortzusetzen, so muss das Gericht dem Gehör schenken und prüfen, inwieweit die Ablehnung gerechtfertigt ist (Bundesverfassungsgericht 25.04.2015, 1 BvR 3326/14).

Umgangsrecht: Das Kind entscheidet?

Das bedeutet jedoch nicht, dass im Umgangsrecht der Kindeswille immer ausschlaggebend ist. Stellt das Gericht beispielsweise eine Beeinflussung des Kindes durch Dritte (etwa durch die Mutter/den Vater) fest, kann der Kontakt laut Familienrecht auch gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes durchgesetzt werden.

Denn der Kindeswille entspricht nicht immer dem Kindeswohl. Andererseits kann eine tiefgehende Beeinflussung durch eine Hauptbezugsperson dazu führen, dass das Kind den Umgang grundlegend negativ erlebt oder die Beziehung zu dieser Hauptbezugsperson gefährdet wäre. Dann wiederum würde der Umgang dem Kindeswohl eher schaden als nützen. Zur Beurteilung ist normalerweise ein kinderpsychologisches Gutachten nötig.

Oberstes Gebot hat immer das Kindeswohl – im Zweifel ist dieses bedeutender als der Kindeswille oder das Recht von Vater bzw. Mutter.

Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?

Eine Anhörung beim jüngeren Kind ist im Umgangsrecht möglich.
Eine Anhörung beim jüngeren Kind ist im Umgangsrecht möglich.

Grundsätzlich ist im Umgangsrecht der Kindeswille zu beachten. Eine Grenze, die im Umgangsrecht die Frage „Ab wann darf ein Kind selbst darüber bestimmen?“ beantwortet, existiert jedoch nicht. Hier muss immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Allgemein gehen Gerichte im Familienrecht ab einem Alter des Kindes von etwa 12 Jahren davon aus, dass der Kindeswille beachtlich ist und auch dementsprechend Gewicht haben sollte.

Vor der Volljährigkeit besteht jedoch lediglich ein Mitspracherecht – Minderjährige haben beim Umgang mit Vater oder Mutter keine alleinige Entscheidungsgewalt.

Umgangsausschluss wegen Kindeswillen

Meist entscheiden Familiengerichte nur dann, den Umgang zwischen Eltern und Kind völlig zu unterbinden, wenn das Kindeswohl konkret in Gefahr ist. Das ist beispielsweise oft bei Kindesmissbrauch der Fall.

In der Regel wird jedoch alles unternommen, um den Kontakt aufrechtzuerhalten. Das kann auch eine Begleitung des Umgangs durch eine Hilfsperson wie einen Umgangspfleger beinhalten. Ebenso kann das Gericht die Art und Weise näher regeln und so etwa bestimmen, dass Kind und Vater oder Mutter sich auf neutralem Boden begegnen oder in der ersten Zeit nur wenige Stunden miteinander verbringen. Denn im Umgangsrecht kann der Kindeswille sich auch ändern.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Umgangsrecht: Findet der Kindeswille Beachtung?
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Kommentare

  • L. sagt:

    Liebe Eltern. Es ist ein deprimierend, wenn man sich die Kommentare durchliest. Glücklicherweise bin ich selbst nicht betroffen, sondern „darf“ dabei zusehen, wie sich zwei Eltern um das Kind streiten. In diesem persönlichen Fall ist es die Mutter, die leider nicht von ihren persönlichen Verletzungen auf der Beziehungsebene loslassen kann und leider ihr Kind in den Sog aus Depressionen und Machtspielchen zieht. Das ist traurig anzusehen, denn so wird weder sie, noch ihr Kind glücklich. Es kommt mir oft so vor, als würde in dieser Situation nicht die Probleme der Kinder besprochen oder bearbeitet, sondern die Kränkungen der Eltern. Wenn man an sich selbst denkt, wünscht man sich doch am meisten, zu Vater und Mutter einen herzlichen und guten Kontakt zu haben. Wer will dazwischen entscheiden? Ist es nicht so, dass der oder die „doofe“ oder „gemeine“ Ex vielleicht zu einem selbst gemein war oder ist, aber trotzdem das Kind lieben kann? Möchte man diese Liebe nicht doch lieber dem Kind, für das man ja selbst das Allerbeste möchte, zukommen lassen? Wenn es meine Kinder wären: ich würde mir nichts mehr wünschen, als dass sie geliebt würden. Natürlich und vor Allem vom Vater. Ich würde meinem Kind ja auch nicht einen Arm abschneiden, weil einer ja auch ausreichend ist. Deshalb mein Appell: fragt euch, ob es tatsächlich Beziehungsprobleme zwischen dem Kind und dem Expartner sind oder ob es in Wirklichkeit eure verletzten Gefühle sind. Das ist nämlich nicht das Gleiche. Es ist nie zu spät. Sich Hilfe zu holen (z.B. Mediation, Familienberatung, Psychotherapie) ist ein Zeichen der inneren Stärke, nicht der Schwäche. Wer nicht zugeben kann, auch Schwächen zu haben, ist schwach. Die Erwachsenen prägen die Kinder. Es ist eine große Verantwortung. Nicht jeder ist wohl dazu bereit, sich dieser Verantwortung zu stellen. Der sehnlichste Wunsch eines jeden Kindes: glückliche Eltern. Das Glück kommt nicht einfach so. Dafür muss man etwas tun….

  • Daniela sagt:

    Mein 13-jähriger Sohn verweigert bereits seit 4 Wochen den Umgang mit mir, da ich aufgrund von Nachwirkungen einer Coronainfektion krankgeschrieben bin. Ich bin aber weder ansteckend noch bettlägerig, konnte nur aufgrund körperlicher Schwäche in den ersten Wochen nach der Infektion nur Dinge zu Hause mit ihm machen, mittlerweile kann ich aber wieder etwas mehr machen, nur noch nicht arbeiten. Darf mein Sohn unter diesen Umständen, obwohl beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, den Umgang mit mir verweigern?

  • Mike sagt:

    Guten Tag
    Habe da eine frag da ich sehr ratlos bin, ich bin geschieden darf mein sohn jedes 2 weekend sehen und 6 wochen urlaub im jahr.
    Das problem ist nur wenn er bei mir ist und er wider nach hause sollte zur mutter möchte er nicht er möcht bei mir bleiben, das geht jetzt schon seit 4 jahren schon so. Gibt es eine möglichkeit dass das kind vor dem 12. Lebensjahr entscheiden kann ob es bei der mutter oder beim Vater wohnen möchte ?

  • G. sagt:

    Mein Partner hat eine Tochter(13) die bei ihm wohnt. Das Gericht hat die Umgangszeiten festgelegt. Nun ist es, das ich für ein paar Tage mit meiner Familie wegfahre und sie gerne mitmöchte. Da zu dieser Zeit aber der Umgang mit der Mutter ist, hat sie diese Gefragt, ob sie nicht tauschen könnten und sie anstatt zu der Zeit schon früher zu ihr kommen kann, dann sogar 2 Tage länger, da die Mutter immer meckert sie hätte ihre Tochter zu selten. Den Tausch lehnt die Mutter aber ab und sagt, du kannst auch zu einer anderen Zeit wegfahren. Nun möchte sie die Tochter meines Partners komplett weigern zu ihrer Mutter zu fahren. Haben sie da einen Tipp, wie man vorgehen könnte? Jugendamt haben wir bereits schon im Gespräch gefragt, die haben aber erst im nächsten Jahr Zeit sich dem anzunehmen.

    Ich danke im Vorraus.

  • Katrin sagt:

    Hallo, wir haben eine ähnliche Situation wie Frau B.
    Mein (unser) 15jähriger Sohn ist auch gern bei seinem Vater und der neuen Familie aber möchte seine Wochenenden selbst gestalten. Kürzlich war ein Geburtstag von einem wichtigen Freund, an dem er wegen dem Papa-Wochenende nicht teilnehmen konnte. Dass der Papa einen Fahrweg von 50km hat ist die kleinere Ursache, er besteht einfach auf seinem Wochenende – zumal er erstmal vom Opa abgeholt wird und bis Samstag da, und dann von Samstag zu Sonntag erst bei seinem Vater ist.

    Ich habe aus diesen Gründen bisher die Wochenenden getauscht wenn es ging,
    aber nun wird mir vorgeworfen ich würde ständig tauschen wie es mir passt. Das finde ich extrem unfair.

    Nun kommt noch ein Streit wegen dem Urlaub nächstes Jahr dazu. Der Urlaub meines Sohnes mit seiner Jugendgruppe an der Ostsee steht schon lange fest. Nun hat der Vater Urlaub gebucht beginnend am letzten Tag von dem Ostseeurlaub – leider nicht an der Ostsee – sondern in Italien. Mit seiner neuen Frau und den 2 kleinen Kindern unter 3 Jahren. Sein Kommentar: „Der Große soll entscheiden, was ihm wichtiger ist“ ist sehr verletzend, da sein Vater ihm sehr wohl wichtig ist. Aber wenn man die Wahl hat als 15 jähriger auf Urlaub mit Kumpels oder mit kleinen Geschwistern. Ich finde diesen emotionalen Druck sehr unpassend und verstehe nicht, warum es ihm nicht möglich ist, den Urlaub so zu legen, dass alle Seiten was davon haben.

    Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, wer hat Erfahrungen gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich sehe es kommen, dass perspektivisch sich er Vater daran gewöhnen muss, dass mein /unser Sohn allmählich eigene Wege geht. Ich muss es schließlich auch, mit mir geht er auch nicht mehr spazieren oder in den Zoo.
    Aber wie macht man das deutlich, ohne die Fronten noch mehr zu verhärten? Oder bleibt wirklich nur bestimmen, Wochenenden absagen und Augen zu und durch?

    Vielen Dank!

  • Toni sagt:

    Hallo,

    wenn das Kind 14 Jahre alt ist und nun bei der Mutter/ dem Vater leben möchte, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim einem Elternteil vom Gericht zugesprochen ist. Was kann das Kind oder Elternteil machen wegen dem Umzug?

  • Frau B. sagt:

    Wie ist die rechtliche Lage? Mein 15-jähriger Enkel möchte schon seinen Vater und seinen kleinen Halbbruder besuchen. Aber für ihn sind die vor vielen Jahren getroffenen Umgangsregeln, auf die der Vater besteht, kaum noch einzuhalten, weil schulische Belange, es kaum noch zulassen. Inzwischen besucht er eine Schule in ca. 100 km Entfernung. Da sind auch schon größere Ausarbeitungen zu machen, die durch die Unternehmungen mit seinem kleinen Bruder nicht immer zur Zufriedenheit der Lehrer erledigen kann. Auch Einladungen von seinen Freunden muss er oft ablehnen. Oder es werden Ausgleichswochenenden gefordert. Das kann sich dann auf mehrere Wochenenden aufsummieren. Er möchte auch lieber ins Trainingslager fahren, als mit seinem kleinen Bruder an der Ostsee im Sand zu spielen. Meine Kinder sind in diesem Alter nicht mehr mit uns in den Urlaub gefahren. Sie sind meist in ein Lager gefahren, wo sie unterAufsicht standen. Was ist hier zu tun?

  • Chris sagt:

    Meine Tochter lebte bis vor 7 Monaten bei mir. Ihre Mutter hatte dann gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht durchgesetzt (es war auch der Wunsch meiner Tochter. Aber wer kann einer 14 jährigen schon übel nehmen wenn sie dorthin möchte wo sie „Narrenfreiheit“ besitzt und niemand in der Lage ist ihr Grenzen aufzuzeigen) . Jetzt ist es so, daß meine Tochter in dieser Zeit ca.25 kg an Gewicht zugelegt hat. Ich hatte vor Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen das ich mir Sorgen machen, da ihre Mutter einfach nicht in der Lage ist ihr mit Konsequenz entgegenzutreten.
    Leider sah das Gericht sowie das JA meine Sorgen als unbegründet an.
    Was für Möglichkeiten habe ich jetzt?
    Das Kindeswohl sollte doch in jedem Falle über dem Kindeswunsch stehen, oder irre ich mich da. Ich sehe meine Tochter und verzweifel solangsam.
    LG, Chris

  • Martin sagt:

    Wie ist das, wenn das Kind bald 12 wird, die Mutter das Sorgerecht hat, aber das Kind quasi psychisch misshandelt wird und eigentlich nicht bei ihr sein will, aber sie aufgrund von Beziehungen beim Jugendamt auf dem längeren Hebel sitzt?
    Das Kind dient nur als Geldquelle vom Vater, wird verbal schlecht gemacht, da die andere Tochter der jetzigen Partner massiv bevorzugt wird, etc. Und bei jeder Kleinigkeit wird sie zur Oma abgeschoben, etc.
    Kann die kleine wirklich erst ab 14 sagen dass sie von der Mutter weg will? Oder gibt es da irgend welche anderen Möglichkeiten? Weil in diesem Alter noch zusätzliche 3 Jahre seelisches Leid ertragen finde ich unmenschlich.
    Glg martin

  • Bayrak sagt:

    Hallo und Moin Moin…..
    zum mein Schicksal und hoffe auf ein Lösung!
    Mein Ex Freundin hat die alleinige Sorgerecht und umgangsrecht für mein Sohn ( 9 Jahre alt )
    Seit Jahren streit hier und da wegen umgangsrecht Besuchsrecht.
    Zu meiner bedauern habe ich 3 Chancen wegen umgangsrecht Besuchsrecht verspielt
    Jetzt nach jaaaren mit Hilfe Jugendamt wollte wissen wie mein Sohn aussieht oder ein
    Gespräch mit mein Sohn.
    Sie verweigert alle Kontakte und mein Sohn hat vor mir Angst???
    Mein Sohn möchte kein Bild, kein Gespräch mit mir. Mir ist bewusst dass mein Sohn manipuliert wird . Die Mutter tun NICHTS da gegen das mein Sohn vor mir Angst hat…..die Angst wird noch mehr geschnürt wo mit auch immer
    Sie sagt den Jugendamt/Gericht auf einmal ich wäre psychisch Krank und Gewalttätig zu wenn auch immer??
    JA ZAHLE UNTERHALT GERNE ist ja mein Sohn ist ja mein Pflicht
    Bin so kurz davor komplett auszurasten
    BITTE UM HILFE WAS SOLL ICH NOCH MACHEN Medien schreiben bei Youtube /Facebook lästern

  • Opa sagt:

    Hallo zusammen, ich muss heute mal schildern was das viel beschworene Kindes-Wohl in Deutschland wirklich wert ist……meine Tochter hat sich vor 6 Jahren mit einem Mann aus einem anderen Kulturkreis eingelassen, was eigentlich ja kein Problem darstellt. Nach ein paar Monaten entpuppte er sich als vorbestrafter, drogensüchtiger und sehr gewaltsamer Zeitgenosse. Er scheute auch nicht davor zurück, sich mit einem Sturmgewehr vor einer IS Flagge abzulichten und bekannte sich offen zu den grauen Wölfen. Eine Meldung beim Verfassungsschutz hätte ich mir sparen können. Er kennt seine Tochter nicht. Immer wieder sitzt er im Gefängnis und es droht im die Abschiebung. In der ganzen Zeit sollte er anti Gewalt – Therapien und Entzug absolvieren, er hat es einfach nicht getan. Meine 6 jährige Enkelin wächst in einem total sozialem und wohlbehüteten Umfeld auf und Ihre allein erziehende Mutter beschert ihr eine wunderbare Kindheit. Der Vater, der sich die ersten Jahre nur um seine Straftaten kümmerte hat nun herausgefunden, dass man mit einem laufenden Umgangsrecht-Verfahren nicht abgeschoben werden kann. Er bekommt einen vom Steuerzahler bezahlten Anwalt und überschwemmt die Mutter mit Klagen. Mit nun 6 Jahren bekommt das Kind langsam mit was hier los ist. Das Kind möchte keinen Umgang mit ihm, obwohl die Mutter versucht hatte ein positives Bild zu vermittel. Nun gibt es sogenannte Fachleute, Psychologen, Gutachter und Mitarbeiter Jugendamt die mit aller Gewalt und ihren Möglichkeiten ein Umgangsrecht erzwingen wollen.Und die Mutter ist trotz Anwalt gegen diese „Fachleute“ machtlos. Das Gewaltschutz und Annäherungsverbote verhängt wurden spielt auch keine Rolle mehr. Übrigens, frisch aus dem Gefängnis und gleich wieder mit Drogen erwischt. Warum lässt man diese kleine, glückliche Familie nicht einfach in Ruhe und dem Kind eine glückliche und schöne Kindheit….auch ohne Vater ….Ich bin ratlos und auch etwas sprachlos, dass so etwas in unserem schönen Land möglich ist. Oder hat noch jemand eine Idee dieses Drama aus der Welt zu schaffen……aber bitte nur ernst gemeinte Kommentare…Danke

  • Jan sagt:

    Hallo ich bin 13 Jahre alt und mein Vater übt des Öfteren Druck auf mich aus das ich kommen muss. Er ist aggressiv aber nicht so das er jetzt jemandem Wirklich arg wehtun würde. Ich würde einfach gerne Abstand haben und nicht unter der Woche kommen. Er ist eindeutig eifersüchtig auf meine Mutter die einen Partner und ein Wohnmobil hat und will uns verweigern Pfingsten zwei Wochen wegfahren zu können, etc. Ich habe schon öfters mit ihm das Thema angesprochen, wurde aber wenn ihm die Argumente ausgegangen sind angeschrieben/mault oder ignoriert.
    Was kann man dagegen tun???
    LG

  • Mirko sagt:

    Moin ich habe 3 Kinder habe 50 Prozent mit Sorgerecht und umgangsrecht aber seid 1,5 Jahre bekomme ich meine Kinder nicht mehr von ihr sie will das ich meine Kinder nur mit Aufsicht von Jugendamt bekomme für paar Stunden was kann ich machen habe vom Gericht bekommen das wenn sie mir denn Umgang verwährt denn muss sie Strafe zahlen oder Haft nichts ist passiert möchte meine Kinder wieder bei mir haben alle 2 Wochen wie abgesprochen vom Gericht angeblich möchten meine Kinder nicht zu mir mehr alter 10 12 13 laut Arbeitskollege möchten sie hat er mir erzählt und wenn ich sie anrufe wegen Kinder drückt sie mich weg bitte hilft mir

  • Sonja sagt:

    Hallöle,
    kurzer Sachverhalt: Vater hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Kind ist 5 Jahre alt. Heute war die Rechtspflegerin da und hat die Mutter, den Vater und das Kind angehört. Das Kind hatte bis gestern immer gesagt, es möchte nicht mit der Muter mit, sondern beim Vater bleiben. Gestern hat die Mutter dann erfahren (von der Rechtspflegerin), dass am kommenden Montag Gerichtstermin ist und die R.-Pflegerin nun heute zum Anhören erscheint. Das Kind hat jetzt auf einmal gesagt, dass es mit der Mutter mit will. Hier stellt sich mir die Frage, ob das Kind manipuliert worden ist (das kann ich mir bei der Mutter gut vorstellen). Die Mutter nimmt Drogen und trink täglich Alkohol. Schreit nur rum und so weiter. Der Vater hat das alles vorgebracht und auch mitgeteilt, dass Kindeswohlgefährdung angenommen wird. Was kann er jetzt noch machen? Seine Rechtsanwältin weiß auch Bescheid, ist aber leider schwer durch Corona Erreichbar. Vielen lieben Dank

  • Petra sagt:

    Meine Enkelin 6 will nicht zur Mama wenn der Neue da ist. Die Mama merkt es gar nicht und uns wirft sie Einmischung vor. Mittwoch geht sie hin hat Dienstags schon Bauchschmerzen. Was können wir tun, damit sich die Lage entspannt, der neue ist die große Liebe und wird nicht gehen. Es geht nicht gegen die Mama, nur der lover scheint ein Problem zu sein

  • Heike sagt:

    hallo,
    meine Stieftochter ist 7 Jahre und möchte nicht mehr zu ihrer Mutter. Nach aussage meiner Stieftochter packt die Mutter sie an beide Arme und schüttelt sie ganz doll und dann sagt sie darf Papa nichts erzählen sonst ruft ich die Polizei. Mach mal muss sie auch hungrig ins Bett. Darf nicht die WC-Spülung nicht nutzen. Früh darf sie ihre Mutter nicht wegen wenn sie munter ist so bleit sie im Bett und weint weil sie Hunger hat. Was kann der Vater tun?

  • Julia sagt:

    Ich lese immer nur von dem Fall, wenn das Kind den Umgang verweigert. Was ist aber, wenn das Kind mehr Umgang haben möchte, aber die Mutter dies rigoros verweigert? Die Eltern wohnen im selben Viertel und der 11-jährige Sohn möchte den Vater gerne spontan besuchen dürfen. Er darf sonst alle anderen Verwandten und Bekannten ohne Rücksprache mit der Mutter sehen, nur den Vater nicht. Darf sie das einfach verbieten und was passiert, wenn der Sohn sich nicht daran hält? Muss er dann tatsächlich an der Tür abgewimmelt werden? Und unter welchem Vorwand? Es kann doch dem Kindeswohl nicht dienlich sein, wenn die eigene Mutter einen solchen Wunsch grundlos verwehrt, oder?

  • Angelique sagt:

    Guten Tag
    Ich hab Mal eine Frage ,meine Tochter würde jahrelang von ihrem Vater Unterdruck gesetzt . Das sie lügen mußte für ihn . Wenn sie bei mir war hat sie mir so oft gesagt das sie geschlagen wird von meinem Exmann und seiner Frau. Es ist sogar eine Kids-Wohl Gefährdung von der Schule gemeldet worden. Die Fahrenbeistand ist nur gegen mir . . Mein doch würde oft bewüßtlos geschlagen . Es liege 4 anzeigen vor .und das Gericht will sie mir nicht geben . Was kann ich tut?mein Ex Mann ist sehr gewalttätig. Will mein Tochter(13) ,mich und mein Stiefvater um bringen. LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelique,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre möglichen Erfolgsaussichten in einem Sorgerechtsverfahren bewerten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Deniz sagt:

    Mein sohn ist fast 13 und kennt sein leiblichen vater garnicht vor kurzen hane ich ein Post von Amtsgericht bekommen das der Vater ein Antrag auf umgangsrecht beantragt hat das Problem ist mein sohn will absolut kein kontak haben nach so vielen Jahren für in bleibt sein stifvater sein Vater wie ist das kann man sohn selbst endscheiden beim.Gericht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Deniz,

      grundsätzlich dürfen Kinder bei der Gestaltung des Umgangs ebenfalls angehört werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jens sagt:

    Wie ist das den bin 17jahre Alt, möchte gerne zu meinen Vater, bzw. gerne Umgangsmäßig öfter hin weil die 2 Wochen Regelung kann mein Vater nicht machen da er 2 Wochenenden Arbeitet so sehe ich ihn nur alle 4 Wochen, kann ich mit meinen 17 Jahren Entscheiden wann ich zu meinem Papa gehe oder nicht?

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