Kindergeld: Die aktuelle Höhe der Zahlung

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Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es sichert die finanzielle Grundversorgung von Kindern und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zum Kindergeld: In welcher Höhe wird es ausgezahlt? Wie viel Kindergeld bekommt man pro Kind und welche Regelungen gelten für Kinder im Ausland?
Das Wichtigste in Kürze: Kindergeldhöhe
Im Jahr 2025 erhalten Sie monatlich 255 Euro Kindergeld pro Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.
Bei zwei Kindern bekommen Sie insgesamt 510 Euro monatlich, also 255 Euro pro Kind. Nutzen Sie gerne unseren Kindergeld-Rechner, um weitere Fälle zu prüfen.
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Nutzen Sie unseren Kindergeld-Rechner
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die aktuelle Kindergeldhöhe 255 Euro monatlich pro Kind. Diese Erhöhung um 5 Euro gegenüber dem Vorjahr wurde mit dem Ziel beschlossen, Familien weiter zu entlasten und das Existenzminimum von Kindern besser abzusichern.
Das Kindergeld wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt – es gibt also keinen Staffelbetrag mehr, sondern jedes Kind erhält den gleichen Betrag:
- Kindergeld: Höhe für 1 Kind = 255 Euro
- Kindergeld: Höhe für 2 Kinder = 510 Euro (2 x 255 Euro)
- Kindergeld: Höhe für 3 Kinder = 765 Euro (3 x 255 Euro)
- Kindergeld: Höhe für 4 Kinder = 1.020 Euro (4 x 255 Euro)
Wann gibt es einen Bonus auf das Kindergeld? Reicht das Einkommen nicht aus, können Sie zusätzlich zum Kindergeld den Zuschlag beantragen. Die Höhe dafür beträgt insgesamt 297 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt, danach müssen Sie diesen neu beantragen.
Kindergeldhöhe ab 18 Jahren – haben Sie weiterhin Anspruch?
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit, den Anspruch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes zu verlängern. Auch für Volljährige beträgt beim Kindergeld die Höhe 255 Euro pro Monat.
Wichtige Voraussetzungen für das Kindergeld ab 18 Jahren sind dabei:
- Erste Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst: Sie erhalten weiterhin Kindergeld, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder einen anerkannten Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) absolviert.
- Zweite Ausbildung: Auch bei einer zweiten Ausbildung können Sie Kindergeld erhalten, solange das Kind nebenbei maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle.
- Übergangszeit: Nach dem Schulabschluss und vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wird das Kindergeld für maximal vier Monate weitergezahlt, wenn das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
Kindergeld für Kinder im Ausland: In welcher Höhe wird es ausgezahlt?
Auch als deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Ausland können Sie Kindergeld erhalten – vorausgesetzt, Sie erfüllen eine der folgenden Bedingungen:
- Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so behandelt, das heißt, Sie versteuern Ihr gesamtes Einkommen in Deutschland.
- Sie sind zwar nur beschränkt steuerpflichtig, aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wenn Sie als Flüchtling anerkannt wurden oder Asyl erhalten haben, können Sie ab diesem Zeitpunkt Kindergeld bekommen. Die Höhe entspricht dabei dem allgemeinen Kindergeldbetrag von 255 Euro. Während des laufenden Asylverfahrens besteht in der Regel noch kein Anspruch auf Kindergeld. Warten Sie mit dem Antrag, bis Ihr Asylantrag positiv entschieden wurde.
Wie viel Kindergeld müssen Sie in der Steuererklärung angeben?
In der Steuererklärung müssen Sie das Kindergeld angeben, das Sie im betreffenden Jahr erhalten haben.
Das Kindergeld ist zwar steuerfrei, wird aber in der Steuererklärung aufgeführt, damit das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durchführen kann.
So funktioniert es:
- Angabe des Kindergeldes: Tragen Sie in der Anlage „Kind“ Ihrer Steuererklärung für jedes Kind den Jahresbetrag dessen ein, was Sie an Kindergeld erhielten. Die Höhe beträgt dabei 3.060 Euro pro Kind (255 Euro × 12 Monate), sofern Sie das ganze Jahr über Kindergeld bezogen haben.
- Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Der Kinderfreibetrag beträgt 2025 insgesamt 9.600 Euro pro Kind (Kinderfreibetrag plus Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).
- Keine Rückzahlung: Sie müssen das Kindergeld nicht zurückzahlen, auch wenn der Kinderfreibetrag am Ende für Sie günstiger ist. Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass Sie immer die bestmögliche steuerliche Entlastung erhalten.