Elementarunterhalt – Wie hoch ist der Basisunterhalt für die Lebensführung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Nicht nur während der Ehezeit besteht eine gegenseitige Verpflichtung auf Unterhaltszahlungen für Ehegatten. Trennen sich Ehepartner, kann einer der beiden unterhaltsbedürftig sein und entsprechende Leistungen vom anderen einfordern. Dieser grundlegende Unterhaltsbedarf heißt auch Basis- oder Elementarunterhalt. Doch wie ist dieser festgeschrieben?

Das Wichtigste in Kürze: Alle Informationen zum Elementarunterhalt

  • Der Elementarunterhalt dient dazu, die wesentlichen und grundlegenden Lebensbereichen des Bedürftigen zu sichern.
  • Die Höhe des Elementarunterhalts ist für jeden Einzelfall nach den individuellen Lebensverhältnissen zu berechnen.
  • Der Anspruch auf Elementarunterhalt erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung.

Weiterführende Informationen inklusive Unterhaltsrechner finden Sie im Folgenden.

Nur so viel Trennungsunterhalt zahlen, wie fürs Überleben notwendig?

Zur gesetzlichen Definition vom Elementarunterhalt

Elementarunterhalt: Auch bei Trennung besteht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zumeist fort.
Elementarunterhalt: Auch bei Trennung besteht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zumeist fort.

Hat sich ein Ehepaar getrennt, so besteht nach § 1361 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der grundsätzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll zunächst vor allem verhindern, dass sich die Lebensverhältnisse der Ehegatten durch die Trennung von heute auf morgen wesentlich verschlechtern oder verändern.

Verdient ein Ehegatte daher weniger als der andere, kann er zur Aufstockung seines eigenen Einkommens trotz Trennung den Basisunterhalt einfordern, um den ehelichen und gewohnten Lebensstandard weitestgehend aufrechterhalten zu können.

Durch den Elementarunterhalt sollen die wesentlichsten und grundlegenden (= elementaren) Lebensbereiche des Bedürftigen unverändert gesichert bleiben. Hierzu zählen neben dem Bedarf an Kleidung und Unterkunft auch Nahrungs- und weitere Lebenshaltungskosten.

Der Elementarunterhalt ist nicht mit dem Mindestbedarf zu verwechseln, da er nicht nur die notwendigste Grundversorgung des Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, die für das Überleben von Bedeutung wäre. Vielmehr soll der in der Ehezeit gewohnte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden können.

Wie hoch ist der Elementarunterhalt?

In § 1361 Absatz 1 BGB findet sich ein wesentlicher Hinweis, der bereits bestimmt, dass eine allgemeingültige Beantwortung der Frage nach der Höhe des Basisunterhalts möglich ist. Dieser nämlich soll

„nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten“

angemessen sein. Das bedeutet vor allem auch, dass in jedem Einzelfall neu zu bewerten ist, wie hoch der dem Anspruchsteller zustehende Elementarunterhalt am Ende tatsächlich ist.

War etwa ein Ehegatte Normal-, der andere Geringverdiener sind andere Verhältnisse als Grundlage anzusetzen, als bei vermögenden Ehepaaren, bei denen während der Ehezeit ein höherer Lebensstandard gelebt wurde.

Der nach einer Trennung zustehende Elementarunterhalt soll nicht nur den nötigsten Bedarf abdecken.
Der nach einer Trennung zustehende Elementarunterhalt soll nicht nur den nötigsten Bedarf abdecken.

Wie können Sie den Elementarunterhalt ermitteln?

Wie bereits angemerkt, richtet sich der Elementarunterhalt nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen während der Ehezeit. Hierbei gilt die Vermutung, dass auch vor der Trennung beide gleichermaßen von Erwirtschaftetem profitierten.

Dementsprechend erfolgt auch bei dem Trennungs- oder Elementarunterhalt eine weitgehend gleichmäßige Verteilung des Einkommens mittels der 3/7-Methode.

Hierfür wird die Differenz aus den bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten gebildet. Der Unterhaltsbedürftige hat sodann einen Anspruch auf 3/7 des Differenzbetrages, den er als Elementarunterhalt geltend machen kann.

Weitere Ansprüche mit Rechtshängigkeit der Scheidung

Der Elementarunterhalt kann sich zusätzlich erhöhen. Ist die Scheidung rechtshängig, kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte zusätzlich zu dem grundlegenden Trennungsunterhalt auch noch den sogenannten Altersvorsorgeunterhalt geltend machen (§ 1361 Absatz 1 Satz 2 BGB).

Ist einer der Ehegatten aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit nicht in der Lage, in die eigene Altersvorsorge selbstständig zu investieren, kann er entsprechende Ansprüche gegenüber dem Ehegatten stellen. Der Basisunterhalt erweitert sich dann um den Altersvorsorgeunterhalt:

Elementarunterhalt ab Rechtshängigkeit = Allgemeiner Anspruch + Altersvorsorgeunterhalt

Wann ist die Scheidung rechtshängig? Wurde der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht und dem Antragsgegner ausgehändigt, wird von der Rechtshängigkeit der Scheidung gesprochen – der Antrag ist offiziell zugegangen und wird infolge verhandelt.

Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungs- und damit auf Elementarunterhalt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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