Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: So verändert sich der Kindesunterhalt!

05. Dezember 2022 um 17:44 Uhr

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die neue Düsseldorfer Tabelle für 2023 veröffentlicht. Neben der Anhebung des ab Januar steigenden Kindergelds, die sich auf die Zahlbeträge auswirkt, wird es im kommenden Jahr auch weitere Änderungen unter anderem beim Selbstbehalt geben. Im Folgenden der Überblick zu den wichtigsten Anpassungen, die das OLG Düsseldorf festgelegt hat.

Düsseldorfer Tabelle: Mindestunterhalt für Kinder steigt an

Neue Düsseldorfer Tabelle: 2023 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt steigt.
Neue Düsseldorfer Tabelle: 2023 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt steigt.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 sieht eine Anhebung des monatlichen Mindestunterhalts für Kinder vor. Diese fällt verglichen mit den Vorjahren hoch aus. Er stellt die Basis für die Berechnung der Werte der Unterhaltstabelle dar. Folgende Mindestbedarfe gelten ab Januar 2023:

  • Für Kinder bis 5 Jahren gilt ein Mindestunterhalt von 437 € (41 € mehr als 2022).
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren steigt der Mindestunterhalt auf 502 € (47 € mehr).
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 einen Mindestunterhalt von 588 € vor (55 € mehr).
  • Der Bedarfssatz für Kinder ab 18 erhöht sich auf 628 € (ein Plus von 59 €).

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 1.9004375025886281001.120 bzw. 1.370
2.1.901 - 2.3004595286186601051.650
3.2.301 - 2.7004815536476911101.750
4.2.701 - 3.1005035786777231151.850
5.3.101 - 3.5005256037067541201.950
6.3.501 - 3.9005606437538041282.050
7.3.901 - 4.3005956838008551362.150
8.4.301 - 4.7006307238479051442.250
9.4.701 - 5.1006657648949551522.350
10.5.101 - 5.5007008049411.0051602.450
11.5.501 - 6.2007358449881.0561682.750
12.6201 - 7.0007708841.0351.1061763.150
13.7.001 - 8.0008059241.0821.1561843.650
14.8.001 - 9.5008409641.1291.2061924.250
15.9.501 - 11.0008741.0041.1761.2562004.950

Der Bedarfssatz für Studierende mit eigenem Haushalt steigt ab Januar 2023 ebenfalls. Statt vormals 860 Euro beläuft er sich von da an auf 930 Euro monatlich.

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023: Zahlbeträge

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 legt lediglich den generellen Unterhaltsbedarf eines Kindes fest, nicht jedoch die tatsächlich zu zahlenden Beträge. Der Kindesunterhalt ergibt sich stattdessen aus dem Bedarf abzüglich der Einkünfte des Kindes. Mindestens das Kindergeld ist hälftig (bei volljährigen in voller Höhe) abzuziehen. Daraus ergeben sich dann die Zahlbeträge. Ab dem Januar 2023 liegt das Kindergeld bei einheitlich 250 Euro je Kind. Folgende Zahlbeträge ergeben sich damit ab kommendem Jahr:

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
0-56-1112-17ab 18
1.bis 1.900312377463378100
2.1.901 - 2.300334403493410105
3.2.301 - 2.700356428522441110
4.2.701 - 3.100378453552473115
5.3.101 - 3.500400478581504120
6.3.501 - 3.900435518628554128
7.3.901 - 4.300470558675605136
8.4.301 - 4.700505598722655144
9.4.701 - 5.100540639769705152
10.5.101 - 5.500575679816755160
11.5.501 - 6.200610719863806168
12.6201 - 7.000645759910856176
13.7.001 - 8.000680799957906184
14.8.001 - 9.5007158391.004956192
15.9.501 - 11.0007498791.0511.006200

Durch die Anpassungen bei Mindestunterhalt und Kindergeld wird es auch beim Unterhaltsvorschuss 2023 Veränderungen geben. Ab Januar gelten dann folgende Höchstsätze (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld):

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre: maximal 187 Euro
  • Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahre: maximal 252 Euro
  • Kinder ab 12 bis einschließlich 17 Jahre: maximal 338 Euro

Neuer Selbstbehalt ab 2023 laut Düsseldorfer Tabelle

Zuletzt wurde der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen 2020 angehoben. Die neue Düsseldorfer Tabelle sieht ab 2023 nun weitere Anpassungen vor. Der Selbstbehalt gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Unterhaltsberechtigten erhöht sich demnach wie folgt:

Unter­halts­berech­tigterSelbst­behalt des Unter­halts­pflich­tigen in €
seit 01/2020ab 01/2023
minder­jährige und privi­legierte voll­jährige Kinder1.160 (Er­werbs­tätige)

960 (Er­werbs­lose)
1.370 (Er­werbs­tätige)

1.120 (Er­werbs­lose)
nicht privi­legierte voll­jährige Kinder1.4001.650
Ehe­partner und Mutter / Vater eines nicht­ehelichen Kindes1.280 (Er­werbs­tätige)

1.180 (Er­werbs­lose)
1.510 (Er­werbs­tätige)

1.385 (Er­werbs­lose)
Eltern2.0002.000

Das könnte Sie auch interessieren:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5)
Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: So verändert sich der Kindesunterhalt!
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder