Welche Steuerklasse nach der Heirat? Mögliche Kombinationen für Ehegatten

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ehegatten können im Rahmen der Eheschließung von steuerlichen Vorteilen profitieren. Je nachdem, welche Steuerklasse sie nach der Hochzeit wählen, können sie in der ehelichen Gemeinschaft bares Geld sparen, nicht zuletzt auch durch höhere Freibeträge und das Ehegattensplitting.  Ausschlaggebend für die richtige Wahl ist dabei das Einkommensverhältnis der beiden Partner. Aber in welche Steuerklasse können Sie bei Heirat eigentlich wechseln?

Zusammengefasst: Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?

Wir wollen heiraten: Welche Steuerklasse können wir wählen?

Ehegatten können entweder beide in Steuerklasse IV wechseln oder die Steuerklassen III mit V kombinieren. Welche Wahl wann sinnvoll sein kann, erfahren Sie hier.

Steuerklasse selbst ändern: Müssen Sie nach der Heirat aktiv werden?

Wollen Sie beide in die Steuerklasse IV wechseln, so ist ein aktiver Steuerklassenwechsel nicht erforderlich, denn: Bei Heirat treten beide Eheleute automatisch in Steuerklasse IV ein. Ein Wechsel ist nur dann nötig, wenn Sie die Steuerklassen III und V kombinieren wollen.

Wie können Sie die Steuerklasse nach der Heirat ändern?

Sie können nach der Hochzeit die Steuerklasse ändern, indem Sie dies gegenüber dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Sie benötigen hierzu in der Regel lediglich das entsprechende Formular („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“).

Welche Steuerklasse ist nach der Hochzeit die richtige?

Müssen Sie die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?
Müssen Sie die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?

Ehegatten stehen bei der Wahl der Steuerklasse nach der Heirat zwei mögliche Kombinationen zur Verfügung:

  • Entweder beide treten in die Steuerklasse IV ein oder
  • einer der Ehegatten wählt Steuerklasse III, während der andere in Steuerklasse V wechselt.

Ob nun die Kombination der Steuerklasse IV mit IV oder III mit V gewählt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für die Entscheidung. welche Steuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, sollte das jeweilige monatliche Einkommen der Ehegatten einander gegenübergestellt werden. 

Verdienen beide Eheleute in etwa gleich viel, so bietet sich in der Regel nach der Heirat für beide Steuerklasse IV an. Die Abzüge sind dann bei beiden identisch. Steuerklasse IV ist in weiten Teilen Steuerklasse I gleichzusetzen. 

Unterscheiden sich die Einkünfte beider Ehegatten jedoch, so kann unter Umständen nach der Hochzeit die Steuerklasse III für den einen und Steuerklasse V für den anderen finanziell lohnenswerter sein. Der Ehepartner mit dem höheren monatlichen Einkommen kann bei Wahl der Steuerklasse III von geringeren Abzügen profitieren und hat am Ende des Monats mehr Geld raus.

Der andere Ehegatte mit dem geringeren Einkommen muss dann jedoch in Steuerklasse V eintreten, die mit höheren Abzügen einhergeht. Auch einen Grundfreibetrag gibt es hier nicht. Insgesamt kann dem Paar jedoch so am Ende mehr bleiben, als bei gleich hohen Abzügen.

Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater, um anhand Ihrer Einkommensverhältnisse prüfen zu lassen, welche Steuerklasse nach der Heirat in Ihrem Fall sinnvoll wäre.

Müssen Sie die Steuerklasse aktiv ändern nach der Hochzeit?

Können Sie die Lohnsteuerklasse nach der Heirat noch einmal ändern?
Können Sie die Lohnsteuerklasse nach der Heirat noch einmal ändern?

Grundsätzlich ändert sich die Steuerklasse nach der Heirat automatisch, d. h. beide Ehegatten werden zunächst in Lohnsteuerklasse IV eingeordnet. Wollten die Ehegatten beide in Lohnsteuerklasse IV wechseln, ist ein Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit also nicht erforderlich. 

Wollen die Ehegatten aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse jedoch die Kombination aus Steuerklasse III und V wählen, so ist ein aktiver Steuerklassenwechsel nach der Heirat nötig. Sie können diesen gegenüber dem zuständigen Finanzamt beantragen.

Die Änderung der Steuerklasse nach der Heirat ist nicht endgültig. Sie können einmal jährlich einen Steuerklassenwechsel durchführen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich die Einkommensverhältnisse maßgeblich verändern und verschieben. Für das laufende Steuerjahr ist der Wechsel der Steuerklasse jeweils bis zum 30. November mitzuteilen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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