Neue Düsseldorfer Tabelle 2026: Nur minimale Erhöhung der Ansprüche

Von Dr. Philipp Hammerich

Veröffentlichungsdatum: 1. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 01.12.2025 die neue Düsseldorfer Tabelle für 2026 veröffentlicht. Große Veränderungen gibt es nicht. Die Beträge beim Mindestunterhaltsbedarf ändern sich 2026 nur minimal um 4-5 € monatlich je Kind. Auch schon im vergangenen Jahren gab es hier nur geringfügige Erhöhungen um 2-4 €. Darüber hinaus steigt ab kommendem Jahr auch das Kindergeld je Kind um 4 € auf 259 € (2025: 255 €). Im Folgenden ein Überblick zu den wichtigsten Anpassungen bei Kindesunterhalt und Co.

Düsseldorfer Tabelle: Mindestunterhalt steigt nur um 4 €

Neue Düsseldorfer Tabelle: 2024 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt steigt.
Neue Düsseldorfer Tabelle: 2026 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt erneut nur minimal.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 sieht eine Anhebung des monatlichen Mindestunterhalts für Kinder vor. Wie auch schon um Vorjahr fallen die Anpassungen sehr gering aus. Folgende Mindestbedarfe gelten ab Januar 2026:

  • Für Kinder bis 5 Jahren gilt ein Mindestunterhalt von 486 € (4 € mehr als 2024).
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren steigt der Mindestunterhalt auf 558 € (4 € mehr).
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 einen Mindestunterhalt von 653 € vor (4 € mehr).
  • Der Bedarfssatz für Kinder ab 18 erhöht sich auf 698 € (ein Plus von 5 €).

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.1004865586536981001.200 bzw. 1.450
2.2.101 - 2.5005115866867331051.750
3.2.501 - 2.9005356147197681101.850
4.2.901 - 3.2005596427518031151.950
5.3.201 - 3.7005846707848381202.050
6.3.701 - 4.1006237158368941282.150
7.4.101 - 4.5006617598899501362.250
8.4.501 - 4.9007008049411.0061442.350
9.4.901 - 5.3007398499931.0611522.450
10.5.201 - 5.7007788931.0451.1171602.550
11.5.701 - 6.4008179381.0981.1731682.850
12.6.401 - 7.2008569831.1501.2291763.250
13.7.201 - 8.2008951.0271.2021.2851843.750
14.8.201 - 9.7009341.0721.2541.3411924.350
15.9.701 - 11.2009721.1161.3061.3962005.050

Der Unterhaltsbedarf von studierenden Kindern, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt hingegen nicht und bleibt laut Düsseldorfer Tabelle bei insgesamt 990 € bestehen.

Neue Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2026

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 legt lediglich den generellen Unterhaltsbedarf eines Kindes fest, nicht jedoch die tatsächlich zu zahlenden Beträge. Der Kindesunterhalt ergibt sich stattdessen aus dem Bedarf abzüglich der Einkünfte des Kindes. Mindestens das Kindergeld ist hälftig (bei volljährigen in voller Höhe) abzuziehen. Daraus ergeben sich dann die Zahlbeträge. Folgende Zahlbeträge ergeben sich damit ab kommendem Jahr:

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.100356,50428,50523,50439,00100
2.2.101 - 2.500381,50456,50556,50747,00105
3.2.501 - 2.900405,50484,50589,50509,00110
4.2.901 - 3.300429,50512,50621,50544,00115
5.3.301 - 3.700454,50540,50654,50579,00120
6.3.701 - 4.100493,50585,50706,50635,00128
7.4.101 - 4.500531,50629,50759,50691,00136
8.4.501 - 4.900570,50674,50811,50747,00144
9.4.901 - 5.300609,50719,50863,50802,00152
10.5.301 - 5.700648,50763,50915,50858,00160
11.5.701 - 6.400687,50808,50968,50914,00
168
12.6.401 - 7.200726,50853,501.20,50970,00176
13.7.201 - 8.200765,50897,501.072,501.026,00184
14.8.201 - 9.700804,50942,501.127,501.082,00192
15.9.701 - 11.200842,50986,501.176,501.137,00
200

Anpassungen beim Unterhaltsvorschuss 2026

Mit der Anhebung von Mindestunterhalt und Kindergeld verändern sich nicht nur die Bedarfs- und Zahlbeträge in der Düsseldorfer Tabelle 2026, sondern auch die Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss. Dieser ergibt sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes. In der folgenden Tabelle finden sie die neuen Höchstsätze für den Unterhaltsvorschuss 2026:

Alter­stufe0-5 Jahre9-11 Jahre12-17 Jahre
Mindest­unter­halt 2026486 €558 €653 €
Kinder­geld 2026259 €259 €259 €
Unterhalts­vorschuss 2026227 €299 €394 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dr Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich hat ein Jura-Studium an der Universität Hamburg abgeschlossen. Danach absolvierte er sein Referendariat beim Oberlandesgericht in Hamburg. Als Autor für scheidung.org beantwortet der seit 2007 zugelassene Rechtsanwalt unterschiedlichste Fragen aus dem Familienrecht.

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