Familienstand „geschieden“ – Wo und wann müssen Sie ihn angeben?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Der Familienstand einer Person zählt zu den sogenannten Personenstandsdaten. Solche Angaben sind vor allem für die Führung von Melderegistern von Bedeutung. In Deutschland wird maßgeblich unterschieden zwischen den Familienständen „ledig“, „verheiratet“, „verwitwet“ und „geschieden“. Doch wann und wo muss man den Familienstand „geschieden“ eigentlich angeben?

Das Wichtigste in Kürze: Familienstand „geschieden“

  • Nach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse: von verheiratet bzw. getrennt lebend zu geschieden.
  • Im Lebenslauf, etwa einer Bewerbung, müssen Geschiedene dies nicht zwangsläufig angeben.
  • Daneben wird der Familienstand „geschieden“ normalerweise nur zu statistischen Zwecken erhoben.

Ausführliche Informationen zum Familienstand „geschieden“ erhalten Sie im Folgenden.

Steuer und Lebenslauf: Wo spielt der Familienstand eine Rolle?

In der Steuererklärung den Familienstand „geschieden“ angeben?

Welche Auswirkungen hat der Familienstand "geschieden"?
Welche Auswirkungen hat der Familienstand „geschieden“?

Im Zuge einer Ehescheidung ergeben sich zahlreiche Änderung. Eine davon betrifft den Steuerklassenwechsel. Dieser ist jedoch nicht erst zu vollziehen, wenn die Betroffenen bereits rechtskräftig geschieden sind, sondern ist bereits im Folgejahr des Jahres der Trennung verpflichtend.

Aus diesem Grund findet sich in dem Mantelbogen neben den einzelnen Familienständen noch ein weiterer Punkt: „dauerhaft getrennt lebend“. Sind Sie rechtkräftig geschieden, können Sie fortan bei der Steuererklärung den Familienstand „geschieden“ angeben. Dies kann im Einzelfall – etwa bei Umzugskosten – zu besseren Konditionen führen als die Angabe „ledig“.

Allerdings werden dauerhaft Getrenntlebende, Geschiedene und Ledige grundsätzlich steuerlich gleich behandelt, sodass sich die Angaben hier nicht zwangsläufig auf die steuerliche Belastung auswirken.

Familienstand „geschieden“ – wie lange bleibt er bestehen? Grundsätzlich gilt für alle Betroffenen: Sie gelten nach dem Personenstandsgesetz so lange als geschieden, bis Sie erneut geheiratet haben.

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Müssen Sie im Lebenslauf den Familienstand „geschieden“ angeben?

Vergleichsweise stellt sich vor allem Bewerbern die Frage, inwieweit die Pflicht besteht, auch den Familienstand im eigenen Lebenslauf anzugeben.

Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Informationen zu Ihrem Familienstand oder etwaigen vorhandenen Kindern im Lebenslauf zu machen. Da diese Personenstandsdaten zu den personenbezogenen Daten zählen, können Sie weitestgehend frei entscheiden, wem Sie dieses Wissen anvertrauen und wem nicht. Ein Personaler muss für seine Entscheidung nicht zwangsläufig wissen, ob Sie verheiratet, ledig, verwitwet oder geschieden sind.

Allerdings kann es geschehen, dass die Frage dennoch in einem anschließenden Vorstellungsgespräch zur Sprache kommt. Auch hierauf müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten, wenn Sie den bestehenden Familienstand „geschieden“ nicht preisgeben wollen. Es sollte Ihnen jedoch bewusst sein, dass auch andere Möglichkeiten bestehen, derlei Informationen zu erhalten – etwa über ein zu öffentlich geteiltes Facebook-Profil. Und auch nach der Einstellung kann sich dies aus Gesprächen ergeben. Es handelt sich also eher um eine Abwägung, die jeder Einzelne für sich gestalten muss.

Wann spielt der Familienstand „geschieden“ sonst noch eine Rolle?

Wann müssen Sie den neuen Familienstand "geschieden" angeben?
Wann müssen Sie den neuen Familienstand „geschieden“ angeben?

Abgesehen von der steuerlichen Behandlung ist der Familienstand für Außenstehende in aller Regel nicht von Interesse. Angaben hierzu werden häufig nur bei Umfragen, Zensus oder bei Versicherungsanträgen abgefragt. Er dient hauptsächlich als statistisches Merkmal.

Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im Jahr 2016

  • zirka 12,5 Millionen ledige Personen,
  • 41.000 eingetragene Lebenspartnerschaften,
  • gut 17 Millionen Ehepaare,
  • etwa 1,5 Millionen dauerhaft getrennt lebende Personen,
  • fast 4,8 Millionen Geschiedene,
  • 4,8 Millionen verwitwete Personen.

Durch derlei Informationen kann der Bevölkerungsbestand überblickt werden. Daran ließe sich etwa ablesen, ob zukünftig gerade der Wohnungsbau verstärkt auf Einpersonenhaushalte ausgerichtet werden müsste oder eher auf Familien.

Zudem spielt der Familienstand mitunter bei einzelnen religiösen Gemeinschaften eine Rolle. So kann zum Beispiel ein verheirateter Mann nicht Priester werden. Der Familienstand „geschieden“ kann hier ebenfalls zum Problem führen, auch wenn selbst wiederverheirateten Geschiedenen zukünftig die Kommunion erteilt werden soll.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Angelika sagt:

    Ich bin bei Stefan. Ein „nicht verheiratet“ ist die beste Lösung. Ich finde oft die Bezeichnung „geschieden“ diskriminierend.

  • Stefan sagt:

    Hallo,
    ein Notar möchte „ledig“ oder „geschieden“ abfragen in einer Erbsache.
    Macht das einen Unterschied?
    S.

  • B. sagt:

    Hallo,
    hier wäre doch sicherlich eine Überarbeitung der Bürokratie nötig! Man kann ja auch mehrfach geschieden sein…Nach x Jahren „geschieden“ wäre doch ein „nicht verheiratet“ ausreichend. Einkommensteuerrechtlich ergibt das doch keinen Sinn mehr.

  • Annett sagt:

    Hallo, wenn ich geschieden bin und einen neuen Partner habe mit dem ich zusammen wohne, hab ich dann als Familienstand trotzdem weiterhin geschieden oder eheähnliche Gemeinschaft?

  • Rolf sagt:

    Frage: Wie ist der Familienstand, wenn der geschiedene Partner verstorben ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rolf,

      hier gibt es unseres Wissen keinen gesonderten Familienstand, der „geschieden“ in einem solchen Fall weiter definieren würde.

      Ihr Scheidung.org-Team

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