Ist geleisteter Unterhalt steuerlich absetzbar?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header zum Ratgeber: Ist Unterhalt steuerlich absetzbar?

Unterhaltszahlungen können das eigene Portemonnaie stark belasten. Nicht selten fragen sich deshalb gerade berufstätige Unterhaltsschuldner, ob sie die geleisteten Zahlungen an Ex-Frau/-Mann und Kinder steuerlich absetzen können. Tatsächlich ist dies möglich. Ausschlaggebend ist dabei häufig, an wen genau Sie Unterhalt leisten. Wann sind Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?

Das Wichtigste in Kürze: Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzen

  • Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar, wenn dieser auch tatsächlich geleistet wird.
  • Sie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen.
  • Auch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.
  • Der Höchstbetrag, der für geleistete Unterhaltszahlungen maximal als besondere Belastung im Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden darf, beträgt derzeit 9.000 Euro (gegebenenfalls zzgl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Ausführliche Infos dazu, wann Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, erhalten Sie im Folgenden.

Es hängt vom Berechtigten ab, ob der Unterhalt steuerlich absetzbar ist

Wann können Sie den Kindesunterhalt in der Steuererklärung geltend machen?

Ist der Unterhalt für Kinder und Ehegatten steuerlich absetzbar?
Ist der Unterhalt für Kinder und Ehegatten steuerlich absetzbar?

Zahlen Sie Unterhalt an Ihr Kind, ist dieser steuerlich absetzbar, wenn Sie

  • für dieses Kind kein staatliches Kindergeld beziehen oder
  • den in Ihrer Steuerklasse gewährten Kinderfreibetrag nicht geltend machen (können).

Unerheblich ist dabei in der Regel, wie alt das unterhaltsberechtigte Kind ist. Lediglich die obigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um außergewöhnliche Belastungen wie den Unterhalt für Ihr Kind steuerlich geltend zu machen. Sobald Sie selbst Kindergeld beziehen oder den Unterhalt gewissermaßen schon über den Kinderfreibetrag absetzen, ist eine zusätzliche Geltendmachung nicht möglich.

Ist in der Steuererklärung auch der Unterhalt für Ex steuerlich absetzbar?

Während geleisteter Unterhalt an ein volljähriges oder minderjähriges Kind nur steuerlich absetzbar ist, wenn die beiden oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können Sie andere Unterhaltszahlungen regelmäßig absetzen. Das betrifft mithin auch den nachehelichen oder Trennungsunterhalt für einen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.

Die einzige zusätzliche Voraussetzung ist in diesem Fall, dass entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Aber nicht nur Ehegatten- und Kindesunterhalt können die Steuer beeinflussen. Auch an folgende unterhaltsberechtigte Personen geleisteter Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar:

  • Eltern und Großeltern
  • Ehegatte/Lebenspartner (lebt im Ausland und Sonderausgabenabzug ist nicht möglich)
  • anderen Elternteil (bei Betreuungsunterhalt)
Es ist möglich, dass der an Ihren Ex-Ehegatten geleistete Unterhalt als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist (Realsplitting). In diesem Fall ist die zusätzliche Anlage U mit der Steuererklärung einzureichen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, sofern der Unterhaltsberechtigte dieser Einordnung zustimmt. Ohne diese bleibt die Betrachtung des Unterhalts als besondere Belastung.
Sie können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Sie können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Höchstbeträge: Ist der Unterhalt komplett steuerlich absetzbar?

Wichtig ist, dass bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen nur ein jährlicher Höchstbetrag je unterhaltener Person gewährt wird. Dieser beträgt 9.000 Euro (bei Sonderausgaben maximal 13.805 Euro). Hinzu treten gegebenenfalls noch die erstatteten Kosten für die Basisversorgung in einer Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsberechtigten. Haben Sie im Steuerjahr mehr Unterhalt gezahlt, kann der Betrag nur entsprechend bis zu dieser Grenze geltend gemacht werden.

Der Höchstbetrag verringert sich außerdem, wenn der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte erzielt (jährliches Einkommen von mehr als 642 Euro, BAföG, Rente u. a.).

Haben Sie zudem nicht in jedem Monat des Steuerjahres Zahlungen an Kinder oder Ehegatten geleistet, ist eine anteilige Berechnung erforderlich. In diesem Fall ist der Höchstsatz von 9.000 Euro anzupassen.

Beispiel: Angenommen Sie zahlten im betroffenen Steuerjahr nur in zehn von zwölf Monaten Unterhalt an Ihr Kind. In der Steuererklärung dürfen Sie in diesem Fall nicht den vollen Höchstbetrag ausschöpfen, sondern lediglich maximal 7.500 Euro (zehn Zwölftel von 9.000 Euro).

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 3,86 von 5)
Ist geleisteter Unterhalt steuerlich absetzbar?
Loading...

Kommentare

  • Doman sagt:

    Hallo zusammen, eine Frage wenn der zu zahlende Part eine Rückerstattung für den Unterhalt vom Finanzamt erhalten hat, muss er dann die Nachzahlung des anderen Parts fürs Finanzamt übernehmen, oder muss der Part es selber tragen und zahlen.

  • Manfred sagt:

    Hallo
    Gilt das alles hier für Deutschland?
    Wissen Sie wie das in Österreich ist?
    Ich zahle im Monat 1076 EU Alimente! Und das über 10 Jahre!
    Meine Ex geht arbeiten und wird gar nicht berechnet!
    Was ist da mit unseren Gesetzen los?
    Lebte schon ein Jahr in einem Bus um irgend wie alles zu bezahlen! Arbeite seit fast 40 Jahren durchgehend
    Muss man echt unter der Brücke wohnen, bevor was passiert!?
    Danke in Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manfred,

      ja, die Inhalte unserer Webseite beziehen sich auf deutsches Familienrecht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anne sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage wäre: mein Ex-Mann gibt den Kindesunterhalt beim Finanzamt bei der Steuererklärung an, ebenso muss ich diesen auch angeben. Dadurch habe ich einen Nachteil bei der Steuererklärung. Kann ich diesen Nachteil von meinem Ex-Mann wieder zurückfordern?

  • Ö. sagt:

    Hallo, ich habe 18.000€ Unterhaltsschulden an das Jobcenter, kann man das von der Steuer absetzen.

  • Musti sagt:

    Michael,
    deinem Kommentar stimme ich voll zu.
    Deine Lage und deinen Wut verstehe ich voll und ganz.
    Diese Familienpolitik und das Familienrecht UND das Steuerrecht ist in vielen Bereichen sehr einseitig – zu Lasten des Mannes.
    Ich kann z. B. gegenüber dem Jugendamt sagen, darlegen, erläutern was ich will, finde kein Gehör (habe das Gefühl, die interessiert das auch nicht). Meine Ex-Frau bestimmt das ganze geschehen wie sie möchte – UND wird durch die Gesetzeslage gedeckt. Im Gegensatz zu Dir sind meine Kinder zu 1/3 bei mir, jedoch spielt das bei der Zahlung des Kindesunterhaltes und steuerrechtlich absolut keine Rolle. Ich muss zu 100% zahlen – bis ein Wechselmodell von BEIDEN Seiten akzeptiert wird. Meine Forderung nach Wechselmodell findet aber kein Gehör obwohl in meinem Fall sind wirklich ALLE Aspekte paritätisch d.h. vom Gehalt, Arbeitszeit, Wohnort, Arbeitsort etc. betrachtet. Das Recht eines Partners Wechselmodell zu verlangen ist in Deutschland noch nicht angekommen.
    Man(n) darf/muss zahlen, schweigen, hinnehmen. Bei solcher Rechtslage ist es nur eine Frage der Zeit wie weit und schnell die Geburtenrate noch weiter sinkt und ein ganzes Volk sich selbst buchstäblich kastriert.
    LG

  • Michael sagt:

    Das ganze System „Unterhalt“ ist in Deutschland doch genau so „krank“ wie alles andere auch. Selnstbehalt von 1.080,00 €. das ich nicht lache. Unterhaltspflichtige werden diskriminiert, gedemütigt und schamlos ausgenutzt und das nicht über Wochen, sondern über Jahre. Oft in den besten Jahren des Lebens und das nur weil man „so blöd“ war und Kinder in diese Welt gesetzt hat. Das sollte belohnt werden und nicht unter Strafe stehen. Wenn man dies als junger Mensch vorher wüsste würde kein Mensch mit gesundem Menschenverstand eine Ehe schließen und dann auch noch Kinder zeigen. Den „besonderen“ Schutz laut Grundrecht genießt aber nur die Mutter, der Vater hat so ein Privileg nicht, und das in Zeiten von allgemeiner Gleichstellung. Ein weiteres Gesetz um Vorteile einiger, gegen erhebliche Nachteile anderer auszutauschen. Das Bundesministerium schweigt dazu. Ach ja, sofern Männer Unterhaltspflichtig sind, bekommen die dort ohnehin keine Hilfe. Es heißt ja schließlich Bundesministerium für Frauen, Jugend und Senioren. Als Mann muss man also erst Senior sein, damit man ein Recht auf anständiges Leben hat, wenn man Unterhaltspflichtig ist. Passend, den als Senior bin ich in der Regel nicht mehr Unterhaltspflichtig sondern benötige womöglich selbst Unterhalt, weil die Pflegeheime sehr teuer sind und ich Aufgrund eines Menschenlebens zu zahlenden Unterhalts nichts zurück legen konnte. Bargeldungerhalt bekommt derjenige Elternteil, bei dem das oder die Kinder leben. Dazu alle Steuerfreibeträge und das gesamte Kindergeld. Schönes Nebeneinkommen, wenn bedenkt das dieses Geld gar nicht bei den Kindern ankommt, dafür fährt Mutter die Kids nun im Mercedes zur Schule während ich Fahrrad mit geflickten Reifen fahre. Ach ja, die Steuerklasse 1 die ich als „alleinlebender“ auch noch erhalten habe, hat mir natürlich gewaltig Nettolohn genommen. Meine Kinder sind also über Nacht verstorben, wofür zahle ich dann eigentlich Unterhalt, wenn ich alleinstehend bin? Ich bin allein kaum Lebensfähig. Das bisschen das bleibt reicht nirgendwo hin. Menschenunwürdiges Leben. Jeder Flüchtling und jeder Arbeitslose hat mehr übrig und das in Deutschland. Die Theoretiker, die das erlassen haben sind schlichtweg nicht im realen Leben. Ach ja zum Thema. Nun genieße ich das Glück, die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen zu können als außergewöhnliche Belastungen die ja harte Realität sind und die ich mir von den Rippen abgehungert habe. Die dadurch erreichte Rückerstattung zählt aber zum Einkommen und wird in der nächsten Unterhaltsberechnung erneut hinzugezogen. Ich zahle also gleich zweimal. Ich frage mich Oft was ich falsch gemacht habe. Ich habe nicht rechtzeitig gemerkt, dass meine Ex-Frau sich anders entschieden hatte. Ich gefiel ihr nach einer Ehe und 2 Kindern einfach nicht mehr, muss man(n) akzeptieren. Jetzt bin ich der Böse? Ich nehme die Kinder gerne zu mir und verzichte auf alle Unterstützung, auch auf Unterhalt und lebe sehr gut. Das geht ja aber leider auch nicht, denn durch die übliche Umgangsregelung „alle 14 Tage“ soll einer Mutter-Kind-Entfremdung entgegengewirkt werden, dafür wird die Vater-Kind-Entfremdung geradezu gefördert, ich behaupte diese ist sogar gewollt. Ich habe meine Kinder seit Jahren nicht gesehen, sie wissen überhaupt nicht was ich bin und was mich ausmacht. Sie wurden entsprechend geimpft. Nun muss ich seit bald 15 Jahren schon Unterhalt bezahlen und meine gerade 18 Jahre alt gewordene Tochter verklagt mich auf weiteren Unterhalt während des Studiums. Bis ich das rum habe bin ich in Rente. Ich werde dann also ein Fall von Mindestrente sein. Tolles Leben nicht war? Leider habe ich nur das eine und ich versuche das beste draus zu machen solange es dauert. Ich hoffe ich kriege noch Mindestrente wenn es soweit ist, das Regelalter hat man je erst erhöht und mn will es schon wieder raufsetzen. Ich arbeite seit ich 14 bin und habe bis zur Rente weit über 50 Jahre gearbeitet. Ich habe keinen Tag gefehlt und ich habe meinen Beitrag mehr als geleistet. Man soll ja nicht so viel Wert aufs Geld legen, das tue ich nicht. Ich bin das sparen wahrlich gewöhnt. Das schlimmst an der ganzen Sache ist die psychische Belastung. Ich war ein solch stolzer Vater. Ich war es und das kann mir keiner Übel nehmen. Ich kenne meine Kinder auch nicht. Irgendwann habe ich alle Bemühungen eingestellt und resigniert. Aktuell würde ich mein Wissen gerne weitergeben und sowas wie einen gemeinnützigen Verein gründen, ich weis aber nicht wie. Teilweise gehlt mir das Wissen, teilweise auch die Kraft weil ich alleine dastehe. Ich weis nicht ob etwaige Leidensgenossen ähnliche Erfahrungen gemacht haben, aber ich gehe davon aus. Rs wird nicht mehr geprüft, wer am scheitern einer Kinderträchtigen Ehe schuld ist. In der Regel gehen die Kinder zur Mutter und der Vater bezahlt Unterhalt. Ich bin aber bestimmt kein Männerrechtler, nur Gerechtigkeitsfanatiker. Unter Umständen kann auch eine Frau Unterhaltspflichtig sein, ich glaube aber wir sind uns Einig wenn ich sage, das betrifft im Verhältnis zu den Männern die Minderheit. Entschuldigung wenn ich so ausführlich geworden bin, es tut aber so git, wenn man mal mit gleichgesinnten drüber reden kann. Gleichberechtigung bedeutet für mich Mann und Frau dürfen absolut in allen Bereichen dasselbe. Frauen dürfen gleich viel verdienen wie Männer wenn sie diesselbe Arbeit ausüben, Frauendürfen auch alle Positionen besetzen. Frauen sind NOCHT dümmer als Männer. Frauen dürfen für mich auch in den Krieg ziehen, warum denn auch nicht. Bestimmt nicht wegen der Moral. Krieg ist immer Scheisse, egal ob für einen Mann oder eine Frau.
    Wenn zwei Menschen sich dazu entscheiden Kinder in diese Welt zu setzen, auch wenn es versehentlich passiert, gehören immer noch 2 dazu. Beide hatten Spaß, wenn es sich nicht gerade um eine verabscheuungswürdige Vergewaltigung handelte, also haben beide auch zu 50% dieselbe Verantwortung für die Kinder und das in allen Bereichen. Daher müssen sich auch beide gleichermaßen um die Kids kümmern und das mit vollem Einsatz. Passiert das einseitig nicht, dass müsste unter Strafe stehen. Dazu sagt man die Gesetzmäßigkeit der Logik oder schlichtweg gesunder Menschenverstand. Sofern dieser Beitrag nicht gelöscht wird, oder er nicht zu lang ist, darf man mich gerne persönlich anschreiben. Ich habe keine Webseite, dafür aber eine Email-Adresse. Diese gibts doch tatsächlich in Deutschland noch völlig kostenlos, nicht zu glauben. Wenigstens eine Einrichtung die freundlich gegenüber Unterhaltspflichtigen ist.

  • Mp sagt:

    Hallo Scheidung.org Team,

    Wie sieht es mit dem Unterhalt an ex Partner aus, wenn man im trennungsjahr wieder Zueinander findet. Ist der bis dato geleistete Unterhalt bei gemeinsamen Veranlagung absetzbar?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mp,

      bitte wenden Sie sich bei diesem Einzelfall zur Klärung an Ihren Steuerberater.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michaela sagt:

    Mein Freund lebt seit drei Jahren getrennt, wartet auf die Scheidung 2018 haben sie zusammen Lohn Steuerausgleich gemacht und seit 2019 hat er Einzel Veranlagung.
    Er zahlt jeden Monat 1500,0 Unterhalt. Jetzt soll er rückwirkend die Krankenversicherung zahlen weil er gesplittert hat. Die Exfrau hatte ein Geschäft bis 01.07.20 hat sie es geschlossen, muss mein Freund diese Krankenversicherung bezahlen weil sie 8 Monate ihren Beitrag nicht gezahlt hat, dabei ist sie doch bis zur Scheidung Familien versichert, oder hat das mit der Einzelveranlagung zutun?Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      eine Einschätzung zu diesem Einzelfall ist uns an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie bzw. Ihr Partner sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt juristisch prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • peter sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    muss ich den erhaltenen Kindesunterhalt in der Einkommenssteuererklärung angeben? Wenn ja wo und sind dass dann im Rahmen der Einkommenssteuer Einkünfte? Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Thomas sagt:

    Hallo, ich zahle im Monat 804Euro für meine ex frau Unterhalt weil sie arbeitsunfähig ist. Also kann ich das absetzten bei der Steuer?

  • Edmund sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Meine Töchter erhalten jeweils 350 € Unterhalt jeden Monat. Das Kindergeld bekommt meine geschiedene Frau komplett.
    Ich hatte bisher den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung mit jeweils 3714 € gehabt (3714*2 = 7428,- €).
    Kann ich den Freibetrag rausnehmen und den Kindesunterhalt angeben, damit ich mehr versteuern kann (350,-*12*2= 8400,-€) ?
    Danke und Mit freundlichen Grüßen Edmund

  • I. sagt:

    Hallo, ich zahle Unterhalt an meine ex Freundin jeden Monat aber seit 2 Jahren fehlt bei mir in der lohnsteuerbescheinigung und auf der Lohnabrechnung 0,5 kinderbeitrag. Wo muss ich mich da melden um es wieder eintragen lassen?danke für Ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung an Ihren Steuerberater und/oder das Finanzamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martin sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team,
    ich zahle für meine Tochter Unterhalt und habe keinen Kinderfreibetrag . Gilt Das hälftig auf den Unterhalt angerechnete Kindergelt als erhaltenes Kindergeld oder kann ich den gezahlten Betrag bis zur Freigrenze steuerlich geltend machen?
    LG
    Martin

  • Franz sagt:

    Hallo Team,
    „Es hängt vom Berechtigten ab, ob der Unterhalt steuerlich absetzbar ist“
    bedeutet für mich als Laie das die Ex Frau auf Kindergeld und Freibetrag verzichten muss, oder?

    Gruß
    Franz

  • Gerard sagt:

    Hallo Scheidung.org Team,

    Ich bezahle Alimente an meine Ex-Frau die in den Niederlanden wohnt und dort auch steuerpflichtig ist. Kann ich die max 9000 Euro trotzdem abziehen? (natürlich vorausgesetzt, dass die anderen Bedingungen eingehalten sind.)
    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    mit freundlichen Grüßen,
    Gerard

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerard,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Steuerberater.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alleinerziehende sagt:

    Danke für den interessanten Tipp. Das wäre ja super, wenn man den Kindesunterhalt von der Steuer absetzen kann!! Gilt das auch nachträglich?

    LG,
    Jenny

  • Matthias sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team,
    ein Umstand ist hier zumindest uneindeutig für meinen Fall beschrieben:
    Sie schreiben:
    „Zahlen Sie Unterhalt an Ihr Kind, ist dieser steuerlich absetzbar, wenn Sie

    für dieses Kind kein staatliches Kindergeld beziehen oder
    den in Ihrer Steuerklasse gewährten Kinderfreibetrag nicht geltend machen (können).“
    Ich bekomme kein Kindergeld aber den Kinderfreibetrag. Aus der Oder-Verknüpfung der beiden Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Unterhaltes für Kinder schließe ich, dass die Bedingung bei mir erfüllt ist. (Ja, wenn A oder B).

    Andererseits schreiben Sie:
    „Sobald Sie selbst Kindergeld beziehen oder den Unterhalt gewissermaßen schon über den Kinderfreibetrag absetzen, ist eine zusätzliche Geltendmachung nicht möglich.“
    Daraus schließe ich, dass die Bedingung bei mir nicht erfüllt ist. (Nein, wenn A oder B).
    Was ist denn nun richtig?

    Schöne Grüße

    Matthias

  • Lea sagt:

    Guten Tag. Ich bin etwas verwirrt und wäre Ihnen für eine klärende Information sehr dankbar.

    Meistens ist die Situation doch so, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, Kindergeld bezieht.

    Darf dann der andere Elternteil, der für das Kind Unterhalt zahlt (und keinen Kinderfreibetrag nutzt) Unterhaltskosten geltend machen oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus

  • Paul G. sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team,
    ich würde gerne die 9000€ Freibetrag für der Unterhalt meiner Ex-Frau nutzen, bekomme aber keine Auskunft über ihre Einnahmen, welche ich abziehen müßte.
    Laut ihren Aussagen habe sie keine Einnahmen. Kann ich jetzt einfach die 9000€ (Ich zahle über 9000€ p.A.) einsetzen und das Finanzamt schaut selber nach was sie dort angegeben hat?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Paul

  • Walter sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach meiner Rückfrage beim Grazer Finanzamt bekam ich die Auskunft, dass eine Unterhaltszahlung an einen geschiedenen Ehepartner NIEMALS steuerlich absetzbar ist !
    Bei einem Hinweis auf Ihre Webseite erhielt ich die Antwort „ist uns nicht bekannt“ !

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar – zahle seit Jahren 800 Euro Unterhalt i, Monat –
    danke und freundliche Grüße
    Walter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walter,

      bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte unserer Seite auf die Rechtslage in Deutschland beziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder