Auf alle Eventualitäten im Leben vorbereitet zu sein, ist unmöglich. Aber in manchen Bereichen kann Vorsorge eine gute Idee sein. So zum Beispiel, wenn es um die Sorge um minderjährige Kinder geht, falls den Eltern bzw. Sorgeberechtigten etwas zustoßen sollte. Eine Sorgerechtsverfügung ist hier durchaus eine Option. Doch wie sollte eine solche aussehen? Und wer bekommt die Verfügung?
Das Wichtigste in Kürze: Sorgerechtsverfügung
Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, wer im Todesfall die Vormundschaft für minderjährige Kinder übernehmen soll. Welche rechtliche Grundlage für das Sorgerecht dann greift, erfahren Sie hier.
Eine Sorgerechtsverfügung kann beim genannten Vormund, einem Notar oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Was beim Verfassen der Verfügung wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.
Die Verfügung an sich ist kostenlos. Möchten Eltern diese aber beglaubigen lassen bzw. bei einem Notar oder bei Gericht hinterlegen, fallen Gebühren an. Wie hoch diese ausfallen können, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Sorgerecht bei Tod der Eltern: Was passiert dann?
Eine Sorgerechtsverfügung stellt für Eltern eine Option dar, die Zukunft ihrer minderjährigen Kinder abzusichern. Das gilt für den Fall, dass den Eltern etwas zustößt. Allerdings wird eine solche Verfügung gerichtlich nur dann anerkannt, wenn sie strenge Voraussetzungen erfüllt. Doch wann ist eine solche Verfügung eigentlich notwendig bzw. empfehlenswert?
Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, erhält der hinterbliebene Teil nach dem Tod des anderen Elternteils in der Regel das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder. In diesem Fall ist es egal, ob die Eltern noch zusammen oder bereits getrennt waren. Die rechtliche Grundlage bildet hier § 1680 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach gilt:
Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
Hatte nur der verstorbene Elternteil das Sorgerecht, wird diese durch das Familiengericht nur dann auch dem hinterbliebenen Elternteil übertragen, “wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht” (§ 1680 Abs. 2 BGB).
Schwierig wird es dann, wenn bei beiden Eltern etwas passiert oder sie so erkranken, dass sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können. In diesem Fall gibt es keine automatische Lösung, denn gemäß § 1773 BGB entscheidet auch hier das Familiengericht, wer das Sorgerecht für Minderjährige erhält. Das bedeutet, dass nicht automatisch nahe Verwandte, Paten oder enge Freunde der Eltern das Sorgerecht erhalten, auch wenn dies der Wunsch der Eltern war.
Das Gericht bestellt einen Vormund. Sind Minderjährige 14 oder älter, haben sie auch ein gewisses Mitspracherecht. Es kann auch durchaus so sein, dass das Jugendamt die Vormundschaft übernimmt, die Kinder aber bei Verwandten bzw. in der gewohnten Umgebung leben können.
Wer kann eine Sorgerechtsverfügung erstellen?
Und wann kommen Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht ins Spiel? Genau in dem Fall, in dem beide Eltern nicht mehr die Sorge tragen können. Haben Eltern dann vorgesorgt, können sie über eine solche Verfügung oder Vollmacht einen Vormund festlegen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und der Sorgerechtsvollmacht? Ersteres ist bei einem Todesfall von Bedeutung. Die Vollmacht hingegen findet bereits zu Lebzeiten Anwendung, wenn sich die Sorgeberechtigten dieses Recht nicht mehr ausüben können oder geschäftsunfähig werden.
Sowohl die Vollmacht als auch die Verfügung müssen vom Gericht bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Gemäß der Sorgerechtsverfügung gilt gemäß § 1782 BGB Folgendes:
Die Eltern können durch letztwillige Verfügung eine natürliche Person als Vormund oder Ehegatten als gemeinschaftliche Vormünder benennen oder von der Vormundschaft ausschließen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. Die Benennung und der Ausschluss können schon vor der Geburt des Kindes erfolgen, wenn dem jeweiligen Elternteil die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zustünde, falls es vor dem Tod des Elternteils geboren wäre.
Nur derjenige, der das Sorgerecht innehat, darf die Verfügung oder Vollmacht aufsetzen. Eltern können also durch die Sorgerechtsverfügung Großeltern, Paten, Tanten, Onkel oder andere ihnen nahestehende Personen als Vormund bestimmen. Wichtig kann auch sein, eine Ersatzperson zu benennen, für den Fall, dass die Wunschperson die Vormundschaft nicht übernehmen kann oder dieser etwas zustößt.
Genauso können sie auch Personen von der Vormundschaft ausschließen. Das kann zum Bespiel von Bedeutung sein, wenn der Erziehungsberechtigte nicht möchte, dass das Gericht dem hinterbliebenen Elternteil das Sorgerecht überträgt.
Zudem ist es auch möglich, zwei Personen in der Sorgerechtsverfügung zu benennen. Eltern können beispielsweise bestimmen, dass ein Vormund die Personensorge und ein anderer die Vermögenssorge trägt. Aber auch die Aufteilung aller Vormundschaftsbereiche auf zwei Personen ist möglich, sofern dies entsprechend formuliert ist und nicht grundsätzlich oder eindeutig das Wohl des Kindes gefährdet.
Sorgerechtsverfügung richtig hinterlegen
Wichtig ist, dass der Schriftsatz der Verfügungen die gleichen Vorgaben erfüllt wie ein Testament. Die Sorgerechtsverfügung, ob für Alleinerziehende oder Partner mit gemeinschaftlichem Sorgerecht, muss demnach handschriftlich festgehalten werden.
Das bedeutet, wollen Sie für die Sorgerechtsverfügung eine Vorlage aus dem Internet nutzen, müssen Sie diese per Hand abschreiben und auch unterschreiben. Drucken Sie ein Muster für eine Sorgerechtsverfügung nur aus und unterschreiben dieses, ist diese ungültig und wird vom Gericht nicht beachtet.
Ist die Sorgerechtsverfügung handschriftlich erstellt, datiert und mit Vor- sowie Nachnamen unterschrieben, kann es bei einem Notar verwahrt, bei der genannten Person oder gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Sie müssen die Sorgerechtsverfügung nicht vom Notar beglaubigen lassen, damit sie gültig ist. Allerdings kann ein Unterzeichnen im Beisein eines Notars hilfreich sein, um die Richtigkeit der Verfügung zu bestätigen.
Bei verheirateten Paaren genügt ein Dokument. Bei unverheirateten Paaren muss jeder Partner einen eigene Vollmacht bzw. Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Auch “getrennt lebend” kann dabei auch mal zu Problem werden, denn ist der Inhalt nicht abgesprochen und werden unterschiedliche Personen benannt, müssen Elternteile damit rechnen, dass nicht ihre Wunschperson die Vormundschaft erhält.
Achtung: Für eine Sorgerechtsvollmacht gibt es keine konkreten Vorgaben zu den Formulierungen. Allerdings muss diese widerruflich sein. Der unterzeichnende Elternteil muss die Möglichkeit haben, diese Vollmacht jederzeit widerrufen zu können. Daher sollte ein solcher Hinweis im Schriftsatz vorhanden sein. Es ist allerdings empfehlenswert auch bei einer Vollmacht die Vorgaben wie beim Testament zu beachten.
Vollmacht und Verfügung können durchaus in einem Dokument zusammengefasst sein. Wichtig ist, dass beide regelmäßig aktualisiert werden und die neueste Version bei den betreffenden Personen oder beim Notar hinterlegt ist. Üblich ist ein Abstand von zwei Jahren.
In der Sorgerechtsverfügung sollte also Folgendes enthalten sein:
- wer diese verfasst
- wer als Vormund bestimmt wird
- (ggf. Ausschluss von Personen als Vormund)
- Zustimmung des Ehepartners
- Datum
- Vorname und Nachname
- Unterschrift (Vor- und Nachname)
Bei Fragen oder Zweifeln ist es immer ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann auch bei der Formulierung der Sorgerechtsverfügung unterstützen.
Vorlage: Sorgerechtsverfügung zum Herunterladen
Hilfe beim Formulieren einer Sorgerechtsverfügung kann ein Muster durchaus bieten. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Text immer individuell anpassen und die Verfügung handschriftlich verfassen müssen.
Nachfolgend finden Sie eine Sorgerechtsverfügung als kostenloses Muster-PDF.
Dieses Muster kostenlos herunterladen
Hier können Sie sich, eine Vorlage für die Sorgerechtsverfügung kostenlos herunterladen und individuell anpassen.
Achtung: Das Muster gilt für verheiratete Paare. Für unverheiratete Eltern mit geteiltem Sorgerecht muss das Muster entsprechend angepasst werden.
Sorgerechtsverfügung: Diese Kosten können entstehen
Lassen Sie sich bezüglich einer Sorgerechtsverfügung vom Notar beraten, entstehen Kosten. Das Gleiche gilt natürlich auch für eine Konsultation bei einem Anwalt und die Hinterlegung der Dokument beim Notar oder Nachlassgericht.
Je nach Notar und Arbeitsaufwand variieren die Kosten und sind pauschal nicht genau zu bestimmen. Für die Hinterlegung der Verfügung beim Notar fallen etwa 60 bis 150 Euro an. Wird die Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegt, belaufen sich die festen Gebühren derzeit auf 75 Euro.