Fußfessel nach häuslicher Gewalt – Gesetzentwurf
In einem neuen Gesetzentwurf schlägt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen besseren Schutz für Opfer häuslicher Gewalt vor. Täter in Hochrisikofällen tragen laut Entwurf eine elektronische Fußfessel, um Opfer häuslicher Gewalt zu informieren, wenn der Täter sich ihnen nähert.
Wie schützt die Fußfessel ein Opfer häuslicher Gewalt?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter vom Familiengericht angeordnet werden, eine Fußfessel bei Hochrisikofällen häuslicher Gewalt zu tragen. Dieses Gerät soll dazu dienen, das Opfer und die Polizei zu informieren, wenn sich der Täter in der Nähe befindet. Das Opfer hat daraufhin die Möglichkeit, umgehend Schutz zu suchen.
Laut Entwurf soll die Fußfessel in Hochrisikofällen angeordnet werden. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen eine Gefahr von Körperverletzung oder Tötung besteht. Mit der Fußfessel werden Opfer häuslicher Gewalt vor solchen Delikten geschützt. Weiß der Täter nämlich, dass er stets überwacht wird, soll das Gerät ihn davon abhalten, sich in die Nähe des Opfers zu begeben.
Zudem verordnet der Richter das Tragen der Fußfessel nach häuslicher Gewalt zunächst für maximal ein halbes Jahr. Eine Verlängerung von drei Monaten ist laut Entwurf in zwei Fällen möglich:
- Das Opfer stellt einen Antrag auf eine Verlängerung
- Das Gericht ist der Meinung, die Gefahr einer Körperverletzung bestehe weiterhin
Erhöhtes Strafmaß beim Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
Für die Opfer ist die Fußfessel nach häuslicher Gewalt nicht die einzige Schutzmaßnahme. Der Gesetzentwurf schlägt zudem ein höheres Strafmaß bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Bisher verhängte das Gericht dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll diese Tat künftig mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
In Deutschland gab es im Jahr 2024 laut Bundeskriminalamt mehr als 266.000 Fälle häuslicher Gewalt. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Opfern von Gewalt in der Ehe um Frauen, während die Täter hauptsächlich Männer sind. Die vom Bundeskriminalamt angegebene Zahl ist jedoch eine Dunkelziffer, denn viele Fälle werden nicht bei der Polizei gemeldet. Durch die Fußfessel werden Taten häuslicher Gewalt zwar nicht gestoppt, jedoch werden die Opfer besser geschützt.