Versorgungsausgleich bei Wiederheirat: Erhalten Sie Ihre Rentenpunkte zurück?
Im Zuge einer Scheidung wird regelmäßig der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das Gericht beschäftigt sich von Amts wegen mit dieser Scheidungsfolgesache. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Doch was geschieht eigentlich mit dem erfolgten Versorgungsausgleich bei Wiederverheiratung?
Das Wichtigste in Kürze: Entfällt der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?
- Zwar kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen rückgängig gemacht werden allerdings nicht durch die Wiederverheiratung des Ex-Partners.
- Die in der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bleiben bestehen, auch wenn erneut der Ex-Gatte geehelicht wird.
- Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Rentenausgleich tatsächlich rückgängig gemacht werden.
Ausführliche Informationen zur Frage, ob der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat des Ex-Partners entfällt, erhalten Sie im Folgenden.
Verfällt der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?
Inhaltsverzeichnis
Was geschieht mit dem Versorgungsausgleich, wenn der Ex wieder heiratet?

Der von Amts wegen bei Scheidung durchzuführende Versorgungsausgleich soll eventuelle Benachteiligungen bei der Altersvorsorge ausgleichen, wenn etwa einer der Ehegatten viel, der andere hingegen kaum gearbeitet hat. Diesem Vorgang liegt der Gedanke zugrunde, dass unabhängig von der Beschäftigungszeit beide Ehegatten an der Altersvorsorge mitarbeiteten (z. B. indem der eine den Haushalt führte und die Kinder pflegte, sodass der andere mehr arbeiten konnte).
Die gleichmäßige Verteilung kann je nach Kontenlage bei den Versicherungsträgern ein großes Loch in die mühsam angesparte Rente reißen. Da scheint vielen der Gedanke verlockend, dass der Versorgungsausgleich sich bei Wiederheirat des Ehegatten wieder rückgängig machen ließe.
Aber: Dem ist nicht so. Der Versorgungsausgleich kann zwar unter Umständen rückgängig gemacht werden, die Wiederverheiratung des Ex-Gatten jedoch ermöglicht dies grundsätzlich nicht. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften bezieht sich nämlich immer auf Ansprüche aus der Vergangenheit. Die neue Eheschließung würde den Ausgleichsberechtigten über Gebühr benachteiligen, würde der Versorgungsausgleich durch die neue Ehe aufgehoben werden.
Kann die Wiederheirat auf andere Ansprüche nach der Scheidung Einfluss haben?
Erfahren Sie in den folgenden Ratgebern mehr:
Versorgungsausgleich bei Wiederheirat gleicher Partner rückgängig machen?

Aber ist es vielleicht möglich, den Versorgungsausgleich auszusetzen, wenn die ehemals verheirateten, nun geschiedenen Gatten erneut einander ehelichen? Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall, dass die aus der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bestehen bleiben. Die Aufhebung der Entscheidung ist hier also ebenfalls nicht möglich.
Ein Unterschied ergibt sich jedoch gegebenenfalls: Hält die Ehe diesmal wirklich ein Leben lang, können beide Ehegatten gleichermaßen von der Rente profitieren. Das gemeinsame Einkommen ändert sich mit Renteneintritt nicht durch den durchgeführten Versorgungsausgleich. Bei Wiederheirat der Partner bleiben die gemeinsamen Rentenansprüche aus erster Ehe weiterhin gleich, sie sind lediglich anders verteilt.
Wann kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden? Nur in seltenen Ausnahmefällen ist dies gemeinhin möglich. Das gilt vor allem dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch vor Renteneintritt stirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezogen hat.


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Ich war 20 Jahre verheiratet bin Geschieden , habe aber nochmal geheiratet. Mein exmann ist verstorben, steht mir seine Rente zu?Lg Moni
Guten Tag, ich bin seid 25 Jahren geschieden, ich bin 82 Jahre, meine ex Frau 76 Jahre alt. Hat sie noch, Überhaupt noch Anspruch an Versorgungsausgleich ? Sie hat nach der Scheidung gleich wieder geheiratet. Ich danke Für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Klaus
Guten Tag, ich bin schon 25 Jahre geschieden und zahle an meine Ex ca 500 Euro monatlich. Dabei, sie hat gleich nach der Scheidung geheiratet. Nach meiner Meinung ist das nicht gerecht, dass ich weiter zahlen muss. Sie und ihr Mann müssen mehr pro Person haben als ich. Sie sind alle beide Rentner, wie ich, und beziehen stattliche Rente, alle beide Betriebsrente + Versorgungsausgleich 500 Euro von mir. Sie leben seid 2-3 Jahren in Portugal, ich in der tschechische Republik. Lohn sich ein Antrag auf Aufhebung des Versorgungsausgleich zumachen? Ich werde lieber den Enkeln das Geld geben als ihr. Kann ich mich an diesen Gesetz berufen? Was ändert sich bei Wiederheirat?
Die wichtigste und eindeutigste Rechtsfolge: Mit der Wiederheirat erlischt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner unwiderruflich. Dies ist in § 1586 BGB gesetzlich festgelegt und gilt ohne Ausnahme.28.03.2025 Ich danke im voraus für Ihre Antwort. MfG Klaus H. (Name von Redaktion editiert)