Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil verloren: Neue Ausfertigung beantragen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Scheidungsbeschluss verloren

Das mit Rechtskraftvermerk versehene Scheidungsurteil bzw. der entsprechende Beschluss gelten als Scheidungsurkunde. Diese benötigen Sie in Ihrem Leben noch häufiger, etwa vor dem Standesamt bei Neuverheiratung oder aber im Falle des Todes für Nachlassverwalter und Erben. Entsprechend sorgfältig müssen Sie dieses Dokument aufbewahren. Doch was geschieht, wenn die Scheidungspapiere doch einmal verloren gehen?

Das Wichtigste in Kürze: Verlust des Scheidungsbeschlusses

  • Nach dem Verlust des Scheidungsurteils kann eine erneute Ausfertigung beantragt werden.
  • In der Regel ist die Ausfertigung beim Familiengericht zu erbitten, das die Scheidung durchgeführt hat.
  • Die Kosten der Ausfertigung müssen selbst getragen werden. Meist liegen diese bei etwa 25 Euro.

Ausführliche Informationen zum Verlust des Scheidungsbeschlusses erhalten Sie im Folgenden.

Scheidungsurteil verloren: „Wo bekomme ich ein neues Dokument?“

Warum müssen Sie den Scheidungsbeschluss sorgfältig aufbewahren?

Spätestens, nachdem die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig. Das Ihnen zur Prüfung überlassene Dokument kann jedoch noch nicht als rechtsgültige Urkunde über die Scheidung Auskunft geben. Dies ist erst dann möglich, nachdem durch das zuständige Gericht der Rechtskraftvermerk auf der schriftlichen Entscheidung erteilt wurde.

Was ist zu tun, wenn das Scheidungsurteil einmal verloren geht?
Was ist zu tun, wenn das Scheidungsurteil einmal verloren geht?

Die Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk erst ist die tatsächliche Scheidungsurkunde. Diese müssen Sie gewissenhaft aufbewahren. Immer dann, wenn Sie einen Nachweis erbringen müssen über den Status „geschieden, ist das Scheidungsurteil vorzulegen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nach erfolgter Scheidung wieder Ihren Geburtsnamen annehmen wollen. Und auch im Falle des Wunsches nach einer Neuverheiratung müssen Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bei dem zuständigen Standesamt vorlegen können.

Im Zweifel benötigen auch andere behördliche Einrichtungen und Banken u.a. den Nachweis über die Scheidung.

Auch im Erbfall ist das Scheidungsurteil vonnöten: Für die Organisation der Beerdigung und anderer Nachlasssachen benötigen die Erben oder andere Zuständige sämtliche Papiere der verstorbenen Person.

Was nun aber, wenn nach einem Umzug oder nach dem letzten Frühjahrsputz das Scheidungsurteil verloren gegangen ist. Hilft auch alles Suchen in den zahllosen Kisten nichts, so müssen Sie unweigerlich ein neues Scheidungsurteil anfordern. Doch wo?

Wie unterscheiden sich Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss?

Mit der Familienrechtsreform 2008 hat sich auch der Sprachusus im Familienrecht verändert. Aus Kläger und Beklagtem wurden Antragsteller und Antragsgegner und aus dem Scheidungsurteil der Scheidungsbeschluss. Es handelt sich bei beiden zumindest inhaltlich um Synonyme – der Begriff des „Urteils“ ist jedoch rechtlich veraltet und steht auch nicht mehr auf der richterlichen Entscheidung, das am Ende des Scheidungsverfahrens ausgegeben wird.

Scheidungspapiere verloren – Neue anfordern

Haben Sie Ihr Scheidungsurteil verloren, ist es jedoch nicht auf immer und ewig verschollen. Sie können bei dem damals zuständigen Amts- oder Familiengericht eine neue Ausfertigung beantragen. Durchforsten Sie im Zweifel Ihre Unterlagen, ob Sie irgendwo noch Schriftsätze der Korrespondenz zwischen Gericht und Ihrem Scheidungsanwalt oder Ihnen zur Zeit der Scheidung auffinden können.

Die hier enthaltenen Daten – vor allem das Aktenzeichen – kann den Vorgang der Neuausstellung beschleunigen.

Haben Sie die Scheidungspapiere verloren, können Sie eine neue Ausfertigung beantragen.
Haben Sie die Scheidungspapiere verloren, können Sie eine neue Ausfertigung beantragen.

Da das rechtskräftige Dokument insgesamt dreifach vorhanden ist, gibt es auch noch andere Anlaufstellen, sollten Sie das Scheidungsurteil einmal verloren haben: Sowohl Ihr damaliger Anwalt als auch Ihr Ex-Gatte sollten noch im Besitz des Scheidungsbeschlusses sein. Sie können zuerst dort anfragen!

Auf Grundlage der Originalvorlage können Sie beim zuständigen Bürgeramt ggf. eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Diese genügt in den meisten Fällen. Ist dies nicht der Fall, bleibt meist nur der Weg über das zuständige Gericht.

Wichtig: Auch wenn Sie Ihr Scheidungsurteil verloren haben sollten, bleibt die Scheidung selbst bestehen. Lediglich der Nachweis gegenüber Außenstehenden gestaltet sich mitunter schwierig.

Kosten für eine neue Ausfertigung

Ob nun für die Beglaubigung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder aber die Ausfertigung eines neuen Dokuments durch das zuständige Gericht: Haben Sie das Scheidungsurteil verloren, müssen die Kosten für ein neues Exemplar von Ihnen selbst getragen werden.

Es handelt sich hierbei in der Regel um Verwaltungskosten, die bei zirka 25 Euro liegen sollten.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil verloren: Neue Ausfertigung beantragen
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Kommentare

  • Susanne sagt:

    Hallo, Ich benötige für die Beerdigung meiner Mutter das Scheidungsurteil meiner Eltern. Leider weiss ich weder das Jahr noch den Ort der Scheidung….was kann ich tun ? Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort. MfG Susanne Schwarzer

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Joachim sagt:

    Ich habe eine Original-Scheidungsurkunde. Meine Scheidung war im Juli 2007. Derzeit möchte ich heiraten. Was ist im Standesamt vorzulegen? Reicht dieser ursprüngliche Scheidungsakt, der bereits 14 Jahre alt ist, aus? Muss ich eine Kopie dieses Originals erstellen, um es dem Standesamt zu zeigen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joachim,

      bitte wenden Sie sich an den zuständigen Standesbeamten, um klären zu lassen, welche Nachweise in Ihrem Einzelfall erforderlich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • martin sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da ich am 5.03.2021 heiraten möchte brauche ich dringend die scheidungsurkunde habe sie leider nicht mehr und brauch sie dringend bis zum 8.02.2021 ich hatte 2008 meine scheidung weis aber nicht mehr wann genau könnten sie mir bitte helfen mein name ist martin … geboren am 17.03.1966 scheidung war 2008 im familiengericht pankow weisensee bitte um schnelle berarbeitung gerne auch gegen gebüren mfg m.

  • Elisabeth sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich brauche meine Scheidungsurkunde (beglaubigte Kopie)
    [personenbeziehbare Daten von der Redaktion entfernt]
    Mit Freundlichen Grüßen
    Elisabeth

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elisabeth,

      die Ausstellung und Übersendung einer Scheidungsurkunde ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karin sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich benötige für meine verstorbene Schwiegermutter ihr Scheidungsurteil, für die Regelung der Bestattung.
    [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]
    Ehescheidung 1979
    Vielen Dank für die Bearbeitung
    mit freundlichen Grüßen
    Karin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bärbel sagt:

    hallo habe mein Scheidungsurteil verloren .Wie schreibe ich es am besten, das ich eine neue bekomme.Wäre Ihnen dankbar

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bärbel,

      bitte wenden Sie sich an das damals zuständige Gericht, Ihren damaligen Anwalt oder Ihren Ex-Ehegatten. Ggf. sind hier noch Kopien bzw. Ausfertigungen des Scheidungsurteils vorhanden. Die Anfrage kann schriftlich ohne besondere Form erfolgen. Bei Anfragen gegenüber Anwalt oder Gericht ist der Hinweis auf das jeweilige Aktenzeichen zwecks Zuordnung hilfreich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Janet sagt:

    hallo habe mein Scheidungsurteil verloren, ich muß einen Pass beantragen brauche ich das Scheidungsurteil oder den Beschluss,lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Janet,

      Scheidungsbeschluss und Scheidungsurteil sind per se dasselbe, es gab im Familienrecht lediglich eine begriffliche Anpassung, sodass es nunmehr seit 2009 keine Urteile, sondern Beschlüsse gibt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Klaus sagt:

    Ich möchte ein drittes mal Heiraten.Das Letzte Rechtskräftige Scheidungsurteil habe ich.
    Nun sagte man mir das ich für eine neue Eheschließung alle Scheidungsurteile benötige.Das Scheidungsurteil aus der ersten Ehe was 35 Jahre her ist habe ich nun leider nicht mehr .Eine Antwort wäre sehr hilfreich.Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      bitte wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt, Ihren ehemaligen Anwalt oder das damals zuständige Familiengericht, um zu erfragen, ob dort noch eine Ausfertigung des Scheidungsurteils vorliegt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Uwe sagt:

    Ich möchte eine Frau aus Nicht- EU heiraten. Diese hat ihre Scheidungspapiere, die von einem deutschem Familiengericht ausgefertigt worden sind, verloren. Wir wollen aufgrund bürokrat. Hürden in Dänemark heiraten. Können Sie mir sagen, wie da eine beglaubigte Kopie beurteilt wird, bzw ist sie dort gültig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      da wir uns an dieser Stelle ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht befassen, können wir hierzu keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Dänemark.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Harald sagt:

    Guten Tag,
    zu viele Umzüge sind Schuld am Verlust meiner Scheidungsunterlagen / Urkunde. Da ich kurz vor Renteneintritt stehe wird diese Urkunde benötigt. Meine bisherigen Recherchen haben folgendes ergeben:
    Amtsgericht A. [personenbeziehbare Daten entfernt – Anm. d. Red.]
    Meine Daten: [Personendaten entfernt – Anm. d. Red.]
    Der Name meiner Ex Partnerin: [Personendaten entfernt – Anm. d. Red.]

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harald,

      bitte wenden Sie sich an das zum damaligen Zeitpunkt zuständige Amtsgericht, dieses hat ggf. noch Unterlagen hierüber und kann das Urteil sodann erneut ausstellen. Wenden Sie sich ggf. auch an Ihren ehemals vertretenden Rechtsanwalt und/oder Ihre Ex-Frau, um zu erfragen, ob an diesen Stellen eventuell noch eine Ausfertigung des Scheidungsurteils vorhanden ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jürgen sagt:

    Ein Scheidungsbeschluss hat gar nichts mit einem Scheidungsurteil zutun (das sind 2 Paar Schuhe), ferner muss ein Urteil handschriftlich (mit Vor- und Zuname) der mitwirkende Richter (oder Richterinnen) unterschrieben sein!!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      bitte beachten Sie, dass Scheidungsurteil und -beschluss per se denselben Sachverhalt beschreiben (auch ein Beschluss bedarf in der Regel der Unterzeichnung). Seit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 werden keine Urteile mehr im Familienrecht ausgesprochen, sondern Beschlüsse gefasst. Hier gab es mithin eine Anpassung im Sprachgebrauch.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kumrija sagt:

    Hallo,ich habe mein scheidung urteil verloren,habe aber kopie die nicht beglaubigt ist !kann ich diese kopie beglaubigen lassen und wo und von wem?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kumrija,

      bitte wenden Sie sich hierfür an das zuständige Amtsgericht. Sie können auch bei Ihrem Ex-Partner anfragen, ob dieser noch eine Originalausfertigung besitzt. Unter Vorlage dieser kann eventuell auch ein Notar die Kopie beglaubigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • N. sagt:

    Für die (absehbare) Beerdigung meiner Mutter wird die Scheidungsurkunde benötigt.
    Meine Eltern wurden in den 70er Jahren in der ehem. DDR (wahrscheinlich Leipzig) geschieden. Ich kenne aber weder den genauern Scheidungstermin noch ein Aktenzeichen noch das damals zuständige Familiengericht (gab es soetwas in der DDR?).
    Seit 1989 lebt sie in einem westlichen Bundesland. Meine Mutter ist nicht mehr ansprechbar. In den Unterlagen ist keine Scheidungsurkunde zu finden. Ob ihr Ex-Gatte noch lebt und wenn Ja wo, ist mir nicht bekannt.
    Woher bekomme ich für den Bestatter eine Kopie der Scheidungsurkunde?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in diesem Fall gestaltet sich der Vorgang schwierig. Wenden Sie sich ggf. an das Standesamt. Vielleicht ist im Familienstammbuch auch die Scheidungsurkunde aufzufinden. Möglicherweise können Sie auch das Amtsgericht/Familiengericht in Leipzig (auch zu DDR-Zeiten gab es für Familienrecht zuständige Gerichte) anschreiben. Es ist jedoch möglich, dass nach so langer Zeit keine Akten mehr über den Fall vorhanden sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • ben sagt:

    Hallo
    Wir haben uns 2003 geheiratet und nach ungefähr 8-9 Wochen haben wir uns getrennt, dann 2004 volgte die Scheidung
    Ich habe damals keine Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bekommen..! Ob damals meine ex Frau gekriegt hat (weil sie immer noch da wohnte ) , und mir nicht gegeben hat, weiß ich nicht..?
    Und jetzt brauche ich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil von damals, und ich habe weder Heiratsurkunde noch die Scheidungsurteil..!
    Wo könnte ich bitte Sie bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich an das damals zuständige Gericht. Sie können Heiratsurkunde und Scheidungsurteil ggf. auch beim zuständigen Standesamt einsehen. Wenden Sie sich auch an Ihren damaligen Anwalt, vllt hat dieser noch eine Ausfertigung des Urteils.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. ben sagt:

        Vielen Dank
        Mfg

  • Seeger sagt:

    Ich benötige mein Scheidungsurteil für eine neu verheiratung kann mir mein scheidungsanwalt dabei weiter helfen Besitz e4 auch ein Urteil

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      dazu sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • A. H. sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,
    ich brauche das Scheidungsurteil von meiner Mutter (92), es existiert aber nicht mehr und auch das Familiengericht ist bei der Suche nicht fündig geworden. Wo kann ich noch nachfragen, was kann, bzw. muss ich tun, um an dieses Urteil zu kommen. Was ist, wenn es keine Möglichkeiten mehr gibt, es zu beschaffen.

    LG A. H.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich ggf. noch an das zuständige Standesamt. Im Familienbuch ist im Idealfall auch das Scheidungsurteil enthalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Johann H. sagt:

    Ich bin in abwesenheit geschieden und habe kein Beschluss.laut Rentenversicherung Versorgungsurteil 1992 im September. Suche Beschluss wegen heirat in Spanien

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johann,

      wenden Sie sich hierzu an das Gericht, welches Sie damals geschieden hat. Alternativ kann Ihnen eventuell auch Ihre Exfrau oder der damalige Anwalt helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sliwinski sagt:

    Ist familiengericht am 23.12.2016 auf

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sliwinski,

      über die Öffnungszeiten ihres örtlichen Familiengerichtes informieren Sie sich bitte auf dessen Internetseite oder persönlich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sliwinski sagt:

    Ich hab mein scheidungurteil verloren, wie lange dauert es um ein neue kopie zur kriegen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sliwinski,

      Die Ausfertigung einer beglaubigten Kopie erbitten Sie bitte beim Familiengericht. Die Wartezeit kann von uns nicht ermessen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. H. sagt:

      Ich habe meine Scheidung Urteil verloren .Was und wo kann ich eine Kopie bekommen ?
      Und wie lange dauert ?
      Und was kostet mich ?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo,

        Sie können ggf. bei dem zuständigen Amtsgericht anfragen, ob der Scheidungsbeschluss noch hinterlegt ist. Wenn die Scheidung jedoch schon mehrere Jahrzehnte zurückliegt, kann sich das schwierig gestalten, weil die Gerichte die Dokumente nicht ewig aufbewahren. Ähnliches gilt für Anwälte. Darüber hinaus können Sie auch beim Standesamt anfragen, ob im Stammbuch eine Scheidungsurkunde hinterlegt ist. Zu guter Letzt können Sie sich auch an Ihren Ex-Mann wenden und erfragen, ob dieser das Dokument noch besitzt. Wie lange der Vorgang dauert und welche Kosten hierfür entstehen, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • birgit m. sagt:

    Scheidungsurteil durch Umzug verloren erbitte Kopie Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      wir sind ein reines Informationsportal. Ihr Urteil erhalten Sie beim damals zuständigen Familiengericht.

      Ihr Scheidung.org-Team

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