Unterhaltsvorschuss-Tabelle: Wie viel steht Ihnen zu?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was steht zum Unterhaltsvorschuss in der Düsseldorfer Tabelle?
Was steht zum Unterhaltsvorschuss in der Düsseldorfer Tabelle?

Erhalten Alleinerziehende keine oder nur anteilige Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, kann der Staat hilfsweise eingreifen. Für diesen Zweck können Sie als Alleinerziehender einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Über die Höhe vom Unterhaltsvorschuss klärt die Düsseldorfer Tabelle auf.

Das Wichtigste in Kürze: Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle

Wie hoch ist der Kindesunterhalt in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle von 2025?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt für den Kindesunterhalt bestimmte Bedarfssätze vor, die in drei Altersgruppen aufgeteilt sind. Außerdem spielt das Gehalt des Unterhaltspflichtigen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2025?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist u. a. vom Alter Ihres Kindes abhängig. Für Kinder bis 5 Jahre gibt es pro Monat 227 Euro, für 6- bis 11-Jährige sind es monatlich schon 72 Euro mehr.

Wo beantrage ich einen Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt beantragt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Der Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle

Wie hoch fällt der Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle aus?
Wie hoch fällt der Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle aus?

Kommt es zur Trennung zwischen Eltern, sodass ein Elternteil aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung auszieht, kommen auf diesen i. d. R. in Zukunft Unterhaltspflichten zu. Damit soll ein finanzieller Ausgleich für alleinerziehende Eltern geschaffen und die Versorgung des Kindes durch beide Elternteile gewährleistet werden.

Leider kommt es jedoch immer wieder zu Fällen, in denen Kindesunterhalt nur teilweise oder überhaupt nicht gezahlt wird. Ein Grund dafür kann sein, dass die finanziellen Mittel des anderen Elternteils nicht ausreichen, um Kindesunterhalt stemmen zu können.

Für Sie als Alleinerziehenden werden die Gründe jedoch zweitrangig, wenn dadurch Ihre eigene bzw. die Versorgung Ihres Kindes in Gefahr gerät. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Doch wie viel Geld erhalten Sie beim Unterhaltsvorschuss? Die Düsseldorfer Tabelle gibt hierüber Auskunft.

Generell regelt die Düsseldorfer Tabelle das Unterhaltsrecht. Sie definiert Unterhaltsregelungen, wozu u. a. die Höhe der Bedarfsätze des Unterhalts sowie eine mögliche Anrechnung des Kindergeldes gehört.

Der Bedarfssatz beim Unterhalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2025 …

  • … 482 Euro / Monat für Kinder der 1. Altersstufe (bis Vollendung des 6. Lebensjahres)
  • … 554 Euro / Monat für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
  • … 649 Euro / Monat für Kinder der 3. Altersstufe (bis zur Volljährigkeit)

Der Unterhaltsvorschuss fällt gemäß Tabelle geringer aus. Hier haben Sie Anspruch auf folgende Auszahlungen:

  • 227 Euro / Monat für Kinder der 1. Altersstufe (bis Vollendung des 6. Lebensjahres)
  • 299 Euro / Monat für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
  • 394 Euro / Monat für Kinder der 3. Altersstufe (bis zur Volljährigkeit)

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle [Stand: 2025]

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.1004865586536981001.200 bzw. 1.450
2.2.101 - 2.5005115866867331051.750
3.2.501 - 2.9005356147197681101.850
4.2.901 - 3.2005596427518031151.950
5.3.201 - 3.7005846707848381202.050
6.3.701 - 4.1006237158368941282.150
7.4.101 - 4.5006617598899501362.250
8.4.501 - 4.9007008049411.0061442.350
9.4.901 - 5.3007398499931.0611522.450
10.5.201 - 5.7007788931.0451.1171602.550
11.5.701 - 6.4008179381.0981.1731682.850
12.6.401 - 7.2008569831.1501.2291763.250
13.7.201 - 8.2008951.0271.2021.2851843.750
14.8.201 - 9.7009341.0721.2541.3411924.350
15.9.701 - 11.2009721.1161.3061.3962005.050

Auszahlungstermine für Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle

Wann sind die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle?
Wann sind die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle?

Wer Unterhaltsvorschuss beantragt, möchte in der Regel auch wissen, wann er mit dem Geld planen kann. Sie sollten jedoch wissen, dass es für den Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle keinen festen Auszahlungstermin gibt. Es handelt sich hierbei lediglich um Fristen.

Generell gilt aber: Unterhaltsvorschuss wird im Voraus ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Unterhaltsvorschuss für Januar 2026 spätestens am 31.12.2025 erhalten müssten. An welchem Tag genau Sie das Geld erhalten, ist aber von der jeweiligen Behörde abhängig.

Übrigens: Ein Unterhaltsvorschuss kann auch rückwirkend ausgezahlt werden. Sie können Ansprüche aus dem Vormonat geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie alle nötigen Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss der Düsseldorfer Tabelle erfüllen und dies auch bereits im Vormonat getan haben. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie sich um die Zahlungen des Unterhalts durch den anderen Elternteil bemüht haben.

Über den Autor

Dr Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich hat ein Jura-Studium an der Universität Hamburg abgeschlossen. Danach absolvierte er sein Referendariat beim Oberlandesgericht in Hamburg. Als Autor für scheidung.org beantwortet der seit 2007 zugelassene Rechtsanwalt unterschiedlichste Fragen aus dem Familienrecht.

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