Wem gehört der Hund bei Scheidung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild Wem gehört der Hund bei einer Scheidung?

Wenn sich Eheleute trennen und scheiden lassen wollen, können zahlreiche Streitpunkte entstehen. Wem gehört das Haus? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Besonders emotional können Konflikte dann werden, wenn es um gemeinsame Haustiere geht. Wem am Ende die Katze oder der Hund zugesprochen wird, kann unterschiedlichen Entscheidungspunkten folgen.

Das Wichtigste in Kürze: Wer bekommt den Hund nach der Scheidung?

  • Haustiere werden bei einer Scheidung rein rechtlich betrachtet wie Gegenstände behandelt
  • Wie wird entschieden? Hat sich hauptsächlich (und nachweislich) nur eine Partei um das Tier gekümmert, kann dies ein entscheidender Faktor sein.
  • Ein Umgangsrecht wie bei Kindern, gibt es bei Haustieren nicht. Auch Unterhaltsansprüche können in der Regel nicht geltend gemacht werden. Individuelle Absprachen zwischen den Ex-Gatten sind natürlich denkbar.

Ausführliche Informationen zur Frage, wem der Hund nach der Scheidung zugesprochen wird, erhalten Sie im Folgenden.

Wie Hund und Katz‘ – wenn Ehepartner sich ums Haustier streiten

Wer darf nach der Trennung den Hund behalten?

Auch wenn auf viele Personen der Gedanke befremdlich wirken mag: Haustiere werden nach Familienrecht – und auch allgemein im deutschen Recht – wie Gegenstände behandelt. Die emotionalen Beziehungen, die Menschen zu Tieren aufbauen können, lassen sie in der Regel zu Kindern ähnlichen Begleitern werden. Doch wer ist eigentlich Besitzer des Hundes oder der Katze?

Haben sich die Ehepartner während der gemeinsamen Lebensteilung ein Haustier zugelegt, zählt es nach § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) automatisch in den gemeinsamen Hausrat einer Partnerschaft hinein.

Scheidung: Aber wem gehören Hund und Katze?
Scheidung: Aber wem gehören Hund und Katze?

Entscheidet sich ein Ehepaar, zukünftig getrennte Wege zu gehen und die Scheidung anzustreben, werden in der anschließend erfolgenden Hausratsteilung folglich auch Haustiere einbezogen.

Wie wird entschieden, wer bei der Scheidung den Hund bekommt?

Im Rahmen der Haushaltsteilung ist anzustreben, dass zum Scheidungstermin alle gemeinsam genutzten und in der Ehezeit erworbenen Haushaltsgegenstände, Möbel, das Auto und eben auch Haustiere annähernd gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt sind. Ist die Scheidung rechtskräftig, gehen die zugeteilten Hausratsteile in das alleinige Eigentum des jeweiligen Ehegatten über.

Kann ein Ehepartner nachweisen, dass sich das Tier in seinem Alleineigentum befindet, ist es nicht in die Hausratsliste aufzunehmen.

Es ist zwar rechtlich möglich, den Hund sofort aufzuteilen auf nur eine Person. Ein abrupter Wechsel von beiden Besitzern zu nur einem wird jedoch nicht empfohlen. Angenehmer für den Hund ist es ihn langsam an nur eine Bezugsperson zu gewöhnen. Daher ist es gut sich abzusprechen, wer wann den Hund nimmt. Auch Hunde können trauern und durch viel Stress gesundheitliche Probleme bekommen oder ein anderes Verhalten zeigen.

Wie kann der Nachweis des Alleineigentums erbracht werden?

Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.

Nur während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Gegenstände – oder eben Haustiere – können nach Familienrecht zum Hausrat zählen.

Darüber hinaus kann auch der Beweis über die alleinige Pflege durch nur eine Partei erbracht werden und über die Zuteilung entscheiden. Hat sich zum Beispiel nur die Ehefrau vor der Trennung und Scheidung um den Hund und dessen Pflege gekümmert – und kann dies auch nachweisen -, bekommt sie das Tier in der Regel zugesprochen.

Streitpunkte bei Scheidung: der Hund und sein rechtmäßiges Herrchen.
Streitpunkte bei Scheidung: der Hund und sein rechtmäßiges Herrchen.

Grundsätzlich wird jedoch – anders als bei Kindern – nicht das Wohl des Tieres in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet, es ist nicht zwingend ausschlaggebend, bei welchem Ehepartner das Haustier vermeintlich besser aufgehoben wäre.

Verzichtet ein Ehegatte auf das gemeinsame Haustier von sich aus, kann ihm zum Ausgleich einer oder mehrere andere Gegenstände des Hausrats zugesprochen werden, damit ein annähernder Ausgleich erzielt ist.

Eine monetäre, also geldwerte, Entschädigungsleistung muss nicht geleistet werden. Der Ausgleich sollte lediglich über Sachleistungen vonstattengehen.

Scheidung und mehrere Hunde?

Sind bei einer Scheidung nicht nur einer, sondern mehrere Hunde oder andere Haustiere Teil des Hausrats, kann durch die Partner und auch durch ein Gericht eine Trennung der Tiere veranlasst sein. So ist die Aufteilungsgerechtigkeit oftmals gewährleistet.

Es ist nach gesetzlicher Regelung nicht davon auszugehen, dass die Tiere derart aneinander hängen, wie es vielleicht zwei Kinder tun würden. Die Trennung der Hunde sei für die Tiere zumutbar, entschied u.a. das OLG Schleswig am 20.02.2013 (Aktenzeichen 15 UF 143/12).

Werden sich die Partner nicht einig über den Verbleib des Hundes, können auch unparteiische Gerichte eine entsprechende Entscheidung zur Hausratsteilung treffen.

Umgang und Unterhalt für den Hund nach einer Trennung?

Gibt es sowas? Nein! Da ein Haustier, wie bereits oben angegeben, unter rechtlichen Gesichtspunkten wie ein Hausratsgegenstand gewertet wird, kann das Recht auf Umgang (nach §§ 1684, 1685 BGB) und/oder Unterhaltsrecht hier in der Regel keine Anwendung finden.

Hat ein Partner bei Scheidung den Hund, die Katze, die Fische, Schlangen oder andere Haustiere übernommen, darf er demzufolge von seinem getrennt lebenden Gatten keine Unterhaltsleistungen für das Tier verlangen.

Auch die Anwendung des Umgangsrechts ist, anders als bei Kindern, in der Regel nicht angebracht, da ein Haustier einem Kind nicht gleichzusetzen ist. Ein Umgangsrecht für Tiere ist gesetzlich nicht vorgesehen, so lautet u.a. ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (10.06.2013, Aktenzeichen 07 UF 103/03).

Hausrat: Der hund und andere Haustiere zählen im rechtlich zu den Hausratsgegenständen.
Hausrat: Der Hund und andere Haustiere zählen rechtlich zu den Hausratsgegenständen.

Zudem ist ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht von Hausratsgegenständen nach BGB nicht möglich. So entschied z. B. auch das OLG Hamm am 14.07.2011 (Aktenzeichen II-10 WF 240/10).

Natürlich können sich die Eheleute abweichend von der rechtlichen Lage in einer persönlichen Absprache über ein „gemeinsames Sorgerecht bei der Scheidung für ihren Hund einigen. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Ändert ein Partner seine Meinung, kann der andere zumeist nicht rechtlich dagegen vorgehen.

Allerdings können Sie sich im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung über die Zuteilung und mögliche Umgangsregelungen verbindlich einigen.

Diese Vereinbarungen können dann auch vor Gericht rechtsgültig sein. Allerdings liegt eine Entscheidung stets im Ermessen des jeweiligen Richters. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt für Scheidungsrecht beraten.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,58 von 5)
Wem gehört der Hund bei Scheidung?
Loading...

Kommentare

  • Jojo sagt:

    Hi,
    Mein Ex-Freund und ich haben uns letztes Jahr einen Hund gekauft. Er ist seitdem auf mich angemeldet. Bisher haben wir uns ihn ,,geteilt“.
    Leider ist das auf Dauer keine Lösung für unseren Hund. Jedoch stellt sich die Frage wer von uns das Anrecht auf den Hund hat?

  • Tom sagt:

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Thema „Sorgerecht“ für Hunde. Und zwar geht es bei mir nicht um eine Trennung von einem Partner, sondern ich bin vor zweieinhalb Jahren zuhause ausgezogen, wo weiterhin unsere zwei Hunde leben. Das war in den ersten Jahren nach meinem Auszug auch kein Problem, ich hatte weiterhin einen Schlüssel und konnte die Hunde regelmäßig sehen und ging mit ihnen spazieren.

    Allerdings ist es seit ein paar Monaten anders. Nach ein paar Meinungsverschiedenheiten hat meine Mutter (die dort zusammen mit ihrem neuen Lebensgefährten wohnt) mir meinen Schlüssel abgenommen, was auch sicher ihr gutes Recht ist. Ich habe also keinen Zugang mehr zum Haus. Anfangs war abgesprochen, dass ich immer mit den Hunden Kontakt haben kann, ich soll nur klingeln.

    Das gestaltete sich in der Praxis jedoch anders, da beide sehr viel arbeiten und selten zuhause sind, weshalb die Hunde auch sehr oft fast den ganzen Tag lange alleine zuhause sind. Dies resultierte in einer weiteren heftigen Meinungsverschiedenheit, weshalb meine Mutter mir den Kontakt mit den Hunden jetzt komplett verbieten will.

    Lange Rede, kurze Frage: Besteht rechtlich für mich eine Aussicht, eventuell mithilfe eines Gerichts, wieder öfter und mehr Kontakt mit den beiden Hunden zu bekommen? Wie Sie sicher merken, bedeutet mir das Thema sehr viel, ich habe die beiden, genauso wie meine Mutter aufwachsen sehen und fühle mich sehr verbunden. Jetzt soll mir der Kontakt komplett verweigert werden. Offiziell „gehören“ die Hunde natürlich meiner Mutter.

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tom,

      wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung bezüglich Ihrer Möglichkeiten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Natalie sagt:

    Hallo,

    ich lasse mich jetzt zwar nicht scheiden, aber ich hoffe, dass ich vielleicht trotzdem auf eine Antwort hoffen kann, da es in eine „ähnliche“ Richtung geht.
    Kurz zu mir: ich bin schon volljährig und lebe noch daheim bei meinen Eltern (Namen habe ich geändert, aus Angst, sie könnten das hier eventuell lesen). Die Hündin meiner Mutter war tragend und hat einen behinderten Welpen zur Welt gebracht, der nun mir gehört, da ich/wir es nicht über’s Herz gebracht haben, ihn zu vermitteln. Nun ist es leider so, dass das Verhältnis zu meinen Eltern nicht das beste ist und ich gerne ausziehen möchte. Allerdings wird mir dann mit Polizei gedroht („Diebstahl“ etc), da meine Mutter darauf beharrt, dass er hier bleibt. Der Hund ist auf meinen Namen angemeldet, bisherige Tierarztkosten habe ich bezahlt, allerdings habe ich nichts schriftliches, das bezeugt, dass ich den Hund von meiner Mutter übernommen habe (sie hat ihn mir geschenkt, Geld hat sie keines bekommen, dafür habe ich aber wie gesagt von Anfang an Tierarzt bezahlt etc). Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus und habe Angst, dass sie ihn mir wieder wegnimmt (und damit auch durchkommt), sollte ich tatsächlich ausziehen. Sie meint auch, solange es nicht geklärt ist, wer der rechtmäßige Besitzer ist (wenn ich ihn denn einfach mitnehme und sie dann die Polizei ruft), kommt der Lütte solange ins Tierheim, was ebenfalls etwas wäre, was ich ihm absolut nicht antun wollen würde. Über einen Rat oder eine Erklärung, wie die Rechtslage in diesem Falle aussehen würde, würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage prüfen zu lassen. Da wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen, kann eine Einschätzung Ihres Sonderfalles hier nicht geleistet werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Seide sagt:

    Hallo, wir brauchen einen Rat.
    Meine Schwiegermutter hat sich von ihrem Noch-Ehemann getrennt und die Scheidung eingereicht. Dieser hat einen Hund mit in die Ehe gebracht. Er hat bei ihr Geld gestohlen und nach unzähligen Stalking Aktionen, Erpressungen und Vandalismus von seiner Seite aus,war er seit der Trennung obdachlos und schleicht sich seitdem von Pension, Hotel zur nächsten, bezahlt nie dort seine Rechnungen. Es wurde gerichtlich festgelegt das ihr Sohn den Hund vom Noch-Ehemann für 8 Wochen solange in Pflege nimmt. Die Pflegezeit ist nun seit gestern vorbei und der Abholtermin war gestern. Der Noch-Ehemann reagiert nicht auf anrufe und nachfragen, was mit dem Hund passieren soll. Was können wir nun machen?? Wir wissen leider nicht mehr weiter.
    In eine neue Familie vermitteln dürfen wir nicht, sie heute ins Tierheim bringen dürfen wir auch nicht, da wir nicht der Besitzer vom Hund sind.
    Wir hatten heute versucht den Hund bei seinem Anwalt zu lassen, dieser flippte aus und stellte den Hund in der Tragetasche wieder vor seine Tür und drohte mit Anruf der Behörde. Also wurde der Hund doch wieder von uns mitgenommen. Und nun???
    Das ist alles so ungerecht, der Besitzer kümmert sich einen scheißdreck und äußert sich nicht mal dazu. Jeder Kontaktversuch zu ihm läuft ins leere. HILFE!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Seide,

      ggf. können Sie den Hund auch in einer Pflegestelle abgeben, die die Kosten dem Eigentümer auferlegt. Wenden Sie sich an eine entsprechende Hilfestelle oder einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie den Hund abgeben dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • M.a. sagt:

    Leider sieht das Gericht es nicht immer so,wie oben beschrieben.
    Ich habe einen Hund mit in die Beziehung genommen (Kaufvertrag liegt vor), wir haben nie geheiratet und haben uns nach 2 Jahren getrennt. Da ich zum Zeitpunkt der Trennung keine Wohnung hatte und bei Freunden übernachtet habe, blieb der Hund Vorlage bei der Ex.
    Als ich den Hund wiederholen wollte,weigerte sie sich,behauptet ich hätte ihr den Hund geschenkt

    2 Jahre lang wurde das vor Gericht ausgetragen und zum Schluss hat sie mit ihrer Lüge gewonnen!

    Trotz schriftlicher Beweise hat das Gericht gegen mich entschieden.

  • Julia sagt:

    Hallo,

    Mein Ex-Partner und ich haben nach 2 Monaten des Zusammenlebens beschlossen, uns einen Hund zu kaufen. Wir waren zusammen beim Züchter, haben ihn gemeinsam ausgesucht, unterschrieben hat den Kaufvertrag aber nur er, auch wenn ich dabei war, gezahlt haben wir gemeinsam. Vor Anschaffung beschlossen wir (gemeinsam – leider ohne Zeugen), dass der Hund im Falle einer Trennung bei mir bleiben würde. Anfang April holten wir den Hund, Ende Mai trennten wir uns und nach langer Diskussion sagte er abermals, der Hund könne bei mir bleiben (abermals ohne Zeugen). Ich zog mit dem Hund aus,2 Monate lang war Funkstille. Nun hat er durch Bekannte mitbekommen, dass wir erziehungstechnisch etwas hinterherhinken und ich habe Angst,dass er den Hund zurückfordert. Er ist auf mich angemeldet, versichert, ich habe den Impfpass und habe mich die bereits genannten letzten 2 Monate allein um ihn gekümmert,ihn versorgt, siehe Futter,Tierarzt und alles,was dazugehört. Wir haben eine sehr enge Bindung zueinander.
    Es besteht bei mir nicht die Gefahr, dass er zu wenig Aufmerksamkeit bekommt, irgendwelche Kosten,wie Futter, Tierarzt usw nicht getilgt werden können.
    Kann er ihn mir trotzdem wegnehmen?

    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      bei Tieren berücksichtigen Gerichte im Streitfall regelmäßig auch das Tierwohl. Hat sich überwiegend einer der Partner um ein gemeinsames Tier gekümmert, wird dies in aller Regel auch ebendiesem zugesprochen, wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist. Wenden Sie sich für eine Bewertung an einen Anwalt, sollte Ihr ehemaliger Partner entsprechende Forderungen zukünftig stellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Edeltraud sagt:

    Frage:
    In meinem Fall geht es um eine Hasen:
    Mein Mann hat sich 1 1/2 Jahre nicht mehr um unseren Hasen gekümmert – wem steht er bei einer Trennung/Scheidung zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Edeltraud,

      in aller Regel sollten sich die Ehegatten hierüber einvernehmlich einigen. In Streitfällen können die Tiere aber oftmals demjenigen zugesprochen werden, der die notwendigen Mittel und die Zeit hat, sich ausreichend um diese zu kümmern. Wenden Sie sich für eine Bewertung und eine umfassende Beratung zu den Scheidungsfolgen an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jörg sagt:

    Hallo
    meine Frau ist im Februar zu einem anderen Mann aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen.
    Seit dem kümmer ich mich um unsere 7 Katzen und den Hund, da sie sagte sie darf keine Tiere halten. Ich habe mich immer um die Tiere gekümmert.
    Jetzt fordert sie auch, das ich die Möbel verkaufe und ihr das Geld schicke. Was muss ich beachten, da die Möbel bei verkauf nicht viel bringen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      bei der Hausratsteilung muss ein geldwerter Ausgleich regelmäßig nicht geleistet werden, da Sachleistungen gerecht aufgeteilt werden sollen. Nach der Teilung kann jeder Ehegatte über seinen Teil frei verfügen.

      Für die Verpflegung der Tiere können im Einzelfall auch Gelder für Kost und Logis geltend gemacht werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau und Ihre eigenen prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • B. J. sagt:

    Mein Ex- Lebenspartner und ich haben uns vor einem Jahr zwei Welpen geholt. Gemeinsam ausgesucht, gemeinsam bei der Züchterin besucht.. Da mein Sohn zu der Zeit erkrankte und ich somit verhindert war, wurden die Hunde jedoch von ihm allein abgeholt. Sein Name steht also in den Kaufverträgen sowie in den Papieren. Das Geld für meimem Hund überwies ich ihm bereits zuvor mit eindeutiger Zuordnung (Name des Hundes) auf sein Konto. Vor 2 Monaten trennten wir uns. Die Absprache war, die Hunde bleiben zusammen.. bei ihm und
    ich bekomme und hole sie jeweils an meinen arbeitsfreien Tagen zu mir.
    Nachdem ich vor 4 Wochen auszog, verhärteten sich die Fronten extrem, so dass ich ihm mitteilte, meinen Hund dann doch besser ganz zu mir zu nehmen..
    Er schaltete auf stur, war am Tag, als ich die Hunde abholen wollte, nicht zu hause und verweigerte mir auch die Hunde zum 2. vereinbarten Termin.
    Ich darf meinen Hund nicht mal sehen, für den ich sowohl immer noch Hundesteuer zahle.. das Futter, als auch Tierarztrechnungen bezahlte. Bin inzwischen so verzweifelt.. auch schon über Entführung nachgedacht..
    Habe ich auf gerichtlichem Weg überhaupt eine Chance, wenn mein Ex Freund im Kaufvertrag steht?
    Grüße und vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      dies lässt sich so einfach nicht beurteilen. Es kommt zusätzlich darauf an, wer sich während der Ehe um die Hunde gekümmert hat und bei wem sie besser aufgehoben sind.

      Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • L. sagt:

    Hallo,
    meine Mutter und mein Stiefvater trennen sich demnächst. Er sieht sich schon nach geeigneten Immobilien um. Wir haben Zuhause eine Katze, die mir gehört (17, bald 18 Jahre alt), die er mir auch nicht streitig machen würde. Dazu haben wir noch zwei Hunde, einer davon ist ein Geschenk seinerseits an meine Mutter gewesen mit Quittung also ist sie sicher bei uns. Aber unser älterer Hund wurde von einer gemeinsamen Sparbüchse bezahlt, ohne Quittung und wird auch von uns dreien gleich spazieren geführt, gefüttert etc. Ich habe ihn sehr lieb gewonnen und deswegen die Sorge, dass wir ihn nicht bekommen. Dazu muss ich sagen, dass er gewaltige Angst vor Autos hat, zum Reinheben zu schwer ist (80kg) und einen schlimmen Hüftschaden hat, weswegen er in kein Auto steigen wird. Könnte es möglicherweise sein dass wir aufgrund dieser Tatsache unseren Hund behalten können? Schon mal vielen Dank für die Antwort!
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      aus der Ferne ist es schwer dies zu beurteilen. Versuchen Sie mit Ihrem Stiefvater eine Lösung zu finden, ggf. kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. L. sagt:

        Hallo,
        vielen Dank für ihre Antwort. Eine Lösung suchen ist in diesem Fall unmöglich da er jähzornig ist und wir ihm deswegen ausweichen. Trotzdem nochmal vielen Dank, wir werden wohl einen Anwalt brauchen.
        MfG

  • H. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich haben uns im Juni 2016 getrennt! Er hat sofort bestimmt, unseren 6 jährigen, gemeinsam angeschafften Yorki zu behalten! Die ganzen Jahre habe ich die Steuern und Versicherung bezahlt. Da mein Mann schwerst krank ist, lag er viel im Krankenhaus und ich war die erste Bezugsperson für unseren kleinen. Habe auch immer meine Freundinnen zur Unterstützung gehabt,welche sich um ihn kümmerten, wenn ich im Krankenhaus zu Besuch war .Ich bin regelmäßig mit ihm zu unserer Hunde Friseurin gefahren und die Tierarzt besuche.
    Ich vermisse ihn so schrecklich, dass ich es kaum beschreiben kann, und stehe mit diesem Problem ganz allein, keiner hilft mir. Auch seine neue Lebensgefährtin ist stark dagegen, dass ich Kontakt zu meinem Hund bekomme, was sie ja absolut nix abgeht!!! Wie kann ich mich rechtlich durchsetzen?? Habe keinen Anwalt aus finanziellen Gründen!!
    Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      versuchen Sie schriftlich darzulegen, weswegen Sie Kontakt zu dem Hund haben möchten und versuchen Sie eine Einigung zu erzielen. Der letzte Weg führt Sie ansonsten doch zu einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • diane sagt:

    Hallo
    wir haben im der Ehe uns Katzen und Hunde angeschafft. Nun leben wir in Scheidung. Eine Katze ist krank. Musste nun hohe Rechnung zahlen. Die Tiere leben bei mir da er sie nicht will. Kann ich von ihm verlangen das er die Hälfte der Arzt kosten bezahlt?
    Auch wie sieht es mit Futter kosten aus?
    Ich lebe vom Amt und kann es mir nicht leisten. Habe drei Kinder. Er zahlt nix. Kein Unterhalt oder sonst was…Muss er halb mit bezahlen da er einfach die Tiere hier gelassen hat und sie auch nicht will. Danke lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Diane,

      in Einzelfällen kann für gemeinsame Haustiere auch eine Art „Unterhalt“ geltend gemacht werden. Allgemeingültige Regelungen hierzu gibt es jedoch nicht, sondern jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • B. sagt:

    Hallo , mein,mitlerweilen,Ex Mann,hat in der Zeit wo er schon bei seiner Freundin wohnte mir einen Hund gekauft,Chip läuft auf ihn,doch erzogen,stubenrein all das hab ich gemacht. Der Hund ist auch auf mich fixiert,meinen Ex Mann sieht er sls Besuch,in den 5jahren ging er gerade mal 2 mal Gasi mit ihm,könnte er ihn mir weg nehmen?
    Ist es schwierig den Hund auf mich zu überschreiben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich kann über die Zuweisung eines Hundes vor allem auch der Anteil an der Erziehung und Pflege Berücksichtigung finden. Wie die Ummeldung funktioniert, können Sie ggf. beim Tierarzt in Erfahrung bringen. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • tonny sagt:

    Hallo wir haben 5 Hündinnen alle 5 Zuchthunde ich zahle Steuer, Tierarzt, Futter ,Austellungen . Nur ich als Züchter Mietglied in Verein. Wir haben kein Kaufvertrag aber in 4 Stammbäume steht nur mein Name als Besitzer; nur auf ein steht Namen von mir und als zweiter Besitzer (CO-owner) von Ehe. Die Stammbäume kann man als alleiniges Eigentum nachweisen oder man braucht Kaufvertrag ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tonny,

      im Zweifel können auch die Versorgungsverhältnisse herangezogen werden: wer sich überwiegend um die Hunde (Erziehung, Verkauf, Pflege) kümmerte, die Kosten für diese Vorgänge überwiegend trug usf. kann im Zweifel auch ein Miteigentum begründen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um die Besitzverhältnisse genauer zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Simona W. sagt:

    Hallo. ..ich habe mir wärend der Ehe einen Hund gekauft und mich auch grundsätzlich darum gekümmert. Nach der Scheidung hatte ich ihn lange. Durch Unruhen der übermieter und meiner vielen Arbeit hab ich mich mit meinem Mann geeinigt den Hund bei ihm zu lassen aber nur unter der Bedingung das ich ihn haben darf zwei mal im Monat und wenn sie keine zeit haben. Er gibt ihn mir aber nicht! Es ist mein Hund. Was kann ich dagegen tun. Hab ich noch das recht ihn wiederzukommen. Lg Simona

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Simona,

      Wenn Ihnen der Hund bei der Scheidung zugesprochen wurde, gehört er Ihnen. Sie haben das Recht, sich um das Tier zu kümmern. Haben Sie und Ihr Ex-Partner allerdings nach der Scheidung schriftlich festgehalten, dass er sich um das Tier kümmern soll, steht ihm auch der Hund zu. Ein geteiltes Sorgerecht wie bei Kindern gibt es in diesem Fall nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bärbel sagt:

    Hallo,
    wie sieht es im Falle einer Zucht aus? Es sind bekanntlich mehrere Hunde. Kann der Ehepartner Anspruch auf mehrere Hunde stellen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bärbel,

      in einem solchen Falle müssen die Besitzansprüche gerichtlich festgelegt werden, wenn die Ex-Partner keine einvernehmliche Lösung finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andrea sagt:

    Aber was ist wenn Tierschutzverträge vorhanden sind in denen Nur ein Ehepartner eingetragen ist nehmen wir mal an die Ehefrau hat alle 4 Hunde von einer Tierschutzorganisation übernommen kann dann der Ehemann 2 Hunde einfordern oder was wird gemacht

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      lässt sich eindeutig nachweisen, dass die Tiere alleiniges Eigentum eines Gatten sind, kann der andere häufig keine Forderungen stellen – sofern der andere Gatte nicht maßgeblich für die Tiere gesorgt hat, denn dies wiederum könnte erneut Ansprüche bestimmen. Letztlich bedarf es der genauen Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marco sagt:

    Hallo,
    meine Freundin und Ihr Ex-Freund haben sich vor 8 Jahren einen Hund angeschafft. In den Kaufdokumenten steht ausschließlich meine Freundin. Versicherungen, Steuer, Tierarzt, etc. hat außschließlich meine Freundin getragen. Nach vier Jahren ist die Beziehung in die Brüche gegangen, bis zu der Zeit hat sich der Ex-Freund um den Hund gekümmert, da er Arbeitssuchende war. In den folgenden vier Jahren war der Hund außschließlich bei meiner Freundin gewohnt. In diesen vier Jahren konnte der Ex den Hund sporadisch für ein paar Tage zu sich holen. Bis jetzt hat dieses auch mehr oder weniger funktioniert. Jetzt droht er mit Rechtsmittel, da meine Freundin andere Zeitliche Vorstellungen für den Besuch hat als er. Grundsätzlich kann er Ihn weiter bekommen, wenn die Rahmenbedingungen passen. Diesbezüglich sind beide aber anderer Meinung. Kann er den Hund einklagen, welche rechtlichen Möglichkeiten hat er?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Marco

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      grundsätzlich sind Tiere familienrechtlich als Gegenstände anzusehen. Aus diesem Grund besteht kein Recht auf Umgang. Insofern lässt sich schwer beurteilen, wem der Hund nun zusteht. Kontaktieren Sie einen Anwalt. Dieser kann Sie weitergehend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susanne sagt:

    Hallo!
    Mein noch-Mann und ich haben uns vor über zwei einen Hund angeschafft. Die Kosten würden wir folgt aufgeteilt: 2/3 wir gemeinsam 1/3 mein Sohn
    Im Kaufvertrag steht nur mein Noch-Mann.
    Zwei Monate später ist mein Mann ausgezogen, hat die Versicherung des Hundes ohne meines Wissens gekündigt.
    Ich zahle von jeher die Steuer, nach Auszug auch die Versicherung.
    Jede Tierarztrechnung, Futter und alles zahle ich. Er hat den Hund bei zufälligen Begegnungen mal kurz gesehen.
    Jetzt auf einmal will er Umgang mit dem Hund und droht mit Rechtsanwalt.
    Habe ich überhaupt eine Chance, ihm den Umfang zu verwehren?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      Ihr Mann kann keinen Umgang mit dem Hund einfordern, weil es sowas wie ein Umgangsrecht für Tiere nicht gibt. Allerdings kann er Besitzansprüche erheben, welche in der Hausratsaufteilung geklärt werden müssten. Ein Anwalt kann Sie eingehend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Cristina sagt:

    Guten Tag,
    wir haben sechs Hunde. Zwei habe ich in die Ehe mitgebracht, diese und drei andere sind im Impfpaß und Mikrochipregister sowie bei der Gemeinde auf meinen Namen eingetragen.
    Ein Hund ist auf den Namen meines Mannes eingetragen.
    Pflege, Erziehung und Training obliegt grösstenteils mir, mein Mann füttert, falls ich ausser Haus bin, und begleitet gelegentlich bei Spaniergängen, ab und zu bringt er einen Hund zum Tierarzt.
    Da ich bei fünf Hunden alleinige Besitzerin bin, dürfte es doch keine Probleme geben ?
    Ich bin Autistin und die Hunde sind mein Leben, drei sind als Assistenzhunde ausgebildet bzw in Ausbildung.
    Vielen Dank

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,

      können Sie glaubhaft machen, dass die Hunde fast ausschließlich durch Sie betreut wurden und ihr alleiniger Besitz sind, kann Ihr Ehemann in aller Regel keinen Anspruch auf Sie stellen. Wenden Sie sich im Zweifel ratsuchend an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder