Antrag auf Unterhaltsvorschuss: Wenn der Ex-Partner nicht zahlt

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Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Hilfeleistung für Alleinerziehende. Er soll Ihnen dabei helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes abzusichern, wenn der andere Elternteil mit dem Unterhalt in Verzug ist oder diesen nur anteilig zahlt. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie beim Jugendamt Ihres jeweiligen Wohnortes einreichen.
Das Wichtigste in Kürze: Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Sie beantragen beim Jugendamt Ihren Unterhaltsvorschuss. Den Antrag bzw. das Formular hierfür erhalten Sie vor Ort beim zuständigen Amt oder Sie laden den Unterhaltsvorschuss-Antrag online als PDF-Datei herunter.
Oft wird von Behörden darauf verwiesen, dass die Bearbeitungszeit des Antrags auf Unterhaltsvorschuss vom Personalbestand des jeweiligen Amtes abhängig ist. In der Regel sollten Sie jedoch ca. sechs bis acht Wochen für Ihren Antrag einplanen und entsprechend frühzeitig tätig werden.
Sie können Unterhaltsvorschuss für einen Monat rückwirkend beantragen. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie hier nachlesen können.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss: Alles zum Formular

Viele Alleinerziehende sind auf Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils angewiesen, um den Lebensalltag für sich und sein Kind bestreiten zu können. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, wenn die Zahlungen Ihres Ex-Partners ausbleiben?
Es kann verschiedene Gründe haben, warum Unterhaltszahlungen ausbleiben. Ggf. verweigert der andere Elternteil einfach die Zahlung oder er kann sie selbst nicht stemmen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Ihr Kind einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt hat.
Müssen Sie sich diesen jedoch ggf. vor Gericht einfordern, kann daraus ein langwieriger Prozess werden. In dieser Zeit fehlen Ihnen aber dennoch die Unterhaltszahlungen. Für diesen Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie wohnen gemeinsam mit Ihrem Kind in Deutschland
- Sie sind alleinerziehend, wobei die Verantwortung für Ihr Kind eindeutig und nachweisbar bei Ihnen liegt.
- Der andere Elternteil zahlt keinen, unregelmäßigen oder nur anteiligen Unterhalt, der unterhalb der Summe des Unterhaltsvorschusses liegt.
Zusätzliche Voraussetzungen gelten außerdem, wenn Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab 12 bis 18 Jahren stellen wollen:
- Ihr Kind ist nicht auf Leistungen gemäß SGB II angewiesen oder wäre mit dem Vorschuss nicht auf solche Leistungen angewiesen
- Im Falle von Bürgergeld-Bezug: Sie müssen ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto nachweisen können.
Und wo kann ich für meinen Unterhaltsvorschuss einen Antrag stellen? Grundsätzlich ist das örtliche Jugendamt für Ihren Unterhaltsvorschuss bzw. dessen Antrag zuständig. Dort erhalten Sie auch das notwendige Formular. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie auch beim Jobcenter, das Ihren Unterhaltsvorschuss-Antrag jedoch nicht bearbeitet.
Sie können den Unterhaltsvorschuss-Antrag online ausfüllen und abschicken. Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch ausdrucken, händisch ausfüllen und anschließend bei der zuständigen Behörde vor Ort einreichen.
Unterhaltsvorschuss-Antrag: Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wenn Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, sollten Sie auch die Dauer der Bearbeitung im Blick behalten. Sind Sie in akuter finanzieller Not, sodass Sie Ihr Kind nicht oder nicht ausreichend ohne die Unterhaltszahlungen versorgen können, sollten Sie schnellstmöglich handeln.
Grundsätzlich verweisen die Behörden bei der Frage zur Dauer der Bearbeitung Ihres Unterhaltsvorschuss-Antrags auf die jeweilige Personallage. Sie können bzw. sollten aber eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen einplanen. Bei Personalmangel im Jugendamt können hieraus auch schnell zehn bis zwölf Wochen werden.
Wenn Sie sich also beispielsweise in einem Rechtsstreit mit Ihrem Ex-Partner befinden, sollten Sie nicht auf den Verlauf oder gar Ausgang des Verfahrens warten. Reichen Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss spätestens gleichzeitig zum Beginn des gerichtlichen Verfahrens ein, noch besser bereits davor.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Unterhaltsvorschuss rückwirkend zu beantragen. Dies ist allerdings nur für den direkten Vormonat möglich. In diesem Fall müssen die zuvor genannten Voraussetzungen bereits für diesen Monat erfüllt gewesen sein. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil bereits eingefordert haben.
Sobald Ihrem Unterhaltsvorschuss-Antrag zugestimmt wurde, erhalten Sie folgende Leistungen für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder:
- Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro / Monat
- Kinder von 6 bis 11 Jahre: 299 Euro / Monat
- Kinder von 12 bis 18 Jahre: 394 Euro / Monat

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