Rente für DDR-Geschiedene – Frauen am Existenzminimum soll geholfen werden

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat im Januar 2018 die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Ansprüche auf Rente für in der DDR geschiedene Frauen stark zu machen. Im Koalitionsvertrag von SPD und Union ist nun ein Härtefonds in der Rentenversicherung verankert, der Menschen am Existenzminimum unterstützen soll. Vor allem die Ungleichbehandlungen aus der sogenannten Rentenüberleitung sollen damit beseitigt werden.

Keine oder knappe Rente für DDR-Geschiedene – Die Leidtragenden sind vor allem die Frauen

Leben am Existenzminimum: Die Rente für DDR-Geschiedene reicht häufig kaum zur Grundsicherung.

Leben am Existenzminimum: Die Rente für DDR-Geschiedene reicht häufig kaum zur Grundsicherung.

Frauen genossen in der DDR besondere Vorteile bei der Rente, wie z. B. zusätzliche Anrechnungszeiten für Kinder oder die volle Anrechnung von Teilzeitjahren. Sie waren deshalb hinsichtlich ihrer Rente meist gut versorgt und benötigten keinen weiteren Erwerb von Rentenansprüchen.

Ließen sie sich scheiden, gab es für sie daher auch keinen Versorgungsausgleich, wie es in der Bundesrepublik bereits seit 1977 üblich ist. Dieser garantiert Geschiedenen bis heute eine faire Rentenberechnung unter Einbezug der gemeinsamen Ehejahre.

Nach der Wende galten bei der Rente für DDR-Geschiedene jedoch weder die Vorteile für Frauen in der DDR noch die Regelungen der BRD für Geschiedene, die u.a. einen Versorgungsausgleich oder eine Geschiedenen-Witwenrente vorsehen. Infolgedessen leben heute vor allem in der DDR geschiedene Frauen, die zu Zeiten ihrer Ehe nicht voll erwerbstätig waren, weil sie z. B. ihre Berufstätigkeit zu Gunsten ihrer Familie zurückgestellt haben, ohne ausreichende Alterssicherung am Existenzminimum. Einige gehen selbst hochbetagt noch arbeiten, andere leben von Sozialhilfe.

Rente für DDR-Geschiedene: Korrekturen bei der Rentenüberleitung sind längst überfällig

Das Rentenüberleitungsgesetz sollte die Altersvorsorge für DDR-Geschiedene sichern.

Das Rentenüberleitungsgesetz sollte die Altersvorsorge für DDR-Geschiedene sichern.

Das Rentenüberleitungsgesetz legte zwischen 1992 und 1996 die Rente für in der DDR Geschiedene fest und zahlte den Betroffenen einen Ausgleich. Diese Übergangszeit sollte dazu dienen, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern.

Die damit angekündigte Reform blieb jedoch aus, der Ausgleich bei der Rente für in der DDR geschiedene Frauen fiel ab 1997 trotzdem weg. Stattdessen erhielten sie nun „Westrente“, jedoch ohne Anrechnung des Versorgungsausgleichs, wodurch sich kein oder ein nur geringer Rentenanspruch für die Betroffenen ergab.

Dies ist ein Fehler, der dringend einer Korrektur bedarf. Der Härtefallfonds, den SPD, CDU und CSU nun im Koalitionsvertrag vereinbart haben, soll dort ansetzen.

Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU äußerte sich dazu folgendermaßen:

„Wenn der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nun zumindest für Härtefälle in der Grundsicherung eine Fondslösung vorsieht, so ist das ein erster Erfolg und ein wichtiger Teil einer Gesamtlösung in dieser Frage.“

Der geplante Fonds von 500 Millionen Euro soll nicht nur die Rente für in der DDR geschiedene Frauen aufbessern, sondern auch andere Personengruppen unterstützen, die nach der Wende durch die Angleichung der Rentensysteme benachteiligt wurden. Dies betrifft z. B. Krankenschwestern, Postmitarbeiter, Bergarbeiter und Professoren.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und ist seit 2017 ein Mitglied des scheidung.org-Teams. Im Familienrecht befasst sie sich vor allem mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

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Rente für DDR-Geschiedene – Frauen am Existenzminimum soll geholfen werden
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Kommentare

  • Rita sagt:

    Auch ich gehöre den besagten Personenkreis an und hoffe das es sobald wie möglich zu einer Einigung komm denn man lebt ja nicht mehr so lange.Vielen Leuten wird in dieser jetzigen Zeit finanziell geholfen doch wir werden irgendwie vergessen. Man ist
    leider alt und nichts mehr wert.

  • M. sagt:

    Ich bin auch eine Betroffene und es wurde schon soviel gesabbert, passiert ist gar nichts. Es wird wahrscheinlich gewartet, bis wir nicht mehr existieren !!!!!!!!

  • Rosemarie sagt:

    Es wäre wirklich sehr schön, wenn wir die geschiedenen Frauen aus der ehemaligen DDR endlich davon profitieren könnten .d.h. wenn der Härtefallfond nun hoffentlich noch dieses Jahr zum tragen kommt.
    Es wäre doch für uns Frauen auch eine endgegengebrachte Anerkennung für unsere
    Lebensleistung.

  • Edda sagt:

    Mir geht es so wie Iris und bekomme auch kein Rentenausgleich. Auch habe ich mich für meine Kinder und für mein Job aufgeopfert. Heute beziehe ich EU Rente weil ich krank bin nicht nur Körperlich. Auch habe ich dafür gesorgt das meine Kinder ein Beruf gelehrnt haben und bis heute, der Bundesrep. nicht zu last fallen. Auch ich habe meine 40 Berufsjahre gearbeutet. Ich finde es sehr schlimm, daß wir Frauen jetzt wieder die A- karte gezogen haben, weil wir immer für Beruf und Familie dagewesen sind und nach wie vor keine Anerkennung von der Bundesregierung bekommen haben. Offenbar sind die besser dran, wenn keine Famiele und keinen Job hat.

  • Christine sagt:

    Auch ich bin betroffen , gleich 2mal. Beide sehr gut verdient, deshalb hatte ich nur pauschal gearbeitet und mehr verdient, aber keine Sozialversicherungen. Dann hatte ich das Messer von meinem letzten geschiedenen Mann im Rücken und trennte mich zur DDR Wende. Jahre Selbstständig gewesen, bis ich 2005 schwer an Krebs erkrankte mit 50. Skoliose, kaputte Wirbelsäule kamen noch da zu, so das ich EU Rentnerin wurde mit voller EM. Die kleine Rente…! Selbst beim 2. Kind habe ich die A Karte, Ende 1992 geboren. Ich würde mich auch freuen, wenn die DDR Zeiten angerechnet würden

  • Iris sagt:

    Hallo, ich war 10 Jahre in der DDR-Zeit verheiratet und wurde in der Wendezeit mit DDR-Recht geschieden. Ich habe auf Grund der mangelden Kindergartenplätze meinen Beruf aufgeben müssen
    und habe mit meiner Mutter nur stundenweise am Nachmittag
    eine Bürotätigkeit ausüben können und später nur eine Halbtagsstelle annehmen können.
    Mein Ehemann hat für DDR Verhältnisse gut verdient.
    Leider ist mir nichts zuerkannt worden.
    Jetzt lebe ich von einer kleinen EU-Rente.
    Habe mich zurückgezogen und auch durch Schmerzen ist mir
    oft eine Teilnahme an Veranstalltungen unmöglich.
    Würde mich freuen, wenn wir unsere Zeiten anerkannt bekommen würden.

  • v. sagt:

    Auch ich bin betroffen,habe über 40 Jahre ,zum größten Teil als Physiotherapeutin(immer unterbezahlt,ob der Verantwortung) gearbeitet!!Das Schlimmste ist für mich eine Ausgrenzung selbst bei sogenannten Freundinnen,wei man einiges nicht mitmachen kann aus finanziellen Gründen!! Das tut sehr weh! Ich hoffe,daß diese Ungerechtigkeit noch während meiner Lebenszeit beendet wird!!!

  • Marita sagt:

    Da für mich leider auch die Mütterrente 2 nicht in Frage kommt lt.CSU,weil ich nur 2 Kinder geboren habe,(was macht das für ein Unterschied,ob 1,2,3 oder mehr Geburten),hoffe ich nun auf eine Geschiedenen -Rente!Ich habe auch in der ehemaligen DDR gelebt und wurde dort geschieden,ohne Versorgungsausgleich!
    Ich schliesse mich der Vorrednerin an und frage,wann es nun endlich in Angriff genommen wird!!!!Für Vieles ist Geld da und wird ausgegeben,warum nicht endlich auch den geplanten Fonds für „DDR Geschiedene“und anderen Betroffenen,in Höhe von 500 Millionen Euro,einsetzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marita,

      entsprechende Regelungen und Entscheidungen obliegen der Bundesregierung. Wir können hierzu keine Auskunft erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • t. sagt:

    Wann soll das nun endlich passieren? Wenn die meisten der betroffenen Frauen nicht mehr unter uns weilen? Eine umgehende Regelung wäre schön von Nöten,damit die Betroffenen noch einen schönen Altersabend erleben können. Sie haben es verdient.ich bin auch eine der Betroffenen….DANKE…..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Entscheidungsgewalt liegt bei der Bundesregierung. Wir können den aktuellen Stand entsprechender Überlegungen nicht abschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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