{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Die Scheidungsfolgenvereinbarung &#8211; Konsens schon vor der Scheidung?","datePublished":"2015-01-06T12:25:47+00:00","dateModified":"2026-01-26T18:30:27+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/"},"wordCount":1283,"commentCount":157,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsfolgenvereinbarung.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Selbst wenn die Eheleute sich trennen oder scheiden lassen möchten, ist quasi um „5 vor 12“ eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung noch möglich. Der Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung besteht zunächst darin, dass für die Zeit unmittelbar nach der Trennung oder Scheidung die wirtschaftliche Existenz der Eheleute kalkulierbar und damit – notfalls unter Inanspruchnahme von Sozialleistungen – der „Kampf um das finanzielle Überleben“ deutlich entschärft wird. Darüber hinaus werden durch die Vereinbarung lang andauernde, nervlich strapaziöse und vor allem kostenintensive außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten beim Scheidungsverfahren vermieden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nWann macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung Sinn? Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn beide Eheleute eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich gütlich zu den meisten Scheidungsfolgen zu einigen.  Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Die Scheidungsfolgenvereinbarung erlaubt Paaren, bereits vor einer Scheidung wichtige Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht etc. zu finden. Grundsätzlich hierin Vereinbarungen zu sämtlichen Scheidungsfolgen getroffen werden. Ein Muster für eine solche Vereinbarung finden Sie hier. Diese müssen nämlich nicht vor Gericht verhandelt werden. lediglich die Scheidung selbst sowie den Versorgungsausgleich verhandelt das Familiengericht von Amts wegen. Weiteres nur auf direkten Antrag.  Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Die Vereinbarung sollte notariell beurkundet und zusammen mit einem Anwalt angefertigt werden, um unzulässige Klauseln zu vermeiden. Die Notarkosten sowie Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert im Einzelfall.  \n\n\n\n\nScheidungsfolgenvereinbarung als Pendant zum Ehevertrag?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDas kann mit der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden\n\n\n\nMit der Scheidungsfolgenvereinbarung werden Regelungen zwischen den Ehegatten getroffen die nach dem Scheidungsverfahren gelten\n\n\n\nWährend mit der Trennungsfolgenvereinbarung die Regelungen zwischen den Ehegatten getroffen werden, die während der Trennung gelten (also während sie getrennt leben ohne Scheidung), zieht eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf die Regelungen ab, die endgültig nach dem Scheidungsverfahren und nach der rechtskräftigen Scheidung bestehen sollen.\n\n\n\nIn der Praxis wird in Trennungsfolgenvereinbarungen häufig bestimmt, dass für den Fall der rechtskräftigen Scheidung für bestimmte Punkte neue Regeln festgesetzt werden sollen oder beide Vereinbarungen (die Trennungs- und die Scheidungsfolgenvereinbarung) werden sofort miteinander kombiniert bzw. zusammengefasst.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhepartner können in Scheidungs- und/oder Trennungsfolgenvereinbarungen im Wesentlichen folgende Punkte regeln:\n\n\n\nAufhebung eines gemeinsamen Testamentes sowie Erb- bzw. PflichtteilsverzichtAuseinandersetzung von Rechten und Forderungen(Verbleib in der) ehelichen Wohnung unter Berücksichtigung etwaigen Eigentums oder Freistellung im Innenverhältnis aus dem Mietvertrag (vorläufig oder endgültig)Hausratsverteilung (vorläufig oder endgültig)Sorgerecht für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder (verbleibt in der Regel bei den Eheleuten gemeinsam)Steuerfragen und -gestaltungenTilgung von gemeinsamen Schulden, ggf. unter Berücksichtigung des GesamtschuldnerausgleichsUnterhalt für den Ehegatten während der Trennung unter Berücksichtigung seiner Erwerbspflichten und etwaiger WohnvorteileUmgangsregelung für die aus der Ehe hervorgegangenen KinderUnterhalt für den Ehegatten nach der Scheidung unter Berücksichtigung von Höhe, Dauer, Erwerbspflichten, Befristung, Begrenzung und AbänderungKindesunterhalt unter Berücksichtigung von Minder- und VolljährigkeitUnterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung für nicht gezahlte Forderungen aus dem „Trennungsvertrag“ bzw. der ScheidungsvereinbarungVermögensübertragung, insbesondere von Immobilien und/oder GesellschaftsanteilenVersorgungsausgleich, Durchführung, Abänderung (auch in einen andereren Güterstand) oder Verzicht Zugewinnausgleich, Durchführung, Abänderung oder Verzicht\n\n\n\nIn der Scheidungsfolgenvereinbarung wird unter anderem geregelt, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält\n\n\n\nDarüber hinaus sollten Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer die Kosten für die (notarielle) Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung zahlt (etwa beide Ehegatten zur Hälfte) sowie wann und unter welchen Voraussetzungen Regelungen in der Vereinbarung abgeändert werden sollen.\n\n\n\nEine notarielle Trennungsfolgenvereinbarung bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist erforderlich, wenn in der Vereinbarung einer der folgenden Punkte geregelt werden soll:\n\n\n\nAufhebung eines gemeinsamen Testamentes sowie Erb- bzw. PflichtteilsverzichtNachehelicher Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt)Vermögensübertragung von Immobilien und/oder GesellschaftsanteilenVersorgungsausgleich, Durchführung, Abänderung oder VerzichtZugewinnausgleich, Durchführung, Abänderung (auch in einen anderen Güterstand) oder VerzichtUnterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung für nicht gezahlte Forderungen aus dem „Trennungsvertrag“ bzw. der Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWorauf bei bestimmten Regelungen besonders zu achten ist\n\n\n\nBei manchen Regelungen in der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind einige Besonderheiten zu beachten.\n\n\n\nGüterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt), Sorgerecht und Aufenthalt von gemeinsamen Kindern\n\n\n\nHier gilt im Wesentlichen dasselbe wie bei einem Ehevertrag. Einzelheiten dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Ehevertrag.\n\n\n\nImmobilien\n\n\n\nEinige Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Bedarfen der Beachtung einiger Besonderheiten. Zum Beispiel wenn eine gemeinsames Haus existiert\n\n\n\nExistiert gemeinsamer Grundbesitz, ist für die Übertragung der Immobilie bzw. des Miteigentums eine Beurkundung erforderlich. Diese kann vor dem Notar oder in einem gerichtlichen Vergleich erfolgen. Sinnvoller ist aber die notarielle Beurkundung, da der Notar tagtäglich Grundstücksangelegenheiten bearbeitet.\n\n\n\nZu beachten ist bei der Übertragung von Grundbesitz Folgendes:\n\n\n\nZunächst ist für das Haus oder die Wohnung in den meisten Fällen noch ein Darlehen abzubezahlen, so dass das Objekt mit einer Grundschuld belastet ist. Derjenige Ehepartner, auf den die Immobilie bzw. das Miteigentum übertragen wird, verpflichtet sich dann im Gegenzug, das Darlehen zu übernehmen. Das Problem dabei ist aber, dass der übertragende Ehegatte gegenüber der Bank haftet. Die Bank muss also zustimmen, dass der Übertragende aus der Haftung ihr gegenüber entlassen wird.\n\n\n\nWird die Zustimmung der Bank nicht eingeholt, bleibt die Haftung ihr gegenüber bestehen. Das bedeutet, dass der übertragende Ehepartner dann von der Bank in Anspruch genommen werden kann, wenn der andere Ehepartner als nunmehriger Alleineigentümer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Das kann auch noch Jahre nach der Übertragung geschehen, wobei der Übertragende jetzt aber kein Eigentum mehr an der Immobilie hat, das er verwerten könnte.\n\n\n\nEin weiteres Problem besteht darin, dass der künftige Alleineigentümer der Immobilie an seinen Ehegatten für die Übertragung des (Mit)eigentums auch noch einen zusätzlichen Geldbetrag zahlen soll. Dieser Betrag sollte aber erst dann gezahlt werden, wenn die Immobilie – mit Ausnahme der Grundschuld der Bank – lastenfrei übertragen werden kann. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Lastenfreiheit nicht zustande kommt (etwa bei Pfändungen von Dritten gegenüber dem übertragenden Ehegatten, der dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSinnvoll ist hier die Eintragung einer Eigentumsvormerkung für den künftigen Alleineigentümer in das Grundbuch. Dadurch besteht eine Art Grundbuchsperre zu dessen Gunsten, ohne dass jedoch bereits ein Wechsel des Eigentums erfolgt. Ist die Vormerkung eingetragen und liegen alle für die Lastenfreiheit notwendigen Unterlagen vor, kann die Zahlung des dann fälligen einen zusätzlichen Geldbetrages erfolgen.\n\n\n\nIn einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch ein Erb- und Pflichtteilsverzicht geregelt werden\n\n\n\nSchließlich sollte sich der künftige Alleineigentümer wegen seiner Zahlungsverpflichtung ebenso der Vollstreckung unterwerfen wie der Übertragende hinsichtlich seiner Verpflichtung, die Immobilie zu einem bestimmten Termin geräumt an den Ehegatten zu übergeben. Die Vollstreckungsunterwerfung schafft Rechtssicherheit für beide Eheleute, da hierdurch ohne ein zeitaufwändiges Gerichtsverfahren die Beitreibung der Zahlung oder die Räumung der Immobilie mit Hilfe der Gerichtsvollziehers durchgesetzt werden kann.\n\n\n\nErb- und Pflichtteilsrechte\n\n\n\nMit Rechtskraft der Scheidung entfallen die wechselseitigen gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Ehepartner. Verstirbt jedoch einer der Eheleute bis zur Rechtskraft der Scheidung, erbt der andere dennoch. Diese unerwünschte Folge kann speziell in der Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen gegenseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht ausgeschlossen werden.\n\n\n\nMuster einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie eine Trennungsvereinbarung aufsetzen, das Muster kostenlos herunterladen.\nNachfolgend ist eine Trennungsvereinbarung als Muster kostenlos aufgeführt, dass auch für einen anderen Fall durch Anpassungen als Vorlage dienen kann.\nTrotzdem ist aber für jeden Einzelfall eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar erforderlich, um die Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung den individuellen Bedürfnissen anzupassen.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/","name":"Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsfolgenvereinbarung.jpg","datePublished":"2015-01-06T12:25:47+00:00","dateModified":"2026-01-26T18:30:27+00:00","description":"Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Trennungsfolgenvereinbarung? Alle Infos zum Trennungsvertrag inkl. Vorlage und Muster gibt es hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#faq-question-1651828326046"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#faq-question-1651828325071"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgenvereinbarung/#faq-question-1651828326622"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung &#8211; Der komplette Ratgeber Scheidung für 2026","datePublished":"2014-07-18T12:33:50+00:00","dateModified":"2026-03-29T22:20:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/"},"wordCount":5246,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Das sind die wichtigsten Infos zur Scheidung und deren Folgen\n\n\n\n„Ich will mich scheiden lassen“ – wer diesen Satz ausspricht oder von seinem Ehepartner hört, ist sich meistens noch gar nicht darüber im Klaren, wie die Scheidung abläuft, welche Folgen sich daraus ergeben und was im Einzelnen zu regeln ist. Insbesondere stellen sich die Fragen, wie mit etwaigem Unterhalt, Verteilung des Hausrats und des gemeinsamen Vermögens sowie dem Versorgungsausgleich zu verfahren ist.\n\n\n\nGingen aus der Ehe Kinder hervor, sind in erster Linie Aufenthalt, Umgang und Unterhalt festzulegen. Alles in allem sind daher erste Informationen zum Familienrecht und zu Verhaltensmaßnahmen dringend notwendig.\n\n\n\nScheidung: Wenn die Ehe gescheitert ist\n\n\n\nNach dem Scheidungsrecht gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen.\n\n\n\nNach dem Scheidungsrecht ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nDabei wird das Scheitern der Ehe nach einer bestimmten Dauer der Trennung bzw. des Getrenntlebens angenommen. Diese Vermutung für das Scheitern der Ehe besteht, wenn die Ehegatten seit...\n\n\n\n\n...einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt, § 1566 Abs. 1 BGB, oder\n\n\n\n...drei Jahren getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB, wobei der eine Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere sich nicht scheiden lassen möchte.\n\n\n\n\nDie Ehepartner leben getrennt, wenn einer der beiden aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszieht oder innerhalb der Wohnung für jeden ein räumlich getrennter Bereich geschaffen wird, sodass kein gemeinsames Leben und keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen mehr vorliegen, § 1567 Abs. 1 BGB. Einkaufen, kochen, waschen, eine eigene Kasse führen usw. muss also jeder Ehegatte während der Trennungszeit alleine, damit die für die Scheidung erforderliche Trennung anerkannt wird.\n\n\n\nDagegen wird durch kurze Versöhnungsversuche (bis drei Monate), in denen die Ehepartner zusammenleben, die Trennungszeit nicht unterbrochen, § 1567 Abs. 2 BGB. Ist die Trennungszeit abgelaufen, kann die gesetzliche Vermutung über das Scheitern der Ehe nicht widerlegt werden, § 1566 BGB.\n\n\n\nDie Sonderfälle: Schnelle Scheidung und Härteklausel\n\n\n\nWenn es schnell gehen soll, gibt es im Scheidungsrecht den Sonderfall der „Blitzscheidung“.\n\n\n\nDaneben gibt es im Scheidungsrecht noch den Sonderfall der schnellen Scheidung bzw. der „Blitzscheidung“. Gemeint ist damit, dass die ein- oder dreijährige Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist, aber einer der Ehegatten sich trotzdem sofort scheiden lassen möchte.\n\n\n\nMöglich ist dies nur, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Scheidungsantragsteller aus solchen Gründen unzumutbar ist, die in der Person des anderen Ehegatten liegen und für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würden, § 1565 Abs. 2 BGB. Wann genau allerdings eine unzumutbare Härte vorliegt (etwa ständige Gewalt in der Ehe), richtet sich nach dem konkreten Einzelfall und wird vom Familiengericht beurteilt.\n\n\n\nUmgekehrt kann das Familiengericht auch eine Scheidung versagen. Das ist der Fall, wenn dies im Interesse gemeinsamer minderjähriger Kinder notwendig ist oder die Scheidung für den scheidungsunwilligen Ehegatten aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde, § 1568 Abs. 1 BGB. Diese Härteklausel greift aber nur in absoluten Ausnahmefällen (etwa wenn der die Scheidung ablehnende Ehepartner an einer unheilbaren Krankheit leidet, sodass dem scheidungswilligen Ehepartner ein Warten zuzumuten ist) und unterliegt ebenfalls der Beurteilung des Familiengerichts.\n\n\n\nOft sind neben der Scheidung auch Folgesachen zu regeln\n\n\n\nLassen sich Ehegatten scheiden, ist nicht nur die Scheidung durchzuführen, sondern es sind auch die Scheidungsfolgesachen zu regeln. Zu den Folgesachen gehören nach § 137 Abs. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG):\n\n\n\n\nVersorgungsausgleich\n\n\n\nUnterhalt\n\n\n\nEhewohnung und Hausrat\n\n\n\nGüterrecht\n\n\n\nKindschaftssachen wie Sorgerechtsfragen, Umgang und Herausgabe des Kindes an den anderen Ehegatten\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÜber diese Angelegenheiten soll das Familiengericht zusammen verhandeln und entscheiden (sogenannter Verbund), § 137 Abs. 1 FamG. Der Versorgungsausgleich wird zugleich mit der Ehescheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und keine notarielle Verzichtserklärung über den Versorgungsausgleich existiert.\n\n\n\nÜber die anderen Folgesachen entscheidet das Familiengericht bei der Scheidung nur auf Antrag einer der Parteien, also der Ehegatten bzw. deren Rechtsanwälte.\n\n\n\nMit dem Versorgungsausgleich werden nach dem Scheidungsrecht in Deutschland die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeglichen, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Oder einfacher an einem Beispiel ausgedrückt: Hat sich die Ehefrau während der Ehezeit nur um Haushalt und Kinder gekümmert oder lediglich einen Mini-Job ausgeübt, steht ihr nach der Scheidung für die Ehezeit die Hälfte von dem zu, was der voll erwerbstätige Ehemann aufgrund seiner Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder etwa in betriebliche Altersversorgungen später an Rente erhält.\n\n\n\nErst kommt das Trennungsjahr, dann die Scheidung\n\n\n\nBei der Trennung vom Partner sind einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. das Sicherstellen wichtiger Unterlagen.\n\n\n\nBevor die Ehepartner geschieden werden können, ist grundsätzlich erst das Trennungsjahr bzw. die dreijährige Trennungszeit zu durchlaufen.\n\n\n\nErst danach wird der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt – genau genommen kann er sogar zwei bis drei Monate vorher eingereicht werden, weil das Familiengericht mindestens diese Zeit zur Einholung der Einkünfte für den Versorgungsausgleich benötigt.\n\n\n\nDiese Sofortmaßnahmen sind bei der Trennung zu ergreifen\n\n\n\nAuch wenn die Trennungszeiten den Ehegatten Gelegenheit geben soll, wieder zusammenzufinden, sind bei einer Trennung einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Selbst wenn zwischen den Ehegatten noch Vertrauen besteht oder eine Trennung nach 20 Jahren Ehe stattfindet und ein schmutziger Rosenkrieg tunlichst vermieden werden soll, ersparen solche Maßnahmen späteren Ärger und finanzielle Schwierigkeiten. Das gilt vor allem in Fragen des Unterhalts.\n\n\n\nZeichnet sich also eine Trennung ab oder steht diese bereits unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, die folgende Checkliste durchzugehen:\n\n\n\n[table id=1 /]\n\n\n\n\nDie Checkliste \"Sofortmaßnahmen bei einer Trennung\" können Sie hier kostenlos herunterladen. Wählen Sie bitte aus, ob Sie die Liste als PDF- oder als Doc-Datei herunterladen möchten:\n&nbsp;\nCheckliste als PDF Checkliste als Doc\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie wird die Trennung eingeleitet?\n\n\n\nAnders als bei der Scheidung sind bei der Trennung keine Anträge an das Gericht oder dergleichen zu stellen. Vielmehr werden das gemeinsame Leben und die Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen eingestellt. Wichtig dabei ist, dass die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten deutlich wird. Denn das Trennungsdatum ist wichtig für:\n\n\n\n\nden Ablauf der jeweiligen Trennungszeit als Voraussetzung der Scheidung\n\n\n\neine Änderung der Steuerklasse\n\n\n\nmögliche Unterhaltsansprüche\n\n\n\nspätere Auskunftsansprüche gegenüber dem anderen Ehegatten hinsichtlich des Vermögensbestandes\n\n\n\n\nIgnoriert der Ehegatte die Trennung vom Partner oder „will davon nichts wissen“, sollte ihm ein Schreiben zugesandt werden, worin die Trennungsabsicht eindeutig formuliert ist. Dabei sollte der Trennungswillige eine Kopie dieses Schreibens behalten und den Zugang an den Ehegatten nachweisen können, etwa durch einen Einschreibbeleg. So kann später notfalls bewiesen werden, dass dem anderen Ehepartner die Trennungsabsicht bekannt war.\n\n\n\nDas ist für die Zeit der Trennung zu regeln\n\n\n\nGemeinsame Wohnung\n\n\n\nIst ein Ehegatte gewalttätig, regelt das Familienrecht, wer in der Wohnung bleiben kann.\n\n\n\nBereits für die Zeit der Trennung sind zahlreiche Fragen zu klären. Dazu gehört, ob einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und welcher von beiden dies ist. Ist etwa der Ehemann gewalttätig, kann gegen ihn nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) je nach Ländervorschrift eine Wohnungsverweisung von bis zu 20 Tagen verhängt werden.\n\n\n\nDiese Zeit wird häufig von der Ehefrau genutzt, um beim Familiengericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Wege der einstweiligen Anordnung zu beantragen. Sind die Ehegatten zwar räumlich getrennt, aber belästigt der Ehemann die Ehefrau weiter, beispielsweise durch Stalking, kann diese beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung der Belästigungen und die Einrichtung einer sogenannten Bannmeile beantragen.\n\n\n\nZieht einer der Ehegatten freiwillig aus der gemeinsam gemieteten Wohnung aus, ist mit dem Vermieter zu klären, ob dieser ihn aus dem Mietvertrag entlässt. Geschieht das nicht, sollte zwischen den Ehepartnern eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, wonach der in der Wohnung verbleibende Ehegatte den anderen aus etwaigen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt. Zwar wirkt eine solche Vereinbarung nur im Innenverhältnis, also zwischen den Ehepartnern, und der Vermieter kann sich trotzdem an den ausgezogenen Ehegatten halten. Aber dieser kann aufgrund der Vereinbarung den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten in Regress nehmen.\n\n\n\nDer ausziehende Ehegatte muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden, wobei Ummeldungen auch bei sonstigen auf ihn laufenden Dingen wie Telefonanschluss, Pay-TV u. ä. erforderlich werden können. Zu prüfen ist auch, wer Versicherungsnehmer der bisherigen Versicherungsverträge (Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz usw.) ist und ob diese Verträge anzupassen sind oder neu abgeschlossen werden müssen.\n\n\n\nDie Trennung kann aber auch in der gemeinsamen Wohnung dergestalt stattfinden, dass kein gemeinsames Leben und keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen mehr stattfinden. Hier sollte vorsorglich dokumentiert werden, wer welche Räume wann alleine genutzt hat und welche Räume wie gemeinsam genutzt wurden (etwa Bad und Küche). Auf diese Weise kann notfalls nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Getrenntleben vorlag.\n\n\n\nGemeinsame Kinder\n\n\n\nSind gemeinsame Kinder vorhanden, sollte – nach Möglichkeit mit diesen zusammen – geklärt werden, wie der weitere Kontakt zum ausziehenden Elternteil erfolgen soll. Hilfe bieten hier die Jugendämter, bei denen Eltern von minderjährigen Kindern nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe bei Fragen zur Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder zum Sorgerecht kostenlose Beratung in Anspruch nehmen können. Kommt es hier zu keiner Einigung, ist ein Antrag auf Umgangsregelung an das Familiengericht zu stellen.\n\n\n\nSchließlich kann Regelungsbedarf für Trennungs- und/oder Kindesunterhalt bestehen, der ggf. ebenfalls vom Familiengericht auf Antrag festzusetzen ist.\n\n\n\nErbansprüche\n\n\n\nErbansprüche werden durch die Trennung nicht berührt. Verstirbt ein Ehepartner während der Trennung, erbt der andere in demselben Maße wie vor der Trennung, sofern sich aus Ehe- oder Erbvertrag nichts anderes ergibt. Erst nach der Scheidung stehen dem früheren Ehegatten keine Erbansprüche mehr zu.\n\n\n\nScheidung: Rechtsanwalt beauftragen – ja oder nein?\n\n\n\nWer sich scheiden lassen will, muss einen Anwalt beauftragen. Durch diesen wird der Scheidungsantrag gestellt.\n\n\n\nNach Ablauf des Trennungsjahres bzw. der dreijährigen Trennungszeit muss derjenige, der die Scheidung beantragen möchte, einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Denn für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamG.\n\n\n\nDer Scheidungsantrag muss also durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Umgekehrt braucht der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag nur zustimmen möchte, § 114 Abs. 3 Nr. 3 FamG.\n\n\n\nIn der Praxis führt das dazu, dass bei der einvernehmlichen Scheidung die Ehegatten einen Teil der Anwaltkosten sparen können. Die einvernehmliche Scheidung ist gegeben, wenn das Familiengericht nur mit der Scheidung und den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich befasst ist, weil sich die Ehepartner über die Scheidung und die Folgesachen einig sind.\n\n\n\nUm hier Anwaltskosten zu sparen, werden diese Kosten entweder zwischen den Eheleuten aufgrund einer internen Absprache geteilt oder derjenige Ehegatte, der aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf (ratenfreie) Verfahrenskostenhilfe hat, stellt den Scheidungsantrag. Gerade die Scheidung über die Verfahrenskostenhilfe kann dazu führen, dass die Scheidung für die Ehegatten hinsichtlich der Anwaltsgebühren „kostenlos“ ist.\n\n\n\nSo attraktiv dieses „Sparmodell“ auf den ersten Blick auch scheint: Der Rechtsanwalt kann zwar mit beiden Ehegatten Gespräche führen, vertreten darf er aber nur die Interessen desjenigen, der ihn beauftragt hat. Andernfalls begeht der Anwalt einen strafbaren Parteiverrat nach § 356 Strafgesetzbuch (StGB). Kommt es nun zu Streit zwischen den Eheleuten, was bei finanziellen Angelegenheiten schnell passieren kann, ist der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner deutlich im Nachteil. Hinzu kommt, dass er im Scheidungsrecht keine eigenen Anträge stellen kann.\n\n\n\nEinvernehmliche Scheidung, aber mehrere Anwälte\n\n\n\nSind umfangreiche Vermögenswerte und/oder Immobilien vorhanden oder ist einer der Ehegatten geschäftlich erfahren, während der andere sich ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, sollte auch bei der einvernehmlichen Scheidung jeder Ehepartner unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt hinzuziehen.\n\n\n\nDies gilt umso mehr bei der strittigen Scheidung, bei der sich die Ehegatten bei der Trennung vom Partner häufig emotionsgeladen um alles Mögliche streiten. Möchten beide Ehepartner den Scheidungsantrag stellen, ist ebenfalls für jeden ein eigener Anwalt erforderlich.\n\n\n\nWichtig bei der Beauftragung eines Rechtanwaltes ist, dass es sich um einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht handelt.\n&nbsp;\nGerade bei den mit einer Scheidung verbundenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen sind neben der unerlässlichen Kenntnis der sich oft im Wandel befindenden Rechtssprechung bestimmte Strategien nötig, um für den Mandanten die bestmöglichen Positionen zu sichern. In diesen Bereichen unerfahrene oder unkundige Anwälte tragen möglicherweise zu Rechtsverlusten bei – ein Umstand, der die Familienrichter nicht weiter interessiert.\n\n\n\n\nMediation: Die zeit- und kostensparende Alternative bei Scheidungsfolgesachen\n\n\n\nIst zwar eine Kommunikation zwischen den Ehegatten möglich, aber lässt sich über bestimmte Scheidungsfolgesachen keine Einigkeit erzielen, bietet sich hierzu die Hinzuziehung eines Mediators an. Die Vorteile gegenüber einer gerichtlichen Regelung liegen in der Kosten- und Zeitersparnis sowie den „win-win“-Lösungen für die Ehepartner.\n\n\n\nDabei versucht der Mediator als neutraler Vermittler, die bestehenden Probleme zwischen den Ehegatten zu klären und ein für diese tragbares Zukunftskonzept zu entwickeln. Warum die Ehe gescheitert ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.\n\n\n\nWelche Dinge die Eheleute im Wege der Mediation regeln wollen, bestimmen sie selber. Dabei ist der Umgang miteinander meist vertraulicher und konstruktiver als im Gerichtssaal, in dem oft bewusst Informationen zurückgehalten werden, um mögliche Ansprüche nicht zu gefährden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidungsfolgenvereinbarung: Verkürzung des Scheidungsverfahrens\n\n\n\nDie Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der während der Trennung festgelegt wird und die Folgen der Scheidung regelt.\n\n\n\nInsbesondere in Kombination mit der Mediation bietet sich zwischen den Ehegatten eine Scheidungsfolgevereinbarung an. Bei einer solchen Vereinbarung handelt es sich um einen Ehevertrag, der während der Trennung oder dem Scheidungsverfahren festgelegt wird und die Folgen der Scheidung regelt.\n\n\n\nDer Vorteil der Scheidungsfolgenvereinbarung liegt darin, dass Folgesachen relativ „geräuschlos“ geregelt werden können und so erst gar nicht in einen Rosenkrieg ausarten.\n\n\n\nHinzu kommt, dass dies kostengünstiger als die gerichtliche Klärung dieser Angelegenheiten ist, wodurch sich wiederum die Dauer des Scheidungsverfahrens verkürzt.\n\n\n\nGegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung können etwa folgende Punkte sein:\n\n\n\n\nAusschluss des Versorgungsausgleiches oder von Teilen davon\n\n\n\nVerzicht auf den Zugewinnausgleich\n\n\n\nAusgleichszahlungen für Verzichte\n\n\n\nÜbertragung von Vermögenswerten, Immobilien und/oder Gesellschaftsanteilen\n\n\n\nZuwendungen\n\n\n\nStundung von Forderungen\n\n\n\nGesamtschuldnerausgleich bei gemeinsamen Verbindlichkeiten\n\n\n\nSteuerliche Gestaltungen\n\n\n\nUnterhalt während der Trennung\n\n\n\nUnterhalt nach der Scheidung einschließlich Dauer bzw. Laufzeit des nachehelichen Unterhalts\n\n\n\nKindesunterhalt und Umgangsregelungen\n\n\n\nHausratsaufteilung\n\n\n\nEinräumung eines dauerhaften Wohnrechts\n\n\n\n\nIn die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch Punkte aufgenommen werden, die bereits in einem früheren Ehevertrag geregelt wurden.\n\n\n\nRegelmäßig bedürfen Scheidungsfolgenvereinbarungen einer notariellen Beurkundung, speziell bei einer Abänderung bzw. eines Ausschlusses des Versorgungsausgleiches, Änderungen der Ausgleichsforderung beim Zugewinn und Grundstückübertragungen. Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, lässt sie sich kaum oder überhaupt nicht mehr ändern. Hier ist daher höchste Sorgfalt geboten.\n\n\n\nWelches Familiengericht ist für die Scheidung zuständig?\n\n\n\nNach dem abgelaufenen Trennungsjahr bzw. der dreijährigen Trennungszeit ist der Scheidungsantrag beim örtlichen zuständigen Familiengericht zu stellen. Gemäß § 122 FamFG sind in dieser Reihenfolge zuständig:\n\n\n\n\ndas Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\ndas Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben\n\n\n\ndas Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\ndas Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\ndas Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\n\nSo läuft das Verfahren vor dem Familiengericht ab\n\n\n\nDer Antrag für die Scheidung wird beim örtlichen zuständigen Familiengericht eingereicht.\n\n\n\nWurde ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt, wird er beim örtlichen zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen, wenn die Trennungszeit nahezu abgelaufen ist. Im Scheidungsantrag sind u.a. die persönlichen Daten der Eheleute, das Heiratsdatum und eine Antragsbegründung enthalten.\n\n\n\nWar zwischen den Eheleuten über Scheidungsfolgesachen (mit Ausnahme des Versorgungsausgleiches, über den grundsätzlich von Amts wegen entschieden wird) keine Einigung möglich, werden hierzu gesonderte Anträge beim Familiengericht eingereicht. Dies löst für den anderen Ehegatten, der bisher möglicherweise noch nicht anwaltlich vertreten ist, den Anwaltszwang aus. Das bedeutet, dieser Ehepartner muss nun ebenfalls einen Anwalt beauftragen.\n\n\n\nDer Scheidungsantrag wird dann vom Gericht dem anderen Ehegatten (Antragsgegner) mit der Bitte um eine Stellungnahme zugestellt. Ist der Antragsgegner anwaltlich nicht vertreten oder möchte er eine solche Vertretung nicht, sollte er das Familiengericht kurz anschreiben. In dem Schreiben sind die vom Antragsteller gemachten Angaben – speziell zum Trennungstermin und zu den Scheidungsfolgesachen - zu bestätigen sowie der Scheidung zuzustimmen. Nach Möglichkeit sollte das Schreiben in dreifacher Ausfertigung (eins für das Gericht, eins für den Antragsteller und eins für dessen Anwalt) versendet werden.\n\n\n\nMit dem Antrag auf Ehescheidung erhält der Antragsgegner zugleich die Formulare für den Versorgungsausgleich – sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat und keine notarielle Verzichtserklärung vorgelegt wird. Diese Formulare sind von den Ehegatten (ggf. unter Mithilfe des örtlichen Versicherungsamtes) auszufüllen und an das Familiengericht zu senden. Das Gericht wendet sich dann schriftlich an alle Versorgungsträger zur Aufklärung der Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind.\n\n\n\nLiegen die Auskünfte der Versorgungsträger nach ca. vier bis sechs Monaten vor, sendet das Gericht einen Entwurf seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich zur Stellungnahme oder die Terminsladung mit der zuletzt erhaltenen Auskunft an die Ehegatten.\n\n\n\nSollen noch Folgesachen beim Familiengericht anhängig gemacht werden, wird es jetzt höchste Zeit: Denn soll über die Folgesache im Scheidungstermin entschieden werden, muss diese spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung (also dem Scheidungstermin) bei Gericht eingegangen sein, § 137 Abs. 2 FamG.\n\n\n\nIst der Termin zur Scheidung anberaumt, ist das persönliche Erscheinen der Ehegatten Pflicht, § 128 FamG. Das gilt auch für Online-Scheidungen, bei denen die Korrespondenz mit dem beauftragten Rechtsanwalt oft zeitsparend per Internet bzw. Email abgewickelt wird.\n\n\n\nErscheint einer der Ehepartner unentschuldigt nicht zum Termin, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Scheidungstermin, zu dem auch der Rechtsanwalt des Antragstellers bzw. beide Rechtsanwälte erscheinen, wird dann der bereits im Schriftsatz enthaltene Scheidungsantrag durch den Anwalt mündlich zu Protokoll des Familiengerichts gestellt. Anschließend hört das Gericht die Ehegatten an, in dem es nach dem Trennungstermin fragt und ob die Ehe noch wiederhergestellt werden kann.\n\n\n\nWird das von den Ehepartnern verneint und das Trennungsjahr bestätigt, ist der Weg für die Scheidung frei. Nach Erörterung der Daten für den Versorgungsausgleich wird dann am Ende des Termins vom Gericht die Scheidung durch Beschluss mündlich verkündet. Hält einer der Ehegatten die Ehe allerdings noch nicht für endgültig gescheitert, fragt das Gericht nach, warum dies der Fall sei.\n\n\n\nKönnen hier keine erfolgreichen Versöhnungsversuche oder ein widersprüchliches Verhalten des Antragstellers nachgewiesen werden, wird die Ehe trotzdem geschieden. Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, wird vor der mündlichen Verkündung des Scheidungsbeschlusses noch auf Beratungsangebote hingewiesen.\n\n\n\nSind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, kann im Scheidungstermin der Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Damit wäre die Scheidung sofort rechtskräftig. Ist dagegen nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt, wird die Scheidung erst rechtskräftig, wenn der schriftliche Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk versehen ist.\n\n\n\nEndgültig geschieden\n\n\n\nBis die Scheidung rechtskräftig ist, können mehrere Monate vergehen.\n\n\n\nAuch wenn nach dem Gerichtstermin die Scheidung feststeht: Nachgewiesen werden kann sie erst, wenn sie „schwarz auf weiß“ vorliegt. Das kann etwas dauern, denn zunächst muss der mündlich zu Protokoll genommene Scheidungsbeschluss noch von der Geschäftsstelle geschrieben und den früheren Ehegatten zugestellt werden.\n\n\n\nJe nach Auslastung der Geschäftsstelle kann das schon mal mehrere Monate dauern. Wurde im Termin kein Rechtsmittelverzicht erklärt, dauert es nach der Zustellung des schriftlichen Beschlusses nochmals einen Monat, bis die Scheidung endgültig rechtskräftig ist. Dies wird vom Familiengericht dergestalt bestätigt, dass es den ihm nochmals von den Ehegatten zugesandten Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk versieht.\n\n\n\nDer eigentliche Scheidungstermin ist – abgesehen von den möglichen persönlichen Emotionen der Ehepartner – eine sehr nüchterne Angelegenheit und manchmal bereits nach zehn Minuten erledigt. Dabei kann es durchaus passieren, dass die Wartezeit vor der Eingangstüre des Gerichtssaals aufgrund eines noch laufenden anderen Prozesses länger ist als der nachfolgende Scheidungstermin.\n\n\n\nWurde zusammen mit dem Scheidungsantrag noch ein Antrag in einer der Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Güterrecht oder Kindschaftssachen gestellt, entscheidet das Familiengericht darüber im Verbund, also zusammen mit dem Scheidungsantrag. Verzögert sich jedoch der Scheidungsausspruch durch eine Folgesache so außergewöhnlich, dass dadurch eine unzumutbare Härte entsteht, kann das Gericht die Folgesache abtrennen und darüber später entscheiden, § 140 Abs. 2 FamG.\n\n\n\nHierfür ist regelmäßig ein Antrag eines Ehegatten erforderlich. Die Möglichkeit der Abtrennung besteht auch für den grundsätzlich vom Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich.\n\n\n\nWie lange dauert das Scheidungsverfahren?\n\n\n\nDie Frage, wie lange das Scheidungsverfahren von der Antragstellung bis zum Scheidungsbeschluss beim Familiengericht dauert, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist und inwieweit Folgeanträge gestellt werden.\n\n\n\nHandelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung und braucht kein Versorgungsausgleich durchgeführt zu werden, weil die Ehe noch keine drei Jahre bestanden hat oder eine notarielle Verzichtserklärung vorliegt, kann das Scheidungsverfahren bereits nach vier Monaten beendet sein. Aber auch mit Durchführung des Versorgungsausgleiches kann bei einer einvernehmlichen Scheidung das Verfahren in vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein.\n\n\n\nErheblich länger dauern strittige Scheidungen, speziell wenn die „Fetzen fliegen“, über alle möglichen Folgesachen Streit herrscht und Rosenkriege geführt werden. Hier kann das Scheidungsverfahren durchaus mehrere Jahre dauern. Besonders pikant wird es dabei manchmal, wenn eine bitterböse Trennung nach 20 Jahren erfolgt ist und einer der beiden meist solventen Ehegatten ständig die Verlegung der Gerichtstermine beantragt, weil er dauernd an allen möglichen Orten in Urlaub ist.\n\n\n\nDas kostet die Scheidung\n\n\n\nIst eine Scheidung strittig, können die Kosten hierfür deutlich steigen.\n\n\n\nWie teuer die Scheidung wird, hängt letztlich davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt und welche Folgeanträge gestellt werden. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung mit dem vom Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich, dürften durchschnittlich 1.500 bis 2500 Euro Anwaltskosten (für einen Rechtsanwalt) zuzüglich 225 bis 400 Euro Gerichtskosten (für jede Partei) anfallen.\n\n\n\nDa bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt erforderlich ist, können die Ehegatten intern absprechen, diese Kosten zu teilen. Zudem senken manche Familiengerichte bei einer einvernehmlichen Scheidung den den Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zugrunde liegenden Streitwert um ca. 25%. Dadurch wird die Scheidung etwas günstiger.\n\n\n\nIst die Scheidung jedoch strittig und werden zahlreiche Folgeanträge gestellt, erhöhen sich die Kosten in der Regel enorm.\n\n\n\nIst nur ein geringes Einkommen vorhanden, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das bedeutet, dass die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat übernommen werden. Dabei kann es je nach Höhe des Einkommens sein, dass die gewährte Verfahrenskostenhilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss oder „ratenfrei“, also ohne Rückzahlungsverpflichtung, bewilligt wird.\n\n\n\nFür die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe muss ein Antrag gestellt werden, und zwar unter Beifügung eines ausgefüllten Vordrucks namens „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“. Wird bei einer einvernehmlichen Scheidung dem antragstellenden Ehepartner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe gewährt und stimmt der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag (ohne eigenen Anwalt) zu, fallen für beide keine Anwaltskosten an.\n\n\n\nJe mehr die Ehegatten sich anlässlich der bevorstehenden Scheidung über Unterhaltsfragen, Ehewohnung, Hausrat, Vermögen und Angelegenheiten der gemeinsamen Kinder einigen, desto billiger wird die Scheidung. Dabei bieten Scheidungsfolgevereinbarungen (etwa über Unterhalt, Verzicht auf den Zugewinnausgleich, Ausgleichszahlungen für Verzichte usw.) eine echte Alternative zu teuren und möglicherweise langwierigen Gerichtsverfahren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas ändert sich nach der Scheidung\n\n\n\nNeben den bereits zwischen den früheren Ehegatten einvernehmlich geregelten Folgen der Scheidung und/oder den vom Familiengericht getroffenen Regelungen sind noch einige weitere wichtige Punkte zu beachten, wie etwa der unter Umständen wegfallende Krankenversicherungsschutz. Es folgt eine Auflistung der Änderungen, die eine Scheidung mit sich bringen kann:\n\n\n\nFamilienname\n\n\n\nNach der rechtskräftigen Scheidung kann der Nachname wieder angenommen werden, der vor der Ehe geführt wurde. Zuständig für die Namensänderung ist das Standesamt.\n\n\n\nKrankenversicherung\n\n\n\nIn der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ehegatte während der Ehe über den anderen Ehegatten beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Mit Rechtskraft der Scheidung endet dieser Versicherungsschutz, so dass der Geschiedene sich nun selbst als freiwilliges Mitglied versichern muss. Die Krankenkasse, bei der er bisher in der Familienversicherung war, muss ihn aufnehmen, sofern der Aufnahmeantrag innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung erfolgt.\n\n\n\nDie Drei-Monats-Frist zum Eintritt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sollte auf keinen Fall versäumt werden. Denn nach Ablauf der Frist ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. Der Aufnahmeantrag sollte daher schnellstmöglich nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. Vorsorglich sollte sich der Geschiedene den Eingang des Antrags von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen.\n\n\n\nBei Ehepartnern von öffentlich Bediensteten endet mit der rechtskräftigen Scheidung die Beihilfeberechtigung. Hier muss der Geschiedene die private Versicherung aufstocken, um den vollen Krankenversicherungsschutz zu behalten.\n\n\n\nBestand vor der Ehescheidung eine private Krankenversicherung, läuft diese weiter. Etwaige Sonderkonditionen (etwa für Ärzte) sind aber ggf. umzustellen.\n\n\n\nDie Kosten der jeweiligen Krankenversicherung gehören als Krankenvorsorgeunterhalt mit zum Unterhalt und können zusätzlich neben dem regulären Unterhalt verlangt werden. In der Praxis reichen die finanziellen Mittel des Unterhaltspflichtigen jedoch oft schon nicht für den regulären Unterhalt, so dass der Krankenvorsorgeunterhalt entfällt.\n\n\n\nSteuerklasse\n\n\n\nSoweit die Steuerklasse anlässlich der Trennung nicht bereits zum Jahreswechsel geändert wurde, ist dies nun zu veranlassen. Meistens erfolgt ein Wechsel des Unterhaltsschuldners von der Lohnsteuerklasse III in die Lohnsteuerklasse I. Sind Kinder zu betreuen, ändert sich beim anderen Ehegatten die Steuerklasse V in Steuerklasse II, sonst in Steuerklasse I.\n\n\n\nAnders als im Familienrecht beginnt allerdings nach einem Versöhnungsversuch die Trennung im Steuerrecht erneut. Dies kann dazu führen, dass eine Steuerklassenänderung rückgängig gemacht wird oder später noch eine gemeinsame Veranlagung gewählt wird.\n\n\n\nUmgangsrecht\n\n\n\nErweisen sich die Umgangsregelungen nach der Scheidung als problematisch oder nicht durchführbar, kann das Jugendamt helfen. Ist hier eine Einigung nicht möglich, bleibt nur die Anrufung des Familiengerichts.\n\n\n\nUnterhaltsänderungen\n\n\n\nGrundsätzlich kann alle zwei Jahre verlangt werden, die Angemessenheit der Unterhaltszahlungen zu überprüfen. Werden jedoch Tatsachen bekannt, die eine Erhöhung des Unterhalts bereits früher rechtfertigen würden (etwa Wechsel in einen besser bezahlten Job), ist eine frühere Überprüfung möglich.\n\n\n\nVersicherungen\n\n\n\nSoweit bei der Trennung noch nicht geschehen, sollten bestehende Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz usw.) daraufhin überprüft werden, wer Versicherungsnehmer ist. Der Geschiedene sollte sich dann um eigene Versicherungen kümmern.\n\n\n\nVersorgungsausgleich\n\n\n\nBeim Versorgungsausgleich kann es passieren, dass von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde. So kann später etwa eine unverfallbare Betriebsrente verfallbar werden oder sich aufgrund vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit die Altersversorgung reduzieren. Hier kommt bei Abweichungen ab 10 % eine Anpassung des Versorgungsausgleichs in Betracht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Sonderfall: Die binationale Scheidung\n\n\n\nKommen die Ehegatten aus unterschiedlichen Rechtsordnungen, erfolgt eine binationale Scheidung.\n\n\n\nBei binationalen Ehen (Ehen zwischen Partnern von unterschiedlicher Nationalität) kommt jeder Ehegatte aus einem anderen Land bzw. aus einer anderen Rechtsordnung. Damit einhergehend bestehen meist unterschiedliche Vorstellungen über Rechte und Pflichte der Ehepartner sowie über Ehe und Scheidung. Die jeweilige Rechtsordnung ist natürlich auf das einzelne Land begrenzt.\n\n\n\nDaher existiert meist ein „Internationales Privatrecht“ oder eine andere Form von überstaatlichen Regelungen. Darin ist bestimmt, welches nationale Recht bei einer binationalen Scheidung anzuwenden ist. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass bei einer Scheidung in einem Land das Recht eines anderen Staates anzuwenden ist. Möglich ist das aber nur, soweit Kenntnisse über das Recht des anderen Staates vorhanden sind und dieses Recht nicht gegen wesentliche Bestimmungen des eigenen Rechts verstößt.\n\n\n\nMöchten sich binationale Ehegatten hier in Deutschland scheiden lassen, stellt sich daher die Frage nach dem anzuwendenden Scheidungsrecht. Deutschland unterliegt dabei – wie Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn – seit dem 21.06.2012 einer EU-Verordnung, der sogenannten ROM-III-Verordnung. Diese Verordnung, die einheitliche Regelungen in den genannten Staaten bezweckt, ist in Deutschland unmittelbar als europäisches Recht anzuwenden.\n\n\n\nZur Klärung der Frage, welches nationale Scheidungsrecht Anwendung findet, stellt die ROM-III-Verordnung auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt in einem Land ist, das nicht der Verordnung unterliegt. Zudem können die Ehepartner nach der ROM-III-Verordnung für den Fall einer Scheidung selber festlegen, welches nationale Recht gelten soll. So kann etwa die Anwendung des Scheidungsrechts in Deutschland bestimmt werden, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.\n\n\n\nWurde kein nationales Scheidungsrecht gewählt, richtet sich das anzuwendende Recht nach folgender Reihenfolge: \n\n\n\nEs gilt das Recht des Staates,\n\n\n\n\nin dem bei Anrufung des Gerichts der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten besteht\n\n\n\nin dem die Ehepartner zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn dieser nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten im Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\ndessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts haben\n\n\n\ndessen Gericht angerufen wurde\n\n\n\n\nWie sich die ROM III Verordnung in der Praxis beim Scheidungsrecht auswirkt, zeigen folgende Beispiele, bei denen keine Wahl des anzuwendenden nationalen Rechts getroffen wurde:\n\n\n\n\nEin deutsches Ehepaar lebt im sonnigen Belize in Zentralamerika. Der Ehemann möchte sich in Deutschland scheiden lassen.\n\n\n\n\nFolge: Aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts gilt mangels einer anderslautenden Vereinbarung zwischen den Eheleuten das Scheidungsrecht von Belize.\n\n\n\n\nEin Deutscher lebt mit seiner thailändischen Ehefrau, die er in Thailand geheiratet hat, in Deutschland. Während die Ehefrau sich vor 10 Monaten von ihrem Mann getrennt hat und nach Thailand zurückgekehrt ist, lebt dieser immer noch in Deutschland und möchte sich dort scheiden lassen.\n\n\n\n\nFolge: Da der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland war, dieser noch keine 12 Monate her ist und der Ehemann noch in Deutschland lebt, gilt mangels einer anderslautenden Vereinbarung zwischen den Eheleuten das deutsche Scheidungsrecht.\n\n\n\n\nEin deutsches Ehepaar ist kurz nach der Heirat nach Italien gezogen und lebt dort seit zwei Jahren. Nachdem die Ehepartner sich überworfen haben, zieht die Ehefrau nach Deutschland zurück, während der Mann in Italien bleibt. Kurz vor Ablauf des Trennungsjahrs beantragt die Ehefrau in Deutschland die Scheidung.\n\n\n\n\nFolge: Infolge des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts in Italien, der noch keine 12 Monate zurückliegt, und des in Italien verbliebenen Ehemanns findet mangels einer anderslautenden Vereinbarung italienisches Scheidungsrecht Anwendung. Da nach italienischem Recht jedoch eine Trennungszeit von drei Jahren gilt, ist derzeit keine Scheidung möglich.\n\n\n\nWie die Beispiele zeigen, können es binationale Scheidungen durchaus „in sich haben“. Verkompliziert wird das Ganze, wenn etwa der Scheidungsantrag an den in sein Heimatland zurückgekehrten Ehegatten zugestellt werden soll, dessen genaue Anschrift unbekannt ist und es in dem betreffenden Land keine Einwohnermeldeämter gibt."}
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Trennung oder Paartherapie? Diese Frage ist manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Und was genau ist eigentlich eine Paartherapie? Wie läuft sie ab? Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen das Thema Beziehungstherapie erläutern. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Frage: „Ab wann ist eine Paartherapie/Eheberatung sinnvoll?“\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Paartherapie\n\n\n\nWie viel kostet eine Paartherapie? Es gibt keinen pauschalen Preis für eine Paartherapie. Das liegt unter anderem daran, dass die Therapeuten unterschiedlich lange Sitzungen anbieten. Durchschnittlich liegen die Kosten für eine Paartherapie zwischen 80 und 200 € pro Sitzung. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.  Was passiert in der Paartherapie? Während der Paartherapie fungiert der Therapeut als eine Art Moderator und ist unparteiisch. In einer Paartherapie wird zwischen den Partnern vermittelt, Probleme werden erörtert und Lösungsansätze gesucht. Ziel ist es, dem Paar zu einer besseren Kommunikation zu verhelfen und eine Trennung oder Scheidung - falls möglich - zu verhindern.  Wird eine Paartherapie von der Krankenkasse bezahlt? Nein. Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Paartherapie grundsätzlich nicht. Das liegt daran, dass die Paartherapie nicht zu Psychotherapie zählt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.  \n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWann ist eine Paartherapie sinnvoll? Was sind die häufigsten Beziehungsprobleme?\n\n\n\nZunächst einmal macht es Sinn, sich Gedanken über die Beziehung zu machen, wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas in Ihrer Beziehung  nicht stimmt. Haben Sie das Gefühl, Ihre Partnerschaft ist es wert, darum zu kämpfen, oder sind Sie der Meinung, die logische Konsequenz ist die Trennung? Haben Sie sich dafür entschieden, den Versuch zu wagen und möchten nun eine Therapie für Paare in Anspruch nehmen? So sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Probleme Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin haben oder in welchen Situationen es vermehrt zu Konflikten kommt. Zu den häufigsten Beziehungsproblemen zählen unter anderem folgende:\n\n\n\n\nEifersucht\n\n\n\nKontrollverhalten\n\n\n\nVerschiedene Vorstellungen (z.B. beim Thema Familienplanung)\n\n\n\nZu wenig Zeit zusammen\n\n\n\nFalsche Versprechungen\n\n\n\nZu hohe Erwartungen an den Partner/die Partnerin\n\n\n\nNicht aufgearbeitete, traumatische Erlebnisse aus früheren Beziehungen oder aus der Kindheit\n\n\n\nFalsche oder mangelnde Kommunikation\n\n\n\nUnehrlichkeit\n\n\n\nVertrauensbrüche\n\n\n\n\nAuch sich verändernde Lebensverhältnisse können Probleme verursachen. Sei es das Zusammenziehen, die Geburt eines Kindes, der Rentenantritt oder der Jobwechsel – all diese Faktoren können unter Umständen zu einer Beziehungskrise oder Ehekrise führen. \n\n\n\nPaartherapie - Herangehensweise und Voraussetzungen\n\n\n\nBei einer Paartherapie soll unter anderem die Partnerschaftsfähigkeit gestärkt werden.\n\n\n\nWie lassen sich Probleme, wie die oben genannten, lösen? Was passiert in einer Paartherapie? In einer Paartherapie geht es hauptsächlich darum, zwischen den Parteien zu vermitteln. Ein Psychologe fungiert bei Paartherapie und Co. meist lediglich als eine Art Moderator. Er hilft dabei, Probleme zu erkennen, diese offen zu kommunizieren und die Partnerschaftsfähigkeit zu stärken. \n\n\n\nAllerdings ist nicht jede Paartherapie in ihrem Ablauf gleich. Es gibt verschiedene Herangehensweisen bei einer Paartherapie. Eine der Methoden ist die systemische Paartherapie. Hierbei steht im Mittelpunkt, dass die Parteien den jeweils anderen als einen Teil des Systems erkennen. Diese Methode wird nicht nur in der Paartherapie angewandt, das Konzept ist auch in der Psychotherapie zu finden.\n\n\n\nProbleme und deren Auswirkungen auf das soziale Umfeld sollen dabei bestimmt und gelöst werden. Bei der systemischen Paartherapie handelt es sich bei dem Begriff „soziales Umfeld“ um den Partner oder die Partnerin. \n\n\n\nDie Voraussetzungen für eine Paartherapie sind übrigens nicht sonderlich umfangreich. Notwendig ist in aller Regel nur, dass das Paar, das die Leistungen eines Therapeuten in Anspruch nehmen möchte, die Paartherapie und deren Inhalte ernst nimmt und wahrhaftig etwas an der Situation ändern möchte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFamilientherapie = Paartherapie?\n\n\n\nDie Familientherapie ist unter Umständen auch eine Form der Gruppentherapie.\n\n\n\nDie Paartherapie ist nicht das gleiche wie eine Familientherapie. Dennoch haben beide Therapieformen, je nach psychologischem Verfahren, das ein oder andere gemeinsam. Vermutlich entstand das Konzept der Paartherapie aus dem der Familientherapie. Während einer Familientherapie wird eine Familie als soziales System gesehen und auch als solches behandelt. Erfüllt die Familientherapie während des psychologischen Verfahrens zudem heilkundliche Zwecke, Symptome sollen also gelindert oder verhindert werden, so gilt diese als eine Form der Gruppentherapie. Ist dies nicht der Fall, wird die Familientherapie oftmals auch als Familienberatung bezeichnet.\n\n\n\nPaartherapie nach der Trennung\n\n\n\nMöglicherweise sieht Ihre Situation auch ganz anders aus. Anstatt noch in einer problembehafteten Partnerschaft zu leben, gehen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin vielleicht bereits getrennte Wege oder leben in einer Trennung auf Zeit? Haben Sie nun den Entschluss gefasst, sich wieder anzunähern und denken über eine gemeinsame Zukunft nach? \n\n\n\nAuch eine Paartherapie nach der Trennung kann durchaus sinnvoll sein. Es ist möglich, dass sich die Gemüter durch den Abstand etwas beruhigen konnten. Dies stellt eventuell eine gute Grundlage für ein Paar/Ehepaar dar. Eine Therapie ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn beide Parteien dazu bereit sind, ihr Miteinander zu verbessern und weiterhin eine gemeinsame Zukunft gestalten möchten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie läuft eine Paartherapie ab?\n\n\n\nEinige von Ihnen können sich vielleicht nicht so ganz vorstellen, was in einer Eheberatung oder einer Paartherapie passiert. Online wird ein Suchender oder eine Suchende mit Angeboten überhäuft. Doch wie funktioniert eine Paartherapie? Wann sie sinnvoll ist, haben wir weiter oben im Text bereits erörtert.\n\n\n\nPaartherapie kann bei festgefahrenen Problemen hilfreich sein.\n\n\n\nWährend der Paartherapie werden Probleme besprochen, beiden Partnern wird hier die Möglichkeit geboten, die eigene Sichtweise offenzulegen. Viele Paare haben Schwierigkeiten damit, festgefahrene Konflikte innerhalb der Partnerschaft zu lösen – häufig besteht hier ein Kommunikationsproblem. Der Therapeut versucht oftmals, dem Paar oder dem Ehepaar vor Augen zu führen, dass es in ihrer Partnerschaft noch immer schöne Dinge und positive Aspekte gibt. In einer Partnerschaft mit verhärteten Fronten, verlieren die Betroffenen nämlich nicht selten den Blick dafür.\n\n\n\nPaartherapie: Welche Kosten können auf Sie zukommen?\n\n\n\nIst bei der Paartherapie mit einer Kostenübernahme zu rechnen? Da sie keine Psychotherapie ist, wird eine Paartherapie von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten für eine Paartherapie richten sich unter anderem nach der Länge der einzelnen Sitzungen. So können Sie damit rechnen, dass Sie bei einem zertifizierten Therapeuten zwischen 80 und 200 € pro Sitzung bezahlen müssen. Die Dauer der einzelnen Sitzungen liegt jeweils meist zwischen 60 und 90 Minuten. \n\n\n\nManche Therapeuten bieten zudem ein Paartherapie-Wochenendseminar an. Wochenenden und Feiertage sind besonders für berufstätige Paare oftmals die einzige Zeit, in der es ihnen möglich ist, eine Paartherapie zu besuchen, ohne dass diese durch den Alltagsstress gestört wird. Damit bietet sich eine gute Gelegenheit für all diejenigen, die die freien Tage der Woche dafür nutzen möchten, ihre Liebe zu vertiefen oder an ihrer Beziehung zu arbeiten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/paartherapie/","url":"https://www.scheidung.org/paartherapie/","name":"Paartherapie •§• Wie läuft eine Therapie für Paare ab?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/paartherapie/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2023/04/was-bringt-eine-paartherapie-frage-paare.jpg","datePublished":"2023-04-03T12:18:36+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:37:38+00:00","description":"Paartherapie: Welche Voraussetzungen gibt es dafür? Was bringt eine Beziehungstherapie eigentlich im Idealfall? Das und mehr erfahren Sie hier ✔","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/paartherapie/#faq-question-1680528759851"},{"@id":"https://www.scheidung.org/paartherapie/#faq-question-1680529034496"},{"@id":"https://www.scheidung.org/paartherapie/#faq-question-1680529295276"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Liebeskummer: der lähmende Herzschmerz","datePublished":"2023-06-27T13:57:28+00:00","dateModified":"2025-12-11T15:20:13+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/"},"wordCount":1144,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2024/02/beitrag-liebeskummer.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Liebeskummer ist eine Art Schmerz, mit dem viele Menschen nur schwer umgehen können. Er bringt uns an unsere Grenzen, lässt uns verzweifeln und irrationale Dinge tun. Liebeskummer oder Trennungsschmerz überwinden kann prinzipiell jeder. Doch wie lange es dauert und was der Einzelne braucht, um den Herzschmerz und den Liebeskummer zu verarbeiten, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und lässt sich daher nicht pauschalisieren. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Liebeskummer nach einer Trennung zwar vermutlich eine der häufigsten Formen des Liebeskummers ist, nicht aber die einzige.\n\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Liebeskummer\n\n\n\nWas sind die Symptome für Liebeskummer? Wer an Liebeskummer leidet, zum Beispiel nach einer Trennung, kann unter Umständen in verschiedenen Situationen irrationales Verhalten an den Tag legen. Darüber hinaus kann der oder die Betroffene sehr traurig oder wütend, also von starken Emotionen geleitet sein. Allerdings reagiert jeder Mensch anders auf Liebeskummer.   Was hilft bei Liebeskummer wirklich? Was bei Liebeskummer hilfreich sein kann, hängt vom Menschen selbst ab. Manchen hilft es, sich abzulenken, andere haben das Bedürfnis, viel über das Erlebte und den oder die Ex zu sprechen. Die gesündeste Variante ist wohl eine Mischung. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.  Was tut an Liebeskummer so weh? Wer Liebeskummer hat, leidet meist an Herzschmerz. Dieser kann einen durchaus lähmen und eine innere Leere fühlen lassen. Häufig besteht auch das Gefühl, der oder die Betroffene könne sich nun nie wieder neu verlieben. Diese Annahme kann mit Hoffnungslosigkeit einhergehen. Ging dem Liebeskummer eine Trennung voraus, ist für die trauernde Person ein Neuanfang nach der Trennung zunächst undenkbar.  \n\n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWas hilft gegen Liebeskummer? Was tun?\n\n\n\nLiebeskummer überwinden: Ein gewisses Maß an Ablenkung kann hilfreich sein.\n\n\n\nWie bei anderen emotionalen Anliegen auch, gibt es kein allgemeines Mittel gegen Liebeskummer. Für manch einen ist die beste Hilfe gegen Liebeskummer die klassische Ablenkung. Anderen ist es ein starkes Bedürfnis, über den Verlust des Partners oder über die unerfüllte Liebe zu sprechen.\n\n\n\nMöchten Sie Hilfe bei Liebeskummer leisten, sollten Sie die Wünsche des Betroffenen oder der Betroffenen respektieren. Ob Ablenkung oder Konfrontation – das müssen Sie ihm oder ihr selbst überlassen.\n\n\n\nDennoch: Sicherlich ist ein gewisses Maß an Ablenkung wohltuend und wirkt sich wahrscheinlich nicht negativ auf den Verarbeitungsprozess aus. Trotz allem ist es wichtig, sich mit dem Geschehenen und den eigenen Gefühlen auseinanderzusetzen. Denn Verdrängung hilft niemandem weiter. \n\n\n\nDer erste Schritt in die richtige Richtung ist, sich einzugestehen: „Ich habe Liebeskummer.“ Hören Sie in sich hinein und fragen Sie sich, was Ihnen nun gut tun könnte. Vielleicht ein Wellness-Wochenende mit der besten Freundin oder dem besten Freund? Oder gibt es vielleicht jemanden, den Sie schon seit längerer Zeit besuchen wollten, es aber bisher nicht einrichten konnten? Möglicherweise ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür.\n\n\n\nTipps gegen Liebeskummer\n\n\n\nDiese Tipps können helfen, um Liebeskummer zu überwinden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas, wenn der Liebeskummer anhält?\n\n\n\nLiebeskummer ist auch ohne Beziehung möglich, z.B. bei einer unerfüllten Liebe.\n\n\n\nWie eingangs bereits erwähnt, gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem der Mensch seinen Liebeskummer bewältigen kann. Jeder braucht unterschiedlich lang, um über Liebeskummer hinwegzukommen. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Person den Trennungsschmerz nicht verarbeiten kann – und dies auch nach einer langen Zeit nicht schafft. Leidet eine Person unter ungewöhnlich starkem und langanhaltendem Liebeskummer, sollte Hilfe in Anspruch genommen werden.\n\n\n\nAuch gegen Liebeskummer kann eine Therapie helfen. Haben Sie das Gefühl, Sie werden von Ihrem Kummer übermannt und benötigen professionelle Hilfe, scheuen Sie sich nicht, sich an einen Psychologen oder eine Psychologin zu wenden.\n\n\n\nExtremer Liebeskummer: Ab wann sollten Sie zum Arzt, beziehungsweise zum Psychologen? Wer zum Beispiel nach 6, 7 oder gar 10 Jahren immer noch Liebeskummer hat, sollte handeln. Schließlich verlieren Sie hierbei wertvolle Zeit, die Sie eigentlich anders nutzen könnten.\n\n\n\nLiebeskummer unter besonderen Umständen\n\n\n\nDie wohl gängigsten Varianten des Liebeskummers ist zum einen der nach einer Trennung. Und zum anderen der durch eine unerwiderte Liebe entsteht. \n\n\n\nHier kann durchaus von „Normalfällen“ gesprochen werden. Dennoch entstehen auch dort besondere Umstände. Welche besonderen Situationen dabei beispielsweise entstehen, erfahren haben wir Ihnen im Folgenden aufgelistet.\n\n\n\n\nLiebeskummer überwinden trotz Kontakt – geht das? Hier scheiden sich die Geister. Schließlich halten es viele Menschen für notwendig, den Kontakt vollkommen abzubrechen. Dies funktioniert jedoch nicht in allen Fällen. Haben Sie beispielsweise gemeinsame Kinder mit dem oder der Ex, lässt sich der Kontakt nicht immer vermeiden. Wird die Situation zur großen Belastung, macht es Sinn, sich therapeutische Unterstützung zu suchen.\n\n\n\nLiebeskummer überwinden nach einer Affäre: Hierbei kann es auch um eine einseitige Liebe handeln. Selbst wenn von Anfang an festgelegt wird, dass die Beziehung auf einer rein körperlichen Basis beruht, können Gefühle entstehen. Sind diese einseitig, ist es ratsam, die Beziehung zu beenden.\n\n\n\nLiebeskummer in der Beziehung - Sehnsucht nach einer anderen Person: Befinden Sie sich in einer Partnerschaft, obwohl Sie in eine andere Person verliebt sind, wäre es auf Dauer ratsam, für Klarheit zu sorgen.\n\n\n\nHochsensibel und Liebeskummer: Menschen mit hochsensibler Persönlichkeit (HSP) können unter Umständen besonders unter Liebeskummer leiden. Jedoch verfügen sie über äußerst feine Antennen und nehmen häufig auch das Leid ihrer Mitmenschen besonders intensiv wahr. Diese Menschen können mitunter eine gute Unterstützung sein, wenn Sie von Liebeskummer geplagt sind.\n\n\n\nToxischer Liebeskummer: Toxische Beziehungen sind wahre Energiesauger. Zudem sind diese häufig sehr intensiv. Und ebenso intensiv ist oftmals auch der Liebeskummer nach dem Beziehungsende. Wichtig ist hier, dass der Bezug zur Realität bestehen bleibt oder hergestellt wird. Werfen Sie einen ehrlichen Blick auf die Beziehung und nehmen Sie an, dass ein solche ungesunde Beziehung niemals zu einer gesunden werden wird. Schließlich sind die Probleme, die in einer toxischen Beziehung bestehen nicht vergleichbar mit herkömmlichen Eheproblemen.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nLiebeskummer bei Mann und Frau: Gibt es Unterschiede\n\n\n\nMänner und Frauen bewältigen Liebeskummer auf verschiedene Weise.\n\n\n\nLiebeskummer und Trennungsschmerzen bei Männern scheinen tatsächlich anders zu verlaufen als die der Frauen. Einer im Juli 2015 von der Universität Binghampton veröffentlichten Studie (\"Quantitative Sex Differences in Response to the Dissolution of a Romantic Relationship\") zufolge, reagieren Männer auf Trennungen und den damit verbundenen Liebeskummer häufig mit Wut und fühlen sich verloren. \n\n\n\nFrauen hingegen verspüren dabei eher Angst und Trauer. Zudem neigen Männer dazu, Gefühle wie Liebeskummer zu verdrängen – ganz anders als es die meisten Frauen laut Studie tun. Dies sei der Grund, weshalb Männer im Schnitt deutlich mehr Zeit bräuchten, um eine Trennung und den Liebeskummer zu bewältigen. Bei Männern sollen die Phasen der Trennung zudem häufig deutlich chaotischer ablaufen als bei Frauen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/","url":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/","name":"Liebeskummer: Was hilft gegen den Trennungsschmerz?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2024/02/beitrag-liebeskummer.jpg","datePublished":"2023-06-27T13:57:28+00:00","dateModified":"2025-12-11T15:20:13+00:00","description":"Liebeskummer überwinden: Was braucht es, um Trennungsschmerz verarbeiten zu können? Welche anderen Arten von Liebeskummer gibt es? Das uvm. hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#faq-question-1687930847147"},{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#faq-question-1687931249074"},{"@id":"https://www.scheidung.org/liebeskummer/#faq-question-1687931552177"}],"inLanguage":"de"}
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Oder anders gefragt: Würden Sie eine Beziehung beenden wegen einer Depression? Wirklich beantworten kann dies vermutlich nur, wer sich schon einmal in einer solchen Situation befunden hat. \n\n\n\nEs ist einerseits sicherlich nicht einfach, eine Beziehung mit einer Person zu führen, die unter Depressionen leidet. Andererseits dürfte das Führen einer Beziehung auch für eine depressive Person eine große Herausforderung darstellen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung wegen einer Depression\n\n\n\nKann ich meinen depressiven Partner verlassen? Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Beziehung keinen Sinn mehr hat, dann sollten Sie sich trennen. Haben Sie anschließend Gewissensbisse, weil Sie Ihren depressiven Partner verlassen haben, ist das verständlich. Und dennoch liegt dessen Gesundheit nicht in Ihren Händen. Vielleicht wagt er einen Neuanfang nach der Trennung.  Wie wirkt sich eine Depression auf die Beziehung aus? Depressionen können eine Beziehung stark belasten und ein Scheidungsgrund sein. Sicherlich ist es nicht einfach, eine Partnerschaft, die möglicherweise mehrere Jahre andauerte, zu beenden. Wann es möglicherweise an der Zeit ist, die Partnerschaft zu beenden, können Sie hier nachlesen.  Kann eine Depression eine Liebe zerstören? Unter bestimmten Umständen kann eine Depression durchaus eine Liebe zerstören. Mehr darüber in diesem Abschnitt.  \n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nKönnen Depressionen eine Liebe zerstören?\n\n\n\nEine Depression kann eine Trennung begünstigen. Ebenso wie durch andere belastende Situationen und Ereignisse. Leidet einer der beiden Partner unter Depressionen kann dies unter Umständen eine große Belastung für die Partnerschaft darstellen. Wodurch beispielsweise Konflikte entstehen können, lesen Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nFür denjenigen, dessen Partner an Depressionen erkrankt ist, kann es teilweise schwer sein, dessen Verhalten nachzuvollziehen. Darüber hinaus ist es möglich, dass sich die gesunde Person abgelehnt fühlt, wenn sich sein depressiver Partner von ihm zurückzieht. Nach und nach könnten durch Missverständnisse dieser Art immer mehr Spannungen entstehen und eine Trennung wegen der Depression des Partners in Erwägung gezogen werden.\n\n\n\nDer depressive Partner fühlt sich möglicherweise missverstanden, wenn der andere sich nicht richtig in seine Situation hineinfühlen kann. Möglicherweise macht der gesunde Partner Annäherungsversuche oder nimmt den Rückzug persönlich, was wiederum weitere Auseinandersetzungen begünstigt.\n\n\n\n\nDepressionen können eine Beziehung schwer belasten und zwischen den Partnern stehen. Auf diese Weise kann es passieren, dass sie sich nach und nach voneinander entfernen und sich die Fronten verhärten. Natürlich ist es nicht unweigerlich der Fall, dass die Trennung nach der Depression eintritt. 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Möglicherweise hilft es, wenn Sie auch den letzten Strohhalm greifen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Ultimatum stellen. Vielleicht bewegen Sie ihn oder sie auf diese Weise zu einer Psychotherapie.\n\n\n\nVielleicht erzielt eine vorübergehende Trennung schon die gewünschte Wirkung und Sie und Ihr/e Ex nähern sich nach einer gewissen Zeit auf einer gesunden Ebene wieder an.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann sollten Sie die Reißleine ziehen?\n\n\n\nHaben Sie das Gefühl, Sie drehen sich im Kreis und Sie haben alles versucht und getan, was in Ihrer Macht stand, ist es vielleicht an der Zeit, zu akzeptieren, dass das Beziehungsende wegen der Depression vor der Tür steht. Sicherlich ist es vielen Menschen ein Bedürfnis, sich um den Partner zu kümmern und dennoch sollte sich der gesunde Part dabei nicht selbst vergessen. \n\n\n\nEin Beziehungsende wegen der Depression kann die Person vielleicht wachrütteln.\n\n\n\nFühlen Sie sich also ständig unglücklich oder drohen sogar, ebenfalls zu erkranken, weil Sie der Belastung nicht mehr standhalten, sollten Sie über eine Trennung wegen der Depression nachdenken. Und auch Alkohol könnte unter Umständen ein Thema sein. \n\n\n\nSelbstverständlich lässt sich auch dies nicht verallgemeinern. Und dennoch: Rauschmittel, die den Betroffenen Sorgen und Ängste vergessen lassen - zumindest für eine gewisse Zeit lang - wirken unter Umständen natürlich besonders auf Menschen mit Problemen attraktiv.\n\n\n\nBeziehungskiller Depression: Was kommt nach der Trennung?\n\n\n\nHaben Sie für sich entschieden, Ihre Beziehung zu beenden? In diesem Fall ist es gut möglich, dass Sie Schuldgefühle nach der Trennung wegen der Depression plagen. Vielleicht machen Sie sich Vorwürfe und sind besorgt, dass sich der seelische Zustand Ihres Ex-Partners oder Ihrer Ex-Partnerin durch die Trennung weiter verschlechtert. \n\n\n\nSie sollten versuchen, sich von solchen Gedanken zu befreien, denn sie führen zu nichts. Die Gesundheit Ihres Ex-Partners oder Ihrer Ex-Partnerin liegt nicht in Ihrer Hand. Möglicherweise entsteht durch die Trennung wegen der Depression bei Ihrem/Ihrer Ex eine neue Motivation, die ihn oder sie dazu bewegt, sein oder ihr Leben in die Hand zu nehmen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-depression/#faq-question-1688128177618","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-depression/#faq-question-1688128177618","name":"Wie wirkt sich eine Depression auf die Beziehung aus?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Depressionen können eine Beziehung stark belasten und ein <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/\">Scheidungsgrund</a> sein. Sicherlich ist es nicht einfach, eine Partnerschaft, die möglicherweise mehrere Jahre andauerte, zu beenden. Wann es möglicherweise an der Zeit ist, die Partnerschaft zu beenden, können Sie <a href=\"#reissleine\">hier</a> nachlesen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-depression/#faq-question-1688128410704","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-depression/#faq-question-1688128410704","name":"Kann eine Depression eine Liebe zerstören?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Unter bestimmten Umständen kann eine Depression durchaus eine Liebe zerstören. Mehr darüber in <a href=\"#trennung\">diesem Abschnitt</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt &#8211; Was muss der Unterhaltspflichtige zahlen?","datePublished":"2014-08-18T15:23:45+00:00","dateModified":"2026-01-22T23:18:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/"},"wordCount":5471,"commentCount":106,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Wer vor Trennung und Scheidung steht, sieht sich regelmäßig auch mit Unterhaltszahlungen konfrontiert – sei es, weil diese zu leisten sind oder weil solche benötigt werden. Gerade schlecht verdienende Familienväter stellen sich häufig die bange Frage „Muss ich Unterhalt zahlen?“, während Mütter sich sorgen, wie sie für sich und die oft bei ihnen bleibenden Kinder den Lebensunterhalt bestreiten. Daneben erscheint das Unterhaltsrecht äußerst kompliziert: Die Rede ist von Unterhaltszahlung bei Trennung, Unterhaltungszahlung bei Scheidung, Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle und dergleichen mehr. Dieser Überblick zum Thema Alimente bietet eine erste Orientierung.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt in Deutschland\n\n\n\nWas ist Unterhalt? Als Unterhalt kann im Allgemeinen das gelten, was eine Person für den Lebensunterhalt einer anderen aufbringt. Dabei können unterschiedliche Unterhaltsansprüche bestehen. Direkte Verwandte sowie Ehegatten sind einander dabei regelmäßig zum Unterhalt verpflichtet. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen: > Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehlicher Unterhalt), > Kindesunterhalt und > Elternunterhalt.  Was zählt zu den Unterhaltsleistungen? In einer Familie trägt jede Person in irgendeiner Form zum Familienunterhalt bei (entweder in Naturalunterhalt oder Barunterhalt).   Wie hoch ist der Unterhalt? Die Unterhaltsansprüche richten sich in aller Regel nach den Einkünften des Unterhaltspflichtigen. Einkommen des Unterhaltsberechtigten finden ebenso Berücksichtigung wie der Selbstbehalt. Eine Orientierung dazu, wie viel Unterhalt Sie ggf. zahlen müssen kann Ihnen unser Unterhaltsrechner geben.  \n\n\n\n\nEin Überblick über Unterhalt bei Trennung und Scheidung\n\n\n\nHier können Sie den zu zahlenden Ehegatten- sowie Kindesunterhalt berechnen:\n\n\n\nUnterhaltsrechner Kind Unterhaltsrechner Ehegatte\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\n\nAllgemeine Ratgeber zum Unterhalt\n\n\n\n\n\n\nAbänderungsklage\n\n\n\nAlimente\n\n\n\nAuskunftspflicht\n\n\n\nBerliner Tabelle\n\n\n\nDifferenzmethode\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle\n\n\n\nRegelunterhalt\n\n\n\n\n\n\n\nSelbstbehalt\n\n\n\nUnterhaltshöhe\n\n\n\nUnterhaltspfändung\n\n\n\nUnterhaltspflicht\n\n\n\nUnterhaltsrecht\n\n\n\nUnterhaltstabelle\n\n\n\nUnterhaltsverzicht\n\n\n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWährend der Ehe: Das gilt für den Unterhalt gegenüber den Ehegatten\n\n\n\n\n\n\n\nWährend der Ehe sind die Ehegatten einander unterhaltspflichtig. Sie müssen durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen unterhalten und so zum Familienunterhalt beitragen. Soll ein Ehegatte den Haushalt führen, erfüllt er durch die Haushaltsführung regelmäßig seine Pflicht, durch Arbeit zum Familienunterhalt beizutragen, § 1360 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ob die Ehepartner beide erwerbstätig sein möchten oder nur einer einem Beruf nachgeht und der andere den Haushalt führt, bleibt ihnen überlassen, § 1356 BGB. Während das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beiden Ehegatten zusteht, besteht umgekehrt dazu regelmäßig keine Verpflichtung – es sei denn, der bisherige Alleinverdiener wird etwa arbeitsunfähig oder schwer krank.\n\n\n\n➥ Direkt zum Unterhaltsrechner\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZum angemessenen Unterhalt der Familie gehört alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und u. a. die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten zu befriedigen. Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Ist nur ein Ehegatte erwerbstätig (Alleinverdiener-Ehe), hat dieser dem anderen Haushaltsführenden im Voraus ein wöchentliches oder monatliches Wirtschaftsgeld sowie ein Taschengeld zu dessen freien Zwecken zu überlassen (sog. Ehegattenunterhalt). Die Höhe dieser Gelder hängt vom familiären Gesamteinkommen und den finanziellen Verpflichtungen ab. Letztlich kommt es hier auf den Einzelfall an. Üben dagegen beide Ehegatten eine Erwerbstätigkeit aus (Dopperverdiene-Ehe, Zuverdiener-Ehe), müssen auch beide mit ihrem Einkommen zum Familienunterhalt beisteuern. Für Schulden des anderen müssen sie jedoch grundsätzlich nicht einstehen.\n\n\n\nSobald die Ehegatten sich trennen (was grundsätzlich auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen kann), steht dem weniger oder gar nicht verdienenden Ehepartner regelmäßig ein Unterhaltsanspruch gegen den besser Verdienenden zu, § 1361 BGB. Damit sollen beide Ehegatten während der Trennung in etwa finanziell so gestellt werden wie während des Zusammenlebens in der ehelichen Gemeinschaft. Der zuvor besser verdienende Ehegatte muss mit der Trennung also an den schlechter Verdienenden im Voraus einen monatlichen Geldbetrag zahlen. Wie lange die Ehe bestanden hat, spielt für den Anspruch auf Trennungsunterhalt grundsätzlich keine Rolle. Dieser Anspruch endet allerdings mit dem Tag des rechtskräftigen Scheidungsurteils. Erst danach kann vom schlechter Verdienenden eventuell Unterhalt nach Scheidung (Scheidungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, nachehelicher Unterhalt) verlangt werden, wobei sich der Geschiedene nun auch selber krankenversichern muss. Während des Getrenntlebens besteht die Familienkrankenversicherung fort.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn der Praxis herrscht für die Unterhaltszahlung bei Trennung oft Streit darüber, inwieweit ein nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätiger Ehepartner nach der Trennung (ggf. wieder) in Vollzeit arbeiten gehen und so seinen Unterhalt selbst verdienen muss. Maßgeblich sind hier die Umstände des Einzelfalls, so etwa\n\n\n\n\nob minderjährige Kinder betreut werden müssen und wie alt diese sind\n\n\n\nwelches Alter und welche Gesundheitsprobleme die Ehegatten haben\n\n\n\nwelche beruflichen Qualifikationen beim betroffenen Ehepartner vorliegen\n\n\n\nin welchen finanziellen Verhältnissen die Ehegatten lebten\n\n\n\nwie lange die Ehe bestanden hat\n\n\n\n\nGenerell gilt: Je leistungsfähiger und höher die berufliche Qualifikation ist und je kürzer die Ehe dauerte, desto eher wird das (Wieder-)Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit gefordert. Allerdings besteht im ersten Trennungsjahr für den nicht Erwerbstätigen noch keine Pflicht zur Aufnahme einer bezahlten Arbeit. Vielmehr soll er sich in dieser Zeit erst an die neuen Lebensumstände gewöhnen können.\n\n\n\nAuf Trennungsunterhalt kann aber nicht wirksam verzichtet werden. Auch wenn ein Verzicht trotzdem zunächst erfolgt, kann der Unterhalt bei Trennung jederzeitverlangt werden. Trotzdem sollte dies zeitnah erfolgen, da der Anspruch in einem Jahr verjähren kann.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Unterhalt\n\nUnterhalt bei Ehevertrag\nAnzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung\nBereinigtes Nettoeinkommen\nFiktives Nettoeinkommen\nUnterhalt beim Bezug von Sozialleistungen\nUnterhalt von Steuer absetzen\n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nSo wird der Unterhalt bei Trennung ermittelt\n\n\n\n\n\n\n\nSoll bei einer Trennung Unterhalt beantragt werden, erfolgt zunächst ein Vergleich der beiden Einkommen der Ehegatten. Dabei muss der besser verdienende Ehepartner einen Teil seines Verdienstes an den schlechter Verdienenden zahlen, um den Unterschied auszugleichen. Wie hoch dieser Teil genau ist, wird gesetzlich nicht geregelt. Maßstab dafür sind vielmehr die Leitlinien der Oberlandesgerichte, die im Laufe der Jahre entwickelt wurden (etwa die der sogenannten Düsseldorfer Tabelle).\n\n\n\nPraxisbeispiel: Unterhaltsberechnung anhand der 3/7-Regelung\n\n\n\nSpeziell die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass der besser verdienende Ehegatte 3/7 des Unterschiedsbetrags vom gemeinsamen Einkommen an den schlechter Verdienenden zahlen soll. Hat also etwa – äußerst grob vereinfacht – der Ehemann ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.500 Euro und die Ehefrau ein solches in Höhe von 2.100 Euro, verdient der Ehemann monatlich 1.400 Euro mehr.\n\n\n\nFolge: Der Ehemann muss daher 3/7 (gleich 600 Euro) als Unterhalt bei Trennung bezahlen. 3/7 zuzüglich 1/7 als Erwerbstätigenbonus (also insgesamt 4/7) gleich 800 Euro darf der Ehemann von 1.400 Euro behalten. Damit stehen ihm 2.900 Euro zu (2.100 Euro zuzüglich 800 Euro).\n\n\n\nZu berücksichtigen sind in der Praxis allerdings noch zahlreiche weitere Grundsätze, so dass etwa vom Nettoeinkommen 5% für berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Schulden abzuziehen sind (sogenanntes bereinigtes Nettoeinkommen). Ebenso ist etwaig gezahlter Kindesunterhalt zuvor abzuziehen.\n\n\n\nUmgekehrt wird nur das sogenannte prägende Einkommen berücksichtigt. Nimmt also die aus der gemeinsamen Wohnung ausziehende Ehefrau etwa eine andere Tätigkeit mit einem höheren Einkommen auf oder leistet sie nun Überstunden zur Abdeckung der trennungsbedingten Mehrkosten, wird das beim Ehemann grundsätzlich nicht berücksichtigt. Gibt dagegen der Ehemann seinen gut bezahlten Job freiwillig auf, um für Unterhaltszahlungen nicht leistungsfähig sein, wird sein bisheriges Einkommen als sogenanntes fiktives Einkommen trotzdem zugrunde gelegt.\n\n\n\nEin weiteres Problem stellt eine gemeinsame und möglicherweise bereits bezahlte Immobilie dar, in der die Ehegatten zuvor gemeinsam lebten. Bleibt einer der Ehepartner darin wohnen, während der andere auszieht, ist für den in der Immobilie Verbleibenden während der Trennungszeit ein bestimmter sogenannter Wohnvorteil anzurechnen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnd schließlich existiert noch der sogenannte Selbstbehalt: Denn um Unterhalt an den Bedürftigen zahlen zu können, muss der zum Trennungsunterhalt verpflichtete Ehepartner leistungsfähig sein. Wird der Selbstbehalt durch Unterhaltszahlungen aber unterschritten, ist eben gerade keine Leistungsfähigkeit gegeben, womit der Unterhaltsanspruch zunächst entfällt.\n\n\n\nWann Altersvorsorgeunterhalt bei der Trennung gefordert werden kann\n\n\n\n\n\n\n\nNicht vom Trennungsunterhalt erfasst ist der Altervorsorgeunterhalt, der zusätzlich in dem Moment verlangt werden kann, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig ist, § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB. Umfasst werden damit Beiträge zur finanziellen Absicherung des Unterhaltsberechtigten im Rentenalter. Diese Beiträge müssen daher entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine private Vorsorge (etwa Lebensversicherung oder private Rentenversicherung) eingezahlt werden. Die Berechnung erfolgt nach der sogenannten Bremer Tabelle. Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt besteht nicht, wenn der getrennt lebende Ehegatte eine gleichwertige Altersvorsorge hat. Der Unterhalt auf Altersvorsorge muss gesondert beantragt werden, was nicht im Scheidungsverbund erfolgen kann. In der Praxis scheitert der gegenüber dem nachehelichen Unterhalt subsidäre Anspruch häufig an der fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Das gilt ebenso für eine finanzielle Unterstützung zur Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, auf die der Geschiedene ebenfalls nach § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch hat.\n\n\n\nUnterhalt bei Scheidung: Wenn die Ehe endgültig gescheitert ist\n\n\n\nDer Unterhalt nach Scheidung steht rechtlich selbstständig neben dem Trennungsunterhalt. Wer Scheidungsunterhalt möchte, muss diesen also eigenständig geltend machen. Anders als beim Trennungsunterhalt kann auf den Geschiedenenunterhalt verzichtet werden. Grundsätzlich steht der Unterhalt bei Scheidung unter strengeren Voraussetzungen als der Trennungsunterhalt, da sich jeder Geschiedene möglichst selber versorgen muss (sogenannter Grundsatz der Eigenverantwortung).\n\n\n\nDas Verlangen nach Scheidungsunterhalt fordert daher neben dem Einkommensunterschied zusätzlich, als weitere Voraussetzung, das Bestehen eines sogenannten ehebedingten Nachteils. Allenfalls bei sehr langen Ehen kommt ein Unterhaltsgeld auch ohne ehebedingten Nachteil in Betracht.\n\n\n\nEin ehebedingter Nachteil liegt vor, wenn er durch die Eheschließung und durch die Rollenverteilung während der Ehe verursacht wurde.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWäre die Ehe also nicht geschlossen worden und ggf. keine gemeinsamen Kinder geboren worden, hätte der betroffene Ehegatte keine beruflichen bzw. finanziellen Nachteile. Entscheidend ist, dass die Nachteile während der Ehe entstanden sind und nicht auf Umständen vor der Ehe beruhen. Das gilt sogar selbst dann, wenn die Kinder vor der Ehe geboren wurden und die Mutter anschließend – unter Verzicht auf ihre bisherige Erwerbstätigkeit – die Kleinkinder betreut hat. Da die Betreuung bereits vor der Ehe erfolgte, liegt in dem Verzicht auf die bezahlte Arbeit kein ehebedingter Nachteil (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 07.03.2012, Az.: XII ZR 25/10).\n\n\n\nFälle von ehebedingten Nachteile sind dagegen:\n\n\n\nUnterhalt wegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGB\n\n\n\n\n\n\n\nDurch den Betreuungsunterhalt soll sichergestellt werden, dass Heranwachsende von geschiedenen Eltern nicht benachteiligt werden, sondern die persönliche Pflege und Erziehung möglich ist. Dieser Anspruch auf Unterhaltszahlung steht dem geschiedenen Ehegatten zu und ist nicht mit dem eigenen Unterhaltsanspruch des Kindes zu verwechseln.\n\n\n\nZahlen muss der Unterhaltsverpflichtete drei Jahre. In dieser Zeit besteht für das betreuende Elternteil keine Verpflichtung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Wird weiterhin Unterhalt benötigt, muss dies vor dem Familiengericht geltend gemacht werden, was nach Billigkeitsgründen entscheidet. Billigkeitsgründe können sowohl aus kindbezogenen Gründen (etwa Erkrankung, erhöhter Betreuungsbedarf, fehlende Betreuungsmöglichkeiten) als auch aus elternbezogenen Gründen (etwa Betreuung mehrer Kinder, bisherige Aufgaben- und Rollenverteilung in der Ehe) in Betracht kommen.\n\n\n\nAltersunterhalt, § 1571 BGB\n\n\n\nUnterhaltsberechtigt ist derjenige, bei dem wegen seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Zweck ist, dass der Berechtigte nicht Unterhalt nach Hartz4 empfangen soll und damit der Allgemeinheit zur Last fällt. Vielmehr soll der frühere Ehegatte diese Kosten zahlen.\n\n\n\nDer Anspruch entsteht mit dem Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters und knüpft häufig an andere Unterhaltsansprüche an. Die Voraussetzungen (etwa Gebrechlichkeit) müssen sind im Einzelfall zu klären.\n\n\n\nUnterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB\n\n\n\nAuch bei vorliegenden Krankheiten ist weiterhin Unterhalt zu zahlen. Voraussetzung sind Erkrankungen (etwa Krebs, psychische Leiden, Suchtkrankheiten), bei denen keine vollständige oder teilweise Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Auf ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten kommt es nicht an. Bei Suchtkrankheiten ist allerdings eine Therapiebereitschaft erforderlich. Zudem muss die Krankheit bereits im Scheidungszeitpunkt vorgelegen haben.\n\n\n\nSchließt die Erkrankung ohne Unterbrechung an andere Unterhaltsarten wie etwa Betreuungsunterhalt an, kommt ebenfalls ein Anspruch auf Krankenunterhalt in Betracht. Das gilt ebenso, wenn zwischen der Ehe und der Krankheit ein Zusammenhang nachgewiesen werden kann.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nUnterhalt wegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGB\n\n\n\nBis zur erfolgreichen Suche nach einer eigenen angemessenen Erwerbstätigkeit soll gesichert sein, dass der erwerbs- bzw. arbeitslose Geschiedene den während der Ehe erreichten Lebensstandard aufrechterhalten kann. Begründet ist der Unterhaltsanspruch, wenn kein Arbeitsplatz zur eigenen Finanzierung des Lebensunterhaltes gefunden werden kann und der Erwerbslosenunterhalt zeitnah gefordert wird. Ob der Unterhaltsberechtigte vor, während oder wegen der Ehe keiner gezahlten Tätigkeit nachging, ist belanglos.\n\n\n\nVerpflichtet ist der Unterhaltsberechtigte nur zur Ausübung einer für ihn angemessenen Erwerbstätigkeit. Ob die Tätigkeit angemessen ist, richtet sich nach Alter, Ausbildung, einer etwaigen früheren Tätigkeit, Gesundheitszustand und persönlichen Fähigkeiten des Geschiedenen, § 1574 BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAufstockungsunterhalt, § 1573 Abs. 2 BGB\n\n\n\nGeht der Unterhaltsberechtigte zwar nach der Scheidung einer Erwerbstätigkeit, aber keiner für ihn angemessenen bezahlten Arbeit nach, hat er Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Damit soll er den früheren ehelichen Lebensstandard behalten, auch wenn die ausgeübte Erwerbstätigkeit den angemessenen Unterhalt nicht vollständig sichert. Hintergrund ist, dass der gewohnte Standard durch beide Ehegatten geschaffen wird, auch wenn in Doppelverdiener-Ehen ein Ehepartner auf sein berufliches Fortkommen aus familiären Gründen keinen Wert mehr gelegt hat.\n\n\n\nFür den Erhalt von Aufsteckungsunterhalt muss der Geschiedene die ehebedingten Nachteile darlegen und nachweisen. Entscheidend ist also die Frage, wie er heute ohne die Eheschließung beruflich und finanziell stünde. Maßgebliche Kriterien für ehebedingte Nachteile sind mangelnde Berufsausübung wegen der Kindererziehung, aber auch Lage auf dem Arbeitsmarkt, berufliche Qualifikationen, Gesundheitszustand und persönliche Fähigkeiten.\n\n\n\nWeitere Voraussetzung für den Erhalt von Aufstockungsunterhalt ist in der Regel, dass dieser mehr als 10% des bereinigten Nettoeinkommens des Geschiedenen beträgt. Wird Aufstockungsunterhalt gewährt, geschieht das regelmäßig jedoch nur in begrenzter Höhe und innerhalb einer zeitlichen Befristung.\n\n\n\nAusbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB\n\n\n\nMit dem Ausbildungsunterhalt sollen die durch die Ehe bedingten Nachteile in der Ausbildung ausgeglichen werden. Damit wird bezweckt, dass der Unterhaltsberechtigte wirtschaftlich selbstständig werden kann. Der Ausbildungsanspruch besteht im Wesentlichen in drei Fällen:\n\n\n\n\nAbbruch einer Berufsausbildung vor oder während der Ehe\n\n\n\nUnterlassene Berufsausbildung wegen der Ehe\n\n\n\nFortbildung oder Umschulung zum Ausgleich ehebedingter Nachteile\n\n\n\n\nWichtig ist, dass zeitnah eine reguläre Ausbildung aufgenommen wird. Der Anspruch besteht maximal für die Dauer, in der die Ausbildung üblicherweise absolviert wird.\n\n\n\nUnterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB\n\n\n\nDieser eng auszulegende Anspruch bildet eine Korrektur, wenn die Voraussetzungen für die anderen Unterhaltsansprüche nicht vorliegen und die Unterhaltsversagung grob unbillig wäre. Das trifft etwa zu, wenn die Ehefrau im Betrieb des Ehemannes jahrelang unentgeltlich tätig war.\n\n\n\nDas gibt es auch noch: Sonstiger Unterhalt für Kranken- und Altersvorsorge\n\n\n\n\n\n\n\nIst die Scheidung rechtskräftig und kann nachehelicher Unterhalt verlangt werden, steht dem Geschiedenen Krankenvorsorgeunterhalt zu, § 1578 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist, dass der eigene Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht bezahlt werden kann und der Bedürftige privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist. Anders als beim Trennungsunterhalt, bei dem die Krankenversicherung weiterhin besteht, ist dies ein eigener Anspruch, der gesondert geltend gemacht werden muss. Besteht dagegen eine Mitgliedschaft über den eigenen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann kein Krankenvorsorgeunterhalt gefordert werden.\n\n\n\nHat der Geschiedene einen Anspruch auf Basisunterhalt wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit bzw. Gebrechen, Erwerbslosigkeit bzw. Aufstockung oder Billigkeit, kann er zusätzlich auch noch Altersvorsorgeunterhalt verlangen, § 1578 Abs. 3 BGB. Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung bis einschließlich zum 65. Lebensjahr. Er ist auf Beiträge zur finanziellen Absicherung des Unterhaltsberechtigten im Rentenalter gerichtet, so dass dieser die Beiträge entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine private Vorsorge (etwa Lebensversicherung oder private Rentenversicherung) einzuzahlen hat. Die Berechnung erfolgt nach der sogenannten Bremer Tabelle. Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt entfällt, wenn der Geschiedene über eine gleichwertige Altersvorsorge verfügt. Die Beantragung dieses Unterhalts hat gesondert zu geschehen, wobei dies aus Kostengründen im Scheidungsverbund erfolgen sollte. Wurde der Antrag versäumt, kann er ggf. im Wege der Abänderungsklage zu den bestehenden Unterhaltsansprüchen geltend gemacht werden. In der Praxis scheitert der gegenüber dem nachehelichen Unterhalt subsidäre Anspruch häufig an der fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Das gilt ebenso für eine finanzielle Unterstützung zur Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, auf die der Geschiedene ebenfalls nach § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch hat.\n\n\n\nFür den Unterhaltspflichtigen hat der zu an den früheren Ehegatten zu zahlende Altersvorsorgeunterhalt zwar den Nachteil von aktuell höheren Zahlungen. Wird der Altersvorsorgeunterhalt an den Unterhaltsberechtigten aber ausbezahlt, verringern sich die Unterhaltszahlungen des Pflichtigen, der dadurch entlastet wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie die Höhe des Unterhalts nach Scheidung berechnet wird\n\n\n\nDie Berechnung der Unterhaltszahlung nach Scheidung erfolgt nach ähnlichen Grundsätzen wie für den Trennungsunterhalt. Regelmäßig ist aber auch aufgrund geänderter Steuerklassen oder veränderter Einkommen eine Neuberechnung erforderlich.\n\n\n\nWann Trennungs- und Scheidungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit verwirkt ist\n\n\n\nIn bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt vom Familiengericht verweigert, herabgesetzt oder zeitlich beschränkt werden, § 1579 BGB. Dies gilt häufig für Ehen, die nur von sehr kurzer Dauer sind (bis ca. zwei Jahre, gerechnet von der Heirat bis zur anhängigen Scheidungsklage). Ist allerdings ein gemeinsames Kind vorhanden, kann der Betreuungsunterhalt nicht ohne weiteres versagt werden.Unzumutbar ist aber die Gewährung des vollen Unterhalts für den Pflichtigen, wenn etwa \n\n\n\n\ndie Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde (so bei unbegründeter Kündigung der Erwerbstätigkeit),\n\n\n\neine Straftat bzw. ähnliche schwere Fehlverhalten gegen ihn begangen wurden oder\n\n\n\nder Unterhaltsberechtigte wieder in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nIn der Praxis besteht dabei das Problem, dass der Unterhaltspflichtige eine dieser Voraussetzungen darlegen und beweisen muss. Gerade bei einer neuen und verfestigten Lebensgemeinschaft des früheren Ehegatten kann dies schwierig sein. Zunächst ist von einer Verfestigung erst nach zwei oder drei Jahren des Zusammenlebens der neuen Gemeinschaft auszugehen. Aber diese besteht nicht, wenn die neuen Partner sich nur wechselseitig besuchen und gemeinsame Freizeitaktivitäten ausüben.\n\n\n\nMit Ausnahme der Verwirkung des Geschiedenenunterhalts bei kurzer Ehe gelten diese Grundsätze auch für den Unterhalt bei Trennung, § 1361 Abs. 3 BGB, wenn auch mit erhöhten Anforderungen.\n\n\n\nIm Übrigen: Grundsätzlich können Unterhaltszahlungen steuerlich abgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für den Kindesunterhalt, der nur in seltenen Ausnahmefällen bei der steuerlichen Anrechnung Betrachtung findet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMinderjährige und volljährige Kinder: Was die Eltern während der Ehe schulden\n\n\n\nDa minderjährige Kinder bis zum Schulabschluss regelmäßig kein eigenes Einkommen erzielen, sind sie bedürftig. Den Unhalthalt leisten die Eltern hier in Form des sogenannten Naturalunterhalt, also durch Unterkunft, Kleidung, Verpflegung usw. Werden die Kinder älter, kommt noch ein Taschengeld hinzu, dessen Höhe vom Alter des Kindes und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt. Einen Anspruch auf Auszahlung des staatlichen Kindergeldes, das die Eltern erhalten, besteht jedoch nicht.\n\n\n\nVolljährige Kinder gelten als sogenannte privilegierte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ebenfalls als bedürftig, sofern sie\n\n\n\n\nunverheiratet sind\n\n\n\nim Haushalt der Eltern leben und\n\n\n\ndie allgemeine Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) durchlaufen\n\n\n\n\nNach seinen Schulabschluss kann das Kind von seinen Eltern fordern, dass sie ihm eine Ausbildung ermöglichen, die seinen Begabungen und Fähigkeiten entspricht. Dabei besteht grundsätzlich nur Anspruch auf eine Ausbildung. Dazu kann allerdings auch die Weiterbildung im erlernten Beruf gehören, sofern aufgrund des Zusammenhangs in fachlicher Hinsicht eine einheitliche Gesamtausbildung angenommen werden kann (etwa Abitur, Banklehre und nachfolgendes Jurastudium). Je nach Ausbildungsweg kann sich der Naturalunterhalt also mehr und mehr in einen Barunterhalt umwandeln (etwa zur Finanzierung eines Zimmers und Lebenskosten am auswärtigen Studienort).\n\n\n\nWenn die Eltern sich scheiden lassen: Das gilt beim Kindesunterhalt\n\n\n\nAnders als bei Trennung und Scheidung unter Ehegatten bleibt die Unterhaltszahlung für Kinder grundsätzlich gleich. Auch hier findet für den Barunterhalt häufig die Düsseldorfer Tabelle Anwendung.\n\n\n\nMinderjährige Kinder: Ein Elternteil muss nun Barunterhalt zahlen\n\n\n\n\n\n\n\nNach Trennung bzw. Scheidung vom Ehegatten muss derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind bleibt, auch weiterhin seiner Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt leisten. Damit ist seine Unterhaltspflicht erfüllt. Der andere Elternteil ist nun verpflichtet, Barunterhalt, also einen monatlichen Geldbetrag dem Kind zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieses Betrags, der gesetzlich nicht geregelt ist, richtet sich oft nach der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Einkommen des Barunterhalts-Pflichtigen wird dabei das Kindergeld, das zumeist der betreuende Elternteil erhält, angerechnet und mindert die Höhe der Zahlungsverpflichtung.\n\n\n\nDiese Tabelle ist als Richtschnur anzusehen, so dass bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes regionale Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern bestehen. Zudem sind stets die Verschiedenheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.\n\n\n\nGenerell hat der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil gesteigerte Erwerbsobliegenheiten. Das gilt auch für Unterhalt und Hartz4. Der Unterhaltspflichtige muss dafür sorgen, dass sein Kind den geschuldeten Unterhalt erhält. Ist er unverschuldet ohne Arbeit, reichen bloße Bewerbungen bei den vom Job-Center vermittelten Arbeitsstellen nicht. Vielmehr fordern die Gerichte teilweise bis zu 20 Bewerbungen monatlich. Kommt der Unterhaltspflichtige dem nicht nach, wird für die Unterhaltsberechnung das Einkommen unterstellt, das er im erlernten Beruf erzielen könnte. Dies gilt ebenso, wenn der Arbeitsplatz aus von ihm verschuldeten Gründen verloren wurde.\n\n\n\nVolljährige Kinder: Barunterhalt von beiden Elternteilen\n\n\n\nFür privilegierte (also den minderjährigen Kinder gleichgestellte) volljährige Kinder, die unverheiratet sind, im elterlichen Haushalt wohnen und sich noch in der Schulausbildung befinden, gelten die Grundsätze für Minderjährige im Wesentlichen ebenso. Allerdings schulden nun beide Elternteile häufig Barunterhalt.\n\n\n\nMehrbedarf und Sonderbedarf: Was dies bedeutet\n\n\n\nNeben Natural- und Barunterhalt können für das Kind sowohl Mehrbedarf als auch Sonderbedarf anfallen. In beiden Fällen handelt es sich um über den allgemeinen Bedarf hinausgehende Kosten. Diese gehören nicht zu den durchschnittlichen Kosten für die Lebenshaltung und sind daher in der Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt nicht erfasst.\n\n\n\nVom Mehrbedarf nach § 1610 Abs. 2 BGB sind etwa die länger anfallenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung (soweit nicht beitragsfrei oder privat) sowie für eine umfangreichere Krankheitsbehandlung erfasst. Auch die Kosten für eine aus sachlichen Gründen erforderliche Privatschule und länger benötigter Nachhilfeunterricht fallen darunter, ebenso die Gebühren für den Kindergarten bzw. die Kindertagesstätte.\n\n\n\nBeim Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt es sich dagegen um unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der nicht vorhergesehen werden konnte. Zum Sonderbedarf gehören etwa einmalige hohe Arzt- oder Zahnarztkosten (die von der Krankenkasse nicht übernommen werden), Betreuungskosten, kurzfristige Nachhilfekosten, die Aufwendungen einer Säuglingserstanschaffung, Studiengebühren und Umzugskosten. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern können unter den Sonderbedarf auch die Kosten für ein Auslandsstudium, eine Musikausbildung oder eine Privatschule fallen. Abgelehnt wurden dagegen die Aufwendungen für eine Brille, Kleidung, Lernmittel, Möbel, ein Musikinstrument oder der Sportausübung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSehr unterschiedlich werden die Kosten für Internat, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch u. ä. von den Gerichten beurteilt. Hier scheitert die Annahme eines Sonderbedarfs oft am Erfordernis der Unvorhergesehenheit. Andere stellen auf die Höhe des gezahlten Unterhaltes ab. Ist dieser eher gering und auf eine der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle angesiedelt, wird ein Sonderbedarf angenommen, da die erforderlichen Gelder aus dem Kindesunterhalt nicht angespart werden konnten.\n\n\n\nMehrbedarf und Sonderbedarf sind von beiden Eltern anteilig sowie im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu bezahlen.\n\n\n\nSelbstbehalt und Mangelfall: Wenn das Einkommen nicht reicht\n\n\n\nWann ist auf einen Mangelfall beim Unterhalt zu erkennen?\n\n\n\nWurde das Einkommen der Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle bzw. im Einzelfall ermittelt, wird geprüft ob diesen selber noch genug zum Leben verbleibt. Dazu dient der sogenannte Selbstbehalt, der seit dem 01.01.2025 gegenüber minderjährigen Kindern monatlich für einen Erwerbstätigen 1.450 Euro und für einen Nichterwerbstätigen 1.200 Euro beträgt.\n\n\n\nGegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern liegt der monatliche Selbstbehalt bei 1.750 Euro. Werden die Selbstbehalte unterschritten, sind die Unterhaltsbeträge so zu kürzen, dass dem Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt bleibt.\n\n\n\nPraxisbeispiel: Selbstbehalt und Mangelfall\n\n\n\nZur Verdeutlichung der Berechnung dient das folgende – grob vereinfachte – Beispiel: Ein Vater muss für seine 7-jährige Tochter und seinen 5-jährigen Sohn ausweislich der Düsseldorfer Tabelle 554 Euro und 482 Euro monatlichen Unterhalt zahlen, also insgesamt 1.036 Euro im Monat. Die Mutter erhält das Kindergeld und verlangt selbst keinen nachehelichen Unterhalt. Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters beträgt regelmäßig 1.800 Euro.\n\n\n\nFolge: Nach Abzug der monatlich zu zahlenden 1.036 Euro für die Kinder verbleibt ein Betrag von 764 Euro pro Monat, der damit unter dem Selbstbehalt von 1.450 Euro liegt. Da das Einkommen des Vaters in der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle liegt, verbleibt das Kindergeld in voller Höhe bei der Mutter. Es ist eine Mangelfallberechnung wie folgt durchzuführen:\n\n\n\n[table id=2 /]\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nEinfacher und absoluter Mangelfall: Das ist zu unterscheiden\n\n\n\nAufgrund des Rangprinzips ist der Unterhalt in einer bestimmten Reihenfolge an die Bedürftigen zu zahlen, sofern der Unterhaltspflichtige an mehrere Berechtigte zahlen muss:\n\n\n\nNach § 1609 BGB muss Unterhalt zuerst an minderjährige und privilegierte Kinder, dann an gemeinsam Kinder betreuende Partner, Ehegatten, volljährige Kinder usw. geleistet werden. In der Praxis reicht die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dazu aber meistens nicht aus.\n\n\n\nDaher ist wie folgt zu differenzieren:\n\n\n\nBeim einfachen Mangelfall kann nur der Unterhalt für die erstrangig Bedürftigen, nicht aber für die Nachrangigen gezahlt werden. Kann also etwa der Unterhalt für die minderjährigen Kinder, aber nicht für den betreuenden Ehegatten zahlen, ist ein einfacher Mangelfall gegeben. Der Ehegatte erhält dann keinen Unterhalt.\n\n\n\nLiegt aber ein absoluter Mangelfall vor, reicht das Einkommen des Pflichtigen auch nicht dafür aus, den Unterhalt der Bedürftigen im ersten Rang abzudecken. Erfüllt der Unterhaltspflichtige seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, muss eine Mangelfallberechnung (wie im vorhergehenden Praxis-Beispiel Selbstbehalt und Mangelfall) durchgeführt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas passiert, wenn der Unterhaltspflichtige wieder Vater oder Mutter wird\n\n\n\nGerade aufgrund des Rangprinzips und der sich daraus ergebenden Mangelfälle kann es passieren, dass sich eine erneute Elternschaft auf den zu zahlenden Unterhalt auswirkt. Wird etwa der geschiedene Ehemann wieder Vater, ist vorrangig an sein „neues“ Kind – ebenso wie an die bisherigen minderjährigen und privilegierten Kinder – Unterhalt zu zahlen. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass die geschiedene frühere Ehefrau weniger oder keinen Unterhalt mehr erhält.\n\n\n\nEbenso ist es möglich, dass die geschiedene frühere Ehefrau keinen Unterhalt nach Scheidung mehr bekommen, weil diese Ehe kinderlos war und nun in der neuen Ehe Kinder geboren wurden.\n\n\n\nJe nach vorhandenen und neuen Kindern sowie dem Rangprinzip sind also unterschiedliche Auswirkungen au den Unterhalt möglich.\n\n\n\nDie Unterhaltsvorschusskasse kann in Vorleistung treten\n\n\n\nZahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt, etwa dies wegen Hartz4 nicht möglich ist oder er auch schlichtweg nicht zahlen möchte, kann die zuständige Unterhaltsvorschusskasse auf Antrag des anderen Elternteils mit dem Unterhalt in Vorleistung treten. Dies gilt für 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Die Ansprüche auf Kindesunterhalt gegen dann auf die Unterhaltsvorschusskasse über, was dem Unterhaltspflichtigen mitgeteilt wird. Ist dieser leistungsfähig, fordert die Vorschusskasse vom Pflichtigen notfalls per Klage und Lohnpfändung den gezahlten Unterhalt zurück.\n\n\n\nSo können Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden\n\n\n\n\n\n\n\nUm einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen, muss zunächst in Erfahrung gebracht werden, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist. Dazu sind bei angestellten Arbeitnehmern die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate sowie der Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres erforderlich. Bei Selbstständigen sind dies die Bilanzen bzw. Einnahmen-/Überschussrechnungen und die Steuerbescheide der letzten drei Jahre. Soll nachehelicher Unterhalt gefordert werden, ist zudem darzulegen und zu beweisen, aufgrund welcher Vorschrift der Unterhalt begehrt wird. Hier prüft das Familiengericht zusätzlich dessen Voraussetzungen.\n\n\n\nWeigert sich der Unterhaltspflichtige, die für die Ermittlung der Unterhaltszahlung erforderlichen Belege vorzulegen, kann der Unterhaltsberechtigte der sogenannten Auskunftsanspruch geltend machen. Für minderjährige Kinder geschieht dies durch dasjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Die Auskunftspflichten ergeben sich aus §§ 1361 Abs. 4,1580, 1605 BGB.\n\n\n\nDie Auskunft über das Einkommen ist in vollständiger, geordneter und klarer Form unter Beifügung der Belege zu erteilen. Dabei kann die Auskunft alle zwei Jahre verlangt werden oder auch eher, soweit eine Änderung der Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen glaubhaft gemacht wird. Weiterhin kann der Pflichtige zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft aufgefordert werden.\n\n\n\nKommt der Unterhaltspflichtige dem nicht nach, wird er regelmäßig auf Auskunftserteilung verklagt. Um nach Erhalt der Auskunft keinen zweiten Prozess auf Unterhaltszahlung führen zu müssen, wird eine sogenannte Stufenklage erhoben. Die erste Stufe lautet auf Erteilung der Auskunft und die zweite Stufe auf Zahlung von Unterhalt, dessen Höhe nach Erhalt der Auskunft beziffert wird.\n\n\n\nNach Offenlegung des Einkommens entscheidet das Familiengericht, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist. Während gegenüber den minderjährigen Kindern hohe Erwerbsobliegenheiten bestehen, muss nachehelicher Unterhalt nur bei Leistungsfähigkeit gezahlt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNur im Ausnahmefall möglich: Rückwirkender Unterhalt\n\n\n\nFür die Vergangenheit kann grundsätzlich kein Unterhalt verlangt werden. Der Anspruch besteht regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhalt ausdrücklich gefordert wird. Die Alimente sollten daher zügig und nachdrücklich verlangt werden.\n\n\n\nAusnahmsweise kann der Unterhalt rückwirkend beansprucht werden, wenn\n\n\n\n\nder Pflichtige bereits zur Auskunftserteilung aufgefordert wurde\n\n\n\nsich aufgrund einer Mahnung in Verzug befindet oder aufgrund einer Vereinbarung einer fester Zahlungstermin besteht\n\n\n\nder Pflichtige auf Unterhaltszahlung verklagt wurde\n\n\n\nüber den Unterhalt bereits ein Urteil, ein Vergleich, eine notarielle Vereinbarung oder eine Jugendamts-Urkunde vorliegt\n\n\n\nes sich um Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt (etwa plötzlicher, unvorhergesehener Bedarf für minderjährige Kinder)\n\n\n\nder Unterhaltsanspruch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht früher geltend gemacht werden konnte, § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB (etwa noch nicht anerkannte Vaterschaft)\n\n\n\n\nAber auch die Rückwirkung kann begrenzt sein. So kann nachehelicher Unterhalt nur ein Jahr nach Klageerhebung für die Vergangenheit gefordert werden, § 1585b Abs. 3 BGB. Daneben kann der Unterhaltsanspruch verwirken. Das ist der Fall, wenn er mindestens ein Jahr nicht weiter verfolgt wurde. Die Verwirkung kann auch beim Kindesunterhalt eintreten oder dann, wenn ein bereits titulierter Anspruch (etwa in einem Gerichtsurteil) nicht vollstreckt wurde. Eintreten kann die Verwirkung aber nur in der Vergangenheit. Das heißt, Unterhaltsansprüche für die Zukunft können wieder geltend gemacht bzw. eingeklagt werden.\n\n\n\nRückforderung von Unterhalt: Nur zwei Fälle denkbar\n\n\n\nWurde zuviel Unterhalt gezahlt, stellt sich die Frage, ob dieser zurückgefordert werden kann. Hier sind aber nur zwei Fälle denkbar: Zum einen, wenn der Unterhalt besseren Wissens (also etwa durch Täuschung) geltend gemacht wurde. Und zum anderen, wenn der gezahlte Unterhalt noch vorhanden ist, was in der Praxis aber nur sehr selten ist.\n\n\n\nIn allen anderen Fällen kann auch zuviel oder gar kein zu zahlender Unterhalt nicht mehr zurückverlangt werden. Auch eine Aufrechnung von überzahltem Unterhalt mit laufendem Unterhalt ist unzulässig.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nUnterhaltsvereinbarungen – eine Lösung?\n\n\n\nUm Streit über die Höhe von Unterhaltszahlungen zu vermeiden, steht vielfach die Überlegung im Raum, Unterhaltsvereinbarungen zu schließen. Für den nachehelichen Unterhalt ist dies vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich zugelassen, § 1585c BGBG, denn danach darf von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden. Unterhaltshöhe oder eine Bemessungsgrundlage dafür können also vereinbart werden. Umgekehrt kann auf Familienunterhalt, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt aber nicht von vorneherein, sondern erst im Nachhinein verzichtet werden. Hier ist also genau zu prüfen, ob und welche Lösung sinnvoll ist.\n\n\n\nWenn der Unterhaltsberechtigte im Ausland lebt\n\n\n\n\n\n\n\nIst der Unterhalt ins Ausland zu zahlen, weil der Unterhaltsberechtigte dort lebt, muss die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hinterfragt werden. Denn in vielen Ländern ist das durchschnittliche Lebenseinkommen einschließlich der Lebenshaltungskosten weitaus günstiger als in Deutschland. Umgekehrt gibt es Länder mit höherem Verdienst und Lebenshaltungskosten als in Deutschland.\n\n\n\nIn diesen Fällen gilt, dass zwar weniger gezahlt werden kann, aber nicht mehr gezahlt werden muss. In die Ländern mit einem geringeren Einkommen darf also weniger Unterhalt gezahlt und überweisen werden, während es in den Ländern mit einem höheren Einkommen bei dem bisherigen Unterhalt bleibt.\n\n\n\nVom Bundsfinanzministerium werden regelmäßig Ländergruppeneinteilungen veröffentlicht, die auch von Bedeutung für das Familienrecht sind.Unterhalt ist danach in folgenden Ländern in unveränderter Höhe zu zahlen:\n\n\n\nAndorra, Australien, Belgien, Bermuda, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Ile of Man, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Monaco, Neukalledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palästina, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Vereinigte Arabische Emirate, USA und Zypern.\n\n\n\nIn den anderen Ländern können die Unterhaltsüberweisungen um 25%, 50% oder 75% verringert werden.\n\n\n\nDiese Ländergruppeneinteilung darf aber nicht pauschal verwendet werden, sondern es muss trotzdem auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden. Entscheidend ist, welche konkreten Lebensumstände beim Unterhaltsberechtigten vorhanden sind. So kam etwa in größeren Städten und ländlichen Regionen im Ausland ein weitaus größeres Preisgefälle herrschen an in Deutschland."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt/","name":"Unterhalt bei Scheidung & Trennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt.jpg","datePublished":"2014-08-18T15:23:45+00:00","dateModified":"2026-01-22T23:18:42+00:00","description":"Scheidung & Trennung: Aktuelle Infos zum Unterhalt z.B. Unterhaltszahlungen und Alimente nach Scheidung, Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt beantragen uvm.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#faq-question-1655121476497"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#faq-question-1655121604799"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt/#faq-question-1655121921027"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungskosten &#8211; Wie teuer ist eine Scheidung?","datePublished":"2014-08-22T09:26:10+00:00","dateModified":"2026-03-12T02:48:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten/"},"wordCount":4685,"commentCount":47,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungskosten.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"„Was kostet eine Scheidung?“ – Eine Frage, die sich jeder hiervon Betroffene unweigerlich stellt. Tatsächlich kann eine Scheidung teuer werden. Denn diese kann nur von einem Familiengericht rechtskräftig beschlossen werden, so dass Gerichstkosten anfallen. Daneben muss mindestens ein Scheidungsanwalt vor Gericht tätig werden, der auch bezahlt sein will. Herrscht dann noch zwischen den Ehegatten ein erbitterter Streit über zahlreiche Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verbleib in der Ehewohnung bzw. gemeinsam erworbenen Immobilie, Hausrat und Kindschaftssachen, sind die Kosten der Scheidung nach oben quasi offen.\n\n\n\nHier können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidungskosten\"]\n\n\n\nWichtiger Hinweis: Der Scheidungskostenrechner bietet Ihnen eine grobe Orientierung, die finalen Kosten können ggf. abweichen.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das kostet eine Scheidung\n\n\n\nWonach richten sich die Scheidungskosten? Scheidungskosten basieren auf dem Verfahrenswert, welcher die Anwaltskosten und die Gerichtskosten bestimmt. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem Quartalsnettoeinkommen der Eheleute sowie vorhandenem Vermögen anteilig zusammen.  Wie hoch sind die Scheidungskosten mindestens? Der Verfahrenswert beträgt bei Personen mit geringem Einkommen (z. B. Hartz-4-Empfänger) mindestens 4.000 Euro (3.000 Euro Einkommenspauschale &amp; 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich). Je mehr Scheidungsfolgen vor Gericht verhandelt werden sollen, desto höher fällt der Verfahrenswert aus. Liegt der Verfahrenswert bei 4.000 Euro kostet, eine Scheidung mindestens 917,50 Euro (254 Euro Gerichtskosten &amp; 663,50 Euro Anwaltskosten). Eine erste Orientierung zu den möglichen Scheidungskosten im Einzelfall bietet dieser Rechner.  Wer trägt die Scheidungskosten? Die Gerichtskosten tragen beide Eheleute jeweils zur Hälfte. Die Kosten für den Anwalt trägt der jeweilige Auftraggeber (Mandant). Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt kann auch diesbezüglich eine Kostenteilungsvereinbarung getroffen werden.  Was, wenn die Scheidungskosten nicht zahlen kann? Personen mit einem geringfügigen Einkommen, die nicht in der Lage sind, die Scheidungskosten allein zu tragen, können mitunter Verfahrenskostenhilfe beantragen - und für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe. Kann der Antragssteller die Kosten für die Scheidung nicht selbst tragen, hat aber der Antragsgegner entsprechende finanzielle Möglichkeiten, hat der Antragssteller Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss. D. h. der Antragsgegner muss zunächst alle Kosten tragen. Der finanziell Schwächere muss seinen Anteil später jedoch an den finanziell Stärkeren zurückzahlen.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nInformationen zur konkreten Berechnung\n\n\n\nEinen groben Überblick über die mögliche Zusammensetzung der Scheidungskosten erhalten Sie in der folgenden Grafik. Ausgehend von dem Verfahrenswert, der sich u. a. aus den Quartalsnettoeinkommen, einem Anteil für den durchzuführenden Versorgungsausgleich, aber auch aus dem geforderten Kindesunterhalt, Mietzahlungen, Hausratsteilung und Zugewinnausgleichansprüchen ergibt. Hieraus können sodann die Gerichtskosten und Anwaltskosten ermittelt werden. Der Verfahrenswert ist mithin wichtigste Berechnungsbasis für die entstehenden Scheidungskosten.\n\n\n\nÜbersichtliche Grafik zu den Scheidungskosten: Wie setzt sich der Verfahrenswert zusammen und wie ergeben sich daraus Gerichts- und Anwaltskosten?\n\n\n\nEine erste Übersicht im Kosten-Dschungel: Das ist zu unterscheiden\n\n\n\nGenerell sind folgende Kostenarten im Scheidungsverfahren zu differenzieren:\n\n\n\nRechtsanwaltsgebühren\n\n\n\nDie Scheidungskosten richten sich u.a. nach dem Einkommen der Eheleute.\n\n\n\nDie Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Scheidung dürfen die Kosten vom Anwalt also nicht \"wie es ihm beliebt\" abgerechnet werden. Allerdings kann der Rechtsanwalt für nahezu alle seiner Tätigkeiten für den Mandanten Gebühren verlangen. Zu unterscheiden ist dabei weiterhin, ob der Anwalt die Interessen des Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.\n\n\n\nDer Gebührenrahmen im RVG für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts ist fest vorgegeben. Hiervon darf der Rechtsanwalt aufgrund der für ihn geltenden Berufsordnung nicht abweichen, also insbesondere die Gebühren nicht unterschreiten. Marktschreierische Anpreisungen im Internet nach dem Motto: „Scheidung heute im Sonderangebot“ sind daher zumindest fragwürdig und werden von seriösen Offline- oder Online-Anwälten erst gar nicht geäußert.\n\n\n\nUmgekehrt können die im RVG genannten Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu großen Teilen nahezu frei gestaltet werden. Günstige Pauschalpreise für etwa außergerichtliche Beratungen sind daher ohne weiteres möglich. Wie hoch die Scheidungskosten in Ihrem Fall möglicherweise ausfallen, kann eine spezialisierte Scheidungskanzlei im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags fundiert einschätzen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nGerichtskosten\n\n\n\nDie Gerichtskosten in familienrechtlichen Verfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt. Wie der Name bereits sagt, gilt dieses Gesetz nur für familienrechtliche (und damit auch scheidungsrechtliche) Verfahren. Je nach Tätigkeit des Gerichts fallen unterschiedliche Kosten an.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSachverständigenkosten\n\n\n\nSehr teuer kann es werden, wenn das Gericht einen Sachverständigen einsetzt, etwa für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie oder eines Unternehmens im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Dieser Fall ist in der Praxis aber eher selten.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\nGegenstandswert und Streitwert (Verfahrenswert): Was diese Begriffe bedeuten\n\n\n\nDie Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert.\n\n\n\nJe nachdem, in welchen rechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwalt und das Gericht tätig werden, fallen bestimmte Gebühren und Kosten an (die sich ihrerseits nach dem Gebührensatz bemessen).\n\n\n\nDie Gebühren und Kosten richten sich wiederum nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert, der als Bemessungsgrundlage dient. Gemeint ist damit, dass jede Angelegenheit einen gewissen „Wert“ hat. Je höher dieser Wert ist, desto höher sind die Gebühren und Kosten. Die jeweiligen Gebühren und Kosten ergeben sich aus den gesetzlichen Tabellen zum RVG und FamGKG.\n\n\n\nDabei heißt es bei den Anwälten „Gebühren“ und „Gegenstandwert“, während dieses vom Gericht „Kosten“ und „Streitwert“ (die korrekte Bezeichnung beim Familiengericht ist „Verfahrenswert“) genannt wird. Der Streitwert – der auch für den Rechtsanwalt verbindlich ist – wird zum Ende eines Verfahrens vom Gericht festgesetzt. Danach richten dann die abschließenden Gebühren des Anwaltes und die Kosten des Gerichts, wobei der Streitwert weitaus höher ist als das, was der Betroffene zahlen muss.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel: Gegenstandswert und Streitwert\nEin Rechtsanwalt reicht einen Scheidungsantrag für einen Mandanten ein. Ein Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt. Als Gegenstandswert für die Kosten der Scheidung hat der Anwalt 12.000 Euro errechnet. Das Gericht setzt am Ende des Verfahrens den Streitwert aber mit 13.500 Euro fest, da die Gegenseite Angaben über ihr Einkommen verschwiegen hatte. Die Scheidungskosten werden gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jeder der Geschiedenen seinen Rechtsanwalt selber bezahlen muss und sie sich die Gerichtskosten teilen müssen.\nFolge: Nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG betragen die Kosten für einen Scheidungsanwalt nach einem Gegenstandswert von 10.500 Euro einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer 1.820,70 Euro, während die gesamten Gerichtskosten sich nach dem zugehörigen Gesetzesanhang auf einen Streitwert von 534 Euro belaufen. Aufgrund der unterlassenen Angaben der Gegenseite hat sich aber der Gegenstands- bzw. Streitwert erhöht. Dadurch ergibt sich in den Tabellen eine höhere Eingruppierung, so dass die Gebühren für einen Anwalt nun insgesamt 1.957,55 Euro und die gesamten Gerichtskosten 586 Euro betragen.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber über die Kosten im Scheidungsverfahren\n\nVerfahrenswert\nStreitwert\nAnwaltskosten\nNotarkosten\nProzess- &amp; Gerichtskosten\n\n\n\n\n\nWas der Rechtsanwalt bei Scheidung, Trennung und Folgesachen kostet\n\n\n\nDie Rechtsanwaltkosten für eine Scheidung richten sich nach den einzelnen Tätigkeiten des Anwalts.\n\n\n\nDie Kosten für einen Anwalt bei einer Scheidung richten sich neben der Art der einzelnen Tätigkeit und des dafür anfallenden Gebührensatzes danach, ob die Vertretung des Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich erfolgt.\n\n\n\nAußergerichtliche Tätigkeiten: Erstberatung und Beratung\n\n\n\nGerade vor einer Trennung mit nachfolgender Scheidung kann die anwaltliche Beratung wesentlich dabei helfen, Rechtspositionen zu sichern und Fehler zu vermeiden. Dabei bedeutet „Beratung“ einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, § 34 Abs. 1 RVG. Eine Vertretung nach außen ist davon jedoch nicht umfasst.\n\n\n\nDie Kosten einer ersten Beratung, also ein erstes Beratungsgespräch, liegen mit Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer bei maximal rund 250 Euro. Von manchen Rechtschutzversicherungen ist die familienrechtliche Erstberatung sogar mit abgedeckt, wenn keine weiteren Tätigkeiten des Anwalts erfolgen. Bei weiteren Beratungen fallen mit Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer höchstens ca. 350 Euro an. Abweichungen nach unten (auch in Form von Pauschalen) sowie nach oben (etwa in Form einer Honorarvereinbarung bei schwierigen oder besonders umfangreichen Fällen) sind möglich und zulässig.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVertritt der Rechtsanwalt im Anschluss an die Beratung seinen Mandanten nach außen, werden die Gebühren für die (Erst)Beratung auf die weiteren Gebühren angerechnet.\n\n\n\nIm Rahmen einer Erstberatung kann der Rechtsanwalt letztlich nur eine erste mündliche Einschätzung der Angelegenheit erteilen. Eine möglichst konkrete Beurteilung oder aber auch vertiefte Unterhaltsberechnungen sind in dieser Zeit nicht möglich. Den größten Nutzen erzielt der Mandant aus der Erstberatung, wenn er sich zuvor seine Fragen aufgeschrieben hat und die Antwort des Anwalts notiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht dem Mandanten auch, die Kompetenz des Rechtsanwalts zu überprüfen. Zudem kann ein von einer spezialisierten Familienrechtskanzlei erstellter unverbindlicher und nachvollziehbare Kostenvoranschlag über die Seriosität der potentiellen Rechtsbeistände zeugen.\n\n\n\nAußergerichtliche Tätigkeiten: Anwaltliche Vertretung\n\n\n\nIn den Scheidungskosten sind auch die Anwaltskosten enthalten.\n\n\n\nDie außergerichtliche anwaltliche Vertretung erfolgt immer dann, wenn der Rechtsanwalt die Interessen des Mandanten nach außen vertritt. Das kann durch ein „Anwaltsschreiben“ an die Gegenseite, aber auch durch einen Telefonanruf erfolgen. Erforderlich dazu ist in jedem Fall eine schriftliche Vollmacht, die auf den Namen des Rechtsanwalts lautet und in der die Angelegenheit kurz genannt wird, um die es sich handelt. Speziell bei einer Scheidung können mehrere Angelegenheiten zusammen anfallen (etwa Unterhalt, Kindschaftssachen, Ehewohnung, Hausrat usw.).\n\n\n\nDie Gebühren für die anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert, wobei mehrere Gegenstandswerte regelmäßig zusammengerechnet werden. Das RVG verweist für die Höhe der Gegenstandswerte auf das FamGKG. Beispiele für die Vielzahl der unterschiedlichen Gegenstandswerte (wobei die Gegenstandswerte weitaus höher sind als das, was der Mandant zu zahlen hat) sind etwa:\n\n\n\n[table id=3 /]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Gebührensatz für die anwaltliche Vertretung beläuft sich regelmäßig auf 1,5 (Geschäftsgebühr), § 2300 VV RVG. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung (etwa Abfassung und Begleitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung), fällt eine Einigungsgebühr zu einem Gebührensatz von ebenfalls 1,5 an.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel: Gebührensätze\nEin Rechtsanwalt wird mit der Umgangsregelung für die minderjährige Tochter seines Mandanten beauftragt. Nachdem er eine solche Regelung ausgearbeitet hat, kommt es schließlich mit dem Anwalt der Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung.\nFolge: Der Gegenstandswert für die Kindschaftssache beträgt 3.000 Euro. Nach der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG beläuft sich eine Gebühr für diesen Gegenstandswert auf 201 Euro. Die Gebührensätze des Anwalts belaufen sich jedoch auf die Einigungsgebühr von 1,5 und die Vergleichsgebühr von ebenfalls 1,5. Daher kann der Rechtsanwalt insgesamt drei Gebühren aus 201 Euro, also 603 Euro, fordern. Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer von 19%.\n\n\n\n\nKommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, so dass der Rechtsanwalt vor Gericht tätig werden muss, fallen für sein dortiges Tätigwerden weitere Gebühren an.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber über die Anwaltskosten bei einer Scheidung\n\nKein Geld für einen Anwalt? Diese Möglichkeiten haben Sie\nVorschuss auf Anwaltskosten\n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nGerichtliche Vertretung: Scheidung und Versorgungsausgleich\n\n\n\nDie Kosten einer Scheidung hängen auch davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.\n\n\n\nBei der Ehescheidung hat das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen mit durchzuführen, sofern es sich um keine sogenannte kurze Ehe (unter drei Jahren) gehandelt hat oder der Ausgleich notariell ausgeschlossen wurde. Zu den Kosten der Scheidung gehören daher meistens auch die Versorgungsausgleichskosten.\n\n\n\nGegenstandswert für die Scheidung\n\n\n\nDer Gegenstandswert für die Scheidung errechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von drei Monaten. Der Mindestgegenstandswert für die Scheidung beträgt jedoch 3.000 Euro.\n\n\n\nDer Gegenstandswert kann vom Gericht reduziert werden bei Unterhaltspflichten für Kinder, hohen Schulden oder einer einvernehmlichen Scheidung mit nur mit einem Rechtsanwalt.\n\n\n\nGegenstandswert für den Versorgungsausgleich\n\n\n\nHat die Ehe länger als drei Jahre gedauert, können die Ehegatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Ist dies der Fall oder liegt eine notarielle Verzichtserklärung vor, beträgt der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich 1.000 Euro.\n\n\n\nSoll der Ausgleich jedoch erfolgen, beträgt die Höhe des Gegenstandswertes 10% vom Nettoeinkommen der Ehegatten aus drei Monaten, und zwar pro Rentenversicherung.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel: Gegenstandswerte für Scheidung und Versorgungsausgleich\nEin kinderloses Ehepaar hat sich scheiden lassen. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes betrug 2.000 Euro, dasjenige der Ehefrau 800 Euro. Beide sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für den Ehemann besteht zudem eine betriebliche Altersversorgung. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt.\nFolge: Das monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Geschiedenen beträgt 2.800 Euro. Dieses ist mit drei Monaten zu multiplizieren, so dass sich für die Scheidung ein Gegenstandswert von 8.400 Euro errechnet.\nFür den Versorgungsausgleich sind 10% aus dem Gesamt-Nettoeinkommen der früheren Ehepartner aus drei Monaten zugrunde zu legen, also 840 Euro. Da aber insgesamt drei Rentenversicherung bestehen, sind die 840 Euro mal drei zu nehmen. Der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich beträgt daher 2.520 Euro.\nBeide Gegenstandswerte werden addiert, so dass sich für Scheidung und Versorgungsausgleich insgesamt ein Gegenstandswert von 10.920 Euro (8.400 Euro und 2.520 Euro) errechnet.\n\n\n\n\nAusgehend vom Gegenstandswert erhält jeder am Verfahren beteiligte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Satz von 1,3 und eine Terminsgebühr mit einem Satz von 1,2 zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.\n\n\n\nFortführung des Praxisbeispiels: Anwaltsgebühren für Scheidung und VersorgungsausgleichDer Gegenstandswert für Scheidung und Versorgungsausgleich beträgt 10.920 Euro. Nach der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG beläuft sich eine Gebühr für diesen Gegenstandswert auf 558 Euro.Folge: Die Gebührensätze des Anwalts belaufen sich jedoch nicht auf eine Gebühr, sondern auf einen Gebührensatz von insgesamt 2,5 (also 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr). Daher kann der Rechtsanwalt auch 2,5 Gebühren aus 558 Euro, insgesamt 1.395 Euro, fordern. Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer von 19%. Haben beide Geschiedenen jeweils einen Rechtsanwalt, muss jeder diese Kosten für die Scheidung an seinen Anwalt bezahlen.\n\n\n\nGerichtliche Vertretung: Folgesachen\n\n\n\nFolgesachen sind neben dem Versorgungsausgleich im Wesentlichen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Güterrecht und Kindschaftssachen wie Sorgerechtsfragen, Umgang und Herausgabe des Kindes an den anderen Ehegatten.\n\n\n\nBeispiele für die Vielzahl der unterschiedlichen Gegenstandswerte in Folgesachen sind etwa:\n\n\n\n[table id=4 /]\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWerden diese Angelegenheiten mit der Scheidung zusammen beim Familiengericht anhängig gemacht, soll das Gericht darüber gemeinsam mit der Scheidung verhandeln und entscheiden (sogenannter Verbund), § 137 Abs. 1 FamG.\n\n\n\nDie Scheidungskosten sind für den Mandanten dann günstiger, weil alle Gegenstandswerte im Verbund zusammengerechnet werden. Würde eine Folgesache außerhalb des Verbundes isoliert geltend gemacht, wäre das teurer. Die möglichen Auswirkung können Sie anhand eines unverbindlichen Kostenvoranschlags seitens einer spezialisierten Anwaltskanzlei genauer abschätzen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAuch in den Folgesachen erhält jeder am Verfahren beteiligte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Satz von 1,3 und eine Terminsgebühr mit einem Satz von 1,2 zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, wobei der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren als Bemessungsgrundlage dient.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel: Gegenstandswert und Anwaltsgebühren für Scheidung und Folgesachen\nEin Ehepaar mit einem kleinen Kind hat sich scheiden lassen. Ein Versorgungsausgleich wurde wegen der Ehezeit von unter drei Jahren nicht durchgeführt. Die Ehefrau hatte Betreuungsunterhalt in Höhe von 900 Euro monatlich gefordert, wobei der Ehemann monatlich 2.500 Euro netto verdient und die Ehefrau zuvor nicht erwerbstätig war. Zugleich wurde der Umgang mit dem Kind gerichtlich geregelt. Der Unterhalt für das Kind wurde außergerichtlich vereinbart.\nFolge: Das monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Geschiedenen beträgt 2.500 Euro, welches mit drei Monaten mal zu nehmen ist, so dass sich ein Gegenstandswert für die Scheidung von 7.500 Euro errechnet. Davon kann das Gericht 250 Euro wegen der Unterhaltspflichten der Eltern für ein Kind abziehen, so dass 7.250 Euro verbleiben.\nBeim Betreuungsunterhalt ist als Gegenstandswert der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts anzusetzen, also 12 Monate mal 900 Euro gleich 10.800 Euro.\nDer Kindesumgang ist eine Kindschaftssache und daher mit einem Gegenstandswert von 3.000 Euro zugrunde zu legen.\nInsgesamt errechnet sich daher ein Gegenstandswert für Scheidung und Folgesachen in Höhe von 21.050 Euro (7.250 Euro und 10.800 Euro und 3.000 Euro). Der Rechtsanwalt kann dabei 2,5 Gebühren (also 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) aus 742 Euro (siehe Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG) verlangen. Damit stehen dem Anwalt 1.855 Euro zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale und 19% Mehrwertsteuer zu.\n\n\n\n\nWie die Gerichtskosten bei Scheidung, Trennung und Folgesachen aussehen\n\n\n\nIn den Scheidungskosten sind auch die Gerichtskosten enthalten.\n\n\n\nFür die Ermittlung des Streitwertes bzw. Verfahrenswertes für die einzelnen Tätigkeiten des Gerichts gelten dieselben Werte wie beim Gegenstandswert für Anwälte. Diese betragen für\n\n\n\ndie Scheidung\n\n\n\ndie Summe des Nettoeinkommens beider Ehegatten für die Zeit von drei Monaten, mindestens aber 3.000 Euro (wobei das Gericht den Streitwert reduzieren kann bei Unterhaltspflichten für Kinder, hohen Schulden oder einer einvernehmlichen Scheidung mit nur mit einem Rechtsanwalt)\n\n\n\nden Versorgungsausgleich\n\n\n\nbei Verzicht auf dessen Durchführung (nach dreijähriger Ehedauer möglich) oder notarieller Verzichtserklärung 1.000 Euro. Wird der Versorgungsausgleich hingegen durchgeführt, beträgt die Höhe des Streitwertes 10% vom Nettoeinkommen der Ehegatten aus drei Monaten, und zwar pro Rentenversicherung.\n\n\n\nAnsonsten gelten auch hier beispielhaft für Folgesachen nachstehende Streitwerte:[table id=4 /]\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nÄhnlich wie bei der „Tabelle“ für Rechtsanwälte lässt sich eine einzelne Gebühr für die Tätigkeit des Gerichts – ausgehend vom Streitwert – aus der Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG ablesen. So macht etwa eine Gebühr bei einem Streitwert von 20.000 Euro einen Betrag von 345 Euro aus.\n\n\n\nDer Gebührensatz für die jeweilige Tätigkeit des Familiengerichts (Gebührentatbestand) ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG. Regelmäßig fällt bei einem „normalen“ Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen ein Gebührensatz von 2,0 an, der zwischen den Geschiedenen am Ende des Verfahrens geteilt wird.\n\n\n\nDerjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, muss aber diese beiden Gebühren als Vorschuss an das Gericht einzahlen. Er bekommt sie über den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts am Ende des Verfahrens von der Gegenseite zur Hälfe erstattet.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber über Folgesachen einer Scheidung\n\nHausratsaufteilung, Regelungen über Immobilieneigentum oder die Auseinandersetzung über Mietverhältnisse\nGüterrechtssachen\nSorgerecht\nUmgangsrecht\nUnterhalt\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZusammenfassung: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bei Scheidung, Trennung und Folgesachen\n\n\n\nScheidungskosten setzen sich oft aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.\n\n\n\nZusammenfassend lässt sich festhalten, dass für die gesamten Scheidungskosten zunächst stets der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) zu bestimmen ist. Die einschlägigen Vorschriften ergeben sich aus dem FamGKG und gelten aufgrund des Verweises im RVG auch für Rechtsanwälte. Werden neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich auch Folgesachen im sogenannten Verbund bei Gericht anhängig gemacht, sind die dafür geltenden einzelnen Gegenstandswerte bzw. Streitwerte zu addieren und ein gesamter Wert zu bilden.\n\n\n\nImmer wieder ist zu betonen, dass der Gegenstandswert bzw. Streitwert nicht das ist, was der Mandant zu zahlen hat. Viele Mandanten bekommen angesichts dieser Werte einen Schrecken und glauben, dass sie diese Summen bezahlen müssten. Dem ist aber nicht so, vielmehr dienen diese Werte für die tatsächlichen Kosten lediglich als Bemessungsgrundlage.\n\n\n\nDas System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen. Diese Gebühr ist sodann mit dem für die jeweilige Tätigkeit des Anwalts bzw. Gerichts geltenden Gebührensatz zu multiplizieren, woraus sich die tatsächlichen Kosten errechnen.\n\n\n\nBei Rechtsanwälten kommen dann noch 20 Euro Auslagenpauschale sowie die Mehrwertsteuer hinzu.\n\n\n\nAufgrund vieler Unwägbarkeiten und auch der erst am Ende des Scheidungsverfahrens ergehenden Streitwertfestsetzung des Gerichts können Kostenvoranschläge und Scheidungskostenrechner zu Beginn des Verfahrens immer nur vorläufig sein, also die voraussichtlich zu erwartenden Kosten bei Scheidung beziffern.\n\n\n\n\nAbschließendes Praxisbeispiel: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für Scheidung und Folgesachen\nEin kinderloses Ehepaar hat sich scheiden lassen. Ein Versorgungsausgleich wurde wegen der Ehezeit von unter drei Jahren nicht durchgeführt. Die Ehefrau hat sich die ehemals gemeinsame Wohnung vom Gericht zuweisen lassen. Der Ehemann verdient monatlich 2.400 Euro netto, die Ehefrau 1.600 Euro netto.Folge: Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten errechnen sich wie folgt:\n\nErmittlung des Gegenstandswertes:Drei monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Geschiedenen = 12.000 EuroZuweisung der Ehewohnung = 4.000 EuroSumme = 16.000 Euro\nEinzelne sich aus dem Gegenstandswert ergebende Gebühr des Rechtsanwaltes = 650 Euro\nGebührensatz 2,5 (also 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) = 1.625 Euro\nKosten pro Rechtsanwalt = 1.625 Euro zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer\nEinzelne sich aus dem Gegenstandswert ergebende Gebühr des Gerichts = 293 Euro\nGebührensatz 2,0 = 586 Euro\nGerichtskosten pro Geschiedener = Hälfte aus 586 : 2 Geschiedene = 293 Euro\n\n\n\n\n\nAbschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sämtliche Praxisbeispiele nur vereinfacht sind und dem Verständnis dienen sollen. So muss der Rechtsanwalt etwa seine Kostennote viel ausführlicher darstellen und darin die genauen Euro-Beträge für die einzelnen Gebühren (etwa 1,3 Verfahrensgebühr) exakt ausweisen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWer von den Ehegatten was von den Kosten bei Scheidung zahlen muss\n\n\n\nScheidungskosten: Welcher Ehegatte zahlen muss, hängt von den finanziellen Verhältnissen ab.\n\n\n\nBesteht kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) wegen nur geringem Einkommen und hat jeder Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt, zahlt bei einer Scheidung grundsätzlich jeder seinen Rechtsanwalt selber. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.\n\n\n\nDerjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, muss aber mit den voraussichtlichen Gerichtskosten in Vorleistung treten und diese als Kostenvorschuss bei Gericht einzahlen. Nachdem der Streitwert vom Gericht festgesetzt wurde, ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Darin wird über den Vorschuss – wobei die tatsächlichen Kosten davon abweichen können – abgerechnet.\n\n\n\nDerjenige, der den Vorschuss geleistet hat, bekommt den überschießenden Betrag zurückerstattet. Der andere muss seinen Anteil an die Gerichtskasse zahlen. Dies gilt auch für Folgesachen, die im Scheidungsverbund geltend gemachten werden.\n\n\n\nIn der Praxis werden Vorschüsse und Kostenerstattungen an den beauftragten Rechtsanwalt gezahlt, der diese geltend macht, die Höhe der eingehenden Gelder überprüft und an das Gericht bzw. seinen Mandanten weiterleitet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnders sieht es jedoch aus, wenn Folgesachen außerhalb des Verbunds gerichtlich geltend gemacht werden. Derjenige, der hier den Prozess verliert, hat sämtliche Kosten zu tragen, also auch die des Gegenanwalts.\n\n\n\nEinvernehmliche Scheidung: Gemeinsam wird es billiger\n\n\n\nTrotz Scheidungswunsch verstehen sich viele Ehepaare immer noch gut und möchten bei der Scheidung Kosten sparen. Das ist möglich, wenn für die Scheidung nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Hintergrund ist, dass nur für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht Anwaltszwang herrscht, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG). Daher lassen sich Kosten sparen, wenn\n\n\n\neiner der Ehegatten einen Anwalt beauftragt,der andere dem Scheidungsantrag des Anwalts zustimmt unddie Gebühren für den Anwalt geteilt werden.\n\n\n\nVoraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass eine einvernehmliche Scheidung vorliegt. Das bedeutet, dass das Familiengericht nur über die Scheidung und ggf. den Versorgungsausgleich beschließen muss, während alle anderen Folgesachen zwischen den Ehepartnern außergerichtlich geregelt sind.\n\n\n\nHinzu kommt, dass viele Familiengerichte bei einer einvernehmlichen Scheidung den Streitwert bzw. Verfahrenswert um 30% reduzieren, wodurch sich eine weitere Kostenersparnis ergibt.\n\n\n\nTrotz dieser sicherlich attraktiven Möglichkeit, Kosten zu sparen, muss auf Folgendes hingewiesen werden:\n\n\n\nAuch wenn die Ehepartner intern abgesprochen haben, dass sie sich die Gebühren für den Anwalt teilen werden: Kostenschuldner des Anwalts ist allein derjenige, der ihn beauftragt hat. Streiten sich die Ehegatten später, muss der Auftraggeber des Rechtsanwaltes diesen trotzdem bezahlen. Inwieweit dann derjenige, der den Anwalt mandatiert hat, die hälftigen Kosten gegen den anderen durchsetzen kann, ist eine andere Frage.Der von einem Ehegatten beauftragte Rechtsanwalt kann zwar mit dem anderen Gespräche führen, was in der Praxis auch geschieht. Aber in letzter Konsequenz darf der Anwalt nur die Interessen desjenigen vertreten, der ihn beauftragt hat. Sollte es also zu Unstimmigkeiten zwischen den Ehepartnern kommen, ist der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte im Nachteil.Aus dem vorstehenden Grund sollte jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, wenn umfangreiche Vermögenswerte und/oder Immobilien vorhanden sind oder einer der Ehegatten geschäftlich erfahren ist, während der andere sich ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hat.Der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte kann keine eigenen Anträge im Scheidungsverfahren stellen, also auch keinen Rechtsmittelverzicht erklären. Dadurch dauert es länger, bis die Scheidung rechtskräftig ist. In der Praxis ist dieser Umstand aber eigentlich nur dann von Bedeutung, wenn jemand möglichst schnell einen neuen Partner heiraten möchte.\n\n\n\nVerfahrenkostenhilfe: Auch eine kostenlose Scheidung ist möglich\n\n\n\nWenn Sie die Scheidungskosten nicht zahlen können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.\n\n\n\nWer nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügt und auch kaum Vermögen besitzt, ist nicht in der Lage, die Scheidungskosten zu bezahlen. In diesem Fall besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher im familienrechtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe genannt). Diese muss beim Familiengericht mittels des Vordrucks „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beantragt werden. Je nachdem, wie gering Einkommen und Vermögen des Antragstellers sind, erhält dieser ratenfreie oder in Raten zurückzuzahlende Verfahrenskostenhilfe. Diese Hilfe wird vom Staat gezahlt.\n\n\n\nWird die ratenfreie Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt, sind sowohl die Scheidung als auch die im Verbund anhängigen Folgesachen für den Betroffenen quasi kostenlos. Damit ist auf zwei Dinge hinzuweisen:\n\n\n\nIm Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann es sein, dass einer der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat und der andere nicht allzu viel verdient. Beauftragt nun der Hilfeberechtigte einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags und stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, entstehen für beide Ehepartner keine Kosten.Möchte derjenige mit dem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe außerhalb des Scheidungsverbundes eine Folgesache geltend und verliert er diesen Prozess, muss er trotzdem die Kosten der Gegenseite bezahlen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDer Sonderfall: Verfahrenskostenvorschuss vom Ehegatten – und zwar für die Scheidung\n\n\n\nManchmal kommt es vor, dass einer der Ehegatten – im Gegensatz zum anderen – sehr vermögend ist. Das kann etwa sein, wenn der Ehemann über ein gut laufendes Unternehmen verfügt und der Zugewinn durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde, während die Ehefrau praktisch über keine eigenen Gelder verfügt.\n\n\n\nMöchte der vermögenslose Ehegatte sich nun scheiden lassen, kann er vom eigenen vermögenden Partner dafür einen Verfahrenskostenvorschuss fordern, § 1360a Abs. IV Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nach dieser Vorschrift müssen einem Ehegatten die Kosten eines Rechtsstreites, den dieser nicht tragen kann, vom anderen vorgeschossen werden. D.h. der vermögende Gatte muss für die Ehescheidung die Kosten zunächst allein zahlen. Dieser Anspruch gehört mit zu den Unterhaltsansprüchen unter Ehegatten und gilt auch für die Scheidung.\n\n\n\nKann der Antragssteller die Kosten seiner Ehescheidung nicht zahlen, könnte er einen Verfahrenskostenvorschuss bekommen.\n\n\n\nDer Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss entsteht, wenn der Berechtigte selber entweder gegenüber seinem Rechtsanwalt oder dem Gericht einen Vorschuss leisten muss. Die Voraussetzungen für das Recht auf Vorschuss gegenüber dem Ehegatten lauten wie folgt:\n\n\n\nBestehende EheRechtsstreit in einer wichtigen persönlichen AngelegenheitKeine mutwillige oder offensichtlich aussichtslose RechtsverfolgungBedürftigkeit des BerechtigtenLeistungsfähigkeit des anderen Ehegatten\n\n\n\nBesteht ein Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss, tritt dahinter ein möglicher Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zurück. Weigert sich der Ehegatte, den Vorschuss für seine eigene Scheidung zu zahlen, müsste die Vorschusspflicht erst in einem gesonderten Verfahren geklärt werden.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Finanzierung der Scheidungskosten\n\nGerichtskostenvorschuss\nBeratungshilfe\nBeratungshilfeschein\nVerfahrenskostenhilfe\nVerfahrenskostenvorschuss\nGerichtskostenbeihilfe\n\n\n\n\n\nScheidung und Steuern: Absetzung der Scheidungskosten kaum noch möglich\n\n\n\nIn der Vergangenheit konnten die Scheidungskosten (Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) für die Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) abgesetzt werden. Seit Sommer 2013 hat sich dies geändert: Diese Kosten können nun grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Rechtsstreit von so großer Bedeutung ist, dass dies zu einer Existenzgefährdung des Betroffenen führt. Dazu soll etwa ein Streit der Eltern über das Umgangsrecht gehören. Einstweilen bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.\n\n\n\nWeiterhin bestehen bleibt allerdings die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Die Absetzung als Sonderausgabe ist für den Unterhaltsverpflichteten deutlich vorteilhafter. Dazu wird allerdings die Zustimmung des früheren Ehegatten benötigt.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber über die Absetzbarkeit von Scheidungkosten\n\nWann Sie Scheidungskosten absetzen können\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Güterstand &#8211; Zur Aufteilung von Vermögen bei Scheidung","datePublished":"2014-08-27T11:07:23+00:00","dateModified":"2025-02-06T18:03:23+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/"},"wordCount":3687,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-gueterstand.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Es gibt viele Gründe für eine Trennung oder eine Ehescheidung. Wenn die Partner getrennte Wege gehen, stellt sich die Frage, wie es sich die Frage, wie es sich mit dem Vermögen verhält. Was passiert mit vorhandenen Vermögen? Was zählt dazu?\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Güterstand - Zur Aufteilung von Vermögen bei Scheidung\n\nBei einer Trennung oder Scheidung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er in die Ehe gebracht hatte. Ebenso verhält es sich mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind.\nBei einer Scheidung muss der Partner, dessen Vermögen sich während der Ehe stärker vermehrt hat, im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Vermögensausgleich an den anderen Ehepartner zahlen.\nDie Höhe des Vermögensausgleichs kann maximal so hoch sein wie die Höhe des Vermögens des zahlungspflichtigen Partners. Der Betroffene muss demnach keine Schulden machen um Vermögensausgleich zu zahlen.\n\nAusführliche Informationen zum Güterstand erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[finanzratgeber_liste]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÜberblick: Vermögensaufteilung bei Scheidung – „Was steht mir zu?“\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDer Güterstand der Gütertrennung trennt die Vermögen der Eheleute\n\n\n\nSobald die Ehe geschlossen wird, tritt das Güterrecht der Ehegatten in Kraft, §§ 1363 bis 1563 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Insgesamt sind drei Möglichkeiten des Güterstandes denkbar:\n\n\n\nZugewinngemeinschaftGütertrennung (durch Ehevertrag)Gütergemeinschaft\n\n\n\nGütertrennung und Gütergemeinschaft können nur durch einen Ehevertrag gewählt werden, während die Gütertrennung als Folge eines Ehevertrages entstehen kann. Liegt kein Ehevertrag vor, den den Güterstand regelt, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, § 1363 Abs. 1 BGB.\n\n\n\nBei Trennung - wer bekommt was?\n\n\n\nFolge der Zugewinngemeinschaft ist, dass – entgegen vielfach verbreiteter Irrtümer – jeder Ehegatte Eigentümer desjenigen Vermögens bleibt, welches er in die Ehe eingebracht hat und während der Ehe erwirbt. „Mein“ und „Dein“ bleiben also auch während der Ehe bestehen, so dass jeder Ehepartner sein Vermögen alleine verwalten kann. Umgekehrt haftet auch jeder Ehepartner selber für seine vor der Ehe sowie auch für seine während der Ehe entstandenen Schulden. Hiervon bestehen allerdings laut Güterrecht drei Ausnahmen:\n\n\n\nKein Ehegatte darf über sein gesamtes Vermögen ohne die die Zustimmung des anderen verfügen, § 1364 BGB.Kein Ehegatte darf über seine gesamten Haushaltsgegenstände ohne die die Zustimmung des anderen verfügen, § 1369 Abs. 1 BGB.Jeder Ehegatte darf bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes (sogenannte Geschäfte des täglichen Lebens) auch den anderen zur Bezahlung verpflichten (etwa „Anschreiben“ beim Lebensmittelkauf), § 1357 Abs. 1 BGB.\n\n\n\nSo wirkt sich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der Praxis aus:\n\n\n\nIn der Praxis wirkt sich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie folgt aus:\n\n\n\nGehörten zum Vermögen eines Ehegatten vor der Heirat etwa ein Grundstück oder Wertpapiere, bleibt er auch nach der Heirat deren Alleineigentümer. Der Ehegatte kann daher darüber nach der Ehe frei verfügen und Grundstück oder Wertpapiere ohne Zustimmung des anderen Ehepartners verkaufen (sofern dies nicht 85 bis 90% seines gesamten Vermögens ausmacht, denn dann wäre die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich)Hatte ein Ehepartner vor der Ehe Schulden, bleibt er auch nach der Ehe alleiniger Schuldner. Der andere Ehepartner haftet also nicht für diese Verbindlichkeiten.Kauft ein Ehegatte während der Ehe etwa eine Ferienwohnung oder einen teuren Sportwagen, wird er deren Alleineigentümer. Er muss allerdings auch die Verbindlichkeiten alleine bezahlen.Bei Bankkonten, Sparguthaben, Wertpapierdepots usw. ist Eigentümer des Guthabens derjenige Ehegatte, auf dessen Namen die Konten lauten, weil nur er Vertragspartner des Geldinstitutes ist. Ob der andere Ehegatte darauf mit eingezahlt hat, spielt keine Rolle. Umgekehrt muss der Kontoinhaber auch alleine für den Ausgleich negativer Kontostände sorgen.Erbt ein Ehegatte oder gewinnt er in einer Lotterie, wird er alleine Eigentümer des Erbes bzw. des Gewinns. Der andere Ehegatte hat keine Ansprüche darauf oder Rechte daran.\n\n\n\nVereinbarungen zum Güterstand können auch im Ehevertrag getroffen werden\n\n\n\nDavon zu trennen sind die Fälle, in denen die Ehegatten gemeinsam Verträge unterschreiben, etwa einen Darlehensvertrag für eine Finanzierung von Möbeln oder den Kauf einer Immobilie. Hier werden beide aus den Verträgen berechtigt und verpflichtet, haften also für die Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner jeweils in voller Höhe für die Kreditrückzahlung.\n\n\n\nDas gilt grundsätzlich auch, wenn das Darlehen nur für einen Ehegatten bestimmt ist (etwa ein Geschäftsdarlehen) und der andere dafür eine Haftung als Bürge oder Mitschuldner übernimmt. Auch hier haften beide Ehepartner. Ausnahmsweise kann es aber sein, dass die Inanspruchnahme des Bürgen oder Mitschuldners sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn beispielsweise sein Vermögen und sein Einkommen gar nicht dafür ausreichen, die Schulden zu begleichen, und er womöglich auch noch geschäftlich unerfahren ist.\n\n\n\nHaben die Ehegatten ein Bankkonto, Sparguthaben, Wertpapierdepot usw., welches auf den Namen von beiden geführt wird, sind auch beide daraus berechtigt und verpflichtet. Wer darauf einbezahlt hat, ist bedeutungslos. Bei negativen Kontoständen haften beide als Gesamtschuldner jeweils in voller Höhe für die Kreditrückzahlung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugewinnausgleich: So funktioniert die Vermögensaufteilung bei Scheidung\n\n\n\nZugewinn ist der Betrag, um den sich das Vermögen der Ehegatten während der Ehe vermehrt hat. Das kann auch der Abbau von Schulden sein. Auch dies muss bei dem Güterstand berücksichtigt werden. Derjenige Ehepartner, dessen Vermögen sich stärker vermehrt hat als das des anderen Ehepartners, muss an diesen auf dessen Verlangen einen Vermögensausgleich zahlen. Dieser kann im Zuge der Scheidung ebenfalls einen Einfluss auf entstehende Anwaltskosten nehmen. Wie hoch die Kosten des Verfahrens im Einzelfall möglicherweise ausfallen können, kann im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags vonseiten eines spezialisierten Scheidungsanwalts abgeschätzt werden.\n\n\n\nDer Ausgleich beträgt die Hälfte des Überschusses. Es wird also nicht das gesamte Vermögen ausgeglichen, sondern nur der Zuwachs, um den das Vermögen zugenommen hat. Gerichtet ist der Ausgleichsanspruch auf eine Geldzahlung. Berechnet wird der Zugewinnausgleich dergestalt, dass die beiden Gesamtvermögen der Ehegatten miteinander verglichen werden. Dazu muss für jeden Ehepartner der Vermögenszuwachs während der Ehe bestimmt werden, indem der Unterschied zwischen seinem Endvermögen und seinem Anfangsvermögen ermittelt wird.\n\n\n\nAnfangsvermögen ist das bei der Eheschließung vorhandene Vermögen, Endvermögen ist das bei der Beendigung der Ehe bestehende Vermögen. Der für die Beendigung der Ehe maßgebliche Stichtag ist laut Güterrecht der Tag, an dem der andere Ehegatte den Scheidungsantrag zugestellt bekommt. Wurde auf diese Weise der Zugewinn jedes Ehepartners ermittelt, werden beide Zugewinne miteinander verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen auf dessen Verlangen bezahlen. Wer dabei mehr in der Ehe verdient oder für den gemeinsamen Lebensunterhalt bezahlt hat, spielt keine Rolle.\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: So wird der Zugewinn ermittelt\nDer Ehemann besaß vor der Heirat ein Vermögen von 15.000 Euro. Als ihm der Scheidungsantrag seiner Ehefrau zugestellt wird, beträgt sein Vermögen 25.000 Euro. Die Ehefrau hatte vor der Ehe ein Vermögen von 2.000 Euro und besitzt nun 5.000 Euro.\nFolge: Zunächst ist der Zugewinn beider Ehegatten zu ermitteln. Dieser beträgt für\n\nden Ehemann 10.000 Euro (25.000 Euro Endvermögen abzüglich 10.000 Euro Anfangsvermögen)\ndie Ehefrau 3.000 Euro (5.000 Euro Endvermögen abzüglich 2.000 Euro Anfangsvermögen)\n\nDer Überschuss beträgt demnach 7.000 Euro (10.000 Euro Zugewinn des Ehemannes abzüglich 3.000 Euro Zugewinn der Ehefrau). Die Ehefrau kann daher von ihrem Ehemann die Hälfte des Überschusses - gleich 3.500 Euro - als Unterhalt verlangen.\n\n\n\n\nGenerell gilt für jeden Ehegatten: Je größer sein Anfangsvermögen und je kleiner sein Endvermögen ist, desto geringer ist sein Zugewinn – und damit die Wahrscheinlichkeit, hohe Ausgleichszahlungen an den anderen Ehepartner leisten zu müssen bzw. selber einen hohen Zugewinn angerechnet zu bekommen.\n\n\n\nDiese Besonderheiten können vorliegen\n\n\n\nZugewinnsausgleich bei der Scheidung\n\n\n\nDas Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Eheschließung gehört, § 1374 Abs. 1 BGB. Bei der Ermittlung der Summe können folgende drei Besonderheiten vorliegen:\n\n\n\n1. Anfangsvermögen unbekannt bzw. nicht nachweisbar\n\n\n\nEs kann vorkommen, dass einer der Ehegatten nicht mehr weiß, wie hoch sein Anfangsvermögen war oder er den genauen Stand nicht nachweisen kann, weil keine Unterlagen (etwa Sparbücher, Bankbelege, Depotauszüge o. ä.) vorhanden sind. Ist das der Fall, wird die Summe von 0 Euro zugrunde gelegt, § 1377 Abs. 3 BGB.\n\n\n\n2. Erbschaften und Schenkungen\n\n\n\nDa Erbschaften und Schenkungen dem jeweils davon begünstigten Ehegatten zufließen sollen, werden diese beim&nbsp;Zugewinnausgleich – mit Ausnahme des Wertzuwachses – nicht berücksichtigt. Erbt also ein Ehepartner während der Ehe bzw. erhält er in dieser Zeit eine Schenkung, wird das Erbe bzw. die Schenkung seinem Anfangsvermögen zugerechnet, § 1374 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Wie Erbschaften sich beim Zugewinn auswirkenBei der Heirat hatte der Ehemann 25.000 Euro Schulden. Während der Ehe erbt er von nach dem Tod seiner Eltern eine Immobilie im Wert von 175.000 Euro. Folge: Ursprünglich hatte der Ehemann bei der Eheschließung ein negatives Anfangsvermögen in Höhe von 25.000 Euro. Da das Erbe dazugerechnet wird, beträgt diese Summe aufgrund der Erbschaft nun 150.000 Euro. Dies wird bei der Berechnung vom Unterhalt berücksichtigt.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n3. Schulden bei der Eheschließung\n\n\n\nHatte ein Ehegatte&nbsp;zum&nbsp;Zeitpunkt der Heirat Schulden oder waren diese höher als sein Vermögen, wird ein sogenanntes negatives Anfangsvermögen gebildet, § 1374 Abs. 3 BGB.\n\n\n\nErmittlung des Endvermögens: Was alles dazu gehört\n\n\n\nDas Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Zustellung des Scheidungsantrages an einen der Ehepartner gehört, § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB. Hier gilt im Einzelnen Folgendes:\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVorhandenes Vermögen\n\n\n\nWer bekommt was nach der Scheidung?\n\n\n\nDas Endvermögen umfasst das gesamte Vermögen, das bei Zustellung des Scheidungsantrages an einen der Ehegatten unter Abzug der Schulden vorhanden ist. Dazu gehören:\n\n\n\nBei der Eheschließung vorhandenes Vermögen.Lebensversicherungen, die zur Vermögensbildung abgeschlossen wurden. Entscheidend ist dabei das Kriterium Vermögensbildung. Denn werden Lebensversicherungen zur Altersvorsorge abgeschlossen, fallen diese unter den Versorgungsausgleich. Als Wert für die vermögensbildenden Lebensversicherungen wird der Rückkaufswert oder bei Fortführung der zeitwert zugrunde gelegt, wobei der Wert vom Versicherer zu bescheinigen ist.Lottogewinn eines Ehegatten, selbst wenn die Ehepartner schon mehrere Jahre getrennt leben (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 16.10.2013, Az.: XII ZB 277/12).Schmerzensgeld (BGH. Urteil vom 27.05.1981, Az.: IVb ZR 577/80).\n\n\n\nZum Endvermögen gehören auch Erbschaften und Schenkungen sowie das Vermögen, das mit dem Geld aus dem Erbe oder der Schenkung erworben wurde. Für den Zugewinn ist maßgeblich, dass das Erbe oder die Schenkung noch vorhanden ist und eine Wertsteigerung erfahren hat. Woher diese stammt, ist unerheblich&nbsp;- es ist für den Güterstand relevant.&nbsp;Bei einer Immobilie kann die Wertsteigerung aufgrund einer Renovierung oder gestiegener Grundstückspreise erfolgt sein. Anzusetzen ist im Rahmen des Zugewinns der Verkehrswert des Vermögensgegenstandes, also der Durchschnitt der zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise.\n\n\n\n\nFortführung des Praxis-Beispiels: Wie Erbschaften sich beim Zugewinn und Unterhalt auswirken\nDa die von den verstorbenen Eltern geerbte Immobilie im Wert von 175.000 Euro dem negativen Anfangsvermögen des Ehemannes in Höhe von 25.000 Euro zugerechnet wurde, beträgt es&nbsp;150.000 Euro. Um das schadhafte Dach des geerbten Hauses zu sanieren und die veraltete Heizungsanlage auszutauschen, hat der Ehemann ein Darlehen in Höhe von 30.000 Euro aufgenommen, wovon aktuell noch 10.000 Euro offen stehen. Der Verkehrswert der Immobilie ist inzwischen auf 215.000 Euro gestiegen. Das Anfangsvermögen der Ehefrau betrug 10.000 Euro und beläuft sich nun – nach Zustellung des Scheidungsantrages an ihren Ehemann – auf 15.000 Euro.\nFolge: Zunächst ist der Zugewinn beider Ehegatten zu ermitteln. Dieser beträgt für\n\nden Ehemann 55.000 Euro (215.000 Euro Verkehrswert der Immobilie abzüglich 10.000 Euro offenes Darlehen gleich 205.000 Euro Endvermögen abzüglich 150.000 Euro Anfangsvermögen)\ndie Ehefrau 5.000 Euro (15.000 Euro Endvermögen abzüglich 10.000 Euro Anfangsvermögen)\n\nDer Überschuss beträgt demnach 50.000 Euro (55.000 Euro Zugewinn des Ehemannes abzüglich 5.000 Euro Zugewinn der Ehefrau). Die Ehefrau kann daher von ihrem Ehemann die Hälfte des Überschusses gleich 25.000 Euro verlangen. Zum vorhandenen Vermögen gehört auch das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, jedoch nur in Höhe des eigenen Anteils. Haben also die Ehepartner während Ehe etwa noch kurz vor der Trennung eine gemeinsame Ferienwohnung zu einem Preis von 40.000 Euro gekauft, erhöht sich das Endvermögen jedes Ehegatten um 20.000 Euro.\n\n\n\n\nSchulden bei der Scheidung\n\n\n\nEbenso wie das Anfangsvermögen bei der Heirat kann auch das Endvermögen im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an einen Ehegatten negativ sein, § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB.\n\n\n\nFiktives Endvermögen\n\n\n\nDie Durchsetzung beim Ausgleichsanspruch kann schwierig sein\n\n\n\nManche Trennung und Scheidung wird so erbittert geführt, dass der Ehegatte mit dem größeren Zugewinn gar nicht möchte, dass der andere daran teilhat. Daher kommt es vor, dass der ausgleichspflichtige Teile seines Vermögens grundlos verschenkt, verschwendet oder den anderen Ehepartner auf sonstige Weise benachteiligt, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen. Das&nbsp;Frage \"Trennung - Wer bekommt was?\"&nbsp;wird zur so zu einer Machtfrage.&nbsp;Kann der andere Ehepartner die Verschwendung von Geldwerten&nbsp;nachweisen, wird der nicht&nbsp;mehr vorhandene Betrag trotzdem dem Endvermögen des „Verschwenders“ zugerechnet, § 1375 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nWie die Inflation beim Zugewinn berücksichtigt wird\n\n\n\nWird der Zugewinnausgleich berechnet, ist der Wert des Anfangsvermögens vom Endvermögen abzuziehen. Problematisch dabei ist, dass das Geld „immer weniger wert wird“. Der inflationsbedingte Kaufkraftverlust muss daher beim Wert des Anfangs- und Endvermögens berücksichtigt werden. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass das Anfangsvermögen auf den Geldwert zum Stichtag des Endvermögens umgerechnet wird. Die Summe des Vermögens&nbsp;wird also um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust „hochgerechnet“. Berechnungsgrundlage sind die Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamtes, wobei regelmäßig der Jahresindex zugrunde gelegt wird.\n\n\n\nDie Verbraucherpreisindizes ab 1991 verhalten sich wie folgt:\n\n\n\n[table id=5 /]\n\n\n\nQuelle: Statistisches Bundesamt (Stand: 05.08.2014)\n\n\n\nDie Formel, mit der das Anfangsvermögen auf den Geldwert zum Stichtag des Endvermögens umgerechnet wird, lautet:\n\n\n\nAnfangsvermögen mal Index bei Stellung des Scheidungsantrages geteilt durch Index bei Heirat gleich indexiertes Anfangsvermögen\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Umrechnung des Anfangsvermögens auf den Geldwert zum Stichtag des EndvermögensBei der Eheschließung im Jahr 1995 verfügt der Ehemann über ein Vermögen von 30.000 Euro. Nachdem die Ehe im Jahr 2013 gescheitert ist, beträgt das Vermögen des Ehemannes 150.000 Euro.\n\n\n\nFolge:&nbsp;Das indexierte Anfangsvermögen ist wie folgt zu berechnen: 30.000 Euro mal 105,7 (Index 2013) geteilt durch 80,5 (Index 1995)&nbsp; gleich 39.391 Euro. Damit beträgt der Zugewinn des Ehemannes keine 120.000 Euro, sondern lediglich 110.609 Euro (150.000 Euro abzüglich 39.391 Euro).\n\n\n\nDie Grenze des Ausgleichsanspruch: Mehr als das vorhandene Vermögen gibt es nicht\n\n\n\nDer Vermögensausgleich ist auf das tatsächlich vorhandene Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten beschränkt. Dieser braucht also höchstens soviel zu zahlen, wie er an Vermögen besitzt. Ist der Ausgleichsanspruch höher als das tatsächlich vorhandene Vermögen, braucht der Ausgleichspflichtige keine Schulden zu machen, um die über das vorhandene Vermögen hinausgehenden Ansprüche des anderen Ehegatten zu befriedigen, §§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB. Der Anspruch auf Unterhalt ist also nicht unendlich weit ausdehnbar. In der Praxis spielt das vor allem eine Rolle, wenn der Zugewinn überwiegend in der Rückzahlung von Verbindlichkeiten bestand. Dies kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass der Ausgleichsanspruch mangels Vermögen des Ausgleichspflichtigen vollständig wegfällt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Der Ausgleichsanspruch ist auf das vorhandene Vermögen beschränktDer Ehemann hatte im Zeitpunkt der Eheschließung 50.000 Euro Schulden. Als ihm der Scheidungsantrag zugestellt wird, hat er ein Vermögen in Höhe von 10.000 Euro. Die Ehefrau hat während der Ehe keinen Zugewinn erzielt.\n\n\n\nFolge: Der Zugewinn für den Ehemann beträgt 60.000 Euro (50.000 Euro abgebautes negatives Anfangsvermögen zuzüglich 10.000 Euro Endvermögen). Die Ehefrau könnte davon an sich die Hälfte gleich 30.000 Euro als Zugewinnausgleich verlangen. Da das tatsächliche Vermögen des Ehemannes jedoch nur 10.000 Euro beträgt, ist der Ausgleichsanspruch auf diese Summe beschränkt. Die Ehefrau kann daher statt 30.000 Euro nur 10.000 Euro verlangen. Hätte der Ehemann statt dem tatsächlichen Vermögen von 10.000 Euro gar kein Vermögen gehabt, sondern nur die Schulden in Höhe von 50.000 Euro abgebaut, wäre die Ehefrau ohne Unterhalt&nbsp;ausgegangen.\n\n\n\nScheidung: \"Wer bekommt was\" - Wie&nbsp;der Ausgleichsanspruch durchgesetzt wird\n\n\n\nKommt es über den Zugewinnausgleich zu keiner Einigung unter&nbsp;den Ehegatten und soll dieser durchgeführt werden, muss dies beim Familiengericht beantragt werden. Kein Zugewinnausgleich findet statt, wenn\n\n\n\ndas von den Ehegatten nicht beantragt wird,der Zugewinn zwischen den Ehepartner gleich ist (etwa eine Immobilie als einzigen nennenswerten Vermögensgegenstand, an dem die Ehepartner jeweils zur Hälfte Miteigentümer sind),eine vertragliche und notariell beglaubigte Vereinbarung zwischen den Ehegatten besteht, wonach der Zugewinnausgleich abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist,mittels einem notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde. Damit verfällt möglicherweise der Anspruch auf Unterhalt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie kann die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung aussehen?\n\n\n\nUm den Zugewinn überhaupt ermitteln zu können, muss der den Zugewinnausgleich wünschende Ehegatte vom anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen verlangen. Dieser Auskunftsanspruch erstreckt sich auf eine Übersicht über dessen Anfangsvermögen und dessen Vermögen bei der Trennung, § 1379 Abs. 2 BGB. Die Auskunftserteilung bei der Trennung bezweckt, dass zwischen Trennung und Scheidung kein Vermögen beiseite geschafft wird.\n\n\n\nAuf dieser Linie liegt auch, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte darzulegen und zu beweisen hat, dass er kein Vermögen verschwendet oder den anderen Ehegatten nicht benachteiligt hat, wenn das Endvermögen geringer ist als das bei der Auskunftserteilung angegebene Vermögen. Besteht der Verdacht, dass bereits vor der Trennung Vermögen beiseite geschafft wurde, muss der Ehegatte auch darüber Auskunft erteilen (BGH, Beschluss vom 15.08.2012, Az.: XII ZR 80/11). Voraussetzung dafür ist aber, dass der den Ausgleich begehrende Ehegatte konkrete Tatsachen vortragen und beweisen kann, woraus sich dass illoyale Handeln des anderen Ehegatten ergibt.\n\n\n\nDie Auskunft als solche muss sich zum einen über alle Vermögenswerte des Ehegatten verhalten. Der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände braucht zwar nicht beziffert zu werden. Es müssen aber alle sogenannten Wert bildenden Faktoren angegeben werden (also bei einem zum Endvermögen gehörenden Pkw Baujahr, Ausstattung, Laufleistung usw.). Zum anderen sind in der Auskunft alle Verbindlichkeiten und deren Höhe anzugeben. Erst wenn von beiden Ehegatten vollständige Auskünfte vorliegen, ist eine Berechnung des Zugewinnausgleichs möglich.\n\n\n\nWeigert sich der Ehegatte zur Auskunftserteilung über sein Vermögen, um der Pflicht Unterhalt zu bezahlen zu entkommen, ist eine sogenannte Stufenklage zu erheben. Dabei ist die erste Stufe der Klage auf Auskunft und die zweite Stufe auf den nach der Auskunft noch zu beziffernden Zugewinnausgleich gerichtet. Aufgrund der meist immensen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtkosten im Verfahren über den Zugewinnausgleich sind die scheidungswilligen Ehepartner gut beraten, wenn sie den Ausgleich einvernehmlich untereinander regeln, um diese Kosten zu vermeiden. Eine erste Einschätzung zu den möglichen Scheidungskosten lässt sich über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einer spezialisiertern Scheidungskanzlei realisieren.\n\n\n\nDer Sonderfall: Zugewinnausgleich vor der Scheidung\n\n\n\nIn der Regel erfolgt die Vermögensaufteilung bei der Scheidung. In bestimmten Fällen kann jedoch der Zugewinnausgleichsanspruch ausnahmsweise bereits vor der Scheidung geltend gemacht werden bzw. die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden. Voraussetzung dafür ist, dass entweder:\n\n\n\ndie Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben,Vermögen verschwendet oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte auf sonstige Weise benachteiligt wird und dadurch die Vermögensaufteilung erheblich gefährdet ist,der andere Ehegatte längere Zeit seine wirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis schuldhaft nicht erfüllt hat\n\n\n\noder\n\n\n\nder andere Ehegatte die Auskunftserteilung über sein Vermögen grundlos beharrlich verweigert.\n\n\n\nBeim Verfahren auf vorzeitigen Zugewinn ist nicht die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, sondern die Einreichung des Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich beim Familiengericht der maßgebliche Stichtag.\n\n\n\nDer Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt in drei Jahren\n\n\n\nNach Rechtskraft der Scheidung verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich in drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.\n\n\n\nStatt Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Diese Vereinbarungen sind möglich\n\n\n\nDie Ehegatten können notariell – abweichend vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft – folgendes vereinbaren:\n\n\n\nGüterstand der Gütertrennung\n\n\n\nBeim Güterstand der Gütertrennung verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selber, wobei ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung entfällt. Die Gütertrennung kann im Ehevertrag vermerkt sein.\n\n\n\nGüterstand der Gütergemeinschaft\n\n\n\nBei Trennung - wer bekommt was?\n\n\n\nBeim Güterstand der Gütergemeinschaftt&nbsp;bringt jeder Ehepartner sein Vermögen in das gemeinschaftliche Eigentum ein, wobei darüber beide nur zusammen verfügen dürfen. Für etwaige Schulden haften die Ehegatten in einer Gütergemeinschaft - wie der Name schon sagt - gemeinsam. Eine gemeinsame Haftung besteht nur dann nicht, wenn die Ehepartner gegeneinander einen Rechtstreit führen oder einer von ihnen eine unerlaubte Handlung (etwa eine Straftat) begeht, und somit gegen geltendes Recht verstößt.\n\n\n\nAbweichende Vereinbarungen vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nMöglich sind auch abweichende Vereinbarungen vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft. So können etwa die Berechnung des Zugewinnausgleiches in anderer Form als der gesetzlichen Regelung vereinbart oder als Abfindung ein pauschaler Betrag bzw. ein bestimmter Vermögensgegenstand festgelegt werden. Auch ist es möglich, dass bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.\n\n\n\nVermögensaufteilung bei Trennung – „Was steht mir zu?“\n\n\n\nMit Ausnahme des Sonderfalls des Zugewinnausgleichs vor der Scheidung erfolgt die Vermögensteilung immer erst bei der Scheidung. Bei der Trennung bestehen daher regelmäßig keine Ansprüche auf Vermögensausgleich. Davon zu unterscheiden sind die Fragen der Verteilung des Hausrats oder der Verbleib eines Ehegatten in der vormals gemeinsamen Wohnung, die bei der Trennung zu regeln sind. Manchmal wird nach der Trennung \"Wer bekommt was\" zu einem Instrument der Demütigung des früheren Ehepartners. Doch anhand zahlreicher gesetzlicher Verbindlichkeiten in Scheidungs- und Familienrecht können Ungerechtigkeiten beseitigt werden, auch wenn nicht vorher bereits ein Ehevertrag abgeschlossen wurde.\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/","url":"https://www.scheidung.org/gueterstand/","name":"Scheidung: Infos zu Güterstand & Vermögen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gueterstand/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-gueterstand.jpg","datePublished":"2014-08-27T11:07:23+00:00","dateModified":"2025-02-06T18:03:23+00:00","description":"Welche Rolle spielt der Güterstand bei Scheidung & Trennung? Wann besteht Ausgleichsanspruch? Was ist der Vermögensausgleich? Mehr erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kinder/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinder/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennung mit Kind &#8211; Was ist das Beste für die gemeinsamen Kinder?","datePublished":"2014-09-01T11:36:15+00:00","dateModified":"2026-01-16T15:12:28+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinder/"},"wordCount":3619,"commentCount":109,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinder/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kinder.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Die Leidtragenden einer Scheidung sind immer die Kinder – ein Satz, der so nicht ganz richtig ist. Sicherlich ist die Trennung und Scheidung seiner Eltern für ein Kind alles andere als schön. Aber leiden Kinder nicht weitaus mehr, wenn ihre Eltern zusammen bleiben und tagtäglich aggressiv miteinander streiten? So gesehen kann die Trennung und Scheidung der Eltern auch für die Kinder besser sein. Wichtig dabei ist, dass die Eltern auf ihre Kinder eingehen – und ihnen vor allem das Gefühl geben, für sie trotz der Trennung da zu sein.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung mit Kind\n\nBei einer Scheidung mit Kindern sollten Eltern ihre Kinder rechtzeitig über die Trennung informieren, jedoch nur, wenn diese absolut feststeht. Diskussionen darüber, ob sie sich tatsächlich trennen sollten, sollten nicht mit den Kindern geführt werden.\nDer verlassene Elternteil sollte nicht das Opfer spielen und das Kind gegen den anderen Elternteil ausspielen. Des Weiteren sollte er nicht beim Kind Trost suchen und dieses damit überfordern.\nDie Eltern sollten rechtzeitig mit den Kindern reden, wie es nach der Trennung oder nach der Scheidung weitergeht. Sie sollten ihnen klar machen, dass sie trotz der Trennung nach wie vor für das Kind da sind und das Kind an der gescheiterten Beziehung nicht schuld ist.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung mit Kind erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidung mit Kindern – ein Leitfaden für Eltern\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nNähere Informationen zu den Regelungen, wenn Kinder von Trennung &amp; Scheidung betroffen sind:\n\n\n\nUmgangsrecht Umgangsrecht der Großeltern Sorgerecht Vaterschaftsanerkennung Aufenthaltsbestimmungsrecht Wechselmodell Jugendamt Vernachlässigung von Kindern\n\n\n\nWenn die Trennung bevor steht: Wie sage ich das den Kindern?\n\n\n\n\n\n\n\nEine der schwierigsten Dinge für Eltern ist, den Kindern zu sagen, dass Vater und Mutter sich trennen. Da dies ein erheblicher Einschnitt in das Leben der Kinder ist, sollte mit ihnen nur darüber gesprochen werden, wenn die Trennung fest und endgültig beschlossen ist. Überlegungen der Eltern, ob eine Trennung oder Scheidung mit Kindern tatsächlich stattfinden soll, sind mit den Kindern auf keinen Fall zu diskutieren. Das würde die Kinder, die je nach Alter etwa wegen Schule oder Pubertät mit sich selber beschäftigt sind, nur unnötig belasten. Umgekehrt sollte über eine fest beschlossene Trennung, die sich noch verzögert (etwa weil ein Elternteil noch auf Wohnungssuche ist), trotzdem gesprochen werden. Denn die Kinder bekommen es zwangsläufig mit, wenn sich die Eltern aufgrund der endgültig beschlossenen und bevorstehenden Trennung distanziert zueinander verhalten. Hier sollten die Kinder nicht im Ungewissen gelassen und dadurch verunsichert, sondern klare Verhältnisse geschaffen werden.\n\n\n\nEine weitere Frage ist, wie den späteren Scheidungskindern vermittelt werden kann, dass sich die Eltern nicht mehr lieben. Erst jüngere Schulkinder, die in die Grundschule gehen, können von ihrem Denken her begreifen, dass die Elter sich nicht mehr verstehen und daher die Möglichkeit haben, sich zu trennen. Bei kleineren Kindern ist das weitaus schwieriger. Würde ihnen etwa gesagt, dass die Trennung wegen ständigem Streit erfolgt, würde die Antwort aus ihrer Denkweise heraus ungefähr lauten: „Aber wieso denn, ich habe mich mit Linda aus dem Kindergarten doch auch gestritten und jetzt sind wir wieder Freunde“. Kleineren Kindern wird daher am besten gesagt, dass Vater und Mutter nicht mehr zusammen leben wollen sowie jeder sein eigenes Leben führen möchte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Gründe für die Trennung bzw. Streitigkeiten sollten den Kindern – je nach Alter – allenfalls kurz und einfach mit wenigen Sätzen erklärt werden. Ausführliche Begründungen sind zu vermeiden, da sie regelmäßig „Erwachsenenthemen“ beinhalten, mit denen die Kinder völlig überfordert sind. In gewisser Weise gilt das auch gegenüber Jugendlichen, die aufgrund ihrer Pubertät ohnehin in erster Linie mit der Abnabelung von den Eltern und der Entwicklung ihrer Persönlichkeit beschäftigt sind. Unbedingt vermieden werden sollte es, bei den Kindern Loyalitätskonflikte hervorzurufen. Wurde etwa ein Elternteil verlassen, weil der andere sich in einen neuen Partner verliebt hat, wird schnell gegenüber den Kindern sinngemäß geäußert: „Papa will nicht mehr mit mir leben, er hat sich in eine andere Frau verliebt“. Dadurch wird bei den Kindern das Gefühl geweckt, sie müssten zum verlassenen Elternteil halten und dürften den anderen nicht mehr lieb haben. Diesen gefühlsmäßigen Spagat sollten verantwortungsvolle Eltern ihren Kindern unbedingt ersparen.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKinder wollen wissen, wie es weiter geht\n\n\n\n\n\n\n\nHaben die Kinder verstanden, dass die Eltern sich trennen, stellen speziell kleinere Kinder und jüngere Schulkinder sehr pragmatische Fragen. Diese lauten etwa: „Wo schlafe ich dann (wenn wir ausziehen)?“, „Ist genug Platz für meine Spielsachen da?“ oder „Wer fährt mich zum Kindergarten?“ Eltern, die mit ihren Kindern erstmalig über die fest beschlossene Trennung sprechen, sollten sich auf alle diese Fragen bereits im Vorfeld eine Antwort überlegt haben. Das setzt auch voraus, dass die Eltern sich zumindest im Groben darüber verständigt haben, wie das künftige Zusammensein mit den Kindern aussehen soll. Zudem sollten die Kinder in allen Fragen, die die Zukunft betreffen, miteinbezogen werden. Sucht die Mutter etwa für sich und die Kinder eine neue Wohnung, kann sie die Kinder zum Besichtigungstermin mitnehmen und sagen, das könnten eure Zimmer sein und so könnten wir die Wohnung einrichten. Wird die neue Wohnung selber renoviert, können die Kinder dabei helfen. Auf diese Weise wissen die Kinder, wie es weiter geht, und erfahren dadurch eine gewisse Sicherheit, die ihnen die Angst nimmt.\n\n\n\nSo erleben Kinder Trennung und Scheidung – und wie Eltern damit umgehen sollten\n\n\n\nKinder haben erhebliche Probleme, wenn Vater und Mutter sich endgültig trennen. Mit Auszug eines Elternteils bricht für die künftigen Scheidungskinder die bisherige Welt zusammen. Die Sicherheit der Familie fällt aus Sicht der Kinder weg, sie sind zunächst völlig desorientiert und müssen erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Auch wenn jedes Kind anders reagiert: Bestimmte alterstypische Reaktionen zeigt fast jedes Kind, wobei die Übergänge fließend sind.\n\n\n\nBabys und Kleinkinder: Hilflosigkeit überwiegt\n\n\n\nAuch Babys und Kleinkinder bekommen mit, wenn ein Elternteil auszieht und so die Trennung mit Kleinkind erfolgt. Die Hilflosigkeit der Kinder zeigt sich oft in Wutanfällen und aggressivem Verhalten. Andere haben Angst und lassen das verbliebene Elternteil keinen Moment alleine. Denn nach dem Denken der Kinder könnte dieses Elternteil sie ebenfalls verlassen. Und schließlich machen einige Kinder Rückschritte: Sie nässen sich wieder ein oder wollen wieder den Schnuller, obwohl das alles schon Vergangenheit war.\n\n\n\nGerade der Elternteil, bei dem die Babys und Kleinkinder leben, sollte trotz seiner eigenen Trennungsprobleme Geduld haben und für die Kinder da sein. Regelmäßige Kontakte bzw. Besuche des ausgezogenen Elternteils sollten unbedingt stattfinden, wenn auch jeweils nur für wenige Stunden. Gerade die Verlustängste der Kinder können so allmählich abgebaut werden. Bis die künftigen Scheidungskinder wieder Sicherheit haben, wird es einige Zeit dauern, zumal noch kein Zeitempfinden vorhanden ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKinder im Kindergartenalter: „Ich bin schuld“\n\n\n\nKinder im Kindergartenalter reagieren ähnlich wie Babys und Kleinkinder, wenn auch wesentlich ausgeprägter. So kann es passieren, dass sie andere Kinder in der Kita schlagen, nicht zu Mittag essen wollen oder den Gang zur Toilette verweigern. In diesem Alter ist ihnen nicht bewusst, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen können als sie selber. Beziehung und Zuneigung wird über konkretes „miteinander etwas machen“ entwickelt, in dem die Kinder sich als Mittelpunkt sehen. Ist nun ein Elternteil aufgrund seines Auszugs weniger verfügbar, wird dies von den Kindern aufgrund ihrer Denkweise als Liebesentzug empfunden. Die Gründe dafür suchen die Kinder bei sich und glauben, schuld an der Trennung zu sein.\n\n\n\nEin typisches Beispiel hierzu ist, dass ein Kind nach längerer Zeit sein Zimmer aufräumt, was es trotz Geschimpfe der Eltern zuvor nie gemacht hat, und nun denkt: „Jetzt habe ich doch aufgeräumt, da brauchen sich meine Eltern doch wegen mir nicht mehr zu streiten“.\n\n\n\nWichtig für die Kinder im Kindergartenalter sind klare Strukturen und eine ungefähre Orientierung, was künftig sein wird. Beide Elternteile – vor allem derjenige, bei dem die Kinder leben – sind gefordert, den Kindern trotz der Trennung Sicherheit zu geben und Angst zu nehmen. Die Verlässlichkeit der Eltern ist hier oberstes Gebot. Daneben sollte alles, was für die Kinder wichtig ist, genauso in die neuen Lebensformen der Eltern eingebunden werden wie die Personen, zu denen die Kinder einen festen Bezug haben.\n\n\n\nJüngere Schulkinder: Erste Loyalitätskonflikte\n\n\n\n\n\n\n\nGehen die Kinder zur Grundschule, können sie teilweise bereits verstehen, was in der Familie passiert und wie die Trennung mit Kindern erfolgt. Die späteren Scheidungskinder erkennen, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen als sie. Dabei denken die Kinder aber, die anderen bringen durch ihr Handeln ihre tatsächlichen Absichten zum Ausdruck. Versteckte Absichten der anderen Personen können die Kinder noch nicht erkennen. Erstmals sind die Kinder in der Lage, die sie selbst durch die Trennung der Eltern betreffenden Änderungen zu erfassen sowie Gefühle wie Traurigkeit und den Wunsch nach Rückkehr des ausgezogenen Elternteils auszudrücken.\n\n\n\nTrotzdem sind die Kinder hilflos, traurig und wütend. Manchmal werden die Leistungen in der Schule schlechter und auch der Umgang mit Freunden und Mitschülern leidet. Zudem treten erste Loyalitätskonflikte auf. Einerseits möchten manche Kinder dem „verlassenen“, „einsameren“ und unterstützungsbedürftigerem Elternteil etwa durch die Erledigung von Arbeiten im Haushalt beistehen. Andererseits benötigen die Kinder selber die Unterstützung von dem ihrer Ansicht nach stärkeren Elternteil. Meistens wünschen die Kinder daher, dass die Eltern wieder zusammenfinden und es erst gar nicht zur Scheidung mit Kindern kommt – wodurch das Verlangen der Kinder zum Ausdruck kommt, den Loyalitätskonflikt zu vermeiden.\n\n\n\nDie Eltern müssen sich über diese Phase ihrer Kinder im Klaren sein. Der über das Ende der Beziehung trauernde Elternteil sollte die Kinder nicht andauernd mit seinen Problemen belasten. Aber auch der Elternteil, der die Beziehung beendet hat, sollte im Beisein der Kinder sensibel damit umgehen. Wünschenswert ist hier ein Stück Normalität in den geänderten Lebensverhältnissen. Zudem brauchen vor kurzem eingeschulte Kinder einen Großteil ihrer Kraft und Energie, um sich in der für sie ungewohnten neuen Umgebung zurechtzufinden. Auch das sollten die Eltern bei der Trennung trotz Kind berücksichtigen.\n\n\n\nÄltere Schulkinder: Allianz bzw. Partnerersatz\n\n\n\nÄltere Schulkinder bis ca. 12 Jahre erkennen, dass Handeln und Absicht anderer Personen auseinander fallen können, wobei hinter „unangenehmen“ Handlungsweisen auch gute Absichten stecken können. Liebe und Nähe zwischen Kinder und Eltern wird nun nicht mehr durch Handeln geprägt, sondern durch wechselseitige Gefühle. Gemeint ist damit die Sorge um das Wohlergehen des anderen, verbunden mit der Anerkennung des guten Willens. Erkennt das Kind die guten Absichten und Gefühle der Eltern, werden bei ihm positive Gefühle hervorgerufen. Umgekehrt kann es jetzt aber auch zu Konflikten zwischen Kindern und Eltern aufgrund unterschiedlicher Einstellungen und Meinungen kommen – und nicht mehr wie zuvor ausschließlich aufgrund von als unangenehm empfundenen Verhalten.\n\n\n\nBedingt durch diese Entwicklung ist es möglich, dass es zwischen den Kindern und einem Elternteil aufgrund der Trennung bzw. Scheidung eine starke Solidarisierung entsteht. Die Kinder bilden eine Allianz mit dem von der Trennung verletzten Elternteil und nehmen teilweise sogar die Rolle des fehlenden Partners ein, was vom Elternteil unbewusst akzeptiert wird. Dadurch tritt zwangsläufig eine Entfremdung zum anderen Elternteil ein. Wird dies vom Elternteil erkannt, mit dem die Kinder eine Allianz bilden, können sie extrem manipuliert werden (sogenanntes Parental Alienation Syndrome – PAS). Bedauerlicherweise finden sich in der Praxis immer wieder Fälle, in denen von ihrem Ehemann verlassene Mütter die Kinder auf diese Weise gegen den Vater beeinflussen, was teilweise zu Kontaktabbrüchen der Kinder führt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAndere mögliche Reaktionen der Kinder in diesem Alter sind, dass sie aufgrund der ständigen Streitereien zwischen den Eltern vor diesen jeglichen Respekt verlieren. Da die Eltern damit ihre Autorität gegenüber den Kindern verlieren, entstehen häufig massive Erziehungsprobleme.\n\n\n\nAuch hier gilt, dass die Kinder nicht zu stark mit den elterlichen Problemen belastet werden sollten. Gerade aufgrund der Trennung benötigen die Kinder die Unterstützung der Eltern, die ihrerseits wegen ihrer Probleme andere Hilfe als die ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen haben. Zudem überfordert die Funktion als Partnerersatz die Kinder auf lange Sicht, da sie sich mit nicht altersgerechten Konflikten auseinandersetzen. Durch die damit einhergehende Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit der Kinder können die schulischen Leistungen nachlassen. Wichtig ist, dass die künftigen Scheidungskinder durch die Unterstützung der Eltern Spaß am Leben, an der Schule, an Hobbys und mit ihren Freunden haben, um so bei Trennung trotz Kind auch wieder unbelastet und fröhlich auf beide Elternteile zugehen zu können.\n\n\n\nJugendliche: Pubertät kommt hinzu\n\n\n\n\n\n\n\nSpätestens ab ca. 15 Jahren sind die Kinder in der Lage, Dinge übergeordnet zu betrachten, also den eigenen Standpunkt und den von anderen aus „Sicht einer dritten Person“ zu sehen und zu verallgemeinern. Zugleich sind die Kinder aufgrund der Pubertät damit beschäftigt, sich von den Eltern zu lösen und sich zu einer eigenen Persönlichkeit zu entwickeln. Umgekehrt suchen die Eltern aufgrund der Trennung häufig Trost und Unterstützung bei ihren Kindern, wodurch diese in ihrer Entwicklung gestört werden. Die Folge sind teilweise sehr heftige Reaktionen der Jugendlichen, die von „Null Bock“ über Drogen- bzw. Alkoholkonsum bis hin zur Suche nach Unterstützung bei Freunden reichen. Manche Jugendliche ergreifen aber auch Partei für ein Elternteil und reagieren auf den anderen fast schon feindselig. Und einige Jugendliche möchten Kontakt zu beiden Elternteilen, befürchten aber, dadurch den „schwächeren“ Elternteil zu verletzen. Sind die Jugendlichen älter, kann es auch passieren, dass diese sich dem Elternhaus komplett entziehen, in dem sie etwa ausziehen möchten oder zu Freunden flüchten. Im Ergebnis führt die Trennung mit Kindern häufig dazu, dass die Jugendlichen schneller erwachsen werden als es gut für sie ist.\n\n\n\nEines der größten Probleme der Jugendlichen bei einer Trennung der Eltern ist, dass in der schwierigen Phase der Persönlichkeitsentwicklung der gewohnte Rückhalt quasi zusammenbricht. Auch wenn Jugendliche in der Pubertät „rebellisch“ sind und sich häufig gegenüber den Eltern negativ benehmen, wissen sie doch, dass die Eltern in letzter Konsequenz für sie da sind. Die Eltern sollten daher trotz der Trennung ihre eigenen Probleme gegenüber den Jugendlichen deutlich zurücknehmen. Den Jugendlichen ist zuzustehen, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Dabei sollten die Eltern ihren Kindern aber eindeutig vermitteln, dass sie für diese trotz der Trennung mit Hilfe und Rat da sind, wenn die Jugendlichen dies wünschen. Dieser Rückhalt sollte den Kindern selbst dann angeboten werden, wenn sie sich schlecht gegenüber den Eltern benehmen. Zugleich sind klare Regeln wichtig. Im Idealfall sprechen sich die Eltern hierüber ab und tauschen sich über die gemeinsam beobachtete Entwicklung der Jugendlichen aus.\n\n\n\nDas sind die rechtlichen Gegebenheiten bei der Trennung mit Kindern\n\n\n\nNach der Trennung sind weitere Fragen im Zusammenhang mit Kindern von Bedeutung. Hierzu gehören das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht, der Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes und der Unterhalt für die Kinder. Im Rahmen des Kindesunterhaltes wird auch geregelt, welcher Elternteil das Kindergeld bei Trennung bzw. das Kindergeld bei Scheidung erhält.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Sorgerecht steht beiden Elternteilen zu\n\n\n\nWaren die Eltern miteinander verheiratet (oder haben jeweils Sorgeerklärungen für die Kinder abgegeben), steht ihnen das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam zu, § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies gilt auch für die Zeit nach der Trennung oder Scheidung.\n\n\n\nInsgesamt sind drei Bereiche der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung zu unterscheiden, § 1687 BGB:\n\n\n\n\nEntscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens\n\n\n\n\nDie Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören etwa Entscheidungen über schulische Nachhilfe, die Behandlung leichter Erkrankungen oder der konkrete Aufenthalt bei Verwandten.\n\n\n\n\nEntscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung\n\n\n\n\nIn Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil in der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält. Davon umfasst sind etwa die Art der Ernährung oder die Schlafenszeiten.\n\n\n\n\nEntscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung\n\n\n\n\nEntscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können die Eltern nur gemeinsam treffen. Gegenstand solcher Entscheidungen ist etwa die Wahl der Schule bzw. der Berufsausbildung, die Zustimmung zu Operationen (außer in Eilfällen) oder Grundentscheidungen über den Lebensmittelpunkt.\n\n\n\nDas alleinige Sorgerecht erhält ein Elternteil nur dann, wenn dies beim Familiengericht beantragt wird. Entscheidend ist das Kindeswohl. Nur wenn dieses gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann das Gericht die elterliche Sorge teilweise oder vollständig entziehen, § 1666 BGB. Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Kindeswohls liegen etwa vor, wenn die Kinder zu verwahrlosen drohen oder dringend erforderliche Heilbehandlungen nicht erfolgen. Ein weiterer Fall, der zum vollständigen Entzug des Sorgerechts führen kann, ist die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Eltern. Reden die Eltern also etwa nach einem erbitterten Scheidungskrieg nicht mehr miteinander, kann dies zu einem Sorgerechtsentzug bei demjenigen führen, bei dem die Scheidungskinder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem die Kinder leben\n\n\n\n\n\n\n\nVon erheblicher Bedeutung in der Praxis ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung leben sollen. Hierzu müssen die Eltern – als Ausfluss der Personensorge – sich darüber einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll, § 1627 BGB. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, § 1628 BGB. Sorgerecht und Aufenthaltshaltbestimmungsrecht sind allerdings zu trennen. So kann etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegen, aber beiden Eltern das Sorgerecht zustehen.\n\n\n\nUmgangsrecht: Die Eltern sind verpflichtet und berechtigt\n\n\n\nDas Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, § 1684 Abs. 1 BGB. Danach hat das Kind einen eigenen Anspruch auf den Umgang mit beiden Eltern, aus dem die Elternteile wiederum das eigene Recht zum Umgang mit dem Kind herleiten können. Umgekehrt soll der umgangsberechtigte Elternteil aus Gründen des Kindeswohls auf seinen Umgang mit dem Kind nicht verzichten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDamit der Umgang nicht beeinträchtigt wird, gilt für beide Eltern die sogenannte Wohlverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. Damit ist es den Eltern wechselseitig untersagt, das Kind gegenüber dem jeweils anderen Elternteil negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere wichtige Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit den Scheidungskindern, wenn dies dem Kindeswohl dient, § 1685 Abs. 1 und 2 BGB.\n\n\n\nKommt es zu Streitigkeiten über den Umgang oder soll dieser aus Kindeswohlgründen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden, entscheidet das Familiengericht, §§ 1684 Abs. 3, 1685 Abs. 3 BGB. Hierzu gehören auch die Fälle, in denen das Gericht einen „begleiteten“ („behüteten“) Umgang im Beisein einer mitwirkungsbereiten dritten Person (etwa vom Deutschen Kinderschutzbund) anordnet, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen oder einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind anzubahnen.\n\n\n\nDie Kinder dürfen mitreden\n\n\n\nBeim Sorgerecht, der Aufenthaltsbestimmung und dem Umgang dürfen die Kinder – je nachdem, wie alt sie sind – mitreden. So ist etwa beim Umgang der Wunsch selbst eines sechs- bis siebenjährigen Kindes vom Familiengericht zu berücksichtigen, während beispielsweise der Entzug des Sorgerechts von einem Elternteil gegen den Willen eines 14-jährigen Kindes nahezu ausgeschlossen ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten die Kinder zudem vom Gericht einen Verfahrensbeistand zugeordnet (sogenannter Anwalt des Kindes), § 158 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).\n\n\n\nIn der Praxis ist aber der Wunsch von vor allem von kleineren Kindern nach etwa einem gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater schwer zu realisieren, wenn dieser in Vollzeit seinem Beruf nachgeht, während die Mutter Hausfrau ist.\n\n\n\nEin häufiges Schattendasein: Der Auskunftsanspruch über die Verhältnisse des Kindes\n\n\n\nEher selten wird in der Praxis vom Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes nach § 1686 BGB Gebrauch gemacht. Über diesen Anspruch, der von manchen Familiengerichten eher „stiefmütterlich“ behandelt wird, entscheidet der Rechtspfleger. Danach sind die Eltern verpflichtet, bei berechtigtem Interesse dem anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erteilen, soweit dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.\n\n\n\nBedeutsam ist dieser Anspruch, wenn etwa ein Elternteil keinen Umgang mit dem Kind hat. Hier kann dieser Elternteil vom anderen – in der Regel halbjährlich – zwei Fotos des Kindes, eine Kopie des Schulzeugnisses sowie einen Bericht über die Entwicklung, den Interessen und den Gesundheitszustand des Kindes fordern. Darauf, dass das Kind keine Herausgabe dieser Informationen wünscht, kommt es nicht an. Der Anspruch ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Informationen missbräuchlich verwendet werden.\n\n\n\nKinder haben Anspruch auf Unterhalt\n\n\n\nZu den Fragen, die bei Trennung mit Kindern bzw. Scheidung mit Kindern zu regeln sind, gehört auch der Unterhalt.\n\n\n\nWo es Hilfe und Beratung zur außergerichtlichen Konfliktlösung gibt\n\n\n\nAuch wenn viele Eltern nach einer Trennung zum Wohle der Kinder kompromissbereit sind, lässt sich nicht immer eine einvernehmliche Lösung finden. Hilfe und Beratung bieten hier die kommunalen Jugendämter, die auch über das Beratungsangebot weiterer örtlicher Träger und Einrichtungen informieren.\n\n\n\nKommt es auf diese Weise ebenfalls zu keiner Einigung, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Weg zum Familiengericht. Aufgrund der für Laien unübersichtlichen Materie ist es jedoch sinnvoll, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Auch dazu berät der Rechtsanwalt Sie gerne."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/kinder/","url":"https://www.scheidung.org/kinder/","name":"Scheidung: Infos zur Trennung mit Kind •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinder/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kinder.jpg","datePublished":"2014-09-01T11:36:15+00:00","dateModified":"2026-01-16T15:12:28+00:00","description":"Was ist bei einer Trennung mit Kind zu beachten? Wie geht es nach der Scheidung für die Scheidungskinder weiter? Tipps zur Scheidung mit Kindern hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsberatung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsberatung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsberatung &#8211; Keine übereilten Entscheidungen treffen!","datePublished":"2014-09-05T15:13:57+00:00","dateModified":"2026-03-08T09:04:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsberatung/"},"wordCount":1436,"commentCount":10,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsberatung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsberatung.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Die Ehe kriselt schon länger, Streitigkeiten sind an der Tagesordnung. Irgendwann entscheidet sich dann einer der Ehegatten für Trennung und Scheidung. „Was tun?“ ist die Frage, die sich nicht nur der mit der Trennungs- und Scheidungsabsicht konfrontierte Ehepartner stellt. Beratung bei Trennung und nachfolgender Scheidung ist daher dringend erforderlich. Sind Kinder und Jugendliche vorhanden, sind diese von der Trennung der Eltern besonders betroffen, da die Familie auseinander bricht. Neben anderen Folgesachen muss speziell der Unterhalt geklärt werden. Dies alles sind Fragen, bei denen eine anwaltliche Scheidungsberatung helfen kann.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsberatung\n\nVor der Trennung sollte eine anwaltliche Scheidungsberatung in Anspruch genommen werden.\nIm Trennungsjahr steht dem weniger verdienenden Ehepartner Trennungsunterhalt zu.\nDer hinzugezogene Rechtsanwalt klärt Ansprüche auf Geschiedenenunterhalt, berät über Einzelheiten zum Versorgungsausgleich und erstellt Vermögensbilanzen der Ehepartner.\nAußerdem berät der Rechtsanwalt zu Fragen zum Kindesunterhalt sowie zum Sorge- und Umgangsrecht.\n\nAusführliche Infos über die Scheidungsberatung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema:\n\n\n\nKostenlose Scheidungsberatung\n\n\n\nWenn die Ehepartner getrennte Wege gehen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nErste Hilfe durch Ämter, Einrichtungen und Verbände\n\n\n\nEine Scheidungsberatung durch einen Fachanwalt kann vor der Trennung hilfreich sein\n\n\n\nEine erste Hilfe bei Trennung bieten kommunale Ämter wie etwa der Allgemeine soziale Dienst oder karitative Einrichtungen wie die Caritas oder die Diakonie, aber auch Verbände wie pro familia.\n\n\n\nBei der Frage „Was tun bei einer Trennung?“ bieten diese Ämter, Einrichtungen und Verbände eine meist&nbsp;kostenlose erste Orientierung. Auch Hilfe bei einer Scheidung wird hier gewährt. Allerdings ersetzen diese Angebote nicht die hochspezialisierte anwaltliche Scheidungsberatung, bei der ggf. auch ein unverbindlicher Kostenvoranschlag eine fundierte Aussage über die Scheidungskosten ermöglicht. Hierauf weisen die Beratungsstellen teilweise auch selbst hin.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDiesen Nutzen bietet die anwaltliche Scheidungsberatung\n\n\n\nProfessionelle Hilfe bei Trennung und Scheidung ist oft unerlässlich. So sind zunächst bei einer bevorstehenden Trennung unbedingt einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um spätere Auseinandersetzungen – gerade in finanzieller Hinsicht – zu vermeiden. Welche Sofortmaßnahmen durchführt werden sollten, können Sie der \"Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung\" entnehmen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDaneben ist die Ausgangslage für Trennung und Scheidung abzuklären. Dazu gehören die Absichten des Ehegatten, das Ausloten der Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung und die Vermeidung eines hässlichen Rosenkrieges sowie die sich aus Trennung und Scheidung ergebenden rechtlichen Folgen. Hier hilft ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht frühzeitig, die richtigen Weichen zu stellen, um die eigenen Rechte zu sichern. Besonders wichtig ist die anwaltliche Scheidungsberatung vor der tatsächlichen Trennung, also dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Insbesondere ein vorschneller Auszug aus einer gemeinsamen Immobilie kann zu empfindlichen Rechtsverlusten führen.\n\n\n\nIm Einzelnen kann eine anwaltliche Scheidungsberatung zu folgenden Punkten sinnvoll sein:\n\n\n\nTrennungsunterhalt\n\n\n\nTrennen die Ehegatten sich, steht dem schlechter verdienenden Ehepartner regelmäßig Trennungsunterhalt zu. Dessen Höhe ist unter Berücksichtigung der Steuerklassen zu berechnen. Umgekehrt kann der besser verdienende Ehegatte mit einer viel zu hohen Forderung auf Trennungsunterhalt überzogen werden. Hier kann der Rechtsanwalt aufzeigen, wie die überhöhte Forderung zurückgewiesen werden kann.\n\n\n\nGeschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt)\n\n\n\nEine Scheidungsberatung kann Aufschluss über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geben\n\n\n\nGerade beim Geschiedenenunterhalt ist häufig nur schwer eine Einigung zwischen den früheren Ehegatten möglich. Hinzu kommt der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach jeder Geschiedene nach Möglichkeit seinen Unterhalt selber zu bestreiten hat.\n\n\n\nOb ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und inwieweit dieser etwa zu begrenzen oder zu befristen ist, klärt der beratende Rechtsanwalt.\n\n\n\nVersorgungsausgleich\n\n\n\nDurch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die diese während der Ehe jeweils erworben haben, untereinander ausgeglichen. Dies betrifft überwiegend Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch betriebliche Altersrenten werden vom Ausgleich erfasst. Über die Einzelheiten zum Versorgungsausgleich berät der Rechtsanwalt.\n\n\n\nZugewinnausgleich\n\n\n\nBeim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehegatte Eigentümer des Vermögens, das er in die Ehe mit eingebracht hat und während der Ehe erwirbt. Das gilt vom Prinzip her auch für Erbschaften. Ausgeglichen wird allerdings die Wertsteigerung, die das Vermögen während der Ehe erfahren hat. Davon steht dem Ehepartner jeweils die Hälfte zu. Aufgrund unterschiedlicher Vermögenswerte kann die Berechnung des Zugewinns kompliziert sein. Durch die Scheidungsberatung kann der Rechtsanwalt helfen, indem er für beide Ehegatten eine Vermögensbilanz erstellt und so den konkreten Zugewinn beziffert.\n\n\n\nKindesunterhalt\n\n\n\nKindern haben nach Trennung und Scheidung der Eltern weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Hier erklärt der Rechtsanwalt demjenigen, bei dem die minderjährigen Kinder leben, wie er den Anspruch auf Kindesunterhalt in welcher Höhe erfolgreich durchsetzen kann. Sind auch aus anderen Beziehungen Kinder hervorgegangen, sind diese beim Kindesunterhalt ebenfalls zu berücksichtigen. Dagegen kann der zum Barunterhalt Verpflichtete einer überzogenen Forderung ausgesetzt sein. Auch hier hilft der Rechtsanwalt, die zu hohe Forderung auf das richtige Maß herunterzuschrauben.\n\n\n\nSorgerecht\n\n\n\nZum Wohle des Kindes rät eine Scheidungsberatung zu einer Paar- bzw. Elterntherapie\n\n\n\nDen früheren Ehegatten steht auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zu. Ist das dem Kindeswohl nicht zuträglich, überträgt das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil. Das Kindeswohl wird aber oft dadurch beeinträchtigt oder gefährdet, dass die Eltern sich permanent streiten und daher keine Gespräche über die Kinder möglich sind.\n\n\n\nZur anwaltlichen Scheidungsberatung gehört in solchen Fällen auch, zum Wohle des Kindes Wege zur Konfliktvermeidung aufzuzeigen oder eine Paar- bzw. Elterntherapie anzuregen.\n\n\n\nUmgangsrecht\n\n\n\nLebt das Kind bei einem Elternteil, ist der andere trotzdem zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Gerade beim Umgang kommen aber zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, die bis zum sogenannten Wechselmodel (das Kind lebt abwechselnd etwa jeweils eine Woche bei der Mutter und beim Vater) reichen. Hier berät der Rechtsanwalt, welche Möglichkeiten bestehen und welche Variante im Einzelfall praktikabel ist.\n\n\n\nTrennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nJe weniger beim Familiengericht anhängig gemacht wird, desto kostengünstiger ist die Scheidung. Ein probates Mittel, um trotzdem Rechtssicherheit zu haben, ist eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Wie diese aussehen kann und welche Möglichkeiten es dazu gibt, erklärt der Rechtsanwalt gerne. Im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlages kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht zudem auch eine fundierte Einschätzung zu den im Einzelfall entstehenden Scheidungskosten treffen.\n\n\n\nAm effektivsten ist die anwaltliche Erstberatung zur Trennung bzw. Scheidung für den rechtsuchenden Mandanten, wenn er sich seine Fragen zuvor notiert hat und die Antworten des Anwalts ebenfalls aufschreibt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann die Scheidungsberatung dazu führt, dass die Ehegatten sich nicht trennen\n\n\n\nScheidung ja oder nein? Eine Scheidungsberatung kann die Trennung verhindern\n\n\n\nIn einzelnen Fällen kann die anwaltliche Beratung auch dazu führen, dass sich der trennungs- und scheidungswillige Ehegatte es sich noch einmal anders überlegt.\n\n\n\nDas kann etwa der Fall sein, wenn er von der Scheidung selbst nicht völlig überzeugt ist und ihm durch die Beratung erst bewusst wird, dass die Trennung und die damit verbundene Scheidung endgültig sind. Auch welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind, ist einem Scheidungswilligen zunächst nicht in vollem Ausmaß bewusst.\n\n\n\nDas kostet die Scheidungsberatung\n\n\n\nEine anwaltliche Erstberatung zur Frage \"Trennung bzw. Scheidung – was tun?\" kostet zusätzlich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Ausführliche und umfangreiche Unterhalts- oder Zugewinnberechnungen sind aber im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches nicht möglich, so dass dafür weitere Beratungen erforderlich sind. Diese Kosten für weitere vollständige Beratungen zum selben Gegenstand können dann noch einmal teurer werden. Davon abweichende Pauschalen oder Honorarvereinbarungen sind zulässig. Zu den Beratungskosten kommen dann jedoch die Kosten für die Erstberatung in der Regel nicht noch einmal zusätzlich hinzu.\n\n\n\nBesteht eine Rechtschutzversicherung, können die Kosten der Erstberatung davon abgedeckt sein, wenn keine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes erfolgt. Besteht eine neuerdings mögliche Rechtschutzversicherung für eine Scheidung, werden die Beratungskosten in der Regel übernommen. Auch die etwaige Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung überprüft der Anwalt gerne.\n\n\n\nDie Kosten einer Scheidungsberatung können von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden\n\n\n\nKann der Rechtsuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen, steht ihm in der Regel nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Das setzt aber weiter voraus, dass der Rechtsuchende auch keine andere zumutbare Möglichkeit hat, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen, und dass die Wahrnehmung seiner Rechte nicht mutwillig ist.\n\n\n\nFür den Antrag ist das Ausfüllen und Unterzeichnen eines Formulars erforderlich. Zudem ist der beratende Rechtsanwalt nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) berechtigt, eine Gebühr von 15 Euro vom Rechtsuchenden zu verlangen, die er aber auch erlassen kann."}
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Die Anpreisungen für die Scheidung online reichen von „Turbo-„ und „Blitzscheidung“ bis hin zu „Günstiger geht nicht“, „unschlagbar preiswert“ und dergleichen mehr. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Online-Scheidung\n\nDer Begriff Online-Scheidung bezeichnet die Kommunikation mit dem Anwalt. Diese erfolgt über E-Mail, Telefon, Fax oder Brief und erübrigt in der Regel den persönlichen Termin beim Anwalt.\nDas persönliche Erscheinen beider Ehepartner zum Scheidungstermin ist grundsätzlich erforderlich.\nDie Online-Scheidung ist besonders für Ehepartner geeignet, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten.\nDie Gebühren für Rechtsanwälte sind gesetzlich verordnet und somit für alle Anwälte gleich. Eine Preisminderung gegenüber einer herkömmlichen Scheidung ergibt sich daher bestenfalls aus dem Wegfall der Fahrtkosten.\n\nNähere Informationen zur Online-Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBei einer Scheidung die online abläuft, findet die Kommunikation in der Regel ausschließlich über Telefon, E-Mail, Fax oder Post statt\n\n\n\nDoch was ist dran an der Internetscheidung? Tatsächlich bietet sie einige bedeutende Vorteile – wenn auch nicht für alle scheidungswilligen Ehepartner.\n\n\n\nUmgekehrt trifft dagegen der vielfach erweckte Eindruck, die gesamte Scheidung erfolge online und sei besonders kostengünstig, nicht zu. Denn beim Termin der Ehescheidung vor dem Familiengericht müssen die Ehegatten persönlich anwesend sein. Und auch die Scheidungskosten sind regelmäßig überall dieselben. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, kann ein spezialisierter Scheidungsanwalt in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag einschätzen.\n\n\n\nDas Internet macht es möglich\n\n\n\n\neBooks zum Download\n\nRatgeber zur Scheidung: Welches sind die wichtigsten Schritte? Die häufigsten Fragen rund um die Trennung und den Ablauf der Scheidung beantwortet unser Ratgeber zum Scheidungsablauf!\n✓ Wann beginnt das Trennungsjahr?✓ Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?✓ Was geschieht beim Versorgungsausgleich?\n➥ Jetzt für nur 4,99€ als PDF laden\n\n\nRatgeber zum Ehevertrag: Welche Klauseln sind nicht erlaubt? Ab wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Die wichtigsten Fragen zu problematischen Vertragsinhalten klären wir im Ratgeber!\n✓ Was bedeutet Sittenwidrigkeit?✓ Was ist die salvatorische Klausel?✓ Dürfen Sie den Versorgungsausgleich ausschließen?\n➥ Jetzt für nur 4,99€ als PDF laden\n\n\nRatgeber zum Thema \"Nach der Scheidung\": Was müssen Sie nach Trennung &amp; Scheidung beachten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die mit der rechtskräftigen Scheidung aufgeworfen werden können!\n✓ Welche Steuerklasse ist die Richtige?✓ Bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen?✓ 7 Tipps für die Zeit nach der Scheidung\n➥ Laden Sie sich hier das kostenlose eBook (PDF) herunter.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas unter einer Online-Scheidung zu verstehen ist\n\n\n\nBei einer Internetscheidung nach vorheriger Trennung verläuft die gesamte Korrespondenz zwischen dem Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellen möchte, und seinem bundesweit tätigen Anwalt online, also über ein im Internet eingestelltes Formular bzw. per E-Mail. Persönliche Besuche des Mandanten beim Rechtsanwalt entfallen damit in aller Regel.\n\n\n\nStattdessen erfolgt die Beratung des Mandanten bzw. der Kontakt per Telefon, E-Mail, Fax oder Briefpost. Bei entsprechender örtlicher Nähe können in Einzelfällen und auf Wunsch des Mandanten Fragen aber auch persönlich geklärt werden.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDer eigentliche Scheidungsantrag muss aber stets durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Dabei genügt es bei einer einvernehmlichen Scheidung, dass ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zur Ehescheidung zustimmt. Ebenso ist das persönliche Erscheinen der Ehegatten auch bei einer Online-Scheidung im Scheidungstermin grundsätzlich erforderlich, § 128 Abs. 1 FamFG.\n\n\n\nAuch bei einer Internetscheidung besteht ein Mandatsverhältnis zu einem Anwalt\n\n\n\nWird eine Online-Scheidung nach der Trennung in Auftrag gegeben, entsteht dadurch immer ein Mandatsverhältnis zu einem Rechts- oder Fachanwalt. Dabei ist aber bei den Anbietern von Internetscheidungen zu differenzieren: Wird die betreffende Seite im Netz von einem Juristen betrieben, erhält dieser das Mandat. Ist das für die Scheidung zuständige Familiengericht weiter vom Kanzleisitz des Anwaltes entfernt, zieht der Scheidungsanwalt einen weiteren Rechts- oder Fachanwalt hinzu, den Scheidungstermin wahrnehmen zu können. Die gesamte Korrespondenz und Beratung erfolgt jedoch nur über die Rechtsanwaltskanzlei, die der scheidungswillige Ehepartner beauftragt hat und mit der er in Kontakt steht.\n\n\n\nWird demgegenüber die Scheidung online von jemandem angeboten, der selber kein Rechtsanwalt ist, werden die Scheidungsunterlagen an einen Anwalt weitergeleitet, den der Scheidungswillige anschließend mit der Durchführung der Scheidung beauftragen muss. Die Informationen, ob der Anbieter der Online-Scheidung nun ein zugelassener Rechtanwalt ist oder nicht, lässt sich aus dem Impressum der betreffenden Internetseite ersehen. Für die reine Vermittlung können dann zusätzliche Kosten anfallen.\n\n\n\nIm Familienrecht ist die Scheidung online nicht eigens per Gesetz geregelt. Vielmehr erfolgen die Beauftragung des Rechtsanwalts und Durchführung der Scheidung nach den dafür geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.\n\n\n\nDas sind die Vorteile der Online-Scheidung\n\n\n\nWird eine Scheidung online abgewickelt kann viel Zeit gespart werden\n\n\n\nDer wesentliche Vorteil der Internetscheidung besteht in der hohen Zeitersparnis. Wird auf herkömmliche Weise Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen, der meit der Durchführung der Scheidung beauftragt werden soll, muss zunächst ein Termin vereinbart werden. Ist der Rechts- oder Fachanwalt überlastet, dauert es Tage, wenn nicht sogar Wochen, bis ein Termin zu den Bürozeiten vereinbart werden kann. Zur Wahrnehmung des Termins muss der Scheidungswillige unter Umständen (etwa in ländlichen Gegenden) eine größere Strecke zurücklegen oder wegen seiner Arbeitszeiten sogar einen Tag Urlaub nehmen.\n\n\n\nIst er dann in der Kanzlei eingetroffen, sitzt er zuerst einmal im Wartezimmer. Sind noch fehlende Unterlagen nachzureichen, muss der Mandant erneut zum Anwalt oder die Dokumente – sofern kein Fax vorhanden ist – auf dem Postweg senden, was aber ein passendes Briefkuvert nebst entsprechenden Briefmarken voraussetzt. All dies kostet Zeit und ist stellenweise äußerst lästig. Hinzu kommt, dass der Mandant erst einige Tage später informiert wird, wenn der Scheidungsanwalt anlässlich der Scheidung Schriftstücke versendet oder erhält und diese in Kopie an den Mandanten per Post verschickt.\n\n\n\nDemgegenüber lässt sich beim Scheidungsverfahren, bei dem der mit der Durchführung beauftragte Anwalt, welcher via Internet erreichbar ist, alles bequem am heimischen Computer zu beliebigen Uhrzeiten erledigen. So kann etwa nachts oder am Wochenende das Online-Formular ausgefüllt werden. Das gilt ebenso für die zur Scheidung benötigten Unterlagen, die jederzeit eingescannt und per E-Mail mittels Datei oder per Fax an die Kanzlei übermittelt werden können. Sind noch Dokumente nachzureichen, kann dies auf dieselbe Weise zeitnah und zügig erledigt werden.\n\n\n\nEine Online-Scheidung spart Zeit, denn lästiger Papierkram fällt weg und alles wird per E-Mail geregelt\n\n\n\nDie Scheidungspapiere online zu übermitteln, spart also erheblich Zeit. Zudem erhält der Scheidungswillige meist noch am selben Tag eine Eingangsbestätigung mittels E-Mail. Seine Fragen stellt der Mandant ebenfalls per E-Mail oder telefonisch, wobei er bei besonders fixen Anwälten oft noch am selben Tag eine schriftliche Antwort oder einen Rückruf bekommt. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall berücksichtigen, dass der von Ihnen beauftragte Anwalt nicht nur allein für Ihren Fall zuständig ist. Verzögerungen sind damit auch im Falle der Online-Kommunikation möglich und realistisch. Lästige „Nebenarbeiten“ wie das Besorgen von passenden Briefkuverts oder Briefmarken entfallen vollständig. Zudem erhält der Mandant etwaige Korrespondenz, die der Anwalt in der Scheidungssache führt oder erhält, regelmäßig direkt per E-Mail und ist damit sofort informiert.\n\n\n\nEinen weiteren erheblichen Vorteil bietet die Scheidung online für einen Ehegatten, der nach der Trennung – vielleicht berufsbedingt – ins Ausland gezogen ist. Gerade für diese Personengruppe ist die Internetscheidung besonders attraktiv, da auf einfache und effektive Weise ein Scheidungsanwalt in Deutschland beauftragt werden kann. Möglicherweise erreicht der Anwalt auch, dass der Mandant nicht eigens zum Scheidungstermin in Deutschland aus dem Ausland anreisen muss, sondern vor Ort von einem Richter angehört oder vernommen wird. § 128 Abs. 3 FamFG ermöglicht diese Art der Anhörung. Wichtig in diesen Fällen ist jedoch, dass der online beauftragte Rechtsanwalt insoweit auf internationales Recht spezialisiert ist, da dieses Recht von erheblicher Bedeutung für das Scheidungsverfahren sein kann.\n\n\n\nDen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss schickt der Rechtsanwalt allerdings immer per Post an den Mandanten, da dieser das Original ggf. später benötigt (etwa für das sogenannte Negativattest bei einer erneuten Heirat).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür wen die Online-Scheidung geeignet ist – und für wen nicht\n\n\n\nEine einvernehmliche Scheidung kann online in der Regel problemlos abgewickelt werden\n\n\n\nSo zeitsparend und bequem die Vorteile einer Scheidung online nach vorheriger Trennung auch sind: Diese Form ist zwar für viele, aber nicht für alle scheidungswilligen Ehegatten geeignet.\n\n\n\nGeeignet ist die Online-Scheidung insbesondere für Ehegatten, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. Dabei setzt die einvernehmliche Scheidung voraus, dass diese von beiden Ehepartnern gewollt ist, die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und sämtliche Folgesachen (Sorgerecht, Unterhalt oder Umgangsrecht mit dem Kind usw.) geregelt haben. Als Ausnahme dabei gilt der Versorgungsausgleich (also die „Teilung“ der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften).\n\n\n\nIm Übrigen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss zwar in der Regel nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser darf jedoch nur der ihn beauftragenden Partei rechtsberatend zur Seite stehen. Eine Beratung auch der Gegenseite würde einen beruflichen Gewissenskonflikt begründen.\n\n\n\nTypische Fälle der einvernehmlichen Scheidung, für die sich eine Internetscheidung geradezu anbietet, sind etwa:\n\n\n\nDie Ehegatten sind sich über die Scheidung einig (d.h. auch über Unterhalt, Umgangsrecht etc.) und verstehen sich trotzdem noch verhältnismäßig gut. Beide möchten ihre Beziehung möglichst schnell und einfach auch „amtlich beenden“.Die Ehepartner sind schon seit Jahren getrennt und führen seitdem ein eigenes Leben. Zur Scheidung ist es bisher noch nicht gekommen, weil für die Beauftragung eines Anwalts die Zeit fehlte oder der damit verbundene Aufwand einfach nur als lästig empfunden wurde.Der Ehegatte, der die einvernehmliche Scheidung veranlassen möchte, ist wegen seines Berufes zeitlich vollständig ausgelastet oder arbeitet sogar im Ausland. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf herkömmlichen Weg ist ihm daher nicht möglich. Am Wohnort desjenigen, der das einvernehmliche Scheidungsverfahren einleiten möchte, befindet sich kein passender Rechtsanwalt. Der betreffende Ehepartner hat daher keine Lust oder es ist ihm zu aufwändig, mehrere Kilometer zu fahren oder sich dafür sogar einen Tag Urlaub nehmen zu müssen.Derjenige Ehegatte, der die einvernehmliche Scheidung auf den Weg bringen möchte, ist von der früheren gemeinsamen Wohnung weit weg gezogen. Er ist darüber informiert, dass die Scheidung bei dem Familiengericht durchgeführt werden muss, welches für seinen ehemaligen Wohnsitz zuständig ist und sieht keine Möglichkeit, dort einen Anwalt zu beauftragen.Der Ehepartner möchte einen Rechtsanwalt mit der einvernehmlichen Scheidung beauftragen, sieht sich aber aus gesundheitlichen Gründen (etwa weil er auf einen Rollstuhl angewiesen ist) nicht dazu in der Lage, einen Juristen ohne unverhältnismäßig großen Aufwand aufzusuchen. Im Internet ist der Betreffende jedoch tagtäglich unterwegs.\n\n\n\nIst ein Ehegatte durch seinen Beruf zeitlich sehr eingeschränkt, biete sich eine Internetscheidung an, sofern sie einvernehmlich ist\n\n\n\nNicht oder allenfalls nur bedingt geeignet ist die Online-Scheidung für Ehegatten,\n\n\n\ndie heillos zerstritten sind und über nahezu jede Folgesache das Familiengericht entscheiden lassen. Hier ist für jeden Ehepartner ein Rechtsbeistand vor Ort sinnvoll, der zu den Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht eingehend beraten und entsprechende Anträge bei Gericht stellen kann.die nicht nur über Unterhalt, sondern auch über Kindschaftssachen streiten. Hier empfiehlt sich ebenfalls für jeden Ehepartner ein Scheidungsanwalt. Sorgerecht und Umgangsrecht gehören nach § 151 FamFG zu den Sachen, die Kinder betreffen.die über erhebliches Vermögen verfügen. Zwar kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden, doch sollten zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen von jedem Ehepartner ortsansässige Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Familienrecht hinzugezogen werden. Über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einer spezialisierten Kanzlei für Familienrecht können Sie das Kostenrisiko für den Einzelfall besser abschätzen.von denen einer wirtschaftlich unerfahren ist, während der andere im Berufs- bzw. Geschäftsleben eine eher übergeordnete Position einnimmt (etwa eine seit Jahren mit der Kindererziehung befasste Hausfrau und ein GmbH-Geschäftsführer). Bei der auch hier einvernehmlich möglichen Scheidung besteht die Gefahr, dass der in finanziellen Dingen unkundige Ehepartner in seinen Rechten benachteiligt wird, so dass er von einem eigenen Anwalt vertreten werden sollte, um an die gleichen Informationen zu gelangen wie der Ehepartner.bei der derjenige, der die Internetscheidung veranlassen möchte, der deutschen Sprache kaum oder nur begrenzt mächtig ist. Damit der Betreffende die rechtlichen Folgen der Trennung bzw. Scheidung auch nachvollziehen kann, sollte er einen eigenen Juristen beauftragen, der entweder in der jeweiligen ausländischen Sprache mit dem Mandanten reden kann oder der einen Dolmetscher hinzuzieht.\n\n\n\nFür zerstrittene Ehegatten eignet sich eine Online-Scheidung nicht. Besonders wenn es um Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder geht sollten Scheidungsanwälte hinzugezogen werden\n\n\n\nUm einen Sonderfall handelt es sich bei der streitigen Scheidung (ein Ehegatte möchte sich scheiden lassen und der andere stimmt nicht zu), bei der nach einer Trennungszeit von drei Jahren das Scheitern der Ehe vermutet wird,wie es §1566 Abs. 2 BGB beschreibt. Eine Online-Scheidung ist hier nur zweckmäßig, wenn der Streit ausschließlich darüber besteht, dass sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen möchte. Denn das Familiengericht wird den die Scheidung ablehnenden Ehepartner eingehend dazu befragen, wie die Ehe fortgesetzt werden soll, wenn der andere konsequent auf die Scheidung besteht. Da es darauf praktisch keine Antwort gibt, erfolgt nach der Trennungszeit von drei Jahren zumeist die Scheidung.\n\n\n\nKeine Online-Scheidung ist jedoch ratsam, wenn der andere Ehegatte nicht nur keine Scheidung will, sondern auch Folgesachen streitig stellt. Hier verbleibt es dabei, dass jeder Ehepartner einen vor Ort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen sollte.\n\n\n\nOnline-Scheidung: Kosten „unschlagbar preiswert“ oder insgesamt geringer?\n\n\n\nNicht seriös sind die Anpreisungen mancher Betreiber von Internetseiten für Online-Scheidungen, auf denen der Eindruck erweckt wird, die Kosten für eineScheidung seien hier günstiger als anderswo. Tatsächlich richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit bei einer Scheidung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG). An die dort vorgesehenen Gebührensätze muss sich jeder Rechtsanwalt halten. Andernfalls riskiert er Sanktionen von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer.\n\n\n\nSicherlich kann ein Rechtsanwalt höhere Gebühren fordern, so etwa zusätzlich Kosten für eine Anreise zum Scheidungstermin mit dem eigenen Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Tage- und Abwesenheitsgelder. Ein ortsansässiger Anwalt kann eine entsprechende Gebühr nicht erheben, auf die mitunter auch von den Anbietern der Online-Scheidung verzichtet werden.\n\n\n\nBei einer Online-Scheidung müssen die Kosten nicht zwangsläufig geringer sein\n\n\n\nAber: Bei weiter entfernten Orten beauftragen die Online-Anwälte zudem einen anwaltlichen Vertreter vor Ort mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins, während jedoch die Korrespondenz ausschließlich von den Online-Anwälten geführt wird. Auch hierfür können dann zusätzliche Kosten anfallen. Und sollte der online beauftragte Anwalt den Termin selbst wahrnehmen, fallen auch hier Reisekosten an.\n\n\n\nIm Endeffekt sind daher die Gebühren, die der Mandant zahlen muss, bei allen Anwälten gleich. Zutreffend ist daher allenfalls die werbliche Aussage: „Günstiger geht nicht“, weil die Durchführung einer Scheidung beim Ansatz der Mindestgebühren tatsächlich nicht kostengünstiger sein kann.\n\n\n\nNur geringfügig kann eine Online-Scheidung preiswerter als eine herkömmliche Scheidung sein, zu deren Einleitung der Mandant erst einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht persönlich aufsuchen muss. Dies hängt mit der Schnelligkeit und Bequemlichkeit der Scheidung online zusammen. So fallen für den persönlichen Termin in der Kanzlei des Rechtsanwaltes für den Mandanten regelmäßig Fahrtkosten an, die er bei der Online-Scheidung sparen kann. Allerdings besteht in der Regel kein Zwang einen persönlichen Termin mit einem Anwalt wahrzunehmen. Zudem sind die Kosten für die Anfahrt dabei in aller Regel zu vernachlässigen. Wesentlicher Vorteil von persönlichen Gesprächsterminen ist und bleibt, dass in einem Vieraugengespräch oft weit ausführlicher und unmittelbarer Fragen geklärt und Ängste genommen werden können.\n\n\n\nAuch die Zeit, die für die Fahrt zum Anwalt, dem Sitzen im Wartezimmer und der Besprechung zu den Bürozeiten verbracht wird, können einen kostspieligen Aufwand darstellen. Denn in dieser Zeit könnte ein Arbeitnehmer durch Überstunden oder ein Selbstständiger durch andere Tätigkeiten Geld verdienen, wenn nicht sogar für den Anwaltsbesuch ein Urlaubstag genommen und damit quasi unbezahlbare Freizeit „verschwendet“ wird. Allerdings ist hier auch anzumerken, dass auch die Zeit vor dem PC von der freien Zeit abzuknapsen ist. So oder so kann eine Scheidung nicht gänzlich ohne Zeitaufwand absolviert werden.\n\n\n\nWie sonst noch bei der Online-Scheidung gespart werden kann?\n\n\n\nMit einer Scheidung die online eingereicht wird sparen? Das geht nur wenn die Scheidung einvernehmlich ist\n\n\n\nOnline-Scheidungen sind regelmäßig einvernehmliche Scheidungen. Diese stellen aber auch für das Familiengericht einen geringeren Arbeitsaufwand als eine streitige Scheidung, bei der beispielsweise noch Fragen und Streitigkeiten zum Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich geklärt werden müssen, dar. Bei strittigen Scheidungen hingegen sind Folgeanträge häufig. Mit jedem Antrag steigen dann auch die Kosten.\n\n\n\nDie Kostenersparnis ist damit keine übliche Eigenart der Online-Scheidung, sondern es handelt sich um ein Merkmal von einvernehmlichen Scheidungen insgesamt. Wickeln Sie eine strittige Scheidung über einen Anwalt, mit dem Sie ausschließlich online kommunizieren, ab, kann auch die Online-Scheidung damit teurer werden, als die Gerichte einen Mehraufwand für die Einigungsprozesse haben.\n\n\n\nZudem reicht für die einvernehmliche Ehescheidung ein Scheidungsanwalt, da nur für das Einreichen des Scheidungsantrags der gesetzliche Anwaltszwang besteht. Die Kosten können dann sogar zwischen den Ehegatten geteilt werden, so dass sich für jeden Ehepartner die Kosten im Vergleich zu zwei Anwälten (also für jeden ein eigener Anwalt) um die Hälfte reduzieren können.\n\n\n\nHat ein Ehegatte aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf (ratenfreie) Verfahrenskostenhilfe (VKH) und veranlasst dieser die Einreichung des Scheidungsantrags, ist die Scheidung für beide Ehepartner sogar vorerst kostenlos. Allerdings können die Gerichte die verauslagte VKH im Nachhinein ratenweise wieder einfordern, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Antragstellers zum positiven verbessern.\n\n\n\nEin guter Anwalt für eine Online-Scheidung sollte telefonisch kurzfristig erreichbar sein und zügig auf Anfragen antworten\n\n\n\nSo lässt sich ein guter Online-Anwalt finden\n\n\n\nBei der Vielzahl an Anbietern von Online-Scheidungen stellt sich die Frage, wie ein „guter“ Rechtsanwalt gefunden werden kann, also ein im Familienrecht kundiger, schnell agierender und menschlich passender Anwalt. Hier hilft die folgende Checkliste:\n\n\n\n[table id=6 /]\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie wissen, ob der Online-Anwalt zu Ihnen passt, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nBei dem Überfluss an Angeboten ist es schwer im Internet den richtigen Anwalt für Ihre Online-Scheidung zu finden. Mit dieser Checkliste können Sie herausfinden, ob der Anwalt für Ihr Mandat geeignet ist.\nSomit wird Ihnen die Entscheidung erleichtert, ob Sie diesen Anwalt beauftragen können oder Sie sich vielleicht noch weiter umsehen sollten.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nAblauf der Online-Scheidung: Der Schlussstrich unter die frühere Beziehung\n\n\n\nDie Scheidung online abwickeln und einen Schlussstrich ziehen\n\n\n\nHat der scheidungswillige Ehepartner bzw. der Mandant sich für eine Scheidung online entschieden, muss er in der Regel einen Fragebogen ausfüllen und der nun zuständigen Kanzlei übermitteln. Abgefragt werden die Angaben und persönlichen Daten des Mandanten, die für das Scheidungsverfahren von Bedeutung sind. Wie der Mandant den ausgefüllten Fragebogen übermittelt, bleibt ihm überlassen. Er kann den Fragebogen also per E-Mail, Fax oder Briefpost zusenden.\n\n\n\nNach Erhalt des Fragebogens fertigt der Anwalt aus den darin enthaltenen Daten einen Entwurf des Scheidungsantrags. Der Entwurf wird dem Mandanten zur Kontrolle übermittelt, so dass noch Änderungen oder Ergänzungen möglich sind. Diese werden vom Anwalt in den Entwurf eingearbeitet, womit der Scheidungsantrag fertig gestellt ist.[ad_content]Parallel dazu sollte der Anwalt dem Mandanten ausführlich und nachvollziehbar den weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens erklären. Dazu gehören auch ein verbindlicher Kostenvoranschlag zur Höhe der anfallenden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten sowie der Hinweis, dass bei knappen finanziellen Verhältnissen Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden kann. Zudem werden im Idealfall – sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist – dem Scheidungsantrag bereits die ausgefüllten Formulare für den Ausgleich beigefügt, um den Ablauf des Scheidungsverfahrens zu beschleunigen.\n\n\n\n\nBesteht kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, müssen mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht die Gerichtskosten eingezahlt werden. Geschieht das nicht, wird das Gericht erst gar nicht tätig.\nIn der Praxis bestehen bei der Einzahlung der Gerichtskosten zwei Möglichkeiten: Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag ohne Gerichtskostenvorschuss ein. In diesem Fall erhält der Mandant nach ca. 14 Tagen vom Gericht die Aufforderung, die Gerichtskosten einzuzahlen. Oder der Anwalt fordert den Gerichtskostenvorschuss vom Mandanten an und fügt dem Scheidungsantrag in Höhe der Gerichtskosten einen Verrechnungsscheck oder Gerichtskostenmarken bei. Bei der zweiten Alternative lässt sich geringfügig Zeit sparen, da das Gericht nicht erst den Vorschuss anfordern und dessen Eingang kontrollieren muss.\n\n\n\n\nKann dagegen Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, tritt dadurch eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens ein. Denn das Scheidungsverfahren beginnt erst, wenn über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe entschieden ist. Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehegatten also formell erst zugestellt, wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.\n\n\n\nWenn Prozesskostenhilfe beantragt wird kann es zu einer Verzögerung der Online-Scheidung kommen\n\n\n\nHat es der Mandant nun mit der Scheidung besonders eilig, kann die Verzögerung von ca. ein bis zwei Monaten wie folgt vermieden werden: Es wird die (formelle) Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt. In diesem Fall muss der Mandant aber den Gerichtskostenvorschuss leisten. Wird später Verfahrenskostenhilfe bewilligt, erhält der Mandant die bereits gezahlten Gerichtskosten nicht zurück. Erst nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird dem anderen Ehepartner die Hälfte der Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Im Ergebnis kann also der Mandant eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe vermeiden, indem er den kompletten Gerichtskostenvorschuss leistet und letztlich eine Gebühr nach dem Verfahrenswert bezahlt. Diese Gebühr dürfte sich grob geschätzt auf 100 bis 200 Euro belaufen.\n\n\n\nHat der Online-Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht, erhält der Mandant umgehend die entsprechenden Informationen. Der weitere Ablauf des Scheidungsverfahrens entspricht dann dem einer „herkömmlichen“ einvernehmlichen Scheidung.\n\n\n\nDazu ist der Fragebogen erforderlich\n\n\n\nUm die Scheidung online zu veranlassen, muss der Mandant einen auf dem Internet-Auftritt bereitgestellten Fragebogen ausfüllen und übermitteln. Erforderlich ist dieser Fragebogen, damit der Rechtsanwalt die für die Stellung des Scheidungsantrags notwendigen Angaben und Daten erhält. Der Fragebogen ist also nur für den internen Gebrauch bestimmt und wird streng vertraulich behandelt. Zudem ist dem Fragebogen regelmäßig die besondere Vollmacht im Familienrecht beigefügt, die der Anwalt für die Einleitung des Scheidungsverfahrens benötigt.\n\n\n\nWie der Schriftverkehr mit dem Mandanten bei der Online-Scheidung erfolgt\n\n\n\nDie Kommunikation bei einer Online-Scheidung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Sowohl per E-Mail, Fax, Telefon oder auch per Briefpost\n\n\n\nAuf welche Weise die Korrespondenz zwischen dem scheidungswilligen Ehegatten und der beauftragten Anwaltskanzlei erfolgt, richtet sich letztlich nach dem Wunsch des Mandanten. Möglich ist die Abwicklung des Schriftverkehrs per E-Mail, Fax, Telefon oder Briefpost. Die schnellste und einfachste Kommunikation ist aber die E-Mail-Korrespondenz. Die Schriftstücke, die der Scheidungsanwalt von der Gegenseite oder vom Gericht erhalten hat, werden dabei eingescannt und dem Mandanten als Anlage zur E-Mail des Anwalts zugesendet. Das rechtskräftige Scheidungsurteil, das der Mandant zu seinen persönlichen Unterlagen nehmen sollte, erhält er jedoch auf dem Postwege.\n\n\n\nOnline-„Scheidung“ auch für Lebenspartnerschaften möglich\n\n\n\nDas Verfahren bei einer Internetscheidung kommt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften in Betracht. Korrekt heißt es aber nicht „Scheidung“, sondern „Aufhebung der Lebenspartnerschaft“. Die Unterschiede zu einem Scheidungsverfahren sind jedoch nur minimal. Bei der Scheidung der \"Ehe für alle\" gibt es keine Unterschiede im Scheidungsverfahren.\n\n\n\n\nZusammenfassend muss eines ganz deutlich festgestellt werden: Eine Online-Scheidung per se gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Der eigentliche Scheidungstermin setzt in der Regel die Anwesenheit beider Parteien voraus. Auch der Scheidungsantrag muss postalisch beim Gericht eingehen. Ein Knopfdruck am Computer daheim genügt hier nicht. Mit dieser Wortneuschöpfung ist vielmehr die Beauftragung des für die Scheidung zuständigen Anwaltes gemeint. Sie können sich in der heutigen Zeit über das Internet einen Rechtsbeistand suchen, die Kommunikation ausschließlich per E-Mail, Fax und Telefon anstreben. So können Sie zunächst auch nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einer spezialisierten Anwaltskanzlei anfordern. Dies ist jedoch auch dann möglich, wenn Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen. Auch hier bedarf es in der Regel nicht unendlich vieler Gesprächstermine. Und auch hier können moderne Kommunikationsmittel die Abläufe erleichtern.\nEin finanzieller Vorteil ergibt sich hieraus in aller Regel nicht, sondern vielmehr aus dem Scheidungsablauf an sich. Einvernehmlich Scheidungen sind an sich kürzer und kostengünstiger als strittige Scheidungen, bei denen Folgeanträge den Preis nach oben schrauben können. Die Verfahrenskosten (Streitwert) richten sich immer nach den finanziellen Verhältnissen (Einkommen) der Scheidungsgegner. Die Anwalts- und Gerichtskosten basieren stets auf dem Streitwert. Egal ob online oder nicht.\nLetztlich handelt es sich um eine Typenfrage: Möchten Sie den von Ihnen beauftragten Anwalt persönlich kennenlernen? Wollen und brauchen Sie das persönliche Gespräch? Oder ist Ihnen die anonyme und unverbindliche Online-Kommunikation lieber?"}
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es möglich, dass beide Parteien durch denselben Scheidungsanwalt vertreten werden. Das spart Anwaltskosten.  Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung? 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Durch kurze Versöhnungsversuche, bei denen die Eheleute wieder zusammenleben (bis zu drei Monate), wird die Trennungszeit nicht unterbrochen, § 1567 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nWeitere Voraussetzung ist, dass die Eheleute die folgenden Punkte einvernehmlich geregelt haben: \n\n\n\n\nDas Umgangsrecht für etwaige gemeinsame Kinder, wofür regelmäßig beide Ehegatten sorgeberechtigt sind\n\n\n\nGgf. den Kindesunterhalt\n\n\n\nDen Trennungs- und Nachehelichenunterhalt\n\n\n\nDie Übernahme der Ehewohnung durch einen Ehepartner, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist\n\n\n\nDie Aufteilung des Hausrats, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist\n\n\n\n\nBereits die Erklärung im Scheidungsantrag, dass diese Punkte geregelt sind, reicht seit der Reform des Familienrechts am 01.09.2009 aus, § 133 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das Gericht muss also nicht alles nachprüfen.\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Die Durchführung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen\n\n\n\nIm Familienrecht wird zugleich mit der Ehescheidung vom Familiengericht von Amts wegen in der Regel auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit werden ausgeglichen, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben.\n\n\n\nAuch bei einer einvernehmlichen Scheidung führt das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch.\n\n\n\nWar also einer der Ehepartner während der Ehe sozialversichungspflichtig erwerbstätig und der andere etwa wegen der Kinderbetreuung nicht, steht – vereinfacht gesagt – dem Nichterwerbstätigen später die Hälfte der Rente des Erwerbstätigen zu, § 1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).\n\n\n\nEhezeit ist dabei die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde, § 2 Abs. 3 VersAusglG.\n\n\n\nBei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich aber nur statt, wenn das einer der Eheleute beantragt, § 3 Abs. 3 VersAusglG. Zudem kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher gestaltet werden, was aber in notarieller Form geschehen muss, §§ 6 Abs. 1, 7 VersAusglG. An diese Vereinbarung über den Versorgungsausgleich ist das Gericht zwar regelmäßig gebunden, es findet aber trotzdem noch eine Inhaltskontrolle statt, § 6 Abs. 2, 8 VersAusglG.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür die Durchführung des Versorgungsausgleichs müssen die Ehepartner (ggf. unter Mithilfe des örtlichen Versicherungsamtes) die Formulare ausfüllen, die sie vom Familiengericht (oder bei Beauftragung des Rechtsanwalts nach eingereichtem Scheidungsantrag von diesem) erhalten. Nachdem das Gericht die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare erhalten hat, wendet es sich schriftlich an alle Versorgungsträger zur Aufklärung der während der Ehezeit entstanden Versorgungsansprüche.\n\n\n\nWas kostet eine einvernehmliche Scheidung?\n\n\n\nBei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten wesentlich geringer als bei einer streitigen Scheidung, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt entfallen.\n\n\n\nAuch wenn eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist und ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen muss, § 114 FamFG: Die Kosten für die einverständliche Scheidung sind erheblich günstiger als für eine streitige Scheidung.\n\n\n\nDenn wenn der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt die Scheidung einreicht, braucht der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen.\n\n\n\nDafür wird aber kein „eigener“ Rechtsanwalt benötigt, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG. Folglich entfallen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt und die scheidungswilligen Eheleute können sich die Kosten für den benötigten Anwalt teilen.\n\n\n\nSinnvoll ist, wenn die Vereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung, Kosten des Anwalts zu teilen, schriftlich aufgesetzt und von den Eheleuten unterschrieben wird. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen können, kann eine spezialisierte Scheidungskanzlei im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags abschätzen.\n\n\n\nHat ein Ehegatte aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe, kann die Scheidung für beide Ehepartner hinsichtlich der Anwaltsgebühren sogar kostenlos sein. Denn beauftragt der berechtigte Ehegatte den Anwalt und stimmt der andere, nicht anwaltlich vertretene Ehepartner dem Scheidungsantrag zu, werden die Anwaltsgebühren (und die Gerichtskosten des Berechtigten) vom Staat übernommen.\n\n\n\nEin weiterer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt in der Schnelligkeit, mit der deren Ablauf erfolgt. So kann der Scheidungsantrag – sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist – bereits zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.\n\n\n\nBis die Auskünfte der Versicherungsträger vorliegen und der Scheidungstermin anberaumt wird, dauert es ca. vier bis sechs Monate. Ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht erforderlich, kann die einverständliche Scheidung in drei bis vier Monaten nach dem gestellten Scheidungsantrag erledigt sein.\n\n\n\nErfolgt die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes und damit die Einleitung der Scheidung online, lassen sich die Fahrtkosten zum ortsansässigen Rechtsanwalt sparen, da das Aufsuchen eines Anwalts in diesem Fall nicht erforderlich ist. Das heißt, die Korrespondenz kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Welche Vorteile die Online-Scheidung bietet und für wen diese geeignet ist, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Online-Scheidung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür wen die einvernehmliche Scheidung nicht in Betracht kommt\n\n\n\nWenn über wichtige Punkte keine Einigkeit besteht, ist immer von einer einvernehmlichen Scheidung abzuraten.\n\n\n\nVon der einvernehmlichen Scheidung ist immer abzuraten, wenn zwischen den Ehegatten über die einvernehmlichen zu regelnden Punkte einschließlich Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich Streit besteht.\n\n\n\nAber auch in Fällen, in denen größeres Vermögen vorhanden ist (was speziell beim Zugewinnausgleich für Ansprüche sorgen kann) oder einer der Eheleute im Gegensatz zum anderen geschäftlich unerfahren ist, empfiehlt sich für jeden Ehegatten die Beauftragung eines „eigenen“ Anwalts. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Ansprüche des weniger vermögenden oder im Geschäftsleben unerfahrenen Ehepartner tatsächlich berücksichtigt werden.\n\n\n\nWird ein Rechtsanwalt beauftragt, darf er zwar mit beiden Ehegatten Gespräche führen und ihnen allgemeine Hinweise über den Ablauf des Scheidungsverfahrens geben. Vertreten darf der Anwalt aber nur den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Kommt es also trotz der einvernehmlichen angestrebten Scheidung zu Streitigkeiten, sollte der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte selber einen Anwalt einschalten.\n\n\n\nIm Übrigen haftet derjenige Ehepartner, der den Rechtsanwalt beauftragt hat, auch unmittelbar für die Zahlung dessen Gebühren. Inwieweit sich der Ehepartner die hälfte der Gebühren vom anderen Ehepartner erstatten lassen kann, ist eine andere Frage.\n\n\n\nZudem darf der Ehepartner ohne Anwalt keine eigenen Anträge im Scheidungsverfahren stellen. Praktische Bedeutung hat das aber bei einer tatsächlich einvernehmlichen Scheidung nur, wenn nach erfolgter Scheidung im Gerichtstermin ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden soll. Da der anwaltlich nicht vertretenen Ehegatten keine solche Erklärung abgeben kann, wird die Scheidung nicht sofort, sondern erst in einem Monat rechtskräftig."}
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Viele Fragen sich dann: Wann ist eine besondere Härte begründbar? Denn die Härtefallscheidung erspart den Betroffenen das Trennungsjahr.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Härtefallsscheidung\n\n\n\nIst eine Trennung ohne Trennungsjahr möglich? Grundsätzlich ist eine „schnelle“ Scheidung – auch „Blitzscheidung“ oder Scheidung im Eilverfahren – ohne Trennungsjahr bei der einvernehmlichen bzw. ohne dreijährige Trennungszeit bei der streitigen Scheidung nicht möglich.  Wann ist eine Scheidung ohne Trennungsphase dennoch möglich? Nur ausnahmsweise kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsphase erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist (§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).  Wann ist eine unzumutbare Härte bei der Weiterführung einer Ehe gegeben? Hier finden Sie einige Gründe, die vor Gericht angeführt werden können, um die Notwendigkeit einer sofortige Scheidung zu belegen.  \n\n\n\n\nWas kann den Härtefall begründen?\n\n\n\nNähere Informationen finden Sie hier:\n\n\n\nBlitzscheidung Scheidung im EilverfahrenGewalt in der Ehe Psychische Gewalt in der Ehe Härtefallregelung Trennungsjahr bei Härtefall\n\n\n\nBei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.\n\n\n\nDie Rechtsprechung setzt hohe Hürden\n\n\n\nAuch bei der Härtfallscheidung muss die Ehe gescheitert sein, also von keiner Wiederherstellung der nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten auszugehen sein (§ 1565 Abs. 1 BGB).\n\n\n\nWährend die drei anderen Fälle der Scheidung (einvernehmliche bzw. streitige Scheidung nach einem Jahr Trennungszeit sowie streitige Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit) jeweils eine Trennungsphase voraussetzt, kann die Zerrüttung der Ehe aufgrund eines Härtefalls also sofort geschieden werden.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nHärtefallscheidung: Welche Gründe vorliegen müssen – und welche nicht ausreichen\n\n\n\nEntscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist aber nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten sicherlich tief verletzend. Aber dies berührt in erster Linie dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMaßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.\n\n\n\nDer Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.\n\n\n\nDie Gründe für die Härtefallscheidung können dabei auch erst nach dem Scheitern der Ehe eingetreten sein, also während der Trennungsphase, in der die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben. Ebenso muss der andere Ehepartner die Gründe für die unzumutbare Härte nicht verschuldet haben, so dass auch dessen persönliche Eigenschaften die Grundlage für eine sofortige Scheidung bilden könnten.\n\n\n\nDa die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:\n\n\n\n\nAlkoholmissbrauch unter Verweigern oder mehrfaches Scheitern von Entziehungskuren\n\n\n\nBeleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners fortlaufend in Gegenwart der Kinder\n\n\n\nBeleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder\n\n\n\nDrogenmissbrauch über mehrere Jahre und in Gegenwart der Kinder\n\n\n\nEhebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft\n\n\n\nEheschließung zur Erhaltung eines Aufenthalttitels\n\n\n\nNervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war\n\n\n\nMorddrohungen gegenüber dem Ehegatten\n\n\n\nProstitution, die nach der Trennung ausgeübt wird\n\n\n\nSelbstmordversuch, für den der Ehepartner nicht mitursächlich war\n\n\n\nSexuelle Perversionen, wozu der andere Ehegatte auffordert\n\n\n\nStraftaten gegenüber dem Ehepartner\n\n\n\nVergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt\n\n\n\n\nNur solche und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.\n\n\n\nNachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.\n\n\n\nKeine Gründe für die Härtefallscheidung bilden dagegen laut Familienrecht eine nachlässige Haushaltsführung, unbegründete Eifersuchtsszenen und ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf den Ehegatten. Schwieriger ist es beim Ehebruch. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte kommt aufgrund des Wandels in den gesellschaftlichen Vorstellungen nur beim Vorliegen weiterer, erheblicher Gründe in Betracht. Dies gilt ebenso bei Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVon der Härtefallscheidung zu unterscheiden sind zudem die Fälle, in denen eine Ehe aufgehoben bzw. annulliert wird, so etwa die „Scheidung“ einer Scheinehe, bei der sich die Ehepartner bei der Eheschließung darüber im Klaren waren, dass tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden sollte.\n\n\n\nWie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist\n\n\n\nWer sich aus Härtefallgründen sofort scheiden lassen möchte, muss diese Gründe im Scheidungsantrag darlegen und für deren Vorliegen Beweise anbieten, etwa durch Zeugenaussagen, Urkunden wie ärztliche Atteste oder durch andere Beweismittel. Dies bedeutet zunächst, dass eine Härtefallscheidung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Härtefall tatsächlich belegt werden kann. Bestreitet der andere Ehegatte trotzdem, dass diese Gründe tatsächlich vorliegen, muss das Familiengericht regelmäßig in eine Beweisaufnahme durchführen, in der beispielsweise die Zeugen vernommen werden. Unter Umständen zieht sich der Scheidungsprozess aber dadurch so sehr in die Länge, dass er nicht wesentlich kürzer als eine (streitige) Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr ist.\n\n\n\nUm eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.\n\n\n\nEin weiteres Problem stellt der Versorgungsausgleich dar. Ist dieser zwingend durchzuführen, dauert es grundsätzlich vier bis sechs Monate, bis die vom Gericht dafür bei den Versorgungsträgern einzuholenden Auskünfte vorliegen. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, so dass über diesen später in einem anderen Verfahren entschieden und die Ehe sofort geschieden wird, lehnen die Gerichte häufig ab oder er scheitert an der erforderlichen Zustimmung des anderen Ehegatten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnd schließlich ist beim Versorgungsausgleich noch eine taktische Überlegung zu berücksichtigen: Denn die Ehezeit für den Ausgleich ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 2 Abs. 3 VersAusglG).\n\n\n\nBezieht nun etwa der Ehemann als Angestellter ein hohes Gehalt mit einer erheblichen betrieblichen Zusatzversicherung, während die Ehefrau kein Einkommen erzielt, erhöht sich bei einer Scheidung ihre spätere Rente, je länger die Ehe dauert. Daher kann es zweckmäßig sein, statt einer sofortigen Härtefallscheidung ein Scheidungsverfahren mit Trennungsphase durchzuführen bzw. den Scheidungsantrag erst später einzureichen.\n\n\n\nUmgekehrt sollte der Scheidungsantrag vom Ehemann, der von einer Härte betroffen ist, in einem solchen Fall besonders schnell gestellt werden. In der Praxis handelt es sich aber meist nur um relativ geringe Rentenanwartschaften, die auf diese Weise „zusätzlich“ erworben bzw. verloren gehen.\n\n\n\nIm Ergebnis ist daher eine Härtefallscheidung nur empfehlenswert, wenn ...\n\n... tatsächliche Gründe für einen Härtefall vorliegen, die auch in der Person des anderen Ehegatten begründet sind.\n... diese Gründe dargelegt, bewiesen und vom anderen Ehepartner nicht widerlegt werden können.\n... kein Versorgungsausgleich (etwa aufgrund einer notariellen Vereinbarung) durchzuführen ist."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/","url":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/","name":"Härtefallscheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-haertefallscheidung.jpg","datePublished":"2014-09-26T07:20:20+00:00","dateModified":"2026-01-26T23:20:46+00:00","description":"Infos zur Härtefallscheidung und Härtefallregelung, z.B. wann liegt unzumutbare Härte vor, sodass eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen kann?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/#faq-question-1690797033248"},{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/#faq-question-1690797035013"},{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/#faq-question-1690797034285"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ablauf/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ablauf/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung &#8211; Ablauf des Scheidungs­verfahrens nach der Trennung","datePublished":"2014-09-26T08:50:49+00:00","dateModified":"2026-03-10T21:35:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ablauf/"},"wordCount":1687,"commentCount":21,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ablauf/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ablauf-scheidungsverfahrens.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"„Wie lasse ich mich scheiden?“ Für viele Ehegatten die zentrale Frage, nachdem die Ehe gescheitert ist. Wie das Scheidungsverfahren dabei abläuft, hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Während die einvernehmliche Scheidung in der Regel eine zügig verlaufende Angelegenheit ist und auch der Scheidungstermin beim Familiengericht bereits nach zehn Minuten erledigt sein kann, ist dies bei der strittigen Scheidung mit Folgesachen wie etwa Unterhalt, Umgangsrecht für die Kinder oder Zugewinnausgleich etwas komplizierter. Trotzdem bestehen bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung viele Gemeinsamkeiten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ablauf einer Scheidung\n\nZu Beginn jedes Scheidungsverfahrens steht das Trennungsjahr.\nAnschließend muss der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden.\nBei streitigen Scheidungen sollten Sie zeitgleich zum Scheidungsantrag auch die Anträge über Folgesachen (z. B. Unterhalt) einreichen, damit sich der Scheidungsablauf nicht verzögert.\nDas Gericht stellt die Anträge anschließend dem Scheidungsgegner zu.\nDer Scheidungsgegner muss nun schriftlich der Scheidung zustimmen.\nDanach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.\nWährend des Scheidungstermins ergeht der Scheidungsbeschluss. Verzichten beide Ehepartner auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. D. h. beide Ehepartner sind dann geschieden.\n\nAusführliche Informationen zum Ablauf einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema:\n\n\n\nDas ScheidungsverfahrenDauer der ScheidungScheidung planenVerzögerung der Scheidung\n\n\n\nDie Scheidung und ihre zahlreichen Etappen\n\n\n\nIn der folgenden Infografik erhalten Sie einen groben Überblick über den Ablauf einer Scheidung - von der Eheschließung über die Trennung bis hin zur abschließend rechtskräftigen Scheidung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Zeiträume beschrieben, die für die Bemessung von Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt anzusetzen sind.\n\n\n\nInfografik zum Ablauf der Scheidung: Welche Etappen müssen Betroffene bei der Eheauflösung durchlaufen?\n\n\n\nScheidung: Ablauf des Scheidungsverfahrens\n\n\n\nWie verläuft eine Scheidung? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob und inwieweit sich die Ehegatten über die Scheidung einig sind. Hintergrund ist, dass bei Familiensachen meistens Anwaltszwang besteht und Anträge nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden können.\n\n\n\n\nDas sollten Sie über den Scheidungsablauf wissen\n\nEinvernehmliche oder streitige Trennung? Das beeinflusst die Dauer der Scheidung.\nBei einer Scheidung gibt es den Anwaltszwang vor dem Familiengericht.\nSind Sie nicht sicher, ob Sie sich wirklich scheiden lassen wollen, können Sie das Verfahren für die Scheidung ruhen lassen.\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Ausgangsfrage: Einvernehmliche oder streitige Scheidung?\n\n\n\nJe nachdem, welche Art von Scheidung durchgeführt werden soll, unterscheidet sich auch dessen Ablauf\n\n\n\nIst alles im Einvernehmen geregelt, so dass nur die Scheidung und der meist vom Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich vom Familiengericht beschlossen werden muss, kommt nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres die einvernehmliche Scheidung in Betracht.\n\n\n\nHier genügt für beide Partner ein Rechtsanwalt, was zu erheblichen Einsparungen bei den Scheidungskosten führt und wobei sich häufig auch eine Online-Scheidung für die Eheleute anbietet. Einzelheiten dazu erfahren Sie in unseren Artikeln Scheidung online und einvernehmliche Scheidung.\n\n\n\nIst die Scheidung dagegen streitig (wegen Folgesachen nach Ablauf des Trennungsjahres oder wegen der Trennung an sich und ggf. Folgesachen nach der dreijährigen Trennungszeit), ist es erforderlich, dass sich jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lässt. Hierfür empfiehlt es sich, zunächst bei einer spezialisierten Scheidungskanzlei einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anzufordern.\n\n\n\nWie der Scheidungsantrag eingereicht wird – und wie die Stellungnahme erfolgt\n\n\n\nDer Ablauf der Scheidung beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim örtlich zuständigen Familiengericht\n\n\n\nUnbeschadet, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgen soll, reicht die vom scheidungswilligen Ehepartner (Antragsteller) beauftragte Kanzlei nach Ablauf der Trennungsphase beim örtlich zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag ein.\n\n\n\nAus dem Antrag ergibt sich auch, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Sofern die Scheidung wegen Folgesachen (mit Ausnahme des Versorgungsausgleiches) streitig, ist, werden meistens zugleich über die Folgesachen (zum Beispiel Unterhalt, Fragen zum Umgangsrecht) weitere Anträge eingereicht.\n\n\n\nIst ein Partner noch nicht von einem Anwalt vertreten, sollte er bei einem streitigen Scheidungsverfahren unbedingt einen eigene Kanzlei beauftragen.\n\n\n\nDas Gericht stellt dann den Scheidungsantrag und ggf. die Anträge über die Folgesachen dem anderen Ehegatten (Antragsgegner) förmlich zu. Handelt es sich um eine einverständliche Scheidung ohne zweiten Rechtsanwalt, sollte der Antragsgegner das Gericht kurz anschreiben und die Angaben im Antrag bestätigen sowie erklären, dass er der Trennung zustimmen wird.\n\n\n\nDas Schreiben ist möglichst in dreifacher Ausfertigung (eins für das Gericht, eins für den Antragsteller und eins für dessen Anwalt) zu versenden. Liegt eine streitige Scheidung vor, wird der Anwalt des Antragsgegners zum Scheidungsantrag und den Folgesachen in der Regel Stellung beziehen.\n\n\n\n\nAußerdem gilt\nBesteht für den Antragsteller kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wird das Gericht erst tätig, wenn die Gerichtskosten einbezahlt wurden.\nDie Höhe der Gerichtskosten wird entweder vom beauftragten Anwalt (mitsamt dessen Gebührenvorschuss) angefordert und bei Gericht eingezahlt. Oder das Gericht sendet ca. 14 Tage nach Eingang des Scheidungsantrags an den Antragsteller eine Kostenrechnung.\nMöchte der Antragsteller dagegen Verfahrenskostenhilfe bewilligt haben, erhält der Antragsgegner erst formlos den Scheidungsantrag mit der Möglichkeit der Stellungnahme zur Hilfe. Der eigentliche Scheidungsantrag wird erst anschließend förmlich und damit rechtswirksam zugestellt.\n\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungsantrag\n\nInfos zum Scheidungsantrag im Detail\nEinverständniserklärung (inkl. Vorlage)\nScheidungsantrag zurückziehen\n\n\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Wird meistens vom Gericht automatisch durchgeführt\n\n\n\nBei einer Trennung ist im Familienrecht regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt. Außerdem kann der Versorgungsausgleich vor dem Notar ausgeschlossen oder näher gestaltet werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann ein spezialisierter Scheidungsanwalt auch die Kosten für den zusätzlich durchgeführten Versorgungsausgleich berücksichtigen.\n\n\n\nWird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhält der Antragsteller die Formulare hierfür von seinem für das Scheidungsverfahren beauftragten Rechtsanwalt\n\n\n\nSoll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner (ggf. unter Mithilfe des örtlichen Versicherungsamtes) die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen. Häufig erhält der Antragsteller diese Formulare bereits von seinem für das Scheidungsverfahren beauftragten Rechtsanwalt übermittelt, während die andere Partei, also der Antragsgegner, die Formulare zusammen mit der Zustellung des Scheidungsantrags vom Gericht erhält.\n\n\n\nDie Formulare sind jeweils von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet an das Familiengericht bzw. den Anwalt inner bestimmter Fristen zu senden. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Die von den Parteien bzw. deren Anwälte erhaltenen und ausgefüllten Formulare sendet das Gericht sodann seinerseits an die Versorgungsträger, um die während der Ehezeit entstanden Versorgungsansprüche zu klären.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSobald die Formulare vorliegen, bestimmt das Gericht bei der einvernehmlichen Scheidung den Scheidungstermin. Bei der streitigen Scheidung kann sich der Scheidungstermin verschieben, weil etwa Fragen in Folgesachen noch nicht geklärt sind, die im Verbund mit entschieden werden muss.\n\n\n\nWie läuft eine Scheidung ab – das gilt im Scheidungstermin\n\n\n\nHat das Familiengericht den Scheidungstermin bestimmt, müssen die Ehegatten mit ihren Rechtsanwälten bzw. bei der einvernehmlichen Scheidung mit dem Anwalt, der den Scheidungsantrag gestellt hat, erscheinen.\n\n\n\n\nAm Scheidungstermin krank oder im Urlaub? Das ist zu beachten!\nIst einer der Ehegatten verhindert, sollte er dies dem Gericht bzw. seinem Anwalt vorher mitteilen. Bei Erkrankungen ist dem Gericht ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass der Betreffende „verhandlungsunfähig“ erkrankt ist. Die Bescheinigung über eine bloße Krankheit genügt nicht. Ebenso sind bei bereits feststehenden Urlaubsreisen die Buchungsunterlagen vorzulegen. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Gericht einen neuen Termin anberaumen. Fehlt dagegen eine Partei im Termin unentschuldigt, kann gegen diese ein Ordnungsgeld verhängt werden.\n\n\n\n\nDer Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf zur Sache, wobei die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und worauf die auf dem Gerichtsflur wartenden Parteien mit Anwalt den Gerichtssaal betreten. Der Antragsteller sitzt dabei aus Sicht des Richters auf dessen linker Seite, der Antragsgegner auf der rechten.\n\n\n\nDer Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf zur Sache und die Parteien mit Anwalt werden in den Gerichtssaal gebeten\n\n\n\nDa das Gericht die Personalien prüft, sollte der Personalausweis vorhanden sein. Gelegentlich schaut das Gericht auch in die im Original mitzuführende Heiratsurkunde. Anschließend klärt das Gericht, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Lebenspartnerschaft und das eheliche Leben als gescheitert ansehen.\n\n\n\nHält einer der Ehegatten im Fall der streitigen Scheidung die Ehe noch nicht für endgültig gescheitert, fragt das Gericht nach den Gründen. Können keine erfolgreichen Versöhnungsversuche oder ein widersprüchliches Verhalten des Antragstellers nachgewiesen werden, steht auch hier der Scheidung nichts im Wege.Anschließend wird der Versorgungsausgleich erörtert. Sind noch weitere Folgesachen streitig, werden auch diese erörtert.\n\n\n\nWann ergeht der Scheidungsbeschluss?\n\n\n\nSind Versorgungsausgleich und Folgesachen erklärt, ergeht das „Scheidungsurteil“, das seit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 jedoch Scheidungsbeschluss heißt. Hierzu wird zunächst die Öffentlichkeit wieder hergestellt und das Gericht verkündet den Beschluss, wozu manche Richter die Parteien aufstehen lassen. Wird zugleich über Folgesachen entschieden, werden auch diese Beschlüsse verkündet.\n\n\n\nSofern beide Parteien anwaltlich vertreten sind, wird regelmäßig der Rechtsmittelverzicht erklärt. Damit ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Hat nur eine Partei einen Rechtsanwalt beauftragt, kann die andere mangels eines für sie tätigen Anwalt keinen Rechtsmittelverzicht erklären. Der Scheidungsbeschluss wird dann erst einen Monat nach dessen Zustellung an die anwaltlich nicht vertretene Partei rechtskräftig, sofern diese keine Beschwerde (früher Berufung) gegen den Beschluss durch einen nun beauftragten Anwalt einlegt. Der schriftlich abgesetzte Scheidungsbeschluss muss schließlich noch mit dem Rechtskraftvermerk versehen werden. Die abschließend entstehenden Scheidungskosten kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag angemessen abschätzen.\n\n\n\nDer mit dem Rechtskraftvermerk versehene Scheidungsbeschluss sollte von den früheren Ehegatten gut aufbewahrt werden, da er vielfach später (etwa bei einer neuen Eheschließung) benötig wird.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungsbeschluss\n\nDetaillierte Infos zum Scheidungsbeschluss\n\nScheidungsbeschluss verloren\nScheidungsurteil anfechten\n\n\nScheidungsurkunde\nRechtshängigkeit der Scheidung\nRechtskraft der Scheidung"}
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Weiterhin ist entscheidend, wie über die jeweiligen Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht etc.) entschieden wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung - in der Regel mit nur einem Anwalt - ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung bereits wenige Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt sein. Bei besonders streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder auch hinauszuzögern.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wie lange dauert eine Scheidung?\n\nBei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.\nStreitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.\nBevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)\n\nAusführliche Informationen zur Dauer einer Scheidung und was sie verkürzen oder verlängern kann, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWelche Faktoren einen Einfluss auf die Scheidungsdauer haben\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie Ehegatten eine Scheidung beschleunigen können\n\n\n\nDie Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt\n\n\n\nSind sich die Ehegatten über die einverständliche Trennung einig, kann die Scheidung häufig beschleunigt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Umständen, welche die Eheauflösung schneller vonstatten gehen lassen.\n\n\n\nBeauftragung eines Online-Scheidungsanwalts\n\n\n\nGerade die Durchführung einer Online-Scheidung kann die Dauer insgesamt verkürzen. Die bequeme und schnelle Abwicklung der Korrespondenz mit dem Anwalt ist ein erhebliches Zeitersparnis, auch wenn die Ehepartner dennoch persönlich beim Familiengericht zum Scheidungstermin erscheinen müssen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses\n\n\n\nSie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem bestimmte Kosten sofort entrichtet werden\n\n\n\nHat keiner der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der Rechtsanwalt die voraussichtlichen Gerichtskosten dem Scheidungsantrag sofort beifügen. Dieser Gerichtskostenvorschuss ist natürlich zuvor - neben dem Gebührenvorschuss für den Rechtsanwalt - vom Mandanten an den Anwalt zu zahlen.\n\n\n\nDa das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses tätig wird, lassen sich auf diese Weise bereits die ca. vierzehn Tage einsparen, die es ansonsten bis zur Anforderung des Vorschusses durch das Gericht dauert.\n\n\n\nSofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses trotz Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nKann Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, dann kann dies für die&nbsp;Scheidung  und deren Dauer eine Verzögerung bedeuten. Dies hängt mit der Prüfung der Bewilligung zusammen. Denn dem anderen Ehegatten wird erst danach der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Stellungnahme formlos zugeschickt. Das braucht&nbsp;in der Regel etwa vierzehn Tage. Erst danach wird über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe entschieden und der Scheidungsantrag förmlich zugestellt.\n\n\n\nBei besonders eiligen, einvernehmlichen Scheidungen kann die dadurch entstehende Verzögerung von ein bis zwei Monaten vermieden werden, indem die förmliche Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird.\n\n\n\nDer Vorschuss wird später allerdings nicht zurückerstattet, selbst wenn eine ratenfreie (also „kostenlose) Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird sodann dem anderen Ehegatten die Hälfte der (vorgeschossenen bzw. tatsächlichen) Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht im Zuge der Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages auf Grundlage Ihrer Angaben einschätzen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Gerichtskostenvorschuss\n\nWie hoch ist der Gerichtskostenvorschuss?\nWie hoch sind die Gerichtskosten?\nVerfahrenswert - Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten\n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDas Trennungsjahr\n\n\n\nDie Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden\n\n\n\nBei einer Scheidung hängt deren Dauer weiterhin maßgeblich vom verpflichtenden Trennungsjahr ab. In der Regel müssen Ehegatten nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das bedeutet nicht zwangsläufig zwei getrennte Wohnungen - wichtig ist vor allem ein unabhängiges Wirtschaften voneinander.\n\n\n\nStellt das Benehmen eines Ehepartners jedoch eine Unzumutbarkeit für den anderen dar - etwa, weil dieser gewalttätig oder drogenabhängig ist - kann dies ein Härtefall begründen. Wird ein solcher anerkannt, dann kann das Trennungsjahr mitunter auch übersprungen werden.\n\n\n\nVersorgungsausgleich - Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren\n\n\n\nWeiterhin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung wird deren Dauer häufig durch die Zeitspanne, die bis zur Einholung der Auskünfte bei den Versicherungsträgern für den Versorgungsausgleich vergeht, verlängert.\n\n\n\nBei Ehen bis zur Dauer von drei Jahren wird der Versorgungsausgleich aber nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Aber auch bei einem vor einem Notar getroffenen Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt dessen Durchführung, unterliegt jedoch der gerichtlichen Inhaltskontrolle.\n\n\n\nDie Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt\n\n\n\nWird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sollten bereits mit dem Scheidungsantrag die vom Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebögen für die „Kontenklärung“ beigefügt werden. Das gilt ebenso für den Antragsgegner bei dessen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Auch auf diese Weise lassen sich gut ein, zwei Wochen Zeit einsparen.\n\n\n\nWeiterhin kann bei der Scheidung die Dauer durch frühzeitige Stellung des Antrages etwas verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann meist zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei einem (vorgeschalteten) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, da für die Bewilligung der Hilfe alle Scheidungsvoraussetzungen einschließlich des Ablaufs des Trennungsjahrs vorliegen müssen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie Ehegatten eine Scheidung hinauszögern können\n\n\n\nEs gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können\n\n\n\nSehr wirkungsvoll ist die Palette der Umstände, die eine Scheidung hinauszuzögern. Die Gründe dafür sind zahlreich. Sie reichen vom Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts mittels Ehevertrag (Trennungsunterhalt kann dagegen nicht ausgeschlossen werden) über die Ehefrau, die bei einer Scheidung von ihrem todkranken Ehegatten keine Witwenrente zu erwarten hat, bis hin zum Ehegatten, der seine Verzögerungstaktiken nur gegen finanzielle Zuwendungen aufgibt.\n\n\n\nDie Möglichkeiten, eine Scheidung bzw. deren Dauer hinauszuzögern, entsprechen allerdings sicherlich nicht der Absicht des Gesetzgebers im Familienrecht.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nScheidungsantrag wird ignoriert\n\n\n\nFalls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.\n\n\n\nVersorgungsausgleich - Nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen\n\n\n\nSofern der Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich durchgeführt wird, werden die dafür erforderlichen Fragebögen erst dann vom das Verfahren verzögernden Ehegatten ausgefüllt, wenn das Gericht bei weiterer Weigerung ein Zwangsgeld androht. Es versteht sich von selber, dass diese Unterlagen dann zunächst falsch ausgefüllt werden, da diese „so unverständlich“ sind.\n\n\n\nFolgesachen im Verbund\n\n\n\nAuch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert\n\n\n\nIn einer Scheidung kann deren Dauer vom „blockierenden“ Ehepartner durch die Geltendmachung verschiedener Folgesachen verlängert werden.&nbsp;Da das Familienrecht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es wird ein Folgeverfahren abgetrennt), müssen diese Sachen erst geklärt werden.\n\n\n\nBesonders lange dauern der Zugewinnausgleich (speziell dann, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen) oder ein Hausratsverfahren (bei sich über jeden Kaffeelöffel gestritten wird). Aber auch ein Sorgerechtsverfahren wegen gemeinsamer Kinder kann die Scheidung und deren Dauer hinauszögern.\n\n\n\nScheidungstermin bzw. Termin wegen einer Folgesache\n\n\n\nEs kann immer einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird (aber nicht mehrere, sonst droht ein Ordnungsgeld). Möglicherweise ist aber auch der verzögernde Ehegatte aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände „verhandlungsunfähig“, was durch ein ärztliches Attest belegt wird. Sind die Ehegatten finanziell gut aufgestellt, befindet sich der Scheidungsunwillige auch häufig nachweislich auf Reisen in entfernten Ländern, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin kommt. All das verzögert natürlich die Scheidung und deren Dauer.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungstermin:\n\nDetaillierte Infos zum Scheidungstermin\nScheidungstermin absagen\nScheidungstermin verschieben\n\n\n\n\n\nRechtsmittel einlegen\n\n\n\nWie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden\n\n\n\nTrotz der hohen Kosten für Rechtsmittel (etwa Beschwerde gegen die Scheidung mit nachfolgendem Verfahren in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht) kann dies für den Scheidungsunwilligen etwa günstiger sein als die Summe des Trennungsunterhalts, den er in dieser Zeit erhält. Alle Rechtsmittelfristen können dabei ebenso ausgeschöpft wie mögliche Fristverlängerungen beantragt werden.\n\n\n\nHärteklausel nach § 1568 BGB\n\n\n\nNach dieser Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe wegen der gemeinsamen Kinder ausnahmsweise nötig ist oder für den Scheidungsunwilligen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten, wobei als Härtegrund etwa eine sehr schwere Krankheit in Betracht kommt.\n\n\n\nDie Frage nach der Scheidung und deren Dauer lässt sich daher letztendlich nicht endgültig beantworten. Weitaus häufiger sind in der Praxis jedoch die Scheidungsverfahren, in denen die Partner sich – allein aus Kostengründen – einvernehmlich trennen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-dauer/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-dauer/","name":"Wie lange dauert eine Scheidung? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-dauer/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-dauer.jpg","datePublished":"2014-09-26T09:46:35+00:00","dateModified":"2026-01-24T22:03:57+00:00","description":"Infos zur Scheidungsdauer: Wie lange dauert eine Scheidung? Wie können Beteiligte eine Scheidung hinauszögern oder beschleunigen? Weitere Infos erhalten Sie hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-dauer/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-dauer.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-dauer.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Scheidung Dauer"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsantrag &#8211; Wie können Sie die Scheidung einreichen?","datePublished":"2014-09-26T10:45:32+00:00","dateModified":"2026-01-24T19:08:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/"},"wordCount":2593,"commentCount":52,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsantrag.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Ist das Trennungsjahr vorbei, beginnt die Einleitung des Scheidungsverfahrens beim zuständigen Familiengericht mit dem Einreichen des Scheidungsantrags bzw. mit dem vorgeschalteten Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Da der Scheidungsantrag zwingend durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden muss, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), kann der scheidungswillige Ehegatte hierbei wenig falsch machen. Trotzdem gibt es einige wichtige und wissenswerte Dinge, die im Zusammenhang mit dem Antrag für die Scheidung zu beachten sind.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsantrag einreichen\n\nEin Scheidungsantrag ohne Anwalt ist nicht möglich.\nIhr Anwalt kann den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf vom Trennungsjahr stellen und zwar 3 bis 4 Monate davor. Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen.\nFolgende Unterlagen benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich, Einigungen über Folgesachen (z. B. Sorgerecht).\nDer Antragsgegner muss dem Scheidungsantrag schriftlich zustimmen.\nDer Scheidungsantrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Die Verfahrenskosten müssen dann aber trotzdem bezahlt werden.\n\nAusführliche Informationen zum Scheidungantrag, z. B. welche Informationen Ihr Anwalt von Ihnen benötigt oder was Sie unternehmen können, wenn Ihr Ehepartner dem Scheidungsantrag nicht zustimmt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nScheidung einreichen: Das ist beim Scheidungsantrag zu beachten\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungsantrag:\n\n\n\nEinverständniserklärung Der Scheidung zustimmenKosten des Scheidungsantrags\n\n\n\nScheidungsantrag: Welche Informationen der Anwalt benötigt\n\n\n\nFür den Scheidungsantrag benötigt der Anwalt einige Informationen über die Ehepartner von seinem Mandanten\n\n\n\nUm den Scheidungsantrag stellen zu können, benötigt der Anwalt folgende Informationen von dem Mandanten, der ihn mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragt:\n\n\n\nPersönliche Angaben der Ehepartner (Nachname und sämtliche Vornamen, Straße und Postleitzahl nebst Ort des tatsächlichen Wohnsitzes, Staatsangehörigkeit)Letzte gemeinsame Adresse der EheleuteOrt und Datum der Eheschließung einschließlich der Nummer der HeiratsurkundeKonkrete Angaben zur Scheidung, und zwar im Einzelnen: Welcher Ehegatte den Scheidungsantrag stelltDatum, an dem das Trennungsjahr begann, also durch Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung oder (zunächst) räumliches Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen WohnungVorhandene gemeinsame Kinder, also Namen, Geburtsdaten, bei welchem Elternteil der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder ist und ob Regelungen über (das regelmäßig gemeinsame) Sorgerecht, über den Umgang und über den Unterhalt bezüglich der Kinder zwischen den Ehepartnern vereinbart wurdenZustimmung des anderen Ehegatten zur EhescheidungMögliche Eheverträge und/oder (notarielle) ScheidungsfolgenvereinbarungenMögliche Regelungen zwischen den Ehegatten über den Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung und HausratEtwaiges (Mit-)Eigentum an der EhewohnungAktueller Nettoverdienst jedes EhegattenEtwaige Verbindlichkeiten jedes Ehepartners unter Angabe des Entstehungszeitpunktes (also vor oder während der Ehe)Vermögen jedes Ehegatten bei Eheschließung \n\n\n\nEntscheiden Sie sich dazu, online den Scheidungsantrag einzureichen,  werden diese Informationen vom Scheidungswilligen bequem und zeitsparend von zu Hause aus in ein speziell dafür vorgesehenes Scheidungsantragsformular eingegeben, welches regelmäßig per Internet an den Anwalt übermittelt und von diesem vertraulich behandelt wird. Zudem kann eine spezialisierte Scheidungskanzlei auf diesem Wege einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die möglicherweise entstehenden Kosten nach einem Scheidungsantrag erstellen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterlagen für den Scheidungsantrag: Diese Papiere sind wichtig!\n\n\n\nSie benötigen einige Unterlagen, wenn Sie eine Scheidung beantragen möchten. Ohne Anwalt können Sie einen solchen gar nicht erst stellen.\n\n\n\nSowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung werden folgende Unterlagen benötigt:\n\n\n\nHeiratsurkunde bzw. Stammbuch im Original oder in beglaubigter KopieGeburtsurkunden der minderjährigen KinderMögliche Eheverträge und/oder (notarielle) ScheidungsfolgenvereinbarungenMögliche Regelungen zwischen den Ehegatten über Kindschaftssachen (z. B. Sorgerecht), den Versorgungsausgleich, Unterhalt für den Ehegatten, Ehewohnung und Hausrat sowie sonstige VereinbarungenRegelmäßig die ausgefüllten und unterzeichneten amtlichen Formulare für den VersorgungsausgleichGgf. das ausgefüllte und unterzeichnete amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ für die Bewilligung der VerfahrenskostenhilfeDie Vollmacht für den Rechtsanwalt\n\n\n\nWelche weiteren Unterlagen speziell bei der streitigen Scheidung beizufügen sind, richtet sich nach dem Einzelfall und wird in der Regel vom Anwalt für Familienrecht oder dem Familiengericht mitgeteilt.\n\n\n\nBei welchem Familiengericht ist der Scheidungsantrag einzureichen?\n\n\n\nNachdem der Rechtsanwalt die für die Scheidung erhalten Informationen und Scheidungspapiere erhalten hat, prüft er auch, welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich gemäß § 122 FamFG nach folgender Reihenfolge:\n\n\n\nGericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatGericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt habenGericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatGericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatGericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWann die Ehegatten die Zuständigkeit des Familiengerichts wählen können\n\n\n\nScheidung beantragen: Die Kosten richten sich nicht nach dem zuständigen Familiengericht.\n\n\n\nGrundsätzlich spielt es keine Rolle, wer von den Ehegatten den Scheidungsantrag einreicht. Das Scheidungsverfahren und die Kosten sind überall gleich. Bei einem Antrag auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen sollten die Ehepartner aber in zwei Fällen überlegen, wer diesen einreichen soll, weil sich dies auf die Zuständigkeit des Gerichts auswirkt.\n\n\n\nZum einen kann es sein, dass die Ehepartner die Wahl haben, ob das Verfahren zur Scheidung beim Familiengericht im Bezirk des Wohnorts der Ehefrau oder im Bezirk des Wohnorts des Ehemannes erfolgen soll. Das ist der Fall, wenn keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder vorhanden sind und beide Ehegatten nach der Trennung aus dem Gerichtsbezirk weggezogen sind, in dem sie zuletzt ihre Ehewohnung hatten. Denn wohnen beide nun in verschiedenen anderen Gerichtsbezirken, ist jeweils nur das Gericht für die Scheidung zuständig, in dessen Bezirk einem Ehegatten der Scheidungsantrag zugestellt wird. Wollen beide möglichst bald die Scheidung, können sie das Familiengericht wählen, bei dem sie am schnellsten geschieden werden.\n\n\n\nPraxis-Beispiel: So können sich Trennung und Umzug in andere Gerichtsbezirke auswirken\n\n\n\n\nAufgrund ihrer Trennung haben die kinderlosen Eheleute die gemeinsame Wohnung in Düsseldorf aufgegeben. Während der Ehemann nach München gezogen ist, lebt die Ehefrau nun in Berlin. Beide wollen die einvernehmliche Scheidung.\nFolge: Würde einer der Ehegatten noch in Düsseldorf leben und wäre nur der andere umgezogen, wäre das Familiengericht in Düsseldorf für die Scheidung zuständig. Da beide aber in andere Gerichtsbezirke zugezogen sind, ist das Gericht in München zuständig, wenn die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt. Umgekehrt ist das Berliner Gericht zuständig, wenn der Ehemann den Antrag einreicht. Dadurch können die Eheleute sich absprechen und den Scheidungsantrag bei dem Gericht einreichen, welches am schnellsten arbeitet.\n\n\n\n\nZum anderen ist es möglich, dass einer der Ehegatten ins Ausland gezogen ist. Würde nun der in Deutschland lebende Ehegatte das Formular für den Scheidungsantrag einreichen, ist dies verhältnismäßig kompliziert. Denn da deutsche Gerichte ins Ausland nicht zustellen dürfen, erfolgt beim Scheidungsantrag die Zustellung entweder nach völkerrechtlichen Verträgen oder – falls solche nicht existieren – durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Bundes bzw. die sonstige zuständige Behörde.\n\n\n\nZudem besteht in der Europäischen Union (EU) auch noch eine vorrangige Zustellungsverordnung. Allein die Zustellung von einem Scheidungsantrag kann eine Dauer von bis zu einem Jahr haben. Daher sollte der im Ausland wohnende Ehegatte die Scheidung beantragen und den Antrag an den in Deutschland wohnenden Ehepartner zustellen lassen. Um sich hier nicht umständlich aus dem Ausland an einen in Deutschland ansässigen Anwalt wenden zu müssen, sollte der dort wohnende Ehegatte darüber nachdenken, die Scheidung online zu beantragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung einreichen: So erfolgt der Ablauf\n\n\n\nEs ist immer das Gericht zuständig in der Stadt von dem Ehegatten, der den Scheidungsantrag NICHT gestellt hat\n\n\n\nWie sollte der Antrag auf eine Scheidung ablaufen? Das erklären wir im Folgenden:\n\n\n\nHat der Rechtsanwalt anhand der vom Mandanten erhaltenen Informationen und Unterlagen den Scheidungsantrag aufgesetzt (ggf. mit zugleich beantragter Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe unter seiner Beiordnung), reicht er den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht teilt dem Scheidungsverfahren dann ein Aktenzeichen zu. Sobald die Gerichtskosten – sofern keine Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde – vom scheidungswilligen Ehegatten (Antragsteller) eingezahlt sind, veranlasst das Gericht die förmliche Zustellung vom Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner (Antragsgegner).\n\n\n\nFörmliche Zustellung bedeutet: Zustellung per Postzustellungsurkunde. Beantragt der Antragsteller dagegen mit dem Scheidungsantrag zugleich Verfahrenskostenhilfe, erhält der Antragsgegner den Scheidungsantrag nebst dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zunächst formlos zur Stellungnahme . Erst danach erfolgt die förmliche Zustellung des Antrags auf Scheidung.\n\n\n\nDer Scheidungsantrag wird mit der förmlichen Zustellung an den Antragsgegner rechtshängig. Die Rechtshängigkeit ist maßgeblich für bestimmte Rechtsfolgen im Zusammenhang mit der Ehe bzw. deren Scheidung. So ist der Tag der Rechtshängigkeit „Stichtag“ für die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder der Berechnung des Zugewinnausgleichs.\n\n\n\nWenn der Scheidungsantrag zurückgezogen werden soll\n\n\n\nIst der Scheidungsantrag gestellt, kann ihn der Antragsteller jederzeit zurückziehen. Dabei ist jedoch zu unterscheiden, ob der Antragsgegner ebenfalls einen Scheidungsantrag gestellt hat oder der Scheidung nur zustimmen wollte.\n\n\n\nHat der Antragsgegner auch einen Antrag auf Scheidung eingereicht, ist die Rücknahme des Scheidungsantrags durch den Antragsteller bedeutungslos. Das Scheidungsverfahren wird aufgrund des Antrags des Antraggegners auf Scheidung trotzdem fortgesetzt. Hat dagegen der Antragsgegner keinen eigenen Antrag gestellt, endet das Gerichtsverfahren mit der Rücknahme des Scheidungsantrags durch den Antragsteller. Der Antragsteller muss jedoch die gesamten Kosten für das Verfahren zahlen.\n\n\n\nWie hoch die Gerichtskosten bei einem Scheidungsantrag im Einzelfall ausfallen können, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht in einem vorab erstellten unverbindlichen Kostenvoranschlag abschätzen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDas passiert, wenn sich ein Ehegatte nicht rührt\n\n\n\nDas Familiengericht kann Ordnungsgelder und Erzwingungshaft androhen, wenn Ehegatten den Scheidungsantrag ignorieren\n\n\n\nManchmal reagiert ein Ehegatte überhaupt nicht darauf, dass der andere geschieden werden möchte. Hierzu besteht allerdings auch keine Verpflichtung desjenigen, der mit der Scheidungsabsicht konfrontiert wird.\n\n\n\nAnders sieht es aber aus, wenn das Familiengericht nach Eingang vom Scheidungsantrag dem scheidungsunwilligen Ehegatten Fristen setzt oder Gerichtstermine bestimmt. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, kann das Gericht Ordnungsgelder androhen, diese vollstrecken und notfalls sogar Erzwingungshaft anordnen.[ad_content]\n\n\n\nScheidungsantrag: Muster für eine einvernehmliche Scheidung\n\n\n\nSoll ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt werden, kann dieser in etwa wie folgt lauten:\n\n\n\nAmtsgericht Musterstadt- Familiengericht -Musterstr. 112345 Musterstadt\nAntrag auf Ehescheidung\n\ndes Herrn Max Mustermann, (Anschrift),\nAntragstellers,\n– Prozessbevollmächtigter: (Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei) –\ngegen\nFrau Martha Mustermann, (Anschrift),\nAntragsgegnerin, wegen Ehescheidung.\nVorläufiger Verfahrenswert:\nFür die Scheidung: (Betrag in Euro)\nFür den Versorgungsausgleich: (Betrag in Euro)\nUnter Beifügung auf uns lautender Verfahrensvollmacht nach § 114 Abs. 5 FamFG zeigen wir an, dass wir den Antragsteller vertreten.\nNamens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt:\nDie am (Datum) vor dem Standesamt (Gemeinde) unter der Heiratsurkunden-Nr. (…………) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.Gerichtskosten in Höhe von (Betrag in Euro) fügen wir mittels anliegenden Verrechnungsscheck anbei.Begründung:\nI.\nDie Parteien haben am (Datum laut Heiratsurkunde) die Ehe miteinander geschlossen.\nBeweis: Heiratsurkunde in Kopie (Anlage A1), deren Original bzw. beglaubigte Kopie im Termin vorgelegt wird.\nAus der Ehe sind die beiden gemeinsamen Kinder (Name), geboren am (Datum), und (Name), geboren am (Datum), hervorgegangen.\nBeweis: Geburtsurkunden in Kopie (Anlagen A2 und A3), deren Originale bzw. beglaubigte Kopien im Termin vorgelegt werden.\nDie Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 1 FamFG, da in dessen Bezirk die Antragsgegnerin mit den gemeinsamen beiden minderjährigen Kindern ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zwischen den Parteien selber besteht kein gemeinsamer Aufenthalt mehr.\nAndere Familiensachen sind nicht anhängig, § 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.\nII.\nDie Scheidungsvoraussetzungen liegen vor.\nDie Ehe der Parteien ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft endete mit der Trennung am (Datum). Der Antragsteller zog an diesem Tag aus der Ehewohnung aus, so dass die Parteien länger als ein Jahr getrennt leben. Die Antragsgegnerin hat gegenüber dem Antragsteller erklärt, sie werde ihre Zustimmung zum Scheidungsantrag geben. Eine Wiederherstellung der Ehe lehnt der Antragsteller ab.\nBeweis: Anhörung der Parteien im Scheidungstermin\nEs gilt daher die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe der Parteien gescheitert ist, § 1566 Abs. 1 BGB.\nIII.\nZu den Folgesachen führen wir aus:\nDie Parteien haben sich über den Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Umgangsrecht und die elterliche Sorge geeinigt, § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Die Antragsgegnerin ist einvernehmlich in der Ehewohnung mit den gemeinsamen Kindern verblieben, die Haushaltsgegenstände wurden geteilt, § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG.\nDer Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durchzuführen.\nIV.\nHinsichtlich der für den Verfahrenswert maßgeblichen Einkommensverhältnissen der Parteien gilt:\nDer Antragsgegner erzielt ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von (Betrag in Euro), die Antragsgegnerin in Höhe von (Betrag in Euro). Der dreifache Monatswert dieser Beträge ergibt einen Verfahrenswert für die Ehescheidung in Höhe von (Betrag in Euro).\nFür den Versorgungsausgleich wurde ein Verfahrenswert in Höhe von (Betrag in Euro) angesetzt.\nBeglaubigte und einfache Abschrift anbei.\nRechtsanwalt\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie einen Antrag auf Ehescheidung stellen, das Muster kostenlos herunterladen.\nUm das Scheidungsverfahren einzuleiten, wird zu Beginn erst einmal der Antrag auf Ehescheidung gestellt. Darin wird z.B. geklärt, wie man nach der Scheidung mit dem Vermögen und dem Sorgerecht eventuell gemeinsamer Kinder verfährt.\nMöchten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, können Sie unser Muster als Vorlage verwenden und es gemeinsam mit Ihrem Anwalt an Ihren speziellen Fall anpassen.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird der Antrag für diese unter dem Scheidungsantrag aufgenommen und begründet\n\n\n\nJe nachdem, ob andere persönliche Verhältnisse der Eheleute vorliegen oder die Scheidung als solche bzw. Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht streitig sind, enthält der Scheidungsantrag andere oder weitere Ausführungen.\n\n\n\nWird Verfahrenskostenhilfe beantragt, wird dieser Antrag unter den Scheidungsantrag aufgenommen, während in der Begründung Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers erfolgen. Zudem ist der vom Antragsteller ausgefüllte und amtliche Vordruck für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe beizufügen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nMuster: Zustimmung zur einvernehmlichen Scheidung\n\n\n\nIst der Antragsgegner anwaltlich nicht vertreten, weil er mit der einvernehmlichen Scheidung einverstanden ist, kann er dem Familiengericht dies innerhalb der ihm gesetzten Frist wie folgt mitteilen:\n\n\n\n\n[Name und Anschrift des Antragsgegners]\n[Anschrift des Familiengerichts]\n[Ort, Datum]\nIn der Familiensache[Name Antragsteller] ./. [Name Antragsgegner]-[Aktenzeichen des Familiengerichts]-\nsind die Angaben in dem mir übersandten Antrag auf Scheidung vom [Datum] zutreffend.\nIch stimme der Scheidung zu.\n[Unterschrift Antragsgegner]\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\nHier können Sie sich, wollen Sie der Scheidung Ihre Zustimmung erteilen, das Muster kostenlos herunterladen.\nHandelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung kann der Antragsgegner ganz einfach mit diesem Muster der Scheidung zustimmen.\nÜberlegen Sie sich dennoch gut, ob sie wirklich ohne anwaltliche Unterstützung in das Scheidungsverfahren eintreten wollen und lassen sich eventuell unverbindlich von einem Anwalt im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten aufklären, um abgesichert zu sein.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden\n\n\n\n\nInsgesamt sollten bei einem Scheidungsantrag drei unterzeichnete Schreiben zum Familiengericht gesendet werden: Eine für das Gericht, eine für den Rechtsanwalt der Antragstellerin und eine für die Antragstellerin."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/","name":"Scheidungsantrag korrekt einreichen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsantrag.jpg","datePublished":"2014-09-26T10:45:32+00:00","dateModified":"2026-01-24T19:08:44+00:00","description":"llll➤ Wie können Sie den Scheidungsantrag stellen? Alle Infos zum → Antrag auf Scheidung → Scheidungsantragsformular (inkl. Muster!) → lesen Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennungsjahr vor der Scheidung &#8211; Ist die Ehe endgültig gescheitert?","datePublished":"2014-11-04T16:34:59+00:00","dateModified":"2026-04-10T08:43:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/"},"wordCount":4101,"commentCount":128,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennungsjahr.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass sich die Ehepartner darüber klar werden sollen, ob sie tatsächlich ihre Lebensgemeinschaft endgültig beenden wollen oder die Ehe fortführen möchten.\n\n\n\nErst nach Ablauf des Trennungsjahres sieht das Familiengericht die Ehe als gescheitert an, sodass grundsätzlich nur ab diesem Zeitpunkt eine Scheidung möglich ist. Der Scheidungsantrag hingegen kann ggf. auch schon zwei bis drei Monate vor Ablauf eingereicht werden. Das Trennungsjahr ist damit regelmäßig eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Scheidungsantrag eingereicht werden kann.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsjahr\n\n\n\nWozu dient das Trennungsjahr? Das Trennungsjahr dient in Deutschland als Nachweis darüber, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet gelten kann. Diese Zerrüttung ist Voraussetzung für eine Scheidung (vgl. Zerrüttungsprinzip). Zudem können Folgesachen (z. B. Unterhalt, Umgangsrechte etc.) bereits im Trennungsjahr geklärt werden, sodass die Scheidung später schneller verlaufen kann.  Wie kann man ein Trennungsjahr nachweisen? Der Beginn des Trennungsjahres muss beim Scheidungsantrag nachgewiesen werden. Eine beispielhafte Vorlage für einen solchen Nachweis finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.   Was darf man im Trennungsjahr und was nicht? Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen (sogenannte \"Trennung von Tisch und Bett\"). Die Eheleute müssen getrennt leben. Unter Umständen kann das Trennungsjahr auch in derselben Wohnung stattfinden. Näheres dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber \"Was darf – oder sollte -man im Trennungsjahr alles nicht tun?\".  Wann fällt das Trennungsjahr weg? Stellt die Fortführung der Ehe über das Trennungsjahr hinweg für einen der Eheleute eine besondere Härte dar, kann die Scheidung im Einzelfall auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden (vgl. Härtefallscheidung).  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDie Bedenkzeit vor der Scheidung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie das Trennungsjahr genutzt werden sollte\n\n\n\nDas Trennungsjahr dient nicht nur als „Bedenkzeit“, sondern kann auch für die Vorbereitung auf das Scheidungsverfahren genutzt werden\n\n\n\nAuch wenn das Trennungsjahr nach dem Willen des Gesetzgebers quasi als „Bedenkzeit“ vor der Endgültigkeit der Scheidung gedacht ist: In der Praxis sehen viele scheidungswillige Eheleute diese Zeit für den Ablauf ihrer Scheidung als ein lästiges Übel, da eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft für sie ausgeschlossen ist.\n\n\n\nDabei wird jedoch oft übersehen, dass das Trennungsjahr bereits genutzt werden kann, um das spätere Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören die Klärung von Folgesachen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Trennungsjahr\n\nWas genau beschreibt das Zerrüttungsprinzip?\nWie wirkt sich ein Versöhnungsversuch während des Trennungsjahres aus?\nWas bedeutet Trennung auf Zeit?\n\n\n\n\n\nKlärung von Folgesachen - Was beinhaltet das?\n\n\n\nUnterhalt, Umgang mit den Kindern, Vermögensangelegenheiten u. ä. können bereits im Trennungsjahr einvernehmlich geregelt werden. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung sollte notariell beglaubigt werden, damit die rechtliche Bindung daran sicher gestellt ist.[ad_content]Beim Hausrat, dessen Aufteilung in dem Jahr ebenfalls geregelt werden kann, bedarf die verbindliche Einigung jedoch keiner notariellen Beglaubigung. Der Vorteil dieser Klärung der Folgesachen liegt darin, dass die spätere Scheidung ebenfalls einvernehmlich unter Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen kann, wodurch erhebliche Kosten gespart werden. Wie hoch die Scheidungskosten im Einzelfall sein können, darüber kann ein unverbindlicher Kostenvoranschlag einer spezialisierten Kanzlei für Familienrecht Auskunft geben.\n\n\n\nSpeziell bei der Regelung von Vermögensangelegenheiten kann es nach der Trennung jedoch zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten kommen. Das ist immer dann der Fall, wenn einer der Ehegatten bestimmte Vermögensverhältnisse nicht offen legt, obwohl er eigentlich dazu verpflichtet wäre. Bei der Trennung sollten daher unbedingt Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Eine Checkliste dazu finden Sie hier als Download:\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie sich über Sofortmaßnahmen bei der Trennung informieren, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nEine Trennung kann schon eine Weile im Raum stehen oder ganz plötzlich passieren. Eine Übersicht über zu treffende Maßnahmen zu haben, wenn es z.B. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eheleuten gibt, kann bei einer plötzlichen Trennung besonders hilfreich sein.\nOft denkt man an Vieles was zu tun ist nicht direkt. Mit dieser Checkliste wissen Sie, im Falle einer Trennung, sofort was zu tun ist.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nStellung des Kontenklärungsantrags\n\n\n\nRegelmäßig ist der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren vom Amts wegen durchzuführen. Dafür sind vom Familinegericht die erforderlichen Auskünfte beim Rentenversicherungsträger einzuholen, was eine vorherige Kontenklärung der Ehegatten voraussetzt. Die Kontenklärung kann aber bereits bei Einreichung des Scheidungsantrags erfolgen, so dass hierdurch das Scheidungsverfahren beschleunigt wird.\n\n\n\nÜberprüfung von gemeinsamen Versicherungen\n\n\n\nGemeinsame Versicherungen der Ehegatten sollten frühzeitig gekündigt werden. Ist einer der Eheleute beim anderen in der gesetzlichen Familienversicherung krankenversichert, kann der Mitversicherte sich bereits jetzt um eine neue Krankenversicherung kümmern. Denn die Mitversicherung in der Familienversicherung endet drei Monate nach Inkrafttreten der Scheidung.\n\n\n\nEinigkeit über die Ehewohnung\n\n\n\nIm Trennungsjahr sollte auch geklärt werden, wer in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleibt und wer auszieht\n\n\n\nHäufig bewohnen die Ehegatten gemeinsam eine Mietwohnung. Zieht einer der Ehepartner einvernehmlich aus der Wohnung aus, sollte mit dem Vermieter geklärt werden, inwieweit dieser den ausziehenden Ehegatten aus dem Mietvertrag entlässt.\n\n\n\nIst der Vermieter dazu nicht bereit, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten ratsam, wonach der in der Wohnung verbleibende Ehepartner den anderen aus etwaigen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt.\n\n\n\nZwar bleibt die gemeinsame Haftung der Ehegatten gegenüber dem Vermieter bestehen. Aber der ausgezogene Ehepartner kann, im Falle einer Inanspruchnahme durch den Vermieter, den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten aufgrund der schriftlichen Vereinbarung in Regress nehmen.\n\n\n\nBewohnen die Ehegatten dagegen eine Immobilie, an der sie hälftig Miteigentum haben, kann nach der Scheidung die Finanzierung des Objektes von einem Ehepartner alleine häufig nicht mehr aufrechterhalten werden. Hier ist zu überlegen, wie die Immobilie bestmöglich freihändig verkauft werden kann oder ob aufgrund hoher Verluste bei einem Verkauf des Objektes eine Vermietung der bessere Weg ist.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber mit detaillierten Infos über Folgesachen\n\nEhewohnungssachen\nGüterstand &amp; Aufteilung von Vermögen\nUnterhalt\nVersorgungsausgleich\nUmgangsrecht\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann das Trennungsjahr beginnt und wer dafür beweispflichtig ist\n\n\n\nWann das Trennungsjahr begonnen hat wird vom Gericht nicht nachgeprüft, solange die Ehegatten sich darüber einig sind. Die Beweispflicht liegt bei dem Antragsteller\n\n\n\nDas Trennungsjahr zur Scheidung beginnt in dem Zeitpunkt, indem einer der Eheleute dem anderen den Trennungswunsch mitteilt und die Trennung anschließend auch „lebt“.\n\n\n\nFolgendes ist dabei nicht erforderlich: Das Trennungsjahr anmelden oder das Trennungsjahr beantragen (etwa bei Gericht). Vielmehr genügt es nach Mitteilung des Trennungswunsches, dass das gemeinsame Leben und die Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen eingestellt werden.\n\n\n\nDa später im Scheidungsantrag angegeben werden muss, wann die Trennung erfolgte, sollte das Datum des Trennungsbeginns notiert werden.\n\n\n\nBeweispflichtig im späteren Scheidungsverfahren für den Trennungsbeginn ist derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag nach dem Trennungsjahr stellt.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nSind sich die Ehepartner über den Beginn der Trennung einig, ist dies unproblematisch. Das Familiengericht prüft den vorgetragenen Trennungstermin nicht weiter nach. Problematisch wird es jedoch, wenn einer der Ehegatten eine Trennung abstreitet oder einen späteren Trennungstermin behauptet.\n\n\n\nUm hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte der trennungswillige Ehepartner dem anderen den Trennungswunsch schriftlich mitteilen und den Zugang dieses Schreibens nachweisen können (etwa durch Einschreibebeleg, Faxprotokoll, Zustellung durch einen Boten oder Übergabe unter Zeugen). Formuliert werden kann ein solches Schreiben etwa wie folgt:\n\n\n\n\nNachweis über den Beginn des Trennungsjahres (Muster)\n_____________________ (Anrede),\nda alle Versuche zur Rettung unserer Ehe gescheitert sind, habe ich mich dazu entschlossen, mich von Dir zu trennen. Die Trennung ist die Voraussetzung für die von mir beabsichtigte spätere Ehescheidung. Bitte akzeptiere diesen Schritt und nehme Folgendes zur Kenntnis:\nAb sofort\n\nwird es keine gemeinsame Haushaltsführung mehr geben. Das bedeutet, dass jeder für sich selber sorgen muss, insbesondere einkaufen, kochen, sich auf sonstige Weise verpflegen, Wäsche waschen und bügeln.\nwerden wir getrennt wirtschaften. Ich werde mir also ein eigenes Konto einrichten und meine Gelder alleine verwalten. Ich bitte Dich, ebenso zu verfahren.\nwird es keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten, Unternehmungen und private Unterhaltungen mehr geben. Ich möchte mein eigenes Leben führen, stehe Dir aber zu sachlichen Gesprächen im Zusammenhang mit unserer Trennung und den in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen zur Verfügung.\n\n(Falls Unterhaltsansprüche bestehen:)\nDarüber hinaus bitte ich Dich, für unsere Kinder und mich künftig Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts sowie die Bankverbindung werde ich Dir in den nächsten Tagen mitteilen. Dir ist sicherlich bekannt, dass Du gesetzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist sowie die Kinder und ich darauf angewiesen sind.\n_____________________\n(Ort, Datum, Unterschrift)\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie den Beginn des Trennungsjahres festhalten, das Muster kostenlos herunterladen.\nDas Trennungsjahr beginnt mit der Äußerung des Wunsches zur Trennung. Um im späteren Verlauf des Scheidungsvefahrens auch beweisen zu können, wann das Trennungsjahr begann, ist es hilfreich dies schriftlich festzuhalten.\nLassen Sie den Nachweis von Ihrem Ehepartner unterschreiben, sind Sie später auf der sicheren Seite, sollte es zu Streitigkeiten kommen.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden\n\n\n\n\nAlternativ kann der Beginn der Trennung auch durch ein Anwaltsschreiben dokumentiert werden.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nTrennungsjahr: Diese Verhaltensregeln gelten\n\n\n\nFür das Trennungsjahr ist es nicht erforderlich, dass einer der Ehegatten aus der Wohnung auszieht. Es gelten allerdings bestimmte Verhaltensregeln\n\n\n\nVoraussetzung für das Getrenntleben und damit die Einhaltung des für die Scheidung erforderlichen Trennungsjahres ist, dass die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht (sogenannte Trennung von Tisch und Bett).\n\n\n\nDer Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ist dazu jedoch nicht erforderlich (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können).\n\n\n\nZieht einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist die häusliche Trennung eindeutig. Schwieriger ist es dagegen, wenn das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden soll.\n\n\n\nDarauf kommt es beim Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung an\n\n\n\nSoll das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung durchlaufen werden, spielt neben der häuslichen Trennung auch die wirtschaftliche Trennung eine Rolle.\n\n\n\nFür die häusliche Trennung ist es erforderlich, dass die Räume aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss in einem anderen Raum schlafen. Ob dies in einem Bett oder auf der Couch geschieht, spielt keine Rolle.\n\n\n\nBadezimmer und Küche dürfen weiterhin gemeinsam genutzt werden, wobei allerdings ein Zeitplan sinnvoll ist. Das Wohnzimmer mit dem dort regelmäßig vorhandenen Fernseher ist allerdings kein Gemeinschaftsraum.[ad_content]In wirtschaftlicher Hinsicht kommt es darauf an, dass keine gemeinsame Haushaltskasse mehr besteht und die Ehepartner getrennt wirtschaften, also keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen (wie etwa kochen oder Wäsche waschen). In diesem Zusammenhang ist auch zu regeln, wie die Kosten für das bewohnte Haus bzw. die Wohnung von den getrennt lebenden Ehegatten finanziert werden.\n\n\n\nLetztendlich ist beim Getrenntleben jeder Ehegatte in allen Belangen für sich selber zuständig und verbringt auch seine Freizeit alleine, wesentliche Beziehungen zum anderen Ehegatten dürfen nicht mehr bestehen.\n\n\n\nWird das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus durchlaufen ist es wichtig, dass sowohl eine räumliche Trennung als auch eine wirtschaftliche Trennung erfolgt\n\n\n\nProbleme beim Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung können entstehen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, da speziell kleinere Kinder die Konsequenzen der Trennung nicht nachvollziehen können.\n\n\n\nHier muss den Kindern vermittelt werden, dass die Eltern nicht mehr zusammen leben möchten. Insoweit sind gemeinsame Mahlzeiten und Unternehmungen der Ehegatten mit den Kindern innerhalb des Trennungsjahres auch nur zulässig, soweit sie im Rahmen des Umgangsrechts ausgeübt werden.\n\n\n\nIm Übrigen sind Regeln darüber aufzustellen, wer von den getrennt lebenden Elternteilen die Kinder auf welche Weise versorgt, also für sie kocht, mit ihnen isst, wer mit ihnen die Hausaufgaben macht usw.\n\n\n\nOb und inwieweit diese Vorgaben für das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung von den Ehegatten beachtet werden, bleibt allerdings ihnen überlassen. Das Familiengericht überprüft beim Scheidungsverfahren die tatsächliche Trennung bzw. Wohnsituation im Trennungsjahr nicht, sondern legt lediglich die Aussagen der Ehepartner zugrunde.\n\n\n\nHaben diese Aussagen den gleichen Inhalt, stellt das Gericht dazu keine weiteren Fragen. Weichen die Aussagen über das verbrachte Trennungsjahr jedoch voneinander ab, weil die Vorgaben nicht konsequent eingehalten wurden und einer der Ehegatten die Scheidung nicht (mehr) möchte, kann das im Scheidungsverfahren zu Problemen führen.\n\n\n\nAuf keinen Fall wird das Trennungsjahr eingehalten, wenn etwa die Ehefrau weiterhin einkauft sowie wäscht und sich die Ehegatten im Schlafzimmer das Ehebett teilen, wenn auch „nur nebeneinander liegend“ (Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 07.12.2012, Az.: 4 UF 182/12).\n\n\n\nMit Beginn der Trennung endet zudem die sogenannte Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB, wonach beim Abschluss von Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs auch der andere Ehegatte verpflichtet wird, selbst wenn er von dem Geschäft nichts weiß. Diese Mithaftung besteht etwa für den Kauf von Lebensmitteln, Haushaltsgegenständen und persönlichen Bedarfsartikeln.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nSo wirken sich Versöhnungsversuche im Trennungsjahr aus\n\n\n\nWährend des Trennungsjahres sind auch Versöhnungsversuche bis drei Monate möglich ohne dass das Trennungsjahr erneut vollzogen werden muss\n\n\n\nDa das Trennungsjahr quasi als „Bedenkzeit“ hinsichtlich der Endgültigkeit der Scheidung gilt, sind Versöhnungsversuche in der Trennungszeit in einem gewissen Rahmen zulässig.\n\n\n\nDauern diese nicht länger als drei Monate, spielen sie für das Trennungsjahr keine Rolle. Geht aber ein Versöhnungsversuch über drei Monate hinaus und scheitert die Beziehung der Ehegatten danach erneut, ist ein vollständiges weiteres Trennungsjahr erforderlich.\n\n\n\nEin Sonderfall tritt auf, wenn der Versöhnungsversuch etwa erst kurz vor dem Scheidungstermin beginnt, es also bis zum Scheidungstermin keine drei Monate mehr dauert. Wird hier der Scheidungsantrag zurückgenommen, geht das Familiengericht von einer endgültigen Versöhnung aus. Scheitert der Versöhnungsversuch anschließend, obwohl er nur von kurzer Dauer war und bei weitem keine drei Monate gedauert hat, ist trotzdem ein weiteres vollständiges Trennungsjahr zu durchlaufen.\n\n\n\nZudem ist danach der Scheidungsantrag erneut beim Familiengericht einzureichen, so dass durch die Rücknahme des ersten und Stellung des zweiten Scheidungsantrags zusätzliche Kosten entstehen. Um all das zu vermeiden, sollte in diesem Fall statt der Rücknahme des (ersten) Antrags das Scheidungsverfahren ausgesetzt bzw. ruhend gestellt werden. Je nachdem, ob der Versöhnungsversuch dann erfolgreich war oder nicht, kann der Scheidungsantrag immer noch zurückgenommen oder das ruhende Verfahren fortgesetzt werden.\n\n\n\nTrennungsjahr und Unterhalt: Wann welche Ansprüche bestehen\n\n\n\nAuch wenn die Ehegatten getrennt leben: Nach dem Grundsatz der ehelichen Solidarität steht dem weniger oder gar nicht verdienenden Ehepartner regelmäßig ein Unterhaltsanspruch gegen den besser Verdienenden zu, § 1361 BGB.\n\n\n\nBezweckt wird damit, dass beide Ehegatten während der Trennung in etwa finanziell so gestellt werden wie während des Zusammenlebens in der Ehe. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit dem Tag des rechtskräftigen Scheidungsurteils. Danach kommt der – neben dem Trennungsunterhalt rechtlich selbstständige – Anspruch auf Geschiedenenunterhalt (Scheidungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) in Betracht.\n\n\n\nWichtig ist, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt möglichst schnell geltend gemacht wird. Rückwirkend (also für zurückliegende Zeiträume) kann nach der Trennung kein Unterhalt gefordert werden.\n\n\n\nMit Beginn des Trennungsjahres, steht dem weniger verdienenden Ehepartner Trennungsunterhalt zu. Dieser kann allerdings nicht rückwirkend gefordert werden\n\n\n\nIst einer der Ehegatten nicht erwerbstätig, kann nach der Trennung Unterhalt in Höhe von 3/7 des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Nettoeinkommens des verdienenden Ehepartners und die Hälfte seiner sonstigen Einkünfte verlangt werden.\n\n\n\nSonstige Einkünfte sind etwa Zinseinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, etwaige Wohnwertvorteile, Steuerrückzahlungen und alle sonstigen Einkünfte.\n\n\n\nDavon abzuziehen sind gezahlter Kindesunterhalt, bestimmte Kredite, Versicherungen und private Altersvorsorgeaufwendungen sowie beim Nettoeinkommen regelmäßig 5% für berufsbedingte Aufwendungen.[ad_content]Sind beide Ehegatten erwerbstätig, wird die Differenz beider unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen berechnet, um nach der Trennung den Unterhalt ermitteln zu können. Der Unterhaltsanspruch beträgt hier 3/7 des Differenzbetrags.\n\n\n\nIn beiden Fällen steht dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner aber ein Selbstbehalt von monatlich 1.100 Euro zu (zugrunde gelegt wurde in beiden Fällen und beim Selbstbehalt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2013).\n\n\n\nOb die Ehegatten den Trennungsunterhalt gerichtlich festsetzen lassen oder sich außergerichtlich einigen, ist deren Entscheidung. Generell kann aber jeder Ehepartner vom anderen die Offenlegung dessen Einkommensverhältnisse verlangen.\n\n\n\nFindet eine außergerichtliche Einigung nach der Trennung wegen Unterhalt statt, sind zwar auch von der Düsseldorfer Tabelle abweichende Regelungen bis hin zum vollständigen Verzicht auf Trennungsunterhalt möglich. Ein vollständiger Verzicht setzt aber voraus, dass dieser nicht auf Kosten der Sozialkassen erfolgt.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDas ist im Trennungsjahr bei gemeinsamen Kindern zu beachten\n\n\n\nZwar bleibt das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder regelmäßig auch bei Trennung und Scheidung bestehen. Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ist aber zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Dabei spielt die Unterscheidung beim Ehegattenunterhalt, bei dem gesonderte Ansprüche für Trennung und Scheidung existieren, für den Kindesunterhalt keine Rolle.\n\n\n\nMaßgeblich ist hier ebenfalls in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle, wonach sich die Höhe des Kindesunterhaltes nach dem unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und dem Lebensalter der Kinder errechnet.\n\n\n\nDas Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bleibt auch im Trennungsjahr bestehen. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben muss Unterhalt zahlen\n\n\n\nWichtig ist auch hier, dass der ab dem Trennungstag bestehende Anspruch auf Kindesunterhalt möglichst schnell geltend gemacht wird, da er ebenfalls nicht rückwirkend durchgesetzt werden kann.\n\n\n\nNeben der Klärung der Fragen, bei wem die Kinder leben und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird, sind bereits im Trennungsjahr Umgangsregelungen festzulegen.\n\n\n\nTrennungsjahr und Steuerklasse: Hier drohen üble Fallstricke\n\n\n\nSind beide Ehegatten erwerbstätig und verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, wird regelmäßig auf gemeinsamen Antrag die einkommenssteuerliche Zusammenveranlagung gewählt. Der besser verdienende Ehegatte schöpft in Steuerklasse III alle für die gemeinsame Veranlagung geltenden Steuerfreibeträge aus, während der schlechter verdienende Ehepartner in Steuerklasse V keine Freibeträge erhält. Im Trennungsjahr bleibt die Möglichkeit zur Wahl zwischen gemeinsamer Veranlagung und getrennter Veranlagung (ab Veranlagungszeitraum 2013: Einzelveranlagung) bestehen.\n\n\n\nWurden die Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt, kann der Ehepartner mit der für ihn nachteiligen Steuerklasse V beim Finanzamt eine getrennte Veranlagung bzw. Einzelveranlagung mit gleichzeitigem Wechsel der Steuerklasse beantragen. Dadurch erhält dieser Ehepartner hohe Steuerrückerstattungen, während der besser verdienende Ehegatte erhebliche Nachzahlungen leisten muss. Daher hat der Besserverdienende gegen den schlechter verdienenden Ehepartner einen Anspruch darauf, dass dieser der gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr zustimmt.\n\n\n\nIm Gegenzug muss jedoch der Besserverdienende dem anderen Ehepartner die durch die gemeinsame Veranlagung entstehenden Nachteile ausgleichen, was meistens bereits durch den Trennungsunterhalt geschieht. Denn Bemessungsgrundlage für den Trennungsunterhalt ist das insoweit steuerlich begünstigte Einkommen des Besserverdienenden.\n\n\n\nWährend des Trennungsjahres können die Ehepartner ihre Steuern weiterhin gemeinsam veranlagen lassen\n\n\n\nNach Ablauf des Trennungsjahres gilt Steuerklasse IV für beide Ehegatten, beginnend ab dem nächsten steuerlichen Veranlagungszeitraum zum 01.01. des Folgejahres. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Trennungsjahr im Januar oder im Dezember abgelaufen ist. Maßgeblich ist immer der 01.01. des Jahres, das auf das abgelaufene Trennungsjahr folgt.\n\n\n\nKonsequenz der geänderten Steuerklassen ist, dass der besser verdienende Ehegatte nun aufgrund der Änderung der Steuerklasse teilweise ein erheblich geringeres Nettoeinkommen hat, während sich das Nettoeinkommen des schlechter verdienenden Ehepartners erhöht. Dadurch verschieben sich zugleich die Bemessungsgrundlagen für den Trennungs- und Kindesunterhalt.\n\n\n\n\nAchtung! Folgenden üblen Fallstrick sollte der besser verdienende Ehegatte stets im Auge behalten:\nBei der Berechnung von Trennungs- und Kindesunterhalt im Trennungsjahr in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren ist stets das geringere Einkommen im Folgejahr zu berücksichtigen, das aufgrund des Steuerklassenwechsels entsteht.\nWird dies nicht berücksichtigt, wäre zur Verringerung der Höhe der Unterhaltsverpflichtungen ein gerichtliches Abänderungsverfahren erforderlich, was weitere Gerichts- und Anwaltskosten verursacht. Dabei kann es aber passieren, dass die Abänderung vom Gericht abgelehnt wird, weil diese bereits im gerichtlichen Unterhaltsverfahren vorhersehbar war und die Abänderung damit ausgeschlossen ist (sogenannte Präklusion).\n\n\n\n\nIm Übrigen gilt Folgendes:Möchte der besser verdienende Ehegatte mit Steuerklasse III sich im November oder Dezember vom Ehepartner trennen, sollte er bis Anfang Januar warten. Denn dadurch verzögern sich seine steuerlichen Nachteile um rund ein Kalenderjahr.\n\n\n\nEin Versöhnungsversuch von mehreren Wochen bis zu drei Monaten ist zwar scheidungsrechtlich belanglos, unterbricht aber steuerrechtlich das Trennungsjahr. Folge daraus ist, dass die Trennungszeit im Familienrecht eingehalten wird und zugleich im Steuerrecht kein Lohnsteuerklassenwechsel in dem Jahr, das auf das Trennungsjahr folgt, eintritt. Ein „kurzer“ Versöhnungsversuch kann daher steuerrechtlich durchaus sinnvoll sein.\n\n\n\nZahlt der besser verdienende Ehegatte trotz Steuerklassenwahl III und V keinen Trennungsunterhalt, sind dem schlechter verdienenden Ehepartner die steuerlichen Nachteile zu ersetzen, die er durch die Steuerklasse V erleidet.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber über Steuerklassen\n\nSteuerklassenwechsel nach Trennung &amp; Scheidung\nZusammenveranlagung im Trennungsjahr\nFormular dauernd getrennt lebend\n\n\n\n\n\nTrennungsjahr und Zugewinn: Ausgleich erst bei der Scheidung\n\n\n\nTrennungsjahr und Zugewinn: Der Zugewinnausgleich findet erst bei der Scheidung statt. Vermögensauskünfte können aber am Trennungstag verlangt werden\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich – also der Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens – findet erst bei der Scheidung statt. „Verschwindet“ jedoch zwischen der Trennung und dem Scheidungsantrag bei einem Ehegatten ungerechtfertigt Vermögen, wird dieses so behandelt als sei es noch vorhanden.\n\n\n\nDaher können die Ehepartner jeweils vom anderen auch Auskunft über den Bestand des Vermögens am Trennungstag verlangen.\n\n\n\nDas setzt aber voraus, dass der Scheidungsantrag eingereicht ist. Ansonsten spielt beim Trennungsjahr der Zugewinn keine Rolle.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nTrennungsjahr verkürzen: Eine fragwürdige Angelegenheit\n\n\n\nIn der Praxis möchten scheidungswillige Ehegatten immer wieder das Trennungsjahr verkürzen. Geben die Ehepartner beim Familiengericht gemeinsam ein „vordatiertes“ Trennungsdatum an, fällt dies in der Regel nicht auf, weil das Gericht die Aussagen der Ehegatten für den Beginn des Trennungsjahres zugrunde legt.\n\n\n\nAbgesehen davon, dass vor Gericht die Wahrheitspflicht besteht, wird es jedoch in einem solchen Fall problematisch, wenn einer der Ehepartner im Gerichtstermin den tatsächlichen Trennungsbeginn offenbart. Im ungünstigsten Fall kann der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht strafrechtlich geahndet werden.\n\n\n\nDarüber hinaus sollten sich die Ehegatten, die das Trennungsjahr durch falsche Angaben über den Trennungszeitpunkt verkürzen wollen, über Folgendes im Klaren sein:\n\n\n\n\nDer Anspruch auf Unterhalt kann sich im Einzelfall verkürzen\n\n\n\nJe nach Wahl der Steuerklassen können steuerliche Nachteile entstehen\n\n\n\nWird der Versorgungsausgleich durchgeführt, verkürzt sich der für die Berechnung maßgeblich Zeitraum, so dass sich die späteren Rentenansprüche (geringfügig) verringern\n\n\n\n\nIst es laut Scheidungsrecht möglich das Trennungsjahr auch ganz zu umgehen?\n\n\n\nAusnahmsweise ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Danach muss die Fortsetzung der Ehe für den betroffenen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, die in der Person des anderen Ehepartners begründet ist, § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Beispiel hierzu ist etwa massive körperliche Gewalt gegenüber dem Ehegatten oder den Kindern.\n\n\n\nSolche Härtefallscheidungen hängen aber stets vom konkreten Einzelfall ab. Die Kosten unterscheiden sich hier in der Regel nicht von einer \"normalen\" Scheidung. Wie hoch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten im Einzelfall sind, kann ein spezialisierter Scheidunganswalt über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einschätzen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Härtefallscheidung\n\nHärtefallscheidung - Gründe &amp; Voraussetzungen\nBlitzscheidung - Dauer &amp; Kosten\nTrennungsjahr wegen Härtefall verkürzen\n\n\n\n\n\nTrennungsjahr und neuer Partner: Auswirkungen allenfalls auf den Unterhalt\n\n\n\nIm Trennungsjahr ist ein neuer Partner bei einem der Ehegatten – häufig denkt der andere Ehegatte, dass sich dadurch das Trennungsjahr verkürzt. Dem ist aber nicht so, vielmehr wirkt sich der neue Partner auf das einzuhaltende Trennungsjahr nicht aus. Auswirkungen sind allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen auf den Trennungsunterhalt möglich.\n\n\n\nDer Scheidungsantrag kann ca. zwei Monate vor Ende des Trennungsjahres beim Gericht eingereicht werden, wenn die Scheidung einvernehmlich ist\n\n\n\nWenn das Trennungsjahr abgelaufen ist\n\n\n\nSoll die Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres einvernehmlich geschieden werden, kann bei durchzuführendem Versorgungsausgleich der Scheidungsantrag gut zwei Monate vor dem Ende der Trennungszeit beim Familiengericht eingereicht werden.\n\n\n\nIn diesem Fall geht das Gericht aufgrund der Erklärungen der Ehegatten von der unwiderlegbaren Vermutung aus, dass die Ehe gescheitert ist.\n\n\n\nMöchte sich dagegen einer der Ehepartner nach Ablauf des Trennungsjahres nicht scheiden lassen, kann sich die Trennungszeit auf drei Jahre verlängern. In der Praxis ist das aber nur selten der Fall, da der scheidungsunwillige Ehegatte stichhaltige Gründe vortragen muss, warum die Ehe nicht bereits gescheitert ist."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung einer Lebenspartnerschaft","datePublished":"2014-11-20T07:28:25+00:00","dateModified":"2026-01-22T06:44:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/"},"wordCount":1145,"commentCount":8,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-lebenspartnerschaft.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) wurden die Rechtsverhältnisse von eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen dem Eherecht weitestgehend gleichgestellt. Wo die jeweilige Ehe geschlossen wird (etwa Standesamt oder Kreis- bzw. Stadtverwaltung), durften die einzelnen Bundesländer selber bestimmen. Demgegenüber erfolgt eine „Scheidung“ in allen Bundesländern beim Familiengericht. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind dieselben wie bei einer Ehescheidung, ebenso besteht Anwaltszwang. So wird statt von einer „Scheidung“&nbsp;für die eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch von&nbsp;einer „Aufhebung der Lebenspartnerschaft“ laut § 15 LPartG gesprochen.\n\n\n\n\nWichtige Änderungen zum 01. Oktober 2017: Die \"Ehe für alle\" ist da!\n\nAm 01. Oktober 2017 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die es nunmehr auch gleichgeschlechtlichen Heiratswilligen erlaubt, eine bürgerliche Ehe einzugehen.\nBereits zuvor eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben bestehen. Für Sie findet auch weiterhin das LPartG Anwendung (auch bei der Auflösung).\nEingetragene Lebenspartnerschaften können nunmehr aber auch in eine bürgerliche Ehe umgewandelt werden.\nAn den Folgen für die Lösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Ehe ändert sich jedoch weitestgehend nichts. In beiden Fällen sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusetzen.\n\nIm Folgenden erhalten Sie weitere Informationen über die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.\n\n\n\n\nEingetragene Lebenspartnerschaft: Statt „Scheidung“ heißt es „Aufhebung“\n\n\n\nDiese rechtlichen Wirkungen hat die eingetragene Lebenspartnerschaft\n\n\n\nFür eine eingetragene Lebenspartnerschaft gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie die einer Ehe\n\n\n\nBei der eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Lebenspartner im Wesentlichen dieselben Rechte und Pflichten wie die Ehegatten in einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Das bedeutet, die Lebenspartner\n\n\n\ndürfen einen gemeinsamen Nachnamen haben, sind Familienangehörige und unterliegen insoweit dem gesetzlichen Erbrechtsind einander zu Unterhalt verpflichtetleben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und dürfen den Güterstand auch anderweitig regelnhaben als Hinterbliebener des anderen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherungdürfen für die Kinder des Partners, für die dieser sorgeberechtigt ist, Alltagsangelegenheiten mit entscheiden und in einem Notfall für die Kinder ihres Lebenspartners alle nötigen Entscheidungen auch alleine treffenkönnen dem leiblichen Kind des Lebenspartners den Nachnamen der eingetragenen Lebenspartnerschaft geben, sofern der Partner sorgeberechtigt ist und das Kind zusammen mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt – wobei auch eine Adoption möglich ist (Stiefkindadoption)\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nSo erfolgt die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft\n\n\n\nWie bei der Ehe erfolgt die „Scheidung“ der eingetragenen Lebensgemeinschaft regelmäßig erst dann, wenn eine Trennung der Lebenspartnerschaft stattgefunden hat. Möglich ist aber auch eine sofortige Aufhebung aus Härtefallgründen. Im Einzelnen kann das Familiengericht auf Antrag eines oder beider Lebenspartner die Lebenspartnerschaft nach § 15 LPartG aufheben, wenn\n\n\n\n\ndie Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben unda) beide die Aufhebung beantragen oder der Antragsgegner der Aufhebung zustimmt oderb) nicht erwartet werden kann, dass die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann,\nein Lebenspartner die Aufhebung beantragt und die Lebenspartner&nbsp;seit drei Jahren getrennt leben,\ndie Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für den Antragsteller eine aus Gründen, die in der Person des anderen Lebenspartners liegen, eine unzumutbare Härte wäre.\n\n\n\n\nDie Regeln, nach denen das Aufhebungsverfahren abläuft, entsprechen auch hier denjenigen einer Ehescheidung. Dies gilt insbesondere für die Voraussetzungen für eine Trennung der Lebensgemeinschaft bzw. den Härtefallgründen, die einvernehmliche und streitige Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Frage nach dem zuständigen Familiengericht, der Anwaltszwang, die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren der Gewährung der Verfahrenskostenhilfe und den Entscheidungen über Folgesachen.\n\n\n\nVersorgungsausgleich auch bei Lebenspartnerschaften\n\n\n\nBei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird, für die nach dem 01.01.2005 begründeten Partnerschaften, ebenso ein Versorgungsausgleich durchgeführt wie bei einer Ehescheidung\n\n\n\nWird der Antrag auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beim zuständigen Familiengericht eingereicht, wird – wie bei der Ehescheidung – regelmäßig der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Partnerschaft erworbenen Rentenansprüche) durchgeführt.\n\n\n\nDas gilt allerdings nur für die nach dem 01.01.2005 begründeten Partnerschaften. Für die vor diesem Zeitpunkt eingegangenen Partnerschaften erfolgt nur dann ein Versorgungsausgleich, wenn bis zum 31.12.2005 gegenüber dem Amtsgericht erklärt wurde, dass dieser bei einer Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft durchgeführt werden soll.\n\n\n\nDie Lebenspartner haben aber auch hier die Möglichkeit, die Durchführung des Versorgungsausgleiches durch notariellen Vertrag auszuschließen oder diesen anderweitig zu regeln. In diesem Fall erfolgt – wie bei der Scheidung einer Ehe – vom Gericht nur eine sogenannte Inhaltskontrolle.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür den Versorgungsausgleich ist das für Ehegatten geltende Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) insoweit entsprechend anzuwenden, § 20 Abs. 1 LPartG.\n\n\n\nUnterhalt: Das gilt für Lebenspartnerschaften\n\n\n\nNicht anders als bei einer Ehe bestehen zwischen den Lebenspartnern gesonderte Unterhaltsansprüche jeweils für die Zeiten des Zusammenlebens, der Trennung und der Aufhebung der Partnerschaft, §§ 5, 12, 16 LPartG. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch nach der Trennung der Lebensgemeinschaft bzw. „Scheidung“ ist, dass sich der den Unterhalt Fordernde nicht selber durch zumutbare Arbeit unterhalten kann.\n\n\n\nFür die Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gelten ebenfalls dieselben Regeln wie bei der Ehescheidung. Für die vor dem 01.01.2005 geschlossenen Lebenspartnerschaften konnte allerdings bis zum 31.12.2005 gegenüber dem zuständigen Amtsgericht erklärt werden, dass für Unterhaltsansprüche das vor dem 01.01.2005 geltende Recht auch weiterhin Anwendung finden soll.\n\n\n\nHausratsverteilung und Wohnungszuweisung gelten auch bei der Lebenspartnerschaft\n\n\n\nDie Zuweisung der gemeinsamen Wohnung erfolgt bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft auf Antrag ebenfalls vom Familiengericht\n\n\n\nAuf Antrag kann das Familiengericht einem der beiden Lebenspartner die gemeinsame Wohnung zuweisen sowie den Hausrat unter den Partnern aufteilen. Auch hier gelten dieselben Grundsätze wie bei Ehegatten. Gesetzlich geregelt sind die Verteilung der Haushaltsgegenstände bzw. Wohnungszuweisung bei Getrenntleben, §§ 13, 14 LPartG, und die Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, § 17 LPartG.\n\n\n\nZugewinnausgleich: Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nDie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben in einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand), soweit keine abweichenden Vereinbarungen in einem Lebenspartnerschaftsvertrag getroffen wurden, § 6 LPartG.\n\n\n\nOnline-„Scheidung“ auch bei der Lebenspartnerschaft möglich\n\n\n\nSo wie die Scheidung einer Ehe per Internet bzw. Online-Anwalt möglich ist, kann auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft auf diese Weise erfolgen. Fast alle Rechtsanwälte, die Online-Scheidungen anbieten und dafür auf ihrem Internet-Auftritt ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen, bieten auch eine Online-Aufhebung an.\n\n\n\nWie bei der Online-Scheidung bestehen bei der Online-Aufhebung die wesentlichen Vorteile dieser Vorgehensweise in der hohen Zeitersparnis, die durch die bequeme Abwicklung der Korrespondenz per heimischen Computer gewährleistet ist.\n\n\n\nSoll eine eingetragene Partnerschaft aufgehoben werden, gilt auch hier, einiges zu beachten\n\n\n\nBesonders geeignet ist die Online-Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch hier für den Fall des einvernehmlichen Auseinandergehens. Da in diesem Fall grundsätzlich auch nur ein Rechtsanwalt benötigt wird, können die Anwaltsgebühren geteilt und damit für jeden Lebenspartner halbiert werden. Allerdings besteht für die Lebenspartner trotz des Online-Verfahrens die Pflicht, zum Gerichtstermin für die Aufhebung der Partnerschaft persönlich zu erscheinen.\n\n\n\nWas Sie über das Online-Verfahren über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bzw. der Ehescheidung sonst noch wissen sollten, erfahren Sie im Text über Online-Scheidung."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/","url":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/","name":"Scheidung einer Lebenspartnerschaft •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-lebenspartnerschaft.jpg","datePublished":"2014-11-20T07:28:25+00:00","dateModified":"2026-01-22T06:44:37+00:00","description":"Eingetragene Lebenspartnerschaft: Wie erfolgt die Scheidung? Haben die Ehepartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft Anspruch auf Unterhalt? Diese und weitere Informationen finden Sie hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/lebenspartnerschaft/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-lebenspartnerschaft.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-lebenspartnerschaft.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zur Lebenspartnerschaft"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ausland/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ausland/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung im Ausland &#8211; Welches Familienrecht ist anzuwenden?","datePublished":"2014-11-20T07:49:12+00:00","dateModified":"2026-03-10T18:23:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ausland/"},"wordCount":1553,"commentCount":336,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ausland/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2014/11/scheidung-ausland-300x200.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland\n\nWenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.\nSind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.\nDie Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.\nReagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.\nFür die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?\n\n\n\nIn diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig\n\n\n\nScheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.\n\n\n\nMöchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.\n\n\n\nDas gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.\n\n\n\nIst dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht\n\n\n\nDas gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.\n\n\n\nMüsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.\n\n\n\nDie Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.\n\n\n\nWer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.\n\n\n\nInsoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.\n\n\n\nDer im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will\n\n\n\nIst die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen\n\n\n\nEs kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.\n\n\n\nReagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.\n\n\n\nIst dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.\n\n\n\nEtwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.\n\n\n\nWelches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist\n\n\n\nSoll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.\n\n\n\nFür die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.\n\n\n\nMaßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.\n\n\n\nDanach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.\n\n\n\nHeiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:\n\n\n\na) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfallsb) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vormehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfallsc) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfallsd) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.\n\n\n\nWeitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.\n\n\n\nEine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.\n\n\n\nVoraussetzungen für die Scheidung im Ausland\n\n\n\nWenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.\n\n\n\nKnüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.\n\n\n\nSo ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.\n\n\n\nWie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt\n\n\n\nIst eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ausland/","url":"https://www.scheidung.org/ausland/","name":"Internationale Scheidung im Ausland •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ausland/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2014/11/scheidung-ausland-300x200.jpg","datePublished":"2014-11-20T07:49:12+00:00","dateModified":"2026-03-10T18:23:40+00:00","description":"Was ist bei der Ehescheidung von einem Ausländer zu beachten? Alle Informationen zur Scheidung im Ausland und Scheidung in Abwesenheit gibt es hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/webmaster/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/webmaster/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Scheidungsrechner kostenlos auf die eigene Homepage einbinden","datePublished":"2014-12-06T18:48:48+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:58:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/webmaster/"},"wordCount":91,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Hier können Sie sich den Scheidungs- und Unterhaltsrechner kostenlos generieren und auf Ihrer eigenen Webseite einbinden.\n\n\n\nWenn Sie kein Webmaster sind, sondern sich mögliche Scheidungs- bzw. Unterhaltskosten ausrechnen lassen möchten, gelangen Sie hier zum Rechner.\n\n\n\nDatenschutz-Update vom 24.05.2018: Alle zur Nutzung unserer Scheidungsrechner erforderlichen oder erfolgenden Eingabedaten werden gemäß Art. 4 DSGVO nicht personenbezogen verarbeitet. Die Scheidungsrechner verarbeiten also keinerlei Daten, die den Benutzer direkt oder indirekt identifizierbar machen. Die Eingabedaten werden lediglich zur Berechnung genutzt und nicht durch uns gespeichert.\n\n\n\nRechner generieren"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/webmaster/","url":"https://www.scheidung.org/webmaster/","name":"Scheidungsrechner kostenlos auf die eigene Homepage einbinden - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2014-12-06T18:48:48+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:58:43+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Person","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927","name":"Geralt R.","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2024/04/cropped-male-author-icon-96x96.png","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2024/04/cropped-male-author-icon-96x96.png","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2024/04/cropped-male-author-icon-96x96.png","caption":"Geralt R."},"description":"Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.","url":"https://www.scheidung.org/author/geralt/"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Kindesunterhalt &#8211; Was Eltern über Alimente wissen sollten","datePublished":"2014-12-16T16:33:53+00:00","dateModified":"2025-12-11T11:35:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/"},"wordCount":4520,"commentCount":80,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Eltern schulden ihren Kindern grundsätzlich Kindesunterhalt. Dabei hängt die Art des geschuldeten Unterhalts laut Familienrecht einerseits davon ab, ob die Kinder minderjährig oder volljährig sind. Zum anderen kommt es darauf an, ob die Kinder gemeinsam mit beiden Elternteilen zusammen wohnen, nur bei einem Elternteil leben oder einen eigenen Hausstand haben. Zusätzliche Fragen stellen sich, wenn gleichzeitig Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, ggf. aus unterschiedlichen Beziehungen, gezahlt werden muss oder der pflichtige Elternteil keine Unterhaltszahlungen für das Kind leistet.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt\n\n\n\nWie hoch ist der Unterhalt für ein Kind? Für die Berechnung des Kindesunterhalts wird in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. In dieser ist der Unterhaltsbedarf eines Kindes festgehalten, abhängig vom Alter des Kindes und dem bereinigten Nettoeinkommen des oder der Unterhaltspflichtigen.   Wie wird der Unterhalt für ein Kind berechnet? Zunächst wird der Unterhaltsbedarf gemäß Unterhaltstabelle ermittelt. Hierzu sind zwei Faktoren bedeutend: das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners sowie das Alter des Kindes. Mit diesen Informationen lässt sich der generelle Bedarf ablesen. Nun kann noch das Einkommen des Kindes in Abzug gebracht werden (u. a. das Kindergeld mindestens hälftig), woraus sich der tatsächliche Unterhaltsanspruch ergibt. Für eine erste Orientierung können Sie auch diesen Rechner nutzen.  Wie hoch ist der Mindestunterhalt beim Kindesunterhalt? Der Mindestunterhalt beträgt seit 01.01.2026:> für Kinder von 0 bis 5 Jahren 486 Euro> für Kinder von 6 bis 11 Jahren 558 Euro> für Kinder von 12 bis 17 Jahren 653 Euro  \n\n\n\n\nWie viel Unterhalt steht einem Kind zu?\n\n\n\nHier können Sie den Unterhalt für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\nWeiterführende Ratgeber rund um den Kindesunterhalt\n\n\n\n\n\n\nAlimente\n\n\n\nMehrbedarf &amp; Sonderbedarf\n\n\n\nKindergeldanrechnung\n\n\n\nBarunterhalt\n\n\n\nNaturalunterhalt\n\n\n\nUnterhalt für Volljährige\n\n\n\nPrivilegierte Volljährige\n\n\n\nUnterhalt in der Ausbildung\n\n\n\n\n\n\n\nKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\n\n\n\nKindesunterhalt bei Wiederheirat\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss\n\n\n\nUnterhalt für Kuckuckskinder zurückfordern\n\n\n\nSparguthaben für Kindesunterhalt anrechenbar?\n\n\n\nWohnvorteil und Kindesunterhalt\n\n\n\nUnterhalt in den Ferien\n\n\n\nLohnpfändung wegen ausbleibendem Kindesunterhalt\n\n\n\n\n\n\nMinderjährige Kinder: Welcher Elternteil Barunterhalt zahlen muss\n\n\n\nWie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen?\n\n\n\nWohnen die minderjährigen Kinder gemeinsam mit beiden Elternteilen zusammen, leisten diese den Kindesunterhalt in Form des sogenannten Naturalunterhalts, also durch Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld usw.\n\n\n\nLeben dagegen die Eltern getrennt, ggf. auch als Folge einer Scheidung, wohnen die Kinder meistens nur bei einem Elternteil. Hier erbringt der betreuende Elternteil, also derjenige bei dem die Kinder leben, auch weiterhin den Naturalunterhalt.\n\n\n\nDer andere Elternteil muss nun allerdings sogenannten Barunterhalt für die Kinder zahlen, also für jedes Kind einen monatlichen Geldbetrag im Voraus zu Händen des anderen Elternteils. Von dieser Grundkonstellation beim Unterhalt für das minderjährige Kind gibt es drei Ausnahmen:\n\n\n\n\nDie Elternteile praktizieren das sogenannte Wechselmodel, bei dem das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen lebt (etwa im Wechsel jeweils eine Woche bei einem Elternteil). Hier entfällt der Barunterhalt, da beide Eltern in gleicher Höhe Naturalunterhalt erbringen.\n\n\n\nDer betreuende Elternteil hat erheblich mehr Einkünfte als der barunterhaltspflichtige Elternteil. Sind diese Einkünfte mindestens dreimal so hoch wie des Barunterhaltspflichtigen, entfällt regelmäßig dessen Unterhaltspflicht (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10.07.2013, Az.: XII ZB 297/12). Sind die Einkünfte zwar nicht dreimal so hoch, aber immer noch wesentlich höher und dem pflichtigen Elternteil würde bei voller Zahlung weniger als der Selbstbehalt verbleiben, muss sich der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligen.\n\n\n\nDas minderjährige Kind hat einen eigenen Hausstand. In diesem Fall hat das Kind gegen beide Elternteile gemeinsam – wie ein Student – einen Anspruch auf Barunterhalt.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle: So hoch ist der Kindesunterhalt\n\n\n\nDie Höhe des Kindesunterhalts lässt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ersehen, die in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert wird. Sie enthält fünfzehn Einkommensstufen sowie drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für volljährige Kinder, sofern diese noch im Haushalt eines oder beider Elternteile leben. Damit wird zum einen berücksichtigt, dass der Lebensstandard auch der Kinder regelmäßig in dem Maße steigt wie höheres Einkommen vorhanden ist. Zum anderen wird dem mit dem jeweiligen Lebensalter steigenden Bedarf der Kinder Rechnung getragen.\n\n\n\nUnter Anwendung der Düsseldorfer Tabelle ist\n\n\n\n\nanhand des monatlichen bereinigten Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen zu ermitteln, in welche Einkommensstufe er fällt, und\n\n\n\naus der Altersgruppe, in die das Kind einzuordnen ist, die Höhe des monatlichen Unterhalts fürs Kind zu bestimmen.\n\n\n\n\nAusgelegt ist die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte. Sie gilt also für den Unterhalt bei 2 Kindern oder bei einem Kind und dem anderen Elternteil. Sind mehr oder weniger Berechtigte vorhanden, hat eine Herab- bzw. Hochstufung in die nächste Tabellengruppe zu erfolgen.\n\n\n\nWichtig dabei ist, dass der Pflichtige den minderjährigen Kindern stets den Mindestunterhalt schuldet, also den aus der untersten Tabellenstufe ersichtlichen Unterhaltsbetrag. Ist der Pflichtige zur Zahlung dieses Betrags nicht imstande, muss er grundsätzlich einen zusätzlichen Neben- bzw. Minijob ausüben oder auf eine besser bezahlte Arbeitsstelle wechseln.\n\n\n\nAus der Tabelle ist ebenfalls der sogenannte Selbstbehalt (Eigenbedarf) ersichtlich, also der Betrag, dem der Pflichtige als eigenes monatliches Existenzminimum verbleiben muss. Reichen die Einkünfte des Pflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht zur Abdeckung der Unterhaltsansprüche mehrerer minderjähriger Kinder aus, liegt ein sogenannter Mangelfall vor, so dass eine Mangelfallberechnung vorzunehmen ist. Mit dieser Berechnung wird der Kindesunterhalt aufgrund der mangelnden Einkünfte anteilig auf die Kinder unter Berücksichtigung deren Lebensalter verteilt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrotz Kindesunterhalt muss dem Pflichtigen ein Existenzminimum (Selbstbehalt) bleiben.\n\n\n\nAber auch das monatliche Kindergeld ist beim Unterhalt zu berücksichtigen. Meistens wird dieses unmittelbar von der Kindergeldkasse bzw. Familienkasse an den die minderjährigen Kinder betreuenden Elternteil ausgezahlt.\n\n\n\nDa dem barunterhaltspflichtigen Elternteil jedoch die Hälfte vom Kindergeld zusteht, ist dieses vom zu zahlenden Unterhalt abzuziehen, woraus sich der sogenannte Zahlbetrag ergibt.\n\n\n\nBeim Sonderfall, bei dem das minderjährige Kind über einen eigenen Hausstand verfügt und gegen beide Elternteile gemeinsam – wie ein Student – einen Anspruch auf Barunterhalt hat, beträgt die Höhe des Unterhalts monatlich von 990 Euro, Anmerkung 4 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026). Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle jedoch nicht. In allerdings eher seltenen Einzelfällen nehmen die Familiengerichte daher individuelle Anpassungen der Unterhaltshöhe vor.\n\n\n\nWeitere Einzelheiten zum Zahlbetrag erfahren Sie im Artikel zur Düsseldorfer Tabelle.\nDen voraussichtlichen Zahlbetrag – also wie viel Unterhalt für das Kind tatsächlich zu zahlen ist – können Sie sich auch sofort mit unserem Kindesunterhaltsrechner kostenlos ausrechnen lassen.\n\n\n\n\nWie hoch das in Abzug zu bringende Kindergeld ausfällt, können Sie mit dem folgenden Kindergeld-Rechner ermitteln: \n\n\n\n[sb name=\"kindergeld\"]\n\n\n\nWann und wie eigenes Einkommen des minderjährigen Kindes für den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet wird\n\n\n\nBeim Unterhalt für minderjährige Kinder wird regelmäßig davon ausgegangen, dass die Kinder keine eigenen Einkünfte erzielen, also bedürftig sind. Erzielt das minderjährige Kind jedoch eigene Einkünfte, etwa aus eigenem Vermögen, mindert dieses Einkommen seinen Bedarf an Kindesunterhalt.\n\n\n\nAngerechnet werden die Kindeseinkünfte bei den Elternteilen jeweils zur Hälfte. Betragen also die Einkünfte des Kindes etwa monatlich 200 Euro, darf der Barunterhaltspflichtige seine monatliche Unterhaltszahlung um 100 Euro kürzen. Inwieweit der betreuende Elternteil die auf ihn entfallenden 100 Euro auf den Naturalunterhalt anrechnet, bleibt diesem überlassen.\n\n\n\nEinkünfte der Kinder durch einen Ferienjob können auf ihren Kindesunterhalt angerechnet werden\n\n\n\nIn diesem Zusammenhang wird von Eltern häufig gefragt, ob und in welcher Höhe das von einem minderjährigen Schüler durch einen Ferienjob erzielte Einkommen seine Bedürftigkeit mindert. Diese Frage stellt sich ebenfalls, wenn der Minderjährige eine Berufsausbildung absolviert und eine Ausbildungsvergütung erhält.\n\n\n\nErzielen minderjährige Kinder Erwerbseinkommen, ist stets zu prüfen, ob es sich um eine zumutbare oder unzumutbare Erwerbstätigkeit handelt. Ist die Tätigkeit zumutbar, wird das Einkommen in voller Höhe angerechnet. Ist die Tätigkeit dagegen unzumutbar, erfolgt keine oder nur eine teilweise Anrechnung.\n\n\n\nDa Schüler in erster Linie zur Schule gehen, sind sie zu keiner zusätzlichen Erwerbs- bzw. Nebentätigkeit verpflichtet. Das gilt auch für die Ferien. Arbeiten die Schüler trotzdem, bleiben geringfügige Einnahmen, die das Taschengeld aufbessern (etwa gelegentliches babysitten oder Rasen mähen), anrechnungsfrei.\n\n\n\nWird jedoch durch regelmäßige Arbeit ein über den Taschengeldbereich hinausgehendes Einkommen erzielt (etwa durch regelmäßiges Zeitungsaustragen oder Ferienjobs), sind – wie bei den Eltern bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit auch – mindestens 50 Euro monatlich für berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen. Das darüber hinausgehende Einkommen wird nach der Billigkeit angerechnet, wobei in der Regel die Hälfte dieses Einkommens anrechnungsfrei bleibt und die andere Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes endet\n\n\n\nDer Unterhalt fürs minderjährige Kind endet, wenn es entweder selber genügend eigene Einkünfte hat oder der unterhaltspflichtige Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist. Die Leistungsfähigkeit – also die Möglichkeit, aufgrund entsprechend hoher Einkünfte den Unterhalt zahlen zu können – kann etwa durch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze entfallen.\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch endet aber nicht, wenn das minderjährige Kind vorsätzlich eine schwere Verfehlung gegen den Barunterhaltspflichtigen oder dessen nahe Angehörigen begangen hat (etwa Straftaten), § 1611 Abs. 2 BGB. Auch die Weigerung des minderjährigen Kindes, mit dem Pflichtigen Umgang zu haben oder diesen zu besuchen, führt nicht zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes. Dies gilt erst recht, wenn der betreuende Elternteil den Umgang des Kindes mit dem Pflichtigen verhindert. Denn der Kindesunterhalt ist für das Kind bestimmt, so dass Auseinandersetzungen zwischen den Eltern darauf keinen Einfluss haben.\n\n\n\nVolljährige Kinder: In welchen Fällen ein Unterhaltsanspruch besteht – und in welcher Höhe\n\n\n\nWird das Kind volljährig, bedeutet das nicht, dass dessen Unterhaltsanspruch automatisch wegfällt. Vielmehr besteht auch weiterhin der Anspruch auf Unterhalt, wenn das Kind ohne sein Verschulden seinen Lebensbedarf durch eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen nicht sicher stellen kann. Dabei besteht mit dem Eintritt der Volljährigkeit aber auch gegen den betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Barunterhalt.\n\n\n\nIn den nachstehenden Fällen ist Unterhalt für volljährige Kinder zu zahlen:\n\n\n\nKindesunterhalt muss für ein volljähriges Kind gezahlt werden, wenn es z.B. noch zur Schule geht.\n\n\n\nDas volljährige Kind geht noch zur Schule\n\n\n\nZunächst sind sogenannte privilegierte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres den minderjährigen unverheirateten Kindern gleichgestellt. Privilegiert sind Kinder, wenn sie unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben und die allgemeine Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) absolvieren, § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB.\n\n\n\nAber auch, wenn das volljährige eine Berufsschule, eine Fachschule oder ähnliches besucht, besteht ein Unterhaltsanspruch. Hier ist allerdings zu prüfen, ob dieser Schulbesuch einer angemessenen Ausbildung des Kindes dient, die seinen Begabungen und Fähigkeiten entspricht, vgl. § 1610 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nDie Höhe des Unterhalts ergibt sich aus den Bedarfsbeträgen für volljährige Kinder, die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesen sind und vom Einkommen beider nun barunterhaltspflichtiger Elternteile abhängen. Dabei wird für die Einstufung in eine der Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile zusammengerechnet.\n\n\n\nIst das volljährige Kind dagegen auf einen eigenen Hausstand angewiesen, besteht wie bei einem Studenten Anspruch auf monatlichen Unterhalt gegen beide Elternteile in Höhe von insgesamt 990 Euro.\n\n\n\nDas volljährige Kind absolviert eine Berufsausbildung mit einer geringen Ausbildungsvergütung\n\n\n\nNach dem Abschluss der Schule hat das Kind Anspruch auf die Kostenübernahme für eine angemessene Ausbildung, die seinen Begabungen und Fähigkeiten entspricht, § 1610 Abs. 2 BGB. Erhält das Kind nur eine geringe Ausbildungsvergütung, mindert diese zwar – nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen von 100 Euro monatlich – seinen Bedarf. Die Eltern müssen aber für den restlichen Bedarf des Kindes aufkommen, indem sie Kindesunterhalt zahlen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas volljährige Kind studiert\n\n\n\nHat sich das volljährige Kind für die Aufnahme eines Studiums entschieden und hält es sich an die Regelstudiendauer, besteht ebenfalls seit dem 01.01.2026 Anspruch auf monatlichen Unterhalt in Höhe von 990 Euro, Anmerkung 4 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026; vormals: 930 Euro).\n\n\n\nKindesunterhalt ist für ein volljähriges Kind zu zahlen, wenn es behindert ist\n\n\n\nDas volljährige Kind ist aus sonstigen unverschuldeten Gründen bedürftig\n\n\n\nIst das volljährige Kind körperlich oder geistig behindert und kann deswegen seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenem Einkommen bestreiten, besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch. Vorrangig bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist allerdings der eigene Anspruch des Kindes auf Grundsicherung nach dem XII Sozialgesetzbuch (SGB), soweit das Brutto-Gesamteinkommen der Eltern jährlich keine 100.000 Euro übersteigt.\n\n\n\nUnterhaltspflichtig sind die Eltern allerdings gegenüber ihrer volljährigen Tochter, wenn diese wegen Schwangerschaft oder Betreuung ihres Kleinkindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt. Ist das volljährige Kind verheiratet, ist in erster Linie dessen Ehegatte unterhaltspflichtig. Ist dieser jedoch arbeitslos oder in der Ausbildung, muss sich das Kind um eine Erwerbstätigkeit kümmern.\n\n\n\nIst eine solche jedoch trotz aller nachdrücklichen Anstrengungen nicht zu erlangen, sind die Eltern (wieder) unterhaltspflichtig. In allen anderen Fällen müssen volljährige Kinder für sich selber sorgen.\n\n\n\nWann und wie eigenes Einkommen des volljährigen Kindes angerechnet wird\n\n\n\nEbenso wie ein Schüler ist ein Student nicht verpflichtet, neben seinem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ausnahmen gelten nur für vorgeschriebene Praktika und Werksstudententätigkeiten.\n\n\n\nArbeitet der Student dennoch, werden geringfügige Einnahmen nicht angerechnet. Bei regelmäßigen höheren Einnahmen gilt Folgendes:\n\n\n\n\nFür Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis) sind mindestens 50 Euro monatlich für berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen\n\n\n\nZahlen die Eltern nicht den monatlichen Unterhalt in Höhe von 990 Euro, sind die Einkünfte des Studenten bis zu diesem Betrag anrechnungsfrei\n\n\n\nIst der Betrag von 990 Euro durch Unterhalt der Eltern oder durch eigenes Einkommen des Studenten abgedeckt, wird das darüber hinausgehende Einkommen nach der Billigkeit angerechnet. Dabei bleibt in der Regel die Hälfte dieses Einkommens anrechnungsfrei und die andere Hälfte wird auf den Unterhalt angerechnet\n\n\n\n\nErhält das volljährige Kind eine Ausbildungsvergütung, sind davon für die berufsbedingten Aufwendungen monatlich 100 Euro abzuziehen (Anmerkung 8 Düsseldorfer Tabelle), die dem Kind nicht angerechnet werden. Die darüberhinausgehende Vergütung mindert den Bedarf und ist daher anzurechnen.\n\n\n\nDie ewige Streitfrage: Barunterhalt oder Naturalunterhalt für volljährige Kinder?\n\n\n\nIst der Kindesunterhalt als Natural- oder Barunterhalt zu zahlen?\n\n\n\nWird das Kind volljährig, entsteht zwischen ihm und dem betreuenden Elternteil häufig Streit darüber, ob es ausziehen und auch vom betreuenden Elternteil Barunterhalt für seinen eigenen Hausstand verlangen kann oder es sich mit der von diesem angebotenen Kost und Logis zufrieden geben muss. Denn mit Unterhalt in voller Höhe kann das Kind sich durchaus eine sehr kleine Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft finanzieren (Kindesunterhalt von beiden Elternteilen beträgt in diesem Fall 990 Euro).\n\n\n\nAllerdings haben die Eltern bei einem unverheirateten Kind grundsätzlich das Recht, über die Art und Weise der Unterhaltsgewährung zu bestimmen, wobei auf die Belange des Kindes Rücksicht zu nehmen ist, § 1612 Abs. 2 BGB. Da das Kind jedoch ebenfalls auf die finanziellen Belange der Eltern Rücksicht nehmen muss, kann es nicht ohne weiteres auszuziehen, sondern muss mit dem von den Eltern festgelegten Naturalunterhalt Vorlieb nehmen.\n\n\n\nLediglich dann, wenn etwa ein Studium nur an einem weiter entfernten auswärtigen Ort möglich ist, überwiegt das Recht des Kindes auf eine selbst gewählte Ausbildung das Bestimmungsrecht der Eltern. Ansonsten ist entscheidend, ob ein Verbleib des Kindes im Elternhaus möglich und zumutbar ist. Das setzt voraus, dass für das Kind ausreichend Platz vorhanden ist sowie ein Zusammenleben zwischen ihm und den Eltern zumutbar ist.\n\n\n\nUnzumutbarkeit wäre gegeben, wenn ständig erhebliche und besonders schwere Konflikte zwischen dem Kind und beiden bzw. einem Elternteil bestehen, so dass die Beziehung zwischen Kind und Eltern tiefgreifend zerrüttet ist. Auf den Verursacher kommt es dabei nicht an. Gewöhnliche Alltagskonflikte und gelegentliche emotionale Ausbrüche rechtfertigen also keinen vollen Barunterhaltsanspruch des Kindes für eine eigene Wohnung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes endet\n\n\n\nDer Unterhalt fürs volljährige Kind endet ebenfalls, wenn es entweder selber genügend eigene Einkünfte hat oder die unterhaltspflichtigen Elternteile nicht (mehr) leistungsfähig sind. Bleibt ein Elternteil leistungsfähig und ist der andere Elternteil nun nicht mehr leistungsfähig, muss ggf. der leistungsfähige Elternteil den vollen Kindesunterhalt zahlen.\n\n\n\nIst das volljährige Kind weder krank noch in der Ausbildung, muss es grundsätzlich seinen Unterhalt selber finanzieren.\n\n\n\nWird das volljährige Kind durch eigenes sittliches Verschulden bedürftig oder begeht es vorsätzlich eine schwere Verfehlung gegen den Barunterhaltspflichtigen oder dessen nahe Angehörigen (etwa Straftaten), kann dies zur Verwirkung seines Unterhaltsanspruchs führen, § 1611 Abs. 1 BGB. Die Rechtsprechung ist hier aber eher zurückhaltend und prüft auch, inwieweit die familiäre Entwicklung für ein bestimmtes Verhalten des Kindes ursächlich ist.\n\n\n\nNicht in der Düsseldorfer Tabelle enthalten: Mehrbedarf und Sonderbedarf\n\n\n\nZusätzlich zum Natural- und Barunterhalt können sowohl Mehrbedarf als auch Sonderbedarf beim Kindesunterhalt anfallen. Beides umfasst solche Kosten, die über den allgemeinen Bedarf der Kinder hinausgehen und die daher in der Düsseldorfer Tabelle nicht berücksichtigt sind.\n\n\n\nMehrbedarf und Sonderbedarf ist im Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten\n\n\n\nDer Mehrbedarf nach § 1610 Abs. 2 BGB beinhaltet etwa die länger anfallenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung (soweit nicht beitragsfrei oder privat) sowie für eine umfangreichere Krankheitsbehandlung. Das gilt ebenfalls etwa für\n\n\n\n\ndie Kosten für eine aus sachlichen Gründen erforderliche Privatschule oder des für einen längeren Zeitraum benötigten Nachhilfeunterrichts \n\n\n\ndie Gebühren für den Kindergarten bzw. die Kindertagesstätte\n\n\n\n\nDemgegenüber betrifft der Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB einen plötzlichen, nicht vorhersehbaren unregelmäßigen und außerordentlich hohen Bedarf. Dazu zählen etwa\n\n\n\n\nArzt- oder Zahnarztkosten, die einmalig auftreten und von der Krankenkasse nicht übernommen werden\n\n\n\nAufwendungen für eine Säuglingserstanschaffung\n\n\n\nBetreuungskosten\n\n\n\nNachhilfekosten für einen kurzfristigen Zeitraum\n\n\n\nStudiengebühren\n\n\n\nUmzugskosten\n\n\n\n\nErzielt das barunterhaltspflichtige Elternteil sehr hohes Einkommen, können zum Sonderbedarf auch die Kosten für ein Auslandsstudium, eine Musikausbildung oder eine Privatschule fallen. Die aufgewendeten Gelder für Brillen, Kleidung, Lernmittel, Möbel, ein Musikinstrument oder eine bestimmte Sportausübung gehören allerdings nicht zum Sonderbedarf, sondern sind aus dem regulären Barunterhalt zu bestreiten.\n\n\n\nUnterschiedlich urteilen die Familiengerichte bei der Frage, inwieweit die Kosten für Internat, Klassenfahrten, Kommunion, Schülertausch u. ä. zum Sonderbedarf zählen. Häufig lehnen die Richter dies mit der Begründung ab, dass diese Kosten vorhersehbar sind und deshalb aus dem monatlichen Kindesunterhalt angespart werden können. Stellenweise wird aber auch auf die Höhe des Unterhalts abgestellt und bei geringem Unterhalt ein Sonderbedarf mit der Begründung angenommen, dass hier kein Ansparen möglich sei.\n\n\n\nDen Mehrbedarf und Sonderbedarf müssen beide Eltern anteilig sowie im Verhältnis zu ihrem Einkommen zahlen. Der betreuende Elternteil muss sich also ebenfalls beteiligen, sofern er eigene Einkünfte über den Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle hat. Erwirtschaften beide Eltern ein entsprechendes Einkommen, wird davon jeweils der Selbstbehalt abgezogen. Anschließend werden die verbleibenden Beträge zueinander ins Verhältnis gesetzt, um den Anteil jedes Elternteils zu ermitteln.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel: So errechnen sich die anteiligen Zahlungen für den Sonderbedarf\nDer Sonderbedarf für das Kind beträgt 250 Euro. Während der Vater über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 2.080 Euro verfügt, erzielt die Mutter ein solches in Höhe von 1.580 Euro.\nFolge: Von beiden Einkommen ist der Selbstbehalt in Höhe von 1.450 Euro (Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2026) abzuziehen, so dass beim Vater 630 Euro und bei der Mutter 130 Euro verbleiben. Das sind insgesamt 760 Euro. Danach haben zu tragen:\nVater: 630 Euro/760 Euro x 250 Euro = 207 EuroMutter: 130 Euro/760 Euro x 250 Euro = 43 Euro\n\n\n\n\nDer Sonderbedarf kann – ohne vorherige Mahnung – rückwirkend für ein Jahr ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Anspruch entstanden ist, § 1613 Abs. 2 BGB. Stellt die Geltendmachung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen jedoch für diesen eine unbillige Härte dar, etwa weil er nur wenig Einkommen hat und nicht mit einer Nachforderung gerechnet hat, darf er den rückwirkenden Sonderbedarf gegebenenfalls in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt zahlen. Im Einzelfall kann die Verpflichtung zur Zahlung des rückwirkenden Sonderbedarfs sogar völlig entfallen, § 1613 Abs. 3 BGB.\n\n\n\nKindesunterhalt und Krankenversicherung: Wie das Kind versichert sein muss\n\n\n\nWas ist beim Kindesunterhalt und der Krankenversicherung fürs Kind zu beachten?\n\n\n\nIn den meisten Fällen sind die minderjährigen Kinder über ein Elternteil in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert, so dass für die Krankenversicherung der Kinder keine zusätzlichen Kosten anfallen. Lassen sich die Eltern scheiden, kann diese Krankenversicherung entweder über das betreuende oder barunterhaltspflichtige Elternteil bestehen bleiben. Auch hier entstehen keine zusätzlichen Kosten.\n\n\n\nDies ist jedoch anders, wenn ein Elternteil nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In diesem Fall kann das Kind nicht mehr über das andere Elternteil gesetzlich mitversichert werden, sondern muss privaten Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen.\n\n\n\nDie dafür anfallenden Beiträge hat der Unterhaltspflichtige zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen, da diese Versicherungsbeiträge nicht in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind. Im Gegenzug darf der Unterhaltspflichtige diese Beiträge vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen abziehen, so dass sich der Kindesunterhalt verringern kann.\n\n\n\nSind die Kinder volljährig und studieren, gelten die Grundsätze für minderjährige Kinder ebenfalls. Die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist jedoch nur bis zum 25. Geburtstag des Studenten möglich, bei Ableistung eines Wehr- oder Ersatzdienstes vor Studienbeginn entsprechend länger. Danach müssen sich die Studenten selber versichern, wofür die gesetzlichen und privaten Krankenkassen spezielle Tarife anbieten. Diese Wahl haben auch die Studenten, die aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern zuvor privat versichert waren, sich allerdings daher mit Beginn des Studiums selber versichern müssen.\n\n\n\nWenn Unterhalt für mehrere Kinder gezahlt werden muss: Das sind die Auswirkungen\n\n\n\nIn der Praxis kommt es häufig vor, dass Unterhaltspflichtige Unterhalt für mehrere Kinder zahlen muss (etwa aus erster und zweiter Ehe). Die dann oft gestellt Frage lautet, ob und welche Kinder gegenüber den anderen Kindern vorrangige Unterhaltsansprüche haben. Es verbleibt aber stets dabei, dass alle minderjährigen Kinder und privilegierten Kinder gleich behandelt werden, egal aus welchen Ehen oder Beziehungen sie stammen.\n\n\n\nHat sich also der Unterhaltspflichtige kurz nach der Geburt eines Kindes von seiner Ehefrau getrennt und scheiden lassen, weil er aus einer anderen Beziehung ein gleichaltriges Kind hat, haben beide Kinder (auch der Höhe nach) denselben, gleichberechtigten Unterhaltsanspruch.\n\n\n\nAllerdings führt die Geburt von Kindern aus neuen Beziehungen regelmäßig dazu, dass sich die Unterhaltsansprüche der Kinder aus den vorherigen Beziehungen vermindern.\n\n\n\nReicht das Einkommen des Pflichtigen für den Kindesunterhalt nicht aus, wird eine Mangelfallberechnung vorgenommen.\n\n\n\nDas hängt zum einen damit zusammen, dass die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und bei mehr oder weniger Berechtigten eine Herabstufung oder Hochstufung in die nächste Tabellengruppe zu erfolgen hat.\n\n\n\nKommen also „neue“ Kinder hinzu, werden alle Kinder bei der Ermittlung des Unterhalts zusammengezählt, so dass die Unterhaltsansprüche der bisherigen Kinder herabgestuft werden und diese dadurch weniger Unterhalt erhalten.\n\n\n\nZum anderen kann sich selbst in dem Fall, in dem insgesamt nur zwei Kinder und keine weiteren Unterhaltsberechtigten vorhanden sind, der Unterhaltsanspruch des ersten Kindes verringern. Denn es besteht die Möglichkeit, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht für den Unterhalt beider Kinder ausreicht.\n\n\n\nDie Folge daraus ist, dass eine Mangelfallberechnung durchzuführen ist und das bisherige Kind aufgrund dessen weniger Unterhalt erhält, wobei allerdings auch das „neue“ Kind nicht den vollen Unterhalt bekommt.\n\n\n\nDie Gefahr, dass eine Mangelfallberechnung durchzuführen ist und die bisherigen Kinder nicht den vollen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhalten, obwohl sie wegen der „neuen Kinder“ bereits herabgestuft werden, besteht übrigens immer beim Hinzutreten „neuer“ unterhaltsberechtigter Kinder.\n\n\n\nAber auch auf die Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern, die nicht privilegiert sind, kann sich die Geburt eines neuen Kindes auswirken. Hintergrund ist das Rangstufenprinzip, wonach die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder allen anderen Unterhaltsansprüchen vorgehen. Studiert also etwa das Kind aus erster Ehe auswärts, kann sich sein Unterhaltsanspruch verringern, weil der Unterhaltsanspruch des neugeborenen Kindes in voller Höhe vorgeht und in dieser Höhe das Einkommen des Pflichtigen mindert.\n\n\n\nSchließlich ist noch der Fall denkbar, dass der Unterhaltsberechtigte neu heiratet und die neue Ehefrau eigene Unterhaltsansprüche etwa wegen der Betreuung des aus dieser Ehe stammenden Kleinkindes hat. Zwar gehen die Unterhaltsansprüche aller Kinder dem Unterhaltsanspruch der Ehefrau vor. Da aber die Düsseldorfer Tabelle nur für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, wobei es auf deren Rang nicht ankommt, kann auch hier eine Herabstufung der Unterhaltsansprüche der bisherigen Kinder nicht nur unter Einbeziehung des neugeborenen Kindes, sondern auch der Ehefrau erfolgen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt: So können Betroffene vorgehen\n\n\n\nGetrennt und alleine gelassen – Vater zahlt keinen Unterhalt – gerade Mütter finden sich häufig in dieser unangenehmen Situation wieder. Aber auch mancher Vater sieht sich mit dem Problem konfrontiert, plötzlich für die minderjährigen Kinder sorgen zu müssen und alleinerziehend zu sein. Erste Hilfestellungen bieten hier die örtlichen Jugendämter.\n\n\n\nSpeziell bei der Frage des Kindesunterhalts ist sicherlich zu differenzieren, ob der Unterhaltspflichtige leistungspflichtig ist oder nicht. Aber anstatt sich mit falschen Versprechungen oder Behauptungen des Pflichtigen hinhalten zu lassen, sollten Betroffene schnellstmöglich handeln.\n\n\n\nDas Jugendamt zahlt zunächst Unterhalt fürs Kind, wenn der Pflichtige den Zahlungen nicht nachkommt\n\n\n\nDazu gehört zum einen der Gang zum Rechtsanwalt. Sind die Einkommensverhältnisse des Bedürftigen bzw. betreuenden Elternteils – wie so häufig – eher schlecht, besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf Verfahrens­kostenhilfe, so dass lediglich eine Gebühr von 10 Euro an den Anwalt zu zahlen ist, die dieser auch erlassen kann.\n\n\n\nDer Rechtsanwalt wird dann den Unterhaltspflichtigen zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse auffordern, diese Auskunft notfalls nebst dem daraufhin bezifferten Unterhaltsanspruch einklagen und nach dem Beschluss des Familiengerichts im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen, sofern der Pflichtige nicht zahlt.\n\n\n\nDa aber in der Zwischenzeit für den Bedarf kein Geld zur Verfügung steht, sollte Unterhalt vom Jugendamt, also bei der örtlichen Unterhaltsvorschusskasse für Kinder bis 17 Jahre Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. Das betreuende Elternteil – das auch den Kindergeldantrag stellen sollte – erhält dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ab 01.01.2026 monatlich bis zum\n\n\n\n\nsechsten Geburtstag des Kindes maximal 227 Euro\n\n\n\nzwölften Geburtstag des Kindes maximal 299 Euro\n\n\n\nachtzehnten Geburtstag des Kindes maximal 394 Euro\n\n\n\n\nDieser Anspruch setzt neben dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes voraus, dass\n\n\n\n\nder Unterhaltspflichtige den gesetzlichen Mindestunterhalt nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig zahlt\n\n\n\ndas Kind beim alleinerziehenden Elternteil lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat\n\n\n\n\nWird der Anspruch bewilligt, erhält der Unterhaltspflichtige von der Unterhaltsvorschusskasse eine sogenannte Überleitungsanzeige, in der ihm mitgeteilt wird, dass er ab sofort nur noch an die Vorschusskasse zu zahlen hat, da diese nun Gläubiger der Unterhaltsforderungen ist. Zahlt der Pflichtige daraufhin trotzdem Unterhalt an das Kind, bleibt der Anspruch der Unterhaltsvorschusskasse bestehen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/","name":"Kindesunterhalt: Wie hoch ist er? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt.jpg","datePublished":"2014-12-16T16:33:53+00:00","dateModified":"2025-12-11T11:35:01+00:00","description":"Wer muss Kindesunterhalt zahlen und wie viel Unterhalt ist für ein Kind vorgesehen? Lesen Sie hier mehr über die Höhe der Unterhaltszahlungen fürs Kind!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734841294"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734846374"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734847036"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734841294","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734841294","name":"Wie hoch ist der Unterhalt für ein Kind?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Für die <a href=\"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/\">Berechnung des Kindesunterhalts</a> wird in aller Regel die <a href=\"https://www.scheidung.org/duesseldorfer-tabelle/\">Düsseldorfer Tabelle</a> herangezogen. In dieser ist der Unterhaltsbedarf eines Kindes festgehalten, abhängig vom Alter des Kindes und dem <a href=\"https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/\">bereinigten Nettoeinkommen</a> des oder der Unterhaltspflichtigen. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734847036","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/#faq-question-1655734847036","name":"Wie hoch ist der Mindestunterhalt beim Kindesunterhalt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der <a href=\"https://www.scheidung.org/mindestunterhalt/\">Mindestunterhalt</a> beträgt seit 01.01.2026:<br/>> für Kinder von 0 bis 5 Jahren 486 Euro<br/>> für Kinder von 6 bis 11 Jahren 558 Euro<br/>> für Kinder von 12 bis 17 Jahren 653 Euro","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehegattenunterhalt &#8211; Das gilt für den nachehelichen Unterhalt","datePublished":"2014-12-16T16:42:06+00:00","dateModified":"2026-01-26T22:51:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/"},"wordCount":2900,"commentCount":57,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehegattenunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Sowohl während einer Ehe als auch nach einer Scheidung sind Ehegatten dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Doch welche Voraussetzungen müssen beim nachehelichen Ehegattenunterhalt Beachtung finden? Wer hat überhaupt Anspruch darauf? Wie funktioniert die Berechnung? Und wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt? Informationen finden Sie im Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt\n\nBeim Ehegattenunterhalt ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zu unterscheiden.\nWährend der Trennungsunterhalt für die Zeit von der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung verlangt werden kann, besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ab dem Eintritt der der Rechtskraft der Scheidung.\nBeide Ansprüche müssen gesondert geltend gemacht werden.\nDer Trennungsunterhalt wandelt sich nach der Scheidung also nicht automatisch in den Geschiedenenunterhalt um.\n\nAusführliche Informationen zum Ehegattenunterhalt erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie hoch ist der Ehegatten- oder nacheheliche Unterhalt?\n\n\n\nHier können Sie den Unterhalt berechnen:[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Ehegattenunterhalt\n\nUnterhalt für die Ehefrau\nUnterhalt für den Ehemann\nAufstockungsunterhalt\nAltersvorsorgeunterhalt\nBetreuungsunterhalt\nUnterhalt wegen Krankheit\nUnterhalt bei Wiederverheiratung\nWohnwertvorteil\nnacheheliche Solidarität\nnachehelicher Unterhalt\nTrennungsunterhalt\n\n\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände\n\n\n\nWie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?\n\n\n\nMit der Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 sollte u. a. der bis dahin quasi bislang auf Lebenszeit angelegte nacheheliche Unterhalt den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen und dem damit verbundenen Wertewandel angepasst werden. Als einer der Hauptbestandteile dieser Reform gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung schnellstmöglich wieder eine Erwerbstätigkeit anzunehmen und für seinen Lebensunterhalt selber zu sorgen hat.\n\n\n\nAnsprüche auf nachehelichen Unterhalt kommen daher nur in Betracht, wenn der Ehegatte sich nach der Scheidung nicht selber versorgen kann, was beim Vorliegen einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Fall ist.\n\n\n\n\nMit der Reform wurde zugleich § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingeführt, wonach der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und/oder zeitlich begrenzt werden kann. Lediglich dann, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen, erfolgt in der Regel keine Befristung beim Ehegattenunterhalt.\nEin „neues Gesetz“ bzw. eine Änderung zum 01.01.2013 führte dazu, dass das Merkmal der langen Ehedauer gleichberechtigt und alternativ neben den ehebedingten Nachteilen getreten ist. Damit kann also nicht nur ein ehebedingter Nachteil, sondern bereits alleine das Vorliegen einer Ehe von langer Dauer dazu führen, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt unbefristet ist.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nOb nachehelicher Unterhalt verlangt werden kann, hängt neben der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten also davon ab, ob einer der sieben gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände gegeben ist:\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterhalt wegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGB\n\n\n\nBetreut der geschiedene Ehegatte das gemeinschaftliche oder adoptierte Kind, braucht er laut Familienrecht erst dann einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn das betreute Kind drei alt ist. Werden mehrere Kinder betreut, kommt es auf das Alter des jüngsten Kindes an. Mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des (jüngsten) Kindes muss der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.\n\n\n\nAllerdings kann der betreuende Elternteil beim Familiengericht im Einzelfall eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Billigkeitsgründen beantragen, wobei er die Gründe darlegen und ggf. beweisen muss. Solche Gründe können sowohl kindesbezogen (etwa Erkrankung, erhöhter Betreuungsbedarf, fehlende Betreuungsmöglichkeiten) als auch elternbezogen (etwa Betreuung mehrerer Kinder) sein. Diese Gründe spielen ebenfalls für die Frage eine Rolle, ob eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung oder aber nur ein Mini-Job ausgeübt werden muss.\n\n\n\nGrundsätzlich sollte der betreuende Elternteil damit rechnen, dass er mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des (jüngsten) Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss. Dabei hängt die konkrete Tätigkeit allerdings davon ab, welches Betreuungsangebot für das Kind vorliegt und ob dieses dem Kind sowie dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann.\n\n\n\nAltersunterhalt, § 1571 BGB\n\n\n\nUnterhaltsberechtigt ist der geschiedene Ehegatte, der für seinen Lebensunterhalt nicht sorgen und bei dem wegen seines Alters auch keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Da keine starren Altersgrenzen bestehen, kommt es auf die berufliche Vorbildung, der früher ausgeübten Erwerbstätigkeit, der Dauer der Unterbrechung, den Chancen der Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt, der Ehedauer, dem Gesundheitszustand sowie den persönlichen Verhältnissen an.\n\n\n\nGrundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, sofern sich im erlernten Beruf kein Job mehr finden lässt. Das kritische Alter dürfte mit 55 Jahren beginnen, wobei mit 65 Jahren eine Erwerbstätigkeit in der Regel nicht mehr zu erwarten ist.\n\n\n\nDer Unterhaltsberechtigte sollte sich ggf. bei der Agentur für Arbeit über einschlägige Fortbildungs-, Umschulungs- oder sonstige Maßnahmen informieren.\n\n\n\nUnterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB\n\n\n\nUnterhaltsberechtigt ist ebenfalls derjenige, der für seinen Lebensunterhalt nicht sorgen und bei dem wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Der Unterhaltsanspruch setzt voraus, dass diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits zum Scheidungszeitpunkt aufgetreten sind.\n\n\n\nEine Krankheit liegt auch bei Alkoholmissbrauch, Drogensucht, Tablettenabhängigkeit oder einer Neurose vor. Bei diesen – teils selbst verschuldeten – Erkrankungen muss der geschiedene Ehegatte aber ärztliche Hilfe beanspruchen und sich ggf. einer Therapie unterziehen, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu behalten. Wirkt der Erkrankte trotz Aufforderung nicht an einer Genesung mit, entfällt sein Unterhaltsanspruch.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGB\n\n\n\nEin Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit besteht, wenn der geschiedene Ehegatte trotz intensiver Bemühungen keine Arbeitsstelle findet und dies weder an einer Kinderbetreuung, seinem Alter oder an einer Krankheit liegt.\n\n\n\nIntensiv bemühen bedeutet, dass eine bloße Meldung als arbeitslos nicht genügt, sondern der geschiedene Ehegatte sich ernsthaft und aktiv auf Arbeitsstellen bewirbt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen oder sich umschulen zu lassen. In der Praxis wird der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit regelmäßig nach § 1578b BGB herabgesetzt und zeitlich begrenzt.\n\n\n\nDer Nachweis der intensiven Bemühungen um einen Arbeitsplatz setzt ca. 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat voraus, die dokumentiert sein müssen. Hierzu sollten die entsprechenden Stellenanzeigen gesammelt und ggf. mit Nachweisen über die Bewerbung (etwa Bewerbungsunterlagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen usw.) abgeheftet werden. Dies gilt ebenso für Internetanzeigen, eigene geschaltete Stellengesuche und Aufzeichnungen über geführte Telefonate.\n\n\n\nAufstockungsunterhalt, § 1573 Abs. 2 BGB\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt kann auch in Form von Aufstockungsunterhalt gezahlt werden.\n\n\n\nReichen die Einkünfte des geschiedenen Ehegatten aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht aus, um den früheren ehelichen Lebensstandard zu halten, kommt ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt – also die Differenz zwischen dem jetzigen eigenen Einkommen und dem während der Ehe zur Verfügung stehenden Einkommen – in Betracht. Dazu muss der Geschiedene die ehebedingten Nachteile darlegen und beweisen oder es muss eine Ehe von langer Dauer vorliegen.\n\n\n\nZudem ist es erforderlich, dass der begehrte Aufstockungsunterhalt mehr als 10% über seinem eigenen bereinigten Nettoeinkommen liegt. Wird Aufstockungsunterhalt gewährt, erfolgt dies regelmäßig ebenfalls nur in begrenzter Höhe und innerhalb einer zeitlichen Befristung.\n\n\n\nSpeziell in den Fällen, wo der geschiedene Ehegatte sich „gerade über Wasser halten kann“ und der frühere Ehepartner ein komfortables Einkommen erzielt, sollte Aufstockungsunterhalt geltend gemacht werden.\n\n\n\nAusbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB\n\n\n\nManchmal führt ein Ehegatte nach der Heirat seine Ausbildung nicht zu Ende oder unterlässt eine Ausbildung oder Fortbildung, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern. Scheitert die Ehe, besteht in folgenden Fällen ein Anspruch auf Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung:\n\n\n\nAbbruch einer Berufsausbildung vor oder während der EheUnterlassene Berufsausbildung wegen der EheFortbildung oder Umschulung zum Ausgleich ehebedingter Nachteile\n\n\n\nWesentliche Voraussetzung für diesen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ist, dass die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zeitnah aufgenommen wird. Der Anspruch, der neben den Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungskosten die laufenden Lebenshaltungskosten umfasst, ist bis zum regulären Abschluss der Maßnahme zeitlich begrenzt.\n\n\n\nWird die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nicht oder nicht zeitnah betrieben, wird der geschiedene Ehegatte so behandelt, als sei er arbeitslos und würde sich nicht ausreichend um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Dem Unterhaltsberechtigten wird dann das Einkommen angerechnet, was er aus dem mit der Maßnahme möglichen Beruf erzielen könnte. Durch diese fiktive Anrechnung entfällt der Unterhaltsanspruch meistens.\n\n\n\nUnterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB\n\n\n\nKann aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten nicht erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Interessen beider Ehegatten grob unbillig, ist ein Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen denkbar.\n\n\n\nTypische Fälle sind etwa\n\n\n\ndie Betreuung von Kindern des anderen Ehegatten, von Enkelkindern oder von Pflegekindernein Scheitern des Unterhalts wegen Krankheit oder Gebrechen, weil die gesundheitliche Beeinträchtigung erst nach der Ehe aufgetreten istbesondere Leistungen oder Vermögensopfer des geschiedenen Ehegatten für den früheren Ehepartner, etwa jahrelange unentgeltliche Tätigkeit in dessen Betrieb, die Pflege von dessen Angehörigen oder die frühere Überlassung von erheblichem Eigenkapital für dessen Selbstständigkeit bzw. Existenzgründung\n\n\n\nLiegt ein Billigkeitsgrund vor, sollte der Unteranspruch schnellstmöglich geltend gemacht werden. Denn für die Billigkeitserwägung spielt es eine erhebliche Rolle, wie lange der Unterhaltsanspruch bereits beendet war.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDanach richtet sich der nacheheliche Unterhalt\n\n\n\nMaßgeblich für die Höhe des nachehelichen Unterhalts sind die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, § 1578 Abs. 1 BGB. Dabei ist aber nur das prägende Einkommen zu berücksichtigen. Standen also etwa 15% des Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten während der Ehe nicht zur Verfügung, weil er davon erhebliche Altschulden aus seiner Zeit vor der Ehe beglichen hat und weiterhin begleicht, haben diese Zahlungen die ehelichen Lebensverhältnisse nicht mitgeprägt und sind daher für den Unterhalt nicht zu berücksichtigen.\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt soll den gesamten Lebensbedarf umfassen\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt umfasst den kompletten Lebensbedarf des berechtigten geschiedenen Ehegatten, § 1578 Abs. 1 BGB. Dazu gehören bei entsprechender Leistungsfähigkeit des anderen früheren Ehegatten\n\n\n\nder Elementarunterhaltggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, § 1578 Abs. 2 BGB, etwa weil der geschiedene Ehegatte privat versichert oder über den früheren anderen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war (bei der Mitversicherung fällt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse einen Monat nach Rechtskraft der Scheidung weg, wobei der geschiedene Ehegatte drei Monate Zeit hat, sich in eine gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig freiwillig zu versichern)ggf. die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1578 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 1574, 1575 BGBsogenannter Vorsorgeunterhalt für die Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern der geschiedene Ehegatte Anspruch auf Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt oder Unterhalt aus Billigkeitsgründen hat, § 1578 Abs. 3 BGB. Dabei wird der Vorsorgeunterhalt regelmäßig nach der sogenannten Bremer Tabelle berechnet.\n\n\n\nBerechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalt: Keine Tabelle\n\n\n\nZur Berechnung des nachehelichen Unterhalts für Ehepartner existiert keine Tabelle wie beim Kindesunterhalt. Aus den Richtlinien zur Düsseldorfer Tabelle bzw. den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) ergibt sich jedoch, dass der Unterhaltsanspruch\n\n\n\n3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des früheren anderen Ehegatten beträgt, sofern der geschiedene Ehegatte nicht erwerbstätig ist3/7 bzw. 45% aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des früheren anderen Ehegatten zum bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten beträgt, sofern letzterer erwerbstätig istaus allen anderen Einkünften (etwa Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge) die Hälfte beträgt\n\n\n\nEinzelheiten hierzu erfahren Sie im Artikel Ehegatten- und Trennungsunterhalt berechnen.\n\n\n\nDiese Berechnungen sind jedoch nicht zwingend. So kann etwa in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuell geregelt werden, in welcher Höhe und für welche Fälle Unterhalt gezahlt werden soll, wobei aber keiner der Ehegatten übermäßig benachteiligt werden darf.\n\n\n\nAnders als beim Trennungsunterhalt ist sogar ein kompletter Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt möglich, sofern davon nicht die Fälle der Not (etwa Arbeitslosengeld II) erfasst sind. Dies gilt ebenso für eine vereinbarte Kapitalabfindung, mit der sämtliche Unterhaltsansprüche abgegolten werden sollen. Derartige Vereinbarungen bedürfen jedoch entweder einer notariellen Beurkundung oder müssen vom Familiengericht protokolliert werden, § 1585c BGB.\n\n\n\nBegrenzt wird der nacheheliche Unterhalt jedoch durch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen früheren Ehegatten. Dazu gehört insbesondere der Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Pflichtigen zur Sicherung seiner eigenen Lebensgrundlage verbleiben muss. Dieser Selbstbehalt beträgt gegenüber dem geschiedenen Ehegatten 1.200 Euro unabhängig davon, ob der Pflichtige einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht (Anmerkungen B IV zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2016).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt – wie lange gezahlt werden muss\n\n\n\nFür die Dauer der Leistungsfähigkeit muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden.\n\n\n\nDer nacheheliche Unterhalt muss so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und\n\n\n\neiner der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt, wobei zum einen unterschiedliche gesetzliche Unterhaltstatbestände aneinander anknüpfen können und zum anderen in den Fällen ehebedingter Nachteile oder langer Ehe regelmäßig keine Herabsetzung oder zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sowieder Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht verwirkt ist – Verwirkung kann etwa eintreten bei Ehen von kurzer Dauer, einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaften des Unterhaltsberechtigten oder bei von diesem begangenen schweren Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen\n\n\n\nWeitere Einzelheiten zu der Frage: „Nachehelicher Unterhalt – wie lange?“ finden Sie im Artikel Unterhalt: Wie lange bestehen Ansprüche (Kapitel: Nachehelicher Unterhalt: Wie lange gezahlt werden muss).\n\n\n\nDarüber hinaus kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken, wenn er länger als ein Jahr nicht geltend gemacht wird, egal ob der Anspruch tituliert ist (also etwa ein Urteil bzw. Beschluss über den Unterhalt vorliegt) oder nicht (Oberlandesgericht (OLG Hamm), Beschluss vom 17.03.2014, Az.: 6 UF 196/13).\n\n\n\nWenn der nacheheliche Unterhalt angepasst werden muss\n\n\n\nIst die Ehe geschieden und der nacheheliche Unterhalt geregelt, kann es sein, dass sich die Einkommensverhältnisse ändern. Das gilt sowohl beim unterhaltspflichtigen als auch beim unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten.\n\n\n\nVerschlechtern sich die Einkommensverhältnisse beim unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten aus unvorhergesehenen Gründen (etwa wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit, ggf. verbunden mit einer neuen schlechter bezahlten Arbeitsstelle) und wurde die Höhe des nachehelichen Unterhalts vom Familiengericht festgesetzt, muss der Unterhaltspflichtige eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen. Voraussetzung für jede unterhaltsrechtliche Abänderungsklage ist aber, dass sich die bisherigen Unterhaltszahlungen um mindestens 10% verringern.\n\n\n\nUnverhergesehene Einkommenssteigerungen wirken sich nicht auf den Ehegattenunterhalt aus.\n\n\n\nVerbessert sich dagegen das Einkommen des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten, kann der Unterhaltsberechtigte regelmäßig keine Anpassung verlangen. Denn unerwartete Einkommenssteigerungen (etwa der vielfach herbeigesehnte Lottogewinn) waren für die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägend und spielen daher für den Geschiedenenunterhalt keine Rolle.\n\n\n\nDemgegenüber waren die vorhersehbaren Einkommenssteigerungen des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten bereits bei der Berechnung für den nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass etwa Regelbeförderungen mit absehbaren Gehaltserhöhungen oder der Wegfall von Unterhaltspflichten oder Hypothekenzinsen bereits in die Bezifferung des Geschiedenenunterhalts mit eingeflossen sind, zumal diese Einkommenssteigerungen eheprägend gewesen wären.\n\n\n\nVerschlechtern sich die Einkommensverhältnisse beim unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus unvorhergesehenen Gründen und geschieht dies kurz nach der Scheidung, kann er im Einzelfall ebenfalls eine Abänderungsklage einreichen.\n\n\n\nBei Einkommenssteigerungen ist dagegen zu unterscheiden: Führen diese zu einem Wegfall des gesetzlichen Unterhaltstatbestandes (etwa Wegfall der Arbeitslosigkeit), entfällt der Unterhaltsanspruch. Eine Abänderungsklage wird jedoch regelmäßig nicht erforderlich sein, da in diesen Fällen der Unterhalt regelmäßig befristet ist. Beruhen dagegen die Einkommenssteigerungen des Unterhaltsberechtigten auf sogenannten überobligatorischen Einkommen (etwa Erwerbstätigkeit der geschiedenen Ehefrau, die aufgrund der Betreuung des Kleinkindes dazu nicht verpflichtet wäre), kommt es auf den Einzelfall an. Werden – wie häufig – die überobligatorischen Einkünfte zur Hälfte auf den nachehelichen Unterhalt angerechnet, können wiederum eine Anpassung der Unterhaltszahlungen und damit eine Abänderungsklage notwendig sein.\n\n\n\nWas sonst beim nachehelichen Unterhalt wissenswert ist\n\n\n\nFolgende Punkte beim nachehelichen Unterhalt sind noch wissenswert:\n\n\n\nGeltendmachung\n\n\n\nEs kann nicht oft genug gesagt werden: Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Beide Unterhaltsansprüche müssen jeweils eigenständig geltend gemacht werden. Selbst wenn der Trennungsunterhalt tituliert wurde (also ein Urteil bzw. Beschluss darüber besteht), gilt dies nicht für den nachehelichen Unterhalt. Es gibt keinen automatischen Unterhalt nach dem Trennungsjahr oder im Anschluss an den Trennungsunterhalt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWird die Scheidung eingereicht, kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zusammen mit der Scheidung im sogenannten Scheidungsverbund eingereicht werden. Dies ist zu empfehlen, wenn zu erwarten ist, dass der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte den Unterhalt nicht zahlen wird. Der nacheheliche Unterhalt kann aber auch im isolierten Verfahren beantragt werden, also in einem eigenen, gesonderten Verfahren außerhalb des Scheidungsverbundes.\n\n\n\nKommen Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt in Betracht, sollten diese schnellstmöglich geltend gemacht werden. Andernfalls besteht die dringende Gefahr, dass diese Ansprüche für die Vergangenheit nicht mehr durchgesetzt werden können.\n\n\n\nSicherheitsleistung\n\n\n\nDer geschiedene Ehegatte, der den nachehelichen Unterhalt verlangt, kann im Einzelfall für den Unterhalt bis zur Höhe von einem Jahresbetrag – bei besonderen Umständen auch über diese Höhe hinaus – eine Sicherheitsleistung, fordern. Das gilt aber nur dann, wenn er darlegen und beweisen kann, dass sein Unterhaltsanspruch ansonsten gefährdet wäre und der Unterhaltspflichtige dadurch nicht unbillig belastet wird, § 1585a BGB.\n\n\n\nUnterhalt für die Vergangenheit\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt für die Vergangenheit kann nur verlangt werden, wenn der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte in Verzug gesetzt wurde, also zu Unterhaltszahlungen ab einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wurde. Dies gilt aber nur für den rückständigen Unterhalt von bis zu einem Jahr.\n\n\n\nDaneben kann für die Vergangenheit ab Zustellung der Unterhaltsklage oder ab dem Zeitpunkt verlangt werden, der in einem bereits vorhandenen Urteil bzw. Beschluss, einem gerichtlichen Vergleich oder einer notariellen Vereinbarung vorgesehen ist."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/","name":"Ehegattenunterhalt: Wie hoch ist er? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehegattenunterhalt.jpg","datePublished":"2014-12-16T16:42:06+00:00","dateModified":"2026-01-26T22:51:07+00:00","description":"Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Lesen Sie hier alles zum Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung und wie dieser sich berechnet.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehevertrag &#8211; Einfache Scheidung durch schriftliche Vereinbarung?","datePublished":"2014-12-19T15:41:32+00:00","dateModified":"2026-01-25T22:45:24+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/"},"wordCount":1410,"commentCount":51,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehevertrag.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Circa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Grund genug also, bereits frühzeitig für die Fälle von Scheidung, Trennung und Unterhalt einvernehmliche Regelungen festzulegen. Möglich ist dies mit einem Ehevertrag, der bereits vor, aber auch erst nach der Heirat geschlossen werden kann, § 1408 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gegenstand eines Ehevertrags sind in erster Linie Regeln über den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Ehegattenunterhalt. Aber auch, wenn die Ehe gescheitert ist, haben die Ehepartner noch das Recht, einen Ehevertrag in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung schließen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehevertrag\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag gültig? Ein Ehevertrag kann von einem Rechtsanwalt, Notar oder Ihnen selbst aufgesetzt werden, muss aber immer durch einen Notar beurkundet werden.  Wozu dient ein Ehevertrag? Möchte ein Ehepaar eine andere Form der Gütertrennung als die Zugewinngemeinschaft durchführen, ist dies nur durch eine entsprechende Regelung in einem Ehevertrag möglich.  Müssen Sie einen Ehevertrag aufsetzen? Nein. Bei einer Eheschließung besteht keine Pflicht dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Entscheidung.  \n\n\n\n\nErst zum Notar, dann zum Traualtar\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWelche Vereinbarungen im Rahmen des Ehevertrags zu treffen sind\n\n\n\nGenerell muss der Ehevertrag in Anwesenheit beider Ehegatten durch einen Notar beurkundet werden, § 1410 BGB. Ob der Ehevertrag dabei von einem Rechtsanwalt oder Notar aufgesetzt wurde, spielt keine Rolle, sofern die notarielle Beurkundung erfolgt ist.\n\n\n\nEin Ehevertrag muss in Anwesenheit beider Ehegatten durch einen Notar oder Rechtsanwalt bekundet werden\n\n\n\nWurde ein Ehevertrag rechtswirksam geschlossen, brauchen die im Vertrag geregelten Punkte grundsätzlich in einem späteren Scheidungsverfahren nicht mehr – meist kostenintensiv – geklärt zu werden. Durch die „Scheidung mit Ehevertrag“ können also im Ernstfall erhebliche Kosten, Zeit und Nerven gespart werden.\n\n\n\nVoraussetzung für einen rechtswirksamen Ehevertrag ist aber stets, dass kein Rechtsmissbrauch (etwa bei einer Benachteiligung eines Partners durch die spätere Geburt von Kindern) oder keine Sittenwidrigkeit (etwa wenn einer der Partner zum „Sozialfall“ wird) vorliegen. Zudem sollten auch aufgrund der sich häufig wandelnden Rechtsprechung Eheverträge regelmäßig aktualisiert werden.\n\n\n\nWeiterführende Informationen zum Ehevertrag finden Sie hier:Wann ist der Ehevertrag sittenwidrig? Unterhalt bei bestehendem Ehevertrag\n\n\n\nEhegüterrecht: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft\n\n\n\nMeistens leben Ehegatten in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Erst durch den Ehevertrag wird von diesem Güterstand abgewichen. Anders als der Name vermuten lässt, beinhaltet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aber nicht, dass mit der Heirat das Vermögen beider Eheleute zusammenfällt. Auch bei einer Anschaffung von neuen Gegenständen behält der Partner, der den Gegenstand erworben oder verdient hat, daran sein Eigentum. Stattdessen wird bei einer Scheidung für jeden Ehegatten ermittelt, welches Anfangsvermögen er in die Ehe eingebracht hat. Dem wird das jeweilige Endvermögen gegenübergestellt. Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDerjenige Ehepartner, der – nach Abzug des Zugewinns des anderen – den höheren Zugewinn hat, muss davon die Hälfte an den anderen Partner in Geld auszahlen.\n\n\n\nDurch einen Ehevertrag kann von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden\n\n\n\nHatte also etwa der Ehemann vor der Heirat ein Grundstück im Wert von 30.000 Euro, das jetzt 50.000 Euro wert ist, beträgt sein Zugewinn 20.000 Euro.\n\n\n\nHat die Ehefrau aus ihrem Vermögen einen Zugewinn von 10.000 Euro erzielt, erhält sie vom Ehemann dessen halbe Zugewinndifferenz, also 5.000 Euro (20.000 Euro – 10.000 Euro : 2 Ehepartner).\n\n\n\nStirbt einer der Ehegatten, findet der Zugewinnausgleich ebenfalls statt.\n\n\n\nDas Problem bei der Zugewinngemeinschaft: Erbe und Schenkungen\n\n\n\nBeim Zugewinnausgleich sollen ein Erbe oder Schenkungen unberücksichtigt bleiben. Der durch eine Erbschaft oder Schenkung erhaltene Vermögenswert wird daher mit in das Anfangsvermögen der jeweiligen Ehegatten miteinbezogen. Das gilt selbst dann, wenn die Erbschaft oder Schenkung erst nach der Hochzeit erfolgt.\n\n\n\nBerücksichtigt und damit ausgenommen vom Zugewinnausgleich wird jedoch nur der Wert des Erbes oder der Schenkung, den dieses zu dem Zeitpunkt hatte. Erhöht sich der Wert später, fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich.\n\n\n\nErbt etwa der Ehemann Aktien, die zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 5.000 Euro haben und erhöht sich deren Wert später auf 25.000 Euro, fällt der ursprüngliche Wert der Aktien aus dem Zugewinnausgleich heraus. Die Wertsteigerung von 20.000 Euro wird jedoch bei der Scheidung hälftig zwischen den Eheleuten geteilt. Hier können mit einem Ehevertrag Regelungen getroffen werden, die das Erbe oder die Schenkung aus dem Zugewinnausgleich herausfallen lassen.\n\n\n\nGütertrennung im Ehevertrag: Von vornherein kein Zugewinnausgleich\n\n\n\nDie Regelungen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft kann von vornherein mittels notariellen Ehevertrags durch Gütertrennung ausgeschlossen werden, § 1414 BGB. Dies gilt dann aber nicht nur für die Scheidung, sondern auch, wenn einer der Ehegatten verstirbt. Dadurch besteht die Gefahr von finanziellen Nachteilen, da bei höherem Zugewinn Erbschaftsteuer vom nicht verstorbenen Ehepartner zu zahlen ist. Dieser Zugewinn würde bei einem anderen Güterstand erheblich niedriger versteuert oder sogar vollständig erbschaftsteuerfrei bleiben.\n\n\n\nGütergemeinschaft: Heutzutage eher selten\n\n\n\nQuasi als Gegenteil der Gütertrennung kann die Gütergemeinschaft vereinbart werden, bei der alles zum gemeinsamen Vermögen wird, §§ 1415 ff BGB. Die Regelungen der Gütergemeinschaft werden aber heute kaum noch praktiziert, zumal dabei jeder Ehegatte für die Schulden des anderen haftet.\n\n\n\nEmpfehlenswert: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nFür eine eventuelle spätere Scheidung mit Ehevertrag empfiehlt sich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nSinnvoll für eine eventuelle spätere „Scheidung mit Ehevertrag“ ist eine Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Dies bietet den Vorteil, dass bei einer Scheidung quasi die Folgen einer Gütertrennung eintreten, aber die erbschaftssteuerlichen Nachteile vermieden werden.\n\n\n\nZu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Zugewinnausgleich bei einer Modifizierung nicht komplett ausgeschlossen, sondern nur beschränkt werden kann. Dadurch können aber auch etwa das Betriebsvermögen (bei der der ausgleichspflichtige Ehegatte womöglich bei einer Auszahlung des Zugewinns seinen Betrieb schließen müsste) aus dem Zugewinnausgleich ebenso herausgenommen werden wie etwaige Immobilien oder elterliche Erbschaften bzw. Schenkungen.\n\n\n\nDamit später kein Streit entsteht, ist eine konkrete Bezifferung des Anfangsvermögens der Eheleute im notariellen Ehevertrag ratsam. Dazu gehören auch etwaige Regelungen über die Bewertung des Vermögens einschließlich Schiedsvereinbarungen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas gilt beim Versorgungsausgleich\n\n\n\nWird eine Ehe geschieden, findet grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich statt. Danach ist der Ehegatte, der während der Ehezeit höhere Versorgungsansprüche wegen Alters- oder Berufs- bzw. Erwerbunfähigkeitsrente erwirbt, dem anderen Ehegatten zu einem Ausgleich verpflichtet.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich kann jedoch im notariellen Ehevertrag komplett ausgeschlossen werden. Ebenso sind Bedingungen (etwa eine Ehedauer von mindestens fünf Jahren), Einschränkungen (etwa kein Ausschluss für Zeiten der Kindesbetreuung) oder das Herausnehmen einzelner Anwartschaften (etwa eine betriebliche Altersversorgung) aus dem Versorgungsausgleich möglich. Im Gegenzug dafür werden häufig Gegenleistungen (etwa eine Kapitallebensversicherung in bestimmter Höhe) vereinbart.\n\n\n\nEhevertrag mit Unterhaltsverzicht: Nur für den nachehelichen Unterhalt\n\n\n\nWährend auf den Unterhaltsanspruch der Ehegatten während der Trennung nicht verzichtet werden kann, ist ein Ausschluss mittels notariellen Ehevertrags für den nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zulässig. Davon bestehen jedoch Ausnahmen, etwa wegen\n\n\n\n\nder Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes\n\n\n\nAlters, Krankheit oder Gebrechlichkeit\n\n\n\nkeines Findens einer angemessenen Erwerbstätigkeit\n\n\n\n\nIn einem Ehevertrag auf Unterhalt zu verzichten ist nicht in jedem Fall möglich\n\n\n\nEin notarieller Ehevertrag, in dem auf Unterhalt verzichtet wird, ist daher in der Praxis eine problematische Angelegenheit. Einerseits ist ein Unterhaltsverzicht möglich, andererseits aber für bestimmte Fälle eben nicht. Sinnvoll ist auch hier ein modifizierter Verzicht, wonach der Anspruch des anderen Ehegatten auf Unterhalt in „Fällen der Not“ bestehen bleibt.\n\n\n\nZulässig sind außerdem etwa Ausgleichszahlungen an den verzichtenden Partner oder Begrenzungen der Höhe nach. Umgekehrt sind aber auch „Unterhaltsverlängerungen“ zugunsten des Ehepartners, der ein gemeinschaftliches Kind betreut, über den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag des Kindes möglich.\n\n\n\nEin Verzicht des betreuenden Elternteils auf den Unterhalt für Kinder ist jedoch nicht möglich.\n\n\n\nGemeinsame Kinder: Sorgerecht und Aufenthaltsrecht\n\n\n\nDa das elterliche Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zusteht, kann nicht darauf verzichtet werden. Möglich sind aber eine Regelung im notariellen Ehevertrag, aus der hervorgeht, bei wem sich das Kind oder die Kinder im Falle einer Trennung bzw. Scheidung aufhalten soll bzw. sollen.\n\n\n\nNachträglicher Ehevertrag: Wenn die Ehe nicht mehr zu retten ist\n\n\n\nAuch wenn feststeht, dass die Ehe gescheitert ist, kann ein nachträglicher Ehevertrag für die Scheidung in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/","name":"Ehevertrag - vereinfacht er die Scheidung? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehevertrag.jpg","datePublished":"2014-12-19T15:41:32+00:00","dateModified":"2026-01-25T22:45:24+00:00","description":"Was gehört in den Ehevertrag? Wann ist ein Ehevertrag für Ehegatten sinnvoll? Müssen Eheverträge notariell beglaubigt werden? Dies & mehr erfahren Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#faq-question-1690794087797"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#faq-question-1690794088946"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag/#faq-question-1690794089578"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Scheidung?","datePublished":"2015-01-15T09:37:22+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:04:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/"},"wordCount":941,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-rechtsschutzversicherung.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Mit Rechtsschutzversicherungen ist es wie bei den meisten Versicherungen: Tritt der Schadensfall ein und ist das betreffende Risiko von der Rechtsschutz abgedeckt, ist der Versicherungsnehmer fein raus, denn die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Umgekehrt bestehen aber auch bei Rechtsschutzversicherungen einige Einschränkungen: Diese reichen von der Art des versicherten Risikos über Wartezeiten bis hin zur Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Maßgeblich ist letztendlich das, was im Versicherungsvertrag mit dem Versicherer vereinbart wurde. Dabei sind im Wesentlichen zwei Bereiche zu unterscheiden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rechtschutzversicherung\n\nHaben Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung, ist die Erstberatung im Familienrecht für Sie in der Regel kostenlos.\nDie Ehe-Rechtsschutzversicherung kann nur von verheirateten Personen abgeschlossen werden.\nDie ARAG bietet auch eine Unterhalts-Rechtsschutzversicherung an, die Streitigkeiten über Unterhalt umfasst.\n\nAusführliche Informationen zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nIst bei einer Scheidung Rechtsschutz nötig?\n\n\n\nPrivat-Rechtsschutzversicherung: Erstberatung im Familienrecht meist inbegriffen\n\n\n\nEine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Beratungsgespräch in Sachen Scheidung\n\n\n\nSchließt ein Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung ab, kann er sich gegen verschiedene Risiken versichern. Dazu hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen bzw. zu kombinieren (etwa Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz usw.) oder eine „Rund-um-Versicherung“ abzuschließen, die ggf. noch zum Schutz vor bestimmten weiteren Risiken erweitert wird.\n\n\n\nDie meisten Privat-Rechtsschutzversicherungen und „Rund-um-Pakete“ decken eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht ab. Damit kann der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft für seine Scheidung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt einholen. Die Kosten für dieses erste Beratungsgespräch übrnimmt die Versicherung. Auf diese Weise erhält der Versicherte eine grobe Orientierung über seine Rechte und Pflichten sowie der Durchführung der Scheidung und der von ihm zu vermeidenden Fehler. Wartezeiten (also die Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung und der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen verstrichen sein muss) bestehen bei der Einholung einer ersten Beratung in den meisten Fällen nicht.\n\n\n\nBei der Erstberatung, die von einer Rechtsschutzversicherung bei Scheidung übernommen wird, besteht jedoch das folgende Problem: Mehr als eine grobe Information ist anlässlich der Erstberatung nicht möglich. Der Mandant kann also nicht vom Rechtsanwalt erwarten, dass dieser im Rahmen der Erstberatung etwa Unterhaltsberechnungen durchführt oder komplexere Bereiche im Einzelnen abprüft. Dem Mandanten ist daher in den meisten Fällen mit einer bloßen Erstberatung, wofür der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer bis zu 190 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer berechnen kann, nicht geholfen.\n\n\n\nNimmt der Mandant daraufhin den Rechtsanwalt für weitere Tätigkeiten in Anspruch (etwa weitere Beratungen oder außergerichtliche Korrespondenz), erlischt gegenüber vielen Rechtsschutzversicherungen der Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die anwaltliche Erstberatung. Denn dieser Anspruch entfällt nach zahlreichen allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt im Anschluss an die Erstberatung mit weiteren Tätigkeiten beauftragt. Die Kosten für den Anwalt muss der Versicherungsnehmer dann selber tragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVersicherungsnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung, die eine anwaltliche Erstberatung beanspruchen, sollten ihre Versicherungspolice dem Rechtsanwalt vorlegen. Dieser wird genau sagen können, ob und in welchem Umfang die Versicherung für die anwaltliche Tätigkeit aufkommt.\n\n\n\nRechtsschutzversicherung bei Scheidung: Bisher nur ein Anbieter\n\n\n\nDie Ehe-Rechtschutzversicherung umfasst verschiedene familienrechtliche Angelegenheiten\n\n\n\nAls nach eigenen Angaben bisher einziger Anbieter auf dem deutschen Markt offeriert die ARAG eine Ehe-Rechtsschutz – also einen Rechtsschutz bei Scheidung – und eine Unterhalts-Rechtsschutz.\n\n\n\nVon der Ehe-Rechtsschutzversicherung umfasst sind familienrechtliche Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor deutschen Gerichten. Dazu gehören auch die mit der Scheidung zusammenhängenden Streitigkeiten wegen Unterhalt (Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt sowie Unterhalt für Kinder). Wer einen solchen Rechtsschutz bei Scheidung abschließen möchte, muss folgende Besonderheiten beachten:\n\n\n\nDie Ehe-Rechtsschutzversicherung kann nur von jemandem abgeschlossen werden, der verheiratet ist. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sind damit als Versicherungsnehmer ausgeschlossen.Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehegatten, womit also jeder versichert ist.Voraussetzung für den Abschluss der Ehe-Rechtsschutzversicherung ist das Bestehen einer Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG.Die Wartezeit beträgt drei Jahre.Pro Rechtsschutzfall beträgt die Versicherungssumme bis zu 30.000 Euro, womit also Anwaltsgebühren und Kosten fürs Gericht bis zu dieser Höhe übernommen werden.\n\n\n\nWährend die Versicherungssumme von 30.000 Euro pro Versicherungsfall durchaus ansehnlich ist (auch wenn dieser Betrag für beide Ehegatten und damit ggf. für die Gebühren von zwei Anwälten gilt), lohnt sich der Abschluss des Ehe-Rechtsschutzes nicht, wenn die Scheidung unmittelbar bevorsteht. Denn in diesem Fall ist die dreijährige Wartezeit noch nicht erfüllt, so dass der Versicherer für die anfallenden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nicht eintreten wird. Auf längere Sicht betrachtet, ist eine solche Rechtsschutzversicherung bei Scheidung allerdings eine ähnliche Vorsorgemaßnahme wie ein Ehevertrag.\n\n\n\nDer Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG umfasst Streitigkeiten über Unterhalt die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen\n\n\n\nIm Gegensatz zum Ehe-Rechtsschutz umfasst der von der ARAG angebotene Unterhalts-Rechtsschutz diejenigen Streitigkeiten über Unterhalt vor deutschen Gerichten, die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen. Dazu zählen etwa die Fälle, in denen ein leibliches Kind Unterhalt für eine zweite und möglicherweise nicht erforderliche Ausbildung verlangt, Unterhalt wegen einer angeblichen Vaterschaft gefordert wird oder auch die Konstellationen, in denen soziale Träger Unterhalt dafür fordern, dass die Eltern in ein Altenheim untergebracht werden und dabei die finanziellen Belastungen des Versicherungsnehmers nicht ausreichend berücksichtigen.\n\n\n\nWer sich mit dem Gedanken trägt, sich gegen solche Risiken zu versichern, sollte folgende Besonderheiten wissen:\n\n\n\nDer Abschluss eines Unterhalts-Rechtsschutzes setzt das Bestehen einer Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG voraus.Die Wartezeit beträgt ein Jahr.Pro Rechtsschutzfall beträgt die Versicherungssumme bis zu 30.000 Euro, womit also Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bis zu dieser Höhe übernommen werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/","url":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/","name":"Rechtsschutzversicherung bei Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-rechtsschutzversicherung.jpg","datePublished":"2015-01-15T09:37:22+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:04:04+00:00","description":"Lohnt sich bei Scheidung Rechtsschutz? Welcher Versicherer bietet eine Rechtsschutzversicherung bei einer Trennung an? Alle Infos gibt es auf scheidung.org","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Namensänderung nach Scheidung &#8211; Kann das Standesamt helfen?","datePublished":"2015-02-06T08:31:35+00:00","dateModified":"2026-03-19T04:18:03+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/"},"wordCount":1676,"commentCount":382,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-namensaenderung.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Doch was gilt, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen?\n\n\n\n\nDas wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung\n\n\n\nKönnen Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern? Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.  Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren? Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.  Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen? Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist mittlerweile möglich. So können diese den Mädchennamen der Mutter oder einen Doppelnamen aus Mädchen- und Ehenamen annehmen.  Eine Namensänderung beim Kind ist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.  \n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:\n\n\n\n\nGeburtsnamen annehmen\n\n\n\nNamensänderung beim Kind\n\n\n\nAntrag zur Namensänderung\n\n\n\nNamensrecht\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer darf nach der Scheidung den Namen ändern?\n\n\n\nIn der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?\n\n\n\nInfografik zur Namensänderung bei einer Scheidung.\n\n\n\nNachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen\n\n\n\nFrau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung\n\n\n\nSoll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):\n\n\n\n\nGeburtsname nach der Scheidung wieder annehmen\n\n\n\nNachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen\n\n\n\nGeburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)\n\n\n\nBegleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung\n\n\n\nDie in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.\n\n\n\nNach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:\n\n\n\n\nSie kann ihren\n\nGeburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet\nNachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt\nGeburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind\nNachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen\nderzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten\n\n\n\n\n\nDieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.\n\n\n\nNamen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein\n\n\n\nNamensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist\n\n\n\nDie Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn\n\n\n\n\ndie Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder\n\n\n\nkeiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt\n\n\n\n\nDer Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWo die Namensänderung erfolgt\n\n\n\nZuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.\n\n\n\nErfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.\n\n\n\nWelche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind\n\n\n\nWelche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.\n\n\n\n[table id=7 /]\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nIst die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.\nIn dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nWurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein\n\n\n\nAuf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.\n\n\n\nAber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.\n\n\n\nKinder: Ist eine Namensänderung möglich?\n\n\n\nNach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich\n\n\n\nÄndert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt. Allerdings kann das sorgeberechtigte Elternteil eine Erklärung zur Namensänderung beim Standesamt stellen. Möglich ist dann die Erteilung des wieder angenommenen Namens des Elternteils oder ein Doppelname aus Ehename und Mädchenname. \n\n\n\nEine Änderung des Namens ist auch möglich, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.\n\n\n\n\nVoraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1617e BGB:\n\nEinwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat\nEinwilligung des neuen Ehepartners\nEinwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt\nLeben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute\nÖffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1617e Abs. 2 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:\n\n\n\n\nAblehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater\n\n\n\nGewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie\n\n\n\nHänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten\n\n\n\nSchwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen\n\n\n\n\nUmgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.\n\n\n\nZu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).\n\n\n\nEtwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/","url":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/","name":"Namensänderung nach Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-namensaenderung.jpg","datePublished":"2015-02-06T08:31:35+00:00","dateModified":"2026-03-19T04:18:03+00:00","description":"Sie möchten nach der Scheidung Ihren Nachnamen ändern lassen? Lesen Sie hier, was Sie bei der Namensänderung nach Scheidung beachten müssen.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#faq-question-1610008160355"},{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#faq-question-1610008162019"},{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung/#faq-question-1610008168020"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/mediation/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/mediation/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Mediation bei Scheidung &#8211; Der letzte Vermittlungsversuch?","datePublished":"2015-02-09T16:09:51+00:00","dateModified":"2026-03-10T10:43:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/mediation/"},"wordCount":2314,"commentCount":13,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mediation/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mediation.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zu Trennung und Scheidung, ist dies für die Ehepartner eine äußerst emotionale Belastung. Zudem sind die Fronten schnell verhärtet und es dreht sich fast alles nur noch ums Geld. Werden dann noch besonders „scharfe“ Rechtsanwälte hinzugezogen, besteht die Gefahr, dass die Partner nach den ersten Anwaltsschreiben kein Wort mehr miteinander reden. Die Folge sind mit aller Härte geführte Scheidungskriege, deren Leidtragende in erster Linie die Kinder sind. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Scheidungsmediation, die allerdings Gesprächsbereitschaft und Fairness zwischen den Ehepartnern voraussetzt.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Mediation\n\nDie Mediation kommt meist zum Einsatz, um für beide Parteien einvernehmliche Lösungen bei rechtlichen Streitigkeiten zu finden.\nDer Mediator sollte dabei eine unabhängige Person sein, die auch nicht im Scheidungsverfahren direkt involviert ist.\nVorteile einer Mediation sind beispielsweise das unbürokratische Verfahren, die Kostenersparnis oder die geringere emotionale Belastung.\nDie Kosten müssen in aller Regel jedoch selbst getragen werden.\n\nAusführliche Informationen zur Mediation erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nMediation: Einvernehmliche Lösungen statt Nerven zermürbender Rosenkriege\n\n\n\nDie Vor- und Nachteile einer Mediation bei Scheidung\n\n\n\nPaar bei der Scheidungsmediation\n\n\n\nDie Scheidungsmediation bezweckt, für beide Ehegatten einvernehmliche und faire Lösungen ohne Rechtsstreitigkeiten zu erzielen. Dabei werden die Lösungen von den Ehepartnern gemeinschaftlich und konstruktiv unter Führung eines neutralen Dritten – dem Mediator – selber erarbeitet. Angestrebt werden mit der Scheidungsmediation Win-Win-Ergebnisse für beide Ehegatten.\n\n\n\nGegenstand der Mediation können bei Trennung und Scheidung alle damit zusammenhängenden Bereiche sein, wie etwa Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat oder Umgangs- und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die erarbeiteten Lösungen werden in eine (Scheidungsfolgen-)Vereinbarung aufgenommen. Dadurch kann dann die eigentliche Scheidung einvernehmlich und verhältnismäßig kostengünstig unter Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen.\n\n\n\nDer Gesetzgeber definiert die Mediation – die nicht nur bei Trennung und Scheidung, sondern auch in zahlreichen anderen Rechtsgebieten möglich ist – in § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) wie folgt:\n\n\n\n\nMediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.\n\n\n\n\nMediator ist dabei nach § 1 Abs. 2 MediationsG eine\n\n\n\n\nunabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.\n\n\n\n\nDie Berufsbezeichnung „Mediator“ ist gesetzlich ebenso wenig geschützt wie dafür eine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist. „Zertifizierte Mediatoren“ müssen dagegen gewisse fachliche Qualifikationen vorweisen können. Bei Rechtsanwälten, die häufig als Mediatoren tätig sind, ist dies eine 80stündige Ausbildung. Zudem wird die Berufsbezeichnung von den Rechtsanwaltskammern kontrolliert. Andere Berufsverbände fordern dagegen regelmäßig eine 200stündige Ausbildung.\n\n\n\nAufgabe der Mediatoren ist es, die Ehegatten bzw. Parteien durch das Mediationsverfahren zu führen und unparteiisch an der Streitschlichtung sowie Lösungsfindung mitzuwirken.\n\n\n\nUnabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist allerdings die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft sowie das Aufeinander-Zugehen der Ehepartner. Fehlt es daran und auch an der Akzeptanz der Sichtweise des jeweils anderen, wird die Mediation unweigerlich scheitern.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nMediation bei Scheidung: Das sind die Vorteile\n\n\n\nAuseinandersetzung während der Scheidungsmediation\n\n\n\nDie wesentlichen Vorteile der Scheidungsmediation liegen in Folgendem:\n\n\n\n\nBerücksichtigung auch außerhalb des Gerichtsverfahrens liegender Interessen\n\n\n\n\nIn einem Gerichtsverfahren interessieren lediglich die juristischen Gegebenheiten. Darüber hinausgehende eigene Interessen, Motive und Ängste bleiben unberücksichtigt. Bei der Mediation müssen sich die Ehegatten dagegen mit diesen Belangen auseinandersetzen, um eine Lösung zu finden. Dies betrifft sowohl die eigene Sichtweise als auch die des Partners. Dadurch werden das gegenseitige Verständnis erhöht und etwaige Ängste abgebaut. Ebenso kann Rücksicht auf die gegenseitig vorhandenen Emotionen genommen werden.\n\n\n\n\nUnbürokratisches, flexibles und schnelles Verfahren\n\n\n\n\nIst die „Prozessmaschinerie“ erst einmal in Gang gesetzt, dauert es aus Sicht der davon betroffenen Ehegatten endlos, bis Ergebnisse vorliegen. Möchte etwa einer der Ehegatten nach der Trennung sein minderjähriges Kind sehen, das beim anderen Ehepartner lebt, können bis zum ersten Termin bei Gericht für eine Umgangsregelung durchaus drei bis vier Monate vergehen, zumal zuvor Gespräche mit dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand des Kindes zu führen sind. Umgekehrt hält der Alleinverdiener möglicherweise erst einmal den zu zahlenden Unterhalt zurück, während sein Ehepartner finanziell „hinten und vorne“ nicht klar kommt. Hier bietet die Mediation bei Scheidung den erheblichen Vorteil, dass konkrete Absprachen und Vereinbarungen nicht nur in vielfältiger Weise unbürokratisch und flexibel möglich sind, sondern auch sofort umgesetzt werden können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nKeine Streitverschärfung durch Rechtsanwälte\n\n\n\n\nViele Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Familienrecht agieren in familienrechtlichen Angelegenheiten durchaus besonnen und versuchen, mögliche Schärfen von vornherein zu vermeiden. Und trotzdem passiert es immer wieder, dass einer der Ehegatten auf ein gegnerisches Anwaltsschreiben emotional reagiert oder dass Anwälte besonders „scharf“ formulieren – nicht zuletzt auch im eigenen Interesse. Denn sind die Fronten zwischen den trennungs- bzw. scheidungswilligen Ehegatten erst einmal verhärtet und gehen daher alle Folgesachen über die Rechtsanwälte, verdienen diese natürlich mehr Gebühren. Entscheiden sich die Ehegatten dagegen für eine Mediation, besteht die Gefahr einer Streitverschärfung durch Rechtsanwälte erst gar nicht, so dass die damit verbundenen negativen Folgen wie hohe Kosten und enorme emotionale Belastungen ebenfalls erst gar nicht auftreten.\n\n\n\n\nKostenersparnis\n\n\n\n\nEine Mediation kann bei einer Scheidung helfen, die Kosten gering zu halten.\n\n\n\nViele Ehegatten müssen die Kosten für die Scheidung und die Scheidungsfolgesachen selber zahlen. Werden hier sämtliche in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehende Angelegenheiten über die Rechtsanwälte und das Familiengericht geregelt, entstehen schnell hohe Kosten. Dies gilt umso mehr, wenn auch noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. So kann es in Extremfällen durchaus passieren, dass vermögende Ehegatten für die Begleichung der Scheidungskosten ein Darlehen aufnehmen oder sich von Teilen ihres Vermögens trennen müssen. Die Kosten für eine Scheidungsmediation in Höhe von ca. 1.300 bis 1.800 Euro einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich der vom Regelungsumfang abhängigen Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind in diesen Fällen meistens erheblich günstiger.\n\n\n\n\nGeringere emotionale Belastungen\n\n\n\n\nTrennungen und Scheidungen sind meist mit hohen emotionalen Belastungen verbunden. Neben Trauer, Enttäuschung und Wut mischen sich Ängste über das Verhalten und die Reaktionen des jeweils anderen sowie auch die Sorge darum, wie es nun weiter geht. All diese emotionalen Belastungen können durch die einvernehmlichen, fairen und zeitnahen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Scheidungsmediation in erheblichem Maße gemildert werden.\n\n\n\n\nFür Prominente: Kein Rampenlicht\n\n\n\n\nZwar nicht für „Normalbürger“, aber für Prominente bietet die Mediation bei Scheidung den Vorteil, dass möglichst wenig aus dem Privatleben an die Öffentlichkeit gelangt.\n\n\n\nWelche Nachteile die Mediation hat\n\n\n\nDen zahlreichen Vorteilen der Scheidungsmediation stehen eher wenige Nachteile entgegen:\n\n\n\n\nLösungen nur durch Arbeit\n\n\n\n\nEinvernehmliche und faire Lösungen können nur durch intensive Arbeit mit sich selbst und dem Partner sowie einer gehörigen Portion Kompromissbereitschaft erarbeitet werden. Anders als bei Gericht müssen die Ehegatten bei der Mediation aber selber entscheiden. Auch der Mediator ist keine „Entscheidungsinstanz“, sondern führt und begleitet die Ehepartner nur.\n\n\n\n\nOffenheit ist Pflicht\n\n\n\n\nEinvernehmliche und faire Lösungen sind nur möglich, wenn die Ehegatten offen und ehrlich sind. Hier besteht jedoch die Gefahr des Missbrauchs, also dass ein Partner nicht „mit offenen Karten spielt“, sondern bei der Mediation Dinge verschweigt oder gegen den Partner verwertet.\n\n\n\n\nKosten müssen selber gezahlt werden\n\n\n\n\nDie Kosten für die Mediation müssen von den Ehegatten selber gezahlt werden. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe ist nicht vorgesehen.\n\n\n\nSo läuft die Mediation bei Scheidung ab\n\n\n\nDie Scheidungsmediation erfolgt grundsätzlich in fünf Schritten (Phasen), wobei vor der eigentlichen Mediation insbesondere bei Rechtsanwälten ein (kostenloses) Erstgespräch stattfindet. Diese Schritte sind nicht identisch mit den einzelnen Mediationssitzungen zu regelmäßig je 90 Minuten.\n\n\n\nDas Erstgespräch: Der Überblick über den Ablauf der Mediation\n\n\n\nErstgespräch der Scheidungsmediation\n\n\n\nRegelmäßig werden die Eheleute in einem gemeinsamen Erstgespräch über Inhalt, Ablauf, Ziel und Kosten der Scheidungsmediation mittels eines Überblicks informiert, wobei der konkrete Einzelfall bereits berücksichtigt wird. Bei den meisten Mediatoren ist das Erstgespräch kostenlos.\n\n\n\n1. Schritt: Einführungsgespräch – Vertrag und Kosten\n\n\n\nIm Rahmen des Einführungsgesprächs wird der Mediationsvertrag geschlossen. Wesentliche Inhalte dieses Vertrags sind:\n\n\n\n\nZiel der Mediation\n\n\n\nFreiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Kooperationsbereitschaft der Ehegatten\n\n\n\nPflichten, insbesondere die Offenlegung des Vermögens, das Unterlassen des Eingehens neuer Verbindlichkeiten und das Ruhendstellen etwaiger laufender Gerichtsverfahren zwischen den Ehepartnern\n\n\n\nVertraulichkeit und Neutralität des Mediators, der – falls es später trotzdem zu Streit kommen sollte – nicht als Zeuge über Gesprächsinhalte anlässlich der Mediation aussagen muss\n\n\n\nEtwaige Erforderlichkeit der Einholung von externem Rechtsrat\n\n\n\nBei Unterhaltsansprüchen: Regelung darüber, dass sich der Unterhaltsverpflichtete mit der ersten Mediationssitzung in Verzug befindet, also Unterhalt zahlen muss, wobei die genaue Höhe noch festzulegen ist\n\n\n\n\nZugleich wird die Kostenregelung getroffen. Diese kann sowohl im Mediationsvertrag aufgenommen als auch gesondert vereinbart werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n2. Schritt: Bestandsaufnahme und Klärung des Regelungsbedarfs\n\n\n\nIm nächsten Schritt werden die erforderlichen Informationen zu den regelungsbedürftigen Punkten gesammelt. Dazu gehören die einzelnen Konfliktbereiche und die jeweiligen Standpunkte der Ehegatten. Sobald diese Informationen erfasst sind, werden sie unter Mitwirkung des Mediators für die weitere Bearbeitung strukturiert.\n\n\n\n3. Schritt: Bearbeitung der Konfliktbereiche\n\n\n\nMit der Bearbeitung des ersten Konfliktbereiches beginnt die eigentliche Streitschlichtung. Zu jedem Bereich können die Ehegatten ausführlich ihre Ansicht darstellen. Dabei werden zunächst die gegenseitigen weiteren Informationen, Daten und Eindrücke geschildert. Anschließend werden die tiefer liegenden Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Ehegatten herauskristallisiert. Entscheidend ist, dass die hinter den vordergründigen Standpunkten liegenden tieferen Interessen klar werden.\n\n\n\n4. Schritt: Schaffung von Lösungsmöglichkeiten\n\n\n\nProzess des Lösungsfindung bei der Scheidungsmediation\n\n\n\nFür den jeweiligen Konfliktbereich werden Lösungsmöglichkeiten gesammelt, ohne diese zunächst zu bewerten. Erst nachdem verschiedene Alternativen erfasst sind, werden diese von den Ehegatten beurteilt und gewichtet. Dadurch ergibt sich, in welcher Reihenfolge die Lösungsmöglichkeiten bevorzugt bzw. weniger bevorzugt werden. Aufgabe des Mediators ist es hier, die von den Ehepartnern favorisierten Lösungen kritisch zu hinterfragen. Denn die letztlich zu jedem Konfliktbereich vereinbarte Lösung muss nicht nur mit den tieferen Interessen der Parteien vereinbar und fair sein, sondern sich auch in der Praxis umsetzen lassen.\n\n\n\n5. Schritt: Abschluss der Scheidungsmediation\n\n\n\nDer letzte Schritt der Mediation ist deren Abschluss. Die erarbeiteten Lösungen werden vom Mediator in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Diese kann Grundlage einer (notariell beurkundeten) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sein, so dass die eigentliche Scheidung der Ehegatten beim Familiengericht einvernehmlich und kostengünstig unter Hinzuziehung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen kann. Alternativ ist es möglich, dass die Mediationsvereinbarung zum Abschluss eines während der Mediation ruhend gestellten Gerichtsverfahrens vom Richter protokolliert wird.\n\n\n\nDas kostet die Mediation bei Scheidung\n\n\n\nBei der Scheidungsmediation, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird und bei der das Erstgespräch meistens kostenlos ist, liegt der Stundensatz der Mediatoren ungefähr zwischen 130 und 150 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Abweichungen nach oben oder unten sind je nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten sowie dem Inhalt und der Schwierigkeit der Konfliktbereiche möglich.\n\n\n\nAuszugehen ist in der Regel von einem Zeitaufwand von 10 bis 12 Stunden für den Mediator, worin auch dessen Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit enthalten ist. Zur Nachbereitung gehört insbesondere die Anfertigung der Protokolle, die nach jeder Sitzung über die Zwischenergebnisse und Fortschritte erstellt werden, wobei die Ehepartner diese Protokolle vor der nächsten Sitzung erhalten.\n\n\n\nInsgesamt ist daher mit Kosten in Höhe von 1.300 bis 1.800 Euro einschließlich Mehrwertsteuer für die Scheidungsmediation zu rechnen. Diese Kosten erhöhen sich um die Notarkosten für die auf Grundlage der Mediationsvereinbarung erstellte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die vom Regelungsumfang der Vereinbarung abhängen.\n\n\n\nBesteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte dort nachgefragt werden, inwieweit die Kosten einer Mediation übernommen werden. Ist dafür eine Zusatzvereinbarung bei der Rechtsschutzversicherung erforderlich, ist zu klären, inwieweit eine Kostenübernahme ohne Wartezeit erfolgen kann.\n\n\n\nDagegen ist eine Übernahme der Mediationskosten durch die staatliche Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe nicht vorgesehen.\n\n\n\nBei der Beauftragung eines Mediators sollte darauf geachtet werden, dass dieser nach kleinen Zeitabschnitten (etwa 10 Minuten) und nicht nach angefangener Stunde abrechnet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWenn die Mediation nicht funktioniert\n\n\n\nScheidungsmediation hatte keinen Erfolg.\n\n\n\nTrotz guten Willens der Ehegatten kann es passieren, dass sich bei der Scheidungsmediation unüberbrückbare Gegensätze herausstellen oder einer der Ehepartner „auf stur schaltet“. Auch wenn die Mediatoren speziell für solche Situationen geschult sind und häufig wieder einen Konsens zwischen den Ehegatten herstellen können: Im allerungünstigsten Fall ist es möglich, dass die Mediation scheitert. In diesem Fall bleibt den Ehegatten nur, ihre Konflikte im Zusammenhang mit der Scheidung gerichtlich klären zu lassen. Wurden bereits anhängige Gerichtsverfahren während der Mediation ruhend gestellt, können diese nun streitig weiter geführt werden.\n\n\n\nWichtig in diesem Zusammenhang bei Unterhaltsansprüchen ist, dass von vornherein klar gestellt wird, dass sich der Unterhaltsverpflichtete bereits mit der ersten Mediationssitzung in Verzug befindet, also bereits Unterhalt hätte zahlen müssen. Denn andernfalls könnte der Unterverpflichtete seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hinausschieben.\n\n\n\nAber auch die umgekehrten Fälle sind bei einer Scheidungsmediation denkbar. So kann es auch schon einmal vorkommen, dass die Ehegatten wieder zueinander finden und ihre Trennung rückgängig machen. Ob die Mediation dann trotzdem fortgesetzt werden und möglicherweise zusätzlich ein Eheberater eingeschaltet werden soll, ist eine Frage des Einzelfalls.\n\n\n\nWarum gerade Kinder von einer Mediation profitieren\n\n\n\nZwar werden Kinder grundsätzlich nicht in die Mediation mit einbezogen, da ihnen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden sollen. Trotzdem profitieren aber gerade minderjährige Kinder von einer Mediation bei Scheidung ihrer Eltern. Denn während die Kinder bei einer herkömmlichen Scheidung meist „zwischen den Stühlen sitzen“ und teilweise auch von den Eltern manipuliert werden, entfällt diese Belastung für die Kinder aufgrund der einvernehmlichen, fairen und konstruktiven Atmosphäre anlässlich der Mediation."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/mediation/","url":"https://www.scheidung.org/mediation/","name":"Mediation - Scheidung mit Streitschlichtung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mediation/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mediation.jpg","datePublished":"2015-02-09T16:09:51+00:00","dateModified":"2026-03-10T10:43:00+00:00","description":"Welchen Vorteil Mediation bei einer Scheidung? Lesen Sie hier, wie Sie durch Streitschlichtung in der Scheidungsmediation Ihre Scheidung vereinfachen.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehe annullieren &#8211; Wann können Sie die Eheaufhebung beantragen?","datePublished":"2015-02-18T12:58:02+00:00","dateModified":"2026-01-20T22:13:56+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/"},"wordCount":936,"commentCount":166,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehe-annullieren.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren\n\n\n\nKann man eine Ehe rückgängig machen? In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.  Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen? Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.  Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe annullieren? Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.  \n\n\n\n\nScheidung umgehen und Ehe annullieren lassen - Geht das?\n\n\n\nEhe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt\n\n\n\nWann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?\n\n\n\nSoll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn\n\n\n\nbeide Ehegatten noch nicht volljährig sindeiner der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich isteiner oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig isteiner der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen istein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden\n\n\n\nLiegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen\n\n\n\nNeben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn\n\n\n\nein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftretenein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätteein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGBbeide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis\n\n\n\nSteht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.\n\n\n\nProblem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.\n\n\n\nSo funktioniert die Eheannullierung\n\n\n\nSoll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.\n\n\n\nEhe annullieren: Zeitraum beachten\n\n\n\nUm eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.\n\n\n\nAufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/","url":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/","name":"Ehe annullieren lassen - Wann ist das möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehe-annullieren.jpg","datePublished":"2015-02-18T12:58:02+00:00","dateModified":"2026-01-20T22:13:56+00:00","description":"Wie kann man eine Ehe annullieren lassen? Welche Voraussetzungen müssen zur Eheannullierung erfüllt sein? Infos zur Annullierung der Ehe auf scheidung.org","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#faq-question-1651819708251"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#faq-question-1651819702619"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/#faq-question-1651819708929"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt &#8211; Wie lange bestehen Ansprüche?","datePublished":"2015-03-20T09:56:53+00:00","dateModified":"2026-01-31T19:56:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/"},"wordCount":2967,"commentCount":175,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-wie-lange.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zu Trennung und Scheidung, stehen häufig auch Unterhaltsansprüche im Raum. Eine der ersten Fragen von Unterhaltspflichtigen lautet daher: „Wie lange muss man Unterhalt zahlen?“ Umgekehrt ist dies auch für den Unterhaltsberechtigten interessant, da während der Dauer der Zahlungen zumindest ein Teil des für seinen Lebensunterhalt benötigten Einkommens gesichert ist. Grundlegend ist zwischen den beiden Formen des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts zu unterscheiden. Denn wie lange Unterhalt zu zahlen ist, hängt von der Art des jeweiligen Unterhaltsanspruchs ab.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wie lange Unterhaltsansprüche bestehen\n\n\n\nWie lange muss man Unterhalt zahlen? Grundsätzlich hängt die Dauer der Unterhaltszahlung von Art des Unterhalts, Dauer der Trennungszeit und der Erwerbsobliegenheit ab. Das Recht auf Trennungsunterhalt endet z. B. mit Rechtskraft der Scheidung.   Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Die Dauer für eine Zahlung von nachehelichem Unterhalt ist stark vom Einzelfall abhängig. Sie kann in seltenen Fällen auch lebenslang in Anspruch genommen werden.  Wie lange muss mein Vater/meine Mutter Unterhalt zahlen? Beim Kindesunterhalt besteht der Anspruch in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung (Studium oder Berufsausbildung). Im Einzelfall kann der Anspruch auf Unterhalt auch verwirkt werden.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDauer der Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt\n\n\n\nTrennungsunterhalt: Dauer reicht von der Trennung bis zur Scheidung\n\n\n\nHäufige Frage zum Unterhalt: Wie lange sind die Zahlungen Pflicht?\n\n\n\nMit dem Beginn der Trennung (die auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen kann) hat der weniger oder gar nicht verdienenden Ehegatte regelmäßig einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehepartner, § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser leistungsfähig ist. Dieser während des Getrenntlebens bestehende Anspruch endet grundsätzlich mit dem Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, so dass am Tag davor letztmalig Trennungsunterhalt beansprucht werden kann.\n\n\n\nIn der Praxis fragen Unterhaltspflichtige oft, ob der erwerbslose Unterhaltsberechtigte nicht einer Arbeit nachgehen muss anstatt „die Hand nach Geld aufzuhalten und Trennungsunterhalt zu kassieren“. Eine Erwerbsobliegenheit kommt hier jedoch regelmäßig nur dann in Betracht, wenn\n\n\n\ndies vom nicht erwerbstätigen Ehegatten nach seinen persönlichen Verhältnissen (frühere Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Ehedauer) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehepartner erwartet werden kann, § 1362 Abs. 2 BGB, undzumindest das Trennungsjahr abgelaufen ist\n\n\n\nWie lange Trennungsunterhalt gezahlt werden muss, hängt daher entscheidend von der Dauer der Trennungszeit und einer möglichen Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten ab.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnzulässig ist ein Verzicht auf Trennungsunterhalt. Der Anspruch auf Unterhalt bei der Scheidung kann dadurch also ebenso wenig verkürzt wie der Anspruch selbst ausgeschlossen werden.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Wie lange gezahlt werden muss\n\n\n\nDie Dauer des nachehelichen Unterhalts ist gesetzlich festgelegt\n\n\n\nDer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) besteht ab dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, ist für den nachehelichen Unterhaltsanspruch im Gesetz nicht eindeutig festgelegt. Die Fragekonstellation „Scheidung – Unterhaltsdauer?“ lässt sich daher nicht so ohne Weiteres beantworten.\n\n\n\nAnders als beim Trennungsunterhalt geht der Gesetzgeber jedoch beim nachehelichen Unterhalt vom in § 1569 BGB geregelten Grundsatz der Eigenverantwortung aus. Hiernach ist der Regelfall, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen Unterhalt selber sorgen muss. Dagegen besteht nur ausnahmsweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sofern der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist und ein gesetzlich geregelter Unterhaltstatbestand besteht. Im Einzelnen ist Unterhalt zu leisten\n\n\n\nwegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGBaufgrund des Alters, § 1571 BGBwegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGBwegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGBzur Aufstockung, § 1573 Abs. 2 BGBaufgrund Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGBaus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB\n\n\n\nIst das Scheidungsurteil rechtskräftig und existiert einer der Unterhaltstatbestände, ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegeben und es beginnt die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung. Wie lange diese Verpflichtung besteht, richtet sich danach, ob einer der nachfolgenden Fälle vorliegt.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWegfall des Unterhaltstatbestandes\n\n\n\nAchtung, in diesen Fällen kann die Pflicht zur Unterhaltszahlung entfallen\n\n\n\nFällt der betreffende Unterhaltstatbestand weg, etwa weil der Unterhaltspflichtige drei Jahre Betreuungsunterhalt gezahlt hat und keine Verlängerungsgründe für die Unterhaltszahlung vorliegen, endet die Verpflichtung zur Zahlung des nachehelichen Unterhalts.\n\n\n\nWiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten\n\n\n\nHeiratet der Unterhaltsberechtigte oder geht er eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ein, erlischt der Unterhaltsanspruch, § 1586 Abs. 1 BGB. Wird die neue Beziehung jedoch geschieden bzw. aufgelöst und pflegt oder erzieht der Unterhaltsberechtigte ein Kind aus der ersten Beziehung, lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, § 1586a Abs. 1 BGB. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der zweite Ehegatte vor dem ersten haftet, § 1586a Abs. 1 BGB.\n\n\n\nVerzicht durch Vertrag\n\n\n\nDie Frage, wie lange muss Unterhalt gezahlt werden, stellt sich beim nachehelichen Unterhalt nicht, wenn darauf wirksam vertraglich verzichtet wurde (Ehevertrag bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung), § 1585c BGB. Es ist allerdings zu beachten, dass der Unterhalt für „Fälle der Not“ nicht ausgeschlossen werden kann.\n\n\n\nKapitalabfindung\n\n\n\nDie Zahlung des nachehelichen Unterhalts entfällt ebenfalls, wenn durch Gerichtsbeschluss oder vertraglicher Vereinbarung eine Kapitalabfindung (etwa Geldbetrag, Immobilie) festgesetzt und geleistet wurde. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird also durch die Kapitalabfindung ersetzt. Bei der vertraglichen Vereinbarung sind auch hier die „Fälle der Not“ zu beachten.\n\n\n\nZeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs\n\n\n\nDer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann zeitlich begrenzt werden, § 1578 Abs. 2 BGB. Mit Ablauf der zeitlichen Begrenzung endet die Zahlungsverpflichtung. Der Unterhaltspflichtige sollte unbedingt darauf achten, dass die zeitliche Begrenzung im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird.\n\n\n\nAchtung: Es existieren im Familienrecht generell keine pauschalierten Vorgaben, die die Dauer der Unterhaltszahlungen beschränken. Am Ende ist stets der Einzelfall von Bedeutung. Im Zweifel kann der Unterhaltsanpruch eines Ehegatten auch bis zum Tod des Unterhaltspflichters reichen.\n\n\n\nBegrenzung der Höhe des Unterhaltsanspruch\n\n\n\nAuch die Höhe des nachehelichen Unterhalts kann begrenzt werden, und zwar auf die Angemessenheit bzw. den Ausgleich der ehebedingten Nachteile, § 1578 Abs. 1 BGB. Dadurch wird zwar nicht die Frage „Unterhalt – bis wann?“ beantwortet. Aber es steht fest, dass der Unterhalt verringert wird. Die Herabsetzung und die zeitliche Begrenzung des Unterhalts können miteinander kombiniert werden, § 1578 Abs. 3 BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerwirkung des Unterhaltsanspruchs\n\n\n\nBei einem neuen Lebenspartner kann der Unterhaltsanspruch verfallen\n\n\n\nDer Berechtigte kann seinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken mit der Folge, dass der Unterhalt herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder – der bedeutsamste Fall – versagt wird, § 1579 BGB. Die Gründe für eine Verwirkung sind in dieser Vorschrift aufgezählt. Beruft sich der Unterhaltspflichtige auf einen Verwirkungsgrund, muss er dessen Vorliegen darlegen und beweisen können. Die einzelnen Gründe lauten:\n\n\n\nEhe von kurzer Dauer, § 1579 Nr. 1 BGB\n\n\n\nUm eine kurze Ehedauer handelt es bei einer Ehezeit von ungefähr zwei Jahren, wobei allerdings stets der konkrete Einzelfall maßgeblich ist. Ab drei Jahren kommt eine kurze Dauer der Ehezeit mit der Folge einer Verwirkung allerdings grundsätzlich nicht mehr in Betracht.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nVerfestigte Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten, § 1579 Nr. 2 BGB\n\n\n\nRegelmäßig liegt dieser in der Praxis häufigste Verwirkungsgrund erst vor, wenn die neue Beziehung über einen Zeitraum von mindestens zwei, drei Jahren besteht. Umgekehrt ist der Verwirkungsgrund mangels verfestigter Lebensgemeinschaft aber nicht gegeben, wenn der Unterhaltsberechtigte und sein neuer Partner sich nur gegenseitig besuchen und die Freizeit miteinander verbringen. Maßgebliche Kriterien für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschafts sind objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa das gemeinsame Führen eines Haushalts, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit oder größere gemeinsame Investitionen (beispielsweise gemeinsamer Erwerb einer Immobilie).\n\n\n\nVerbrechen oder schweres Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 3 BGB\n\n\n\nFür den Eintritt der Verwirkung ist mindestens ein schweres Vergehen erforderlich, so dass es sich um Delikte von einigem Gewicht handeln muss. Beispiele hierfür sind etwa Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Schusswaffengebrauch oder massive Betrugshandlungen.\n\n\n\nMutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit, § 1579 Nr. 4 BGB\n\n\n\nFührt der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbei, bildet dies einen Grund für eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt. Beispielsfälle sind etwa die freiwillige Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes oder die selbstverschuldete Kündigung in der bewussten Absicht, Unterhaltsansprüche geltend zu machen oder aber auch die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des zuvor erhaltenen Vorsorgeunterhalts, um absichtlich eine Bedürftigkeit im Alter herbeizuführen.\n\n\n\nMutwillige Verletzung der Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 5 BGB\n\n\n\nHierunter fallen die Sachverhalte, bei denen der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltspflichtigen bei dessen Arbeitgeber oder dem Finanzamt aus Rachsucht anschwärzt, um das Einkommen und Vermögen des Pflichtigen schwerwiegend zu gefährden. Eine Verwirkung tritt allerdings nicht ein, wenn der Berechtigte aus gerechtfertigtem Interesse gehandelt hat.\n\n\n\nGröbliche Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, § 1579 Nr. 6 BGB\n\n\n\nEin Verwirkungsgrund liegt allerdings erst vor, wenn die Pflichtverletzung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (regelmäßig ab einem Jahr). Zudem muss die Familie dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Geht also etwa die im Rahmen der ehelichen Aufgabenteilung zur Kindesbetreuung und Haushaltsführung verpflichtete Ehefrau ständig ihrem Vergnügen nach und verletzt sich das deswegen unbeaufsichtigte Kleinkind mehrfach schwer, kann die Ehefrau nach einer Scheidung keinen nachehelichen Unterhalt verlangen.\n\n\n\nSchwerwiegende, eindeutig beim Unterhaltsberechtigten liegende Verfehlung, § 1579 Nr. 7 BGB\n\n\n\nDamit der Verwirkungsgrund eintritt, ist eine offensichtlich schwerwiegende und einseitige, eindeutig beim Berechtigten liegende Verfehlung erforderlich, dass sich gegen den Verpflichteten richtet und schuldhaft sein muss. Hierunter fällt etwa die Abwendung vom Ehegatten gegen dessen Willen und das Zusammenleben mit einem Dritten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.\n\n\n\nAnderer schwerwiegender Grund, § 1579 Nr. 8 BGB\n\n\n\nEs handelt sich hier um einen Auffangtatbestand, wonach eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ebenfalls eintritt, wenn ein Grund von ähnlicher Schwere wie die in § 1579 Nr. 1 bis Nr. 7 BGB genannten Sachverhalte vorliegt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÄnderung in den Einkommensverhältnissen\n\n\n\nDer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann auch entfallen, weil der Unterhaltspflichtige unverschuldet weniger Einkommen oder der Unterhaltsberechtigte mehr Einkommen erzielt.\n\n\n\nZur Überprüfung der Frage „nacheheliche Unterhaltspflicht – wie lange?“ sollte der Unterhaltspflichtige stets darauf achten, ob einer der Gründe für einen Wegfall oder eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eingetreten ist. Dies gilt insbesondere bei sogenannten Unterhaltsketten (etwa zunächst Unterhalt wegen Kindesbetreuung, dann wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit), bei denen die Kette abreißen kann und in dieser Zeit kein Unterhaltsanspruch besteht. Umgekehrt empfiehlt es sich für den Unterhaltsberechtigten, keinen Grund für einen Wegfall seines Unterhaltsanspruchs zu geben. Im Übrigen ist ein lebenslanger Unterhaltsanspruch eines Geschiedenen zwar eher selten, aber auch nicht ausgeschlossen.\n\n\n\nKindesunterhalt: Wie lange gezahlt werden muss, hängt von der Bedürftigkeit ab\n\n\n\nKindesunterhalt - wie lange muss er gezahlt werden?\n\n\n\nUnterhalt für ein Kind muss ab dessen Geburt erbracht werden. Lebt das minderjährige Kind bei den Eltern, wird der Unterhalt in Form des sogenannten Naturalunterhalt (Unterkunft, Kleidung, Verpflegung, usw., aber auch Taschengeld) geleistet. Je nach Ausbildungsweg wandelt sich der Unterhaltsanspruch dann nach und nach in einen solchen auf Barzahlung, also einen monatlichen Geldbetrag, sofern die Eltern leistungsfähig sind.\n\n\n\nLeben die Eltern getrennt oder lassen sie sich scheiden, erbringt derjenige Elternteil weiterhin Naturalunterhalt, bei dem das minderjährige Kind lebt. Demgegenüber muss der andere Elternteil nun Barunterhalt für das minderjährige Kind zahlen, wenn Leistungsfähigkeit besteht, Wird das Kind volljährig, hat es gegen beide getrennt lebenden bzw. geschiedenen Elternteile häufig einen Anspruch auf Barunterhalt.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt\n\n\n\nAuf die Frage, „Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?“, gibt es jedoch keine eindeutige Antwort. Feste Altersgrenzen, an denen die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind endet, gibt es nicht. Vielmehr bleiben leistungsfähige Eltern dem bedürftigen Kind gegenüber grundsätzlich lebenslang unterhaltspflichtig. Ist also ein Kind etwa behindert und kann daher später keine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen die Eltern bis zum Tod des Kindes bzw. bis zu ihrem eigenen Tod Kindesunterhalt zahlen, sofern sie leistungsfähig sind.\n\n\n\nIn der Regel endet der Unterhaltsanspruch jedoch, wenn das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und für sich selber sorgen kann, also nicht mehr bedürftig ist. Dabei ist die Frage, wann eine Berufsausbildung als abgeschlossen gilt, manchmal schwierig zu beantworten (etwa erst eine Lehre und anschließend ein Studium). Zudem kann ein bereits erloschener Unterhaltsanspruch wieder aufleben, falls eine erneute Bedürftigkeit des Kindes auftritt. Bei volljährigen Kindern unterliegt eine neuerliche Bedürftigkeit besonders strengen Maßstäben.\n\n\n\nEntscheidendes Kriterium für die Dauer der Unterhaltspflicht ist daher die Bedürftigkeit des Kindes, wobei zwischen dem nicht erwerbspflichtigen, dem ausbildungsbedürftigen und dem erwerbspflichtigen Kind zu unterscheiden ist.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nNicht erwerbspflichtiges Kind: Stets Anspruch auf Unterhalt\n\n\n\nUnterhalt ist z.B. während der Schulzeit für nicht-erwerbspflichtige Kinder zu zahlen.\n\n\n\nWer sich nicht selbst unterhalten kann, ist bedürftig, § 1602 Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere für kranke oder behinderte Kinder, die objektiv erwerbsunfähig sind.\n\n\n\nMinderjährige Kinder sind grundsätzlich bedürftig, solange sie sich noch in der Schulausbildung befinden. Volljährige Kinder stehen als sogenannte privilegierte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres den minderjährigen Kindern gleich, sofern die Volljährigen unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben undsich in der allgemeinen Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) befinden.\n\n\n\nAusbildungsbedürftiges Kind: Unterhalt bis zum Abschluss der Ausbildung\n\n\n\nZum Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Ausbildung, § 1610 Abs. 2 BGB. Auch wenn ein Kind nach Abschluss der Schule möglichst schnell die Ausbildung beginnen soll: Eine Orientierungsphase von bis zu einem halben Jahr steht ihm zu. Ebenso bleibt der Unterhaltsanspruch des Kindes bestehen, wenn es nach der Schule ein freiwilliges soziales Jahr oder ein berufsvorbereitendes Praktikum absolviert.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÄhnlich verhält es sich beim Studium. Um sich zu recht zu finden, dürfen Studenten während der ersten zwei bis drei Semester den Studiengang wechseln. Danach muss das Studium jedoch zügig betrieben werden, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Dabei dürfen die Eltern die Vorlage der Prüfungsnachweise und Scheine verlangen. Unterhalt zu leisten ist nicht nur für die Mindeststudiendauer, sondern für die übliche Dauer. Einen Anhaltspunkt für den üblichen Zeitraum bietet die BAFÖG-Höchstförderungsdauer, wobei im Einzelfall unverschuldete längere Zeiten (etwa wegen Krankheit) zu berücksichtigen sind. Auch für die Prüfungszeiten (etwa Dauer des Staatsexamens) besteht der Unterhaltsanspruch. Dagegen brauchen die Eltern für ein Bummelstudium oder Parkstudium (Ausweichstudium) keinen Unterhalt zu leisten, es sei denn, der Student beschäftigt sich beim Parkstudium bereits mit den künftigen Fächern, so dass sich die Gesamtzeit kaum verlängert.\n\n\n\nProblematisch im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch des Kindes sind regelmäßig die Fälle einer Weiterbildung bzw. einer Zweitausbildung. Während bei der Weiterbildung die bisherige, auch mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung fortgeführt wird, handelt es sich bei der Zweitausbildung um eine neue, also eine andere Ausbildung.\n\n\n\nBei der Weiterbildung gilt Folgendes: Wird nach dem Bachelor-Abschluss unmittelbar das Master-Studium begonnen, müssen die Eltern Unterhalt zahlen. Das gilt auch bei einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang in den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen, wie etwa Abitur – Banklehre – Jura-Studium. Dabei genügt es, wenn das Kind den Entschluss zum Studium erst nach Beendigung der Lehre fasst. Kein sachlicher Zusammenhang besteht dagegen etwa bei einer kaufmännischen Ausbildung mit nachfolgendem Maschinenbau-Studium.\n\n\n\nVöllig anders werden dagegen die sogenannten Haupt- oder Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule-Fälle bewertet. Hier lässt die Frage, wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden, grundsätzlich wie folgt beantworten: Bis nach Abschluss der Lehre. Für ein Studium auf einer Fachhochschule ist nur Unterhalt zu leisten, wenn für die Fortsetzung der Ausbildung von vornherein Anhaltspunkte bestanden haben, etwa weil das Kind dies äußerte oder die Eltern die Finanzierung des Studiums zugesagt haben.\n\n\n\nBei einer Zweitausbildung brauchen die Eltern regelmäßig keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn etwa\n\n\n\ndie Eltern das Kind gegen dessen Willen in eine unbefriedigende, seinen Begabungen nicht entsprechende Ausbildung gedrängt habendie Berufswahl aufgrund einer deutlichen Fehleinschätzung seiner Begabung erfolgteein Berufswechsel erforderlich ist (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen)\n\n\n\nErhält das bedürftige Kind eine Ausbildungsvergütung oder BAFÖG, entfällt zwar dadurch in der Regel nicht die Unterhaltspflicht der Eltern. Diese Einkünfte sind aber zumindest teilweise anzurechnen (etwa die monatliche Ausbildungsvergütung abzüglich monatlich 90 Euro ausbildungsbedingter Mehrbedarf, vgl. Düsseldorfer Tabelle, Anm. 8., Stand 01.01.2016, sowie das gesamte Kindergeld und/oder BAFÖG), wobei umgekehrt sich die Unterhaltspflicht der Eltern um den Semesterbeitrag und die Studiengebühren erhöht. Zudem sind eigene Einkünfte des Kindes aus Vermögen – etwa Vermietung, Zinsen u. ä. zu berücksichtigen.\n\n\n\nErwerbspflichtiges Kind: Unterhalt nur in Ausnahmefällen\n\n\n\nGeht das volljährige Kind keiner Schul- oder Berufsbildung nach, hat es grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, sondern muss für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Lediglich dann, wenn das Kind objektiv erwerbsunfähig ist, kommt ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern in Betracht. Ist die Tochter wegen Schwangerschaft oder Kindesbetreuung nicht zu einer Erwerbstätigkeit in der Lage, ist der Ehemann bzw. Kindesvater vorrangig zu Unterhalt auch für die Mutter verpflichtet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerwirkung des Unterhaltsanspruchs\n\n\n\nIn diesen Fällen tritt bei Kindern die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ein.\n\n\n\nVolljährige Kinder können ihren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verwirken mit der Folge, dass der Anspruch reduziert wird oder sogar völlig entfällt, sofern die Inanspruchnahme der Eltern grob unbillig wäre, § 1611 Abs. 1 BGB. Die einzelnen Verwirkungsgründe lauten:\n\n\n\nBedürftigkeit infolge sittlichen Verschuldens\n\n\n\nErforderlich ist eine Verfehlung von einigem Gewicht, so etwa massiver Alkohol- oder Drogenkonsum, der aber noch keine Krankheit darstellt.\n\n\n\nGrobe Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen\n\n\n\nDieser Fall kann in der Praxis vernachlässigt werden, da das Kind hier zuvor selbst zum Unterhalt verpflichtet gewesen sein muss, dem aber nicht nachgekommen ist.\n\n\n\nVorsätzliche schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder dessen nahen Angehörigen\n\n\n\nAuch hier ist eine massive Verfehlung erforderlich, wie etwa eine erhebliche Beeinträchtigung persönlicher Belange oder wirtschaftlicher Interessen des Verpflichteten. Beispielhaft genannt seien hier tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen oder Schädigung der Eltern in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht.\n\n\n\nGrobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme\n\n\n\nDas Vorliegen dieses Verwirkungsgrunds erfordert noch eine weitere, gesteigerte Schwere und Nachhaltigkeit der Verfehlung des Kindes. So dürfte der Unterhaltsanspruch entfallen, wenn etwa schwere Vergehen oder Verbrechen gegen die Eltern begangen wurden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/","name":"Unterhalt - Wie lange muss gezahlt werden? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-wie-lange.jpg","datePublished":"2015-03-20T09:56:53+00:00","dateModified":"2026-01-31T19:56:43+00:00","description":"Wie lange muss man Unterhalt zahlen? Mehr zur Unterhaltspflicht sowie zur Dauer von Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt erfahren Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#faq-question-1649678323280"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#faq-question-1649678566199"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-wie-lange/#faq-question-1649678336625"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/mindestunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/mindestunterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Mindestunterhalt &#8211; Der Anspruch des Kindes auf das Existenzminimum","datePublished":"2015-04-07T14:46:39+00:00","dateModified":"2025-12-11T09:08:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/mindestunterhalt/"},"wordCount":1129,"commentCount":45,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mindestunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mindestunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Die finanziellen Mittel für die Versorgung der minderjährigen Kinder von getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten müssen sichergestellt sein. 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Diesem muss jedoch sein Existenzminimum verbleiben (Selbstbehalt).  Wie berechnet man den Mindestunterhalt? Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des Minderjährigen, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre festlegt. Im Jahr 2025 beträgt er für Kinder je nach Alter 486, 558 oder 653 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie hier.  \n\n\n\n\nSo hoch ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder\n\n\n\nDer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ist gesetzlich geregelt\n\n\n\nAusschlaggebend für die Höhe des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder war bis Ende 2015 das sogenannte sächliche Existenzminimum im Sinne des Steuerrechts. Für den Mindestunterhalt wurde zunächst der doppelte Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) angesetzt, § 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB (alte Fassung) in Verbindung mit § 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).\n\n\n\nDiese Bestimmungen wurden jedoch nun abgeändert, sodass der Mindestunterhalt sich nunmehr nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag, sondern nach \"dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes\" richtet (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung). Diesen soll das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von jetzt an alle zwei Jahre selbst festlegen (§ 1612a Absatz 4 BGB).\n\n\n\nDer so festgeschriebene Betrag ist sodann als Bezugsgröße beim Mindestunterhalt eingesetzt und für die zweite Altersstufe (Kinder von 6 bis 11 Jahren) in die Düsseldorfer Tabelle übertragen.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt\n\n\n\nDer Mindestunterhalt beträgt für Kinder der ersten Altersstufe von 0 bis 5 Jahren damit 87% und für Kinder der dritten Altersstufe von 11 bis 17 Jahren 117% dieser Bezugsgröße, § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB.\n\n\n\nDamit ergibt sich für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle, die als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts dient, folgender monatlicher Anspruch auf Mindestunterhalt ab 01.01.2025:\n\n\n\n\nErste Altersstufe von 0 bis 5 Jahren: 486 Euro (2025: 482 Euro)\n\n\n\nZweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren: 558 Euro (2025: 554 Euro)\n\n\n\nDritte Altersstufe von 12 bis 17 Jahren: 653 Euro (2025: 649 Euro)\n\n\n\n\nWird das Kindergeld nicht an den Barunterhaltspflichtigen, sondern an denjenigen Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt, wird das hälftige Kindergeld vom zu zahlenden Mindestunterhalt abgezogen. Das Kindergeld beträgt seit 2026 für jedes Kind je 259 Euro.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDaraus ergeben sich folgende Zahlbeträge des Barunterhaltspflichtigen für den Mindestunterhalt ab 2026:\n\n\n\n\nErste Altersstufe von 0 bis 5 Jahren: 356,50 Euro\n\n\n\nZweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren: 428,50 Euro\n\n\n\nDritte Altersstufe von 12 bis 17 Jahren: 523,50 Euro\n\n\n\n\nDie Zahlbeträge für den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle können Sie auch einfach und schnell mit unserem Kindes-Unterhaltsrechner ermitteln.\n\n\n\nWie sich der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen auswirkt\n\n\n\nNach dem Mindestunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum bleiben.\n\n\n\nDen Anspruch auf Mindestunterhalt muss der Barunterhaltspflichtige an sich zwar erfüllen. Die Frage ist aber, ob er auch in der Lage ist, den Betrag für den Unterhalt zu zahlen. Dies hängt von der Leistungsfähigkeit – also den finanziellen Möglichkeiten – des Barunterhaltspflichtigen ab.\n\n\n\nDabei ist zu berücksichtigen, dass dem Pflichtigen sein Existenzminimum verbleiben muss, welches durch den sogenannten notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) gesichert wird. Der Selbstbehalt hat grundsätzlich Vorrang vor den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Personen.\n\n\n\nGemäß Anmerkung 5. der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2024) beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sogenannte privilegierte volljährige Kinder),\n\n\n\n\nbeim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.450 Euro und\n\n\n\nbeim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.200 Euro\n\n\n\n\nDer Barunterhaltspflichtige hat eine gesteigerte Erwerbspflicht\n\n\n\nDer Barunterhaltspflichtige muss alles in seiner Macht stehende unternehmen, um den Mindestunterhalt für sein Kind zahlen zu können. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestunterhalts geht seiner Lebensplanung vor. Diese gesteigerte Erwerbspflicht besteht solange, bis die Zahlung des Mindestunterhalts sichergestellt ist. Kann der Mindestunterhalt erbracht werden, trifft den Unterhaltsschuldner keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Reicht die Haupterwerbstätigkeit zur Zahlung des Mindestunterhaltes nicht aus (sogenannter Mangelfall), muss der Pflichtige\n\n\n\n\neine zusätzliche Nebentätigkeit aufnehmen (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 24.09.2014, Az.: XII ZB 111/13). Zu mehr als insgesamt 48 Arbeitsstunden pro Woche dürfte der Unterhaltsschuldner allerdings nicht verpflichtet sein\n\n\n\nden Arbeitsplatz wechseln und eine besser bezahlte Arbeitsstelle annehmen, ggf. auch eine höher entlohnte Stelle in einem anderen als in seinem erlernten oder selbstständig ausgeübten Beruf\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEbenso darf der Barunterhaltspflichtige seine Leistungsfähigkeit nicht dadurch untergraben, dass er etwa sein Arbeitsverhältnis mutwillig kündigt, sich selbstständig macht, in einer neuen Beziehung die Rolle des Hausmannes bzw. der Hausfrau übernimmt oder auswandert.\n\n\n\nFahrtkosten mindern den Mindestunterhalt fürs Kind meist nicht.\n\n\n\nAuch Schulden oder Fahrtkosten zur Arbeit mindern die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zur Zahlung des Mindestunterhalts nicht ohne weiteres. Bei Krediten muss er versuchen, eine Herabsetzung der monatlichen Raten zu erreichen, auch wenn das Darlehen sich dadurch verteuert. Kleinere monatliche Raten bis 100 Euro werden meist gar nicht erst berücksichtigt, wenn dadurch der Selbstbehalt unterschritten wird (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 03.07.2013, Az.: 13 WF 585/13).\n\n\n\nIst der Pflichtige etwa aufgrund mehrerer Pfändungen nicht leistungsfähig, hat er grundsätzlich die Privatinsolvenz zu beantragen, damit die Unterhaltsansprüche vorrangig gegenüber den anderen Gläubigerforderungen sind (BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az.: XII ZR 114/03). Fahrten von und zur Arbeit müssen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen, wenn diese günstiger als mit dem privaten Pkw sind. Wesentlich längere Fahrtzeiten sind dabei vom Barunterhaltspflichtigen hinzunehmen.\n\n\n\nKommt der Pflichtige diesen Anforderungen für den Kindesunterhalt aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, wird ihm fiktives Einkommen unterstellt, so dass er trotz Unterschreitung seines Selbstbehalts den Mindestunterhalt zahlen muss.\n\n\n\nBehauptet der Unterhaltsschuldner, er sei nicht leistungsfähig, muss er dies darlegen und beweisen können. Pauschale Behauptungen reichen dem Familiengericht nicht.\n\n\n\nIst der Barunterhaltspflichtige aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit zur Zahlung des Mindestunterhalts nicht imstande, kann derjenige, bei dem das Kind lebt, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen."}
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Das gilt im Verhältnis zwischen verheirateten, getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern. Geregelt sind diese Verpflichtungen und die sich daraus ergebenden Unterhaltsansprüche der Berechtigten im Unterhaltsrecht, dessen Reform am 01.01.2008 in Kraft getreten ist. Von dem neuen Unterhaltsrecht, bei dem der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte möglichst schnell wieder selber für seinen Lebensunterhalt sorgen soll, hatten die Kinder die meisten Vorteile. Denn diese stehen seit der Reform in der Unterhaltsrangfolge auf dem ersten Platz, und zwar noch vor dem unterhaltsberechtigten Ehepartner.\r\n\r\nDas Wichtigste in Kürze zum Unterhaltsrecht\r\n\r\n \tDas Unterhaltsrecht kann relevant sein im Verhältnis zwischen Ehegatten (ob verheiratet, getrennt lebend oder geschieden) und zwischen Eltern und Kindern. Dabei stehen Kinder vor dem unterhaltsberechtigten Ehepartner.\r\n \tVoraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Die Bedürftigkeit besteht nur in der Höhe, in welcher der eigene Lebensunterhalt nicht gedeckt werden kann.\r\n \tDer Unterhaltspflichtige muss nicht den Selbstbehalt (Eigenbedarf) für die Zahlungen verwenden. Allerdings muss er bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen für einen Mindestunterhalt sorgen, weshalb er in diesem Fall einer gesteigerten Erwerbspflicht unterliegt.\r\n \tGibt es mehrere Unterhaltsberechtigte, werden diese in bestimmte Gruppen unterteilt, wobei die höhergestellten bei den Unterhaltszahlungen vorrangig zu behandeln sind.\r\n \tZur Unterhaltsberechnung wird sich an den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte orientiert (bspw. die Düsseldorfer Tabelle).\r\n\r\nWeiterführende Informationen zum Unterhaltsrecht lesen Sie im folgenden Artikel.\r\n\r\n\r\nUnterhaltsansprüche: Das sind die Rechtsgrundlagen\r\n[caption id=\"attachment_11471\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Die Oberlandesgerichte haben unterhaltsrechtliche Leitlinien festgelegt.[/caption]\r\n\r\nFür verheiratete, getrennt lebende und geschiedene Ehegatten sowie für Kinder bestehen verschiedene Rechtsgrundlagen für den entsprechenden finanziellen Anspruch auf Unterhalt, der jeweils monatlich im Voraus als Geldleistung zu erbringen ist.\r\nUnterhaltsanspruch nach Trennung\r\nBeim Ehegattenunterhalt ist zwischen dem Unterhaltsanspruch nach Trennung und dem Unterhaltsanspruch nach Scheidung zu unterscheiden. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der Trennung der Ehegatten (die grundsätzlich auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen kann) und steht dem weniger oder gar nicht verdienenden Ehepartner gegen den besser verdienenden zu, § 1361 BGB. Bezweckt wird damit, dass beide Ehegatten während der Trennung in etwa finanziell so gestellt werden wie während des Zusammenlebens in der ehelichen Gemeinschaft.\r\nUnterhaltsanspruch nach Scheidung\r\nMit der Rechtskraft der Scheidung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt und es beginnt der (gesondert geltend zu machende) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt). Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn einer der folgenden gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestande vorliegt, also vom früheren Partner Unterhalt zu leisten ist\r\n\r\n \twegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGB\r\n \taufgrund des Alters, § 1571 BG\r\n \twegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB\r\n \twegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGB\r\n \tzur Aufstockung, § 1573 Abs. 2 BGB\r\n \taufgrund Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB\r\n \taus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB\r\n\r\nBetreuungsunterhalt ist grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu zahlen. Abgesehen von diesem Fall besteht bei Ehen von kurzer Dauer (bis ca. zwei Jahre) grundsätzlich kein Unterhaltsanspruch.\r\n\r\n\r\n[ad_content]\r\nUnterhaltsanspruch der Ehefrau\r\nMit dem der Ehefrau zustehenden Unterhaltsanspruch ist häufig der Fall gemeint, dass der Ehemann mehr verdient oder Alleinverdiener ist und die Ehefrau daher – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt geltend machen kann. Tatsächlich besteht jedoch kein besonderer gesetzlicher Unterhaltsanspruch nur für die Frau. Vielmehr gelten etwaige Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt auch bzw. nur für den Ehemann, wenn dieser weniger Einkommen hat als seine Ehefrau. Für die in der Praxis von Ehefrauen häufig gestellte unterhaltsrechtliche Frage: „Scheidung – was steht mir zu?“ gelten also keine Sonderbestimmungen.\r\nUnterhaltsanspruch minderjähriges Kind\r\nDer in der Praxis sehr bedeutsame Unterhaltsanspruch des Kindes ist eine Unterform des Verwandtenunterhalts, wonach Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt gewähren müssen, § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\r\n\r\n[caption id=\"attachment_4719\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Der Unterhaltsanspruch Volljähriger besteht bis zum 21. Lebensjahr, wenn es sich um privilegierte Kinder handelt.[/caption]\r\nUnterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind\r\nKinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben und\r\ndie allgemeine Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) durchlaufen, stehen als sogenannte privilegierte Kinder den minderjährigen Kindern gleich, § 1603 Abs. 2 Satz BGB.\r\n\r\nDie privilegierten Kinder sind daher ebenfalls nach § 1601 BGB unterhaltsberechtigt.\r\nUnterhaltsanspruch für Student/ausbildungsbedürftiges Kind\r\nDie Kosten einer angemessenen Ausbildung gehören laut Unterhaltsrecht ebenfalls zum Unterhaltsanspruch eines Kindes, § 1610 Abs. 2 BGB. Ein Student hat daher einen Anspruch auf Unterhalt nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB, sofern es sich um die Kosten einer Erstausbildung im Rahmen der üblichen Studienzeit handelt.\r\nUnterhaltsrecht: Der Anspruch auf Unterhalt setzt Bedürftigkeit voraus\r\nBedürftigkeit im Sinne des Unterhaltsrechts besteht immer dann, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch eigenem Vermögen bestreiten kann, §§ 1577 Abs. 1, 1602 Abs. 2 BGB. Der Unterhaltsberechtigte ist also nur in der Höhe bedürftig, in der er seinen Unterhaltsbedarf nicht decken kann.\r\nDie Höhe des Unterhaltsbedarfs der Kinder und des getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten richtet sich meistens nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, die im Laufe der Jahre entwickelt wurden (etwa die der sogenannten Düsseldorfer Tabelle).\r\nDa minderjährige Kinder meistens weder arbeiten noch Vermögen haben, sind sie in diesem Fall in voller Höhe unterhaltsbedürftig. Bei geschiedenen Ehegatten kann – sofern ein Unterhaltsanspruch aufgrund der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestande besteht – bei Ungerechtigkeiten der Unterhaltsbedarf auf die angemessene Höhe herabgesetzt und/oder der Anspruch zeitlich befristet werden, § 1578b BGB. Dies ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls, die vom Familiengericht beurteilt wird. Kommt es zu einer Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs des geschiedenen Ehegatten, verringert sich dessen Unterhaltsanspruch und damit die Unterhaltszahlung des Pflichtigen.\r\n\r\nEigene Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die der Unterhaltsberechtigte erzielt, sind auf seinen Unterhaltsanspruch anzurechnen. Das gilt auch für Vermögenserträge, wie etwa Zinsen, Mieterträge (nach Abzug der Schuldzinsen, aber ohne Tilgungsleistungen) oder den sogenannten Wohnvorteil, der sich daraus ergibt, dass der Berechtigte in der gemeinsamen Immobilie wohnt und der Pflichtige in eine Mietwohnung umzieht.\r\nDabei muss der Unterhaltsberechtigte generell die Unterhaltslast des Pflichtigen möglichst niedrig halten. Dies kann sogar dazu führen, dass dem Berechtigten fiktive (also mögliche) Einkünfte angerechnet werden, weil er zumutbare Einkommenssteigerungen unterlässt (etwa die grundlose Verweigerung der Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit).\r\nLeistungsfähigkeit: Unterhalt kann nur gezahlt werden, wenn Geld da ist\r\n[caption id=\"attachment_4717\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Laut Unterhaltsrecht können Unterhaltszahlungen nur getätigt werden, wenn auch Geld vorhanden ist.[/caption]\r\n\r\nDie Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist quasi die Kehrseite der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Ist der Pflichtige finanziell nicht zur (vollen) Zahlung des Unterhalts imstande, ist die Leistungsfähigkeit zur Deckung des Bedarfs des Berechtigten nicht bzw. nicht in voller Höhe gegeben.\r\n\r\nDabei braucht der Pflichtige gemäß Unterhaltsrecht den ihm zustehenden Selbstbehalt (also seinen eigenen Bedarf) grundsätzlich nicht für Unterhaltszahlungen verwenden, § 1603 BGB. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht allerdings eine gesteigerte Erwerbspflicht, bis deren Mindestunterhalt sichergestellt ist. Der Pflichtige muss also notfalls etwa einen zusätzlichen Minijob annehmen, um der Unterhaltspflicht für sein Kind oder seine Kinder nachzukommen.\r\nHäufig macht der Pflichtige gegen den Unterhaltsanspruch des Berechtigten geltend, dass er in Höhe des Unterhaltsbedarfs nicht leistungsfähig sei. Für diese Behauptung ist der Pflichtige jedoch vor dem Familiengericht darlegungs- und beweispflichtig.\r\nBeurteilungsmaßstab für die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ist regelmäßig sein Einkommen.\r\n\r\nBeim Arbeitnehmer gehören dazu alle aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis bezogenen Leistungen, also sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das Nettoeinkommen des Pflichtigen der letzten zwölf Monate zuzüglich Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Prämien, Zulagen, Tantiemen und dergleichen mehr. Bei den Sachleistungen wird etwa die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs, der verbilligte Erwerb von Waren oder die Überlassung von Wohnraum bewertet.\r\n\r\n&nbsp;\r\n\r\n[ad_content]\r\n\r\nIst der Unterhaltspflichtige dagegen selbstständig, wird auf die Einnahmen-/Überschussrechnung bzw. die Gewinn- und Verlustrechnungen nebst Bilanzen der letzten drei Jahre abgestellt. Auch die zugehörigen Steuerbescheide werden berücksichtigt.\r\nDabei ist das steuerrechtliche Einkommen des Selbstständigen nicht mit dem unterhaltsrechtlichen Einkommen identisch, da bei letzterem die steuerlichen Abschreibungen keine Rolle spielen. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist daher meist höher als das steuerrechtliche Einkommen.\r\n\r\n[caption id=\"attachment_18181\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Um den Unterhaltsanspruch zu erfüllen, kann dem Pflichtigen auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden.[/caption]\r\n\r\nAuch beim Unterhaltspflichtigen kann vom Familiengericht fiktives Einkommen unterstellt und auf die Leistungsfähigkeit (speziell gegenüber minderjährigen Kindern) angerechnet werden. So wird etwa das bisherige Arbeitsentgelt zugrundegelegt, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle schuldhaft verliert, oder das volle Geschäftsführergehalt, wenn der unterhaltspflichtige frühere Ehemann im Betrieb seiner neuen Ehefrau in der Geschäftsleitung tätig ist und dafür laut Gehaltabrechnung nur eine geringe Vergütung erhält.\r\n\r\nDagegen muss sich der Selbstständige ggf. sein fiktives Einkommen aus einer Tätigkeit im erlernten Beruf anrechnen lassen, wenn seine Selbstständigkeit kaum Geld abwirft und er kein festes unselbstständiges Arbeitsverhältnis eingeht.\r\nGrenze der Leistungsfähigkeit ist der Selbstbehalt (Eigenbedarf) des Unterhaltspflichtigen. Er muss dem Unterhaltsrecht zufolge in der Lage bleiben, seinen eigenen Lebensbedarf zu finanzieren, also selber über ein Existenzminimum zu verfügen.\r\nDabei ist zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt zu unterscheiden. Sowohl der notwendige Eigenbedarf (gegenüber minderjährigen Kindern) und der angemessene Eigenbedarf (gegenüber volljährigen Kindern und getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten) ergeben sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, insbesondere der Düsseldorfer Tabelle.\r\n\r\nNach dieser Tabelle (Stand: 01.01.2017) beträgt der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern und privilegierten volljährigen Kindern (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung)\r\n\r\n \tnicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 Euro monatlich\r\n \terwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 Euro monatlich\r\n\r\nGegenüber den anderen volljährigen Kindern liegt der angemessene Selbstbehalt bei mindestens 1.300 Euro monatlich.\r\n\r\nDer angemessene Selbstunterhalt gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten beläuft sich auf 1.200 Euro monatlich, wobei es keine Rolle spielt, ob der Pflichtige erwerbstätig ist oder nicht.\r\nUnterhaltsrangfolge: Wer zuerst Unterhalt erhält\r\n[caption id=\"attachment_4714\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Im Unterhaltsrecht bekleiden minderjährige und privilegierte Kinder den ersten Rang der Unterhaltsrangfolge.[/caption]\r\n\r\nIm deutschen Familienrecht ist es üblich, dass die Unterhaltsberechtigten in bestimmte Gruppen eingeteilt werden, wobei die Unterhaltsansprüche der höheren Gruppe gegenüber der nachfolgenden Gruppe vorrangig sind (sogenanntes Randstufenprinzip). Reicht also die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsansprüche aus, wird zuerst die vorrangige Gruppe bedient und der Rest auf die nachrangige Gruppe verteilt (sogenannter Mangelfall). Dabei ist zugleich der Selbstbehalt des Pflichtigen zu berücksichtigen.\r\n\r\nIn der Praxis sind Mangelfälle speziell bei Unterhaltspflichten gegenüber mehreren Personen sehr häufig (etwa gegenüber mehren minderjährigen und volljährigen Kindern sowie früherer und jetziger Ehefrau). In diesen Fällen ist zunächst zu prüfen, wem nach der Unterhaltsrangfolge im Unterhaltsrecht zuerst Ansprüche zustehen, wobei sich die Rangfolge aus § 1609 BGB ergibt. Für die durch Trennung und Scheidung entstehenden Unterhaltsansprüche sind allerdings regelmäßig nur die ersten beiden Ränge praxisrelevant.\r\nErster Rang: Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder\r\nDie Unterhaltsansprüche der minderjährigen, unverheirateten Kinder und privilegierten volljährigen Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung) gehen allen anderen Unterhaltsansprüchen vor. Das gilt für alle leiblichen und adoptierten Kinder. Ob die leiblichen Kinder innerhalb oder außerhalb der Ehe geboren wurden oder aber aus einer ersten, zweiten oder weiteren Ehe stammen, spielt keine Rolle.\r\nSinn und Zweck dieser Regelung, die seit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Reform (Neues Unterhaltsrecht) besteht, ist der Schutz der Kinder als wirtschaftlich schwächste Personen, die anders als Erwachsene nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen können.\r\n&nbsp;\r\n\r\n[ad_content]\r\nZweiter Rang: Langjährige und kindesbetreuende Ehegatten\r\n[caption id=\"attachment_18184\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau oder des Ehemannes ist nachrangig gegenüber den für das Kind.[/caption]\r\n\r\nAuf dem zweiten Rang stehen die Unterhaltsansprüche der Elternteile (eheliche, geschiedene und nichteheliche), die wegen der Betreuung eines Kindes (regelmäßig bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr) Anspruch auf Unterhalt haben. Diesen stehen geschiedene Ehegatten gleich, sofern einer der weiteren gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestande vorliegt und es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt.\r\n\r\nOb eine Ehe von langer Dauer vorliegt, richtet sich weniger nach deren tatsächlichen Dauer als vielmehr nach den ehebedingten Nachteilen wie etwa das berufliche Fortkommen. Gleichrangig sind auch die Ansprüche von Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sofern diese ein adoptiertes Stiefkind betreuen, § 9 Abs. 7 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).\r\nBetreut also der neue Ehegatte ein gemeinsames Kind bis zu dessen dritten vollendeten Lebensjahr, hätte er Anspruch auf Betreuungsunterhalt im Falle einer Scheidung. Daher ist der neue Ehegatte gegenüber dem geschiedenen Ehegatten (bei dessen langer Ehe) gleichrangig.\r\nWeitere Ränge: Wenig Bedeutsam\r\nDie Rangfolge der weiteren Unterhaltsberechtigten richtet sich nach den weiter in § 1609 BGB aufgeführten Rängen und ist bei Trennung bzw. Scheidung kaum von Bedeutung.\r\nAuskunftsanspruch: In Erfahrung bringen, was der andere verdient\r\nZum Unterhaltsrecht gehört auch der Auskunftsanspruch über das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Denn um den Unterhaltsanspruch beziffern zu können, muss der Unterhaltsberechtigte wissen, wie hoch das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist. Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist beim Trennungsunterhalt § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB, beim Scheidungsunterhalt § 1580 und beim Kinderunterhalt § 1605 BGB. Muss der betreffende Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden, reicht der Anwalt dazu eine sogenannte Stufenklage ein. Auf der ersten Stufe wird der Auskunftsanspruch geltend gemacht und auf der zweiten Stufe erfolgt nach Erhalt der Auskunft die konkrete Bezifferung des Unterhaltsanspruchs. Verlangt werden darf die Auskunft alle zwei Jahre.\r\nWie die Berechnung des Unterhalts erfolgt\r\nGegenstand des Unterhaltsrechts ist auch die Berechnung des jeweiligen Unterhalts, die sich an unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte zu orientieren hat (etwa der sogenannten Düsseldorfer Tabelle)."}
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Einerseits können alle direkt miteinander verwandten Personen verpflichtet sein, für den anderen Unterhalt zu zahlen, also Eltern für ihre Kinder sowie Großeltern für ihre Enkel und jeweils umgekehrt. Andererseits besteht Unterhaltspflicht zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind oder waren. Und schließlich können auch nichtverheiratete Personen gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sein, wenn sie ein gemeinsames Kind haben. Bei Scheidung und Trennung betrifft die Unterhaltsverpflichtung überwiegend nur den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltspflicht\n\n\n\nBesteht schon nach der Trennung Unterhaltspflicht? Nach der Trennung kann ein Partner Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Während des Trennungsjahres soll der bisherige Status der Ehegatten erhalten bleiben.  Gibt es auch einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung? Nach erfolgter Scheidung wird vom nachehelichen Unterhalt gesprochen. Ein ehemaliger Partner hat nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn er sich selbst nicht versorgen kann.  Was passiert, wenn ich die Unterhaltszahlung verweigere? Kommt eine Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann sie vom Familiengericht zur Zahlung verurteilt werden. Danach können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.  \n\n\n\n\nWann in Deutschland Unterhaltspflicht besteht\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht ergibt sich aus § 1360 BGB\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht der Ehegatten, einander durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (Familienunterhalt), ergibt sich aus § 1360 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist dabei einem Ehepartner die Haushaltsführung überlassen, erfüllt er dadurch seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Familienunterhalt beizutragen.\n\n\n\nKommt es zu Trennung und Scheidung der Ehepartner, muss beim Ehegattenunterhalt zwischen der Unterhaltspflicht nach der Trennung und der Unterhaltspflicht nach der Scheidung unterschieden werden. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil der Unterhaltsberechtigte seine Ansprüche gegen den Unterhaltpflichtigen jeweils gesondert geltend machen muss.\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht nach der Trennung beginnt, wie der Name schon vermuten lässt, mit der Trennung der Ehepartner und gilt für den Alleinverdiener bzw. besser Verdienenden gegenüber seinem Ehegatten (§ 1361 BGB, Trennungsunterhalt). Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (genau genommen einen Tag zuvor) endet diese Unterhaltsverpflichtung und es beginnt die Unterhaltspflicht nach Scheidung (nachehelicher Unterhalt, Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt).\n\n\n\nDie nacheheliche Unterhaltspflicht entsteht aber nur, wenn einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände eingreift, also der unterhaltsberechtigte Ehegatte\n\n\n\n\nein Kind betreut, wobei der Betreuungsunterhalt aber grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu zahlen ist, § 1570 BGB\n\n\n\nwegen seines Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1571 BGB\n\n\n\nwegen Krankheit oder Gebrechen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1572 BGB\n\n\n\nkeine angemessene Erwerbstätigkeit findet, § 1573 Abs. 1 BGB\n\n\n\nsich aus seiner angemessenen Erwerbstätigkeit nicht in vollem Umfang selber unterhalten kann und sein Einkommen daher aufzustocken ist (Aufstockungsunterhalt), § 1573 Abs. 2 BGB\n\n\n\neine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert, was er wegen der Ehe unterlassen hat bzw. um seine durch die Ehe eingetretenen Nachteile auszugleichen, § 1575 BGB\n\n\n\naus sonstigen anderen schwerwiegenden Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann und die Gewährung von Unterhalt der Billigkeit entspricht, § 1576 BGB\n\n\n\n\nZudem wird – sofern es sich nicht um den Betreuungsunterhalt handelt – die jeweilige Unterhaltspflicht nur ausgelöst, wenn es sich um keine sogenannte Ehe von kurzer Dauer (bis ca. zwei Jahre) handelt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhaltspflicht besteht gegenüber Kindern in der Schulausbildung.\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ist dagegen eine Unterform der Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten in gerader Linie und richtet sich nach den §§ 1601 ff BGB. Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben und die allgemeine Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) durchlaufen, stehen als sogenannte privilegierte Kinder den minderjährigen Kindern gleich, § 1603 Abs. 2 Satz BGB.\n\n\n\nUnterhalt für Kinder umfasst auch die Kosten einer angemessenen Ausbildung, § 1610 Abs. 2 BGB, wobei – anders als beim staatlichen Kindergeld, das grundsätzlich nur maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden kann – keine starre Altersgrenze für das Ende dieser Unterhaltsverpflichtung existiert. Damit besteht also grundsätzlich auch Unterhaltspflicht gegenüber studierenden Kindern bzw. Studenten, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt und kein Bummelstudium betrieben wird.\n\n\n\nVoraussetzung für die Unterhaltspflicht ist zunächst die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Bedürftig ist der Berechtigte, wenn er seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch aus eigenem Vermögen bestreiten kann, §§ 1577 Abs. 1, 1602 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nWährend minderjährige Kinder regelmäßig in voller Höhe bedürftig sind, kann bei geschiedenen Ehegatten – sofern ein Unterhaltsanspruch aufgrund der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände besteht – der Unterhaltsbedarf auf die angemessene Höhe herabgesetzt und/oder der Anspruch zeitlich befristet werden, § 1578b BGB. Erzielt der Bedürftige eigene Einkünfte in Geld oder Geldeswert, sind diese grundsätzlich anzurechnen und mindern daher die Höhe der Unterhaltspflicht.\n\n\n\nWeitere Voraussetzung für die Unterhaltspflicht ist die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Kann er keinen bzw. keinen vollen Unterhalt zahlen, ist er nicht bzw. nicht in voller Höhe leistungsfähig, so dass der Berechtigte keinen oder nur einen Teil seines Unterhalts erhält.\n\n\n\nWer Unterhalt zahlen muss\n\n\n\nBei der Unterhaltpflicht ist zu unterscheiden, ob Unterhalt an Kinder oder an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten zu zahlen ist.\n\n\n\nUnterhaltspflicht gegenüber einem Kind\n\n\n\nDas Elternteil, das getrennt vom Kind lebt, muss seiner Unterhaltspflicht in Form von Barunterhalt nachkommen.\n\n\n\nHaben sich die Ehegatten getrennt oder sind sie geschieden, lebt das gemeinsame Kind regelmäßig bei einem Elternteil. Dieser Elternteil leistet beim minderjährigen Kind den Unterhalt in Form von sogenanntem Naturalunterhalt, also durch Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld usw.\n\n\n\nDer andere Elternteil muss den Unterhalt in Form des sogenannten Barunterhalts erbringen, also einen monatlichen Geldbetrag im Voraus für das Kind zu Händen des betreuenden Elternteils zahlen. Auf diesen zu leistenden Unterhaltsbetrag, dessen Höhe sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, kann das Kindergeld ganz oder zu einem Teil angerechnet werden.\n\n\n\nDabei hängt die Anrechnung von der Höhe des zu zahlenden Unterhalts ab sowie davon, ob die Mutter Kindergeld erhält. Bekommt die Mutter Kindergeld und leistet der Vater für das Kind Barunterhalt, reduziert sich seine Zahlungsverpflichtung um das anzurechnende Kindergeld.\n\n\n\nEine Ausnahme von der Verpflichtung zum Barunterhalt für das minderjährige Kind besteht lediglich beim sogenannten Wechselmodel. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen (etwa im Wechsel jeweils eine Woche bei einem Elternteil), entfällt der Barunterhalt, da beide Elternteile zu gleichen Anteilen Naturalunterhalt leisten.\n\n\n\nDiese Grundsätze für minderjährige unverheiratete Kinder gelten auch für sogenannte privilegierte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Privilegiert sind Kinder, wenn sie unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben und die allgemeine Schulausbildung (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule) absolvieren, § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB. Unterhalt ist also auch hier zu zahlen.\n\n\n\nHat das Kind die Schule abgeschlossen, hat es Anspruch auf die Kosten für eine angemessene Ausbildung, die seinen Begabungen und Fähigkeiten entspricht. Dazu gehört auch der Lebensbedarf des Kindes, § 1610 Abs. 2 BGB. Folge daraus ist, dass sich speziell bei volljährigen Kindern der Anspruch auf Naturalunterhalt gegen das Elternteil, bei dem das Kind lebt, in einen Anspruch auf Barunterhalt wandeln kann (etwa bei einem auswärtigen Studium).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhaltspflicht: Worauf ein Ehegatte Anspruch hat\n\n\n\nBei der Unterhaltspflicht unter Ehegatten kommt es darauf an, wer von beiden mehr verdient. Derjenige, der ein höheres Einkommen erzielt, muss grundsätzlich 3/7 der Differenz des Mehrverdienstes an den anderen Ehepartner zahlen (in den Oberlandesgerichtsbezirken im süddeutschen Raum sind 45% der Differenz zu leisten). Sind Kinder vorhanden, für die einer der Ehegatten Unterhalt zahlt, wird dieser Unterhalt für die Berechnung des Ehegattenunterhalts vorab vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen.\n\n\n\n\nDie Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehegatten besteht aber nur, wenn\n\ndie Ehegatten getrennt leben oder\nnach der Scheidung einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände zum Tragen kommt.\n\n\n\n\n\nDie wesentlichen Faktoren der Unterhaltspflicht: Einkommen, Bedarf und Rang\n\n\n\nJe höher das Einkommen, desto höher die Unterhaltspflicht.\n\n\n\nMaßgebliche Faktoren für die Höhe der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern und dem getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, der Unterhaltsbedarf des Berechtigten und die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Dabei gilt die Faustregel: Je höher das Einkommen des Pflichtigen ist, desto höher ist auch seine Unterhaltspflicht.\n\n\n\nVom Einkommen des Pflichtigen hängt also ab, inwieweit er imstande ist, seiner Unterhaltspflicht für Kinder und dem Ehegatten nachzukommen. Ist er nicht leistungsfähig, kann er auch keinen oder nur teilweise Unterhalt zahlen. Der Pflichtige darf seine Leistungsfähigkeit aber nicht schuldhaft vermindern.\n\n\n\nDie Höhe des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten und damit der Unterhaltspflicht des Schuldners richtet sich nach den im Laufe der Jahre entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte (etwa die der sogenannten Düsseldorfer Tabelle). Gegenüber Kindern gilt die Düsseldorfer Tabelle in allen Oberlandesgerichtsbezirken, während beim Ehegattenunterhalt bestimmte Unterschiede bestehen.\n\n\n\nSchließlich gilt für die Unterhaltsberechtigten das sogenannte Rangstufenprinzip, wonach die Berechtigten in bestimmte Gruppen eingeteilt sind und die Unterhaltspflicht gegenüber der jeweils höherrangigen Gruppe im Vergleich zur nachrangigen Gruppe vorrangig ist. Reicht also das Einkommen des Pflichtigen nicht aus, um allen Unterhaltspflichten nachzukommen, erhalten die Berechtigten der höherrangige Gruppe den vollen Unterhalt, während die Unterhaltsgläubiger der nachrangigen Gruppe nur einen Teil des Unterhalts bekommen (sogenannter Mangelfall).\n\n\n\nEinkommen und Leistungsfähigkeit: Die Faktoren für den Unterhalt beim Pflichtigen\n\n\n\nEiner der wesentlichen Faktoren für die Unterhaltspflicht ist das Einkommen des Unterhaltsschuldners und seine sich daraus ergebende Leistungsfähigkeit. Wichtig für den Pflichtigen ist dabei, dass er seinen eigenen Bedarf (sogenannter Selbstbehalt) grundsätzlich nicht für Unterhaltszahlungen zu verwenden braucht, § 1603 BGB.\n\n\n\nFür den Unterhaltspflichtigen besteht aber eine gesteigerte Erwerbspflicht gegenüber minderjährigen Kindern. Der Pflichtige muss sich mit all seinen Kräften darum kümmern, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann. Dafür hat der Unterhaltspflichtige notfalls sogar etwa einen zusätzlichen Mini-Job aufzunehmen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSo wird das für die Unterhaltspflicht maßgebliche Einkommen ermittelt\n\n\n\nBei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen ist zu unterscheiden, ob dieser Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist.\n\n\n\nArbeitnehmer\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht eines Arbeitsnehmers berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate.\n\n\n\nBeim Arbeitnehmer zählen zum Einkommen sämtliche aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis bezogenen Leistungen der letzten 12 Monate, also neben dem Grundlohn auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Prämien, Zulagen, Tantiemen und dergleichen mehr. Auch Sachleistungen wie die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs oder der verbilligte Erwerb von Waren werden zum Einkommen hinzugerechnet.\n\n\n\nSodann sind vom Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate die Lohnsteuer, die Sozialabgaben und/oder andere Versorgungsaufwendungen (etwa private Altersvorsorge) abzuziehen und das sich daraus ergebende gesamte Nettoeinkommen auf das durchschnittliche Nettoeinkommen für einen Monat umzurechnen.\n\n\n\nDas durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen für einen Monat ist anschließend noch um die berufsbedingten Aufwendungen und die berücksichtigungsfähigen Schulden des Unterhaltspflichtigen zu bereinigen. Daraus ergibt sich das für die Unterhaltspflicht maßgebliche sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.\n\n\n\nSelbstständiger\n\n\n\nÜbt der Unterhaltspflichtige eine selbstständige Tätigkeit aus, errechnet sich sein monatliches Nettoeinkommen aus den Einnahmen-/Überschussrechnungen bzw. den Gewinn- und Verlustrechnungen nebst Bilanzen und Steuerbescheiden der letzten drei Jahre. Das steuerrechtliche Einkommen des Selbstständigen darf aber nicht mit seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen gleichgesetzt werden, denn das steuerliche Einkommen kann sich durch Abschreibungen gemindert haben. Diese steuerlichen Abschreibungen bleiben jedoch beim unterhaltsrechtlichen Einkommen unberücksichtigt.\n\n\n\nUnterhaltspflicht besteht nur bei Leistungsfähigkeit\n\n\n\nGrundsätzlich braucht der Pflichtige nur Unterhalt zu zahlen, wenn er leistungsfähig ist. Die Leistungsfähigkeit wird durch den Selbstbehalt (Eigenbedarf) des Unterhaltspflichtigen begrenzt. Auch bei Unterhaltspflichten muss der Schuldner daher in der Lage bleiben, seinen eigenen Lebensbedarf zu finanzieren und über ein Existenzminimum zu verfügen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen\n\n\n\n\nnotwendigem Eigenbedarf gegenüber minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern sowie\n\n\n\nangemessenem Eigenbedarf gegenüber volljährigen Kindern und getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten.\n\n\n\n\nDie Höhe des jeweiligen Eigenbedarfs ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, insbesondere der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024), und lautet wie folgt:\n\n\n\nNotwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern und privilegierten volljährigen Kindern (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung), sofern der Unterhaltspflichtige\n\n\n\n\nerwerbstätig ist: 1.450 Euro monatlich\n\n\n\nnicht erwerbstätig ist: 1.200 Euro monatlich\n\n\n\n\nAngemessener Selbstbehalt gegenüber\n\n\n\n\nden anderen volljährigen Kindern: mindestens 1.750 Euro monatlich\n\n\n\ndem getrennt lebenden oder geschiedenen erwerbstätigen Ehegatten: 1.600 Euro monatlich\n\n\n\ndem getrennt lebenden oder geschiedenen erwerbslosen Ehegatten: 1.475 Euro monatlich\n\n\n\n\nBewegt sich das bereinigte Nettoeinkommen des Schuldners innerhalb dieser Grenzen für den Selbstbehalt, reicht das Geld für die Unterhaltszahlungen nicht aus. Kinder und Ehegatte gehen daher mangels Leistungsfähigkeit des Pflichtigen leer aus. Den Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder muss er aber nach Kräften sicher stellen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBedarf und Rang: Die Faktoren für den Unterhalt beim Berechtigten\n\n\n\nOb Unterhaltspflicht besteht, hängt davon ab, ob der Berechtigte bedürftig ist. Demgegenüber ist die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten von Bedeutung, wenn die finanziellen Mittel des Pflichtigen nicht ausreichen, um den vollen Unterhalt an alle Berechtigten zu zahlen.\n\n\n\nWann der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist\n\n\n\nAls unterhaltsbedürftig gelten in der Regel Kinder unter 21 Jahren.\n\n\n\nDer Berechtigte ist bedürftig, wenn er seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch aus eigenem Vermögen bestreiten kann, §§ 1577 Abs. 1, 1602 Abs. 2 BGB. Kann der Berechtigte aus eigenen Mitteln zwar einen Teil, aber nicht den vollen Bedarf bestreiten, beschränkt sich die Unterhaltspflicht auf den Betrag, der zur Abdeckung des Bedarfs erforderlich ist.\n\n\n\nKinder sind regelmäßig in voller Höhe bedürftig, da sie weder arbeiten noch über eigenes Vermögen verfügen. Aber auch der Ehegatte kann in voller Höhe bedürftig sein, und zwar sowohl beim Trennungsunterhalt als auch beim nachehelichen Unterhalt. Hat der Ehepartner dagegen eigene Einkünfte in Geld oder Geldeswert oder aus Vermögen (insbesondere der sogenannte Wohnvorteil, also etwa das Wohnen in der gemeinsamen Immobilie, während der Pflichtige in eine Mietwohnung umzieht), sind die Einkünfte auf die Unterhaltspflicht des Schuldners anzurechnen. Zudem ist der Berechtigte verpflichtet, die Unterhaltslast des Pflichtigen möglichst niedrig zu halten.\n\n\n\nBei geschiedenen Ehegatten wird der Unterhaltsbedarf jedoch häufig gemäß § 1578b BGB auf die angemessene Höhe herabgesetzt und/oder der Anspruch zeitlich befristet. Dies ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls und wird vom Familiengericht beurteilt.\n\n\n\nWer in der Unterhaltsrangfolge oben steht\n\n\n\nBeim Unterhalt gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Personen gilt das sogenannte Rangstufenprinzip, wonach die Unterhaltssprüche der höheren Gruppe gegenüber der nachfolgenden Gruppe vorrangig sind. Das ist immer dann von erheblicher Bedeutung, wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und der Pflichtige den Unterhalt für alle Berechtigten nicht aufbringen kann (sogenannter Mangelfall).\n\n\n\nTritt dieser Fall ein, werden zuerst die Unterhaltsansprüche der vorrangigen Gruppen bedient, während die nachrangige Gruppe nur einen Teil oder gar keinen Unterhalt bekommt. Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ergibt sich aus § 1609 BGB, wobei für die durch Trennung und Scheidung entstehenden Unterhaltsansprüche regelmäßig nur die ersten beiden Ränge bzw. Gruppen von Interesse sind.\n\n\n\nAuf dem obersten Rang stehen die unterhaltspflichtigen Kinder. Die Unterhaltsansprüche der minderjährigen, unverheirateten Kinder und privilegierten volljährigen Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung) sind damit gegenüber den Unterhaltsansprüchen aller anderen Berechtigten vorrangig. Das gilt für alle leiblichen und adoptierten sowie ehelichen (auch aus einer ersten, zweiten oder weiteren Ehe) und nichtehelichen Kinder.\n\n\n\nAuf dem zweiten Rang folgen die Unterhaltsansprüche der ehelichen, geschiedenen und nichtehelichen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes regelmäßig bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr unterhaltsberechtigt sind.\n\n\n\nDiesen Unterhaltsberechtigten gleich stehen geschiedene Ehegatten, wenn einer der weiteren gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestande vorliegt und es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt.\n\n\n\nOb die Ehe von langer Dauer war, hängt weniger von deren tatsächlichen Dauer als vielmehr von den erlittenen ehebedingten Nachteilen ab, wie etwa das berufliche Fortkommen.\n\n\n\nUnterhaltspflicht: Was konkret zu zahlen ist\n\n\n\nWas der Pflichtige konkret an Unterhalt zu zahlen hat, richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und des getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten. In der Praxis wird hierzu auf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte zurückgegriffen, wobei für die Höhe des Kindesunterhalts die sogenannte Düsseldorfer Tabelle maßgeblich ist.\n\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle erfasst aber nur den sogenannten Elementarunterhalt, also den allgemeinen regelmäßigen Lebensbedarf an Wohnung, Verpflegung, Kleidung usw. Zusätzlich zahlen muss der Unterhaltspflichtige\n\nbei Kindern für den über den Elementarunterhalt hinausgehenden Sonderbedarf (unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf) und Mehrbedarf (länger anfallende Kosten)\nbeim getrennt lebenden Ehegatten neben dem Trennungsunterhalt den Altersvorsorgeunterhalt, wenn der Scheidungsantrag rechtshängig ist, § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB, (und der Berechtigte leistungsfähig ist)\nbeim geschiedenen Ehegatten neben dem nachehelichen Unterhalt den Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt, § 1578 Abs. 2, 3 BGB (sofern der Berechtigte leistungsfähig ist).\n\n\n\n\n\nDas gilt, wenn der Pflichtige keinen Unterhalt zahlt\n\n\n\nIn der Praxis sind regelmäßig zwei Fälle zu unterscheiden:\n\n\n\n\nDer Pflichtige kann mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen, selbst wenn er wollte.\n\n\n\nDer Pflichtige will nicht zahlen, obwohl er aufgrund seiner Leistungsfähigkeit dazu in der Lage ist.\n\n\n\n\nIm zweiten Fall kann sich der Unterhaltspflichtige unter Umständen sogar strafbar machen. Erhalten die Kinder keinen Unterhalt, hilft die Unterhaltsvorschusskasse.\n\n\n\nWenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann\n\n\n\nUm seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, muss der Pflichtige seinen Selbstbehalt nicht antasten.\n\n\n\nIst der Pflichtige nicht leistungsfähig, etwa weil er trotz zahlreicher Bewerbungen keine Arbeit findet, sein Einkommen trotz einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden oder mehr nicht für den Unterhalt ausreicht oder kein Wechsel auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz möglich ist, darf ihm das nicht angelastet werden.\n\n\n\nInsbesondere braucht er auch sein eigenes Existenzminimum, den Selbstbehalt, nicht anzutasten. Das gilt selbst dann, wenn der Pflichtige trotz aller Anstrengungen den (vollständigen) Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder nicht zahlen kann.\n\n\n\nWird ein Unterhaltsprozess vor dem Familiengericht geführt, genügt es nicht, wenn der Unterhaltspflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit nur behauptet. Er muss vielmehr darlegen und beweisen, dass er nicht imstande ist, ein höheres Einkommen zu erzielen und damit leistungsfähig zu sein.\n\n\n\nWenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen will\n\n\n\nAnders sieht es aus, wenn der Pflichtige trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlen will. Hier muss er damit rechnen, vom Familiengericht zu Unterhaltszahlungen verurteilt zu werden. Zahlt der Pflichtige dann immer noch nicht, drohen ihm Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.\n\n\n\nVor der Unterhaltspflicht für Kind und Ehegatte möchte sich mancher Schuldner jedoch gerne drücken, in dem er etwa seinen Job kündigt oder – anstatt einer festen Arbeit in seinem erlernten Beruf nachzugehen – eine schlecht bezahlte selbstständige Tätigkeit ausübt. Speziell bei der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern kann es dem Pflichtigen jedoch dann passieren, dass das Familiengericht ein sogenanntes fiktives Einkommen festsetzt, aufgrund dessen er zur Zahlung von Unterhalt in einer bestimmten Höhe verurteilt wird.\n\n\n\nViele Unterhaltspflichtige ebenso wie Unterhaltsempfänger geben ihr tatsächliches Einkommen nicht richtig an, um keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. In solchen Fällen kann es Sinn machen einen Privatdetektiven einzuschalten. Die Privatdetektive der Aaden Detektei München und der Aaden Detektei Stuttgart sind auf solche Fälle spezialisiert.\n\n\n\nFiktives Einkommen bedeutet, dass sich der Pflichtige das Einkommen anrechnen lassen muss, was er bei einer weiteren Beschäftigung in seinem gekündigten Job oder bei einer festen Arbeit in seinem erlernten Beruf verdienen würde. Zahlt der Pflichtige nicht, sind auch hier Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich. Eine andere Frage ist jedoch, inwieweit diese Maßnahmen erfolgreich sind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer nicht zahlt, kann sich strafbar machen\n\n\n\nLaut § 170 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) gilt Folgendes:\n\n\n\n\nVerletzung der Unterhaltspflicht\n\n\n\nWer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n\n\n\n\nAuch wenn viele Rechtsanwälte, die die Unterhaltsberechtigten vertreten, den Unterhaltspflichtigen mit einer angedrohten Strafanzeige zur Unterhaltszahlung motivieren wollen: Eine strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht liegt nur vor, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 170 Abs. 1 StGB erfüllt sind. Bei demjenigen, der Unterhalt zwar zahlen möchte, aber trotz aller Bemühungen mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kann, sind diese Tatbestandsmerkmale nicht verwirklicht. Eine Strafbarkeit ist daher nicht gegeben.\n\n\n\nHat jedoch der Pflichtige etwa absichtlich seine Arbeitsstelle aufgegeben, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu können, und kann das Gericht ihm dies nachweisen, muss er mit einer kurzen Freiheitstrafe auf Bewährung rechnen. Das gilt ebenso, wenn ein Pflichtiger zur vorsätzlichen Vermeidung von Unterhaltszahlungen eine Arbeitsstelle ablehnt, bei der er zweifellos einen durchgehenden Verdienst hätte erzielen können (dieser Nachweis dürfte vom Gericht aber eher schwierig zu führen sein).\n\n\n\nBestehen bereits Unterhaltsrückstände in erheblicher Höhe, sollte der Unterhaltspflichtige in einem Strafprozess wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern besonders vorsichtig sein. Äußerungen etwa des Inhaltes „er habe nicht gezahlt, weil der andere Elternteil nicht mit dem Geld der Kinder umgehen könne“ oder „er bestimme selber, was er mit seinem Geld mache“ können wegen der Uneinsichtigkeit des Pflichtigen schnell zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führen.\n\n\n\nHat der Pflichtige tatsächlich eine nachweisbare und vorwerfbare Verletzung der Unterhaltspflicht begangen, sollte er sich bereits im Vorfeld des Strafverfahrens zumindest um eine angemessene Ratenzahlung bemühen.\n\n\n\nWie die Unterhaltsvorschusskasse hilft\n\n\n\nBleiben die Unterhaltszahlungen für bedürftige Kinder aus, kann derjenige, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen. Bis Ende Juni 2017 galt dabei Folgendes: Der Unterhaltsvorschuss wurde nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Außerdem erhielt ein Kind für längstens sechs Jahre von der Unterhaltsvorschusskasse den Mindestunterhalt.\n\n\n\nZum 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss jedoch ausgeweitet. Seitdem gilt, dass Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres dem Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Einschränkung erhalten können. Auch Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Dazu müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) - auch Hartz 4 genannt - angewiesen sein. Der Anspruch entfällt außerdem, wenn der alleinerziehende Elternteil aufstockende Hartz-4-Leistungen erhält und mindestens 600 Euro brutto verdient.\n\n\n\nDer Anspruch des Kindes auf den Mindestunterhalt geht per Gesetz auf die Unterhaltsvorschusskasse über, was dem Pflichtigen mitgeteilt wird. Das bedeutet, der Pflichtige darf den Mindestunterhalt nicht mehr an das Kind zahlen, sondern muss diesen an die Unterhaltsvorschusskasse leisten. Zahlt der Pflichtige trotz des Anspruchsübergangs auf die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt an das Kind, muss er den Mindestunterhalt nochmals an die Vorschusskasse anweisen."}
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Ab Januar 2026 steigt der Mindestunterhalt erneut an. Dadurch ergeben sich auch Veränderungen bei der Düsseldorfer Tabelle. Einen kompakten Überblick zu den Neuerungen beim Unterhalt erhalten Sie in unserer News \"Neue Düsseldorfer Tabelle 2026: So verändert sich der Kindesunterhalt\".>>> Direkt zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026)  Wozu dient die Düsseldorfer Tabelle? Die vom OLG Düsseldorf herausgegebene Unterhaltstabelle soll die Berechnung des Kindesunterhalts vereinfachen. Sie ordnet dabei zum einen die Unterhaltsschuldner in verschiedene Einkommensgruppen, zum anderen die unterhaltsberechtigten Kinder in verschiedene Altersklassen. So lässt sich der aktuelle Unterhaltsbedarf eines Kindes ganz einfach ablesen.   Ist der Unterhaltsbedarf identisch mit dem zu zahlenden Kindesunterhalt? Nein. Der Unterhaltsbedarf legt lediglich fest, wie viel Geld ein Kind mindestens zur Verfügung haben sollte. Hiervon in Abzug gebracht werden die Einkünfte des Kindes, mindestens aber das Kindergeld (bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe). Aus dem Unterhaltsbedarf abzüglich Kindergeld ergeben sich die Zahlbeträge. >>> Direkt zu den aktuellen Zahlbeträgen nach Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026)  Ist die Düsseldorfer Tabelle rechtlich bindend? Nein. Die Düsseldorfer stellt lediglich eine Empfehlung dar, um die Berechnung des Kindesunterhalts zu vereinfachen. Die Anwendung ist jedoch auch bei den Gerichten mittlerweile Usus.  \n\n\n\n\nWann benötigen Sie die Düsseldorfer Tabelle?\n\n\n\nStellt sich bei Trennung und Scheidung die Frage nach dem Unterhalt, wird als einer der ersten Begriffe die „Düsseldorfer Tabelle“ genannt. Diese Tabelle dient als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts, speziell dem Kindesunterhalt. Der Düsseldorfer Tabelle lässt sich entnehmen, wie viel Barunterhalt der Pflichtige nach einer Trennung bzw. Scheidung für die gemeinsamen, beim anderen Elternteil wohnenden minderjährigen und volljährigen Kinder zahlen muss. Dabei hat die Düsseldorfer Unterhaltstabelle keine Gesetzeskraft, sondern ist eine Richtlinie, die von den gesamten Familiengerichten in Deutschland bei der Festlegung der Unterhaltshöhe angewendet wird.\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle gibt es seit dem Jahr 1962\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zur Unterhaltsberechnung gibt es seit 1962.\n\n\n\nDie sogenannte Düsseldorfer Tabelle existiert bereits seit dem Jahr 1962. Mittels der darin festgelegten Richtwerte soll die Unterhaltsberechnung vereinheitlicht werden, wobei die Tabelle in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert wird.\n\n\n\nDie aktuelle Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen den gesamten Oberlandesgerichten sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Der Name „Düsseldorfer Tabelle“ beruht darauf, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Unterhaltstabelle in Abstimmung mit den vorgenannten Gerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.\n\n\n\nUrsprünglich hatte das Landgericht Düsseldorf, welches seinerzeit in seinem Bezirk über Berufungen in Unterhaltssachen entschied, die Unterhaltstabelle herausgegeben. In einem Beschluss vom 01.03.1962 legten die Richter der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf die Richtwerte für die Unterhaltshöhe für ein nichteheliches Kind fest. In diesem Zusammenhang erstellten sie eine Tabelle für den Unterhalt ehelicher Kinder sowie Ehegatten. Während die Unterhaltshaltstabelle zunächst nur für die innerdienstliche Verwendung bestimmt war, wurde sie in der Folgezeit jedoch auch Rechtsanwälten und Amtsrichtern überlassen.\n\n\n\nInteressant ist, dass in den Anfängen der Düsseldorfer Liste die berufliche Stellung der Pflichtigen Grundlage für die Unterhaltsberechnung war. So wurde in der Tabelle Stand März 1962 unter anderem zwischen „irgendwie ausgebildeten Arbeitskräften“, „Kleinbauern, unteren Beamten, kleinen Angestellten“, „Direktoren, Rittergutsbesitzern, Akademikern“ und „Stars und Ministern“ unterschieden. Erst im Jahr 1973 wurde das Einkommen und Vermögen des Pflichtigen als Grundlage für die Unterhaltsberechnung eingeführt.\n\n\n\nMit der Reform des Familienrechts im Jahr 1977 ging die Zuständigkeit für Berufungen in Familiensachen auf die Oberlandesgerichte über, so dass die Düsseldorfer Tabelle ab diesem Zeitpunkt vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht wurde. Seit dem Jahr 1980 erfolgt die Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.\n\n\n\nDie Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle findet alle zwei Jahre statt\n\n\n\nIn der regelmäßig alle zwei Jahre erfolgenden Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle fließen die wirtschaftlichen und familienpolitischen Entwicklungen ein. Zu nennen sind hier etwa die Anpassungen aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die Hartz-IV-Reformen und die Koppelung des Mindestunterhalts an den steuerlichen Kinderfreibetrag im Zuge der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008.\n\n\n\nIn der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2025) wurden die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder erhöht, zugleich aber auch der Selbstbehalt angepasst.\n\n\n\nFolge der Erhöhung des Selbstbehaltes ist, dass viele Berechtigte nun den ihnen zustehenden Unterhalt nicht mehr in voller Höhe erhalten. Denn der Selbstbehalt verbleibt beim Unterhaltspflichtigen. Dadurch reicht bei vielen Pflichtigen, die zuvor so gerade ihre Unterhaltspflichten erfüllen konnten, nach Abzug des Selbstbehaltes nun das Geld nicht mehr für eine vollständige Zahlung des Unterhalts.\n\n\n\nDie neuen Bundesländer: Erst Berliner Tabelle, dann Düsseldorfer Tabelle\n\n\n\nBis Ende des Jahres 2007 wurde in den neuen Bundesländern die Düsseldorfer Tabelle durch die vorgeschaltete sogenannte Berliner Tabelle ergänzt. Die Berliner Tabelle fand Anwendung, wenn sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltsverpflichtete in den neuen Bundesländern lebten. Diese Tabelle enthielt zwei zusätzliche Einkommensgruppen, die unter der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Liste lagen. Seit dem 01.01.2008 gilt jedoch auch in den neuen Bundesländern die Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür wen die Düsseldorfer Tabelle von Bedeutung ist\n\n\n\nFür die gemeinsamen minderjährigen Kinder muss der Barunterhaltspflichte (also der, bei dem das Kind nicht ständig lebt, § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) Alimente zahlen. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich dabei regelmäßig aus der Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\nSind dagegen beide Elternteile barunterhaltspflichtig (etwa weil das volljährige Kind in der Ausbildung bzw. im Studium ist), richtet sich der Unterhalt grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit beider Elternteile.\n\n\n\nAchtung: Der in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesene Unterhalt ist nicht der Betrag, den der Barunterhaltspflichtige für seine Kinder zahlen muss. Der Zahlbetrag hängt vielmehr davon ab, inwieweit dem Pflichtigen das Kindergeld angerechnet wird, das der andere Elternteil für das bei ihm lebende Kind erhält und welches den Bedarf des Kindes mindert. In welcher Höhe eine solche Anrechnung erfolgt, lässt sich der „Kindergeld-Tabelle“, also der „Tabelle Zahlbeträge“ weiter unten im Text, entnehmen. Diese Tabelle fügen zahlreiche Oberlandesgerichte ihren Richtlinien als Anlage hinzu, wobei die Tabelle ebenfalls vom OLG Düsseldorf erstellt wird.\n\n\n\nAber auch beim Ehegattenunterhalt sind die Düsseldorfer Tabelle bzw. die zugehörigen Richtlinien der Oberlandesgerichte von Bedeutung.\n\n\n\nSo sieht die aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus\n\n\n\nDie Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, die wie folgt aussieht:\n\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle und Kindesunterhalt: Wie die Tabelle angewendet wird\n\n\n\nBei der Anwendung der Unterhaltstabelle ist Folgendes zu beachten:\n\n\n\nEinkommensstufen\n\n\n\nWie hoch der zu zahlende Unterhalt ist, richtet sich nach der Leistungsfähigkeit und damit der jeweiligen Einkommensstufe, in die der Pflichtige einzugruppieren ist. Maßstab für die Eingruppierung in eine der insgesamt elf Einkommensstufen ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen und der berücksichtigungsfähigen Schulden.\n\n\n\nDie berufsbedingten Aufwendungen betragen pauschal 5 % des Nettoeinkommens, mindestens aber 50 Euro (bei einem Mini-Job auch weniger) und höchstens 150 Euro monatlich. Sind die Aufwendungen höher, muss der Unterhaltspflichtige diese nachweisen. Berücksichtigungsfähige Schulden sind grob gesagt solche, die für den Pflichtigen unvermeidbar waren (wie etwa ehebedingte Schulden), wobei hier vieles umstritten ist.\n\n\n\nBei den ersten zehn Einkommensstufen ließ sich der monatliche Unterhalt schon immer unmittelbar aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Bei der elften Einkommensstufe (Einkommen über 5.101 Euro monatlich) kam es bislang auf die Umstände des Einzelfalls an. In der Düsseldorfer Tabelle gibt es seit 01.01.2022 nun insgesamt 15 Einkommensstufen (bis zu 11.000 Euro).\n\n\n\nAltersgruppen\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle unterteilt drei Altersstufen\n\n\n\nIn der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt sind drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für Volljährige aufgeführt. Um den Unterhaltsanspruch eines Kindes zu ermitteln, muss es also in die entsprechende Altersgruppe eingeordnet werden.\n\n\n\nDie Tabelle beruht auf § 1612a BGB, wonach der Mindestbedarf eines minderjährigen Kindes nach dem doppelten Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzt ist. Damit ergibt sich für minderjährige Kinder folgender monatliche Anspruch auf Mindestunterhalt, den der Pflichtige nach allen Kräften sicherstellen muss (Stand: 01.01.2026):\n\n\n\n\nErste Altersstufe von 0 bis 5 Jahren: 486 Euro\n\n\n\nZweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren: 558 Euro\n\n\n\nDritte Altersstufe von 12 bis 17 Jahren: 653 Euro\n\n\n\n\nDiese Unterhaltsbeträge sind im Rahmen der ersten bzw. untersten Einkommensstufe aufgeführt. Die höheren Unterhaltsbeträge für jede Einkommensstufe in den jeweiligen Altersstufen errechnen sich dadurch, dass der jeweils in der Tabelle aufgeführte Prozentsatz mit dem betreffenden Mindestunterhalt multipliziert wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAuslegung für zwei Unterhaltsberechtigte\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, ohne dass es auf deren Rang ankommt (also etwa zwei minderjährige Kinder im ersten Rang oder ein gemeinsames Kind im ersten Rang und der geschiedene Ehegatte im zweiten Rang). Sind mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden, ist regelmäßig eine Eingruppierung in eine höhere bzw. niedrigere Tabellengruppe vorzunehmen.\n\n\n\nReicht das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche einschließlich derjenigen des Ehegatten aus, muss eine Herabstufung in die unterste Tabellengruppe erfolgen, so dass der notwendige Mindestbedarf aller Beteiligten gezahlt werden kann. Ist diese Leistungsfähigkeit nicht gegeben, erhalten nur die erstrangig Berechtigten (also minderjährige und volljährige privilegierte Kinder) Unterhalt, während der nachrangige Ehegatte den Rest erhält bzw. leer ausgeht (sogenannter einfacher Mangelfall). Besteht auch keine Leistungsfähigkeit zur Abdeckung des Unterhalts aller erstrangig Berechtigten, obwohl der Pflichtige seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt (sogenannter absoluter Mangelfall), ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen.\n\n\n\nSelbstbehalt\n\n\n\nDer Selbstbehalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 1.200 bzw. 1.450 Euro (Stand: 01.01.2024).\n\n\n\nDem Barunterhaltspflichtigen muss ein finanzielles Existenzminimum verbleiben, welches durch den sogenannten notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) gewährt wird. Der Selbstbehalt ist grundsätzlich vorrangig gegenüber den bestehenden Unterhaltspflichten. Hat der Unterhaltspflichtige nur ein Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt nicht übersteigt, kann er keinen Unterhalt zahlen.\n\n\n\nDer notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sogenannte privilegierte volljährige Kinder), beträgt auch weiterhin\n\n\n\n\nbeim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.200 Euro\n\n\n\nbeim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.450 Euro\n\n\n\n\nBeim volljährigen nicht privilegierten Kind beläuft sich der angemessene Selbstbehalt des Pflichtigen auf mindestens 1.750 Euro.\n\n\n\nUm den Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder sicher zu stellen, muss der Barunterhaltspflichtige alles unternehmen, was in seinen Kräften steht. Dazu gehört u. a. die Aufnahme eines zusätzlichen Mini-Jobs oder der Wechsel auf eine besser bezahlte Arbeitsstelle. Im Übrigen ist der Pflichtige dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass er keinen Mindestunterhalt zahlen kann. Mit der bloßen Behauptung, „ich habe nichts“, kann sich der Pflichtige also nicht vor Unterhaltszahlungen drücken.\n\n\n\nBedarfskontrollbetrag\n\n\n\nIn der ersten bzw. untersten Einkommensstufe, in der der zu zahlende Unterhalt dem Mindestunterhalt entspricht, muss dem Pflichtigen sein Existenzminimum verbleiben. Der Bedarfskontrollbetrag in dieser Stufe ist daher mit dem notwendigen Selbstbehalt deckungsgleich.\n\n\n\nAb der zweiten Einkommensstufe liegt der Bedarfskontrollbetrag über dem notwendigen Selbstbehalt. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern sicherstellen. Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, weil noch weitere, andere Unterhaltspflichten bestehen, ist die nächstniedrigere Gruppe – deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird – zugrunde zu legen.\n\n\n\nSonstige wichtige Hinweise\n\n\n\nDie in der Tabelle enthaltenen Unterhaltsbeträge beinhalten den „normalen“, vorhersehbaren Bedarf des Kindes. Nicht davon umfasst ist der Mehrbedarf und der Sonderbedarf. Mehrbedarf nach § 1610 Abs. 2 BGB sind etwa zusätzliche Kosten für länger benötigten Nachhilfeunterricht und Kindergartengebühren. Zum Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB gehören die Kosten für einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der nicht vorherzusehen war, wie etwa von der Krankenkasse nicht übernommene einmalige hohe Arzt- oder Zahnarztkosten oder aber kurzfristige Nachhilfekosten. Der Mehr- und Sonderbedarf ist von beiden Elternteilig anteilig sowie im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu finanzieren.\n\n\n\nHat ein Kind eigenes Einkommen, steht ihm in der Düsseldorfer Tabelle weniger Unterhalt zu\n\n\n\nHat das Kind eigenes Einkommen bzw. Vermögen, mindert dies seinen Bedarf und damit seinen Unterhaltsanspruch. Praktische Bedeutung erlangt dies vor allem bei der Ausbildungsvergütung im Rahmen einer Berufsausbildung. Die Vergütung mindert also den Bedarf des Kindes und ist daher anzurechnen. Allerdings ist die Vergütung um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf des Kindes von 90 Euro monatlich vor der Anrechnung zu kürzen, wenn das Kind noch im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils wohnt.\n\n\n\nStudiert das Kind und wohnt der Student nicht bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil, beträgt sein Gesamtunterhaltsbedarf regelmäßig&nbsp;930 Euro pro Monat. Darin nicht enthalten sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren, die also gesondert anfallen. Die 930 Euro monatlich können auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle wird ca. jährlich aktualisiert. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass bei der Unterhaltsberechnung stets die aktuelle Düsseldorfer Tabelle vorliegt.\n\n\n\nIn der Unterhaltsberechnung ist das Kindergeld nicht berücksichtigt. Dies erfolgt erst, nachdem die Höhe des Kindesunterhalts gemäß Tabelle ermittelt wurde.\n\n\n\nAuch wenn die Düsseldorfer Tabelle von allen Familiengerichten angewendet wird: Sie hat keine Gesetzeskraft. Vielmehr handelt es sich um Richtlinien, von denen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 1: Berechnung Unterhalt – Düsseldorfer Tabelle in der Anwendung\nAus einer Ehe sind das 5-jährige Kind (Kind 1), das 10-jährige Kind (Kind 2) und das 12-jährige Kind (Kind 3) hervorgegangen. Nach der Scheidung leben die Kinder bei der Mutter, die weder gegenüber den Kindern barunterhaltsverpflichtet noch gegenüber dem Vater unterhaltsberechtigt ist. Der barunterhaltspflichtige Vater verfügt nach Abzug seiner berufsbedingten Aufwendungen und der berücksichtigungsfähigen Schulden über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.600 Euro. Folge: An sich wäre der Vater in die 3. Einkommensstufe (2.501 - 2.900 Euro monatlich) der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt einzugruppieren. Da die Tabelle jedoch für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und hier drei Berechtigte vorhanden sind, hat zunächst eine Herabstufung in die 2. Einkommensstufe (2.101 - 2.500 Euro monatlich) zu erfolgen. Aus den zugehörigen Altersgruppen lässt sich dann der Unterhalt bzw. Bedarf der Kinder wie folgt entnehmen:\n\nKind 1 (5 Jahre): 507 Euro monatlich\nKind 2 (10 Jahre): 582 Euro monatlich\nKind 3 (12 Jahre): 682 Euro monatlich\nSumme: 1.771 Euro monatlich\n\nWird vom monatlichen bereinigten Nettoeinkommen des Vaters in Höhe von 2.600 Euro die Summe der monatlichen Unterhaltspflichten in Höhe von 1.771 Euro abgezogen, verbleiben ihm monatlich 829 Euro.\n\n\n\n\nRichtwerte über die Höhe des Unterhalts liefert der Kindesunterhalt-Rechner.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle und Zahlbetrag: Wie das Kindergeld angerechnet wird\n\n\n\nEltern bzw. Erziehungsberechtigte (etwa Stief- oder Adoptiveltern) haben Anspruch auf staatliches Kindergeld, wenn das minderjährige Kind in ihrem Haushalt lebt. Das Kindergeld bezweckt die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder ab deren Geburt. Die monatliche Höhe des Kindergelds beträgt für jedes Kind einheitlich 259 Euro monatlich.\n\n\n\nDas Kindergeld für minderjährige Kinder steht grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils hälftig zu. Bei Trennung und Scheidung erhält das Kindergeld aber derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Da das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld dessen Bedarf mindert, ist es auf seinen nach der Düsseldorfer Tabelle vorgesehenen Unterhalt anzurechnen, vgl. § 1612b BGB. Daher darf der Barunterhaltspflichtige grundsätzlich den auf ihn entfallenden Anteil des Kindergeldes vom monatlich zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen.\n\n\n\nBei kindergeldberechtigten volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand richtet sich die Höhe deren Unterhalts ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei jedoch die Berechnung anders ist. Da nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, hängt die Unterhaltshöhe vom Einkommen beider Elternteile ab. Umgekehrt wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf und damit auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet.\n\n\n\nIn der Düsseldorfer Tabelle ist also nicht das angegeben, was tatsächlich zu zahlen ist. Vielmehr hängt die Höhe des Zahlbetrags vom anzurechnenden Kindergeld ab.\n\n\n\nWie hoch die Zahlbeträge für den Unterhalt sind\n\n\n\nIm Anhang zur Düsseldorfer Tabelle ist eine weitere Tabelle über die monatlichen Zahlbeträge enthalten. Diese „Düsseldorfer Tabelle mit Kindergeld“ wird in den meisten OLG-Bezirken angewendet und weist den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt nach Abzug des Kindergeldes aus, sofern nicht der Barunterhaltspflichtige, sondern der andere Elternteil das Kindergeld erhält. In der Tabelle sind die unterschiedlichen Höhen des Kindergelds für das erste und zweite Kind, das dritte Kind sowie alle weiteren Kinder berücksichtigt.\n\n\n\n\nZahlbeträge ab 01.01.2026\n\n\n\n[table id=99 /]\n\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 2: Berechnung Zahlbeträge – was tatsächlich gezahlt werden muss\nAusgangsfall ist das Praxisbeispiel 1, wonach die Kinder unter Zugrundelegung der Einkommensstufe 3 beim Vater folgende Unterhaltsansprüche ohne Berücksichtigung des Kindergelds haben:\n\nKind 1 (5 Jahre): 531 Euro monatlich\nKind 2 (10 Jahre): 610 Euro monatlich\nKind 3 (12 Jahre): 714 Euro monatlich\n\nDas Kindergeld wird an die Mutter gezahlt, bei der die Kinder leben.\nFolge: Die Zahlbeträge des Vaters mindern sich um das ihm hälftig zustehende Kindergeld. Damit beträgt der vom Vater tatsächlich zu zahlende Barunterhalt für\n\nKind 1 (5 Jahre): 403,50 Euro monatlich\nKind 2 (10 Jahre): 482,50 Euro monatlich\nKind 3 (12 Jahre): 586,50 Euro monatlich\n\n\n\n\n\nMangelfall: Wenn das Einkommen nicht für den Kindesunterhalt ausreicht\n\n\n\nGerade dann, wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, reicht das Einkommen des Pflichtigen häufig nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche aus. Sind Berechtigte verschiedener Ränge vorhanden (etwa minderjährige Kind mit erstem Rang und die Mutter mit zweitem Rang), sind die obersten Gruppen vorrangig. Die nachfolgende Gruppe erhält dann den Rest bzw. geht leer aus. Dies wird als einfacher Mangelfall bezeichnet.\n\n\n\nReicht das Einkommen aber auch nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche der erstrangig Berechtigten aus, ist das Einkommen des Pflichtigen nach Abzug seines Selbstbehalts auf die Berechtigten unter Berücksichtigung ihres Bedarfs zu verteilen. Auch bei diesem sogenannten absoluten Mangelfall erhalten Kinder der höheren Altersgruppen mehr als Kinder der niedrigeren Altersgruppen. Die Verteilung des Einkommens erfolgt im Wege einer sogenannten Mangelfallberechnung.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 3: Mangelfallberechnung – so wird das Einkommen verteilt\nAusgangsfall ist das Praxisbeispiel 1. Der Vater hat aber statt eines monatlichen bereinigten Nettoeinkommens von 2.600 Euro nur ein solches von 1.600 Euro. Das Kindergeld wird an die Mutter gezahlt, bei der die Kinder leben.Folge: Nach Abzug des Selbstbehalts verbleiben dem Vater zur Abdeckung der Unterhaltsansprüche seiner drei Kinder nur 230 Euro (1.600 bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich 1.370 Euro Selbstbehalt). Das Einkommen des Vaters reicht also zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche nicht aus. Es ist daher eine Mangelfallberechnung wie folgt durchzuführen:\n\nNotwendiger Eigenbedarf des Vaters: 1.370 Euro\nVerteilungsmasse: 1.600 Euro – 1.370 Euro = 230 Euro\n\nEinsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten (der Mindestunterhalt entspricht der Tabellengruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle):\n\nKind 1 (5 Jahre): 482 Euro Mindestunterhalt - 127,50 Euro hälftiges Kindergeld = 354,50 Euro\nKind 2 (10 Jahre): 554 Euro Mindestunterhalt - 127,50 Euro hälftiges Kindergeld = 426,50 Euro\nKind 3 (12 Jahre): 649 Euro Mindestunterhalt - 127,50 Euro hälftiges Kindergeld = 521,50 Euro\nSumme: 1.302,50 Euro\n\nUnterhaltsanspruch der Kinder demnach (wobei die Beträge auf volle Euro aufzurunden sind):\n\nKind 1 (5 Jahre): 354,50 Euro Einsatzbetrag x 230 Euro Verteilungsmasse : 1.302,50 Euro Summe der Einsatzbeträge = 63 Euro\nKind 2 (10 Jahre): 426,50 Euro Einsatzbetrag x 230 Euro Verteilungsmasse : 1.302,50 Euro Summe der Einsatzbeträge = 76 Euro\nKind 3 (12 Jahre): 521,50 Euro Einsatzbetrag x 230 Euro Verteilungsmasse : 1.302,50 Euro Summe der Einsatzbeträge = 93 Euro\n\n\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle und Ehegattenunterhalt: Wie sich die Unterhaltstabelle auswirkt\n\n\n\nAuch beim Ehegattenunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle als Richtline.\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle bzw. die Richtlinien der Oberlandesgerichte spielen auch beim Ehegattenunterhalt eine Rolle.\n\n\n\nWenn keine unterhaltsberechtigten Kinder vorhanden sind\n\n\n\nExistieren keine unterhaltsberechtigten Kinder und hat der Unterhaltsberechtigte kein eigenes Einkommen, ist – wie bei der Unterhaltsberechnung für Kinder – zunächst das monatliche bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln. Die berufsbedingten Aufwendungen und die berücksichtigungsfähigen Schulden des Pflichtigen sind also abzuziehen.\n\n\n\nVom monatlichen bereinigten Nettoeinkommen (Erwerbseinkommen) des Pflichtigen stehen dem Unterhaltsberechtigten 3/7 zu. Dem Unterhaltspflichtigen verbleiben 4/7, weil 1/7 des Erwerbseinkommens als sogenannter Erwerbstätigenbonus einen Anreiz bzw. eine Motivation für die weitere Ausübung der beruflichen Tätigkeit bieten soll.\n\n\n\nDie Oberlandesgerichte in Süddeutschland handhaben die 3/7-Regelung anders. Nach den Unterhaltsrichtlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) beträgt der Erwerbstätigenbonus 1/10. Zu diesen Familiensenaten gehören die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken.\n\n\n\nBei allen anderen Einkünften (etwa aus Vermietung und Verpachtung) gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, sowohl der Pflichtige als auch der Berechtigte erhalten jeweils die Hälfte.\n\n\n\nSind dagegen zwar keine unterhaltsberechtigten Kinder vorhanden, aber erzielen beide eigenes Einkommen, ist von beiden das monatliche bereinigte Nettoeinkommen zu errechnen und sodann die Differenz der beiden Einkommen zu ermitteln. Der Besserverdienende muss an den schlechter Verdienenden 3/7 bzw. in Süddeutschland 1/10 der Differenz zahlen, sofern der schlechter Verdienende einen Unterhaltsanspruch hat.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWenn unterhaltsberechtigten Kinder vorhanden sind\n\n\n\nSind unterhaltsberechtigte Kinder aus der Ehe hervor gegangen, müssen bei der Ermittlung des monatlichen bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen auch die Unterhaltszahlungen für Kinder abgezogen werden. Denn diese Zahlungen sind vorrangig gegenüber dem Ehegattenunterhalt. Sie mindern daher die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegenüber dem unterhaltsberechtigten, getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.\n\n\n\nAus dem insoweit verbleibenden monatlichen bereinigten Nettoeinkommen steht dem Unterhaltsberechtigten 3/7\n\n\n\n\nzu, wenn er nicht erwerbstätig ist\n\n\n\naus der Differenz zwischen dem Erwerbseinkommen des Pflichtigen und seinem eigenen Erwerbseinkommen zu, wenn er selber erwerbstätig ist\n\n\n\n\nNach den Unterhaltsrichtlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) – also die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken – stehen dem Unterhaltsberechtigten nicht 3/7, sondern 45% zu.\n\n\n\nAndere Einkünfte als diejenigen aus Erwerbseinkommen werden zur Hälfte geteilt.\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt wird durch den Selbstbehalt begrenzt\n\n\n\nDer Eigenbedarf wird in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.\n\n\n\nDer monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Berechtigten beläuft sich nach den meisten Richtlinien der Oberlandesgerichte auf 1.600 Euro. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, so liegt der Selbstbehalt bei 1.475 Euro.\n\n\n\nDer getrennt lebende oder geschiedene Berechtigte kann also nur einen Teilbetrag des Unterhalts erhalten oder leer ausgehen, wenn\n\n\n\n\nnach Abzug des Selbstbehaltes vom bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen nur ein geringer Betrag oder nichts mehr übrig bleibt\n\n\n\nunterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind und das bereinigte Nettoeinkommen des Pflichtigen bereits für den Unterhalt der Kinder nahezu komplett oder vollständig aufgebraucht wird\n\n\n\n\nUnterhaltsberechnung und Düsseldorfer Tabelle: Besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen\n\n\n\nBei der Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle empfiehlt sich spätestens im Streitfalle die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Familienrecht. Denn zum einen entspricht regelmäßig das, was auf der Lohnabrechnung steht, nicht dem Einkommen, was für die Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen ist. Und zum anderen beinhaltet die Frage nach der Höhe des Unterhalts ein erhebliches Konfliktpotential. Hierzu gehören insbesondere die Verschleierung vom Einkommen (speziell bei Selbstständigen), der Ansatz von berücksichtigungsfähigen Schulden bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens, die Mangelfallberechnung und Sonderkonstellationen wie etwa die Unterhaltsansprüche mehrerer Kindesmütter.\n\n\n\nBeim Kindesunterhalt hat der Pflichtige zwar die kostenlose Möglichkeit, eine sogenannte Jugendamtsurkunde zu unterzeichnen und damit die Unterhaltsansprüche anzuerkennen, wobei aus dieser Urkunde im Falle der Nichtzahlung gegen ihn vollstreckt werden kann. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt beim Jugendamt jedoch nicht so gründlich und im Interesse des Pflichtigen wie bei einem beauftragten Fachanwalt für Familienrecht."}
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Aus diesem Fall können Unterhaltsrechner immer nur einen Richtwert bieten.\nMöchten Sie verlässliche Angaben haben, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu empfehlen.\n\nAusführliche Informationen zur Berechnung des Unterhalts erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nUnterhalt berechnen online: So sehen die Unterhaltsrechner aus\n\n\n\nHier können Sie den zu zahlenden Kindesunterhalt kostenlos berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\nKindesunterhalt-Rechner: Wichtige Hinweise zur Anwendung\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle liegt der Berechnung zum Unterhalt für Kinder zugrunde.\n\n\n\nDem Kindesunterhalt-Rechner liegt die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.\n\n\n\nIm Feld „Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger“ ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen einzutragen. Dabei können die zahlreichen Fallkonstellationen bei der Ermittlung dieses Einkommens im Rahmen dieses Rechners naturgemäß nicht dargestellt werden, so dass der Kindesunterhalt-Rechner grundsätzlich nur Richtwerte liefert.\n\n\n\nBezieht der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens jedoch 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 Euro monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bei allen Einkunftsarten ist jedoch der Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden möglich, also etwa bei einem Auszug aus der Ehewohnung die Kreditkosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, soweit dies in einem angemessen bescheidenen Rahmen erfolgt.\n\n\n\nIn den Feldern „Kind 1 (Alter in Jahren)“ fortfolgende ist deswegen das Alter des Kindes anzugeben, weil die Düsseldorfer Tabelle drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für Volljährige enthält. Je höher die Altersgruppe, desto höher ist der Unterhalt für das Kind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Kindesunterhalt-Rechner enthält bereits den Kindergeldabzug und zeigt den tatsächlich zu zahlenden Unterhaltsbetrag (Zahlbetrag). Das Kindergeld erhält regelmäßig der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil steht aber die Hälfte des Kindergeldes zu, welchen den Bedarf des Kindes mindert. Daher ist vom eigentlichen Kindesunterhalt für Minderjährige das hälftige Kindergeld abzuziehen, was der Kindesunterhalt-Rechner automatisch vornimmt. Ist das Kind volljährig, wirkt sich das Kindergeld in voller Höhe bedarfsmindernd aus und ist daher vollständig vom Kindesunterhalt abzuziehen. Auch dies erledigt der Kindesunterhalt-Rechner automatisch.\n\n\n\nDer Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Kindern (volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden) beträgt 1.450 Euro und für den barunterhaltspflichtigen Nichterwerbstätigen 1.200 Euro (Stand: 2026). Der jeweilige Selbstbehalt steht dem Pflichtigen in jedem Fall zur Verfügung. Hat der Barunterhaltspflichtige nach Abzug des Zahlbetrags weniger als den für ihn geltenden Selbstbehalt, ist eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen. Einzelheiten dazu finden Sie im Artikel zur Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\nEhegattenunterhalt berechnen\n\n\n\nWie viel Unterhalt steht dem Ehegatten zu? Hier können Sie den Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelichen Unterhalt) berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nEhegattenunterhalt-Rechner: Wichtige Hinweise zur Anwendung\n\n\n\nMit dem Unterhaltsrechner kann sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt berechnet werden.\n\n\n\nDem Ehegattenunterhalt-Rechner liegen die Richtlinien bzw. Anmerkungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle zugrunde. Der Rechner gilt sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt).\n\n\n\nIn den Feldern „Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger“ und „Nettoeinkommen Unterhaltsberechtigter“ ist jeweils das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen einzutragen. Dabei können die zahlreichen Fallkonstellationen bei der Ermittlung dieses Einkommens im Rahmen dieses Rechners naturgemäß nicht dargestellt werden, so dass der Ehegattenunterhalt-Rechner grundsätzlich nur Richtwerte liefert.\n\n\n\nWerden Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 Euro monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bei allen Einkunftsarten ist jedoch der Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden möglich, also etwa bei einem Auszug aus der Ehewohnung die Kreditkosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, soweit dies in einem angemessen bescheidenen Rahmen erfolgt.\n\n\n\nZahlt der Unterhaltspflichtige auch Kindesunterhalt, ist der entsprechende gesamte Zahlbetrag unbedingt vom bereinigten Nettoeinkommen für den Ehegattenunterhalt abzuziehen!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Kindesunterhalt ist gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig. Dadurch kann es vorkommen, dass für den Ehegattenunterhalt kein Einkommen des Unterhaltspflichtigen mehr zur Verfügung steht. Ist hingegen Einkommen vorhanden, erfolgt die Unterhaltsberechnung automatisch nach der 3/7-Methode (Differenzmethode). Das bedeutet, der Berechtigte erhält 3/7 des (gesamten) Einkommens und der Pflichtige 4/7 (3/7 + 1/7 Erwerbstätigenbonus). Dieser Bonus wird aber nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit gewährt. Aus den anderen Einkunftsarten steht jedem Ehegatten die Hälfte zu (sogenannter Halbteilungsgrundsatz). Der Ehegattenunterhalt Rechner berücksichtigt nur die 3/7-Methode.\n\n\n\nDer Selbstbehalt für den unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten beträgt 1.600 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.475 Euro bei Erwerbslosigkeit (Stand: 2026). Anders als beim Kindesunterhalt spielt es keine Rolle, ob der Pflichtige einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht. Der Selbstbehalt steht dem Pflichtigen in jedem Fall zur Verfügung. Hat der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhaltsbetrags weniger als den für ihn geltenden Selbstbehalt, geht der Berechtigte insoweit leer aus.\n\n\n\nUnterhaltsberechnung: 100% Genauigkeit gibt es nicht\n\n\n\nUnterhaltsrechner zeigt Richtwert an.\n\n\n\nSind nach Trennung und Scheidung die Unterhaltszahlungen zu berechnen und ist zwischen den Ehegatten keine einvernehmliche Lösung möglich, kommt es schnell zum Streit:\n\n\n\n\nMuss sich die geschiedene Ehefrau, die die gemeinsamen Kleinkinder versorgt, ihr Einkommen aus einer freiwilligen zusätzlichen Erwerbstätigkeit auf den Betreuungsunterhalt des Ehemannes anrechnen lassen?\n\n\n\nKann der Ehemann die Kosten für eine berufliche Weiterbildung von seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen abziehen und daher weniger Unterhalt zahlen?\n\n\n\nWas ist mit den Schulden aus der Ehe – und den Schulden, die dem aus der Ehewohnung ausgezogenen Partner für die neue Unterkunft entstehen?\n\n\n\nWie werden die Kosten für die private Altersvorsorge beim Unterhalt berücksichtigt?\n\n\n\nWas gilt, wenn die Selbstständigkeit des Unterhaltspflichtigen nur wenig Gewinn abwirft und dieser im erlernten Beruf gut verdienen würde?\n\n\n\n\nDiese wenigen Fragen zeigen nur annähernd die Probleme, die bei der Berechnung der Unterhaltskosten auftreten können. Mathematisch verallgemeinernde Regelwerke zum Unterhalt sind nicht realisierbar und das bekannte Sprichwort „Zwei Juristen, drei Meinungen“ hat hier seine volle Berechtigung.\n\n\n\nBesonders deutlich wird dies bei den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Denn es finden sich kaum Entscheidungen, die der Vorinstanz in vollem Umfang Recht geben. Vor diesem Hintergrund sind auch die nachstehenden Schritte zur Unterhaltsberechnung und die Unterhaltsrechner zu sehen: Eine zu 100% genaue Unterhaltsberechnung ist in letzter Konsequenz nahezu unmöglich.\n\n\n\nVom Bruttoeinkommen zum Zahlbetrag: In 7 Schritten zur Unterhaltsberechnung\n\n\n\nUm den Unterhalt zu berechnen, ist wie folgt vorzugehen:\n\n\n\nSchritt 1: Ermittlung des realen Gesamteinkommens\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZur Unterhaltsberechnung ist zunächst das reale Gesamteinkommen heranzuziehen, also alle steuerrelevanten Brutto-Einkünfte. Dazu gehören nach 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):\n\n\n\n\nEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft\n\n\n\nEinkünfte aus Gewerbebetrieb\n\n\n\nEinkünfte aus selbstständiger Arbeit\n\n\n\nEinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit\n\n\n\nEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung\n\n\n\nSonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (etwa regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie bestimmte Renten oder gewisse private Veräußerungsgeschäfte)\n\n\n\n\nEinkünfte sind dabei nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG\n\n\n\n\nbei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn\n\n\n\nin den anderen Fällen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten\n\n\n\n\nSchritt 2: Korrekturen des realen Gesamteinkommens\n\n\n\nUm bei nichtselbstständiger Arbeit den Unterhalt zu berechnen, werden die Einkünfte aus den letzten 12 Monaten herangezogen\n\n\n\nBei der Ermittlung des realen Gesamt­einkommens können je nach Einkommensart bei den Einkünften bestimmte Korrekturen erforderlich sein.\n\n\n\nDazu gehören bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit etwa die Bewertung eines überobligatorischen Arbeitseinsatzes (Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zu die der Unterhaltspflichtige oder Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet ist) oder des Erhalts einer arbeitsrechtlichen Abfindung. Dagegen sind bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit sowie aus Vermietung und Verpachtung beispielsweise die steuerlichen Verluste in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu korrigieren.\n\n\n\nSchritt 3: Ermittlung des fiktiven Einkommens\n\n\n\nNeben der Erfassung des realen Einkommens ist aber auch die Anrechnung von fiktivem Einkommen möglich. Das ist etwa der Fall, wenn der Pflichtige schuldhaft den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht sicher stellt oder seine tatsächlich erzielten realen Einkünfte verschleiert. Der Pflichtige muss sich dann so behandeln lassen, als er hätte er die schuldhaft unterlassenen oder verschleierten Einkünfte tatsächlich erzielt.\n\n\n\nSchritt 4: Berechnung des Nettoeinkommens\n\n\n\nSteht das reale bzw. fiktive Gesamteinkommen fest, ist daraus das Nettoeinkommen zu berechnen. Steuern und Sozialabgaben, aber auch Vorsorgeaufwendungen für die private Altersvorsorge sind vom Bruttoeinkommen abzuziehen.\n\n\n\nSchritt 5: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens\n\n\n\nDas Nettoeinkommen ist um die laufenden (Fix-)Kosten zu bereinigen, die nicht bereits als allgemeine Lebenshaltungskosten im Selbstbehalt (Eigenbedarf, Existenzminimum) des Unterhaltspflichtigen enthalten sind. Zu diesem (Fix-)kosten zählen in einem bestimmten Umfang die berufsbedingten Aufwendungen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder generell die berücksichtigungsfähigen Schulden (etwa aus der Ehe stammende Verbindlichkeiten).\n\n\n\nSchritt 6: Ermittlung des monatlichen Kindes- und des Ehegattenunterhalts\n\n\n\nAus dem sich daraus ergebenden sogenannten bereinigten Nettoeinkommen werden unter Anwendung der Düsseldorfer Tabelle bzw. der Leitlinien der Oberlandesgerichte die monatliche Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts ermittelt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchritt 7: Berechnung des Zahlbetrags\n\n\n\nIm aus der Düsseldorfer Tabelle ersichtlichen Kindesunterhalt ist das monatliche Kindergeld noch nicht berücksichtigt. Wird das Kindergeld für das minderjährige Kind – das dessen Bedarf mindert – an denjenigen Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt, darf der Pflichtige vom Minderjährigen-Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes abziehen.\n\n\n\nBeim volljährigen Kind wird hingegen das gesamte Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt. Ist der Abzug des Kindergeldes erfolgt, ergibt sich der vom Unterhaltspflichtigen monatlich zu leistende Zahlbetrag.\n\n\n\nErbringt der Pflichtige auf den Kindesunterhalt den monatlichen Zahlbetrag, steht diese Zahlung nicht für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung. Das Nettoeinkommen des Pflichtigen ist daher um den Zahlbetrag für den Kindesunterhalt zu bereinigen, wobei der Kindesunterhalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig ist.\n\n\n\nWird der Ehegattenunterhalt-Rechner angewendet und Kindesunterhalt gezahlt, ist daher vom Nettoeinkommen stets der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt abzuziehen.\n\n\n\nNichtselbstständige Arbeit: Diese Besonderheiten bestehen bei der Unterhaltsberechnung\n\n\n\nUm den Unterhalt berechnen zu können können Korrekturen des realen Gesamteinkommens nötig sein.\n\n\n\nSteht der Unterhaltspflichtige in einem festen Arbeitsverhältnis, sind für die Unterhaltsberechnung die Brutto-Einkünfte der letzten 12 Monate maßgeblich.\n\n\n\nZu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen auch Einmalzahlungen wie etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Leistet der Pflichtige Überstunden, sind diese unterhaltsrelevant, sofern sie typischerweise in dem Beruf bzw. in der Branche zu leisten sind oder nur in geringen Umfang anfallen. Zulagen und Spesen sind im Süddeutschen Raum mit 30% als unterhaltsrelevantes Einkommen anzusetzen (1.4 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)), ansonsten zwischen 1/3 und 1/2.\n\n\n\nGeldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers, also etwa Sachleistungen wie verbilligte Produkte, eine vergünstigte Wohnungen oder ähnliches sind grundsätzlich mit dem vollen Geldwert zu berücksichtigen. Speziell bei zur Verfügung gestellten Wohnungen oder gewährter Kost und Logis erfolgt aber häufig eine Einzelfallbetrachtung.\n\n\n\nÜberlasst der Arbeitgeber dem Unterhaltspflichtigen einen Dienstwagen (Firmenwagen), ist dessen Nutzung entweder nach der steuerlichen sogenannten 1%-Regelung (monatlich 1% des Brutto-Inland-Listenneupreises) oder nach der steuerlichen Fahrtenbuchmethode anzusetzen. Wird die 1%-Regelung angewendet und nutzt der Pflichtige das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung, sind diese Fahrten zusätzlich pauschal mit monatlich 0,03% des Brutto-Inland-Listenneupreises je Entfernungskilometer zu bewerten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEin besonderer Zankapfel bei der Unterhaltsberechnung besteht beim sogenannten überobligatorische Einkommen. Gemeint ist damit, dass der Unterhaltspflichtige mehr arbeitet als er muss. Das kann etwa bei Rentnern, Erkrankten oder Schwerbehinderten der Fall sein. Als Faustregel gilt hier, dass das aus einer überobligatorischen Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen nur dann nicht unterhaltsrelevant ist, wenn die Tätigkeit für den Pflichtigen mit unzumutbaren Belastungen oder Anstrengungen verbunden ist. Ob das zutrifft, ist – wie so häufig – eine Frage des Einzelfalls, wobei auch ein Teil dieses Einkommens unterhaltsrelevant sein kann und der andere Teil nicht für den Unterhalt angerechnet wird.\n\n\n\nÜberobligatorisches Einkommen ist u.U. zu berücksichtigen, soll der Unterhalt korrekt berechnet werden\n\n\n\nDie Frage, ob überobligatorisches Einkommen vorliegt, stellt sich auch bei Auslandseinsätzen. Die dafür erhaltenen Zuschläge sind nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zu rechnen, wenn sie zum Ausgleich besonderer persönlich treffender (immaterieller) Belastungen dienen (BGH, Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 73/10). Dazu gehören\n\n\n\n\nallgemeine psychische und physische Belastungen\n\n\n\nEinschränkungen der Privatsphäre, der persönlichen Bewegungsfreiheit und der Freizeitmöglichkeiten\n\n\n\nUnterbringung in Containern, Zelten oder Massenunterkünften, einhergehend mit möglichen gesundheitsgefährdenden Mängeln in den Sanitär- und Hygieneeinrichtungen\n\n\n\nGefahr für Leib und Leben, insbesondere durch kriegerische und kriegsähnliche Auseinandersetzungen, hohe Gewaltbereitschaft, organisierte Kriminalität sowie Terroranschlägen\n\n\n\n\nWeiterhin setzt die teilweise Außerachtlassung der Auslandszuschläge beim unterhaltsrelevanten Einkommen voraus, dass der Auslandseinsatz freiwillig und nicht nach Maßgabe des Anstellungsverhältnisses von vornherein verpflichtend ist (Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Urteil vom 10.10.2013, Az.: 22 UF 818/12).\n\n\n\nAbfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes und Unterhalt berechnen – auch hier stellt sich die Frage, wie sich diese Entschädigungsleistung des Arbeitgebers unterhaltsrechtlich auswirkt. Hier gilt Folgendes:\n\n\n\n\nWirkt sich der Verlust des Arbeitsplatzes bzw. des dadurch bedingten Einkommens nicht aus, weil der Unterhaltspflichtige sofort eine neue Arbeitsstelle antritt und dabei ein vergleichbares Einkommen erzielt, ist die Abfindung nicht beim Unterhalt zu berücksichtigen\n\n\n\nFindet der Pflichtige eine neue Arbeitsstelle mit einem niedrigerem Einkommen als zuvor, ist die Abfindung unterhaltsrechtlich zur Aufstockung bis zur Höhe des bisher erzielten Einkommens zu verwenden (BGH, Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 65/10)\n\n\n\n\nWirkt sich die Abfindung beim Unterhalt nicht aus, kann sie beim Zugewinnausgleich in die Vermögensbilanz fallen. Dagegen ist eine doppelte Berücksichtigung der Abfindung sowohl beim Unterhalt aus auch beim Zugewinn unzulässig.\n\n\n\nSteht das Brutto-Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit fest, sind Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, um das Nettoeinkommen zu errechnen. Dabei bestehen bei der privaten Altersvorsorge Zweifelsfragen. Die gesetzliche Altersrente reicht später regelmäßig für den Lebensunterhalt kaum aus. Eine private Altersvorsorge scheint daher erforderlich und wird staatlicherseits befürwortet. Aus diesem Grund ist die Bildung von Vorsorge-Vermögen auch unterhaltsrechtlich anerkannt.\n\n\n\nIn Süddeutschland können 23% vom Brutto-Einkommen für die Aufwendungen für die private Altersvorsorge abgezogen werden (10.1 SüdL), ansonsten gelten ähnliche Werte. Dieser Prozentwert bezieht sich auf die Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur privaten Altersvorsorge.\n\n\n\nIn der Wahl der Form der privaten Altersvorsorge ist der Unterhaltspflichtige frei. Daher sind auch fremd- oder eigengenutztes Wohnungseigentum sowie Sparverträge möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Vorsorgeaufwendungen auch tatsächlich gezahlt werden – ein fiktiver Ansatz ist also nicht zulässig.\n\n\n\nDie private Altersvorsorge darf aber nicht so weit gehen, dass dadurch der Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder (unterste Tabellengruppe der Düsseldorfer Tabelle) beeinträchtigt wird. Da deren Existenzsicherung vorgeht, muss der Pflichtige den Mindestunterhalt in jedem Fall zahlen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst das Nettoeinkommen berechnet, ist es bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit um die berufsbedingten Aufwendungen zu bereinigen. Nach der Anm. 3 zur Düsseldorfer Tabelle sind dafür 5% vom Nettoeinkommen pauschal anzusetzen, jedoch monatlich mindestens 50 Euro (bei geringfügiger Teilarbeit auch weniger) und höchstens 150 Euro. Wird die Pauschale überschritten, können die berufsbedingten Aufwendungen vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden, sofern sie insgesamt nachgewiesen werden und angemessen sind. Zu den berücksichtigungsfähigen berufsbedingten Kosten gehören:\n\n\n\n\nArbeitsmittel\n\n\n\nAufwendungen für den Arbeitsplatz\n\n\n\nBeiträge zu Berufsverbänden\n\n\n\nBerufskleidung\n\n\n\nFachliteratur\n\n\n\nFort- und Weiterbildungskosten\n\n\n\nFremdbetreuung der Kinder, sofern dies alleine wegen der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist\n\n\n\nGewerkschaftsbeitrag\n\n\n\nKosten der doppelten Haushaltsführung bei anerkennenswerten persönlichen Gründen\n\n\n\nSteuerberatungskosten\n\n\n\n\nEin Sonderproblem besteht bei den berufsbedingten Kosten des privaten Pkw. Fährt der Unterhaltspflichtige mit dem Privatfahrzeug nur zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sind die Kosten wie folgt zu berechnen:\n\n\n\nEntfernung zum Arbeitsplatz x 2 x 220 Tage x 0,30 Euro \n\n\n\nBetragen die Fahrtstrecken mehr als 30 km, sind 0,20 Euro pro Entfernungskilometer anzusetzen. Wird dagegen der private Pkw für ständig wechselnde Einsatzstellen benutzt, muss der Unterhaltspflichtige die jeweiligen Entfernungen nachweisen.\n\n\n\nDer Ansatz der tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen darf nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder beeinträchtigt wird. Ist das der Fall, findet nur die 5%-Pauschale Anwendung.\n\n\n\nSelbstständige Tätigkeit: Auch hier gelten Besonderheiten\n\n\n\nBei selbstständiger Tätigkeit gelten Besonderheiten, um den Unterhalt zu berechnen.\n\n\n\nIst der Unterhaltspflichtige selbstständig, ist für die Unterhaltsberechnung vom Gewinn der letzten drei Jahre auszugehen. Anders als bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind die private Altersvorsorge und die berufsbedingten Aufwendungen nicht gesondert vom Gesamteinkommen abzuziehen, da diese bereits in den Betriebsausgaben berücksichtigt sind. Hingegen werden steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten unterhaltsrechtlich häufig nicht anerkannt.\n\n\n\nSteuererstattungen und Steuernachzahlungen sind beim Unternehmer grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie anfallen (sogenanntes In-Prinzip). Dazu zählen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr (Einkommensteuer und ggf. Körperschaftssteuer bei Einkommen aus Kapitalvermögen) zuzüglich der Zahlungen und abzüglich der Erstattungen für die Vorjahre. In Ausnahmefällen ist aber auch das sogenannte Für-Prinzip zulässig, wobei auf die Zukunft abgestellt wird (etwa die Außerachtlassung einer höheren, für mehrere Jahre angefallenen Steuernachzahlung).\n\n\n\nVermietung und Verpachtung: Keine Anerkennung von negativen Einkünften\n\n\n\nErzielt der Unterhaltspflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, gehört der Überschuss zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Kosten für die Instandhaltung können nach § 28 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) pauschal angesetzt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWerden aus Vermietung und Verpachtung negative Einkünfte erzielt, die bei weiteren positiven Einkünften zu einem Steuerspareffekt führen, wird dies regelmäßig nicht anerkannt. Eine Ausnahme gilt allenfalls, wenn die Vermietung und Verpachtung zu einer angemessenen Altersvorsorge führen soll.\n\n\n\nArbeitslosengeld und andere Sozialleistungen: Was zum Einkommen gehört\n\n\n\nSozialleistungen gehören grundsätzlich zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Umfasst sind davon folgende staatliche Leistungen:\n\n\n\n\nArbeitslosengeld I\n\n\n\nArbeitslosengeld II (Hartz IV)\n\n\n\nBAföG (ohne Vorausleistungen) einschließlich des Darlehensanteils\n\n\n\nBlindengeld nach Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen\n\n\n\nElterngeld, soweit es über den Sockelbetrag von 300 Euro und bei verlängertem Bezug über den Betrag von 150 Euro hinausgeht\n\n\n\nErziehungsgeld in bestimmten Fällen\n\n\n\nKrankengeld\n\n\n\nLeistungen aus der Pflegeversicherung nach Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen\n\n\n\nPflegegeld, soweit es durch die Pflege nicht tatsächlich verbraucht wird\n\n\n\nPflege- und Schwerbehindertenzulagen nach Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen\n\n\n\nUnfallrenten\n\n\n\nVersorgungsrenten nach Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen\n\n\n\nWohngeld, soweit dadurch die erhöhten Wohnkosten nicht abgedeckt werden\n\n\n\n\nErmittlung des fiktiven Einkommens: Wenn der Pflichtige gegen seine Obliegenheiten verstößt\n\n\n\nDas Unterhaltsrecht beruht darauf, dass der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf möglichst niedrig und der Unterhaltsverpflichtete seine Leistungsfähigkeit möglichst hoch hält (sogenanntes Loyalitätsprinzip). Daraus ergeben sich für den Pflichtigen bestimmte Obliegenheiten, wobei folgende Fälle möglich sind:\n\n\n\nVollzeittätigkeit\n\n\n\nUm den Unterhalt berechnen zu können, kann fiktives Einkommen festgelegt werden.\n\n\n\nWer mutwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt, muss sich so behandeln lassen, als würde er sein bisheriges Einkommen weiterhin erzielen.\n\n\n\nInsbesondere ist der Mindestbedarf der minderjährigen Kinder sicherzustellen. Dazu gehört die Aufnahme eines Mini-Jobs, wenn das aus der Hauptbeschäftigung erzielte Einkommen nicht zur Deckung des Mindestbedarfs ausreicht. Der Pflichtige soll aber nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (Vollzeitbeschäftigung) einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.\n\n\n\nReicht das Einkommen des Selbstständigen nicht für den Mindestunterhalt aus und könnte er in einem festen Arbeitsverhältnis in seinem erlernten Beruf ein höheres Einkommen erzielen, hat er die nichtselbstständige Tätigkeit auszuüben. Geht der Unterhaltspflichtige trotzdem keiner Vollzeittätigkeit nach oder wechselt er nicht von der schlecht bezahlten Selbstständigkeit in ein höher vergütetes Arbeitsverhältnis, muss er sich das mögliche zu erzielende Einkommen anrechnen lassen. Dies gilt ebenso, wenn der Pflichtige von seinen bisherigen Arbeitsplatz auf eine besser entlohnte Stelle wechseln könnte. Diese Obliegenheiten und damit die Anrechnung des fiktiven Einkommens finden aber nur bis zur Sicherstellung des Mindestbedarfs der minderjährigen Kinder Anwendung.\n\n\n\nDiese Grundsätze gelten ebenso beim verschleierten Einkommen, also wenn der Pflichtige etwa als Geschäftsführer im Unternehmen seines neuen Partners angeblich nur geringe Einkünfte erzielt.\n\n\n\nDie Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt allerdings voraus, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen und objektiv die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte überhaupt erzielt werden können (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 15.02.2010, Az.: 1 BvR 2236/09).\n\n\n\nGewinnbringende Vermögensanlage\n\n\n\nIst Vermögen vorhanden, muss dies auch gewinnbringend angelegt werden. Werden hohe Summen an Bargeld zuhause aufbewahrt, muss sich der Unterhaltspflichtige die fiktiven Zinseinkünfte anrechnen lassen. Hierzu gehört auch die Problematik bei einer selbstbewohnten Immobilie. Denn der Unterhaltspflichtige braucht nichts anzumieten und erspart dadurch Aufwendungen bzw. könnte das Objekt vermieten und dadurch Einkünfte erzielen. Da er dies unterlässt, sind ihm fiktives Einkommen, zumindest aber ersparte Aufwendungen zu unterstellen.\n\n\n\nDies gilt ebenso, wenn der Immobilieneigentümer es schuldhaft unterlässt, die Immobilie zu vermieten bzw. aufgrund mangelnder Instandhaltung den Auszug der Mieter verursacht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2015, Az.: 9 UF 132/14).\n\n\n\nInteressant ist dabei, dass beim regulären Kindesunterhalt als fiktives Einkommen die Miete angesetzt wird, die der Pflichtige für die Anmietung einer vergleichbaren Immobilie aufwenden muss, während bei der Sicherstellung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder von der Miete auszugehen ist, die der Pflichtige bei einer Vermietung des Objekts erzielen könnte (BGH, Beschluss vom 19.03.2014, Az.: XII ZB 367/12). Voraussetzung für die Zurechnung dieser Einkünfte ist aber, dass die Immobilie überhaupt vermietet werden könnte.\n\n\n\nPrivate Nutzung des Dienstwagens\n\n\n\nStrenggenommen ist die Überlassung des Dienstwagens an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung, die über die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch erfasst wird, ebenfalls ein Fall des fiktiven Einkommens. Diese Problematik wird verschärft, wenn der Arbeitgeber auch die anfallenden Kraft- und Schmierstoffe sowie die Pkw-Wartung für die privaten Fahrten des Unterhaltspflichtigen übernimmt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNeuer Partner: Haushaltsführung und Taschengeldanspruch\n\n\n\nUnterhaltsberechnung mit fiktiven Einkommen erfolgt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht arbeiten geht, obwohl er dazu in der Lage wäre\n\n\n\nFührt der Unterhaltspflichtige für den neuen Lebenspartner den Haushalt, ist dies ebenfalls ein Fall des fiktiven Einkommens. Denn der Pflichtige könnte in dieser Zeit arbeiten gehen oder für die Haushaltsführung Geld verlangen. Nach 6. SüdL sind hierfür 200 bis 550 Euro anzusetzen (Stand 2026).\n\n\n\nHat der Pflichtige erneut geheiratet, ist erwerbslos und lebt vom Einkommen seines neuen Partners, ist der Taschengeldanspruch gemäß §§ 1350, 1360a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) des Erwerbslosen gegen den Ehegatten unterhaltsrelevantes fiktives Einkommen (BGH, Urteil vom 12.12.2012, Az.: XII ZR 43/11). Die Höhe dieses Anspruchs ist mit 5 bis 7% des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens zu bewerten.\n\n\n\nOptimale steuerliche Gestaltung\n\n\n\nIn steuerlicher Hinsicht sind die bestmöglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu wählen. Wird dies unterlassen, kann der entgangene steuerliche Vorteil fiktiv angerechnet werden.\n\n\n\nDie Höhe des fiktiven Einkommens lässt sich in den seltensten Fällen rechnerisch ermitteln. Es wird daher regelmäßig vom Familiengericht nach freier Überzeugung gemäß § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) geschätzt. Dabei sollte der Pflichtige aber daran denken, dass das fiktive Einkommen auch fiktiv zu bereinigen ist, also 5% fiktive berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: 1 BvR 774/10).\n\n\n\nBereinigung des Nettoeinkommens: Berücksichtigungsfähige Schulden sind abzuziehen\n\n\n\nEgal, ob der Unterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Einkommensarten erzielt: Sind während der Ehe und/oder anlässlich des Auszugs aus der vormaligen Ehewohnung und des Einzugs in eine neue Unterkunft Schulden entstanden, stellt sich die Frage, wie diese bei der Berechnung der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen sind. Aber auch außerhalb dieser ehebedingten Schulden ist zu klären, um welche Verbindlichkeiten das Nettoeinkommen zu bereinigen ist.\n\n\n\nBerücksichtigungsfähige Schulden während der Ehe und bei deren Auflösung\n\n\n\nUm den Unterhalt richtig zu berechnen, müssen Schulden beachtet werden.\n\n\n\nHat der Unterhaltspflichtige während der Ehe mit Einverständnis des Partners Kredite aufgenommen, waren diese Verbindlichkeiten prägend. Die für die Kreditrückzahlung anfallenden Raten dürfen daher beim Ehegattenunterhalt vom Nettoeinkommen abgezogen werden.\n\n\n\nDabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen sogenannten Konsumkredit oder um einen Kredit zur Anschaffung eines Vermögenswertes handelt. Beim Kindesunterhalt muss dagegen der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder sichergestellt sein. Gegebenenfalls ist dies durch Umschuldung oder kleinere Raten zu bewerkstelligen.\n\n\n\nFallen dagegen durch den Einzug in eine neue Wohnung für den Unterhaltspflichtigen sogenannte trennungsbedingte Mehrkosten an (etwa Umzugskosten, Renovierung, Hausrat, aber auch die Anwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren oder die Umschuldung bei überzogenem Girokonto), kommt es darauf an, ob die Kreditaufnahme zur Finanzierung dieser Kosten notwendig war oder nicht. Ist kein Vermögen (bzw. kein privates Schonvermögen für die Altersvorsorge) beim Unterhaltspflichtigen vorhanden, ist von der Notwendigkeit des Kredits auszugehen.\n\n\n\nBerücksichtigungsfähige sonstige Schulden\n\n\n\nKredite zur Anschaffung von Vermögenswerten (etwa Immobilie) vermindern – anders als Konsumkredite – das Vermögen des Unterhaltspflichtigen nicht. Während der mit dem Konsumkredit angeschaffte Gegenstand schnell an Wert verliert, wird durch den Kredit zur Anschaffung von Vermögenswerten langfristig Guthaben aufgebaut.\n\n\n\nDas führt dazu, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte beim Zugewinnausgleich (beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft) von dem Vermögenswert profitiert. Aus diesem Grunde ist es nur gerecht, wenn das Nettoeinkommen um die Schuldtilgung bereinigt wird.\n\n\n\nAuch im Rahmen der privaten Altersvorsorge sind Kredite zur Anschaffung von Vermögenswerten vom Nettoeinkommen abzugsfähig. Das mietfreie Wohnen in der eigenen Immobilie ist eine eigene Form der privaten Altersvorsorge.\n\n\n\nAus der Abzugsfähigkeit von berufsbedingten Aufwendungen beim Nettoeinkommen des nichtselbständigen Unterhaltspflichtigen ergibt sich, dass auch erforderliche Kredite für berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigungsfähig sind.\n\n\n\nIn allen Fällen gilt aber: Wer Schulden macht, muss sich diese auch leisten können. Speziell der Mindestbedarf der minderjährigen Kinder darf durch Schulden nicht angetastet werden. Das kann im Einzelfall sogar so weit gehen, dass der überschuldete Unterhaltspflichtige ein privates Insolvenzverfahren einleiten muss, damit der Mindestbedarf gesichert ist (BGH, Beschluss vom 19.03.2014, Az.: XII ZB 367/12).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNicht berücksichtigungsfähige Schulden\n\n\n\nDie Ratenzahlung an die Staatskasse für die gewährte Verfahrenskostenhilfe – womöglich auch noch diejenige für die Scheidung – darf vom Nettoeinkommen nicht abgezogen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2008, Az.: 2 WF 5/08). Ebenso bleiben beim Mangelfall (das Einkommen des Pflichtigen reicht zur Abdeckung der Unterhaltsansprüche nicht aus) Schulden unter 100 Euro monatlich unberücksichtigt.\n\n\n\nMit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt – und auch zum Ehegattenunterhalt\n\n\n\nSteht das bereinigte Nettoeinkommen fest und ist es auf den monatlichen Betrag umgerechnet, lässt sich die Höhe des Kindesunterhalts unmittelbar aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Dagegen kommt es beim Ehegattenunterhalt darauf, ob\n\n\n\n\nKinder vorhanden sind oder nicht und\n\n\n\nder Unterhaltsberechtigte selber Einkommen erzielt oder nicht\n\n\n\n\nKindesunterhalt: So wird die Düsseldorfer Tabelle angewendet\n\n\n\nUm für Kinder den Unterhalt zu berechnen, ist die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden\n\n\n\nEingeteilt ist die Düsseldorfer Tabelle in elf Einkommensstufen sowie drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für volljährige Kinder. Der Unterhaltspflichtige kann also\n\n\n\n\nanhand seines monatlichen bereinigten Nettoeinkommens erkennen, in welche Einkommensstufe er fällt und\n\n\n\naus der Altersgruppe, in die das Kind einzuordnen ist, die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes ersehen\n\n\n\n\nZu berücksichtigen ist dabei, dass die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist. Sind mehr oder weniger Berechtige vorhanden, ist eine Eingruppierung in eine niedrigere bzw. höhere Tabellengruppe vorzunehmen. Muss etwa ausschließlich an ein Kind Unterhalt gezahlt werden und fällt der Pflichtige ausweislich seines bereinigten Nettoeinkommens in die Einkommensgruppe 3, ist er in die Gruppe 4 hoch zu stufen. Aus dem in jeder Tabellengruppe aufgeführte Bedarfskontrollbetrag ist zudem ersichtlich, wie viel Geld dem Pflichtigen nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts verbleiben muss.\n\n\n\nLebt das Kind beim anderen Elternteil und erhält dieser das Kindergeld, ist im letzten Schritt für die Unterhaltsberechnung vom Unterhaltsbetrag das hälftige Kindergeld abzuziehen. Den sich daraus ergebenden Zahlbetrag muss der Unterhaltspflichtige monatlich leisten.\n\n\n\nBereinigtes Nettoeinkommen ab 5.101 Euro monatlich: Vor 2022 war der Einzelfall maßgeblich\n\n\n\nHinweis: Seit 2022 gibt es in der Unterhaltstabelle nunmehr 15 Einkommensgruppen, die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen von (inzwischen) bis zu 11.200 Euro monatlich berücksichtigen.\n\n\n\nFür ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen ab 5.101 Euro waren bis 2021 in der Düsseldorfer Tabelle keine festen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder mehr vorgesehen. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts waren vielmehr die Umstände des Einzelfalls.\n\n\n\nFraglich war daher, wie die Berechnung der Unterhaltszahlung zu erfolgen hatte, wenn das Elterneinkommen den in der Düsseldorfer Tabelle genannten Höchstsatz von 5.100 Euro überstieg. Hier hatte das OLG Brandenburg die Rechtsprechung des BGH sehr treffend zusammengefasst (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 9 UF 70/11):\n\n\n\n\nDie vormals umstrittene Frage, wie in Fällen, in denen das maßgebende Elterneinkommen diesen Höchstsatz übersteigt, der Unterhaltsbedarf des Kindes zu ermitteln ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Oktober 1999 (Az. XII ZR 16/98 …) dahin beantwortet, dass jenseits der Pauschalisierungsgrenze der Tabellenwerke eine Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze im Einzelfall nicht sachgerecht erscheine. Vielmehr bleibt es danach dabei, dass bei derart guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf darlegen und beweisen muss, wobei allerdings die Anforderungen insoweit nicht überspannt werden dürfen. Insbesondere kann dem Unterhaltsberechtigten nicht angesonnen werden - so der BGH weiter -, seine gesamten - auch elementaren - Aufwendungen in allen Einzelheiten spezifiziert darzulegen. Er wird sich vielmehr regelmäßig darauf beschränken dürfen, besondere oder besonders kostenintensive Bedürfnisse zu belegen und darzutun, welche Mittel zu deren Deckung notwendig sind. Das Gericht, das einen derartig erhöhten Bedarf zu beurteilen hat, ist nicht gehindert, den zur Deckung erforderlichen Betrag unter Heranziehung des Mehrbetrages zu berechnen, der sich aus der Gegenüberstellung solcher besonderer Bedürfnisse mit bereits von den Richtsätzen/Tabellenwerten erfassten Grundbedürfnissen ergibt und den geschuldeten Unterhalt unter Zuhilfenahme allgemeinen Erfahrungswissens nach Maßgabe des § 287 ZPO zu bestimmen. An dieser Rechtsprechung hat der BGH mit weiterem Urteil vom 11. April 2001 (Az. XII ZR 152/99 …) ausdrücklich festgehalten. Auch bei höherem Elterneinkommen müsse sichergestellt bleiben, dass Kinder in einer ihrem Lebensalter entsprechenden Weise an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern Rechnung trägt. Welche Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten auf dieser Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche demgegenüber als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen, kann nicht allgemein gesagt, sondern nur unter Würdigung der besonderen Verhältnisse des Betroffenen - namentlich auch einer Gewöhnung des Unterhaltsberechtigten an einen von seinen Eltern während des Zusammenlebens gepflegten aufwändigen Lebensstil - festgestellt werden. Diese Gesamtumstände und Bedürfnisse müssen nach Maßgabe der vorstehend angeführten Grundsätze vom Unterhaltsberechtigten näher dargelegt werden.\n\n\n\n\nDamit wird dem unterhaltsberechtigten Kind zwar die Teilhabe an einem aufwändigeren Lebensstil zugestanden, für dessen Führung und den sich daraus ergebenden Lebensstil es darlegungs- und beweispflichtig ist. Allerdings braucht der Unterhaltspflichtige kein Luxusleben zu finanzieren, wobei das Familiengericht in seiner Würdigung der Umstände und des angemessenen Unterhalts nach freier Überzeugung gemäß § 287 ZOP schätzen kann.\n\n\n\nDamit einhergehend hat das OLG Brandenburg in dieser Entscheidung folgenden Bedarf des Kindes abgelehnt:\n\n\n\n\n2.000 Euro für eine Skireise nach Skandinavien und andere Reisen\n\n\n\nKosten für Klassenfahrten\n\n\n\nKosten für teure Sportarten, hier das Fahren eines BMX-Fahrrades im Verein\n\n\n\nzusätzlich 100 Euro monatlich für besonders teure, markenorientierte Bekleidung\n\n\n\n\nDie Richter begründeten dies im Wesentlichen damit, dass in dem für das Kind gezahlten Höchstsatz nach der Düsseldorfer Tabelle entsprechend hohe Anteile für Urlaub, Klassenfahrten, Aktivitäten in einem Sportverein und Bekleidung bereits enthalten seien. Lediglich der im Tabellenunterhalt nicht enthaltene Mehrbedarf von monatlich 25 Euro für Brillengläser infolge der starken Fehlsichtigkeit des Kindes wurde vom Gericht anerkannt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhegatten bei Trennung und Scheidung – Unterhalt berechnen\n\n\n\nDie Unterhaltsberechnung für den Ehegattenunterhalt erfolgt häufig mittels der 3/7-Rechnung.\n\n\n\nBeim Ehegattenunterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zu unterscheiden. Während der Trennungsunterhalt für die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist, fällt der nacheheliche Unterhalt erst ab der rechtskräftigen Scheidung an.\n\n\n\nDabei sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht so hoch wie beim nachehelichen Unterhalt. Denn der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt regelmäßig nur das Getrenntleben und die Leistungsfähigkeit beim Pflichtigen bzw. die Bedürftigkeit beim Berechtigten voraus. Dagegen erfordert die Inanspruchnahme des nachehelichen Unterhalts neben der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit das Vorliegen einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff BGB.\n\n\n\nEin weiterer Unterschied besteht darin, dass auf Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden kann, während ein Verzicht auf den Geschiedenenunterhalt grundsätzlich möglich ist. Aus diesem Grund kann der nacheheliche Unterhalt auch zeitlich und/oder der Höhe nach beschränkt werden.\n\n\n\nSowohl der Trennungsunterhalt als auch der nachehelichen Unterhalt müssen gesondert geltend gemacht werden. Es handelt sich jeweils um eigenständige rechtliche Ansprüche.\n\n\n\nBei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wirkt sich der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt jedoch nur selten aus. Die Berechnung ist daher regelmäßig gleich. Lediglich in wenigen Sonderfällen – wie etwa bei der Anrechnung des sogenannten Wohnvorteils (wenn etwa die Ehefrau in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, während der Ehemann auszieht) – bestehen Unterschiede.\n\n\n\nWie wird der Unterhalt berechnet, wenn Kinder vorhanden sind?\n\n\n\nSind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, für die der Pflichtige Unterhalt zahlt, ist der Kindesunterhalt bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes ebenfalls bei der Bereinigung des Nettoeinkommens abzuziehen. Denn der für den Kindesunterhalt gezahlte Betrag steht für den Ehegattenunterhalt nicht mehr zur Verfügung, wobei der Kindesunterhalt vorrangig gegenüber dem Ehegattenunterhalt ist.\n\n\n\nWird der Ehegattenunterhalt-Rechner angewendet und Kindesunterhalt gezahlt, ist daher vom eigenen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen stets der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt abzuziehen.\n\n\n\nUnterhalt berechnen: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte kein eigenes Einkommen hat\n\n\n\nHat der bedürftige Ehegatte Anspruch auf Trennung- oder Scheidungsunterhalt und erzielt er kein eigenes Einkommen, ist die Unterhaltsberechnung regelmäßig unproblematisch.\n\n\n\nDer Berechtigte hat zunächst Anspruch auf 3/7 des bereinigten Netto-Erwerbseinkommens des Pflichtigen, dem 1/7 mehr als sogenannter Erwerbstätigenbonus verbleibt. Von den anderen bereinigten Einkünften des Pflichtigen steht dem Berechtigten die Hälfte zu (sogenannter Halbteilungsgrundsatz). Dabei ist der Unterhaltsanspruch auf den Selbstbehalt des Pflichtigen in Höhe von 1.600 Euro (bzw. 1.475 Euro bei Erwerbslosigkeit) monatlich gegenüber dem berechtigten Ehegatten begrenzt (Stand: 01.01.2026).\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Alleinverdiener zahlt Ehegattenunterhalt\nDer Ehemann verfügt über ein monatliches bereinigtes Netto-Erwerbseinkommen von 1.750 Euro. Die Ehefrau ist unterhaltsberechtigt. Folge: Der Ehemann müsste an sich 3/7 aus 1.750 Euro = 750 Euro monatlichen Unterhalt an die Ehefrau zahlen. Aufgrund seines Selbstbehaltes von 1.600 Euro braucht er jedoch nur 150 Euro pro Monat zu leisten (1.750 Euro Einkommen – 1600 Euro Selbstbehalt).\n\n\n\nEtwas anders wird im süddeutschen Raum gerechnet: In den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken stehen dem Unterhaltsberechtigten nicht 3/7, sondern 45% des bereinigten Netto-Erwerbseinkommens des Pflichtigen zu (15. SüdL).\n\n\n\nUnterhalt berechnen: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigenes Erwerbseinkommen hat\n\n\n\nImmer noch unproblematisch ist die Berechnung der Unterhaltszahlung, wenn beide Ehegatten eigenes Erwerbseinkommen erwirtschaften und keine Sonderfälle (etwa überobligatorisches Einkommen des Berechtigten) vorliegen. Hier ist zunächst das bereinigte Netto-Erwerbseinkommen beider Eheleute zu berechnen (siehe weiter oben: „Vom Bruttoeinkommen zum Zahlbetrag: In 7 Schritten zur Unterhaltsberechnung“). Ist das geschehen, stehen dem Berechtigten 3/7 der Differenz beider bereinigter Netto-Erwerbseinkommen zu (sogenannte Differenzmethode).\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Beide Ehegatten verdienen\nDer Ehemann verfügt über ein monatliches bereinigtes Netto-Erwerbseinkommen von 1.750 Euro, die unterhaltsberechtigte Ehefrau über ein solches von 700 Euro. Folge: Der Ehefrau stehen 3/7 der Differenz aus beiden Einkommen an monatlichem Unterhalt zu, Das sind 450 Euro (1.750 Euro Einkommen – 700 Euro Einkommen = 1050 Euro Differenz : 7 x 3). Damit verfügt der Ehemann monatlich über 1.300 Euro und die Ehefrau über 1.150 Euro.\n\n\n\n\nAuch hier ist der Unterhaltsanspruch des Berechtigten durch den monatlichen Selbstbehalt des Pflichtigen von monatlich 1.600 Euro begrenzt. Darüber weicht die Unterhaltsberechnung im süddeutschen Raum etwas ab: Dort werden beide Einkommen addiert, wovon der Pflichtige 55% und der Berechtigte 45% erhält.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt berechnen: Die sonstigen Fälle\n\n\n\nDie Unterhaltsrechner ermitteln bei niedrigen Einkommen relativ zuverlässige Werte.\n\n\n\nProblematisch können jedoch die weitere Fälle der Unterhaltsberechnung werden. Hier ist zunächst der Fall zu nennen, dass der Unterhaltspflichtige Einkommen aus Erwerbstätigkeit und sonstiges Einkommen erzielt. Bei der Berechnung muss dann darauf geachtet werden, dass der Erwerbstätigenbonus von 1/7 nur für das Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt.\n\n\n\nHäufig umstritten ist auch der Fall, dass die unterhaltsberechtigte Ehefrau die gemeinsamen Kinder betreut und trotzdem nebenbei arbeitet, so dass sie überobligatorisches Einkommen erzielt. Die Frage ist dann, ob und in welcher Höhe sich dadurch der Anspruch auf Betreuungsunterhalt verringert. Dies richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls. Muss die Ehefrau dann auch noch für die Zeit, in der sie arbeitet, eine Kinderbetreuung bezahlen, sind diese Kosten zugunsten der Ehefrau zu berücksichtigen.\n\n\n\nÜber diese beiden praxisrelevanten Konstellationen sind zahlreiche weitere Fälle denkbar – so auch, dass sowohl die getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau als auch die nichteheliche Kindesmutter zugleich unterhaltsberechtigt sind.\n\n\n\nDie Unterhaltsrechner in der Praxis: Können die Ehegatten den Unterhalt auch selber ausrechnen?\n\n\n\nAufgrund der zahlreichen Besonderheiten und denkbaren Konstellationen können die Unterhaltsrechner naturgemäß nur Richtwerte bieten. Beim Unterhalt-Berechnen online mit Hilfe der Alimente-Rechner sind jedoch bei den sehr einfachen Fällen relativ zuverlässige Werte möglich, sofern im zuständigen Oberlandesgerichtsbezirk der Ehegattenunterhalt nach der 3/7-Methode berechnet wird. Dies beantwortet auch die Frage, ob die Ehegatten den Unterhalt selber ausrechnen können. Bei sehr einfachen Fällen ist das sicherlich möglich.\n\n\n\nEinfach ist die Unterhaltsberechnung meistens dann, wenn nur wenig Einkommen zur Verfügung steht. Je mehr Einkommen jedoch vorhanden ist, desto komplizierter wird meist auch die Unterhaltsberechnung – und sei es nur, weil es um die private Altersvorsorge geht. Die Hinzuziehung eines kompetenten Fachanwalts für Familienrecht ist dann unerlässlich."}
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Noch immer ist sie ein unausgesprochenes Buch und hier und da hört man wieder von Fällen mit brutalster häuslicher Gewalt, die in den Nachrichten erscheinen. Doch, was die Menschen nicht sehen, passiert hinter verschlossenen Türen, hinter Wänden und zugezogenen Gardinen. Nicht jeder Betroffene, der Gewalt in der Familie erlebt oder erlebte, hat den Mut, sich davon zu lösen und darüber zu sprechen. Bekannte und Nachbarn schweigen. Daher ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer der Gewalttaten in Familien, Gewalt in der Ehe, ob gegen Frauen, Männer oder Kinder, noch wesentlich höher ausfällt, als die Zahl der bekannten Straftaten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gewalt in der Ehe\n\nHäusliche Gewalt kann sich gegen Frauen, Männer und Kinder richten.\nUnter physischer Gewalt werden alle körperlichen Übergriffe, Misshandlungen von Menschen oder Tieren aus dem Umfeld des Opfers und die Zerstörung von persönlichen Gegenständen verstanden.\nPsychische Gewalt beinhaltet Einschüchterungen, Drohungen, Beleidigungen und ignorierendes Verhalten gegenüber dem Opfer.\nOpfer häuslicher Gewalt tragen keine Schuld und sollten sich umgehend Hilfe holen. Wenn sie sich scheuen, die Polizei einzuschalten, können sie sich zunächst auch an eine Beratungsstelle wenden.\n\nAusführliche Informationen zur Gewalt in der Ehe erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nGewalt in Ehe und Beziehung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGewalt gegen Frauen\n\n\n\nGewalt in der Ehe zerstört die Familie.\n\n\n\nAllein rund 25 % aller Frauen zwischen 16 und 85 Jahren haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt gegen sich erfahren müssen. Das fand die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004 heraus und aktuell ähnliche Zahlen schreibt die Statistik der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im März 2014. Von circa 42.000 befragten Frauen in der EU gab etwa jede dritte an, schon einmal Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewaltattacken geworden zu sein. Die befragten Frauen waren&nbsp;zwischen 18 und 74 Jahren alt und einige von ihnen erfuhren Gewalt oder sexuelle Angriffe seit ihrem 15. Lebensjahr.\n\n\n\nDoch was ist eigentlich häusliche Gewalt?\n\n\n\nDie Definition des Begriffs „häusliche Gewalt“ beschreibt sämtliche Gewalttaten, die zwischen Menschen stattfinden, die zusammen in einem Haushalt leben, also etwa Gewalt in der Ehe. Dazu zählen dementsprechend Straftaten wie Gewalt in der Beziehung und auch Vergewaltigung in der Ehe bzw. sexuelle Belästigung sowohl an Frauen, als auch an Kindern und Männern. Merkmal der häuslichen Gewalt (in der Ehe) ist zudem, dass diese innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet, wo der Täter sich im vermeintlichen Schutz sieht, unentdeckt zu bleiben.\n\n\n\nEin bekanntes Bild ist die Scham in der Öffentlichkeit und der Versuch, die Wunden und blauen Flecken zu verharmlosen, indem sich der oder die Betroffene Geschichten über ungeschickte Unfälle ausdenkt. Bei der Gewalt ist allgemein zu unterscheiden, wie schwer diese ist, welche Zeitdauer sie einnimmt und in welcher Systematik sie vorkommt.\n\n\n\nZwar ist Gewalt in der Ehe gegen Frauen statistisch gesehen verbreiteter, dennoch sind Männer gleichermaßen von häuslicher Gewalt betroffen. Zudem erfahren Männer häufig Gewalt durch andere Männer. Auch in der homosexuellen Beziehung kann es häusliche Gewalt in der Ehe geben.\n\n\n\nKinder leiden am meisten darunter, wenn es zu Gewalttaten zwischen den Eltern kommt. Doch Gewalt gegen Kinder ist sicherlich die schlimmste und grausamste Form der häuslichen Gewalt. Hier werden Schutzbefohlene traktiert, die sich nicht zur Wehr setzen können oder Taten wie sexuelle Übergriffe noch gar nicht als richtiges oder falsches Handeln einordnen können. Aber egal, ob psychische Gewalt oder physische Gewalt, Schmerzen bereitet jede Form der Gewalt in Familien.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas ist physische Gewalt?\n\n\n\nMit der physischen Gewalt ist körperliche Gewalt gemeint. Also jegliche körperliche Übergriffe und Misshandlungen am eigenen Leib, wie\n\n\n\nSchläge,Tritte,Verprügeln mit Gegenständen,mit Gegenständen bewerfen,Verbrennungen durch Zigaretten,Stoßen,Schütteln,Anspucken,Einsperren/Aussperren,Würgen,Boxen,Vergewaltigen,an den Haaren ziehen,Attackieren mit einer Waffe bis hin zu Mord bzw. Mordversuch.\n\n\n\nKörperliche Gewalt in der Ehe kann auch so vorgenommen werden, dass sie an anderen Menschen im Opfer-Umfeld ausgeübt wird. Mitunter wird dann Gewalt an Kindern vollzogen oder Haustiere gequält. Teil dessen kann aber auch die Zerstörung von Sachen bzw. Gegenständen sein, die für das Opfer von persönlichem Wert waren.\n\n\n\nKinder sind immer die Leidtragenden - Gewalt gegen Kinder wird dabei sogar teilweise immer noch gesellschaftlich toleriert.\n\n\n\nHäusliche Gewalt gegen Kinder kann sich in physische Misshandlung wandeln, wenn etwa Pflege, medizinische Hilfe und Ernährung vernachlässigt oder gar entzogen werden. Diese schweren Formen der körperlichen Gewalt sind ein Tabu-Thema, währenddessen die sogenannte leichte Misshandlung gesellschaftlich jedoch toleriert wird. Dazu zählen leichte Klapse auf den Po, an den Ohren ziehen, schütteln oder die klassische Ohrfeige.\n\n\n\nZeigt die Gewalt in der Ehe, die häusliche Gewalt gegen Kinder oder auch die Gewalt gegen Männer sichtbare Zeichen, so handelt es sich hierbei um eine schwere körperliche Misshandlung. Anzeichen dafür sind Quetschungen, blaue Flecken, Schnitte, Stiche, Verbrennungen und sogar innere Blutungen und Knochenbrüche. Bei solchen Anzeichen, sollte schnellstens die Polizei alarmiert werden.\n\n\n\nWas ist psychische Gewalt?\n\n\n\nDie seelische Gewalt kann einen Betroffenen genauso hart treffen, wie ein Faustschlag ins Gesicht, denn sie ist heimtückisch und oftmals nicht so eindeutig wie die physische Gewalt, die man gleich spürt. Sie kann einerseits offen ausgeübt werden, etwa durch emotionale und psychisch-verbale Beleidigungen, Drohung und Einschüchterung, aber auch durch ignorierendes Verhalten und üble Beschimpfungen. Mobbing als Gewalt in der Ehe kann hier als Beispiel genannt werden. Dabei wird das Opfer absichtlich gekränkt, es werden Witze über es gemacht, sein Handeln als lächerlich hingestellt oder Tatsachen verdreht.\n\n\n\nAber die psychische Misshandlung kann genauso subtil durchgeführt werden. Dabei nimmt der Partner ein Dominanzverhalten an und versucht strategisch zu manipulieren und zu kontrollieren. Hierbei prallen feindselige Angriffe auf die Seele, Wahrnehmung und das Denken des Opfers ein, das meist erst spät erkennt, dass an ihm häusliche Gewalt vorgenommen wird.\n\n\n\nPsychische Gewalt in der Ehe wird häufig verdeckt vollzogen, wobei der Täter sein Opfer manipuliert, es verunsichert, verängstigt und sogar gefügig macht. Viele Betroffene zweifeln dann an sich selbst, da der Täter trotzdem offenkundig seine Liebe zum Opfer suggeriert. Häufig entsteht dabei sogar ein Abhängigkeitsverhältnis, weil der Täter dem Opfer zu verstehen gibt, dass er oder sie allein verloren wäre.\n\n\n\nTatsächlich findet die psychische Gewalt eine weitläufigere Verbreitung, als die physische, insbesondere weil sie nahezu unsichtbar ist und kaum nachgewiesen werden kann. Blaue Flecken auf der Seele sehen Menschen nicht so schnell wie solche, die sichbar auf der Haut sitzen. Psychische Gewalt kann zudem schlimmer sein und birgt Folgen in sich, die die Seele eines Menschen total zerstören kann.\n\n\n\nSoziale und Ökonomische Gewalt\n\n\n\nDinge wie etwa die Kontrolle der sozialen Kontakte, das Vergrämen von Freunden, Familie und Bekannten oder die Missachtung der Privatsphäre, die auch durch hysterische und krankhafte Eifersucht ausgelöst wird, gehören ebenfalls zu Formen der häuslichen Gewalt in der Ehe und außerhalb der Ehe. Hinzu kommen ökonomische Faktoren, wie zum Beispiel die Zuteilung des Geldes und die Kontrolle der Finanzen sowie das Verbot zur Arbeit zu gehen.\n\n\n\nHäusliche Gewalt und seine Ursachen\n\n\n\nPauschal kann für häusliche Gewalt in der Ehe leider keine klare Ursache festgelegt werden. Es sind vielmehr unterschiedliche Gründe dafür zu nennen. Menschen, die häusliche Gewalt ausüben – besonders bei Gewalt gegen Frauen oder Gewalt an Kindern – wollen oft einfach nur Macht innehaben oder lernten es selbst in ihrer Kindheit nicht anders kennen.\n\n\n\nViele Täter leiden auch unter Selbsthass oder sind unzufrieden mit ihrem Leben und wollen dies nun an jemand anderem auslassen. Psychische Störungen oder das Auslassen von Aggressionen können ebenfalls Ursache für Gewalt in der Partnerschaft sein. Solche Störungen muss es aber nicht zwingend geben. Manchmal gibt es einfach auch gar keine Gründe für die Gewalt an Kindern und die Gewalt gegen Frauen.\n\n\n\nHilfe durch das Gewaltschutzgesetz\n\n\n\nDas Gewaltschutzgesetz bietet Hilfe bei häuslicher Gewalt\n\n\n\nIm Jahr 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Deutschland in Kraft, das sich um Formen der häuslichen Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer richtet. Österreich war europaweit allerdings das erste Land, das ein solches Gesetz erließ (1997).\n\n\n\nDas deutsche Gewaltschutzgesetz heißt im Volltext „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“. Das Gewaltschutzgesetz hat im Besonderen den Schutz von Personen vor Gewaltakten im privaten häuslichen Raum und bei Gewalt in der Ehe zum Zweck. Zwar werden solche Gewalttaten im Rahmen des Strafrechts verfolgt, doch dieses Gesetz regelt noch zusätzliche Prämissen.\n\n\n\nDas Gewaltschutzgesetz erlaubt bspw. der Polizei, die gewalttätige Person (zeitweise) der Wohnung zu verweisen, sodass das Opfer in der selbigen bleiben kann und nicht anderswo Zuflucht suchen muss.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHäusliche Gewalt gegen Frauen und/oder Kinder\n\n\n\nDie Facetten der Gewalt gegen Frauen und Kinder reichen weit. Sie können eine solche Brutalität annehmen, wie sie für manche Menschen überhaupt nicht vorstellbar ist. Kaum einer kann das Verhalten der Männer und Frauen verstehen, die auf eine unmenschliche Art und Weise in der gemeinsamen Wohnung wie ein Tyrann gewalttätig auf die eigene Familie losgehen. Doch für häusliche Gewalt (in der Ehe) gibt es Hilfe. Lassen Sie sich helfen und entfliehen Sie diesem menschenunwürdigen Dasein, denn jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit. Die Menschenrechte schreiben es weltweit gültig fest:\n\n\n\nJeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.\n\n\n\nWelche Möglichkeiten haben Frauen und Kinder, um sich der Gewalt zu entziehen?\n\n\n\nIn erster Linie ist es wichtig, dass Ihnen als Opfer klar zu sein hat, dass Sie keine Schuld tragen. Sie sind nicht schuld. Niemand, ob Kinder, Frauen oder Männer haben es verdient, jahrelange Gewalt zu erfahren, denn jeder Mensch ist frei in seinem Tun und kann eigenständige Entscheidungen treffen. Die alleinige Verantwortung trägt der Täter – der Schläger und Psychopath, der Ihnen weh tut und seelische Schmerzen zufügt – er allein trägt die Schuld an der Situation. Meistens ist es auch ganz egal, was Sie als Opfer machen; es kann in den Augen des Partners „nur falsch sein“ und die Gewalt in Ehe oder Beziehung wird nicht aufhören, selbst, wenn Ihr Partner das sagt – er wird immer wieder zuschlagen, sie beleidigen und demütigen.\n\n\n\nDie Folgen von Gewalt gegen Frauen wiegen oft schwer. Neben Depressionen, Schlafstörungen, Alpträumen, Antriebslosigkeit, können solche Misshandlungen aber auch Kopfschmerzen, Magengeschwüre, Verspannungen, Verdauungsprobleme oder Herz-/Kreislaufprobleme nach sich ziehen. Mitunter fällt auch die Versorgung der eigenen Kinder immer schwerer und das Selbstwertgefühl verschwindet.\n\n\n\nDas bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen kann ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, wenn Sie nicht gleich zur Polizei gehen wollen. Unter der kostenlosen Rufnummer 08000 – 116 016 können Sie als Betroffene oder Angehöriger eines solchen Unterstützung und Hilfe erfahren. 24 Stunden lang ist das Hilfetelefon erreichbar und kann zudem in mehreren Sprachen genutzt werden.\n\n\n\nDas Hilfetelefon zur Gewalt gegen Frauen unterstützt Frauen in Notsituationen.\n\n\n\nVerschiedene Organisationen, Vereine und Frauenberatungsstellen leisten deutschlandweit ebenfalls Hilfe für Frauen in Not bzw. in gewalttätigen Beziehungen und bieten eine kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung bei Gewalt in der Ehe. Auf der Webseite des Bundesverbands für Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen finden Sie die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Außerdem gibt es eine Vielzahl an Selbsthilfegruppen oder Selbstverteidigungskurse, auch wenn letztere kein Garant für Besserung ist. Im Gegenteil, so kann das Zurückschlagen oder Kontrageben den Partner vielleicht sogar noch wütender machen. Dennoch können Frauen in einer Selbsthilfegruppe mit Betroffenen über ihre Erfahrungen reden, sich helfen lassen und Rat holen sowie sich alles von der Seele sprechen.\n\n\n\nSie haben die Entscheidung getroffen, die physische und psychische Gewalt in der Partnerschaft nicht mehr länger zu dulden, wollen nun gehen und wissen nicht wohin? Frauenhäuser bieten im Hilfesystem nicht nur Beratung, sondern insbesondere Schutz und eine Unterkunft für Frau und Kind. In Deutschland existieren viele kleine Frauenhäuser, die nur maximal fünf Plätze zu vergeben haben. Häufig sind diese aufgrund der Tatsache, dass die Problematik der häuslichen Gewalt in der Ehe so drastisch ist, bereits belegt.\n\n\n\nIm Notfall können Betroffene aber trotzdem ohne Vorankündigung ein Frauenhaus aufsuchen und auch die Kinder mitbringen. In der Regel werden Sie bei Belegung an andere Frauenhäuser weitervermittelt. In einigen Fällen ist es aber auch dann schwierig, einen Platz aufgrund von Gewalt in der Ehe zu bekommen. Um also ganz sicher zu gehen, sollten Sie vorher im entsprechenden Frauenhaus anrufen und sich anmelden, wenn Sie vom Tatbestand „Gewalt gegen Frauen“ betroffen sind. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld auf der Homepage der Frauenkoordination ein Frauenhaus zu suchen und sich über dieses zu erkundigen.\n\n\n\nDort finden Sie alle Informationen zur Größe des Frauenhauses, zu den Sicherheitssystemen sowie dazu, ob es hier eine Behindertenausstattung gibt oder auch, ob Sie Tiere mit ins Haus bringen dürfen.\n\n\n\nMitunter kann die Zeit im Frauenhaus auch dabei nützlich sein, noch einmal über die Situation aus der Ferne nachzudenken und zu überlegen, welche Schritte nun für Sie und Ihr Kind am besten sind.\n\n\n\nFerner ist es ratsam, einen Rechtsanwalt sowie die Polizei bei Gewalt in Ehe oder Beziehung aufzusuchen. Rufen Sie lieber einmal zu viel bei der Polizei an und machen Sie auf sich aufmerksam, wenn Sie Angst haben und in Gefahr sind. Der Anwalt berät Sie zu Scheidung und rund um das Thema Trennung sowie zum Gewaltschutzgesetz. Der Rechtsanwalt kann Ihnen also auch Informationen zum Näherungsverbot oder der Wohnungsüberlassung erteilen. Letztlich kann auch eine Psychotherapie dabei helfen, die Folgen der traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten.\n\n\n\nWas sollten Frauen und Kinder bei der \"Flucht\" mitnehmen?\n\n\n\nIn jedem Fall sollten Mütter ihre Kinder bei der „Flucht“ mit sich nehmen, um diese aus dem gewalttätigen Milieu herauszuholen und eine häusliche Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann sollten Sie eine Notfalltasche packen. Darin enthalten sein, sollten in jedem Fall alle wichtigen persönlichen Dokumente:\n\n\n\nPersonalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)Geburtsurkunde der KinderEventuell Bescheinigungen zur Rente, ArbeitslosengeldMietvertrag, wenn Sie Mieter der Wohnung sindEinkommensnachweis, ArbeitsvertragSozialversicherungsausweisAufenthaltsgenehmigungImpfausweiseMutterpass und VorsorgehefteKrankenkassenkarte (eigene und die, der Kinder)Wohnungsschlüssel, um zu einem späteren Zeitpunkt noch Sachen aus der Wohnung holen zu können\n\n\n\nDenn gute Planung ist vor der Flucht bei Gewalt in der Ehe Gold wert. Daneben sollten Sie Bargeld bzw. eine Scheck- oder Geldkarte mitnehmen sowie das Handy, etwas Bekleidung, Wertsachen, Hygieneartikel, Medikamente (vor allem solche, die Sie regelmäßig einnehmen) und eventuell das Lieblingskuscheltier oder -spielzeug der Kinder. Haben Sie viel Zeit, zusammenzupacken, dann sollten Sie auch noch die Schulsachen der Kinder und eventuell auch ein paar Lebensmittel mit sich nehmen.\n\n\n\nIm Falle einer schnellen ungeplanten Flucht ist es aber auch möglich, die persönlichen Habseligkeiten mit Hilfe des Frauenhauses und in Zusammenarbeit mit der Polizei zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung oder dem Haus zu holen. Die meisten Frauenhäuser haben Notfall-Bekleidung sowie Drogerieartikel, Spielzeug und Lebensmittel da.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSind Frauen und Kinder im Frauenhaus etc. sicher?\n\n\n\nOb seelische Gewalt oder physische Gewalt - Schmerzen bereitet jede Form der Gewalt in der Ehe\n\n\n\nGroße Frauenhäuser verfügen in der Regel sowohl über technische als auch personelle Sicherheitskonzepte. Anonymität ist in den meisten Frauenhäusern ein striktes Gebot, ebenso wie die Geheimhaltung von Standort und Adresse. Vielen Frauen ist dies nach Erfahrungen der Gewalt in der Ehe sehr wichtig.\n\n\n\nWeiterhin besitzt das Frauenhaus Sicherheitskameras, vornehmlich an den Eingängen. Einige Frauenhäuser verfügen sogar über gesicherte Eingangsschleusen sowie Wachdienstpersonal, das rund um die Uhr im Gebäude ist. Zudem bieten Frauenhäuser teilweise anonyme Schutzwohnungen an.\n\n\n\nFalls Unbefugte das Frauenhaus betreten wollen, sorgen im Regelfall Sicherheitstüren und Alarmanlagen dafür, dass dies verhindert wird. In den meisten Fällen ist in den Sicherheitssystemen der Frauenhäuser auch die ansässige Polizei involviert.\n\n\n\nEinige Frauenhäuser schätzen über ein Risiko-Screening die Gefährdung der neuen „Bewohnerin“ ein. Daraufhin erfolgt die Einstufung in die dementsprechende Sicherheitsstufe.\n\n\n\nJedoch sind die Sicherheitsvorkehrungen in vielen kleineren Frauenhäusern leider eher dürftig, da die Installation von Sicherheitssystemen zu teuer ist. Längst nicht jedes Frauenhaus verfügt daher über entsprechende Strukturen zum Schutz.\n\n\n\nFrauen und Kind ohne deutsche Staatsbürgerschaft\n\n\n\nDie Gewalt in der Ehe richtet sich genauso gegen Ausländerinnen. Sie sind häufig besonders isoliert, weil vielleicht die eigene Familie zu weit weg ist oder sie und die Kinder nur wenig deutsch sprechen. Auch Frauen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können mit ihren Kindern spezielle Einrichtungen aufsuchen, wie etwa das Frauenhaus oder Frauenberatungsstellen. Ausländische Frauen haben also genau dieselben Möglichkeiten, sich aus der Gewalt in der Ehe zu retten.\n\n\n\nGenauso können Sie die Polizei informieren. Diese hilft dann, Sie aus der Wohnung zu holen und kann Ihrem Mann verbieten, sich Ihnen zu nähern, was später sogar dauerhaft vom Gericht angeordnet werden kann.\n\n\n\nSofern Sie keine Staatsbürgerschaft in Deutschland besitzen, brauchen Sie keine Angst zu haben, dass Sie das Land nun gleich verlassen müssen und durch die Trennung von Ihrem Mann Ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Es gibt eine Menge Möglichkeiten, dass Sie trotzdem in Deutschland bleiben dürfen. Von Vorteil ist es häufig, Beweise für die Gewalt in der Ehe zu haben.\n\n\n\nBeweise können Atteste vom Arzt oder dem Krankenhaus sein sowie der Nachweis von der Polizei über einen oder mehrere Einsätze. Schlägt der Ehegatte Sie oder Ihre Kinder, dann werden Sie in der Regel als Härtefallscheidung eingestuft und sind mitunter auch bei einer kurzen Ehezeit berechtigt, im Land zu bleiben. In diesem Fall können Sie eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis bekommen.\n\n\n\nBesitzen Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine Niederlassungserlaubnis, dann können Sie in der Regel auch nach der Scheidung aufgrund von Gewalt in der Ehe in Deutschland bleiben. In jedem Fall sollten Sie auch Ihren deutschen Pass behalten, wenn Sie einen solchen haben. Normalerweise können Ausländerinnen auch ohne ihren Mann in der BRD leben. Nach der Trennung sollten sie allerdings etwa ein Jahr später ohne staatliche Hilfen zurechtkommen und ein eigenes Einkommen vorweisen können, zu dem auch Unterhaltszahlungen des Ehemannes bzw. Ex-Ehemannes zählen.\n\n\n\nEine befristete Aufenthaltserlaubnis kann zunächst verlängert werden. Haben Sie vor der Trennung bereits drei Jahre in der Bundesrepublik gelebt, dann erhalten Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Eine kürzere Ehezeit reicht auch aus, sofern Sie mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. waren und sich in einer Erwerbstätigkeit befinden.\n\n\n\nLäuft derzeit das Asylverfahren oder Sie besitzen lediglich eine Duldung, dann gelten allerdings andere Regeln. Trotzdem sollten Sie sich nicht von Ihrem Partner terrorisieren lassen und sich und Ihre Kinder schützen. Informieren Sie sich stattdessen bei einem Rechtsanwalt oder in einer Beratungsstelle über Ihre Möglichkeiten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHäusliche Gewalt gegen Männer\n\n\n\nGewalt gegen Männer ist ein gesellschaftliches Tabuthema.\n\n\n\nAuch Gewalt in der Ehe gegen Männer ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, auch wenn das Bild der schlagenden Frau und des Mannes als Opfer nicht so recht in das klassische Rollenklischee passt. Doch auch für häusliche Gewalt gegen Männer existieren Hilfsangebote.\n\n\n\nWie kann Gewalt gegen Männer in der Ehe aussehen?\n\n\n\nWird Gewalt gegen den Mann vollzogen, dann kann er genauso physische und psychische Gewalt erfahren; genauso aber auch sexuelle Übergriffe. Doch Frauen üben an Männern eher seelische Gewalt aus. Tendenziell greifen Männer vermehrt zu sichtbarer körperlicher Gewalt, Frauen hingegen nutzen die unsichtbare psychische Gewalt. Dabei neigen sie zum Kontrollwahn und verbaler Gewalt, wie Schikanen, Beschimpfungen oder Beleidigungen. Doch auch Ohrfeigen, Tritte oder Schläge übten Frauen bereits an ihren Männern aus.\n\n\n\nMänner schämen sich allerdings noch mehr in der Öffentlichkeit, wenn sie erzählen müssten, dass sie von ihrer Frau traktiert werden. Gerade, weil der Mann für die Gesellschaft im öffentlichen Rollenspiel nicht als Opfer gilt, schon gar nicht gegenüber seiner Ehefrau. Leider ist dieses Bild noch weit verbreitet und Gewalt in der Ehe bei Männern deshalb ein Tabuthema. Männer neigen eher dazu, beispielsweise dem Sportverein fern zu bleiben, sich zurückzuziehen und kaum noch an Unternehmungen mit Freunden teilzunehmen.\n\n\n\nWeiterhin ergab eine Pilotstudie aus dem Jahr 2004 zur Gewalt gegen Männer des Bundesministeriums für Familie, dass Männer größtenteils Gewalt durch Männer in homosexuellen Partnerschaften erfuhren.\n\n\n\nWelche Möglichkeiten haben Männer, um sich der Gewalt zu entziehen?\n\n\n\nEs existieren leider viel weniger Hilfsangebote bei Gewalt in der Ehe für Männer, als das bei Gewalt gegen Frauen der Fall ist. Doch auch der Mann kann sich an diverse Einrichtungen richten sowie entsprechende Beratungsangebote wahrnehmen und sich dort Unterstützung suchen. Dafür gibt es Männerberatungsstellen, Sie können sich an Opferhilfen wenden oder an den Weißen Ring. Männern werden zum Beispiel Selbstbehauptungskurse angeboten oder die Möglichkeit einer Paarberatung sowie einer psychosozialen Krisenintervention.\n\n\n\nZurückzuschlagen ist oftmals keine Lösung. Viele Fälle haben gezeigt, dass mitunter dann der Mann als Täter hingestellt wird, denn in der Regel gilt dieser als derjenige, der die Frau schlägt.\n\n\n\nDa häusliche Gewalt in der Ehe bei Männern und Frauen gleichermaßen eine Straftat ist, sollten Betroffene bei der Polizei eine Anzeige machen und sich bei Verletzungen von einem Arzt untersuchen lassen sowie diese Verletzungen dokumentieren."}
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Geht aus einer ehelichen oder außerehelichen Beziehung ein Kind hervor und trennen sich die Eltern bzw. leben nicht zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt. Dabei ist zu unterscheiden: Derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, leistet den sogenannten Naturalunterhalt durch Unterkunft, Kleidung, Verpflegung usw. Dagegen ist der andere Elternteil gegenüber dem minderjährigen Kind zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Wird das Kind volljährig, schulden beide Elternteile normalerweise Barunterhalt. Sind mehrere minderjährige und volljährige Kinder vorhanden, kann die Berechnung des Kinderunterhalts kompliziert werden.\n\n\n\nLiteratur zum Thema Kindesunterhalt\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt berechnen\n\n\n\nWie berechne ich Kindesunterhalt richtig? Die Berechnung richtet sich beim Kindesunterhalt sowohl nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als auch nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und deren Alter. Als Berechnungshilfe wird in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Ausschlaggebend ist mithin stets der jeweilige Einzelfall. Im Zweifel können Jugendamt oder ein Anwalt helfen. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier.  Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen? Eine erste unverbindliche Einschätzung dazu, wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt in Ihrem Fall ausfallen kann, ermöglicht Ihnen dieser Rechner.  Wer muss den Kindesunterhalt zahlen? In der Regel sind beide Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Während der betreuende Elternteil Naturalunterhalt leistet, muss der andere, familienferne Elternteil meist Barunterhalt zahlen. Beim Unterhalt ab 18 oder der Unterbringung des Kindes in einem Heim können auch beide Eltern barunterhaltspflichtig sein.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nBerechnung Kindesunterhalt online: So sieht der Kindesunterhalt-Rechner aus\n\n\n\nHier können Sie den zu zahlenden Kindesunterhalt mit dem Unterhaltsrechner Kind kostenlos berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWichtige Hinweise zur Anwendung des Kindesunterhalt-Rechner\n\n\n\nDem Kindesunterhalt-Rechner liegt die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.\n\n\n\nDem Unterhaltsrechner fürs Kind liegt die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.\n\n\n\nIm Feld „Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger“ ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen einzutragen. Dabei können die zahlreichen Fallkonstellationen bei der Ermittlung dieses Einkommens im Rahmen dieses Rechners naturgemäß nicht dargestellt werden, so dass der Kindesunterhalt-Rechner grundsätzlich nur Richtwerte liefert.\n\n\n\nBezieht der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens jedoch 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 Euro monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.\n\n\n\nUm den Kindesunterhalt zu berechnen, ist bei allen Einkunftsarten jedoch der Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden möglich, also etwa bei einem Auszug aus der Ehewohnung die Kreditkosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, soweit dies in einem angemessen bescheidenen Rahmen erfolgt.\n\n\n\nIn den Feldern „Kind 1 (Alter in Jahren)“ ff. ist deswegen das Alter des Kindes anzugeben, weil die Düsseldorfer Tabelle drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für Volljährige enthält. Je höher die Altersgruppe, desto höher ist der Unterhalt für das Kind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Kindesunterhalt-Rechner enthält bereits den Kindergeldabzug und zeigt den tatsächlich zu zahlenden Unterhaltsbetrag (Zahlbetrag). Das Kindergeld erhält regelmäßig der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil steht aber die Hälfte des Kindergeldes zu, welches den Bedarf des Kindes mindert. Daher ist vom eigentlichen Kindesunterhalt für Minderjährige das hälftige Kindergeld abzuziehen, was der Kindesunterhalt-Rechner automatisch vornimmt.\n\n\n\nIst das Kind volljährig, wirkt sich das Kindergeld in voller Höhe bedarfsmindernd aus und ist daher vollständig vom Kindesunterhalt abzuziehen. Auch dies erledigt der Kindesunterhalt-Rechner automatisch.\n\n\n\nDer Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Kindern (volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden) beträgt seit 01.01.2024 1.450 Euro (zuvor: 1.370 Euro) und für den barunterhaltspflichtigen Nichterwerbstätigen seit 1.200 Euro (zuvor: 1.120 Euro). Der jeweilige Selbstbehalt steht dem Pflichtigen in jedem Fall zur Verfügung. Hat der Barunterhaltspflichtige nach Abzug des Zahlbetrags weniger als den für ihn geltenden Selbstbehalt, ist eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen.\n\n\n\nEinzelheiten dazu finden Sie im Artikel \"Düsseldorfer Tabelle – Der Maßstab für die Unterhaltsberechnung“.\n\n\n\nEinkommen, Bedarf und Rang: Diese Faktoren sind bei der Kindesunterhalt-Berechnung maßgeblich\n\n\n\nUm den Kindesunterhalt berechnen zu können, müssen verschiedene Faktoren beachtet werden.\n\n\n\nBei der Berechnung vom Unterhalt für Ihr Kind kommt es auf das Einkommen bzw. die Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen, den Unterhaltsbedarf des Kindes und die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten an.\n\n\n\nAus dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen ergibt sich seine Leistungsfähigkeit. Ist er nicht leistungsfähig, kann er keinen Unterhalt zahlen. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht jedoch eine gesteigerte Erwerbspflicht.\n\n\n\nDer Pflichtige muss alles in seiner Macht stehende unternehmen, um den Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder zu zahlen. Das reicht sogar von der Ausübung eines zusätzlichen Mini-Jobs bis zum Wechsel in einen besser bezahlten Job. Der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt beträgt ausweislich des Anhangs zur Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026):\n\n\n\n\nErste Altersstufe von 0 bis 5 Jahren: Für jedes Kind jeweils 356,50 Euro monatlich\n\n\n\nZweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren:Für jedes Kind 428,50 Euro\n\n\n\nDritte Altersstufe von 12 bis 17 Jahren: Für jedes Kind 523,50 Euro\n\n\n\n\nWeitere Einzelheiten dazu erfahren Sie im Artikel zum Mindestunterhalt.\n\n\n\nBegrenzt wird die Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen durch den Selbstbehalt (Eigenbedarf). Der Pflichtige muss trotz geschuldetem Unterhalt in der Lage bleiben, seinen eigenen Lebensbedarf zu finanzieren und über ein Existenzminimum zu verfügen. Der Selbstbehalt ist daher vorrangig gegenüber den Unterhaltspflichten und verbleibt dem Pflichtigen zur Deckung seines eigenen Bedarfs.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGemäß der Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sogenannte privilegierte volljährige Kinder),\n\n\n\n\nbeim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.450 Euro (bis 31.12.2023: 1.370 Euro) und\n\n\n\nbeim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.200 Euro (bis 31.12.2023: 1.120 Euro).\n\n\n\n\nGegenüber den anderen volljährigen Kindern beläuft sich der Selbstbehalt auf monatlich mindestens 1.750 Euro (Stand: 2026), ohne dass es auf eine Erwerbstätigkeit des Pflichtigen ankommt.\n\n\n\nLiegt das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen unterhalb des betreffenden Selbstbedarfs, kann er keinen Kindesunterhalt zahlen. Bei minderjährigen Kindern muss der Pflichtige jedoch den Mindestunterhalt sicherstellen.\n\n\n\nDie Kehrseite der Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen ist die Bedürftigkeit des barunterhaltsberechtigten Kindes. Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch eigenem Vermögen bestreiten kann, § 1602 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nKann der Berechtigte aus eigenen Mitteln den vollen Bedarf teilweise bestreiten, beschränkt sich die Unterhaltspflicht auf den zur Abdeckung des vollen Bedarfs noch fehlenden Betrag. Minderjährige Kinder sind mangels eigenem Einkommen oder Vermögen regelmäßig in voller Höhe bedürftig. Dies gilt häufig auch für volljährige privilegierte Kinder.\n\n\n\nDer Rang des Kindes spielt bei der Berechnung für den Kindesunterhalt eine entscheidende Rolle.\n\n\n\nUm den Kindesunterhalt berechnen zu können, ich ist der Rang des barunterhaltsberechtigten Kindes ebenfalls maßgeblich, was sich insbesondere bei studierenden Kindern auswirkt. Beim Unterhalt gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Personen gilt das sogenannte Rangstufenprinzip. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche der Berechtigten auf den oberen Rängen gegenüber dem nachfolgenden Rang vorrangig sind. In der Praxis spielt die Rangfolge häufig dann eine Rolle, wenn das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht.\n\n\n\nTritt dieser sogenannte Mangelfall ein, erhalten die Berechtigten auf dem obersten Rang den (vollen) Unterhalt, während die Berechtigten auf dem nachfolgenden Rang leer ausgehen bzw. nur einen Teil erhalten. Gemäß § 1609 BGB stehen auf dem\n\n\n\n\nobersten Rang die minderjährigen, unverheirateten Kinder und privilegierten volljährigen Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung);\n\n\n\nzweiten Rang die ehelichen, geschiedenen und nichtehelichen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes regelmäßig bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr unterhaltsberechtigt sind oder wenn einer der weiteren gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt und es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt;\n\n\n\ndritten Rang die nicht unter den zweiten Rang fallenden Ehegatten und geschiedenen Ehegatten;\n\n\n\nvierten Rang die nicht unter den ersten Rang fallenden volljährigen Kinder – also auch der auswärts wohnende volljährige Student.\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nVom Bruttoeinkommen zum Zahlbetrag: In 7 Schritten zur Berechnung des Kindesunterhalts\n\n\n\nUm den Kindensunterhalt zu berechnen, ist unter Beachtung der Faktoren Einkommen, Bedarf und Rang wie folgt vorzugehen:\n\n\n\nSchritt 1: Ermittlung des realen Gesamteinkommens\n\n\n\nMaßstab für die Berechnung des Kindesunterhalts ist zunächst das reale Gesamteinkommen, also alle steuerrelevanten Brutto-Einkünfte. Dazu gehören nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):\n\n\n\n\nEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft\n\n\n\nEinkünfte aus Gewerbebetrieb\n\n\n\nEinkünfte aus selbstständiger Arbeit\n\n\n\nEinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit\n\n\n\nEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung\n\n\n\nSonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (etwa regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie bestimmte Renten oder gewisse private Veräußerungsgeschäfte)\n\n\n\n\nEinkünfte sind dabei nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG\n\n\n\n\nbei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn,\n\n\n\nin den anderen Fällen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.\n\n\n\n\nSchritt 2: Korrekturen des realen Gesamteinkommens\n\n\n\nWird das reale Gesamteinkommens des Barunterhaltspflichtigen ermittelt, können je nach Einkommensart bei den Einkünften bestimmte Korrekturen nötig sein. Dies betrifft bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit etwa die Bewertung eines überobligatorischen Arbeitseinsatzes (Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zu die der Unterhaltspflichtige oder Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet ist) oder des Erhalts einer arbeitsrechtlichen Abfindung.\n\n\n\nDemgegenüber sind bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit beispielsweise die steuerlichen Verluste in unterhaltsrechtlicher Hinsicht für die Kindesunterhalt-Berechnung zu korrigieren.\n\n\n\nSchritt 3: Ermittlung des fiktiven Einkommens\n\n\n\nUm den Kindesunterhalt zu berechnen kann auch fiktives Einkommen herangezogen werden.\n\n\n\nBesonders ärgerlich für das den Naturalunterhalt leistende Elternteil ist es, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt zahlt. Hier kommt der Pflichtige aber nicht so einfach davon. Speziell bei der Sicherstellung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder muss sich der Pflichtige häufig so behandeln lassen, als hätte er die dafür erforderlichen Einkünfte tatsächlich erzielt.\n\n\n\nSchritt 4: Berechnung des Nettoeinkommens\n\n\n\nIst das reale bzw. fiktive Gesamteinkommen ermittelt, wird daraus das Nettoeinkommen des Pflichtigen berechnet. Steuern und Sozialabgaben, aber auch Vorsorgeaufwendungen für die private Altersvorsorge sind von seinem Bruttoeinkommen in Abzug zu bringen.\n\n\n\nSchritt 5: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens\n\n\n\nSteht das Nettoeinkommen fest, ist es um die laufenden (Fix-)Kosten zu bereinigen. Damit sind die Kosten gemeint, die nicht bereits als allgemeine Lebenshaltungskosten im Selbstbehalt (Eigenbedarf, Existenzminimum) des Unterhaltspflichtigen enthalten sind. Dazu gehören etwa die berufsbedingten Aufwendungen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder generell die berücksichtigungsfähigen Schulden (etwa aus der Ehe stammende Verbindlichkeiten).\n\n\n\nSchritt 6: Ermittlung des monatlichen Kindesunterhalts\n\n\n\nDas berechnete bereinigte Nettoeinkommen ist Grundlage für die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, aus der sich die monatliche Höhe des Kindesunterhalts ersehen lässt.\n\n\n\nSchritt 7: Berechnung des Zahlbetrags\n\n\n\nDie in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen monatlichen Unterhaltsbeträge berücksichtigen nicht das Kindergeld. Da dieses den Bedarf des Kindes mindert, muss es in die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts (Zahlbetrag) einfließen. In der Regel erhält derjenige Elternteil den Kindesunterhalt, der den Naturalunterhalt leistet. Der Barunterhaltspflichtige darf daher das hälftige Kindergeld vom zu zahlenden Unterhalt abziehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSo funktioniert die Kindesunterhaltberechnung im Einzelnen\n\n\n\nBei den sieben Schritten zur Berechnung des Kindesunterhalts sind zahlreiche Punkte zu beachten.\n\n\n\nDer Regelfall: Wenn der Barunterhaltspflichtige in einem festen Arbeitsverhältnis steht\n\n\n\nDer Regelfall für die Unterhaltsberechnung fürs Kind liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige eine feste Arbeitsstelle hat.\n\n\n\nIn den meisten Fällen erzielt der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, steht also in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. In diesem Fall sind für die Kindesunterhalt-Berechnung die Brutto-Einkünfte der letzten 12 Monate maßgeblich.\n\n\n\nIst das monatliche Nettoeinkommen ermittelt, darf der erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei der Bereinigung die berufsbedingten Aufwendungen abziehen. Diese betragen 5% vom Nettoeinkommen, jedoch monatlich mindestens 50 Euro (bei geringfügiger Teilarbeit auch weniger) und höchstens 150 Euro, es sei denn, es werden höhere angemessene Aufwendungen nachgewiesen.\n\n\n\nEbenfalls praxisrelevant: Wenn der Barunterhaltspflichtige selbstständig ist\n\n\n\nGeht der Barunterhaltspflichtige einer selbstständigen Arbeit nach, ist für die Unterhaltsberechnung beim Kind der Gewinn der letzten drei Jahre zugrundezulegen. Berufsbedingte Aufwendungen dürfen jedoch nicht vom Gewinn abgezogen werden.\n\n\n\nFiktives Einkommen: Wann sich der Pflichtige das, was er verdienen könnte, anrechnen lassen muss\n\n\n\nIn der Praxis ärgern sich gerade Mütter darüber, dass sie das minderjährige Kind betreuen, während die Väter keinen oder nur sehr wenig Unterhalt zahlen. So kommt es nicht selten vor, dass die Väter plötzlich ihre gutbezahlte Arbeitsstelle verlieren oder trotz einer gehobenen Position nur ein geringes Einkommen erzielen. Hier gelten jedoch strenge Regeln:\n\n\n\n\nWer mutwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt oder trotz etwa einer Geschäftsführertätigkeit nur ein paar hundert Euro verdient, muss sich – speziell beim Mindestunterhalt – so behandeln lassen, als ob er (weiterhin) das volle Einkommen erzielen würde.\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nBesonders wichtig bei der Bereinigung des Nettoeinkommens: Berücksichtigungsfähige Schulden\n\n\n\nBei sämtlichen Einkommensarten stellt sich die Frage, wie mit den bestehenden Schulden des Barunterhaltspflichtigen bei der Berechnung zum Kindesunterhalt zu verfahren ist.\n\n\n\nAls Faustregel gilt, das während der Ehe mit Zustimmung des Partners aufgenommene Kredite ebenso wie die notwenigen Verbindlichkeiten des Pflichtigen beim Einzug in eine neue Wohnung nach Trennung bzw. Scheidung zu berücksichtigen sind. Demgegenüber finden Konsumkredite oder Ratenzahlungen für erhaltene Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe generell keine Anerkennung.\n\n\n\n\nWeiterführende Informationen zur Berechnung des Kindesunterhaltes bei:\n\nEinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (etwa die Berücksichtigung von geldwerten Zuwendungen des Arbeitgebers, einer Abfindung oder des überobligatorische Einkommens),\nEinkünften aus selbstständiger Arbeit,\nAnnahme es fiktiven Einkommens oder\nSchulden\n\nerhalten Sie im Artikel „Unterhaltsrechner, Kapitel: Nichtselbstständige Arbeit: Diese Besonderheiten bestehen bei der Unterhaltsberechnung“.\n\n\n\n\nMit der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt berechnen\n\n\n\nSteht das bereinigte Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen fest, kann aus der Düsseldorfer Tabelle der monatliche Unterhalt des Kindes ersehen werden:\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\nEingeteilt ist die Düsseldorfer Tabelle in elf Einkommensstufen sowie drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für volljährige Kinder, sofern diese noch im Haushalt eines oder beider Elternteile leben. Der Unterhaltspflichtige kann also\n\n\n\n\nanhand seines monatlichen bereinigten Nettoeinkommens ermitteln, in welche Einkommensstufe er fällt und\n\n\n\naus der Altersgruppe, in die das Kind einzuordnen ist, die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes ersehen\n\n\n\n\nZugleich kann der Pflichtige anhand des Bedarfskontrollbetrags erkennen, ob ihm der Selbstbehalt verbleibt (unterste Einkommensgruppe) oder eine ausgewogene Verteilung seines Einkommens zwischen ihm und den Berechtigten stattfindet (darüber liegende Einkommensgruppen).\n\n\n\nAusgelegt ist die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte. Sind mehr oder weniger Berechtige vorhanden, ist eine Eingruppierung in eine niedrigere bzw. höhere Tabellengruppe vorzunehmen.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 1: Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle – wenn nur ein Kind unterhaltsberechtigt ist\nAus einer Ehe ist das 5-jährige Kind K hervorgegangen. Nach der Scheidung lebt K bei der Mutter, die weder gegenüber dem Kind barunterhaltsverpflichtet noch gegenüber dem Vater unterhaltsberechtigt ist. Der barunterhaltspflichtige Vater verfügt nach Abzug seiner berufsbedingten Aufwendungen und der berücksichtigungsfähigen Schulden über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1.700 Euro.\nFolge: An sich wäre der Vater in die 1. Einkommensstufe (bis 2.100 Euro monatlich) der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt einzugruppieren. Da die Tabelle jedoch für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und hier nur ein berechtigtes Kind vorhanden ist, kann eine Hochstufung in die 2. Einkommensstufe (2.101 - 2.500 Euro monatlich) erfolgen. Aus der zugehörigen Altersgruppe lässt sich dann der Unterhalt bzw. Bedarf von K wie folgt entnehmen:\nK (5 Jahre): 507 Euro monatlich\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWird vom monatlichen bereinigten Nettoeinkommen des Vaters in Höhe von 1.700 Euro die monatliche Unterhaltspflicht in Höhe von 507 Euro abgezogen, verbleiben ihm monatlich 1.193 Euro.\n\n\n\nAnders ist die Tabelle anzuwenden, wenn das Kind volljährig ist und bei einem bzw. beiden Elternteilen lebt bzw. das Kind privilegiert ist: Hier sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 2: Kindesunterhalt berechnen gemäß Düsseldorfer Tabelle – Unterhaltsberechnung volljähriges Kind (privilegiert)\nWie Praxisbeispiel 1, wobei das Kind K 18 Jahre alt, unverheiratet und in der allgemeinen Schulausbildung ist. Auch die Mutter verfügt über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1.700 Euro.\nFolge: Das Einkommen beider Elternteile ist zusammenzurechnen, also 1.700 Euro + 1.700 Euro = 3.400 Euro. Der Unterhalt würde sich dann zwar nach der 5. Einkommensstufe richten (3.301 – 3.700 Euro). Da aber die Düsseldorfer Tabelle für zwei Berechtigte ausgelegt ist, kann eine Höhergruppierung in die 6. Einkommensstufe erfolgen (3.701 – 4.100 Euro). Der Unterhaltsanspruch von K betrüge dann gegen beide Elternteile zusammen 888 Euro : 2 Elternteile = 444 Euro. Hätten die Eltern unterschiedliches Einkommen, wäre der Unterhalt entsprechend den jeweiligen Einkommen anteilig zu berechnen. Daneben stellt sich die Frage, inwieweit die Mutter ihre Naturalleistungen auf den Barunterhalt anrechnen kann.\n\n\n\n\nAuch wenn das volljährig gewordene Kind ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Elternteile hat: Es bleibt grundsätzlich Sache der Eltern, wie der Unterhalt gewährt wird. Das Elternteil, bei dem das privilegierte volljährige Kind lebt, kann also den Unterhalt auch weiterhin durch Kost, Logis und Taschengeld gewähren. Lediglich dann, wenn den privilegierten Volljährigen ein Verbleib im Elternhaus aus Platzgründen unmöglich oder etwa wegen massiver Differenzen unmöglich ist, darf der Volljährige ausziehen, sich eine eigene Bleibe suchen und von beiden Elternteilen den vollen Barunterhalt verlangen. Das gilt ebenso, wenn die vom Kind gewählte Berufsausbildung nur auswärts möglich ist.\n\n\n\nDie Unterhaltsberechnung beim volljährigen Kind hat daher ihre Tücken. Das zeigt sich auch, wenn mehrere Kinder vorhanden sind:\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 3: Kindesunterhalt berechnen gemäß Düsseldorfer Tabelle – minderjähriges und volljähriges Kind\nWie Praxisbeispiel 1, wobei K (5 Jahre) noch einen volljährigen Bruder B hat, der auswärts studiert.\nFolge: K hat aufgrund seiner Minderjährigkeit gegenüber dem auswärts wohnenden, volljährigen B einen höheren Rang. K erhält daher in voller Höhe den Unterhalt von 482 Euro nach der 1. Einkommensstufe, in die der Vater einzuordnen ist (also nicht wie zuvor 507 Euro nach der 2. Einkommensstufe, da die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist). Der auswärts lebende B hätte aufgrund seines Studiums zwar einen Unterhaltsanspruch von 990 Euro (vgl. Anm. 4 Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2025), muss sich aber mit dem zufrieden geben, was nach Abzug des Unterhalts für K und dem Selbstbehalt für den Vater übrig bleibt (sogenannter einfacher Mangelfall).\n\n\n\n\nDer Zahlbetrag: Unterhalt abzüglich Kindergeld\n\n\n\nUm den Kindesunterhalt zu berechnen, wird häufig die Düsseldorfer Tabelle verwendet.\n\n\n\nIn den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt. Das Kindergeld mindert jedoch den Bedarf des Kindes. Daher darf der Barunterhaltspflichtige vom Unterhaltsbetrag die Hälfte des Kindergeldes abziehen, sofern diese staatliche Leistung an den Naturalunterhalt Leistenden ausbezahlt wird. Ist das Kind dagegen volljährig, wird das gesamte Kindergeld auf seinen Bedarf angerechnet. Aus dem Abzug des Kindergeldes vom Unterhalt ergibt sich der vom Barunterhaltspflichtigen zu leistende Zahlbetrag.\n\n\n\nDie aktuellen Kindergeldbeträge belaufen sich auf:\n\n\n\n[table id=32 /]\n\n\n\nNach der neuen Düsseldorfer Tabelle&nbsp;ergeben sich folgende Zahlbeträge:\n\n\n\nZahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2026\n\n\n\n[table id=99 /]\n\n\n\nBei der Unterhaltszahlung sind also die jeweiligen Zahlbeträge zugrundezulegen.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 4: Zahlbetrag bei einem minderjährigen unterhaltsberechtigten Kind\nWie Praxisbeispiel 1.\nFolge: Der Unterhalt für K (5 Jahre) beträgt 507 Euro monatlich. Der Vater muss 379,50 Euro monatlich als Zahlbetrag leisten.\nAlternative Berechnung des Kindesunterhalts:507 Euro monatlich Unterhalt abzüglich hälftigem Kindergeld (Stand: 01.01.2025) in Höhe von 127,50 Euro (255 Euro : 2 Elternteile) = 379,50 Euro\n\n\n\n\nAuch bei den Zahlbeträgen sind die Besonderheiten für volljährige Kinder zu beachten.\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 5: Zahlbetrag bei einem privilegierten unterhaltsberechtigten Kind\nWie Praxisbeispiel 2.\nFolge: Der Unterhalt für K (18 Jahre) beträgt 888 Euro monatlich. Jedes Elternteil muss 316,50 Euro monatlich als Zahlbetrag leisten (Einkommensgruppe 6, Zahlbeträge für 1. und 2. Kind, also 633,00 Euro : 2 Elternteile).\nAlternative Berechnung des Kindesunterhalts:888 Euro monatlich Unterhalt abzüglich vollem Kindergeld in Höhe von 255 Euro = 633 Euro.Die 633 Euro monatlich sind von beiden Elternteilen hälftig zu erbringen.\n\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kindesunterhalt:\n\n\n\n[amazon box=\"B09PMBSQD4,3748178441,3846210560\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/","url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/","name":"Aktueller Kindesunterhalt-Rechner •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt-berechnen.jpg","datePublished":"2015-08-19T13:05:37+00:00","dateModified":"2025-12-11T08:31:15+00:00","description":"Mit dem Kindesunterhalt-Rechner auf Scheidung.org können Sie schnell und einfach den Kindesunterhalt berechnen (gemäß aktueller Düsseldorfer Tabelle)!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/#faq-question-1649159284188"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/#faq-question-1649159297234"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/#faq-question-1649159326455"}],"inLanguage":"de"}
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Dabei ist beim Ehegattenunterhalt zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zu differenzieren: Trennungsunterhalt fällt für die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung an. Demgegenüber entsteht ein etwaiger Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erst ab der Rechtskraft der Scheidung. Beide Unterhaltsansprüche sind rechtlich selbstständig, müssen also jeweils gesondert geltend gemacht werden. Die Berechnung von Unterhaltszahlungen ist dagegen in beiden Fällen grundsätzlich gleich.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehegattenunterhalt berechnen\n\n\n\nWie berechnet man den Ehegattenunterhalt? Beim Ehegattenunterhalt wird in der Regel die Differenzmethode bei der Berechnung herangezogen. In der Regel besteht demnach ein Anspruch auf 3/7 der Differenz aus den bereinigten Nettoeinkünften beider Eheleute.  Wie viel Unterhalt muss ich zahlen? Nutzen Sie diesen kostenlosen Rechner für eine erste unverbindliche Einschätzung zur Höhe möglicher Ansprüche auf Ehegattenunterhalt. Für eine genauere und fallspezifische Berechnung sowie die Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch besteht, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.  Wie lange muss ich Unterhalt zahlen? Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in aller Regel bis zur Scheidung (mindestens jedoch für das erste Trennungsjahr). Ob und wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen sind, richtet sich nach dem Einzelfall. Im Zweifel kann der Anspruch auch ein Leben lang fortbestehen.  Unter welchen Voraussetzungen gibt es Ehegattenunterhalt nach der Scheidung? Derjenige Ehepartner, der ein höheres Einkommen hat, muss dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zahlen. Vorausgesetzt sind u. a. die Bedürftigkeit des Bezugsberechtigten, die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen sowie das Vorliegen eines triftigen Grundes, sogenannten Unterhaltstatbestands (z. B. Betreuungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt).  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nEhegattenunterhalt-Rechner\n\n\n\nHier können Sie den zu zahlenden Unterhalt kostenlos mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nWichtige Hinweise zur Anwendung des Ehegattenunterhalt-Rechners\n\n\n\nMit dem Ehegattenunterhalt-Rechner können Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen.\n\n\n\nFür die Berechnung von Unterhaltsansprüchen können Sie den „Ehegattenunterhalt-Rechner“ zur Hilfe nehmen. dem Ehegattenunterhalt-Rechner liegen die Richtlinien bzw. Anmerkungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2019) zugrunde. Der Rechner gilt sowohl für die Berechnung des Trennungsunterhalts als auch für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt).\n\n\n\nIn den Feldern „Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger“ und „Nettoeinkommen Unterhaltsberechtigter“ ist jeweils das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen einzutragen. Dabei können die zahlreichen Fallkonstellationen bei der Ermittlung dieses Einkommens mit dem Trennungsgeld-Rechner naturgemäß nicht dargestellt werden, so dass der Rechner grundsätzlich nur Richtwerte liefert.\n\n\n\nWerden Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 Euro monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bei allen Einkunftsarten ist jedoch der Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden möglich, also etwa bei einem Auszug aus der Ehewohnung die Kreditkosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, soweit dies in einem angemessen bescheidenen Rahmen erfolgt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZahlt der Unterhaltspflichtige auch Kindesunterhalt, ist der entsprechende gesamte Zahlbetrag unbedingt vom bereinigten Nettoeinkommen für den Ehegattenunterhalt abzuziehen!\n\n\n\nDer Kindesunterhalt ist gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig. Dadurch kann es vorkommen, dass für den Ehegattenunterhalt kein Einkommen des Unterhaltspflichtigen mehr zur Verfügung steht. Ist hingegen Einkommen vorhanden, erfolgt die Unterhaltsberechnung automatisch nach der 3/7-Methode (Differenzmethode). Das bedeutet, der Berechtigte erhält 3/7 des (gesamten) Einkommens und der Pflichtige 4/7 (3/7 + 1/7 Erwerbstätigenbonus). Dieser Bonus wird aber nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit gewährt. Aus den anderen Einkunftsarten steht jedem Ehegatten die Hälfte zu (sogenannter Halbteilungsgrundsatz). Der Ehegattenunterhalt-Rechner berücksichtigt nur die 3/7-Methode.\n\n\n\nDer Selbstbehalt für den unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten beträgt 1.200 Euro. Anders als beim Kindesunterhalt spielt es keine Rolle, ob der Pflichtige einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht. Der Selbstbehalt steht dem Pflichtigen in jedem Fall zur Verfügung. Hat der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhaltsbetrags weniger als den für ihn geltenden Selbstbehalt, geht der Berechtigte insoweit leer aus.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDadurch unterscheiden sich Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt\n\n\n\nDer Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der Trennung und endet grundsätzlich mit dem Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, so dass am Tag davor letztmalig Trennungsunterhalt beansprucht werden kann. Neben dem Getrenntleben (was grundsätzlich auch in der Ehewohnung erfolgen kann), setzt der Anspruch lediglich die Leistungsfähigkeit beim Unterhaltspflichtigen (also entsprechende Einkünfte) und die Bedürftigkeit beim Unterhaltsberechtigten voraus, § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nEin Verzicht auf den bei einer Trennung automatisch entstehenden Anspruch ist nicht möglich. Leben die Eheleute längere Zeit getrennt, kommt eine Erwerbsobliegenheit des Berechtigten nur in Betracht, wenn ...\n\n\n\ndies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen (frühere Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Ehedauer) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehepartner erwartet werden kann, § 1362 Abs. 2 BGB, undzumindest das Trennungsjahr abgelaufen ist.\n\n\n\nDemgegenüber entsteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ab der Rechtskraft der Scheidung und erfordert neben der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit das Vorliegen eines der der gesetzlichen Unterhaltstatbestände. Anders als beim Anspruch auf Trennungsunterhalt tritt also kein Automatismus ein, sondern es muss ein Unterhaltsanspruch bestehen\n\n\n\nwegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGBaufgrund des Alters, § 1571 BGwegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGBwegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGBzur Aufstockung, § 1573 Abs. 2 BGBaufgrund Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGBaus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB\n\n\n\nBetreuungsunterhalt kann grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Zudem muss – abgesehen vom Fall des Betreuungsunterhalts – die Ehe regelmäßig länger als zwei Jahre bestanden haben, darf also nicht von nur kurzer Dauer gewesen sein. Ein Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt ist zulässig (etwa durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung). Zudem kann der Geschiedenenunterhalt vom Familiengericht zeitlich und/oder der Höhe nach beschränkt werden, da nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, also grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selber zu sorgen hat, § 1569 BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHintergrund dieser unterschiedlichen Behandlungsweisen von Trennungs- und nachehelichen Unterhalt ist, dass während der Trennung die aufgrund der Ehe bestehenden finanziellen Möglichkeiten für die Ehegatten weitestgehend bestehen bleiben sollen, während nach der Ehe für jeden der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt.\n\n\n\nDer Trennungsunterhalt ist aufgrund der geringeren Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhaltsberechtigten leichter durchzusetzen als der nacheheliche Unterhalt. Zudem bleibt während der Trennungszeit der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung bestehen.\n\n\n\nWodurch der Anspruch auf Ehegattenunterhalt begrenzt wird\n\n\n\nBei der Berechnung für den nachehelichen Unterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum bleiben.\n\n\n\nDie Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird sowohl beim Trennungsunterhalt als auch beim nachehelichen Unterhalt durch dessen Selbstbehalt (Eigenbedarf) begrenzt. Denn der Pflichtige muss trotz seiner Pflicht zu Unterhaltszahlungen imstande sein, den eigenen Lebensbedarf zu finanzieren. Daher steht ihm ein Existenzminimum zu, welches gemäß Anmerkung B IV zur Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2016) gegenüber dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten monatlich 1.200 Euro beträgt.\n\n\n\nDabei spielt es für die Höhe dieses Selbstbehalts keine Rolle, ob der Pflichtige erwerbstätig ist oder nicht. Konsequenz daraus ist, dass der Unterhaltspflichtige keinen oder weniger als den an sich zu leistenden Ehegattenunterhalt zahlen kann, wenn er nur geringe Einkünfte erzielt und nicht schuldhaft seine bisherigen Einkünfte vermindert hat (etwa mutwillige Aufgabe der bisherigen, gut bezahlten Arbeitsstelle).\n\n\n\nBegrenzt wird der Anspruch auf Ehegattenunterhalt auch durch eigene Einkünfte des unterhaltsberechtigten Ehegatten, die seine Bedürftigkeit verringern. In der Praxis herrscht oft Streit darüber, inwieweit überobligationsmäßige Einkünfte (also solche, die der Berechtigte nicht zu erzielen braucht, weil er etwa ein Kleinkind betreut) auf den Bedarf des berechtigten Ehepartners anzurechnen sind.\n\n\n\nSind weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden, kann der Rang des unterhaltsberechtigen Ehegatten Auswirkungen auf seinen Unterhalt haben. Beim Unterhalt für Kinder, Ehegatten und anderen Personen gilt das sogenannte Rangstufenprinzip, wonach die Unterhaltsansprüche der Berechtigten auf den oberen Rängen gegenüber dem nachfolgenden Rang vorrangig sind.\n\n\n\nIn der unterhaltsrechtlichen Praxis ist dies dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen nicht alle Unterhaltsansprüche abdeckt. Tritt dieser sogenannte Mangelfall ein, erhalten die Berechtigten auf dem obersten Rang den (vollen) Unterhalt, während die Berechtigten auf dem nachfolgenden Rang leer ausgehen bzw. nur einen Teil erhalten. Gemäß § 1609 BGB stehen auf dem ...\n\n\n\nobersten Rang die minderjährigen, unverheirateten Kinder und privilegierten volljährigen Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung)zweiten Rang die ehelichen, geschiedenen und nichtehelichen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes regelmäßig bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr unterhaltsberechtigt sind oder wenn einer der weiteren gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt und es sich um eine Ehe von langer Dauer handeltdritten Rang die nicht unter den zweiten Rang fallenden Ehegatten und geschiedenen Ehegatten\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nBeispiel: War der Unterhaltspflichtige etwa nur kurz mit seiner erwerbslosen Ehefrau verheiratet und lebt nun in einer außerehelichen Beziehung mit seiner nicht erwerbstätigen Partnerin, die den gemeinsamen Säugling betreut, steht das Kind auf dem ersten Rang, die nichteheliche Mutter und Lebenspartnerin auf dem zweiten Rang sowie die geschiedene Ehefrau auf dem dritten Rang. In diesen Fällen wird die frühere Ehefrau meistens nichts erhalten, weil das Einkommen des Pflichtigen zur Zahlung aller Unterhaltsansprüche regelmäßig nicht ausreicht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVom Bruttoeinkommen zur monatlichen Zahlung: In 7 Schritten zur Berechnung des Ehegattenunterhalts\n\n\n\nWie die Berechnung des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts erfolgt, ergibt sich aus den folgenden Schritten:\n\n\n\nBerechnung nachehelicher Unterhalt/Trennungsunterhalt\n\n\n\nSchritt 1: Ermittlung des realen Gesamteinkommens\n\n\n\nUm den Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalt zu berechnen muss das reale Gesamteinkommen ermittelt werden.\n\n\n\nUm den Ehegatten Unterhalt zu berechnen, ist zuerst das reale Gesamteinkommen zu ermitteln. Zu diesen steuerrelevanten Brutto-Einkünften zählen nach 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):\n\n\n\nEinkünfte aus Land- und ForstwirtschaftEinkünfte aus GewerbebetriebEinkünfte aus selbstständiger ArbeitEinkünfte aus nichtselbstständiger ArbeitEinkünfte aus Vermietung und VerpachtungSonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (etwa regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie bestimmte Renten oder gewisse private Veräußerungsgeschäfte)\n\n\n\nAuch den Begriff „Einkünfte“ hat der Gesetzgeber definiert: Einkünfte sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG\n\n\n\nbei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinnin den anderen Fällen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten\n\n\n\nSchritt 2: Korrekturen des realen Gesamteinkommens\n\n\n\nJe nach Einkommensart des Barunterhaltspflichtigen müssen bei der Ermittlung des realen Gesamteinkommens bestimmte Korrekturen vorgenommen werden. Hierzu zählt bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit etwa die Bewertung eines überobligatorischen Arbeitseinsatzes (Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zu die der Unterhaltspflichtige oder Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet ist) oder der Erhalt einer arbeitsrechtlichen Abfindung. Hingegen sind bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit beispielsweise die steuerlichen Verluste in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen.\n\n\n\nSchritt 3: Ermittlung des fiktiven Einkommens\n\n\n\nBei der Berechnung für den Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt sind die Fälle, in denen sich der Unterhaltspflichtige ein fiktives Einkommen anrechnen lassen muss - also ein Einkommen, was er zwar tatsächlich nicht erzielt, aber erzielen könnte, wenn er beispielsweise seinen gut dotierten Job nicht mutwillig aufgegeben hätte oder sein tatsächliches Einkommen nicht verschleiern würde, eher selten.\n\n\n\nDie Familiengerichte greifen hier aber durch. Will daher der Unterhaltspflichtige durch solche Verhaltensweisen etwa um die Zahlung des Betreuungsunterhalts „herum kommen“, hat er schlechte Karten. Denn er muss sich so behandeln lassen, als würde er die bisherigen bzw. höheren Einkünfte erzielen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchritt 4: Berechnung des Nettoeinkommens\n\n\n\nIm nächsten Schritt wird aus dem realen bzw. fiktiven Gesamteinkommen das Nettoeinkommen des Pflichtigen berechnet. Steuern und Sozialabgaben sind daher ebenso wie Vorsorgeaufwendungen für die private Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.\n\n\n\nSchritt 5: Berechnung nachehelicher Unterhalt/Trennungsunterhalt - bereinigtes Nettoeinkommens\n\n\n\nVom Nettoeinkommen sind die laufenden Fix- und sonstigen Kosten abzuziehen, so dass sich das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen errechnet. Zu den Fix- und sonstigen Kosten gehören die Ausgaben des Pflichtigen, die nicht bereits als allgemeine Lebenshaltungskosten in seinem Selbstbehalt (Eigenbedarf, Existenzminimum) enthalten sind. Dazu zählen etwa die berufsbedingten Aufwendungen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder generell die berücksichtigungsfähigen Schulden (etwa aus der Ehe stammende Verbindlichkeiten).\n\n\n\nSchritt 6: Abzug des monatlichen Kindesunterhalts\n\n\n\nZahlt der Pflichtige auch für die aus der Ehe hervorgegangenen gemeinsamen Kinder Unterhalt, muss der Kindesunterhalt bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes bei der Bereinigung des Nettoeinkommens ebenfalls abgezogen werden. Da der Kindesunterhalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig ist, stehen die für die Kinder gezahlten Beträge weder für die Berechnung des Trennungsunterhalts noch des nachehelichen Unterhalts zur Verfügung. Das gilt ebenso, wenn der Pflichtige für Kinder aus einer anderen (früheren oder aktuellen) Beziehung Unterhalt zahlen muss.\n\n\n\nBei der Anwendung des Ehegattenunterhalt-Rechners muss daher bei „eigenes Nettoeinkommen“ der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt stets abgezogen werden.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nSchritt 7: Berechnung des Ehegattenunterhalts\n\n\n\nDer letzte Schritt dient dazu, den Trennungsunterhalt zu berechnen bzw. den nachehelichen Unterhalt zu berechnen. In der Regel sind dies 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen oder – wenn der Berechtigte ebenfalls erwerbstätig ist – 3/7 der Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen, jeweils der Höhe nach begrenzt durch den Selbstbehalt des Pflichtigen. Dabei erfolgen die Berechnung des Trennungsunterhalts und die Berechnung des nachehelichen Unterhalts grundsätzlich auf die gleiche Weise.\n\n\n\nNur in einzelnen Sonderfällen wie etwa bei der Anrechnung des sogenannten Wohnvorteils (wenn beispielsweise die Ehefrau in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, während der Ehemann auszieht) erfolgen unterschiedliche Berechnungen.\n\n\n\nEhegattenunterhalt berechnen: Worauf im Einzelnen zu achten ist\n\n\n\nAuf folgende Punkte ist bei der Berechnung für den Trennungsunterhalt bzw. den nachehelichen Unterhalt besonders zu achten:\n\n\n\nFestes Arbeitsverhältnis: Worauf es für die Berechnung des Unterhalts hier ankommt\n\n\n\nFür die Berechnung des Unterhalts bei festem Einkommen sind die Einkünfte aus den letzten 12 Monaten entscheidend\n\n\n\nMeistens erwirtschaftet der Unterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also aus einem festen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Hier sind für die Berechnung des Ehegattenunterhalts die Brutto-Einkünfte der letzten 12 Monate heranzuziehen.\n\n\n\nVom monatlichen Nettoeinkommen darf der Pflichtige im Rahmen der Bereinigung 5 % berufsbedingten Aufwendungen pauschal abziehen, jedoch monatlich mindestens 50 Euro (bei geringfügiger Teilarbeit auch weniger) und höchstens 150 Euro. Dem Pflichtigen bleibt es aber unbenommen, höhere angemessene Aufwendungen als 150 Euro nachzuweisen.\n\n\n\nSelbstständige: Diese Besonderheiten sind für die Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen\n\n\n\nÜbt der Unterhaltspflichtige eine selbstständige Arbeit aus, ist der Gewinn der letzten drei Jahre zugrundezulegen, um den Ehegattenunterhalt zu berechnen. Berufsbedingte Aufwendungen sind hier jedoch nicht abzugsfähig.\n\n\n\nBerechnung mit fiktivem Einkommen: Anrechnung dessen, was der Pflichtige verdienen könnte\n\n\n\nRegelmäßig muss sich der Unterhaltspflichtige die Einkünfte anrechnen lassen, die er erzielen würde, wenn er etwa seine Arbeitsstelle nicht schuldhaft verloren hätte oder statt seines verschleierten Einkommens der tatsächliche Verdienst zugrunde gelegt würde.\n\n\n\nBerücksichtigungsfähige Schulden: Wie das Nettoeinkommen zu bereinigen ist\n\n\n\nHat der Unterhaltspflichtige Schulden, ist das Nettoeinkommen um diese zu bereinigen, sofern die Verbindlichkeiten\n\n\n\nbereits während der Ehe gezahlt wurden, also für die Einkommensverhältnisse prägend waren odermit Zustimmung des Ehepartners aufgenommen wurden oderfür den Einzug in eine neue Wohnung des aus der Ehewohnung ausgezogenen Partners notwendig waren\n\n\n\nDagegen sind Konsumkredite oder Ratenzahlungen für eine erhaltene Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht unbeachtlich.\n\n\n\nKindesunterhalt: Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle\n\n\n\nZahlt der Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt, ist sein Nettoeinkommen ebenfalls um diese Zahlungen zu bereinigen. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts gelten für die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens dieselben Grundsätze wie beim Ehegattenunterhalt. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ergibt sich sodann aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nDetails zur Berechnung des Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalts bei:\n\nselbstständiger Arbeit,\nnicht-selbstständiger Arbeit (etwa die Berücksichtigung von geldwerten Zuwendungen des Arbeitgebers, einer Abfindung oder des überobligatorische Einkommens)\nfiktivem Einkommen und\nberücksichtigungsfähigen Schulden\n\nfinden Sie im Artikel zum Unterhaltsrechner.\nDie Einzelheiten zur Berechnung des gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangigen Kindesunterhalts können Sie im Artikel „Kindesunterhalt berechnen: Was der Nachwuchs monatlich kostet“ nachlesen oder dort direkt den Kindesunterhalt-Rechner verwenden.\n\n\n\n\nEhegattenunterhalt: So erfolgt die genaue Berechnung\n\n\n\nBeispiele: So können Sie den Ehegattenunterhalt berechnen.\n\n\n\nIst das monatliche bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt, stehen grundsätzlich dem\n\n\n\nnicht erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten monatlich 3/7 daraus zuerwerbstätigen Unterhaltsberechtigten monatlich 3/7 der Differenz zwischen dem Einkommen des Pflichtigen und dem eigenen Einkommen zu (Differenzmethode)\n\n\n\nDem Pflichtigen verbleiben 4/7, wovon 1/7 als Erwerbstätigenbonus anerkannt wird. Das gilt aber nur für Erwerbseinkommen. Bei allen anderen Einkünften gilt der Halbteilungsgrundsatz, wonach jeder Ehegatte die Hälfte der Einkünfte verlangen kann.\n\n\n\nIm süddeutschen Raum (Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken) erfolgt die Unterhaltsberechnung etwas anders: Hier stehen dem Berechtigten nicht 3/7, sondern 45% des bereinigten Netto-Erwerbseinkommens des Pflichtigen zu.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Unterhaltsberechnung in mehreren Varianten\nDer Ehemann verfügt über ein monatliches Netto-Erwerbseinkommen von 3.650 Euro.\nVariante 1: Trennungs- und nachehelichen Unterhalt – Ehefrau ohne eigene Einkünfte\nDie nicht erwerbstätige Ehefrau ist gelernte Altenpflegerin. Sie fordert Trennungsunterhalt und nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt.\nFolge: Das monatliche Netto-Erwerbseinkommen des Ehemannes ist pauschal um 5% berufsbedingte Aufwendungen, maximal aber um 150 Euro monatlich, zu bereinigen. Sein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen beträgt daher 3.500 Euro. Daraus stehen der Ehefrau an Trennungsunterhalt 3/7 gleich 1.500 Euro zu. Nachehelichen Unterhalt kann die Ehefrau dagegen nicht verlangen, da keiner der gesetzlichen Unterhaltstatbestände eingreift. Vielmehr gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, zumal die Ehefrau aufgrund des hohen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt an Pflegekräften schnell eine Arbeitsstelle finden kann.\nVariante 2: Trennungs- und nachehelichen Unterhalt – Ehefrau mit eigenen Einkünften\nDie erwerbstätige Ehefrau hat ein monatliches Netto-Erwerbseinkommen von 1.470 Euro. Sie fordert Trennungsunterhalt und nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt.\nFolge: Zunächst ist auch das bereinigte monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau zu ermitteln. Dieses beläuft sich auf 1.400 Euro (1.470 Euro abzüglich 5%). Die Differenz zum bereinigten Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.100 Euro (3.500 Euro abzüglich 1.400 Euro). Daraus stehen der Ehefrau an Trennungsunterhalt 3/7 gleich 900 Euro zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen zu. Nachehelichen Unterhalt kann die Ehefrau dagegen nicht verlangen, da keiner der gesetzlichen Unterhaltstatbestände eingreift.\nVariante 3: Kindesunterhalt sowie Trennungs- und nachehelichen Unterhalt\nDie nicht erwerbstätige Ehefrau betreut das 1-jährige Kind der Ehegatten. Sie fordert Trennungsunterhalt und nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt. Die Ehefrau erhält das Kindergeld.\nFolge: Der Kindesunterhalt ist vorrangig gegenüber dem Ehegattenunterhalt, so dass das Einkommen des Ehemannes neben den berufsbedingten Aufwendungen auch um den Zahlbetrag für das Kind (Unterhalt abzüglich hälftiges Kindergeld) zu bereinigen ist. Der Zahlbetrag für das Kind beträgt 328 Euro monatlich (vgl. Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2019). Wird der Zahlbetrag vom Netto-Erwerbseinkommen des Ehemannes abgezogen, verbleiben 3.172 Euro (3.500 Euro – 328 Euro). Daraus stehen der Ehefrau an Trennungsunterhalt 3/7 gleich rund 1.359 Euro zu. Diesen Betrag kann die Ehefrau auch erneut als nachehelichen Unterhalt fordern, da der gesetzliche Unterhaltstatbestand des § 1570 BGB „Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes“ vorliegt.\nVariante 4: Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie überobligatorisches Einkommen des Berechtigten\nDie nicht erwerbstätige Ehefrau betreut das 1-jährige Kind der Ehegatten. Sie fordert Trennungsunterhalt und nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt. Die Ehefrau erhält das Kindergeld. Zudem verfügt sie über ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 600 Euro, zahlt jedoch für die während ihrer Arbeitszeit erforderliche und nicht anders zu bewerkstelligende Kindesbetreuung monatlich 300 Euro.\nFolge: Da die Ehefrau wegen der Betreuung des Kindes nicht zu arbeiten braucht, stellt sich die Frage, wie ihre überobligatorischen Erwerbseinkünfte anzurechnen sind. Dies richtet sich nach dem individuellen Einzelfall, wobei in der Regel die Hälfte der überobligatorischen Erwerbseinkünfte die Bedürftigkeit des Berechtigten mindert und die andere Hälfte nicht angerechnet wird. Hier besteht aber die Besonderheit, dass monatlich 300 Euro für die Kindesbetreuung anfallen, ohne die die Erwerbstätigkeit der Ehefrau nicht möglich wäre. Daher sind diese 300 Euro entweder bei der Bereinigung des Nettoeinkommens der Ehefrau abzuziehen oder ihr ist das gesamte überobligatorische Erwerbseinkommen von 600 Euro anrechnungsfrei zu belassen. Bei der zweiten Alternative erhält die Ehefrau – wie bei Variante 3 – monatlich 1.359 Euro an Trennungsunterhalt und später nach gesonderter Geltendmachung ebenfalls monatlich 1.359 Euro an nachehelichen Unterhalt.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVariante 5: Trennungsunterhalt und zusätzliche Einnahmen aus Vermögen\n\n\n\nDer Ehemann erhält neben seinem bereinigten monatlichen Netto-Erwerbseinkommen von 3.500 Euro einen Gewinn von 1.000 Euro aus seinem Vermögen, wobei dieses zusätzliche Einkommen bisher die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Die nicht erwerbstätige Ehefrau fordert Trennungsunterhalt.\n\n\n\nFolge: Zunächst erhält die Ehefrau – wie bei Variante 1 – aus dem bereinigten monatlichen Netto-Erwerbseinkommen des Ehemannes einen monatlichen Trennungsunterhalt von 3/7 gleich 1.500 Euro. Hinsichtlich des Einkommens des Ehemannes aus seinem Vermögen gilt der Halbteilungsgrundsatz, so dass der Ehefrau daraus monatlich 500 Euro (1.000 Euro geteilt durch zwei Ehegatten) an weiteren Trennungsunterhalt zustehen.\n\n\n\nVariante 6: Trennungsunterhalt und überobligatorisches Einkommen des Pflichtigen\n\n\n\nDer Ehemann erhält das monatliche bereinigte Netto-Erwerbseinkommen von 3.500 Euro neben seiner Altersrente und trotz altersbedingter gesundheitlicher Einschränkungen. Die Ehefrau fordert Trennungsunterhalt.\n\n\n\nFolge: Es handelt sich um überobligatorisches Erwerbseinkommen des Ehemannes, da er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze und des Bezugs der Altersrente keiner Erwerbstätigkeit mehr nachzugehen braucht. Entsprechendes würde auch bei einer Berufsunfähigkeit oder einer Schwerbehinderung des Ehemannes gelten. Bei der Frage, wie sich das überobligatorische Einkommen des Ehemannes unterhaltsrechtlich auswirkt, kommt es auch hier auf den konkreten Einzelfall an. Maßgeblich sind in erster Linie die physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Pflichtigen. In der Regel werden 50 % des überobligatorischen Erwerbseinkommens als unterhaltsrelevant angerechnet, während 50 % anrechnungsfrei bleiben. Damit steht der Ehefrau – unbeschadet etwaige Unterhaltsansprüche aus der Altersrente des Ehemannes – aus 3/7 aus der Hälfte von 3.500 Euro gleich 750 Euro an monatlichem Trennungsunterhalt zu.\n\n\n\nDie Varianten zeigen, welche unterschiedlichen Gesichtspunkte beim Ehegattenunterhalt eine Rolle spielen können. Der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt-Rechner kann sämtliche Varianten naturgemäß nicht berücksichtigen und liefert daher nur ungefähre Werte bei der Berechnung des Trennungsunterhalts und bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Dabei ist der Unterhaltsrechner in erster Linie für die Varianten 1 bis 3 ausgelegt, die in der Praxis die größte Rolle spielen.\n\n\n\nWohnvorteil: So sieht der Unterschied bei Trennungsunterhalt und bei nachehelichem Unterhalt aus\n\n\n\nSo wirkt sich der Wohnvorteil bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts aus\n\n\n\nSind die Ehegatten gemeinsam Eigentümer einer Immobilie und bleibt ein Ehegatte nach Trennung bzw. Scheidung in der Immobilie wohnen, stellt sich die Frage, wie sich dieser sogenannte Wohnvorteil unterhaltsrechtlich auswirkt. Vereinfacht gesagt, gilt hier Folgendes:\n\n\n\nWährend der Trennung und bis zur Scheidung sind demjenigen Ehegatten, der im Eigenheim wohnen bleibt, als Wohnvorteil die Mietkosten anzurechnen, die er für eine kleine Singlewohnung am örtlichen Wohnungsmarkt zahlen müssteNach der Scheidung sind demjenigen Ehegatten, der im Eigenheim wohnen bleibt, als Wohnvorteil die Mietkosten anzurechnen, die er für eine Vermietung des von ihm bewohnten Objekts am örtlichen Wohnungsmarkt erhalten würde\n\n\n\nBeträgt also für eine angemessene Singlewohnung vor Ort die Miete 300 Euro und lässt sich das Eigenheim für 800 Euro vermieten, beträgt der Wohnvorteil bis zur Scheidung 300 Euro und nach der Scheidung 800 Euro, die jeweils unterhaltsrechtlich in Ansatz zu bringen sind.\n\n\n\nGegenüber unterhaltsberechtigten Kindern ist jedoch grundsätzlich von einem Wohnvorteil in Höhe der Vermietung des bewohnten Objektes auszugehen."}
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Hintergrund ist § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Eltern dem Kind eine angemessene Ausbildung ermöglichen müssen. Dabei ist der Unterhalt für Volljährige regelmäßig in bar zu leisten (Barunterhalt). Der sogenannte Naturalunterhalt durch Kost, Logis, Bekleidung, Taschengeld usw., der von beiden Elternteilen oder im Falle getrennt lebender Eltern von dem Elternteil zu erbringen ist, bei dem das Kind lebt, spielt beim Kindesunterhalt für Volljährige keine Rolle mehr.\n\n\n\nLiteratur zum Thema Unterhalt\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt ab 18\n\n\n\nWas ändert sich beim Kindesunterhalt ab 18? Der Unterhaltsbedarf richtet sich nun nach dem Einkommen beider Elternteile. Grundlage für die Berechnung bildet mithin das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern des Kindes. Zudem erfolgt in aller Regel die volle Anrechnung des Kindesgelds auf den Bedarf (sowie weiterer Einkünfte). Wichtig ist zudem, dass ab Volljährigkeit das Kind selbst den eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen muss.  Wem steht ab 18 noch Unterhalt zu? Der Kindesunterhalt für volljährige Kinder muss in aller Regel nur so lange gezahlt werden, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Mit Abschluss des Studiums oder einer beruflichen Ausbildung ist das Kind nämlich in der Lage, nun selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.  Wo stehen volljährige Kinder in der Unterhaltsrangfolge? Privilegierte volljährige Kinder haben im Unterhaltsrecht den gleichen Rang (erste Stelle) wie minderjährige unverheiratete Kinder. Sind die Kinder nicht mehr privilegiert, so stehen sie hingegen erst an vierter Position (nach Ehegatten usf.).  \n\n\n\n\nPrivilegierte und nicht privilegierte volljährige Kinder: Das ist der Unterschied\n\n\n\nBeim Unterhalt für Volljährige ist die Unterscheidung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Kindern von erheblicher Bedeutung. Denn dies wirkt sich sowohl auf den Rang des Unterhaltsanspruchs als auch auf die Höhe des Unterhalts aus.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt\n\n\n\nUnterhalt ab 18: Volljährige privilegierte Kinder sind minderjährigen unverheirateten Kindern gleichgestellt.\n\n\n\nPrivilegierte volljährige Kinder sind den minderjährigen unverheirateten Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt. Das bedeutet, die privilegierten volljährigen Kinder befinden sich ebenso wie die minderjährigen unverheirateten Kinder im Unterhaltsrecht auf dem obersten Rang, so dass deren Unterhaltsansprüche gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten (etwa Ehefrau oder nicht privilegierte Kinder) vorrangig sind, § 1609 BGB. Privilegiert sind volljährige Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB, wenn sie\n\n\n\n\ndas 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben\n\n\n\nim Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben\n\n\n\nsich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (etwa Fachoberschule, Gymnasium, nicht jedoch Berufsschule)\n\n\n\n\nNicht privilegierte volljährige Kinder befinden sich dagegen unterhaltsrechtlich auf dem vierten Rang, § 1609 BGB. Folge daraus ist, dass die Unterhaltsansprüche der minderjährigen unverheirateten und der privilegierten Kinder den Ansprüchen der nicht privilegierten volljährigen Kinder vorgehen. Aber auch die Unterhaltsansprüche bestimmter Elternteile (etwa wegen Betreuung eines Kleinkindes) sind gegenüber den Unterhaltsansprüchen nicht privilegierter volljähriger Kinder vorrangig. In der Praxis führt dies bei mehreren Unterhaltsberechtigten häufig dazu, dass die Unterhaltspflichtigen für den Unterhaltsanspruch des nicht privilegierten volljährigen Kindes kein Geld mehr haben.\n\n\n\nUnterhalt volljähriges Kind: So wird der Unterhalt ab 18 berechnet\n\n\n\nBei der Berechnung für den Unterhalt bei Volljährigen ist wie folgt zu unterscheiden:\n\n\n\n\nHandelt es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind, richtet sich die Höhe seines (Bar)Unterhalts nach der Bedarfsgruppe für volljährige Kinder der Düsseldorfer Tabelle (dort „Altersstufen in Jahren“ und dann „ab 18“). Der Selbstbehalt eines jeden Elternteils beträgt in diesem Fall ab 01.01.2023 1.370 Euro (bis 31.12.2022: 1.160 Euro) monatlich, sofern der Elternteil erwerbstätig ist, und 1.120 Euro (bis 31.12.2022: 960 Euro) monatlich, sofern der Elternteil nicht erwerbstätig ist\n\n\n\nWohnt dagegen ein nicht privilegiertes volljähriges Kind noch bei den Eltern oder einem Elternteil, richtet sich die Höhe seines (Bar)Unterhalts ebenfalls nach der Bedarfsgruppe für volljährige Kinder der Düsseldorfer Tabelle. Der Selbstbehalt für jedes Elternteil beträgt hier jedoch jeweils mindestens 1.650 Euro monatlich, wobei es keine Rolle spielt, ob ein Elternteil erwerbstätig ist oder nicht.\n\n\n\nHat das nicht privilegierte volljährige Kind dagegen einen eigenen Hausstand, beträgt sein Unterhaltsanspruch generell 930 Euro monatlich (Stand: 2023; vorher 860 Euro). Auch hier beläuft sich der Selbstbehalt für jedes Elternteil auf 1.650 Euro pro Monat.\n\n\n\n\nUm den Unterhalt ab 18 zu berechnen, ist das bereinigte Nettoeinkommen der Eltern zu verwenden.\n\n\n\nSoll nun der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet werden, ist das zusammengerechnete bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile maßgeblich. Denn beide Elternteile haften als gleichnahe Verwandte in gerader Linie für die Unterhaltszahlung ab 18, vgl. § 1601 BGB, allerdings nur anteilig bzw. quotenmäßig entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Aus dem zusammengerechneten bereinigten Nettoeinkommen ergibt sich dann die vorzunehmende Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle, sofern der Unterhalt für das volljährige Kind nicht ohnehin generell 930 Euro aufgrund eines eigenen Hausstandes beträgt.\n\n\n\nFür die weitere Berechnung ist vom jeweiligen bereinigten Nettoeinkommen der Selbstbehalt des Elternteils abzuziehen. Erst danach lässt sich die Quote jedes Elternteils für den Unterhalt ab 18 ermitteln, in dem die beiden Einkommen der Elternteile zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.\n\n\n\nErzielt das volljährige Kind eigene Einkünfte, mindern diese seinen Bedarf. Das gilt ebenso für das vom Volljährigen bezogene Kindergeld, welches (anders als bei minderjährigen Kindern) in voller Höhe bedarfsmindernd wirkt.\n\n\n\nDer Unterhalt für Volljährige ist stets von beiden Elternteilen zu leisten. Dabei ist es belanglos, ob die Eltern zusammen, in Trennung oder in Scheidung leben. Das volljährige Kind muss aber seinen Anspruch auf Kindesunterhalt ab 18 selber geltend machen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 1 Unterhalt ab 18: privilegiertes volljähriges Kind\nEin 18-jähriges unverheiratetes Kind besucht das Gymnasium, erhält das Kindergeld und lebt bei der Mutter, die keine eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater hat. Der Vater erzielt ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.500 Euro, die Mutter ein solches in Höhe von 1.500 Euro.\nFolge: Das monatliche bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile beträgt 4.000 Euro (2.500 Euro + 1.500 Euro), so dass das Kind an sich in die Einkommensgruppe 7 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen wäre. Da die Düsseldorfer Tabelle jedoch für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, hat eine Höhergruppierung in die Einkommensgruppe 8 zu erfolgen. Der Unterhaltsbedarf des privilegierten volljährigen Kindes beträgt daher 905 Euro monatlich.\nVon diesen 905 Euro ist das Kindergeld abzuziehen, so dass ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 655 Euro monatlich verbleibt.\nBei beiden Elternteilen ist jeweils vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.370 Euro monatlich abzuziehen. Dem Vater verbleiben 1.130 Euro, der Mutter verbleiben 130 Euro, womit für den Kindesunterhalt insgesamt 1.260 Euro an monatlichem Gesamteinkommen zur Verfügung stehen.\nDamit errechnet sich der von beiden Elternteilen jeweils zu zahlenden monatliche Kindesunterhalt ab 18 wie folgt:\n\n\n\nVater:\n655 Euro Unterhaltsanspruch x 1.130 Euro Einkommen\n= 587 Euro\n\n\n1.260 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\n\n\n\nMutter:\n655 Euro Unterhaltsanspruch x 130 Euro Einkommen\n= 68 Euro\n\n\n1.260 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\nDer Vater hat also 587 Euro und die Mutter 68 Euro monatlichen Unterhalt für das Kind zu zahlen.\n\n\n\n\nZu der zwischen Eltern und volljährigen Kindern immer wieder geführten Diskussion, ob das Kind aufgrund seiner Volljährigkeit generell Barunterhalt verlangen kann oder sich mit Naturalunterhalt zufrieden geben muss, finden Sie im Artikel Kindesunterhalt (Kapitel: Die ewige Streitfrage: Barunterhalt oder Naturalunterhalt für volljährige Kinder?) weitere Informationen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 2 Unterhalt ab 18: volljähriger Student, der bei der Mutter lebt\nWie Praxisbeispiel 1. Das volljährige unverheiratete Kind, das bei der Mutter lebt, hat nach dem Abitur nun ein Studium aufgenommen.\nFolge: Da das Kind weiterhin bei der Mutter lebt, bleibt sein Unterhaltsanspruch (nach Abzug des Kindergeldes) in Höhe von 655 Euro monatlich bestehen. Allerdings ist das Kind wegen der Aufnahme des Studiums nicht mehr privilegiert. Dadurch erhöht sich für beide Elternteile der Selbstbehalt auf jeweils 1.650 Euro monatlich.\nDaher ist bei beiden Elternteilen jeweils vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.650 Euro monatlich abzuziehen. Dem Vater verbleiben 850 Euro (2.500 Euro – 1.650 Euro), der Mutter verbleiben nichts (1.500 Euro – 1.650 Euro), womit für den Kindesunterhalt nur 850 Euro an monatlichem Einkommen zur Verfügung stehen.\nDa der Selbstbehalt der Mutter deren Einkommen übersteigt, bleibt am Ende also allein der Vater unterhaltspflichtig.\n\n\n\n\nWenn mehrere volljährige Kinder vorhanden sind\n\n\n\nDie vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn mehrere volljährige Kinder unterhaltsberechtigt sind. Dabei ist der höhere Rang der privilegierten volljährigen Kinder gegenüber den nicht privilegierten volljährigen Kindern zu berücksichtigen.\n\n\n\nBeispiel für die Rangfolge\n\n\n\nLebt ein volljähriges unverheiratetes Kind bei den Eltern und das andere volljährige unverheiratete Kind studiert unter Führung eines eigenen Haustandes auswärts, ist zunächst der Unterhalt an das ranghöhere privilegierte Kind zu zahlen. Um diese Unterhaltszahlung ist dann das Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen zu bereinigen und aus diesem insoweit bereinigten Betrag der Unterhalt für das nicht privilegierte Kind zu berechnen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nPraxisbeispiel 4 Unterhalt ab 18: privilegiertes und nicht privilegiertes Kind\nWie Praxisbeispiel 1. Zusätzlich ist ein weiteres Kind vorhanden, das auswärts studiert und dort einen eigenen Hausstand hat.\nFolge: Hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist. Der 18-jährige Gymnasiast ist daher in die Gruppe 7 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen, sodass sein monatlicher Unterhaltsanspruch (nach Abzug des Kindergeldes) 523 Euro beträgt.\nDamit errechnet sich der von beiden Elternteilen jeweils zu zahlenden monatliche Unterhalt für den Gymnasiasten, der gegenüber dem auswärts studierenden Kind einen höheren unterhaltsrechtlichen Rang hat, wie folgt:\n\n\n\nVater:\n523 Euro Unterhaltsanspruch x 1.420 Euro Einkommen\n= 403,62 Euro\n\n\n1.840 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\n\n\n\nMutter:\n523 Euro Unterhaltsanspruch x 420 Euro Einkommen\n= 119,38 Euro\n\n\n1.840 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\nUnter Berücksichtigung des Selbstbehalts von jeweils 1.080 Euro hat der Vater also 404 Euro und die Mutter 119 Euro monatlichen Unterhalt für den Gymnasiasten zu zahlen.\nFür die Berechnung des Unterhalts für den auswärts lebenden Studenten ist das monatliche bereinigte Nettoeinkommen der Eltern um die Unterhaltszahlung für den Gymnasiasten weiterhin zu bereinigen. Dem Vater stehen also für den monatlichen Unterhalt des Studenten nur noch 2.500 Euro – 404 Euro Unterhalt für den Gymnasiasten = 2.062 Euro zur Verfügung. Davon ist der erhöhte Selbstbehalt für den Vater in Höhe von 1.300 Euro monatlich abzuziehen, so dass noch 796 Euro monatlich verbleiben.\nBei der Mutter sind für den monatlichen Unterhalt des Studenten 1.500 Euro – 119 Euro Unterhalt für den Gymnasiasten = 1.371 Euro übrig. Allerdings ist auch hier der erhöhte Selbstbehalt in Höhe von 1.300 Euro abzuziehen, so dass noch 81 Euro vorhanden sind.\nDas für die Unterhaltsberechnung für den Studenten existente Gesamteinkommen der Eltern beträgt daher 877 Euro (796 Euro + 81 Euro), wobei der Student (nach Abzug des Kindergeldes) einen monatlichen Unterhaltsanspruch von 541 Euro hat (735 Euro - 194 Euro).\nDamit errechnet sich der von beiden Elternteilen jeweils zu zahlenden monatliche Unterhalt für den Studenten wie folgt:\n\n\n\nVater:\n541 Euro Unterhaltsanspruch x 796 Euro Einkommen\n= 491 Euro\n\n\n877 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\n\n\n\nMutter:\n541 Euro Unterhaltsanspruch x 81 Euro Einkommen\n= 50 Euro\n\n\n877 Euro Gesamteinkommen\n\n\n\nUnter Berücksichtigung des Selbstbehalts von jeweils 1.300 Euro haben der Vater also 491 Euro und die Mutter 50 Euro monatlichen Unterhalt für den Studenten zu zahlen.\n\n\n\n\nReicht jedoch – wie aufgrund der hohen Unterhaltsansprüche der volljährigen Kinder so häufig – das Einkommen der Eltern nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsansprüche der Volljährigen aus, ist unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen. Einzelheiten zur Mangelfallberechnung finden Sie im Artikel Düsseldorfer Tabelle (Kapitel Mangelfall: Wenn das Einkommen nicht für den Kindesunterhalt ausreicht).\n\n\n\nWie lange Unterhalt für Volljährige gezahlt werden muss\n\n\n\nGrundsätzlich schulden die Eltern den Unterhalt ab 18 bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung des Kindes. Einzelheiten dazu finden Sie im Artikel Kindesunterhalt in der Ausbildung.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Unterhalt:\n\n\n\n[amazon box=\"3423512172,B09PMBSQD4,3846210560\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/","name":"Unterhalt ab 18: So viel steht Volljährigen zu •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ab-18.jpg","datePublished":"2015-10-01T08:10:19+00:00","dateModified":"2026-01-20T18:34:47+00:00","description":"Ist Unterhalt auch für ein volljähriges Kind zu zahlen? Lesen Sie hier wie sich der Unterhalt ab 18 berechnet und wie hoch die Unterhaltszahlungen sind.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/#faq-question-1649154388368"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/#faq-question-1649154410718"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/#faq-question-1649154726355"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Kindesunterhalt in der Ausbildung &#8211; Eltern müssen nicht endlos zahlen","datePublished":"2015-10-01T09:11:03+00:00","dateModified":"2026-01-26T18:27:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/"},"wordCount":1878,"commentCount":501,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt-ausbildung.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Auch wenn die Eltern ihrem Kind nach § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine angemessene Erstausbildung schulden: Endlos zahlen müssen sie für den Unterhalt in der Ausbildung nicht. Zwar wird den Kindern eine gewisse Orientierungsphase zugestanden. Danach muss der Nachwuchs die Ausbildung aber grundsätzlich zügig vorantreiben. Daneben besteht häufig das Problem, ob ein sich ein an eine Lehre anschließendes Studium noch zur Erstausbildung gehört, so dass die Eltern weiterhin für den Kindesunterhalt in der Ausbildung in der Pflicht bleiben. Also Fragen über Fragen – mit für Eltern durchaus teuren Folgen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt während einer Ausbildung\n\n\n\nSind die Eltern auch während der Ausbildung noch unterhaltspflichtig? Eltern sind ihren Kindern in der Regel bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung (bzw. eines Studiums) zum Unterhalt verpflichtet. Erst hiernach kann angenommen werden, dass das Kind nun eigenständig für den einen Unterhalt sorgen kann. Studierende sollten darauf achten, die durchschnittliche Studienzeit einzuhalten, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. In der Regel muss die Ausbildung zügig nach dem Schulabschluss angetreten werden - hier sind jedoch auch immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Eine Orientierungsphase muss dem Kind normalerweise zugestanden werden.  Wie wird der Kindesunterhalt in der Ausbildung berechnet? Wie Sie den Kindesunterhalt berechnen können, wenn sich Ihr Kind noch in der Ausbildung befindet, lesen Sie hier.  Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?  Die Ausbildungsvergütung wird wie jedes andere Einkommen des Kindes auch beim Unterhaltsbedarf angerechnet (abzgl. einer Ausbildungspauschale). Anderes Einkommen sind zum Beispiel Einnahmen aus Minijobs etwa während des Studiums sowie das Kindergeld.  \n\n\n\n\nÜbergang von Schule zur Ausbildung: Es kommt darauf an, was das Kind macht\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nOrientierungsphase erlaubt\n\n\n\nAls Kehrseite der elterlichen Pflicht zum Kindesunterhalt bei Ausbildung muss das Kind nach einer seinem Alter, Entwicklungsstand und den Lebensumständen angemessenen Orientierungsphase eine Berufsausbildung aufnehmen und zielstrebig angehen. Diese Obliegenheit des Kindes und der elterliche Unterhalt zur Ausbildung sind von Gegenseitigkeit geprägt.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterhalt fürs Kind: Ausbildung trotz Verzögerung zielstrebig angegangen\n\n\n\nEin paar Monate Orientierungszeit nach dem Schulabschluss sind also nicht zu beanstanden. Starre zeitliche Grenzen bestehen dabei nicht. Entscheidend ist vielmehr, was das Kind in dieser Zeit macht. Dies gilt insbesondere für Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen oder mit schwachen Abschlusszeugnissen.\n\n\n\nKindesunterhalt während der Ausbildung ist zu zahlen, wenn das Kind zielstrebig vorgeht\n\n\n\nSo schloss ein bei seiner Mutter lebendes Kind die Realschule mit einem Notendurchschnitt von 3,6 ab. Danach absolvierte es Praktika und jobbte als ungelernte Kraft bei verschiedenen Arbeitgebern, um auf diese Weise einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Seinen Lebensunterhalt bestritt das Kind selber. Drei Jahre nach dem Realabschluss erlangte das Kind endlich eine Ausbildungsstelle zur Fleischereifachverkäuferin.\n\n\n\nDer auf Unterhalt für das Kind in Ausbildung in Anspruch genommene Vater verweigerte diesen, da das Kind seiner Ansicht nach nicht zügig eine Ausbildungsstelle angetreten habe. Das sah der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch anders. Gerade Bewerber mit schwachen Abschlusszeugnissen müssten auf andere Weise durch Motivation und Interesse an dem Berufsbild überzeugen.\n\n\n\nDies könne durch vorherige Berufsorientierungspraktika oder einen Einstieg über ungelernte Aushilfstätigkeiten erfolgreich geschehen. Daher bleibe in solchen Fällen die Pflicht der Eltern zum Unterhalt in der Ausbildung bestehen (BGH, Beschluss vom 03.07.2013, Az.: XII ZB 220/12).\n\n\n\nDas gilt ebenso, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz findet und stattdessen an einem berufsvorbereitenden Lehrgang oder einem Berufsgrundschuljahr teilnimmt, weil dies die Chancen auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes erhöht (Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, Az.: 8 WF 218/00). Aber auch während berufsvorbereitender Praktika müssen die Eltern Kindesunterhalt zur Ausbildung zahlen (OLG Rostock, Beschluss vom 18.04.2006, Az.: 10 WF 234/05).\n\n\n\nEinem Studenten steht ebenfalls eine Orientierungsphase zu, ohne den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zu verlieren. Wird das Studium nach zwei Semestern abgebrochen und kann erst zehn Monate später eine Banklehre begonnen werden, schulden die Eltern weiterhin Unterhalt zur Ausbildung (OLG Naumburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 8 WF 274/09).\n\n\n\nEbenso bleibt die elterliche Pflicht zum Unterhalt für volljährige Kinder im Studium bestehen, wenn die Tochter nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr macht, schwanger wird, drei Jahre ihr Kind betreut und anschließend studiert (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az.: XII 127/09). Unbeschadet dessen besteht der Unterhaltsanspruch bereits für Teilnehmer am Sozialen Jahr, selbst wenn dieses nicht auf den Beruf vorbereitet (OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, Az.: 10 WF 300/11).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNimmt ein Student ein vorübergehendes Studium in einem anderen Fach auf, ist der Unterhalt beim Studium ausnahmsweise zu zahlen, sofern bereits ein Befassen mit den künftigen Studienfächern erfolgt und sich dadurch die Gesamtstudiendauer kaum verlängert (OLG Celle, Urteil vom 03.03.1983, Az.: 12 UF 189/82).\n\n\n\nKindesunterhalt in Ausbildung: Fehlt die Zielstrebigkeit, entfällt der Anspruch auf Unterhalt in der Ausbildung\n\n\n\nWird die Obliegenheit zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach einer angemessenen Orientierungsphase bzw. das zielstrebige Angehen der Ausbildung vom Kind nicht beachtet, entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt in der Ausbildung.\n\n\n\nVerzögert das Kind seine Ausbildung unangemessen, verliert es den Anspruch auf Unterhalt in der Ausbildung. Das ist etwa der Fall, wenn das Kind nach der Schule ein Jahr lang jobbt, dann den Zivildienst macht, noch ein Jahr jobbt, dann das Abitur nachholt und anschließend studiert (BGH, Urteil vom 04.03.1998, Az.: XII ZR 173/96). Hier muss das Kind seine Ausbildung selber finanzieren (OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2011, Az.: II-8 WF 241/10).\n\n\n\nEbenso brauchen die Eltern keinen Kindesunterhalt während der Ausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach dem Zivildienst vier Semester studiert, anschließend nach mehreren Fortbildungen ein Jahr in einem Kinderhort arbeitet und dann eine Erzieherlehre beginnt (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 15 WF 225/07).\n\n\n\nUnterhalt für Studenten: Die durchschnittliche Studiendauer ist entscheidend\n\n\n\nBeim Unterhalt für Studenten ist die Studiendauer entscheidend\n\n\n\nHat sich das Kind zu einem Studium entschlossen, muss es grundsätzlich die durchschnittliche Studiendauer einhalten, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu verlieren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2011, Az.: 2 UF 45/09). Die übliche Studiendauer ist aber nicht die regelmäßig kürzere Regelstudienzeit.\n\n\n\nDas mussten die Eltern eines Jurastudenten leidvoll erfahren, der sich nach zehn Semestern zum Juristischen Staatsexamen anmeldete und seine Eltern auf Unterhalt verklagte. Da die durchschnittliche Studiendauer an der von ihm besuchten Universität bei elf Semestern lag, gab das Gericht seinem Unterhaltsverlangen statt (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2002, Az.: 13 WF 48/02).\n\n\n\nBummelstudenten haben also wenig Chancen, unendlich lange Unterhalt zu bekommen. Auslandszeiten zählen zwar gesondert, rechtfertigen aber keine längeren Studienzeiten als 15 Semester, sofern ein einjähriger Auslandsaufenthalt vorgelegen hat (OLG Köln, Urteil vom 08.05.1998, Az.: 4 UF 7/98).\n\n\n\nUnd trotzdem kann im Einzelfall schon einmal Unterhalt für Studenten bei über 16 Semester anfallen: So hielt sich eine Studentin zweimal im Ausland auf und wechselte einmal den Studienort. Entscheidend für die lange Unterhaltsdauer waren aber ihre zahlreichen Erkrankungen, die sogar zu einer vierwöchigen Reha führten. Da sie daran kein Verschulden traf, musste der Vater den Unterhalt fürs Studium zahlen (OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2002, Az.: 13 UF 242/02).\n\n\n\nIst der Bachelor-Abschluss geschafft, hat der Student auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für das Master-Studium, sofern sich dieses zügig an den Bachelor-Studiengang anschließt (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2010, Az.: 15 WF 17/10).\n\n\n\nFür eine nachfolgende Promotion müssen Eltern aber nur zahlen, wenn der Doktor-Titel im Beruf üblich ist und das Kind ohne diesen Titel im gewählten Beruf keine Chance hat. Der Nachwuchs muss hier aber durch eine Teilzeittätigkeit ebenfalls für seinen Lebensunterhalt sorgen (OLG Hamm, Urteil vom 09.08.1989, Az.: 10 WF 29/89).\n\n\n\nDie Abitur-Lehre-Studium-Fälle: Wann Eltern Unterhalt zahlen müssen\n\n\n\nGrundsätzlich schulden Eltern nur Unterhalt für eine Berufsausbildung. Welche dies ist, bleibt den meist volljährigen Kindern überlassen. Bei Abiturienten, die eine Lehre machen und anschließend studieren, bleiben die Eltern jedoch weiterhin zum Ausbildungsunterhalt verpflichtet. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich das Studium mit der Lehre in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht.\n\n\n\nDieser zeitliche Zusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn eine Sekretärin zwei Jahre in ihrem Beruf arbeitet und sich erst dann zu einem Studium entschließt (BGH, Urteil vom 23.05.2001, Az.: XII ZR 148/99). Das Studium muss sich daher zügig an die Lehre anschließen.\n\n\n\nOb der erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen Studium und Lehre besteht, ist manchmal schwierig zu beurteilen. Anerkannt sind jedenfalls folgende Konstellationen nach dem Abitur:\n\n\n\nBankkaufmann – BetriebswirtBankkaufmann – JuristBauzeichner – ArchitektHeilpraktiker – ArztKfz-Mechaniker – IngenieurTischler – Produktdesigner\n\n\n\nDemgegenüber fehlt der sachliche Zusammenhang in nachstehenden Fällen:\n\n\n\nBürogehilfin – InformatikerinEuropasekretärin – VolkswirtinIndustriekaufmann – ArztIndustriekaufmann – IngenieurIndustriekaufmann – JuristSpeditionskaufmann – Jurist\n\n\n\nDie Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule-Fälle: Nach der Lehre ist Schluss\n\n\n\nAnders als bei Abiturienten brauchen die Eltern bei Haupt- und Realschülern nicht davon auszugehen, dass die Kinder nach der Lehre noch zur Fachhochschule gehen. Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den weiteren beruflichen Werdegang besteht daher nicht. Eine Ausnahme kommt aber in Betracht, wenn das spätere Studium bereits zu Beginn der Lehre geplant war (BGH, Urteil vom 17.05.2006, Az.: XII ZR 54/04).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZweitausbildung: In welchen Fällen Kindesunterhalt für die Ausbildung beansprucht werden kann\n\n\n\nNur ausnahmsweise sind die Eltern verpflichtet, dem Kind eine Zweitausbildung zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Berufswechsel notwendig ist. Das ist der Fall, wenn\n\n\n\ndie Eltern das Kind gegen dessen Willen in eine unbefriedigende, seinen Begabungen nicht entsprechende Ausbildung gedrängt haben.die Berufswahl des Kindes aufgrund einer deutlichen Fehleinschätzung seiner Begabung erfolgte.ein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen unausweichlich ist.\n\n\n\nUnterhalt zahlende Eltern haben Anspruch auf Information\n\n\n\nWenn Eltern Unterhalt in der Ausbildung zahlen, haben sie Anspruch auf Informationen\n\n\n\nZahlen die Eltern Unterhalt, insbesondere im Studium, haben sie auch Anspruch auf Information über den Verlauf der Ausbildung. Speziell beim Studium muss der Nachwuchs den Eltern detailliert darlegen, welche Kurse, Prüfungen, „Scheine“ und etwaigen Praktika auf dem Stundenplan stehen.\n\n\n\nDies sah eine Sozialpädagogik-Studentin, die sich im neunten Semester befand, nicht ein und verweigerte die Auskunft. Dies hätte sie besser nicht getan, da ihr das Gericht daraufhin den Unterhalt strich (OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2004, Az.: 11 WF 146/09).\n\n\n\nWas Eltern zahlen müssen – und was den Kindern angerechnet wird\n\n\n\nErhält das minderjährige Kind eine Ausbildungsvergütung und lebt bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil, wird diese auf seinen sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsanspruch ebenso wie das hälftige Kindergeld angerechnet. Von der monatlichen Ausbildungsvergütung werden aber 90 Euro für den ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen, die dem Kind verbleiben. Dies gilt ebenso bei volljährigen im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, bei denen sich das Kindergeld jedoch in voller Höhe bedarfsmindernd auswirkt.\n\n\n\nHat das Kind einen eigenen Hausstand und/oder studiert es, beträgt sein Unterhaltsanspruch 860 Euro (Stand: 01.01.2020) monatlich, sofern die Eltern in dieser Höhe leistungsfähig sind. Auch hier werden eine etwaige monatliche Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes sowie das Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt.\n\n\n\nStudiert das Kind und erhält es Bafög, wird dieses Einkommen ebenfalls in voller Höhe auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet. Die Eltern müssen für den Studenten jedoch die Semesterbeiträge, Studiengebühren und evtl. anfallende Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung zusätzlich zum Unterhalt zahlen.\n\n\n\nÜbt das Kind neben seinem Studium regelmäßig eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt daraus fortlaufende, über ein Taschengeld hinausgehende Einkünfte, werden diese grundsätzlich zur Hälfte auf seinen Bedarf angerechnet. Entscheidend ist aber letztlich die Leistungsfähigkeit der Eltern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/","url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/","name":"Kindesunterhalt bei der Ausbildung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt-ausbildung.jpg","datePublished":"2015-10-01T09:11:03+00:00","dateModified":"2026-01-26T18:27:02+00:00","description":"Ist Kindesunterhalt in der Ausbildung zu zahlen und wie hoch ist der Unterhalt für Studenten? Lesen Sie hier mehr zum Unterhalt in Studium und Ausbildung!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360144701"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360145952"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360147488"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360144701","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360144701","name":"Sind die Eltern auch während der Ausbildung noch unterhaltspflichtig?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eltern sind ihren Kindern in der Regel bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung (bzw. eines Studiums) zum <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalt</a> verpflichtet. Erst hiernach kann angenommen werden, dass das Kind nun eigenständig für den einen Unterhalt sorgen kann. Studierende sollten darauf achten, die durchschnittliche Studienzeit einzuhalten, um den <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/\">Unterhaltsanspruch</a> nicht zu verlieren. In der Regel muss die Ausbildung zügig nach dem Schulabschluss angetreten werden - hier sind jedoch auch immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Eine Orientierungsphase muss dem Kind normalerweise zugestanden werden.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360145952","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360145952","name":"Wie wird der Kindesunterhalt in der Ausbildung berechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Wie Sie den <a href=\"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/\">Kindesunterhalt berechnen</a> können, wenn sich Ihr Kind noch in der Ausbildung befindet, lesen Sie <a href=\"#berechnen\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360147488","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-ausbildung/#faq-question-1652360147488","name":"Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Ausbildungsvergütung wird wie jedes andere <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/\">Einkommen</a> des Kindes auch beim Unterhaltsbedarf angerechnet (abzgl. einer Ausbildungspauschale). Anderes Einkommen sind zum Beispiel Einnahmen aus Minijobs etwa während des Studiums sowie das <a href=\"https://www.scheidung.org/kindergeld/\">Kindergeld</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt für den Ehemann &#8211; Gleiches Recht für alle!","datePublished":"2015-10-01T13:16:51+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:44:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/"},"wordCount":616,"commentCount":74,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehemann.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt für den Ehemann\n\nNicht nur für die Ehefrau, sondern auch für den Ehemann gibt es Unterhalt, denn dass deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen.\nDer Ehemann kann 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen, wenn die Ehefrau während der Ehe ein höheres Einkommen als der Ehemann hatte.\nVerweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, kann der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen.\n\n\n\n\n\nUnterhaltsrecht ist gleiches Recht für beide Ehegatten\n\n\n\nErzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen.\n\n\n\nDas deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen. Auch beim Unterhaltsrecht existieren keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen.\n\n\n\nSelbst wenn bei manchem konservativem Richter vielleicht noch die Denkweise verankert ist, dass der Ehemann zu zahlen hat: Gerade die Stärkung der Väterrechte durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den deutschen Gesetzgeber zeigen, dass der Vater und auch der Ehemann nicht mehr nur die Funktion des Geldverdieners haben+.\n\n\n\nVielmehr ist der Ehemann den Ehefrauen insoweit gleichgestellt, als dass er ebenfalls Unterhalt von seiner Frau verlangen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Betreuungsunterhalt, sofern der Vater und Ehegatte die bei ihm lebenden Kleinkinder betreut und versorgt, während die Ehefrau nach Trennung und Scheidung weiterhin arbeitet. Die Frau zahlt für den Mann – dies ist also im Unterhaltsrecht durchaus üblich.\n\n\n\n➥ Direkt zum Rechner für Ehegattenunterhalt\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt für den Ehemann nach der Trennung: Wenn die Ehefrau mehr verdient\n\n\n\nTrennen sich die Ehegatten und hat die Frau während der Ehe ein höheres Erwerbseinkommen als ihr Ehemann erzielt, steht diesem unter denselben Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu wie umgekehrt. Der Ehemann kann also 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen.\n\n\n\nUnterhalt für den Ehemann nach der Scheidung: Wann die Ehefrau zahlen muss\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt kann der Ehemann geltend machen, wenn er bedürftig ist.\n\n\n\nAuch beim nachehelichen Unterhalt hat der geschiedene Ehemann gegen die besser verdienende frühere Ehefrau dieselben Ansprüche, die diese gegen einen besser verdienenden vormaligen Ehemann hätte.\n\n\n\nLiegt also einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vor (etwa Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt) und ist der geschiedene Ehemann bedürftig, muss die frühere Ehefrau bei entsprechender Leistungsfähigkeit nachehelichen Unterhalt für den Ehegatten zahlen.\n\n\n\nAuch die sonstigen Unterhaltsansprüche bleiben bestehen\n\n\n\nBei ausreichender Leistungsfähigkeit der (früheren) Ehefrau hat der (geschiedene) Ehemann neben dem Anspruch auf Basisunterhalt auch die weiteren Unterhaltsansprüche. Dazu gehören insbesondere etwaige Ansprüche auf die Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung und der Anspruch auf sogenannten Vorsorgeunterhalt, also eine Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.\n\n\n\nDas gilt, wenn die Ehefrau nicht zahlt\n\n\n\nVerweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, muss der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen. Auch hier ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt strikt zu unterscheiden mit der Folge, dass jeder der beiden rechtlich selbstständigen Unterhaltsansprüche gesondert geltend gemacht werden muss.\n\n\n\nLetztlich hat der getrennt lebende oder geschiedene Ehemann dieselben Unterhaltsansprüche gegen seine (frühere) Frau wie umgekehrt. Einzelheiten dazu finden Sie unter sinngemäßer Übertragung dieses Artikels auf den Ehemann im Artikel Unterhalt Ehefrau: Wenn es zu Trennung und Scheidung kommt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/","name":"Unterhalt für den Ehemann: Wann möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehemann.jpg","datePublished":"2015-10-01T13:16:51+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:44:08+00:00","description":"Welche Regeln gelten nach der Scheidung beim Unterhalt für den Ehemann? Lesen Sie hier, wann nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten gezahlt werden muss.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehemann/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehemann.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehemann.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhalt für den Ehemann"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt für die Ehefrau &#8211; Wie lange darf die Kinderbetreuung dauern?","datePublished":"2015-10-01T13:45:55+00:00","dateModified":"2026-01-26T21:34:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/"},"wordCount":1928,"commentCount":500,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehefrau.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Literatur zum Thema Unterhalt\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt für die Ehefrau\n\n\n\nWelchen Unterhaltsanspruch hat die Frau nach einer Trennung und Scheidung? Geht die Ehe in die Brüche, ist beim Unterhalt für die Frau zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren. Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen.  Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen? Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung, mindestens jedoch für das erste Trennungsjahr. Ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann je nach Anspruchsgrundlage auch lebenslang bestehen.  Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt (z. B. Betreuungsunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt).  Wie viel muss man Unterhalt zahlen für die ex-Frau bzw. den Ex-Mann? Dies richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall (u. a. Leistungsfähigkeit, Einkünften der Betroffenen). Einen ersten Eindruck kann Ihnen dieser Rechner geben.  \n\n\n\n\nUnterhalt für die Ehefrau berechnen\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nWann hat die Ehefrau Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehemann\n\n\n\nWelcher Unterhalt steht einer Ehefrau zu?\n\n\n\nKommt es zu Trennung und Scheidung von dem Ehemann, fehlen häufig wichtige Unterlagen. Speziell beim Unterhalt wissen viele Ehefrauen noch nicht einmal, wie viel der Ehemann verdient.\n\n\n\nFehlende Unterlagen kosten jedoch nicht nur durch zahlreiche „Laufereien“ unnötig Zeit und Geld, sondern können im ungünstigsten Fall auch die Durchsetzung des Unterhalts für die Frau verzögern.\n\n\n\nEs ist daher immens wichtig, dass bestimmte Maßnahmen bereits bei der Trennung direkt ergriffen werden. Welche Maßnahmen dies sind, können Sie der „Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung“ entnehmen, die Sie auf der Startseite von Scheidung.org finden.\n\n\n\nGeht die Ehe in die Brüche, ist beim Unterhalt für die Frau zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (Trennungsunterhalt), die grundsätzlich auch in der Ehewohnung stattfinden kann, und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren. Besonders wichtig beim Unterhaltsanspruch ist Folgendes für die jeweiligen Unterhaltszahlungen:\n\n\n\nDie Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen, da beide Ansprüche rechtlich eigenständig sind.\n\n\n\nDer Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (genau genommen einen Tag zuvor) endet dieser Unterhaltsanspruch und der Anspruch auf Unterhalt der Ehefrau nach Scheidung beginnt.\n\n\n\nVoraussetzung für den nachehelichen Unterhalt ist – neben keinen oder geringeren Einkünften als der Ehemann – jedoch, dass einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt, also die Ehefrau\n\n\n\nein Kind betreut, wobei der Betreuungsunterhalt aber grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu zahlen ist, § 1570 BGBwegen ihres Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1571 BGBwegen Krankheit oder Gebrechen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, § 1572 BGBkeine angemessene Erwerbstätigkeit findet, § 1573 Abs. 1 BGBsich aus ihrer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht in vollem Umfang selber unterhalten kann und ihr Einkommen daher aufzustocken ist (Aufstockungsunterhalt), § 1573 Abs. 2 BGBeine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert, was sie wegen der Ehe unterlassen hat bzw. um ihre durch die Ehe eingetretenen Nachteile auszugleichen, § 1575 BGBaus sonstigen anderen schwerwiegenden Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann und die Gewährung von Unterhalt der Billigkeit entspricht, § 1576 BGB\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWie viel der Ehemann an Unterhalt für die Exfrau zahlen muss\n\n\n\nLiegen die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt der Ehefrau und/oder für den Unterhalt der Ehefrau nach Scheidung vor, beträgt in beiden Fällen der Unterhalt der Frau nach den Richtlinien zur Düsseldorfer Tabelle bzw. den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemannes, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist3/7 bzw. 45% aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemannes zum bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit der Ehefrau, sofern letztere erwerbstätig ist – der Unterhaltsanspruch der Ehefrau ist also grundsätzlich geringer, wenn sie eigene Einkünfte erzieltaus allen anderen Einkünften des Ehemannes (etwa Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge) die Hälfte\n\n\n\nBei der Berechnung für den Unterhalt der Ehefrau ist das prägende Einkommen während der Ehe relevant.\n\n\n\nDabei handelt es sich um den sogenannten Basisunterhalt. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist aber nur das sogenannte prägende Einkommen, also das Einkommen, das während der Ehe bzw. bis zum Zeitpunkt der Scheidung für die Ehe zur Verfügung stand.\n\n\n\nHat etwa der Ehemann mit einem Teil seines Einkommens seine Altschulden aus der Zeit vor der Ehe getilgt, stand dieses Einkommen während der Ehe nicht zur Verfügung.\n\n\n\nUmgekehrt gehören zum prägenden Einkommen aber auch voraussichtliche Einkommenssteigerungen des Ehemannes wie etwa Gehaltserhöhungen durch regelmäßige Beförderungen.\n\n\n\nBegrenzt wird der Unterhalt bei Scheidung nur für die Frau durch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehemannes. Hier spielt der sogenannte Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Ehemann zur Sicherung seiner eigenen Lebensgrundlage verbleiben muss, eine große Rolle. Dieser Selbstbehalt beträgt gegenüber der Ehefrau 1.280 Euro unabhängig davon, ob der Ehemann einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht (Anmerkungen B IV zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2020).\n\n\n\nEinzelheiten zur Unterhaltsberechnung erfahren Sie im Artikel Ehegatten und Trennungsunterhalt berechnen.\n\n\n\nWas der Ehemann sonst noch an Unterhalt für die Exfrau zahlen muss\n\n\n\nNeben dem Basisunterhalt schuldet der Ehemann bei entsprechender Leistungsfähigkeit noch folgenden, weiteren Unterhalt\n\n\n\nab der Trennung:\n\n\n\nggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Ehefrau über den Ehemann nicht mitversichert ist (während der Trennung ist die Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch regelmäßig über ihren Ehemann mitversichert, sofern sie keine eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsaustätigkeit ausübt)ggf. allgemeiner Mehrbedarf, etwa die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder aber wegen Krankheitggf. trennungsbedingter Mehrbedarf, also durch die Trennung entstehende Kosten wie etwa für den Umzug oder die neue Wohnungseinrichtungsogenannter Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten) bis zur Rechtskraft der Scheidung\n\n\n\nab der Scheidung:\n\n\n\nggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, etwa weil die geschiedene Ehefrau privat versichert oder über den früheren Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war (bei der Mitversicherung fällt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse einen Monat nach Rechtskraft der Scheidung weg, wobei die geschiedene Ehefrau drei Monate Zeit hat, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig freiwillig zu versichern)ggf. die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulungsogenannter Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern die geschiedene Ehefrau Anspruch auf Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt oder Unterhalt aus Billigkeitsgründen hat, § 1578 Abs. 3 BGB\n\n\n\nDer Vorsorgeunterhalt wird dabei regelmäßig nach der sogenannten Bremer Tabelle berechnet.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDer Sonderfall: Unterhalt für Ehefrau bei selbstgenutzter Immobilie\n\n\n\nEine bewohnte Immobilie wird auf den Unterhalt der Ehefrau angerechnet\n\n\n\nSind die Ehegatten Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie, kann es sein, dass der Ehemann aufgrund von Trennung und Scheidung aus dem Objekt auszieht, während die Ehefrau in der Immobilie weiterhin wohnen bleibt. In diesem Fall könnte der Ehemann für seinen Mietanteil von der Ehefrau eine Nutzungsentschädigung bzw. Nutzungsvergütung verlangen.\n\n\n\nKann die Ehefrau diese aber nicht zahlen, wird das mietfreie Wohnen auf die Unterhaltszahlungen des Ehemannes angerechnet. Dabei wird für die Zeit des Trennungsjahres das angesetzt, was die Ehefrau für die Anmietung einer kleinen Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zahlen müsste.\n\n\n\nNach Ablauf des Trennungsjahres bzw. mit der Stellung des Scheidungsantrags sieht das jedoch anders aus. Denn dann wird auf den Unterhalt für die Exfrau das angerechnet, was sich bei einer Vermietung des Hauses erzielen ließe.\n\n\n\nUnterhaltszahlung an Ehefrau: Wie lange der Ehemann in die Tasche greifen muss\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Trennungsunterhalt endet zwar erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Ehefrau ist allerdings bereits nach dem Trennungsjahr verpflichtet, durch eine Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt vollständig oder teilweise zu finanzieren, sofern dies von ihr nach ihren persönlichen Verhältnissen erwartet werden kann.\n\n\n\nDie persönlichen Verhältnisse betreffen eine frühere Erwerbstätigkeit, die Dauer der Ehe und die wirtschaftlichen Umstände. Wer also während der Ehe nicht oder nur in einem Minijob gearbeitet hat, muss nicht sofort arbeiten bzw. in Vollzeit arbeiten, da während der Trennungszeit die Möglichkeit besteht, dass die Ehegatten wieder zueinander finden.\n\n\n\nJe länger die Trennung jedoch dauert, desto mehr wird der Ehefrau eine Erwerbstätigkeit zuzumuten sein. Wie so häufig, kommt es hierbei aber auch auf die Umstände des Einzelfalls an. So ist bei erheblichen ehebedingten Nachteilen oder Ehen von langer Dauer von einer längeren Zeit der Nichtwerbstätigkeit auszugehen.\n\n\n\nDemgegenüber muss der Unterhalt für die Ehefrau nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und\n\n\n\neiner der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt, wobei zum einen unterschiedliche gesetzliche Unterhaltstatbestände aneinander anknüpfen können und zum anderen in den Fällen ehebedingter Nachteile oder langer Ehe regelmäßig keine Herabsetzung oder zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sowieder Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht verwirkt ist – Verwirkung kann etwa eintreten bei Ehen von kurzer Dauer, einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten oder bei von diesem begangenen schweren Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen\n\n\n\nDarüber hinaus kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken, wenn er länger als ein Jahr nicht geltend gemacht wird, egal ob der Anspruch tituliert ist (also etwa ein Urteil bzw. Beschluss über den Unterhalt vorliegt) oder nicht (Oberlandesgericht (OLG Hamm), Beschluss vom 17.03.2014, Az.: 6 UF 196/13).\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWenn der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau verweigert oder einstellt\n\n\n\nZahlt der Ehemann nicht, sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalt der Unterhalt für die Ehefrau eingeklagt werden.\n\n\n\nIn der Praxis kommt es häufiger vor, dass der Unterhalt für die Ehefrau nicht gezahlt oder später eingestellt wird. Existiert noch kein Urteil bzw. Beschluss oder kein anderer Titel wie etwa eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, muss der Unterhalt eingeklagt werden. Hierzu ist der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich.\n\n\n\nDer Rechtsanwalt wird den Ehemann dann auf dem Wege einer Stufenklage zunächst zur Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse auffordern und nach Erhalt der Auskunft auf der zweiten Stufe den Unterhalt beziffern.\n\n\n\nLiegt dagegen bereits ein auf Unterhaltszahlungen gerichteter Titel vor, sollte daraus mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen den Ehemann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass die Unterhaltsklage bzw. die Vollstreckung ggf. jeweils für den Trennungsunterhalt und für den nachehelichen Unterhalt gesondert einzureichen bzw. zu betreiben ist.\n\n\n\nVerfügt die Ehefrau aufgrund des nichtgezahlten Unterhalts über keine oder nur geringe finanzielle Mittel und hat sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, muss sie beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Ehemann von dort eine sogenannte Überleitungsanzeige. Das bedeutet, dass nun die Sozialbehörde Inhaber der Unterhaltsforderung ist und der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau zunächst an die Behörde zahlen muss.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Unterhalt:\n\n\n\n[amazon box=\"3423512083,B07CVXMWJJ,3503182438\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/","name":"Unterhalt für die Ehefrau: Wann wird gezahlt? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehefrau.jpg","datePublished":"2015-10-01T13:45:55+00:00","dateModified":"2026-01-26T21:34:04+00:00","description":"Wann und in welcher Höhe ist nach Scheidung oder Trennung Unterhalt für die Ehefrau zu zahlen? Mehr über Unterhaltszahlungen an die Ehefrau lesen Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155015610"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155117600"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155036183"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155388948"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehefrau.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ehefrau.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhalt für die Ehefrau"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155015610","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155015610","name":"Welchen Unterhaltsanspruch hat die Frau nach einer Trennung und Scheidung?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Geht die Ehe in die Brüche, ist beim Unterhalt für die Frau zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (<a href=\"https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/\">Trennungsunterhalt</a>) und dem Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren. Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155117600","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155117600","name":"Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung, mindestens jedoch für das erste <a href=\"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/\">Trennungsjahr</a>. Ein Anspruch auf nachehelichen <a href=\"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/\">Ehegattenunterhalt</a> kann je nach Anspruchsgrundlage auch lebenslang bestehen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155036183","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155036183","name":"Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt (z. B. <a href=\"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/\">Betreuungsunterhalt</a>, <a href=\"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/\">Altersvorsorgeunterhalt</a>).","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155388948","position":4,"url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#faq-question-1649155388948","name":"Wie viel muss man Unterhalt zahlen für die ex-Frau bzw. den Ex-Mann?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Dies richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall (u. a. Leistungsfähigkeit, Einkünften der Betroffenen). Einen ersten Eindruck kann Ihnen <a href=\"#unterhalt-fur-die-ehefrau-berechnen\">dieser Rechner</a> geben.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wenn Unterhalt rückwirkend für die Vergangenheit gezahlt werden soll","datePublished":"2015-10-02T07:58:14+00:00","dateModified":"2026-03-13T21:51:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/"},"wordCount":1500,"commentCount":183,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-rueckwirkend.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zu Trennung und Scheidung, stehen häufig Unterhaltsansprüche im Raum. Dies gilt sowohl für den Ehegattenunterhalt als auch den Kindesunterhalt. Dabei muss beim Ehegattenunterhalt zwischen dem jeweils gesondert geltend zu machenden Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) differenziert werden. Diese jeweiligen Unterhaltsansprüche sollten schnellstmöglich geltend gemacht werden, da Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nicht gefordert werden kann. Aber auch, wenn eine Vereinbarung oder ein Urteil bzw. Beschluss über die jeweiligen Unterhaltsansprüche besteht und der Berechtigte den Unterhalt nicht einfordert, können die Ansprüche verwirken.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt rückwirkend einfordern\n\n\n\nKann man rückwirkend Unterhalt fordern? In der Regel ist es nicht möglich, Unterhalt rückwirkend geltend zu machen. Wenn der Unterhaltspflichtige jedoch bereits zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, muss er in der Regel ab dem Monat der Aufforderung zahlen. Unterhalt kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige sich in Verzug befindet und gemahnt wurde. Einen Überblick zu diesen und weiteren Gründen, die Unterhalt rückwirkend ermöglichen, finden Sie hier.  Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend geltend machen? Grundsätzlich können Unterhaltsansprüche verjähren. Hier greift die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (bei minderjährigen Kindern beginnt die Frist ab Volljährigkeit). Liegt ein Unterhaltstitel vor kann der geltend gemachte Unterhalt noch bis zu 30 Jahre geltend gemacht werden.  Wie lange kann Kindesunterhalt nachgefordert werden? Ja, auch Kindesunterhalt kann unter Umständen rückwirkend eingefordert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nGrundsatz im Familienrecht: Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nicht\n\n\n\nWird rückwirkend Unterhalt gefordert, ist es meistens zu spät. Denn Unterhalt kann regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem er ausdrücklich verlangt wird.\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Unterhalt rückwirkend einfordern funktioniert nicht\nEin Ehepaar lässt sich im Februar rechtskräftig scheiden. Aufgrund des sehr guten Einkommens des Ehemannes steht der Ehefrau Unterhalt für eine Ausbildung zu, da diese ihre Lehre wegen der Ehe abgebrochen hatte. Der Ehemann zahlt jedoch keinen nachehelichen Unterhalt und vertröstet die Ehefrau ständig. Erst im Mai entschließt sie sich Ehefrau, ihren Unterhaltsanspruch mit anwaltlicher Hilfe einzufordern. Der Anwalt fordert den Ehemann noch im selben Monat zur Unterhaltszahlung auf.\nFolge: Da der Unterhalt erst im Mai ausdrücklich verlangt wurde, hat die geschiedene Ehefrau auch erst ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt. Diesen Unterhalt rückwirkend geltend zu machen, ist nicht möglich. Ihren Unterhaltsanspruch hat die frühere Ehefrau also für die Monate Februar, März und April verloren. Unterhalt rückwirkend einklagen ist ebenfalls nicht möglich.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDiese Ausnahmen vom Grundsatz bestehen beim Ehegattenunterhalt\n\n\n\nBei den Juristen bedeutet „Grundsatz“ oder „grundsätzlich“, dass es Ausnahmen gibt. In folgenden vier Fällen kann daher rückwirkend Unterhalt unter (geschiedenen) Eheleuten verlangt werden:\n\n\n\n1. Der Unterhaltspflichtige wurde bereits zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert\n\n\n\nUnterhalt rückwirkend geltend zu machen, ist in der Regel nicht möglich.\n\n\n\nIn der Praxis wird der Unterhaltspflichtige vom Rechtsanwalt zunächst zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert. In diesem Fall kann rückwirkend Unterhalt ab dem Monat gefordert werden, in dem das Auskunftsverlangen erfolgte.\n\n\n\nFordert also der eingeschaltete Rechtsanwalt etwa im Mai die Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Pflichtigen an und gehen ihm diese Unterlagen erst im Juli zu, kann der aufgrund der Unterlagen nun bezifferte Unterhaltsanspruch rückwirkend ab Mai verlangt werden.\n\n\n\n2. Der Unterhaltspflichtige befindet sich mit den Unterhaltszahlungen in Verzug\n\n\n\nVerzug des Unterhaltspflichtigen kann auf dreierlei Weise eintreten:\n\n\n\nDer Pflichtige wurde zur Zahlung des Unterhalts gemahnt\n\n\n\nEine Mahnung setzt voraus, dass der Gläubiger ab einem bestimmten Zeitpunkt bzw. einer gesetzten Frist einen festgelegten Geldbetrag verlangt. Dabei ist es unterhaltsrechtlich unschädlich, wenn zu viel verlangt wird. Fordert die Unterhaltsberechtigte also etwa „ab dem 01.10 jeweils monatlich 600 Euro nachehelichen Unterhalt“ und ergibt sich später, dass ihr nur 400 Euro zustehen, kann sie trotzdem rückwirkend Unterhalt in Höhe von 400 Euro fordern bzw. diesen Unterhalt rückwirkend einklagen.\n\n\n\nMahnt der Unterhaltsberechtigte selber den Pflichtigen, sollte dies aus Beweisgründen stets schriftlich geschehen. Darüber hinaus muss der Berechtigte den Zugang der Mahnung beim Pflichtigen beweisen können. Dazu reicht ein einfacher Postbrief nicht aus. Demgegenüber ist ein Einschreiben per Rückschein problematisch. Denn ist der Pflichtige nicht zu Hause und holt sich das Einschreiben per Rückschein auch nicht bei der Post ab, gilt es als nicht zugegangen. Aber auch bei einem Einwurf-Einschreiben besteht das Problem, dass der Beleg über die Versendung dieses Einschreibens keine wirksame Urkunde ist. Daher sollte der Berechtigte einen Bekannten bitten, sich die Mahnung anzusehen, einzukuvertieren und in den Postbriefkasten des Pflichtigen einzuwerfen. Damit gilt die Mahnung als zugegangen, was der Bekannte im Streitfall als sogenannter Bote vor Gericht bekunden kann.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nSoll Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden, muss es einen Beweis über den Mahnungszugang geben - mit einem Rückschein ist das problematisch\n\n\n\nWichtig ist, dass der Berechtigte zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt differenziert. Denn da es sich um rechtlich eigenständige Ansprüche handelt, müssen beide Unterhaltsansprüche jeweils gesondert gemahnt bzw. gefordert werden. Dabei beginnt der Anspruch auf Trennungsunterhalt mit der Trennung der Ehegatten und der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, sofern für beide Unterhaltsansprüche die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.\n\n\n\nDer Pflichtige erhält eine sogenannte Überleitungsanzeige\n\n\n\nZahlt der Pflichtige keinen Unterhalt und beantragt der Unterhaltsberechtigte daher Arbeitslosengeld II, erhält der Pflichtige von der Sozialbehörde eine sogenannte Überleitungsanzeige (Rechtswahrungsanzeige), wonach die Behörde nun Gläubiger des Unterhaltsanspruches ist. Diese Überleitungsanzeige steht einer Mahnung gleich.\n\n\n\nEs besteht eine feste Zahlungsvereinbarung\n\n\n\nWurde zwischen den Ehegatten nachweislich vereinbart, dass Unterhalt zu zahlen ist (etwa „bis zum Dritten eines jeden Monats 500 Euro Trennungsunterhalt im Voraus“) und zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.\n\n\n\n3. Der Unterhaltspflichtige wurde verklagt\n\n\n\nWurde eine Klage auf Unterhaltzahlungen gegen den Pflichtigen eingereicht, kann ab dem Zeitpunkt der Klagezustellung Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt kann jedoch trotz einer bereits früher erfolgten Mahnung höchstens ab ein Jahr vor der Klageerhebung verlangt werden, § 1585b Abs. 3 BGB. Fordert also der Berechtigte den Pflichtigen am 01.05. zur Unterhaltszahlung auf und reicht erst am 01.10. des Folgejahres Unterhaltsklage ein, kann der Unterhalt für die Vergangenheit nur ab dem 01.10. des Vorjahres gefordert werden. Der Unterhalt im Vorjahr für die Monate Mai, Juni, Juli, August und September ist daher verloren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n4. Es wird Sonderbedarf geltend gemacht\n\n\n\nSonderbedarf kann der geschiedene Ehegatte (etwa wegen einer Ausbildung bzw. Fortbildung oder wegen Krankheit) bis zu einem Jahr rückwirkend verlangen, § 1585b Abs. 1 in Verbindung mit § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB.\n\n\n\nWann Kindesunterhalt rückwirkend gefordert werden kann\n\n\n\nSoll Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert werden, gelten zunächst dieselben Ausnahmen wie beim Ehegattenunterhalt. Den Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen ist also möglich\n\n\n\nEs gibt Ausnahmen, um Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern.\n\n\n\nab dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über seine Einkommen- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurdeab dem Zeitpunkt, in dem sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet, weil er zur Kindesunterhaltszahlung gemahnt wurde oder eine Überleitungsanzeige der Unterhaltsvorschusskasse erhalten hat oder einer festen Vereinbarung nicht nachgekommen istab dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltspflichtige auf Kindesunterhalt verklagt wurdebei der Geltendmachung von Sonderbedarf für das Kind nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also einen plötzlichen, nicht vorhersehbaren unregelmäßigen und außerordentlich hohen Bedarf, wie etwa nicht von der Krankenkasse übernommene Arztkosten oder Nachhilfe über einen kürzeren Zeitraum\n\n\n\nDarüber hinaus kann der Unterhalt ans Kind rückwirkend verlangt werden, wenn eine rechtzeitige Geltendmachung aus\n\n\n\nrechtlichen Gründen odertatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,\n\n\n\nnicht möglich war, § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB.\n\n\n\nUnmöglichkeit aus rechtlichen Gründen ist etwa gegeben, wenn die Vaterschaft eines nichtehelichen Vaters noch nicht anerkannt oder festgestellt wurde. Demgegenüber ist eine vom Unterhaltspflichtigen tatsächliche Unmöglichkeit gegeben, wenn sich dieser ohne Mitteilung seines Aufenthaltsorts ins Ausland absetzt, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nAchtung – der Unterhaltsanspruch kann verwirken\n\n\n\nDie Unterhaltsansprüche, also Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt, können verwirken, wenn sie länger als ein Jahr nicht geltend gemacht werden. Das gilt selbst dann, wenn der Anspruch tituliert ist, das heißt etwa ein Urteil bzw. Beschluss über den Unterhalt vorliegt oder der Unterhaltspflichtige sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung wegen des Unterhalts der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (so für den nachehelichen Unterhalt: Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 17.03.2014, Az.: 6 UF 196/13).\n\n\n\nEs ist daher stets darauf zu achten, dass Unterhaltsansprüche zeitnah geltend gemacht werden. Liegt ein Titel über den Unterhalt vor, sind notfalls zügig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen.\n\n\n\nSollte trotzdem die Verwirkung durch Zeitablauf eintreten, gilt diese nur für die Vergangenheit. Für die Zukunft kann Unterhalt verlangt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/","name":"Unterhalt rückwirkend geltend machen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-rueckwirkend.jpg","datePublished":"2015-10-02T07:58:14+00:00","dateModified":"2026-03-13T21:51:58+00:00","description":"Unterhalt rückwirkend einfordern? Lesen Sie hier, wann es möglich ist, Unterhalt bzw. Kindesunterhalt für die Vergangenheit geltend zu machen und wann nicht","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#faq-question-1651824470266"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#faq-question-1651824468172"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/#faq-question-1651824469522"}],"inLanguage":"de"}
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Dabei müssen dem Unterhaltspflichtigen aber trotz der von ihm gezahlten Alimente so viel finanzielle Mittel verbleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Dieses Existenzminimum wird durch den sogenannten Selbstbehalt (Eigenbedarf) bei der Unterhaltszahlung sichergestellt. Auf diese Weise wird vermieden, dass der Unterhaltspflichtige selber bedürftig wird und womöglich staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen müsste. Dabei ist zwischen verschiedenen Selbstbehalten in unterschiedlicher Höhe zu unterscheiden.\n\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Selbstbehalt\n\n\n\nWas ist mit Selbstbehalt gemeint? Der Begriff Selbstbehalt meint das Geld, welches dem Unterhaltsschuldner trotz Unterhaltszahlung zur Verfügung stehen sollte.  Wie hoch ist der Selbstbehalt? Gegenüber minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.450 Euro monatlich bzw. bei 1.200 Euro, wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist (Stand: Januar 2025). Wie hoch der Selbstbehalt gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten ist, zeigt diese Tabelle.  Welche Kosten sind im Selbstbehalt enthalten? Im Selbstbehalt sind bereits 520 Euro enthalten, die die Wohnkosten abdecken sollen. Hierzu gehören neben den Mietkosten auch Neben- und Heizkosten.   \n\n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWie hoch ist der Selbstbehalt – so sehen die aktuellen Werte aus\n\n\n\nWie hoch die einzelnen Selbstbehalte sind, hängt von der Rangfolge im Unterhaltsrecht ab, die neben der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der durch das Einkommen bestimmten Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen der dritte wesentliche Faktor ist.\n\n\n\nDer Selbstbehalt ist in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.\n\n\n\nNach § 1609 Bürgerliches Gesetzbuch gilt bei mehreren Unterhaltsberechtigten eine festgelegte Rangfolge, wobei die minderjährigen Kinder und die ihnen gleichgestellten privilegierten Kinder (volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden) den obersten Rang bekleiden. Erst danach folgen die weiteren Unterhaltsberechtigten wie etwa die Elternteile mit Anspruch auf Betreuungsunterhalt auf dem zweiten Rang oder die nicht privilegierten volljährigen Kinder wie etwa Studenten auf dem vierten Rang.\n\n\n\nDiese Rangfolge führt zum einen dazu, dass bei einem sogenannten Mangelfall – also wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht – die Ansprüche der Berechtigten auf den oberen Rängen zuerst zu befriedigen sind. Die nachrangig Berechtigten müssen sich dann mit dem zufrieden geben, was übrig bleibt bzw. gehen leer aus. Zum anderen ergeben sich aus der Rangfolge unterschiedlich hohe Selbstbehalte für den Unterhaltsberechtigten. So ist etwa der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten Kindern niedriger als gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner sowie der Selbstbehalt gegenüber diesem Ehepartner niedriger als gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern.\n\n\n\nFestgesetzt werden die unterschiedlichen Selbstbehalte in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die ca. alle zwei Jahre aktualisiert wird. \n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie die verschiedenen Selbstbehalte bezeichnet werden\n\n\n\nIn erster Linie wird zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt unterschieden. Der notwendige Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt gilt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren und beträgt seit dem 01.01.2024 (gilt auch für 2025)\n\n\n\n\nbeim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro monatlich (vorher: 1.370 Euro)\n\n\n\nbeim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.200 Euro monatlich (vorher: 1.120 Euro)\n\n\n\n\nIn den jeweiligen Selbstbehalten sind 520 Euro pro Monat für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung – also die sogenannte Warmmiete – enthalten.\n\n\n\nDer Selbstbehalt für Volljährige beträgt gemäß Düsseldorfer Tabelle 1.300 Euro.\n\n\n\nDemgegenüber beläuft sich der angemessene Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt, der insbesondere gegenüber den anderen volljährigen Kindern (nicht privilegierten Kindern) zur Anwendung kommt, auf mindestens 1.750 Euro monatlich, wobei darin eine Warmmiete von 650 Euro pro Monat enthalten ist.\n\n\n\nSchließlich gibt es noch den eheangemessenen Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt, der sich zwischen dem notwendigen und angemessenen Eigenbedarf befindet und überwiegend beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt eine Rolle spielt, wobei der Eigenbedarf mit 1.600 Euro bzw. 1.475 Euro bei Erwerbslosigkeit angesetzt wird und darin eine Warmmiete von 580 Euro pro Monat berücksichtigt ist.\n\n\n\nUm einen Sonderfall handelt es sich bei den volljährigen Kindern, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben und wieder bedürftig werden. Beziehen diese Kinder Arbeitslosengeld II, kann es passieren, dass die Sozialbehörde die auf die übergegangenen Unterhaltsansprüche gegen die Eltern geltend macht. In diesem Fall ist jedoch der angemessene Eigenbedarf der Eltern auf denjenigen Betrag zu erhöhen, dem ein Kind zusteht, wenn es für seine Eltern Unterhalt zahlen muss (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.01.2012, Az.: XII ZR 15/10).\n\n\n\nAufgrund dieser Entscheidung erhöhte sich im Jahr 2015 der angemessene Selbstbehalt bei Kindesunterhalt in diesen Fällen von 1.300 Euro monatlich für andere volljährige Kinder auf 1.800 Euro monatlich. Seit 2020 liegt dieser nunmehr bei 2.000 Euro bzw. 3.600 Euro bei einem verheirateten Kind.\n\n\n\nWie viel Selbstbehalt steht Unterhaltspflichtigen zu?\n\n\n\nIn der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der derzeit geltenden Selbstbehalte gegenüber den einzelnen unterhaltsberechtigten Gruppen:\n\n\n\n[table id=96 /]\n\n\n\nWann eine Erhöhung des Selbstbehaltes denkbar ist\n\n\n\nEine Erhöhung des Selbstbehalts bei der Unterhaltspflicht ist nur in zwei Fällen möglich:\n\n\n\n1. Unvermeidbar höhere Wohnkosten\n\n\n\nGerade bei den immer weiter steigenden Mieten kann es in bestimmten Gebieten vorkommen, dass der im Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle vorgesehene Betrag für die Warmmiete nicht ausreicht. Hier kann der Selbstbehalt in Höhe des Betrages angehoben werden, um den die Wohnung teurer ist als der im Selbstbehalt berücksichtigte Betrag für die Warmmiete.\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Keine günstigere Wohnung in Sicht\nEin Vater kommt seinen Unterhaltspflichten gegenüber dem bei der Mutter lebenden gemeinsamen minderjährigen Kind vollumfänglich nach, so dass ihm gerade noch der notwendige Selbstbehalt verbleibt. Seine monatliche Warmmiete für seine bescheidene Wohnung beträgt 570 Euro. Da auf dem Wohnungsmarkt keine günstigeren Objekte vorhanden sind und er aufgrund seines Arbeitsplatzes auch nicht weiter wegziehen kann, hat er keine Möglichkeit, die Kosten für die Warmmiete zu verringern.\nFolge: In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass das Familiengericht den notwenigen Selbstbehalt von 1.450 Euro monatlich um 50 Euro pro Monat erhöhen wird. Diese 50 Euro sind die Differenz der tatsächlichen Warmmiete in Höhe von 570 Euro monatlich gegenüber der im notwendigen Selbstbehalt zugrundegelegten Warmmiete in Höhe von 520 Euro monatlich.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n2. Das Einkommen des betreuenden Elternteils ist um 50 % höher als das des Barunterhaltspflichtigen\n\n\n\nZwar ist der derjenige, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht lebt, zu Barunterhalt verpflichtet, während der betreuende Elternteil lediglich Naturalunterhalt erbringen muss. Das ist aber anders, wenn die Einkünfte des betreuenden Elternteils mehr als 50 % des Barunterhaltspflichtigen beträgt und letzterer nur geringe Einkünfte hat.\n\n\n\nIn einem solchen Fall kann auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt zu beteiligen sein mit der Folge, dass der notwendige Selbstbehalt auf den angemessen Selbstbehalt anzuheben ist, da andernfalls zwischen den Elternteilen ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht bestünde (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az.: XII ZR 70/09).\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Die Mutter verdient über 50 % mehr als der Vater\nDer Zahlbetrag (Unterhaltsbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld) für das bei der Mutter lebende gemeinsame 12-jährige Kind beträgt 521,50 Euro monatlich. Während der Vater über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1.459 Euro verfügt, erzielt die Mutter ein solches von 2.200 Euro.\nFolge: Nach Abzug des Zahlbetrages für den Kindesunterhalt verbleibt dem Vater mit monatlich 937,50 Euro (1.459 Euro – 521,50 Euro) weniger als der monatliche notwendige Selbstbehalt von 1.450 Euro. Im Vergleich dazu hat die Mutter mit 2.200 Euro monatlich erheblich mehr zur Verfügung. Da insoweit ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern besteht, ist dem Vater der angemessene Selbstbehalt von 1.450 Euro monatlich zu belassen und die Mutter mit 512,50 Euro pro Monat am Kindesunterhalt zu beteiligen, zumal sie trotz dieser Zahlung immer noch über weitaus mehr als den eigenen angemessenen Selbstbehalt verfügen kann.\n\n\n\n\nHerabsetzung des Selbstbehalts – nur im absoluten Ausnahmefall\n\n\n\nEine Herabsetzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen ist quasi nur in einem Ausnahmefall möglich. In diesem Fall müsste der Pflichtige seinen Selbstbehalt durch Unterhaltszahlungen unterschreiten, neu verheiratet sein und der neue Partner ein so hohes Einkommen haben, dass dieser aufgrund der Heirat Unterhalt an den Pflichtigen zahlen muss.\n\n\n\n\nPraxis-Beispiel: Herabsetzung des Selbstbehalts\nDer Zahlbetrag (Unterhaltsbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld) für das bei der Mutter lebende gemeinsame 12-jährige Kind beträgt 521,50 Euro monatlich. Der Vater verdient jedoch nur ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1.640 Euro, so dass er aufgrund seines Selbstbehaltes von 1.450 Euro nur einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 190 Euro zahlen kann. Es fehlen also monatlich 331,50 Euro an Kindesunterhalt wegen Selbstbehalt (521,50 Euro geschuldeter Unterhalt abzüglich 190 Euro gezahlter Unterhalt). Die neue Ehefrau des Vaters verfügt über ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.700 Euro.\nFolge: Die Ehefrau schuldet dem Vater 3/7 der Differenz beider Einkommen an Ehegattenunterhalt. Diese Differenz beträgt 350 Euro monatlich, wovon dem Vater 150 Euro pro Monat zustehen. Aus diesen 150 Euro kann er aber einen Teil des monatlich fehlenden Kindesunterhalts bezahlen, so dass quasi eine Herabsetzung seines Selbstbehalts stattfindet.\n\n\n\n\nDer Selbstbehalt kann schnell zum Mangelfall führen\n\n\n\nSchuldet der Pflichtige mehreren Personen Unterhalt, kommt es in der Praxis häufig dazu, dass bei Zahlung aller Alimente der Selbstbehalt unterschritten würde. In diesem Fall sind die Unterhaltsansprüche in der Rangfolge des § 1609 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzudecken, wonach die minderjährigen Kinder und die ihnen gleichgestellten privilegierten volljährigen auf dem obersten Rang stehen (einfacher Mangelfall). Die Berechtigten auf den folgenden Rängen gehen dann meist leer aus. Reicht das Einkommen aufgrund des Selbstbehalts jedoch auch nicht aus, alle Ansprüche der Unterhaltsberechtigten des obersten Ranges zu befriedigen, muss das zur Verfügung stehende Geld auf diese Berechtigten verteilt werden (absoluter Mangelfall).\n\n\n\nSelbstbehalt: Böse Überraschungen für den Pflichtigen im Alltag und in der Zwangsvollstreckung\n\n\n\nBeim Selbstbehalt können im Alltag Fallstricke lauern.\n\n\n\nSo beruhigend es sich für Unterhaltspflichtige mit geringen Einkünften anhören mag, dass ihnen der Selbstbehalt als Existenzminimum verbleibt – im Alltag kann dies zu bösen Überraschungen führen. Denn speziell bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit wird das bereinigte Nettoeinkommen aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate gebildet. Einmalzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden daher letztlich auf 12 Monate umgelegt. Das hat aber die praktische Konsequenz, dass dem Unterhaltspflichtigen in den meisten Monaten des Jahres tatsächlich weniger Geld zur Verfügung steht als der Selbstbehalt vorsieht. Darüber sollte sich der Pflichtige im Klaren sein und ggf. in den Monaten Rücklagen bilden, in denen er etwa aufgrund von Einmalzahlungen einen höheren Geldbetrag erhält als die sich aus dem Selbstbehalt ergebende Summe.\n\n\n\nAber auch bei der Zwangsvollstreckung wegen nicht gezahltem Unterhalt drohen unliebsame Fallstricke. Denn normalerweise sind die Hälfte der Überstundenvergütungen sowie das hälftige Weihnachtsgeld (höchstens jedoch 500 Euro) und das Urlaubsgeld nicht pfändbar, § 850a Zivilprozessordnung (ZPO). Bei der Pfändung von Unterhalt ist dies jedoch anders. Denn hier sind diese Beträge (teilweise nochmals) zur Hälfte pfändbar, § 850d Abs. 1 ZPO.\n\n\n\nHinzu kommt, dass die regelmäßig für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO beim Unterhalt keine Anwendung finden, § 850d Abs. 1 ZPO. Das Arbeitseinkommen kann daher bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zum notwendigen Selbstbehalt gepfändet werden.\n\n\n\nGerade der Unterhaltspflichtige, dem nur der Selbstbehalt verbleibt, ist daher gut beraten, wenn er durch pünktliche Zahlungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen nicht gezahltem Unterhalt vermeidet."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Trennungsunterhalt &#8211; Wenn die Ehegatten auseinander gehen","datePublished":"2015-10-02T09:12:26+00:00","dateModified":"2026-01-27T20:34:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/"},"wordCount":1617,"commentCount":212,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennungsunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Geht es um den Ehegattenunterhalt, ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zu differenzieren. Trennungsunterhalt kann für die Zeit von der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gefordert werden. Demgegenüber entsteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ab dem Eintritt der der Rechtskraft der Scheidung.\n\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsunterhalt\n\n\n\nIst Trennungsunterhalt Pflicht? Ja, ein Ausschluss von Trennungsunterhalt bzw. ein Unterhaltsverzicht können nicht wirksam bestimmt werden. Damit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein (u. a. Leistungsfähigkeit). Mehr dazu lesen Sie hier.   Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt? Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in der Regel vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung. Er endet mit Rechtskraft der Scheidung, bei Versöhnung der Eltern oder bei längerer Trennungszeit. Für den Unterhaltsberechtigten besteht im Trennungsjahr zudem keine Erwerbspflicht. Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen. Dieser muss gesondert eingefordert werden.  Wann hat man keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt? Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann entfallen, wenn beide Ehegatten keine Kinder haben, über ähnlich hohe Einkünfte verfügen oder nur kurze Zeit zusammengelebt haben.  \n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\n\n\n\nTrennungsgeld\n\n\n\n\nDas sind die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt\n\n\n\nSind die Ehegatten getrennt lebend, kann Unterhalt vom anderen Ehegatten in angemessener Höhe verlangt werden, wobei die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sind, § 1361 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nFür den Trennungsunterhalt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.\n\n\n\nDamit hat der Trennungsunterhalt folgende Voraussetzungen:\n\n\n\n\nBestand einer Ehe\n\n\n\nGetrenntleben der Ehegatten im Sinne des § 1567 BGB, wonach keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen darf und zumindest ein Ehegatte diese auch nicht mehr herstellen möchte. Dabei kann die Trennung laut Familienrecht auch innerhalb der gleichen Wohnung erfolgen, sofern eine Trennung in sämtlichen Lebensbereichen erfolgt\n\n\n\nLeistungsfähigkeit des höher bzw. alleine verdienenden Ehegatten, wobei die Leistungsfähigkeit durch den Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro monatlich begrenzt ist\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht\n\n\n\nEs besteht keine Möglichkeit, den Trennungsunterhalt zu beantragen, wenn\n\n\n\n\nbeide Ehegatten keine Kinder haben und das von ihnen erzielte Einkommen etwa gleich hoch ist oder\n\n\n\ndie Ehepartner nur wenige Wochen zusammengelebt haben, da hier das höhere Einkommen eines Ehegatten die ehelichen Lebensverhältnisse noch nicht geprägt hat\n\n\n\n\nTrennungsjahr: Unterhaltsberechtigter muss nicht arbeiten gehen\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnders als beim nachehelichen Unterhalt bzw. Scheidungsunterhalt, bei dem der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, braucht der während der Ehe nicht erwerbstätige Unterhaltsberechtigte zunächst grundsätzlich keiner (zusätzlichen) Arbeit nachzugehen.\n\n\n\nDenn der Berechtigte muss nach § 1361 Abs. 2 BGB seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit nur dann selbst verdienen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute erwartet werden kann. Dabei gehört zu den persönlichen Verhältnissen insbesondere die frühere Ausübung einer Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Ehedauer.\n\n\n\nAnspruch auf Trennungsunterhalt besteht während des Trennungsjahres.\n\n\n\nWährend des Trennungsjahres kann daher vom während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegatten grundsätzlich keine Erwerbsausübung verlangt werden. Ebenso braucht der während der Ehe nur teilzeitbeschäftigte Partner im Trennungsjahr keine Vollzeitstelle anzutreten.\n\n\n\nDenn während des Trennungsjahres soll der bisherige Status der Ehegatten aufrecht erhalten bleiben, zumal dieser Zeitraum auch für eine mögliche Versöhnung gedacht ist. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres beginnt regelmäßig die Verpflichtung des Berechtigten, seinen Lebensunterhalt selber zu finanzieren und sich vom Unterhalt im Trennungsjahr zu lösen. Entscheidend sind jedoch die Umstände des Einzelfalls.\n\n\n\nBei erheblichen ehebedingten Nachteilen, bei Ehen von langer Dauer sowie höheres Lebensalter und Krankheit kommt auch über das Trennungsjahr hinaus Unterhalt in Betracht. Insbesondere haben Ehegatten, die nach der Trennung ein gemeinsames oder aus einer anderen Beziehung stammendes Kind versorgen, während der ersten drei Lebensjahre des Kindes keine Erwerbspflicht.\n\n\n\nUmgekehrt dürfte nach Ablauf des Trennungsjahres generell oder nur in geringerer Höhe ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, wenn nach Alter, Beruf und familiärer Situation (keine Kinder oder Kinder über 15 Jahre) die Ausübung einer Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies kommt sogar vor dem Ende des Trennungsjahres in Betracht, wenn die Ehe kein Jahr gedauert, aus ihr keine Kinder hervorgegangen sind und der Unterhaltsbegehrende ein Lebensalter von unter 30 Jahren hat.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWie der Unterhalt im Trennungsjahr aussieht\n\n\n\nDer Trennungsunterhalt richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung, also insbesondere nach dem diese Verhältnisse prägenden Einkommen. Gelder, die für andere Zwecke verwendet wurden (etwa Vermögensbildung), sind nicht prägend und daher nicht zu berücksichtigen.\n\n\n\nDabei gehören zum Trennungsunterhalt unter der Voraussetzung einer entsprechenden Leistungsfähigkeit des Pflichtigen\n\n\n\n\nder Elementarunterhalt\n\n\n\nggf. die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Ehefrau über den Ehemann nicht mitversichert ist (während der Trennung ist die Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch regelmäßig über ihren Ehemann mitversichert, sofern sie keine eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsaustätigkeit ausübt)\n\n\n\nggf. allgemeiner Mehrbedarf, etwa die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder aber wegen Krankheit\n\n\n\nggf. trennungsbedingter Mehrbedarf, also durch die Trennung entstehende Kosten wie etwa für den Umzug oder die neue Wohnungseinrichtung\n\n\n\nsogenannter Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten) bis zur Rechtskraft der Scheidung\n\n\n\n\nSo wird der Trennungsunterhalt berechnet\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNach den Richtlinien zur Düsseldorfer Tabelle bzw. den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts\n\n\n\n\n3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des früheren anderen Ehegatten, sofern der geschiedene Ehegatte nicht erwerbstätig ist\n\n\n\n3/7 bzw. 45% aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des früheren anderen Ehegatten zum bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, sofern letzterer erwerbstätig ist\n\n\n\naus allen anderen Einkünften (etwa Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge) die Hälfte\n\n\n\n\nEinzelheiten hierzu erfahren Sie im Artikel Ehegatten- und Trennungsunterhalt berechnen.\n\n\n\nAnders als beim nachehelichen Unterhalt kann auf den Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden. In einem Ehevertrag oder in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sind daher nur Regelungen möglich, die die Zahlungsweisen betreffen und/oder den Anspruch um maximal bis zu 1/5 bis 1/3 beschränken.\n\n\n\nDer Trennungsunterhalt wird allerdings durch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten begrenzt. Dazu gehört insbesondere der Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Pflichtigen verbleiben muss, damit dieser seine eigene Lebensgrundlage finanzieren kann. Der Selbstbehalt beläuft sich gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten auf 1.475 Euro falls dieser nicht erwerbstätig ist. Bei Erwerbstätigkeit beträgt der Selbstbehalt 1.600 Euro (Anmerkungen B III zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2024).\n\n\n\nWann der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet\n\n\n\nDer Anspruch auf Trennungsunterhalt endet z.B. wenn die Eheleute wieder zueinander finden.\n\n\n\nDer Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung entfällt\n\n\n\n\nmit Rechtskraft der Scheidung, wobei ein ggf. sich daran anschließender Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gesondert geltend gemacht werden muss\n\n\n\nmit der Versöhnung der Ehegatten, sofern diese ernsthalt ist und die Eheleute wieder zusammenziehen\n\n\n\nbei längerer Trennungszeit, wenn Erwerbsobliegenheit geboten ist, der Anspruchsteller dieser aber mutwillig nicht nachkommt\n\n\n\nim Falle der Verwirkung aufgrund einer der Gründe des § 1371 Abs. 3 in Verbindung mit § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDas ist sonst noch beim Trennungsunterhalt zu beachten\n\n\n\nTrennungsgeld und Scheidung – diese Punkte sollten ebenfalls beachtet werden:\n\n\n\nGeltendmachung\n\n\n\nUm Trennungsgeld zu beantragen, muss dieses vom Ehegatten verlangt werden. Der Ehepartner sollte daher aus Beweisgründen schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden, ggf. unter Einschaltung eines Rechtsanwalts.\n\n\n\nFordert der Unterhaltsberechtigte selber den Pflichtigen zur Zahlung auf, ist darauf zu achten, dass auch der Zugang des Aufforderungsschreibens bewiesen werden kann. Da der einfache Postbrief, das Einschreiben per Rückschein und das Einwurfeinschreiben ihre Tücken haben, sollte das Aufforderungsschreiben für den Trennungsunterhalt von einem Boten in den Hausbriefkasten des Unterhaltspflichtigen eingeworfen werden.\n\n\n\nDamit gilt das Schreiben als zugegangen, was der Bote im Streitfall bezeugen kann. Ist der Trennungsunterhalt aufgrund der Scheidung weggefallen und soll danach nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden, muss auch hier sowohl die Zahlungsaufforderung als auch deren Zugang bewiesen werden können.\n\n\n\nUnterhalt für die Vergangenheit\n\n\n\nTrennungsunterhalt für die Vergangenheit kann nur gefordert werden, sofern der unterhaltspflichtige Ehegatte in Verzug gesetzt wurde, also zu Unterhaltszahlungen ab einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wurde. Dies gilt aber nur für den rückständigen Unterhalt von bis zu einem Jahr.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDaneben kann für die Vergangenheit ab Zustellung der Unterhaltsklage oder ab dem Zeitpunkt verlangt werden, der in einem bereits vorhandenen Urteil bzw. Beschluss, einem gerichtlichen Vergleich oder einer notariellen Vereinbarung vorgesehen ist.\n\n\n\nUnterhaltsansprüche sollten daher generell möglichst zeitnah geltend gemacht werden.\n\n\n\nZahlung unter Vorbehalt der Rückforderung\n\n\n\nStellt sich später heraus, dass zu viel Trennungsunterhalt geleistet wurde, kann der überzahlte Betrag in aller Regel nicht zurückgefordert werden. Der Pflichtige sollte sich dennoch nicht dazu hinreißen lassen, bei der Überweisung des Unterhalts auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck die Formulierung aufnehmen: „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“. Auch in diesem Fall kann der zu viel gezahlte Trennungsunterhalt nicht automatisch zurückverlangt werden.\n\n\n\nDies ist immer nur dann zulässig, wenn\n\n\n\n\nes sich um eine unrechtmäßige Bereicherung handelte, der Zahlungsempfänger also dem Grunde nach gar keinen Anspruch auf die Unterhalt hatte (§ 812 BGB)\n\n\n\nwenn die erhaltenen Zahlungen nicht ausgegeben wurden (§ 818 BGB)\n\n\n\n\nViel schlimmer noch: Durch diese Formulierung gibt der Unterhaltsschuldner zu verstehen, dass er den Unterhaltsanspruch nicht anerkennt. Damit kann er grundsätzlich auch auf Leistung des Unterhalts verklagt werden, obwohl er ihn eigentlich schon die ganze Zeit leistet. Sehen Sie daher von etwaigen Formeln besser ab."}
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Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher. \n\n\n\nDoch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung\n\n\n\nWem gehört der Hausrat nach Scheidung? Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.  Was gehört zum Hausrat? Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu - und was nicht zum Hausrat gehört - finden Sie hier.  Gehören auch Haustiere zum Hausrat? Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber \"Wem gehört der Hund bei Scheidung?\"  \n\n\n\n\nScheidung: Streit um den Hausrat\n\n\n\nWas gehört zum Hausrat?\n\n\n\nBevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.\n\n\n\nBei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.\n\n\n\n\"Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.\"(§ 1361a Abs. 2 BGB)\n\n\n\nZum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden - sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.\n\n\n\nNeben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.\n\n\n\nZum Hausrat gehören z. B.:\n\n\n\nMöbel und EinrichtungsgegenständeUnterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)BettwäscheGeschirr und BesteckWaschmaschineStaubsaugerHaustiere\n\n\n\nNicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.\n\n\n\nDiese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.\n\n\n\nNicht zum Hausrat gehören z. B.:\n\n\n\npersönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)private FotosSchmuckMusikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)Kleidungsstücke\n\n\n\nAuch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden - wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.\n\n\n\nSonderfall Pkw: War das Auto ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Gebrauch oder wurde es nur von einem Ehepartner genutzt, kann es nicht als Hausrat gewertet werden. Diente es aber in größerem Umfang der gemeinsamen Lebensführung zum Beispiel für Einkäufe, Urlaub und für das Verbringen der Kinder zu Schule, AG u.a., kann es als Hausrat angesehen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZur Hausratsteilung bei einer Scheidung\n\n\n\nWem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.\n\n\n\nVorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.\n\n\n\nSchmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.\n\n\n\nDie Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.\n\n\n\nSie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.\n\n\n\nDarüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).\n\n\n\nSonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte\n\n\n\nGegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.\n\n\n\nDies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben - sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB - weggefallen im Jahre 2009).\n\n\n\nBeispiel für ein Surrogat:Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.\n\n\n\nScheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?\n\n\n\nHaben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.\n\n\n\nEs gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.\n\n\n\nZum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.\n\n\n\nFür den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.\n\n\n\nSie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.\n\n\n\nZum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.\n\n\n\nIm Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.\n\n\n\nUnterscheidung Besitz und Eigentum:Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.\n\n\n\nHausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.\n\n\n\nWer bekommt das Haustier?\n\n\n\nWie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als \"Gegenstände\" geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.\n\n\n\nAuch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.\n\n\n\nWer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das \"Wohl\" des Tieres wird in der Regel nicht getroffen - es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.\n\n\n\nZumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.\n\n\n\nKann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schulden/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schulden/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung mit Schulden &#8211; Das große Streitthema","datePublished":"2015-10-08T14:29:44+00:00","dateModified":"2026-01-26T19:26:41+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schulden/"},"wordCount":1165,"commentCount":219,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schulden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-schulden.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Schulden\n\nDas Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.\nBei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.\nAlleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.\n\n\n\n\n\nWas geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?\n\n\n\nScheidung - und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?\n\n\n\nIm Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.\n\n\n\nNur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.\n\n\n\nAls gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich - während der Ehezeit - gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.\n\n\n\nHierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen - zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.\n\n\n\nWährend der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.\n\n\n\nMietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.\n\n\n\nHieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAusnahmen\n\n\n\nEs gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.\n\n\n\nWie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?\n\n\n\nSchulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.\n\n\n\nSind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).\n\n\n\nDer Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.\n\n\n\nWird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.\n\n\n\nAusnahmen bei der hälftigen AusgleichszahlungEine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:\n\n\nbei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen - wenn auch nicht mehr ehelichen - Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.\nim Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.\nUnterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.\n\n\n\n\n\nWas geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?\n\n\n\nHat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.\n\n\n\nAber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.\n\n\n\nBeteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten\n\n\n\nEine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.\n\n\n\nWerden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.\n\n\n\nScheidung - und noch Schulden fürs Haus?\n\n\n\nIst bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?\n\n\n\nScheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.\n\n\n\nÜber die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.\n\n\n\nBefindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.\n\n\n\nAber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.\n\n\n\nAnrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden - gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten - können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen - können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.\n\n\n\nBenötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Der Steuerklassenwechsel nach der Scheidung","datePublished":"2015-10-14T07:37:16+00:00","dateModified":"2025-12-12T09:20:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/"},"wordCount":2456,"commentCount":122,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-steuerklassenwechsel.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Stellt ein Ehepaar fest, dass die Ehe gescheitert ist, sind bei einer Trennung zahlreiche Fragen aufgeworfen: Was passiert mit der Ehewohnung bzw. dem Haus? Wer zahlt wem wie viel Unterhalt? Wer bekommt den Hausrat? Doch auch finanzielle Belange sind dringend zu beachten. Mögliche Leistungen wie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt müssen vor der Scheidung erläutert werden. Im Folgenden lesen Sie, wie sich der Steuerklassenwechsel nach der Trennung gestaltet.\n\n\n\nACHTUNG! Seit 2018 dürfen Ehegatten auch ohne Zustimmung des ehemaligen Partners bereits im Jahr der Trennung die Steuerklasse wechseln, jedoch nur innerhalb der ehelichen Steuerklassenkombinationen (z. B. von III/V zu IV/IV). Der eigenmächtige Wechsel in eine der anderen Steuerklassen (z. B. I oder II) kann bei fehlender Zustimmung des anderen Ehegatten auch weiterhin Schadensersatzansprüche begründen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Steuerklassenwechsel nach der Scheidung\n\n\n\nWann muss ich meine Steuerklasse ändern bei Scheidung? Ein Wechsel der Steuerklasse ist spätestens in dem Steuerjahr, welches auf das Kalenderjahr der Trennung folgt (nicht dem familienrechtlichen Trennungsjahr!), durchzuführen. Das ist häufig schon nötig, wenn die Scheidung noch nicht abgeschlossen wurde.   Welche Steuerklasse habe ich nach der Scheidung? Beide Partner müssen zurück in Steuerklasse I wechseln, wenn sie keine Kinder haben. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, darf derjenige, dem diese zugesprochen werden, in die Steuerklasse II wechseln.  Wie wechsle ich die Steuerklasse nach der Trennung? Der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Vielmehr muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Sie können einen entsprechenden Hinweis über das \"Formular zum dauernden Getrenntleben\" übermitteln.  \n\n\n\n\nDer Steuerklassenwechsel - Zum Wahlrecht nach einer Trennung\n\n\n\nVorsicht!Es gibt einen Unterschied zwischen der steuerrechtlichen und der familienrechtlichen Definition des Begriffs \"Trennungsjahr\":\n\nim Familienrecht: Der Zeitraum im Umfang von mindestens 12 Monaten nach Trennungsdatum - das Trennungsjahr im weiteren Sinne (i.w.S.) - soll nachweisen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Das Scheidungsverfahren kann eingeleitet werden (Ausnahme: Härtefallscheidung).\nim Steuerrecht: Hier ist das Trennungsjahr im engeren Sinne (i.e.S.) definiert als das Kalenderjahr, in dem die Trennung stattfand.\n\nBeispiel: Die Parteien A und B beschließen die Trennung am 12.03.2015. Das Trennungsjahr i.w.S. läuft ab am 12.03.2016. Das Trennungsjahr i.e.S. Definition endet mit dem 31.12.2015.\n\n\n\n\nNutzen Sie den Steuerklassenrechner für eine unverbindliche Einschätzung:\n\n\n\n[sb name=\"steuerklasse\"]\n\n\n\nInfografik zum Steuerklassenwechsel\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn der folgenden Grafik zum Steuerklassenwechsel erfahren Sie anhand eines Beispiels, bis wann Sie im Falle einer Trennung und nahenden Scheidung die Steuerklasse wechseln müssen und in welche Steuerklassen Sie wechseln können.\n\n\n\n\n\n\n\nWelche Steuerklassen gibt es?\n\n\n\nIn Deutschland gibt es laut Finanzrecht sechs verschiedene Steuerklassen, die der Berechnung von Lohn- und Einkommenssteuer dienen. Die Steuerklassen unterscheiden sich in erster Linie in den jeweiligen Steuerfreibeträgen, d.h. dem unversteuerten Einkommensanteil.\n\n\n\nBeim Steuerklassenwechsel nach einer Trennung gibt es einiges zu beachten.\n\n\n\nDie Steuerklasse I ist bei ledigen Erwerbstätigen die Regel. Auch verwitwete und geschiedene Personen müssen nach Ablauf des Trennungsjahres in überwiegender Mehrheit zurück in die Steuerklasse I wechseln.\n\n\n\nIn die Steuerklasse II können lediglich alleinerziehende Arbeitnehmer wechseln. Dies jedoch auch nur dann, wenn die steuerpflichtige Person das Kindergeld bezieht und das Kind/die Kinder dauerhaft bei ihr den Hauptwohnsitz hat/haben.\n\n\n\nDie Steuerklassen III bis V sind verheirateten Erwerbstätigen bzw. Steuerpflichtigen vorbehalten. Bei Eintritt in die eheliche Gemeinschaft können sich die Ehegatten beim Steuerklassenwechsel für eine von zwei Varianten entscheiden. Entweder sie wechseln beide in die Steuerklasse IV oder aber der besser verdienende Ehepartner wählt die Steuerklasse III.\n\n\n\nDer schlechter verdienende Ehegatte muss in letzterem Falle dann jedoch zwangsläufig in die Steuerklasse V wechseln. Eine andere Kombination als Steuerklasse IV mit IV oder Steuerklasse III mit V ist nicht möglich. Dauerhaft getrennt lebende Ehepaare dürfen diese Kombinationen jedoch nicht wählen. Hierzu zählen neben der Trennungszeit über das Jahr der Trennung hinweg auch Ehepaare, bei denen ein Partner dauerhaft im Ausland lebt.\n\n\n\nSteuerklasse VI wird für für alle Nebenverdienste ab dem zweiten Nebenjob erhoben. Die Besteuerung findet ab dem ersten Euro statt. Einen Steuerfreibetrag gibt es nicht.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nÜberblick zu den Steuerklassen und Freibeträgen (Stand: 2025)\n\n\n\n[table id=12 /]\n\n\n\nSteuerklassenkombinationen in der Ehezeit\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMit Eintritt in die Ehe findet der Steuerklassenwechsel beider Ehepartner statt. Im Kalenderjahr der Hochzeit selbst werden sie allerdings noch als Unverheiratete behandelt. Erst mit dem Folgejahr wird der Steuerklassenwechsel wirksam.\n\n\n\nDie Ehegatten haben dabei die Wahl, für welche Kombination sie sich entscheiden: Steuerklasse III mit V oder Steuerklasse IV mit IV.\n\n\n\nVerheiratete Parteien haben ein grundsätzliches Wahlrecht hinsichtlich der Steuerklassenkombination. Während der Ehezeit darf die Kombination gegebenenfalls auch einmal gewechselt werden.\n\n\n\nFür in etwa gleichverdienende Partner bietet sich der Wechsel in die Steuerklasse IV an. Tritt ein Partner in diese Steuerklasse ein, muss auch der andere Ehegatte diese Steuerklasse wählen. Eine Kombination mit anderen Steuerklassen ist nicht möglich. Der Kinderfreibetrag liegt inklusive dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei 4.878 Euro (Stand 2026). Da die Ehepartner jedoch in der Regel gemeinsam wirtschaften, addieren sich die Freibeträge wieder und ergeben denselben Wert, den Steuerklasse IV hat.\n\n\n\nUnterscheiden sich die Gehälter beider Ehegatten stark, kann sich der besser verdienende für die Steuerklasse III entscheiden. Der andere, geringer verdienende (oder auch arbeitslose) Gatte muss dann jedoch die Änderung zur Steuerklasse V vollziehen. Eine andere Wahl bleibt ihm nicht.\n\n\n\nDurch die höheren Grund- und Kinderfreibeträge bleibt dem Besserverdiener am Ende mehr Netto vom Brutto. Der Steuersatz und erhöhte Lohnabzug des Geringverdieners ist dabei wesentlich höher als bei anderen Steuerklassen. Doch der Nachteil, der ihm daraus entsteht, wird durch die günstigeren Konditionen bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung des Ehegatten ausgeglichen. Grundannahme ist dabei die Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft der Ehepartner. Beide Partner profitieren insgesamt vom Splittingtarif.\n\n\n\nDer Steuerklassenwechsel zur Kombination der Steuerklassen III und V lohnt sich umso mehr, je weiter die Einkommen der beiden Parteien auseinanderdriften.\n\n\n\nZum Vorteil des Ehegattensplittings\n\n\n\nBei der ehelichen Zusammenveranlagung wird das Einkommen beider Ehepartner angerechnet und am Ende jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Beide Ehepartner werden damit als Lebensgemeinschaft behandelt. Auch Rückzahlungen und Nachzahlungen werden in diesem Falle auf beide Ehepartner verteilt. Ehepaare profitieren damit von dem insgesamt günstigeren Splittingtarif.\n\n\n\nDoch welche Steuerklasse gilt nach einer Trennung? Hierzu soll Ihnen im Folgenden Aufschluss gegeben werden.\n\n\n\nDer Steuerklassenwechsel bei Trennung\n\n\n\nWie Sie Ihre Steuerklasse ändern: Nach der Trennung ist das Ändern der Steuerklasse beim jeweils zuständigen Finanzamt zu beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Antrag auf Steuerklassenwechsel im Jahr der Trennung nicht ohne Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten erfolgen darf. Das Formular für die Änderung der Steuerklasse finden Sie bei den meisten Finanzämtern online.\n\n\n\nEntscheiden sich die Parteien, die Ehe zu beenden und fortan getrennte Wege zu gehen, ist auch in steuerlicher Hinsicht viel zu beachten. Besonders in der nachehelichen Zeit brechen in vielen Punkten Streitigkeiten aus: Wer bekommt das Haus? Wem gehört das Auto? Wer bekommt den Hund? Auch, und insbesondere, gibt es auch viele finanzielle Überlegungen wie Trennungs- und Kindesunterhalt, die zu umfangreichen Auseinandersetzungen führen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEin Anwalt kann Sie zum Steuerklassenwechsel beraten.\n\n\n\nIn aller Regel bietet sich die Beratung durch einen Scheidungsanwalt an. Da im Falle einer Scheidung ohnehin Anwaltszwang für das gerichtliche Verfahren herrscht, sollten sich Ehepaare zeitnah an einen Familienrechtsanwalt wenden. Er kann sie aufklären über mögliche Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, Probleme zum Thema Unterhaltszahlungen, aber eben auch in Bezug auf steuerliche Fragen. Hier werden Sie auch über das Für und Wider von einem möglichen Steuerklassenwechsel informiert.\n\n\n\nErstmalig zum 30.11. eines Jahres können Ehegatten die Steuerklassenänderung bei Trennung beantragen.\n\n\n\nMit dem Tag der Trennung müssen die steuerlichen Fragen in mögliche Einigungen einfließen. Beide Parteien können ihre Steuerklassen im Trennungsjahr i.e.S. beibehalten. Welche Vereinbarungen können hinsichtlich der Steuerklassen getroffen werden?\n\n\n\nNach dem Stichtag 31.12. des betreffenden Trennungsjahres i.e.S. jedoch müssen beide Parteien zurück in die Steuerklassen I bzw. II wechseln. Vorher ist Ihnen dies bei fehlender Absprache untersagt, da dem anderen Gatten dadurch steuerliche Nachteile entstehen könnten.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Steuerklassenwechsel\n\nSteuerklasse bei Scheidung\nSteuerklasse bei getrennt lebenden Ehegatten\n\n\n\n\n\nKombination Steuerklasse IV und IV\n\n\n\nDer Steuerklassenwechsel hin zur Kombination IV und IV ist in den meisten Fällen die günstigste Variante. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit schon im Jahr der Trennung in die Steuerklasse I zu wechseln. Die Ummeldung müssten die Ehegatten jedoch zeitgleich beim betreffenden Finanzamt vornehmen.\n\n\n\nWechselt nur ein Ehegatte in die Klasse I, ohne dies dem anderen mitzuteilen, entsteht der zweiten Partei ein steuerlicher Nachteil. Das Finanzamt bemerkt nämlich den Steuerwechsel des einen und stuft den anderen in der Folge entsprechend in eine neue Steuerklasse ein. Da letzterer gegebenenfalls Nachzahlungen leisten muss, kann er im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern dann einen Schadenersatz fordern.\n\n\n\nDa bei dieser steuerlichen Kombination beide Ehepartner gleich veranlagt werden, ist die Berechnung möglicher Unterhaltsansprüche im Innenverhältnis der Parteien um ein Vielfaches vereinfacht.\n\n\n\nEine weitere Möglichkeit ist der Steuerklassenwechsel zur Kombination III mit V. Die Berechnungsschwierigkeiten, z. B. bei der Unterhaltsberechnung, machen diesen Schritt jedoch in den seltensten Fällen sinnvoll.\n\n\n\nBei nicht zulässigem Steuerklassenwechsel: Eine Entschädigung für die steuerlichen Nachteile kann im Innenverhältnis gefordert werden.\n\n\n\nKombination Steuerklasse III und V\n\n\n\nEntscheiden sich die Ehegatten, die Steuerklassenkombination III und V während der Ehezeit beizubehalten, gilt Folgendes: Da dem geringer verdienenden Ehepartner ein steuerlicher Nachteil aus der höheren Besteuerungsklasse entsteht, müsste für die Trennungszeit eine Vereinbarung getroffen werden. Der Geringverdiener darf ohne Zustimmung des anderen Gatten nicht einfach den Steuerklassenwechsel zu I oder II beantragen.\n\n\n\nDer Besserverdiener kann in der Steuerklasse III bis zu 13.805 Euro an geleisteten Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben absetzen (Stand 2025). Das sogenannte Realsplitting ist nur mit Zustimmung des Partners möglich. Zu den Leistungen zählen dann nicht nur finanzielle, sondern auch Naturalleistungen (§ 10 Abs. 1 EStG) wie geleistete Krankenkassenbeiträge oder Mietrecht. Der letzte Punkt bezieht sich auf die Erteilung eines Wohnrechts in der im alleinigen Eigentum befindlichen Wohnung und den dafür veranschlagten Mietzahlungen, die erlassen sind.\n\n\n\nRealsplitting:Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss dem Realsplitting zustimmen, wenn der Unterhaltsverpflichtete der Verpflichtung zustimmt, den daraus sich ergebenden, finanziellen Nachteil auszugleichen. Die auszugleichenden finanziellen Nachteil bei Trennung sind: Steuernachteile, höhere Krankenkassenbeiträge und der Entzug öffentlicher Leistungen. Bei der Steuererklärung mit einzureichen ist Anlage U.\n\n\n\nDer Geringverdiener muss den geleisteten Unterhalt hingegen voll steuerlich absetzen. Dadurch entsteht ihm auch durch die höhere Besteuerung ein wesentlicher Nachteil. Es bietet sich in diesem Falle an, dass der Partner mit der Steuerklasse III gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung abgibt (Anlage U), die der schlechter verdienenden Partei den Steuererlass ermöglicht.\n\n\n\nFolglich muss auf den erhaltenen Unterhalt keine Steuer mehr geleistet werden. Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann der Unterhaltsberechtigte eine finanzielle Entschädigungsleistung im Innenverhältnis der Ehegatten fordern. Diese Leistungen können im Rahmen des Ehegattenunterhalts Berücksichtigung finden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerpflichtung zur ehelichen Solidarität (§ 1353 BGB):Die Ehepartner sind auch mit Trennung verpflichtet, die für beide Seiten günstigste steuerliche Vereinbarung zu treffen.\n\n\n\nDurch die umfassenden Probleme bei der Berechnung der gegenseitigen Ansprüche der Ehepartner im Innenverhältnis - und die möglichen Verzerrungen bei der Unterhaltsberechnung - in der Steuerklassenkombination III mit V bietet sich in den meisten Fällen entweder der Wechsel zu IV mit IV oder aber gleich der Wechsel in die Steuerklassen I oder II an.\n\n\n\nDie gemeinsame steuerliche Veranlagung\n\n\n\nGenerell ist die gemeinsame Veranlagung im Jahr der Trennung anzustreben, sofern durch die Kombination der Steuerklassen III und V eine Benachteiligung einer Partei entsteht. Die gemeinsame Veranlagung hat den Vorteil, dass beiden Ehepartners der sogenannte Splittingtarif zugute kommt, der in der Regel wesentlich günstiger ist, als der Tarif bei der getrennten Veranlagung.\n\n\n\nZur Vereinfachung bietet sich die gemeinsame steuerliche Veranlagung beider Parteien für das Jahr der Trennung an. Der Partner, der Steuerklasse III besitzt, sollte bei der Festlegung des Unterhalts darauf bestehen, dass eine Vereinbarung mit dem anderen Partner während des Jahres der Trennung getroffen wird, wonach eine gemeinsame Veranlagung bei der Einkommenssteuer vorgesehen ist. Dies sollte sodann in einen möglichen Unterhaltsvergleich einfließen, in dem darüber hinaus auch Entscheidungen festgelegt sind, wie mit Steuerschulden und -rückzahlungen umgegangen werden soll. Bei der Verweigerung der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung gilt eine Schadenersatzpflicht.\n\n\n\nDie steuerliche Veranlagung kann und sollte oftmals auch nach der Trennung beibehalten werden.\n\n\n\nZu beachten ist, dass bei der gemeinsamen Veranlagung der Ehepartner auch beide im Außenverhältnis zum Finanzamt als Gesamtschuldner auftreten. Bei der Steuerrückzahlung hingegen verhält es sich anders: Beide Ehepartner sind nicht Gesamtgläubiger im Außenverhältnis. Die Steuerrückerstattung wird demjenigen Partner zugute geschrieben, dem diese laut Steuererklärung zustehen. Eine jeweilige Vereinbarung zum möglichen Ausgleich muss im Innenverhältnis getroffen werden.\n\n\n\nSteuerzahlungen können ebenfalls im Rahmen einer Absprache auf die Ehepartner aufgeteilt werden. In der Regel sind sie jedoch von demjenigen zu tragen, dem Sie im Außenverhältnis zum Finanzamt auferlegt sind. Gleiches gilt für Steuergutschriften. Diese können dann jedoch auf den Unterhalt angerechnet werden.\n\n\n\nGenerell bietet es sich an, im Rahmen einer Trennungsvereinbarung auch Absprachen zum Steuerklassenwechsel zu treffen. Erhält ein Partner keinen Unterhalt, kann von ihm nicht erwartet werden, steuerliche Nachteile durch die ungünstigere Steuerklasse bei einer Trennung hinzunehmen. Der Wechsel der Steuerklassen kann dann auch schon im Trennungsjahr vereinbart werden. Hierzu müssen beide Ehepartner zustimmen.\n\n\n\nDer Steuerklassenwechsel nach Ablauf des Jahres der Trennung\n\n\n\nSteuerklassen nach der Scheidung:Der Steuerklassenwechsel ist nicht erst mit rechtsgültiger Scheidung, sondern bereits mit Ablauf des Trennungsjahres i.e.S. zu vollziehen!\n\n\n\nNach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Trennung stattfand, sind beide Ehegatten verpflichtet, wieder in die Steuerklasse I bzw. II zu wechseln. Geschieht dies nicht, kann bei Entdeckung durch das Finanzamt eine Nachzahlungsforderung fällig sein.\n\n\n\nSind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, darf der alleinerziehende Ehepartner in die Steuerklasse II wechseln. Voraussetzung ist dann jedoch, dass dieser das Kindergeld erhält und das Kind/die Kinder bei ihm hauptwohnsitzlich gemeldet ist/sind. Ausschlaggebend für die Einstufung in Klasse II ist ferner der Hauptwohnsitz des Kindes zum Stichtag 31.12. des Trennungsjahres i.e.S.\n\n\n\nIst die Scheidung noch nicht rechtskräftig, gilt für die Ehepartner dennoch in den meisten Fällen eine getrennte steuerliche Veranlagung, sofern kein Realsplitting vereinbart wurde. Der Wechsel der Steuerklasse sollte bereits zum 31.12. des Trennungsjahres erfolgt sein.\n\n\n\nIm Folgejahr nach der Trennung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass durch die den zwangsläufigen Steuerklassenwechsel auch die Unterhaltsberechnungen erneut geprüft werden müssen.\n\n\n\nNeben den steuerrechtlichen Entscheidungen gibt es zahlreiche Aspekte, die bei der Vermögensauseinandersetzung zu beachten sind."}
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Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung\n\n\n\nWas passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen? Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.  Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist? In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.  Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus? Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.  \n\n\n\n\nWas geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung und gemeinsames Haus - Was ist zu beachten?\n\n\n\nNicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.\n\n\n\nBei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses - oder auch einer Eigentumswohnung - zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?\n\n\n\nDas Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.\n\n\n\nLohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?\n\n\n\nBei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\nVoraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.\n\n\n\nEin weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert - etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.\n\n\n\nAchtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.\n\n\n\nDa die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nOftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.\n\n\n\nBei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?\n\n\n\nKönnen sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.\n\n\n\nProblematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.\n\n\n\nBei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.\n\n\n\nAustragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus\n\n\n\nDer Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.\n\n\n\nErklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.\n\n\n\nAuch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.\n\n\n\nAuch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.\n\n\n\nPartner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.\n\n\n\nVertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus\n\n\n\nDen Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.\n\n\n\nVoraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.\n\n\n\nBei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?\n\n\n\nMöchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.\n\n\n\nErklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung\n\n\n\nSind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.\n\n\n\nGemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.\n\n\n\nAuch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.\n\n\n\nDie getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten - Betriebsosten u.a. - zu einigen.\n\n\n\nAus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.\n\n\n\nWas aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?\n\n\n\nAlleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung\n\n\n\nIst nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.\n\n\n\nTritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.\n\n\n\nGewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.\n\n\n\nDie finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen - etwa durch Mietzahlungen - können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.\n\n\n\nTeilungsversteigerung nach der Scheidung\n\n\n\nDie Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.\n\n\n\nSind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.\n\n\n\nDen Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.\n\n\n\nIm Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.\n\n\n\nHiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.\n\n\n\nIst keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.\n\n\n\nProblematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.\n\n\n\nDie Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien. \n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/auto/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/auto/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung &#8211; Wem gehört das Auto?","datePublished":"2015-10-21T13:24:45+00:00","dateModified":"2026-01-27T17:57:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/auto/"},"wordCount":1674,"commentCount":142,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/auto/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-auto.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Zahlreiche Aspekte gilt es bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zu beachten. Neben dem Wechsel der Steuerklassen und anderen finanziellen Überlegungen müssen sich die getrennten Ehegatten auch mit der Hausratsteilung befassen. Als Teil des Hausrates kann im Familienrecht auch der gemeinsame Wagen angesehen werden. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wann nicht, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Auto\n\nWer nach der Ehe das Auto behalten kann, ist situationsabhängig.\nWenn ein Partner den Wagen allein finanziert hat und den Kaufvertrag allein unterschrieben, ist das Fahrzeug in der Regel sein alleiniges Eigentum.\nEs kann auch vorkommen, dass ein Kreditinstitut das Auto für sich beanspruchen kann, etwa bei Leasingangeboten.\n\n\n\n\n\nWer bekommt das Auto nach der Trennung?\n\n\n\nWer ist der Eigentümer eines Autos?\n\n\n\nScheidung: Aber wem gehört das Auto?\n\n\n\nDiese Frage stellt sich stets zu Beginn der Überlegungen zur Teilung des Haushalts. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer eines Gegenstandes, wird er in der Regel nicht zum Hausrat gezählt und damit auch nicht unter den Ehegatten aufgeteilt.\n\n\n\nDoch gerade bei Kraftfahrzeugen gibt es Fragestellungen, die diese Regelung unwirksam machen können.\n\n\n\nWurde das Auto für familiäre Zwecke genutzt oder nur beruflich von einem Partner? Wer hat den Wagen finanziert? Wem gehört das Auto laut Vertrag? Wer steht als Halter im Fahrzeugbrief?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBei Trennung: Auto im Alleineigentum eines Partners\n\n\n\nÜber das Eigentumtumsverhältnis des Wagens entscheidet in der Regel die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).\n\n\n\nHat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug - Auto, Motorrad, Van u.a. - während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum. Steht jedoch der andere im Fahrzeugbrief als Eigentümer, wird die Sache komplizierter.\n\n\n\nIm Außenverhältnis kann auch die Bank als Eigentümer auftreten, etwa bei Leasingverträgen und Autokrediten. In diesem Falle ist das Fahrzeug im Besitz des Ehegatten, der die Verträge abgeschlossen hat. Sind die Kredite abgeleistet, geht es in dessen Eigentum über.\n\n\n\nHat Gatte A den im Alleineigentum befindlichen Wagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, darf das Fahrzeug nicht in den Hausrat eingerechnet werden. Partei B darf folglich keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben.\n\n\n\nÜber die Einteilung der Hausratsgegenstände gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nAnders verhielte es sich, wenn der Wagen dennoch in relevantem Umfang für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Hierzu zählen vor allem:\n\n\n\ngemeinsame FamilieneinkäufeFamilienausflüge und UrlaubsreisenKinder zu Schule, AG, Sport u.a. fahren\n\n\n\nAufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.\n\n\n\nUnter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen, familiären Nutzung kann in diesem Falle der Pkw in den Hausratsbestand eingeschlossen werden. Aber wem gehört das Auto dann? Partner B kann einen Anspruch auf den Wagen anmelden.\n\n\n\nDer Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten gerecht verteilt werden. Dadurch muss er eventuell auf einen anderen Gegenstand verzichten, damit sich die aufgeteilten Gegenstände die Waage halten.\n\n\n\nGegebenenfalls fließt in die Entscheidung dann auch mit ein, wer dringender auf den Wagen angewiesen ist. Oftmals hat der Partner, bei dem die Kinder leben, zunächst ein Nutzungsrecht, sofern er es im Rahmen der familiären Versorgung benötigt.\n\n\n\nBei der Teilung des Hausrats werden gemeinsam genutzte Gegenstände, die die Eheleute während der Ehegemeinschaft erworben haben, weitestgehend gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt. Dabei treten die eigentlichen Eigentumsverhältnisse in den Hintergrund. Eine gleiche Teilung kann nur annähernd erzielt werden und bedarf einiger Kompromisse.\n\n\n\nWem gehört das Auto bei Miteigentum des Partners?\n\n\n\nSind beide Partner im Außenverhältnis Eigentümer des Fahrzeugs, sind also beide Schuldner gegenüber der Bank bzw. dem Pkw-Händler, so zählt es in den Hausrat hinein.\n\n\n\nKönnen sich die Ehegatten darauf einigen, dass bei Scheidung der Pkw an A geht, sollte B eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass er aus allen Verbindlichkeiten in Verbindung mit dem Auto entlassen wird. Die Leistungen können andernfalls bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls darf eine Schadenersatzleistung eingefordert werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBekommt ein Partner das Auto, kann im Zuge des Ausgleichs dem anderen ein größerer Teil an anderen Objekten und kleinen Hausratsgegenständen zugesprochen werden.\n\n\n\nDer Pkw kann auch als Posten im Zuge des Zugewinnausgleichs einbezogen sein (§ 1378 Absatz 1 BGB). Beim Zugewinnausgleich werden Anfang- und Endvermögen der Ehegatten nebeneinandergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn während der Ehe. Unterscheiden sich die Summen der Parteien voneinander, werden die Differenzbeträge ausgeglichen.\n\n\n\nWer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?\n\n\n\nNicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert, erlangt der Versicherungsnehmer aufgrund des mit ihm bestehenden KFZ-Versicherungsvertrags den Schadensfreiheitsrabatt.\n\n\n\nNach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden\n\n\n\nDer Ehegatte, der möglicherweise jahrelang mit dem betreffenden Fahrzeug unfallfrei unterwegs war, sieht sich dadurch benachteiligt. Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt.\n\n\n\nTatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben. Dafür müssen allerdings sowohl die familienrechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.\n\n\n\nDie Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch dazu führen, dass nach Trennung und Scheidung der eine Ehegatte dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung übertragen muss, den der andere erzielt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass das betreffende Fahrzeug ausschließlich von demjenigen Ehegatten genutzt wurde, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verlangt. Liegt diese Nutzung nur bei 90%, reicht das für eine Übertragung nicht aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: WF 105/11).\n\n\n\nHat also der Versicherungsnehmer und auf Übertragung in Anspruch genommene Ehepartner das Fahrzeug während der Ehe ebenfalls ab und zu genutzt, kann der andere Ehegatte den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts nicht geltend machen. Vielmehr kommt die Übertragung des Rabatts nur dann in Betracht, wenn der fahrzeugführende Ehegatte das Auto oder den Zweitwagen ausschließlich alleine genutzt hat.\n\n\n\nIn der Praxis sind diese Fälle eher selten. Sie sind etwa dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren konnte oder den Zweitwagen seines Ehegatten in der Tat nicht genutzt hat. Die Beweispflicht dafür liegt letztendlich bei dem Ehegatten, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf sich verlangt.\n\n\n\nVersicherungsrechtliche Voraussetzungen: Hier bestehen gewisse Grenzen\n\n\n\nFür die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.\n\n\n\nNeben den familienrechtlichen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des&nbsp;Schadensfreiheitsrabatts vorliegen. Danach muss die durch den Erhalt des Rabatts begünstigte Person\n\n\n\nzur Familie gehören oder eine dieser nahestehende Person sein, was beim Ehegatten erfüllt istdas Auto regelmäßig gefahren haben, was nach den strengeren familienrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung (ausschließliche Nutzung) ebenfalls gegeben istdie Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts je nach KFZ-Versicherung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten beantragen bzw. durchsetzen\n\n\n\nDie Übertragung ist aber nur in dem Umfang möglich, in dem der begünstigte Ehegatte den Schadensfreiheitsrabatt selber erhalten kann. Hat also etwa der Kfz-Versicherungsvertrag bereits ein Jahr bestanden und der andere Ehegatte das Fahrzeug danach vier Jahre gefahren, da er erst seit vier Jahren den Führerschein hat, kommt eine Übertragung des Rabatts auch nur für vier Jahre (und nicht für fünf Jahre) in Betracht.\n\n\n\nAuch wenn sich die Ehegatten bei Trennung und Scheidung einig sind: Bei der bewusst falschen Angabe, ein Ehegatte habe das Fahrzeug regelmäßig bzw. ausschließlich alleine gefahren sowie mit dem Versicherungsnehmer und anderen Ehegatten bis zur geltend gemachten Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zusammen gelebt, ist die Übertragung unwirksam.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAndere Kraftfahrzeuge\n\n\n\nBei Motorrädern und Lkw ist in der Regel keine familiäre Nutzung festzustellen. Transportfahrzeuge dienen in den meisten Fällen dem beruflichen Nutzen eines Partners und sind damit von der Hausratsteilung ausgeschlossen.\n\n\n\nÄhnlich verhielte es sich mit einem Taxi. Als Dienstfahrzeug kann der andere Partner keinen Anspruch auf das Auto stellen. Motorräder sind nur selten auch für Familienausflüge oder die Verbringung der Kinder genutzt. Damit gelten sie in der Regel ebenfalls nicht als Hausratsgegenstand.\n\n\n\nSonderfall Surrogat: Wem gehört das Auto bei Scheidung?\n\n\n\nDefinition Surrogat:Als Surrogat wird der Ersatz eines defekten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstands bezeichnet. Ein Surrogat befindet sich im Eigentum desjenigen Partners, dem auch der ersetzte Gegenstand gehörte.\n\n\n\nGesetzt den Fall, der von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Pkw ist in der Ehezeit kaputt gegangen. Ihr Ehemann hat einen neuen Pkw als Ersatz für sie gekauft. Der neue Wagen ist damit Surrogat und gehört der Ehefrau, selbst wenn der Ehegatte die Kosten dafür trägt.\n\n\n\nGehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.\n\n\n\nWem gehört dann das Auto bei Trennung? Die Antwort: in der Regel der Ehefrau. Da das ursprünglich ersetzte Fahrzeug mit in die Ehe gebracht wurde, zählt es nicht mit zum Hausrat. Der Ehemann kann keine Eigentumsansprüche stellen.\n\n\n\nEr sollte dennoch darauf bestehen, aus den Verbindlichkeiten im Außenverhältnis - also gegenüber Banken und Autohäusern - entlastet zu werden. Geschieht dies nicht, finden die Auslagen im Zuge von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Beachtung. Die Anrechnung auf einen etwaigen Trennungsunterhalt ist möglich.\n\n\n\nKönnen sich die Eheleute nicht über den Verbleib des Autos einigen, sollte der Verkauf des Wagens an Dritte in Betracht gezogen werden. Mit dem Verkaufserlös können bei einer Scheidung gemeinsame Verbindlichkeiten für das Auto ausgelöst werden.\n\n\n\nDas übrig bleibende Geld teilen die Ehegatten dann hälftig untereinander auf. Andernfalls kann es beim Ausgleich des Zugewinns eingeschlossen werden.\n\n\n\nNeben dem Fahrzeug gilt es noch viele weitere finanz- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zu gestalten. Suchen im Zweifel stets den Rat eines Fachmannes."}
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Besonders emotional können Konflikte dann werden, wenn es um gemeinsame Haustiere geht. Wem am Ende die Katze oder der Hund zugesprochen wird, kann unterschiedlichen Entscheidungspunkten folgen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wer bekommt den Hund nach der Scheidung?\n\nHaustiere werden bei einer Scheidung rein rechtlich betrachtet wie Gegenstände behandelt\nWie wird entschieden? Hat sich hauptsächlich (und nachweislich) nur eine Partei um das Tier gekümmert, kann dies ein entscheidender Faktor sein.\n\nKann es ein Umgangsrecht für Hunde geben? In Frankenthal wurde ein Präzedenzfall verhandelt, der genau das erlaubt. Unterhaltsansprüche können in der Regel nicht geltend gemacht werden. Individuelle Absprachen zwischen den Ex-Gatten sind natürlich denkbar.\n\nAusführliche Informationen zur Frage, wem der Hund nach der Scheidung zugesprochen wird, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie Hund und Katz' - wenn Ehepartner sich ums Haustier streiten\n\n\n\nWer darf nach der Trennung den Hund behalten?\n\n\n\nAuch wenn auf viele Personen der Gedanke befremdlich wirken mag: Haustiere werden nach Familienrecht - und auch allgemein im deutschen Recht - wie Gegenstände behandelt. Die emotionalen Beziehungen, die Menschen zu Tieren aufbauen können, lassen sie in der Regel zu Kindern ähnlichen Begleitern werden. Doch wer ist eigentlich Besitzer des Hundes oder der Katze?\n\n\n\nHaben sich die Ehepartner während der gemeinsamen Lebensteilung ein Haustier zugelegt, zählt es nach § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) automatisch in den gemeinsamen Hausrat einer Partnerschaft hinein.\n\n\n\nScheidung: Aber wem gehören Hund und Katze?\n\n\n\nEntscheidet sich ein Ehepaar, zukünftig getrennte Wege zu gehen und die Scheidung anzustreben, werden in der anschließend erfolgenden Hausratsteilung folglich auch Haustiere einbezogen.\n\n\n\nWie wird entschieden, wer bei der Scheidung den Hund bekommt?\n\n\n\nIm Rahmen der Haushaltsteilung ist anzustreben, dass zum Scheidungstermin alle gemeinsam genutzten und in der Ehezeit erworbenen Haushaltsgegenstände, Möbel, das Auto und eben auch Haustiere annähernd gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt sind. Ist die Scheidung rechtskräftig, gehen die zugeteilten Hausratsteile in das alleinige Eigentum des jeweiligen Ehegatten über.\n\n\n\nKann ein Ehepartner nachweisen, dass sich das Tier in seinem Alleineigentum befindet, ist es nicht in die Hausratsliste aufzunehmen.\n\n\n\nEs ist zwar rechtlich möglich, den Hund sofort aufzuteilen auf nur eine Person. Ein abrupter Wechsel von beiden Besitzern zu nur einem wird jedoch nicht empfohlen. Angenehmer für den Hund ist es ihn langsam an nur eine Bezugsperson zu gewöhnen. Daher ist es gut sich abzusprechen, wer wann den Hund nimmt. Auch Hunde können trauern und durch viel Stress gesundheitliche Probleme bekommen oder ein anderes Verhalten zeigen.\n\n\n\nWie kann der Nachweis des Alleineigentums erbracht werden?\n\n\n\nIm einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNur während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Gegenstände - oder eben Haustiere - können nach Familienrecht zum Hausrat zählen.\n\n\n\nDarüber hinaus kann auch der Beweis über die alleinige Pflege durch nur eine Partei erbracht werden und über die Zuteilung entscheiden. Hat sich zum Beispiel nur die Ehefrau vor der Trennung und Scheidung um den Hund und dessen Pflege gekümmert - und kann dies auch nachweisen -, bekommt sie das Tier in der Regel zugesprochen.\n\n\n\nStreitpunkte bei Scheidung: der Hund und sein rechtmäßiges Herrchen.\n\n\n\nGrundsätzlich wird jedoch - anders als bei Kindern - nicht das Wohl des Tieres in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet, es ist nicht zwingend ausschlaggebend, bei welchem Ehepartner das Haustier vermeintlich besser aufgehoben wäre.\n\n\n\nVerzichtet ein Ehegatte auf das gemeinsame Haustier von sich aus, kann ihm zum Ausgleich einer oder mehrere andere Gegenstände des Hausrats zugesprochen werden, damit ein annähernder Ausgleich erzielt ist.\n\n\n\nEine monetäre, also geldwerte, Entschädigungsleistung muss nicht geleistet werden. Der Ausgleich sollte lediglich über Sachleistungen vonstattengehen.\n\n\n\nScheidung und mehrere Hunde?\n\n\n\nSind bei einer Scheidung nicht nur einer, sondern mehrere Hunde oder andere Haustiere Teil des Hausrats, kann durch die Partner und auch durch ein Gericht eine Trennung der Tiere veranlasst sein. So ist die Aufteilungsgerechtigkeit oftmals gewährleistet.\n\n\n\nEs ist nach gesetzlicher Regelung nicht davon auszugehen, dass die Tiere derart aneinander hängen, wie es vielleicht zwei Kinder tun würden. Die Trennung der Hunde sei für die Tiere zumutbar, entschied u.a. das OLG Schleswig am 20.02.2013 (Aktenzeichen 15 UF 143/12).\n\n\n\nWerden sich die Partner nicht einig über den Verbleib des Hundes, können auch unparteiische Gerichte eine entsprechende Entscheidung zur Hausratsteilung treffen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUmgang und Unterhalt für den Hund nach einer Trennung?\n\n\n\nGibt es sowas? Nein! Da ein Haustier, wie bereits oben angegeben, unter rechtlichen Gesichtspunkten wie ein Hausratsgegenstand gewertet wird, kann das Recht auf Umgang (nach §§ 1684, 1685 BGB) und/oder Unterhaltsrecht hier in der Regel keine Anwendung finden.\n\n\n\nHat ein Partner bei Scheidung den Hund, die Katze, die Fische, Schlangen oder andere Haustiere übernommen, darf er demzufolge von seinem getrennt lebenden Gatten keine Unterhaltsleistungen für das Tier verlangen.\n\n\n\nAuch die Anwendung des Umgangsrechts ist, anders als bei Kindern, in der Regel nicht angebracht, da ein Haustier einem Kind nicht gleichzusetzen ist. Ein Umgangsrecht für Tiere ist gesetzlich nicht vorgesehen, so lautet u.a. ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (10.06.2013, Aktenzeichen 07 UF 103/03).\n\n\n\nHausrat: Der Hund und andere Haustiere zählen rechtlich zu den Hausratsgegenständen.\n\n\n\nZudem ist ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht von Hausratsgegenständen nach BGB nicht möglich. So entschied z. B. auch das OLG Hamm am 14.07.2011 (Aktenzeichen II-10 WF 240/10).\n\n\n\nNatürlich können sich die Eheleute abweichend von der rechtlichen Lage in einer persönlichen Absprache über ein&nbsp;„gemeinsames Sorgerecht\" bei der Scheidung für ihren Hund einigen. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Ändert ein Partner seine Meinung, kann der andere zumeist nicht rechtlich dagegen vorgehen.\n\n\n\nAllerdings können Sie sich im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung über die Zuteilung und mögliche Umgangsregelungen verbindlich einigen.\n\n\n\nDiese Vereinbarungen können dann auch vor Gericht rechtsgültig sein. Allerdings liegt eine Entscheidung stets im Ermessen des jeweiligen Richters. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt für Scheidungsrecht beraten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/hund/","url":"https://www.scheidung.org/hund/","name":"Wem gehört der Hund? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hund/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-hund.jpg","datePublished":"2015-10-21T14:02:35+00:00","dateModified":"2026-03-16T08:39:47+00:00","description":"Wem gehört der Hund bei einer Scheidung? Wer den gemeinsamen Hund behalten darf und warum Tiere zum Hausrat zählen können, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kredit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kredit/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?","datePublished":"2015-10-21T14:27:15+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:57:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kredit/"},"wordCount":901,"commentCount":228,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kredit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kredit.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze\n\nHat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.\nGemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.\nKredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.\n\nMehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nKredit bei Scheidung - wer zahlt?\n\n\n\nKredit von einem Ehepartner\n\n\n\nA haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.\n\n\n\nWenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.\n\n\n\nKredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?\n\n\n\nVorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.\n\n\n\nIm Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.\n\n\n\nDer Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.\n\n\n\nGemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung - wer zahlt?\n\n\n\nHaben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.\n\n\n\nDefinition gemeinsamer Kredit:Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.\n\n\n\nEin gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:\n\n\n\n\nim Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.\n\n\n\nim Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.\n\n\n\n\nIn der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.\n\n\n\nAusnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung\n\n\n\nWer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?\n\n\n\nSind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf - auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.\n\n\n\nGewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.\n\n\n\nWenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.\n\n\n\nWichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.\n\n\n\nWird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.\n\n\n\nAusnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.\n\n\n\nIn vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.\n\n\n\nWas geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?\n\n\n\nAuch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen - sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/kredit/","url":"https://www.scheidung.org/kredit/","name":"Kredit & Darlehen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kredit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kredit.jpg","datePublished":"2015-10-21T14:27:15+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:57:00+00:00","description":"Was geschieht mit einem Kredit bei der Scheidung? Mehr darüber, wie bei einer Scheidung Kredite und Darlehen aufgeteilt werden, lesen Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Rückforderung einer Schenkung","datePublished":"2015-10-21T15:10:05+00:00","dateModified":"2026-01-29T20:50:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/"},"wordCount":959,"commentCount":117,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-schenkung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen! Oder etwa doch nicht? Trennt sich ein Ehepaar sind zahlreiche finanzielle und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten. Darüber hinaus werden häufig geleistete Geschenke zurückgefordert. Doch wie genau verhält es sich mit einer Schenkung nach der Scheidung? Gibt es Unterscheidungen bei Schmuck- und Geldgeschenken? Was geschieht mit Geschenken von Dritten? Im Folgenden sollen diese Punkte Betrachtung finden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Schenkung\n\nSchenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.\nEine Scheidung erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein.\nSchenkungsverträge können Bedingungen einer Schenkung festlegen.\n\n\n\n\n\nGeschenke zurückfordern nach der Trennung\n\n\n\nScheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?\n\n\n\nWas geschieht mit der Schenkung bei Scheidung?\n\n\n\nBei einer Ehescheidung kochen die Emotionen oftmals hoch. Dabei ist es dann auch nicht ungewöhnlich, dass ein während der Ehezeit geleistetes Geschenk vom Partner zurückgefordert wird.\n\n\n\nViele Ehepartner beziehen sich bei ihren Ansprüchen dann auf die Paragraphen 528 und 530 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).\n\n\n\nIn diesen beiden Abschnitten sind die Varianten genannt, auf deren Grundlage Rückforderungsansprüche gestellt werden können: Verarmung des Schenkers und grober Undank.\n\n\n\n\n§§ 528, 530 BGB:\n\n§ 528 Absatz 1 BGB - Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, darf er vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenks verlangen. Alternativ kann auch eine Ausgleichszahlung Veranlassung finden.\n§ 530 Absatz 1 BGB - Widerruf der Schenkung: Ein Partner darf dann ein Geschenk zurückfordern, wenn der andere sich \"durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht\". Als grober Undank gelten etwa körperliche Misshandlungen, Bedrohung des Lebens, Verleumdung und (schwere) Beleidigungen.\n\n\n\n\n\nSchenkung vom Ehegatten\n\n\n\nEin Rückforderungsanspruch des Schenkers ist nur dann als Recht anzuerkennen, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Die Scheidung der Ehe reicht nicht aus, um die Rückforderung zu rechtfertigen. Besondere Umstände müssen in Beziehung gesetzt sein.\n\n\n\nUntreue in der Ehe kann zumeist nur dann als grober Undank definiert sein, wenn dem Beschenkten nachzuweisen ist, dass er damit schwerwiegend und einzig das Scheitern der Ehe herbeiführte.\n\n\n\nSchenkungen der Eltern an ihr verheiratetes Kind\n\n\n\nSchenken die Eltern dem Sohn während dessen Ehezeit eine Immobilie, gilt dies als sogenannter privilegierter Erwerb. Der Wert der Schenkungen - oder auch des Erbes - fällt nicht in den Zugewinnausgleich; eine mögliche Wertsteigerung des Objekts hingegen schon.\n\n\n\nAuch Geldgeschenke können als privilegierter Erwerb definiert sein, wenn das Vermögen übertragen und nicht zum sofortigen Verbauch angesetzt war. Geld kann also nicht in jedem Falle zurückgefordert werden.\n\n\n\nAndere Einschätzung beim BGH\n\n\n\nDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil auch folgende Auffassung geäußert: Als echte Schenkungen können lediglich die sogenannten Anstandsschenkungen (§ 534 BGB) gewertet werden. Hierzu zählen in der Regel Geschenke, die die Eheleute etwa zu Geburtstagen, Weinachten oder zum Hochzeitstag ausgetauscht haben. Eine größere Schenkung kann als sogenannte \"ehebedingte Zuwendung\" betrachtet werden.\n\n\n\nEine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.\n\n\n\nEhebedingte Zuwendungen fallen nach Meinung des BGH nicht unter das Schenkungsrecht, da sie nicht als echte Schenkung gelten können. Sie sind daher im Zuge der Auseinandersetzung zur Gütertrennung (§ 373 BGB) zu behandeln.\n\n\n\nEchte Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?\n\n\n\nIn den meisten Fällen ist die Einordnung von geschenkten Gegenständen oder auch Geldschenkungen eine reine Ermessensfrage. Eine einheitliche Definition ist nicht gegeben, sodass die Gerichte in jedem Einzelfall eine neue Bewertung vornehmen und eine differente Entscheidung treffen können.\n\n\n\nGenerell können als ehebedingte Zuwendung gelten:\n\n\n\nÜbergabe von hochwertigem FamilienschmuckÜbertragung eines Anteils an einem HausÜbertragung eines Anteils an einem Unternehmen\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAusnahmeregelungen, die einen Anspruch auf Rückforderung ermöglichen, sind in der Rechtsprechung möglich.\n\n\n\nBei einer echten Schenkung findet die Übertragung an den Partner statt. Damit ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Luxusgüter wie Schmuck zählen darüber hinaus in der Regel auch nicht in den Hausrat hinein. Sie können also oft nicht vom Schenker zurückgefordert werden.\n\n\n\nBei Haushaltsgegenständen, die Dritte den Ehepartnern geschenkt haben, gilt: Ist das Objekt nicht ausdrücklich nur einem der beiden Partner geschenkt worden, zählt es zum Hausrat. Im Zuge der Hausratsteilung entscheiden notfalls die Gerichte, wem was zugeteilt wird.\n\n\n\nSchenkungsvertrag: Was geschieht mit Geschenken der Schwiegereltern?\n\n\n\nHaben die Schwiegereltern Ihnen Geld geschenkt und fordern es nach der Ehescheidung zurück? Nicht immer können Sie einen Anspruch darauf erheben.\n\n\n\nEheleute können im Rahmen einer notariellen Vereinbarung - Ehevertrag oder einzelne Schenkungsverträge - festlegen, wie die Geschenke bei einer Scheidung möglicherweise aufgeteilt würden. Neben der Festlegung der Eigentumsverhältnisse können auch Auflagen an eine Schenkung geknüpft sein.\n\n\n\nAuch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.\n\n\n\nDer Schenker kann in einer Vertragsklausel festlegen lassen, dass eine Schenkung bei Scheidung zurückgefordert werden darf. Damit ist am Ende - sofern es tatsächlich zur Trennung kommt - unerheblich, wer den Antrag auf Ehescheidung einreicht.\n\n\n\nEin Schenkungsvertrag bietet sich auch dann an, wenn eine Schenkung an das Schwiegerkind erfolgt. Auch hier ist das Rückforderungsrecht sonst notfalls auf gerichtlichem Wege zu klären.\n\n\n\nSchenken die Eltern ihrem verheirateten Kind ein Haus, können sie ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen, dass bei einer Scheidung oder Trennung die Immobilie zurück in ihren Besitz fällt. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Objekt volle Anrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs finden kann, wenn es nicht explizit als Schenkung für nur einen Ehegatten festgesetzt wird. Ein generelles Rückforderungsrecht der Schwiegereltern existiert nicht. Durch eine schriftliche Vereinbarung aber ist dieses Recht gewahrt.\n\n\n\nDurch einen Notar beglaubigte Verträge in dieser Form sind verbindlich und können bei einer streitigen Ehescheidung einige Konfliktpunkte aufheben."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/","url":"https://www.scheidung.org/schenkung/","name":"Schenkung zurückfordern •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schenkung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-schenkung.jpg","datePublished":"2015-10-21T15:10:05+00:00","dateModified":"2026-01-29T20:50:30+00:00","description":"Wissenswertes zur Rückforderung von Geschenken: Ob Sie Geschenke zurückfordern können und wie der Widerruf einer Schenkung funktioniert, lesen Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Sorgerecht &#8211; Das Kindeswohl ist oberstes Gebot","datePublished":"2015-10-28T12:56:08+00:00","dateModified":"2025-11-21T13:24:16+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht/"},"wordCount":6131,"commentCount":13,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-sorgerecht.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Solange ihr Kind noch minderjährig ist, haben die Eltern das Recht und die Pflicht, sich um das Kind zu sorgen. Dabei ist das Sorgerecht von einer solchen Bedeutung, dass es durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel (Art.) 6 Abs. 2 und 3 Grundgesetz (GG) als Elternrecht geschützt ist. Die elterliche Sorge muss allerdings stets unter dem Aspekt des Kindeswohls ausgeübt werden. Kinder haben daher insbesondere ein Recht darauf, gewaltfrei sowie ohne seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen erzogen zu werden, § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\n\nNähere Informationen zum Sorgerecht:\n\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht\n\n\n\nSorgerechtsstreit\n\n\n\nSorgerecht abgeben\n\n\n\nSorgerechtsverfügung\n\n\n\nUnterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht\n\n\n\n\n\nWer sorgeberechtigt ist\n\n\n\nDie Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam (gemeinsames Sorgerecht bzw. umgangssprachlich geteiltes Sorgerecht) oder einer einzelnen Person (alleiniges Sorgerecht),\n\n\n\nFür das Sorgerecht sollte nach der Scheidung möglichst eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.\n\n\n\nEin gemeinsames Sorgerecht der Eltern besteht, wenn diese im Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht miteinander verheiratet sind und\n\n\n\n\nvor dem Jugendamt oder vor einem Notar erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärung) oder\n\n\n\nnach der Geburt einander heiraten oder\n\n\n\nauf Antrag eines Elternteils die elterliche Mitsorge vom Familiengericht übertragen bekommen\n\n\n\n\nWährend die Abgabe der Sorgeerklärung beim Notar kostenpflichtig ist, fallen dafür beim Jugendamt keine Kosten an. Wollen die nicht verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht beantragen, finden die das Formular dafür bei den meisten Jugendämtern. Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Auch brauchen die Eltern den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bzw. die Sorgeerklärung nicht beim selben Jugendamt oder Notar abzugeben.\n\n\n\nDurch die in § 1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB vorgesehene Möglichkeit, auf Antrag eines Elternteils die elterliche Mitsorge vom Familiengericht übertragen zu bekommen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 19.05.2013 das Sorgerecht für uneheliche Väter gestärkt. Denn zuvor konnte die Mutter, die bei der Geburt eines unehelichen Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht erhält, die Zustimmung zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung mit dem Vater willkürlich verweigern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Vater hatte dann keine Möglichkeit, sein Sorgerecht zu beantragen. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als diskriminierend für uneheliche Väter beim Zugang zum Sorgerecht und nachfolgend vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt (EGMR, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde-Nr. 22028/04; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09).\n\n\n\nWollen uneheliche Väter das Mitsorgerecht für das gemeinsame Kind haben, müssen sie aktiv werden, da es keine automatische Übertragung gibt. Daher ist entweder von beiden Elternteilen die Abgabe der Sorgeerklärung oder – falls die Mutter dies verweigert – der Antrag des Vaters auf Übertragung seiner elterlichen Mitsorge beim Familiengericht erforderlich. Der Vater muss also im ungünstigsten Fall sein Sorgerecht einklagen.\n\n\n\nVoraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht ist, dass die Vaterschaft des unehelichen Elternteils feststeht, §§ 1591 BGB ff. Dazu muss der uneheliche Vater seine Vaterschaft anerkennen. Stimmt die Mutter der Vaterschaftserkennung nicht zu, bleibt nur der Weg, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen.\n\n\n\nIm Übrigen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, wenn im Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern später trennen bzw. scheiden lassen.\n\n\n\nLiegt kein gemeinsames Sorgerecht vor, hat bei unverheirateten Eltern die Mutter die alleinige Sorge für das Kind, § 1626 a Absatz 2 BGB. Ist die Mutter selbst noch minderjährig, wird in der Regel ein Vormund für das Kind bestellt. Der minderjährigen Mutter steht dann lediglich die Personensorge ohne Vertretungsmacht und eine beschränkte Mitentscheidungsbefugnis gegenüber dem gesetzlichen Amtsvormund für das Kind zu, § 1673 BGB.\n\n\n\nHat die volljährige Mutter eines Kindes die alleinige Sorge, benötigt sie zum Nachweis ihrer Vertretungsbefugnis ein sogenanntes Negativattest (auch Sorge- oder Negativbescheinigung) zum Sorgerecht. Das ist eine Bescheinigung des Jugendamtes darüber, dass keine Sorgeerklärungen für das Kind abgegeben wurde, sie also alleine sorgeberechtigt ist.\n\n\n\nWas zum Inhalt der elterlichen Sorge gehört\n\n\n\nZur elterlichen Sorge zählt auch das Vermögen des Kindes\n\n\n\nZur elterlichen Sorge gehören die Bereiche Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind.\n\n\n\nDie Personensorge nach §§ 1631 ff. BGB umfasst etwa\n\n\n\n\ndie Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes\n\n\n\ndie Aufenthaltsbestimmung und Bestimmung des Umgangs des Kindes mit dritten Personen\n\n\n\ndie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen\n\n\n\n\nDer Vermögenssorge nach §§ 1638 ff. BGB unterfallen beispielsweise\n\n\n\n\ndie Verwaltung des Eigentums des Kindes und der daraus erzielten Einkünfte\n\n\n\ndie Inbesitznahme der dem Kind gehörenden Sachen\n\n\n\nVertragsabschlüsse\n\n\n\ndie Haftungsbegrenzung nach § 1629 a BGB, wonach das minderjährige Kind für Verbindlichkeiten, die seine Eltern für das Kind begründet haben, grundsätzlich nur mit dem Vermögen haftet, über das es bei Eintritt seiner Volljährigkeit verfügt\n\n\n\n\nSowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge beinhalten einerseits die tatsächliche Fürsorge für das minderjährige Kind und andererseits die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht nach § 1629 BGB. Wird die elterliche Sorge von den Eltern gemeinsam ausgeübt, vertreten diese das Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Dagegen kann die Willenserklärung einer dritten Person gegenüber dem Kind (etwa Kündigung eines Vertrags) gegenüber nur einem Elternteil erklärt werden, § 1629 Absatz 1 BGB.\n\n\n\nHaben beide Elternteile das Sorgerecht, sind sie bei dessen Ausübung und den sorgerechtlichen Maßnahmen zum Wohlverhalten verpflichtet (sogenannte Wohlverhaltenspflicht). Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil stört oder die Erziehung erschwert, § 1687 Absatz 1 Satz 5 in Verbindung mit § 1684 Absatz 2 Satz 1 BGB. Dazu gehört auch, dass die Eltern Fragen der elterlichen Sorge miteinander und – je nach Entwicklungsstand des Kindes – auch mit diesem besprechen sowie Einvernehmen anstreben, § 1626 Absatz 2 BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie elterliche Sorge ist zum Wohle des Kindes und im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben, wobei über Meinungsverschiedenheiten eine Einigung erzielt werden soll, § 1627 BGB.\n\n\n\nDas passiert mit dem Sorgerecht bei einer Scheidung\n\n\n\nFür das Sorgerecht sollte nach der Scheidung möglichst eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.\n\n\n\nLeben die Eltern zusammen, bestehen regelmäßig keine Probleme bei der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind. Kommt es zu Trennung und Scheidung, ändert sich dies jedoch meistens erheblich. Bereits die Frage, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben soll, setzt ein erhebliches Maß an Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus, an dem es häufig fehlt. Stattdessen wird in vielen Fällen das Kind benutzt, um den anderen Partner zu verletzen und seine eigenen Absichten zu verfolgen.\n\n\n\nDas dies nicht dem Kindeswohl entspricht, liegt auf der Hand. Die Eltern sollten sich daher bemühen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Nur so kann trotz Trennung und Scheidung das Sorgerecht zum Wohle des Kindes ausgeübt werden.\n\n\n\nDas gilt, wenn das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt\n\n\n\nDauerhaft getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind einvernehmlich regeln, § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dagegen können Angelegenheiten des täglichen Lebens von dem Elternteil allein entschieden werden, bei dem sich das Kind nach der Trennung bzw. Scheidung aufhält, § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB. Besteht also gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung und Scheidung, hängt es von der Art der jeweiligen Angelegenheit ab, ob der mitsorgeberechtigte Elternteil an der Entscheidung mitbeteiligt werden muss oder nicht.\n\n\n\nWas Angelegenheiten des täglichen Lebens sind\n\n\n\nAngelegenheiten des täglichen Lebens sind Entscheidungen, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, § 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB. Dabei wird der Begriff der Alleinentscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens weit ausgelegt, damit der betreffende Elternteil im Interesse des Kindeswohls und des Rechtsverkehrs möglichst weit entscheiden und handeln kann.\n\n\n\nWas genau Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, über die ein Elternteil alleine entscheiden kann, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.\n\n\n\n[table id=13 /]\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie erfahren was Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nGemäß § 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB sind Angelegenheiten des Alltags Entscheidungen, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.\nHier muss der andere mitsorgeberechtigte Elternteil also nicht zwingend in die Entscheidungen mit einbezogen werden.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nWas unter Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zu verstehen ist\n\n\n\nAngelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind solche, die schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können, so dass der andere sorgeberechtigte Elternteil in die Entscheidung mit einbezogen werden muss.\n\n\n\nWas Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im Einzelnen sind, lässt sich aus der folgenden Checkliste ersehen.\n\n\n\n[table id=14 /]\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie erfahren was Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nAngelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind solche, die schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können.\nGemäß § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB muss bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht also zwingend beide sorgeberechtigten Elternteile die Entscheidungen einvernehmlich und im Sinne des Kindeswohls treffen.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nProblematische Fälle sollten einvernehmlich gelöst werden\n\n\n\nProbleme beim Sorgerecht kann es z. B. bei geplanten Urlaubsfahrten geben\n\n\n\nIn manchen Fällen ist rechtlich umstritten, ob eine alltägliche oder eine erhebliche Angelegenheit vorliegt. Typische Fälle sind die Beantragung eines Kinderausweises bzw. Reisepasses, der Besuch einer Kindertagesstätte oder zusätzliche, über Standardimpfungen hinausgehende Impfungen. Beim Kinderausweis bzw. Reisepass verhält es sich in der Praxis jedoch so, dass die ausstellenden Einwohnermeldeämter bei der Beantragung des jeweiligen Ausweispapieres regelmäßig auf dem Antragsformular die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile fordern.\n\n\n\nDarüber hinaus bestehen besondere Probleme durch ein gemeinsames Sorgerecht beim Urlaub im Ausland. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass der Urlaub eines Elternteils mit dem Kind in friedlichen Gebieten innerhalb der EU eine alltägliche Angelegenheit ist, während der Urlaub eines Kindes mit einem Elternteil außerhalb der EU in einen fremden Kulturkreis oder in politisch unruhigen Gebieten der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf.\n\n\n\nEtwas anderes kann gelten, wenn ein Elternteil aus einem Land außerhalb der EU stammt und mit dem Kind in die politisch stabile Heimat reisen möchte. Ist dem Kind altersmäßig eine mehrstündige Flugreise zuzumuten, kann diese Reise eine alltägliche Angelegenheit sein, weil das Kind aufgrund der Abstammung des Elternteils mit dem fremden Kulturkreis vertraut ist. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an.\n\n\n\nSinnvoll und dem Kindeswohl entsprechend ist es, wenn die Eltern sich in solchen Angelegenheiten einigen. Andernfalls muss die Zustimmung desjenigen Elternteils, welcher diese verweigert, gerichtlich ersetzt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAngelegenheiten der tatsächlichen Betreuung: Was der Umgangsberechtigte entscheiden darf\n\n\n\nDie Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung des Kindes umfassen die Fälle, in denen das Kind sich zeitweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält. Dieser Elternteil darf nach § 1687 Absatz 1 Satz 4 BGB in den Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung des Kindes alleine entscheiden.\n\n\n\nDazu gehören etwa die Ernährung, die Schlafenszeiten sowie der Fernseh- und Internetkonsum des Kindes. Diese Entscheidungsbefugnis gilt aber nur, wenn sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält.\n\n\n\nVollmacht beim Sorgerecht: Gemeinsame Ausübung nicht mehr gewollt oder möglich\n\n\n\nDurch eine Vollmacht kann das alleinige Sorgerecht auf ein Elternteil durch den anderen übertragen werden.\n\n\n\nAls Folge einer Trennung und Scheidung kann es dazu kommen, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr ausüben möchte oder kann. So ist es etwa möglich, dass derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, weit weg zieht oder einen Auslandsjob annimmt. In diesen und ähnlichen Fällen kann dieser Elternteil das Sorgerecht „abgeben“, indem er dem anderen Elternteil eine Vollmacht zur alleinigen Wahrnehmung des Sorgerechts erteilt. Die Ausstellung der Vollmacht beim Sorgerecht ist formlos möglich, so dass es keiner notariellen Beurkundung oder einer Bestätigung des Jugendamtes bedarf.\n\n\n\nDie Vollmacht kann umfassend zur alleinigen Ausübung des Sorgerechts ausgestellt werden. Damit entfallen für den ausstellenden Elternteil beim „geteilten Sorgerecht“ die Rechte und Pflichten. Die Vollmacht kann aber auchauf bestimmte Bereiche des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Entscheidungen über Schule, Ausbildung und Beruf sowie Vermögensvorsorge) beschränkt werden. Zudem ist der Widerruf einer solchen Vollmacht zulässig.\n\n\n\nEine solche Vollmacht kann Streitigkeiten vor dem Familiengericht vermeiden und die Kinder vor den Anhörungen beim Jugendamt oder Familiengericht verschonen.\n\n\n\nWenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und keine Einigung möglich ist\n\n\n\nIst eine Einigung der Eltern über sorgerechtliche Fragen bei Trennung bzw. Scheidung nicht möglich und möchten beide Elternteile auch weiterhin das Sorgerecht ausüben, muss notfalls eine familiengerichtliche Klärung über die Meinungsverschiedenheit herbeigeführt werden. Zuvor sollte jedoch das Beratungsangebot des Jugendamtes oder anderer Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.\n\n\n\nSo arbeitet das Jugendamt\n\n\n\nBei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über das Sorgerecht bei Trennung und Scheidung hilft das örtliche Jugendamt. Dieses muss im Rahmen der Jugendhilfe den Eltern helfen und diese unterstützen, § 17 Absatz 2 SGB VIII.\n\n\n\nIn der Regel lädt das Jugendamt beide Elternteile jeweils zu einem Einzelgespräch ein, wobei je nach Alter auch das Kind angehört wird. Erst danach findet ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern statt, um mittels eines erarbeiteten Konzeptes und einer Vereinbarung zwischen den Eltern die bestehenden Probleme zu lösen.\n\n\n\nDie Termine und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sollten unbedingt von jeden Elternteil ernst genommen werden. Kommt es auch beim Jugendamt zu keiner Einigung und wird daher das Familiengericht angerufen, erfolgt im Gerichtstermin eine Anhörung des betreffenden Sachbearbeiters, der beim Jugendamt den Fall bearbeitet. Dabei folgen die Richter häufig den Vorschlägen des Sachbearbeiters. Hat ein Elternteil im Vorfeld nicht mit dem Jugendamt kooperiert, kann sich dies für ihn beim Familiengericht sehr nachteilig auswirken.\n\n\n\nFamiliengericht: Das ist zu unterscheiden\n\n\n\nFührt die Beratung des Jugendamts zu keiner Einigung oder hält sich einer der Elternteile nicht an die beim Jugendamt geschlossene Vereinbarung, bleibt nur der Gang zum Familiengericht. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine einzelne Angelegenheit handelt oder ob die gesamte elterliche Sorge betroffen ist.\n\n\n\nMeinungsverschiedenheiten in einzelnen Angelegenheiten: Übertragung der alleinigen Befugnis\n\n\n\nEs kommt vor, dass sich die Eltern über eine einzelne Angelegenheit oder eine bestimmte Art von Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen. In diesem Fall kann ein Elternteil beim zuständigen Familiengericht beantragen, dass ihm in dieser Angelegenheit die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird, § 1628 Satz 1 BGB. Wird dem Antrag stattgegeben, ist es allerdings möglich, dass die Übertragung mit Beschränkungen oder Auflagen verbunden wird, § 1628 Satz 2 BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMeinungsverschiedenheiten über Teilbereiche/gesamte elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts\n\n\n\nEbenso passiert es, dass sich die Eltern in Teilbereichen oder generell über die Ausübung der elterlichen Sorge keine Einigung erzielen. Hier kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass das ihm das Sorgerecht in den entsprechenden Teilbereichen oder ein alleiniges Sorgerecht übertragen wird, § 1671 BGB.\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht für die Mutter oder alleiniges Sorgerecht für den Vater darf nur letztes Mittel sein\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht ist immer das letzte Mittel.\n\n\n\nDie gerichtliche Übertragung von Teilbereichen des Sorgerechts ist jedoch vorrangig gegenüber einer vollständigen Übertragung des Sorgerechts. Das Sorgerecht vollständig zu entziehen, darf nur das letzte Mittel (ultima ratio) sein. Denn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet, dass zunächst weniger einschneidende Mittel anzuwenden sind, was bei einer Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge der Fall ist.\n\n\n\nSind sich die Eltern in maßgeblichen Erziehungsfragen einig und besteht zwischen ihnen Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit, wird das Familiengericht daher lediglich Teilentscheidungen zur elterlichen Sorge treffen.\n\n\n\nBeispiel: Gemeinsames Sorgerecht und Umzug eines Elternteils mit dem Kind\n\n\n\nHier darf der der betreuende Elternteil nicht ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils den Lebensraum des Kindes verändern. Kommt es zwischen den Eltern darüber zu Streit, kann das von einem Elternteil angerufene Familiengericht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zusprechen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und umfasst die Befugnis, den Wohnort und die Wohnung – also den Aufenthalt – des Kindes zu bestimmen, wobei diese Befugnis dann vom Gericht auf ein Elternteil übertragen wird.\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht beantragen: Diese Voraussetzungen müssen für die Übertragung vorliegen\n\n\n\nEin Elternteil erhält nicht ohne Weiteres ein alleiniges Sorgerecht. Bestimmte Gründe sind vielmehr erforderlich.Hierzu gehört zunächst regelmäßig ein Antrag. Der Antrag, das Sorgerecht zu übertragen bzw. ein alleiniges Sorgerecht zu erhalten, setzt voraus, dass\n\n\n\n\nder andere Elternteil zustimmt und das Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Übertragung nicht widerspricht, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB, oder\n\n\n\nzu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB\n\n\n\n\nDas Kindeswohl wird regelmäßig beeinträchtigt, wenn die Eltern nicht miteinander kooperieren wollen oder können und das Kind durch die ständigen Streitigkeiten der Eltern belastet wird. Das gilt ebenfalls, wenn der Kontakt zwischen den Eltern so abgebrochen ist, dass eine Kommunikation nur noch über Rechtsanwälte erfolgt. In diesen Fällen ist es für das Kind besser, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.\n\n\n\nWer weder kooperationsbereit noch -fähig ist, erhält kein Sorgerecht. Die Verweigerungshaltung soll nicht mit der Übertragung des Sorgerechts „belohnt“ werden. Der andere Elternteil muss die mangelnde Kooperationsbereitschaft allerdings im Einzelnen darlegen und beweisen können. Auch dazu sollte das Jugendamt frühzeitig eingebunden werden.\n\n\n\nWelches Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält: Das sind die Kriterien\n\n\n\nKommt das Familiengericht zu dem Ergebnis, dass eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht möglich ist, prüft es weiter, ob und welchem Elternteil ein alleiniges Sorgerecht übertragen werden kann. Entscheidend ist dabei das Kindeswohl (sogenanntes Kindeswohlprinzip). Danach trifft das Gericht die Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht, § 1697a BGB.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHierzu stellen die Richter im Einzelnen auf folgende Kriterien ab: \n\n\n\nBindungen des Kindes\n\n\n\nKriterium für die Vergabe des alleinigen Sorgerechts ist u. a. die Bindung des Kindes zum Elternteil\n\n\n\nErgründet wird, wie die Bindung des Kindes zum jeweiligen Elternteil ist und welche Bindung stärker oder sogar unverzichtbar ist. Dabei sind auch die ersten Jahre nach der Geburt des Kindes von Bedeutung. Ebenso ist zu untersuchen, mit welchem Elternteil das Kind seine meiste Freizeit verbringt, speziell an Wochenenden und Feiertagen. Anhaltspunkte für die Bindung zum jeweiligen Elternteil ergeben sich auch aus dem Verhalten des Kindes vor und nach Umgangskontakten (Freunde, Weinen, Trauer usw.).\n\n\n\nDaneben spielen die Bindungen zu Geschwistern, Großelternteilen und sonstigen Bezugspersonen eine Rolle. Gerade die Beziehung zu Geschwistern kann für das Kind sehr wichtig sein, wenn sich die Eltern getrennt haben.\n\n\n\nKindeswille\n\n\n\nAuch der Wille des Kindes muss Berücksichtigung finden. Dabei gilt: Je älter das Kind ist, desto mehr Bedeutung hat sein Wille. Mit 14 Jahren kann das Kind sogar der Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil widersprechen, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zeigt. Da mit ca. dem 12. Lebensjahr die Entwicklung des Kindes zu einer eigenen Persönlichkeit beginnt (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2005, Az.: 1 UF 94/03), dürfte sich das Gericht hier kaum über den Kindeswillen hinweg setzen können. Und schließlich kann ein ca. sieben bis acht Jahre altes Kind regelmäßig konkret und nachvollziehbar Wünsche äußern, so dass das Gericht diese zu berücksichtigen hat.\n\n\n\nErziehungseignung\n\n\n\nUngeeignet zur Erziehung des Kindes ist ein Elternteil bei erheblichen Gewalttätigkeiten gegenüber dem Kind, sexuellem Missbrauch, schwerer Vernachlässigung des Kindes sowie in den sonstigen Fällen einer Kindeswohlgefährdung (etwa massive Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder schwere psychische Erkrankungen), also im Ergebnis in all den Fällen, in denen das Familiengericht nach § 1666 BGB das Sorgerecht bereits von Amts wegen entziehen würde.\n\n\n\nDagegen wird die Erziehungseignung eines Elternteils durch folgende Sachverhalte nicht in Frage gestellt:\n\n\n\n\nAuswanderung oder beabsichtigte Auswanderung\n\n\n\nAids-Erkrankung\n\n\n\nleichtere Behinderungen\n\n\n\nEhrgeiz, besonderer im Hinblick auf die Ausbildung des Kindes\n\n\n\nHeirat mit einem neuen Partner\n\n\n\nHomosexualität\n\n\n\nKulturkreis, Zugehörigkeit zu einem anderen\n\n\n\nMinderjährigkeit\n\n\n\nPartnerlosigkeit\n\n\n\nSexuelle Neigungen besonderer Art (etwa Sado-Maso), sofern das Sexualleben strikt vom Lebensbereich der Kinder getrennt wird\n\n\n\nSektenzugehörigkeit ohne Beeinflussung des Kindes\n\n\n\nTranssexualität\n\n\n\n\nKontinuitätsprinzip\n\n\n\nDas Kontinuitätsprinzip ist bei der Vergabe des Sorgerechts zu beachten.\n\n\n\nGenerell soll ein abrupter Wechsel in den Lebensverhältnissen des Kindes zu vermeiden. Es ist daher erforderlich, dass der das alleinige Sorgerecht erhaltende Elternteil Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität in den Erziehungsverhältnissen gewährleistet.\n\n\n\nDazu gehören die Zuverlässigkeit des Elternteils, die Fortführung der Erziehungsgrundsätze und die Beibehaltung des sozialen Umfeldes (etwa Kindergarten, Schule, Musikschule, Vereinszugehörigkeiten und die Bindung zu Freunden, Verwandten und Nachbarn). Diese Kontinuität ist deswegen für das Kind besonders wichtig, weil es durch die Trennung der Eltern erfahren musste, dass es sich auf die Einheit der Familie nicht mehr verlassen kann.\n\n\n\nFörderungsprinzip\n\n\n\nDas Förderungsprinzip beinhaltet den Förderungswillen und die Förderungsbereitschaft. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine bessere Entwicklung und ein besserer Aufbau der Kindespersönlichkeit bei dem Elternteil gewährleistet ist, welches dem Kind die größeren Entwicklungsmöglichkeiten, die meiste Unterstützung und eine konstante Erziehung bieten kann. Dabei ist die Vor- und Ausbildung eines Elternteils, seine Verantwortungsbereitschaft und -fähigkeit sowie seine Wohnverhältnisse und wirtschaftliche Situation von Bedeutung. Darüber hinaus ist aber auch die Bereitschaft des Elternteils, sich unter Zurückstellung der eigenen Belange um das Kind zu kümmern, äußerst wichtig.\n\n\n\nZu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Bindungstoleranz der Eltern. Da künftige Streitigkeiten der Eltern speziell beim Umgang vermieden werden sollen, ist es wichtig, dass ein problemloser und spannungsfreier Kontakt zum anderen Elternteil zugelassen wird. Ebenso darf der andere Elternteil nicht gegenüber dem Kind herabgesetzt oder das Kind gegen den anderen Elternteil aufgebracht werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDurch das Förderungsprinzip wird also im Ergebnis geprüft, welcher Elternteil am ehesten\n\n\n\n\ndas Kind in pädagogisch geeigneter Weise motivieren, unterstützen und fördern kann\n\n\n\nden Kontakt zum anderen Elternteil so zulässt, dass das Kind diesen frei von Beeinflussungen und Ängsten wahrnehmen kann\n\n\n\n\nDas Familiengericht kann diese Kriterien meist nur begrenzt überprüfen. Daher wird insbesondere bei jüngeren Kindern regelmäßig ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt, wobei die Eltern mit einbezogen werden.\n\n\n\nWenn die Übertragung auf ein Elternteil dem Kindeswohl widerspricht\n\n\n\nDie Übertragung des alleinigen Sorgerechts darf nicht dem Kindeswohl widersprechen\n\n\n\nBei der Prüfung, ob und welchem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen ist, kann das Familiengericht im Einzelfall auch beschließen, dass zwar die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge erforderlich ist, aber die Übertragung der alleinigen Sorge auf ein Elternteil dem Kindeswohl widerspricht.\n\n\n\nKommt das Gericht zu diesem Ergebnis, muss es die elterliche Sorge anderweitig regeln, § 1671 Abs. 4 BGB. Die in Betracht kommenden Möglichkeiten sind eine vorübergehende Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt, die Einsetzung eines Pflegers bzw. eines Vormunds oder die Betreuung des Kindes durch eine Pflegefamilie.\n\n\n\nFehlen Aufhebungsgründe, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht\n\n\n\nBestehen keine Gründe für die vollständige Aufhebung der elterlichen Sorge, bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bestehen. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern müssen dann auf Antrag eines Elternteils so geregelt werden, dass einem Elternteil entweder in der Angelegenheit die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird, § 1628 Satz 1 BGB, oder aber der Elternteil über einen Teilbereich der elterlichen Sorge alleine entscheidet, § 1671 BGB.\n\n\n\nKindeswohlgefährdung: Hier wird das Gericht vom Amts wegen tätig\n\n\n\nDas Kindeswohlprinzip ist die oberste Regel. Jedes Kind soll gewaltfrei und gesund aufwachsen, insbesondere körperliche Züchtigungen sind verboten. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und wollen oder können die Eltern diese Gefahr nicht abwenden, muss das Familiengericht einschreiten, § 1666 Abs. 1 BGB. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt insbesondere vor bei\n\n\n\n\nGewalttätigkeiten gegenüber dem Kind\n\n\n\nsexuellem Missbrauch des Kindes\n\n\n\nseelischer Grausamkeit gegenüber dem Kind\n\n\n\nder Vernachlässigung des Kindes, etwa durch ständige Gleichgültigkeit und unzureichende Pflege, Ernährung, Betreuung sowie mangelhaften Wohnverhältnissen oder fehlende Aufsicht und Fürsorge\n\n\n\n\nDie Gefährdungen des Kindeswohls müssen also gravierend sein. Bei einem einzelnen Versagen oder einer einmaligen Nachlässigkeit wird das Gericht nicht tätig.\n\n\n\nDem Gericht stehen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Diese reichen von der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen bis hin zum vollständigen Entzug des Sorgerechts, § 1666 Abs. 3 BGB. Da der Sorgerechtsentzug das letzte Mittel ist, § 1666a BGB, kommen in erster Linie öffentliche Hilfen nach §§ 28 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Betracht, also Unterstützung bei familienbezogenen Problemen.\n\n\n\nKann aufgrund dringender Gefahr keine rechtzeitige Entscheidung des Familiengerichts eingeholt werden, darf das Jugendamt das Kind in seine Obhut nehmen und bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterbringen, § 42 SGB VIII. Dies kann auch auf Bitten des Kindes geschehen.\n\n\n\nSo läuft das Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht ab\n\n\n\nBeim Sorgerechtsverfahren besteht Beschleunigungsgebot\n\n\n\nAm 01.09.2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft, wodurch das Familienverfahrensrecht vollständig neu geordnet und die vorherige Zersplitterung in zahlreiche Gesetze deutlich reduziert wurde. Wesentliche Eckpunkte des FamFG sind das insbesondere bei bestimmten Kindschaftssachen geltende Vorrang- und Beschleunigungsgebot, die Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder und die Erweiterung der Mitspracherechte für Pflegeeltern, wobei sich sämtliche familienrechtlichen Regelungen am Kindeswohl zu orientieren haben.\n\n\n\nWie das Sorgerechtsverfahren eingeleitet wird\n\n\n\nSoll eine gerichtliche Regelung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern nach § 1628 BGB oder zur Übertragung des teilweisen bzw. vollständigen Sorgerechts nach § 1671 BGB erfolgen, setzt dies einen darauf gerichteten schriftlichen Antrag eines Elternteils beim Familiengericht voraus. Davon zu trennen ist der Fall einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB, in dem das Gericht von Amts wegen tätig wird.\n\n\n\nIst bereits ein Scheidungsverfahren der Eltern beim Familiengericht anhängig, kann jeder Elternteil bis zwei Wochen vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Scheidungsverfahren beantragen, dass über das Sorgerecht mit entschieden wird (Einbeziehung einer Folgesache in den Scheidungsverbund), § 137 Abs. 2 und 3 FamFG. Gibt das Gericht dem Antrag statt, wird er in das Scheidungsverfahren mit einbezogen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÜber die Scheidung und das Sorgerecht wird dann zusammen entschieden und verhandelt, also im Verbund. Hält das Gericht die Einbeziehung in den Verbund aus Gründen des Kindeswohls jedoch nicht für sachgerecht, darf es den Antrag ablehnen § 137 Abs. 3 FamFG.\n\n\n\nSoll im Verbund über das Sorgerecht entschieden werden und zieht sich das Verfahren lange hin, kann die Entscheidung über das Sorgerecht abgetrennt werden. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei auch hier das Kindeswohl maßgeblich ist.\n\n\n\nAußerhalb des Scheidungsverbundes hat jeder Elternteil die Möglichkeit, eine gerichtliche Regelung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern nach § 1628 BGB oder eine Übertragung des teilweisen bzw. vollständigen Sorgerechts nach § 1671 BGB im sogenannten isolierten Verfahren zu beantragen. Das kann sowohl in Form eines „normalen“ Antrags im Hauptsacheverfahren als auch bei besonderer Eilbedürftigkeit im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geschehen.\n\n\n\nZuständig ist das Familiengericht, bei dem die Scheidung der Eltern erfolgt bzw. erfolgte, ansonsten das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 152 Abs. 1, 2 FamFG.\n\n\n\nHat ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen den Aufenthaltsort des Kindes geändert, bleibt es grundsätzlich bei der Zuständigkeit des Familiengerichtes, bei welchem die Scheidung der Eltern anhängig war oder ist bzw. des Familiengerichtes, in dessen Bezirk das Kind zuvor seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 154 FamFG.\n\n\n\nWer im Sorgerechtsverfahren angehört wird\n\n\n\nBeim Sorgerechtsverfahren werden vom Familiengericht beide Elternteile angehört.\n\n\n\nZunächst werden beide Elternteile im vom Familiengericht anberaumten Erörterungstermin angehört, § 160 FamFG. Anschließend erfolgt die Anhörung des Jugendamtes, § 162 FamFG.\n\n\n\nDarüber hinaus ist der vom Gericht zuvor bestellte Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“, vor dem Inkrafttreten des FamFG Verfahrenspfleger genannt) als Beteiligter zum Verfahren hinzuzuziehen, § 158 Abs. 3 Satz 2 FamFG.\n\n\n\nDer Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des Kindes und ist grundsätzlich vom Gericht zu bestellen, wobei dies so früh wie möglich zu erfolgen hat, § 158 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 BGB. Dabei informiert der Beistand das Kind auch altersgerecht über den Verlauf des Sorgerechtsverfahrens. Das Gericht kann dem Beistand aufgeben, mit den Eltern und/oder anderen Bezugspersonen Gespräche zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Umgangsregelung mitzuwirken.\n\n\n\nDer Verfahrensbeistand ist zudem berechtigt, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts bzw. des dort ansässigen Familiengerichts Beschwerde einzulegen, § 158 Abs. 4 FamFG.\n\n\n\nDie Stellung des Verfahrensbeistandes sollte keinesfalls unterschätzt werden. Die Eltern können dessen Mitwirkung nicht ablehnen. Selbst ein Befangenheitsantrag gegen den Beistand ist – anders als gegen das Familiengericht – nicht möglich.\n\n\n\nAuch das Kind wird persönlich angehört. Hat das Kind sein 14. Lebensjahr vollendet, erfolgt die Anhörung regelmäßig. Eine Ausnahme besteht für solche Vermögensangelegenheiten, bei denen eine Anhörung des Kindes nicht angezeigt ist, § 159 Abs. 1 FamFG. Ist das Kind dagegen jünger als 14 Jahre, ist es anzuhören, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder seine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist, § 159 Abs. 2 FamFG.\n\n\n\nIn der Praxis erfolgt die Anhörung des Kindes häufig dergestalt, dass es kurze Zeit vor dem Erörterungstermin vom Familienrichter alleine und ohne Beisein eines Elternteils befragt wird. Jüngere Kinder werden dabei vom demjenigen Elternteil zum Gericht gebracht, bei dem das Kind lebt. Der Elternteil wartet dann außerhalb des „Anhörungsraums“ auf das Kind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Übrigen können sich Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vor dem Familiengericht selber vertreten, § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, also selber Anträge stellen. Dazu dürfen sie wirksam und selbstständig einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragen, der über die beantragte und bewilligte Verfahrenskostenhilfe finanziert wird. Der eigene Anwalt des Kindes verdrängt dann den Verfahrensbeistand, da dieser vom Gericht von seiner Aufgabe zu entbinden ist, wenn das Kind einen eigenen Rechtsanwalt hat, § 158 Abs. 5 FamFG.\n\n\n\nWas im Sorgerechtsverfahren sonst noch wichtig ist\n\n\n\nIm Sorgerechtsverfahren soll möglichst ein Einvernehmen zustande kommen.\n\n\n\nDas Familiengericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG. Weiterhin hat das Gericht auf die Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung dienen, sowie der Mediation hinzuweisen.\n\n\n\nGegenüber den Eltern kann das Gericht die Teilnahme an solchen Maßnahmen als Auflage anordnen, § 156 Abs. 1 Sätze 2 – 4 FamFG. Zwar können die Eltern zu dieser Teilnahme nicht gezwungen werden. Aber die Weigerung eines Elternteils zur Teilnahme an einer solchen Maßnahme kann dazu führen, dass ihm später ganz oder teilweise die Verfahrenskosten auferlegt werden, § 81 Absatz 2 Nr. 5 FamFG.\n\n\n\nIst eine Entscheidung zum Sorgerecht getroffen worden, kann diese später aus triftigen Kindeswohlgründen auch wieder abgeändert werden, § 1696 BGB.\n\n\n\nKindeswohlgefährdung: Hier gelten Sonderregeln\n\n\n\nWird das Familiengericht aufgrund einer Kindeswohlgefährdung von Amts wegen tätig, soll es mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie dem – insbesondere durch öffentliche Hilfen – begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. Dabei müssen grundsätzlich die Eltern, das Jugendamt und der Verfahrensbeistand am Termin teilnehmen. Darüber hinaus hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Wohle des Kindes zu prüfen, § 157 FamFG.\n\n\n\nHerausgabe: Wenn das Kind vorenthalten wird\n\n\n\nBei Trennung und Scheidung kann es passieren, dass ein Elternteil oder eine dritte Person (etwa ein Verwandter) das Kind dem anderen Elternteil bzw. den Eltern widerrechtlich – also ohne Absprache – vorenthält. In diesem Fall kann die Herausgabe des Kindes verlangt werden. Dabei kommt es darauf an, bei wem sich das Kind befindet.\n\n\n\nDas Kind befindet sich bei einer dritten Person\n\n\n\nIst ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann er die Herausgabe des Kindes von jedem verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält, § 1632 Abs. 1 BGB. Besteht dagegen ein gemeinsames elterliches Sorgerecht, müssen regelmäßig beide Elternteile die Herausgabe des Kindes fordern. Lehnt dies ein Elternteil ab, kann der andere Elternteil die Herausgabe des Kindes an sich verlangen. Ist der das ablehnende Elternteil damit nicht einverstanden und widerspricht dem Herausgabeverlangen, muss notfalls das Familiengericht um Hilfe gebeten werden. Entscheidend ist dabei letztlich das Kindeswohl.\n\n\n\nDas Kind befindet sich beim anderen Elternteil\n\n\n\nIst ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann er die Herausgabe des Kindes auch vom anderen Elternteil verlangen. Besteht ein gemeinsames elterliches Sorgerecht, kann derjenige Elternteil die Herausgabe verlangen, dem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und umfasst die Befugnis, über den Wohnort und die Wohnung eines minderjährigen Kindes zu entscheiden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDürfen beide Elternteile über den Aufenthalt bestimmen, muss derjenige Elternteil das Kind herausgeben, der von einer zwischen den Eltern bestehenden Absprache einseitig abweicht. Sind beide Elternteile zur Aufenthaltsbestimmung berechtigt und besteht zwischen ihnen keine Absprache, ist notfalls das Familiengericht anzurufen, welches im Interesse des Kindeswohls entscheidet.\n\n\n\nDas Kind wurde ins Ausland entführt\n\n\n\nNach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKiEntÜ) vom 25.10.1980 sind grundsätzlich Kinder unter 16 Jahren bei einer Entführung ins Ausland wieder in den Vertragsstaat zurückzuführen, wo sie unmittelbar zuvor ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Die Gerichte in den Vertragsstaaten, zu denen auch zahlreiche außereuropäische Länder gehören, dürfen sich darüber nicht hinweg setzen.\n\n\n\n\nWelche Länder dem Haager Übereinkommen angehören, können Sie auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ersehen.\nGehört das betreffende Land dem Übereinkommen an, sollten Sie sich direkt an das Bundesamt für Justiz in Bonn (Zentrale Behörde für Internationale Sorgerechtskonflikte) wenden. Dort erhalten Sie Hilfestellungen, und zwar auch im Fall einer Entführung in ein Land, welches dem Abkommen nicht beigetreten ist.\n\n\n\n\nIn welchen Fällen andere Personen ein Sorgerecht haben\n\n\n\nIn folgenden Fällen können andere Personen als die Eltern ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Sorgerecht haben:\n\n\n\nHeirat mit einem neuen Partner/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft\n\n\n\nDurch Heirat können auch andere Personen das Sorgerecht für das Kind haben\n\n\n\nDie Entscheidungsbefugnis über die Angelegenheiten des täglichen Lebens darf auch vom Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft des allein sorgeberechtigten Elternteils ausgeübt werden (sogenanntes kleines Sorgerecht). Dies setzt voraus, dass der Ehegatte oder Lebenspartner kein Elternteil ist (also stattdessen ein Stiefelternteil) und die Entscheidungsbefugnis über die Angelegenheiten des täglichen Lebens im Einvernehmen mit dem Sorgeberechtigten ausgeübt wird, § 1687b Abs. 1 BGB, § 9 Abs. 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).\n\n\n\nDarüber hinaus darf der Stiefelternteil zur Abwendung von Gefahren für das Kind alle notwendigen Rechtshandlungen vornehmen (Notvertretungsrecht), wobei der Sorgeberechtigte davon zu unterrichten ist, § 1687b Abs. 2 BGB, § 9 Abs. 2 LPartG.\n\n\n\nDas kleine Sorgerecht besteht nicht, wenn das Familiengericht dies zum Wohle des Kindes ausgeschlossen oder eingeschränkt hat oder aber der Stiefelternteil und der allein sorgeberechtigte Elternteil nicht nur vorübergehend getrennt leben. Ebenso hat ein unverheirateter bzw. nicht eingetragener Lebenspartner keine sorgerechtlichen Befugnisse.\n\n\n\nAdoption\n\n\n\nNimmt ein Ehepaar ein Kind oder ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Damit steht beiden Ehegatten das Sorgerecht zu. In den anderen Fällen ist nur die adoptierende Person sorgeberechtigt, § 1754 BGB.\n\n\n\nPflegepersonen\n\n\n\nLebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. Die Pflegeperson ist zudem befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten, § 1688 Abs. 1 BGB.\n\n\n\nDiese Rechte und Befugnisse stehen auch Personen zu, die in Heimen, betreuten Wohneinrichtungen und ähnlichem die Erziehung und Betreuung eines Kindes übernommen haben, § 1688 Abs. 2 BGB.\n\n\n\nDas Familiengericht kann die Rechte und Befugnisse ausschließen oder einschränken. Auch der Sorgerechtsinhaber hat diese Möglichkeit. Das gilt jedoch nicht, wenn das Gericht die Unterbringung bei der Pflegefamilie angeordnet hat, § 1688 Abs. 3 BGB.\n\n\n\nVormund\n\n\n\nSind die Eltern nicht zur Ausübung der elterliche Sorge imstande oder wurde ihnen diese entzogen, erhält das minderjährige Kind einen Vormund, §§ 1773 ff. BGB. Der Vormund ist berechtigt und verpflichtet, für das Mündel und dessen Vermögen zu sorgen sowie es insbesondere zu vertreten, § 1793 Abs. 1 Satz BGB. Dadurch hat der Vormund grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie sorgeberechtigte Eltern.\n\n\n\nJugendamt\n\n\n\nZwar ist das Jugendamt im eigentlichen Sinne nicht sorgeberechtigt. Aber es ist als Organ der Jugendhilfe an zahlreichen sorgerechtlichen Problemstellungen beteiligt.\n\n\n\nSo gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes insbesondere, die Kinder auf ihre Rechte vor Gericht hinzuweisen, § 8 Abs. 1 SGB VIII, wegen Sorge und Umgang zu helfen, §§ 18 ff, 27 ff, 50 Abs. 2 SGB VIII, sowie Schutzmaßnahmen zu ergreifen, § 50 Abs. 2 SGB VIII. Daneben unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei Kindschaftssachen durch viele Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche, § 50 Abs. 1 und SGB VIII. Und schließlich muss das Familiengericht in allen die Person eines Kindes betreffenden Verfahren das Jugendamt anhören, wobei dem Jugendamt ein eigenes Beschwerderecht zusteht, § 162 FamFG."}
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Und was passiert, wenn der getrennt lebende Ehepartner noch Begünstigter ist?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Lebensversicherung bei einer Scheidung in Kürze\n\nBei einem Zugewinnausgleich wird eine Kapitallebensversicherung ausgeglichen, eine Risikolebensversicherung im Regelfall nicht.\nWeiterhin findet die Lebensversicherung beim Versorgungsausgleich in der Regel keine Berücksichtigung.\nIst der Ehegatte/die Ehegattin als Begünstigter festgelegt, dann lässt sich dies nicht in jedem Fall abändern.\n\nNäheres zum Umgang mit Lebensversicherungen bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nWas geschieht mit der Lebensversicherung bei Scheidung?\n\n\n\nDie Lebensversicherung im Zugewinnausgleich\n\n\n\nLebten die Ehepartner während der Zeit der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, erfolgt im Zuge eines Scheidungsverfahrens nach dem Familienrecht der sogenannte Zugewinnausgleich. Eine Zugewinngemeinschaft besteht immer dann, wenn nichts anderes - etwa im Rahmen eines Ehevertrages - geregelt wurde.\n\n\n\nBei Trennung: Machen Sie sich auch Gedanken über die Lebensversicherung.\n\n\n\nBeim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn, den die Ehepartner während der Ehezeit - von ihrem Beginn bis zum Scheidungsantrag - erwirtschaftet haben, zwischen den Parteien ausgeglichen.\n\n\n\nFür Lebensversicherung gilt dies nur im Falle einer sogenannten Kapitallebensversicherung, bei der Gelder zurückgelegt und Gewinne erzielt werden - diese dienen in den meisten Fällen der Rücklage für das Alter.\n\n\n\nRisikolebensversicherungen hingegen bleiben unangetastet, da sie nur im Notfall - also im Falle des Todes - aktiv werden sollen und nicht dem Zugewinn dienen. Auch Lebensversicherungen auf Rentenbasis (ähnlich einer Renteversicherung) fallen aus der Regelung heraus - diese sind fondsabhängig und daher nur schwer zu beziffern.\n\n\n\nAnzunehmen ist im Falle der Anrechnung der sogenannte Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Scheidung. Den Wert der Lebensversicherung können Sie durch eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft erfragen. Der Rückkaufwert ist die Summe, die der Versicherungsgeber beim Rückkauf der Versicherung vom Versicherungsnehmer zahlen würde.\n\n\n\nDieser Wert kann dann im Rahmen des Zugwinnausgleichs auf den Gesamtgewinn der Ehepartner Anrechnung finden.\n\n\n\nLebensversicherungen im VersorgungsausgleichIm Zuge der Scheidung kommt es auch zum Versorgungsausgleich, also zur Aufteilung der sogenannten Rentenanwartschaften und Alterbezüge. Lebensversicherungen sind hier jedoch in der Regel ausgeschlossen, da sie als geschütztes Kapital gelten können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDa die Kapitallebensversicherung Anrechnung auf den Zugewinnausgleich findet, kann hierdurch auch ein zu leistender Unterhalt beeinflusst werden. Die Gewinne, die ein Partner durch die Lebensversicherung erzielt, kommen dabei auch dem getrennt lebenden Gatten zugute.\n\n\n\nHaben beide Ehegatten Lebensversicherungen abgeschlossen, können diese gegeneinander aufgerechnet werden.\n\n\n\nMöchten Sie verhindern, dass im Falle einer Scheidung Lebensversicherungen und andere Gewinne, die Sie erwirtschaftet haben, dem getrenntlebenden Partner zukommen, können Sie im Rahmen eines Ehevertrages u. a. die Gütertrennung vereinbaren.\n\n\n\nLebensversicherung: Bei Scheidung den Begünstigten ändern?\n\n\n\nEin weiteres Problem, das sich bei einer Scheidung zeigt, ist die Tatsache, dass oftmals der Noch-Ehegatte Begünstigter der Versicherung im Todesfall ist. Die Versicherungspolice lässt sich jedoch nicht in jedem Fall wieder abändern. Hierzu sollten Sie gegebenenfalls einen Blick in den Vertrag werfen: Ist das der Begünstigte unwiderruflich festgelegt, kann auch bei einer Scheidung ein Wechsel ausgeschlossen sein.\n\n\n\nDie Begünstigung des Ex-Ehepartners erlischt nicht automatisch mit der Trennung oder Scheidung. Eine entsprechende Vertragsabänderung muss vereinbart werden.\n\n\n\nIst die Möglichkeit gegeben, den Ehepartner aus dem Vertrag streichen zu lassen, sollte der Versicherungsnehmer diese in der Regel wahrnehmen. Andernfalls bleibt der Ex-Ehepartner auch nach der Scheidung laut geltendem Recht als begünstigte Person in der Lebensversicherungspolice stehen.\n\n\n\nScheidung? Die Lebensversicherung findet Betrachtung im Zugewinnausgleich.\n\n\n\nDie Änderung des Begünstigten können Sie dabei jederzeit bei der Gesellschaft beantragen - es ist nicht erst nach der Scheidung möglich. Nehmen Sie die Änderung nicht vor, kann Ihr ehemaliger Partner auch nach der Scheidung noch Ansprüche erheben, sollte die Versicherung in Kraft treten.\n\n\n\nDen Namen der begünstigten Person im Todesfalle sollten Sie dabei stets ausschreiben. Die Benennung Ihres \"Ehemannes\" ist in der Regel recht schwierig. Im Falle des Todes könnte in diesem Moment auch noch Ihr geschiedener Ehemann einen Anspruch auf die Versicherungssumme stellen.\n\n\n\nSind Ihre gemeinsamen Kinder durch die Versicherung begünstigt, ist eine Änderung der Lebenssicherung nicht zwingend nötig. Die Police findet jedoch keine Anrechnung auf den Kindesunterhalt.\n\n\n\nLassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Scheidungsanwalt beraten. Er kann Sie neben Fragen zum Familienrecht auch zu anderen finanziellen Entscheidungen im Rahmen der Trennung und Scheidung beraten.\n\n\n\nDie Lebensversicherung auszulösen - etwa durch eine Kündigung des Vertrages - , ist in den seltensten Fällen sinnvoll, da mitunter hohe Gebühren für die Stornierung anfallen können. Die ausgezahlte Restsumme ist hiernach ebenfalls in die Berechnung mit einzubeziehen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-konto/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-konto/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Gemeinschaftskonto bei Scheidung","datePublished":"2015-11-10T17:43:56+00:00","dateModified":"2026-01-26T22:51:29+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-konto/"},"wordCount":891,"commentCount":78,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-konto/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-gemeinsames-konto.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Viele finanzielle Fragen werfen sich auf, wenn es nach einigen gemeinsamen Ehejahren zur Trennung und anschließenden Scheidung kommt. Neben den Überlegungen zu Haus und Hausrat zählen hierzu auch Themen wie die Auflösung und Behandlung von einem Gemeinschaftskonto bei Trennung, das die Eheleute in der Ehezeit eröffneten. Und der Streit ums liebe Geld kann oftmals ausufern. Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei gemeinsamen Konten nach einer Trennung beachten sollten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gemeinschaftskonto bei Scheidung\n\nRein rechtlich gesehen, steht jedem der beiden Miteigner die Hälfte des Gemeinschaftskontos nach der Scheidung zu.\nZur Auflösung eines gemeinsamen Kontos, bedarf es der Zustimmung beider Ehepartner.\nIst der Ex-Gatte nicht damit einverstanden, das Gemeinschaftskonto aufzulösen, können Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.\n\nAusführliche Informationen zum Gemeinschaftskonto bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWas geschieht mit den gemeinsamen Konten bei Trennung?\n\n\n\nGemeinsames Konto bei Scheidung - wer hat Anspruch?\n\n\n\nHaben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat.\n\n\n\nGemeinschaftskonto bei Scheidung - wem gehört was?\n\n\n\nDoch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft während der Ehezeit eröffnen viele Paare auch ein gemeinsames Konto. Dadurch wird der Überblick über die gemeinsamen Finanzen wesentlich erleichtert. Miete, Urlaub, familiäre Ausgaben, gemeinsame Anschaffungen: All diese Posten können hiervon durch beide Ehepartner gleichermaßen finanziert werden.\n\n\n\nWenn Sie nicht im Rahmen eines Ehevertrages anderes vereinbart haben, gilt für die Ehe der Stand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Absatz 1 BGB). Bei einer Scheidung kann das gemeinsame Guthaben von Konten hälftig auf die Parteien aufgeteilt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei einer Trennung kann es dann jedoch schnell zu ungeahnten Problemen kommen.\n\n\n\nIst ein gemeinsames Konto vorhanden? Bei Trennung steht jedem Ehegatten streng genommen jeweils die Hälfte des Guthabens zu - sofern nicht in einem Ehevertrag o.ä. anderes vereinbart ist. Dabei ist unerheblich, wer die meisten Einzahlungen auf das Konto geleistet hat.\n\n\n\nEingehende Zahlungen auf ein gemeinsames Konto nach der Trennung gehören in der Regel demjenigen, an den die Zahlungen namentlich geleistet wurden bzw. der diese selbst leistete.\n\n\n\nDa auch nach der Trennung beide Zugriff auf das Konto haben, können Sie theoretisch auch beide darüber verfügen. Sind die Streitigkeiten besonders ernst, kann es dann auch vorkommen, dass ein Ehegatte das Gemeinschaftskonto leergeräumt hat. Doch was sollte in einem solchen Fall unternommen werden? Welche Wege können Sie hierbei gehen?\n\n\n\nTrennung: Gemeinsames Konto vom Partner leergeräumt?\n\n\n\nWenn ein Ehepartner ein gemeinsames Konto bei Trennung leerräumt, kann der Miteigner seine Ansprüche geltend machen. Auch ihm steht - rein rechtlich gesehen - die Hälfte des Kontoguthabens zu.\n\n\n\nDoch Theorie hin oder her: Oftmals kann es hier zu enormen Komplikationen kommen. Die Rückforderung des Geldes gestaltet sich besonders dann schwierig, wenn der Partner die Gelder bereits ausgelegt hat - die finanziellen Mittel also gar nicht mehr vorhanden sind.\n\n\n\nGehen zum Beispiel gar die Lohnkosten des so betrogenen Partners auf dem Konto ein, kann er nur in seltenen Fällen eine Rückzahlung erwirken.\n\n\n\nGegebenenfalls ließe sich die Anrechnung auf Unterhalt im Rahmen des Zugewinnausgleichs erwirken, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass A Gelder von B unterschlagen hat. Dabei ist jedoch nur der B zustehende hälftige Anteil des Saldo anzurechnen. Die zweite Hälfte gehörte nach Familienrecht ohnehin zumeist Partner A.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchulden auf dem gemeinsamen Konto? Im Außenverhältnis - gegenüber Dritten - sind beide Ehegatten hierfür haftbar. Leistet ein Partner nach der Trennung keine Zahlungen mehr, kann der andere diesen Ausfall im Innenverhältnis - also zwischen den Ehepartnern - geltend machen.\n\n\n\nLösung: Gemeinsames Konto auflösen\n\n\n\nEin gemeinsames Konto erst bei Scheidung aufzulösen, wäre in vielen Fällen bereits zu spät. Selbst wenn die getrennt lebenden Ehegatten auch nach der Trennung noch einigermaßen verstehen, ist die Kontoauflösung sinnvoll.\n\n\n\nTrennung? Ein gemeinsames Konto kann zu Problemen führen.\n\n\n\nEin gemeinsames Konto auflösen, können Sie jederzeit in Ihrer Vertragsbank. Hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung beider Ehepartner. Mit einer entsprechenden Vollmacht oder bei einem gemeinsamen Termin können Sie das Konto dann auflösen oder in ein Einzelkonto umwandeln lassen. Das gemeinsame Guthaben sollte sodann auf die Parteien hälftig aufgeteilt werden. Hiernach entfällt der Anspruch des aus dem Vertrag ausscheidenden Partners.\n\n\n\nWeigert sich Ihr Ehegatte, ein gemeinsames Konto auflösen zu lassen, bleibt oftmals nur der umständlichere Weg. Möchten Sie nicht, dass Ihr getrennter Gatte weiterhin Zugriff auf Ihre Gelder hat, sollten Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.\n\n\n\nHaben Sie noch kein eigenes Konto, können Sie jederzeit ein neues eröffnen. Geben Sie die Änderung der Kontoverbindung hiernach bei Arbeitgebern und Behörden bekannt.\n\n\n\nHaben Sie Fragen rund um das Thema Geld und Finanzen bei einer Scheidung, können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an einen Scheidungsanwalt wenden.\n\n\n\nGenerell bietet es sich bei Eheschließung an, ein gemeinsames Konto zu eröffnen - niemand rechnet mit Eingehen der Ehe bereits mit einer Scheidung. Doch ist es den Ehepartnern stets zu empfehlen auch Einzelkonten anzulegen, auf die zum Beispiel Lohnzahlungen eingehen. Ein gemeinsam vereinbarter Vertrag kann an das Gemeinschaftskonto weitergeleitet werden. Doch so bleibt auch im Ernstfall das finanzielle Risiko gering und kalkulierbar."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zu Gütergemeinschaft und Gesamtgut","datePublished":"2015-11-19T09:53:41+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:27:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/"},"wordCount":2392,"commentCount":33,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-guetergemeinschaft.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Treten zwei Partner in die Ehe ein, verändert sich dabei in der Regel auch der Güterstand, und mit ihm die Eigentumsverhältnisse. In Deutschland finden sich im Familienrecht drei unterschiedliche Formen des Güterstands: die Gütergemeinschaft, die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung. Doch worin unterscheiden sich diese? Und welchen Einfluss hat die Gütergemeinschaft auf die Scheidung? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gütergemeinschaft\n\nLebt ein Ehepaar in einer Gütergemeinschaft, wird das Vermögen der einzelnen Partner zum gemeinsamen Vermögen.\nDie Gütergemeinschaft muss in einem Ehevertrag vereinbart werden.\nIm Falle einer Trennung darf bei einer Gütergemeinschaft keiner der Ehegatten mehr allein über das Gesamtvermögen verfügen.\n\nAusführliche Informationen zur Gütergemeinschaft erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nGütergemeinschaft: Was mein ist, ist auch dein?\n\n\n\nWas meint der Begriff \"Güterstand\"?\n\n\n\nDas Güterrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gehen zwei Partner eine Ehe ein - bzw. schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft -, so regelt das deutsche Güterrecht alle Fragestellungen zur Aufteilung ehelicher Güter und der Vermögensmasse - den Güterstand der Ehegatten:\n\n\n\nGüterstand: Die Gütergemeinschaft bei Eheschließung zählt zu den Wahlgüterständen.\n\n\n\nWie verhält es sich mit dem Vermögen der beiden Parteien zu Beginn und während der Ehe?Wie sind die Vermögensverhältnisse bei Trennung und Scheidung zu behandeln?Wer verwaltet das Vermögen?Wer hat Anspruch auf die Nutzung des Vermögens?Wer haftet für welche Schulden und Verbindlichkeiten im Außenverhältnis?\n\n\n\nNach deutschem Recht sind nur drei der folgenden Güterstände möglich:\n\n\n\nZugewinngemeinschaft (§§ 1363 bis 1390 BGB)Gütergemeinschaft (§§ 1415 bis 1518 BGB)Gütertrennung (§ 1414 BGB)\n\n\n\nDoch was genau ist eine Gütergemeinschaft? Und wie unterscheidet sie sich von den anderen Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGütergemeinschaft: eine Ehe - ein Vermögen\n\n\n\nIm Wesentlichen bezieht sich der Begriff \"Gütergemeinschaft\" auf die Eigentums- und Vermögensverhältnisse der Partner einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft. Zugrundegelegt ist dabei, dass das Vermögen der einzelnen Partner mit Eintritt in die Ehe gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut) wird.\n\n\n\nDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erläutert die Gestalt, Rechte und Pflichten der Parteien in einer Gütergemeinschaft in den Paragraphen 1415 bis 1518.\n\n\n\nVorausgesetzt für den Eintritt in die Gütergemeinschaft während der Ehe ist, dass eine entsprechende Regelung in einem Ehevertrag getroffen ist (§ 1415 BGB). Treffen die Partner keine entsprechenden Vorkehrungen oder Vereinbarungen ist laut deutschem Recht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft für die Ehepartner anzunehmen.\n\n\n\nIn dem Ehevertrag sollten die Parteien sich dabei auch vorab dahingehend einigen, wer zukünftig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögensstandes verantwortlich sein soll (§1421 BGB). Der zuständige Partner darf in der Regel dabei jedoch keine Gegenstände des Gesamtguts veräußern, verschenken oder abtreten, wenn dessen Ehegatte der Verfügung nicht zustimmt (§ 1423 BGB). Gleiches gilt zum Beispiel auch für Immobilien (§ 1424 BGB).\n\n\n\nGütergemeinschaft: Das Gesamtgut besteht aus dem Einzeleigentum beider Partner - auch in die Ehe eingebrachtes.\n\n\n\nDie Eigentumsverhältnisse sind damit von der Vermögensverwaltung abzutrennen: Ehegatte A verwaltet das gemeinschaftliche Hab und Gut der Ehegemeinschaft, ist jedoch nicht Alleineigentümer. Es steht den Ehepartnern jedoch auch frei, das Gesamtgut in einer Gütergemeinschaft gemeinschaftlich zu verwalten (§ 1450 BGB).\n\n\n\nDas Vermögen beider Ehegatten wird dabei zu gemeinschaftlichem Hab und Gut - sowohl die während der Ehezeit erworbene als auch die in die Ehe eingebrachte Vermögensmasse. Die zusammengefassten Vermögensmassen heißen dann \"Gesamtgut\" der Ehegemeinschaft.\n\n\n\nHierzu zählen auch Immobilien und Hausratsgegenstände. Der Partner kann gar die Eintragung in das Grundbuch als Mitbesitzer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung verlangen, ist die Gütergemeinschaft vereinbart worden (§ 1416 Absatz 3 BGB). Diesem Wunsch muss in der Regel auch Folge geleistet werden, da durch die Gütergemeinschaft auch die im Besitz befindlichen Immobilien gemeinsames Eigentum werden. Durch die Eintragung im Grundbuchamt wird diesem Status auch im Außenverhältnis Rechnung getragen.\n\n\n\nAusgenommen von dem Gesamtgut der Eheleute im gemeinschaftlichen Güterstand sind das sogenannte Vorbehaltsgut und das Sondergut:\n\n\n\n\"Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können.\" (§ 1417 Abs. 2 BGB)\n\n\n\nVorbehaltsgüter können zum einen vorab in einem Ehevertrag als solche Eintragung finden. Zum anderen zählen hierzu auch Erbschaften und Schenkungen, sofern vom Erblasser/Schenker jeweils die Kennzeichnung als Vorbehaltsgut vorgenommen ist (§ 1418 Abs. 2 BGB).\n\n\n\n\nDefinitionen Gesamtgut - Sondergut - Vorbehaltsgut:\n\nGesamtgut: Vermögen beider Eheleute vor und während der Ehe zusammengefasst zu einem Gemeinschaftsvermögen. Ausnahme: Sondergut und Vorbehaltsgut der jeweiligen Partner sind nicht einbezogen.\nSondergut: Alle nicht übertragbaren und unpfändbaren Ansprüche des jeweiligen Partners sind Sondergut und zählen nicht zum gemeinsamen Gesamtgut. Hierzu gehören insbesondere auch Lohnzahlungen und Unterhaltsleistungen an die Partei.\nVorbehaltsgut: Ein sich im Alleineigentum befindliches Gut ist Vorbehaltsgut wenn i) es im Ehevertrag als solches festgelegt wurde, ii) der Erblasser ein Erbe als Vorbehaltsgut einer Partei der Ehe erklärt oder aber es sich iii) um ein Ersatzgut für ein Vorbehaltsgut handelt.\n\n\n\n\n\nDie Gütergemeinschaft kann mit Erstellung eines neuen Ehevertrages oder aber durch Scheidung der Ehe aufgehoben werden.\n\n\n\nZur Bedeutung der Gütergemeinschaft im heutigen Familienrecht\n\n\n\nHeutzutage ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft in Deutschland nur noch selten anzutreffen. Auch wenn der Grundgedanke dem traditionellen Ehegedanken entspricht, denn es ist die ultimative Vereinigung zweier Menschen inklusive Ihrer gesamten Vermögenswerte. Am ehesten findet sich die Gütergemeinschaft heute noch in eher ländlichen Gebieten in Süddeutschland und dort, wo bis heute sehr traditionsnah gelebt wird.\n\n\n\nMit zunehmender Emanzipation der Frauen - und mittlerweile auch wieder zunehmend der Männer - und dem Wunsch nach weitgehender Unabhängigkeit auch innerhalb ehelicher Strukturen, hat dieser traditionelle Gedanke heutzutage an Bedeutung verloren. Auch die Komplikationen und Probleme, die im Zuge einer Scheidung auftreten könnten, machen die Vereinbarung der Gütergemeinschaft in der Ehe für viele Leute unattraktiv.\n\n\n\nEin wesentlicher Vorteil ergibt sich jedoch aus der Vereinbarung: Beide Ehegatten haben - bei gemeinsamer Verwaltung - einen erheblich höheren Einblick und Einfluss auf die Vermögensverhältnisse.\n\n\n\nSind Sie sich unsicher, für welchen Güterstand Sie sich im Falle einer Eheschließung entscheiden sollen? Suchen Sie Rat bei einem guten Anwalt für Familienrecht. Er kann Ihnen gegebenenfalls auch zahlreiche Informationen zum Thema Eheverträge und Finanzverwaltung erteilen.\n\n\n\nFortgesetzte Gütergemeinschaft:Im Falle des Todes eines Ehepartners kann mit den gemeinsamen Nachkommen eine sogenannte fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart werden. Das gemeinsame Vermögen der Eheleute geht dabei fließend in das gemeinsame Vermögen des verbleibenden Gatten und dessen Abkömmling über.\n\n\n\nUnterscheidung Gütergemeinschaft - Zugewinngemeinschaft - Gütertrennung\n\n\n\nWährend das Eigentum der Ehepartner bei Eingehen der Gütergemeinschaft in das gemeinsame Eigentum übergeht - und damit auch die mit in die Ehe gebrachte Vermögensmasse -, verhält es sich bei der Zugewinngemeinschaft etwas anders:\n\n\n\n\"Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.\" (§ 1363 Abs. 2 BGB)\n\n\n\nDie Zugewinngemeinschaft fällt in den Bereich des gesetzlichen Güterrechts. Das bedeutet, dass die Ehepartner automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintreten, wenn sie im Rahmen eines ehelichen Vertrages keine andere Festlegung treffen. Gütertrennung und -gemeinschaft sind entsprechend Wahlgüterstände.\n\n\n\nDas Vermögen der Eheleute wird in der Zugewinngemeinschaft nicht gemeinschaftliches Eigentum. Das persönliche Eigentum, das der jeweilige Partner mit in die Ehe bringt, bleibt dabei - anders als bei der Gütergemeinschaft - auch sein alleiniges Eigentum. Ebenso verhält es sich auch mit dem Vermögen, dass er während der Ehe erwirtschaftet.\n\n\n\nGegenstände, die die Ehepartner gemeinsam oder für die Lebensgemeinschaft erwerben bzw. für die gemeinsame Verbindlichkeiten - etwa in Form von Krediten - aufgenommen werden, fallen zukünftig zumeist in das gemeinsame Eigentum. Auch gemeinsam gemachte Schulden - Vertragsunterschreibung durch beide Parteien - machen die Ehepartner zu Gesamtschuldnern gegenüber Dritten (Banken und anderen Vertragspartnern).\n\n\n\nIn einer Gütergemeinschaft wird so gut wie alles Gemeinschaftseigentum. Anders verhält es sich bei der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nIm Falle einer Trennung und anschließenden Scheidung der Ehe finden die in die Ehezeit eingebrachten Vermögenswerte keine Anrechnung auf die familienrechtliche Auseinandersetzung, sofern die Zugewinngemeinschaft bestand. Aber: Der erwirtschaftete Zugewinn der einzelnen Parteien werden im Zuge des sogenannten Zugewinnausgleichs zwischen den Ehegatten aufgeteilt und zwar dergestalt, dass beide Gatten einen gleichhohen Zugewinn für den Ehezeitraum erhalten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAuch bei der Hausratsteilung sind Unterschiede zur Gütergemeinschaft zu finden: Zahlreiche Gegenstände und auch Schmuck, Instrumente, Sammlungen usf. zählen dann nicht in den gemeinsamen Hausrat hinein, wenn\n\n\n\nder Ehegatte diese mit in die Ehe gebracht hat.es sich um sogenannte Surrogate handelt (Ersatz für einen im Alleineigentum befindlichen Gegenstand).er nicht der gemeinsamen Lebensführung diente.es sich um Geschenke handelt, die ausdrücklich nur einem Partner übereignet wurden.der Partner den alleinigen Besitz nachweisen kann.\n\n\n\nNicht in jedem Fall entscheidet dabei also der unterzeichnete Kaufvertrag.\n\n\n\nDie Hausratsgegenstände, die nachweislich im Besitz beider Parteien waren, finden dabei eine gerechte Aufteilung. Am Ende der Auseinandersetzung sollen die Güter soweit wie möglich gerecht auf die Eheleute verteilt sein.\n\n\n\nBei der Gütergemeinschaft hingegen zählen im Trennungsfalle alle Güter in das gemeinsame Eigentum - sofern sie nicht Sondergut oder Vorbehaltsgut sind.\n\n\n\nDie Gütertrennung steht den zukünftigen Ehepartnern ebenfalls als Wahlgüterstand zur Verfügung. Werden die Vermögen der Ehepartner in der Gütergemeinschaft fast vollumfänglich kombiniert und Gesamtgut der Ehegemeinschaft, besteht bei der Gütertrennung das voreheliche Vermögensverhältnis auch in der Ehezeit weiter fort.\n\n\n\nNur gemeinsame Anschaffungen können auch als gemeinsames Eigentum deklariert werden - und gemeinsam unterzeichnete Verträge als gemeinsame Verbindlichkeiten -, sollten sich die Eheleute scheiden lassen. Auf das Vermögen des anderen Partner kann in der Regel kein Anspruch erhoben werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Gütertrennung tritt dann in Kraft, wenn die Ehegatten\n\n\n\ndies entsprechend im Ehevertrag festhalten.dem Eintritt der Zugewinngemeinschaft widersprechen.die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.\n\n\n\nGütergemeinschaft: Trennung und Scheidung der Eheleute\n\n\n\nIm Falle einer Trennung der Eheleute, müssen sich die Parteien mit zahlreichen finanziellen, emotionalen und familienrechtlichen Themen auseinandersetzen. Bei vereinbarter Gütergemeinschaft tritt im Falle einer Trennung Paragraph 1419 BGB in Kraft: Damit darf keiner der Ehegatten mehr allein über die Gegenstände und die Vermögensmasse des Gesamtgutes verfügen. Bis sich die Parteien einvernehmlich über die Teilung des Güterstandes geeinigt haben, ist das gemeinschaftliche Gut automatisch von beiden Partnern auch gemeinschaftlich zu verwalten (§ 1472 Abs. 1 BGB).\n\n\n\nVeräußert Partner A zum Beispiel ohne Einwilligung eine gemeinsame Immobilie ohne die Zustimmung von Partner B, muss er mit einer zu leistenden Ersatzleistung - auch finanziell - rechnen. Sie dürfen nicht über das Gesamtgut allein verfügen. Auch die Nutzung kann einem Partner nicht ohne weiteres untersagt werden, da es sich rein rechtlich gesehen auch um dessen Eigentum handelt. Im Rahmen einer Gütergemeinschaft ist es daher wichtig, auch im Scheidungsfall soweit als möglich einen kühlen kopf zu bewahren. Am Ende schaden Sie nicht dem Partner, sondern vor allem auch sich selbst.\n\n\n\nHaben die Ehepartner im Zuge der Gütergemeinschaft auch Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aufgenommen - Kredite, Verträge usf. -, die ebenfalls in das Gesamtgut zählen, muss für die Tilgung dieser gemeinsamen Schulden auch ein entsprechender Teil aus dem Gesamtgut entnommen werden. Notfalls ist die Umwandlung von Gemeinschaftsgütern in finanzielle Mittel anzuwenden (§ 1475 BGB). Jede Partei haftet im Außenverhältnis für die Verbindlichkeiten.\n\n\n\nSind alle gemeinsamen Schulden im Zuge der Auseinandersetzungen getilgt, wird die übergebliebene Vermögensmasse zu gleichen Teilen auf die Parteien verteilt (§ 1476 BGB). Der Nachteil in diesem Falle läge sicherlich bei der Partei, die das größere Vermögen mit in die Ehe gebracht hat.\n\n\n\nBei der Teilung von Gegenständen treten hier jedoch besondere Schwierigkeiten auf. Anders als bei den üblichen Regelungen zur Hausratsteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zählen bei der Gütergemeinschaft alle Gegenstände mit in die Betrachtung hinein. Vor allem gehören hierzu auch persönliche Gegenstände wie:\n\n\n\nSchmuckKunst- und Wertgegenständepersönliche Sammlungen (Platten, Briefmarken u.a.)Musikinstrumente\n\n\n\nGütergemeinschaft: Auch Immobilien werden Gemeingut. Im Scheidungsfall steigt die Streitgefahr.\n\n\n\nMöchte der Partner die von ihm persönlich genutzten Gegenstände auch nach der Trennung und Scheidung behalten, darf er diese Dinge nur dann übernehmen, wenn er einen Ersatz an den anderen Partner leistet. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Erbschaften, Schenkungen und die in die Ehezeit eingebrachte Vermögensmasse - sofern sie nicht als Sonder- oder Vorbehaltsgut gekennzeichnet sind (§ 1477 Abs. 2 BGB).\n\n\n\nAnders als bei der Zugewinngemeinschaft findet bei einer Trennung also nicht nur die Aufteilung der während der Ehezeit erwirtschafteten Güter und Vermögensstände statt, sondern der gesamte Güterstand der beiden Eheleute fließt in die Betrachtungen mit ein.\n\n\n\nDoch auch Verluste bzw. finanzielle Schäden können dabei zu gleichen Teilen auf die getrennt lebenden Parteien aufgeteilt werden. Haben sich während der Ehezeit also zu viele Verbindlichkeiten gegenüber dritten angehäuft, kann es schnell geschehen, dass beide Ehegatten mit großen Verlusten rechnen müssen, auch wenn sie nur durch einen der beiden verursacht wurden. Im Zuge der Auseinandersetzung findet dann auch die Aufteilung der Schulden auf die beiden Parteien zu gleichen Teilen statt.\n\n\n\nAllerdings: Kommt es noch vor Abschluss der Güterteilung zur Scheidung der Ehe, darf laut Paragraph 1478 Bürgerliches Gesetzbuch jeder Partner das in die Ehe gebrachte Gut zurückverlangen bzw. eine Ausgleichszahlung von dem Ex-Partner verlangen. Die Hausrats- und Vermögenaufteilung erfolgt somit, als sei der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegeben, und zwar durch die Aufhebung der Gütergemeinschaft bei Scheidung.\n\n\n\nGütergemeinschaft im Erbrecht:Verstirbt ein Ehegatte einer Gütergemeinschaft, können dem Verbliebenen auch das Sondergut und das Vorbehaltsgut des Verstorbenen zugesprochen werden. Zudem hat er einen Anspruch auf die Hälfte des Gesamtgutes, die sein eigenes Eigentum ist. Die andere Hälfte fließt in den Nachlass ein, auf den wiederum ein erbrechtlicher Anspruch von einem Viertel gegenüber den gemeinsamen Kindern besteht."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/","url":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/","name":"Gütergemeinschaft •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-guetergemeinschaft.jpg","datePublished":"2015-11-19T09:53:41+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:27:58+00:00","description":"Sie lebten in einer Gütergemeinschaft und stehen vor der Scheidung? Lesen Sie hier, wie sich der Güterstand der Gütergemeinschaft bei Scheidung auswirkt.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Gesetzlicher Güterstand und Zugewinnausgleich","datePublished":"2015-11-26T14:48:44+00:00","dateModified":"2026-03-07T21:50:34+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/"},"wordCount":3995,"commentCount":115,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/11/zugewinngemeinschaft-zugewinnausgleich.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Neben den Wahlgüterständen der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung gibt es im deutschen Recht noch einen dritten gesetzlichen Güterstand: die Zugewinngemeinschaft. Ist bei Eheschließung nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart, treten die Eheleute automatisch in den gesetzlichen Güterstand ein. Doch was macht die Zugewinngemeinschaft aus? Und was geschieht beim sogenannten Zugewinnausgleich bei Scheidung der Ehe?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Zugewinnausgleich\n\n\n\nWann ist ein Zugewinnausgleich möglich? Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich nur im Falle der Auflösung einer Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstandes). Durch den Vermögensausgleich soll der Annahme Rechnung getragen werden, dass beide Ehegatten in gleichem Maße am Vermögenszuwachs der Ehegemeinschaft mitwirkten (direkt durch finanzielle Gewinne oder indirekt etwa durch Entlastung des einen Partners bei der Kindererziehung oder Haushaltsführung).  Wie wird der Zugewinn ermittelt? Zur Feststellung vom jeweiligen Zugewinn werden das Anfangs- und das Endvermögen des Ehegatten einander gegenübergestellt, die Differenz beschreibt den Zugewinn. Unsere Grafik verdeutlicht die Berechnung.  Erfolgt bei jeder Scheidung ein Zugewinnausgleich? Die Ehegatten können den Zugewinnausgleich auch ausschließen (faktische Gütertrennung) oder einzelne Vermögenswerte aus diesem ausklammern (modifizierte Zugewinngemeinschaft). Auch ein Ehevertrag ist möglich.  \n\n\n\n\nDie Zugewinngemeinschaft - der gesetzliche Güterstand\n\n\n\nBeim Zugewinnausgleich handelt es sich um die Vermögensteilung der während der Ehezeit erwirtschafteten Gewinne zwischen den beiden Ehegatten. Dabei werden Anfangs- und Endvermögen eines jeden Ehegatten ermittelt, die Differenz ergibt den jeweiligen Zugewinn. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn kann sodann 50 % der Differenz beider Zugewinne als Ausgleich von seinem Ex-Partner verlangen. In dem gegebenen Beispiel in der folgenden Grafik ist beim Zugewinnausgleich bei einem der Ehegatten ein negatives Anfangsvermögen angenommen - er startete also mit Schulden in die Ehe.\n\n\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Wesen der Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nDie Paragraphen 1363 bis 1390 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschäftigen sich mit dem gesetzlichen Güterstand - der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nWenn die Zugewinngemeinschaft endet, müssen Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden.\n\n\n\nAnders als bei der Gütergemeinschaft, bei der das Vermögen der Ehepartner gemeinsame Vermögensmasse wird, bleibt das Vermögen der Eheleute in der Zugewinngemeinschaft getrenntes Vermögen:\n\n\n\n\n\"Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.\" (§ 1363 Absatz 2 BGB)\n\n\n\n\nEs handelt sich bei der Zugewinngemeinschaft im Grunde um eine Form der Gütertrennung, da es grundsätzlich keine gemeinsame Vermögensmasse der Eheleute gibt.\n\n\n\nDie Verwaltung des jeweiligen Vermögens obliegt dabei derjenigen Partei, in dessen Eigentum sich das betreffende Vermögen befindet (§ 1364 BGB). Auch für Schulden, die ein Partner während der Ehezeit erwirbt, ist dessen Ehegatte damit nicht haftbar.\n\n\n\nLediglich bei gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten und gemeinschaftlich erworbenem Vermögen - gekennzeichnet in der Regel durch gemeinsame Vertragsunterzeichnung - obliegt die Verwaltung des Vermögens und der Schulden beiden Ehepartnern. Bei Nichtleistung einer Kreditrate durch eine Partei für einen gemeinsam abgeschlossenen Kreditvertrag kann der Ehegatte hier demnach in Haftung gezogen werden.\n\n\n\nDie Zugewinngemeinschaft kann durch folgende Konstellationen Auflösung finden:\n\n\n\n\nVereinbarung im Rahmen eines Ehevertrages\n\n\n\nTodesfall\n\n\n\nvorzeitiger Zugewinnausgleich\n\n\n\nAufhebung oder Scheidung der Ehe\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Zugewinnausgleich\n\n\n\nAnfangsvermögen Endvermögen Zugewinn in der Ehe Zugewinnausgleich im Erbrecht Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nVerfügung über das Vermögen im Ganzen(§ 1365 BGB)\n\n\n\nDefinition \"Vermögen im Ganzen\"Es handelt sich hierbei um das Aktivvermögen - nicht das Nettovermögen - des jeweiligen Ehegatten, bei dem die Schuldenverhältnisse außer Acht bleiben. Ausgeschlossen bleiben zudem auch erwartbare Einkommen aus Arbeitsverhältnissen und Rentenansprüche, da sie nicht als Vermögen im engeren Sinne verstanden werden können.\n\n\n\nAuch wenn die Vermögen der Partner einer Zugewinngemeinschaft nicht zur gemeinschaftlichen Vermögensmasse werden, dürfen die Gatten über ihr Gesamtvermögen nicht ohne Zustimmung ihres Partners verfügen und damit eine Verpflichtung eingehen (§ 1365 BGB).\n\n\n\nZugrundegelegt ist in diesem Falle, dass beide Eheleute im Sinne der Gemeinschaft wirken sollen, sich also nicht ohne Zustimmung des anderen verschulden und genügend Vermögensmasse in der Ehegemeinschaft verbleibt. So ist auch gewährleistet, dass beide Ehegatten über die finanziellen Verhältnisse des jeweils anderen einen groben Überblick behalten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGründe für die Zustimmungsverpflichtung bei der Vermögensverfügung eines Ehegatten sind:\n\n\n\n\nDie finanzielle Grundlage der Familie soll gewährleistet und gesichert sein.\n\n\n\nIm Falle einer Scheidung soll der andere Ehegatte nicht durch zu hohe Ausgleichsansprüche belastet werden, die aus der Verschuldung seines Ex-Partners resultieren können.\n\n\n\n\nGeht ein Ehegatte Rechtsgeschäfte ein, bei denen sein Vermögen im Ganzen als Verpflichtung dient - etwa bei Hypothekenaufnahme auf Grundstück oder Haus - , bedarf es der Zustimmung des anderen - vorab oder nachträglich. Stimmt der Ehegatte dem Geschäft nachträglich zu, ist der Vertrag rückwirkend gültig. Erst bei erteilter Zustimmung ist das Rechtsgeschäft verbindlich.\n\n\n\nVerweigert der Partner die Zustimmung, erlischt die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ebenfalls rückwirkend - es ist gar nicht erst zustandegekommen.\n\n\n\nIst ein Ehegatte nicht in der Lage, seine Zustimmung zu leisten - etwa durch Krankheit oder Abwesenheit - , können stellvertretend Gerichte eine entsprechende Entscheidung treffen, wenn ein Antrag dahingehend gestellt wird (§ 1365 Absatz 2 BGB). Auch der Vertragspartner kann das Rechtsgeschäft widerrufen, solange nicht beide Ehegatten dem Vorhaben zugestimmt haben.\n\n\n\nBeispiel: Ein Ehegatte ist im Besitz eines Gesamtvermögens von 5.000 Euro. Von diesem Betrag darf er sich z. B. einen Gebrauchtwagen kaufen, ohne dass die Zustimmung des Partners nötig ist - der Pkw tritt an die Stelle des Geldes, das Vermögen im Ganzen ist nicht verloren. Möchte der Käufer nun jedoch den Pkw wieder veräußern, bedarf es der Zustimmung seines Gatten.\n\n\n\nModifizierte ZugewinngemeinschaftIm Rahmen eines Ehevertrages kann die Zustimmungsverpflichtung jedoch aufgehoben werden. Die Zugewinngemeinschaft kann auf diesem Wege also rechtsgültig an die subjektiven Lebensumstände der Eheleute angepasst werden.\n\n\n\nBesonders in Unternehmerehen ist § 1365 BGB von Bedeutung. Die Verpflichtung, den Ehegatten um Zustimmung für Rechtsgeschäfte zu ersuchen, schützt nicht nur das Auskommen der Familie, sondern gegebenenfalls auch die gemeinsame Firma.\n\n\n\nZur Verpflichtung im Todesfalle eines Partners\n\n\n\nMit dem Tod eines Ehegatten entfällt die die Zustimmungspflicht aus gegebenem Anlass. Die Basis für § 1365 BGB erlischt, da die wirtschaftliche Grundlage für die Ehegemeinschaft nicht mehr erhalten werden muss - die Ehe durch Tod endete.\n\n\n\nStirbt derjenige Partner, der ein Rechtsgeschäft eingegangen ist, bedarf es jedoch weiterhin der Zustimmung des verwitweten Ehegatten, damit der Vertrag rechtsgültig und somit wirksam ist. Erteilt er die Zustimmung nicht, bleibt das Geschäft unwirksam. Der Vertragspartner des Verstorbenen kann den verwitweten Partner nicht in Haftung nehmen.\n\n\n\nVerfügung über Haushaltsgegenstände (§ 1369 BGB)\n\n\n\n\n\"Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten, wenn der andere Ehegatte einwilligt.\" (§ 1369 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nÄhnlich wie der Schutz der ehelichen Grundlage, ist im Rahmen der Zugewinngemeinschaft auch der Hausrat der Lebensgemeinschaft besonders geschützt. Eine Verfügung über Hausratsgegenstände ist ebenfalls nur möglich, wenn die Zustimmung des Ehegatten eingeholt wird.\n\n\n\nDie Zustimmung dient jedoch auch der Gewährleistung, dass sich im Falle einer Scheidung und eines zu vollziehenden Zugewinnausgleichs - und der Hausratsteilung - keine Nachteile für den zustimmungsberechtigten Gatten ergeben.\n\n\n\nDie Zugewinngemeinschaft: Die Scheidung beendet den gesetzlichen Güterstand.\n\n\n\nWährend die Verfügungsgewalt über das Gesamtvermögen mit Eintritt der Scheidung der Ehe außer Kraft tritt, bleibt § 1369 BGB auch über die Ehescheidung hinaus wirksam. Betroffen sind in diesem Falle jedoch nur Hausratsgegenstände, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. Nach Trennung der Eheleute hinzugekommene Gegenstände können hingegen auch ohne die partnerschaftliche Einwilligung veräußert werden.\n\n\n\nDoch wie genau verhält es sich nun mit der Auflösung der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung der Ehe? Wie läuft der sogenannte Zugewinnausgleich ab?\n\n\n\nWas meint der Begriff \"Zugewinnausgleich\"?\n\n\n\n\n\"Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.\" (§ 1373 BGB)\n\n\n\n\nVereinbaren Eheleute bei Eheeintritt die Gütergemeinschaft, werden die Vermögensmassen der beiden Partner zum Gesamtgut der Ehegemeinschaft. Im Falle einer Scheidung umfassen Ausgleichsansprüche sodann sämtliche Habe der Eheleute - unerheblich, ob das Eigentumsverhältnis vor oder während der Ehe entstand.\n\n\n\nBestand jedoch der gesetzliche Güterstand, bleiben die Vermögen der Eheleute auch während der Ehezeit getrennt. Entscheiden sich die Ehepartner jedoch, getrennte Wege zu gehen und die Scheidung anzuvisieren, findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt. Und hierin ist der Unterschied zum Wahlgüterstand der Gütertrennung zu erkennen. Nach der Scheidung wird der Zugewinn der beiden Ehegatten während der Ehezeit ausgeglichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Zugewinn während der gemeinsamen Ehe\n\n\n\nGegenübergestellt werden hierbei das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten. Die Differenz zwischen den Vermögensmassen ist der sogenannte Zugewinn während der Ehe.\n\n\n\nNicht mit in den Zugewinnausgleich zählen:\n\n\n\n\nGegenstände, die gesondert im Zuge der Hausratsteilung betrachtet werden\n\n\n\nRentenanwartschaften, die in den Versorgungsausgleich hineinfallen\n\n\n\nwiederkehrende Leistungen, wie Einkommen aus beruflicher Tätigkeit\n\n\n\n\nAusgleichsforderung im Scheidungsfall: Bei einer Scheidung sind Gegenstände, die im Zuge der gesetzlichen Hausratsteilung einem anderen Ausgleichsverfahren zugeordnet sind, nicht in die Anfangs- und Endvermögen einzuberechnen!Auch die Rentenanwartschaften sind in einem gesonderten Verfahren - dem Versorgungsausgleich - zu betrachten und fallen nicht in den Zugewinnausgleich hinein. Dies selbst dann, wenn die Parteien auf den Versorgungsausgleich verzichten.\n\n\n\nZugewinnausgleich: Das Anfangsvermögen der Eheleute (§ 1374 BGB)\n\n\n\n\n\"Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.\" (§ 1374 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nAls Anfangsvermögen des Ehepartners gilt mithin dessen Nettovermögen bei Eheschließung. Von der Vermögensmasse sind dabei schuldrechtliche Posten in Abzug zu bringen. Dabei ist auch ein negatives Anfangsvermögen möglich, wenn die Verbindlichkeiten den Vermögensstand übersteigen (§ 1374 Absatz 3 BGB).\n\n\n\nNicht zum Anfangsvermögen hinzugezählt werden dabei Einkünfte wie z. B. \n\n\n\n\nHaushaltsgeld\n\n\n\nfinanzielle Mittel für den Erwerb und Unterhalt eines Pkw (für berufliche Zwecke)\n\n\n\nErteilung eines Wohnrechts\n\n\n\nfinanzielle Mittel für den laufenden Lebensbedarf\n\n\n\n\nAls Einkünfte gelten dabei jedoch nicht finanzielle Zuzahlungen für ein Eigenheim oder überlassene Bausparverträge.\n\n\n\nNach Abzug der Schulden fallen auch diese in das Anfangsvermögen des Ehegatten hinein (§ 1374 Absatz 2 BGB). Auch ein Witwenrentenanspruch eines neuverheirateten Partners zählt nicht in dessen Anfangsvermögen.\n\n\n\nWert Anfangsvermögen (§ 1376 Absatz 1 BGB)Bei der Ermittlung des genauen Betrages des Anfangsvermögens einer Partei einer Zugewinngemeinschaft gilt der Stand des Vermögens bei Eintritt in den gesetzlichen Güterstand (Eheschließung). Der gleiche Ansatz ist auch für die vom Vermögen abzuziehenden Verpflichtungen anzusetzen. Für zum Anfangsvermögen hinzuzurechnende Posten (Erbe usf.) gilt der Wert zum Erwerbszeitpunkt.\n\n\n\nPrivilegierter Erwerb wie Erbschaften oder Schenkungen werden zum Anfangsvermögen hinzugezählt.\n\n\n\nZur Feststellung des Anfangsvermögens kann eine genaue Auflistung angemahnt sein, in der die Ehegatten ihr Vermögen - inklusive der in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstände - verzeichnen (§ 1377 BGB). Im gegenseitigen Verhältnis können die Ehegatten auch verlangen, dass für dingliche Vermögensmassen ein Gutachten zur Wertfeststellung vorgenommen wird, sollten Zweifel hinsichtlich der Angaben bestehen.\n\n\n\n\n\"Soweit kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt.\" (§ 1377 Absatz 3 BGB)\n\n\n\n\nDas Verzeichnis des Anfangsvermögens ist besonders aus dem Grunde sinnvoll, als bei Fehlen einer entsprechenden Listung automatisch das gesamte Endvermögen als Zugewinn des Ehegatten anzunehmen ist. Hierdurch können enorme Nachteile für beide Parteien entstehen.\n\n\n\nBei der Ermittlung des Anfangsvermögens muss jedoch ein entscheidender Punkt einbezogen sein: Durch die zwischen Ehebeginn und Eheende verstrichene Zeit ist eine Anpassung des Anfangsvermögens an den aktuellen Stand vonnöten. Dies geschieht durch die sogenannte Indexierung.\n\n\n\nIndexierung des Anfangsvermögens\n\n\n\nDa sich die Kaufkraft des Geldes mit den Jahren in der Regel verändert hat, bedarf es beim Zugewinnausgleich einer Umrechnung (Indexierung) des Anfangsvermögens auf den Stichtag der Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Der reale Zugewinn muss gewissermaßen bereinigt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugrundegelegt sind dabei Lebenshaltungsindizes, die in standardisierten Messverfahren erhalten wurden. Folgende Berechnungsgrenzen finden sich bei der Indexierung:\n\n\n\n\nAnfangsvermögen bis 1962: Preisindex für Lebenshaltung von Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalten\n\n\n\nAnfangsvermögen zwischen 1962 bis 1995: Preisindex für Lebenshaltung aller privater Haushalte\n\n\n\nAnfangsvermögen nach 1991: einheitlicher Verbraucherindex\n\n\n\n\nVerbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt - 1991 bis 2014 (Basisjahr 2010)\n\n\n\n[table id=17]\n\n\n\nDie allgemeine Formel für die Bereinigung des Anfangsvermögens lautet:(Wert des Anfangsvermögens x Index des Endstichtages) ÷ (Index Anfangstichtag)= bereinigtes AnfangsvermögenFür privilegierten Erwerb ist der jeweilige Erwerbsstichtag anzusetzen.\n\n\n\n\nDa für jeden, dem Anfangsvermögen zuzurechnenden Posten eine eigene Rechnung zum Tag des Erwerbs des Erbes, der Schenkung usf. anzusetzen ist, kann die Berechnung mitunter recht umständlich sein. Lassen Sie sich von einem Scheidungsanwalt hierbei beraten und unterstützen.\n\n\n\nAuch Schulden müssen gegebenenfalls in einer eigenen Berechnung angepasst werden.\n\n\n\nZugewinnausgleich: Das Endvermögen der Eheleute (§ 1375 BGB)\n\n\n\n\n\"Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört.\" (§ 1375 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nIst das Ende des Güterstandes rechtshängig festgelegt, kann die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögensmasse der Eheleute Aufschlüsselung finden. Im Scheidungsfalle sind seit der Neufassung der rechtlichen Grundlage zum Zugewinn im Jahre 2009 neue Stichtage für den Zugewinnausgleich angesetzt.\n\n\n\nAls Ende der Zugewinngemeinschaft gilt mithin nicht automatisch der Zeitpunkt der Trennung. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt muss von den Ehegatten eine erste Auflistung des Endvermögens erfolgen.\n\n\n\nBei Beendigung des gesetzlichen Güterstands kommt es in der Regel zum Zugewinnausgleich.\n\n\n\nIn die Berechnung des Endvermögens werden dabei auch folgende, vermögensmindernde Posten einbezogen (§ 1375 Absatz 2 BGB):\n\n\n\n\nZuwendungen, die ein Ehegatte während der Ehezeit ohne Zustimmung tätigte,\n\n\n\nVermögen, das ein Ehegatte ohne Zustimmung verschwendete,\n\n\n\nVermögen, das ein Ehegatte veräußerte, um den anderen zu benachteiligen.\n\n\n\n\nDie Vermögensminderung ist dabei in der Regel derjenigen Partei zuzurechnen, die sie verursachte. Zu diesem Zwecke erfolgt nunmehr bereits bei Trennung eine erste Aufstellung. Bei Scheidung und Beendigung des Güterstandes kann so leichter nachvollzogen werden, ob durch einen der Ehegatten dem anderen nach der Trennung durch oben genanntes Verhalten Benachteiligungen im Zugewinnausgleich verursacht wurde.\n\n\n\nWenn die Vermögenswerte des Ehegatten große Unterschiede aufweisen zwischen dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung zur Trennung und dem rechtskräftigen Ende der Zugewinngemeinschaft, muss er darstellen, dass die Differenzen nicht aus den oben genannten Punkten heraus resultierten.\n\n\n\nWert Endvermögen (§ 1376 Absatz 2 BGB)Bei der Ermittlung des genauen Endvermögens einer Partei einer Zugewinngemeinschaft gilt der Stand des Vermögens bei Rechtshängigkeit der Scheidung. Der gleiche Ansatz ist auch für die vom Vermögen abzuziehenden Verpflichtungen anzusetzen. Für die hinzuzurechnende Vermögensminderung gilt der Zeitpunkt, zu dem diese eintrat. Zum besseren Nachvollzug müssen die Parteien seit 2009 bereits zum Trennungszeitpunkt eine erste Auskunft über das Endvermögen erteilen, um einen Missbrauch zu verhindern.\n\n\n\nAbweichend von den Lohnzahlungen an einen Ehegatten können Abfindungen aus einem Arbeitsverhältnis dann in das Endvermögen einbezogen sein, wenn die Leistung während der Zugewinngemeinschaft und noch vor dem Stichtag zum Zugewinnausgleich zugesichert wurde. Eine Ausnahme kann nur dann eintreten, wenn die Ausgleichszahlung bereits im Zuge der Unterhaltsverhandlungen einbezogen ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAuch eine Kapitallebensversicherung zählt in das Endvermögen mit hinein.\n\n\n\nVerzeichnis der Vermögensmassen (Beispiel)\n\n\n\n[table id=16 /]\n\n\n\nEin entsprechendes Verzeichnis ist dabei sowohl für das Anfangs- als auch für das Endvermögen eines jeden Partners zu erstellen.\n\n\n\nHaben die Eheleute bereits während der Ehezeit aus dem Zugewinn eine Erbschaft an das gemeinsame Kind übertragen, fällt dieser Wert in der Regel nicht mit in das Endvermögen, der Ehegatten. Zum Zugewinnausgleich zählt ein Erbe, das an einen der Ehegatten überlassen wurde, jedoch bedingt hinzu.\n\n\n\nSchenkungen und Erbschaften gelten als sogenannter privilegierter Erwerb: Im Zugewinnausgleich werden sowohl Erbe als auch Schenkungen nur insofern betrachtet, dass nicht der eigentliche Bestandswert Anrechnung findet - er wird in der Regel in das Anfangsvermögen einbezogen - , sondern in einigen Fällen lediglich der Wertzuwachs bis zum Ende der Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinn bei einem Erbe, der ab Erwerb in der Ehezeit gewonnen wurde, kann mit einem Ausgleichsanspruch belegt sein.\n\n\n\nEine Schenkung fällt in den Zugewinnausgleich hinein, soweit der Wertzuwachs der Schenkung ab dem Erwerb bis zum Stichtag des Zugewinnausgleichs in die Berechnungen einfließt.\n\n\n\nBerechnung: Anspruch auf Zugewinnausgleich\n\n\n\nAus dem Anfangs- und Endvermögen der beiden Parteien ergibt sich der Zugewinn des jeweiligen Partners. Unterscheiden sich die Werte zwischen den Eheleuten, kann der benachteiligte Ehegatte einen Ausgleich des Zugewinns nach § 1378 BGB fordern:\n\n\n\n\n\"Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.\" (§ 1378 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nLaut § 1379 BGB sind beide Partner einer Zugewinngemeinschaft bei Beendigung des Güterstands durch Rechtskraft dazu verpflichtet, einander Auskunft über die jeweiligen Endvermögen zu erteilen. Auch schon während der Trennung können die Ehegatten ein entsprechendes Verzeichnis verlangen (s.o.). Belege für die einzelnen Angaben können verlangt werden.\n\n\n\nIn dem Verzeichnis sollten zudem auch die gesamtheitlichen Verbindlichkeiten des Gatten festgehalten sein, da diese ebenfalls in die Berechnung einfließen.\n\n\n\nAnders als bei den Positionen von Anfangs- und Endvermögen selbst ist ein negativer Zugewinn nicht möglich, denn als Zugewinn gilt nur der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.Trifft dies nicht zu, ist ein Zugewinn - also ein Vermögensplus - während der Ehezeit ausgeschlossen und ein Verlust ist für den Partner anzunehmen. Der Verlust jedoch muss nicht im Zuge des Ausgleichsverfahrens Beachtung finden, der andere Partner muss diesen somit nicht ausgleichen.\n\n\n\nZugewinnausgleich: Die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich erfolgt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB) - beginnend ab dem Tag der Kenntnis des gestellten Anspruchs. Die Verjährungsfrist kann jedoch gehemmt werden, etwa durch Leistungsanträge, Vergleichsverhandlungen u.a. Die maximale Frist liegt mittlerweile bei zehn Jahren.\n\n\n\nNach der Zugewinnberechnung für beide Ehegatten kann nunmehr festgestellt werden, welcher der beiden den höheren Zugewinn erwirtschaftete und somit gegenüber dem anderen ausgleichspflichtig ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Überschuss des bessergestellten Gatten - Differenz zwischen den Zugwinnen beider - wird sodann im Zuge des Zugewinnausgleichs hälftig auf die Parteien aufgeschlüsselt.\n\n\n\nDas Familiengericht ist für den Zugewinnausgleich zuständig.\n\n\n\nDa nicht in jedem Falle die Möglichkeit besteht, den vollen Ausgleichsbetrag mit einer Einmalzahlung zu leisten, kann das Familiengericht eine Stundung - Ratenzahlung - der schuldigen Summe veranlassen (§ 1382 BGB). Die Raten dürfen dann jedoch vom Schuldner verzinst werden. Über Zinssatz und Höhe der jeweiligen Raten entscheidet das zuständige Gericht \"nach billigem Ermessen\" (§ 1382 Absatz 4 BGB) - der Willkürvermutung kann so vorgegriffen werden.\n\n\n\nBei der Ausgleichszahlung können auch Gegenstände einen Teilbetrag der Forderung ersetzen, sofern ihr Wert dem Ersatzanspruch genügt (§ 1383 BGB).\n\n\n\nHat der ausgleichspflichtige Partner seine Vermögensmasse vor dem Stichtag des Zugewinnausgleichs an Dritte verschoben, kann der Ausgleichsberechtigte auch gegenüber diesen Forderungen geltend machen. Die Benachteiligung durch den Ex-Partner ist in diesem Falle nicht hinzunehmen.\n\n\n\nZugewinnausgleich: Berechnung\n\n\n\n[table id=15 /]\n\n\n\nIm genannten Beispiel ist für den Ehemann ein negatives Anfangsvermögen angenommen, die Frau hatte ein positives Anfangsvermögen in Höhe von 5.000 Euro. Die Ausgleichsforderung der Ehefrau ergibt sich im Vorgenannten aus dem Überschuss des Ehemannes in Höhe von 60.000 Euro. Die Hälfte - also 30.000 Euro - können der Frau im Zuge des Zugewinnausgleichsverfahrens zugeteilt werden.\n\n\n\nAusschluss des Zugewinnausgleichs (§ 1381 BGB)\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich kann durch den ausgleichspflichtigen Partner nur dann verweigert werden, wenn sich grobe Unbilligkeit nachweisen ließe - der Ausgleich also nicht verhältnismäßig wäre (Absatz 1). Grobe Unbilligkeit ist vor allem dann anzunehmen, wenn dessen Ehepartner während der Ehezeit willentlich nicht den ehelichen, finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, also z. B. sich weigerte über die Ausübung eines Berufs zum Unterhalt der Ehegemeinschaft beizutragen (Absatz 2).\n\n\n\nZugewinnausgleich: Schulden und Verbindlichkeiten\n\n\n\nSind die Parteien einer Zugewinngemeinschaft eine gemeinsame Verbindlichkeit eingegangen - sind sie also Gesamtschuldner - , finden die Verbindlichkeiten nur insofern hälftig Anrechnung auf das Endvermögen, sofern beide an der Tilgung der Schuldenlast gleichermaßen beteiligt sind.\n\n\n\nTreten die Ehegatten zwar im Außenverhältnis als Gesamtschuldner auf, zahlt jedoch im Innenverhältnis nur ein Partner die Schuldenlast ab, findet die Verbindlichkeit alleinig auf das Endvermögen des Zahlenden Anrechnung. Andernfalls würde ihm ein unzumutbarer finanzieller Schaden durch die unangepassten Ausgleichsforderungen zuteil.\n\n\n\nHaben die Eheleute während der Ehe ein Haus oder eine Immobilie erworben, für die nur ein Ehepartner im Außenverhältnis Schuldner ist, kann die Schuldenlast gleichermaßen auch dem Nichtzahlenden auf das Anfangs- oder Endvermögen angerechnet werden, wenn\n\n\n\n\ndie Verbindlichkeit zu familiären Zwecken aufgenommen wurde.\n\n\n\nbeide der Parteien unter wirtschaftlichen Betrachtungen gleichermaßen am finanziellen Bestand der Ehe mitwirkten.\n\n\n\ndie Immobilie im Eigentum des Ehegatten verblieb, der nicht im Außenverhältnis als Schuldner auftritt.\n\n\n\n\nSteuerrückerstattungenAuch Steuerrückerstattungen des laufenden Jahres sind vollumfänglich dem Endvermögen hinzuzurechnen. Werden die getrennten Ehepartner noch gemeinsam veranlagt, findet der jedem zustehende Prozentsatz der Rückerstattung Anrechnung.\n\n\n\nBeim Zugewinnausgleich kann ein Haus, das sich im gemeinsamen Besitz befindet, auch veräußert werden. Durch die Ablösung der Verbindlichkeiten mit dem Verkaufserlös, kann der Zugewinnausgleich vereinfacht werden. Die Restsumme aus dem Erlös kann auf beide Ehepartner gleichermaßen aufgeteilt werden, sofern ein Miteigentumsverhältnis bestand.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugewinnausgleich: Der Stichtag (§ 1384 BGB)\n\n\n\n\n\"Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.\" (§ 1384 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nAnders als bei anderen Formen des Zugewinnausgleichs - Trennung ohne Scheidung, Aufhebung während der Ehezeit usf. - gilt im Scheidungsfalle seit 2009 für den Zugewinnausgleich als Stichtag die Rechtshängigkeit der Scheidung.\n\n\n\nRechtshängigkeit der ScheidungDie Scheidung ist rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist. Dies ist auch während des laufenden Trennungsjahres möglich.\n\n\n\nZudem müssen auch bereits bei Trennung Nachweise zum Endvermögen erbracht werden, um einen Missbrauch während der heiklen Trennungsphase zu verhindern.\n\n\n\nDie Neuerungen im Familienrecht erklären sich auch daraus, dass nicht erst die Rechtskraft der Scheidung über den Zugewinnausgleich entscheidet. So ist nach Einreichung der Scheidung eine negative Beeinflussung des Zugewinnausgleichs durch einen der Ehepartner weitestgehend ausgeschlossen.\n\n\n\nVon Bedeutung für den Zugewinnausgleich bei Ehescheidung sind mithin die Folgenden:\n\n\n\n\nfür das Anfangsvermögen:\n\nin der Regel Tag der Eheschließung\n\n\n\n\n\nfür das Endvermögen:\n\nZeitpunkt der Trennung (zur Abwendung von Schaden)\n\n\n\nRechtshängigkeit der Scheidung\n\n\n\n\n\n\nVorzeitiger Zugewinnausgleich - Aufhebung des gesetzlichen Güterstands (§ 1385 BGB)\n\n\n\nUnter gewissen Voraussetzungen ist der Zugewinnausgleich auch bereits vor Rechtshängigkeit der Scheidung zulässig. Hierzu muss jedoch eine der folgenden Konstellationen gegeben sein (§ 1385 BGB):\n\n\n\nVorzeitiger Zugewinnausgleich: Auch ohne Scheidung besteht die Möglichkeit der Anspruchstellung.\n\n\n\n\nDie Eheleute leben seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt.\n\n\n\nEs ist zu befürchten, dass ein gerechter Zugewinnausgleich durch Verstöße gegen die §§ 1365 (Zustimmungsverpflichtung) oder 1375 (Verschwendung oder mutwillige nachträgliche Verminderung des Vermögens) BGB verhindert wird.\n\n\n\nDer Ehepartner beteiligt sich willentlich nicht an der ehelichen Verpflichtung, für die wirtschaftliche Grundlage der Ehegemeinschaft zu sorgen und wird dies auch in Zukunft voraussichtlich verweigern.\n\n\n\nDer Ehegatte verweigert beharrlich die Vermögensauskunft im Zuge des Zugewinnausgleichs.\n\n\n\n\nTritt einer dieser Fälle ein, kann der ausgleichsberechtigte Partner in derlei Fällen die vorzeitige Auflösung der Zugewinngemeinschaft vor dem zuständigen Familiengericht beantragen. Bei vorzeitiger Auflösung der Zugewinngemeinschaft gilt als Stichtag für den Zugewinnausgleich die Einreichung der entsprechenden Klage (§ 1387 BGB).\n\n\n\nIst die Entscheidung über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft rechtskräftig, tritt die Gütertrennung in Kraft (§ 1388 BGB).\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB)\n\n\n\nVerstirbt eine Partei der Zugewinngemeinschaft, ist der gesetzliche Güterstand beendet. Der Verbliebene hat jedoch ebenfalls einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Zusätzlich zu dem gesetzlich überlassenen Erbteil kann die Erbschaft um ein Viertel erhöht werden (§ 1371 Absatz 1 BGB).\n\n\n\nDer noch lebende Ehegatte kann auch in dem Falle den Zugewinnausgleich verlangen, wenn er nicht als Erbe eingesetzt ist (Absatz 2)."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/","url":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/","name":"Wie erfolgt der Zugewinnausgleich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/11/zugewinngemeinschaft-zugewinnausgleich.jpg","datePublished":"2015-11-26T14:48:44+00:00","dateModified":"2026-03-07T21:50:34+00:00","description":"Was ist zu beachten beim Zugewinnausgleich bei Scheidung? Lesen Sie hier mehr zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft & was bei einer Trennung geschieht.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#faq-question-1690790692445"},{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#faq-question-1690790693513"},{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#faq-question-1690790694232"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#faq-question-1690790692445","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/#faq-question-1690790692445","name":"Wann ist ein Zugewinnausgleich möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich nur im Falle der Auflösung einer Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstandes). Durch den Vermögensausgleich soll der Annahme Rechnung getragen werden, dass beide Ehegatten in gleichem Maße am Vermögenszuwachs der Ehegemeinschaft mitwirkten (direkt durch finanzielle Gewinne oder indirekt etwa durch Entlastung des einen Partners bei der Kindererziehung oder Haushaltsführung).","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Gütertrennung &#8211; Ehe im Alleingang?","datePublished":"2015-11-30T15:49:15+00:00","dateModified":"2026-01-22T01:30:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/"},"wordCount":2276,"commentCount":99,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-guetertrennung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Neben Zugewinn- und Gütergemeinschaft kennt das Güterrecht in Deutschland nur noch einen weiteren möglichen Güterstand: die Gütertrennung. Sie zählt neben der Gütergemeinschaft zu den sogenannten Wahlgüterständen, die im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung - in der Regel dem Ehevertrag - zwischen den Eheleuten in Kraft tritt. Doch wie gestaltet sich die Gütertrennung in der Ehezeit? Und was geschieht im Falle einer Trennung oder Scheidung?\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze\n\nGütertrennung bezeichnet die Auflösung eines gemeinsamen Haushalts in zwei.\nWie die Gütertrennung ablauufen soll, kann bereits im Ehevertrag festgelegt werden.\nBesonders wichtig ist eine Vereinbarung wenn Unternehmen im gemeinsamen Besitz sind.\n\n\n\n\n\nGütertrennung - Was mein ist, bleibt mein?\n\n\n\nDie Gütertrennung als Wahlgüterstand der Eheleute\n\n\n\nDas Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet im Ehe- und Familienrecht drei Formen des Güterstands:\n\n\n\nGütertrennung bei Scheidung: Worin liegen die Unterschiede zu den anderen Güterständen?\n\n\n\n1. den gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)\n\n\n\n2. die Wahlgüterstände:\n\n\n\nGütergemeinschaftGütertrennung\n\n\n\nEiner der zwei Wahlgüterstände kann nur dann bei Eheschließung in Kraft treten, wenn Entsprechendes im Rahmen einer ehelichen Vereinbarung - dem Ehevertrag - zwischen den Eheleuten rechtsgültig vereinbart worden ist. Verzichten die Ehepartner auf einen entsprechenden Vertrag, treten sie automatisch in den gesetzlichen Güterstand - die Zugewinngemeinschaft - ein.\n\n\n\nIm Rahmen der vertraglichen Festlegung muss dabei nicht explizit die Gütertrennung Erwähnung finden. Es genügt in der Regel, im Zuge dessen die Zugewinngemeinschaft auszuschließen.\n\n\n\n\nDie vertragliche Vereinbarung über einen Wahlgüterstand muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sein, um auch im Außenverhältnis Rechtsgültigkeit zu erlangen. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung kann dabei jederzeit aufgesetzt werden. Auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens können Sie die Gütertrennung nachträglich vereinbaren.\n\"Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.\" (§ 1408 Absatz 1 BGB)\n\n\n\n\nDie Gütertrennung ist in Deutschland nur selten anzutreffen, da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls mit Gütertrennung einhergeht und für den Scheidungs- und Trennungsfall zudem auf die jeweiligen Ansprüche angepasst werden kann (modifizierte Zugewinngemeinschaft).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDoch was ist Gütertrennung genau?\n\n\n\nIm Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich nur ein Paragraph, der sich explizit mit dem Güterstand der Gütertrennung in der Ehegemeinschaft auseinandersetzt:\n\n\n\n\"Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.\" (§ 1414 BGB)\n\n\n\nDie Ehegatten können im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages die Zugewinngemeinschaft ausschließen. Durch den Ausschluss trifft in der Regel automatisch die Gütertrennung zu. Im Falle einer Trennung und Scheidung bzw. bei vorzeitiger Auflösung der anderen Güterstände, tritt ebenfalls automatisch die Gütertrennung in Kraft.\n\n\n\nBei der Gütertrennung fallen die Vermögensmassen der Ehegatten nicht in eins - sie bleiben getrennte Vermögensmasse. Es ist unerheblich, ob die Güter während oder vor der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. Jede der ehelichen Parteien verfügt allein über ihr Vermögen. Faktisch steht die Gütertrennung in diesem Punkt neben der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nDoch ist hier anders als beim gesetzlichen Güterstand zum Zugewinn keine Zustimmungsverpflichtung gegeben, bei der für die Verfügung über das Gesamtvermögen die Zustimmung des Partners vonnöten ist. Verweigert der Partner in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung einer Vermögensverfügung, tritt die Rechtsgültigkeit des eingegangenen Vertrages außer Kraft.\n\n\n\nBei der Gütertrennung bleibt gewissermaßen alles beim Alten: Die Partner leben ein selbstbestimmtes Leben und können ihre Vermögensmassen selbstbestimmt verwalten - unter vermögensrechtlichem Standpunkt verhält es sich hier, als wären sie weiterhin unverheiratet.\n\n\n\nGütertrennung:Besonders bei Unternehmern und Selbstständigen dient die Vereinbarung der Gütertrennung bei Eheschließung dem Schutz des Unternehmens. Im Falle einer Scheidung könnte dies sonst nämlich stark gefährdet sein. Insgesamt ist die Gütertrennungsvereinbarung in Deutschland jedoch selten anzutreffen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDoch was geschieht bei einer möglichen Trennung oder Scheidung? Können die Ehegatten gegenseitig Ansprüche auf das Vermögen des jeweils anderen erheben?\n\n\n\nZum Erbrecht bei Gütertrennung\n\n\n\nEin wesentlicher Nachteil der Gütertrennung zeigt sich, wenn die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod eines Ehegatten endet. Während der Hinterbliebene im Falle der Zugewinngemeinschaft auch im Todesfall Anrecht auf den steuergünstigen Zugewinnausgleich hat - in der Regel ein Viertel über dem Pflichtteil – wird das Erbe bei vereinbarter Gütertrennung voll versteuert. Ist er nicht als Erbe eingesetzt, kann er zudem keine weitergehenden Ansprüche stellen. Die pauschale Erbteilerhöhung (§ 1371 BGB) entfällt bei Bestehen der Gütertrennung im Todesfall des Ehepartners.\n\n\n\nMöchten die Ehepartner daher die Gütertrennung vereinbaren, wäre es angebracht, für diesen Sonderfall den Ausgleich des Zugewinns zuzulassen und dies im Ehevertrag eindeutig einzubeziehen.\n\n\n\nDie Gütertrennung kann auch nur für den Fall der Ehescheidung vereinbart werden. Verstirbt einer der Ehegatten, kann so weiterhin der gesetzliche Güterstand als Maßstab dienen.\n\n\n\nEhevertrag: Die Gütertrennung muss in einem notariell beglaubigten Vertrag vereinbart sein.\n\n\n\nIn den meisten Fällen vermag jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft Ähnliches zu leisten: Die Eheleute können hier ehevertraglich den gesetzlichen Güterstand rechtsgültig an ihre jeweiligen Lebensverhältnisse anpassen.\n\n\n\nDie Zugewinngemeinschaft ist dem Wesen nach der Gütertrennung gleichzustellen. Ein Unterschied zeigt sich erst im Falle der Ehescheidung und im Erbrecht. Beim gesetzlichen Güterstand erfolgt dann zumeist der Zugewinnausgleich, beim Güterstand bleibt die Ausgleichsforderung gemäß Ehegattenerbrecht hingegen aus.\n\n\n\nDas bedeutet jedoch nicht, dass im Zuge der Gütertrennung bei Scheidung generell sämtliche vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen ausgeschlossen sind. Im Gegenteil: Hausratsteilungen, gemeinsames Vermögen und gemeinschaftliche Schulden finden ebenso Betrachtung wie Fragestellung zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsforderungen. Lesen Sie im Folgenden, wie die Gütertrennung bei Scheidung behandelt wird.\n\n\n\nGütertrennung bei Scheidung\n\n\n\nEin weiterer wesentlicher Unterschied der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft zeigt sich in der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Trennung und Scheidung der Ehe.\n\n\n\nWährend bei der Zugewinngemeinschaft als Folge der Ehescheidung der sogenannte Zugewinnausgleich vollzogen wird, fällt bei vorliegender Gütertrennung in die Auseinandersetzung nur Vermögen, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist. Als Vermögen gilt dabei nicht nur Geld, sondern u.a. auch Immobilien, Aktien und Gegenstände. Hierzu zählen insbesondere auch gemeinsame Verbindlichkeiten, Entscheidungen über gemeinsame Immobilien wie Haus oder Ehewohnung und gemeinschaftlicher Hausrat.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\nAlle anderen Güter, deren Alleineigentum einem der getrennt lebenden Ehepartner eindeutig zuzuweisen ist, bleiben im Güterrecht unbeachtet. Ansprüche auf das Vermögen des Partners kann nicht erhoben werden.\n\n\n\nIst die Gütertrennung vereinbart, erfolgt im Zuge der Scheidung kein Ausgleich des Zugewinns zwischen den Eheleuten.\n\n\n\nGetrennte Vermögensmassen bei Gütertrennung\n\n\n\nDas Vermögen, das die Partner mit in die Ehe bringen, bleibt auch ihr alleiniges Gut. Gleiches gilt für den Erwerb, den ein Partner während der Ehezeit hinzugewinnt. Ein Ausgleichsanspruch für den anderen Partner besteht in der Regel nicht.\n\n\n\nHat jedoch ein Partner unentgeltlich an dem Erfolg des Unternehmens des Gatten mitgewirkt, kann ihm unter Umständen bei der Scheidung ein Mitverdienst am Betrieb zugesprochen werden. Hierzu reicht in der Regel jedoch eine einfache Bürotätigkeit nicht aus, um Ansprüche geltend zu machen.\n\n\n\nÄhnliche Entscheidungen können Gerichte auch dahingehend treffen, wenn ein Partner am Hausbau maßgeblich mitbeteiligt war - sowohl unter unentgeltlichen als auch finanziellen Aspekten - , sich die Immobilie jedoch im Alleineigentum seines Gatten befindet.\n\n\n\nEs kann einiger Aufwand vonnöten sein, die güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehezeit genau auseinanderzuhalten und voneinander abzutrennen.\n\n\n\nWar der Partner, der nicht Eigentümer eines Unternehmens, einer Immobilie, eines Grundstücks o.a. ist, maßgeblich am Erfolg, am Bau oder am Unterhalt desselben beteiligt, kann ihm das Familiengericht im Einzelfall trotz vereinbarter Gütertrennung einen finanziellen Ausgleich zusprechen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGegebenenfalls kann auch im Rahmen des gesetzlichen Güterstands über eine notarielle Vereinbarung einzelnes Vermögen bzw. Firmen aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden.\n\n\n\nÜbertragene Vermögensmassen\n\n\n\nHat ein Partner im Zuge der Ehe seinem Ehegatten einen Teil seines Vermögens übertragen, kann er oftmals im güterrechtlichen Streit eine Entschädigungs- oder Ausgleichsleistung von letzterem verlangen.\n\n\n\nDa für den Wahlgüterstand der Gütertrennung ohnehin ein Ehevertrag aufzusetzen ist, kann im Rahmen dessen auch zusätzlich vereinbart werden, wie generell mit Schenkungen unter den Eheleuten umzugehen ist: Eine Rückforderung der Zuwendungen kann dabei gänzlich ausgeschlossen werden. Bei Vermögensübertragungen kann im Nachgang für jeden einzelnen Fall erneut eine vertragliche Regelung getroffen werden. Die Vereinbarung im Ehevetrag kann dahingehend jedoch einige Arbeit ersparen, als lediglich bei einzelnen Übertragungen eine Rückforderungsklausel Festsetzung findet, generell jedoch die Rückforderung ausgeschlossen bleibt.\n\n\n\nTreffen die Parteien bei Gütertrennung keine explizite Regelung zur Übertragung des Vermögens, obliegt die Entscheidung zu möglichen Rückforderungsansprüchen der Einzelbewertung der Gerichte.\n\n\n\nÜberträgt zum Beispiel Partei A einen Teil seines Grundstücks oder seiner Immobilie während der Ehe an Partei B, sollte in Erwägung sämtlicher Eventualitäten ein notarieller Vertrag dahingehend angepasst sein: Da ein Miteigentum stets nur durch einen beglaubigten Vertrag rechtsgültig ist, müssen die Partner für den Fall einer Trennung die Möglichkeit einbeziehen, dass das Miteigentum durch Ehebeendigung Ungültigkeit erlangt - das hälftige Eigentum wieder rückübertragen wird.\n\n\n\nGemeinschaftliche Vermögensmassen\n\n\n\nBei gemeinschaftlichen Gütern verhält es sich anders: Haben die Ehepartner während der gemeinsamen Ehe auch gemeinsame Güter erworben, finden diese im Zuge der Scheidung auch bei Bestand einer Gütertrennung Aufteilung.\n\n\n\nAls gemeinschaftlich erworbene Habe gilt in der Regel all das, was durch gemeinsame Vertragsunterzeichnung gegeben ist. Auch wenn die Partner im Außenverhältnis als Gesamtschuldner gegenüber einem Gläubiger auftreten, fallen die Schulden als Gemeinschuld an. Auch gemeinsame Ersparnisse - etwa auf einem Gemeinschaftskonto - werden bei Gütertrennung auf die Eheleute aufgeteilt.\n\n\n\nDas Gemeingut wird in der Regel im Zuge der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt.\n\n\n\nAuch bei einer Gütertrennung kann es zu güterrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.\n\n\n\nDie Auseinandersetzungen erfolgen dabei in der Regel auch über eine gesonderte Hausratsteilung und die finanzielle Aufsplittung.\n\n\n\nHausratsteilung bei Gütertrennung\n\n\n\nZu unterscheiden ist bei der Teilung des Hausrats bei Scheidung zwischen den Hausratsgegenständen, die sich im Alleineigentum eines Partners befinden, und solchen, die als gemeinschaftliches Gut der Ehegemeinschaft zu werten sind.\n\n\n\nDabei ist die Einordnung nicht immer so eindeutig, wie man gemeinhin anzunehmen vermag. Der sicherste Nachweis über das Alleineigentum kann dann erfolgen, wenn entsprechende Kaufbelege vorhanden sind.\n\n\n\nIn den gemeinsamen Hausrat können zählen - sofern sie überwiegend zu familiären Zwecken genutzt wurden:\n\n\n\nMobiliarAutoUnterhaltungselektronikHaustierMusikinstrumente\n\n\n\nIn der Regel fallen Luxusgüter (Schmuck usf.), Musikinstrumente, Firmenwagen, Kleidung und private Sammlungen (Schallplatten, Briefmarken, Münzen usf.) nicht in den gemeinsamen Hausrat. Der Ehegatte kann dann nicht ohne Weiteres auf das Eigentum des Ehegatten Anspruch erheben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Zuge der Hausratsteilung streben die Gerichte einen annähernd hälftigen Ausgleich zwischen den Ehegatten an.\n\n\n\nSchulden bei Gütertrennung\n\n\n\nBei der Gütertrennung bleibt nicht nur Hab und Gut der Eheleute getrennt. Auch Schulden bleiben einzig auf der Sollseite des Partners, der die Verpflichtungen einging. Generell haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden seines Ehegatten.\n\n\n\nHaben die Eheleute während der Ehezeit jedoch gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen - etwa einen gemeinsamen Immobilienkredit - können Sie auch zu gleichen Teilen in Haftung gezogen werden. Im Außenverhältnis treten Sie als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann der tatsächlich Zahlende vom anderen eine Ausgleichszahlung fordern.\n\n\n\nDoch: Auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen von Partei A vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, sollte Partei B sich verschuldet haben. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn A als Bürge gegenüber den Gläubigern von B auftritt - dies ist jedoch auch bei der Gütertrennung der Fall.\n\n\n\nGütertrennung und Rentenanwartschaften\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich ist auch bei der Gütertrennung von der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu trennen.\n\n\n\nDie vereinbarte Gütertrennung schließt den Versorgungsausgleich bei Scheidung nicht automatisch aus.\n\n\n\nDer Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehepartner ist Teil eines gesonderderten Verfahrens. Die Eheleute können auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehe durch einen notariellen Vertrag verzichten, müssen dies jedoch explizit äußern. Der Hinweis auf Gütertrennung ist hierfür nicht ausreichend.\n\n\n\nGütertrennung: Müssen Sie dennoch Unterhalt zahlen?\n\n\n\nGütertrennung: Ganz ohne Kosten funktioniert es nicht!\n\n\n\nEbenso wie bereits bei der Regelung zum Versorgungsausgleich fällt die unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nicht in das Güterrecht hinein. Das bedeutet, dass die vereinbarte Gütertrennung nicht automatisch im Falle einer Scheidung auch die Unterhaltsleistung an den getrennt lebenden Partner ausschließt.\n\n\n\nDie güterrechtlichen Gegebenenheiten finden lediglich Beachtung bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche, können diese jedoch nicht selbstverständlich ausschließen.\n\n\n\nGütertrennung bedeutet nicht, dass Sie dem Partner automatisch Ehegattenunterhalt vorenthalten dürfen. Auch der Kindesunterhalt bleibt von den güterrechtlichen Vereinbarungen unberührt und wird gesondert mit Themen zum Sorgerecht usf. betrachtet.\n\n\n\nSind Sie sich unsicher, wie Sie im Rahmen eines Ehevetrages die Gütertrennung vereinbaren sollen? Muster für entsprechende Verträge können Sie bei Familienrechtsanwälten im Zuge einer Beratung einsehen.\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/","url":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/","name":"Gütertrennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-guetertrennung.jpg","datePublished":"2015-11-30T15:49:15+00:00","dateModified":"2026-01-22T01:30:30+00:00","description":"Was gilt es zu beachten bei der Gütertrennung bei Scheidung? Lesen Sie hier mehr zum Güterstand der Gütertrennung und was im Falle einer Trennung geschieht.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zum Versorgungsausgleich bei Scheidung","datePublished":"2015-12-09T08:43:44+00:00","dateModified":"2026-03-07T21:36:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich/"},"wordCount":3524,"commentCount":381,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-versorgungsausgleich.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Neben den zahlreichen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen fällt in die zu klärenden Fragen auch der Ausgleich der sogenannten Rentenanwartschaften im Zuge des Versorgungsausgleichs. Der persönliche Rentenanspruch kann bei Scheidung so zahlreichen Änderungen unterliegen. Die von den Parteien erworbenen Ansprüche für die Versorgung im Alter bzw. im Falle der Erwerbsunfähigkeit sind dabei aufzuteilen. Doch wie geht der Versorgungsausgleich vonstatten? Und welche Rechte und Pflichten haben die getrennten Ehepartner?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Versorgungsausgleich\n\n\n\nWie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Scheidung? Es handelt sich hierbei um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung von Amts wegen vor dem Familiengericht verhandelt. Er ist damit die einzige Scheidungsfolgesache, die automatisch ins Scheidungsverfahren einfließt. Die entsprechenden Auskünfte erteilen die Versorgungsträger. Der Ausschluss oder Verzicht des Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn etwa nur geringe Ausgleichswerte betroffen sind, die Ehe nur von kurzer Dauer war oder aber ein Ausgleich auf anderer Ebene erfolgt.  Wie lange ist der Versorgungsausgleich zu zahlen? Der Anspruch auf die ausgeglichene Rente bleibt bis zum Tod des Anspruchsberechtigten bestehen. Die auszugleichenden Anwartschaften werden mit Rechtskraft der Entscheidung auf die Rentenkonten übertragen.  Kann der Versorgungsausgleich widerrufen werden? In seltenen Fällen kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden, etwa wenn der Begünstigte noch vor Renteneintritt verstirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes nur für kurze Zeit Rente bezog. Bei der Rückabwicklung werden allerdings sämtliche Anwartschaften (also auch die selbst erhaltenen) zurück übertragen. Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs bei Wiederheirat eines der Betroffenen ist nicht vorgesehen, da es sich um Ansprüche für die Vergangenheit handelt.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nVersorgungsausgleich - Rentenausgleich bei Scheidung\n\n\n\nBeim Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. In der folgenden Grafik zum Versorgungsausgleich finden Sie ein Beispiel, wie die Aufteilung der Rentenanwartschaften im Einzelnen funktioniert. Ausgeglichen werden dabei Anwartschaften aus einer Beamtenversorgung, der gesetzlichen Rentenversicherung sowie weiteren Versorgungsleistungen.\n\n\n\n\n\n\n\nWas ist der Versorgungsausgleich?\n\n\n\nScheidung? Die Rente wird im Zuge des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.\n\n\n\n\"Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt [...].\" (§ 1587 BGB)\n\n\n\nDie Komplexität des Verfahrens zum Versorgungsausgleich (VA) ergibt sich schon allein aus der Bestimmung, dass sich im deutschen Recht ein eigenes Gesetz hierzu findet: das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das 2009 in seiner derzeitigen Form in Kraft trat. In 54 Paragraphen finden sich Rechtsgrundlagen für alle Eventualitäten und Fragen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens zur Folgesache Versorgungsausgleich auftreten können.\n\n\n\nAusgeglichen werden beim Versorgungsausgleich laut deutschem Recht dabei lediglich Positionen und Versorgungsansprüche - private oder gesetzliche -, die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben. Die Ansprüche sind zwischen den getrennten Eheleuten zu gleichen Teilen aufzusplitten, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsoge profitieren können.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich findet ebenfalls statt, wenn einer oder beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhalten. Die Ausgleichswerte werden dabei regelmäßig anteilig dem Verfahrenswert der Scheidung zugerechnet, sodass sich daraus auch ein Einfluss auf die Scheidungskosten ergibt. Wie hoch diese in Ihrem Fall ausfällen können, können Sie über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einer spezialisierten Familienrechtskanzlei in Erfahrung bringen.\n[ad_content]\n\n\n\n\"Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.\" (§ 1 Absatz 1 VersAusglG)\n\n\n\nNach Paragraph 3 Absatz 1 VersAusglG ist als Beginn der Ehezeit der 1. des Monats der Eheschließung und als Ende der letzte Tag des Monats vor der Rechtshängigkeit der Scheidung. Die Scheidung ist rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wurde. Eine Änderung der Ehezeit ist nicht möglich.Zum Beispiel:\nMarianne und Dieter heirateten am 23. August 2004. Der Scheidungsantrag wurde Dieter am 27. Januar 2015 zugestellt. Im Versorgungsausgleich ist die Ehezeit der beiden dann wie folgt definiert: 01. August 2004 bis 31. Dezember 2014.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich ist dabei auch vom Güterrecht abzutrennen. Es ist daher unerheblich, ob Sie während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft lebten oder aber Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarten. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften bleibt von derlei Vereinbarungen unberührt. Gegebenenfalls können Sie jedoch gesonderte vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Scheidungsfalle in einem Ehevertrag treffen.\n\n\n\nNicht immer ist der Versorgungsausgleich zwingend notwendig. Die ehemaligen Partner können im beiderseitigen Einverständnis gar ganz auf den Ausgleich verzichten. Welche Regelungen sieht das Versorgungsausgleichsgesetz genau vor?\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWelche Anwartschaften werden im Versorgungsausgleich aufgeteilt?\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich umfasst generell nur Anwartschaften, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden.\n\n\n\nAuszugleichen sind nach dem Versorgungsausgleichsgesetz besonders Ansprüche, die durch berufliche Tätigkeit und Vermögensrücklage erworben wurden, der Absicherung fürs Alter oder aber bei Invalidität dienen und besondere Rentenansprüche.\n\n\n\nFolgende Versorgungsanrechte können zum Ausgleich kommen (§ 2 VersAusglG):\n\n\n\nAnwartschaften aus der gesetzlichen RentenversicherungAnrechte aus der BeamtenversorgungAnrechte aus anderen berufsständischen Versorgungssystemen (etwa bei Anwälten, Künstlern, Ärzten usf.)Anwartschaften aus einer betrieblichen AltersvorsorgeAnsprüche aus einer privaten Altersvorsorgeprivate Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- oder Invaliditätsversicherungen\n\n\n\nBei den Anwartschaften aus der gesetzlichen Vorsorge ist dabei eine getrennte Auflistung der Rentenanwartschaften vor und nach der deutschen Wiedervereinigung zu berücksichtigen - aufgeteilt in Ost- und Westanwartschaften - , sofern die Ehe noch der ehemaligen DDR geschlossen wurde.\n\n\n\nNicht auszugleichen hingegen sind Ansprüche, bei denen die nötige Ausgleichsreife fehlt (§ 19 VersAusglG):\n\n\n\nnoch verfallbare Anwartschaften, besonders bei betrieblichen Rentenfür die berechtigte Person nicht wirtschaftlichAnwartschaften bei ausländischen, zwischen- oder überstaatlichen VersorgungsträgernLeistungen aus einer ArbeitslosenversicherungLeistungen aus Unfallversicherungenprivate Kapitallebensversicherungen (diese fallen in den Zugewinnausgleich)\n\n\n\nAuskunftspflicht beim Versorgungsausgleich\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Auch Beamte müssen einen Teil ihrer Altersbezüge an den Partner abtreten.\n\n\n\nBeide Eheleute sind im Zuge des Versorgungsausgleichsverfahrens dazu verpflichtet, gegenseitig Auskunft über die erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen und diese mittels notwendiger Belege nachzuweisen. Sollte einer der Ehegatten die Auskunft verweigern, kann sein ehemaliger Partner eigenständig Auskunft bei den betreffenden Versorgern und Versicherern erfragen.\n\n\n\nHaben Sie einen Antrag auf Auskunft über die Rentenanwartschaften bei der zuständigen gesetzlichen Versicherung gestellt, ist diese wiederum befugt, bei anderen Versicherungsträgern Auskünfte anzufordern. Aufgelistet sind in der Auskunft der Versorgungsträger die Entgeltpunkte - die Rentenpunkte.\n\n\n\nAuskunftspflicht der Eheleute:\nBei einer Scheidung sind beide Ehepartner dazu gesetzlich verpflichtet, Angaben zu Ihren erworbenen Anwartschaften für den auszuführenden Versorgungsausgleich zu machen. Hierzu müssen Sie den sogenannten \"Fragebogen zum Versorgungsausgleich\" (PDF) (Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder) gewissenhaft ausfüllen und an das für Ihr Verfahren zuständige Amtsgericht bzw. Familiengericht übersenden.\n\n\n\nWie läuft der Versorgungsausgleich eigentlich ab? In der folgenden Infografik finden sie eine Veranschaulichung vom Ablauf des Versorgungsausgleichs, beginnend mit der Einreichung des Scheidungsantrages über die Auskunftserteilung durch die Versorgung bis hin zur abschließenden Festsetzung der Ausgleichswerte im Scheidungstermin.\n\n\n\n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDie Auskunft der Versicherungsträger\n\n\n\nMüssen Sie beim Versorgungsausgleich die Berechnung der auszugleichenden Posten selbst vornehmen? Nein. Der jeweilige Rentenversicherer stellt in der Regel bereits eine fundierte Aufstellung der Anwartschaften bereit und berechnet die Ausgleichsansprüche der Eheleute auch schon vorab. Die Gerichte können sich an dieser Empfehlung orientieren oder aber eine eigene Bewertung aufgrund der Einzelfallbestimmungen vornehmen. Tauchen in der Rentenaufstellung Lücken auf, kann der Versicherungsträger mit der Bitte an Sie herantreten, weitere Auskünfte und Belege nachzureichen.\n\n\n\nNachdem alle Fragen geklärt sind, stellt Ihr Versicherungsträger aus dem Gesamtbestand Ihrer Anwartschaften die Positionen zusammen, die den Ehezeitanteil ausmachen.\n\n\n\nDie Auskunft an das Familiengericht enthält dann folgende Anrechte:\n\n\n\nRentenpunkte West aus der gesetzlichen Rentenversicherungggf. Rentenpunkte Ost aus der gesetzlichen VersicherungRentenpunkte West aus der knappschaftlichen Altersversorgungggf. Rentenpunkte Ost aus der knappschaftlichen Altersversorgungggf. Angaben zu anderen Versorgungsträgern\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFür jede Art der Entgeltpunkte gibt der Versicherer dabei gesondert Auskunft zum jeweiligen Ehezeitanteil. Höherversicherungsbeiträge gibt die Versicherung ebenfalls extra in geldwertem Betrag an. Zudem empfiehlt der Versicherungsträger für jeden einzelnen Posten einen Ausgleichswert für den Versorgungsausgleich.\n\n\n\nDie Angabe des Kapitalwertes zu den entsprechenden Entgeltpunkten ist dann sinnvoll, wenn dadurch die Vergleichbarkeit Ihrer Anwartschaften und denen Ihres Gatten erleichtert wird - etwa durch Versicherungen bei unterschiedlichen Trägern.\n\n\n\nIhr Versicherungsträger übersendet nach Beantragung einer entsprechenden Aufstellung die Auskunft direkt an das zuständige Familiengericht. Dieses leitet die Auskunft - auch die Ihres Partners - an Sie bzw. Ihren Scheidungsanwalt weiter, sodass auch Ihnen die Prüfung der Angaben möglich ist.\n\n\n\nWie werden die Ehezeitanteile ausgeglichen?\n\n\n\nBeim Versorgungsausgleich stehen sich die beiden Auskünfte der Eheleute gegenüber. Die Ausgleichsansprüche sind nicht durch den jeweils anderen beeinflusst. Generell müssen beide Partner jeweils die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an den Ehegatten abtreten. Sie bekommen aber wiederum die Hälfte der Anwartschaften der anderen Partei.\n\n\n\nBeim Versorgungsausgleich ist in der Regel jeder Ehegatte sowohl Ausgleichsberechtigter als auch Ausgleichspflichtiger.\n\n\n\nWertausgleich bei Scheidung\n\n\n\nIm Zuge des Scheidungsverfahrens finden auch die Auseinandersetzungen zum Versorgungsausgleich statt. Der Versorgungsausgleich ist dabei in der Regel vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt, sodass der die Rechtskraft der Scheidung der Rentenausgleich nicht zwingend mit der Entscheidung zusammenfallen muss.\n\n\n\nIm deutschen Recht finden sich in Bezug auf den Versorgungsausgleich verschiedene Wege der Aufteilung der Ansprüche beider Parteien: interne und externe Teilung.\n\n\n\nInterne Teilung der Versorgungsanrechte\n\n\n\nDie interne Teilung der Anwartschaften im Zuge des Versorgungsausgleichs ist im deutschen Familienrecht die Regel (§ 9 VersAusglG).\n\n\n\n\"Das Familiengericht überträgt für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (interne Teilung).\" (§ 10 Absatz 1 VersAusglG)\n\n\n\nDer Rentenausgleich bei Scheidung: Umfangreiche Berechnungen stehen an.\n\n\n\nDie interne Teilung beim Versorgungsausgleich findet damit bei dem Versorgungsträger statt, bei dem der ausgleichspflichtige Partner Anwartschaften erworben hat. Hat Partei A bei Versicherungsträger XY Anrechte gesammelt, so werden Partei B die Ausgleichsansprüche ebenfalls bei dem Träger XY gutgeschrieben.\n\n\n\nDie Weisungsbefugnis liegt beim zuständigen Familiengericht. Mit dem Anrecht sind zudem alle vertraglichen und vermögensrechtlichen Richtlinien mit an den ausgleichsberechtigten Partner zu übertragen (§ 11 VersAusglG). Ähnliches ist auch bei der Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer betrieblichen Vorsorge anzusetzen:\n\n\n\n\"Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.\" (§ 12 VersAusglG)\n\n\n\nFür den Ausgleichsberechtigten ist gegebenenfalls ein eigenes Konto beim Versicherungsträger zu errichten, sollte noch keines für ihn bestehen. Die auszugleichenden Anwartschaften sind von der pflichtigen Partei abzuziehen und auf das Konto des Berechtigten zu übertragen.\n\n\n\nGegebenenfalls entstehende Kosten des Versicherungsträgers kann dieser nach § 13 des Versorgungsausgleichsgesetzes auf die Anrechte der Ehepartner anrechnen - sofern sie angemessen und nachvollziehbar sind.\n\n\n\nLeistungsverbot bis zum Verfahrensabschluss (§ 29 VersAusglG)\nErst wenn der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, darf der Versorgungsträger Leistungen an den ausgleichspflichtigen Partner zahlen.\n\n\n\nEin wesentlicher Vorteil bei der internen Teilung ist, dass durch den Ausgleich bei ein und demselben Versicherungsträger nicht die einzelnen Ausgleichsansprüche der Ehegatten übertragen werden müssen, sondern dass der Versicherer eine Verrechnung der einzelnen Anrechte vornehmen kann - eine Vergleichbarkeit ist durch die gleiche Form der Entgeltpunkte schnell gegeben. So geht der Versorgungsausgleich wesentlich unkomplizierter vonstatten.\n\n\n\nEin vereinfachtes Beispiel, wie Sie den Versorgungsausgleich berechnen können\n\n\n\nDas Familiengericht hat im Versorgungsausgleich bestimmt, dass Marianne an Ihren Ex-Mann Dieter 7 Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen muss. Ihr Ehegatte Dieter wiederum muss aus der gesetzlichen Rentenversicherung 19 Punkte an Marianne abtreten. Da es sich um ein und denselben Versicherungsträger handelt, können die Ansprüche gegeneinander wie folgt verrechnet werden:\n\n\n\n[table id=19 /]\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nIn der internen Teilung schreibt die jeweilige Rentenversicherung also Marianne 12 Punkte gut, von Dieters Rentenkonto hingegen werden 12 Punkte abgezogen.\n\n\n\nBei der internen Teilung kann es auch dazu kommen, dass für den Partner beim Versorgungsausgleich einer Betriebsrente ein eigenes Konto beim entsprechenden Träger eröffnet wird.\n\n\n\nExterne Teilung von Anwartschaften\n\n\n\nAnders als bei der internen Teilung der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich werden im Zuge der externen Teilung die Ansprüche nicht beim gleichen Versicherungsträger ausgeglichen, bei dem die ausgleichspflichtige Partei Anrechte erwarb.\n\n\n\n\"Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (externe Teilung).\" (§ 14 Absatz 1 VersAusglG)\n\n\n\nBei der externen Teilung findet die Übertragung der Ansprüche für den Ausgleichberechtigten bei einem anderen Versicherungsträger statt. Anrechte von Partei A beim Versorgungsträger XY werden an Partei B auf ein Konto bei dem Versorgungsträger YZ übertragen.\n\n\n\nDie externe Teilung findet nur in seltenen Fällen Anwendung, vor allem dann, wenn\n\n\n\nAusgleichberechtigter und der Versorgungsträger seines Gatten die externe Teilung verinbarten oderder Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung verlangt.\n\n\n\nKeine Furcht: Beim Versorgungsausgleich berechnen die Versicherer und das Gericht die Anwartschaften für Sie.\n\n\n\nDie auszugleichenden Werte müssen bei der externen Teilung im Versorgungsausgleich auf Veranlassung des zuständigen Gerichts also von einem Versorgungsträger an den anderen übertragen werden.\n\n\n\nAnders als beim internen Ausgleich innerhalb einer Rentenversicherung o. a. kann dies bei der externen Teilung nur über Kapitalwerte geschehen, d. h. der Versicherungsträger XY übereignet die Anteile an Träger YZ in finanzieller Form (§ 14 Absatz 4 VersAusglG). Die Übertragung von Punkten ist somit nicht möglich und funktioniert nur über den geldwerten Umweg.\n\n\n\nZudem steht es dem Berechtigten zu, bei der externen Versicherung ein neues Konto anlegen zu lassen oder aber ein bereits bestehendes weiter auszubauen (§ 15 VersAusglG). Auch den Zielversorger können Sie in diesem Falle selbst wählen - unter der Voraussetzung, dass Ihrem ausgleichspflichtigen Partner dadurch keine Nachteile entstehen.\n\n\n\nMachen Sie von Ihrem Wahlrecht beim externen Versorgungsausgleich keinen Gebrauch, so ist automatisch eine Übertragung der Rentenanwartschaften an den gesetzlichen Rentenversicherer zu vollziehen (§ 15 Absatz 5 VersAusglG).\n\n\n\nRentenformel zur Berechnung der Rentenansprüche:\nEntgeltpunkt x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Rente\n\n\n\nRentenanspruch nach Scheidung - der schuldrechtliche Versorgungsausgleich\n\n\n\nAuch nach der Scheidung können die Parteien gegenseitig Ansprüche stellen auf Posten, die im Wertausgleich bei Scheidung noch keine Betrachtung gefunden haben. Der Ausgleich wird dabei in der Regel jedoch nicht mehr über die Verteilung von Rentenpunkten geregelt, sondern auf Basis schuldrechtlicher Überlegungen.\n\n\n\nDer ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von seinem pflichtigen Ex-Partner eine Ausgleichszahlung in Form einer Rente verlangen. Dieser sogenannte Ausgleichswert ähnelt dabei der Form nach dem Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt. Die Ansprüche enden dabei jedoch nicht mit rechtskräftiger Scheidung der Ehe, sondern sind fortlaufend.\n\n\n\nDie Zahlung der Rentenansprüche ist allerdings erst dann fällig, wenn der berechtigte Partner\n\n\n\nbereits Versorgungsleistungen bezieht (Invalidenrente, Betriebsrente, gesetzliche Rente usf.)\"die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat\" (§ 20 Absatz 2 Satz 2 VersAusglG)unter gesundheitlichen Aspekten die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen aus Invaliden- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen berechtigt ist\n\n\n\nDamit kann die Zahlung einer Ausgleichsrente erst bei Renteneintritt des Ausgleichschuldners bzw. beide Ehegatten versorgungsberechtigt sind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNeben der Möglichkeit einer Ausgleichsrente ist auch die Forderung einer Abfindung gesetzlich geregelt (§§ 23, 24 VersAusglG). Sind noch auszugleichende Posten offen, kann die ausgleichsberechtigte Person die Zahlung einer Abfindung vom Ausgleichspflichtigen verlangen. Diese Abfindung muss dann jedoch nicht an den Ex-Ehepartner ausgezahlt werden, sondern an den Versicherungsträger, bei dem der Berechtigte bereits Anwartschaften besitzt und ausbauen oder aber ein neues Rentenkonto eröffnen möchte.\n\n\n\nDie Höhe der Abfindung ist dabei jedoch unter der Maßgabe der Zumutbarkeit für den Zahlungleistenden festzusetzen. Anzusetzen bei der Berechnung ist der jeweilige Zeitwert des Anspruchs. Ist die Einmalzahlung nicht möglich, können die Gerichte auch eine Ratenzahlungsvereinbarung fordern.\n\n\n\nVersorgungsausgleich nach dem Tod des Pflichtigen (§ 25 VersAusglG)\nObwohl die Scheidung rechtskräftig ist, können Ex-Partner im Falle des Todes des Ausgleichspflichtigen einen Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung gegenüber dem Versorgungsträger stellen - sofern kein Ausschluss vom Versorgungsausgleich vereinbart war und das Anrecht Ausgleichsreif ist. Die Ansprüche sind dabei nur in der jeweiligen Höhe einer zu erwartenden Ausgleichsrente zulässig. Bei ausländischen und überstaatlichen Versicherungsträgern kann der ausgleichsberechtigte Partner auch gegenüber der Witwe bzw. dem Witwer entsprechende Ansprüche geltend machen (§ 26 VersAusglG).Andere Ausgleichsansprüche als die Hinterbliebenenversorgung können nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen hingegen nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 3 VersAusglG).\n\n\n\nFür den Antrag auf einen schuldenrechtlichen Versorgungsausgleich besteht kein Anwaltszwang vor den Gerichten. Sie können das entsprechende Gesuch auch selbsttätig an das für Sie zuständige Familiengericht übersenden. Dieses wird dann über Ihren Antrag entscheiden.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nAnpassungen nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs\n\n\n\nIst der Versorgungsausgleich rechtskräftig abgeschlossen, sind in der Regel keine nachträglichen Änderungen nötig. Doch sieht das deutsche Rechtssystem die Möglichkeit auf nachträgliche Anpassungen vor (§§ 32 bis 38 VersAusglG).\n\n\n\nAnpassungsfähig sind dabei folgende Anwartschaften (§ 32 VersAusglG):\n\n\n\ngesetzliche Rentenversicherung inklusive HöherversicherungBeamtenversorgung u.a. bei Versicherungsfreiheit nach § 5 SGBVI (Sozialgesetzbuch VI)berufsständige Versorgung bei Befreiung von Sozialversicherungspflicht nach § 6 SGBVIAlterssicherung von LandwirtenVersorgungssysteme von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern auf Bundes- und Länderebene\n\n\n\nDoch aus welchem Grund können nachträgliche Änderungen beim Versorgungsausgleich vorgenommen werden?\n\n\n\nAnpassung wegen Unterhalt (§§ 33, 34 VersAusglG)\n\n\n\nIn einigen Fällen kann die Kürzung der Rentenpunkte bei Scheidung ausgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Ihr Partner ohne die Kürzung Ihrer Rente Unterhaltsforderungen gegen Sie geltend machen kann. Die Höhe der gestrichenen Kürzung richtet sich dann nach dem entsprechenden Unterhaltsanspruch.\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch ist dem Ausgleich der Rentenanwartschaften also vorangestellt - die Benachteiligung Ihres Partners wäre durch die ausbleibenden Unterhaltsleistungen nicht sachgemäß. Über die genaue Höhe und die Dauer der ausbleibenden Rentenkürzung entscheidet das zuständige Familiengericht.\n\n\n\nTod der ausgleichsberechtigten Person (§§ 37, 38 VersAusglG)\n\n\n\nDie Kürzung der Rente kann zudem ausbleiben bzw. nachträglich gestrichen werden, wenn Ihr ausgleichsberechtigter Partner stirbt. Hat er zu diesem Zeitpunkt weniger als drei Jahre Rentenleistungen nach dem Versorgungsausgleich in Anspruch genommen, fällt die Kürzung Ihrer Rente aus. Sie fallen in der Regel auf den Stand zurück, den Sie vor dem Versorgungsausgleich besaßen.\n\n\n\nWann findet der Versorgungsausgleich nicht statt?\n\n\n\nIst eine Scheidung auch ohne Versorgungsausgleich möglich? Nicht immer muss der Versorgungsausgleich im Scheidungsfalle Anwendung finden. Es gibt zahlreiche Aspekte, die ihn verhindern können. Vor allem bei nur kurzen Ehen, geringfügigen Ausgleichswerten und grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich als Folgesache der Scheidung ausgeschlossen sein.\n\n\n\nGeringfügige Ausgleichswerte\n\n\n\n\"Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist.\" (§ 18 Absatz 1 VersAusglG)\n\n\n\nIn vielen Fällen verzichtet das zuständige Familiengericht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Parteien während der gemeinsamen Ehezeit Anwartschaften in ähnlicher Höhe erwarben und die auszugleichenden Werte dadurch eher gering ausfallen (§ 9 Absatz 4 VersAusglG). Die auszugleichenden Rentenpunkte sind dabei in der Regel so gering, dass der Aufwand des Ausgleichs nicht verhältnismäßig und auch nicht zwingend notwendig wäre.\n\n\n\nDoch welcher Wert gilt nach rechtlichem Maßstab als geringfügig? Für das Jahr 2016 gilt als Maßstab laut der Deutschen Rentenversicherung ein Rentenbetrag in Höhe von bis zu 29,05 Euro monatlich. Ein Kapitalwert gilt als gering, wenn er unter 3.402 Euro liegt.\n\n\n\nBesteht einer der Partner jedoch auf den Versorgungsausgleich, kann er dennoch durchgeführt werden.\n\n\n\nDauer der Ehe\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich bei Scheidung: Die Ehe muss in der Regel mindestens 36 Monate bestanden haben.\n\n\n\nAuch die Dauer der Ehezeit kann Auswirkungen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs haben. Besonders bei kurzen Ehen ist der Verzicht auf den Ausgleich der Rentenanwartschaften die Regel. Eine Ehe ist dann als nur kurz definiert, wenn sie weniger als 36 Monate - also drei Jahre - hielt.\n\n\n\n\"Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.\" (§ 3 Absatz 3 VersAusglG)\n\n\n\nAuf Antrag der Eheleute kann der Versorgungsausgleich allerdings dennoch durchgeführt werden.\n\n\n\nEhevertrag\n\n\n\nDie Eheleute können den Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung in einem Ehevertrag verbindlich festgelegt. Der Entwurf einer entsprechenden notariell beurkundeten Vereinbarung ist dabei auch noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens möglich. Die Vertragspartner können sich auf den gänzlichen oder nur teilweisen Ausgleichsverzicht verständigen (§ 6 Absatz 1 VersAusglG). Die Entscheidung ist für das Familiengericht bindend, sofern der Vertrag rechtsgültig und korrekt ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich kann insofern teilweise ausgeschlossen sein, indem die Ehepartner sich auf Zeiträume während der Ehezeit einigen, für die die Bestimmungen nicht gelten sollen. Hierzu können insbesondere auch Trennungsphasen zählen. Die Abänderung der Ehezeit selbst ist allerdings nicht möglich.\n\n\n\nUm wirksam zu sein, muss der eheliche Vertrag in Anwesenheit beider Vertragsparteien und eines staatlich anerkannten Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB).\n\n\n\nHärtefall\n\n\n\nDer Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist auch dann möglich, wenn ein Ehepartner wegen grober Unbilligkeit und willentlich nicht selbst Anwartschaften in der Ehezeit erworben hat. Hat dieser insgesamt nicht an der Wirtschaftlichkeit der Ehe mitgewirkt - also keinen Job ausgeübt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre - , so kann der Versorgungsausgleich auf Antrag seines Partners vom Familiengericht ausgeschlossen werden. Am Ende obliegt die Entscheidung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit der juristischen Einzelfallbewertung (§ 27 VersAusglG).\n\n\n\nIst die Scheidung bereits rechtskräftig, die Entscheidung zum Versorgungsausgleich jedoch noch nicht getroffen, so kann der Wertausgleich des Hinterbliebenen auch noch gegenüber den Erben geltend gemacht werden (§ 31 VersAusglG)."}
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Das Umgangsrecht – umgangssprachlich auch Besuchsrecht genannt – besteht bereits bei einem Säugling und endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Der Maßstab für das Umgangsrecht ist das Kindeswohl. Dabei wird das Umgangsrecht nicht nur durch die deutsche Verfassung nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), sondern auch durch die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt.\n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Umgangsrecht in Deutschland\n\n\n\nWas ist das Umgangsrecht? Das Umgangsrecht beschreibt das wesentliche Grundrecht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern und umgekehrt auch der Eltern zu ihrem Kind. Für die Eltern besteht sogar eine Umgangspflicht. Zum Umgangsrecht zählen dabei nicht nur das Recht auf Besuche oder gemeinsame Urlaube, sondern auch auf darüber hinausgehende Kontakte (etwa per E-Mail, Telefon usf.). Im Einzelfall kann das Recht auf Umgang auch ausgeschlossen werden (etwa bei schwerer Alkoholsucht oder Gewalttätigkeit).  Wie ist das normale Umgangsrecht geregelt? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt lediglich das generelle Recht auf Umgang. Wie genau das Umgangsrecht im Einzelfall zu gestalten ist, gibt es nicht vor. Wenn sich die Eltern eines Kindes trennen, sind sie angehalten, eine gemeinsame und für alle verträgliche Umgangsregelung zu finden. Das soll vor allem auch das Kindeswohl bewahren. Auch der Kindeswille sollte dabei Berücksichtigung finden.  Was ist, wenn es keine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht gibt? Finden die Eltern nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, kann letztlich auf Antrag auch ein Gericht entscheiden, wie der Umgang zukünftig gestaltet werden soll (z. B. Wechselmodell, Nestmodell, regelmäßiger Umgang alle zwei Wochen am Wochenende). Dabei wird das Gericht vor allem das Kindeswohl im Blick behalten und auch prüfen, ob Vorschläge der Eltern diesem entsprechen können.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nStreit um den Umgang der Kinder vermeiden\n\n\n\nNähere Informationen zum Umgangsrecht:\n\n\n\nUmgangsrecht des Vaters Kindeswille im Umgangsrecht Umgangspflicht Umgangsrecht vs. Sorgerecht Begleiteter Umgang Cochemer Modell\n\n\n\nDiese Bestandteile hat das Umgangsrecht\n\n\n\nDurch das Umgangsrecht können Sie Ihr Kind sehen.\n\n\n\nDas Umgangsrecht umfasst das Recht und die Pflicht jedes Elternteils, das Kind regelmäßig zu sehen und zu sprechen, seine Entwicklung und sein Wohlergehen zu fördern sowie die wechselseitige Verbundenheit zwischen den Eltern und Kind zu pflegen. Dazu gehören im Einzelnen\n\n\n\nder persönliche Kontakt einschließlich des gemeinsamen Urlaubsder Kontakt per Telefon, SMS, Email und Briefpostdas Recht, das zu Kind zu beschenkender Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gemäß § 1686 BGB\n\n\n\nDarüber hinaus ist der Umgangsberechtigte während des Umgangs zur persönlichen Betreuung des Kindes berechtigt. Der Umgangsberechtigte entscheidet also über Ernährung und Pflege des Kindes sowie dessen Tagesablauf. Dazu gehören auch beim gemeinsamen Sorgerecht die alleinigen Entscheidungen über die Angelegenheiten des täglichen Lebens und in Notfällen (etwa eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung).\n\n\n\nEinzelheiten über die Entscheidungen des täglichen Lebens erfahren Sie im Ratgeber zum Sorgerecht.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWohlverhaltenspflicht: Kein Boykott des Umgangs\n\n\n\nDie Wohlverhaltenspflicht gebietet den Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (§ 1684 Abs. 2 BGB). Damit sind etwa herablassenden Äußerungen über den ehemaligen Partner tabu. Umgekehrt gebietet die in der Wohnverhaltenspflicht zum Ausdruck kommende Loyalität auch ein „positives Tun“, also etwa das Bringen des Kindes zum Bahnhof, damit es zum anderen Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangstermins fahren kann. Ein Boykott des Umgangs ist den Elternteilen also verwehrt. Vielmehr ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sogar grundsätzlich verpflichtet, die Umgangsbereitschaft des Kindes aktiv zu fördern.\n\n\n\nAuch das Kind hat Rechte\n\n\n\nZwar sind die Elternteile zum Umgang mit dem Kind auch verpflichtet, soweit dem das Kindeswohl nicht entgegensteht. Aber der insoweit bestehende Anspruch des Kindes auf Umgang mit einem Elternteil lässt sich in der Praxis nur in seltenen Ausnahmefällen gerichtlich durchsetzen. Effektiver dürfte es sein, wenn sich das Kind – auch ohne seine Eltern – an das Jugendamt wendet, um seinen ihm zustehenden Anspruch gegen das Jugendamt auf Beratung und Unterstützung bezüglich des Umgangsrechts wahrzunehmen (§ 18 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung und Scheidung: Deswegen sollte das Umgangsrecht geregelt werden\n\n\n\nDie Trennung und Scheidung der Eltern belasten insbesondere das Kind. Damit das Kind weiß, dass auch der ihn nicht betreuende Elternteil für ihn da ist, sollte der Kontakt zu diesem nicht abreißen. Eine Umgangsregelung schafft hier Klarheit und vermeidet zwischen den Eltern von vornherein Streitigkeiten über die Zeiten und die Dauer des Umgangs. Zudem kann sich das Kind auf den Umgang innerlich vorbereiten.\n\n\n\nDie Entscheidungen rund um das Umgangsrecht sind bei der Kooperation beider Eltern einfacher zu treffen.\n\n\n\nDabei können Umgangsregelungen starr oder flexibel gehandhabt werden. Flexible Umgangsregelungen setzen jedoch voraus, dass sich die Eltern einig sind und miteinander kommunizieren. Ist dies nicht oder nur eingeschränkt der Fall, sind starre Umgangsregelungen vorzuziehen, da diese auch im Wege der Vollstreckung durchgesetzt werden können.\n\n\n\nBei starren Umgangsregelungen ist zwischen dem Residenzmodell, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim betreuenden Elternteil hat, und dem echten Wechselmodel, bei dem sich das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern aufhält, zu unterscheiden.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nLebensmittelpunkt bei einem Elternteil: Das sollte beim Residenzmodell berücksichtigt werden\n\n\n\nSoll das Umgangsrecht beim Kind geregelt werden, das seinen Lebensmittelpunkt beim betreuenden Elternteil hat, während der andere Barunterhalt zahlt und ein Umgangsrecht hat (häufig ist damit das „Besuchsrecht vom Vater“ gemeint), sind bestimmte Punkte zu beachten. Dies gilt sowohl bei einer einvernehmlichen Umgangsregelung mit dem anderen Elternteil als auch bei einem gerichtlichen Verfahren zur Regelung des Umgangs. Im Einzelnen sind folgende sechs Punkte regelungsbedürftig:\n\n\n\nUmgangszeiten und Umgangsdauer\n\n\n\nGrundgedanke des Umgangs ist, dass sich zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten eine Vertrauensbasis bildet. Umgangszeiten und Umgangsdauer müssen daher gemeinsame Unternehmungen zulassen, wobei das Zeitempfinden und die Interessen des Kindes zu berücksichtigen sind. Umgekehrt ist aber auch auf das Alter des Kindes abzustellen.\n\n\n\nDanach ist bei Kleinstkindern ein Umgangsrecht von einmal wöchentlich für wenige Stunden vor oder nach dem Mittagsschlaf des Kindes einzuräumen. Das Umgangsrecht beim Kleinkind beläuft sich auf einmal pro Woche für bis zu vier Stunden. Ist das Kind zwei bis drei Jahre alt, kommt ein 14-tägiges Umgangsrecht von Samstagvormittag bis Sonntagabend in Betracht. Ist das Kind im Schulalter, besteht ein Umgangsrecht an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, manchmal auch bis Montagmorgen bis Schulbeginn.\n\n\n\nBestehen größere Entfernungen zwischen dem Wohnsitz der Elternteile, wird auf den Umgang an den Wochenenden verzichtet und dafür der Umgang in Ferienblöcken gewährt.\n\n\n\nKleinere Kinder sind bei den ersten Übernachtungen bei demjenigen, der das Umgangsrecht hat, häufig ängstlich. Das Kind sollte daher die Möglichkeit haben, das andere Elternteil anzurufen.\n\n\n\nUmgangsrecht an Feiertagen\n\n\n\nFeiertagsregelungen sind gegenüber den wöchentlichen Regelungen zum Umgangsrecht vorrangig. Dabei kann der Umgangsberechtigte verlangen, dass das Kind einen Tag bei ihm ist (regelmäßig der zweite Tag zwischen 9 und 18 Uhr).\n\n\n\nUmgangsrecht an Heiligabend, Geburtstag und sonstigen „besonderen“ Tagen\n\n\n\nIn der Praxis beschränken sich Umgangsregelungen meistens auf die Wochenenden, Doppelfeiertage und die Schulferien. Daher sollte darauf geachtet werden, dass das Kind etwa\n\n\n\nbei einem Elternteil Heiligabend und beim anderen Sylvester verbringt, wobei dies im Folgejahr jeweils umgekehrt istan seinen Geburtstag in einem Jahr bei dem einen und im Folgejahr bei dem anderen Elternteil istzumindest für einige Stunden am Geburtstag der Mutter und am Muttertag bei der Mutter sowie am Geburtstag des Vaters und am Vatertag beim Vater ist\n\n\n\nVereinbart werden sollte weiterhin, dass diese Regelungen gegenüber dem wöchentlichen Umgangsregelungen vorrangig sind.\n\n\n\nUmgangsrecht in den Schulferien\n\n\n\nDas Umgangsrecht erlaubt es, das Kind mit in den Urlaub zu nehmen.\n\n\n\nRegelungen für das Umgangsrecht bei Ferien sind ebenso wie Feiertagsregelungen gegenüber den Regelungen zum wöchentlichen Umgang vorrangig. Maßgeblich sind dabei die Schulferien, und zwar auch gegenüber nicht schulpflichtigen Kindern. Sogenannte bewegliche Ferientage werden allerdings nicht berücksichtigt. Regelmäßig kann der Umgangsberechtigte verlangen, dass das Kind die Hälfte der Schulferien bei ihm verbringt. In der Praxis scheitert dies jedoch meistens an der beruflichen Tätigkeit des Umgangsberechtigten. Zudem ist Kindern bis zu 12 Jahren nicht zumuten, länger als 14 Tage vom betreuenden Elternteil entfernt zu sein.\n\n\n\nFür Flugreisen innerhalb Europa ist zumindest beim nicht sorgeberechtigten Elternteil die Zustimmung der allein sorgeberechtigten Person erforderlich. Falls beide Eltern sorgeberechtigt sind, ist grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils bei (Flug)Reisen in einen fremden Kulturkreis oder politisch instabilen Verhältnissen des betreffenden Landes notwendig.\n\n\n\nGrundsätzlich sollte der Umgang in der ersten Ferienhälfte vereinbart werden, damit sich das Kind beim betreuenden Elternteil vor Kindergarten- bzw. Schulbeginn wieder ausreichend eingewöhnen kann.\n\n\n\nUmgangsort\n\n\n\nDer Umgang findet regelmäßig in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils statt. Nur bei kleinen Kindern kann zu Beginn der Kontakte an einen Umgang in der Wohnung des abwesenden betreuenden Elternteils gedacht werden, um Ängste des Kindes zu verringern. Dies kommt ebenfalls in Betracht, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung nicht transportfähig ist. Leichtere Erkrankungen des Kindes oder des Umgangsberechtigten sind kein Grund, um den Umgang auszuschließen. Ebenso ist es grundsätzlich Sache des umgangsberechtigten Elternteils, wer sich in dessen Wohnung aufhält oder wen er mit dem Kind besucht.\n\n\n\nFührt derjenige, welchem das Umgangsrecht zusteht, eine neue Partnerschaft, sollte das Kind an diese nur langsam herangeführt werden. Gerade bei einer erst kurz zurückliegenden Trennung kann das Kind durch die längere Anwesenheit des neuen Partners überfordert werden und darin eine Loyalitätsverletzung gegenüber dem anderen Elternteil sehen.\n\n\n\nAusgefallener Umgang\n\n\n\nGenerell sollte die Umgangsregelung eine Vereinbarung darüber enthalten, wie ausgefallener Umgang (etwa wegen Krankheit oder einer Reise mit der Klasse bzw. einer Jugendgruppe) nachgeholt wird. Dadurch wird nicht nur Streit zwischen den Eltern vermieden, sondern auch verhindert, dass der betreuende Part die Umgangsregelung absichtlich unterläuft. Fällt der Umgang an einem Wochenende aus, sollte regelmäßig das nachfolgende Wochenende als Ersatz festgelegt werden. Bei ausgefallenen Ferientagen bietet es sich an, den Umgang entsprechend zu verlängern oder in den nächsten Ferien nachzuholen.\n\n\n\nIst der Berechtigte aus triftigen Gründen am Umgang verhindert, sollte er dies schnellstmöglich dem Kind selber und dem anderen Elternteil mitteilen. Denn würde das Kind vergeblich warten, wäre es sicherlich enttäuscht. Zudem drohen Konflikte mit dem betreuenden Elternteil, der die entsprechende Zeit ggf. bereits ohne Kind verplant hat. Darüber hinaus besteht bei ständig versäumten Terminen die Gefahr, das Umgangsrecht zu verlieren. Im Übrigen sollten die Umgangstermine stets pünktlich wahrgenommen werden, damit das Kind erfährt, dass die Eltern zuverlässig sind.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nPersönlicher Umgang: Diese Einschränkungen durch das betreuende Elternteil sind möglich\n\n\n\nIn bestimmten Fällen kann das Umgangsrecht Auflagen - wie etwa einem Abstinenznachweis - unterliegen.\n\n\n\nLiegt das alleinige Sorgerecht beim betreuenden Elternteil, kann dieser das Umgangsrecht in bestimmten Bereichen einschränken.\n\n\n\nDas gilt etwa bei der Sicherheit (Verbot der Mitnahme des Kindes auf dem Motorrad des Umgangsberechtigten) oder beim Umgang des Kindes mit bestimmten dritten Personen.\n\n\n\nAber auch, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, können hier Regelungen zwischen den Eltern erforderlich sein.\n\n\n\nGerade beim Umgangsrecht für Väter entstehenden zwischen den Eltern häufig Konflikte über die dem Kind von der Mutter für den Umgang mitzugebende Wäsche und Bekleidung. Väter können dies vermeiden, in dem sie sich kostengünstig eine Grundausstattung für das Kind zulegen, etwa durch den Kauf in einem Second-Hand-Shop oder Nachfrage im Freundes- und Bekanntenkreis, ob den dortigen älteren Kindern Sachen zu klein sind.\n\n\n\nDas gilt für die sonstigen Umgangsrechte (Telefon, schriftlicher Kontakt, Geschenke, Auskunft)\n\n\n\nWichtig ist hier zunächst Folgendes:\n\n\n\nBei Telefonaten braucht der Betreuende seine Telefonnummer dem Umgangsberechtigten nicht bekannt zu geben. Stellt der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind ein Handy zur Verfügung, darf dieses nicht zu seiner ständigen Erreichbarkeit und damit zu einem Unterlaufen der Umgangsregelung führen. Dies gilt ebenso für auf dem Handy versendete SMS oder für auf einem überlassenden Laptop erfolgende Anrufe etwa über Skype oder für darauf versendete EmailsBriefe des Umgangsberechtigten ab das Kind hat der betreuende Elternteil weiterzuleitenGeschenke an das Kind dürfen nicht so übersetzt sein, dass sich daraus eine Beeinflussung des Kindes zu Lasten des betreuenden Elternteils ergibt\n\n\n\nSpeziell in den Fällen, in denen einem der Eltern der Umgang vom Familiengericht untersagt wurde, kann dieser vom anderen Elternteil nach § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen. Dazu gehören\n\n\n\ndie Adresse des Kindesschriftliche Berichte über die Entwicklung des Kindes, die von betreuenden Elternteil je nach Rechtsprechung alle drei bis 12 Monate (häufig alle sechs Monate) zu veranlassen sindein Bericht über etwaige erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindesregelmäßig alle sechs Monate ein Foto des Kindes, wenn kein Umgang bestehteine Kopie des Halbjahres- bzw. des Versetzungszeugnisses\n\n\n\nUmgangsrecht und Kosten: Meistens zahlt der Umgangsberechtigte\n\n\n\nHat das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim betreuenden Elternteil, fallen die Kosten für den Umgang meistens dem Berechtigten zur Last.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nPersönlicher Umgang\n\n\n\nGenaue Bedingungen sind zum Umgangsrecht zu vereinbaren.\n\n\n\nGrundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten für das Bringen und Holen des Kindes zu zahlen. Das gilt auch beim gemeinsamen Urlaub mit dem Kind und ebenso bei beengten finanziellen Verhältnissen des umgangsberechtigten Elternteils.\n\n\n\nLediglich dann, wenn der Umgangsberechtigte die Kosten des Bringens und Holens gar nicht zahlen und der betreuende Elternteil diese ohne weiteres finanzieren kann, muss letzterer diese Kosten übernehmen bzw. sich daran beteiligen (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 27.06.2003, Az.: 11 WF 66/03).\n\n\n\nDas ist im Familienrecht auch der Fall, wenn der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Entfernung zum Umgangsberechtigten herbeigeführt hat (OLG Schleswig, Beschluss vom 03.02.2006, Az.: 13 UF 135/05).\n\n\n\nUnbeschadet dieser Kostentragungspflichten ist es sinnvoll, wenn der betreuende Elternteil das Kind zum Umgangsberechtigten bringt und dieser das Kind zum betreuenden Elternteil zurückbringt. Damit wird gegenüber dem Kind zum Ausdruck gebracht, dass die Elternteile jeweils das Recht des anderen akzeptieren.\n\n\n\nUmgangsberechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld II können die Fahrtkosten zum Kind innerhalb bestimmter Grenzen als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) II beim Jobcenter geltend machen. Dabei existieren auch keine Bagatellgrenzen, aufgrund derer eine Zahlung des Jobcenters ausscheidet (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 04.06.2014, Az.: B 14 AS 30/13 R).\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nHandy\n\n\n\nStellt der Umgangsberechtigte dem Kind ein Handy zur Verfügung, muss er dazu das Einverständnis des betreuenden Elternteils besitzen und alle Kosten für das Handy bestreiten.\n\n\n\nAuskunftsanspruch\n\n\n\nUm hier Streitigkeiten über die Kosten zu vermeiden, sollte der den Auskunftsanspruch geltend machende Elternteil die Kosten für Kopien und Fotos sowie das Porto für die Zusendung von Berichten von vornherein übernehmen.\n\n\n\nBei beiden Elternteilen gleichlanger Aufenthalt: So funktioniert das echte Wechselmodell\n\n\n\nWährend in der Praxis überwiegend das Residenzmodell praktiziert wird, begrüßen immer mehr Eltern den wechselseitigen ausgedehnten Kontakt zum Kind. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem echten und unechten Wechselmodell. Während das Kind beim echten Wechselmodell gleichlange Zeiten sowohl beim einen als auch beim anderen Elternteil verbringt (etwa im Wechsel eine Woche bei der Mutter und bei dem Vater), handelt es sich beim unechten Wechselmodell um eine ausgedehnte Umgangsregelung, bei der das Kind bei einem Elternteil mehr Zeit verbringt als beim anderen.\n\n\n\nEine gesetzliche Regelung für das echte Wechselmodell besteht nicht. Die Rechtsprechung (so etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 11 UF 251/09) für dieses Modell jedoch\n\n\n\ndie Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur gemeinsamen Kooperation und Kommunikationkeine Belastung des Kindes durch die permanenten Wechsel und damit keine Beeinträchtigung seiner Stabilität\n\n\n\nFindet keine Kooperation und Kommunikation zwischen den Eltern statt, ist ein echtes Wechselmodell von vornherein nicht möglich (OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2011, AZ: II-8 UF 190/10).\n\n\n\nNach der Trennung kann das Umgangsrecht verschiedene Modelle annehmen. Manche sind teurer für die Eltern.\n\n\n\nLediglich in absoluten Ausnahmefällen wurde trotz des entgegen stehenden Willen eines Elternteils die Fortführung eines bisher praktizierten Wechselmodells im Interesse des Kindeswohls von den Familiengerichten angeordnet (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2010, Az.: 13 UF 41/09; Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 28.02.2012, Az.: 18 UF 184/09).\n\n\n\nIn rechtlicher Hinsicht dürfte das echte Wechselmodell über das Umgangsrecht hinausgehen und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts unterstehen (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2012, Az.: 15 UF 314/11).\n\n\n\nWer die Kosten beim echten Wechselmodell trägt\n\n\n\nWährend es beim unechten Wechselmodell dabei bleibt, dass der unterhaltsberechtigte Elternteil den Unterhalt und die Kosten des Umgangs zahlt, bestehen beim echten Wechselmodell unterhaltsrechtliche Besonderheiten. Hier sind beide Eltern gegenüber dem Kind barunterhaltsverpflichtet, wobei in der Praxis meistens die Kosten für den Aufenthalt des Kindes von jedem Elternteil in dieser Zeit selber getragen und größere Kostenpositionen aufgeteilt bzw. nach den Einkommensverhältnissen verteilt werden. Das Kindergeld steht dabei beiden Elternteilen gemeinsam zu, wird aber nur an einen der Eltern in voller Höhe ausbezahlt, so dass der die Hälfte dieses Geldes an dem anderen geben muss.\n\n\n\nSoll trotzdem der Barunterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil beim echten Wechselmodell geltend gemacht werden, stellt sich die Frage, wie dabei zu verfahren ist. Hier muss der für das Kind den Anspruch geltend machende Elternteil entweder die Bestellung eines Pflegers für das Kind herbeiführen oder nach § 1628 BGB beim Familiengericht beantragen, dass er zur Durchsetzung dieses Anspruchs befugt ist (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 12.03.2014, Az.: XII ZB 243/13; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2014, Az.: 7 UF 124/14).\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Kindesunterhalt\n\nDüsseldorfer Tabelle\nUnterhaltstabelle\nKindesunterhalt berechnen\nKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\n\n\n\n\n\nZu beachten ist auch, dass ein möglicher Betreuungsunterhalt eines Elternteils durch das echte Wechselmodell entfallen kann. Denn in diesem Fall trifft den anspruchsberechtigten Elternteil neben der wechselseitigen Betreuung des Kindes eine Erwerbsobliegenheit. Kommt der davon betroffene Elternpart dieser Obliegenheit nicht nach, muss er sich die Einkünfte anrechnen lassen, die er durch eine Erwerbstätigkeit erzielen könnte.\n\n\n\nBeim echten, aber auch beim unechten Wechselmodell sollten sich die Eltern darüber im Klaren sein, dass weitaus höhere Kosten als sonst entstehen. Die Kostenpositionen reichen vom Kinderzimmer nebst Möbeln bei jedem Elternteil bis hin zu doppelten Ausstattungen (etwa Fahrrad, Computer usw.), damit das Kind nicht bei jedem Wechsel zahlreiche Dinge mitnehmen muss.\n\n\n\nUmgangsrecht durchsetzen: So helfen Jugendamt und Familiengericht\n\n\n\nUnterstützung bei der Durchsetzung des Umgangsrechts bieten – neben „freien“ Beratungsstellen wie etwa kirchliche Einrichtungen – das jeweils zuständige Jugendamt und das Familiengericht.\n\n\n\nWie das Jugendamt tätig wird\n\n\n\nEltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben gegenüber dem Jugendamt kostenfreien Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, § 18 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII. Darüber hinaus soll das Jugendamt nach § 18 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung leisten, wenn\n\n\n\ndie Befugnis besteht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangenUmgangskontakte hergestellt werden sollengerichtliche oder vereinbarte Umgangsregelungen durchgeführt werden\n\n\n\nIn diesen Fällen empfiehlt sich ebenfalls, das Jugendamt hinzuziehen. Denn mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt wird vom Familiengericht regelmäßig negativ ausgelegt.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nUmgangsrecht einklagen: Wenn das Familiengericht angerufen wird\n\n\n\nKommt es trotz der Hinzuziehung des Jugendamtes oder anderer Beratungsstellen zu keiner Lösung zum Umgangsrecht, bleibt nur noch die Möglichkeit, das Familiengericht anzurufen Dabei kann das Familiengericht den Umgang gemäß Familienrecht regeln, den Umgang durch Auflagen einschränken oder das Umgangsrecht sogar ausschließen.\n\n\n\nSo läuft das Umgangsverfahren beim Familiengericht ab\n\n\n\nBeim Streit ums Umgangsrecht kann das Familiengericht eingreifen.\n\n\n\nHinsichtlich des Ablaufs des Umgangsverfahrens gelten sinngemäß dieselben Grundsätze wie beim Sorgerechtsverfahren. Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Ratgeber.\n\n\n\nDie Entscheidung des Familiengerichts entgeht per Beschluss, gegen den das Rechtsmittel der Beschwerde möglich ist. Zugleich dient der Beschluss als Vollstreckungstitel, falls gegen die Umgangsregelung verstoßen wird, vgl. § 89 Abs. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).\n\n\n\nEinigen sich die Eltern im Umgangsverfahren vor dem Familiengericht, protokolliert das Gericht den Vergleich, sofern dieser dem Kindeswohl entspricht.\n\n\n\nDer Beschluss bzw. der Vergleich zum Umgangsrecht müssen jedoch nicht endgültig sein. Vielmehr können diese (meistens auf Antrag eines Elternteils) abgeändert werden, wenn das aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 Abs. 1 BGB.\n\n\n\nDas gilt für Einschränkungen, Auflagen oder den Ausschluss des Umgangsrechts\n\n\n\nAus Gründen des Kindeswohls kann das Familiengericht den Umgang einschränken, mit Auflagen versehen oder vollständig ausschließen. Das gilt auch für den Vollzug früherer Entscheidungen (§ 1684 Abs. 4 BGB).\n\n\n\nDiese Beschränkungs- und Ausschließungsgründe gibt es beim Umgangsrecht\n\n\n\nEine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts kommt aus folgenden Gründen in Betracht:\n\n\n\nAlkoholsucht / Drogenmissbrauch\n\n\n\nAlkohol- und Drogenprobleme rechtfertigen nur dann eine Umgangsbeschränkung, wenn der Umgangsberechtigte Kind aufgrund der durch Alkohol- und /oder Drogengenuss verursachten Ausfallerscheinungen das nicht mehr betreuen kann. In diesen Fällen wird meist ein begleiteter(behüteter, beschützter) Umgang angeordnet, bei dem eine mitwirkungsbereite dritte Person zugegen ist.\n\n\n\nBei langjähriger schwerer Alkoholabhängigkeit kann neben dem begleiteten Umgang bestimmt werden, dass der Umgangsberechtigte den Besuch einer Suchttherapie nachweisen muss. Aber auch, wenn der Alkohol- und / oder Drogenanhängige erfolgreich entzogen hat, wird aufgrund der hohen Rückfallquote für eine bestimmte beschränkte Zeit der behütete Umgang angeordnet. Demgegenüber kommt ein völliger Ausschluss des Umgangs in Betracht, wenn der Abhängige unkontrollierbar aggressiv wird oder das Kind auch beim begleiteten Umgang nicht ausreichend geschützt werden kann.\n\n\n\nAufsichtspflichtverletzung\n\n\n\nWiederholte Verletzungen der Aufsichtspflicht durch den Berechtigten beim Umgang können Umgangseinschränkungen nach sich ziehen.\n\n\n\nEntfremdung\n\n\n\nEntfremdung tritt ein, wenn der Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind jahrelang unterbrochen war, so das Umgangsrecht erst allmählich wieder aufgebaut werden muss. Daher wird hier für eine bestimmte beschränkte Zeit der behütete Umgang angeordnet.\n\n\n\nEntführungsgefahr\n\n\n\nBestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass einer der Eltern das Kind durch einen längeren Auslandsaufenthalt vorenthält oder war dies in der Vergangenheit bereits der Fall, eine Beschränkung des Umgangs möglich. Das kann ein behüteter Umgang oder die gerichtliche Anordnung, dass der Umgang nur in Deutschland an bestimmten Orten stattfinden darf. Die Hinterlegung des Reisepasses eines ausländischen umgangsberechtigten Elternteils ist dagegen bereits im Hinblick auf dessen Ausweispflicht rechtlich bedenklich. Sind Beschränkungen des Umgangs nicht umsetzbar, bleibt als letztes Mittel nur dessen Ausschluss.\n\n\n\nGewalttätigkeit / Kindesmisshandlung\n\n\n\nVergangene Misshandlungen des Kindes, aber auch der Mutter, durch den Vater rechtfertigen Einschränkungen seines Umgangsrechts. Dies gilt ebenso bei einer der aktuellen Gefahr von gewalttätigen Handlungen. Ist ein begleiteter Umgang oder ein Umgang an einem neutralen Ort nicht möglich, bleibt auch hier als letztes Mittel nur der Umgangsausschluss.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnsteckende Krankheiten\n\n\n\nLeidet der Umgangsberechtigte an einer ansteckenden Krankheit, vor die das Kind nicht geschützt werden kann, ist der Konakt für die Dauer der Ansteckungsgefahr auszuschließen. Eine HIV-Infizierung des Umgangsberechtigten rechtfertigt allerdings keinen Umgangsausschluss, da nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse es bei normalen Kontakten zwischen Elternteil und Kind zu keinen Ansteckungen kommen kann.\n\n\n\nSexueller Missbrauch\n\n\n\nBesteht ein konkreter Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes oder ist der Missbrauch durch ein Gutachten belegt, ist lediglich ein begleitetes Umgangsrecht möglich. Wird das Kind durch den Umgang gefährdet, kommt es zum Umgangsausschluss. Pauschale Behauptungen oder ein bloßer Verdacht des sexuellen Missbrauchs rechtfertigen allerdings weder Einschränkungen des Umgangs noch dessen Ausschluss.\n\n\n\nUnsittlicher Lebenswandel/Prostitution\n\n\n\nDie Ausübung der Prostitution genügt alleine nicht, um das Umgangsrecht auszuschließen (BVerfG, FamRZ 2005, Seite 1816; 2008, Seite 494). Hier muss ebenso wie bei unsittlichem Lebenswandel eine Gefährdung des Kindeswohls hinzukommen.\n\n\n\nIm Einzelnen: Welche Auflagen das Familiengericht anordnen kann\n\n\n\nBeim wiederholten Alkoholmissbrauch kann das Umgangsrecht entzogen werden.\n\n\n\nInsbesondere bei kleineren Kindern und Eltern, bei denen vorübergehend der Kontakt abgerissen war, aber auch in anderen Fällen, ordnet das Familiengericht an, dass der Umgang mit dem Berechtigten in Anwesenheit einer mitwirkungsbereiten dritten Person zu erfolgen hat (§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB). Voraussetzung für diesen begleiteten (behüteten, beschützten) Umgang ist, dass ohne die Anwesenheit der dritten Person das Kindeswohl gefährdet wäre. Veranlasst wird die zügige Durchführung des begleiteten Umgangs vom Jugendamt, welches die dafür entstehenden Kosten trägt und regelmäßig freie Träger mit den Umgangsterminen beauftragt.\n\n\n\nDabei ist der begleitete Umgang stets als eine Art Vorstufe zum regulären Umgangsrecht zu sehen, der erfolgt, sobald eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden kann.\n\n\n\nIst der umgangsberechtigte Elternteil zu einem begleiteten Umgang nicht bereit, muss er damit rechnen, der der Umgang vollständig ausgeschlossen wird. Speziell vor dem Hintergrund, dass die Begleitung nur vorrübergehend ist, sollte der Umgangsberechtigte daher kooperationsbereit sein.\n\n\n\nAls sonstige Auflagen zur Sicherstellung des Kindeswohls kommen gegenüber dem Berechtigten während des Umgangs in Betracht:\n\n\n\nHinterlegung des deutschen ReisepassesNachweis des Besuchs einer SuchttherapieRegelmäßiger Nachweis von einwandfreien Leberwerten bei vorherigem AlkoholmissbrauchVerbot des AlkoholkonsumsVerbot der Anwesenheit von KampfhundenVerbot des Besuchs von Gaststätten mit dem KindVerbot der Kfz-Nutzung ohne Kindersitz\n\n\n\nDemgegenüber sind mögliche Auflagen gegenüber dem betreuenden Elternteil:\n\n\n\nTeilnahme an einer MediationVerbot der Auswanderung ohne triftigen Grund, speziell bei dadurch bezweckter Umgangsvereitelung\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDer Umgangsausschluss ist das letzte Mittel\n\n\n\nAls schwerstmöglicher Eingriff ist der komplette Ausschluss des Umgangsrechts das letzte Mittel. Es setzt voraus, dass durch den Umgang die körperliche und /oder geistig-seelische Entwicklung des Kindes konkret und gegenwärtig gefährdet ist. Ein längerer Ausschluss als ein Jahr ist aber nur in absoluten Ausnahmefällen möglich (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2012, Az.: 13 UF 141/12).\n\n\n\nGefährdet der Umgangsberechtigte durch sein Verhalten das Kindeswohl auf erhebliche Weise (etwa durch massiven Alkoholkonsum unter Verletzung seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind), kann der betreuende Elternteil beim Familiengericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Beschränkung bzw. Ausschluss des Umgangsrechts beantragen. Dabei ist die Rechtsantragsstelle des Familiengerichts oder ein Rechtsanwalt behilflich.\n\n\n\nUmgangsrecht verweigern: Das sind die Gegenmittel\n\n\n\nIn der Praxis kommt es häufiger vor, dass der betreuende Elternteil den Umgang mit dem Berechtigten verweigert oder das Umgangsrecht boykottiert. Dagegen kann sich der umgangsberechtigte Elternteil jedoch zur Wehr setzen.\n\n\n\nVermittlungsverfahren des Familiengerichts\n\n\n\nNach der Scheidung kann ein Elternteil das Besuchsrecht im schlimmsten Fall verlieren.\n\n\n\nAuf Antrag eines Elternteils vermittelt das Familiengericht gemäß § 165 Abs. 1 FamFG zwischen den Eltern, wenn ein Elternteil geltend macht, dass die bereits existierende gerichtliche Entscheidung oder der gerichtlich gebilligte Vergleichs über das Umgangsrecht mit dem gemeinschaftlichen Kind von einem Elternteil vereitelt oder erschwert wird. Im Vermittlungstermin, an dem die Eltern und das Jugendamt teilnehmen, versucht das Gericht eine einvernehmliche Regelung über das Umgangsrecht zu finden.\n\n\n\nIst keine Einigung möglich oder erscheint ein Elternteil nicht zum Termin, stellt das Gericht dies durch einen nicht anfechtbaren Beschluss fest.\n\n\n\nAnschließend prüft das Gericht, ob Ordnungsmittel ergriffen, Änderungen der Umgangsregelung vorgenommen oder Maßnahmen in Bezug auf die Sorge ergriffen werden sollen (§ 165 Abs. 5 FamFG).\n\n\n\nAnordnung einer Umgangspflegschaft\n\n\n\nVerletzt ein Elternteil seine Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt in erheblicher Weise, kann das Familiengericht eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft) (§ 1684 Abs. 3 BGB). Der Umgangspfleger hat das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Häufig holt der Umgangspfleger das Kind beim betreuenden Elternteil ab und bringt es zum Umgangsberechtigten sowie umgekehrt. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Vermittlung zwischen den Eltern und die Festlegung der Umgangsmodalitäten (etwa die konkrete Festlegung der Umgangstermine, wenn zwischen den Eltern Unklarheiten bestehen). Nimmt der Umgangspfleger diese Aufgaben wahr, wird das Sorgerecht der Eltern bzw. des Elternteils insoweit eingeschränkt (§ 1630 Abs. 1 BGB).\n\n\n\nVerhängung von Ordnungsmitteln\n\n\n\nWird gegen gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen verstoßen, kann das Familiengericht gegen den betreffenden Elternteil Ordnungsmittel (Ordnungsgeld und -haft) verhängen (§§ 89 ff. FamFG).\n\n\n\nSonstige Sanktionen\n\n\n\nBoykottiert der betreuende Elternteil wiederholt und massiv das Umgangsrecht, kann dies in besonderen Einzelfällen zu Einschränkungen des an ihn gezahlten Ehegattenunterhalts sowie sogar zum Entzug seines Sorgerechts führen. Daneben ist auch an den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger zu denken (§ 235 Strafgesetzbuch (StGB)).\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Ehegattenunterhalt\n\nTrennungsunterhalt\nnachehlicher Unterhalt\nEhegattenunterhalt berechnen\nAufstockungsunterhalt\nAltersvorsorgeunterhalt\nBetreuungsunterhalt\nUnterhalt wegen Krankheit\nUnterhalt bei Wiederverheiratung\nnacheheliche Solidarität\n\n\n\n\n\nAus dem Umgangstitel (gerichtlicher Beschluss oder gerichtlich protokollierter Vergleich) kann zwar auch vollstreckt werden. Inwieweit sich das in der Praxis umsetzen lässt, ist jedoch eine andere Frage.\n\n\n\nUmgangsrecht für Großeltern und andere Personen: Das sind die Voraussetzungen\n\n\n\nJe nach Umgangsrecht können Kinder die Ferien bei den Großeltern verbringen.\n\n\n\nAuch die Großeltern und Geschwister des Kindes sind umgangsberechtigt, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das ist der Fall, sofern bisher regelmäßige Kontakte stattgefunden haben. Das gilt auch für enge Bezugspersonen des Kindes, etwa wenn die Bezugsperson längere Zeit mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, § 1685 BGB (etwa Stiefvater oder Lebenspartner eines Elternteils, und zwar auch nach dem Ende dieser Beziehung). Zusätzliche Bezugspersonen sind der leibliche, aber nicht rechtliche Vater sowie Onkel und Tanten, soweit eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht oder bestanden hat.\n\n\n\nZu beachten ist jedoch in allen Fällen, dass das Umgangsrecht der Eltern gegenüber dem der Bezugspersonen vorrangig ist. Hinzu kommt, dass eine Umgangsregelung mit Großeltern, Geschwistern oder einer Bezugsperson regelmäßig nur dann sinnvoll ist, wenn das Umgangsrecht der Bezugsperson nicht über den Umgang mit dem Berechtigten wahrgenommen werden kann (also etwa wenn ein Umgangsrecht der Großeltern väterlicherseits nicht über den Vater stattfindet, weil dieser vom Umgang ausgeschlossen ist). Mischen sich diese Personen in die Auseinandersetzungen zwischen den Eltern ein oder ergreifen für ein Elternteil ständig Partei, widerspricht dies dem Kindeswohl, so dass der Umgang ausgeschlossen werden kann.\n\n\n\nIm Übrigen gelten für das Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und Bezugspersonen mit dem Kind im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie bei einem umgangsberechtigten Elternteil. Allerdings kommt die Anordnung einer Umgangspflegschaft hier nur im Ausnahmefall in Betracht.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3846206989,3848768143,3846206466\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/","url":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/","name":"Umgangsrecht nach Scheidung & Trennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-umgangsrecht.jpg","datePublished":"2015-12-30T13:34:58+00:00","dateModified":"2026-01-29T20:29:40+00:00","description":"Wie wird das Umgangsrecht nach der Scheidung der Eltern geregelt? Residenzmodel oder Wechselmodel? Alle Infos dazu lesen Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#faq-question-1649670184744"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#faq-question-1649670207866"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#faq-question-1649670208785"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#faq-question-1649670184744","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/#faq-question-1649670184744","name":"Was ist das Umgangsrecht?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Das Umgangsrecht beschreibt das wesentliche Grundrecht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern und umgekehrt auch der Eltern zu ihrem Kind. Für die Eltern besteht sogar eine <a href=\"https://www.scheidung.org/umgangspflicht/\">Umgangspflicht</a>. Zum Umgangsrecht zählen dabei nicht nur das Recht auf Besuche oder gemeinsame Urlaube, sondern auch auf darüber hinausgehende Kontakte (etwa per E-Mail, Telefon usf.). Im Einzelfall kann das Recht auf Umgang auch ausgeschlossen werden (etwa bei schwerer Alkoholsucht oder Gewalttätigkeit).","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Aufenthaltsbestimmungsrecht &#8211; Bei wem das Kind bleiben darf","datePublished":"2016-02-16T13:54:00+00:00","dateModified":"2026-01-24T19:28:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/"},"wordCount":2027,"commentCount":257,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-aufenthaltsbestimmungsrecht.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zu Trennung und Scheidung, stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das aus der Ehe hervorgegangene minderjährige Kind leben soll. Dabei spielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (umgangssprachlich Aufenthaltsrecht) als Teil des Sorgerechts eine entscheidende Rolle. Denn können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, bei wem das Kind künftig bleiben soll, muss notfalls das Familiengericht einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Trotz des weiterhin gemeinsam bestehenden Sorgerechts darf der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil dann alleine über den Wohnort und die Wohnung des Kindes bestimmen.\n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Aufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\nWas bedeutet \"Aufenthaltsbestimmungsrecht\"? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes. Bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei einem Umzug in eine weiter entfernte Wohnung in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (ggf. auch durch das zuständige Familienrecht). Eine Zustimmung ist bei Urlauben in befriedeten Gebieten innerhalb der EU hingegen in der Regel nicht nötig.  Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sind die beiden Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, so teilen Sie sich automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so liegt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihm.  Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur auf Antrag vor dem Familiengericht einem Elternteil zugesprochen werden, ansonsten teilen sich beide sorgeberechtigten Eltern dieses. Es kann dem Elternteil auch dann zufallen, wenn dem anderen das Sorgerecht entzogen wird. Solche Sorgerechtsstreitigkeiten können teils langwierig verlaufen. Im Idealfall sollten die Eltern auch zum Wohl des gemeinsamen Kindes stets eine gütliche Einigung finden.  \n\n\n\n\nWas das Aufenthaltsbestimmungsrecht genau bedeutet\n\n\n\nWer das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, darf über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes bestimmen\n\n\n\nAls Teil des Sorgerechts nach § 1627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehört das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Personensorge, wie sich aus § 1631 Abs. 1 BGB ergibt. Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes.\n\n\n\nAber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt fallen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.\n\n\n\nSind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.\n\n\n\nWird einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht übertragen, bleibt nicht nur das gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht (Besuchsrecht) mit dem minderjährigen Kind für den anderen Elternteil bestehen. Können sich die Eltern über das Umgangsrecht ebenfalls nicht einigen, muss notfalls auch dazu eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die immer wieder unter juristischen Laien aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\ngehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, odererhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oderstünde generell der Mutter zu\n\n\n\nsind daher unzutreffend.\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug: So ist die Rechtslage\n\n\n\nBeim geteilten Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigt für einen Umzug derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Zustimmung des anderen\n\n\n\nHaben sich die gemeinsam sorgeberechtigen bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über den dauernden Aufenthalt des minderjährigen Kindes bei einem Elternteil geeinigt, kommt es häufig dann zu Streit, wenn der betreffende Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind in eine andere Stadt umziehen möchte. Denn dazu benötigt dieser Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Gang zum Familiengericht für den umzugswilligen Elternteil unausweichlich.\n\n\n\nBesonders prekär wird die Situation bei gemeinsam aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern, wenn ein Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind ins Ausland ziehen möchte. Hier kann es passieren, dass der andere Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um den Umzug zu verhindern. Hat das Kind in einem solchen Fall keine besonderen Beziehungen zu dem Zuzugsland (etwa Sprachkenntnisse, Migrationshintergrund, Verwandte) dürfte dem Antrag des anderen Elternteils vom Familiengericht stattgegeben werden, selbst wenn das Kind mit dem Umzug ins Ausland einverstanden ist. Denn hier ist das Kindeswohl aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse in einer fremden Umgebung und des nicht vorhandenen kulturellen Hintergrundes gefährdet (so für einen beabsichtigten Umzug der Mutter nach Griechenland mit neun und elf Jahre alten Kindern: Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 15.11.2010, Az.: 8 WF 240/10).\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht bei Urlaub: Das sind die Regeln\n\n\n\nProblematisch können auch Urlaubsreisen werden, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigt sind. Hier gilt als Faustregel, dass ein Elternteil über den Urlaub mit dem minderjährigen Kind in friedlichen Gebieten innerhalb der EU alleine entscheiden kann. Demgegenüber bedarf der Urlaub eines Kindes mit einem Elternteil außerhalb der EU in einen fremden Kulturkreis oder in politisch unruhigen Gebieten der Zustimmung des anderen Elternteils.\n\n\n\nEine Ausnahme kommt in Betracht, wenn ein Elternteil aus einem Land außerhalb der EU stammt, mit dem Kind in die politisch stabile Heimat reisen möchte und dem Kind altersmäßig eine mehrstündige Flugreise zuzumuten ist. Hier dürfte dem betreffenden Elternteil grundsätzlich die alleinige Entscheidungsbefugnis zustehen, wobei jedoch der Einzelfall entscheidend ist.\n\n\n\nIst eine Einigung zwischen den aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über die zustimmungsbedürftige Urlaubsreise nicht möglich, muss die Zustimmung desjenigen Elternteils, welche diese verweigert, gerichtlich ersetzt werden. Hat jedoch ein Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird für die Reise keine Zustimmung des anderen Elternteils benötigt. Umgekehrt muss der nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil zumindest für Urlaubsreisen ins Ausland die Zustimmung des allein aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils einholen.\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht: Ein Vater sollte so nicht vorgehen!\n\n\n\nBei einer klassischen Rollenverteilung während der Ehe wird häufig Frauen vom Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen\n\n\n\nViele Väter sind nach Trennung und Scheidung frustriert. Aufgrund der väterlichen beruflichen Tätigkeit lebt das minderjährige Kind meistens bei der Mutter, während der Vater – neben den wegen seiner Unterhaltszahlungen verschlechterten Lebensbedingungen – immer mehr zum „Wochenend-Papa“ wird. Kommt es dann noch zu Streitigkeiten über die Umgangstermine, ist mancher Vater geneigt, das Kind komplett zu sich zu holen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beim Familiengericht zu beantragen.\n\n\n\nIn der Praxis besteht hier jedoch kaum eine Aussicht auf Erfolg. Regelmäßig hat die Mutter das Kind in der Vergangenheit betreut und ist daher dessen Hauptbezugsperson, während der Vater seinem Beruf nachging. Daneben ist eine aktuelle Betreuung des Kindes eben aufgrund der Berufstätigkeit des Vaters kaum möglich und kann nur über dritte Personen wie Verwandte, Kindergarten, Ganztagsschulen usw. sichergestellt werden. Aus Gründen des Kindeswohls wird der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht daher regelmäßig nicht erhalten.\n\n\n\nStellt der Vater trotzdem einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, kann dies fatale Folgen haben. Das Familiengericht muss über den Antrag entscheiden, womit der berufstätige Vater voraussichtlich sein (gemeinsames) Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren wird. Mit Rechtskraft der Entscheidung über den väterlichen Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann die nun allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Mutter dann aber mit dem Kind am nächsten Tag in eine weit entfernte Stadt oder sogar ins Ausland ziehen. Um das Kind wieder an den Heimatort zurückzuholen, müsste der Vater aufgrund seines Sorgerechts erst ein neues Verfahren anstrengen – möglicherweise mit ungewissem Ausgang.\n\n\n\nMöchte ein Vater mit seinem minderjährigen Kind mehr Kontakt haben, sollte er notfalls eine Erweiterung des Umgangsrechts beim Familiengericht beantragen. Die Möglichkeiten reichen von längeren und häufigeren Besuchsterminen bis hin zu regelmäßigen Kontaktaufnahmen per Telefon, SMS oder Email.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDiese Grundsätze gelten ebenso für Mütter, die berufstätig sind, während die Väter den Haushalt führen und das Kind betreuen.\n\n\n\nWie sich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht zueinander verhalten\n\n\n\nEntgegen dem Wortlaut „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bezieht sich dieses Recht für das allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil nicht darauf, dass dieser sämtliche Aufenthaltsorte für das minderjährige Kind festlegen darf. Hält sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil auf, darf dieser entscheiden, wo sich das Kind räumlich aufhält. Allerdings bestehen hier zwei Einschränkungen:\n\n\n\nZum einen darf der Umgangsberechtigte den Aufenthalt des Kindes nur bei Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu gehören etwa Besuche bei Verwandten, Freunden, Kurzausflüge und Kurzurlaube innerhalb von Deutschland, ggf. auch ins das benachbarte europäische Ausland.Zum anderen muss der umgangsberechtigte Elternteil darauf achten, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten stattfindet, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft weiter\n\n\n\nBestehen aufgrund von Trennung und Scheidung zwischen den Eltern Meinungsverschiedenheiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sollte das örtliche Jugendamt hinzugezogen werden. Dieses muss im Rahmen der Jugendhilfe – wie bei Differenzen der Elternteile über das Sorgerecht - helfen und die Eltern unterstützen, § 17 Absatz 2 SGB VIII.\n\n\n\nDazu lädt das Jugendamt regelmäßig jedes Elternteil zu einem Einzelgespräch ein. Auch das Kind wird je nach seinem Alter angehört. Anschließend wird ein gemeinsamer Termin mit den Eltern vereinbart, um anhand eines erstellten Konzeptes und einer Elternvereinbarung eine Lösung zu finden.\n\n\n\nAuch hier ist es für beide Elternteile wichtig, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und etwaige Termine unbedingt wahr zu nehmen. Kommt es später zu einem gerichtlichen Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird regelmäßig der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes vom Familiengericht angehört. Eine mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt kann dann nachteilige Auswirkungen haben.\n\n\n\nAlleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen: Wenn das Gericht entscheidet\n\n\n\nMaßgeblich für die Entscheidung über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Kindeswohl\n\n\n\nBeantragt ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, muss das Familiengericht zwangsläufig eine Entscheidung treffen. Denn die Frage, wo das minderjährige Kind künftig dauerhalt lebt bzw. seinen Hauptwohnsitz hat, lässt sich nicht mit einem Kompromiss lösen.\n\n\n\nMaßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist das Kindeswohl. Dazu muss das Gericht unter Abwägung aller wesentlichen Kriterien entscheiden, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Wesentliche Kriterien sind die\n\n\n\nbestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindesmeiste Kontinuität (Beständigkeit)Auswirkungen auf die Erziehung des Kindesjeweilige Eignung der Elternteilesozialen Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue AufenthaltsbestimmungMeinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beizumessen ist – ab einem Alter von 14 Jahren wird sich das Gericht nur in begründeten Ausnahmefällen über den Wunsch des Kindes hinweg setzen\n\n\n\nDie höheren Erfolgsaussichten für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat aufgrund des Kontinuitätsprinzips regelmäßig derjenige Elternteil, der vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Da in vielen Familien das klassische Rollenverständnis praktiziert wird, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter allenfalls in Teilzeit arbeitet, geht in diesen Fällen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht meistens auf die Mutter über.\n\n\n\nBis zur Klärung der Frage, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, üben die Eltern vielfach Druck auf ihr Kind aus. Dies reicht von Aussagen wie „Bei mir ist es aber viel schöner“, über „Der andere hat aber kaum Zeit für Dich“ bis hin zu „Dann siehst Du mich kaum noch“. Die Eltern sollten sich vor solchen Aussagen gegenüber dem Kind hüten, um es nicht unnötig in Loyalitätskonflikte zu stürzen.\n\n\n\nSo läuft das Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren beim Familiengericht ab\n\n\n\nKommt es zu einem Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, gelten für den Ablauf des Gerichtsverfahrens sinngemäß dieselben Grundsätze wie beim Sorgerechtsverfahren.\n\n\n\nHäufig wird der Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts mit dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts kombiniert bzw. nur ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gestellt. Da der andere Elternteil sich aber in den meisten Fällen nichts hat zu Schulden kommen lassen, behält er sein (Mit)Sorgerecht. Über das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird das Gericht eine Entscheidung mittels eines Beschlusses treffen, gegen den das Rechtsmittel der Beschwerde möglich ist.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3658358475,3846206466,3846206989\"/]"}
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Dies gilt umso mehr, da Anwaltszwang besteht, also einer der Ehegatten bei der Scheidung einen Rechtsanwalt beauftragen muss oder – wie etwa speziell in vielen Kindschaftssachen – beide Ehegatten jeweils einen eigenen Anwalt benötigen. Was ist aber, wenn den betreffenden Personen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel fehlen? Auch hier kommt die staatliche Gewährung von Prozesskostenhilfe (kurz PKH genannt) in Betracht, die im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet wird. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Verfahrenskostenhilfe\n\nKönnen einkommensschwache Personen die Kosten für ein Gerichtsverfahren und Anwaltskosten nicht selber tragen, besteht ggf. ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.\nSie kann unter anderem bei einer Scheidung oder bei Auseinandersetzungen wegen Unterhaltsansprüchen gewährt werden.\nAbhängig von den Einkommensverhältnissen kann eine Rückzahlung der Verfahrenskosten drohen.\n\nAusführliche Informationen zur Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nWas unter Verfahrenskostenhilfe genau zu verstehen ist\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZur Unterstützung einkommensschwacher Personen gibt es die Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nProzesskostenhilfe ist nach § 120 Zivilprozessordnung (ZPO) eine staatliche Unterstützung. Diese dient einkommensschwachen Personen zur Finanzierung von Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für einen Gerichtsprozess in der jeweiligen Instanz. Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der betreffenden Person wird die Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung oder ohne Ratenzahlung gewährt. Dabei handelt es sich bei der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung um ein sogenanntes Justizdarlehen nach § 120 ZPO.\n\n\n\nBei der Verfahrenskostenhilfe handelt es sich dem Grunde nach ebenfalls um Prozesskostenhilfe. Mit dem am 25.09.2009 bzw. 01.09.2009 in Kraft getretenen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurden jedoch die in zahlreichen Einzelgesetzen verstreuten Vorschriften zum Familienverfahrensrecht zusammengefasst. Der Gesetzgeber nahm dies ebenfalls zum Anlass, die Prozesskostenhilfe für familiengerichtliche Verfahren als „Verfahrenskostenhilfe“ in den §§ 76 bis 78 FamFG zu regeln. § 76 FamFG verweist dabei auf die Vorschriften zur Prozesskostenhilfe, die Anwendung finden, sofern sich aus dem FamG nichts anderes ergibt.\n\n\n\nGewährt wird die Verfahrenskostenhilfe sowohl für sämtliche Arten von familiengerichtlichen Verfahren als auch für die zugehörigen Zwangsvollstreckungsverfahren, sofern der betroffene Ehegatte bedürftig ist und keinen Anspruch auf Verfahrensfinanzierung gegen den anderen Ehegatten (Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) anderweitig geltend machen kann oder muss. Die Verfahrenskostenhilfe kann aber auch von anderen Verfahrensbeteiligten als den Ehegatten beantragt werden, so etwa von Kindern mit vollendetem 14. Lebensjahr, die vor dem Familiengericht selber antragsberechtigt sind, § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.\n\n\n\nFür außergerichtliche Angelegenheiten gibt es keine Prozesskostenhilfe, Prozesskostenbeihilfe, Verfahrenskostenhilfe oder ähnliches. Hier ist bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen vielmehr die sogenannte Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) zu beantragen.\n\n\n\nBeachtet werden sollte, dass die Verfahrenskostenhilfe nur die Zahlung der eigenen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten abdeckt. Wird ein Verfahren ganz oder teilweise verloren, muss der Verfahrenskostenhilfeberechtigte die Kosten des Gegners selber zahlen.\n\n\n\nAuch bei Verfahrenskostenhilfe und Scheidung kann sich die staatliche Unterstützung auswirken, da mindestens ein Rechtsanwalt einzuschalten ist. Beauftragt derjenige Ehegatte, der die Prozesskostenhilfe bei Scheidung erhält, den Rechtsanwalt, und hat der andere Ehegatte weder einen eigenen Rechtsanwalt noch Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, braucht er bei Zustimmung zur Scheidung nur die halben Gerichtskosten zu zahlen. Können beide Ehepartner bei der Scheidung Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen, fallen für beide auch keine Kosten an. Prozesskostenhilfe bei Scheidung kann daher zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen ist\n\n\n\nDer Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist mittels eines Formulars zu stellen\n\n\n\nSoll ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe gestellt werden, setzt dies für die staatliche Übernahme der Anwaltsgebühren voraus, dass die Beiordnung eines Anwalts erforderlich ist. Besteht im Hauptsacheverfahren Anwaltszwang, wird dem bedürftigen Beteiligten nach seiner Wahl ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet, § 78 Abs. 1 FamFG.\n\n\n\nExistiert dagegen kein Anwaltszwang, erfolgt eine Beiordnung, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint und vom Beteiligten beantragt wird, § 78 Abs. 2 FamFG. Eher selten ist der Fall, dass sich kein Rechtsanwalt zur Vertretung des Beteiligten bereit erklärt und daher ein Anwalt vom Vorsitzenden auf Antrag des Beteiligten beigeordnet wird, § 78 Abs. 5 FamFG.\n\n\n\nIst die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, beschränkt sich der Antrag auf Prozesskostenhilfe im Ergebnis auf die Finanzierung der Gerichtskosten.\n\n\n\nFür die Stellung des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe ist ein amtliches Formular zu verwenden, § 76 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 117 Abs. 3, 4 ZPO. Dieses betrifft in der Regel die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers. Hiernach bemisst sich dann der Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe.\n\n\n\nIn der Praxis stellt der beauftragte Rechtsanwalt den betreffenden Prozesskostenhilfeantrag zugleich mit der Antragsschrift für das Hauptsacheverfahren, wobei die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers der für das Gericht bestimmten Antragsschrift anzuheften ist. Damit der Anwalt die Prozesskostenhilfe für den Antragsteller beantragen kann, muss dieser zuerst die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ausfüllen sowie an den Anwalt weiterreichen. Anzugeben sind in der Erklärung im Wesentlichen die Familienverhältnisse, der ausgeübte Beruf, die Vermögensverhältnisse, das Einkommen und die Schulden unter Beifügung entsprechender Belege.\n\n\n\n\nDie Formulare für die Beantragung der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe nebst Erläuterungen und Ausfüllhinweisen finden Sie landesspezifisch für\n\nBaden-Württemberg unter justiz-bw.de (PDF)\nBerlin unter www.berlin.de\nNiedersachsen unter www.justizportal.niedersachsen.de\nNordrhein-Westfalen unter www.justiz.nrw.de (PDF)\nSachsen unter fs.egov.sachsen.de (PDF)\n\nsowie ansonsten bundeseinheitlich unter www.justiz.de (PDF)\n\n\n\n\nWichtig ist, dass alle Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß sind. Absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachte falsche Angaben können zur Aufhebung der Prozesskostenbewilligung nach § 124 Nr. 2 Alternative 1 ZPO führen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10.10.2012, Az.: IV ZB 16/12). Das bedeutet, dass selbst bei einem tatsächlich bestehenden Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe die Bewilligung bei absichtlich oder grob nachlässig falsch gemachten Angaben aufgehoben werden kann.\n\n\n\nEbenso ist erforderlich, dass der Antragsteller nach der Bewilligung von PKH bzw. VKH eine wesentliche Änderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen dem Gericht (über seinen Rechtsanwalt) unverzüglich mitteilt. Das gilt auch für eine Änderung seiner Adresse.\n\n\n\nWeitere Voraussetzungen für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nVoraussetzung für Verfahrenskostenhilfe ist die Aussicht auf Erfolg\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe: Weitere Voraussetzung ist, dass der Antrag im Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, § 76 FamFG in Verbindung mit § 114 Abs. 1 ZPO. Damit das Familiengericht dies überprüfen kann, ist ebenfalls erforderlich, dass die Antragsschrift für das Hauptsacheverfahren mit dem Verfahrenskostenhilfeantrag sowie der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zugleich bei Gericht eingereicht wird. Das Familiengericht prüft dann, ob der in der Antragsschrift geltend gemachte Anspruch Erfolg haben kann.\n\n\n\nSchwierige Rechtsfragen sowie ungeklärte Behauptungen und Tatsachen sind allerdings nicht Gegenstand dieser Prüfung, sondern sind im Hauptsacheverfahren zu klären. Wird eine Scheidung beantragt, liegen die Erfolgsaussichten regelmäßig vor.\n\n\n\nEbenso darf der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht mutwillig sein. Die Mutwilligkeit ist stets gegeben, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (BGH, Beschluss vom 28.04.2010, Az.: ZB 180/06). Dies trifft etwa bei von vornherein aussichtlosen oder unnötig teuren Prozessen zu. Speziell die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann versagt werden, wenn die betreffende Angelegenheit zuvor in einem weniger kostenintensiven Verfahren hätte geführt werden können. Problematisch können folgende Sachverhalte sein:\n\n\n\nBeantragung eines Verfahrenskostenvorschusses, den der Unterhaltsschuldner hätte finanzieren könnenBeantragung eines Titels für Kindesunterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner zur Abgabe einer kostenfreien sogenannten Jugendamtsurkunde bereit istBeantragung von Ansprüchen in einem eigenen (isolierten) Gerichtsverfahren, obwohl diese Ansprüche zuvor im kostengünstigeren Scheidungsverbund hätten geltend gemacht werden könnenBeantragung einer gerichtlich geregelten Umgangsregelung, obwohl der andere Elternteil dazu außergerichtlich bereit istGerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialträger übergegangenen Ansprüchen, die dieser selber durchzusetzen hat\n\n\n\nBestehen keine Erfolgsaussichten oder erscheint der VKH-Antrag mutwillig, kann das Gericht diesen ablehnen. Der Antragsteller bzw. Beteiligte kann dagegen sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt, § 567 ZPO. Bei einem Wert unter 200 Euro ist keine Beschwerde möglich.\n\n\n\nDiese Besonderheiten bestehen beim Verfahrenskostenhilfeantrag für Kindesunterhalt\n\n\n\nBeim Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Kindesunterhalt gibt es Besonderheiten\n\n\n\nSoll in einem Verfahren über die Geltendmachung von Kindesunterhalt Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, kann der Elternteil das Verfahren\n\n\n\nim eigenen Namen in Prozessstandschaft oderals gesetzlicher Vertreter des minderjährigen unverheirateten Kindes in dessen Namen\n\n\n\nführen. Hat im zweiten Fall das minderjährigen Kind keine eigenen Einkünfte und kein eigenes Vermögen, gilt für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes ein vereinfachtes Verfahren, sodass die sonst zwingend vorgeschriebenen Formulare hier nicht verwendet werden müssen, § 2 Abs. 1 Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV).\n\n\n\nDie Beiakte zur Verfahrenskostenhilfe: Das ist wissenswert\n\n\n\nDie Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den zugehörigen Belegen wird bei Gericht in einer sogenannten Beiakte (Beiheft) geführt. Der Verfahrens- bzw. Prozessgegner erhält darüber zwar nicht automatisch Auskunft, kann aber ein Einsichtsrecht geltend machen, § 76 FamFG in Verbindung mit § 117 Abs. 2 ZPO.\n\n\n\nDas Einsichtsrecht besteht zwar grundsätzlich nur mit Zustimmung des Antragstellers. Eine Ausnahme besteht aber, wenn die Gegenseite einen Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen des Antragstellers hat. Das ist bei Unterhaltsansprüchen regelmäßig der Fall. Daher sollte stets versucht werden, Einsicht in die Beiakte zu erlangen. Verweigert das Gericht die Einsichtnahme, gibt es dagegen allerdings kein Rechtsmittel.\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe: die Kosten\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.\n\n\n\nDie Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist ausgeschlossen oder kommt allenfalls ergänzend in Betracht, wenn die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vollständig oder zum Teil von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.\n\n\n\nWird Verfahrenskostenhilfe gewährt, darf der beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nicht mit dem Beteiligten abrechnen, § 76 FamFG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Vielmehr macht der Anwalt sein Honorar gegenüber der Staatskasse geltend. Er erhält allerdings regelmäßig weniger als die ihm sonst zustehenden Gebühren und trägt auf diese Weise zur Finanzierung der staatlichen Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe bei.\n\n\n\nDie Bewilligung der VKH hat für den Beteiligten einen weiteren Vorteil. Möchte er ein Hauptsacheverfahren einleiten, braucht er keinen Gerichtskostenvorschuss zu leisten, §§ 14, 15 Ziffer 1 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Die Zustellung des Antrags in der Hauptsache wird also anders als sonst nicht von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht.\n\n\n\nWichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bewilligung von PKH bzw. VKH auch nur teilweise erfolgen kann. In diesem Fall muss der Beteiligte die nicht von der Staatskasse übernommenen Kosten selber zahlen.\n\n\n\nWird der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt, fallen dafür keine Gerichtskosten an. Jedoch gilt etwas anderes für die Anwaltsgebühren, wenn ein Rechtsanwalt mit der Durchführung des VKH-Bewilligungsverfahrens beauftragt wird. Dieser kann eine Verfahrensgebühr nach einem Gebührensatz von 1,0 für das Verfahren fordern, für das Verfahrenskostenhilfe geltend gemacht wird, § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit Nr. 3335 Vergütungsverzeichnis (VV) RVG. Entscheidend ist dabei der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEbenso ist eine vom Rechtsanwalt eingelegte Beschwerde, gerichtet gegen die Ablehnung der beantragten Verfahrenskostenhilfe vom Gericht, gesondert zu vergüten.\n\n\n\nUmgekehrt brauchen die Kosten der Gegenseite, die dieser im VKH-Bewilligungsverfahren entstanden sind, vom Antragsteller für die Verfahrenskostenhilfe nicht erstattet zu werden. Das gilt auch dann, wenn die Gewährung der VKH abgelehnt wurde.\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Bei Einkommensverbesserungen möglich\n\n\n\nWird Verfahrenskostenhilfe gewährt, ist dies zunächst nur vorläufig. Eine endgültige Befreiung von den entstehenden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist damit nicht verbunden. Grund dafür ist, dass das Gericht bis zum Ablauf von 48 Monaten (also vier Jahren) die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des VKH-Empfängers überprüfen darf, § 76 FamFG in Verbindung mit § 120a Abs. 1 ZPO. Ergaben sich in dieser Zeit Einkommensverbesserungen – die der PKH- bzw. VKH-Empfänger ohnehin dem Gericht mitteilen muss, § 120a Abs. 2 ZPO bzw. § 76 FamFG in Verbindung mit § 120a Abs. 2 ZPO – kann das Gericht die Rückzahlung der gewährten Hilfe fordern.\n\n\n\nDies kann im Wege einer Einmalzahlung oder (erhöhten) Ratenzahlungen angeordnet werden. Im Übrigen können sich auch bereits als Folge der gewährten Hilfe Einkommensverbesserungen ergeben, die § 120a Abs. 3 ZPO angerechnet werden können (etwa eine durchgesetzte und realisierte hohe Geldforderung).\n\n\n\nVerweigert der VKH-Empfänger diese Mitwirkungspflichten, kann dies ebenfalls dazu führen, dass er die empfangene staatliche Unterstützung zurückzahlen muss, § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.\n\n\n\nSo funktioniert die Einkommensprüfung und Ratenzahlung\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe kann auch in Raten zurückgezahlt werden.\n\n\n\nUm zu ermitteln, ob ein Anspruch auf PKH bzw. VKH besteht, muss der Antragsteller nach § 115 ZPO bzw. § 76 FamFG in Verbindung mit § 115 ZPO sein Einkommen einsetzen.\n\n\n\nDazu gehören alle laufenden und einmalig verfügbaren Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die für den allgemeinen Lebensunterhalt dienen, wie etwa Lohn und Gehalt einschließlich jährlicher Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.\n\n\n\nNicht zum Einkommen mitgerechnet werden dabei die Einkünfte des Ehegatten, wohl aber das Kindergeld, dass der Antragsteller für seine minderjährigen Kinder anteilig erhält. Nicht beim Einkommen berücksichtigt werden auch gepfändete Einkünfte. Demgegenüber wirken sich Ratenzahlungen für Justizdarlehen (also für erhaltene VKH bzw. PKH) nicht einkommensmindernd aus.\n\n\n\nAuch sein Vermögen hat der Antragsteller einzusetzen, soweit dies zumutbar ist, § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Davon umfasst sind in erster Linie Bargeld, Kontoguthaben und andere Geldanlagen, die den Schonbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII überschreiten (derzeit 2.600 Euro zuzüglich 256 für jede vom Antragsteller überwiegend unterhaltene Person, Stand: 01.01.2016). Zumutbar ist ebenfalls der Einsatz sonstiger Vermögenswerte wie etwa die Verwertung eines Pkws der gehobenen Mittelklasse oder die Aufnahme eines Darlehens auf sein Vermögen.\n\n\n\nDagegen braucht eine vom Antragsteller allein oder zusammen mit seiner Familie ganz oder teilweise bewohnte angemessene Immobilie nicht eingesetzt zu werden, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII.\n\n\n\nVom so ermittelten Einkommen werden für die Prüfung des Anspruchs auf Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskosten die Freibeträge und absetzbaren Beträge abgerechnet. Das sind im Wesentlichen\n\n\n\ndie in § 82 Abs. 2 SGB XII genannten Beträge wie auf das Einkommen entrichtete Steuern; Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung; Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Arbeitskleidung)Erwerbstätigenfreibetrag gemäß der jährlich veröffentlichten PKH-Bekanntmachung – PKHB (213 Euro, Stand 01.01.2016)Antragsteller- und Ehegattenfreibetrag gemäß der jährlich veröffentlichten PKHB (468 Euro, Stand 01.01.2016)Freibetrag für jede weitere Person, der der Antragsteller aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet, gemäß der jährlich veröffentlichten PKHB (je nach Alter zwischen 272 und 374 Euro, Stand 01.01.2016)Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern diese nicht unangemessen hoch sind – also Miete und Betriebskosten, nicht aber Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Telefon usw. Wird mit Strom auch geheizt, schätzt das Gericht einen abzugsfähigen Heizkostenanteil. Bei einer selbst bewohnten Immobilie können statt der Miete grundsätzlich die Finanzierungskosten, aber nur in seltenen Fällen die Tilgungskosten berücksichtigt werdenIm Einzelfall besondere Belastungen, sofern dies angemessen ist\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAus dem Abzug ergibt sich für die Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe die Einkommensgrenze. Liegt diese monatlich unter 15 Euro, wird die VKH bzw. PKH ohne Ratenzahlung gewährt. Bei darüber liegenden monatlichen einzusetzenden Einkommen sind Raten zu zahlen. Insgesamt gilt folgende Tabelle:\n\n\n\n[table id=23 /]\n\n\n\nWird Ratenzahlung festgesetzt, gelten die Beträge in dem Zeitpunkt, in dem die VKH bzw. PKH bewilligt wurde. Beträge mit einem Wert bis zu 0,49 Euro sind auf volle Euro ab- und mit einem Wert ab 0,50 Euro auf volle Euro aufzurunden. Um Ratenzahlung zu erhalten, müssen mindestens fünf Raten anfallen. Zu zahlen sind maximal 48 Raten, was auch für VKH bzw. PKH gilt, die über mehrere Instanzen bewilligt wurde."}
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Hierzu zählen neben den Kosten für den Anwalt auch die Prozess- und Gerichtskosten. Doch wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung? Nach welchen Kriterien werden Sie berechnet? Und was ist, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gerichtskosten bei Scheidung\n\nDie Gerichtskosten richten sich ebenso wie die Anwaltskosten nach dem für die Scheidung anzusetzenden Verfahrenswert.\nDie Höhe der Gerichtsgebühren und in Rechnung gestellten Auslagen ergibt sich aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).\nDie entstehenden Gerichtskosten werden unter den beiden Ehegatten hälftig aufgeteilt.\nKönnen Betroffene die Kosten des Verfahrens nicht tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.\n\nDetaillierte Informationen zu den für die Scheidung entstehenden Gerichtskosten und deren Berechnung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nZur Kostenintensität von Prozess- und Gerichtskosten bei einer Scheidung\n\n\n\nMit dem folgenden Rechner können Sie die ungefähren Prozesskosten Ihres Scheidungsverfahrens ermitteln (nur Orientierungswert). Beachten Sie jedoch, dass in Familienverfahren regelmäßig nur 2,0 Gerichtsgebühren fällig werden.\n\n\n\n[sb name=\"prozesskosten\"]\n\n\n\nDie Gerichtskosten - Definition\n\n\n\nProzess- und Gerichtskosten: Bei einer Scheidung kommen zahlreiche Kosten auf Sie zu!\n\n\n\nJedes Mal, wenn ein Gericht in Deutschland aktiv wird, Richter Fälle verhandeln müssen, entstehen den Organen der Rechtsprechung Kosten. Diese müssen in aller Regel von der Partei getragen werden, die das Gericht beauftragt. In den Familiensachen werden die Gerichtskosten allerdings zumeist gegeneinander aufgehoben, d.h. beide Parteien beteiligen sich hälftig an den gerichtlichen Gebühren.\n\n\n\nDen Gerichtskostenvorschuss hingegen müssen ebenfalls beide Parteien vorab leisten, damit die Gerichte überhaupt tätig werden - und damit von Kläger und Beklagtem bzw. Antragsteller und Antragsgegner gleichermaßen.\n\n\n\nDie Gerichtskosten setzen sich dabei zusammen aus Gerichtsgebühren und den Kosten für die gerichtlichen Auslagen. Als Auslagenposten treten hierbei vor allem die folgenden Punkte in Erscheinung:\n\n\n\n\nVersandkosten für den postalischen Schreibverkehr\n\n\n\nDokumentenpauschale für die Bereitstellung der Materialien zur Erstellung gerichtlicher Schriftsätze\n\n\n\nEntschädigungsleistungen für geladene Zeugen\n\n\n\nSachverständigenauslagen für Gutachter (nach Stundensätzen)Kosten für Dolmetscher\n\n\n\nggf. Beförderungskosten, wenn Personen zur Verhandlung verbracht werden müssen\n\n\n\n\nDie gerichtlichen Gebühren hingegen betreffen das Tätigwerden des Gerichts als solches. Dabei richtet sich die Höhe der Gerichtsgebühr jedoch nicht nach tatsächlich feststehenden Pauschalen und Werten, sondern hängt vom jeweiligen Streit- bzw. Verfahrenswert ab. Zur Berechnung der Gerichtskosten kommen wir an späterer Stelle noch einmal zurück.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEXKURS: Zum Sprachusus in Familiensachen\n\n\n\nMit der Erneuerung des Familienrechts im Jahre 2008 hat sich auch der Sprachgebrauch in diesem speziellen Rechtsgebiet verändert. Seit der letzten Überarbeitung des \"Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiweilligen Gerichtsbarkeit\" (FamFG) gibt es in familienrechtlichen Gerichtsverfahren einen veränderten Sprachusus im Vergleich zu anderen Gerichtsprozessen, um den Streitcharakter aus den Prozessen zu nehmen.\n\n\n\nEs gibt auch keine Scheidungsklagen mehr - diese heißen seither offiziell \"Anträge\". Es gibt weder \"Kläger\" noch \"Beklagte\", sondern \"Antragsteller\" und \"Antragsgegner\". Zudem wird auch nicht mehr von einem Prozess im eigentlichen Sinne gesprochen, sondern von \"Verfahren\". In der folgenden Tabelle sind die gebräuchlichen Rechtsbegriffe, wie sie in Familienrecht und anderen Sachbereichen zu finden sind, einander gegenübergestellt:\n\n\n\n[table id=24 /]\n\n\n\nUm die Abgrenzung des Familienrechts von den anderen Rechtsbereichen nachzuvollziehen, wird im Folgenden statt des Begriffs \"Prozesskosten\" auch von den \"Verfahrenskosten\" die Rede sein.\n\n\n\nDas Gerichtskostengesetz in Familiensachen (FamGKG)\n\n\n\nDie Gerichtskosten werden nach Verfahrenswert berechnet! Je mehr Folgesachen anhängig sind, desto höher der Verfahrenswert.\n\n\n\nIm allgemeinen Gerichtskostengesetz (GKG) ist festgehalten, wie die jeweiligen Gebühren und Auslagen für ein Gerichtsverfahren zu berechnen sind. Das GKG bezieht sich dabei auf sämtliche Rechtsgebiete, in denen Verhandlungen vor Gerichten vonnöten sein können, also auch die Bereiche im Strafrecht, Insolvenzrecht, Wirtschafts-, Arbeitsrecht u.v.m.\n\n\n\nFür das Familienrecht existiert seit 2008 ein eigenes Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen - das FamGKG. In Anlage 1 des FamGKG können Sie eine Auflistung finden, die sämtliche Gebühren und Auslagenposten und die jeweils anzubringende Berechnung für die Berechnung der Gerichtskosten benötigt werden. Unterschieden ist hier in unterschiedliche Teilgebiete des Familienrechts - von der Ehescheidung bis hin zu Kindschaftssachen.\n\n\n\nDie gerichtlichen Auslagen\n\n\n\nIn den Angaben zu den Auslagen im zweiten Teil des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 FamGKG sind die feststehenden Posten aufgelistet, die sich nicht nach dem Streitwert richten, sondern pauschal festgelegt wurden.\n\n\n\nIm Folgenden ein kleiner Auszug:\n\n\n\n\nFür die Überlassung von Dokumenten - ob als tatsächlicher Ausdruck oder aber als Telefax übermittelt, fallen bei bis zu 50 Seiten je Seite 50 Cent an - ein Euro für Farbausdrucke. Bei allen folgenden Seiten liegt die Kostenpauschale je Seite nur noch bei 15 Cent (bzw. 30 Cent).\n\n\n\nFür die Überlassung der Dokumente in elektronischer Form - als Datei - liegt die Kostenpauschale bei 1,50 Euro je Datei und zusätzlich bis zu fünf Euro für Arbeitsaufwand und gegebenenfalls benötigten Datenträger.\n\n\n\nFür die Übersendung von Schriftsätzen per Einschreiben/Rückschein oder per Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher fallen pauschal jeweils 3,50 Euro an.\n\n\n\nFür die Übersendung der Gerichtsakte an den zuständigen Anwalt fallen einmalig Kosten in Höhe von 12 Euro an. Der Rückversand und die Bearbeitung sind dabei bereits mit einberechnet.\n\n\n\nIn Kindschaftssachen müssen die Kosten für etwaige Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände in voller Höhe getragen werden.\n\n\n\n\nBerechnung der gerichtlichen Gebühren\n\n\n\nEntgegen der festgeschriebenen Auslagenpauschalen richtet sich die Berechnung der Gebühren im Rahmen der Gerichtskosten nach dem jeweiligen Verfahrenswert.\n\n\n\nDer Verfahrenswert einer Scheidung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der beiden Parteien und beschreibt daher einen variablen Wert, den Sie im Ansatz wie folgt berechnen können - dabei sind die unteren Posten nicht zwangsläufig einzuberechnen, wenn keine gerichtlichen Entscheidungen hierzu auf Antrag verlangt werden:3 x monatliches Einkommen von Partei I+ 3 x monatliches Einkommen von Partei II+ Pauschbetrag für den Versorgungsausgleich: 1.000 Euro+ Sorge- und Umgangsrecht als Folgesache: 20% des Verfahrenswertes der Hauptsache (als isoliertes Verfahren: 5.000 Euro)+ Zugewinnausgleich: Höhe der geltend gemachten Forderungssumme+ Hausrat: Wert der verlangten Gegenstände+ Ehewohnung: Jahresmietwert+ Pauschbetrag für eine Vaterschaftsfeststellung: 3.000 Euro\nLaut § 43 FamGKG liegt die Mindesthöhe des festzusetzenden Verfahrenswertes im Falle einer Scheidung jedoch in jedem Fall bei 3.000 Euro. Das bedeutet, auch wenn beide Ehegatten Leistungen nach dem Bürgergeld beziehen, liegt der Mindeststreitwert der Ehescheidung bei 3.000 Euro. Der Pauschbetrag für den Versorgungsausgleich kann im Nachgang des abgeschlossenen Verfahrens erneut angeglichen werden an die tatsächlichen Verhältnisse.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nJe nach Höhe des ermittelten Verfahrenswertes, berechnen die Gerichte sodann die Gerichtskosten. Je mehr Folgesachen dabei im Rahmen des Scheidungsverfahrens anhängig sind, desto weiter steigt der Gesamtverfahrenswert entsprechend an. Eine einvernehmliche Scheidung, in deren Rahmen sich die Parteien gütlich einigen und auf Folgeanträge verzichten, kann daher am Ende für beide Parteien günstiger werden als strittige Verfahren, in denen ein Antrag mit Gegenantrag und neuem Folgeantrag beantwortet werden.\n\n\n\nDie Gerichtskosten bei Scheidung sind insgesamt geringer als die Anwaltskosten.\n\n\n\nAuch die Ausgliederung einiger Folgesachen einer Scheidung kann die Prozesskosten insgesamt in die Höhe treiben. Während zum Beispiel für ein anhängiges Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit 900 Euro auf den Verfahrenswert der Scheidung angerechnet wird, liegt der Verfahrenswert in einem isolierten Verfahren bei 5.000 Euro. Die Abtrennung einiger Verfahren ist daher nicht in jedem Fall sinnvoll.\n\n\n\nDie Gerichtsgebühren werden laut Gerichtskostentabelle ermittelt, die sich an den Festlegungen in § 28 FamGKG für das gerichtliche Scheidungsverfahren orientieren. Bei einem Streitwert von 500 Euro liegen die Gerichtsgebühren bei 40 Euro. In festgelegten Schritten steigen die Gebühren mit steigendem Gegenstandswert wie folgt weiter an:\n\n\n\n\nbis 2.000 Euro jeweils plus 21 Euro je angefangener 500 Euro\n\n\n\nbis zu 10.000 Euro jeweils 22,50 Euro je angefangener 1.000 Euro\n\n\n\nbis 25.000 Euro jeweils 30,50 Euro je angefangener 3.000 Euro\n\n\n\nbis 50.000 Euro jeweils 40,50 Euro je angefangener 5.000 Euro\n\n\n\nbis 200.000 Euro jeweils 140 Euro je angefangener 15.000 Euro\n\n\n\nbis 500.000 Euro jeweils 210 Euro je angefangener 30.000 Euro\n\n\n\nüber 500.000 Euro jeweils 210 Euro je angefangener 50.000 Euro\n\n\n\n\nBerechnungsbeispiele:1. Verfahrenswert = 9.000 Euro > einfache Gerichtskosten = 260,50 Euro2. Verfahrenswert = 65.000 Euro > einfache Gerichtskosten = 778,00 Euro\n\n\n\nFür die gerichtlichen Scheidungsverfahren werden die einfachen Gerichtskosten mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Im Falle einer Beschwerde in einer der Folgesachen ist die Gebühr dreifach zu erheben (siehe hierzu Anlage 2 FamGKG).\n\n\n\nEinem Anwalt für Scheidungssachen und Familienrecht liegen in der Regel Kostenübersichtstabellen vor, anhand derer er Sie hinsichtlich der zu erwartenden Prozesskosten im Falle einer Scheidung beraten kann. Er kann vorab die erwartbaren Gerichtskosten berechnen, um Ihnen die auf Sie zukommende finanzielle Belastung vor Augen zu führen.\n\n\n\nDie Gerichtskosten werden dabei in der Regel auf beide Parteien gleich verteilt bzw. gegeneinander aufgehoben. Jeder Ehegatte trägt die Hälfte der Gerichtskosten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Gerichtskostenvorschuss\n\n\n\nBevor die Gerichte tätig werden, verlangen Sie in der Regel den Ausgleich des sogenannten Gerichtskostenvorschusses. Hierbei handelt es sich um die Gerichtskosten, die nach dem vorläufigen Streitwert berechnet wurden. Auch hier ist die Gebühr mit dem Faktor zwei bestimmt. Verweigern Sie die Zahlung, wird es keine Verhandlung Ihres Antrages geben. Um den Fortgang des Scheidungsverfahrens daher zu gewährleisten, müssen Sie den Vorschuss auf die Gerichtskosten auslegen.\n\n\n\nWird nach Abschluss des Verfahrens und der abschließenden Festlegung des Gesamtverfahrenswertes festgestellt, dass die Gerichtskosten nicht in voller Höhe benötigt worden sind bzw. über dem am Ende tatsächlich ermittelten Wert liegen, erstatten die Gerichte die Differenz wieder zurück.\n\n\n\nLiegen die im Kostenfestsetzungsbeschluss endgültig ermittelten, tatsächlichen Gerichtskosten jedoch über der bereits durch den Vorschuss ausgeglichenen Summe, können die Gerichte eine Nachzahlung des Differenzbetrages von Ihnen verlangen.\n\n\n\nDie Verfahrenskosten - Definition\n\n\n\n\nWorin unterscheiden sich Prozesskosten von den Gerichtskosten?\nProzess- und Gerichtskosten werden in aller Regel in einem Atemzug genannt, doch handelt es sich hierbei um zwei Teilbereiche der erhobenen Kosten in gerichtlichen Verfahren, die die Beteiligten zu tragen haben. Festzuhalten ist, dass die Prozesskosten den größeren Rahmen bilden: Sie umfassen die Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten und andere Posten.\n\n\n\n\nDie Verfahrens- bzw. Prozesskosten umfassen sämtliche finanziellen Posten, die für ein gerichtliches Verfahren für die einzelnen Parteien anfallen. Hierzu zählen neben den zuvor beschriebenen Gerichtskosten auch außergerichtliche Posten wie\n\n\n\nVerfahrenskosten: Neben den Anwaltskosten zählen hierzu auch Gerichtskosten, Gutachterkosten, Kosten für Dolmetscher und andere Prozessbeteiligte.\n\n\n\n\nAnwaltskosten \n\n\n\nGutachterkosten\n\n\n\nReisekosten\n\n\n\n\nDabei können die Verfahrenskosten im Falle einer Scheidung durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden. Mit jedem Folgeantrag im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens steigt der Verfahrenswert an. Damit steigen auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten. Im Falle von vom Scheidungsverfahren abgetrennten (isolierten) Familiensachen werden noch einmal gesondert Verfahrenswerte festgesetzt, die in der Regel weit über den Zahlen bei anhängigen Familiensachen liegen.\n\n\n\nDie Verfahrens- bzw. Prozesskosten in einem Scheidungverfahren sind daher nicht von vornherein festgesetzt. Sie können durch die Einkommensverhältnisse der Ehepartner, das Tätigwerden des Anwaltes, die veranschlagten Folgesachen und zahlreiche andere Faktoren in die Höhe streben und sind in jedem Fall individuell festzulegen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Verfahrenskosten - Wer trägt welche Anwaltskosten?\n\n\n\nIm Scheidungsverfahren selbst hat jede der Parteien in der Regel die Gebühren des durch ihn beauftragten Rechtsanwalts selbst zu tragen. Entsprechendes gilt zumeist auch in abgetrennten Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht.\n\n\n\nDie Rechtsanwaltsgebühren richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert. Zugrundegelegt ist hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ist der Verfahrenswert festgelegt, kann der Anwalt seine Kosten gegenüber seinem Mandanten in Rechnung stellen.\n\n\n\nEntsprechend zu den Angaben im GKG gibt es bereits vollständige tabellarische Übersichten, die die Abrechnung und Kalkulation für Anwälte erleichtern sollen. Anhand der Tabellen kann ein Rechtsanwalt bei einer Scheidung die veranschlagten Rechtsanwaltsgebühren nach entsprechendem Verfahrenswert ablesen.\n\n\n\nDabei kann ein Anwalt auch die im Vorfeld der gerichtlichen Korrespondenz geleistetete Arbeit vor Einreichung der Scheidung zusätzlich absetzen.\n\n\n\nDie Anwaltskosten im Scheidungsverfahren lassen sich auf Grundlage der §§ 2 und 13 RVG ermitteln. Eine entsprechende tabellarische Übersicht zu den berechneten Posten findet sich in Anlage 1 RVG.\n\n\n\nFür unsere Berechnungsbeispiele:\n\n\n\n[table id=25 /]\n\n\n\nDie Auslagen eines Anwaltes liegen bei 20 % Prozent des Verfahrenswertes, dürfen insgesamt jedoch einen Wert von 20 Euro nicht überschreiten. Da im Falle einer Scheidung in der Regel viel Schreibverkehr erforderlich ist, liegt dieser Pauschalbetrag zumeist bei 20 Euro.\n\n\n\nDie Geschäftsgebühr kann ein Anwalt dann veranschlagen, wenn er bereits vor Einreichung der Scheidung und der gerichtlichen Korrespondenz für den Mandanten tätig wurde.\n\n\n\nDie Verfahrens- bzw. Prozesskosten berechnen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Für unsere beiden Beispiele kommen wir auf folgende Gesamtsummen:\n\n\n\n[table id=26 /]\n\n\n\nDie Prozesskosten können ggf. auch über Verfahrenskostenhilfe- oder -vorschuss verauslagt werden.\n\n\n\nIm Rahmen der Verfahrenskosten bei einer Scheidung können jedoch auch noch weitere Posten auf Sie zukommen. Nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten müssen abgedeckt werden. Vor allem auch die Kosten für Sachverständigengutachten - etwa für die Bewertung eines Grundstücks oder einer gemeinsamen Immobilie - birgt zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Verfahrenskosten können mit jedem zusätzlichen Gutachten weiter steigen.\n\n\n\nDie Kosten für Dolmetscher, Gutachter, Schöffen, Zeugen und anderen Prozessbeteiligten richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).\n\n\n\nGerichts- und Verfahrenskosten - Zur Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nBesonders Geringverdiener oder Personen, die Sozialleistungen beziehen, müssen diese Prozesskosten im Falle einer Scheidung unerschwinglich erscheinen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es Ihnen aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht möglich ist, sich scheiden zu lassen, ohne sich über Gebühr zu verschulden.\n\n\n\nJedem steht es in einem solchen Fall frei, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Prozessfinanzierung, die auch finanziell schwächer gestellten Personen die Möglichkeit bietet, ihre Rechte zu verteidigen, einzufordern oder aber eine Scheidung durchzuführen.\n\n\n\nBei einem Verfahrenskostenhilfeantrag prüfen die Gerichte auf Grundlage der vom Antragsteller gegebenen \"Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\" inklusive aller erforderlichen Belege (Kontoauszug, Mietvertrag, ggf. ALG-I- oder ALG-II-Bescheid) die Einkommensverhältnisse. Ist die Eigenfinanzierung durch den Antragsteller nicht möglich, kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.\n\n\n\nDie Verfahrenskosten bei einer Scheidung können schnell im vierstelligen Bereich liegen.\n\n\n\nDoch: Immer häufiger greifen die Gerichte auch auf den sogenannten Verfahrenskostenvorschuss zurück. Wenn Sie einen VKH-Antrag stellen, mit dessen Hilfe Sie die Prozesskosten finanzieren möchten, prüft das Gericht die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten im Scheidungsverfahren. Verdient der Antragsgegner ausreichend, kann ihm die Last der Verfahrenskosten voll auferlegt werden - er muss damit den Verfahrenskostenvorschuss tragen.\n\n\n\nEs handelt sich auch in diesem Falle um eine Prozessfinanzierung durch Dritte. Allerdings kann der Staat in einem solchen Fall auch Verwandte und in enger Beziehung stehende Personen in die Pflicht nehmen - im Scheidungsverfahren ist dies dann oftmals der Ehegatte.\n\n\n\nWenn ein Prozesskostenvorschuss beschlossen ist, wird der Verfahrenskostenhilfeantrag abgelehnt. Nicht der Staat, sondern der Ehegatte muss dann die Prozessfinanzierung für den finanziell schlechter gestellten Antragsteller übernehmen.\n\n\n\nHat einer der Ehegatten bzw. haben beide Verfahrenskostenhilfe beantragt, werden die Kosten durch staatliche Gelder abgedeckt. Allerdings gilt es hierbei zahlreiche Aspekte zu beachten, um am Ende nicht doch in die Schuldenfalle zu tappen:\n\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe für das eigentliche Scheidungsverfahren: Wurde der VKH-Antrag angenommen, trägt der Staat sowohl Prozesskosten als auch Gerichtskosten. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für alle Folgesachen der Ehescheidung. Mit jeder Folgesache steigt das Risiko: Bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat zwar in jedem Fall die Gerichtskosten. Doch wenn in einem Antrag gegen Sie entschieden wird, müssen Sie die Anwaltskosten des gegnerischen Rechtsbeistandes tragen. Die Verfahrenskostenhilfe greift dann nicht mehr.\n\n\n\nWenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, bedeutet dies nicht, dass Sie nie die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Je nach Verdienst kann eine ratenweise Tilgung der ausgelegten staatlichen Kosten veranschlagt sein. Zudem müssen Sie über den Zeitraum von vier Jahren nach dem erfolgreichen Antrag jährlich eine Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen. Verändern sich Ihre Einkommensverhältnisse zum Positiven, kann in dieser Zeit auch noch nachträglich eine Tilgung der ausgelegten Kosten von Ihnen verlangt werden. Auch Schenkungen und andere Vermögensänderungen finden hier Beachtung.\n\n\n\nBei der Verfahrenskostenhilfe werden die Anwaltskosten geringer veranschlagt, als sie am Ende tatsächlich sind (in der Regel hälftig). Wird im Folgenden festgestellt, dass Sie wieder zahlungsfähig sind, werden Ihnen die Anwaltskosten hingegen voll angerechnet, die Kosten können am Ende also wesentlich höher liegen, als die ursprünglich berechneten Werte im Zuge des Verfahrenskostenhilfeantrages."}
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Diese Posten werden nach der Höhe des Verfahrenswertes berechnet. Doch woraus ergibt sich der Verfahrenswert bei einer Scheidung? Und welche Vorgänge können den Verfahrenswert erhöhen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Verfahrenswert\n\n\n\nWozu dient der Verfahrenswert? Bei einer Scheidung ist der Verfahrenswert bei der Berechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten relevant.  Wie wird der Verfahrenswert ermittelt? Die Basis für den vorläufigen Verfahrenswert bildet dabei das Nettoeinkommen der Eheleute, die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und der Pauschalbetrag für den Versorgungsausgleich.  Wie teuer ist eine Scheidung? Wie hoch die Kosten für eine Scheidung tatsächlich ausfallen, ergibt sich allerdings erst durch die Kostenfestsetzung nach dem Scheidungsbeschluss.  \n\n\n\n\nDer Gegenstandswert im Scheidungsverfahren\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGegenstandswert, Verfahrenswert, Streitwert- Gibt es da Unterschiede?\n\n\n\nDer Verfahrenswert: Gerichtskosten und Anwaltskosten werden auf seiner Grundlage berechnet.\n\n\n\nIn der Rechtssprache gibt es zahlreiche Begriffe, die synonym für ein und denselben Bedeutungsinhalt verwandt werden. Hierzu zählt auch die Synonymkette um den Begriff des \"Verfahrenswertes\". Der Sprachgebrauch richtet sich hier nach dem dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsgebiet. Während in strittigen Verfahren der Begriff \"Streitwert\" etabliert ist, hat sich im Familienrecht seit der Familienrechtsreform im Jahre 2008 auch der Sprachusus verändert.\n\n\n\nUm aus dem Scheidungsverfahren die Spannung herauszunehmen, finden sich seither in familienrechtlichen Verhandlungen nicht mehr Begriffe wie \"Kläger\", \"Beklagter\", \"Klage\" usf. Diese wurden ersetzt durch weniger psychologisch negativ behaftete Wörter wie \"Antragsteller\", \"Antragsgegner\", \"Antrag\". Dadurch soll der Streitcharakter in den Familienverfahren abgedämpft werden. Die Verhandlungen werden allgemein auch nicht mehr als Prozess definiert, sondern stattdessen mit dem Wort \"Verfahren\" betitelt. Entsprechend ist oft auch nicht mehr vom Streitwert, sondern vom Verfahrenswert die Rede.\n\n\n\nIn anderen, nicht streitigen Verfahren ist der Begriff \"Gegenstandswert\" gebräuchlich. Während im gerichtlichen Schriftverkehr diese Begriffe feststehen, können sie jedoch im alltäglichen Sprachgebrauch synonym zueinander verwendet werden. Denn letztlich beschreiben sie alle ein und denselben Gegenstand: den monetären Wert des Prozessgegenstands.\n\n\n\nZum Verfahrenswert bei einer Scheidung\n\n\n\nDer Verfahrenswert bei einer Scheidung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn es um die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren und der Gerichtskosten geht. Diese Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert des Scheidungverfahrens. Die Höhe des Verfahrenswertes richtet sich dabei nach unterschiedlichen Eckdaten, sodass eine festgelegte Streitsumme hier nicht gegeben ist. Um zu erfahren, wie hoch die Scheidungskosten ausfallen können, können Sie bei Scheidungskanzleien oft einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern.\n\n\n\nDer Verfahrenswert ist nicht mit den Scheidungskosten gleichzusetzen! Im Falle einer Verhandlung müssen Sie nicht den Streitwert selbst entrichten, sondern die Gebühren und Kosten, die auf Grundlage dessen erhoben werden.\n\n\n\nVerfahrenswert - Der gesetzliche Grundbetrag bei einer Scheidung\n\n\n\nWonach aber genau richtet sich der Verfahrenswert bei einer Scheidung? Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) \"ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen.\" Damit ist gesetzlich kein fester Betrag benannt, der den Verfahrenswert der Scheidung bestimmt, sondern die Einzelumstände der betroffenen Beteiligten sind zu berücksichtigen.\n\n\n\nGrundsätzlich dient zur Berechnung des Streitwerts bei einer Scheidung vor allem das Nettoeinkommen der beiden Eheleute als Grundlage. Das monatliche Nettoeinkommen der beiden Ehepartner wird mit dem Faktor drei multipliziert und stellt damit die Basis des Verfahrenswerts:\n\n\n\n\n\"Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.\" (§ 43 Absatz 2 FamGKG)\n\n\n\n\nAls Stichtag für die Einkommensverhältnisse der Ehegatten ist der Tag der Antragstellung bei Gericht ausschlaggebend: Ist der Scheidungsantrag bei Gericht vorgelegt worden, müssen die Beteiligten ihre Einkommensverhältnisse für das vorangegangene Quartal nachweisen, die dann zur Berechnung des Streitwerts als Grundlage dienen. Kommt es während des Verfahrens zu einer Minderung oder generellen Änderung der Einkommensverhältnisse, ist dies nachträglich nicht mehr beim Wert des Verfahrens zu berücksichtigen.\n\n\n\nVorsicht bei den Berechnungen: Der Streitwert ist nicht mit den Scheidungskosten identisch!\n\n\n\nSind unterhaltspflichtige Kinder in die Eheauflösung involviert, kann je Kind und je Monat ein Betrag von 250 Euro vom Streitwert abgezogen werden: Bei zwei unterhaltsbedürftigen Kindern liegt der vom Verfahrenswert abzuziehende Gesamtbetrag damit bei 1.500 Euro. Der Abzug dieses Pauschbetrages entfällt jedoch dann, wenn die Beteiligten nicht in der Lage sind, Unterhalt zu leisten und damit nur den Mindestbedarf zur Verfügung haben.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich wird in aller Regel ausgeführt, unabhängig von den Vereinbarungen in einem Ehevertrag oder anderen Absprachen. Von dem Ausgleich der Rentenanwartschaften können die Gerichte zumeist nur dann Abstand nehmen, wenn die auszugleichenden Posten geringfügig sind oder beide Eheleute im gemeinsamen Einverständnis den Verzicht erklären. Diesem Einverständnis können die Gerichte jedoch auch widersprechen, wenn die Entscheidung einen der Beteiligten über Gebühr benachteiligen würde.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer pauschale Betrag von 1.000 Euro, der für die Folgesache Versorgungsausgleich in den Streitwert einbezogen wird, kann im Nachgang - nach erfolgtem VA - noch an die tatsächlichen Verhältnisse und ausgeglichenen Werte angepasst werden. Da jedoch für die Berechnung der Gerichtskosten der Streitwert annähernd vollständig sein muss, werden bereits vor Abschluss der verhandelten Punkte Pauschalbeträge angerechnet.\n\n\n\nSoll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, so erfolgt in aller Regel die Anrechnung von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Beteiligten auf den vorläufigen Verfahrenswert.\n\n\n\nBeispiel: Streitwert berechnen\n\n\n\n[table id=27 /]\n\n\n\nEingangs wird in einem jeden Scheidungsverfahren damit ein vorläufiger Verfahrenswert festgesetzt. Erst nach Abschluss aller verhandelten Punkte und mit Scheidung der Ehe können der exakte Verfahrenswert ermittelt und die Gerichts- und Anwaltskosten abschließend festgesetzt werden.\n\n\n\nNach dem Verfahrenswert richten sich die  Prozess- und Gerichtskosten. Da bereits vor Beginn der Verhandlung der Ausgleich des Gerichtskostenvorschusses vonnöten ist, bedarf es der vorläufigen Festlegung der Verfahrenswerts mit Hilfe von pauschalen Summen.\n\n\n\nDiese können im Nachhinein angepasst, etwaig zu viel geleistete Gebühren zurückerstattet bzw. ausstehende Summen nachgefordert werden.\n\n\n\nDer maximale Verfahrenswert, der in einem Scheidungsverfahren festgesetzt werden kann, liegt nach § 43 Absatz 1 FamGKG bei einer Million Euro. Damit ist als Streitwert einer Scheidung stets eine Summe von mindestens 3.000 Euro bis zu einer Million Euro Voraussetzung.\n\n\n\nAnrechnung von Vermögen:Zusätzlich zu den Nettogehältern der Eheleute können die Gerichte auch einen Anteil der Vermögenswerte auf den Verfahrenswert anrechnen. Dieser beträgt dabei in aller Regel fünf Prozent der Vermögenswerte nach Abzug der Vermögensfreigrenze, die je nach Gericht bei 15.000 bis 30.000 Euro liegen kann.\n\n\n\nWas gilt als Einkommen?\n\n\n\nIn den meisten gerichtlichen Entscheidungen existieren bis heute streitige Punkte dahingehend, inwieweit etwa Leistungen nach dem SGBII als Einkommen anzurechnen sind. Die Gerichte bewerten dies oftmals unterschiedlich. Sofern die Gelder jedoch als Lohnersatzleistung definiert sind, kann jener Teil auf das Einkommen des Beteiligten Anrechnung finden. In der Regel wird das Einkommen des Beteiligten, der Hartz IV bezieht, allerdings auf Null gesetzt.\n\n\n\nAuch alle weiteren Posten im Rahmen von Sozialleistungen, die nicht als Lohnersatz gelten können, sind zumeist nicht als Teil des Einkommens zu verstehen. Damit fällt auch etwaig bezogenes Erziehungsgeld nicht unter das Einkommen. Unterhaltsleistungen hingegen fallen gemeinhin in das Einkommen hinein ebenso wie das Kindergeld.\n\n\n\nWas geschieht, wenn beide Ehegatten Leistungen nach dem SGBII beziehen?Allerdings liegt der Mindeststreitwert in jedem Fall bei 3.000 Euro. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn beide Ehepartner Leistungen nach dem SGBII (Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen. Auch hier tritt dann in aller Regel die Pauschale für den Versorgungsausgleich hinzu. Damit liegt die \"günstigste\" Scheidung bei einem Wert von 4.000 Euro. Wird der Versorgungsausgleich am Ende ausgeschlossen, sinkt er auf 3.000 Euro.\n\n\n\nFolgesachen bei Scheidung - Den erweiterten Streitwert berechnen\n\n\n\nWährend der Versorgungsausgleich automatisch mit in den Verfahrenswert bei einer Scheidung vor Gericht einberechnet ist, können auch weitere Folgesachen den Streitwert der Verhandlungen in die Höhe treiben. Grundsätzlich gilt: Mit jeder Folgesache steigt der Streitwert einer Scheidung.\n\n\n\nAls Folgesache werden alle Verfahren behandelt, über die im Rahmen der Ehescheidung durch gerichtlichen Beschluss entschieden werden soll. Da kein Zwang besteht, über Ehewohnung, Hausrat und andere Dinge die Gerichte mit einer Entscheidung zu beauftragen, steigen mit jedem zusätzlichen Antrag, den die Ehegatten im Verfahren zu den Folgesachen stellen, die Scheidungskosten.\n\n\n\nStreitige Verfahren, in denen einer oder beide Ehepartner zahlreiche Anträge und Gegenanträge stellen, sind daher in der Regel teurer als eine einvernehmliche Scheidung, bei der die meisten Vereinbarungen hinsichtlich Unterhalt, Hausrat und Co. zwischen den Ehegatten selbst und ohne Anwälte oder Gerichtsanrufung getroffen werden.\n\n\n\nDer Verfahrenswert bei einer Scheidung ist nicht festgelegt, sondern nach Einzelfall zu entscheiden.\n\n\n\nDoch wie hoch sind die zusätzlichen Scheidungskosten, wenn Sie die Folgesachen in das Scheidungsverfahren einbinden und gerichtlich darüber entscheiden lassen wollen? Auch hier gibt es zum einen Pauschalbeträge, die veranschlagt werden, zum anderen individuell festzulegende Gesamtsummen, die je nach Fall voneinander unterschieden sind.\n\n\n\nFolgende Beträge fallen für die zusätzlich zu verhandelnden Streitthemen an, wenn Sie im sogenannten Verbundverfahren eingebunden sind - also als Folgesachen der Scheidung - und nicht als isolierte Verfahren. Sie werden zu dem Verfahrenswert hinzuaddiert.\n\n\n\n\nSorgerecht und Umgang: 20 Prozent vom Gegenstandswert der Scheidung, jedoch nicht höher als 3.000 Euro (§ 44 FamGKG)\n\n\n\nUnterhaltssachen: 12 Mal die geforderte Unterhaltssumme\n\n\n\nHausrat: der festgestellte monetäre Wert des gesamten gemeinsamen Hausrats\n\n\n\nEhewohnung: 12 Mal die Monatsmiete der Ehewohnung\n\n\n\nZugewinnausgleich: Höhe des geforderten Betrages\n\n\n\nGewaltschutz: 2.000 Euro\n\n\n\nAbstammungssache: 2.000 Euro\n\n\n\n\nJe mehr Verfahren im Scheidungsverbund damit anhängig sind, desto höher liegt der Streitwert. In der Regel bietet es sich jedoch an, die Folgesachen im Verbund zu verhandeln, um die Verfahrensgebühren insgesamt geringer zu halten, da die Streitwerte in abgetrennten Verfahren besonders bei Kindschaftssachen höher liegen können. Die reinen Scheidungskosten sinken durch die Abtrennung einzelner Verfahren zwar, doch müssen weitere Gebühren in den isolierten Verfahren getragen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAus dem Vorgenannten wird vor allem eines deutlich: Je weniger Folgesachen die Parteien über gerichtliche Entscheidungen laufen lassen, desto geringer sind am Ende die Scheidungskosten. Die gütliche Einigung in Sachen Hausrat, Unterhalt und Sorgerecht zwischen den Beteiligten kann daher zu geringeren Verfahrenswerten und damit auch zu geringeren Gebühren führen.\n\n\n\nEine einvernehmliche Scheidung ist daher zumeist mit geringeren Gebühren verbunden. Hinzu kommt, dass bei einer gütlichen Scheidung in der Regel auch nur ein Anwalt vonnöten ist, während in Streitsachen gerne jede Seite ihren eigenen Anwalt konsultiert. Dieser darf zwar dann nur einen der Beteiligten rechtlich vertreten, doch sinken auch hier insgesamt die Scheidungskosten, da die Vereinbarung getroffen werden kann, dass die Rechtsanwaltskosten auf beide Parteien verteilt werden.\n\n\n\nDie Gerichstkosten und der Streitwert\n\n\n\nSteht der vorläufige Streitwert des Scheidungsverfahrens fest, können die Gerichte auf dessen Grundlage die Gerichtskosten berechnen. Als Berechnungsgrundlage anzusetzen sind dabei die Bestimmungen aus § 28 FamGKG. Hier ist niedergelegt, in welchen Schritten sich die Gerichtsgebühr mit steigendem Streitwert erhöht.\n\n\n\nDer Gegenstandswert steigt, wenn Folgesachen zahlreicher werden.\n\n\n\nIn der Regel liegen den Rechtsanwälten Gebührentabellen in Übersichten vor, mit deren Hilfe sie schnell die erwartbaren Gerichtskosten ablesen können. Besonders bei der Beratung in einer Scheidungssache ist es von Bedeutung, dass ein Rechtsanwalt für Familienrecht Sie hinsichtlich der möglichen Scheidungskosten aufklärt. Hierzu erstellt er einen groben Überblick über den vermuteten Streitwert sowie den dementsprechend zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, liegt der Mindeststreitwert der Scheidungsverhandlung im Verbund mit dem Versorgungsausgleich bei 4.000 Euro. Die einfache Gerichtsgebühr läge laut Anlage 2 FamGKG sodann bei 127 Euro. Allerdings erheben die Gerichte die Gebühr doppelt (2,0) - bis 2013 wurde hier noch mit dem Faktor drei multipliziert. In einem streitigen Verfahren, bei dem eine Beschwerde in der Hauptsache oder einer der Folgesachen erhoben wird, ist gar der dreifache Wert zu veranschlagen.\n\n\n\nDamit läge die Gerichtsgebühr im vorgenannten Fall bei 254 Euro. Hinzu kommen noch die Auslagenkosten der Gerichte, die sodann zusammen die Gerichtskosten bestimmen.\n\n\n\nBevor die Gerichte jedoch in der Sache tätig werden, müssen die Beteiligten zuvorderst den sogenannten Gerichtskostenvorschuss ausgleichen. Er entspricht seit 2013 exakt den aufgrund des vorläufigen Verfahrenswertes ermittelten Gerichtskosten. Mit Abschluss des Verfahrens und Festsetzung des tatsächlichen Verfahrenswertes können auch die Gerichtskosten abschließend berechnet werden. Die abschließend festgesetzten Gerichtskosten werden mit dem Vorschuss verrechnet.\n\n\n\nDie Gerichtskosten werden in der Regel gegeneinander aufgehoben, das bedeutet, beide Parteien tragen diesen Posten jeweils zur Hälfte.\n\n\n\nGegenstandswert und das RVG - Die Anwaltskosten\n\n\n\nStreitwert: Ein Anwalt kann die Scheidungskosten vorab kalkulieren, damit Sie einen besseren Überblick haben.\n\n\n\nNeben den Gerichtskosten müssen Sie im Falle der Scheidung jedoch auch noch den beauftragten Rechtsanwalt zahlen. Auch die Anwaltskosten werden nach Streitwert berechnet - erst nach dem vorläufigen und abschließend nach der erfolgten Kostenfestsetzung bei Abschluss des Scheidungsverfahrens. Die Differenz ist auch hier auszugleichen.\n\n\n\nFür die Gebühren des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) heranzuziehen. Auch hier sind je nach Verfahrenswert Stufungen für die festzusetzenden Gebühren festgelegt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei einem Mindeststreitwert von 4.000 Euro liegen die einfachen Rechtsanwaltsgebühren bei 252,00 Euro. Allerdings gilt auch hier, dass die einfache Gebühr je nach Tätigkeit des Anwalts mit einem festgelegten Faktor multipliziert wird. Für das Scheidungsverfahren wird die Gebühr mal 1,3 genommen (§§ 2,13 RVG): hier 327,60 Euro. Den gleichen Wert kann der Anwalt veranschlagen, wenn er bereits vor Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht in dieser Sache für Sie tätig wurde. Für die Wahrnehmung des Scheidungstermins selbst müssen Sie zudem eine Terminsgebühr an den Anwalt entrichten, die bei 1,2 der einfachen Gebühr liegt: hier 302,40 Euro.\n\n\n\nNeben den Rechtsanwaltsgebühren sind jedoch auch noch Auslagenkosten des Anwalts zu tragen sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag zu entrichten. Die Auslagenpauschale liegt in der Regel bei 20 Prozent des Streitwerts, jedoch nicht höher als 20 Euro. In Scheidungssachen ist letzteres die Regel.\n\n\n\nIn unserem oben angeführten Beispiel lägen die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten bei folgenden Werten:\n\n\n\n[table id=28 /]\n\n\n\nBitte beachten Sie: Der Verfahrenswert ist nicht mit den Scheidungskosten identisch! Er dient lediglich als Basis, auf deren Grundlage die Gebühren für Gericht und Anwalt und ggf. auch Notar berechnet werden. Die Scheidungskosten setzen sich sodann aus den Gerichts-, Anwalts-, Notarkosten und ggf. auch aus den Beträgen, die für Sachverständigengutachten anfallen, zusammen.\n\n\n\nEinkommensschwache Personen haben die Möglichkeit, im Falle einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Gerichte entscheiden dann darüber, ob Sie die Scheidung mit staatlicher Prozessfinanzierung absichern können. Allerdings gilt es hier unbedingt zu beachten, dass Sie im Falle einer beantragten Folgesache, in der letztlich gegen Sie entschieden wird, allein die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen müssen. Dessen Rechnung wird dann nicht durch staatliche Hand übernommen."}
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Gemeinsam mit den Gerichtskosten fallen die Rechtsanwaltgebühren in die Verfahrenskosten hinein. Doch was genau kostet ein Anwalt? Und wie können die Anwaltskosten berechnet werden? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anwaltskosten bei Scheidung\n\n\n\nBrauchen beide Ehegatten einen Anwalt? Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss sich in der Regel nur der Antragsteller anwaltlich im Scheidungsverfahren vertreten lassen. Bei streitigen Verfahren besteht für beide Ehegatten Anwaltszwang, wenn beide Anträge einbringen.  Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Nein. Eine Scheidung gänzlich ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Es muss mindestens ein Rechtsbeistand am Verfahren beteiligt sein.  Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung? Die Höhe der Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert der zugrunde liegenden Scheidung. Der Verfahrenswert ergibt sich maßgeblich aus dem Quartalsnettoeinkommen der beiden Ehegatten und jeweils 10 Prozent je ausgeglichener Anwartschaft beim Versorgungsausgleich. Ein höherer Streitwert bedeutet automatisch höhere Anwaltskosten.  \n\n\n\n\nDie Kosten für den Anwalt im Scheidungsverfahren\n\n\n\nMit diesem Rechner können Sie die möglichen Anwaltskosten berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"anwaltskosten\"]\n\n\n\nBerechnungsgrundlage der Anwaltskosten: Der Streitwert\n\n\n\nEbenso wie bei der Berechnung der Gerichtskosten bei einer Scheidung dient als Grundlage der Anwaltskostenrechnung der Verfahrenswert. Doch wie genau wird der Verfahrenswert bestimmt?\n\n\n\nWas kostet ein Anwalt? Die Anwaltskosten bei einer Scheidung können hoch sein.\n\n\n\nEs handelt sich dabei nicht um einen festgelegten und pauschalen Betrag, der bei jeder Scheidung anzunehmen ist. Vielmehr setzt er sich zusammen aus einzelnen Pauschbeträgen und Teilsummen, die sich je nach Einzelfall voneinander unterscheiden können.\n\n\n\nGrundlegend werden die zwei Nettoeinkommen der an der Scheidung Beteiligten addiert und mal drei genommen. Dieses Quartalsnettoeinkommen der Ehegemeinschaft bildet die Grundlage des Verfahrenswerts, z. B.:\n\n\n\n\nMonatliches Nettoeinkommen von A = 1.800 Euro\n\n\n\nMonatliches Nettoeinkommen von B = 2.700 Euro\n\n\n\nVerfahrenswertgrundlage (A + B) x 3 = 13.500 Euro\n\n\n\n\nAls Mindeststreitwert ist jedoch eine Summe von 3.000 Euro angesetzt, die vor allem Scheidungen betrifft, bei denen beide Ehegatten Leistungen nach dem SGBII (Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten, da diese dem Grunde nach kein direktes Einkommen erzielen.\n\n\n\nZu diesem grundlegenden Wert tritt bei der Berechnung des vorläufigen Streitwerts jedoch auch noch eine Pauschale von 1.000 Euro für die Folgesache Versorgungsausgleich, die in der Regel im Verbund mit dem Scheidungsverfahren zu verhandeln ist. Ist die Scheidung abgeschlossen und der genaue Wert der auszugleichenden Rentenanwartschaften ermittelt, wird der Gegenstandswert der Scheidung abschließend festgesetzt. Beim Versorgungsausgleich liegt die aufzurechnende Summe am Ende bei 10 Prozent der Ausgleichswerte, mindestens jedoch bei 1.000 Euro. Damit ist für die vorläufige Berechnung der Mindestsatz angerechnet. Die Kostenrechnungen können sich dementsprechend angleichen.\n\n\n\nMit jedem weiteren Folgeantrag, der eine weitere Folgesache in den Scheidungsverbund mit einbringt, kann der Verfahrenswert ebenfalls steigen. Wird das Gericht damit beauftragt, zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Hausratsteilung oder Ehewohnung weitere Beschlüsse zu fassen, steigen auch die Scheidungskosten an. Aus diesem Grunde sind - verglichen mit streitigen Verhandlungen - einvernehmliche Scheidungen in der Regel weniger kostenintensiv, da sich die Ehegatten hier in aller Regel bereits hinsichtlich sämtlicher Folgesachen der Eheauflösung gütlich einigen und nicht das Gericht mit der Entscheidung beauftragen.\n\n\n\nAuch Vermögen der Ehegatten kann in den Streitwert mit einbezogen sein - zumeist 5 Prozent des Gesamtvermögens nach Abszug der Vermögensfreigrenze. Die meisten Gerichte setzen dies in der Praxis jedoch nur selten um.\n\n\n\nIst der Verfahrenswert festgelegt, können Gerichte und Anwalt die entstehenden Kosten für Ihre Anrufung berechnen. Doch nach welchen Vorschriften genau werden die Anwaltskosten festgesetzt?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)\n\n\n\nDie Berechnung der Anwaltskosten erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - kompletter Titel: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Hier ist festgeschrieben, für welche Leistungen ein Rechtsanwalt welche Art und Höhe der Vergütung ansetzen kann.\n\n\n\nDas Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) bestimmt gewissermaßen den Lohn für die Arbeitszeit des Anwalts.\n\n\n\nZum 01. Juli 2004 ersetzte das RVG die sogenannte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Das Kostenrecht sollte durch die Neuerungen am Ende transparenter und simpler gestaltet werden. Besonders die außergerichtliche Streitbeilegung hat durch erhöhte Rechtsanwaltsgebühren für Vergleiche eine die Gerichte entlastende Wirkung. Zudem wird im RVG, anders als zuvor, vor allem auch die Arbeitsintensität für Anwälte bei einzelnen Verfahren und Schritten anerkannt und entsprechend vergütet.\n\n\n\nBezogen auf das Familienrecht soll das neue Gesetz dazu dienen, dass die Gerichte nicht mehr über Gebühr belastet werden. Nicht immer nämlich muss eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Was hat sich im Vergleich zum BRAGO verändert?\n\n\n\n\nDie Rechtsanwälte erhalten eine höhere Vergütung, wenn Sie die Streitbeilegung im außergerichtlichen Wege erzielen können.\n\n\n\nEine einvernehmliche Scheidung ist mit geringeren Anwaltskosten verbunden und soll die getrennten Ehegatten so dazu besonders animieren, gütliche Vereinbarungen zu treffen.\n\n\n\n\nWie Sie die Anwaltskosten berechnen können\n\n\n\nWie lassen sich die Rechtsanwaltsgebühren berechnen? Steht der vorläufige Verfahrenswert fest, kann Ihr Rechtsanwalt mit Hilfe der Angaben im RVG seine Gebühren und Kosten berechnen. In diesem Zusammenhang ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen zwischen der Anwaltsgebühr und den anwaltlichen Auslagen. Während der erste Wert auf Basis des Streitwerts berechnet wird und damit je nach angesetzten Verfahren relativ hoch sein kann, sind die Auslagenkosten wesentlich geringer.\n\n\n\nAus beiden Posten zusammen ergeben sich schließlich die Anwaltskosten. Beide Punkte sind im Vergütungsverzeichnis (VV) des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes angegeben.\n\n\n\nDie Auslagen des Anwalts bei der Scheidung\n\n\n\nWas genau wird unter den Auslagen zusammengefasst? Hierunter fallen sämtlichen Posten, die in Verbindung mit dem Schriftverkehr und der Dienstleistung des Anwalts einhergingen und von diesem vorab ausgelegt werden mussten. Der Rechtsanwalt kann im Rahmen seiner Rechnung verlangen, dass Sie die im Rahmen Ihres Verfahrens bereits getätigten verauslagten Kosten übernehmen und erstatten.\n\n\n\nZu den Auslagen des Rechtsanwalts gehören etwa:\n\n\n\n\nPortokosten für die Versendung von Anträgen und Schriftsätzen\n\n\n\nPapier- und Druckkosten für Erstellung und Druck von Anträgen und Schriftsätzen\n\n\n\nTelefon- und Faxkosten\n\n\n\nggf. auch Kosten für Datenträger, auf denen Dokumente abgespeichert und übersandt wurden\n\n\n\nFahrt- und Reisekosten\n\n\n\nAbwesenheitsgelder\n\n\n\nu. v. m.\n\n\n\n\nScheidung? Die Anwaltskosten können bei streitigen Verfahren höher liegen.\n\n\n\nWährend Ihr Anwalt zum Beispiel eventuell entstandene Reisekosten laut Vergütungsverzeichnis (VV) in voller Höhe auf die Rechtsanwaltskosten anrechnen kann, entfällt für die Post- und Telekommunikationskosten in aller Regel eine sogenannte Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG). Hiernach kann der Anwalt noch einmal 20 Prozent der entstandenen Gebühr auferlegen.\n\n\n\nDie Kostenpauschale erleichtert die Berechnung der einzelnen Posten für Versandgebühren und Co., die jedoch auch in Einzelaufstellungen in voller Höhe erhoben werden können (Nr. 7001 VV RVG). Dabei ist Wert über 20 Euro allerdings kaum zu erwarten.\n\n\n\nBei der pauschalen Berechnung darf der Gesamtwert eine Summe von 20 Euro nicht übersteigen. Da im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Gebühren so hoch sind, dass der Pauschalbetrag bei 20 Prozent weit über diesem Rahmen liegt, müssen Sie zumeist die Höchstsumme von 20 Euro zusätzlich an den Anwalt abtreten.\n\n\n\nSonderfall Reisekosten: Ihr Rechtsanwalt kann die Kosten für eine geleistete Geschäftsreise in der Regel nur dann in voller Höhe auf die Rechtsanwaltsgebührenrechnung übertragen, wenn das Ziel sich außerhalb derjenigen Gemeinde befindet, in der sich dessen Kanzlei oder Wohnort befindet.\n\n\n\nEbenfalls zu den Auslagen zählt die Erhebung der Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) auf den vom Anwalt erwirtschafteten Betrag. Die Zwischensumme der Anwaltskostenrechnung wird am Ende mit 19 % Mehrwertsteuer belegt und ergibt abschließend den Gesamtbetrag der Anwaltskosten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Rechtsanwaltsgebühren\n\n\n\nNeben den Auslagen zählen in die Anwaltskosten besonders auch die Anwaltsgebühren. Während die Auslagenkosten vom Rechtsanwalt selbst verauslagte Beträge für Kommunikation und An- und Abfahrten zu Gerichtsterminen betreffen, sind die erhobenen Gebühren das eigentliche Entgelt, das der Scheidungsanwalt aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen der erbrachten Dienstleistung verlangen darf. Die Anwaltsgebühr ist damit das eigentliche Gehalt.\n\n\n\nDie Erhebung der Gebühr ist ebenfalls im Vergütungsverzeichnis festgehalten. Je nach Tätigwerden sind hier Faktoren für die Berechnung der Gebühren nach dem Verfahrenswert niedergelegt. Unterteilt sind die Gebührentatbestände dabei in unterschiedliche Rechtsgebiete, in denen ein Anwalt tätig werden kann. Hierbei sind jedoch auch weitere Punkte zu beachten.\n\n\n\nIn einer Anwaltskostenrechnung ist im Allgemeinen hinsichtlich der gerichtlichen Verfahren zwischen Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Geschäftsgebühr unterschieden. Diese Einzelgebühren setzen sich am Ende zusammen. Jede einzelne wird dabei auf Basis des Verfahrenswertes berechnet. Doch wo liegen die Unterschiede?\n\n\n\nDie Verfahrensgebühr\n\n\n\nDa es sich bei einer Scheidung um ein gerichtliches Verfahren handelt, muss auch der Anwalt vor dem Gericht tätig sein. Die von ihm in der Rechnung veranschlagte Verfahrensgebühr beinhaltet damit sämtliche Dienstleistungen, die im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens getätigt wurden. Hierzu zählt zum einen die Antragstellung bzw. die Einreichung des Scheidungsantrages und zum anderen auch die anschließende Kommunikation mit Gerichten und gegnerischen Anwälten.\n\n\n\nTätigkeiten des Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, die zu entlohnen sind:\n\n\n\n\nEinreichung des Scheidungsantrags\n\n\n\nEinreichung von Schriftsätzen wie zum Beispiel Klageerwiderungen, Sachvorträge, Rücknahmen von Anträgen\n\n\n\nWahrnehmung von Verhandlungsterminen\n\n\n\n\nWie Sie die Rechtsanwaltgebühren berechnen können, lesen Sie hier!\n\n\n\nAls Verfahrensgebühr ist laut Nummer 3100 VV RVG der Faktor 1,3 anzusetzen. Mit diesem Wert kann der Rechtsanwalt die ermittelte einfache Gebühr multiplizieren. Endet die Beauftragung des Anwaltes vorzeitig, ist die Verfahrensgebühr auf einen Satz von 0,8 zu verringern. Die Gebühr kann nur einmalig in einem Rechtszug durch den Anwalt abgerechnet werden.\n\n\n\nDie Verfahrensgebühr kann im Falle von Berufungsverfahren und bei Vertretungen in höheren Instanzen steigen.\n\n\n\nDie Geschäftsgebühr\n\n\n\nHaben Sie einen Anwalt bereits vor Erstellung bzw. Einreichung des Scheidungsantrages beauftragt und hat dieser sodann auch vorgerichtliche Tätigkeiten ausgeübt und korrespondiert - etwa mit der Gegenseite - so kann er diese Kosten im Rahmen der Geschäftsgebühr anweisen. Es handelt sich hierbei damit im Grunde um die außergerichtliche Dienstleistung des Anwalts, die durch die Mandantschaft in Anspruch genommen wurde.\n\n\n\nZu den Handlungen, die im Rahmen der vorprozesslichen Tätigkeit durch den Anwalt abgerechnet werden können, zählen:\n\n\n\n\nFallaufnahme\n\n\n\nErstellung und Versendung von Schriftsätzen an Dritte/Gegner\n\n\n\nUnterredungen mit Dritten/Gegnern\n\n\n\nInformationsbeschaffung und Beantragung von Auskünften (z. B. aus Melderegister usf.)\n\n\n\nUnterredungen mit dem Mandanten zum weiteren Vorgehen in der Sache\n\n\n\nPrüfung und Studium der Fachliteratur und der gebotenen Unterlagen\n\n\n\nEntwürfe für Vergleichsvorschläge, Vereinbarungen und anderen Urkunden\n\n\n\n\nAnders als bei der Verfahrensgebühr handelt es sich hier um eine sogenannte Rahmengebühr, die eine gewisse Spanne offen lässt, in der sich der Anwalt bei der Inrechnungstellung orientieren kann.\n\n\n\nDie Geschäftsgebühr kann laut Nummer 2300 VV RVG zwischen 0,5 und 2,5 (einfachen) Gebühren liegen. Allerdings wird im alltäglichen Geschäft der oberste Wert nur selten bemessen. In der Praxis hat sich die sogenannte Mittelgebühr durchgesetzt, die in diesem Fall bei 1,5 läge. Allerdings hat der Gesetzgeber eindeutig festgelegt, dass eine Gebühr über dem 1,3-fachen nur dann erhoben werden darf, wenn der Rechtsanwalt in der Angelegenheit besonders umfangreiche oder schwere Arbeit erbringen musste.\n\n\n\nDer 1,3-fache Satz ist in Scheidungssachen heutzutage die Regel. In Ausnahmefällen und nach entsprechender Angemessenheit kann der Anwalt den Satz jedoch im Umfang der gesetzlich vorgegebenen Rahmengebühr nach oben anpassen.\n\n\n\nHat der Anwalt sowohl vorab Leistungen erbracht als auch den Mandaten im Verfahren als Prozessbevollmächtigter vertreten, kann die Geschäftsgebühr mit einem Satz von 0,5 bis 0,75 auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden. Wenn Sie einen Anwalt nur für das Scheidungsverfahren beauftragen und seine Tätigkeit mit dem Aufsetzen des Scheidungsantrages beginnt, entfällt die Geschäftsgebühr in aller Regel.\n\n\n\nBeauftragen Sie also einen Rechtsanwalt mit der vorgerichtlichen Tätigkeit und einen anderen jedoch dann für das folgende gerichtliche Verfahren, müssen Sie an den ersten die volle Geschäftsgebühr entrichten, an den zweiten Anwalt lediglich die Verfahrensgebühr.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Terminsgebühr\n\n\n\nNimmt der Rechtsanwalt als durch Sie beauftragter Verfahrensbevollmächtigter einen Gerichtstermin wahr (z. B. den Scheidungstermin), kann er zu seinen Anwaltskosten auch noch eine sogenannte Terminsgebühr hinzufügen.\n\n\n\nIn der Regel beträgt die Terminsgebühr für Verfahren im ersten Rechtszug 1,2 Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3402 VV RVG). Bei Revisionsverfahren liegt der Satz bei 1,5.\n\n\n\nBeauftragt der von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwalt einen Terminsvertreter, weil er den Gerichtstermin selbst nicht wahrnehmen kann, so kann er auch keine Terminsgebühr geltend machen. Diese steht in der Regel dem Terminsvertreter selbst zu. Zudem kann dieser auch einen Satz von 0,65 der Verfahrensgebühr beanspruchen, den der Mandant auszugleichen hat. Der Prozessbevollmächtigte erhält die Verfahrensgebühr dennoch in voller Höhe (1,3-fach).\n\n\n\nZusammengefasst fallen bei der Beauftragung eines Scheidungsanwalt in der Regel folgende Gebührensätze an:\n\n\n\nDie Anwaltskosten bestehen aus Terminsgebühr, Verfahrensgebühr, ggf. Geschäftsgebühr und den Auslagen.\n\n\n\n\n1,3 Geschäftsgebühr, wenn er bereits vor dem Scheidungsantrag von Ihnen mit der gesetzlichen Vertretung beauftragt wurde. Da es sich um eine Rahmengebühr handelt, kann ein Anwalt in besonders aufwendigen oder komplexen Verfahren einen höheren Satz von bis zu 2,5 Gebühren veranschlagen.\n\n\n\n1,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeiten im laufenden Verfahren.\n\n\n\n1,2 Terminsgebühr für die Wahrnehmung des Scheidungstermins.\n\n\n\n\nNachdem nun die entsprechenden Gebührensätze abschließend geklärt sind, muss nun jedoch die Grundgebühr bzw. einfache Gebühr einer genaueren Betrachtung unterzogen werden.\n\n\n\nDie Grundgebühr als Grundlage der Rechtsanwaltskosten\n\n\n\nDie einfache Gebühr des Rechtsanwalts lässt sich mit Hilfe der Angaben im RVG festlegen. Laut § 2 RVG richten sich die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert des durch den Anwalt betreuten Prozesses. Im Familienrecht ist statt Gegenstandswert der Begriff des Verfahrenswertes etabliert.\n\n\n\nÄhnlich den Gerichtskosten erhöht sich die zu entrichtende Rechtsanwaltsgebühr stufenweise. Die Grundgebühr liegt bei 500 Euro Streitwert bei 51,50 Euro Wertgebühr und erhöht sich sodann in den folgenden Schritten:\n\n\n\n\nbei einem Wert bis 2.000 Euro je angefangener 500 Euro um 41,50 Euro\n\n\n\nbei einem Wert bis 10.000 Euro je angefangener 1.000 Euro um 59,50 Euro\n\n\n\nbei einem Wert bis 25.000 Euro je angefangener 3.000 Euro um 55,00 Euro\n\n\n\nbei einem Wert bis 50.000 Euro je angefangener 5.000 Euro um 86,00 Euro\n\n\n\nbei einem Wert bis 200.000 Euro je angefangener 15.000 Euro um 99,50 Euro\n\n\n\nbei einem Wert bis 500.000 Euro je angefangener 30.000 Euro um 140,00 Euro\n\n\n\nbei einem Wert über 500.000 Euro je angefangener 50.000 Euro um 175,00 Euro\n\n\n\n\nAnlage 2 des RVG gibt eine Übersichtstabelle anhand derer sich die einfache Gebühr bei entsprechendem Verfahrenswert unkompliziert ablesen lässt:\n\n\n\n[table id=29 /]\n\n\n\nDie Angaben sind bis zu einem Streitwert von 500.000 Euro durchgehend aufgelistet und bereits verrechnet.\n\n\n\nAuch für das gerichtliche Verfahren bei einer Scheidung ist ein Verfahrenswert festzulegen. Anhand dieses Wertes kann der Anwalt nun mit Hilfe des RVG die zu erhebenden Gebühren im Rahmen der Anwaltskosten ermitteln. Dabei kann ein Euro schon sehr schnell einen großen Unterschied machen. Beachten Sie hierzu die folgenden Beispiele:\n\n\n\nDie Kosten für den Anwalt sind bei Scheidung je nach Einzelfall unterschiedlich.\n\n\n\nBeziehen beide Ehegatten Leistungen nach dem SGBII ist der Mindeststreitwert der Scheidung bei 3.000 Euro festzusetzen. Hinzu kommen noch weitere 1.000 Euro für den im Scheidungsverbund anhängigen Versorgungsausgleich. Damit liegt der vorläufige Gesamtverfahrenswert bei 4.000 Euro. Die in diesem Fall zu entrichtende einfache Anwaltsgebühr liegt bei 295 Euro. Diese muss jedoch noch mit den entsprechenden Sätzen multipliziert werden - also x 1,3 für die Verfahrensgebühr und 1,2 für die Terminsgebühr.\n\n\n\nAngenommen der berechnete Verfahrenswert der Scheidung läge bei 4.001 Euro: Hier ist eine höhere Stufe für die Anwaltskosten anzusetzen, da weitere 1.000 Euro angefangen wurden. Die einfache Gebühr läge hier sodann bei 354,50 Euro, die Scheidungskosten erhöhen sich insgesamt.\n\n\n\nIm Folgenden finden Sie ein Beispiel für die Berechnung der Scheidungskosten, in die die Anwaltskosten für einen Rechtsbeistand mit eingerechnet sind - der Anwalt war hier nicht vor dem Verfahren tätig, weshalb die Geschäftsgebühr entfällt:\n\n\n\n[table id=28 /]\n\n\n\nDie Anwaltskosten bei einvernehmlicher Scheidung\n\n\n\nIn streitigen Verfahren, bei denen sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner häufig einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen, sind zumeist auch die Anwaltskosten erhöht. Mit jedem zusätzlichen Antrag, der durch die Mandanten in Auftrag gegeben wird, bei dem weitere Folgesachen im Verbundverfahren eingebracht werden sollen, kann der Streitwert sich erhöhen. So steigen neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten.\n\n\n\nBei einer einvernehmlichen Scheidung muss in der Regel nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragen, da bei einer Scheidung Anwaltszwang dahingehend besteht. Alle anderen Vereinbarungen, die bei der Ehescheidung mit betrachtet werden, können auch im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Eheleuten zum Beispiel in einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden. Eine gerichtliche Entscheidung zu Umgang, Sorgerecht, Hausrat, Immobilien und Co. muss nicht veranlasst werden.\n\n\n\nGenerell gilt: Der Antragsteller, der den Rechtsanwalt mit der Antragstellung beauftragt, muss auch die Anwaltskosten tragen. Allerdings kann im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Ehegatten die Aussage getroffen werden, dass die Anwaltskosten auf beide Parteien zu verteilen sind. Dadurch ist ein Gleichgewicht bei den Scheidungskosten möglich, das insgesamt geringere finanzielle Belastungen bedeutet als wenn jeder seinen eigenen Verfahrensbevollmächtigten hat.\n\n\n\nEine einvernehmliche Scheidung kann aus diesem Grunde generell \"günstiger\" sein, als vergleichbare streitige Scheidungsverfahren.\n\n\n\nZur Fälligkeit der Anwaltskosten\n\n\n\nWann müssen Sie die Kostenrechnung Ihres Anwalts eigentlich ausgleichen? Laut § 8 RVG ist der geltend gemachte Betrag spätestens fällig, wenn das Verfahren abschließend beendet ist. Also allerspätestens nach erfolgter Scheidung müssen Sie die Anwaltskosten entrichten:\n\n\n\n\n\"Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.\" (§ 8 Absatz 1 RVG)\n\n\n\n\nIn gerichtlichen Verfahren wie bei einer Scheidung kann die Vergütung auch dann fällig werden, wenn eine Kostenentscheidung erging oder das Verfahren mehr als drei Monate ruht.\n\n\n\nDie Anwaltskosten bei einvernehmlicher Scheidung können wesentlich geringer ausfallen als bei streitigen Verfahren.\n\n\n\nAllerdings hat es sich in der Praxis durchgesetzt, dass die Rechtsanwälte bereits vor Abschluss des Verfahrens die Beträge in Rechnung stellen, die aufgrund des vorläufigen Streitwertes berechnet wurden. Sie können  gemäß RVG Vorschüsse auf die entstehenden Anwaltskosten geltend machen. Da Scheidungsverfahren in aller Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen, können die Anwaltskosten schon vorab geltend gemacht werden.\n\n\n\nMit Rechnungsstellung sind die vom Anwalt geforderten Beträge fällig. Sie fallen dann unter die gesetzlichen Richtlinie zum Schuldnerausgleich.\n\n\n\nZumeist können Sie mit Ihrem Anwalt eine ratenweise Tilgung der Anwaltskosten vereinbaren, da zumeist nur wenige Personen in der Lage sind, die Scheidungskosten in einem Gesamtbetrag zu entrichten.\n\n\n\nErst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens und ergangenem Beschluss kann der Rechtsanwalt die Kostenfestsetzung beantragen. Aus dem abschließend berechneten Streitwert, der sämtliche Positionen für Hauptsache und verhandelte Folgesachen in exakter Höhe widergibt, kann der Anwalt schließlich auch seine zuvor erstellte Gebührenrechnung abschließend festlegen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie bis dato beglichenen Raten werden mit der abschließenden Rechtsanwaltsgebührenrechnung verrechnet. Sind die fälligen Beträge vorab bereits ausgeglichen worden, kann der Rechtsanwalt nach der Abschlussrechnung gegebenenfalls überhängende Summen nachträglich geltend machen.\n\n\n\nTheoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass gegebenenfalls an den Anwalt zu viel entrichtete Kosten wieder an die Mandantschaft zurückübertragen wird. Dieser Vorgang ist allerdings in der Praxis äußerst selten, da der abschließende Verfahrenswert zumeist über dem vorläufigen liegt und damit auch die finalen Gebühren höher ausfallen als die vorläufigen.\n\n\n\nVerfahrens- und Anwaltskosten nicht bezahlbar? Die Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nAus dem Vorgenannten geht hervor, dass gerade die anfallenden Gebühren und Kosten für den Anwalt je nach Streitwert recht hoch sein können. Gerade einkommensschwache Personen können die Kosten in aller Regel nicht aus eigener Tasche zahlen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, auf die Prozessfinanzierung durch Dritte zurückzugreifen.\n\n\n\nIm Zuge des Scheidungsverfahrens kann Ihr Anwalt daher auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Zur Bearbeitung des Antrages benötigen die Gerichte die sogenannte \"Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse\" inklusive aller geforderten Belege.\n\n\n\nHiernach kann Ihr Antrag der Prüfung unterzogen werden. Kommt das zuständige Gericht zu dem Schluss, dass Sie nicht in der Lage sind, die Scheidungskosten eigenständig zu tragen, kann die Verfahrenskostenhilfe - die staatliche Prozessfinanzierung - bewilligt werden.\n\n\n\nDie Kosten für den Anwalt richten sich nach der Höhe des jeweiligen Verfahrenswertes.\n\n\n\nAuch die Anwaltskosten, die der von Ihnen beauftragte Verfahrensbevollmächtigte veranschlagt, sind durch die staatliche Finanzierung abgedeckt. Hier werden die Anwaltskosten in der Regel jedoch mit einem geringeren Gebührensatz berechnet.\n\n\n\nNicht immer jedoch ist das Einkommen des Antragstellers so gering, dass er nach Einschätzung des Gerichts gar keine Zahlung leisten könnte. In diesem Fall kann eine Ratenzahlung verlangt werden, durch die Sie die Auslagen des Staates zurückerstatten.\n\n\n\nZudem müssen Sie nach erfolgreichem VKH-Antrag über einen Zeitraum von vier Jahren eine jährliche Nachprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse ermöglichen. Das bedeutet: Sie müssen jedes Jahr erneut die Erklärung ausfüllen und die Belege beifügen. Die Gerichte prüfen, inwieweit sich Ihre finanzielle Situation verändert hat. Stellt das Gericht fest, dass Sie mittlerweile finanziell besser gestellt sind, kann es die nachträgliche Erstattung der VKH anordnen - auch ratenweise.\n\n\n\nVorsicht! Durch die VKH werden nur die Gerichtskosten und die Anwaltskosten Ihres Anwalts abgedeckt. Stellen Sie im Scheidungsverbund einen Antrag, eine Folgesache wie den Umgang, Ehewohnung oder andere Punkte per Gerichtsbeschluss entscheiden zu lassen, müssen Sie im Falle, dass gegen Sie entschieden wird, die gegnerischen Anwaltskosten in voller Höhe erstatten. Diese sind nicht durch die VKH abgedeckt.\n\n\n\nZudem prüfen die Gerichte heutzutage immer häufiger auch, ob statt der Verfahrenskostenhilfe nicht auch ein Verfahrenskostenvorschuss durchzusetzen wäre.\n\n\n\nDer Verfahrenskostenvorschuss\n\n\n\nAuch beim Verfahrenskostenvorschuss handelt es sich um eine Prozessfinanzierung durch Dritte. Allerdings wird hier in aller Regel geprüft, inwieweit der Scheidungsgegner finanziell in der Lage wäre, die Finanzierung Ihrer Kosten zu tragen.\n\n\n\nStellt das zuständige Gericht fest, dass Ihr getrennt lebender Ehegatte ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung hat, kann die Obrigkeit diesen dazu anweisen, Ihre Verfahrenskosten - und damit auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt - zu übernehmen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/","url":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/","name":"Anwaltskosten: Gebühren und Auslagen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-anwaltskosten.jpg","datePublished":"2016-03-23T14:21:20+00:00","dateModified":"2025-12-21T19:45:53+00:00","description":"Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Scheidung? Was kostet ein Anwalt und wie lassen sich die Rechtsanwaltsgebühren berechnen? Erfahren Sie hier mehr!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789451594"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789453867"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789453086"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789451594","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789451594","name":"Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss sich in der Regel nur der Antragsteller anwaltlich im <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren/\">Scheidungsverfahren</a> vertreten lassen. Bei streitigen Verfahren besteht für beide Ehegatten Anwaltszwang, wenn beide Anträge einbringen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789453867","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/#faq-question-1690789453867","name":"Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Eine <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/\">Scheidung gänzlich ohne Anwalt</a> ist in Deutschland nicht möglich. Es muss mindestens ein Rechtsbeistand am Verfahren beteiligt sein.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Der Scheidungstermin vor Gericht &#8211; Wie läuft die Verhandlung ab?","datePublished":"2016-04-06T09:15:11+00:00","dateModified":"2026-03-14T23:49:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/"},"wordCount":1044,"commentCount":5,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-gericht.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Das Scheidungsverfahren zieht sich nicht selten über mehrere Jahre. Zahlreiche Fragen sind zu klären, etwa zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist die Dauer in der Regel geringer als in streitigen Verfahren. Doch jede Scheidung findet ihren Abschluss in der letzten Hauptverhandlung - dem Scheidungstermin. Die Wartezeit von Antragstellung bis zum Haupttermin kann lang sein. Wie dieser Gerichtstermin schließlich abläuft und wer bei diesem anwesend sein muss, erfahren Sie in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ablauf des Scheidungstermins\n\n\n\nMüssen beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen? Ja. In Deutschland müssen am Scheidungstermin beide Eheleute persönlich vor Gericht erscheinen.  Wie läuft der Scheidungstermin ab? Während des Scheidungstermins trägt der Anwalt des Antragstellers und ggf. des Antragsgegners, sollte dieser einen eigenen Anwalt haben, den Scheidungsantrag und ggf. die Folgesachen vor. Danach erfolgt die Anhörung der Eheleute. Dann werden Einigungen über Folgesachen protokolliert und beschlossen.  Wann ist eine Scheidung rechtskräftig? Am Ende des Scheidungstermins erfolgt der Scheidungsbeschluss. Verzichten beide Ehegatten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.  \n\n\n\n\nWas passiert beim Scheidungstermin?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung eingereicht: Wie lange dauert es bis zum Scheidungstermin?\n\n\n\nDie Spanne zwischen der Einreichung des Scheidungsantrages und dem abschließenden Haupttermin der Scheidung vor Gericht kann mehrere Jahre betragen.\n\n\n\nIm Scheidungstermin wird die Ehe letztlich aufgelöst.\n\n\n\nBesonders in streitigen Familienverfahren, in denen die Ehegatten immer weitere Folgesachen wie Unterhalt und Sorgerecht in den Scheidungsverbund per Gerichtsbeschluss entscheiden lassen wollen, zieht sich die Eheauflösung in aller Regel länger.\n\n\n\nErst mit abschließender Klärung aller offener Folgesachen kann der Scheidungstermin angesetzt werden, in dem endgültig sämtliche Einigungen protokolliert und die Ehe tatsächlich geschieden werden.\n\n\n\nIm Falle einer einvernehmlichen Scheidung, bei der die Ehegatten sich etwa in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über sämtliche mit der Eheauflösung einhergehenden Punkte außergerichtlich einigen können, ist die Dauer bis zum Scheidungstermin in aller Regel geringer.\n\n\n\nMuss man bei der Scheidung anwesend sein?\n\n\n\nDem Familienrecht entsprechend müssen bei der abschließenden Hauptverhandlung beide beteiligten Ehegatten anwesend sein. Bei Scheidung besteht damit Anwesenheitspflicht! Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner erhalten eine förmliche gerichtliche Ladung zum Scheidungstermin. In dieser werden sie auch darauf hingewiesen, dass sie persönlich bei dem Termin anwesend sein müssen.\n\n\n\nAm Tag der Scheidung ist persönliches Erscheinen beider Ehegatten gerichtlich vorgeschrieben!\n\n\n\nNeben den Beteiligten sind zudem auch die Rechtsanwälte der Parteien anwesend. In streitigen Scheidungsverfahren hat in der Regel jeder Ehegatte einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt. In einvernehmlichen Verfahren genügt in der Regel nur einer, da lediglich der Antragsteller verpflichtet ist, einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWenn Sie beim festgesetzten Scheidungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, kann das Familiengericht diesen Vorgang ahnden. In der Regel ist es jedoch möglich, den Scheidungstermin zu verschieben. Gründe können etwa sein, wenn einer der Ehegatten in dieser Zeit nicht anwesend sein kann etwa wegen eines dringenden Auslandsaufenthalts aus beruflichen Gründen oder der Arbeitgeber denjenigen nicht freistellen will oder kann. Informieren Sie in einem solchen Fall rechtzeitig Ihren Anwalt oder aber das Gericht.\n\n\n\nHaben Sie sich doch noch gegen die Scheidung entschieden, können Sie den Scheidungstermin ggf. auch absagen - zum Beispiel wenn Sie die Trennung aufgrund der Versöhnung rückgängig machen möchten. Allerdings müssen hierbei beide Parteien dem Vorgang zustimmen.\n\n\n\nScheidungstermin - Zum Ablauf\n\n\n\nAnwesenheitspflicht: Wenn Sie beim Scheidungstermin nicht erscheinen, kann das Familiengericht dies ahnden.\n\n\n\nDer Anhörungstermin zur Scheidung wird in der Regel erst festgesetzt, wenn dem Gericht sämtliche Auskünfte zum Versorgungsausgleich und anderen Folgesachen vorliegen. In den meisten Fällen können die entsprechenden Klärungen im Trennungsjahr getroffen werden.\n\n\n\nIn dem Termin selbst trägt der Anwalt des Antragstellers den Scheidungsantrag vor. Im Familienrecht ist für die Vorbringung des Anliegens der Anwaltszwang maßgeblich. Hat auch der Antragsgegner seinerseits einen Antrag gestellt, so muss auch dessen Anwalt diesen dem Gericht vorstellen. Gegebenenfalls sind im Rahmen dessen auch die weiteren Folgesachen vorzutragen, die von den Ehegatten in den Scheidungsverbund eingebracht wurden.\n\n\n\nZum Anwaltszwang im Familienrecht: Um beim Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen den Scheidungsantrag einzubringen, muss der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur der Antragsgegner darf den Scheidungstermin ohne Anwalt wahrnehmen, wenn er gegen die Regelungen keine Einwände hat, die einer rechtlichen Auseinandersetzung bedürfen.\n\n\n\nHiernach werden die Ehegatten selbst angehört: Wollen sie beide die Scheidung? Sehen sie gleichsam die Ehe als gescheitert an? Ist die Trennung tatsächlich nicht mehr revidierbar? Gegebenenfalls kommen zu den einzelnen Folgesachen auch weitere Fragen hinzu.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBereits vor dem gerichtlichen Termin hat in der Regel ein reger Schriftverkehr zwischen den Parteien und dem Gericht stattgefunden. Hierbei sollten Fragen zu Folgesachen wie Versorgungsausgleich und Hausratsteilung und der Scheidung selbst grundsätzlich gelöst werden. Im Scheidungstermin sollen ebendiese abschließend geklärten Punkte offiziell protokolliert und beschlossen werden.\n\n\n\nWie lange dauert ein Scheidungstermin vor Gericht?\n\n\n\nSie können den Scheidungstermin auch verschieben - oder gar absagen im Falle einer Versöhnung.\n\n\n\nJe mehr Folgesachen in den Scheidungsverbund hineinzählen, desto länger gestalten sich Antragsverlesung und Anhörung der Ehegatten. Die Dauer vom Scheidungstermin ist daher bei Eheauflösung im Einvernehmen in der Regel kürzer als bei streitigen Verfahren mit Folgeanträgen und Gegenanträgen.\n\n\n\nIst der Scheidungstermin öffentlich?\n\n\n\nNein, Scheidungstermine sind nie öffentlich und das heißt, nicht jeder darf sich in Verfahren beim Familienrecht einfach in den Gerichtssaal dazusetzen und dem Verfahren folgen. Nur beteiligte Personen dürfen an dem Verfahren teilnehmen. Hierzu zählen die Ehegatten und deren Rechtsbeistände, Richter und Protokollführer und ggf. auch ein Dolmetscher. Andere Beisitzende sind nur dann gestattet, wenn alle Beteiligten diesem Vorgang ausdrücklich zustimmen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungstermin:\n\nScheidungstermin absagen\nScheidungstermin verschieben\nScheidungsverfahren ruhen lassen\nSonderurlaub für den Scheidungstermin\nIn Abwesenheit\n\n\n\n\n\nDer Scheidungsbeschluss\n\n\n\nNachdem die Anhörung und die Vorträge ihren Abschluss gefunden haben, fällt die gerichtliche Entscheidung - der Scheidungsbeschluss. In diesem sind alle abschließenden Feststellungen aufgeführt und die Scheidung der Ehe bestimmt. Der Scheidungsablauf findet damit sein Ende. Allerdings ist der Beschluss erst rechtskräftig, wenn alle Parteien den Rechtsmittelverzicht erklären."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/","name":"Scheidungstermin - Ablauf der Verhandlung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-gericht.jpg","datePublished":"2016-04-06T09:15:11+00:00","dateModified":"2026-03-14T23:49:04+00:00","description":"llll➤ Wie läuft der Scheidungstermin ab? Alle wichtigen Infos zu/m → Was geschieht, wenn Sie beim Scheidungstermin nicht erscheinen? → Was wird entschieden? → Dies uvm. klärt SCHEIDUNG.org! & mehr erfahren Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#faq-question-1693472798942"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#faq-question-1693472799969"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin/#faq-question-1693472800897"}],"inLanguage":"de"}
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Nicht immer jedoch halten sich die Beteiligten an die rechtlichen Bestimmungen und verweigern die Unterhaltsleistungen. In einem solchen Falle können Sie den Unterhalt auch einklagen. Wie genau dies vonstatten geht und ob Sie den Unterhalt auch rückwirkend einklagen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt einklagen\n\nWeigert sich ein Elternteil Unterhalt zu zahlen, lässt sich dieser gerichtlich einklagen.\nMöglich ist dies durch eine Unterhaltsklage.\nEs besteht zudem auch die Option, Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern.\n\nAusführliche Informationen wie Sie ggf. den Unterhalt einklagen können, erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDie Alimente nach Scheidung nachfordern\n\n\n\nDer Vater zahlt keinen Unterhalt mehr fürs gemeinsame Kind?\n\n\n\nIm Zuge der Scheidung einigen sich die Eheleute oftmals auch auf die entsprechend zu leistenden Unterhaltszahlungen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltpflichtigen.\n\n\n\nDer Unterhaltdsanspruch minderjähriger Kinder bleibt in jedem Fall bestehen. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ist in aller Regl dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Daran ändert sich auch nichts, sollten in einer neuen Partnerschaft weitere Kinder hinzukommen für die finanziell gesorgt werden muss. Im Grunde sind jedoch stets beide Eltern unterhaltspflichtig. Der Partner, bei dem die Kinder leben, leistet diesen Anspruch in den meisten Fällen durch den Naturalleistungen wie Kleidung, Nahrung und Unterkunft.\n\n\n\nKommt der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nach, können Sie den Unterhalt einklagen.\n\n\n\nHält sich dieser nach Abschluss der Scheidung nicht mehr gänzlich an die getroffenen Vereinbarungen und verweigert gar, weiterhin Unterhalt zu zahlen, können Sie den Unterhalt gerichtlich einfordern. Dabei ist es unerheblich, ob der ehemalige Partner gar keinen Unterhalt mehr zahlt oder einen geringeren Satz als vorgesehen.\n\n\n\nEin Anwalt kann den unterhaltspflichtigen Elternteil anschreiben, ohne gleich eine Unterhaltsklage anzustrengen. Die Kosten bleiben so zuerst niedrig, da noch kein Gericht in die Auseinandersetzung einbezogen wurde und Ihnen so lediglich Anwaltskosten entstehen.\n\n\n\nReagiert der ehemalige Ehegatte nicht auf die anwaltlichen Schriftsätze und zahlt er auch weiterhin keinen oder nur geringen Kindesunterhalt, ist der Klageweg geboten. Ein Anwalt verfasst hierzu einen Antrag, der bei Gericht einzureichen ist. Hierin sind die Forderungen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen anzugeben. Für die Klage werden neben den Kosten für den Anwalt auch Gerichtskosten fällig, die sich ebenfalls anhand des Verfahrenswerts berechnen lassen.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKönnen Sie nur Kindesunterhalt nachfordern?\n\n\n\nNein. Grundsätzlich gilt: Besteht eine Unterhaltsberechtigung, die durch den Unterhaltsschuldner nicht bedient wird, können Sie den Unterhalt auch gerichtlich einfordern. Dies betrifft mithin nicht nur den Kindesunterhalt, sondern gleichsam auch den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Im Zuge des Scheidungsverfahrens müssen hierzu eindeutige Bestimmungen getroffen sein, wie sich der Unterhaltsanspruch gestaltet und begründen lässt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst Ihr ehemaliger Partner im Scheidungsverfahren verpflichtet worden, auch an Sie - und nicht nur an die gemeinsamen Kinder - Unterhalt zu zahlen, dann muss er dieser Verpflichtung auch nachkommen.\n\n\n\nHaben sich seine Einkommensverhältnisse zum Schlechteren verändert, darf er nicht einfach die Unterhaltszahlungen einstellen bzw. eigenmächtig anpassen. Stattdessen bedarf es in der Regel einer Abänderungsklage, damit der Unterhalt an die aktuellen Verhältnisse des Schuldners angepasst werden können.\n\n\n\nEine solche kann auch dann angestrengt werden, wenn der Unterhaltsschuldner nach den Vereinbarungen ein höheres Einkommen erzielt und er mehr Unterhalt leisten kann.\n\n\n\nWenn Eltern den Unterhalt für die minderjährigen gemeinsamen Kinder per Klage einfordern möchten, sind dem Grunde nach die Kinder selbst Mandanten vom Anwalt. Da sie ein Anrecht darauf haben, dass der Unterhaltspflichtige ihr Auskommen sichert und den Unterhalt zahlt, sind sie damit Antragsteller. Als Erziehungsberechtigter treten die Eltern bzw. der jeweilige Elternteil jedoch vor Gericht stellvertretend für ihr Kind auf.\n\n\n\nSie können den Unterhalt auch rückwirkend nachfordern.\n\n\n\nKönnen Sie den Kindesunterhalt auch rückwirkend einfordern?\n\n\n\nAnders als bei anderen Verfahren, kann in Sachen Unterhalt auch der Rückstand eingefordert werden, der bereits vor Antragstellung vor Gericht entstand. Sie können den Unterhalt also auch nachfordern.\n\n\n\nUm das Geld für den Unterhalt nachträglich einklagen zu können, bedarf es in der Regel jedoch der Hilfe eines Anwalts. Der Antrag bei Gericht muss durch einen Volljuristen eingereicht werden.\n\n\n\nAuf die nicht gezahlte Differenz bzw. den nicht gezahlten Unterhalt können Sie zudem im Zuge der Forderungen auch Zinsen verlangen.\n\n\n\nWichtig! Sie können den Trennungs- oder Kindesunterhalt auch rückwirkend einklagen, d. h. die Forderung bezieht sich nicht nur auf die Summen, die ab Antragstellung ausbleiben. Auf den Unterhaltsrückstand können Sie sogar Verzugszinsen anrechnen lassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt rückwirkend fordern mit Unterhaltstitel\n\n\n\nStimmt das Gericht Ihrem Antrag zu, verpflichtet es den Unterhaltsschuldner in einem erneuten Beschluss, den Rückstand beim Unterhalt auszugleichen und zudem die Unterhaltsleistungen regelmäßig zu zahlen. In diesem Falle erhalten Sie als Antragssteller einen sogenannten Unterhaltstitel. Dieser legitimiert Ihre Forderung und macht es möglich, den Unterhalt einzumahnen.\n\n\n\nManchmal muss ein Elternteil den Kindesunterhalt einklagen, wenn der Partner den Verpflichtungen nicht nachkommt.\n\n\n\nBeim Arbeitgeber des Unterhaltsschuldners können Sie damit gar die Lohnpfändung für den Unterhalt beantragen. Das bedeutet, dass das verlangte Geld direkt vom Konto des Schuldners abgezogen wird, ohne dass dieser darauf noch Einfluss nehmen könnte.\n\n\n\nKann der Antragsgegner den Unterhalt aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht bedienen, können Sie mit Hilfe des Unterhaltstitels auch einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt oder Jobcenter beantragen. Das Jugendamt tritt dann für die Verpflichtungen ein. Der Unterhaltspflichtige muss dann gegenüber diesem regelmäßig das Einkommen nachweisen. Verbessert sich seine finanzielle Situation, kann das Jugendamt das ausgelegte Geld von ihm zurückfordern.\n\n\n\nVerjährung beim Unterhalt: Das Einklagen ist zwar rückwirkend möglich, kann jedoch auch verjähren. Der Unterhalt für Minderjährige verjährt dabei in aller Regel nicht. Ab vollendetem 18. Lebensjahr hingegen, verjähren die Unterhaltsansprüche zumeist nach drei Jahren. Alle Forderungen aus dem Zeitraum davor können somit nicht mehr nachträglich eingefordert werden.\n\n\n\nKönnen Sie selbst das Geld für die Klage vor Gericht nicht aufbringen, ist es möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten für Ihren Anwalt und die Gerichtskosten können dann staatlich vorfinanziert werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einklagen/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einklagen/","name":"Unterhalt einklagen - rückwirkend möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einklagen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-einklagen.jpg","datePublished":"2016-04-06T10:59:21+00:00","dateModified":"2026-01-27T05:03:56+00:00","description":"Welchen Unterhalt können Sie einklagen? Dürfen Sie nur den Kindesunterhalt nachfordern? Wie Sie den Unterhalt einklagen und vieles mehr, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung ohne Anwalt einreichen &#8211; Ist das möglich?","datePublished":"2016-04-28T11:05:00+00:00","dateModified":"2026-03-18T10:48:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/"},"wordCount":746,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-ohne-anwalt.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es doch einmal zum Ernstfall, fragen sich viele Eheleute: \"Brauche ich einen Anwalt bei der Scheidung?\" Da eine Scheidung auch durch die erhobenen Prozesskosten mit einer erhöhten finanziellen Belastung für die Beteiligten einhergeht, fragen sich viele, ob die Scheidung nicht auch ohne Anwalt realisierbar ist. So könnten zumindest die Anwaltskosten in dem Verfahren gespart werden. Tatsächlich sind die Regelungen im Familienrecht hinsichtlich der verpflichtenden Anwaltsvertretung als Sonderfall zu verstehen. Doch ob und wann benötigen Sie einen Anwalt bei der Scheidung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Besteht Anwaltszwang?\n\nJa, eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich.\nBei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt.\nSind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide von einem Anwalt vertreten lassen.\n\nAusführliche Informationen zum Anwaltszwang bei einer Scheidung erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nBraucht man für eine Scheidung einen Anwalt?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIst eine Scheidung ohne Gericht möglich?\n\n\n\nTrennung und Scheidung: Ohne Anwalt oder Gericht ist eine Ehehscheidung in Deutschland nicht möglich.\n\n\n\nDefinitiv nein. Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht (Amtsgericht) geschieden werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung auch stets Anwaltspflicht.\n\n\n\nNach § 114 Familienverfahrensgesetz - vollständiger Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - müssen sich die Beteiligten generell in Verfahren vor dem Amtsgericht (Familiengericht) oder dem Oberlandesgericht anwaltlich vertreten lassen. Zumindest der Antragsteller muss in jedem Fall für das gerichtliche Verfahren einen Rechstanwalt beauftragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDies gilt für Ehesachen und die damit einhergehenden Folgesachen wie den Versorgungsausgleich - zum Beispiel im Scheidungsverbundverfahren - ebenso wie für abgetrennte Familiensachen zum Sorgerecht, Unterhalt u.a.\n\n\n\nGrund für die Anwaltspflicht bei Scheidung und Co. ist vor allem, dass die aufgeladene Situation in der Regel eines objektiven Vermittlers vor Gericht bedarf - dem Scheidungsanwalt. Darüber hinaus sind die Auseinandersetzungen jedoch nicht selten mit einem größeren Berechnungs- und Rechercheaufwand verbunden. Da die Gesetzeslage für Laien eher unübersichtlich ist, ist die Hilfe eines ausgebildeten und fähigen Juristen meist unverzichtbar. Der Anwaltszwang bei einer Scheidung soll also vor allem den Beteiligten selbst zu Gute kommen.\n\n\n\n§ 114 FamFG bestimmt für die Scheidung den Anwaltszwang vor dem Familiengericht: Für die Einreichung des Scheidungsantrages muss zwingend eine Rechtsanwalt beauftragt werden. Auch eine einvernehmliche Scheidung ist ganz ohne Anwalt daher nicht möglich. Möchte aber auch der Antragsgegner seinerseits einen Folge- oder Gegenantrag in das Verfahren einbringen, benötigt auch dieser einen Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht. Aber auch allein bei außergerichtlicher Tätigkeit hilft ein Anwalt beiden Seiten: Eine spezialisierte Scheidungskanzlei kann schon vorab in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag über das mögliche Kostenrisisko aufklären.\n\n\n\nWesentlicher Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist jedoch, dass der Antragsgegner auch auf einen Rechtbeistand verzichten kann. So können sich die Kosten für eine Scheidung erheblich verringern.\n\n\n\nKosten senken: Einvernehmliche Scheidung ohne zweiten Anwalt\n\n\n\nSind die Eheleute sich weitgehend über den Ablauf der Trennung, die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht usf. einig, kann ein Anwalt in der Regel genügen. Dieser muss von dem, den Scheidungsantrag stellenden Ehepartner beauftragt werden.\n\n\n\nScheidung ohne zweiten Anwalt: Die Kosten können insgesamt geringer sein.\n\n\n\nUm trotz der bestehenden Anwaltspflicht bei einer Scheidung jedoch tatsächlich die Kosten zu senken, ist es in einem solchen Falle stets angebracht, eine sogenannte Kostenteilungsvereinbarung zu treffen. Hierin bestimmen die Eheleute, dass Sie im Falle der einvernehmlichen Scheidung ohne zweiten Rechtsanwalt die Kosten für den des Antragstellers zu gleichen Teilen übernehmen.\n\n\n\nUrsprünglich ist selbstverständlich der Auftraggeber des Rechtsanwalts für die Kostenübernahme zuständig. Übernimmt der andere jedoch den hälftigen Anteil, können am Ende beide davon profitieren.\n\n\n\nWas kostet eine Scheidung ohne zweiten Anwalt?\n\n\n\nWird für eine Scheidung nur ein Rechtsanwalt beauftragt, verringern sich die Kosten erheblich. Da nunmehr nur noch einmal Anwaltskosten übernommen werden müssen und diese im Idealfall zwischen den Beteiligten Aufteilung finden, können die Verfahrenskosten wesentlich niedriger sein.\n\n\n\nAm Ende bliebe, verglichen mit einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten, die Hälfte der Anwaltskosten für jeden Beteiligten zu zahlen.\n\n\n\nBeachten Sie jedoch: Der für die einvernehmliche Scheidung beauftragte Anwalt darf nur seinen eigenen Mandanten rechtlich beraten und vertreten. Eine Beratung und Vertretung auch des anderen Ehegatten ist nicht zulässig."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Psychische Gewalt in der Ehe &#8211; Begründet das den Härtefall?","datePublished":"2016-04-29T09:05:07+00:00","dateModified":"2026-03-11T18:56:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/"},"wordCount":983,"commentCount":61,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-psychische-gewalt-ehe.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Nach einer Studie des Frauenministeriums wurden bereits 42 Prozent aller befragten Frauen schon einmal in ihrem Leben psychischer Gewalt ausgesetzt. Ob nun jedoch in der Schule, im Beruf oder in der Ehe: Auch psychische Gewalt ist keine Bagatelle, nur weil man die Verletzungen nicht nach außen hin erkennen kann. Und nicht nur Frauen haben unter ihr zu leiden! Doch begründet auch die psychische Gewalt in der Ehe den Härtefall? Wie kann in solchen Fällen eine Härtefallscheidung begründet werden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Psychische Gewalt in der Ehe\n\n\n\nWas tun bei psychischer Gewalt in der Ehe? Grundlegend kann jeder Gewalt ausüben, und jeden kann Gewalt treffen - unabhängig von Geschlecht, Alter und körperlicher Verfassung. Von Gewalt in der Ehe Betroffene können sich zum Beispiel an das Hilfetelefon \"Gewalt gegen Frauen\" unter der Nummer 08000 116 016 wenden. Hier erhalten Sie anonyme Beratung und weiterführende Informationen.  Wie äußert sich psychische Gewalt? Bei psychischer Gewalt wird das Opfer in der Regel über Äußerungen und nicht direkt körperliche Handlungen erniedrigt, genötigt oder eingeschüchtert. Das kann von Beleidigungen über Bedrohungen bis hin zum Bloßstellen in der Öffentlichkeit reichen. Unter anderem können auch Stalking oder Mobbing Ausdruck psychischer Gewalt sein. Einen Überblick zu anderen Formen von Gewalt finden Sie hier.  Ist eine schnelle Scheidung wegen psychischer Gewalt in der Ehe möglich? Psychische Gewalt innerhalb der Ehe kann einen Härtefall begründen. Das bedeutet, dass eine schnellere Scheidung (Härtefallscheidung) im Einzelfall möglich ist, bei der kein volles Trennungsjahr abzuleisten ist.  \n\n\n\n\nHärtefallscheidung: Wenn der Psychoterror in der Ehe kein Ende findet\n\n\n\nPsychische Gewalt: Eine Definition\n\n\n\nIst von Gewalt die Rede, denken die meisten Leute erst einmal an Prellungen und offensichtliche körperliche Wunden. Doch Gewalt kann in unterschiedlichstem Gewand daherkommen und dabei auch unterschiedlichste Opfer fordern - Frauen, Kinder, Männer. In der Wissenschaft wird generell zwischen fünf unterschiedlichen Gewaltarten differenziert, die allesamt den Tatbestand der häuslichen Gewalt erfüllen können:\n\n\n\nAuch massive psychische Gewalt in der Ehe kann den Härtefall begründen.\n\n\n\nKörperliche Gewalt: Hierbei handelt es sich wohl um die offensichtlichste Form von Gewalt. Hierzu zählen Misshandlungen und Gesundheitsschädigungen jedweder Art und Gestalt, wie z. B. Misshandlung mittels Gegenständen, Würgen, Fesseln, Ohrfeigen usf.Sexualisierte Gewalt: Gemeint ist hier vor allem die sexuelle Misshandlung oder Nötigung, bis hin zu Vergewaltigung und der Nötigung zur Prostitution.Ökonomische Gewalt: Alles in Bezug auf das finanzielle Auskommen ausgelegte Handeln wie etwa die Erteilung von Arbeitsverboten, Arbeitszwängen oder der einseitigen Verfügungsgewalt eines Partners in einer Beziehung fallen hierunter.Soziale Gewalt: Gemeint ist damit die Unterdrückung und Unterbindung von Kontakten oder die absolute Kontrollbestrebung eines Partners gegenüber dem anderen.Psychische Gewalt: Die Gestaltung psychischer Gewaltausübung ist variantenreich. Kennzeichnend ist, dass vor allem über Worte und Taten, nicht aber über körperliche Aktionen Partner eingeschüchtert und erniedrigt werden. Beispiele für psychische Gewalt sind etwa Beleidigungen und Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, Lächerlich machen in der Öffentlichkeit u.v.m.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIn zwischenmenschlichen Beziehungen sind alle genannten Formen der Gewalt regelmäßig anzutreffen und unerheblich welchen Geschlechts, kann jeder Täter oder Opfer sein bzw. werden. Doch während die körperliche Gewalt offensichtlich erscheint, bleibt vor allem der Psychoterror in der Ehe meist lange Zeit verborgen. Zum einen aus dem Scham- und Schuldgefühl des Opfers heraus, zum anderen nicht selten auch aufgrund der geringen Anerkennung in der Gesellschaft. Häufig wird psychische Gewalt unterschätzt und mitunter als kleines Geplänkel abgetan.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Folgen für das Opfer können jedoch gravierend sein und sich mit der Zeit auch körperlich auswirken, etwa durch Schlaflosigkeit aus Angst oder gar Suizidbestreben.\n\n\n\nPer Definition ist psychische Gewalt nichts, das nur von Männern ausgehen kann: Besonders seelische Grausamkeit in der Ehe kann auch von Frauen ausgeübt werden! Hierfür bedarf es keiner körperlichen Überlegenheit. Gerade Männer jedoch haben häufig aufgrund der gesellschaftlichen Wertungssysteme massive Probleme und ein zu großes Schamgefühl, um die Demütigung in der Ehe auch zu offenbaren und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch auch Psychoterror in der Ehe ist strafbar.\n\n\n\nOftmals dauert es viele Jahre, bis die tagtägliche seelische Misshandlung in der Ehe durch den Partner das Opfer zum Umlenken und zur Trennung bewegen.\n\n\n\nSeelische Gewalt in der Ehe als Härtefall\n\n\n\nEinmalige und selten auftretende Demütigungen in der Ehe können in aller Regel noch nicht als Straftat oder als psychische Gewalt aufgefasst werden. Der ein oder andere Streit oder im Gefecht einmal ausgesprochene Beleidigungen in der Ehe können daher einen Härtefall nicht gleich begründen.\n\n\n\nEin kleiner Streit von Zeit zu Zeit kann noch nicht als Psychoterror in der Ehe gelten.\n\n\n\nEine besondere Schwere der seelischen Misshandlung muss in der Ehe erkannt und zum Teil auch nachgewiesen werden. Häufig lässt sich dies etwa anhand von Briefen, SMS oder E-Mails darlegen, in denen der ausübende Ehegatte die verbale Gewalt in der Ehe auch schriftlich darbietet.\n\n\n\nSind Kinder involviert, die die Erniedrigungen des einen Ehegatten durch den anderen miterleben mussten, ist der Härtefall in aller Regel anzunehmen - auch um einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.\n\n\n\nGegebenenfalls kann auch ein sogenanntes Gewaltschutzverfahren eingeleitet werden, dass den Kontakt des gewalttätigen Ehepartners unterbinden soll. Suchen Sie in einem solchen Fall Rat bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Auch wenn der Psychoterror erst nach der Trennung beginnt, ist ein entsprechendes Verfahren möglich.\n\n\n\nErleben Sie psychische Gewalt in der Ehe? Wenden Sie sich an eine der zahlreichen Opferhilfen wie z. B. hilfetelefon.de. Hier können Sie auch anonym über die psychische Misshandlung in der Ehe sprechen und Anlaufstellen für Opfer psychischer Gewalt in Erfahrung bringen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/","url":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/","name":"Psychische Gewalt in der Ehe •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-psychische-gewalt-ehe.jpg","datePublished":"2016-04-29T09:05:07+00:00","dateModified":"2026-03-11T18:56:12+00:00","description":"Infos zum Thema psychische Gewalt in der Ehe, z.B.: Was ist per Definition als psychische Gewalt zu verstehen? Und wann ist ein Härtefall anzunehmen.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#faq-question-1651822730755"},{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#faq-question-1651822731957"},{"@id":"https://www.scheidung.org/psychische-gewalt-ehe/#faq-question-1651822732678"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Notarkosten &#8211; Welche Kosten fallen für den Notar bei Scheidung an?","datePublished":"2016-05-02T09:55:52+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:51:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/"},"wordCount":1245,"commentCount":34,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-notarkosten.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Neben den Prozesskosten, die vor allem die Gerichts- und Anwaltsgebühren im Falle der Scheidung in sich vereinen, können auch noch weitere Scheidungskosten auf die Eheleute zukommen. So vor allem im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Beteiligten unstreitige Punkte in einem entsprechenden Vertrag niederlegen und so am Ende trotz zusätzlicher Notarkosten bei der Scheidung selbst bares Geld sparen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Notarkosten\n\nNotarkosten fallen vor allem bei der urkundlichen Scheidungs- bzw. Trennungsfolgenvereinbarung an.\nDabei richten sich die Notarkosten nach dem Verfahrenswert und variieren daher von Fall zu Fall.\nRatsam ist die Hinzuziehung eines Anwalts, um die Vereinbarung juristisch wasserfest zu formulieren.\n\nAusführliche Informationen zu den Notarkosten erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie hoch sind die Notarkosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDie Notarkosten für die notarielle Trennungsvereinbarung\n\n\n\nNotarkosten: Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein.\n\n\n\nDie notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist vor allem im Zuge einvernehmlicher Scheidungen von großem Interesse. Die Ehegatten verzichten hier auf die zusätzliche Beauftragung des Gerichts, um über Fragen zur Unterhaltshöhe, dem Sorgerecht oder der Hausratsteilung Beschlüsse zu fassen. Durch die gütliche Einigung im Voraus können die Beteiligten auf diesem Wege nicht nur das ohnehin gespannte Nervenkostüm schonen, sondern zudem auch noch ihren Geldbeutel.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDenn: Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung genügt in der Regel nur ein Rechtsbeistand, den der Antragsteller beauftragen muss. Der Anwaltszwang gilt dabei nicht für den Antragsgegner. Somit entfallen dessen Anwaltskosten. Die Kosten für die Scheidung fallen damit geringer aus. Im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung, die ebenfalls in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt zu teilen. So können am Ende beide Beteiligten von dem Arrangement profitieren.\n\n\n\nDoch wie ist das Berufsbild des Notars eigentlich genau geprägt? Welche Aufgaben kann der Notar bei einer Scheidung übernehmen? Und wie hoch sind die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\nZum Berufsbild des Notars\n\n\n\nDas Wort \"Notar\" stammt vom lateinischen notarius ab, was wörtlich so viel bedeutet wie \"Schnell- oder Geschwindschreiber\". Der Berufsstand der Notare ist bereits seit dem Byzantinischem Reich bekannt. Und schon damals entsprach das Berufsbild weitesgehend dem heutigen: Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte aller Art, die erst dadurch tatsächlich Rechtswirksamkeit erlangen.\n\n\n\nZum Notar in Deutschland können derzeit nur Volljuristen bestellt werden. Das bedeutet, dass ein Notar zwingend das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich bestanden haben muss. Seit 2011 ist der Notardienst dabei nicht mehr nur Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten. Um nicht in Gewissenskonflikte zu geraten, darf ein vereidigter Notar keiner weiteren Tätigkeit nachgehen, durch die er ein Einkommen erzielt. Eine Ausnahme kann nur bei sogenannten Anwaltsnotaren gelten, die neben der Tätigkeit als Notar auch zugleich als Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Ähnliches arbeiten dürfen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVoraussetzung für die Zulassung zum Notar ist die mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und die Ablegung einer Notarsprüfung. Zudem sind in den einzelnen Bundesländern stets nur bestimmte Obergrenzen gegeben, die die Zahl zugelassener Notare beschränkt.\n\n\n\nWonach richten sich die Notarkosten bei Scheidung?\n\n\n\nDie Kosten für die Beauftragung und das Tätigwerden eines Notars richten sich nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) - kurz: Gerichts- und Notarkostengesetz.\n\n\n\nDie Notarkosten bei Scheidung sind zwar ein zusätzlicher Kostenpunkt - am Ende kann eine Scheidung so jedoch günstiger werden.\n\n\n\nEbenso wie bei den Kosten für den Scheidungsanwalt und den Gerichtskosten ist als Basis der berechneten Gebühren der jeweilige Geschäfts- bzw. Verfahrenswert anzunehmen. Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die vom Notar beurkundet werden soll, richten sich dabei folglich nach dem Verfahrenswert der Scheidung selbst bzw. nach dem Vermögenswert, über den eine Vereinbarung getroffen werden soll.\n\n\n\nWollen die Ehegatten lediglich im Rahmen der Trennungsfolgenvereinbarung abklären, was mit dem gemeinsamen Haus, dem Hausrat und anderen Vermögenswerten geschieht, sind hier in aller Regel die Kosten der Vermögensgesamtmasse geltend zu machen.\n\n\n\nWie teuer ist die notarielle Trennungsvereinbarung? Die Kosten richten sich in aller Regel nach dem Verfahrenswert oder den in dem Vertrag festzusetzenden Vermögenswert, z. B. des Hauses, von Schmuck und anderen Wertgegenständen.\n\n\n\nDie Stufen für die jeweilige Gebührenhöhe entsprechen denen bei Anwalts- und Gerichtskosten - § 34 GNotKG folgend - im Falle der Folgenvereinbarung nach Tabelle B. Für die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung selbst berechnet der Notar im Zuge in aller Regel die zweifache Gebühr für die Beurkundung der Vereinbarung. Zu den Gebühren treten dabei in aller Regel ebenfalls Auslagenkosten, etwa für Papierkosten und Porto. Durch die rechtliche Grundlage sind die Notarkosten bei Scheidung überall gleich.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei einem Verfahrenswert von 25.000 Euro liegen die Beurkundungsgebühren bei 230 Euro. Liegt der Geschäftswert bei 500.000 Euro, kann bei der Scheidungsfolgenvereinbarung durch den Notar eine Gebühr von 1.870 Euro erhoben werden. Hinzu kommen jedoch mitunter weitere Gebühren für die Umtragungen im Grundbuch und anderen Vorgängen, sodass die Notarkosten letztlich erheblich über den Auslagen für einen Anwalt liegen können. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.\n\n\n\nDie Notarkosten, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, richten sich damit etwa nach der Höhe der auszugleichenden Rentenanwartschaften. Der Verfahrenswert liegt hier bei mindestens 1.000 Euro.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNotarkosten sparen: Ist für die Scheidung eine notarielle Vereinbarung Pflicht?\n\n\n\nIst die Trennungsvereinbarung auch ohne Notar gültig? Es besteht zwar durchaus die Möglichkeit, bei einer entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung die Kosten für den Notar zu sparen. Allerdings macht erst die Beurkundung durch den Notar diese vertragliche Vereinbarung hieb- und stichfest. Bei privaten Vereinbarungen ohne anwaltliche Beratung und ohne Notar sind oftmals Punkte eingebunden, die von einem Rechtsbeistand schnell als unwirksam entlarvt werden können.\n\n\n\nEine notarielle Trennungsvereinbarung gilt als rechtsgültiger Vertrag.\n\n\n\nEs empfiehlt sich daher stets, vorab den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, um die einzelnen Punkte gut abzuwägen und eine gerechte Vereinbarung aufzusetzen. Erst nach erfolgter abschließender Absprache sollte die Vereinbarung dem Notar zur Beurkundung vorgelegt werden. Die Notargebühren sind damit also auch mit einer Rechtssicherheit verbunden. Ihr Partner kann, sollten ihm im Nachhinein Zweifel an dem Vertrag kommen, nicht einfach alles über den Haufen werfen und die Abmachungen ad acta legen. Hierzu bedarf es dann zumeist einer Abänderungsklage.\n\n\n\nEs ist also stets die bessere Wahl, die Notarkosten für die Trennungsvereinbarung in Kauf zu nehmen, um am Ende mehr Sicherheit zu gewinnen. Im Idealfall kann Ihnen der Notar auch Ratschläge dahingehend erteilen, ob die im Vertrag festgelegten Punkte am Ende auch einer gerichtlichen Entscheidung standhalten können. Wurde einer der Ehegatten zu stark benachteiligt, kann ein Gericht gegebenenfalls auch die Nichtigkeit des Vertrags erklären.\n\n\n\nIst die Scheidung auch beim Notar möglich?\n\n\n\nEine notarielle Scheidung per se existiert im deutschen Rechtssystem nicht. Die Eheauflösung bedarf stets der Anrufung des Familiengerichts. Nur durch einen gerichtlichen Beschluss kann die Scheidung damit vollzogen werden. In der Regel ist es auch nicht zulässig, dass ein Anwaltsnotar etwa einen der Mandanten als Rechtsbeistand vertritt und die Folgenvereinbarung aufsetzt, um sie im Nachzug dann selbst zu beurkunden.\n\n\n\nZwar können Sie etwa beim Versorgungsausgleich den Verzicht per Notar erklären und auch andere Folgesachen, die mit der Ehescheidung in Verbindung stehen. Allerdings kann die Scheidung durch den Notar selbst nicht veranlasst werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/","url":"https://www.scheidung.org/notarkosten/","name":"Notar & Notarkosten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/notarkosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-notarkosten.jpg","datePublished":"2016-05-02T09:55:52+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:51:06+00:00","description":"Wie hoch sind die Notarkosten bei Scheidung? Mehr zu den Aufgaben des Notars und ob eine Scheidung auch beim Notar möglich ist, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Der Gerichtskostenvorschuss im Scheidungsverfahren","datePublished":"2016-05-19T11:38:52+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:40:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/"},"wordCount":1193,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-gerichtskostenvorschuss.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die Gerichtkosten zählen zu den Auslagen, die im Rahmen einer Scheidung zwangsläufig anfallen. Diese sind jedoch nicht mit den Rechtsanwaltskosten zu verwechseln, die selbst noch einmal als gesonderter Posten durch den vertretenden Rechtsanwalt in Rechnung zu stellen sind. Doch was genau beschreibt nun der sogenannte Gerichtskostenvorschuss? Wie hoch ist die Vorschussleistung an die Gerichte? Und wann müssen Sie den Vorschuss im Falle einer Scheidung zahlen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\r\n\r\n\r\nDas Wichtigste in Kürze: Gerichtskostenvorschuss\r\n\r\nDie Gerichtskosten bemessen sich nach dem Streitwert der Scheidung.\r\nDer vorläufige Verfahrenswert ist die Grundlage für den Gerichtskostenvorschuss.\r\nDamit können die beteiligten Parteien ihre finanziellen Aufwände abschätzen.\r\n\r\n\r\nScheidung ohne Zahlung vom Kostenvorschuss an das Gericht nicht möglich?\r\n[toc]\r\nWie lassen sich die Gerichtskosten ermitteln?\r\nWerden Gerichte angerufen, um strittige Fälle zu klären oder eine Scheidung zu verhandeln, so fallen Kosten an, die von den Beteiligten vor Gericht zu entrichten sind. Welche Kosten zu zahlen sind, können Sie u.a. erfahren, wenn Sie bei Scheidungskanzleien einen Kostenvoranschlag anfordern. Die Gerichtskosten werden anhand des Verfahrenswertes eines Scheidungsprozesses ermittelt.\r\nVerfahrenswert bei Scheidung: Diesen Wert ermitteln die Gerichte anhand der Einkommen der Ehegatten und den zu verhandelnden Folgesachen. Grundlage sind dabei jeweils drei Monatsgehälter (Netto) der Ehegatten. Hinzu treten für den Versorgungsausgleich mindestens weitere 1.000 Euro zum Streitwert hinzu. Je mehr strittige Punkte im Scheidungsverbund verhandelt werden sollen, desto höher steigt der Verfahrenswert.\r\n\r\n[caption id=\"attachment_11111\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Wann müssen Sie den Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen?[/caption]\r\n\r\nVor Abschluss eines Verfahrens kann der Verfahrenswert dabei jedoch nur in Annäherung festgestellt werden. Erst mit Rechtskraft des Beschlusses erfolgt die abschließende Kostenfestsetzung, anhand derer auch die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren final angepasst werden.\r\n\r\nDie Höhe der Gerichtskosten im Familienverfahren richtet sich dabei maßgeblich nach den in § 28 des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Ausgehend von einem Mindeststreitwert von 500 Euro und einem entsprechenden Mindestwert für die Gerichtsgebühren von 35 Euro erhöhen sich die Summen mit steigendem Streitwert. Einen kompletten Überblick finden Sie in Anlage 2 des FamGKG.\r\n\r\nFür Ehesachen ist seit der Familienrechtsreform die doppelte Gebühr (vormals: dreifache Gebühr) zu erheben. Die Gerichtskosten ergeben sich schließlich aus den Gebühren und den geltend gemachten Auslagekosten. Auf dieser Grundlage lässt sich sodann die Höhe vom Gerichtskostenvorschuss berechnen.\r\n\r\n[ad_content]\r\n\r\nGerichtskostenvorschuss bei Scheidung: Höhe und Fälligkeit\r\nFür die Berechnung vom Gerichtskostenvorschuss sind die ermittelten Kosten der Scheidung für das Gericht zugrunde zu legen. In der Regel macht das Gericht als Vorschuss ebenfalls die doppelte Gerichtsgebühr geltend. Das bedeutet, dass der Vorschuss mit den Gerichtskosten derzeit zumeist identisch ist. Damit kann für die Berechnung vom Gerichtskostenvorschuss ebenfalls die Tabelle für die Gerichtskosten herangezogen werden. Im Folgenden finden Sie die Angaben zur Höhe des Gerichtskostenvorschuss (einfache Gebühr!), wie sie in Anlage 2 FamGKG enthalten und dem entsprechenden Verfahrenswert zugeordnet ist:\r\n\r\n[table id=30 /]\r\n\r\n[caption id=\"attachment_3933\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Den Gerichtskostenvorschuss müssen Sie oftmals mit Antragseinreichung ausgleichen.[/caption]\r\n\r\nZu beachten ist dabei jedoch, dass nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erst der abschließende Verfahrenswert festgesetzt werden kann. Das bedeutet damit auch, dass auf die Beteiligten, die eine gerichtliche Entscheidung ersucht haben, gegebenenfalls auch noch eine Nachzahlung von Gerichtskosten zukommt, da der abschließende Betrag höher liegen kann, als der vorab, hypothetisch ermittelte Wert. Generell ist dabei auch eine Rückzahlung zu viel gezahlter Gerichtskosten im Nachgang möglich. Dass die Kosten am Ende jedoch niedriger sind, ist eher die Ausnahme.\r\n\r\nDoch wann müssen Sie bei einer Scheidung den Gerichtskostenvorschuss entrichten? Die Fälligkeit von dem Kostenvorschuss an das Gericht richtet sich nach den Bestimmungen in § 9 Absatz 1 FamGKG:\r\n\"In Ehesachen und in selbständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig.\"\r\nDamit ist eindeutig festgelegt, dass Sie bereits mit Einreichung der Klage den Gerichtskostenvorschuss zahlen müssen. Allerdings ist hier nicht von Deckungsgleichheit zu sprechen. Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, ermitteln diese zunächst den vorläufigen Verfahrenswert, den Sie beim Gerichtskostenvorschuss für die Berechnung benötigen.\r\nMit der Familienrechtsreform wurde auch der sprachliche Aspekt der Verfahren im Familienrecht verändert. Das Wort \"Klage\" ist zugunsten des \"Antrages\" gewichen. Entsprechend werden die beiden Parteien im Verfahren nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner genannt.\r\nHiernach stellt das Gericht die Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss aus, die an Sie übersandt wird - entweder direkt oder über Ihren Rechtsanwalt.\r\n[ad_content]\r\nWas geschieht, wenn Sie den Gerichtskostenvorschuss nicht begleichen?\r\nZahlen Sie den vom Gericht geforderten Kostenvorschuss nicht, so wird dies auch nicht tätig werden. Erst nach Erhalt der Gebühren sind Familiengericht und Co. rechtsgültig mit der Klärung der Familiensache beauftragt worden. Dann legt es Gerichtstermine fest, kommuniziert in der Angelegenheit mit den gegnerischen Parteien und gibt Empfehlungen und Ratschläge weiter.\r\nDas angerufene Gericht wird nicht tätig, bevor Sie den Gerichtskostenvorschuss gezahlt haben!\r\nDas bedeutet zugleich, dass auch eine Scheidung nur vor dem zuständigen Gericht verhandelt wird, wenn die Parteien den Vorschuss überwiesen haben. Geschieht dies nicht, kann das Scheidungsverfahren ins Stocken geraten.\r\nWer muss den Gerichtskostenvorschuss zahlen?\r\nDer Gerichtskostenvorschuss ist bei Scheidung in aller Regel von beiden Beteiligten jeweils hälftig zu tragen. Stehen einem der beiden nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, kann dieser Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Vorschuss muss dann nicht von dieser Partei ausgeglichen werden. Allerdings prüfen die Gerichte in einem solchen Fall sogleich, ob nicht auch ein Verfahrenskostenvorschuss möglich ist. Dann muss oftmals der Ehegatte für die Prozesskosten aufkommen und damit auch die Gerichtskosten alleinig tragen.\r\nDer beauftragte Scheidungsanwalt ist nicht zuständig für die Begleichung des Gerichtskostenvorschusses! Er leitet die Rechnung der Gerichte lediglich an seine Mandanten weiter mit dem Hinweis, dass diese auszugleichen ist und bis dahin keine Entscheidung vom Gericht getroffen werden kann.\r\nVerrechnung des Gerichtskostenvorschuss nach Verfahrensabschluss\r\n[caption id=\"attachment_3934\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Erst wenn der Kostenvorschuss an das Gericht gezahlt wurde, kann das Verfahren beginnen.[/caption]\r\n\r\nIst die Scheidung durch und rechtskräftig beschlossen worden, so erfolgt die nachträgliche Festsetzung des tatsächlichen Verfahrenswertes. Dieser weicht in den meisten Fällen - in der Regel geringfügig - von dem vorläufigen Wert ab. Dabei ist der tatsächliche Gegenstandswert am Ende nicht selten höher.\r\n\r\nHiernach ermitteln Gerichte und Rechtsanwälte abschließend die Gebühren und auszugleichenden Kosten. Erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine erneute Gerichtskostenrechnung, muss diese nicht mehr in voller Höhe ausgeglichen werden, sofern ein Vorschuss gezahlt wurde. Der Gerichtskostenvorschuss wird als bereits gezahlter Posten von der Gesamtsumme abgezogen, sodass Sie lediglich noch die Differenz begleichen müssen.\r\nWurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie die Gerichtskosten nicht tragen. Hierfür erhalten Sie ein staatliches Darlehen, das Sie jedoch ggf. bei Verbesserung der Einkommenssituation zurückerstatten müssen. Dafür müssen Sie über einen Zeitraum von vier Jahren eine jährliche \"Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\" abgeben."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/","url":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/","name":"Gerichtskostenvorschuss für Scheidungskosten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gerichtskostenvorschuss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-gerichtskostenvorschuss.jpg","datePublished":"2016-05-19T11:38:52+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:40:55+00:00","description":"Wie hoch ist der Gerichtskostenvorschuss bei einer Scheidung? Was genau ist der Kostenvorschuss an das Gericht und wer muss ihn zahlen? Mehr dazu hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zur Bedeutung von Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss","datePublished":"2016-05-20T13:56:21+00:00","dateModified":"2026-01-31T20:58:18+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/"},"wordCount":1496,"commentCount":36,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-scheidungsbeschluss.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Am Ende vom Scheidungsverfahren steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss. Hierin sind sämtliche Übereinkünfte und Regelungen enthalten, über die sich die Ehegatten im Rahmen der Trennung und Scheidung einigten. Doch ab wann ist das Scheidungsurteil rechtskräftig? Und gibt es einen Unterschied zwischen Urteil und Beschluss? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsbeschluss\n\nDer Scheidungsbeschluss bzw. -urteil ist die abschließende Entscheidung des Gerichts, die Ehe zu scheiden.\nGegen den Beschluss können innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden. Verzichten beide Parteien auf Rechtsmittel, ist der Beschluss sofort rechtskräftig.\nDer rechtskräftige Scheidungsbeschluss wird beiden geschiedenen Eheleuten zugestellt.\n\nAusführliche Informationen zum Scheidungsbeschluss erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas abschließendes Urteil über die Scheidung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZur Unterscheidung von Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss\n\n\n\nSeit 2009 heißt das Scheidungsurteil nunmehr Scheidungsbeschluss.\n\n\n\nNach dem Scheidungstermin, bei dem die Ehegatten angehört und sämtliche Anträge vorgetragen und abschließend geklärt wurden, erstellt das Gericht die abschließende Entscheidung. Dabei tauchen immer wieder zwei verschiedene Begriffe auf: das Scheidungsurteil und der Scheidungsbeschluss. Doch können diese Worte synonym genutzt werden oder gibt es hier Unterschiede?\n\n\n\nKlare Antwort: Beide beschreiben grundlegend denselben Sachverhalt, nämlich die erfolgte Scheidung der Ehe. Allerdings hat sich mit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 nicht nur hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen vieles verändert. Auch die Formulierungen im Familienverfahren wurden angepasst und insgesamt entschärft.\n\n\n\nDie Einreichung der Scheidung heißt seither nicht mehr \"Klage\", sondern \"Antrag\" - die beteiligten Ehegatten dementsprechend \"Antragsteller\" und \"Antragsgegner\" und nicht mehr \"Kläger\" und \"Beklagter\". Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch aus dem Scheidungsurteil der \"Beschluss\".\n\n\n\nWer sich bis zum September 2009 scheiden ließ erhielt damit ein Scheidungsurteil. Alle Scheidungen danach werden mit einem Scheidungsbeschluss abgeschlossen.\n\n\n\nGrund für die Anpassung der Formulierungen im Falle der Scheidung vor Gericht ist vor allem ein psychologischer Aspekt: Die neuen Begriffe sollen weniger scharf und nicht zu stark nach einer handfesten gerichtlichen Auseinandersetzung klingen - denn im Idealfall sollten sich die Ehegatten im Zuge einer Scheidung in beiderseitigem Interesse sich so gütlich wie möglich einigen. So können Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch ihre ohnehin angespannten Nerven schonen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann ist ein Scheidungsurteil bzw. -beschluss rechtskräftig?\n\n\n\nWann ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?\n\n\n\nMit Abschluss des Scheidungstermins oder Erhalt des Scheidungsbeschlusses ist die Scheidung jedoch noch lange nicht rechtskräftig. Jedem der Beteiligten wird ausreichend Bedenkzeit eingeräumt, bevor die Rechtskraft der Scheidung eintritt.\n\n\n\nSollten in dieser doch Zweifel an den getroffenen Vereinbarungen und Entscheidungen auftreten, besteht so die Möglichkeit, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen und eine Nachverhandlung anzuvisieren.\n\n\n\nRechtskraft vom Scheidungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsmittelfrist\n\n\n\nWährend der Bedenkzeit können beide Parteien Gebrauch machen von sogenannten Rechtsmitteln.\n\n\n\n\nAls Rechtsmittel werden gemeinhin Anfechtungen gerichtlicher Entscheidungen bezeichnet. In der Zivilprozessordnung (ZPO) sind als Rechtsmittel genannt:\n\nBerufung (§ 511 ZPO)\nRevision (§ 545 ZPO)\nBeschwerde (§ 567 ZPO)\nsofortige Beschwerde (§ 577 ZPO)\nAblehnung des Richters (§ 42 ZPO)\n\n\n\n\n\nNach erfolgter Teilnahme am Scheidungstermin erhalten die Beteiligten den Scheidungsbeschluss auf postalischem Wege. Ab Erhalt des Beschlusses hat jeder einzelne einen Monate Zeit, um gegebenenfalls gegen die Entscheidung vom Gericht vorzugehen. In diesem Zeitraum können sich die Parteien von ihrem jeweiligen Anwalt noch einmal in aller Ruhe beraten lassen: Welches Vorgehen ist möglich? Sind die getroffenen Entscheidungen für den Mandanten günstig oder sollte es hier eine Nachverhandlung angestrebt werden? usf.\n\n\n\nSie erhalten den Scheidungsbeschluss per Post.\n\n\n\nDie Gewährung einer derart langen Bedenkzeit nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses erklärt sich vor allem daraus, dass das laufende Verfahren selbst sehr nervenaufreibend sein kann und die Beteiligten so das ein oder andere auch schon einmal übersehen können. Wenn sich die Gemüter nach Abschluss des Verfahrens wieder ein wenig beruhigen, können die Beteiligten oftmals auch wieder klarere Gedanken fassen und prüfen, ob der Scheidungsbeschluss ihnen in der Form zusagt oder noch weiterer Klärungsbedarf vorhanden ist.\n\n\n\nZudem ist es wichtig, die Angaben in dem Scheidungsurteil genauestens auf Ihre Korrektheit hin zu prüfen. Namen, Anschriften und andere Angaben müssen stimmen, da ein fehlerhafter Scheidungsbeschluss im Nachgang sonst zu Komplikationen führen kann.\n\n\n\nIst die einmonatige Frist abgelaufen, so wird der Scheidungsbeschluss automatisch rechtskräftig.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Rechtskraft einer Scheidung\n\nWann ist eine Scheidung rechtskräftig?\n\n\n\n\n\nDer Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin\n\n\n\nSind sich die Parteien bereits im letzten Termin vom Verfahren darüber einig, dass sie das Scheidungsurteil in dieser Form annehmen möchten, kann der Rechtmittelverzicht bereits hier erklärt werden. Allerdings benötigen hierzu beide Seiten einen Anwalt, da nur Rechtsanwälte Anträge vor dem Familiengericht einbringen dürfen. Auch die Erklärung, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist einem Antrag gleichzusetzen.[ad_content]Damit gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt, dass der Antragsgegner zumindest für den Scheidungstermin einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen muss, wenn der Rechtsmittelverzicht im Termin erklärt werden soll.\n\n\n\nErklären die Anwälte im Auftrag der Beteiligten den Rechtsmittelverzicht, so wird der Scheidungsurteil umgehend rechtskräftig.\n\n\n\nGenerell besteht jedoch kein wichtiger Grund dafür, den Rechtmittelverzicht bereits im Scheidungstermin zu erklären. Es bietet sich in aller Regel stets an, die einmonatige Frist auslaufen zu lassen, die Ihnen vom Gericht nach Übersendung des Scheidungsbeschlusses zugestanden wird. So bereuen Sie eventuell übereilt getroffene Entschlüsse später nicht.\n\n\n\nScheidungsbeschluss und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk\n\n\n\nIst der Scheidungsbeschluss mit einem Rechtskraftvermerk versehen, so ist die Ehe offiziell geschieden.\n\n\n\nIst die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie eine erneute Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit einem sogenannten Rechtskraftvermerk. Bei diesem handelt es sich in aller Regel um einen Stempel mit dem Siegel des zuständigen Familiengerichts, dem Datum und der handschriftlichen Anmerkung der Justiziare Amtsgerichts, dass der Scheidungsbeschluss in Rechtskraft getreten ist - gültig durch Unterzeichnung durch den Präsidenten des Amtsgerichts.\n\n\n\nDieses Dokument müssen Sie stets sorgfältig aufbewahren, da es sich um die Scheidungsurkunde handelt. Sie gibt Auskunft über die rechtmäßige und rechtskräftige Scheidung. Sollten Sie den Scheidungsbeschluss einmal verlieren oder nicht mehr auffinden, können Sie ihn beim zuständigen Gericht eine neue Ausfertigung anfordern. Dies kann jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.\n\n\n\n\nBewahren Sie den Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk besonders gut auf. Sie benötigen diesen in Ihrem Leben gegebenenfalls noch häufiger, etwa wenn …\n\n… Sie eine Namensänderung anstreben, z. B. Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten und einen entsprechenden Antrag beim Standesamt stellen.\n… Sie eine neue Ehe eingehen möchten. Hierzu müssen Sie durch das Scheidungsurteil nachweisen können, dass sie rechtskräftig geschieden sind. Geschieht dies nicht, ist eine Neuheirat nicht möglich bzw. nicht rechtswirksam.\n… Sie selbst versterben und Ihre Angehörigen alles mit dem Todesfall in Zusammenhang stehende regeln müssen.\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidungsurteil &amp; Scheidungsbeschluss: Muster\n\n\n\nAber wie sieht so ein Scheidungsurteil mit Rechtskraft aus? Im Folgenden finden Sie ein Muster einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung über die rechtskräftige Scheidung. Da sich Urteil und Beschluss in Gestalt und Form gleichen, lediglich die Titulierung abweicht, genügt in diesem Fall für ein mit Rechtskraft ausgezeichnetes Scheidungsurteil ein Beispiel. In dem unten genannten Beispiel ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen worden. In den meisten Fällen findet er jedoch statt.\n\n\n\n\nAusfertigung\nAmtsgericht [Stadt]Abteilung für Familiensachen (ggf. mit Nr.)Az.: [Aktenzeichen]\nRechtskraftvermerk amEnde der Entscheidung\n[Siegel/Wappen]\n&nbsp;\nIM NAMEN DES VOLKESIn der Familiensache\n&nbsp;\n[Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers]\n-Antragsteller/in-\nVerfahrensbevollmächtigte/r: [Name und Kanzleianschrift des vertretenden Rechtsanwalts]\ngegen\n[Name und Anschrift der Antragsgegnerin/des Antragsgegners]\n-Antragsgegner/in-\nggf. Verfahrensbevollmächtigte/r:\nwegen Scheidung und Folgesachen\nergeht durch das Amtsgericht [Stadt] durch Richter/in am Amtsgericht [Name] am [Datum] aufgrund der mündlichen Verhandlung vom [Scheidungstermin] folgender/folgendes\nURTEIL bzw. BESCHLUSS\n\nDie am [Datum der Eheschließung] vor dem Standesbeamten des Standesamtes [Stadt] unter Heiratsregister Nr. [Nummer] geschlossene Ehe der Ehegatten wird geschieden.\nEin Versorgungsausgleich findet nicht statt.\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\nBegründung: \n&nbsp;\n[Hier folgt die gerichtliche Begründung zu den einzelnen beschlossenen Punkten.]Die Echtheit der auf der hiermit verbundenen Ausfertigung des Urteils/Beschlusses des Amtsgerichts [Stadt] vom [Datum] zur Geschäftsnummer [Aktenzeichen] vollzogenen Unterschriften der Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle\n&nbsp;\n&nbsp;\n[hier werden die Namen der beurkundenden Justizangestellten angegeben]sowie die Echtheit der beigedrückten Dienststempel werden hiermit bestätigt.\n&nbsp;\nZugleich wird bestätigt, dass die Vorgenannten zur Ausübung der Amsthandlung befugt waren.\n[Stadt], den [Datum]\nDer Präsident des Amtsgerichts\n[Unterschrift][Name]\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie einen Scheidungsbeschluss anfertigen, das Muster kostenlos herunterladen.\nFür Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss genügt ein Beispiel, welches wie hier für Sie zusammengestellt haben.\nSomit können Sie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit unserem Muster anfertigen. Passen Sie es, am besten mit Ihrem Anwalt, an Ihren speziellen Fall an. In unserem Muster wurde beispielsweise der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden\n\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungsbeschluss\n\nScheidungsbeschluss anfechten\nScheidungsbeschluss verloren\nScheidungsurkunde"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/","name":"Scheidungsurteil & Scheidungsbeschluss •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsbeschluss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-scheidungsbeschluss.jpg","datePublished":"2016-05-20T13:56:21+00:00","dateModified":"2026-01-31T20:58:18+00:00","description":"Unterscheiden sich Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss? Wann ist das Scheidungsurteil rechtskräftig und die Ehe geschieden? Dies und mehr hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-absagen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-absagen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen?","datePublished":"2016-05-23T11:55:40+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:59:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-absagen/"},"wordCount":698,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-absagen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-absagen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es während des laufenden Scheidungsverfahrens wider Erwarten doch noch zu einer Versöhnung der beiden Ehegatten, so können sie im Zweifel den Scheidungstermin auch noch absagen. Doch wann dürfen Sie einen Gerichtstermin absagen? Und kann auch nur ein Beteiligter den Scheidungstermin absagen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Absage des Scheidungstermins\n\nGrundsätzlich kann der Scheidungstermin abgesagt werden.\nGründe können zum Beispiel die Versöhnung der Eheleute ebenso wie die eine plötzliche Erkrankung sein. Dazu ist jedoch ein Attest nötig.\nSoll die Scheidung dennoch durchgeführt werden, beraumt das Gericht einen neuen Termin an.\n\nAusführliche Informationen zum Absagen des Scheidungstermins erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEherettung - Den Scheidungstermin in letzter Minute absagen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGründe, den Termin für die Scheidung abzusagen\n\n\n\nWann können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen?\n\n\n\nIm Idealfall besinnen sich die getrennt lebenden Ehegatten noch während des Trennungsjahres darauf, ihre Ehe doch retten und einen erneuten Versuch starten zu wollen. Doch auch und besonders während des Scheidungsverfahrens kann es zu einer Versöhnung oder einem Umdenken kommen. Die umfangreichen Auseinandersetzungen, die mit einer Ehescheidung einhergehen, kosten viel Kraft und Nerven.\n\n\n\nKommt es zur Versöhnung, müssen Sie im Übrigen den Scheidungstermin nicht automatisch absagen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen möchten. Dies ist auch noch im Verhandlungstermin selbst möglich. Informieren Sie jedoch vorab Ihren Anwalt über Ihr Vorhaben, um unvorhergesehene Überraschungen zu vermeiden.\n\n\n\nWährend die einen wieder zueinander finden und sich ihrer schönen Zeiten besinnen, liegen bei anderen Paaren nicht selten auch finanzielle Aspekte nahe, die dazu führen, dass sie den Scheidungstermin schließlich absagen. Sind sich die Ehegatten dann darüber einig, dass Ihnen die Trennung genügt und der Stress eines Scheidungsverfahrens nicht notwendig erscheint, können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen. Spätestens jedoch, wenn der Wunsch nach einer neuen Ehe mit einem neuen Partner auf den Plan kommt, ist eine Scheidung unumgänglich.\n\n\n\nHaben Sie bereits einen Scheidungstermin erhalten? Sollten Sie und Ihr Partner sich wieder versöhnen oder übereingekommen sein, die Scheidung nicht zu vollziehen, so besteht auch dann keine Pflicht. Sie können sich jederzeit einvernehmlich dagegen entscheiden. Ist der Wunsch, die Scheidung zu verhindern, jedoch nur einseitig, so kann die Scheidung im Zweifel auch erzwungen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGerichtstermin absagen wegen Krankheit\n\n\n\nNicht immer jedoch ist der Grund für die Absage auch zugleich mit der Rücknahme des Scheidungsantrages verbunden. Auch die Krankheit eines der Beteiligten kann zur Absage des Scheidungstermins führen. Hierzu können nicht nur die Ehegatten selbst zählen, die die Scheidung wünschen, sondern auch der Richter - im Zweifel auch einer der verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwälte, sollte eine Vertretung durch einen Kollegen nicht möglich oder unzumutbar sein.\n\n\n\nSind Sie selbst erkrankt und können aufgrund dessen den Scheidungstermin nicht wahrnehmen, dürfen Sie jedoch nicht einfach beschließen, nicht vor Gericht zu erscheinen. Sie sind verpflichtet, Gericht oder Ihren Rechtsanwalt rechtzeitig darüber zu informieren, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Sie müssen zudem eine Krankschreibung vorweisen können.\n\n\n\nNicht immer ist eine Versöhnung Grund dafür, einen Scheidungstermin absagen zu wollen.\n\n\n\nGeschieht dies nicht, kann Ihnen ein wesentlicher Nachteil daraus entstehen, wenn Sie den Scheidungstermin nicht rechtzeitig absagen.\n\n\n\nAndere Verpflichtungen des vertretenden Rechtsanwalts\n\n\n\nAuch wenn der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt zum anberaumten Gerichtstermin nicht erscheinen kann, besteht die Möglichkeit der Absage. Diese muss jedoch nicht von Ihnen selbst, sondern von Ihrem Anwalt an das Gericht versandt werden. Als Begründung können dann etwa ein anderer Gerichtstermin oder eine Fortbildungsveranstaltung des Juristen dienen.\n\n\n\nDem Antrag auf Terminsverlegung muss jedoch durch das Gericht stattgegeben werden. Dies gilt generell, wenn Sie oder Ihr Anwalt einen Gerichtstermin verschieben möchten.\n\n\n\nNeuen Scheidungstermin erhalten\n\n\n\nWenn Sie, Ihr Anwalt oder ein anderer Beteiligter den Scheidungstermin absagen, dabei jedoch nicht auf die Scheidung selbst verzichten, den Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen möchten, wird das Gericht einen neuen Termin anberaumen. Aufgrund der Termindichte bei den zuständigen Familiengerichten kann dies erneut mehrere Monate Wartezeit bedeuten."}
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Doch innerhalb des familienrechtlich festgelegten Trennungsjahres kommt es von Zeit zu Zeit auch immer wieder vor, dass die Ehegatten sich in dieser Trennungsphase noch einmal besinnen und sich schließlich doch gegen eine Scheidung entscheiden. Doch können Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen und den Scheidungstermin absagen? Und ist es möglich, die Zustimmung zur Scheidung zu verweigern? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Verhindern einer Scheidung\n\nEine Scheidung kann grundsätzlich verhindert werden, solange der Schlusstermin beim Gericht noch nicht stattgefunden hat.\nDies kann verschiedene Gründe haben - so ist eine Versöhnung der Eheleute ebenso möglich wie finanzielle Argumente oder das Wohl der Kinder.\nIm Nachhinein kann eine Scheidung jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Dann steht ehemaligen Eheleuten jedoch der Weg zum Standesamt erneut offen.\n\nAusführliche Informationen zum Verhindern einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie können Sie die Scheidung noch verhindern?\n\n\n\nDer Verzicht auf die Scheidung\n\n\n\nLässt sich eine eingereichte Scheidung noch verhindern?\n\n\n\nGenerell gibt es unterschiedliche Varianten, warum Menschen eine im Gang befindliche Scheidung doch noch verhindern und einen eventuell bereits anberaumten Scheidungstermin absagen wollen. Nicht immer ist es dabei jedoch die Versöhnung der beteiligten Ehegatten in der Trennungsphase. Doch welche Faktoren führen dazu, dass einige Ehepaare den Scheidungsweg nicht bis ans Ende gehen wollen?\n\n\n\nVersöhnung der Ehegatten im Trennungsjahr\n\n\n\nDas Trennungsjahr ist im Scheidungsverfahren deshalb von großer Bedeutung, als die Ehegatten sich in diesem Zeitraum eindeutig darüber bewusst werden sollen, ob Sie die Scheidung tatsächlich anstreben und die Ehe als gescheitert anerkennen. Nicht selten kommt es in diesem Zeitraum dazu, dass die Ehegatten sich neu kennenlernen oder Gefühle neu erwachsen. Hier kann gegebenenfalls auch eine paartherapeutische Behandlung die Ehegatten wieder zueinanderführen.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIm günstigsten Fall wird eine Scheidung so verhindert und das Eheleben bekommt eine zweite Chance.\n\n\n\nHaben Sie die Scheidung bereits eingereicht und einen Termin zur Anhörung vor Gericht erhalten? Sie können den Scheidungtermin noch absagen oder aber den Verzicht auf die Scheidung vor dem Gericht selbst erklären.\n\n\n\nScheidung verhindern aus finanziellen Gründen\n\n\n\nBesonders bei gescheiterten Beziehungen, die einvernehmlich von beiden Parteien als solche erkannt werden, kann es von Zeit zu Zeit geschehen, dass gerade die finanziellen Belastungen des gerichtlichen Verfahrens eine Scheidung behindern. Nicht alle Ehegatten gehen im Streit auseinander und sind sich auch nach der Trennung durchaus noch freundschaftlich verbunden.\n\n\n\nBesteht ein Einverständnis dahingehend, dass die finanzielle Last der Ehescheidung vermieden - und ggf. auch weiterhin der steuerliche Vorteil aus der bestehenden Ehe genutzt - werden soll, kann die Scheidung der Ehe ausbleiben. Auch das Wohl für die Kinder kann Ehepaare trotz Trennung dazu bewegen, eine Scheidung zu verhindern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerweigern der Ehescheidung\n\n\n\nManchmal ist dieser Punkt jedoch nicht Konsens zwischen den Ehegatten und nur einer hat den Wunsch, sich unter keinen Umständen scheiden zu lassen. In diesem Fall kann er die Scheidung auch verhindern, indem er die Scheidung ablehnt und dem Antrag seines Partners nicht zustimmt.\n\n\n\nGenerell besteht die Möglichkeit hierzu, aber: Spätestens drei Jahre nach Einreichung der Scheidung kann das Gericht die Scheidung zwangsweise vollziehen. Eine Zustimmung durch den Antragsgegner ist dann nicht mehr zwingend notwendig.\n\n\n\nScheidung verhindern: Besonders auch finanzielle Aspekte können Ehegatten von der Scheidung abbringen.\n\n\n\nSo vielfältig wie das Leben sind am Ende vermutlich auch die Gründe dafür, eine Scheidung verhindern zu wollen. Generell besteht jedoch immer auch nach Einreichung die Möglichkeit, den Scheidungsantrag wieder zurückzuziehen, sollten sich die Gründe für die Trennung in Luft auflösen.\n\n\n\nDoch was ist, wenn die Scheidung erst einmal rechtskräftig ist? Kann man die Scheidung nachträglich aufheben lassen?\n\n\n\nDie Scheidung im Nachgang aufheben - Ist das möglich?\n\n\n\nKlare Antwort: Nein. Ist der Scheidungsbeschluss ergangen und mit einem entsprechenden Rechtskraftvermerk versehen, so ist es nicht mehr möglich, die Scheidung noch zu verhindern oder nachträglich zu annullieren.\n\n\n\nEntschließen sich die Eheleute nach der rechtskräftigen Scheidung dazu, doch wieder gemeinsame Wege zu gehen, so bleibt letztlich nur noch der erneute Weg zum Traualtar, sollte der Ehewunsch fortbestehen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/geburtsnamen-wieder-annehmen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/geburtsnamen-wieder-annehmen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Geburtsnamen wieder annehmen &#8211; Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?","datePublished":"2016-05-25T09:46:16+00:00","dateModified":"2025-12-25T03:41:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/geburtsnamen-wieder-annehmen/"},"wordCount":1091,"commentCount":154,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/geburtsnamen-wieder-annehmen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-geburtsnamen-wieder-annehmen.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen\n\n\n\nWie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen? Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.  Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung? Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.  Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen? Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem  Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist allerdings möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision bzw. Rückbenennung möglich.  Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will? Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.  \n\n\n\n\nWie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWas genau ist der Geburtsname?\n\n\n\nDer Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?\n\n\n\nDer Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff \"Mädchenname\" wohlbekannt.\n\n\n\nGenerell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.\n\n\n\nAnderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen - ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung\n\n\n\nAchtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.\n\n\n\nGeburtsnamen wieder annehmen: Gelten fürs Kind andere Regeln?\n\n\n\nTrennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren - oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.\n\n\n\nEinen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.\n\n\n\nFolgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:\n\n\n\n\nEheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk\n\n\n\nScheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk\n\n\n\nPersonalausweis oder Reisepass\n\n\n\n\nDarf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt&nbsp; werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch&nbsp; die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDen Geburtsnamen wieder annehmen - auch ohne Scheidung?\n\n\n\nNicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.\n\n\n\nSie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen - oder einen anderen früher geführten Namen - wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.\n\n\n\nKönnen Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?\n\n\n\nFür Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung ebenfalls nicht bindend.\n\n\n\nWährend die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, war es lange Zeit nicht nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund war, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besaßen - entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename. \n\n\n\nBeispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen durfte, konnte sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel konnte erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.\n\n\n\nSeit dem Inkrafttreten der Reform des Namensrecht im Mai 2025 gestaltet sich dies aber anders. So können die Kinder nun nach der Scheidung der Eltern ebenfalls den Mädchennamen der Mutter oder einen Doppelnamen aus Mädchen- und Ehenamen annehmen. \n\n\n\nMöchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt."}
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Generell kann bei einer Ehedauer von drei und mehr Jahren ein entsprechender Anspruch entstehen. Waren beide Ehegatten während der Ehe berufstätig, kommt im Falle der Scheidung eine besondere Form der nachehelichen Unterhaltsleistung ins Spiel: der Aufstockungsunterhalt. Doch was genau ist das? Und was gilt es bei der Berechnung vom Aufstockungsunterhalt zu beachten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Aufstockungsunterhalt\n\nNur unter bestimmten Voraussetzungen kann Aufstockungsunterhalt beansprucht werden (z. B. beide Ehegatten waren während der Ehe erwerbstätig).\nWird bereits eine andere Unterhaltszahlung geleistet (z. B. Betreuungsunterhalt), entfällt der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.\nDie Berechnung findet nach der Differenzmethode statt (3/7 der Einkommensdifferenz).\n\nAusführliche Informationen zum Aufstockungsunterhalt erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nUnterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile\n\n\n\nWas ist der Aufstockungsunterhalt?\n\n\n\nIm Familienrecht trifft Paragraph 1573 des Bürgerlichen Gestzbuches (BGB) Bestimmungen zum Unterhaltsanspruch zu, wenn einer der Ehegatten erwerbsunfähig ist oder aber trotz Arbeitstätigkeit keine ausreichenden Einkünfte erzielt.\n\n\n\n„Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt [...] nicht aus, kann er [...] den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen.\" (§ 1573 Absatz 2 BGB)\n\n\n\nDer Aufstockungsunterhalt soll dem Geringsverdiener nach der Scheidung den Übergang erleichtern.\n\n\n\nBestimmt ist über die rechtliche Festlegung vor allem auch, dass die Erwerbstätigkeit&nbsp;„angemessen\" sein muss. Das bedeutet, dass auch die Eigenverantwortung des Unterhaltsbedürftigen im Fokus der Entscheidung steht. Übt eine Kindesmutter nur eine geringfügige Beschäftigung aus, um sich intensiver der Erziehung zu widmen, kann die Zahlung von Ehegattenunterhalt mitunter ungerechtfertigt und gegenüber dem Pflichtigen unbillig sein.\n\n\n\nMit Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder ist es aus rechtlicher Sicht dem Sorgeberechtigten durchaus zuzumuten wieder in umfangreicherem Maße einer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Dies umso mehr, als die mehrstündige Betreuung des Kindes in Kindergarten und entsprechenden Einrichtungen gewährleistet werden kann.\n\n\n\nGeht der Erziehungsberechtigte auch nach der Trennung einer entsprechend angemessenen Erwerbstätigkeit nach, kann er im Falle der Scheidung den Aufstockungsunterhalt verlangen, wenn die erzielten Einkünfte nicht genügen. Dabei erhält er die Differenz zwischen dem anzuerkennenden Unterhaltsanspruch und dem selbst erzielten Einkommen - sein Einkommen wird also aufgestockt.\n\n\n\nDer Anspruch auf Aufstockungsunterhalt entfällt im Familienrecht, wenn bereits eine andere Form von Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, wie der Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB), der Unterhalt von Alters wegen (§ 1571 BGB) oder Unterhaltsleistungen aufgrund von Krankheit (§ 1572 BGB).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtigste Voraussetzung ist dabei jedoch auch, dass der Zahlungspflichtige dabei während und auch nach der Ehezeit ein wesentlich höheres Einkommen erzielte, als der Unterhaltsberechtigte.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nMehrverdienst während der Ehezeit: Finanzielle Nachteile durch Scheidung\n\n\n\nWaren beide Ehegatten auch schon während der Ehezeit erwerbstätig, lagen Ihre Gehälter jedoch vergleichsweise weit auseinander, entsteht dem Geringverdiener durch die Scheidung ein Nachteil. Da davon auszugehen ist, dass der Mehrverdienst des einen wesentlich zu einem erhöhten Lebensstandard in der Ehe führte, ändert sich die Lebenssituation vor allem für den Geringverdiener mit der Eheauflösung maßgeblich.\n\n\n\nDer Aufstockungsunterhalt soll den Lebensstandard vor der Scheidung ein Stück weit aufrechterhalten.\n\n\n\nUm diesem Defizit vorzugreifen und die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards zu gewährleisten, kann der geringer verdienende Ehegatte Aufstockungsunterhalt geltend machen. Der Aufstockungsunterhalt fußt dabei immer auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität.\n\n\n\nNacheheliche Solidarität meint, dass die Ehegatten auch nach rechtskräftiger Ehescheidung noch angemessen und fair miteinander umgehen. Hierzu gehört auch, dass beide Ex-Ehegatten ihren Auskunftsverpflichtungen gegenseitig nachkommen.\n\n\n\nVerbessert sich etwa die Einkommenssituation des Geringsverdieners, sollte er dies dem Unterhaltspflichtigen ungefragt mitteilen, damit eine Zahlungsanpassung erfolgen kann. Geschieht dies nicht, kann der Unterhaltsanspruch auch verwirken.\n\n\n\nEine exakte Höhe kann für den Aufstockungsunterhalt aus den genannten Gründen nicht gegeben werden, da je nach Einzelfall neu zu entscheiden ist, entsprechend der Ansprüche und der Einkommensdifferenzen.\n\n\n\nIn Deutschland ist es noch immer die Regel, dass zumeist Frauen einen geringeren Verdienst erzielen. Viele verzichten zugunsten der Familiengestaltung auf das berufliche Weiterkommen und Aufstiege. Nicht selten fehlt auch die Zeit für berufliche Fortbildungen, die das Einkommen erhöhen könnten. Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch der Mann eines Aufstockungsunterhalts bedarf! Immer häufiger treten auch Männer die Elternzeit an und geben der Familie Vorrang vor dem Karrieresprung.\n\n\n\nLetztlich gestaltet sich jeder Fall individuell, unabhängig von Partner- und beruflicher Konstellation. Grundlegend für den Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB sind jedoch in jedem Falle dieselben Voraussetzungen.\n\n\n\n\nZusammengefasst ist der Aufstockungsunterhalt an folgende Voraussetzungen geknüpft:\n\nErwerbstätigkeit beider Ehegatten während der gemeinsamen Ehezeit.\nDie Einkünfte der Beteiligten lagen dabei in wesentlichem Umfang auseinander.\nDem Grunde nach besteht ein Unterhaltsanspruch (u. a. Ehehezit von mindestens drei Jahren).\nNach Trennung und Scheidung besteht kein Anspruch auf eine andere Unterhaltsform.\nDer Geringverdiener muss nachweislich einer angemessenen Tätigkeit nachkommen - oder sich zumindest nachweislich, aber vergeblich, um eine finanzielle Besserstellung bemüht haben.\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDifferenzmethode: Wie Sie den Aufstockungsunterhalt berechnen\n\n\n\nBeim Aufstockungsunterhalt ist die Berechnung grundlegend von der Berechnungsmethode beim Trennungsunterhalt zu unterscheiden. Da das bestehende Einkommen des Geringverdieners aufgestockt werden soll, sind die beiden bereinigten Nettoeinkommen der Ehegatten einander gegenüber zu stellen. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich die Einkommensdifferenz.\n\n\n\nDer geringverdienende Ehegatte kann 3/7 der Einkommensdifferenz als Aufstockungsunterhalt geltend machen.\n\n\n\nBerechnungsbeispiel für den Aufstockungsunterhalt\n\n\n\nIm Folgenden soll ein Beispiel veranschaulichen, wie sich der Austockungsunterhalt berechnen lässt:\n\n\n\nEhegatte A verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.700 Euro. Nach Abzug der monatlichen Belastungen wie Krediten und Darlehen liegt sein bereinigtes Nettoeinkommen bei 2.800 Euro.\n\n\n\nAufstockungsunterhalt: Die Dauer der Zahlungsleistung wird individuell festgelegt.\n\n\n\nEhegatte B hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.500 Euro und ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.300 Euro.\n\n\n\nDie Differenz zwischen den Einkommen beider Beteiligter liegt damit bei 1.500 Euro (2.800 Euro - 1.300 Euro). Von dieser Summe wiederum können maximal drei Siebentel als Aufstockungsunterhalt geltend gemacht werden:\n\n\n\n1.500 Euro x 3/7 = 642,86 Euro\n\n\n\nDer Unterhaltsberechtigte kann also einen Anspruch von bis zu 642,86 Euro als Aufstockungsgeld geltend machen. Allerdings nehmen die Gerichte beim Berechnen vom Aufstockungsunterhalt nicht gleich Rechner in die Hand. In der Regel handelt es sich um eine pauschale Summe, die keinen Anspruch auf mathematische Exaktheit erhebt.\n\n\n\nBestehen weitere Einkünfte etwa aus Kapitalanlagen so kann der Geringverdiener hierauf einen hälftigen Anspruch erheben.\n\n\n\nAufstockungsunterhalt nach Scheidung: Wie lange muss der Pflichtige zahlen?\n\n\n\nGenerell kann beim Aufstockungsunterhalt die Dauer für die Zahlungsleistung befristet werden. Durch den Aufstockungsunterhalt soll vor allem die Übergangszeit von Ehegemeinschaft in die alleinige Haushaltsführung überbrückt werden, weshalb eine Begrenzung sinnvoll erscheint. Eine genaue Frist ist dabei jedoch nicht gesetzlich festgelegt und muss in jedem Einzelfall neu begründet werden.\n\n\n\nObjektiv kann für die Begrenzung der Zahlung von Aufstockungsunterhalt die Ehedauer selbst herangezogen werden. Dauerte die Ehe weniger als drei Jahre, ist ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt in der Regel nicht gegeben. Bei einer Ehezeit von 17 Jahren sah das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Zahlungsdauer von vier Jahren als angemessen an.\n\n\n\nVerbessert sich das Einkommen des Geringsverdieners so weit, dass er sein Auskommen eigenständig finanzieren kann, so ist die nachträgliche Aufhebung des Aufstockunsgunterhalts möglich.\n\n\n\nSind Sie sich unsicher, ob Sie einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt haben? Suchen Sie gegebenenfalls den Rat eines Scheidungsanwalts."}
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Kann oder will einer der Ehegatten dann seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern nicht nachkommen, besteht für den anderen Elternteil die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Doch wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Wie lange läuft die staatliche Unterstützung? Wo können Sie das Unterhaltsgeld beantragen? Und muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Der Unterhaltsvorschuss\n\n\n\nWer kann einen Unterhaltsvorschuss beantragen? Den Unterhaltsvorschuss können alleinerziehende Elternteile beim Jugendamt für ihre Kinder beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.  Bis zu welchem Alter erhalten Kinder den Unterhaltsvorschuss? Den Unterhaltsvorschuss erhalten lediglich Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss maximal? Kinder bis einschließlich 5 Jahre erhalten maximal 225 Euro monatlich. Welche weiteren Grenzen für den Unterhaltsvorschuss gelten, lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nWie Sie Unterhaltsvorschuss fürs Kind beantragen\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Unterhaltsvorschuss\n\nAntrag auf Unterhaltsvorschuss\nWird das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss abgezogen?\nUnterhaltsvorschusskasse\nUnterhaltsvorschuss-Tabelle\n\n\n\n\n\n\nÄnderungen beim Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017\nMit einer Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes traten Mitte des Jahres 2017 wichtige Neuerungen in Kraft, die sowohl die Zahlungshöhe als auch die Anspruchsdauer betreffen:\nSeit dem 1. Juli 2017 können alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlungsunwillig oder nicht leistungsfähig ist.\nDarüber hinaus fällt die Befristung der Höchstbezugsdauer von derzeit 72 Monaten ersatzlos weg. Die Höhe vom Unterhaltsvorschuss beträgt 2025:\n\nfür Kinder bis einschließlich 5 Jahre: maximal 225 Euro monatlich\nfür Kinder bis einschließlich 11 Jahre: maximal 296 Euro monatlich\nfür Kinder bis einschließlich 17 Jahre: maximal 390 Euro monatlich\n\n\n\n\n\nRechtliche Grundlage: Das Unterhaltsvorschussgesetz\n\n\n\nIm Unterhaltsvorschussgesetz (Abkürzungen: UVG oder offiziell UhVorschG) wird die rechtliche Grundlage für die finanzielle Vorleistung durch den Staat geregelt, die Kindern alleinerziehender Eltern zustehen kann. Es wurde im Jahre 1980 eingeführt und soll über kurz oder lang als selbstständiger Teil in das Sozialgesetzbuch eingegliedert werden.\n\n\n\nWann können Sie einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen?\n\n\n\nDer vollständige Titel des UVG lautet \"Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen\". Aus dem langatmigen Namen lassen sich zweierlei grundlegende Fakten zum Unterhaltsvorschuss ablesen:\n\n\n\n\nEs handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Kinder.\n\n\n\nNur Alleinerziehende können einen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss erheben.\n\n\n\n\nDa die Kinder nach einer Scheidung in den meisten Fällen nur bei einem Elternteil dauerhaft leben - ausgenommen sind hier Paare, die das Wechselmodell vereinbaren - ist der familienferne Ex-Partner in der Regel zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Doch nicht immer ist es diesem möglich, dieser Verpflichtung auch tatsächlich - zumindest vollumfänglich - nachzukommen.\n\n\n\nAuch in Fällen der Zahlungsverweigerung, bei Unbekanntheit des Kindesvaters oder dem Versterben des Unterhaltspflichtigen können alleinstehende Mütter oder Väter beim zuständigen Jugendamt eine Vorschussleistung auf den Unterhalt beantragen.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAnspruch auf Unterhaltsvorschuss - Berechtigte\n\n\n\nIn Paragraph 1 UhVorschG finden sich Angaben zu den berechtigten Personen, die einen entsprechenden Vorschuss beantragen können. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:\n\n\n\nGrundlegend haben Kinder Anspruch, die ...\n\n\n\n\n... das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben\n\n\n\n... bei einem alleinstehenden Elternteil wohnen (verwitwet, ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend)\n\n\n\n... die keine, nur unregelmäßig oder nur teilweise Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erhalten - bzw. bei Halbwaisen, die keine Waisenbezüge erhalten\n\n\n\n\nDer Trennungs- oder Ehegattenunterhalt kann nicht durch staatliche Mittel ersetzt werden, die dem Unterhaltsvorschuss entsprechen.\n\n\n\nUnterstützung für alleinerziehende Elternteile\n\n\n\nNeben der Bestimmung, dass nur Kinder unter 18 Jahren mit einem Unterhaltsvorschuss bedacht werden können, ist die Beantragung auch nur alleinerziehenden Eltern möglich. Betroffen sind hierbei in den meisten Fällen vor allem geschiedene Mütter und Väter.\n\n\n\nLassen sich Ehegatten scheiden, sind nicht selten auch die Kinder Leidtragende der teils heftigen und emotionsgeladenen Auseinandersetzungen. Einige Beteiligte sehen von Zeit zu Zeit nicht ein, dass Sie als familienferner Teil Barunterhalt leisten sollen. Andere wiederum sind schlichtweg finanziell nicht in der Lage, ausreichend Kindesunterhalt zu entrichten.\n\n\n\nBei vorliegender Zahlungsverweigerung können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.\n\n\n\nDamit die finanzielle Last dann nicht alleinig auf den Schultern der alleinerziehenden Mutter oder des alleinerziehenden Vaters ruht, steht es dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, zu, bei dem zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Gleiches gilt auch für Alleinerziehende, bei denen etwa der andere Elternteil unbekannt oder gar verstorben ist.\n\n\n\nDie staatliche Unterstützung soll den ausbleibenden Beitrag zum Kindesunterhalt zum Teil ersetzen und so eine angemessene Kinderbetreuung ermöglichen.\n\n\n\nWann gilt ein Elternteil als alleinerziehend?\n\n\n\nAls alleinerziehend können Elternteile nur dann gelten, wenn sie entweder noch verheiratet sind und dabei aber dauernd getrennt leben oder aber wenn sie als Unverheiratete nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben.\n\n\n\nDas bedeutet aber auch, dass Sie bereits schon als alleinerziehend gelten können, wenn Sie sich z. B. noch im Trennungsjahr befinden und mit Ihrem Kind in einem anderen Haushalt - dem eigenen oder bei Freunden, Großeltern u. a. - leben, als Ihr Ehegatte. Es ist also unerheblich in welchem Haushalt der alleinerziehende Elternteil letztlich mit dem Kind lebt, solange es nicht beim anderen Elternteil ist.\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss nur bei dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland\n\n\n\nFerner können nur Personen Unterhaltsvorschuss in Deutschland beantragen, wenn Sie hier ihren Wohnsitz haben oder aber zumindest ihren dauerhaften Aufenthalt - also die meiste Zeit in der Bundesrepublik verbleiben.\n\n\n\nDies trifft auch auf Mitbürger anderer EU-Staaten (Europäische Union), EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und aus der Schweiz, die in Deutschland dauerhaft leben, ebenfalls zu.\n\n\n\nAuch Personen, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU besitzen, dürfen für ihre Kinder einen Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern sie alleinerziehend und die Kinder maximal elf Jahre alt sind.\n\n\n\nEine reine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland genügt hingegen nicht, sofern zusätzlich keine Arbeitserlaubnis vorliegt, die die Erwerbstätigkeit in der BRD zulässt. Hat der betreuende Elternteil bereits in der Bundesrepublik gearbeitet bzw. hat hier bereits eine Anstellung, kann dieser Unterhaltsvorschuss beantragen. Auf Grundlage seiner Einkommensverhältnisse wird der Anspruch sodann geprüft.\n\n\n\nWie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?\n\n\n\nDoch wie lange bekommt man eigentlich Unterhaltsvorschuss? Wie bei den meisten staatlichen Leistungsbezügen ist auch für den Unterhaltsvorschuss eine maximale Dauer angezeigt. Haben Sie einen generellen Anspruch auf die finanzielle Zusatzleistung, konnten Sie nach dem UVG diese Leistungen bis 2017 nur für höchstens 72 Monate - das sind 6 Jahre - erhalten. Seit der Reform ist diese Höchstdauer weggefallen.\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt: Wie lange können Sie die Leistung erhalten?\n\n\n\nDamit endet die staatliche Förderung erst dann, wenn die Grundlage für den Anspruch entfällt - das Kind zum Beispiel 18 geworden ist.\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss soll vor allem die Zeit überbrücken, die Sie in der Regel benötigen, um in streitigen Unterhaltsverfahren Gelder gegenüber einem zahlungsunwilligen Elternteil geltend zu machen. Oder aber, um Ihre Lebensverhältnisse der veränderten Situation anpassen zu können.\n\n\n\nWie erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss?\n\n\n\nViele Antragswillige fragen sich schnell: \"Wo beantrage ich den Unterhaltsvorschuss nun eigentlich?\" - Um für Ihr minderjähriges Kind einen bestehenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss geltend machen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle stellen.\n\n\n\nDie Unterhaltsvorschusskasse befindet sich in aller Regel in den Jugendämtern der Städte und Gemeinden. Das für Ihr Kind zuständige Jugendamt ist damit der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen wollen.\n\n\n\nDer Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Sie erhalten den UVG-Antrag auch auf den städtischen Ämtern und Behörden sowie im Jugendamt. In diesem müssen Sie Angaben zu dem betreffenden Kind machen. Haben Sie mehrere Kinder, für die Sie Unterhaltsvorschuss beantragen möchten, müssen Sie für jedes einen eigenen Antrag stellen.\n\n\n\nNeben den Angaben zum Kind bedarf es vor allem aber auch der Angaben zu den beiden Elternteilen. Der Alleinerziehende muss hierbei angeben, in welchem Verhältnis er zum anderen Elternteil steht - ledig, geschieden, dauerhaft getrennt lebend, mindestens sechsmonatiger Aufenthalt in einer Anstalt usf. Sie müssen dabei auch angeben, seit wann dieser Status bereits aktuell ist.\n\n\n\nUm den Antrag zu vervollständigen, müssen Sie jedoch auch Angaben zu dem Elternteil machen, bei dem das gemeinsame Kind nicht lebt. Dabei genügen jedoch nicht nur Angaben zur Person, sondern Sie müssen auch angeben, inweifern dieser einer Beschäftigung nachgeht, welches Eigentum sich in seinem Besitz befindet u. a.\n\n\n\nAuch eine Begründung, inwiefern Unterhaltsleistungen geleistet werden oder aus welchem Grund diese ausbleiben, müssen Sie abgeben. Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie damit umfangreiche Eigenleistungen erbringen und ggf. auch einer Vaterschaftsfeststellung zustimmen, um die Abstammung eindeutig zu klären.\n\n\n\nDer Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist beim zuständigen Jugendamt einzureichen.\n\n\n\nSie können für das Ausfüllen des Antrags auf Unterhaltsvorschuss auch auf die Unterstützung der Sachbearbeiter in der Unterhaltsvorschussstelle zurückgreifen.\n\n\n\nBewilligung von Unterhaltsvorschuss durch Bescheid\n\n\n\nNur weil für den Unterhaltsvorschuss ein Antrag erfolgt, bedeutet dies nicht, dass dieser auch bewilligt werden muss. Nach eingehender Prüfung der gemachten Angaben erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt wird. Diesem können Sie entnehmen, ob Ihrem Kind nach UVG in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Unterhaltsvorschuss gewährt wird.\n\n\n\nDas Jugendamt gibt beim Unterhaltsvorschuss auch ebenfalls stets an, welche Posten gegebenenfalls verrechnet wurden, die den Anspruch insgesamt herabsetzen können - Teilunterhaltsleistungen, Waisengeld und Entsprechendes.\n\n\n\nWann wird der Unterhaltsvorschuss überwiesen?Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung durch die Unterhaltsvorschusskasse in der Regel zum Monatswechsel für den begonnen Monat im Voraus.\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss - Die Höhe der Ersatzleistung\n\n\n\nDie Höhe der Unterhaltsausfallleistung richtet sich nach dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegten Mindestunterhalt. Zugrundgelegt ist hierbei § 1612a Absatz 1 BGB:\n\n\n\n\"[...] Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes\nfür die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,\nfür die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und\nfür die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent\ndes steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.\"\n\n\n\nDas Existenzminimum des Kindes ergibt sich wiederum aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 Einkommenssteuergesetz).\n\n\n\nAuf den Mindestsatz wird sodann noch das volle Kindergeld für ein erstgeborenes Kind angerechnet.\n\n\n\nFür das Jahr 2025 gilt folgende Höhe für den Unterhaltsvorschuss:\n\n\n\n\nKinder unter 6 Jahren: bis 225 Euro im Monat\n\n\n\nKinder ab 6 und unter 12: bis 296 Euro im Monat\n\n\n\nKinder ab 12 und unter 18 Jahren: bis 390 Euro im Monat\n\n\n\n\nWas wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?\n\n\n\nDie genannten Summen sind als Höchstwerte zu verstehen. Das absolute Maximum, das Sie im Rahmen des Unterhaltsvorschusses als finanzielle Unterstützung zusätzlich erhalten, liegt damit bei der ersten Altersstufe bei 225 Euro monatlich.\n\n\n\nSie können den Unterhaltsvorschuss auch für mehrere Kinder geltend machen.\n\n\n\nAuf diesen Betrag sind sodann je nach Einzelfall andere Beträge anzurechnen und entsprechend abzuziehen. Hierzu zählen vor allem Teilunterhaltszahlungen des familienfernen Elternteils. Zahlt dieser zum Beispiel monatlich eine Abschlagszahlung auf den Unterhalt in Höhe von 100 Euro für sein 4-jähriges Kind, so kann der Alleinerziehende noch einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss in Höhe von 130 Euro geltend machen.\n\n\n\nAuch Waisenbezüge, die an das minderjährige Kind aufgrund des Versterbens eines Elternteils gezahlt werden, finden Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch nach Unterhaltsvorschussgesetz.\n\n\n\nDas Einkommen des Alleinerziehenden hingegen, bei dem das Kind aufwächst, bleiben unbeachtet. Der Unterhaltsvorschuss ist damit unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Alleinerziehenden beantragbar.\n\n\n\nKönnen Sie den Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend geltend machen?\n\n\n\nDer Kindesunterhalt an sich kann von dem unterhaltspflichtigen Elternteil auch rückwirkend verlangt werden. Anders verhält es sich allerdings mit dem staatlich geförderten Unterhaltsvorschuss. Dieser kann maximal noch für den Monat vor Antragseinreichung rückwirkend geltend gemacht werden.\n\n\n\nAllerdings muss der Antragsteller hierbei auch nachweisen, dass in diesem Zeitraum ausreichende und zumutbare Versuche erfolgten, die Unterhaltszahlungen von dem Schuldner zu erhalten. Außerdem muss die Grundlage für den Antrag auch dann bereits bestanden haben, also Unterhaltszahlungen ausgeblieben oder aber der andere Elternteil bereits verstorben sein.\n\n\n\nIst dies nicht der Fall, so markiert der Monat der Antragstellung den Beginn des Leistungsanspruchs.\n\n\n\nEs kann geschehen, dass Sie den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen.\n\n\n\nWollen Sie Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund ausbleibender oder zu geringer Unterhaltsleistungen beantragen, sollten Sie daher stets frühzeitig reagieren und den Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt einreichen.\n\n\n\nMüssen Sie den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?\n\n\n\nIst der Unterhaltsvorschuss von der Rückzahlung ausgeschlossen? Es besteht die Möglichkeit, dass Sie den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen. Dies kann von Ihnen vor allem dann verlangt werden, wenn Sie mutwillig falsche Angaben im Antrag machten, die die Bewilligung vorantrieben.\n\n\n\nSie sind zudem verpflichtet, Veränderungen bei den Unterhaltsleistungen und anzurechnenden Beträgen umgehend bei der Unterhaltsvorschusskasse zu melden. Geschieht dies nicht und Ihr Kind erhält damit unrechtmäßig den Unterhaltsvorschuss, kann die Rückzahlung der ausgezahlten Summe verlangt werden.\n\n\n\nDa beim Unterhaltsvorschuss die Auszahlungstermine stets im Voraus für den Monat angesetzt sind und sich in dem laufenden Monat hinsichtlich der Untheraltszahlungen etwas ändern könnte, kann im Nachhinein der zu viel gezahlte Betrag zurückverlangt werden.\n\n\n\nIm schlimmsten Fall können Ihnen die Behörden im Falle eines mutwilligen Versäumnisses hinsichtlich der Änderungsmitteilung auch zusätzlich ein Bußgeld in Rechnung stellen.\n\n\n\nIst der barunterhaltspflichtige Elternteil entlastet?\n\n\n\nMuss man den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn man unterhaltspflichtiger Schuldner ist? In der Regel ja. Die Bewilligung und Auszahlung vom Unterhalsvorschuss bedeutet nicht, dass der barunterhaltspflichtige - also familienferne - Elternteil keinen Unterhalt mehr leisten muss und von seiner Verpflichtung befreit ist. Ist Ihrem Antrag zurgundegelegt, dass der Schuldner Unterhaltszahlungen verweigert, so tritt der Staat zwar für die Leistungen ein, doch kann der Schuldner durch die staatliche Verfügungsgewalt rechtlich verfolgt werden.\n\n\n\nDas Jugendamt kann die Unterhaltsvorschussleistung beim Barunterhaltspflichtigen einklagen.\n\n\n\nDa die Unterhaltsverpflichtung auf den Staat übergeht, werden die staatlichen Behörden sich eigenständig darum bemühen, die ausstehenden Zahlungen, die durch den Unterhaltsvorschuss ersetzt werden, vom Schuldner zurückzufordern (§ 7 UVG). Auch der Klageweg ist in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen.\n\n\n\nFür die eingehende Prüfung, ob der Schuldner in der Tat nicht in der Lage ist, Unterhalt an das bedürftige Kind zu zahlen, haben die Unterhaltsvorschussstellen zudem weiterführende Handhabe. Verweigert der familienferne Elternteil jegliche Auskünfte zu seinen Einkünften, steht es den Bearbeitern zu, direkt bei den zuständigen Bankinstituten, Versicherungen und Finanzämtern um Auskünfte zu ersuchen.\n\n\n\nIst der Schuldner zahlungsfähig, muss die Mutter bzw. muss der Vater den Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurückzahlen.\n\n\n\nEin großer Vorteil dieser Prozedur ist, dass der Staat gewissermaßen den Weg für Sie ebnet. Ist der Unterhaltspflichtige generell in der Lage, Unterhalt an Ihr Kind zu leisten, kann die staatliche Stelle diesen geltend machen und Rückzahlungen des Vorschusses verlangen. Zudem erhalten Sie damit die Bestätigung, dass der Schuldner zahlungsfähig ist und können in Zukunft ebenfalls leichter die Unterhaltsleistungen von diesem einklagen.\n\n\n\nNatürlich bleiben entsprechende Verfahren aus, sollte der andere Elternteil verstorben oder nachweislich nicht in der Lage sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu entrichten."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Die Scheidung verweigern &#8211; Ist es möglich, ohne Zustimmung geschieden zu werden?","datePublished":"2016-06-10T09:37:50+00:00","dateModified":"2026-01-29T22:46:39+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/"},"wordCount":574,"commentCount":10,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-verweigern.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Eine Trennung und Scheidung geht in vielen Fällen vor allem auf den Wunsch nur eines der beiden Ehegatten zurück. Nicht immer will der andere dann das Scheitern der Ehe akzeptieren und fragt sich: \"Muss ich einer Scheidung zustimmen?\" Was geschieht, wenn Sie der Scheidung nicht zustimmen wollen und ob Sie auch gegen Ihren Willen geschieden werden können, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung verweigern\n\n\n\nWie lange kann man die Scheidung verweigern? Grundsätzlich muss der Antragsgegner dem Scheidungsantrag nicht zustimmen. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist aber anzunehmen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist (vgl. Zerrüttungsprinzip). Dann kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Antrag geschieden werden. Aber auch nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Ehe noch nicht als gescheitert anzusehen ist bzw. die Scheidung eine grobe Unbilligkeit darstellen würde, will der Ehegatte die Scheidung weiterhin verweigern und verhindern.  Kann man sich scheiden lassen, wenn der Partner nicht will? Ja. Die Zustimmung des Antragsgegners ist nicht erforderlich. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung vom Gericht auch zwangsweise ohne dessen Einverständniserklärung erfolgen. Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Ausnahmefall auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.  Kann man automatisch geschieden werden? Nein. Auch nach drei Jahren ist die Scheidung nur auf Antrag bei dem zuständigen Familiengericht möglich. Selbst wenn der andere Partner die Scheidung eigentlich nicht will, muss er dann auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der Scheidungsfolgen nachkommen.  \n\n\n\n\n\"Aber ich will keine Scheidung!\" - Ablehnen möglich?\n\n\n\nScheidung ohne Zustimmung des Partners möglich?\n\n\n\nKönnen Sie die Scheidung auch verweigern?\n\n\n\nNicht immer gehen Trennungen im Einvernehmen beider Partner vonstatten. Von Zeit zu Zeit weigert sich einer der beiden Ehegatten strikt, das Scheitern der Ehe hinzunehmen. Auch emotionale Kränkungen  oder finanzielle Sorgen können dann zu Trotzreaktionen führen, sodass ein Ehegatte am Ende die Scheidung verweigern will.\n\n\n\nGenerell ist es im Familienrecht durchaus zulässig, dass der Antragsgegner einen eingereichten Scheidungsantrag ablehnen kann. Ein Ehegatte muss in das Ende der Ehe und der anschließenden Scheidung nicht einwilligen, sondern kann sich dem Vorgang verweigern.\n\n\n\nIn einem solchen Fall kann das Gericht den nach dem erfolgten Trennungsjahr eingereichten Antrag auf Ehescheidung zurückweisen.\n\n\n\nDas bedeutet jedoch nicht, dass es niemals zu einer Scheidung kommt, wenn diese einer der Beteiligten nicht will.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung verweigern nicht ewig möglich!\n\n\n\nNach einem gewissen Zeitraum darf der scheidungswillige Ehepartner nach Familienrecht trotz Weigerung auf die Scheidung hoffen - auch ohne das Einverständnis des Partners. Denn: Nach spätestens dreijähriger Trennungszeit ist davon auszugehen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und keine Chance mehr auf eine Wiederaufnahme besteht. Dieser Grundsatz ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten:\n\n\n\n\"Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.\" (§ 1566 Absatz 2 BGB)\n\n\n\nDas bedeutet: Auch eine einseitige Scheidung ist nach spätestens drei Jahren Trennung möglich. Sollte Ihr Ehegatte die Scheidung verweigern, können Sie damit dank der Bestimmungen im Familienrecht nach drei Jahren den Scheidungsantrag einreichen und die Scheidung anstreben, ohne dass der Antragsgegner hierzu seine Zustimmung geben muss. Er ist dann auch verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die mit der Scheidung in Zusammenhang stehen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/","name":"Scheidung verweigern •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-verweigern.jpg","datePublished":"2016-06-10T09:37:50+00:00","dateModified":"2026-01-29T22:46:39+00:00","description":"Können Sie die Scheidung auch verweigern? Ist die Scheidung ohne das Einverständnis des Partners überhaupt möglich? Dies und mehr erfahren Sie im Ratgeber.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127864273"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127887064"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127889266"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127864273","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127864273","name":"Wie lange kann man die Scheidung verweigern?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Grundsätzlich muss der Antragsgegner dem <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag/\">Scheidungsantrag</a> nicht zustimmen. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist aber anzunehmen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist (vgl. <a href=\"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/\">Zerrüttungsprinzip</a>). Dann kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Antrag geschieden werden. Aber auch nach dem Ablauf des ersten <a href=\"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/\">Trennungsjahres</a> bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Ehe noch nicht als gescheitert anzusehen ist bzw. die Scheidung eine grobe Unbilligkeit darstellen würde, will der Ehegatte die Scheidung weiterhin verweigern und verhindern.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127887064","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127887064","name":"Kann man sich scheiden lassen, wenn der Partner nicht will?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja. Die Zustimmung des Antragsgegners ist nicht erforderlich. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung vom Gericht auch zwangsweise ohne dessen <a href=\"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/\">Einverständniserklärung</a> erfolgen. Bei einer <a href=\"https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/\">Härtefallscheidung</a> kann die Ehe im Ausnahmefall auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127889266","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/scheidung-verweigern/#faq-question-1655127889266","name":"Kann man automatisch geschieden werden?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Auch nach drei Jahren ist die Scheidung nur auf Antrag bei dem zuständigen Familiengericht möglich. Selbst wenn der andere Partner die Scheidung eigentlich nicht will, muss er dann auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/\">Scheidungsfolgen</a> nachkommen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstelle &#8211; Ein Verzeichnis der Familienberatungs&shy;stellen in Deutschland","datePublished":"2016-06-23T13:20:02+00:00","dateModified":"2025-10-23T04:35:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/"},"wordCount":1386,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/11/augsburg.jpg","inLanguage":"de","description":"Zahlreiche Träger in ganz Deutschland bieten eine Familienberatung an. Das Beratungsangebot umfasst dabei auch Paar- und Beziehungsberatungen. Und auch wenn eine Beziehung gescheitert, die Trennung vollzogen ist und die Scheidung bevorsteht, können Ratsuchende auf zahlreichen Familienberatungsstellen Hilfe finden. Doch welche Leistungen bietet eine Familienberatungsstelle?\n\n\n\nHilfe durch eine Familienberatungsstelle bei Trennung und Scheidung\n\n\n\nWer kann die Hilfe bei der Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen?\n\n\n\nDie Familienberatungsstellen sind in erster Linie gedacht für Familien. Eine Familie ist per Definition eine \"Hausgemeinschaft\" aus mindestens zwei Genereationen. Im Allgemeinen sind damit verheiratete und unverheiratete Paare gemeint, in deren Haushalt (gemeinsame) Kinder leben.\n\n\n\nIm Fokus der Mitarbeiter auf den zahlreichen Familienberatungsstellen steht dabei in aller Regel das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Doch generell können auch Paare im Falle von Konflikten oder Beziehungsproblemen das Beratungsangebot einer Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen.\n\n\n\nHier finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Familienberatungsstellen in Deutschland nach Städten und Bundesländern unterteilt:\n\n\n\n\nAugs‌burg\n\n\n\nBe‌rlin\n\n\n\nBi‌el\n\n\n\nBon‌n\n\n\n\nBre‌men\n\n\n\nDarm‌stadt\n\n\n\nDor‌tmund\n\n\n\nDüss‌eldorf\n\n\n\nDuis‌burg\n\n\n\nErfurt\n\n\n\nFrankf‌urt am Main\n\n\n\nHambu‌rg\n\n\n\nKass‌el\n\n\n\nKaufbe‌uren\n\n\n\nKö‌ln\n\n\n\nMün‌chen\n\n\n\nNe‌uhaus\n\n\n\nNürn‌berg\n\n\n\nOffen‌bach\n\n\n\nPas‌sau\n\n\n\nPot‌sdam\n\n\n\nWiesb‌aden\n\n\n\nW‌ien\n\n\n\n\n&nbsp;\n\n\n\nWelche Leistungen bietet eine Beratungsstelle für Familien?\n\n\n\nBeratungsstellen für Familien bieten auch Paar- und Trennungsberatungen an.\n\n\n\nIm Kern umfasst das Angebot einer Familienberatungsstelle zahlreiche Bereiche, die im Rahmen der Familienhilfe von Bedeutung sind:\n\n\n\n\nJugend- und Kinderberatung bei Konflikten und Problemen mit Familien, Schule, Umfeld\n\n\n\nErziehungsberatung für Eltern, die sich überfordert fühlen oder Probleme mit ihren Kindern oder allgemein mit der Erziehung haben\n\n\n\nPaarberatung bei Krisen und Konflikten in der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Beziehung\n\n\n\nKonfliktbewältigungsberatung, um generell wieder zu erlernen, wie sich Konflikte lösen und besprechen lassen\n\n\n\nBeratung im Falle häuslicher Gewalt und Unterstützung, etwa Weiterleitung an Frauen- oder Männerhäuser, Jugendamt &amp; Co.\n\n\n\nTrennungs- und Scheidungsberatung im Hinblick auch auf das Wohl gemeinsamer Kinder, die generell besonders unter der Trennung der Eltern leiden\n\n\n\n\nIn besonders schwierigen Fällen kann die Beratungsstelle Betroffene auch an weitere spezialisierte Einrichtungen und Fachdienste vermitteln. Dafür bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen ein umfangreiches Angebot an Informationsmaterial.[toc]\n\n\n\nWas kostet die Beratung für Familien auf den einzelnen Stellen?\n\n\n\nIn aller Regel sind die Beratungsangebote auf den zuständigen Stellen für Ratsuchende kostenlos. Die hier tätigen Psychologen, Therapeuten und Pädagogen sind vor allem bestrebt, das Miteinander besser zu gestalten, Schutzsuchenden Hilfe zu leisten und das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.\n\n\n\nDurch die kostenlose Hilfe auf einer Familienberatungsstelle können damit alle Familien und Ratsuchenden das Angebot in Anspruch nehmen - unabhängig von Einkommen, Beruf und sozialer Stellung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelche Träger haben Familienberatungsstellen eingerichtet?\n\n\n\nIm Grunde lässt sich für Deutschland weitestgehend flächendeckend eine Familienberatungsstelle in unmittelbarer Umgebung von Betroffenen finden. Dabei gibt es unterschiedlichste Ausrichtungen, Ansätze und kulturelle Grundlagen. Von christlichen, muslimischen oder jüdischen Beratungsstellen über Institutionen, die die Beratung in 12 und mehr Sprachen erteilen können - von Dänisch über Französisch, Ukrainisch, Albanisch und Russisch. Das Angebot ist hier vielfältig.\n\n\n\nDie Vielfältigkeit der Bevölkerung in Deutschland schlägt sich in den Angeboten der Familienberatungsstellen nieder. Das Sprechen über familiäre und zutiefst private Probleme fällt in der eigenen Muttersprache stets leichter, als sich in einer Fremdsprache erklären zu müssen.\n\n\n\nSchlussendlich ist es unerheblich, welchen sozialen Stand eine Person hat, welcher Religion sie folgt und welchen Beruf sie ausübt. Probleme und Konflikte können in jeder Familie und bei jedem Menschen entstehen. Ist Hilfe nötig, können sich die Ratsuchenden stets an die Familienberatungsstelle, die ihren allgemeinen Ansichten genügt. So fällt das Vertrauen zu den betreuenden Psychologen leichter und auch die Kommunikation über die Probleme kann leichter vonstatten gehen.\n\n\n\nEs gibt zahllose Familienberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet.\n\n\n\nEs gibt dabei zahlreiche freie (unabhängige), öffentlich-staatliche oder kirchliche Träger, die eine Familienberatungsstelle eingerichtet haben. Folgende Einrichtungen bieten im gesamten Bundesgebiet Familienberatung an:\n\n\n\n\nBezirksämter\n\n\n\nJugendämter\n\n\n\nArbeiterwohlfahrt (AWO)\n\n\n\nCaritas\n\n\n\nDiakonisches Werk\n\n\n\nDeutsches Rotes Kreuz (DRK)\n\n\n\nDeutscher Kinderschutzbund\n\n\n\nVolkssolidarität e. V. (neue Bundesländer)\n\n\n\nFRÖBEL e. V.\n\n\n\nund viele mehr.\n\n\n\n\nDaneben finden sich jedoch auch zahlreiche Einrichtungen von Kirche und freien Trägern, die vereinzelt in den Gemeinden und Städten agieren und eine Familienberatungsstelle eingerichtet haben.\n\n\n\nEs zeigt sich: Das Angebot ist umfassend - und jeder sollte die richtige Anlaufstelle finden. In unserem Verzeichnis finden Sie zahlreiche Familienberatungsstellen auch in Ihrer Nähe.\n\n\n\nDie Schweigepflicht für Mitarbeiter auf der Familienberatungsstelle\n\n\n\nSie können sich jederzeit ratsuchend an die zahlreichen Stellen wenden. Dabei müssen Sie jedoch nicht fürchten, dass die beratenden Psychologen etwa bei Problemen in der Familie das Jugendamt eigenmächtig in Kenntnis setzen oder einen gewalttätigen Ehegatten über die Beratung informieren.\n\n\n\nFür alle Mitarbeiter in Einrichtungen, die eine Familienberatung anbieten, gilt eine berufliche Schweigepflicht. Ebenso wie bei Anwälten müssen die besprochenen Punkte absolut vertraulich behandelt werden. Ein Verstoß gegen die Schweigepflichtauflage ist ein Straftatbestand. Nach § 203 Strafgesetzbuch können für den Geheimnisverrat eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr drohen.\n\n\n\nDie Beratungsstelle für Familien und Paare muss damit alle ihnen anvertrauten Informationen bewahren und darf keine anderen Stellen eigenmächtig über Besprochenes informieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie systemische Familienberatung bei Trennung und Scheidung\n\n\n\nGeht eine Ehe zu Bruch, können sich die Beteiligten ebenfalls an eine Familienberatungsstelle wenden. Je nach Fallkonstellation können die Betroffenen sich dann hinsichtlich der Trauerbewältigung oder aber der allgemeinen Beratung an die Psychologen und Pädagogen des Dienstes wenden. Sind Kinder involviert, so soll vor allem auch der Blick für die Bedürfnisse, Ängste und Sorgen dieser geschärft werden.\n\n\n\nEine Familienberatungsstelle kann auch im Falle einer Trennung und Scheidung helfen.\n\n\n\nDenn besonders Kinder leiden unter der Trennung der Eltern. Doch der ein oder andere Elternteil verliert im Zwist mit dem ehemaligen Partner aus den Augen - aufgrund von Kränkungen usf. - sodass die Scheidung nicht nur für sie eine kleine oder größere Katastrophe bedeutet. Nicht selten werden die gemeinsamen Kinder dann auch schon mal als Druckmittel gegen den Ex-Partner benutzt - etwa im Kampf um Sorgerecht, Unterhalt &amp; Co.\n\n\n\nIm Rahmen der Hilfe auf der Familienberatungsstelle soll vor allem auch das Bewusstsein dahingehend geweckt werden, dass eine Ehescheidung eben in einem solchen Fall nicht nur das Zerbrechen einer Zweierbeziehung bedeutet.\n\n\n\nSind die Ehegatten Eltern, so folgt der Versuch, die Trennung und Scheidung so \"sanft\" wie möglich zu gestalten. Dazu können Ihnen die Mitarbeiter auf der Familienberatungsstelle empfehlen, das gemeinsame Gespräch zu suchen, um gemeinsame Lösungen zu finden. Das kann den Konflikt entschärfen und das ohnehin angespannte Nervenkostum aller Beteiligten schonen.\n\n\n\nIm Rahmen der Konfliktbewältigung erfolgt dann häufig eine systemische Paarberatung. Dabei sind beide Partner in das Gespräch einbezogen. Dieses wird von einem Therapeuten bzw. Psychologen geleitet, indem er etwa Fragestellungen aufwirft. Die Lösungen hingegen gibt er den Beteiligten nicht. Diese sollen sie selbst im Gespräch und in der Aussprache entwickeln.\n\n\n\nAm Ende kann die Kommunikationsfähigkeit der getrennten Ehegatten soweit gereichen, dass sich im Idealfall auch im rechtlichen Feld eine einvernehmliche Scheidung realisieren ließe.\n\n\n\nAber: Hier stößt die Familienberatung auch an ihre Grenzen. Sie kann zwar im Falle einer Trennung und Scheidung die soziologischen und psychologischen Folgen betrachten, nicht jedoch die rechtlichen Fragestellungen klären. Hierzu bedarf es der Scheidungsberatung bei einem Anwalt. Die Hilfe einer Familienberatungsstelle kann also eine gute und sinnvolle Ergänzung sein.\n\n\n\nRechtsberatung bei Scheidung nur beim Anwalt möglich!\n\n\n\nEine Familienberatungsstelle kann nicht die Rechtsberatung eines Volljuristen ersetzen.\n\n\n\nEine Rechtsberatung darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. In der Regel kann die Scheidungsberatung von einem Volljuristen geboten werden. Alle anderen Personen können zwar allgemein Richtungen vorgeben, jedoch nicht einzelfallspezifische Lösungen präsentieren.\n\n\n\nIm Falle eines Fehlers können diese Personen nämlich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.\n\n\n\nHaben Sie also Fragen, die sich mit dem Familienrecht im Falle einer Scheidung beschäftigen, bleibt der Rat eines Anwalts unerlässlich. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, eine Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarung aufzusetzen, um eine einvernehmliche Scheidung zu ermöglichen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/","name":"Familienberatungsstelle - Verzeichnis von Scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/11/augsburg.jpg","datePublished":"2016-06-23T13:20:02+00:00","dateModified":"2025-10-23T04:35:57+00:00","description":"Finden Sie eine Familienberatungsstelle in Ihrer Nähe! Was sie anbieten und wie die Familienberatungsstellen bei einer Scheidung helfen, erfahren Sie hier.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Berlin","datePublished":"2016-06-23T13:39:10+00:00","dateModified":"2026-01-30T00:42:31+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/"},"wordCount":787,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-berlin.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_10260\" align=\"aligncenter\" width=\"700\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Berlin.[/caption]\n\nSind unsere Kinder in der Entwicklung normal oder müssen wir sie anders fördern? Wie helfen wir unserem Kind, wenn wir uns als Paar für eine Trennung oder Scheidung entscheiden?\n\nEs gibt viele Probleme im Alltag einer Familie, was jedoch weitgehend normal ist. In den wenigsten Familien der Hauptstadt geht es immer nur harmonisch zu. Sich jedoch bei größeren Konflikten oder Ängsten an eine Familienberatungsstelle in Berlin zu wenden, kann der richtige Weg bei der Lösungsfindung sein. In der folgenden Übersicht finden Sie eine Auswahl geeigneter Anlaufstellen:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nBeratungspraxis family first\n\nSchönholzer Str.2\n13187 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 03067515387\nMobil: 015787510758\n\nE-Mail: info@family-first.de\n\n[clickout url=\"http://www.family-first.de\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKJHV\n\nSiegfriedstraße 204c\n10365 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0306139070\nTelefax: 03061390710\n\nE-Mail: kjhv-zentral@kjhv.de\n\n[clickout url=\"http://www.kjhv.de/herzlich-willkommen.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAne\n\nSiegfriedstraße 204c\n10365 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0302590060\nFax: 03025900650\n\nE-Mail: ane@ane.de\n\n[clickout url=\"http://www.ane.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDeutscher Familienverband Berlin\n\nGenter Str. 53\n13353 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0304530010\nFax: 03045300114\n\nE-Mail: dfv.berlin@web.de\n\n[clickout url=\"http://www.deutscher-familienverband-berlin.de/?view=featured\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEJF\n\nKönigsberger Str. 28\n12207 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 03084388963\nFax: 03084388969\n\nE-Mail: info@ejf.de\n\n[clickout url=\"https://www.ejf.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienportal Zuhause in Berlin\n\nOranienburger Str. 13-14\n10178 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 030902275846\n\nE-Mail: thorsten.metter@senbjw.berlin.de\n\n[clickout url=\"http://www.berlin.de/familie\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.\n\nSeelingstr. 13\n14059 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0308515120\n\nE-Mail: vamv-berlin@t-online.de\n\n[clickout url=\"https://www.vamv-berlin.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAktiv für Kinder\n\nHasenheide 54\n10967 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0302590060\nFax: 03025900650\n\nE-Mail: info@a4k.de\n\n[clickout url=\"http://www.a4k.de/home/?no_cache=1\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.\n\nSchöneberger Str. 15\n10963 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0302148090\nTelefax: 03021480999\n\nE-Mail: info@dksb.de\n\n[clickout url=\"http://www.dksb.de/CONTENT/start.aspx\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nSOS- Familienzentrum Berlin\n\nRenatastraße 77\n80639 München\nDeutschland\n\nTelefon: 089126060\nFax: 08912606404\n\nE-Mail: fz-berlin@sos-kinderdorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.sos-kinderdorf.de/familienzentrum-berlin\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilien-Wegweiser.de\n\nGlinkastraße 24\n10117 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 03020179130\n\nE-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de\n\n[clickout url=\"http://www.familien-wegweiser.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nmaennerscheidung.info\n\nDienstleister für Männer in Partnerschaftsnot\n(überregional tätig)\n\nE-Mail: kontakt@maennerscheidung.info\n\n[clickout url=\"https://www.maennerscheidung.info/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nSHIA e.V.\nSelbstHilfeInitiative Alleinerziehender\nRudolf-Schwarz-Str. 31\n10407 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 0304251186\nTelefax: 0304251186\n\nE-Mail: kontakt@shia-berlin.de\n\n[clickout url=\"http://www.shia-berlin.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEFB Berlin\n\nSiegfriedstraße 204c\n10365 Berlin\nDeutschland\n\nTelefon: 030902998401\nFax: 030902998414\n\nE-Mail: lagvorstand@gmail.com\n\n[clickout url=\"http://www.efb-berlin.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDas Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Berlin\nEltern fühlen sich oft mit ihren Kindern überfordert - dies betrifft nicht nur junge Familien. Gerade Eltern, deren jugendliche Kinder Probleme in der Schule oder dem sozialen Umfeld haben, wissen sich oft nicht mehr zu helfen. In solchen Fällen kann die Hilfe einer Erziehungsberatung in Berlin angenommen werden. Meist ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung.\nAuch häusliche Gewalt, Alkoholprobleme und andere familiäre Extremsituationen, die das Wohl der Kinder gefährden können, sind Situationen, in denen das Angebot der Familienhilfe in Berlin wahrgenommen werden kann.\n\nWann eine Familienberatungsstelle in Berlin ebenfalls der richtige Ansprechpartner ist\n[caption id=\"attachment_10488\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Die Familienberatung in Berlin hilft Ihnen dabei, Ihre Probleme zu lösen.[/caption]\n\nIn den Beratungsstellen der Erziehungs- und Familienberatung Berlin wird der Konflikt durch Erkennen der Probleme innerhalb der Familie und der gemeinsamen Lösungssuche angegangen. Die systematische Familientherapie in Berlin bezieht dabei verschiedene Faktoren ein:\n\n \tgesundheitliche Probleme\n \tmangelnde Kommunikation\n \tArbeitsumfeld\n \tsozialer Stand\n\nDie Beratung bei der Familientherapie in Berlin ist somit umfassend und kann, bei Bedarf, auch an Experten wie Anwälte und Psychologen verweisen.\nWer kann sich an eine Beratungsstelle für Erziehungshilfe Berlin wenden?\nDie Erziehungsberatungsstelle in Berlin ist für jeden da, der Hilfe benötigt und diese annehmen möchte. Patchworkfamilien oder auch Eltern von Jugendlichen, die zu Aggressivität und Gewalt neigen – letzteres ist in Berlin mit seinen unterschiedlichen sozialen Schichten leider keine Seltenheit.\nDie Mitarbeiter der Familienberatung in Berlin unterliegen zudem der Schweigepflicht, sodass Sie keine Sorge haben müssen, dass familiäre Probleme nach außen dringen.\nLassen Sie sich helfen, wann immer Sie das Gefühl haben, alleine nicht weiterzukommen. Die Familienberatungsstelle in Berlin ist für Sie da."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/","name":"Familienberatungsstelle in Berlin finden: Hilfe vor Ort","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-berlin.jpg","datePublished":"2016-06-23T13:39:10+00:00","dateModified":"2026-01-30T00:42:31+00:00","description":"🔍 Sie suchen eine Familienberatungsstelle in Berlin? Bei diesen Stellen für Familienberatung in Berlin können Sie gute Familienhelfer finden.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/berlin/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-berlin.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-berlin.jpg","width":700,"height":230,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Berlin."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Hamburg","datePublished":"2016-06-24T11:20:16+00:00","dateModified":"2026-01-27T13:35:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/"},"wordCount":595,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienhilfe-hamburg.jpg","inLanguage":"de","description":"Hamburg ist die brückenreichste Stadt Europas. Rund 2.500 Brücken überspannen Kanäle und Flüsse, allen voran die Elbe. Auch die Familienberatung in Hamburg versucht täglich, Brücken zu bauen, indem Konflikte und Probleme zusammen mit der Familie gelöst werden.\n\nSo finden Familien in einer Familienberatungsstelle/Erziehungsberatungsstelle in Hamburg Unterstützung. Folgende Organisationen bieten Familienhilfe in Hamburg an:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nEva E. Seimer\nPsychotherapeutische Praxis\n\nHans-Henny-Jahnn-Weg 49\n22085 Hamburg-Winterhude\nDeutschland\n\nTelefon: 01724006393\n\nE-Mail: evaseimer58@gmail.com\n\n[clickout url=\"http://eheberatung-hamburg.com\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nAladin\n\nAmtsstrasse 22\n22143 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 04060088350\nFax: 040600883510\n\nE-Mail: mail@aladin-hamburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.aladin-hamburg.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\npro familia Beratungsstelle\nHamburg\n\n\nSeewartenstraße 10 Haus 1\n20459 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 040309974910\nFax: 040309974931\n\nE-Mail: hamburg-beratungszentrum@profamilia.de\n\n[clickout url=\"http://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/hamburg/beratungszentrum-am-hafen.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nDeutschen Arbeitskreis für\nFamilienhilfe e.V.\n\n\nMax-Brauer-Allee 126\n22765 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 08009321111\n\nE-Mail: hamburg@ak-familienhilfe.de\n\n[clickout url=\"http://www.ak-familienhilfe.de/index.php?id=73\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nErziehungs-\nberatungsstelle\nBarmbek\n\n\nWohldorfer Str. 30\n22081 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 040428045641\n\nE-Mail: info@barmbek-basch.info\n\n[clickout url=\"http://www.barmbek-basch.info/erziehungsberatung/erziehungsberatung\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nKinderschutzzentrum Hamburg,\nHilfe für Eltern und Kinder\n\n\nEmilienstr. 78\n20259 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0404910007\n\nE-Mail: kinderschutz-zentrum@hamburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzzentrum-hh.de/beratung-fur-familien/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nDiakonie Hamburg\n\n\nKönigstraße 54\n22767 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 04030620249\n\nE-Mail: familienberatung@diakonie-hamburg.de\n\n[clickout url=\"https://www.diakonie-hamburg.de/de/visitenkarte/beratungszentrum/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nATB Hamburg\n\n\nGüntherstraße 102\n22087 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0402501184\n\nE-Mail: atb-hamburg@t-online.de\n\n[clickout url=\"http://www.atb-hamburg.de/index.php?id=startseite\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nEvangelische Familienbildung\nEppendorf\n\n\nLoogeplatz 14/16\n20249 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 04046079319\n\nE-Mail: info@fbs-eppendorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.fbs-hamburg.de/eppendorf/beratung/familienberatung/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nLandesverband Hamburg e.V.\n\n\nWitthöfftstraße 5-7\n22041 Hamburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0404140230\n\nE-Mail: servicecenter@awo-hamburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.awo-hamburg.org/kontakt.htm\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nEhe- und Familienberatung in Hamburg\n[caption id=\"attachment_14961\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Die Familienhilfe in Hamburg unterstützt Familien, etwa in Erziehungsfragen.[/caption]\n\nEine Familienberatungsstelle in Hamburg kann bei Problemen\n\n \tzwischen Eltern und Kindern helfen.\n \tunter den Geschwisterkindern helfen.\n \tzwischen den Eltern helfen.\n\nAuch andere, allgemeinere Konflikte innerhalb der Familie kann die Elternberatung/Erziehungsberatung in Hamburg nötig machen. Viele Eltern haben Fragen zur Erziehung ihrer Kinder oder benötigen eine Beratung bei einer ungewollten Schwangerschaft.\nEine Familienberatungsstelle kann in Hamburg Anlaufstelle für derartige Ansinnen sein. Vor allem, wenn Eltern überfordert sind und darum ihre Kinder vernachlässigen, kann die Begleitung sinnvoll sein.\nErziehungshilfe in Hamburg\nErziehungsberatungsstellen bieten in Hamburg auch Erziehungshilfe an. Diese kann nötig sein, wenn Streit und Konflikte überhandnehmen. In Gruppen- und Einzelgesprächen werden Lösungsstrategien entwickelt, um die Situation zu verbessern.\n\n[caption id=\"attachment_14962\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Wenn sich Paare nichts mehr zu sagen haben, kann eine Eheberatung aus Hamburg helfen.[/caption]\n\nOft arbeitet eine Familienberatungsstelle in Hamburg auch mit Psychotherapeuten der Region zusammen. So ist oftmals bei Bedarf auch eine Familientherapie in Hamburg möglich, wenn deren Notwenigkeit sich während der Beratung herausstellt.\nEheberatung in Hamburg\nHaben Eltern oder Paare untereinander Probleme, kann ebenfalls eine Familienberatungsstelle aus Hamburg helfen. Wer sich frühzeitig um Hilfe bemüht, kann auf diese Art und Weise möglicherweise eine Scheidung verhindern. Denn gerade eine Trennung kann für Kinder ein großer Einschnitt sein.\nWer eine Ehetherapie in Hamburg benötigt, kann in einer Familienberatungsstelle aus Hamburg geeignete Ansprechpartner finden, auch wenn die Stelle selbst keine derartige Therapie anbietet."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/","name":"Familienberatungsstelle Hamburg •§• SCHEIDUNG 2018","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienhilfe-hamburg.jpg","datePublished":"2016-06-24T11:20:16+00:00","dateModified":"2026-01-27T13:35:57+00:00","description":"llll➤ Wo ist eine Familienberatungsstelle in Hamburg zu finden? Wichtige Infos → zu Familienhilfe/Familienberatungsstelle in Hamburg, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/hamburg/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienhilfe-hamburg.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienhilfe-hamburg.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Die Familienhilfe in Hamburg unterstützt Familien, etwa in Erziehungsfragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Bremen","datePublished":"2016-06-24T12:20:20+00:00","dateModified":"2026-01-27T09:39:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/"},"wordCount":665,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-bremen.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_10280\" align=\"aligncenter\" width=\"700\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Bremen.[/caption]\n\nDie Bremer Stadtmusikanten sorgen trotz ihrer Präsenz leider nicht immer für harmonische Verhältnisse, sodass die Hilfe durch eine Familienberatungsstelle in Bremen oft für viele Familien die einzige Möglichkeit darstellt, schwierige Konflikte zu lösen.\n\nJugendliche, welche auf die schiefe Bahn geraten, überforderte Eltern oder auch eine Scheidung sind Gründe, welche eine Ehe- und Familienberatung in Bremen so wichtig werden lassen: Das Angebot, Hilfe anzunehmen, ist nämlich meist der einzige Weg, aus der prekären Lage herauszukommen. In der folgenden Übersicht finden Sie eine Auswahl geeigneter Anlaufstellen für eine Beratung:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nPraxis für systemische Familienberatung und Erziehungsfragen\n\nRichard-Wagner-Straße 11-13\n28209 Bremen\nDeutschland\n\nTelefon: 04216200609\n\nE-Mail: kontakt@familienberatung-bremen.de\n\n[clickout url=\"http://familienberatung-bremen.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nInstitut für Familienberatung\n\nFeldstraße 6\n28203 Bremen\nDeutschland\n\nTelefon: 042116128314\n\nE-Mail: minkmar@institut-familienberatung.de\n\n[clickout url=\"https://www.efl-bistum-hildesheim.de/hb/bremen\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEhe-, Familien- und Lebensberatung in Bremen\n\nGerhard-Rohlfs- Str. 71\n28757 Bremen\nDeutschland\n\nTelefon: 0421664400\n\nE-Mail: eheberatung-bremen@t-online.de\n\n[clickout url=\"https://www.efl-bistum-hildesheim.de/hb/bremen\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamiliennetz Bremen\n\nFaulenstraße 31-35\n28195 Bremen\n\nTelefon: 04217908918\n\nE-Mail: info@familiennetz-bremen.de\n\n[clickout url=\"http://www.familiennetz-bremen.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAmt für Soziale Dienste\n\nWilhelm-Leuschner-Straße 27\n28329 Bremen\n\nTelefon: 04213613405\n\nE-Mail: info@familiennetz-bremen.de\n\n[clickout url=\"http://www.amtfuersozialedienste.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen218.c.4097.de\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinderschutzbund Bremen\n\nHumboldtstraße 179\n28203 Bremen\n\nTelefon: 042124011210\n\nE-Mail: info@dksb-bremen.de\n\n[clickout url=\"https://www.dksb-bremen.de/startseite/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nInstitut für systematische Beratung, Therapie, Weiterbildung\n\nHermannstr. 104\n28201 Bremen\n\nTelefon: 04214341711\n\nE-Mail: institut@familyaffair.de\n\n[clickout url=\"http://www.familyaffair.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\npro familia\n\nHollerallee 24\n28209 Bremen\n\nTelefon: 04213406030\n\nE-Mail: info@profamilia.de\n\n[clickout url=\"http://www.profamilia.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauen in Arbeit und Wirtschaft e.V.\n\nKnochenhauerstraße 20-25\n28195 Bremen\n\nTelefon: 0421169370\n\nE-Mail: kontakt@faw-bremen.de\n\n[clickout url=\"http://www.faw-bremen.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAFJ e.V. Kinder- und Jugendhilfe Bremen\n\nBuntentorsteinweg 369\n28201 Bremen\n\nTelefon: 04213379488\n\nE-Mail: buero@afj-jugendhilfe.de\n\n[clickout url=\"http://www.bremen.de/afj-ev-kinder--und-jugendhilfe-bremen-345128\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nWer kann sich an eine Erziehungsberatung in Bremen wenden?\nHilfe erhält jeder, der sie benötigt und annehmen möchte. Oftmals scheut sich ein Paar davor eine Beratungsstelle aufzusuchen. Dies ist jedoch gar nicht notwendig. Die Beratung und alle Gespräche bleiben innerhalb der Beratungsstellen, da eine Schweigepflicht herrscht, sodass niemand etwas davon mitbekommen muss.\n\nWird eine Familientherapie in Bremen notwendig, zum Beispiel weil eine Trennung ansteht und die Kinder mit der Lage nicht zurechtkommen, so wird bei Bedarf auch ein erfahrener Psychologe oder Anwalt der Hansestadt eingeschaltet, der Sie in der Familienberatungsstelle in Bremen zusätzlich unterstützt.\n\n[caption id=\"attachment_10499\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Scheinbar unlösbare Probleme? Eine Familienberatungsstelle in Bremen kann Ihnen weiterhelfen.[/caption]\n\nEine Erziehungsberatungsstelle in Bremen kann zudem von allen Eltern aufgesucht werden, die sich in der Erziehung unsicher sind:\n\n \tVerläuft die Entwicklung des Kindes so, wie es sein soll?\n \tBenötigen Sie als junge Familie Unterstützung in der Erziehung, weil Sie sich überfordert fühlen?\n \tWirken sich Fälle von häuslicher Gewalt oder ein Suchtproblem des Partners kindeswohlgefährdend aus?\n\nAuf solche Probleme geht die Erziehungshilfe Bremen u. a. ein und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Auch die Nachsorge gehört dazu, sodass Sie nicht alleine gelassen werden.\n\nDie Kosten für eine Familienberatung in Bremen\nWer die Familienhilfe in Bremen benötigt, erhält sie auch – in der Regel kostenfrei. Die Familienhilfe ist eine Unterstützung für alle Familien, um Konflikte und Probleme schon frühzeitig angehen und schwerwiegende Folgen vermeiden zu können. Nutzen Sie daher das Angebot und lassen Sie sich helfen – vor allem Ihre Kinder werden es Ihnen danken."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/","name":"Familienberatungsstelle in Bremen finden: Hilfe vor Ort","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-bremen.jpg","datePublished":"2016-06-24T12:20:20+00:00","dateModified":"2026-01-27T09:39:25+00:00","description":"🔍 Sie suchen eine Familienberatungsstelle in Bremen? Bei diesen Stellen für Familienberatung in Bremen können Sie gute Familienhelfer finden.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bremen/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-bremen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-bremen.jpg","width":700,"height":230,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Bremen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/koeln/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/koeln/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen Köln","datePublished":"2016-06-24T13:30:55+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:37:34+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/koeln/"},"wordCount":305,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Köln\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nFamilienberatung - Zweigstelle Ehrenfeld\n\n\nHelmholtzstraße 76\n50825 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 022195429630\n\nE-Mail: familienberatung-ehrenfeld@stadt-koeln.de\n\n[clickout url=\"http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/familienberatung-zweigstelle-ehrenfeld\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nChristliche Sozialhilfe Köln e.V.\n\n\nKnauffstr. 14\n51063 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 02216470931\n\nE-Mail: familienberatung@csh-koeln.de\n\n[clickout url=\"http://www.csh-koeln.de/kinder-jugend-familie/familienberatung/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nKinderschutzbund Köln und\nKinderschutz-Zentrum Köln\n\n\nBonner Straße 151\n50968 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 02216470931\n\nE-Mail: kinderschutz-zentrum@kinderschutzbund-koeln.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzbund-koeln.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nCaritas - Internationale\nFamilienberatung /\nErziehungsberatung\n\n\nMittelstraße 52-54\n50672 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 02219258430\nFax: 022192584322\n\nE-Mail: ifb.koeln@caritas-koeln.de\n\n[clickout url=\"http://caritas.erzbistum-koeln.de/koeln-cv/jugend_familie/internationale_familienberatung/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nDeutscher Familienverband\n\n\nTurmstraße 3-5\n50733 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 02217329315\n\nE-Mail: nippes@dfv-nrw.de\n\n[clickout url=\"http://www.deutscher-familienverband.de/projekte/bildungswerke-nrw\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\npro familia\nBeratungsstelle Köln-Zentrum\n\n\nHansaring 84- 86\n50670 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 0221122087\nFax: 02211392918\n\nE-Mail: koeln-zentrum@profamilia.de\n\n[clickout url=\"http://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/nordrhein-westfalen/koeln-zentrum.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nfips Köln\n\n\nSubbelrather Str. 15b\n50823 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 02211680600\nFax: 022116806099\n\nE-Mail: info@fipskoeln.de\n\n[clickout url=\"http://www.fipskoeln.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nFamilien- und\nErziehungsberatungs-\nstelle für Wesseling\nund Brühl\n\n\nKölner Straße 40\n50389 Wesseling\nDeutschland\n\nTelefon: 0223639470\nFax: 02236394720\n\nE-Mail: feb@wesseling.de\n\n[clickout url=\"http://wesseling.de/einrichtungen/erziehungsberatungstelle/index.php\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nKIDKIT -\nKooperationsprojekt von\nDrogenhilfe Köln e.V.\nund KOALA e.V.\n\n\nVictoriastraße 12\n50668 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 022191279727\n\nE-Mail: info@kidkit.de\n\n[clickout url=\"http://www.kidkit.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nDGSF\n\n\nJakordenstraße 23\n50668 Köln\nDeutschland\n\nTelefon: 0221613133\nFax: 02219772194\n\nE-Mail: info@dgsf.org\n\n[clickout url=\"https://www.dgsf.org/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/koeln/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/koeln/","name":"Familienberatungsstellen Köln - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-06-24T13:30:55+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:37:34+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungstermin verschieben &#8211; Wann dürfen Sie den Anhörungstermin verlegen lassen?","datePublished":"2016-06-27T13:22:15+00:00","dateModified":"2026-03-17T08:57:36+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/"},"wordCount":686,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-verschieben.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Der Scheidungstermin steht am Ende der Verhandlungen zur Ehescheidung. Hier erfolgt eine letzte Anhörung der Ehegatten und die abschließende Klärung der Scheidungsfolgen. Die Terminierung des Gerichts passt dabei jedoch nicht immer gleich in den Zeitplan aller Beteiligten. Doch können Sie den Scheidungstermin auch verschieben lassen, wenn Sie keine Zeit haben, an diesem teilzunehmen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungstermin verschieben\nDen Scheidungstermin dürfen Sie aus folgenden Gründen verschieben:\n\nKrankheit: Hierfür brauchen Sie ein ärztliches Attest.\nUrlaub: Sie benötigen jedoch einen Nachweis über Flug- und Hotelreservierungen o.ä.\n\nDen Scheidungstermin müssen Sie in jedem Fall rechtzeitig absagen. Ausführliche Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nScheidungstermin verschieben - Welche Gründe können Sie anführen?\n\n\n\nBerufliche Verpflichtungen eines der Beteiligten\n\n\n\nUnter welchen Voraussetzungen können Sie einen Scheidungstermin verschieben?\n\n\n\nSind beide Ehegatten arbeitstätig, kommt der anberaumte Scheidungstermin dem beruflichen Zeitplan nicht selten in die Quere. Da auch Gerichte und Richter nur unter der Woche tätig werden, fällt der finale Gerichtstermin einer Scheidung auch auf einen Werktag. Muss einer der beiden Beteiligten an diesem Tag jedoch arbeiten, genügt dies als Begründung in der Regel nicht aus, um den Scheidungstermin zu verschieben.\n\n\n\nDenn: Den Ehegatten steht Sonderurlaub für den Scheidungstermin zu, den Sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen können. Das Gericht ist in der Rangfolge die höhere Instanz. Ordnet dieses sodann die Anwesenheit der Scheidungsparteien zu dem Gerichtstermin an, so muss deren Arbeitgeber diese auch freistellen. Er kann Ihnen die Teilnahme an dem höherinstanzlich festgelegten Gerichtstermin nicht untersagen, sodass Ihnen der Sonderurlaub bei einer Scheidung in der Regel zusteht.\n\n\n\nDie Anwesenheitspflicht der Ehegatten beim Scheidungstermin ist gesetzlich festgelegt und kann auch vom Arbeitgeber nicht ignoriert werden.\n\n\n\nScheidungstermin verschieben wegen Krankheit eines Beteiligten\n\n\n\nDoch nicht immer sind es vorhersehbare und planbare Vorkommnisse, die die Terminsverschiebung notwendig machen. Erkrankt eine der an dem Verfahren beteiligten Personen, können diese den Scheidungstermin verschieben lassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAber hierfür ist in jedem Fall ein Antrag vonnöten, ergänzt durch ein ärztliches Attest. Unterrichten Sie in jedem Falle Ihren Verfahrensbevollmächtigten oder das Familiengericht von der gesundheitlichen Einschränkung umgehend, sodass diese den Scheidungstermin rechtzeitig absagen können.\n\n\n\nDas Gericht kann der Terminsverlegung sodann zustimmen und beraumt gegebenenfalls einen erneuten Termin an. Im Übrigen kann dies auch geschehen, wenn etwa der diensthabende Richter erkrankt und kein Ersatz zu finden ist.\n\n\n\nSie haben bereits den Urlaub gebucht? Hat einer der Beteiligten für den Zeitraum des anberaumten Anhörungstermins bereits einen Urlaub gebucht, dann ist es ebenfalls möglich, den Scheidungstermin verschieben zu lassen. Allerdings bedarf es dann der Nachweise über Hotelreservierungen, Flüge &amp; Co. Die reine Urlaubsplanung genügt in der Regel nicht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIhr Anwalt hat bereits eine andere Verpflichtung?\n\n\n\nScheidungstermin verschieben: Ein Grund kann z. B. die Krankheit eines Beteiligten sein.\n\n\n\nAnwälte haben in aller Regel mehrere Fälle, die sie parallel bearbeiten und zahlreiche Mandanten, die Sie betreuen und vor Gerichten vertreten müssen. Das bedeutet aber auch, dass von Zeit zu Zeit Überschneidungen möglich sind und einander konkurrierende Termine anberaumt werden können.\n\n\n\nKann Ihr verfahrensbevollmächtigter Anwalt den Termin vor Gericht nicht wahrnehmen, weil er zur gleichen Zeit bereits einer anderen Verpflichtung nachkommen muss, so ist es an diesem, den Antrag auf Terminsverlegung bei Gericht einzureichen. Dies sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit seinem Mandanten geschehen. Sie haben als Auftraggeber das Recht zu widersprechen, wenn Ihr Anwalt während des Scheidungsverfahrens den Scheidungstermin verschieben möchte.\n\n\n\nIm Zweifel können Sie sich auch dazu entschließen, einen Terminsvertreter einzusetzen, sodass das Gericht den Scheidungstermin nicht verschieben muss. Ganz ohne Anwalt ist die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich, da zumindest für den Antragsteller Anwaltszwang besteht. Halten Sie in einem solchen Fall Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand, um das Für und Wider der Situation zu ergründen.\n\n\n\nDen Scheidungstermin zu verschieben, bedeutet nämlich in aller Regel eine erneute längere Wartezeit, bis das zuständige Familiengericht einen neuen Scheidungstermin anberaumt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/","name":"Scheidungstermin verschieben •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-verschieben.jpg","datePublished":"2016-06-27T13:22:15+00:00","dateModified":"2026-03-17T08:57:36+00:00","description":"Können Sie den Scheidungstermin noch verschieben? Haben Arbeitstätige ein Anrecht auf Sonderurlaub bei Scheidung? Dies und mehr erfahren Sie hier.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungstermin-verschieben/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-verschieben.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungstermin-verschieben.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Scheidungstermin verschieben"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung zurückziehen &#8211; Wie lange können Sie vom Scheidungs&shy;wunsch abrücken?","datePublished":"2016-06-27T13:47:40+00:00","dateModified":"2026-01-26T06:44:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/"},"wordCount":712,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-zurueckziehen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Sie sind von dem Wunsch, sich scheiden zu lassen, nach Antragseinreichung doch noch abgerückt? Wollen Sie aufgrund einer Versöhnung oder möglicher finanzieller Überlegungen von der Scheidung Abstand nehmen? Generell besteht die Möglichkeit, den Scheidungsantrag vom Gericht zurücknehmen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung zurückziehen\n\n\n\nWer kann die Scheidung zurückziehen? Der Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag gestellt hat, kann diesen auch wieder zurückziehen, wenn er es sich anders überlegt.  Bis wann kann die Scheidung zurückgezogen werden? Grundsätzlich haben Sie bis zum Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht Zeit, die Scheidung zu verhindern.  Fallen bei einer zurückgezogenen Scheidung Kosten an? Sind für die Scheidung bereits Kosten angefallen, müssen Sie diese ggf. trotzdem bezahlen.  \n\n\n\n\nScheidung zurückziehen und Ehe retten?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDie Rücknahme des Scheidungsantrags laut FamFG\n\n\n\nBis wann können Sie den Scheidungsantrag doch noch zurückziehen?\n\n\n\nDas Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - kurz: FamFG - trifft ebenfalls Richtlinien, nach denen die Anträge vor dem Familiengericht auch noch im Nachhinein zurückgenommen werden können. Wenn Sie den Scheidungsantrag zurückziehen, ist dies nach § 141 FamFG als Aufhebung des gesamten Scheidungsverfahrens zu verstehen.\n\n\n\nDas bedeutet, dass sämtliche bisher getroffenen Vereinbarungen und Folgesachen gleichsam wieder zurückgenommen werden und das Gericht auch hierüber keine Entscheidungen fällt. Der Scheidungsablauf ist beendet. Ausgenommen sind hier lediglich Entscheidungen, die etwa aufgrund einer Kindeswohlgefährdung getroffen werden (z. B. Sorgerechts- und Pflegeentscheidungen). Auch Folgesachen können von der Antragsrücknahme ausgeschlossen werden, wenn dies entsprechend eindeutig im Antrag auf Rücknahme der Scheidung beantragt wird. Die Folgesachen sind hiernach in gesonderte Familienrechtsverfahren zu überführen.\n\n\n\nWer kann die Scheidung zurückziehen?\n\n\n\nNur, wer den Antrag auf Scheidung einbrachte, kann ihn auch zurückziehen. Der Antragsgegner kann den nicht durch ihn in Auftrag gegebenen Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antragsgegner der Scheidung zustimmt oder nicht. Sofern er selbst keinen Scheidungsantrag eingebracht hat, kann er der Rücknahme der Scheidung nicht widersprechen.\n\n\n\nDa es sich auch bei dem Antrag auf Rücknahme der Scheidung um einen rechtgültigen Antrag an das zuständige Gericht handelt, bleibt der Anwaltszwang für den Antragsteller bestehen.\n\n\n\nBeachten Sie: Ein einmal zurückgenommener Antrag auf Ehescheidung kann nicht wieder in Kraft gesetzt werden. Sie müssten bei erneutem Aufflammen des Scheidungswunsches einen neuen Antrag stellen und die Kosten für das Verfahren erneut tragen. Benötigen Sie etwas Bedenkzeit, können Sie die Scheidung auch erst einmal ruhen lassen und das Verfahren aussetzen.\n\n\n\nBis wann können Sie die Scheidung noch zurückziehen?\n\n\n\nGenerell haben Sie noch vor Erstellung des Scheidungsbeschlusses - und damit auch noch im Scheidungstermin selbst - Gelegenheit, um den Scheidungsantrag zurückzuziehen.\n\n\n\nScheidungsantrag zurückziehen: Die entstandenen Kosten müssen Sie verauslagen!\n\n\n\nEinzelne gerichtliche Entscheidungen haben darüber hinaus die Möglichkeit aufgewiesen, dass laut geltendem Familienrecht faktisch auch noch bis zur Rechtskraft des Beschlusses die Scheidung zurückgezogen werden kann. Ist also der Beschluss des Gerichts gefallen und dieser an die Beteiligten übersandt, hat der Antragsteller während der einmonatigen Rechtsmittelfrist Zeit, in der er die Scheidungsklage noch zurückziehen kann.\n\n\n\nScheidungsantrag zurück­ziehen - Welche Kosten entstehen?\n\n\n\nBei der Rücknahme des Scheidungsantrages entstehen mitunter hohe Kosten. Besondere Vorsicht gilt, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragten. Da Sie nach § 141 FamFG alle mit dem Scheidungsverfahren verbundenen Folgesachen und Anträge gleichzeitig zurücknehmen, fallen hierein auch gegebenenfalls gestellte Anträge auf VKH. Sie müssen dann also alle entstandenen Kosten selbst übernehmen und können nicht mehr auf staatliche Unterstützung hoffen.\n\n\n\nDa der Anwalt seiner Arbeit bis dato nachkam, kann er dies anteilig berechnen lassen, obwohl die Scheidung letztlich doch nicht durchgeführt wurde.\n\n\n\nSind sich die Ehegatten einig darüber, dass sie von der Scheidung dennoch Abstand nehmen wollen, bietet es sich in einem solchen Fall auch an, dass Sie die entstandenen Kosten teilen. So können Sie die Ehe letztlich retten, die Scheidung verhindern bzw. zurückziehen. Die Kosten sind dabei in der Regel auch noch geringer, als die am Ende tatsächlich entstandenen Scheidungskosten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/","name":"Scheidung zurückziehen, Trennung beenden •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-zurueckziehen.jpg","datePublished":"2016-06-27T13:47:40+00:00","dateModified":"2026-01-26T06:44:40+00:00","description":"Sie wollen die Scheidung zurückziehen? Wann Sie die Rücknahme der Scheidung beantragen und den Scheidungsantrag zurückziehen können, erfahren Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#faq-question-1692880678033"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#faq-question-1692880679792"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zurueckziehen/#faq-question-1692880680416"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren-ruhen-lassen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren-ruhen-lassen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungsverfahren ruhen lassen &#8211; Antrag auf Aussetzen des Verfahrens","datePublished":"2016-06-27T14:54:17+00:00","dateModified":"2026-01-29T01:01:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren-ruhen-lassen/"},"wordCount":681,"commentCount":13,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren-ruhen-lassen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsverfahren-ruhen-lassen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Ob nun aufgrund persönlicher Zweifel an dem Scheidungsvorhaben, ein erneuter Versöhnungsversuch oder der Wunsch nach etwas mehr Bedenkzeit: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Aussetzen des Verfahrens bei dem zuständigen Familiengericht zu beantragen. Wie Sie diesen Schritt gehen können und ob Sie das Scheidungsverfahren jederzeit wieder aufnehmen können, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ruhen des Scheidungsverfahrens\n\nWer sich während der Trennungsphase nicht mehr sicher ist, ob die Scheidung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, kann das Scheidungsverfahren ruhen lassen.\nSoll die Scheidung dann doch durchgeführt werden, muss kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden.\nDas Scheidungsverfahren kann maximal ein Jahr lang ruhen.\nIn der Regel entstehen keine besonderen Kosten. Wird der Scheidungsantrag zurückgezogen, können jedoch Kosten entstehen.\n\nAusführliche Informationen zum Ruhen des Scheidungsverfahrens erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungsantrag ruhen lassen anstatt ihn endgültig zurückzunehmen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidungsverfahren ruhen lassen aufgrund einer möglichen Versöhnung\n\n\n\nFür wie lange können Sie das Aussetzen des Verfahrens beantragen?\n\n\n\nVon Zeit zu Zeit werden sich die Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens darüber bewusst, dass die Basis der Ehe doch noch nicht komplett zerstört und eine Versöhnung zumindest möglich erscheint.\n\n\n\nUm eine Scheidung dann zu verhindern, können die Beteiligten einen Antrag beim zuständigen Familiengericht einbringen, der das Aussetzen des Verfahrens bewirkt. Den Antrag müssen Sie über einen Rechtsanwalt vor Gericht einbringen, da für Anträge im Familienrecht Anwaltszwang besteht.\n\n\n\nWird dem Antrag sodann stattgegeben, liegt das Scheidungsverfahren gewissermaßen auf Eis - der Scheidungsablauf ist unterbrochen. Stellt sich die Hoffnung auf eine Versöhnung als nicht realistisch heraus und scheitert der letzte Rettungsversuch endgültig, können Sie das Verfahren - ebenfalls auf Antrag - erneut aufnehmen lassen.\n\n\n\nAlle bisherigen Schriftsätze, Anträge und Vorgänge werden dabei dann wie gehabt berücksichtigt. Sie müssen also auch keinen neuen Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Das Gericht setzt in diesem Fall einen neuen Scheidungstermin fest.\n\n\n\nAnders verhielte es sich etwa, wenn Sie den Antrag auf Scheidung gänzlich zurücknehmen. Hier müssten Sie sämtliche bisher genommene Hürden erneut in Angriff nehmen, wenn sich die erhoffte Eherettung nicht einstellt - ein erneuter Scheidungsantrag muss erfolgen.\n\n\n\nScheidung ruhen lassen - was kostet das? In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie das Scheidungsverfahren ruhen lassen wollen. Lassen Sie sich hinsichtlich eines entsprechenden Vorhabens von Ihrem Rechtsbeistand beraten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie können Sie das Scheidungsverfahren ruhen lassen?\n\n\n\nIm Familienrecht ist die Möglichkeit auf Aussetzung des Verfahrens in § 136 des FamFG (vollständiger Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) festgeschrieben.\n\n\n\nHierin ist bestimmt, dass sowohl dem Gericht als auch den Ehegatten die Aussetzung des Verfahrens zugestanden wird. Allerdings finden sich auch besondere Beschränkungen, sodass Sie das Scheidungsverfahren nicht ewig ruhen lassen können.\n\n\n\nSie können das Scheidungsverfahren nicht ewig ruhen lassen.\n\n\n\n\"Die Aussetzung darf nur einmal wiederholt werden. Sie darf insgesamt die Dauer von einem Jahr, bei einer mehr als dreijährigen Trennung die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.\" (§ 136 Absatz 3 FamFG)\n\n\n\nÜber den genannten Zeitraum hinaus können Sie die Scheidung also nicht ruhen lassen, sondern müssen ggf. den Scheidungsantrag zurückziehen oder aber das Scheidungsverfahren wieder aufnehmen lassen. Sie müssen sich daher in einem halben oder spätestens einem Jahr darüber im Klaren sein, ob die Trennung endgültig sein soll oder nicht.\n\n\n\nSieht das Gericht selbst die Möglichkeit, dass die Ehe noch nicht endgültig gescheitert ist, kann dieses auch - bei Einverständnis der Ehegatten - das Scheidungsverfahren eigenverantwortlich ruhen lassen (§ 136 Absatz 1 FamFG). In dieser Zeit kann es den Ehegatten die Unterstützung durch eine Eheberatung anempfehlen (§ 136 Absatz 4 FamFG).\n\n\n\nSind Sie sich sicher, dass Sie die Ehe fortführen und von der Scheidung endgültig Abstand nehmen möchten, kann der Antragsteller den Scheidungsantrag zurückziehen. Für diesen Schritt werden dann die Kosten fällig, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennungsvereinbarung &#8211; ein Ehevertrag während der Trennung","datePublished":"2016-06-28T14:21:11+00:00","dateModified":"2026-01-30T20:34:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/"},"wordCount":647,"commentCount":33,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/notarielle-trennungsvereinbarung.jpg","articleSection":["Allgemeines","Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Das Wichtigste in Kürze: Trennungsvereinbarung\n\n\n\nIst eine Trennungsvereinbarung verbindlich? Nur dann, wenn Sie die Vereinbarung notariell beurkunden lassen, kann eine Trennungsvereinbarung zumindest formal rechtlich bindend sein. Allerdings dürfen die Inhalte der Vereinbarung auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sonst kann der Vertrag anfechtbar sein. Ähnliches gilt zum Beispiel auch für einen Ehevertrag.  Ist eine Trennungsvereinbarung notwendig? Nein. Grundsätzlich müssen Eheleute, die in Trennung leben, für diesen Zeitraum keine gesonderte Vereinbarung abschließen. Allerdings kann eine solche für mehr Rechtssicherheit sorgen, sollte es doch zu Streitigkeiten und Differenzen kommen - etwa bezüglich Unterhaltsansprüchen, Hausratsteilung und Co.   Was muss alles in einer Trennungsvereinbarung stehen? Pflichtvorgaben bezüglich der Inhalte gibt es nicht. Die Eheleute haben hier stattdessen weitgehend Vertragsfreiheit, müssen sich bei Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und anderes an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten. Ein Beispiel dafür, wie eine Trennungsvereinbarung aussehen kann, finden Sie hier.  Wie lange ist die Trennungsvereinbarung gültig? In der Vereinbarung wird die Trennungszeit geregelt. Nach rechtskräftiger Scheidung kann dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung anknüpfen.  \n\n\n\n\nTrennungsvereinbarung als Übergangslösung bis zur Scheidung?\n\n\n\nEine notarielle Trennungsvereinbarung kann helfen, Trennung und Scheidung in geordnete Bahnen zu lenken.\n\n\n\nZwischen Ehegatten können verschiedene rechtlich bindende Vereinbarungen getroffen werden, die im Falle einer Trennung und Scheidung klar regeln, welche Verpflichtungen und Rechte jede der Parteien hat. Prinzipiell handelt es sich bei einem Vertrag zwischen Ehegatten, der notariell beglaubigt wurde, um eine Form von Ehevertrag.\n\n\n\nJe nach Inhalt desselben kann außerdem von einer Trennungsvereinbarung und einer Scheidungs­folgenvereinbarung gesprochen werden.\n\n\n\nDieser Ratgeber fasst kurz zusammen, wo die Unterscheide dieser Vereinbarungen liegen. Außerdem bieten wir Ihnen zur Trennungsvereinbarung ein Muster an, anhand dessen Sie einsehen können, wie ein solcher Vertrag aufgebaut sein kann.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterschied zwischen einer Trennungs- und einer Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nEine Trennungsvereinbarung regelt die geordnete Trennung bis zur Scheidung. Sie nimmt deshalb oftmals Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung voraus. Aus unserem Muster zur Trennungsvereinbarung lässt sich erkennen, dass viele Punkte mit einer Klausel darüber enden, ob die getroffene Vereinbarung nach einer rechtskräftigen Scheidung weiterhin gilt oder ob neue Regelungen getroffen werden müssen.\n\n\n\nEs wird also deutlich, dass eine im Einvernehmen ausgehandelte notarielle Trennungsvereinbarung die Kosten einer Scheidung niedrig halten kann. Denn gemeinsam erarbeitete Regelungen zwischen den Ehegatten tragen zu einer einvernehmlichen Scheidung erheblich bei.[ad_content]\n\n\n\nIm Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung auf die Zeit der Trennung, während der die Eheleute also noch verheiratet sind. Sie kann den Weg ebnen zu einer einvernehmlichen Scheidung und nimmt inhaltlich viele Punkte einer Scheidungsvereinbarrung vorweg.\n\n\n\nAuch wenn eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar abgeschlossen werden kann, ist dies in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.\n\n\n\nEinerseits können elementare Regelungen wie etwa Änderungen zum Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. nicht ohne notarielle Beteiligung getroffen werde. Andererseits sind auch andere Punkte durch einen Anwalt leicht angreifbar, wenn sie ohne professionelle Hilfe formuliert wurden.\n\n\n\nGerade bei großen Vermögenswerten sollte keine Vorlage einer Trennungsvereinbarung als Formular genutzt werden. Denn jede Beziehung ist verschieden und nur ein Notar oder Anwalt kann als neutrale Instanz mit Ihnen besprechen, welche Regelungen für Sie am sinnvollsten sind und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Geht es bei Ihrer Trennungsvereinbarung etwa um ein Haus, eine gemeinsame Wohnung oder das Umgangsrecht mit Ihren Kindern, sind die verhandelten Gegenstände doch zu wichtig, um sie ohne Vermittler zu entscheiden. Auch im Rahmen einer Mediation kann der Grundstein für eine stichhaltige und für beide Parteien faire Trennungsvereinbarung gelegt werden.\n\n\n\nEin Muster zur Trennungsvereinbarung\n\n\n\n\n\n\n\nDas folgende Muster einer Trennungsvereinbarung ist eine Vorlage, die natürlich nicht auf besondere Situationen zugeschnitten sein kann. Betrachten Sie das Dokument als ersten Eindruck, wie eine solche Vereinbarung bei Trennung aussehen könnte. Zum Herunterladen des Musters, klicken Sie bitte auf das Bild oder auf die Buttons.\n\n\n\nDownload Trennungsvereinbarung (pdf)"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/","name":"Trennungsvereinbarung: Muster und Infos zum Thema!","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/notarielle-trennungsvereinbarung.jpg","datePublished":"2016-06-28T14:21:11+00:00","dateModified":"2026-01-30T20:34:55+00:00","description":"➤Eine notarielle Trennungsvereinbarung kann sinnvoll sein. Ist eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar möglich? Hier erfahren Sie es! Mit Muster!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#faq-question-1655120254864"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#faq-question-1655120265406"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#faq-question-1655120275050"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsvereinbarung/#faq-question-1655120575570"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duesseldorf/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duesseldorf/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Düsseldorf","datePublished":"2016-06-28T15:32:57+00:00","dateModified":"2026-01-23T13:35:27+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duesseldorf/"},"wordCount":506,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duesseldorf/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-duesseldorf-header.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_14544\" align=\"aligncentre\" width=\"1400\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Düsseldorf.[/caption]\n\nDie Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens hat nicht nur ein großes kulturelles Angebot, sondern ist auch eine der größten Städte Deutschlands. Sowohl im direkten Stadtgebiet als auch den umliegenden Gemeinden ist es daher möglich, bei Problemen innerhalb der Familie kompetente Hilfe durch eine Familienberatungsstelle in Düsseldorf zu erhalten. Sowohl Eltern als auch Kinder und Jugendliche können eine Beratung erhalten.\n\nDer folgenden Übersicht können die Kontaktdaten verschiedener Stellen entnommen werden, die Familienhilfe und Familienberatung in Düsseldorf anbieten:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nAWO - Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e.V.\n\nListstr. 2\n40470 Düsseldorf\nDeutschland\n\nTelefon: 021160025100\n\nEmail: geschaeftsfuehrung@awo-duesseldorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.awo-duesseldorf.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nDiakonie Düsseldorf\n\nPlatz der Diakonie 1\n40233 Düsseldorf\nDeutschland\n\nTelefon: 021173530\n\nTelefax: 02117353200\n\nEmail: info@diakonie-duesseldorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.diakonie-duesseldorf.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nFamilienzentrum Vereinsstraße\n\nVereinsstraße 10\n40625 Düsseldorf\nDeutschland\n\nTelefon: 0211292300\nTelefax: 02116005439\n\nEmail: kita.vereinsstrasse@diakonie-duesseldorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.familienzentrum-gerresheim.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nSKFM Düsseldorf e.V.\n\nHeyestr. 194a\n40625 Düsseldorf\nDeutschland\n\nTelefon: 02112408800\n\nTelefax: 021124088018\n\nEmail: familienberatung@skfm-duesseldorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.beratung-caritasnet.de/eltern-kinder-und-jugendliche/erziehungs-und-familienberatung/unsere-beratung-vor-ort/duesseldorf-gerresheim/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nLebensLinie | Beratungsstelle\n\nIm Rottfeld 5\n40239 Düsseldorf\nDeutschland\n\nTelefon: 021159820740\n\nEmail: info@lebens-linie.eu\n\n[clickout url=\"http://www.lebens-linie.eu/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nProjektFamilie\n\nBruchstraße 105A40235 Düsseldorf-Flingern\nDeutschland\n\nTelefon: 02112396511\n\nEmail: kuhlmann@projektfamilie.de\n\n[clickout url=\"http://www.projektfamilie.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nErziehungs- und Familienberatung in Düsseldorf\n[caption id=\"attachment_14547\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Familienhilfe ist in Düsseldorf auch bei Problemen in der Schule möglich.[/caption]\n\nWer eine Erziehungsberatungsstelle / Familienberatungsstelle in Düsseldorf sucht, wird schnell fündig. Neben der Elternberatung ist in Düsseldorf auch die gemeinsame Aufarbeitung von Krisen und Konflikten mit der ganzen Familie möglich. Hilfe gibt es beispielsweise\n\n \tbei Problemen in der Familie.\n \tbei der Erziehung und Förderung von Kindern.\n \tbei Konflikten in Schule und Kindergarten.\n\nDie Erziehungsberatung ist in Düsseldorf zudem breit aufgestellt. Neben einer Mediation in Streitfällen ist auch die Kinder- und Jugendtherapie in einer Familienberatungsstelle in Düsseldorf möglich.\nBenötigen Sie eine Familientherapie in Düsseldorf? Dann sprechen Sie die Mitarbeiter der Beratungsstelle darauf an. Auch wenn sich erst im Laufe des Gesprächs ergibt, dass die Erziehungshilfe nicht ausreicht – Düsseldorf hat viele ansässige Psychotherapeuten, die Ihnen helfen können.\nEheberatung in Düsseldorf\n[caption id=\"attachment_14549\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Bevor es zum Rosenkrieg kommt, sollte lieber eine Eheberatung in Düsseldorf aufgesucht werden.[/caption]\n\nDie Ehe- und Familienberatung ist in Düsseldorf wie in vielen anderen Beratungsstellen Deutschlands oftmals zusammengefasst.\n\nDaher bietet die Familienberatungsstelle in Düsseldorf meist auch Hilfe an, wenn es\n\n \tum Fragen der Partnerschaft geht.\n \tzu einer Scheidung und Trennung kommt.\n\nDie Vermittlung eines Düsseldorfer Scheidungsanwalts sollte ebenfalls möglich sein."}
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Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Bonn.[/caption]\n\nIst sich ein Paar über den gemeinsamen Lebensweg nicht mehr einig und strebt die Scheidung an, so leiden vor allem die Kinder darunter. Sich in diesem Fall an eine Ehe- und Familienberatung in Bonn zu richten ist der richtige Weg, um gemeinsam eine Lösung für die unangenehme Lage zu finden.\n\nDie Beratung von Familien findet in den Beratungsstellen statt und richtet sich an alle, welche das Angebot der Hilfe annehmen möchten. In der folgenden Übersicht finden Sie eine Auswahl an Anlaufspunkten, darunter ist bestimmt auch eine zu Ihren Bedürfnissen passende Familienberatungsstelle in Bonn:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nKath. Familien- und Erziehungsberatung\n\nHans-Iwand-Str. 7\n53113 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228223088\n\nEmail: erziehungsberatung@caritas-bonn.de\n\n[clickout url=\"http://www.beratung-caritasnet.de/eltern-kinder-und-jugendliche/erziehungs-und-familienberatung/unsere-beratung-vor-ort/bonn/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEv. Beratungsstelle Bonn\n\nAdenauerallee 37\n53113 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 02286880150\n\nEmail: beratungsstelle@bonn-evangelisch.de\n\n[clickout url=\"http://www.beratungsstelle-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrühe Hilfen Bonn\n\nBreite Straße 76\n53111 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228224155\n\nEmail: info@fruehehilfen-bonn.de\n\n[clickout url=\"https://fruehehilfen-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nMoskito - Das Familienportal\n\nMohrstraße 12\n53121 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 022894744490\n\nEmail: info@moskito-bonn.de\n\n[clickout url=\"http://www.moskito-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nArbeiter-Samariter-Bund\n\nKasinostrasse 2\n53840 Troisdorf\nDeutschland\n\nTelefon: 0224187070\n\nEmail: info@a-s-b.eu\n\n[clickout url=\"http://www.a-s-b.eu/familienhilfe.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinderschutzbund Bonn\n\nIrmintrudisstraße 1c\n53111 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228766040\n\nEmail: info@kinderschutzbund-bonn.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzbund-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEulenburg e.V.\n\nNordstraße 11\n53111 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228654498\n\nEmail: info@eulenburg-bonn.de\n\n[clickout url=\"http://www.eulenburg-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienbüro Bonn\n\nStadthaus, Berliner Platz 2\n53111 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228774070\n\nEmail: familienbuero@bonn.de\n\n[clickout url=\"http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01664/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienzentrum Werkstatt Friedenserziehung e.V\n\nWittelsbacherring 22\n53115 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228220604\n\nEmail: familienzentrum@werkstatt-friedenserziehung.de\n\n[clickout url=\"http://www.werkstatt-friedenserziehung.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nHaus der Familie\n\nFriesenstr. 6\n53175 Bonn\nDeutschland\n\nTelefon: 0228373660\nEmail: info-hdf@ekir.de\n\n[clickout url=\"http://www.hdf-bonn.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDie Aufgaben einer Familienberatungsstelle in Bonn\n\nKonflikte innerhalb der Familie treten unabhängig vom sozialen Status und Alter ein, sodass sich niemand scheuen sollte, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Bonn zählt mit zu den 20 größten Städten Deutschlands, sodass das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Kulturen oft zu Konflikten unter Jugendlichen und Familien führt.\nEine Familientherapie in Bonn ist zudem auch sinnvoll, wenn sich eine Trennung der Eltern anbahnt oder wenn Gewalt oder Alkoholprobleme an der Tagesordnung sind. Auch Jugendliche können sich an die Familienhilfe in Bonn wenden.\nDie Erziehungsberatung in Bonn ist zudem für jüngere Eltern eine wertvolle Hilfe, wenn sie sich in ihrer neuen Rolle überfordert fühlen. Bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung und Förderung des Kindes, so ist die Erziehungshilfe in Bonn ebenfalls der richtige Ansprechpartner, unterstützt, sucht gemeinsam Lösungen und betreibt auch Nachsorge - alleine gelassen wird niemand.\nWas kostet die Familienberatung in Bonn?\n[caption id=\"attachment_10495\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Hilfe für Eltern und Kinder: Die Beratung der Familienhilfe Bonn.[/caption]\n\nEine Familienberatungsstelle in Bonn ist primär dafür da, in Situationen, in denen es innerhalb der Familie zu Konflikten und Problemen kommt, wertvolle Hilfe und Unterstützung zu bieten.\n\nDamit auf diese Unterstützung niemand verzichten muss, ist das Angebot in einer Erziehungsberatungsstelle in Bonn weitestgehend kostenlos.\n\nWenn es erforderlich ist, werden auch Anwälte und Psychologen zu Rate gezogen.\nWann sollte der Kontakt zur Familienberatungsstelle in Bonn stattfinden?\nDie Beratung ist empfehlenswert, wenn...\n\n \tUnsicherheit oder Überforderung bei der Erziehung Ihrer Kinder besteht\n \tGewalt, Krankheit oder Suchtprobleme das Wohl der Familie gefährden\n \tKonflikte innerhalb der Familie nicht eigenständig gelöst werden können"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bonn/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bonn/","name":"Familienberatungsstelle in Bonn finden: Hilfe vor Ort","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/bonn/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/06/familienberatungsstelle-bonn.jpg","datePublished":"2016-06-29T09:37:45+00:00","dateModified":"2026-01-28T20:41:08+00:00","description":"🔍 Sie suchen eine Familienberatungsstelle in Bonn? Bei diesen Stellen für Familienberatung in Bonn können Sie gute Familienhelfer finden.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Altersvorsorgeunterhalt &#8211; Berechnung mittels der Bremer Tabelle","datePublished":"2016-06-30T14:09:13+00:00","dateModified":"2026-03-16T22:02:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/"},"wordCount":823,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-altersvorsorgeunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Es gibt unterschiedliche Formen des Ehegattenunterhalts, auf den ein unterhaltsberechtigter Ehegatte im Falle der Scheidung Anspruch erheben kann. Hierzu zählt insbesondere auch der Altersvorsorgeunterhalt, der vor allem aufgrund des Alters eines Ehegatten oder vorliegender Erwerbsunfähigkeit beansprucht werden kann. Doch wann haben Sie Anspruch auf Altersvorsorge und wie lässt sich der Altersvorsorgeunterhalt berechnen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Altersvorsorgeunterhalt\n\n\n\nWas ist der Altersvorsorgeunterhalt? Der Altersvorsorgeunterhalt soll Erwerbsunfähige nach der Scheidung vor finanziellen Einbußen bewahren. Wann ein Anspruch darauf besteht, können Sie hier nachlesen.  Ab wann kann der Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden? Altersvorsorgeunterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung geltend gemacht werden. Wann das genau der Fall ist, erklären wir an dieser Stelle.  Wann erlischt der Anspruch? Der Anspruch auf Altervorsorgeunterhalt erlischt spätestens mit dem Erreichen des Rentenalters. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.  \n\n\n\n\nDer Unterhalt für die Altersvorsorge nach Trennung und Scheidung\n\n\n\nWann haben Sie Anspruch auf Vorsorgeunterhalt?\n\n\n\nWann haben Sie einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt?\n\n\n\nMit Rechtshängigkeit der Scheidung entfällt die Ausgleichspflicht der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich. Alle Altersvorsorgewerte ab diesem Zeitpunkt können von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht mehr im Zuge der Aufteilung beansprucht werden. Doch gerade ältere Personen und erwerbslose Beteiligte werden durch den Wegbruch de Ehegemeinschaft auch finanziell benachteiligt.\n\n\n\nUm dann dieses Defizit ab Einreichung des Scheidungsantrags auszugleichen, kann der aufgrund des Alters oder der Erwerbslosigkeit benachteiligte Ehegatte einen Anspruch geltend machen. Die Altersvorsorge soll durch Unterhalt gewährleistet werden, sodass das durch Ehescheidung entstandene Defizit etwas abgemildert ist.\n\n\n\nAber: Die reine Erwerbslosigkeit genügt hierbei nicht. Die Erwerbsunfähigkeit muss festgestellt sein - etwa aufgrund gesundheitlicher Probleme ggf. verbunden mit einer Frühverrentung.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas bedeutet \"Rechtshängigkeit der Scheidung\"?\n\n\n\nDer Anspruchsteller kann nicht schon bei erfolgter Trennung den Altersvorsorgeunterhalt geltend machen. Erst die Rechtshängigkeit der Scheidung kann diesen begründen. Die Rechtshängigkeit der Scheidung tritt dann ein, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist.\n\n\n\nDas bedeutet auch, dass Sie in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres überhaupt einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gegenüber Ihrem Partner erheben können.\n\n\n\nGrund hierfür ist, dass die Rechtshängigkeit auch den Stichtag für den Versorgungsausgleich darstellt. Alle Rentenanwartschaften zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit der Scheidung sind bei dem von Amts wegen durchzuführenden Ausgleich zu betrachten.\n\n\n\nDer Anspruch auf Vorsorgeunterhalt endet spätestens mit Erreichen des Renteneintrittsalters.\n\n\n\nWie lange haben Sie Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt?\n\n\n\nHierbei ist zu unterscheiden zwischen der Zeit vor und der Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Der ab Rechtshängigkeit geltend gemachte Anspruch eines Beteiligten auf Altersvorsorgeunterhalt verfällt mit Rechtskraft der Scheidung - also spätestens einen Monat nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses (sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden).\n\n\n\nHiernach müssen Sie im Zuge des nachehelichen Unterhalts einen erneuten Antrag stellen. Der Altersvorsorgeunterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung muss sodann neu beziffert werden.\n\n\n\nEinigen sich die Ehegatten nicht einvernehmlich auf die Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt, muss ein solcher ggf. von dem Anspruchsteller beantragt werden. Im gerichtlichen Verfahren ist dann über die Anspruchshöhe zu bestimmen.\n\n\n\nDie Dauer der Zahlungen variiert von Fall zu Fall. Generell erlischt der Anspruch jedoch spätestens mit Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters (65 Jahre).\n\n\n\nEine Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Anspruchsteller ggf. bereits bezieht, lässt den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt in aller Regel nicht entfallen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBerechnung vom Altersvorsorgeunterhalt nach Bremer Tabelle\n\n\n\nSind keine weiteren Einkünfte vorhanden, so erfolgt die Berechnung vom Altervorsorgeunterhalt zweistufig. Heranzuziehen ist hierbei die sogenannte \"Bremer Tabelle\".\n\n\n\nSchritt 1: Aus dem bereinigten Nettoeinkommen ist der Elementarunterhalt zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um den allgemein möglichen Unterhaltsanspruch.Hiernach erfolgt die Hochrechnung auf ein fiktives Bruttoeinkommen entsprechend der Angaben in der Bremer Tabelle. \n\n\n\nDie Berechnung vom Vorsorgeunterhalt erfolgt mit Hilfe der Bremer Tabelle.\n\n\n\nAus dem fiktiven Bruttoeinkommen ist sodann der Rentenanspruch (Beitragshöhe der gesetzlichen Rentenversicherung) herauszulösen - Stand 2023: 18,6 Prozent - sodass sich der Vorsorgeunterhalt aus der Berechnung ergibt.\n\n\n\nSchritt 2: Im zweiten Schritt erfolgt der Abzug des so berechneten Altersvorsorgeunterhalts von dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Aus der Differenz werden wiederum der Elementar- und anschließend der Altersvorsorgeunterhalt erneut ermittelt.\n\n\n\nSo ergibt es sich am Ende der Berechnung, dass der Vorsorgeunterhalt gleich auf beide (geschiedenen) Ehegatten verteilt ist.\n\n\n\nSofern zusätzlich nichtprägende Einkünfte vorhanden sind, entfällt diese zweistufige Berechnung und der Altersvorsorgeunterhalt muss zusätzlich zum Elementarunterhalt gezahlt werden.\n\n\n\nBremer Tabelle (Stand: 2023)\n\n\n\n[table id=31 /]\n\n\n\nBerechnungsbeispiel für den Altersvorsorgeunterhalt\n\n\n\nIm Folgenden ein kleines Beispiel zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter Zuhilfenahme der Bremer Tabelle. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen hypothetischen Fall handelt. In jedem Einzelfall ist der Unterhaltsanspruch gesondert zu betrachten - auch unter Einbezug weiterer Aspekte. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie diesbezüglich beraten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nGrundlage: Der unterhaltspflichtige Ehegatte A hat ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 3.500 Euro. Der Unterhaltsberechtigte B hat keine weiteren, prägenden Einkünfte.\n\n\n\n[table id=82 /]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/","name":"Altersvorsorgeunterhalt & Bremer Tabelle •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-altersvorsorgeunterhalt.jpg","datePublished":"2016-06-30T14:09:13+00:00","dateModified":"2026-03-16T22:02:02+00:00","description":"Wann Sie Altersvorsorgeunterhalt beanspruchen können und wie die Berechnung vom Vorsorgeunterhalt mittels Bremer Tabelle funktioniert, erfahren Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#faq-question-1681889272208"},{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#faq-question-1681889341663"},{"@id":"https://www.scheidung.org/altersvorsorgeunterhalt/#faq-question-1681889355955"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-verloren/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-verloren/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil verloren: Neue Ausfertigung beantragen","datePublished":"2016-07-14T11:45:33+00:00","dateModified":"2026-03-15T23:26:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-verloren/"},"wordCount":698,"commentCount":59,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-verloren/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsbeschluss-scheidungsurteil-verloren.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Das mit Rechtskraftvermerk versehene Scheidungsurteil bzw. der entsprechende Beschluss gelten als Scheidungsurkunde. Diese benötigen Sie in Ihrem Leben noch häufiger, etwa vor dem Standesamt bei Neuverheiratung oder aber im Falle des Todes für Nachlassverwalter und Erben. Entsprechend sorgfältig müssen Sie dieses Dokument aufbewahren. Doch was geschieht, wenn die Scheidungspapiere doch einmal verloren gehen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Verlust des Scheidungsbeschlusses\n\nNach dem Verlust des Scheidungsurteils kann eine erneute Ausfertigung beantragt werden.\nIn der Regel ist die Ausfertigung beim Familiengericht zu erbitten, das die Scheidung durchgeführt hat.\nDie Kosten der Ausfertigung müssen selbst getragen werden. Meist liegen diese bei etwa 25 Euro.\n\nAusführliche Informationen zum Verlust des Scheidungsbeschlusses erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungsurteil verloren: \"Wo bekomme ich ein neues Dokument?\"\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWarum müssen Sie den Scheidungsbeschluss sorgfältig aufbewahren?\n\n\n\nSpätestens, nachdem die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig. Das Ihnen zur Prüfung überlassene Dokument kann jedoch noch nicht als rechtsgültige Urkunde über die Scheidung Auskunft geben. Dies ist erst dann möglich, nachdem durch das zuständige Gericht der Rechtskraftvermerk auf der schriftlichen Entscheidung erteilt wurde.\n\n\n\nWas ist zu tun, wenn das Scheidungsurteil einmal verloren geht?\n\n\n\nDie Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk erst ist die tatsächliche Scheidungsurkunde. Diese müssen Sie gewissenhaft aufbewahren. Immer dann, wenn Sie einen Nachweis erbringen müssen über den Status \"geschieden\", ist das Scheidungsurteil vorzulegen.\n\n\n\nDies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nach erfolgter Scheidung wieder Ihren Geburtsnamen annehmen wollen. Und auch im Falle des Wunsches nach einer Neuverheiratung müssen Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bei dem zuständigen Standesamt vorlegen können.\n\n\n\nIm Zweifel benötigen auch andere behördliche Einrichtungen und Banken u.a. den Nachweis über die Scheidung.\n\n\n\nAuch im Erbfall ist das Scheidungsurteil vonnöten: Für die Organisation der Beerdigung und anderer Nachlasssachen benötigen die Erben oder andere Zuständige sämtliche Papiere der verstorbenen Person.\n\n\n\nWas nun aber, wenn nach einem Umzug oder nach dem letzten Frühjahrsputz das Scheidungsurteil verloren gegangen ist. Hilft auch alles Suchen in den zahllosen Kisten nichts, so müssen Sie unweigerlich ein neues Scheidungsurteil anfordern. Doch wo?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nWie unterscheiden sich Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss?\nMit der Familienrechtsreform 2008 hat sich auch der Sprachusus im Familienrecht verändert. Aus Kläger und Beklagtem wurden Antragsteller und Antragsgegner und aus dem Scheidungsurteil der Scheidungsbeschluss. Es handelt sich bei beiden zumindest inhaltlich um Synonyme - der Begriff des \"Urteils\" ist jedoch rechtlich veraltet und steht auch nicht mehr auf der richterlichen Entscheidung, das am Ende des Scheidungsverfahrens ausgegeben wird.\n\n\n\n\nScheidungspapiere verloren - Neue anfordern\n\n\n\nHaben Sie Ihr Scheidungsurteil verloren, ist es jedoch nicht auf immer und ewig verschollen. Sie können bei dem damals zuständigen Amts- oder Familiengericht eine neue Ausfertigung beantragen. Durchforsten Sie im Zweifel Ihre Unterlagen, ob Sie irgendwo noch Schriftsätze der Korrespondenz zwischen Gericht und Ihrem Scheidungsanwalt oder Ihnen zur Zeit der Scheidung auffinden können.\n\n\n\nDie hier enthaltenen Daten - vor allem das Aktenzeichen - kann den Vorgang der Neuausstellung beschleunigen.\n\n\n\nHaben Sie die Scheidungspapiere verloren, können Sie eine neue Ausfertigung beantragen.\n\n\n\nDa das rechtskräftige Dokument insgesamt dreifach vorhanden ist, gibt es auch noch andere Anlaufstellen, sollten Sie das Scheidungsurteil einmal verloren haben: Sowohl Ihr damaliger Anwalt als auch Ihr Ex-Gatte sollten noch im Besitz des Scheidungsbeschlusses sein. Sie können zuerst dort anfragen!\n\n\n\nAuf Grundlage der Originalvorlage können Sie beim zuständigen Bürgeramt ggf. eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Diese genügt in den meisten Fällen. Ist dies nicht der Fall, bleibt meist nur der Weg über das zuständige Gericht.\n\n\n\nWichtig: Auch wenn Sie Ihr Scheidungsurteil verloren haben sollten, bleibt die Scheidung selbst bestehen. Lediglich der Nachweis gegenüber Außenstehenden gestaltet sich mitunter schwierig.\n\n\n\nKosten für eine neue Ausfertigung\n\n\n\nOb nun für die Beglaubigung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder aber die Ausfertigung eines neuen Dokuments durch das zuständige Gericht: Haben Sie das Scheidungsurteil verloren, müssen die Kosten für ein neues Exemplar von Ihnen selbst getragen werden.Es handelt sich hierbei in der Regel um Verwaltungskosten, die bei zirka 25 Euro liegen sollten."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Dortmund","datePublished":"2016-07-19T12:38:26+00:00","dateModified":"2026-01-16T21:33:56+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/"},"wordCount":620,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-dortmund-header.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_14534\" align=\"aligncentre\" width=\"1400\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Dortmund.[/caption]\n\nDas Ruhrgebiet ist eine der vielfältigsten Regionen Deutschlands und als dessen Teil bietet auch die größte Stadt der Metropolregion viel Auswahl an Trägern, die eine Familienberatung in Dortmund betreiben.\n\nDenn wer Kontakt zu einer Familienberatungsstelle in Dortmund aufnimmt, hat den ersten wichtigen Schritt zur Lösung der familiären Probleme bereits getan. Häufig kann eine Trennung mit Kind noch abgewendet werden. In der folgenden Übersicht können Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Dortmund finden:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nEvangelischer Kirchenkreis Dortmund\n\nJägerstraße 5\n44145 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 02318494367\n\nE-Mail: familienberatung@ekkdo.de\n\n[clickout url=\"http://www.ev-kirche-dortmund.de/seelsorge-und-beratung/beratungsstelle/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratungsstelle Westhoffstraße\n\nWesthoffstraße 8-12\n44145 Dortmund\nDeutschlandTelefon: 0231840340\n\nE-Mail: nina.pohl@westhoffstrasse.de\n\n[clickout url=\"http://www.westhoffstrasse.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Dortmund\n\nKlosterstr. 8-10\n44135 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 02319934222\n\nE-Mail: beratungsstelle@awo-dortmund.de\n\n[clickout url=\"http://www.awo-dortmund.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nConSol\n\nMünsterstraße 54\n44145 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 02315330933\n\nE-Mail: kontakt@consol-do.de\n\n[clickout url=\"http://www.consol-do.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nSoziales Zentrum Deutschland\n\nWesthoffstr. 8-12\n44145 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 0231840310\n\nE-Mail: isabel.cramer@soziales-zentrum.org\n\n[clickout url=\"http://www.soziales-zentrum.org/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratungsstelle am Hesseweg\n\nHesseweg 24\n44328 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 0231239083\n\nE-Mail: info@beratungsstelle-hesseweg.de\n\n[clickout url=\"http://www.beratungsstelle-hesseweg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Dortmund\n\nPropsteihof 10\n44137 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 02311848160\n\nE-Mail: info@caritas-dortmund.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritasdortmund.de/web/index.php?id=211\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDeutscher Kinderschutzbund\n\nLambachstr. 4\n44145 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 02318479780\n\nE-Mail: verwaltung@dksb-do.de\n\n[clickout url=\"http://www.dksb-do.eu/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nWiedereinstieg Dortmund\n\nHospitalstraße 6\n44149 Dortmund\nDeutschland\n\nTelefon: 0231141662\n\nE-Mail: www.muetterzentrum-dortmund.de\n\n[clickout url=\"http://www.wiedereinstieg-dortmund.de/suche.html?search=rubrik&amp;q=C4\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nFamilienhilfe in Dortmund\n[caption id=\"attachment_14535\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Familienhilfe ist in Dortmund Teil des Beratungsangebots.[/caption]\n\nIn der Regel sind die Träger der Ehe- und Familienberatung in Dortmund gemeinnützig und die Hilfe bei Problemen mit den Liebsten daher kostenlos.\n\nDies ist vor allem für Familien wichtig zu wissen, die sich gerade in einer schwierigen Lebensphase befinden und möglicherweise auch finanziell verschiedenste Krisen bewältigen müssen.\nEine Familienberatungsstelle in Dortmund arbeitet oftmals eng mit Psychologen und Psychotherapeuten zusammen. Stellt sich während der Beratung heraus, dass eine Therapie nötig ist, kann Eltern sicherlich ein geeigneter Kontakt an die Hand gegeben werden, der eine Familientherapie in Dortmund anbietet.\nErziehungsberatung: In Dortmund möglich\nAls Teil der Familienhilfe ist es auch möglich, konkret auf Konflikte innerhalb der Erziehung der Kinder einzugehen. Denn im Rahmen einer kompetenten Erziehungshilfe ist in Dortmund und anderswo Familien oftmals am besten zu helfen.\nScheuen Sie sich nicht, die Familienberatungsstelle in Dortmund auch nach stationärer Erziehungshilfe zu fragen. Bietet die von Ihnen gewählte Stelle dies nicht an, ist aber eventuell eine Vermittlung an eine andere Erziehungsberatungsstelle in Dortmund oder Umgebung möglich.\nEheberatung in Dortmund\n[caption id=\"attachment_14536\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Bei Problemen kann möglicherweise die Eheberatung in Dortmund helfen.[/caption]\n\nAuch bei Eheproblemen kann der richtige Ansprechpartner eine Familienberatungsstelle sein. In Dortmund bieten die meisten Stellen eine Beratung bei Krisen in Ehe- oder Lebenspartnerschaften an. Paare sollten sich bereits bei ihrer Anfrage erkundigen, ob eine Eheberatung in Dortmund oder vielleicht einer anderen, gut erreichbaren Stadt des Ruhrgebietes möglich ist.\n\nManchmal kann jedoch auch eine versierte Familienberatungsstelle in Dortmund nicht mehr helfen, den Konflikt zu bereinigen. Ist die Scheidung der einzige Ausweg, ist die Vermittlung eines Dortmunder Scheidungsanwalts häufig die Lösung. Auch hier sollte die von Ihnen gewählte Beratungsstelle Ansprechpartner nennen können."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/","name":"Familienberatungsstelle in Dortmund: Hilfe bei Problemen","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-dortmund-header.jpg","datePublished":"2016-07-19T12:38:26+00:00","dateModified":"2026-01-16T21:33:56+00:00","description":"lll➤ Welche Familienberatungsstelle in Dortmund gibt es? Infos zur Familienberatung/Kontakt zu Familienberatungsstellen in Dortmund, uvm. auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/dortmund/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-dortmund-header.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-dortmund-header.jpg","width":1400,"height":420,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Dortmund."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Duisburg","datePublished":"2016-07-20T07:21:37+00:00","dateModified":"2026-01-20T13:31:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/"},"wordCount":465,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-duisburg.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_14571\" align=\"aligncentre\" width=\"1400\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Duisburg.[/caption]\n\nDuisburg ist eine der größten Städte im Ruhrgebiet. Die Nähe zu Düsseldorf, Köln und Essen sowie die verhältnismäßig günstigen Mieten macht die Stadt am Rhein auch bei jungen Ehepaaren und Familien beliebt.\n\nWenn Probleme innerhalb der Familie die Stimmung trüben, können Eltern und Paare sich Hilfe bei einer Familienberatungsstelle holen. In Duisburg sind folgende Ansprechpartner verfügbar:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nCarola Meißner\n\nFalkstraße 73 - 77\n47058 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 020351882392\n\nE-Mail: info@familienberatung-meissner.de\n\n[clickout url=\"https://familienberatung-meissner.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Duisburg\n\nWieberplatz 2\n47051 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0203295920\n\nE-Mail: info@caritas-duisburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-duisburg.de/fhz_mitte.html\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEv. Beratung\n\n\nDuisburger Straße 172\n47166 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0203990690\n\nE-Mail: duisburg-moers@ev-beratung.de\n\n[clickout url=\"http://www.ev-beratung.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Duisburg\n\n\nDüsseldorfer Straße 505\n47055 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 02033095600\n\nE-Mail: familienbildung@awo-duisburg.de\n\n[clickout url=\"https://www.awo-duisburg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDRK Duisburg\n\n\nBayreuther Straße 40\n47166 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 02034106930\n\nE-Mail: fhz@drk-duisburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.drk-duisburg.de/angebote/sozialarbeit/familienhilfezentrum/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienzentrum Duisburg\n\n\nMülheimer Straße 200\n47057 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 02032809990\n\nE-Mail: c.gawel@lebenshilfe-duisburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.familienzentrum-duisburg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakoniewerk Duisburg\n\n\nKarl-Strack-Platz 1\n47051 Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 020393151220\n\nE-Mail: zentrale@diakoniewerk-duisburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.diakoniewerk-duisburg.org/main/kinder-jugend-familie/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStadt Duisburg\n\n\nversch. Adressen in Duisburg\nDeutschland\n\nTelefon: 020659058413\n\nE-Mail: erziehungs-familienberatung@stadt-duisburg.de\n\n[clickout url=\"https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/54/102010100000035464.php?cg_at_id=0\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\n\n\n\nWann kann die Familienberatung in Duisburg helfen?\n[caption id=\"attachment_14572\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Brücken bauen: In der Familienhilfe auch in Duisburg ein wichtiges Anliegen.[/caption]\n\nWer sich frühzeitig um Unterstützung bemüht, hat die besten Chancen, den Konflikt zu lösen. Aber auch bei ernsteren Problemen kann die Erziehungshilfe Familien aus Duisburg, etwa durch eine Mediation, beistehen:\n\n \tFamiliäre Krisensituationen\n \tKonflikte zwischen Eltern und Kindern\n \tFragen der Erziehung und Entwicklung\n \tFragen von Alleinerziehenden\n \tProbleme in Kindergarten und Schule\n \tTraumaarbeit\n\nEheberatung in Duisburg\nDie Familienberatungsstelle kann aus Duisburg und Umgebung stammende (Ehe-)Paare jedoch auch bei Konflikten innerhalb von Partnerschaften beraten. Ob es um die Rettung der Beziehung, eine Beziehungspause oder um Trennung und Scheidung geht, spielt erst einmal keine Rolle.\nWenn Sie sich für eine Ehe- und Familienberatung aus Duisburg interessieren, sollten Sie bei der von Ihnen präferierten Stelle nachfragen, ob die richtige Beratung für Ihr Problem möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist sicherlich eine andere Familienberatungsstelle in Duisburg geeignet, mit Ihnen und Ihren Angehörigen zu arbeiten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/","name":"Familienberatungsstelle in Duisburg: Unterstützung für Familien","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-duisburg.jpg","datePublished":"2016-07-20T07:21:37+00:00","dateModified":"2026-01-20T13:31:25+00:00","description":"llll➤ Wo ist es möglich, eine Familienberatungsstelle in Duisburg aufzusuchen? Infos und Kontakt zur Familienhilfe in Duisburg, uvm. auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/duisburg/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-duisburg.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-duisburg.jpg","width":1400,"height":420,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Duisburg."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen-2/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen-2/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in München","datePublished":"2016-07-20T08:21:04+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:42:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen-2/"},"wordCount":171,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Duisburg\r\n\r\n\r\n\r\nName\r\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nCaritas Duisburg\r\n\r\n\r\nWieberplatz 2\r\n47051 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/295920 \r\nE-Mail: info@caritas-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"http://www.caritas-duisburg.de/fhz_mitte.html\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nEv. Beratung\r\n\r\n\r\nDuisburger Straße 172\r\n47166 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/990690\r\nE-Mail: duisburg-moers@ev-beratung.de\r\n\r\n[clickout url=\"http://www.ev-beratung.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nAWO Duisburg\r\n\r\n\r\nDüsseldorfer Straße 505\r\n47055 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/3095600 \r\nE-Mail: familienbildung@awo-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"https://www.awo-duisburg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDRK Duisburg\r\n\r\n\r\nBayreuther Straße 40\r\n47166 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/4106930\r\nE-Mail: fhz@drk-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"http://www.drk-duisburg.de/angebote/sozialarbeit/familienhilfezentrum/\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFamilienzentrum Duisburg\r\n\r\n\r\nMülheimer Straße 200\r\n47057 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/2809990\r\nE-Mail: c.gawel@lebenshilfe-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"http://www.familienzentrum-duisburg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDiakoniewerk Duisburg\r\n\r\n\r\nKarl-Strack-Platz 1\r\n47051 Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 0203/93151220 \r\nE-Mail: zentrale@diakoniewerk-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"http://www.diakoniewerk-duisburg.org/main/kinder-jugend-familie/\"]Zur Webseite[/clickout]\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nStadt Duisburg\r\n\r\n\r\nversch. Adressen in Duisburg\r\nDeutschland\r\n\r\nTelefon: 02065-905-8413\r\nE-Mail: erziehungs-familienberatung@stadt-duisburg.de\r\n\r\n[clickout url=\"https://www.duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt54/102010100000092941.php\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen-2/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen-2/","name":"Familienberatungsstellen in München - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-07-20T08:21:04+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:42:47+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in München","datePublished":"2016-07-20T08:25:23+00:00","dateModified":"2026-01-28T00:42:05+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen/"},"wordCount":262,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"München\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nDr. med. Heike Melzer\n\n\nParadiesstr. 9\n80538 München\nDeutschland\n\nTelefon: 08955278322\n\nE-Mail: praxis@dr-med-heike-melzer.de\n\n[clickout url=\"http://dr-med-heike-melzer.de\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nPaarberatung München\nCorinne Beil\n\n\nPasinger Bahnhofsplatz 3\n81241 München\nDeutschland\n\nTelefon: 08912017541\n\nE-Mail: kontakt@familientherapie-beil.de\n\n[clickout url=\"http://paarberatung-muenchen.info/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilien Notruf München\n\n\nPestalozzistraße 46\n80469 München\nDeutschland\n\nTelefon: 0892388566\n\nE-Mail: info@familien-notruf-muenchen.de\n\n[clickout url=\"http://www.familien-notruf-muenchen.de/familien-notruf-muenchen/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEhe,-Familienberatung München\n\n\nRückertstraße 9\n80336 München\nDeutschland\n\nTelefon: 0895443110\n\nE-Mail: info@eheberatung-oberbayern.de\n\n[clickout url=\"http://www.eheberatung-muenchen.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStädtische Beratungsstellen München\n\n\nWestendstraße 193\n80686 München\nDeutschland\n\nTelefon: 08923349697\n\nE-Mail: familienberatung.soz@muenchen.de\n\n[clickout url=\"http://www.eheberatung-muenchen.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEBZ München\n\n\nLandwehrstr. 15\n80336 München\nDeutschland\n\nTelefon: 089590480\n\nE-Mail: mail@ebz-muenchen.de\n\n[clickout url=\"http://www.ebz-muenchen.de/eheberatung/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nLandkreis München\n\n\nOrleansplatz 3\n81667 München\nDeutschland\n\nTelefon: 0884445400\n\nE-Mail: beratungsstelle@lra-m.bayern.de\n\n[clickout url=\"https://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/eltern-und-jugendberatung/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nVerein Stadtteilarbeit\n\n\nHanselmannstraße 31\n80809 München\nDeutschland\n\nTelefon: 0893595947\n\nE-Mail: info@verein-stadtteilarbeit.de\n\n[clickout url=\"http://www.verein-stadtteilarbeit.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratung am Harthof\n\n\nNeuherbergstr. 106\n80937 München\nDeutschland\n\nTelefon: 089225436\n\nE-Mail: verwaltung@beratung-am-harthof.de\n\n[clickout url=\"https://beratung-am-harthof.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nSOS Kinderdorf\n\n\nSt.-Michael-Straße 7\n81673 München\nDeutschland\n\nTelefon: 089126060\n\nE-Mail: info@sos-kinderdorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.sos-kinderdorf.de/beratungs-und-familienzentrum-muenchen\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauenhilfe München\n\n\nCharles-de-Gaulle-Straße 4\n81737 München\nDeutschland\n\nTelefon: 089354830\n\nE-Mail: info@frauenhilfe-muenchen.de\n\n[clickout url=\"http://www.frauenhilfe-muenchen.de/\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/muenchen/","name":"Familienberatungsstellen in München - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-07-20T08:25:23+00:00","dateModified":"2026-01-28T00:42:05+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungsurkunde &#8211; Bitte immer sorgfältig aufbewahren!","datePublished":"2016-07-20T09:08:42+00:00","dateModified":"2026-01-21T20:56:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/"},"wordCount":1201,"commentCount":17,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurkunde.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Scheidungsbeschluss. Hierin bestimmt das zuständige Gericht, dass die Ehe geschieden wird. Zudem sind sämtliche im Scheidungsverfahren getroffenen Entscheidungen aufgeführt - etwa zum Unterhalt, Sorgerecht und zur Kostenaufteilung. Doch wie sieht so eine Scheidungsurkunde eigentlich aus?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsurkunde\n\nHat das Gericht die Scheidung der Ehe beschlossen und nach Rechtskraft den sogenannten \"Rechtskraftvermerk\" auf dem Scheidungsbeschluss erteilt, halten die Eheleute mit diesem Dokument die Scheidungsurkunde in Händen.\nDiese Ausfertigung sollten die Ehegatten stets sorgfältig aufbewahren, da es im Laufe des Lebens von Zeit zu Zeit noch Bedeutung erlangen könnte.\nDas Dokument bestätigt die abgeschlossene Scheidung.\n\n\n\n\n\nScheidungsurkunde: \"Woher bekomme ich die Ausfertigung?\"\n\n\n\nWann wird aus dem Urteil eine Urkunde?\n\n\n\nAbschluss der Scheidung: Die Urkunde sollten Sie stets sorgfältig aufbewahren!\n\n\n\nNach der Verkündigung des abschließenden Urteils durch das Gericht ist dieses jedoch nicht automatisch auch rechtskräftig. Den Beteiligten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Rechtskraft des getroffenen Beschlusses zu erreichen. Zum einen können beide Ehegatten noch im Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklären lassen. Hierzu bedarf es jedoch auf beiden Seiten eines Rechtsanwalts, da es sich um einen Antrag handelt, für den stets Anwaltszwang besteht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZum anderen können die Ehegatten jedoch auch die einmonatige Frist ab Erhalt der schriftlichen Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses auslaufen lassen. In dieser Zeit haben beide die Möglichkeit, das Scheidungsurteil auf Herz und Nieren zu prüfen - auch hinsichtlich der korrekten Schreibung von Ehenamen usf. - und ggf. Rechtsmittel einzulegen.\n\n\n\nLegt während dieser Bedenkzeit keiner der Ehegatten Beschwerde oder andere Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ein, so wird die gerichtliche Entscheidung mit Ablauf des Monats automatisch rechtskräftig.\n\n\n\nAber: Erst bei Erteilung des Rechtskraftvermerks auf der Ausfertigung handelt es sich bei dem Beschluss um die Scheidungsurkunde, die Sie als rechtswirksamen Nachweis über Ihre Scheidung erhalten.\n\n\n\nWas ist der Rechtskraftvermerk?\n\n\n\nNachdem das Urteil über die Scheidung rechtskräftig ist, müssen die Ehegatten die Erteilung des Rechtskraftvermerks beantragen (lassen). Dafür müssen Sie die Ihnen zugestellte Ausfertigung wieder beim zuständigen Gericht einsenden.\n\n\n\nMit dem Rechtskraftvermerk wird die schriftliche Ausführung des Scheidungsbeschlusses zur Scheidungsurkunde.\n\n\n\nAuf diesem Exemplar wird sodann die Rechtskraft des Beschlusses durch entsprechend befugtes Gerichtspersonal beurkundet.\n\n\n\nDas hiernach zurückerhaltene Dokument ist dann die Scheidungsurkunde. Wenn Sie dieses Dokument benötigen, ist manchmal nur das erste Blatt von Interesse. Aber dennoch muss die Urkunde auf Verlangen in vollem Umfang vorgelegt werden - also inklusive aller Entscheidungen zu Folgesachen und Hauptsache.\n\n\n\nAnerkennung einer ausländischen Scheidungsurkunde in Deutschland\n\n\n\nHaben sich Personen im Ausland scheiden lassen und benötigen den entsprechenden Nachweis über die Scheidung zur Vorlage in der Bundesrepublik, gilt es vor allem zwei Dinge zu beachten:\n\n\n\nAusländische Scheidungsurkunden müssen in aller Regel zusätzlich aus der jeweiligen Landessprache ins Deutsche übersetzt werden. Die Kosten für die Übersetzung muss der Antragsteller dabei selbst tragen.Die über die rechtskräftige Scheidung Auskunft gebende Urkunde muss mit einer sogenannten Apostille versehen werden.\n\n\n\n\nWas ist eine Apostille?\nEine Apostille ist eine Form der Beglaubigung, die bei internationalen Beurkundungen zu erteilen ist. Es handelt sich dabei in aller Regel um einen zusätzlichen Stempel inklusive Siegel auf der Urkunde bzw. ein Zusatzblatt, das an die Übersetzung der Scheidungsurkunde angeheftet wird. Die Überschrift dieser Beglaubigung ist verpflichtend in französischer Sprache zu verfassen (\"Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)\").\n\n\n\n\nDie Anerkennung der Scheidung in Deutschland gestaltet sich je nach Land, in dem die Eheleute geschieden wurden, unterschiedlich. Innerhalb der Europäischen Union werden die Scheidungsurteile in aller Regel ohne zusätzliches Verfahren vor Gericht anerkannt. Eine Ausnahme bildet hier Dänemark.\n\n\n\nKommt der Geschiedene aus einem anderen Staat, der kein entsprechendes bilaterales Abkommen mit der BRD geschlossen hat, so läuft die Anerkennung der Ehescheidung in Deutschland in aller Regel zusätzlich über das jeweils zuständige Gericht am Wohnort des Antragstellers.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtig: Eine internationale Scheidungsurkunde, die ohne Bedingung in allen Ländern gültig ist, existiert nicht!\n\n\n\nWann benötigen Sie die Scheidungsurkunde?\n\n\n\nDie Scheidungsurkunde müssen Sie ggf. zahlreichen Ämtern, Behörden und anderen Institutionen vorlegen.\n\n\n\nOb nun bei einem Brand oder einfach nur im Chaos eines Umzugs: Geht der Scheidungsbeschluss verloren, ist das nicht nur ärgerlich. Viele Personen unterschätzen die Bedeutung des rechtsgüligen Dokuments. Dieses ist den Rest Ihres Lebens von Bedeutung - und auch darüber hinaus!\n\n\n\nWenn ein geschiedener Ehegatte verstirbt, benötigt zum Beispiel der Bestatter die Scheidungsurkunde. Dabei hat er kein Interesse an den im Scheidungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Vielmehr kann er durch Vorlage der über die Scheidung erteilten Urkunde unzweifelhaft feststellen, dass der Verstorbene tatsächlich rechtskräftig geschieden ist. Damit muss der geschiedene Gatte des Verschiedenen für die Beerdigungskosten nicht mehr aufkommen.\n\n\n\nAuch Arbeitsämter und Jobcenter können die Vorlage von Scheidungsurkunden verlangen. Diese werden etwa benötigt für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen und der damit möglicherweise einhergehenden Verminderung der Leistungen nach ALGI, ALGII oder anderer Sozialleistungen. Hierbei ist also gegebenenfalls auch der Inhalt von dem Scheidungsurteil von Interesse, sofern eine Entscheidung hinsichtlich der Unterhaltsleistungen getroffen wurde.\n\n\n\nIn allen Lebensbereichen und auch in der Bürokratie gilt der Grundsatz: \"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!\" Jeder kann behaupten, geschieden zu sein, um Kosten zu sparen oder etwa mehr Geld vom zuständigen Jobcenter zu erhalten. Der Nachweis durch die Scheidungsurkunde soll vor allem abschließende Gewissheit bringen.\n\n\n\nAuch bei folgenden Vorgängen kann die Vorlage von Scheidungsurkunden verlangt werden:\n\n\n\nNamensänderung: Wollen Sie nach der Scheidung etwa wieder Ihren Geburtsnamen annehmen, bedarf es der Vorlage der Scheidungurkunde.Neuverheiratung: Wollen Sie wieder heiraten, müssen Sie beim Standesamt, das für die neue Eheschließung zuständig ist, ebenfalls die rechtskräftige Scheidung nachweisen. Die Urkunde allein genügt in diesem Fall jedoch nicht!\n\n\n\nAchtung bei Neuheirat: Zusätzlich Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ausstellen lassen!\n\n\n\nWollen Sie später einmal wieder heiraten, genügt dem zuständigen Standesamt nur in den seltensten Fällen lediglich die Vorlage der gängigen Unterlagen (Geburtsturkunden usf.) zusammen mit der Scheidungsurkunde.\n\n\n\nDie Standesämter verlangen zusätzlich eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde, auf der die Scheidung der vorangegangenen Ehe vermerkt ist. Diese zusätzliche Bescheinigung können Sie durch Vorlage der Scheidungsurkunde bei dem Standesamt, das die Ehe geschlossen hatte, beantragen.\n\n\n\nGeht Ihre Ausfertigung einmal verloren, können Sie die Scheidungsurkunde auch neu beantragen. Wenden Sie sich hierzu an das damals zuständige Gericht! Wenn Sie eine neue Scheidungsurkunde anfordern wollen, brauchen Sie vor allem eines: Geduld. Die erneute Ausfertigung ist mit ziemlichem Aufwand verbunden. Auch aus diesem Grund sollten Scheidungsurkunden immer sehr sorgfältig aufbewahrt werden.\n\n\n\nScheidungsurkunde: Das Muster zeigt, wie das Dokument aussehen kann.\n\n\n\nWie sieht eine Scheidungsurkunde aus?\n\n\n\nVorab: Sie können eine Scheidungsurkunde nicht einfach online irgendwo ausdrucken und diese für Ihre Zwecke verwenden. In jedem Scheidungsverfahren wird eine individuelle Scheidungsurkunde ausgestellt. \n\n\n\nDaher handelt es sich bei der folgenden Scheidungsurkunde um ein Muster, das lediglich zeigen soll, wie ein Scheidungsurteil aussehen kann und nicht um ein rechtsgültiges Dokument! Dabei können die einzelnen Ausfertigungen je nach Region und zuständigem Gericht voneinander abweichen.\n\n\n\n➦ Scheidungsurkunde: Muster als PDF"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/","name":"Scheidungsurkunde •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurkunde/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurkunde.jpg","datePublished":"2016-07-20T09:08:42+00:00","dateModified":"2026-01-21T20:56:04+00:00","description":"Wie sieht eine Scheidungsurkunde aus? Welches Dokument nach der Scheidung als Urkunde dient und wann Sie die Scheidungsurkunde benötigen, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/nuernberg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/nuernberg/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Nürnberg","datePublished":"2016-07-20T09:51:15+00:00","dateModified":"2026-01-30T00:46:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/nuernberg/"},"wordCount":195,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Nürnberg\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nFamilienberatung, Jugendamt Nürnberg\n\n\nDietzstraße 4\n90443 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 09112312534\n\n[clickout url=\"http://paarberatung-muenchen.info/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEriehungs- und Familienberatung Nürnberg-Langwasser\n\n\nGiesbertsstraße 67 b\n90473 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 09118001109\n\nE-Mail: erziehungsberatung@caritas-nuernberg-sued.de\n\n[clickout url=\"http://www.erziehungsberatung-caritas-eichstaett.de/beratungsstellen/nuernberg/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStadtmission Nürnberg\n\n\nRieterstr.23\n90419 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 0911352400\n\nEmail: eb@stadtmission-nuernberg.de\n\n[clickout url=\"http://www.stadtmission-nuernberg.de/kinder-jugend-und-familie/erziehungs-paar-und-lebensberatung/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritasverband Nürnberg\n\n\nObstmarkt 28\n90403 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 091123540\n\nEmail: geschaeftsstelle@caritas-nuernberg.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-nuernberg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonisches Werk Nürnberger Land\n\n\nNikolaus-Selnecker-Platz 2\n91217 Hersbruck\nDeutschland\n\nTelefon: 0915183770\n\nEmail: presse@diakonie-ahn.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-nuernberg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAlleinerziehende Nürnberg\n\n\nBurgstr. 1-3\n90403 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 09112142100\n\nEmail: info@alleinerziehende-nuernberg.de\n\n[clickout url=\"http://www.alleinerziehende-nuernberg.de/node/25\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Nürnberg\n\n\nPhilipp-Koerber-Weg 2\n90439 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 091123123050\n\nEmail: eb-philippkoerberweg@stadt.\nnuernberg.de\n\n[clickout url=\"http://archiv.awo-nuernberg.de/index.php?id=2683&amp;L=3\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEheberatung Nürnberg\n\n\nHeideloffstr. 21-25\n90478 Nürnberg\nDeutschland\n\nTelefon: 091199282220\n\nEmail: efl.nuernberg@erzbistum-bamberg.de\n\n[clickout url=\"http://www.eheberatung-nuernberg.de/\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/nuernberg/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/nuernberg/","name":"Familienberatungsstellen in Nürnberg - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-07-20T09:51:15+00:00","dateModified":"2026-01-30T00:46:30+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/passau/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/passau/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Passau","datePublished":"2016-07-20T12:41:36+00:00","dateModified":"2026-01-24T04:37:21+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/passau/"},"wordCount":237,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Passau\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nErziehungs-und Familienberatung Passau\n\n\nOstuzzistraße 4\n94032 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 0851501260\n\nEmail: erziehungsberatung@caritas-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.erziehungsberatung-passau.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEFL Passau\n\n\nKapellplatz 8\n84503 Altötting\nDeutschland\n\nTelefon: 085134337\n\nEmail: info@efl-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.efl-passau.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinderschutzbund Passau\n\n\nNikolastr. 9\n94032 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 08512559\n\nEmail: mail@kinderschutzbund-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzbund-passau.de/kh.shtml\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Passau\n\n\nDienststelle Ostuzzistr. 4\n94032 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 085198818740\n\nEmail: christine.krammer@caritas-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-passau.de/hilfe-und-beratung/fuer-kinder-jugendliche-und-familien/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonie Passau\n\n\nNikolastr. 12 d\n94032 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 085156060\n\nEmail: geschaeftsstelle@diakonie-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.diakonie-passau.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nVAMV Passau\n\n\nGeorg-Philipp-Wörlen-Straße 4\n94034 Passau-Grubweg\nDeutschland\n\nTelefon: 085131060\n\nEmail: info@vamv-passau.de\n\n[clickout url=\"http://vamv-passau.de/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStadt Passau, Amt für Kinder, Jugend und Familie\n\n\nSpitalhofstraße 21\n94032 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 08513960\n\nEmail: poststelle@passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.passau.de/Rathaus-Politik/Behoerdenwegweiser.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&amp;orgid=06b86024-68a5-43d4-83ba-97b19277ecc6\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nLandratsamt Passau\n\n\nPassauer Straße 39\n94121 Salzweg\nDeutschland\n\nTelefon: 0851397553\n\nEmail: info@landkreis-passau.de\n\n[clickout url=\"http://www.passau.de/Rathaus-Politik/Behoerdenwegweiser.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&amp;orgid=06b86024-68a5-43d4-83ba-97b19277ecc6\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nF-I-T Passau\n\n\nDr.-Ernst-Derra-Str. 4\n94036 Passau\nDeutschland\n\nTelefon: 08518518825\n\nEmail: info@familien-intervention.de\n\n[clickout url=\"http://familien-intervention.de/\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/passau/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/passau/","name":"Familienberatungsstellen in Passau - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-07-20T12:41:36+00:00","dateModified":"2026-01-24T04:37:21+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Familienberatung &#8211; Was kann die Beratung bei Trennung und Scheidung leisten?","datePublished":"2016-07-21T12:02:45+00:00","dateModified":"2026-01-28T02:46:19+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/"},"wordCount":2184,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-familienberatung.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Ist eine Paarbeziehung nicht mehr so traumhaft schön, wie sie noch zum Zeitpunkt der Eheschließung erschien? Haben die Kinder Probleme in der Schule oder zu Hause? Will ein Ehepartner sich trennen, weiß aber nicht, welche Punkte es zu beachten gilt? In all jenen Fällen können Betroffene sich an zahlreiche Familienberatungsstellen wenden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Welche Leistungen umfasst eine Familien- und Eheberatung? Und was kostet sie?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Familienberatung\n\nFamilienberatung können sämtliche Familienmitglieder, auch kinderlose Paare, in Anspruch nehmen.\nDie in der Familienberatung angesprochenen Themen werden absolut vertraulich behandelt.\nViele Beratungsstellen für Familienberatung sind kostenlos.\nDie Familienberatung ersetzt nicht die Scheidungsberatung durch einen Anwalt.\n\nAusführliche Informationen zur Familienberatung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nWeitere Infos zum Thema finden Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\nLiebeskummer Paartherapie\n\n\n\nKrise in der Ehe: Wie Familien von der Lebensberatung profitieren\n\n\n\nWas kann eine Ehe- und Familienberatung leisten?\n\n\n\nEs gibt zahlreiche Einrichtungen, die im Falle von familiären Problemen Ratsuchenden zur Seite stehen. Dabei umfasst der Begriff Familienberatung nicht nur die Kindererziehung und Probleme von oder mit Jugendlichen und Kindern. Vielmehr sind sämtliche Bereiche abgedeckt: von der Paarberatung, Familientherapie, psychologischen Betreuung bis hin zur Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung.\n\n\n\nBei der Familienberatung steht vor allem das Wohl gemeinsamer Kinder im Fokus.\n\n\n\nIn der Regel arbeiten bei den Trägern, die eine Familienberatung anbieten, zahlreiche Fachkräfte Hand in Hand: Psychologen, Therapeuten, Pädagogen, Sozialarbeiter und je nach Einrichtung auch kirchliche und andere religiöse Würdenträger.\n\n\n\nHäufig kann durch das große Beratungsteam auch eine Mehrsprachigkeit gewährleistet werden, sodass Familienberatungen auch von Personen in Anspruch genommen werden können, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Denn gerade im Falle derart persönlicher und emotionsgeladener Themen kann eine Fremdsprache bei der klaren Darstellungen von Problemen und Konflikten hinderlich sein.\n\n\n\nNeben der Internationalität gibt es unterschiedlichste Beratungsstellen, die auch die individuelle religiöse Ausrichtung bei der Jugend- und Familienberatung in die Betrachtung einbeziehen. So besteht auch die Möglichkeit, bei kirchlichen Trägern eine katholische oder evangelische (auch: landwirtschaftliche) Familienberatung in Anspruch zu nehmen. Eine christliche Eheberatung bietet sich vor allem dann an, wenn die religiöse Einstellung sehr stark mit dem Eheverständnis verknüpft und fester Bestandteil des Lebens ist.\n\n\n\nMittlerweile gibt es aber auch zahllose Angebote für muslimische und jüdische Familien- und Elternberatung in Deutschland.\n\n\n\n\nDie Erziehungs- und Familienberatung umfasst in aller Regel folgende Schwerpunkte:\n\nKinder- und Jugendhilfe bei Problemen in Schule, Freizeit oder Konflikten innerhalb der Familie\nHilfe für Eltern bei Erziehungsproblemen oder Konflikten mit den Kindern\nPaarberatung bei Konflikten innerhalb der Beziehung, die mitunter auch die gesamte Familie belasten\nBeratung bei Trennung und Scheidung, auch im Hinblick auf gemeinsame Kinder\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWer kann eine Familienberatung in Anspruch nehmen?\n\n\n\nGenerell stellen die einzelnen Träger, die eine Familienberatung anbieten, das Angebot für sämtliche Familienmitglieder zur Verfügung: Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Das Beratungsangebot richtet sich damit an Personenkreise, die per Definition zu einer Familie zählen.\n\n\n\nDefinition \"Familie\": Das Wort stammt vom lateinischen familia ab, das die \"Hausgemeinschaft\" aus mehreren Generationen bezeichnet. Hierzu zählen im westlichen Kulturraum vor allem Eltern und deren Kinder sowie andere Erziehungsberechtigte. In der heutigen Zeit gibt es jedoch unterschiedlichste Lebensentwürfe, die vom Alleinerzieher bis hin zur kinderlosen Ehe führen. Auch diese können unter modernen Gesichtspunkten Familie sein.\n\n\n\nDas bedeutet nicht automatisch, dass kinderlose Ehegatten auf eine Beratung hinsichtlich Scheidung und Trennung bei einem freien oder öffentlichen Träger verzichten müssen. Die meisten Insitutionen bieten auch Beratungsangebote und Familiencoaching für kinderlose Partnerschaften an.\n\n\n\nDie Beratung einer Familie muss auch nicht immer sämtliche Parteien mit in die Gespräche einbeziehen. Auch einzig eine Partnerschaftsberatung kann bereits helfen, das Familienklima wieder zu verbessern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nPartner- und Scheidungsberatung bei einem freien oder öffentlichen Träger\n\n\n\nNicht immer halten Beziehung und Ehe ewig und der Wunschtraum kann auch schon zum Albtraum mutieren. Besonders im Falle von häuslicher Gewalt in der Ehe dauert es mitunter lange, bis Betroffene die Angebote im Bereich der Familienberatung in Anspruch nehmen.\n\n\n\nDie Beratung für Familien soll Lösungen für Konflikte aufzeigen.\n\n\n\nHaben sie sich jedoch erst einmal überwunden, so stehen zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung, bei denen Hilfe und Schutz geboten werden können. Der Weg zur Familienberatung kann dann ein erster Schritt sein. Die hier tätigen Fachkräfte können Ihnen im Zweifel auch weitere Stellen nennen, wo Opfer häuslicher oder psychischer Gewalt in der Ehe Unterstützung finden - etwa Frauenhäuser oder gleichwertige Angebote für männliche Opfer.\n\n\n\nDoch nicht immer muss es gleich der schlimmste Fall sein, der Sie zur Familienberatung führt. Ist die Entscheidung für die Trennung und Scheidung bereits gefällt, können Sie im Rahmen einer Familienberatung etwa auch gemeinsam mit dem Ex-Partner Angebote annehmen. Von Hilfestellungen hinsichtlich der Handhabung einer Scheidung, um die gemeinsamen Kinder nicht zu sehr zu traumatisieren oder in Entscheidungen einzubinden, oder aber allein der persönlichen Auseinandersetzung zwischen den Partnern selbst: Das Spektrum ist groß - ob therapeutische, psychologische und religiöse Begleitung.\n\n\n\nEine Paarberatung kann auch bei etwaigen, durch die Umbruchsituation entstehenden psychologischen Auswirkungen der Trennung wie Trauer, Depression, Hilflosigkeit und Resignation Hilfe leisten. Alle erdenklichen Krisensituationen sollen hier mit besonderem Augenmerk auch auf das Wohl der Kinder aufgearbeitet werden.\n\n\n\nDurch die Einbeziehung der Kinder kann auch deren Trauer über die Trennung der Eltern gelindert und verarbeitet werden. Denn am Ende sind es besonders die Kinder, die unter einer Scheidung zu leiden haben - und nicht selten die Schuld bei sich selbst suchen.\n\n\n\nKonfliktbewältigung im Rahmen der Familienberatung\n\n\n\nNicht nur für den eigenen Geldbeutel und das eigene Nervenkostüm: Auch für gemeinsame Kinder sind Trennung und Scheidung im Einvernehmen schonender. Nun sind Trennungen jedoch in den seltensten Fällen einvernehmlich. Mindestens ein Partner ist nicht selten gekränkt, verletzt oder anderweitig angegriffen - während derjenige, der die Trennung verlangte, nicht selten auch Desinteresse zeigt.\n\n\n\nUm ein streitiges Scheidungsverfahren dann zu vermeiden, ist auch hier die Familienberatung nützlich. Denn die Möglichkeit der Konfliktbewältigung kann in einem solchen Fall zur Aussprache und zur besseren Verarbeitung der Trennung führen.\n\n\n\nIm Rahmen der Konfliktbewältigung können die getrennt lebenden Ehegatten unter Anleitung die gemeinsame Aussprache anstreben. In der heutigen Gesellschaft vermeiden immer mehr Menschen die Konfrontation oder das Ansprechen von Problemen. Doch Streits und Diskussionen sind generell auch ein Mittel, um eine zwischenmenschliche Beziehung von Missverständnissen und Kränkungen zu befreien.\n\n\n\nPartnerberatung: Die Konfliktlösung steht auch im Falle einer Trennung im Zentrum.\n\n\n\nIm Rahmen einer Konflikt- und Trennungsberatung können Sie dann gewissermaßen auch das Streiten wieder \"lernen\". Eine offene Auseinandersetzung mit den Problemen der letzten Jahre, die schließlich zur Trennung führten, und das ehrliche Gespräch über Kränkungen und Fehler kann schließlich auch mehr Ruhe bringen. Dadurch wird das bessere Miteinander auch hinsichtlich einer bevorstehenden Scheidung ermöglicht - oder aber auch eine Versöhnung und Wiederaufnahme der Beziehung. Nicht selten kann im Falle einer Krise in der Ehe nämliche eine Beratung auch die Beziehung retten.\n\n\n\nIm Grunde handelt es sich um eine Form der systemischen Beziehungsberatung. Im Interesse aller Beteiligten sollten Sie im Falle einer Trennung und Scheidung das Angebot der kostenlosen Familienberatung daher annehmen. So kann der schwierige Konflikt gemeinsam bewältigt werden und leicht in einer einvernehmlichen Scheidung münden, die weder Kinder noch Ehegatten zu stark belastet.\n\n\n\nWie funktioniert eine systemische Familienberatung?\n\n\n\nÄhnlich der Konfliktlösung im Rahmen der Paarberatung ist auch eine systemische Beratung möglich. Per Definition ist die systemische Familienarbeit darauf ausgelegt, im Kontext der Individuen Probleme aufzuarbeiten und in der Auseinandersetzung Lösungsstrategien zu entwickeln. Dabei sollen vor allem jene Ressourcen Anwendung finden, die den Parteien bereits zur Verfügung stehen.\n\n\n\nDem Grunde nach sollen die Lösungen den Paaren, Eheleuten und Familienmitgliedern nicht von Außen aufgedrängt werden. Stattdessen sollen sich diese erst im Zuge der Selbstreflektion und der Kommunikation über die Konflikte und Probleme von ganz allein herausarbeiten.\n\n\n\nDer leitende Therapeut, Berater oder Psychologe soll dabei die Gespräche nicht eigenständig initiieren, sondern vielmehr anleiten und die Ratsuchenden selbst - auch miteinander - reden lassen. Er kann dabei jedoch beruhigend auf die gesamte Situation einwirken, Richtungen vorzugeben und Fragen aufzuwerfen, um eine lebendige Diskussion zu entspinnen.\n\n\n\nBei der systemischen Paar- und Familienberatung sollen die Ratsuchenden selbst Lösungswege entwickeln. Diese werden ihnen nicht von Außen her durch einen Therapeuten auferlegt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchärfung des Blicks für die elterliche Verantwortung\n\n\n\nBesonders eines steht dabei im Fokus der Familienberatung im Falle einer Trennung und Scheidung: gemeinsame Kinder. Nicht selten verlieren getrennte Ehegatten über Streitigkeiten auch den Blick für das Wohlbefinden der gemeinsamen Kinder - Sorgerecht und Umgangsrecht werden dann schon einmal als Druckmittel gegeneinander genutzt.\n\n\n\nIm Rahmen der Familienberatung soll neben der ehrlichen und aufrichtigen Auseinandersetzung zwischen den beiden Partnern jedoch auch der Blick dahingehend geschärft werden, dass es sich nicht nur um die Trennung zweier Erwachsener handelt, sondern dass eine Familie zerbricht. Unter dieser Situation können Kinder besonders stark leiden. Das Bewusstsein dahingehend und die besondere Verantwortung, die Eltern bei einer Scheidung gegenüber kinderlosen Paaren innehaben.\n\n\n\nAm Ende soll durch die Familienberatung im Hinblick auf Trennung und Scheidung vor allem ein Einvernehmen und eine rationale Handlungsfähigkeit hergestellt werden, damit die gemeinsamen Kinder nicht über Gebühr unter der Situation leiden.\n\n\n\nAber: Ist ein Miteinander mit dem Ex-Partner nicht möglich - etwa aufgrund von vorangegangener Gewalteinwirkung, psychischen Problemen oder Drogenintoxikation - finden Hilfesuchende im Zweifel hier auch Unterstützung, um sich endgültig zu trennen. Ein gemeinsames Gespräch wird niemandem aufgezwungen.\n\n\n\nZur Schweigepflicht bei der Jugend- und Familienberatung\n\n\n\nDie Familienberatung ist in aller Regel kostenlos.\n\n\n\nWollen Sie die Familienberatung in Anspruch nehmen, müssen Sie nicht fürchten, dass die Berater eigenmächtig andere Personen oder etwa auch den getrennt lebenden Ehegatten über das Besprochene in Kenntnis setzt. Für alle Personen, die im Rahmen der Familienberatung tätig sind, gilt die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).\n\n\n\nDas bedeutet, dass alle dort besprochenen Themen ebenso wie von einem Arzt oder Anwalt vertraulich zu behandeln sind. Sie müssen damit nicht fürchten, dass der Therapeut, Psychologe oder andere Berater sich unbefugt an Dritte wenden und das ihnen Anvertraute weitergeben.\n\n\n\nFür Personen, die sich vor einem Besuch bei einer Familienberatungsstelle fürchten, ist mittlerweile die kostenlose Familienberatung auch ausschließlich online möglich. Dabei kommunizieren Berater und Ratsuchender per E-Mail.\n\n\n\nFamilien- und Eheberatung: Welche Kosten entstehen?\n\n\n\nIn Deutschland ist die Familienberatung durch freie, öffentliche oder kirchliche Träger in aller Regel kostenlos. Die Träger arbeiten nicht selten ehrenamtlich oder aber auf Grundlage von sozialen Förderungen und Spendensystemen.\n\n\n\nDurch die kostenlose Familien- und Eheberatung soll allen Personen unabhängig von deren finanzieller Situation ein Angebot zur Verfügung gestellt werden, das sowohl partnerschaftliche Interessen als auch das Wohl von involvierten Kindern und Jugendlichen schützen soll.\n\n\n\nAber: Auch wenn die Familienberatung kostenlos angeboten wird, gibt es Aspekte und Fragstellungen, die durch die beratenden Einrichtungen nicht geklärt werden können. Insbesondere eine Scheidung kann es nicht gratis geben. Bei dem offiziellen Akt entstehen stets Kosten für Gerichte, Anwälte, Sachverständige, Notare usf.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas die psychologische Familienberatung bei Scheidung nicht leisten kann!\n\n\n\nAus den bei der Familienberatung tätigen Berufsgruppen - Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeitern &amp; Co. - lässt sich eines ganz deutlich ablesen: Die Familienberatung, besonders auch im Falle der Trennung und Scheidung, ist begrenzt auf die soziopsychologischen Aspekte.\n\n\n\nBei einer Scheidung können Familien in der Beratung nicht alle Fragen klären - etwa zum Sorgerecht.\n\n\n\nEine dezidierte Scheidungsberatung kann hier nicht erfolgen. Diese dürfen nur juristische Personen erteilen. Das bedeutet vor allem, dass Sie hier zwar gegebenenfalls allgemeine Informationen zum Ablauf einer Scheidung erhalten oder zu möglichen Einigungen und Anlaufstellen hinsichtlich Unterhaltsfragen usf.\n\n\n\nAber, Fallbearbeiter bei der Familienberatung sind nicht befugt, exakt auf Ihren Fall einzugehen. Auch die Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, eines Ehevertrages oder eines Scheidungsantrages kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Es ist damit nicht möglich, eine Scheidung ausschließlich per Familienberatung zu vollziehen.\n\n\n\nWenn Sie also eine Rechtsberatung hinsichtlich der Scheidung erhalten wollen, müssen Sie sich stets an einen Volljuristen wenden - idealerweise einen Anwalt, der sich insbesondere mit dem Familienrecht auskennt. Bei diesem können Sie dann umfangreiche Informationen zu Ihrem speziellen Fall erhalten, zum genauen Vorgehen und zur Einreichung der Scheidung. Sich gänzlich ohne die Unterstützung eines Anwaltes scheiden zu lassen, ist nicht möglich, denn im Familienrecht gilt zumindest für die Antragstellung Anwaltszwang.\n\n\n\nIm Übrigen: Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht. Wenn Sie den Rat eines Scheidungsanwaltes wünschen, entstehen dafür Anwaltkosten. Diese wiederum richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert einer Scheidung. Sind Sie finanziell nicht in der Lage für die Beratung und das Scheidungsverfahren selbst aufzukommen, können Sie Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beantragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatung/","name":"Familienberatung bei Trennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-familienberatung.jpg","datePublished":"2016-07-21T12:02:45+00:00","dateModified":"2026-01-28T02:46:19+00:00","description":"Was kann eine Familienberatung bei Trennung und Scheidung leisten? Was im Rahmen von Paarberatung und Trennungsberatung möglich ist, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungsurteil anfechten &#8211; Wie lange können Sie gegen den Scheidungsbeschluss vorgehen?","datePublished":"2016-07-27T12:16:43+00:00","dateModified":"2026-03-13T23:44:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/"},"wordCount":729,"commentCount":24,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-anfechten.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Scheidungsbeschluss - bis 2009 hieß dieser noch Scheidungsurteil. Sind die Beteiligten mit den hierin getroffenen Vereinbarungen und Festlegungen jedoch nicht einverstanden, so stehen ihnen Rechtsmittel zur Verfügung, mit denen sie das Scheidungsurteil anfechten können. Der Beschluss ist nämlich nicht sofort rechtskräftig. Doch wie viel Zeit haben die Beteiligten, um gegen die Scheidung Einspruch einzulegen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anfechtung des Scheidungsurteils\n\nGrundsätzlich können gegen das Scheidungsurteil bzw. den -beschluss Rechtsmittel eingelegt werden, sofern kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde.\nBetroffene haben dafür einen Monat Zeit. Mit Ablauf der Frist wird das Urteil rechtskräftig.\nEinen bereits rechtskräftigen Scheidungsbeschluss anzufechten ist in der Regel nur selten möglich - etwa bei Irreführung oder Täuschung.\n\nAusführliche Informationen zur Anfechtung eines Scheidungsurteils erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWelche Rechtsmittel bei einer Scheidung angewandt werden können\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie viel Zeit bleibt, um die Scheidung anfechten zu können?\n\n\n\nWie lange können Sie ein Scheidungsurteil anfechten?\n\n\n\nVerkündet das Gericht zum Abschluss des Scheidungstermins den Beschluss, in dem der Scheidung der Ehe zugestimmt wird und auch alle anderen Festlegungen verlesen werden, so handelt es sich in aller Regel noch nicht um eine rechtskräftige Entscheidung.\n\n\n\nZwar können die Beteiligten durch den jeweils vertretenden Anwalt den sogenannten Rechtsmittelverzicht erklären, es bietet sich jedoch in aller Regel an, die Frist hierfür einfach verstreichen zu lassen. So können die Ehegatten den Scheidungsbeschluss noch einmal eingehend prüfen.\n\n\n\nJetzt ist auch die nötige Ruhe vorhanden, um sich noch einmal ganz detailliert mit den beschlossenen Sachverhalten auseinanderzusetzen. So kann auch schon einmal der ein oder andere Zweifel hervorgerufen werden.\n\n\n\nNach Erhalt der schriftlichen Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung haben die Beteiligten einen Monat Zeit, um das Urteil eingehend zu prüfen und Entscheidungen ggf. noch einmal genauestens zu überdenken.\n\n\n\nInnerhalb dieser einmonatigen Frist können Sie Rechtsmittel einlegen und so das Scheidungsurteil anfechten. Beachten Sie dabei in jedem Fall, dass es sich auch hierbei um Anträge handelt, für die im Familienrecht Anwaltszwang gilt. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Anwalt - oder einen neuen - mit der Berufung oder Revision beauftragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelche Rechtsmittel sind im Zivilprozess möglich?\n\n\n\nEs gibt unterschiedliche Rechtsmittel, die im Rahmen eines Zivilprozesses - hierzu zählt auch das Scheidungsverfahren - möglich sind. Die wichtigsten sind:\n\n\n\ndie Berufungdie Revisiondie Beschwerdedie sofortige Beschwerde\n\n\n\nBeschwerdeverfahren sind im Falle eines abschließenden Urteils eher selten möglich, sondern beziehen sich meist nur auf Einzelentscheidungen. Weist das Gericht etwa im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Antrag zu einer weiteren Folgesache zurück, sind die Mittel der Beschwerde denkbar.\n\n\n\nWollen Sie jedoch die Scheidung selbst anfechten, so ist das Rechtsmittel der Wahl die Berufung. Sind Sie mit dem erstinstanzlich getroffenen Beschluss nicht einverstanden, können Sie über Ihren Rechtsanwalt in Berufung gehen. Allerdings bedarf es hierbei einer umfangreichen Begründung.\n\n\n\nStimmt das Gericht dem Berufungsantrag zu, wird das Urteil an dem nächsthöheren zuständigen Gericht (Oberlandesgericht) geprüft.\n\n\n\nIst einer der Beteiligten mit dem Berufungsurteil wiederum unzufrieden, kann er mit Hilfe der Revision das neuerliche Scheidungsurteil anfechten.\n\n\n\nKönnen Sie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil anfechten?\n\n\n\nWesentlich schwieriger gestaltet es sich, die Scheidung noch nachträglich anfechten zu wollen, wenn die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen und der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist. Hierzu bedarf es einer plausiblen Begründung, warum erst so spät eine Berufung beantragt wurde.\n\n\n\nEine bereits rechtskräftige Scheidung anfechten? Dies ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.\n\n\n\nBei Vorliegen einer etwaigen Täuschung oder Irreführung können Sie in seltenen Fällen auch noch ein bereits rechtskräftiges Scheidungsurteil anfechten. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von einem Rechtsanwalt für Familienrecht hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.\n\n\n\nWollen Sie lediglich die im Scheidungsverfahren getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich eines etwaigen nachehelichen Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten revidieren, müssen Sie laut Familienrecht nicht gleich das gesamte Scheidungsurteil anfechten.\n\n\n\nHaben sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert, sodass Sie den vereinbarten Unterhalt nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Anpassung der Zahlungen mit Hilfe einer Abänderungsklage. Diese betrifft dann lediglich die Unterhaltsforderungen, nicht aber die gesamte gerichtliche Entscheidung. Diese bleibt im Gros bestehen und wird nur hinsichtlich der Unterhaltsforderungen angepasst."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/","name":"Scheidungsurteil anfechten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-anfechten.jpg","datePublished":"2016-07-27T12:16:43+00:00","dateModified":"2026-03-13T23:44:07+00:00","description":"Können Sie das Scheidungsurteil anfechten? Was zu beachten ist und ob Sie auch eine bereits rechtskräftige Scheidung anfechten können, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsurteil-anfechten/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-anfechten.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsurteil-anfechten.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Scheidungsurteil anfechten"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Annullierung der Ehe &#8211; Welche Frist müssen Sie einhalten?","datePublished":"2016-07-27T13:58:16+00:00","dateModified":"2026-01-28T22:52:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/"},"wordCount":741,"commentCount":43,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-annullierung-ehe-frist.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Neben der Scheidung der Ehe besteht in seltenen Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, die Ehe annullieren bzw aufheben zu lassen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen getroffen sein. Das Wort \"Annullierung\" ist diesem Zusammenhang irreführend, denn rechtlich gesehen ist von der Eheaufhebung zu sprechen. Nichtsdestotrotz sind im alltagssprachlichen Bereich beide Begriffe deckungsgleich in Verwendung. Doch: Welche Frist gilt es eigentlich einzuhalten, wenn die Ehe aufgehoben werden soll?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Frist zur Annullierung der Ehe\n\nPrinzipiell ist die Annullierung der Ehe möglich.\nDer Gesetzgeber sieht diesen Schritt jedoch nur in ausgewählten Einzelfällen vor, bspw. bei Zwangsehen.\nAndernfalls kommt für die Eheleute meist nur der klassische Weg der Scheidung in Frage.\n\nAusführliche Informationen zur Frist der Annullierung einer Ehe erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWann kann man eine Ehe annullieren lassen?\n\n\n\nEhe aufheben lassen - Welche Gründe sind denkbar?\n\n\n\nWie lange kann eine Ehe annulliert werden?\n\n\n\nGrundsätzlich ist die Möglichkeit der Eheaufhebung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehen. Allerdings ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, als besondere Voraussetzungen zutreffen müssen, um eine Aufhebung zu begründen.\n\n\n\nLetztlich handelt es sich bei Entscheidungen für oder wider die Aufhebung der Ehe um Einzelfallentscheidungen, doch bei folgenden Konstellationen kann die Annullierung der Ehe möglich sein:\n\n\n\n§ 1314 Absatz 1 BGB:\n\neiner oder beide Ehegatten sind noch nicht ehemündig\neiner der Ehegatten ist bereits verheiratet (= Vielehe, Bigamie)\nEheschließung trotz Eheverbot, etwa bei Verwandtheit ersten Grades (= Inzestverbot)\neiner oder beide Ehegatten sind geschäftsunfähig\n\n\n\n\n\ndie Eheerklärung wurde nicht zeitgleich oder nicht persönlich abgegeben\n\n\n\n§ 1314 Absatz 2 BGB:\n\neiner oder beide Ehegatten waren nicht zurechnungsfähig bzw. bewusstlos\neiner oder beide Ehegatten wussten nicht, dass es sich um die Eheschließung handelt\neiner der Ehegatten wurde arglistig getäuscht oder bedroht\nes handelt sich um eine sogenannte \"Scheinehe\"\n\n\n\n\n\nZugrunde liegt all diesen Ausführungen, dass die Ehe nicht rechtsgültig geschlossen wurde. Die Begründung der Annullierung einer Ehe innerhalb der Frist ist daher auf die Voraussetzungen bezogen, die die Ehegatten erfüllen müssen, wenn Sie die Ehe schließen wollen, nicht auf nachträglich festgestellte Begründungen und Unzufriedenheiten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nLiegt einer der oben genannten Gründe vor, kann es möglich sein, dass der Antrag auf Annullierung der Ehe von Erfolg gekrönt ist. Trifft keiner der Gründe zu, bleibt in aller Regel nur der zweite Weg, eine Ehe aufzulösen: die Ehescheidung. Hierzu bedarf es der Stellung eines Scheidungsantrages.\n\n\n\n\nWie kann eine Ehe annulliert werden?\nHierzu bedarf es in aller Regel eines Antrages vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesem ist die jeweilige Begründung anzuhängen, die vermeintlich für eine Eheaufhebung sprechen. Für die Einreichung des Antrages auf Annullierung der Ehe ist eine Frist in der Regel angesetzt.\n\n\n\n\nWie lange kann eine Ehe annulliert werden?\n\n\n\nNach der Klärung der Grundlage, die eine Aufhebung der Ehe per se ermöglichen kann, stellt sich die Frage: \"Bis wann kann eine Ehe annulliert werden?\" Wie in allen Rechtsgebieten ist auch bei der Annullierung einer Ehe eine Frist vorgegeben. Ist diese verstrichen, ist ein Antrag auf Aufhebung in aller Regel nicht mehr möglich.\n\n\n\nDabei ist vor allem ein Paragraph von Bedeutung: § 1317 BGB. Hierin ist die Frist für einige der Fälle, die § 1314 BGB genannt werden, dargeboten, innerhalb derer der Antrag auf Aufhebung gestellt worden sein muss.\n\n\n\nAuch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist.\n\n\n\nBegrenzt sind die Fristen hier vor allem hinsichtlich der Aufhebungsgründe arglistige Täuschung, unbewusste Eheschließung und Eheschließung unter Bedrohung. Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend.\n\n\n\nWurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.\n\n\n\nHandelte es sich bei dem Ehegatten, der die Eheaufhebung wünscht um eine geschäftsunfähige, minderjährige Person kann diese den Antrag auf Annullierung der Ehe innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit einreichen.\n\n\n\nTrifft keiner der genannten Gründe zu bzw. sprechen eindeutige Konstellationen für den Ausschluss der Eheannullierung oder ist die benannte Frist abgelaufen, existiert für die Annullierung der Ehe keine Frist, da in einem solchen Fall in aller Regel nur der Scheidungsweg bleibt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/","url":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/","name":"Annullierung der Ehe: Welche Frist gilt? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-annullierung-ehe-frist.jpg","datePublished":"2016-07-27T13:58:16+00:00","dateModified":"2026-01-28T22:52:40+00:00","description":"Auch für die Annullierung der Ehe existiert eine Frist. Wie lange kann eine Ehe annulliert werden? Wann können Sie überhaupt eine Ehe aufheben lassen?","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/annullierung-ehe-frist/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-annullierung-ehe-frist.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-annullierung-ehe-frist.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Annullierung Ehe Frist"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Augsburg","datePublished":"2016-07-27T14:05:56+00:00","dateModified":"2026-01-23T23:34:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/"},"wordCount":648,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/07/familienberatungsstelle-augsburg.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_10255\" align=\"aligncenter\" width=\"700\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Augsburg.[/caption]\n\nViele Eltern in der bayerischen Stadt empfinden es als Zeichen von Schwäche, sich an eine Familienberatungsstelle in Augsburg zu wenden. Dass das Aufsuchen von Hilfe jedoch vielmehr von Stärke zeugt und letztendlich zum Wohle der Familien beiträgt, ist ein Gedanke, der sich erst langsam in den Köpfen der Menschen festigt.\n\nEine Familienberatung in Augsburg hilft nicht nur bei Erziehungsproblemen der Kinder, sondern kann auch für ein Paar eine Möglichkeit sein, wieder näher zueinander zu finden und das Leben im schönen Bayern gemeinsam zu genießen. In der folgenden Übersicht finden Sie eine Auswahl geeigneter Anlaufstellen:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nDiakonie Augsburg\nFamilienberatung und Familientherapie\nOberbürgermeister-Dreifuß-Straße 1\n86153 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0821597760\nTelefax: +49 821 59776-11\n\nE-Mail: eb@diakonie-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.diakonie-augsburg.de/\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nEJV\nErziehungs-, Jugend- und Familienberatung\n\n\nSchaezlerstr. 34\n86152 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 082131000\nTelefax: 0821 3100-111\n\nE-Mail: info@kjf-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.ejv-kjf.de/web/ejv.nsf/id/pa_asan7cpcbf.html\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Augsburg\nErziehungs- und Familienberatung\n\n\nRosenaustraße 38\n86150 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0821345800\n\nE-Mail: kontakt@awo-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.awo-augsburg.de/familie-kinder-frauen/erziehungsberatung.html\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nSOS-Kinderdorf Augsburg\nFamilienberatung\n\n\nLeonhardsberg 16\n86150 Augsburg\n\nDeutschland\n\nTelefon: 08213449900\n\nE-Mail: info@sos-kinderdorf.de\n\n[clickout url=\"http://www.sos-kinderdorf.de/kinderdorf-augsburg/unser-angebot/familienberatung\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStadt Augsburg\nErziehungs- und Familienberatung\n\n\nHunoldsgraben 27\n86150 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 08213242962\n\nE-Mail: erziehungsberatung@augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/aemter-behoerden/staedtische-dienststellen/a/amt-fuer-kinder-jugend-und-familie/erziehungsberatung/\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinder-Jugendhilfe\nKinder-, Jugend- und Familienhilfe\n\n\nKarwendelstraße 7\n86163 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0821263780\n\nE-Mail: info@kinder-jugendhilfe-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinder-jugendhilfe-augsburg.de/deu/kontakt\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nK.I.D.S.\nFamilienstützpunkte\n\n\nVolkhartstraße 2\n86152 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 08214554060\n\nE-Mail: kids-mitte@kinderschutzbund-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderbetreuung.augsburg.de/index.php?id=25002\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrère-Roger-Kinderzentrum\n\n\n\nPrälat-Bigelmair-Straße 22\n86154 Augsburg\nDeutschland\n\nTelefon: 0821410620\n\nE-Mail: info@kinderzentrum-augsburg.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderzentrum-augsburg.de/\" class=\"website-button familien-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDie Aufgaben der Ehe- und Familienberatung Augsburg\nEine junge Familie, die mit sich und der Erziehung überfordert ist, kann das Angebot der Beratungsstellen genauso in Anspruch nehmen wie Eltern, die an Trennung oder Scheidung denken und zum Wohle der Kinder Hilfe durch eine Beratung suchen.\n\nZu den Aufgaben der Familienhilfe in Augsburg zählen zudem u. a. folgende:\n\n[caption id=\"attachment_10479\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Wenden Sie sich an eine Erziehungsberatung in Augsburg.[/caption]\n\n \tErkennen des aktuellen Problems und gemeinsame Lösungssuche in den Räumen der Familienberatungsstelle in Augsburg\n \tBeratung für Jugendliche und Eltern bei schwerwiegenden Konflikten, auch bei häuslicher Gewalt\n \tVermittlung an einen Psychologen oder Anwalt, sofern der Konflikt nicht durch die Erziehungshilfe in Augsburg gelöst werden kann\n\nDie Erziehungsberatung in Augsburg als letzter Ausweg?\nProbleme bei der Erziehung von Kindern sind keine Seltenheit – auch in der vielgelobten Universitätsstadt. Dennoch scheuen sich viele davor, eine Beratungsstelle aufzusuchen und mit fremden Menschen über (möglicherweise) eigene Fehler in der Erziehung zu sprechen.\nDies ist jedoch unnötig, da die Berater nicht nur einer Schweigepflicht unterliegen, sondern zudem einfach nur helfen möchten, um den Frieden in der Familie wiederherzustellen. Eine Familientherapie in Augsburg sollte möglichst frühzeitig in Betracht gezogen werden, um Konflikte gar nicht erst aus dem Ruder laufen zu lassen. Je früher eine Familie Hilfe und Beratung sucht, desto größer sind die Erfolgschancen.\nDie Erziehungsberatungsstelle Augsburg betreibt zudem auch Nachsorge, um die Lösungsansätze in der Praxis umsetzen und zum Erfolg führen zu lassen.\n\nDenken Sie daher an Ihre Familie und wenden Sie sich bei Problemen an die Familienberatungsstelle in Augsburg – zum Wohle aller Beteiligten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/","name":"Familienberatungsstelle in Augsburg finden: Hilfe vor Ort","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/07/familienberatungsstelle-augsburg.jpg","datePublished":"2016-07-27T14:05:56+00:00","dateModified":"2026-01-23T23:34:01+00:00","description":"🔍 Sie suchen eine Familienberatungsstelle in Augsburg? Bei diesen Stellen für Familienberatung in Augsburg können Sie gute Familienhelfer finden.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/augsburg/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/07/familienberatungsstelle-augsburg.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/07/familienberatungsstelle-augsburg.jpg","width":700,"height":230,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Augsburg."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltsverzicht &#8211; Müssen Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt immer gezahlt werden?","datePublished":"2016-07-27T14:36:15+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:46:33+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/"},"wordCount":779,"commentCount":29,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsverzicht.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Ob nun in einem Ehevertrag vor Eheschließung oder aber einer Trennungs- und Scheidungsfolgenbereinbarung: Immer wieder begegnen Anwälten und Notaren Formulierungen, die für den Fall der Scheidung einen einseitigen oder gegenseitigen Unterhaltsverzicht bestimmen. Doch ist das überhaupt möglich? Kann man im Familienrecht auf den Unterhalt verzichten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wie ist der Unterhaltsverzicht geregelt?\n\nEin im Ehevertrag enthaltener Unterhaltsverzicht kann unwirksam sein, sodass der Ehegatte unter Umständen doch Unterhalt einfordern kann.\nEin teilweiser Unterhaltsverzicht kann vereinbart werden.\nDamit der Unterhaltsverzicht rechtsverbindlich wird, muss entweder eine Unterhaltsverzichtserklärung im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages abgegeben oder während der Scheidung vor Gericht zu Protokoll gegeben werden.\n\nAusführliche Informationen zu der Frage, ob ein Unterhaltsverzicht möglich ist, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\"Kann ich auf Unterhalt eigentlich verzichten?\"\n\n\n\nWann ist der Verzicht auf Unterhalt möglich?\n\n\n\nIst in einem Ehevertrag ein Unterhaltsverzicht für den Fall der Trennung und Scheidung festgehalten, so kann es sich hierbei um einen unwirksamen Abschnitt handeln. Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte muss die unterzeichnete Verzichtserklärung damit nicht einhalten und kann trotz Unterzeichnung Unterhalt einfordern.\n\n\n\nWann ist der erklärte Unterhaltsverzicht im Ehevertrag rechtlich verbindlich?\n\n\n\nDies betrifft jedoch nicht jede Unterhaltsform. In aller Regel ist hiervon lediglich der Trennungsunterhalt ausgeschlossen. Und auch der Verzicht auf Zahlung von Unterhalt an gemeinsame Kinder ist nicht legitim.\n\n\n\nDurch die Unmöglichkeit, auf Trennungsunterhalt zu verzichten, soll vor allem das Sozialsystem geschont werden. Nicht selten wäre ein Unterhaltsberechtigter bei Ausbleiben der Zahlungen durch seinen Ehegatten nämlich auf staatliche Unterstützung durch Hartz IV, Sozialgeld u.a. angewiesen.\n\n\n\nDoch: Während der Ehezeit besteht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. Ist einer der Ehegatten nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt während der Trennungszeit aufzubringen, hat der Unterhaltspflichtige in aller Regel zu zahlen.\n\n\n\nNach § 1614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Unterhaltsverzicht hinsichtlich eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt nicht möglich.\n\n\n\nGegebenenfalls ließe sich jedoch ein teilweiser Verzicht erklären, indem in einer notariell beglaubigten Vereinbarung eine geringere Unterhaltssumme in Rechnung gestellt wird. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass der Unterhaltsberechtigte dann nicht im Ausgleich auf staatliche Unterstützung zurückgreifen müsste.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Verzicht auf Zahlung legitim?\n\n\n\nDie Unterhaltsverpflichtung entfällt zumeist im Falle der rechtskräftigen Scheidung. Damit kann also entgegen der anderen Unterhaltsformen für die Zeit nach der Scheidung der Unterhaltsverzicht erklärt werden.\n\n\n\nMit Rechtskraft der Scheidung entfällt die eheliche Verpflichtung, füreinander zu sorgen, und die Eigenverantwortung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist geboten. Dieser hat alles daran zu setzen, dass er seinen Lebensunterhalt eigenständig erwirtschaften kann. Ausnahmen gelten etwa bei Erwerbsunfähigkeit oder der Betreuung eines bis zu dreijährigen Kleinkindes.\n\n\n\nWie können Sie den Unterhaltsverzicht rechtsverbindlich vereinbaren?\n\n\n\nEs genügt nicht, einfach eine Absprache dahingehend zu treffen, dass auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden soll. Auch ein einfaches Schreiben ist hierbei nicht ausreichend. Im Zweifel könnte sich der andere Ehegatte auch noch wesentlich später dazu entschließen, trotz der Abmachungen den erklärten Unterhaltsverzicht nicht einzuhalten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSie müssen die Vereinbarung also verbindlich und rechtsgültig treffen. Dabei gibt es zwei mögliche Wege:\n\n\n\nUnterhaltsverzichtserklärung im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungdie Verzichtserklärung während der Scheidung vor Gericht zu Protokoll zu geben (der Unterhaltsverzicht wird dann im Scheidungsbeschluss rechtverbindlich festgehalten)\n\n\n\nExistiert für den nachehelichen Unterhaltsverzicht ein Muster?\n\n\n\nEin konkretes Muster für den Unterhaltsverzicht existiert nicht. Wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag der Unterhaltsverzicht (für Geschiedenenunterhalt) vereinbart, taucht dies in aller Regel als eigener Vertragspunkt auf. Hierbei genügt zumeist ein kurzer Satz, wie etwa:\n\n\n\n\"Die Ehefrau verzichtet auf die Zahlung von nachehelichem Unterhalt durch den Ehemann.\"\n\n\n\nEine Unterhaltsverzichtserklärung hinsichtlich Trennungsunterhalt ist in aller Regel ungültig.\n\n\n\nDabei ist die Erklärung über Unterhaltsverzicht im Familienrecht nicht an Formalien gebunden und kann ggf. auch mündlich abgegeben werden. Existiert z. B. kein Ehevertrag, mit festgehaltenem Unterhaltsverzicht, können die Ehegatten dies auch noch im Falle der Scheidung entweder nachträglich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen - hierbei bedarf es zwingend der notariellen Beglaubigung.\n\n\n\nOder: Die Parteien erklären den Unterhaltsverzicht einvernehmlich und formlos im Rahmen des Scheidungsverfahrens selbst. Dies ist auch noch im Scheidungstermin möglich.\n\n\n\nDas Gericht nimmt den Unterhaltsverzicht sodann zu Protokoll und in die gerichtliche Entscheidung - den Scheidungsbeschluss - mit auf. Wird der Beschluss sodann rechtskräftig, trifft dies automatisch auch auf den Unterhaltsverzicht zu.\n\n\n\nDie Verzichtserklärung hinsichtlich nachehelichen Unterhalt hat kein Muster, dass verbindlich ist. Ob mit drei oder einem Satz: Wichtig ist auch im Familienrecht die Kernaussage - der Unterhaltsverzicht."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/","name":"Unterhaltsverzicht: wann möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsverzicht.jpg","datePublished":"2016-07-27T14:36:15+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:46:33+00:00","description":"Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag verbindlich? Was es bei einer Unterhaltsverzichtserklärung zu beachten gilt und wann diese verbindlich ist, hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsverzicht/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsverzicht.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsverzicht.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhaltsverzicht"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Frankfurt am Main","datePublished":"2016-08-11T11:18:04+00:00","dateModified":"2026-01-29T13:36:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/"},"wordCount":658,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-frankfurt-header.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_14577\" align=\"aligncenter\" width=\"1400\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Frankfurt am Main.[/caption]\n\nIn Frankfurt am Main leben rund 750.000 Menschen, viele davon im Familienverband. Probleme und Streit gehören in jeder Familie dazu. Doch bei schwerwiegenderen Konflikten benötigen Eltern und Kinder manchmal Hilfe.\n\nIn solchen Fällen können sie sich an eine Familienberatungsstelle in Frankfurt wenden. Folgende Stellen gibt es:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nfief\nErziehungshilfen und Familienberatung\n\nFahrgasse 87\n60311 Frankfurt am Main\nDeutschland\n\nTelefon: 06913023713\n\nE-Mail: info@fief-ev.de\n\n[clickout url=\"http://www.fief-ev.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratungsstellen Frankfurt a. M.\nErziehungs-, Jugend- und Familienberatung\n\nAlt-Preungesheim 2\n60435 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 069541001\n\nE-Mail: eb.preungesheim@online.de\n\n[clickout url=\"http://ebffm.de/index.php?id=64\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Frankfurt\nFamilienberatung\n\nErnst-Kahn-Straße 49a\n60439 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 0699582170\n\nE-Mail: eb.nordweststadt@caritas-frankfurt.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-frankfurt.de/60357.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nHaus der Volksarbeit\nZentrum für Beratung, Erziehung und Bildung\n\nEschenheimer Anlage 21\n60318 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 06915010\n\nE-Mail: kontakt@hdv-ffm.de\n\n[clickout url=\"http://www.hdv-ffm.de/familien-und-paare/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nIFZ\nInternationales Familienzentrum\n\nWiesenhüttenplatz 33\n60329 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 06927221625\n\nE-Mail: huelya.aydin@ifz-ev.de\n\n[clickout url=\"http://ifz-web.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrankfurter Kinderbüro\nKinder-, Jugend- und Familienhilfe\n\nSchleiermacherstraße 7\n60316 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 06921243363\n\nE-Mail: susanne.feuerbach@stadt-frankfurt.de\n\n[clickout url=\"http://www.frankfurter-kinderbuero.de/index.php\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Frankfurt\nFamilienberatung\n\nHenschelstraße 11\n60314 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 0692989010\n\nTelefax: 06929890110\n\n[clickout url=\"http://www.awo-frankfurt.com/die-awo/willkommen-bei-der-awo.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauen helfen Frauen\nFrauenberatungsstelle\n\nBerger Straße 40-42\n60316 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 06948986551\n\nE-Mail: info@frauenhaus-ffm.de\n\n[clickout url=\"http://www.frauen-helfen-frauen-ffm.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauennotruf Frankfurt\nFrauenberatungsstelle\n\nKasseler Str. 1a\n60486 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 069709494\n\nE-Mail: info@frauennotruf-frankfurt.de\n\n[clickout url=\"http://www.frauennotruf-frankfurt.de/home/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienzentrum Monikahaus\nFrauenberatungsstelle\n\nKriegkstraße 36\n60326 Frankfurt\nDeutschland\n\nTelefon: 0699738230\n\nE-Mail: monikahaus@skf-frankfurt.de\n\n[clickout url=\"https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentrum/monikaffee/gruppen/sozialberatung/sozialberatung/\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienberatung und Elternberatung: Frankfurt am Main bietet viel\n[caption id=\"attachment_14578\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Die Familienberatung Frankfurt hilft Familien in schwierigen Lebenslagen.[/caption]\n\nFür fast alle Konflikte gibt es eine Lösung oder zumindest Mediation. Eine Familienberatungsstelle kann aus Frankfurt stammende Familien bei der Bereinigung unterstützen. Daher sollten Eltern sich nicht scheuen, die meist gemeinnützigen und damit kostenlosen Angebote zu nutzen. Denn eine stabile Familiensituation bietet Kindern die beste Basis auf dem Weg ins Erwachsenenalter.\n\nWer sich an eine Familienberatungsstelle aus Frankfurt wenden möchte, kann hierfür die obige Liste nutzen. Hier finden Eltern, Kinder und andere Familienangehörige die nötigen Informationen, um die Familienberatungsstelle Frankfurt jeweils zu erreichen.\nErziehungshilfe in Frankfurt am Main\nAuch dann, wenn Eltern unsicher sind, was das Beste für die Entwicklung ihrer Kinder ist, können sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in Frankfurt wenden. Vor allem nach einer Scheidung oder im Trennungsjahr der Eltern oder in der Pubertät kann die Erziehungsberatung Familien in Frankfurt zur Seite stehen.\nEheberatung in Frankfurt am Main\n[caption id=\"attachment_14579\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Die Elternberatung trägt in Frankfurt zu glücklichen Kindern bei.[/caption]\n\nEine Familienberatungsstelle ist in Frankfurt ebenso wie in anderen Städten nicht selten auch Anlaufstelle für alle Paare, die eine Beziehungsberatung benötigen. Frankfurt bietet einige Ansprechpartner auf diesem Gebiet.\n\nDabei ist es unerheblich, ob die Rede von einer Scheidung ist oder eine Trennung mit Kindern bevorsteht – die Mitarbeiter der Familienberatungsstelle Frankfurt können helfen, eine solche Situation bestmöglich zu überstehen und gegebenenfalls Anwälte empfehlen.\nSie benötigen eine Familientherapie oder Ehetherapie? Frankfurt bietet auch viele Anlaufstellen für eine Psychotherapie. Ist eine solche in der von Ihnen ausgewählten Familienberatungsstelle in Frankfurt nicht möglich, können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sie sicherlich an einen geeigneten Ansprechpartner verweisen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/","name":"Familienberatungsstelle Frankfurt: Familiäre Konfliktlösung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-frankfurt-header.jpg","datePublished":"2016-08-11T11:18:04+00:00","dateModified":"2026-01-29T13:36:00+00:00","description":"llll➤ Gibt es eine Familienberatungsstelle in Frankfurt am Main? Infos und Kontakt zur Ehe- und Familienberatung in Frankfurt, uvm. auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/frankfurt-am-main/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-frankfurt-header.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/familienberatungsstelle-frankfurt-header.jpg","width":1400,"height":420,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Frankfurt am Main."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/kassel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/kassel/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen Kassel","datePublished":"2016-08-11T12:39:40+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:45:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/kassel/"},"wordCount":172,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Kassel\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nkafa\nFamilienberatungszentrum\n\nHinter der Komödie 17\n34117 Kassel\nDeutschland\n\nTelefon: 0561784490\n\nE-Mail: info@familienberatungszentrum.de\n\n[clickout url=\"http://www.familienberatungszentrum.de/index.php\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonie Kassel\nErziehungs- und Familienberatung\n\nHermannstraße 6\n34117 Kassel\nDeutschland\n\nTelefon: 0561712880\n\nE-Mail: info@dw-kassel.de\n\n[clickout url=\"http://www.dw-kassel.de/rat-und-hilfe-finden/psychologische-beratungsstelle/erziehungs-und-familienberatung/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nLandkreis Kassel\nErziehungs,- Ehe- und Familienberatung\n\nWilhelmshöher Allee 19-21\n34117 Kassel\nDeutschland\n\nTelefon: 056110031370\n\nE-Mail: annette-dyes@landkreiskassel.de\n\n[clickout url=\"http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/085221/index_print.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonie Kassel\nErziehungs- und Familienberatung\n\nWildemannsgasse 14\n34117 Kassel\nDeutschland\n\nTelefon: 0561709740\n\nE-Mail: erziehungshilfen@dw-kassel.de\n\n[clickout url=\"http://www.dw-kassel.de/rat-und-hilfe-finden/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFiF e.V.\nFrauenberatungsstelle\n\nWestring 67\n34127 Kassel\nDeutschland\n\nTelefon: 0561893136\n\nE-Mail: info@fif-kassel.de\n\n[clickout url=\"https://fif-kassel.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nVätergruppe\nBeratungsstelle\n\nEichwaldstraße 12\n34266 Niestetal\nDeutschland\n\nTelefon: 0561526237\n\nE-Mail: info@vaetergruppe-kassel.de\n\n[clickout url=\"http://www.vaetergruppe-kassel.de/index.php/component/search/?searchword=scheidung\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/kassel/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/kassel/","name":"Familienberatungsstellen Kassel - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-08-11T12:39:40+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:45:07+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Betreuungsunterhalt &#8211; Wie lange können Alleinerziehende Unterhalt verlangen?","datePublished":"2016-08-11T13:20:04+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:56:28+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/"},"wordCount":592,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-betreuungsunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Im Familienrecht gibt es unterschiedliche Gründe, die einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt zulassen. Hierzu zählt insbesondere auch der sogenannte Betreuungsunterhalt, auf den alleinerziehende Elternteile einen Anspruch erheben können. Doch wie lange muss der ehemalige Partner für die Betreuung aufkommen? Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt? Und haben eigentlich auch nicht verheiratete Elternteile einen Anspruch?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Betreuungsunterhalt\n\nBetreuungsunterhalt darf nicht mit dem Kindesunterhalt verwechselt werden.\nEr kann für mindestens drei Jahre nach der Geburt verlangt werden.\nFür den Betreuungsunterhalt ist es nicht nötig, dass die Eltern mal verheiratet waren.\n\n\n\n\n\nBetreuungsbonus für den alleinerziehenden Elternteil\n\n\n\nWas ist der Betreuungsunterhalt?\n\n\n\nBetreuungsunterhalt: Wie lange gilt der Unterhaltsanspruch?\n\n\n\nNach § 1570 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können alleinerziehende Elternteile unter gewissen Voraussetzungen von dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten Unterhalt für die Betreuung der Kinder verlangen. Die persönliche Betreuungszeit verhindert in so manchem Fall die volle Berufstätigkeit, sodass das eigene Einkommen verringert ist.\n\n\n\nDabei ist der Betreuungsunterhalt jedoch nicht mit dem Kindesunterhalt zu verwechseln! Es handelt sich nicht um einen Anspruch des Kindes gegenüber einem Elternteil, sondern um einen solchen, den ein Elternteil dem anderen gegenüber geltend machen kann.\n\n\n\nGenerell ist die Dauer, für die der Alleinerziehende den Betreuungsunterhalt beanspruchen kann, jedoch begrenzt.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie lange müssen Sie Betreuungsunterhalt zahlen?\n\n\n\nDie Dauer, für die ein Alleinerziehender gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt erheben kann, ist durch die Bestimmungen im BGB grundlegend begrenzt.\n\n\n\nSo darf nach § 1570 Absatz 1 Satz 1 BGB der das Kind betreuende Elternteil den Betreuungsunterhalt für die Dauer von \"mindestens drei Jahren nach der Geburt\" verlangen.\n\n\n\nMit Abschluss des dritten Lebensjahres können die meisten Kinder in eine Tagesbetreuung gegeben werden, sodass von dem Alleinerziehenden durchaus wieder verlangt werden kann, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen - in Form einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAllerdings kann sich dieser Anspruch auch je nach Einzelfall weiter ausdehenen. Ausschlaggegbend ist dann vor allem die Angemessenheit und die aktuelle Betreuungssituation: Gibt es freie Kindergartenplätze in der näheren Umgebung? Kann dem Alleinerziehenden zugemutet werden, weiter entfernte Betreuungsplätze zu suchen? Bedarf das Kind aufgrund gesundheitlicher Probleme einer besonderen Betreuung? usf.\n\n\n\nBetreuungsunterhalt: Die Höhe berechnen\n\n\n\nDie Berechnung vom Betreuungsunterhalt folgt der Ermittlung der allgemeinen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen und basiert damit auf der sogenannten 3/7-Methode.\n\n\n\nHierbei wird aus den bereinigten Nettoeinkommen der Elternteile das Differenzeinkommen ermittelt. Der Differenzbetrag wird dann durch sieben dividiert. Der Alleinerziehende kann dann maximal 3/7 davon als Betreuungsunterhalt geltend machen. Dabei ist der Selbstbehalt des Pflichters zu berücksichtigen.\n\n\n\nAchtung: Der Kindesunterhalt hat stets Vorrang vor der Unterhaltsleistung gegenüber dem Ehegatten!\n\n\n\nBeispielberechnung\n\n\n\nBetreuungsunterhalt berechnen: Wie viel dürfen Alleinerziehende monatlich verlangen?\n\n\n\nBereinigtes Nettoeinkommen A: 2.350,00 EuroBereinigtes Nettoeinkommen B: 1.050,00 EuroDifferenz: 1.300,00 EuroMaximalhöhe des Betreuungsunterhalts: 557,14 Euro\n\n\n\nB kann von A damit maximal 557,14 Euro als monatlichen Betreuungsunterhalt verlangen.\n\n\n\nKönnen Sie Betreuungsunterhalt rückwirkend geltend machen?\n\n\n\nGenerell ist es nur dann möglich, Unterhaltsansprüche auch rückwirkend einzufordern, wenn der Unterhaltsschuldner bereits in Zahlungsverzug gesetzt wurde.\n\n\n\nNach spätestens einem Jahr jedoch verjähren die rückwirkenden Ansprüche.\n\n\n\nGibt es Betreuungsunterhalt auch für nichteheliche Mütter und Väter?\n\n\n\nNach § 1615I BGB haben alleinerziehende Mütter und Väter generell auch dann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn sie nicht verheiratet waren, als das gemeinsame Kind zur Welt kam.\n\n\n\nWie hoch ist der Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter &amp; Väter? Die Berechnung richtet sich in diesem Fall ebenfalls nach der 3/7-Methode."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/","name":"Betreuungsunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-betreuungsunterhalt.jpg","datePublished":"2016-08-11T13:20:04+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:56:28+00:00","description":"Wie lange dürfen Sie Betreuungsunterhalt verlangen? Ob den Betreuungsunterhalt auch nicht eheliche Mütter erhalten und wie die Berechnung erfolgt, hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/betreuungsunterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-betreuungsunterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-betreuungsunterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Betreuungsunterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/wiesbaden/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/wiesbaden/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen Wiesbaden","datePublished":"2016-08-11T13:46:57+00:00","dateModified":"2026-03-16T23:42:31+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/wiesbaden/"},"wordCount":156,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Wiesbaden\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nCaritas Wiesbaden\nBeratungsstelle für Familien\nund Paare\n\nFriedrichstraße 26 – 28\n65185 Wiesbaden\n\nTelefon: 0611174186\n\nE-Mail: beratungsstelle@caritas-WiRT.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.de/39761.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nErziehungsberatung\nEltern- und Erziehungsberatung\n\nAdelheidstr. 28\n65185 Wiesbaden\n\nTelefon: 0611370012\nTelefax: 08213100111\n\nE-Mail: mail@erziehungsberatung-adelheidstrasse.de\n\n[clickout url=\"http://www.erziehungsberatung-adelheidstrasse.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienzentrum Engel\nFamilienberatung\n\nFöhrerstraße 18\n65199 Wiesbaden\n\nTelefon: 061120547807\n\nE-Mail: Martina@Familienzentrum-Engel.de\n\n[clickout url=\"http://www.familienzentrum-engel.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nNachbarschaftshaus\nFamilienberatung\n\nRathausstraße 10\n65203 Wiesbaden-Biebrich\n\nTelefon: 0611967210\n\nE-Mail: info@nachbarschaftshaus-wiesbaden.de\n\n[clickout url=\"http://www.nachbarschaftshaus-wiesbaden.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKBS Wiesbaden\nKinder- und Beratungszentrum\n\nFöhrer Straße 72\n65199 Wiesbaden\n\nTelefon: 0611205170\n\nE-Mail: ursula.burgdorf.kbs@ekhn-net.de\n\n[clickout url=\"http://kbs-wiesbaden.de/cms/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinderschutzbund\nKinder-, Jugend- und Familienhilfe\n\nKaiser Friedrich Ring 5\n65185 Wiesbaden\n\nTelefon: 0611522846\n\nE-Mail: info@kinderschutzbund-wi.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzbund-wi.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/wiesbaden/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/wiesbaden/","name":"Familienberatungsstellen Wiesbaden - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-08-11T13:46:57+00:00","dateModified":"2026-03-16T23:42:31+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Verfahrenskostenvorschuss bei Scheidung &#8211; Scheidungskosten vom Ehegatten zahlen lassen?","datePublished":"2016-08-11T14:20:10+00:00","dateModified":"2026-01-23T03:58:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/"},"wordCount":1397,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-verfahrenskostenvorschuss.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die im Rahmen des Scheidungsverfahrens anfallenden Kosten sind mitunter hoch. Kann einer der beteiligten Ehegatten die Verfahrenskosten aufgrund von Bedürftigkeit nicht eigenständig zahlen, besteht für ihn die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Aber: Diese wird immer häufiger nur dann gewährt, wenn nachweisbar ist, dass der andere Ehegatte die Kosten nicht im Rahmen eines Verfahrenskostenvorschusses übernehmen kann. Was ist der Verfahrenskostenvorschuss (VKV)? Und wann muss ein Ehegatte die Scheidungskosten des anderen zusätzlich tragen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Verfahrenskostenvorschuss\n\nDurch den Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist es möglich, die Kosten für einen Rechtsstreit von nahen Angehörigen zu verlangen.\nIn der Regel besteht dieser zwischen Ehegatten, da es sich dabei um eine besondere Form des Unterhaltsanspruches handelt.\nErst wenn kein Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss besteht, kann eine staatliche Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.\n\nAusführliche Informationen zum Verfahrenskostenvorschuss erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei Scheidung erheben\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung mit Prozesskostenvorschuss statt staatlicher Unterstützung finanzieren\n\n\n\nWer muss den Verfahrenskostenvorschuss zahlen?\n\n\n\nZum einsetzbaren Einkommen, das im Rahmen eines Familienverfahrens oder anderen gerichtlichen Prozessen für die Kostentilgung heranzuziehen ist, gehört auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (nach § 115 ZPO - Zivilprozessordnung). Damit kann eine nahverwandte Person für die Kosten in Haftung genommen werden.\n\n\n\nHat damit im Scheidungsverfahren einer der Ehegatten einen generellen Anspruch auf eine entsprechende Vermögensleistung von seinem getrennt lebenden Partner, gilt er damit nicht mehr als bedürftig im Sinne der Verfahrenskostenhilfe (VKH).\n\n\n\nStellt ein geringverdienender Ehegatte dann einen Verfahrenskostenhilfeantrag, um so Gerichts- und Anwaltskosten zu decken, kann das Gericht diesen zurückweisen mit der Begründung, dass der andere Verfahrensbeteiligte über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und ihm gegenüber ein Anspruch auf Leistung von Verfahrenskostenvorschuss bestünde.\n\n\n\nDer Antragsteller hat dann eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass er den Verfahrenskostenvorschuss bei seinem Ehegatten einfordert.\n\n\n\nGenerell besteht bereits vor Beantragung von Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller die Pflicht, nachzuweisen, dass er keine Forderungen oder Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss bei der Gegenseite stellen kann.\n\n\n\nVornehmlichster Grund dafür, dass einem Prozesskostenvorschuss (in Familienverfahren eigentlich Verfahrenskostenvorschuss) Vorrang vor der staatlichen Prozessfinanzierung gegeben wird, ist die Möglichkeit der Entlastung der Staatskassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Übrigen: Im Familienrecht ist der korrekte Terminus \"Verfahrenskostenvorschuss\", da mit der Familienrechtsreform im Jahre 2008 auch die Sprache angepasst wurde: Aus Prozessen wurden Verfahren, aus Klägern Antragsteller usf.\n\n\n\nVerfahrenskostenvorschuss als Unterhaltsleistung\n\n\n\nNicht nur im Sinne der ZPO, auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Zulässigkeit der Anspruchstellung gegenüber dem Ehegatten festgeschrieben. Die Stellung eines Prozesskostenvorschusses fällt hierbei in die Unterhaltspflicht hinein, die Ehegatten bei Eheschluss füreinander eingehen.\n\n\n\n\"Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht.\" (§ 1360a Absatz 4 BGB)\n\n\n\nDabei ist die Kostenübernahme für sämtliche gerichtliche Verfahren - etwa auch im Strafrecht - verpflichtend, sofern die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen dies zulassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtig: Auch getrennt lebende Ehegatten, die eine Scheidung anstreben, unterliegen der generellen Unterhaltspflicht während der Ehe. Deshalb kann auch für das Scheidungsverfahren selbst Verfahrenskostenvorschuss verlangt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verfahrenskostenvorschuss mit dem Trennungsunterhalt verrechnet werden darf!\n\n\n\nBilligkeit des Verfahrens\n\n\n\nGrundlegend muss - ebenso wie bei der Verfahrenskostenhilfe - die \"Billigkeit\" des Verfahrens geboten sein. Vor allem die Erfolgsaussicht und Rechtsgültigkeit des Verfahrens sind hierbei zu prüfen.\n\n\n\nSie müssen prüfen, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht - vor dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.\n\n\n\nVerlangen Sie in einem laufenden Verfahren etwa von Ihrem Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss, um den Kindesunterhalt per Antrag im Scheidungsverbund ebenfalls beschließen zu lassen, kann dieser gegebenenfalls auch abgelehnt werden. Dies dann, wenn der Antrag jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt (hinsichtlich berechnetem Unterhalt usf.) oder aber der Antragsgegner finanziell überhaupt nicht in der Lage ist, einen Kindesunterhalt zu leisten (ALGII-Empfänger usf.).\n\n\n\nDie Aussicht auf Erfolg geht dann gegen Null und hebt die Berechtigung auf, Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe zu beanspruchen. Wird der Antrag dennoch eingereicht und erwartungsgemäß abgelehnt, müssen Sie dann nicht nur die dafür zusätzlich entstandenen Gerichtskosten, sondern auch die entsprechenden Anwaltskosten der Gegenseite selbst zahlen.\n\n\n\nProzesskostenvorschuss - Ehegatte muss leistungsfähig sein\n\n\n\nGrundsätzlich ist ein Verfahrenskostenvorschuss bei Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen beanspruchbar. Auch hier ist der Selbstbehalt des Pflichters zu berücksichtigen. Handelt es sich dann um ein durchschnittliches Einkommen, kann bei gleichzeitiger Zahlung von Trennungsunterhalt die Leistungsfähigkeit des Ehegatten zur Leistung von VKV eingeschränkt, wenn nicht gänzlich aufgehoben sein.\n\n\n\nIst das Einkommen des Antragsgegners jedoch wesentlich höher, kann zusätzlich zum Trennungsunterhalt noch der Verfahrenskostenvorschuss für das Scheidungsverfahren verlangt werden, da der Selbstbehalt noch nicht erreicht ist.\n\n\n\nFür die Leistungsfähigkeit ist das vorhandene Vermögen nur in Ausnahmefällen - zumeist bei nur geringen Zahlungsbeträgen - in die Betrachtung einzubinden.\n\n\n\nProzesskostenvorschuss - Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein\n\n\n\nBedürftigkeit bzw. nicht ausreichende eigene finanzielle Mittel für die Finanzierung vorhandenBilligkeit des VerfahrensLeistungsfähigkeit des Ehegatten\n\n\n\nWann müssen Sie Verfahrenskostenvorschuss geltend machen?\n\n\n\nWann müssen Sie den Verfahrenskostenvorschuss einfordern?\n\n\n\nWie bereits angemerkt sind Sie verpflichtet, im Rahmen des Verfahrenskostenhilfeantrages nachzuweisen, dass Ihre finanziellen Verhältnisse nicht genügen, um die Kosten des Scheidungsverfahrens allein zu tragen. Teil des Einkommens ist dabei auch ein genereller Anspruch gegenüber dem Ehegatten. Wäre dieser finanziell in der Lage, für die Scheidung einen Prozesskostenvorschuss zu leisten, zählt dies in den Unterhaltsanspruch hinein.\n\n\n\nDiesen müssen Sie gegenüber Ihrem Ehegatten geltend machen. Unerheblich, ob er den geltend gemachten Betrag dann zahlt oder nicht: Ist er potentiell dazu in der Lage, einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten, steht er damit in der Pflicht - die Verfahrenskostenhilfe bleibt Ihnen damit in aller Regel verwehrt.\n\n\n\nEinen Anspruch auf Unterhaltsleistung in Form von einem Verfahrenskostenvorschuss können Sie lediglich während oder vor einem laufenden Verfahren geltend machen. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.\n\n\n\nDaraus ergibt sich auch, dass mit Abschluss des Verfahrens und mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses keine Ansprüche auf Verfahrenskostenvorschuss mehr geltend gemacht werden können.\n\n\n\nIm Übrigen: Ist der Verfahrenskostenvorschuss bewilligt und festgesetzt worden, ist es unerheblich, ob das Verfahren am Ende erfolgreich beendet wird oder nicht - die Kosten müssen in jedem Fall getragen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerfahrenskostenvorschuss in Raten zahlen?\n\n\n\nEine Ausnahme hinsichtlich der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist dann anzusetzen, wenn der zur Leistung von Prozesskostenvorschuss verpflichtete Ehegatte aufgrund seiner finanziellen Stellung diesen nur in Raten leisten kann.\n\n\n\nIn diesem Fall kann Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt werden. Die Höhe der Raten richtet sich dann in aller Regel nach den zahlbaren Raten des Ehegatten, der den Verfahrenskostenvorschuss leisten muss.\n\n\n\nIm Grunde handelt es sich dann um ein Mischverhältnis von VKH und VKV: Das bewilligte, staatliche Prozessfinanzierungsdarlehen wird durch den Verfahrenskostenvorschuss umgehend beglichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerfahrenskostenvorschuss zurückfordern - Ist das überhaupt möglich?\n\n\n\nNun stellt sich die Frage, ob der Antragsgegner den verauslagten Kostenvorschuss von dem Berechtigten über kurz oder lang auch wieder zurückfordern kann. Die Bezeichnung \"Vorschuss\" schließt in der Regel eine potentielle Rückzahlung ja mit ein.\n\n\n\nDa es sich nun jedoch beim Verfahrenskostenvorschuss um eine Form von Unterhalt handelt, zu der die Ehegatten gegenseitig verpflichtet sind, kann dieser, ebenso wie andere Unterhaltsleistungen, in aller Regel nicht zurückgefordert werden.\n\n\n\nEine Ausnahme ist dann geboten, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Anspruchstellers wesentlich verbessern. Dann kann der Zahlungspflichtige das verauslagte Geld - ähnlich wie der Staat die Verfahrenskostenhilfe - zurückverlangen.\n\n\n\nDen Prozesskostenvorschuss berechnen\n\n\n\nWie können Sie den Verfahrenskostenvorschuss berechnen?\n\n\n\nDer Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss richtet sich nach den vorab ermittelten und erwartbaren Gerichts- und Anwaltskosten. Diese wiederum werden nach Kenntnis des vorläufigen Verfahrenswertes berechnet. Aus diesem ermittelt das Gericht den sogenannten Gerichtskostenvorschuss, der Anwalt seine vorläufigen Kosten.\n\n\n\nIst das Verfahren abgeschlossen, die Scheidung rechtskräftig, kann im Kostenfestsetzungsverfahren der abschließende Verfahrenswert berechnet und festgeschrieben werden. Hierauf erfolgt die Neuberechnung der abschließenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Diese werden mit den bereits gezahlten Summen verrechnet. Die Differenz ist im Nachgang auszugleichen.\n\n\n\n\nBeispielberechnung\n(Vorläufiger)Verfahrenswert: 65.000 Euro\nGerichtskosten(vorschuss): 5.667,25 Euro\nAnwaltskosten(vorschuss): 1.332,00 Euro\nVerfahrenskosten = Verfahrenskostenvorschuss: 6.999,25 Euro\nDie Geltendmachung eines Verfahrenskostenvorschusses erfolgt auf Antrag bei dem zuständigen Familiengericht - in der Regel per einstweiliger Anordnung."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/","url":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/","name":"Verfahrenskostenvorschuss im Scheidungsverfahren •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenvorschuss/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-verfahrenskostenvorschuss.jpg","datePublished":"2016-08-11T14:20:10+00:00","dateModified":"2026-01-23T03:58:30+00:00","description":"Was ist der Verfahrenskostenvorschuss? Wann und wie Sie den Prozesskostenvorschuss bei Scheidung einfordern und wie er berechnet wird, erfahren Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Nach der Scheidung weiter Unterhalt zahlen trotz Rente &#8211; Müssen Sie das?","datePublished":"2016-08-12T10:29:24+00:00","dateModified":"2025-12-11T13:22:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/"},"wordCount":1061,"commentCount":65,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-rente.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Es gibt zahlreiche Gründe, die einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten legitimieren. Aber muss der bei Scheidung vereinbarte Unterhalt von einem Rentner noch weiterhin gezahlt werden? Oder endet die Unterhaltsverplfichtung mit dem Renteneintritt? Wie vertragen sich Unterhalt und Rente? Erfahren Sie es im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Nach der Scheidung weiter Unterhalt trotz Rente zahlen\n\n\n\nBin ich als Rentner unterhaltspflichtig? Auch die Rente zählt als Einkommen. Wenn die Gründe für einen Unterhaltsanspruch noch immer bestehen, dann gilt dies auch für die Zahlungsverpflichtung - jedoch in aller Regel nur, wenn die Rente den Selbstbehalt übersteigt.  Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Rentnern 2026? Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Unterhaltsberechtigten. 2026 gelten auch für Rentner die folgenden Selbstbehalte gegenüber > einem minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kind: 1.200 Euro (bei Erwerbslosigkeit)> nicht privilegierte volljährige Kinder: 1.750 Euro> Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt: 1.475 Euro (bei Erwerbslosigkeit)  Wie viel Unterhalt muss ich trotz Rente zahlen? Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts wird bei Renteneintritt dem neuen, in der Regel verminderten Einkommen angepasst und ist vom Einzelfall abhängig. Dabei kommen je nach Situation verschiedene Grundsätze für die Berechnung zur Anwendung. Einige Beispiele zur Berechnung finden Sie in diesem Abschnitt.  \n\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt bei Renteneintritt - Weiterzahlen oder nicht?\n\n\n\nZur Bewertung von Unterhalt bei Rentnern\n\n\n\nScheidung: Unterhalt müssen auch Rentner zahlen - wenn sie leistungsfähig sind.\n\n\n\nRecht häufig stellen sich Betroffene die Frage, ob im Zuge einer Scheidung geltend gemachte Unterhaltsforderungen des ehemaligen Ehegatten auch bei Eintritt in die Rente noch weiterhin gezahlt werden müssen.\n\n\n\nUnd kann der Ehegatte auch bei bereits bestehenden Rentenbezügen vor oder während der Scheidung Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geltend machen?\n\n\n\nWas viele nicht wissen: Rente ist auch Einkommen!\n\n\n\nGrundsätzlich handelt es sich auch bei Rentenbezügen um anrechenbares Einkommen, das für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen heranzuziehen ist.\n\n\n\nBestehen die Gründe für einen eventuellen Anspruch auf Unterhalt also weiterhin, kann auch bei Renteneintritt die Zahlungsverpflichtung bestehen bleiben. Da die Rentenbezüge in vielen Fällen jedoch wesentlich geringer ausfallen können, als das bis dato erwirtschaftete Arbeitsentgelt, bedarf es zumeist der Anpassung der Unterhaltszahlungen.\n\n\n\nBei Scheidung: Wie viel Unterhalt ist trotz Rente zu zahlen?\n\n\n\nGenerell handelt es sich bei der Unterhaltsberechnung im Zuge eines Scheidungsverfahrens um Einzelfallbewertungen. Sie richten sich stets nach dem den Beteiligten zur Verfügung stehenden bereinigten, monatlichen Nettoeinkommen.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt bei Rente: Besteht ein genereller Anspruch, kann dieser auch dann geltend gemacht werden.\n\n\n\nAnders als bei den anderen Formen der Unterhaltsberechnung gilt hinsichtlich des Ehegattenunterhalts der sogenannte Halbteilungsgrundsatz - sofern beide Ehegatten Rente beziehen.\n\n\n\nDas bedeutet, dass von dem Differenzbetrag zwischen den beiden Einkommen nicht mehr 3/7 als Unterhaltsanspruch gelten, sondern die Hälfte.\n\n\n\nIm Folgenden sollen ein paar Berechnungsbeispiele den Berechnungsweg veranschaulichen - ausgegangen wird dabei stets davon, dass dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht:\n\n\n\n\nZum Zeitpunkt der Scheidung beziehen beide Ehegatten bereits Rente. Nach erfolgtem Versorgungsausgleich - der Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften - beträgt die Rente von A 2.700 Euro (bereinigt), die von B 1.000 Euro (bereinigt).  \n\n\n\n\n[table id=77 /]\n\n\n\nB kann nach der Scheidung trotz Rente einen Unterhalt in Höhe von 850 Euro geltend machen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBeide Ex-Ehegatten beziehen bereits Rente, der Versorgungsausgleich ist vollzogen. Beteiligter B verdient jedoch noch etwas hinzu, um die Rentenbezüge aufzustocken. Der Zuverdienst ist ebenfalls als Einkommen anzurechnen, allerdings wird 1/7 von dem Gesamtverdienst abgezogen.\n\n\n\na) Bereinigtes Einkommen B\n\n\n\n[table id=79 /]\n\n\n\nb) Unterhaltsanspruch\n\n\n\n[table id=78 /]\n\n\n\nIn diesem Fall könnte B einen Unterhalt in Höhe von 950 Euro geltend machen.\n\n\n\nSonderfall Altersvorsorgeunterhalt nach Scheidung - Anpassung vom Unterhalt bei Rente\n\n\n\nWie viel Unterhalt ist trotz Rente nach der Scheidung zu zahlen?\n\n\n\nEin Sonderfall tritt dann ein, wenn der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung einen Altersvorsorgeunterhalt (AVU) gezahlt hat, durch den sich die Rentenansprüche des Berechtigten insgesamt erhöht haben.\n\n\n\nBei der Berechnung von etwaigen Unterhaltsansprüchen nach dem Renteneintritt werden die Rentenbezüge, die auf dem nachehelichen Altesunterhaltsansprüchen basieren, zunächst nicht betrachtet. Stattdessen erfolgt nach Ermittlung vom Unterhalt bei Rente der nachträgliche Abzug dieser Anwartschaften.\n\n\n\nAuch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:\n\n\n\nA hat B nach der Scheidung einen allgemeinen Unterhalt von 700 Euro gezahlt. Zusätzlich zahlte er auch einen Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 100 Euro an B, den dieser dann in die Rentenversicherung einzahlte.\n\n\n\nBei Eintritt in die Rente erhält B dank des Altersvorsorgeunterhalts insgesamt 800 Euro Rente, von denen er ohne die Unterhaltsleistungen ursprünglich nur 400 Euro als Rente zu Verfügung gehabt hätte. Die Bezuschussung von 400 Euro wird sodann von dem Einkommen zunächst abgezogen, um den generellen Unterhaltsanspruch wie folgt zu berechnen:\n\n\n\n[table id=80 /]\n\n\n\nDer allgemeine Unterhaltsanspruch von B gegenüber A läge damit bei 1.150 Euro. Aber: Von diesem Betrag ist nunmehr der Rentenanteil abzuziehen, den B durch die Zahlung von Altervorsorgeunterhalt erhielt - also 400 Euro:\n\n\n\n[table id=81 /]\n\n\n\nDamit läge der tatsächliche Anspruch nach Scheidung auf Unterhalt bei dem Rentner bei 750 Euro. Verglichen mit dem obigen Beispiel, bei dem B 800 Euro Rente anzurechnen waren, liegt der Unterhaltsanspruch im Rentenfall damit 150 Euro niedriger (dort waren es 950 Euro). A wird durch die Vorableistung also nicht doppelt belastet, sondern ein Stück weit von der Zahlungsverpflichtung befreit, da sich durch den bei Scheidung vereinbarten Unterhalt die Rente des Ex-Ehegatten bereits erhöhte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAuch für Kinder nach der Scheidung den Unterhalt trotz Rente weiterzahlen?\n\n\n\nAuch für den Kindesunterhalt gilt: Besteht der Anspruch des Kindes gegenüber dem oder den barunterhaltspflichtigen Elternteilen auch weiterhin, so muss nach Trennung und Scheidung auch ein Rentner Unterhalt leisten - vorausgesetzt, die Bezüge sind hoch genug.\n\n\n\nDer Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sinkt in der Regel mit Eintritt in die Rente auf den Wert von nicht erwerbstätigen Schuldnern - nach Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 1.200 Euro monatlich. (Stand: Januar 2026)\n\n\n\nAuch für Kinder ist nach der Scheidung Unterhalt auch vom Rentner zu zahlen.\n\n\n\nKönnen Sie also den Unterhalt von der Rente grundsätzlich zahlen, sind Sie leistungsfähig - die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.\n\n\n\nDer Unterhaltsbedarf eines Kindes, ob volljährig oder nicht, richtet sich dabei in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Die hier dargelegten Berechnungsgrundlagen für den Kindesunterhalt sind jedoch nicht rechtlich festgeschrieben. Dennoch orientieren sich die meisten Gerichte und Jugendämter an ihnen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/","name":"Unterhalt trotz Rente zahlen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-rente.jpg","datePublished":"2016-08-12T10:29:24+00:00","dateModified":"2025-12-11T13:22:37+00:00","description":"Müssen Sie bei Scheidung Unterhalt bei Rente zahlen? Wann trotz Rente Unterhalt fällig ist und wie sich der Unterhalt bei Renteneintritt berechnet, hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#faq-question-1655729477249"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#faq-question-1655729930077"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/#faq-question-1655729804167"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Darmstadt","datePublished":"2016-08-12T13:24:58+00:00","dateModified":"2026-01-26T13:37:33+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/"},"wordCount":697,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/08/familienberatungsstelle-darmstadt.jpg","inLanguage":"de","description":"[caption id=\"attachment_10288\" align=\"aligncenter\" width=\"700\"] Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Darmstadt.[/caption]\n\nKonflikte innerhalb der Familie können viele Ursachen haben:\n\n \tProbleme des Kindes in der Schule\n \tTrennungsgedanken der Eltern\n \thäusliche Gewalt\n \tÜberforderung bei der Erziehung der Kinder\n\nSich in solchen Fällen an eine Beratungsstelle in Darmstadt zu wenden ist der erste Schritt, sich Hilfe bei der Konfliktbewältigung zu holen. In der folgenden Übersicht finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Darmstadt:\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nEhe-, Familien- und Lebensberatung\nDarmstadt e.V.\n\nDarmstraße 2\n64287 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06151425541\n\nE-Mail: info@eflb-da.de\n\n[clickout url=\"http://www.ehe-familien-lebensberatung-darmstadt.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Darmstadt\nFamilienberatung\nHeinrichstraße 32a\n64283 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 061519990\n\nE-Mail: info@caritas-darmstadt.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-darmstadt.de/beratungundhilfe/hilfefuerkinderundfamilien/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilien Willkommen\nFamilien,- Lebensberatung\nWilhelm-Glässing-Straße 15 - 17\n64283 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06151999110\n\nE-Mail: alb@caritas-darmstadt.de\n\n[clickout url=\"http://www.familien-willkommen.de/Paare_%7C_Eltern_%7C_Erziehende__p_derp.htm\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonie Darmstadt\nFamilienberatung\nKiesstrasse 14\n64283 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06151926128\n\nE-Mail: haack@dw-darmstadt.de\n\n[clickout url=\"haack@dw-darmstadt.de\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienzentrum Darmstadt\nErziehungs- und Familienberatung\nFrankfurter Straße 71\n64293 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06151132509\n\nE-Mail: fbs@darmstadt.de\n\n[clickout url=\"https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/soziales-und-gesellschaft/familien/familienzentrum/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratungsstelle für Eltern, Kinder\nund Jugendliche\n\nDarmstädter Straße 66-68\n64372 Ober-Ramstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06154696170\n\nE-Mail: Erziehungsberatung-OR@ladadi.de\n\n[clickout url=\"https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/familie-kinder-und-jugend/beratungsangebote/erziehungsberatung.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFamilienberatung Rosenthal\n\nAm Trautheim 21\n64367 Mühltal / Trautheim\nDeutschland\n\nTelefon: 061679318588\n\nE-Mail: anfrage@vr-paarberatung-darmstadt.de\n\n[clickout url=\"http://www.vr-paarberatung-darmstadt.de/familienberatung.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauenhaus Darmstadt\n\nBad Nauheimer Str. 9\n64289 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 06151376814\n\nE-Mail: info@frauenberatung-darmstadt.de\n\n[clickout url=\"http://www.frauenhaus-darmstadt.de/ct/index.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nKinderschutzbund Darmstadt\n\nHolzhofallee 15\n64295 Darmstadt\nDeutschland\n\nTelefon: 061513604150\n\nE-Mail: info@umgis.de\n\n[clickout url=\"http://www.kinderschutzbund-darmstadt.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratung durch die Familienhilfe Darmstadt\nDas Angebot einer Erziehungsberatungsstelle in Darmstadt ist in der Regel kostenlos. In besonderen Fällen kann nach der Beratung eine Weitervermittlung an einen Psychologen oder Anwalt erfolgen, dieser stammt natürlich ebenfalls aus dem Umkreis der kreisfreien Großstadt. Letzteres ist vor allem deshalb wichtig, wenn die Eltern die Konflikte nicht mehr lösen möchten, somit auch die Ehe- und Familienberatung in Darmstadt nicht weiterhelfen kann und eine Scheidung der einzige Ausweg ist.\nWie die Familienberatung in Darmstadt Ihnen weiterhilft\n[caption id=\"attachment_10615\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Eine Familienberatungsstelle in Darmstadt kann Ihnen dabei helfen, den Hausfrieden wiederherzustellen.[/caption]\n\nDer erste Schritt in der Beratungsstelle ist es, die Probleme der Familien zu erkennen und zu benennen. Liegt es an den Jugendlichen? An den Eltern oder an äußeren Einflüssen?\n\nIn der Erziehungsberatung in Darmstadt wird hierauf eingegangen und gemeinsam nach Lösungen gesucht. Durch die Schweigepflicht der Berater müssen sich Eltern zudem keine Gedanken machen, dass häusliche Probleme nach außen getragen werden.\n\nAuch viele Jugendliche finden den Gang zur Familienberatungsstelle in Darmstadt zu Beginn unangenehm, bekommen hier jedoch genau die Hilfe und Beratung, die sie benötigen.\nIn vielen Fällen hat sich gezeigt, dass es an mangelnder Kommunikation liegt, sodass eine Familientherapie in Darmstadt vermitteln und meist schlichten kann. Oft ist schon ein gemeinsamer Ausflug, z. B. ins Vivarium Darmstadt, für die Kinder ein Erlebnis, welches die einen oder anderen Probleme kleiner werden lässt.\nNach der erfolgreichen Konfliktlösung ist die Arbeit der Erziehungshilfe in Darmstadt jedoch nicht vorbei. Die Nachsorge ist ein Thema, welches hilft, das gemeinsam besprochene im Alltag umzusetzen und, wenn nötig, auch andere Lösungen zu finden.\nWeil die Familie das Wichtigste im Leben ist\nEine Familienberatungsstelle in Darmstadt aufzusuchen ist der erste Weg, für sich und seine Familie zu kämpfen. Auch wenn sich Eltern trennen und scheiden lassen, sollte das Wohl der gemeinsamen Kinder nie außer Acht gelassen werden. Eine Familienberatung vor Ort kann helfen, die Trennung geregelt und für alle soweit wie möglich erträglich ablaufen zu lassen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/","name":"Familienberatungsstelle in Darmstadt finden: Hilfe vor Ort","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/08/familienberatungsstelle-darmstadt.jpg","datePublished":"2016-08-12T13:24:58+00:00","dateModified":"2026-01-26T13:37:33+00:00","description":"🔍 Sie suchen eine Familienberatungsstelle in Darmstadt? Bei diesen Stellen für Familienberatung in Darmstadt können Sie gute Familienhelfer finden.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/darmstadt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/08/familienberatungsstelle-darmstadt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/08/familienberatungsstelle-darmstadt.jpg","width":700,"height":230,"caption":"Sie haben familiäre Probleme und sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe? Hier finden Sie eine geeignete Familienberatungsstelle in Darmstadt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/offenbach/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/offenbach/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen Offenbach","datePublished":"2016-08-15T12:45:52+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:40:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/offenbach/"},"wordCount":220,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Offenbach\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nDRK Offenbach\nFamilienberatung\n\nSpessartring 24\n63071 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 069850050\n\nE-Mail: info@drk-of.de\n\n[clickout url=\"http://www.drk-of.de/startseite.html\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nBeratungsstelle der Stadt Offenbach\nfür Eltern, Kinder und Jugendliche\n\nHessenring 57\n63071 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 06980652490\n\nE-Mail: beratungsstelle@offenbach.de\n\n[clickout url=\"http://www.offenbach.de/vv/oe/185010100000004143.php\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nCaritas Offenbach\nFamilienberatung und Lebensberatung\n\nPlatz der Deutschen Einheit 7\n63065 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 069800640\n\nE-Mail: info@cv-offenbach.de\n\n[clickout url=\"http://www.caritas-offenbach.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nAWO Offenbach\nFamilienberatung\n\nWaldstrasse 351\n63071 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 069850026\n\nE-Mail: info@awo-of-stadt.de\n\n[clickout url=\"http://awo-of-stadt.info/kreisverband-of/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nDiakonie Offenbach\nErziehungs- und Familienberatung\n\nAn der Winkelsmühle 5\n63303 Dreieich\nDeutschland\n\nTelefon: 0610398750\n\nE-Mail: mail@diakonie-of.de\n\n[clickout url=\"http://www.diakonie-of.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nStarthäuschen\nFamilienzentrum und mehr\n\nPirazzistr. 15\n63067 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 06982378620\n\nE-Mail: info@starthaus.org\n\n[clickout url=\"http://www.ggmbh.starthaus.org/index.htm\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nFrauenhaus\nFrauen helfen Frauen\nFrauenhaus\nBieberer Straße 17\n63065 Offenbach\nDeutschland\n\nTelefon: 069816557\n\nE-Mail: frof@gmx.de\n\n[clickout url=\"http://www.frauenhaus-offenbach.de/\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]\n\n\n\nArbeitskreis für Familienhilfe\n\n\nIm Eck 3\n79199 Kirchzarten\nDeutschland\n\nTelefon: 0766193210\n\nE-Mail: info@ak-familienhilfe.de\n\n[clickout url=\"http://www.ak-familienhilfe.de/index.php?id=73\" class=\"website-button\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/offenbach/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/offenbach/","name":"Familienberatungsstellen Offenbach - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-08-15T12:45:52+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:40:43+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Der Unterhaltstitel &#8211; Vollstreckbare Ausfertigung, um an den Kindesunterhalt zu gelangen","datePublished":"2016-08-23T09:02:31+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:45:52+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/"},"wordCount":1002,"commentCount":26,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltstitel.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Trennen sich zwei Elternteile, so lebt das Kind in aller Regel nur bei einem der beiden Beteiligten dauerhaft. Der der Familie fern lebende, ehemalige Partner ist dann in aller Regel verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Unabhängig davon, ob der familienferne Elternteil seiner Verpflichtung regelmäßig nachkommt oder nicht, bietet es sich dann stets an, einen Unterhaltstitel zu erwirken. Doch was ist ein Unterhaltstitel? Und wie bekommen Sie ihn?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Der Unterhaltstitel\n\nEltern sind gegenüber ihren minderjährigen Kindern in der Regel unterhaltspflichtig. Bleibt der Unterhalt aus, kann vor Gericht oder beim Jugendamt ein Unterhaltstitel erworben werden.\nDer Unterhaltstitel ermöglicht es, offene Forderungen mithilfe des Gerichtsvollziehers beim Schuldner einzutreiben.\nTitulierte Unterhaltsforderungen verjähren normalerweise erst nach 30 Jahren.\n\nAusführliche Informationen zum Unterhaltstitel erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nUnterhaltstitulierung bei ausbleibenden Zahlungen\n\n\n\nWas bedeutet der Begriff \"Unterhaltstitel\"?\n\n\n\nWann können Sie bei Scheidung und Trennung einen Unterhaltstitel erwirken?\n\n\n\nDer juristische Terminus \"Titel\" verweist auf ein rechtsgültiges Dokument, mit dessen Hilfe Gläubiger offene Forderungen vom Schuldner eintreiben können - etwa per Lohn- oder Kontenpfändung. Der Unterhaltstitel bezieht sich dabei auf die ausbleibenden oder offenen Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder, für die der familienferne Elternteil nicht zahlen kann oder will.\n\n\n\nGenerell kann es unterschiedliche Wege geben, an eine solch vollstreckbare Urkunde zu gelangen: per Gerichtsverfahren, per Beurkundung beim Notar oder aber - sofern es um Kindesunterhalt geht - auch beim zuständigen Jugendamt.\n\n\n\nBetrifft ein solcher Titel nur den Kindesunterhalt? Nein. In aller Regel kann für jeglichen Unterhaltsanspruch ein Titel erwirkt werden - damit also auch für Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für den (ehemaligen) Ehegatten.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDen Kindesunterhalt dynamisch titulieren lassen\n\n\n\nEs gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein solcher Unterhaltstitel gestaltet sein kann: Neben der Angabe eines festen monatlichen Zahlbetrags, kann auch ein dynamischer Unterhaltstitel aufgesetzt werden. Hierbei wird also kein Unterhaltsanspruch nach exakter Höhe angegeben, sondern ein feststehender Prozentsatz.\n\n\n\nIn der Regel sind hier 115 Prozent des Mindestunterhalts zu bestimmen, wie er sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Unterhalt mit zunehmendem Alter der Kinder, Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle oder Einkommensveränderungen des Unterhaltsschuldners nicht jedes Mal neu aufgesetzt bzw. abgeändert werden muss. Die Unterhaltsberechnung obliegt den Beteiligten nach Maßgabe des festgelegten Prozentsatzes.\n\n\n\nDer Unterhaltstitel kann den Kindesunterhalt auch dynamisch festlegen.\n\n\n\nSchuldner und Gläubiger können dann in regelmäßigen Abständen die Unterhaltsberechnung aktualisieren. Die Vollstreckbarkeit von dem bestehenden Unterhaltstitel bleibt unberührt.\n\n\n\nKostenloser Unterhaltstitel vom Jugendamt\n\n\n\nWährend Sie anderweitige Vereinbarungen notariell beglaubigen oder aber auf dem gerichtlichen Wege den Unterhalt einklagen müssen, um so für den Kindesunterhalt einen Titel zu erhalten, können Sie hierfür auch das Jugendamt aufsuchen. Den Unterhaltstitel erstellt dieses kostenlos.\n\n\n\nDie Titulierung vom Unterhalt durch das Jugendamt muss der Schuldner dann unterzeichnen, um die Forderung dem Grunde nach anzuerkennen. Damit handelt es sich dem Grunde nach um ein Schuldanerkenntnis. Wenn Sie den Unterhaltstitel vor Gericht einklagen, entfällt die Unterschrift. Auch wenn Sie den gerichtlichen Unterhaltstitel nicht unterschreiben, ist er gültig.\n\n\n\nDen Kindesunterhalt per Titel vom Jugendamt anzuerkennen ist die kostengünstigste Variante. Sowohl das Einklagen des Unterhalts als auch die notarielle Beglaubigung eines entsprechenden Anerkenntnisses sind mit Kosten verbunden.\n\n\n\n&nbsp;\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n&nbsp;\n\n\n\nWas passiert mit dem Unterhaltstitel bei Volljährigkeit des Kindes?\n\n\n\nNicht selten werden Unterhaltstitel, vor allem durch das Jugendamt, bis zur Volljährigkeit des Anspruchstellers befristet. Ein solcher Alttitel kann dann in aller Regel von dem Kind nicht mehr vollstreckt werden, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat.\n\n\n\nDas bedeutet jedoch nicht, dass es automatisch keinen Unterhalt mehr einfordern kann. Stattdessen kann nunmehr die Einforderung, Einklagung oder Aufsetzung eines neuen Titels für den Unterhalt anstehen. Ein volljähriges Kind muss seine Ansprüche dem Unterhaltsschuldner gegenüber dabei eigenständig geltend machen.\n\n\n\nDen Unterhaltstitel vollstrecken\n\n\n\nExistiert ein Unterhaltstitel, kann durch die Vollstreckung schlimmstenfalls die Lohnpfändung drohen.\n\n\n\nDas Familienministerium stellte vor kurzem fest, dass immer mehr Unterhaltspflichtige auch den Kindesunterhalt schuldig bleiben. Sind Sie Alleinerziehender in einer solchen Situation, ist ein Titel für den Unterhalt die richtige Wahl. Der Unterhaltsschuldner wird so offiziell und rechtsverbindlich zur Zahlung von Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt aufgefordert.\n\n\n\nKommt er dieser Forderung nicht freiwillig nach, obwohl er finanziell generell in der Lage wäre, Unterhalt zu leisten, können Sie die Vollstreckung vom Unterhaltstitel bewirken. Im schlimmsten Fall kann dann sogar über den Arbeitgeber des Schuldners eine Lohnpfändung vorgenommen werden.\n\n\n\nAusbleibenden Unterhalt ohne Titel einzufordern, ist meist nur auf gerichtlichem Wege möglich. Am Ende eines entsprechenden Klageverfahrens stünde dann wiederum ein vollstreckbarer Unterhaltstitel.\n\n\n\nKann der Unterhaltsschuldner aufgrund eines vorliegenden Mangelfalls keinen oder nicht den vollständigen Unterhalt leisten, können Sie mit einem Unterhaltstitel zumindest den Kindesunterhalt aufstocken, indem Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. \n\n\n\nUnterhaltstitel löschen: Besteht dem Grunde nach kein Unterhaltsanspruch mehr, können Sie den Unterhaltstitel auch löschen lassen. Dies kann entweder durch Antrag vor Gericht geschehen oder aber durch einen neuen Vergleich. Besteht der Titel weiterhin fort, müssen Sie sonst gegebenenfalls auch weiterhin zahlen, wenn die Ansprüche nicht befristet wurden.\n\n\n\n&nbsp;\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n&nbsp;\n\n\n\nWie lange ist ein Unterhaltstitel gültig?\n\n\n\nGrundsätzlich verjährt der Anspruch von minderjährigen Kindern auf Unterhalt gegenüber dem Schuldner nicht. Sobald die Volljährigkeit eintritt, beginnt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.\n\n\n\nHingegen richtet sich beim Unterhaltstitel die Verjährung nach § 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings ist hierbei eine grundsätzliche Unterscheidung zu treffen, zwischen eingeforderten Unterhaltsrückständen und zukünftig und regelmäßig zu zahlenden monatlichen Leistungen.\n\n\n\nWährend die zukünftig zu leistenden, wiederkehrenden Unterhaltszahlungen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen, verjähren die in einem Titel rückwirkend geltend gemachten Unterhaltskosten nach § 197 Absatz 1 Nummer 3 und 4 BGB erst nach 30 Jahren.\n\n\n\nSind Sie unsicher, wie Sie einen Unterhaltstitel erwirken können oder wie ein solcher Titel aussehen sollte, wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit dem Familienrecht auseinandersetzt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/","name":"Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltstitel.jpg","datePublished":"2016-08-23T09:02:31+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:45:52+00:00","description":"Was ist ein Unterhaltstitel? Für welche Forderung die Unterhaltstitulierung in Betracht kommt und wie Sie den Unterhaltstitel vollstrecken, lesen Sie hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltstitel/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltstitel.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltstitel.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhaltstitel"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt &#8211; Wie funktioniert&#8217;s?","datePublished":"2016-08-25T08:46:29+00:00","dateModified":"2025-12-11T10:57:24+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/"},"wordCount":977,"commentCount":77,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Trennen sich zwei Elternteile, muss der familienferne Ex-Partner in aller Regel an den Alleinerziehenden bzw. das gemeinsame Kind Unterhalt leisten. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Auch die Kindergeldanrechnung spielt beim Unterhalt eine wesentliche Rolle. Wie und warum das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt\n\n\n\nWird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet? Das Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes, weshalb es bei der Berechnung von Unterhalt Berücksichtigung findet. Für eine Berechnung ist es grundlegend von Bedeutung, ob das Kind bereits volljährig oder noch minderjährig ist und dementsprechend bei den Eltern lebt.   Wie wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet? Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld für ein minderjähriges Kind, so kann der andere unterhaltspflichtige Elternteil das hälftige Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung in Abzug bringen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in aller Regel in voller Höhe beim Kindesunterhalt abgezogen. Auch beim Unterhaltsvorschuss findet das Kindergeld Berücksichtigung.  Wie hoch ist das Kindergeld? Ab 2026 beläuft sich das Kindergeld für jedes Kind auf 259 Euro. Für 2022 betrug es noch für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Sowohl die Kindergeldbeträge als auch die Düsseldorfer Tabelle werden fortlaufend angepasst.  \n\n\n\n\nWarum erfolgt die Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt?\n\n\n\nWie hoch fällt das anzurechnende Kindergeld aus? Erfahren Sie es mithilfe des folgenden Kindergeld-Rechners:\n\n\n\n[sb name=\"kindergeld\"]\n\n\n\nKindergeld als Einkommen = Anrechnen auf den Unterhalt des Kindes?\n\n\n\nWarum erfolgt die Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt?\n\n\n\nBei der Bemessung von Kindesunterhalt ist nicht nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils in die Betrachtung mit einzubeziehen. Auch das Einkommen des unterhaltsbedürftigen Kindes ist auf den Unterhaltsanspruch generell anzurechnen. Hierzu zählt jedoch nicht nur ein mögliches Arbeitsentgelt, sondern eben auch das staatliche Kindergeld.\n\n\n\nWurde der Kindesunterhalt berechnet - in der Regel nach Düsseldorfer Tabelle - verringert sich damit die ermittelte Summe um das eigene Einkommen, das dem Kind bereits zur Verfügung steht.\n\n\n\nDas Kindergeld findet Anrechnung auf den Unterhalt, weil es als Einkommen des Kindes zu werten ist.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nÜbersicht: Wie hoch ist das Kindergeld (Stand 2026)?\n\n\n\nDas Kindergeld wird in regelmäßigen Abständen den aktuellen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Kindergeldsätze entnehmen, die seit 2026 gelten:\n\n\n\n[table id=32 /]\n\n\n\nUnterschiede bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt\n\n\n\nBei der Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Dem zugrunde liegt vor allem, ob das unterhaltsberechtigte Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt und minderjährig ist, oder ob es hingegen bereits die Volljährigkeit erreichte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMinderjähriges Kind im Haushalt eines Elternteils\n\n\n\nDie Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt verringert den Gesamtbedarf des Kindes.\n\n\n\nMinderjährige Kinder haben gegenüber dem Elternteil einen Anspruch auf Barunterhalt, bei dem es nicht seinen dauerhaften Aufenthalt hat. Die Auszahlung vom Kindesunterhalt erfolgt in aller Regel an den alleinerziehenden Elternteil, der sich überwiegend um die Pflege des gemeinsamen Kindes kümmert.\n\n\n\nIn diesem Fall erhält der Alleinerziehende auch das Kindergeld für das minderjährige Kind allein. Dieses zählt jedoch, wie bereits erwähnt, grundsätzlich zum Einkommen des Kindes. Der familienferne Elternteil kann damit das Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen. Allerdings kann er hierbei nicht 100 Prozent des Kindergeldes abziehen. Der Alleinerziehende hat aufgrund der Pflege des Kindes ebenfalls ein Anrecht auf einen Teil der staatlichen Unterstützung.\n\n\n\nSo darf der allein barunterhaltspflichtige Elternteil am Ende die Hälfte des Kindergeldes von dem nach Düsseldorfer Tabelle ermittelten Unterhaltsbedarf des Kindes abziehen.\n\n\n\nBeispiel: Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt in voller Höhe\n\n\n\n[table id=71 /]\n\n\n\nIn diesem Fall verringert sich der zu zahlende Betrag für den Elternteil also auf 428,50 Euro, da er die Hälfte vom Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen darf.\n\n\n\nAnrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt eines volljährigen Kindes\n\n\n\nAnders verhält es sich hingegen bei einem volljährigen Kind. Unerheblich, ob es noch im Haushalt seiner Eltern oder eines Elternteils lebt, haben volljährige Kinder gegenüber beiden Parteien Anspruch auf Barunterhalt. Das Kindergeld bleibt auch weiterhin Einkommen des volljährigen Unterhaltsberechtigten - auch die Auszahlung erfolgt häufig nunmehr direkt an das Kind.\n\n\n\nAber: Da beide Elternteile nun barunterhaltspflichtig sind, können sie das Kindergeld voll auf den Unterhaltsbedarf anrechnen und somit gleichermaßen von dem Einkommen des Kindes profitieren.\n\n\n\nDie Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt kann beiden Eltern zugutekommen.\n\n\n\nBeispiel: Kindergeld anrechnen auf den Unterhalt für volljährige Kinder\n\n\n\nZugrunde zu legen ist das bereinigte Nettoeinkommen der beiden barunterhaltspflichtigen Elternteile. Dieses beträgt in unserem Fall bei der Mutter 1.500 Euro und beim Vater 3.000 Euro. Aus dem Gesamteinkommen der Eltern (1.500 Euro + 3.000 Euro = 4.500 Euro) ergibt sich sodann der Gesamtanspruch auf Kindesunterhalt des (privilegierten) Volljährigen (nach Düsseldorfer Tabelle): 943 Euro.\n\n\n\nVon diesem Gesamtbedarf ist nunmehr das Kindergeld abzuziehen - das Kindergeld als Einkommen verringert damit den Gesamtbedarf:\n\n\n\n[table id=72 /]\n\n\n\nZunächst muss der jeweilige unterhaltsrelevante Einkommensanteil ermittelt werden:\n\n\n\nNettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt der Mutter:\n\n\n\n[table id=73 /]\n\n\n\nNettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt Vaters:\n\n\n\n[table id=74 /]\n\n\n\nDer Gesamtbetrag aus den zur Verfügung stehenden Einkommen, der für die Unterhaltszahlung heranzuziehen ist, spielt bei der Berechnung ebenfalls eine wichtige Rolle.\n\n\n\nDurch diesen Betrag wird der Gesamtbedarf des Kindes am Ende geteilt: 1.600 Euro\n\n\n\nIm nächsten Schritt nun die abschließende Ermittlung der jeweiligen Haftungsanteile:\n\n\n\nHaftungsanteil der Mutter:\n\n\n\n[table id=75 /]\n\n\n\nHaftungsanteil vom Vater:\n\n\n\n[table id=76 /]\n\n\n\nDas Kind hat demnach gegenüber dem Vater einen generellen Anspruch in Höhe von 666,50 Euro, gegenüber der Mutter einen von 21,50 Euro. Aus beiden Beträgen ergibt sich am Ende der Gesamtbedarf von 688 Euro, der nach der Anrechnung von dem Kindergeld auf den Unterhalt ermittelt wurde."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/","name":"Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt: So geht's!","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt.jpg","datePublished":"2016-08-25T08:46:29+00:00","dateModified":"2025-12-11T10:57:24+00:00","description":"Wie erfolgt die Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt? Warum und wie der Unterhaltspflichtige das Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen darf, hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733290481"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733330927"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733331727"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733290481","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733290481","name":"Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Das <a href=\"https://www.scheidung.org/kindergeld/\">Kindergeld</a> zählt als Einkommen des Kindes, weshalb es bei der Berechnung von <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalt</a> Berücksichtigung findet. Für eine Berechnung ist es grundlegend von Bedeutung, ob das Kind bereits volljährig oder noch minderjährig ist und dementsprechend bei den Eltern lebt. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733330927","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733330927","name":"Wie wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld für ein minderjähriges Kind, so kann der andere unterhaltspflichtige Elternteil das hälftige Kindergeld bei der <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsrechner/\">Unterhaltsberechnung</a> in Abzug bringen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in aller Regel in voller Höhe beim <a href=\"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/\">Kindesunterhalt</a> abgezogen. Auch beim <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss/\">Unterhaltsvorschuss</a> findet das Kindergeld Berücksichtigung.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733331727","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/#faq-question-1655733331727","name":"Wie hoch ist das Kindergeld?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ab 2026 beläuft sich das Kindergeld für jedes Kind auf 259 Euro. Für 2022 betrug es noch für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Sowohl die Kindergeldbeträge als auch die <a href=\"https://www.scheidung.org/duesseldorfer-tabelle/\">Düsseldorfer Tabelle</a> werden fortlaufend angepasst.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Das &#8222;Cochemer Modell&#8220; &#8211; Wie gelingt die Konfliktvermeidung im Familienverfahren?","datePublished":"2016-08-30T13:20:24+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:56:26+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/"},"wordCount":829,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-cochemer-modell.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Wenn sich zwei Ehegatten scheiden lassen, geht dies immer seltener im Einvernehmen vonstatten, sondern zieht zahlreiche Streitigkeiten und Differenzen nach sich. Emotionale Verletzungen und ein gekränktes Ego können dann jedoch nicht nur getrennten Eltern das Leben schwer machen, sondern vor allem auch den gemeinsamen Kindern. In den 1990er Jahren entwickelte ein Richter auch zum Schutz der Kinder das sogenannte \"Cochemer Modell\", das vor allem der Konflikteskalation bei einer Scheidung mit involviertem Kind vorbeugen sollte.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das \"Cochemer Modell\"\n\nDas \"Cochemer Modell\" wurde im Jahr 1992 entwickelt und sollte dafür sorgen, dass die Konflikte in Familienverfahren nicht eskalieren.\nGrundlegend ist das Ziel, die Trennung vor allem für die involvierten Kinder so schonend wie möglich zu gestalten.\nNach dem Vorbild des Modells wurde das beschleunigte Familienverfahren eingeführt. Verhandlungen sollen möglichst schnell stattfinden, da lange Wartezeiten oft zu strapazierten Nerven bei allen Beteiligten führen.\n\nAusführliche Informationen zum \"Cochemer Modell\" erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas \"Cochemer Modell\" als Vorreiter der Deeskalation im Familiengericht\n\n\n\nZur Geschichte des \"Cochemer Modells\"\n\n\n\nDas \"Cochemer Modell\" soll eine Eskalation bei Trennung und Scheidung vermeiden.\n\n\n\nIm Jahre 1992 entwickelte Familienrichter Jürgen Rudolph - damals zuständig am Amtsgericht Cochem - eine Vorgehensweise, die eine Eskalation in Familienverfahren weitgehend vermeiden und ihnen vorbeugen sollte - vor allem in Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht, in denen\n\n\n\nKinder unweigerlich involviert waren.\n\n\n\nZunächst war die Cochemer Praxis ausschließlich in der Stadt Cochem gängig, doch schon bald übernahmen auch andere Amts- und Familiengerichte Teile der Verfahren. So machte das Modell nach Rudolph die Runde.\n\n\n\nMit Ausscheiden des Initiators Rudolph im Jahre 2008 endete gewissermaßen auch die Geschichte des \"Cochemer Modells\". Aber: Mit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 wurden zahlreiche Punkte, die ursprünglich erst durch das \"Cochemer Modell\" ins Bewusstsein rückten, in das überarbeitete Familienverfahrensgesetz (FamFG) aufgenommen, sodass die Nachwirkungen vom \"Cochemer Modell\" kaum zu unterschätzen sind.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelche Ansätze hat das \"Cochemer Modell\" ins Familienverfahren eingeführt?\n\n\n\n\"Cochemer Modell\": Verhandlungen zum Umgang und anderen Kindschaftssachen sollen friedlicher sein.\n\n\n\nZum Grundsatz der Cochemer Praxis wurde vor allem der Ansatz der frühzeitigen Intervention. Noch bevor sich erntshafte Anzeichen von Streitigkeiten zwischen den Eltern im Scheidungs- oder Umgangsverfahren zeigten, unter denen auch die Kinder zu leiden hätten, wurden den Beteiligten verschiedene Personen zur Seite gestellt, die eine Eskalation von Grund auf verhindern sollten - vor allem durch Förderung des Dialogs.\n\n\n\nZum Schutz der Kinder sah das \"Cochemer Modell\" zudem vor, dass auch Jugendamtsmitarbeiter dem Verfahren vor, während und nach der Verhandlung beiwohnen sollten. Durch regelmäßige Rücksprachen mit den Kindern, den Einsatz von Verfahrenspflegern oder aber beratende Unterstützung der Eltern sollte das \"Cochemer Modell\" die Trennung vor allem für die Kinder so schonend wie möglich gestalten.\n\n\n\nEiner der wichtigsten Punkte, der nach dem Vorbild des \"Cochemer Modells\" auch heute noch von großer Bedeutung erscheint, ist das beschleunigte Familienverfahren. Um zu verhindern, dass durch sich hinziehende Verfahren Streitigkeiten entstehen oder eskalieren, streben die Gerichte auch heute in Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht eine schnelle Terminierung der Verhandlungstage an.\n\n\n\nIm Folgenden ein Überblick über die Maßnahmen, die das \"Cochemer Modell\" vorsah und die auch heute noch von Bedeutung sind:\n\n\n\nNachdem der Antrag auf Umgang oder Sorge eingegangen ist, soll das Gericht innerhalb von 14 Tagen einen Verhandlungstermin ansetzen.Sachverständige werden zur Unterstützung herangezogen, die eine Konfliktlösung herbeiführen sollen.Mitarbeiter von Jugendamt und Sozialem Dienst betreuen und begleiten Kinder und Eltern vor, während und ggf. auch noch nach dem Verfahren.Erfolgt keine Einigung im Verhandlungstermin, wird den Eltern die Teilnahme an einem Beratungsgespräch angeordnet. Hiernach erfolgt die erneute Terminvergabe innerhalb von 14 Tagen.Rechtsanwälte sollen sich in ihren Antragsschriften nur auf wesentliche und sachlich gegebene Fakten konzentrieren, um nicht möglicherweise Öl ins Feuer zu gießen und die Auseinandersetzung zwischen den Eltern noch zu befeuern. Diese soll auf das mündliche Verfahren beschränkt sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\nbegleiteter Umgang\n\n\n\n\n\nWelche Folgen hatte das \"Cochemer Modell\" im Familienrecht?\n\n\n\nWie bereits angemerkt, sind Teile der Praxis, die Rudolph entwickelte, bereits in das Standardrepertoire von Amts- und Familiengerichten übergegangen.\n\n\n\nBei der Cochemer Praxis steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.\n\n\n\nUnd auch gesetzlich finden sich Bestandteile im neuen FamFG, wie z. B.:\n\n\n\n§ 36a FamFG, der auf die Mediation oder andere Wege zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung abzielt§ 155 FamFG, nach dem das Vorrang- und Beschleunigungsgebot hinsichtlich Kindschaftssachen gegeben ist§ 156 FamFG, das als besondere Zielsetzung in Kindschaftssachen einvernehmliche Regelungen und Einigungen anerkennt\n\n\n\nGenerell bedeutet eine einvernehmliche Scheidung für alle Beteiligten geringeren Stress und Nervenschonung - auch wenn das von Zeit zu Zeit für Eltern bedeutet, das ein oder andere Mal über den eigenen Schatten zu springen. Sind zudem Kinder in die Trennung involviert, sollten Streitigkeiten auch zum Wohle der Kinder weitestgehend vermieden werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/","url":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/","name":"Cochemer Modell •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-cochemer-modell.jpg","datePublished":"2016-08-30T13:20:24+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:56:26+00:00","description":"Was ist das \"Cochemer Modell\"? Die Cochemer Praxis ist nunmehr Vergangenheit, hatte aber wesentliche Auswirkungen auf das Familienrecht. Lesen Sie mehr!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/cochemer-modell/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-cochemer-modell.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-cochemer-modell.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Cochemer Modell"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Die Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB bei Trennung","datePublished":"2016-09-02T08:45:01+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:06:14+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/"},"wordCount":677,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-schluesselgewalt.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Die Schlüsselgewalt bezieht sich nicht auf Immobilien wie Haus oder Eigentumswohnung, sondern auf Rechtsgeschäfte! Nach § 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dürfen die Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mitunter auch ohne die Zustimmung des Partners Verträge abschließen, die den gemeinsamen Lebensbedarf sichern sollen. In diesem Fall kann dann auch der andere Partner für die eingegangene Verpflichtung haftbar sein, ohne dass er einen Vertrag oder Ähnliches unterschrieben hat. Doch was geschieht bei Trennung und Scheidung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Schlüsselgewalt in Kürze\n\nDie sogenannte Schlüsselgewalt in der Ehe, nach der Ehepartnern bestimmte Verfügungsgewalten zugestanden werden, gilt nicht für alle Geschäfte.\nVoraussetzung ist unter anderem, dass die abgeschlossenen Geschäfte der gemeinsamen und angemessenen Lebensführung dienen.\nBeginnen Ehegatten, offiziell getrennt zu leben, dann erlischt diese Schlüsselgewalt.\n\nNäheres zur Schlüsselgewalt und potentielle Ausschlussgründe derselben lesen Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nBleibt die Schlüsselgewalt bei Trennung bestehen?\n\n\n\nRechtliche Regelungen zur Schlüsselgewalt in § 1357 BGB\n\n\n\nBleibt die Schlüsselgewalt bei Trennung bestehen?\n\n\n\n\"Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet [...].\" (§ 1357 Absatz 1 BGB)\n\n\n\nDiese eingeschränkte Verfügungsgewalt der Ehegatten ist jedoch grundsätzlich an Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, können Geschäfte entweder ungültig werden oder aber die Haftbarkeit des nicht vertraglich gebundenen Gatten aufheben.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um die Schlüsselgewalt ausüben und sich auf sie berufen zu können:\n\n\n\nZum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung muss eine gültige Ehe bzw. eingetragene Ehepartnerschaft bestehen. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass der Vertragspartner Kenntnis hiervon hat.Auch der Bezug des eingegangenen Geschäfts ist von Bedeutung. Die gesetzliche Regelung beschränkt die Schlüsselgewalt nur auf Verbindlichkeiten, die dem gemeinsamen und vor allem angemessenen Lebensbedarf dienen sollen. Hierunter fallen zuvorderst etwa Kleidung, Haushaltsgegenstände wie etwa eine Waschmaschine, Festnetzverträge oder Nahrungsmittel.Die Angemessenheit der Deckung des Lebensbedarfs der Familie zeigt sich in jeder Konstellation anders. Das auf Grundlage von § 1357 BGB eingegangene Rechtsgeschäft soll jedoch nicht dazu dienen, den Lebensstandard grundsätzlich zu verändern - sondern soll zunächst nur gewährleisten, dass dieser beibehalten werden kann.\n\n\n\nIn diesen Fällen haftet der Partner in aller Regel ebenfalls für die eingegangenen Verpflichtungen, da auch er in gleicher Weise von dem Geschäft profitiert, da es zur Deckung des Lebensbedarfs der gesamten Familie dient. Im Falle eines Rechtsgeschäfts unter Vorbehalt der Schlüsselgewalt müssen damit nicht beide Beteiligte einen Vertrag unterzeichnen, um als Gläubiger aufzutreten. Anders verhält es sich hingegen bei gemachten Schulden, durch die die Deckung des Bedarfs nicht gewährleistet werden soll.\n\n\n\nWann Sie sich nicht auf die Schlüsselgewalt berufen können\n\n\n\nNeben den Voraussetzungen existieren auch Ausschlussgründe, die ein Geschäft nicht mehr unter die Bestimmungen zur Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB fallen lassen. Zum einen kann die Mithaftung des Ehegatten dann ausfallen, wenn zum Beispiel eine der oben genannten Voraussetzungen für die Regelungen zur Schlüsselgewalt nicht erfüllt ist.\n\n\n\nBei Rechtsgeschäften nach § 1357 BGB haftet auch der Ehegatte, der nicht Vertragspartner ist.\n\n\n\nZum anderen sind auch spezifische Ausschlussgründe im Gesetz festgeschrieben:\n\n\n\nHat zumindest einer der Ehegatten einer solche Mithaftung nach § 1357 BGB im Rahmen einer Eintragung im Güterrechtsregister widersprochen, ist diese auszuschließen, auch wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1357 Absatz 2 BGB).Die Schlüsselgewalt ist auch dann nicht geboten, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner getrennt leben (§ 1357 Absatz 3 BGB).\n\n\n\nMit Eintritt der Trennung ist die Schlüsselgewalt aufgehoben. Sollte also beispielsweise die Ehegattin nach erfolgter Trennung Rechtsgeschäfte eingehen, die grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllen, kann deren Partner nicht haftbar gemacht werden, denn: Die Schlüsselgewalt der Frau ist mit der Trennung aufgehoben.\n\n\n\nEs handelt sich hierbei nur um einen von zahlreichen Auseinandersetzung über Finanzen und Vermögen, die bei Scheidung anfallen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/","url":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/","name":"Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schluesselgewalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-schluesselgewalt.jpg","datePublished":"2016-09-02T08:45:01+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:06:14+00:00","description":"Was meint der Begriff \"Schlüsselgewalt\"? Wie Ehegatten für Geschäfte nach § 1357 BGB haften und ob die Schlüsselgewalt bei Trennung bestehen bleibt, hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-mit-auslaender/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-mit-auslaender/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin &#8211; Was es zu beachten gibt","datePublished":"2016-09-06T14:56:56+00:00","dateModified":"2026-01-24T04:52:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-mit-auslaender/"},"wordCount":2323,"commentCount":244,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-mit-auslaender/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/scheidung-auslaender.jpg","articleSection":["Allgemeines","Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.\n\n\n\nEine Scheidung kann kompliziert, langwierig  und kostspielig sein. Dazu kommt es naturgemäß immer dann, wenn Uneinigkeiten über Folgesachen bestehen und das Familiengericht etwa über die Aufteilung des Vermögens oder den Verbleib eines gemeinsamen Kindes entscheiden muss.\n\n\n\nDoch auch, wenn die Ehegatten im Guten auseinandergehen und die entscheidenden Punkte in beiderseitigem Einvernehmen geklärt sind, kann es kompliziert werden.\n\n\n\nDenn wenn die Scheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin ansteht, stellen sich neben den üblichen Fragen noch solche nach der Zuständigkeit des Gerichtes oder nach dem Aufenthaltsstatus des ausländischen Ehepartners.\n\n\n\nDieser Artikel fasst für Sie zusammen, was bei einer Scheidung für Ausländer in Deutschland wichtig ist. Dabei betrachten wir verschiedene Konstellationen, um zu verdeutlichen, was zu beachten ist, wenn die Scheidung etwa zwischen Deutschen und Ausländern durchgeführt werden soll. Aber auch Scheidungen zwischen Ausländern in Deutschland werden thematisiert.\n\n\n\n\n\n\n\nLaden Sie diesen Artikel als eBook herunter!\n\n\n\nJetzt herunterladen und später bequem lesen: Mit unserem eBook können Sie sich jederzeit zu diesem wichtigen Thema informieren!\n\n\n\neBook-Download: Scheidung von einem Ausländer\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelches Gericht ist bei der Scheidung mit einem Ausländer zuständig?\n\n\n\nIm Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgeschrieben, dass eine Scheidung in Deutschland nur von einem Richter geschieden werden kann:\n\n\n\nEine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. (§ 1564 BGB)\n\n\n\nEine Aufhebung der Ehe durch nichtstaatliche Organe, wie etwa religiöse Institute, die in manchen Staaten durchgeführt werden kann, ist in Deutschland also nicht möglich. Allerdings kann eine im Ausland durchgeführte sogenannte Privatscheidung hierzulande unter Umständen anerkannt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die private Scheidung im Heimatland des Ausländers von staatlicher Seite anerkannt und beglaubigt wurde.\n\n\n\nEine internationale Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.\n\n\n\nNun stellt sich bei der Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer die Frage, die Gerichte welchen Staates denn nun zuständig sind? Geregelt wird dieser Punkt in Paragraph 98 des \"Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit\" (FamFG).\n\n\n\nGrundlegend ist zu sagen, dass ein deutsches Familiengericht immer dann eine Ehe scheiden kann, wenn einer der Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei der Eheschließung hatte.\n\n\n\nDas gilt im Übrigen auch für den Fall, dass keiner der Eheleute zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnt.\n\n\n\nBeispiel: Wenn ein Deutscher mit einer Französin verheiratet ist und in Schweden lebt, so kann die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden, insofern einer von beiden einen Anwalt beauftragt, den Scheidungsantrag hierzulande zu stellen. Doch auch eine in Schweden oder Frankreich durchgeführte Scheidung wird in Deutschland anerkannt (zur Anerkennung von ausländischen Scheidungen siehe § 107 FamFG).\n\n\n\nAußerdem kann ein deutsches Familiengericht die Ehe scheiden, wenn beide Ehepartner zwar Ausländer sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt jedoch in Deutschland haben. Die Ehegatten sollten also beispielsweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in einer deutschen Stadt haben und seit mindestens sechs Monaten dort leben. Bei kürzeren Aufenthalten wird gemeinhin nicht von gewöhnlichem Aufenthalt gesprochen\n\n\n\nAuch wenn ein Ausländer in Deutschland lebt, sein zu scheidender Ehepartner jedoch nicht, kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht beantragt werden. Dabei gilt die Einschränkung, dass ein hiesiges Familiengericht nur dann tätig wird, wenn eine in Deutschland durchgeführte Ehescheidung auch im Herkunftsland beider Scheidungsparteien anerkannt wird. Befragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt oder informieren Sie sich direkt bei den Behörden des betreffenden Landes. Einige Staaten akzeptieren prinzipiell keine ausländischen Scheidungsbeschlüsse oder-urteile.\n\n\n\n\nInfo für gleichgeschlechtliche Partner: Für aufzuhebende Lebenspartnerschaften besagt das Familienverfahrensgesetz in Paragraph 103, dass ein deutsches Familiengericht immer dann zuständig sein kann, wenn\n\neiner der Partner Deutscher ist oder bei Begründung war,\nmindestens ein Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder\ndie Lebenspartnerschaft in Deutschland geschlossen wurde.\n\n\n\n\n\nOb eine deutsche Scheidung allerdings im Heimatland der Geschiedenen anerkannt wird, ist freilich eine andere Frage.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchwierigkeiten mit ausländischen Gerichten\n\n\n\nWenn Sie anstreben, die Scheidung mit einem Ausländer in Deutschland zu vollführen, sollten Sie dies mit der anderen Partei abstimmen. Denn sobald ein ausländisches Gericht sich mit einer Scheidung befasst, das Scheidungsverfahren also rechtshängig geworden ist, kann kein deutscher Scheidungsbeschluss mehr gefasst werden.\n\n\n\nWenn Uneinigkeit darüber besteht, in welchem Land das Scheidungsverfahren stattfinden soll, so heißt die Devise: Schnell zum Anwalt! Denn je nachdem, vor welchem Gericht das Verfahren zuerst rechtshängig wird, entscheidet sich, in welchem Land letztlich die Scheidung stattfindet.\n\n\n\nDies ist auch deshalb von Bedeutung, weil sich im Zweifel nach der Rechtshängigkeit entscheidet, welches Scheidungsrecht angewendet wird. Näheres dazu lesen Sie im folgenden Kapitel.\n\n\n\nWelches Recht kommt bei der Scheidung mit einem Ausländer zur Anwendung?\n\n\n\nDie Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.\n\n\n\nJeder Staat kennt verschiedene Regelungen für die Scheidung. Beispielsweise sieht das deutsche Recht eine Trennungsphase von mindestens einem Jahr vor, bevor eine Ehe überhaupt geschieden werden kann (vergleiche § 1566 BGB). In anderen Ländern ist eine solche Trennungsphase nicht obligatorisch oder sie wird kürzer angesetzt. Auch in Kindschafts- und Unterhaltsfragen gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.\n\n\n\nEs kann also die Frage aufkommen, was bei der Scheidung von einem Ausländer anwendbares Recht ist. Die Antwort lautet, dass in Deutschland bei der Scheidung prinzipiell Rechtswahl besteht.\n\n\n\nScheidungsparteien zweier Nationen können also selbst entscheiden, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen möchten. Möglich wird dies durch die EU-Verordnung \"Rom III\", die im Sommer 2012 in Kraft getreten ist.\n\n\n\nEine Ehe kann dann vor einem deutschen Familiengericht nach ausländischem Recht geschieden werden, wenn\n\n\n\neiner der Ehegatten die Staatsangehörigkeit jenes Landes innehat, dessen Recht zur Anwendung kommen soll unddie Eheleute eine einvernehmliche Rechtswahl treffen. Dies können sie am Besten durch die Schließung eines notariell beglaubigten Ehevertrages.\n\n\n\nWenn die Eheleute sich nicht über eine Rechtswahl einigen können oder es verpassen, eine Einigung zu erzielen, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen, so entscheidet sich nach folgenden Kriterien, welches Recht zur Anwendung kommt:\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten\n\n\n\nZunächst ist entscheidend, in welchem Land die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.\n\n\n\nBeispiel: Wenn im oben beschriebenen Fall ein Deutscher von Schweden aus ein deutsches Familiengericht anruft, um seine Ehe mit einer Französin zu scheiden, so kommt regelmäßig das schwedische Scheidungsrecht zum Tragen. Voraussetzung ist, dass auch seine Ehefrau in Schweden lebt oder bis vor kurzem noch dort gelebt hat.\n\n\n\nStaatsangehörigkeit der Ehegatten\n\n\n\nHaben beide Eheleute jedoch das Land ihres gemeinsamen Aufenthaltes verlassen oder ist einer von beiden seit über einem Jahr in einem anderen Staat ansässig, so kommt regelmäßig das Recht jenes Staates zur Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen.\n\n\n\nBeispiel: Haben Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft gemeinsam in Italien gelebt, ihren Lebensmittelpunkt während der Trennungsphase jedoch in unterschiedliche Länder verlegt, so kommt bei einer Scheidung vor einem deutschen Gericht regelmäßig auch deutsches Recht zur Anwendung.\n\n\n\nAngerufenes Gericht\n\n\n\nSollten die Scheidungsparteien weder im selben Land ansässig sein, noch dieselbe Staatsbürgerschaft innehaben, so wird das Scheidungsrecht jenes Staates angewendet, in welchem das Familiengericht angerufen wird.\n\n\n\nBeispiel: Die französische Ehefrau des oben erwähnten Deutschen in Schweden, ist nach der Trennung vor über einem Jahr zurück nach Frankreich gegangen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, da das deutsche Familiengericht für die Scheidung angerufen wird. Ruft die Ehefrau jedoch zuvor ein französisches Familiengericht an, so wird in Frankreich verhandelt und nach französischem Recht entschieden.\n\n\n\nHier zeigt sich nun auch, wieso es im Zweifel notwendig ist, schnell zu handeln, wenn Uneinigkeit darüber besteht, nach welchem Recht die Scheidung beschlossen werden soll.\n\n\n\nVerliert ein Ausländer bei einer Scheidung seine Aufenthaltserlaubnis?\n\n\n\nScheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.\n\n\n\nWer einen deutschen Ehepartner hat, der darf in Deutschland leben und arbeiten. Diese Erlaubnis muss in der Regel alle drei Jahre bei der Ausländerbehörde verlängert werden, was bei Eheleuten kein Problem darstellt. Doch was ist, wenn die Ehe zerbricht? Welche Auswirkung hat eine Scheidung aufs Ausländerrecht?\n\n\n\nEin EU-Bürger muss sich um diese Frage nicht viele Gedanken machen, da innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit besteht - Bürger der EU können ihren Wohnsitz unter Einhaltung weniger Bedingungen also frei wählen.\n\n\n\nProblematisch kann es für Geschiedene aus so genannten Drittstaaten werden. Zu Komplikationen kommt es vor allem dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine Scheidung mit einem Ausländer nach weniger als drei Jahren im Inland, wird diesen in der Regel die Aufenthaltsgenehmigung kosten. Nicht selten verkürzen die Ausländerbehörden den Titel sogar.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSelbstständiges Aufenthaltsrecht\n\n\n\nEine selbstständiges Aufenthaltsrecht erwirbt ein/e ausländische/r Mitbürger/in nach drei Jahren Ehe mit einem/einer Deutschen. Das heißt, auch wenn Sie die Scheidung mit einem Ausländer nach dessen Aufenthalt und Ehe von mindestens drei Jahren in Deutschland einreichen, wird seine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr verlängert.\n\n\n\nAuch nach diesem Jahr kann der Titel verlängert werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn der geschiedene Ausländer ein eigenes Einkommen nachweisen kann. Auch wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, für die der Ausländer Sorge- oder Umgangsrecht innehat, wird die Aufenthaltserlaubnis in aller Regel verlängert.\n\n\n\nBeachten Sie, dass die Ehe mindestens drei Jahre lang in Deutschland bestanden haben muss! Eine mehrjährige Ehe, die zuvor im Ausland bestand, führt nicht zum selbstständigen Aufenthaltsrecht, wenn die Eheleute nur das letzte Ehejahr ihrer Lebensgemeinschaft gemeinsam in Deutschland verbracht haben.\n\n\n\nDoch auch ohne vorzeitige Scheidung kann einem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis faktisch entzogen werden. Selbst eine mehrwöchige Trennung kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, die Erlaubnis zu verkürzen. So muss der ausländische Ehepartner unter Umständen das Land verlassen, bevor die Scheidung überhaupt rechtskräftig wird.\n\n\n\nTrotz kurzer Ehe das Aufenthaltsrecht nicht verlieren\n\n\n\nIn bestimmten Fällen erlischt das Aufenthaltsrecht nicht, obwohl die Scheidung mit der Ausländerin oder dem Ausländer vor dem Ablauf der oben beschriebenen Dreijahresfrist durchgeführt wird. Dies gilt vor allem bei so genannten Härtefällen - wenn dem ausländischen Ehepartner also nicht zugemutet werden kann, die Ehe aufrecht zu erhalten.\n\n\n\nSie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.\n\n\n\nDies ist erfahrungsgemäß vor allem bei beständiger psychischer oder physischer Gewalt in der Ehe der Fall, die sich gegen den Partner oder gegen die Kinder richtet. In der Praxis sind diese Gewaltausbrüche durch Zeugen zu beweisen. Auch Arztatteste oder Aufenthalte im Frauen- oder Männerhaus können als Beweismittel vor Gericht angeführt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nOftmals muss auf Antrag verhindert werden, dass ein Prozess zur Härtefallscheidung nach weniger als drei Jahren Ehe in Deutschland zur Entziehung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde führt. Die Behörde muss also davon in Kenntnis gesetzt und überzeugt werden, dass ein Härtefall vorliegt und deshalb die Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht entzogen werden darf.\n\n\n\nWeiterhin wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach der Scheidung mit einem Ausländer nicht verkürzt oder verweigert , wenn\n\ndas Kindeswohl gemeinsamer Kinder gefährdet wird. Dem Kinde sollen die Eltern nicht entrissen werden.\nim Heimatland des Ausländers eine bestimmte medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, die ihm hier zugutekommt und auf die er nachweislich angewiesen ist.\nder Ausländer in seinem Heimatland Diskriminierungen ausgesetzt wäre. Oftmals betrifft dies geschiedene Frauen, deren Status in einigen Ländern nachweislich herabgesetzt wird.\n\n\n\n\n\nJeder dieser Gründe muss der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen und plausibel gemacht werden. Sollte Ihnen oder Ihrem geschiedenen Ehepartner trotzdem die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.\n\n\n\nWelche Unterhaltsansprüche bestehen nach der Scheidung mit einem Ausländer?\n\n\n\nWenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt.\n\n\n\nBeim Ehegattenunterhalt kann es jedoch zu entscheidenden Ausnahmen kommen. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt sollen in erster Linie \"ehebedingte Nachteile\" ausgleichen. Richter können bei der Berechnung desselben also den Umstand berücksichtigen, dass der ausländische Ehepartner ohne Eheschließung womöglich gar nicht nach Deutschland gekommen wäre. Dies kann sich auf die Unterhaltsberechtigung negativ auswirken, wenn in dem entsprechenden Heimatland wesentlich geringere Löhne gezahlt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSo geschehen in einem Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 16. Januar 2013. Mit dem Aktenzeichen XII ZR 39/10 wurde ein Fall verhandelt, in welchem eine Ukrainerin nach zwölf Jahren Ehe unbefristeten Ehegattenunterhalt durch ihren geschiedenen Mann beanspruchte.\n\n\n\nDie Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.\n\n\n\nDieser wurde ihr verwehrt. In der Urteilsbegründung führte der BGH aus, dass die Frau ohne die Eheschließung nicht nach Deutschland gekommen wäre.\n\n\n\nHier wurde ihr ein Lebensstandard ermöglicht, den sie in ihrem Heimatland voraussichtlich nicht hätte erreichen können. Sie war vor der Ehe als Sekretärin tätig.\n\n\n\nNach der Ehe hätte sie ihren Lebensmittelpunkt außerdem wieder in die Ukraine verlegen können, wo sie auf dem Arbeitsmarkt durch ihre während der Ehezeit erworbenen guten Deutschkenntnisse mutmaßlich sogar besonders gute Chancen  hätte.\n\n\n\nEs lässt sich an diesem Beispiel erkennen, dass gerade Unterhaltsfragen besonders kompliziert werden können, wenn die Scheidung mit einem Ausländer ansteht. Denn entscheidend kann  nicht der Lebensstandard während der Ehe  sein, sondern die Verhältnisse im Heimatland des Ehepartners."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Barunterhalt &#8211; Wer muss wem wann wie viel Unterhalt auszahlen?","datePublished":"2016-09-07T10:05:01+00:00","dateModified":"2025-12-11T13:12:22+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/"},"wordCount":809,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-barunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Trennen sich Eltern, so bleiben gemeinsame Kinder in der Regel nur bei einem der Beteiligten dauerhaft wohnen. Zwar sind grundsätzlich beide Elternteile dazu verpflichtet, ihren Beitrag zur Pflege und Sorge der Kinder zu leisten, dies kann jedoch auf unterschiedlichem Wege geschehen. Während der Alleinerziehende zumeist Naturalunterhalt leistet, muss der familienferne Elternteil einer Barunterhaltspflicht nachkommen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Barunterhalt\n\n\n\nWelcher Elternteil muss den Barunterhalt zahlen? Der Barunterhalt wird üblicherweise von dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt und der somit nur für kurze Zeit für die Pflege des Kindes verantwortlich ist.  Wie wird der Barunterhalt berechnet? Für die Berechnung des Barunterhalts wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen.  Wie viel Barunterhalt muss ich bezahlen? Um zu ermitteln, wie viel Barunterhalt Sie leisten müssen, können Sie unseren Unterhaltsrechner nutzen.  \n\n\n\n\nSie können für eine erste Orientierung über den Ihrem Kind zustehenden Barunterhalt unseren Rechner verwenden:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\nBarunterhalt für volljährige und minderjährige Kinder\n\n\n\nWas ist Barunterhalt? Eine Definition\n\n\n\nWelcher Elternteil oder Ehegatte muss Barunterhalt leisten?\n\n\n\nGrundsätzlich haben beide Eltern die Pflicht, für den Unterhalt gemeinsamer Kinder gleichermaßen aufzukommen. Ein Alleinerziehender leistet diesen Unterhalt dabei in aller Regel in Form von Pflege und Erziehung des Kindes ab. Demgegenüber muss der Elternteil, der nicht bei der Familie lebt, nur teilweise und für kurze Zeitabschnitte die Pflege der Kinder übernimmt (Urlaub, Wochenendaktivitäten usf.) Barunterhalt statt Naturalunterhalt leisten.\n\n\n\nGemeint ist damit die finanzielle Deckung des Unterhaltsbedarfs des gemeinsamen Kindes. Dieser ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Diese ist zwar nicht rechtlich bindend, dennoch nutzen die meisten Gerichte die hier getroffenen Angaben - auch um zur Vereinfachung beizutragen.\n\n\n\nDer Barunterhalt für minderjährige Kinder wird dabei an den alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt. Dieser soll die finanziellen Mittel dann für die Pflege und Betreuung, den Kauf von Kleidung und Nahrungsmitteln dem Kind zugutekommen lassen.\n\n\n\nWählen die getrennt lebenden Eltern die Betreuung des Kindes im echten Wechselmodell, so sind im Übrigen zumeist beide barunterhaltspflichtig!\n\n\n\nDem Grunde nach ist der für ein Kind gezahlte Barunterhalt vom Betreuungsunterhalt, auf den ein alleinerziehender Elternteil mitunter Anspruch erheben kann, zu unterscheiden. Ersteres bezeichnet den Kindesunterhalt, zweiteres einen möglichen Trennungsunterhalt, den ggf. auch nicht verheiratete, alleinerziehende Elternteile beanspruchen können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBarunterhalt bei volljährigen Kindern\n\n\n\nDie Regelungen zum Barunterhalt sind ab dem 18. Lebensjahr des Kindes anders als bei minderjährigen Kindern. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Kind von beiden Elternteilen einen Barunterhalt erhält. Lebt das Kind jedoch noch bei einem der beiden Eltern, kann dieser auch selbst entscheiden, in welcher Form er den Unterhalt für das privilegierte Kind entrichten möchte (§ 1612 Absatz 2 BGB).\n\n\n\nBarunterhalt fürs Kind: Bis zur Volljährigkeit muss nur der familienferne Elternteil zahlen.\n\n\n\nBesteht dieses darauf, den Unterhalt als Zahlung zu erhalten und gewährt der Alleinerziehende dies, so kann er für die Unterbringung und Pflege zumindest auch einen Beitrag des Kindes erwarten - und gegebenenfalls vom Gesamtunterhalt abziehen. Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern, ist jedoch grundsätzlich auch weiterhin unterhaltsberechtigt - etwa weil es eine erste Ausbildung absolviert - geht die Barunterhaltspflicht auf beide Elternteile über. Allerdings können sich die Eltern auch dazu entschließen, die Unterhaltsleistung in Form der Mietzahlung - anteilig oder voll - zu gewähren. Der Barunterhalt käme auch in diesem Fall allein dem Kind zugute.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie lässt sich der Barunterhalt fürs Kind berechnen?\n\n\n\nFür die Ermittlung des Barunterhalts wird in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Aus dieser lässt sich anhand des Einkommens des Barunterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes der Mindestunterhaltsanspruch ermitteln, den ein minderjähriges oder volljähriges Kind gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend machen kann.\n\n\n\nBeispiel\n\n\n\nbereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichters: 2.100 Euro\nBedarf des Kindes nach Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe 2): 558 Euro\nabzüglich hälftiges Kindergeld: - 129,50 Euro\nmonatlich zu zahlender Barunterhalt: 428,50 Euro\n\n\n\nBeim Barunterhalt ab 18 ist die Berechnung zwar häufig noch immer auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle gestaltet. Leisten jedoch beide Eltern Barunterhalt, so wird das Gesamteinkommen beider für die Ermittlung des Bedarfs herangezogen. Auf diesen ist dann das Kindergeld anzurechnen - in voller Höhe. Der übrige Anspruch wird anteilig auf die beiden Eltern verteilt.\n\n\n\nKinder, die einen eigenen Haushalt haben, besitzen einen generellen Bedarf in Höhe von 990 Euro monatlich.\n\n\n\nGrundsätzlich ist jedoch auch der dem Zahlungspflichtigen zustehende Selbstbehalt zu beachten. Dieser liegt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen bei 1.450 Euro - bei nicht erwerbstätigen Personen bei 1.200 Euro monatlich. Wenn der zu zahlende Kindesunterhalt diese Grenze unterschreitet, entsteht ein sogenannter Mangelfall: Der Zahlungspflichtige ist nicht in der Lage, für den Unterhaltsbedarf in voller Höhe aufzukommen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/","name":"Barunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-barunterhalt.jpg","datePublished":"2016-09-07T10:05:01+00:00","dateModified":"2025-12-11T13:12:22+00:00","description":"Was ist eigentlich Barunterhalt? Erfahren Sie, wie die Barunterhaltspflicht bei Kind und Gatte geregelt ist und wie sich der Barunterhalt berechnen lässt.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#faq-question-1693399132384"},{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#faq-question-1693399133831"},{"@id":"https://www.scheidung.org/barunterhalt/#faq-question-1693399134399"}],"inLanguage":"de"}
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Der Elternteil, welcher von Kindern und Partner getrennt lebt, muss dabei zumeist Barunterhalt leisten. Der Alleinerziehende hingegen leistet seinen Anteil in Form von Naturalunterhalt. Doch was genau bedeutet der Begriff \"Naturalunterhalt\"?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Was ist der Naturalunterhalt?\n\nMit Naturalunterhalt werden jene Ausgaben bezeichnet, die dasjenige Elternteil aufbringen muss, bei welchem das Kind nach der Trennung lebt.\nDementsprechend lässt sich der Naturalunterhalt nicht beziffern.\nBei einem echten Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.\n\nWeiterführende Informationen zum Naturalunterhalt finden Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nDie materielle und ideelle Versorgung des Kindes\n\n\n\nWas ist Naturalunterhalt? Eine Definition\n\n\n\nLebt ein Kind nach der Trennung seiner Eltern nur noch bei einem der Elternteile, gibt es zwei unterschiedliche Unterhaltsarten, die dessen täglichen Bedarf decken sollen: den Barunterhalt und den Naturalunterhalt.\n\n\n\nWährend der familienferne Elternteil seinen Beitrag zur Pflege und Sorge in Form von finanziellen Mitteln gewährt und Barunterhalt zahlt, kommt der andere seiner Unterhaltspflicht in anderer Form nach. Er gewährt dem Kind Unterkunft, lässt ihm Pflege und Erziehung angedeihen, deckt es mit Kleidung ein, ernährt es usf. All jenes wird unter dem Begriff \"Naturalunterhalt\" zusammengefasst. Der Barunterhaltspflichtige trägt zu diesem dergestalt bei, als er die finanzielle Grundlage gewährleistet, auf der eine angemessene Versorgung möglich ist.\n\n\n\nPer Definition fällt in den Naturalunterhalt alles mit hinein, was die Lebensbedürfnisse des Kindes decken soll, z. B.:\n\n\n\nDer Naturalunterhalt umfasst die materielle sowie die ideelle Versorgung von Kindern.\n\n\n\nUnterkunftNahrungKleidungUnterrichtsmaterialienSpielzeugTaschengeldFreizeitgestaltungMedikamenteu. v. m.\n\n\n\nAber auch eher ideelle Werte sind Teil des Naturalunterhalts. Hierzu gehören vor allem Zeitaufwendungen für Ausflüge und Urlaube, die Erziehung und die Pflege im Falle von Krankheit.\n\n\n\nZusammenlebende Eltern sorgen grundsätzlich in Form von Naturalunterhalt für die gemeinsamen Kinder.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nNaturalunterhalt und Barunterhalt beim Wechselmodell\n\n\n\nDas Wechselmodell erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Hierbei soll das gemeinsame Kind in etwa gleich viel Zeit bei den Elternteilen verbringen. Nur selten lässt sich dabei eine tatsächlich hälftige Betreuung realisieren. Aber auch eine annähernd gleiche Verteilung kann als \"echtes\" Wechselmodell gewertet werden.\n\n\n\nIn diesem Fall tragen beide Elternteile etwa gleich viel zur Sorge und Verpflegung des Kindes bei - gewähren also Naturalunterhalt. Das bedeutet jedoch nicht, dass niemand mehr Kindesunterhalt zahlen muss!\n\n\n\nIm Falle eines echten Wechselmodells sind beide Eltern barunterhaltspflichtig! Der Gesamtbedarf des Kindes wird nach dem jeweiligen Einkommen anteilig aufgesplittet.\n\n\n\nLiegt hingegen kein vollwertiges Wechselmodell vor - etwa bei einer Verteilung von 10 Tagen bei einem Elternteil, 20 Tage im Monat bei dem anderen - bleibt zumeist nur derjenige barunterhaltspflichtig, der das Kind seltener bei sich hat. Gegebenenfalls ist eine Kürzung des Unterhalts um den Zeitraum der Betreuung möglich. Lassen Sie sich dahingehend von einem Anwalt für Familienrecht beraten.\n\n\n\nDer Naturalunterhalt fürs Kind lässt sich nicht beziffern.\n\n\n\nLässt sich der Naturalunterhalt berechnen?\n\n\n\nDer ein oder andere zahlungspflichtige Elternteil fühlt sich aus dem Empfinden heraus, als einziger für das Kind zahlen zu müssen, mitunter ungerecht behandelt, da sich die Abwägung zwischen Bar- und Naturalunterhalt nur schwer darstellen lässt.\n\n\n\nEs würde daher vieles vereinfachen, wenn sich der Naturalunterhalt irgendwie mathematisch ermitteln und darstellen ließe, um das tatsächliche Verhältnis abzubilden. Doch:\n\n\n\nDer Naturalunterhalt lässt sich nicht berechnen!\n\n\n\nZwar könnten gerade materielle Positionen aufgelistet und zusammengerechnet werden. Doch sind gerade die immateriellen Leistungen des Alleinerziehenden nicht mit einem festen Wert zu beziffern. Oder wie sollte der Arbeitsausfall bewertet werden, wenn das Kind mit einer Grippe daheim liegt und gesundgepflegt werden möchte. Wie bezifferten sich die Hilfe bei den Hausaufgaben und gemeinsames Spielen.\n\n\n\nEs erscheint daher unmöglich, für den Naturalunterhalt eine exakte Höhe anzugeben."}
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Trennen sich Ehepartner, kann einer der beiden unterhaltsbedürftig sein und entsprechende Leistungen vom anderen einfordern. Dieser grundlegende Unterhaltsbedarf heißt auch Basis- oder Elementarunterhalt. Doch wie ist dieser festgeschrieben?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Alle Informationen zum Elementarunterhalt\n\nDer Elementarunterhalt dient dazu, die wesentlichen und grundlegenden Lebensbereichen des Bedürftigen zu sichern.\nDie Höhe des Elementarunterhalts ist für jeden Einzelfall nach den individuellen Lebensverhältnissen zu berechnen.\nDer Anspruch auf Elementarunterhalt erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung.\n\nWeiterführende Informationen inklusive Unterhaltsrechner finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nNur so viel Trennungsunterhalt zahlen, wie fürs Überleben notwendig?\n\n\n\nZur gesetzlichen Definition vom Elementarunterhalt\n\n\n\nElementarunterhalt: Auch bei Trennung besteht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zumeist fort.\n\n\n\nHat sich ein Ehepaar getrennt, so besteht nach § 1361 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der grundsätzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll zunächst vor allem verhindern, dass sich die Lebensverhältnisse der Ehegatten durch die Trennung von heute auf morgen wesentlich verschlechtern oder verändern.\n\n\n\nVerdient ein Ehegatte daher weniger als der andere, kann er zur Aufstockung seines eigenen Einkommens trotz Trennung den Basisunterhalt einfordern, um den ehelichen und gewohnten Lebensstandard weitestgehend aufrechterhalten zu können.\n\n\n\nDurch den Elementarunterhalt sollen die wesentlichsten und grundlegenden (= elementaren) Lebensbereiche des Bedürftigen unverändert gesichert bleiben. Hierzu zählen neben dem Bedarf an Kleidung und Unterkunft auch Nahrungs- und weitere Lebenshaltungskosten.\n\n\n\nDer Elementarunterhalt ist nicht mit dem Mindestbedarf zu verwechseln, da er nicht nur die notwendigste Grundversorgung des Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, die für das Überleben von Bedeutung wäre. Vielmehr soll der in der Ehezeit gewohnte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden können.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie hoch ist der Elementarunterhalt?\n\n\n\nIn § 1361 Absatz 1 BGB findet sich ein wesentlicher Hinweis, der bereits bestimmt, dass eine allgemeingültige Beantwortung der Frage nach der Höhe des Basisunterhalts möglich ist. Dieser nämlich soll\n\n\n\n\"nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten\"\n\n\n\nangemessen sein. Das bedeutet vor allem auch, dass in jedem Einzelfall neu zu bewerten ist, wie hoch der dem Anspruchsteller zustehende Elementarunterhalt am Ende tatsächlich ist.\n\n\n\nWar etwa ein Ehegatte Normal-, der andere Geringverdiener sind andere Verhältnisse als Grundlage anzusetzen, als bei vermögenden Ehepaaren, bei denen während der Ehezeit ein höherer Lebensstandard gelebt wurde.\n\n\n\nDer nach einer Trennung zustehende Elementarunterhalt soll nicht nur den nötigsten Bedarf abdecken.\n\n\n\nWie können Sie den Elementarunterhalt ermitteln?\n\n\n\nWie bereits angemerkt, richtet sich der Elementarunterhalt nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen während der Ehezeit. Hierbei gilt die Vermutung, dass auch vor der Trennung beide gleichermaßen von Erwirtschaftetem profitierten.\n\n\n\nDementsprechend erfolgt auch bei dem Trennungs- oder Elementarunterhalt eine weitgehend gleichmäßige Verteilung des Einkommens mittels der 3/7-Methode.\n\n\n\nHierfür wird die Differenz aus den bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten gebildet. Der Unterhaltsbedürftige hat sodann einen Anspruch auf 3/7 des Differenzbetrages, den er als Elementarunterhalt geltend machen kann.\n\n\n\nWeitere Ansprüche mit Rechtshängigkeit der Scheidung\n\n\n\nDer Elementarunterhalt kann sich zusätzlich erhöhen. Ist die Scheidung rechtshängig, kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte zusätzlich zu dem grundlegenden Trennungsunterhalt auch noch den sogenannten Altersvorsorgeunterhalt geltend machen (§ 1361 Absatz 1 Satz 2 BGB).\n\n\n\nIst einer der Ehegatten aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit nicht in der Lage, in die eigene Altersvorsorge selbstständig zu investieren, kann er entsprechende Ansprüche gegenüber dem Ehegatten stellen. Der Basisunterhalt erweitert sich dann um den Altersvorsorgeunterhalt:\n\n\n\nElementarunterhalt ab Rechtshängigkeit = Allgemeiner Anspruch + Altersvorsorgeunterhalt\n\n\n\nWann ist die Scheidung rechtshängig? Wurde der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht und dem Antragsgegner ausgehändigt, wird von der Rechtshängigkeit der Scheidung gesprochen - der Antrag ist offiziell zugegangen und wird infolge verhandelt.\n\n\n\nMit Rechtskraft der Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungs- und damit auf Elementarunterhalt."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Bereinigtes Nettoeinkommen &#8211; Welche Aufwendungen dürfen Sie abziehen?","datePublished":"2016-09-08T10:48:17+00:00","dateModified":"2025-12-11T13:17:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/"},"wordCount":1435,"commentCount":193,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-bereinigtes-nettoeinkommen.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Trennen sich Eltern oder Ehepaare, entstehen häufig Unterhaltsansprüche eines der Beteiligten gegenüber dem anderen. Und auch volljährige Kinder können während der Erstausbildung oder dem Erststudium Unterhalt gegenüber den Eltern geltend machen. Grundlage einer jeden Unterhaltsberechnung ist dabei ein bereinigtes Nettoeinkommen. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung \"bereinigtes Nettoeinkommen\"?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Bereinigtes Nettoeinkommen\n\n\n\nWie berechnet sich das bereinigte Nettoeinkommen? Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht dem Nettoeinkommen, das dem Unterhaltspflichtigen vom Bruttolohn monatlich ausgezahlt wird. Stattdessen können bei der Unterhaltsberechnung zusätzliche Positionen in Abzug gebracht werden, um den Zahlungspflichten des Betroffenen Rechnung zu tragen. Zusätzlich können weitere Einkünfte aufgerechnet werden.  Welche Kosten kann ich bei der Unterhaltsberechnung abziehen? Erwerbstätige können in aller Regel eine Aufwandspauschale von 5 % in Abzug bringen. Auch weitere Beträge (Kreditraten, andere Unterhaltszahlungen, Mehrbedarfe für Krankheiten oder private Krankversicherungsbeiträge) können je nach Einzelfall für die Bereinigung herangezogen werden. Einen Überblick dazu finden Sie hier.  Was ist anrechenbares Nettoeinkommen? Neben dem Erwerbseinkommen kann beim bereinigten Nettoeinkommen auch zusätzliches Einkommen des Pflichtigen berücksichtigt werden (z. B. Einnahmen aus Vermietung). Da sich die Ermittlung dadurch mitunter sehr kompliziert gestalten kann und auch die Abzüge in jedem anders bewertet werden können, sollten Betroffene bei der Berechnung Hilfe von Ihrem Anwalt einholen.  \n\n\n\n\nBasiswert bereinigtes Einkommen bei Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt\n\n\n\nWas ist ein bereinigtes Nettoeinkommen?\n\n\n\nGrundlage jeder Unterhaltsberechnung, aber was ist bereinigtes Nettoeinkommen?\n\n\n\nWerden nach einer Trennung oder Scheidung Unterhaltsansprüche eines Partners gegenüber dem anderen geltend gemacht, so ist zur Berechnung der Höhe der möglichen Forderung grundsätzlich das Einkommen aller Beteiligten heranzuziehen.\n\n\n\nDas Nettoeinkommen bezeichnet dabei die Einkünfte aus einer Beschäftigung, von dem bereits sämtliche Abzüge für Krankenversicherung, Lohnsteuer, Rentenversicherung usf. abgeführt wurden. Nach Abzug der Positionen vom Bruttoeinkommen bleibt damit das übrig, was dem Arbeitnehmer monatlich tatsächlich an finanziellen Mitteln ausgezahlt wird und zur Verfügung steht.\n\n\n\nNun ist für die Unterhaltsberechnung jedoch eine weitere Bereinigung des Nettoeinkommens vorzunehmen, die vor allem regelmäßige Verbindlichkeiten und Arbeitsaufwendungen, sogenannte Fixkosten, berücksichtigen soll. Je nach Einzelfall können unterschiedliche Beträge von den Nettoeinkünften zusätzlich abgezogen werden, um das monatlich tatsächlich zur Verfügung stehende Geld zu ermitteln.\n\n\n\nOhne die Bereinigung und Berücksichtigung der im Einzelfall bestehenden finanziellen Belastungen ist es möglich, dass die Unterhaltsberechnung dazu führt, dass der Unterhaltsschuldner am Ende stark benachteiligt wird und sogar selbst verschuldet.\n\n\n\nEinkommen beschränkt sich nicht auf die Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis. Alle Einkünfte können als Einkommen gewertet werden. Hierzu zählen vor allem auch etwaige Rentenleistungen, bereits bestehende Unterhaltszahlungen, Eltern- und Kindergeld.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBereinigtes Einkommen ermitteln - Welche Beträge werden angerechnet?\n\n\n\nIn aller Regel wird bei einem Arbeitnehmer bei der Bereinigung seines Nettoeinkommens eine Pauschale von 5&nbsp;% des Einkommens für Arbeitsaufwendungen abgezogen. Neben diesem Pauschbetrag gibt es jedoch auch noch weitere Posten, die je nach Einzelfall in Abzug gebracht werden können:\n\n\n\nBerechnung vom Unterhalt: Ein bereinigtes Einkommen kann zahlreiche Positionen berücksichtigen.\n\n\n\n\nFahrtkosten:Ähnlich zur jährlichen Einkommenssteuererklärung können für berufsbedingte Anfahrtswege je gefahrenem Kilometer eine Pauschale in Höhe von 30 Cent abgezogen werden - je Arbeitstag. Dies kann gegebenenfalls auch für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.\n\n\n\nArbeitsaufwendungen:Entstehen dem Beteiligten im Rahmen seines Berufes besondere Kosten für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung und deren Reinigung, so können auch diese Berücksichtigung finden, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln.\n\n\n\nMehrbedarf aufgrund von Krankheit:Ein bereinigtes Nettoeinkommen muss vor allem auch berücksichtigen, dass im Falle einer chronischen oder dauerhaften Erkrankung ein Mehrbedarf für Medikamente, medizinische Versorgung und Pflege entstehen kann. Damit die Versorgung des Betroffenen gewährleistet werden kann, sind etwaige Posten vom Einkommen dann abzugsfähig.\n\n\n\nKreditraten und andere Verbindlichkeiten:Um bei der Ermittlung des Anspruches auf Unterhalt ein bereinigtes Nettoeinkommen zur Grundlage zu machen, können mitunter auch Schulden vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach Einzelfall ist jedoch genau zu bewerten, welche Schulden tatsächlich anrechenbar sind. Ausschlaggebend können hierfür sein: Datum der Kreditaufnahme, Grund der Verschuldung, Höhe der monatlichen Tilgungsrate, Schuldner u. v. m.\n\n\n\nAufwendungen für die Altersvorsorge:Mitunter berücksichtigt ein bereinigtes Nettoeinkommen auch Ausgaben, die zum Zwecke der Altersvorsorge aufgewendet werden. Hierzu können etwa die Riesterrente oder aber kapitalbildende Lebensversicherungen zählen.\n\n\n\nBeiträge für eine private Krankenversicherung:Die Beiträge können besonders bei privaten Krankenversicherungen sehr hoch sein. Dementsprechend können auch diese gegebenenfalls vom Einkommen abgezogen werden.\n\n\n\nAbzug anderer Unterhaltsverpflichtungen:Besonders bei der Ermittlung des Trennungsunterhalts oder nachehelicher Unterhaltsberechtigungen können Schuldner Aufwendungen für einen möglicherweise bereits zu entrichtenden Kindesunterhalt abziehen. Kinder sind gegenüber getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten hierarchisch übergeordnet. Und auch bei Kindern selbst sind Unterschiede festgelegt: minderjährige und privilegierte Kinder haben Vorrang vor nicht privilegierten Kindern.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Bereinigtes Nettoeinkommen berücksichtigt nicht den Selbstbehalt. Dieser wird nicht vom Einkommen abgezogen, sondern erst im Anschluss an die Unterhaltsberechnung herangezogen, um zu ermitteln, ob der Schuldner tatsächlich ausreichend finanzielle Mittel für die Zahlung von Unterhalt zur Verfügung hat.\n\n\n\nBeispiel für eine Berechnung - Bereinigtes Einkommen beim Trennungsunterhalt\n\n\n\nWie aus den oben genannten Aufwendungen ersichtlich wird, lässt sich eine allgemeingültige Formel nicht anführen, um bereinigtes Nettoeinkommen zu berechnen. Lediglich der Abzug des Pauschbetrages von 5 % des Nettoeinkommens wird in aller Regel vorgenommen. Alle anderen Abzüge richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.\n\n\n\nWie lässt sich Ihr bereinigtes Einkommen berechnen?\n\n\n\nIm Folgenden jedoch ein Beispiel, wie Sie bei der Berechnung von Unterhalt bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln können:\n\n\n\nDie Ehegatten A und B haben sich getrennt. Durch die Trennung entsteht in aller Regel ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch, der bis zur Rechtskraft der Scheidung bestehen bleibt. Zusätzlich haben Eheleute ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren. Für dieses muss B nach Verlassen der Familie Kindesunterhalt zahlen. Weitere Verbindlichkeiten bestehen auf beiden Seiten nicht.\n\n\n\nBereinigtes Einkommen beim Kindesunterhalt\n\n\n\nZunächst ist hier bei der Berechnung ein anderes bereinigtes Nettoeinkommen anzunehmen. Da Kindesunterhalt Vorrang vor dem Trennungs- und nachehelichen Unterhalt hat, kann der Unterhaltsschuldner B diese Position nicht von seinem Einkommen in Abzug bringen. Das monatliche Grundeinkommen ergibt sich in der Regel aus der Betrachtung der letzten zwölf Lohnabrechnungen und der zusätzlich anzurechnenden Einkünften des letzten Jahres.\n\n\n\n[table id=84 /]\n\n\n\nNun können unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsbedarf des Kindes ermittelt und der monatliche Zahlbetrag berechnet werden, den B zu leisten hat.\n\n\n\nAchtung: Die Düsseldorfer Tabelle legt bereinigtes Nettoeinkommen zugrunde. Dies ist jedoch auf das Gesamteinkommen beider Elternteile oder Unterhaltsschuldner ausgelegt. Muss nur ein Elternteil Barunterhalt leisten und sind zusätzlich auch noch andere mögliche Unterhaltsverpflichtungen gegeben, auch gegenüber dem Ehegatten, kann eine Herabstufung in eine niedrigere Gehaltsgruppe erfolgen - im Zweifel gar in die niedrigste (siehe hierzu Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2018). So soll gewährleistet werden, dass für möglichst alle wenigstens der Mindestbedarf gedeckt ist.Das Herabstufen ist nicht zwingend vorgesehen, kann jedoch je nach Einzelfall \"angemessen sein\" (Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 1 Satz 4).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas bereinigte Nettoeinkommen würde B nach Düsseldorfer Tabelle in die Gehaltsstufe 2 (2.101 Euro bis 2.500 Euro monatlich) einordnen. Aufgrund der beschriebenen Angemessenheitsvermutung wird B herabgestuft in Gruppe 1 ( bis 2.100 Euro). Damit ergibt sich für das Kind ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 558 Euro monatlich.\n\n\n\nHierauf ist noch das hälftige Kindergeld anzurechnen (259 Euro ÷ 2 = 129,50 Euro) - sodass sich für B ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 424,50 Euro (554 Euro - 129,50 Euro) ergibt. Die Kindergeldanrechnung erfolgt, da dies als Einkommen des Kindes zu werten ist.\n\n\n\nBereinigtes Einkommen beim Unterhalt für den Ehegatten\n\n\n\nFür das bereinigte Nettoeinkommen kann beim Trennungsunterhalt auch entrichteter Kindesunterhalt abgezogen werden.\n\n\n\nFür den dem Ehegatten zustehenden Unterhalt ist als bereinigtes Nettoeinkommen von B nunmehr nicht derselbe Betrag anzunehmen wie bei der vorangegangenen Rechnung. Hier ist zusätzlich der zu zahlende Kindesunterhalt in Abzug zu bringen, sodass sich für B ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.758,50 Euro ergibt (2.185 Euro - 424,50 Euro).\n\n\n\nA hat ein monatliches Grundnettoeinkommen von 1.300 Euro. Abzüglich der 5 % Aufwendungspauschale (65 Euro) ergibt sich für A ein bereinigtes Nettoeinkommen, das beim Unterhalt zu berücksichtigen ist, in Höhe von 1.235 Euro. Es ist hier kein zusätzlicher Kindesunterhalt für ein bereinigtes Nettoeinkommen heranzuziehen, da A als Alleinerziehender durch Naturalunterhalt für das gemeinsame Kind sorgt. Andere anrechenbare Verbindlichkeiten sind ebenfalls nicht gegeben.\n\n\n\nNach der 3/7-Methode kann nun der A zustehende Trennungsunterhalt ermittelt werden:\n\n\n\n[table id=83 /]"}
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Um dieser Pflicht nachzukommen, kann von dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich verlangt werden, dass er alles ihm Mögliche unternimmt, um den Kindesunterhalt auch zu zahlen - es besteht die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Kommt er dieser nicht nach, kann unter Umständen ein sogenanntes \"fiktives\" Einkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Doch was genau ist ein fiktives Nettoeinkommen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Alle Informationen zum fiktiven Einkommen\n\nDas fiktive Einkommen beschreibt die Einkünfte, die der Unterhaltspflichtige theoretisch erzielen könnte.\nFiktives Einkommen wird als Berechnungsgrundlage für die Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn das reale Einkommen des Unterhaltsschuldigen nicht für die Zahlungen ausreicht, dieser aber theoretisch mehr verdienen könnte.\nDie Höhe des fiktiven Einkommens wird für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände berechnet.\n\nWeiterführende Informationen inklusive Unterhaltsrechner finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nFiktive Einkünfte als Grundlage für die Unterhaltsberechnung\n\n\n\nWas bedeutet \"fiktives\" Einkommen?\n\n\n\nWann dient ein fiktives Einkommen als Berechnungsgrundlage beim Unterhalt?\n\n\n\nSind Eltern grundsätzlich leistungsfähig, so besteht ihren Kindern gegenüber in aller Regel eine Unterhaltspflicht. Nach § 1603 Absatz 2 BGB\n\n\n\n\"sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.\"\n\n\n\nAls leistungsfähig können Eltern dann gelten, wenn sie grundsätzlich in der Lage sind, einer angemessenen beruflichen Beschäftigung nachzukommen, um den notwendigen Unterhaltsbedarf der Kinder decken zu können. Damit kann im Falle vorliegender Erwerbsunfähigkeit auch zumeist die Leistungsfähigkeit aufgehoben sein.\n\n\n\nTrennen sich zwei Elternteile, so ist derjenige, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht ihren dauerhaften Aufenthalt haben, verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Der ein oder andere ist in einer solchen Situation versucht, einen Jobwechsel durchzuführen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder aber den Beruf gänzlich aufzugeben, um die Unterhaltszahlungen durch das \"Armrechnen\" zu umgehen.\n\n\n\nDoch es ist nicht zulässig, sich der Erwerbsobliegenheit zu entziehen. Diese beschreibt die allgemeine Verpflichtung, durch eine angemessene Tätigkeit für ausreichend Einkünfte Sorge zu tragen, um auch eventuelle Unterhaltsansprüche Dritter bedienen zu können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas fiktive Einkommen beschreibt diejenigen Einkünfte, die dem Unterhaltsschuldner theoretisch möglich sind.\n\n\n\nGenügt das erzielte Einkommen dann nicht mehr, um den berechneten Kindesunterhalt zu zahlen, kann hilfsweise und im Zweifel auch durch gerichtliche Anordnung dennoch ein Kindesunterhalt ermittelt und der Schuldner zur Zahlung in voller Höhe aufgefordert werden. Dies selbst dann, wenn dadurch der Selbstbehalt unterschritten wird.\n\n\n\nZugrunde gelegt wird dabei, dass der Unterhaltspflichtige grundsätzlich arbeits- und leistungsfähig ist - und dies in einem solchen Umfang, dass er seiner Zahlungsverpflichtung theoretisch nachkommen könnte.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nFiktives Einkommen &amp; Unterschreitung des Selbstbehalts\n\n\n\nDarf der Selbstbehalt durch ein fiktives Einkommen als Berechnungsgrundlage unterschritten werden? Ja. Angenommen wird, dass der Schuldner grundsätzlich den vollen Unterhaltssatz leisten könnte, wenn er voll arbeiten würde bzw. einer angemessenen Beschäftigung nachkäme.\n\n\n\nDer Selbstbehalt kann in einem solchen Fall außer Acht gelassen werden - auch um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, die Verpflichtung ernst zu nehmen und einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen.\n\n\n\nFiktives Einkommen berechnen - Wie gehen die Gerichte vor?\n\n\n\nEin fiktives Einkommen lässt sich aus einer in Teilzeit ausgeübten Tätigkeit heraus ermitteln.\n\n\n\nStellt das Gericht fest, dass ein Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung scheinbar nicht nachkommen will, obwohl ihm dies möglich wäre, kann es für den Kindesunterhalt - und gegebenenfalls auch den Trennungsunterhalt - ein fiktives Einkommen als Berechnungsgrundlage wählen.\n\n\n\nDie Ermittlung des fiktiven Einkommens richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einzelfall. Eine allgemeingültige Formel lässt sich nicht herleiten. Im Folgenden ein paar Beispiele dafür, wie das Familiengericht ein fiktives Einkommen ermitteln kann:\n\n\n\nWechsel in die Teilzeitbeschäftigung\n\n\n\nA ist barunterhaltspflichtig, hat jedoch nur eine Teilzeitstelle. Er weigert sich nachhaltig, diese gegen eine Vollzeitbeschäftigung einzutauschen. In diesem Fall kann das Gericht als fiktives Einkommen die Vergütung für die Teilzeitbeschäftigung inklusive der anteiligen Erhöhung auf den Vollzeitlohn annehmen. In vereinfachter Darstellung zeigte sich die Berechnung dann wie folgt (steuerrechtliche Veränderungen werden im Folgenden nicht betrachtet):\n\n\n\n\nNettoeinkommen Teilzeit (60 %): 1.200 Euro\nHochrechnung auf Vollzeit (+ 40 %): 800 Euro\ntheoretisch mögliches, fiktives Nettoeinkommen (100 %): 2.000 Euro \n\n\n\n\nKündigung des Jobs\n\n\n\nEntgegen der Erwerbsobliegenheit kündigt A seinen Job. Um sein fiktives Einkommen dann zu berechnen, genügen dem Gericht in aller Regel die Einkommenssteuererklärungen der letzten drei Jahre oder Lohnabrechnungen. Das Mittel des bis zur Kündigung erzielten Einkommens kann dann als fiktives Nettoeinkommen Anrechnung finden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Wer seinen Job kündigt und sich arbeitslos meldet, um sich einer Unterhaltsverpflichtung zu entziehen, macht sich strafbar. Nach § 170 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) kann für die Entziehung von einer Unterhaltsverpflichtung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.\n\n\n\nVerweigerung der Arbeitsaufnahme\n\n\n\nIst der Unterhaltspflichtige bisher keiner beruflichen Beschäftigung nachgekommen und verweigert die Aufnahme einer Arbeitsstelle ohne triftigen Grund, kann das Gericht ein fiktives Einkommen herleiten. Hierbei dienen Bildungsstand, Berufsausbildung und mögliche Beschäftigungsarten eine Rolle. Über den Vergleich mit durchschnittlichen Einkommen in den zumutbaren Jobs kann das fiktive Einkommen geschätzt werden.\n\n\n\nGanz ohne Einzelfallbewertung entsprechend der Fähigkeiten des Unterhaltsschuldners ist diese Schätzung nicht zulässig."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/fiktives-einkommen/","url":"https://www.scheidung.org/fiktives-einkommen/","name":"Fiktives Einkommen beim Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/fiktives-einkommen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-fiktives-einkommen.jpg","datePublished":"2016-09-08T13:17:32+00:00","dateModified":"2026-01-29T09:55:09+00:00","description":"Wie ist ein fiktives Einkommen anzurechnen? Wann ein fiktives Nettoeinkommen anzunehmen ist und wie Gerichte ein fiktives Einkommen berechnen können, hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/neuhaus/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/neuhaus/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Neuhaus (Inn)","datePublished":"2016-09-09T08:07:02+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:46:27+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/neuhaus/"},"wordCount":51,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Neuhaus (Inn)\n\n\n\nName\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nMutter-Kind-Hilfswerk e.V.\nKostenlose Beratung zur Mutter/Vater &amp; Kind-Kur, auch zu Schwerpunktthemen\nwie „Trennung/Scheidung“ oder „Alleinerziehende\n\nMillberger Weg 1\n94152 Neuhaus/Inn\nDeutschland\n\nGebührenfreies Infotelefon: 08002255100\n\nTelefax: 08503900420\n\nEmail: kurinfo@mutter-kind-hilfswerk.de\n\n[clickout url=\"http://www.mutter-kind-hilfswerk.de/\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/neuhaus/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/neuhaus/","name":"Familienberatungsstellen in Neuhaus (Inn) - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2016-09-09T08:07:02+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:46:27+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wer übernimmt bei Scheidung die Wohnung?","datePublished":"2016-09-28T12:21:23+00:00","dateModified":"2026-03-11T23:44:22+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/"},"wordCount":1109,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/09/mietvertrag-nach-scheidung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Trennen sich Ehepartner, so hängen zahlreiche finanzielle Auseinandersetzungen daran. Doch auch die zu Ehezeiten gemeinsam bewohnte Ehewohnung kann sich zum großen Streitthema entwickeln. Wer muss bei Scheidung nun aber ausziehen? Lässt sich der Mietvertrag bei Scheidung einfach übertragen? Und wann ist ein Wohnungs­zuweisungs­verfahren sinnvoll? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.\n\n\n\nScheidung &amp; gemeinsame Wohnung - Welche Aspekte gilt es zu beachten?\n\n\n\nWas geschieht mit der Ehewohnung bei Scheidung oder Trennung?\n\n\n\nWas geschieht mit gemeinsamer Wohnung und Mietvertrag nach Scheidung?\n\n\n\nEine Trennung ist besonders auch in Hinblick auf die Wohnumstände nicht so leicht zu realisieren. Gerade in Ballungsgebieten lässt der Wohnungsmarkt nicht viel Spielraum und wenn dann auch noch das Geld aufgrund von Unterhaltszahlungen etwas knapper bemessen ist, gestaltet sich die Wohnungssuche gleich noch schwerer.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Wohnung:\n\n\n\nWohngeld nach einer TrennungWohnwertvorteilWohnvorteil beim Kindesunterhalt\n\n\n\nAber: Trotz Trennung und sich anbahnender Scheidung in der Ehewohnung bleiben? Das erscheint ob möglicher Differenzen und der Bestimmungen zum Trennungsjahr (\"Teilung von Tisch und Bett\") nicht als wirklicher Ausweg. Doch wer hat ein Recht auf die Wohnung bei und nach Scheidung? Wer muss nun ausziehen? Eine pauschale Antwort ist hierbei nicht möglich.\n\n\n\nGrundsätzlich sollten die Ehegatten sich selbst dahingehend einigen, wer bei Trennung und Scheidung in der Mietwohnung verbleiben soll. Zu betrachten sind dabei vor allem auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse, der Wunsch der Kinder usf.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung voraus, aber wer muss ausziehen?\n\n\n\nHaben die Ehegatten gemeinsame Kinder, so ist es in der Regel angemessen, dass der alleinerziehende Ehepartner in der gemeinsamen Familienwohnung verbleibt, der andere hingegen auszieht. Dies soll vor allem auch dem Kindeswohl dienen. Den Kindern wird so nämlich ermöglicht, dass sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Das kann den ohnehin auch für die Kleinen aufreibenden Trennungsvorgang erträglicher machen - denn es ändert sich auf einen Schlag nicht das komplette Leben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nOb nun aber Kinder vorhanden sind oder nicht: Grundsätzlich hat das Mietverhältnis selbst keinen Einfluss auf die Entscheidung, wer in der Mietwohnung bleiben darf oder nicht. Dies soll erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder aber in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abschließend geklärt werden. Ein alleiniger Hauptmieter hat also nicht automatisch das Recht, den anderen Ehegatten aus der Wohnung zu weisen.\n\n\n\nTrennung und Scheidung: Wohnung verlassen und dennoch Miete zahlen?\n\n\n\nScheidung droht: Wer zieht aus?\n\n\n\nStehen beide Ehegatten im Mietvertrag, so haften sie auch beide für die volle Miethöhe, nicht nur für einen Anteil daran. Trennen sich die Ehepartner und zieht einer von beiden aus, können sich daraus einige Probleme ergeben - vor allem hinsichtlich der Finanzierung.\n\n\n\nDenn: Der Ausgezogene steht auch weiterhin im Mietvertrag. Zahlt der in der Wohnung verbleibende Gatte die Miete nicht rechtzeitig oder vollständig, kann auch der bereits ausgezogene Ex-Partner vom Mieter für die Schulden in Haftung genommen werden.\n\n\n\nHat der Ausziehende Mietschulden, gestaltet sich die Wohnungssuche schnell besonders schwierig aufgrund der neuen Bestimmungen, nach denen neuen Vermietern Mietschulden­freiheits­bescheinigungen vorzulegen sind.\n\n\n\nAber grundsätzlich ist der ausgezogene Ehegatte nicht dazu verpflichtet, die Miete weiterhin zu zahlen, ohne eine entsprechende Gegenleistung verlangen zu können.\n\n\n\nBei drohender Scheidung kann die Wohnung der Eheleute den Trennungsvorgang unterschiedlich mitbestimmen:\n\n\n\nAusgezogener Ehegatte zahlt weiterhin Miete\n\n\n\nVerlangt der in der Wohnung verbleibende Ehegatte vom Ausgezogenen, dass dieser weiterhin die Miete zahlt - etwa weil er selbst dafür nicht aufkommen kann - kann der Zahlende diese Leistungen auf mögliche Unterhaltspflichten anrechnen.\n\n\n\nBei der Berechnung von Trennungsunterhalt kann der weiterhin zahlende Ex-Partner die Kosten zuvor vom Nettoeinkommen abziehen. Auch mit hälftigen Mietzahlungen kann so verfahren werden. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt des anderen Ehegatten verringert sich dann automatisch um die Hälfte der gezahlten Mietsumme. Es handelt sich also nicht um eine zusätzlich zu leistende Verbindlichkeit.\n\n\n\nErfolgt die Anrechnung nicht, kann der Zahlende einen entsprechenden Ausgleich von dem zumindest bis zur Scheidung in der Wohnung lebenden Ehegatten zurückverlangen - ebenfalls für die Hälfte der Zahlung. Denn beide sind zu gleichen Teilen Mieter, sodass auch der Ausgezogene grundsätzlich einen Anteil daran zu tragen hat.\n\n\n\nSpätestens mit Rechtskraft der Scheidung kann der Anspruch auf Mietfortzahlung im Übrigen erlöschen. Stehen aber im Mietvertrag auch nach Scheidung noch beide ehemaligen Gatten, haften sie auch weiterhin in vollem Umfang.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn der Wohnung verbleibender Ehegatte verweigert Zahlungen\n\n\n\nGibt es noch keine verbindliche Einigung dahingehend, wie mit der gemeinsamen Wohnung verfahren werden soll, ist eine der Parteien jedoch bereits ausgezogen, darf der andere nicht einfach die Zahlung verweigern und auf seinen Ehegatten verweisen.\n\n\n\nZwar haftet auch der ausgezogene ehemalige Lebensgefährte für die ausstehenden Mietkosten, aber: Schon eine ausstehende Miete genügt dem Vermieter, um das Mietverhältnis im Zweifel zu kündigen. Dann blieben nur Schulden, die Wohnung aber hätten beide Beteiligte verloren.\n\n\n\nAchtung: Das Mietverhältnis kann nicht nur von einem Ehegatten gekündigt werden, wenn beide im Mietvertrag stehen und der andere Gatte der Kündigung nicht zustimmt.\n\n\n\nVertragsabänderung\n\n\n\nDie Ehegatten können sich jedoch auch gemeinsam mit dem Mieter dazu entschließen, den Mietvertrag abzuändern. Dann könnte der bis zur und über die Scheidung hinausgehend die Wohnung unterhaltende Ehepartner sich selbst als alleiniger Hauptmieter anmelden.\n\n\n\nAber Vorsicht: Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einer solchen Vertragsabänderung zuzustimmen. Vor allem dann nicht, wenn dadurch wesentlich Nachteile für ihn entstünden, etwa aufgrund eines zu geringen Einkommens des neuen Hauptmieters.\n\n\n\nIm Zweifel Wohnungszuweisungsverfahren anstreben\n\n\n\nSind Sie über den Auszug aus der ehelichen Wohnung in Streit geraten? Meint der Ex-Partner auch noch über die Scheidung hinausgehend, die Wohnung müssten Sie zahlen, obwohl Sie ausgezogen sind? Oder will der Vermieter einer Vertragsabänderung nicht zustimmen?\n\n\n\nWer bei Scheidung die Wohnung verlassen muss, kann im Zweifel auch das Gericht entscheiden.\n\n\n\nEs besteht zusätzlich die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung einzureichen. Das Gericht prüft dann die Umstände. In der Regel entscheidet es regelmäßig entweder zugunsten des alleinerziehenden Elternteils oder aber - vor allem bei kinderlosen Paaren - zugunsten des Ehegatten, der finanziell in der Lage ist, die Wohnung auch allein zu unterhalten.\n\n\n\nDas Gericht kann bei der Wohnungszuweisung vor und nach der Scheidung auch bestimmen, dass der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden soll. Der Vermieter kann sich hiergegen nicht einfach sperren.\n\n\n\nSind Sie unsicher, welche Rechte und Pflichten Sie bei Trennung und drohender Scheidung hinsichtlich einer Wohnung oder einem Mietvertrag haben, können Sie sich Rat suchend an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Ihnen verschiedene Varianten vorspielen und die Entscheidungsfindung erleichtern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/","url":"https://www.scheidung.org/wohnung/","name":"Wer soll bei Scheidung die Wohnung verlassen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/09/mietvertrag-nach-scheidung.jpg","datePublished":"2016-09-28T12:21:23+00:00","dateModified":"2026-03-11T23:44:22+00:00","description":"Wer darf bei Scheidung in der Wohnung bleiben? Wer soll den Mietvertrag bei Scheidung übernehmen? Wann ist ein Wohnungszuweisungsverfahren nötig? Hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/wohnung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/09/mietvertrag-nach-scheidung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2016/09/mietvertrag-nach-scheidung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Was geschieht mit gemeinsamer Wohnung und MIetvertrag bei Scheidung?"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zusammenveranlagung nach Trennung noch zulässig?","datePublished":"2016-09-28T14:05:28+00:00","dateModified":"2026-01-21T02:35:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/"},"wordCount":825,"commentCount":65,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zusammenveranlagung.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Ehepaare können sich nach § 26 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) frei dafür entscheiden, ob sie bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen. Die Zusammenveranlagung während der Ehe hat häufig dann wesentliche Vorteile, wenn die Einkommen der beiden Partner weit auseinanderliegen. Doch was geschieht eigentlich bei Trennung und sich anbahnender Scheidung? Ist die Zusammenveranlagung noch möglich? Darf sich ein Ehegatte einseitig für die Einzelveranlagung entscheiden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Zusammenveranlagung\n\nIm Trennungsjahr ist das Ehegattensplitting immer noch möglich.\nEine Zusammenveranlagung muss von beiden Seiten beantragt werden.\nNach dem Trennungsjahr ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich\n\n\n\n\n\nZusammenveranlagung im Trennungsjahr häufig angeraten\n\n\n\nGemeinsame Veranlagung nach der Trennung weiterhin möglich?\n\n\n\nIst die steuerliche Zusammenveranlagung nach der Trennung noch möglich?\n\n\n\nTrennen sich Ehepartner, steht ihnen in der Regel noch immer frei, ob sie sich für die Zusammenveranlagung im Trennungsjahr entschließen oder nicht. Das Wahlrecht, das nach § 26 Absatz 1 EStG gewährt wird, bleibt also für diesen Zeitraum bestehen. Es gilt dabei vor allem abzuwägen, ob daraus Vor- oder Nachteile entstehen.\n\n\n\nGrundsätzlich hat der Splittingtarif für Ehegatten dann einen besonders hohen Vorteil, wenn die Einkünfte beider weit auseinanderliegen. Durch die gemeinsame Veranlagung werden beide Parteien dann so behandelt, als hätten sie gleich viel verdient. Daraus ergeben sich mitunter geringere Abgaben. Auch weitere Vergünstigungen wie etwa der Sparerfreibetrag können in diesem Fall genutzt werden und die Steuerbelastung senken.\n\n\n\nAber: Es bedarf aus steuerrechtlicher Sicht der beiderseitigen Zustimmung. Doch was geschieht, wenn der Besserverdienende von den zahlreichen Freibeträgen und dem Realsplitting auch noch im Jahr der Trennung profitieren möchte, der getrennt lebende Gatte diesem Vorhaben jedoch widerspricht?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZusammenveranlagung nach Trennung verpflichtend?\n\n\n\nZusammenveranlagung gewünscht, aber getrennt lebend? Das ist im Trennungsjahr noch möglich.\n\n\n\nGrundsätzlich müssen zwar beide Ehegatten der Zusammenveranlagung zustimmen. Aber: Gerade bei Vorliegen einer Trennung können persönliche Empfindungen diesem Vorhaben im Wege stehen, sodass einer der Gatten gar der Zusammenveranlagung widerspricht. Dieser Widerspruch ist dann jedoch nicht immer bindend. Unter Umständen besteht sogar eine Verpflichtung der Ehegatten einander gegenüber, die Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr zu ermöglichen.\n\n\n\nDies gilt gemein jedoch dann nicht, wenn dem sich weigernden Ehegatten durch den Widerspruch gegen die Zusammenveranlagung eine höhere Steuerentlastung ergibt.\n\n\n\nVerweigert einer der Ehegatten die Einwilligung in den Antrag auf Zusammenveranlagung beim Finanzamt, kann diese Zustimmung ggf. vor dem zuständigen Familiengericht beantragt werden. Das Finanzamt kann bei entsprechender Stellvertreter-Zustimmung durch das Gericht die steuerliche Zusammenveranlagung bestimmen.\n\n\n\nErgeben sich dem sich weigernden Ehegatten keine wesentlichen Nachteile oder verfügt dieser über keinerlei Einkünfte kann im Einzelfall aber auch eine Zustimmung gegen seinen Willen erstritten werden. Aber auch wenn eine Auseinandersetzung über die Erstattungsbeiträge, die sich aus der Zusammenveranlagung ergeben würden, vermieden werden soll, kann ein Widerspruch gegen diese zulässig sein. Es bleibt im Einzelfall also zu prüfen, wie sich die Zusammenveranlagung und eine mögliche Weigerungshaltung eines Ehegatten auswirken können.\n\n\n\nEine Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung ist ggf. zu erteilen, wenn keinem der Ehegatten dadurch Nachteile entstehen oder aber ein finanzieller Ausgleich im Hinblick der Erstattungsbeiträge zugesprochen wird.\n\n\n\nWie lange ist die Zusammenveranlagung nach der Trennung möglich?\n\n\n\nHier ist zuvorderst vor allem eine wichtige Unterscheidung zu treffen zwischen der familienrechtlichen und der steuerrechtlichen Defintion des Begriffes \"Trennungsjahr\":\n\n\n\nIm Familienrecht hat das Trennungsjahr eine Dauer von 12 Monaten: A und B trennten sich im Januar 2020 - das Trennungsjahr läuft im Februar 2021 aus.Im Steuerrecht hingegen bezeichnet der Begriff das Jahr, in dem die Trennung vollzogen wurde: A und B trennten sich im Januar 2020 - das Trennungsjahr endete mit dem 31.12.2020.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Zusammenveranlagung ist nur im steuerrechtlich definierten Trennungsjahr zulässig!\n\n\n\nNach dem Ablauf dieses Jahres können die Ehegatten als \"dauernd getrennt lebend\" (§ 26 Absatz 1 Nr. 2 EStG) gelten. Zudem ist mit Ende des steuerlichen Trennungsjahres auch zugleich der Steuerklassenwechsel vorzunehmen.\n\n\n\nDas bedeutet aber vor allem auch: Die Zusammenveranlagung kann im Jahr der Scheidung nicht mehr stattfinden, da bis dahin in aller Regel bereits mindestens 12 Monate seit der Trennung vergangen sind und sich zumindest ein Jahreswechsel vollzogen hat.\n\n\n\nGemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr - Steuererstattung und Nachzahlungen\n\n\n\nDie Zusammenveranlagung bis zur Scheidung auszuweiten ist nicht möglich.\n\n\n\nFür die Nachzahlungen, die für die Zusammenveranlagung nach der Trennung geltend gemacht werden, können beide Parteien beantragen, dass sie nur anteilig entsprechend ihrer zugrunde gelegten Einkünfte haften.\n\n\n\nÄhnlich verhält es sich bei möglichen Steuerrückerstattungen: Bei entsprechendem Antrag an das Finanzamt teilt dieses die zu erstattenden Beträge nach anteiliger Beteiligung den getrennt lebenden Ehegatten zu. Erlangt das Finanzamt hingegen keine Kenntnis von der Trennung der Eheleute, so zahlt es die Steuerrückerstattung in aller Regel an beide Ehegatten gleichermaßen aus.\n\n\n\nDie Entscheidung für oder wider die Zusammenveranlagung ist dabei nur ein wesentlicher Punkt, der hinsichtlich der finanziellen Auseinandersetzungen bei Scheidung Betrachtung findet."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/","url":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/","name":"Steuerliche Zusammenveranlagung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zusammenveranlagung.jpg","datePublished":"2016-09-28T14:05:28+00:00","dateModified":"2026-01-21T02:35:47+00:00","description":"Ist die steuerliche Zusammenveranlagung im Trennungsjahr möglich? Können die Ehegatten sich gegen die gemeinsame Veranlagung bei Trennung entscheiden?","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zusammenveranlagung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zusammenveranlagung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zusammenveranlagung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zur Zusammenveranlagung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rechtskraft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtskraft/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?","datePublished":"2016-10-19T12:18:50+00:00","dateModified":"2026-01-27T20:42:52+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtskraft/"},"wordCount":1762,"commentCount":65,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtskraft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-rechtskraft.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Das Scheidungsverfahren kann je nach Ausgestaltung und Umfang der im Verbund zu verhandelnden Folgesachen sechs Monate und mehr umfassen. Ist der Scheidungstermin endlich erreicht, steht an dessen Ende in aller Regel die Verkündung des vom Gericht getroffenen Scheidungsbeschlusses. Doch: Die Rechtskraft der Scheidung ist an diesem Punkt zumeist noch nicht erreicht. Aber ab wann genau ist eine Scheidung eigentlich rechtskräftig? Und was hat es mit dem Rechtskraftvermerk auf sich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rechtskräftige Scheidung\n\n\n\nWie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig wird? Ab Zustellung des Scheidungsurteils bleibt den Beteiligten ein Monat Frist, um ggf. das Urteil noch anzufechten - also Beschwerde einzulegen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Zeit, wird die Scheidung nach Ablauf rechtskräftig.  Wann ist eine Scheidung sofort rechtskräftig? Verzichten beide Eheleute am Scheidungstermin per Antrag auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Im Scheidungstermin benötigt der Antragsgegner dann jedoch einen eigenen Anwalt, da nur über diesen Anträge vor dem Familiengericht gestellt werden können. Ist nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten, tritt die Rechtskraft der Scheidung also in der Regel einen Monat nach Übersendung des Scheidungsbeschlusses ein.  Wann wird das Scheidungsurteil zugestellt? Das hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. In der Regel dauert die Zustellung bis zu sechs Wochen.  \n\n\n\n\nWie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas bedeutet \"Rechtskraft\"?\n\n\n\nBevor wir uns vertieft damit beschäftigen, ab wann ein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, bedarf es zunächst einer grundlegenden Erläuterung des Begriffes \"Rechtskraft\". Dem Grunde nach bestimmt die Rechtskraft im juristischen Sinne, dass ein ergangenes Urteil bzw. ein Beschluss abschließend wirksam wird.\n\n\n\nEine rechtskräftige Entscheidung ist endgültig festgeschrieben und somit unanfechtbar.\n\n\n\nWann wird eine Scheidung rechtskräftig? Und was bedeutet eigentlich Rechtskraft?\n\n\n\nAlle in einem Urteil beschlossenen Punkte sind dadurch rechtssicher, denn aufgrund der Rechtskraft sind nachfolgende Klagen häufig unzulässig. Zu unterscheiden ist dabei vor allem zwischen der materiellen und der formellen Rechtskraft:\n\n\n\nDie formelle Rechtskraft bezieht sich ausschließlich auf den objektiv stets gültigen Status eines Urteils - seine Unanfechtbarkeit. Sie tritt immer dann ein, wenn a) die gesetzlich eingeräumte Frist abgelaufen ist, ohne dass zulässige Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde eingereicht wurden oder b) sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und die letztinstanzliche Entscheidung gefallen ist.Die materielle Rechtskraft hingegen bezieht sich auf die Inhalte ergangener Urteile - den Streitgegenstand. In diesen getroffene Regelungen können unter anderem etwa auch Ansprüche einer Partei begründen. Sind diese rechtskräftig, so können Rechtsfolgen wie Pfändungsklagen oder Mahnungen erfolgen, um die bestehenden Ansprüche (etwa auf Unterhalt, Ausgleichszahlungen u. a.) einzufordern, sollte der Schuldner selbst dem nicht nachkommen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKann die Rechtskraft durchbrochen werden?\n\n\n\nZwar gilt ein rechtskräftiger Beschluss als unanfechtbar, dennoch sind im deutschen Prozessrecht auch Möglichkeiten vorgesehen, die die Rechtskraft durchbrechen können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im Einzelfall die Gerechtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit des Anspruchstellers haben muss.\n\n\n\nUnter anderem in folgenden Fällen kann auch ein rechtskräftiges Urteil im Zweifel widerrufen werden:\n\n\n\nScheidung rechtskräftig: Ab wann ist das Urteil unanfechtbar?\n\n\n\nWiederaufnahme des Verfahrens: Hierbei wird ein bereits abgeschlossenes Verfahren erneut aufgenommen und neu verhandelt, sofern eine berechtigte Begründung hierfür vorliegt. Im Zivilrecht ist die Wiederaufnahme nur äußerst selten möglich.Vollstreckungsabwehrklage: Hierbei kann ein Vollstreckungsschuldner gegen einen bestehenden Titel vorgehen. Wird die Unrechtmäßigkeit des Anspruches anerkannt, kann der Titel unwirksam gemacht werden.Abänderungsklage: Diese kann besonders auch bezüglich bestehender Unterhaltstitel angebracht sein, etwa dann, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners maßgeblich verändern oder aber der Unterhaltsberechtigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandene Einkünfte erzielt, die den Unterhaltsanspruch beeinflussen.Verfassungsbeschwerde: Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht stellt einen außerordentlich Rechtsbehelf dar, den eine Person nutzen kann, wenn ihre Grundrechte oder vergleichbare verletzt wurden. Bevor die Verfassungsbeschwerde erfolgen kann, bedarf es in aller Regel einer Anhörungsrüge.Verweisungsbeschluss: Hier wird die rechtsmäßige Zuständigkeit des beschließenden Gerichts selbst angefochten. War das Gericht gar nicht für die Verhandlung des Falles zuständig, kann dessen Urteil aufgehoben werden. Der Prozess wird bei dem zuständigen Gericht neu verhandelt.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wurde ein Scheidungsurteil etwa rechtskräftig, weil die Rechtsmittelfrist ohne Verschulden des Betroffenen versäumt wurde, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann erfolgt die Zurücksetzung der Frist, die Einlegung von Rechtsmitteln ist wieder möglich.\n\n\n\nWann genau tritt nun aber die Rechtskraft beim Scheidungsurteil ein? Welche Fristen müssen Sie beachten?\n\n\n\nWann ist die Scheidung rechtskräftig?\n\n\n\nWenn sich Ehegatten scheiden lassen, so gilt die Ehe auch erst dann als vollständig aufgelöst, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig geworden ist (§ 1564 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Nicht jedem ist jedoch bewusst, dass der Scheidungsbeschluss nicht schon Rechtskraft erlangt, wenn der Scheidungstermin abgeschlossen und der Beschluss mündlich verlesen worden ist. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:\n\n\n\nErklären alle Beteiligten im Scheidungstermin einstimmig den Rechtsmittelverzicht, so ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Da es sich hierbei um einen Antrag handelt und ein solcher vor dem Familiengericht nur durch einen Anwalt vorgebracht werden darf, also Anwaltszwang besteht, müssen sich jedoch beide Ehegatten im Termin anwaltlich vertreten lassen.\n\n\n\nIst es möglich, nach Rechtskraft der Scheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich einzulegen?\n\n\n\nVon diesem Vorgang ist jedoch generell eher abzuraten. Zwar wünschen sich die meisten Scheidungswilligen, dass das Verfahren so schnell wie möglich beendet ist, aber: In dieser aufgewühlten Situation kann auch der ein oder andere Kompromiss vorschnell eingegangen werden.\n\n\n\nHaben die Parteien nach dem Scheidungstermin wieder genügend Zeit, um die getroffenen Entscheidung noch einmal in Ruhe durch zu spielen, kann vielleicht doch der ein oder andere Punkt sauer aufstoßen.\n\n\n\nWurde jedoch zu diesem Zeitpunkt der Rechtsmittelverzicht übereilt erklärt, ist gegen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nicht mehr viel auszurichten, wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist.\n\n\n\nUm also auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich und der Gegenseite die Bedenkzeit zugestehen, die Ihnen von Amts wegen nach Zugang des Scheidungsbeschlusses eingeräumt wird. Erst wenn die Rechtsmittelfrist dann ohne die Einlegung von eben diesen verstrichen ist, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Doch welche Frist gilt hier?\n\n\n\nWelche Rechtsmittelfrist gilt bei Scheidung?\n\n\n\nDie gesetzlich gewährte Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln richtet sich nach den jeweils möglichen Optionen. Im Scheidungsverfahren sind nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zwei Rechtsmittel zulässig:\n\n\n\ndie (Rechts-)Beschwerde - ähnlich der Berufung in anderen Prozessen - unddie sofortige Beschwerde.\n\n\n\nWelche Rechtsmittel in Ihrem Falle möglich sind, können Sie auch der Rechtsmittelbelehrung entnehmen, die jedem ausgefertigten Beschluss beigefügt sein muss (§ 39 FamFG).\n\n\n\nDie sofortige Beschwerde ist als Rechtsmittel jedoch nur auf Neben- oder Zwischenentscheidungen anwendbar - also etwa Teilentscheidungen zum Versorgungsausgleich, Sorgerecht, der Wohnungszuweisung u. v. m. Wurden Teilentscheidungen im Scheidungsverfahren getroffen, haben Sie nach § 569 Zivilprozessordnung (ZPO) zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung Zeit, um die sofortige Beschwerde durch Ihren Anwalt vor Gericht einzubringen.\n\n\n\nBeschwerdefrist abgelaufen = Ehe rechtskräftig geschieden\n\n\n\nDer Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig - wenn keine Beschwerde erfolgte.\n\n\n\nDie Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden. Für die schriftliche Begründung haben Sie und Ihr Anwalt dann erneut einen Monat Zeit (§ 71 Absatz 2 FamFG).\n\n\n\nDas bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegen, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.\n\n\n\nHiernach gilt Ihre Ehe als rechtskräftig und abschließend aufgehoben. Nur noch Rechtsbehelfe wie z. B. eine Abänderungsklage oder Wiederaufnahme können noch wirksam werden, sofern dem Vorgang triftige Begründungen zugrunde liegen.\n\n\n\nNach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung ist eine Beschwerde gegen eine Folgesache oder den Beschluss insgesamt nicht mehr möglich! Ist die Scheidung rechtskräftig, können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.\n\n\n\nDer Ihnen zugesandte Scheidungsbeschluss muss hiernach jedoch noch mit dem sogenannten \"Rechtskraftvermerk\" versehen werden, um über die rechtskräftige Scheidung Auskunft geben zu können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugewinnausgleich erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist?\n\n\n\nBis 2009 erfolgte der Zugewinnausgleich erst nach rechtskräftiger Scheidung, da als Stichtag für das Endvermögen der Ehegatten der Zeitpunkt der endgültigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft festgeschrieben war.\n\n\n\nMit der Familienrechtsreform wurde ein neuer Stichtag hierfür festgelegt: Nach § 1384 BGB ist seither bei Eheauflösung die Rechtshängigkeit der Scheidung für die Bezifferung des Endvermögens anzusetzen.\n\n\n\nWas bedeutet Rechtshängigkeit? Die beiden Begriffe \"Rechtskraft\" und \"Rechtshängigkeit\" müssen voneinander unterschieden werden. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens tritt dann ein, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt wurde. Es handelt sich damit erst um den Beginn des Verfahrens, während die Rechtskraft dessen endgültigen Abschluss bezeichnet.\n\n\n\nDie Bedeutung vom Rechtskraftvermerk bei Scheidung\n\n\n\nScheidung - wann ist sie rechtskräftig? Und was bedeutet der Rechtskraftvermerk?\n\n\n\nWozu benötigen Sie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk eigentlich? Selbst wenn die Scheidung selbst offiziell rechtskräftig ist: Die Ausfertigung des richterlichen Beschlusses, die Ihnen nach dem Scheidungstermin zuging, kann nicht als wirksamer Nachweis über die Scheidung dienen.\n\n\n\nEgal ob Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen wollen oder aber gegenüber Rentenkasse oder Versicherungen den Nachweis über die Scheidung erbringen müssen: Hierfür benötigen Sie ein rechtsgültiges und beglaubigtes Dokument bzw. eine Urkunde.\n\n\n\nUnd auch dann, wenn im Rahmen der Scheidung Regelungen zum Kindes- oder nachehelichen Unterhalt getroffen wurden, benötigen Sie den beglaubigten Beschluss. Dieser fungiert dann nämlich gleichermaßen auch als Unterhaltstitel, mit dessen Hilfe Sie Ihre Ansprüche bei Zahlungsweigerung des Unterhaltsschuldners im Zweifel per Zwangsvollstreckung oder Lohnpfändung durchsetzen können.\n\n\n\nDer Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist damit gewissermaßen gleichzusetzen mit Ihrer Scheidungsurkunde. Dieses Dokument müssen Sie stets sorgfältig aufbewahren, da es sich um ein rechtswirksames Dokument handelt, das Sie häufiger in Ihrem Leben benötigen können.\n\n\n\nWie können Sie den Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil einholen?\n\n\n\nDie Beurkundung übernimmt im Falle von richterlichen Beschlüssen bzw. Urteilen anders als bei Verträgen kein Notar, sondern das zuständige Amtsgericht selbst. In der dort befindlichen Rechtsstelle können Sie bzw. Ihr Anwalt den Antrag auf Erteilung des Rechtskraftvermerks stellen. Die Urkundsbeamten des Gerichts sind befugt, den Rechtskraftvermerk auf dem ausgefertigten Beschluss zu erteilen.\n\n\n\nMit diesem Vorgang gilt das Scheidungsverfahren als beendet."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Mangelfallberechnung &#8211; Wenn das Einkommen für den Unterhalt nicht ausreicht","datePublished":"2016-10-19T14:57:08+00:00","dateModified":"2025-12-11T12:34:13+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/"},"wordCount":1221,"commentCount":25,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mangelfallberechnung.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Ist ein Unterhaltsverpflichteter für mehrere Berechtigte zuständig, kann es durchaus geschehen, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Unterhaltsansprüche zu bedienen - ohne dabei den Selbstbehalt zu unterschreiten. Ein sogenannter Mangelfall beim Unterhalt besteht. In aller Regel ist dann die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten von Bedeutung: Kinder haben Vorrang vor getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, privilegierte und minderjährige Kinder Vorrang vor volljährigen. Doch was geschieht bei einem Mangelfall? Und wie erfolgt die Mangelfallberechnung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze zur Mangelfallberechnung\n\nWenn der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsanspruch nicht (voll) decken kann bzw. dafür seinen Selbstbehalt aufwenden müsste, dann liegt ein Mangelfall vor.\nIn einem Mangelfall zählt zunächst die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Dabei haben Kinder Vorrang vor (Ex-)Ehegatten. Minderjährige und privilegierte Kinder müssen vorrangig gegeüber volljährigen Kindern behandelt werden.\nGibt es gleichrangige Unterhaltsberechtigte, wird zunächst der Unterhaltsanspruch eines jeden Einzelnen berechnet. Anschließend werden die Ansprüche aller um den selben Faktor gekürzt.\nIm Ernstfall kann sich das erste Elternteil, kann das zweite den Unterhalt nicht voll decken, sich an das Jugendamt für einen Unterhaltsvorschuss wenden. Bei einem Mangelfall gegenüber eines (Ex-) Ehegatten besteht diese Möglichkeit nicht.\n\nWeitere Informationen zu einer Mangelfallberechnung erhalten Sie im nachfolgenden Text.\n\n\n\n\nMangelfall bei Unterhalt für Kind und Ex-Ehegatte\n\n\n\nZur Bedeutung des Mangelfalls\n\n\n\nWann liegt beim Unterhalt ein Mangelfall vor?\n\n\n\nOb bei Ehegatten- oder Kindesunterhalt: Ein Mangelfall liegt immer dann vor, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldners nicht genügen, um den vollen Unterhaltsanspruch zu decken bzw. wenn er hierfür seinen Selbstbehalt unterschreiten müsste.\n\n\n\nDa jedem Unterhaltspflichtigen per Gesetz ein solcher Selbstbehalt für die eigene Lebensführung zugestanden wird, besteht keine Verpflichtung, diesen anzugreifen, um den Unterhalt in voller Höhe leisten zu können.\n\n\n\nEine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn ein Gericht in einem Unterhaltsverfahren feststellt, dass ein Unterhaltsschuldner sich durch Jobwechsel oder Kündigung arm rechnete, um sich der Zahlung zu entziehen. In diesem Fall berechnet das Gericht auf Grundlage eines fiktiven Einkommens die Unterhaltshöhe, die der Schuldner auch dann leisten muss, wenn er dadurch seinen Selbstbehalt unterschreiten würde.\n\n\n\nWird nach intensiver Prüfung der Einkommensverhältnisse jedoch eindeutig festgestellt, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, sämtlichen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, sind unterschiedliche Lösungswege möglich:\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nMangelfall bei Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt - Berechtigte unterschiedlichen Ranges\n\n\n\nBei der Mangelfallberechnung mit unterschiedlichen Rangberechtigten hat der Ehegatte häufig das Nachsehen.\n\n\n\nStehen zum Beispiel ein unterhaltsberechtigtes Kind und ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte mit einem Zahlungsanspruch einander gegenüber, so hat das Kind stets Vorrecht vor dem Ehegatten. Besteht beim Unterhalt ein Mangelfall, erhält das Kind sodann den vollen Unterhaltsanspruch, sofern der Zahlungspflichtige diesen leisten kann.\n\n\n\nIst der Selbstbehalt von 1.600 Euro bei Erwerbstätigkeit (Stand: Januar 2026) etwa beim Trennungsunterhalt gegenüber dem Ehegatten dann noch nicht erreicht, erhält dieser den ihm zustehenden Unterhalt bis zur Freigrenze.\n\n\n\nMangelfallberechnung bei Unterhaltsberechtigten ungleichen Ranges\n\n\n\nA hat ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 1.900 Euro. A hat sich vom Ehegatten B getrennt. Das gemeinsame sechsjährige Kind lebt bei B. B ist nur geringfügig beschäftigt. Somit bestehen gegenüber dem Kind und B Unterhaltsverpflichtungen wie folgt:\n\n\n\n[table id=85 /]\n\n\n\nDa der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.450 Euro liegt (Stand: Januar 2026), kann A den vollen Unterhalt leisten, ohne dass sich hier ein Mangelfall ergibt.\n\n\n\nFür die Ermittlung des Trennungsunterhalts für B kann A den Kindesunterhalt vom Einkommen in Abzug bringen, diesen muss und kann er nämlich voll leisten.\n\n\n\n[table id=87 /]\n\n\n\nWürde A nun den vollen Unterhaltssatz an B entrichten, der sich aus der Mangelfallberechnung ergibt, blieben ihm 1.035,50 Euro monatliches Nettoeinkommen. Da der Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten nun bei 1.600 Euro liegt, besteht ein Mangelfall.\n\n\n\nA muss in diesem Fall nichts an B entrichten, da sein Einkommen nach Zahlung des Kindesunterhalts bereits unter dem Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Berechtigten liegt.\n\n\n\nÄhnlich verhält es sich bei der Mangelfallberechnung auch, wenn der Zahlungspflichtige für zwei Kinder Unterhalt leisten muss und dabei ein minderjähriges Kind ein volljähriges sowie nicht privilegiertes Kind in der Rangfolge verdrängt. Doch was geschieht bei Unterhaltsberechtigten gleichen Ranges?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMangelfall bei Kindesunterhalt - Berechtigte gleichen Ranges\n\n\n\nKomplizierter ist die Mangelfallberechnung bei gleichrangigen Unterhaltsberechtigten.\n\n\n\nDie Mangelfallberechnung beim Kindesunterhalt gestaltet sich komplizierter, wenn sich etwa zwei minderjährige Kinder gegenüberstehen. Beide sind Unterhaltsberechtigte ersten Ranges, können sich damit nicht gegenseitig verdrängen - keiner hat Vorrang vor dem anderen.\n\n\n\nAllerdings wird das Geld nicht etwa gleichmäßig verteilt. Stattdessen wird im Rahmen der Mangelfallberechnung zunächst der Unterhaltsanspruch eines jeden Einzelnen gesondert ermittelt. Hiernach werden alle Ansprüche der Gleichberechtigten um denselben Faktor gekürzt:\n\n\n\nGrundlage dieser Mangelfallberechnung ist folgende Formel:Kürzungsfaktor = (Verteilungsmasse ÷ Summe aller Einsatzbeträge) x 100\n\n\n\nHieraus ergibt sich die Prozentzahl, mit deren Hilfe der einzeln berechnete Unterhaltsanspruch gekürzt wird.\n\n\n\nBeispiel für Mangelfallberechnung beim Unterhalt Gleichrangiger\n\n\n\nA hat zwei minderjährige Kinder im Alter von 5 (M) und 11 Jahren (J). Von dem zweiten Elternteil und Ehegatten B lebt A getrennt. A hat ein monatliches Einkommen von 1.700 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten Kindern liegt bei 1.450 Euro. Somit stehen A 250 Euro monatlich für den Kindesunterhalt zur Verfügung.\n\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch von M liegt bei 354,50 Euro monatlich (nach Abzug des entsprechenden Kindergeldanteils).\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch von J beträgt 426,50 Euro monatlich (nach Abzug des entsprechenden Kindergeldanteils). \n\n\n\n\nDer Unterhalt für beide Kinder läge bei insgesamt 781&nbsp;Euro monatlich und übersteigt somit den zur Verfügung stehenden Betrag. Daher werden beide Ansprüche der Kinder mithilfe des Kürzungsfaktors reduziert. Dieser ergibt sich wie folgt:\n\n\n\nKürzungsfaktor = (250 ÷ 781) x 100Kürzungsfaktor = 32 Prozent\n\n\n\nEs ergeben sich also folgende Unterhaltszahlungen:\n\n\n\n\nM erhält 113,44 Euro monatlich  (354,5 x 32 %).\n\n\n\nJ erhält 136,48 Euro monatlich (426,5 x 32 %).\n\n\n\n\nAm Ende dieser Mangelfallberechnung für den Unterhalt Gleichrangiger werden damit die gesamten 250 Euro, die A entrichten kann, auf die beiden Unterhaltsberechtigten entsprechend des Kürzungsfaktors verteilt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHat B nun auch noch einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, kann A diesen nicht mehr entrichten, denn: Durch die Zahlung der vorrangigen Unterhaltspflichten bleiben A nur noch 1.450 Euro monatlich. Da der Selbstbehalt gegenüber getrennten Ehegatten bei 1.600 Euro liegt, unterschreitet A diesen dadurch bereits. Eine Zahlung an B ist nicht mehr möglich.\n\n\n\nWie Sie anhand der Beispiele erkennen, kann eine solche den Unterhalt betreffende Mangelfallberechnung sehr komplex werden. Besteht beim Unterhalt ein Mangelfall, können Jugendamt oder ein Anwalt für Familienrecht bei der Berechnung behilflich sein.\n\n\n\nUnterhalt bleibt wegen Mangelfall aus - Wer zahlt die Differenz?\n\n\n\nDie Mangelfallberechnung ist sehr komplex - suchen Sie Rat beim Jugendamt oder einem Anwalt.\n\n\n\nKann der zweite Elternteil für den Kindesunterhalt nicht in voller Höhe aufkommen, kann sich der andere auch an das Jugendamt wenden. Hier besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Diesen gibt es jedoch nur bei minderjährigen (bis zum 18. Lebensjahr) und unterhaltsberechtigten Kindern.\n\n\n\nBezieht sich der Mangelfall auf den Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt sind entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten von staatlicher Seite nicht möglich.\n\n\n\nFußt ein Mangelfall auf der Erwerbslosigkeit oder geringfügigen Beschäftigung des Unterhaltsschuldners, muss dieser seiner sogenannten Erwerbsobliegenheit nachkommen - sich um eine geeignete Anstellung nachweislich bemühen, durch die ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden können."}
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Auch nach rechtskräftiger Scheidung können entsprechende Verpflichtungen hinzukommen. Allerdings kommt dann die sogenannte Erwerbsobliegenheit ins Spiel. Und auch beim Kindesunterhalt ist diese von Bedeutung. Doch was genau bedeutet der Begriff \"Erwerbsobliegenheit\" im Familienrecht? Und welche Regelungen finden sich hierzu?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Erwerbsobliegenheit in Kürze\n\nErwerbsobliegenheit bedeutet, dass eine Person aufgrund eines Verpflichtungsverhältnisses gegenüber jemand anderem einer Arbeit nachgehen muss.\nSowohl Unterhaltsschuldnern als auch Unterhaltsberechtigten kann eine Erwerbsobliegenheit auferlegt sein.\nDie Erwerbsobliegenheit ist vor allem beim Kindesunterhalt von Bedeutung, wohingegen beim Trennungsunterhalt im Regelfall keine solche Verpflichtung besteht.\n\nDetails zur Erwerbsobliegenheit finden Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nZur Rolle der Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt für Kind und Ehegatte\n\n\n\nWas bedeutet Erwerbsobliegenheit?\n\n\n\nWas bedeutet eigentlich Erwerbsobliegenheit?\n\n\n\nEine Obliegenheit bezeichnet grundsätzlich ein Schuldverhältnis, das mit einer bestimmten Verpflichtung einer Partei gegenüber einer anderen einhergeht. Bezogen auf die Erwerbstätigkeit ist damit also zunächst die Verpflichtung bezeichnet, einer beruflichen Beschäftigung nachzukommen.\n\n\n\nDie Pflichterfüllung soll am Ende gewährleisten, dass zum einen entweder die Einkünfte eines Schuldners ausreichen, um Zahlungsverpflichtungen in angemessener Weise nachzukommen oder aber zum anderen ein Gläubiger selbst ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um den Lebensunterhalt selbst weitestgehend abdecken zu können.\n\n\n\nErwerbsobliegenheit kann im Unterhaltsrecht also sowohl dem Zahlungspflichtigen - z. B. Unterhaltsschuldner - als auch dem Berechtigten - hier dem Unterhaltsempfänger - auferlegt sein. Der Betroffene muss zumindest eindeutig nachweisen, dass er sich um eine geeignete Anstellung ernsthaft bemüht.\n\n\n\nDie Erwerbsobliegenheit meint in Unterhaltsrecht also zunächst noch nicht, dass der Schuldner eine Erwerbstätigkeit auch tatsächlich finden muss. In erster Linie soll er sich intensiv um eine solche kümmern - also Bewerbungen auf passende Stellen schreiben. Passend meint in diesem Fall auf die Fertigkeiten des Bewerbers zugeschnitten, zumutbar und zugleich auch mit ausreichend Vergütung verbunden.\n\n\n\nDie Bewerbungsbemühungen müssen durch Vorlage der Unterlagen in aller Regel nachgewiesen werden. Die Bewerbungen sollten dementsprechend auch Ernsthaftigkeit erkennen lassen.\n\n\n\nDoch wann genau gilt denn beim Unterhalt nun für wen die Erwerbsobliegenheit?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt\n\n\n\nBeim Kindesunterhalt gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.\n\n\n\nIst ein Elternteil gegenüber seinen Kindern barunterhaltspflichtig - etwa aufgrund der Trennung der Eltern - muss er in ausreichendem Maße dafür Sorge tragen, dass er den Unterhaltsanspruch weitestgehend bedienen kann. Entsteht ein sogenannter Mangelfall aufgrund der Erwerbslosigkeit des Schuldners bzw. aufgrund einer nur geringfügig ausgeübten Tätigkeit, muss er sich nachweislich um eine geeignetere Anstellung bemühen, die ausreichend Einkünfte erzielt.\n\n\n\nGegenüber minderjährigen und privilegierten Kindern besteht dabei eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.\n\n\n\nNach § 1603 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Eltern grundsätzlich verpflichtet, \"alle verfügbaren Mittel\" für den Unterhalt der Kinder und ihrer selbst aufzuwenden. Sind nicht ausreichend Einkünfte durch Eigenverschulden des Unterhaltspflichtigen vorhanden, muss er versuchen, diesen Zustand zu bereinigen.\n\n\n\nZumindest soll durch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mindestunterhalt für die Kinder aufgebracht werden. Darüber hinausgehende Ansprüche begründen eine Erwerbsobliegenheit in aller Regel nicht.\n\n\n\nAber: Ist der Unterhaltsschuldner aufgrund von schwerer Krankheit oder Alters nicht mehr erwerbsfähig, entfällt auch die Erwerbsobliegenheit, da die Zumutbarkeit in einem solchen Fall nicht mehr gegeben ist.\n\n\n\n\"Arm rechnen\", um Unterhaltszahlungen zu umgehen?\n\n\n\nKündigen um Unterhaltszahlung zu umgehen? Nicht nur die Erwerbsobliegenheit wird dann zum Problem.\n\n\n\nVon Zeit zu Zeit unternimmt ein Unterhaltsschuldner auch dahingehend Anstrengungen, kündigt den Job oder vereinbart ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Hier kann ihm dann jedoch nicht nur die Erwerbsobliegenheit zum Verhängnis werden.\n\n\n\nIst ihm Selbstverschulden in Form von Kündigungen oder anderen Vorgängen nachzuweisen, kann der Unterhaltsberechnung im schlimmsten Fall ein sogenanntes fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Das bedeutet, dass das Familienrecht in einem solchen Falle vorsieht, dass das nunmehr gekürzte oder weggebrochene Einkommen aufgerechnet wird: Ist der Schuldner etwa nur noch 50 Prozent angestellt, erhöht das Gericht das Einkommen um weitere 50 Prozent, um das volle mögliche Einkommen zu ermitteln.\n\n\n\nIst der Schuldner hingegen selbstverschuldet erwerbslos, ermittelt das Familiengericht in aller Regel auf Grundlage einiger Faktoren - Ausbildungsstand, Beruf, Alter usf. - ein fiktives Einkommen, das der Unterhaltspflichtige zumindest theoretisch erwirtschaften könnte.\n\n\n\nDurch diese im Unterhaltsrecht auftretende Berechnungsmethode erhöht sich am Ende jedoch nicht nur der Unterhaltsanspruch der Kinder selbst. Darüber hinaus ist es in einem solchen Fall auch zulässig, dass der Selbstbehalt des Schuldners angegriffen - die Freigrenzen von 960 Euro bei Erwerbslosen und 1.160 bei Beschäftigten also nicht mehr beachtet - wird, um möglichst viel des geschuldeten Unterhalts auszahlen zu lassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDiese Maßnahme soll als zusätzlicher Anreiz dafür dienen, dass der Schuldner sich eine angemessene Anstellung sucht.\n\n\n\nErwerbsobliegenheit des Ehegatten\n\n\n\nDie Erwerbsobliegenheit gilt beim Ehegattenunterhalt für den Unterhaltsberechtigten.\n\n\n\nAnders verhält es sich beim nachehelichen Unterhalt, den ein Ehegatte gegenüber dem anderen einfordern kann - sofern entsprechende Gründe vorliegen (z. B. Betreuungs- oder Altersvorsorgeunterhalt). Die Erwerbsobliegenheit ist hier nicht auf Seiten des Unterhaltsschuldners, sondern beim Unterhaltsempfänger zu suchen. Der Unterhaltsberechtigte, der nachehelichen Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Ehegatten geltend macht, muss sich zusehends um eine geeignete Erwerbstätigkeit bemühen, um für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können - zumindest in umfangreicherem Maße.\n\n\n\nAber auch hier gelten Ausnahmen bei der Erwerbsobliegenheit: Ist nachehelicher Unterhalt wegen der Betreuung eines bis zu dreijährigen Kindes, durch Alter oder aber Krankheit begründet, wäre eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar. Die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten entfällt. Beim Betreuungsunterhalt ist die Erwerbsobliegenheit in aller Regel frühestens dann gegeben, wenn das betreute Kind das dritte Lebensjahr beendet hat.\n\n\n\nDurch diese Maßnahmen soll am Ende die Zahlungsbelastung des Unterhaltsschuldners gesenkt werden. Versäumnisse des Unterhaltsberechtigten können im Zweifel gar Unterhaltskürzungen begründen.\n\n\n\nAchtung: Die Erwerbsobliegenheit ist beim Trennungsunterhalt nicht gegeben! Grund hierfür ist, dass der Trennungsunterhalt zunächst nicht für die Gewährleistung des Lebensunterhalts bestimmt ist, sondern den ehelichen Standard weitgehend aufrecht erhalten soll.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer nacheheliche Unterhalt hingegen soll maßgeblich den Lebensunterhalt des Geschiedenen sichern. Da die Erwerbsobliegenheit in diesem Fall bestimmt, dass dieser nach Möglichkeit selbst erwirtschaftet werden soll, tritt diese erst nach rechtskräftiger Scheidung ein.\n\n\n\nErwerbsobliegenheit beim Unterhalt für ein volljähriges Kind\n\n\n\nIm Familienrecht gilt die Erwerbsobliegenheit für unterhaltsberechtigte volljährige Kinder in gleicher Weise wie für geschiedene Ehegatten. Allerdings ist auch hierbei zu beachten, dass die Arbeitsverpflichtung nur bei Zumutbarkeit gegeben ist.\n\n\n\nWährend eines laufenden Erststudiums oder der ersten Berufsausbildung ist das Kind nicht verpflichtet, noch nebenher Jobs anzunehmen, um den Lebensunterhalt komplett eigenständig abzudecken!\n\n\n\nGrundsätzlich ist die Erwerbsobliegenheit nicht einklagbar. Vermuten Sie einen Verstoß des Unterhaltsschuldners, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um mögliche Lösungen zu ergründen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/erwerbsobliegenheit/","url":"https://www.scheidung.org/erwerbsobliegenheit/","name":"Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbsobliegenheit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erwerbsobliegenheit.jpg","datePublished":"2016-10-20T10:31:23+00:00","dateModified":"2026-01-30T07:55:32+00:00","description":"Was bedeutet die Erwerbsobliegenheit im Familienrecht? Gilt die Erwerbsobliegenheit auch beim Trennungsunterhalt? Wer ist zur Arbeitsaufnahme verpflichtet?","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-absetzen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-absetzen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungskosten von Steuer absetzen &#8211; Wann ist das zulässig?","datePublished":"2016-10-20T12:41:02+00:00","dateModified":"2026-02-01T08:04:09+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-absetzen/"},"wordCount":1080,"commentCount":8,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-absetzen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungskosten-absetzen.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Die Auflösung einer Ehe ist mit teils umfangreichen Scheidungskosten verbunden. Nicht nur der vertretende Anwalt, auch Gericht und gegebenenfalls beauftragter Notar haben einen Anspruch auf Vergütung ihrer Dienste. Viele Scheidungswillige fragen sich auch aus diesem Grund, ob die Scheidungskosten eventuell steuerlich absetzbar sind, um so den Verlust wieder zu relativieren. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr darüber, ob Sie die Scheidungskosten in die Steuererklärung aufnehmen können.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kann ich die Scheidungskosten absetzen?\n\nSeit dem 01. Januar 2013 gilt: Scheidungskosten können nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.\nAusnahme: Prozesskosten können dann abgesetzt werden, wenn die Aufwendungen die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen gefährden würden.\nIn Einzelfällen herrscht noch Uneinigkeit unter den Richtern, weshalb vereinzelt Urteile zugunsten des Steuerzahlers gefällt wurden. Deshalb kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen, wenn das Finanzamt die Geltendmachung der Scheidungskosten ablehnt.\n\nAusführliche Informationen zur Frage, ob Sie Scheidungskosten steuerlich absetzen können, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKönnen Sie die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBei der Einkommenssteuer die Scheidungskosten angeben und sparen?\n\n\n\nScheidungskosten absetzen: Ist das bei allen anfallenden Gebühren möglich?\n\n\n\nBis zum Jahre 2013 war es möglich, dass die entstandenen Kosten für Zivilrechtsprozesse bei der jährlichen Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung veranlagt wurden. Teil des Zivilrechts sind auch die Scheidungsverfahren.\n\n\n\nDie Ansicht, dass es sich bei den durch Ehescheidung entstehenden Kosten um außergewöhnliche Belastungen handelt, bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) - das höchste deutsche Steuergericht - in verschiedensten Urteilen.\n\n\n\nDemnach war es dem Grunde nach zumindest zulässig, in der Steuererklärung die Scheidungskosten anzugeben. Das bedeutete jedoch noch längst keine Steuerentlastung: Zwar hatte der BFH seine Auffassung mehrfach bestätigt, diese wurde jedoch nie wirksam umgesetzt. Finanzbehörden bestimmten damit stets, dass die Scheidungskosten unter Vorbehalt zunächst nicht anerkannt werden, bis sich die Gesetzeslage eindeutig änderte bzw. in einem Einzelfall ein abschließendes Urteil beim BFH erging.\n\n\n\nDies geschah zum 01. Januar 2013:\n\n\n\nNach der Gesetzesänderung: Sind Scheidungskosten noch steuerlich absetzbar?\n\n\n\nZum 01. Januar 2013 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eindeutig das Schicksal der Sparwilligen besiegelte: Seither ist es nicht mehr zulässig, Scheidungskosten von der Einkommenssteuer abzusetzen. Nur noch eine einzige Ausnahme gewährt das Einkommenssteuergesetz (EStG):\n\n\n\nSind Scheidungskosten absetzbar? Bis 2013 war dies noch möglich.\n\n\n\n„Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.“ (§ 33 Absatz 2 EStG)\n\n\n\nIst der Rechtsstreit also unumgänglich, weil andernfalls die Existenz des Betroffenen gefährdet wäre, kann er entstehende Kosten für den Zivilprozess steuerlich geltend machen. Da dies bei einer Scheidung in aller Regel auszuschließen ist, bedeutet dies:\n\n\n\nSpätestens seit 2013 sind in der Steuererklärung Scheidungskosten nicht mehr absetzbar!\n\n\n\nAllerdings gibt es auch für Fälle nach 2013 einige Urteile, die die teilweise steuerliche Geltendmachung dennoch gewähren.\n\n\n\n\nAchtung: BFH schließt Absetzbarkeit von Scheidungskosten mit neuem Urteil aus (Stand:&nbsp;16.08.2017)\nMit einem neuen Urteil zum Aktenzeichen VI R 9/16 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar seien. Als Grund hierfür führt er an, dass die Absetzbarkeit nur dann möglich wäre, wenn die entstandenen Kosten die Existenz des Betroffenen stark beeinträchtigten. Dies sei bei Scheidungskosten jedoch grundsätzlich nicht anzunehmen - selbst dann nicht, wenn die Weiterführung der Ehe das eigene Leben andernfalls stark beeinträchtigen würde. Es ist anzunehmen, dass auch in folgenden noch offenen Verfahren entsprechende Urteile fallen werden.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUneinigkeit auch bei Richtern\n\n\n\nObwohl das Gesetz vermeintlich deutlich bestimmt, dass die Verbraucher bei der Steuer hohe Scheidungskosten nicht mehr absetzen können: Die Neuerungen des Einkommensteuergesetzes sind zum Teil höchst umstritten - auch unter den Richtern in den Finanzgerichten (FG).\n\n\n\nSo verwundert es nicht, dass auch steuerzahlerfreundliche Urteile fielen, z. B.:\n\n\n\nUrteil vom 16. Oktober 2014 vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 K 1976/14)\n\n\n\nDie Scheidung ist stets existenziell. Eine Eheauflösung kann ausschließlich vor Gericht erfolgen, sodass immer Kosten entstehen (müssen). Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durchzuführen, sodass die Beteiligten auch hierauf keinen Einfluss nehmen können. Durch die Zwangsläufigkeit von Hauptverfahren und VA seien zumindest hieraus resultierende Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig.\n\n\n\nAus dieser Begründung geht hervor, dass all jene Kosten, die bei der Scheidung für zusätzliche und nicht verpflichtende gerichtliche Entscheidungen anfielen, bei der Steuer nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen etwa Kosten für die Entscheidung über Kindes- oder Ehegattenunterhalt, den Zugewinnausgleich oder aber für Wohnungszuweisungsverfahren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Fall liegt derzeit beim BFH (Az. VI R 66/14). Ein abschließendes Urteil ist daher noch nicht getroffen.\n\n\n\nUrteil vom 13. Januar 2016 vor dem Finanzgericht Köln (Az. 14 K 1861/15)\n\n\n\nKann man Scheidungskosten absetzen? Seit 2013 ist das offiziell nicht mehr zulässig.\n\n\n\nDie hier getroffene Entscheidung ist besonders deshalb von Interesse, als hier die Terminologie im Familienrecht, die mit der Reform 2009 verändert wurde, eine tragende Rolle spielt: Da seither im Familienrecht nicht mehr von „Prozess\" oder „Rechtsstreit\", sondern von „Verfahren\" die Rede sei. Das Scheidungsverfahren werde dadurch nicht durch den § 33 EStG berührt, sodass bei der Einkommensteuererklärung auch die Scheidungskosten berücksichtigt werden können.\n\n\n\nAuch hierzu steht eine abschließende Entscheidung noch aus (BFH, Az. VI R 19/15).\n\n\n\nFazit: Bei der Steuer vorsorglich Scheidungskosten absetzen!\n\n\n\nAufgrund der noch immer schwer abzuschätzenden Entscheidungsgrundlage können Sie vorsorglich die Scheidungskosten dennoch absetzen. Allerdings müssen Sie davon ausgehen, dass das zuständige Finanzamt Ihren Anspruch zunächst ablehnt.\n\n\n\nNach der Ablehnung können Sie jedoch innerhalb eines Monats einen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Als Begründung können Sie hierbei auf die oben genannten Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verweisen. Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich dieser Frage wird das Finanzamt anschließend vermutlich nicht treffen, sondern die steuerliche Absetzung Ihrer Scheidungskosten zunächst offen lassen. Im Anschluss müssen Sie auf die Urteile des BFH warten. Wie lange, ist offen.\n\n\n\nWenn das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnt, bleibt Ihnen in aller Regel nur eins: der Weg über ein Klageverfahren. In diesem Fall wird ihr Fall zunächst vor dem zuständigen Finanzgericht verhandelt. Wird hier bestimmt, dass Sie Ihre Scheidungskosten absetzen dürfen, müssen Sie jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt die Sachlage ebenfalls vor dem Bundesfinanzhof verhandeln lässt."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Privilegierte Volljährige &#8211; Wie hoch ist der Anspruch auf Unterhalt?","datePublished":"2016-10-21T10:40:47+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:01:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/"},"wordCount":835,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-privilegierte-volljaehrige.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Im Zuge der Berechnungen zum Kindesunterhalt taucht häufig ein Begriff auf, mit dem die meisten Menschen im ersten Moment vermutlich noch nichts anfangen können: „privilegierte volljährige Kinder\". Doch was genau meint eigentlich „privilegiert\" in diesem Zusammenhang? Welchen Rang nehmen Volljährige dieser Kategorie gegenüber Minderjährigen ein? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden klären.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Privilegierte Volljährige\n\nEin privilegierter Volljähriger ist, wer über 18 Jahre ist, das 21te Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Außerdem befindet er sich noch in der schulischen Ausbildung und lebt bei den Eltern.\nPrivilegierte Volljährige haben bei Unterhaltsansprüchen denselben Rang wie Minderjährige.\nAuch die Berechnung des Unterhaltsanspruches ist bei privilegierten Volljährigen und Minderjährigen gleich.\n\nAusführliche Informationen zum Thema privilegierte Volljährige erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWelchen Unterhaltsanspruch hat ein privilegiertes volljähriges Kind?\n\n\n\nWann sind volljährige Kinder privilegiert?\n\n\n\nWann sind Kinder privilegierte Volljährige?\n\n\n\nEin Privileg bezeichnet grundsätzlich ein Vorrecht, das einer Person gegenüber anderen eingeräumt wird. Privilegierte Volljährige sind entsprechend Kinder, die in der Rangfolge vor anderen Unterhaltsberechtigten stehen. Jedoch nicht vor allen: Nach § 1603 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stehen privilegierte Volljährige minderjährigen Kindern gleich.\n\n\n\nEin privilegiertes volljähriges Kind muss sich nach § 1603 Absatz 2 Satz 2 durch folgende Merkmale auszeichnen:\n\n\n\nvolljährig, ohne dass das 21. Lebensjahr bereits vollendet wurde - folglich zwischen 18 bis 20 Jahre alt,befindet sich noch in der schulischen Ausbildung (z. B. Abitur),lebt im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils.\n\n\n\nUm als Volljähriger entsprechende Privilegien genießen zu können, müssen all diese Voraussetzungen erfüllt sein, nicht nur eine. Absolviert ein 19-jähriger also z. B. gerade sein Abitur, ist aber bereits von zu Hause ausgezogen und führt einen eigenen Hausstand, so gilt er nicht mehr als privilegiert.\n\n\n\nDas Privileg ergibt sich dabei daraus, dass volljährige Kinder in der Schulausbildung und ohne eigenen Hausstand in aller Regel noch nicht dazu in der Lage sind, selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufzukommen - etwa durch eine berufliche Anstellung. Daher sind sie in besonderem Maße auf die Leistung von Unterhalt durch ihre Eltern angewiesen.\n\n\n\nDie Rangfolge ist beim Unterhalt von großer Bedeutung: Entsteht ein Mangelfall, sodass der Unterhaltsschuldner nicht allen Unterhaltsforderungen nachkommen kann, haben die Berechtigten je nach Rang Vorrecht vor den anderen.\n\n\n\nWelchen Rang nehmen nun aber minderjährige und privilegierte Volljährige ein?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nPrivilegiertes Kind - Vorrecht beim Unterhalt\n\n\n\nWie bereits angemerkt stehen privilegierte Volljährige beim Unterhalt auf derselben Stufe wie minderjährige Zöglinge. Beide Gruppen sind dabei jedoch nicht nur gleichrangig, sondern haben auch vor allen anderen Unterhaltsberechtigten Vorrang - nicht privilegierten Kindern, Eltern und Ehegatten.\n\n\n\nBeim Unterhalt steht ein privilegiertes Kind ebenso wie ein minderjähriges in der Rangfolge auf Platz 1.\n\n\n\nEin privilegiertes volljähriges Kind ist Minderjährigen beim Unterhalt gleichgestellt.\n\n\n\nDas bedeutet: Muss ein Unterhaltsschuldner nicht nur Kindesunterhalt an privilegierte volljährige Kinder entrichten, sondern auch nachehelichen oder Trennungsunterhalt an den Ehegatten zahlen, so kann dieser das Nachsehen haben. Nämlich dann, wenn die Einkünfte des Schuldners nicht genügen, um sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt an den Ehegatten zahlen zu können, werden zunächst die Ansprüche der Kinder voll bedient.\n\n\n\nBleibt hiernach noch Einkommen über dem Selbstbehalt übrig, kann der Unterhaltsberechtigte Zahlungen verlangen - allerdings nur über maximal den Betrag, der über dem Freibetrag von 1.200 Euro liegt. Das kann also heißen, dass der Berechtigte nur einen Teil des eigentlichen Anspruchs erhält - gar nichts hingegen, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Schuldners aufgrund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern bereits unterhalb des Selbstbehalts von 1.200 liegt.\n\n\n\n\nAus den Bestimmungen ergibt sich beim Unterhalt folgende Rangfolge:\n\nminderjährige Kinder und privilegierte Volljährige\nElternteile mit Anspruch auf Betreuungsunterhalt bzw. getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten\nEhegatten, die nicht unter Punkt 2 fallen\nnicht privilegierte Volljährige\nEnkelkinder und weitere Abkömmlinge des Schuldners\nEltern des Schuldners\nweitere Verwandte nach aufsteigender Linie\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie hoch ist der Kindesunterhalt für privilegierte Volljährige? Beispiel einer Berechnung\n\n\n\nDie Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige, aber privilegierte Kinder ähnelt im Gros der für Minderjährige. Ein Unterschied ist hier, dass bei Volljährigen das Kindergeld auf den Unterhalt voll angerechnet wird, da es sich um verrechenbares Einkommen des Kindes handelt. Ein anderer ist, dass beide Eltern sich den Unterhaltsanspruch des Kindes teilen. Im Folgenden ein Beispiel:\n\n\n\n[table id=88 /]\n\n\n\nDas für den Unterhalt einsetzbare Gesamteinkommen der Eltern liegt bei 1.340 Euro (920 + 420). Es ergibt sich aus dem jeweiligen Abzug des Selbstbehalts in Höhe von derzeit 1.080 Euro.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnteilige Zahlung des Vaters:(439 Euro Unterhaltsbedarf x 920 Euro Einkommen des Vaters) ÷ 1.340 Euro Gesamteinkommen= 301 Euro\nAnteilige Zahlung der Mutter:(439 Euro Unterhaltsbedarf x 420 Euro Einkommen der Mutter) ÷ 1.340 Euro Gesamteinkommen= 138 Euro\n\n\n\nDer Elternteil, bei dem das volljährige privilegierte Kind lebt, kann dabei frei entscheiden, in welcher Form er seinen Unterhaltsanteil leisten möchte - als Bar- oder als Naturalunterhalt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/","url":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/","name":"Unterhalt für privilegierte volljährige Kinder •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/privilegierte-volljaehrige/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-privilegierte-volljaehrige.jpg","datePublished":"2016-10-21T10:40:47+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:01:30+00:00","description":"Was sind privilegierte volljährige Kinder? Welchen Status hat ein privilegiertes volljähriges Kind beim Unterhalt gegenüber Minderjährigen und Ehegatten?","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Was geschieht mit Erbe und Erbvertrag bei Scheidung der Ehe?","datePublished":"2016-10-21T13:22:33+00:00","dateModified":"2026-01-24T22:57:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/"},"wordCount":1327,"commentCount":47,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erbe-scheidung.jpg","articleSection":["Erbrecht"],"inLanguage":"de","description":"Im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen, die im Zuge einer Scheidung durchzuführen sind, tauchen zahlreiche Fragen auch zu möglichen Erbansprüchen auf. Haben die Ehegatten zu Lebzeiten einen Ehe- und Erbvertrag aufgesetzt, in dem etwaige Erbansprüche geregelt wurden, herrscht dann Unsicherheit über das Erbrecht eines geschiedenen Ehegatten. Aber welcher Anspruch auf das Erbe besteht bei Scheidung? Und was geschieht eigentlich mit einem während der Ehezeit erworbenen Erbe bei der Vermögensteilung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erbe bei Scheidung\n\nEhegatten haben neben Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie gegenüber den Großeltern des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht.\nDas gesetzliche Erbrecht des Ehegatten kann im Rahmen eines Testaments gewillkürt, d. h. den eigenen Wünschen nach angepasst und abgewandelt werden.\nIm Falle einer Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten automatisch mit dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.\nDies gilt regelmäßig auch im Falle eines Testamentes oder eines Ehe- und Erbvertrages.\n\nNähere Informationen zum Erbe bei Scheidung finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWelches Erbrecht besteht nach der Scheidung?\n\n\n\nGrundlegendes zum Ehegattenerbrecht\n\n\n\nWelche Einflüsse hat eine Scheidung auf eine Erbschaft und Erbteilsansprüche?\n\n\n\nAnders als Kinder oder andere Verwandte eines Erblassers werden Ehegatten bei der Erbfolge gesondert betrachtet. Sie werden dabei keiner der Ordnungen von Erbberechtigten beigeordnet, sondern durch das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Ehegattenerbrecht unter besonderen Gesichtspunkten beachtet.\n\n\n\nEhegatten und eingetragene Lebenspartner treten im Erbrecht neben die Erben erster und zweiter Ordnung sowie die Großeltern des Erblassers. Der jeweilige Erbteilsanspruch eines Ehepartners richtet sich dabei stets nach dem während der Ehe bestehenden Güterstand.\n\n\n\nNicht immer jedoch bleiben Ehegatten tatsächlich bis ans Lebensende zusammen. Beendet eine Scheidung das gemeinsame Leben vorzeitig, stellt sich oft auch die Frage, ob etwaige Ansprüche des Partners auf das Erbe auch nach rechtskräftiger Scheidung fortbestehen.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nErbschaft nach Scheidung: Kein Testament vorhanden\n\n\n\nIm Erbrecht ist grundlegend zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen zu Lebzeiten erlassen - in Form eines Testaments oder Erbvertrags - so gilt die gesetzliche.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Erbrecht des Ehegatten ist in den §§ 1931 bis 1934 BGB bestimmt. Festgeschrieben ist dabei auch, wann der Erbanspruch entfallen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls die Scheidung der Ehe abzusehen war:\n\n\n\n\"Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.\" (§ 1933 BGB)\n\n\n\nDas bedeutet: Hatte der Verstorbene bereits die Eheauflösung bestimmt, hat der überlebende Ehegatte keinen Anspruch mehr auf das Erbe bei Scheidung. Ähnliches gilt auch dann, wenn das Trennungsjahr bereits Bestand hatte und die Berechtigung bestand, den Scheidungsantrag einzureichen.\n\n\n\nDamit ist der Ehegatte nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung vom Erbe ausgeschlossen. Aber spätestens ab dem Zeitpunkt der abschließenden Scheidung kann keine Erbschaft mehr durch den Geschiedenen verlangt werden.\n\n\n\nDer Grund hierfür ist einfach: Der geschiedene Ehegatte fällt nicht mehr unter das gesetzlich zugesprochene Ehegattenerbrecht. Darüber hinaus ist er jedoch auch in keiner Weise gesetzlicher Erbe irgendeiner Ordnung, als er mit dem Erblasser nicht verwandt ist.\n\n\n\nWas geschieht mit einem Erbvertrag bei Scheidung?\n\n\n\nMüssen Sie Ihr Erbe bei Scheidung durch eine gesonderte Klausel im Erbvertrag schützen?\n\n\n\nIm Rahmen eines Ehe- und Erbvertrages können die Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst Erben bestimmen. Dabei setzen sich die Eheleute in aller Regel gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gegebenenfalls Schlusserben für den Moment, in dem beide Ehepartner verschieden sind.\n\n\n\nWas geschieht nun aber, wenn die Vertragsparteien sich scheiden lassen? Ist der Erbvertrag trotz Scheidung gültig, als Erbe bleibt der Ehegatte bestehen? Müssen irgendwelche gesonderten Klauseln in einen solchen Erbvertrag, um für den Fall der Scheidung vorzusorgen?\n\n\n\nDie Befürchtungen sind im ersten Moment nicht unberechtigt, da es sich bei einem Ehe- und Erbvertrag um ein rechtswirksames Dokument handelt, das gegenseitig Ansprüche begründen kann.\n\n\n\nAber: Der Erbvertrag wird bei Scheidung automatisch unwirksam. Die Scheidung muss dabei jedoch ebenso wenig schon rechtskräftig sein, wenn der Erblasser bereits zuvor verstirbt.\n\n\n\nZugrund zu legen ist hierbei § 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB:\n\n\n\n\"Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehepartner bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.\"\n\n\n\nAuch hierbei muss die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden sein, sollte der Erblasser vor Abschluss des Verfahrens verstorben sein.\n\n\n\nDas heißt im Klartext: Ist die Ehegemeinschaft bereits aufgelöst oder ist ein entsprechendes Verfahren anhängig, wird der Erbvertrag automatisch wegen Scheidung der Ehe unwirksam. Die Ehegatten müssen hierfür keine gesonderte Klausel in den Vertrag mit aufnehmen, die den Anspruch aufs Erbe bei Scheidung ausschließt.\n\n\n\nFazit: Ob nun gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge: Das Erbrecht ist bei Scheidung für den Ehegatten aufgehoben. Das heißt, dass er hiernach keinen Anspruch mehr auf Erbteile erheben kann, die bei Eintritt des Erbfalles während bestehender Ehe bestanden hätten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas geschieht mit einem erhaltenen Erbe bei Scheidung?\n\n\n\nMüssen Sie bei Scheidung ein Erbe, das während der Ehe erworben wurde, teilen?\n\n\n\nNachdem nun eingehend das bei Scheidung aufgelöste Erbrecht des Ehegatten betrachtet wurde, bedarf es noch eines kurzen Blicks hinsichtlich erhaltener Erbschaften, die während der Ehe in das Vermögen eines Ehegatten oder beider einflossen. Müssen die Ehegatten das Erbe bei Scheidung teilen?\n\n\n\nLebten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, erfolgt im Zuge der Scheidung der sogenannte Zugewinnausgleich. Hierbei werden die Vermögenszuwächse beider Beteiligter einander gegenübergestellt. Auf die Differenz kann der Ausgleichsberechtigte - der Partner mit dem geringeren Zugewinn - sodann einen hälftigen Anspruch erheben.\n\n\n\nDer Zugewinn selbst wird ermittelt, indem Anfangs- und Endvermögen festgelegt werden. Die Differenz entspricht dem Zugewinn eines Ehegatten. In diesen fließen zahlreiche Vermögenswerte hinein. Aber: In aller Regel zählt ein während der Ehe erhaltenes Erbe zum privilegierten Erwerb. Dieser wird zum Anfangsvermögen des Empfängers hinzugerechnet, sodass eine Erbschaft bei Scheidung oftmals in den Zugewinnausgleich nicht einbezogen wird.\n\n\n\nDas bedeutet, dass ein Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft bei Scheidung sein erhaltenes Erbe nicht teilen muss! Als privilegierter Erwerb zählt das Erbe zum Anfangsvermögen und ist damit nicht Teil vom Zugewinn. Das Erbe bleibt damit alleiniges Vermögen des Erben.\n\n\n\nAlleiniges Erbe bei Scheidung teilen? Das ist meist nicht notwendig.\n\n\n\nSind beide Ehegatten Erben zu gleichen Teilen, verhält sich dies etwas anders: Dann müssen Sie das Erbe häufig untereinander aufteilen, wenn in einem Vertrag keine entsprechende Klausel für den Fall der Scheidung vorhanden ist. Jeder Erbteil ist dann jedoch auf das jeweilige Anfangsvermögen anzurechnen, sodass es auch hier beim Zugewinnausgleich nicht beachtet wird.\n\n\n\nÄhnlich verhält es sich bei der Gütertrennung. Nur für die Gütergemeinschaft ist ein anderer Ansatz nötig: Da sämtliches Vermögen der Ehegatten bei Eintritt in die Gütergemeinschaft zu gemeinschaftlichem Vermögen wird, kann ein Ehegatte auch während einer Ehe erworbenes Erbe hälftig beanspruchen, wenn die Scheidung ansteht.\n\n\n\nErbe in gemeinsames Haus gesteckt - Was geschieht bei Scheidung?\n\n\n\nProblematisch wird es dann, wenn ein Ehepartner das ihm während der Ehezeit zuteil gewordene Erbe in die Finanzierung des gemeinsamen Ehehauses steckte. Steht der Ehegatte dann im Grundbuch als Miteigentümer, kann er bei Scheidung zumeist auf die Hälfte des Hauses Anspruch erheben. In diesem Fall wird das Erbe bei Scheidung über die Auseinandersetzung zur ehelichen Immobilie aufgeteilt. Einen Ausgleichsanspruch kann der Erbe dabei jedoch in aller Regel nicht geltend machen.\n\n\n\nSind Sie unsicher, welche Ansprüche auf das Erbe Sie bei Scheidung haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie in aller Regel auch hinsichtlich des Ehegattenerbrechts im Falle der Scheidung beraten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/","name":"Erbe & Erbvertrag bei Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erbe-scheidung.jpg","datePublished":"2016-10-21T13:22:33+00:00","dateModified":"2026-01-24T22:57:42+00:00","description":"Was passiert mit dem Erbe bei Scheidung? Besteht das Erbrecht nach der Scheidung fort? Was geschieht mit in der Ehe erworbenem Erbe bei Scheidung?","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-neue-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-neue-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Nachehelicher Unterhalt &#8211; Hat eine neue Ehe Einfluss auf die Ansprüche?","datePublished":"2016-10-25T14:25:01+00:00","dateModified":"2026-01-25T20:40:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-neue-ehe/"},"wordCount":921,"commentCount":104,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-neue-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-neue-ehe.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Auch nach rechtskräftiger Scheidung können grundsätzlich Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen bestehen. Doch was geschieht eigentlich mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn bspw. der Ex-Mann wieder heiratet? Muss der Unterhalt auch weiterhin gezahlt werden? Fließt das Einkommen des neuen Partners in die Berechnung mit ein?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zum Unterhalt nach einer neuen Ehe\n\n\n\nWie ändern sich die Unterhaltsansprüche bei neuer Heirat? Eine neue Ehe nach der Scheidung bedeutet nicht immer, dass Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Gatten wegfallen. Ist eine Partei unterhaltsberechtigt und heiratet wieder, dann erlischt das Recht auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Die Unterhaltspflicht liegt hier beim neuen Ehepartner. Heiratet hingegen der Unterhaltsschuldner, bleiben dessen Verpflichtungen im Regelfall weiterhin bestehen.  Wird das Gehalt des neuen Partners beim Unterhalt mit angerechnet? Nein. Egal ob beim Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt: Für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs zählt lediglich das Einkommen des Pflichtigen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der neue Partner ein betreffendes Kind adoptiert. In diesem Fall entsteht eine rechtliche Elternschaft, die auch eine Unterhaltspflicht begründet.  Was passiert, wenn Kinder in der neuen Ehe geboren werden? Neue Kinder können für den Unterhaltspflichtigen einen erhöhten Selbstbehalt begründen, da minderjährige Kinder in der Unterhaltsreihenfolge vor Ex-Partnern und Ehegatten stehen und nunmehr eine besondere Unterhaltspflicht diesen gegenüber besteht. Der Unterhaltsanspruch des Ex-Partners erlischt damit aber nicht automatisch.  \n\n\n\n\nEntfällt der nacheheliche Unterhalt bei Wiederverheiratung?\n\n\n\nEx-Mann oder Ex-Frau heiratet wieder = Änderungen beim Unterhalt?\n\n\n\nWas passiert mit dem nachehelichen Unterhalt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird?\n\n\n\nNicht jeder Geschiedene nimmt automatisch an, dass eine Ehe immer schiefgehen muss. Der ein oder andere traut sich bald auch ein weiteres Mal, in der Hoffnung, dass es diesmal hält. Bei der Hochzeitsplanung müssen jedoch finanzielle Fragen geklärt werden.\n\n\n\nHaben aus der vorangegangenen Ehe noch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt Bestand, stellt sich schnell die Frage, ob dieser weiterhin gezahlt werden muss. Denn nicht selten beeinflussen entsprechende Altlasten auch den finanziellen Stand der neuen Ehegemeinschaft.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt entfällt durch neue Ehe aber nicht in jedem Fall. Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden zwischen dem unterhaltspflichtigen und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterhalt bei Wiederheirat des berechtigten Ehegatten\n\n\n\nGeht der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehegemeinschaft ein, so entfällt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Wiederheirat gegenüber dem Unterhaltsschuldner - dem Ex-Ehepartner. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1586 Absatz 1 BGB bestimmt:\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). Eine normale Partnerschaft ohne eheliche Verpflichtung ist hierbei also kein Ausschlusskriterium.\n\n\n\nWie sieht es nun aber mit dem Unterhaltsschuldner aus: Darf auch dieser bei Wiederheirat einfach den Unterhalt verweigern?\n\n\n\nUnterhalt nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen\n\n\n\nDer Unterhaltsschuldner darf den Unterhalt bei Wiederverheiratung nicht einfach verweigern.\n\n\n\nAnders als beim Unterhaltsempfänger, für den das Recht auf Unterhaltsleistung mit Wiederverheiratung erlischt, kann der Unterhaltsschuldner die Zahlungen nicht einfach einstellen, wenn er selbst eine neue Ehe eingeht. Grundlegend bleibt die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ex trotz der Verantwortung für eine neue Beziehung bestehen.\n\n\n\nDie Ansprüche des ehemaligen sollen und können nicht einfach durch die des neuen Ehegatten aufgehoben werden. Vielmehr treten neuer und alter Partner einander gegenüber. Mal kann der neue, mal der ehemalige Partner eine Vorrangstellung vor dem anderen einnehmen.\n\n\n\nDie Rangfolge, die beim Unterhalt durch die neue Ehe einsetzt, verdankt sich den Bestimmungen in § 1609 BGB. Hiernach haben Ex-Ehepartner im Besonderen dann Vorrang vor dem neuen Gatten, wenn sie Kinder betreuen und Betreuungsunterhalt beziehen oder länger als 15 Jahre mit dem Schuldner verheiratet waren.\n\n\n\nDarüber hinaus ist der unterhaltsberechtigte ehemalige Ehegatte auch dann vorrangig gegenüber dem neuen Partner zu behandeln, wenn letzterer im Falle einer Scheidung nicht ebenfalls unterhaltsberechtigt wäre. Wenn dies jedoch der Fall ist, gilt für beide Ehepartner - neuen und ehemaligen: Bei Wiederverheiratung nach der Scheidung gelten beim Unterhalt beide als gleichrangig.\n\n\n\nIn aller Regel hat im Familienrecht der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Geschiedenen Vorrang. Durch diese Bestimmung soll vor allem vermieden werden, dass Unterhaltsschuldner wieder heiraten, um sich den Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner so schnell wie möglich zu entziehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAber was ist eigentlich mit dem Einkommen des neuen Partners? Wird dieses wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann wieder heiratet beim Unterhalt herangezogen, sodass ein erhöhter Anspruch entsteht?\n\n\n\nNeuberechnung vom Unterhalt durch neue Ehe?\n\n\n\nDie Neuberechnung der Ansprüche auf Unterhalt ist nach Wiederheirat meist nicht nötig.\n\n\n\nHeiratet der Unterhaltsschuldner erneut, so erfolgt in aller Regel keine Nachberechnung des Ehegattenunterhalts. Das Einkommen des neuen Partners kann keine erhöhten Ansprüche des Ex-Gatten begründen, da hier nur die Voraussetzungen von Bedeutung sind, die während der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden.\n\n\n\nÄhnliches gilt im Übrigen auch für den Kindesunterhalt bei Wiederverheiratung: Der Kindesunterhalt wird dann nicht einfach auf Grundlage aller drei Parteien - Schuldner, neuer und Ex-Ehegatte - berechnet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschloss in einem Urteil vom 25. Januar 2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 918/10), dass die Anrechnung des dritten, hinzugetreten Einkommens gegen das Grundgesetz verstoße.\n\n\n\nEgal also, ob beim Kindesunterhalt oder dem nachehelichen Unterhalt: Eine neue Ehe des Schuldners begründet keinen erhöhten Anspruch des Unterhaltsberechtigten. Das Einkommen des neuen Partners bleibt unangetastet."}
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Im Rahmen der Unterhaltsberechnung taucht auch häufig der sogenannte Wohnwertvorteil auf. Worum aber handelt es sich hierbei genau? Und wem kann der Wohnwert beim Unterhalt angerechnet werden?\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anrechnung vom Wohnwertvorteil\n\n\n\nWas bedeutet ein Wohnvorteil? Der Wohnwertvorteil beschreibt den Zustand, dass nach einer Trennung ein Ehegatte meist aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und zur Miete wohnt. Der verbleibende Ehegatte hat aufgrund des mietfreien Wohnens einen vermögenswerten Vorteil.  Wir der Wohnvorteil beim Unterhalt angerechnet? Ja! Beim Unterhalt wird der Wohnwertvorteil dem relevanten Einkommen hinzugerechnet und wird somit bei der Berechnung vom Unterhalt berücksichtigt.  Wie viel ist die gemeinsame Immobilie wert? Um zu ermitteln, welchen Wert Ihre Immobilie hat, können Sie diesen Rechner nutzen.  \n\n\n\n\nVeränderter Anspruch auf Unterhalt aufgrund Wohnvorteil\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas genau beschreibt der Wohnwertvorteil?\n\n\n\nBeim Unterhalt kann der Wohnwertvorteil eines Ehegatten eine große Rolle spielen.\n\n\n\nSind scheidungswillige Ehegatten im Besitz einer gemeinsamen Immobilie, treten nicht nur hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung über Wohnung oder Haus Probleme auf. Ob die Immobilie nun aber zum gemeinsamen oder dem alleinigen Eigentum eines Ehegatten zählt: Derjenige, der in der Wohnung bzw. dem Haus nach der Scheidung wohnen bleibt, hat häufig einen Wohnvorteil gegenüber dem anderen.\n\n\n\nDer Wohnwertvorteil meint im Grunde, dass das mietfreie Wohnen in einem Eigenheim diesem Bewohner einen vermögenswerten Vorteil verschafft, während dessen ausgezogener Ehegatte hingegen häufig wieder Miete zahlen muss und so benachteiligt ist.\n\n\n\nAus diesem Grund werden beim Trennungs- und Ehegattenunterhalt entsprechende Vorteile auch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.\n\n\n\nWie wird der Wohnvorteil beim Unterhalt einbezogen?\n\n\n\nLebt nach der Trennung oder Scheidung nur noch einer der beiden Ehegatten in der gemeinsamen Immobilie, für die er selbst keine Miete entrichten muss, so ist er im Vorteil gegenüber seinem geschiedenen Partner. Am Ende kann ein entsprechender Wohnwertvorteil beim Unterhalt sowohl dem Berechtigten als auch dem Schuldner zugute kommen. Beim Unterhalt wird der Wohnwertvorteil dem jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen - dem bereinigten Nettoeinkommen - hinzugerechnet.\n\n\n\nDabei ist es unerheblich, welcher der Beteiligten eventuelle Finanzierungslasten für das Haus trägt. Die folgenden Konstellationen sind damit möglich:\n\n\n\n\nDer in der Immobilie verbleibende Ehegatte trägt die Kreditlast selbst: Der Wohnwertvorteil des Bewohners verringert sich um die monatliche Belastung für die Kredittilgung.\n\n\n\nDer Ehegatte, der nicht in der Immobilie verbleibt, übernimmt auch weiterhin die volle Ableistung der Finanzierungslasten: Die Raten für den Hauskredit kann der Zahlende dabei von seinem unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen. Dem anderen in dem Haus verbleibenden Ehegatten hingegen wird der ihm entstehende Wohnvorteil beim Unterhalt voll angerechnet.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDiese vollumfänglichen Abzüge sind jedoch nur während der Trennungszeit möglich. Mit Einreichung des Scheidungsantrages können lediglich noch die Zinsen der Finanzierungslasten in Abzug gebracht werden.\n\n\n\nWie lässt sich der Wohnwert beim Unterhalt beziffern?\n\n\n\nAnspruch auf Unterhalt und Wohnvorteil: Die Berechnung richtet sich nach dem Einzelfall.\n\n\n\nGrundsätzlich ist hierbei zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden: Während ab der Antragstellung der volle Wohnwert anzurechnen ist, gilt es für die Zeit der Trennung und den dabei anfallenden Unterhaltsanspruch einen angemessenen Wohnwert anzusetzen:\n\n\n\n\nbeim Trennungsunterhalt: Der in Haus oder Wohnung verbleibende Ehegatte will die Immobilie vielleicht gar nicht auf ewig behalten und im Rahmen der Scheidung sogar die Veräußerung anstreben. Während des laufenden Verfahrens kann ihm daher nicht automatisch beim Trennungsunterhalt der gesamte Wohnwert der Immobilie zur Last gelegt werden, sondern nur ein Wohnwertvorteil, wie er sich für eine angemessene Wohnung ergäbe.\n\n\n\nbeim nachehelichen Unterhalt: Bewohnt der Ehegatte die Immobilie auch nach der Scheidung alleine, kann ihm hingegen der volle Wohnwert angerechnet werden.\n\n\n\n\nDer jeweilige Wohnwert ergibt sich dabei in aller Regel aus den marktüblichen Mietkosten für entsprechende Objekte.\n\n\n\nIm Folgenden zur Veranschaulichung ein paar Beispiele (für ein bereits abbezahltes und unbelastetes Objekt):\n\n\n\nBerechnung: Unterhaltsberechtigter verbleibt in Eigentumswohnung oder Haus\n\n\n\nZugrunde zu legen ist der Wohnwertberechnung beim Unterhalt während der Trennung häufig, dass üblicherweise etwa ein Drittel des Nettoeinkommens auf die Mietzahlung verwendet wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennungsunterhalt\n\n\n\nAuf das Einkommen angerechnet wird dem in der Immobilie verbleibenden Unterhaltsberechtigten A ein angemessener Wohnwertvorteil für eine ihm genügende Wohnung - hier in Höhe von 400 Euro.\n\n\n\n\nEinkommen Ehegatte AWohnwertvorteilAnrechenbares Einkommen AEinkommen Ehegatte BDifferenzUnterhaltsanspruch A (3/7 der Differenz)\n1.200 Euro400 Euro1.600 Euro2.500 Euro900 Euro386 Euro\n\n\n\n\nDurch die Anrechnung vom Wohnwert wird der Unterhalt, den B am Ende an A entrichten muss, also geringer, da sich die Einkommensdifferenz insgesamt verringert.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt\n\n\n\nA bleibt auch nach der rechtskräftigen Scheidung allein in der Immobilie wohnen. Nunmehr ist ihm jedoch der volle Wohnwert anzurechnen, den ein entsprechendes Objekt auf dem Wohnungsmarkt an Mietzahlungen generiert - hier in Höhe von 1.300 Euro. Damit ergibt sich für den nachehelichen Ehegattenunterhalt folgende Berechnung:\n\n\n\n\nEinkommen Ehegatte AWohnwertvorteilAnrechenbares Einkommen AEinkommen Ehegatte BDifferenzUnterhaltsanspruch A (3/7 der Differenz)\n1.200 Euro1.300 Euro2.500 Euro2.500 Euro0 Euro0 Euro\n\n\n\n\nDer Wohnwert beim nachehelichen Unterhalt richtet sich nach den ortsüblichen Mietpreisen.\n\n\n\nDer Wohnvorteil bewirkt beim Unterhalt mitunter also auch, dass Ansprüche auf Unterhaltsleistungen komplett aufgehoben werden können. Theoretisch kann sich dadurch sogar die Unterhaltssituation komplett drehen.\n\n\n\nBerechnung: Unterhaltsschuldner verbleibt in Eigentumswohnung oder Haus\n\n\n\nTrennungsunterhalt\n\n\n\nAngenommen, Ehegatte B verbliebe nun in dem Wohneigentum und würde dadurch mietfrei wohnen, der unterhaltsberechtigte Partner A hingegen zieht in eine Mietwohnung. Der B anzurechnende Wohnvorteil während der Trennung entspricht 800 Euro, aufgrund der Höhe seines Grundnettoeinkommens:\n\n\n\n\nEinkommen Ehegatte BWohnwertvorteilAnrechenbares Einkommen BEinkommen Ehegatte ADifferenzUnterhaltsanspruch A (3/7 der Differenz)\n2.500 Euro800 Euro3.300 Euro1.200 Euro2.100 Euro900 Euro\n\n\n\n\nIn diesem Fall würde sich damit der Unterhaltsanspruch für A sogar erhöhen, da B einen Wohnvorteil besitzt.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt\n\n\n\nBeim Ehegattenunterhalt muss B nun den vollen Wohnwert auf den Unterhalt anrechnen lassen, sodass sich der Unterhaltsanspruch von A weiter erhöhen kann:\n\n\n\n\nEinkommen Ehegatte BWohnwertvorteilAnrechenbares Einkommen BEinkommen Ehegatte ADifferenzUnterhaltsanspruch A (3/7 der Differenz)\n2.500 Euro1.300 Euro3.800 Euro1.200 Euro2.600 Euro1.114 Euro\n\n\n\n\nGrundsätzlich können Sie sich für die genaue Berechnung der Unterhaltszahlungen an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Sie auch hinsichtlich der Regelungen zum Wohnwertvorteil beraten.\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/","url":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/","name":"Wohnwertvorteil beim Ehegattenunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wohnwertvorteil.jpg","datePublished":"2016-10-28T13:29:44+00:00","dateModified":"2026-01-29T20:48:03+00:00","description":"Was genau meint der Wohnwertvorteil? Welchen Einfluss hat der Wohnvorteil auf den Unterhalt für Ehegatten? Lässt sich der Wohnvorteil berechnen? Mehr hier.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#faq-question-1693466518276"},{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#faq-question-1693466519516"},{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#faq-question-1693466520254"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#faq-question-1693466519516","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/#faq-question-1693466519516","name":"Wir der Wohnvorteil beim Unterhalt angerechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja! Beim Unterhalt wird der Wohnwertvorteil dem relevanten Einkommen hinzugerechnet und wird somit bei der Berechnung vom <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalt</a> berücksichtigt.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Beratungshilfe bei Scheidung &#8211; Rechtsberatung zum Nulltarif?","datePublished":"2016-11-16T16:32:55+00:00","dateModified":"2026-02-18T04:34:49+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/"},"wordCount":2901,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfe.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"\"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.\" (Artikel 3 des Grundgesetzes) - dieses Prinzip der juristischen Chancengleichheit soll in Deutschland sicherstellen, dass jeder seine persönlichen Rechte schützen oder durchsetzen bzw. Rechtsberatung in Anspruch nehmen kann, sofern er diese benötigt. Doch nicht jeder kann aufgrund der teils hohen Kosten die rechtsberatende oder vertretende Tätigkeit eines Anwalts aus eigener Tasche finanzieren. Bedürftige können sich dann staatlicher Finanzierungshilfen bedienen. Für außergerichtliche Angelegenheiten kann hier die sogenannte Beratungshilfe beantragt werden. Was genau aber deckt die Beratungshilfe ab? Und wer kann sie beantragen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Beratungshilfe\n\nDurch die Beratungshilfe können Personen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.\nDieser fachkundige Rat ist bei rechtlichen Problemen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens möglich.\nDurch die außergerichtliche Rechtshilfe fallen dann maximal Kosten in Höhe von 15 Euro an.\nBenötigen Sie für einen Prozess vor Gericht die Unterstützung eines Anwalts, kann ggf. die Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.\n\nAusführliche Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDie Beratungshilfe als Grundrecht finanziell Benachteiligter\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas genau leistet die Beratungshilfe?\n\n\n\nDie gerichtliche Vertretung ist nicht mehr abgedeckt durch die Beratungshilfe - hier ist Prozesskostenhilfe zu beantragen.\n\n\n\nPersonen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten für Beratung und außergerichtliche Vertretung selbst zu entrichten, können in Deutschland Beratungshilfe beantragen. Wird diese bewilligt, kann der Berechtigte mit dem ihm ausgehändigten Beratungshilfeschein zu einem Anwalt seiner Wahl gehen und ein Beratungsmandat abschließen - oder darüber hinausgehende außergerichtliche Tätigkeiten.\n\n\n\nFür das Tätigwerden des Anwalts muss der bedürftige Hilfesuchende dann in aller Regel nur noch 15 Euro Selbstbehalt an den Rechtsbeistand entrichten. Den Rest rechnet der beauftragte Anwalt mit den Landeskassen ab - er wird also durch den Staat für seine Dienstleistungen entlohnt. Doch nicht alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts werden durch die Beratungshilfe gedeckt.\n\n\n\nDas Beratungshilfegesetz (BerHG) beschränkt die Aufträge, die ein Ratsuchender mittels des Berechtigungsscheins einfordern kann. Laut § 2 BerHG ist die Beratungshilfe dabei nicht nur auf die reine Rechtsberatung begrenzt. Ist der Berechtigte auch nach erfolgter Beratung aufgrund der Komplexität der Angelegenheit oder anderer Schwierigkeiten nicht in der Lage, seine Forderungen selbst durchzusetzen, wird auch die außergerichtliche Tätigkeit von einem Rechtsanwalt durch die Beratungshilfe abgedeckt (§&nbsp;2&nbsp;Absatz&nbsp;1&nbsp;BerHG).\n\n\n\nHierunter fällt vor allem die Kommunikation mit der und das Aufsetzen von Schriftsätzen an die Gegenseite, um deren Forderungen zu widersprechen, abzuändern oder aber eigene Ansprüche vonseiten der Mandantschaft durchzusetzen.\n\n\n\nDie gerichtliche Vertretung hingegen ist durch die Beratungshilfe nicht mehr abgedeckt. Hier kann dann stattdessen Prozesskostenhilfe (PKH) - in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe (VKH) - beantragt werden.\n\n\n\nBeratungshilfe können Sie beantragen in allen Angelegenheiten der folgenden Rechtsgebiete:\n\n\n\n\nPrivat- bzw. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht und andere Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches)\n\n\n\nArbeitsrecht\n\n\n\nVerwaltungsrecht\n\n\n\nVerfassungsrecht\n\n\n\nSozialrecht\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Nicht in allen Rechtsbereichen erstreckt sich die staatliche Finanzierung auch auf die außergerichtliche Tätigkeit. So ist die Beratungshilfe in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren ausschließlich auf das Beratungsmandat beschränkt (§ 2 Absatz 2 BerHG). Für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Verfahrensvertretung sind keine staatlichen Hilfen (Prozesskostenhilfe) zulässig, sodass die Beschuldigten die Kosten selbst tragen müssen, sofern sie die anwaltliche Vertretung wünschen. In Angelegenheiten, die ausländisches Recht berühren, wird grundsätzlich keine Beratungshilfe gewährt (§ 2 Absatz 3 BerHG).\n\n\n\nZum Sonderstatus der Stadtstaaten bei der Beratungshilfe\n\n\n\nBeratungshilfe gibt es in den beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen nicht - hier existiert stattdessen die öffentliche Rechtsberatung.\n\n\n\nDie drei Stadtstaaten der Bundesrepublik - Bremen, Hamburg und Berlin - nehmen bei der Beratungshilfe einen besonderen Status ein. Während in allen anderen Bundesländern die Beratungshilfe den Berechtigten dazu ermächtigt, einen Anwalt seiner Wahl mit der Beratung oder außergerichtlichen Vertretung zu bevollmächtigen, gestaltet sich dies hier anders:\n\n\n\n\nIn Bremen und Hamburg gibt es die Beratungshilfe nicht, stattdessen können einkommensschwache Personen das Angebot öffentlicher Rechtsberatung nutzen (§ 12 Absatz 1 BerGH). Rechtsauskunftsstellen übernehmen hier die Aufgaben der niedergelassen Anwälte. Für die öffentliche Rechtsberatung und außergerichtliche Rechtshilfe fallen dabei geringe Gebühren zwischen 3 und 10 Euro an.\n\n\n\nIn Berlin werden sowohl Beratungshilfe als auch öffentliche Rechtsberatung angeboten - der Bedürftige hat dabei stets das Wahlrecht und kann sich frei für das eine oder das andere entscheiden (§ 12 Absatz 2 BerGH).\n\n\n\n\nAuch die öffentliche Rechtsberatung soll dem Hilfesuchenden größtmögliche Hilfe zuteil werden lassen. Daher sind auch hier nicht einfach juristische Laien eingesetzt, die die Beratung anbieten. Nach § 12 Absatz 4 BerGH müssen die Berater grundsätzlich die Befähigung zum Richteramt innehaben. Das bedeutet, sie müssen ein Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben (§ 5 Deutsches Richtergesetz). Es handelt sich damit bei den Beratern in den öffentlichen Stellen ebenso wie bei zugelassenen Anwälten um Volljuristen.\n\n\n\nNicht jeder Berater muss also auch zugelassener Rechtsanwalt oder Richter sein, aber ebenfalls das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben. Dieses kann im Übrigen nur dann abgelegt werden, wenn ein etwa zweijähriger Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) absolviert wurde, sodass auch bereits praktische Erfahrungen vorhanden sind. Auch die Juristen in den öffentlichen Beratungsstellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.\n\n\n\n\nFolgende Personen können als Berater im Zuge der Beratungshilfe beauftragt werden:\n\nRechtsanwälte\nzugelassene Rechtsbeistände\nSteuerberater oder Wirtschaftsprüfer (nur bei Steuersachen)\nRentenberater (nur bei Rentenangelegenheiten)\n\n\n\n\n\nStatistisches zur Beratungshilfe\n\n\n\nIm Jahr 2015 wurden Bundesweit insgesamt 768.353 Anträge auf Beratungshilfe gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Anträge wurde dabei bewilligt (90,58 Prozent). Zwei Drittel der Anträge haben die Hilfesuchenden dabei selbst bei den zuständigen Amtsgerichten gestellt. Der Rest wurde mit Hilfe des beratenden Anwalts eingereicht.\n\n\n\nInsgesamt wurden dabei für die Beratung, die Vertretung oder Einigung im Rechtsstreit in Beratungshilfesachen bundesweit insgesamt knapp 70 Millionen Euro aus den Landeskassen gezahlt. Nicht einberechnet sind hierbei allerdings die Kosten für die öffentliche Rechtsberatung in Hamburg, Bremen und Berlin.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Beratungshilfe\n\nBeratungshilfeantrag\nBeratungshilfeschein\n\n\n\n\n\nWer kann einen Antrag auf Beratungshilfe stellen? Voraussetzungen und Einkommensgrenze\n\n\n\nPersonen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), wird zumeist Beratungshilfe bewilligt.\n\n\n\nWer ist aber nach der Regelung des Beratungshilfegesetzes als bedürftig einzustufen und erhält somit Beratungshilfe? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass allen Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, bei entsprechendem Gesuch Beratungshilfe bewilligt wird.\n\n\n\nDoch auch Personen, die nur geringe Einkünfte erzielen - nicht jedoch von Sozialleistungen abhängig sind, können Beratungshilfe beantragen. Nach Abzug der festgeschrieben Freibeträge darf dabei als einsetzbares Einkommen nicht mehr als 20 Euro über bleiben, um Beratungshilfe bewilligt zu bekommen.\n\n\n\nEinkommensgrenze (Stand: 2016): Nach Abzug aller relevanten und zulässigen Positionen von Ihrem Nettoeinkommen darf nur noch ein geringes anzurechnendes Einkommen zur Verfügung stehen. Bei der Beratungshilfe liegt diese Einkommensgrenze bei derzeit 20 Euro monatlich.\n\n\n\nDiese Regulierung ist eng an die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gebunden. Nach § 1 Absatz 2 BerGH erfüllt der Antragsteller die Voraussetzung, um Beratungshilfe zu erhalten, dann, wenn er über so geringe finanzielle Mittel verfügt, die grundsätzlich auch die Bewilligung von PKH/VKH ohne Ratenzahlung begründen würden. Das bedeutet, dass nicht jeder, der PKH/VKH erhielte, auch gleichzeitig einen Beratungshilfeschein bekäme, denn: Wenn die staatliche Prozessfinanzierung nur unter Vorgabe der Ratenzahlung bewilligt wird, ist die Voraussetzung des Beratungshilfegesetzes nicht mehr erfüllt, die Bewilligung von Beratungshilfe scheidet aus.\n\n\n\nDarüber hinaus darf Ihnen keine andere Möglichkeit gegeben sein, die Beratung oder außergerichtliche Rechtshilfe zu finanzieren. Haben Sie also eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die entsprechende Rechtssachen trägt, kann Ihnen keine Beratungshilfe bewilligt werden. Ähnlich verhält es sich etwa auch bei\n\n\n\n\nGewerkschaftsmitgliedern (in Arbeitssachen)\n\n\n\nMitgliedern eines Mietervereins (in Mietsachen)\n\n\n\n\nEntsprechende Rechtsberatungen werden den Mitgliedern in aller Regel kostenlos durch Gewerkschaft oder Mieterverein gewährt. Übrigens: Es gibt auch immer mehr spezielle Online-Kanzleien, wie etwa rightmart, die Ihnen eine unverbindliche Erstberatung anbieten - und das häufig kostenlos sowie bequem von zu Hause aus.\n\n\n\nWelche Freibeträge werden bei der Prüfung Ihrer Unterlagen angerechnet?\n\n\n\nBei der Beratungshilfe werden unterschiedliche Freibeträge für Unterhaltsleistungen gewährt.\n\n\n\nDie Freibeträge, die auf das monatliche Nettoeinkommen (inklusive Elterngeld und anderer Einkünfte) des Antragstellers angerechnet werden, sind dabei ebenfalls dieselben, die im Rahmen des Prozesskostenhilfeantrags heranzuziehen sind. Sie werden beinahe jährlich an die aktuellen sozialpolitischen Rahmenbedingungen angepasst.\n\n\n\nIn der folgenden Tabelle finden Sie die derzeit aktuellen Freibeträge (Stand: 2016), wie sie bei der Prüfung von Beratungshilfe- und PKH-Anträgen zum Tragen kommen - sie werden von Ihrem Nettoeinkommen in Abzug gebracht:\n\n\n\n[table id=35 /]\n\n\n\nWenn Sie einem Kind, getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber barunterhaltspflichtig sind, werden statt der Freibeträge die Unterhaltszahlungen in voller Höhe in Abzug gebracht.\n\n\n\nVon dem Nettoeinkommen können darüber hinaus aber auch weitere Abzüge erfolgen, um das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln. Abzugsfähig sind dabei in aller Regel die folgenden Positionen:\n\n\n\n\nKreditraten für Darlehen, die für die allgemeine Lebensführung notwendig sind (z. B. zur Ableistung von PKH-Raten, Abzahlung von Anwaltsgebühren, bei einem Autokredit - sofern das Fahrzeug für berufliche Wege oder aufgrund von Gehbehinderung unabdingbar ist)\n\n\n\nArztrechnungen\n\n\n\nMietkosten (anteilig, wenn mehrere Personen mit Einkommen im Haushalt leben)\n\n\n\nBeiträge für zusätzliche Versicherungen (etwa bei Selbstständigen, eine Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Riester-Rente, Unfallversicherung, Haftpflicht u. a.)\n\n\n\n\nAll diese Positionen sind in dem Antrag auf Beratungshilfe einzutragen und mit entsprechenden Belegen nachzuweisen (Mietverträge, Kontoauszüge, Lohnabrechnung, ALG-II-Bescheid usf.).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHinzu treten auch Auskünfte über vorhandenes Vermögen und das Nettoeinkommen des Ehegatten/Lebenspartners, denn auch dieser ist dem Grunde nach Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, als sich die eheliche Solidargemeinschaft durch gegenseitige Verpflichtung auszeichnet. Das bedeutet: Verfügt Ihr Ehegatte/Lebenspartner über ausreichende finanzielle Mittel, können diesem die Kosten für die Beratungssache oder das Verfahren (Verfahrenskostenvorschuss) auferlegt werden.\n\n\n\nPrüfen Sie Ihre Angaben bei dem Beratungshilfeantrag gewissenhaft. Bewusste Falschangaben oder Auslassungen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) zur Folge haben.\n\n\n\nWo können Sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen?\n\n\n\nBeratungshilfe in Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten wird nur für die reine Beratung gewährt.\n\n\n\nZuständig für die Beantragung der Beratungshilfe ist in der Regel der Ratsuchende selbst. Dabei stehen ihm grundsätzlich zwei Wege offen: der mündliche oder der schriftliche Antrag.\n\n\n\nFür den schriftlichen Antrag können Sie das Beratungshilfe-Formular (.pdf) nutzen. Diesen Vordruck erhalten Sie auch in allen Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte, auf den entsprechenden Online-Präsenzen oder über das Justizportal des Bundes und der Länder.\n\n\n\nSie können den Antrag auf Beratungshilfe aber auch mündlich in der zuständigen Rechtsantragsstelle stellen oder mit Hilfe der dortigen Justizangestellten das Formular entsprechend ausfüllen. Auch hierfür benötigen Sie die notwendigen Belege, die über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation Auskunft geben. Die Wahrscheinlichkeit für oder wider die Bewilligung von Beratungshilfe können Sie anhand einer kostenlosen Vorabberechnung in der Rechtsantragsstelle ermitteln lassen.\n\n\n\nZuständig für die Beratungshilfe ist dasjenige Amtsgericht, welches für den Bezirk zuständig ist, in dem der Antragsteller gemeldet ist. In Deutschland gibt es derzeit etwa 640 Amtsgerichte - in Berlin allein elf. Achten Sie also auf die Bezirksgrenzen.\n\n\n\nAchtung: Antrag bedeutet nicht automatisch auch Bewilligung!\n\n\n\nNicht jeder Antrag auf Beratungshilfe geht auch tatsächlich durch! Nach der Antragstellung muss das betreffende Amtsgericht zunächst die Unterlagen und die Berechtigung des Antragstellers prüfen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.\n\n\n\nGeprüft werden dabei folgende Fragen:\n\n\n\n\nIst der Ratsuchende aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation faktisch dazu berechtigt, Beratungshilfe zu erhalten?\n\n\n\nStehen dem Antragsteller andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung (Rechtsschutz, Mitgliedschaft in Mieterverein, Gewerkschaft, Einkünfte oder Vermögen des Ehegatten o. Ä.)?\n\n\n\nIst in der Sache bereits ein Verfahren anhängig? Falls ja, so wird grundsätzlich keine Beratungshilfe bewilligt.\n\n\n\nWurde bereits ein Anwalt in dieser Angelegenheit beauftragt? Wollen Sie durch die Beratungshilfe einen weiteren Anwalt finanzieren, wird dies in aller Regel nicht zugelassen.\n\n\n\nWurde in dieser Angelegenheit bereits einmal Beratungshilfe bewilligt? Grundsätzlich dürfen Sie in einer Rechtssache nur einmalig Beratungshilfe erhalten. Ist dies bereits einmal geschehen, erhalten Sie kein weiteres Mal staatliche Unterstützung.\n\n\n\nGründet der Antrag auf Mutwilligkeit?\n\n\n\n\nWichtig: Nach § 1 BerGH darf der Antrag auf Beratungshilfe auch nicht mutwillig gestellt werden. Dabei prüft das Gericht, ob der Antragsteller aufgrund seines Kenntnisstands, seiner Fertigkeiten und seiner wirtschaftlichen Lage in dieser Sache auch dann einen Anwalt mit der Beratung und außergerichtlichen Vertretung beauftragt hätte, wenn er hierfür hätte selbst aufkommen müssen - dann kann der Auftrag nämlich vielleicht gar nicht so dringend sein. Die Sinnfälligkeit des Antrags steht hier also ebenfalls auf dem Prüfstand. Ist Mutwilligkeit begründet, wird dem Gesuch widersprochen - der Antragsteller erhält keine Beratungshilfe.\n\n\n\nHat das Gericht abschließend alle Punkte eingehend geprüft und die Bedürftigkeit und Berechtigung des Antragstellers festgestellt, wird dem Ratsuchenden der sogenannte Beratungshilfe- oder Berechtigungsschein ausgestellt. Dieser gibt Auskunft darüber, dass Beratungshilfe bewilligt wurde.\n\n\n\nDen Beratungshilfeschein können Sie der von Ihnen gewählten Beratungsperson - etwa dem Rechtsanwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht o. a. - aushändigen. Dieser kann mit Hilfe dieser Bescheinigung gegenüber dem Amtsgericht die Beratungshilfe abrechnen.\n\n\n\nBeratungshilfe beim Anwalt erbitten? Vorsicht!\n\n\n\nErst wenn die Beratungshilfe bewilligt ist, werden die Kosten für die Rechtsberatung übernommen.\n\n\n\nSie können auch bereits vor Antragstellung beim Amtsgericht einen Rechtsanwalt oder andere zulässige Beratungspersonen aufsuchen und an dieser Stelle Beratungshilfe erbitten. Willigt der Anwalt ein, können Sie das Beratungsmandat oder die außergerichtliche Vertretung bereits vornehmen.\n\n\n\nAber: Spätestens vier Wochen, nachdem die Beratung begonnen hat, muss der Antrag auf Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Diesen kann der Ratsuchende durch den beratenden Rechtsanwalt einreichen lassen, selbst beim Amtsgericht aufgeben oder aber gemeinsam mit dem Anwalt arbeiten - die benötigten Nachweise muss der Ratsuchende aber in jedem Fall erbringen. Ganz ohne Mitarbeit funktioniert es also nicht.\n\n\n\nVersäumt der Antragsteller die vierwöchige Frist, wird Beratungshilfe nicht mehr bewilligt - auch dann nicht, wenn dem Grunde nach eine generelle Berechtigung bestünde.\n\n\n\nDarüber hinaus ist nicht gesagt, dass der Antrag auch erfolgreich ist. Das bedeutet: Lehnt das Amtsgericht Ihr Gesuch ab, Sie haben jedoch schon einen Anwalt beauftragt, müssen Sie die bis dato entstandenen Kosten allein tragen.\n\n\n\nDas Risiko, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, ist damit insgesamt höher.\n\n\n\nFAZIT: Es ist generell angeraten, zunächst Beratungshilfe zu beantragen und die Entscheidung des Amtsgerichts abzuwarten, bevor Sie einen Anwalt mit der Beratung oder außergerichtlichen Vertretung beauftragen.\nErst wenn Sie den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe in Händen halten, können Sie absolut sicher gehen, dass Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen müssen - ausgenommen der 15 Euro Selbstbehalt. Sehr lange müssen Sie auf die Entscheidung in aller Regel auch nicht warten. Beachten Sie die Fristen in Ihrer Angelegenheit und beantragen Sie rechtzeitig Beratungshilfe.\nSollte die Frist nicht ausreichen, um erst Beratungshilfe zu beantragen, können Sie sich auch hilfesuchend an einen Anwalt wenden - vorab ggf. telefonisch.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie funktioniert die Abrechnung der Beratungshilfe?\n\n\n\nWurde Beratungshilfe bewilligt, rechnet der Anwalt seine Kosten gegenüber dem Amtsgericht ab.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, bedeutet die Bewilligung von Beratungshilfe für den Berechtigten zwar, dass dieser für die Beratunsgtätigkeit und außergerichtliche Rechtshilfe nur maximal 15 Euro aus eigener Tasche zahlen muss.\n\n\n\nDas heißt jedoch nicht, dass der beauftragte Anwalt nicht mehr Geld als den Selbstbehalt seines Mandanten erhält. Stattdessen muss der Ratsuchende dem gewählten Rechtsanwalt den Beratungshilfeschein im Original aushändigen - so soll vermieden werden, dass mehrere Anwälte parallel mit der Beratung beauftragt werden können.\n\n\n\nDer Anwalt rechnet die Beratungshilfe dann bei dem zuständigen Amtsgericht ab und erhält seine Kosten für die entsprechende Tätigkeit aus den Landeskassen erstattet.\n\n\n\nHierfür reicht er den \"Antrag auf Festsetzung der Vergütung der Beratungshilfe\" (.pdf) gemeinsam mit dem Original des Berechtigungsscheins nach Beendigung des Mandats bei dem zuständigen Amtsgericht ein.\n\n\n\nIn diesem Antrag werden alle im Rahmen der Beratungshilfe vom Rechtsanwalt anfallenden Gebühren und Kosten aufgeführt - je nach Tätigkeit:\n\n\n\n\nBeratungsgebühr\n\n\n\nGeschäftsgebühr\n\n\n\nEinigungs- und Erledigungsgebühr\n\n\n\nAuslagenkosten oder Pauschale\n\n\n\nDokumentpauschale\n\n\n\nUmsatzsteuer/Mehrwertsteuer\n\n\n\n\nIn Abzug zu bringen sind dabei bereits erhaltene Zahlungen wie z. B.\n\n\n\n\ndie 15 Euro Selbstbehalt, die selbst vom berechtigten Antragsteller bei bewilligter Beratungshilfe an den Rechtsanwalt entrichtet werden müssen (§ 44 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)\n\n\n\nvom Gegner geleistete, weil dieser dazu verpflichtet wurde, die Kosten des Rechtsuchenden zu übernehmen (§ 9 BerHG) - etwa im Rahmen einer Vereinbarung, wegen Unrechtmäßigkeit der gestellten Forderungen, die die Beauftragung erst nötig machten u. a.\n\n\n\n\nDas Amtsgericht prüft die Angaben dann und kann die geltend gemachten Forderungen entweder exakt übernehmen oder im Falle von Einwänden auch entsprechend anpassen.\n\n\n\n\nBeachten Sie dabei: Durch erfolgreiches Tätigwerden des Rechtsanwalts kann sich Ihre finanzielle Situation grundlegend, gerade auch zum Positiven, verändern - etwa durch Erstreiten höherer Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder aber etwaige Pflichtteilsansprüche aus einer Erbschaft. Dadurch kann Ihre Bedürftigkeit dann grundsätzlich aufgehoben sein.Nach § 6a Absatz 2 BerHG ist der Rechtsanwalt in diesem Fall befugt, die Aufhebung der Bewilligung zu beantragen, sofern die Vergütung der Beratungshilfe nach § 44 RVG noch nicht erfolgte. Über diese Möglichkeit muss Sie die Beratungsperson vor Mandatsübernahme aufklären, denn dann müssen Sie die Scheidungskosten ggf. selbst tragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/","url":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/","name":"Beratungshilfe beantragen: Wann Anspruch besteht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfe.jpg","datePublished":"2016-11-16T16:32:55+00:00","dateModified":"2026-02-18T04:34:49+00:00","description":"Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe? Wie Sie Beratungshilfe beantragen, wo der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe liegt & mehr!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?","datePublished":"2016-11-29T13:17:38+00:00","dateModified":"2026-03-14T06:47:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/"},"wordCount":5940,"commentCount":5,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehevertrag-sittenwidrig.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Einfach einen Ehevertrag schließen und im Falle der Scheidung glimpflich davonkommen? Zwar gewährt das deutsche Familienrecht den vertragschließenden Ehegatten bei der Gestaltung von Eheverträgen eine generelle Gestaltungsfreiheit. Aber so einfach, wie sich viele Laien das vorstellen, ist es am Ende eben doch nicht, denn: Schon ein kleiner Fehler kann im schlimmsten Fall den Ehevertrag null und nichtig machen - oder zumindest Teile davon. Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie achten sollten, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Ehevertrag sittenwidrig ist.\n\n\n\n\nE-Book: Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?\n\nSie wollen erfahren, wann ein Ehevertrag sittenwidrig sein kann und welche Klauseln häufig unwirksam sind? Können Sie die Häufigkeit des ehelichen Beischlafs festlegen? Dürfen Sie global auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt verzichten? In unserem E-Book zum Thema \"Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?\" können Sie alle Informationen noch einmal gesammelt überblicken.\n&nbsp;\n➥ Jetzt für nur 4,99€ als PDF laden\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: sittenwidriger Ehevertrag\n\nZwar können Ehepaare im Ehevertrag von den Regelungen des BGB abweichen, aber nicht jede Vereinbarung ist rechtlich wirksam.\nEin Ehevertrag oder eine Klausel ist daher vor allem dann sittenwidrig, wenn die darin getroffene Vereinbarung gegen die guten Sitten verstößt.\nWann dies der Fall ist, muss im Einzelfall betrachtet werden - eine starke Benachteiligung eines Partners kann bspw. sittenwidrig sein.\n\nAusführliche Informationen zur Sittenwidrigkeit beim Ehevertrag erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nNicht nur das Kleingedruckte zählt\n\n\n\nStolperfallen im Ehevertrag vermeiden\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?\n\n\n\nBesonders die Stars und Sternchen aus Hollywood, Film- und Musikindustrie haben kuriose Regelungen in Eheverträgen berühmt berüchtigt gemacht. In aller Regel ist hier viel Vermögen im Spiel, welches sich für den Einzelnen im Falle einer Scheidung mitunter erheblich verringern könnte. Aus diesem Grund werden in Ehen, bei denen einer oder beide Partner über größere Vermögensmassen oder Unternehmen verfügen, nicht selten gesonderte vertragliche Regelungen getroffen, die das Hab und Gut des Einzelnen schützen sollen.\n\n\n\nDie Klauseln in den Eheverträgen der Reichen und Mächtigen sind von Zeit zu Zeit recht kurios. Und nicht alles, was vereinbart wird, kann auch wirklich durchgesetzt werden - zumindest nicht abseits des Landes der unbegrenzten Möglichkeiten, den USA.\n\n\n\nZwar können Ehegatten auch hierzulande von den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Vorschriften für den Fall der Scheidung abweichen, indem sie gesonderte Vereinbarungen in einem Ehevertrag schließen. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit (§ 1408 BGB), aber: Nicht alles, was in einem Ehevertrag geregelt wird, ist auch tatsächlich rechtswirksam - oder durchsetzbar.\n\n\n\nDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in unterschiedlichen Grundsatzurteilen die Kraft solcher ehevertraglichen Vereinbarungen immer weiter relativiert und im gleichen Zuge die gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts gestärkt. Das bedeutet vor allem, dass zukünftige Ehegatten, die einen Ehevertrag schließen möchten, besonders sorgsam dabei vorgehen müssen, denn: Im schlimmsten Fall kann schon eine unwirksame Klausel im Ehevertrag diesen insgesamt ungültig werden lassen.\n\n\n\nErfahren Sie im Folgenden, worauf Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages achten sollten, welche Klauseln in aller Regel nicht wirksam sind und im Zweifel gerichtlich gekippt werden können.\n\n\n\nGerade die Kombinationen einzelner Klauseln können einen Ehevertrag nichtig machen.\n\n\n\nWas bedeutet Sittenwidrigkeit beim Ehevertrag?\n\n\n\nZunächst zur Klärung des Kernbegriffs \"Sittenwidrigkeit\". Dieser ist nicht nur auf Eheverträge beschränkt, sondern kann grundsätzlich auf jedwede Art von Rechtsgeschäften bezogen werden - und auch in anderen Rechtsbereichen findet er Anklang, wie etwa dem Strafrecht. Wir wollen uns jedoch an dieser Stelle auf vertragliche Bestimmungen beschränken. Die gesetzliche Grundlage für die Definition sittenwidriger Rechtsgeschäfte findet sich in § 138 BGB. Dabei werden hier zwei Ebenen von Verträgen betrachtet: der Inhalt und die Umstände der Vertragsunterzeichnung.\n\n\n\nWann ist der Inhalt im Ehevertrag sittenwidrig?\n\n\n\nMit der inhaltlichen Dimension der Verträge beschäftigt sich § 138 Absatz 1 BGB. Dessen Kernaussage ist:\n\n\n\nVerstößt ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten, so ist es nichtig - also ungültig. Etwaige Ansprüche können mithilfe derlei Verträgen nicht durchgesetzt werden.\n\n\n\nSelbst wenn ein Vertrag damit von beiden Vertragsparteien in dieser Form unterschrieben wurde, bedeutet dies nicht, dass er gegen alle Widerstände gültig ist. Die Bezeichnung der \"guten Sitten\" aber ist für die meisten Laien ein abstraktes Gebilde, das sich nicht jedem auf Anhieb erschließt. Schon im 19. Jahrhundert war diese Beschreibung Teil der Beschränkungen in den Rechtsbüchern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Jahre 1901 definierte das Reichsgericht die guten Sitten als \"Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden\". Das Fundament bilden hier also sowohl Rechts- als auch Sozialmoral einer kulturellen Gemeinschaft bzw. eines Staates. Grundsätzlich können die guten Sitten zwischen einzelnen Gesellschaften damit voneinander abweichen, als sie sich an den jeweiligen ethischen Grundsätzen orientieren.\n\n\n\nDas bedeutet zum einen also, dass Sittenwidrigkeit dann anzuerkennen ist, wenn der Inhalt vom Ehevertrag in erheblichem Maße gegen geltendes Recht verstößt. Zum anderen können im Einzelfall getroffene Vereinbarungen im Ehevertrag dann sittenwidrig sein, wenn durch diese etwa einer der beiden Vertragspartner übermäßig und einseitig benachteiligt wird. Das widerspricht im Allgemeinen der ehelichen Solidargemeinschaft und damit auch dem sittlichen Empfinden.\n\n\n\nDer Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn die Umstände der Vertragsunterzeichnung widerrechtlich waren.\n\n\n\nWann machen besondere Umstände einen Ehevertrag sittenwidrig?\n\n\n\nNeben der inhaltlichen Dimension kann Sittenwidrigkeit beim Ehevertrag aber auch dann begründet sein, wenn bei der Vertragsunterzeichnung die Unterlegenheit oder Abhängigkeit eines Vertragspartners ausgenutzt wurde. § 138 Absatz 2 BGB beschreibt hierbei unterschiedliche Situationen und Konstellationen, die einen unterzeichneten Ehevertrag im Besonderen sittenwidrig werden lassen und damit als ungültig kennzeichnen:\n\n\n\n\"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.\" (§ 138 Absatz 2 BGB)\n\n\n\nDas bedeutet: Das Ausnutzen der Unterlegenheit seines Vertragspartners kann einen Vertrag aufgrund von Sittenwidrigkeit ungültig werden lassen. Die Schwäche kann sich dabei sowohl finanziell als auch mental oder psychisch äußern. Beim Ehevertrag wären etwa folgende Konstellationen denkbar:\n\n\n\nEiner der Vertragspartner unterzeichnet die Vereinbarung, obwohl sein Kenntnisstand bzw. sein Bildungsgrad vermuten ließe, dass er die Inhalte des Vertrages und die möglichen Konsequenzen nicht begreifen und absehen könnte. Ist er nicht in der Lage, die Klauseln und deren Tragweite selbst zu verstehen, sollte er in anderer Form eingehend hierüber aufgeklärt werden.Der weibliche Vertragspartner ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung schwanger und so finanziell und/oder emotional von dem anderen Unterzeichnenden abhängig - etwa aus Angst, als Alleinerziehende zu enden. In einem solchen Fall kann durchaus angenommen werden, dass sie auch bereit war, für sie eher ungünstige Klauseln abzunicken und alles zu unterschreiben.Aber auch andere finanzielle, psychische und existenzielle Abhängigkeitsverhältnisse können einzelne Klauseln oder den gesamten Ehevertrag sittenwidrig machen.Darüber hinaus können auch erzeugter Druck oder Drohungen Sittenwidrigkeit begründen: \"Entweder du unterschreibst den Ehevertrag in dieser Form oder wir heiraten nicht.\" Solche und ähnliche Erpressungsversuche können dem bevorteilten Partner im Zweifel zum Verhängnis werden. Drohungen begründen die Anfechtbarkeit eines solchen Rechtsgeschäfts (§ 123 BGB).\n\n\n\nIn der Regel wird Sittenwidrigkeit in diesen Situationen zumeist erst dann anzuerkennen sein, wenn der Ehevertrag auch tatsächlich zu einer erkennbaren einseitigen Lastenverteilung führt, der abhängige oder unterlegene Partner also erheblich benachteiligt ist. Denn erst dadurch ließe sich vermuten, dass der überlegene Vertragspartner die Unterlegenheit seines Gegenüber vorsätzlich ausnutzte, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.\n\n\n\nDamit ist ein Ehevertrag dann sittenwidrig, wenn die Vereinbarungen einen Vertragspartner einseitig belasten und benachteiligen oder aber die Situation der Vertragsunterzeichnung erkennen lässt, dass der Benachteiligte den Vertrag in der Form nicht unterzeichnet hätte, wenn er nicht unterlegen oder in irgendeiner Form abhängig gewesen wäre.\n\n\n\nWann ein Ehevertrag sittenwidrig ist, lässt sich demnach nicht abschließend festschreiben. In jedem Einzelfall muss das zuständige Gericht jede Klausel genauestens prüfen und die Situation der Vertragsunterzeichnung rekonstruieren. Am Ende der Untersuchung steht eine fundierte Einschätzung.\n\n\n\nWann ein Ehevertrag nichtig ist, lässt sich kaum allgemeingültig festlegen.\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag nichtig?\n\n\n\nNeben der Sittenwidrigkeit können Rechtsgeschäfte - vom Kaufvertrag bis zum Ehevertrag - auch unwirksam sein, wenn die getroffenen Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen. Dies jedoch nicht in jedem Falle. Grundsätzlich können auch in einem Ehevertrag vom Gesetz abweichende Regelungen Gültigkeit haben.\n\n\n\nGerade im Familienrecht können Ehegatten im Rahmen eines Ehevertrages von der Vertragsfreiheit profitieren und bestimmte Aspekte individueller gestalten.\n\n\n\nAchtung! Grundsätzlich führt die Feststellung der Sittenwidrigkeit einer Klausel dazu, dass der gesamte Ehevertrag für sittenwidrig erklärt wird - und somit auch alle anderen Vereinbarungen ungültig sind.\n\n\n\nIn einem solchen Fall müssten dann der Ehevertrag im Ganzen und jede Klausel im Einzelnen bei einer Anfechtung untersucht werden. Die gerichtliche Auslegung beschränkt sich dabei nicht nur auf den Buchstabensinn der getroffenen Vereinbarungen, sondern die Prüfer lesen auch zwischen den Zeilen (§ 133 BGB). Dabei muss dann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Klauseln und der Vertrag in seiner Gesamtheit Wirksamkeit erlangen - oder eben nicht.\n\n\n\nDoch es gibt auch Klauseln im Ehevertrag, die von vornherein unwirksam sind. § 134 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt:\n\n\n\n\"Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.\"\n\n\n\nDas bedeutet: Zwar ist das Gesetz an sich dehnbar und kann auf individuelle Situationen bedingt angepasst werden, vom Gesetz vorgeschriebene Verbote hingegen dürfen die Vertragsparteien nicht umgehen. Derartige Klauseln sind automatisch nichtig.\n\n\n\n\nInsgesamt führt das Bürgerliche Gesetzbuch zahlreiche Faktoren auf, die einzelne Vereinbarungen oder gleich gesamte Verträge entwerten können. Neben der Sittenwidrigkeit und dem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, sind etwa folgende Tatbestände denkbar:\n\nIrrtum über Inhalt oder Art der Willenserklärung (§ 119 BGB)\nTäuschung oder Drohung (§ 123 BGB)\nFormmangel (§ 125 BGB)\nfehlende notarielle Beurkundung\n\n\n\n\n\nIm Folgenden sollen einige Beispiele für beliebte Klauseln in Eheverträgen die Komplexität dieser Rechtsgeschäfte aufzeigen und auf potentielle Stolperfallen hinweisen.\n\n\n\nDie beliebtesten Klauseln im Ehevertrag - gültig oder nichtig?\n\n\n\nSittenwidrigkeit beim Ehevertrag kann durch zahlreiche Faktoren bestimmt werden.\n\n\n\nIn einem Ehevertrag können unterschiedlichste Regelungen getroffen werden. Besonders beliebt sind Vereinbarungen hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen, die im Falle einer Scheidung in aller Regel anstehen. Der Ausschluss einzelner Vorgänge kann möglich sein, ist jedoch nicht in jedem Fall auch rechtswirksam. Das bedeutet: Kommt es tatsächlich zur Scheidung, kann den Vereinbarungen auch durch das Gericht widersprochen werden.\n\n\n\nZu unterscheiden ist hier grundsätzliche zwischen dem Teil- und dem Totalverzicht. Zwar kann auch eine globale Verzichtserklärung rechtswirksam sein - dies wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein -, doch gerade bei solchen Vereinbarungen können schnell Probleme auftreten, die einzelne Klauseln oder den gesamten Ehevertrag nichtig oder sittenwidrig machten.\n\n\n\nDie folgenden Beispiele beziehen sich auf die \"beliebtesten\" Verzichtserklärungen, die in Eheverträgen auftauchen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKönnen Sie auf den Zugewinnausgleich verzichten?\n\n\n\nIm deutschen Familienrecht können sich Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für unterschiedliche Güterstände entscheiden. Unterschieden wird dabei zwischen den zwei Wahlgüterständen der Gütertrennung und Gütergemeinschaft sowie dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nIm Rahmen eines Ehevertrages können sich die Vertragsparteien für einen der beiden Wahlgüterstände entscheiden. Geschieht dies nicht, so treten sie bei Eheschließung automatisch in eine Zugewinngemeinschaft ein. Kommt es dann zur Scheidung, erfolgt zumeist der sogenannte Zugewinnausgleich. Bei diesem werden die Zugewinne beider Beteiligten während der Ehezeit einander gegenübergestellt. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat dann in aller Regel einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz beider Werte.\n\n\n\nUm diesem Ausgleichsanspruch, der auch einen größeren finanziellen Schaden anrichten kann, zu vermeiden, vereinbaren Ehegatten nicht selten in einem Ehevertrag, auf den Zugewinnausgleich einvernehmlich verzichten zu wollen, sollte es zu einer Scheidung kommen.\n\n\n\nEhevertrag unwirksam? Ohne rechtliche Beratung lässt sich dies kaum entscheiden.\n\n\n\nDer komplette Verzicht auf Zugewinnausgleich ist grundsätzlich möglich. Wenn die anderen Klauseln der Gesamtgestaltung nicht widersprechen, kann sich auf diesem Wege sogar der Güterstand verändern: Die Zugewinngemeinschaft wird zur Gütertrennung. Aber nicht nur der Komplettverzicht auf den Zugewinnausgleich ist möglich: Die Vertragspartner können auch nur einzelne Vermögensmassen aus dem Zugewinnausgleich ausklammern, um diese für den Fall einer Scheidung im Besonderen vor Zerschlagung oder Liquidation (Veräußerung) zu schützen - etwa Immobilien oder Unternehmen. In einem solchen Fall handelte es sich um eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nIm Übrigen: Schließen Sie erst im Laufe der Ehe einen Ehevertrag ab, in dem Sie etwa den Wahlgüterstand der Gütertrennung beschließen, kann sich in der Regel zumindest für die Bestandsdauer der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleichsanspruch ergeben (vgl. § 1372 BGB). Der Zugewinnausgleich kann dann für die Dauer, in der die Beteiligten dem gesetzlichen Güterstand unterlagen, erfolgen.\n\n\n\nLetztlich kann aber auch der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag sittenwidrig sein, nämlich dann, wenn die einseitige Lastenverteilung durch eine rekonstruierbare Unterlegenheit oder Abhängigkeit des Benachteiligten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung begünstigt war - und der Überlegene die Unterlegenheit ausnutzte. Aber wie meistens im Familienrecht: Es handelt sich auch hier stets um Einzelfallentscheidungen, da kein Fall dem anderen gleicht.\n\n\n\nKönnen Sie den Versorgungsausgleich ausschließen?\n\n\n\nDer Globalverzicht auf Versorgungsausgleich und Unterhalt kann einen Ehevertrag sittenwidrig machen.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich zählt zu den Vorgängen, die bei einer Scheidung von Amts wegen durchzuführen ist. Er fällt damit unabhängig vom bestehenden Güterstand immer in den Scheidungsverbund. Ein gesonderter Antrag für die Prüfung einer etwaigen Verzichtserklärung ist damit nicht nötig. Im Allgemeinen können die Ehegatten jedoch auch den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Zuge eines Ehevertrages ausschließen.\n\n\n\nIm Falle der Scheidung wird das Gericht aber dennoch die Wirksamkeit entsprechender Vertragsklauseln prüfen. Stellt es im Zuge dessen fest, dass der Verzicht für den Verzichtenden einen besonderen Nachteil darstellen würde, kann es den Ehevertrag als sittenwidrig verwerfen. Der Versorgungsausgleich wird dann trotz des vereinbarten Verzichts durchgeführt.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich zählt zu den nach Bundesgerichtshof (BGH) beschriebenen Kernbereichen der Scheidungsfolgen, die besonders schützenswert sind. Er ist dabei eng an den nachehelichen Unterhalt gebunden. So kann der Totalverzicht auf den Versorgungsausgleich etwa wirksam sein, wenn stattdessen etwa Altersvorsorgeunterhalt oder aber Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit geleistet und zugesprochen wird.\n\n\n\nAber auch wenn die Ausgleichswerte bei den Rentenanwartschaften nur gering sind, kann der Verzicht auf Versorgungsausgleich gestattet werden - etwa wenn beide Ehegatten während der Ehezeit berufstätig waren und ähnlich hohe Anwartschaften erwarben.\n\n\n\nStatt des Totalverzichts können aber auch einzelne Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.\n\n\n\nWollen Sie in einem Ehevertrag den Verzicht auf den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich erklären, sollten Sie darauf achten, dass dadurch keiner der Beteiligten wesentlich benachteiligt wird. Um die einseitige Lastenverteilung zu vermeiden, können Sie etwa im Ehevertrag andere Kompensationsleistungen vereinbaren - z. B. die Übertragung einer Immobilie oder von Wertpapieren.\n\n\n\nIst der Verzicht auf Unterhaltsleistungen wirksam?\n\n\n\nDer Verzicht auf Unterhalt im Ehevertrag ist oft unwirksam.\n\n\n\nBesondere Vorsicht ist geboten, wenn Ehegatten in einem Ehevertrag den gegenseitigen Verzicht auf Unterhaltsleistungen oder deren Inanspruchnahme bestimmen. Gerade in diesem Kernbereich hat der BGH den gesetzlichen Regelungen des BGB Vorrang gegeben. Nicht jede Unterhaltsleistung kann damit kategorisch von vornherein ausgeschlossen werden.\n\n\n\nTrennungsunterhalt\n\n\n\nVerzichten die Vertragsparteien für den Fall der Scheidung gegenseitig auf den Trennungsunterhalt, verstoßen sie hierbei nach geltender Rechtsprechung gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB), denn: Nach § 1614 Absatz 1 BGB kann auf einen zukünftigen Unterhaltsanspruch nicht verzichtet werden. Entsprechende Klauseln im Ehevertrag wären damit ungültig.\n\n\n\nAuch die Umgehung eines solchen Verzichts ist nicht zulässig: Ein pactum de non petendo (\"Vertrag, nicht zu fordern\"), bei dem die Beteiligten gegenseitig auf die Einforderung der Unterhaltsansprüche verzichten, berührt das Verbot, auf den Trennungsunterhalt zu verzichten, nicht direkt. Stattdessen wird der Verzicht auf die Geltendmachung erklärt, was am Ende als Umgehungsgeschäft ebenfalls unwirksam wäre.\n\n\n\nMacht der Anspruchsteller also trotz Verzichtserklärung im Ehevertrag Trennungsunterhalt geltend, kann der Unterhaltsschuldner nicht einfach auf diesen verweisen, um sich der Zahlung zu entziehen - denn eine solche Klausel im Ehevertrag ist ungültig.\n\n\n\nSpätestens dann, wenn ein Ehegatte auf staatliche Hilfen angewiesen ist, weil er auf den Trennungsunterhalt oder deren Einforderung verzichtet, wird hier der Staat selbst aktiv. Stellvertretend durch das Jobcenter, Arbeitsamt oder andere soziale Einrichtungen, die für die Kosten des Bedürftigen aufkommen müssen, kann von dem Unterhaltspflichtigen der ausstehende Zahlungsanspruch eingefordert werden. Denn die einseitige finanzielle Benachteiligung ist dann schließlich zu Lasten des Staates vereinbart worden.\n\n\n\nMitunter kann der Trennungsunterhalt jedoch auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt werden, ohne dass der Ehevertrag damit ungültig wäre. Allerdings sollte eine etwaige Verringerung des Trennungsunterhalts nicht mehr als 20 Prozent unter dem gesetzlich zustehenden Mindestunterhalt liegen.\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag ungültig? Die Kernbereichslehre des BGH gibt eine Orientierung.\n\n\n\nEXKURS: Die Kernbereichslehre des BGH\n\n\n\nNach Beurteilung zahlreicher Eheverträge hat der Bundesgerichtshof besondere Kernbereiche herausgestellt, die durch die Rechtsprechung besonders geschützt werden. Bei den betroffenen Scheidungsfolgen wird dem Privatrecht häufig Vorrang vor den in einem Ehevertrag getroffenen Erklärungen auf Verzicht gewährt. Zum Kernbereich zählen nach entsprechender Rangfolge:\n\n\n\nBetreuungsunterhaltVersorgungsausgleich sowie Alters- oder KrankheitsunterhaltUnterhalt wegen ErwerbslosigkeitAufstockungs- und Ausbildungsunterhalt\n\n\n\nDer Teil- oder Totalverzicht, der am Ende zu Lasten eines Beteiligten oder gar des Staates führt, kann einen Ehevertrag schnell unwirksam machen. Aus diesem Grund ist gerade beim nachehelichen Unterhalt und dem Versorgungsausgleich besondere Vorsicht geboten.\n\n\n\nDer Betreuungsunterhalt nimmt in der Rangfolge den wichtigsten Platz ein, da hier nicht nur das Recht des unterhaltsberechtigten Elternteils, sondern vor allem auch das Wohl des Kindes geschützt werden soll.\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich hingegen zählt nicht mit zum Kernbereich, sodass die Vertragsfreiheit hier weitgehend bestehen bleibt.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt\n\n\n\nEinseitige Lastenverteilung: Wird ein Ehegatte über Gebühr belastet, der andere übervorteilt, kann der Ehevertrag nichtig sein.\n\n\n\nAnders als beim Trennungsunterhalt gilt für den nachehelichen Ehegattenunterhalt, der ab Rechtskraft der Scheidung beansprucht werden kann, eine gewisse Vertragsfreiheit, als beim Unterhalt nach der Scheidung die Erwerbsobliegenheit zum Tragen kommt. Allerdings zählen, wie wir bereits gesehen haben, bestimmte Unterhaltsleistungen zur Kernbereichslehre des BGH. Nach dieser fallen vor allem Unterhaltsansprüche, die aufgrund von Kinderbetreuung oder Alter bzw. Krankheit entstehen, unter die besonders schützenswerten - bei diesen ist die Verpflichtung, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, aufgehoben.\n\n\n\nDas bedeutet: Sie dürfen nicht kategorisch auf jedwede Form des Ehegattenunterhalts verzichten, wenn dem Grunde nach ein objektiver Anspruch besteht.\n\n\n\nHaben die Scheidungsparteien zum Beispiel ein gemeinsames Kind, das noch einer umfassenderen Versorgung durch den zukünftig alleinerziehenden Elternteil bedarf (in aller Regel bis zu einem Alter von einschließlich drei Jahren), hat letzterer in aller Regel einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt - insbesondere dann, wenn die Pflege des Kindes einer eigenen Arbeitstätigkeit oder einer Vollzeitbeschäftigung entgegensteht.\n\n\n\nMitunter kann in einem solchen Fall jedoch ein geringerer Unterhaltssatz wirksam vereinbart werden, allerdings meist erst dann, wenn die finanziellen Verhältnisse relativ großzügig sind (also insgesamt höhere Ausgleichsansprüche bestehen).\n\n\n\nAuch bei anderen Unterhaltsformen ist der Einzelfall entscheidend: So kann auf Altersunterhalt zum Beispiel mitunter dann verzichtet werden, wenn\n\n\n\nder verzichtende Berechtigte im Alter eine ausreichende Rente erwarten kann, z. B. durch erfolgten Versorgungsausgleich, Begünstigung in einer Lebensversicherung oder Gewährung eines angemessenen Altersvorsorgeunterhaltsandere Kompensationsleistungen die finanzielle Absicherung bis ins hohe Alter hinein gewährleisten (Übertragung von Vermögenswerten)\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFazit\n\n\n\nAuch wenn der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien unterliegen kann, gilt hier besondere Vorsicht, denn nicht immer ist dieser nach aktueller Rechtsprechung auch zulässig.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist möglich. Im individuellen Fall ist jedoch von Bedeutung, welche Kompensationsleistungen im Ausgleich gewährt werden. Fehlen entsprechende Ausgleichswerte, bedeutet dies in aller Regel eine einseitige Lastenverteilung – wodurch der Ehevertrag sittenwidrig wäre. Je höherwertiger der Unterhaltstatbestand laut Rangfolge des BGH ist, auf den verzichtet wird, desto wichtiger ist damit ein entsprechender Ausgleich.\n\n\n\nFür die Beurteilung der Verzichtsklauseln im Ehevertrag ist damit nicht nur diejenige von Bedeutung, in der auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wird, sondern stets auch die Gesamtschau aller vertraglichen Regelungen.\n\n\n\nIn einem Ehevertrag prüft das Gericht also nicht nur jede Klausel unabhängig von den anderen auf ihre Gültigkeit hin, sondern betrachtet auch deren Verhältnis untereinander. Es handelt sich damit stets um die Beurteilung der vertraglichen Gesamtwirkung, sodass jede Klausel für sich genommen zwar objektiv unwirksam sein kann, dennoch in der Gesamtwürdigung der Ehevertrag nicht sittenwidrig erscheint und Gültigkeit besitzt.\n\n\n\nKindesunterhalt\n\n\n\nNeben dem Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten wollen einige Parteien, die einen Ehevertrag aufsetzen, auch den Kindesunterhalt ausschließen. Häufig verbunden hiermit ist der unterschwellige Vorwurf, dass der dem Kind zustehende Unterhaltsbedarf ja ohnehin nur von dem Alleinerziehenden verwendet wird für eigene Interessen.\n\n\n\nAchtung! Der Kindesunterhalt ist ein gesetzlich geschützter Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern.\n\n\n\nDer Ausschluss der Zahlung von Kindesunterhalt im Ehevertrag ist zumeist unwirksam.\n\n\n\nZwar können die Eltern im Rahmen eines Ehevertrages in einem eng abgesteckten Rahmen die Höhe des Kindesunterhalts oder die Anteile für den Trennungsfall anpassen. Ein Totalverzicht ist jedoch nicht möglich.\n\n\n\nHier greift - ähnlich wie beim Trennungsunterhalt - das gesetzliche Verbot in § 1614 BGB, das bestimmt, dass auf zukünftigen Unterhalt nicht verzichtet werden kann - auch und gerade nicht für Dritte, die keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung haben.\n\n\n\nDer Verstoß gegen das Verbot macht die Klausel im Ehevertrag unwirksam.\n\n\n\nTeilnichtigkeit und komplette Unwirksamkeit des Ehevertrages\n\n\n\nWie bereits vorab erwähnt: Ist nach § 138 BGB Sittenwidrigkeit einer Einzelvereinbarung bei einem Rechtsgeschäft festgestellt, so wird in aller Regel der Vertrag in seiner Gesamtheit sittenwidrig. Ist also nur eine Klausel zu beanstanden, so wird der gesamte Ehevertrag unwirksam.\n\n\n\nDoch dies ist nicht nur auf die Feststellung der Sittenwidrigkeit beschränkt. Grundsätzlich bestimmt das Privatrecht, dass jedwede Teilnichtigkeit dazu führt, dass das gesamte Rechtsgeschäft nichtig wird (§ 139 BGB). Eine Einschränkung ergibt sich in aller Regel nur dann, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Vertrag auch dann abgeschlossen worden wäre, wenn die unwirksame Klausel nicht Bestandteil der Vereinbarung gewesen wäre (\"dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde\" - § 139 BGB).\n\n\n\nIn diesem Zusammenhang kommt die sogenannte \"salvatorische Klausel\" ins Spiel. Doch wie genau kann diese verhindern, dass der gesamte Ehevertrag unwirksam wird, wenn eine Klausel nichtig ist?\n\n\n\nDie salvatorische Klausel als Allheilmittel?\n\n\n\nIhren Ursprung hat die Bezeichnung in dem lateinischen Adverb salvatorius, das so viel bedeutet wie \"bewahrend, erhaltend\". Hierin drückt sich bereits die besondere schützende Wirkung aus, die die salvatorische Klausel in Verträgen entfalten soll:\n\n\n\nDem Grunde nach soll die salvatorische Bestimmung verhindern, dass im Falle der Teilnichtigkeit automatisch der gesamte Ehevertrag unwirksam wird.\n\n\n\nFür den Fall, dass sich eine Einzelvereinbarung als nichtig erweisen sollte, bestimmt die Zusatzklausel, dass der Rest des Vertrages dennoch Gültigkeit besitzen soll. Die Anpassung, Umformung oder aber Streichung der einzelnen unwirksamen Bestandteile soll in diesem Fall erfolgen.\n\n\n\nIn verkürzter Form lautet die salvatorische Formel:\n\n\n\nAnwalt und Notar können Sie dahingehend beraten, wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist.\n\n\n\n\"Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.\"\n\n\n\nBei einem Ehevertrag genügt es aber in aller Regel nicht, diese Grundaussage ans Ende der Vereinbarung zu setzen. Und sie sollte auch nicht allzu allgemein formuliert werden. Vielmehr bietet es sich an, unter jeden Vertragspunkt die salvatorische Klausel zu setzen, der potentiell bei der Wirksamkeitsbetrachtung durch die Gerichte zu Problemen führen könnte. Die Formulierung sollte dann gewissenhaft auf den jeweiligen Punkt ausgelegt sein.\n\n\n\nWollen Sie in einem Ehevertrag also den Globalverzicht auf Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erklären, bietet es sich an, unter beide Vereinbarungen die salvatorische Klausel zu setzen und explizit auf Versorgungsausgleich bzw. Unterhalt beziehen.\n\n\n\nWenn Sie in einem Ehevertrag Ihren Vertragspartner stark einseitig belasten, unter jeden Abschnitt aber stets die salvatorische Klausel setzen, so schützt das nicht automatisch vor Gesamtnichtigkeit. Die salvatorische Klausel kann auch selbst nichtig sein, wenn offenbar wird, dass die Verhältnismäßigkeit der Regelungen nicht haltbar ist. Aber auch hier muss der jeweilige Einzelfall entscheiden.\n\n\n\nAchtung! Trotz aller Schutzwirkung: Auch die salvatorische Klausel ist kein Allheilmittel.\n\n\n\nGesamtnichtigkeit\n\n\n\nAchtung! Ist eine Klausel ungültig, kann der gesamte Ehevertrag unwirksam sein.\n\n\n\nDas größte Problem ergibt sich dann, wenn sich nach der gerichtlichen Prüfung herausstellt, dass der gesamte Ehevertrag sittenwidrig oder aus anderem Grund unwirksam ist. Denn dann müssen die Vertragspartner sich nicht nur hinsichtlich der strittigen Punkte einigen. Auch alle anderen Vereinbarungen sind für keinen der Unterzeichnenden mehr bindend.\n\n\n\nWurde also etwa auch der Zugewinnausgleich ausgeschlossen, fallen die Ansprüche nach Eintritt der Unwirksamkeit wieder an.\n\n\n\nDas bedeutet, dass der Berechtigte grundsätzlich alle ihm nach dem Gesetz zustehenden Scheidungsfolgen verhandeln lassen und durchsetzen kann:\n\n\n\nUnterhalt einfordernZugewinnausgleich durchführenVersorgungsausgleich vornehmenHausratsteilungVerteilung gemeinsamer Immobilienu. v. m.\n\n\n\nKuriose Klauseln im Ehevertrag und ihre Durchsetzbarkeit\n\n\n\nDie generelle Vertragsfreiheit, die den Ehegatten im Rahmen eines Ehevertrages zugesprochen wird, kann von Zeit zu Zeit mitunter seltsame Blüten tragen. Von der Regelung der Häufigkeit des ehelichen Beischlafs bis hin zu Vertragsstrafen für Fremdgänger: Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.\n\n\n\nKurios bedeutet hier aber nicht auch automatisch unwirksam!\n\n\n\nRegelung zum Beischlaf führen in der Regel nicht dazu, dass der Ehevertrag für ungültig erklärt wird.\n\n\n\nKönnen Sie die Häufigkeit des ehelichen Beischlafs bestimmen?\n\n\n\nTatsächlich sind derartige Klauseln auch schon dem ein oder anderen Notar und Rechtsanwalt in Deutschland in einem Ehevertrag untergekommen. Es handelt sich also schon lange nicht mehr nur um ein amerikanisches Märchen. Zwei, drei, vier Mal wöchentlich, täglich, monatlich? Der Gestaltungsfreiheit sind hier im Grunde keine Grenzen gesetzt.\n\n\n\nEs ist grundsätzlich nicht sittenwidrig, die eheliche \"Verpflichtung\" zum Beischlaf in den Ehevertrag mit aufzunehmen und Häufigkeit, Dauer oder Ausprägung zu regeln. Derlei vertragliche Vereinbarungen sind an sich zulässig – sofern keine strafbaren Handlungen beschlossen werden.\n\n\n\nDoch können sich hierbei dennoch unterschiedlichste Probleme ergeben:\n\n\n\nDie Durchsetzung derartiger Vertragsklauseln ist schwierig: Begeht ein Ehegatte etwa dahingehend Vertragsbruch, als er sich dem anderen verweigert, kann dieser zwar die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen einfordern. Aber es wird kaum dazu kommen, dass sich der \"eintreibende\" Gerichtsvollzieher neben das Ehebett setzt, um die Durchführung des vertraglich zugesicherten Beischlafs zu prüfen und zu protokollieren.Auch die gewaltsame Durchsetzung durch einen der Beteiligten ist noch lange nicht aufgrund derartiger Regelungen im Ehevertrag zulässig. Das bedeutet, dass der Partner, der den Beischlaf verweigert, weder sexuell dazu genötigt noch in irgendeiner Form hierzu erpresst werden darf. \"Nein\" bedeutet auch dann noch immer \"Nein\". Und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bleibt in jedem Fall unangetastet - ein Verstoß bleibt eine Straftat. Im Übrigen: Bis 1997 galt die sexuelle Nötigung in der Ehe noch nicht als strafbar.Auch gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung derartiger Klauseln können nur schwer durchgesetzt werden, da sich die tatsächliche Häufigkeit des Beischlafs nur schwer feststellen lässt. Vor Gericht stünde stets Aussage gegen Aussage. Kameraaufnahmen, Besichtigungen etc. sind auch hier nicht möglich oder zulässig, als sie gegen das Recht auf Privatsphäre zumindest eines der Beteiligten verstoßen würden.\n\n\n\nFazit: Der eheliche Beischlaf kann reguliert werden, der Ehevertrag wäre nicht sittenwidrig durch etwaige Klauseln. Einklagen oder anderweitig zwangsweise durchsetzen lassen sich derartige Vereinbarungen aber wohl kaum.\n\n\n\nKönnen Sie Haushaltspflichten festlegen?\n\n\n\nFür juristische Laien ist kaum zu überblicken, wann ein Ehevertrag sittenwidrig und ungültig sein kann.\n\n\n\nDer Mann ist ein Putzmuffel? Die Frau will den Müll nicht runterbringen? Keiner will kochen? \"Dann erstellen wir doch im Ehevertrag einfach eine Liste der Haushaltspflichten, die der eine und der andere in der Ehe zu erfüllen hat.\" Zumeist ist auch das möglich. A bringt alle zwei Tage den Müll runter. B kauft jeden Samstag ein. A bekommt von B so und so viel Haushaltsgeld. Selbst die Kinderbetreuung könnte in diesem Rahmen aufgeteilt werden.\n\n\n\nDie Einhaltung etwaiger Regelungen ließe sich zwar grundsätzlich leichter nachprüfen, aber auch hier wird kaum ein Richter oder Gerichtsvollzieher neben dem vertragsbrüchigen Ehegatten stehen, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten.\n\n\n\nKönnen Sie Vertragsstrafen für den Fall des Ehebruchs bestimmen?\n\n\n\nZwei Millionen Euro Vertragsstrafe für außereheliche Beziehungen, fünf Millionen für ein außereheliches Kind?! Klingt nach Hollywood. Und tatsächlich sollen angeblich gerade die Stars und Sternchen solche und ähnliche Klauseln in ihren Eheverträgen festhalten. Ob nun Gerücht oder Tatsache: Derlei Vertragsklauseln wecken mitunter auch hierzulande Begehrlichkeiten.\n\n\n\nAnders als noch in vielen Staaten der USA ist Ehebruch hierzulande nicht mehr strafbar. Während einem Ehebrecher in Michigan etwa theoretisch noch eine lebenslange Haftstrafe droht - auch wenn dies seit 1971 nicht mehr umgesetzt wird -, bleibt das Fremdgehen während der Ehe in Deutschland seit 1969 straffrei. Bis dahin konnten noch bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung! Bi- und Polygamie (Doppel- bzw. Vielehe) hingegen sind auch weiterhin in Deutschland unter Strafe gestellt (§ 172 StGB).\n\n\n\nNicht jede Klausel im Ehevertrag muss ungültig sein - die Durchsetzung gestaltet sich in der Regel dennoch schwierig.\n\n\n\nSeither gilt Ehebruch auch nicht mehr als Scheidungsgrund - wenngleich er häufige Scheidungsursache bleibt. Ein Härtefall ist erst dann begründet, wenn aus der außerehelichen Beziehung ein uneheliches Kind entspringt.\n\n\n\nEhebruch wird also in Deutschland mittlerweile gesetzlich - wohl nicht aber moralisch - anders bewertet als in den Vereinigten Staaten von Amerika. Grundsätzlich können sich aus Vertragsbrüchen dennoch auch hierzulande Ersatzansprüche ergeben, wenn die Ehegatten etwaiges vereinbaren. Aber:\n\n\n\nObwohl Vertragsstrafen relativ frei gewählt werden können und nicht an tatsächliche Schäden oder Nachteile gebunden sind, sollte bei der Höhe nicht übertrieben werden. Die Beteiligten sollten angemessene Beträge bestimmen.\n\n\n\nEs ist also nicht davon auszugehen, dass sie etwaige Festlegungen am Ende auch tatsächlich gerichtlich einfordern können oder überhaupt sollten, denn:\n\n\n\nAuf Antrag kann das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe prüfen und gegebenenfalls auf einen angemessenen Betrag herabsetzen (§ 343 Absatz 1 BGB). Millionenbeträge sind in Deutschland wohl stets unangemessen - besonders bei Ehebruch - und daher kaum durchzusetzen. Dies liegt nicht zuletzt auch an der fehlender Schwere der Schuld (nach gesetzlichem Maßstab).Je höher die Vertragsstrafe, desto höher der anzusetzende Streitwert bei der gerichtlichen Verhandlung bzw. der Gegenstandswert für die Ermittlung der Anwalts- und Notargebühren. Das bedeutet am Ende auch höhere Kosten - schon allein für Vertragserstellung und Beglaubigung.\n\n\n\nWurde bei Unterzeichnung von derlei Klauseln die Unterlegenheit eines Vertragspartners wesentlich ausgenutzt, kann auch die Klausel oder der gesamte Ehevertrag sittenwidrig sein. Die Vertragsstrafe wäre damit ebenfalls hinfällig.\n\n\n\nDie Vereinbarung einer Ehe auf Zeit in einem Ehevertrag ist unwirksam.\n\n\n\nKönnen Sie die Ehedauer zeitlich begrenzen?\n\n\n\n\"Wir beschließen, dass die Ehe mit Ablauf des siebten Jahres automatisch endet.\"\n\n\n\nEine Ehe auf Zeit ist kein unbekanntes Konstrukt. Vor allem bei Muslimen, die der schiitischen Gruppierung der sogenannten Zwölferschia angehören (etwa 85 Prozent aller Schiiten weltweit) wird die sogenannte Mut'a-Ehe (\"Ehe des Genusses\") praktiziert - nicht immer unumstritten.\n\n\n\nHierbei kann die Ehezeit auf einen frei wählbaren, festen Zeitraum begrenzt werden: zwischen 30 Minuten und 99 Jahren. Nach Ablauf der Frist oder der Äußerung der Scheidungsformel gilt die Ehe als aufgelöst.\n\n\n\nSie können aber nicht einfach in den Ehevertrag schreiben, dass die standesamtlich geschlossene Ehe nach 5, 10 oder 20 Jahren automatisch beendet ist, denn:\n\n\n\n\"Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden.\" (§ 1564 BGB)\n\n\n\nOb der Ehevertrag nichtig ist, muss sich in jedem Einzelfall neu entscheiden - nach eingehender Prüfung der Gerichte.\n\n\n\nEine Scheidung ohne Gerichtsverfahren ist daher in Deutschland nicht möglich. Sie können zwar entsprechende Klauseln im Ehevertrag aufnehmen, sittenwidrig wird er dadurch nicht, aber: Derartige Vertragsklauseln bleiben unwirksam, weil sie nicht mit geltendem Recht vereinbar sind.\n\n\n\nIm schlimmsten Fall kann dadurch auch bestimmt werden, dass der gesamte Ehevertrag unwirksam wird.\n\n\n\nGleichwohl aber können Sie bestimmen, dass Sie sich nach 10 Jahren scheiden lassen werden - wenn Sie denn mögen – und von dem Vertragspartner dabei die Zustimmung zur Scheidung bereits erwirken. Die Vertragsfreiheit lässt Ihnen hier viel Gestaltungsspielraum. Ob dies nun aber durchsetzbar oder wirksam ist, bleibt ungewiss.\n\n\n\nAchtung! In Deutschland ist diese Form der Ehe nicht mit dem Familienrecht vereinbar.\n\n\n\n\nFAQ\n1. Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?\nWird nach Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts Sittenwidrigkeit oder aber die Teilnichtigkeit einzelner Klauseln erkannt, so können die prüfenden Richter den gesamten Ehevertrag für ungültig erklären. Bedingt kann der richtige und gewissenhafte Einsatz der salvatorischen Klausel vor der Gesamtnichtigkeit schützen.\n2. Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?\nZum einen kann ein Ehevertrag dann als sittenwidrig gewertet werden, wenn die Lastenverteilung, die sich in den vereinbarten Vertragsinhalten zeigt, einen der Vertragspartner über Gebühr und stark einseitig belastet. Aber auch die Umstände der Vertragsunterzeichnung können Sittenwidrigkeit begründen, wenn etwa eine starke Unterlegenheit oder Abhängigkeit eines Vertragspartners zu diesem Zeitpunkt angenommen werden kann. In letzterem Fall tritt Unwirksamkeit jedoch zumeist auch dann nur ein, wenn einer der Vertragspartner diese Situation ausnutzte, um sich selbst zu bereichern – also zusätzlich eine einseitige Lastenverteilung erkennbar ist.\n3. Ist der Totalverzicht zulässig?\nJein. Ist eine gleichmäßige Lastenverteilung in der Gesamtwürdigung des Vertrages zu erkennen, so kann der Totalverzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder andere vermögensrechtliche Scheidungsfolgen, wirksam sein. Eine eher einseitige Lastenverteilung kann vor allem beim Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt zur Unwirksamkeit führen.\nAuf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt können Sie nicht wirksam verzichten. Auch der Globalverzicht sowohl auf Versorgungsausgleich als auch den nachehelichen Unterhalt ist in aller Regel nicht zulässig.\n4. Können Sie den Ehevertrag selbst aufsetzen?\nGrundsätzlich ja. ABER: Es handelt sich um ein sehr komplexes Rechtsgeschäft, in dem Sie zwar alle möglichen Regelungen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang und vielem mehr relativ frei gestalten können. Aber schon ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass der gesamte Ehevertrag sittenwidrig oder aber anderweitig ungültig ist - schon formelle Fehler können hierzu führen.\nAus diesem Grunde sollten Sie sich für die Aufsetzung eines Ehevertrages dringend anwaltliche Beratung suchen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kennt in der Regel die aktuellste Rechtsprechung sowie mögliche Stolpersteine und kann Sie umgehend auf unwirksame oder problematische Vereinbarungen hinweisen.\nDarüber hinaus kann Ihnen auch der beurkundende Notar beratend zur Seite stehen. Diesen müssen Sie ohnehin mit der Beglaubigung und Beurkundung des Ehevertrages beauftragen - denn dies ist unter formalen Gesichtspunkten wichtigste Voraussetzung für die Gültigkeit von Eheverträgen.\n5. Müssen Notar und Anwalt auf die Unwirksamkeit hinweisen?\nJa. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der Mandantschaft, auf mögliche unwirksame oder sittenwidrige Regelungen hinzuweisen. Aber es ist nicht in jedem Fall absehbar, wie die Gerichte - und vor allem der Bundesgerichtshof - hinsichtlich einzelner Regulierungen in Zukunft entscheiden werden, sodass immer ein gewisses Risiko bleibt. Die salvatorische Klausel kann dieses etwas absenken.\n\n\n\n\nWichtig: Nehmen Sie Abstand davon, den Ehevertrag selbst aufsetzen zu wollen. Sie sollten sich aufgrund der zahlreichen Stolperfallen stets an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Ihnen bei der Erstellung dieses komplexen Rechtsgeschäfts behilflich sein."}
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Um dieser Trennung von den Eltern vorzubeugen, können sich diese auch für das sogenannte Wechselmodell entscheiden. Doch wie genau gestaltet sich diese Betreuungsform? Und welche Regelungen sind hinsichtlich des Unterhalts zu berücksichtigen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wechselmodell\n\n\n\nWas ist das Wechselmodell? Beim Wechselmodell soll der Aufenthalt des Kindes annähernd gleichmäßig auf die Wohnsitze der getrennten Eltern verteilt werden (deshalb auch als Doppelresidenzmodell bezeichnet). Ein echtes Wechselmodell (Umgang 50:50) lässt sich nur selten realisieren. Kann dieses jedoch annähernd umgesetzt werden, können ggf. beide Elternteile gegenüber dem jeweils anderen Kindesunterhalt anteilig geltend machen.  Ist das Wechselmodell gut für Kinder? Der wesentliche Vorteil des Wechselmodells: Die betroffenen Kinder können trotz Trennung der Eltern die intensive Betreuung beider erfahren. Das Wechselmodell wird aber nicht nur positiv bewertet. Problematisch erscheint vielen zum Beispiel, dass betroffene Kinder zwischen zwei Wohnorten wechseln und so keinen tatsächlichen Fokus finden können.  Wer entscheidet über das Wechselmodell? Grundsätzlich sind die getrennten Eltern eines Kindes frei in der Gestaltung des Umgangsrechts. Finden Sie keine einvernehmliche Lösung, kann ein Elternteil das Wechselmodell ggf. auch vor einem Familiengericht beantragen. Dieses kann dann abwägen, ob die Umsetzung realistisch ist und dem Kindeswohl entspricht.  \n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIst das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung echte Alternative?\n\n\n\nDas Wechselmodell in Deutschland - Zur begrifflichen Problematik\n\n\n\nDas Wechselmodell: Nicht in jedem Fall sinnvolle Alternative zum Umgangsrecht.\n\n\n\nIn etwa kann sich vermutlich jeder Elternteil grob vorstellen, was genau das Wechselmodell bezeichnet. Doch eine feste Definition lässt sich nicht ausmachen, da der Begriff selbst vergleichsweise unpräzise gestaltet ist.\n\n\n\nGrundlegend soll das Wechselmodell dem Einzelresidenzmodell entgegenstehen. Letzteres ist zumeist die Regel, wenn sich Eltern trennen und scheiden lassen: Das gemeinsame Kind hat nur bei einem der beiden Elternteile - dem Alleinerziehenden - den dauerhaften Wohnsitz. Den anderen sieht das Kind in aller Regel in bestimmten Abständen für kurze Zeit - etwa alle zwei Wochen am Wochenende oder in bestimmten festgelegten Urlaubszeiten während der Schulferien.\n\n\n\nIn den letzten Jahren zeichnet sich jedoch immer häufiger ab, dass die Eltern diese strikte Trennung - nicht zuletzt auch zum Wohle des Kindes - immer weiter ausdehnen, sodass die Betreuungszeiten besser und vor allem gleichmäßiger auf beide Elternteile verteilt sind. Eben dies soll der Begriff des Wechselmodells abbilden. Da das Kind bei beiden Eltern für längere Dauer lebt, ist auch die Bezeichnung \"Doppelresidenzmodell\" üblich.\n\n\n\nAllerdings gibt es nicht das eine Wechselmodell: Vielmehr können unter diesem unpräzisen Begriff unterschiedliche Modelle der gleichzeitigen Betreuung zusammengefasst werden. Streng genommen könnte sogar das Einzelresidenzmodell unter diese fallen, sofern beide Eltern zumindest einen gewissen Anteil an der Betreuung des Kindes haben.\n\n\n\nWelche Formen gibt es beim Wechselmodell?\n\n\n\nZu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Formen, in denen das Doppelresidenzmodell vereinbart werden kann: echtes und unechtes Wechselmodell.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Paritätsmodell\n\n\n\nBeim echten Wechselmodell soll das Kind in zwei Haushalten Lebensmittelpunkte ausbilden.\n\n\n\nDer lateinische Begriff paritas steht für Gleichheit und soll in diesem Zusammenhang auf die gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung in einem echten Wechselmodell verweisen. Aber auch hier muss das Kind nicht immer exakt 50 Prozent seiner Zeit bei dem einen Elternteil leben, 50 Prozent bei dem anderen.\n\n\n\nEine solch strikte Aufteilung ist zumeist nur in der Theorie möglich. Gerade wenn das Kind noch zur Schule geht, ist es zumeist nicht möglich, jeden Tag von einem Elternteil zum anderen zu wechseln, um eine konkrete 50-50-Teilung zu ermöglichen - dies würde vermutlich auch dem Kindeswohl auf Dauer entgegenstehen.\n\n\n\nDa die Woche aber nun einmal eine ungerade Anzahl an Tagen hat, der ein oder andere Elternteil vielleicht auch beruflich bis spät abends eingespannt ist, lässt sich zumeist nur eine annähernde Gleichteilung erreichen. Fiftyfifty wäre etwa durch einen wöchentlichen Wechsel möglich.\n\n\n\nEin echtes Wechselmodell liegt damit immer dann vor, wenn die Eltern annähernd den gleichen Betreuungsaufwand leisten. Das bedeutet also nicht immer exakt fiftyfifty, sondern kann auch schon mal bei einer rechnerischen Aufteilung von 45 zu 55 Prozent der Fall sein.\n\n\n\nSorgerecht &amp; Aufenthaltsbestimmungsrecht: \"Wechselmodell\" verweist in diesem Zusammenhang nicht auch auf einen Wechsel des Sorgerechts oder dessen Unterkategorie Aufenthaltsbestimmungsrecht zwischen den Eltern. Stattdessen teilen sich die Eltern dies auf Dauer. Das alleinige Sorgerecht wird bei derlei Konstellationen in aller Regel nicht durchsetzbar sein.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nBedeutung des Kindeswillen im Umgangsrecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\n\n\nDas unechte Wechselmodell\n\n\n\nDie Wechselbetreuung kann auch im Rahmen eines erweiterten Umgangsrechts erfolgen.\n\n\n\nWeichen die Betreuungszeiten allerdings in erheblicherem Maße ab, teilen sich die Eltern dennoch zu großen Teilen die Betreuung, so kann von einem sogenannten unechten Wechselmodell gesprochen werden. Das Kind verbringt hier bei einem Elternteil mehr Zeit, als bei dem anderen, lebt aber in regelmäßigen Abständen mal bei dem einen, mal bei dem anderen.\n\n\n\nDenkbar wäre zum Beispiel, wenn ein Elternteil unter der Woche sehr viel und lange arbeiten muss, dass das Kind in diesem Fall die fünf Wochentage bei dem anderen verbleibt, am Wochenende wird dann gewechselt.\n\n\n\nFeste Vorgaben zur Aufteilung der Betreuungszeiten gibt das Wechselmodell also nicht. In jedem Einzelfall muss im Grunde erneut abgewogen werden, welche Betreuungszeiten sowohl für die Eltern als und vor allem auch für das Kind geeignet sind.\n\n\n\nDas unechte Wechselmodell vom erweiterten Umgangsrecht abzugrenzen, gestaltet sich im Allgemeinen nicht so einfach. Zumeist müssen die Gerichte bewerten, ob noch ein Wechselmodell vorliegt oder nur ein erweiterter Umgang beschlossen wurde.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGrundlegende Voraussetzungen für die Vereinbarung des Wechselmodells\n\n\n\nViele Eltern stellen sich die Durchführung des Doppelresidenzmodells für alle Beteiligten schnell als beste Lösung vor. Doch tatsächlich ist es nicht in jedem Fall wirklich sinnvoll. Es gilt wie auch bei anderen Entscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht:\n\n\n\nDas Kindeswohl hat immer Vorrang - nicht das Wohl der Eltern!\n\n\n\nDie Entscheidung für oder wider das Wechselmodell kann zwar für die Eltern selbst ideal sein, als sie sich darauf verständigen, dass jeder möglichst viel von seinem Kind hat. Die Annahme jedoch, dass das automatisch auch jedem Kind guttun muss, ist irrig.\n\n\n\nDas Kindeswohl hat im Sorge- und Umgangsrecht stets Vorrang - so auch beim Wechselmodell.\n\n\n\nHierfür müssen Sie sich zunächst einfach nur vor Augen halten, wie angenehm Sie es fänden, zwischen zwei Wohnsitzen ständig hin und her zu pendeln - gerade dann, wenn dazwischen große Entfernungen liegen.\n\n\n\nDarüber hinaus ist eine wichtige Voraussetzung, dass die Eltern sich auch nach der Trennung einander gegenüber vernünftig verhalten können. Sie müssen keine dicken Freunde mehr sein, sollten sich ob Ihrer Verantwortung jedoch bewusst sein. Das bedeutet, dass Sie bei den regelmäßigen Übergaben vor dem Kind respektvoll miteinander umgehen können.\n\n\n\nUnd auch gegenüber dem Kind selbst sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen, es gegen den anderen Part aufzustacheln.\n\n\n\nDabei stellt sich auch die Frage, ob das Kind denn wirklich darauf angewiesen ist, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Hat das Kind nämlich eigentlich gar kein enges Verhältnis zu einem der Betroffenen, kann ein etwaig ausgedehnter Umgangsanspruch entfallen.\n\n\n\nDann müssen selbstverständlich auch die zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten zu dem Vorhaben passen: Arbeiten Sie eigentlich die ganze Zeit und müsste sich Ihr Kind bei den Aufenthalten in Ihrer Wohnung die meiste Zeit selbst versorgen und unterhalten, nützt es nichts, wenn Sie auf ein echtes Wechselmodell bestehen, nur um Ihr Recht durchzusetzen. Das widerspräche in der Regel wohl dem Interesse des Kindes.\n\n\n\nDaneben: Wenn die Wohnsitze der Elternteile, zwischen denen das Kind pendeln soll, sehr weit voneinander entfernt sind, kann auch das dem Kindeswohl schaden. In solchen Fällen eignet sich zumeist kein Wechsel alle zwei drei Tage, da das Kind im Zweifel ja noch die Schule oder den Kindergarten besuchen können muss.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnd schließlich müssen natürlich beide elterlichen Wohnungen auf die Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sein (eigenes Zimmer, ausreichend Platz, Möblierung usf.). Eine Einraum-Studentenbude wird für ein Kind auf Dauer wohl nicht genug Platz bieten.\n\n\n\n\nBeim Wechselmodell sind zahlreiche Voraussetzungen zu betrachten. Diese lassen sich dabei jedoch nicht abschließend ermitteln, sondern müssen auch anhand des jeweiligen Einzelfalls begründet werden. Im Folgenden die wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst:\n\nDas Kind hat eine enge Bindung gegenüber beiden Elternteilen.\nIst das Kind schon älter, muss es dem vereinbarten Wechselmodell zustimmen.\nBeide Eltern sind mit der Wechselmodell-Vereinbarung einverstanden.\nDie Eltern sind in der Lage, vernünftig miteinander zu kommunizieren und Konflikte nicht vor dem Kind auszutragen.\nDie Eltern sind mit den jeweiligen Erziehungsmethoden des anderen vertraut und akzeptieren diese bzw. unterstützen beide dieselben Ziele.\nDie Eltern verfügen beide in der eigenen Wohnung über genügend Raum für die Aufnahme des Kindes.\nDie Eltern haben in den vereinbarten Betreuungszeiten ausreichend Zeit, um sich tatsächlich um das Kind zu kümmern.\nDie Eltern wohnen nicht zu weit auseinander, sodass das Kind nicht zu sehr aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird.\n\n\n\n\n\nArgumente für und gegen das Wechselmodell\n\n\n\nEltern werden trotz Trennung verbunden bleiben (müssen) - das Umgangsrecht aller kann durch das Wechselmodell gewahrt bleiben.\n\n\n\nDie Aufteilung der Kinderbetreuung in dieser Form hat sowohl Vor- als auch Nachteile - für das Kind ebenso wie für die Eltern. Dies ergibt sich auch schon aus den umfangreichen Voraussetzungen, die beim Wechselmodell von Bedeutung sind, wie wir soeben sehen konnten. Im Folgenden wollen wir uns nun den möglichen Pros und Contras widmen.\n\n\n\nDas Wechselmodell und seine Vorteile\n\n\n\nDer wesentliche Vorteil, den das Doppelresidenzmodell haben soll, liegt auf der Hand: Das Kind hat ein Recht darauf, auch nach der Trennung beide Elternteile gleichermaßen zu sehen und mit ihnen engeren Umgang zu pflegen. Diesem und auch dem Recht am Umgang der Eltern mit dem Kind soll durch das vereinbarte Wechselmodell Rechnung getragen werden. Die regelmäßige Betreuung durch beide Elternteile kann die Entwicklung des Kindes maßgeblich fördern.\n\n\n\nDarüber hinaus besteht auch für die Eltern ein großer Vorteil - sofern sie gut miteinander kommunizieren können: Sie haben beide in gleichem Maße Anteil an der Kindererziehung und -betreuung und sehen ihren Nachwuchs regelmäßig. So kann auch die Eltern-Kind-Bindung trotz Trennung für beide gewährleistet werden.\n\n\n\nDarüber hinaus besteht durch die Anpassungsmöglichkeit des Betreuungsmodells die Chance, die Kinderbetreuung auf die eigene zeitliche Verfügbarkeit auszurichten und so die Zeit intensiver zu nutzen. So kann am Ende jeder dem Kind die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die er aufbringen kann und die der Nachwuchs selbst benötigt.\n\n\n\nAm Ende kann die Förderung des Kindeswohls so auch zur Entlastung der Eltern führen, die so wesentlich entspannter im Umgang mit dem Nachwuchs reagieren können und Platz für eigene Bedürfnisse und Freizeitaktivitäten haben.\n\n\n\nDoch das Wechselmodell gerät auch immer wieder in die Kritik, denn in der Praxis erscheint vieles nicht so einfach und rosig, wie es vielleicht in der Theorie klingen mag.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Wechselmodell und seine Nachteile\n\n\n\nNach einer Trennung gestaltet sich ein Wechselmodell nicht selten komplizierter als gedacht.\n\n\n\nWo Vorteile zu finden sind, da sind auch potentielle Nachteile nicht weit - das gilt im Leben wie auch bei der Wechselbetreuung. Im Folgenden sind nur einige Nachteile aufgeführt, die das Wechselmodell mit sich bringen kann - auch hier entscheidet letztlich wohl aber immer der Einzelfall:\n\n\n\n\nDas Kind kann ob der fehlenden Kontinuität verwirrt werden. Durch den regelmäßigen Wechsel der Lebensmittelpunkte kann auch ein Gefühl der Zerrissenheit entstehen.\n\n\n\nSind die Eltern sich nicht einig oder streiten sie sich regelmäßig - auch vor dem Kind - steht dies auch wiederum dem Kindeswohl im Wege. Der Nachwuchs hat mit den Konflikten der getrennt lebenden Eltern zunächst nichts zu tun, sodass diese auch nicht auf dessen Rücken ausgetragen werden sollten.\n\n\n\nHaben die Elternteile unterschiedliche Betreuungs- und Erziehungsansätze, kann auch dahingehend eine Verunsicherung des Kindes entstehen. Die Identifizierung mit den Werten des einen können zu Konflikten im Beisein des anderen beitragen.\n\n\n\nDie Eltern müssen die eigenen Konflikte als ehemaliges Paar hintanstellen. Gelingt dies nicht, ist das auch auf elterliche Kommunikation ausgelegte Wechselmodell für das Kind nicht empfehlenswert.\n\n\n\n\nWie gut oder schlecht das Wechselmodell sich gestaltet, hängt also im Wesentlichen von der im Einzelfall vorliegenden Konstellation ab - und auch von dem Engagement der Eltern.\n\n\n\nIst das Wechselmodell bei Kleinkindern sinnvoll?\n\n\n\nDas Wechselmodell bei Kleinkindern ist nicht immer empfehlenswert.\n\n\n\nWie bereits mehrfach angeklungen spielt beim Wechselmodell zuvorderst das Kindeswohl die wichtigste Rolle. Widerstrebt die Elternvereinbarung über das Wechselmodell dem Wunsch oder den Interessen des Kindes, ist eine Durchführung entgegen dem Kindeswohl nicht angeraten - oder durchsetzbar.\n\n\n\nUm über den Wunsch des Kindes bezüglich der Vereinbarungen im Umgangsrecht zum Wechselmodell mehr zu erfahren, hört das Familiengericht auch immer wieder die Trennungskinder selbst an. Doch ab wann kann ein Kind seine eigene Meinung bilden? In der Regel gehen Psychologen und Familiengerichte davon aus, dass ein Kind mit spätestens fünf Jahren die eigenen Wünsche angemessen kommunizieren kann. Wie frei es dabei ist oder ob es fürchtet, bei Aufrichtigkeit einen der Elternteile zu verletzen, steht auf einem anderen Blatt.\n\n\n\nWenn nun aber die Zustimmung des Nachwuchses noch nicht explizit möglich ist, sollte das Wechselmodell dennoch beim Kleinkind vereinbart werden?\n\n\n\nDie meisten Kinderpsychologen raten davon ab, noch kleine Trennungskinder dem Wechselmodell auf Biegen und Brechen aussetzen zu wollen. Bis zum Alter von drei Jahren ist die Entwicklung des Kindes auch an ein besonderes Sicherheitsbedürfnis geknüpft, das naturgemäß wiederum zunächst an eine feste Bezugsperson gebunden ist. Wird ein Kleinkind bereits vorab regelmäßig von einem zum anderen Elternteil \"verschoben\", kann diese Bezugsperson zwar vorerst erkannt werden. Das kann am Ende aber die Bindung zu beiden Eltern behindern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer muss Unterhalt zahlen beim Wechselmodell?\n\n\n\nUnterhalt bei vereinbartem Wechselmodell: Einseitige oder beidseitige Barunterhaltspflicht?\n\n\n\nDas Familienrecht bestimmt gemeinhin, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen dauerhaften Aufenthalt hat, barunterhaltspflichtig gegenüber dem Nachwuchs ist. Der andere leistet seinen Unterhaltsanteil in Form von Naturalien (Kost und Logis, Kleidung, Betreuung usf.). Doch wie verhält es sich nun mit dem Kindesunterhalt, wenn ein Wechselmodell vereinbart wurde?\n\n\n\nZu unterscheiden ist hier zunächst zwischen einem echten und einem unechten Doppelresidenzmodell. Letzteres wird auch vor den Gerichten in Bezug auf den Unterhalt wie das Einzelresidenzmodell behandelt. Das bedeutet, dass der Elternteil, der im Wechselmodell an der Kinderbetreuung einen größeren Anteil hat, stellvertretend für das Kind Barunterhalt gegenüber dem anderen einfordern kann.\n\n\n\nBei einem Wechselmodell, dass einen Umgang nicht exakt ausgleicht, sondern ein Ungleichgewicht schafft, wird in aller Regel nach dem Einzelresidenzmodell entschieden, sodass der überwiegend betreuende Elternteil gegenüber dem anderen trotz Wechselmodell einseitig Kindesunterhalt einfordern kann. Hierbei kann er dann das hälftige Kindergeld auf seinen Unterhaltsteil anrechnen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Kindesunterhalt\n\nUnterhaltstabelle\nKindesunterhalt berechnen\nKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\n\n\n\n\n\nAber wie überall greift auch hier das Lieblingswort des Familienrechts: \"Einzelfall\". \"Grundsätzlich\" meint nicht automatisch auch \"immer\". Im Zweifel entscheiden Familiengerichte und letztlich der Bundesgerichtshof (BGH) als höchste Instanz - und diese wägen dabei die jeweiligen Fallkonstellationen ab. Wesentlich für die Entscheidung, ob ein Elternteil gegenüber dem anderen Kindesunterhalt einfordern kann, ist, dass sich auf der Seite des Anspruchstellers ein Schwergewicht bezüglich der Betreuung feststellen lässt.\n\n\n\nEin solches Schwergewicht ist jedoch nicht automatisch schon bei einer Teilung der Betreuungszeiten von 60 zu 40 anzunehmen. Ganz im Gegenteil: Abweichend entschloss der BGH hier schon häufiger, dass bei ähnlichen Einkommensverhältnissen der Eltern auch von der Leistung des Barunterhalts durch den zu 40 % Betreuenden abzusehen ist.\n\n\n\nWechselmodell = Kinderbetreuung UND Unterhalt aufteilen?\n\n\n\nDies ergibt sich dann daraus, dass bei einem anzunehmenden echten Wechselmodell beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Gleiche Einkommensverhältnisse würden die Zahlungsleistung aufheben.\n\n\n\nVerfügen beide Eltern jedoch nicht über gleichwertige Einkünfte, kann der Kindesunterhalt beim echten Wechselmodell entsprechend der Betreuungszeiten anteilig berechnet werden - beide würden an den anderen Unterhaltszahlungen einfordern können - im Einzelfall.\n\n\n\nIn der Regel wird hierbei die sogenannte Haftungsquote herangezogen. Der Elternteil mit der höheren Haftungsquote zahlt dementsprechend mehr für den Kindesunterhalt. Auch hier würde jedoch das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht.\n\n\n\nEin Beispiel\n\n\n\nAngenommen beide Elternteile setzen ein echtes Wechselmodell um, bei dem das Kind in wöchentlichem Wechsel bei dem einen, dann wieder bei dem anderen lebt (Betreuungszeiten 50 zu 50 geteilt). Elternteil A hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 2.700 Euro, B eines in Höhe von 1.300 Euro.\n\n\n\nWechselmodell einseitig einfach beenden? Das ist meist nicht zulässig.\n\n\n\nFür die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des gemeinsamen sechsjährigen Kindes kann die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Der Bedarf des Kindes liegt hiernach bei monatlich 710 Euro (Stand: 2026). Abzüglich des Kindergelds von 259 Euro (Stand: 2026) bleibt ein Bedarf in Höhe von 455 Euro.\n\n\n\nDie Haftungsquote ergibt sich aus den Einzeleinkommen bezogen auf das elterliche Gesamteinkommen - nach Abzug des jeweiligen Selbstbehaltes. A verdient danach 88 Prozent, B 12 Prozent. Entsprechend geht auch beim echten Wechselmodell die Rechtsprechung davon aus, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen auch mehr Anteil an dem Kindesunterhalt zu tragen hat.\n\n\n\nIn unserem Fall müsste A an B 400,40 Euro zahlen (88 % von 455 Euro). B müsste hiernach 54,60 Euro an A entrichten (12 % von 455 Euro). Der Einfachheit halber kann auch eine Verrechnung erfolgen, sodass A schließlich an B nur noch 345,80 Euro (400,40 - 54,60) an B zahlen würde, B hingegen keine Zahlung an A leistet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer erhält beim Wechselmodell das Kindergeld?\n\n\n\nDas Kindergeld bei vereinbartem Wechselmodell erhält in aller Regel der Elternteil, bei dem das Kind mehr Zeit verbringt (also dem, der etwa 51 Prozent der Betreuung trägt). Teilen sich die Eltern in einem Wechselmodell den Umgang 50 zu 50 auf, können sie selbst entscheiden, wer es erhalten soll. Letztlich soll es in jedem Fall dem Kinde zukommen und würde deshalb auch bei jeder Unterhaltsberechnung als dessen Einkünfte angerechnet werden.\n\n\n\nIn letzter Konsequenz ist das Kindergeld also - wie der Name bereits sagt - als Einkunft des Kindes selbst zu verstehen, nicht als Einkommen der Eltern.\n\n\n\nKönnen Sie das Wechselmodell einklagen?\n\n\n\nWas geschieht nun aber, wenn einer der Elternteile sich partout weigert, mit dem anderen ein Doppelresidenzmodell zu vereinbaren? Kann der andere das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen? Grundlegend kann auch das Gericht darüber entscheiden, was dem Wohle und Interesse des Kindes am ehesten entspricht.\n\n\n\nDoch es gibt zahlreiche Gründe, weshalb es nicht sehr sinnvoll erscheint, das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils durchsetzen zu wollen:\n\n\n\nDas Wechselmodell verlangt auch Eltern Kompromissbereitschaft ab - Streit ist kontraproduktiv.\n\n\n\n\nDas Wohl des Kindes steht im Vordergrund: Wäre ein Wechselmodell diesem nicht zuträglich, etwa aufgrund zu großer Entfernung, zeitlicher Verfügbarkeiten des Antragstellers oder räumlicher Möglichkeiten, so wird das Gericht in den meisten Fällen dem Antrag nicht Folge leisten. Ähnlich verhielte es sich z. B. auch, wenn die Bindung zwischen Antragsteller und Kind nicht sonderlich groß ist.\n\n\n\nDas Wechselmodell kann zumeist nur dann wirklich gut funktionieren, wenn die Eltern sich respektvoll begegnen und in Angelegenheiten das Kind betreffend auch gemeinsam entscheiden und angemessen kommunizieren können. Wer das Wechselmodell einklagen muss, erfüllt diese Grundvoraussetzung aufgrund von offensichtlichen Differenzen wohl eher nicht.\n\n\n\nDie Vereinbarung von einem Wechselmodell bedeutet nicht, Unterhalt zu sparen! BGH und andere Gerichte haben bereits häufiger bestimmt, dass die einseitige Unterhaltsverpflichtung bei ungleicher Betreuungszeit bestehen bleibt. Nur bei einem echten Wechselmodell kann die Zahlung ausgeglichener gestaltet sein, die generelle Unterhaltspflicht bleibt aber dennoch bestehen. Hinzu kommt, dass auch die Betreuung eines Kindes mit Geldausgaben verbunden ist, die meist über den eigentlichen Regelbedarf nach Düsseldorfer Tabelle hinausgehen.\n\n\n\nWenn Sie die Durchsetzung von einem Wechselmodell beantragen, das Kind aber diesem Vorhaben nicht zustimmt, kann ein solches nicht gegen den Willen des Nachwuchses umgesetzt werden.\n\n\n\n\nGrundsätzlich ist die Entscheidung für das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils möglich. Auch dies ist an den jeweiligen Einzelfall gebunden und wird zumeist als vorläufiger Entschluss gedacht.\n\n\n\nEinige Urteile zum Wechselmodell - Entscheidungen von BGH &amp; Co.\n\n\n\n[table id=36 /]\n\n\n\nIn diesem Zusammenhang ist vor allem eine 2015 unterzeichnete Resolution des Europarats (Nr. 2079) zu nennen, bei der sich die EU-Mitgliedstaaten für das Wechselmodell als bevorzugte Betreuungsvariante aussprachen. Die Resolution wurde einstimmig angenommen und bestimmt im Allgemeinen, dass - vorausgesetzt im Einzelfall sprechen alle Kriterien dafür - das Doppelresidenzmodell bevorzugt gewählt werden sollte. Vor allem sollen dadurch beide Elternteile gleich behandelt werden. Das Wechselmodell soll zukünftig überall auch gesetzlich entsprechend verankert werden.\n\n\n\nAuch auf dieser Grundlage kann das Wechselmodell im Zweifel sogar gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden. Allerdings müssen die Voraussetzungen stimmen und das Vorhaben darf dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. Ein generelles Anrecht eines Elternteils besteht nicht - besonders dann nicht, wenn das Kind dem Ganzen nicht zustimmt. Gegen den Willen des Kindes nämlich ist das Paritätsmodell nicht durchsetzbar.\n\n\n\nFAZIT - Ist das Wechselmodell empfehlenswert oder nicht?\n\n\n\nDas Wechselmodell darf das Kindeswohl nicht gefährden - daher zählt auch der Wunsch des Kindes.\n\n\n\nEine klare Empfehlung für oder wider das Doppelresidenzmodell ist dem Grunde nach nicht möglich. Wollen sich Eltern nach Trennung und Scheidung für das Wechselmodell einsetzen, gestaltet sich dies mal mehr, mal weniger komplex. Wenn sich beide Beteiligten hinsichtlich der allgemeinen Erziehung und Betreuung des Kindes einig sind, kann das Paritätsmodell eine Bereicherung für alle sein.\n\n\n\nDas soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Form der Wechselbetreuung auch mit viel Arbeit verbunden ist - Übergabe des Kindes, Ausrichtung des Lebensplanes auf das Kind in den jeweils vereinbarten Betreuungszeiten, respektvolle Kommunikation mit dem getrennten Partner.\n\n\n\nLetztlich müssen Eltern in jedem Einzelfall aufrichtig beurteilen, ob nach der Trennung das Wechselmodell für sie und ihr Kind in Betracht kommen kann. Weitere Informationen zum Wechselmodell stellen Jugendamt, andere Kindereinrichtungen sowie Anwälte zur Verfügung.\n\n\n\nWollen Sie ein Wechselmodell vereinbaren? Treffen Sie im Idealfall eine gemeinsame Elternvereinbarung, in der Sie sämtliche Konditionen (Betreuungszeiten, Wechsel, Rechte und Pflichten sowie Unterhaltsleistungen) festhalten. Dies kann beiden Eltern Rechtssicherheit bringen und verhindern, dass einer der Beteiligten plötzlich ganz frei neue Regeln aufsetzt. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie auch hinsichtlich der umgangsrechtlichen Regelungen beim Paritätsmodell beraten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/","url":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/","name":"Wechselmodell und Paritätsmodell •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wechselmodell.jpg","datePublished":"2016-12-12T14:26:49+00:00","dateModified":"2025-12-11T12:24:25+00:00","description":"Wie sinnvoll ist das Wechselmodell beim Umgang? Können Sie das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen? Müssen Sie trotz Wechselbetreuung Unterhalt zahlen?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732701413"},{"@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732699211"},{"@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732700804"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732701413","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732701413","name":"Was ist das Wechselmodell?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Beim Wechselmodell soll der Aufenthalt des Kindes annähernd gleichmäßig auf die Wohnsitze der getrennten Eltern verteilt werden (deshalb auch als Doppelresidenzmodell bezeichnet). Ein echtes Wechselmodell (Umgang 50:50) lässt sich nur selten realisieren. Kann dieses jedoch annähernd umgesetzt werden, können ggf. beide Elternteile gegenüber dem jeweils anderen <a href=\"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt/\">Kindesunterhalt</a> anteilig geltend machen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732699211","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732699211","name":"Ist das Wechselmodell gut für Kinder?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der wesentliche Vorteil des Wechselmodells: Die betroffenen <a href=\"https://www.scheidung.org/kinder/\">Kinder</a> können trotz Trennung der Eltern die intensive Betreuung beider erfahren. Das Wechselmodell wird aber nicht nur positiv bewertet. Problematisch erscheint vielen zum Beispiel, dass betroffene Kinder zwischen zwei Wohnorten wechseln und so keinen tatsächlichen Fokus finden können.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732700804","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/wechselmodell/#faq-question-1655732700804","name":"Wer entscheidet über das Wechselmodell?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Grundsätzlich sind die getrennten Eltern eines Kindes frei in der Gestaltung des <a href=\"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/\">Umgangsrechts</a>. Finden Sie keine einvernehmliche Lösung, kann ein Elternteil das Wechselmodell ggf. auch vor einem Familiengericht beantragen. Dieses kann dann abwägen, ob die Umsetzung realistisch ist und dem Kindeswohl entspricht.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/alimente/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/alimente/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Alimente bei Scheidung und Trennung &#8211; Wie hoch sind die Zahlungen?","datePublished":"2016-12-20T15:10:28+00:00","dateModified":"2026-01-24T20:44:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/alimente/"},"wordCount":826,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/alimente/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-alimente.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Bei Trennung und Scheidung kommen auf die ehemaligen Partner weitere Zahlungsverpflichtungen zu, die auch über die rechtskräftige Scheidung hinaus gültig sein können. Vor allem Unterhaltsleistungen zählen hierzu. Gegenüber Ehegatten und Kindern besteht zumeist eine Unterhaltsverpflichtung. Hierbei taucht auch häufig der Begriff \"Alimente\" auf. Doch was genau sind Alimente? Und wie lange muss wer sie an wen entrichten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Alimente\n\nAls Alimente werden die Unterhaltsleistungen bezeichnet, die Eltern ihren (unehelichen) Kindern schulden.\nAlimente werden in Deutschland normalerweise anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.\nNachehelicher Unterhalt wird gelegentlich ebenfalls als Alimente bezeichnet und wird an bedürftige Ex-Partner gezahlt.\n\nAusführliche Informationen zu Alimenten erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie lange müssen Sie Alimente zahlen?\n\n\n\nAlimente berechnen - Unser Rechner zum Kindesunterhalt kann Ihnen weiterhelfen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAlimente - Eine Definition\n\n\n\nDer lateinische Begriff alimentum bedeutet \"Nahrungsmittel\" oder \"Unterhaltszahlung\". Er bezieht sich damit eindeutig auf Leistungen, die einem Bedürftigen zukommen, der selbst nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensbedarf zu decken. Im weitesten Sinne kann er damit auch auf Ehegattenunterhalt ausgeweitet werden.\n\n\n\nIm engeren Sinne jedoch bezieht sich der Begriff \"Alimente\" in seiner Bedeutung auf den Kindesunterhalt - vor allem den für ein nichtehelich geborenes Kind - und ist eher in Österreich üblich. Denn auch diese haben bei Trennung der Eltern einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem familienfernen Elternteil.\n\n\n\nDer Schuldner muss dabei Alimente ans Kind zahlen, bei Minderjährigen stellvertretend an den betreuenden Elternteil. Dies geschieht in Form von Barunterhalt. Aber wie hoch sind die Alimente?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAlimente für das Kind - Wie hoch ist der Anspruch?\n\n\n\nAlimente: Die Höhe wird in Deutschland zumeist mittels Düsseldorfer Tabelle festgelegt.\n\n\n\nDie Höhe der zu zahlenden Alimente aus einer Tabelle ablesen? Das ist bedingt möglich. Zur Berechnung der Alimente dient in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle als wesentlicher Bezugspunkt. Anhand der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners (bei Volljährigen beider Elternteile) und des Alters des berechtigten Kindes lässt sich in dieser der Grundbedarf ablesen, der dem Kind monatlich zusteht.\n\n\n\nDie Düsseldorfer Tabelle ist nicht rechtsverbindlich, jedoch dient sie als guter Orientierungspunkt und wird zumeist auch von den Gerichten angewandt, wenn diese die Alimente berechnen und gerichtlich festlegen sollen.\n\n\n\nDie Höhe ist damit stets abhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern und dem Alter des bedürftigen und unterhaltsberechtigten Kindes und kann in jedem Einzelfall anders ausfallen.\n\n\n\nBei volljährigen Kindern wird der Anteil der beiden unterhaltspflichtigen Eltern ermittelt, indem das Einzeleinkommen ins Verhältnis gesetzt wird zum Gesamteinkommen beider Parteien. Wer mehr verdient, trägt so auch mehr Anteil an der Entrichtung der Alimente. Der Prozentsatz ist beim Geringverdiener entsprechend niedriger.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Jugendamt kann die Alimente ebenfalls berechnen und so alleinerziehenden Eltern unter die Arme greifen. Auch die staatliche Einrichtung orientiert sich bei der Ermittlung der Höhe der Alimente an der Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\nWie lange müssen Sie Alimente an Kinder zahlen?\n\n\n\nAlimente: Wie lange müssen Sie zahlen?\n\n\n\nBeim Kindesunterhalt endet der Anspruch der Kinder auf Alimente nicht mit der Volljährigkeit. In aller Regel bleibt der Unterhaltsanspruch gegenüber dann beiden Eltern mindestens bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten Studiums bestehen. Erst hiernach kann angenommen werden, dass ein Kind in der Lage ist, den Lebensunterhalt auch selbst zu erwirtschaften. Anders verhält es sich, wenn der Begriff im weitesten Sinne auch auf den Ehegattenunterhalt bezogen wird. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Wie lange zahlt man hier Alimente?\n\n\n\nBis wann müssen Sie Alimente an Ehegatten zahlen?\n\n\n\nDer Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich für die Dauer der Trennung zweier Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner bis einen Tag vor Rechtskraft der Scheidung. Im ersten Jahr der auf der Trennung fußenden Alimente besteht dabei auch keine Erwerbsobliegenheit seitens des Anspruchstellers.\n\n\n\nDas bedeutet: Mindestens ein Jahr lang kann der Unterhaltsempfänger nicht gezwungen werden, einer angemessenen Tätigkeit nachzugehen, um den Lebensbedarf eigenständig zu decken und so den Schuldner zu entlasten.\n\n\n\nAber Achtung: Auch wenn die Erwerbsobliegenheit wieder gilt, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Zahlungen mehr geleistet werden müssen. Kann der Unterhaltsempfänger trotz umfangreicher Bemühungen keine angemessene Anstellung finden, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Schuldners bestehen.\n\n\n\nScheidung und Trennung sind meist gefolgt von der Frage: \"Wie lange muss ich Alimente zahlen?\"\n\n\n\nDies gilt im Übrigen auch für den nachehelichen Unterhalt. Allerdings nur sofern Erwerbsobliegenheit aufseiten des Anspruchstellers gegeben ist. In jedem Fall entfällt die Erwerbsobliegenheit beim Unterhaltsbedürftigen, wenn sich der Anspruch auf Alimente aus Erwerbsunfähigkeit oder der Betreuung eines Kleinkindes ergibt.\n\n\n\nBei Erwerbsunfähigkeit bleibt die Zahlungsverpflichtung zumeist so lange bestehen, bis der Empfänger wieder arbeiten gehen kann. Tritt dieser Fall - etwa aufgrund einer chronischen Erkrankung oder hohen Alters - nicht ein, kann der Anspruch auf Alimente auch so lange Bestand haben, bis der Unterhaltsschuldner verstirbt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/alimente/","url":"https://www.scheidung.org/alimente/","name":"Alimente: Höhe & Dauer der Zahlung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/alimente/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-alimente.jpg","datePublished":"2016-12-20T15:10:28+00:00","dateModified":"2026-01-24T20:44:43+00:00","description":"Was sind Alimente im engeren Sinne? Wie lange müssen Sie Alimente für ein Kind zahlen? Wie lässt sich die Höhe der Alimente berechnen? Dies und mehr hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/alimente/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-alimente.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-alimente.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Alimente"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Hartz IV und Unterhalt &#8211; Werden Unterhaltsleistungen angerechnet?","datePublished":"2016-12-21T15:23:25+00:00","dateModified":"2026-01-26T00:55:09+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4-unterhalt/"},"wordCount":1267,"commentCount":38,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-hartz-4-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Bitte beachten! Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.\n\n\n\nWenn sich Ehepartner trennen, können nicht immer alle Betroffenen für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Haben die Beteiligten sogar schon während der Ehe beide aufgrund von Erwerbslosigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezogen, stellt sich häufig die Frage, ob die Unterhaltspflicht auch bei Hartz IV bestehen bleibt. Und wird bei Hartz IV der Unterhalt angerechnet?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Hartz 4 und Unterhalt\n\nOb ein Unterhaltspflichtiger wirklich Unterhalt zahlen muss, hängt auch von seiner Zahlungsfähigkeit ab.\nIst die Leistungsunfähigkeit selbstverschuldet, macht sich der Betroffene wegen Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar.\nUnterhaltszahlungen werden in der Regal auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.\n\nAusführliche Informationen zu Unterhaltszahlungen bei Hartz 4 erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBezug von Hartz IV - Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ex-Ehegatten\n\n\n\nMuss ein Hartz-IV-Empfänger Unterhalt zahlen?\n\n\n\nAuch Hartz-IV-Empfänger können Unterhalt geltend machen – und müssen es zum Teil sogar.\n\n\n\nGegenüber Ehegatten und eigenen Kindern besteht auch nach einer Trennung eine Unterhaltspflicht, der möglichst nachgekommen werden muss. Ob am Ende nun aber tatsächlich Zahlungen geleistet werden, hängt nicht zuletzt auch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Ein nur geringes Einkommen oder der Bezug von Hartz IV kann den Unterhalt daher beeinflussen.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt ein Hartz-IV-Empfänger als nicht leistungsfähig.\n\n\n\nDas bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keinerlei Unterhalt mehr zu leisten ist. Letztlich ist der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen und ob der Unterhaltsschuldner grundsätzlich leistungsfähig sein könnte. Besonders problematisch etwa könnte es werden, wenn der Unterhaltsschuldner zum Zeitpunkt der Trennung noch ausreichendes Einkommen erwirtschaftete.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterhalt dank Hartz-IV-Bezügen einsparen?\n\n\n\nUm nun den folgenden Unterhaltsverpflichtungen zu entgehen, ist der ein oder andere geneigt, sich arm zu rechnen, den Job aufzugeben oder Absprachen mit dem Chef zu treffen, die auf die Aufhebung der Leistungsfähigkeit abzielen.\n\n\n\nAber: Wer absichtlich und selbstverschuldet seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Nach § 170 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) kann für die schuldhafte Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.\n\n\n\nMüssen Sie Unterhalt zahlen trotz der Hartz-IV-Bezüge?\n\n\n\nBesonders gegenüber Kindern und schwangeren Ex-Partnern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auf Seiten des Unterhaltsschuldners. Das bedeutet, dass der Betroffene sich umfangreich um eine angemessene berufliche Anstellung ernsthaft bemühen muss.\n\n\n\nVersäumt der Unterhaltsschuldner entsprechendes oder bewirbt er sich z. B. ausschließlich auf Ausschreibungen, die nicht seinem persönlichen Bildungs- und Kenntnisstand entsprechen, um sich der potentiellen Arbeitsaufnahme indirekt zu entziehen, kann er trotz fehlender Leistungsfähigkeit in Haftung genommen werden!\n\n\n\nDann nämlich kommt das sogenannte fiktive Einkommen bei der Berechnung vom Unterhalt zum Tragen. Hierbei wird das Gehalt ermittelt, dass der Hartz-IV-Empfänger theoretisch erwirtschaften könnte - bezogen auf Kenntnisstand, Berufsausbildung sowie Eignung. Das hiernach ermittelte Einkommen wird dann als Grundlage für die Unterhaltsberechnung herangezogen.\n\n\n\nDer so berechnete Unterhaltsanspruch muss dann zumeist von dem Schuldner entrichtet werden, unabhängig davon, ob dadurch dessen Selbstbehalt angegriffen wird oder nicht. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Hartz-IV-Empfänger, die sich arm zu rechnen versuchten, sondern für alle, die zumindest reale Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt haben - so entschied u. a. das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 2 UF 213/15).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Antwort auf die Frage: \"Müssen Hartz-IV-Empfänger Unterhalt zahlen?\", lautet damit: Ja, sofern sie grundsätzlich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen und reale Chancen auf eine angemessene Anstellung haben.\n\n\n\nWas geschieht mit dem Kindesunterhalt bei Hartz IV?\n\n\n\nDas OLG Hamm bestimmte: Trotz Hartz IV kann Kindesunterhalt fällig werden.\n\n\n\nGerade beim Kindesunterhalt besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Weigert sich ein Elternteil mit dem Argument Hartz IV, Unterhalt für das Kind zu zahlen, kann der Schuss damit schnell nach hinten los gehen. Entsprechend der obigen Entscheidung des OLG Hamm erlischt auch bei Hartz IV die Pflicht, Unterhalt zu leisten nicht, wenn der Schuldner grundsätzlich berufstätig sein könnte.\n\n\n\nDie Berechnung vom Kindesunterhalt auf Basis des fiktiven Einkommens kann dem Unterhaltspflichtigen Elternteil dann zum Nachteil gereichen. Der gegenüber minderjährigen und privilegierten Kindern gültige Selbstbehalt von 880 Euro bei Erwerbslosen greift dann nicht mehr. Am Ende können dem Betroffenen also wesentlich weniger zum Leben bleiben, weil er den Unterhaltsanspruch seines Kindes in voller Höhe entrichten muss.\n\n\n\nMutter oder Vater zahlt keinen Unterhalt: Können Sie Hartz IV fürs Kind beantragen?\n\n\n\nWeigert sich der barunterhaltspflichtige Elternteil, Zahlungen an das gemeinsame Kind zu leisten, so kann der Alleinerziehende in aller Regel kein Hartz IV ersatzweise als Unterhalt fürs Kind beantragen. Leben Kind und alleinerziehender Elternteil nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, die gemeinsam Leistungen nach dem SGB II bezieht, so kann dies elternunabhängig auch nicht eingefordert werden.\n\n\n\nBezieht der Alleinerziehende also keine Leistungen, kann er den Unterhalt für sein Kind nicht über Hartz IV ersetzen lassen. Stattdessen jedoch kann er den sogenannten Unterhaltsvorschuss geltend machen.\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss muss wie Hartz IV bei dem zuständigen Jobcenter (Unterhaltsvorschusskasse) beantragt werden. Dies ist jedoch nur bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Die Bundesregierung plant eine Ausweitung hinsichtlich der Altersgrenze und auch der Höhe des Unterhaltsvorschusses für das Jahr 2017. Entscheidungen hierzu sind jedoch noch ergebnisoffen.\n\n\n\nSie erhalten Unterhalt bei Hartz IV: Findet eine Anrechnung statt?\n\n\n\nBei Hartz IV findet auch Unterhalt Anrechnung auf die Leistungsbezüge.\n\n\n\nBei der Ermittlung des Regelbedarfs, der einer Person nach SGB II zugesprochen werden kann, die den eigenen Lebensbedarf nicht decken kann, werden unzählige Bezüge, Einkünfte und Vermögensmassen angerechnet. Doch was geschieht im Trennungsfall, wenn Sie Anspruch auf Unterhaltsleistungen gegenüber Ihrem ehemaligen Partner haben? Wird der Unterhalt auf den Hartz-IV-Satz angerechnet? Grundsätzlich gehören auch jede erhaltene Unterhaltszahlung bei Hartz IV zum Einkommen. Sie sind verpflichtet, etwaige Ansprüche gegenüber dem Jobcenter anzugeben. Das bedeutet für Hartz-IV-Empfänger: Der Unterhalt findet Anrechnung auf den Bedarf nach SGB II.\n\n\n\nHartz IV statt Unterhalt: Haben Sie die Wahl?\n\n\n\nGrundsätzlich bleibt auch bei Hartz IV die Unterhaltspflicht bestehen. Wären Sie etwa durch ausbleibende Einforderung von Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen, können diese Ihnen im Zweifel sogar verwehrt bleiben. Denn: Auf den Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Auf nachehelichen Unterhalt ebenso wenig, wenn ein Bedarfsgrund auch über die rechtskräftige Scheidung hinaus Bestand hat.\n\n\n\nSich nur um Ärger zu vermeiden gegen die Inanspruchnahme zu entscheiden, ist nicht zulässig. Im Zweifel kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dadurch sogar abgelehnt werden.\n\n\n\nAnders hingegen verhält es sich, wenn der Unterhaltsschuldner seiner Pflicht nicht nachkommt und sich strikt weigert, Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall wird der theoretisch mögliche Unterhalt bei Hartz IV zumeist nicht angerechnet. Sie erhalten den Ihnen ohne Unterhalt zustehenden Regelsatz.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn diesem Fall wird sich das Jobcenter an den Unterhaltsschuldner wenden und diesem gegenüber den ausbleibenden Unterhalt einfordern, notfalls auch gerichtlich. Hierauf geleistete Zahlungen verrechnet das Jobcenter dann mit den bereits entrichteten Sozialleistungen.\n\n\n\nWird Kindesunterhalt auf Hartz IV angerechnet?\n\n\n\nWird der Kindesunterhalt bei Hartz IV angerechnet?\n\n\n\nSind Kinder Mitglieder in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft erhöht sich deren Gesamtbedarf in aller Regel. Aber: Auch das Einkommen eines Kindes wird auf ALGII-Leistungen angerechnet (abzüglich möglicher Freibeträge).\n\n\n\nDas bedeutet: Hat das Kind gegenüber einem Elternteil einen Anspruch auf Unterhalt, findet die Anrechnung bei Hartz IV statt, sofern die Leistungen auch tatsächlich ausgezahlt werden. Der Kindesunterhalt zählt ebenso wie das Kindergeld zu den Einkünften des Kindes. Auf den Bedarfssatz der Eltern selbst darf das Kindergeld allerdings in aller Regel nicht (mehr) angerechnet werden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Beratungshilfeschein &#8211; Wo erhalten Sie die Sonderleistung?","datePublished":"2017-01-05T13:41:50+00:00","dateModified":"2026-02-16T03:34:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/"},"wordCount":1421,"commentCount":16,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeschein.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Unter anderem im Privat- und Zivilrecht, zu dem auch das Familienrecht zählt, besteht für einkommensschwache Personen die Möglichkeit, für die anwaltliche Beratung und die gerichtliche Vertretung auf staatliche Unterstützung zurückzugreifen. Durch Beratungshilfe und die sogenannte Verfahrenskostenhilfe soll ein in Deutschland für jeden gültiges Grundrecht gewährt werden: \"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.\" (Artikel 3 im Grundgesetz) Die Durchsetzung und Vertretung der eigenen Rechte sollen nicht daran scheitern, dass eine Person nicht über genügend Finanzen verfügt. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Beratungshilfeschein.\n\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Beratungshilfeschein\n\n\n\nBei welchem Einkommen bekommt man Beratungshilfe? Bleiben nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge nur noch 20 Euro und weniger vom Einkommen übrig, kann in der Regel Beratungshilfe beantragt werden. Gewährt wird dieser außerdem nur, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen und nicht mutwillig gehandelt wird. Durch den Beratungsschein fällt für eine Beratung durch einen Anwalt nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 15 Euro an.  Wo stelle ich den Antrag auf Beratungshilfe? Beratungshilfe können Sie in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ein Anspruch besteht. Alternativ kann Ihnen auch Ihr Anwalt bei der Beantragung helfen. Weisen Sie hier jedoch am besten noch bei Terminvereinbarung darauf hin, dass ein möglicher Anspruch bestehen könnte.  In welchen Angelegenheiten kann ich einen Beratungshilfeschein erhalten? Beratungshilfe wird grundsätzlich nur für einzelne Rechtsbereiche gewährt: Privat- und Zivilrecht (inkl. Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht u.a.), Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht. Sie deckt vor allem zunächst nur die allgemeine Rechtsberatung ab, eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts nur, wenn der Sachverhalt für Laien zu komplex ist. Für ein gerichtliches Verfahren hingegen kann mitunter Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.  \n\n\n\n\n\nWo können Sie den Beratungsschein beantragen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas deckt die Beratungshilfe ab?\n\n\n\nDer Beratungshilfeschein soll finanziell schlechter gestellten Personen die Finanzierung der Rechtsberatung ermöglichen.\n\n\n\nAlle juristischen Laien sind gut beraten, vor jedem eigenmächtigen Handeln den Rat eines Anwalts einzuholen, wenn sie ihr Recht durchsetzen oder verteidigen wollen. Zwar besteht nicht in jedem Fall Anwaltszwang, besonders außergerichtlich nicht, doch kann ein Volljurist die richtigen Impulse setzen, Erfolgsaussichten bewerten und erste Schritte einleiten.\n\n\n\nWer sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten kann, der hat die Möglichkeit, auf Beratungshilfe zurückzugreifen. Über diese können beratende sowie außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts staatlich finanziert werden. Kommt es hiernach dann doch zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem ein Rechtsbeistand benötigt wird, können dessen Einsatz und die Gerichtskosten (z. B. auch die Scheidungskosten) über die Verfahrenskostenhilfe getragen werden. Die Beratungshilfe greift ab diesem Moment nicht mehr.\n\n\n\nWichtig: Zunächst soll die Beratungshilfe nur die reine Rechtsberatung finanzieren, auf die jeder Anspruch hat. Weitere außergerichtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwalts werden hierdurch nur dann abgedeckt, wenn die Angelegenheit nach objektiver Maßgabe zu komplex ist, um es einem Laien allein zu überlassen. Bei der Erstellung eines Ehevertrages zum Beispiel und in Scheidungsfragen allgemein greift die Beratungshilfe in aller Regel allumfassend.\n\n\n\nDarüber hinaus erstreckt sich diese staatliche Hilfe auch nicht auf alle Rechtsgebiete, sondern kann nur in folgenden Angelegenheiten beantragt werden:\n\n\n\n\nPrivat- und Zivilrecht (inkl. Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht u.a.)\n\n\n\nArbeitsrecht\n\n\n\nVerwaltungsrecht\n\n\n\nVerfassungsrecht\n\n\n\nSozialrecht\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBeratungshilfeschein: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?\n\n\n\nBeratungshilfeschein beantragen: Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.\n\n\n\nDie Beratungshilfe wird nicht jedem auf Antrag bewilligt. Grundsätzlich ist die Leistungsfähigkeit des Hilfesuchenden ausschlaggebend. Wer als nicht leistungsfähig gilt und damit nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel aufbringen kann, um die benötigte Rechtsberatung zu finanzieren, kann auf das staatliche Hilfsangebot zugreifen. \n\n\n\nEmpfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen in aller Regel. Aber auch Geringverdiener, insolvente und überschuldete Personen können mitunter einen Beratungshilfeschein beantragen.\n\n\n\nWem nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge am Ende nur noch 20 Euro und weniger als monatlich einsetzbares Einkommen übrig bleiben, hat im Allgemeinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.\n\n\n\nGewerkschaftsmitgliedern und Mitgliedern eines Mietervereins wird gemeinhin keine Beratungshilfe gewährt, wenn diese sich auf eine Rechtsberatung in Arbeitssachen respektive Mietsachen bezieht. Der Grund: Diese Personen haben bereits innerhalb der Gewerkschaft oder des Vereins einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.\n\n\n\nErfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Beratungshilfescheines nicht, können Sie aber unter Umständen trotzdem eine Beratung in Anspruch nehmen. \n\n\n\nAchtung: Haben Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits einmal Beratungshilfe erhalten, stehen die Aussichten auf einen erneut ausgestellten Beratungshilfeschein schlecht. Die Bewilligung von Beratungshilfe ist in einer Angelegenheit nur einmal möglich. Sie können daher in einer Sache nicht beliebig Bescheinigungen ausstellen lassen und damit zu unterschiedlichen Anwälten gehen.\n\n\n\nBeratungsschein von Amtsgericht oder Rechtsanwalt - Wer ist für die Ausstellung zuständig?\n\n\n\nBeratungsschein: Vorgänge vor Gericht werden nicht mehr abgedeckt - hierfür benötigen Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.\n\n\n\nGrundsätzlich stehen&nbsp;zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um einen Beratungshilfeschein per Antrag zu erwerben:\n\n\n\n\nSie können den Beratungshilfeschein selbst direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder\n\n\n\nden Antrag auf Erteilung von einem Berechtigungsschein für die Beratungshilfe über den gewählten Anwalt an das zuständige Gericht senden lassen.\n\n\n\n\nUm auf Nummer sicher zu gehen, ist ersteres empfehlenswert: Wurde die staatliche Unterstützung nämlich bereits genehmigt und der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausgestellt, können Sie sicher sein, dass Sie den beauftragten Anwalt nicht selbst zahlen müssen.\n\n\n\nLassen Sie den Anwalt selbst den Beratungsschein beantragen, kann es geschehen, dass die Beratungshilfe am Ende nicht bewilligt wird, sie für die bereits entstandenen Kosten also alleine aufkommen müssen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Auch mit einem Beratungshilfeschein ist die Rechtsberatung bei einem Anwalt nicht automatisch komplett kostenlos. In aller Regel müssen Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 15 Euro an den gewählten Rechtsbeistand leisten - inklusive 19 % Umsatzsteuer.\n\n\n\nBeratungshilfeschein vom Amtsgericht\n\n\n\nSie können den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen.\n\n\n\nUm beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen:\n\n\n\n\nausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)\n\n\n\naktueller Kontoauszug\n\n\n\nMietvertrag\n\n\n\nNachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten\n\n\n\nggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)\n\n\n\nggf. Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen (ALG I/II, Grundsicherung)\n\n\n\nggf. Rentenbescheid\n\n\n\n\nSind Sie sich beim Ausfüllen des Antrags unsicher, können Sie die Hilfe der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle in Anspruch nehmen.\n\n\n\nNach Prüfung sämtlicher Unterlagen kann Ihnen bei Bewilligung abschließend der Beratungshilfeschein ausgestellt werden.\n\n\n\nBeratungshilfeschein in der Hand - Und nun?\n\n\n\nNachdem Sie den Beratungshilfeschein nun in der Hand halten, können Sie mit diesem einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen, um sich dort entsprechend beraten und ggf. auch außergerichtlich vertreten zu lassen. Händigen Sie dem Rechtsbeistand den ausgestellten Beratungsschein aus. Der Anwalt benötigt das Original, um seine entstehenden Kosten gegenüber der Landeskasse abzurechnen.\n\n\n\nDenn: Zwar ist die Rechtsberatung durch die Beratungshilfe für den Mandanten selbst beinahe kostenfrei. Der Anwalt selbst jedoch arbeitet dadurch noch lange nicht ohne Verdienst. Die entstehenden Kosten werden lediglich durch die Landeskassen getragen.\n\n\n\nDarüber hinaus gilt der Beratungsschein für den Rechtsanwalt nur ein einziges Mal. Durch die Aushändigung wird vermieden, dass der Empfänger von Beratungshilfe nicht mehrere Rechtsbeistände für ein und denselben Sachverhalt konsultiert und mit der Vertretung beauftragt.\n\n\n\nEhevertrag aufsetzen? Berechtigte können hierfür einen Beratungsschein beim Anwalt vorlegen.\n\n\n\nBeratungsschein für den Anwalt - Wie funktioniert die Abrechnung?\n\n\n\nDie Bewilligungsbescheinigung und die durch den Mandanten erteilte Vollmacht (für Beratung und ggf. außergerichtliche Vertretung) reicht der Anwalt zusammen mit dem Antrag auf Vergütungsfestsetzung bei dem zuständigen Amtsgericht ein.\n\n\n\nJe nach Tätigkeit kann er hierbei die entstandenen Anwaltskosten für die Rechtsberatung und ggf. anschließende Tätigkeiten nach Beendigung des Mandats geltend machen.\n\n\n\nDas Amtsgericht, das auch den Beratungshilfeschein ausgestellt hat, prüft hiernach die gemachten Angaben und die beigefügten Dokumente. Im Ergebnis wird die Vergütung abschließend festgesetzt und über die Landeskasse an den Rechtsbeistand ausgezahlt.\n\n\n\nAchtung: Die drei Stadtstaaten Deutschlands nehmen hier eine Sonderrolle ein. In Bremen und Hamburg existiert die Beratungshilfe nicht. Stattdessen ist hier für Bedürftige die sogenannte öffentliche Rechtsberatung eingerichtet worden, bei der Volljuristen Laien vergünstigte oder kostenlose Beratung erteilen. In Berlin besteht ein Wahlrecht: Betroffene Bürger können sich frei entscheiden, ob sie lieber die öffentliche Rechtsberatung nutzen oder aber mit einem Beratungshilfeschein einen selbstgewählten Anwalt aufsuchen wollen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/","url":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/","name":"Beratungshilfeschein: Voraussetzungen & Antrag •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeschein.jpg","datePublished":"2017-01-05T13:41:50+00:00","dateModified":"2026-02-16T03:34:08+00:00","description":"Wo gibt es den Beratungshilfeschein für eine Scheidung? Müssen Sie für den Beratungsschein zum Amtsgericht? Darf der Anwalt den Beratungsschein behalten?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#faq-question-1649675780382"},{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#faq-question-1649675804573"},{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/#faq-question-1649675803708"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Die Einverständniserklärung bei Scheidung &#8211; Einvernehmliche Eheauflösung","datePublished":"2017-01-30T12:19:27+00:00","dateModified":"2026-03-08T21:35:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/"},"wordCount":650,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-einverstaendniserklaerung-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Ehe scheiden zu lassen: in einem streitigen Verfahren oder aber einvernehmlich. 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Wie kann eine Einverständniserklärung zur Scheidung aussehen? Es genügt ein formloses Schreiben an das zuständige Familiengericht. Ein Beispiel für eine solche Einverständniserklärung finden Sie hier. Ein eigener Rechtsanwalt ist dann im Scheidungsverfahren nicht zwingend erforderlich, wenn Sie dem Antrag zustimmen. Allerdings sollte auch der Antragsgegner sich zumindest außergerichtlich über seine Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung anwaltlich beraten lassen.  \n\n\n\n\n\"Ich stimme der Scheidung der Ehe zu!\"\n\n\n\nDieser Satz ist für den Ablauf einer Scheidung entscheidend. Beeinflusst er doch wie lange das Scheidungsverfahren dauern wird. Was für die Einverständniserklärung im Vorfeld einer Scheidung wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWer setzt die Einverständniserklärung bei Scheidung auf?\n\n\n\nEinverständniserklärung: Um der Scheidung zuzustimmen, benötigen nicht zwangsläufig einen Anwalt.\n\n\n\nBei einer einvernehmlichen Scheidung bedarf es in aller Regel nur eines Rechtsanwalts. Da vor dem Familiengericht für Antragsteller in fast allen Angelegenheiten dem Anwaltszwang besteht, muss der Antragsgegner in diesem Fall keinen eigenen Rechtsbeistand beauftragen - auch nicht für die Zustimmung.\n\n\n\nDa es sich bei der Einverständniserklärung zur Scheidung nicht um einen Antrag handelt, kann der Antragsgegner diese somit auch selbstständig verfassen und an das zuständige Gericht senden. Einen Rechtsanwalt müssen Sie in diesem Fall nicht zwingend beauftragen - auch wenn der anwaltliche Rat in Familiensachen im Trennungsjahr und auch während des Scheidungsverfahrens stets anempfohlen ist.\n\n\n\nMit der Einverständniserklärung stimmen Sie dem Scheidungsantrag und dem Hauptsachverfahren dem Grunde nach zu. Nach § 114 Absatz 4 Ziffer 3 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) kann diese ohne Rechtsanwalt eingereicht werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie sieht die Einverständniserklärung zur Scheidung aus? Ein Muster\n\n\n\nIm Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, anhand dessen Sie erkennen, wie eine solche Einverständniserklärung aussehen kann. Ausschlaggebend ist die schriftliche Form.\n\n\n\nEinverständniserklärung bei Scheidung (Muster)\n&nbsp;\n[Name und Anschrift des Antragsgegners]\nAmtsgericht [Stadt]- Familiengericht -[Anschrift]\nIn der Familiensache[Name des Antragstellers] ./. [Name des Antragsgegners]- [gerichtliches Aktenzeichen]-\nsind die im Scheidungsantrag vom [Datum] gemachten Angaben zutreffend.\nIch stimme der Scheidung zu.\nZwei unterzeichnete Ausfertigungen sind beigefügt.\n[Ort und Datum][Unterschrift Antragsgegner]\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie sich zur Scheidung einverstanden erklären, das Muster kostenlos herunterladen.\nUm sich mit der Scheidung einverstanden zu erklären, muss ein Schreiben aufgesetzt werden aus welchem das hervor geht. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Einverständniserklärung in schriftlicher Form erfolgt.\nMit unserem Muster geben wir Ihnen eine Vorlage an die Hand, die es Ihnen erleichtern soll eine solche Einverständniserklärung aufzusetzen.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden\n\n\n\n\nDie zwei weiteren Ausfertigungen sind notwendig, da das Gericht diese der Gegenseite zukommen lassen muss (eine für die Antragstellerin, eine für deren Rechtsbeistand). Mit zunehmender Umstellung auf elektronische Lösungen können diese zukünftig ggf. auch entfallen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/","url":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/","name":"Einverständniserklärung (inklusive Muster) •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-einverstaendniserklaerung-scheidung.jpg","datePublished":"2017-01-30T12:19:27+00:00","dateModified":"2026-03-08T21:35:57+00:00","description":"Wie sieht die Einverständniserklärung bei einvernehmlicher Scheidung aus? Hier finden Sie für die Einverständniserklärung zu Ihrer Scheidung ein Muster.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#faq-question-1655727806806"},{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#faq-question-1655727840535"},{"@id":"https://www.scheidung.org/einverstaendniserklaerung/#faq-question-1655727852590"}],"inLanguage":"de"}
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Zudem müssen die Scheidungswilligen in aller Regel zunächst das Trennungsjahr ableisten, bevor sie die Ehescheidung überhaupt beantragen können. Diese Zeitspanne soll als Nachweis über das endgültige Scheitern der Ehe Auskunft geben. Doch nicht immer können und wollen Ehegatten so lange bis zur Scheidung warten. Ist eine schnelle Scheidung in Deutschland überhaupt möglich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Blitzscheidung\n\nIn der Regel ist vor Beantragung der Scheidung ein Trennungsjahr als „Bedenkzeit“ für die Ehepartner einzulegen.\nIst im Fall der Ehe von unzumutbarer Härte auszugehen, kann die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.\nDie Gründe für das Vorliegen einer unzumutbaren Härte müssen objektiv nachvollziehbar sein.\nEine Blitzscheidung bedeutet lediglich eine frühere Einreichung des Scheidungsantrags. Die Scheidung selbst kann sich trotzdem über einen längeren Zeitraum ziehen.\n\nAusführliche Infos zur Blitzscheidung finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBlitzscheidung - Welche Gründe und Voraussetzungen gibt es?\n\n\n\nDas Zerrüttungsprinzip bei Scheidung\n\n\n\nWann ist eine schnelle Scheidung möglich?\n\n\n\nBevor wir uns dem eigentlichen Kern dieses Ratgebers widmen, bedarf es einer kurzen Erläuterung der deutschen Gesetzgebung. Nach dieser kann eine Ehe nämlich nicht einfach so geschieden werden, sondern nur, wenn diese unweigerlich als gescheitert gelten kann.\n\n\n\nBeschrieben ist hier das sogenannte Zerrüttungsprinzip, das im Jahre 1976 das Schuldprinzip im Familienrecht ablöste. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Scheidung nämlich nur dann möglich, wenn sich einer der Ehegatten gegenüber dem anderen schuldhaft verhalten hatte (Ehebruch, Veruntreuung, Gewalt usf.).\n\n\n\nDoch wann genau gilt die Ehe als gescheitert? Letztlich soll hierüber die Ableistung des Trennungsjahres Auskunft geben. Raufen sich die Ehegatten in dieser Zeit nicht mehr zusammen, kann die Ehe als gescheitert gelten. Grund für diese \"Bedenkzeit\": Eine Scheidung soll keine Kurzschlusshandlung sein. Den Beteiligten wird diese Frist also vor allem eingeräumt, um sich der Konsequenzen dieser Entscheidung und des Scheidungswunsches wirklich gewahr werden zu können.\n\n\n\nNun will und kann aber nicht jeder so lange warten, bis er den Scheidungsantrag einreichen darf. Für eine schnelle Scheidung sind allerdings wichtige Gründe anzusetzen und Voraussetzungen zu erfüllen. Welche, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBlitzscheidung - Welche Gründe können angeführt werden, welche nicht?\n\n\n\nNach § 1565 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gibt es jedoch eine Ausnahme von der Regel, welche die Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres möglich macht:\n\n\n\nIst die Weiterführung der ehelichen Gemeinschaft einem der Beteiligten nicht mehr zuzumuten, so kann unzumutbare Härte angenommen werden. Die Härte muss dabei in aller Regel aber von dem anderen Beteiligten ausgehen.[ad_content]Ist die unzumutbare Härte anzuerkennen, kann die Scheidung schnell und bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. In diesem Zusammenhang kommt auch häufig eine synonyme Bezeichnung auf: die Härtefallscheidung.\n\n\n\nDie Blitzscheidung ist nur möglich, wenn die Gründe für das Vorliegen einer unzumutbaren Härte objektiv nachzuvollziehen sind. Allein subjektive Einschätzungen und Kränkungen genügen hierbei nicht.\n\n\n\nNicht jeder Seitensprung oder jede Verfehlung kann also das Vorliegen eines Härtefalls begründen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Tatbeständen, die in aller Regel allein nicht ausreichen, um die Blitzscheidung zu begründen:\n\n\n\nEhebruch durch den Ehepartner, gerade dann, wenn aus diesem kein uneheliches Kind hervorging und er nicht dauerhaft oder besonders intensiv erfolgteübertriebene Eifersucht, sofern keine Bedrohungslage zu erkennen istnachlässige Haushaltsführungeinmalige körperliche Misshandlung, wenn diese keine schwerwiegenden Verletzungen nach sich zogemotionale Kälte oder Lieblosigkeit ausgehend vom anderen EhepartnerVerweigerung von Unterhaltsleistungen, sofern keine weiteren Verfehlungen hinzukommeneine Vergewaltigung innerhalb der Ehe, wenn der Geschädigte anschließend wieder zum Ehegatten zurückkehrt\n\n\n\nAuch innerhalb einer Ehe ist Vergewaltigung mittlerweile strafbar. Bis zum Jahre 1986 allerdings gingen die Täter auch nach Strafgesetzbuch straffrei aus.\n\n\n\nWas kann eine Blitzscheidung in Deutschland begründen?\n\n\n\nScheidung: Schnellster Weg über die Blitzscheidung? Wann geht das?\n\n\n\nAus der vorhergehenden Auflistung ergibt sich, dass die Gerichte auch bei objektiv schwereren Vergehen nicht automatisch von einem Härtefall ausgehen. Besonders das Verhalten des Betroffenen im Anschluss kann Auswirkungen auf die Entscheidung haben. Dennoch finden sich einige Gründe, die eine schnelle Scheidung regelmäßig möglich machen können. Allerdings muss das zuständige Gericht in jedem Fall erneut die objektive Grundlage prüfen. Eine Garantie gibt es im Familienrecht nicht.\n\n\n\nErheblicher Ehebruch von längerer Dauer (mindestens drei Monate) und in erheblichem Maße (z. B. auch in der Ehewohnung, bei Entstehung eines unehelichen Kindes usf.)Schwere Abhängigkeit von Alkohol und Drogen auf Seiten von einem Ehepartner, wenn eine Besserung nicht in Sicht ist (Abbruch oder Ablehnung von Entziehungsmaßnahmen)Wiederholte Gewalt in der Ehe, besonders auch vor den gemeinsamen Kindern oder gegen dieseSchwere Bedrohungen (z. B. auch Morddrohungen) oder schwerwiegende BeleidigungenSchwere Erniedrigung eines Partners durch den anderen, z. B. Zwang zur Prostitution oder Misshandlung von Kindern\n\n\n\nBlitzscheidung wegen Schwangerschaft möglich? Es gibt auch noch einen weiteren Grund, der eine schnelle Scheidung nach sich ziehen kann: Hat etwa die Ehefrau einen neuen Partner gefunden, von dem sie schwanger ist, kann auch hier die Blitzscheidung ohne Trennungsjahr erfolgen. Wenn das Kind noch in der Ehe geboren wird, ist nämlich andernfalls stets der Noch-Ehemann als rechtlicher Vater bestimmt - auch wenn er nicht der Erzeuger des Kindes ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst eine Blitzscheidung ohne Trennungsjahr tatsächlich immer schneller vorbei?\n\n\n\nDer ein oder andere kann es kaum erwarten, dass die Ehe endlich ein Ende findet. Doch herrscht gerade in Bezug auf eine vermeintlich schnelle Scheidung ein großer Irrglaube vor. Denn:\n\n\n\nDas Vorliegen von unzumutbarer Härte begründet zunächst nur, dass der Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Damit ist die Scheidung selbst aber erst in Gang gebracht!\n\n\n\nDas Scheidungsverfahren kann sich je nach zu verhandelnden Punkten und Terminlage des Gerichts selbst noch Monate und sogar Jahre hinziehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine schnelle Scheidung tatsächlich möglich. Dies trifft vor allem dann zu, wenn eine Schwangerschaft im Spiel ist. Hier ist ein begrenzter Zeitraum von neun Monaten von der Natur vorgegeben. Erfolgt die Scheidung hier zu spät, wird das vom neuen Partner stammende Kind automatisch dem Ehemann als Nachkomme zugeordnet.\n\n\n\nGrundsätzlich aber ist eine Blitzscheidung in Deutschland vergleichsweise selten.\n\n\n\nWichtig: Die Zeit der Trennung soll vor allem auch die Auseinandersetzung mit den Scheidungsfolgen ermöglichen. In diesem Zeitraum können sich die Ehepartner einvernehmlich zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung u. v. m. einigen und ggf. eine Trennungs- &amp; Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen.\n\n\n\nDer Vorteil einer derart einvernehmlich gestalten Scheidung: Es wird nur noch ein Anwalt nötig, da nur der Ehepartner dem Anwaltszwang unterliegt, der den Scheidungsantrag einbringt. Zudem muss das Gericht nur über die Hauptsache und den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich entscheiden, was die Verfahrensdauer maßgeblich verkürzen kann.\n\n\n\nSind bei Blitzscheidung geringere Kosten zu erwarten?\n\n\n\nEine Blitzscheidung ist in Deutschland eher selten.\n\n\n\nOb nun eine schnelle, langwierige oder aber \"normale\" Scheidung: Immer richten sich die Kosten nach dem Verfahrenswert.\n\n\n\nDie Dauer der Scheidung hat dabei nicht automatisch auch Auswirkung auf die Scheidungskosten. Allerdings: Je mehr Folgesachen am Ende im Verbundverfahren verhandelt werden sollen, desto weiter steigen die Kosten für die Eheauflösung.\n\n\n\nIn jedem Einzelfall wird dabei der Verfahrenswert ermittelt. Dieser richtet sich maßgeblich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Mit jeder in das Verfahren aufgenommenen Folgesache steigt dieser Wert an. Anhand des Verfahrenswertes ermitteln sodann Gericht und Anwälte die jeweils entstehenden Kosten.\n\n\n\nOb nun also normale oder aber Blitzscheidung: Die Voraussetzung bleibt grundsätzlich dieselbe, sodass eine schnelle Scheidung nicht auch automatisch günstiger ist. Ausschlaggebend ist die Einigkeit der Beteiligten. Denn: Gerade eine einvernehmliche Scheidung ohne zweiten Anwalt kann am Ende günstiger für alle sein - verglichen mit einem entsprechenden streitigen Verfahren!"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Getrennt lebend vor der Scheidung &#8211; Wie lange ist das möglich?","datePublished":"2017-02-09T11:18:28+00:00","dateModified":"2026-01-25T20:36:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend/"},"wordCount":2764,"commentCount":15,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Wenn Ehegatten zu dem Entschluss gelangen, dass ihre Ehe gescheitert ist, folgt vor jeder Scheidung zunächst die Trennungsphase. Während des Trennungsjahres und bis zum Abschluss der Eheauflösung treten sie dann in einen neuen Status ein und sind getrennt lebend von diesem Augenblick an. Doch welche Auswirkungen hat dies? Und wie lange kann man getrennt leben, bevor die Scheidung erfolgen muss?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Getrennt lebend\n\n\n\nWann gilt man als getrennt lebend? Ehepartner leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Das heißt, wenn sie> in unterschiedlichen Betten schlafen,> getrennt haushalten (z. B. ohne den anderen kochen oder Wäsche waschen), und> eigene Konten besitzen.Grundsätzlich ist die Ableistung des Trennungsjahres also auch im selben Haus/derselben Wohnung möglich.  Wie lange kann man getrennt lebend sein ohne Scheidung? Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, dass sich getrennt lebende Eheleute in Deutschland auch scheiden lassen müssen. Theoretisch können beide damit auch ein Leben lang getrennt leben, ohne wirklich die Scheidung einzureichen. Wichtig dabei ist: Sollte sich doch einer der Ehegatten irgendwann zu einer Scheidung entschließen, können auch in der Trennungszeit erworbenes Vermögen sowie Rentenanwartschaften bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung Berücksichtigung finden (siehe Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich). Auch andere Ansprüche können während der dauerhaften Trennung ohne Scheidung zum Problem werden (z. B. Trennungsunterhalt, bestehendes Ehegattenerbrecht).  Wie lange lange müssen Sie getrennt leben, bevor Sie sich scheiden lassen können? Vor der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Nur in Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden (Härtefallscheidung).  \n\n\n\n\nWie lange müssen Sie getrennt leben, bis die Scheidung möglich ist?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas genau heißt getrennt lebend?\n\n\n\nWie lange können Sie getrennt leben, ohne sich scheiden zu lassen?\n\n\n\nIn Deutschland gibt es unterschiedliche Familienstände, in denen Menschen leben können. Die wesentlichsten sind: ledig, verheiratet (oder in einer Lebenspartnerschaft), geschieden und verwitwet. Der Familienstand gehört dabei zu den sogenannten Personenstandsdaten. Ändert sich der Stand von ledig in verheiratet, so wird dieser im Personenstandsregister aufgenommen.\n\n\n\nDie Auswirkungen der Stände sind dabei vor allem hinsichtlich der Steuerbelastung von Bedeutung. Während verwitwete in der Regel wie ledige Personen behandelt werden, können verheiratete Paare von einigen steuerlichen Vergünstigungen profitieren und sich auch gemeinsam veranlagen lassen.\n\n\n\nDoch in der hiesigen Aufzählung fehlt ein vermeintlicher Familienstand: getrennt lebend. Offiziell handelt es sich hierbei nicht per Definition um einen solchen, da die betroffenen Personen grundsätzlich noch immer verheiratet sind. Erst mit Rechtskraft der Scheidung ändert sich dies: aus den Verheirateten werden Geschiedene.\n\n\n\nNichtsdestotrotz: Vielen ist die Bezeichnung vor allem durch die jährliche Einkommenssteuererklärung bekannt. Auf dem Mantelbogen müssen die Steuerpflichtigen angeben, in welchem Personenstand sie leben. Hier taucht dann auch die Bezeichnung \"dauerhaft getrennt lebend\" auf. Aber was bedeutet es, dauernd getrennt zu lebend?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBestehende Ehe, aber getrennt lebend - was bedeutet das?\n\n\n\nGetrennt lebend - Definition nach BGB\n\n\n\nIm Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich die umfangreichen Regelungen zum Familienrecht. Unter anderem sind hier auch eindeutige Definitionen enthalten, die die Auslegung einzelner Vorschriften vereinfachen sollen. Der Phase des Getrenntlebens kommt bei Scheidung eine wichtige Rolle zu. Das Trennungsjahr soll Auskunft darüber geben, ob die Ehe als gescheitert gelten kann. Nach dem 1976 eingeführten Zerrüttungsprinzip ist dies die Grundvoraussetzung für eine Ehescheidung.\n\n\n\nNach § 1566 BGB müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung der Ehe beantragen können. Verweigert der Antragsgegner die Zustimmung zur Eheauflösung, müssen mindestens drei Jahre Trennung abgeleistet werden.\n\n\n\nDamit die mindestens einjährige Trennungsphase eingehalten und nachvollzogen werden kann, bestimmt §&nbsp;1567&nbsp;BGB eindeutig, ab wann die Ehegatten als getrennt lebend gelten:\n\n\n\n\"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.\" (§ 1567 Absatz 1 BGB)\n\n\n\nHieraus ergibt sich, dass nicht zwangsläufig auch eine räumliche Trennung vorliegen muss. Von Zeit zu Zeit beschließen Eheleute, die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung abzuleisten - aus Kostengründen, für die gemeinsamen Kinder o. ä. Grundsätzlich ist dies möglich. Wichtig ist vor allem, dass die \"Trennung von Tisch und Bett\" stattfindet. Das bedeutet:\n\n\n\nGetrennt lebend, aber nicht geschieden: Die räumliche Trennung allein genügt nicht.\n\n\n\nBeide Ehegatten schlafen nicht mehr im gemeinsamen Ehebett.Sie führen grundsätzlich getrennte Haushalte. Schon das gemeinsame Kochen oder Wäschewaschen kann gegen die Trennung sprechen.Die finanzielle Trennung muss erfolgt sein (getrennte Konten und Haushaltskassen usf.).Wollen die Eheleute in derselben Wohnung die Trennungszeit ableisten, dürfen sie Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche natürlich weiterhin benutzen (gemeinsame Aktivitäten ausgeschlossen).\n\n\n\nWill ein Ehegatte die Scheidung nicht, kann er im Zweifel etwaige Vorgänge anführen, um zu begründen, dass die beiden Beteiligten bisher noch nicht getrennt lebend sind. Die Scheidung verzögert sich. Achten Sie also gerade dann auf eine gewissenhafte Trennung, wenn Sie das Jahr in einer gemeinsamen Wohnung verbringen wollen.\n\n\n\nWichtig: Grundsätzlich können nur Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Status \"getrennt lebend\" haben. Unverheiratete Partner bleiben immer ledig - ob vor oder nach einer Trennung.\n\n\n\nSynonym zu diesem dauerhaften Zustand der Trennung kommt dann auch die Bezeichnung \"dauernd getrennt lebend\" zur Sprache. Sie beschreibt im Grunde, dass die eheliche Gemeinschaft aufgelöst, die Scheidung jedoch noch nicht erfolgt ist.\n\n\n\nNicht getrennt lebend trotz räumlicher Trennung?\n\n\n\nAus den gemachten Angaben ergibt sich aber auch eine weitere Möglichkeit: Zwar können Ehegatten sich räumlich trennen und in eigene Wohnungen ziehen. Aber auch diese räumliche Trennung begründet nicht automatisch den Status der Trennung.\n\n\n\nSind noch gemeinsame Konten vorhanden, auf die beide Zugriff nehmen, lässt der eine den anderen weiterhin die Wäsche waschen oder treffen sie sich zum gemeinschaftlichen Kochen, kann dies gegen die gesetzliche Bestimmung sprechen, nach der beide Ehegatten getrennt lebend sein müssen, bevor die Ehe geschieden werden darf.\n\n\n\nIm Übrigen: Befindet sich ein Ehegatte für längere Zeit im Gefängnis, auf Dienstreise oder Tournee, gelten Sie nicht automatisch als dauernd getrennt lebend, da die räumliche Trennung nicht zwangsläufig auch die Auflösung der Ehegemeinschaft bedeutet.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema \"getrennt lebend\"\n\n\n\nKrankenversicherung bei getrennt lebenden EhegattenSteuerklasse während der TrennungszeitGetrennt lebend und UnterhaltTrennung in Freundschaft\n\n\n\nNicht mehr getrennt lebend durch Versöhnungsversuch?\n\n\n\nGetrennt lebend mit Kind: Es sind zahlreiche Einigungen zum Umgang und Unterhalt nötig.\n\n\n\nGrundsätzlich soll das Trennungsjahr aber vor allem auch als \"Bedenkzeit\" dienen. Nicht selten kommt es vor, dass ein letzter Versuch in diesem Jahr unternommen wird, um die Ehe zu retten. Der ein oder ander Versöhnungs­versuch glückt, viele nicht. Doch kann durch das kurzzeitige Wiederaufflammen der Beziehung das Trennungsjahr unterbrochen werden? Müssen Sie hiernach wieder mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor es zur Scheidung kommen kann? Auch hierfür hat das BGB eine Antwort parat. Denn gerade in so höchstpersönlichen Lebensbereichen hat sich das Familienrecht schnell an unterschiedlichste Eventualitäten angepasst.\n\n\n\nNach § 1567 Absatz 2 BGB hemmt ein kurzfristiges Zusammenleben, \"das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll\" die Frist nicht, die diese mindestens getrennt leben müssen. Als kurz wird hier häufig eine Zeit von bis zu maximal drei Monaten genannt. Die gerichtlichen Entscheidungen hierzu sind jedoch nicht eindeutig, sodass in jedem Fall eine Neubewertung notwendig erscheint.\n\n\n\nWichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Motivation, die hinter dem Versöhnungsversuch steckt. Wollte ein Ehegatte etwa durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eigentlich nur die Zahlung von Trennungsunterhalt umgehen, kann dies das Trennungsjahr unterbrechen. Nachweisen ließe sich das etwa, wenn eigentlich schon ein neuer Partner vorhanden ist, der parallel zum Ehegatten unterhalten wird.\n\n\n\nBenötigen Sie eine Erklärung zum dauernden Getrenntleben?\n\n\n\nAntrag nicht nötig: Getrennt lebend gilt nicht offiziell als Familienstand.\n\n\n\nUm gegenüber dem Gericht und anderen Institutionen zum Zeitpunkt der Trennung genauer Auskunft geben zu können, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Am sinnvollsten sind dabei wie üblich schriftliche Auskünfte. Eröffnen Sie die Trennung etwa in einem Trennungsbrief mit Datum der Übergabe an den anderen Ehepartner. Lassen Sie den anderen mit unterschreiben. Oder nehmen Sie einen Zeugen mit, der die Trennung bestätigen kann.\n\n\n\nSie können aber auch SMS, E-Mail und andere schriftliche Zeugnisse nutzen, aus denen die erfolgte Trennung hervorgeht.\n\n\n\nSpätestens wenn einer der Ehegatten einen neuen Partner hat, ist der Trennungswille eindeutig erkennbar. Es bedarf dabei eigentlich keiner zusätzlichen schriftlichen Bestätigung mehr.\n\n\n\n\nDie Muster-Vorlage \"Nachweis über den Beginn des Trennungsjahres\" können Sie hier kostenlos herunterladen.Wählen Sie bitte aus, ob Sie das Muster als PDF- oder Doc-Datei herunterladen möchten:\nMuster als PDF Muster als DOC\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAls getrennt lebend melden: Wo und wann ist der Nachweis notwendig?\n\n\n\nMüssen die Eheleute nun aber in irgendeiner Form eine Getrenntlebenderklärung abgeben, um den Trennungszeitpunkt registrieren zu lassen? Grundsätzlich ist es nicht notwendig, über den vermeintlichen Familienstand \"dauernd getrennt lebend\" eine Erklärung bei Gericht oder Standesamt einzureichen.\n\n\n\nDies ergibt sich aus dem bereits eingangs erwähnten Fakt, dass es sich hierbei nicht um einen offiziellen Familienstand handelt. Ehegatten gelten trotz Trennung auch weiterhin als verheiratet, bis die Scheidung rechtskräftig erfolgte. Sind Sie getrennt lebend, ist eine Bescheinigung hierüber in aller Regel erst mit Einreichung des Scheidungsantrages von Bedeutung.\n\n\n\nEs muss sich hierbei aber, wie bereits erwähnt, nicht um einen Trennungsbrief handeln. Auch andere Nachweise können über den Zeitpunkt der Trennung Auskunft geben. Die Angabe des Trennungsdatums im Antrag kann genügen, wenn der andere diesem ohne Einwände zustimmt.\n\n\n\nDoch: Gerade auch steuerlich ändert sich einiges, wenn Sie als dauerhaft getrennt lebend geführt werden. Wo Sie das melden? Bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.\n\n\n\nFinanzamt als Ansprechpartner für getrennt lebende Ehepartner\n\n\n\nSind Sie getrennt lebend, müssen Sie rechtzeitig den Steuerklassenwechsel beantragen.\n\n\n\nGetrennt lebende Ehegatten müssen sich mit unzähligen Folgesachen auseinandersetzen, wenn auf lange Sicht die Scheidung anvisiert ist. In der Trennungszeit können sie bereits zahlreiche Regelungen hierzu treffen, um das Scheidungsverfahren wesentlich abzukürzen. Doch besonders wichtig ist auch in steuerlicher Hinsicht der zwangsläufige Steuerklassenwechsel.\n\n\n\nFür das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte, können die Eheleute noch die alten Steuerklassenkombinationen aus Klasse IV mit IV oder Klasse III mit V beibehalten.\n\n\n\nAuch die Zusammenveranlagung ist im Trennungsjahr noch möglich. In diesem Jahr darf zudem keiner der Ehegatten eigenmächtig die Steuerklasse wechseln, wenn der andere dem nicht zustimmt. Entsteht diesem dadurch ein Nachteil bei der Steuerbelastung, können andernfalls Ausgleichsansprüche entstehen.\n\n\n\nIm darauffolgenden Kalenderjahr aber müssen Sie den Status \"dauerhaft getrennt lebend\" beim Finanzamt melden und die Steuerklassen wechseln. Zur Auswahl stehen dann nur noch die Klassen I bzw. - für Alleinerziehende - Klasse II. Stichtag ist in jedem Jahr der 30. November. Bis zu diesem Datum müssen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel eingereicht haben.\n\n\n\nEs bringt im Übrigen nichts, darauf zu hoffen, dass das Finanzamt es ja nicht mitbekommen kann. Spätestens wenn die Scheidung durch ist, wird der Status \"geschieden\" den Wechsel erzwingen. Hinzu kommen dann rückwirkende Nachforderungen, weil die Trennung bereits länger zurückliegen muss. Sind Sie unsicher, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.\n\n\n\nTrennung ohne Scheidung - Geht das?\n\n\n\nNicht alle Paare, die sich trennen, wollen nun aber auch tatsächlich die Ehescheidung. Die Gründe dafür können vielfältig sein: gemeinsame Kinder, Angst vor Zerschlagung eines Unternehmens, Furcht vor den hohen Scheidungskosten, Vermeidung des Versorgungsausgleichs, hohes Alter u. v. m. Doch wie lange kann man dauerhaft getrennt lebend sein, ohne die Scheidung einzureichen?\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Ehepaare sind nach einer Trennung nicht dazu verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen. Das bedeutet, theoretisch können sie auch bis ans Ende ihrer Tage getrennt lebend sein, aber noch verheiratet bleiben. Die Scheidung wird immer nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt und erfolgt nicht automatisch.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerheiratet, aber getrennt lebend: Welche Vor- und Nachteile hat das?\n\n\n\nEin getrennt lebender Ehemann darf auch weiterhin bei seiner Ehefrau mitversichert sein.\n\n\n\nIm Folgenden finden Sie eine Reihe von Vor- und Nachteilen, die es haben kann, wenn Sie dauerhaft getrennt leben, ohne die Scheidung einzureichen:\n\n\n\nSteuerklassen: Viele glauben, dass Sie ohne erfolgte Ehescheidung auch weiterhin von den Steuervergünstigungen profitieren können. Das ist aber, wie bereits erwähnt, nicht der Fall. Ausschlaggebend für den Steuerklassenwechsel ist bereits die Trennung, nicht erst die Eheauflösung. Versäumen Sie den Wechsel in die Steuerklasse I bzw. II, der spätestens in dem auf die Trennung folgenden Kalenderjahr notwendig ist, können bei Kenntnisnahme des Finanzamtes hohe Nachforderungen drohen - und schlimmstenfalls auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.Krankenkasse: Auch wenn Sie getrennt lebend sind, können Sie grundsätzlich bei dem anderen Ehegatten mitversichert bleiben. Dieser Anspruch endet erst mit Rechtskraft der Scheidung. Sie müssen die erfolgte Trennung damit nicht automatisch bei der Versicherung melden.Wiederverheiratung: Wenn Sie getrennt lebend bleiben wollen und die Scheidung nicht in Betracht ziehen, können Sie natürlich nicht erneut heiraten, wenn Sie wider Erwarten einen geeigneten Partner finden. Die Vielehe ist in Deutschland verboten.Trennungsunterhalt: Bei Auflösung der ehelichen Gemeinschaft entsteht fast immer ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll die ehelichen Lebensverhältnisse aufrechterhalten, ist also nicht abhängig davon, ob die Eheleute ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können oder nicht. Ein wirksamer Verzicht auf diese Unterhaltszahlungen ist nicht möglich. Auch ein insgeheim vereinbarter \"Nichtangriffspakt\" kann dann aufgehoben werden, wenn einer der Ehegatten bei Verzicht auf den Unterhalt auf Sozialleistungen zurückgreifen müsste. Je länger Sie damit getrennt leben, desto länger müssen Sie unter Umständen Trennungsunterhalt leisten. Aber: Auch nach rechtskräftiger Scheidung können Unterhaltszahlungen beansprucht werden.Zugewinnausgleich: Je länger die Trennungsphase dauert, desto weiter kann natürlich in dieser Zeit das Vermögen anwachsen - oder sinken. Sollten Sie sich nach Jahren doch für die Eheauflösung aussprechen, fallen all diese Vermögenswerte in den Zugewinnausgleich, da maßgeblich für die Festlegung des Endvermögens der Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung ist.Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erfolgt nur im Falle der Ehescheidung. Auch hier ist die Rechtshängigkeit der Scheidung Stichtag, also der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist. Das bedeutet, dass hier alle Anwartschaften hineinfallen, die innerhalb der langen Trennungsphase angesammelt wurden.Ehegattenerbrecht: Wenn Sie getrennt lebend sind, bleibt der Familienstand \"verheiratet\" grundsätzlich bestehen. Damit bleibt der Ehegatte weiterhin erbberechtigt. Das Ehegattenerbrecht endet ebenfalls erst mit Rechtshängigkeit der Scheidung. Selbst wenn dieser in einem Testament ausgeschlossen wird, hat er weiterhin Anspruch auf seinen Pflichtteil. Wollen Sie dies vermeiden, können Sie einen Pflichtteils- oder Erbverzicht vereinbaren und weiterhin getrennt lebend bleiben.\n\n\n\nIn jedem Einzelfall sind weitere Regelungen zu bedenken, etwa zum Kindesunterhalt, zum Umgangs- oder Sorgerecht u. v. m. Aber:Wenn Sie nicht vorhaben, erneut zu heiraten und sich mit ihrem ehemaligen Partner weiterhin gut verstehen und einvernehmlich einigen können, ist es womöglich eine echte Alternative, dauerhaft getrennt lebend zu bleiben. So können Sie zusätzlichen Stress und die teils hohen Scheidungskosten umgehen.\n\n\n\nGetrennt lebende Ehefrau will die Scheidung nicht?\n\n\n\nDauerhafte Trennung ohne Scheidung: Bei unterkühltem Verhältnis nicht unbedingt empfehlenswert.\n\n\n\nDaneben kommt es nun aber auch vor, dass einer der Ehegatten sich partout gegen die Scheidung sträubt. Das Problem dabei kam bereits an früherer Stelle zur Sprache: Das zwölfmonatige Trennungsjahr gilt nur dann als Nachweis für das endgültige Scheitern der Ehe, wenn beide Ehegatten einen Scheidungsantrag einreichen oder aber der Antragsgegner dem Vorhaben zustimmt.\n\n\n\nWas nun aber, wenn Ihr getrennt lebender Ehemann bzw. Ihre getrennt lebende Ehefrau die Zustimmung verweigert? In diesem Fall müssen Sie akzeptieren, dass Sie noch mindestens zwei weitere Jahre getrennt lebend bleiben müssen, bevor die Scheidung folgen kann.\n\n\n\nDie Ehescheidung ohne Zustimmung des Ehegatten ist frühestens nach drei Jahren Trennungszeit möglich.\n\n\n\nNur in Ausnahmefällen kann diese Regel entfallen. Das ist dann meist aber nur möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn einer der Ehegatten gewalttätig gegenüber seinem Gatten oder den gemeinsamen Kindern ist. Auch eine außereheliche Schwangerschaft kann die besondere Härte begründen. 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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/tools/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/tools/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungskostenrechner &#8211; Welche Kosten kommen bei Scheidung auf Sie zu?","datePublished":"2017-03-09T12:21:09+00:00","dateModified":"2026-01-26T00:06:29+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/tools/"},"wordCount":1177,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/tools/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2017/03/scheidungsrechner.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Lassen Sie sich mit unserem Scheidungsrechner Kosten für Scheidung und Unterhalt berechnen!\n\n\n\n[sb name=\"universal\"]\n\n\n\nIm Zuge einer Scheidung müssen sich die betroffenen Ehegatten nicht nur mit zahlreichen Scheidungsfolgen auseinandersetzen, sondern darüber hinaus auch mit den für die Scheidung entstehenden Kosten. Doch wie hoch können die Scheidungskosten ausfallen? Unser Rechner kann Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben. Auch bei der Berechnung von Unterhaltsforderungen kann er behilflich sein.\n\n\n\n\nSo funktioniert unser Scheidungsrechner\n\nSie können im ersten Drop-Down-Menü den gewünschten Scheidungsrechner auswählen: \"Scheidungskosten\", \"Unterhalt Kinder\" oder \"Unterhalt Partner\".\nFüllen Sie hiernach die Felder in der Eingabemaske aus und tätigen Sie die entsprechenden Einstellungen.\nKlicken Sie auf den Button \"Ausrechnen\".\nIm Anschluss wird Ihnen ein Ergebnis angezeigt, das als erste Orientierung bei den entstehenden Kosten dienen kann.\n\nBeachten Sie bitte, dass unsere Unterhalts- und Scheidungskostenrechner nicht alle Aspekte des Einzelfalls mit einbeziehen können. Dadurch kann eine Abweichung zwischen den Ergebnissen und dem Realfall grundsätzlich möglich sein. Um genauere Ergebnisse zu erzielen, können Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einem spezialisierten Scheidungsanwalt erstellen lassen.\n\n\n\n\nWie teuer wird die Scheidung laut Online-Rechner?\n\n\n\nMit unserem Scheidungsrechner können Sie die ungefähren Kosten Ihrer Scheidung ermitteln.\n\n\n\nIn der ersten Einstellung können Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung ermitteln. Zugrunde zu legen ist bei den Scheidungskosten der Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten ergibt. Aus diesem Grund bedarf es auch für die Nutzung von unserem Scheidungskostenrechner der Angabe der ungefähren monatlichen Nettoeinkünfte von Ihnen und Ihrem Ehegatten. Der Scheidungsrechner ermittelt hieraus dann das Quartalsnettoeinkommen.\n\n\n\nNeben dem Einkommen kann das Gericht zudem auch Vermögenswerte auf den Verfahrenswert anrechnen. Aus diesem Grund können Sie in einem weiteren Feld die ungefähren Vermögenswerte angeben. Anrechenbar auf den Streitwert sind dabei in der Regel 5 % nach Abzug der Vermögensfreigrenze (zwischen 15.000 bis 30.000 Euro).\n\n\n\nEinzelaspekte: Wie ermittelt unser Rechner die ungefähren Scheidungskosten?\n\n\n\nDie Anzahl der Kinder ist für die Nutzung von unserem Kostenrechner bei Scheidung deshalb von Bedeutung, als je vorhandenem Kind vom Quartalsnettoeinkommen ein gewisser Grundfreibetrag abgezogen wird, um Unterhaltsleistungen nicht zu behindern. Die Summe beträgt dabei je Kind und Monat 250 Euro. Bei einem Kind also läge der Streitwert 750 Euro niedriger (250 Euro x 1 Kind x 3 Monate), bei zwei Kindern 1.500 Euro (250 Euro x 2 Kinder x 3 Monate) usf.\n\n\n\nBei den Kosten der Scheidung bezieht unser Rechner dies anhand der hier getätigten Eintragung mit ein und passt den Verfahrenswert entsprechend automatisch an.\n\n\n\nUnser Scheidungskostenrechner bezieht darüber hinaus die Werte für den Versorgungsausgleich mit ein. Je auszugleichender Anwartschaft werden zusätzlich 10 % des Streitwertes zur Gesamtsumme addiert. Unser Scheidungsrechner kann dies online bereits vorab einbeziehen, jedoch nur für maximal zwei Rentenanwartschaften (gesetzlich sowie privat).\n\n\n\nDie so von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten ergeben dann den zu vermutenden Wert, den das Scheidungsverbundverfahren in Ihrem Fall grundsätzlich haben kann. Diese nutzt unser Scheidungsrechner für die Ermittlung der ungefähren Kosten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBeachten Sie dabei jedoch, dass mit jeder weiteren Scheidungsfolge, die im gerichtlichen Verfahren auf Antrag behandelt werden soll, der Verfahrenswert steigt. Das erhöht ggf. auch die für eine nicht einvernehmliche Scheidung anfallenden Kosten. Unser Rechner berücksichtigt nur das Hauptsacheverfahren und den Versorgungsausgleich.\n\n\n\nZweiter Rechner-Schritt: Scheidungskosten aus Wert ermitteln\n\n\n\nUnser Scheidungskostenrechner ist vor allem für einvernehmliche Scheidungen geeignet.\n\n\n\nIn einem zweiten Schritt berechnet der Scheidungskostenrechner aus dem ermittelten Streitwert die möglichen Verfahrenskosten: Diese setzen sich zum einen aus den Gerichts-, zum anderen aus den Anwaltskosten zusammen. Berücksichtigt wird dabei nur ein Anwalt, da nur Antragsteller einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen müssen und bei einer einvernehmlichen Scheidung mithin nur ein Rechtsbeistand vonnöten ist. Eine stärker auf den jeweils vorliegenden Einzelfall ausgerichtete Berechnung können Sie bei einem spezialisierten Familienrechtsanwalt im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags ermitteln lassen.\n\n\n\nDie Gerichtskosten betragen im Scheidungsverfahren regelmäßig 2,0 Gebühren. Die einfache Gebühr ergibt sich aus § 13 FamGKG in Verbindung mit dem Streitwert im Einzelfall.Die Kosten für den vertretenden Rechtsanwalt finden ihre Grundlage in § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der die Staffelung der einfachen Gebühr bestimmt. Dabei kann ein Anwalt für das Verfahren gemäß Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 RVG) regelmäßig 1,3 Verfahrensgebühren sowie 1,2 Terminsgebühren geltend machen. Zusätzlich dazu kann er auch die Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) sowie 19 % Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) in Rechnung stellen.\n\n\n\nUnser Scheidungskostenrechner berücksichtigt diese Aspekte und gibt neben dem Verfahrenswert die sich daraus ergebenden Gerichts- sowie Anwaltskosten an. Addiert ergeben sich hieraus dann die zu vermutenden Gesamtkosten.[ad_content]\n\n\n\nAber Vorsicht: Zwar können Sie mit unserem Scheidungsrechner kostenlos online eine unverbindliche Einschätzung zu den entstehenden Kosten erhalten, allerdings kann die Realrechnung letztlich abweichen. Folgende Aspekte sind u. a. bei unserer Berechnung nämlich nicht einbezogen:\n&nbsp;\n\nBei komplexen Verfahren kann die vom Scheidungsanwalt geltend gemachte Verfahrensgebühr auch höher liegen (mehr als 1,3 Gebührensätze).\nWar der Anwalt bereits vor der Antragerstellung für Sie tätig, können zusätzliche Geschäftsgebühren zu den Gesamtkosten des Rechtsbeistands hinzukommen.\nNotarkosten für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind hier ausgeklammert. Diese kommen ggf. noch zu den Verfahrenskosten hinzu.\nHandelt es sich um ein streitiges Scheidungsverfahren, in dem noch weitere Folgesachen einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden sollen, erhöht sich der Verfahrenswert und mit ihm können auch die Kosten steigen. Unser Scheidungskostenrechner ist daher nur für eine einvernehmliche Scheidung eine relative Einschätzung abgeben.\n\n\n\n\n\nWeitere Scheidungskostenrechner: Online den Unterhalt ermitteln\n\n\n\nUnser Rechner kann neben Scheidungskosten auch Unterhaltsansprüche ermitteln.\n\n\n\nSie fragen sich aufgrund einer bevorstehenden Scheidung: \"Was muss ich zahlen?\" Unser Rechner kann neben den eigentlichen Verfahrenskosten auch zwei weitere Funktionen bieten: Mit ihm können Sie sowohl den Ehegatten- sowie den denkbaren Kindesunterhalt ermitteln, der ungefähr anfallen kann.\n\n\n\nWählen Sie hierfür einfach in dem Reiter die Funktionen \"Unterhalt Partner\" oder \"Unterhalt Kinder\" aus.\n\n\n\nKindesunterhalt berechnen\n\n\n\nUnser Scheidungsrechner ermöglicht die Betrachtung von bis zu zwei unterhaltsberechtigten Kindern. Sie können im ersten Feld eingeben, wie hoch das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners ungefähr ist. Danach fehlt noch die Angabe des Alters der Kinder oder nur eines Kindes. Aus den Daten ermittelt unser Scheidungskostenrechner nunmehr die Höhe des Unterhaltsbedarfs gemäß aktueller Düsseldorfer Tabelle (entsprechend der Altersgruppe).\n\n\n\nAbgezogen hiervon wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld, bei volljährigen das komplette. Neben der gemäß Unterhaltstabelle vorgesehenen Unterhaltszahlung wird zudem der Selbstbehalt ausgewiesen, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht.\n\n\n\nEhegattenunterhalt berechnen\n\n\n\nDer Trennungs- oder nacheheliche Unterhalt wird mittels der Differenzmethode ermittelt. In der Maske sind die bereinigten Nettoeinkünfte beider Ehegatten einzutragen. Der Unterhaltsberechtigte hat dabei in der Regel einen Anspruch auf 3/7 der Einkommensdifferenz als Unterhalt. Auch hier wird neben dem Ergebnis der gewöhnliche Selbstbehalt angezeigt, der gegenüber Ehegatten greift.\n\n\n\nAuch diese Berechnungen, die unser Scheidungskostenrechner tätigt, können nur als erster Orientierungspunkt betrachtet werden. Wollen Sie den Unterhalt für den Einzelfall genauer berechnen lassen, so wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Familienrecht."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/tools/","url":"https://www.scheidung.org/tools/","name":"Kostenloser Scheidungskostenrechner •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/tools/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2017/03/scheidungsrechner.jpg","datePublished":"2017-03-09T12:21:09+00:00","dateModified":"2026-01-26T00:06:29+00:00","description":"🔍 Scheidungskostenrechner: Auf SCHEIDUNG.org erhalten Sie mit dem Scheidungsrechner online & kostenlos eine erste Einschätzung zu den möglichen Kosten!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Vaterschaftsanerkennung &#8211; Wann und wo beantragen Sie diese?","datePublished":"2017-04-07T07:09:57+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:55:48+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/"},"wordCount":1448,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vaterschaftsanerkennung.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Immer mehr Paare leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn sie eine Familie gründen. Nach dem Gesetz&nbsp;ist dann allerdings nur die Kindesmutter rechtlicher Elternteil des Kindes. Damit der biologische Vater ebenfalls Rechte und Pflichten erhält, ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Diese kann sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes z. B. beim Standes- oder Jugendamt durchgeführt werden. Ob bei der Vaterschaftsanerkennung Unterlagen vorgelegt werden müssen und ob die Vaterschaft wieder zurückgezogen werden kann, erfahren Sie hier.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vaterschaftsanerkennung\n\nEine Mutter, die während der Geburt eines Kindes ledig (also unverheiratet) ist, kann eine entsprechende Vaterschaftsvermutung anstellen. Erkennt der vermutete Kindsvater die Elternschaft an, so ist eine gerichtlicher Vaterschaftsanerkennung nicht erforderlich.\nVerneint der Betroffene die Vaterschaftsvermutung (um etwa der Zahlung von Alimenten zu entgehen), kann die Kindsmutter die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich durchsetzen.\nDie Eltern des Kindes können auch bereits vor der Geburt die Elternschaft des Kindesvater offiziell anerkennen lassen.\nIst die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, ist die Vaterschaftsanerkennung nicht erforderlich, da automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater erkannt wird.\n\nNähere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann muss eine Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden?\n\n\n\nRechtlicher Hintergrund einer Vaterschaftsanerkennung\n\n\n\nDie Anerkennung der Vaterschaft ist bei unverheirateten Eltern nötig.\n\n\n\nIn bestimmten Konstellationen kommt es vor, dass ein Kind keinen rechtlichen Vater hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung vorliegt. Ist die Mutter also zum Zeitpunkt der Geburt ledig oder ihre Ehe wurde rechtskräftig aufgehoben bzw. ihr Mann ist seit mehr als 300 Tagen verstorben, gibt es keinen rechtlichen Vater.\n\n\n\nDer rechtliche Vater ist klar vom sozialen oder biologischen Vater abzugrenzen. Der biologische Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt hat. Der soziale Vater erzieht das Kind wie sein eigenes, muss allerdings nicht gleichzeitig auch der biologische Vater sein. Der rechtliche Vater ist bei der Geburt des Kindes der Ehemann der Mutter. Dieser muss allerdings auch nicht zwangsläufig der biologische Vater sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMit der Zustimmung der Kindesmutter kann eine Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der rechtliche Vater auch der biologische Vater ist. So soll es sozialen Vätern auch möglich sein, eine Vaterrolle auszufüllen. Der soziale, aber nicht biologische Vater kann rein gesetzlich&nbsp;allerdings nicht in die Rolle des rechtlichen Vaters gezwungen werden.\n\n\n\nStellt die Kindesmutter eine Vaterschaftsvermutung bei der Geburt ihres Kindes an und der biologische Vater erkennt die Vaterschaft nicht freiwillig an, um beispielsweise seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen zu müssen, kann eine gerichtliche Vaterschaftsanerkennung nach § 1600d Abs. 1 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angeordnet werden.\n\n\n\nIst eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt möglich?\n\n\n\n§ 1594 BGB regelt die Anerkennung der Vaterschaft. Folgendes wird gesetzlich festgelegt:\n\n\n\n(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu den die Anerkennung wirksam wird.(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.\n\n\n\nGrundsätzlich kann eine Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchgeführt werden. Allerdings bedarf diese der Zustimmung der Kindesmutter (vgl. § 1595 Abs. 1 BGB). Eine Zustimmung des Kindes ist nötig, wenn die Mutter keine elterliche Sorge ausübt, also kein Sorgerecht besitzt.\n\n\n\nEine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung bietet sich bei unverheirateten Eltern an, da der Vater bereits nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Das Kind erhält damit bereits die vollständige Abstammungsurkunde. Zusätzliche Behördengänge können Sie sich zudem ersparen.\n\n\n\nGrundsätzlich müssen Sie nach einer Vaterschaftsanerkennung bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Kindes ausüben. Durch die Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem rechtlichen Vater und seinem Kind.\n\n\n\nMit der Anerkennung der Vaterschaft begründet der rechtliche Vater auch die Unterhaltspflicht gegenüber seinem Sprösslings.Wie viel Kindesunterhalt er leisten muss, kann in der Düsseldorfer Tabelle eingesehen werden. Auch sozialrechtliche Ansprüche, wie beispielsweise die Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters, bestehen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Kindesunterhalt\n\nDüsseldorfer Tabelle\nUnterhaltstabelle\nKindesunterhalt berechnen\nKindesunterhalt in der Ausbildung\nKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\nKindesunterhalt für Volljährige\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterlagen, welche für die Vaterschaftsanerkennung vor und nach Geburt des Kindes nötig sind\n\n\n\nBeim Standesamt und Jugendamt ist die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes kostenfrei. Für eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt benötigen Sie den Personalausweis beider Eltern, die Geburtsurkunde des Vaters sowie den Mutterpass.\n\n\n\nDie Vaterschaftsanerkennung kann nur von einer Urkundsperson angenommen werden. Für die Entgegennahme der Erklärung sind Standes- und Jugendämter sowie Amtsgerichte und Notare zuständig. Zuvor muss allerdings die Kindesmutter ihr Einverständnis für die Vaterschaftsanerkennung gegeben haben.\n\n\n\nDie Mutter erhält bei der Geburt ihres Kindes die Geburtsurkunde. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung sind Sie als Vater auf dem Dokument nicht vermerkt. Wenn Sie nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen wollen, können Sie dies beim örtlichen Standesamt auch ohne Geburtsurkunde tun, sofern die Geburt auch dort beurkundet wurde.\n\n\n\nBei einer Beurkundung vom Jugendamt, Notar oder Amtsgericht muss die Geburtsurkunde des Kindes immer vorgelegt werden. Wurde das Kind im Ausland geboren, müssen die ausländischen Urkunden von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.\n\n\n\nBeachten Sie, dass die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht nicht miteinander gleichzusetzen sind. Wollen Sie sich mit dem anderen Elternteil das Sorgerecht teilen, sollten Sie ebenfalls vor der Geburt des Kindes die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben. Durch das Sorgerecht bekommen Sie als Vater die Möglichkeit, auch große Entscheidungen, die das Kind betreffen, mitzubestimmen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nUmgangsrecht\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nBedeutung des Kindeswillen im Umgangsrecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\n\n\nWelche Kosten verursacht eine Vaterschaftsanerkennung?\n\n\n\nDie Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht müssen separat voneinander beantragt werden.\n\n\n\nEine Vaterschaftsanerkennung in Deutschland ist vor der Geburt kostenfrei. Daher wird vom Jugend- oder Standesamt die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt empfohlen. Durch diese ersparen Sie sich zudem lästige Behördengänge.\n\n\n\nSoll erst nach der Geburt die Vaterschaftsanerkennung erfolgen, muss die Geburtsurkunde zuvor beantragt werden. Dort ist zunächst nur der Name der Mutter eingetragen. Die Änderung der Geburtsurkunde geschieht beim Standesamt nicht unentgeltlich. Für die Vaterschaftsanerkennung werden Kosten von circa 30 Euro fällig.\n\n\n\nEinige Jugendämter verlangen für die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des Kindes in der Regel&nbsp;keine Gebühren. Dazu können Sie sich beim örtlichen Jugendamt erkundigen. Nach § 55a Kostenordnung darf ein Notar für die Vaterschaftsanerkennung ebenfalls keine Gebühr verlangen. Soll allerdings der Nachname des Kindes festgelegt und das Sorgerecht beurkundet werden, entstehen auch hierfür Kosten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas können Sie tun, wenn die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt?\n\n\n\nEine Mutter kann gemäß Abstammungsrecht unterschiedliche Gründe dafür haben, dass sie der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. Beispielsweise wünscht sie sich keinen Kontakt zum biologischen Vater oder sie sorgt sich um das Wohle ihres Kindes. Dem Kindesvater bleibt dann nur eine Möglichkeit: einen Antrag beim Familiengericht stellen.\n\n\n\nIm Antrag muss der Kindesvater begründen, warum die Vaterschaftsanerkennung dem Wohl des Kindes dient. Anschließend holt das Gericht über das Jugendamt die Beweggründe der Mutter ein. Stellt sich heraus, dass die Mutter durch die Verweigerung möglicherweise Nachteile für das Kind schafft, kann gerichtlich ein Vaterschaftsgutachten gefordert werden.\n\n\n\nIst die Klage des Vaters auf Vaterschaftsanerkennung vor Gericht berechtigt, kann das Gericht ihn zum rechtlichen Vater erklären. Dazu ist eine Zustimmung der Mutter dann nicht mehr erforderlich. Sehen Sie eine gerichtliche Vaterschaftsanerkennung vor, kann ein Anwalt für Familienrecht Ihnen beratend zur Seite stehen.\n\n\n\nKönnen Sie die Vaterschaftsanerkennung verweigern oder zurückziehen?\n\n\n\nDie Vaterschaftsanerkennung können Sie anfechten, wenn diese ein Jahr nach Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.\n\n\n\nIm Prinzip können Sie als Vater einen geforderten Vaterschaftstest verweigern. Meistens gibt sich die Kindesmutter damit allerdings nicht zufrieden, sodass sie eine Vaterschaftsklage erhebt. Kann die Mutter des Kindes allerdings glaubhaft machen, dass Sie das Kind gezeugt haben, veranlasst der Richter einen Beweisbeschluss.\n\n\n\nDer gerichtliche Vaterschaftstest sollte nicht verweigert werden, da dieser auch mit Zwangsmitteln, wie beispielsweise einem Abholen der Polizei zur Speichelentnahme, durchgesetzt werden kann.\n\n\n\nSofern die Vaterschaftsanerkennung ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist, kann diese vom Anerkennenden widerrufen werden. Der Widerruf muss öffentlich beurkundet werden und darf nicht an eine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft sein.\n\n\n\nIst die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese auch nicht einvernehmlich aufgehoben werden. Dies ist nur in einem gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren möglich. Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung anfechten wollen, müssen Sie nachweisen, dass das Kind nicht von Ihnen stammt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/","url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/","name":"Vaterschaftsanerkennung - Abstammungsrecht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vaterschaftsanerkennung.jpg","datePublished":"2017-04-07T07:09:57+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:55:48+00:00","description":"Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig? Wie teuer ist die Anerkennung der Vaterschaft? Können Sie die Vaterschaftsanerkennung anfechten? Hier mehr!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Welche Scheidungsgründe sind in Deutschland rechtsgültig?","datePublished":"2017-04-07T08:09:10+00:00","dateModified":"2026-01-24T04:55:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/"},"wordCount":1289,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsgruende.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Eine Ehe besteht aus Höhen und Tiefen. So schwören sich die Ehegatten nicht ohne Grund bei der Trauung \"in guten und schlechten&nbsp;Tagen, in Gesundheit und Krankheit, in Reichtum und Armut\". Wenn allerdings nach großen Meinungsverschiedenheiten selbst durch eine Paarberatung kein gemeinsamer Nenner mehr gefunden werden kann, ist der letzte Ausweg meistens die Scheidung. Welche Scheidungsgründe dafür vorliegen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsgründe\n\nSeit 1977 müssen Ehepartner keine Gründe mehr für eine Scheidung angeben. Das Schuldprinzip wurde vom Zerrüttungsprinzip abgelöst.\nIst ein besonderer Härtefall wie z.B. Gewalt in der Ehe der Grund für die Scheidung, muss ausnahmsweise das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.\nDie bekanntesten Scheidungsgründe sind Treulosigkeit und Affären, Gewalt in der Ehe, fehlende Körperlichkeit und fehlende Gemeinsamkeiten mit dem Partner.\n\nAusführliche Informationen zu häufigen und kuriosen Scheidungsgründen erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWas sind rechtsgültige Scheidungsgründe?\n\n\n\nDie häufigsten Scheidungsgründe? Ehebruch, Schulden, Stress, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Gewalt in der Ehe, aber auch das allgemeine Auseinanderleben.\n\n\n\n\n\n\n\nDie häufigsten Gründe für eine Scheidung\n\n\n\nScheidungsgründe: Ist kein gemeinsamer Nenner mehr vorhanden, folgt bei Eheleuten häufig die Scheidung.\n\n\n\nEine Scheidung ist möglich, wenn die Ehe so zerrüttet ist, dass ein Zusammenleben der Ehegatten nicht mehr stattfinden kann. Für eine Scheidung können die Gründe ganz unterschiedlich sein. Meistens haben sich die Paare auseinandergelebt, ein Ehegatte nimmt es mit der Treue nicht ganz so genau und geht fremd oder Gewalt macht eine Ehe nicht mehr möglich.\n\n\n\nBis 1977 mussten Ehepaare nachweisen, wer schuld an der Scheidung ist. Die Schuldfrage bei einer Scheidung in Deutschland wurde abgeschafft. Aus dem Schuldprinzip der Scheidung wurde das Zerrüttungsprinzip. Dieses besagt, dass die Ehe gescheitert sein muss. Dazu muss in der Regel eine einjährige Trennungsphase von \"Tisch und Bett\" erfolgen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Ausnahmefall ist eine Härtefallscheidung möglich, bei welcher das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss. Dies ist beispielsweise bei schwerer Gewalt oder Alkoholismus des einen Ehegatten möglich. Eine Scheidung aufgrund besonderer Härte muss allerdings immer im Einzelfall vor Gericht entschieden werden.\n\n\n\nDamit der Anwalt den Scheidungsantrag einreichen kann, müssen für die Scheidung also keine Gründe mehr vorgelegt werden. Obwohl für die häufigsten Scheidungsgründe keine verlässliche Statistik existiert, haben wir haben Ihnen eine Auswahl aus den bekanntesten Scheidungsgründe zusammengestellt.\n\n\n\nKeine Treue: Seitensprünge während der Ehe\n\n\n\nEine Ehescheidung kann verschiedene Gründe haben. Einer davon ist Untreue während der Ehe. Besonders in der Ehe ist die Treue einer der wichtigsten Grundpfeiler. Geht ein Ehegatte fremd, kann das gesamte Vertrauen der Eheleute erschüttert werden. Auch wenn ein Ehepartner Besserung gelobt, kann das Vertrauen oftmals nicht mehr aufgebaut werden.\n\n\n\nDaher ist einer der häufigsten Scheidungsgründe der Ehebruch. Nicht nur ein wiederholter Seitensprung sondern bereits ein One-Night-Stand kann dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner Ihnen nicht mehr vertrauen kann und im Endeffekt die Scheidung einreichen möchte.\n\n\n\nIn diesem Zusammenhang sollten sich die Ehegatten auch bewusst sein, was sie mit einem Seitensprung gleichsetzen. Zählt bereits küssen zum Fremdgehen oder ist erst Sex ein Treuebruch? Die Geister vieler Paare scheiden sich daran, wenn es darum geht, dass ein Ehegatte einer fremden Person auf der Straße nachgesehen hat.\n\n\n\nGewalt in der Ehe: Wenn ein Ehegatte die Hand erhebt\n\n\n\nIm Rahmen der Scheidung wurde die Schuldfrage vor Gericht abgeschafft.\n\n\n\nEin eindeutiger Scheidungsgrund ist definitiv Gewalt in der Ehe. Die Gewalt kann dabei unterschiedliche Ausmaße haben. Physisch kann der eine Ehegatte den anderen misshandeln sowie grün und blau schlagen. Aber auch psychisch kann Gewalt auf einen Ehepartner ausgeübt werden.\n\n\n\nScheidungsgründe wie Gewalt in der Ehe sind keine Seltenheit. Wenn betroffene Ehefrauen von ihrem Mann geschlagen werden, sollten sie schnellstmöglich das nächstgelegene Frauenhaus aufsuchen und ihren Mann bei der Polizei anzeigen.\n\n\n\nAber auch Männer, die Gewalt in der Ehe erfahren müssen, sollten sich schnellstmöglich aus der Situation befreien. Eines von wenigen Männerhäusern in Deutschland bietet Zuflucht. Befindet sich keines in Ihrer Nähe, versuchen Sie vorerst bei einem Freund oder Familienmitglied unterzukommen und kontaktieren Sie die Polizei.\n\n\n\nBei psychischer oder physischer Gewalt in der Ehe kann zudem eine Härtefallscheidung in Betracht kommen. In diesem Fall muss das Trennungsjahr wegen besonderer Härte nicht eingehalten werden. Das Gericht entscheidet diesbezüglich allerdings immer im Einzelfall. Weitere Scheidungsgründe finden Sie im Folgenden.\n\n\n\nFehlende Zärtlichkeiten im Rahmen der Ehe\n\n\n\nSind Ehepartner bereits mehrere Jahre verheiratet, kann auch Lustlosigkeit ein Scheidungsgrund sein. Vor allem Zärtlichkeiten und Sex gehören zu jeder intakten Beziehung oder Ehe dazu. Umso schwieriger ist es, wenn ein Ehegatte sich immer weiter zurückzieht.\n\n\n\nScheidungsgründe wie fehlende Körperlichkeit können beispielsweise durch lange und ausführliche Gespräche über die Situation verhindert werden. Eine Aussprache kann dafür sorgen, dass sich das Paar wieder zusammenrauft und die Lust wiederfindet. Leidet Ihre Ehe unter Lustlosigkeit, ist dies kein Grund, um fremdzugehen.\n\n\n\nSchaffen Sie dies nicht allein, kann Ihnen auch eine Paarberatung helfen. Ein geschulter Therapeut geht auf Ihre persönliche Situation ein und bespricht mit Ihnen mögliche Lösungen&nbsp;für das Problem.\n\n\n\nWenn die Eheleute keinen gemeinsamen Nenner mehr haben\n\n\n\nBei der Scheidung ist die Schuldfrage bezüglich Unterhalt kein Thema mehr.\n\n\n\nWenn die Hochzeit überstürzt war und Sie nach kurzer Beziehungsphase bereits geheiratet haben, kann ein fehlender gemeinsamer Nenner einer der Scheidungsgründe sein. Bereits nach wenigen Monaten Ehe wird Ihnen bewusst, dass Sie rein gar nichts mit Ihrem Ehepartner gemeinsam haben.\n\n\n\nIn dieser Situation sollten Sie allerdings keine Trennung überstürzen. Oftmals lässt sich durch lange Gespräche doch die eine oder andere Gemeinsamkeit finden, die dafür sorgt, dass Sie Ihre Ehe wieder aufleben lassen können. Nützt dies alles nichts, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob eine Scheidung der richtige Weg ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie kuriosesten Scheidungsgründe\n\n\n\nKuriose Scheidungsgründe gibt es auf der ganzen Welt zuhauf. Eine kleine Auswahl der witzigsten und unglaublichsten Scheidungsgründe lesen Sie im Folgenden:\n\n\n\nKuriose Scheidungsgründe aus Deutschland\n\n\n\nIn der bayerischen Landeshauptstadt pochte ein Ehemann darauf, dass seine Frau mit ihm jede Nacht auf einer Hängematte schläft. Nach dem 16. Sturz aus luftiger Höhe entschied sich die Frau nach 23 Jahren dazu, die Scheidung einzureichen.Bereits in der Hochzeitsnacht schaute der frischgebackene Ehemann lieber einen fünfstündigen Actionfilm als eine romantische Nacht mit seiner Angetrauten zu genießen. Noch in der gleichen Nacht flüchtete die Frau aus der Ehe.Ein Finanzbeamter aus Hamburg verbrachte jede freie Minute an seinem geliebten Computer und gab sämtliches Einkommen für Zubehör aus. Nach sechs Jahren Ehe kürzte er seiner Frau das Haushaltsgeld. Sie reagierte prompt und reichte die Scheidung ein.\n\n\n\nKuriose Scheidungsgründe aus den USA\n\n\n\nEiner der häufigsten Scheidungsgründe ist Ehebruch.\n\n\n\nNach 50 Ehejahren folgte bei einem Paar aus Oklahoma die Scheidung, weil der Mann seiner Gattin ein neues Gebiss verweigerte. Als Begründung führte er an, dass sie seines benutzen könne.In Pennsylvania beschäftigte sich ein Ehemann damit, Blechdosen vom Kopf seiner Frau zu schießen. Sie ließ ihn nach fünf Jahren Ehe mit seiner Steinschleuder sitzen und reichte die Scheidung ein.Die NSA könnte sich noch eine Scheibe von dem Verhalten dieses Ehegatten abschneiden: Um zu kontrollieren, ob seine Ehefrau aus dem Haus ging, während er arbeiten war, markierte er ihre Schuhsohlen täglich mit Kreide. Nach zwei Jahren&nbsp;Beziehung hatte die Ehefrau genug vom Kontrollwahn!"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/","name":"Scheidungsgründe in Deutschland •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsgruende.jpg","datePublished":"2017-04-07T08:09:10+00:00","dateModified":"2026-01-24T04:55:58+00:00","description":"Was sind die häufigsten Scheidungsgründe in Deutschland? Worum handelt es sich bei der Schuldfrage der Scheidung? Hier mehr zum häufigsten Scheidungsgrund!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Anzeige wegen Unterhalts&shy;pflicht&shy;verletzung &#8211; Straftat mit teils gravierenden Folgen!","datePublished":"2017-05-19T13:23:06+00:00","dateModified":"2026-01-25T05:04:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung/"},"wordCount":928,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Ob nun im Zuge einer Trennung und Scheidung oder aber aufgrund einer allgemeineren Verpflichtung: Regelmäßig sind Personen gegenüber Dritten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Immer öfter aber weigern sich diese, die Zahlung zu leisten. Besonders schlimm wird es dann, wenn der Bedürftige aufgrund dieser Weigerung seinen Lebensbedarf nicht decken kann. Was vielen nicht bekannt ist: Wenn Sie den Unterhalt dann nicht zahlen, ist das strafbar und es droht eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung\n\nUm eine Straftat handelt es sich dann, wenn die Verletzung der Unterhaltspflicht dazu führt, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist.\nEine Ausnahme besteht, wenn der Unterhaltsschuldner ohne eigenes Verschulden zahlungsunfähig ist und dies auch nachweisen kann.\nLaut Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.\nSchwerwiegendere Folgen drohen, wenn die Vorenthaltung von Unterhaltsleistungen gegenüber einer Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch führt. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen.\n\nAusführliche Informationen zur Anzeige wegen einer Unterhaltspflichtverletzung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKeinen Unterhalt zu zahlen kann strafbar sein!\n\n\n\nWann droht eine Strafanzeige wegen der Nichtzahlung von Unterhalt?\n\n\n\nWelche Strafe droht bei einer wegen Unterhalts­pflicht­verletzung erfolgten Anzeige?\n\n\n\nGrundsätzlich geht nicht jede Unterhalts­pflicht­verletzung mit einer Strafe einher. Paragraph 170 Strafgesetzbuch (StGB) greift lediglich bei besonders drastischen Fällen. Maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung, ob den Unterhalt nicht zu zahlen strafbar sei, sind die Auswirkungen, die diese Pflichtverletzung mit sich bringt.\n\n\n\nStrafbar handelt demnach, wer seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt, sodass \"der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre\" (§ 170 Absatz 1 StGB).\n\n\n\nDas trifft zum Beispiel auch immer dann zu, sobald der Bedürftige auf Darlehen von Freunden oder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen wäre. In diesem Fall ist eine Strafanzeige wegen der Unterhalts­pflicht­verletzung gegen den Schuldner denkbar.\n\n\n\nWichtig: Ist der Unterhaltsschuldner nachweislich und ohne eigenes Verschulden (!) zahlungsunfähig, führt die Leistungsunfähigkeit zur Aussetzung der Unterhaltspflicht. Eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung droht in diesem Fall also nicht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nStrafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Welche Strafe droht?\n\n\n\nKein Unterhalt: Nicht zu zahlen ist strafbar und kann auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.\n\n\n\nIn besonders schweren Fällen droht also eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung. Doch welche Strafen kann dieser Straftatbestand eigentlich nach sich ziehen? Die Antwort hierauf findet sich ebenfalls im Strafgesetzbuch:\n\n\n\nFür eine solch erhebliche Unterhalts­pflicht­verletzung droht laut StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine Verurteilung bedeutet zudem nicht, dass dem Schuldner mit dieser Strafe die Unterhaltsrückstände erlassen werden. Etwaige zivilrechtliche Forderungen gegen ihn bleiben bestehen.\n\n\n\nIn der Diskussion stand zudem lange Zeit, als Nebenstrafe einen möglichen Führerscheinentzug einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des ehemaligen Justizministers Heiko Maas wurde 2017 verabschiedet. Seit August 2017 ist es nunmehr Richtern möglich, auch dann ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen, wenn eine Straftat ohne Beteiligung eines Kraftfahrzeugs verhandelt wird.\n\n\n\nSonderfall: Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung gegenüber einer Schwangeren\n\n\n\nWie sieht eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aus? Unser Muster bietet erste Orientierung.\n\n\n\nBesonders gravierend können die Folgen für den Schuldner bei einer Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht laut StGB dann sein, wenn diese sich auf eine Schwangere bezieht. Dieser Tatbestand wird nach § 170 Absatz 2 StGB als gravierender betrachtet, als die allgemeinere Regelung - jedoch nicht in jedem Fall.\n\n\n\nAusschlaggebend für eine strafverschärfende Wirkung ist, dass die verwerfliche Vorenthaltung von Unterhaltsleistungen gegenüber einer Schwangeren in einem Schwangerschaftsabbruch mündet. In diesem Fall droht bei Anzeige wegen dieser Unterhalts­pflicht­verletzung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.\n\n\n\nIm Jahr 2016 wurde laut Polizeilicher Kriminalstatistik in insgesamt 6.735 Fällen eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung nach § 170 StGB errichtet.\n\n\n\nWie können Sie eine Strafanzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung stellen?\n\n\n\nIm Folgenden stellen wir Ihnen für die Strafanzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung ein Muster zur Verfügung. Dieses soll jedoch ausschließlich der Veranschaulichung dienen.\n\n\n\nVerzichten Sie besser nicht auf einen Anwalt: Wenden Sie sich bitte stets zunächst an einen Rechtsanwalt für Familienrecht oder Strafrecht, bevor Sie eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Stellt sich im Nachgang heraus, dass die Vorwürfe unbegründet waren, kann gegen Sie selbst ein Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung angestrengt werden.\n\n\n\n\n[Name und Anschrift des Anzeigenerstatters]\n[Anschrift der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft]\n[Ort, Datum]\nAnzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung (unverbindliches Muster)\nSehr geehrte Damen und Herren,\nhiermit erstatte ich Anzeige gegen\n[Name und Anschrift des Beschuldigten]\nwegen des Verdachts der strafbewehrten Unterhalts­pflicht­verletzung nach § 170 Absatz 1 StGB und stelle Strafantrag.\nFolgender Sachverhalt liegt dieser Anzeige zugrunde:\n[Hier erfolgt die umfassende Begründung, ggf. inklusive Belegen bzw. Unterhaltstitel.]\nAngesichts des geschilderten Sachverhaltes bitte ich um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Bitte setzen Sie mich über das Ergebnis der Ermittlungen in Kenntnis.\nMit freundlichen Grüßen,[Unterschrift des Anzeigenerstatters]\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen, das Muster kostenlos herunterladen.\nSie sollten vor einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zunächst prüfen, ob Ihre Vorwürfe wirklich begründet sind. Lassen Sie sich dennoch von einem Anwalt für Familienrecht beraten.\nUnser Muster dient nur zur Vorlage für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungen, die sie beispielsweise mit Ihrem Anwalt Ihrem speziellen Fall anpassen können.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden"}
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Auch im Familienrecht herrscht bei einzelnen Bezeichnungen regelmäßig Verwirrung. Für Irritationen sorgt zum Beispiel die Auseinandersetzung mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht. Der Unterschied zwischen beiden Konzepten lässt sich vor allem anhand der verschiedenen Zielrichtungen erfassen.\n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht\n\nEin wesentlicher Unterschied beider Rechte liegt in der Zielsetzung: Das Sorgerecht hat die angemessene Versorgung des Kindes zum Ziel, während das Umgangsrecht sich explizit auf den Umgangskontakt zwischen Kind und Elternteil bezieht.\nBeiden gemeinsam ist es jedoch, das Kindeswohl zu fördern bzw. zu wahren.\nAnders als das Sorgerecht ist das Umgangsrecht zudem gesetzlich nicht streng reguliert. Wie der Umgang im Einzelnen zu gestalten ist, obliegt der Vereinbarung zwischen den Eltern.\nWer die elterliche Sorge für das Kind trägt und welche Aspekte hiervon abgedeckt werden, ist hingegen im BGB festgeschrieben.\n\nAusführliche Infos zum Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nSorgerecht und Umgangsrecht - Worin liegt der Unterschied?\n\n\n\nUmgangsrecht oder Sorgerecht - Existiert ein Unterschied?\n\n\n\nDie unterschiedlichen Ziele von Umgangsrecht und Sorgerecht\n\n\n\nDie elterliche Sorge hat einen Pflichtcharakter. Eine sorgeberechtigte Person - regelmäßig ein Elternteil - übernimmt für das betroffene Kind sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge. Das bedeutet: Der Elternteil ist damit befugt und verpflichtet, Entscheidungen für das noch nicht volljährige Kind zu treffen, die für dessen Lebensführung notwendig sind.\n\n\n\nDas Sorgerecht umfasst damit also neben der Ernährung und Versorgung des Kindes mit Kleidung, Spielzeug, einer Unterkunft usf. auch Entscheidungen zu dessen schulischen sowie gesundheitlichen Belangen.\n\n\n\nSorgeberechtigt sind in aller Regel die Eltern der Kinder. Wenn diese verheiratet sind, teilen Sie das Sorgerecht automatisch. Wenn nicht, können die Eltern gegenüber dem Jugendamt die geteilte elterliche Sorge für das Kind bestimmen. Grundsätzlich können aber auch andere Personen sorgeberechtigt sein.\n\n\n\nIm Unterschied zum Sorgerecht ist das Umgangsrecht zunächst nicht auf die Pflege und Versorgung des Kindes bedacht, soll aber ebenfalls zum Kindeswohl beitragen. Allgemein beschreibt das Umgangsrecht zum einen das Recht vom Kind, Kontakt zu jedem Elternteil - und gegebenenfalls auch weiteren Familienmitgliedern - zu haben. Zum anderen aber fällt hierunter zugleich auch das Recht der Eltern, mit dem eigenen Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.\n\n\n\nDas Umgangsrecht geht gewissermaßen ebenfalls auch mit einer Umgangspflicht für die Eltern einher, soweit dadurch das Kindeswohl gewahrt werden kann.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUmgangsrecht und Sorgerecht: Unterschied bei der gesetzlichen Bewertung\n\n\n\nSorgerecht und Umgangsrecht: Trotz Unterschied ist das gemeinsame Ziel das Kindeswohl.\n\n\n\nZwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht ist ein Unterschied auch auf gesetzlicher Ebene zu entdecken.\n\n\n\nWährend das Sorgerecht in zahlreichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehend reguliert wird, gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen für das Umgangsrecht nicht.\n\n\n\nIn § 1684 BGB wird lediglich beschrieben, dass Kinder gegenüber jedem Elternteil ein Umgangsrecht haben und die Eltern im Gegenzug zum Umgang berechtigt, aber auch verpflichtet sind. Wie genau dies am Ende ausgestaltet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.\n\n\n\nGrundsätzlich können sich die umgangsberechtigten Personen einvernehmlich und außergerichtlich über die genaue Ausgestaltung einigen. Das Familiengericht kann Einschränkungen oder Ausweitungen bestimmen, jedoch nur auf Antrag. Allgemeingültige Vorgaben, wie umfangreich der Umgang sein muss oder wie er zu gestalten ist, existieren nicht. Damit besteht zum Beispiel auch kein pauschaler Anspruch auf Vereinbarung eines Wechselmodells.\n\n\n\nFazit zum Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht\n\n\n\nGrundsätzlich liegt zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht ein Unterschied: Das Sorgerecht bezieht sich auf die Pflege und Versorgung von dem Kind, das Umgangsrecht bestimmt allgemein das Recht, regelmäßigen Kontakt zueinander zu pflegen. Während es zum Sorgerecht zahlreiche Vorschriften gibt, ist das Umgangsrecht hingegen recht frei gestaltbar. Doch es gibt nicht nur Unterschiede.\n\n\n\nSorgerecht und Umgangsrecht haben im Unterschied zur gesetzlichen Prägung und der damit einhergehenden Berechtigungen sowie Pflichten auch ein wesentliches gemeinsames Ziel: das Kindeswohl.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3846206989,3848768143,3846206466\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-sorgerecht-unterschied/","url":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-sorgerecht-unterschied/","name":"Unterschied zwischen Sorgerecht & Umgangsrecht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-sorgerecht-unterschied/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-umgangsrecht-sorgerecht.jpg","datePublished":"2017-05-24T09:08:33+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:50:29+00:00","description":"🔍Umgangsrecht & Sorgerecht - besteht ein Unterschied? Alle wichtigen Fragen zum Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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Diese umfassende Unterhaltstabelle vereinfacht die Bedarfsermittlung und richtet sich maßgeblich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen. Wie Sie den Unterhalt dank der Tabelle berechnen können, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltstabelle\n\nDie Düsseldorfer Tabelle dient Gerichten zur Orientierung, um die Höhe des Unterhalts festzulegen. Sie ist jedoch nicht verbindlich.\nDer Unterhalt, der Kindern gemäß Unterhaltstabelle zusteht, richtet sich nach deren Alter.\nDie Unterhaltstabelle legt auch fest, wie hoch der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen ist.\n\nAusführliche Informationen zur Unterhaltstabelle erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie viel Geld steht Ihrem Kind laut Unterhaltstabelle zu?\n\n\n\nWozu dient die allgemeine Unterhaltstabelle?\n\n\n\nWie Unterhaltsgeld laut Tabelle zusteht, ist in jedem Einzelfall neu zu ermitteln.\n\n\n\nDas Familienrecht gestaltet sich als sehr komplexes Rechtsgebiet. Einer der Gründe: Kein Fall gleicht dem anderen, sodass pauschale Aussagen nur schwer zu treffen sind. Das gilt grundsätzlich auch für den Unterhalt, den Betroffene an Kinder, Ehegatten sowie Eltern gegebenenfalls entrichten müssen.\n\n\n\nAllgemein besteht gegenüber Personen in gerader Abstammung und Ehegatten laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine Unterhaltspflicht. Das BGB sagt jedoch nichts über die genaue Höhe. Das weckte Bestrebungen der Gerichte, einen einheitlichen Leitfaden zu finden, anhand dessen sich die Unterhaltsbedarfe leichter ablesen ließen - unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls.\n\n\n\nDas Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bringt seit dem Jahre 1962 deshalb regelmäßig eine Unterhaltstabelle heraus: die Düsseldorfer Tabelle. Der anfallende Unterhalt lässt sich hier vergleichsweise einfach ablesen. In regelmäßigen Abständen werden die Werte aktualisiert und an die veränderten Lebensbedingungen und Veränderungen beim Kindergeld angepasst. Dies geschieht meist alle ein bis zwei Jahre.\n\n\n\nWichtig: Die Düsseldorfer Unterhaltstabelle ist nur Leitlinie und hat keine Gesetzeskraft! Die meisten Gerichte und Anwälte nutzen sie jedoch standardmäßig. Bis 2007 fand zudem noch die Berliner Tabelle Anwendung bei der Berechnung von Kindesunterhalt in den neuen Bundesländern.\n\n\n\n➥ Direkt zur Unterhaltstabelle 2026\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas regelt die Düsseldorfer Unterhaltstabelle?\n\n\n\nDie vom OLG Düsseldorf erstellte Tabelle soll den Kindesunterhalt festlegen. Für den Ehegattenunterhalt gilt die Tabelle selbst nicht. Dennoch: In den Anmerkungen zur Unterhaltstabelle finden sich auch standardisierte Vorgaben zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Hierzu jedoch an späterer Stelle mehr.\n\n\n\nDie Tabelle selbst basiert auf unterschiedlichen Eckdaten. Die wesentlichsten sind die Einkommensgruppen der Unterhaltspflichtigen und die Altersgruppen der berechtigten Kinder.\n\n\n\nEinkommensgruppen in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle für Kinder\n\n\n\nIn der Unterhaltstabelle werden unterschiedliche Einkommensgruppen berücksichtigt.\n\n\n\nDer Grund für diesen Basiswert ist: Mit dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern soll auch der Unterhaltsbedarf des betroffenen Kindes steigen. Unterteilt ist die Unterhaltstabelle in insgesamt fünfzehn Einkommensgruppen.\n\n\n\nDie niedrigste Gruppe liegt bei einem monatlich zur Verfügung stehenden bereinigten Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro. Die höchste Einkommensgruppe reicht bis 11.200 Euro monatlich. Bei anrechenbaren Einkünften über diese Grenze hinaus bedarf es regelmäßig einer Einzelfallbetrachtung.\n\n\n\nJe höher die Eingruppierung der Eltern in der jeweiligen Einkommensklasse ist, desto weiter steigt auch der tabellarisch festgelegte Unterhaltsbedarf der betroffenen Kinder. In der niedrigsten Einkommensgruppe ist den Kindern als Bedarf der Mindestunterhalt zugewiesen, sodass niedrigere Bedarfe nicht entstehen können.\n\n\n\nWichtig: Das hier angeführte Einkommen beschreibt das bereinigte Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen. Das bedeutet, berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden können von dem laut Lohnsteuerbescheid erwirtschafteten monatlichen Nettoeinkommen zunächst in Abzug gebracht werden.\n\n\n\nAltersgruppen in der Unterhaltstabelle\n\n\n\nDer Mindestunterhalt richtet sich nach § 1612a BGB. Hier sind bereits einzelne Altersgruppen vorgegeben, denen ein bestimmter Prozentsatz des Mindestunterhalts zugewiesen wird. Der Mindestunterhalt selbst ist kein fester Betrag, sondern selbst variabel:\n\n\n\n\n\"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.\" (§ 1612a Absatz 1 Satz 2 BGB)\n\n\n\n\nIm Jahre 2025 betrug der in der Unterhaltstabelle zu berücksichtigende Mindestunterhalt 554 Euro. Der mittleren Altersgruppe wird dieser zu 100 Prozent als Mindestbedarf angerechnet. Die untere Altersgruppe erhält 87 Prozent, die älteste Gruppe 117 Prozent. Damit ergeben sich ab 01.01.2026 folgende Mindestbedarfe in der untersten Einkommensstufe:\n\n\n\n\nKinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: 486 Euro (2025: 482 Euro)\n\n\n\nKinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres: Euro 558 (2025: 554 Euro)\n\n\n\nKinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres: 653 Euro (2025: 649 Euro)\n\n\n\n\nÜber-18-Jährige, die noch im Haushalt der Eltern leben und unterhaltsberechtigt sind, haben einen Mindestanspruch von derzeit 698 Euro. Das entspricht etwa 134 Prozent des Mindestunterhalts.\n\n\n\nMit jeder Einkommensgruppe steigen diese Bedarfe prozentual an. Bis einschließlich zur fünften Gruppe steigt der Bedarf der jeweiligen Altersgruppe in Fünf-Prozent-Schritten. In den darauffolgenden höheren Einkommensgruppen erhöht sich der Unterhaltsbedarf um jeweils acht Prozentpunkte.\n\n\n\nSelbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag\n\n\n\nIn der Tabelle für Unterhaltszahlungen finden sich zudem unterschiedliche Altersgruppen und Bedarfskontrollbeträge.\n\n\n\nIn einer letzten Spalte der Düsseldorfer Unterhaltstabelle finden sich die sogenannten Bedarfskontrollbeträge. In der ersten Einkommensgruppe entsprechen diese dem jeweils zustehenden Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.\n\n\n\nNichterwerbstätigen steht gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern ein Selbstbehalt von 1.200 Euro (Stand: 01.01.2026; vorher 1.120 Euro) monatlich zu. Bei Erwerbstätigen liegt dieser bei 1.450 Euro (Stand: 01.01.2026; vorher 1.370 Euro). Dieser Betrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen durch Unterhaltsleistungen unterschritten werden (etwa bei Berechnungen auf Grundlage eines fiktiven Einkommens). Der Bedarfskontrollbetrag steigt mit jeder Einkommensgruppe.\n\n\n\nAchtung: Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag sind nicht dasselbe! Bei der Berechnung des Unterhalts ist stets der Selbstbehalt heranzuziehen. Der Bedarfskontrollbetrag soll lediglich gewährleisten, dass der Unterhaltsschuldner am Ende nicht mehr Unterhalt zahlt, als er selbst zur Verfügung hat.\n\n\n\nWird der Bedarfskontrollbetrag durch die Unterhaltszahlungen letztlich unterschritten, kann ein Herabstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe erfolgen. Hierzu jedoch an späterer Stelle mehr. Zunächst ein Blick auf die komplettierte Unterhaltstabelle.\n\n\n\n\nDüsseldorfer Unterhaltstabelle ab 01.01.2026\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\n\nAchtung: Die hier in der Tabelle angegebenen Werte bestimmen lediglich den Unterhaltsbedarf, sind jedoch nicht mit den tatsächlichen Zahlbeträgen gleichzusetzen. Von den ermittelten Unterhaltsbedarfen ist vor allem das Kindergeld in Abzug zu bringen. Zusätzliche Einkünfte der unterhaltsberechtigten Kinder können ebenfalls abgezogen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZahlbeträge laut Düsseldorfer Unterhaltstabelle\n\n\n\nEs gilt laut Tabelle bei der Unterhaltszahlung für ein Kind auch das Kindergeld anzurechnen.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, handelt es sich bei der Zahl in der Tabelle zum Unterhalt zunächst nicht um den tatsächlichen Zahlbetrag, sondern um den Gesamtbedarf der berechtigten Kinder. Von diesem ist regelmäßig das Kindergeld abzuziehen. Bei minderjährigen Kindern wird dies hälftig vom Unterhaltsbedarf substrahiert, da in der Regel nur ein Elternteil barunterhaltspflichtig ist und beiden das Kindergeld, das als Einkommen des Kindes gilt, zugutekommen soll.\n\n\n\nVolljährigen Kindern hingegen wird das Kindergeld voll angerechnet, sodass der komplette Satz vom Unterhaltsbedarf in Abzug zu bringen ist. Mit Volljährigkeit hat das Kind nämlich gegenüber beiden Eltern einen Unterhaltsanspruch. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann jedoch bestimmen, ob er seinen Anteil in Form von Bar- oder Naturalunterhalt leisten will.\n\n\n\nSeit 2026 besteht für jedes Kind ein Anspruch auf 259 Euro monatlich. Bis 2022 gab es hier noch folgende Dreiteilung bei den Kindergeldansprüchen:\n\n\n\n\nfür das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro\n\n\n\nfür das dritte Kind 225 Euro\n\n\n\nfür jedes weitere Kind jeweils 250 Euro\n\n\n\n\nDamit ergeben sich für die einzelnen Einkommensstufen sowie Altersgruppen folgende Zahlbeträge aus der aktuellen Unterhaltstabelle:\n\n\n\n\nZahlbeträge ab 01.01.2026\n\n\n\n[table id=99 /]\n\n\n\n\nHat das Kind weiteres Einkommen, etwa durch Minijobs oder Ausbildungsentgelte, können diese zusätzlich von dem Gesamtbedarf abgezogen werden. Eigenes Einkommen des Kindes verringert also den tatsächlichen Zahlbetrag.\n\n\n\nUnterhalt in der Ausbildung laut Tabelle\n\n\n\nUnterhalt in der Ausbildung: Die Düsseldorfer Tabelle findet auch hierbei Anwendung.\n\n\n\nDie Unterhaltspflicht gegenüber leiblichen oder adoptierten Kindern erstreckt sich nicht nur auf die Dauer der Schulzeit, sondern regelmäßig auch auf die erste Berufsausbildung bzw. das Erststudium. Erst mit Abschluss dieser ersten Berufsbildung kann absolute Selbstständigkeit des Kindes angenommen werden, also dass es den eigenen Lebensbedarf selbst decken kann.\n\n\n\nLeben die volljährigen, aber nicht mehr privilegierten Kinder noch im Haushalt eines Elternteils, so richtet sich der Bedarf der Kinder nach dem Unterhalt der obigen Tabelle. Sie fallen dann in die Altersgruppe der über-18-Jährigen.\n\n\n\nAnders hingegen verhält es sich, wenn der Unterhaltsberechtigte einen eigenen Haushalt führt. Sowohl Studenten als auch Berufsschüler und andere Kinder, die eine eigene Wohnung bewohnen, haben laut Anmerkung 7 zur Düsseldorfer Unterhaltstabelle einen monatlichen, pauschalierten Anspruch von 990 Euro (Stand: 01.01.2026; vorher 930 Euro).\n\n\n\nVon diesem in Abzug zu bringen sind neben dem Kindergeld noch das Ausbildungsentgelt (abzüglich 90 Euro) oder andere Einkünfte.\n\n\n\nNicht einberechnet hingegen sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren. Diese können, sofern das Kind diese selbst entrichten muss und die Versicherungen nicht über den Lohn abgeleistet werden, zusätzlich auf den Bedarf angerechnet werden. Der Gesamtbedarf erhöht sich damit.\n\n\n\nGegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern erhöht sich der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners auf 1.750 Euro monatlich.\n\n\n\nHöhergruppierung und Herabstufung: Zur Ausrichtung der Kindesunterhaltstabelle\n\n\n\nDie neue Unterhaltstabelle bestimmt auch Fälle, die eine veränderte Eingruppierung ermöglichen.\n\n\n\nDie Unterhaltstabelle zur Ermittlung des Unterhaltsbedarf der Kinder ist seit dem Jahre 2010 regelmäßig auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt - zuvor waren es noch drei.\n\n\n\nIst der Schuldner nur gegenüber einem Kind zur Unterhaltszahlung verpflichtet, kann eine Einordnung in die nächsthöhere Einkommensgruppe erfolgen. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, so ist die Herabstufung in die nächstniedrige Einkommensgruppe zu erwägen. Pflicht sind diese veränderten Eingruppierungen jedoch nicht, sondern lediglich Empfehlung.\n\n\n\nIn folgenden Fällen kann damit eine veränderte Eingruppierung erfolgen:\n\n\n\n\nSind weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, als die Düsseldorfer Unterhaltstabelle pauschal vorsieht, also weniger als zwei, kann die Eingruppierung in die nächsthöhere Einkommensgruppe stattfinden. Der Unterhaltsschuldner rutscht also etwa von der ersten in die zweite Gruppe.\n\n\n\nSind mehr als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden, kann eine Herabstufung erfolgen - insbesondere dann, wenn nicht für alle die laut Tabelle sich ergebende Unterhaltszahlung voll geleistet werden könnte - also ein Mangelfall besteht.\n\n\n\nWird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, kann ebenfalls die Eingruppierung in eine niedrigere Gruppe vorgenommen werden. Hierbei dient der Bedarfskontrollbetrag aus der Unterhaltstabelle als Maßstab. Wird dieser beim Unterhaltspflichtigen bei Berücksichtigung aller bestehenden Unterhaltspflichten - auch gegenüber Ehegatten - unterschritten, kann der Wechsel in eine niedrigere Gruppe erfolgen, in der der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr angegriffen würde. Hier können also durchaus größere Sprünge denkbar sein - etwa von Gruppe vier in eins.\n\n\n\nSind neben Kindern auch Unterhaltszahlungen für Ehegatten zu leisten, kann die Herabstufung erfolgen, um möglichst allen Verpflichtungen nachzukommen. Kann der Kindesunterhalt aber auch dann nicht unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Leistung von Ehegattenunterhalt voll geleistet werden, sind die Kinder stets vorrangig zu behandeln. Das bedeutet, zunächst ist der für die Kinder die Unterhaltszahlung laut Tabelle zu leisten. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat dann das Nachsehen und erhält im Zweifel keinen Unterhalt mehr.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBeispielberechnungen unter Anwendung der Unterhaltstabelle von 2026\n\n\n\nIm Folgenden sollen nun einige Berechnungsbeispiele veranschaulichen, wie mit Hilfe der Tabelle für Unterhaltszahlungen an Kinder die tatsächlichen Zahlbeträge ermittelt werden. Angenommen wird in beiden Fällen, dass Unterhalt für ein Kind zu leisten ist.\n\n\n\nFallbeispiel 1: Ein Barunterhaltspflichtiger gegenüber einem Sechsjährigen\n\n\n\nWie erfolgt die Berechnung mittels Unterhaltstabelle? Unsere Fallbeispiele geben erste Orientierung.\n\n\n\nDer barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 2.850 Euro. Er ist damit in die dritte Einkommensgruppe der Unterhaltstabelle einzuordnen. Eine Höhergruppierung findet zunächst nicht statt. Das sechsjährige Kind fällt in die zweite Altersgruppe. Laut aktueller Unterhaltstabelle hat es damit einen monatlichen Unterhaltsbedarf in Höhe von 614 Euro.\n\n\n\nDer Unterhaltspflichtige hat keine weiteren Kinder. Das Kindergeld beträgt 259 Euro. Die Hälfte (129,50 Euro) kann von dem Bedarf in Abzug gebracht werden. Damit ergibt sich als monatlicher gesetzlicher Unterhalt für das Kind laut Tabelle:\n\n\n\n614 Euro - 129,50 Euro = 484,50 Euro.\n\n\n\nNun besteht aber auch die Möglichkeit, den unterhaltspflichtigen Elternteil in die nächsthöhere Einkommensgruppe einzuordnen, da nur ein Berechtigter vorhanden ist. In Klasse vier ergäbe sich für das Kind folglich ein erhöhter Unterhaltsbedarf in Höhe von 642 Euro. Mit Hilfe der Angaben in der Tabelle liegt die Unterhaltszahlung für das Kind nunmehr bei:\n\n\n\n642 Euro - 129,50 Euro = 512,50 Euro.\n\n\n\nFallbeispiel 2: Zwei Barunterhaltspflichtige gegenüber einem privilegierten Volljährigen\n\n\n\nMit Volljährigkeit des Kindes erstreckt sich die Unterhaltspflicht nunmehr auf beide Eltern. Damit sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs zugrunde zu legen. Elternteil A hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 2.850 Euro. Elternteil B verfügt über 2.150 Euro monatlich. Daraus ergibt sich ein Gesamteinkommen von 5.000 Euro. Das entspricht der neunten Einkommensgruppe in der Unterhaltstabelle.\n\n\n\nDer privilegierte Volljährige hat damit laut Unterhaltstabelle einen monatlichen Bedarf in Höhe von 1.054 Euro. Nunmehr muss das gesamte Kindergeld - 255 Euro - hiervon in Abzug gebracht werden, sodass ein Restbedarf in Höhe von 799 Euro.\n\n\n\nDieser Betrag ist nun anteilig von den beiden Eltern zu entrichten. Der Anteil eines jeden Elternteils bemisst sich anhand seines eigenen Einkommens. Unterhaltsrelevant ist aber nur das Einkommen, das über dem jeweiligen Selbstbehalt liegt. Dieser beträgt bei Erwerbstätigen gegenüber privilegierten Volljährigen 1.450 Euro. Anrechenbares Einkommen (= Verteilungsmasse) ist damit\n\n\n\nbei A: 2.850 Euro - 1.450 Euro = 1.400 Eurobei B: 2.150 Euro - 1.450 Euro = 700 Euro\n\n\n\nAls Gesamteinkommen stehen den Eltern damit 2.100 Euro für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung.\n\n\n\n\nNun ist folgende Formel für die Ermittlung der anteiligen Zahlbeträge heranzuziehen:\n(Gesamter Unterhaltsanspruch x Verteilungsmasse) ÷ Gesamteinkommen = Anteil\n\n\n\n\nAuf unser Beispiel angewendet (Zahlbeträge gerundet):\n\n\n\nA: (799 Euro x 1.400 Euro) ÷ 2.100 Euro = 533 EuroB: (799 Euro x 700 Euro) ÷ 2.100 Euro = 266 Euro\n\n\n\nElternteil A muss also aufgrund des höheren Einkommens auch den wesentlichen Anteil des Kindesunterhalts, der sich aus der Unterhaltstabelle ergibt, entrichten.\n\n\n\nExistiert auch für den Ehegattenunterhalt eine Tabelle?\n\n\n\nLässt sich der Ehegattenunterhalt bei Scheidung wie der Unterhalt fürs Kind mittels Tabelle ermitteln?\n\n\n\nGrundsätzlich findet sich keine eigene Unterhaltstabelle für den nachehelichen oder Trennungsunterhalt.\n\n\n\nAber: In der Tabelle für den Kindesunterhalt finden sich zahlreiche Anmerkungen und ein eigens dem Ehegattenunterhalt gewidmeter Abschnitt.\n\n\n\nHierin sind die maßgeblichen Werte angeführt, die bei der Ermittlung von Bedeutung sind. Gerichte und Anwälte orientieren sich auch hier regelmäßig an den in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle angeführten Richtwerten.\n\n\n\nWichtig: Der Ehegattenunterhalt richtet sich nicht nach unterschiedlichen Einkommensgruppen, sondern nach dem tatsächlich zur Verfügung stehenden bereinigten Nettoeinkommen der Ehegatten. Damit erfolgt eine Berechnung immer einzelfallabhängig. Eine pauschalisierte Unterhaltstabelle ist damit hier nicht möglich.\n\n\n\nFolgende Ansprüche ergeben sich im Falle von Trennung und Scheidung für den unterhaltsberechtigten Ehegatten - vorausgesetzt werden die ehelichen Lebensverhältnisse sowie Bedürftigkeit:\n\n\n\nEhegattenunterhalt ohne unterhaltsberechtigte Kinder\n\n\n\nWenn der berechtigte Ehegatte nicht erwerbstätig ist, hat er regelmäßig einen Anspruch auf 3/7 des Erwerbseinkommens des Unterhaltspflichtigen. Hat der Berechtigte ein eigenes Einkommen, so besteht ein Anspruch von 3/7 auf die Einkommensdifferenz beider Ehegatten.\n\n\n\nVerfügt der Unterhaltspflichtige über zusätzliche Einkünfte etwa aus der Vermietung von Wohneigentum kann der Berechtigte hierauf einen weiteren Anspruch von ein Halb erheben (Halbteilungsgrundsatz)\n\n\n\nIst der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, etwa als Rentner, entsprechen die Ansprüche den vorangehenden Ausführungen. Der Anspruch steigt jedoch von 3/7 auf 50 Prozent.\n\n\n\nWichtig: Nachehelicher Unterhalt wird nur gewährt, wenn einer der der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (Erwerbslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erziehungszeit usf.). Zudem gilt gegenüber den Ehegatten seit 01.01.2024 ein Selbstbehalt von 1.475 (bei Erwerbslosigkeit) bzw. 1.600 Euro (bei erwerbstätigem Unterhaltsschuldner).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhegattenunterhalt mit unterhaltsberechtigten Kindern\n\n\n\nDer Selbstbehalt ist beim Unterhalt laut Tabelle ebenfalls stets zu berücksichtigen.\n\n\n\nDem Grunde nach verhält es sich hier ähnlich. Allerdings sind die Kinder im Zweifel vorrangig zu behandeln, wenn auch bei Einordnung in eine niedrigere Gruppe der Unterhaltsbedarf aller Berechtigter nicht gedeckt werden kann. In diesem Fall entsteht ein sogenannter Mangelfall.\n\n\n\nZunächst wird also der Unterhalt der Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ermittelt. Die geleisteten Zahlungen von Unterhalt, die jedem Kind laut Tabelle, zustehen, können von dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten abgezogen werden. Das Einkommen wird also weiter bereinigt.\n\n\n\nBleibt hiernach noch ein Betrag über dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten übrig, kann der Berechtigte Ehegattenunterhalt geltend machen."}
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Diese wiederum richten sich nach dem jeweiligen Streitwert, der der Scheidung zugrunde liegt. Nach diesem werden letztlich die Gebühren der einzelnen an der Scheidung beteiligten Personen ermittelt. Doch wie genau setzt sich der Streitwert der Scheidung zusammen?\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Streitwert\n\n\n\nWas ist der Streitwert? Der Streitwert bezeichnet den grundsätzlich den Wert eines Verfahrens. Allerdings wird dieser im Familienrecht als Verfahrenswert bezeichnet.  Warum ist der Streitwert wichtig? Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten und der Gerichtsgebühren. Je höher der Streitwert, desto höher können auch die Kosten ausfallen.  Wie wird der Streitwert berechnet? Wie hoch der Streitwert bei einer Scheidung ausfällt, lässt sich pauschal nicht beziffern. Da hierfür unter anderem das in einem Quartal erwirtschaftete Nettoeinkommen der Eheleute berücksichtigt wird.  \n\n\n\nDer Streitwert ist nicht mit den Scheidungskosten gleichzusetzen!\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert - Zur Unterscheidung der Begriffe\n\n\n\nWas genau ist der Streitwert bei einer Scheidung?\n\n\n\nOb nun Streitwert, Gegenstandswert oder aber Verfahrenswert: Grundsätzlich bezeichnen all diese Begriffe ein und denselben Gegenstand, nämlich den Wert eines Verfahrens bzw. einer juristischen Tätigkeit.\n\n\n\nSeit der Familienrechtsreform wurde der Sprachgebrauch weitgehend verändert, um Familienverfahren auch auf dieser Ebene maßgeblich zu entschärfen - einen Streitcharakter zu negieren.\n\n\n\nAus diesem Grund ist es seither Usus, dass die Familiengerichte regelmäßig vom Verfahrenswert sprechen.\n\n\n\nEin Anwalt hingegen spricht zum Beispiel in außergerichtlichen Verfahren häufiger vom Gegenstandswert, ein Notar vom Geschäftswert. All diese Bezeichnungen können jedoch letztlich als Synonyme zum Streitwert zugeordnet werden.\n\n\n\nStreitwertbestimmung bei Scheidung: Wie wird der Wert des Verfahrens ermittelt?\n\n\n\nDer Streitwert dient zunächst nur als Berechnungsgrundlage für die Verfahrenskosten.\n\n\n\nPer Definition umfasst der Streitwert also alle vermögenswerten Gegenstände, die in einem Verfahren betrachtet werden. Bei einem Haus oder Bankkonten scheint das noch einfach nachzuvollziehen, doch wie sollte eine Scheidung beziffert werden?\n\n\n\nDie Basis einer jeden Scheidung ist stets dieselbe, zumindest dem Gegenstand her. Die Höhe des Basisstreitwerts aber variiert je nach Einzelfall, denn:\n\n\n\nGrundgerüst vom Wert einer Scheidung ist das Quartalsnettoeinkommen (= Einkommen von drei Monaten) der beiden betroffenen Ehegatten. Hinzu kommt beim vorläufigen Streitwert noch eine Pauschale von 1.000 Euro für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich.\n\n\n\nSind Kinder vorhanden, werden für jedes noch einmal 250 Euro monatlich von dem Streitwert in Abzug gebracht. Dabei wird einer möglichen Unterhaltsschuld Rechnung getragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Je mehr Folgesachen, desto höher der Streitwert bei Scheidung!\n\n\n\nGrundsätzlich müssen in Deutschland nur die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich von Amts wegen gerichtlich verhandelt werden. Über alle weiteren mit einer Scheidung in Verbindung stehenden Folgesachen muss kein Gericht entscheiden. Die Ehegatten können sich also zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Wohnungszuweisung, Vermögensteilung usf. gütlich und außergerichtlich einigen - regelmäßig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.\n\n\n\nKönnen sich die Ehegatten nicht einvernehmlich einigen, so werden regelmäßig weitere Folgesachen neben dem Versorgungsausgleich in das Scheidungsverbundverfahren aufgenommen. Das Problem dabei: Mit jeder weiteren Folgesache, zu der das Gericht einen Beschluss fassen soll, steigt der Streitwert. Die Prozesskosten können sich dadurch ebenfalls maßgeblich erhöhen.\n\n\n\nDer Streitwert steigt mit jeder weiteren Folgesache im Verbundverfahren.\n\n\n\nFolgende zusätzliche Posten treten bei entsprechender Scheidungsfolgesache bei der Berechnung vom Streitwert hinzu:\n\n\n\n\nEhewohnung: + zwölf Mal Monatsmiete\n\n\n\nHausratsteilung: + festgestellter monetärer Gegenstandswert der zu teilenden Objekte\n\n\n\nSorge- und Umgangsrecht: + 20 Prozent vom Wert des Verfahrens (max. 3.000 Euro)\n\n\n\nUnterhalt: + zwölf Mal die geforderte Summe\n\n\n\nZugewinnausgleich: + geforderte Ausgleichssumme\n\n\n\nu. v. m.\n\n\n\n\nDer Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen wie Unterhaltszahlungen weicht im Familienrecht von anderen Zivilverfahren ab. Nach § 51 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ist hier nur der Jahreswert der geforderten Beträge anzusetzen und nicht das Dreieinhalbfache dessen, wie es in anderen Zivilprozessen regelmäßig der Fall ist.\n\n\n\nDa die Gerichts- und Anwaltskosten vom Streitwert abhängen und entsprechend steigen, ergibt sich hieraus, dass ein streitiges Verfahren stets mit höheren Scheidungskosten verbunden ist als ein vergleichbares einvernehmliches. Zwar müssen auch für eine Scheidungsfolgenvereinbarung Anwalts- und Notarkosten geleistet werden, diese fallen am Ende aber geringer aus. Zumal im einvernehmlichen Verfahren nur ein Anwalt vonnöten ist.\n\n\n\nWas ist ein vorläufiger Streitwert?\n\n\n\nZunächst muss der vorläufige Streitwert des Verfahrens ermittelt werden.\n\n\n\nBei einer Scheidung und auch in anderen Verfahren kann zu Beginn zunächst nur eine möglichst realistische Einschätzung erfolgen, welche Werte genau verhandelt werden. In dem Prozess selbst kann sich dabei noch das ein oder andere ändern.\n\n\n\nDoch: Gerichte nehmen die Verhandlung erst auf, wenn der Gerichtskostenvorschuss geleistet wurde. Dieser wiederum basiert auf dem jeweiligen Gebührenstreitwert. Es ist daher notwendig, bereits zu Beginn eines jeden Verfahrens einen vorläufigen Wert festzulegen.\n\n\n\nNach Abschluss des Scheidungsverfahrens stellt der Rechtsanwalt dann einen Antrag auf Streitwertfestsetzung. Hiernach ermittelt das Gericht den endgültigen Streitwert.\n\n\n\nAbschließend werden die Anwalts- und Gerichtskosten an diesem Streitwert erneut ermittelt. Die Differenz zwischen den bereits geleisteten Zahlungen und den neuen Gebühren müssen die Ehegatten nachzahlen. Theoretisch ist auch eine Rückzahlung überschüssiger Summen möglich, was in der Praxis jedoch kaum vorkommt.\n\n\n\nWichtig: Bei der Festsetzung vom abschließenden Streitwert wird die Pauschale für den Versorgungsausgleich ersetzt durch 10 % des Gegenstandswertes je ausgeglichener Versorgungsleistung. Wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, entfällt dies.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie ergeben sich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aus dem Streitwert?\n\n\n\nAnhand vom Streitwert der Scheidung können Gericht und Anwalt die eigenen Gebühren berechnen.\n\n\n\nNun ist schon häufig der Hinweis gefallen, dass der Streitwert als Bemessungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltsgebühren dient. Doch wie genau funktioniert das?\n\n\n\nMaßgeblich richten sich Familiengericht und beauftragter Scheidungsanwalt nach gesetzlichen Kostenregelungen und der jeweils sich hieraus ergebenden Streitwerttabelle. Für das Gericht ist in Familiensachen das FamGKG von Bedeutung. Der Rechtsanwalt ermittelt seine Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwalts­vergütungsgesetzes (RVG).\n\n\n\nJeweils in Anlage 2 befindet sich ein Streitwertkatalog. Hierin enthalten sind nach Streitwertstufen gestaffelte einfache Gebührensätze, die sich einfach ablesen lassen. Je nach Verfahren bzw. Tätigkeit fallen jedoch unterschiedliche Gebührensätze an.\n\n\n\nDie Gerichtskosten sowie der Gerichtskostenvorschuss betragen regelmäßig 2,0 Gebühren - bei Scheidung. Hinzu kommen noch die geleisteten Auslagenkosten für Versand, Druck, Telefonkosten usf.\n\n\n\nDer Rechtsanwalt kann laut RVG unterschiedliche Gebühren geltend machen: 1,3 (ggf. 1,5) Verfahrensgebühr sowie 1,2 Terminsgebühr. Ggf. kommen auch noch Geschäftsgebühren für eine zuvor geleistete außergerichtliche Tätigkeit hinzu. Zusätzlich zu den Auslagen (bzw. einer Auslagenpauschale von 20 Euro) erhebt der Anwalt - wie andere Dienstleister auch - noch 19 % Umsatzsteuer, die ebenfalls vom Mandanten zu tragen ist.\n\n\n\nDie einfache Gebühr, die sich aus dem Streitwert ergibt, ist dann mit den jeweiligen Gebührensätzen zu multiplizieren.\n\n\n\nWichtig: Viele Leute schrecken zunächst zurück, wenn Sie den Bescheid des Gerichts über den Streitwert der Scheidung erstmals in den Händen halten. Doch: Der Streitwert ist nicht mit den tatsächlichen Scheidungskosten gleichzusetzen. Er dient nur der Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten.\n\n\n\nStreitwerttabelle für die Gerichtskosten bei Scheidung\n\n\n\n[table id=41 /]\n\n\n\nStreitwerttabelle für die Anwaltskosten bei Scheidung\n\n\n\n[table id=40 /]"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Berliner Tabelle &#8211; Zum Unterhalt in den neuen Bundesländern","datePublished":"2017-06-20T13:16:14+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:59:24+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/"},"wordCount":573,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-berliner-tabelle.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Seit 1962 gibt es für die Berechnung des Kindesunterhalts die Düsseldorfer Tabelle. Diese allgemeine Richtlinie - ohne Gesetzeskraft - nutzen die meisten Anwälte, Privatpersonen und Gerichte nunmehr für die Festlegung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger und volljähriger Kinder. Mit der Deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 begann jedoch zunächst ein Angleich der neuen an die alten Bundeslände. Beim Kindesunterhalt wurde dabei die Berliner Tabelle bei der Unterhaltsberechnung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschaltet.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Berliner Tabelle\n\nDie Berliner Tabelle diente zur Berechnung des Kindesunterhalts in den neuen Bundesländern.\nIm Unterschied zur Düsseldorfer Tabelle sah die Berliner Tabelle zwei weitere Einkommensklassen vor.\nDie Berliner Tabelle wird seit 2007 nicht mehr verwendet.\n\nAusführliche Informationen zur Berliner Tabelle erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie unterscheiden sich Düsseldorfer und Berliner Tabelle?\n\n\n\nMittels Berliner Tabelle den Unterhalt in den neuen Bundesländern ermitteln\n\n\n\nWie wurde mittels Berliner Tabelle der Unterhalt berechnet?\n\n\n\nMit der Deutschen Einheit waren die Unterschiede zwischen den Jahrzehnte voneinander getrennten Bundesländern noch längst nicht aufgehoben. Das betraf vor allem auch die Einkommensverhältnisse sowie die Lebenshaltungskosten. Beide waren im Osten derzeit noch wesentlich niedriger als in den alten Bundesländern.\n\n\n\nDoch die in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle angesetzten Einkommensklassen waren aufgrund der niedrigeren Einkünfte in der ehemaligen DDR nicht eins zu eins anwendbar. Um die unterschiedlichen Lebensumstände zwischen den wiedervereinten Landesteilen Rechnung zu tragen, wurde deshalb die sogenannte Berliner Tabelle ins Leben gerufen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer wesentliche Unterschied zur Düsseldorfer Tabelle: Die Berliner Tabelle sah beim Unterhalt in den neuen Bundesländern zwei weitere Einkommensklassen vor. Es handelte sich hierbei um geringere Einkommensgruppen, als die niedrigste in der Unterhaltstabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf vorgesehene.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie sah die Berliner Tabelle aus (Stand: 2005)?\n\n\n\nMit der Berliner Tabelle wurde der Kindesunterhalt in den neuen Bundesländern ermittelt.\n\n\n\nDie letztmalig 2005 aktualisierte Tabelle orientierte sich bezüglich des Aufbaus an der Düsseldorfer Tabelle.\n\n\n\nIn folgenden Punkten wich sie jedoch von dieser ab:\n\n\n\n\nzwei zusätzliche niedrigere Einkommensgruppen: (a) bis 1.000 Euro, (b) 1.000 bis 1.150 Euro) unter Berücksichtigung des Mindestunterhalts Ost; im Folgenden dann Düsseldorfer Tabelle mit den damals noch 13 Einkommensstufen\n\n\n\nWegfall des Bedarfskontrollbetrages in der Berliner Tabelle\n\n\n\n\nDie für den Unterhalt heranzuziehende Berliner Tabelle sah damit im Jahre 2005 wie folgt aus:\n\n\n\n[table id=42 /]\n\n\n\nVon den in der Tabelle aufgeführten Bedarfssätzen wurde analog zur Düsseldorfer Tabelle noch das Kindergeld in Abzug gebracht - bei minderjährigen Kindern hälftig, bei Volljährigen in voller Höhe. Grund dafür: Das Kindergeld gilt als Einkommen der Kinder selbst.\n\n\n\nMit der Berliner Tabelle wurde der Kindesunterhalt nur in den neuen Bundesländern berechnet - also in: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost). In den zehn alten Ländern galt weiterhin uneingeschränkt die Düsseldorfer Unterhaltstabelle.\n\n\n\nDas Ende der Berliner Tabelle\n\n\n\nSeit 2007 findet die Berliner Tabelle beim Unterhalt keine Anwendung mehr. Die Angleichung der alten und neuen Bundesländer war zu diesem Zeitpunkt so weit vorangeschritten, dass keine derart erheblichen Unterschiede mehr bei Einkommen und Lebenshaltungskosten gegeben waren. Die Grundlage der Berliner Tabelle war damit entfallen.\n\n\n\nHeute ist die Berliner Tabelle bundesweit von der Unterhaltstabelle des OLG Düsseldorf abgelöst worden. Auch diese hat zwar keine Gesetzeskraft, dient jedoch regelmäßig als Orientierung bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Dies vereinfacht den Vorgang der Unterhaltszuweisung letztlich maßgeblich."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/","url":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/","name":"Berliner Tabelle bei Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-berliner-tabelle.jpg","datePublished":"2017-06-20T13:16:14+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:59:24+00:00","description":"🔍 Wann kam die Berliner Tabelle zum Einsatz? Wichtige Fragen zum Unterhalt nach Berliner Tabelle & Unterhalt in den neuen Ländern klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/berliner-tabelle/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-berliner-tabelle.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-berliner-tabelle.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag Berliner Tabelle"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie sich mittels Differenzmethode der Unterhalt berechnen lässt","datePublished":"2017-06-20T13:30:44+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:04:54+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/"},"wordCount":477,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-differenzmethode-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2001 findet nunmehr bei der Ermittlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt die Differenzmethode Anwendung. Mit diesem Zeitpunkt werden auch etwaige Einkünfte der Ehefrau als eheprägend anerkannt. An ebendiesen ehelichen Verhältnissen orientiert sich der Ehegattenunterhalt. Doch wie genau wird bei der Differerenzmethode vorgegangen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Differenzmethode\n\nBei der Differenzmethode handelt es sich um eine Rechenformel zur Ermittlung des Ehegattenunterhalts.\nGrundlage ist dabei die Differenz zwischen den Einkünften beider Eheleute.\nGeht nur einer der Eheleute einer Arbeit nach, dann ist der Quotenunterhalt zu ermitteln.\n\nWeiterführende Informationen zur Berechnung finden Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nRealistischere Einschätzung beim Unterhalt dank Differenzmethode\n\n\n\nMit Hilfe der Differenzmethode kann der Unterhalt für den getrennt lebenden oder bereits geschiedenen Ehegatten ermittelt werden. Dabei werden die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner einander gegenübergestellt. Auf die sich hieraus ergebende Differenz kann der bedürftige Unterhaltsberechtigte sodann 3/7 als Unterhaltszahlung geltend machen. In der folgenden Grafik zur Differenzmethode finden Sie ein kompaktes Beispiel für die Unterhaltsberechnung: Angenommen wird dabei eine Einkommensdifferenz von 1.050 Euro.\n\n\n\n\n\n\n\nWie berechnen Sie mit der Differenzmethode den Unterhalt?\n\n\n\nWie können Sie mit der Differenzmethode den Unterhalt berechnen?\n\n\n\nBei der Differenzmethode bemisst sich der Ehegattenunterhalt anhand der Abweichung zwischen den Einkünften beider Ehegatten. Zunächst wird also die Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkünften beider ermittelt.\n\n\n\nHiernach nun wird regelmäßig dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch auf 3/7 dieser Differenz als Unterhaltsanspruch zugestanden.\n\n\n\nIn seltenen Fällen kann auch der Halbteilungsgrundsatz Anwendung finden. Hierbei werden von beiden bereinigten Nettoeinkommen zunächst je ein Siebtel abgezogen, die sich ergebenden Summen sodann subtrahiert, sodass sich die Differenz ergibt. Der Unterhaltsanspruch läge in diesem Fall allerdings bei 1/2 der Differenz. In der gängigen Rechtsprechung wird jedoch die übliche Variante der Differenzmethode beim Unterhalt bevorzugt.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBeispielberechnung: Unterhalt dank Differenzmethode ermitteln\n\n\n\nDie klare Struktur der bei der Ermittlung von Unterhalt heranzuziehenden Differenzmethode soll nun mithilfe eines Beispiels veranschaulicht werden. Vorgenommen wird die Berechnung von einem Anspruch auf Trennungsunterhalt:\n\n\n\nDie bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der beiden Scheidungsparteien belaufen sich auf 1.200 Euro (A) und 3.500 Euro (B). B ist hiernach gegenüber A zum Unterhalt verpflichtet. Bei Anwendung der Differenzmethode beim Unterhalt ist nun zunächst die zwischen den Einkünften bestehende Diskrepanz zu ermitteln:\n\n\n\nUnterhalt: Bei der Differenzmethode liegt der Anspruch regelmäßig bei 3/7 der Differenz.\n\n\n\n3.300 Euro - 1.200 Euro = 2.100 Euro Differenz\n\n\n\nAuf die Differenz kann A nun einen Unterhaltsanspruch von 3/7 erheben:\n\n\n\n2.100 Euro : 7 x 3 = 900 Euro.\n\n\n\nB müsste nach dieser Berechnung vom Unterhalt mithilfe der Differenzmethode also 900 Euro monatlich an A leisten. So ergeben sich monatliche Einkunftsverhältnisse (netto) von 2.100 Euro (A) und 2.400 Euro (B).\n\n\n\nIst nur einer der Ehegatten erwerbstätig, so ist der Quotenunterhalt zu bilden. Dieser beträgt regelmäßig 3/7 des bereinigten Einkommens des Erwerbstätigen. Der Zwischenschritt der Differenzbildung bleibt hier also aus."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/","name":"Differenzmethode beim Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-differenzmethode-unterhalt.jpg","datePublished":"2017-06-20T13:30:44+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:04:54+00:00","description":"🔍 Wie berechnen Sie mittels Differenzmethode den Unterhalt? Alle wichtigen Fragen zur beim Unterhalt anzuwendenden Differenzmethode klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-differenzmethode-unterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-differenzmethode-unterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Differenzmethode bei Unterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kein Geld für einen Anwalt? So erhalten Sie dennoch rechtlichen Beistand","datePublished":"2017-06-20T13:50:35+00:00","dateModified":"2026-02-21T05:13:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/"},"wordCount":1072,"commentCount":5,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kein-geld-fuer-anwalt.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Was geschieht eigentlich, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? Müssen Sie dann auf Rechtsberatung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung verzichten? Gerade Personen mit einem niedrigen Einkommen und Bezieher von Sozialleistungen stellen sich diese Frage - nicht nur in Bezug auf Scheidung und Unterhalt.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kein Geld für Anwalt\n\nHaben Sie kein Geld für eine anwaltliche Erstberatung, haben Sie die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen\nBenötigen Sie lediglich eine Rechtsberatung, müssen Sie sich nicht zwangsläufig an einen Anwalt wenden. Mietervereine, Gewerkschaften oder öffentliche Anlaufstellen bieten meist kostenlose Beratungen an.\nBenötigen Sie Unterstützung bei den Verfahrenskosten, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.\n\nDieser kann den Antragsgegner objektiv über dessen Rechte und Ansprüche aufklären und so eine Benachteiligung vermeiden.\nAusführliche Informationen dazu, was Sie tun können, wenn das Geld für den Anwalt fehlt, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKönnen Sie einen Anwalt auch ohne Geld beauftragen?\n\n\n\nScheidung und kein Geld für einen Anwalt - was nun?\n\n\n\nKein Geld für einen Anwalt - müssen Sie auf Rechtsbeistand verzichten?\n\n\n\nDas Wichtigste vorab: Das Grundgesetz bestimmt, dass grundsätzlich alle Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Das heißt: Jeder hat ein Anrecht darauf, seine Interessen und Rechte durchzusetzen - nötigenfalls auch gerichtlich. Nicht in jedem Fall wird dabei ein Anwalt benötigt.\n\n\n\nDoch gerade vor dem Familiengericht gilt regelmäßig Anwaltszwang für alle Antragsteller. Wenn Sie sich nun scheiden lassen und den entsprechenden Antrag einbringen wollen, benötigen Sie einen Anwalt. Das bedeutet jedoch mitnichten, dass Sie sich nicht scheiden lassen können, wenn Sie bei Scheidung für einen Anwalt kein Geld haben. Ganz im Gegenteil:\n\n\n\n\nDas Grundrecht auf rechtliche Gleichheit hat in Deutschland dazu geführt, dass sogenannte Sondersozialleistungen eingeführt wurden, die die gerichtliche und anwaltliche Vertretung trotz finanzieller Engpässe möglich machen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen:\n\nBeratungshilfe für Beratungssachen und ggf. außergerichtliche Anwaltstätigkeiten und\nProzess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH) für das gerichtliche Verfahren.\n\n\n\n\n\nHaben Sie kein Geld für einen Anwalt, können Sie auf diese Leistungen - je nach Vorgang - zurückgreifen. Und Sie sollten das gerade bei solch komplexen Sachverhalten wie einer Scheidung auch tun. Die Scheidungsfolgen sind für Laien kaum zu überblicken. Auch der Antragsgegner sollte sich über die Konsequenzen der Scheidung umfassend beraten lassen.\n\n\n\n\"Ich brauche einen Anwalt, habe aber kein Geld dafür!\" - Wichtige Anlaufstellen\n\n\n\n\"Ich brauche einen Anwalt, habe aber kein Geld dafür...\" Was können Sie tun?\n\n\n\nWichtig ist: Grundsätzlich arbeitet kein Anwalt ohne Bezahlung. Wie jeder andere Dienstleister verlangt er für seine Dienste ein Entgelt. Und wichtiger noch: In § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist festgelegt, dass ein Anwalt keine geringeren Gebühren nehmen darf, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zulässt. Kostenfrei arbeiten darf er mithin grundsätzlich nicht. Dadurch soll einer Wettbewerbsverzerrung vorgebeugt werden.\n\n\n\nUnd auch für Empfänger von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe, die kein Geld für einen Anwalt aufbringen können, gilt: Der Anwalt arbeitet für Sie nicht kostenfrei. Die für seine Tätigkeit entstehenden Kosten werden stattdessen von der Landeskasse getragen. Den Anwalt bezahlen ohne eigenes Einkommen müssen Sie damit häufig nicht, aber der Rechtsanwalt muss nicht, ohne Geld zu erhalten, tätig werden.\n\n\n\nBeratungshilfe können Berechtigte beim zuständigen Amtsgericht für die reine Rechtsberatung und ggf. auch für die außergerichtliche Tätigkeit des Juristen beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe hingegen ist im Zuge eines gerichtlichen Zivilverfahrens (auch bei Scheidung) möglich. Der VKH-Antrag erfolgt dabei regelmäßig zusammen mit dem Hauptsacheantrag.\n\n\n\nSie wollen sich einen Anwalt nehmen, haben aber kein Geld? Beratungshilfe rechtzeitig beantragen!\n\n\n\nWenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, sollten Sie regelmäßig, bevor Sie einen solchen aufsuchen, den Beratungshilfeschein beantragen. Dies können Sie bei dem in Ihrem Einzugsgebiet zuständigen Amtsgericht erledigen - genauer: in der Rechtsantragsstelle des Gerichts. Einige Gerichte wünschen aufgrund der Auslastung die Terminierung. Informieren Sie sich also rechtzeitig, um ggf. wichtige Fristen nicht zu verpassen, wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHaben Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt, können Sie daneben auch im ersten Termin mit einem Juristen die Beratungshilfe mit dessen Unterstützung beantragen. Informieren Sie den Juristen vorab hierüber. Das Problem dabei: Wird Ihnen keine Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie für die Kosten des bereits beauftragten Anwalts selbst aufkommen.\n\n\n\nKommt es dann zur Scheidung, Sie haben aber kein Geld für den Anwalt, kann dieser gemeinsam mit dem Scheidungsantrag die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um ein Darlehen, das im Zweifel auch wieder zurückgezahlt werden muss! Sie erhalten regelmäßig Prozesskostenhilfe, wenn Sie bereits berechtigt waren, Beratungshilfe zu bekommen. Gedeckt werden dabei fast Ihre gänzlich entstehenden Scheidungskosten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\"Ich kann mir keinen Anwalt leisten!\" - Kostenlose Rechtsberatung möglich?\n\n\n\nSie wollen sich scheiden lassen? Ein Anspruch auf einen Anwalt besteht auch, wenn man kein Geld hat.\n\n\n\nWie bereits erwähnt, darf ein Anwalt regelmäßig nicht unentgeltlich Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, können Sie dann zum einen auf die Beratungshilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro an den Rechtsbeistand leisten. Sie sollten den Beratungshilfeschein vorab beim zuständigen Amtsgericht beantragen und diesen dann dem gewählten Anwalt im ersten Termin überreichen.\n\n\n\nGeht es lediglich um Beratungssachen und einfache Vorgänge, können Sie mitunter jedoch auch noch auf weitere Angebote zurückgreifen:\n\n\n\n\nIn den Stadtstaaten wird die sogenannte öffentliche Rechtsberatung angeboten. In Hamburg und Bremen gibt es dabei keine Beratungshilfe, in Berlin haben Betroffene das Wahlrecht, wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben. In den öffentlichen Beratungsstellen beraten Volljuristen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zu unterschiedlichsten rechtlichen Problemen.\n\n\n\nNicht nur Anwälte dürfen Rechtsberatung erteilen. Auch Steuerberater, Mietervereine (in Mietsachen) oder Gewerkschaften (bei Arbeitsrechtssachen) können für Betroffene eine wichtige Anlaufstelle sein. Zahlen müssen Mitglieder von Vereinen und Gewerkschaften dabei regelmäßig nicht für die Rechtsberatung.\n\n\n\n\nAuch in diesen Fällen bleibt die Rechtsberatung jedoch nie wirklich kostenlos. Die entstehenden Kosten werden im Großteil lediglich von der Landeskasse oder Vereinen und Gewerkschaften getragen - bzw. über Mitgliedsbeiträge erwirtschaftet."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/","url":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/","name":"Kein Geld für einen Anwalt? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kein-geld-fuer-anwalt.jpg","datePublished":"2017-06-20T13:50:35+00:00","dateModified":"2026-02-21T05:13:06+00:00","description":"🔍 Sie haben kein Geld für einen Anwalt? Wichtige Fragen zu Anwalt bezahlen ohne Einkommen & wie Sie einen Anwalt ohne Geld beauftragen klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/kein-geld-fuer-anwalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kein-geld-fuer-anwalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kein-geld-fuer-anwalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu kein Geld für Anwalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Vorschuss nach RVG &#8211; Wann müssen Sie Ihren Anwalt bezahlen?","datePublished":"2017-06-20T14:22:25+00:00","dateModified":"2026-03-10T06:51:35+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/"},"wordCount":843,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vorschuss-rvg.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die Kosten, die für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts bei Scheidung und anderen Verfahren entstehen, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist festgelegt, welche Gebühren und Auslagen der Anwalt für welche Vorgänge mindestens zu erheben hat. Doch wann genau müssen Sie einen von Ihnen beauftragten Anwalt eigentlich bezahlen? Bestimmt das RVG auch einen Vorschuss an den Rechtsbeistand?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vorschuss nach RVG\n\nDie Anwaltskosten im Scheidungsverfahren werden nicht nur nach dem gesamten Verfahren fällig. Der Anwalt kann auch einen Vorschuss verlangen.\nDer Vorschuss dient beispielsweise auch dazu, die Auslagen für Porto, Drucker etc. zu decken.\nWird der Vorschuss nicht bezahlt, kann der Anwalt seine Tätigkeit einstellen und von der Zahlung abhängig machen.\n\nAusführliche Informationen zum Vorschuss nach dem RVG erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nLaut RVG ist ein Vorschuss an den Rechtsanwalt vorgesehen!\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann sind die Anwaltskosten fällig?\n\n\n\nHat Ihr Anwalt einen Anspruch auf Leistung von Vorschuss nach RVG?\n\n\n\nNach § 8 Absatz 1 RVG wird die Vergütung für den beauftragten Rechtsbeistand fällig, sobald der ihm erteilte Auftrag erledigt oder der Vorgang abgeschlossen ist. Das bedeutet nun aber mitnichten, dass ein Anwalt bis zum Ende des Auftrags kein Geld verlangen darf und somit solange kostenfrei arbeiten muss.\n\n\n\nDa sich viele Verfahren - gerade langwierige Scheidungs- und Familiensachen - nicht selten über Monate und Jahre hinziehen, bedeutete dies andernfalls, dass der Jurist für seine Tätigkeit lange Zeit kein Geld erherhielte. Sicher, er hat in der Regel nicht nur den einen Fall ... aber um ein regelmäßigeres Einkommen zu gewährleisten und so die laufenden Kosten für Kanzlei, Personal und Lebenshaltung tragen zu können, ist ein Vorschuss im RVG bestimmt. Dieser soll letztlich auch die Auslagen decken, die der Anwalt bei der Fallbearbeitung dauerhaft hat - für Porto, Telefon, Drucker usf.\n\n\n\nEin weiterer Hintergrund dieser Regelung ist traurig, aber wahr: Der ein oder andere Mandant ist nach Abschluss des Verfahrens ggf. auch nicht mehr geneigt, die Anwaltskosten auszugleichen - wegen vermeintlicher \"Schlechtleistung\", einem nicht erreichten Ziel oder fehlender Dringlichkeit. Da die Vergütung des Anwalts aber nicht von dem Ergebnis seines Tätigwerdens abhängig ist, räumt das RVG ihm die Chance ein, noch vor Beendigung an seine Entlohnung zu gelangen.\n\n\n\nIhr Anwalt darf einen Vorschuss nach § 9 RVG verlangen!\n\n\n\nIhr Anwalt darf nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss von Ihnen verlangen.\n\n\n\nLaut § 9 RVG darf der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss auf die ihm voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen von seinem Auftraggeber verlangen.\n\n\n\nHaben Sie also zum Beispiel einen Rechtsbeistand mit der Vertretung in Ihrem Scheidungsverfahren beauftragt, kann dieser auf Grundlage des vorläufigen Streitwertes die voraussichtlichen Anwaltskosten ermitteln.\n\n\n\nAuf diese wiederum kann er von Ihnen einen Vorschuss laut § 9 RVG verlangen, denn in Scheidungssachen sind die Anwaltskosten regelmäßig dem Auftraggeber aufzuerlegen. Sie zahlen dabei bereits - ggf. auch in Form von Ratenzahlung - einen Großteil der vermuteten Scheidungskosten. Doch welcher Vorschuss an den Anwalt kann eigentlich als angemessen gelten?\n\n\n\nWas ist ein angemessener Kostenvorschuss für den Rechtsanwalt?\n\n\n\nUnter einem Vorschuss versteht sich häufig eine Teilzahlung auf eine Gesamtrechnung. Aber auch wenn die Bestimmungen zum Vorschuss im RVG recht inexplizit sind, gilt in der gängigen Rechtsprechung, dass ein Anwalt nicht nur einen Teil seiner vermeintlichen Kosten als Vorschuss verlangen kann.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nStattdessen hat jeder Rechtsanwalt ein Anrecht darauf, den laut RVG bestimmten Vorschuss in gesamter Höhe der anzunehmenden Gebühren und Auslagen geltend zu machen. Dazu gehören dann auch etwa die 19 Prozent Umsatzsteuer, die auf eine Dienstleistung zu erheben sind.\n\n\n\nWie hoch ist ein angemessener Vorschuss an Ihren Anwalt?\n\n\n\nNach Abschluss des Vorgangs - z. B. mit Rechtskraft der Scheidung - kann dann mittels des abschließenden Verfahrenswertes die genaue Höhe der Anwaltskosten ermittelt werden.\n\n\n\nDiese kann der Anwalt letztlich dann seinem Mandanten in Rechnung stellen, wobei ein bereits geleisteter Vorschuss an den Rechtsanwalt während laufender Scheidung in Abzug zu bringen ist. Sie zahlen also den Vorschuss, den § 9 RVG gewährt, nicht zusätzlich zu den abschließenden Anwaltskosten.\n\n\n\nWas geschieht, wenn Sie den Vorschuss an den Anwalt nicht zahlen?\n\n\n\nWichtig ist, dass die Weigerung, den angemessenen und in Rechnung gestellten Vorschuss nach § 9 RVG zu zahlen, auch weitreichende Konsequenzen für Sie als Mandanten haben kann. Der Aufbau von Schulden ist dabei noch das geringere Übel.\n\n\n\nVielmehr hat ein Anwalt das Recht darauf, seinerseits weitere Tätigkeiten abzulehnen, wenn sein Mandant den in Rechnung gestellten und nach RVG gerechtfertigten Vorschuss nicht leistet. Er ist gesetzlich also dazu befugt, die weitere Vertretung einzustellen. Die Wiederaufnahme kann er an die Leistung des Vorschusses knüpfen.\n\n\n\nDann einfach weiter zum nächsten Anwalt? Auch das ist keine gute Idee, denn die bis zum Zeitpunkt einer Ihrerseits abgegebenen Mandatskündigung geleisteten Tätigkeiten kann der Anwalt Ihnen dennoch in Rechnung stellen. Und hinzu kommen dann noch die erneuten Kosten für den neuen Rechtsbeistand - und auch dieser Anwalt kann wieder einen Vorschuss nach § 9 RVG geltend machen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/","url":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/","name":"Vorschuss nach RVG auf Anwaltskosten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vorschuss-rvg.jpg","datePublished":"2017-06-20T14:22:25+00:00","dateModified":"2026-03-10T06:51:35+00:00","description":"🔍 Kann ein Anwalt einen Vorschuss nach RVG geltend machen? Wichtige Fragen zum laut RVG gewährten Vorschuss an Ihren Anwalt klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/vorschuss-rvg/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vorschuss-rvg.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-vorschuss-rvg.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Vorschuss nach RVG"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wenn Unternehmer eine Scheidung ohne Ehevertrag anstreben, ist einiges zu beachten","datePublished":"2017-06-30T08:20:27+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:36:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/"},"wordCount":471,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/scheidung-unternehmen.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Steht bei einer Scheidung ein Unternehmen auf dem Spiel, ist anwaltliche Hilfe ein Muss.\n\n\n\nAm Tag der Tage schwört sich das Paar die große Liebe, doch in vielen Fällen scheidet die Eheleute nicht der Tod, sondern der Richter. Nicht selten folgt dann ein Kampf um das Eigenheim und mitunter auch um die Kinder.\n\n\n\nIst ein Ehegatte Unternehmer, tangiert die Scheidung ggf. auch das Unternehmen und damit die Mitarbeiter. Was ist zu beachten, wenn bei der Scheidung ein selbstständiger Unternehmer beteiligt ist? Gehören dem Partner dann automatisch Anteile der Firma?\n\n\n\nWie läuft die Scheidung von einem Unternehmer ohne Ehevertrag? Der Zugewinnausgleich\n\n\n\nBeschließen Unternehmer die Scheidung und das ohne Ehevertrag, führt der Weg am Zugewinnausgleich meist nicht vorbei. Denn dann leben die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.\n\n\n\nKonkret bedeutet dies: Der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird gegenseitig ausgeglichen. Dies gilt dann auch uneingeschränkt für das hinzugekommene Firmenvermögen. So muss der Unternehmer bei einer Scheidung ohne Ehevertrag den anderen Partner auszahlen, wenn dieser nicht einen gleichen Zugewinn aufweisen kann. Gründet der Partner das Unternehmen während der Ehezeit, betrifft dies ggf. die Hälfte des betrieblichen Vermögens.\n\n\n\nReichen Unternehmer eine Scheidung ohne Ehevertrag ein, findet der Zugewinnausgleich statt. Ist der Partner hälftiger Miteigentümer des Unternehmens, steht dem Gatten die Hälfte der Firma zu. Dies hat zwar in erster Linie nichts mit der Scheidung zu tun, doch kann diese Regelung gerade dann zu Problemen führen, wenn sich die Ehegatten in dieser Situation zerstreiten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nProbleme umgehen und einen Ehevertrag aufsetzen\n\n\n\nWollen die Unternehmer die Scheidung - bisher ohne Ehevertrag - können sie dies nachholen. Im Rahmen eines Vertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute dann gemeinsam eine Lösung suchen. Dies ist nicht nur günstiger, sondern verhindert unter Umständen auch einen Rosenkrieg.\n\n\n\nDie Scheidung einer Unternehmerehe sollte mit einem Vertrag einhergehen.\n\n\n\nDie Scheidung selbstständiger Unternehmer kann im ungünstigsten Fall Arbeitsplätze kosten. Um dies zu umgehen, ist unbedingt dazu zu raten, schon bei Firmengründung bzw. bei Eheschließung über einen Ehevertrag nachzudenken. Nicht unbedingt ist dann die Gütertrennung die beste Variante, denn so gehen dem Partner im Todesfall die steuerlichen Vorteile verloren, die eine Zugewinngemeinschaft bietet.\n\n\n\nHäufig ist eine modifizierte Zugewinn­gemeinschaft die Lösung. In diesem Fall kann beispielsweise das Firmenvermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Alle anderen Vermögenswerte fallen dann aber weiterhin in den Ausgleich.\n\n\n\nKommt es zu einer Unternehmerscheidung und die Partner leben in einer Gütertrennung, ist Folgendes zu beachten: Wirkte der Partner maßgeblich am Aufbau und dem Erfolg der Firma des Ehegatten mit, können die Gerichte trotz Gütertrennung einen Ausgleichsanspruch einräumen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/","url":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/","name":"Unternehmer: Scheidung ohne Ehevertrag problematisch?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unternehmer-scheidung-ohne-ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/scheidung-unternehmen.jpg","datePublished":"2017-06-30T08:20:27+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:36:00+00:00","description":"Wenn Unternehmer eine Scheidung ohne Ehevertrag wollen, ist Streit vorprogrammiert! Erfahren Sie hier, wie eine Unternehmerscheidung ohne Vertrag abläuft!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-bei-arbeitslosigkeit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-bei-arbeitslosigkeit/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit &#8211; Ansprüche und Anrechnung","datePublished":"2017-07-27T13:46:22+00:00","dateModified":"2026-01-28T22:37:56+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-bei-arbeitslosigkeit/"},"wordCount":1103,"commentCount":24,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-bei-arbeitslosigkeit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-kindesunterhalt-bei-arbeitslosigkeit.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten und anderen Verwandten spielen vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn der Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden kann. Gerade in Bezug auf den Anspruch von Kindesunterhalt ergeben sich dabei unterschiedliche Fragen, die in verschiedene Richtungen weisen: Bleibt der Anspruch auf Unterhalt für ein volljähriges arbeitsloses Kind bestehen? Wer zahlt eigentlich den Unterhalt, wenn der Vater arbeitslos ist? Und wird der Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit auf Sozialleistungen angerechnet?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\n\nIst der Unterhaltspflichtige arbeitslos, kann er Kindesunterhalt meist nicht zahlen, weil er nicht leistungsfähig ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, alternativ auf den Unterhaltsvorschuss zurückgreifen, den Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren beanspruchen können.\nSind Sie aufgrund von Volljährigkeit nicht mehr berechtigt, den Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie alternativ auf andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen (Ausbildungsförderung, Bafög, Studienkredit, Sozialleistungen usf.).\nEin Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für volljährige Arbeitslose oftmals nicht mehr, wenn sie eine erste berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder die Suche nach einer entsprechenden Ausbildung nicht zielstrebig genug verfolgen.\nErhalten Sie zusätzlich zu Arbeitslosengeld II Unterhalt für Ihr Kind, so findet der Kindesunterhalt regelmäßig Anrechnung auf Ihren ALG-II-Bedarf, wenn Ihr Kind Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.\n\nAusführliche Informationen zum Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nFacettenreiches Fragenfeld: Unterhalt fürs Kind bei Arbeitslosigkeit\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAnspruch auf Unterhalt für ein volljähriges Kind, das arbeitslos ist?\n\n\n\nBleibt die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind, das arbeitslos ist, bestehen?\n\n\n\nGrundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren leiblichen und adoptierten Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Leben die Kinder bei den Eltern, geschieht dies in der Regel in Form von Naturalunterhaltsleistungen.\n\n\n\nNach einer Trennung oder Scheidung ist der familienferne Elternteil zumeist zur Leistung von Barunterhalt angehalten. Ab Volljährigkeit und für Kinder mit eigenem Haushalt erstreckt sich dieser Anspruch auf beide Elternteile.\n\n\n\nDoch was geschieht nun eigentlich, wenn das Kind bereits volljährig und arbeitslos ist? Ist Kindesunterhalt auch dann noch von den Eltern zu leisten? Zu unterscheiden ist bei der Beantwortung der Frage, ob das Kind bereits eine erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) oder ob diese noch bevorsteht:\n\n\n\nKind nach Erstausbildung arbeitslos - Anspruch auf Unterhalt erlischt regelmäßig\n\n\n\nIst die Erstausbildung bereits abgeschlossen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Person grundsätzlich theoretisch dazu in der Lage ist, selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit entfällt deshalb in aller Regel, wenn die Erstausbildung bereits abgeschlossen wurde.\n\n\n\nEine Ausnahme kann dann gelten, wenn die Arbeitslosigkeit sich nur auf eine kurze Überbrückungszeit bezieht, die zwischen einer Berufsausbildung und einem anschließenden (thematisch verknüpften) Studium besteht. In diesem Fall kann sowohl während der Überbrückungszeit als auch dem anschließenden Studium der Anspruch auf Kindesunterhalt weiterhin bestehen bleiben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt für ein arbeitsloses Kind, das noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat\n\n\n\nDer Anspruch auf Kindesunterhalt kann bei Arbeitslosigkeit des Kindes auch dann erlöschen, wenn dieses sich nicht zielstrebig genug nach dem Schulabschluss um eine Ausbildung oder Anstellung bemüht. In diesem Fall kann der Unterhaltsanspruch zumindest für die Dauer ruhen, bis ein Ausbildungsplatz gefunden und angetreten wurde.\n\n\n\nEine Ausnahme gilt jedoch beim Übergang von der Schule in ein Studium bzw. eine Berufsausbildung, wenn die Übergangszeit eine Dauer von maximal vier Monaten nicht überschreitet. In diesem Fall kommt die Erwerbsobliegenheit regelmäßig nicht zum Tragen, sodass in aller Regel auch während dieser Phase Unterhalt an ein Kind, das zeitweise arbeitslos und schon volljährig ist, geleistet werden muss.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Kindesunterhalt\n\nNaturalunterhalt\nBarunterhalt\nUnterhalt in der Ausbildung\nUnterhalt für volljährige Kinder\nKindesunterhalt berechnen\n\n\n\n\n\nWer zahlt den Unterhalt fürs Kind, wenn Vater oder Mutter arbeitslos sind?\n\n\n\nUnterhalt fürs Kind: Ein arbeitsloser Vater ist oftmals nicht leistungsfähig.\n\n\n\nWas aber geschieht nun eigentlich, wenn der Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen gar nicht geleistet werden kann? Grundsätzlich gilt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, der Unterhaltspflichtige muss sich bei Arbeitslosigkeit zumindest ernsthaft und redlich um eine angemessene Anstellung bemühen, um so den Unterhalt leisten zu können.\n\n\n\nIst der Unterhaltspflichtige allerdings trotz sämtlicher Bemühungen arbeitslos und aufgrunddessen nicht leistungsfähig, kann ein Anspruch gegen ihn nicht durchgesetzt werden. In diesem Fall kann für minderjährige Kinder unter anderem Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Alternativ stehen diesen und auch volljährigen Kindern weitere Leistungen für die Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Je nach Umstand können dies Ausbildungsförderung (BAB), Bafög, Hartz IV, Arbeitslosengeld I oder andere Sozialleistungen sein.\n\n\n\nÄndern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zum Positiven kann dann der Unterhaltsanspruch wieder geltend gemacht werden, denn: Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt endet bei Arbeitslosigkeit des Schuldners nicht automatisch. Lediglich der Anspruch ruht für die Dauer der fehlenden Leistungsfähigkeit.\n\n\n\nAnders hingegen kann es aussehen, wenn der Unterhaltspflichtige schuldhaft arbeitslos ist/wurde. Unterhalt an das Kind muss er in solch einem Fall nämlich oftmals trotz fehlender Leistungsfähigkeit zahlen. Berücksichtigt werden kann dann bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs das sogenannte fiktive Einkommen. Bei der Zahlung kann zudem der Selbstbehalt außer Acht bleiben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZudem: Wer schuldhaft den zu leistenden Kindesunterhalt vorenthält, ob arbeitslos oder einfach zahlungsunwillig, macht sich strafbar. Die Unterhaltspflichtverletzung kann nach § 170 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.\n\n\n\nAnrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von Arbeitslosengeld II?\n\n\n\nKindesunterhalt bei Arbeitlosigkeit: Bei Hartz-IV-Bezug wird der Unterhalt angerechnet.\n\n\n\nSind Sie arbeitslos und erhalten Leistungen nach dem SGB II? Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) finden zahlreiche Einkünfte Anrechnung auf den jeweiligen Bedarfssatz. Das gilt grundsätzlich auch für Unterhaltsleistungen, da diese als Einkommen zu werten sind.\n\n\n\nIst nun auch ein unterhaltsberechtigtes Kind Teil einer Bedarfsgemeinschaft und erhält dieses von einem Elternteil Barunterhalt, so findet auch der Kindesunterhalt Anrechnung bei Arbeitslosigkeit des sorgeberechigten Hartz-IV-Beziehers, denn: Alle Einkünfte der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden auf den ALG-II-Satz angerechnet - unter Einbeziehung von Freibeträgen.\n\n\n\nKindesunterhalt sowie Kindergeld gelten dabei grundsätzlich als Einkommen des bedürftigen Kindes und sind somit auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Dabei kann sich der Hartz-IV-Satz entsprechend verringern. Das gleiche gilt im Übrigen auch für andere Unterhaltsleistungen, die bei Hartz-IV-Bezug empfangen werden.\n\n\n\nDies gilt allerdings nur, wenn der Kindesunterhalt auch tatsächlich gezahlt wird. Ein Anspruch allein wird nicht angerechnet, wenn der Kindesunterhalt etwa bei Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter nicht gezahlt werden kann."}
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Gerade dann, wenn aus vorherigen Beziehungen Kinder hervorgegangen sind, stellt sich der ein oder andere vor allem beim Unterhalt fürs Kind die Frage: \"Wenn Mutter oder Vater wieder heiratet, muss ich dann weiterhin Kindesunterhalt zahlen?\" Und was geschieht eigentlich, wenn ein neues Kind in die neue Ehe geboren wird? \n\n\n\nLiteratur zum Thema Kindesunterhalt\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt nach Wiederheirat\n\n\n\nWie wirkt sich die Heirat auf den Unterhalt aus? Beim Kindesunterhalt ändert eine neue Ehe aufseiten des Unterhaltspflichtigen regelmäßig nichts, da minderjährige und privilegierte volljährige Kinder in der Unterhaltsrangfolge stets vor den Ehegatten stehen.  Wird das Einkommen des neuen Partners bei Kindesunterhalt angerechnet? Ist der alleinerziehende Elternteil des unterhaltsberechtigten Kindes wieder neu verheiratet, ist beim Kindesunterhalt mitnichten das Einkommen des Stiefelternteils bei der Bedarfsberechnung anzusetzen. Nur gegenüber den rechtlichen Eltern (u. a. auch Adoptiveltern) besteht ein Unterhaltsanspruch aufseiten der Kinder, sodass der Unterhaltspflichtige nicht die Anrechnung des Einkommens des neuen Partners verlangen darf.  Wie ändert sich der Kindesunterhalt, wenn ich selber nochmal ein Kind habe? Ein neues Kind kann unter Umständen zeitweise einen erhöhten Selbstbedarf des Unterhaltspflichtigen begründen. Hierbei bedarf es jedoch einer umfassenden Bewertung des Einzelfalls.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nWelchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAnrechnung des zusätzlichen Einkommens auf den Kindesunterhalt bei Wiederheirat?\n\n\n\nIhre Ex-Frau ist wieder verheiratet: Was ist dem Kindesunterhalt? Müssen Sie weiterhin zahlen?\n\n\n\nWenn ein Elternteil eines unterhaltsberechtigten Kindes erneut heiratet, muss dies doch unweigerlich Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Unterhaltsschuldners haben - oder etwa doch nicht? Der ein oder andere Unterhaltspflichtige hofft im Zuge der Wiederheirat des anderen Elternteils, dass sich nun die Kosten für den Kindesunterhalt verringern. Schließlich würde ja nunmehr auch das Einkommen des neuen Partners in die Berechnungen einbezogen werden.\n\n\n\nAber: Das ist ein Irrtum! Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, bezieht sich immer nur auf leibliche und adoptierte Kinder. Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt.\n\n\n\nAus diesem Grund findet das Einkommen des neuen Ehegatten und Stiefelternteils des Kindes nach Wiederheirat beim Kindesunterhalt keine Berücksichtigung.\n\n\n\nAnders hingegen verhielte es sich bei dem nachehlichen Ehegattenunterhalt bei Wiederverheiratung. Wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet, geht die Unterhaltspflicht von dem Ex-Ehegatten auf den neuen über. Der ehemalige Unterhaltspflichtige muss dann regelmäßig keinen Unterhalt mehr an seinen ehemaligen Lebenspartner zahlen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKindesunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen\n\n\n\nWas geschieht mit dem Unterhalt fürs Kind, wenn die Mutter wieder heiratet?\n\n\n\nWas aber geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige nun erneut heiratet? Spielt beim Kindesunterhalt die neue Ehe in diesem Fall eine Rolle?\n\n\n\nGrundsätzlich gilt auch hier dasselbe beim Unterhalt fürs Kind. Wenn die unterhaltspflichtige Mutter wieder heiratet, dann spielt das Einkommen ihres neuen Mannes keine Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts, da die Unterhaltspflicht mit der Eheschließung nicht automatisch auch auf diesen übergeht. Der Anspruch auf Kindesunterhalt bleibt bei Wiederheirat der Mutter also in der bisherigen Form bestehen.\n\n\n\nZudem hat auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Ehegatten in aller Regel keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt, sofern dieser Anspruch aufseiten minderjähriger oder privilegierter volljähriger Kinder liegt. Denn diese stehen in der Unterhaltsrangfolge stets an erster Stelle. Der neue Ehegatte kann dann schon mal das Nachsehen haben.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nÄnderung beim Kindesunterhalt durch neue Ehe und neues Kind?\n\n\n\nWenn aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen neue Kinder hervorgehen, kann sich dies indirekt auf den Kindesunterhalt der älteren Kinder auswirken. Grund hierfür ist, dass auch gegenüber diesen eine Unterhaltspflicht besteht, die vor allem in Form von Naturalunterhalt erbracht wird. Dies kann ggf. im Rahmen eines erhöhten Selbstbehaltes Berücksichtigung finden. Entsprechende Vorgänge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt und bedürfen der Einzelfallbewertung.\n\n\n\nDabei gilt allerdings: Der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt bei Wiederheirat des Vaters oder der Mutter nicht automatisch, wenn ein neues Kind in die Ehe geboren wird. Minderjährige und privilegierte Volljährige stehen in der Rangfolge auf gleicher Stufe. Ein neues Kind hemmt damit nicht automatisch den Unterhaltsanspruch eines älteren.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Kindesunterhalt\n\nNaturalunterhalt\nBarunterhalt\nUnterhalt in der Ausbildung\nUnterhalt für volljährige Kinder\nKindesunterhalt berechnen\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kindesunterhalt:\n\n\n\n[amazon box=\"B09PMBSQD4,3748178441,3846210560\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/","url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/","name":"Kindesunterhalt durch neue Ehe aufgehoben? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2017/07/ex-frau-wieder-verheiratet-was-ist-mit-kindesunterhalt.jpg","datePublished":"2017-07-27T14:11:58+00:00","dateModified":"2026-01-23T20:42:26+00:00","description":"🔍 Entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt durch eine neue Ehe? Alle wichtigen Fragen zum Kindesunterhalt nach Wiederheirat klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#faq-question-1649153829150"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#faq-question-1649153809990"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#faq-question-1649153833732"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#faq-question-1649153833732","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/#faq-question-1649153833732","name":"Wie ändert sich der Kindesunterhalt, wenn ich selber nochmal ein Kind habe?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ein <strong>neues Kind</strong> kann unter Umständen zeitweise einen <strong>erhöhten <a href=\"https://www.scheidung.org/selbstbehalt/\">Selbstbedarf</a></strong> des Unterhaltspflichtigen begründen. Hierbei bedarf es jedoch einer umfassenden Bewertung des Einzelfalls.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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Bestimmungen zum Ehegattenerbrecht","datePublished":"2017-07-28T13:40:04+00:00","dateModified":"2026-01-29T02:34:52+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-ehegatte/"},"wordCount":1607,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-ehegatte/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erbrecht-ehegatte.jpg","articleSection":["Erbrecht"],"inLanguage":"de","description":"\"Wer mein Blut hat, ist mein Erbe!\" Dieser alte Rechtsgrundsatz gilt schon seit Jahrhunderten und hat auch die Herrschaftsfolge in den Königshäusern maßgeblich geprägt. Und auch heute noch gelten nach der gesetzlichen Erbfolge Abkömmlinge und Anverwandte des Verstorbenen als dessen rechtmäßige Erben. Doch ein Erbrecht hat ein Ehegatte zum Beispiel ebenfalls. Aber wo findet dieser seinen Platz in der Erbfolge?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehegattenerbrecht\n\nAls einzigen nicht Verwandten eines Erblassers wird Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ein gesetzliches Erbrecht zugesprochen. Der Zugriff auf die Erbschaft ist damit nicht an ein Testament des Erblassers gebunden.\nIn der Erbreihenfolge steht der Ehegatte neben Erben erster und zweiter Ordnung sowie den Großeltern des Erblassers.\nDer Erbteil des überlebenden Ehegatten beträgt regelmäßig gegenüber Erben erster Ordnung ein Viertel, gegenüber Erben zweiten Ranges und Großeltern des Erblassers ein Halb. Sind keine zuvorgenannten Erbberechtigten vorhanden, ist er Alleinerbe.\nLebten die Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes in einer Zugewinngemeinschaft, kann der Überlebende für den Zugewinnausgleich zusätzlich pauschal ein weiteres Viertel an der Erbschaft einfordern.\nGemäß Erbrecht hat der Ehegatte bei Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beschränkt.\nIst die Scheidung rechtskräftig, rechtshängig oder der Antrag unter Erfüllung der Scheidungsvoraussetzungen gestellt worden, erlischt das Erbrecht des Ehegatten automatisch.\nGleiches gilt auch dann, wenn der Ehegatte in einem Testament bedacht wurde, die Eheleute aber in Scheidung leben oder bereits geschieden sind. Das Testament wird in diesem Punkt unwirksam.\n\nAusführliche Informationen zum Erbrecht von Ehefrau und Ehemann finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nZum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten\n\n\n\nDie gesetzliche Erbfolge\n\n\n\nWelches Erbrecht hat Ihr Ehegatte gemäß BGB?\n\n\n\nIm Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich umfangreiche Regelungen, die das Erbrecht einzelner Personengruppen genau definieren. Die gesetzliche Erbfolge kommt dabei immer dann zum Tragen, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.\n\n\n\nDie gesetzliche Erbfolge teilt dabei die Anverwandten eines Verstorben in unterschiedliche Erbordnungen ein. Je näher die Verwandtschaft des Erben zum Erblasser, desto höher ist die zugewiesene Ordnung. Unterschieden werden:\n\n\n\nErben erster Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel ...)Erben zweiter Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers, Nichten, Neffen ...)Erben dritter Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tante, Cousin, Cousine ...)Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großonkel, Großtante ...)usf.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtig ist dabei, dass Erben einer höheren Ordnung regelmäßig das Erbrecht der darauf aufbauenden immer hemmen. Gleiches kann auch innerhalb einer Erbordnung gelten - das Kind des Erblassers etwa hemmt das Erbrecht der Enkel usf. Erben gleicher Ordnung und selben Verwandtschaftsgrades erben dabei regelmäßig zu gleichen Teilen.\n\n\n\nSoviel zu den Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge. Wo findet nun aber der Ehegatte seinen Platz? Welches Erbrecht hat Ihr Ehepartner?\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Ehegattenerbrecht\n\nWelches Erbrecht besteht in einer Zugewinngemeinschaft?\nWie verhält es sich mit dem Erbanspruch im Falle der Scheidung?\nWelches Erbrecht hat der Ehegatte nach der Scheidung?\nWelche Auswirkungen hat eine Erbschaft während des Trennungsjahres?\n\n\n\n\n\nEhegattenerbrecht gemäß BGB\n\n\n\nEin gesetzliches Erbrecht hat ein Ehegatte gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ebenfalls. Er ist damit der einzige gesetzlich bestimmte Erbe, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Beim Erbe steht der Ehegatte dabei regelmäßig neben anderen Erben. Eheleute (und eingetragene Lebenspartner!) bilden damit eine eigene Gruppe abseits der Erbordnungen. Das Erbrecht des Ehegatten bestimmt § 1931 BGB.\n\n\n\nIn der Erbreihenfolge steht der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner neben Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie neben den Großeltern des Erblassers. Das bedeutet, das Vorhandensein eines Ehegatten hemmt das Erbrecht höherer Ordnungen nicht, sondern dieser tritt als Miterbe auf.\n\n\n\nVon der Erbschaft erhält ein Ehegatte nach gesetzlichem Erbrecht regelmäßig ein Viertel.\n\n\n\nAbhängig davon, neben wem er erbt, verändert sich zudem der Erbanteil, den der Ehegatte erhält:\n\n\n\nNeben Erben der ersten Ordnung liegt die Erbquote, die der Ehegatte gesetzlich beanspruchen darf, regelmäßig bei einem Viertel.Neben Erben zweiter Ordnung und den Großeltern des Erblassers, erstreckt sich das Erbrecht, das der Ehegatte erhält, auf die Hälfte der Erbschaft.Wenn weder Erben der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern des Erblassers vorhanden sind, ist der Ehegatte Alleinerbe. In der Erbreihenfolge hemmt der Ehepartner dann das Erbrecht aller weiteren potentiellen Erben (Abkömmlinge der Großeltern, Erben vierter und weiterer Ordnungen).\n\n\n\nEin gesetzlicher Erbteil kann von Ehefrau oder Ehemann aber abgewandelt werden. Die gesetzliche Erfolge und das Ehegattenerbrecht gemäß § 1931 BGB können im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages nach den Wünschen des Erblassers angepasst werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDaneben hat aber auch der Güterstand einen Einfluss auf den Erbanspruch, den der Ehegatte per Gesetz hat.\n\n\n\nGüterstände im Erbrecht: Ehegatte ist nicht gleich Ehegatte\n\n\n\nWie viel erbt der Ehegatte? Das Erbrecht ist bei Ehegatten nicht nur von dem Vorhandensein näherer Verwandter abhängig. Eine wesentliche Rolle kommt darüber hinaus auch den Güterständen zu. Zu unterscheiden sind hier Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Je nachdem, welcher dieser drei Güterstände besteht, ändert sich die Anspruchshöhe bezogen auf die Erbschaft. Ehepartner, die dabei nicht in einem Ehevertrag einen der beiden Wahlgüterstände (Gütergemeinschaft und -trennung) vereinbaren, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand).\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zu den ehelichen Güterständen\n\nZugewinngemeinschaft &amp; Zugewinnausgleich\nGütergemeinschaft\nGütertrennung\n\n\n\n\n\nWie hoch der Erbanspruch einer Ehefrau oder eines Ehemannes in den entsprechenden Güterständen ist, können Sie der folgenden tabellarischen Übersicht entnehmen:\n\n\n\n[table id=43 /]\n\n\n\nIn der Tabelle zeigt sich die Sonderstellung, die eine bestehende Zugewinngemeinschaft beim Erbrecht einnimmt. Der Ehegatte des Verstorbenen kann nämlich in diesem Fall neben seinem gesetzlichen Erbanspruch noch den Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Dieser besteht nach § 1371 BGB immer dann, wenn eine Zugewinngemeinschaft aufgelöst wird (durch Tod, Scheidung oder Änderung des Güterstandes). Der Zugewinnausgleich kann entweder real berechnet werden oder aber pauschal durch Erhöhung der Erbschaft um ein Viertel erfolgen.\n\n\n\nAuch bei der Gütertrennung zeigt sich beim Erbrecht, das der Ehegatte eingeräumt bekommt, eine Besonderheit: Hier steht der Ehegatte nämlich jedem Erben der ersten Ordnung gleichrangig gegenüber. Hat der Erblasser etwa zwei Kinder, haben Ehegatte und jedes Kind jeweils einen Erbanspruch von einem Drittel.\n\n\n\nWas erbt die Ehefrau bzw. der Ehemann bei Enterbung im Testament?\n\n\n\nTrotz Enterbung im Testament Pflichtteil beanspruchen? Ihr Ehegatte kann diesen gegenüber den Erben einfordern.\n\n\n\nIm Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages können einzelne Erbberechtigte auch aus der Erbfolge durch Enterbung ausgeschlossen werden. Sofern jedoch ein gesetzliches Erbrecht aufseiten der Betroffenen besteht, können diese gegenüber den Erben dennoch den Pflichtteil geltend machen. Enterbung meint also nicht automatisch auch, dass der Betroffene gar kein Stück vom Kuchen mehr erhält.\n\n\n\nDen Pflichtteil am Erbe darf ein Ehegatte, der im Testament ausgeschlossen wurde, ebenfalls einfordern, da ihm durch § 1931 BGB ein gesetzliches Erbrecht eingeräumt wurde. Die Höhe des Pflichtteils entspricht dabei regelmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. \n\n\n\nZu beachten ist bezüglich der Zugewinngemeinschaft dabei zweierlei:\n\n\n\nDer Pflichtteilsanspruch bezieht sich nur auf den gesetzlichen Erbanspruch, nicht auch auf den erhöhten Erbteil durch zusätzlichen Zugewinnausgleich.Der Zugewinnausgleich kann ausschließlich auf Basis der realen Berechnung der Zugewinne beider Ehegatten während der Ehezeit erfolgen.\n\n\n\nGemäß Erbrecht kann Ihr Ehegatte mithin folgende Pflichtteilsansprüche geltend machen, wenn er von Ihnen testamentarisch enterbt wird:\n\n\n\n[table id=44 /]\n\n\n\nErbrecht: Hat Ihr geschiedener Ehegatte noch Erbansprüche?\n\n\n\nWas geschieht nun aber eigentlich mit dem Erbrecht, wenn Eheleute sich scheiden lassen? Bleibt der Erbanspruch bei Scheidung bestehen oder nur bis zur Rechtskraft der Scheidung? Aber in diesem Fall müssen Sie sich regelmäßig keine Sorgen machen. Sie müssen Ihren Ex-Ehegatten nicht explizit enterben, um zu verhindern, dass er auch bei Scheidung noch Ansprüche stellen kann.\n\n\n\n§ 1933 BGB bestimmt nämlich eindeutig, dass das Erbrecht, das der Ehegatte hat, mit Scheidung und Auflösung des Güterstandes automatisch endet. Das gilt im Übrigen nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung: Wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits die Voraussetzungen der Ehescheidung gegeben waren und die Scheidung rechtshängig ist bzw. er dem Scheidungsantrag zugestimmt hat, gilt das Ehegattenerbrecht bereits als aufgehoben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDoch auch schon vor Rechtshängigkeit der Scheidung kann das Erbrecht des Ehegatten entfallen, wenn die Scheidungsvoraussetzung erfüllt waren und der Antrag beim zuständigen Gericht gestellt wurde. Als Voraussetzung kann hier in aller Regel die Ableistung des Trennungsjahres angesehen werden.\n\n\n\nMüssen Sie ein Testament nach Scheidung abändern, um die darin enthaltene Begünstigung Ihres ehemaligen Gatten aufzuheben? Auch das ist nicht zwingend notwendig, denn nach § 2077 BGB entfällt das Erbrecht, das einem Ehegatte in einem Testament eingeräumt wurde, ebenfalls automatisch, wenn die Eheleute sich in Scheidung befinden oder bereits geschieden sind.\n\n\n\nAusnahme gilt für Unterhaltspflichten bei Trennung und Scheidung\n\n\n\nErbrecht: Hat ein Ehepaar sich scheiden lassen, ist es automatisch aufgehoben.\n\n\n\nBestandteil von Erbschaften ist nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Besteht gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten die Verpflichtung, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt zu zahlen, wird diese Pflicht ebenfalls als Nachlassverbindlichkeit an die Erben weitergereicht (§ 1586b Absatz 1 Satz 1 BGB).\n\n\n\nDie Erben sind mithin verpflichtet, auch über den Tod des Schuldners hinaus den Unterhalt an dessen Ex-Gatten zu leisten. Dies gilt allerdings nicht unbegrenzt. Als Obergrenze ist hier der Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten gesetzt (§ 1586b Absatz 1 Satz 2 BGB). Über die Leistung von Unterhalt kann ein ehemaliger Ehepartner also gewissermaßen trotz Scheidung den gesetzlichen Pflichtteil erhalten."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Namensänderung bei einem Kind: Wann ist der Nachnamenwechsel möglich?","datePublished":"2017-08-16T12:45:18+00:00","dateModified":"2025-12-22T03:40:20+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/"},"wordCount":1214,"commentCount":34,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-namensaenderung-kind.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Lassen sich Ehegatten scheiden, so wollen viele nach dem rechtskräftigen Beschluss auch nach Außen ein deutliches Zeichen setzen, welches das Ende einer Ära unterstreicht. Neue Frisur? Nein, vor allem die Namensänderung bei Kind und Ehegatte spielt nach der Scheidung eine wichtige Rolle, wenn der gemeinsame Ehename abgelegt werden soll. Ehegatten können dabei nach der Eheauflösung vergleichsweise unkompliziert ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Doch was gilt eigentlich für die Kinder? Wann ist die Namensänderung bei Kindern möglich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Namensänderung beim Kind\n\n\n\nKann mein Kind meinen Nachnamen annehmen? Für Erwachsene war es etwa nach einer Scheidung schon lange vergleichsweise einfach einen früheren Familiennamen oder den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Bei Kindern ist dies seit der Reform des Namensrechts ebenfalls leichter möglich. Einen Überblick zu einzelnen Konstellationen finden Sie in diesem Abschnitt.  Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Kindes wechseln lassen? Nach der Scheidung kann es passieren, dass das Kind einen anderen Nachnamen tragen soll. Sind die Eltern bei der Geburt verheiratet, ist eine Änderung möglich. Eine Namensänderung kann aber nur selten gegen den Willen eines Elternteils erfolgen.  Wer muss einer Namensänderung beim Kind zustimmen? Beide leibliche Eltern müssen in der Regel der Namensänderung des Kindes zustimmen. Zudem können auch Kinder ab 5 Jahren den Namenswechsel annehmen oder ablehnen. Ab 14 Jahren muss das Kind den Antrag auf Namenswechsel selbst stellen.  \n\n\n\n\n\"Wann kann ich den Nachnamen meines Kindes ändern lassen?\"\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nIn diesen Fällen lässt sich der Nachname von Ihrem Kind ändern\n\n\n\nNachnamen ändern beim Kind nach Trennung &amp; Scheidung: Ist das möglich?\n\n\n\nGrundsätzlich lässt sich sagen, dass die Namensänderung bei einem Kind sich seit dem Inkrafttreten der Namensrechtsreform im Mai 2025 nicht mehr schwieriger gestaltet als bei Ehegatten.\n\n\n\nSo können alle Familienmitglieder nach der Scheidung vergleichsweise unkompliziert etwa ihren ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen, einen Doppelnamen tragen oder den Mädchennamen gemeinsam mit der Mutter wählen.\n\n\n\nBis zur Reform des Namensrecht war bei einem Kind die Namensänderung hingegen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich:\n\n\n\nDie Eltern des Kindes heiraten nach dessen Geburt\n\n\n\nHat das Kind zu diesem Zeitpunkt das fünfte Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, erhält es automatisch den gemeinsamen Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Wenn das Kind bereits fünf Jahre oder älter ist, bedarf es einer Anschlusserklärung aller Beteiligten, um die Namensänderung beim Kind durchzuführen.\n\n\n\nBestimmen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, bleibt der zuvor gewählte Geburtsname des Kindes bestehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Mutter heiratet einen anderen Mann - nicht den leiblichen Kindesvater\n\n\n\nDie Einbenennung vom Kind kann erfolgen, wenn Ehemann und Mutter in einem Haushalt mit dem minderjährigen und unverheirateten Kind leben und eine entsprechende Erklärung abgeben. Teilt sich die Mutter das Sorgerecht mit dem Kindesvater, so bedarf es in aller Regel dessen Zustimmung zur Namensänderung vom gemeinsamen Kind nach der Hochzeit.\n\n\n\nIm Einzelfall kann die Namensänderung beim Kind auch ohne die Zustimmung vom sorgeberechtigten Vater erfolgen, da diese auch durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden kann. Die Einbenennung darf dem Kindeswohl jedoch nicht entgegenstehen.\n\n\n\nDiese Namensänderung beim Kind ist, wenn alleiniges Sorgerecht auf Seiten der Mutter besteht, hingegen auch ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Ggf. bedarf es aber der Einwilligung des Kindes selbst, wenn dieses bereits alt genug ist.\n\n\n\nDie unverheirateten Eltern erklären erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge\n\n\n\nNamensänderungerung: Eheliches und uneheliches Kind sind im Familienrecht auch hier gleichgestellt.\n\n\n\nSind die Eltern verheiratet, so geht die elterliche Sorge bei Geburt des Kindes automatisch auf beide über. Bei unverheirateten Eltern verhält es sich anders: Hier erhält die Mutter regelmäßig die alleinige Sorge, wenn die Eltern über eine Erklärung nicht bestimmen, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen.\n\n\n\nIst die Mutter allein sorgeberechtigt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch deren Nachnamen als Geburtsnamen. Bei geteilter Sorge können die Eltern sich auf einen Nachnamen einigen.\n\n\n\nDie Erklärung über die geteilte Sorge kann dabei grundsätzlich auch nach der Geburt des Kindes gegenüber dem Jugendamt abgegeben werden. Die Eltern sind dann berechtigt, die Namensänderung beim Kind zu beantragen, wenn dieses den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen erhalten soll.\n\n\n\nAber: Die Namensänderung vom Kind ist in diesem Fall nur innerhalb von drei Monaten nach Erklärung der gemeinsamen Sorge möglich!\n\n\n\nDie allein sorgeberechtigte Mutter gibt dem Kind nachträglich den Namen des leiblichen Vaters\n\n\n\nIn diesem Fall ist die Namensänderung der Kinder nur unter der Voraussetzung der Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Dies muss vor einem Standesbeamten oder gegebenenfalls auch einem Notar abgegeben werden.\n\n\n\nIn all diesen Fällen wird nach der Namensänderung vom Kind der neue Nachname zu dem neuen Geburtsnamen. Der ursprüngliche Geburtsname wird getilgt. Da der Geburtsname sich nur durch Heirat oder Adoption abändern lässt, handelt es sich mithin bei der Namensänderung des Kindes grundsätzlich um einen unwiderruflichen Vorgang, d. h. weder die Eltern noch die Kinder können die Namensänderung später wieder rückgängig machen!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensänderung beim Kind nach Trennung &amp; Scheidung nun möglich!\n\n\n\nLange keine Namensänderung möglich: Der Nachname von einem Kind war bis zur Reform unwiderruflich festgelegt.\n\n\n\nEhegatten konnten nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen oder einen vormals getragenen Nachnamen wieder annehmen. In einem solchen Fall war aber die Namensänderung beim Kind lange grundsätzlich nicht möglich, da laut Gesetz der Geburtsname unwiderruflich feststand. Alle vorangegangenen Geburtsnamen wurden getilgt und konnten auch im Nachgang nicht mehr angenommen werden.\n\n\n\nNur in sehr wenigen Ausnahmefällen ließ sich der Nachname abweichend ändern. Das betroffene Kind musste hierbei etwa in seinem Kindeswohl aufgrund des Nachnamens stark gefährdet oder eingeschränkt sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Geburtsname anstößig ist, Kindesmissbrauch vorlag oder der Name anderweitig mit einem Trauma oder der kriminellen Vergangenheit des betroffenen Elternteils verbunden wurde. Es handelte sich dabei stets um Einzelfallentscheidungen, nicht um pauschal gültige Gründe.\n\n\n\nDas Namensänderungsgesetz bestimmte beim Kind, dass der Wechsel des Familien- oder Vornamens nur bei Vorliegen triftiger Gründe zulässig war. (§ 3 NamÄndG). Die zuständige Behörde hatte bei Vorbringung entsprechender Angaben von Amts wegen prüfen, inwieweit diese die Namensänderung begründen konnte. Dabei konnte sie sich auch an die Polizeibehörde oder andere Zeugen wenden, die die angegebenen Gründe bestätigen konnten.\n\n\n\nDurch die Reform des Namensrechts können Scheidungskinder nun ihren Nachnamen leichter ändern. Legt die Mutter etwa bei der Scheidung den Ehenamen ab und trägt wieder ihren Mädchennamen, können bei ihr lebende Kinder diesen Namen ebenfalls annehmen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit für die Kinder einen Doppelnamen aus Mädchen- und Ehenamen zu bestimmen. \n\n\n\nWollen Sie den Geburtsnamen Ihrer Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen ändern, so können Sie beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Namensänderung von einem Kind stellen. Die Kosten belaufen sich in hierbei auf zirka 30 bis 100 Euro. Weitere Kosten können darüber hinaus aber für die Abänderung der zahlreichen Bescheinigungen und Daten bei unterschiedlichen Institutionen wie Krankenkassen entstehen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/","url":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/","name":"Namensänderung beim Kind •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-namensaenderung-kind.jpg","datePublished":"2017-08-16T12:45:18+00:00","dateModified":"2025-12-22T03:40:20+00:00","description":"🔍 Wann ist die Namensänderung beim Kind nach Trennung & Scheidung möglich? Alle wichtigen Fragen zur Namensänderung bei Kindern klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#faq-question-1655118655530"},{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#faq-question-1655118653839"},{"@id":"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/#faq-question-1655118656422"}],"inLanguage":"de"}
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Um dies zu bewerkstelligen bedarf es eines entsprechenden Antrages, dem unterschiedlichste Nachweise beizufügen sind. Erfahren Sie im Folgenden, wo Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Antrag auf Namensänderung\n\n\n\nWo können Sie die Namensänderung beantragen? Eine Namensänderung können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach der erfolgten Änderung Ihres Namens entsprechend neue Dokumente ausstellen lassen. Neben Arbeitgebern und Behörden sollten Sie auch Ihre Vertragspartner über die Namensänderung in Kenntnis setzen.   Welche Unterlagen benötigen Sie für die Namensänderung? Zusammen mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen, beispielsweise ein Lichtbildausweis, Abschrift aus dem Eheregister, ggf. Scheidungsurkunde u. a. Mehr dazu finden Sie hier. Welche Nachweise Sie im Einzelfall erbringen müssen, können Sie bei Ihrem Standesamt in Erfahrung bringen.  Wann können Sie einen Antrag auf Änderung des Familiennamens stellen? Die Änderung des Familiennamens ist gemäß Namensrecht in aller Regel nur bei triftigen Gründen möglich. Das kann zum Beispiel im Zuge einer Eheschließung oder einer Scheidung zutreffen. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.  \n\n\n\n\nSo können Sie einen Antrag auf Änderung des Familiennamens stellen\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensänderung gewünscht, aber wo beantragen Sie diese?\n\n\n\nWo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt.\n\n\n\n\nLiegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen. Für den Antrag auf Namensänderung werden weder Vorlage noch Muster benötigt. In aller Regel stellen die einzelnen Standesämter eigene Antragsformulare bereit, zum Teil auch online, die einen geordneteren Ablauf ermöglichen.\n\n\n\nGrundsätzlich bestimmt das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) jedoch lediglich, dass die Namensänderung per schriftlichem Antrag oder aber über die Abgabe zu Protokoll vor dem zuständigen Standesamt abgegeben werden kann.\n\n\n\nZuständig ist dasjenige Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder zumindest seinen dauerhaften Aufenthalt hat. Zu beachten ist dabei, dass im Rahmen von einem Antrag auf Namensänderung bei einem Kind dieses selbst Antragsteller wird - auch dann wenn die Eltern oder nur ein Elternteil den Vorgang einleiten.\n\n\n\nWie lange dauert es vom Antrag bis zur Namensänderung? Je nach Auslastung, Inhalt und Umfang des Antrags kann die Bearbeitung von dem Antrag auf Namensänderung auch schon einmal drei Monate und mehr in Anspruch nehmen. Dies liegt darin begründet, dass unterschiedlichste Behörden Hand in Hand arbeiten müssen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAntrag auf Namensänderung: Die Vorlage dieser Unterlagen kann nötig sein!\n\n\n\nAntrag auf Namensänderung: Das passende Formular erhalten Sie beim örtlichen Standesamt.\n\n\n\nAuch wenn Sie den für den Antrag auf Namensänderung kein vorgegebenes Muster im Netz finden werden: Die meisten Standesämter bieten ein entsprechendes Antragsformular für die Namensänderung an - zum Teil getrennte Formulare für Nachnamen- und Vornamenänderung, zum Teil kombinierte.\n\n\n\nDer Vorteil dieses Service: Der Antragsteller erfährt auf einen Blick, welche Angaben für die Namensänderung vonnöten sind und vor allem, welche Nachweise er erbringen muss. Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:\n\n\n\n\naktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)\n\n\n\nggf. Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)\n\n\n\nggf. Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)\n\n\n\nggf. Scheidungsurkunde\n\n\n\nggf. Sorgerklärung der unverheirateten Eltern des betroffenen Kindes\n\n\n\n\nIm Einzelfall können auch weitere Bescheinigungen benötigt werden. Der Sachbearbeiter wird bei Antragstellung auf weitere ggf. vorzulegende Nachweise hinweisen.\n\n\n\nWelche Kosten verursacht der Antrag auf Namensänderung? Die entstehenden Kosten für den Verwaltungsakt der öffentlich rechtlichen Namensänderung richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und können zwischen 2,50 und 1.022 Euro liegen. Eine fallspezifische Einschätzung kann Ihnen der zuständige Standesbeamte geben. Beachten Sie jedoch auch, dass zusätzliche Kosten für die Erneuerung von Ausweisen, Kranken-, Bankkarten usf. entstehen können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensänderung nur bei triftigem Grund zulässig!\n\n\n\nFür den Antrag auf Namensänderung müssen triftige Gründe vorliegen.\n\n\n\nIn dem Antrag auf Namensänderung ist eine Begründung für den Wunsch anzugeben. Das Namensänderungsgesetz bestimmt, dass die Änderung eines Vor- oder Familiennamens stets nur bei Vorhandensein wichtiger Gründe zulässig ist. Ein solcher kann etwa vorliegen, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen will.\n\n\n\nDieser kann dann einen früher getragenen Nachnamen oder seinen Geburtsnamen wieder annehmen, das gilt für die gemeinsamen Kinder jedoch regelmäßig nicht.\n\n\n\nNutzen Sie für die Namensänderung ein entsprechendes Antragsformular, werden Sie in diesem in aller Regel ein eigenes Feld vorfinden, in dem Sie die Ihren Wunsch entsprechend begründen müssen. Allein das Nichtgefallen des derzeitigen Namens genügt nicht. Eine Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei Trennung und Scheidung ist seit Mai 2025 möglich, wenn ein Elternteil einen Ehenamen ablegt und das Kind im Haushalt dieses Elternteils lebt.\n\n\n\nStreben Sie die Namensänderung Ihres Kindes an, etwa im Zuge einer neuen Eheschließung, berücksichtigen Sie bitte, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Änderung des Nachnamens eines Kindes ist in aller Regel unwiderruflich!"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/","url":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/","name":"Antrag auf Namensänderung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-antrag-namensaenderung.jpg","datePublished":"2017-08-16T13:13:44+00:00","dateModified":"2025-12-27T06:58:22+00:00","description":"🔍 Wo können Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen? Alle wichtigen Fragen dazu, wie Sie die Namensänderung beantragen können, klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/#faq-question-1610011366945"},{"@id":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/#faq-question-1610011368976"},{"@id":"https://www.scheidung.org/antrag-namensaenderung/#faq-question-1610011369772"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/geschieden/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/geschieden/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Frisch geschieden, aber wie geht es nach der Scheidung weiter?","datePublished":"2017-08-22T15:27:19+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:08:10+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/geschieden/"},"wordCount":2294,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/geschieden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-geschieden.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Obwohl die Gesamtzahlen stetig sinken, statistisch gesehen wird noch immer jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Neben Singles und Eheleuten nehmen die Geschiedenen mithin einen großen Teil in der Bevölkerung ein. Wie aber geht es nach einer Scheidung weiter? Was bedeutet es eigentlich, geschieden zu sein? Welche Auswirkungen hat der Familienstand? Im Folgenden wollen wir uns einigen drängenden Fragen widmen, die sich frisch Geschiedenen stellen können.\n\n\n\n➥ Direkt zum kostenlosen E-Book\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Geschieden, was nun?\n\nNach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gelten getrennte Eheleute auch rechtlich als geschieden.\nDie Steuerklasse ändert sich in der Regel bereits vor Rechtskraft einer Scheidung.\nNach einer Scheidung erlischt das Erbrecht des Ehegatten automatisch.\nJe nach Einkommensverhältnissen haben Ehepartner eventuell Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.\nIn der Regel sind geschiedene Eheleute nicht mehr familienversichert.\n\nAusführliche Informationen zum Status \"geschieden\" erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\nFamilienstand \"geschieden\"\nSteuerklasse nach Scheidung\nDer Neuanfang nach einer Trennung\nScheidungsparty\nScheidungsfolgen\n\n\n\n\n\nDie unzähligen Facetten des Wortes \"geschieden\"\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAb wann ist man eigentlich abschließend geschieden?\n\n\n\nAb wann genau ist man rechtskräftig geschieden?\n\n\n\nZunächst bedarf es wohl der Klärung, wann eigentlich genau die Scheidung auch tatsächlich abschließend feststeht. Von maßgeblicher Bedeutung ist hierbei die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Eine rechtskräftige richterliche Entscheidung ist dabei in aller Regel nicht mehr anfechtbar. Sie gelten mithin als unumkehrbar geschieden, wenn der im Scheidungstermin getroffene Beschluss in Rechtskraft erwächst.\n\n\n\nDer Scheidungsbeschluss wird dabei automatisch rechtskräftig, wenn\n\n\n\nbeide Ehegatten in dem Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklären oderdie nach Zusendung des Scheidungsbeschlusses beginnende Rechtsmittelfrist fruchtlos - also ohne Einlegung von Rechtsmitteln - verstrichen ist. Die Rechtsmittelfrist liegt in diesem Fall bei einem Monat.\n\n\n\nNachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist und Sie somit als geschieden gelten, kann der sogenannte Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss beantragt werden. Bei dieser Ausfertigung handelt es sich dann um die wirksame Scheidungsurkunde, die Sie stets sorgfältig aufbewahren sollten.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Scheidungsbeschluss\n\nRechtskraft der Scheidung\nScheidungsurkunde\nScheidungsbeschluss verloren\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGeschieden - und jetzt? Bedeutung für Steuer, Erbrecht, Unterhalt &amp; Co.\n\n\n\nDer Familienstand \"geschieden\" wirkt sich auf unterschiedlichste Lebensbereiche direkt aus - vor allem auch rechtlich. Im Folgenden eine kurze Übersicht der einzelnen Aspekte, die für Ihr folgendes Leben von Bedeutung sein können.\n\n\n\nSteuer\n\n\n\nSie sind geschieden? Denken Sie auch an den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse.\n\n\n\n\"Ändert sich die Steuerklasse, wenn ich geschieden bin?\" Dieser Frage sehen sich Scheidungswillige regelmäßig ausgesetzt. Ehegatten profitieren in Deutschland nämlich von unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen (IV mit IV, III mit V). Im Trennungsfalle jedoch ist der Steuerklassenwechsel vorzunehmen. Dies gilt allerdings nicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie rechtskräftig geschieden sind!\n\n\n\nIn dem Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde, dürfen die Ehegatten noch in den Steuerklassen verbleiben, die Ehegatten vorbehalten sind. Sogar die gemeinsame steuerliche Veranlagung ist in diesem Kalenderjahr noch denkbar.\n\n\n\nIm darauffolgenden Kalenderjahr ist der Steuerklassenwechsel dann verpflichtend. Sie müssen sich also rechtzeitig an das Finanzamt wenden und darauf hinweisen, dass Sie dauerhaft von Ihrem Partner getrennt leben. Den Wechsel in Steuerklasse I bzw. bei Alleinerziehenden in Klasse II müssen Sie dabei aktiv beantragen - er erfolgt anders als bei Eheschluss nicht automatisch.\n\n\n\nSie müssen die Steuerklasse also bereits wechseln, bevor Sie rechtskräftig geschieden sind. In den meisten Fällen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal der Scheidungsantrag eingereicht, weil zunächst das Trennungsjahr abzuleisten ist. Wenn Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig beantragen, können Steuernachzahlungen auf Sie zukommen. Spätestens, wenn Sie in der Steuererklärung \"geschieden\" als Familienstand eintragen, wird dem Finanzamt ein entsprechendes Versäumnis ins Auge springen.\n\n\n\nErbrecht\n\n\n\nGeschieden: Bleibt ein Anspruch auf eine Erbschaft bestehen?\n\n\n\nNeben den Verwandten und Abkömmlingen des Erblassers besitzt auch der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Er steht dabei regelmäßig neben Erben der ersten und zweiten Ordnung. Doch was ist, wenn Sie geschieden sind? Ist der Scheidungsantrag eingereicht oder der Vorgang bereits rechtshängig, so erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten automatisch. Sollte der Erblasser dann noch vor Rechtskraft der Scheidung oder Abschluss des Verfahrens versterben, besteht bereits kein Anspruch mehr auf die Erbschaft.\n\n\n\nVorsicht ist hingegen geboten, wenn der Ehegatte in einem Testament bedacht ist. Zwar gilt auch hier im Trennungsfalle die Vermutung, dass eine Erbberechtigung vom Erblasser nicht mehr gewünscht ist. Allerdings bleibt ein gewisser Interpretationsspielraum bestehen - selbst wenn die Ehegatten bereits geschieden sind. Aus diesem Grund sollten Betroffene vorsorglich das Testament diesbezüglich widerrufen.\n\n\n\nSind gemeinsame Kinder vorhanden, so kann ein Geschiedenentestament sinnvoll sein, um zu verhindern, dass der ehemalige Partner als Vormund im Rahmen der Vermögenssorge doch auf das Erbe zugreifen kann. Auch für den Fall, dass das gemeinsame Kind, das keine eigenen Abkömmlinge hat, zum Zeitpunkt des Erbanfalls bereits verstorben ist, kann so verhindert werden, dass der ehemalige Partner als Elternteil Erbe wird.\n\n\n\nVorsicht gilt im Übrigen auch, wenn Sie den ehemaligen Gatten in Versicherungspolicen als Begünstigten eingetragen haben. Diese Eintragungen haben auch trotz Scheidung Wirksamkeit und Sie sollten aus diesem Grund zeitnah die Policen dahingehend abändern lassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nRente\n\n\n\nKönnen Sie, obwohl Sie bereits geschieden sind, Witwenrente erhalten, wenn der ehemalige Partner stirbt? Grundsätzlich kann ein entsprechender Anspruch üblicherweise nur solange Gültigkeit besitzen, wie die Ehe selbst noch Bestand hat.\n\n\n\nIm Einzelfall kann ein Anspruch auf Witwenrente aber dennoch auch bei Geschiedenen bestehen. Ausschlaggebend hierbei ist vor allem, ob Sie vor dem Tod des ehemaligen Partners von diesem Unterhalt erhalten haben - oder zumindest einen Unterhaltsanspruch gegen diesen geltend machen konnten. Dies gilt allerdings nur insofern, als Sie nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben.\n\n\n\nWichtig: Diese Regelung gilt nur für Ehen, die vor dem 01. Juli 1977 in der BRD geschieden wurden! Für danach vollzogene Ehescheidungen oder Scheidungen in der ehemaligen DDR gilt sie nicht.\n\n\n\nEin Anspruch auf einen Teil der Rente des Ehegatten ergibt sich aber in der Regel dennoch indirekt, wenn Sie geschieden werden: Beim von Amts wegen zu behandelnden Versorgungsausgleichs finden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftige Aufteilung zwischen den Betroffenen.\n\n\n\nUnterhalt\n\n\n\nHaben Sie noch einen Anspruch auf Unterhalt, wenn Sie geschieden sind?\n\n\n\nAuch wenn Sie geschieden sind, kann Unterhalt ggf. beansprucht werden. Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, richtet sich dabei maßgeblich nach den verschiedenen Unterhaltstatbeständen, mit denen sich das Bürgerliche Gesetzbuch befasst, z. B.:\n\n\n\nBetreuungsunterhaltAltersunterhaltUnterhalt wegen ErwerbsunfähigkeitUnterhalt wegen ErwerbslosigkeitAufstockungsunterhaltAltersvorsorgeunterhaltUnterhalt wegen Ausbildung\n\n\n\nWiederheirat\n\n\n\nSie sind geschieden und wollen wieder heiraten? Auch bei der Wiederheirat Geschiedener gibt es vor allem in Sachen Unterhalt das ein oder andere zu beachten. Besteht etwa gegenüber Ihrem ehemaligen Ehegatten ein Anspruch auch nachehelichen Unterhalt, so entfällt dieser bei Wiederverheiratung. Der Grund: Die Unterhaltspflicht geht nun auf Ihren neuen Ehegatten über.\n\n\n\nFür den Kindesunterhalt gilt dies jedoch nicht: Beim Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, den es gegenüber seinen rechtlichen Eltern hat. Das bedeutet, dass die Pflicht nicht auf Stiefeltern übergehen kann. Da Stiefeltern nicht unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern des Partners sind, findet auch deren Einkommen keine Anrechnung auf den Kindesunterhalt.\n\n\n\nDies gilt allerdings nicht, wenn der neue Ehegatte das Kind adoptiert. In diesem Fall nämlich wird dieser zum rechtlichen Elternteil, sodass die Unterhaltspflicht auf ihn übergeht.\n\n\n\nEs gibt im Übrigen auch eine erfreuliche Änderung für die kirchlich Getrauten: Die Kommunion ist für wiederverheiratete Geschiedene möglich. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz im Februar diesen Jahres verkündet.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Wiederverheiratung nach Scheidung\n\nEhegattenunterhalt bei Wiederverheiratung\nKindesunterhalt bei Wiederverheiratung\n\n\n\n\n\nKrankenversicherung\n\n\n\nFrisch geschieden: Müssen Sie nun die Krankenversicherung wechseln?\n\n\n\nEin besonderer Aspekt, wenn Sie rechtskräftig geschieden sind: die Krankenversicherung. Waren Sie über Ihren Ehegatten während der Ehezeit familienversichert, so entfällt dieser Versicherungsschutz mit Rechtskraft der Scheidung. Sie müssen sich dann neu versichern, während Ihre Kinder auch nach der Scheidung noch beitragsfrei mitversichert bleiben können.\n\n\n\nWenn Sie bei der Krankenkasse bleiben wollen, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft bei dem Versicherer einreichen. Die Versorgungsträger sind verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen. Die Kosten für die freiwillige Versicherung können dann in den Unterhaltsanspruch hineingerechnet werden.\n\n\n\nWaren beide Ehegatten berufstätig, hatte eine Familienversicherung in der Regel keinen Bestand, da das eigene sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis eine eigene Krankenversicherungspolice begründet.[ad_content]\n\n\n\n(Un)glücklich geschieden - was nun mit der neugewonnen Freiheit anfangen?\n\n\n\nAbgesehen von den zahlreichen rechtlichen Folgen, die auf Sie einprasseln, wenn Sie geschieden sind, gibt es vor allem auch auf ganz persönlicher Ebene wesentliche Veränderungen - ob die Scheidung nun gut und weitgehend friedlich verlief oder aber der Rosenkrieg tobte.\n\n\n\nSind Sie erst einmal geschieden und halten die Scheidungsurkunde in Händen, ist die Zeit der Aufarbeitung gekommen. Nach zum Teil vielen Jahren der Auseinandersetzung haben die meisten Betroffenen jetzt erst wirklich Zeit, sich mit den Folgen der Trennung auseinanderzusetzen.\n\n\n\n7 Tipps für die Zeit nach der Scheidung!\n\n\n\nVerliebt, verlobt, verheiratet, getrennt, geschieden - in Deutschland halten Ehen im Schnitt 15 Jahre. Nach einer solch langen Zeit fällt es den meisten Menschen unweigerlich schwer, wieder auf sich selbst zurückgeworfen zu sein. Jeder geht dabei grundsätzlich anders mit solch prägenden Lebenserfahrung um. Im Folgenden wollen wir Ihnen dennoch ein paar Tipps an die Hand geben, die dabei helfen können, nach der Scheidung wieder ins eigene Leben zurückzufinden.\n\n\n\nNehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen\n\n\n\nTrauer, Wut, Kränkung, Angst: Die Gefühle, die auf Personen einprasseln, die frisch geschieden sind und sich mit ihrer Situation auseinandersetzen, sind zahlreich. Die Aufarbeitung solcher teils auch traumatischer Einschnitte braucht ihre Zeit und jeder geht anders damit um. Dem einen hilft zeitweise Verdrängung, dem anderen hilft das Schreiben, Grübeln, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Scheidung. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit und finden Sie Ihren persönlichen Weg aus der Krise.\n\n\n\nSchrecken Sie nicht davor zurück, um Hilfe zu bitten\n\n\n\nAuch wenn sich viele Menschen gerade nach Trennung und Scheidung einsam und verlassen fühlen: Niemand muss mit solchen Situationen allein fertig werden. Wenden Sie sich an Familie, Freunde, Bekannte, Leidensgenossen, Psychiater, Familienberatungsstellen und andere Anlaufstellen. Hier erfahren Sie Unterstützung, finden im gemeinsamen Gespräch Lösungen oder können sich einfach nur über Erfahrungen austauschen.\n\n\n\nBehandeln Sie sich selbst wie eine Königin/einen König\n\n\n\nGeschieden - was nun? Greifen Sie alte Hobbys wieder auf.\n\n\n\nDas Leben in Partnerschaften führt bei dem einen oder anderen dazu, die Beziehung und die Bedürfnisse des Partners an die erste Stelle zu stellen.\n\n\n\nSind die Betroffenen jedoch erst einmal geschieden, wird es höchste Zeit, wieder öfter an sich selbst zu denken.\n\n\n\nGönnen Sie sich mal wieder etwas - auch schon kleine, fast alltägliche Dinge können das erschütterte Selbstwertgefühl wieder steigern, vom Lieblingsessen bis hin zum entspannten Bad.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBeleben Sie vergessene Hobbys wieder\n\n\n\nAlltag, Beziehung, Familienleben, Beruf - Hobbys kommen dabei schnell viel zu kurz. Umso wichtiger aber wird die Beschäftigung wieder, wenn Sie erst einmal geschieden sind. Zumal auch Ablenkung von Zeit zu Zeit heilsam ist. Gehen Sie mal wieder tanzen, lesen Sie ein gutes Buch, schauen Sie Ihre Lieblingsserie, kochen, grillen und backen Sie, treiben Sie Sport, gehen Sie wandern, besuchen Sie Ausstellungen und Museen, zocken Sie Ihr Lieblingsspiel. Besinnen Sie sich auf Ihre früheren Hobbys zurück. So gelangen Sie zu alter Stärke und finden leichter wieder zu sich selbst.\n\n\n\nTreffen Sie sich mit Ihren Freunden\n\n\n\nEbenso wie Hobbys kommen in Beziehungen leider auch Freundschaften häufig zu kurz. Besinnen Sie sich auf Ihre guten Freunde zurück. Hier finden Sie nicht nur ein offenes Ohr, das zum Lästern und Auslassen zur Verfügung steht, sondern auch eine Schulter zum Ausweinen und Anlehnen. Zudem macht die Ausübung von Hobbys in Gesellschaft noch mehr Spaß.\n\n\n\nEntdecken Sie die Lara Croft/den Indiana Jones in sich\n\n\n\nFrisch geschieden? Zeit, die Welt neu zu entdecken - wagen Sie sich ans Abenteuer.\n\n\n\nViele Menschen, die frisch geschieden sind, neigen zunächst dazu, sich in den eigenen vier Wänden zu verkriechen und sich hinter den alltäglichen Pflichten zu verstecken. Übertreiben Sie dabei aber nicht und trauen Sie sich bald auch wieder aus der Komfortzone.\n\n\n\nWerden Sie neugierig auf die Welt außerhalb Ihres Schneckenhauses. Neue Länder, neue Menschen, neue Erfahrungen - erwecken Sie den Entdecker und Abenteurer in sich. Auch das tut am Ende vor allem Ihrem Selbstwertgefühl gut.\n\n\n\nLast but never least: Denken Sie an das Wohl Ihrer Kinder\n\n\n\nViele Ehepartner, die geschieden werden, sind zugleich auch Eltern. Und anders als der Familienstand lässt sich das Elternsein nicht auflösen. Die Elternteile bleiben also auch dann noch verbunden, wenn Sie bereits geschieden sind. Und da Kinder in aller Regel beide Eltern brauchen, sollten die ehemaligen Partner die eigenen Kränkungen und Schmerzen zurückstellen und das Wohl der Kinder fest im Blick haben. Von einem respektvollen und konfliktfreien Umgang profitieren am Ende nicht nur die Kleinen, sondern auch die Großen. Das Modell Patchwork-Familie kann so zum Erfolgsrezept werden. Nutzen Sie ggf. auch Gesprächsangebote der Jugendämter oder die Familienberatung.\n\n\n\n\n\n\n\n\nDas kostenlose E-Book downloaden\n\nNach einer Scheidung gilt es, zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen bei Steuern, Erbsachen, Unterhalt u. v. m. Hier können Sie unseren Ratgeber zum Thema \"Frisch geschieden - aber wie geht es nach der Scheidung weiter?\" als kostenlosen Download. Was Sie beachten müssen, wenn Sie geschieden sind, und wie das Leben danach weitergehen kann, hier:\n&nbsp;\n➥ Laden Sie sich hier das kostenlose E-Book (PDF) \"Frisch geschieden - aber wie geht es weiter?\" herunter."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Familienstand &#8222;geschieden&#8220; &#8211; Wo und wann müssen Sie ihn angeben?","datePublished":"2017-08-22T15:39:24+00:00","dateModified":"2026-01-28T03:02:15+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/"},"wordCount":642,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-familienstand-geschieden.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Der Familienstand einer Person zählt zu den sogenannten Personenstandsdaten. Solche Angaben sind vor allem für die Führung von Melderegistern von Bedeutung. In Deutschland wird maßgeblich unterschieden zwischen den Familienständen \"ledig\", \"verheiratet\", \"verwitwet\" und \"geschieden\". Doch wann und wo muss man den Familienstand \"geschieden\" eigentlich angeben?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Familienstand \"geschieden\"\n\nNach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse: von verheiratet bzw. getrennt lebend zu geschieden.\nIm Lebenslauf, etwa einer Bewerbung, müssen Geschiedene dies nicht zwangsläufig angeben.\nDaneben wird der Familienstand \"geschieden\" normalerweise nur zu statistischen Zwecken erhoben.\n\nAusführliche Informationen zum Familienstand \"geschieden\" erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nSteuer und Lebenslauf: Wo spielt der Familienstand eine Rolle?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIn der Steuererklärung den Familienstand \"geschieden\" angeben?\n\n\n\nWelche Auswirkungen hat der Familienstand \"geschieden\"?\n\n\n\nIm Zuge einer Ehescheidung ergeben sich zahlreiche Änderung. Eine davon betrifft den Steuerklassenwechsel. Dieser ist jedoch nicht erst zu vollziehen, wenn die Betroffenen bereits rechtskräftig geschieden sind, sondern ist bereits im Folgejahr des Jahres der Trennung verpflichtend.\n\n\n\nAus diesem Grund findet sich in dem Mantelbogen neben den einzelnen Familienständen noch ein weiterer Punkt: \"dauerhaft getrennt lebend\". Sind Sie rechtkräftig geschieden, können Sie fortan bei der Steuererklärung den Familienstand \"geschieden\" angeben. Dies kann im Einzelfall - etwa bei Umzugskosten - zu besseren Konditionen führen als die Angabe \"ledig\".\n\n\n\nAllerdings werden dauerhaft Getrenntlebende, Geschiedene und Ledige grundsätzlich steuerlich gleich behandelt, sodass sich die Angaben hier nicht zwangsläufig auf die steuerliche Belastung auswirken.\n\n\n\nFamilienstand \"geschieden\" - wie lange bleibt er bestehen? Grundsätzlich gilt für alle Betroffenen: Sie gelten nach dem Personenstandsgesetz so lange als geschieden, bis Sie erneut geheiratet haben.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Steuern\n\nSteuerklassenwechsel\nSteuerklasse bei Scheidung\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMüssen Sie im Lebenslauf den Familienstand \"geschieden\" angeben?\n\n\n\nVergleichsweise stellt sich vor allem Bewerbern die Frage, inwieweit die Pflicht besteht, auch den Familienstand im eigenen Lebenslauf anzugeben.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Informationen zu Ihrem Familienstand oder etwaigen vorhandenen Kindern im Lebenslauf zu machen. Da diese Personenstandsdaten zu den personenbezogenen Daten zählen, können Sie weitestgehend frei entscheiden, wem Sie dieses Wissen anvertrauen und wem nicht. Ein Personaler muss für seine Entscheidung nicht zwangsläufig wissen, ob Sie verheiratet, ledig, verwitwet oder geschieden sind.\n\n\n\nAllerdings kann es geschehen, dass die Frage dennoch in einem anschließenden Vorstellungsgespräch zur Sprache kommt. Auch hierauf müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten, wenn Sie den bestehenden Familienstand \"geschieden\" nicht preisgeben wollen. Es sollte Ihnen jedoch bewusst sein, dass auch andere Möglichkeiten bestehen, derlei Informationen zu erhalten - etwa über ein zu öffentlich geteiltes Facebook-Profil. Und auch nach der Einstellung kann sich dies aus Gesprächen ergeben. Es handelt sich also eher um eine Abwägung, die jeder Einzelne für sich gestalten muss.\n\n\n\nWann spielt der Familienstand \"geschieden\" sonst noch eine Rolle?\n\n\n\nWann müssen Sie den neuen Familienstand \"geschieden\" angeben?\n\n\n\nAbgesehen von der steuerlichen Behandlung ist der Familienstand für Außenstehende in aller Regel nicht von Interesse. Angaben hierzu werden häufig nur bei Umfragen, Zensus oder bei Versicherungsanträgen abgefragt. Er dient hauptsächlich als statistisches Merkmal.\n\n\n\nNach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im Jahr 2016\n\n\n\nzirka 12,5 Millionen ledige Personen,41.000 eingetragene Lebenspartnerschaften,gut 17 Millionen Ehepaare,etwa 1,5 Millionen dauerhaft getrennt lebende Personen,fast 4,8 Millionen Geschiedene,4,8 Millionen verwitwete Personen.\n\n\n\nDurch derlei Informationen kann der Bevölkerungsbestand überblickt werden. Daran ließe sich etwa ablesen, ob zukünftig gerade der Wohnungsbau verstärkt auf Einpersonenhaushalte ausgerichtet werden müsste oder eher auf Familien.\n\n\n\nZudem spielt der Familienstand mitunter bei einzelnen religiösen Gemeinschaften eine Rolle. So kann zum Beispiel ein verheirateter Mann nicht Priester werden. Der Familienstand \"geschieden\" kann hier ebenfalls zum Problem führen, auch wenn selbst wiederverheirateten Geschiedenen zukünftig die Kommunion erteilt werden soll."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/","url":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/","name":"Familienstand „geschieden“ •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienstand-geschieden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-familienstand-geschieden.jpg","datePublished":"2017-08-22T15:39:24+00:00","dateModified":"2026-01-28T03:02:15+00:00","description":"🔍 Wann muss man den Familienstand „geschieden“ angeben? Alle Fragen zum Familienstand „geschieden“ und wie lange er besteht, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Welche Steuerklasse beim Familienstand &#8222;geschieden&#8220; können Sie wählen?","datePublished":"2017-08-22T15:49:35+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:36:13+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/"},"wordCount":781,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-steuerklasse-geschieden.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Ehegatten können in Deutschland auch steuerlich von der ehelichen Gemeinschaft profitieren. Neben der Wahl einer der beiden Steuerklassenkombinationen IV mit IV oder III mit V zählt hierzu vor allem die gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting). Doch was geschieht eigentlich, wenn sich die Ehepartner zur Scheidung entschließen? Welche Steuerklasse ist nach der Scheidung zu wählen? Und wann muss eigentlich der Steuerklassenwechsel erfolgen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Steuerklasse bei Scheidung\n\nEs gilt regelmäßig: Verpflichtend ist schon der Wechsel der Steuerklasse, bevor Sie geschieden sind. Spätestens in dem Steuerjahr, das auf das Kalenderjahr der Trennung folgt, ist ein entsprechender Wechsel zu vollziehen. Häufig ist zu diesem Zeitpunkt die Scheidung noch nicht abgeschlossen.\nEs greift keine eigene Steuerklasse beim Familienstand \"geschieden\". Betroffene werden anderen alleinstehenden Steuerpflichtigen gleichgestellt.\nWelche Lohnsteuerklasse nach Trennung &amp; Scheidung anzusetzen ist, richtet sich auch danach, ob ein Kind von dem Betroffenen versorgt wird. Alleinerziehende dürfen die Steuerklasse II wählen.\nSind keine Kinder vorhanden, die versorgt werden bzw. für die ein Sorgerecht besteht, so können Geschiedene nur Steuerklasse I wählen - für Nebenerwerbe Steuerklasse VI.\n\nAusführliche Informationen dazu, welche Steuerklasse bei Scheidung gewählt werden kann, im Folgenden.\n\n\n\n\nInfos zum Wechsel der Steuerklasse für Geschiedene\n\n\n\nNutzen Sie den folgenden Steuerklassenrechner für eine erste steuerrechtliche Einschätzung (unverbindliches Ergebnis):\n\n\n\n[sb name=\"steuerklasse\"]\n\n\n\nFrisch geschieden: Wann die Steuerklasse gewechselt werden muss\n\n\n\nNach der Scheidung: Welche Steuerklasse können Geschiedene wählen?\n\n\n\nEs herrscht noch immer häufig Verwirrung, wenn es um den Steuerklassenwechsel bei Trennung und Scheidung geht. Vielen Betroffenen ist nämlich der tatsächliche Zeitpunkt nicht bekannt, bis zu dem bei Scheidung die Steuerklasse gewechselt werden muss. Ein wesentlicher Faktor, der zu dem Irrtum beiträgt:\n\n\n\nDie meisten denken, dass die Steuerklassen III, IV und V so lange bestehen bleiben können, wie die Ehe selbst Bestand hat. Und dies gilt bekanntlich ja bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Das Problem: Steuerlich ist nicht der formelle Bestand der Ehe allein von Bedeutung, sondern die intakte eheliche Gemeinschaft. Und diese gilt bereits bei Trennung als aufgelöst!\n\n\n\nDas bedeutet in der Praxis: Sie müssen den Wechsel der Steuerklasse bereits bei dem zuständigen Finanzamt beantragen, wenn Sie dauerhaft getrennt leben. Genauer:\n\n\n\nIn dem Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte, können die ehelichen Steuerklassen beibehalten werden. Zudem ist in diesem Jahr auch die Zusammenveranlagung noch möglich. Im darauffolgenden Steuerjahr muss die Steuerklasse jedoch verpflichtend geändert werden. Geschieht dies nicht, können bei verspäteter Meldung Steuernachzahlungen auf die Betroffenen zukommen.\n\n\n\nEin Beispiel zur Veranschaulichung: Peter und Sabine haben sich am 10.08.2017 getrennt. Sie können für das Jahr 2017 noch die Steuerklassen III und V behalten und vom Ehegattensplitting profitieren. Für das Steuerjahr 2018 hingegen müssen Sie in die Steuerklassen I bzw. II wechseln. Diesen Wechsel können Sie bis spätestens zum 30.11.2018 gegenüber dem Finanzamt erklären. Ob Sie hingegen zum Zeitpunkt des Wechsels der Steuerklasse bereits geschieden sind, ist unerheblich.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDemnach erfolgt die Steuerklassenänderung nicht erst nach der Scheidung, sondern kann auch schon bereits weit vor dieser nötig sein.\n\n\n\nGeschieden: Welche Steuerklasse können Sie wählen?\n\n\n\nWichtig ist zunächst: Es gibt keine eigene Steuerklasse für Geschiedene. Insgesamt kennt das Einkommensteuergesetz sechs Steuerklassen. Die Klassen III bis V sind dabei allein Verheirateten vorbehalten. Dementsprechend bleiben als mögliche Lohnsteuerklasse nach der Scheidung bzw. Trennung nur drei Varianten: die Klassen I, II und VI.\n\n\n\nDa die Lohnsteuerklasse VI nur bei Nebenerwerbstätigkeiten Anwendung findet, bleiben somit die Steuerklassen I und II übrig. Eine Unterscheidung bei der Steuerklasse zwischen \"geschieden\" oder \"ledig\" gibt es also nicht. Geschiedene sind anderen Alleinstehenden in aller Regel komplett gleichgestellt.\n\n\n\nZumeist müssen Betroffene in Lohnsteuerklasse I wechseln, wenn nach Trennung oder Scheidung kein Sorgerecht für ein Kind besteht. Dies würde sie nämlich andernfalls als Alleinerziehende klassifizieren. Aber welche Steuerklasse können Sie nach der Scheidung mit Kind wählen?\n\n\n\nWelche Steuerklasse beim Familienstand \"geschieden\" mit Kind gewählt werden kann\n\n\n\nDie passende Steuerklasse, wenn Sie geschieden und mit einem Kind alleinerziehend sind, ist Klasse II.\n\n\n\nSorgeberechtigte Alleinerziehende können nach der Trennung unter Umständen in die Steuerklasse II wechseln. Hierbei profitieren Sie von dem zusätzlichen Alleinerziehendenfreibetrag.\n\n\n\nDer Kinderfreibetrag bleibt bei Scheidung jedoch für beide Ehegatten gleich, ob sie nun in Steuerklasse I oder II sind.\n\n\n\nIn Steuerklasse I kann dieser jedoch in der Regel nur geltend gemacht werden, wenn mindestens 75 % des Kindesunterhaltsanspruchs auch tatsächlich geleistet werden.\n\n\n\nAchtung: Sie müssen den Steuerklassenwechsel gegenüber dem Finanzamt aktiv erklären. Dieser erfolgt bei Scheidung nicht etwa automatisch."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/","url":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/","name":"Steuerklasse: geschieden & alleinstehend •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-steuerklasse-geschieden.jpg","datePublished":"2017-08-22T15:49:35+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:36:13+00:00","description":"🔍 Welche Steuerklasse beim Familienstand \"geschieden\" können Sie wählen? Alle wichtigen Fragen zur Steuerklasse nach der Scheidung klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-geschieden/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-steuerklasse-geschieden.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-steuerklasse-geschieden.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Steuerklasse geschieden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zerrüttungsprinzip &#8211; Wann kann eine Ehe als unweigerlich gescheitert gelten?","datePublished":"2017-08-24T14:10:25+00:00","dateModified":"2026-01-27T07:59:11+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/"},"wordCount":631,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zeruettungsprinzip.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Noch bis zum Jahre 1976 wirkte in Deutschland das sogenannte Schuldprinzip bei Scheidung. Dieses beschrieb, dass eine Ehe nur dann ausnahmsweise geschieden werden durfte, wenn einer der Ehegatten sich schuldhaft gegenüber dem anderen verhalten hatte (z. B. bei Ehebruch). Dieses Verhalten konnte sich zudem auf Unterhaltsansprüche und andere Forderungen auswirken. Seit der Reform 1976 jedoch ist diese Vorgabe durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Doch was genau beschreibt dieses?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Zerrüttungsprinzip\n\nDas Zerrüttungsprinzip stellt die rechtliche Grundlage jeder Scheidung dar - nur Ehen, die unwiderruflich gescheitert sind, können geschieden werden.\nSpätestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren ist die Zerrüttung normalerweise anzunehmen.\nDas bis in die 1970er Jahre in der BRD geltende Schuldprinzip wurde abgeschafft, dennoch kann die Schuldfrage bei Folgesachen wie dem Unterhalt eine Rolle spielen.\n\nAusführliche Informationen zum Zerrüttungsprinzip erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nNur eine zerrüttete Ehe kann in Deutschland geschieden werden\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZerrüttungsprinzip: Definition gemäß § 1565 BGB\n\n\n\nWas genau beschreibt das Zerrüttungsprinzip bei Ehe und Scheidung?\n\n\n\nWann genau aber ist eine Ehe nun als zerrüttet anzusehen? Ausschlaggebend hierfür sind die Angaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1565 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass eine Ehe in Deutschland nur dann geschieden werden kann, \"wenn sie gescheitert ist\". Anders als noch beim Schuldprinzip sind die im Einzelfall vorliegenden Scheidungsgründe also zunächst unerheblich.\n\n\n\nStattdessen ist eine Ehe als gescheitert anzusehen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst ist und ein Wiederaufleben derer nicht zu erwarten ist. Doch wie lässt sich die Zerrüttung der Ehe im einzelnen nachweisen?\n\n\n\nHier kommt das im deutschen Familienrecht regelmäßig vorgesehene Trennungsjahr ins Spiel.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhezerrüttung durch Ableistung des Trennungsjahres nachweisen\n\n\n\nWichtigstes Element beim Zerrüttungsprinzip ist das Trennungsjahr. Dieses soll nachweisen, dass die eheliche Gemeinschaft aufgelöst ist und die Ehegatten nicht mehr zueinanderfinden. Wichtig ist dabei die strikte Trennung von Tisch und Bett, egal ob die Ehepartner nun auch räumlich getrennt sind oder noch im selben Haus leben.\n\n\n\nDas bedeutet: Es gibt getrennte Schlafzimmer, getrennte Kassen, getrennte Tagesabläufe usf. Nicht immer nämlich genügt die räumliche Trennung allein als Nachweis, wenn die Ehegatten in der Zeit etwa noch weiterhin gemeinsam wirtschaften.\n\n\n\nDie Vermutung des Scheiterns der Ehe greift in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres, wenn die Ehegatten jeweils einen Scheidungsantrag einreichen oder aber der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (§ 1566 Absatz 1 BGB).\n\n\n\nSpätestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren ist die unwiderlegbare Zerrüttung anzunehmen (§ 1566 Absatz 2 BGB). Hier bedarf es dann im Zweifel auch nicht mehr der Zustimmung des Antragsgegners. Allerdings kann auch eine streitige Scheidung im Einzelfall bereits nach einem Trennungsjahr erfolgen.\n\n\n\nSpielt das Schuldprinzip bei Scheidung dennoch eine Rolle?\n\n\n\nNach dem Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt.\n\n\n\nObwohl das Zerrüttungsprinzip in Deutschland das Schuldprinzip im Familienrecht abgelöst hat, können einzelne Scheidungsgründe dennoch Auswirkungen auf die Einigung zu den Folgesachen haben.\n\n\n\nHat etwa einer der Ehegatten während der ganzen Jahre verweigert, arbeiten zu gehen, sich \"aushalten lassen\" oder gemeinsame Gelder veruntreut, kann dies zum Beispiel Unterhaltsansprüche oder den Anspruch auf Versorgungsausgleich beeinflussen und ggf. sogar aufheben.\n\n\n\nSchuldhaftes Verhalten kann also trotz des nunmehr anzuwendenden Zerrüttungsprinzip indirekt noch immer Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren haben.\n\n\n\nDarüber hinaus kann das Schuldprinzip bei Scheidung auch dann noch Anwendung finden, wenn die Weiterfürhung der Ehe für einen der Ehegatten als unzumutbare Härte anerkannt werden kann. Bei einer sogenannten Härtefallscheidung hat sich in der Regel einer der Partner gegenüber dem anderen schuldhaft verhalten. Die Zerrüttung der Ehe kann in solchen Fällen vereinzelt auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres angenommen werden, sodass das Verfahren beschleunigt werden kann."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/","url":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/","name":"Zerrüttungsprinzip im Familienrecht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zeruettungsprinzip.jpg","datePublished":"2017-08-24T14:10:25+00:00","dateModified":"2026-01-27T07:59:11+00:00","description":"🔍 Was beschreibt das Zerrüttungsprinzip gemäß § 1565 BGB? Alle wichtigen Fragen zum Zerrüttungsprinzip bei Ehe und Scheidung klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zerruettungsprinzip/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zeruettungsprinzip.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zeruettungsprinzip.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Zerüttungsprinzip"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Versöhnungsversuch &#8211; Welche Folgen hat eine kurzzeitige Versöhnung im Trennungsjahr?","datePublished":"2017-08-24T14:27:41+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:33:50+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/"},"wordCount":416,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-versoehnungsversuch.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Bei einer Trennung handelt es sich nur in wenigen Fällen tatsächlich um einen glatten Schnitt. Viele ehemalige Partner raufen sich nach der Trennung wieder zusammen, um der Beziehung noch eine letzte Chance zu geben. Die dauerhafte Versöhnung nach der Trennung kann dann möglich sein, doch in zahlreichen Fällen verstärkt sich das Gefühl dafür, dass die Partnerschaft oder Ehe gescheitert ist. Was aber bedeutet ein kurzfristiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr für eine mögliche Scheidung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Versöhnungsversuch\n\nEin kurzzeitiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr unterbricht dieses nicht automatisch.\nWelche Zeitspanne als kurzzeitig anzusehen ist, muss im Einzelfall geklärt werden.\nDas OLG Saarbrücken definierte den Versöhnungsversuch auf maximal drei Monate.\n\nAusführliche Informationen zum Versöhnungsversuch erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWiederholung vom Trennungsjahr wegen Versöhnungsversuch nötig?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWelche Auswirkung hat ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr?\n\n\n\nWann wird das Trennungsjahr durch eine Versöhnung unterbrochen?\n\n\n\nIn Deutschland kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn diese als unweigerlich gescheitert anzusehen ist (Zerrüttungsprinzip). Als Nachweis für das Scheitern der Ehe sollen die Ehegatten in der Regel zunächst ein Trennungsjahr ableisten.\n\n\n\nDieses soll dabei auch als Bedenkzeit von den Betroffenen genutzt werden. Nicht selten kommt es dann auch zur Versöhnung nach räumlicher Trennung, weil nunmehr der Wert des anderen erkannt wird.\n\n\n\nIst die Ehe wirklich gescheitert oder lohnt ein erneuter Versöhnungsversuch? Doch was bedeutet ein solcher, wenn es dann doch nicht klappt: Beginnt das Trennungsjahr dann von neuem? Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage ist § 1567 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:\n\n\n\n\"Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen [= Regelungen zum Trennungsjahr] nicht.\"\n\n\n\nAlso: Ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr führt in der Regel noch nicht zu dessen Unterbrechung. Das bedeutet, dass, sollte die nach der Trennung anvisierte Versöhnung erneut scheitern, das Trennungsjahr hiernach nicht erneut beginnt, sondern auch die Dauer der Versöhnung angerechnet wird.\n\n\n\nWas bedeutet \"kurzfristiger Versöhnungsversuch\"?\n\n\n\nWie lang ein solcher Versöhnungsversuch im Trennungsjahr genau sein darf, um dieses nicht zu unterbrechen, bestimmt das Gesetz jedoch nicht eindeutig. Die Definition eines festgelegten Zeitraumes richtet sich deshalb nach der Rechtsprechung.\n\n\n\nNach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf ein Versöhnungsversuch maximal drei Monate währen, damit das Trennungsjahr nicht unterbrochen wird (Beschluss vom 14.09.2009, Aktenzeichen 6 WF 98/09)."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/","url":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/","name":"Versöhnungsversuch im Trennungsjahr •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-versoehnungsversuch.jpg","datePublished":"2017-08-24T14:27:41+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:33:50+00:00","description":"🔍 Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr? Alle wichtigen Fragen zum im Trennungsjahr unternommenen Versöhnungsversuch klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Streitige Scheidung &#8211; Höhere Kosten bei nicht einvernehmlichen Verfahren?","datePublished":"2017-08-24T14:39:30+00:00","dateModified":"2026-03-14T09:06:56+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/"},"wordCount":614,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-streitige-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Nicht immer herrscht Einigkeit bezüglich des Wunsches, sich scheiden zu lassen. Ist nach Ablauf des ersten Trennungsjahres nicht sicher, ob der Antragsgegner in die Scheidung einwilligt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine einfache streitige Scheidung möglich sein. Welche dies im einzelnen sind, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Streitige Scheidung\n\nEine streitige Scheidung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn ein Partner dem Ansinnen nicht zustimmt.\nIn der Regel sind ein bis drei Trennungsjahre abzuwarten.\nDie Kosten sind u. a. von der Anzahl der an das Gericht abgegebenen Folgesachen abhängig.\n\nAusführliche Informationen zur streitigen Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidung möglich, wenn einer der Ehegatten nicht will?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nVoraussetzungen für die erfolgreiche streitige Scheidung\n\n\n\nEine streitige Scheidung kann auch bereits nach dem ersten Trennungsjahr erfolgen.\n\n\n\nStimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, so kann in vielen Fällen frühestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren eine Scheidung auch gegen dessen Willen stattfinden. Allerdings kann dies auch schon nach dem ersten abgeleisteten Trennungsjahr möglich sein, wenn die eheliche Gemeinschaft als unweigerlich zerrüttet anzusehen ist.\n\n\n\nEine streitige Scheidung bereits nach dem ersten Trennungsjahr ist z. B. in folgenden Fällen denkbar:\n\n\n\nDer Antragsteller hat die unumstößliche Absicht, sich scheiden zu lassen.Jedwede theoretische Möglichkeit einer Versöhnung muss durch den Antragsteller ausgeschlossen worden sein.Die Ehegatten kommunizieren nicht mehr miteinander und haben auch keinen geschlechtlichen Verkehr mehr.Antragsteller und/oder Antragsgegner haben leben bereits in einer neuen festen Partnerschaft.Die Charaktere, Lebenseinstellungen und Zukunftsplanungen der Ehegatten passen nachweislich nicht zueinander.\n\n\n\nWichtig: Das Gericht muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen ausreichen, um die strittige Scheidung bereits zu diesem Zeitpunkt zu ermöglichen ist. Pauschal lässt sich nicht bestimmen, dass jedes Familiengericht den oben genannten Argumentationen immer folgen wird. Stimmt es dem nicht zu, so wird der Scheidungsantrag in der Regel zunächst abgewiesen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine streitige Scheidung in Ihrem Fall denkbar wäre.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nStrittige Scheidung: Ablauf des Familienverfahrens\n\n\n\nStrittige Scheidung: Je mehr Folgesachen im Verbund verhandelt werden sollen, desto teurer die Scheidung.\n\n\n\nGrundsätzlich kann auch eine streitige Scheidung ebenso unkompliziert vonstatten gehen, wie ein einvernehmliches Verfahren: Einreichung des Antrages, gerichtliche Prüfung, Auskunft zum Versorgungsausgleich, Scheidungstermin mit Anhörung der Betroffenen. Das Problem hierbei ist jedoch regelmäßig, dass die Ehegatten sich nicht im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über sämtliche Folgesachen einvernehmlich einigen.\n\n\n\nDas bedeutet, dass zu Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung usf. keine abschließende Entscheidung getroffen wird. Wollen die Ehegatten zu den einzelnen Folgesachen eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, so müssen sie für deren Aufnahme in das Scheidungsverbundverfahren jeweils einen gesonderten Antrag stellen.\n\n\n\nDer Grund: Das Familiengericht behandelt lediglich die Hauptsache und den Versorgungsausgleich von Amts wegen. Zu allen anderen Folgesachen bedarf es nicht zwingend einer gerichtlichen Entscheidung.\n\n\n\nJe mehr Folgesachen jedoch in den Scheidungsverbund aufgenommen werden, desto höher wird am Ende auch der Verfahrenswert. Da sich nach diesem die Anwalts- und Gerichtskosten richten, können die Kosten der beteiligten für die streitige Scheidung steigen. Hinzu kommt, dass auch der Antragsgegner ggf. einen eigenen Rechtsbeistand benötigt, wenn er selbst Anträge einbringen will, da hierbei Anwaltszwang besteht.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zu den Scheidungskosten\n\nStreitwert\nAnwaltskosten\nNotarkosten\nProzess- und Gerichtskosten\nScheidungskosten\n\n\n\n\n\nDie Kosten einer streitigen Scheidung können mithin von denen einer vergleichbaren einvernehmlichen Scheidung stark abweichen - müssen es aber nicht grundsätzlich. Dies ist abhängig davon, wie viele Folgesachen im einzelnen Verfahren gerichtlich entschieden werden sollen und ob beide Beteiligte einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/","name":"Streitige Scheidung: Ablauf & Kosten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-streitige-scheidung.jpg","datePublished":"2017-08-24T14:39:30+00:00","dateModified":"2026-03-14T09:06:56+00:00","description":"🔍 Wann ist eine streitige Scheidung möglich? Alle wichtigen Fragen zur, Scheidung, wenn ein Ehegatte die Trennung nicht will, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-streitige-scheidung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-streitige-scheidung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu streitige Scheidung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Erlischt die Krankenversicherung nach Scheidung?","datePublished":"2017-09-20T15:52:20+00:00","dateModified":"2026-01-23T05:02:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/"},"wordCount":789,"commentCount":18,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Neben Auseinandersetzungen zum Vermögen bringt eine Scheidung auch zahlreiche Folgesachen mit sich, die sich auf die Gesundheits- und Altersvorsorge beziehen. In einer Ehe können Ehegatten und Kinder etwa von einer Familienversicherung profitieren. Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können beitragsfrei in die gesetzliche Krankenkasse ihres Ehegatten eintreten. Doch was geschieht mit der Krankenversicherung nach der Scheidung? Besonders ohne eigenes Einkommen haben viele Furcht vor fehlenden Versicherungsleistungen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Krankenversicherung nach einer Scheidung in Kürze\n\nIst die Ehe offiziell geschieden, dann erlischt die Familienversicherung.\nEiner solchen Auflösung folgt im Normalfall der Übergang in eine kündbare Weiterversicherung.\nKinder bleiben in der Regel bei einem Elternteil familienversichert.\n\nMehr zur Krankenversicherung nach einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.\n\n\n\n\nSo sind Sie nach der Trennung versichert\n\n\n\nErlischt die Krankenversicherung bei rechtskräftiger Scheidung?\n\n\n\nKrankenversicherung: Bei Scheidung bleibt eine Familienversicherung nicht für alle bestehen.\n\n\n\nEhegatten können grundsätzlich nur dann von der Familienversicherung profitieren, wenn diese selbst keiner Beschäftigung nachgehen, die sozialversicherungspflichtig ist, und der Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Fall kann die beitragsfreie Mitversicherung aufgrund des Ehestandes beantragt werden.\n\n\n\nDa die Voraussetzung an den Bestand der Ehe geknüpft ist, erlischt eine solche Familienversicherung für den Ehegatten immer dann, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden wurde - nicht schon bei Trennung. Mit der Aufhebung der Stellung als Ehegatte erlischt mithin auch die Mitversicherung.\n\n\n\nHiernach tritt seit Januar 2013 dann automatisch eine freiwillige Weiterversicherung ein, die eine Austrittsoption bereitstellt. Will der nicht mehr Familienversicherte einen anderen Versicherer suchen, kann er die freiwillige Weiterversicherung einfach auflösen.\n\n\n\nFür gemeinsame Kinder, die ebenfalls in der Familienversicherung gemeldet sind, gilt dies hingegen nicht. Diese bleiben grundsätzlich auch weiterhin bei dem Elternteil familienversichert. Die Krankenversicherung der Scheidungskinder erlischt also nicht durch die Eheaufhebung.\n\n\n\nDer mitversicherte Ehegatte muss sich nach Rechtskraft der Scheidung bei einer Krankenversicherung neu melden. Er kann dabei jedoch auch in derselben Krankenversicherung bleiben wie bisher - nur alleinversichert. Die Versicherer sind dazu verpflichtet, den Betroffenen aufzunehmen, sofern dieser innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft einen entsprechenden Antrag stellt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNeue Krankenversicherung nach Scheidung - Wer zahlt?\n\n\n\nKrankenversicherung bei Scheidung: Eine erwerbslose Hausfrau muss einen eigenen Versicherungsschutz gewährleisten.\n\n\n\nFür die Neuanmeldung bei einer Krankenversicherung entstehen nach der Scheidung zusätzliche Kosten für den vormals Familienversicherten, da er sich nunmehr selbst versichern muss. Die Kosten für eine freiwillige Versicherung können mitunter hoch sein. Doch wie soll ein nicht Erwerbstätiger diese Mehrkosten tragen?\n\n\n\nGrundsätzlich fallen auch die Krankenkassenkosten unter die Unterhaltspflicht. Ist der ehemalige Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet und leistungsfähig, so muss dieser in der Regel auch die Krankenversicherung nach der Scheidung zahlen (Krankenvorsorgeunterhalt).\n\n\n\nFür Personen, die selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ändert sich bei der Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung nichts. Sie führen weiterhin selbst Krankenversicherungsbeiträge an den eigenen Versicherer ab. Personen ohne Einkommen können ggf. auch eine geringfügige Beschäftigung oberhalb von 450 Euro aufnehmen, um so sozial- und krankenversichert zu sein.\n\n\n\nPrivate Krankenversicherung nach Scheidung - Brauchen Ehefrau/-mann und Kinder neue Versicherer?\n\n\n\nDie Krankenversicherung der Kinder bleibt bei Scheidung unberührt von den Regelungen.\n\n\n\nAuch eine private Krankenversicherung kann bei Scheidung zu höheren Kosten und Veränderungen führen. Dies geschieht immer dann, wenn einer der Ehegatten als Beamter privatversichert war und der andere über diesen einen Beihilfeanspruch bezüglich der Gesundheitsausgaben hatte.\n\n\n\nBei Scheidung erlischt dieser Zugriff auf den Beihilfeanspruch, sodass der nicht beschäftigte Versicherungspflichtige sich voll versichern muss. Ein zusätzliches Problem dabei: Der Wechsel aus der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ist dann nur möglich, wenn der nicht berufstätige Partner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.\n\n\n\nEin weiteres Manko: Ist der mitversicherte Partner zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 55 Jahre oder älter, kann er unter keinen Umständen mehr aus der privaten Krankenversicherung wechseln. Auch nach der Scheidung muss er bei dem Anbieter bleiben. Die Aufnahme in eine gesetzlichen Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.\n\n\n\nIm Herbst 2018 wird ein BGH-Urteil erwartet, das sich der Frage der Wirksamkeit von Beitragserhöhungen bei privaten Krankenversicherern in den letzten Jahren widmet. Hier können sich im Einzelfall Ansprüche auf Beitragsrückerstattung ergeben, die sich auf potentiell unwirksame Erhöhungen beziehen. Zwar bedeutete ein entsprechendes BGH-Urteil noch nicht, dass automatisch alle betroffenen Versicherten umgehend auf Beitragsrückerstattungen freuen können, es erhöht jedoch in ähnlichen Fällen die Chancen auf einen erfolgreichen Klageweg gegen die Versicherer. Ob sich die Rückerstattung von zu viel gezahlten Beitragssätzen auch im Falle der Scheidung in die Vermögensteilung aufzunehmen ist, würde sich dann am jeweiligen Einzelfall zeigen müssen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/","url":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/","name":"Krankenversicherung nach Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung.jpg","datePublished":"2017-09-20T15:52:20+00:00","dateModified":"2026-01-23T05:02:01+00:00","description":"🔍 Was passiert mit der Krankenversicherung nach der Scheidung? Alle Fragen zu Familienversicherung & Krankenversicherung bei Trennung klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zur Krankenversicherung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Versorgungsausgleich bei Wiederheirat: Erhalten Sie Ihre Rentenpunkte zurück?","datePublished":"2017-09-20T15:58:17+00:00","dateModified":"2026-01-27T19:50:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/"},"wordCount":534,"commentCount":27,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/04/beitragsbilder-versorgungsausgleich-wiederheirat.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Im Zuge einer Scheidung wird regelmäßig der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das Gericht beschäftigt sich von Amts wegen mit dieser Scheidungsfolgesache. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Doch was geschieht eigentlich mit dem erfolgten Versorgungsausgleich bei Wiederverheiratung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Entfällt der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?\n\nZwar kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen rückgängig gemacht werden allerdings nicht durch die Wiederverheiratung des Ex-Partners.\nDie in der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bleiben bestehen, auch wenn erneut der Ex-Gatte geehelicht wird.\nNur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Rentenausgleich tatsächlich rückgängig gemacht werden.\n\nAusführliche Informationen zur Frage, ob der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat des Ex-Partners entfällt, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nVerfällt der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas geschieht mit dem Versorgungsausgleich, wenn der Ex wieder heiratet?\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Kann bei Wiederheirat nach Scheidung die Aufhebung des Ausgleichs beantragt werden?\n\n\n\nDer von Amts wegen bei Scheidung durchzuführende Versorgungsausgleich soll eventuelle Benachteiligungen bei der Altersvorsorge ausgleichen, wenn etwa einer der Ehegatten viel, der andere hingegen kaum gearbeitet hat. Diesem Vorgang liegt der Gedanke zugrunde, dass unabhängig von der Beschäftigungszeit beide Ehegatten an der Altersvorsorge mitarbeiteten (z. B. indem der eine den Haushalt führte und die Kinder pflegte, sodass der andere mehr arbeiten konnte).\n\n\n\nDie gleichmäßige Verteilung kann je nach Kontenlage bei den Versicherungsträgern ein großes Loch in die mühsam angesparte Rente reißen. Da scheint vielen der Gedanke verlockend, dass der Versorgungsausgleich sich bei Wiederheirat des Ehegatten wieder rückgängig machen ließe.\n\n\n\nAber: Dem ist nicht so. Der Versorgungsausgleich kann zwar unter Umständen rückgängig gemacht werden, die Wiederverheiratung des Ex-Gatten jedoch ermöglicht dies grundsätzlich nicht. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften bezieht sich nämlich immer auf Ansprüche aus der Vergangenheit. Die neue Eheschließung würde den Ausgleichsberechtigten über Gebühr benachteiligen, würde der Versorgungsausgleich durch die neue Ehe aufgehoben werden.\n\n\n\n\nKann die Wiederheirat auf andere Ansprüche nach der Scheidung Einfluss haben?\nErfahren Sie in den folgenden Ratgebern mehr:\n\nUnterhalt bei Wiederheirat\nKindesunterhalt bei Wiederheirat\n\n\n\n\n\nVersorgungsausgleich bei Wiederheirat gleicher Partner rückgängig machen?\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich bleibt bei Wiederheirat wirksam.\n\n\n\nAber ist es vielleicht möglich, den Versorgungsausgleich auszusetzen, wenn die ehemals verheirateten, nun geschiedenen Gatten erneut einander ehelichen? Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall, dass die aus der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bestehen bleiben. Die Aufhebung der Entscheidung ist hier also ebenfalls nicht möglich.\n\n\n\nEin Unterschied ergibt sich jedoch gegebenenfalls: Hält die Ehe diesmal wirklich ein Leben lang, können beide Ehegatten gleichermaßen von der Rente profitieren. Das gemeinsame Einkommen ändert sich mit Renteneintritt nicht durch den durchgeführten Versorgungsausgleich. Bei Wiederheirat der Partner bleiben die gemeinsamen Rentenansprüche aus erster Ehe weiterhin gleich, sie sind lediglich anders verteilt.\n\n\n\nWann kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden? Nur in seltenen Ausnahmefällen ist dies gemeinhin möglich. Das gilt vor allem dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch vor Renteneintritt stirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezogen hat."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/","url":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/","name":"Versorgungsausgleich bei Wiederheirat •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/04/beitragsbilder-versorgungsausgleich-wiederheirat.jpg","datePublished":"2017-09-20T15:58:17+00:00","dateModified":"2026-01-27T19:50:47+00:00","description":"🔍 Verfällt der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat? Alle wichtigen Fragen zum Versorgungsausgleich bei Wiederverheiratung klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich-wiederheirat/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/04/beitragsbilder-versorgungsausgleich-wiederheirat.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/04/beitragsbilder-versorgungsausgleich-wiederheirat.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitragsbild Versorgungsausgleich Wiederheirat"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Der Neuanfang nach einer Trennung – Wie kann ich von vorn beginnen?","datePublished":"2017-09-22T12:23:17+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:58:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/"},"wordCount":1809,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-neuanfang-nach-trennung.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"„Aller Anfang ist schwer“ heißt es im Volksmund. Dies zählt auch – oder vielleicht besonders – für den Neuanfang nach einer Trennung. Das Leben, welches sich gemeinsam aufgebaut wurde, wird nun aufgelöst; statt vorheriger Zweisamkeit ist nun meist Einsamkeit an der Tagesordnung. Eine Trennung und die dazugehörige Scheidung lässt Betroffene deshalb oft enttäuscht und ernüchternd zurück. Meist ist der gesamte nachfolgende Alltag davon bestimmt; ein Neuanfang nach der Trennung kann dementsprechend sehr schwer fallen. Betroffene sollten in solchen Momenten trotzdem nach vorne schauen - denn, so sagt ein anderes Sprichwort, „Frisch gewagt ist halb gewonnen!“\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Der Neuanfang nach einer Trennung\n\nEs ist völlig normal, sich nach einer Trennung schlecht zu fühlen - auch über einen längeren Zeitraum. Liebeskummer, Desillusion und Trennungsschmerz sollten jedoch kein Dauerzustand werden.\nJeder findet auf eine andere Weise Glück - es gibt keine Allheilformel nach einer gescheiterten Beziehung.\nEin Neuanfang nach einer Trennung muss gewollt und aktiv angegangen werden.\n\nAnbei finden Sie Ratschläge, wie Sie solch eine schwere Zeit dennoch überstehen können.\n\n\n\n\nNach einer Trennung sind viele überfordert\n\n\n\nDer Neuanfang nach einer Scheidung: Was wird mit den Kindern?\n\n\n\nDer Neuanfang nach einer Trennung mit Kindern ist für alle Beteiligten belastend\n\n\n\nEine Beziehung zu beenden und eine Ehe aufzulösen, ist die eine Sache. Diese Entscheidung den gemeinsamen Kindern beizubringen, ist eine ganz andere und oft weitaus schwierigere Angelegenheit. Ein Neuanfang ist nach einer Trennung mit gemeinsamen Kindern quasi unvermeidlich; schließlich müssen die Eltern fortan gesondert leben. Bei wem werden die Kinder bleiben? Wie werden die Kinder auf die Trennung reagieren? Wer muss nun in welcher Art finanziell für die Kinder aufkommen?\n\n\n\nNeben der allgemeinen Bürokratie einer Scheidung und dem persönlichen Zerwürfnis mit dem Partner muss nicht nur die zukünftige Wohnsituation, sondern auch die Aufteilung der Fürsorge und des Geldes besprochen werden. Zermürbende Streitereien, quengelnde Kinder und ein regelrechter Blätterwald an Unterlagen müssen für einen Neuanfang nach einer Trennung ertragen werden.\n\n\n\nEine Scheidung ist, unbestritten, mit vielen Umstellungen und Kompromissen verbunden. Wenn Sie nähere Informationen zu Finanzen und dem Kinderumgang bei einer Scheidung benötigen, finden Sie hier relevante Ratgeber:\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\nTrennung mit Kind\nUmgangsrecht\nSorgerecht\nUnterhalt\nParty\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDie Beziehung nach der Trennung\n\n\n\nSich auf eine neue Beziehung nach einer Trennung einzulassen, fällt vielen schwer\n\n\n\nAuch wenn eine Beziehung gescheitert sein mag, bedeutet das natürlich nicht, dass Betroffene ihr Dasein ewig allein fristen werden. Früher oder später kommt die Frage nach einem neuen Partner auf – hat jemand jedoch erstmal eine Scheidung durchgemacht, ist er oder sie da oft befangen. Insbesondere dann, wenn Betrügereien oder gar Gewalt in der Ehe vorlag, sind Bindungsprobleme keine Seltenheit. Dies kann einen Neuanfang nach der Trennung natürlich stark ausbremsen, da möglichen neuen Partnerschaften grundsätzlich skeptisch oder gar ablehnend begegnet wird.\n\n\n\nNach einer Trennung einen Neuanfang zu wagen, erfordert Mut – schließlich können Sie vorher nie wissen, ob eine Beziehung halten wird oder nicht. Versperren Sie sich also nicht unnötig und lassen Sie sich auf neue Personen ein!\n\n\n\nNicht selten ist ein Fremdverlieben gar der Grund für eine gescheiterte Beziehung. Durch das Beenden der einen wird meist direkt von einer Partnerschaft in die nächste gewechselt - wie gut dies funktioniert oder auch nicht funktioniert, ist wohl von Fall zu Fall unterschiedlich.\n\n\n\nFür die neue Beziehung nach der Trennung ist in jedem Fall wichtig: Altes und Neues sollte nicht vermischt werden. Dies ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung: Sich Hals über Kopf in eine neue Beziehung zu stürzen oder verzweifelt jemanden zu suchen, sei es aus Einsamkeit oder für das eigene Ego - das geht selten gut aus. Ein neuer, fester Partner nach einer Trennung sollte weder ein Platzhalter noch ein Ventil für Ihre Launen sein. Ein ständiges Herziehen über den/die Ex oder das Gefühl eines permanenten Vergleiches verprellt nur.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNeuanfang nach der Trennung: Tipps für Getrennte und Geschiedene\n\n\n\nVorweg: Es existiert kein Allheilmittel für die Überwindung einer Trennung. Vielmehr gibt es viele – vor allem emotionale – Aspekte, welche Sie nun für sich selbst betrachten und aufarbeiten müssen. Das ist oft unschön, aber auch unvermeidlich. Wem ein Neuanfang nach einer Trennung besonders schwer fällt, dem können folgende Tipps weiterhelfen:\n\n\n\nBringen Sie Ihren Gefühlshaushalt in Ordnung\n\n\n\nUm eine Trennung zu überwinden, braucht es emotionale Stabilität und Balance\n\n\n\nEin Neuanfang nach einer Trennung bedeutet nicht immer (nur) einen neuen Partner. Zu einem geregelten Alltag zurück zu finden stellt mitunter eine große Herausforderung dar. Konstante Niedergeschlagenheit, Unlust, durchgängige Appetitlosigkeit und allgemein ein ausgebranntes Gefühl – eine Trennung kann Betroffene in eine starke Lethargie versetzen. Auf der anderen Seite reagieren viele auch mit Gereiztheit, aufgekratztem Verhalten und Gefühlsausbrüchen.\n\n\n\nHier gilt, wie bei vielen Dingen, einen gesunden Mittelweg zu finden. Allzu große Trauer und Selbstmitleid sind genauso unratsam wie ein krampfhaftes Überspielen des eigenen Schmerzes. Deshalb sollten für einen Neuanfang nach der Trennung solche Disharmonien für sich selbst untersucht und nach Möglichkeit in Ordnung gebracht werden. Konzentrieren Sie sich auf das Wiederherstellen Ihrer emotionalen Balance.\n\n\n\nStarke Gefühlsregungen sind völlig normal am Anfang. Wenn dies jedoch zum Dauerzustand wird, dann scheuen Sie sich nicht vor der Konsultation professioneller Hilfe. Bei einer Trennung kann nicht nur das Seelenleben nachhaltig geschädigt werden, bestehende Probleme können sich dadurch auch verschlimmern. Ein Therapeut kann Ihnen bei der Lösung helfen.\n\n\n\nSein Sie bewusst Single und setzen Sie die rosarote Brille ab!\n\n\n\nTrennung verarbeiten - dazu gehört vor allem, sich auch allein wohl zu fühlen\n\n\n\nAuch wenn die Trennung bereits fest steht, fällt das Akzeptieren der neuen Situation zunächst schwer. Vor allem in der Anfangszeit sind Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung ganz normal, gleichwohl der Beschluss beidseitig getroffen wurde.\n\n\n\n„Habe ich einen großen Fehler begangen?“ – „Was wäre, wenn wir es doch noch einmal versuchen würden?“ Sich einen Neuanfang der Beziehung nach der eigentlichen Trennung auszumalen, ist gewissermaßen eine natürliche Reaktion - schließlich streben alle Menschen nach Zufriedenheit und Annehmlichkeiten. Dementsprechend wird sich gerne in romantischen Vorstellungen einer Wiederversöhnung ergangen als sich mit dem Schmerz der Trennung zu konfrontieren. Die Verlockung, wieder in alte Muster zurück zu fallen, ist groß – in vielen Fällen führt dies jedoch zu noch größeren Zerwürfnissen.\n\n\n\nAuch der veränderte Umgang miteinander muss sich zunächst noch geübt werden – schließlich sind Paare aufeinander eingespielt. Nicht selten rutscht da in einem späteren Gespräch mal ein routinemäßiges „Schatz“ raus. Das kann dann mitunter sehr bitter aufstoßen; solche und ähnliche Momente werden jedoch kaum zu vermeiden sein.\n\n\n\nFür einen Neuanfang nach der Trennung muss die betroffene Person diesen auch wollen. Lassen Sie sich also nicht zu verklärten Rückblicken hinreißen! Wenn nötig, rufen Sie sich Gespräche und Streitigkeiten ins Gedächtnis. Fragen Sie sich, warum Dinge nicht funktioniert haben. Machen Sie sich bewusst, dass der Schmerz der Trennung Ihre Wahrnehmung der Sache beeinflusst. Sie sind kein Paar mehr. Seien sie ganz bewusst Single und verfallen Sie nicht in unnötige, nostalgische Schwärmerei.\n\n\n\nSchließen Sie endgültig mit der Beziehung ab\n\n\n\nFür einen Neuanfang nach der Trennung braucht es immer Überwindung\n\n\n\nOb nun der gemeinsam gekaufte Couchtisch oder ein geteilter Netflix-Account: Auch wenn die Wohnverhältnisse bereits getrennt sind, kann immer mal wieder über Dinge aus der Zeit als Paar gestolpert werden. Auch Situationen und Orte sind natürlich mit Erinnerungen verknüpft. So etwas vergegenwärtigt nicht nur schmerzhaft die Trennung, sondern behindert oft auch einen Heilungsprozess. Gerade nach einer langjährigen Partnerschaft werden derlei „Nachrufe“ wohl nie vollständig auszuschließen sein.\n\n\n\nFür einen Neuanfang nach einer Trennung ist es deshalb wichtig, salopp gesprochen „einen Deckel drauf zu machen“. Setzen Sie sich deshalb nicht mehr Konfrontationen mit Ihrer alten Beziehung aus, als nötig ist. Entfernen Sie gemeinsame Bilder aus Ihrem Sichtfeld, geben Sie wenn nötig Geschenke zurück, schaffen Sie Abstand. Das bedeutet jetzt nicht, dass der Ex-Partner auf allen Kanälen ignoriert werden soll und alles Gemeinsame rigoros abgeschafft werden muss. Es geht vielmehr darum, einen gesunden Abstand zu der verflossenen Beziehung und somit zu seinem alten Selbst zu entwickeln. Für einen gelungenen Neuanfang muss nach der Trennung das alte Leben bewusst ziehen gelassen werden. Erst dann können Sie sich voll auf Neues konzentrieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSehen Sie nicht die komplette Beziehung als einen Fehler an\n\n\n\nDies betrifft vor allem Beziehungen, welche nicht durch einen bestimmten Vorfall beendet wurden. Oft genug ist einfach die frühere Anziehungskraft verloschen - das „sich-auseinander-leben“ klingt wie eine Filmfloskel, ist aber ein Zustand, in welchem sich Paare häufig nach einigen Jahren wiederfinden.\n\n\n\nNur weil eine Beziehung nicht dauerhaft war, heißt das nicht, dass die Zeit an ihr verschwendet wurde. Je nach Umständen kann eine Partnerschaft eben zeitlich begrenzt sein - was sie nicht zwangsläufig abwertet. Wenn sich zwei Personen aufrichtig mochten, dann sollte das vormals gemeinsame Glück nicht geleugnet werden. Anstatt nachträglich nach Fehlern zu suchen und so das komplette Verhältnis unnötig zu vermiesen, sollten schöne Momente auch als solche in Erinnerung bleiben.\n\n\n\nSchließen Sie Frieden – zumindest mit sich selbst\n\n\n\nBrauchen Sie Hilfe bei der Trennung, scheuen Sie nicht - es lohnt sich\n\n\n\nNatürlich sollten Gefühle – erstmal – zugelassen werden. Es ist unrealistisch zu glauben, dass eine Trennung einfach weggesteckt werden könne. Es benötigt Wochen und Monate, manchmal sogar Jahre, um sich wieder vollständig gut zu fühlen.\n\n\n\nMöchten Sie einen Neuanfang nach einer Trennung, müssen Sie in der einen oder anderen Form Frieden mit Ihrer Vergangenheit schließen. Das können Sie nicht, wenn an Groll festgehalten oder sich ständig selbst Vorwürfe machen. Auch wenn sich Ihr Partner schlecht verhalten hat oder auch noch verhält, sollte dem mit Würde anstatt mit Verachtung oder Hass begegnet werden - so schwer dies auch sein mag. Ein gefasster Umgang fordert zwar Beherrschung, aber er hilft auch dabei, das eigene Selbstbewusstsein zu verbessern.\n\n\n\nDazu gehört auch, selbst nicht zum „Übeltäter“ zu werden. Große und kleine Racheakte und das Ausspionieren des anderen sind ja bei Trennungen keine Seltenheit. Manch einem mag ein Grad an Gehässigkeit dabei helfen, eine Trennung zu verarbeiten. Bedenken Sie jedoch: Solche Aktionen lassen letzten Endes immer Sie in einem schlechten Licht dastehen, ganz gleich wie gerechtfertigt sie scheinen. Außerdem gelingt ein Neuanfang nach einer Trennung erst dann richtig, wenn Sie das Positive statt das Negative betonen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/","url":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/","name":"Neuanfang nach Trennung: Was ist zu beachten? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/neuanfang-nach-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-neuanfang-nach-trennung.jpg","datePublished":"2017-09-22T12:23:17+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:58:42+00:00","description":"Wie gelingt der Neuanfang nach der Trennung? Welche Tipps helfen dabei, eine Trennung verarbeiten? Das und mehr finden Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Beratungshilfeantrag: Wie erhalten Sie staatliche Unterstützung für die Rechtsberatung?","datePublished":"2017-09-26T15:16:01+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:08:32+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/"},"wordCount":745,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeantrag.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Rechtsberatung durch einen Scheidungsanwalt zu tragen, können regelmäßig Beratungshilfe beantragen. Voraussetzungen dafür sind zumeist, dass ein berechtigtes Interesse an einer rechtlichen Beratung und/oder außergerichtlichen Vertretung und Aussicht auf Erfolg bestehen. Wo erhalten Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe? Und welche Nachweise sind dem Beratungshilfeantrag beizulegen? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: So können Sie Beratungshilfe beantragen\n\nDie Beratungshilfe können Personen beantragen, deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse die eigenständige Kostenübernahme für die anwaltliche Tätigkeit und Beratung verhindern.\nEinen Antrag können Betroffene stets in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes stellen, in dessen Einzugsgebiet sie ihren dauerhaften Aufenthalt haben.\nNeben dem Formular für den Beratungshilfeantrag sind Nachweise erforderlich, z. B. Mietvertrag, Kontoauszug und Einkommensnachweis.\nSie können den Beratungsschein auch vom Anwalt direkt beantragen lassen. Auch dieser benötigt die notwendigen Belege und reicht den Antrag ans Gericht weiter.\nIn den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern stattdessen die öffentliche Rechtsberatung. In Berlin haben Betroffene ein Wahlrecht zwischen beiden Alternativen.\n\nAusführliche Informationen zum Beratungshilfeantrag erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie können Sie den Beratungshilfeschein beantragen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBeim Amtsgericht den Beratungsschein für den gewählten Anwalt beantragen\n\n\n\nBeratungshilfeschein: Wo Sie ihn beantragen können, erfahren Sie im Ratgeber.\n\n\n\nIhnen stehen zwei Möglichkeiten offen, wenn Sie einen Beratungsschein beantragen wollen, mit dessen Hilfe Sie bei einem von Ihnen gewählten Anwalt Rechtsberatung und ggf. auch die außergerichtliche Vertretung beauftragen können:\n\n\n\nSie stellen einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.Sie lassen die Beratungshilfe beantragen durch den gewählten Anwalt. Der Rechtsbeistand übersendet den Antrag dann ans jeweilige Amtsgericht.\n\n\n\nDie zweite Variante, den Beratungshilfeantrag zu stellen, hat jedoch mitunter auch Nachteile für Betroffene: Zum einen kann der Anwalt zwar den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen - mit Hilfe seines zukünftigen Mandanten. Zum anderen aber ist nicht gewährleistet, dass auch tatsächlich Beratungskostenhilfe auf Antrag erstattet wird. Am Ende könnte das nach Mandatserhebung für den Betroffenen bedeuten, dass er die Kosten im Zweifel selbst tragen muss.\n\n\n\nZudem: Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie noch vor jeder anderen Vereinbarung darauf verweisen, dass Sie Beratungshilfe beantragen wollen. Geben Sie nämlich ein Mandat in Auftrag und verlangen dies erst hinterher, müssen Sie die Kosten auch dann selbst tragen, wenn Sie eigentlich berechtigt wären, Beratungshilfe zu erhalten. Einen Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe gibt es nicht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEs ist daher stets die sicherere Variante, den Beratungshilfeantrag direkt beim Amtsgericht zu stellen - also bevor Sie zu einem von Ihnen gewählten Anwalt gehen. Die Erteilung vom Beratungshilfeschein erfolgt recht zügig. Mit diesem - und dem Wissen um die staatliche Unterstützung - können Sie direkt zu einem Anwalt gehen und ihm diesen aushändigen.\n\n\n\nWenden Sie sich an das in Ihrem Wohngebiet zuständige Amtsgericht. Hier können Sie in der Rechtsantragsstelle den Beratungshilfeschein auf Antrag erhalten. Die Mitarbeiter können Ihnen zudem ebenfalls beim Ausfüllen des Antrages helfen.\n\n\n\nWo erhalten Sie den Beratungshilfeantrag? Das Formular für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie entweder vor Ort in der Rechtsantragsstelle oder im WWW. Das Justizportal des Bundes und der Länder etwa stellt einen Beratungshilfeantrag (PDF) zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag für die Beratungshilfe herunterladen. Online ausfüllen können Sie die Bögen in der Regel nicht. Der Antrag muss postalisch oder persönlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.\n\n\n\nWelche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf Beratungshilfe nebst Formular?\n\n\n\nWird Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt, trägt die Landeskasse Ihre Rechtsberatungskosten.\n\n\n\nDamit der Beratungshilfeantrag bearbeitet werden kann, müssen Sie unterschiedliche Nachweise anfügen. Diese sollen nachvollziehbar machen, ob Sie tatsächlich aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen. Die wichtigsten Unterlagen, die dem Antragsformular für Beratungshilfe beigefügt werden sollten, sind\n\n\n\nMietvertragaktueller KontoauszugEinkommensnachweis (letzte Lohnbescheinigung, ALG-II-Bescheid usf.)\n\n\n\nBeachten Sie: Die Stadtstaaten nehmen bei der Beratungshilfe eine Sonderstellung ein. In Hamburg und Bremen kann niemand einen Beratungshilfeantrag stellen. Die kostenlose oder geringfügig zu entlohnende Rechtsberatung übernehmen hier die Stellen der öffentlichen Rechtsberatung. In Berlin können die Betroffenen wählen zwischen öffentlicher Rechtsberatung und Beratungshilfe."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/","url":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/","name":"Beratungshilfeantrag: Wo stellen Sie ihn? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeantrag.jpg","datePublished":"2017-09-26T15:16:01+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:08:32+00:00","description":"🔍 Wie stellen Sie einen Beratungshilfeantrag? Alle wichtigen Fragen dazu, wann und wo Sie Beratungshilfe beantragen können, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/beratungshilfeantrag/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeantrag.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-beratungshilfeantrag.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Beratungshilfeantrag"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?","datePublished":"2017-09-26T15:34:45+00:00","dateModified":"2026-01-26T23:32:20+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/"},"wordCount":737,"commentCount":108,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten\n\n\n\nWas passiert mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod des Berechtigten? Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.  Wer zahlt den Rentenausgleich nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen? Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.  Wie kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden? Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück - sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.  \n\n\n\n\nRückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann\n\n\n\nGibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?\n\n\n\nZunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.\n\n\n\nDarüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:\n\n\n\nDer Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.\n\n\n\nIst keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.\n\n\n\nSie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAntrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs\n\n\n\nWas für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag - ausschließlich.\n\n\n\nDiesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.\n\n\n\nGrundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:\n\n\n\nNicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.\n\n\n\nDeutsche RentenversicherungBeamtenversorgungberufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)Alterssicherung der LandwirteVersorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder\n\n\n\nAlle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.\n\n\n\nWerfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.\n\n\n\nWichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/","url":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/","name":"Rückerstattung nach Versorgungsausgleich bei Tod? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod.jpg","datePublished":"2017-09-26T15:34:45+00:00","dateModified":"2026-01-26T23:32:20+00:00","description":"🔍 Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex? Alle Fragen zur bei Versorgungsausgleich möglichen Rückübertragung klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#faq-question-1655728505720"},{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#faq-question-1655728515226"},{"@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#faq-question-1655728515888"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#faq-question-1655728505720","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/rueckerstattung-versorgungsausgleich-bei-tod/#faq-question-1655728505720","name":"Was passiert mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod des Berechtigten?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie <a href=\"#hier\">hier</a>. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Trennung mit gemeinsamem Haus: Nutzungsentschädigung möglich?","datePublished":"2017-09-26T15:48:14+00:00","dateModified":"2026-01-30T20:33:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/"},"wordCount":757,"commentCount":23,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-haus-nutzungsentschaedigung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Bei der Trennung von Ehegatten sind unzählige Regelungen zu treffen, die sich auf das Vermögen und dessen Aufteilung beziehen. Besonders eine gemeinsame Immobilie kann zu Problemen führen: Wer bleibt in dem Objekt nach der Trennung wohnen? Zieht einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann er mitunter eine Nutzungsentschädigung für das Haus nach der Trennung verlangen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Nutzungsentschädigung bei Trennung\n\n\n\nWann kann ich eine Nutzungsentschädigung verlangen? Gemäß § 1361b Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogene Ehegatte gegenüber dem dort Verbliebenen eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Die Forderung muss grundsätzlich der Billigkeit entsprechen, d. h. die Zahlung muss angemessen und gerecht sein. In jedem Einzelfall muss dieser Sachverhalt neu bewertet werden. Näheres zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.  Wie lange muss Nutzungsentschädigung gezahlt werden? Der Anspruch ergibt sich in aller Regel für den Zeitraum ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.   Wie berechnet man die Nutzungsentschädigung für ein Haus? In der Regel beträgt die Höhe der Entschädigung die Hälfte der ortsüblichen Miete (Mietspiegel) für eine angemessene kleinere Wohnung - sofern beide Ehepartner Eigentümer sind.  \n\n\n\n\nWann können Sie bei Trennung fürs überlassene Haus Nutzungsentschädigung verlangen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVoraussetzungen für die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung\n\n\n\nKönnen Sie eine Nutzungsentschädigung für Wohnung oder Haus bei Trennung verlangen?\n\n\n\nDie Ausgleichszahlung richtet sich nach § 1361b Absatz 3 BGB. Dieser Abschnitt beschäftigt sich explizit mit der kompletten oder teilweisen Überlassung einer gemeinsamen Ehewohnung an einen der getrennt lebenden Partner - ob sich diese Immobilie nun im gemeinsamen Eigentum befindet oder aber im alleinigen des Ausgezogenen.\n\n\n\nEine Nutzungsentschädigung für die Wohnung kann bei Trennung immer dann verlangt werden, wenn die Nutzung für einen der Ehegatten durch die Zuweisung an den anderen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Wichtigster Aspekt dabei: Das Verlangen muss der Billigkeit entsprechen. Doch was genau bedeutet das?\n\n\n\nWann bei Trennung für das Haus eine erhobene Nutzungsentschädigung als billig - also gerecht - anzuerkennen ist, wird gesetzlich nicht festgeschrieben. Hier ist in jedem Einzelfall neu zu bewerten, ob die Leistung und in welcher Höhe diese angemessen erscheint. In der Rechtsprechung hat sich dabei herauskristallisiert, dass zumeist die ersparte Miete des in der Wohnung verbleibenden Gattens der Billigkeit entspräche - bezogen auf eine kleinere, ausreichende Wohnung und zumindest für die Zeit des Trennungsjahres. Der Wert richtet sich dann nach dem örtlichen Mietspiegel.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Nutzungsentschädigung entspräche dann der Hälfte dieser Summe, wenn es sich um eine gemeinsame Immobilie handelt.\n\n\n\nAbweichungen bezüglich Nutzungsentschädigung fürs Haus bei Trennung\n\n\n\nIn einzelnen Fällen weicht die Rechtsprechung von dem Grundsatz der Billigkeit ab und setzt andere Maßstäbe an die Höhe der Zahlung:\n\n\n\nBei Trennung kann fürs Haus nicht immer eine Nutzungsentschädigung verlangt werden.\n\n\n\nEin neuer Partner zieht nach der Trennung mit ins Haus: Die Nutzungsentschädigung kann sich für den Ausgezogenen dann auf die Hälfte der objektiven Miete eines vergleichbaren Objektes belaufen - bei Miteigentum.Die Ehefrau bleibt mit den gemeinsamen Kindern im Haus und der Ehemann zahlt keinen Unterhalt: In diesem Fall kann der Miteigentümer bei Trennung für das Haus keine Nutzungsentschädigung verlangen.Bei Zahlung der Nutzungsentschädigung würde der Ehegatte nicht mehr ausreichend Geld zur Verfügung haben und dadurch unterhaltsberechtigt: Auch bei einer solchen Konstellation ist eine Nutzungsentschädigung gerichtlich verwehrt worden. Bei bestehender Erwerbsobliegenheit kann im Zweifel jedoch auch das fiktive Einkommen angerechnet werden.Der Wohnwertvorteil des im Haus verbleibenden Ehegattens wurde bei Unterhaltsleistungen bereits berücksichtigt: Der Ausgezogene kann bei Trennung für das Haus ebenfalls keine Nutzungsentschädigung verlangen, da andernfalls die Mietersparnis dem im Haus gebliebenen Ex-Partner doppelt angerechnet würde.\n\n\n\nGrundsätzlich lässt sich nicht pauschal festschreiben, wann definitiv ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht. Entsprechende Forderungen müssen stets genau geprüft werden. Wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt, um begutachten zu lassen, welche Ansprüche sich in Ihrem Fall genau ergeben können. Beachten Sie auch, dass bei Trennung für das Haus nicht automatisch Nutzungsentschädigung bestimmt wird. Es bedarf immer der aktiven Einforderung.\n\n\n\nAchtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so entfällt der familienrechtliche Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Geschiedene können entsprechende Forderungen jedoch ggf. weiterhin erheben, nun aber auf Grundlage des allgemeinen Zivilrechts (§ 745 Absatz 2 BGB)."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/","url":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/","name":"Bei Trennung fürs Haus Nutzungsentschädigung? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-haus-nutzungsentschaedigung.jpg","datePublished":"2017-09-26T15:48:14+00:00","dateModified":"2026-01-30T20:33:57+00:00","description":"🔍 Erhalten Sie bei Trennung fürs Haus eine Nutzungsentschädigung? Alle Fragen zur Nutzungsentschädigung für die Wohnung bei Trennung klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826128577"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826126861"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826127775"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-haus-nutzungsentschaedigung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-haus-nutzungsentschaedigung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Trennung Haus und Nutzungsentschädigung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826128577","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826128577","name":"Wann kann ich eine Nutzungsentschädigung verlangen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Gemäß § 1361b Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der aus der <a href=\"https://www.scheidung.org/haus/\">gemeinsamen Immobilie</a> ausgezogene Ehegatte gegenüber dem dort Verbliebenen eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Die Forderung muss grundsätzlich der Billigkeit entsprechen, d. h. die Zahlung muss angemessen und gerecht sein. In jedem Einzelfall muss dieser Sachverhalt neu bewertet werden. Näheres zu den Voraussetzungen erfahren Sie <a href=\"#hier\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826126861","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826126861","name":"Wie lange muss Nutzungsentschädigung gezahlt werden?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Anspruch ergibt sich in aller Regel für den Zeitraum ab der Trennung bis zur <a href=\"https://www.scheidung.org/rechtskraft/\">rechtskräftigen</a> Scheidung. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826127775","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/#faq-question-1651826127775","name":"Wie berechnet man die Nutzungsentschädigung für ein Haus?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"In der Regel beträgt die Höhe der Entschädigung die Hälfte der ortsüblichen Miete (Mietspiegel) für eine angemessene kleinere Wohnung - sofern beide Ehepartner Eigentümer sind.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Mehrbedarf beim Kindesunterhalt: Wann sind Sonderzahlungen begründet?","datePublished":"2017-09-27T15:43:20+00:00","dateModified":"2026-03-12T21:45:18+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/"},"wordCount":1216,"commentCount":47,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mehrbedarf-kindesunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Der Kindesunterhalt ist regelmäßig von dem familienfernen Elternteil zu entrichten. Er bemisst sich in der Regel anhand der in der Unterhaltstabelle festgelegten Werte. Bei dem so festgesetzten Unterhaltsbedarf werden jedoch nicht sämtliche Positionen berücksichtigt, die Kosten verursachen können. Bei außergewöhnlichen Ausgaben können daher mitunter Mehr- und Sonderbedarfe geltend gemacht werden. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Mehr- und Sonderbedarfe beim Kindesunterhalt\n\nBeim Kindesunterhalt können Sonderbedarf und Mehrbedarf in Einzelfällen begründet sein, wenn Kosten entstehen, die durch den regelmäßigen Unterhalt nicht abgedeckt sind.\nMehrbedarfe sind dabei erhöhte Unterhaltsansprüche, die sich aus wiederkehrenden Belastungen ergeben (z. B. Kindergarten, Nachhilfe, Krankenkasse).\nSonderbedarfe sind kurzfristig entstandene und einmalige höhere Kosten. Beim Kindesunterhalt kann im Einzelfall ein Sonderbedarf etwa für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung (vgl. OLG Karlsruhe v. 16.07.1992 – Az. 2 UF 235/91) oder unvorhergesehene Arzt-und Medikamentenkosten, sofern nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen (vgl.&nbsp;BGH v. 11.11.1981 – Az. IVb ZR 608/80) entstehen. Ob ein Sonderbedarf besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.\nDie finanzielle Belastung für Mehrbedarf und Sonderbedarf wird zwischen den Eltern anteilig aufgesplittet, entsprechend der Einkommensverhältnisse. So trägt nicht nur einer die Mehrbelastung.\nGrundsätzlich lässt sich nicht pauschal festlegen, dass diese oder jene Belastung entsprechende Zahlungen begründet. Es ist immer vom jeweiligen Einzelfall auszugehen.\n\nAusführliche Informationen zu den Sonder- und Mehrbedarfen finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nSonderbedarf und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt: Wann entstehen Zusatzkosten?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nZur Unterscheidung von Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt\n\n\n\nEntsteht ein Mehrbedarf bei Kindesunterhalt wegen Kindergartenkosten &amp; Co.?\n\n\n\nDer gemäß Düsseldorfer Tabelle ermittelte Kindesunterhalt soll den grundsätzlichen Lebensbedarf decken und bezieht sich deshalb vor allem auf regelmäßig wiederkehrende Posten wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft. Darüber hinaus gibt es aber auch immer wieder Kostenpunkte, die mit dem Kindesunterhalt nicht abgegolten werden können. Zu unterscheiden ist beim Kindesunterhalt zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf:\n\n\n\nMehrbedarf: Hierbei handelt es sich nicht um einen einmaligen Zahlungszuwachs, sondern eine wiederkehrende Leistung, die sich auf einen sich fortsetzenden Zusatzanspruch bezieht. Die notwendigen Kosten müssen den regelmäßigen Unterhalt also dauerhaft überschreiten.Sonderbedarf: Hierbei handelt es sich um einen kurzfristig anfallenden Kostenpunkt, der einen kurzzeitigen erhöhten Bedarf des Kindes begründet. Der Zeitraum vor Fälligwerdung darf dabei regelmäßig nicht ausreichen, um ggf. auch durch längerfristiges Sparen die Kosten zu decken.\n\n\n\nDiese Zusatzkosten müssen im Einzelfall neben dem eigentlichen Kindesunterhalt zusätzlich von den Eltern des Kindes getragen werden. Der Anteil des jeweiligen Elternteils richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas im Einzelfall beim Kindesunterhalt einen Mehrbedarf oder Sonderbedarf begründet, ist gesetzlich nicht explizit festgeschrieben. Beispiele ergeben sich aus der Rechtsprechung und sind nicht in jedem Fall pauschal wirksam. Es handelt sich regelmäßig um Einzelfallentscheidungen.\n\n\n\nBegründeter Mehrbedarf beim Kindesunterhalt (Liste)\n\n\n\nBeispielsweise können die folgenden Aspekte im Einzelfall beim Kindesunterhalt einen Mehrbedarf begründen (müssen es aber grundsätzlich nicht immer):\n\n\n\nAufwendungen für AusbildungHeimunterbringungKindergarten/HortKrankheitsfall (dauerhaft)Kranken- und PflegeversicherungKosten für eigenen Haushalt (über Pauschbetrag hinausgehend)NachhilfeunterrichtPrivatschulkostenlänger praktizierter Vereinssport\n\n\n\nBei Kindesunterhalt begründeter Sonderbedarf (Liste)\n\n\n\nWann kann beim Kindesunterhalt ein Sonderbedarf anerkannt werden?\n\n\n\nBeim Sonderbedarf hingegen können zahlreiche Kostenstellen berücksichtigt werden. Auch hier sind sich die Familiengerichte nicht immer einig, wenn es um die Bewilligung einzelner Sonderbedarfe geht. Im Folgenden eine kleine Auswahl möglicher Sachverhalte, die beim Kindesunterhalt einen Sonderbedarf im Einzelfall begründen können:\n\n\n\nBetreuungskostenBrillenkostenErstausstattungGerichts- und ProzesskostenKlassenfahrtKommunion/Konfirmation/JugendweiheKreditratenMöbelbeschaffung wegen AllergienMusikunterricht/-ausbildungProzesskostenvorschussSäuglingserstausstattung (regelmäßig)Schüleraustausch (sofern kurzfristig bekannt geworden)Umzugskosten und KautionZahnarztkosten (Spange, Zahnprothesen)\n\n\n\nAuch hierbei ist nicht in jedem Fall gesagt, dass tatsächlich bei Vorliegen einer solchen Kostenstelle auch ein Sonderbedarf begründet ist. Im Zweifel müssen die Gerichte hierüber entscheiden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, wenn Sie denken, dass ein Mehr- oder Sonderbedarf beim Kindesunterhalt gegeben ist. Dieser kann eine fundierte rechtliche Einschätzung auf Grundlage vergangener Urteile und der Umstände im Einzelfall abgeben.\n\n\n\nProbleme in der Rechtsprechung\n\n\n\nDass in den meisten der oben genannten Fälle keine einheitliche Meinung vorherrscht, zeigt sich in der Rechtsprechung. Ein Gericht stimmt zu, andere wiegeln ab. Gerade im Familienrecht sind verlässliche und für alle geltende Begründungen von Mehrbedarf beim Kindesunterhalt kaum möglich.\n\n\n\nSo kann eine Klassenfahrt etwa einen Sonderbedarf begründen. Der BGH hat allerdings bereits einige Urteile bestätigt, in denen dies verneint wurde (z. B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.2.2006, XII ZR 4/04). Demnach könne der erhöhte Bedarf für eine Klassenfahrt grundsätzlich durch den Regelbedarf gedeckt werden. Auch wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht erwerbstätig ist, können nicht allein dem Unterhaltsschuldner die Zusatzkosten auferlegt werden. Hier käme u. a. die Erwerbsobliegenheit des anderen zum Tragen, denn auch dieser muss zum Unterhalt beitragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÄhnlich etwa verhält es sich mit dem Mehrbedarf, der für Kindergarten &amp; Co. anfallen kann. Nicht in jedem Fall sieht das verhandelnde Gericht hierin einen Sonderposten, der einen erhöhten Anspruch begründet. Auch die Hortkosten garantieren keinen Mehrbedarf.\n\n\n\nDemgegenüber herrscht beinahe einhellige Meinung beim Unterhalt, wenn das Kind in den Urlaub will. Ein Sonderbedarf ist hier regelmäßig nicht anzuerkennen, da es sich nicht um zwingend erforderliche und unvorhersehbare Mehrkosten handelt. Ebenfalls regelmäßig beim Kindesunterhalt nicht als Sonderbedarf anerkannt: der Führerschein-Erwerb. Auch dieser ist nicht zwingend erforderlich. Die Kosten sind zudem planbar, da weit im Voraus bekannt.\n\n\n\nVergleichsweise regelmäßig bestätigen die Gerichte einen Sonderbedarf beim Unterhalt, wenn das Kind eine Zahnspange oder Brille benötigt, da hier die notwendige Gesundheitsvorsorge im Fokus steht.\n\n\n\nSonderbedarf &amp; Mehrbedarf beim Kindesunterhalt - Berechnung der Belastungshöhe\n\n\n\nErgibt sich für den Unterhalt ein Sonderbedarf, wenn eine Klassenfahrt ansteht &amp; wie lässt sich dieser berechnen?\n\n\n\nWie hoch ist nun aber der Anteil des Zahlungspflichtigen an den entstehenden Zusatzkosten? Zum Beispiel ist der wiederkehrende Mehrbedarf für den Kindergarten vor der Berechnung der prozentualen Beteiligung beider Elternteile zunächst zu beziffern. Es werden keine Pauschbeträge gewährt, sondern tatsächlich entstehende Kosten betrachtet.\n\n\n\nNach der Feststellung der Höhe vom genauen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt richtet sich der Anteil eines jeden Elternteils nach dessen monatlichem Einkommen. von diesem ist ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 1.100 Euro in Abzug zu bringen. Die hieraus entstehenden anrechenbaren Kosten bestimmen das Verteilungsverhältnis.\n\n\n\nBeispiel: Angenommen Elternteil A hat ein monatliches Einkommen von 3.100 Euro. Elternteil B hat monatlich 1.300 zur Verfügung. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 2.000 Euro (A) und 200 Euro. Daraus ergibt sich ein Teilungsverhältnis von 10 zu 1 (gekürzt aus 20 zu 2). Beträgt der ermittelte Mehrbedarf 550 Euro monatlich, so werden A hiervon 500 Euro zur Last gelegt, B 50 Euro. Ähnlich verhält es sich beim etwa für eine neue Zahnspange bestehenden Sonderbedarf. Allerdings ist hier nur eine Einmalzahlung angesetzt und keine monatliche Mehrleistung.\n\n\n\nBeim Kindesunterhalt werden Sonderbedarf und Mehrbedarf also angemessen auf beide Elternteile verteilt, da beide für die Sorge des Kindes zuständig sind - auch wenn bei Minderjährigkeit in der Regel nur einer Barunterhalt leistet. Den Unterhaltspflichtigen komplett mit dem Mehrbedarf beim Kindesunterhalt zu belasten, würde eine ungerechte Verteilung der finanziellen Belastung bedeuten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/","name":"Sonder- & Mehrbedarf beim Kindesunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mehrbedarf-kindesunterhalt.jpg","datePublished":"2017-09-27T15:43:20+00:00","dateModified":"2026-03-12T21:45:18+00:00","description":"🔍 Wann entsteht ein Mehrbedarf beim Kindesunterhalt? Alle Fragen zum beim Kindesunterhalt anzuerkennenden Mehr- & Sonderbedarf klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mehrbedarf-kindesunterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-mehrbedarf-kindesunterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Mehrbedarf und Kindesunterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehebruch: Hat dies Einfluss auf eine Scheidung?","datePublished":"2017-10-06T13:36:48+00:00","dateModified":"2026-01-30T22:35:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/"},"wordCount":1285,"commentCount":9,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehebruch.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zur Auflösung einer Heirat, kann das viele Gründe haben. Besonders häufig – und besonders unschön – ist dabei die Scheidung bei Ehebruch. Per Definition heißt das: Mindestens einer hat betrogen. Viele fragen sich dann: Ist der Ehebruch gesetzlich verboten? Was ist Ehebruch eigentlich genau? Antworten finden Sie hier.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehebruch\n\n\n\nWas bedeutet Ehebruch? Ehebruch bedeutet, dass mindestens eine Person in der Partnerschaft fremdgegangen ist. Mehr zur Definition finden Sie hier.  Ist Ehebruch in Deutschland strafbar? Ehebruch ist nicht strafbar. In der BRD gab es noch bis 1969 einen entsprechenden Straftatbestand, in der DDR bis 1955. Auch im Familienrecht kommt dem moralischen Vorwurf seit den 60er/70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine besondere Bedeutung mehr zu. Da zudem das Schuldprinzip in Deutschland bei einer Scheidung mittlerweile nicht mehr gilt, müssen Ehebrecher bei einer Scheidung in aller Regel keine besonderen Härten befürchten.  Schließt Ehebruch zum Ausschluss von Unterhalt? Im Zweifel müssen hierüber Gerichte entscheiden, Ehebruch allein genügt jedoch zumeist nicht als Begründung, um Unterhaltsansprüche auszuschließen. Mehr dazu lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nNähere Informationen zum Ehebruch:\n\n\n\nEhefrau betrogen Ehemann betrogenScheidung wegen einer Affäre\n\n\n\nDie Definition von Ehebruch lässt Interpretationsräume zu\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas wird eigentlich unter Ehebruch verstanden?\n\n\n\nVon Ehebruch wird gesprochen, wenn ein Partner in einer Ehe sexuell untreu war.\n\n\n\nEin Ehebruch hat nachhaltige Konsequenzen, vor allem für den Betrogenen\n\n\n\nSoweit recht simpel, ist Ehebruch bei einer genaueren Betrachtung doch oft Auslegungssache. Dies beginnt schon mit der Einschätzung, welche sexuelle Handlung genau einen Ehebruch definiert. Je nach Kulturkreis gilt der Ehebruch der Frau bzw. von Frauen zudem schwerwiegender als der Ehebruch des Mannes. Anders werden je nach Mentalität Liebschaften auf beiden Seiten der Beziehung als normal und nicht als Zeichen einer dysfunktionalen Ehe angesehen.\n\n\n\nAuch bei der Frage, ob Ehebruch gleich ein Scheidungsgrund ist, gehen die Meinungen auseinander. Das Wort selbst impliziert zwar, dass die Ehe danach gewissermaßen hin ist, doch nicht jedes Paar trennt sich automatisch nach einem Fremdgehen. Rechtfertigt ein einmaliger Seitensprung bereits einen Ehebruch, oder erst eine langfristige Affäre?\n\n\n\nEiner der häufigsten Scheidungsgründe ist sicherlich Ehebruch – eine belegbare Statistik gibt es jedoch nicht. Oft ist der Ehebruch auch eine Folgeerscheinung, zudem wird ja nicht bei jeder Scheidung statistisch erhoben, warum diese nun aufgelöst wird.\n\n\n\nÜbrigens: Das Schuldprinzip, welches früher für Scheidungen galt, wurde vom Zerrüttungsprinzip abgelöst. Das Verschulden eines Ehepartners hatte davor noch maßgeblichen Einfluss auf Unterhaltszahlungen und ähnliches, demnach galten Personen häufig als „schuldig geschieden“ bei einem Ehebruch. Dies ist jedoch eine veraltete Bezeichnung und existiert in der heutigen Rechtsprechung nicht mehr.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst Ehebruch eigentlich strafbar in Deutschland?\n\n\n\nAuch wenn sich hartnäckige Gerüchte halten bzw. der eine oder andere für eine strafrechtliche Verfolgung plädiert: In Deutschland ist Ehebruch per Gesetz nicht verboten.\n\n\n\nEin Ehebruch ist per Gesetz nicht verboten.\n\n\n\nDas leuchtet ein, denn wie sollte auch ein sexueller Fehltritt bewiesen werden? In der Regel liegen da eher selten stichfeste Belege vor. Mal abgesehen von der Tatsache, dass solch eine Verhandlung naturgemäß sehr unangenehm werden kann, liegt dem Ehebruch kein Gesetz zu Grunde. Dementsprechend ist in Deutschland auf einen Ehebruch keine rechtliche Strafe in dem Sinne ausgesetzt.\n\n\n\nWas hingegen per Strafgesetzbuch verboten ist, sind offizielle Doppelpartnerschaften – dies meint jedoch die amtlich vollzogene Eheschließung und nicht eine bloße Untreue im Sinne von Ehebruch. Im § 172 StGB ist zu lesen:\n\n\n\nMit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder2. gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.\n\n\n\nWeiter heißt es, dass auch unverheiratete Personen, welche eine bereits verheiratete Person ehelichen wollen, belangt werden. Manch einer stolpert jetzt über den Begriff „Lebenspartnerschaft“ - ist nicht jede Beziehung zum Partner eine Lebenspartnerschaft? Somit ist Ehebruch doch eine Straftat, oder?\n\n\n\nDie Antwort ist: nein. Der Begrifft „Lebenspartnerschaft“ meint hier homosexuelle Beziehungen gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz, welche standesamtlich geschlossen wurden.\n\n\n\nAlso verbietet der Paragraph 172 StGB nicht den Ehebruch an sich, sondern den Vollzug oder auch schon den Versuch einer eingetragenen, doppelten Ehe. Das hat zum einen mit moralischen Grundsätzen zu tun und der Tatsache, dass Ehe und Familie als zu wahrende Güter gelten. Zum anderen genießen Ehepartner ja auch steuerrechtliche Vorteile, welche durch eine Mehrfach-Vermählung ausgenutzt werden könnten. Wichtig für die Strafbarkeit ist eine amtliche Fixierung. Dennoch: Rechtlich kann ein Ehebruch dahingehend Konsequenzen haben, als das er einen Trennungsunterhaltsanspruch außer Kraft setzt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhebruch und dann Scheidung: Wer zahlt Unterhalt?\n\n\n\nNicht selten führt ein Ehebruch zur Scheidung\n\n\n\nTrennungsunterhalt kann bezogen werden, wenn:\n\n\n\ndie Ehe rechtlich legitim und länger als lediglich ein paar Wochen bestanddie Ehegatten fortan getrennte Haushalte führeneine finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben istmindestens einer der Ehegatten ein Kind oder Kinder hat\n\n\n\nVerlangt nun ein Partner Trennungsunterhalt, dann müssen etwaige Ansprüche geklärt werden. Ein entsprechender Unterhalt kann dem Unterhaltsberechtigten jedoch auch verwehrt werden – nämlich dann, wenn „schwerwiegendes Fehlverhalten“ vorliegt. Dies kann unter Umständen ein Ehebruch sein. Dazu müsste jedoch nachgewiesen werden können, dass ein Fehlverhalten offensichtlich bei einer Person lag, dieses Fehlverhalten vorsätzlich und langfristig ausgeübt wurde und/ oder der Betreffende sich unverzüglich in eine neue Partnerschaft begeben hat. Ob ein Ehebruch den Unterhalt hinfällig macht, wird deshalb nicht selten vor Gericht entschieden.\n\n\n\nWas als schwerwiegendes Fehlverhalten zählt, ist in der Regel Ermessenssache. Dementsprechend kann sich nicht darauf verlassen werden, dass der Unterhaltsanspruch bei einem Ehebruch automatisch entfällt. Im Gegenteil ist dies eher die Ausnahme.\n\n\n\nEhebruch hat also rechtliche Folgen in dem Sinne, dass die Forderung auf Unterhalt bei einem Ehebruch abgelehnt werden kann. Eine Person wird jedoch nicht wegen des Fehltrittes allein bestraft.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerhalten bei einem Ehebruch: Was tun, wenn der Partner betrogen hat?\n\n\n\nEinen Ehebruch vergeben - dies fällt vielen äußerst schwer\n\n\n\nHat der Partner einen Ehebruch begangen, ist dies eine sehr unschöne Sache. Von einem nahe stehenden Menschen derart betrogen zu werden, ist für viele ein schwerwiegender, zwischenmenschlicher Verrat. Solch eine Kränkung kann lange an Betroffenen nagen. Den Ehebruch zu vergeben, ist dann oft keine Option. Wurde das Vertrauen in die Treue derartig verletzt, sehen viele Betrogene keine Möglichkeit für eine Versöhnung. Oft genug finden sich Partner in der Situation wieder, selbst zu betrügen – ohne dies mit boshafter Absicht getan zu haben. Dem anderen dies zu gestehen und zu wissen, wie er oder sie darauf reagieren wird, ist oftmals genauso schlimm – gerade, wenn der Partner die Person vielleicht sogar persönlich kennt.\n\n\n\nFremdgehen ist häufig die Folgeerscheinung einer eh schon gescheiterten Beziehung. Nach langen Jahren der Ehe ist die Erotik oft verpufft; wenn dann noch Streitereien an der Tagesordnung sind, erscheinen Seitensprünge natürlich besonders reizvoll.\n\n\n\n„Gelegenheit macht Diebe“ - Gelegenheit macht oft genug auch Ehebrecher. So ergeben sich viele Seitensprünge auch aus unvorhergesehenen Möglichkeiten und nicht unbedingt, weil sie gezielt anvisiert wurden. Letzteres kann natürlich auch der Fall sein – dass heutzutage eine ganze Reihe an Online-Diensten für Seitensprünge existiert, erleichtert solch ein Vorhaben natürlich.\n\n\n\n\nWie in vielen Gefühlsangelegenheiten gibt es auch beim Ehebruch keine allgemeingültige Formel, die eine Beziehung rettet oder eine Trennung überwinden lässt. Folgende Ratgeber können für die Scheidung nicht nur nach einem Ehebruch hilfreich sein:\n\nNeuanfang nach einer Trennung\nGeschieden - was nun?"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/","url":"https://www.scheidung.org/ehebruch/","name":"Ehebruch: Wenn Untreue zur Scheidung führt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-ehebruch.jpg","datePublished":"2017-10-06T13:36:48+00:00","dateModified":"2026-01-30T22:35:30+00:00","description":"Eine Scheidung wegen Ehebruch ist alles andere als selten. Ist Ehebruch eigentlich strafbar? Besteht immer ein Unterhaltsanspruch bei Ehebruch? Mehr hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#faq-question-1651823653443"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#faq-question-1651823654635"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#faq-question-1651823655250"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#faq-question-1651823655250","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/ehebruch/#faq-question-1651823655250","name":"Schließt Ehebruch zum Ausschluss von Unterhalt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Im Zweifel müssen hierüber Gerichte entscheiden, Ehebruch allein genügt jedoch zumeist nicht als Begründung, um <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/\">Unterhaltsansprüche</a> auszuschließen. Mehr dazu lesen Sie <a href=\"#unterhalt\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Getrennt lebend: Darf die Steuerklasse behalten werden?","datePublished":"2017-10-19T13:32:19+00:00","dateModified":"2026-01-23T02:40:32+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/"},"wordCount":478,"commentCount":14,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-steuerklasse-behalten.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Ehegatten können in Deutschland eine der beiden Steuerklassenkombinationen für Verheiratete wählen (IV mit IV oder III mit V) und zudem vom Ehegattensplitting profitieren. Doch was geschieht, wenn sich die Partner entschließen, sich zu trennen? Dürfen Sie, wenn Sie getrennt lebend sind, Ihre Steuerklasse behalten oder müssen Sie wechseln?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Steuerklasse behalten nach Trennung\n\nSind die Ehegatten getrennt lebend, darf die Steuerklasse nicht dauerhaft behalten werden, nicht einmal immer, bis die Scheidung rechtskräftig ist.\nSie dürfen Ihre bisherige Steuerklasse noch für das Kalenderjahr beibehalten, in dem die Trennung vollzogen wurde. Auch die steuerliche Zusammenveranlagung ist für dieses Jahr noch möglich.\nIn dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Trennung folgt, ist der Steuerklassenwechsel verpflichtend - auch wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wurde.\nEin verspäteter Wechsel kann zu Nachforderungen seitens des Finanzamtes führen.\n\nAusführliche Informationen zum Behalten der Steuerklasse trotz Trennung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWann müssen getrennt lebende Ehegatten die Steuerklasse wechseln?\n\n\n\nMit dem folgenden Steuerklassenrechner erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung Ihrer steuerlichen Berücksichtigung:\n\n\n\n[sb name=\"steuerklasse\"]\n\n\n\nEhegatten dürfen Steuerklasse nur im Jahr der Trennung behalten!\n\n\n\nWie lange dürfen Sie, wenn Sie getrennt lebend sind, die Steuerklasse behalten?\n\n\n\nSie sind getrennt lebend, wollen Ihre Steuerklasse aber behalten, um von den besseren Konditionen zu profitieren? Grundsätzlich muss der Steuerklassenwechsel nicht sofort bei Trennung gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.\n\n\n\nEhegatten dürfen auch getrennt lebend Ihre bisherige Steuerklasse behalten und sogar die gemeinsame steuerliche Veranlagung vornehmen. Dies gilt allerdings nur für das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte!\n\n\n\nIm Kalenderjahr, das auf das Jahr der Trennung folgt, müssen getrennt Lebende den Steuerklassenwechsel gegenüber dem Finanzamt erklären. Dies kann bis spätestens zum 30. November des betreffenden Steuerjahres geschehen.\n\n\n\nEin verspäteter Wechsel kann zu einer Neuberechnung für die vorangegangenen Jahre führen, in denen die ehelichen Steuerklassen unzulässig beibehalten wurden. Das bedeutet schlimmstenfalls Steuernachzahlungen.\n\n\n\nUnterschiedliche Definition des Begriffs \"Trennungsjahr\"\n\n\n\nSind Sie schon längere Zeit getrennt lebend? Die Steuerklasse behalten dürfen Sie nur im Trennungsjahr.\n\n\n\nSind Sie getrennt lebend, darf die Steuerklasse nur solange behalten werden, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wichtig ist hierbei jedoch, dass im Familienrecht und Steuerrecht eine voneinander abweichende Definition dieses Begriffes gegeben ist:\n\n\n\nIm Familienrecht bezeichnet das Trennungsjahr einen mindestens zwölf Monate währenden Zeitraum, in dem die Ehegatten getrennt voneinander leben und \"Tisch und Bett\" nicht mehr teilen. Das Trennungsjahr soll hier darüber Auskunft geben, dass die Ehe unwiderruflich als gescheitert gelten kann (Zerrüttungsprinzip).Im Steuerrecht hingegen beschreibt das Trennungsjahr das Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde. In diesem Jahr dürfen Ehegatten, die bereits getennt lebend sind, ihre Steuerklasse noch beibehalten. Für das folgende Kalenderjahr ist der Steuerklassenwechsel erforderlich."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/","url":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/","name":"Getrennt lebend & Steuerklasse behalten? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-steuerklasse-behalten.jpg","datePublished":"2017-10-19T13:32:19+00:00","dateModified":"2026-01-23T02:40:32+00:00","description":"🔍 Dürfen Sie auch getrennt lebend die Steuerklasse behalten? Wie lange Sie getrennt lebend die Steuerklasse behalten können, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-steuerklasse-behalten.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-steuerklasse-behalten.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu getrennt lebend und Steuerklasse behalten"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss zusätzlich zum Kindergeld?","datePublished":"2017-10-19T13:53:07+00:00","dateModified":"2026-01-25T01:01:11+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/"},"wordCount":394,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsvorschuss-kindergeld.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Der Unterhaltsvorschuss soll den Mindestunterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes decken, wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht in der Lage ist, seiner Obliegenheit (vollumfänglich) nachzukommen oder dies nachdrücklich verweigert. Doch was geschieht eigentlich mit dem Kindergeld? Wird dieses von dem Unterhaltsvorschuss gleich der gängigen Unterhaltsberechnung in Abzug gebracht?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltsvorschuss bei Kindergeld-Bezug\n\nDas Kindergeld wird bei der Ermittlung der Unterhaltsvorschusssätze bereits berücksichtigt. Die Regelsätze ergeben sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes für ein erstes Kind.\nVon dem Ihnen bewilligten Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld folglich nicht erneut in Abzug gebracht. Sie erhalten die Vorschussleistung zusätzlich.\nUnterhaltsvorschuss können Sie für Ihr Kind immer dann beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht (vollumfänglich) in der Lage oder willens ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.\n\n\n\n\n\nKindergeld und Unterhaltsvorschuss werden parallel gezahlt\n\n\n\nWie ergibt sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses?\n\n\n\nWird das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss wird vom Kindergeld beeinflusst: Die Regelsätze ergeben sich nämlich aus dem gesetzlich bestimmten Mindestunterhalt.\n\n\n\nVon diesem wird dann das Kindergeld für ein erstes Kind zu 100 Prozent abgezogen, wenn der antragstellende Elternteil den vollen Kindergeldsatz bezieht.\n\n\n\nDie sich daraus ergebenden Unterhaltsvorschüsse belaufen sich seit dem 01.01.2025 auf:\n\n\n\n\nfür Kinder bis (einschließlich) fünf Jahre: bis 225 Euro/Monat\n\n\n\nfür Kinder bis (einschließlich) elf Jahre: bis 296 Euro/Monat\n\n\n\nfür Kinder bis (einschließlich) siebzehn Jahre: bis 390 Euro/Monat\n\n\n\n\nVon dem bewilligten Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld aus diesem Grund nicht erneut in Abzug gebracht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich vielmehr danach, ob der Unterhaltsschuldner zumindest einen Teil des Unterhaltsbedarfs, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, selbst decken kann.\n\n\n\nKindergeld zusätzlich zum Unterhaltsvorschuss beziehen\n\n\n\nVom Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld nicht erneut in Abzug gebracht - erhaltener Kindesunterhalt hingegen schon.\n\n\n\nWenn Ihr Kind von dem zahlungspflichtigen Elternteil nicht zumindest den Mindestunterhalt erhält bzw. ihn aufgrund von fehlender Leistungsfähigkeit nicht erhalten kann, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse die zusätzliche Leistung zu beantragen.\n\n\n\nIhnen wird dann neben dem Unterhaltsvorschuss auch das Kindergeld weiterhin gezahlt. Die Zusatzleistung negiert den Anspruch auf Kindergeld mithin nicht. Erhalten Sie für Ihr Kind einen Teil des gemäß Unterhaltstabelle ermittelten Bedarfs von dem Unterhaltsschuldner, so findet dieser hingegen Anrechnung auf den Vorschuss."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/","name":"Unterhaltsvorschuss abzüglich Kindergeld? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsvorschuss-kindergeld.jpg","datePublished":"2017-10-19T13:53:07+00:00","dateModified":"2026-01-25T01:01:11+00:00","description":"🔍 Wird vom Unterhaltsvorschuss das Kindergeld abgezogen? Alle Fragen zum zeitgleichen Bezug von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsvorschuss-kindergeld.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltsvorschuss-kindergeld.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhaltsvorschuss bei Kindergeld"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gemäß § 1572 BGB","datePublished":"2017-10-20T07:26:56+00:00","dateModified":"2026-01-25T09:34:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/"},"wordCount":367,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-1572-bgb.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Auch nach rechtskräftiger Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen bleiben. Begründet werden kann dieser bei Vorliegen eines des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmten Unterhaltstatbestandes. Einer hiervon liegt etwa vor, wenn ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Gebrechen nicht erwerbsfähig ist. Dass in derlei Fällen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, bestimmt § 1572 BGB.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit\n\nNachehelicher Unterhalt kann wegen Krankheit und anderer Gebrechen in Anspruch genommen werden, wenn durch die Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist und auch nicht mehr verlangt werden kann.\nGemäß § 1572 BGB kann der Unterhalt auch weit nach der eigentlichen Scheidung bei Krankheit eingefordert werden, etwa wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbslosenunterhalt durch den gesundheitlichen Zustand nicht mehr gegeben ist.\nDer Ausschluss von nachehelichem Unterhalt bezieht sich in aller Regel nicht auf einen etwaigen Anspruch nach § 1572 BGB.\n\n\n\n\n\nWann kann nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen verlangt werden?\n\n\n\nUnterhalt wegen Krankheit gemäß § 1572 BGB auch weit nach der Scheidung möglich!\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt kann wegen Krankheit und anderer Gebrechen auch weit nach der Scheidung geltend gemacht werden.\n\n\n\nIn der Regel ergibt sich ein nachehelicher Unterhaltsanspruch vonseiten eines Ehegatten immer dann, wenn die Grundlage des Bedarfs bereits während der Ehe bzw. zum Zeitpunkt der Scheidung bestand. Eine Ausnahme jedoch gilt für den Unterhalt wegen Krankheit.\n\n\n\nGemäß § 1572 BGB kann ein Unterhaltsverlangen dann geäußert werden, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit aufgehoben ist und wenn\n\n\n\ndies schon zum Zeitpunkt der Scheidung so war,der Anspruch sich nach der Pflege oder Erziehung des gemeinsamen Kindes ergibt,Krankheit oder Gebrechen nach Abschluss einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung auftreten oderdie Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbslosenunterhalt oder Aufstockungsunterhalt dadurch aufgelöst sind.\n\n\n\nDamit kann nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit auch weit nach der rechtskräftigen Scheidung verlangt werden, wenn erst nachträglich entsprechend gravierende Gebrechen auftreten.\n\n\n\nIm Übrigen: In einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann nachehelicher Unterhalt im Einzelfall auch ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt dabei regelmäßig für den Ausschluss des Unterhaltsanspruches nach § 1572 BGB. Ein solcher Anspruch könnte im Zweifel sogar eine etwaige Ausschlussklausel unwirksam machen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/","url":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/","name":"§ 1572 BGB Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-1572-bgb.jpg","datePublished":"2017-10-20T07:26:56+00:00","dateModified":"2026-01-25T09:34:06+00:00","description":"🔍 Wann ist nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB möglich? Alle wichtigen Fragen zum Unterhalt bei Krankheit klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/1572-bgb/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-1572-bgb.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-1572-bgb.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu §1572 BGB"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Was geschieht mit der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind?","datePublished":"2017-10-20T09:07:18+00:00","dateModified":"2026-01-23T04:36:29+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/"},"wordCount":465,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung-getrennt-lebend.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Ehegatten, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können sich bei Ihrem berufstätigen Partner beitragsfrei mitversichern lassen. Von der Familienversicherung bei den gesetzlichen Trägern können mithin nicht nur die gemeinsamen Kinder, sondern auch Ehegatten profitieren. Doch was geschieht, wenn die Ehegatten sich trennen? Bleibt der Versicherungsschutz bestehen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Krankenkasse bei Trennung\n\nSind Sie getrennt lebend, muss die Krankenversicherung noch nicht gewechselt werden.\nDie Mitversicherung endet nicht automatisch bereits bei Trennung, sondern läuft weiter bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dann erlischt sie für den Ehegatten automatisch. Für Kinder kann die Familienversicherung hingegen bestehen bleiben.\nMit Rechtskraft muss der mitversicherte Ehegatte sich selbst versichern, kann dabei jedoch in derselben Krankenversicherung bleiben, wenn er dies innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft beantragt.\nDie Kosten für die freiwillige Krankenversicherung können im Einzelfall den Unterhaltsanspruch des Betroffenen beeinflussen.\n\n\n\n\n\nWechsel der Krankenkasse, weil Sie getrennt lebend sind?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWeiterbestehen der Krankenversicherung, solange Sie getrennt lebend sind\n\n\n\nBleibt die Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind, bestehen?\n\n\n\nSind Sie als nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ehegatte über Ihren Ehegatten mitversichert? Dann müssen Sie bei einer Trennung keinen Verlust des Versicherungsschutzes befürchten. Grundsätzlich kann die Familienversicherung für die Dauer der Trennung und des Scheidungsverfahrens weiterhin bestehen bleiben.\n\n\n\nDamit können Sie auch dann noch profitieren von der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind. Der Schutz über die Mitversicherung endet für Betroffene immer erst mit Rechtskraft der Scheidung - dann jedoch automatisch. Ihre gemeinsamen Kinder hingegen können ohne Probleme weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben.\n\n\n\nWenn Sie allerdings in derselben Krankenversicherung bleiben möchten, dann können Sie sich auf Antrag bei dieser freiwillig versichern. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie aufzunehmen, wenn Sie dies innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft gegenüber dem Versicherer beantragen.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zu Versicherungen\n\nKrankenversicherung nach der Scheidung\nLebensversicherung bei Scheidung aufteilen?\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer trägt die Kosten für die Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend bzw. bereits geschieden sind?\n\n\n\nWenn Sie geschieden und auch danach nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung den Unterhaltsanspruch erhöhen, da verpflichtende Vorsorgeleistungen unerlässlich sind.\n\n\n\nNeue Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend, aber nicht familienversichert sind?\n\n\n\nGetrennt lebend: Eine neue Krankenversicherung muss nicht in jedem Fall abgeschlossen werden.\n\n\n\nNicht jeder muss sich über Änderungen bei der Krankenversicherung Gedanken machen, wenn Trennung und Scheidung nahen.\n\n\n\nGingen sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ändert sich mit der Trennung und Scheidung für Sie persönlich nichts, da Sie jeweils einen eigenen Versicherungsschutz besitzen, für den Sie Beiträge zahlen.\n\n\n\nSollten gemeinsame Kinder bei einem der Elternteile familienversichert sein, kann auch dies weiterhin so bleiben."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/","url":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/","name":"Krankenversicherung und getrennt lebend •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung-getrennt-lebend.jpg","datePublished":"2017-10-20T09:07:18+00:00","dateModified":"2026-01-23T04:36:29+00:00","description":"🔍 Was geschieht mit der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind? Fragen zur Krankenkasse, wenn Sie getrennt lebend sind klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/krankenversicherung-getrennt-lebend/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung-getrennt-lebend.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-krankenversicherung-getrennt-lebend.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Krankenversicherung getrennt lebend"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Öffentliche Rechtsauskunft: Sonderfälle bei der Rechtsberatung in Stadtstaaten","datePublished":"2017-10-27T12:20:58+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:36:03+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/"},"wordCount":494,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-oeffentliche-rechtsauskunft.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Durch das Grundgesetz sind alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt. Eingeschlossen ist dabei auch das Grundrecht darauf, die eigenen Rechte durchzusetzen. Nicht jeder aber kann die Rechtsberatung bei einem Anwalt aus eigener Tasche zahlen. In diesen Fällen kann dann Beratungshilfe beantragt werden. Eine Ausnahme bilden die drei Stadtstaaten. In Berlin, Hamburg und Bremen wird alternativ für Bedürftige die öffentliche Rechtsauskunft angeboten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Öffentliche Rechtsauskunft\n\nIn Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe. Stattdessen können Betroffene, die sich die anwaltliche Beratung nicht leisten können, auf die öffentliche Rechtsberatung zurückgreifen.\nIn Berlin besteht ein Wahlrecht: Betroffene können hier entweder Beratungshilfe beantragen oder aber die öffentliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.\nDie öffentliche Rechtsauskunft ist kostenlos und wird von Volljuristen und Anwälten durchgeführt.\n\nAusführliche Informationen zur öffentlichen Rechtsberatung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nÖffentliche Rechtsauskunft nur in den Stadtstaaten angeboten\n\n\n\nWer kann die öffentliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen?\n\n\n\nDie öffentliche Rechtsauskunft gibt es in Berlin, Bremen und Hamburg.\n\n\n\nDie öffentliche Rechtsauskunft wird nur in den drei Stadtstaaten angeboten. In allen anderen Bundesländern können Betroffene alternativ Beratungshilfe beantragen. Den so erhaltenen Beratungshilfeschein können sie dann bei dem Wahlanwalt vorlegen. Die Beratungssache kostet Berechtigte dann maximal 15 Euro Selbstbeteiligung. Die restlichen Anwaltskosten rechnet der Rechtsbeistand gegenüber der Landeskasse ab.\n\n\n\nWährend in Berlin dabei ein Wahlrecht besteht, finanziell schlechter gestellte Personen also Beratungshilfe oder die öffentliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen können, gibt es ein solches in Hamburg und Bremen nicht. Hier können Anwohner, die einen Anwalt nicht selbst bezahlen können, lediglich die öffentliche Rechtsauskunft bemühen.\n\n\n\nDoch öffentliche Rechtsauskunft- und Schlichtungsstellen können dennoch verlässliche Dienste leisten. Auch hier sind in aller Regel ausschließlich Volljuristen und Anwälte tätig - auch ehrenamtlich. Es handelt sich also nicht um eine Beratung von Laien für Laien, sondern gesicherte Rechtsberatung.\n\n\n\nDie öffentliche Rechtsberatung bei Scheidung &amp; Co. ist kostenlos\n\n\n\nÖffentliche Rechtsberatung: In Hamburg und Bremen gibt es deshalb keine Beratungshilfe.\n\n\n\nAuch in Familiensachen sollten Betroffene nicht auf die Rechtsberatung verzichten, nur weil sie sich einen Anwalt nicht leisten können. Gerade in diesem Rechtsbereich sind die Regelungen und Rechtsgrundlagen für Laien nur schwer zu überblicken.\n\n\n\nBesonders bei einer Scheidung, bei der nur für Antragsteller Anwaltszwang besteht, neigen die Antragsgegner gern dazu, auf die Rechtsauskunft von einem Anwalt zu verzichten.\n\n\n\nDoch der Verzicht auf Rechtsauskunft bei Scheidung kann statt zu einer Kostenersparnis am Ende auch erhebliche Einbußen bedeuten.\n\n\n\nVielen ist nämlich oftmals gar nicht bewusst, welche Ansprüche im Zuge einer Ehescheidung entstehen können.\n\n\n\nSollten Sie also Fragen zur Scheidung und deren Ablauf haben, wenden Sie sich an entsprechende Stellen. Haben Sie nicht genügend eigene finanzielle Mittel, können Sie in Berlin, Bremen und Hamburg die öffentliche Rechtsauskunft konsultieren, in den anderen Bundesländern - und auch in der Hauptstadt - hierfür Beratungshilfe beantragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/","url":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/","name":"Öffentliche Rechtsauskunft •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-oeffentliche-rechtsauskunft.jpg","datePublished":"2017-10-27T12:20:58+00:00","dateModified":"2026-01-22T03:36:03+00:00","description":"🔍 Wo gibt es die öffentliche Rechtsauskunft? Wichtige Fragen dazu & ob die öffentliche Rechtsberatung bei Scheidung kostenlos ist, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/oeffentliche-rechtsauskunft/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-oeffentliche-rechtsauskunft.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-oeffentliche-rechtsauskunft.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu öffentliche Rechtsauskunft"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt und gleichzeitig Grundsicherung – Was muss an wen gezahlt werden?","datePublished":"2017-10-30T12:18:11+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:45:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/"},"wordCount":635,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-grundsicherung.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Eltern müssen für ihre Kinder sorgen – auch nach der Scheidung. Dies wird natürlich schwierig, wenn die eigene Versorgung kaum sichergestellt ist. Nicht selten kommen Menschen in die Verlegenheit, Sozialleistungen zu beziehen, da sie sonst ihr Leben nicht bestreiten könnten. Einen Unterhalt bei gleichzeitiger Grundsicherung zu erbringen, ist finanziell nicht zu bewältigen. Andersherum stellt sich die Frage, wie Unterhaltsleistungen verrechnet werden, wenn Betroffene eine Grundsicherung benötigen. Für solche und ähnliche Fälle gibt es natürlich gesetzliche Handhaben.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt und Grundsicherung\n\nMit \"Grundsicherung\" ist eine Vielzahl an staatlichen Leistungen gemeint, welche bedürftige Bürgerinnen und Bürger absichern sollen.\nEine Person, die auf die Grundsicherung angewiesen ist, kann keinen Unterhalt aufbringen - entsprechende Zahlungen werden in der Regel von anderen Trägern übernommen.\nBei einem gleichzeitigen Bezug von Unterhalt und Grundsicherung werden die Unterhaltszahlungen auf die zu erbringenden, staatlichen Leistungen verrechnet.\n\nAusführliche Informationen zum Unterhalt bei Grundsicherung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBürgerinnen und Bürger sollen stets abgesichert sein\n\n\n\nDie Grundsicherung als Säule des Sozialstaates\n\n\n\nGrundsicherung nach der Scheidung: Wie der Unterhalt davon betroffen ist, hängt von der genauen Situation ab.\n\n\n\nAllgemein ist die Grundsicherung dafür da, hilfebedürftige Menschen aufzufangen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Sie ist ein essentielles Prinzip des Sozialstaates. Unter diesen Oberbegriff fallen verschiedene Arten von Förderung:\n\n\n\nArbeitslosengeld IArbeitslosend II (Hartz 4)Sozialgelddie Grundsicherung im Alter (Altersrente) und bei ErwerbsminderungFormen der Sozialhilfe, wie die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ etc.\n\n\n\nGleichwohl beide Leistungen eine soziale Absicherung gewährleisten sollen, unterscheiden sich Unterhalt und Grundsicherung erheblich voneinander: Formen der Grundsicherung sind Sozialleistungen und somit eine Leistung des Staates, wohingegen Unterhalt vom Einzelnen erbracht werden.\n\n\n\nGrundsicherung, Kinder und Unterhalt: Wie das zusammenspielen kann\n\n\n\nNeben den zahlreichen Umstellungen, welche eine Scheidung mit sich bringt, gehört auch die Abklärung von etwaigen Unterhaltsansprüchen. Dabei können verschiedene Konstellationen eintreten, bei welchen Unterhalt und Grundsicherung miteinander zusammenhängen.\n\n\n\nUnterhaltspflichtiger Part muss Grundsicherung beziehen\n\n\n\nGrundsätzlich kann festgehalten werden: Unterhalt muss der erbringen, der leistungsfähig ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn Grundsicherungsleistungen beansprucht werden müssen. Der Selbstbehalt wird bei der Grundsicherung ja grundsätzlich unterschritten.\n\n\n\nTritt dies ein, wird von einem Mangelfall gesprochen. Für die Deckung des ausgebliebenen Kindesunterhalts kann dann ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt oder ähnlichen Trägern in Anspruch genommen werden. Beim Ehegatten- oder Trennungsunterhalt ist solch eine „Ersatzzahlung“ von Staatsseite nicht vorgesehen.\n\n\n\nHier gilt es außerdem zu beachten: Die Verpflichtung zum Unterhalt besteht trotz Grundsicherung weiter. Betroffene haben dann nämlich eine sogenannte Erwerbsobligenheit, welche vorgibt, dass sich nachweislich um eine Anstellung gekümmert werden muss.\n\n\n\nJemand möchte Grundsicherung beziehen und hat Unterhaltsansprüche\n\n\n\nBeim Bezug von Sozialhilfe bspw. wird Unterhalt der Eltern als Einkommen verrechnet.\n\n\n\nDer bloße Anspruch auf Unterhalt verändert die Grundsicherung als solche zunächst nicht. Ausnahmen bestehen dann, wenn der Unterhaltspflichtige mehr als 100.000 Euro jährlich verdient.\n\n\n\nTatsächlich erbrachte Leistungen wiederrum werden bei der Berechnung des Leistungsumfanges durchaus berücksichtigt. Grundsicherung wird bedarfsbezogen erbracht, dementsprechend kann ein bereits ausgezahlter Unterhalt bei einem Antrag als Einkommen gewertet werden.\n\n\n\nParagraph 33 SGB II und der „Übergang von Ansprüchen“\n\n\n\nNach einer Scheidung ist ebenfalls denkbar, dass ein berechtigtes Elternteil keinen Unterhalt erhält und Grundsicherung deshalb unvermeidlich wird. In solch einem Fall greift dann der § 33 des zweiten Sozialgesetzbuches.\n\n\n\nWas dort für Laien teilweise sehr umständlich formuliert ist, meint Folgendes: Ist ein Partner dem anderen unterhaltspflichtig, sodass öffentliche Stellen bemüht werden müssen, dann wird der Leistungsträger das erbrachte Geld beim Unterhaltspflichtigen nachträglich geltend machen. Das entsprechende Amt wird Leistungen zwar nicht verwehren, wird aber versuchen, diese beim unterhaltspflichtigen Part zurückzuholen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/","name":"Unterhalt und Grundsicherung: Was es 2026 zu beachten gilt","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-grundsicherung.jpg","datePublished":"2017-10-30T12:18:11+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:45:25+00:00","description":"Unterhalt bei Grundsicherung: Wie verhalten sich die beiden Zahlungen zueinander? Was sagt der § 33 des SGB II dazu? Dies und mehr hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-grundsicherung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-grundsicherung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-grundsicherung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhalt und Grundsicherung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Unterhalt aufgrund von Sozialhilfe: Wie ist das geregelt?","datePublished":"2017-11-03T14:32:01+00:00","dateModified":"2026-01-28T05:36:49+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/"},"wordCount":632,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-sozialhilfe.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Unterhalt ist die Verpflichtung, die Sicherheit des anderen durch meist monetäre Zuwendungen zu gewährleisten. Dieser wird natürlich insbesondere bei einer Scheidung wichtig; kommt Sozialhilfe ins Spiel, nimmt dies noch eine weitere Bedeutung an. Dann besteht unter Umständen nämlich auch eine Unterhaltspflicht abseits von einer gesetzlichen Trennung. Welcher Unterhalt ist bei Sozialhilfe zu erbringen? Hier finden Sie eine Zusammenfassung.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt und Sozialhilfe\n\nTheoretisch können verschiedene Situationen eintreten, in denen sich Unterhalt und Sozialhilfe beeinflussen und/oder bedingen.\nWer nach einer Scheidung Sozialhilfe beziehen muss, ist in der Regel von der Unterhaltspflicht entbunden.\nIst eine Person auf Sozialhilfe angewiesen, dann sind die Eltern in die Pflicht genommen, ihrem erwachsenem Kind Unterhalt zu erbringen.\n\nAusführliche Informationen zum Unterhalt wegen Sozialhilfe erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDer Staat fängt bedürftige Bürgerinnen und Bürger auf\n\n\n\nAllgemein: Zur Sozialhilfe\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAchtung Verwechslungsgefahr! Zum Verhältnis Unterhalt und Sozialhilfe muss vorweg Folgendes festgehalten werden: Unterhalt spielt in diesem Zusammenhang nicht nur nach der Scheidung eine Rolle. Von Unterhalt wird auch dann gesprochen, wenn volljährige Verwandte auf Sozialhilfe angewiesen sind.\n\n\n\nBürgerinnen und Bürger hierzulande sind durch verschiedene staatliche Hilfeleistungen vor Armut abgesichert. Damit diese jedoch nur den wirklich Hilfebedürftigen zukommen, wird ein Antrag nicht nur umfassend geprüft. Unter Umständen werden auch nähere Verwandte in die Pflicht genommen.\n\n\n\nUnterhaltspflicht bezüglich Sozialhilfe: Eltern müssen mitunter zahlen\n\n\n\nDie Grundsicherung umfasst einen Katalog an staatlichen Hilfeleistungen, welche ein würdevolles Leben für bedürftige Menschen sichern sollen. Innerhalb dessen meint die Sozialhilfe jene Hilfeleistungen, welche eine grundlegende Absicherung des alltäglichen Lebens garantieren soll. Sozialhilfe ist also ein Teilbereich der Grundsicherung.\n\n\n\nWas passiert, wenn eine unterhaltspflichtige Partei nach der Trennung Sozialhilfe benötigt?\n\n\n\nBezüglich Unterhalt bei Sozialhilfe oder anderen Leistungen der Grundsicherung gilt: Unterhalt muss die Person erbringen, die finanziell dazu in der Lage ist. Sind unterhaltspflichtige Elternteile auf staatliche Hilfe angewiesen, dann zahlen sie entsprechend auch keinen Unterhalt.\n\n\n\nDies hängt damit zusammen, dass es für den Zahlungspflichtigen einen festgesetzten Selbstbehalt bei der Berechnung von Unterhalt gibt. Muss Sozialhilfe beansprucht werden, dann wird diese nur wirklich Hilfebedürftigen gewährt und deckt zudem nur die eigenen Lebenserhaltungskosten ab. Beziehen Betroffene also Sozialhilfe, ist beim Unterhalt der Eltern der Selbstbehalt ja nicht mehr gewährleistet. Insofern können entsprechende Zahlungen auch nicht verlangt werden.\n\n\n\nDas bedeutet nicht, dass die generelle Pflicht zum Unterhalt bei Sozialhilfe wegfällt. Betroffene müssen laut Erwerbsobliegenheitspflicht dafür sorgen, sich möglichst schnell wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Trotz Bezug von Sozialhilfe besteht die Unterhaltspflicht der Eltern weiterhin fort und wird dementsprechend auch wieder an Personen heran getragen, sobald deren finanzielle Situation Unterhaltszahlungen möglich macht.\n\n\n\nDies führt direkt zur zweiten Frage: Wenn ein Elternteil oder beide Eltern Sozialhilfe beziehen, wer zahlt dann den ausstehenden Unterhalt?\n\n\n\nWenn das Kind Sozialhilfe bezieht, wird Unterhalt von den Eltern verlangt\n\n\n\nDas kommt darauf an, um welchen Unterhalt es sich handelt. Bei einem Sozialhilfe-Bezug kann Kindesunterhalt beim Jugendamt beantragt werden. Auf Ehegatten- oder Trennungsunterhalt muss normalerweise verzichtet werden, da hierfür keine andere Trägerschaft vorgesehen ist.\n\n\n\nVon Unterhalt wird auch unabhängig von der Scheidung gesprochen\n\n\n\nAllgemein wird der Begriff mit Ansprüchen bei einer Trennung von Eheleuten assoziiert. Das ist grundsätzlich auch richtig; doch es wird auch von Unterhalt gesprochen, wenn Sozialhilfe von den erwachsenen Kindern bezogen werden muss.\n\n\n\nSo muss ein Unterhalt an ein volljähriges Kind, das Sozialhilfe bezieht, gezahlt werden - gleichwohl die Eltern nicht getrennt sind. Es besteht nämlich eine grundsätzliche Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern, wenn diese Sozialhilfe benötigen. Dies ist im zwölften Sozialgesetzbuch festgehalten, genauer im § 94 SGB XII."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/","name":"Unterhalt und Sozialhilfe bei einer Trennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-sozialhilfe.jpg","datePublished":"2017-11-03T14:32:01+00:00","dateModified":"2026-01-28T05:36:49+00:00","description":"Unterhalt und Sozialhilfe: Besteht eine Unterhaltspflicht auch außerhalb der Scheidung? Was sagt der § 94 SGB XII hierzu? Dies und mehr klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-sozialhilfe/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-sozialhilfe.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-sozialhilfe.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhalt und Sozialhilfe"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Eine Trennung wegen unerfülltem Kinderwunsch?","datePublished":"2017-11-10T08:59:08+00:00","dateModified":"2026-01-30T09:45:49+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/"},"wordCount":478,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-wegen-unerfuelltem-kinderwunsch.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Wenn eine Ehe auseinander geht, dann kann dies eine ganze Reihe von Gründen haben. Unterschiedliche Zukunftspläne sind sicherlich häufig die Ursache – handelt es sich dabei um die Familienplanung, dann ist dies oft ganz besonders bitter. Nicht selten kommt es zu einer Scheidung wegen einem Kinderwunsch, der nicht erfüllt wird.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung wegen Kinderwunsch\n\nNicht selten lassen sich Paare scheiden, weil eine Partei keine Kinder haben möchte. Dies kann für denjenigen, der sich Kinder wünscht, schnell zur Identitätskrise werden.\nDennoch begründet eine Trennung wegen unerfülltem Kinderwunsch in der Regel keinen Härtefall und es sind auch keine Entschädigungen vorgesehen.\nEhepartner sollten die Familienplanung frühzeitig und offen kommunizieren.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung wegen unerfülltem Kinderwunsch erfahren Sie im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nSollte ich die Scheidung wegen Kinderlosigkeit einreichen?\n\n\n\nEine sehr persönliche und auch schmerzhafte Angelegenheit\n\n\n\nTrennungsgrund Kinderwunsch: Nicht wenige Ehen zerbrechen daran\n\n\n\nEine Partnerschaft bedeutet Arbeit, das weiß jeder. Dazu gehört auch, Kompromisse für die gemeinsame Zukunft zu finden. Bei der Wahl des Couchtisches fällt es natürlich leicht, überein zu kommen; bei einem so ernstem Thema wie dem eigenen Kind sehen viele nicht ein, von ihren Plänen abzulassen.\n\n\n\nKann der eigene Partner keine Kinder bekommen oder möchte dies einfach nicht, dann kann dies schnell zur persönlichen Existenzkrise werden. Warum will er oder sie keine Kinder mit mir? Ist eine Trennung nur wegen meinem Kinderwunsch nicht zu egoistisch? Bin ich bereit, derart zurückzustecken, um mit jemandem zusammen zu bleiben? Wie kann ich nach einer Trennung neu anfangen? Diese und ähnliche Fragen kommen dann zwangsläufig auf.\n\n\n\nPaare, die sich mit solchen Auseinandersetzungen konfrontiert sehen, sollten sich ihre Ängste und Wünsche klar kommunizieren. Gerade bei so einem strittigen und auch emotionalen Thema kann es ungemein hilfreich sein, einen Therapeuten einzuschalten, um eine objektive Einschätzung zu erhalten. Ob ein einseitiger Kinderwunsch eine Trennung als Lösung rechtfertigt, gilt es fallindividuell zu klären.\n\n\n\nKann ich Entschädigung fordern, wenn ein einseitiger Kinderwunsch der Trennungsgrund war?\n\n\n\nEine Trennung wegen Kinderlosigkeit - das ist nicht selten\n\n\n\nKommt es zu einer Trennung wegen dem eigenen Kinderwunsch, dann bleiben Geschiedene oft betrogen und desillusioniert zurück. Nicht selten kommt es dabei zu sehr häßlichen Streiterein, bei welchem sich die ehemaligen Partner schlimm zerwerfen. Immerhin haben sich Betroffene ja auf eine Person eingelassen, ihr Zeit und Mühe geopfert, um dann derart abgewiesen zu werden. Kann in solch einem Fall eine materielle oder monetäre Entschädigung vom Partner verlangt werden?\n\n\n\nDie Antwort lautet – wie viele bereits vermuten dürften – nein. Solange Sie nicht nachweislich körperliche oder seelische Gewalt während der Ehe erleben mussten, ist ein unerfüllter Kinderwunsch bei der Trennung kein Grund, um Ansprüche geltend zu machen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/","url":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/","name":"Die Trennung wegen unerfülltem Kinderwunsch •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-wegen-kinderwunsch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-wegen-unerfuelltem-kinderwunsch.jpg","datePublished":"2017-11-10T08:59:08+00:00","dateModified":"2026-01-30T09:45:49+00:00","description":"Eine Trennung wegen unerfülltem Kinderwunsch: Können bei einer Scheidung wegen Kinderlosigkeit Ansprüche erhoben werden? Lesen Sie mehr auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Muss ein Burnout immer zur Trennung führen?","datePublished":"2017-11-10T12:12:03+00:00","dateModified":"2026-01-27T07:55:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/"},"wordCount":455,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-burnout-trennung.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Jeder durchlebt einmal schlechte Zeiten und fühlt sich deshalb ausgelaugt. Wird die Antriebslosigkeit jedoch zum Dauerzustand, kann dies Hinweis auf eine ernst zu nehmende Erkrankung sein. Burnout-Erscheinungen haben in den letzten Jahren vermehrt zugenommen: Ein immer größerer Dienstleistungssektor, permanenter Termindruck und Perfektionszwang sind Gründe dafür. Dabei leiden nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Angehörige. Ein Burnout kann zur Trennung führen, die Familie spalten und Freundschaften zerbrechen lassen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Burnout und Trennung\n\nEin Burn-Out ist ein Zustand der ständigen emotionalen Erschöpfung.\nIn der Regel ist es eine Begleiterscheinung von Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen; nicht selten führt ein Burnout auch zur Trennung vom Partner.\nMenschen, die hierunter leiden, sollten besonders umsichtig behandelt werden und schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.\n\nAusführliche Informationen zu Burnout und Trennung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWenn ein Tief zum Dauerzustand wird\n\n\n\nWas ist ein Burnout überhaupt?\n\n\n\nHält ein Burnout an, kann Trennung die Folge sein.\n\n\n\nDas Wort übersetzt sich mit \"ausgebrannt\". Es meint eine Reihe an Zuständen, welche von Niedergeschlagenheit, Lethargie und emotionaler Abgestumpftheit geprägt sind.\n\n\n\nDabei ist ein Burnout selbst in dem Sinne keine Krankheit, sondern meist eine Begleiterscheinung von konstantem Stress, Depressionen oder auch Suizidgefahr. Oft führt ein Burnout zu einer Trennung bzw. wird zum Scheidungsgrund, weil betroffene Personen extrem gleichgültig oder zynisch werden können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nRichtiges Verhalten bei einer Trennung wegen Burnout\n\n\n\nEin vorübergehendes Burnout sollte die Ehe nicht kaputt machen.\n\n\n\nZeigt der andere solch ein Benehmen, dann sind Partner mit der Situation häufig überfordert. Aufmunterungen und Hilfsversuche bleiben oft ohne Erfolg; viele erkennen die einst geliebte Person kaum wieder, weil diese nur noch ein Schatten ihrer selbst ist.\n\n\n\nDass ein Burnout zwangsläufig zur Trennung führt, muss nicht sein! Machen Sie sich bewusst: Die Seele kann genau so wie der Körper krank werden. Dieser Zustand lässt Menschen Dinge sagen und tun, welche sie oft später bereuen. Lassen Sie von einem vorübergehenden Burnout nicht Ihre Ehe zerrütten.\n\n\n\nSollte ein Burnout die Scheidung unvermeidlich machen, dann stehen Sie diese mit dem notwendigen Anstand durch. Der Partner sollte nicht noch zusätzlich wegen seiner Verfassung diffamiert werden.\n\n\n\nSind Sie selbst der- oder diejenige, welche/r mit einem Burnout kämpft, ist Trennung nicht immer die richtige Lösung - auch wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, eine Beziehung aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil kann diese entsprechende Zustände noch verschlimmern. Konsultieren Sie in jedem Fall einen Therapeuten! Sollte sich Ihr Burnout hingegen dadurch entwickelt haben, dass Sie Gewalt in der Ehe erleben, dann sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich Hilfe suchen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/","url":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/","name":"Muss ein Burnout immer zur Trennung führen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-burnout-trennung.jpg","datePublished":"2017-11-10T12:12:03+00:00","dateModified":"2026-01-27T07:55:08+00:00","description":"Burnout und Trennung: Welches Verhalten ist bei einer Trennung wegen Burnout angebracht? Wie äußert sich ein Burnout? Lesen Sie mehr auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/burnout-trennung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-burnout-trennung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-burnout-trennung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Burnout und Trennung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Die Midlife-Crisis: Eine Trennung als Veränderung?","datePublished":"2017-11-10T14:03:21+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:34:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/"},"wordCount":445,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-midlife-crisis-trennung.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Menschen bleiben nicht gleich. Im Laufe eines Lebens werden mehrere Etappen durchlebt, welche die eigene Persönlichkeit von Grund auf verändern können. Die inzwischen sprichwörtliche Midlife-Crisis ist ein solches Phänomen: Männer und Frauen mittleren Alters stellen sich noch einmal komplett selbst in Frage. Das ist oft auch ein typischer Scheidungsgrund: Oft führt solch eine Midlife-Crisis auch zur Trennung von langjährigen Partnerschaften.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Midlife-Crisis und Trennung\n\nMänner und Frauen erleben häufig eine Lebens- bzw. Identitätskrise im mittleren Alter.\nDies führt nicht selten zu einer Scheidung - entweder weil der Drang nach Änderung besteht oder das Verhalten des Partners unerträglich wird.\nEine gesunde Partnerschaft sollte solch unsichere Zeiten dennoch überstehen.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung in der Midlife-Crisis erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nHalbzeit-Krise und der Wunsch nach Neuem\n\n\n\nWenn Gewohntes auf einmal hinterfragt wird\n\n\n\nScheidung wegen Midlife-Crisis: Eine Trennung ist oft Folge der Existenzkrise\n\n\n\nDie Lebensmitte ist sicherlich für viele Menschen eine Zäsur. Was habe ich bis jetzt geleistet? Wo möchte ich noch hin? Welche Dinge werde ich nicht verwirklichen können? Mit diesen Fragen müssen sich Betroffene zwangsläufig auseinandersetzen.\n\n\n\nBei nicht wenigen macht sich dann schnell Unmut breit. Das Gefühl zu altern und nicht mehr alle Türen offen stehen zu haben, kann mitunter sehr deprimierend sein. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass eine Midlife-Crisis oft eine Trennung auslöst.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Trennung wegen der Midlife-Crisis: Bewusste Entscheidung oder ein \"Übers-Knie-Brechen\"?\n\n\n\nDurchlebt der Partner eine Midlife-Crisis, kann eine Trennung aus unterschiedlichen Gründen erfolgen: Vielleicht spielt sich der andere derart unerträglich auf, dass es nicht auszuhalten ist. Der Drang, noch einmal jung sein zu wollen, kann dann zur Belastung werden. Vielleicht kommen durch die Midlife-Crisis auch schlichtweg Zweifel an der eigenen Ehe auf.\n\n\n\nSollten Sie sich selbst in solch einer Situation befinden, dann überlegen Sie sich gut, was Sie tun. Eine Midlife-Crisis geht vorbei; eine Scheidung kann nicht einfach annulliert werden, ist sie erst einmal rechtskräftig. Zudem sollten Sie auch immer an Ihren Partner denken: Dieser verdient eine faire Behandlung und sollte nicht unter plötzlichen Macken leiden.\n\n\n\nÜbrigens: Wenn die Midlife-Crisis eine überstürzte Trennung zur Folge hatte, ist es möglich, eine bereits eingereichte Scheidung zu verhindern.\n\n\n\nEine Midlife-Crisis muss nicht immer nur Negatives bedeuten. Wird die Lebensmitte-Krise als Chance wahrgenommen, entdecken sich viele manchmal komplett neu. Ein anderes Hobby, alte und neue Freunde, das ein oder andere Wagnis können dann jede Menge unerwartete Lebensfreude bereit halten. Zweifel in der Halbzeit sind ganz normal, gehen Sie also sportlich damit um."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/","url":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/","name":"Midlife Crisis: Trennung nicht ausgeschlossen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/midlife-crisis-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-midlife-crisis-trennung.jpg","datePublished":"2017-11-10T14:03:21+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:34:43+00:00","description":"Muss eine Midlife-Crisis zur Trennung führen? Was tun, wenn die Scheidung wegen einer Midlife-Crisis droht? Das und mehr klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Was ist ein &#8222;begleiteter Umgang&#8220;?","datePublished":"2017-11-16T15:51:49+00:00","dateModified":"2026-01-30T21:53:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/"},"wordCount":1275,"commentCount":8,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-begleiter-umgang.jpg","articleSection":["Kinder","Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Eine Trennung mit Kind kann schnell zur Zerreißprobe für alle Betroffenen werden. Elternteile gehen häufig tief zerstritten auseinander, und nicht selten wird dem anderen ein Umgang mit dem gemeinsamen Nachwuchs verwehrt. Kommt es zu derartigen Konflikten, leiden Kinder beträchtlich darunter. Abgesehen von solchen nachehelichen Rosenkriegen gibt es einige Gründe, welche die Beziehung zwischen Umgangsberechtigten und Kind belasten. In solchen Fällen kann ein begleiteter Umgang zu einer Annäherung beitragen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Begleiteter Umgang\n\nBegleiteter Umgang meint eine betreute und somit überwachte Umgangszeit, welche gesetzlich im BGB festgehalten ist.\nEr findet häufig bei belasteten Eltern-Kind-Beziehungen vor und nach der Scheidung bzw. Trennung Anwendung.\nBegleiteter Umgang kann angeordnet oder freiwillig in Anspruch genommen werden.\n\nDer nachfolgende Ratgeber informiert Sie über diese Maßnahme.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBegleiteter Umgang: das Konzept des betreuten Kontaktes\n\n\n\nWenn das Verhältnis besonders belastet ist\n\n\n\nBegleiteter oder betreuter Umgang ist eine Umgangssituation, bei welcher Kinder und ihre Umgangsberechtigten unter Aufsicht und Anleitung einer dritten Person miteinander agieren.\n\n\n\nBei schlimmen Zerwürfnissen kommt betreuter Umgang im Jugendamt oder anderen Stellen in Betracht\n\n\n\nDiese besondere Situation stellt zum einen die Realisierung des Umgangsrechts dar und garantiert ebenso das Wohl des betroffenen Kindes. Als Umgangsbegleitung kommt grundsätzlich jeder in Frage, der sich solch einer Sache gewachsen sieht. In der Regel werden jedoch professionelle, geschulte Fachkräfte eingesetzt: Psychologen, Pädagogen, Familientherapeuten oder Mitarbeiter von Jugendhilfestellen.\n\n\n\nDurch die Anwesenheit einer dritten Person und den neutralen Ort - meist handelt es sich um Zimmer der Leistungsträger- soll Kindern ein sicherer Raum geschaffen werden, um sich zu öffnen und unbeeinflusst zu agieren.\n\n\n\nBeachten Sie: Gleichwohl ein begleiteter Umgang auch im Hinblick auf bspw. Pflegekinder eine Rolle spielt, wird hier die Konstellation Kind-Elternteil betrachtet. Daneben können sich die beiden Elternteile auch privat auf solche Gespräche einigen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDetails zum Ablauf\n\n\n\nDa dieses Angebot von unterschiedlichen Stellen betreut wird, gibt es in dem Sinne keinen festen Ablauf oder Zeitrahmen&nbsp;für den begleiteten Umgang. Wie lange dieser dauert, hängt vom Bedarf und natürlich auch von dem Erfolg des Umgangskontaktes ab. Je nach Fall können die Eltern auch vorher mitbestimmen, wie die Sitzung verlaufen soll. Grundsätzlich kommunizieren Eltern und Kinder miteinander; Aufgabe der Umgangsbegleitung ist es, hintergründig zu agieren und zu moderieren. Diese Sitzungen können auch so gestaltet werden, dass die Elternteile sich gegenseitig nicht begegnen müssen – Streitsituationen sollen schließlich vermieden werden.\n\n\n\nEin begleiteter Umgang verursacht mitunter Kosten für die Eltern. In manchen Fällen werden diese von den jeweiligen Hilfeträgern übernommen; ist dies nicht gegeben, dann hat in der Regel der Umgangsberechtigte für die entsprechenden Sitzungen aufzukommen.\n\n\n\nOb ein begleiteter Umgang bereits für Kleinkinder zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Schließlich benötigt es auch von Seiten des Kindes eine gewisse Reife, damit ein derartiges Modell wirklich sinnvoll ist. Wenn das Kind noch so jung ist, dass es kaum seine eigenen Gefühle und Wünsche äußern kann, versteht es die Gespräche wahrscheinlich nicht und könnte dementsprechend nur unnötig belastet werden.\n\n\n\nAuch hier ist die oberste Prämisse das Wohl des Kindes. Ein begleiteter Umgang soll nach Ablauf zur Wiederannährung und zur Konfliktbeseitigung führen. Doch familiäre Probleme können mitunter komplex und tief verwurzelt sein.\n\n\n\nBegleiteter Umgang – und was kommt danach?\n\n\n\nWenn das Kindeswohl gefährdet ist, können Sie einen begleiteten Umgang abbrechen\n\n\n\nJe nachdem, wie es zu dieser Maßnahme kam und wie gut die Konstellation mit den einzelnen Akteuren funktioniert, kann ein begleiteter Umgang auch unterschiedliche Erfahrungen bewirken. Bei gerichtlichen Anordnungen soll diese Maßnahme mitunter zu einer Einigung bzgl. des Sorgerechts führen. Liegen besonders ernste Fälle vor, kommt ein angeleitetes Gespräch einer Therapiemaßnahme gleich.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nSorgerecht\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\n\n\nBetreuter Umgang, aber das Kind will nicht\n\n\n\nMöchte eine Partei den begleiteten Umgang abbrechen, dann ist diesem Wunsch in der Regel auch Folge zu leisten – vor allem dann, wenn das Kind sich partout wehrt. Ausnahmen können dann bestehen, wenn ein Elternteil das Kind offensichtlich beeinflusst und sich dieses deshalb gegen solche Treffen ausspricht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGesetzliche Grundlage für den begleiteten Umgang\n\n\n\nAuch wenn die Vermutung naheliegen mag, handelt es sich hierbei nicht etwa um ein bloßes pädagogisches Experiment; begleiteter Umgang hat seine gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es im § 1684 „Umgang des Kindes mit den Eltern“ im 4. Absatz:\n\n\n\nDas Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. […] Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.\n\n\n\nBegleiteter Umgang: Die Standards sind vom BMFSFJ vorgegeben\n\n\n\nZudem wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zuge eines Projektes das Sachbuch „Deutsche Standards zum begleiteten Umgang“ herausgegeben. Es umfasst eine juristische Abhandlung über das Thema und Anweisungen dazu, wie begleiteter Umgang in der Praxis umzusetzen ist. Dementsprechend gilt es auch ein Standardwerk in dem Gebiet der umgangsrechtlichen Konfliktlösung; es definiert Zielsetzungen und Grundlagen.\n\n\n\nDer Gesetzestext spricht von einer Anordnung, aber kann ein begleiteter Umgang auch auf Antrag gewährt werden? Ja, das ist möglich - vor allem dann, wenn Elternteile sich zu Unrecht von ihrem Kind getrennt fühlen. Hierzu sollten sich Betroffene an ein örtliches Jugendamt oder ähnliche Einrichtungen wenden, um ihre Möglichkeiten zu klären.\n\n\n\nWann wird begleiteter Umgang angeordnet?\n\n\n\nEin verordneter, betreuter Umgang kann unterschiedliche Gründe haben. Allen gemein ist jedoch ein gestörtes Verhältnis zwischen Eltern(teil) und Kind.\n\n\n\nEin begleiteter Umgang kann viele Gründe haben, z.B. die Misshandlung von Kindern\n\n\n\nMangel an vorherigem Kontakt: Viele Scheidungskinder haben keinen oder kaum Kontakt zu dem Elternteil, bei welchem sie nicht leben. Soll dann ein Treffen stattfinden, kann ein Umgangsbegleiter eine erste (Wieder)Annäherung anleiten.Eltern-Kind-Entfremdung: Der Begriff bezeichnet ein Verhalten von Kindern gegenüber einem Elternteil, das von einer starken Abwehrhaltung gekennzeichnet ist. Betroffene zeigen eine unverhältnismäßige Abwertung gegen den Vater oder die Mutter. Gründe hierfür sind meist eine einseitige Beeinflussung durch den betreuenden Elternteil. Ein begleiteter Umgang kann dann vor allem dem missachteten Partner helfen, die Beziehung zum eigenen Kind zu verbessern.Fehlende Bereitschaft des Elternteils: Andersherum kann es sich natürlich auch so verhalten, dass Eltern kein Interesse an dem Kontakt zum Kind zeigen.Fehlende Kompetenz der umgangsberechtigten Person: Mitunter mangelt es Eltern grundlegend an erzieherischen Fähigkeiten. Damit ist nicht zwangsläufig ein gewaltvolles Umfeld, sondern eher extreme Nachlässigkeit und fehlende Fürsorge gemeint.Der umgangsbrechtigte Elternteil ist mental nicht zurechnungsfähig: Begleitete Umgänge sind vor allem dann unabdinglich, wenn der jeweilige Elternteil psychisch belastet ist - durch eine Sucht oder eine psychiatrische Erkrankung etwa. Ein alleiniger Umgang mit dem Kind wäre dementsprechend fahrlässig.Verdacht einer (sexuellen) Misshandlung: Kommt es zu psychischer und physischer Gewalt in der Ehe, ist dies natürlich mit ganz besonders schweren Schäden für das Kind und natürlich auch den Partner verbunden. Ein Umgangsrecht wird in der Regel jedoch nicht einfach verwehrt, ohne dass schwerwiegende Gründe dafür vorliegen. Ein begleiteter Umgang kann diese enttarnen, da dieser dem Kind eine sichere Umgebung anbietet.\n\n\n\nOb ein begleiteter Umgang für Sie in Frage kommt, können Sie durch ein vorheriges Beratungsgespräch klären."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/","url":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/","name":"Begleiteter und betreuter Umgang •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-begleiter-umgang.jpg","datePublished":"2017-11-16T15:51:49+00:00","dateModified":"2026-01-30T21:53:02+00:00","description":"llll➤ Begleiteter Umgang – welches Konzept ist damit gemeint? Alle wichtigen Infos zu → Wie ein betreuter Umgang in der Regel abläuft, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/begleiteter-umgang/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-begleiter-umgang.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-begleiter-umgang.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu begleiter Umgang"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ist ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung möglich?","datePublished":"2017-11-24T11:28:24+00:00","dateModified":"2026-01-28T04:07:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/"},"wordCount":740,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennungsjahr-gemeinsamer-wohnung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Wer sich scheiden lassen möchte, der muss in der Regel nachweisen können, dass seit einem Jahr nicht zusammen gelebt wurde. Dies soll beweisen: Die Ehe ist zerrüttet und die Lebensgemeinschaft kann und will von den Ehegatten nicht mehr hergestellt werden. Doch was, wenn Ehegatten aus finanziellen oder anderen Gründen keine getrennten Wohnungen beziehen könnten? Unter Umständen wird das Trennungsjahr trotz Leben in gemeinsamer Wohnung anerkannt. Betroffene dürfen jedoch nachweislich in keiner Art ein gemeinsames Leben führen.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung\n\nDas Trennungsjahr in einem Haus bzw. in einer Wohnung zu verbringen, ist grundsätzlich möglich - wenn die Partner getrennt lebend sind.\nAusschlaggebend hierfür ist die sogenannte Trennung von \"Tisch\" und \"Bett\".\nDer Scheidungsantrag muss zu diesen Wohnverhältnissen Auskunft geben.\n\nAusführliche Informationen zum Trennungsjahr in der eigenen Wohnung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas BGB erkennt das Trennungsjahr mitunter auch unter einem Dach an\n\n\n\nEhegatten dürfen \"Tisch und Bett\" nicht mehr miteinander teilen\n\n\n\nEs ist möglich, trotz Trennungsjahr ein gemeinsames Haus zu bewohnen\n\n\n\nVoraussetzung für das Trennungsjahr ist ein getrenntes Leben – was bei einem Scheidungsverfahren nicht zwangsläufig bedeutet, dass Partner örtlich voneinander getrennt sein müssen. So heißt es im § 1567 BGB:\n\n\n\n(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.(2) Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDies zählt sowohl für das Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung als auch das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus. Können Ehegatten nachweisen, dass sie während der Zeit des Zusammenwohnens keine häusliche Gemeinschaft im Sinne des BGB hatten, kann dies als „getrennt lebend“ geltend gemacht werden.\n\n\n\nTrennungsjahr und eine gemeinsame Wohnung schließen sich also nicht grundsätzlich aus. Betroffene müssen jedoch tatsächlich getrennt leben – in dem Sinne, als dass sie in der Zeit vom Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung organisatorisch unabhängig voneinander agieren und wirtschaften.\n\n\n\nIn diesem Zusammenhang wird häufig von einer Trennung von Bett und Tisch gesprochen. Dieses Sprichwort meint nichts anderes, als dass sich bei einem Trennungsjahr im gleichen Haus die Lebensführungen nicht überschneiden. „Tisch“ bezieht sich dabei auf getrennte wirtschaftliche Haushalte, mit „Bett“ ist gemeint, dass Partner keine sexuelle Beziehung haben und in der Regel auch wörtlich in getrennten Betten schlafen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIm Trennungsjahr dürfen sie zusammen wohnen, aber nicht zusammen leben\n\n\n\nFür das Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung muss also eine\n\n\n\nemotionale,finanzielle als auchräumliche Trennung\n\n\n\nauch innerhalb derselben Wohnung vorgewiesen werden können. Neben den bereits erwähnten Betten sollte generell im Rahmen der Möglichkeiten eine Aufteilung der Räume angestrebt werden, welche dann auch nur oder hauptsächlich von einer Person genutzt werden - Ausnahmen bestehen hier für Küche und Bad. Diese dürfen natürlich von beiden benutzt werden, nur etwa nicht für ein gemeinsames Kochen und Essen. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten, die Hilfe bei Haushaltsaufgaben oder dergleichen kann bewirken, dass ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung als solches nicht anerkannt wird.\n\n\n\nWird das Trennungsjahr im eigenen Haus kontrolliert?\n\n\n\nGleichwohl die Beschreibungen Sinn ergeben, kommt natürlich die Frage auf, ob dies in irgendeiner Form kontrolliert wird.\n\n\n\nDie Antwort ist – wenig überraschend: \"In der Regel nicht\". Die richtenden Instanzen sollten sich in solchen Fällen gewissermaßen auf Ihr Wort verlassen können. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass Wohnungen im Einzelfall überprüft werden - dafür ist nicht unbedingt ein Betreten nötig.\n\n\n\nWenn Sie Ihren Scheidungsantrag stellen und nach Ihrer Wohnsituation befragt werden, dann sollten Sie ein formloses Schreiben abgeben, in welchem sich beide Partner durch eine Unterschrift zur Trennung der Haushalte bekennen - im Zweifel genügt jedoch auch eine einseitige Erklärung, welche dann in der Anhörung geprüft wird.\n\n\n\nNur weil meist nicht persönlich besucht wird, bedeutet das nicht, dass ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung einfach anerkannt wird. Eventuell kann nach Nachweisen über getrennte Konten etc. gefragt werden. Wird in irgendeiner Form offensichtlich, dass eine Mitversorung oder ähnliches bestand, kann dies zur Ablehnung führen.\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? 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{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/","name":"Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennungsjahr-gemeinsamer-wohnung.jpg","datePublished":"2017-11-24T11:28:24+00:00","dateModified":"2026-01-28T04:07:00+00:00","description":"Das Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung verbringen - wird das auch anerkannt? Alles zum Trennungsjahr in einem Haus klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wie ist das Scheidungsrecht in Deutschland geregelt?","datePublished":"2017-11-24T12:57:08+00:00","dateModified":"2026-03-14T17:09:32+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/"},"wordCount":1506,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsrecht.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Haben sich zwei Ehegatten auf die Trennung geeinigt, ist dies auch stets der Beginn einer rechtlichen Prozedur. Ganz gleich ob die Sache als einvernehmliche Trennung über die Bühne geht oder in einer hässlichen Schlammschlacht endet: Am Gesetz kommt keiner vorbei, wenn die Sache offiziell werden soll. Im Nachfolgenden finden Sie deshalb einen Überblick über das deutsche Scheidungsrecht mit den wichtigsten Regelungen und den entsprechenden Paragraphen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das Scheidungsrecht in Deutschland\n\nEine Scheidung kann nach deutschem Recht nur von einem Gericht ausgesprochen werden.\nVor der Beantragung einer offiziellen Scheidung müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Ausnahmen gelten z. B. bei unzumutbarer Härte oder der fehlenden Zustimmung des Antragsgegners.\nUnterschieden wird zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung. Letztere verlängert in der Regel das Verfahren.\nEltern haben auch nach der Trennung ein grundsätzliches Umgangsrecht mit ihren Kindern.\n\nDas Scheidungsrecht umfasst also eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen zu Ihren Rechten bei einer Scheidung. Ausführliche Informationen zum Scheidungsrecht erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBürokratie-Dschungel: Eine Scheidung ist kein Spaziergang\n\n\n\nDefinition: Die Rechte bei einer Scheidung\n\n\n\nDie Rechte bei einer Scheidung sind auf verschiedene Gesetzestexte verteilt\n\n\n\n\"Scheidungsrecht\" ist ein geläufiger, wenn auch eher umgangssprachlicher Begriff.\n\n\n\nEs hat keine Kodifikation im Sinne eines eigenen Gesetzestextes, sondern ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden.\n\n\n\nDaneben spielen - je nach zu klärendem Sachverhalt - auch andere Regelwerke (FamFG, FamGKG, RVG etc.) eine wichtige Rolle.\n\n\n\nDie Scheidung ist die richterliche Auflösung einer Ehe; dementsprechend ist das Scheidungsrecht die Gesamtheit aller Gesetze und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, die bei solch einer Trennung zur Anwendung kommen können.\n\n\n\nNeben der amtlichen Auflösung des Ehebundes selbst regelt das Scheidungsrecht zudem Besitzverhältnisse, Ausgleichsleistungen und indirekt auch die Betreuung des gemeinsamen Nachwuchses. Ziel ist es dabei stets, dass Menschen durch die Trennung keine zusätzlichen Nachteile erleiden und - bei einer Trennung mit Kind – das Kindeswohl garantiert ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei einer Scheidung sind die Rechte von Mann und Frau gleich\n\n\n\nSind die Ehegatten unterschiedlicher Nationalität, dann gilt: Findet die Scheidung im Ausland statt und/oder die Ehegatten besitzen nicht die gleiche Staatsbürgerschaft, dann wird sich in der Regel auf ein bestimmtes Länderrecht geeinigt. So etwas wie ein internationales Scheidungsrecht gibt es bis dato noch nicht.\n\n\n\nAufgeschlüsselt: Deutsches Scheidungsrecht und die jeweiligen Gesetze\n\n\n\nIm Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht der einzelnen Teilbereiche des Scheidungsrechtes. Um das Verständnis zu erleichtern, erfolgt die Anordnung einer Scheidung von der Trennung bis zum Abschluss. Zudem verweisen wir an den entsprechenden Stellen auch auf weiterführende Ratgeber. Die hiesige Aufzählung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.\n\n\n\nSeit dem 1. Oktober 2017 dürfen homosexuelle Paare in Deutschland ebenfalls heiraten. Bei der Scheidung der gleichgeschlechtlichen Ehe zählt dementsprechend dasselbe Scheidungsrecht wie für heterosexuelle Ehen auch - dies galt auch davor schon in überwiegendem Maße und gilt auch weiterhin für bereits bestehende und nicht umgewandelte Lebenspartnerschaften fort.\n\n\n\nAllgemeine Infos zur Scheidung\n\n\n\nDas grundsätzliche Recht auf Scheidung\n\n\n\nDer Teil des BGB, welcher das Scheidungsrecht umfasst, beginnt mit § 1565. Dieser besagt, dass gescheiterte Ehen geschieden werden dürfen. Dies wird auch als Zerrütungsprinzip bezeichnet – davor galt das sogenannte Schuldprinzip. Das Trennungsjahr gibt Auskunft darüber, dass eine Ehe zerrüttet ist und voraussichtlich nicht wieder hergestellt werden kann.\n\n\n\nAnwaltszwang – ohne Gericht ist keine Scheidung möglich\n\n\n\nDeutsches Scheidungsrecht: Für Antragsteller gilt regelmäßig Anwaltszwang\n\n\n\nDie Entscheidung steht: Sie und Ihr Partner möchten die Ehe auflösen lassen. Die Ehehscheidung kann in Deutschland nur gerichtlich erfolgen. Vor dem Familiengericht besteht für alle Antragsteller Anwaltszwang. Diese Vorgabe hat ihre gesetzliche Grundlage jedoch nicht im BGB, sondern § 114 Familieverfahrensgesetz. Grundsätzlich muss sich nur der Antragsteller anwaltlich vertreten lassen – nicht nur in Terminen, sondern auch für das Aufsetzen des Antrages etwa. Stimmt nun der Antragsgegner – also der andere Ehegatte – der Scheidung zu, wird kein weiterer Anwalt benötigt. Sollen jedoch eigene Anträge gestellt werden, müssen beide Partner durch einen Anwalt vertreten sein.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Anwaltszwang\n\n\n\nScheidung ohne AnwaltScheidungsanwalt\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennungsjahr vor der Scheidung\n\n\n\nBevor die Scheidung in die Wege geleitet werden kann, müssen die Ehegatten in der Regel zunächst nachweisen können, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist. Dies erfolgt regelmäßig durch die Ableistung eines mindestens zwölf Monate währenden Trennungsjahres. Dies schreibt § 1556 BGB vor. In Bezug auf das Scheidungsrecht soll das Trennungsjahr damit als Beweis dienen, dass eine Lebensgemeinschaft gescheitert und nicht wieder herzustellen ist.\n\n\n\nWährend dieser Zeit bestehen bereits Unterhaltsansprüche: Der weniger verdienende Part kann dann bei dem anderen einen Trennungsunterhalt geltend machen. Dies ist im § 1361 BGB festgehalten.\n\n\n\nAusnahmen von diesem pflichtmäßigen Trennungsjahr sieht das Scheidungsrecht dann vor, wenn eine „unzumutbare Härte“ nach § 1565 Absatz 2 vorliegt. Solch ein Härtefall wäre z.B. dann gegeben, wenn es Gewalt in der Ehe gab.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Trennungsjahr\n\n\n\nDas TrennungsjahrTrennungsjahr unter einem DachVersöhnungsversuch im TrennungsjahrTrennungsunterhalt\n\n\n\nWas während der Scheidung wichtig ist\n\n\n\nVerfahrenskostenhilfe für Ehegatten mit fehlenden Mitteln\n\n\n\nDie Rechte bei einer Trennung sind vielfältig\n\n\n\nMuss ein Gericht beauftragt werden, ist dies meist eine teure Angelegenheit. Dies ist aber laut Scheidungsrecht notwendig, um eine rechtskräftige Scheidung zu erwirken – Betroffene haben gemäß § 120 ZPO einen Anspruch auf staatliche Finanzierungshilfen, wenn Sie selbst und deren Ehegatte nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Ob Prozesskostenhilfe oder alternativ Verfahrenskostenvorschuss beansprucht werden kann, gilt es zu klären. Wie hoch die Scheidungskosten in Ihrem Fall möglicherweise ausfallen, können Sie über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bei einem spezialisierten Anwalt für Familienrecht in Erfahrung bringen.\n\n\n\nDer Scheidungsantrag - wenn die Scheidung offiziell beantragt wird\n\n\n\nHaben Paare nun ein Jahr lang getrennt gelebt, wird ein Scheidungsantrag bei einem örtlichen Gericht eingereicht. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.\n\n\n\nEine Trennung ist laut Scheidungsrecht dann einvernehmlich, wenn sich die Partner hinsichtlich aller Folgesachen geeinigt haben. Dies kann dann entsprechend bei dem gerichtlichen Termin angegeben werden.\n\n\n\nWenn es sich jedoch um eine streitige Scheidung handelt, dann stellen Partner in der Regel weitere Anträge bzgl. der strittigen Punkte. Wie lange der Scheidungsprozess dauert, hängt dann natürlich davon ab, wie viele Folgesachen im Verbundverfahren betrachtet werden sollen.\n\n\n\nMitunter ist es auch möglich, einen Scheidungsantrag zurückzuziehen, sollte sich das Paar umentschieden haben. Genauso kann ein bereits eingeleitetes Verfahren ruhen – letzteres wird durch § 136 „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ geregelt.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Scheidungsantrag\n\n\n\nScheidungsantrag stellenScheidungsantrag zurückziehenScheidungsverfahren ruhen lassenEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung\n\n\n\nDer einstmals gemeinsame Besitz\n\n\n\nBei einer Scheidung kommen vielzählige Rechte zur Geltung\n\n\n\nHierzu zählen neben der gemeinsamen Eigentumswohnung oder dem Haus auch gemeinsamer Hausrat, ein gemeinsames Konto und, insofern Miteigentum, Grundstücke. Die Aufteilung des Besitzes ist oftmals mit vielen Auseinandersetzungen behaftet und, wie so viel, vom Einzelfall abhängig. Zudem kann auch dadurch der Wert der Scheidung steigen. Über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einem Scheidungsanwalt lassen sich die Auswirkungen vorhandenen Vermögens besser abschätzen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGeht es darum, Schenkungen zurück zu verlangen, dann kommt zudem der Begriff „grober Undank“ nach § 530 BGB ins Spiel: Eine Schenkung kann nicht nur dann zurückgefordert werden, wenn der Schenker dadurch verarmen würde, sondern auch, wenn dieser sich grob undankend verhält. Was ein solches Verhalten rechtfertigt, bedarf der Klärung.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Besitz:\n\n\n\nGütergemeinschaftGüterstandEhevertrag\n\n\n\nDie nacheheliche Kindsbetreuung\n\n\n\nEltern haben laut § 1684 BGB ein grundsätzliches Recht und auch die Pflicht auf den Umgang mit den eigenen Kindern. Die Fürsorgesituation – also die tägliche, primäre Betreuung durch Anwesenheit, Kost und Logis – sollte jedoch geklärt werden, da die Eltern ja nicht mehr zusammenleben. Wenn die Umstände gegeben sind, können sich Eltern auf ein Wechselmodell einigen, bei welchem das Kind in etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt. Dies ist nicht verboten: Die Ausgestaltung des Umgangs wird nicht gesetzlich reguliert, hier haben die Eltern Gestaltungsfreiheit. In der Regel verhält es sich jedoch so, dass es einen betreuenden und einen besuchenden Elternpart gibt.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Kindsrecht\n\n\n\nSorgerechtUmgangsrechtAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\nUnterhaltszahlungen: Wer ist wem unterhaltspflichtig?\n\n\n\nDas Scheidungsrecht hält beim Unterhalt mitunter komplexe Regelungen bereit\n\n\n\nSchon während einer Ehe sind Ehegatten gegenüber dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Für getrennt Lebende greift u.a. der § 1361 des BGB für den Ehegattenunterhalt und § 160 BGB für den Kindesunterhalt. Diese monetären Verpflichtungen dienen der finanziellen Absicherung des oder der Unterhaltsberechtigten. Ob und wie viel Unterhalt erbracht werden muss, richtet sich nach Verdienst und auch nach Rang, sollte es mehrere Unterhaltsberechtigte geben. Im Scheidungsrecht sind zum Unterhalt teils komplexe Regelungen geschaffen.\n\n\n\nHinweis: Gleichwohl das Scheidungsrecht zahlreiche Regelungen bereithält, ist keine Scheidung wie die andere. Setzen Sie sich deshalb stets gründlich mit Ihrem Anwalt auseinander und lassen Sie eingehend prüfen, was auf Sie zutrifft.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Unterhalt\n\n\n\nAlimenteKindesunterhaltEhegattenunterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/","name":"Scheidungsrecht in Deutschland •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsrecht.jpg","datePublished":"2017-11-24T12:57:08+00:00","dateModified":"2026-03-14T17:09:32+00:00","description":"llll➤ Wie ist das Scheidungsrecht in Deutschland geregelt? Alle wichtigen Infos zu → die wichtigsten Rechte bei einer Scheidung → warum im Scheidungsrecht ein Trennungsjahr vorgesehen ist → wie eine Scheidung nach deutschem Recht abläuft uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidungsstatistik &#8211; Wie viele Menschen lassen sich jährlich scheiden?","datePublished":"2017-11-28T13:46:44+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:57:09+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/"},"wordCount":580,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsstatistik.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Alljährlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt eine Scheidungsstatistik für Deutschland. Seit dem Jahre 1950 erhebt es dabei die Zahlen der Scheidungen hierzulande. So kann die Entwicklung der Eheauflösungen über einen langen Zeitraum genau abgebildet und bewertet werden. Erfahren Sie im Folgenden, wie viele Menschen sich laut Statistik zur Scheidung entschließen und wie lange Ehen im Schnitt dauern.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsstatistik\n\nIm Jahr 2016 ließen sich insgesamt 162.397 Ehepaare scheiden. Das entspricht einem Rückgang von etwa 0,6 % zum Vorjahr.\nIm gleichen Jahr stieg aber auch die Zahl der Eheschließungen auf zirka 410.000, sodass die jährliche Scheidungsrate mit ungefähr 39,6 einen neuen Tiefstwert erreichte.\nWarum es am häufigsten zur Scheidung in Deutschland kommt? Eine Statistik kann die Scheidungsgründe nicht beweiskräftig abbilden, da Befragungen der Betroffenen nur bedingt zu verlässlichen Ergebnissen führen.\n\nNäheres dazu, wie häufig gemäß Statistik die Ehescheidung in Deutschland ist, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie stehen sich Ehe und Scheidung in der Statistik gegenüber?\n\n\n\nWie häufig ist eine Scheidung in Deutschland laut Statistik?\n\n\n\nIm Jahre 2016 ließen sich nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes \"nur\" noch 162.397 Ehepaare scheiden. Die Zahlen gehen dabei bereits seit dem Jahre 2008 kontinuierlich zurück. Damals waren es noch 191.948 Ehescheidungen. Gegenüber 2015 sank die Zahl der Scheidungen auch im vergangenen Jahr weiter, um insgesamt 0,6 % (1.058). Zirka zwei Drittel der Ehen enden noch immer durch den Tod eines Ehegatten.\n\n\n\nDie Statistik zu den Scheidung in Deutschland verrät dabei aber auch, dass dies nicht etwa daran liegt, dass insgesamt weniger Ehen geschlossen werden. Das Gegenteil ist der Fall: Im Jahre 2016 wurden etwa 410.000 Ehen geschlossen, so viele wie seit 16 Jahren nicht mehr.\n\n\n\nIn den letzten zwei Jahren sank durch den Anstieg der Eheschließungen und das gleichzeitige Absinken der Scheidungen die jährliche Scheidungsrate. Gemäß Statistik lag diese für das Jahr 2016 bei 39,6 Prozent. Bei der Betrachtung der Scheidungsrate weltweit zeigt die Statistik, dass Deutschland im Mittelfeld liegt. Am höchsten ist die Scheidungsrate mit 60 % und mehr etwa in Spanien oder Luxemburg.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn der folgenden Tabelle finden Sie eine Zusammenfassung einiger wichtiger Daten der Scheidungsstatistik für die Jahre 2000 bis 2016:\n\n\n\n[table id=45 /]\n\n\n\nWie lange hält eine Ehe gemäß Scheidungsstatistik?\n\n\n\nNicht nur die Zahl der Ehescheidungen ist einer Statistik zu entnehmen. Darüber hinaus können mit Hilfe der erhobenen Daten auch Aussagen über die durchschnittliche Ehedauer getroffen werden. Im Jahr 2016 lag diese bei etwa 15 Jahren, 2015 noch bei 14,9. Auch hier lässt sich mithin gemäß der Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamtes eine leichte Steigerung ausmachen.\n\n\n\nScheidungsgründe in einer Statistik abbildbar?\n\n\n\nDie Scheidungsrate in Deutschland geht laut Statistik wieder zurück.\n\n\n\nWährend in einer Scheidungsstatistik die Anzahl der Ehescheidungen, die durchschnittliche Ehedauer sowie die Scheidungsrate abzulesen ist, ist dies bei den Scheidungsgründen nicht verlässlich möglich. Spätestens mit Einführung des Zerrüttungsprinzips ist eine Scheidung in Deutschland nicht mehr an das Verschulden eines Ehegatten gebunden. Zudem wären Befragungen hierzu vermutlich wenig verlässlich, da anzunehmen ist, dass die meisten dem anderen Ehegatten die Schuld zuweisen und andere Gründe für das Scheitern der Ehe anführen.\n\n\n\nFraglich bleibt auch, ob ausreichend Personen so sensible Daten herausgeben würden, um belastbare Ergebnisse zu gewinnen, die sich in einer Statistik abbilden ließen. Aus diesen Gründen bleibt es fast unmöglich, zu ergründen, welche Gründe für eine Scheidung gemäß Statistik am häufigsten vertreten sind."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/","name":"Scheidungsstatistik für Deutschland •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsstatistik/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidungsstatistik.jpg","datePublished":"2017-11-28T13:46:44+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:57:09+00:00","description":"llll➤ Welche Aussagen kann eine Scheidungsstatistik treffen? Alle wichtigen Infos zur → Scheidung in Deutschland & der Statistik der Scheidungsrate","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gleichgeschlechtliche-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gleichgeschlechtliche-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung &#038; gleichgeschlechtliche Ehe – Gleiche Regeln für alle?","datePublished":"2017-11-30T14:08:09+00:00","dateModified":"2026-01-23T03:08:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gleichgeschlechtliche-ehe/"},"wordCount":1811,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gleichgeschlechtliche-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-gleichgeschlechtliche-ehe.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Viele homosexuelle Paare haben sie sich gewünscht: die Ehe für alle. Seit dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen. Nur wenige Worte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genügten, um dies zu ermöglichen. Doch was ist mit der Schattenseite einer Ehe? Welche Regelungen gelten für gleichgeschlechtliche Paare, die sich nach der Ehe entscheiden, wieder getrennter Wege zu gehen? Was gilt bei einer Homo-Ehe hinsichtlich der Scheidung? Dieser Ratgeber gibt Auskunft hierüber. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nKönnen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten? Ja! Seit dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen. Für diese gelten dieselben Regelungen wie bei einer heterosexuellen Ehe.  Wie kann eine gleichgeschlechtliche Ehe geschieden werden? Die Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe ist nur auf Antrag möglich, wenn die Ehe zerrüttet ist.  Wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft automatisch in eine Ehe umgewandelt? Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Während die Ehe geschieden wird, erfolgt die Beendigung der Lebenspartnerschaft durch Aufhebung.  \n\n\n\n\nGleichgeschlechtliche Ehe: Gleiche Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare\n\n\n\nGleiche Regeln auch bei Scheidung für gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nDie Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe verläuft nach denselben Regeln wie bei der heterosexuellen Ehe.\n\n\n\nZeiten ändern sich ebenso wie die Ansichten und Werte einer Gesellschaft. Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, galt Homosexualität noch als sittenwidrig und wurde nach dem damaligen § 175 StGB strafrechtlich sanktioniert. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Verständnis von der Ehe und vom Zusammenleben von Paaren grundlegend gewandelt.\n\n\n\nAm 28. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung (EheöffnungsG) für Personen gleichen Geschlechts im Bundesgesetzblatt verkündet.\n\n\n\nDanach genügten nur wenige Worte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um die Unterschiede zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren aufzuheben. Seit dem 1. Oktober 2017 lautet § 1353 Absatz 1 des BGB:\n\n\n\n\n\"Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.\"\n\n\n\n\nNun können sich auch Schwule und Lesben das Ja-Wort geben und ganz normal heiraten wie heterosexuelle Paare auch. Auch auch eine Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt denselben Regeln. Die Unterschiede zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren sind damit aufgehoben.\n\n\n\nBis zu diesem Tag hatten homosexuelle Paare in Deutschland nur die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.\n\n\n\nEin eher begrifflicher Unterschied zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe liegt in folgendem Aspekt: Eine Ehe wird geschieden. Lebenspartner, die sich trennen wollen, betreiben hingegen die Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft. Rechtlich waren Ehegatten und Lebenspartner bei der Scheidung weitgehend gleichgestellt. Das LPartG bezieht sich regelmäßig auf das BGB.\n\n\n\nMit Einführung der Ehe erfolgt die  Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe denselben Bedingungen wie die heterosexuelle Ehe. In beiden Fällen gilt dasselbe Scheidungsrecht.\n\n\n\nFolglich müssen gleichgeschlechtliche Paare dieselben Voraussetzungen erfüllen wie andere Paare, wenn sie sich scheiden lassen möchten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVoraussetzungen der Scheidung für eine gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nAuch bei der Homo-Ehe ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Ehe zerrüttet ist.\n\n\n\nDie Voraussetzungen einer Scheidung sind Bestandteil des Familienrechts und als solche in den §§ 1564 ff. BGB geregelt.\n\n\n\nDanach kann eine Ehe nur unter folgenden Bedingungen geschieden werden:\n\n\n\n\nBestehen einer gültigen Ehe\n\n\n\nAntrag eines Partners auf Scheidung, §§ 1564, 1565 Absatz 1 BGB\n\n\n\nScheitern der Ehe nach dem Zerrüttungsprinzip\n\n\n\n\nDies gilt auch, wenn schwule oder lesbische Ehegatten die Scheidung für ihre gleichgeschlechtliche Ehe einreichen wollen.\n\n\n\nDas Scheitern der Ehe wird nach § 1566 BGB in zwei Fällen unwiderleglich vermutet, ...\n\n\n\n\nbei einem einjährigen Getrenntleben und einem Scheidungsantrag von beiden Ehegatten\n\n\n\nbei einem dreijährigen Getrenntleben\n\n\n\n\nDie Partner leben getrennt, wenn sie keine häusliche Gemeinschaft mehr bilden und wenn sie eine solche Gemeinschaft auch nicht mehr herstellen wollen. Dieser Wille muss eindeutig nach außen erkennbar sein. Dieser kann z. B. daran erkannt werden, dass die Ehegatten den Scheidungsantrag einreichen.\n\n\n\nScheidungsverfahren: Ablauf der Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nWenn die Ehe gescheitert ist, stellt sich für viele Paare die Frage, wie eine Trennung bzw. Scheidung abläuft. Dies hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Dabei haben die Ehepartner die Wahl, wie sie auseinandergehen.\n\n\n\nAuch bei der Homo-Ehe erfolgt die Scheidung erst nach einem Trennungsjahr.\n\n\n\nObwohl eine Trennung oft mit Streit und Konflikten verbunden ist, ist in der Praxis die einvernehmliche Scheidung keine Seltenheit. Sie ist gewöhnlich am einfachsten und kostengünstigsten durchzuführen.\n\n\n\nEine Scheidung im Einvernehmen durchzuführen heißt, dass sich die Ehegatten über alle juristischen Fragen, die mit der Trennung zusammenhängen, einig sind.\n\n\n\nHierzu gehören z. B. folgende Fragen:\n\n\n\n\nnachehelicher Unterhalt\n\n\n\nUmgangsrechte für gemeinsame Kinder\n\n\n\nVerbleib der Ehewohnung bzw. des gemeinsamen Hauses\n\n\n\nRegelung über den Verbleib des ehelichen Hausrats\n\n\n\n\nTrennungsjahr vor der Scheidung auch für gleichgeschlechtliche Ehe Pflicht\n\n\n\nBevor die Ehepartner die Scheidung beantragen können, müssen sie in der Regel ein Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr muss zum Scheidungstermin abgeschlossen sein, sodass die Scheidung gewöhnlich erst nach elf Monaten der Trennung beantragt werden kann.\n\n\n\nOb die Ehegatten sich innerhalb der Wohnung trennen oder ob ein Partner auszieht, bleibt ihnen überlassen. Wichtig ist lediglich eine „Trennung von Tisch und Bett“.\n\n\n\nUm Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Trennung zu vermeiden, sollte der Tag der Trennung bewiesen werden können. Sie können Ihre Trennungsabsicht z. B. über den Anwalt erklären lassen.\n\n\n\nScheidungsantrag beim Familiengericht\n\n\n\nWenn das Trennungsjahr (fast) abgelaufen ist, kann der scheidungswillige Ehegatte die Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe beantragen. Hierfür fertigt ein Rechtsanwalt den Antrag an und reicht ihn beim Familiengericht ein. Außerdem muss in der Regel ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden.\n\n\n\nBitte beachten Sie, dass im gerichtlichen Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht. Das heißt, derjenige, der die Scheidung will, muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Der andere Ehegatte hingegen muss das nicht. Dieser sollte sich trotzdem gut überlegen, ob er auf einen Anwalt verzichten möchte. Denn ein eigener Rechtsanwalt kann verhindern, dass sein Mandant nicht benachteiligt wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVersorgungsausgleich bei Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nDie Anträge zum Versorgungsausgleich, die vom Familiengericht übermittelt werden, müssen vollständig ausgefüllt werden. Denn erst wenn der Versorgungsausgleich korrekt und endgültig ermittelt wurde, legt das Gericht den Scheidungstermin fest.\n\n\n\nDas Gericht ermittelt anhand der ausgefüllten Formulare die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten und vergleicht sie miteinander. Es findet eine hälftige Teilung auf beiden Seiten statt. Oft prüfen dies auch schon die Versicherer, die die Formulare im Vorfeld erhalten.\n\n\n\nGerichtlicher Scheidungstermin &amp; Scheidungsbeschluss\n\n\n\nWenn Sie nach der Scheidung erneut eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, benötigen Sie den Scheidungsbeschluss.\n\n\n\nIst die Frage des Versorgungsausgleichs geklärt, legt das Gericht einen Scheidungstermin fest, bei dem in aller Regel beide Partner persönlich anwesend sein müssen.\n\n\n\nDieser Termin ist endgültig und kann nicht mehr verschoben werden, es sei denn ein Ehepartner oder ein anderer Beteiligter (z. B. der Rechtsanwalt oder der Richter) kann gravierende Gründe wie z. B. eine attestierte Krankheit nachweisen.\n\n\n\nZum Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:\n\n\n\n\nPersonalausweis oder Pass\n\n\n\nHeiratsurkunde\n\n\n\nGeburtsurkunden der gemeinsamen Kinder\n\n\n\ngegebenenfalls der notarielle Ehevertrag im Original\n\n\n\n\nIm Gerichtstermin selbst werden die Voraussetzungen einer Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe geprüft, insbesondere das Trennungsjahr und das Scheitern der Ehe. Das gilt vor allem bei einer streitigen Scheidung. Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich sein, muss das Gericht positiv feststellen, dass die Ehe zerrüttet ist.\n\n\n\nWenn alle Fragen geklärt sind, wird die Ehe geschieden. Sollten noch Fragen und Streitpunkte offen bleiben, wird die Ehe nicht geschieden. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass sich der Rechtsstreit noch über Monate oder Jahre hinzieht.\n\n\n\nWenn jedoch Einigkeit besteht, verliest der Richter den Scheidungsbeschluss. Die nun geschiedenen Ehegatten können hiergegen innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt des Beschlusses Berufung einlegen. Tun sie dies nicht, wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.\n\n\n\nWenn die Rechtsanwälte für ihre Mandanten erklären, dass sie auf diese Rechtsmittel verzichten, erlangt der Beschluss sofort Rechtskraft.\n\n\n\n\nBewahren Sie den Scheidungsbeschluss gut auf. Sie können damit Ihre Scheidung gegenüber den Behörden nachweisen, beispielsweise für die Personenstandsänderung.\nAuch wenn Sie nach einer Scheidung eine neue gleichgeschlechtliche Ehe schließen möchten, müssen Sie den Scheidungsbeschluss vorlegen.\n\n\n\n\nIst jede eingetragene Lebenspartnerschaft ab sofort automatisch eine Ehe?\n\n\n\nNicht nur im BGB nahm der Gesetzgeber eine kleine, aber wesentliche Rechtsänderung vor. Er formulierte außerdem den § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) neu. Satz 1 lautet:\n\n\n\n\n\"Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit zu führen.\"\n\n\n\n\nSchwule und Lesben, die bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, führen ab dem 1. Oktober 3017 nicht automatisch eine Ehe. Sie müssen zum Standesbeamten gehen und dort erklären, dass sie ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten. Hierzu muss das Paar die Umwandlung beim Standesbeamten anmelden.\n\n\n\nAb dem 1. Oktober 2017 können Schwule und Lesben keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingehen. Nach Art. 3 Absatz 3 EheöffnungsG haben sie dann „nur noch“ die Möglichkeit zu heiraten.\n\n\n\nWie erfolgt die Trennung bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?\n\n\n\nWährend die Scheidung eine gleichgeschlechtliche Ehe beendet, können eingetragene Lebenspartnerschaften nur aufgehoben werden. Die Aufhebung dieser Lebenspartnerschaft ist in § 15 LPartG geregelt.\n\n\n\nDie Voraussetzungen der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe ähneln sich:\n\n\n\n\nAuch homosexuelle Lebenspartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.\n\n\n\nDer trennungswillige Partner muss die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen.\n\n\n\n\nDie Kosten einer Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.\n\n\n\nDie Kosten einer Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe\n\n\n\nGrundsätzlich entstehen bei jeder Scheidung immer Gerichtskosten und Anwaltskosten.\n\n\n\nDie Höhe der Kosten kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie richtet sich nach dem Streitwert (auch Verfahrenswert oder Gegenstandswert genannt).\n\n\n\nDieser wird durch das Gericht festgesetzt und anhand des Einkommens der Ehegatten und ihrer Vermögenswerte ermittelt.\n\n\n\nDer Streitwert muss nicht bezahlt werden! Er bildet nur die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gerichtskosten.\n\n\n\nEhegatten, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können für die Gerichtskosten im Ehescheidungs- und Folgeverfahren Prozesskostenhilfe beantragen.\n\n\n\nIn der Regel ist die einvernehmliche Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe die kostengünstigere Variante. Hierbei werden alle Fragen bereits im Vorfeld geregelt. Sie kann von nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, sodass die Kosten für einen zweiten Anwalt wegfallen.\n\n\n\nBitte beachten Sie, dass der Anwalt, der die einvernehmliche Scheidung begleitet, nur einen Ehegatten anwaltlich vertreten darf. Der andere Ehegatte wäre dann ohne anwaltliche Vertretung. Er kann der Scheidung dann nur zustimmen. Dies spart zwar auf den ersten Blick Kosten. Allerdings erhält dieser Ehegatte keine juristische Beratung über die möglichen Folgen einer Scheidung. Der Verzicht auf einen Rechtsanwalt sollte daher gut überlegt sein."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Verheiratet, aber getrennt lebend – welcher Unterhalt kann anfallen?","datePublished":"2017-12-01T08:21:32+00:00","dateModified":"2026-01-26T02:53:17+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/"},"wordCount":626,"commentCount":10,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Sie sind getrennt lebend? Einen möglichen Unterhalt können Sie mit unserem Ehegattenunterhaltsrechner ermitteln (Angaben ohne Gewähr):\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nSchon bevor eine Ehe offiziell geschieden wird, können gegenseitige Zahlungsansprüche geltend gemacht werden. Schließlich soll auch schon vor der rechtswirksamen Scheidung die Versorgung beider Ehegatten sichergestellt sein. Außerdem bleiben sich diese trotz des Trennungswunsches erst einmal noch rechtlich verpflichtet. Sobald Eheleute getrennt lebend sind, ist Unterhalt möglich – jedoch nur unter bestimmten Umständen und mitunter nur bis zur Rechtskraft des Ehevertrages.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Getrennt lebend, aber Unterhalt beziehen\n\nBereits im Trennungsjahr kann eine Unterhaltszahlung fällig werden.\nDiese wird an den unterhaltsberechtigten Ehepartner entrichtet und als Trennungsunterhalt bezeichnet.\nDer Anspruch auf diese Zahlungen, sofern er besteht, endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung.\n\nWann in diesem speziellen Fall Unterhalt bezogen werden könnte, ist im Folgenden zusammengefasst.\n\n\n\n\nEhegattenunterhalt Trennungsunterhalt\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAuch vor der offiziellen Scheidung kann Unterhalt geltend gemacht werden\n\n\n\nMöglicher Anspruch auf Trennungsunterhalt\n\n\n\nUnterhalt: Ehegatten, die getrennt lebend sind, haben mitunter Ansprüche\n\n\n\nBefinden sich Ehegatten im Trennungsjahr und sind dementsprechend getrennt lebend, ist an Unterhalt lediglich der Trennungsunterhalt vorgesehen. Dabei geht es um etwaige Zahlungen, welche der besserverdienende Partner im Rahmen seiner Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zu erbringen hat.\n\n\n\nTrennungsunterhalt kann in der Regel im ersten Trennungsjahr eingefordert werden; er bildet zusammen mit dem nachehelichen Geschiedenenunterhalt den Ehegattenunterhalt.\n\n\n\nDas Recht macht hinsichtlich des Geschlechtes keinen Unterschied. Dennoch ist die Partnerkonstellation häufig noch so, dass der Mann arbeiten geht und die Frau den Haushalt führt bzw. ein geringeres Einkommen hat. In solch einem Fall würde dann vom Mann an die Frau gezahlt werden, da diese ja bei einer Trennung finanziell schlechter dasteht. Geht solch ein Unterhalt an die getrennt lebende Ehefrau, ist dieser ggf. steuerlich absetzbar – selbiges gilt natürlich auch andersherum. Daneben ist es natürlich genauso gut möglich, dass ein Unterhalt an den Ehemann gezahlt werden muss.\n\n\n\nSind Partner getrennt lebend und es besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, dann kann auf diesen laut § 1614 BGB nicht verzichtet werden. Darüberhinaus wird es meist verwehrt, stattdessen einfach Sozialleistungen anzufordern. Abgesehen davon besteht für den Unterhaltsberechtigten zumindest im ersten Trennungsjahr keine grundsätzliche Verpflichtung, einer Arbeit nachzugehen.\n\n\n\nVoraussetzungen und die Berechnung des Trennungsunterhaltes\n\n\n\nFür einen Unterhalt bei getrennt lebenden Eheleuten sollten folgende Umstände gegeben sein:\n\n\n\nWelchen Unterhalt ein getrennt lebender Ehegatte erhält, können Sie mit unserem Rechner ermitteln\n\n\n\ndie Ehe besteht nochdie Ehegatten sind zerstritten bzw. die Ehe zerrüttetdie Eheleute sind laut BGB getrennt lebend, Unterhalt kann jedoch nur von einem geltend gemacht werden – dies ist mitunter auch bei einem Trennungsjahr in gleicher Wohnung gegebendie Einkommen sind unterschiedlichder unterhaltspflichtige Partner ist leistungsfähig, zudem sollte der Selbstbehalt in der Regel nicht unterschritten werdenEhepartner haben eine prägende Zeit zusammengelebt; bestand eine Ehe nur für kurze Zeit, kann nicht von einer solchen Prägung ausgegangen werden (was nicht automatisch bedeutet, dass dieser Anspruch in einer kurzen Ehe entfällt)\n\n\n\nIst die Scheidung offiziell erwirkt wurden und die Eheleute sind de facto nicht mehr getrennt lebend, wird bestehender Unterhalt nicht automatisch umgewandelt! Sowohl Trennungsunterhalt als auch Geschiedenenunterhalt werden meist gesondert ausgehandelt.\n\n\n\nDie Höhe vom Unterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten ermisst sich grundsätzlich an den Verhältnissen, die während der Ehe bestanden haben bzw. welche noch bestehen. Hierbei wird im ersten Schritt das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner ermittelt. Anhand dieser Größe gelten in der Regel bestimmte Anteile:\n\n\n\nwenn der Leistungsberechtigte nicht erwerbstätig ist: 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigenwenn der Leistungsberechtigte erwerbstätig ist: 3/7 der Differenz beider bereinigter Nettoeinkommenfür andere Einkünfte: hälftige Einteilung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/","name":"Getrennt lebend: Anspruch auf Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-getrennt-lebend-unterhalt.jpg","datePublished":"2017-12-01T08:21:32+00:00","dateModified":"2026-01-26T02:53:17+00:00","description":"Wenn Ehegatten getrennt lebend sind, muss Unterhalt erbracht werden? Alles zum Unterhalt bei getrennt Lebenden klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Abstammungsrecht &#8211; Wie wird die rechtliche Elternschaft geklärt?","datePublished":"2017-12-12T15:43:18+00:00","dateModified":"2026-01-27T02:50:23+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/"},"wordCount":1785,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-abstammungsrecht.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Das Bild der Familie war lange Zeit klar definiert: Ein Mann und eine Frau sind verheiratet, bekommen gemeinsame Kinder und sind damit deren Eltern. Doch die Familienmodelle haben sich verändert. Immer mehr Paare leben unverheiratet zusammen oder lassen ihre Ehe scheiden. Angesichts der Möglichkeiten von Samenspenden, Leihmutterschaften, Adoption und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die Frage nach der Elternschaft nicht mehr so eindeutig zu beantworten. Ist der biologische Vater eines Kindes immer auch der rechtliche Vater? Wer darf eine genetische Untersuchung einfordern? Welche Rechte haben Väter? Das Abstammungsrecht liefert Antworten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Abstammungsrecht\n\nAls Mutter gilt immer die Frau, die das Kind geboren hat.\nAls Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Elternschaft gerichtlich anerkannt ist.\nEine anerkannte Vaterschaft kann angefochten werden. Eine Mutterschaft ist unanfechtbar.\nEs ist möglich, ein genetisches Abstammungsgutachten anzufordern, ohne dabei eine Vaterschaftsanfechtung einzureichen.\nWird die Vaterschaftsanerkennung verweigert, kann ein Antrag auf gerichtliche Vaterschaftsfeststellung gestellt werden.\n\nAusführliche Informationen zum Abstammungsrecht finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nAbstammungsrecht in Deutschland – Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWer ist die Mutter?\n\n\n\nIm Abstammungsrecht ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat.\n\n\n\nMater semper certa est. – \"Die Mutter ist immer sicher.\" Nach § 1591 BGB gilt immer die Frau, die das Kind geboren hat, als dessen Mutter. Eigentlich selbsterklärend. Dank den Fortschritten der modernen Fortpflanzungsmedizin kann eine Frau jedoch die befruchtete Eizelle einer anderen Frau austragen.\n\n\n\nObwohl die Eizellenspende in Deutschland verboten ist, gibt es Frauen, die von dieser Möglichkeit im Ausland Gebrauch machen. Auch in diesem Fall besagt das Abstammungsrecht, dass die Mutter jene Frau ist, die das Kind zur Welt bringt. Die Spenderin der Eizelle ist daher rechtlich nicht mit dem Kind verwandt, auch wenn sie dessen genetische Mutter ist.\n\n\n\nDie Mutterschaft kann nach dem Abstammungsrecht – im Gegensatz zur Vaterschaft – nicht angefochten werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEbenfalls verboten ist in Deutschland die Leihmutterschaft, bei der eine Frau für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter für die befruchtete Eizelle einer anderen Frau zur Verfügung stellt. Sie trägt damit das Kind anstelle der genetischen Mutter in deren Auftrag aus. Auch hier gilt nach dem Abstammungsrecht: Die rechtliche Mutter ist die Frau, die das Kind gebärt, in diesem Fall also die Leihmutter.\n\n\n\nWer ist der Vater?\n\n\n\nPater est, quem nuptiae demonstrant. – \"Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist.\" Als Vater gilt laut Abstammungsrecht der Mann,\n\n\n\nder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,der die Vaterschaft anerkannt hat oderdessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.\n\n\n\nWie ist die Vaterschaft im Falle einer Scheidung geregelt?\n\n\n\nAbstammungsrecht: Die Vaterschaft liegt beim \"Noch-Ehemann\", wenn die Geburt des Kindes vor der Scheidung stattfand.\n\n\n\nWird das Kind vor der Scheidung des Ehepaares geboren, gilt der noch mit der Mutter verheiratete Ehemann als Kindsvater, auch wenn die Scheidung bereits beantragt ist.\n\n\n\nEs ist allerdings möglich, dass einem anderen Mann, z. B. dem neuen Lebensgefährten der Mutter, die Elternschaft zugesprochen wird. Dazu muss er laut Abstammungsrecht bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennen und der frühere Ehemann muss dieser Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung wird erst mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam.\n\n\n\nWie ist die Elternschaft geregelt, wenn der biologische Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt bereits verstorben ist?\n\n\n\nWenn beide Eltern verheiratet waren und das Kind in einem Zeitraum von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren wird, gilt der Verstorbene als rechtlicher Vater. Hat die Mutter allerdings vor der Geburt erneut geheiratet, ist nach dem Abstammungsrecht der neue Ehemann als Vater anzusehen. Bei einer Anfechtung der Vaterschaft kann ein Gericht feststellen, dass der neue Ehemann nicht der Kindsvater ist, sondern der verstorbene Ehemann.\n\n\n\nWaren die Eltern unverheiratet und hat der Vater vor seinem Tod die Elternschaft anerkannt, gilt er auch in diesem Fall als rechtlicher Vater, sofern die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist.\n\n\n\n\nWichtiges zur Vaterschaftsanerkennung\n\nSolange die Vaterschaft eines Mannes besteht, kann für dieses Kind keine Elternschaft durch einen anderen Mann wirksam werden.\nDie Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.\nDie Mutter bzw. der gesetzliche Vertreter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.\nSowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.\nEine Vaterschaftsanerkennung kann widerrufen werden, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.\n\n\n\n\n\nAnfechtung der Vaterschaft\n\n\n\nBesteht Uneinigkeit über die anerkannte Vaterschaft, erlaubt das Abstammungsrecht die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung. Wird die Anfechtung rechtskräftig, besteht die Elternschaft des bisherigen rechtlichen Vaters nicht länger.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer kann die Vaterschaft anfechten?\n\n\n\nDie Vaterschaft kann durch verschieden Personen angefochten werden:\n\n\n\ndie Mutter,das Kind,den Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,den Mann, dessen Vaterschaft wirksam anerkannt ist, undden Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben.\n\n\n\nWenn ein Mann der Kindsmutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat und dies an Eides statt versichert, kann er die bestehende Elternschaft durch einen anderen Mann anfechten unter der Voraussetzung, dass er der leibliche Vater des Kindes ist. Das Abstammungsrecht definiert die Empfängniszeit als den Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor Geburt des Kindes.\n\n\n\nHat ein Vater zu dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung aufgebaut, kann seine Elternschaft nicht von einem anderen Mann angefochten werden.\n\n\n\nGilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, als rechtlicher Vater und hat er zu dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung aufgebaut, kann dessen Vaterschaft nicht durch einen anderen Mann, auch nicht den leiblichen Vater, angefochten werden.\n\n\n\nVon einer solchen Beziehung wird gesprochen, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt, weil er z. B. längere Zeit mit ihm im gleichen Haushalt zusammengelebt hat. In diesem Fall können aber immer noch die Mutter, das Kind und der rechtliche Vater selbst die Elternschaft anfechten. Ist diese Anfechtung erfolgreich, kann die Vaterschaft des leiblichen Vaters wirksam anerkannt werden.\n\n\n\nIst ein Kind, das die Vaterschaft anfechten möchte, minderjährig, wird es durch einen gesetzlichen Vertreter repräsentiert. In der Regel ist dies ein vom Gericht bestellter Pfleger.\n\n\n\nWelche Fristen gelten für die Anfechtung?\n\n\n\nDas Abstammungsrecht besagt, dass eine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren angefochten werden muss. Diese Frist beginnt für den Anfechtenden zu dem Zeitpunkt, an dem er von den Umständen in Kenntnis gesetzt wurde, die gegen die bestehende Vaterschaft sprechen. Hat ein Vater z. B. Grund zur Annahme, dass seine Ehefrau ihm ein „Kuckuckskind“ untergeschoben hat, beginnt seine Frist zur Anfechtung der Vaterschaft ab dem Zeitpunkt, in dem in ihm dieser Verdacht aufkommt. Vielleicht hat er erfahren, dass seine Frau ein außereheliches Verhältnis hat, oder ihm ist aufgefallen, dass sein Kind keinerlei äußerlichen Gemeinsamkeiten mit ihm aufweist. Solche Momente markieren der Fristbeginn für die Vaterschaftsanfechtung. Die bestehende Vaterschaft muss in dem Moment bereits wirksam anerkannt sein. Der frühestmögliche Fristbeginn ist die Geburt des Kindes.\n\n\n\nEine Ausnahme macht das Abstammungsrecht, wenn der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes es versäumt hat, die Vaterschaft rechtzeitig anzufechten. In dem Fall kann das Kind mit Eintritt in die Volljährigkeit selbst anfechten. Die Frist beginnt auch hier ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kind von den Umständen erfahren hat, die gegen die Elternschaft sprechen, frühestens aber mit Beginn der Volljährigkeit.\n\n\n\nMuss eine Vaterschaft angefochten werden, um die biologische Abstammung zu klären?\n\n\n\nDas genetische Abstammungsgutachten bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.\n\n\n\nSoll die biologische Elternschaft geklärt werden, ohne dabei die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind zu beeinträchtigen, kann dies auch ohne Anfechtung geschehen. Laut Abstammungsrecht müssen dazu alle Beteiligten einwilligen, ein genetisches Abstammungsgutachten einzuholen.\n\n\n\nLehnt ein Elternteil oder das Kind dies ab, können die anderen Familienmitglieder bei einem Gericht für Familienrecht beantragen, dass es die fehlende Einwilligung ersetzt. Dies geschieht unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen und Entwicklungsphasen des Kindes. Ist zu erwarten, dass die Klärung der biologischen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls darstellt, setzt das Familiengericht das Verfahren in der Regel aus.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Abstammungsgutachten ist im allgemeinen Sprachgebrauch als Vaterschaftstest bekannt. Um diesen durchzuführen, ist es notwendig, den Beteiligten DNA-Proben wie z. B. Speichelproben, Blutproben oder Haare mit Haarwurzeln zu entnehmen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und benötigt daher das Einverständnis der betreffenden Person – oder ersatzweise die gerichtliche Einwilligung. Labore, die Vaterschaftstests durchführen, müssen akkreditiert sein, um eine hohe Qualität der Sachverständigen zu sichern.\n\n\n\nWird ein Abstammungsgutachten erstellt, bei dem gemäß dem Abstammungsrecht nicht die Einwilligung aller Beteiligten vorliegt und diese auch nicht durch eine gerichtliche Anordnung ersetzt wurde, begeht der Auftraggeber eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Labore, die nicht zulässige Abstammungsgutachten erstellen, haben mit noch deutlich höheren Bußen zu rechnen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur genetischen Abstammungsuntersuchung sind im Gendiagnostikgesetz (GenDG) festgehalten.\n\n\n\nWas ist, wenn keine Vaterschaft besteht?\n\n\n\nAbstammungsrecht: Erkennt kein Mann die ELternschaft an, wird diese gerichtlich festgestellt.\n\n\n\nWenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet ist und es keinen Mann gibt, der die Elternschaft anerkennt, wird diese nach dem Abstammungsrecht gerichtlich festgestellt. Bei dem Verfahren wird der Mann als Vater vermutet, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Bestehen allerdings schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft, wie z. B. aufgrund einer Zeugungsunfähigkeit des betreffenden Mannes, gilt diese Vermutung nicht. Als Empfängniszeit wird nach dem Abstammungsrecht der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor Geburt des Kindes definiert.\n\n\n\nWie ist die rechtliche Elternschaft bei einer Adoption geregelt?\n\n\n\nBei einer Adoption geht laut Abstammungsrecht die rechtliche Elternschaft von den biologischen Eltern auf die rechtlichen Eltern über und erlischt für die leiblichen Eltern. Diese sind dann von allen elterlichen Rechten und Pflichten entbunden, wie z. B. dem Sorgerecht und der Unterhaltspflicht.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nUmgangsrecht\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nBedeutung des Kindeswillen im Umgangsrecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\n\n\nVor Einführung der Ehe für alle war homosexuellen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur die sogenannte Sukzessivadoption möglich. Dabei konnte ein Partner ein Kind adoptieren, das der andere Partner bereits vorher adoptiert hat. Auch war es ihm möglich, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren, sofern dieser auch rechtlicher Elternteil ist. Eine gleichzeitige Adoption durch beide Partner war jedoch nicht möglich. Mit der Ehe für alle sind die homosexuellen Paare den heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Eine gemeinsame Adoption durch schwule oder lesbische Ehepaare ist nun erlaubt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/","url":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/","name":"Abstammungsrecht in Deutschland •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-abstammungsrecht.jpg","datePublished":"2017-12-12T15:43:18+00:00","dateModified":"2026-01-27T02:50:23+00:00","description":"Abstammungsrecht: Was beinhaltet das genau? Alle wichtigen Informationen zum → Abstammungsrecht in Deutschland bei → Scheidung, → Tod des Kindsvaters uvm.!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-abstammungsrecht.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-abstammungsrecht.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Abstammungsrecht"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ist ein Eilverfahren bei einer Scheidung möglich?","datePublished":"2017-12-13T14:29:21+00:00","dateModified":"2026-01-27T00:49:27+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/"},"wordCount":537,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-eilverfahren-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"So sehr Partner sich einmal zugeneigt gewesen sein mögen, genau so unausstehlich finden sich manche während der Ehe. Die Gründe einer Scheidung können vielfältig sein, und in den meisten Fällen gehen ihr andauernde und intensive Streitigkeiten voraus. Die Ehegatten wünschen sich dann nicht selten, ein Eilverfahren ihrer Scheidung bewirken zu können. Ob das möglich ist, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das Eilverfahren bei Scheidung\n\nDas Eilverfahren ist eine konkrete, juristische Vorgehensweise und heißt korrekt vorläufiger Rechtsschutz.\nEine komplette Scheidung im Eilverfahren durchzuführen, ist nicht möglich.\nEine Härtefallscheidung ist kein Eilverfahren in dem Sinne.\n\nAusführliche Informationen zum Eilverfahren bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nVerhandlungen können beschleunigt werden\n\n\n\nDer vorläufige Rechtsschutz: Wenn es schnell gehen muss\n\n\n\nEin komplette Scheidung im Eilverfahren - das ist rechtlich nicht möglich\n\n\n\nZunächst einmal sollte der Begriff geklärt werden, denn ein Eilverfahren beschreibt ein konkretes juristisches Procedere. Korrekt ist damit eigentlich die Inanspruchnahme eines einstweiligen Rechtsschutzes gemeint.\n\n\n\nWenn ein Verfahren besonders zügig abgeschlossen werden soll, dann haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Rechte währenddessen zu sichern. \"Eilverfahren\" ist ein umgangssprachlicher Begriff.\n\n\n\nDiese Methode kann bei einer Vielzahl von Umständen zur Anwendung kommen, doch kann ein Eilverfahren bei einer Scheidung beantragt werden? Die Antwort lautet: Nur in bestimmten Situationen - nicht jedoch für die gesamte Eheauflösung.\n\n\n\nBevor Partner offiziell geschieden werden, müssen diese in der Regel nachweislich ein Jahr lang getrennt lebend sein. Dies soll der Beweis dafür sein, dass die Ehe zerrüttet ist und nicht wieder hergestellt werden kann. Vielen mag diese Zeit verschwendet vorkommen, wenn sie sich der Sache bereits sicher sind - dennoch muss sie in den meisten Fällen absolviert werden. Auch ein Eilverfahren bewirkt bei Scheidung regelmäßig nicht das Überspringen des Trennungsjahres, generell entfällt das Trennungsjahr nur in sehr wenigen Fällen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAbgesehen davon gibt es mitunter Situationen, welche ein akutes Handeln und auch ein Eilverfahren bei der Scheidung nötig machen. Ist eine Ehegatte bspw. besonders aggressiv und stellt eine Gefahr für den Nachwuchs dar, aber besitzt juristisch gesehen noch das Sorgerecht, dann wäre ein Eilverfahren für eine alleinige Übertragung desselben denkbar. Schließlich besteht dann eine Bedrohung des Kindeswohls, welche es ohne Umwege zu unterbinden gilt.\n\n\n\nEine Härtefallscheidung stellt kein Eilverfahren dar!\n\n\n\nEin Härtefall, etwa wegen Gewalt, gilt nicht als Eilverfahren der Scheidung\n\n\n\nIn Ausnahmefällen ist es möglich, das Trennungsjahr zu übergehen und den Scheidungsantrag direkt zu stellen. Dies muss aber durch besonders schwerwiegende Gründe gerechtfertigt sein, wie z.B.:\n\n\n\nschwerer Alkoholmissbrauch des Partnerspsychische Gewaltkörperliche Misshandlungen\n\n\n\nWird eine Situation als Härtefall von den entscheidenden Instanzen anerkannt und können zudem stichfeste Beweise erbracht werden, dann ist es möglich, eine Scheidung schneller als normal üblich zu bewilligen.\n\n\n\nAuch wenn viele einen vorliegenden Härtefall mit im Eilverfahren durchgeführter Scheidung missverstehen, ist der Begriff in diesem Fall rechtlich nicht korrekt. Nur weil die entsprechenden Prozesse zügiger und unmittelbarer erfolgen, ist es keine Scheidung im Eilverfahren laut der rechtlichen Definition."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/","name":"Das Eilverfahren in einer Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/eilverfahren-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-eilverfahren-scheidung.jpg","datePublished":"2017-12-13T14:29:21+00:00","dateModified":"2026-01-27T00:49:27+00:00","description":"llll➤ Gibt es ein Eilverfahren bei einer Scheidung? Alle wichtigen Infos zu den Fragen → ob eine Scheidung auch im Eilverfahren durchlaufen werden kann → wie ein Eilverfahren juristisch korrekt definiert wird und → wann ein Eilverfahren angewandt wird, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie sind bei Zugewinngemeinschaft Erbe und Erbfall zu betrachten?","datePublished":"2017-12-13T15:31:46+00:00","dateModified":"2026-03-12T04:03:39+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/"},"wordCount":721,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zugewinngemeinschaft-erbe.jpg","articleSection":["Erbrecht"],"inLanguage":"de","description":"Das Erbe spielt bei Zugewinngemeinschaft unter unterschiedlichen Gesichtspunkten eine Rolle. Bei der Auflösung einer solchen Gemeinschaft, ob durch Tod oder Scheidung, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Diesen kann der Ehegatte mit dem niedrigeren Zugewinn bzw. der überlebende Ehepartner erheben. Doch wie genau wird beim Zugewinnausgleich ein Erbe im Einzelnen betrachtet?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Zugewinnausgleich bei Erbschaft\n\nEine während der Ehezeit erhaltene Erbschaft zählt zum privilegierten Erwerb und wird zum Anfangsvermögen des Begünstigten hinzugerechnet. Regelmäßig fällt in den Zugewinn kein erhaltenes Erbe.\nWertzuwächse einer geerbten Sache hingegen können beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden.\nVerstirbt ein Partner einer Zugewinngemeinschaft, hat der Überlebende neben dem Erbanspruch einen zusätzlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich.\nZum einen kann die Erbquote dann pauschal um ein Viertel erhöht, zum anderen real berechnet werden.\nHat der Ehegatte nur einen Pflichtteilsanspruch oder das Erbe ausgeschlagen, ist nur die reale Ausgleichsberechnung möglich (wie etwa beim Erbanspruch bei Scheidung).\n\nAusführliche Informationen dazu, wie bei Zugewinngemeinschaft mit einem Erbe verfahren wird, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nZugewinngemeinschaft: Was im Erbfall zu beachten ist\n\n\n\nGilt eine erhaltene Erbschaft während der Ehe als Zugewinn?\n\n\n\nZum Zugewinn wird ein erworbenes Erbe in der Regel nicht hinzugerechnet.\n\n\n\nHäufig fragen sich Betroffene, wie eine während der bestehenden Zugewinngemeinschaft erhaltene Erbschaft als Zugewinn zu werten ist. Dies ist immer dann von Bedeutung, wenn der Güterstand aufgelöst wird - ob durch Tod, Scheidung oder Wechsel in einen der Wahlgüterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft).\n\n\n\nIn diesem Fall kann der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleich fordern, der sich zumeist auf die Hälfte der Differenz erstreckt. Als Zugewinn gelten dabei regelmäßig sämtliche während der Ehe erworbenen Vermögenswerte (Immobilien, Aktien, Bargeld usf.). Auch der Abbau von Schulden während der Ehezeit geht mit einem Zugewinn einher.\n\n\n\nDoch nicht alle Erwerbe fallen auch automatisch hierunter. Ausgeklammert wird zum Beispiel bei der Ermittlung vom Zugewinn regelmäßig eine Erbschaft. Diese gilt ebenso wie Schenkungen als privilegierter Erwerb und wird dem Anfangsvermögen des Begünstigten zugerechnet. Damit findet bei der Auflösung von einer Zugewinngemeinschaft ein erworbenes Erbe in der Regel keine Berücksichtigung.\n\n\n\nKeine Regel ohne Ausnahmen: Einnahmen aus und Wertsteigerungen von Ererbtem finden hingegen häufig Anrechnung bei der Ermittlung vom Zugewinn (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen oder Wertzuwächse bei geerbten Immobilien).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugewinnausgleich bei Tod des Ehegatten\n\n\n\nNeben dem Erbe hat der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft Anspruch auf Zugewinnausgleich.\n\n\n\nWie bereits angemerkt besteht der Anspruch auf Zugewinnausgleich auch dann, wenn die bestehende Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines der Ehegatten endet. Kommt es in einer Zugewinngemeinschaft zum Erbfall, kann der Überlebende seinen sich aus der Ehe ergebenden Erbanspruch einfordern (oder bei Enterbung zumindest den ihm zustehenden Pflichtteil).\n\n\n\nZusätzlich kann bei Zugewinngemeinschaft neben der Erbschaft der Zugewinnausgleichsanspruch geltend gemacht werden. Dabei sind zwei unterschiedliche Varianten möglich, um bei der Zugewinngemeinschaft zusätzlich zum Erbe den Ausgleichsanspruch zu bestimmen:\n\n\n\nDer Ausgleichsberechtigte lässt den realen Zugewinnausgleich ermitteln. Dabei werden Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten erhoben, die Differenz ergibt den Zugewinn. Hat der Verstorbene den höheren Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet, kann der Überlebende die Hälfte der Differenz aus beiden Zugewinnen als Ausgleich fordern (neben dem bei Zugewinngemeinschaft zustehenden Erbe).Der Zugewinnausgleich erfolgt pauschal durch Erhöhung der Erbquote. In diesem Fall wird der dem überlebenden Ehegatten gemäß Erbrecht bei Zugewinngemeinschaft zustehende Erbteil um ein weiteres Viertel erhöht. Der Anspruch auf das zusätzliche Viertel an der Erbschaft kann im Falle, dass der Ehegatte nur einen Pflichtteilsanspruch am Erbe geltend machen kann (etwa aufgrund von Enterbung), nicht erhoben werden. In diesem Fall ist nur der reale Zugewinnausgleich möglich (auch bei Erbausschlagung).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie bei Zugewinngemeinschaft das Erbe verteilt wird, können Sie noch einmal übersichtlich der folgenden Tabelle entnehmen:\n\n\n\n[table id=46 /]\n\n\n\nWelche Variante im Einzelfall die bessere ist, sollte vorab durchgespielt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht oder Erbrecht, der die einzelnen Optionen für Sie genau durchrechnen und bewerten kann.\n\n\n\nIm Übrigen: Der bei Zugewinngemeinschaft zusätzlich zum Erbe geltend gemachte Zugewinnausgleich fällt nicht unter die Erbschaftssteuer, sondern ist davon abgetrennt zu betrachten. Er beeinflusst damit auch nicht die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/","url":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/","name":"Zugewinngemeinschaft: Erbe & Erbfall •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zugewinngemeinschaft-erbe.jpg","datePublished":"2017-12-13T15:31:46+00:00","dateModified":"2026-03-12T04:03:39+00:00","description":"llll➤ Wie verhält es sich bei bestehender Zugewinngemeinschaft mit dem Erbe? Alle wichtigen Infos zu → Erbe bei Zugewinngemeinschaft","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft-erbe/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zugewinngemeinschaft-erbe.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-zugewinngemeinschaft-erbe.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Zugewinngemeinschaft und Erbe"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Das Online-Scheidungsformular &#8211; wie funktioniert es?","datePublished":"2017-12-14T13:27:25+00:00","dateModified":"2026-03-14T07:00:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/"},"wordCount":1164,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-online-scheidungsformular.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Die stetig fortschreitende, technische Kommunikation hat inzwischen viele Prozesse erleichtert – auch rechtliche Angelegenheiten sind davon nicht ausgenommen. Bestimmte juristische Belange können inzwischen digital geklärt werden - dies ist zwar nicht für eine komplette Scheidung möglich, dennoch gibt es auch hierfür digitale Hilfsmittel. Häufig wird dabei ein sogenanntes Scheidungsformular angeboten. Was hat es damit auf sich? Was passiert, wenn ich solch ein Scheidungsformular ausfülle?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsformular\n\nMöchten Sie eine erste Einschätzung zum Umfang und den Kosten einer Scheidung, kann ein Online-Scheidungsformular helfen.\nEs handelt sich dabei um ein unverbindliches Angebot.\nBei Bedarf können Sie so einen Erstkontakt zu einem Anwalt aufnehmen.\n\nAusführliche Informationen zum Scheidungsformular erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nSolch ein Formular ist lediglich ein zusätzlicher Service\n\n\n\nEs gibt keine Scheidung per Online-Formular in Deutschland!\n\n\n\nDas Wichtigste zu unserem Online-Scheidungsformular vorweg: Eine Scheidung kann weder ohne einen gesetzlichen Vertreter – in Deutschland gilt für den Antragsteller Anwaltszwang – noch ohne persönliches Erscheinen realisiert werden. Ein so digital generiertes Formular ersetzt zudem keinen Scheidungsantrag! So etwas wie ein digitales Scheidungsantragsformular gibt es bis dato noch nicht.\n\n\n\nAuch der Begriff der Online-Scheidung ist in diesem Zusammenhang irreführend, da vermutet werden könnte, dass eine komplette Scheidung durch digitale Kommunikation vonstatten gehen kann. Dem ist jedoch nicht so.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEin Scheidungsformular, das online verfügbar ist, ersetzt keinen Scheidungsprozess\n\n\n\nEine Scheidung ist häufig ein langwieriges und naturgemäß nervenzerrendes Procedere. Haben sich zwei Ehegatten erst einmal zu der Entscheidung durchgerungen, eine Scheidung einzureichen, steht viel Organisation an. Die wenigsten dürften im Vorfeld wissen, was alles auf sie zukommt – insofern sind entsprechende Annoncen natürlich verlockend. Sie müssen jedoch wissen, dass es sich bei solch einem Scheidungsformular lediglich um eine Möglichkeit handelt, die Kosten der Scheidung einzuschätzen und einen Erstkontakt zum Anwalt herzustellen.\n\n\n\nSie können Ihren Antrag auf Scheidung durch das Formular quasi unverbindlich „antesten“. Möchten Sie also eine Scheidung einreichen, ist das Formular ein unkomplizierter, erster Anlaufpunkt für\n\n\n\ndie Kontaktaufnahme mit einem Anwalteinen Kostenvoranschlageine Einschätzung, wie lange das Verfahren in Anspruch nehmen könntemögliche rechtliche Hürden, welche sich aus Ihrer Situation ergeben\n\n\n\nÜber ein Online-Formular kann die Scheidung also erleichtert werden. Sollten Sie sich danach für einen entsprechenden Anwalt/eine entsprechende Anwältin entscheiden, dann können bestimmte Belange auch online geklärt werden. Dies kann bereits einigen Aufwand ersparen.\n\n\n\nKeine Bange: Nur weil Sie das Scheidungsformular benutzen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie irgendetwas in die Wege leiten. Zudem ist solch ein Service häufig kostenlos; entsprechende Zahlungen fallen erst in dem Moment an, ab welchem Sie dem Anwalt ein tatsächliches Mandat erteilen.\n\n\n\nDie tatsächlichen Kosten einer Scheidung kann solch ein Antragsformular nicht genau vorhersagen. Natürlich können aufgrund bestimmter Umstände Einschätzungen getroffen werden, diese können sich je nach Scheidungsverlauf natürlich noch verändern.\n\n\n\nDie einzelnen Punkte im Scheidungsformular\n\n\n\nOb streitige oder einvernehmliche Scheidung: Das Formular kann für beide Fälle genutzt werden\n\n\n\nIm Nachfolgenden finden Sie die einzelnen Punkte unseres Scheidungsformulars und entsprechende Erläuterungen. Außerdem sind weitere Ratgeber aufgeführt, welche spezifische Sachverhalte näher beleuchten. Ihre Daten werden selbstredend vertraulich behandelt.\n\n\n\nPunkt 1: Allgemeine Daten\n\n\n\nIn dem Scheidungsformular und bei der Trennung allgemein wird zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung differenziert. Diese unterscheiden sich im späteren Verlauf häufig dahingehend, als dass ein vergleichbares, einvernehmliches Verfahren günstiger ausfallen kann.\n\n\n\nWird im Formular eine einvernehmliche Scheidung angegeben, dann sollten Sie sicher gehen, dass Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich auch wirklich einig sind. Sollte auch nur über einen Sachverhalt Uneinigkeit bestehen, kann eben nicht von einer Einvernehmlichkeit ausgegangen werden - dies kann natürlich im Einzelfall noch hergestellt werden. Auch wenn Einigkeit besteht, muss dennoch eine konkrete Person bzw. deren Anwalt den Scheidungsantrag stellen.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zur Scheidung:\n\n\n\neinvernehmliche Scheidungstreitige Scheidung\n\n\n\nPunkte 2 und 3: Ihre Daten und die Daten Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin\n\n\n\nDieser Teil ist selbsterklärend. Geben Sie im Scheidungsformular die vollständigen Personalien und auch die entsprechenden Staatsangehörigkeiten an. Letzteres ist wichtig, da es bis dato kein internationales Scheidungsrecht in dem Sinne gibt, welches für alle Nationalitäten gleichsam gültig ist.\n\n\n\nEin Hinweis hierzu: Es ist auch möglich, eine Scheidung zu erwirken, wenn nur ein Partner dies wünscht. Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Ehe als nicht mehr herzustellen bewertet wird - zum Teil ist dies jedoch frühestens nach drei Jahren möglich.\n\n\n\nPunkt 4: Ihre Kontaktdaten\n\n\n\nGeben Sie in dem Scheidungsformular solche Adressen/Telefonnummern an, unter denen Sie auch wirklich dauerhaft zu erreichen sind, schließlich ist sonst die Kontaktaufnahme erschwert.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nPunkt 5: Angaben zur Heirat\n\n\n\nEin digitales Scheidungsantragsformular existiert nicht\n\n\n\nAuch diese Informationen sind essentiell, um eine Bearbeitung der Sache zu ermöglichen. Unter bestimmten, schwerwiegenden Voraussetzungen ist es auch möglich, eine Ehe schon kurz nach der Heirat aufheben zu lassen. Umgangssprachlich wird dabei von einer Eheannullierung gesprochen, was de facto im juristischen Sinne nicht ganz korrekt ist.\n\n\n\nEine Aufhebung der Ehe schon kurz nach deren Schließung könnte zum Beispiel dann erwirkt werden, wenn ein Partner den anderen nachweislich und arglistig getäuscht hat, dieser nicht wusste, dass es sich um eine Eheschließung handelt oder eine Scheinehe vorliegt.\n\n\n\nPunkt 6: Angaben zur Trennung\n\n\n\nIn Deutschland gilt bekanntlich das Trennungsjahr. Sie können ein Scheidungsformular selbstverständlich auch schon ausfüllen, wenn Sie noch nicht getrennt sind und eine Trennung erst noch erwägen.\n\n\n\nBeachten Sie hierzu, dass „getrennt lebend“ nicht zwangsläufig heißen muss, dass die betroffenen Personen unterschiedliche Wohnungen beziehen. Ist eine Trennung von „Tisch und Bett“ gegeben, wird auch ein Trennungsjahr unter einem Dach anerkannt.Ist der Partner hingegen gewalttätig oder nicht zurechnungsfähig, kann das Trennungsjahr ggf. auch übersprungen werden. Dies gilt es, entsprechend zu begründen.\n\n\n\nPunkt 7: Gemeinsame Kinder\n\n\n\nUnterhaltsberechnungen sind komplex, zudem sind nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatten unterhaltsberechtigt. Die Angabe im Scheidungsformular ist nur eine erste Bestandsaufnahme.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Unterhalt:\n\n\n\nEhegattenunterhaltKindesunterhaltUnterhalt einklagen\n\n\n\nPunkt 8: Einkommen\n\n\n\nEs gibt kein Formular für einen Scheidungsantrag - es handelt sich eher um einen Kostenvoranschlag und Anwalts-Erstkontakt\n\n\n\nEine Scheidung kostet nicht für jeden gleich viel; es gibt einen sogenannten Verfahrenswert, welcher sich an dem Einkommen der Ehegatten orientiert. Wer die entsprechenden Kosten nicht aufbringen kann, der hat ggf. die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.\n\n\n\nWenn Sie alle Felder im Scheidungsformular ausgefüllt haben, wird dieses an einen entsprechenden Anwalt weitergeleitet, welcher dieses bearbeitet und sich zeitnah wieder mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Von da an können Sie klären, wie Sie weiter verfahren möchten – ohne Ihre Zustimmung wird nichts in die Wege geleitet.\n\n\n\nDas Scheidungsformular erfragt also nicht umfänglich alle Umstände Ihrer Trennung. Es gibt bestimmte Belange, die Sie persönlich mit einem Anwalt besprechen sollten und für die mitunter eine Aushandlung vor Gericht notwendig wird."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/","name":"Online-Scheidungsformular •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-online-scheidungsformular.jpg","datePublished":"2017-12-14T13:27:25+00:00","dateModified":"2026-03-14T07:00:00+00:00","description":"llll➤ Online-Scheidungsformular – wie funktioniert es? Alle wichtigen Infos → wie ein Formular für den Scheidungsantrag auszufüllen ist, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsformular/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-online-scheidungsformular.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-online-scheidungsformular.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Online-Scheidungsformular"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie ändert sich das Erbrecht nach der Scheidung?","datePublished":"2017-12-20T15:56:18+00:00","dateModified":"2026-03-14T19:56:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/"},"wordCount":742,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erbrecht-nach-scheidung.jpg","articleSection":["Erbrecht"],"inLanguage":"de","description":"Ehegatten sind die einzigen nichtverwandten Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden. Sie nehmen neben Erben erster und zweiter Ordnung sowie neben den Großeltern des Erblassers eine Sonderrolle ein. Nun hält jedoch nicht jede Ehe tatsächlich bis zum Tode eines der Ehegatten. Was geschieht dann im Einzelfall mit dem Erbrecht bei Scheidung? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erbrecht nach Scheidung\n\nDas gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet nicht erst bei Scheidung der Ehe, sondern regelmäßig bereits mit deren Rechtshängigkeit (Zustellung des Antrages an den Antragsgegner).\nAuch ein Testament, in dem der Ehepartner bedacht ist, erlischt in aller Regel automatisch mit Auflösung der Ehe. Sicherheitshalber sollte es jedoch regelmäßig widerrufen werden.\nUm auszuschließen, dass der Ex-Ehegatte trotz Aufhebung des Erbrechts auf Umwegen an das Erbe bei Scheidung kommt, kann ein sogenanntes Geschiedenentestament hilfreich sein.\n\nAusführliche Informationen zum Erbrecht nach der Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Erbrecht endet nach der Scheidung in der Regel automatisch\n\n\n\nAb wann hebt die Scheidung das Erbrecht des Ehegattens auf?\n\n\n\nErbrecht: Nicht erst nach der Scheidung hat der Ehegatte keinen Anspruch mehr auf den Nachlass.\n\n\n\nEhegatten sind durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch immer dann erbberechtigt, wenn sie nicht gesondert in einem Testament des Erblassers begünstigt wurden. Durch die testamentarische Willkürung der Erbfolge im Rahmen entsprechender Dokumente können Erblasser dieses Erbrecht aber in gewissem Umfang beeinflussen (Zuweisung einzelner Vermögenswerte, Erhöhung der Erbquote usf.).\n\n\n\nEs gibt darüber hinaus im BGB auch Regelungen, die das Erbrecht bei oder nach Scheidung eindeutig beeinflussen. So bestimmt § 1933 BGB:\n\n\n\n\"Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.\"\n\n\n\nDas bedeutet: Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet nicht erst nach Abschluss der Scheidung selbst - also mit deren Rechtskraft -, sondern bereits regelmäßig mit Rechtshängigkeit. Die Scheidung ist rechtshängig, sobald der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Ablauf der Scheidung\n\nTrennungsjahr\nDauer der Scheidung\nScheidungstermin\nAmwaltszwang\nOnline-Scheidung\n\n\n\n\n\nSollte der getrennt lebende Ehegatte versterben, ohne dass der Scheidungsantrag ergangen ist, kann es also durchaus passieren, dass im Einzelfall das Erbrecht des Überlebenden bestehen bleibt. Damit endet das Erbrecht nicht erst nach der Scheidung, kann aber während des Trennungsjahres vereinzelt noch greifen.\n\n\n\nSonderfall Testament: Endet das Erbrecht bei Scheidung ebenfalls?\n\n\n\nIst ein Testament vorhanden, in dem der Ehegatte begünstigt wurde, kann sich der Sachverhalt von Zeit zu Zeit etwas komplizierter gestalten. Auch in diesem Fall endet das Erbrecht spätestens nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehe (§ 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB).\n\n\n\nZwar kann auch schon während des Trennungsjahres oder mit Rechtshängigkeit der Scheidung vermutet werden, dass die Ehe gescheitert und das gemäß Testament gewährte Erbrecht zu verneinen ist. Doch ist durch die testamentarische Festlegung im Erbrecht vor und bei Scheidung noch ein gewisser Interpretationsspielraum gegeben. Das vorsorgliche Widerrufen eines solchen Testaments sollte aus diesem Grund ggf. auf der Agenda stehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGeschiedenentestament bei gemeinsamen minderjährigen Kindern\n\n\n\nTrotz wegen Scheidung aufgehobenem Erbrecht kann der Ehegatte mitunter auf Umwegen an den Nachlass kommen.\n\n\n\nZwar endet das Erbrecht spätestens nach der Scheidung, dennoch kann es vor allem dann zu Problemen kommen, wenn die Ehegatten gemeinsame, noch minderjährige Kinder haben. In diesem Falle besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Ex-Partner über Umwege dennoch an den Nachlass gelangen könnte, wenn der andere Elternteil verstirbt. Im Rahmen der Vermögenssorge kann der Ex dann mitunter auf den an die gemeinsamen Kinder zugeteilten Erbteil zugreifen.\n\n\n\nÄhnliches wäre etwa denkbar, wenn ein gemeinsames erbberechtigtes Kind zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits verstorben ist und selbst keine erbberechtigten Abkömmlinge hat. In diesem Fall nämlich geht ein Erbrecht auch nach Scheidung auf den zweiten Elternteil des Kindes über.\n\n\n\nUm solchen Konstellationen für den Fall der Fälle vorzubeugen und das Erbrecht nach der Scheidung in jedem Fall auszuschließen - oder zumindest den Zugriff auf das Vermögen -, können diese ein sogenanntes Geschiedenentestament aufsetzen. In diesem ist die Anpassung auf unterschiedlichste Sonderfälle denkbar.\n\n\n\nBei Fragen und Unsicherheiten zu den Änderungen des Erbrechts bei Scheidung wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Familienrecht oder Erbrecht. Dieser kann Sie umfassend und fallbezogen beraten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/","name":"Änderungen beim Erbrecht nach Trennung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-erbrecht-nach-scheidung.jpg","datePublished":"2017-12-20T15:56:18+00:00","dateModified":"2026-03-14T19:56:02+00:00","description":"llll➤ Verändert sich das Erbrecht nach Trennung & Scheidung? Alle wichtigen Infos zum → Erbrecht bei Scheidung uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wann sollte eine Scheidung von einem Alkoholiker eingereicht werden?","datePublished":"2017-12-21T13:07:49+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:46:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/"},"wordCount":440,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-alkoholiker.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"In guten wie in schlechten Tagen – auch wenn sich dies vor dem Traualtar noch verhältnismäßig einfach daher sagt, können persönlichen Krisen während der Ehe schnell zur Zerreißprobe werden. Eine Suchterkrankung des Partners beispielsweise kann ganz besonders herausfordernd sein, und eine der häufigsten Süchte ist hierzulande der Alkohol. Eine Scheidung von einem Alkoholiker ist daher nicht selten, dennoch gleicht kein Fall dem anderen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Scheidung von einem Alkoholiker\n\nAlkoholabhängigkeit ist nach wie vor eine der verbreitetsten Suchterkrankungen.\nIst ein Ehegatte durch Alkoholkrankheit beispielsweise aggressiv und dies ist der Scheidungsgrund, kann das eine Härtefallscheidung begründen.\nEine nicht therapierte Alkoholsucht ist eine selbst herbeigeführte Hilfebedürftigkeit und kann den Anspruch auf Unterhalt entfallen lassen.\n\nAusführliche Informationen zum Thema Alkoholabhängigkeit und Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWenn der Geist aus der Flasche Leben zerstört\n\n\n\nAlkohol als Gesellschaftskrankheit\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Scheidung von einem Alkoholiker wegen dessen Sucht ist nicht immer der richtige Weg.\n\n\n\nEine Suchtkrankheit ist in vielerlei Hinsicht eine schlimme Sache. Die Besonderheit bei Alkohol besteht gewissermaßen darin, dass Alkoholkonsum – auch in übertriebener Form – gesellschaftsfähig ist. Viele Betroffene „rutschen“ in einen Alkoholismus, eben weil die Droge überall erhältlich ist und in Deutschland sogar in der Öffentlichkeit getrunken werden darf.\n\n\n\nNicht immer ist dann eine Scheidung angebracht. Von Alkoholiker zu Alkoholiker können große Unterschiede bestehen, was die Art des Trinkens, das Gebaren während des Rausches und die Einstellung zu der eigenen Erkrankung angeht. Betroffene Ehepartner müssen zwingend therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, da die körperlichen und auch geistigen Verfallserscheinungen mitunter sehr schnell und schwerwiegend voranschreiten. Gerade für Alkoholsüchtige gibt es eine Vielzahl von Anlaufstellen.\n\n\n\nZeigt sich der Partner jedoch widerspenstig, zelebriert seinen Konsum exzessiv oder wird gar ausfällig, dann kann dies als Härtefallscheidung geltend gemacht werden.\n\n\n\nUrteil während der Scheidung: Alkoholiker darf keinen Unterhalt mehr beziehen\n\n\n\nBei der Scheidung von dem Alkoholiker entfiel dessen Unterhalt.\n\n\n\nDas OLG Naumburg hat 2006 in einem Urteil (14 WF 16/06) entschieden, dass eine alkoholkranke, unterhaltsberechtigte Person die Behandlung nicht verweigern darf, da sonst ein Unterhaltsanspruch entfällt.\n\n\n\nGeklagt hatte ein Ehemann: Während der Scheidung war der Alkoholiker unterhaltsberechtigt. Die Ehefrau verweigerte ihm jedoch einen Trennungsunterhalt, worauf dieser gerichtlich gegen sie vorgehen wollte und deshalb Prozesskostenhilfe beantragte – diese Forderung und auch seine Klage wurden jedoch zurückgewiesen.\n\n\n\nDie Begründung: Der Kläger habe über eine längere Zeit hinweg eine Behandlung seiner Alkoholkrankheit unterlassen und somit seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt. Dies macht einen Unterhaltsanspruch hinfällig."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/","url":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/","name":"Die Scheidung von einem Alkoholiker •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/alkoholiker/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-scheidung-alkoholiker.jpg","datePublished":"2017-12-21T13:07:49+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:46:25+00:00","description":"llll➤ Was gilt für die Scheidung von einem Alkoholiker? Alle wichtigen Infos zu → wann das Verhalten eines Alkoholikers eine Härtefallscheidung begründet","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Beim Finanzamt mittels Formular als dauernd getrennt lebend ausweisen – Was ist zu beachten?","datePublished":"2017-12-21T14:32:28+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:42:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/"},"wordCount":987,"commentCount":16,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-formular-dauernd-getrennt-lebend.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Entscheidet sich ein Ehepaar dafür, ihre eheliche Lebensgemeinschaft aufzugeben und die Scheidung einzureichen, müssen sie in der Regel zunächst ein Jahr in Trennung leben. Dies bringt einige Konsequenzen mit sich, besonders für die Steuerklassen der beiden Ehegatten. Wichtig ist es, sich beim Finanzamt mittels Formular als dauernd getrennt lebend auszuweisen. Den Antrag zu stellen, beinhaltet jedoch ein paar Tücken. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie den Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen möchten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erklärung zum dauernden Getrenntleben\n\n\n\nKann man im Trennungsjahr die Steuerklasse ändern? Getrennt lebende Ehepartner können im Kalenderjahr ihrer Trennung die zuvor gewählten Steuerklassen III/V oder IV/IV beibehalten. Die Ehepartner können aber auch bereits im Kalenderjahr ihrer Trennung einen Wechsel ihrer Steuerklasse von III/V bzw. IV/IV in die Steuerklassen I oder beantragen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen sie den Wechsel vollziehen und werden in die Steuerklassen I oder II (gilt für Alleinerziehende mit Kind) eingestuft. Der Steuerklassenwechsel muss im Folgejahr des Kalenderjahres der Trennung bis zum 30. November beantragt werden.  Wie teile ich dem Finanzamt mit, dass ich dauernd getrennt lebe? Dazu müssen sie die \"Erklärung zum dauernden Getrenntleben\" ausfüllen und an Ihr Finanzamt übersenden. Das Formular erhalten Sie u. a. direkt bei Ihrem Finanzamt. Auch das Bundesfinanzministerium stellt den entsprechenden Vordruck als Download zur Verfügung.  Wie lange kann man getrennt lebend sein, ohne die Scheidung einzureichen? Eine zeitliche Begrenzung gibt es hierbei nicht. Wollen beide Ehegatten die Scheidung trotz der dauerhaften Trennung nicht, kann sie auch niemand hierzu zwingen. Sofern jedoch einer der beiden die Scheidung will, kann der andere dieser nicht ewig widersprechen. Im Zweifel kann der Antragsgegner dann auch gegen seinen Willen geschieden werden (vgl. Zerrüttungsprinzip).  \n\n\n\n\nFormular zu \"dauernd getrennt lebend\" - Die Erklärung zum dauernden Getrenntleben\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGetrennt lebend: Allgemeines zum Antrag und zu den einzelnen Steuerklassen\n\n\n\nFormular für dauernd getrennt lebend: So wechseln Sie die Steuerklasse.\n\n\n\nUm die Lohnsteuer abzuziehen, werden Arbeitnehmer in verschiedene Steuerklassen eingestuft. Diese erscheinen auf amtlichen Dokumenten für den Lohnsteuerabzug. Die meisten allein lebenden Menschen gehören der Steuerklasse I an.\n\n\n\nWenn ein Paar heiratet, erhalten beide Ehepartner nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse IV. Diese Einstufung lohnt sich für beide, wenn sie annähernd gleich verdienen. Eine Gehaltsdifferenz von bis zu 10 Prozent ist hier maßgeblich. Die Abzüge sind für beide Partner in dieser Variante gleich, die Vergünstigungen werden gleichmäßig aufgeteilt. Außerdem muss das Ehepaar nur eine Steuererklärung abgeben, wenn es die Zusammenveranlagung vollzieht.\n\n\n\nIst die Differenz der Gehälter beider Ehegatten größer als 10 Prozent, sollten sie die Steuerklassen III und V wählen. Der schlechter verdienende Ehepartner wählt bei dieser Variante die Steuerklasse V, der besser verdienende die Klasse III. Für den Besserverdienenden verdoppeln sich dadurch Freibetrag und Vorsorgepauschale, was dem Ehepaar letztendlich mehr Netto vom gemeinsamen Brutto lässt. Auch bei dieser Variante ist nur eine Steuerklärung für beide Ehepartner nötig.\n\n\n\nDie Steuerklasse kann einmal im Jahr durch einen schriftlichen Antrag gewechselt werden. Dieser muss dem Finanzamt bis zum 30. November vorliegen und von beiden Ehepartnern unterschrieben sein.\n\n\n\nHat das Paar Kinder, sollte es berücksichtigen, dass die Wahl der Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe des Kinderfreibetrages hat.\n\n\n\nEntscheidet sich ein Ehepaar für die dauerhafte Trennung, bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres die zuvor gewählten Steuerklassen bestehen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres (bis zum 30. November) müssen sie den Wechsel beantragen und werden dann beide in die Steuerklasse I bzw. II eingestuft. Letztere gilt für Alleinerziehende mit Kind. Dabei ist unerheblich, wie viel Zeit von dem für die Scheidung vorausgesetzten Trennungsjahr bereits verstrichen ist.\n\n\n\nBeispiele:\nDie Ehepartner im Beispiel 1 beschließen, sich scheiden zu lassen, und trennen sich am 1. April 2017. Ihr Trennungsjahr, das vom Gericht für den Scheidungsantrag vorausgesetzt wird, dauert damit bis zum 31. März 2018. Ab dem 1. Januar 2018 ist für sie eine neue Steuerklasse vorgesehen – drei Monate vor Ende ihres Trennungsjahres.\nDie Ehepartner im Beispiel 2 wollen sich ebenfalls scheiden lassen, trennen sich aber erst am 1. Oktober 2017. Ihr Trennungsjahr dauert bis zum 30. September 2018, der Wechsel der Steuerklassen gilt aber trotzdem ab dem 1. Januar 2018 – 8 Monate vor Ablauf ihres Trennungsjahres.\nIm Steuerrecht und Familienrecht sind also unterschiedliche Definitionen für den Begriff \"Trennungsjahr\" anzusetzen.\nFür beide Beispiele gilt: Die Ehepaare haben bis zum 30. November 2018 Zeit, um den Steuerklassenwechsel, der ab dem 1. Januar 2018 gilt, anzumelden.\n\n\n\n\nDas Ehepaar kann bereits im Kalenderjahr ihrer Trennung einen Wechsel ihrer Steuerklassen in I bzw. II beantragen. Dies ist allerdings nur einvernehmlich, also mit Zustimmung beider Ehepartner möglich. Ab dem 1. Januar des Folgejahres muss der Steuerklassenwechsel erfolgen, was dann auch keiner Zustimmung des Partners mehr bedarf.\n\n\n\nWie und bis wann ist das Formular zu \"dauernd getrennt lebend\" einzureichen?\n\n\n\nDauerhaft getrennt lebend: Das Formular ist gemeinsam mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel einzureichen.\n\n\n\nUm die Steuerklasse zu wechseln, muss das Ehepaar den Antrag zu \"dauernd getrennt lebend\" einreichen. Das Formular dazu ist die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“. Dieses muss zusammen mit dem Antrag auf Steuerklassenänderung bei Ehegatten ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Formulare können per Post ans Finanzamt eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Letzteres hat den Vorteil, dass der Antrag in der Regel sofort geprüft wird. Wichtig ist, dass der Antragsteller einen Identitätsnachweis wie den Personalausweis oder Reisepass mit sich führt.\n\n\n\nIn der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Dabei ist zu beachten, dass der Antragsteller persönliche Daten wie Name und Anschrift sowie die Steuernummer und Steueridentifikationsnummer angibt. Die Ehepartner können sich aber auch eines Vordrucks für den Antrag auf Steuerklassenwechsel bedienen.\n\n\n\nEhegatten, die ihre Steuerklassen im Jahr der Trennung wechseln möchten, müssen dies bis zum 30. November des entsprechenden Kalenderjahres beantragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/","url":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/","name":"Formular zu dauernd getrennt lebend •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-formular-dauernd-getrennt-lebend.jpg","datePublished":"2017-12-21T14:32:28+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:42:58+00:00","description":"Das Formular zu \"dauernd getrennt lebend\" - Steuerklassenwechsel bei Trennung? Alle wichtigen Informationen klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#faq-question-1649670971614"},{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#faq-question-1649670928374"},{"@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#faq-question-1649670951241"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#faq-question-1649670971614","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/formular-dauernd-getrennt-lebend/#faq-question-1649670971614","name":"Kann man im Trennungsjahr die Steuerklasse ändern?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"<a href=\"https://www.scheidung.org/getrennt-lebend/\">Getrennt lebende</a> Ehepartner können im Kalenderjahr ihrer Trennung die zuvor gewählten Steuerklassen III/V oder IV/IV beibehalten. Die Ehepartner können aber auch bereits im Kalenderjahr ihrer Trennung einen Wechsel ihrer Steuerklasse von III/V bzw. IV/IV in die Steuerklassen I oder beantragen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen sie den Wechsel vollziehen und werden in die Steuerklassen I oder II (gilt für Alleinerziehende mit Kind) eingestuft. Der <a href=\"https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/\">Steuerklassenwechsel</a> muss im Folgejahr des Kalenderjahres der Trennung bis zum 30. November beantragt werden.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Trennung auf Zeit – Kann eine Beziehungspause die Ehe retten?","datePublished":"2017-12-22T13:37:22+00:00","dateModified":"2026-01-25T05:05:54+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/"},"wordCount":1502,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-auf-zeit.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Die Streitereien werden immer häufiger. Absprachen werden nicht eingehalten. Der Partner fühlt sich immer fremder an. Dass eine Beziehung nicht ausschließlich Glücksmomente hat, sollte jedem Paar bewusst sein. Doch wenn sich kleine Probleme und Konflikte zu belastenden Krisen ausweiten, können ernste Zweifel an der Partnerschaft aufkommen. Hat diese Beziehung eine Zukunft? Ist da überhaupt noch Liebe vorhanden? Sollten wir uns nicht besser trennen? Solche Fragen schießen plötzlich und ungewollt durch den Kopf. Doch ein kompletter Schlussstrich bedeutet für Paare immer einen immensen Schritt und eine solche Entscheidung sollte gut durchdacht werden. Um herauszufinden, ob überhaupt noch eine Chance für die Beziehung besteht, kann eine Trennung auf Zeit die Lösung sein.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung auf Zeit\n\nDie Trennung auf Zeit sollte zuallererst als Chance wahrgenommen werden, die Probleme in der Beziehung anzugehen.\nEntscheiden Sie und Ihr Partner sich für eine vorübergehende Trennung, sollten genaue Absprachen getroffen werden.\nDie Trennung auf Zeit ist immer mit einem offenen Ende verbunden. Das Paar kann wieder zueinander finden oder es kann sich dauerhaft trennen.\nVerheiratete Paare sollten sich bei einer vorübergehenden Trennung über die rechtlichen Regelungen informieren.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung auf Zeit erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWenn die Partnerschaft kriselt: Eine Trennung auf Zeit kann zur Lösung führen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann ist eine Trennung auf Zeit sinnvoll?\n\n\n\nDass eine vorübergehende Trennung die Harmonie beim Zusammenleben wiederherstellen soll, erscheint sehr widersprüchlich. Der Vorschlag einer Trennung auf Zeit kann jedoch positive Signale setzen:\n\n\n\nDer Partner, der die Beziehungspause vorschlägt, spricht aus, dass es Probleme in der Beziehung gibt, die beide Partner ernst nehmen sollten. Dies ist grundsätzlich besser, als sie zu ignorieren und zu warten, dass sie sich von selbst lösen.Mit der Trennung auf Zeit macht der Partner einen konstruktiven Lösungsvorschlag, um die Beziehungsprobleme anzugehen.Der Partner möchte eine endgültige Trennung verhindern und hat immer noch Hoffnung für die Beziehung. Er hat die Liebe zu seinem Partner noch nicht aufgegeben.\n\n\n\nEine Trennung auf Zeit kann durchaus Erfolgschancen haben.\n\n\n\nDaher sollte eine Trennung auf Zeit zunächst als Chance angesehen werden, um wieder Bewegung in die Partnerschaft zu bringen. Die Pause bietet beiden Partnern Gelegenheit, sich über ihre Gefühle füreinander klar zu werden, aber auch um über ihre Wünsche und Erwartungen an die Beziehung nachzudenken.\n\n\n\nManchmal wird die Beziehung nicht durch Probleme belastet, die zwischen beiden Partnern bestehen, sondern durch die persönlichen Probleme nur eines Partners. Das können andauernde Streitereien mit dem Ex-Partner sein oder Unzufriedenheit im Berufsleben. Wer dann seinen Frust in seine aktuelle Beziehung trägt, verursacht Konflikte, die eigentlich gar nichts mit der Beziehung zu tun haben. Eine Trennung auf Zeit kann die Gelegenheit bieten, sich um sich selbst zu kümmern, ohne dabei den Druck zu verspüren, es dem Partner recht machen zu müssen.\n\n\n\nDie Trennung auf Zeit ist jedoch kein Wundermittel. Die bloße räumliche Trennung über einen festgelegten Zeitraum wird nicht plötzlich die Probleme aus der Welt schaffen. Es empfiehlt sich, während der Beziehungspause professionelle Hilfe in Form einer Paarberatung oder Paartherapie in Anspruch zu nehmen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie lässt sich eine Trennung auf Zeit regeln?\n\n\n\nWenn sich ein Paar für die Trennung auf Zeit entscheidet, sollten die Partner klare Absprachen treffen und diese am besten auch schriftlich festhalten.\n\n\n\nWelches Ziel verfolgen Sie mit der Trennung auf Zeit? Bewältigung von Eifersucht, Klarwerden über die eigenen Gefühle etc.Wie lange soll die Trennung auf Zeit dauern? Entscheidet sich ein Paar für eine Trennung auf Zeit, sollte die Dauer genau festgelegt werden.Wer zieht während der Trennung auf Zeit aus der Wohnung aus? Ein Leben in getrennten Wohnungen erleichtert die Beziehungspause.Wie soll der Umgang mit den Kindern ablaufen? Wie mit gemeinsamen Haustieren?Wie oft haben Ihr Partner und Sie während der Trennung auf Zeit miteinander Kontakt? Wo treffen Sie sich? Zu empfehlen ist hier ein neutraler Ort.Sind bei diesen Treffen sexuelle Aktivitäten zwischen Ihnen und Ihrem Partner erlaubt?Darf mit anderen Personen geflirtet werden? Sind sexuelle Kontakte mit anderen Personen erlaubt? Dieses Thema ist besonders heikel, sollte aber unbedingt geregelt werden. Klären Sie dabei auch, ob Sie einander von Ihren jeweiligen sexuellen Aktivitäten erzählen müssen oder ob Stillschweigen herrschen soll.Wie wird mit besonderen Anlässen verfahren wie Geburtstagen, Feiertagen etc.?\n\n\n\nDie Trennung auf Zeit sollte genutzt werden, um die Probleme anzugehen.\n\n\n\nBeide Partner müssen sich auf die Pause einlassen und auch wirklich daran glauben, dass sie ihre Beziehung noch retten können. Wenn einer der beiden gedanklich bereits einen Schlussstrich gezogen hat, sollte er sich nicht auf die Trennung auf Zeit einlassen, nur um dem Partner einen Gefallen zu tun.\n\n\n\nEs wird für keinen von beiden leichter, wenn ein Partner während der Trennung auf Zeit sich bemüht, die Beziehungsprobleme zu beheben, während der andere hingegen seinen endgültigen Ausstieg vorbereitet. Ebenso unfair ist es, die Trennung auf Zeit als Sicherheitsnetz zu benutzen, um zu schauen, ob sich ein besserer Partner finden lässt. „Wenn es nicht klappt, kann ich ja zu meinem alten Partner zurückkehren, immerhin war die Trennung nicht endgültig.“\n\n\n\nIn solchen Fällen sollten beide Partner klare Verhältnisse schaffen, auch wenn das eine dauerhafte Trennung bedeutet.\n\n\n\n\nTrennung auf Zeit – Wie lange sollte sie dauern?\nDie Dauer sollte sich danach richten, welche Ziele das Paar mit der Trennung verfolgt. Beziehungsratgeber empfehlen einen Zeitraum zwischen 6 Wochen bis zu einem halben Jahr.\n\n\n\n\nEhe und Trennung auf Zeit: Was ist rechtlich zu beachten?\n\n\n\nDie Trennung auf Zeit kann den ersten Schritt zur Scheidung bedeuten, muss es aber nicht.\n\n\n\nDie Trennung auf Zeit ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann sie dazu führen, dass zwei Partner ihre Probleme lösen können und sich wieder der positiven Seiten des anderen bewusst werden. Andererseits können sie sich aber auch immer weiter auseinanderleben oder sich nur noch an die negativen Erfahrungen erinnern.\n\n\n\nWer einer Trennung auf Zeit zustimmt, muss sich daher immer bewusst sein, dass sie ein offenes Ende hat: Das Paar kann wieder zueinander finden, muss es aber nicht. Genauso gut kann die Trennung auf Zeit zu einer dauerhaften Trennung führen.\n\n\n\nIst das Paar verheiratet, kann die Beziehungspause den ersten Schritt auf dem Weg zur Scheidung bedeuten, selbst wenn den Eheleuten dies in dem Moment nicht bewusst ist. In diesem Fall gilt es rechtlich einiges zu beachten.\n\n\n\nUm eine Scheidung zu beantragen, muss ein Ehepaar zuvor ein ganzes Jahr lang getrennt gelebt haben. Dieses Trennungsjahr kann auch als Trennung auf Zeit begonnen haben, während der sich das Ehepaar auf die Scheidung geeinigt hat. Es ist daher ratsam, den Beginn der vorübergehenden Trennung schriftlich festzuhalten, falls das Datum im Rückblick betrachtet den Beginn des Trennungsjahrs markiert.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerdienen die Ehepartner unterschiedlich viel Geld, hat der weniger verdienende einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, selbst wenn vorher (z. B. in einem Ehevertrag) vereinbart wurde, auf diesen zu verzichten.\n\n\n\nDie Familienmitversicherung bei der Krankenkasse gilt für den Ehepartner auch während der Trennungszeit.\n\n\n\nEntgegen einer weit verbreiteten Annahme ändern sich die Steuerklassen der Ehepartner nicht erst nach der Scheidung, sondern bereits während der Trennung. Entwickelt sich eine Trennung auf Zeit zu einer dauerhaften Trennung, müssen die Steuerklassen zu Beginn des Jahres, das auf das Kalenderjahr der Trennung folgt, beim Finanzamt geändert werden.\n\n\n\nAuch während der Trennung gilt das gesetzliche Erbrecht. Sollte einer der beiden Ehepartner während der Trennung auf Zeit sterben, steht dem anderen zumindest sein Pflichtteil des Erbes zu - oder auch mehr.\n\n\n\nWie funktioniert eine räumliche Trennung auf Zeit mit Kindern?\n\n\n\nFür Eltern stellt sich die Frage, wie sie die Trennung auf Zeit ihren Kindern erklären. Diese Tipps können dabei hilfreich sein.\n\n\n\nDie Trennung auf Probe sollte mit den Kindern besprochen werden.\n\n\n\nKinder geben sich oft selbst die Schuld an der Trennung. Erklären Sie ihnen, dass dies nicht der Fall ist und dass Sie und Ihr Partner Ihre Kinder weiterhin lieben werden.Betonen Sie, dass die Trennung nur vorübergehend angedacht ist, aber machen Sie auch deutlich, dass es evtl. zu einer dauerhaften Trennung kommen kann.Geben Sie nicht sich oder Ihrem Partner vor den Kindern die Schuld an der Trennung. Bleiben Sie im Gespräch ruhig und erklären Sie die Gründe für die Trennung mit einfachen Fakten.Betonen Sie alle Dinge, die sich für die Kinder nicht verändern werden.Informieren Sie Ihre Kinder einige Wochen vor der Trennung, damit sie die Information verarbeiten können.\n\n\n\nIn der Regel bleiben die Kinder während der Trennung auf Zeit bei einem der beiden Beziehungspartner – meist bei demjenigen, der auch in der Wohnung bleibt. Trotzdem sollte den Kindern ausreichend Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht werden, soweit dies machbar ist. Dies sollten die Partner unbedingt planen und sich an die Planung halten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/","url":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/","name":"Trennung auf Zeit - Ist sie sinnvoll? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-auf-zeit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-trennung-auf-zeit.jpg","datePublished":"2017-12-22T13:37:22+00:00","dateModified":"2026-01-25T05:05:54+00:00","description":"llll➤Trennung auf Zeit. Die Lösung für Beziehungsprobleme? Alle wichtigen Infos zur → Trennung auf Zeit als Chance für die Partnerschaft","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Umgangsrecht: Hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind?","datePublished":"2018-01-03T10:57:03+00:00","dateModified":"2026-01-30T07:45:48+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/"},"wordCount":1595,"commentCount":30,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-umgangsrecht-vater.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Das Umgangsrecht ist für Väter oft besonders wichtig, denn nach einer Scheidung leben gemeinsame Kinder häufig bei der Mutter. Aber hat der Vater tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Umgang mit seinem Kind? In welchem Rahmen muss dieser stattfinden? Und unter welchen Umständen kann das Umgangsrecht auch verweigert werden? \n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Umgangsrecht des Vaters\n\n\n\nWie viel Umgang steht dem Vater zu? Sowohl Vater als auch Kind haben einen rechtlichen Anspruch auf Umgang miteinander. Für Eltern besteht sogar eine Umgangspflicht gegenüber den eigenen Kindern. In welchem Umfang Umgangsrecht besteht, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er hat jedoch grundsätzlich das gleiche Anrecht wie die Kindsmutter. Eine einvernehmliche Regelung sollte erste Wahl sein – im Streit kann auch das Familiengericht über die Art und Dauer des Kontakts entscheiden.  Wann darf die Mutter dem Vater das Umgangsrecht verweigern? Eine Aussetzung oder gar der Ausschluss des Umgangsrechts ist ausschließlich bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (zum Beispiel bei schwerer Suchterkrankung). Die eigenmächtige Unterbindung des Umgangsrechts eines Elternteils kann ohne hinreichende Gründe anderenfalls als Pflichtverletzung gelten und dem Kindeswohl selbst zuwiderlaufen. Der Vater kann das Umgangsrecht dann auch selbst vor einem Familiengericht einklagen.  Welche Pflichten hat der Vater beim Umgangsrecht? Väter und Mütter sind grundsätzlich dazu berechtigt und verpflichtet, ihre Kinder regelmäßig zu sehen und ihr Wohlergehen sowie ihre Erziehung zu fördern. Auch die Eltern-Kind-Bindung soll durch den Umgang gestärkt werden. Der Umgang selbst beschränkt sich dabei nicht alleine auf persönliche Treffen zwischen Vater und Kind, sondern auch den Kontakt z. B. per E-Mail oder Telefon.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nKontakt zwischen Vater und Kind: Das Umgangsrecht\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWelche Rechte hat der Vater laut Umgangsrecht?\n\n\n\nDas Umgangsrecht ermöglicht Vater und Kind, ungestört Zeit miteinander zu verbringen.\n\n\n\nDas Umgangsrecht vom Vater ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 1684 zum „Umgang des Kindes mit den Eltern“ legt fest:\n\n\n\n(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.\n\n\n\nAußerdem heißt es in § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB, dass zum Wohl des Kindes auch der „Umgang mit beiden Elternteilen“ gehört. Demzufolge ist das Umgangsrecht für Vater und Mutter eines der grundlegenden Rechte, darf jedoch nicht mit dem Sorgerecht verwechselt werden.\n\n\n\nUnangetastet bleibt das Umgangsrecht vom Vater durch ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern. Leben die Kindseltern zusammen, üben beide das Umgangsrecht sozusagen automatisch durch die gemeinsame Wohnsituation aus. Doch selbst wenn die Eltern getrennt leben oder nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat, bleibt das Umgangsrecht bestehen.\n\n\n\nUmgangs- und Sorgerecht unterscheiden sich. Während die elterliche Sorge dazu berechtigt, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen, die für dessen Lebensführung notwendig sind, ist das Umgangsrecht lediglich das Recht auf regelmäßigen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil sowie weiteren engen Bezugspersonen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerschiedene Möglichkeiten beim Umgangsrecht: Vater und Kind im Kontakt\n\n\n\nDer Vater hat laut Umgangsrecht bei älteren Kindern auch einen Anspruch auf längeren Umgang.\n\n\n\nZur Dauer oder Art des Umgangs mit einem Elternteil macht das Familienrecht jedoch keine näheren Angaben. Die Eltern des Kindes sollten sich immer bemühen, zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen. Ist dies nicht möglich, kann jedoch auch ein Gericht die Rahmenbedingungen festsetzen, sodass das Umgangsrecht gewahrt wird. Vater und Kind haben dann meist an bestimmten Tagen der Woche oder an den Wochenenden Kontakt zueinander.\n\n\n\nMeist ist die Umsetzung des Umgangsrechts also abhängig von den individuellen Absprachen, die innerhalb einer Familie getätigt werden. Während ältere Kinder auch schon mehrere Tage oder Wochen beim Elternteil verbringen, wird das Umgangsrecht vom Vater mit einem Kleinkind eher ohne Übernachtung, also nur tage- oder stundenweise geregelt sein. Grob lassen sich die Möglichkeiten in Residenz- und Wechselmodelle einordnen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDas Residenzmodell: Umgangsrecht für den Vater mit oder ohne Sorgerecht\n\n\n\nDie häufigere Variante, das Umgangsrecht zu regeln, ist das Residenzmodell. Der Lebensmittelpunkt und der ständige Wohnort des Kindes befinden sich dabei ausschließlich bei einem Elternteil, etwa der Mutter. Der andere Elternteil pflegt den Umgang durch Besuche.\n\n\n\nIn der Rechtsprechung haben sich einige Richtwerte etabliert, durch die auch außergerichtliche Einigungen zustande kommen können, wenn unterschiedliche Vorstellungen der Eltern über die Umgangsregelungen zum Streit geführt haben:\n\n\n\nKleinkinder: fünf zusammenhängende Stunden/WocheKindergartenkinder: ein Tag/Woche oder zwei Tage/alle zwei WochenSchulkinder: jedes zweite Wochenende\n\n\n\nDas Umgangsrecht erlaubt es auch, die Ferien beim Vater zu verbringen.\n\n\n\nJede Familie hat jedoch unterschiedliche Bedürfnisse, die beachtet werden müssen. Liegen beispielsweise große Entfernungen zwischen den Wohnorten der Elternteile, kann es sinnvoll sein, das Umgangsrecht auf die Ferien zu verteilen. Vater und Kind können dann auch längere Zeit miteinander verbringen oder gemeinsam Urlaub machen.\n\n\n\nFür Feiertage wie Weihnachten sowie die Geburtstage der Beteiligten können zudem andere Regelungen gelten – beispielsweise ein jährlicher Wechsel zwischen Vater und Mutter.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Wechselmodell: Umgangsrecht für Väter mit Sorgerecht\n\n\n\nSeltener ist das Umgangsrecht von Vater und Mutter durch das sogenannte Wechselmodell geregelt. Dabei ist der Lebensmittelpunkt des Kindes annähernd die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte der Zeit beim Vater. Für die Dauer des Umgangs wohnt es dann auch beim jeweiligen Elternteil. Deshalb kommt dieses Modell wohl eher dann zur Anwendung, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.\n\n\n\nAllerdings ist das Wechselmodell mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Denn die Eltern müssen dafür zum Beispiel nah beieinander wohnen, damit das Kind zur Schule gehen und die Beziehung zu anderen Sozialpartnern wie beispielsweise den Freunden weiterhin aufrechterhalten kann.\n\n\n\nZiel des Umgangsrechts ist es immer, eine eigenständige, vom anderen Elternteil unabhängige Beziehung aufzubauen. Deswegen sollte das Umgangsrecht vom Vater in den eigenen Räumen stattfinden. Nur im Ausnahmefall sollte auch eine andere Regelung getroffen werden.\n\n\n\nProbleme beim Umgangsrecht: Was darf der Vater?\n\n\n\nIst keine Einigung in Sicht, kann das Familiengericht über das Umgangsrecht mit dem Vater entscheiden.\n\n\n\nGerade die gemeinsamen Kinder sind ein höchst emotionales Thema sowohl für die Mutter als auch für den Vater.\n\n\n\nDa ist es nicht verwunderlich, wenn es nach einer Trennung oder Scheidung mit Kindern oftmals zu Problemen und Streit über den Umgang mit dem Kind kommt. Welche (juristischen) Möglichkeiten gibt es dann?\n\n\n\nBeachten Sie: § 1627 BGB über die „Ausübung der elterlichen Sorge“ verpflichtet Eltern, „in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes“ zu handeln. „Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.“ Gleiches gilt auch für das Umgangsrecht.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDie Mutter verweigert den Umgang\n\n\n\nManchmal kommt es vor, dass die Kindsmutter den Umgang zwischen Kind und Vater zu verhindern versucht. In der Regel ist das jedoch keine zulässige Option. Das Umgangsrecht steht dem Vater zu – auch mit neuer Freundin, denn oftmals kommt es dann zum Streit, wenn der Andere eine neue Beziehung eingeht.\n\n\n\nTrotzdem ist in Bezug auf das Umgangsrecht vom Vater eine neue Partnerin kein Grund, den Umgang zu verweigern. Auch der direkte Kontakt zur neuen Freundin wird in der Praxis nur schwer zu unterbinden sein. Das Kindeswohl steht immer an oberster Stelle – das bedeutet auch, dass das Kind in der Regel direkten Kontakt mit dem neuen Lebensgefährten eines Elternteils haben darf, solange es dem Kindeswohl nicht entgegensteht.\n\n\n\nNach § 1684 BGB kann das Familiengericht im Zweifel den Umgang regeln. Das Umgangsrecht ist vom Vater des Kindes also einklagbar. Weigert sich der zweite Elternteil weiterhin, kann ein Umgangspfleger eingesetzt werden, der für die Zeit des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber dem Kind innehat.\n\n\n\nDer Vater hält sich nicht an die gerichtliche Umgangsregelung\n\n\n\nDas Kind verweigert den Umgang mit dem Vater? Das schmälert nicht dessen Recht auf Kontakt.\n\n\n\nIn Fällen, in denen der Vater gegen eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung verstößt, kann gegen den Vater beispielsweise ein Ordnungsgeld verhängt werden. Verstößt er weiterhin gegen die Regelung, kann auch Ordnungshaft drohen.\n\n\n\nUmgangsrecht mit dem Vater: Kind will nicht\n\n\n\nDas Kind will nicht zum Vater trotz einer Umgangsregelung? Gerade bei kleinen Kindern kann das vorkommen. Dann sollten die engen Bezugspersonen verstärkt in einer Art und Weise auf das Kind einwirken, die den Umgang mit dem zweiten Elternteil fördert. Denn das Umgangsrecht vom Vater bleibt weiterhin bestehen.\n\n\n\nEs kann auch sinnvoll sein, das eigene Verhalten zu reflektieren, denn manchmal ist das Kind durch die Gefühle eines Elternteils beeinflusst und verweigert deshalb den Umgang mit dem Vater.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann kann das Umgangsrecht mit dem Vater ausgesetzt werden?\n\n\n\nDie zeitweilige Aussetzung des Umgangsrechts ist nur aufgrund triftiger Gründe möglich. In jedem Fall ist davon abzuraten, eigenmächtig zu handeln. Stattdessen sind immer Jugendamt bzw. Gericht einzuschalten.\n\n\n\nTriftige Gründe können zum Beispiel ansteckende Krankheiten, Auffälligkeiten des Kindes, Entführungsgefahr oder eine Suchtproblematik des Vaters sein. Dann kann das Umgangsrecht vom Vater einige Zeit pausieren.\n\n\n\nEin völliger Ausschluss des Umgangs zwischen Kind und Vater auf Dauer ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen überhaupt möglich, etwa bei Kindesmissbrauch. Allein das Familiengericht ist befugt, einen Ausschluss anzuordnen und dies auch nur dann, wenn das Kindeswohl konkret in Gefahr ist.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3846206989,3848768143,3846206466\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/","url":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/","name":"Umgangsrecht: Hat der Vater Rechte? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-umgangsrecht-vater.jpg","datePublished":"2018-01-03T10:57:03+00:00","dateModified":"2026-01-30T07:45:48+00:00","description":"llll➤ Gibt es ein Umgangsrecht zwischen Vater und Kind? Alle wichtigen Infos zum → Umgangsrecht des Vaters, → zum Residenz- und Wechselmodell, → zum Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht, → zur Frage, wann das Familiengericht das Umgangsrecht vom Vater regelt/aussetzt, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#faq-question-1649679584421"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#faq-question-1649679596912"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-vater/#faq-question-1649679615611"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-kindeswille/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-kindeswille/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Umgangsrecht: Findet der Kindeswille Beachtung?","datePublished":"2018-01-04T08:52:47+00:00","dateModified":"2026-01-23T00:55:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-kindeswille/"},"wordCount":1011,"commentCount":31,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-kindeswille/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-umgangsrecht-kindeswille.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Vater wie Mutter haben ein Recht und auch die Pflicht, einen regelmäßigen Umgang mit den eigenen Kindern zu pflegen. So legt es das Familienrecht in § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest. Ebenso hat ein Kind ein Recht auf den Kontakt mit seinen Eltern – doch die Pflicht dazu entfällt. Einige Kinder verweigern den Kontakt zu einem ihrer Elternteile gar. Wie wichtig ist im Umgangsrecht der Kindeswille?\n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze zum Kindeswillen im Umgangsrecht\n\n\n\nWann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will? Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen. Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.   Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden? Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken. Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.  Was ist, wenn das Kind den Umgang verweigert? Ggf. können die Eltern im gemeinsamen Interesse am Kindeswohl auch einen begleiteten Umgang organisieren. Unter Aufsicht kann so ggf. geprüft werden, woher die Abneigung kommt bzw. das Verhältnis wieder gestärkt werden.  \n\n\n\n\nUmgangsrecht vs. Kindeswille: Wenn das Kind nicht will\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas ist das Umgangsrecht?\n\n\n\nWie wichtig ist im Umgangsrecht der Kindeswille?\n\n\n\nDas Recht auf Umgang beschreibt im Familienrecht den Anspruch von Eltern und Kindern, miteinander einen regelmäßigen Kontakt zu pflegen und beispielsweise bei Besuchen Zeit miteinander zu verbringen.\n\n\n\nZiel ist immer der Aufbau einer eigenständigen, vom anderen Elternteil unabhängigen Beziehung. Im Vordergrund steht jedoch das Kindeswohl – nur wenn dieses konkret gefährdet ist, kann der Kontakt durch ein Familiengericht zeitweise oder auf Dauer ausgesetzt werden.\n\n\n\nDoch wie verhält es sich, wenn das Umgangsrecht gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden müsste?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst im Umgangsrecht der Kindeswille entscheidend?\n\n\n\nManchmal ist eine Trennung mit Kindern im Umgangsrecht kompliziert: Das Kind will nicht zum Vater/zur Mutter. Das kann viele Gründe haben, aber nicht immer ist dadurch auch eine Aussetzung des Umgangs gerechtfertigt.\n\n\n\nDenn es spielen eine ganze Reihe Faktoren für die Beurteilung des Umfangs des Kontaktes zwischen Kind und Vater/Mutter eine Rolle:\n\n\n\nWelches Alter hat das Kind?Welchen Entwicklungsstand hat das Kind?Wie ist der Gesundheitszustand des Kindes?Wie vertraut ist das Kind mit dem umgangsberechtigten Elternteil?\n\n\n\nFerner muss die räumliche Entfernung zwischen den Wohnorten sowie die Verteilung des Sorgerechts beachtet werden und in welcher beruflichen bzw. persönlichen Lebenssituation die Eltern sich befinden.\n\n\n\nOb im Familienrecht beim Umgangsrecht der Kindeswille eine maßgebliche Bedeutung hat, kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Kommt es zum Rechtsstreit, entscheiden Gerichte daher immer nach Betrachtung des gesamten Einzelfalls. Möglich ist aber auch schon im jungen Alter eine Anhörung. Das Kind hat beim Umgangsrecht vor allem ein Mitspracherecht, wenn es bereits älter ist.\n\n\n\nSpielt für das Umgangsrecht neben dem Kindeswille auch das Alter des Kindes eine Rolle?\n\n\n\nIm Umgangsrecht spielt der Kindeswille besonders dann eine Rolle, wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto größeres Gewicht haben seine Wünsche. Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille daher durchaus eine Rolle.\n\n\n\nÄußert das Kind also wiederholt und entschieden seine Ablehnung, den Umgang mit Vater oder Mutter fortzusetzen, so muss das Gericht dem Gehör schenken und prüfen, inwieweit die Ablehnung gerechtfertigt ist (Bundesverfassungsgericht 25.04.2015, 1 BvR 3326/14).\n\n\n\nUmgangsrecht: Das Kind entscheidet?\n\n\n\nDas bedeutet jedoch nicht, dass im Umgangsrecht der Kindeswille immer ausschlaggebend ist. Stellt das Gericht beispielsweise eine Beeinflussung des Kindes durch Dritte (etwa durch die Mutter/den Vater) fest, kann der Kontakt laut Familienrecht auch gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes durchgesetzt werden.\n\n\n\nDenn der Kindeswille entspricht nicht immer dem Kindeswohl. Andererseits kann eine tiefgehende Beeinflussung durch eine Hauptbezugsperson dazu führen, dass das Kind den Umgang grundlegend negativ erlebt oder die Beziehung zu dieser Hauptbezugsperson gefährdet wäre. Dann wiederum würde der Umgang dem Kindeswohl eher schaden als nützen. Zur Beurteilung ist normalerweise ein kinderpsychologisches Gutachten nötig.\n\n\n\nOberstes Gebot hat immer das Kindeswohl – im Zweifel ist dieses bedeutender als der Kindeswille oder das Recht von Vater bzw. Mutter.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht\n\nUnterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht\nUmgangsrecht des Vaters\ngemeinsames Sorgerecht\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\n\n\nAb wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?\n\n\n\nEine Anhörung beim jüngeren Kind ist im Umgangsrecht möglich.\n\n\n\nGrundsätzlich ist im Umgangsrecht der Kindeswille zu beachten. Eine Grenze, die im Umgangsrecht die Frage „Ab wann darf ein Kind selbst darüber bestimmen?“ beantwortet, existiert jedoch nicht. Hier muss immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.\n\n\n\nAllgemein gehen Gerichte im Familienrecht ab einem Alter des Kindes von etwa 12 Jahren davon aus, dass der Kindeswille beachtlich ist und auch dementsprechend Gewicht haben sollte.\n\n\n\nVor der Volljährigkeit besteht jedoch lediglich ein Mitspracherecht – Minderjährige haben beim Umgang mit Vater oder Mutter keine alleinige Entscheidungsgewalt.\n\n\n\nUmgangsausschluss wegen Kindeswillen\n\n\n\nMeist entscheiden Familiengerichte nur dann, den Umgang zwischen Eltern und Kind völlig zu unterbinden, wenn das Kindeswohl konkret in Gefahr ist. Das ist beispielsweise oft bei Kindesmissbrauch der Fall.\n\n\n\nIn der Regel wird jedoch alles unternommen, um den Kontakt aufrechtzuerhalten. Das kann auch eine Begleitung des Umgangs durch eine Hilfsperson wie einen Umgangspfleger beinhalten. Ebenso kann das Gericht die Art und Weise näher regeln und so etwa bestimmen, dass Kind und Vater oder Mutter sich auf neutralem Boden begegnen oder in der ersten Zeit nur wenige Stunden miteinander verbringen. Denn im Umgangsrecht kann der Kindeswille sich auch ändern.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3846206989,3848768143,3846206466\"/]"}
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Kommt es dann zur Trennung, sind sie sich jedoch häufig nicht einig, was mit der Immobilie geschehen soll. Behält ein Ehegatte das Haus? Wenn ja, wer von beiden? In welcher Höhe sollte die Auszahlung erfolgen? Oder ist ein Verkauf doch die bessere Option? In solchen Fällen kann der Gesetzgeber eine Teilungsversteigerung ansetzen. Das Haus wird nach der Scheidung versteigert, der Erlös aufgeteilt. Welche Vor- und Nachteile bietet die Teilungsversteigerung für Eheleute?\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Teilungsversteigerung nach einer Scheidung\n\nKönnen sich die Eheleute nicht darüber einigen, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, so kann einer einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.\nDie Teilungsversteigerung stellt eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung dar. Die Versteigerung erfolgt öffentlich durch das Vollstreckungsgericht.\nDie Zustimmung des anderen Ehegatten ist nur nötig, wenn noch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft/Gütergemeinschaft besteht und die Immobilie nahezu das gesamte Vermögen darstellt.\nÜber einen Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung bei einer Scheidung entscheidet das Gericht.\n\nAusführliche Informationen zur Teilungsversteigerung nach einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nVoraussetzungen der Teilungsversteigerung nach Trennung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann ist eine Teilungsversteigerung möglich?\n\n\n\nEine Teilungsversteigerung nach einer Scheidung ist meist mit Verlusten behaftet.\n\n\n\nDie Teilungsversteigerung ist eine Zwangsvollstreckung, wenn sich die ehemalig Verheirateten partout nicht einigen können, beispielsweise auf eine Nutzungsentschädigung. Sie ist die letzte Möglichkeit, eine Änderung der Eigentumsverhältnisse zu bewirken.\n\n\n\nDas Verfahren kann formlos beim zuständigen Amtsgericht schriftlich beantragt werden. Ein aktueller Grundbuchauszug ist beizufügen. Allerdings kann eine Teilungsversteigerung nur unter bestimmten Umständen durchgeführt werden.\n\n\n\nEine Teilungsversteigerung vor rechtskräftiger Scheidung ist möglich - ohne Zustimmung des Antraggegners jedoch nur, wenn\n\n\n\nsich die Eheleute nicht im Stand der Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft befinden.das gemeinsame Grundstück nicht das gesamte Vermögen darstellt.\n\n\n\nDenn dann wäre das Betreiben einer Teilungsversteigerung ein Verstoß gegen § 1365 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Ehepartner über das Vermögen im Ganzen nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen darf. Mindestens zehn Prozent sonstiges Vermögen müssen vorhanden sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVor- und Nachteile\n\n\n\nEinen Vorteil kann die Teilungsversteigerung vom Haus bei einer Scheidung für den Eigentümer haben, der die Immobilie erwerben möchte. Denn das Objekt wird üblicherweise mit einem geringsten Gebot von 50 Prozent des Marktwertes angeboten und oft auch verkauft.\n\n\n\nAllerdings besteht auch das Risiko, dass andere Mitbieter den Preis in die Höhe treiben und letztendlich den Zuschlag bekommen. In dem Fall wäre das Haus für beide Ex-Partner verloren.\n\n\n\nBeachten Sie: Keiner der Ex-Eheleute hat bei der Teilungsversteigerung nach einer Scheidung ein Vorkaufsrecht!\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\nDie Versteigerung abwenden – Geht das?\n\n\n\nDie Teilungsversteigerung nach einer Scheidung zu verhindern ist vor allem bei gemeinsamen Kindern möglich.\n\n\n\nDer Antragsgegner kann die Teilungsversteigerung nach einer Scheidung verhindern, indem er innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Beantragung die Einstellung des Verfahrens beantragt.\n\n\n\nDas Gericht entscheidet über den Antrag. Insbesondere vorhandene Kinder können einen Grund darstellen, das Verfahren einzustellen, wenn das Wohl des Kindes bzw. der Kinder durch einen Umzug gefährdet erscheint.\n\n\n\nDie Einstellung ist aber auch möglich, wenn der angesetzte Termin nach Abwägung aller Interessen nicht angemessen erscheint. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Übernahmeverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder zeitnah eine Werterhöhung des Grundstücks zu erwarten ist.\n\n\n\nBefristung der Verfahrenseinstellung\n\n\n\nMeist ist die Einstellung jedoch auf sechs Monate befristet und kann nur ein weiteres Mal beantragt werden, sodass eine maximale Verzögerung von einem Jahr erreicht werden kann.\n\n\n\nIst der Grund der Einstellung das Kindeswohl, dann sind sogar mehrere Einstellungsanträge möglich. Aber auch in dem Fall erfolgt die Versteigerung nach spätestens fünf Jahren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEine Teilungsversteigerung nach einer Scheidung ist häufig die schlechtere Lösung! Sie ist meist mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für beide Parteien verbunden. Um auch bei einem schwierigen Verhältnis der Miteigentümer eine Einigung zu erzielen, sodass eine Versteigerung verhindert werden kann, sind anwaltliche Hilfe und gegebenenfalls eine Mediation sinnvoll!\n\n\n\nAufteilung des Verkaufserlöses\n\n\n\nNach Teilungsversteigerung und Schlüsselübergabe: Die Eheleute müssen sich über den Erlös einigen.\n\n\n\nDer Verkaufserlös wird zwischen den früheren Eigentümern der Immobilie aufgeteilt. Im Vorfeld werden allerdings noch die Kosten fürs Gericht sowie die Aufwendungen für das Sachverständigengutachten abgezogen, das benötigt wird, um den Marktwert von Grundstück oder Immobilie und damit das Mindestgebot für die Teilungsversteigerung nach der Scheidung festzulegen.\n\n\n\nDie Ex-Partner können grundsätzlich selbst darüber bestimmen, zu welchen Anteilen der Erlös aufgeteilt wird. Es erscheint jedoch fraglich, ob darüber im Einvernehmen entschieden werden kann, wenn das Verhältnis der Eigentümer bereits zuvor einer grundsätzlichen Einigung bezüglich des Grundstücks im Wege stand.\n\n\n\nDeshalb kommt es regelmäßig dazu, dass der Verkaufserlös beim zuständigen Gericht hinterlegt werden muss. Dieses entscheidet dann über die anteilsmäßige Aufteilung des Erlöses.\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
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Die Vaterschaft dagegen ist zuweilen nicht so einfach festzustellen. Kindesunterhalt müssen beide zahlen. Doch manchmal erfahren vermeintliche Väter nach Jahren, dass der Sprössling gar nicht ihr leibliches Kind ist. Welche Rechte haben sogenannte Scheinväter dann? Kann für Kuckuckskinder gezahlter Unterhalt zurückgefordert werden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kuckuckskind-Unterhalt zurückfordern\n\nUnterhaltspflichtig ist solange der gesetzlich erfasste Vater, bis das Nichtbestehen der Vaterschaft festgestellt ist. Auch wenn das Kind \"untergejubelt\" wurde, muss Unterhalt gezahlt werden.\nMit dem Nichtbestehen der Vaterschaft entfallen die Unterhaltsansprüche des Kindes rückwirkend bis zum Tag seiner Geburt.\nRückforderungen von für Kuckuckskinder gezahltem Unterhalt gegenüber der Mutter oder dem Kind selbst sind meist erfolglos.\nScheinväter haben die Möglichkeit, Unterhaltsregress gegenüber dem biologischen Vater zu fordern.\n\nAusführliche Informationen zum Thema erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nUnterhalt für ein Kuckuckskind: Gesetzliche Regelungen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWer ist der rechtliche Vater eines Kindes?\n\n\n\nAuch für Kuckuckskinder muss erst einmal weiterhin Unterhalt gezahlt werden.\n\n\n\nDas deutsche Familienrecht kennt drei verschiedene Möglichkeiten, wie der gesetzliche Vater eines Kindes festgestellt werden kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschreibt diese in § 1592:\n\n\n\nVater eines Kindes ist der Mann,\nder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,\nder die Vaterschaft anerkannt hat oder\ndessen Vaterschaft […] gerichtlich festgestellt ist.\n\n\n\n\nWird ein Kind also in eine Ehe hineingeboren, so wird automatisch der Ehemann der Mutter als Vater eingetragen. Alternativ kann die Vaterschaft bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch anerkannt oder durch ein Gericht festgestellt werden.\n\n\n\nFür die gesetzliche Vaterschaft spielt die biologische Abstammungslinie in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Sie kommt meist nur zum Tragen, wenn es Streit über die Vaterschaft gibt. Bis zum gerichtlichen Beweis des Gegenteils bleibt derjenige Vater unterhaltspflichtig, der als gesetzlicher Vater eingetragen ist! Das heißt, dass die Zahlung von Unterhalt für ein Kuckuckskind in der Ehe meist die Regel darstellt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrotzdem haben Scheinväter unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, für Kuckuckskinder gezahlten Unterhalt zurückzufordern. Dies kann jedoch kompliziert und langwierig sein, unabhängig davon, ob es sich um Bauunterhalt oder Naturalunterhalt handelt.\n\n\n\nUnterhalt zurückfordern: Vom Kuckuckskind selbst?\n\n\n\nDer Unterhalt für ein Kuckuckskind endet, wenn per Gentest die Vaterschaft unbewiesen bleibt.\n\n\n\nEs ist in der Regel nicht möglich, vom Kuckuckskind den Unterhalt zurück zu bekommen, da Unterhalt zur Deckung laufender Kosten, nicht jedoch zur Bereicherung gezahlt wird.\n\n\n\nDas Vaterschaftsanfechtungsverfahren\n\n\n\nIn einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren haben Scheinväter die Möglichkeit, das Nichtbestehen der Vaterschaft (§ 1599 Abs. 1 BGB) feststellen zu lassen. Dies erfolgt normalerweise durch einen entsprechenden Vaterschaftstest, in dem die DNA von Vater, Mutter und Kind verglichen wird.\n\n\n\nStellt das Familiengericht in der Folge das Nichtbestehen einer Vaterschaft fest, so entfallen auch die Ansprüche der Kuckuckskinder auf Unterhalt – theoretisch rückwirkend bis zum Tag ihrer Geburt.\n\n\n\nUnterhaltsregress gegen den biologischen Vater\n\n\n\nDer Scheinvater könnte nun den für das Kuckuckskind gezahlten Unterhalt zurückfordern. Allerdings ist anzunehmen, dass sich die Mutter auf den Verbrauch der Alimente beruft. Auch unterliegt sie keiner Schadensersatzpflicht. Tatsächlichen Erfolg verspricht nur der Regress gegen den biologischen Vater.\n\n\n\nKeine Auskunftspflicht der Mutter\n\n\n\nDazu bedarf es häufig der Auskunft der Mutter über die Identität des Kindsvaters. Dazu ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht verpflichtet. Schweigt die Kindsmutter also beharrlich und gibt es keine anderen Indizien zur Identität des Kindsvaters, so bleiben die Regressansprüche des Scheinvaters über den für Kuckuckskinder gezahlten Unterhalt meist offen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann kann Unterhalt zurückgefordert werden?\n\n\n\nDer Unterhalt für ein Kuckuckskind kann meist nur vom biologischen Vater zurückgefordert werden.\n\n\n\nDer Scheinvater kann den für ein Kuckuckskind gezahlten Unterhalt der letzten zwei Jahre zurückfordern, wenn\n\n\n\nder biologische Vater bekannt ist.die Mutter freiwillig Auskunft erteilt.er ein gerichtliches Unterhaltsregressverfahren gegen den vermutlichen biologischen Vater führt.er vom Kind selbst Auskunft erhält, da dieses einen Anspruch auf entsprechende Auskünfte gegenüber der Mutter hat.\n\n\n\nLetztere Möglichkeit dürfte jedoch eher eine Seltenheit sein, da es fragwürdig ist, ob ein minderjähriges Kind den Auskunftsanspruch durchsetzen kann.\n\n\n\nInwieweit es sinnvoll ist, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren und die Unterhaltsrückforderung anzustreben, um zu Unrecht für Kuckuckskinder gezahlten Unterhalt zurückzuerhalten, sollte im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt erörtert werden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-anwalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-anwalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ist ein Anwalt für einen Ehevertrag nötig?","datePublished":"2018-01-19T15:32:52+00:00","dateModified":"2026-01-22T07:41:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-anwalt/"},"wordCount":527,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Ein Ehevertrag ist ein gesetzlich bindendes Dokument und bedarf deshalb einer fachmännischen Begutachtung – schon eine unbillige oder uneindeutige Klausel kann die Sache nichtig machen. Doch wer ist eigentlich für einen Ehevertrag verantwortlich? Ein Anwalt oder ein Notar?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Ist ein Anwalt für den Ehevertrag nötig?\n\nWer einen Ehevertrag aufsetzen möchte, kann dies selbst tun oder es einem Anwalt/Notar überlassen.\nBezüglich des Ehevertrages besteht keine Anwaltspflicht. Ein Ehevertrag kann zwar ohne Anwalt erstellt werden – die notarielle Beglaubigung ist jedoch ein Muss.\nEs empfiehlt sich dennoch, einen Anwalt für einen Ehevertrag hinzuzuziehen, um gegen Eventualitäten abgesichert zu sein.\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nEhevertrag: Notar oder Anwalt – oder gar beides?\n\n\n\nDie harten Fakten vornweg: Grundsätzlich kann sowohl ein Notar als auch ein Anwalt einen Ehevertrag aufsetzen. Die Konsultation eines Anwaltes ist hierzulande nicht verpflichtend, die eines Notars schon. Ein Ehevertrag ganz ohne Notar oder Anwalt ist nicht möglich.\n\n\n\nEin Ehevertrag kann ohne Anwalt abgeschlossen werden\n\n\n\nDass nicht zwangsläufig ein Anwalt für einen Ehevertrag beauftragt werden muss, kommt natürlich denen entgegen, die sich über die Vertragsbedingungen einig sind und gerne Geld sparen möchten – schließlich unterliegen Notarskosten dem üblichen Honorar für einen Anwalt. Dies ist nur verständlich – dennoch können Stolpersteine lauern.\n\n\n\nEs beginnt bereits damit, dass Notare mitunter auch als Anwälte tätig sind. Viele Paare suchen direkt nach solch einer Voraussetzung – mit dem Hintergedanken, gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Das leuchtet ein, aber ganz so einfach ist es mitunter nicht.\n\n\n\nDenn: Eine Person kann zwar durchaus in beiden Gebieten ausgebildet sein - dennoch beauftragen Sie jemanden entweder als Notar oder als Anwalt für Ihren Ehevertrag. Betroffenen ist es in der Regel untersagt, als Vertreter beider Zuständigkeitsbereiche gleichzeitig zu agieren.\n\n\n\nEheverträge können auch im Nachhinein als sittenwidrig eingestuft werden\n\n\n\nEs ist empfehlenswert, dennoch einen Rechtsanwalt für einen Ehevertrag zu Rate zu ziehen\n\n\n\nAbgesehen davon ist ein Ehevertrag nicht automatisch juristisch wasserdicht, auch wenn er notariell beglaubigt wurde. Die Auflagen für einen validen Ehevertrag sind umfangreich und mitunter sehr komplex; zudem verhält es sich im Recht bekannterweise so, dass der Einzelfall entscheidet und pauschale Aussagen grundsätzlich kaum getroffen werden können. Ein Anwalt kann Ihren Ehevertrag besser auf etwaige Fallstricke prüfen und so eventuell böse Überraschungen vermeiden.\n\n\n\nHier kommt der Begriff der „Sittenwidrigkeit“ ins Spiel: Dies meint, grob zusammengefasst, dass ein Vertrag im Falle eines Verstoßes gegen „gute Sitten“ ungültig werden kann. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn:\n\n\n\nVertragsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßeneine Klausel gegenüber einem der Unterzeichnenden grob unbilligend istwenn die Unterlegenheit/Abhängigkeit eines Vertragspartners ausgenutzt wurdeder Ehevertrag in irgendeiner anderen Form rechtswidrig wäre\n\n\n\nDa Sittenwidrigkeit je nach Rechtslage und Einzelfall große Interpretationsräume zulässt, ist es eben möglich, dass Eheverträge nachträglich als nichtig erklärt werden.\n\n\n\nFazit: Auch wenn es keinen Anwalt für einen Ehevertrag braucht, tun Paare dennoch gut daran, einen ausgebildeten Juristen mit der Aufsetzung und/oder Prüfung ihres Ehevertrages zu beauftragen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-sparguthaben/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-sparguthaben/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Kindesunterhalt: Kann das Sparguthaben angerechnet werden?","datePublished":"2018-01-23T11:39:04+00:00","dateModified":"2026-01-29T03:01:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-sparguthaben/"},"wordCount":769,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-sparguthaben/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-kindesunterhalt-sparguthaben.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder","Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Nach einer Trennung wohnen die meisten Ex-Partner nicht mehr unter einem Dach. Sind gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervorgegangen, so stellt sich regelmäßig die Frage nach Unterhalt. Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, leistet seinen Unterhaltsteil meist in Form von Naturalunterhalt. Der andere Elternteil dagegen ist barunterhaltspflichtig. Doch was passiert, wenn das Einkommen nicht für die Unterhaltspflichten ausreicht? Ist für den Kindesunterhalt auch das Sparguthaben aufzubrauchen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Muss für den Kindesunterhalt das Sparguthaben verwendet werden?\n\nIn der Regel muss auch das Sparguthaben aufgebraucht werden, um den Mindestunterhalt eines Kindes decken zu können.\nDies gilt nicht, wenn der Unterhaltspflichtige dieses Vermögen als notwendigen Eigenbedarf benötigt.\nAuch wirtschaftliche Nachteile, für den Kindesunterhalt genutzte Einkünfte und das Schonvermögen können u. a. die Pflicht zur Nutzung des Sparguthabens verhindern.\n\nAusführliche Informationen zum für den Kindesunterhalt verwertbaren Sparguthaben erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBarunterhalt: Muss das Sparvermögen genutzt werden?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nVorhandenes Vermögen muss verwertet werden\n\n\n\nFür den Kindesunterhalt muss das Sparguthaben meist geopfert werden.\n\n\n\nEltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Insbesondere der familienferne Elternteil muss diesen Unterhalt in Form von finanziellen Leistungen bereitstellen. Die Berechnung erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle auf Basis vom monatlichen Einkommen.\n\n\n\nAnhand des Nettoeinkommens wird der Unterhaltsbetrag je nach Alter des vorhandenen Kindes berechnet. Außerdem weist die Tabelle den Bedarfskontrollbetrag aus. Dies ist der Selbstbehalt, der dem zu Unterhalt Verpflichteten für sich selbst zurückbleiben muss. Ansonsten muss anhand der nächstniedrigeren Einkommensstufe gerechnet werden, die nicht unterschritten wird.\n\n\n\nIn der Regel sind zum Begleichen von Kindesunterhalt auch Sparguthaben und anderes vorhandenes Vermögen zu verwenden. Dies ergibt sich aus § 1603 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eltern sind\n\n\n\nihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.\n\n\n\nDiese Auffassung hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 zudem bestätigt.\n\n\n\nAusnahmen von der Regel\n\n\n\nSicherung des notwendigen Eigenbedarfs\n\n\n\nAllerdings muss für den Kindesunterhalt das Sparguthaben nicht aufgebraucht werden, wenn das Vermögen zur Sicherung des notwendigen Eigenbedarfs, also des Selbstbehalts erforderlich ist. Dies dürfte jedoch nur selten der Fall sein.\n\n\n\nVerbleibendes Schonvermögen\n\n\n\nFür den Kindesunterhalt muss das Sparguthaben oft nicht genutzt werden, wenn es zum Schonvermögen zählt.\n\n\n\nZudem steht dem Unterhaltspflichtigen ein Schonvermögen zu. In welcher Höhe dies der Fall ist, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.\n\n\n\nDie Anwendung von starren Freibeträgen lehnte der BGH in der Vergangenheit ab. Die Höhe des Schonvermögens muss also immer anhand der Verhältnisse im Einzelfall abgewogen werden.\n\n\n\nLaufende Einkünfte\n\n\n\nBringt das vorhandene Vermögen Einkünfte ein, die für den Unterhalt verwendet werden, muss dieses Vermögen in der Regel nicht aufgebraucht werden. Dies kann bei einem für den Kindesunterhalt nutzbaren Sparvermögen beispielsweise der Fall sein, wenn eine höhere Summe verzinst angelegt wurde.\n\n\n\nAllerdings sind die Einkünfte dann häufig zum Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils hinzuzurechnen, sodass dieses steigt und damit auch der zu zahlende Unterhalt höher ausfällt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nErheblicher wirtschaftlicher Nachteil\n\n\n\nEbenso muss das Sparguthaben normalerweise nicht angetastet werden, wenn damit ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil verbunden wäre – beispielsweise bei Kündigung einer Lebensversicherung mit einhergehendem hohen Prämienverlust.\n\n\n\nAus dem Selbstbehalt angespartes Vermögen\n\n\n\nFür den Kindesunterhalt muss solches Sparvermögen, das aus dem Selbstbehalt angespart wurde, meist ebenfalls nicht verwendet werden.\n\n\n\nFür den Kindesunterhalt muss das Sparvermögen meist auch dann nicht aufgebraucht werden, wenn dieses aus dem notwendigen Selbstbehalt zusammengespart wurde. Denn es ist dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich selbst überlassen, was er mit seinem Selbstbehalt macht.\n\n\n\nErsatz durch andere Unterhaltsverpflichtete\n\n\n\nGibt es mehrere unterhaltspflichtige Personen, kann es zudem sein, dass der Kindesunterhalt, ohne das Sparguthaben antasten zu müssen, von diesen ersetzt werden kann. Dazu ist es jedoch notwendig, dass der zweite Unterhaltspflichtige dies ohne Beeinträchtigung seines eigenen Lebensunterhalts leisten kann.\n\n\n\nDas kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kindsmutter weit mehr Einkommen als der Kindsvater hat, die Kinder aber bei ihr leben. Dann wäre es denkbar, dass die Mutter den fehlenden Betrag des Mindestunterhalts für das oder die Kinder aufbringen muss, den der Vater aufgrund seines geringen Einkommens nicht leisten kann, ohne für den Kindesunterhalt sein Sparguthaben aufzubrauchen.\n\n\n\nLassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten, ob Sie für den Kindesunterhalt tatsächlich Ihr Sparguthaben einsetzen müssen! Dies kann nur individuell nach Einsicht in die Akten beantwortet werden. Einen ersten Anhaltspunkt zur Höhe des Unterhalts bietet unser Kindesunterhaltsrechner."}
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Doch im Gegensatz dazu haben Eltern auch die Pflicht, den Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. Was bedeutet in der Praxis die Umgangspflicht für Väter und für Mütter? Lässt sich Umgang überhaupt durchsetzen?\n\n\n\nLiteratur zum Thema Umgangsrecht\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Umgangspflicht\n\n\n\nHat der Vater eine Umgangspflicht? Ja, grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen - sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise - etwa durch einen gerichtlichen Beschluss - zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.  Sind Kinder zum Umgang verpflichtet? Anders als für Eltern besteht für die betroffenen Kinder keine Umgangspflicht. Hier spielt also stets auch der Kindeswille eine Bedeutung. Ein Elternteil darf jedoch nicht z. B. durch Manipulation dahingehend auf das Kind einwirken, dass es den Umgang mit dem anderen Elternteil partout fürchtet oder sich diesem verweigert. Auch das kann zu Zwangsmaßnahmen (wie Ordnungsgelder) gegen den manipulierenden Elternteil führen. Es kann sich hierbei schlimmstenfalls auch um eine aktive Kindeswohlgefährdung handeln.  Ist der Vater/die Mutter dazu verpflichtet, die Kinder im Urlaub zu sich zu nehmen? In welchem Umfang das Umgangsrecht ausgeübt wird - egal ob nun in der Ferienzeit oder im Alltag -, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Zum Wohle des Kindes sollten die Eltern hier stets eine einvernehmliche und für alle Beteiligten verträgliche Einigung finden. Ist das nicht möglich, kann auch das Familiengericht auf Antrag in einem Verfahren eine entsprechende Umgangsregelung festlegen.  \n\n\n\n\nDie Umgangspflicht – Kontakt zwischen Eltern und Kind\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nPflicht zum Kontakt: Rechtliche Grundlage\n\n\n\nKinder unterliegen nicht der Umgangspflicht.\n\n\n\nUmgangsrecht und Umgangspflicht sind im Gesetz aus demselben Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ableitbar. Neben dem Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil heißt es in § 1684 Abs. 1 BGB:\n\n\n\n\"[…] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.\"\n\n\n\nEine Pflicht des Kindes hingegen, mit seinen Eltern in Kontakt zu treten, gibt es nicht. Juristisch gesehen sind also Elternteile im Recht, die die Umgangspflicht, etwa vom Vater, durchzusetzen versuchen. In der Praxis ist es jedoch erheblich schwieriger, die Umgangspflicht zu erzwingen.\n\n\n\nDie Umgangspflicht einklagen: Geht das?\n\n\n\nJa, es ist durchaus möglich, beim Gericht zu beantragen, den umgangsberechtigten Eltern auch zur Ausübung dieses Rechts zu verpflichten. Dies kann insbesondere dann Sinn ergeben, wenn die Umgangspflicht in der Vergangenheit zwar wahrgenommen wurde, der Umgangsberechtigte jedoch sehr unzuverlässig bzw. der Umgang unregelmäßig oder zu kurz war.\n\n\n\nIn einem solchen Fall kann ein gerichtlich zugestellter Antrag den Elternteil aufrütteln und ihm die Wichtigkeit des Umgangs verdeutlichen. Gegebenenfalls ist ein Ordnungsgeld möglich. Im Anschluss ist dann vielleicht die Ausarbeitung einer verbindlichen Umgangsregelung möglich, die im Endeffekt jedoch freiwillig eingegangen und eingehalten wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Der Umgang ist eine Verbindlichkeit! Andere Angelegenheiten müssen zurückstehen. Pünktlichkeit, eine zuverlässige Einhaltung der Vereinbarung und die Entlastung des betreuenden Elternteils sollten eingehalten werden!\n\n\n\nErnsthafte Umgangsverweigerung: Klage sinnvoll?\n\n\n\nDie Umgangspflicht zu erzwingen, ist bei hartnäckiger Weigerung kaum im Sinne des Kindes.\n\n\n\nBei ernsthaften Verweigerern des Umgangs ist eine Klage jedoch meist aussichtslos. Denn maßgeblich ist immer das Kindeswohl zu beachten.\n\n\n\nDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass der nur mit Zwangsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzte Umgang meistens nicht dem Kindeswohl dient – und damit auch nicht durchgesetzt werden sollte.\n\n\n\nNur wenn ein solcherweise erzwungener Umgang zwischen Eltern und Kind dessen Wohl dient, ist eine Durchsetzung mit Zwangsmitteln denkbar. In einer Pressemitteilung (44/2008) gab das BVerfG bekannt:\n\n\n\n\"Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.\"\n\n\n\nIn der Regel keine zwangsweise Durchsetzung\n\n\n\nAus Gründen des Kindeswohls erfolgt in der Regel also keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht. Theoretisch sind jedoch Zwangsmaßnahmen möglich. Dazu gehören:\n\n\n\nBegleiteter UmgangZwangsgeld von bis zu 25.000 EuroZwangshaft\n\n\n\nAus den genannten Gründen kommt allerdings insbesondere die Gewaltanwendung durch Vollstreckungsbeamte so gut wie nie zur Anwendung.\n\n\n\nUmgangspflicht in den Ferien\n\n\n\nDie Umgangspflicht in den Ferien umfasst auch das Recht auf gemeinsame Reisen.\n\n\n\nGibt es auch eine Umgangspflicht in den Ferien? Muss der Vater beispielsweise einen Teil davon mit den Kindern verbringen? Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte einen Anspruch darauf, einen Teil der Ferien mit seinen Kindern verbringen zu können, ebenso haben die Kinder einen Anspruch darauf, dass die Umgangspflicht vom Vater in den Ferien wahrgenommen wird.\n\n\n\nEine gesetzliche Regelung, in welchem Umfang der Umgang zu erfolgen hat, gibt es jedoch nicht. Maßgebend ist auch hier das Kindeswohl. Die Eltern sind angehalten und sogar verpflichtet, sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst es jedoch nicht möglich, zu einer Einigung zu gelangen, kann auch das Familiengericht eine verbindliche Entscheidung treffen. Meist sind die Ferien dann hälftig oder im Wechsel aufzuteilen.\n\n\n\nWährend des Umgangs kann der umgangsberechtigte Elternteil den Aufenthalt des Kindes bestimmen und die Aktivitäten aussuchen. Ebenso ist er berechtigt, ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten mit dem Kind zu verreisen, solange es sich um eine inländische oder EU-Reise handelt.\n\n\n\nDauer und Frequenz der Umgangspflicht\n\n\n\nWeitere Streitpunkte sind oft Dauer und Regelmäßigkeit der Umgangspflicht. Wie oft und wie lang sollte der Umgang stattfinden? Verbriefte Bestimmungen gibt es auch dazu nicht. Die familiäre Situation, die Entfernung zwischen den Wohnorten und das Alter des Kindes müssen in dieser Frage berücksichtigt werden.\n\n\n\nIn der Rechtsprechung haben sich jedoch ungefähre Richtwerte etabliert:\n\n\n\nKleinkinder: fünf zusammenhängende Stunden/WocheKindergartenkinder: ein Tag/Woche oder zwei Tage/alle zwei WochenSchulkinder: jedes zweite Wochenende\n\n\n\nJe nach Familiensituation müssen diese Werte jedoch angepasst und abgeändert werden.\n\n\n\nUmgangsrecht boykottieren: Ist das erlaubt?\n\n\n\nDie Umgangspflicht erlischt nicht, wenn das Kind beeinflusst wurde, damit es den Umgang verweigert.\n\n\n\nDie Umgangspflicht besteht nur für die Eltern. Wenn das Kind nicht zum anderen Elternteil möchte, wird es dazu unter Umständen nicht genötigt. Beiden Elternteilen ist eine negative Beeinflussung des Kindes hinsichtlich des Umgangs mit dem anderen Elternteil jedoch untersagt. In § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB heißt es dazu:\n\n\n\n\"Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt […].\"\n\n\n\nInsbesondere kann das Umgangsrecht des boykottierten Elternteils dann meist auch gegen den Willen des Kindes durchgesetzt werden, indem per Gerichtsbeschluss eine Regelung des Umgangs festgelegt wird.\n\n\n\nDiese Regelung ist dann auch gegen den manipulierenden Elternteil durch Ordnungsgelder und Ordnungshaft vollstreckbar, der das Sorgerecht innehat. In extremen Fällen kann dann sogar das Sorgerecht entzogen werden.\n\n\n\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:\n\n\n\n[amazon box=\"3846206989,3848768143,3846206466\"/]"}
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In den meisten anderen Fällen jedoch nimmt das Gericht den Versorgungsausgleich automatisch ins Verbundverfahren auf. Der Ausschluss ist dann zwar unter Umständen möglich, jedoch kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich auch sittenwidrig sein. Mehr dazu lesen Sie hier.  Kann man den Versorgungsausgleich auch wieder zurücknehmen? In seltenen Fällen können betroffene den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen.  \n\n\n\n\nScheidung ohne Versorgungsausgleich: Verzicht grundsätzlich möglich\n\n\n\nWann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?\n\n\n\nDer Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann z. B. bei geringen Ausgleichswerten erfolgen.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, wird der Ausgleich der Rentenanwartschaften von Amts wegen vor dem Familiengericht thematisiert. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, bei denen der Ausschluss vom Versorgungsausgleich durchaus möglich und zulässig ist:\n\n\n\nEhedauer bis maximal drei Jahre: Währte die Ehe von Eheschließung bis Rechtshängigkeit der Scheidung höchstens drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich nicht von Amts wegen durchgeführt, sondern nur auf Antrag eines Betroffenen. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist also in einem solchen Fall durchaus zulässig.Geringe Ausgleichswerte: Haben beide Ehegatten annähernd gleich viel oder wenig Rentenpunkte in der Ehezeit erworben, ergibt sich daraus zumeist ein nur geringer Ausgleichswert. Auch in einem solchen Fall kann für den Versorgungsausgleich ggf. der Verzicht erklärt werden.Ausreichende Altersvorsorge: Zudem können Ehegatten den Ausschluss auch dann oftmals erklären, wenn beide bereits über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen.Anspruch verwirkt: In Einzelfällen kann der Ausgleichsanspruch seitens eines Ehegatten auch durch schuldhaftes Verhalten gegenüber dem anderen als verwirkt erklärt werden. Das Vorliegen einer besonderen Härte müsste das Familiengericht aber stets neu prüfen.Notarielle Vereinbarung: Zudem können Ehegatten den Verzicht im Rahmen einer notariellen Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) einvernehmlichen bestimmen. Hier gibt es aber einige Fallstricke zu beachten. Dazu mehr im folgenden Abschnitt.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Versorgungsausgleich\n\nKönnen Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen?\nWas geschieht mit dem Versorgungsausgleich bei Wiederheirat?\n\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Dann kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich sittenwidrig sein\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Der Verzicht kann bei einseitiger Lastenverteilung und Benachteiligung unwirksam sein.\n\n\n\nOb nun im Ehevertrag oder einer entsprechenden Vereinbarung im Rahmen der Scheidung: Grundsätzlich können die Ehegatten sich auch zum Versorgungsausgleich relativ frei und einvernehmlich einigen.\n\n\n\nDabei kann es auch durchaus zulässig sein, wenn sie beim Versorgungsausgleich den Verzicht erklären.\n\n\n\nEin nachträglicher Sinneswandel kann einen solchen Ausschluss aber dennoch ggf. unwirksam machen, denn: Nicht jeder Verzicht ist auch wirksam.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich zählt laut Bundesgerichtshof zu den Kernbereichen der Scheidungsfolgen und ist als solcher besonders schützenswert. Stellt sich bei Prüfung eines notariell beglaubigten Verzichts heraus, dass zum Beispiel der Verzichtende durch den Ausschluss erheblich benachteiligt ist, kann das Familiengericht den Verzicht auf Versorgungsausgleich auch für unwirksam erklären (aufgrund von Sittenwidrigkeit). Schlimmstenfalls kann dabei der gesamte Ehevertrag unwirksam werden.\n\n\n\nUm zu vermeiden, dass eine solche einseitige Lastenverteilung vorliegt, sollten Ehegatten deshalb regelmäßig für einen angemessenen Ausgleich sorgen, wenn Sie auf den der Rentenpunkte verzichten wollen. So können zum Beispiel umfangreiche Einmalzahlungen oder aber angemessene Unterhaltszahlungen den Verzicht aufwiegen. Aber: Eine pauschale Universallösung und Erfolgsgarantien gibt es nicht. Jeder Fall gestaltet sich anders.\n\n\n\nVerzicht auf Versorgungsausgleich ohne Anwalt?\n\n\n\nEhegatten können im Rahmen einer notariellen Vereinbarung den Versorgungsausgleich ausschließen.\n\n\n\nWollen Sie beim Versorgungsausgleich den Verzicht im Rahmen einer notariellen Vereinbarung erklären, benötigen Sie hierzu nicht zwangsläufig einen Anwalt. Aber: Ein Notar kann zwar ebenfalls einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, er wird jedoch dabei den Anweisungen der Eheleute folgen und selbst nicht rechtsberatend tätig. Auch ein Notar, der zugleich eine Zulassung als Anwalt besitzt, darf nur entweder als Notar oder als Anwalt tätig werden.\n\n\n\nWollen Sie daher sichergehen, dass der Ehevertrag auch wirksam und nicht sittenwidrig ist, sollten Sie den Rat eines Rechtsanwaltes für Familienrecht bei der Erstellung suchen.\n\n\n\nEs gibt dabei für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich kein allgemeingültiges Muster. 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Im Schnitt kommen auch auf einkommensschwache Ehegatten Kosten in Höhe von zirka 1000 Euro für das Scheidungsverfahren zu. Nicht jeder ist dabei finanziell in der Lage, Anwalts- und Gerichtskosten selbstständig zu tragen. In derartigen Fällen können Betroffene dann ggf. auf staatliche Hilfen in Form einer Gerichtskostenbeihilfe für die Scheidung zurückgreifen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gerichtskosten­bei­hilfe bei Scheidung\n\nEinkommensschwache Personen, die die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, haben die Möglichkeit, auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) zurückzugreifen.\nEs handelt sich hierbei um eine staatlich finanzierte Beihilfe, die eine Scheidung auch diesen Betroffenen möglich machen soll.\nDie Gerichtskostenbeihilfe ist als Darlehen gedacht. Sie kann gegen ratenweise Tilgung bewilligt werden oder ohne Ratenzahlung - je nach finanzieller Situation des Betroffenen.\nDer Antragsteller muss dabei über weitere vier Jahre hinweg über seine finanzielle Situation Auskunft erteilen, sodass auch eine spätere Rückzahlung möglich ist.\n\nNähere Informationen zur offiziell als \"Verfahrenskostenhilfe\" bezeichneten Sozialleistung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWer hat Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe bei Scheidung?\n\n\n\nVoraussetzung für einen Anspruch auf Beihilfe zu den Scheidungskosten\n\n\n\nDie Scheidungskosten: Eine staatliche Beihilfe können Sie unter gewissen Voraussetzungen beantragen.\n\n\n\nDer Anspruch der Betroffenen richtet sich nach dem monatlich einzusetzenden Einkommen. In Abzug gebracht werden können dabei von dem Nettoeinkommen der Person besondere Belastungen wie Freibeträge, Kosten für Unterkunft und Nebenkosten und darüber hinaus im Einzelfall auch weitere besondere Belastungen.\n\n\n\nIn einem Antrag müssen die Antragsteller dabei umfassende Auskunft erteilen über deren finanzielle Situation. Der Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind hierzu auch Nachweise wie Mietvertrag, ALG-II-Bescheid bzw. Einkommensnachweise und Kontoauszüge beizufügen.\n\n\n\nErgibt sich hieraus ein einsetzbares Einkommen bis zu 15 Euro monatlich, haben die Betroffenen in der Regel einen Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe für die Scheidung. Darüber hinausgehende Beträge begründen zumeist eine ratenweise Bewilligung eines VKH-Antrages.\n\n\n\nReicht das eigene Einkommen nach Einschätzung des Gerichtes aus, um die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, kann der Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe bei Scheidung abgelehnt werden. Bei einer Kanzlei kann dann ein Kostenvoranschlag für die Scheidung angefordert werden.\n\n\n\nAchtung! Das Gericht wird im Zuge eines Antrages auch prüfen, ob nicht statt der Prozesskostenhilfe auch ein Verfahrenskostenvorschuss infrage käme. Hierbei wären die Kosten für das Scheidungsverfahren dann dem anderen Ehegatten aufzuerlegen, wenn dieser über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Der Verfahrenskostenvorschuss ist durch die Unterhaltsverpflichtung gedeckt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGerichtskostenbeihilfe bei Scheidung nur auf Antrag und bei Berechtigung\n\n\n\nGerichtskostenbeihilfe bei Scheidung: Den Antrag stellt Ihr vertretender Anwalt gegenüber dem Familiengericht.\n\n\n\nDie Deckung der Scheidungskosten durch die Beihilfe kann der Betroffene gegenüber dem Gericht beantragen. Dabei erfolgt die Beantragung in der Regel gemeinsam mit Einbringung des Scheidungsantrages bzw. gesondert, wenn der Antragsgegner einen entsprechenden Antrag stellt.\n\n\n\nZu beachten ist in letzterem Fall, dass auch dieser dann ebenfalls einen Anwalt beauftragen müsste, da vor dem Familiengericht für Antragsteller Anwaltszwang besteht. Es lohnt sich dabei zumeist erst, wenn der Betroffene die anwaltliche Vertretung im Verfahren wünscht oder benötigt.\n\n\n\nSoll der Anwalt nur außergerichtlich beratend tätig sein, kann der einkommensschwache Ehegatte ggf. stattdessen Beratungshilfe beantragen.\n\n\n\nDurch die Verfahrenskostenhilfe werden sodann die Kosten des Gerichts und des beauftragten Anwaltes für das gerichtliche Verfahren gedeckt. Eine Stolperfalle gibt es allerdings: Kommen weitere Anträge im Scheidungsverbund hinzu und wird in diesen Fällen gegen den Antragsteller beschieden, können ihm die Kosten des gegnerischen Anwaltes in der Angelegenheit auferlegt werden. Diese sind nicht durch die Gerichtskostenbeihilfe abgedeckt.\n\n\n\nZudem ist eine weitere Voraussetzung zu berücksichtigen: Prozesskostenhilfe wird auch im Familienverfahren zusätzlich an die Erfolgsaussichten eines Antrages gebunden. Stellt das Gericht zum Beispiel fest, dass der eingebrachte Antrag des Antragsgegners im Hauptsacheverfahren wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg hätte, kann die Gerichtskostenbeihilfe für die Scheidung auch abgelehnt werden.\n\n\n\nSie erhalten den Antrag bei Ihrem Anwalt oder über die Justizportale der Länder und des Bundes, z. B.:\n\n\n\nBaden-Württemberg unter justiz-bw.de (PDF)Berlin unter www.berlin.deNiedersachsen unter www.justizportal.niedersachsen.deNordrhein-Westfalen unter www.justiz.nrw.de (PDF)Sachsen unter fs.egov.sachsen.de (PDF)bundeseinheitlich unter www.justiz.de (PDF)\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMüssen Sie die Gerichtskostenbeihilfe nach erfolgter Scheidung zurückzahlen?\n\n\n\nDie staatliche Beihilfe bei Scheidung ist ein Darlehen, das ggf. zurückgezahlt werden muss.\n\n\n\nWie bereits angemerkt handelt es sich bei der Verfahrenskostenhilfe um ein staatlich gewährtes Darlehen. Die Kosten werden dabei zunächst von der Landeskasse getragen. Das Wort \"Darlehen\" verweist bereits darauf, dass die Rückzahlung unter Umständen angedacht ist.\n\n\n\nBei einsetzbarem Einkommen über 15 Euro monatlich ist dabei regelmäßig eine Ratenzahlung angesetzt, über die Betroffene die Beihilfe nach und nach zurückerstatten.\n\n\n\nDarüber hinaus müssen die Personen, denen Gerichtskostenbeihilfe für die Scheidung bewilligt wurde, über weitere vier Jahre hinweg regelmäßig gegenüber dem Familiengericht Auskunft über die aktuelle finanzielle Situation erteilen.\n\n\n\nÄndern sich die Einkommensverhältnisse zum Positiven, können die Raten erhöht werden. Bei eheähnlichen Partnerschaften oder neuer Ehe können hierbei zusätzlich die Einkommensverhältnisse des neuen Partners Berücksichtigung finden.\n\n\n\nVorsicht gilt auch, wenn im Rahmen des Scheidungsverfahrens etwa beim Zugewinnausgleich höhere Ausgleichszahlungen an den VKH-Empfänger gehen. Diese finden ebenfalls Berücksichtigung bei der Bewertung der Bewilligung. Bei erheblichen Summen kann demgemäß dann auch eine komplette Rückzahlung der verauslagten Kosten aus den erhaltenen Zahlungen verlangt werden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/wohngeld-bei-trennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohngeld-bei-trennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wohngeld bei Trennung &#8211; Ist das möglich?","datePublished":"2018-01-25T11:53:42+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:55:21+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohngeld-bei-trennung/"},"wordCount":690,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohngeld-bei-trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-wohngeld-trennung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Nach einer Scheidung oder Trennung verändern sich nicht nur die Lebensumstände der Beteiligten. Auch finanziell kann sich die Situation stark wandeln. Große Sprünge sind schon allein aufgrund der Scheidungskosten oft nicht mehr möglich. Wenn das Einkommen generell sehr gering ist, können Betroffene Wohngeld erhalten. Aber ist es überhaupt möglich, Wohngeld bei Trennung oder Scheidung zu beantragen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wohngeld bei Trennung\n\nWohngeld wird bei sehr geringem Einkommen gewährt.\nUnterhaltsleistungen des Ex-Partners zählen zum Einkommen und müssen angegeben werden.\nBei Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld bei einer Trennung.\nDie Höhe des Wohngeldes hängt vom Gesamteinkommen, der Miete und den Haushaltsmitgliedern ab.\n\nAusführliche Informationen zum Wohngeld nach einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWohngeld: Hilfe zum Lebensunterhalt\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer hat Anspruch auf Wohngeld?\n\n\n\nWohngeld kann bei Trennung sowohl zur Miete als auch fürs Eigenheim gezahlt werden.\n\n\n\nWohngeld wird einkommensschwachen Personen entweder als Mietzuschuss (bei Mietern) oder als Lastenzuschuss (bei Eigentümern) gewährt.\n\n\n\nInsbesondere der Lastenzuschuss kann nach einer Scheidung interessant sein, wenn ein Eigenheim gekauft wurde, für das der Ex-Partner nicht länger bereit ist zu zahlen. Grundsätzlich spielt es also keine Rolle, ob die Immobilie eine Wohnung oder ein Haus ist.\n\n\n\nOb ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:\n\n\n\nAnzahl der HaushaltsmitgliederHöhe des GesamteinkommensHöhe der Miete/Belastung\n\n\n\nAußerdem spielt nach § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) die Mietstufe der Wohngemeinde dabei eine Rolle, ob die Zahlung von Wohngeld bei einer Trennung gewährt oder abgelehnt wird.\n\n\n\nSie beziehen beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Dann ist der Bezug von Wohngeld nicht möglich.\n\n\n\nWohngeld und zeitgleich Unterhalt beziehen: Geht das?\n\n\n\nNach einer Scheidung kann auf Wohngeld durchaus ein Anspruch bestehen. Auch wenn der Antragsteller Leistungen wie Ehegattenunterhalt bezieht, ist dies nicht automatisch ein Ausschlusskriterium.\n\n\n\nWohngeld und Unterhalt schließen sich nicht gegenseitig aus.\n\n\n\nAllerdings: Unterhalt zählt zum Gesamteinkommen und hat so durchaus einen Einfluss auf den Bezug von Wohngeld bei einer Trennung. Denn je höher das Einkommen ausfällt, desto geringer ist die Höhe des Wohngeldes anzusetzen.\n\n\n\nAuch der Unterhalt anderer Haushaltsmitglieder wie gemeinsamer Kinder zählt zum Gesamteinkommen. Möglicherweise verfällt der Anspruch auch komplett.\n\n\n\nWer Unterhaltszahlungen verschweigt, dessen Bescheid ist ungültig. Unrechtmäßig gezahltes Wohngeld muss dann zurückgezahlt werden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Empfänger hätte erkennen müssen, dass die Berechnung ohne Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen erfolgt ist.\n\n\n\nWohngeld bei Unterhaltsverpflichtungen\n\n\n\nUmgekehrt wird das Wohngeld bei einer Trennung auch unter Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen berechnet.\n\n\n\nDazu sollte unbedingt eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein entsprechender Bescheid vorliegen, denn dann wird der gezahlte Betrag des Unterhalts vom Gesamteinkommen für das Wohngeld bei einer Trennung abgezogen.\n\n\n\nAndernfalls gelten entsprechende Beträge nach § 18 WoGG.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHöhe des Wohngeldes\n\n\n\nWie hoch nach einer Scheidung/Trennung das Wohngeld für die Wohnung ausfällt, kann in den Wohngeldtabellen des Bundes nachgeschaut werden. Je nachdem, wie viele Haushaltsmitglieder vorhanden und wie hoch Einkommen und Miete sind, ist dort das gezahlte Wohngeld bei einer Trennung aufgelistet.\n\n\n\nBeachten Sie: Das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen ist in der Regel niedriger als das tatsächliche Bruttoeinkommen, da verschiedene Abzüge und Freibeträge beachtet werden müssen. Kindergeld und Kinderzuschlag sind anders als Unterhaltszahlungen nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen hinzuzurechnen.\n\n\n\nWohngeld nach Scheidung: Dauer der Zahlung\n\n\n\nNach einer Trennung kann Wohngeld für zwölf Monate beantragt werden.\n\n\n\nNormalerweise wird das Wohngeld bei einer Trennung für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlungen erfolgen ab dem ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Vor Ende des Bewilligungszeitraums sollte bei Bedarf ein Folgeantrag gestellt werden.\n\n\n\nEine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist es vonnöten, den Zuschuss zur Wohnung erneut zu beantragen. Andernfalls endet die Zahlung. Daher sollten sich Empfänger rechtzeitig um die Verlängerung kümmern."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehevertrag: Ein Notar ist unerlässlich!","datePublished":"2018-01-26T11:19:48+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:05:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/"},"wordCount":590,"commentCount":9,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Damit ein Ehevertrag Rechtskraft besitzt und darin festgehaltene Ansprüche geltend gemacht werden können, bedarf es einer eingehenden Prüfung und Beurkundung. Dies bringt mitunter hohe Kosten mit sich, ist aber unvermeidbar, wenn die Sache gültig sein soll – so ist für den Ehevertrag zwingend ein Notar vonnöten.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehevertrag mit Notar\n\n\n\nWer kann einen Ehevertrag aufsetzen? Ein Ehevertrag kann von einem Notar, aber auch einem Anwalt oder den Ehegatten selbst erstellt werden; dennoch bedarf es immer einer notariellen Beurkundung, da der Ehevertrag sonst nicht rechtswirksam ist.  Wie teuer ist ein Ehevertrag beim Notar? Die Kosten für einen Ehevertrag, der vom Notar aufgesetzt und/oder beurkundet wird, sind von mehreren Werten abhängig: Reinvermögen des Paares, Umsatzsteuer, Auslagen und anderes.  Ist ein Ehevertrag in Deutschland Pflicht? Nein. Angehende Ehepartner können selbst entscheiden, ob Sie einen Ehevertrag wünschen. Das ist zum Beispiel eine Option, wenn eine modifizierte Zugewinngemeinschaft geregelt werden soll.   \n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIst ein Ehevertrag auch ohne Notar möglich?\n\n\n\nKlares Nein. Ein solches Dokument muss mindestens notariell beurkundet werden; insofern braucht es einen Notar für jeden Ehevertrag – ansonsten ist dieser nichtig.\n\n\n\nSie müssen stets Kosten für den Notar bei einem Ehevertrag einplanen\n\n\n\nDas bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser den Vertrag auch verfassen muss. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung etwa kann ohne Notar aufgesetzt werden – zum Beispiel durch einen Anwalt oder indem Ehegatten diesen selbst formulieren – muss aber stets offiziell beurkundet werden.\n\n\n\nEs empfiehlt sich jedoch, auch für die Formulierung vom Ehevertrag einen Notar oder anderweitig versierten Juristen hinzuzuziehen, denn schon eine einzige ungültige Klausel kann die ganze Vereinbarung hinfällig machen.\n\n\n\nWie hoch sind die Notarkosten für einen Ehevertrag?\n\n\n\nDies kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum einen ist dies davon abhängig, ob der Ehevertrag vom Notar nur geprüft wird oder ob dieser ihn auch erstellt; zum anderen ermessen sich bei der Beurkundung von einem Ehevertrag die Kosten für den Notar, neben anderen Faktoren, am Vermögen des Ehepaares. Es handelt sich also nicht um einen Einheitspreis, sondern ist eine mitunter sehr komplexe Rechnung mit mehreren Parametern, weshalb an dieser Stelle lediglich eine grobe Übersicht gegeben werden kann.\n\n\n\nDabei zählt als erstes das Reinvermögen der Ehegatten: Das heißt, alles Guthaben und alle Wertgegenstände abzüglich der Schulden. Entsprechend des jeweiligen Reinvermögens sind in KV Nr. 21100 des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gebührensätze aufgeführt. Das GNotKG legt weiterhin fest, dass für die notarielle Beurkundung das Doppelte der dort aufgelisteten Zahlung gilt, mindestens jedoch 120 Euro.\n\n\n\nAls Richtwert: Für eine Beurkundung muss ein Ehepaar mit 40.000 Euro Reinvermögen 290,00 Euro Notargebühren für ihren Ehevertrag entrichten – plus entsprechender Auslagen.\n\n\n\nVermögen, Steuer, Gütertrennung etc.- die Kosten für einen Notar sind vielfältig\n\n\n\nWenn der Ehevertrag durch einen Notar zusätzlich aufgesetzt wird, ist weiterhin von Bedeutung, welche konkreten Vertragsbedingungen darin festgelegt werden. Die Notarkosten für einen Ehevertrag, der eine modifizierte Zugewinngemeinschaft regelt, unterscheiden sich von den Beispielen, bei welchen lediglich eine Gütertrennung beschlossen wird.\n\n\n\nFür die Beurkundung bzw. Aufsetzung von einem Ehevertrag werden die Notarkosten also aus folgenden Einzelposten zusammengesetzt:\n\n\n\n\nFestgelegte Gebühr laut GNotKG mal zwei\n\n\n\nGebühr für Beurkundung von Gütertrennung etc.\n\n\n\nDokumentpauschale (in der Regel 15 ct/Seite)\n\n\n\n19 % Umsatzsteuer\n\n\n\nAuslagen für Porto etc.\n\n\n\n\nDie Kosten für einen Ehevertrag, der vom Notar beurkundet und/oder aufgesetzt wird, schlagen also stets mit mehreren hundert bis tausend Euro zu Buche."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/","name":"Braucht es für jeden Ehevertrag einen Notar? - scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-01-26T11:19:48+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:05:02+00:00","description":"★ Ehevertrag und Notar ★ Infos & Tipps rund um den Ehevertrag und den Notar: ✓ Ob ein Ehevertrag auch ohne einen Notar möglich ist, ✓ Wie sich die Notarkosten bei einem Ehevertrag zusammensetzten, ✓ Wie hoch die Notargebühren für einen Ehevertrag sein können und mehr, finden Sie hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#faq-question-1690800256149"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#faq-question-1690800257067"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/#faq-question-1690800257850"}],"inLanguage":"de"}
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Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.\n\n\n\nEine Scheidung oder Trennung kann im Leben der Ex-Partner einen tiefen Einschnitt darstellen. Zu der emotionalen Belastung kommen manchmal jedoch auch finanzielle Sorgen hinzu. Bei (drohendem) Hartz-4-Bezug die Trennung vom Ehepartner zu wagen, kann einigen Mutes bedürfen. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wenn Hartz 4 oder Sozialhilfe durch die Scheidung nötig geworden sind, aber beispielsweise Unterhaltsansprüche bestehen? Wie kann eine Trennung bei einem Hartz-4-Empfänger finanziert werden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Hartz-4-Bezug bei Trennung vom Partner\n\n\n\nKann ich trotz Trennung Hartz 4 bekommen? Grundsätzlich ist es für den Hartz-4-Anspruch weitgehend irrelevant, ob eine Scheidung oder Trennung stattgefunden hat, solange eine Person hilfebedürftig und erwerbsfähig ist.  Wird Unterhalt auf Hartz 4 angerechnet? Unterhaltszahlungen werden als Einkommen angerechnet und können so den Bezug von Hartz 4 nach einer Scheidung beeinflussen.  Bezahlt das Jobcenter eine Wohnung? Die Kosten der Unterkunft werden für Leistungsempfänger übernommen, sofern diese im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen sind.  \n\n\n\n\nHartz 4 und Scheidung: Ist das möglich?\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Hartz 4, Sozialhilfe etc.:\n\n\n\n\nUnterhalt bei Hartz 4\n\n\n\nUnterhalt bei Sozialhilfe\n\n\n\nUnterhalt bei Grundsicherung\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAnspruch auf Hartz 4 nach einer Trennung\n\n\n\nEine Scheidung kann einen Anspruch auf Sozialhilfe begründen.\n\n\n\nOb Bürger und Bürgerinnen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz 4 nach einer Scheidung haben, hängt maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab.\n\n\n\n\nErwerbsfähigkeit: Nur wer in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.\n\n\n\nMindestalter: Um Hartz 4 zu beziehen, müssen Personen mindestens 15 Jahre alt sein.\n\n\n\nRenteneintrittsalter: Nur wer das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, kann ALG II beziehen.\n\n\n\nGewöhnlicher Aufenthalt: Der Aufenthalt einer Person muss für den Hartz-4-Anspruch in Deutschland sein.\n\n\n\nHilfebedürftigkeit: Anspruch auf ALG II hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann und die Hilfe nicht von Dritten wie Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält.\n\n\n\n\nInsbesondere der letzte Punkt ist für die Frage, ob ein Anspruch auf Hartz 4 nach einer Scheidung besteht, von Bedeutung. Denn wenn ausreichende Unterhaltszahlungen, beispielsweise Trennungsunterhalt, vorliegen, ist Hartz 4 nach einer Scheidung in der Regel unwahrscheinlich. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Unterhaltsleistungen als Einkommen zu betrachten sind.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHartz 4: Kein Unterhalt nach Scheidung\n\n\n\nEine Scheidung kann mit Hartz-4-Ansprüchen einhergehen, wenn z. B. der Partner nicht zahlen will.\n\n\n\nAnders stellt sich die Lage jedoch dar, wenn entweder kein Anspruch auf Unterhalt besteht oder aber dieser aus verschiedenen Gründen wie etwa der Berechnung eines Mangelfalls nicht gezahlt werden kann. Dann kann durchaus ein Anspruch auf Hartz 4 nach einer Scheidung bestehen – vorausgesetzt, die Notlage des Bedürftigen könnte nicht durch andere Sozialleistungen wie Wohngeld ausreichend behoben werden. Wäre dies der Fall, muss statt Hartz 4 nach einer Scheidung die vorrangige, andere Sozialleistung bezogen werden.\n\n\n\nDabei ist es für den Unterhaltsberechtigten unwesentlich, ob kein Anspruch auf Unterhalt besteht, der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlen kann oder aber dieser die Zahlung schlicht verweigert.\n\n\n\nAllerdings gehen bestehende Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über. Wer keinen Unterhalt leistet, obwohl er dazu in der Lage und verpflichtet wäre, der muss damit rechnen, dass eine Unterhaltsklage oder gar eine Unterhaltspfändung auf ihn zukommt. Dies gilt auch für Leistungen der Sozialhilfe nach einer Trennung. Der Träger der Sozialhilfe wird bei Scheidung den Unterhalt gegebenenfalls vom Unterhaltspflichtigen eintreiben.\n\n\n\nErwerbsobliegenheit beachten! Wer zu Unterhalt verpflichtet ist, der unterliegt in der Regel der Erwerbsobliegenheit und muss sich ernsthaft um eine Anstellung bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen. Es kann auch angezeigt sein, einen Nebenjob aufzunehmen, um den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Wer diese Pflicht verletzt, kann sogar trotz eigenem Hartz 4 nach einer Scheidung auf Unterhalt verklagt werden!\n\n\n\nHartz 4 nach Trennung: Wohnung zu groß\n\n\n\nEine Scheidung bei jemandem, der Hartz-4-Empfänger wird, kann dazu führen, dass die große Wohnung plötzlich unangemessen ist.\n\n\n\nWer Hartz 4 oder Sozialhilfe nach einer Scheidung bezieht, der hat in der Regel auch Anspruch auf die Kostenübernahme von Miete, Heizung und Nebenkosten. Allerdings müssen die Größe der Wohnung ebenso wie die dadurch entstehenden Kosten angemessen sein.\n\n\n\nDie Angemessenheit hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, aber auch der Lage und dem örtlichen Mietspiegel ab. Je nach Region können dementsprechend verschiedene Richtwerte durch das Jobcenter angesetzt werden.\n\n\n\nIst die Wohnung nicht angemessen, kann das Jobcenter die Kostenübernahme verweigern bzw. die Reduzierung der Kosten verlangen. Wer Hartz 4 nach einer Scheidung bezieht, muss unter Umständen auch mit wohnlichen Veränderungen rechnen.\n\n\n\nErstausstattung der Wohnung\n\n\n\nHartz 4 allein kann nach der Trennung die Erstausstattung einer Wohnung meist nicht finanzieren.\n\n\n\nWer erstmalig einen eigenen Hausstand gründet, weil beispielsweise alle Möbel der Ehewohnung dem Ex-Partner gehören, der kann unter Umständen einen Sonderbedarf für die neue Wohnung beantragen. Die Erstausstattung kann bei Hartz 4 nach einer Trennung dann möglicherweise vom Jobcenter bezuschusst werden.\n\n\n\nIn einem solchen Fall wird zusätzlich zu Hartz 4 nach einer Scheidung eine Pauschale überwiesen, die je nach Kommune unterschiedlich hoch ausfällt. Es werden jedoch nur Bedarfsgegenstände berücksichtigt, die für eine angemessene Lebensführung notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise ein Bett, ein Kühlschrank, Besteck, Handtücher etc. Radio oder Fernseher dagegen sind keine Bedarfsgegenstände.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung mit Hartz 4: Bei Scheidung anfallende Kosten\n\n\n\nWenn beide Arbeitslosengeld beziehen und die Trennung unausweichlich ist, stellt sich oftmals die Frage, wie von Hartz 4 bei einer Scheidung die Anwaltskosten beglichen werden sollen. Denn eine Scheidung kostet unweigerlich Geld – ohne Anwalt ist eine Scheidung trotz Hartz-4-Bezug nicht durchführbar.\n\n\n\nAuch Sozialhilfe bei einer Trennung kann problematisch sein. Denn die Kosten einer Scheidung sind durch Sozialhilfe meist nicht zu decken. Für die anwaltliche Beratungsleistung können Hilfebedürftige meist einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Dadurch entfällt nur eine geringe Gebühr auf die Ex-Ehegatten.\n\n\n\nBezüglich des eigentlichen Scheidungsverfahrens besteht bei Hartz 4 für die Scheidung meist ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Kosten oder stundet diese, sodass sie in Raten abbezahlt werden können.\n\n\n\nHartz 4 im Trennungsjahr\n\n\n\nHartz 4 ist im Trennungsjahr möglich.\n\n\n\nAuch vor Rechtskraft der eigentlichen Scheidung sind viele Ex-Partner getrennt lebend und haben möglicherweise nicht nur emotional Abstand genommen, sondern auch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet.\n\n\n\nAuch hier besteht möglicherweise ein Anspruch auf Hartz 4 – der Trennungsunterhalt, den ein Ehepartner dem anderen möglicherweise zahlt, wird jedoch ebenfalls als Einkommen betrachtet und entsprechend angerechnet.\n\n\n\nInsbesondere im Interesse eventuell vorhandener Kinder sollten Alleinerziehende bei vorhandenem Anspruch von der Möglichkeit, Hartz 4 nach einer Scheidung zu beziehen, Gebrauch machen! Auch der Unterhaltsvorschuss kann eine Chance sein, die finanzielle Situation zu verbessern. Zudem haben Behörden oftmals eine bessere Handhabe, fehlenden Unterhalt einzufordern, sofern dies dem Berechtigten nicht gelungen ist! Beauftragen Sie unbedingt einen eigenen Anwalt, sowohl in Scheidungs- als auch Unterhaltsfragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/","url":"https://www.scheidung.org/hartz-4/","name":"Hartz-4-Bezug bei einer Scheidung •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-hartz-4-scheidung.jpg","datePublished":"2018-01-29T13:33:55+00:00","dateModified":"2026-01-27T00:23:27+00:00","description":"llll➤ Besteht ein Anspruch auf Hartz 4 bei einer Scheidung? Alle wichtigen Infos → zu Hartz 4 und gleichzeitigem Trennungsunterhalt, klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464843982"},{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464883569"},{"@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464923920"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464843982","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464843982","name":"Kann ich trotz Trennung Hartz 4 bekommen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Grundsätzlich ist es für den Hartz-4-Anspruch weitgehend irrelevant, ob eine Scheidung oder Trennung stattgefunden hat, solange eine Person hilfebedürftig und erwerbsfähig ist.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464883569","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464883569","name":"Wird Unterhalt auf Hartz 4 angerechnet?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"<a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhaltszahlungen</a> werden als Einkommen angerechnet und können so den Bezug von Hartz 4 nach einer Scheidung beeinflussen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464923920","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/hartz-4/#faq-question-1690464923920","name":"Bezahlt das Jobcenter eine Wohnung?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Kosten der Unterkunft werden für Leistungsempfänger übernommen, sofern diese im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen sind.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Nacheheliche Solidarität – Wann geschiedenen Ehegatten Unterhalt zusteht","datePublished":"2018-01-29T14:18:12+00:00","dateModified":"2026-03-10T12:34:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/"},"wordCount":525,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-nacheheliche-solidaritaet.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Eine Scheidung ist immer ein tiefgreifender Lebenseinschnitt. Neben dem Verlust der Beziehung sehen sich viele Geschiedene mit finanziellen Einbußen konfrontiert – besonders dann, wenn sie während der Dauer der Ehe selbst keiner Beschäftigung nachgegangen sind, weil sie sich z. B. um die Kinder gekümmert haben. Unter bestimmten Umständen haben diese Geschiedenen das Recht auf nachehelichen Unterhalt von ihrem ehemaligen Ehepartner. Einer dieser möglichen Gründe ist die nacheheliche Solidarität.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Nacheheliche Solidarität\n\nNacheheliche Solidarität ist ein Kriterium für die Gewährung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt.\nEs existiert keine feste Definition, was nacheheliche Solidarität konkret bedeutet.\nDie nacheheliche Solidarität wird u. a. nach der Ehedauer, der in der Ehe praktizierten Rollenverteilung und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestimmt.\n\nAusführliche Informationen zur nachehelichen Solidarität erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\n\n\nAufstockungsunterhaltBetreuungsunterhaltEhegattenunterhaltTrennungsunterhaltUnterhalt für die EhefrauUnterhalt für den Ehemann\n\n\n\nEhegattenunterhalt durch nacheheliche Solidarität\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nNacheheliche Solidarität: Ist eine Definition möglich?\n\n\n\nNacheheliche Solidarität ist ein Kriterium für die Gewährung von Ehegattenunterhalt.\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt wird in den §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Unterhalts findet sich im § 1578b BGB folgende Klausel:\n\n\n\n„Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen […]“\n\n\n\nDieser Satz wurde in der Vergangenheit häufig so ausgelegt, dass ein unbegrenzter Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn für den Unterhaltsberechtigten ehebedingte Nachteile festgestellt werden, und ansonsten automatisch eine Befristung des Unterhalts stattfindet.\n\n\n\nDies entspricht jedoch nicht der Wahrheit, denn ein weiteres Kriterium dafür, ob ein Unterhaltsanspruch rechtmäßig ist, ist die nacheheliche Solidarität. Dies bedeutet eine Billigkeitsentscheidung unter Einbeziehung aller Umstände und der individuellen Situation der gelebten Ehe, wie der BGH in einem Urteil vom September 2011 (XII ZR 173/09) ausdrücklich betonte.\n\n\n\nAllerdings gibt es im Scheidungsrecht bzw. Familienrecht keine Definition, was nacheheliche Solidarität konkret heißt, eben weil es sich hier um ein sehr individuelles Kriterium handelt. Es gibt deshalb keine Regelung, die z. B. besagt: „Wenn Sie sich nach x Jahren Ehe scheiden lassen, steht dem Unterhaltsberechtigten für y Jahre Ehegattenunterhalt zu.“\n\n\n\nNacheheliche Solidarität: Welche Faktoren spielen eine Rolle?\n\n\n\nWann nacheheliche Solidarität zum Unterhalt berechtigt, ist vor allem eine Entscheidung der Richter.\n\n\n\nDie Entscheidung, ob nacheheliche Solidarität ein hinreichender Grund für die Gewährung von Unterhalt ist, liegt in erster Linie bei den Scheidungsrichtern. Es gibt allerdings ein paar Faktoren, die bei der Beurteilung der nachehelichen Solidarität maßgeblich sind. Dazu gehören:\n\n\n\ndie Dauer der Ehedie in der Ehe praktizierte Rollenverteilungdie aus der Rollenverteilung entstandenen wirtschaftlichen Abhängigkeiten\n\n\n\nUm zu beurteilen, wie weit die nacheheliche Solidarität reicht und wie lange der Unterhalt dementsprechend gilt, ist eine umfassende Kenntnis der dazu erlassenen Gerichtsurteile erforderlich. Geschiedene, die prüfen möchten, ob sie unterhaltsberechtigt sind, sollten sich deshalb an einen Anwalt für Scheidungsrecht wenden und sich ausführlich beraten zu lassen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/","url":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/","name":"Nacheheliche Solidarität & Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-nacheheliche-solidaritaet.jpg","datePublished":"2018-01-29T14:18:12+00:00","dateModified":"2026-03-10T12:34:01+00:00","description":"llll➤ Wann berechtigt nacheheliche Solidarität zum Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Alle wichtigen Infos → zur nachehelichen Solidarität uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/nacheheliche-solidaritaet/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-nacheheliche-solidaritaet.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-nacheheliche-solidaritaet.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu nacheheliche Solidarität"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhalt in den Ferien – Lässt sich der Kindesunterhalt kürzen wegen Urlaub?","datePublished":"2018-01-30T10:38:31+00:00","dateModified":"2026-01-25T19:49:49+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/"},"wordCount":466,"commentCount":59,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ferien.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Häufig kommt es vor, dass Kinder nach einer Scheidung ihrer Eltern ihre Ferien bei dem Elternteil verbringen, der sonst nicht für die Betreuung zuständig ist. Besonders während der sechswöchigen Sommerferien bleiben diese Kinder oft mehrere Wochen beim umgangsberechtigten Elternteil und es kommt die Frage auf, ob der Kindesunterhalt während der Ferien für den betreffenden Monat in voller Höhe zu zahlen ist. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt in den Ferien\n\nDer Unterhalt in den Ferien kann nicht gekürzt werden, wenn das Kind Urlaub beim umgangsberechtigten Elternteil macht.\nDie pauschalisierten Berechnungsgrundsätze für den Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen bereits den Unterhalt in den Ferien.\nEine Kürzung des Kindesunterhalts ist generell nur bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich.\n\nAusführliche Informationen zum Unterhalt in den Ferien erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Familienrecht zum Unterhalt: in den Ferien beim unterhaltspflichtigen Vater\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnterhalt kürzen wegen Urlaub – Ist das möglich?\n\n\n\nErfolgt eine Kürzung des Unterhalts, wenn das Kind beim Vater Urlaub macht?\n\n\n\nEs ist ein häufiges Bild: Ein Ehepaar lässt sich scheiden und das Kind lebt fortan bei einem Elternteil, meistens bei der Mutter. Den umgangsberechtigten Vater, der Unterhalt zahlt, sieht es regelmäßig an jedem zweiten Wochenende. Dann sind Schulferien und der Vater nimmt die Gelegenheit wahr, eine längere Zeit mit seinem Kind zu verbringen als nur ein paar Tage. Wie verhält es sich aber mit dem Unterhalt, wenn das Kind in den Ferien beim Vater ist?\n\n\n\nEine gesetzliche Regelung für den Unterhalt in den Ferien gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Umgangsberechtigte – in unserem Fallbeispiel der Vater – auch die Umgangskosten zu tragen hat. Das steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Unterhalt. Wenn ein Kind beim Vater Urlaub macht, kann dieser deshalb nicht einfach den Unterhalt kürzen während der Ferien.\n\n\n\nDafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist der, dass in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Regel festlegt, wie viel Kindesunterhalt zu zahlen ist, der Unterhalt in den Ferien oder an den Besuchswochenenden bereits miteingerechnet ist.\n\n\n\nDer zweite Grund ist, dass die meisten Kosten, die mit dem Unterhalt gedeckt werden, ohnehin laufende Kosten sind, wie z. B. die anteilige Miete, die Nebenkosten, die Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.\n\n\n\nGenerell kann der Kindesunterhalt nicht für die Zeit gekürzt werden, in der sich Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil aufhalten. Das gilt auch für den Unterhalt in den Ferien. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Kinder mehrere Monate beim Umgangsberechtigten verbringen, weil beispielsweise der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die Kinder zu betreuen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/","name":"Unterhalt in den Ferien: Kürzung möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-ferien/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-ferien.jpg","datePublished":"2018-01-30T10:38:31+00:00","dateModified":"2026-01-25T19:49:49+00:00","description":"llll➤ Kann man den Unterhalt in den Ferien kürzen, wenn das Kind Urlaub beim umgangsberechtigten Elternteil macht? Alle wichtigen Infos auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltspfändung: Was ist zu beachten?","datePublished":"2018-01-30T15:11:51+00:00","dateModified":"2026-01-23T03:04:45+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/"},"wordCount":1074,"commentCount":5,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltspfaendung.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Mit der Zahlung von Unterhalt soll sichergestellt werden, dass der notwendige Lebensbedarf einer Person finanziell gedeckt ist. Dies ist häufig nach einer Scheidung der Fall, wenn z. B. Kindesunterhalt für die Kinder der Geschiedenen oder nachehelicher Unterhalt für den Ex-Ehepartner gezahlt werden muss. Was passiert aber, wenn die unterhaltspflichtige Person die Zahlung verweigert und ihrer Pflicht nicht nachkommt? Dann kann der Unterhalt eingeklagt und die Vollstreckung in Form einer Unterhaltspfändung durchgesetzt werden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltspfändung\n\nUnterhalt ist pfändbar, wenn eine Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt.\nEs existiert keine Pfändungsgrenze bei Unterhaltspfändung (für Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt etc.).\nBei der Pfändung von Unterhalt legt den Selbstbehalt das Gericht fest, nicht der Pfändungsfreibetrag.\nErfolgt die Unterhaltspfändung mittels Lohnpfändung, ist der Arbeitgeber als Drittschuldner für die Formalitäten und die Überweisung an den Unterhaltsgläubiger zuständig.\n\nAusführliche Informationen zur Unterhaltspfändung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWenn unterhaltspflichtige Personen zur Pfändung verpflichtet werden\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann darf Unterhalt gepfändet werden?\n\n\n\nMit der Unterhaltspfändung können ausstehende Unterhaltszahlungen eingefordert werden.\n\n\n\nDie Pfändung von Unterhalt ist zulässig, wenn der Unterhaltspflichtige mit den Zahlungen im Rückstand ist, sofern er diese nicht freiwillig leistet.\n\n\n\nMit anderen Worten: Hat eine Person Anspruch auf Unterhalt und kommt der Unterhaltspflichtige diesem Anspruch nicht nach, obwohl ihm dies finanziell möglich wäre, kann der Gläubiger den Unterhalt pfänden lassen. So können mit der Pfändung unterhaltsberechtigte Personen die ihnen zustehende Zahlung erhalten.\n\n\n\nPersonen, bei denen eine Unterhaltspflicht festgestellt wird, sind verpflichtet, alles zu tun, um den Zahlungen in der festgelegten Höhe nachkommen zu können. Sind sie dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. keine Arbeit finden, müssen dem Gericht oder Jugendamt nachgewiesen werden, dass sich der Unterhaltspflichtige um Arbeit bemüht.\n\n\n\nDie Pfändung wegen Unterhalt ist im § 850d der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.\n\n\n\nGilt die Pfändungsfreigrenze auch für Unterhalt?\n\n\n\nDie Pfändungsfreigrenze legt einen monatlichen Pfändungsfreibetrag fest, der einem Schuldner frei zur Verfügung steht und nicht gepfändet werden kann. Dieser soll die Existenzgrundlage des Schuldners trotz Pfändung sichern und wird anhand einer Pfändungstabelle gemessen. Die Unterhaltspfändung ist gemäß § 850d der ZPO allerdings ein Sonderfall und geht über die Pfändungsgrenze hinaus.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterschieden wird hier zwischen der bevorrechtigten Pfändung (Unterhaltspfändung) und der gewöhnlichen Pfändung. Bei Letzterer wird unter Berücksichtigung des pfändbaren Nettoeinkommens der fällige Betrag mittels der Pfändungstabelle ermittelt. Bei der Unterhaltspfändung hingegen werden auch Nebeneinkünfte, Arbeitslosengeld und teilweise Sozialhilfe gepfändet. Die Pfändungsgrenze für den Unterhalt wird nicht anhand einer Tabelle bestimmt. Stattdessen legt das Vollstreckungsgericht fest, wie hoch der jeweilige \"Pfändungsfreibetrag\" bei Unterhalt für den Schuldner ist.\n\n\n\nBei einer Lohnpfändung für den Unterhalt muss der Selbstbehalt für den Unterhaltsschuldner vom Gericht so festgelegt werden, dass er seinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kann.\n\n\n\nLohnpfändung wegen Unterhalt: Ablauf\n\n\n\nBei der Lohnpfändung für Unterhalt gibt es keine Freigrenze.\n\n\n\nDie Unterhaltspfändung wird meist in Form einer Lohnpfändung vollstreckt. Dies ist damit zu erklären, dass das Arbeitseinkommen häufig das einzige regelmäßige pfändbare Vermögen eines Schuldners darstellt und Unterhaltszahlungen monatlich anfallen.\n\n\n\nUm die Unterhaltspfändung vom Lohn des Unterhaltpflichtigen einzufordern, benötigt der Unterhaltsberechtigte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht. Mit diesem wird die Unterhaltspfändung dem Arbeitgeber des Schuldners mitgeteilt. Dieser muss den geforderten Unterhaltsrückstand pfänden und dem unterhaltspflichtigen Angestellten vom Lohn abziehen. Den entsprechenden Betrag hat er direkt an die unterhaltsberechtigte Person zu überweisen.\n\n\n\nViele Unterhaltspflichtige fragen sich bei der Lohnpfändung für den Unterhalt, wie lange diese besteht. Die Unterhaltspfändung vom Lohn geschieht so lange, bis entweder der Anspruch auf Unterhalt endet oder der Unterhaltsgläubiger selbst die Pfändung zurücknimmt.\n\n\n\nWas müssen Arbeitgeber bei einer Unterhaltspfändung vom Lohn beachten?\n\n\n\nArbeitgber, deren Angestellte Schulden haben, sind verpflichtet, einen Teil des Lohns direkt an deren Gläubiger zu zahlen, sofern diese eine Lohnpfändung beantragt haben. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers als Drittschuldner, sich um die Formalitäten zu kümmern. Im Folgenden wird erläutert, welche Sonderregelungen im Fall der Unterhaltspfändung beachtet werden müssen.\n\n\n\nUnterhaltspfändung nicht nach Tabelle berechnen\n\n\n\nIm Falle einer Pfändung ist es normalerweise die Aufgabe des Arbeitgebers, den pfändbaren Betrag mittels der Pfändungstabelle zu ermitteln. Dies gilt jedoch nicht für die Unterhaltspfändung. Stattdessen wird hier dem Arbeitgeber im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht mitgeteilt, wie hoch die Unterhaltspfändung auszufallen hat.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHat die Unterhaltspfändung wirklich Vorrang vor anderen Pfändungen?\n\n\n\nWas Schuldnern bei der Unterhaltspfändung an Selbstbehalt bleibt, entscheidet das Gericht.\n\n\n\nEs hält sich hartnäckig die Annahme, dass eine Pfändung von Unterhalt immer vorrangig gegenüber anderen Pfändungen ist. Das stimmt aber nur bedingt.\n\n\n\nDenn eine Unterhaltspfändung ist lediglich \"vorrangig\" insoweit, dass sie leichter durchgesetzt werden kann als andere Pfändungen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Unterhaltspfändung für die Berechnung nicht die amtliche Tabelle heranzieht, sondern vom Gericht festgelegt wird.\n\n\n\nDas kann dazu führen, dass z. B. ein \"normaler\" Gläubiger kein Geld erhält, weil bei einer Lohnpfändung die Pfändungsfreigrenze für den Schuldner unterschritten würde. Da für die Pfändung von Unterhalt aber keine Pfändungsgrenze existiert, kann ein Unterhaltsgläubiger den ihm zustehenden Betrag pfänden, während ein \"normaler\" Gläubiger leer ausgeht.\n\n\n\nAbgesehen davon haben Unterhaltspfändung und normale Pfändung den gleichen Stellenwert.\n\n\n\nIst Kindesunterhalt pfändbar, wenn der sorgeberechtigte Empfänger selbst Schulden hat?\n\n\n\nEin Kind sollte nicht für die Verschuldung seines sorgeberechtigten Elternteils bestraft werden. Erhält eine Person Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind und wird von dieser Person ein Betrag gepfändet, kann der Gläubiger deshalb nicht auch den Kindesunterhalt pfänden. Denn die Pfändung vom Kindesunterhalt hieße gemäß Familienrecht, dem Kind das zu nehmen, was ihm rechtmäßig zusteht. Darum ist Kindesunterhalt ebenso wenig pfändbar wie Kindergeld.\n\n\n\nUm sicherzugehen, dass im Falle einer Kontopfändung der Unterhalt für das Kind nicht miteingezogen wird, sollten Eltern ein eigenes Konto für das Kind in dessen Namen einrichten und den Unterhalt darauf zahlen lassen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/","name":"Unterhaltspfändung: Wann ist Unterhalt pfändbar? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltspfaendung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhaltspfaendung.jpg","datePublished":"2018-01-30T15:11:51+00:00","dateModified":"2026-01-23T03:04:45+00:00","description":"llll➤ Ist eine Unterhaltspfändung möglich, wenn der Unterhaltspflichtige mit der Zahlung im Rückstand ist? Alle wichtigen auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Was zählt beim Unterhalt als Einkommen?","datePublished":"2018-02-01T11:54:32+00:00","dateModified":"2026-01-21T03:35:51+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/"},"wordCount":594,"commentCount":24,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-einkommen.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Eine korrekte Unterhaltsberechnung für ein Kind ist alles andere als einfach, da sich diese an einer Vielzahl von Parametern bemisst. Grundlage sind dabei vor allem Einkommen und Vermögenswerte des Elternteiles, welches entsprechende Zahlungen zu entrichten hat. Auch hier bedarf es bereits einer fallabhängigen Prüfung: So zählt für den Unterhalt nicht nur Einkommen aus regulärer Arbeit.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Was bei der Berechnung von Unterhalt als Einkommen zählt\n\nNeben anderen Faktoren richtet sich der Kindesunterhalt maßgeblich nach Einkommen und finanzieller Situation des Unterhaltsschuldners.\nAls unterhaltsrelevant gilt dabei in der Regel solches Einkommen, welches gesetzlich besteuert wird.\nDas individuell ermittelte Einkommen wird nachträglich von bestimmten Aufwendungen bereinigt – dieses bereinigte Nettoeinkommen ist ausschlaggebend für die Düsseldorfer Tabelle.\n\nIm Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht und Beispiele für anzurechnendes Einkommen.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt für das Kind: Welches Einkommen findet Berücksichtigung?\n\n\n\nDiese Einkünfte sind relevant\n\n\n\nGrundsätzlich zählt für den Unterhalt all solches Einkommen, welches aus Arbeitsverhältnissen oder anderweitigen Einnahmen bezogen wird. Dennoch ist es gesetzlich nicht gesondert definiert, was genau für einen Kindesunterhalt herangezogen wird. Im Regelfall handelt es sich um besteuerbare Einnahmen.\n\n\n\nAls anrechenbares Einkommen für den Kindesunterhalt zählen steuerpflichtige Einnahmen\n\n\n\nIm § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einkünfte/Einnahmen aufgelistet, welche der Einkommensteuer unterliegen. Diese stellen in der Regel unterhaltsrelevantes Einkommen für den Kindesunterhalt dar und umfassen:\n\n\n\nnichtselbständiger Arbeitselbstständiger TätigkeitLand- und ForstwirtschaftGewerbebetriebVermietung und VerpachtungKapitalvermögen\n\n\n\nHandelt es sich um ein reguläres Arbeitnehmerverhältnis, dann wird meist das Nettoeinkommen für den Unterhalt herangezogen, welches sich durchschnittlich aus den letzten zwölf Monaten ergibt. Darüber hinaus ist für den Unterhalt weiterhin solches Einkommen relevant, das aus anderweitigen, wiederkehrenden Bezügen eingenommen wird. Diese sind im § 22 EStG festgehalten und sind im Einzelfall zu prüfen.\n\n\n\nDes Weiteren sind auch zusätzliche Zuwendungen zu berücksichtigen, welche sich aus einem Arbeitsverhältnis neben der quasi regulären Bezahlung ergeben können, wie etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Einmalige Zahlungen, z. B. Abfindungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSollten Unterhaltschuldner erwerbslos sein, dann kann ein Kindesunterhalt in der Regel nicht aufgebracht werden. Hat sich die betroffene Person jedoch nachweislich nicht um eine geeignete und angemessene Arbeitsstelle bemüht, dann ist es mitunter möglich, dass für die Berechnung vom Unterhalt ein fiktives Einkommen festgelegt und anhand dessen entsprechende Leistungen errechnet werden – dies hat das OLG Hamm 2014 in einem Fall (3 UF 192/13) entschieden.\n\n\n\nBeachten Sie weiterhin: Im Abstand von zwei Jahren darf über das Einkommen für einen Unterhalt laut § 1605 Abs. 2 BGB Auskunft verlangt werden – sofern der Verdacht besteht, dass der betroffene Unterhaltsschuldner „wesentlich höhere“ Einkünfte erworben hat.\n\n\n\nWie das individuelle Einkommen ermittelt wird\n\n\n\nDas bereinigte Nettoeinkommen stellt beim Unterhalt die wesentliche Bemessungsgrundlage dar\n\n\n\nUm den Unterhalt, der ans Einkommen des Schuldners geknüpft ist, zu ermitteln, werden zunächst alle relevanten Einkünfte zusammenaddiert. Hiernach sind jedoch die relevanten Abzüge zu berücksichtigen. Das Bruttoeinkommen muss zunächst also noch bereinigt werden.\n\n\n\nBestimmte Posten sind nämlich in Abzug zu bringen; dies soll individuelle Ausgaben berücksichtigen und verhindern, dass der Unterhaltsschuldner wegen etwaiger Ausgaben einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet. Erst auf Grundlage dieses bereinigten Nettoeinkommens kann dann eine weitere Berechnung erfolgen.\n\n\n\nDie Berechnung vom bereinigten Nettoeinkommen – für den Kindesunterhalt oder auch Ehegattenunterhalt – kann ganz unterschiedliche Ausgaben berücksichtigen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation deshalb von einem versierten Juristen einschätzen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/","name":"Unterhalt: Welches Einkommen relevant ist •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-einkommen.jpg","datePublished":"2018-02-01T11:54:32+00:00","dateModified":"2026-01-21T03:35:51+00:00","description":"llll➤ Wie verhalten sich Unterhalt und Einkommen? Wichtige Infos zu → welches Nettoeinkommen dem Unterhalt zugrunde liegt uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-einkommen/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-einkommen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-unterhalt-einkommen.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Unterhalt und Einkommen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wie wirkt sich der Wohnvorteil auf den Kindesunterhalt aus?","datePublished":"2018-02-01T14:13:18+00:00","dateModified":"2026-01-25T03:51:34+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/"},"wordCount":677,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wohnvorteil-kindesunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Der zu zahlende Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, welche den Kindesunterhalt ausweist, der vom Einkommen des Unterhaltsschuldners abhängig ist. Zu diesem Einkommen zählen eine ganze Reihe an Werten - so ist unter anderem auch ein etwaiger Wohnvorteil bei der Berechnung von Kindesunterhalt von Bedeutung.\r\n\r\nDas Wichtigste in Kürze: Was der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt bedeutet\r\n\r\n \tIn Bezug auf Kindesunterhalt meint der Wohnvorteil, dass ein Unterhaltschuldner deshalb in einem finanziellen Vorteil ist, weil dieser in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus lebt oder aus anderen Gründen keine Miete zahlen muss.\r\n \tDies wird beim Unterhalt berücksichtigt, indem der individuelle Wohnwert als Mietersparnis in die Berechnung einfließt.\r\n \tDieser Wohnwertvorteil bei Kindesunterhalt richtet sich nach der Wohnsituation der Eltern.\r\n\r\n\r\nAusführliche Informationen zum Wohnvorteil erhalten Sie im Folgenden.\r\n\r\n\r\nWas ist mit einem Wohnvorteil überhaupt gemeint?\r\n\r\n[toc]\r\n\r\nUnterhaltsberechnung berücksichtigt individuelle Umstände\r\n[caption id=\"attachment_13322\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Beim Kindesunterhalt wird der Wohnvorteil des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt[/caption]\r\n\r\nVon Wohnvorteil wird gesprochen, wenn eine Person deshalb finanziell besser gestellt ist, weil sie in einer eigenen Immobilie wohnt und dementsprechend keine Miete zahlen muss. Dies erschließt sich, denn immerhin hat eine Person dann  mehr Geld für andere Ausgaben – und dementsprechend auch mehr Geld, das für die Veranschlagung des Kindesunterhalts herangezogen werden kann. So wird der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt in die Berechnung einbezogen, indem die quasi nicht gezahlte Miete als Einkommen angerechnet wird.\r\nSo wird der Wohnvorteil bei der Berechnung von Kindesunterhalt also dahingehend berücksichtigt, dass dieser wie ein unterhaltsrelevantes Einkommen behandelt wird.\r\n[ad_content]\r\nMöchten Sie den Wohnvorteil berechnen, ist der Scheidungsantrag wichtig\r\nBeim Wohnvorteil für den Kindesunterhalt fußt die Berechnung auf dem individuellen Wohnwert. Wie hoch dieser Wohnwert beim Kindesunterhalt ausfällt, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Scheidungsantrag bereits gestellt wurde oder nicht.\r\nVor der Stellung des Scheidungsantrages\r\nWerden entsprechende Zahlungen bereits während des Trennungsjahres fällig, dann wird in der Regel von einem geringeren Wohnwert ausgegangen. Das hat folgenden Grund: Es besteht keine Verpflichtung, vor der Trennung aus einer Wohnung auszuziehen. Gleichzeitig kann jedoch davon ausgegangen werden, dass nach der Trennung ein Gatte in der Immobilie wohnen bleibt – diese ist dann meist zu teuer für eine Person, weshalb dies dem Unterhaltsschuldner nicht zum Nachteil gereichen soll.\r\n\r\nSoll der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt schon vor der Stellung des Scheidungsantrages ermittelt werden, dann ist der Wohnwert nicht etwa nur die hälftige, objektive Miete. Vielmehr spielen der örtliche Mietspiegel und das individuelle Einkommen eine Rolle.\r\nAb der Stellung des Scheidungsantrages\r\n[caption id=\"attachment_13323\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Wohnvorteil für Kindesunterhalt: Ob volljährig oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle[/caption]\r\n\r\nWurde der Scheidungsantrag eingereicht, dann entspricht der Wohnwert für den Kindesunterhalt der eigentlichen Miete, welche normalerweise für die betroffene Immobilie monatlich gezahlt werden müsste – sprich der objektive Mietpreis. Die eingesparte Miete wird als Einkommen veranschlagt und fließt in die Unterhaltsberechnung mit ein.\r\n\r\nDiese Beschreibungen zeigen, dass es in dem Sinne keine feste Berechnung für den Wohnwertvorteil bei der Kindesunterhalt-Ermittlung gibt – je nach subjektivem Wohnwert wird dadurch das Einkommen erhöht, welches der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt.\r\nWie verändert sich der Wohnvorteil beim Kindesunterhalt, wenn ein Haus abbezahlt werden muss?\r\nIst die Konstellation so, dass der im Eigenheim/in der eigenen Wohnung zurückbleibende Elternteil Lasten zu bezahlen hat, dann gilt grob zusammengefasst:\r\n\r\n \tvor Stellung des Scheidungsantrages: entsprechende Raten (Tilgung und Zinsen) können meist in voller Höhe vom jeweiligen Wohnwert abgezogen werden\r\n \tab der Stellung des Scheidungsantrages: in der Regel können dann nur Zinsen abgezogen werden\r\n\r\nJe nach Umständen ist hier zusätzlich von Bedeutung, ob eine Gütertrennung vereinbart wurde und inwiefern der andere Ehegatte von der Tilgung profitiert – eine fachmännische Einschätzung ist meist unerlässlich.\r\nBeachten Sie hierzu: Wohnt der Unterhaltsschuldner kostenfrei bei einem neuen Partner, den eigenen Eltern oder anderen Verwandten, dann zählt dies nicht als ein Wohnvorteil für einen Kindesunterhalt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/","name":"Wohnvorteil beim Kindesunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wohnvorteil-kindesunterhalt.jpg","datePublished":"2018-02-01T14:13:18+00:00","dateModified":"2026-01-25T03:51:34+00:00","description":"llll➤ Wie übt sich der Wohnvorteil auf den Kindesunterhalt aus? Wichtigen Infos zu → woran sich der Wohnwertvorteil bemisst uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wohnvorteil-kindesunterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/02/beitrag-wohnvorteil-kindesunterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zu Wohnvorteil und Kindesunterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Der Ehevertrag: Muster-Formulierungen und wichtige Informationen","datePublished":"2018-02-01T15:27:51+00:00","dateModified":"2026-01-20T06:36:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/"},"wordCount":1886,"commentCount":8,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Die eigene Partnerschaft durch eine Trauung offiziell machen: Dieser Wunsch ist nur allzu verständlich. Aus juristischer Sicht geht damit eine Reihe rechtlicher Procedere einher; vor allem dann, wenn eine Ehe wieder aufgelöst werden soll. Wer sich gegen Eventualitäten wappnen möchte respektive Komplikationen entgehen will, kann einen Ehevertrag aufsetzen. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über dieses Dokument; zudem finden Sie am Ende des Textes Ehevertrag-Muster-Formulierungen, welche Ihnen eine erste Orientierung bieten.\n\n\n\n\nDas wichtigste in Kürze: Ehevertrag-Muster\n\n\n\nWie schreibe ich einen Ehevertrag? Sie können einen Ehevertrag selbst formulieren - dieser sollte jedoch stets fachmännisch geprüft werden, um zu vermeiden, dass der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam wird. Eheverträge sind de facto weder genormt noch kann ein und derselbe Vertrag auf mehrere Konstellationen angewendet werden. ☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚  Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar gültig? Es bedarf stets eines Notars für einen Ehevertrag - ganz gleich, wer das Schreiben aufgesetzt hat. Nur mit entsprechender Beurkundung ist der Ehevertrag auch rechtlich wirksam, zumindest formal.   Was kostet ein Ehevertrag beim Notar? Dies richtet sich im Wesentlichen nach dem Reinvermögen der beiden Ehegatten, die Grundlage für den Gegenstandswert sind. Einen Überblick zu den möglichen Kosten finden Sie in unserem Ratgeber \"Ehevertrag aufsetzen: Welche Kosten entstehen für die notarielle Vereinbarung?\"  \n\n\n\n\nZunächst die harten Fakten: Über den Ehevertrag\n\n\n\nEines vorweg: Es gibt in dem Sinne keinen Standard-Ehevertrag, welcher uneingeschränkt von jedem Paar verwendet werden kann. Keine Ehe gleicht der anderen, und eine solche Vereinbarung muss ganz konkrete Bedingungen festlegen. Entsprechende Vorlagen bieten wichtige Anhaltspunkte, beanspruchen jedoch niemals eine allgemeine Gültigkeit.\n\n\n\nEin Ehevertrag kann zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse im Falle einer Eheauflösung festhalten\n\n\n\nIn einem Ehevertrag können (Noch-)Ehegatten die Verteilung des Eigentums und den etwaigen Verzicht von Ansprüchen im Falle einer Eheauflösung bestimmen. Beide Partner müssen sich zu diesem bekennen; zudem kann schon eine undichte Klausel den Ehevertrag ungültig machen.\n\n\n\nSolch eine Vereinbarung wird meist vor der Trauung getroffen und festgehalten, grundsätzlich ist dies auch während einer schon bestehenden Ehe möglich. Wichtig ist dann, dass sich die Rechtskraft eines Ehevertrages und ein etwaiger Antrag auf eine Scheidung nicht überschneiden. Grundsätzlich können Ehegatten einen Ehevertrag per Muster selbst aufsetzen; eine notarielle Beglaubigung ist jedoch immer unerlässlich!\n\n\n\nWas muss der Ehevertrag alles enthalten?\n\n\n\nDer Ehevertrag reglementiert, grob zusammengefasst, drei Bereiche der nachehelichen Organisation: den Güterstand, einen etwaigen Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt. Eheverträge werden deshalb in der Regel auch in diese drei Kategorien unterteilt. Je Konstellation, Person und persönlichen Plänen müssen in einem Ehevertrag-Muster entsprechende Angaben getätigt werden.\n\n\n\nDer Güterstand: Wie möchten Sie die Rechte am Besitz verteilen?\n\n\n\nDies ist wahrscheinlich der wichtigste Grund, warum sich Paare überhaupt für einen Ehevertrag entscheiden: damit im Falle einer beantragten Scheidung Gütertrennung besteht. Allgemein wird bei (ehelichen) Güterständen in den Status der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft unterschieden. Wenn sich Partner ehelichen und nichts anderes bestimmt haben, befinden sich diese also automatisch in einer rechtskräftigen Zugewinngemeinschaft nach § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).\n\n\n\nDas bedeutet: Während der Ehe besteht zwar eine Trennung der Güter, da Partner unabhängig voneinander und ohne Zustimmung des anderen über Besitz walten können. Wenn die Zugewinngemeinschaft jedoch endet – etwa durch den Tod eines Partners oder eben wegen einer Scheidung – findet ein Zugewinnausgleich statt. Dies ist häufig der Grund für hässliche Rosenkriege.\n\n\n\nUm solchen Streitereien von vornherein zu entgehen, kann im Ehevertrag bzw. im Muster eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. ein Wahlgüterstand angegeben werden.\n\n\n\nDa ein Ehevertrag auch während der schon bestehenden Ehe aufgesetzt werden kann, ist dementsprechend auch eine nachträgliche Gütertrennung möglich. Im Muster sollte dann eben angegeben werden, dass die Ehe bereits besteht. Wie schon angedeutet: Der Ehevertrag muss lediglich vor der beantragten Scheidung rechtskräftig sein.\n\n\n\nDer Versorgungsausgleich: Verteilung von Vorsorgeleistungen\n\n\n\nEin \"Standard-Ehevertrag\" zum Versorgungsausgleichsverzicht muss mindestens ein Jahr rechtskräftig sein\n\n\n\nVon einem Versorgungsausgleich sind die Beträge betroffen, welche durch Rentenanwartschaften während der Ehe entstanden sind. Auf diesen Ausgleich kann vertraglich verzichtet werden.\n\n\n\nIn der Vorlage für den Ehevertrag sollte dann nicht nur aufgeführt sein, dass auf solch einen Ausgleich verzichtet wird, sondern eben auch, dass der Verzicht des anderen anerkannt wird und sich beide Ehepartner darüber im Klaren sind, dass sie selbst für ihre Altersvorsorge verantwortlich sind. Aufgeführte Verzichte sollten generell mit dem Vermerk versehen werden, dass diese wechselseitig anerkannt werden.Beachten Sie: Wurde in einem Ehevertrag-Muster auf einen Versorgungsausgleich verzichtet, ist dieser dann unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Ehevertrages ein Scheidungsantrag gestellt wird!\n\n\n\nGegenseitige Unterhaltsansprüche\n\n\n\nMit Rechtskraft der Scheidung besteht der Anspruch auf Scheidungs- bzw. Geschiedenenunterhalt – dies sind Zahlungen, welche (frühere) Ehegatten sich gegenseitig erbringen müssen. In einem Ehevertrag-Muster ist dies meist unter der Bezeichnung „nachehelicher Unterhalt“ zusammengefasst. Auf eben jenen nachehelichen Unterhalt kann per Ehevertrag ausdrücklich verzichtet werden – meist mit der Erläuterung, für die eigene Lebensführung selbst aufkommen zu können.\n\n\n\nNeben diesem Anspruch unterscheidet der Ehegattenunterhalt weiterhin in Trennungsunterhalt. Dieser wird in der Zeit von der Antragstellung der Scheidung bis zur Rechtskraft der Scheidung erbracht. Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt kann der Trennungsunterhalt nicht ausgeschlagen werden. Ein Ehevertrag / das entsprechende Muster darf also keinen Verzicht über diese Zahlungen aufführen! Selbiges gilt im Übrigen für einen Kindesunterhalt – auch dieser kann nicht derart ausgesetzt werden.\n\n\n\nDer Ehevertrag für Unternehmer: Ein Muster sollte verwertbares Vermögen konkret benennen\n\n\n\nWenn innerhalb einer Ehe ein oder mehrere Unternehmen für die finanzielle Versorgung aufkommen und eine Scheidung ansteht, dann wird regelmäßig darüber debattiert, inwiefern diese überhaupt zu bewerten sind. Eine Bezifferung fällt mitunter äußert schwer, und dass Zugewinne in der Regel sofort aufzubringen sind, macht die Sache nicht einfacher. Um solche Komplikationen zu vermeiden, ist ein Ehevertrag für Unternehmer mitunter ratsam. Wenn Ehegatten etwa eine modifizierte Zugewinngemeinschaft wünschen, können sie so z. B. festlegen:\n\n\n\nDer Ehevertrag zur Gütertrennung muss das Muster um konkrete Bedingungen erweitern\n\n\n\n\nwelche Vermögenswerte des Unternehmens für Ausgleichszahlungen zur Verfügung stehen und welche geschützt sind\n\n\n\nwelche Vermögenswerte und welche Parameter für eine Berechnung herangezogen werden\n\n\n\nrespektive welche genauen Zahlungen im Zuge des Zugewinnausgleiches zu entrichten sind\n\n\n\nob und inwieweit ein modifizierter Versorgungsausgleich stattfindet\n\n\n\n\nEin entsprechender Ehevertrag kann natürlich Muster und Beispiele als Orientierung verwenden, doch auch und gerade hier sollte eine zusätzliche Überprüfung durch einen Sachverständigen folgen.\n\n\n\nZum Aufbau eines Ehevertrages\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Ein Ehevertrag respektive Muster muss keiner genormten Form entsprechen. Vertragspartner müssen Sachverhalte „lediglich“ ordentlich benennen, diese umfangreich und konkret darlegen und sich beide per Unterschrift verpflichten.\n\n\n\nZunächst einmal ist wichtig, welche Vertragsbedingungen Sie überhaupt festlegen möchten. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Sie und Ihr Ehepartner sich ausführlich besprechen und auf für sie zutreffende Verhältnisse verständigen. Anhand dessen muss die Vorlage für einen Ehevertrag entsprechend ergänzt, ggf. verkürzt oder erweitert werden.\n\n\n\nEs bietet sich an, einen Ehevertrag zum Beispiel mit einer Präambel zu beginnen. In dieser können Sie Aussagen zu den betroffenen Personen, deren Erwerbstätigkeit, die geplante Familiensituation etc. treffen.In einem solchen Vertrag werden die einzelnen Überpunkte in der Regel mit römischen Zahlen versehen, die einzelnen Vertragsbedingungen werden dem beziffert untergeordnet. Am Ende müssen beide Ehegatten eine handschriftliche Signatur tätigen.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Ein Muster-Ehevertrag für Gütertrennung oder andere Belange sollte nie ungeprüft übernommen werden! Hierbei handelt es sich um eine wichtige juristische Vereinbarung, welche mit dem nötigen Ernst behandelt werden muss. Selbstverständlich können Sie für Ihren eigen formulierten Ehevertrag Muster-Formulierungen und ähnliches nutzen, dennoch: Eine Prüfung sollte auch deshalb erfolgen, weil schon eine falsche Klausel den ganzen Vertrag nichtig machen kann.\n\n\n\nEhevertrag: Muster-Formulierungen\n\n\n\nAnbei finden Sie einige Standard-Formulierungen, welche häufig Anwendung finden. Für Ihren Ehevertrag kann die Vorlage selbstverständlich noch durch weitere Aspekte ergänzt werden: Etwa, ob Schenkungen während der Ehe zurückzugeben sind und ähnliches.PräambelNachfolgend ist der Ehevertrag zwischen\n\n\n\nName des Gatten, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit undName der Gattin, ggf. Mädchenname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit \n\n\n\nfestgehalten.\n\n\n\nWir beabsichtigen, in naher Zukunft zu heiraten/ Wir haben bereits vor dem Standesbeamten XY geheiratet.Wir sind beide berufstätig und verfügen über ein eigenes Einkommen/ XY ist berufstätig, während YZ für die Kindesbetreuung zuständig ist.\n\n\n\nWir sind kinderlos und planen auch zukünftig, keine Kinder zu haben./ Da wir im Laufe unserer Ehe Kinder bekommen möchten, […]\n\n\n\nUnsere Altersvorsorge wird durch folgende Leistungen ausreichend abgedeckt: - hier entsprechende Angaben tätigen -\n\n\n\nI. Eheliches Güterrecht\n\n\n\n(an dieser Stelle müssen Sie Auskünfte darüber erteilen, ob Sie die Zugewinngemeinschaft um bestimmte Klauseln erweitern oder diesen durch einen Wahlgüterstand aufheben möchten)\n\n\n\nFür unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben werden. Fortan soll der Güterstand der Gütertrennung/ der Gütergemeinschaft gelten. Den Unterzeichnenden ist klar, dass im Falle der Auflösung eines Güterstandes kein Versorgungsausgleich stattfindet.\n\n\n\n- oder - \n\n\n\nDie gesetzliche Zugewinngemeinschaft soll auch weiterhin für unsere Ehe gelten, jedoch mit folgenden Abänderungen (an dieser Stelle vertragsspezifische Änderungen aufführen):\n\n\n\n\nInsofern der Güterstand nicht durch den Tod beendet wird, wird auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Dies gilt vor allem für den Fall einer Scheidung.\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich soll nur in folgendem Maße stattfinden: […]\n\n\n\nFolgende Vermögenswerte sind von einem Zugewinnausgleich ausgeschlossen: […]\n\n\n\n\nII. Versorgungsausgleich\n\n\n\nBeide Ehegatten verzichten auf einen Versorgungsausgleich und erkennen diesen Verzicht wechselseitig an. Uns ist bekannt, dass der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich unwirksam wird, wenn einer der Vertragspartner innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Vertrages einen Scheidungsantrag stellt.- oder –\n\n\n\nEin Versorgungsausgleich findet nur in folgendem Umfang statt:\n\n\n\n\nPerson YX erhält einen Versorgungsausgleich anhand folgender Anwartschaften: […]\n\n\n\nEin Versorgungsausgleich darf dann stattfinden, wenn aus der Ehe ein gemeinschaftliches Kind hervorgegangen ist. In diesem Fall kann ein Versorgungsausgleich ab dem xx.xx.xxxx geltend gemacht werden.\n\n\n\nDie Vertragspartner dürfen unter folgenden Umständen vom Ausschluss des Versorgungsausgleiches zurücktreten. […]\n\n\n\n\nIII. Nachehelicher Unterhalt\n\n\n\nBeide Vertragspartner verzichten auf etwaigen nachehelichen Unterhalt. Beide erkennen diesen Verzicht an.Ausnahmen können dann bestehen, wenn aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgeht. Dann ist ein Geschiedenenunterhalt regulär zu entrichten/ in folgendem Umfang zu erbringen: […]\n\n\n\n- oder – \n\n\n\nIm Falle der Eheauflösung durch eine Scheidung sollen Geschiedenenunterhalt in folgendem Umfang erbracht werden: […]\n\n\n\nIV. Sonstige Ausgleichsleistungen \n\n\n\nSchenkungen, welche während dem Bestand der Ehe erbracht wurden, dürfen im Falle der Eheauflösung nicht zurückgefordert werden.\n\n\n\nV. Erb- und Pflichtteilsverzicht\n\n\n\nBeide Vertragspartner verzichten auf das Erb- und Pflichteilsrecht und erkennen Ihren gegenseitigen Verzicht an.\n\n\n\n..................................................Datum, Unterschriften der Ehegatten\n\n\n\n\nEhevertrag: Kostenloses Muster zum Download\n\nHier finden Sie unser Muster zum Ehevertrag, welches Sie kostenlos downloaden können.\nBitte bedenken Sie: Bei einem Ehevertrag handelt es sich um ein äußerst wichtiges Dokument, welches bereits durch eine falsche Klausel komplett unwirksam werden kann. Übernehmen Sie eine Vorlage also nie ungeprüft und lassen Sie Ihren Ehevertrag immer notariell beglaubigen!\n\nMuster als PDF\nMuster als DOC"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/","name":"Ehevertrag: Muster-Formulierungen und Infos - scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-02-01T15:27:51+00:00","dateModified":"2026-01-20T06:36:37+00:00","description":"★ Ehevertrag-Muster ★ ✓ Wie ein Standard-Ehevertrag eingeteilt sein sollte, ✓ Warum die Vorlage für den Ehevertrag geprüft werden muss und mehr, hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826935977"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826937667"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826936969"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826935977","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826935977","name":"Wie schreibe ich einen Ehevertrag?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Sie können einen <a href=\"https://www.scheidung.org/ehevertrag/\">Ehevertrag</a> selbst formulieren - dieser sollte jedoch stets fachmännisch geprüft werden, um zu vermeiden, dass der <a href=\"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/\">Ehevertrag sittenwidrig</a> und damit unwirksam wird. Eheverträge sind de facto weder genormt noch kann ein und derselbe Vertrag auf mehrere Konstellationen angewendet werden. <br/><br/><a href=\"#muster\">☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚</a>","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826937667","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#faq-question-1651826937667","name":"Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar gültig?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Es bedarf stets eines <a href=\"https://www.scheidung.org/ehevertrag-notar/\">Notars für einen Ehevertrag</a> - ganz gleich, wer das Schreiben aufgesetzt hat. Nur mit entsprechender Beurkundung ist der Ehevertrag auch rechtlich wirksam, zumindest formal. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Gemeinsames Sorgerecht &#8211; Zusammen für ein Kind sorgen?","datePublished":"2018-02-26T10:09:16+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:05:21+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/"},"wordCount":1331,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-gemeinsames-sorgerecht.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Die elterliche Sorge ist die erste Pflicht eines jeden Elternteils. Rechtlich teilt sich das sogenannte Sorgerecht in alleiniges und gemeinsames Sorgerecht. Nach § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Eltern ihre Sorgepflicht „in eigener Verantwortung und gegenseitigem Einvernehmen“ ausüben. Nicht immer lässt sich dieser Grundsatz in die Praxis übersetzen - gerade im Falle einer Trennung leiden Kinder häufig. Trotzdem sollten Eltern zum Wohl des Kindes versuchen, trotz einer Trennung oder Scheidung zu einer Einigung in Streitfragen zu gelangen. Doch was bedeutet ein gemeinsames Sorgerecht? Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?\n\nIm Idealfall haben beide Elternteile das Recht, die elterliche Sorge auszuüben. Damit sind sie berechtigt, das Kind zu erziehen und zu beaufsichtigen, den Umgang mit Dritten zu regeln und die Vermögenssorge auszuüben.\nEin gemeinsames Sorgerecht kann bei Einigkeit bei Notaren und Jugendämtern festgelegt werden. Im Streitfall können Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.\nAlltägliche Angelegenheiten können Elternteile immer auch allein entscheiden - alle anderen Entscheidungen müssen beim gemeinsamen Sorgerecht dagegen zusammen beschlossen werden.\nDas Sorgerecht an sich ist vom Aufenthaltsbestimmungsrecht und vom Umgangsrecht zu unterscheiden.\n\nAusführliche Informationen zum gemeinsamen Sorgerecht erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGesetzliche Grundlagen der elterlichen Sorge\n\n\n\nEin gemeinsames Sorgerecht steht den Eltern normalerweise zu.\n\n\n\nIm Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gemeinsame elterliche Sorge in § 1626 geregelt. Dort heißt es in Absatz 1:\n\n\n\n(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die (gemeinsame) elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas gemeinsame Sorgerecht wird manchmal auch „geteiltes“ Sorgerecht genannt. In der Regel nimmt das deutsche Recht an, dass derjenige der Vater des Kindes ist, der mit der Mutter verheiratet ist. Dann haben beide automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Ist die Mutter nicht verheiratet, so können die Eltern allerdings trotzdem ein geteiltes Sorgerecht beantragen.\n\n\n\nSorgerecht unverheirateter Eltern\n\n\n\nIn § 1626a Abs. 1 und 2 BGB steht über ein gemeinsames Sorgerecht unverheiratet Gebliebener:\n\n\n\n(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,\nwenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),\nwenn sie einander heiraten oder\nsoweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.\n(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.\n\n\n\nDer Vater will gemeinsames Sorgerecht beantragen?\n\n\n\nDer Vater will ein gemeinsames Sorgerecht beantragen? Das ist sein gutes Recht.\n\n\n\nAus diesen Rechtsvorschriften ergibt sich, dass das geteilte Sorgerecht grundsätzlich beiden Eltern zusteht, sofern dadurch keine Kindeswohlgefährdung entsteht. Besteht Einigkeit über Vaterschaft und Sorgerecht, so kann gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar eine Sorgeerklärung abgegeben werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht außergerichtlich zu klären.\n\n\n\nIm Sinne des Kindes haben auch Väter einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht, die ein uneheliches Kind haben. Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kann in der Regel nur abgewiesen werden, wenn entsprechende Gründe nachgewiesen wurden. Dieses Formular, um ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen, sowie relevante Unterlagen müssen beim Familiengericht eingehen.\n\n\n\nEs empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts für Familienrecht, um möglichst keine Fehler zu begehen! Dies gilt insbesondere im Streitfall. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen zudem helfen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen – ein offizielles Formular gibt es in der Regel nämlich nicht.\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht versus Umgangsrecht\n\n\n\nAnders als im Sprachgebrauch besteht ein juristischer Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht. Während das Sorgerecht auch nur bei Mutter oder Vater liegen kann, besteht in den allermeisten Fällen ein Recht auf Umgang zwischen Kind und Eltern bzw. engen Bezugspersonen. Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist sehr unwahrscheinlich und kann nur durch das Familiengericht angeordnet werden – etwa bei einer schweren Suchterkrankung eines Elternteils.\n\n\n\nZwar bedeutet in der Regel gemeinsames Sorgerecht auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht – trotzdem kann der eine Elternteil nicht bestimmen, was der andere Elternteil in seiner Zeit mit dem Kind unternimmt. Das gilt indes auch, wenn ein Elternteil „nur“ das Umgangsrecht ausübt, ohne sorgeberechtigt zu sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht im Alltag\n\n\n\nGeteiltes Sorgerecht heißt nicht, dass jede einzelne Entscheidung gemeinsam getroffen werden muss.\n\n\n\nGerade dann, wenn ein gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung besteht, bedarf es einer alltagstauglichen Regelung – andernfalls müssten alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Äußerst schwierig, wenn die Eltern nicht mehr unter einem Dach leben, was meist der Fall ist.\n\n\n\nDaher geht die Rechtsprechung von einer Unterscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung aus. Erstere können auch von einem Elternteil allein entschieden werden, letztere bedürfen der gemeinsamen Entscheidung.\n\n\n\nAngelegenheiten des täglichen Lebens\n\n\n\nHierzu gehören alle Angelegenheiten, die in ihren Ergebnissen absehbar und nicht endgültig sind. Die Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes sind eher gering. Ein Elternteil kann über die Ernährung und die Bekleidung allein entscheiden, Zeugnisse unterschreiben oder die Schlafenszeiten festlegen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAngelegenheiten von erheblicher Bedeutung\n\n\n\nEntscheidungen, die das Kind in seiner Entwicklung erheblich beeinflussen, bedürfen dagegen der Zustimmung beider Elternteile. Dazu zählt beispielsweise die Vermögensfürsorge oder die Durchführung von Operationen, die nicht im Notfall nötig werden. Aber auch ein Schulwechsel benötigt die Zustimmung beider Eltern, wenn diese ein gemeinsames Sorgerecht ausüben. Ein Umzug kann ebenfalls in diese Kategorie fallen.\n\n\n\nSonderfall Urlaub\n\n\n\nEin Urlaub hat meist keine erhebliche Bedeutung: Ein gemeinsames Sorgerecht erlaubt dies somit.\n\n\n\nAuch im Fall eines Reisewunsches gelten die für ein gemeinsames Sorgerecht festgelegten Rechte und Pflichten: Ein Urlaub gehört zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens, wenn er\n\n\n\nin Deutschland oder im Gebiet der Europäischen Union erfolgt.zum Zweck von Familienbesuchen im Ausland stattfindet, beispielsweise bei Migrationshintergrund.in friedliche Regionen führt.\n\n\n\nGemeinsame Reisen in unsichere Gebiete, Fernreisen oder die Abwesenheit über einen längeren Zeitraum hinaus bedürfen dagegen der Einwilligung beider Sorgeberechtigten.\n\n\n\nBeeinflusst ein gemeinsames Sorgerecht den Unterhalt?\n\n\n\nIn der Regel ist es unerheblich, ob beide Eltern ein geteiltes Sorgerecht ausüben. Der Unterhalt hängt vielmehr davon ab, bei wem das Kind wohnt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Grundsätzlich sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Der betreuende Elternteil leistet normalerweise Naturalunterhalt, der andere Elternteil Barunterhalt.\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht nach Trennung: Wer bekommt das Kind?\n\n\n\nEs sollte immer im Interesse der Eltern und des Kindes sein, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Manchmal sind die Fronten jedoch derart verhärtet, dass sich die Eltern nicht auf den Wohnort des Kindes einigen können. In diesem Fall kann eine Mediation sinnvoll sein. Andernfalls muss das Familiengericht entscheiden.\n\n\n\nDann spricht der Richter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einem der Sorgeberechtigten zu, obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Zuweilen ist dies die einzige Möglichkeit, den Streit beizulegen.\n\n\n\nEin gemeinsames Sorgerecht muss nicht unbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen.\n\n\n\nIn dem Fall kann ein Elternteil allein etwa über einen Umzug bestimmen. Ein gemeinsames Sorgerecht in Kombination mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht heißt jedoch nicht, dass dieser Elternteil über jeden Aufenthaltsort des Kindes bestimmen kann. Denn während sich das Kind beim zweiten Elternteil befindet, beispielsweise im Zuge des Umgangsrechts, darf dieser entscheiden, wo sich das Kind aufhält, wenn\n\n\n\nes sich dabei um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt (Verwandtenbesuche, Treffen mit Freunden, Ausflüge und Urlaube innerhalb der EU etc.).es sich dabei um Orte handelt, die das Kindeswohl nicht gefährden.\n\n\n\nAlle anderen Bereiche eines gemeinsamen Sorgerechts – wie die Vermögens- oder Gesundheitsfürsorge – bleiben von der Zuweisung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts unangetastet und müssen weiterhin gemeinsam entschieden werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/","url":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/","name":"Gemeinsames/geteiltes Sorgerecht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsames-sorgerecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-gemeinsames-sorgerecht.jpg","datePublished":"2018-02-26T10:09:16+00:00","dateModified":"2026-01-27T03:05:21+00:00","description":"llll➤ Wann besteht ein gemeinsames Sorgerecht? Alle wichtigen Infos → bspw. wie ein geteiltes Sorgerecht beantragt werden kann, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Härtefallregelung bei Scheidung: Trennungsjahr nicht immer Pflicht!","datePublished":"2018-02-28T15:22:40+00:00","dateModified":"2026-02-01T08:07:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/"},"wordCount":715,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-haertefallregelung-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Wollen Ehegatten sich in Deutschland scheiden lassen, so bedarf es regelmäßig der Ableistung eines Trennungsjahres. Dieses soll als Beweis für die Zerrüttung der Ehe dienen, da gemäß Zerrüttungsprinzip nur dann eine Scheidung möglich ist. Fehlt die Zustimmung des Antragsgegners kann die Scheidung mitunter erst nach drei Trennungsjahren auch gegen dessen Willen durchgeführt werden. Eine Abweichung von dieser Regelung ist bei einem vorliegenden Härtefall möglich.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Härtefallregelung bei Scheidung\n\n\n\nWann greift die Härtefallregelung bei einer Scheidung? Ist die Weiterführung der Ehe aufgrund des Fehlverhaltens des Ehegattens unzumutbar, kann die Härtefallregelung bei Scheidung Anwendung finden.  Was besagt die Härtefallregelung? In diesem Fall kann die Scheidung der gescheiterten Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden – auch gegen den Willen des Antragsgegners.  Wann ist eine besondere Härte gegeben? Welche Gründe eine besondere Härte darstellen, ist nicht gesetzlich geregelt. Hier bedarf es stets der Betrachtung des Einzelfalls. Hier finden Sie einige Beispiele.  \n\n\n\n\nHärtefallregelung ermöglicht, die Scheidung vorzeitig durchzuführen\n\n\n\nAllgemeine Voraussetzungen bei einer Härtefallscheidung\n\n\n\nDie Härtefallregelung kann eine Scheidung z. B. bei Gewalt in der Ehe beschleunigen.\n\n\n\nDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht im Allgemeinen vor, dass die Ehescheidung frühestens dann möglich ist, wenn die Ehegatten bereits seit mindestens einem Jahr getrennt sind und die Ehe als gescheitert gelten kann. Doch in § 1565 Abs. 2 BGB ist eine Ausnahme hiervon benannt, die auch vor Ableistung des Trennungsjahres eine Scheidung ermöglicht:\n\n\n\n\n\"Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.\"\n\n\n\n\nWann eine besondere Härte anzunehmen ist, erläutern wir im folgenden Abschnitt. Zunächst sollen aber die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Härtefallregelung bei Scheidung angeführt werden:\n\n\n\n\nDas Scheitern der Ehe ist vorausgesetzt.\n\n\n\nDie Ehegatten müssen räumlich getrennt voneinander leben.\n\n\n\nDie Begründung für den Härtefall muss in der Person eines der Ehegatten liegen.\n\n\n\n\nRegelmäßig nicht vorausgesetzt wird bei der Härtefallregelung bei Scheidung hingegen, dass der Antragsgegner der Eheauflösung zustimmt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann liegt ein Härtefall vor?\n\n\n\nWann im Falle der Scheidung die Härtefallregelung Anwendung findet, ist nicht eindeutig gesetzlich bestimmt. Die \"besondere Härte\" muss sich hingegen aus dem vorliegenden Einzelfall ergeben. Es obliegt mithin letztlich den Gerichten, zu beurteilen, ob die Härtefallregelung bei vorliegender Scheidung anzuwenden ist. Im Folgenden einige Beispiele für Entscheidungen, in denen auf einen Härtefall erkannt wurde:\n\n\n\n\nGewalt in der Ehe (etwa auch vor den gemeinsamen Kindern)\n\n\n\nschwerer Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch aufseiten eines Ehegatten bei erfolglosen Entziehungskuren oder Weigerung, an entsprechenden Programmen teilzunehmen\n\n\n\nschwere psychische oder sexuelle Erniedrigung bzw. Nötigung\n\n\n\nFühren einer Scheinehe\n\n\n\nEhebruch mit daraus sich ergebender Schwangerschaft\n\n\n\nschwere Erkrankung, die bei Eheschließung nicht bekannt war\n\n\n\n\nDiese und weitere Vorgänge können die Anwendung der Härtefallregelung bei Scheidung begründen, müssen es aber nicht in jedem Fall. Die Einzelumstände sind vom Gericht jeweils genau zu prüfen. Insgesamt sind Härtefallscheidungen in Deutschland eher selten.\n\n\n\n§ 1568 BGB: Härtefallregelung kann Scheidung auch verhindern\n\n\n\nKeine Chance für die Scheidung: Eine andere Härtefallregelung kann die Eheauflösung verhindern.\n\n\n\nEs existiert im Scheidungsrecht eine weitere Härtefallregelung, die sich dem gegenteiligen Fall widmet: der Untersagung der Ehescheidung trotz erfüllter Voraussetzungen. Diese ist in § 1568 BGB beschrieben:\n\n\n\n\n\"Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.\"\n\n\n\n\nDie Auflösung einer gescheiterten Ehe kann unter diesen Voraussetzungen also auch abgelehnt werden. Allerdings müssen Richter eine entsprechende Prüfung diesbezüglich in der Regel erst vornehmen, wenn der Ehegatte, der die Scheidung ablehnt, hierauf hinweist (§ 127 Familienverfahrensgesetz - FamFG)."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/","url":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/","name":"Wann greift die Härtefallregelung? •§• SCHEIDUNG 2018","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-haertefallregelung-scheidung.jpg","datePublished":"2018-02-28T15:22:40+00:00","dateModified":"2026-02-01T08:07:01+00:00","description":"llll➤ Was bestimmt die Härtefallregelung bei Scheidung? Infos zur → im Scheidungsrecht geltenden Härtefallregelung, → Beispiele uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#faq-question-1690801088253"},{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#faq-question-1690801089387"},{"@id":"https://www.scheidung.org/haertefallregelung/#faq-question-1690801090196"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung?","datePublished":"2018-02-28T15:25:30+00:00","dateModified":"2026-01-25T03:44:51+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/"},"wordCount":467,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-sonderurlaub-bei-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Die Festsetzung des Scheidungstermins kann je nach Auslastung der Gerichte oder der Beschaffung aller benötigten Nachweise auf sich warten lassen. Steht der Termin endlich, stellt sich gerade berufstätigen Betroffenen die Frage, ob sie für den Scheidungstermin Sonderurlaub gegenüber ihrem Arbeitgeber einfordern können. Ob Ihnen bei Scheidung Sonderurlaub zusteht oder nicht, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Sonderurlaub bei Scheidung\n\nBeim Scheidungstermin besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.\nHieraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Gerichtstermin in der Regel auch dann besteht, wenn keine entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarung Sonderurlaub für die Scheidung gewährt.\nDer Umfang der Freistellung richtet sich nach der im Einzelfall für die Wahrnehmung des Termins benötigten Dauer.\n\nNähere Informationen zum Sonderurlaub bei Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nGerichtstermin für die Scheidung verschieben oder Sonderurlaub beantragen?\n\n\n\nSonderurlaub für Termin zur Scheidung in der Regel möglich!\n\n\n\nSteht Ihnen Sonderurlaub bei Scheidung zu?\n\n\n\nGrundsätzlich sind Arbeitnehmer dazu angehalten, sämtliche Termine so zu legen, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet. Dies ist bei einem gerichtlich festgesetzten Termin in der Regel nicht möglich. Hier müssen sich die Parteien dem Zeitplan der Gerichte unterwerfen. Doch ergibt sich daraus gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf bezahlte Freistellung?\n\n\n\nIn der Regel ist bezahlter Sonderurlaub nur dann möglich, wenn dies entweder gesetzlich bestimmt oder aber in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eindeutig festgeschrieben ist. In entsprechenden Vereinbarungen kann im Einzelfall sogar die Bezahlung bei Freistellung ausgeschlossen sein.\n\n\n\nBei einem gerichtlichen Termin in eigener Sache kann davon abweichend aber dennoch regelmäßig die bezahlte Freistellung verlangt werden. Dies allerdings nur, insofern die persönliche Anwesenheit des Betroffenen angeordnet ist (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.vom 02.12.2009, Aktenzeichen: 5 Sa 710/09).\n\n\n\nSonderurlaub wegen Anwesenheitspflicht: Gerichtstermin bei Scheidung muss persönlich wahrgenommen werden\n\n\n\nDie Dauer vom Scheidungstermin beeinflusst den Sonderurlaub bezüglich dessen Umfangs.\n\n\n\nBeim Scheidungstermin besteht persönliche Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist die begründete Abwesenheit eines oder beider Ehegatten möglich.\n\n\n\nDa die Terminsverlegung ebenso nur im Falle eines triftigen Grundes denkbar ist und das Scheidungsverfahren zudem erheblich verzögern könnte, kann sich bei einem festgesetzten Scheidungtermin Anspruch auf Sonderurlaub ergeben.\n\n\n\nOftmals muss der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer Sonderurlaub bei Scheidung gewähren. Diese Freistellung ist zudem regelmäßig bezahlt. Der für den Scheidungstermin gewährte Urlaub beschränkt sich dabei jedoch auf die im Einzelfall benötigte Zeit.\n\n\n\nEs gibt mithin keinen festgeschriebenen Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung, sondern dieser richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand im Einzelfall. Die Dauer des Scheidungstermins variiert dabei, je nach Sachlage, und kann vereinzelt auch bei lediglich 15 Minuten liegen. Anfahrt und Rückweg sind dem sodann hinzuzurechnen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/","url":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/","name":"Sonderurlaub oder Freistellung? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-sonderurlaub-bei-scheidung.jpg","datePublished":"2018-02-28T15:25:30+00:00","dateModified":"2026-01-25T03:44:51+00:00","description":"llll➤ Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung? Infos zum → Sonderurlaub für den Gerichtstermin bei Scheidung uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/sonderurlaub/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-sonderurlaub-bei-scheidung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-sonderurlaub-bei-scheidung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Thema Sonderurlaub bei Scheidung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ehevertrag aufsetzen: Welche Kosten entstehen für die notarielle Vereinbarung?","datePublished":"2018-02-28T16:46:50+00:00","dateModified":"2026-01-29T10:34:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/"},"wordCount":1493,"commentCount":26,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich maßgeblich nach den hierin behandelten Sachverhalten und dem Vermögen der Beteiligten. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob Sie neben einem Notar auch einen Anwalt mit dem Aufsetzen von einem Ehevertrag beauftragen. Die Kosten werden dabei auf Basis unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen ermittelt.\n\n\n\n\nZusammengefasst: Was kostet ein Ehevertrag?\n\nFür Erstellung und Beurkundung von einem Ehevertrag entstehen stets Kosten - zumindest für die notarielle Tätigkeit. Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.\nGrundlage für die entstehenden Notarkosten beim Ehevertrag ist das Reinvermögen der betroffenen (zukünftigen) Ehegatten (= Geschäftswert). Hiernach richten sich die entstehenden Gebühren.\nWird ein Anwalt mit der Erstellung eines Ehevertrages betraut, so richten sich dessen Gebühren nach den im Ehevertrag explizit behandelten Gegenständen (= Gegenstandswert).\n\n\n\n\n\nWeitere Ratgeber zu den Kosten eines Ehevertrages\n\n\n\n\n\nIst ein Ehevertrag notwendig?\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBerechnungsgrundlage der für einen Ehevertrag entstehenden Kosten\n\n\n\nWie teuer ist ein Ehevertrag? Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der (zukünftigen) Ehegatten.\n\n\n\nWie in gerichtlichen Verfahren richten sich auch die für einen Ehevertrag entstehenden Kosten bei Notar und Anwalt nach einem Grundwert. Dieser verbirgt sich hinter unterschiedlichen Begriffen - Streitwert, Verfahrenswert, Geschäftswert, Gegenstandswert.\n\n\n\nSie alle meinen aber im Grunde dasselbe: Es handelt sich um den Gesamtwert einer Angelegenheit, nach dem sich die entstehenden Anwalts-, Notar- oder Gerichtskosten richten.\n\n\n\nDie Gebühren und Auslagekosten richten sich bei Anwalt und Notar nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Ein Rechtsanwalt legt die für die Erstellung von einem Ehevertrag anfallenden Kosten anhand der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fest.\n\n\n\nEin Notar, der für die Beurkundung des Ehevertrages unerlässlich ist und in jedem Fall hinzugezogen werden muss, setzt seine Kosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest - vollständige Bezeichnung: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare.\n\n\n\n\nWie ergibt sich der Geschäfts- bzw. Gegenstandswert bei einem Ehevertrag?\nDer Notar ermittelt den Geschäftswert, den er für die bei Beglaubigung von einem Ehevertrag entstehenden Kosten heranzieht, anhand des Reinvermögens beider Ehegatten. Dabei zieht er von den vorhandenen Vermögenswerten die aktuellen Schuldenlasten ab (maximal bis zur Hälfte des Aktivvermögens des einzelnen Ehegatten). Das hieraus sich ergebende Resultat spiegelt das Reinvermögen des Beteiligten ab. Aus den beiden Reinvermögen der (baldigen) Ehegatten ergibt sich der Geschäftswert.\nDer für die Anwaltsgebühren relevante Gegenstandswert ergibt sich hingegen in der Regel aus den im Ehevertrag im Einzelnen behandelten Sachverhalten. Wird etwa der Unterhalt geregelt, so wird hier ein voller Jahressatz der Forderung oder vereinbarten Summe dem Gegenstandswert hinzugerechnet. Wird zum Beispiel die Zuweisung einer Immobilie im Falle einer Scheidung geregelt, kann hier zusätzlich der Immobilienwert Anrechnung finden.\nGemeinsamer Hausrat, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich: Je mehr Sachverhalte die (zukünftigen) Ehepartner in einem Ehevertrag festlegen wollen, desto höher kann letztlich der Gegenstandswert ausfallen.\n\n\n\n\nEhevertrag beurkunden: Mögliche Kosten beim Notar berechnen\n\n\n\nWie hoch beispielsweise die Kosten für den Ehevertrag bei vereinbarter Gütertrennung sind, richtet sich nach dem Reinvermögen der Betroffenen.\n\n\n\nDie notarielle Beurkundung ist für die Wirksamkeit eines Ehevertrages unerlässlich. Aus diesem Grund fallen für einen Ehevertrag immer mindestens Kosten für einen Notar an. Anhand des im Einzelfall ermittelten Geschäftswertes kann er seine entstehenden Gebühren ermitteln.\n\n\n\nDer Notar kann bei Beurkundung von einem Ehevertrag gemäß Kostenverzeichnis (KV) Nr. 21100 GNotKG (Anlage 1) eine doppelte Gebühr veranschlagen. Die Höhe der einfachen Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert.\n\n\n\nAnhand der in § 34 Absatz 2 GNotKG getroffenen stufenweise erhöhten Gebührensätze ergibt sich dabei die Tabelle in Anlage 2 GNotKG (beispielhafte Berechnung bis zu einem Geschäftswert von 3 Millionen Euro).\n\n\n\nIm Folgenden ein Auszug zur ersten Orientierung der für einen Ehevertrag entstehenden Kosten beim Notar (Tabelle B):\n\n\n\n[table id=2 /]\n\n\n\nEin Beispiel zur Veranschaulichung dafür, wie Sie die für einen Ehevertrag entstehenden Notarkosten berechnen können:\nDie Ehegatten verfügen zusammen über ein Reinvermögen in Höhe von 200.000 Euro. Gemäß der Tabelle ergibt sich hieraus eine einfache Gebühr von 435 Euro. Da der Notar bei den für die Beurkundung vom Ehevertrag entstehenden Kosten die doppelte Gebühr ansetzen darf, ergibt sich eine Gesamtgebühr von 870 Euro. Hinzu kommen die Auslagekosten sowie 19 % Umsatzsteuer.\n\n\n\n\nDa stets das Reinvermögen der betroffenen Vertragspartner für die Gebührenberechnung ausschlaggebend ist, ist es in der Regel unerheblich, welche Inhalte der Ehevertrag im Einzelnen hat. Die Notarkosten bleiben, ob modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Unterhaltsregelung oder Immobilien Inhalt der Vereinbarung sind, immer gleich (für ein und dasselbe Paar).\n\n\n\nFür die Aufsetzung von einem Ehevertrag entstehende Kosten beim Anwalt\n\n\n\nUnausweichliche Kosten für den Ehevertrag? Während die Notarkosten immer anfallen, fallen Anwaltskosten nicht zwingend an.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, richten sich die Kosten, die ein Anwalt für die Erstellung von einem Ehevertrag geltend machen kann, nach dem Gegenstandswert, also den tatsächlich im Ehevertrag behandelten Vermögenswerten.\n\n\n\nHieraus ergibt sich ähnlich der Notarkosten eine einfache Gebühr. Dabei kann eine entsprechende tabellarische Aufstellung hilfreich sein.\n\n\n\nDiese findet sich in Anlage 2 RVG und weist beispielhaft alle anfallenden einfachen Gebühren bis zum einem Gegenstandswert von 500.000 Euro aus:\n\n\n\n[table id=1 /]\n\n\n\nEbenso wie der Notar kann ein Anwalt nunmehr je nach Tätigkeit gewisse Gebührensätze anrechnen, die sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV; Anlage 1 RVG) ergeben. Für die umfassende Beratung und Erarbeitung des Ehevertrages kann er dabei zumindest die Geschäftsgebühr geltend machen, die gemäß Nr. 2300 VV RVG zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren liegen kann.\n\n\n\nIn der Regel liegt die Geschäftsgebühr jedoch bei bis zu 1,3 Gebühren, da hierüber hinausgehende Sätze nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit eingefordert werden können. Wirkt der Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit auch im Bereich der Streitbeilegung, kann er zudem unter Umständen eine zusätzliche Einigungsgebühr ansetzen. Diese beträgt gemäß Nr. 1000 VV RVG 1,5 Gebühren.\n\n\n\nAngenommen, die (baldigen) Ehegatten lassen nun Inhalte in den Ehevertrag aufnehmen, die einen Gesamtwert von 200.000 Euro ergeben:\nGemäß Tabelle ergibt sich dann eine einfache Gebühr von 2.013 Euro. Für die Tätigkeiten kann der Anwalt nunmehr zumindest eine Geschäftgebühr von 1,3 geltend machen, sodass sich eine Gesamtgebühr von 2.617,90 Euro ergibt. Auch er kann zudem noch eine Auslagenpauschale sowie 19 % Umsatzsteuer geltend machen. Aber: In der Regel nehmen die Betroffenen in einem Ehevertrag nicht sämtliche Vermögenswerte mit auf, sodass Geschäfts- und Gegenstandswert oftmals stark auseinanderfallen.\n\n\n\n\nBeim Ehevertrag Kosten sparen und auf den Anwalt verzichten?\n\n\n\nKosten für den Ehevertrag: Ob modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, beim Anwalt spielen die Inhalte eine Rolle für die Gebühren.\n\n\n\nAnders als beim Notar ist es in Deutschland nicht verpflichtend, einen Anwalt mit der Aufsetzung eines Ehevertrages zu betrauen. Auch ein Notar kann einen Ehevertrag nach den Wünschen der Beteiligten aufsetzen. Das Problem dabei: Er wird zwar neutral über die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten, jedoch nicht rechtsberatend auf den Einzelfall eingehen.\n\n\n\nDie Bewertung, ob der Ehevertrag in seiner Gesamtheit zulässig oder wirksam ist, die Regelungen sinnvoll oder überflüssig sind und mehr, trifft in der Regel nur ein Anwalt.\n\n\n\nSelbst ein Notar, der zugleich eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzt, darf nur entweder als Notar oder als Anwalt tätig werden, nicht aber beides zugleich.\n\n\n\nWollen Sie also auf Nummer sicher gehen, sollten Sie vor Unterzeichnung von einem Ehevertrag zumindest einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls könnten die für den Ehevertrag entstandenen Kosten andernfalls umsonst gewesen sein, wenn die notarielle Vereinbarung sich als sittenwidrig oder unwirksam entpuppt.\n\n\n\nWenn Sie zunächst noch keinen Ehevertrag aufsetzen lassen, sondern sich nur allgemein in einer entsprechenden Angelegenheit beraten lassen wollen, fallen die Anwaltskosten hierfür regelmäßig geringer aus. Eine zum Ehevertrag gewünschte allgemeine Beratung verursacht Verbrauchern Kosten in Höhe von 90 bis 190 Euro (bei Erstberatung). Anwälte sind jedoch grundsätzlich dazu angehalten, auf eine Gebührenvereinbarung mit ihrem Mandanten hinzuwirken und sich entsprechend gütlich vorab zu einigen.\n\n\n\nSind die Kosten für den Ehevertrag steuerlich absetzbar? Nein, die für die Erstellung und Beurkundung von einem Ehevertrag anfallenden Kosten sind nicht steuerlich absetzbar. Eine entsprechende Vereinbarung fällt in den privaten Bereich, der nicht von steuerlichen Begünstigungen profitiert. Zudem ist ein Ehevertrag ein freiwilliger Vertrag, der nicht Voraussetzung für die Eheschließung ist. Ehegatten müssen grundsätzlich keine entsprechenden Verabredungen treffen.\n\n\n\nWeg mit dem Ehevertrag? Kosten entstehen auch bei Aufhebung der Vereinbarung.\n\n\n\nGeschlossenen Ehevertrag wieder aufheben lassen: Welche Kosten entstehen?\n\n\n\nWollen Ehegatten im Laufe der Jahre einen bereits geschlossenen Ehevertrag wieder aufheben, so ist dies zunächst nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Bei der Aufhebung ist die Anwesenheit aller Betroffenen erforderlich. Diese bezeugen mit ihrer Unterzeichnung, dass sie freiwillig und wissentlich den Ehevertrag wieder aufheben wollen.\n\n\n\nAuch bei der Änderung oder Aufhebung einer notariellen Vereinbarung richten sich die entstehenden Kosten bei einem Ehevertrag nach dem Geschäftswert."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/","name":"Ehevertrag: Kosten für Anwalt und Notar [§] Scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-kosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-02-28T16:46:50+00:00","dateModified":"2026-01-29T10:34:40+00:00","description":"★ Beim Ehevertrag anfallende Kosten ★ Infos & Tipps zu den Kosten für den Ehevertrag: ✓ Höhe der Notarkosten ✓ Geschäftswert und mehr hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Elternunterhalt: Müssen Kinder immer für ihre Eltern zahlen?","datePublished":"2018-03-02T09:40:40+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:53:39+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/"},"wordCount":2098,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-elternunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Dreht sich ein Gespräch um Unterhalt, geht es in der Regel um Kindesunterhalt. Gleichzeitig besteht jedoch auch die Pflicht, sich um die eigenen Eltern zu kümmern. Das ist vor allem dann der Fall, wenn pflegebedürftige Eltern die Kosten ihrer Betreuung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Müssen Kinder in jedem Fall die Pflegekosten durch den Elternunterhalt zahlen? Welche Rolle spielt der Selbstbehalt und was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt werden kann?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt für Eltern\n\n\n\nSind Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig? Kinder müssen für die Pflege- und Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn diese hilfebedürftig sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Kinder leistungsfähig sind.  Was gilt als Schonvermögen? Das Schonvermögen darf in Bezug auf den Elternunterhalt nicht angetastet werden. Hier lesen Sie, was alles dazu gehört.  Was passiert, wenn Kinder keinen Unterhalt für die Eltern zahlen können? Können Kinder keinen Unterhalt für die Eltern zahlen, wird vom Sozialamt ein Mindestsatz für die Pflegeleistungen bereitgestellt.  \n\n\n\n\nDie Sorge der Kinder für ihre Eltern\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann müssen Kinder zahlen?\n\n\n\nWenn die eigenen Eltern pflegebedürftig sind, ist Elternunterhalt nicht ausgeschlossen.\n\n\n\nNicht jedes Kind zahlt Elternunterhalt. Zwei Voraussetzungen müssen grundsätzlich gegeben sein:\n\n\n\n\nDie Eltern sind hilfebedürftig.\n\n\n\nDie Kinder sind leistungsfähig.\n\n\n\n\nFinanzielle Hilfen der Kinder werden also nur fällig, wenn die Eltern nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Für den Elternunterhalt bzw. das Pflegeheim der Eltern ist insofern jedes Einkommen der Eltern zu berücksichtigen, auch Zahlungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld.\n\n\n\nZwar bezahlt im ersten Schritt den Elternunterhalt das Sozialamt, doch die Aufwendung holt sich die Behörde in der Regel von den Nachkommen der Betroffenen zurück, sofern diese leistungsfähig sind. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort heißt es schlicht:\n\n\n\n\nVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.\n\n\n\n\nUnterhaltsberechtigt ist allerdings nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). In den meisten Fällen kommt es daher zum Elternunterhalt, wenn Mutter und/oder Vater pflegebedürftig werden und in einem Pflege- oder Altersheim untergebracht werden müssen. Die Kosten für die Unterbringung sind meist sehr hoch, sodass Rente und Pflegeversicherung allein nicht mehr ausreichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Leistungsfähigkeit der Kinder muss für die Zahlungsverpflichtung allerdings ebenso gegeben sein. Nur, wer unter Berücksichtigung seiner sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Stande ist, „ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts“ (§ 1603 Abs. 1 BGB) den Elternunterhalt aufzubringen, ist hierzu auch heranzuziehen. Sind mehrere Kinder leistungsfähig, ist der Elternunterhalt durch die Geschwister jeweils anteilig zu zahlen.\n\n\n\nStreckt das Sozialamt die benötigten Mittel vor, so gehen die Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern auf die Behörde über. Allerdings kann diese über die Zahlung von Unterhalt nicht per Verwaltungsakt entscheiden. Ebenso wie bedürftige Eltern muss das Amt die Unterhaltspflicht beim Familiengericht einklagen.\n\n\n\nElternunterhalt berechnen: Vermögen, Schonvermögen, Selbstbehalt etc.\n\n\n\nElternunterhalt ist vom Einkommen der Kinder abhängig.\n\n\n\nDie Berechnung von Elternunterhalt erfolgt sowohl unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Eltern als auch des Kindes bzw. der Kinder. Wer zu wenig Geld zur Verfügung hat, kann in der Regel davon ausgehen, dass er den Elternunterhalt so vermeiden kann.\n\n\n\nAndere Unterhaltsverpflichtungen: Rangfolge\n\n\n\nDies spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn weitere Unterhaltspflichten bestehen, etwa gegenüber den eigenen Kindern. Nach § 1609 BGB ist dabei im Unterhaltsrecht eine gewisse Rangfolge zu beachten. In erster Linie ist der Unterhalt minderjähriger Kinder zu bedienen.\n\n\n\nDaraufhin folgt der Ehegattenunterhalt und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Auch Enkelkinder stehen in dieser Rangfolge noch über den eigenen Eltern. Erst an sechster Stelle, aber vor weiteren Verwandten in aufsteigender Linie muss Elternunterhalt geleistet werden.\n\n\n\nSchonvermögen: Was bleibt unangetastet?\n\n\n\nIm Zusammenhang mit der zur Ermittlung vom Elternunterhalt nötigen Berechnung wird ein Schonvermögen der Kinder beachtet. So müssen Kinder z. B. die eigene Immobilie in der Regel nicht veräußern, um dadurch leistungsfähig zu werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Wohnraum nicht den angemessenen Verhältnissen entspricht.\n\n\n\nAußerdem werden fünf Prozent des aktuellen Jahresbruttoeinkommens für alle Erwerbsjahre des Kindes angenommen. Auch kleinere Sparvermögen bis etwa 10.000 Euro werden normalerweise nicht angetastet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWohnvorteil erhöht Leistungsfähigkeit\n\n\n\nDer Wohnvorteil kann beim Elternunterhalt eine Rolle spielen.\n\n\n\nAus einer Immobilie ergibt sich ein Wohnvorteil, der beim Elternunterhalt Beachtung findet. „Wohnvorteil“ bedeutet: Durch den Besitz eines Hauses erlangt der Unterhaltspflichtige Gebrauchsvorteile. Er spart sich die Miete. Insbesondere, wenn das Eigenheim abbezahlt ist, erhöht ein angenommener Wohnvorteil so das Einkommen des Kindes. Seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Elternunterhalt steigt.\n\n\n\nAllerdings hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2013 festgelegt, dass der Wohnvorteil nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt werden muss. Nebenkosten und noch bestehende Finanzierungskosten können abgezogen werden. Auch das Ansparen eines Puffers für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist möglich.\n\n\n\nSelbstbehalt beim Elternunterhalt\n\n\n\nBei der Berechnung wird ein sogenannter Selbsthalt berücksichtigt. Gemeint sind damit gewisse Freibeträge, die beim Elternunterhalt Vermögen und Einkommen schützen. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle weist einen Selbstbehalt von 2.000 Euro für ein unverheiratetes Kind gegenüber seinen Eltern aus. Ist das unterhaltspflichtige Kind dagegen verheiratet, steigt der Selbstbehalt auf 3.600 Euro für das Ehepaar.\n\n\n\nFreibeträge für eigene Kinder\n\n\n\nWie bereits erwähnt, sind minderjährige Kinder gegenüber ihren Großeltern in Fragen des Unterhalts privilegiert. Aber auch, wenn beide Eltern mit ihren Kindern zusammenleben und daher nur indirekt Unterhalt geleistet wird, können für die Kinder Freibeträge abgezogen werden. Diese können anhand der Düsseldorfer Tabelle auch beim Elternunterhalt ermittelt werden.\n\n\n\nElternunterhalt: Muss das Schwiegerkind zahlen?\n\n\n\nBeim Elternunterhalt können Schwiegerkinder indirekt berücksichtigt werden. Zwar sind nur verwandte Kinder unterhaltspflichtig. Bei Bestehen einer Ehe gehört rechtlich ein Teil des Einkommens des Schwiegersohnes oder der Schwiegertochter bereits dem unterhaltspflichtigen Kind.\n\n\n\nDenn innerhalb einer Ehe bestehen auch gegenseitig Unterhaltsverpflichtungen, insbesondere im Sinne des Familienunterhalts (§ 1360 BGB). Daher kann beim Elternunterhalt auch der Ehepartner herangezogen werden.\n\n\n\nDies ist meist der Fall, wenn das unterhaltspflichtige Kind wenig oder kein Einkommen hat und seinen Teil des Familienunterhalts durch die Haushaltsführung beisteuert, der Ehepartner aber genügend Einkommen in die Familie bringt, um den Unterhalt der Eltern seines Ehepartners aufzubringen.\n\n\n\nBereinigtes Nettoeinkommen beim Elternunterhalt\n\n\n\nWie auch bei anderen Unterhaltsverpflichtungen spielt das bereinigte Nettoeinkommen eine wichtige Rolle. Um dieses zu erhalten, können unter anderem folgende Abzüge geltend gemacht werden:\n\n\n\n\nAndere Unterhaltszahlungen\n\n\n\nKreditraten\n\n\n\nBerufsbedingte Aufwendungen\n\n\n\nBeiträge der Krankenversicherung\n\n\n\nJener Anteil von Miete und Mietnebenkosten, der über 450 Euro liegt\n\n\n\n\nAuch Beiträge zu der eigenen privaten Altersvorsorge können bis zu einer Höhe von fünf Prozent des Jahresbruttoeinkommens des Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden. Dazu gehört beim Elternunterhalt auch die Lebensversicherung.\n\n\n\nHöhe des Elternunterhalts\n\n\n\nPflegekosten können in die Tausende gehen - daher ist Elternunterhalt häufiger nötig.\n\n\n\nAls Elternunterhalt muss allerdings nicht das gesamte restliche Einkommen gezahlt werden. Stattdessen werden 50 Prozent der Differenz zwischen Selbstbehalt und bereinigtem Nettoeinkommen veranschlagt.\n\n\n\nBei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.500 Euro beträgt die Differenz zum Selbstbehalt von 2.000 Euro noch 500 Euro. Als Elternunterhalt müsste dann also 250 Euro gezahlt werden.\n\n\n\nBestehen weitere Unterhaltspflichten, beispielsweise für eigene Kinder, sind diese zuerst vom bereinigten Nettoeinkommen abzuziehen. Wird durch diesen Schritt der Selbstbehalt unterschritten, so kann kein Elternunterhalt gezahlt werden. Ansonsten gelten wiederum 50 Prozent der Differenz zwischen verbliebenem Nettoeinkommen und Selbstbehalt als Elternunterhalt.\n\n\n\nGrundsicherung: Durch Elternunterhalt gedeckt?\n\n\n\nFrüher konnte das Sozialamt Elternunterhalt auch dann vom Kind verlangen, wenn die Eltern Sozialhilfe bezogen. Da Elternunterhalt die eigenen Kinder mitunter finanziell stark belastet, verzichteten viele ältere Menschen auf die Beantragung der Sozialleistungen, auch wenn ihre Rente kaum zum Leben ausreichte. Dadurch stieg ihr Risiko der Altersarmut beträchtlich.\n\n\n\nMittlerweile kann Sozialhilfe als Elternunterhalt nicht länger zurückverlangt werden. Erst, wenn Rente, Pflegeversicherung und Grundsicherung im Alter nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreichen, kommt es in der Regel zur Unterhaltsforderung.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB), die zur Sicherstellung des Existenzminimums dient. Bedürftige Eltern müssen Grundsicherung beantragen, ehe sie Elternunterhalt von ihren Kindern fordern können.\n\n\n\nAusnahme: Vielverdiener\n\n\n\nKein Anspruch auf Grundsicherung besteht bei Vielverdienern. Kinder müssen dann Elternunterhalt leisten.\n\n\n\nAllerdings gilt dieser Grundsatz nur, solange das Gesamteinkommen des Kindes die Grenze von 100.000 Euro im Jahr nicht erreicht. Das geht aus § 43 Abs. 5 Satz 1 SBG XII hervor:\n\n\n\n\nUnterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt.\n\n\n\n\nEs liegt im Ermessen des Sozialamtes, ob es die Einkommensverhältnisse der Kinder des Sozialhilfeempfängers prüfen möchte.\n\n\n\nAllerdings findet ausschließlich das Einkommen Beachtung. Das Vermögen ist bei Elternunterhalt und Grundsicherung nicht von Belang.\n\n\n\nDas Sozialamt verschickt eine sogenannte Rechtswahrungsanzeige, wenn es Elternunterhalt fordern und die Kinder in Regress nehmen möchte. Dies ist ein Schreiben, in dem der Adressat über die Sozialleistungen und die Unterhaltspflichten informiert wird.\n\n\n\nSchenkungen gegenüber eigenen Kindern oder Dritten\n\n\n\nHaben die bedürftigen Eltern ihren Kindern oder anderen Personen zudem in den letzten zehn Jahren größere Schenkungen übermittelt, so können diese unter Umständen nach § 528 BGB zurückgefordert werden.\n\n\n\nDies kann für Kinder insbesondere bei Schenkungen gegenüber Dritten von Bedeutung sein. Hat etwa die nun pflegebedürftige Mutter in der Vergangenheit eine Summe über 50.000 Euro an ihren Lebensgefährten verschenkt, so kann das unterhaltspflichtige Kind dies dem Sozialamt melden. Unter Umständen muss das Kind bis zur vollständigen Rückzahlung und dem Verbrauch des Geldes keinen eigenen Unterhalt leisten.\n\n\n\nWelche Schenkungen zurückgefordert werden können, ist aber stark einzelfallabhängig. Suchen Sie den Rat eines Rechtsanwalts, um Ihre Situation einschätzen zu lassen.\n\n\n\nElternunterhalt im Ausland\n\n\n\nElternunterhalt muss auch beim Aufenthalt im Ausland gezahlt werden.\n\n\n\nGerade in unserer globalisierten Welt kommt es immer häufiger vor, dass der Unterhalspflichtige nicht in Deutschland, sondern im Ausland lebt. In der Regel hat das jedoch keine Auswirkungen.\n\n\n\nInsbesondere, wenn sowohl der unterhaltsberechtigte Elternteil als auch das unterhaltspflichtige Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, hat dies keinen Einfluss auf den Elternunterhalt.\n\n\n\nIn dem Fall gilt in der Regel deutsches Recht.\n\n\n\nVerwirkung von Elternunterhalt\n\n\n\nEs ist durchaus möglich, seine Unterhaltsansprüche durch eigenes Verhalten zu verwirken. Bei Elternunterhalt tritt die Verwirkung beispielsweise ein, wenn der Unterhaltsberechtigte durch eigenes Verschulden bedürftig geworden ist oder er sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat.\n\n\n\nAuch eine grobe Vernachlässigung der Kinder kann dazu führen, dass kein Anspruch auf Elternunterhalt besteht. Dann muss nur ein Teil oder kein Unterhalt geleistet werden. In der Regel reicht es dafür allerdings nicht aus, wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kind bloß abgebrochen ist.\n\n\n\nWeitere Gründe, die dafür sprechen, dass die Zahlung von Elternunterhalt eine unbillige Härte wäre, können zum Beispiel bestehen, wenn\n\n\n\n\ndas Kind zu Pflegeeltern oder ins Heim abgeschoben wurde.\n\n\n\nwenn das Kind Gewalt oder Missbrauch durch den Elternteil erfahren hat.\n\n\n\nder Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind grob vernachlässigt hat.\n\n\n\n\nLiegt dem Verhalten des Elternteils jedoch eine psychische Erkrankung zugrunde, kann der Anspruch auf Elternunterhalt weiterhin bestehen.\n\n\n\nEs ist in jedem Fall ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn Elternunterhalt gefordert wird, Sie aber der Meinung sind, dass diese Forderung unrechtmäßig ergangen ist. Dieser kann Sie zu ihren Erfolgsaussichten und dem juristischen Vorgehen optimal beraten!\n\n\n\nWas passiert, wenn Kinder keinen Unterhalt zahlen können?\n\n\n\nSind die Kinder nicht in der Lage zu zahlen, wird der Elternunterhalt vom Sozialamt geleistet.\n\n\n\nViele Kinder machen sich Sorgen um ihre Eltern und deren finanzielle Situation, wenn sie nicht in der Lage sind, Elternunterhalt zu zahlen. In einem solchen Fall werden die Pflege- und Heimkosten weiterhin durch Sozialhilfe bezahlt – allerdings nur in Höhe des Mindestunterhalts. Für höhere Ausgaben müssten die Kinder wiederum selbst aufkommen.\n\n\n\nSind Enkel unterhaltspflichtig?\n\n\n\nGrundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie. Schon aufgrund der bereits angesprochenen Rangfolge kommt es jedoch meist nicht dazu, dass Enkel für ihre Großeltern sorgen müssten.\n\n\n\nAußerdem gehen die Unterhaltsansprüche von Großeltern gegen ihre Enkel nicht auf das Sozialamt über, wie es im Fall von Ansprüchen gegenüber Kindern geschieht (§ 94 SGB XII). Daher müssen die Enkel normalerweise nicht für die Pflegekosten ihrer Großeltern aufkommen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/","name":"Elternunterhalt: Unterhalt für Eltern § SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-elternunterhalt.jpg","datePublished":"2018-03-02T09:40:40+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:53:39+00:00","description":"lll➤ Wann muss Elternunterhalt gezahlt werden? Informationen zum → Vermögen bei Elternunterhalt, z. B. durch Schwiegerkinder, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#faq-question-1690804175713"},{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#faq-question-1690804176819"},{"@id":"https://www.scheidung.org/elternunterhalt/#faq-question-1690804178200"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-faq/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-faq/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"FAQ &#8211; Die wichtigsten Fragen &#038; Antworten zum Ehevertrag","datePublished":"2018-03-08T15:01:56+00:00","dateModified":"2026-01-23T04:35:59+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-faq/"},"wordCount":2142,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-faq/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"FAQ zum Ehevertrag als E-Book kostenlos herunterladen!\nIm Folgenden geben wir auf die wichtigsten Fragen Antworten, die bezüglich der Erstellung eines Ehevertrages aufkommen können. Sie können sich unser FAQ zum Ehevertrag auch als kostenloses E-Book herunterladen.\n★ Welche organisatorischen Fallstricke gibt es?★ Was müssen Sie in finanzieller Hinsicht beachten?★ Was können Sie inhaltlich im Ehevertrag festlegen?\n\n\nKostenloses E-Book herunterladen\n\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nDie wichtigsten organisatorischen Fragen\n\n\n\nBenötigen Sie überhaupt einen Ehevertrag?\n\n\n\nIst der Abschluss von einem Ehevertrag in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll?\n\n\n\nGrundsätzlich ist ein Ehevertrag nicht in jedem Fall sinnvoll oder überhaupt vonnöten. Ausschlaggebend sind die Vermögensverhältnisse der Betroffenen im Einzelfall. Wäre durch eine Scheidung zum Beispiel ein Unternehmen aufgrund der finanziellen Auseinandersetzungen von der Zerschlagung bedroht oder unterscheiden sich Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehegatten erheblich, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Durch diesen können Sie z. B. bestimmte Ausgleichsansprüche oder Werte bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung ausklammern.\n\n\n\nIm Folgenden eine Übersicht über mögliche Gründe, die den Abschluss eines Ehevertrages im Einzelfall empfehlenswert machen können:\n\n\n\nDie Ehegatten wünschen einen der Wahlgüterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) oder wollen die Zugewinngemeinschaft modifizieren. Dies ist nur in einem Ehevertrag möglich.Auch der Wunsch nach der Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge kann zum Abschluss eines kombinierten Ehe- und Erbvertrages führen.Das Alter oder die Vermögensverhältnisse beider Ehegatten unterscheiden sich erheblich.Teil des Vermögens eines Betroffenen ist ein Unternehmen.Die zukünftigen Ehegatten sind von unterschiedlicher Nationalität. In einem Ehevertrag kann dann festgelegt werden, welches Recht im Falle der Trennung und Scheidung zur Anwendung kommen soll.Beide Ehegatten sind voll berufstätig und es sind keine Kinder vorhanden. In diesen Fällen können Versorgungs- und Zugewinnausgleich oftmals ausgeklammert werden.\n\n\n\nIm Übrigen: Hat einer der beiden Partner Schulden, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht zwangsläufig nötig. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so haften sie nicht für die jeweiligen Lasten ihres Partners, bei denen er als Alleinschuldner auftritt. Auch das Vermögen des einen geht nicht automatisch in das Eigentum des anderen über. Faktisch handelt es sich bei der Zugewinngemeinschaft mithin um eine Ausprägung der Gütertrennung.\n\n\n\nBis wann können Sie einen Ehevertrag abschließen?\n\n\n\nBis wann sollten Sie einen Ehevertrag eigentlich abschließen?\n\n\n\nEmpfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zurückgegriffen.\n\n\n\nZu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.\n\n\n\nWie lange ist der Ehevertrag gültig?\n\n\n\nDie Vereinbarungen in einem Ehevertrag beziehen sich regelmäßig auf die Dauer der Ehe. Die Regelungen greifen dabei ab Eheschließung oder bei späterem Abschluss, ab Rechtswirksamkeit des Vertrages.\n\n\n\nIst ein Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung gültig?\n\n\n\nDie notarielle Beurkundung des Ehevertrages ist unumgänglich, da nur auf diesem Wege Rechtswirksamkeit hergestellt werden kann. Wenn Ehegatten also in Eigenregie einen Ehevertrag aufsetzen, diesen jedoch z. B. aus Kostengründen nicht beurkunden lassen, können sie rechtlich gesehen keine Ansprüche auf Grundlage des Vertrages geltend machen.\n\n\n\nEine Ausnahme kann dann greifen, wenn im Rahmen einer solchen Vereinbarung lediglich Absprachen bezüglich des Trennungs- und/oder Kindesunterhalts getroffen werden. Ein Formzwang besteht dann nicht in jedem Fall.\n\n\n\nBrauchen Sie einen Anwalt?\n\n\n\nMüssen Sie für die Erstellung von einem Ehevertrag unweigerlich einen Anwalt beauftragen?\n\n\n\nWährend der Weg zum Notar unumgänglich ist, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Anwalt mit der Gestaltung des Ehevertrages zu beauftragen. Allerdings ist zumindest eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um am Ende einen wirksamen Ehevertrag aufzusetzen.\n\n\n\nZwar berät auch der Notar ausführlich über die Konsequenzen der einzelnen von den Ehepartnern gewünschten Vereinbarungen, eine umfassende Prüfung auf Rechtswirksamkeit und Zulässigkeit erfolgt jedoch nicht.\n\n\n\nAuch Anwaltsnotare, die eine Zulassung sowohl als Notar als auch als Anwalt besitzen, dürfen nur entweder als Notar für beide oder als Anwalt im Auftrag von nur einem Ehegatten tätig werden.\n\n\n\nKönnen Sie den Ehevertrag wieder aufheben oder abändern?\n\n\n\nWie andere zweiseitig verpflichtende Verträge kann auch ein Ehevertrag wieder aufgehoben oder nachträglich abgeändert werden. Dies ist in der Regel jedoch nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Beide Vertragspartner müssen mithin der Vertragsänderung oder -aufhebung zustimmen und dies vor dem zuständigen Notar mit Ihrer Unterschrift quittieren. Da auch in diesen Fällen die ursprüngliche Form einzuhalten ist, bedarf es der notariellen Tätigkeit auch bei Abänderung bzw. Aufhebung. Dabei können mithin wiederum Kosten entstehen.\n\n\n\nEine einseitige Vertragsaufhebung ist in der Regel nur dann möglich, wenn einer der Ehegatten sich den Vertragsrücktritt vorbehalten hat.\n\n\n\nKönnen Sie einen Ehevertrag anfechten?\n\n\n\nWird die Wirksamkeit eines Vertrages angezweifelt, kann ein Betroffener diesen gerichtlich anfechten. Das zuständige Gericht wird dann im Zuge einer Gesamtschau entscheiden, ob die Anfechtung etwa aufgrund von Sittenwidrigkeit Erfolg hat.\n\n\n\nKönnen auch unverheiratete Paare für den Trennungsfall vorsorgen?\n\n\n\nZwar steigt die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahr 2000 wieder an, doch immer öfter leben Paare in \"wilder Ehe\" zusammen und verzichten auf den Trauschein. Das Problem: Gesetzliche Regelungen für die Auseinandersetzung gibt es in der Form nur für Eheauflösungen. Um für den Fall der Trennung dennoch vorzusorgen, können Betroffene ggf. auf einen sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen. In diesem können ebenfalls umfassende Vereinbarungen für den Trennungsfall getroffen sowie die bestehende Partnerschaft gestaltet werden.\n\n\n\nDie wichtigsten finanziellen Fragen\n\n\n\nWie teuer ist ein Ehevertrag?\n\n\n\nDie Kosten für die Beurkundung von einem Ehevertrag richtet sich nach dem Reinvermögen der Ehegatten.\n\n\n\nDie Kosten, die für die Beurkundung des Ehevertrages entstehen, richten sich maßgeblich nach dem Reinvermögen der beiden Vertragspartner (tatsächliches Vermögen abzüglich vorhandener Schulden). Das Reinvermögen stellt den Geschäftswert dar, den der Notar als Basis für die Ermittlung der ihm entstandenen Gebühren heranzieht. Diese ergeben sich aus den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).\n\n\n\nFür die Beurkundung des Ehevertrages entsteht dabei regelmäßig eine 2-fache Gebühr, mindestens jedoch 120 Euro (Nr. 211000 Kostenverzeichnis GNotKG; Anlage 1).\n\n\n\nEine beispielhafte Gebührentabelle, die den einzelnen Geschäftswerten jeweils den einfachen Gebührensatz zuordnen, findet sich in Anlage 2 GNotKG. Im Folgenden ein Auszug:\n\n\n\n[table id=2 /]\n\n\n\nBeauftragen Sie zusätzlich einen Anwalt, so fallen auch für dessen Tätigkeit Kosten an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Dieser ergibt sich aus dem Wert der in dem Ehevertrag im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Die Gebühren ergeben sich - sofern keine Kostenvereinbarung getroffen wurde - aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Umfang und Art der Tätigkeit kann der Anwalt die Beratungs-, Einigungs- und/oder Geschäftsgebühr geltend machen.\n\n\n\nAchtung! Zusätzlich erheben Notar sowie Anwalt in ihrer Rechnung den Anspruch auf Ausgleich gemachter Auslagen. Zudem sind sie verpflichtet, auf die Rechnungssumme eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erheben. Auch diese ist von Ihnen als Auftraggeber zu entrichten.\n\n\n\nKönnen Sie die Kosten von der Steuer absetzen?\n\n\n\nDa diese vertragliche Vereinbarung freiwillig ist und es sich bei den Kosten für den Ehevertrag um private Auslagen handelt, können Sie diese auch nicht von der Steuer absetzen.\n\n\n\nWas kostet die Aufhebung des Ehevertrages?\n\n\n\nFür die Aufhebung des Ehevertrages fallen ebenfalls Notarkosten an, die sich nach den Maßgaben der ersten Beurkundung richten. Auch hier ist mithin das Reinvermögen als Geschäftswert ausschlaggebend für die letztendlich anfallenden Kosten der notariellen Vertragsaufhebung.\n\n\n\nDie wichtigsten inhaltlichen Fragen\n\n\n\nWas können Sie in einem Ehevertrag vereinbaren?\n\n\n\nWie weit reicht die Vertragsfreiheit beim Inhalt eines Ehevertrages?\n\n\n\nWollen Sie einen Ehevertrag mit Ihrem zukünftigen Gatten schließen, können Sie im Allgemeinen von einer umfassenden Vertragsfreiheit profitieren. Folgende Regelungen sind z. B. denkbar:\n\n\n\nAusschluss des VersorgungsausgleichsAusschluss des Zugewinnausgleichs (= Gütertrennung) oder einzelner Vermögenswerte aus dem Zugewinn (= modifizierte Zugewinngemeinschaft)Ausschluss von Unterhaltsansprüchen (Ausnahmen: Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt)Verteilung von HaushaltspflichtenHäufigkeit des ehelichen Beischlafs (Durchsetzung auch dann nicht gegen den Willen des Ehegatten zulässig!)angemessene und realistische Vertragsstrafen im Falle des Ehebruchs\n\n\n\nAber: Grundsätzlich greift nur eine relative Vertragsfreiheit. Die Abweichung von rechtlichen Bestimmungen ist mithin nur bedingt möglich. Von zwingenden Vorgaben wie dem Zerrüttungsprinzip oder der Zuständigkeit der Gerichte für die Scheidung können Sie selbst in einem Ehevertrag nicht wirksam abweichen. Zudem sind besonders schützenswerte Kernbereiche wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt mit besonderer Vorsicht zu behandeln.\n\n\n\nDer Komplettausschluss solcher Ansprüche ist häufig nur dann zulässig, wenn ein entsprechender Ausgleich an einer anderen Stelle geschaffen wird. Andernfalls kann der Vertrag gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sein. Bei Regelungen zum ehelichen Leben ist zudem regelmäßig davon auszugehen, dass sich der Nachweis eines Verstoßes nur schwer erbringen ließe. Und gerade in Bezug auf das Privatleben der Eheleute ist davon auszugehen, dass sich die Einforderung mittels Gerichtsvollzieher wohl eher schwierig gestalten dürfte.\n\n\n\nAnwalt und/oder Notar können Sie darüber informieren, inwiefern die in dem Ehevertrag aufgenommenen Regelungen sich letztlich durchsetzen oder im Zweifel gerichtlich einfordern ließen.\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag unwirksam?\n\n\n\nEin Ehevertrag kann in Teilen oder insgesamt nichtig sein, wenn er gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt. Dies bestimmen die beiden nachfolgend zitierten Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):\n\n\n\n„Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig [...].\" (§ 134 BGB)„Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten, so ist es nichtig - also ungültig.\" (§ 138 Absatz 1 BGB)\n\n\n\nEs sind grundsätzlich unterschiedliche Ebenen zu betrachten, wenn es um die mögliche Nichtigkeit eines Ehevertrages geht:\n\n\n\nVerschiedenste Sachverhalte können dazu führen, dass der abgeschlossene Ehevertrag für nichtig erklärt wird.\n\n\n\nUmstände der Vertragsschließung: Kam der Ehevertrag aufgrund von Bedrohung oder einseitiger wirtschaftlicher oder intellektueller Dominanz eines Partners zustande, kann dieser in seiner Gesamtheit als sittenwidrig anerkannt werden. Auch eine besondere Abhängigkeit etwa im Falle einer Schwangerschaft kann entsprechende Entscheidungen begründen.Inhaltliche Sittenwidrigkeit: Ist in der Gesamtschau der ehevertraglichen Regelungen anzuerkennen, dass einer der Vertragspartner über Gebühr und stark einseitig benachteiligt ist, widerspricht auch dies dem allgemeinen sittlichen Empfinden. Gerade bei Ausschluss von Ausgleichs- oder Unterhaltsansprüchen sollten Sie auch deshalb in der Regel auf eine ausgewogene Verteilung anderer Ansprüche achten.Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot: Hier wäre zum Beispiel der gänzliche Ausschluss von Trennungsunterhalt zu nennen. Auf einen zukünftigen Unterhaltsanspruch kann gemäß § 1614 BGB nicht wirksam verzichtet werden, sodass der gänzliche Ausschluss einen Verstoß gegen ein rechtliches Verbot darstellen würde.Formale Unwirksamkeit: Diese ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Ehevertrag nicht notariell beurkundet wurde.\n\n\n\nIm Übrigen: Wenn nur ein Teil eines Vertrages unwirksam ist, wirkt sich das auf ihn in seiner Gesamtheit aus. Das bedeutet: Teilnichtigkeit führt oftmals zur kompletten Unwirksamkeit des Ehevertrages. Dies kann bedingt durch zusätzliche Schutzklauseln verhindert werden.\n\n\n\nWas bewirkt die salvatorische Klausel?\n\n\n\nUm die Nichtigkeit des ganzen Vertrages im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Vereinbarung zu verhindern, setzen Anwälte und Notare auf die sogenannte salvatorische Klausel (Schutzklausel). Diese besagt inhaltlich, dass die Vertragspartner für den Fall der Nichtigkeit einer Klausel, weiterhin die Wirksamkeit aller anderen Bestandteile wünschen.\n\n\n\nVerkürzt lautet die salvatorische Klausel:\n\n\n\n„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.\"\n\n\n\nDiese Schutzklausel sollte dabei jedoch an die Stelle der entsprechenden Vertragsbestandteile gesetzt werden, an denen eine mögliche Teilnichtigkeit nicht gänzlich auszuschließen ist. Dabei ist eine an die jeweiligen Inhalte angepasste und individualisierte Formulierung sinnvoller, als ein pauschalisierter Zusatz. Aus diesem Grund sollten Sie zur Verfügung gestellte Muster für Eheverträge nicht ungeprüft und ohne Anpassungen übernehmen.\n\n\n\nDennoch: Auch die salvatorische Klausel bietet keinen 100-prozentigen Schutz vor der Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages. Es bedarf im Zweifel stets der Einzelfallbetrachtung.\n\n\n\nAnhand der zahlreichen Fallstricke, denen Sie sich beim Aufsetzen eines Ehevertrages ausgesetzt sehen, ist die rechtliche Beratung durch einen Anwalt in der Regel empfehlenswert. Zwar entstehen hierfür Kosten. Die zusätzliche Ausgabe kann aber im Zweifel verhindern, dass die Notarkosten umsonst verauslagt wurden, weil der Ehevertrag hinfällig ist."}
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Darüber sind Eltern nicht immer erfreut, denn häufig ist der Anlass konfliktbeladen oder zumindest unangenehm. Da kann es helfen, über das Gegenüber Bescheid zu wissen. Welche Aufgaben hat das Jugendamt? Kann das Jugendamt auch eine Familienhilfe sein? Welches Jugendamt ist für mich zuständig?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Jugendamt\n\n\n\nWas ist das Jugendamt? Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit der Kommunalverwaltung und für Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Mehr zur Organisation des Jugendamts lesen Sie hier.  Welche Leistungen der Jugendhilfe gibt es? Leistungen der Jugendhilfe sind beispielsweise Hilfen zur Erziehung, Angebote der Jugendsozialarbeit, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Familienhilfe, beispielsweise durch Beratung von Eltern.  Wann darf das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen? Ist das Kindeswohl gefährdet, ist das Jugendamt angehalten, zusammen mit den Erziehungsberechtigten Lösungen für die Situation zu erarbeiten. Können oder wollen die Eltern das Kindeswohl nicht sicherstellen, ist das Jugendamt auch befugt, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen. Hier lesen Sie mehr dazu.  \n\n\n\n\nDas Jugendamt in Deutschland: Organisation und Aufgaben\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nRechtliche Grundlagen und Organisation\n\n\n\nDas Jugendamt berät Familien und schützt Kinder.\n\n\n\nDas Jugendamt ist rechtlich eine Organisationseinheit der Kommunalverwaltung, das durch den örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe errichtet wird. Wer der jeweilige Träger ist, wird durch das Landesrecht der Bundesländer bestimmt. Das legt § 69 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) fest.\n\n\n\nIn der Regel ist ein zuständiges Jugendamt aber immer durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt eingerichtet. Wer sich an das Jugendamt richten möchte, sollte die Augen jedoch auch nach alternativen Namen offenhalten.\n\n\n\nDenn nicht immer heißt das Jugendamt auch so. Andere Bezeichnungen können beispielsweise „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ oder „Amt für Jugend und Soziales“ sein, da einige Kreise und Städte das Jugendamt mit anderen Fachbereichen zusammengelegt haben.\n\n\n\nZuständigkeit im Jugendamt\n\n\n\nDie innere Organisationsstruktur vom Jugendamt und seine Zuständigkeit sind jedoch auf Bundesebene geregelt und somit immer dieselben. Anders als andere Ämter ist das Jugendamt zweigliedrig.\n\n\n\nAusschuss der Jugendhilfe\n\n\n\nEin Teil des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss. Er setzt sich einerseits aus Vertretern des öffentlichen Trägers und andererseits aus Personen zusammen, die von den anerkannten freien Jugendhilfeträgern und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.\n\n\n\nDer Jugendhilfeausschuss setzt sich mit grundlegenden Angelegenheiten der Jugendhilfe auseinander, nimmt Anregungen und Vorschläge entgegen und fördert örtliche Angebote der Jugendhilfe. Seine Beschlüsse sind für das Handeln des Jugendamtes bindend.\n\n\n\nVerwaltung des Jugendamtes\n\n\n\nDie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfüllen beim Jugendamt wichtige Aufgaben rund um Kinder und Jugendliche.\n\n\n\nDie laufenden Geschäfte führt jedoch die Verwaltung. Obwohl die Jugendhilfe für die Kommunen Pflicht ist, haben sie viel Gestaltungsspielraum, in welcher Art und Weise sie diese Pflicht ausfüllen.\n\n\n\nDie Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Chef der Verwaltung, welche in Städten meist der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin und in Kreisen der Landrat oder die Landrätin darstellen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Jugendamt: Aufgaben und Pflichten\n\n\n\nDie grundsätzlichen Aufgaben, die das Jugendamt innehat, sind in § 2 SGB VIII zu finden. Allgemein sind dies Leistungen und Aufgaben „zugunsten junger Menschen und Familien“. Damit hat das Jugendamt die Verantwortung für Planung, Organisation, Umsetzung und Finanzierung dieser Aufgaben.\n\n\n\nZu den „Leistungen der Jugendhilfe“ (§ 2 Abs. 2 SGB VIII) zählen zum Beispiel:\n\n\n\n\nAngebote der Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit\n\n\n\nHilfe zur Erziehung\n\n\n\nFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen und -pflege\n\n\n\nHilfe für seelisch behinderte Kinder\n\n\n\n\nZu den „anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ (§ 2 Abs. 3 SGB VIII) zählen zum Beispiel:\n\n\n\n\nInobhutnahme von Kindern und Jugendlichen\n\n\n\ndie Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis\n\n\n\ndie Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und vor den Familiengerichten\n\n\n\ndie Beratung zum Abstammungsrecht und Belehrung in Verfahren zur Adoption\n\n\n\ndie Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen\n\n\n\n\nIn die Zuständigkeit fällt beim Jugendamt auch, Kindern zu einer Familie zu verhelfen.\n\n\n\nGrundsätzlich können sich Eltern, Kinder und Jugendliche auch immer dann an die Behörde wenden, wenn sie Hilfe vom Jugendamt oder eine Beratung benötigen oder die familiäre Situation diese nötig macht. Hierfür gibt es meist eine Beratungsstelle beim Jugendamt.\n\n\n\nDie „anderen Aufgaben“ im Fokus\n\n\n\nIn der Regel wird das Jugendamt nicht mit den Leistungen der Jugendhilfe assoziiert, sondern steht für viele Menschen konkret mit der Wahrung des Kindeswohls in Familien in Zusammenhang. Eltern, bei denen das Jugendamt unverhofft vor der Tür steht, befürchten möglicherweise sogar die Inobhutnahme ihrer Kinder.\n\n\n\nDie Inobhutnahme ist jedoch das allerletzte Mittel, das der staatlichen Jugendhilfe zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, werden die Mitarbeiter der Behörde im Vorfeld jede andere Möglichkeit zur Bereinigung der Situation versuchen.\n\n\n\nFamilienhilfe: Beratung durch das Jugendamt\n\n\n\nZu den Hauptaufgaben des Jugendamtes gehört die Beratung von Familien, etwa zum Umgangsrecht. Das schließt auch die Erziehungsberechtigten mit ein. Denn wenn das Jugendamt Hilfe für Eltern leistet, die sich durch die Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen, kann die Inobhutnahme meist verhindert werden.\n\n\n\nDaher sollten Eltern nicht zögern, sich bei Bestehen familiärer Probleme an Familienberatungsstellen zu wenden. In der Regel unterhält auch das Jugendamt eine Beratungsstelle, die zusammen mit den Eltern an den Konflikten innerhalb der Familie arbeitet und Lösungsvorschläge machen kann.\n\n\n\nNach § 31 SGB VIII soll die sozialpädagogische Familienhilfe\n\n\n\n\ndurch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.\n\n\n\n\nHilfe vom Jugendamt heißt oft auch Besuch vom Jugendamt.\n\n\n\nMeistens wird der Familie ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Seite gestellt, der über einen längeren Zeitraum beratend und begleitend für die Familie verantwortlich ist. Regelmäßige Besuche, die Beobachtung der Familiensituation und Gespräche mit allen Familienmitgliedern stellen die Basis dar.\n\n\n\nGrundsätzlich ist dies als Zusammenarbeit zwischen Familie und Jugendamt zu verstehen und kann helfen, drastischere Maßnahmen zu verhindern.\n\n\n\nKindeswohlgefährdung: Schutzauftrag des Jugendamtes\n\n\n\nNach § 8a SGB VIII hat das Jugendamt einen Schutzauftrag zu erfüllen.\n\n\n\n\n(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. […] Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBestehen gewichtige Anhaltspunkte, ist das Jugendamt demnach verpflichtet, diesen nachzugehen. Dazu gehören beispielsweise\n\n\n\n\nunerklärbare Verletzungen\n\n\n\nmangelhafte Ernährung\n\n\n\nfehlende ärztliche Versorgung\n\n\n\nGewalttätigkeiten in der Familie\n\n\n\npsychische Erkrankungen der Eltern, die das Kindeswohl beeinträchtigen\n\n\n\ndesolate Wohnsituation\n\n\n\n\nDie Einschätzung der Gefährdung für die beteiligten Kinder und Jugendlichen ist jedoch eine große Herausforderung für die Mitarbeiter eines Jugendamtes. Gleichzeitig ist der Eingriff in eine Familie mit hoher Verantwortung verbunden. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gefährdungseinschätzung immer durch mehrere Fachkräfte erfolgen muss.\n\n\n\nIn der Folge muss das Jugendamt dann im Hinblick auf die individuelle Familiensituation entscheiden, welche Maßnahmen nötig sind, um das Kindeswohl zu sichern. Außerdem ist es ausschlaggebend, ob die Eltern bereit und in der Lage sind, diese Maßnahmen umzusetzen.\n\n\n\nDie Hilfe durch das Jugendamt kann manchmal jedoch auch die Inobhutnahme sein - besonders bei Gewalt.\n\n\n\nManchmal ist das Kindeswohl jedoch nur noch durch die (temporäre) Herausnahme der Schutzbefohlenen aus der Familie zu sichern.\n\n\n\nEine solche Inobhutnahme erfolgt meist unter Miteinbeziehung des Familiengerichts.\n\n\n\nInobhutnahme von Kindern\n\n\n\nEine der wichtigsten Aufgaben vom Kinder- und Jugendamt ist die Inobhutnahme von Schutzbefohlenen nach § 42 SGB VIII:\n\n\n\n(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn\ndas Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder\neine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert […].\n\n\n\n\nDie Inobhutnahme ist dabei eine schnelle und relativ unbürokratische Maßnahme, die immer zugunsten des Kindes und seines Wohles ergeht. Insbesondere während familiärer Krisen kann die Inobhutnahme auch dazu beitragen, die Situation zu klären und aufzulösen.\n\n\n\nUm eine Inobhutnahme kann das Kind oder der Jugendlichen auch selbst bitten. Dieser Bitte ist das Jugendamt verpflichtet nachzukommen, selbst wenn objektiv keine direkte Gefährdung des Schutzsuchenden festzustellen ist. Es zählt ausschließlich das subjektive Empfinden des Kindes.\n\n\n\nWird die Inobhutnahme jedoch durch das Jugendamt angeordnet, weil Das Kindeswohl gefährdet ist, so geschieht dies meist auf eine Meldung Dritter wie Nachbarn, Verwandten oder die Polizei hin. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind\n\n\n\n\nstark vernachlässigt wurde.\n\n\n\npsychisch oder körperlich misshandelt wurde.\n\n\n\nsexuell missbraucht wurde.\n\n\n\n\nJede Inobhutnahme muss den Sorgeberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. In der Regel befinden sich die Kinder oder Jugendlichen dann in Pflegefamilien oder Heimeinrichtungen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt dann zeitweise beim Jugendamt.\n\n\n\nIm Notfall kann das Jugendamt auch Amtshilfe in Anspruch nehmen.\n\n\n\nAllerdings hat das Jugendamt keine Rechte zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist. Hierzu müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Polizei hinzuziehen. Insbesondere, wenn Gefahr im Vollzug ist, kann das Jugendamt Kinder und Jugendliche auch ohne richterlichen Beschluss in Obhut nehmen und erst im Nachhinein eine Entscheidung des Gerichts beantragen.\n\n\n\nIm Notfall: Notdienst vom Jugendamt\n\n\n\nEs ist nur in den seltensten Fällen einfach zu entscheiden, wann Dritte das Jugendamt einschalten sollten. Insbesondere als Unbeteiligter kann die Einschätzung der fremden Familiensituation schwierig sein. Trotzdem ist es im Zweifel besser, die Notfallnummer vom Jugendamt-Notdienst einmal zu viel als einmal zu wenig gewählt zu haben.\n\n\n\nJedoch hat nicht jedes Jugendamt auch eine Notfallnummer. Besteht akute Gefahr, kann der Notdienst vom Jugendamt über die Notrufnummer 110 erreicht werden. In der Regel kann der Kontakt zum Bereitschaftsdienst beim zuständigen Jugendamt jedoch auf der Internetpräsenz eingesehen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWeitere Leistungen des Jugendamtes\n\n\n\nNeben der Wahrung des Kindeswohls hat das Jugendamt jedoch noch weitere Befugnisse. So kann es beispielsweise Unterstützung bei Gerichtsprozessen bieten oder eine Negativbescheinigung ausstellen.\n\n\n\nBeistandschaft durch das Jugendamt\n\n\n\nViele Elternteile müssen sich nach einer Scheidung oder Trennung mit Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts und des Sorgerechts auseinandersetzen. Kommt es zum Rechtsstreit, kann das Jugendamt die Beistandschaft auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils übernehmen.\n\n\n\nAuf diese Weise ist es auch rechtlich möglich, dass das Jugendamt in Vertretung des Kindes im Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auftritt und so dazu beiträgt, dass das Kind zu seinem Recht gelangt.\n\n\n\nAuch kann das Jugendamt einen Unterhaltstitel ausstellen, womit die Möglichkeit besteht, Unterhalt einzuklagen und zu pfänden.\n\n\n\nHilfe in Strafprozessen\n\n\n\nDas Jugendamt kann Jugendlichen auch vor Gericht zur Seite stehen.\n\n\n\nWird ein Jugendlicher straffällig und muss sich für seine Taten vor Gericht verantworten, kann er die Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen, ihm zur Seite zu stehen. Das Jugendamt fungiert als Mittler zwischen Jugendlichem und Jugendgericht.\n\n\n\nEbenso bemüht sich das Jugendamt um Täter-Opfer-Ausgleiche. Außerdem kann es dem Jugendlichen soziale Trainingskurse vermitteln, um das Rückfallrisiko zu senken.\n\n\n\nNegativbescheinigung vom Jugendamt\n\n\n\nWenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können sie eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, wonach beide das gemeinsame Sorgerecht für das Kind innehaben. Geschieht dies nicht, liegt die alleinige elterliche Sorge bei der Kindsmutter.\n\n\n\nDann kann es nötig werden, dass der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Negativbescheinigung benötigt, um das alleinige Sorgerecht nachzuweisen. Das kann zum Beispiel bei Banken oder Behörden nötig werden.\n\n\n\nEine solche Negativbescheinigung kann beim Jugendamt des Wohnortes des Sorgeberechtigten beantragt werden. Dazu sollten die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Sorgeberechtigten mitgebracht werden.\n\n\n\nKindergartenzuschuss vom Jugendamt\n\n\n\nDer Kindergarten kostet Geld - evtl. besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt hilft.\n\n\n\nDer Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertageseinrichtung kann für die Entwicklung der Kleinsten ein wichtiger Schritt sein. Gleichzeitig ist nach einer Scheidung das Geld oft knapp. Daher kann das Jugendamt Zuschüsse zum Kindergarten gewähren.\n\n\n\nDiese sind jedoch nur auf Antrag möglich. Zudem müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes nachweislich hilfebedürftig sein – also nur ein sehr geringes Einkommen haben. In welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird, ist abhängig von den monatlichen Einkünften der Eltern.\n\n\n\nIn der Regel besteht ein Anspruch auf den Zuschuss beispielsweise bei Hartz-4-Bezug oder Geringverdienern. Dann kann der Kindergarten vom Jugendamt ganz oder teilweise bezuschusst werden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/jugendamt/","url":"https://www.scheidung.org/jugendamt/","name":"Das Jugendamt: Aufgaben und Pflichten •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/jugendamt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/jugendamt.jpg","datePublished":"2018-03-19T14:25:56+00:00","dateModified":"2026-01-25T03:35:11+00:00","description":"llll➤ Welche Zuständigkeiten hat das Jugendamt? Alle wichtigen Infos → zum Jugendamt in Deutschland uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/jugendamt/#faq-question-1693481134600"},{"@id":"https://www.scheidung.org/jugendamt/#faq-question-1693481135549"},{"@id":"https://www.scheidung.org/jugendamt/#faq-question-1693481136130"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/namensrecht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensrecht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Namensrecht &#8211; Welche Bestimmungen gibt es zur Namenswahl?","datePublished":"2018-03-20T13:38:06+00:00","dateModified":"2025-12-26T06:49:16+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensrecht/"},"wordCount":1324,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/namensrecht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/namensrecht-beitrag.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Das deutsche Namensrecht ist von der Namenskontinuität geprägt. Das heißt: Vor- und Familienname können nur unter bestimmten Umständen geändert werden. 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Welche gesetzlichen Bestimmungen liegen dem Namensrecht zugrunde?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Deutsches Namensrecht\n\nÄnderungen des Familiennamens sind in der Regel nur bei Eheschließungen, Scheidungen und Adoptionen zulässig.\nEin Ehepaar kann frei wählen, ob der Zuname der Frau oder des Mannes als Ehename eingetragen werden soll.\nDie Eheleute können ihre jeweiligen Namen auch behalten oder diese kombinieren.\nKinder erhalten normalerweise den Ehenamen bzw. den Namen des sorgeberechtigten Elternteils.\nAuch Stiefkinder können unter Umständen den Namen des neuen Ehepartners ihres Elternteils annehmen.\nVornamensänderungen sind vor allem im Falle einer Geschlechtsangleichung oder der Adoption vorgesehen.\n\nAusführliche Informationen zum Namensrecht erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Namensrecht bei Heirat, Scheidung und Geburt\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nDer Ehename: Namensrecht bei Eheschließung\n\n\n\nDas Namensrecht regelt unter anderem die Namenswahl nach der Hochzeit.\n\n\n\nDie häufigste Inanspruchnahme vom Namensrecht dürfte in Deutschland nach einer Heirat die Änderung des Familienamens sein.\n\n\n\nNoch immer entscheiden sich viele frischgebackene Ehefrauen dazu, den Zunamen des Gattens anzunehmen. Doch auch die Annahme des Namens der Frau ist möglich.\n\n\n\nLaut § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind im Namensrecht jedoch noch weitere Varianten möglich, um den Ehenamen eines Paares festzulegen:\n\n\n\n\n(1) Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihre zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bestimmen:1. den Geburtsnamen eines Ehegatten,2. den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder3. einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen.\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nDemnach kann das Ehepaar den Namen beider Partner annehmen. Geben sie keine Namenserklärung ab, so behalten beide jeweils den Namen, den sie vor der Eheschließung bereits geführt haben.\n\n\n\n\nIn der Regel erfolgt die Namenserklärung bei der standesamtlichen Hochzeit. Aber auch später ist diese noch möglich, muss dann jedoch öffentlich beglaubigt werden.\n\n\n\nZudem haben Ehepaare die Möglichkeit, ihren früheren Namen dem Ehenamen hinzuzufügen. Auch bei bereits bestehenden mehreren Namen ist dies möglich – dann kann jedoch nur einer der Namen dem Ehenamen angeschlossen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensrecht bei geschiedener Ehe\n\n\n\nWie nach der Scheidung unterschrieben wird, legt das Namensrecht fest.\n\n\n\nAuch nach einer Ehe sind im Namensrecht bestimmte Regeln zu beachten. Das Gesetz sieht vor, dass Verwitwete und Geschiedene den Ehenamen behalten. Auf Wunsch können sie jedoch auch ihren Geburtsnamen wieder annehmen bzw. den Namen führen, den sie vor der Eheschließung innehatten.\n\n\n\nAuch die Voranstellung oder Hinzufügung des Geburts- bzw. letzten Namens ist nach Erhalt der Scheidungsurkunde möglich. Wird eine Namensänderung gewünscht, muss diese gegenüber dem Standesamt erklärt werden.\n\n\n\nNach erfolgter Namensänderung müssen Ausweise neu beantragt werden. Darüber hinaus sollten Vertragspartner&nbsp;wie z. B. die Krankenkasse, Bank, Rentenversicherung oder auch die Pannenhilfe (ADAC) über die Namensänderung&nbsp; informiert werden. \n\n\n\nNamensrecht bei Kindern nach einer Heirat\n\n\n\nIn der Regel erhält das Kind den Familiennamen der Eltern, selbst dann, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der Geburt geschieden sind. Besteht kein gemeinsamer Familienname, richtet sich die Namensgebung beim Kind nach dem Sorgerecht.\n\n\n\nÜben beide Elternteile die elterliche Sorge aus, kann entweder der väterliche oder der mütterliche Familienname als Geburtsname eingetragen werden. Auch ein Doppelname ist möglich. Spätere Geschwister bekommen in der Regel denselben Namen wie das erstgeborene Kind.\n\n\n\nAuch für den Fall, dass die Eltern eines Kindes erst nach der Geburt heiraten, hat das Namensrecht einige Vorgaben zu bieten. Unterscheidet sich der Geburtsname des Kindes vom gewählten Familiennamen, können die Eltern innerhalb von drei Monaten den Kindsnamen ändern lassen.\n\n\n\nSobald das Kind jedoch älter als fünf Jahre ist, muss es der Änderung seines Familiennamens zustimmen.\n\n\n\nSonderfall Stiefkind\n\n\n\nUnter bestimmten Umständen ist es auch möglich, denselben Namen für alle Mitglieder einer Patchwork-Familie zu bestimmen, sofern die Kinder noch minderjährig sind:\n\n\n\n\nGleicher Familienname: Beide Eheleute müssen denselben Ehenamen führen.\n\n\n\nGemeinsamer Haushalt: Die Eheleute und das Kind müssen zusammenwohnen.\n\n\n\nSorgerecht: Der Elternteil muss das alleinige Sorgerecht haben oder das Einverständnis des zweiten Elternteils einholen.\n\n\n\nZustimmung des Kindes: Ist das Kind fünf Jahre oder älter, muss es der Namensänderung zustimmen.\n\n\n\n\nNamensrecht beim Kind nach einer Scheidung\n\n\n\nDer Name für ein Kind bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen.\n\n\n\nIn der Regel behält das Kind seinen zum Zeitpunkt der Scheidung geführten Familiennamen auch nach der Rechtskraft der Scheidung bei.\n\n\n\nDiese Regelung ist meist sogar unabhängig davon, ob dies ursprünglich der Name eines Stiefelternteils oder eines leiblichen Elternteils war. So kann es vorkommen, dass Kind und leiblicher Elternteil unterschiedliche Familiennamen führen.\n\n\n\nEine Änderung ist allerdings möglich, wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet. In dem Fall gelten die Voraussetzungen wie in anderen Fällen der Wiederheirat auch.\n\n\n\nNamensrecht bei Vornamen\n\n\n\nDer gewählte Name für ein Kind begleitet dieses in der Regel ein Leben lang. Daher macht das deutsche Gesetz auch in Bezug auf den ersten Namen einige Vorgaben. Der Vorname muss\n\n\n\n\n… als solcher erkennbar sein.\n\n\n\n… dem Geschlecht einer Person entsprechen oder neutral sein.\n\n\n\n… darf dem Kindeswohl nicht schaden, weil er das Kind lächerlich macht, anstößig ist oder Assoziationen zum „Bösen“ herstellt (Satan, Judas usw.).\n\n\n\n… darf das religiöse Empfinden anderer nicht verletzen.\n\n\n\n… darf kein Orts- oder Markenname sein.\n\n\n\n… darf kein Familienname sein (Ausnahmen bei Namen, die hauptsächlich als Vornamen bekannt sind).\n\n\n\n… darf keinen Titel bezeichnen (Lord, König etc.).\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nÄnderung des Vornamens\n\n\n\nDie Namensgebung für ein Kind sollte gut überlegt sein, da eine Änderung kaum möglich ist.\n\n\n\nDie öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in Deutschland schwierig und nur im Ausnahmefall möglich. Es muss ein triftiger Grund vorliegen.\n\n\n\nSo ist es nach § 1757 Abs. 3 BGB beispielsweise möglich, den Vornamen eines Kindes nach einer Adoption zu ändern:\n\n\n\nDas Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden mit Einwilligung des Kindes mit dem Ausspruch der Annahme\nVornamen des Kindes ändern oder ihm einen oder mehrere neue Vornamen beigeben, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht […].\n\n\n\n\nEbenso kann der Vorname bei einer Geschlechtsangleichung geändert werden. Dazu bedarf es der Nichtidentifikation mit dem Geschlecht des vormaligen Namens. Außerdem muss mit hoher Wahrscheinlichkeit feststehen, dass sich dieses Zugehörigkeitsempfinden in Zukunft nicht mehr ändern wird.\n\n\n\nAnders als bei Eheschließungen oder Scheidungen kann die Änderung nur gerichtlich beschlossen werden. Die Erklärung gegenüber dem Standesamt ist laut Namensrecht nicht ausreichend.\n\n\n\nKünstlername, Ordensname und Pseudonym\n\n\n\nIn Deutschland ist es auch möglich, einen Künstlernamen eintragen zu lassen. Dieser ist dann sogar namensrechtlich geschützt und wird in den Personalausweis und Reisepass offiziell eingetragen. Eine mit ihm geleistete Unterschrift genügt zudem der gesetzlichen Schriftform.\n\n\n\nÄhnlich verhält es sich mit Ordensnamen, die traditionell bei Antritt des Noviziats durch den Oberen vergeben werden und an die Stelle des bürgerlichen Namens treten.\n\n\n\nVergleichbare Regelungen haben auch Österreich und die Schweiz in ihre Namensrechte aufgenommen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKünstlername eintragen lassen\n\n\n\nDer Künstlername kann auch offiziell im Personalausweis eingetragen sein.\n\n\n\nDie Eintragung eines Künstlernamens erfolgt in der Regel beim Einwohnermeldeamt. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass derjenige, der das Pseudonym eintragen lassen will, unter dem Künstlernamen überregional bekannt ist.\n\n\n\nDazu können alle Beweise erbracht werden, die eine solche Bekanntheit belegen – zum Beispiel Zeitungsartikel, die offizielle Facebookseite, die Mitgliedschaft in einem Künstlerverein oder eine Gewerbeanmeldung mit diesem Namen.\n\n\n\nEs liegt im Ermessen der Behörde, welche Belege als ausreichend angesehen werden. Daneben ist auch die markenrechtliche Eintragung als Wortmarke im Markenregister möglich."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennung-in-freundschaft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-in-freundschaft/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennung in Freundschaft – Ein Ding der Unmöglichkeit?","datePublished":"2018-03-21T11:14:13+00:00","dateModified":"2026-01-22T19:35:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-in-freundschaft/"},"wordCount":1157,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung-in-freundschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/trennung-in-freundschaft-beitrag.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Nicht immer enden Beziehungen in Rosenkriegen. Eine Trennung in Freundschaft ist für alle Beteiligten entspannter, angenehmer und mit weniger Verletzungen verbunden – besonders dann, wenn die Trennung mit Kind erfolgt. Doch was können Paare bereits während der Beziehung tun, um im Fall der Fälle eine freundschaftliche Trennung zu begünstigen? Und ist die Scheidung ein Muss, obwohl die Ex-Partner sich noch gut verstehen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze zur Trennung in Freundschaft\n\nPartnerschaften gehen auseinander. Eine Trennung in Freundschaft kann gelingen, wenn beide Partner bereit sind, schon zu Zeiten der Beziehung darüber nachzudenken, wie eine solche Trennung aussehen könnte.\nRechtssicherheit erlangen die Partner dabei durch eine sogenannte Getrenntlebend-Vereinbarung, in der alle wichtigen Fragen verbindlich geklärt werden.\nSo können beispielsweise Angelegenheiten des Unterhalts, der Haushaltsaufteilung oder des Umgangs mit und der Betreuung von Kindern geregelt werden.\nErfolgt eine Trennung in Freundschaft, kann diese auch als Ersatz für eine Scheidung fungieren. Zwar können die Steuervorteile nicht in Anspruch genommen werden, andere Vorteile wie die Familienversicherung der Krankenkasse bleiben aber bestehen.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung in Freundschaft erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nSich in Freundschaft trennen: Was bedeutet das?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGetrennt lebend: Rechtliche Grundlagen\n\n\n\nNicht immer hält die Liebe - dann kann eine Trennung in Freundschaft den Abschied vereinfachen.\n\n\n\nDer Familienstand einer Person hat in Deutschland vor allem steuerrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz zu ledigen, geschiedenen und verwitweten Personen profitieren verheiratete Paare von einigen Steuervorteilen. Daher wird der Familienstand offiziell im Personenstandsregister vermerkt.\n\n\n\nDaneben können Partner jedoch auch dauerhaft getrennt leben. Dies ist vor allem für die jährliche Einkommenssteuererklärung wichtig, bei der dieser Punkt abgefragt wird. Ob die Trennung in Freundschaft oder im Streit erfolgt ist, spielt steuerrechtlich keine Rolle.\n\n\n\nEhe die Scheidung beantragt werden kann, muss zudem in der Regel mindestens ein volles Trennungsjahr absolviert werden. Dieses kann sich sogar auf drei Jahre verlängern, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt.\n\n\n\nDefinition „getrennt lebend“\n\n\n\nUm die Nachvollziehbarkeit der Trennungsphase zu gewährleisten, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) diese recht genau:\n\n\n\n(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht. (§ 1567 BGB)\n\n\n\nEine freundschaftliche Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen.\n\n\n\nDemnach ist es unerheblich, ob die Trennung in Freundschaft oder in einem Rosenkrieg endet. Folgende Bedingungen muss das Trennungsjahr erfüllen:\n\n\n\nKeine häusliche Gemeinschaft: Zwar können die getrennt Lebenden noch gemeinsam wohnen, allerdings müssen beispielsweise beide ein eigenes Schlafzimmer haben, ihre eigene Wäsche waschen und getrennt kochen.Finanzielle Trennung: Beide haben eigene Konten, Haushaltskassen etc.\n\n\n\nEin kurzzeitiges Zusammenleben, das der Versöhnung dienen soll, ist dabei gestattet und unterbricht das Trennungsjahr nicht. Vielmehr dient auch dies dem übergeordneten Zweck des Zerrüttungsprinzips: Danach muss eine Ehe gescheitert und ein Wiederaufleben unwahrscheinlich sein. Das Trennungsjahr schafft hierüber Klarheit.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nRegelungen für den Fall der Trennung und Scheidung\n\n\n\nAm Anfang einer Beziehung scheint die Liebe ewig zu halten. Dass nicht jede Partnerschaft für die Unendlichkeit bestimmt ist, zeigen die Scheidungsquoten: Über 40 Prozent aller Ehen werden wieder geschieden.\n\n\n\nWer sich dieser Zahl bewusst ist, kann sich schon während der rosaroten Beziehungszeit Gedanken machen über eine möglicherweise stattfindende Trennung – die dann in Freundschaft über die Bühne gehen kann.\n\n\n\nAlternative zum Ehevertrag: Getrenntlebend-Vereinbarung\n\n\n\nWer sich möglichst in Freundschaft trennen will, muss nicht immer auf einen Ehevertrag zurückgreifen.\n\n\n\nEine Alternative zum Ehevertrag kann die Getrenntlebend-Vereinbarung sein. Besonders sinnvoll ist diese, wenn Kinder involviert sind, denn diese leiden häufig am meisten unter den Streitigkeiten ihrer Eltern.\n\n\n\nIn einer Getrenntlebend-Vereinbarung können Paare und Eltern vor allem die Trennungsphase regeln.\n\n\n\nAber auch weiterführende Absprachen für die Zeit nach der Scheidung sind in einer Getrenntlebend-Vereinbarung möglich. So können Paare eine Trennung in Freundschaft durch verbindliche Regeln fördern.\n\n\n\nEine individuelle Regelung ist immer besser, als sich auf die oftmals lückenhafte oder uneindeutige Gesetzgebung zu verlassen. Zudem können die Partner so selbst bestimmen, was sie für wichtig halten. Auf diese Weise kann eine Trennung in Freundschaft ganz konkret einen Rechtsstreit verhindern.\n\n\n\nBeispielsweise können folgende Fragen behandelt werden:\n\n\n\nWohnsituation: Wird weiterhin zusammen gewohnt? Falls nein: Wer bleibt in Wohnung oder Haus, wer zieht aus? Soll es eine Nutzungsentschädigung geben?Welche Haushaltsgegenstände stehen wem zu?Wer bekommt das Auto?Wer zahlt die Miete oder die Kreditraten für das Eigenheim?Umgangsregelung: Wer betreut wann die Kinder? Soll ein Residenz- oder ein Wechselmodell stattfinden? Gibt es gesonderte Veinbarungen zu Ferienzeiten und Urlauben?Wer zahlt wem wie viel Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalt? Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt?Wie soll das Erbe geregelt werden?Welche Ansprüche einer privaten Altersvorsorge haben die Ehepartner jeweils?\n\n\n\nGrundsätzlich können Paare sowohl die eigene als auch die Zukunft des Partners und vor allem die Zukunft ihrer Kinder während der Trennung in Freundschaft und darüber hinaus sichern. Welche Fragen konkret geklärt werden, ist dem Paar überlassen.\n\n\n\nFür eine freundschaftliche Trennung empfiehlt sich die Absicherung der Vereinbarung durch einen Notar.\n\n\n\nÄndert sich die Lebenssituation wesentlich, kann die Getrenntlebend-Vereinbarung angepasst oder ausgetauscht werden.\n\n\n\nFür eine rechtssichere Vereinbarung empfiehlt sich jedoch der Gang zum Notar. Um den Ansprüchen und Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden, sollte außerdem der Gang zum Anwalt in Betracht gezogen werden.\n\n\n\nDieser kann den Interessensausgleich zwischen allen Parteien wahren, während der Notar nur bei Sittenwidrigkeit einer Abmachung einschreitet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung in Freundschaft als Scheidungsersatz?\n\n\n\nGenerell müssen Ex-Partner, die sich in Freundschaft getrennt haben, nicht zwangsläufig auch die Scheidung einreichen. Es können viele Gründe dafür sprechen, weiterhin rechtlich als Ehepaar aufzutreten: Hohe Scheidungskosten, die mögliche Zerschlagung eines Unternehmens und eine zu starke Belastung für die gemeinsamen Kinder können beispielsweise umgangen werden.\n\n\n\nDie Vorteile einer Trennung in Freundschaft erstrecken sich jedoch nicht auf die Steuervergünstigungen, die Ehepaare gemeinhin in Anspruch nehmen können. Hier ist nicht der rechtskräftige Scheidungsbeschluss ausschlaggebend, sondern bereits die dauerhafte Trennung des Paares. Spätestens mit dem auf die Trennung folgenden Jahr muss der Wechsel der Steuerklasse erfolgen.\n\n\n\nIst die Trennung bereits in Freundschaft geregelt, so fördert das möglicherweise sogar die Unbeschwertheit während der Beziehung.\n\n\n\nAllerdings ist es beispielsweise möglich, weiterhin familienversichert zu sein. Rechtlich gesehen besteht außerdem möglicherweise der Anspruch auf Trennungsunterhalt.\n\n\n\nTrotzdem kann eine Trennung in Freundschaft bzw. eine längere Trennungsphase als Alternative zur Scheidung durch die eingesparten Scheidungskosten, den stressfreieren Ablauf und weitere Vorteile wie in bestimmten Fällen dem Erwerb weiterer Anwartschaften für den Versorgungsausgleich durchaus eine Option sein."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennungsgeld bei Scheidung – Gibt es das?","datePublished":"2018-03-21T15:29:38+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:02:07+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/"},"wordCount":1135,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/trennungsgeld-beitrag.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern"],"inLanguage":"de","description":"Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung ist immer wieder die Rede vom Trennungsgeld. Doch was ist das Trennungsgeld, existiert darauf ein Rechtsanspruch und in welcher Höhe wird Trennungsgeld für wie lange gezahlt? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsgeld nach der Ehe\n\n\n\nWas bedeutet Trennungsunterhalt? Trennungsgeld bezeichnet den Unterhalt, den der besserverdienende Ehegatte dem schlechter verdienenden Partner nach der Trennung bis zur Scheidung schuldet.  Wie viel Trennungsgeld steht mir zu? Trennungsgeld ist weitgehend unabhängig vom Trennungsgrund und beträgt in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Selbstbehalt darf normalerweise nicht unterschritten werden.  Bekomme ich automatisch Trennungsgeld? Die Leistung muss vom Ehepartner eingefordert werden und geht nach der Scheidung nicht automatisch in Ehegattenunterhalt über. Dieser muss bei Bedarf gesondert beantragt werden.  \n\n\n\n\nTrennungsgeld: Anspruch, Voraussetzungen und Höhe\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas ist Trennungsgeld?\n\n\n\nTrennungsgeld dient der finanziellen Absicherung während der Trennungsphase.\n\n\n\nTrennungsgeld in Zusammenhang mit einer Scheidung meint in aller Regel den Trennungsunterhalt. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Geschiedenenunterhalt. Während Trennungsgeld bzw. -unterhalt während der Trennungsphase maximal bis zur Rechtskraft der Scheidung anstehen, ist mit Geschiedenen- oder auch nachehelichem Unterhalt die finanzielle Unterstützung eines Ex-Partners nach der rechtskräftigen Scheidung gemeint.\n\n\n\nUm die Scheidung einreichen zu können, müssen Ehepaare in der Regel ein mindestens einjähriges Trennungsjahr einhalten, in dem sie nachweislich getrennt leben. Will nur einer der Ehegatten die Scheidung, so verlängert sich die Trennungszeit meist sogar auf drei Jahre. Trennungsgeld wird in dieser Zwischenphase unter Umständen fällig.\n\n\n\nDas Trennungsgeld basiert dabei auf § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):\n\n\n\n\n(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen […].\n\n\n\n\nDas Trennungsgeld dient dazu, denjenigen der Eheleute finanziell abzusichern, der weniger oder kein eigenes Einkommen hat. Denn die Ehe bedeutet rechtlich gesehen vor allem die gegenseitige Übernahme von Verantwortung, auch über das rein juristische Bestehen der Verbindung hinaus.\n\n\n\nFerner soll das Trennungsgeld dem Unterhaltsberechtigten die Trennung bzw. Scheidung ermöglichen, ohne aufgrund geringer Einkünfte um die eigene Existenz fürchten zu müssen. Trennungsgeld sichert also den bisherigen finanziellen Status beider Eheleute.\n\n\n\nAnspruch auf Trennungsgeld: Voraussetzungen\n\n\n\nFür Trennungsgeld ist die Ehe eine Grundvoraussetzung.\n\n\n\nWann bekommt man Trennungsgeld? Nicht immer müssen Ehegatten ihren Ex-Partner während des Trennungsjahres finanziell unterstützen. Grundsätzlich erfordert Trennungsgeld ...\n\n\n\n\n… das Bestehen einer Ehe.\n\n\n\n… dass die Ehepartner nach § 1567 BGB getrennt leben.\n\n\n\n… die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.\n\n\n\n\nTrennungsgeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Wird eine berechtigte Forderung nicht bedient, so verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren, sofern der Unterhaltsberechtigte die Durchsetzung nicht vor Gericht zu erstreiten versucht.\n\n\n\nWer bekommt Trennungsgeld?\n\n\n\nDerjenige, der weniger oder kein Einkommen hat, kann berechtigt sein, Trennungsgeld zu beziehen. Haben die Eheleute keine Kinder und erzielen ein ähnliches Einkommen, besteht normalerweise kein Anspruch auf Trennungsgeld.\n\n\n\nAuch dann, wenn die Eheleute nur wenige Wochen zusammengelebt haben, kann häufig kein Trennungsgeld verlangt werden. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn der Regel besteht während des ersten Trennungsjahrs keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten. Das heißt: Anders als bei nachehelichem Unterhalt ist meist nicht von einer Arbeitspflicht auszugehen. Vor allem, wenn Kinder unter 15 Jahre zu betreuen sind, ist dieser Partner normalerweise berechtigt, Trennungsgeld zu beziehen - auch ohne einer Arbeitspflicht zu unterliegen.\n\n\n\nWie lange muss Trennungsgeld gezahlt werden?\n\n\n\nTrennungsgeld erhält nur, wer noch verheiratet ist.\n\n\n\nDies kann sich jedoch ändern, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Unabhängig davon, ob nun die Scheidung eingereicht wird oder die Ex-Partner den aktuellen Status quo beibehalten wollen – etwa aufgrund einer Trennung in Freundschaft –, kann der Anspruch auf Trennungsgeld negativ ausfallen.\n\n\n\nSpätestens drei Jahre, nachdem das Ex-Paar sich getrennt hat, muss der unterhaltsberechtigte Partner normalerweise arbeiten oder aber nachweisen, dass er sich erfolglos um eine Anstellung bemüht hat, sofern keine hindernden Gründe (hohes Alter, Pflege naher Angehöriger etc.) vorliegen.\n\n\n\nHöhe des Trennungsgeldes\n\n\n\nEs gibt beim Trennungsgeld keine pauschale Höhe. Stattdessen richtet sich diese Form des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Häufig wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, um die konkrete Höhe des Trennungsgeldes zu bestimmen.\n\n\n\nDemnach erhält der Ehepartner ohne eigenes Einkommen 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des verdienenden Ehepartners. Hat der Unterhaltsberechtigte eigenen Verdienst, muss dieses bereinigte Nettoeinkommen zuerst vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, ehe die 3/7 berechnet werden.\n\n\n\nAllerdings besteht beim Trennungsgeld für die Ehefrau bzw. den Ehemann ein Selbstbehalt von 1.200 Euro. Wird dieser unterschritten, kann das Trennungsgeld nur bis zu der Höhe gezahlt werden, die den Selbstbehalt nicht unterschreitet.\n\n\n\nAußerdem sind Unterhaltsleistungen für Kinder gegenüber dem Trennungsgeld privilegiert, sodass diese immer zuerst in voller Höhe abgezogen werden müssen, ehe der Unterhalt für den Ehegatten berechnet wird.\n\n\n\nTrennungsunterhalt fordern\n\n\n\nTrennungsgeld vor einer Scheidung ist nur nach Aufforderung zu zahlen.\n\n\n\nWem Trennungsgeld zusteht, wer noch verheiratet ist oder sich im Guten getrennt hat, dem fällt es unter Umständen schwer, den Ex-Partner in die Pflicht zu nehmen. Trotzdem sollte Trennungsgeld immer schriftlich gefordert und auf die Beweisbarkeit des Eingangs – zum Beispiel durch die Versendung als Einschreiben – geachtet werden.\n\n\n\nAuch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann sinnvoll sein, wenn es zwischen den Ex-Partnern zum Streitfall kommt. Dieser kann die Höhe des Trennungsunterhalts zudem juristisch korrekt berechnen.\n\n\n\nBitte beachten Sie, dass Trennungsgeld nicht automatisch in nachehelichen Unterhalt übergeht. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, endet die Zahlung in der Regel. Wer weiterhin Ehegattenunterhalt beziehen möchte, muss diesen gesondert beantragen.\n\n\n\nAusschluss von Trennungsgeld: Geht das?\n\n\n\nIm Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt kann auf das Trennungsgeld nicht wirksam verzichtet werden. Entsprechende Passagen in Eheverträgen, Getrenntlebend- oder Scheidungsvereinbarungen sind rechtswidrig.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nFindet sich ein solcher Passus in den Vereinbarungen der Eheleute, stellt sich zudem die Frage, ob dies auch Auswirkungen auf den restlichen Inhalt hat. Ehepaare sollten dies prüfen lassen.\n\n\n\nGrobe Unbilligkeit der Ansprüche\n\n\n\nEs kann jedoch vorkommen, dass die Leistung von Trennungsgeld grob unbillig wäre, das heißt sehr ungerecht oder unangemessen.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt jedoch, dass Trennungsunterhalt unabhängig vom Trennungsgrund gezahlt wird. Ebenso ist es nicht von Bedeutung, welcher Partner die Trennung forciert.\n\n\n\nDie Zahlung von Trennungsgeld kann durch ein Verbrechen gegenüber dem Pflichtigen unbillig werden.\n\n\n\nGrobe Unbilligkeit kann nach § 1579 BGB beispielsweise vorliegen, wenn ...\n\n\n\n\n… der Berechtigte sich eines Verbrechens gegenüber dem Pflichtigen oder dessen nahen Angehörigen schuldig gemacht hat.\n\n\n\n… die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde.\n\n\n\n… der Berechtigte vor der Trennung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zum Familienunterhalt beigetragen hat.\n\n\n\n\nZwar nennt der Gesetzestext auch eine kurze Ehedauer sowie eine neue Lebenspartnerschaft als mögliche Gründe für die grobe Unbilligkeit von Trennungsgeld, die Rechtsprechung hat jedoch gezeigt, dass solche Fälle immer individuell geprüft werden müssen und beides keine pauschalen Ausschlussgründe darstellen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/","name":"Wer bekommt Trennungsgeld in Deutschland? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/trennungsgeld-beitrag.jpg","datePublished":"2018-03-21T15:29:38+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:02:07+00:00","description":"llll➤ Was ist Trennungsgeld? Alle wichtigen Infos → zum Trennungsgeld nach der Ehe, → zum Anspruch auf Trennungsgeld bis zur Scheidung, klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#faq-question-1693471441756"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#faq-question-1693471442648"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsgeld/#faq-question-1693471443279"}],"inLanguage":"de"}
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Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen. Doch welche Rechte hat ein Vater konkret?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rechte als Vater\n\n\n\nWelche Rechte haben Väter? Zu unterscheiden ist mitunter zwischen rechtlicher und leiblicher Vaterschaft. Mehr zur Unterscheidung lesen Sie hier. Die rechtliche Vaterschaft kann durch eine Vaterschaftsanerkennung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erlangt werden. Stimmt die Kindsmutter der Vaterschaft oder der Sorgeerklärung nicht zu, können Vaterrechte auch gerichtlich durchgesetzt werden.  Was für Rechte hat ein Vater nach der Trennung? In jedem Fall hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Es gint in Deutschland sogar eine Umgangspflicht. Ebenso haben Väter in aller Regel zusammen mit der Mutter Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht.   Welche Rechte hat man als Vater ohne Sorgerecht? Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann er in aller Regel ein Recht auf Umgang erheben, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.  \n\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nRechte von Vätern: Welche Rechte haben Väter in Deutschland?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nVaterschaftsrechte: Leiblicher versus rechtlicher Vater\n\n\n\nAlleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.\n\n\n\nNicht immer stimmen leiblicher und rechtlicher Vater überein. Vor allem, wenn die Kindseltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder ein Elternteil mit einer anderen Person liiert ist, können biologische und rechtliche Vaterschaft auseinanderklaffen.\n\n\n\nDies liegt vor allem an § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird die Vaterschaft eines Mannes für ein Kind behandelt, wobei die Ehe begünstigt ist:\n\n\n\nVater eines Kindes ist der Mann,\nder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,\nder die Vaterschaft anerkannt hat oder\ndessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.\n\n\n\n\nFür die Praxis bedeutet der Wortlaut des Gesetzestextes, dass der Mann, der bei Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, automatisch als Vater des Kindes eingetragen wird und somit alle Vaterrechte erlangt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst jedoch ein anderer Mann biologischer Vater des Kindes, war es in der Vergangenheit äußerst schwierig, den Umgang oder gar das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erlangen. Erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte änderte sich die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte des leiblichen Vaters.\n\n\n\nRechte als Vater bei unehelichem Kind\n\n\n\nSo sind Vaterrechte also meist kein Thema, wenn die biologischen Eltern verheiratet sind, denn in diesem Fall haben sowohl Mutter als auch Vater zwangsläufig das gemeinsame Sorgerecht. Aber welche Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes?\n\n\n\nDenn ein uneheliches Kind kann die Rechte des leiblichen Vaters problematisch erscheinen lassen. Sind sich Mutter und Vater über das Vaterrecht jedoch einig, ist normalerweise eine Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1592 Abs. 2 BGB ausreichend, um die Vaterrechte bei unehelichen Kindern zu klären.\n\n\n\nVaterrechte durch Vaterschaftsanerkennung\n\n\n\nRechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.\n\n\n\nBei unverheirateten Eltern bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchzuführen.\n\n\n\nDies ist sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt möglich. Der Vater erlangt die Rechte dadurch direkt bei der Geburt und es kann eine vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde ausgestellt werden.\n\n\n\nAllerdings ist die Zustimmung der Kindsmutter vonnöten.\n\n\n\nAuch dann, wenn das Kind bereits auf der Welt ist, können die Vaterschaftsrechte bei Standes- und Jugendamt beurkundet werden. Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht gleichzusetzen. Dieses kann durch eine Sorgeerklärung von Vater und Mutter jedoch ebenfalls noch vor Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragt werden.\n\n\n\nVaterschaft ohne Zustimmung der Mutter\n\n\n\nKomplizierter wird es oftmals, wenn die Rechte unverheirateter Väter nach einer Trennung durchgesetzt werden sollen, die Kindsmutter dem jedoch nicht zustimmt. In einem solchen Fall bleibt dem Vater meist nur die Beantragung der Vaterrechte beim Amtsgericht.\n\n\n\nIn einem sogenannten Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird dann die Vaterschaft gerichtlich ermittelt – meist in Form eines Vaterschaftstestes. Väter, die ihre Vaterrechte am Kind bei Bestehen einer rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes durchsetzen wollen, sollten hingegen vor dem Amtsgericht eine Vaterschaftsanfechtung forcieren. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt für Väterrechte zu beauftragen.\n\n\n\n[sb name=anwalt-finden]\n\n\n\nDurchsetzung des gemeinsamen Sorgerechts\n\n\n\nManchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.\n\n\n\nWeigert sich die Kindsmutter beharrlich, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, haben Väter die Möglichkeit, ihre Vaterrechte wie das Sorgerecht einzuklagen. § 1626a Abs. 2 führt dazu aus:\n\n\n\n(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.\n\n\n\nDemnach müssen konkrete Gründe vorliegen, warum die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde, damit das Gericht die Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts verweigern kann. Eine bloße Ablehnung der Kindsmutter ist nicht ausreichend.\n\n\n\nVäter können auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann müssen jedoch ebenfalls triftige Gründe vorliegen, warum die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes schaden würde.\n\n\n\nVaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht\n\n\n\nDie Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.\n\n\n\nDie Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht. Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind. So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.\n\n\n\nMaßgeblich ist immer das Kindeswohl. Können sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet. Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben.\n\n\n\nEin Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden. Seit 2013 haben leibliche Väter außerdem auch dann ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind, wenn die rechtliche Vaterschaft bei einem anderen Mann liegt! Nur im Falle einer Adoption können die Vaterrechte des Erzeugers unter Umständen nicht mehr bestehen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nRechte für geschiedene Väter\n\n\n\nAnders als bei der Geburt eines Kindes, hat die Scheidung der Eltern keine direkte Bedeutung für die Vaterrechte. Bestand zuvor ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen.\n\n\n\nDie Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.\n\n\n\nIn jedem Fall gilt jedoch, dass die Rechte vom Vater, der unverheiratet oder geschieden ist, sich auf das Umgangsrecht erstrecken.\n\n\n\nIn aller Regel kann der andere Elternteil auch nicht bestimmen, welche Aktivitäten während des Umgangs unternommen werden oder wo der Umgang stattfindet, unabhängig davon, bei wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt.\n\n\n\nVäterrechte: Pflichten beim Unterhalt\n\n\n\nDie leibliche und rechtliche Vaterschaft bringt neben den Rechten auch Pflichten mit sich. Wer ein Kind zeugt, kann sich diesen Pflichten nach deutschem Recht nicht einfach entziehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Umgangspflicht.\n\n\n\nAußerdem sind Väter unterhaltspflichtig. Wie viel Unterhalt für ein Kind gezahlt werden muss, richtet sich im Streitfall vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Väter, die wiederum für ein Kuckuckskind Unterhalt zahlen, können durch eine Vaterschaftsanfechtung die eigene rechtliche Vaterschaft und damit auch ihre Vaterrechte in Zweifel ziehen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Vernachlässigung von Kindern – Welche Folgen kann das haben?","datePublished":"2018-03-23T11:43:58+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:55:35+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/"},"wordCount":1348,"commentCount":5,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/vernachlaessigung-von-kindern-beitrag.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Wenn ein Kind vernachlässigt wird, kann das nicht nur körperliche, sondern auch psychische Spätfolgen haben. Ein für die Vernachlässigung von Kindern drastisches Fallbeispiel ist die Legende von Kaspar Hauser, der jahrelang angeblich bei Wasser und Brot in einem dunklen Raum eingesperrt worden sein soll. Umso wichtiger ist es, dass vernachlässigte Kinder Hilfe bekommen. Häufig machen Nachbarn, Verwandte oder andere Außenstehende die Behörden auf ein vernachlässigtes Kind aufmerksam. Doch welche Anzeichen deuten auf physische und/oder psychische Vernachlässigung hin? Wie kann Kindern in solchen Fällen geholfen werden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vernachlässigung Schutzbefohlener\n\nDie Vernachlässigung von Kindern ist meist durch Unwissenheit oder Überforderung der Eltern begründet.\nSymptome können etwa mangelhafte Hygiene oder Ernährung sein.\nEmotionale Vernachlässigung ist meist schwerer zu erkennen. Eine wenig liebevolle Behandlung von Kindern, das Anschreien oder Beleidigen können Hinweise sein.\nKindesvernachlässigung hat schwerwiegende Folgen für die Bindungserfahrung des Kindes und damit auf die spätere psychische Entwicklung.\nDaher ist ein frühes Eingreifen, bspw. durch die Meldung beim Jugendamt, anzuraten.\n\nAusführliche Informationen zur Vernachlässigung von Kindern erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKindesvernachlässigung: erkennen, beurteilen, handeln\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nÜberforderung der Eltern\n\n\n\nKinder brauchen Förderung. Eine Vernachlässigung von Kindern ist für deren Entwicklung fatal.\n\n\n\nGerade die Trennung mit Kind der Eltern kann eine Familie stark belasten. Zudem haben alleinerziehende Elternteile eine höhere Belastung als Elternpaare. Auch eigene Erfahrungen in Kindheit und Jugend können dazu führen, dass Eltern mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.\n\n\n\nZwar wird die Kindesvernachlässigung als Kindesmisshandlung angesehen, ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass über einen längeren Zeitraum bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler oder kognitiver Art ausbleiben. Meistens erfolgt die Vernachlässigung von Kindern aus Unwissenheit, Überforderung oder der Unfähigkeit, die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen oder auf diese einzugehen.\n\n\n\nDoch der Sprung über den eigenen Schatten, sich in einer solchen Situation Hilfe zu suchen, ist für Eltern oft schwer. Der Gang zum Jugendamt ist für viele gar ein Makel. In anderen Fällen haben Eltern ihre Sprösslinge aus dem Blick verloren und erkennen die Vernachlässigung der Kinder selbst nicht. Anzeichen gibt es jedoch in den meisten Fällen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVernachlässigung von Kindern: Symptome\n\n\n\nNicht immer ist es deutlich zu erkennen, ob ein Kind oder Baby vernachlässigt wird. Besteht jedoch der Verdacht, sollten die Behörden lieber einmal zu viel als einmal zu wenig informiert werden. Schwierig macht es das Erkennen von Vernachlässigung, dass diese oftmals nicht zeitlich und räumlich als einzelne Handlung festzumachen ist. Vielmehr ist die Vernachlässigung von Kindern prozesshaft und ein Unterlassen von Handlungen.\n\n\n\nVernachlässigte Kinder werden oft auch nicht adäquat medizinisch betreut.\n\n\n\nDie körperliche Vernachlässigung kann beim Kind beispielsweise durch folgende Anzeichen deutlich werden:\n\n\n\nUnzureichende Ernährung und FlüssigkeitszufuhrDer aktuellen Witterung unangemessene KleidungMangelhafte HygieneFehlende medizinische VersorgungUnzumutbare WohnverhältnisseFehlende Aufsicht\n\n\n\nSchwerer zu erfassen ist die erzieherische und emotionale Vernachlässigung. Ein liebloser Umgang mit den eigenen Kindern, ausgeprägtes Desinteresse an ihnen, aber auch das Anschreien, Einschüchterungen und Beleidigungen oder eine Sündenbockstellung können Merkmale der Vernachlässigung von Kindern sein.\n\n\n\nAuch lässt sich eine Vernachlässigung meist nicht von anderen Arten der Kindesmisshandlung klar abgrenzen, die möglicherweise parallel auftreten. Ebenso kann die intellektuell-kognitive Vernachlässigung von Kindern (wenig Ansprache, keine Förderung) Folgen für deren geistige und seelische Entwicklung haben.\n\n\n\nSonderfall: Unzureichende Aufsicht\n\n\n\nFormen der Vernachlässigung von Kindern können sich auch in einer unzureichenden oder fehlenden Aufsicht äußern. Die Aufsichtspflicht besteht, damit Kinder niemandem schaden bzw. niemanden gefährden, auch nicht sich selbst. Zudem sollten Aufsichtspflichtige wissen, wo sich ihre Schutzbefohlenen gerade befinden und was diese tun.\n\n\n\nAus einer Verletzung der Aufsichtspflicht können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadenersatzansprüche resultieren.\n\n\n\nFolgen der Vernachlässigung\n\n\n\nDie Vernachlässigung führt beim Kind häufig zu einem Gefühl der Ungeliebtheit.\n\n\n\nDie körperliche und emotionale Vernachlässigung von Kindern hat meist Folgen für die Entwicklung. Kinder, die bereits im Säuglings- oder Kleinkindalter nicht adäquat betreut und erzogen wurden, entwickeln häufig eine unsichere oder ambivalent-unsichere Bindungsbeziehung zu ihren Bezugspersonen.\n\n\n\nDas Kind kann nicht sicher sein, dass es mit seinen Problemen und Gefühlen ernst- und angenommen wird. Als Reaktion darauf passt es sein Verhalten den Eltern gegenüber an und unterdrückt beispielsweise sein Bedürfnis nach Nähe und Körperkontakt.\n\n\n\nAuf diese Weise sorgt das Kind dafür, dass seine Gefühle wie Kummer oder Freude nicht mit Ärger, Aggression, Zurückweisung oder Feindlichkeit beantwortet werden.\n\n\n\nDie Vernachlässigung von Kindern äußert sich nicht immer auf dieselbe Weise. Kinder können verschiedene Verhaltensweisen zeigen:\n\n\n\nVerringerte oder ausbleibende kommunikative und bewegliche AktivitätÜbersteigerte Aktivität, Unruhe, Unkonzentriertheit, großer BewegungsdrangAusgeprägte Ignoranz gegenüber den BezugspersonenParentifizierung (Rollenumkehr, Übernahme von Verantwortung für die Bezugsperson und andere wie Geschwister)Wechselndes Verhalten: dramatische Bedürfnisäußerungen in verunsichernden Situationen; Ignorieren der oder Fürsorge für die Bezugsperson, wenn diese sich emotional unzugänglich verhält\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSpätfolgen einer Vernachlässigung\n\n\n\nDie Mutter vernachlässigt ihr Kind? Je früher eingegriffen wird, desto besser.\n\n\n\nBei Kindesvernachlässigung haben verschiedene Fälle immer wieder gezeigt, dass das Selbstwertgefühl eines Menschen eng mit der frühkindlichen Bindungserfahrung zusammenhängt. Die Vernachlässigung von Kindern führt auch im jugendlichen und Erwachsenenalter oft zu einem Gefühl der Ungeliebtheit.\n\n\n\nUm sich akzeptiert und angenommen zu fühlen, versuchen vernachlässigte Kinder später oft, die Bedürfnisse anderer zu erfüllen, statt auf ihre eigenen Gefühle zu reagieren. Auch kann soziale Isolation, in schweren Fällen sogar ein Hospitalismus (Entwicklungsverzögerung und -störung) die Folge sein.\n\n\n\nVernachlässigte Kinder geben außerdem diese Erfahrungen oft an ihre eigenen Kinder weiter. Um diesen Kreislauf zu unterbrechen, brauchen betroffene Kinder möglichst früh andere, stabile Bezugspersonen.\n\n\n\nJugendamt: Vernachlässigung von Kindern melden\n\n\n\nWer eine Kindesvernachlässigung vermutet und melden will, kann sich an das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises wenden. Die Folgen und Spätfolgen zeigen, wie wichtig es ist, frühzeitig einzugreifen und Kindern wie Eltern Hilfe zukommen zu lassen.\n\n\n\nFür von Kindesvernachlässigung geprägte Fälle haben viele Jugendämter auch Bereitschaftsdienste eingerichtet, die zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar sind. Besteht ein solcher Dienst nicht und handelt es sich um akute Kindesmisshandlung, eventuell sogar mit Gefahr für Leib und Leben, sollte sich an die Polizei gewandt werden.\n\n\n\nRechtliche Konsequenzen\n\n\n\nWird ein Kind vernachlässigt, kann das auch juristische Folgen haben.\n\n\n\nWird ein Kind vernachlässigt und das Jugendamt muss einschreiten, wird dieses in aller Regel zuerst versuchen, gemeinsam mit den Eltern und Kindern die Missstände zu besprechen und passende Lösungsansätze zu erarbeiten. Häufig findet beispielsweise eine Begleitung der Familie durch Sozialarbeiter des Jugendamts statt, wenn es sich um die Vernachlässigung von Kindern handelt.\n\n\n\nSind die Eltern nicht bereit, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten oder nicht in der Lage, die Kindesvernachlässigung abzustellen, ist jedoch eine Inobhutnahme der Kinder denkbar. Diese werden dann aus der Familie genommen und entweder bei Pflegeeltern oder im Heim untergebracht, hätten mit ihren Eltern aber meist noch ein Recht auf Umgang.\n\n\n\nDann kann das Jugendamt beim Familiengericht auch den Entzug des Sorgerechts beantragen und unter Umständen Klage wegen Sorgerechtsmissbrauch erheben. Besteht die Möglichkeit, das Kind beim anderen Elternteil, den Großeltern oder Verwandten unterzubringen, kann auch dies in Betracht gezogen werden.\n\n\n\nWird die Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzt und dadurch das Kind in Gefahr gebracht, kann dies zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden (§ 171 Strafgesetzbuch).\n\n\n\nWer durch böswillige Vernachlässigung von Kindern oder anderer Schutzbefohlener deren Gesundheit schädigt, kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden (§ 225 Strafgesetzbuch).\n\n\n\nWeitere Ratgeber\n\n\n\nUnterschied zwischen Umgangs- und SorgerechtBegleiteter UmgangGemeinsames SorgerechtAufenthaltsbestimmungsrecht"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/","url":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/","name":"Vernachlässigung von Kindern: Konsequenzen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/vernachlaessigung-von-kindern-beitrag.jpg","datePublished":"2018-03-23T11:43:58+00:00","dateModified":"2026-01-31T09:55:35+00:00","description":"lll➤ Woran ist die Vernachlässigung von Kindern erkennbar? Wichtige Infos → z. B. zu den Folgen der Vernachlässigung von Kindern, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/biel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/biel/"},"author":{"name":"Geralt R.","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/9a2a88749d5c79aee24c6880d3c6b927"},"headline":"Familienberatungsstellen in Biel","datePublished":"2018-03-27T10:14:05+00:00","dateModified":"2026-01-30T09:44:53+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/biel/"},"wordCount":29,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"inLanguage":"de","description":"Name\nAdresse und Kontaktmöglichkeiten\n\n\n\n\n\nEvangelische Mission Biel\n\nAlex-Schönistrasse 28\n2503 Biel\nSchweiz\n\nTelefon: +410323224060\nEmail: info@emb-online.ch\n\n[clickout url=\"http://www.emb-online.ch\"]Zur Webseite[/clickout]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/biel/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/biel/","name":"Familienberatungsstellen in Biel - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2018-03-27T10:14:05+00:00","dateModified":"2026-01-30T09:44:53+00:00","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ist geleisteter Unterhalt steuerlich absetzbar?","datePublished":"2018-03-27T12:50:32+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:11:28+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/"},"wordCount":658,"commentCount":30,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-unterhalt-steuerlich-absetzbar.jpg","articleSection":["Steuern","Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Unterhaltszahlungen können das eigene Portemonnaie stark belasten. Nicht selten fragen sich deshalb gerade berufstätige Unterhaltsschuldner, ob sie die geleisteten Zahlungen an Ex-Frau/-Mann und Kinder steuerlich absetzen können. Tatsächlich ist dies möglich. Ausschlaggebend ist dabei häufig, an wen genau Sie Unterhalt leisten. Wann sind Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzen\n\nUnterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar, wenn dieser auch tatsächlich geleistet wird.\nSie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen.\nAuch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.\nDer Höchstbetrag, der für geleistete Unterhaltszahlungen maximal als besondere Belastung im Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden darf, beträgt derzeit 9.000 Euro (gegebenenfalls zzgl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).\n\nAusführliche Infos dazu, wann Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEs hängt vom Berechtigten ab, ob der Unterhalt steuerlich absetzbar ist\n\n\n\nWann können Sie den Kindesunterhalt in der Steuererklärung geltend machen?\n\n\n\nIst der Unterhalt für Kinder und Ehegatten steuerlich absetzbar?\n\n\n\nZahlen Sie Unterhalt an Ihr Kind, ist dieser steuerlich absetzbar, wenn Sie\n\n\n\nfür dieses Kind kein staatliches Kindergeld beziehen oderden in Ihrer Steuerklasse gewährten Kinderfreibetrag nicht geltend machen (können).\n\n\n\nUnerheblich ist dabei in der Regel, wie alt das unterhaltsberechtigte Kind ist. Lediglich die obigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um außergewöhnliche Belastungen wie den Unterhalt für Ihr Kind steuerlich geltend zu machen. Sobald Sie selbst Kindergeld beziehen oder den Unterhalt gewissermaßen schon über den Kinderfreibetrag absetzen, ist eine zusätzliche Geltendmachung nicht möglich.\n\n\n\nIst in der Steuererklärung auch der Unterhalt für Ex steuerlich absetzbar?\n\n\n\nWährend geleisteter Unterhalt an ein volljähriges oder minderjähriges Kind nur steuerlich absetzbar ist, wenn die beiden oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können Sie andere Unterhaltszahlungen regelmäßig absetzen. Das betrifft mithin auch den nachehelichen oder Trennungsunterhalt für einen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie einzige zusätzliche Voraussetzung ist in diesem Fall, dass entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Aber nicht nur Ehegatten- und Kindesunterhalt können die Steuer beeinflussen. Auch an folgende unterhaltsberechtigte Personen geleisteter Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar:\n\n\n\nEltern und GroßelternEhegatte/Lebenspartner (lebt im Ausland und Sonderausgabenabzug ist nicht möglich)anderen Elternteil (bei Betreuungsunterhalt)\n\n\n\nEs ist möglich, dass der an Ihren Ex-Ehegatten geleistete Unterhalt als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist (Realsplitting). In diesem Fall ist die zusätzliche Anlage U mit der Steuererklärung einzureichen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, sofern der Unterhaltsberechtigte dieser Einordnung zustimmt. Ohne diese bleibt die Betrachtung des Unterhalts als besondere Belastung.\n\n\n\nSie können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.\n\n\n\nHöchstbeträge: Ist der Unterhalt komplett steuerlich absetzbar?\n\n\n\nWichtig ist, dass bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen nur ein jährlicher Höchstbetrag je unterhaltener Person gewährt wird. Dieser beträgt 9.000 Euro (bei Sonderausgaben maximal 13.805 Euro). Hinzu treten gegebenenfalls noch die erstatteten Kosten für die Basisversorgung in einer Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsberechtigten. Haben Sie im Steuerjahr mehr Unterhalt gezahlt, kann der Betrag nur entsprechend bis zu dieser Grenze geltend gemacht werden.\n\n\n\nDer Höchstbetrag verringert sich außerdem, wenn der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte erzielt (jährliches Einkommen von mehr als 642 Euro, BAföG, Rente u. a.).\n\n\n\nHaben Sie zudem nicht in jedem Monat des Steuerjahres Zahlungen an Kinder oder Ehegatten geleistet, ist eine anteilige Berechnung erforderlich. In diesem Fall ist der Höchstsatz von 9.000 Euro anzupassen.\n\n\n\nBeispiel: Angenommen Sie zahlten im betroffenen Steuerjahr nur in zehn von zwölf Monaten Unterhalt an Ihr Kind. In der Steuererklärung dürfen Sie in diesem Fall nicht den vollen Höchstbetrag ausschöpfen, sondern lediglich maximal 7.500 Euro (zehn Zwölftel von 9.000 Euro)."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/","url":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/","name":"Unterhalt steuerlich absetzbar? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-unterhalt-steuerlich-absetzbar.jpg","datePublished":"2018-03-27T12:50:32+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:11:28+00:00","description":"llll➤ Ist geleisteter Unterhalt steuerlich absetzbar? Infos zu→ Unterhalt steuerlich absetzen,→ Berücksichtigung von Kindesunterhalt in der Steuererklärung","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhalt-steuerlich-absetzbar/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-unterhalt-steuerlich-absetzbar.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-unterhalt-steuerlich-absetzbar.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zur Frage, ob Unterhalt steuerlich absetzbar ist"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Rechtshängigkeit der Scheidung: Was genau meint der Terminus in Abgrenzung zur Rechtskraft?","datePublished":"2018-03-27T12:55:24+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:09:38+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/"},"wordCount":501,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-rechtshaengigkeit-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Für Laien hält die juristische Sprache die eine oder andere Hürde bereit, die das Verständnis der Vorgänge auch im Scheidungsverfahren stark beeinträchtigen kann. Ein wichtiger Begriff, der häufig im Zusammenhang mit einzelnen Fristen zur Sprache kommt: die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Wann aber ist eine Scheidung rechtshängig? Und wo genau findet dieser Status seinen Platz im Scheidungsverlauf?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rechtshängigkeit der Scheidung\n\nDie Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt ein, wenn dieser durch das Gericht an den Antragsgegner zugestellt worden ist.\nSie bildet einen wichtigen Stichtag, der sich auf das Ehegattenerbrecht, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich auswirkt.\nDie Rechtshängigkeit endet entweder mit dem Abschluss des Verfahrens oder der Rücknahme des Antrages, wenn der andere Ehegatte selbst keinen Scheidungsantrag gestellt hat.\n\nAusführliche Infos zur Bedeutung der Rechtshängigkeit beim Scheidungsantrag erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWichtiger Stichtag für unterschiedliche Ansprüche bei Scheidung\n\n\n\nWann tritt die Rechtshängigkeit der Scheidung ein?\n\n\n\nDie Rechtshängigkeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner.\n\n\n\nMit Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner durch das zuständige Gericht ist die Scheidung per Definition rechtshängig. Das bedeutet: Das Scheidungsverfahren gilt vor dem zuständigen Familiengericht als eröffnet. Zudem bildet sich aus dem Datum der Rechtshängigkeit bei Scheidung ein wichtiger Stichtag.\n\n\n\nDieser hat in drei wesentlichen Bereichen einen Einfluss auf besondere Ansprüche der Ehegatten:\n\n\n\nDas Ehegattenerbrecht endet regelmäßig mit Rechtshängigkeit der Scheidung, wenn die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierunter fällt insbesondere die Ableistung des Trennungsjahres, das über die Zerrüttung der Ehe Aufschluss geben soll (Zerrüttungsprinzip).Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages spielt auch eine Rolle beim Versorgungsausgleich. Hierbei werden die Rentenwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, ausgeglichen. Die Ehezeit beginnt dabei mit dem Anfang des Monats, in dem die Eheschließung vollzogen wurde, und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Scheidung.Auch beim Zugewinnausgleich spielt der Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages eine wichtige Rolle. Dieser Tag ist nämlich maßgeblich für die abschließende Ermittlung des Endvermögens beider Ehegatten. Somit können auch während des Trennungsjahres erwirtschaftete Vermögenszuwächse in den Zugewinnausgleich hineinfallen.\n\n\n\nRücknahme des Antrages kann Einfluss auf die Rechtshängigkeit haben\n\n\n\nDie Rechtshängigkeit beim Scheidungsantrag endet mit Abschluss des Verfahrens oder Rücknahme des Antrags.\n\n\n\nDie Rücknahme des Scheidungsantrages durch den Antragsteller kann sich auf diesen besonderen Stichtag unterschiedlich auswirken. Hat der andere Ehegatte seinerseits nicht selbst die Scheidung beantragt, ist die Rechtshängigkeit der Scheidung aufgehoben.\n\n\n\nHaben jedoch beide Ehegatten die Scheidung eingereicht, richtet sich der Stichtag nach dem Scheidungsantrag, der zuerst der Gegenseite zugestellt wurde.\n\n\n\nSpätestens aber mit der gerichtlichen Entscheidung endet die Rechtshängigkeit der Scheidung. Einen Monat nach fruchtlosem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder bei im Scheidungstermin erklärtem Rechtsmittelverzicht wird die Scheidung rechtskräftig."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/","url":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/","name":"Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechtshaengigkeit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/03/beitrag-rechtshaengigkeit-scheidung.jpg","datePublished":"2018-03-27T12:55:24+00:00","dateModified":"2026-01-22T04:09:38+00:00","description":"llll➤ Wann tritt die Rechtshängigkeit der Scheidung ein? Infos zur→ Zustellung des Scheidungsantrags,→ Bedeutung der Rechtshängigkeit vom Scheidungsantrag.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheinehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheinehe/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Die Scheinehe – Definition, rechtliche Situation und Konsequenzen","datePublished":"2018-04-17T09:03:04+00:00","dateModified":"2026-01-29T03:05:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheinehe/"},"wordCount":757,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheinehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheinehe.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Der Gesetzgeber in Deutschland hat bestimmte Vorstellungen, was unter einer Ehe zu verstehen ist und mit welcher Begründung zwei Menschen diese schließen sollten. Weichen die Beweggründe von dieser Idee einer Ehe ab, so kann möglicherweise eine Scheinehe vorliegen. Wann besteht eine solche und können Mitwisser die Scheinehe anzeigen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheinehe\n\n\n\nWas ist eine Scheinehe? Die Scheinehe ist eine Ehe, die nicht geschlossen wurde, um eine Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft zu bilden. Aus ihr ergibt sich ein rechtlicher Vorteil, beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung, für einen Ehepartner.  Ist eine Scheinehe strafbar? Die Scheinehe an sich ist nicht strafbar. Gehen Sie diese allerdings ein, um dem Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen, so ist dies ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Ihnen droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.  Müssen Sie Unterhalt nach einer Scheinehe zahlen? Nein. Wenn eine Scheinehe aufgelöst wird, ergeben sich daraus für keine der beiden Parteien Ansprüche auf Unterhalt.  \n\n\n\n\nDie Scheinehe in Deutschland\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas ist eine Scheinehe?\n\n\n\nScheinehe gesucht? Das Eingehen einer solchen Verbindung kann problematisch werden.\n\n\n\nDie Scheinehe steht unter Strafe, in Deutschland ebenso wie in vielen anderen europäischen Nachbarstaaten. Die eindeutige Abgrenzung zur tatsächlichen Ehe kann jedoch schwierig sein. Politische Aktivisten nennen die Scheinehe manchmal auch Schutzehe. Bestimmte Anhaltspunkte deuten jedoch auf das Bestehen einer Scheinehe hin:\n\n\n\n\nKeine gemeinsame Lebensgemeinschaft\n\n\n\nEheschließung, ohne dem anderen zuvor begegnet zu sein\n\n\n\nWidersprüchliche Angaben zu wichtigen persönlichen Angelegenheiten (Umstände ihres Kennenlernens, Name, Alter, Beruf etc.)\n\n\n\nKeine gemeinsame Sprache der Partner\n\n\n\nEhe gegen Geld (nicht zu verwechseln mit einer Mitgift bei Kulturkreisen, in denen dies üblich ist)\n\n\n\nBestehen früherer Scheinehen\n\n\n\n\nIm Allgemeinen werden als Scheinehen in Deutschland solche Ehen bezeichnet, die zwar formal gültig sind, deren Partner diese jedoch nicht mit dem Zweck einer Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft geschlossen haben, sondern mit dem Hintergrund eines rechtlichen Vorteils aus der Eheschließung, ob für sich selbst oder eine dritte Person.\n\n\n\nBestehen einer Scheinehe: Folgen und Konsequenzen\n\n\n\nWer eine Scheinehe schließt, beispielsweise für Geld, hat mit zweierlei Folgen zu rechnen. Wird die Scheinehe nicht aufgedeckt, ist sie rechtlich gültig und hat dieselben Auswirkungen wie auch die reguläre Ehe, bei der eine Beistandsgemeinschaft eingegangen wird. Es kann also beispielsweise das Recht auf nacheheliche Solidarität bestehen.\n\n\n\nWird die Scheinehe aufgedeckt, durch Kontrolle seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde oder weil etwa Bekannte die Scheinehe dort melden, resultiert dies in der Regel zuerst einmal in der Aufhebung der Scheinehe. Allerdings nur, wenn die Scheinehe nicht durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners bereits aufgelöst wurde.\n\n\n\nDie Selbstanzeige bei einer Scheinehe muss nicht zwangsläufig hinter Gittern enden.\n\n\n\nIm Gegensatz zur Eheschließung aufgrund einer Lebensgemeinschaft bestehen nach der Aufhebung einer Scheinehe kein Anspruch auf Unterhalt, Zugewinnausgleich o. Ä. Lassen sich die Ehegatten jedoch stattdessen scheiden, können entsprechende Ansprüche bestehen.\n\n\n\nPartner, die eine Scheinehe eingehen, können diese im Nachhinein in eine Ehe „umwandeln“, indem sie eine Beistands- und Lebensgemeinschaft aufnehmen. Dann ist die Aufhebung ausgeschlossen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDurch die Scheinehe zur Aufenthaltsgenehmigung?\n\n\n\nDurch eine Scheinehe ist es in der Regel nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dort heißt es, dass kein Familiennachzug gewährt wird, wenn eine Scheinehe besteht. Ebenso ist das der Fall, wenn ein Ehepartner zur Ehe genötigt wurde.\n\n\n\nRechtsfolgen einer Scheinehe\n\n\n\nGrundsätzlich unterliegt die Scheinehe keiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern erfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).\n\n\n\nNach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).\n\n\n\nVerdacht auf Scheinehe: Melden möglich\n\n\n\nWer in seinem Umfeld eine potentielle Scheinehe bemerkt, den Verdacht melden möchte, aber sich über die genauen Anhaltspunkte im Unklaren ist, kann den Rat eines Anwalts für Familienrecht suchen. Dies sollte auch geschehen, wenn Sie selbst verdächtigt werden, eine Scheinehe eingegangen zu sein.\n\n\n\nAnsonsten ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig. Handelt es sich bei den Ehepartnern um keine deutschen Bürger, ist es auch möglich, bei der ansässigen Ausländerbehörde die Scheinehe zu melden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung ohne Gericht: Eheauflösung ohne richterlichen Beschluss &#8211; geht das?","datePublished":"2018-04-17T11:05:54+00:00","dateModified":"2026-01-26T06:36:54+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/"},"wordCount":565,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-ohne-gericht.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Das Scheidungsverfahren kann nicht nur langwierig, sondern für die Beteiligten auch besonders aufreibend sein. Da scheint eine schnelle Scheidung für viele Betroffene reizvoll. Doch gibt es in Deutschland überhaupt die Möglichkeit, eine Scheidung ohne Beauftragung von Anwalt und Gericht zu realisieren? Und müssen Sie in jedem Fall bei dem Scheidungstermin anwesend sein?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung ohne Gericht\n\nEine Ehe kann in Deutschland nur von einem Gericht geschieden werden.\nEine wirksame Scheidung ohne die Beauftragung eines Gerichtes ist mithin hierzulande nicht möglich.\nAußerdem ist es in aller Regel nicht möglich, eine Scheidung ohne die Anwesenheit der Betroffenen vor Gericht durchzusetzen.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidung ohne Gericht erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEine Scheidung ohne Gericht ist nicht möglich!\n\n\n\nSie können bei der Eheauflösung weder auf Anwalt noch auf Richter verzichten\n\n\n\nEine Scheidung ohne Anrufung vom Gericht? In Deutschland ist das nicht möglich.\n\n\n\nDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in § 1564:\n\n\n\n\"Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden.\"\n\n\n\nDaraus ergibt sich zweierlei:\n\n\n\nEine Scheidung ohne damit betrautes Gericht kann es in Deutschland nicht geben.Mindestens einer der betroffenen Ehegatten muss einen entsprechenden Scheidungsantrag vor dem zuständigen Familiengericht einbringen.\n\n\n\nDas bedeutet nicht nur, dass der Verzicht auf eine richterliche Entscheidung bei einer Scheidung unmöglich ist: Zudem besteht vor dem Familiengericht auch regelmäßig Anwaltszwang für Antragsteller. Stellen beide Ehegatten (Folge-)Anträge, müssen sich somit auch beide anwaltlich vertreten lassen - durch jeweils einen eigenen Rechtsbeistand.\n\n\n\nEs ist also weder möglich, den Scheidungsantrag ohne Anwalt vor Gericht einzubringen, noch einen gemeinsamen Anwalt für das Verfahren zu beauftragen. Ein Scheidungsanwalt darf stets nur eine der Scheidungsparteien gerichtlich vertreten. Grundsätzlich sollten sich beide Ehegatten anwaltlich über die Konsequenzen und Folgen einer möglichen Scheidung beraten lassen.\n\n\n\nZu beachten ist hierbei, dass sich diese Regelungen auf die Scheidung einer bürgerlichen Ehe beziehen, also auf weltlich-standesamtliche, nicht aber religiös geschlossene Verbindungen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung ohne Teilnahme am Gerichtstermin möglich?\n\n\n\nScheidung ohne Teilnahme am Gerichtstermin: Das ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.\n\n\n\nIm Scheidungsverfahren kommt es zu der Teilnahme an mindestens einem Scheidungstermin. In diesem werden die Betroffenen angehört und die Voraussetzungen für die Scheidung geprüft. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung genügt dabei in aller Regel ein Gerichtstermin, sofern die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere: Nachweis der Zerrüttung durch Trennungsjahr, Vorlage der Auskünfte zum Versorgungsausgleich, Zustimmung des Antragsgegners).\n\n\n\nDas Familienverfahrensgesetz (FamFG) bestimmt dabei, dass das persönliche Erscheinen der Ehegatten verpflichtend ist. Gemäß § 128 FamFG ist es gerichtlich anzuordnen. Die Scheidung ohne Anwesenheit vor Gericht ist demgemäß in aller Regel nicht möglich.\n\n\n\nIst einem der Betroffenen das persönliche Erscheinen bei Gericht nicht zumutbar (Verhinderung wegen schwerer Krankheit oder Gefängnisaufenthalt u. ä., große Entfernung zum Standort), kann die erforderliche Anhörung im Ausnahmefall auch durch einen anderen Richter in dessen Nähe vorgenommen werden. Im Einzelfall kann bei entsprechender Begründung jedoch auch die Terminsverlegung veranlasst werden.\n\n\n\nWichtig: Nehmen Sie trotz persönlicher Vorladung nicht an dem anberaumten Scheidungstermin teil, können gegen Sie Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden (§ 380 Zivilprozessordnung - ZPO). Das betrifft in diesem Falle zum einen die durch das Fehlen verursachten Kosten sowie ein Ordnungsgeld. Ordnungshaft hingegen ist nicht vorgesehen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/","url":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/","name":"Scheidung ohne Gericht möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-ohne-gericht.jpg","datePublished":"2018-04-17T11:05:54+00:00","dateModified":"2026-01-26T06:36:54+00:00","description":"llll➤ Ist die Scheidung ohne Gericht in Deutschland möglich? Infos zur → Scheidung ohne Anwesenheit vor Gericht, → Teilnahme am Gerichtstermin uvm.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ohne-gericht/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-ohne-gericht.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-ohne-gericht.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Thema \"Scheidung ohne Gericht\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/internetscheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/internetscheidung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Internetscheidung: Schnelle &#038; einfache Scheidung via Internet?","datePublished":"2018-04-17T12:47:06+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:43:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/internetscheidung/"},"wordCount":1099,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/internetscheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-internetscheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Wenn die Ehe zerrüttet ist und keine Aussicht auf Versöhnung der Eheleute besteht, ist das Bedürfnis, möglichst schnell geschieden zu werden, häufig groß. Doch das Trennungsjahr macht diesem Wunsch meist ein Ende. Auch das eigentliche Scheidungsverfahren beansprucht seine Zeit. Eine Internetscheidung klingt schnell und unkompliziert. Für wen ist die Scheidung über das Internet eine Alternative, für wen nicht?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Internetscheidung\n\nEine Internetscheidung bezeichnet eine Scheidung, bei der die Kommunikation mit dem Anwalt hauptsächlich digital erfolgt - zum Gerichtstermin müssen die Scheidungsparteien trotzdem erscheinen.\nEine Internetscheidung ist vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen eine Alternative. Dazu sollten alle Folgesachen einvernehmlich geregelt sein.\nVorteil ist weniger die Kosten- als die Zeitersparnis.\nBesteht die Gefahr der Benachteiligung eines Ehepartners, sollte dieser sich jedoch einen vor Ort ansässigen Rechtsanwalt nehmen.\nEine Internetscheidung ist nicht zwangsläufig günstiger als eine herkömmliche, weshalb Mandanten die Preise im Vorfeld abklären sollten.\nIn der Regel erfolgt die Kommunikation online, der Scheidungstermin ist jedoch in jedem Fall persönlich wahrzunehmen.\n\nAusführliche Informationen zur Internetscheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nAlternative im World Wide Web\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann ist eine Internetscheidung möglich?\n\n\n\nDer Begriff der Internetscheidung bezieht sich auf die Kommunikation mit dem Anwalt - nicht auf das Scheidungsverfahren.\n\n\n\nNicht jedem kann die Scheidung per Internet uneingeschränkt empfohlen werden. Gerade bei streitigen Scheidungen muss sich jeder der Ex-Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt nehmen, um nicht übervorteilt zu werden.\n\n\n\nDaher ist die Vorbereitung der Scheidung rein im Internet normalerweise nur sinnvoll, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Die Vorteile der Internetscheidung liegen dabei vor allem in der Zeitersparnis. Es gibt keine Termine beim Anwalt, fast alles kann von zu Hause aus am PC erledigt werden.\n\n\n\nÜbrigens: Selbst eine Internetscheidung kann nicht vollständig von zu Hause aus durchgeführt werden. Kommunikation und Beratung finden zwar meist online oder telefonisch statt, aber spätestens zum Schlusstermin vor Gericht ist das persönliche Erscheinen der Scheidungswilligen vonnöten. Eine reine internetbasierte Scheidung wie bspw. in Dänemark ist in Deutschland noch nicht möglich.\n\n\n\nWas ist eine einvernehmliche Scheidung?\n\n\n\nDamit eine Scheidung als einvernehmlich gilt und als Internetscheidung stattfinden kann, müssen einige Begebenheiten beachtet werden. Voraussetzung ist, dass die Folgesachen einer Scheidung geregelt sind. Diese Faktoren sind daher unabdingbar zu regeln:\n\n\n\nTrennungsjahr: Die Eheleute müssen in der Regel seit mindestens einem Jahr getrennt lebend sein. Zwar ist dies auch in der gemeinsamen Wohnung möglich, dazu bedarf es jedoch getrennter Schlafzimmer ebenso wie getrennter Haushaltsführung und Finanzen.Umgangsrecht: Existieren gemeinsame Kinder, sollten beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben und eine entsprechende Regelung des Umgangsrechts vornehmen.Kindesunterhalt: Es sollte klar sein, wer in welcher Form Kindesunterhalt schuldet.Trennungs- und nachehelicher Unterhalt: Auch dieser sollte bei einer Internetscheidung einvernehmlich geregelt sein.Ehewohnung: Wer zieht aus, wer bleibt wohnen?Hausrat: Wer bekommt welche Gegenstände des ehemals gemeinsamen Haushalts?\n\n\n\nDie anwaltliche Vorbereitung der Scheidung ist via Internet auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen oder Lebenspartnerschaften möglich.\n\n\n\nDem Gericht reicht in der Regel die Erklärung im Scheidungsantrag, dass diese Punkte einvernehmlich geregelt sind, aus. Es prüft diese nicht zwingend nach.\n\n\n\nOb es sich um eine verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche Ehe handelt, ist seit der Ehe für alle von keiner Bedeutung. Doch auch eingetragene Lebenspartnerschaften können durch eine Internetscheidung aufgehoben werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann ist die Internetscheidung keine Option?\n\n\n\nEs gibt durchaus Fälle, die eine Scheidung im Internet ausschließen oder zumindest sehr fragwürdig erscheinen lassen. Dazu gehören beispielsweise\n\n\n\nSind Paare uneins, ist die Scheidung per Internet nicht anzuraten.\n\n\n\nScheidungen, bei denen die Ex-Partner zerstritten sind und die Folgesachen durch das Gericht verhandeln lassen. Denn dann empfiehlt es sich, vor Ort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der persönlich beraten und beim Gericht entsprechend Anträge stellen kann. Jeder Partner sollte unbedingt einen eigenen Anwalt bestellen.Scheidungen, bei denen ein erhebliches Vermögen besteht. Um einen finanziellen Nachteil auszuschließen, sollte jeder der getrennten Eheleute einen eigenen Anwalt beauftragen.Scheidungen, bei denen die Gefahr besteht, dass ein Partner benachteiligt würde, bspw. weil einer der Partner finanziell, wirtschaftlich, steuerlich etc. unwissend ist, während der andere umfassendes Wissen besitzt, beispielsweise aufgrund seines Berufes.\n\n\n\nIn diesen Fällen ist die Online-Scheidung in der Regel keine gute Alternative. Besteht die Möglichkeit, dass ein Partner benachteiligt wird, sollte dieser sich grundsätzlich einen eigenen Anwalt nehmen.\n\n\n\nKosten einer Internetscheidung\n\n\n\nViele verbinden mit einer über das Internet stattfindenden Scheidung geringere Kosten. Wird dieser Eindruck von einem Anbieter erweckt, stellt sich dieser oftmals als unseriös heraus. Denn die Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Scheidung, der unabhängig davon, ob es sich um eine Internetscheidung oder nicht handelt, derselbe bleibt.\n\n\n\nAuch die Anwaltskosten sind in der Regel durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Zwar kann auch eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen werden, doch auch diese muss angemessen sein. Ob es sich um einen ortsansässigen oder einen Anwalt im Internet handelt, ist dabei zuerst einmal zweitrangig. Wirbt ein Anbieter jedoch mit besonders günstigen Kosten, so wird nur die Mindestgebühr des RVG veranschlagt.\n\n\n\nHinzu kommt, dass bei einer Internetscheidung häufig ein anwaltlicher Vertreter für den gerichtlichen Schlusstermin der Scheidung nötig wird. Die dafür anfallenden Auslagen hat in der Regel der Mandant zu tragen. Reise- und Anfahrtskosten des ortsansässigen Rechtsanwalts werden so häufig ausgeglichen oder übertroffen.\n\n\n\nDaher gilt: Eine Internetscheidung kann durchaus günstiger sein, dem muss aber nicht so sein. Scheidungswillige sollten sich daher im Vorfeld erkundigen, welche Gebühren angesetzt werden und in welcher Höhe die Scheidungskosten voraussichtlich entstehen.\n\n\n\nAblauf einer Internetscheidung\n\n\n\nDer Ablauf ist bei einer Internetscheidung besonders unkompliziert.\n\n\n\nGroßer Vorteil einer einvernehmlichen Internetscheidung ist häufig das unkomplizierte Prozedere und die Zeitersparnis. In der Regel wird das ausgefüllte Scheidungsformular mit allen nötigen Unterlagen an die Online-Kanzlei gesandt, entweder als Kopie per Post oder als Scan im Anhang einer E-Mail. Fehlt etwas, fordert der bearbeitende Anwalt diese Dokumente nach.\n\n\n\nIn der Folge kümmert sich die Kanzlei um alles weitere, beispielsweise das Einreichen des Scheidungsantrags. Das Gericht setzt schließlich den Scheidungstermin fest. Entweder erscheint der Anwalt persönlich oder beauftragt einen Vertreter. Nach Rechtskraft der Scheidung sind die ehemaligen Eheleute geschieden.\n\n\n\nIn der Regel wird auch die Internetscheidung einen Monat nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig, sofern keiner der Geschiedenen Rechtsmittel einlegt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung bietet es sich jedoch an, einen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Dies ist im Schlusstermin möglich und lässt die Scheidung bereits mit dem Richterspruch wirksam werden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ehe- und Erbvertrag: Regelungen zum Ehe- und Erbrecht in einem","datePublished":"2018-04-17T13:51:36+00:00","dateModified":"2026-01-24T01:59:20+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/"},"wordCount":1327,"commentCount":17,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Bei Eheschließung stellen sich nicht nur Fragen zur Ausgestaltung der Ehezeit oder der Vorsorge für eine mögliche Scheidung. Auch für den Fall des Todes wollen Ehegatten regelmäßig Vorkehrungen treffen. Ein entsprechendes Mittel - neben dem gängigen Testament -, in dem sich familien- und erbrechtliche Vereinbarungen bündeln lassen, ist der Ehe- und Erbvertrag. Doch ist das Rundum-sorglos-Paket wirklich eines?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Was können Sie im Ehe- und Erbvertrag vereinbaren?\n\nSie können einen Ehevertrag mit einzelnen erbrechtlichen Vereinbarungen ergänzen oder einen umfassenden Ehe- und Erbvertrag aufsetzen.\nBei einem Erbvertrag handelt es sich um eine bilaterale (zweiseitige) Verfügung von Todes wegen, bei der sich zum Beispiel Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen können. Diese kann in der Regel auch nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben oder geändert werden.\nDie für die Beurkundung von einem Ehe- und Erbvertrag entstehenden Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen der Ehegatten. Hinzutreten können noch Anwaltskosten für die Erstellung eines wirksamen Vertrages.\n\n\n\n\n\n\n☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚\n\n\n\n\nAus zwei mach eins: Kombination aus Ehe- und Erbvertrag\n\n\n\nWorin unterscheiden sich Ehe- und Erbvertrag und können diese auch kombiniert werden?\n\n\n\nDer Ehevertrag dient grundsätzlich dazu, sich und das eigene Vermögen für den Falle der Scheidung abzusichern oder den ehelichen Güterstand zu verändern. Doch nicht nur die Scheidung kann eine Ehe auflösen, sondern auch der Tod. Um dann den Ehegatten für den Falle des Todes abzusichern, können auch erbrechtliche Regelungen sinnvoll sein.\n\n\n\nEs gibt verschiedene Ausgestaltungen einer Verfügung von Todes wegen, in deren Rahmen die Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und diese den eigenen Wünschen anpassen können. So haben Sie am Ende einen größeren Spielraum bei einer hinterlassenen Erbschaft.\n\n\n\nEine hiervon ist neben dem Testament der Erbvertrag. Hierbei handelt es sich anders als bei testamentarischen Regelungen um einen mindestens zweiseitigen Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Erben. Ein Erbvertrag kann häufig auch in Kombination mit einem Ehevertrag geschlossen werden. Dabei setzen sich die Ehegatten gerne gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen ihre Abkömmlinge als Schlusserben.\n\n\n\nDie Kombination aus Ehe- und Erbvertrag kann in der Regel dann Sinn ergeben, wenn die Ehegatten über Nachkommen verfügen, die im Falle des Todes ebenfalls neben dem überlebenden Ehegatten in die Erbengemeinschaft hineinfallen. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann der Nachlass dann zwischen allen Erbberechtigten Aufteilung finden. Das kann das Leben des überlebenden Ehegatten im Einzelfall maßgeblich verändern und diesen auch benachteiligen.\n\n\n\nEin Ehe- und Erbvertrag soll zumeist gewährleisten, dass die Erbauseinandersetzung erst zwischen den Schlusserben erfolgt und zunächst der überlebende Ehegatte den Nachlass des Erblassers als Alleinerbe übernimmt. Die Aufteilung des Erbes wird mithin verschoben. Bei einem Ehe- und Erbvertrag treten beide Ehegatten zugleich als Erblasser als auch als Erbe auf.\n\n\n\nWie unterscheidet sich ein Ehe- und Erbvertrag von einem normalen Ehevertrag?\n\n\n\nEs gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, Ehe- und Erbvertrag miteinander zu verknüpfen:\n\n\n\n\nZusätzliche Klausel im Ehevertrag: Zum einen können die Vertragsparteien in den entworfenen Ehevertrag eine zusätzliche Klausel aufnehmen, die sich mit den erbrechtlichen Regelungen befasst (zum Beispiel bestimmte Anteile an der Erbschaft überträgt o. a.).\n\n\n\nZwei in eins: Zum anderen können Ehe- sowie Erbvertrag in einer Urkunde zusammengefasst werden. Dabei besteht der Vertrag aus zwei großen Abschnitten, die formal jeweils einem eigenen Vertrag entsprechen.\n\n\n\n\nWelche Variante im Einzelfall sinnvoll erscheint, richtet sich auch danach, wie zahlreich die gewünschten Regelungen sind. Je umfangreicher die Bestimmungen sind, die bezüglich des Erbrechts getroffen werden sollen, desto eher eignet sich eine Kombination aus Ehe- und Erbvertrag. Alternativ können die Erblasser jedoch auch jeweils ein Testament errichten oder ein gemeinsames Ehegattentestament aufsetzen.\n\n\n\n\nEhe- und Erbvertrag: Kostenloses Muster zum Download\n\nHier können Sie ein Muster für einen Ehe- und Erbvertrag herunterladen. Diese Vorlage dient jedoch nur der Veranschaulichung der Kombination zweier Verträge und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Wirksamkeit.\nDa die Regelungen dem jeweiligen Einzelfall anzupassen sind, enthält unser Muster keine detaillierten Vorgaben zu inhaltlichen Vereinbarungen. Zudem ist ein Ehe- und Erbvertrag nur dann rechtswirksam, wenn dieser notariell beurkundet wurde. Sie sollten diese Vorlage deshalb weder unangepasst übernehmen noch auf den Besuch bei einem Notar verzichten.\n\nMuster als PDF\nMuster als DOC\n\n\n\n\n\n\nFür die umfassende Ausgestaltung eines Ehe- und Erbvertrages sollten Sie sich zudem stets an einen Anwalt wenden. Dieser kennt die rechtlichen Grundlagen, kann einschätzen, welche Vereinbarungen wirksam, nichtig oder gar sittenwidrig sind und einen auf den Einzelfall angepassten Ehe- und Erbvertrag erstellen. Die Rechtsberatung kann auch ein Notar im Übrigen nicht ersetzen, da dieser nur für die Beurkundung und allgemeine Belehrung zuständig ist.\n\n\n\n\nVorsicht, Stolperfalle! Ehe- und Erbvertrag schließt Pflichtteil nicht aus\n\n\n\nDie Kosten für einen Ehe- und Erbvertrag richten sich nach dem Reinvermögen der Ehegatten.\n\n\n\nDas Übergehen vorhandener Abkömmlinge oder anderer Erbberechtigter zugunsten des Ehegatten kann auch zu Problemen führen. Zu beachten ist nämlich, dass die in einem Ehe- und Erbvertrag bestimmte Einsetzung des Ehegatten als Alleinerben zugleich auch einer Enterbung anderer erbberechtigter Verwandter gleichkommt.\n\n\n\nEs ist jedoch nicht möglich, einer erbberechtigten Person gänzlich den Zugang zum Nachlass zu verwehren, da auch in diesem Falle zumindest ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (der sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergibt).\n\n\n\nAngenommen zum Beispiel, die Ehegatten A und B haben sich gegenseitig in einem Ehe- und Erbvertrag als Alleinerben eingesetzt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, die gleichermaßen gegenüber den Eltern erbberechtigt sind, werden durch den Ehe- und Erbvertrag erst als Schlusserben nach dem zuletztversterbenden Elternteil eingesetzt.\n\n\n\nVerstirbt Ehegatte A, können die Kinder nunmehr dennoch einen Pflichtteil gegenüber B geltend machen, der sich auf den Nachlass von A bezieht. Nach der gesetzlichen Erbfolge hätten die beiden Kinder gegenüber ihren in Zugewinngemeinschaft verbundenen Eltern neben dem überlebenden Ehegatten einen Erbanspruch in Höhe von je 1/4 des Nachlasswertes. Durch die faktische Enterbung könnten sie jedoch einen Pflichtteil in Höhe von dann 1/8 (Hälfte des gesetzlichen Anspruchs) geltend machen.\n\n\n\nMit Durchsetzung des Pflichtteilsanspruches ist zudem nicht der Erbanspruch im Falle des Todes des zweiten Elternteils aufgehoben. Das bedeutet, verstirbt auch der als Alleinerbe eingesetzte Ehegatte, können diese als Erben eintreten oder - im Falle der erneuten Enterbung - erneut einen Pflichtteil geltend machen.\n\n\n\nEhe- und Erbvertrag nach dem Tod noch änderbar?\n\n\n\nKann der Ehe- und Erbvertrag noch abgewandelt oder aufgehoben werden?\n\n\n\nEin wesentlicher Unterschied zum Testament: Sie können den Ehe- und Erbvertrag nur ändern oder aufheben, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind bzw. ein in der Vereinbarung bestimmtes teilweises Rücktrittsrecht dies ermöglicht. Diese Regelung greift beim Ehe- und Erbvertrag auch nach dem Tod einer der Vertragsparteien.\n\n\n\nIst der Ehe- und Erbvertrag auch nach der Scheidung noch wirksam?\n\n\n\nEin zwischen den Ehegatten geschlossener Erbvertrag wird in der Regel stets dann automatisch unwirksam, wenn die Voraussetzungen der Scheidung erfüllt sind und der Scheidungsantrag rechtshängig (dem Antragsgegner zugegangen) ist. Im Einzelfall kann ein erkennbarer Wille des Erblassers dahingehend, die Einsetzung des Ex-Gatten dennoch aufrecht zu erhalten, jedoch die Wirksamkeit vom Ehe- und Erbvertrag auch nach Scheidung begründen.\n\n\n\nWas kostet ein Ehe- und Erbvertrag?\n\n\n\nZu unterscheiden ist bei den für einen Ehe- und Erbvertrag entstehenden Kosten zwischen den Dienstleistungen von Anwalt und Notar. Berechnungsgrundlage für die Notarkosten bildet stets das Reinvermögen der beiden Vertragsparteien. Auf dieser Basis kann der den Ehe- und Erbvertrag beurkundende Notar seine Gebühren entsprechend des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ermitteln.\n\n\n\nWird zusätzlich ein Anwalt mit der Erstellung eines wirksamen Ehe- und Erbvertrages beauftragt, richten sich dessen entstehende Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Berechnungsbasis bilden die in dem Vertrag behandelten Vermögenswerte.\n\n\n\nWas ein Ehe- und Erbvertrag abschließend kosten wird, richtet sich mithin nach den Vermögenswerten bzw. den Vertragsinhalten im Einzelfall."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/","url":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/","name":"Ehe- und Erbvertrag (inkl. Muster) [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-erbvertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-04-17T13:51:36+00:00","dateModified":"2026-01-24T01:59:20+00:00","description":"★ Ehe- und Erbvertrag ★ Infos zum Ehe- und Ehevertrag: ✓ Muster für einen Ehe- und Erbvertrag, ✓ entstehende Kosten bei Notar und Anwalt und mehr hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehefrau betrogen: Hat das Auswirkungen auf die Scheidung?","datePublished":"2018-04-18T12:51:21+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:56:16+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/"},"wordCount":591,"commentCount":7,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehefrau-betrogen.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Wenn eine Scheidung ins Haus steht, werden oftmals alte und neue Schuldigkeiten und Lasten ausgebreitet. Die meisten persönlichen Reibereien und Verletzungen zwischen den Eheleuten haben keine konkreten Auswirkungen auf die rechtliche Scheidung. Doch was passiert bei Ehebruch? Da war doch mal etwas, das sich Schuldprinzip nannte? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Mann betrügt Ehefrau – Auswirkungen auf die Scheidung\n\nWer seine Ehefrau betrogen hat, muss bereits seit 1977 mit keinen rechtlichen Konsequenzen mehr rechnen.\nStatt des Schuldprinzips gilt im deutschen Scheidungsrecht das Zerrüttungsprinzip.\nKonkrete Scheidungsgründe spielen normalerweise keine Rolle im Scheidungsrecht.\n\nAusführliche Informationen zu den Auswirkungen von Ehebruch erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEhefrau betrogen: Was nun?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKein Schuldprinzip im Scheidungsrecht\n\n\n\nDie Ehefrau betrogen zu haben, kann für alle Beteiligten schmerzvoll enden.\n\n\n\nMeistens geht eine Trennung nicht reibungslos vonstatten, insbesondere dann nicht, wenn Ehebruch im Spiel ist. Wer eine monogame Beziehung führt oder bestimmte Regeln vereinbart hat und dann feststellt, dass der eigene Partner dem nicht treu war, ist häufig verletzt.\n\n\n\nNicht selten möchte die betrogene Ehefrau die Trennung oder Scheidung einreichen. Viele Ehemänner stellen sich dann die Frage, inwieweit ihr Verhalten Einfluss auf die Scheidung hat.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Das Schuldprinzip existiert nicht mehr! Betrogene Ehefrauen können also keine gesonderten Ansprüche an ihren Mann stellen, nur weil der sie hintergangen hat. Umgekehrt kann eine Ehefrau, die betrogen hat, ebenso wenig belangt werden.\n\n\n\nAllerdings kann es vorkommen, dass Unterhaltsansprüche des betrügenden Partners herabgesetzt oder verneint werden, wenn die Ehe aufgrund von Ehebruch gescheitert ist. Dies ergibt sich aus § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach Unterhaltsansprüche gemindert werden können, wenn die Inanspruchnahme des Pflichtigen \"grob unbillig\" wäre. Ab welchem Punkt dies der Fall ist, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZerrüttungs- statt Schuldprinzip\n\n\n\nBis 1976 Alltag: Betrogene Ehefrauen konnten ihren Mann rechtliche Schwierigkeiten machen, bspw. beim Sorgerecht.\n\n\n\nDie aktuelle Gesetzeslage geht statt des Schuldprinzips vom Zerrüttungsprinzip aus und trägt damit der Ansicht Rechnung, dass die Umstände des Scheiterns der Ehe Privatsache sind. Wer seine Ehefrau betrogen hat, muss daher weder direkte noch indirekte rechtliche Konsequenzen fürchten.\n\n\n\nDas war in der BRD bis 1976 anders. Vor der Reform des Scheidungsrechts galt das Schuldprinzip. Eine Ehe, die grundsätzlich auf lebenslanges Bestehen angelegt war, sollte nur ausnahmsweise geschieden werden – insbesondere dann, wenn ein Ehegatte durch schuldhaftes Verhalten auffiel.\n\n\n\nDer am Scheitern der Ehe Schuldige wurde richterlich festgestellt. Konsequenz dieser Auffassung war, dass Ehemann oder Ehefrau, die betrogen hatten, keine Unterhaltsansprüche geltend machen konnten. Zudem war es so gut wie unmöglich, die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder übertragen zu bekommen, wenn der Betroffene „schuldig geschieden“ war.\n\n\n\nScheidung bei Zerrüttung der Ehe\n\n\n\nEs kann sich trotzdem lohnen, wenn betrogene Ehefrau und Ehemann respektvoll miteinander umgehen.\n\n\n\nStattdessen gilt seit der Reform das Zerrüttungsprinzip. Die konkreten Scheidungsgründe spielen meist keine Rolle. Wer seit mindestens einem Jahr getrennt lebt, kann sich scheiden lassen, ohne deswegen rechtliche oder materielle Benachteiligung fürchten zu müssen.\n\n\n\nFür die Scheidungsfrage spielt es keine Rolle, ob der Mann seine Ehefrau betrogen hat oder die Frau ihren Ehemann. Auch für die Frage von Sorge- und Umgangsrecht ist dies irrelevant.\n\n\n\nTrotzdem kann es sinnvoll sein, keinen Rosenkrieg zu produzieren und sich für die betrogene Ehefrau respektvoll zu verhalten. Denn eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger, schont die Nerven und benötigt weniger Zeit. Auch die Verhandlungen über etwaige Unterhaltszahlungen und die Aufteilung des Hausrats gehen so leichter von der Hand."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/","url":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/","name":"Ehefrau betrogen: Drohen Rechtsfolgen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehefrau-betrogen.jpg","datePublished":"2018-04-18T12:51:21+00:00","dateModified":"2026-01-26T03:56:16+00:00","description":"llll➤ Hat es Folgen für das Scheidungsverfahren, seine Ehefrau betrogen zu haben? Alle wichtigen Infos → ob betrogene Ehefrauen gesonderte Ansprüche stellen können uvm.","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ehefrau-betrogen/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehefrau-betrogen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehefrau-betrogen.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag - Ehefrau betrogen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehemann betrogen: Gibt es scheidungsrechtliche Folgen?","datePublished":"2018-04-19T08:30:53+00:00","dateModified":"2026-01-26T05:02:39+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/"},"wordCount":623,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehemann-betrogen.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Jeder zweite Mensch hat schon einmal seinen Partner betrogen. Außerdem sind die meisten Seitensprünge keine einmaligen Ausrutscher, sondern bereits der zweite oder mehrmalige Betrug. Was für den einen unverzeihlich ist, kann für den anderen ein lässliches Vergehen sein. Doch gibt es scheidungsrechtliche Folgen, wenn die Ehe scheitert, weil die Frau ihren Ehemann betrogen hat?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Betrug des Ehemanns\n\nStatt des Schuldprinzips gilt im deutschen Scheidungsrecht das Zerrüttungsprinzip.\nDaher spielen die Scheidungsgründe in der Regel keine besondere Rolle im Scheidungsverfahren.\nBei grober Unbilligkeit kann es jedoch einzelfallabhängige Ausnahmen geben.\nEine einvernehmliche Scheidung ist die beste Methode, Geld und nerven zu sparen.\n\nAusführliche Informationen zu scheidungsrechtlichen Folgen erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDer betrogene Ehemann: Rache durch rechtliche Konsequenzen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAbgeschafft: Das Schuldprinzip\n\n\n\nEin betrogener Ehemann kann seine Partnerin dafür nicht belangen.\n\n\n\nWer seinen Ehemann betrogen hat, musste bis in die 1970er Jahre hinein scheidungsrechtliche Auswirkungen befürchten. Denn die Ehe galt grundsätzlich als lebenslange Institution – eine Scheidung war nicht vorgesehen und nur möglich, wenn einer der Eheleute durch eigenes Verhalten das Scheitern der Ehe befördert hatte.\n\n\n\nUnter schuldhaftes Verhalten fiel es auch, Ehemann oder Ehefrau betrogen zu haben. Doch für diejenigen, die den Fehltritt begingen, ergaben sich daraus weitere Konsequenzen. Denn der Ehebruch führte dazu, dass diese angenommene Schuld richterlich festgestellt wurde.\n\n\n\nFür den „Schuldigen“ bedeutete dies: keine Unterhaltsansprüche und keine Chance, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu erlangen.\n\n\n\nStattdessen: Zerrüttungsprinzip\n\n\n\nDiese rückständigen rechtlichen Vorschriften löste ab 1977 das Zerrüttungsprinzip ab. Allein das Scheitern der Ehe ohne Aussicht auf Versöhnung ist seitdem aussagekräftig, ob eine Scheidung geschieden wird oder nicht. Die konkreten Scheidungsgründe spielen keine Rolle mehr.\n\n\n\nIn der Regel nach einem, spätestens jedoch nach drei Trennungsjahren kann daher jede Ehe in Deutschland geschieden werden, unabhängig davon, ob der Ehemann die Ehefrau betrogen oder die Ehefrau den Ehemann betrogen hat oder völlig andere Gründe vorliegen.\n\n\n\nAuch andere rechtliche Konsequenzen sind weitgehend abgeschafft worden. In der Regel bleibt es unterhaltsrechtlich ohne Wirkung, den Ehemann betrogen zu haben. Auch in der Frage des Sorge- oder Umgangsrechts sind solche Fragen irrelevant.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAusnahmen bestehen bei grober Unbilligkeit\n\n\n\nWurde der Ehemann betrogen, muss die Unterhaltspflicht nicht zwangsläufig Bestand haben.\n\n\n\nDoch gerade im Familienrecht ist die Rechtsprechung stark vom Einzelfall abhängig. § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuches formuliert:\n\n\n\nEin Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten […] grob unbillig […].\n\n\n\nUnter Umständen kann ein betrogener Ehemann also durchaus darauf hinwirken, dass seine Unterhaltspflichten nicht in vollem Umfang oder gar nicht zum Tragen kommen. Wann es jedoch „grob unbillig“ wäre, dem Unterhaltspflichtigen die Zahlung aufzuerlegen, weil sein Partner ihn, seinen Ehemann, betrogen hat, ist pauschal nicht zu beantworten.\n\n\n\nEine entscheidende Rolle spielen auch etwaige Kinder des Paares. Ginge die Versagung der Unterhaltsansprüche zu ihren Lasten – etwa, weil ihre Mutter dann einen Vollzeitjob annehmen müsste und sie dadurch nicht adäquat betreuen könnte –, ist meist trotz des Ehebruchs Unterhalt zu zahlen.\n\n\n\nEhemann betrogen: Was ist zu tun?\n\n\n\nReißen sich die Ehefrau und der betrogene Ehemann zusammen, ist eine einvernehmliche Scheidung noch möglich.\n\n\n\nDie beste Methode, solchen Streitigkeiten vor Gericht aus dem Weg zu gehen, ist ein allgemein respektvoller Umgang miteinander, auch nach der Trennung. Können Fragen des\n\n\n\nUnterhalts,der Betreuung und finanziellen Versorgung der Kinder undder Aufteilung von Wohnung und Hausrat\n\n\n\nohne gerichtliche Hilfe beantwortet werden, hat das meist beträchtliche Einsparungen bei den Scheidungskosten zur Folge.\n\n\n\nZudem geht eine einvernehmliche Scheidung schneller und nervenschonender über die Bühne und kann weitgehend von zu Hause aus erledigt werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/","url":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/","name":"Ehemann betrogen: Hat das Folgen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehemann-betrogen.jpg","datePublished":"2018-04-19T08:30:53+00:00","dateModified":"2026-01-26T05:02:39+00:00","description":"llll➤ Den Ehemann betrogen? Alle wichtigen Infos zu scheidungsrechtlichen Folgen → ob ein betrogener Ehemann Unterhalt zahlen muss, → ob der betrogene Ehemann sich auf ein Schuldprinzip berufen kann, → was das Zerrüttungsprinzip für einen Ehemann, der betrogen wurde, heißt, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ehemann-betrogen/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehemann-betrogen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-ehemann-betrogen.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag - Ehemann betrogen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung: Erste Schritte hin zur geordneten Trennung","datePublished":"2018-04-20T10:26:45+00:00","dateModified":"2026-03-14T23:59:14+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/"},"wordCount":756,"commentCount":19,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-erste-schritte.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Manche Ehepaare zerstreiten sich heftig und trennen sich dann. Andere ringen jahrelang miteinander, ehe sie die Scheidung wagen. Erste Schritte hin zur Scheidung fallen den meisten jedoch nicht leicht. Außerdem sind viele überfordert: Was muss beachtet werden, wenn eine Trennung ansteht? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erste Schritte zur Scheidung\n\nErste Schritte bei einer Scheidung fallen vielen schwer. Sichern Sie vor allem wichtige Scheidungsdokumente.\nDaneben sollte ein eigenes Konto bestehen oder eröffnet werden, auf das die eigenen Zahlungen geleitet werden.\nErste Schritte und Maßnahmen für die Scheidung beinhalten auch die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt.\nAußerdem sollte das Trennungsdatum dokumentiert und eine neue Wohnung gesucht werden.\n\nAusführliche Informationen zu den ersten Schritten bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nTrennung und Scheidung: Erste Schritte in ein neues Leben\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nErste Schritte bei Trennung und Scheidung: So gehen Sie vor!\n\n\n\nWenn Trennung oder Scheidung bevorstehen, sind erste Schritte gut zu durchdenken.\n\n\n\nManche Trennungen benötigen mehrere Jahre, andere keine 24 Stunden. Gemein ist jedoch vor allem längeren Beziehungen: Die Leben sind eng miteinander verflochten, wenn die Scheidung ansteht. Erste Schritte hin zur Entwirrung beider Leben sollten daher bedacht und planvoll eingeleitet werden.\n\n\n\nSchritt 1: Sicherung aller relevanten Unterlagen\n\n\n\nOhne wichtige Dokumente keine Scheidung. Beginnen Sie erste Schritte einzuleiten, sollten daher im Idealfall alle relevanten Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören:\n\n\n\nPersonalausweis und ReisepassGeburtsurkunde (auch die der Kinder)HeiratsurkundeNachweise über Versicherungen wie Kranken- und LebensversicherungGehaltsbescheinigungenRentenbescheinigungenKontoauszügeStammbuchGrundbuchauszüge und MietverträgeNachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds etc.\n\n\n\nDie Dokumente bzw. deren Kopie dienen zuvorderst dazu, einen umfassenden Überblick sowohl über die eigene Einkommens- und Vermögenssituation als auch die des Partners zu erlangen.\n\n\n\nVor allem sind auch die gemeinsamen Verhältnisse wichtig: Gibt es gemeinsame Konten, Versicherungen und Verträge? Welche Immobilien gehören Ihnen zusammen? Gibt es Schulden? Bringen Sie allgemein Ordnung in Ihre Unterlagen.\n\n\n\nSchritt 2: Eröffnung eines eigenen Kontos\n\n\n\nErste Schritte bei einer Scheidung betreffen u. a. Unterlagen und Konten.\n\n\n\nVor einer Scheidung führen erste Schritte unbedingt zur Bank, um ein eigenes Konto zu eröffnen. Besteht ein solches noch nicht, sollte schnellstmöglich eines eröffnet werden, auf das alle eigenen Zahlungen wie Lohn oder Gehalt geleitet werden.\n\n\n\nFalls Sie ein eigenes Konto besitzen, sollten Partnerkarten, die möglicherweise existieren, gesperrt und etwaige Vollmachten des Ex-Partners widerrufen werden. Nicht nur ist damit die Gefahr gebannt, dass der Ex weiterhin Zugriff auf Ihr Vermögen hat, getrennte Finanzen können auch für eine Bedeutung für den rechtlichen Beginn des Trennungsjahres haben.\n\n\n\nEs existieren Darlehensraten für Gegenstände, die Ihr Partner fortan alleine nutzt? Dann sollten Sie sich dahingehend anwaltlich beraten lassen, ob es sinnvoll ist, die Überweisung Ihres Anteils zu stoppen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSchritt 3: Beauftragung eines Rechtsanwalts\n\n\n\nErste Schritte hin zur Scheidung sollten auch eine Rechtsberatung beinhalten.\n\n\n\nIm deutschen Scheidungsrecht besteht Anwaltszwang. Daher ist keine Scheidung möglich, sofern sich nicht mindestens einer der Eheleute einen Rechtsanwalt nimmt, im Idealfall einen Rechtsanwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt in der Regel ausreichend.\n\n\n\nBestehen dagegen voraussichtlich strittige Punkte wie zu Unterhaltszahlungen oder zur Aufteilung des Hausrats, so ist dringend anzuraten, dass sich jeder der Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt nimmt, um das Risiko einer Benachteiligung zu minimieren.\n\n\n\nDer Anwalt sollte auf Ihrer Liste weit oben stehen. Bevor Sie die Scheidung einreichen, sind erste Schritte dieser Art sowieso nötig – je nach Situation kann es jedoch auch ratsam sein, eine Rechtsberatung einzuholen, ehe Sie Ihre Trennungsabsichten gegenüber Ihrem Partner äußern oder Kostenvorschläge einholen!\n\n\n\nSchritt 4: Dokumentation des Trennungsdatums\n\n\n\nUm später das exakte Trennungsdatum belegen zu können, sollte dieses dokumentiert werden, beispielsweise für die Einreichung der Scheidung. Eine gute erste Maßnahme sind Schritte zur Nachweisung des Eingangs bei Ihrem baldigen Ex-Mann oder Ihrer baldigen Ex-Frau.\n\n\n\nDaher sollte der Trennungswunsch auch schriftlich mitgeteilt werden und deren Eingang bewiesen werden können: bspw. durch Belege eines Einschreibens oder Faxes oder durch die Übergabe unter Zeugen.\n\n\n\nAuszug aus der Wohnung\n\n\n\nDie Scheidung einreichen: Dann führen erste Schritte oft zum Makler.\n\n\n\nFalls Sie mit Ihrem Partner übereingekommen sind, dass Sie derjenige sind, der ausziehen wird, sollten Sie sich nun nach einer neuen Wohnung umsehen. Ist eine Einigung nicht möglich, auch nicht durch bspw. eine Mediation, sollten Sie beim Gericht die Wohnungszuweisung beantragen.\n\n\n\nAuch möglich: die Trennung in der gemeinsamen Wohnung. Dazu sollten allerdings gesonderte Schlafzimmer bestehen und alle haushälterischen und wirtschaftlichen Aktivitäten getrennt stattfinden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/","url":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/","name":"Trennung und Scheidung: Erste Schritte •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erste-schritte/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-erste-schritte.jpg","datePublished":"2018-04-20T10:26:45+00:00","dateModified":"2026-03-14T23:59:14+00:00","description":"llll➤ Bei Scheidung: Wie sehen erste Schritte und Maßnahmen aus? Alle wichtigen Infos → wann erste Schritte und Maßnahmen einzuleiten sind, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rosenkrieg/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rosenkrieg/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Rosenkrieg nach der Trennung: Wie kann eine friedliche Scheidung gelingen?","datePublished":"2018-04-23T11:38:34+00:00","dateModified":"2026-03-08T21:49:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rosenkrieg/"},"wordCount":1066,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rosenkrieg/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-rosenkrieg.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Eine Trennung ist oft mit Verletzungen beider Seiten verbunden. Manchmal sind die Wunden jedoch derart tief, dass es zu einem Rosenkrieg nach der Beziehung kommt. Was bedeutet es für die Scheidung, wenn der Rosenkrieg mit dem Ex-Partner überhandnimmt?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Rosenkrieg\n\nAls Rosenkrieg wird im Allgemeinen ein heftiger Trennungskonflikt bezeichnet.\n„Rosenkrieg“ leitet sich von den englischen Thronfolgekriegen des 15. Jahrhunderts ab.\nFür die rechtliche Scheidung bedeutet ein Rosenkrieg meist eine erhebliche Verlängerung des Verfahrens und eine Steigerung der Kosten.\nEine Trennung ohne Rosenkrieg kann beispielsweise durch eine Mediation, eine Familienberatung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung gelingen.\n\nAusführliche Informationen zum Rosenkrieg erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nRosenkrieg während der Scheidung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nRosenkrieg: Definition und Wortherkunft\n\n\n\nWut und Hass führen manchmal zu einem Rosenkrieg nach der Ehe.\n\n\n\nIm heutigen Sprachgebrauch hat sich für den Begriff „Rosenkrieg“ eine scheidungsrechtliche Bedeutung weitgehend herauskristallisiert. So ist darunter allgemein ein heftiger Scheidungs- oder Trennungskonflikt zwischen Eheleuten zu verstehen, der verschiedenste Ausgestaltung haben kann.\n\n\n\nHäufig streiten sich die Ex-Partner um Sorge- oder Umgangsrecht der Kinder, um Hausratsgegenstände, das Auto, das Haus oder gemeinsames Vermögen. Doch auch unschöne, schmutzige Trennungen mit Vorwürfen, Bezichtigungen und Nachrede können als Rosenkriege bezeichnet werden.\n\n\n\nEtymologie: Englische Thronfolgekriege\n\n\n\nWortgeschichtlich leitet sich der Rosenkrieg von den englischen Thronfolgekriegen zwischen den Adelsgeschlechtern Lancaster und York im 15. Jahrhundert ab. Beide Häuser reklamierten für sich, den legitimeren Thronanspruch zu haben. Lancastrianer und Yorkisten stürzten England für drei Jahrzehnte in einen Bruderkrieg - denn der englische Adel war untereinander meist verwandt oder verschwägert.\n\n\n\nDa beide Geschlechter in ihren Wappen eine Rose führten – Lancaster eine rote, York eine weiße –, gingen die dynastischen Auseinandersetzungen als „Wars of the Roses“ in die Geschichte ein: zu Deutsch „Rosenkriege“.\n\n\n\nScheidungsrechtliche Konsequenzen\n\n\n\nWer einen Rosenkrieg führt, beansprucht die eigenen Nerven oftmals über Gebühr. Doch auch scheidungsrechtlich gibt es einige Konsequenzen, wenn sich die Eheleute nicht über Fragen des Unterhalts, der Wohnung oder des Hausrats einigen können. Denn dann ist rechtlich keine einvernehmliche Scheidung möglich.\n\n\n\nEin Rosenkrieg zieht die Scheidung oftmals in die Länge und ist zudem auch teuer.\n\n\n\nIn der Folge entscheidet das Gericht über strittige Punkte. In dieser Situation ist es dringend anzuraten, dass jeder Partner durch einen eigenen Anwalt vertreten wird. Damit steigen die Scheidungskosten allerdings beträchtlich.\n\n\n\nDasselbe gilt für den Verfahrenswert: Je mehr sogenannte Folgesachen (bspw. Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.) das Gericht verhandelt, desto höher steigt der Verfahrenswert, nach dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung ohne Rosenkrieg\n\n\n\nDie für beide Parteien vorteilhaftere Vorgehensweise ist daher die einvernehmliche Scheidung. Ohne einen Rosenkrieg ist es meist möglich, sich über viele Streitpunkte gütlich zu einigen und so Kosten zu sparen.\n\n\n\nBedenken Sie zudem, dass Rosenkriege nach der Ehe eine erhebliche psychische Belastung für etwaige Kinder ist. Je besser sich deren Eltern am Ende noch verstehen, desto zuträglich ist dies für die Entwicklung der Kinder und deren Beziehung zu beiden Elternteilen!\n\n\n\nDaher ist es nicht verwunderlich, dass viele scheidungswillige Eheleute einen Rosenkrieg verhindern oder beenden wollen, wenn sie merken, dass sie auf einen solche zuschlittern oder bereits mittendrin stecken. Wie kann dies gelingen?\n\n\n\nRosenkrieg: Wie verhalten Sie sich richtig?\n\n\n\nWer sich zusammensetzt, eine Mediation oder Beratung in Anspruch nimmt und dem anderen zuhört, kann den Rosenkrieg vielleicht noch beenden.\n\n\n\nBeginnen die Fronten sich zu verhärten, sollte nicht zu spät gehandelt werden. In jedem Fall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Statt die Eskalation abzuwarten, kann beispielsweise eine Mediation helfen, doch noch zu einer gemeinsamen Linie zu finden.\n\n\n\nVorteile der Mediation bei einem Rosenkrieg sind beispielsweise:\n\n\n\nSchnelligkeit und Flexibilität: Während eine streitige Scheidung sich monate- bis jahrelang hinziehen kann, ist durch eine Mediation eine unbürokratische Einigung in wenigen Tagen oder Wochen möglich.Weniger Konfliktpotential: Eine Mediation ist darauf ausgelegt, mit beiden Partnern zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Dies beinhaltet weniger Konfliktpotential als die Kommunikation über Rechtsanwälte, deren Schreiben oftmals als Provokation verstanden werden.Kostenersparnis: Zwar muss die Mediation selbst bezahlt werden, doch die damit eingesparten Scheidungskosten für Anwälte und Gericht übersteigen die Mediationskosten meist erheblich.Psychische Entspannung: Scheidungen sind belastend. Sowohl für die Eheleute, aber vor allem für angehörige Kinder. In deren Interesse sollten Eltern einen Rosenkrieg verhindern oder schnellstens beenden.\n\n\n\nTrotz erfolgreicher Mediation: Nehmen Sie sich einen eigenen Rechtsanwalt, der Sie juristisch beraten und unterstützen kann, um im Scheidungsverfahren nicht übervorteilt zu werden. Ein Anwalt kann niemals beide Scheidungsparteien zugleich vertreten!\n\n\n\nNeben einer Mediation kann es auch sinnvoll sein, eine Familienberatungsstelle aufzusuchen, entweder gemeinsam oder auch allein. Diese ist in der Regel kostenlos und kann helfen, Probleme in der Familie zu klären.\n\n\n\nScheidungsfolgenvereinbarung: Den Rosenkrieg im Keim ersticken\n\n\n\nScheidung ohne Rosenkrieg? Möglich durch entsprechende Vorsorge.\n\n\n\nNicht jede Ehe und Scheidung ist durch einen stichhaltigen Ehevertrag geregelt. Eine gute Möglichkeit, das Prozedere bei einer Trennung zu regeln, ist die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung. In ihr können Partner bereits während ihrer Beziehung regeln, welche Grundsätze im Fall eines Bruchs gelten sollen.\n\n\n\nDadurch werden langwierige Streitigkeiten verhindert, denn das Prozedere ist bereits festgelegt. Beispielsweise können folgende Fragestellungen durch eine solche Vereinbarung festgelegt werden:\n\n\n\nWer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?Wer bekommt das Auto?Wer zahlt wem ggf. Unterhalt? Wie viel Unterhalt soll gezahlt werden?Wer betreut wann die Kinder? Welche Umgangsregelung soll gelten?Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt?Wie sollen Versorgungs- und Zugewinnausgleich gehandhabt werden?\n\n\n\nIn der Regel sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Notar oder eine Notarin beurkundet werden, um einen Rosenkrieg zu verhindern und formale Rechtswirksamkeit herzustellen. Der Notar kann auch bei sittenwidrigen Regelungen eingreifen. Er ersetzt jedoch keine anwaltliche Beratung.\n\n\n\nAuch möglich: Ehevertrag\n\n\n\nAuch der Ehevertrag kann eine Trennung ohne Rosenkrieg befördern.\n\n\n\nAuch im Ehevertrag können die Folgen einer Trennung oder Scheidung bereits bedacht und entsprechend festgehalten werden. Damit sind viele Streitpunkte, die mitunter zu einem Rosenkrieg führen können, aus der Welt geschafft.\n\n\n\nEine notarielle Beurkundung ist in der Regel notwendig. Rechtswirksamkeit liegt in der Regel nur vor, wenn der Ehevertrag nicht bspw. sittenwidrig ist und kein Rechtsmissbrauch vorliegt.\n\n\n\nUm auch beim Ehevertrag eine Benachteiligung zu verhindern, sollte dieser mit dem Rat eines Rechtsanwalts aufgesetzt werden. Dieser kann außerdem die vereinbarten Regelungen prüfen und ggf. bei Rechtsunwirksamkeit einschreiten."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/rosenkrieg/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-rosenkrieg.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-rosenkrieg.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag - Rosenkrieg"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Schnelle Scheidung: Wie schnell geht die rechtliche Trennung?","datePublished":"2018-04-23T13:50:45+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:43:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/"},"wordCount":713,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-schnelle-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Gestern verliebt, heute verheiratet, morgen geschieden. Manchmal stellt sich die Hochzeit als Fehler heraus, der schnellstens rückgängig gemacht werden sollte. Besonders schmerzhaft ist das für jene, die bereits sehr lange ein Paar waren oder aber bei Trennungen, die mit vielen Verletzungen einhergehen. Wie schnell kann man sich dann scheiden lassen? Gibt es eine besonders schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Schnelle Scheidung\n\nEine Scheidung dauert in der Regel zwischen wenigen Monaten und einem Jahr. Streitige Scheidungen können jedoch auch mehrere Jahre dauern.\nIm Idealfall sind sich die Eheleute über alle Folgesachen einig.\nWenn die Scheidung so schnell wie möglich beendet werden soll, kann diese beschleunigt werden, etwa durch den Rechtsmittelverzicht.\n\nAusführliche Informationen zum Thema \"Blitzscheidung\" erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidung: Schnell und einfach in die Freiheit?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie schnell geht eine Scheidung vonstatten?\n\n\n\nScheidung nötig? Schnellster Weg ist meist die einvernehmliche Scheidung.\n\n\n\nIn der Regel braucht auch eine schnelle Scheidung ihre Zeit. Wer sich möglichst schnell scheiden lassen will, ist trotzdem an gewisse Fristen gebunden. Rechtlich muss eine Ehe zerrüttet sein und keine Aussicht auf Versöhnung bestehen, ehe die Scheidung eingeleitet werden kann.\n\n\n\nDaher existiert das sogenannte Trennungsjahr. Mindestens seit einem Jahr müssen die Eheleute normalerweise bereits getrenntlebend sein, ehe der Scheidungsantrag durch das Gericht bearbeitet werden kann. Will gar ein Ehegatte verheiratet bleiben, sind sogar drei Trennungsjahre einzuhalten.\n\n\n\nDie Scheidung schnellstmöglich zu erwirken, bedarf also grundsätzlicher Einigkeit über die Scheidungsabsicht. Hilfreich ist es zudem, wenn die Eheleute sich auch über Fragen\n\n\n\ndes Unterhalts,des Sorge- und Umgangsrechts,des Zugewinnausgleichs und etwader gemeinsamen Wohnung \n\n\n\ngrundsätzlich einig sind. Denn eine einvernehmliche Scheidung dauert etwa zwischen vier und neun Monaten, je nachdem, ob das Gericht über den Versorgungsausgleich entscheiden muss oder nicht.\n\n\n\nSind sich die Scheidungswilligen dagegen nicht einig, wie ihr Hausrat aufgeteilt werden soll oder wer die Kinder zukünftig betreut, so verlängert dies das Scheidungsverfahren erheblich – in drastischen Fällen sogar um Jahre. Eine schnelle Scheidung ist dann ausgeschlossen.\n\n\n\nScheidung im Schnellverfahren: Verkürzung der Dauer\n\n\n\nBesonders schnell ist die Scheidung möglich, wenn die Kommunikation digital erfolgt.\n\n\n\nWelche Möglichkeiten gibt es, die Dauer einer Scheidung zu beeinflussen?\n\n\n\nScheidung per Internet\n\n\n\nDie Scheidung schnell und unkompliziert über die Bühne zu bekommen, ist beispielsweise durch die Beauftragung eines Anwalts im Internet möglich. Zwar ist ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht zu vermeiden, der Rechtsanwalt muss jedoch nicht unbedingt aufgesucht werden.\n\n\n\nBei einer Online-Scheidung läuft die gesamte Kommunikation daher meist über Telefon und E-Mail, auch benötigte Unterlagen können beispielsweise als Scan eingereicht werden.\n\n\n\nDas spart Zeit und Geld. In der Regel erfolgt bereits die erste Kontaktaufnahme für die schnelle Scheidung über ein entsprechendes Scheidungsformular des Rechtsanwalts.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie schnell kann ich mich scheiden lassen? Viele Faktoren ziehen das Verfahren in die Länge.\n\n\n\nZahlung des Gerichtskostenvorschusses\n\n\n\nKeine Scheidung ohne Gerichtskostenvorschuss. Wird für diesen nicht die Aufforderung des Gerichts abgewartet, sondern das Geld direkt mit Antragstellung überwiesen, spart das rund zwei Wochen.\n\n\n\nKlärung des Versorgungsausgleichs\n\n\n\nDie schnelle Scheidung wird häufig auch durch den Versorgungsausgleich behindert. Eilige sollten daher schon im Trennungsjahr entsprechende Anträge an die Versorgungsträger richten und um Kontenklärung bitten. Außerdem können die entsprechenden Gerichtsformulare bereits mit dem Scheidungsantrag zusammen abgegeben werden.\n\n\n\nVerzicht auf Rechtsmittel\n\n\n\nNormalerweise können gegen den Scheidungsbeschluss innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Verzichten beide Parteien auf diese Möglichkeit, wird das Scheidungsurteil jedoch bereits am Tag des Schlusstermins rechtskräftig.\n\n\n\nWas ist die Härtefallscheidung?\n\n\n\nSich schnell scheiden zu lassen ist nur in Härtefällen zulässig.\n\n\n\nEine Scheidung im Härtefall: Wie schnell diese vonstattengeht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Der große Vorteil: Ein Trennungsjahr ist nicht nötig.\n\n\n\nGleichzeitig ist eine schnelle Scheidung aufgrund eines Härtefalls nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise kann eine Scheidung schneller durchgeführt werden wegen einer Schwangerschaft von einem anderen Mann als dem Ehemann (§ 1565 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).\n\n\n\nAntragsteller kann aber nur der betrogene Ehemann sein. Auch häusliche Gewalt über einen längeren Zeitraum oder ein Doppelleben können für eine schnelle Scheidung Gründe darstellen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/","name":"Schnelle Scheidung: Blitzscheidung? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schnelle-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-schnelle-scheidung.jpg","datePublished":"2018-04-23T13:50:45+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:43:01+00:00","description":"llll➤ Schnelle Scheidung: Wie schnell ist schnell? Alle wichtigen Infos → zur Scheidung im Schnellverfahren klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Trennung: Was müssen Sie am Beziehungsende beachten?","datePublished":"2018-04-24T14:40:14+00:00","dateModified":"2026-01-24T00:49:47+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung/"},"wordCount":2201,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-trennung.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Eine Trennung kann eine Erleichterung sein, aber auch unfreiwillig und schmerzhaft. Sind Kinder aus der Beziehung hervorgegangen, verkompliziert dies die Angelegenheit ganz beträchtlich. Sowohl emotional und psychisch als auch organisatorisch gibt es nun einiges zu erledigen. Was ist am Ende einer Ehe nach endgültiger Trennung zu beachten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung\n\nNach der Trennung sind als Sofort-Maßnahmen das Sichern relevanter Unterlagen und ggf. die Suche nach einem Rechtsbeistand sinnvoll.\nNach einer Trennung sollte unbedingt ein eigenes Konto existieren.\nDie Aufteilung des Hausrats und von Wertgegenständen ebenso wie der Verbleib der Wohnung müssen geregelt werden.\nEtwaige Kinder sollten zeitnah informiert werden. Der Kindesunterhalt kann sich zum Beispiel nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen.\nVerdient ein Partner mehr als der andere, besteht evtl. Anspruch auf Trennungsunterhalt.\nWer Hilfe benötigt, kann sich an eine Familienberatung oder einen Psychologen wenden.\nUm die Trennung zu überwinden, sind Ablenkung und Bewegung sinnvoll.\nNach sehr langer Ehedauer können gesonderte Unterhaltsansprüche entstehen.\n\nAusführliche Informationen zur Trennung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nTrennung vom Partner: Was nun?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nNach der Trennung: Erste Maßnahmen\n\n\n\nFür die Trennung oder Scheidung werden einige Unterlagen benötigt.\n\n\n\nDas Empfinden von Trauer nach der Trennung ist eine völlig normale Reaktion. Trotzdem sollte nicht in der Starre verharrt werden, denn gerade bei zerstrittenen Paaren, bei denen die Gefahr eines Rosenkrieges besteht, kann es wichtig sein, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Trennung unbeschadet zu überstehen.\n\n\n\nUnterlagen, Dokumente und Urkunden\n\n\n\nWer sich trennen will, sollte alle wichtigen Unterlagen sichern, sei es im Original oder als Kopie. Denn insbesondere die scheidungsrelevanten Dokumente sind wichtig, um die Trennung in letzter Konsequenz auch durchzuziehen. Außerdem sollten Getrennte einen Überblick über die eigenen Finanzen ebenso wie die finanziellen Verhältnisse des Partners haben. Dies kann beispielsweise für Unterhaltsansprüche oder das Scheidungsformular wichtig sein.\n\n\n\nPersonalausweis und Pässe der KinderDie eigene Geburtsurkunde sowie die der KinderHeiratsurkundeNachweise über Versicherungen GehaltsbescheinigungenRentenbescheinigungenKontoauszügeStammbuchGrundbuchauszüge und MietverträgeNachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds, etc.\n\n\n\nCheck der Konten\n\n\n\nNach einer Trennung sollten außerdem die eigenen und gemeinsamen Konten kontrolliert werden. Wer kein eigenes Konto besitzt, sollte unbedingt eines eröffnen. Außerdem gilt es, Partnerkarten sperren zu lassen und Kontovollmachten des Partners zu widerrufen.\n\n\n\nDaneben sollten nun alle eigenen Zahlungsaus- und -eingänge wie beispielsweise das Gehalt nicht mehr auf das gemeinsame, sondern das persönliche Konto geleitet werden. Denn getrennte Finanzen sind ein wichtiges Kriterium für den Beginn des Trennungsjahres.\n\n\n\nBeauftragung eines Rechtsbeistands\n\n\n\nNach der Trennung ist evtl. vor der Scheidung: Ein Anwalt kann nötig sein.\n\n\n\nNicht zuletzt sollte nach einer Trennung auch ein Rechtsanwalt beauftragt werden, insbesondere wenn eine Scheidung ins Haus steht. Kann die Scheidung im Einvernehmen über die Bühne gehen, ist häufig auch ein Anwalt ausreichend.\n\n\n\nDass sich jeder Partner einen eigenen Rechtsanwalt nimmt, ist vor allem dann nötig, wenn\n\n\n\ndie Scheidung streitig ist. Können sich die Ehegatten in Fragen des Unterhalts, Hausrats o. ä. nicht einigen und geben dies als Folgesache zur Verhandlung ans Gericht, ist ein eigener Rechtsbeistand nötig.die Gefahr der Benachteiligung besteht. Ist beispielsweise ein Partner wirtschaftlich unerfahren, während der andere viel finanzielles Wissen besitzt, sollte sich auch der unerfahrene Partner einen Anwalt nehmen.\n\n\n\nIn besonderen Situationen kann es hilfreich sein, schon eine Rechtsberatung einzuholen, ehe die Trennungsabsicht gegenüber dem Partner geäußert wird. Eine Beratung vor der Trennung kann beispielsweise bei gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit oder häuslicher Gewalt sinnvoll sein.\n\n\n\nFestlegung des Trennungsbeginns\n\n\n\nUm später die Scheidung einreichen zu können, ist in den allermeisten Fällen ein Trennungsjahr einzuhalten. Dies kann auch in einer gemeinsamen Wohnung passieren. Dazu muss jedoch die „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen werden. Dazu zählt zum Beispiel:\n\n\n\ngetrennte Finanzengetrennte Räumlichkeiten – nur Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer können zusammen genutzt werdengetrenntes Wirtschaften – Einkaufen, Kochen, Waschen etc.\n\n\n\nUm das genaue Datum der Trennung zu dokumentieren, kann es sinnvoll sein, einen Trennungsbrief zu schreiben.\n\n\n\nInventarliste, Hausrat und Wohnung\n\n\n\nUm später die Aufteilung des Hausrats zu erleichtern, ist es sinnvoll, eine Inventarliste anzulegen. Auch die gemeinsame Wohnung behält in der Regel nur ein Partner, während der andere auszieht. Gegebenenfalls sollte in der Folge der Mietvertrag angepasst werden, ansonsten haftet auch derjenige Partner beispielsweise für Mietschulden, der ausgezogen ist, sofern er als Mieter im Vertrag auftaucht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung trotz Kind: Sorge- und Umgangsrecht\n\n\n\nTrennung trotz Kind: Das verkompliziert die Angelegenheit.\n\n\n\nDie Trennung mit Kindern ist sicherlich eine besondere Herausforderung. Damit Kinder die Trennung verarbeiten und überwinden können, sollten sie zeitnah, aber kindgerecht über die bevorstehenden Veränderungen aufgeklärt werden. So können die Kinder die Trennung am besten verkraften.\n\n\n\nIn der Regel liegt das Sorgerecht bei einer Trennung oder einer Scheidung bei beiden Eltern gemeinsam. Da für viele getrennte Eltern ein echtes Wechselmodell bei der Kinderbetreuung nicht verwirklichbar ist, steht auch die Einigung über die Kinderbetreuung an.\n\n\n\nMeist leben die Kinder bei einem Elternteil, während der andere Part sein Umgangsrecht an bestimmten Tagen der Woche oder am Wochenende ausübt. Ein oft strittiger Punkt ist die Frage nach dem Kindesunterhalt. Nach der Trennung können Eltern sich beispielsweise an der Düsseldorfer Tabelle orientieren, um die Höhe des Barunterhalts zu bestimmen.\n\n\n\nUnterhalt nach der Trennung\n\n\n\nUnter Umständen haben jedoch nicht nur die Kinder Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung, sondern auch einer der Ehegatten. Trennungsunterhalt kann jedoch nur verlangt werden, wenn der besser verdienende Partner grundsätzlich leistungsfähig ist.\n\n\n\nZudem ist der Kindesunterhalt vorrangig. Welcher Selbstbehalt dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall noch verbleiben muss, kann ebenfalls der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.\n\n\n\nSchon in der Beziehung: Trennung absichern\n\n\n\nIn Ehe oder Beziehung kann auch schon vor der Trennung eine solche geregelt werden.\n\n\n\nEine gute Möglichkeit, auch schon in der Beziehung eine mögliche Trennung zu bedenken, ist die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung.\n\n\n\nNotariell beurkundet können in ihr rechtlich abgesicherte Übereinkünfte zwischen den Partnern getroffen werden.\n\n\n\nIn einer Trennungsvereinbarung können beispielsweise Lösungen zu den folgenden Themen geklärt werden:\n\n\n\nAufteilung des HausratsKinderbetreuungfinanzielle Versorgung der KinderRegelungen bzgl. des UmgangsrechtsTrennungsunterhalt und nachehelicher UnterhaltVerbleib des Hauses/der Wohnung\n\n\n\nDie Trennungsfolgenvereinbarung regelt die Zeit nach der Trennung; eine Scheidungsfolgenvereinbarung aber jene nach der Scheidung.\n\n\n\nHilfe bei Trennung\n\n\n\nWas tun, wenn bei einer Trennung Hilfe nötig wird? Der Verlust des Partners kann eine traumatische Erfahrung sein. Depression, Einsamkeit, Trauerphasen  - Trennung und Scheidung können all das auslösen.\n\n\n\nIn vielen Fällen können Menschen über eine Trennung hinwegkommen, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manchmal ist die psychische Belastung jedoch zu groß.\n\n\n\nWer die Trennung nicht verkraftet, sollte darüber nachdenken, professionelle psychologische Hilfe aufzusuchen. Denn bei Trennung und Scheidung wirken häufig große emotionale Kräfte auf die Betroffenen ein, insbesondere bei einem schwierigen Beziehungsende.\n\n\n\nBeratung durch die Familienhilfe\n\n\n\nUm die Trennung zu verkraften, kann auch eine Beratung sinnvoll sein.\n\n\n\nIn den meisten größeren, aber auch vielen kleineren Städten gibt es Familienberatungsstellen, die kostenlose Familien-, Ehe- und Paarberatung anbieten. Hier kann Betroffenen geholfen werden, die Trennung zu akzeptieren.\n\n\n\nProbleme, bei denen eine Familienberatung helfen kann, sind beispielsweise:\n\n\n\nKonflikte zwischen Kindern und ElternProbleme der Kinder im schulischen BereichKonflikte zwischen den ElternErziehungsfragenTrennung und Scheidung\n\n\n\nAber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Nimmt das Paar die Beratung gemeinsam in Anspruch, bietet dies die Chance, die Beziehung zu retten, auch noch nach einer Trennung. Um nach einer Trennung wieder zusammenfinden zu können, wird jedoch von beiden Parteien ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft verlangt.\n\n\n\nBesonders im Sinne gemeinsamer Kinder kann es wertvoll sein, nach vollzogener Trennung wieder zusammen nach Lösungen zu suchen. Denn wenn sich die Eltern gut verstehen und zusammenarbeiten, fördert dies die Entwicklung ihrer Sprösslinge und deren Wohlbefinden.\n\n\n\nLiegen ernsthafte psychische Probleme vor, ist möglicherweise die Hilfe eines Psychiaters oder Psychologen nötig. In solchen Fällen kann die Familienberatung entsprechende Ansprechpartner nennen oder arbeitet mit solchen zusammen. Bei Bedarf kann auch ein Scheidungsanwalt vermittelt werden. Wer die Vernachlässigung von Kindern bemerkt, sollte das Jugendamt informieren.\n\n\n\nTrennung verhindern: Ist das möglich?\n\n\n\nWenn sich der andere Partner wirklich trennen möchte, sollte dies akzeptiert werden, auch wenn der andere Partner die Trennung eventuell bereuen würde. Die rechtliche Scheidung kann maximal drei Jahre hinausgezögert werden: Spätestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren kann die Ehe auch gegen den Willen des Antragsgegners geschieden werden.\n\n\n\nInsofern ist es nicht möglich, die Scheidung zu verhindern. Denn eine neue Beziehung nach einer Trennung von einem Ex-Partner kann dem anderen nicht verwehrt werden. Besteht gar eine Schwangerschaft von einem neuen Partner, ist unter Umständen auch eine Härtefallscheidung möglich.\n\n\n\nDie Trennung überwinden: Tipps\n\n\n\nBewegung, Urlaub, Ablenkung - all das kann helfen, die Trennung zu überwinden.\n\n\n\nDie Überwindung einer Trennung ist oft nicht einfach, kann jedoch aktiv gefördert werden. Versuchen Sie, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass es kein Zurück geben kann. Hilfreich ist zum Beispiel:\n\n\n\nGeduld haben: Es ist in Ordnung und völlig normal, um den Verlust zu trauern. Gestehen Sie sich diese Phase zu.Ablenkung: Unternehmen Sie etwas mit Freunden oder der Familie, vor allem solche Dinge, die mit dem Ex-Partner nicht möglich waren – etwa, weil dieser keine Lust darauf hatte.Bewegung: Bei der Verarbeitung negativer Gefühle kann körperliche Bewegung ein nicht zu unterschätzender Faktor sein. Gehen Sie unverändert Ihrem Sport nach oder probieren Sie eine neue Sportart aus.Aktive Verabschiedung: Vielleicht hilft es Ihnen, mit Freunden und Familie über den Verlust zu reden. Oder es ist mehr Ihr Fall, Ihrem Ex-Partner Briefe zu schreiben, die Sie nicht einmal abschicken müssen.Kontakt meiden: Auch wenn es möglicherweise schwerfällt – ein Kontaktverbot zum Ex-Partner hilft vielen, sich neu zu orientieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung nach langjähriger Beziehung: Besonderheiten\n\n\n\nEine Trennung nach 10 Jahren ist bereits bitter. Eine Trennung nach 20, 30 Jahren stellt für viele Betroffene jedoch eine noch größere Herausforderung dar. Denn meist sind die Leben beider Partner eng miteinander verschmolzen und es ist äußerst mühsam, die Verbindungen zu lösen.\n\n\n\nIn aller Regel dreht sich eine Trennung nach derart langen Zeiträumen nicht mehr so häufig um Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, da diese längst erwachsen sind, sondern meist sind vor allem finanzielle Aspekte Anlass für Auseinandersetzungen.\n\n\n\nMediation statt Rosenkrieg\n\n\n\nViele Anwälte und Richter haben die Erfahrung gemacht, dass besonders nach langen Ehen erbittert Rosenkrieg geführt wird. Die Gründe können vielfältig sein, aber viele Ehejahre sprechen auch für viele gemeinsame Besitztümer, Geldanlagen, finanzielle Vorsorgen usw., die Konfliktpotential mit sich bringen.\n\n\n\nVielleicht wäre zudem die Trennung schon viel früher vernünftig gewesen, sodass sich Verletzungen und negative Gefühle angestaut haben, die sich nun während der Trennungsphase Bahn brechen.\n\n\n\nAuch Unterhalt kann bei einer Trennung ein Streitthema sein.\n\n\n\nPaare, die befürchten, in einen Rosenkrieg geraten zu können, sollten frühzeitig die Notbremse ziehen. Ist der Streit erst einmal eskaliert, hilft oft auch professionelle Hilfe nicht weiter. In der Anfangsphase kann jedoch eine Mediation helfen, die Situation zu stabilisieren.\n\n\n\nZwar muss die Mediation in der Regel selbst bezahlt werden, gleichzeitig spart sie jedoch bei Erfolg viele unnötige Scheidungskosten ein. Achten Sie bei der Auswahl eines seriösen Mediators auf entsprechende Ausbildungen, Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Berufsverbänden.\n\n\n\nUnterhalt und andere finanzielle Aspekte\n\n\n\nInsbesondere nach einer jahrzehntelangen Ehe gibt es außerdem einige Besonderheiten des Scheidungsrechts. Die sogenannten Unterhaltstatbestände können dazu führen, dass über die sonstigen Ansprüche hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Dazu gehört etwa\n\n\n\nUnterhalt aufgrund hohen Alters, wenn der Partner bei der Trennung bereits im fortgeschrittenen Lebensabschnitt weilt und daher keine Erwerbstätigkeit mehr annehmen kann.Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen, wenn beispielsweise eine Krankheit die Erwerbstätigkeit unmöglich macht.Unterhalt bei Erwerbslosigkeit, da der Berechtigte keine Arbeitsstelle findet, was insbesondere bei Frauen relevant ist, die sich in den Ehejahren hauptsächlich um die Kinder gekümmert und daher keine Ausbildung oder fehlende Berufserfahrung haben.\n\n\n\nVersorgungsausgleich nach der Ehe\n\n\n\nLange Ehen haben außerdem zur Folge, dass nach einer Trennung dem Versorgungsausgleich besondere Bedeutung zukommt. Hat ein Ehepartner gearbeitet, während der andere keiner Erwerbstätigkeit nachging, da er beispielsweise die Kinder betreut hat, hat der arbeitende Partner Rentenansprüche erworben, der andere wiederum nicht.\n\n\n\nDiese während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden ausgeglichen auf beide Partner verteilt. Faktisch ist der verdienende Ehepartner daher verpflichtet, einen Teil seiner Rente an den Ex-Partner abzutreten. Dies geschieht jedoch automatisch, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde.\n\n\n\nZugewinnausgleich nach der Ehe\n\n\n\nWer bekommt nach der Trennung was?\n\n\n\nAuch der Zugewinnausgleich kann nach einer Trennung bzw. Scheidung mit langer Ehedauer eine besondere Herausforderung sein. Oft sind einige Besitztümer vorhanden, eventuell sind Geldanlagen oder Immobilien ein Thema.\n\n\n\nAber auch hier gilt: Einigkeit spart Zeit, Nerven und Geld. Denn wenn sich die Eheleute über die Aufteilung einigen können, bleibt der Verfahrenswert der Scheidung gering, nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten richten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennung/","url":"https://www.scheidung.org/trennung/","name":"Trennung: Was nun getan werden muss •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-trennung.jpg","datePublished":"2018-04-24T14:40:14+00:00","dateModified":"2026-01-24T00:49:47+00:00","description":"llll➤ Trennung und Scheidung: Welche Maßnahmen stehen jetzt an? Alle wichtigen Infos → zur Trennung vom Partner, → zu Hilfe bei einer Trennung","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehekrise/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehekrise/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Ehekrise: Was können Sie nun tun?","datePublished":"2018-04-25T12:39:37+00:00","dateModified":"2026-01-25T04:58:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehekrise/"},"wordCount":1127,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehekrise/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitragsbild-ehekrise.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Wer verheiratet ist, hatte meistens auch schon einmal mit einer Krise in der Ehe zu tun. Das „verflixte siebte Jahr“ gilt als besonders gefährliche Zeit. Wenn sich eine Ehe in der Krise befindet, hat dies meist nicht nur eine einzige Ursache. Vielmehr baut sich eine Ehekrise auf. Auch nach 20 Jahren oder längerer Ehedauer gibt es jedoch immer noch Wege aus der Ehekrise.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Ehekrise\n\nEine Ehekrise kann unterschiedliche Ursachen haben: Meinungsverschiedenheiten, zu unterschiedliche Persönlichkeiten, fehlende Kommunikation, Zärtlichkeit oder gemeinsame Interessen - jede Ehe hat ihre individuellen Dynamiken.\nWenn die Eheprobleme nicht mehr alleine zu bewältigen sind, sollten Paare sich Hilfe suchen.\nZusammen mit einer Familienberatung, einem Psychologen oder Mediator können sich die Eheleute unter Umständen wieder annähern.\nKommt es doch zur Scheidung, wird ein Anwalt benötigt.\n\nAusführliche Informationen zur Ehekrise erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKrise in der Ehe: Ursachen und Auswege\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUrsachen der Ehekrise\n\n\n\nFast jedes Ehepaar hat einmal mit ihr zu kämpfen: die Ehekrise.\n\n\n\nNicht jede Ehekrise mündet in Trennung oder Scheidung. Aber sicherlich gibt es immer wieder Eheprobleme, die derart tiefgreifend sind, dass es einer grundlegenden Analyse bedarf, woher die Ehekrise kommt und was nun hilft.\n\n\n\nGrundsätzlich lässt sich jedoch kein Patentrezept formulieren – jede Ehe hat ihre eigenen Dynamiken. Insofern müssen Ehepaare immer auch selbst an ihren Problemen arbeiten.\n\n\n\nFehlende Kommunikation\n\n\n\nWünsche und Bedürfnisse sind nicht bei jedem Menschen in gleicher Art und Weise ausgebildet. Ehepartner sollten daher sowohl über physische als auch psychische Anliegen sprechen. Nur wer miteinander redet, kann auf den anderen eingehen und erwarten, dass auf ihn eingegangen wird.\n\n\n\n(Finanzielle) Meinungsverschiedenheiten\n\n\n\nUnterschiedliche Weltansichten zeigen sich häufig vor allem, wenn die ersten Jahre der Verliebtheit vorbei sind oder die Beziehung auf andere Herausforderungen trifft. So kann es beispielsweise zu einer Ehekrise nach der Geburt eines Kindes kommen, weil sich das Paar uneins über den Umgang mit dem Baby oder die beste Erziehung ist.\n\n\n\nAuch Geld ist in vielen Fällen der Stein des Anstoßes. Für welche Gegenstände soll das Familieneinkommen ausgegeben werden? Ist die Fernreise nötig oder sollte lieber für das Eigenheim gespart werden? Dann kann es helfen, die Finanzen zu trennen.\n\n\n\nFehlende Zärtlichkeiten/Sexualität\n\n\n\nEine Krise kann die Ehe stark belasten.\n\n\n\nFür viele Menschen ist es sehr wichtig, auch eine körperliche Beziehung mit dem Partner einzugehen. Wenn ein als wesentlich empfundener Part der Beziehung nicht so gestaltet werden kann, wie das den Wünschen der Partner entspricht, kann das zu einer handfesten Ehekrise führen.\n\n\n\nPersönlichkeit des Partners\n\n\n\nBesonders schwierig wird es häufig, wenn es zur Ehekrise kommt, weil die Persönlichkeiten der Partner nicht zueinander passen. Ist ein Partner beispielsweise sehr eifersüchtig, kann das für den anderen zu einer großen Belastung werden.\n\n\n\nFehlende gemeinsame Interessen und Aktivitäten\n\n\n\nGemeinsame Erlebnisse schweißen zusammen. Haben Partner keine Interessen oder Hobbys, denen sie zusammen mit dem anderen nachgehen können, kann das dazu führen, dass das Paar sich auseinanderlebt und sich in der Folge eine Ehekrise entwickelt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHilfe in der Ehekrise: Bewältigen und überwinden\n\n\n\nManchmal ist es nötig, sich Hilfe in der Ehekrise zu holen.\n\n\n\nDie Ehekrise meistern und überstehen: Das ist trotz der Eheprobleme oft der Wunsch vieler Ehepaare. Gerade wenn die Ehekrise nach einem Kind auftritt, versuchen viele Paare, ihre Beziehung nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihren Sprössling zu retten.\n\n\n\nRaus aus der Ehekrise: Familienberatung\n\n\n\nWas tun bei einer Ehekrise? Oft sehen Paare den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wo liegen überhaupt ihre Probleme? Was läuft nicht rund? Und wie können Lösungen gefunden werden?\n\n\n\nIn einer Familienberatungsstelle, die es in vielen größeren und kleineren Städten gibt, helfen Profis Paaren und Familien bei der Klärung solcher Fragen und können gute Ratgeber in der Ehekrise sein.\n\n\n\nVorteil der Familienberatung: Sollte die Ehekrise durch konkrete Umstände hervorgerufen werden, die nicht nur allein das Paar betreffen, kann auch daran gearbeitet werden. Denn insbesondere streitende Eltern, die in einer Ehekrise sind, belasten Kleinkinder oft sehr. Folgende Schwerpunkte umfasst eine Familienberatung normalerweise:\n\n\n\nPaarberatung: Problemanalyse, Konfliktbetreuung, Arbeit an einer Lösung etc.Beratung bei Trennung und Scheidung: Erste Schritte, Organisation, Vermittlung eines Scheidungsanwalts etc.Kinder- und Jugendhilfe: Problemlösung für Schule, Elternhaus und FreizeitErziehungsberatung: Konfliktlösung zwischen Eltern und ihren Kindern, untereinander etc.\n\n\n\nPsychologische Hilfe: Paartherapie\n\n\n\nRaus aus der Krise! Im Zweifel mit Hilfe eines Psychologen.\n\n\n\nWenn die Ehekrise zu tiefgreifend ist, um sie allein oder im Rahmen einer Beratung bewältigen zu können, ist der Gang zu einem Paartherapeuten eine sinnvolle Maßnahme. In der Regel arbeiten auch die Familienberatungsstellen eng mit örtlichen Ansprechpartnern zusammen.\n\n\n\nEhekrisen bewältigen: Mediation\n\n\n\nIst die Ehekrise bereits so weit gediehen, dass nicht nur Trennung oder Scheidung bevorstehen, sondern auch ein ausgewachsener Rosenkrieg droht, sollte über eine Mediation nachgedacht werden.\n\n\n\nMit einer neutralen Person, die professionell durch den Prozess der Konfliktanalyse und -bewältigung helfen kann, fällt es leichter, sachlich zu bleiben und die Eheprobleme anzugehen.\n\n\n\nWerden die erarbeiteten Lösungen in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, kann zudem bei einer Scheidung viel Geld gespart werden, da diese einvernehmlich erfolgen kann.\n\n\n\nNeuanfang nach einer Ehekrise: Trennung auf Zeit\n\n\n\nEheprobleme klingen nach Streit, Ärger, Verletzungen und Scheitern. Doch eine Ehekrise kann auch als Chance begriffen werden, die schwelenden Konflikte aufzuarbeiten und gestärkt als Paar aus dieser Zeit herauszugehen.\n\n\n\nHilfreich kann unter Umständen eine Trennung auf Zeit sein. Das Paar sollte sich gemeinsam für diesen Schritt entscheiden und Absprachen treffen, inwieweit ihre Beziehung auf Eis gelegt ist und wann ein neuer Versuch gestartet werden soll. Sind beispielsweise sexuelle Kontakte zu Dritten erlaubt? Herrscht Kontaktsperre zueinander oder ein regelmäßiger Austausch?\n\n\n\nTrennung und Scheidung: Ehekrise als Ende der Beziehung\n\n\n\nEin Neuanfang nach einer Ehekrise ist sowohl mit demselben Partner als auch einem anderen Menschen möglich.\n\n\n\nManchmal sind die Probleme zu massiv, als dass die Beziehung noch gerettet werden könnte. Besonders bei einer Ehekrise nach 30 Jahren oder längerer Beziehung ist dies bitter. Das Eingeständnis, in Zukunft getrennte Wege zu gehen, kann jedoch eine der möglichen Ausgänge einer Ehekrise sein.\n\n\n\nIst eine Scheidung allerdings erwünscht, sollten die Eheleute sich einen Rechtsanwalt nehmen, denn dieser ist in Deutschland Pflicht, wenn sich zwei Menschen scheiden lassen wollen. Besteht die Gefahr der Benachteiligung eines Partners oder ist die Scheidung streitig, so sollte jeder Partner einen eigenen Anwalt beauftragen.\n\n\n\nIm Zweifel ist eine Trennung besser, als sich für Jahre in einer eventuell ungesunden Beziehung zu verstricken. Möchten die Ex-Partner nicht erneut heiraten, muss auch nicht zwangsläufig die Scheidung erfolgen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ehekrise/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitragsbild-ehekrise.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitragsbild-ehekrise.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitragsbild - Ehekrise"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsunterlagen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsunterlagen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsunterlagen: Welche Dokumente benötigen Sie für die rechtliche Trennung?","datePublished":"2018-04-27T10:23:19+00:00","dateModified":"2026-03-15T06:46:05+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsunterlagen/"},"wordCount":717,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsunterlagen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidungsunterlagen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Eine Scheidung kann viel Organisationsaufwand bedeuten. Nicht nur müssen die räumliche Situation und die Betreuung etwaiger Kinder geregelt werden. Auch die Sicherung aller relevanten Dokumente ist ein wichtiger Schritt, denn diese werden für die Scheidung benötigt. Doch welche Unterlagen sind für die Scheidung relevant?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Für die Scheidung benötigte Unterlagen\n\nWelche konkreten Unterlagen Sie benötigen, kann Ihnen Ihr Scheidungsanwalt am besten sagen.\nZu den wichtigsten Informationen, die Anwalt und Gericht benötigen, gehören persönliche Angaben über die Eheleute und ggf. gemeinsame Kinder, die Eheschließung, das Trennungsjahr und den Nettoverdienst sowie das Vermögen.\nZu den wichtigsten Scheidungsunterlagen gehören die Heiratsurkunde, die anwaltliche Vollmacht, Formulare für den Versorgungsausgleich und ggf. der Ehevertrag.\nBei minderjährigen Kindern sind deren Geburtsurkunden mit einzureichen.\n\nAusführliche Informationen zu den Scheidungsunterlagen erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWelche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidungsformular und Scheidungsantrag\n\n\n\nWenn Sie bei den Scheidungsunterlagen nicht weiterwissen, fragen Sie bei Ihrem Anwalt nach!\n\n\n\nIn Deutschland herrscht für die Scheidung Anwaltszwang. Ohne mindestens einen Rechtsanwalt ist es nicht möglich, sich scheiden zu lassen. Den eigentlichen Scheidungsantrag reicht daher der Rechtsanwalt des Scheidungswilligen beim Gericht ein.\n\n\n\nWill der Scheidungsanwalt die Scheidung einreichen, benötigt er Unterlagen und Informationen des Ehepaares. Welche Auskünfte dies konkret beinhaltet, hängt stark vom Einzelfall ab.\n\n\n\nEs kann jedoch nicht schaden, die Scheidungsunterlagen vorzubereiten, vor allem beim Wunsch einer besonders schnellen Scheidung. Folgende Informationen werden in jedem Fall benötigt:\n\n\n\n\nPersönliche Angaben: Namen der Eheleute, aktuelle Adresse(n) und letzte gemeinsame Adresse\n\n\n\nOrt und Datum der standesamtlichen Eheschließung\n\n\n\nNummer der Heiratsurkunde\n\n\n\nWelcher der Partner beantragt die Scheidung?\n\n\n\nZustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung\n\n\n\nBeginn des Trennungsjahres\n\n\n\nAktuelle Nettoverdienste beider Ehegatten\n\n\n\nGemeinsames und eigenes Vermögen beider Ehegatten\n\n\n\n\nViele Anwaltskanzleien halten entsprechende Formulare für die Scheidungsunterlagen bereit. Bei Internetscheidungen ist es zudem üblich, die Scheidungsunterlagen online an den Rechtsanwalt zu übermitteln. Dies ist besonders zeitsparend.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung beantragen: Benötigte Unterlagen\n\n\n\nWenn Sie sich noch gut verstehen, können die Unterlagen für die Scheidung auch gemeinsam herausgesucht werden.\n\n\n\nFür die Informationen, die die Eheleute an den Rechtsanwalt bzw. das Gericht übermitteln, werden meist entsprechende Nachweise benötigt. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt – bei letzterer kann es jedoch nötig werden, dass die Eheleute weitere Scheidungsunterlagen anfordern und einreichen.\n\n\n\nDie Scheidung steht an. Welche Unterlagen benötigt werden, ist stark von den individuellen Voraussetzungen jedes Ehepaares abhängig. Grundsätzlich sind folgende Nachweise zu erbringen:\n\n\n\n\nHeiratsurkunde oder Stammbuch (beglaubigte Kopie)\n\n\n\nAmtliche Formulare für den Versorgungsausgleich\n\n\n\nVollmacht für den Rechtsanwalt\n\n\n\nGgf. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nGgf. entsprechende Formulare zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\n\nGemeinsame Kinder: Besondere Scheidungsunterlagen\n\n\n\nSind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, die derzeit noch minderjährig sind, muss das Elternpaar weitere Unterlagen für die Scheidung einreichen. Dazu gehören Informationen über deren Namen, bei welchem Elternteil die Kinder leben werden, ob der Umgang mit dem anderen Elternteil geregelt ist und es Vereinbarungen über den Kindesunterhalt gibt.\n\n\n\nBrauchen Sie eine Geburtsurkunde für die Scheidung? Für minderjährige Kinder sind den Scheidungsunterlagen deren Geburtsurkunden hinzuzufügen. Was Sie tun können, sollten Sie die für die Scheidung erforderliche Geburtsurkunde verloren haben, erfahren Sie zum Beispiel auf Antrag24.de.\n\n\n\nScheidungsunterlagen: Liste als Download\n\n\n\nUm die wichtigsten Dokumente nicht aus dem Blick zu verlieren, können Sie sich hier eine Liste der wesentlichen Scheidungsunterlagen als PDF oder DOC herunterladen.\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie keine wichtigen Scheidungsunterlagen vergessen, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nBei einer Scheidung müssen so viele Unterlagen besorgt werden, dass dabei schnell mal der Überblick verloren gehen kann. Damit das nicht passiert, können Sie in dieser Checkliste alle wichtigen Punkte abhaken und sind optimal vorbereitet.\nSomit können Sie keine wichtigen Unterlagen vergessen und die Scheidung sollte reibungslos verlaufen.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nBeachten Sie jedoch, dass dies nur die wichtigsten Unterlagen für die Scheidung sind. Im Einzelfall können diese abweichen oder weitere Papiere hinzukommen. Besprechen Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt, welche Dokumente Sie konkret fürs Gericht benötigen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/tipps/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/tipps/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung: Welche Tipps versprechen einen reibungslosen Ablauf?","datePublished":"2018-04-30T10:26:03+00:00","dateModified":"2026-03-10T07:00:36+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/tipps/"},"wordCount":1250,"commentCount":7,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/tipps/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/04/beitrag-scheidung-tipps.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Sich scheiden zu lassen ist kein alltäglicher Vorgang. Viele fragen sich deshalb: Was muss ich bei einer Scheidung beachten? Gibt es Tipps, die die Scheidung erleichtern? Erste wichtige Schritte einer Scheidung und was nun allgemein zu tun ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Was ist bei einer Scheidung zu beachten?\nBei Trennung und Scheidung sind Tipps und Hinweise aus dem Familienrecht meist willkommen. Folgende Punkte sollten bedacht werden:\n\nUnterlagen sichern und eigenes Konto eröffnen\nAnwalt beauftragen\nKinderbetreuung und -versorgung regeln\nTrennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt vereinbaren\nSchon vor einer Trennung kann zudem durch eine entsprechende Vereinbarung vorgesorgt werden.\n\nAusführliche Informationen, was zu beachten ist bei Scheidung und Trennung, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungstipps für Männer und Frauen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung/Trennung: Was ist zu beachten?\n\n\n\nVor der Scheidung: Was muss ich beachten?\n\n\n\nGerade die Leben von langjährigen Paaren sind oft in hohem Maße miteinander verwoben. Die Kinder, Geldanlagen, das Einfamilienhaus, Freunde und Verwandte: Einige dieser Verbindungen lassen sich nur schwer auflösen, andere dagegen sollten bei einer Scheidung unbedingt Gegenstand der Trennungsphase sein. Was ist bei einer Scheidung an Tipps zu beachten?\n\n\n\nErstens: Unterlagen sichern\n\n\n\nWenn die Trennung bevorsteht, sollten Sie alle wichtigen Unterlagen entweder im Original oder als Kopie sichern. Dazu gehören:\n\n\n\nPersonalausweisGeburtsurkundeHeiratsurkundeStammbuchVersicherungsnachweiseGehaltsnachweise, KontoauszügeRentenbescheinigungenGrundbuchauszug und/oder MietverträgeNachweise über Geldanlagen wie Sparbücher, Wertpapiere etc.\n\n\n\nDenn für die Scheidung ist es wichtig, Ordnung in Ihren Dokumenten zu haben und einen Überblick über Ihre eigenen und die partnerschaftlichen Finanzen zu bekommen.\n\n\n\nZweitens: Kontencheck durchführen\n\n\n\nNach der Trennung ist es wichtig, ein eigenes Konto zu besitzen und alle eigenen Zahlungsbewegungen auf dieses zu leiten. Besitzen Sie kein eigenes Konto, eröffnen Sie ein solches. Denken Sie auch daran, Ihren Arbeitgeber gegebenenfalls anzuweisen, Gehalt und Lohn auf ein neues Konto zu überweisen.\n\n\n\nExistieren Partnerkarten oder Kontovollmachten des Ex-Partners, sollten diese gesperrt bzw. widerrufen werden. Bei einer streitigen Scheidung sind diese Tipps besonders wichtig.\n\n\n\nDrittens: Anwalt für Familienrecht beauftragen\n\n\n\nScheidung für Männer wie Frauen: Die Tipps bleiben dieselben.\n\n\n\nKeine Scheidung ohne Rechtsanwalt. Mindestens einer der Eheleute muss einen juristischen Beistand beauftragen, wenn auch die rechtliche Trennung vollzogen werden soll. Ist diese einvernehmlich, genügt ein Anwalt.\n\n\n\nBei schwieriger Scheidung: Tipps zum Rechtsanwalt\n\n\n\nDass sich beide Partner einen Anwalt nehmen, kann trotzdem nötig werden:\n\n\n\nStreitige Scheidung: Kann die Scheidung nicht einvernehmlich durchgeführt werden, weil streitige Punkte wie Unterhaltsansprüche als Folgesache durch das Gericht verhandelt werden müssen, sollten sich beide Partner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.Mögliche Benachteiligung: Ist ein Partner wirtschaftlich sehr unerfahren, besteht die Gefahr, ohne einen eigenen Rechtsbeistand bei der Scheidung benachteiligt zu werden.\n\n\n\nAchtung: In bestimmten Fällen kann es angeraten sein, schon vor Bekanntgabe der Trennungsabsicht gegenüber dem Partner eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dann sollte der Anwalt als erstes kontaktiert werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nViertens: Regelungen zu Ehewohnung/-haus\n\n\n\nScheidung und Trennung: Was Sie beachten sollten als Mann oder als Frau, unterscheidet sich auch bei Haus und Wohnung kaum.\n\n\n\nAuch für den Beginn des Trennungsjahres kann es wichtig sein, die Wohnsituation zu klären. In der Regel einigen sich Paare darauf, wer die Wohnung oder das Haus behält (meist derjenige, der vorhandene Kinder betreut) und wer auszieht.\n\n\n\nBei einvernehmlicher Scheidung: Tipps zur Wohnung\n\n\n\nEs ist aber auch möglich, das Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wänden zu verbringen. Dazu bedarf es jedoch getrennter Räumlichkeiten bis auf Gemeinschaftszimmer wie Küche und Wohnzimmer. Zudem sollte getrennt gewirtschaftet und gehaushaltet werden.\n\n\n\nSie können sich nicht einigen? Dann können Sie die Wohnungszuweisung beim Gericht beantragen.\n\n\n\nFünftens: Trennungsunterhalt regeln\n\n\n\nGrundsätzlich kann im Trennungsjahr nicht verlangt werden, dass ein Partner mehr oder überhaupt arbeitet, wenn er dies zu Zeiten der Beziehung nicht getan hat. Derjenige, der besser verdient, ist daher häufig unterhaltspflichtig.\n\n\n\nBei Scheidung und Trennung: Tipps zum Trennungsunterhalt\n\n\n\nDie Zahlung ist jedoch laut Familienrecht vom Unterhaltsberechtigten aktiv zu fordern und der Pflichtige muss leistungsfähig sein. Das heißt: Er muss genügend Einkommen haben, damit durch die Leistung des Unterhalts nicht der gesetzliche Selbstbehalt von 1.200 Euro unterschritten wird. Ansonsten kann Trennungsunterhalt nur teilweise oder gar nicht gezahlt werden.\n\n\n\nSechstens: Nachehelichen Unterhalt klären\n\n\n\nScheidungstipps zum Ehegattenunterhalt: Hohes Alter und Krankheit können den Anspruch begründen.\n\n\n\nMit Rechtskraft der Scheidung kann auch nachehelicher Unterhalt fällig werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.\n\n\n\nGut zu wissen bei Scheidung: Tipps zum Ehegattenunterhalt\n\n\n\nWeitere Gründe, warum Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, können beispielsweise hohes Alter oder eine Krankheit sein. Bestehen keine dieser Gründe, müssen die Partner aber häufig auch eigenverantwortlich für ihren Lebensunterhalt sorgen.\n\n\n\nSiebtens: Kinderversorgung vereinbaren\n\n\n\nSind Kinder vorhanden, sollte insbesondere für deren Wohlergehen gesorgt sein. Im Idealfall werden die Kinder frühzeitig informiert statt mit dem Auszug eines Elternteils überrumpelt. Bedenken Sie, die Betreuung und finanzielle Versorgung, aber auch das Umgangsrecht aller Beteiligten zu wahren.\n\n\n\nNach der Scheidung: Tipps zum Sorgerecht\n\n\n\nKein Klärungsbedarf besteht in aller Regel bezüglich des Sorgerechts. Das liegt normalerweise bei beiden Eltern gemeinsam und verbleibt dort auch nach einer Scheidung, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen.\n\n\n\nVorsorge: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nMit einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung lässt sich schon während der Beziehung effektiv für den Fall von Trennung und Scheidung vorsorgen. Tipps lassen sich jedoch nur schwer geben, denn jedes Paar hat eigene Punkte, die es wichtig findet und in einer solchen Vereinbarung regeln möchte.\n\n\n\nScheidung? Was nun wie geregelt sein soll, kann zur Vermeidung von Streit schon zuvor vereinbart werden.\n\n\n\nGrundlegende Aspekte können jedoch zum Beispiel sein:\n\n\n\nHöhe von Trennungs- und nachehelichen UnterhaltsKinder: Betreuung und UnterhaltSorge- und Umgangsrecht der KinderNutzung der gemeinsamen Wohnung: Wer zieht aus, wer bleibt wohnen?Aufteilung des HausratsGemeinsame Verbindlichkeiten wie bspw. KrediteGüterstand und Zugewinnausgleich: Wie soll Vermögen aufgeteilt werden, wer bekommt das Auto, soll es Ausgleichszahlungen geben? usf.Versorgungsausgleich: Regelungen bzgl. Beibehaltung, Ausschluss und AbfindungVerbleib von ImmobilieneigentumErbe und Pflichtteil, gemeinsames Testament\n\n\n\nFür einige dieser Angelegenheiten, insbesondere finanzieller Art, ist eine notarielle Beurkundung zwingend nötig. Generell gilt zudem: Bei einer Vereinbarung für die Zeit nach Trennung und/oder Scheidung sind die Tipps eines Anwalts für Familienrecht manchmal Gold wert! Insofern ist es angezeigt, dessen Rat einzuholen!\n\n\n\nCheckliste „Scheidung“: Was muss man bei einer Scheidung beachten?\n\n\n\nChecklisten können helfen, den Überblick zu behalten. Haken Sie einfach ab, ob Sie bei Ihrer Scheidung die genannten Tipps und gegebenen Hinweise schon beachtet haben oder dies noch aussteht.\n\n\n\n\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, brauchen Sie Tipps für Ihre Scheidung, die Checkliste kostenlos herunterladen.\nOb Sorgerecht oder Versorgungsausgleich - Bei einer Scheidung sind viele Dinge zu erledigen und es muss auf vieles geachtet werden. Damit Sie dabei nicht den Überblick verlieren, können Sie alle wichtigen Punkte auf unserer Checkliste nachlesen und abhaken.\nSomit können Sie nichts Wichtiges mehr vergessen und Ihrer Scheidung steht nichts mehr im Weg. Denken Sie daran, sich trotzdem von einem Anwalt beraten zu lassen.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\n\n\n\n\nBeachten Sie jedoch, dass die hier genannten Aspekte nur eine Auswahl darstellen und niemals den Rat eines Rechtsanwalts ersetzen können. Im Einzelfall - insbesondere bei streitigen Scheidungen - können weitere wichtige Faktoren zu beachten sein."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Das Scheidungsverfahren: Ablauf, Kosten, Dauer und mehr!","datePublished":"2018-05-11T12:10:32+00:00","dateModified":"2026-01-27T04:57:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren/"},"wordCount":1212,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsverfahren/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidungsverfahren.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Für Gerichte ist das Scheidungsverfahren Alltag – für die beteiligten Eheleute eher weniger. Im Vorfeld gibt es daher einige Fragen zu beantworten: Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Wie läuft es ab? Gibt es beim deutschen Scheidungsverfahren einen Anwaltszwang? Was kostet es? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze zum Scheidungsverfahren\n\n\n\nWann wird ein Scheidungsverfahren eingeleitet? Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Gerichtstermin . Im Vorfeld muss das Trennungsjahr abgeleistet werden.  Brauchen beide Eheleute einen Anwalt? In Deutschland ist es Pflicht, mindestens einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen. Dieser kann beide Parteien vertreten.  Wie teuer ist eine Scheidung? Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Finanziell schwächere Eheleute können ggf. Verfahrenskostenhilfe beantragen.  \n\n\n\n\nDas Scheidungsverfahren in Deutschland\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidungsverfahren: Ablauf und Dauer\n\n\n\nDas Scheidungsverfahren ist für viele das Sprungbrett in ein neues Leben.\n\n\n\nDie wichtigste Frage vorweg: Handelt es sich um ein streitiges Scheidungsverfahren oder ein einvernehmliches? Denn dies beeinflusst im Scheidungsrecht das ganze Verfahren. Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich nicht nur die Kosten, sondern auch Nerven und die benötigte Zeit bis zur Rechtskraft der Trennung minimieren.\n\n\n\nObligatorisch: Das Trennungsjahr\n\n\n\nZu Anfang jeder Scheidung müssen Eheleute normalerweise das Trennungsjahr einhalten. Mindestens zwölf Monate müssen die Ex-Partner bereits getrennt lebend sein, um den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen zu können. Denn im deutschen Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann hiernach nur geschieden werden, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit unwiderruflich gescheitert ist.\n\n\n\nIst nur ein Ehepartner von der Scheidung überzeugt, während der andere verheiratet bleiben möchte, dehnt sich das Trennungsjahr meist sogar auf 36 Monate aus, ehe das Scheidungsverfahren auch gegen den Willen des Ehepartners durchgeführt werden kann. Getrennt Lebende müssen jedoch nicht unbedingt die Scheidung anstreben – sie können auch in dauerhafter Trennung verbleiben.\n\n\n\nBeauftragung eines Rechtsanwalts: Scheidungsantrag einreichen\n\n\n\nEbenfalls verpflichtend ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute den Anwalt beauftragt. Bestehen dagegen Streitpunkte oder die Gefahr der Benachteiligung, ist es ratsam, dass sich auch der zweite Beteiligte einen eigenen Anwalt nimmt.\n\n\n\nDer beauftragte Rechtsanwalt leitet dann den nächsten Schritt im Ablauf vom Scheidungsverfahren ein: die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht, welches diesen wiederum dem Antragsgegner zustellt, womit die Scheidung rechtshängig wird.\n\n\n\nDabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Online- bzw. Internetscheidung handelt – der Scheidungsantrag wird beim Familiengericht am Wohnort des Antragstellers eingereicht, wo später auch der Scheidungstermin stattfindet. Fehlen Unterlagen, fordert das Gericht diese nach.\n\n\n\nEin streitiges Scheidungsverfahren ist weitaus komplizierter.\n\n\n\nIn der Folge stellt das Gericht die Unterlagen dem Antragsgegner, d. h. dem anderen Ehegatten zu. Bei einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren ohne Folgesachen genügt es seitens des Antragsgegners, gegenüber dem Gericht schriftlich das Einverständnis zu bekunden.\n\n\n\nBei einer streitigen Scheidung dagegen wird das Gericht beauftragt, nicht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich zu entscheiden, sondern auch noch sogenannte Folgesachen zu verhandeln – etwa Fragen des Unterhalts oder des Sorgerechts für gemeinsame Kinder. In dem Fall wird der Anwalt des Antragsgegners in Absprache mit seinem Mandanten eine Stellungnahme formulieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidungstermin vor Gericht\n\n\n\nLiegen alle für das Scheidungsverfahren benötigten Unterlagen dem Gericht vor, setzt dieses einen Gerichtstermin fest. Bei diesem müssen die Ehegatten samt ihrer Anwälte erscheinen. Auch bei einer Online-Scheidung ist dies der Fall – ggf. beauftragt der Rechtsanwalt jedoch einen Terminsvertreter, wenn Kanzleisitz und Familiengericht sehr weit auseinanderliegen.\n\n\n\nBei Scheidungsverfahren in Deutschland ist das Erscheinen vor Gericht verpflichtend.\n\n\n\nDie Beteiligten werden beim Scheidungstermin mit dem Aufruf zur Sache in den Gerichtssaal gerufen. Während der Antragsteller links des Richters sitzt, nimmt der Antragsgegner auf der rechten Seite Platz. Die Beteiligten sollten zur Prüfung ihrer Personalien ihren Ausweis sowie die Heiratsurkunde im Original bereithalten.\n\n\n\nIst das Trennungsjahr abgelaufen und sehen beide Partner die Ehe als gescheitert an, werden im Scheidungsverfahren noch der Versorgungsausgleich und etwaige Folgesachen wie Ansprüche auf Unterhalt erörtert. Im Anschluss ergeht der Scheidungsbeschluss und eventuell weitere Beschlüsse über Folgesachen.\n\n\n\nDie Ex-Eheleute haben in der Regel die Möglichkeit, Rechtsmittelverzicht zu erklären, womit die Scheidung sofort rechtskräftig wird. Andernfalls und bei Scheidungen mit nur einem Anwalt besteht eine vierwöchige Beschwerdefrist ab Zustellung des Beschlusses.\n\n\n\nDauer des Scheidungsverfahrens\n\n\n\nBei einvernehmlichen Scheidungen liegt die Dauer vom Scheidungsverfahren meist bei einigen Monaten. Je nachdem, welche Arbeitsauslastung das Gericht hat, ob Unterlagen fehlen oder der Gerichtskostenvorschuss umgehend bezahlt wurde, kann sich das Scheidungsverfahren auch in die Länge ziehen.\n\n\n\nDie Dauer beim Scheidungsverfahren variiert. Vor Gericht kann der Scheidungstermins bei einvernehmlichen Scheidungen allerdings erstaunlich kurz ausfallen. Gibt es keine Unklarheiten zu klären, ist mit nicht mehr als 15 bis 20 Minuten zu rechen.\n\n\n\nBei streitigen Scheidungen dagegen lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier kommt es im hohen Maß auf die Begebenheiten des Einzelfalls an: Wie kooperationsbereit sind die Partner? Welche Folgesachen, etwa zum Umgangsrecht, sollen gerichtlich geklärt werden? Wie kompliziert ist die Sachlage? Mitunter kann eine Scheidung dann auch deutlich länger bis hin zu mehreren Jahren in Anspruch nehmen.\n\n\n\nWelche Kosten entstehen im Scheidungsverfahren?\n\n\n\nDie Kosten können im Scheidungsverfahren stark variieren.\n\n\n\nAuch für die im Scheidungsverfahren anfallenden Kosten gibt es keine pauschale Antwort. Maßgeblich sind beispielsweise die für Anwalt und Gericht entstehenden Kosten, die im Scheidungsverfahren, das einvernehmlich geführt wird, in der Regel deutlich geringer ausfallen als bei einer gleichwertigen streitigen Scheidung.\n\n\n\nDie Gerichtskosten werden im Scheidungsverfahren anhand des Verfahrenswertes bemessen. Dieser ergibt sich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten:\n\n\n\n\ndem Nettoeinkommen des Antragstellers sowie\n\n\n\ndem Nettoeinkommen des Antragsgegners.\n\n\n\n\nDer Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren ergibt sich aus der Addierung beider Einkommen multipliziert mit dem Faktor drei. Von diesem Wert sind außerdem noch bestimmte pauschale Beträge für bestehende Unterhaltspflichten, rund 5 Prozent des Vermögens sowie der Wert des Versorgungsausgleichs abzuziehen.\n\n\n\nBei einem gemeinsamen monatlichen Nettoverdienst von 4.000 Euro ergibt sich ein Verdienst von 12.000 Euro in den letzten drei Monaten.\n\n\n\nAnhand des Verfahrenswertes, des Familiengerichtskostengesetzes (FamGKG) sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes werden im Scheidungsverfahren schließlich die Gerichtskosten ebenso wie die Anwaltskosten berechnet. Bei einem Gegenstandswert von 12.000 Euro mit Verzicht auf den Versorgungsausgleich würden sich zirka 2.350 Euro Scheidungskosten ergeben, bestehend aus\n\n\n\n\n1.820 Euro Rechtsanwaltsgebühren und\n\n\n\n534 Euro Gerichtsgebühren.\n\n\n\n\nJe nach Komplexität des Verfahrens können Anwälte ihre Gebühren jedoch nach verschiedenen Gebührensätzen berechnen. Ein 1,3-facher Satz hat sich für Scheidungsverfahren eingebürgert. Anwaltliche Gerichtskosten im Scheidungsverfahren von beispielsweise 2,5-fachen Gebühren sind dagegen nur zulässig, wenn die Komplexität des Verfahrens dies rechtfertigt.\n\n\n\nBitte beachten Sie, dass diese Berechnung nur Orientierungswert hat. Einen Kostenvoranschlag kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht machen. Handelt es sich um eine streitige Scheidung mit Folgesachen, steigen die Scheidungskosten entsprechend an.\n\n\n\nIm Scheidungsverfahren möglich: Prozesskostenhilfe\n\n\n\nWessen finanzielle Möglichkeiten der Streitwert im Scheidungsverfahren sprengt, der kann staatliche Zuschüsse erhalten.\n\n\n\nIst es den Eheleuten nicht möglich, die aus dem Streitwert für das Scheidungsverfahren entstehenden Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.\n\n\n\nInsbesondere Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen sind normalerweise anspruchsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über den Anwalt des Antragstellers bzw. durch diesen direkt bei Gericht und wird durch das Gericht geprüft."}
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Was einst beiden Ehepartnern gehörte, kann fortan nur noch einen Eigentümer haben.\n\n\n\nAber wer bekommt was bei einer Scheidung? Und wem gehört was bei einer Trennung? Diese Fragen können schnell im Streit enden. Unser Ratgeber verrät Ihnen, wie das Familienrecht die Aufteilung von Besitz und Eigentum nach einer Scheidung regelt.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nVermögen: Wem gehört was bei einer Scheidung?\n\n\n\nBesonders über die Finanzen gibt es bei einer Scheidung häufig Streitigkeiten. Wem gehört was vom Vermögen? Dies ist vom Güterstand der Ehegatten abhängig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt hierfür drei mögliche Formen fest:\n\n\n\nZugewinngemeinschaft: Jedem Ehepartner gehört das finanzielle Vermögen, dass er vor oder während der Ehe erworben hat. Allerdings findet bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich statt.Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Eheleute einschließlich Zugewinn wird als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Bei einer Scheidung wird das Gesamtgut möglichst hälftig aufgeteilt.Gütertrennung: Jeder Ehegatte behält das Vermögen, das er vor bzw. während der Ehe erworben hat, für sich. Bei einer Scheidung steht seinem Partner kein Anteil zu.\n\n\n\nDer Güterstand regelt damit recht eindeutig den Ausgleich der Vermögenswerte nach einer Scheidung. Aber wem gehört was, wenn es um die gemeinsamen Gegenstände geht? Diese Aufteilung gestaltet sich meist wesentlich komplizierter.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei Scheidung: Wem gehört was vom Hausrat?\n\n\n\nHaushaltsgegenstände werden in einer Ehe üblicherweise von beiden Partnern genutzt und sind somit meist gemeinsamer Besitz. Wie kann also geregelt werden, wer welchen Gegenstand nach der Scheidung bekommt? § 1361a BGB sagt hierzu Folgendes:\n\n\n\nHaushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.\n\n\n\nScheidung: Wem gehört was? Haustiere sind oft ein strittiges Thema bei der Hausratsaufteilung.\n\n\n\nGrundsätzlich bedeutet das: Gehört ein bestimmter Gegenstand zweifelsfrei nur einem der beiden Ehepartner, bekommt dieser den Gegenstand auch nach der Scheidung zugesprochen. Damit sind Dinge gemeint, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, wie Kleidungsstücke, persönliche Sammlungen (Fotos, DVDs etc.) oder Schmuck. Auch Gegenstände, die ein Ehepartner benötigt, um seinen Beruf auszuüben, wie z. B. Werkzeug, zählen dazu.\n\n\n\nGemeinsam genutzter Hausrat ist jedoch nicht so leicht aufzuteilen. Dazu gehören in der Regel Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, das Familienauto oder auch gemeinsame Haustiere, wenn sie nicht eindeutig einem der beiden Eheleute zuzuordnen sind. Denn selbst wenn ein Partner belegen kann, dass er einen Haushaltsgegenstand alleine erworben hat, kann dieser zum gemeinsamen Eigentum des Ehepaares zählen und muss diesem Partner nach der Scheidung nicht automatisch zugesprochen werden.\n\n\n\nKönnen sich die Eheleute nicht selbstständig darauf einigen, wer nach der Scheidung was bekommt, kann auf Antrag ein Gericht darüber befinden. Diese Entscheidung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:\n\n\n\nLeben bei einem der Ehepartner Kinder, für deren Auskommen der betreffende Gegenstand notwendig ist?Ist ein Ehepartner durch seine Lebensverhältnisse auf den Gegenstand stärker angewiesen als der andere?Befand sich der Gegenstand bereits vor der Eheschließung im Besitz eines Ehepartners oder ersetzt er einen Gegenstand, der von einem der Ehegatten in die Ehe miteingebracht wurde?\n\n\n\nWird der Hausrat nicht aufgeteilt, sondern einem der beiden Eheleute komplett überlassen, steht dem anderen nach § 1568b BGB unter Umständen eine Ausgleichszahlung zu.\n\n\n\nTrennung: Wem gehört was?\n\n\n\nDas Trennungsjahr ist nach deutschem Scheidungsrecht die Grundvoraussetzung für die Scheidung. Aber wem gehört was, wenn die Ehepartner nicht mehr gemeinsam leben, rechtlich gesehen aber noch verheiratet sind?\n\n\n\nWem gehört was bei einer Trennung?\n\n\n\nIn der Regel kann hier noch kein Ausgleich des finanziellen Vermögens stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im § 1385 BGB erläutert werden, ist aber ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.\n\n\n\nDie Aufteilung des Hausrats sollte für die Trennungsphase selbstständig geregelt werden. Wenn nötig, kann das Gericht sie aber im späteren Scheidungsverfahren als Verbundsache behandeln.\n\n\n\nKommt es allerdings bereits während der Trennung zu Streitigkeiten über den gemeinsamen Besitz, besteht die Möglichkeit, auch hier schon das Familiengericht einzuschalten. Dieses kann dann eine vorübergehende Nutzungsregelung treffen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Auge um Auge: Spielt die Schuldfrage bei der Scheidung eine Rolle?","datePublished":"2018-05-15T14:00:06+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:57:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/"},"wordCount":549,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/schuldfrage-scheidung-zerruettungsprinzip-untergeordnet.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Die Gründe für eine Scheidung sind zahlreich - Ehebruch, erkaltete Liebe oder einfach nur unüberbrückbare Differenzen. Lange Zeit spielte zumindest in der BRD das sogenannte Schuldprinzip eine wesentliche Rolle bei der Scheidung von Eheleuten. Welche Auswirkungen hatte - oder hat - die persönliche Schuld eines der Ehegatten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Schuldfrage bei Scheidung\n\nBis 1977 konnte eine Ehe in der BRD nur dann geschieden werden, wenn sich einer der Ehegatten dem anderen gegenüber schuldhaft verhalten hat (Schuldprinzip).\nBis dato wurde etwa schuldig geschieden, wer Ehebruch beging - der Scheidungsgrund war wesentlich für die richterliche Entscheidung.\nSeither jedoch ist einzig die Zerrüttetheit der Ehe, nicht aber deren Ursache, Voraussetzung für die Scheidung (Zerrüttungsprinzip) - in der DDR galt dies sogar bereits seit 1955.\nAllerdings kann sich ein erhebliches schuldhaftes Verhalten gegenüber dem Ehegatten weiterhin indirekt auf mögliche Ansprüche im Zuge der Scheidung auswirken.\n\nWeitere Informationen zur Rolle der Schuld bei der Eheauflösung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBei Scheidung spielt die Schuldfrage nur noch eine untergeordnete Rolle\n\n\n\nVerschuldensprinzip vs. Zerrüttungsprinzip\n\n\n\nDie Schuldfrage bei einer Scheidung wird dem Zerrüttungsprinzip untergeordnet.\n\n\n\nDie Klärung der Schuldfrage ist bei Scheidung mittlerweile nicht mehr Kern der Betrachtung. Bis zur Reform des Familienrechts im Jahre 1977 galt in der Bundesrepublik Deutschland noch das sogenannte Verschuldensprinzip.\n\n\n\nEine Ehe konnte demnach nur dann gerichtlich aufgelöst werden, wenn sich einer der Ehegatten dem anderen gegenüber schuldhaft verhielt. Das umfasste nicht nur den damals noch unter Strafe stehenden Ehebruch, sonder ggf. auch Gewaltdelikte, Vernachlässigung u. v. m.\n\n\n\nSeither ist diese Regelung einer weit freizügigeren gewichen: Mittlerweile greift das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Nach diesem kann eine Ehe hierzulande geschieden werden, wenn diese als unweigerlich gescheitert - also zerrüttet - gelten kann.\n\n\n\nÜber diese Zerrüttetheit soll das sogenannte Trennungsjahr Aufschluss geben. Es dient gewissermaßen als Bedenkzeit, in der die Betroffenen sich der Konsequenzen der Scheidung bewusst werden können, und so Kurzschlusshandlungen vermeiden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSeit Geltung des Zerrüttungsprinzips steht die Schuldfrage bei der Scheidung somit nicht mehr im Fokus - zumindest bei der objektiven Betrachtung. Im Übrigen galt in der ehemaligen DDR bereits seit dem Jahre 1955 das verschuldensunabhängige Prinzip im Scheidungsrecht.\n\n\n\nIndirekter Einfluss auf die Scheidung besteht aber weiterhin\n\n\n\nDie Schuldfrage hat Einfluss auf entstehende Ansprüche.\n\n\n\nBei einer Scheidung kann die Schuld des einen Ehegatten gegenüber dem anderen aber dennoch indirekte Auswirkungen auf das Verfahren haben - insbesondere bezüglich der entstehenden Ansprüche.\n\n\n\nGewalt in der Ehe, Ehebruch und die Zeugung unehelicher Kinder, schwerer Alkohol- und Drogenmissbrauch, Veruntreuung gemeinsamer Gelder und andere Aspekte, die ein schuldhaftes Verhalten erkennen ließen, können so etwa dazu führen, dass Ansprüche des \"Schuldigen\" auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Unterhalt eingeschränkt oder sogar ganz verwirkt sind.\n\n\n\nDies lässt sich jedoch nicht für jeden Fall pauschal festlegen.\n\n\n\nIm Streitfalle muss im Zweifel durch eine gerichtliche Einzelfallbeurteilung die Gewichtung der Schuldfrage bei der Scheidung abgewogen werden. Wollen Sie wissen, ob in Ihrem Falle eine mögliche Schuld die Ansprüche Ihres Noch-Gatten einschränken können, wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt. Dieser kann Ihren Fall genauer betrachten und die Erfolgsaussichten entsprechender Forderungen einschätzen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/","url":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/","name":"Scheidung: Schuldfrage •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/schuldfrage-scheidung-zerruettungsprinzip-untergeordnet.jpg","datePublished":"2018-05-15T14:00:06+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:57:12+00:00","description":"llll➤ Inwiefern beeinflusst die Schuldfrage eine Scheidung? Alle wichtigen Infos über → Verschuldensprinzip, → Zerrüttungsprinzip uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/schuldfrage/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/schuldfrage-scheidung-zerruettungsprinzip-untergeordnet.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/schuldfrage-scheidung-zerruettungsprinzip-untergeordnet.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Die Schuldfrage bei einer Scheidung wird dem Zerrüttungsprinzip untergeordnet."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung: Können Sie kostenlos aus der Ehehölle entfliehen?","datePublished":"2018-05-17T07:46:37+00:00","dateModified":"2026-03-13T10:54:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/"},"wordCount":591,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/scheidung-ohne-anwaltskosten.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die Kosten für eine Scheidung können je nach Einkommensverhältnissen und Vermögen der betroffenen Ehegatten teils horrend ausfallen - und das auch ohne langwieriges streitiges Scheidungsverfahren. Kein Wunder also, dass sich Betroffene regelmäßig die Frage stellen, ob sich eine Scheidung eventuell auch kostenlos umsetzen ließe. Und in der Tat können einige von staatlichen Hilfen profitieren und Kosten sparen. Doch das Wort \"kostenlos\" ist in diesem Kontext relativ zu sehen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung kostenlos möglich?\n\nFür das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht entstehen in jedem Fall Kosten.\nZudem muss sich der Antragsteller vor dem Familiengericht regelmäßig von einem Anwalt vertreten lassen, sodass zumindest für einen der Betroffenen Anwaltskosten entstehen.\nPer Definition ist eine kostenlose Scheidung mithin in Deutschland nicht denkbar.\nAber: Die entstehenden Kosten können bei finanzschwachen Ehegatten durch staatliche Gelder getragen oder zumindest vorverauslagt werden - im Rahmen der sogenannten Verfahrenskostenhilfe.\n\nAusführliche Informationen zum Ablauf einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWeder Offline- noch Online-Scheidung gibt es kostenlos!\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nEine Scheidung verursacht in jedem Fall Kosten\n\n\n\nBei einer Scheidung entstehen immer Anwaltskosten.\n\n\n\nDie Scheidung einer Ehe kann in Deutschland nur durch einen richterlichen Beschluss ausgesprochen werden. Für die Anrufung des Gerichts und das Verfahren entstehen somit Gerichtskosten.\n\n\n\nDa vor dem Familiengericht zudem für jeden Antragsteller Anwaltszwang besteht, muss mindestens ein Rechtsbeistand mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt werden.Auch für die Tätigkeiten des Scheidungsanwalts entstehen Kosten. Eine Scheidung gänzlich ohne entstehende Anwaltskosten ist mithin ebensowenig möglich. Ein mandatierter Rechtsanwalt darf zudem gemäß Berufsordnung in aller Regel nicht unentgeltlich arbeiten.\n\n\n\nDabei ist es auch unerheblich, ob sich die Ehegatten für eine sogenannte \"Online-Scheidung\" entscheiden.\n\n\n\nAuch Online-Scheidungen sind nicht kostenlos.\n\n\n\nHierbei handelt es sich nämlich nicht um die Möglichkeit, das ganze Verfahren über das WWW abzuwickeln, sondern allein um eine Umschreibung für die Kontaktaufnahme und Beauftragung des zuständigen Anwaltes.\n\n\n\nBei einer Scheidung greift in Deutschland in aller Regel für alle Beteiligten zumindest im Scheidungstermin Anwesenheitspflicht. Auch den Scheidungsantrag können Sie regelmäßig noch nicht einfach online einreichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDamit ist eine Scheidung hierzulande nie kostenlos.\nDoch: Nicht in jedem Fall müssen die betroffenen Ehegatten die Scheidungskosten selbst tragen. Verfügt der Antragsteller nicht über ausreichende finanzielle Mittel und kommt auch kein Verfahrenskostenvorschuss in Betracht, kann dieser Verfahrenskostenhilfe beantragen.\n\n\n\n\nAuch mit bewilligter VKH ist die Scheidung nicht kostenlos\n\n\n\nWird dem Bedürftigen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so tritt zunächst der Staat für die Verauslagung der entstehenden Prozesskosten ein. Je nach finanzieller Situation des Betroffenen kann dieses staatliche Darlehen ratenfrei oder unter Leistung von Ratenzahlungen gewährt werden:\n\n\n\nKostenlose Scheidung durch staatliche Hilfe.\n\n\n\nVKH ohne Ratenzahlung: Verbessern sich die Einkommensverhältnisse des Betroffenen auch in den vier folgenden Jahren nicht wesentlich, entfällt die Rückerstattungspflicht der verauslagten Kosten oftmals. Für den Betroffenen war die Scheidung gewissermaßen doch kostenlos - nicht jedoch für den Staat. Bei finanziellen Verbesserungen - etwa auch durch im Zuge der Scheidung erhaltene Vermögensmassen aus dem Zugewinnausgleich - kann die Rückerstattung der Kosten (ggf. in Raten) verlangt werden.VKH mit Ratenzahlung: Der Betroffene verfügt von vornherein über ausreichende Mittel, die verauslagten Kosten nach und nach an die Staatskasse zurückzuerstatten.\n\n\n\nEs handelt sich zudem um einen teils hartnäckigen Mythos, dass die Scheidung im ersten Jahr der Ehe kostenlos sei. Auch in diesem Fall ist ein Scheidungsverfahren für die Eheauflösung erforderlich, sodass unweigerlich Kosten entstehen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/","url":"https://www.scheidung.org/kostenlos/","name":"Scheidung: kostenlos möglicht? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/scheidung-ohne-anwaltskosten.jpg","datePublished":"2018-05-17T07:46:37+00:00","dateModified":"2026-03-13T10:54:37+00:00","description":"llll➤ Kann eine Scheidung kostenlos realisiert werden? Alle wichtigen Infos über → Online-Scheidung, → Verfahrenskostenhilfe uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/kostenlos/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/scheidung-ohne-anwaltskosten.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/scheidung-ohne-anwaltskosten.jpg","width":300,"height":201,"caption":"Bei einer Scheidung entstehen immer Anwaltskosten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Die Scheidung verzögern: Ist die Trennung im Schneckentempo sogar vorteilhaft?","datePublished":"2018-05-23T07:06:29+00:00","dateModified":"2026-03-17T04:02:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/"},"wordCount":593,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-verzoegern.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Die Trennung vom Partner ist ein schmerzhafter Prozess und nicht immer stimmen die Eheleute über den Zeitpunkt der endgültigen Scheidung überein. Je nach Verzögerungstaktik kann die Scheidung sogar über Jahre hinausgezögert werden. Wie lange kann eine Scheidung maximal dauern?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Scheidung verzögern\n\nBereits durch die Nicht-Einwilligung eines Partners kann sich die Scheidung verzögern – bis zu zwei zusätzliche Jahre lang.\nAuch die Abgabe von Folgesachen an das Gericht zieht das Scheidungsverfahren in die Länge.\nWarum die Scheidung hinauszögern? Vorteile gibt es beispielsweise unter Umständen bei Unterhaltsfragen und dem Versorgungsausgleich sowie dem Zugewinnausgleich.\n\nAusführliche Informationen zur Verzögerung der Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidung hinauszögern: Wie lange geht das?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung rauszögern: Theoretisch mehrere Jahre möglich\n\n\n\nWenn nicht beide Seiten überzeugt sind, kann dies die Scheidung hinauszögern.\n\n\n\nVoraussetzung für das Einreichen des Scheidungsantrages ist das Verstreichen des Trennungsjahres, welches mindestens zwölf Monate dauern muss. Erst dann kann die Ehe als gescheitert gelten. Doch wenn ein Ehepartner die Scheidung verzögern will, sind Taktik und Vorgehensweise schnell klar: Stimmt er der Scheidung einfach nicht zu, kann sich die Trennungsdauer auf einen Mindestzeitraum von drei Jahren verlängern.\n\n\n\nDer Mann/die Frau will die Scheidung nicht unterschreiben? Der Mann/die Frau zögert die Scheidung bewusst hinaus? Für den anderen Ehepartner bestehen in der Regel wenig Möglichkeiten, bei einer Scheidung die Verzögerung zu verhindern. Normalerweise kann hier nur die Einigung mit dem Partner helfen.\n\n\n\nWie lange kann man eine Scheidung im Gerichtsverfahren hinauszögern?\n\n\n\nSind jedoch die für die Scheidung nötigen Fristen abgelaufen, kann die rechtliche Trennung auch ohne die Zustimmung des verweigernden Ehepartners vollzogen werden. Spätestens nach drei Jahren sollte der Scheidungswillige sich also einen Anwalt suchen.\n\n\n\nWie lange jedoch das Gerichtsverfahren dauert, ist pauschal nicht zu prognostizieren. Hier ist der Einzelfall entscheidend. Die Scheidung kann sich verzögern, wenn beispielsweise viele Folgesachen zu verhandeln sind. Je mehr Folgesachen Teil des Verfahrens werden müssen, weil zwischen den Ex-Partnern keine Einigung erzielt werden konnte, desto länger dauert auch das gesamte Scheidungsverfahrens.\n\n\n\nAls Folgesache wird jede familienrechtliche Angelegenheit im Zusammenhang mit der Scheidung bezeichnet, beispielsweise Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder der Aufteilung des Hausrats.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung hinauszögern: Gibt es Vorteile?\n\n\n\nAnreize im Familienrecht: Wer die Scheidung hinauszögern will, hat manchmal Vorteile.\n\n\n\nUnter Umständen kann es für beide Parteien sinnvoll sein, die Scheidung zu verzögern. Dies kann zum Beispiel bei gemeinsamen Kindern oder finanziellen Fragestellungen der Fall sein. Rechtlich gesehen ist es kein Problem, getrennt zu leben, aber verheiratet zu bleiben, sofern die Steuerklasse ordnungsgemäß gewechselt wird.\n\n\n\nDoch es kann auch einseitige Vorteile für denjenigen bringen, der die Scheidung hinauszögern will. Denn Trennungsunterhalt wird ausschließlich bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gezahlt. Vor allem, wenn nachehelicher Unterhalt per Ehevertrag ausgeschlossen wurde, kann dies sinnvoll sein.\n\n\n\nEbenso kann es vorteilhaft sein, die Scheidung zu verzögern, wenn der Versorgungsausgleich zu finanziellen Nachteilen eines Ehegatten führen würde. Auch der Wegfall des Zugewinnausgleichs kann sinnvoll sein. In der Regel muss dann jedoch eine gewisse Einigkeit über die Höhe des Trennungsunterhalts bestehen.\n\n\n\nScheidung und Trennung hängen in besonderem Maße vom Einzelfall ab. Suchen Sie sich daher am besten einen Scheidungsanwalt und besprechen Sie mit diesem, wann der ideale Zeitpunkt für die Scheidung ist und ob es Sinn macht, die Scheidung zu verzögern!"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/","name":"Die Scheidung verzögern - Geht das? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-verzoegern.jpg","datePublished":"2018-05-23T07:06:29+00:00","dateModified":"2026-03-17T04:02:42+00:00","description":"lll➤ Scheidung verzögern: Wichtige Infos → wie die Scheidung zu verzögern ist → ob es beim Scheidung hinauszögern Vorteile gibt, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-verzoegern/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-verzoegern.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-verzoegern.jpg","width":1688,"height":1125,"caption":"Beitrag - Scheidung verzögern"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung: Zuständiges Gericht für die rechtliche Trennung","datePublished":"2018-05-23T10:00:08+00:00","dateModified":"2026-03-18T21:43:18+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/"},"wordCount":599,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-zustaendiges-gericht.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Die Scheidung ist kein alltägliches Ereignis und bei der Organisation kommen viele Faktoren zum Tragen. Oft ist jedoch vor der eigentlichen Scheidung unklar, welches Gericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit für die Ehescheidung hängt allerdings von einigen Facetten ab, wie ein Blick in § 122 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) verdeutlicht. Welches Familiengericht ist letztendlich zuständig?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei Scheidung\n\nUm ein zuständiges Gericht bei einer Scheidung zu finden, sollten Eheleute sich vor allem am Wohnort orientieren.\nAuch gemeinsame Kinder können die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen.\nBei Scheidungen im Ausland sollte in der Regel ein Anwalt konsultiert werden, um die Zuständigkeit zu klären.\n\nAusführliche Informationen zum Thema „für die Scheidung zuständiges Gericht“ erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWelches Gericht ist zuständig bei Scheidung und Trennung?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung mit Kindern: Örtliche Zuständigkeit\n\n\n\nZuständiges Gericht bei Scheidung? Die Zuständigkeit wird unter Umständen durch Kinder beeinflusst.\n\n\n\nDie Zuständigkeit vom Gericht bei einer Scheidung hängt oftmals nicht nur von den Ehegatten selbst ab, sondern häufig auch vom Vorhandensein minderjähriger Kinder. In dem Fall liegt bei einer Scheidung die örtliche Zuständigkeit in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk einer bzw. beide Ehepartner mit den minderjährigen Kindern leben.\n\n\n\nLebt der Vater mit den minderjährigen Kindern in München, die Mutter aber in Augsburg, so ist trotzdem das Amtsgericht in München zuständig.\n\n\n\nScheidung ohne Kinder: Zuständiges Gericht am Wohnort\n\n\n\nSind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen oder haben diese bereits die Volljährigkeit erreicht, liegt für die Scheidung die Zuständigkeit beim Amtsgericht des Wohnortes, an dem die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben – sofern noch mindestens einer der Ehegatten dort wohnhaft ist.\n\n\n\nHat das kinderlose Ehepaar zuletzt etwa in Hamburg gelebt und wohnt jetzt noch mindestens einer der Partner weiterhin dort, befindet sich für die Scheidung ein zuständiges Gericht in diesem Bezirk.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung bei geändertem Wohnort\n\n\n\nGibt es keine gemeinsamen Kinder und beide Eheleute haben den letzten gemeinsamen Wohnort verlassen, so liegt für die Scheidung die Zuständigkeit bei jenem Amtsgericht am Wohnort des Antragsgegners, an den der Scheidungsantrag gestellt wird.\n\n\n\nBeispiel: Keiner der kinderlosen Ehegatten lebt noch in Köln, dem letzten gemeinsamen Wohnort. Während einer nach Berlin gezogen ist, wohnt der andere in Erfurt. Stellt der Berliner den Antrag, ist das Erfurter Amtsgericht zuständig. Stellt der Erfurter den Scheidungsantrag, ist ein Berliner Amtsgericht zuständig.\n\n\n\nGut zu wissen: Wo der Sitz der beauftragten Kanzlei ist, spielt bei der Scheidung für ein zuständiges Gericht keine Rolle. Zudem müssen beide Partner vor Gericht erscheinen. Eine reine Internetscheidung gibt es in Deutschland nicht.\n\n\n\nScheidung im Ausland: Zuständiges Gericht\n\n\n\nDie örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei einer Scheidung kann nicht immer sicher ermittelt werden.\n\n\n\nUm ein zuständiges Familiengericht zu finden, wenn beide Ehegatten im Ausland leben, sollten sich die Noch-Eheleute an das Amtsgericht des Wohnortes wenden, an dem sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Dieses ist meist für die Scheidung zuständig.\n\n\n\nLebten die Ehepartner beispielsweise in Düsseldorf, jetzt aber beide nicht mehr in Deutschland, so ist normalerweise das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.\n\n\n\nDoch beachten Sie, dass es kompliziert sein kann, aus dem Ausland die Scheidung anzustreben. Ein zuständiges Gericht zu finden, kann daher je nach Einzelfall anderen Regeln folgen. Wenden Sie sich deshalb im Zweifel an einen Scheidungsanwalt!\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema:\n\n\n\nScheidung ohne GerichtScheidung im Ausland"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/","url":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/","name":"Bei Scheidung: Zuständiges Gericht •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-zustaendiges-gericht.jpg","datePublished":"2018-05-23T10:00:08+00:00","dateModified":"2026-03-18T21:43:18+00:00","description":"lll➤ Für die Scheidung zuständiges Gericht: Wichtige Infos → Welches Familiengericht ist zuständig, wenn Kinder vorhanden sind?, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zustaendiges-gericht/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-zustaendiges-gericht.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-zustaendiges-gericht.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag: Scheidung zuständiges Gericht"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Hilfe bei der Scheidung: Wo können Sie Unterstützung bei der Trennung erhalten?","datePublished":"2018-05-24T08:57:00+00:00","dateModified":"2026-03-15T04:52:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/"},"wordCount":701,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-hilfe-bei-scheidung.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Eine Scheidung ist niemals Alltag, doch für einige wird sie zu einem richtigen Problem. Von Überforderung bis hin zu Angst vor dem Partner kann es viele Gründe geben, dass Menschen Hilfe bei Trennung und Scheidung benötigen. Wo erhalten sie diese?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungshilfe\n\nIn rechtlichen Fragen ist der Anwalt normalerweise Ansprechpartner Nummer eins. Auch ein Mediator kann helfen, Konflikte zwischen den Parteien zu lösen.\nDas Jugendamt bietet Beratung und Hilfe bei der Scheidung mit Kindern an. Auch finanziell können Familien ggf. unterstützt werden.\nViele gemeinnützige Organisationen bieten Familienberatungen an. Frauenhäuser können Frauen und ihre Kinder bei Gewalterfahrungen schützen.\nVäter finden beim Jugendamt, einer Familienberatungsstelle oder einem Anwalt Hilfe.\n\nAusführliche Informationen zur Hilfe bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nHilfe bei Scheidungsfragen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAnwalt und Mediator bei Scheidungen\n\n\n\nHilfe bei der Scheidung kann auch emotionaler Natur sein - durch Freunde, Familie und Bekannte.\n\n\n\nBesteht Klärungsbedarf bei rechtlichen Fragen, beispielsweise zum Scheidungsverfahren, so ist der ideale Ansprechpartner in der Regel Ihr Scheidungsanwalt. Auch Fragen zu Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich sind bei ihm am besten aufgehoben. Ebenso kann in den drei Stadtstaaten Deutschlands eine öffentliche Rechtsauskunft beratend zur Seite stehen.\n\n\n\nBei Streit und Uneinigkeit unter den Noch-Eheleuten kann auch eine Mediation Hilfe leisten. Denn bei Scheidung und Trennung hängen die zu erwartenden Kosten auch davon ab, inwieweit sich die Ehepartner über die Regelung von Folgesachen einig werden oder nicht. Je mehr Entscheidungen das Gericht treffen muss, desto teurer kann die komplette Trennung werden.\n\n\n\nStaatliche Unterstützung durch das Jugendamt\n\n\n\nBei einer Scheidung kann auch Hilfe vom Staat in Anspruch genommen werden. Die Jugendämter bieten kostenlose und unbürokratische Hilfe bei der Scheidung für Frauen, Männer und deren Kinder an. Nicht nur die Scheidungshilfe für Kinder kann auf Wunsch anonym erfolgen.\n\n\n\nGerade die Frauenhilfe ist bei einer Scheidung oftmals existentiell, denn meist bleiben die Kinder bei der Mutter. Beim Jugendamt können Alleinerziehende beispielsweise auch finanziell unterstützt werden, etwa durch den Unterhaltsvorschuss.\n\n\n\nFamilien-, Ehe- und Scheidungsberatung\n\n\n\nDie Scheidungshilfe gemeinnütziger Organisationen unterstützt Familien.\n\n\n\nViele gemeinnützige Organisationen wie die Caritas oder profamilia haben entsprechende Beratungsstellen eingerichtet. Solche Familienberatungsstellen sind nicht nur auf Familien mit Kindern ausgerichtet, sondern bieten auch generelle Hilfe bei der Scheidung oder Trennung an.\n\n\n\nBesonders wichtig ist die Hilfe bei einer Scheidung mit Kindern – denn wenn Mutter und Vater sich streiten, sind die Sprösslinge meist die ersten, die unter der Situation massiv leiden.\n\n\n\nDaher sollten Eltern sich im Idealfall bereits bei den ersten ernsthaften Spannungen an eine Beratungsstelle wenden. Die dort gefassten Kompromisse können dann auch vor Gericht verwendet werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidungshilfe speziell für Frauen\n\n\n\nIn den meisten größeren Städten gibt es auch Hilfe für Frauen bei Scheidung und Trennung, denn in unserer Gesellschaft sind gerade Mädchen und Frauen häufig von Gewalt in der Beziehung betroffen.\n\n\n\nBeratungsstellen und Frauenhäuser bieten für den Fall der Trennung oder Scheidung Hilfe für Frauen an, die sich in einer bedrohlichen Konflikt- oder gar einer Gewaltlage befinden. Eine vorübergehend geschützte Unterkunft, in die auch die Kinder mitgebracht werden können, ist in solchen Situationen Gold wert.\n\n\n\nHilfe für Männer bei Scheidung\n\n\n\nWeniger ausgeprägt ist das Netz der Angebote speziell für Männer, die Hilfe bei der Scheidung benötigen. Daher wundert es nicht, dass es eine große Dunkelziffer gibt bei häuslicher Gewalt gegen Männer. Bei der Scheidung ist Hilfe daher vor allem bei den gemeinnützigen Organisationen und dem Jugendamt zu finden.\n\n\n\nScheidung und Trennung: Männer erhalten Hilfe vor allem bei den allgemeinen Angeboten.\n\n\n\nBei Scheidung: Hilfe für Väter\n\n\n\nWenn Väter jedoch Hilfe benötigen, ob bei der Scheidung oder einer Trennung, ist meist ein Rechtsanwalt ein guter Ansprechpartner. Streit über den Unterhalt, das Umgangsrecht oder gar das Sorgerecht sind in der Regel in hohem Maße vom Einzelfall abhängig und sollten daher von einer juristischen Fachperson beurteilt werden.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\n\n\nScheidungsberatungFamilienberatungUnterstützung in der EhekriseÖffentliche Rechtsauskunft"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/","url":"https://www.scheidung.org/hilfe/","name":"Hilfe bei Scheidung und Trennung •§• SCHEIDUNG 2018","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hilfe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-hilfe-bei-scheidung.jpg","datePublished":"2018-05-24T08:57:00+00:00","dateModified":"2026-03-15T04:52:40+00:00","description":"lll➤ Hilfe bei der Scheidung: Alle wichtigen Infos → Wo ist Hilfe bei Trennung und Scheidung für Frauen und Männer zu erhalten?, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-planen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-planen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung richtig planen &#8211; Worauf sollten Sie achten?","datePublished":"2018-05-25T14:14:13+00:00","dateModified":"2026-01-30T07:52:29+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-planen/"},"wordCount":755,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-planen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-planen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Ist der Entschluss, sich zu trennen, erst einmal gefasst, möchten wohl die meisten Eheleute das Ganze so schnell wie möglich hinter sich bringen. Da eine Scheidung jedoch nicht nur auf emotionaler, sondern auch auf finanzieller Ebene einige Veränderungen mit sich bringt, sollten sie dabei nichts überstürzen. Vielmehr empfiehlt es sich, die nächsten Schritte genau abzuwägen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Doch was genau sollten Ehegatten berücksichtigen, wenn sie eine Scheidung planen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Scheidung planen\n\nSuchen Sie alle notwendigen Unterlagen und Dokumente zusammen, noch bevor Sie sich auf den Weg zum Anwalt machen.\nRechnen Sie nicht mit zu wenig Zeit, wenn Sie eine Scheidung richtig planen möchten. Je nach Einzelfall kann sich das Verfahren mehr oder weniger in die Länge ziehen.\nAuch wenn Ihr Ehegatte die Scheidung anstrebt und nicht Sie selbst, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.\n\nAusführliche Informationen zur Planung einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEine gute Scheidungsplanung ist das A und O\n\n\n\nWas Sie bereits vor dem Gang zum Anwalt tun können\n\n\n\nUm eine Scheidung richtig zu planen, können Sie bereits einige Punkte vor dem Anwaltsbesuch erledigen.\n\n\n\nEs existieren einige Punkte, die Sie bereits erledigen können, noch bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich individuell beraten zu lassen und um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.\n\n\n\nMöchten Sie eine Scheidung richtig planen, sollten Sie für den Anfang die folgenden Maßnahmen in Betracht ziehen:\n\n\n\nTragen Sie jegliche persönlichen Unterlagen zusammen und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf. Dazu gehören beispielsweise Ausweis bzw. Reisepass, Geburtsurkunde (ggf. auch Geburtsurkunden möglicher Kinder), Heiratsurkunde bzw. Stammbuch, Kontoauszüge, Nachweise über die Krankenversicherung oder Rentenbescheinigungen.Erstellen Sie Kopien von Wertpapieren, Sparbüchern oder anderweitigen Vermögensanlagen Ihres Ehepartners. Vor allem Kopien von Gehaltsnachweisen spielen in Bezug auf den Kindes- und Ehegattenunterhalt eine wichtige Rolle, wenn Sie eine Scheidung planen.Verfügt Ihr Ehegatte über eine Vollmacht für Ihr Konto, sollten Sie diese widerrufen. Bei einem gemeinsamen Konto sollten Sie ein eigenes eröffnen. Es bietet sich zudem an, bei mehreren gemeinsamen Konten die Kontonummern sowie die entsprechenden Kontostände zu notieren.Fertigen Sie eine detaillierte Auflistung des aktuellen Vermögens und der Höhe möglicher Schulden auf. Dabei sollten Sie zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner differenzieren. Gemeinsame Schulden werden halbiert. Auch monatliche Zahlungsverpflichtungen sollten Teil dieser Auflistung sein, um eine Scheidung richtig zu planen.Versuchen Sie, eine friedliche Einigung darüber zu finden, wer welche Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung bekommen soll. Überlegen Sie, wem welche Sachen bereits vor der Eheschließung gehörten und welche Sie behalten möchten.\n\n\n\nZwar herrscht Anwaltszwang in einem Scheidungsverfahren, allerdings müssen nicht beide Partner verpflichtend auf einen Anwalt zurückgreifen können. Bedenken Sie jedoch, noch während Sie die Scheidung planen: Stellen Sie den Scheidungsantrag, benötigen Sie auch einen Rechtsbeistand. Es kann außerdem nicht schaden, den Ehevertrag zum ersten Gespräch mitzubringen, falls ein solcher vorhanden sein sollte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelche Fristen sollten Sie kennen, wenn Sie eine Scheidung planen?\n\n\n\nLassen Sie sich gleich zu Beginn von Ihrem Anwalt über wichtige Fristen informieren, wenn Sie eine Scheidung&nbsp;planen.\n\n\n\nHaben Sie alle zuvor genannten Dokumente und Auflistungen zusammengetragen, können Sie sich auf den Weg zu einem Anwalt für Familienrecht machen.\n\n\n\nDank Ihrer vorherigen Bemühungen können Sie ihm in der Regel bereits beim ersten Gespräch einen Großteil der Informationen zukommen lassen, die er benötigt, um mit Ihnen die Scheidung individuell zu planen und Ihre Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Co. zu beantworten.\n\n\n\nEs gilt jedoch einige Fristen zu beachten. Zunächst muss das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein, um die Ehe überhaupt scheiden zu können.\n\n\n\nNur in speziellen Ausnahmefällen ist eine Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich. Weiterhin ist der Tag, an dem Ihrem Ehegatten der Scheidungsantrag gerichtlich zugestellt wird, von Bedeutung (u. a. für den Versorgungsausgleich). Ab diesem Zeitpunkt gilt das Scheidungsverfahren im Regelfall als rechtshängig.\n\n\n\nMit wie viel Zeit Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Scheidung planen, kommt stets auf den Einzelfall an. Handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung, beschleunigt dies in der Regel den Prozess. Auch wenn die Scheidung nicht von Ihnen, sondern von Ihrem (Noch-)Ehepartner gewünscht ist, sollten Sie sich dennoch von einem Anwalt beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsparty/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsparty/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsparty: So feiern Sie den Neuanfang","datePublished":"2018-05-25T15:39:12+00:00","dateModified":"2026-01-24T14:44:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsparty/"},"wordCount":1192,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsparty/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidungsparty.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"So wie die Hochzeit ein Grund zum Feiern ist, sehen manche in der Scheidung ebenso eine Gelegenheit, um eine Party zu schmeißen. Ursprünglich kommt die Idee der Scheidungsparty aus den USA und nimmt immer mehr Einzug in Deutschland, besonders in Großstädten. Wie ist eine Scheidung zu feiern? Was wird alles für eine Scheidungsparty benötigt? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Scheidungsfeier planen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wie feiern Sie eine Scheidungsparty?\n\nBei einer Scheidungsparty geht es vordergründig darum, den Neuanfang nach der Trennung zu feiern. In der Regel sollten Sie sich ein bis zwei Jahre nach der Trennung Zeit lassen, bevor Sie sich eine Scheidungsparty vornehmen.\nFolgende Dinge sind wichtig für eine Scheidungsparty: Torte, Musik, Essen, Getränke, Fotograf, Unterhaltungsprogramm etc.\nWie hoch die Kosten für eine Scheidungsparty sind, hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel können Sie mit ca. 5000 Euro rechnen, wobei es keine Obergrenze gibt.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidungsparty erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungsparty: Ideen und Kosten\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie planen Sie eine Scheidungsparty?\n\n\n\nWie wird eine Scheidungsparty gefeiert?\n\n\n\nDie Hochzeit ist für viele nach wie vor der wichtigste Tag des Lebens. Dabei feiern zwei Menschen, die sich lieben, dass sie den Rest des Lebens zusammenverbringen wollen.\n\n\n\nDa die Hochzeitsfeier für die meisten ein einmaliges Ereignis ist, scheuen sie keine Kosten und versuchen alles, damit der Tag unvergesslich wird. Doch manchmal können sie das Versprechen nicht halten, das sie sich vor dem Altar gaben und müssen sich nach einer Zeit voneinander scheiden lassen.\n\n\n\nLaut dem Statistischen Bundesamt wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Wenn die Scheidung vollzogen und alle seelischen Wunden geheilt sind, denken mittlerweile viele an eine Scheidungsparty, die in der Regel ähnlich wie eine Hochzeit gefeiert wird.\n\n\n\nBei einer Scheidungsparty geht es vordergründig darum, den Neuanfang zu feiern. Experten raten demnach davon ab, eine Scheidungsparty zu feiern, wenn die betroffene Person das Trennungsjahr noch nicht hinter sich hat oder noch nicht über die Trennung hinweg ist. Es ist nämlich nicht Sinn der Party, hasserfüllte Aktionen&nbsp;zu starten wie Fotos des Ex-Partners auf eine Dartscheibe zu pinnen und dann Pfeile zu werfen oder seine Sachen zu verbrennen. Vielmehr soll die Scheidungsparty ein Ritual sein, um mit der Ehe abzuschließen und diesen Abschnitt des Lebens wertzuschätzen.\n\n\n\nIn der Regel sollten Sie sich ein bis zwei Jahre nach der Trennung Zeit lassen, bevor Sie sich eine Scheidungsparty vornehmen. Darüber hinaus ist es von Vorteil, auf der Scheidungsparty den Scheidungsbeschluss präsentieren zu können. Es ist des Weiteren nicht ratsam, den Ex-Partner zu der Feier einzuladen, es sei denn, beide haben das Kapitel Ehe endgültig abgeschlossen und keine Rachegedanken mehr.\n\n\n\nAllgemein ist Experten zufolge eine große Scheidungsparty mit einer langen Gästeliste besser als eine im kleinen Kreis, da die Stimmung lockerer und ungezwungener ist.\n\n\n\nBevor Sie eine gelungene Scheidungsparty feiern können, muss diese zunächst geplant werden. Wenn Sie ein großes Budget haben, können Sie einen Hochzeitsplaner arrangieren, der die gesamte Planung für Sie übernimmt und bei Bedarf bei der Scheidungsparty vor Ort ist. Alternativ können Sie die Planung entweder selbst oder mit Freunden bzw. Verwandten übernehmen und somit gleichzeitig Ihre Freundschaft besiegeln.\n\n\n\nBei der Planung müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:\n\n\n\n\nWann soll die Scheidungsparty stattfinden?\n\n\n\nWo soll gefeiert werden?\n\n\n\nWie viele Gäste sollen kommen?\n\n\n\nWie viel darf die Scheidungsparty kosten?\n\n\n\nWas gibt es zum Essen und zum Trinken?\n\n\n\nWie ist der Dresscode?\n\n\n\nWird einen Stylist oder ein Visagist benötigt?\n\n\n\nWas soll auf dem Programm stehen?\n\n\n\nWer übernimmt welche Aufgaben?\n\n\n\nWird eine Band, einen DJ oder eine Playlist geben?\n\n\n\nSoll es einen Fotografen geben?\n\n\n\nWelche Specials soll es außerdem geben?\n\n\n\n\nWie ist eine Scheidungsparty zu feiern?\n\n\n\nWas ist wichtig bei einer Scheidungsparty?\n\n\n\nWelche Aktivitäten können Sie sich für die Scheidungsparty vornehmen?\n\n\n\nViele nutzen eine Scheidungsparty als Gelegenheit, Familie und Freunde zu versammeln, sich schick zu machen und gemeinsam einen schönen Tag zu erleben.\n\n\n\nDabei kann die Scheidung ähnlich wie eine Hochzeit gefeiert werden mit Scheidungseinladungen, Scheidungstorte, Scheidungskleidung, Scheidungsring etc.\n\n\n\nNeben dem Scheidungskuchen können Sie für die Scheidungsparty noch Deko besorgen, die zu Ihnen und Ihren Gästen passt. Sie können ebenfalls für die Gäste Ihrer Scheidungsparty jeweils ein Geschenk bereitstellen.\n\n\n\nFolgendes können Sie auf Ihrer Scheidungsparty machen:\n\n\n\n\nEine Scheidungszeremonie organisieren, bei der Ihnen der Ring abgenommen wird.\n\n\n\nEine persönliche Rede vorlesen.\n\n\n\nEin symbolisches Hochzeitskleid zerschneiden.\n\n\n\nEinen symbolischen Ehering begraben, zerstören oder ins Wasser werfen.\n\n\n\nHumorvolle Anekdoten aus der Ehe erzählen.\n\n\n\nEin Single-Gelöbnis ablegen.\n\n\n\nEinen Orden mit der Aufschrift „glücklich geschieden“ basteln.\n\n\n\nEine Fotobox mieten.\n\n\n\nEinen Wahrsager arrangieren, der den Gästen die Zukunft voraussagt.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nWas Sie auf Ihrer Scheidungsparty auf gar keinen Fall tun sollten:\n\nSich verkuppeln lassen: Schließlich geht es bei der Scheidungsparty darum, etwas abzuschließen und die neugewonnene Freiheit zu feiern und nicht darum, in eine neue Beziehung zu stürzen.\nRachepläne schmieden: Bei der Scheidungsparty sollte es darum gehen, Ihre alten Wunden zu heilen und nicht darum, dem Ex-Partner neue Wunden zuzufügen.\nErinnerungsfotos oder Briefe vernichten: Die Dinge mögen Ihnen in dem Moment zwar bedeutungslos erscheinen, jedoch werden damit Erinnerungen an eine Person festgehalten, die Ihnen mal wichtig war. Eine Vernichtung könnten Sie deshalb in Zukunft bereuen.\nDie Scheidungsparty auf Video aufnehmen: Es könnte sein, dass Sie auf der Scheidungsparty zu viel trinken und sich danebenbenehmen. Es ist daher besser, keine Beweismaterialien zuzulassen.\n\n\n\n\n\nWas kostet eine Scheidungsparty?\n\n\n\nMit welchen Kosten Sie für eine Scheidungsparty rechnen müssen, hängt von vielen Faktoren ab, ob Sie einen Scheidungsplanner haben, wie viele Gäste Sie einladen, wo Sie feiern, ob die Scheidungsparty schick oder casual wird etc.\n\n\n\nWie hoch sind die Kosten einer Scheidungsparty?\n\n\n\nAllgemein gibt es für die Kosten einer Scheidungsparty keine Höchstgrenze, dennoch können Sie in der Regel mit folgenden Kosten rechnen:\n\n\n\n\nEinladungen: 200 bis 500 Euro.\n\n\n\nLocation: 500 bis 800 Euro.\n\n\n\nOutfit und Accessoires: 800 bis 1.500 Euro.\n\n\n\nDekoration: 300 bis 600 Euro.\n\n\n\nStyling: 250 bis 500 Euro.\n\n\n\nFahrzeug: 300 bis 700 Euro.\n\n\n\nFotograf: 500 bis 2.000 Euro.\n\n\n\nCatering: 60 bis 120 Euro pro Person.\n\n\n\nUnterhaltungsprogramm: 700 bis 3.000 Euro.\n\n\n\nScheidungstorte: 450 bis 2.000 Euro.\n\n\n\n\nAls Gast auf einer Scheidungsparty: Was sollten Sie beachten?\n\n\n\nWas können Sie dem Gastgeber zur Scheidungsparty schenken?\n\n\n\nBei manchen ist die Überraschung groß, wenn sie auf eine Scheidungsparty eingeladen sind. Da tauchen Fragen auf wie: „Was schenkt man zur Scheidung?“, „Wie verhält man sich auf einer Scheidungsparty?“ oder „Welcher Dresscode ist angemessen?“\n\n\n\nDie Frage, welches Geschenk für eine Scheidung angebracht ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem darauf an, wie gut Sie den Gastgeber kennen.\n\n\n\nAllgemein können Sie wenig falsch machen, wenn Sie zur Scheidung ein witziges Geschenk mitbringen. Als Beispiel könnten Sie dem Gastgeber ein Fotoalbum mit lustigen Fotos von gemeinsamen Aktivitäten schenken.\n\n\n\nJe nachdem, wie sich der Gastgeber die Scheidungsparty vorstellt, können Sie Ihr Outfit dementsprechend aussuchen. Normalerweise können Sie sich für eine Scheidungsparty genauso schick machen wie für eine Hochzeit."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/in-abwesenheit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/in-abwesenheit/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wann ist die Scheidung in Abwesenheit eines Partners möglich?","datePublished":"2018-05-25T16:09:03+00:00","dateModified":"2026-03-12T21:58:52+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/in-abwesenheit/"},"wordCount":720,"commentCount":18,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/in-abwesenheit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/05/beitrag-scheidung-in-abwesenheit.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Im Rahmen einer Scheidung müssen die Ehegatten in der Regel vor dem Familiengericht persönlich angehört werden. Bei dem vom Familiengericht festgesetzten Termin müssen wichtige Punkte geklärt werden, unter anderem, seit wann die Beteiligten verheiratet sind, zu welchem Zeitpunkt die Trennung voneinander stattfand und ob beide die Ehe für gescheitert halten oder ob sie sich vorstellen können, diese fortzuführen.&nbsp;Wie verhält es sich jedoch, wenn einer der Partner nicht anwesend ist? Kann einer der Partner die Scheidung in Abwesenheit des anderen Partners vollziehen? Wann ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung in Abwesenheit\n\nBei einer binationalen Ehe, bei der einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann der Rechtsanwalt erreichen, dass der im Ausland lebende Partner für die Scheidung nicht extra nach Deutschland kommen muss. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Partner schon mindestens drei Jahre getrennt leben.\nIn der Regel akzeptiert das Familiengericht darüber hinaus eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners, wenn der abwesende Partner mehrfach unentschuldigt nicht bei Gericht erscheint oder ausdrücklich zu verstehen gibt, nicht aussagebereit zu sein.\nDamit die Scheidung erfolgreich vollzogen werden kann, muss eine Anhörung stattfinden. Befinden sich die Ehepartner im Ausland, können sie vor der Deutschen Botschaft in dem Staat angehört werden, in dem sie sich befinden.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidung in Abwesenheit erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nIst die Scheidung in Abwesenheit eines Partners möglich?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nScheidung in Abwesenheit eines im Ausland lebenden Partners\n\n\n\nWann ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?\n\n\n\nNachdem die Ehegatten angehört wurden und die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen, erlässt das Gericht den Beschluss, durch den die Ehe geschieden ist. Es ist außerdem möglich zu klären, ob der Versorgungsausgleich entsprechend des gerichtlichen Entwurfs durchgeführt wird und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.\n\n\n\nZwar sieht das Familiengericht vor, dass beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen, aber es gibt Ausnahmefälle, die die Abwesenheit eines der Eheleute erlauben.\n\n\n\nBei einer binationalen Ehe, bei der einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann der Rechtsanwalt erreichen, dass der im Ausland lebende Partner für die Scheidung nicht extra nach Deutschland kommen muss. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Ehepartner schon seit&nbsp;mindestens drei Jahren getrennt leben. Ist die Trennungszeit kürzer, ist eine persönliche Anhörung vor einer deutschen Botschaft möglich und eine Reise nach Deutschland ist verzichtbar.\n\n\n\nEine Scheidung in Abwesenheit des im Ausland lebenden Partners ist zwar möglich, jedoch muss der abwesende Partner Kenntnis von der Scheidung und die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.\n\n\n\nLebt einer der Ehepartner im Ausland, werden die vom Gericht versandten Schreiben oft übersetzt und unter Einschaltung ausländischer Behörden und Gerichte förmlich zugestellt. Dies könnte unter Umständen zu erheblichen Verzögerungen führen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung in Abwesenheit eines unerreichbaren Partners\n\n\n\nIn der Regel ist eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners nicht möglich, wenn dieser einfach schwer zu erreichen ist. Der Ehepartner, der an einer Scheidung interessiert ist, muss nachweisen, dass der Ehegatte, der nicht angehört werden kann, unbekannten Aufenthalts ist, also nachweislich unerreichbar.\n\n\n\nEine Scheidung in Abwesenheit eines Partners&nbsp;wird darüber hinaus in der Regel vom Familiengericht akzeptiert, wenn der abwesende Partner mehrfach unentschuldigt nicht bei Gericht erscheint oder explizit zu erkennen gibt, nicht aussagebereit zu sein.\n\n\n\nKann eine Scheidung in Abwesenheit beider Partner vollzogen werden?\n\n\n\nIst eine Scheidung in Abwesenheit beider Partner möglich?\n\n\n\nDamit eine Scheidung vollzogen werden kann, ist eine Anhörung grundsätzlich zwingend erforderlich.\n\n\n\nWenn sich beide Partner im Ausland befinden, müssen die Ehegatten unter Umständen nicht für den Scheidungstermin nach Deutschland einreisen, sondern sie können das zuständige deutsche Amtsgericht darum bitten, dass sie vor der Deutschen Botschaft des ausländischen Staates, in dem sie sich aufhalten, angehört werden.\n\n\n\nDie Niederschrift über die erfolgte Anhörung wird anschließend zum Gericht nach Deutschland geschickt.\n\n\n\n\nBei einvernehmlichen Ehescheidungen der Ehepartner, die sich im Ausland befinden, kann die Ehe auch in Abwesenheit eines Partners geschieden werden. Es ist ratsam, dafür einen Scheidungsanwalt zu konsultieren.\nEine Scheidung kann in Deutschland nicht online vollzogen werden."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsgesetz: Wie ist die Scheidung im Gesetz geregelt?","datePublished":"2018-05-30T14:42:53+00:00","dateModified":"2026-01-29T00:46:41+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/"},"wordCount":1398,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitragsbild-scheidungsgesetz.jpg","articleSection":["Allgemeines","Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Laut Tagesspiegel ging im Jahr 2017 die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland stark zurück. Während sich im 2016 162.397 Ehepaare scheiden ließen, waren es nur noch 153.500 im Jahr 2017. In den meisten Ländern ist es möglich, eine Ehe mittels eines Ehescheidungsverfahrens aufzulösen, wofür klare staatliche oder religiöse Regelungen gelten. In Deutschland wird die Scheidung als die Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung in § 1564 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die Vorschriften zum Ablauf des gerichtlichen Verfahren sind im Familienverfahrensgesetz (FamFG) festgehalten. Was regelt das Scheidungsgesetz? Wie ist dieses aufgebaut?\r\n\r\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsgesetz in Deutschland\r\n\r\n \tDie Scheidung stellt eine formelle Auflösung einer Ehe dar und unterliegt bestimmten Bedingungen, wobei es hierzu unterschiedliche Regelungen gibt.\r\n \tDas deutsche Recht greift, sobald einer der Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sind beide Parteien ausländische Staatsbürger, gelten die Scheidungsregeln der jeweiligen Länder. EU-Bürger können in der Regel selbst wählen, auch wenn einer der Partner Deutscher ist.\r\n \tEine Scheidung kann vollzogen werden, wenn die Ehe als gescheitert gilt und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr wiederhergestellt werden kann bzw. soll.\r\n \tEine Ehe gilt dann als gescheitert, wenn die Eheleute mindestens seit einem Jahr getrennt leben und kein Versöhnungsversuch stattgefunden hat. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.\r\n \tDie Scheidung einer Ehe wird in §§ 1564 – 1586 b des BGB im Familienrecht festgehalten, wobei §§ 1564 bis 1568 die Scheidungsgründe und §§ 1569 bis 1586 b den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten regeln.\r\n\r\nAusführliche Informationen zum \"Scheidungsgesetz\" erhalten Sie im Folgenden.\r\n\r\n\r\nWie lautet das deutsche Scheidungsgesetz?\r\n[toc]\r\nDeutsches Scheidungsgesetz: Wie läuft eine Scheidung ab?\r\n[caption id=\"attachment_16451\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Wie ist die Scheidung im deutschen Gesetz geregelt?[/caption]\r\n\r\nDie Scheidung stellt eine formelle Auflösung einer Ehe dar und unterliegt bestimmten Bedingungen, wobei es hierzu unterschiedliche Regelungen gibt. Es ist wichtig zu wissen, nach welchem materiellen Recht geschieden wird, also nach welchen landesrechtlichen Vorschriften. Sobald einer der Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft hat, greift das deutsche Recht. Wenn beide Parteien ausländische Staatsbürger sind, muss nach den Scheidungsregeln der jeweiligen Länder geprüft werden, wobei EU-Bürger oft Wahlrecht haben, selbst wenn einer von ihnen Deutscher ist.\r\n\r\nIn Deutschland kann ein Scheidungsantrag nur durch einen Scheidungsanwalt gestellt werden, wobei der Antragsgegner keinen Anwalt benötigt, wenn er der Scheidung zustimmt. Darüber hinaus kann der Antragsteller jederzeit seinen Antrag zurücknehmen, solange der Antragsgegner nicht selbst einen Antrag gestellt hat. Mit der Rücknahme des Antrags ist das Scheidungsverfahren beendet.\r\n\r\nDes Weiteren benötigt der Antragsgegner einen Anwalt, wenn er unter anderem Anträge zur Regelung des Unterhalts oder des Sorgerechts stellen möchte. Zudem ist ein Anwalt erforderlich, wenn die Parteien vor Gericht einen Vergleich schließen möchten. Ein Antrag auf Versorgungsausgleich ist jedoch in der Regel nicht erforderlich, sondern wird von Amts wegen verhandelt. Auf Antrag können noch weitere familienrechtliche Bereiche in den Scheidungsverbund hineingezogen werden, unter anderem für die Bereiche Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, Haushaltsgegenstände oder Zugewinnausgleich.\r\n\r\nDurch die Anhörung überzeugen sich die Familienrichter über die Zerrüttung der Ehe. Ein Beschluss ergeht dann, wenn alle Themenkomplexe im Scheidungsverbund entscheidungsreif sind.\r\n\r\n[ad_content]\r\nWie ist das Scheidungsgesetz aufgebaut?\r\nWelche Aspekte werden in den einzelnen Paragraphen geregelt? Zu Scheidungsgründen gelten folgende Regelungen:\r\n\r\n[caption id=\"attachment_16455\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Die Scheidungsgründe werden in den § 1564 bis § 1568 des BGB im Familienrecht festgehalten.[/caption]\r\n\r\n \t1564: Eine Scheidung kann nur erfolgen, wenn ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt wurde und das daraus resultierende Scheidungsurteil rechtskräftig ist.\r\n \t1565: Die Voraussetzungen für eine Ehescheidung sind erfüllt, wenn die Ehe als gescheitert gilt. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Des Weiteren kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn eine Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde.\r\n \t1566: Eine Ehe gilt als unwiderlegbar gescheitert, wenn beide Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Parteien die Scheidung wollen. Als unwiderlegbar gescheitert gilt eine Ehe auch, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.\r\n \t1567: Eine Lebensgemeinschaft besteht nicht, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und einer der Partner eine eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Des Weiteren besteht auch keine Lebensgemeinschaft, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Wohnungen leben. Haben die Ehegatten zwischenzeitlich zusammengelebt, um eine Versöhnung zu starten, gelten die im § 1566 festgelegten Fristen trotzdem nicht als gehemmt oder unterbrochen.\r\n \t1568: Eine gescheiterte Ehe soll trotzdem nicht geschieden werden, wenn sie im Interesse der gemeinsamen minderjährigen aufrechterhalten werden soll oder die Scheidung für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde.\r\n\r\nIm zweiten Teil des 4. Buches des BGB, siebenten Titel werden Regelungen zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten festgehalten:\r\n\r\n \t1570: Nach der Scheidung kann der Ehegatte, der wegen der Erziehung und Pflege des gemeinsamen Kindes nicht erwerbstätig sein kann, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen.\r\n \t1571: Ein Ehegatte kann trotz Wegfall der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch noch Unterhalt verlangen, wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung und nach Beendigung der Pflege des gemeinsamen Kindes wegen seines Alters nicht mehr arbeiten kann.\r\n \t1572: Ein Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten trotz Wegfall der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch Unterhalt beanspruchen, wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung und nach Beendigung der Pflege oder Erziehung des gemeinsamen Kindes sowie nach Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung wegen Krankheit oder anderer körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr arbeiten kann.\r\n \t1573: Wenn ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den Paragraphen 1570 bis 1572 hat, kann er trotzdem Unterhalt beanspruchen, wenn bei ihm nach der Scheidung keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit besteht oder die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht zum Leben ausreichen.\r\n \t1574: Der geschiedene Ehegatte muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, wobei eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des betroffenen Ehegatten entspricht. Dabei sind die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung des gemeinsamen Kindes zu berücksichtigen.\r\n \t1575: Wenn ein Ehegatte aufgrund der Ehe keine Schul- oder Berufsausbildung aufnehmen konnte oder abgebrochen hat, kann er nach der Scheidung von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er eine entsprechende Ausbildung aufnimmt, um den Unterhalt nachhaltig zu sichern.\r\n \t1576: Nach der Scheidung kann ein Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, wenn er aus anderen schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann und eine Versagung von Unterhalt grob unbillig wäre.\r\n \t1577: Ein geschiedener Ehegatte kann den Unterhalt nicht verlangen, wenn er aus seinen eigenen Einkünften und seinem Vermögen seinen Unterhalt selbst bestreiten kann.\r\n \t1578: Das Maß des Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, wobei der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf umfassen soll.\r\n \t1579: Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners gegenüber dem anderen Ehepartner kann versagt werden, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.\r\n \t1580: Die geschiedenen Ehepartner sind einander verpflichtet, Auskünfte über ihre Einkommen und ihr Vermögen bei Bedarf zu erteilen.\r\n \t1581: Ein geschiedener Ehepartner ist nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet, sofern dieser für seine Erwerbs- und Vermögensverhältnisse angemessen ist.\r\n \t1582: Gibt es mehrere Unterhaltsberechtigte, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609.\r\n \t1583: Wenn der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung mit einem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, gilt § 1604.\r\n \t1584: Der Unterhaltspflichtige haftet vor den Verwandten des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners.\r\n \t1585: Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen, es sei denn, der Berechtigte verlangt eine Abfindung in Kapital, weil ein wichtiger Grund vorliegt und der Verpflichtete dem zustimmt.\r\n \t1585a: Auf Verlangen muss der Verpflichtete Sicherheit leisten, es sei denn, es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die Leistung gefährdet ist oder der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde. Die Art der Sicherheitsleistung richtet sich nach den Umständen.\r\n \t1585b: Rückwirkend kann der Berechtigte Unterhalt verlangen, wenn ein Sonderbedarf vorliegt.\r\n \t1585c: Nach der Scheidung können die Ehegatten Vereinbarungen über die Unterhaltspflicht vereinbaren, die dann einer notariellen Beurkundung bedarf.\r\n \t1586: Mit der Wiederheirat, einer neuen Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten erlischt der Unterhaltsanspruch.\r\n \t1586a: Trotz einer neuen Ehe oder einer neuen Lebenspartnerschaft kann der Berechtigte Unterhalt verlangen, wenn er ein gemeinsames Kind zu pflegen oder zu erziehen hat.\r\n \t1586b: Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den Erben über, wobei der Erbe nicht über einen Betrag hinaus haftet, der dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/","name":"Was regelt das Scheidungsgesetz? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsgesetz/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitragsbild-scheidungsgesetz.jpg","datePublished":"2018-05-30T14:42:53+00:00","dateModified":"2026-01-29T00:46:41+00:00","description":"llll➤ Scheidungsgesetz: Was wird geregelt? Alle wichtigen Infos über → die Scheidung und ihre Gesetz, → Unterhalt, Scheidungsgrund klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung zu teuer: Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?","datePublished":"2018-06-06T12:07:29+00:00","dateModified":"2026-03-18T10:49:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/"},"wordCount":448,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zu-teuer.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die Ehe ist vielleicht schon seit Jahren gescheitert. Es bestehen getrennte Wohnung, möglicherweise neue Partnerschaften, eventuell sogar mit Nachwuchs. Doch die Ehe besteht noch, denn bisher war eine Scheidung immer zu teuer. Welche Möglichkeiten der Finanzierung bestehen, wenn die Ehe endgültig Geschichte sein soll?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung zu teuer\n\nEine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine gleichwertige streitige Scheidung.\nDie Verfahrenskostenhilfe ermöglicht es, eine Scheidung, die zu teuer ist, dennoch durchzuführen.\nGgf. muss auch der besserverdienende Ehegatte die Anwaltskosten des bedürftigen Partners tragen.\n\nAusführliche Informationen zum Thema „Scheidung zu teuer“ erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nFinanzierungsmöglichkeiten einer Scheidung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKostenersparnis durch Einigkeit\n\n\n\nWenn die neue Beziehung darunter leidet, sollte sich darum gekümmert werden, dass die Scheidung nicht länger zu teuer ist.\n\n\n\nWem die Scheidung andernfalls zu teuer wäre, der sollte darauf achten, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Denn die Einigkeit mit dem Partner, nicht nur grundsätzlich über die Scheidung, sondern auch über die Folgesachen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich, trägt entschieden dazu bei, die Kosten einer Scheidung gering zu halten.\n\n\n\nZudem ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht zwangsläufig ein zweiter Anwalt nötig. Es genügt, wenn sich einer der Beteiligten anwaltlich vertreten lässt, während die andere Partei dem Scheidungsantrag schriftlich zustimmt. So kann verhindert werden, dass schon die Anwaltskosten die Scheidung zu teuer werden lassen.\n\n\n\nBitte beachten Sie jedoch, dass sich die Scheidung mit nur einem Anwalt nicht eignet, wenn die Gefahr der Benachteiligung eines Partners besteht, etwa durch seine Unerfahrenheit in wirtschaftlichen Dingen. Dann sollten sich beide Parteien einen eigenen Scheidungsanwalt nehmen.\n\n\n\nFür Bedürftige: Verfahrenskostenhilfe\n\n\n\nIst für den einen Partner die Scheidung zu teuer, kann auch der andere Gatte herangezogen werden.\n\n\n\nWer die Scheidung als zu teuer empfindet und die Gerichts- und Anwaltskosten tatsächlich nicht aufbringen kann, da er beispielsweise Geringverdiener oder Empfänger von Arbeitslosengeld II ist, der hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.\n\n\n\nWird die Verfahrenskostenhilfe gewährt, trägt die Staatskasse nicht nur die Gerichts-, sondern auch die Anwaltskosten.\n\n\n\nIst der andere Partner nicht bedürftig, muss er nach Abschluss des Verfahrens jedoch die Hälfte der Gerichtskosten erstatten.\n\n\n\nIn der Regel müssen - wenn sich die wirtschaftliche Situation des Antragstellers in den nächsten vier Jahren verbessert - die übernommenen Kosten für eine Scheidung, die ursprünglich zu teuer war, (anteilig) zurückgezahlt werden.\n\n\n\nWenn ein Ehepartner deutlich besseres Einkommen erhält als der bedürftige Partner, kann es jedoch auch sein, dass der finanziell gutgestellte Ehegatte im Rahmen des Prozesskostenvorschusses die Anwaltskosten des anderen tragen muss."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/","name":"Scheidung zu teuer: Mögliche Lösungen •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zu-teuer.jpg","datePublished":"2018-06-06T12:07:29+00:00","dateModified":"2026-03-18T10:49:25+00:00","description":"llll➤ Was tun, wenn die Scheidung zu teuer ist? Alle wichtigen Infos → zu Lösungsmöglichkeiten, wenn die Scheidung zu teuer wäre, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-zu-teuer/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zu-teuer.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zu-teuer.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag: Scheidung zu teuer"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/rechte/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechte/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Drohende Scheidung: Welche Rechte haben die betroffenen Ehegatten?","datePublished":"2018-06-14T07:55:43+00:00","dateModified":"2026-01-28T00:57:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechte/"},"wordCount":614,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechte/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-rechte.jpg","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Nicht immer wird der Traum vom \"bis ans Lebensende\" tatsächlich wahr. Die Gründe für eine Scheidung sind zahlreich und kommt es in der Tat dazu, dass Ehegatten getrennter Wege gehen, sollten diese sich für die nahende Scheidung über die Rechte und Pflichten informieren, die mit diesen Schritt einhergehen. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Rechte, die Sie bei Scheidung haben.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Welche Rechte haben Sie bei Scheidung?\n\nBei einer Scheidung bestehen regelmäßig Rechte auf unterschiedliche Ausgleichsansprüche (z. B. Versorgungsausgleich) sowie Unterhaltsansprüche.\nDie Ehegatten sind im Scheidungsrecht einander gleichgestellt, können beide die Scheidung beantragen und entsprechende Ansprüche geltend machen, sofern diese sich ergeben.\nEinige Ansprüche ergeben sich im Scheidungsrecht abhängig vom jeweiligen Güterstand (z. B. Zugewinnausgleich).\nEhegatten sollten sich im Trennungs- und Scheidungsfalle anwaltlich beraten lassen, um entsprechend über die eigenen Rechte und Pflichten im Einzelfall aufgeklärt zu werden.\n\nAusführliche Infos über die bei einer Scheidung bestehenden Rechte erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidung begründet Rechte auf Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich &amp; Co.\n\n\n\nDiese Ansprüche entstehen bei Scheidung regelmäßig\n\n\n\nWelche Rechte haben Sie bei Scheidung von Ihrem Ehegatten?\n\n\n\nWas bei Scheidung für Rechte und Ansprüche zum Tragen kommen, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Güterstand, in dem die Ehegatten lebten - jedoch nicht nur. Unabhängig hiervon sind regelmäßig der Anspruch auf Versorgungsausgleich und Unterhalt zu betrachten.\n\n\n\nSomit bestehen bei Scheidung Rechte bezüglich des Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die ausgleichsfähigen Ansprüche der Ehegatten werden dabei hälftig untereinander geteilt. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich von Amts wegen in das Scheidungsverbundverfahren aufgenommen. Bei einer kurzen Ehe (bis etwa drei Jahre) erfolgt die Aufnahme jedoch nur auf Antrag. Auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich.\n\n\n\nZusätzlich entstehen regelmäßig Anrechte auf Unterhaltsleistungen vonseiten gemeinsamer Kinder sowie getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann bei Scheidung etwa Rechte auf Zahlung von Trennungsunterhalt geltend machen. Auf diesen kann auch regelmäßig nicht wirksam verzichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn der Betroffene ohne die Unterhaltszahlung auf Sozialleistungen angewiesen wäre.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergibt sich in der Regel aus der Erfüllung eines der Unterhaltstatbestände (z. B. Erwerbslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Betreuungsunterhalt). Dabei ist die Dauer der Unterhaltsleistung nach rechtskräftiger Scheidung nicht pauschal festzulegen, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.\n\n\n\nBeide Ehegatten sollten sich bei nahender Scheidung über ihre Rechte und Pflichten von einem Scheidungsanwalt aufklären lassen, unabhängig davon, ob beide einen Scheidungsantrag einreichen oder nur eine Beratung wollen.\n\n\n\nHausrat, Zugewinn &amp; Co.: Bei Scheidung können zusätzliche Rechte auf Ausgleich bestehen\n\n\n\nDas Scheidungsrecht gewährt unterschiedlichste Ausgleichsansprüche.\n\n\n\nNeben den allgemeinen Rechten ergeben sich aus dem jeweiligen Güterstand auch weitere Ansprüche auf Vermögensausgleich, die im Zuge einer Scheidung anfallen können. Hierzu gehören insbesondere:\n\n\n\nZugewinnausgleich (nur bei Zugewinngemeinschaft)Hausratsteilung (betrifft nur gemeinsamen Hausrat oder Gesamtgut)Zuweisung einer Immobilie (richtet sich in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch)\n\n\n\nWeitere Ratgeber zu den einzelnen Güterständen:\n\nGütergemeinschaft\nGütertrennung\n\n\n\n\n\nDaneben bestehen bei Scheidung auch Rechte bezogen auf die gemeinsamen Kinder, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht. Einigungen hierzu wie auch zu anderen nicht von Amts wegen zu verhandelnden Sachverhalte können die Ehegatten einvernehmlich treffen (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung).\n\n\n\nWichtig: Bei Scheidung sind die Rechte der Frau denen ihres Ehemannes gleichgestellt. Jeder Ehegatte darf die Scheidung beantragen, Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Co. geltend machen, soweit diese entstanden sind. Das Scheidungsrecht trifft keine geschlechtsspezifischen Unterscheidungen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/rechte/","url":"https://www.scheidung.org/rechte/","name":"Bei Scheidung bestehende Rechte •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/rechte/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-rechte.jpg","datePublished":"2018-06-14T07:55:43+00:00","dateModified":"2026-01-28T00:57:43+00:00","description":"llll➤ Sich bei Scheidung ergebende Rechte: Welche Rechte haben Sie bei Scheidung? Infos zu → Scheidungsrecht → Ansprüchen auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/rechte/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-rechte.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-rechte.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Thema \"sich bei Scheidung ergebende Rechte\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsphase mit Kindern: Anzeichen psychischer Belastung","datePublished":"2018-06-14T13:17:50+00:00","dateModified":"2026-01-30T08:04:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/"},"wordCount":480,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsphase.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Die Zeit der Scheidung ist in vielen Familien eine Zeit des emotionalen Ausnahmezustands. Lang eingeprobte Strukturen müssen sich lösen, menschliche Beziehungen neu finden und insbesondere Kinder brauchen viel Unterstützung. Welche Phasen einer Scheidung gibt es bei Kindern?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Phasen der Scheidung\n\nInsbesondere Kinder zeigen psychische und physische Auffälligkeiten, wenn ihre Eltern sich trennen.\nDie Anzeichen sind meist abhängig vom Alter der Kinder.\nFamilienberatungsstellen können helfen, die Scheidungsphase gut zu überstehen.\nSozialarbeiter und -pädagogen der Familienberatung können ebenso helfen wie ggf. Psychologen und Anwälte.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidungsphase erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungsphasen: Die Zeit vor der rechtlichen Trennung\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nAuswirkungen der Scheidungsphasen bei Kindern\n\n\n\nViele Kinder leiden während der Scheidungsphase.\n\n\n\nDie Kleinsten leiden oftmals am meisten und zeigen häufig psychische und physische Symptome ihrer Emotionen. Kinder reagieren jedoch sehr unterschiedlich in der ersten Scheidungsphase und auf die Trennung ihrer Eltern.\n\n\n\nKleinkinder und Kinder bis sechs Jahre: Ängstlichkeit und Unsicherheit, Weinen, Bettnässen, Trennungsängste. Die Trennung wird in der Scheidungsphase nicht nur als Trennung von Vater und Mutter, sondern auch als Trennung der Eltern von der eigenen Person erlebt.Schulkinder: launisch und schwermütig, vermehrt Krankheitssymptome wie Kopf- und Magenschmerzen. Kinder bis 12 Jahre fühlen sich oft alleingelassen hoffen auf eine Wiedervereinigung der Familie.Jugendliche: schulische Auffälligkeiten wie Schulschwänzen und Leistungsabfall. Gleichzeitig sind jugendliche Kinder jedoch in der Lage, die Situation realistischer einzuschätzen und die Ursachen zu begreifen.\n\n\n\nIn der akuten Scheidungsphase benötigen also vor allem die jüngeren Familienmitglieder die Unterstützung von Eltern und anderen Bezugspersonen!\n\n\n\nHilfe in der Scheidungsphase\n\n\n\nIn den Phasen einer Scheidung brauchen Kinder vor allem Unterstützung und Zuspruch.\n\n\n\nNicht nur für Kinder, auch für Eltern und kinderlose Paare ist die Scheidungsphase meist keine schöne Zeit. Wenn Familien Hilfe in der Scheidungsphase brauchen, eignen sich dafür insbesondere die Famililienberatungsstellen gemeinnütziger Vereine, die es auch in vielen kleineren Städten gibt.\n\n\n\nIn der Familienberatung arbeiten sowohl Sozialarbeiter als auch Sozialpädagogen, Psychiater und Anwälte zusammen, um Familien und Paaren in schwierigen Situationen zu helfen:\n\n\n\nKinder- und Jugendhilfe: Probleme in Schule, Freizeit oder FamilieErziehungsberatung: Erziehungsprobleme oder Konflikte mit den KindernPaarberatung: Konflikte innerhalb der ZweierbeziehungTrennungs- und Scheidungsberatung\n\n\n\nZögern Sie nicht, sich an eine Familienberatungsstelle zu wenden! Je früher Probleme in der Scheidungsphase angegangen werden, desto leichter ist meist auch die Lösungsfindung.\n\n\n\nAblauf einer Scheidung\n\n\n\nDie Scheidungsphase ist meist keine besonders schöne Zeit. Doch wer sich frühzeitig Hilfe holt, macht es sich leichter. Dazu kann auch beitragen, den Ablauf einer Scheidung zu kennen. Sowohl die Trennungs- als auch die Scheidungsphase sind hier dargestellt:\n\n\n\nInfografik zum Ablauf der Scheidung: Welche Etappen müssen Betroffene bei der Eheauflösung durchlaufen?\n\n\n\n* Mindestdauer: Das Trennungsjahr kann auch länger als 12 Monate dauern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/","name":"Scheidungsphase mit Kindern: Hilfe •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsphase.jpg","datePublished":"2018-06-14T13:17:50+00:00","dateModified":"2026-01-30T08:04:44+00:00","description":"lll➤ Scheidunhsphase: Alle wichtigen Infos → Wie reagieren Kinder in verschiedenen Altersstufen häufig in der Scheidungsphase?, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsphase/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsphase.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsphase.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag - Scheidungsphase"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Schuldprinzip bei Scheidung: Heute noch aktuell?","datePublished":"2018-06-18T13:03:07+00:00","dateModified":"2026-01-29T00:52:51+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/"},"wordCount":534,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-schuldprinzip.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Eine Scheidung oder Trennung ist eine emotional sehr aufgeladene und angespannte Situation. Vor allem dann, wenn für die Eheleute die Schuldfrage bei der Scheidung eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Doch welche Bedeutung wird während einer Scheidung der Schuldfrage vor Gericht beigemessen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Verschuldensprinzip bei der Scheidung\n\nFrüher hatte bei einer Scheidung das Verschuldensprinzip eine hohe Bedeutung für denjenigen, der als an dem Scheitern der Ehe schuldig angesehen wurde.\nKonsequenzen konnten sich sowohl im Sorgerecht als auch beim Unterhalt ergeben.\nStatt des Schuldprinzips gilt bei Scheidung und Trennung aktuell das Zerrüttungsprinzip.\nDie Schuldfrage bei einer Scheidung ist in Deutschland normalerweise bedeutungslos.\n\nAusführliche Informationen zum Schuldprinzip bei der Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nVerschuldensscheidung: Rechtliche Auswirkungen\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWas war das Schuldprinzip?\n\n\n\nDas Schuldprinzip ist bei Scheidung normalerweise nicht mehr aktuell.\n\n\n\nDas Schuldprinzip bei einer Scheidung war bis 1977 Teil des westdeutschen Rechts. Die grundsätzlich lebenslang angelegte Ehe sollte nur im Ausnahmefall geschieden werden. Dies war in der Regel gegeben, wenn Ehegatte oder -gattin schuldhaftes Verhalten gegenüber dem anderen gezeigt hatte.\n\n\n\nWer schuldig geschieden wurde, hatte erhebliche Nachteile gegenüber dem „unschuldigen“ Ehepartner. So war es dem schuldig Geschiedenen beispielsweise beinah unmöglich, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zugesprochen zu bekommen.\n\n\n\nAuch in Unterhaltsfragen hatte der „Schuldige“ an der Scheidung meistens das Nachsehen: Nicht nur entfielen seine Ansprüche häufig, im Gegenzug war er in besonderem Maße seinem Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet, oft gar ungeachtet seiner tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten.\n\n\n\nMit dem Wandel der gesellschaftlichen Ansichten über Ehe, Familie und Scheidung wurde die Schuldfrage in der BRD 1976 abgeschafft. Im Zuge der Reform des Scheidungsrechts ersetzte das Zerrüttungsprinzip das Schuldprinzip bei einer Scheidung.\n\n\n\nBeispielsweise war einer der häufigsten Gründe, warum Menschen schuldig geschieden wurden, Ehebruch.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas ist das Zerrüttungsprinzip?\n\n\n\nDie Scheidung kommt ohne Schuldprinzip aus - das war nicht immer so.\n\n\n\nSeit 1977 stellt sich die Schuldfrage vor Gericht in der Regel nicht mehr. Statt dem Schuldprinzip gilt bei Scheidung und Trennung das Zerrüttungsprinzip.\n\n\n\nBesteht keine Aussicht auf Rettung der Lebensgemeinschaft, kann diese nach deutschem Recht geschieden werden. Rechtlich gesehen gibt es also seit Ende der 1970er Jahre keine schuldhafte Scheidung mehr.\n\n\n\nAuswirkungen auf Folgesachen\n\n\n\nDaher ist das Schuldprinzip einer Scheidung auch bei Folgesachen wie Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsstreitigkeiten normalerweise von keiner entscheidenden Bedeutung mehr. Rechte und Pflichten der Ehegatten richten sich nun weitestgehend nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.\n\n\n\nDas Sorgerecht haben ebenso wie das Umgangsrecht normalerweise beide Elternteile. Für die Zusprechung des alleinigen Sorgerechts an einen der Elternteile bedarf es hingegen gewichtiger Gründe wie einer Kindeswohlgefährdung. Auch in diesen Fragen spielt das ehemalige Schuldprinzip der Scheidung in aller Regel keine Rolle mehr.\n\n\n\nAchtung! Zwar spielt die Schuldfrage in der gewöhnlichen Scheidung keine besondere Rolle mehr, wer die Trennung durch sein Verhalten jedoch geradezu forciert, kann dadurch seine Unterhaltsansprüche immer noch verlieren, sollten die Richter es im Scheidungsverfahren als unbillige Härte ansehen, die Leistung von Unterhalt dem anderen aufzuerlegen.\n\n\n\nSollte das Schuldprinzip während der Scheidung nichtsdestotrotz ein gewisses Gewicht besitzen, sollten Betroffene sich unbedingt einen Anwalt nehmen! Dies ist bei streitigen Scheidungen generell ratsam."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/","url":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/","name":"Schuldprinzip: In der Scheidung wichtig? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-schuldprinzip.jpg","datePublished":"2018-06-18T13:03:07+00:00","dateModified":"2026-01-29T00:52:51+00:00","description":"lllll➤ Spielt das Schuldprinzip bei der Scheidung eine Rolle? Alle wichtigen Infos → zur Schuldfrage bei einer Scheidung, → uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/schuldprinzip/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-schuldprinzip.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-schuldprinzip.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag: Schuldprinzip"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Im Ehevertrag den Unterhalt ausschließen: Welche Auswirkungen hat dies?","datePublished":"2018-06-19T09:02:14+00:00","dateModified":"2026-01-27T22:34:42+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/"},"wordCount":741,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-ehevertrag-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Viele Verheiratete treffen bereits im Ehevertrag eine bestimmte Unterhaltsregelung. Dies kann beispielsweise beinhalten, dass per Ehevertrag ein Unterhaltsverzicht erklärt wurde. Nicht immer sind solche Vereinbarungen allerdings auch rechtlich in Ordnung.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt im Ehevertrag\n\nIm Ehevertrag kann nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder begrenzt werden.\nTrennungsunterhalt und Unterhalt im Alter bzw. bei Krankheit können nicht wirksam ausgeschlossen werden.\nBetreuungs- und Kindesunterhalt sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.\nStark benachteiligende Regelungen zu Lasten eines Partners sind unter Umständen sittenwidrig.\nGütertrennung hat meist keine besonderen Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche.\n\nAusführliche Informationen zum Unterhalt trotz Ehevertrag erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEhevertrag: Ausschluss von Unterhalt/Unterhalt begrenzen – Ist das möglich?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nLaut Ehevertrag: Kein Unterhalt für Frau oder Mann?\n\n\n\nLaut Ehevertrag ist kein Unterhalt vorgesehen? Zahlen müssen Sie unter Umständen trotzdem.\n\n\n\nGrundsätzlich können Regelungen im Ehevertrag Unterhalt ausschließen, erweitern oder ändern. Unterhalt ist jedoch nicht gleich Unterhalt. Daher muss unterschieden werden, ob im Ehevertrag von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt oder gar Kindesunterhalt gesprochen wird.\n\n\n\nUnterhalt zwischen Trennung und Scheidung\n\n\n\nDer Trennungsunterhalt soll es auch einem wirtschaftlich abhängigen Ehepartner ermöglichen, die Beziehung zu beenden, ohne in der ersten Zeit große finanzielle Probleme befürchten zu müssen. Daher gilt: Ein im Ehevertrag vereinbarter Unterhaltsverzicht ist normalerweise sittenwidrig, sofern dieser sich auf den Trennungsunterhalt bezieht.\n\n\n\nNach der Scheidung: Nachehelicher Unterhalt\n\n\n\nEbenso kann aber beim Ehevertrag ein Ausschluss wirksam sein: Nachehelicher Unterhalt ist von der Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts in der Regel nicht betroffen. Ebenso können Partner in einem Ehevertrag den Unterhalt begrenzen oder erweitern.\n\n\n\nLassen Sie sich jedoch unbedingt notariell bzw. anwaltlich beraten! Vereinbarungen, die eine stark ungleiche Lastenverteilung zu Ungunsten einer der Parteien aufweisen, sind möglicherweise sittenwidrig und damit unwirksam! Unter Umständen stellt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages in Zweifel. Dann ist nachehelicher Unterhalt trotz Ehevertrag je nach Situation gerichtlich durchsetzbar.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBetreuungsunterhalt bei Kleinkindern\n\n\n\nIm Ehevertrag auf den Unterhalt für betreuende Ehefrau oder betreuenden Ehemann verzichten? Unmöglich!\n\n\n\nDer Ausschluss im Ehevertrag von Unterhalt während der Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren kann ebenso wie Trennungsunterhalt nicht wirksam vereinbart werden. Der die Kinder betreuende Partner hat einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.\n\n\n\nMöglich ist aber der entgegengesetzte Fall: Die Erweiterung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung eines Kindes, das älter als drei Jahre ist, kann per Ehevertrag festgehalten werden.\n\n\n\nKindesunterhalt im Ehevertrag\n\n\n\nViele Ehepaare versuchen bereits bei der Heirat, im Ehevertrag den Unterhalt für Kinder festzulegen. Auf den Kindesunterhalt kann jedoch nicht wirksam verzichtet werden, eine entsprechende Regelung wäre sittenwidrig.\n\n\n\nAuch die Begrenzung der Unterhaltsverpflichtung in der Art, dass eine Klage des Kindes (vertreten durch ein Elternteil) von Anfang an unzulässig wäre, ist in der Regel nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn die vereinbarte Höhe im Ehevertrag den Unterhalt, der dem Kind gesetzlich zustünde, stark unterschreitet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie gerichtliche Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche durch das Kind ist also unabhängig der Vereinbarungen der Eltern durchaus denkbar.\n\n\n\nUnterhalt wegen Alter, Krankheit oder Gebrechen\n\n\n\nEbenfalls sittenwidrig und damit unwirksam ist in der Regel eine Passage im Ehevertrag, die den Unterhalt wegen Alter, Krankheit oder Gebrechen ausschließt. Diese Art des Unterhalts kommt normalerweise zum Tragen, wenn der Ex-Partner aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder eines sonstigen Gebrechens nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.\n\n\n\nUnterhalt bei Gütertrennung\n\n\n\nEin Anwalt sollte den Ehevertrag/Regelungen zum Unterhalt prüfen. Ein Muster-Vertrag ist nicht ausreichend.\n\n\n\nWurde bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart, meint dies, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich erfolgt. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Ehegatten wird dementsprechend nicht verglichen und die Hälfte der Diskrepanz wird daher dem schlechter gestellten Partner auch nicht zugesprochen.\n\n\n\nAllerdings hat eine im Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung auf den Unterhalt der Partner füreinander normalerweise keine Auswirkungen. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben bestehen, sofern keine wirksamen Vereinbarungen im Ehevertrag den Unterhalt gesondert betreffen.\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Lassen Sie den Ehevertrag hinsichtlich Unterhalt, Güterstand etc. nicht nur notariell auf Sittenwidrigkeit, sondern auch von einem Anwalt auf Fairness prüfen! Eine zu starke Benachteiligung eines Ehepartners kann den Ehevertrag an sich unter Umständen unwirksam werden lassen!\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema\n\n\n\nE-Book: Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?Alternative zum Ehevertrag: ScheidungsfolgenvereinbarungUnterhaltspflichtUnterhaltsklageUnterhaltsverzicht"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/","name":"Ehevertrag: Unterhalt ausgeschlossen? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-ehevertrag-unterhalt.jpg","datePublished":"2018-06-19T09:02:14+00:00","dateModified":"2026-01-27T22:34:42+00:00","description":"Im Ehevertrag den Unterhalt für Partner und Kinder ausschließen: Geht das? Wann sind Regelungen zum Unterhalt im Ehevertrag sittenwidrig? Mehr dazu hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-ehevertrag-unterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-ehevertrag-unterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag - Ehevertrag und Unterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Dem Antrag auf Scheidung zustimmen: Sie sind nicht zur Einwilligung verpflichtet","datePublished":"2018-06-19T14:50:54+00:00","dateModified":"2026-01-25T20:38:38+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/"},"wordCount":740,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zustimmen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Vermutlich erfolgt die Trennung von Ehegatten in den seltensten Fällen auf beiderseitigen Wunsch hin. Zumeist trennt sich einer von dem anderen. Die Gründe für die Scheidung können dabei vielfältig sein. Vor allem Verlassene fragen sich schnell, ob sie dem Wunsch nach einer Scheidung nachgeben oder diese auch verweigern können. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Muss man einer Scheidung zustimmen?\n\nBei einer einvernehmliche Scheidung ist die Zustimmung des Antragsgegners die Regel.\nGibt der Antragsgegner seine Zustimmung zur Scheidung oder reicht seinerseits einen Scheidungsantrag ein, kann das Scheidungsverfahren in der Regel bereits nach dem ersten Trennungsjahr eröffnet werden.\nGrundsätzlich muss der andere Ehegatte dem Antrag auf Scheidung jedoch nicht zustimmen.\nFehlt die Zustimmung zum Scheidungsantrag kann die Ehe häufig frühestens nach drei Jahren auch gegen dessen Willen geschieden werden.\nDabei ist es jedoch in der Regel erforderlich, dass der Antragsgegner angemessen begründen kann, warum die Ehe noch nicht als unwiderruflich gescheitert zu gelten hat.\n\nAusführliche Informationen zur Zustimmung zur Scheidung sowie ein Muster finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n\"Muss ich einer Scheidung zustimmen?\"\n\n\n\nZustimmung bei Scheidung nicht immer Voraussetzung für die Eheaufhebung\n\n\n\nMüssen Ehegatten ihre Zustimmung zur Scheidung geben oder können Sie diese auch verweigern?\n\n\n\nUm das Scheidungsverfahren zu eröffnen, sind in der Regel unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen müssen die Eheleute zunächst mindestens ein Trennungsjahr ableisten, das über das unwiderrufliche Scheitern der Ehe Auskunft geben soll, denn nur eine zerrüttete Ehe kann in Deutschland geschieden werden (Zerrüttungsprinzip).\n\n\n\nDa eine Scheidung darüber hinaus nur durch richterliche Entscheidung erfolgen kann, ist es erforderlich, dass zumindest einer der Ehegatten einen entsprechenden Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht einbringt. Aus der Kombination aus Trennungsjahr und Scheidungsantrag lässt sich zudem auch eine Vermutung des Scheiterns der Ehe gemäß § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anstellen:\n\n\n\nnach mindestens einem Trennungsjahr, wenn\n\nein Ehegatte die Scheidung eingereicht hat und der Antragsgegner der Scheidung zustimmen wird oder\nbeide Ehegatten einen Scheidungsantrag eingereicht haben\n\nnach spätestens drei Trennungsjahren\n\n\n\nIn letztem Fall ist es nicht von Belang, ob der Antragsgegner der Scheidung zustimmen wird oder nicht. Spätestens nach drei Jahren kann deshalb auch die Scheidung gegen dessen Willen durchgesetzt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Verweigerung der Zustimmung bewirkt nun jedoch nicht in jedem Fall, dass die Ehe frühestens nach drei Trennungsjahren geschieden werden kann. In aller Regel muss der Betroffene ausreichend begründen, warum die Ehe seines Erachtens nach nicht unwiderruflich gescheitert ist und er der Scheidung deshalb nicht zustimmen will. Gelingt dies nicht, kann im Einzelfall auch bereits nach einem Jahr der Trennung gegen den Willen des Antragsgegners das Scheidungsverfahren eröffnet werden. Als Begründung wäre dabei auch geeignet, wenn die Scheidung für den Scheidungsunwilligen eine besondere Härte darstellte (auch über drei Jahre Trennungszeit hinaus).\n\n\n\nInteressant: Auch wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen, kann im Einzelfall die Eheauflösung trotz Scheiterns der Ehe gerichtlich unterbunden werden. Etwaige Entscheidungen kann das Familiengericht dann treffen, wenn die Scheidung für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eine besondere Härte darstellen würde (vgl. § 1568 BGB).\n\n\n\nZustimmung zur Scheidung: Muster zum kostenlosen Download\n\n\n\nBei einer einvernehmlichen Scheidung werden in der Regel beide Ehegatten der Scheidung zustimmen.\n\n\n\nWollen Sie der Scheidung zustimmen, können Sie eine entsprechende Einverständniserklärung vergleichsweise unkompliziert abgeben. In der Regel genügt ein kurzer Zweizeiler.\n\n\n\nIm Folgenden finden Sie für die Zustimmung in den Scheidungsantrag eine entsprechende Vorlage, die der ersten Orientierung dienen kann. Die benötigten Angaben für die Zustimmung erhalten Sie in der Regel mit Übersendung des Scheidungsantrages durch das Gericht.\n\n\n\n\n[Name und Anschrift des Antragsgegners]\n[Anschrift des Familiengerichts]\n[Ort, Datum]\nIn der Familiensache[Name Antragsteller] ./. [Name Antragsgegner]-[Aktenzeichen des Familiengerichts]-\nsind die Angaben in dem mir übersandten Antrag auf Scheidung vom [Datum] zutreffend.\nIch stimme der Scheidung zu.\n[Unterschrift Antragsgegner]\n\nDieses Muster hier herunterladen\n\nHier können Sie sich, wollen Sie der Scheidung Ihre Zustimmung erteilen, das Muster kostenlos herunterladen.\nGemäß § 114 Abs. 4 Ziffer 3 Familienverfahrensgesetz (FamFG) kann die Erklärung, dass Sie der Scheidung zustimmen, ohne einen Rechtsanwalt abgegeben werden.\nDennoch sollte auch im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung keiner der Ehegatten auf anwaltlichen Rat verzichten. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten außergerichtlich aufklären, bevor Sie dem Antrag auf Scheidung abschließend zustimmen.\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/","url":"https://www.scheidung.org/zustimmung/","name":"Der SCHEIDUNG zustimmen (+ Muster) •§• Scheidungsantrag 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zustimmen.jpg","datePublished":"2018-06-19T14:50:54+00:00","dateModified":"2026-01-25T20:38:38+00:00","description":"llll➤ Müssen Sie der Scheidung zustimmen? Wichtige Infos zur → Zustimmung zur Scheidung, → Zustimmung verweigern u. v. m. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zustimmung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zustimmen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidung-zustimmen.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag zum Thema \"Scheidung zustimmen\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Welche Scheidungsfolgen gibt es?","datePublished":"2018-06-25T11:04:22+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:34:45+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/"},"wordCount":1270,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsfolgen.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Aus einer Scheidung folgen viele Konsequenzen, nicht nur für das Ehepaar. Insbesondere für minderjährige Kinder sind die Folgen der Scheidung häufig gravierend. Die Eltern sorgen sich meist vor allem um finanzielle und rechtliche Auswirkungen. Welche Aspekte sollten Scheidungswillige bedenken?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Folgen einer Scheidung\n\nRechtliche Scheidungsfolgen sind vor allem finanzieller Art.\nZugewinnausgleich, Unterhaltsverpflichtungen und der Wechsel der Steuerklasse sind beispielhaft zu nennen.\nEhepaare müssen sich zudem über die Aufteilung des Hausrats und die Ehewohnung oder das gemeinsame Haus einig werden.\nBei gemeinsamen Kindern kommen unter Umständen Regelungen zum Umgangsrecht und Kindesunterhalt hinzu.\nScheidungsfolge kann auch eine Änderung des Familiennamens sein.\nDurch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Paare schon vor der Trennung wichtige Aspekte einvernehmlich regeln.\n\nAusführliche Informationen zu den Konsequenzen einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nScheidungsfolgen für Paare und Familien\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nFinanzielle Auswirkungen der rechtlichen Trennung\n\n\n\nHäufig sind die Konsequenzen einer Scheidung finanzieller Natur.\n\n\n\nSehr unmittelbar sind bei einer Scheidung häufig finanzielle Folgen zu spüren. Vor allem dann, wenn dem Scheidungsverfahren keine längere Trennungsphase vorausgeht, sondern maximal das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten wird, müssen sich die Ehepartner auch finanziell erst wieder organisieren und finden.\n\n\n\nKonkret spiegeln sich finanzielle Scheidungsfolgen vor allem im Zugewinnausgleich und einem etwaigen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.\n\n\n\nEine der wichtigsten Scheidungsfolgen ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. In diesem Ratgeber können Sie sich zum Ausgleich informieren: der Versorgungsausgleich.\n\n\n\nAusgleich des Zugewinns\n\n\n\nWenn Ehepaare nichts anderes vereinbart haben, befinden sie sich in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Laufe der Ehe Vermögen in Form von Geld, Grundstücken, Wertpapieren, Immobilien usw. hinzukommt.\n\n\n\nWährend das bereits vor der Eheschließung vorhandene Vermögen weiterhin beim jeweiligen Inhaber verbleibt, wird jenes Vermögen, das während der Ehe entstanden ist, aufgeteilt. Eine der Scheidungsfolgen ist daher in der Regel, dass ein jeder Ehegatte jeweils die Hälfte des Vermögenszuwachses erhält.\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Anspruch auf finanzielle Versorgung\n\n\n\nNormalerweise ist der Trennungsunterhalt keine der Scheidungsfolgen, da er ausschließlich zwischen Trennung und Scheidung eingefordert werden kann. Doch die finanzielle Verantwortung (ehemaliger) Ehepartner füreinander endet nicht mit dem richterlichen Scheidungsbeschluss.\n\n\n\nFolgen einer Scheidung Unterhaltsansprüche, gründen diese mitunter auf einer Kinderbetreuung.\n\n\n\nAuch nach Ende der Ehe kann noch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsberechtigt ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn trotz intensiver Suche keine Arbeitsstelle gefunden werden konnte. Aber auch aufgrund von Alter, Krankheit oder Gebrechen kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.\n\n\n\nEine der häufigsten Scheidungsfolgen ist vielleicht die nacheheliche Unterhaltspflicht aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder im Alter von unter drei Jahren durch den anderen Geschiedenen sein.\n\n\n\nGeschiedene sind jedoch grundsätzlich eigenverantwortlich für ihren Lebensunterhalt zuständig! Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann nachehelicher Unterhalt gefordert werden.\n\n\n\nWechsel der Steuerklasse\n\n\n\nEhepaare werden normalerweise steuerlich gemeinsam veranlagt. Ein Steuerklassenwechsel muss immer in dem Kalenderjahr erfolgen, das auf das Jahr folgt, in dem sich die Eheleute trennten. Demnach ist der Wechsel der Steuerklasse genau genommen keine der Scheidungsfolgen, sondern resultiert aus der Trennung an sich.\n\n\n\nLeben die Ehepartner beispielsweise seit Mitte September getrennt, so muss ab 01. Januar des Folgejahres der Steuerklassenwechsel erfolgen. Dies gilt auch, wenn das Ehepaar keine Scheidung anstrebt, sondern weiterhin verheiratet bleiben möchte.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAufteilung von Hausrat und Besitz\n\n\n\nUnter den Scheidungsfolgen rangiert die Hausratsaufteilung unter den unliebsameren Aufgaben.\n\n\n\nDie Aufteilung des gemeinsamen Hausrats ist unter den Scheidungsfolgen häufig eine der konfliktreichsten, denn am Hausrat hängen meist viele Emotionen. Oft entbrennt bereits über die Frage, ob es sich bei einer Sache um Alleineigentum oder gemeinsamen Hausrat handelt, erster Streit.\n\n\n\nIn der Regel gelten jedoch Luxusgegenstände als Alleineigentum desjenigen, der sie angeschafft hat, während Gegenstände für den angemessenen Lebensbedarf der Familie als gemeinsamer Hausrat angesehen werden.\n\n\n\nEhepaare, die keine Lösung für die Aufteilung finden können, sollten sich an einen Mediator wenden. Wenn auch dies zu keinem Ergebnis führt, bleibt meist nur noch die Scheidungsfolgen durch das Gericht im Scheidungsverfahren entscheiden zu lassen.\n\n\n\nEigenheim/Wohnung: Wer zieht aus?\n\n\n\nSind gemeinsame Kinder vorhanden, bleibt normalerweise derjenige in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen, der in Zukunft die Betreuung übernehmen wird. Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht zum Auszug – getrennte Ehepaare, die gut miteinander auskommen, können sogar das Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wänden ableisten.\n\n\n\nMöglich ist auch das Anstreben eines Wohnungszuweisungsverfahren. Dann wird gerichtlich entschieden, wer in der Wohnung/dem Haus bleiben kann. Kinder betreuende Elternteile haben meist die besseren Chancen.\n\n\n\nNach Trennung und Scheidung: Folgen bei gemeinsamem Kind\n\n\n\nScheidungsfolgen finanzieller und organisatorischer Art entstehen auch, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen. Eltern sollten in der Scheidungsphase verstärkt auf das Wohlbefinden ihrer Sprösslinge achten und bei Bedarf Hilfe suchen.\n\n\n\nSorge- und Umgangsrecht\n\n\n\nAus der Scheidung folgen für die Sorge um ein Kind in der Regel keine rechtlichen Änderungen.\n\n\n\nNormalerweise ist eine Änderung des Sorgerechts keine der Scheidungsfolgen – die elterliche Sorge verbleibt bei beiden Elternteilen gleichermaßen.\n\n\n\nWird das Sorgerecht aus Gründen des Kindeswohls nur einem der beiden Eltern zugesprochen, hat der andere Elternteil aber in den meisten Fällen noch das Umgangsrecht. Ein Entzug dieses Rechtes ist üblicherweise nur bei Kindeswohlgefährdung möglich (z. B. Missbrauch oder Gewaltanwendung).\n\n\n\nIn begründeten Fällen kann auch ein begleiteter Umgang angeordnet werden. Gewöhnlich ist das aber nicht der Fall und der umgangsberechtigte Elternteil kann in der Regel entscheiden, welche Aktivitäten zu Zeiten des Umgangs stattfinden, sofern keine Kindeswohlgefährdung erfolgt.\n\n\n\nUnterhalt für Kinder\n\n\n\nAls eine der Scheidungsfolgen ist für Kinder in der Regel Unterhalt zu leisten. Dies kann entweder in Form von Naturalunterhalt (Betreuung, Essen, Kleidung etc.) oder Barunterhalt (Geldleistungen) geschehen.\n\n\n\nIn der Regel ist also derjenige Elternteil barunterhaltspflichtig, bei dem das Kind nicht lebt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich normalerweise nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des Pflichtigen, das Alter des Kindes weitere Unterhaltspflichten als Maßstab setzt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nNamensrecht nach der Scheidung\n\n\n\nAus einer Scheidung kann folgen, dass die Ehepartner ihre Familiennamen ändern.\n\n\n\nUnter Umständen ist auch die Änderung des Familiennamens eine der Scheidungsfolgen. Für Männer spielt dies aufgrund der gesellschaftlichen Traditionen weniger oft eine Rolle als für Frauen. Auch die Änderung des Namens von Kindern kann Thema sein.\n\n\n\nGeschiedene haben normalerweise folgende Möglichkeiten:\n\n\n\nBeibehaltung des EhenamensAnnahme ihres GeburtsnamensAnnahme des letzten Namens, den sie vor der Eheschließung geführt habenVoran- oder Hinzufügung des Geburts- bzw. letzten Namens zum Ehenamen\n\n\n\nKinder behalten üblicherweise den bei der Scheidung geführten Familiennamen. Erst bei einer Wiederheirat eines sorgeberechtigten Elternteils kann eine Änderung des Namens in Betracht kommen.\n\n\n\nSoll zu den Scheidungsfolgen auch die Namensänderung gehören, so können Geschiedene dies nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses beim zuständigen Standesamt beantragen.\n\n\n\nStreit vermeiden: Die Scheidungsfolgenvereinbarung\n\n\n\nEine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann helfen, einen Rosenkrieg zu vermeiden.\n\n\n\nEine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann im Ernstfall Streit verhindern und Nerven sparen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meistens noch vor oder während der Ehe geschlossen und kann mehr oder weniger alle Aspekte einer Scheidung vorab regeln.\n\n\n\nFolgende Gesichtspunkte können beispielsweise Teil der Vereinbarung sein:\n\n\n\nAufteilung des HausratsUmgangsregelungen zwischen Eltern und KindernTilgung gemeinsamer SchuldenUnterhaltspflichten der Ehegatten untereinanderVermögensübertragungen (Immobilien etc.)Aufhebung eines gemeinsamen Testaments\n\n\n\nUm Rechtssicherheit zu erlangen, sollte eine Vereinbarung über Trennungs- und Scheidungsfolgen jedoch in jedem Fall notariell beurkundet und mit Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht aufgesetzt werden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/","name":"Scheidungsfolgen für Ex-Ehepaare •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsfolgen.jpg","datePublished":"2018-06-25T11:04:22+00:00","dateModified":"2026-01-26T09:34:45+00:00","description":"llll➤ Welche Scheidungsfolgen ergeben sich für Ex-Partner? Alle wichtigen Infos → zu Konsequenzen einer Scheidung, bspw. zum Unterhalt, klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsfolgen.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsfolgen.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Beitrag: Scheidungsfolgen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Trennungsbrief: Wenn die Trennung per Brief erfolgt","datePublished":"2018-06-25T12:31:10+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:50:05+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/"},"wordCount":729,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/trennungsbrief-ratgeber.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Nicht jede Beziehung oder Ehe ist für die Ewigkeit geschaffen und manchmal bleibt als einziger Ausweg der Schlussstrich. Viele Menschen fragen sich dann, wie sie ihrem Partner den Trennungswunsch mitteilen sollen. Einen Brief bei der Trennung zu schreiben, ist oft verpönt und wird mit Feigheit gleichgesetzt. Dabei kann ein Trennungsbrief durchaus Vorteile bringen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsbrief\n\nAuch wenn eine Trennung per Brief oft moralisch verurteilt wird, kann sie Vorteile für die Betroffenen bringen.\nTrotz Trennungsbrief sollten die Partner auch ein persönliches Gespräch führen, um wichtige Angelegenheiten zu klären.\nEin Trennungsbrief kann wichtig sein, um den Beginn des Trennungsjahres vor der Scheidung zu dokumentieren.\n\nAusführliche Informationen zum Trennungsbrief erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nTrennung per Brief: Klug oder kaltherzig?\n\n\n\nPer Trennungsbrief die Beziehung zu beenden, kann seine Berechtigung haben\n\n\n\nBei einer Trennung einen Brief zu schreiben, ist oft verpönt.\n\n\n\nWer in seinem Freundes- oder Familienkreis erzählt, dass er darüber nachdenkt, seine Beziehung per Trennungsbrief zu beenden, ist oft harscher Kritik ausgesetzt. Denn oft herrscht die Ansicht vor, dass so etwas feige oder kaltherzig sei, dass der Partner es verdiene, von der Trennung durch ein persönliches Gespräch zu erfahren, und dass dieser die Gelegenheit erhalten müsse, sich zu den Trennungsabsichten zu äußern.\n\n\n\nDoch nicht jede Beziehung und nicht jeder Mensch sind gleich. Zwar stimmt es, dass eine Trennung und vor allem die damit verbundenen Entscheidungen sich am besten in einem direkten Gespräch regeln lassen. Aber in bestimmten Situationen kann es angebracht sein, vorher bereits mit einem Trennungsschreiben „Schluss zu machen“.\n\n\n\nDies kann für einen Trennungsbrief sprechen:\n\n\n\nDer Briefschreiber hat in Ruhe Zeit, seine Gedanken zu formulieren, sodass sein Partner die Gründe für die Trennung nachvollziehen kann. Dadurch kann Missverständnissen oder emotionsgeladenen Äußerungen vorgebeugt werden.Jeder geht anders mit dem Verlassenwerden um. Manche Menschen können aggressiv reagieren und in einem Moment der Wut gegenüber ihrem Partner handgreiflich werden. Dann ist es besser, wenn er zunächst in einem Brief über die Trennung informiert wird. Das Gespräch kann später immer noch gesucht werden, wenn er sich beruhigt hat – ggf. auch an einem öffentlichen Ort.Selbst wenn ein Ende der Beziehung als beste Lösung erscheint, möchten viele Trennungswillige auch die Gefühle ihres Partners schonen. So manches persönliche Trennungsgespräch läuft dann darauf hinaus, dass der Trennungswillige aus Schuldgefühl nachgibt und sich auf einen weiteren Versöhnungsversuch einlässt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWarum ist ein Trennungsbrief bei der Scheidung wichtig?\n\n\n\nBei einer Scheidung kann ein Trennungsbrief dazu dienen, den Beginn des Trennungsjahrs zu dokumentieren.\n\n\n\nWährend sich für unverheiratete Paare vor allem die Frage stellt, ob eine Trennung per Schreiben moralisch vertretbar ist, ist der Trennungsbrief an den Ehemann bzw. die Ehefrau auch rechtlich von Bedeutung.\n\n\n\nDenn damit sich ein Ehepaar in Deutschland scheiden lassen kann, müssen in den meisten Fällen beide Ehepartner zunächst mindestens ein Jahr in Trennung leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.\n\n\n\nIst der Antragsgegner mit der Scheidung nicht einverstanden, könnte er leugnen, dass das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr stattgefunden hat. In diesem Fall kann ein Trennungsbrief – und das Datum darauf – ein wichtiger Beweis sein.\n\n\n\nMusterbrief zur Trennung – kostenloser Download\n\n\n\nSie möchten selbst einen Trennungsbrief schreiben? Unsere Vorlage kann Ihnen dabei behilflich sein, die wichtigsten Dinge in Worte zu fassen. Bedenken Sie bitte, dass unser Trennungsbrief lediglich ein Beispiel darstellt und nur eine Orientierung geben soll. Übernehmen Sie ihn daher bitte nicht unverändert.\n\n\n\nTrennungsbrief (Muster)\nOrt, Datum\n[Anrede an den Ehepartner],\naufgrund der Probleme in unserer Beziehung und der fehlgeschlagenen Versuche, diese zu lösen, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass unsere Ehe gescheitert ist. Deshalb habe ich entschieden, mich endgültig von dir zu trennen.\nDies bedeutet das sofortige Ende unserer gemeinsamen Lebensführung. Jeder führt sein eigenes Konto und seinen eigenen Haushalt (Kochen, Einkaufen, Waschen etc.) und wir verbringen unsere Freizeit getrennt. Bis zu meinem Auszug aus unserer Ehewohnung werde ich im Wohnzimmer schlafen.\nDiese Trennung stellt die gesetzliche Bedingung für die von mir angestrebte Scheidung dar.\nIch bitte dich, meine Entscheidung zu respektieren, und hoffe, wir können alles Weitere sachlich in einem persönlichen Gespräch klären.\n[Ort, Datum, Unterschrift]_______________________________\nMuster als PDF downloadenMuster als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/","name":"Trennungsbrief: inklusiver Muster •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/trennungsbrief-ratgeber.jpg","datePublished":"2018-06-25T12:31:10+00:00","dateModified":"2026-01-26T04:50:05+00:00","description":"llll➤ Ist ein Trennungsbrief sinnvoll? Alle wichtigen Infos zum → Trennungsbrief bei Scheidung, → Muster für Trennungsbrief uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsbrief/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/trennungsbrief-ratgeber.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/trennungsbrief-ratgeber.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Red letter coming through a chrome letterbox on a white door. Could be a Valentines,Christmas,Birthday or other greetings card."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag-kosten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag-kosten/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsantrag: Welche Kosten entstehen?","datePublished":"2018-06-26T10:01:05+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:59:14+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag-kosten/"},"wordCount":1018,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsantrag-kosten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/06/beitrag-scheidungsantrag-kosten.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Meist ist es der erste offizielle Schritt hin zu einem neuen Lebensabschnitt. Manchmal leben die Eheleute aber auch schon Jahre getrennt, denn die durch den Scheidungsantrag entstehenden Kosten können nicht unerheblich sein. Doch welche finanziellen Mittel müssen im Rahmen der Antragstellung aufgeboten werden?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kosten durch den Scheidungsantrag\n\nUnmittelbar für das Einreichen vom Scheidungsantrag entstehen keine Kosten.\nIndirekt verursacht der Scheidungsantrag jedoch sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren.\nDie Mindestgebühren des Anwalts sind gesetzlich festgelegt. Maximal der dreifache Gebührensatz ist zulässig.\nGerichts- und Anwaltskosten bemessen sich am Streitwert des Verfahrens, der sich im Wesentlichen aus den dreifachen Nettoeinkommen der Beteiligten ergibt.\nDie Rücknahme vom Scheidungsantrag bewirkt anteilige Kosten.\n\nAusführliche Informationen zu Kosten für einen Scheidungsantrag erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDen Scheidungsantrag stellen: Kosten der Einreichung und des Verfahrens\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWie wird der Scheidungsantrag gestellt?\n\n\n\nDirekte Kosten für den Scheidungsantrag gibt es in der Regel nicht.\n\n\n\nIn Deutschland herrscht für Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das heißt: Eine Scheidung ohne mindestens einen Rechtsbeistand ist nicht möglich. In der Regel ist es daher Usus, dass bei einvernehmlichen Scheidungen derjenige den Scheidungsantrag einreicht, der durch einen Anwalt vertreten wird.\n\n\n\nDurch den Anwaltszwang steigen jedoch nach dem Scheidungsantrag auch die Kosten im Verfahren. Normalerweise übernimmt die tatsächliche Antragstellung besagter Anwalt. Hierfür benötigt er jedoch einige Informationen und Unterlagen seines Mandanten wie etwa\n\n\n\npersönliche Angaben und letzte gemeinsame Adresse der Eheleute,Ort und Datum der Eheschließung sowie die Heiratsurkunde,den Beginn des Trennungsjahres,Angaben zu gemeinsamen Kindern, deren Geburtsdaten und -urkunden, ihren gewöhnlichen Aufenthalt etc.,die Zustimmung des anderen Ehepartners (sofern vorhanden),evtl. den Ehevertrag,das Nettoeinkommen und Vermögen beider Ehepartner.\n\n\n\nUnmittelbar für den Scheidungsantrag entstehen keine Kosten. Allerdings wollen sowohl das Gericht als auch der Anwalt eine Entlohnung für ihre Arbeit im Scheidungsverfahren.\n\n\n\nWie viel kostet ein Scheidungsverfahren?\n\n\n\nDie Mindestkosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich festgelegt. Gerade Scheidungen, die größtenteils online organisiert werden, aber auch viele ortsansässige Kanzleien berechnen lediglich diese Mindestkosten.\n\n\n\nUm hinterher keine böse Überraschung zu erleben, sollten Scheidungswillige sich vor dem Scheidungsantrag die voraussichtlichen Kosten in einem Voranschlag berechnen lassen.\n\n\n\nKosten im Verfahren: Den Scheidungsantrag zu stellen, kann teuer werden.\n\n\n\nDie Kosten, die der Scheidungsantrag verursacht, stellen je nach persönlicher Situation eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Folgende Positionen fallen üblicherweise an:\n\n\n\nAnwaltskostenGerichtskostenggf. Kosten einer Mediation o. Ä.ggf. Kosten für einen Sachverständigen\n\n\n\nAnwaltskosten im Scheidungsverfahren\n\n\n\nIm Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), außerdem im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGkG) finden sich die rechtlichen Grundlagen für die Berechnung der nach dem Scheidungsantrag entstehenden Kosten.\n\n\n\nEine anwaltliche Vergütung unterhalb der Mindestsätze ist unzulässig. Allerdings können Anwälte mit ihren Mandanten eine Honorarvergütung vereinbaren, die nach einem Scheidungsantrag die Kosten entscheidend steigern kann. So sind Vereinbarungen bis zum dreifachen Satz der gesetzlichen Gebühr normalerweise erlaubt.\n\n\n\nEinsparung von Folgesachen = weniger Kosten\n\n\n\nNeben dem Gebührensatz spielt es auch eine Rolle, welchen Leistungsaufwand der Anwalt in der Scheidungssache aufbringen muss. Insbesondere die Weitergabe sogenannter Folgesachen an das Gericht schraubt nach dem Scheidungsantrag die Kosten in die Höhe.\n\n\n\nFolgesachen im Scheidungsverfahren sind beispielsweise Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen, die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht mit etwaigen Kindern. Eine einvernehmliche Scheidung ist daher normalerweise günstiger als eine vergleichbare streitige.\n\n\n\nDie tatsächlichen Scheidungskosten können daher unter Umständen von den hier genannten mindestens anfallenden Gebühren abweichen. Achten Sie ggf. bei der Auswahl des Anwalts darauf, möglichst wenige Folgesachen an das Gericht zu geben.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGerichtskosten bei einem Scheidungsantrag\n\n\n\nGerichtskosten nach dem Scheidungsantrag: Gemäß FamGKG sind diese festgelegt.\n\n\n\nDaneben löst der Scheidungsantrag Kosten durch das angestoßene gerichtliche Verfahren aus. Diese sind gesetzlich im Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) geregelt. Damit das Gericht die Arbeit in der Sache aufnimmt, ist die Leistung des Gerichtskostenvorschusses nötig. Dieser ist häufig gleichbedeutend mit den Gerichtskosten, denn das Gericht veranschlagt normalerweise die doppelte Gebühr.\n\n\n\nDamit auch finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen wie bspw. Geringverdiener oder Sozialhilfeempfänger sich die Scheidung leisten können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.\n\n\n\nDadurch werden die Verfahrenskosten durch die Staatskasse entweder übernommen oder als Darlehen vorgestreckt. In letzterem Fall zahlt der Bedürftige den Betrag in Raten zurück.\n\n\n\nStreitwert als Berechnungsbasis\n\n\n\nDer Streitwert dient sowohl den Anwalts- als auch den Gerichtskosten als Basis, auf der die Berechnung erfolgt. Der Streitwert ergibt sich normalerweise aus den zusammengerechneten Nettoverdiensten der Eheleute multipliziert mit dem Faktor drei sowie den Werten für den Versorgungsausgleich.\n\n\n\nBeispiel: Er verdient 1500 Euro/netto, Sie verdient 2000 Euro/netto, zusammen liegt ihr Einkommen also bei 3500 Euro/netto. 3500 x 3 ergibt einen Verfahrenswert von 10.500 Euro.\n\n\n\nGeben die Eheleute Folgesachen an das Gericht, erhöht sich der Verfahrenswert dadurch üblicherweise, sodass auch die durch den Scheidungsantrag entstehenden Kosten steigen.\n\n\n\nDie tatsächlichen Kosten betragen nur einen Bruchteil des Verfahrenswertes. Bei einem Streitwert um die 10.000 Euro fallen zum Beispiel rund 1.700 Euro Anwaltskosten und etwa 500 Euro Gerichtskosten an. Damit liegen die Scheidungskosten bei rund 2.200 Euro.\n\n\n\nScheidungsantrag zurückziehen: Welche Kosten bleiben übrig?\n\n\n\nBis zur Rechtskraft des Beschlusses ist die Rücknahme vom Scheidungsantrag möglich. Kosten entstehen anteilig.\n\n\n\nDerjenige, der den Scheidungsantrag eingebracht hat, kann diesen normalerweise auch zurückziehen. Dies ist in der Regel selbst im Schlusstermin des Scheidungsverfahrens bzw. bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses möglich.\n\n\n\nInsbesondere Personen, die Verfahrenskostenhilfe beantragt haben, sollten jedoch Vorsicht walten lassen. Zwar verursacht die Rücknahme vom Scheidungsantrag selbst keine Kosten, die bis dahin entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten müssen jedoch getragen werden. Eine Alternative ist evtl. das Ruhenlassen des Verfahrens.\n\n\n\nMit dem Zurückziehen des Antrags wird allerdings auch der Antrag auf Verfahrenshilfe zurückgenommen, womit die durch den Scheidungsantrag bereits angefallenen Kosten ohne staatliche Unterstützung aufgebracht werden müssen.\n\n\n\nWelche Kosten bei der Rücknahme vom Scheidungsantrag konkret anfallen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Je später der Entschluss, die Scheidung zu verhindern, fällt, desto höher sind in der Regel auch die bis dahin entstandenen Kosten, da bspw. der Anwalt seine geleistete Arbeit anteilig berechnen kann."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidung nach 6 Wochen: Ist das möglich?","datePublished":"2018-06-29T20:15:09+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:50:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/"},"wordCount":727,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-scheidung-nach-6-wochen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Für viele ist der Tag der Hochzeit nach wie vor der schönste Tag des Lebens. Doch nicht selten stellt das Ehepaar kurz nach der Hochzeit fest, dass sie nicht füreinander bestimmt sind. Können Sie bei einer Ehedauer von beispielsweise 6 Wochen die Ehe annullieren oder müssen sie die Scheidung einreichen? Ist eine Scheidung nach 6 Wochen möglich? Muss das Trennungsjahr eingehalten werden? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Umgangsrecht und Versorgungsausgleich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung nach 6 Wochen\n\n\n\nIst bei einer Scheidung nach 6 Wochen ein Scheidungsantrag nötig? Findet eine Trennung bereits kurz nach der Hochzeit statt, muss trotzdem ein Antrag auf die Scheidung gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Annullierung nicht erfüllt sind.  Muss bei einer Scheidung nach 6 Wochen ein Trennungsjahr erfolgen? Bei einer Scheidung kurz nach der Hochzeit muss wie üblich das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber möchte, dass die Ehepartner gründlich über die Trennung nachdenken  Gelten bei einer Scheidung nach 6 Wochen besondere Regeln? Für eine Scheidung kurz nach der Eheschließung gelten bezüglich Unterhalt, Zugewinn etc. die gleichen Bestimmungen wie für eine Scheidung nach einer langen Ehe.  \n\n\n\n\nIst eine Scheidung nach 6 Wochen möglich?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKann die Ehe bei einer Trennung kurz nach der Hochzeit annulliert werden?\n\n\n\nKönnen Sie einen Antrag für eine Scheidung nach 6 Wochen Ehe stellen?\n\n\n\nSie haben vor 6 Wochen geheiratet und wollen nun die Ehe aufheben, weil Sie festgestellt haben, dass Sie und Ihr Partner nicht zusammenpassen? Müssen Sie einen Antrag für die Scheidung bereits nach 6 Wochen Ehe stellen oder ist es möglich, die Ehe zu annullieren?\n\n\n\nGrundsätzlich ist eine Annullierung der Ehe nur möglich, wenn einer oder beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung\n\n\n\n\nunzurechnungsfähig ist, d.h., dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sodass er nicht wusste, was vor sich geht,\n\n\n\ndie Sprache nicht versteht und deshalb nicht verstand, dass es sich dabei um eine Trauung handelt,\n\n\n\nsich in einer Bedrohungssituation befindet und sich nicht frei über die Heirat entscheiden kann.\n\n\n\n\nDes Weiteren ist eine Annullierung auch möglich, wenn es sich bei der Ehe um eine Scheinehe handelt oder einer der Partner von dem anderen Partner arglistig getäuscht wurde.Eine arglistige Täuschung liegt beispielsweise vor, wenn ein Partner dem anderen von seiner HIV-Infektion, seiner Impotenz oder seinen leiblichen Kindern nicht erzählt hat und der andere Partner bei Kenntnis dieser Umstände nicht geheiratet hätte.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMuss bei einer Scheidung nach 6 Wochen das Trennungsjahr eingehalten werden?\n\n\n\nDa der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden. Die Scheidung nach 6 Wochen Ehe kann erfolgen, wenn die Ehe nachweislich als zerrüttet gilt.\n\n\n\nLaut § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt eine Ehe als zerrüttet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitgezählt wird.\n\n\n\nEs bedarf in dem Fall keiner weiteren Beweise für die Zerrüttung der Ehe. Beide Ehepartner müssten demnächst dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung ist unerheblich.\n\n\n\nEine Trennung findet nur wirklich statt, wenn beide Ehepartner nicht mehr im selben Zimmer schlafen, getrennt wirtschaften und keine Dienstleistungen mehr füreinander erbringen, beispielsweise füreinander kochen oder Wäsche waschen.\n\n\n\nBei einer Scheidung nach 6 Wochen ist nach deutschem Recht kein gemeinsamer Antrag möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Einer der Partner müsste demnach einen Antrag stellen. In dem Fall wird ein Anwalt benötigt.\n\n\n\nUnterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach 6 Wochen\n\n\n\nWer zahlt Unterhalt bei einer Scheidung nach 6 Wochen?\n\n\n\nViele fragen sich, wie es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht verhält, wenn die Scheidung bereits nach 6 Wochen erfolgt.\n\n\n\nFür eine Scheidung gelten in der Regel immer dieselben Bestimmungen, unabhängig davon, welche Dauer die Ehe hat. Ehepartner, die eine Scheidung nach 6 Wochen Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, für sie gelten auch die normalen gesetzlichen Regelungen.\n\n\n\nIn der Praxis kann beispielsweise der Zugewinn bei einer kurzen Ehe sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, kein automatischer Versorgungsausgleich statt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/","name":"Ist eine Scheidung nach 6 Wochen möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-scheidung-nach-6-wochen.jpg","datePublished":"2018-06-29T20:15:09+00:00","dateModified":"2026-01-25T00:50:01+00:00","description":"llll➤ Ist eine Scheidung nach 6 Wochen Ehe nötig? Alle wichtigen Infos → Ist eine Annullierung möglich? → Wer Unterhalt zahlt usw. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#faq-question-1694086603080"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#faq-question-1694086604362"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-6-wochen/#faq-question-1694086605011"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Wann ist eine Scheidung nach 4 Monaten Ehe möglich?","datePublished":"2018-07-01T21:03:31+00:00","dateModified":"2026-03-15T06:37:13+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/"},"wordCount":720,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-scheidung-nach-4-monaten.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Einer Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamt zufolge hielt eine Ehe im Jahr 2016 durchschnittlich 15 Jahre, während sie im Jahr 2015 nur 14,9 Jahre hielt. Neben langjährigen Ehen gibt es auch welche, die bereits nach wenigen Monaten zerrüttet sind. Ist es beispielsweise möglich, bereits nach 4 Monaten Ehe die Scheidung einzureichen? Muss das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung nach 4 Monaten Ehe beantragt werden kann? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung nach 4 Monaten\n\n\n\nKann eine Ehe nach 4 Monaten annulliert werden? In einigen Fällen ist eine Annullierung der Ehe möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um eine Scheinehe handelt oder ein Ehepartner den anderen arglistig getäuscht hat.  Muss ich bei einer Scheidung nach 4 Monaten das Trennungsjahr einhalten? Bei einer Scheidung nach 4 Monaten muss in der Regel wie üblich das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber möchte, dass die Ehepartner gründlich über die Trennung nachdenken.  Gelten für eine Scheidung kurz nach Eheschließung besondere Bestimmungen? Nein. Für eine Scheidung nach 4 Monaten gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Scheidung nach einer langen Ehe.  \n\n\n\n\nIst eine Scheidung nach 4 Monaten möglich?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nKann die Ehe nach 4 Monaten annulliert werden?\n\n\n\nKönnen Sie einen Antrag auf Scheidung nach 4 Monaten Ehe einreichen?\n\n\n\nSie haben vor 4 Monaten geheiratet und wollen nun die Ehe aufheben, weil Sie festgestellt haben, dass Sie und Ihr Partner nicht zusammenpassen?In der Regel ist eine Annullierung der Ehe nur möglich, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:\n\n\n\n\nwenn ein Ehepartner aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit nicht wusste, was vor sich geht, beispielsweise wenn er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,\n\n\n\nwenn einer oder beide Partner aufgrund von mangelnder Sprachkenntnis bei der Hochzeit nicht verstanden, dass es sich dabei um eine Trauung handelt,\n\n\n\nwenn eine&nbsp;Bedrohungssituation vorlag und einer oder beide Ehepartner sich nicht frei über die Heirat entscheiden konnten.\n\n\n\n\nEine Annullierung ist zudem in der Regel möglich, wenn die Ehe eine Scheinehe ist oder einer der Ehepartner den anderen arglistig getäuscht hat.\n\n\n\n\nVon einer arglistigen Täuschung kann gesprochen werden, wenn ein Partner dem anderen seine HIV-Infektion, seine Impotenz oder seine leiblichen Kindern vorenthalten hat, um ihn zur Heirat zu bewegen.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nMuss bei einer Scheidung nach 4 Monaten das Trennungsjahr eingehalten werden?\n\n\n\nMuss das Trennungsjahr bei einer Scheidung nach 4 Monaten eingehalten werden?\n\n\n\nDa der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden. Die Scheidung nach 4 Monaten Ehe plus Trennungsjahr kann erfolgen, wenn die Ehe nachweislich als zerrüttet gilt.\n\n\n\nIm&nbsp;§ 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches&nbsp;wird eine Ehe als zerrüttelt bezeichnet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird dabei mitgezählt.\n\n\n\nIn dem Fall bedarf es in der Regel&nbsp;keiner weiteren Beweise für die Zerrüttung der Ehe. Demnach reicht es meistens, wenn beide Ehepartner dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung muss nicht genannt werden.\n\n\n\nDarüber hinaus findet eine Trennung nur wirklich vor dem Gesetz statt, wenn beide Ehepartner kein gemeinsames Schlafzimmer mehr teilen, nicht zusammen wirtschaften oder Dienstleistungen füreinander erbringen,&nbsp;beispielsweise füreinander kochen oder Wäsche waschen.\n\n\n\nBei einer Ehescheidung ist nach deutschem Recht kein gemeinsamer Antrag möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Einer der Partner müsste daher einen Antrag stellen. Für einen Scheidungsantrag wird ein Anwalt benötigt.\n\n\n\nUnterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach 4 Monaten\n\n\n\nWie verhalten sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Scheidung nach 4 Monaten?\n\n\n\nViele fragen sich, wie es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht verhält, wenn die Scheidung bereits nach 4 Monaten Ehe angestrebt wird.\n\n\n\nFür eine Scheidung gelten in der Regel immer dieselben Bestimmungen, unabhängig davon, welche Dauer die Ehe hat. Ehepartner, die eine Scheidung nach 4 Monaten Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, für sie gelten auch die normalen gesetzlichen Regelungen.\n\n\n\nIn der Praxis kann beispielsweise der Zugewinn bei einer kurzen Ehe sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, kein automatischer Versorgungsausgleich statt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/","name":"Ist eine Scheidung nach 4 Monaten möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-scheidung-nach-4-monaten.jpg","datePublished":"2018-07-01T21:03:31+00:00","dateModified":"2026-03-15T06:37:13+00:00","description":"llll➤ Ist eine Scheidung nach 4 Monaten Ehe möglich? Alle wichtigen Infos → Ist eine Annullierung möglich? → Wer Unterhalt zahlt usw. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#faq-question-1694088675756"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#faq-question-1694088676829"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-4-monaten/#faq-question-1694088677574"}],"inLanguage":"de"}
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Im Jahr 2017 ließen sich nämlich 153.500 Ehepaare scheiden, während acht Jahre zuvor 191.948 Ehepaare die Scheidung einreichten. Was müssen Ehepaare beachten, wenn sie bereits nach einem Jahr feststellen, dass sie getrennter Wege gehen wollen. Ist eine Scheidung nach einem Jahr Ehe möglich? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Scheidung nach einem Jahr?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung nach einem Jahr\n\n\n\nKann ich nach einem Jahr die Scheidung einreichen? Ja. Sie haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, eine Scheidung einzureichen, wenn es zu einer Trennung mit dem Partner gekommen ist.  Brauche ich bei der Scheidung nach einem Jahr ein Trennungsjahr? Auch bei einer Scheidung nach einem Jahr muss in der Regel das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, gründlich über die Scheidung nachzudenken.Vor dem Gesetz gilt eine Ehe als zerrüttet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird dabei in der Regel mitgezählt.   Gelten besondere Regelungen beim Unterhalt bei einer Scheidung nach einem Jahr? Für Ehepaare, die sich nach einem Jahr Ehe scheiden lassen wollen, gelten die normalen gesetzlichen Regelungen bzgl. Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.  \n\n\n\n\nIst eine Scheidung im ersten Jahr möglich?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nEinvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung\n\n\n\nWas müssen Sie bei einer Scheidung nach einem Jahr Ehe beachten?\n\n\n\nHäufig stellen Paare bereits einige Monate nach der Hochzeit fest, dass sie und ihr Partner nicht zusammenpassen. Wenn alle Maßnahmen zur Pflege der Ehe nicht mehr helfen, wollen die meisten eine Scheidung bereits innerhalb 1 Jahr Ehe.\n\n\n\nHierbei stellt sich die Frage, ob die Ehepartner nach einer kurzen Ehe das Trennungsjahr einhalten müssen, bevor die Ehe geschieden werden kann.\n\n\n\nWeil der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel von allen eingehalten werden.\n\n\n\nBei einer nachweislich zerrütteten Ehe kann die Scheidung nach einem Jahr Ehe erfolgen. Wann eine Ehe als zerrüttet gilt, wird im&nbsp;§ 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches&nbsp;festgehalten. Demnach kann die Ehe als zerrüttet angenommen werden, wenn die Ehepartner&nbsp;mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird auch anerkannt.\n\n\n\nWenn die Partner bereits ein Jahr getrennt leben, bedarf es&nbsp;keiner weiteren Beweise&nbsp;mehr für die Zerrüttung der Ehe. Getrennt leben die Partner, wenn sie nicht mehr ein Schlafzimmer teilen, nicht zusammen wirtschaften und keine Dienstleistungen mehr füreinander erbringen.\n\n\n\nFür eine reibungslose Scheidung sollten beide Ehepartner dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung&nbsp;muss dabei nicht genannt werden.\n\n\n\nBei einer Scheidung nach 1 Jahr Ehe ist nach deutschem Recht kein gemeinsamer Antrag möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Demnach muss einer der Partner einen Antrag stellen und einen Anwalt konsultieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach einem Jahr\n\n\n\nWer zahlt Unterhalt bei einer Scheidung nach einem Jahr?\n\n\n\nWie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht&nbsp;bei einer Scheidung nach einem Jahr?\n\n\n\nIn Deutschland gelten für alle Scheidungen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, immer&nbsp;die selben Bestimmungen. Dabei ist die Dauer der Ehe unerheblich. Ehepartner, die eine Scheidung nach einem Jahr Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, sondern auch&nbsp;die normalen gesetzlichen Regelungen&nbsp;bzgl. Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht beachten.\n\n\n\nDer Zugewinn bei einer kurzen Ehe kann in der Praxis sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, in der Regel kein automatischer Versorgungsausgleich statt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/","name":"Ist eine Scheidung nach einem Jahr möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-scheidung-nach-einem-jahr.jpg","datePublished":"2018-07-01T21:25:24+00:00","dateModified":"2026-01-25T05:06:41+00:00","description":"llll➤ Ist eine Scheidung nach einem Jahr nötig? Alle wichtigen Infos → Ist eine Annullierung möglich? → Wer Unterhalt zahlt usw. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/#faq-question-1694085028918"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/#faq-question-1694085027798"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-nach-einem-jahr/#faq-question-1694085029590"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"In welcher Höhe müssen Sie Unterhalt an Ihre/n Ex und Ihre Kinder entrichten?","datePublished":"2018-07-10T14:01:15+00:00","dateModified":"2025-12-11T12:57:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/"},"wordCount":670,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-unterhalt-wie-hoch.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Im Zuge einer Trennung und/oder Scheidung können unterschiedliche Unterhaltsansprüche entstehen, insbesondere der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt. Die Höhe vom Unterhalt für Kind und Ex richtet sich dabei nach unterschiedlichen Maßgaben. Erfahren Sie im Folgenden, wie sich die Unterhaltshöhe ermitteln lässt.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen?\n\nIn welcher Höhe im Einzelfall Unterhalt gezahlt werden muss, richtet sich nach drei wesentlichen Aspekten: Bedürftigkeit sowie Anspruch des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen.\nDie Höhe vom Kindesunterhalt wird dabei in aller Regel anhand der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.\nIn welcher Höhe Sie Ehegattenunterhalt entrichten müssen, ergibt sich zumeist aus den tatsächlichen Einkommensverhältnissen von Ihnen und Ihrem Ehegatten - genauer: der Einkommensdifferenz.\n\nWeiterführende Informationen inklusive Unterhaltsrechner finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnspruch auf Unterhalt: Höhe nicht pauschal festsetzbar!\n\n\n\nKriterien bei der Festlegung der Unterhaltshöhe\n\n\n\nKindesunterhalt, nachehelicher oder Trennungsunterhalt: Die Höhe bemisst sich anhand der Einkommensverhältnisse.\n\n\n\nDamit ein Anspruch auf Unterhalt aufseiten des Ehegattens oder der Kinder besteht, müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:\n\n\n\n\nDer Anspruchsteller muss bedürftig sein, d. h. er ist nicht in der Lage dazu, für die Deckung des eigenen Lebensbedarfs selbst genügend finanzielle Mittel aufzubringen.\n\n\n\nDer Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein, d. h. er muss über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um Unterhalt leisten zu können.\n\n\n\n\nSind diese beiden Aspekte erfüllt, besteht in der Regel dem Grunde nach ein Anspruch auf Unterhaltszahlung. Die Höhe richtet sich sodann nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsschuldners - aber auch nach denen der Unterhaltsberechtigten.\n\n\n\nWie hoch ist der Unterhalt für ein Kind?\n\n\n\nMit unserem Rechner können Sie die ungefähre Höhe vom Unterhalt für Ihr Kind vorab berechnen (Achtung! Ergebnisse nicht verbindlich):\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\nBeim Kindesunterhalt wird die Höhe des Anspruchs eines Kindes in der Regel anhand der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ermittelt. Hier werden die Unterhaltspflichtigen anhand deren bereinigten Nettoeinkommens in unterschiedliche Einkommensstufen eingeteilt. Anhand der Einkommensstufe lässt sich sodann ermitteln, welchen Grundbedarf das betroffene Kind je nach Altersstufe hat:\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\nWie ist der Kindesunterhalt? Die Düsseldorfer Tabelle kann der Orientierung dienen.\n\n\n\nVon diesem allgemeinen Grundbedarf wird dann jedoch grundsätzlich noch das Einkommen des Kindes in Abzug gebracht. Hierunter fallen u. a. das Kindergeld (bei Minderjährigen hälftige Anrechnung), Ausbildungsentgelte, regelmäßige Einkünfte aus Minijobs usf.\n\n\n\nFerner muss der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt werden. Dieser hat insofern Einfluss auf die Höhe vom Unterhalt, als dass der Zahlungspflichtige in der Regel nur bis maximal zu diesem Grenzwert Unterhalt leisten muss. Angenommen, der Unterhaltsanspruch des Kindes liegt bei 482 Euro monatlich. Der Unterhaltspflichtige hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1.600 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern liegt bei derzeit 1.450 Euro (Stand 01.01.2026). Damit müsste der Betroffene nur noch Unterhalt für das Kind in Höhe von 150 Euro zahlen.\n\n\n\nWeitere Ratgeber zum Thema Kindesunterhalt:\n\n\n\n\nUnterhalt in der Ausbildung\n\n\n\nKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit\n\n\n\nUnterhalt ab 18\n\n\n\n\nWie können Sie die Höhe vom Ehegattenunterhalt bestimmen?\n\n\n\nUnser kostenloser Unterhaltsrechner kann Ihnen eine erste Orientierung darüber geben, welche Unterhaltsansprüche Sie bzw. Ihr Ehegatte haben könnten (Achtung! Keine verbindlichen Ergebnisse):\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt umfasst sowohl den Trennungs- als auch den nachehelichen Unterhalt. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche folgt in beiden Fällen jedoch demselben Muster. Zur Anwendung kommt bei der Bestimmung der Höhe vom Unterhalt für den Ehegatten die sogenannte Differenzmethode.\n\n\n\nDabei werden die bereinigten Nettoeinkommen sowohl des Berechtigten als auch des Pflichtigen einander gegenübergestellt. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann auf die Differenz nunmehr in der Regel 3/7 als Unterhaltsanspruch geltend machen. Ein Beispiel für die Ermittlung der Höhe vom Unterhalt für einen Ehegatten mithilfe der Differenzmethode finden Sie in der folgenden Grafik:"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/","name":"Höhe vom Unterhalt für Kind & Ex •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-unterhalt-wie-hoch.jpg","datePublished":"2018-07-10T14:01:15+00:00","dateModified":"2025-12-11T12:57:40+00:00","description":"llll➤ Wie ergibt sich die Höhe vom Unterhalt? Infos zu → Höhe vom Kindesunterhalt gemäß Unterhaltstabelle, → Unterhaltshöhe beim Ehegattenunterhalt uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/hoehe-unterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-unterhalt-wie-hoch.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-unterhalt-wie-hoch.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Ratgeber \"Unterhalt: Wie hoch fällt er aus?\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kann bei Scheidung ein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden?","datePublished":"2018-07-10T14:05:59+00:00","dateModified":"2026-03-17T04:04:28+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/"},"wordCount":563,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-gemeinsamer-anwalt-bei-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer","Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Eine Scheidung führt die Beteiligten unweigerlich vor das zuständige Familiengericht. Vor diesem wiederum besteht für alle Antragsteller Anwaltszwang. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung reicht dabei jedoch häufig nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag ein, während der andere diesem zustimmt. Dadurch genügt hier regelmäßig die Beauftragung nur eines Anwaltes. Doch kann dieser dann für die Ehegatten als gemeinsamer Scheidungsanwalt auftreten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gemeinsamer Anwalt bei Scheidung möglich?\n\n\n\nIst ein gemeinsamer Anwalt bei der Scheidung möglich? Ja. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, ist es grundsätzlich möglich, dass beide Parteien durch denselben Rechtsbeistand vertreten werden.  Wann kann kein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden? Ein gemeinsamer Anwalt bei der Scheidung kommt nicht in Frage, wenn es unterschiedliche Interessen der beiden Parteien gibt.  Ist eine Scheidung komplett ohne Anwalt möglich? Nein. In Deutschland herrscht diesbezüglich Anwaltszwang. Sie müssen also zwangsläufig einen Scheidungsanwalt engagieren.  \n\n\n\n\nWiderstreitende Interessen bei Scheidung: Gemeinsamer Anwalt nicht möglich!\n\n\n\nBerufsordnung für Rechtsanwälte verbietet Vertretung konkurrierender Parteien\n\n\n\nBevorstehende Scheidung: Gemeinsamer Anwalt oder doch besser getrennt beraten lassen?\n\n\n\nDas Standesrecht eines jeden Anwalts basiert auf der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). In § 3 BORA wird eine allgemeine Regelung getroffen, die grundsätzlich verhindert, dass bei Scheidung ein Anwalt für beide Parteien tätig werden kann:\n\n\n\n\n\"Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise [...] beruflich befasst war.\" (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BORA)\n\n\n\n\nIm Rahmen einer Scheidung ergeben sich die widerstreitenden Interessen insbesondere aus den zahlreichen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Da ein Anwalt stets darauf hinarbeitet, die bestmöglichen Konditionen für den eigenen Mandanten zu erwirken, wird eine objektive Vertretung beider Scheidungswilligen unterbunden. Nur einer der Ehegatten kann den Scheidungsanwalt mit der Vertretung beauftragen, sodass bei Scheidung kein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden kann.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nBei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt\n\n\n\nBei Scheidung ist kein gemeinsamer Anwalt möglich, aber wer den Rechtsbeistand zahlt, darüber sind Einigungen denkbar.\n\n\n\nEs ist also rechtlich gesehen de facto nicht möglich, dass ein gemeinsamer Anwalt beide Ehegatten bei der Scheidung vertritt. Die Kosten für den von einem der beiden beauftragten Anwalt können dennoch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung geteilt werden. Hierzu treffen die Ehegatten zumeist eine Kostenteilungsvereinbarung.\n\n\n\nDer Vorteil ist, dass sich so die Kosten des Scheidungsverfahrens maßgeblich verringern lassen. Eine Pflicht zur Kostenteilung gibt es jedoch nicht, da für die Anwaltskosten im Familienverfahren regelmäßig der Auftraggeber einstehen muss.\n\n\n\nNichtsdestotrotz sollte der Antragsgegner auch bei Einvernehmlichkeit eine außergerichtliche anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn dieser bezüglich seiner Ansprüche im Zuge der Scheidung unsicher ist. Die Vertretung kann sich dann auf ein Beratungsmandat beschränken, das in der Regel geringere Kosten als die gerichtliche Vertretung verursacht.\n\n\n\nBei Trennung von einem Anwalt gemeinsam beraten lassen\n\n\n\nAnders hingegen kann es aussehen, wenn die betroffenen Ehegatten nur eine allgemeine Beratung in Anspruch nehmen, die insbesondere Auskünfte über die Rechte, Pflichten und Ansprüche zum Gegenstand hat, welche im Zuge einer Scheidung grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Spätestens jedoch, wenn es um wesentliche Inhalte und detaillierte Ansprüche geht, kann nur noch ein Ehegatte den Anwalt mit der Vertretung bei der Scheidung beauftragen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/","url":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/","name":"Bei Scheidung gemeinsamer Anwalt möglich? •§• TRENNUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-gemeinsamer-anwalt-bei-scheidung.jpg","datePublished":"2018-07-10T14:05:59+00:00","dateModified":"2026-03-17T04:04:28+00:00","description":"llll➤ Ist bei Scheidung ein gemeinsamer Anwalt möglich? Infos zu → gemeinsamer Anwalt bei Scheidung & Trennung, → wer zahlt uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084052623"},{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084053618"},{"@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084054296"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-gemeinsamer-anwalt-bei-scheidung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-gemeinsamer-anwalt-bei-scheidung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Ratgeber zum Thema \"gemeinsamer Anwalt bei Scheidung\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084052623","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084052623","name":"Ist ein gemeinsamer Anwalt bei der Scheidung möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja. Wenn es sich um eine <a href=\"https://www.scheidung.org/einvernehmliche-scheidung/\">einvernehmliche Scheidung</a> handelt, ist es grundsätzlich möglich, dass beide Parteien durch denselben Rechtsbeistand vertreten werden.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084053618","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084053618","name":"Wann kann kein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ein gemeinsamer Anwalt bei der Scheidung kommt nicht in Frage, wenn es unterschiedliche Interessen der beiden Parteien gibt.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084054296","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/gemeinsamer-anwalt/#faq-question-1694084054296","name":"Ist eine Scheidung komplett ohne Anwalt möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. In Deutschland herrscht diesbezüglich <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidung-ohne-anwalt/\">Anwaltszwang</a>. Sie müssen also zwangsläufig einen Scheidungsanwalt engagieren.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung richtig vorbereiten: Strukturierter Einstieg in turbulente Zeiten","datePublished":"2018-07-10T14:12:58+00:00","dateModified":"2026-03-11T03:34:51+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/"},"wordCount":654,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-scheidung-vorbereiten.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer","Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Trennung und Scheidung können nicht nur emotional zu einer chaotischen Berg- und Talfahrt führen. Auch das Auseinanderdividieren der ehemals eng verknüpften Leben kann den Ehegatten einiges abverlangen. Die zu treffenden Regelungen sind für Laien oftmals kaum zu überblicken. Um Struktur in Trennungs- und Scheidungsablauf zu bringen, ist es deshalb stets ratsam, eine gewissenhafte Vorbereitung auf die Scheidung anzuvisieren. Doch wie genau ist das möglich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsvorbereitung\n\nUm die Scheidung richtig vorbereiten zu können, ist der Rat eines Anwaltes in aller Regel unerlässlich.\nJuristische Laien können den Umfang der familienrechtlichen Regelungen nur selten ohne angemessene Beratung überblicken.\nWie Sie die Scheidung richtig planen können und welche Schritte im Einzelnen sinnvoll sind, können Sie unserer kostenlosen Checkliste entnehmen.\n\nAusführliche Infos dazu, wie Sie Ihre Scheidung richtig planen können, finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nWie können Sie die Scheidung richtig vorbereiten?\n\n\n\nErster Schritt für juristische Laien: Anwaltliche Beratung\n\n\n\nWie können Sie die Scheidung richtig vorbereiten?\n\n\n\nDas Familienrecht hält zahlreiche Regelungen, aber auch einzelfallabhängige Entscheidungen bereit, die für einen juristischen Laien kaum zu überblicken sind. Welche Ansprüche bestehen im Rahmen der Scheidung? Wie kann die vermögensrechtliche Auseinandersetzung gestaltet werden? Welchen Einfluss hat der Güterstand? Benötigen beide Ehegatten einen Anwalt? Wie lange wird das Scheidungsverfahren dauern?\n\n\n\nFragen über Fragen prasseln auf die betroffenen Ehegatten ein, die weder das Internet noch die Beratung unter Freunden und Bekannten zu Genüge klären können. Aus diesem Grunde ist es stets ratsam, dass sich beide Ehegatten von einem Scheidungsanwalt auf die bevorstehende Scheidung angemessen vorbereiten lassen. Dieser kann zunächst ganz allgemein erläutern, welche Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung usf. vereinzelt entstehen können. Diese allgemeinen Informationen können das weitere Vorgehen bei der Scheidungsvorbereitung dann lenken, z. B.:\n\n\n\nAuflistung der gemeinsamen HausratsgegenständeKlärung der Zuweisung der ehelichen WohnungFragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllenAufstellung der in der Ehezeit erworbenen ZugewinneErmittlung und Bewertung der möglichen UnterhaltsansprücheSammlung der persönlichen Unterlagen\n\n\n\nÜber die meisten Scheidungsfolgen können die Ehegatten etwa im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmliche Entscheidungen treffen. Dabei ist eine allzu einseitige Belastung eines Ehegatten jedoch zu vermeiden, um die Wirksamkeit entsprechender Verträge nicht zu beeinträchtigen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennung von Tisch und Bett als Scheidungsvoraussetzung\n\n\n\nBank, Gericht, Anwalt, wohin zuerst? Tipps für die Scheidungsvorbereitung erhalten Sie auch vom Anwalt.\n\n\n\nEine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Scheidungsantrag überhaupt eingereicht werden kann, ist die Zerrüttung der Ehe. Einen entsprechenden Nachweis hierüber soll eine mindestens einjährige Trennung der Ehegatten erbringen. Bereits während dieser Trennungszeit können die Ehegatten sich auf die Scheidung vorbereiten.\n\n\n\nAusschlaggebend für den Beginn des Trennungsjahres ist die \"Trennung von Tisch und Bett\", d. h. die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Dabei kann das Trennungsjahr auch im selben Haus oder derselben Wohnung stattfinden, solange die Ehegatten getrennt haushalten und schlafen.\n\n\n\nDa die Trennung nur möglich ist, wenn beide Ehegatten hierüber informiert sind, kann in der Regel keiner der Ehegatten die Scheidung heimlich vorbereiten. Zwar kann auch vor offizieller Trennung eine entsprechende Scheidungsberatung bei einem Anwalt erfolgen, früher oder später muss der andere Ehegatte aber über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden, um die Scheidungsvoraussetzungen zu erfüllen.\n\n\n\n\nCheckliste: Die Scheidung richtig planen\n\nHier können Sie unsere Checkliste kostenlos herunterladen, die Ihnen einige Tipps geben kann, wie Sie Ihre Scheidung richtig vorbereiten.\nDie Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, sondern kann zunächst nur als allgemeiner Leitfaden fungieren.\nBeachten Sie, dass diese Liste keine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Zudem kann Ihnen nur ein versierter Anwalt eine zuverlässige Einschätzung dazu geben, wie hoch die Scheidungskosten für Sie ausfallen können.\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/","name":"Die Scheidung richtig vorbereiten •§• TRENNUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-scheidung-vorbereiten.jpg","datePublished":"2018-07-10T14:12:58+00:00","dateModified":"2026-03-11T03:34:51+00:00","description":"llll➤ Wie können Sie die Scheidung vorbereiten? Infos zur → Scheidungsvorbereitung, → Checkliste, um die Scheidung richtig zu planen uvm. auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-vorbereiten/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-scheidung-vorbereiten.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-scheidung-vorbereiten.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Ratgeber zum Thema \"Scheidung richtig vorbereiten\""}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall: Besondere Härte kann schnelle Scheidung begründen","datePublished":"2018-07-10T14:15:25+00:00","dateModified":"2026-03-11T23:59:54+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/"},"wordCount":604,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-trennungsjahr-haertefall.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Eine mindestens einjährige Trennungszeit soll die Zerrüttung der Ehe nachweisen. Nur eine unwiderruflich zerrüttete Ehe kann in Deutschland geschieden werden. In wenigen Ausnahmefällen kann von der Durchführung des Trennungsjahres jedoch abgesehen werden, insbesondere dann, wenn die Weiterführung der Ehe für einen der beteiligten eine besondere Härte darstellt. In welchen Fällen genau aber können Betroffene die Scheidung ohne Trennungsjahr wegen Härtefall beantragen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung ohne Trennungsjahr bei Härtefall möglich\n\nIm Allgemeinen ist eine mindestens einjährige Trennungszeit Voraussetzung für die Durchführung der Scheidung.\nIm Einzelfall kann vom Trennungsjahr wegen Härtefall abgesehen werden, d. h. die Weiterführung der Ehe müsste für einen der Ehegatten unzumutbar sein.\nIn der Regel muss ein Gericht entscheiden, ob im jeweiligen Fall tatsächlich eine besondere Härte vorliegt.\nInsgesamt sind Härtefallscheidungen vergleichsweise selten.\n\nAusführliche Infos dazu, wann Sie das Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall verkürzen können, finden Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nKein volles Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall\n\n\n\nZerrüttungsprinzip verlangt im Allgemeinen das Trennungsjahr\n\n\n\nDas Trennungsjahr kann im Härtefall verkürzt werden. Doch wann ist ein solcher anzunehmen?\n\n\n\nBei Scheidungen in Deutschland greift das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Demnach kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie als zerrüttet gilt. Diese Annahme gilt in der Regel frühestens dann als unwiderruflich, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen.\n\n\n\nEs gibt jedoch auch Ehen, deren Fortbestand für einen der Ehegatten eine besondere Härte darstellen. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass von der sonst obligatorischen Durchführung von einem Trennungsjahr wegen Härtefall abgesehen und eine \"Blitzscheidung\" durchgeführt wird. Die Einreichung des Scheidungsantrages kann dann bereits vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit erfolgen.\n\n\n\nAchtung! Die Verkürzung vom Trennungsjahr bei vorliegendem Härtefall bedeutet nicht automatisch, dass die Scheidung schneller vonstatten geht. Die Härtefallregelung begründet zunächst nur, dass der Antrag auf Ehescheidung bereits vor Ablauf der sonst üblichen Trennungsphase eingereicht und angenommen werden kann. Damit beginnt das Scheidungsverfahren jedoch erst.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn welchen Fällen entfällt das Trennungsjahr als Voraussetzung?\n\n\n\nSie können zwar das Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall, das bedeutet aber nicht automatisch auch eine schnelle Scheidung.\n\n\n\nIm Familienrecht gleicht grundsätzlich kein Fall dem anderen. Es haben sich jedoch insbesondere bei der Bewertung einer besonderen Härte für einen der Ehegatten im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen Tendenzen gezeigt. In folgenden Fällen kann es möglich sein, das Trennungsjahr zu verkürzen, weil ein Härtefall vorliegt:\n\n\n\nkörperliche oder psychische Gewalt in der Ehe, insbesondere vor den Augen der KinderSchwere Abhängigkeit mit mehrfach gescheiterter Therapie oder TherapieverweigerungEhebruch mit einhergehender außerehelicher SchwangerschaftBestand einer ScheineheStraftaten gegenüber dem Ehepartner (u. a. auch bei Mordandrohung, Zwang zur Prostitution, Vergewaltigung u. a.)erhebliche psychische Erkrankung des Ehepartners, die vor Eheschließung nicht bekannt warerhebliche Täuschung eines Gatten gegenüber dem anderen bezüglich prekärer finanzieller Situation (Überschuldung)u. a.\n\n\n\nAchtung! Letztlich obliegt die Entscheidung, ob der Verzicht auf das Trennungsjahr möglich, der Härtefall im Einzelfall anerkannt wird, dem jeweils zuständigen Familiengericht. Garantien gibt es nicht. Zudem ist es in aller Regel erforderlich, dass der Antragsteller, der auf eine schnelle Scheidung auf Grundlage der Härtefallregelung beharrt, den Antragsgegner auch tatsächlich verlassen hat. Wenden Sie sich für eine genauere Einschätzung Ihres Falles an einen Scheidungsanwalt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/","name":"Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-trennungsjahr-haertefall.jpg","datePublished":"2018-07-10T14:15:25+00:00","dateModified":"2026-03-11T23:59:54+00:00","description":"llll➤ Können Sie das Trennungsjahr verkürzen wegen Härtefall? Infos, → wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr wegen Härtefall möglich ist auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-haertefall/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-trennungsjahr-haertefall.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/ratgeber-trennungsjahr-haertefall.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Ratgeber zum Trennungsjahr bei Härtefall"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Salvatorische Klausel: Allheilmittel im Ehevertrag gegen potentielle Nichtigkeit?","datePublished":"2018-07-10T14:18:26+00:00","dateModified":"2026-01-27T05:02:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/"},"wordCount":617,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Im Rahmen eines Ehevertrages können die (künftigen) Ehegatten von einer relativen Vertragsfreiheit profitieren. Zu beachten sind dabei jedoch gesetzliche Verbote sowie eine ungleiche Lastenverteilung. Bestehen bei einzelnen Vertragsbestandteilen Unsicherheiten, kann die salvatorische Klausel im Ehevertrag unter Umständen verhindern, dass bei Nichtigkeit eines Bestandteils gleich der gesamte Vertrag unwirksam wird. \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Salvatorische Klausel?\n\n\n\nWas ist eine salvatorische Klausel? Die salvatorische Klausel ist eine Schutzklausel, die alternative Rechtsfolgen für den Fall festlegt, dass sich einzelne Vertragsbestandteile des Ehevertrags als unwirksam oder ungenügend herausstellen.  Woraus besteht die salvatorische Klausel? Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: dem Hinweis, dass Teilnichtigkeit nicht zu Gesamtnichtigkeit führen solle, und der alternativen Einsetzung einer wirksamen und durchführbaren Bestimmung an die Stelle des unwirksamen Vertragsinhaltes.  Schützt die Klausel den Ehevertrag immer vor Unwirksamkeit? Aber: Bei Sittenwidrigkeit kann auch die salvatorische Klausel den Ehevertrag regelmäßig nicht vor Unwirksamkeit schützen.  \n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nRettungsanker salvatorische Klausel auch im Ehevertrag empfehlenswert\n\n\n\nWas ist die salvatorische Klausel? Sie soll verhindern, dass Vertragsparteien wegen Unwirksamkeit von Verträgen im Regen stehen.\n\n\n\nSalvatorius, das lateinische Wort für \"bewahrend, erhaltend\", stellt den Wortstamm der hier behandelten Klausel, die grundsätzlich in unterschiedlichsten Verträgen aufgenommen werden kann. Sie kommt in der Regel erst dann zum Tragen, wenn einzelne Vertragsinhalte sich als nichtig erweisen bzw. bestimmte, eigentlich erforderliche Aspekte nicht oder nur ungenügend geregelt wurden.\n\n\n\nFür diesen Fall gibt die salvatorische Klausel im Vertrag an, welche Rechtsfolgen bei Nichtigkeit einzelner Bestandteile alternativ gelten sollen. Auf diesem Wege soll die salvatorische Klausel Ehevertrag &amp; Co. vor Gesamtnichtigkeit bewahren. Diese kann nämlich schlimmstenfalls bereits bei Unwirksamkeit einer einzelnen Vereinbarung eintreten.\n\n\n\nSalvatorische Klausel: Allgemeine Muster bedürfen der Einzelfallanpassung\n\n\n\nEs spielt eine Rolle bei der Formulierung, ob die salvatorische Klausel in einem Ehevertrag, Kaufvertrag oder anderen vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen wird. Das Problem: Eine allzu pauschal formulierte und nicht auf den Einzelfall bezogene salvatorische Klausel kann auch unwirksam sein, wenn sie zu beliebig erscheint. Im Idealfall sollten entsprechende Aussagen direkter auf die einzelnen Inhalte eingehen. Unser Ehevertragsmuster enthält eine entsprechende Klausel aufgrund der Anpassungsnotwendigkeit deshalb noch nicht.\n\n\n\nDie salvatorische Klausel setzt sich dabei im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen:\n\n\n\n\nBestimmung, dass die Teilnichtigkeit nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen solle\n\n\n\nFestlegung, dass an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine wirksame und durchführbare annähernd ähnliche Regelung treten solle\n\n\n\n\nIm Kern folgt die salvatorische Klausel regelmäßig folgender Formulierung:\n\n\n\n\n\"Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder im Nachgang werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame und durchführbare Regelung treten.“\n\n\n\n\nEinem allzu allgemeine Muster sollte die salvatorische Klausel nicht folgen. Es bedarf der Anpassung an den Einzelfall.\n\n\n\nBeachten Sie, dass diese pauschal formulierte salvatorische Klausel nur allgemeines Beispiel ist und keinen Anspruch auf allumfassende Wirksamkeit erhebt. Sinnvoll ist es zudem, die salvatorische Klausel in Ehevertrag &amp; Co. nicht universell auf sämtliche Vertragsbestandteile zu beziehen, sondern direkt auf diejenigen, deren Teilnichtigkeit anhand der aktuellen Rechtslage zumindest zu befürchten ist.\n\n\n\nIm Falle eines Ehevertrages kann das vor allem die Kernbereiche der Ansprüche im Falle einer Scheidung betreffen, insbesondere den Verzicht auf den Versorgungsausgleich, aber auch beim Zugewinnausgleich sowie bei Unterhaltsansprüchen.\n\n\n\nIm Übrigen: Die salvatorische Klausel fungiert beim Ehevertrag grundsätzlich nicht als Allheilmittel! Sie können zwar von einer relativen Vertragsfreiheit profitieren. Im Falle von Sittenwidrigkeit, die sich auf Grundlage der Gesamtschau der Vertragsinhalte oder des Zustandekommens der Vereinbarung zeigt, nützt jedoch auch eine Schutzklausel regelmäßig nicht vor Gesamtnichtigkeit des Vertrages."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/","url":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/","name":"Salvatorische Klausel (inkl. Muster) [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-07-10T14:18:26+00:00","dateModified":"2026-01-27T05:02:55+00:00","description":"★ Salvatorische Klausel im Ehevertrag ★ Infos zu: ✓ Was ist die salvatorische Klausel? ✓ Ein Muster für die salvatorische Klausel und mehr hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472235450"},{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472236440"},{"@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472237185"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472236440","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472236440","name":"Woraus besteht die salvatorische Klausel?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen<strong>:</strong> dem Hinweis, dass Teilnichtigkeit nicht zu Gesamtnichtigkeit führen solle, und der alternativen Einsetzung einer wirksamen und durchführbaren Bestimmung an die Stelle des unwirksamen Vertragsinhaltes.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472237185","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/salvatorische-klausel/#faq-question-1693472237185","name":"Schützt die Klausel den Ehevertrag immer vor Unwirksamkeit?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Aber: Bei <a href=\"https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/\">Sittenwidrigkeit</a> kann auch die salvatorische Klausel den Ehevertrag regelmäßig nicht vor Unwirksamkeit schützen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/affaere/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/affaere/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Hat eine Affäre rechtliche Auswirkungen bei Scheidung und Trennung?","datePublished":"2018-07-23T09:48:44+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:47:16+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/affaere/"},"wordCount":593,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/affaere/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/affaere-beitrag.jpg","articleSection":["Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Unter den vielen möglichen Scheidungsgründen ist eine Affäre für viele am schwersten zu ertragen. Wenn Frau oder Mann fremdgegangen sind, ist dies bereits schmerzhaft – wiederholte Seitensprünge mit derselben Person können jedoch als besonders schlimmer Verrat empfunden werden. Welche rechtlichen Auswirkungen kann eine Affäre außerdem haben?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Die Affäre im Scheidungsverfahren\n\nEine Affäre spielt normalerweise keine Rolle in der Frage, ob eine Ehe geschieden werden kann oder nicht. Hierfür ist das Zerrüttungsprinzip entscheidend.\nRechtliche Konsequenzen können aber je nach Einzelfall bei Folgesachen auftreten.\nInwieweit der betrügende Ehepartner negative Auswirkungen befürchten muss, sollte immer ein versierter Scheidungsanwalt beurteilen.\n\nAusführliche Informationen zur Scheidung wegen Untreue erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nRechtliche Hintergründe: Zerrüttungsprinzip versus Schuldprinzip\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnwiderruflich gescheitert: Ehe-Aus im deutschen Rechtssystem\n\n\n\nEine heimliche Affäre kann durchaus zu Nachteilen im Scheidungsverfahren führen.\n\n\n\nDer Gesetzgeber geht in Deutschland prinzipiell von der lebenslangen Beständigkeit einer Ehe aus. Die Scheidung ist in der Regel nur möglich, wenn die Ehe unwiderruflich gescheitert und eine Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist (Zerrüttungsprinzip). Die konkreten Scheidungsgründe – ob einmaliger Seitensprung oder langjährige Affäre – spielen hier erst einmal keine Rolle.\n\n\n\nBis Mitte der 1970er Jahre war dies anders. Dem sogenannten Schuldprinzip nach konnte eine Ehe normalerweise nur geschieden werden, wenn sich einer etwas zu Schulden hatte kommen lassen, das in der Folge zum Scheitern der Ehe führte – etwa eine Affäre.\n\n\n\nDer „Schuldige“ hatte jedoch daneben weitere Konsequenzen zu fürchten. In der Regel verlor er durch sein Verhalten nicht nur etwaige Unterhaltsansprüche, es war ihm meist auch unmöglich, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu erhalten. Solche mehr oder weniger unausweichlichen rechtlichen Auswirkungen gibt es aktuell normalerweise nicht.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung wegen Ehebruch: Konsequenzen in drastischen Fällen\n\n\n\nTrotz der Abschaffung des Schuldprinzips und der Einführung des Zerrüttungsprinzips kann die Schuldfrage dennoch Auswirkungen haben, insbesondere wenn die Ex-Partner die Scheidung nicht einvernehmlich regeln können oder wollen und Folgesachen der Scheidung an das Gericht geben. Das können beispielsweise Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts oder des Umgangsrechts sein.\n\n\n\nIst der Partner fremdgegangen und hatte eine Affäre, können ihm durch diese also durchaus Nachteile entstehen, etwa wenn die Richter der Ansicht sein sollten, dass es für den betrogenen Ehegatten eine unbillige Härte wäre, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen.\n\n\n\nWann spielt die Affäre eine Rolle?\n\n\n\nEine Scheidung wegen Ehebruch ist nicht selten: Affären können eine Beziehung sehr belasten.\n\n\n\nOb und in welchen Fällen eine Affäre des einen Partners zu der Annahme führt, es sei eine unbillige Härte, diesem Ansprüche gegenüber den betrogenen Gatten zu gewähren, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Beurteilung ist immer eine Einzelfallentscheidung des jeweils zuständigen Gerichts.\n\n\n\nZudem können neben der Affäre weitere Gründe vorliegen, weshalb aus einer Affäre rechtliche Konsequenzen entstehen. Ist aus dem Ehebruch beispielsweise ein Kind entstanden? Gab es andere Vorkommnisse, z. B. häusliche Gewalt, Drogenmissbrauch oder Veruntreuung gemeinsamer Gelder? All dies kann dazu beitragen, dass etwaige Ansprüche eines Partners durch das Gericht versagt werden.\n\n\n\nOb Scheidungsgründe wie ein Ehebruch, eine Affäre oder außereheliche Kinder rechtliche Auswirkungen auf Versorgungsausgleich usw. haben werden, sollte daher immer von einem erfahrenen Scheidungsanwalt beurteilt werden. Dieser unterstützt Sie zudem auch während des möglicherweise emotional belastenden Scheidungsverfahrens."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/affaere/","url":"https://www.scheidung.org/affaere/","name":"Affäre: Scheidung wegen Ehebruch •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/affaere/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/affaere-beitrag.jpg","datePublished":"2018-07-23T09:48:44+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:47:16+00:00","description":"llll➤ Kann die Affäre zu Nachteilen führen? Alle wichtigen Infos → zu rechtlichen Konsequenzen bei der Scheidung wegen Untreue, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/affaere/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/affaere-beitrag.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/affaere-beitrag.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Bild zur Affäre: Beitrag"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Beratung bei der Scheidung: Ist das kostenlos möglich?","datePublished":"2018-07-23T12:27:33+00:00","dateModified":"2026-03-11T10:57:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/"},"wordCount":572,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-beratung-scheidung-kostenlos.jpg","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Meist ist die Scheidungsberatung nicht kostenlos. Wer ein Beratungsgespräch vor der Scheidung kostenlos erhalten möchte, hat trotzdem Möglichkeiten – etwa bei öffentlichen Stellen. Wo können Hilfesuchende fündig werden und eine kostenlose Scheidungsberatung bekommen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kostenlose Rechtsberatung bei Scheidung und Trennung\n\nEine Beratung im Vorfeld der rechtlichen Trennung ist nicht nur bei streitigen, sondern auch bei einvernehmlichen Scheidungen durchaus sinnvoll.\nEine kostenlose Beratung ersetzt jedoch nicht den Scheidungsanwalt, der für das Scheidungsverfahren vonnöten ist.\nInsbesondere bei drohender Benachteiligung eines Ehepartners sollte sich dieser beraten lassen und einen eigenen Anwalt engagieren.\nMenschen mit wenig Einkommen können Beratungshilfe beantragen.\n\nAusführliche Informationen zur kostenlosen Scheidungsberatung erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBeratung zur Scheidung: Kostenlos nicht nur bei Vereinen, Verbänden etc.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWann ist eine Scheidungsberatung sinnvoll?\n\n\n\nDie Beratung bei einer Scheidung kann kostenlos, aber auch kostenintensiv sein.\n\n\n\nGrundsätzlich sollten Scheidungswillige keine übereilten Entscheidungen treffen. Eine Scheidung hat rechtlich weitreichende Konsequenzen, die über die emotionale Trennung vom Partner hinausreichen und möglicherweise nicht immer im Sinne beider Ehegatten sind. Auch das Vorgehen – vom Einreichen des Scheidungsantrags bis hin zum Scheidungstermin – kann ohne eine (kostenlose) Beratung vor der Scheidung nachteilig ausgehen.\n\n\n\nEine Beratung bei der Scheidung – auch kostenlos – sollte zudem immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gefahr der Benachteiligung eines Partners besteht. Das kann beispielsweise der Fall bei starker wirtschaftlicher Ungleichheit sein.\n\n\n\nVorteilhaft kann bei einer Scheidung die kostenlose Beratung aber auch sein, um Streitigkeiten im Ansatz zu verhindern und Lösungen gemeinsam zu finden, etwa zu folgenden Aspekten:\n\n\n\nTrennungsunterhaltNachehelicher UnterhaltKindesunterhaltSorge- und UmgangsrechtVersorgungs- und Zugewinnausgleich\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWo ist die Rechtsberatung kostenlos möglich bei Scheidung und Trennung?\n\n\n\nDie kostenlose Rechtsberatung bei einer Scheidung ist meist nur ein Erstgespräch.\n\n\n\nNicht überall ist die Beratung vor der Scheidung kostenlos – viele Scheidungsanwälte bieten beispielsweise lediglich die Erstberatung vor der Scheidung kostenlos an. Bei anderen ist auch das Erstgespräch mit Kosten verbunden. Grundsätzlich bietet es sich jedoch an, einen Anwalt zu kontaktieren, denn für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang für den Antragsteller.\n\n\n\nHingegen ist die Beratung bei Scheidung meist kostenlos, wenn es sich um\n\n\n\nVerbände (bspw. pro familia),soziale/karitative Einrichtungen (Diakonie, Caritas usw.)oder ähnliche Organisationen (etwa Familienberatungsstellen)\n\n\n\nhandelt. Auch der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) hält diverse Angebote bereit. Dann ist die Beratung vor der Scheidung zwar kostenlos, dient aber lediglich der ersten Orientierung. Denn die Beauftragung eines Scheidungsanwalts ist für die rechtliche Trennung für Antragsteller zwingend erforderlich.\n\n\n\nBeratungshilfe für Geringverdiener und Hilfebedürftige\n\n\n\nKeine Scheidung ohne Beratung: Weitgehend kostenlos ist diese mit Beratungshilfeschein.\n\n\n\nNicht nur Besserverdiener, auch Menschen mit geringem oder keinem Einkommen wie bspw. Sozialhilfe- oder Hartz-4-Empfänger sollen die Möglichkeit haben, sich juristisch beraten zu lassen. Daher übernimmt der Staat bei Vorhandensein der Anspruchsvoraussetzungen die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Rahmen der Beratungshilfe.\n\n\n\nDamit die Beratung bei Scheidung kostenlos ist (abgesehen von einer Gebühr über 15 Euro), kann der Beratungshilfeschein beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Unter Vorlage der Bewilligung können Anwälte die Kosten dann direkt bei den Gerichten abrechnen.\n\n\n\nBeachten Sie jedoch, dass die Beratung vor der Scheidung nur kostenlos ist, solang es sich auch ausschließlich um beratende Tätigkeiten handelt. Für die Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren muss ggf. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Sprechen Sie Ihren Anwalt bei Zeiten darauf an!"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/","url":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/","name":"Beratung bei Scheidung: Kostenlos? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/beratung-kostenlos/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2018/07/beitrag-beratung-scheidung-kostenlos.jpg","datePublished":"2018-07-23T12:27:33+00:00","dateModified":"2026-03-11T10:57:37+00:00","description":"lll➤ Kann die Beratung bei Scheidung kostenlos erfolgen? Wichtige Infos → bspw. wo eine kostenlose Scheidungsberatung möglich ist, uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Beratung zum Ehevertrag: Ohne Anwalt Kosten sparen?","datePublished":"2018-08-28T12:44:54+00:00","dateModified":"2026-01-30T10:34:38+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/"},"wordCount":656,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Immer häufiger entschließen sich heiratswillige Paare vor der Hochzeit dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für den schlimmsten Fall - die Scheidung - vorzusorgen oder die eheliche Gemeinschaft zu strukturieren. Nicht in jedem Fall aber ist ein Ehevertrag auch wirklich erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen genügen. Ob eine entsprechende Vereinbarung im Einzelfall sinnvoll ist und was in dem Dokument geregelt werden sollte, können Sie im Rahmen einer umfassenden anwaltlichen Beratung zum Ehevertrag in Erfahrung bringen.\n\n\n\n\nZusammengefasst: Beratung zum Ehevertrag\n\nAufgrund der komplexen Wechselwirkung einzelner Inhalte in einem Ehevertrag sind die Beratung und Prüfung durch einen Anwalt stets anzuraten, um Unwirksamkeit zu vermeiden.\nEin Anwalt kann im Rahmen der Beratung auch prüfen, ob ein Ehevertrag überhaupt für den Einzelfall erforderlich ist.\nDie Kosten für eine anwaltliche Beratung liegen in der Regel bei bis zu 250 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nBeim Ehevertrag nicht auf Beratung durch einen Anwalt verzichten\n\n\n\nVerzichten Sie besser nicht auf die anwaltliche Beratung, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt werden soll.\n\n\n\nWie alle vertraglichen Vereinbarungen können sich auch Eheverträge als sehr komplexe Gebilde erweisen. Ein wesentliches Problem bei der Errichtung entsprechender Vereinbarungen ergibt sich dabei vor allem auch aus den Inhalten selbst. Der Zuschnitt auf den jeweiligen Einzelfall hält zahlreiche Fallstricke bereit, insbesondere dann, wenn einzelne Ansprüche für den Fall der Scheidung ausgeschlossen werden sollen.\n\n\n\nEin allzu rigoroser Verzicht kann hier einen der Vertragspartner über Gebühr benachteiligen. Das wiederum kann im Zweifel zur Unwirksamkeit des Vertrages führen, wenn Sittenwidrigkeit anzuerkennen ist. Aus diesem Grund ist es stets ratsam, sich bei der Erstellung von einem Ehevertrag von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kennt die einzelnen gesetzlichen Regelungen und kann abwägen, wie die einzelnen Klauseln zusammenwirken. Über die Beratung zum Ehevertrag hinaus kann ein Anwalt eine entsprechende wirksame Vereinbarung auch erstellen.\n\n\n\nBeratung zum Ehevertrag: Welche Kosten entstehen?\n\n\n\nFür die Beauftragung eines Anwaltes entstehen stets Kosten. Das gilt auch im Rahmen einer allgemeinen Beratung. Ob ein Ehevertrag im Einzelfall sinnvoll erscheint und ob einzelne gewünschte Regelungen überhaupt zulässig sind, kann im Rahmen eines Beratungsmandats geklärt werden. Auch die Prüfung eines ersten Entwurfs hinsichtlich der Wirksamkeit der darin getroffenen Vereinbarungen kann erfolgen.\n\n\n\nDie Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt sind für Verbraucher dabei auf 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) gedeckelt. Weitere Beratungen kosten bis zu 250 Euro (zzgl. Umsatzsteuer), sofern keine Kostenvereinbarung anderes bestimmt. Eine kostenlose anwaltliche Beratung ist in aller Regel hingegen nicht möglich.\n\n\n\nEhevertrag: Beratung kostenlos zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich.\n\n\n\nSoll neben der Beratung ein Ehevertrag aufgesetzt werden, richten sich die Anwaltskosten nach dem Geschäftswert. Dieser ergibt sich aus den im Ehevertrag selbst behandelten Inhalten. Die Kosten für die Erstellung des Ehevertrages richten sich damit stets nach dem jeweiligen Einzelfall.\n\n\n\nGeld für den Anwalt sparen und nur den Notar konsultieren?\n\n\n\nEin Ehevertrag ist immer nur dann formal wirksam, wenn dieser notariell beurkundet wird. Dadurch ist der Gang zu einem Notar stets unumgänglich, wenn die Eheleute eine entsprechende Vereinbarung wünschen.\n\n\n\nViele wollen bei dem Besuch dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wozu ein Anwalt, wenn auch der Notar die Beratung zum Ehevertrag übernehmen kann? Ideal erscheint dann häufig ein Notar, der ebenfalls eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzt.\n\n\n\nDas Problem dabei: Zwar berät auch ein Notar bei der Beurkundung eines Ehevertrages, dies jedoch hauptsächlich bezogen auf die Ausgestaltung auf Ausformulierung einzelner Vereinbarungen. Deren Zusammenwirken und rechtliche Wirksamkeit sind dabei nicht Gegenstand der Beratung. Ein Ehevertrag kann damit zwar auch von einem Notar aufgesetzt werden, dieser orientiert sich dabei jedoch maßgeblich an den Wünschen der Betroffenen und nimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte vor.\n\n\n\nAußerdem: Besitzt ein Notar ebenfalls eine Zulassung als Rechtsanwalt, kann dieser nur entweder als Anwalt oder als Notar beauftragt werden. In beiden Funktionen zugleich darf er regelmäßig nicht auftreten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/","url":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/","name":"Anwaltliche Beratung erforderlich? [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehevertrag-beratung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-08-28T12:44:54+00:00","dateModified":"2026-01-30T10:34:38+00:00","description":"★ Beratung zum Ehevertrag ★ Infos & Tipps zur beim Ehevertrag erforderlichen Beratung: ✓ für die Beratung zum Ehevertrag entstehende Kosten ✓ und mehr hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wiederheirat nach der Scheidung: Der Weg in die Ehe 2.0","datePublished":"2018-09-17T08:00:12+00:00","dateModified":"2026-01-28T22:45:17+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/"},"wordCount":859,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/trennung-scheidung-wiederheirat.jpg","articleSection":["Nach der Scheidung"],"inLanguage":"de","description":"Trennung und Scheidung: Wie verläuft eine Wiederheirat?\n\n\n\nNach einer gescheiterten Ehe schwört der eine oder andere dem Glauben an die wahre Liebe und die Ehe ab. Doch manch einer begegnet doch wider Erwarten einem neuen Seelenverwandten und der Wunsch nach einer ehelichen Gemeinschaft kann trotz schlechter Erfahrung von neuem erwachen. Doch der Weg in die zweite oder gar dritte Ehe ist nicht immer so einfach.\n\n\n\nOb nun aus religiösen Gründen oder aufgrund rechtlicher Fragestellungen gilt es das eine oder andere zu beachten, wenn die Wiederheirat nach einer Scheidung angestrebt wird. Welche Unterlagen benötigen Sie zum Beispiel für eine standesamtliche Trauung? Gestattet die katholische Kirche die Wiederheirat nach einer Scheidung? Und wie verhält es sich mit Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüchen, wenn Sie nach erfolgter Scheidung eine neue Ehe eingehen?\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nWiederheirat nach Scheidung: Diese Unterlagen benötigen Sie beim Standesamt!\n\n\n\nDie rechtliche Eheschließung vor dem Standesamt geht mit bürokratischen Hürden einher. Folgende Nachweise müssen in der Regel dem Standesamt bei einer Wiederheirat vorgelegt werden:\n\n\n\nPersonalausweise/Reisepässe der HeiratswilligenGeburtsurkunden oder entsprechende NachweiseMeldebescheinigungen (nicht älter als vier Wochen)Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister des Standesamtes, in dem die Vorehe geschlossen wurde (bei vorhergehender Lebenspartnerschaft entsprechender Nachweis über deren Auflösung)\n\n\n\nDie Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen ist deshalb bei dem Wunsch der Neuvermählung zu beachten.\n\n\n\nNamensrecht nach Scheidung und Wiederheirat\n\n\n\nIm Zuge einer Wiederheirat ist eine Namensänderung möglich. Die Ehegatten können dabei z. B. einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Nimmt die Ehefrau den Namen des Mannes an, ist auf Antrag auch die Einbenennung ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung möglich. Vorausgesetzt ist hier zumeist die Einwilligung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Die Einbenennung der Kinder ist dabei in aller Regel unwiderruflich, sodass sie den gewählten Familiennamen etwa auch nach einer erneuten Scheidung weiterhin tragen müssten.\n\n\n\nWie stehen Christentum und Islam zu Scheidung und Wiederheirat?\n\n\n\nDie katholische Kirche hält nach wie vor an der Unauflöslichkeit einer Ehe fest. Die Auflösung ist in der Regel nur bei Unwirksamkeit und Nichtigkeit etwa im Falle einer Scheinehe möglich. Andernfalls endet die vor Gott geschlossene Ehe nach katholischem Glauben tatsächlich erst mit dem Tode. Aus diesem Grunde verweigert die katholische Kirche nach einer Scheidung bei Wiederheirat den neuen Ehepartnern auch regelmäßig die Sakramente. Die Wiederheirat Geschiedener wird daher als ungültiger Ehebund aufgefasst.\n\n\n\nDie Wiederheirat ist für die katholische Kirche ein ungültiger Ehebund.\n\n\n\nDie evangelisch-kirchliche Tradition hält zwar grundsätzlich an der Unauflösigkeit der Ehe fest, fasst die Eheschließung jedoch nicht als Sakrament auf, sondern als weltliche Angelegenheit. Die Trauung in einer evangelischen Kirche dient dem gegenseitigen Bekenntnis und der Segnung der Brautleute, die rechtliche Vermählung hingegen bleibt Sache des Standesamtes.\n\n\n\nNach dem islamischen Recht, der Scharia, geschlossene Ehen hingegen können geschieden werden. Dabei steht sowohl Männern als auch Frauen theoretisch die Entscheidung für die Scheidung (Talaq) frei. Ggf. kann sogar eine Klage vor dem Scharia-Gericht eingereicht werden. Einer besonderen Begründung für den Wunsch nach einer Scheidung bedarf es dabei in der Regel nicht.\n\n\n\nAllerdings gibt es in einigen muslimischen Ländern auch gesetzliche Bestimmungen, die eine wesentlich strengere Auffassung des Korans widerspiegeln und zumindest der Frau das Recht auf Scheidung absprechen. Die Wiederheirat nach dieser Scheidung gestattet der Islam ebenfalls, zumindest nach einer gewissen Wartezeit.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVeränderte Ansprüche bei Wiederheirat nach einer Scheidung?\n\n\n\nMöchten Sie eine neue Ehe eingehen, gilt es insbesondere hinsichtlich der Ansprüche gegenüber dem geschiedenen Ex-Ehegatten das eine oder andere zu beachten. Aber wie verändert sich der Rentenanspruch nach Scheidung und Wiederheirat? Wie sieht es mit den Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Ex aus?\n\n\n\nErhält ein Ehegatte eine Witwenrente, so wird dieser Rentenanspruch bei Scheidung und anschließender Wiederheirat erlöschen.\n\n\n\nNach Auflösung einer Ehe durch den Tod entstehen häufig Ansprüche auf Witwenrente. Diese können sogar dann wirksam werden, wenn die Ehegatten sich scheiden ließen, bevor der Versicherte verstarb. Ausschlaggebend ist dabei, wer als Begünstigter in der Police angegeben wurde. Ist hier der Ex-Gatte benannt, kann dies auch trotz Eheauflösung weiterhin Gültigkeit besitzen.\n\n\n\nErhält ein Ehegatte eine Witwenrente, so wird dieser Rentenanspruch bei Scheidung und anschließender Wiederheirat erlöschen. Ggf. ist jedoch eine Rentenabfindung zum Ausgleich möglich.\n\n\n\nRegelmäßig keinen Einfluss hingegen hat die Wiederheirat nach Scheidung auf den Rentenanspruch nach erfolgtem Versorgungsausgleich. Im Zuge des Rentenausgleichs werden bei Scheidung lediglich die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Betroffenen aufgeteilt. Eine neue Ehe hat somit auf diese sich aus der Vergangenheit ergebenden Ansprüche keine Auswirkung.\n\n\n\nErhalten Sie bei Wiederheirat nach Scheidung weiterhin Unterhalt von Ihrem Ex? Der Ehegattenunterhalt, der auch nach rechtskräftiger Scheidung im Einzelfall in Anspruch genommen werden kann, erlischt in aller Regel bei Wiederheirat, da die Unterhaltspflicht nun auf den neuen Ehepartner übergeht. Betroffen ist dabei jedoch nie der Kindesunterhalt, da dieser sich aus den rechtlichen Verwandtschaftsverhältnissen ergibt, die sich bei Wiederheirat nicht automatisch verändern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/","url":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/","name":"Wiederheirat nach der Scheidung: Die wichtigsten Infos!","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/wiederheirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/scheidungsrecht-org/trennung-scheidung-wiederheirat.jpg","datePublished":"2018-09-17T08:00:12+00:00","dateModified":"2026-01-28T22:45:17+00:00","description":"Wiederheirat: Die katholische Kirche ist dagegen! Welchen Rentenanspruch nach der Scheidung und Wiederheirat besitzt man? Mehr dazu lesen Sie hier!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ist ein Ehevertrag überhaupt notwendig, um für die Scheidung vorzusorgen?","datePublished":"2018-09-19T13:36:38+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:01:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/"},"wordCount":796,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/01/scheidungsfolgenvereinbarung-immobilien.jpg","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Immer mehr Heiratswillige wollen für den Fall einer möglichen Trennung und Scheidung vorsorgen und entschließen sich dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen. Doch nicht in jedem Fall ist ein solcher auch wirklich nötig, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) doch umfangreiche Regelungen für Ehescheidungen vor, die auch ohne einen Ehevertrag den geordneten Verfahrensablauf ermöglichen können. Da der generelle Ausschluss sämtlicher Ansprüche im Scheidungsfalle oft aufgrund von Sittenwidrigkeit unwirksam ist, können die gesetzlichen Grundlagen doch auch im Ehevertrag nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Aber unter welchen Bedingungen kann ein Ehevertrag notwendig oder zumindest empfehlenswert sein? Und wann können Sie die Kosten für die Vertragserstellung auch einsparen?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Wann ist ein Ehevertrag nötig?\n\nEin Ehevertrag ist nicht in jedem Fall erforderlich, um sich vor überzogenen Ansprüchen des Partners zu schützen. Kommt es zur Scheidung, können die Ehegatten auch in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wichtige Regelungen treffen.\nHäufig kann ein Ehevertrag insbesondere dann sinnvoll sein, wenn einer der Ehegatten über ein eigenes Unternehmen verfügt, das im Scheidungsfall geschützt werden soll.\nUnumgänglich ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, wenn die Ehegatten den ehelichen Güterstand beeinflussen wollen (Gütergemeinschaft, Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft).\n\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nIn diesen Fällen kann ein Ehevertrag notwendig oder empfehlenswert sein\n\n\n\nEhevertrag: Wann er wirklich notwendig ist, kann am besten ein erfahrener Anwalt einschätzen.\n\n\n\nIm Zuge einer Trennung und anschließenden Scheidung können unterschiedlichste Ansprüche entstehen, vom Zugewinnausgleich über den Versorgungsausgleich bis hin zu Unterhaltszahlungen. Diese lassen sich im Rahmen eines Ehevertrages bedingt beeinflussen. Die ehevertraglichen Regelungen dürfen dabei jedoch nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Auch der Komplettausschluss von Ansprüchen kann sich regelmäßig als unwirksam erweisen.\n\n\n\nUm die eigenen Vermögensmassen jedoch für den Falle der Scheidung zu schützen, kann ein Ehevertrag in folgenden Situationen durchaus notwendig und sinnvoll sein:\n\n\n\nDie Ehegatten wollen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sondern Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren. Auch die Modifikation der Zugewinngemeinschaft (Ausschluss einzelner Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich) ist in einem Ehevertrag möglich.Einer der Ehegatten ist selbstständig und will sein Unternehmen im Falle der Scheidung vor einer möglichen Zerschlagung durch Zahlungsansprüche des Ex-Partners schützen (Unternehmerehe).Nur einer der Ehegatten ist beruflich tätig, während der andere sich dem Haushalt und der Kindererziehung widmet. In diesem Falle können u. a. als Ausgleich längere Unterhaltszahlungen bestimmt werden.Es handelt sich um eine Doppelverdienerehe ohne Kinder. Aufgrund zu erwartender geringfügiger Ausgleichsansprüche im Versorgungs- und Zugewinnausgleich und der finanziellen Unabhängigkeit beider können häufig umfassende Verzichtserklärungen im Ehevertrag wirksam sein. Notwendig ist dies jedoch nicht in jedem Fall, da die Ansprüche auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch wirksam ausgeschlossen werden könnten.Die Ehegatten sind unterschiedlicher Nationalität. In einem Ehevertrag kann dann das für den Scheidungsfall anzuwendende Recht bestimmt werden.\n\n\n\nAchtung! Auch ein vorhandener Ehevertrag muss nicht zwingend den Weg zur Scheidung einfacher gestalten. Insbesondere die einseitige Lastenverteilung oder anderweitig formale oder inhaltliche Unwirksamkeit können ihn anfechtbar machen. Wenden Sie sich für die Erstellung entsprechender Verträge daher auch stets an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen zulässig und sinnvoll sind. Dieser kann auch einschätzen, ob ein Ehevertrag wirklich notwendig ist.\n\n\n\nWann ist ein Ehevertrag nicht zwingend nötig?\n\n\n\nNicht immer ist ein Ehevertrag wirklich nötig.\n\n\n\nHingegen ist ein Ehevertrag häufig nicht notwendig, wenn die Ehegatten aufgrund folgender möglicher Konstellationen entsprechende Vereinbarungen wünschen:\n\n\n\nEiner der Partner ist bereits vor der Eheschließung hoch verschuldet. Da alleinige Schulden im Falle einer Zugewinngemeinschaft nicht automatisch auf den Ehepartner übergehen, insbesondere bei vor der Ehe bestehenden Lasten, ist ein Haftungsausschluss in einem Ehevertrag nicht zwingend notwendig. Auch für in der Ehe gemachte Alleinschulden des Partners haftet nicht automatisch der Ehegatte mit.Hat einer der Ehegatten vor der Ehe eine größere Erbschaft oder Schenkung erhalten, ist der Ausschluss von Ansprüchen auch hier häufig nicht erforderlich. Im Falle eines Zugewinnausgleichs werden lediglich die während der Ehe erzielten Gewinne berücksichtigt. Im Übrigen fallen in der Regel auch während der Ehezeit erhaltene Erbschaften und Schenkungen regelmäßig in das Anfangsvermögen (privilegierter Erwerb).\n\n\n\nAchtung! Zwar finden Erbschaften und Schenkungen in der Regel keine Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich, das gilt jedoch nicht automatisch für Einnahmen hieraus bzw. Wertsteigerungen während der Ehe (etwa bei geerbten Immobilien). Diese Zuwächse können auf das Endvermögen angerechnet werden und so den Zugewinn während der Ehe beeinflussen. Ist ein erheblicher Wertzuwachs zu erwarten, kann ein Ehevertrag im Einzelfall notwendig oder empfehlenswert sein."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/","url":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/","name":"Ist ein Ehevertrag wirklich notwendig? [§] EHE & SCHEIDUNG","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/01/scheidungsfolgenvereinbarung-immobilien.jpg","datePublished":"2018-09-19T13:36:38+00:00","dateModified":"2026-01-24T05:01:04+00:00","description":"★ Ehevertrag notwendig? ★ Infos & Tipps: ✓ nicht immer ist ein Ehevertrag wirklich nötig, ✓ wann er notwendig sein kann, ✓ wann nicht und mehr hier!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/ist-ehevertrag-notwendig/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/01/scheidungsfolgenvereinbarung-immobilien.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2015/01/scheidungsfolgenvereinbarung-immobilien.jpg","width":426,"height":282,"caption":"Einige Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Bedarfen der Beachtung einiger Besonderheiten. Zum Beispiel wenn eine gemeinsame Immobilie existiert"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Im Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen: Ist das zulässig?","datePublished":"2018-12-18T08:50:13+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:49:09+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/"},"wordCount":666,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Die relative Vertragsfreiheit, von der Ehegatten bei der Erstellung von einem Ehevertrag profitieren können, hat den einen oder anderen Haken. Ein Generalverzicht ist häufig sittenwidrig, was jedoch nicht bedeutet, dass einzelne Ansprüche für den Fall der Scheidung ausgeschlossen werden können. Wie verhält es sich aber mit dem Verzicht auf Zugewinnausgleich im Ehevertrag? Kann ein modifizierter Zugewinnausgleich stattdessen die bessere Lösung sein?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Im Ehevertrag den Zugewinnausgleich beeinflussen\n\nEhegatten können in einem Ehevertrag den Zugewinnausgleich in der Regel auch ausschließen.\nDer Ausschluss kann zum Wechsel des Güterstandes von der Zugewinngemeinschaft hin zur Gütertrennung begründen.\nAlternativ können Sie die Zugewinngemeinschaft auch modifizieren und einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel Betriebsvermögen) aus dem Zugewinnausgleich herauslösen.\n\n\n\n\n\n\n☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚\n\n\n\n\nAusschluss vom Zugewinnausgleich im Ehevertrag führt in der Regel zu Gütertrennung\n\n\n\nKönnen Sie den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ausschließen?\n\n\n\nDer Zugewinnausgleich fällt nach der Kernbereichslehre des BGH nicht in die Gruppe der besonders zu schützenden Ansprüche im Falle einer Scheidung. Dadurch kann in einem Ehevertrag der Zugewinn in der Regel relativ frei zwischen den Ehegatten betrachtet werden. Das gestattet in aller Regel sogar den Komplettverzicht auf Zugewinnausgleich.\n\n\n\nZu beachten ist dabei jedoch, dass sich hieraus sogar die Änderung des Güterstandes ergeben kann, wenn andere Vertragsbestandteile dem nicht entgegenstehen. Wenn Ehegatten den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ausschließen, kann dies dazu führen, dass sie vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln.\n\n\n\n\nExkurs: Die ehelichen Güterstände im deutschen Familienrecht\nIm Familienrecht wird zwischen drei Güterständen unterschieden, die mit unterschiedlichen Ansprüchen im Zuge der Scheidung einhergehen:\n\nWahlgüterstände (können nur in einem Ehevertrag bestimmt werden)\n\nGütergemeinschaft: Das Vermögen des Einzelnen geht dabei ins Gesamtgut der Ehegatten über (ausgenommen sind einzelne Sonder- und Vorbehaltsgüter). Im Falle einer Scheidung haben sodann beide gleichen Anspruch auf das Gesamtgut.\nGütertrennung: Das Eigentum des Einzelnen bleibt Alleineigentum. Bei Scheidung können die Ehegatten zur auf gemeinschaftlich erworbenes Eigentum Anspruch erheben. Der Zugewinnausgleich entfällt.\n\n\nGesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Hierbei handelt es sich um eine Form der Gütertrennung. Jedoch kann bei Scheidung der Ehe ein Anspruch auf Zugewinnausgleich entstehen, bei dem die während der Ehezeit hinzugewonnenen Vermögenswerte auszugleichen sind.\n\nWird in einem Ehevertrag also der Zugewinnausgleich ausgeschlossen, kann sich dadurch des Wechsel des Güterstandes hin zur Gütertrennung ergeben.\n\n\n\n\nAlternative: Modifizierter Zugewinnausgleich durch Ehevertrag\n\n\n\nSie können in einem Ehevertrag aus dem Zugewinnausgleich einzelnes Vermögen herauslösen.\n\n\n\nWollen die Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand leben, aber einzelne Vermögenswerte im Ehevertrag aus dem Zugewinnausgleich ausschließen, so ist dies durchaus möglich. Der modifizierte (abgeänderte) Zugewinnausgleich richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einzelfall.\n\n\n\nHäufig eignet sich ein Ehevertrag mit modifiziertem Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen, also solchen, bei denen einer oder beide Partner einen Eigentümer eines Betriebes sind. Da auch Vermögen des Unternehmens beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden kann, besteht die Gefahr, dass durch hohe Ausgleichszahlungen eine Zerschlagung oder Schwächung der Firma droht. Um dem vorzubeugen, kann Betriebsvermögen im Ehevertrag aus dem Zugewinnausgleich ausgeklammert werden.\n\n\n\nAuch anderes Eigentum kann dabei grundsätzlich ausgenommen werden, z. B. Alleineigentum an an an vermietetem Wohneigentum, kapitalbildende Lebensversicherungen, Aktien u. v. m. Wollen Sie in einem Ehevertrag den Zugewinnausgleich modifizieren, wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann bewerten, welche Ausschlüsse möglich und tatsächlich auch sinnvoll sind.\n\n\n\n\n\n\n\n\nEhevertrag: Kostenloses Muster zum Download\n\nSie wünschen eine modifizierte Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag? Ein modifizierter Zugewinnausgleich ist im Muster ebenso berücksichtigt wie ein möglicher Ausschluss.\nBitte bedenken Sie: Unser Muster kann nur einer ersten Orientierung dienen und erhebt keinen Anspruch auf Wirksam- oder Richtigkeit. Erstellen Sie einen Ehevertrag nicht ohne juristischen Rat, um Unwirksamkeit zu vermeiden. Außerdem ist ein Ehevertrag immer nur durch notarielle Beurkundung rechtswirksam.\n\nMuster als PDF\nMuster als DOC"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/","url":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/","name":"Im EHEVERTRAG Zugewinnausgleich ausschließen? [§] + Muster","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich-ausschliessen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2018-12-18T08:50:13+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:49:09+00:00","description":"★ Im Ehevertrag den Zugewinnausgleich beeinflussen ★ Infos zu ✓ Ausschluss vom Zugewinnausgleich im Ehevertrag, ✓ modifizierter Zugewinnausgleich & mehr.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Per Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren: Sind damit sämtliche Ansprüche aufgehoben?","datePublished":"2019-02-22T10:56:49+00:00","dateModified":"2026-01-21T07:41:43+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung-ehe/"},"wordCount":836,"commentCount":4,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetertrennung-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Das deutsche Güterrecht kennt insgesamt drei verschiedene Güterstände, die im Rahmen einer ehelichen Gemeinschaft gewählt werden können: Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Der Güterstand hat dabei wesentlichen Einfluss auf die Vermögensverhältnisse der Eheleute. Diese können insbesondere bei der Auflösung des Güterstandes im Zuge einer Scheidung von Belang sein, wenn es um die Vermögensteilung geht. Den Wahlgüterstand der Gütertrennung können Ehegatten dabei nur über einen Ehevertrag vereinbaren. Was Gütertrennung genau bewirkt und welche Ansprüche im Zuge einer Ehescheidung dennoch entstehen können, erfahren Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nZusammengefasst: Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren\n\n\n\nWie können Ehepartner eine Gütertrennung festlegen? Ehegatten können den Güterstand der Gütertrennung während der Ehe nur vereinbaren, indem sie Entsprechendes in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festhalten.  Wer kann einen Ehevertrag aufsetzen? Aufsetzen können den Ehevertrag mit Gütertrennung Sie selbst, ein Anwalt oder der Notar. Letzterer muss das Dokument in jedem Fall beurkunden.  Wie kann ein Ehevertrag mit Gütertrennung aussehen? Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Ehevertrag mit vereinbarten Gütertrennung aussehen kann.  \n\n\n\n\nNicht alle Ansprüche sind durch Gütertrennung ausgeschlossen!\n\n\n\nWie können Sie in einem Vertrag Gütertrennung bestimmen und Eigentum so schützen?\n\n\n\nWenn Sie in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren, so schließt dies im Falle einer Scheidung nicht grundsätzlich sämtliche Ansprüche Ihres Ehepartners aus. Der Güterstand hat stattdessen lediglich auf die Vermögensverhältnisse Einfluss. Eheleute, die im Güterstand der Gütertrennung leben, bleiben dabei Alleineigentümer ihres Eigentums, das sie in die Ehe mit einbringen oder während der Ehe allein hinzugewinnen. \n\n\n\nDie Eigentumsverhältnisse können nur durch aktive Handlungen wie Eintragungen in das Grundbuch einer Immobilie verändert werden. Geschieht dies nicht, wird der neue Ehepartner nicht automatisch Miteigentümer. Dadurch kann er im Falle einer Scheidung in der Regel auch keinen Anspruch auf das Eigentum des anderen erheben. \n\n\n\nIm Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, selbst eine Ausgestaltung der Gütertrennung, entsteht hier jedoch auch kein Anspruch auf Zugewinnausgleich, sollte es zur Auflösung des Güterstandes kommen.\n\n\n\nEs gibt jedoch Ansprüche, die mit der Wahl von Gütertrennung im Ehevertrag nicht beeinflusst werden. Unberührt bei einer Scheidung mit Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde, bleiben insbesondere:\n\n\n\n\nAnspruch auf Unterhalt\n\n\n\nAnspruch auf Ausgleich bei gemeinsamem Eigentum\n\n\n\nAnspruch auf Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)\n\n\n\n\nWollen die Eheleute hierzu ebenfalls Vereinbarungen treffen, müssen entsprechende Klauseln zusätzlich in den Ehevertrag mit Gütertrennung aufgenommen werden. Zu beachten gilt dabei, dass zwar eine relative Vertragsfreiheit besteht, ein Generalverzicht jedoch häufig unwirksam bzw. sittenwidrig sein kann. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen in Ihrem Einzelfall sinnvoll und rechtlich zulässig sind.\n\n\n\nIm Übrigen: Auch wenn Sie den Güterstand nicht explizit im Ehevertrag ändern, aber zum Beispiel einen Zugewinnausgleich ausschließen, kann bei Gesamtschau der Vereinbarung Gütertrennung angenommen werden.\n\n\n\nKosten für einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wird\n\n\n\nNach welchem Muster kann im Ehevertrag Gütertrennung bestimmt werden? Und was kostet die Beurkundung?\n\n\n\nWas ein Ehevertrag mit Gütertrennung im Einzelfall kosten kann, richtet sich gemeinhin nach dem jeweiligen Vermögen der Ehegatten. Ein Notar setzt als Geschäftswert in der Regel das Reinvermögen der Ehegatten an, auf dessen Grundlage die entsprechenden Gebühren für die Beurkundung ermittelt werden. \n\n\n\nWollen die Ehegatten zusätzlich die rechtliche Beratung eines Anwaltes in Anspruch nehmen, so kommen zusätzliche Gebühren im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit hinzu. Um die Unwirksamkeit eines Ehevertrages auszuschließen, ist der Rat eines Rechtsanwaltes anzuraten, da der beurkundende Notar in aller Regel die Gesamtwirkung des Ehevertrages nicht auf rechtliche Zulässigkeit prüft.\n\n\n\nEhevertrag mit Gütertrennung ohne Notar unwirksam! Die formale Wirksamkeit eines Ehevertrages ist an die notarielle Beurkundung gebunden. Wollen Sie Kosten sparen und auf einen Notar verzichten, so hat der ohne Beurkundung erstellte Ehevertrag mit Gütertrennung oder anderen Regelungen keine rechtlich bindende Wirkung. Die Anfechtung solcher Vereinbarungen ist entsprechend möglich. \n\n\n\nWie können Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren? Muster einer Vereinbarung\n\n\n\nWollen Sie lediglich Gütertrennung per Ehevertrag festlegen, so genügt in der Regel ein einzelner Satz: \"Wir vereinbaren Gütertrennung.\" Sollen jedoch weitere Regelungen getroffen werden, kann eine solche Vereinbarung schon einmal mehrere Seiten umfassen. Für eine erste Orientierung stellen wir Ihnen im Folgenden für einen Ehevertrag ein Muster zur Verfügung. Gütertrennung ist in diesem als Option ebenfalls genannt.\n\n\n\n\n\n\nEhevertrag mit Gütertrennung: Kostenloses Muster zum Download\n\nHier finden Sie unser Muster zum Ehevertrag, das Sie kostenlos downloaden können.\nBitte bedenken Sie: Bei einem Ehevertrag handelt es sich um ein äußerst wichtiges Dokument, welches bereits durch eine falsche Klausel komplett unwirksam werden kann. Übernehmen Sie eine Vorlage also nie ungeprüft und lassen Sie Ihren Ehevertrag immer notariell beglaubigen!\nMuster als PDFMuster als DOC"}
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Gemeinsames Eigentum, Alleineigentum, Ausgleichsansprüche, Unterhaltsforderungen bei Trennung und Scheidung: Wer bekommt was? Was bekommt die Frau, was der Mann? Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Bei wem sollen Sie fortan leben? Wer bekommt was bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wer bekommt was bei einer Trennung &amp; Scheidung?\n\nIm Zuge einer Scheidung entstehen regelmäßig mindestens Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und ggf. Zugewinnausgleich.\nAuch gemeinsames Vermögen bedarf der Auseinandersetzung der Scheidungswilligen.\nWelche Ansprüche genau entstehen, richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall. \nEntsprechende Regelungen können im Rahmen eines Ehevertrags bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Liegen solche Vereinbarungen nicht vor, greifen die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).\n\n\n\n\nWas bekommt die Frau bei Scheidung, was der Mann?\n\n\n\nTrennung & Scheidung: Wer bekommt was?\n\n\n\nAusgleichsansprüche bei Trennung &amp; Scheidung: Wer bekommt was von Vermögen und Rente?\n\n\n\nIm Zuge einer Scheidung entstehen unterschiedlichste Ansprüche vonseiten eines Ehegatten gegenüber dem anderen.\n\n\n\nDies betrifft insbesondere Unterhalt, Versorgungsausgleich und im Falle einer Zugewinngemeinschaft auch den Zugewinnausgleich bei Scheidung. Wer bekommt was und wie viel?\n\n\n\nGrundsätzlich richten sich die Ansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen nach dem jeweiligen Einzelfall. Die Eheleute können sich bezüglich der Ansprüche im Scheidungsfalle auch vorab im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung gütlich einigen. Sie können dabei sämtliche Ansprüche sowie Vermögensfragen klären. \n\n\n\nInfos zu entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen finden Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\nEhevertrag Scheidungs­folgen­verein­barung\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAnspruch auf Unterhalt bei Trennung &amp; Scheidung: Wer bekommt was?\n\n\n\nAnsprüche bei Scheidung: Wie viel bekommt die Frau, wie viel der Mann?\n\n\n\nInsbesondere während der Trennung entsteht in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn beide Ehegatten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann dabei in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt fordern. \n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch kann auch nach der rechtskräftigen Scheidung weiterhin bestehen, sofern einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (z. B. Erwerbsunfähigkeit).\n\n\n\nNeben den Ansprüchen des Ehegatten haben auch gemeinsame Kinder regelmäßig einen Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils.\n\n\n\nUmfassende Informationen zu den Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Scheidung finden Sie auf den folgenden Seiten:\n\n\n\n\nUnterhalt Kindes­unterhalt Trennungs­unterhalt Nachehe­licher Unterhalt Unterhalt für die Ehefrau Unterhalt für den Ehemann\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt bei Scheidung berechnen: Wer bekommt was?\n\n\n\nSie können auch unseren Unterhaltsrechner nutzen, um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, welche Unterhaltsansprüche im Einzelfall ggf. entstehen können. Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen ersten Orientierungswert. Die Ergebnisse vom Unterhaltsrechner sind nicht verbindlich.\n\n\n\nEhegattenunterhalt berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"] \n\n\n\nKindesunterhalt berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\nVersorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenanwartschaften\n\n\n\nBei Scheidung kommt es zudem regelmäßig zum Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden in der Regel hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Ein wirksamer Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur selten möglich (z. B. bei ähnlich hohen Anwartschaften).\n\n\n\nWeitere Infos zum Versorgungsausgleich erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\nVersorgungs­ausgleich bei Scheidung Versorgungs­ausgleich bei Wieder­heirat Verzicht auf Versorgungs­ausgleich Versorgungs­ausgleich rückgängig machen\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n[ad_content]"}
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Zumindest eine Partei muss sich anwaltlich vertreten lassen. Im Falle einer streitigen Scheidung ist es sogar ratsam, dass sich jeder Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt sucht, der dessen Interessen vor dem Familiengericht vertritt.\r\n\r\n\r\n\r\n[businessdirectory]\r\n\r\nDa es besonders in Großstädten häufig eine große Auswahl an Scheidungskanzleien gibt, fällt die Suche nach dem passenden Anwalt oft nicht leicht. Auf den folgenden Seiten finden Sie Anwaltskanzleien für Familienrecht in den größten Städten Deutschlands:\r\n\r\n[sb name=anwaltskanzleien]\r\n\r\nKommt es zu Trennung und Scheidung, stellt sich auch schnell die Frage, ob ein Rechtsanwalt benötigt wird und falls ja, welcher Anwalt „der Richtige“ ist. Dabei kommt für jeden Ehegatten die Hinzuziehung eines eigenen Scheidungsanwalts für eine (erste) Beratung bis hin zur vollständigen Interessenvertretung bei der Scheidung und den Folgesachen in Betracht. Auf der anderen Seite kann es bei einer einvernehmlichen Scheidung insbesondere aus Kostengründen zweckmäßig sein, nur einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, um die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Was letztendlich sinnvoll ist, richtet sich nach dem Einzelfall.\r\n\r\n\r\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidungsanwalt\r\n\r\n\tIn Deutschland wird in der Regel immer ein Anwalt für Familienrecht benötigt, wenn ein Scheidungsantrag eingereicht wird.\r\n\tBei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein gemeinsamer Scheidungsanwalt in aller Regel nicht möglich, da dieser nur eine der beiden Scheidungsparteien rechtlich vertreten darf. Andernfalls könnte es zum Interessenkonflikt kommen.\r\n\tBei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten nicht nur geringer (im Vergleich zu einer gleichwertigen streitigen Scheidung!), sie kann auch häufig schneller vollzogen werden. \r\n\tEin Scheidungsanwalt kann bei Vereinbarungen zu Unterhalt, Güterrecht, Vermögensausgleich und Kindschaftssachen behilflich sein. \r\n\r\n\r\nAusführliche Informationen zum Scheidungsanwalt erhalten Sie im Folgenden.\r\n\r\n\r\n\r\nIst eine Scheidung ohne Anwalt möglich?\r\n\r\n\r\nWeitere Ratgeber zum Thema \"Rechtsanwalt für Ehe- & Familienrecht\":\r\n\r\n\r\nAnwaltskosten\r\nGemeinsamer Anwalt bei Trennung & Scheidung\r\nKein Geld für einen Scheidungsanwalt\r\nVorschuss an Scheidungsanwalt\r\n\r\n\r\n\r\nWarum Sie einen Anwalt vor Gericht benötigen\r\n[caption id=\"attachment_11206\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Bei einer Scheidung ist ein Anwalt Pflicht.[/caption]\r\n\r\nMöchte ein Ehegatte die Scheidung einreichen, muss er dazu einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Denn für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Aufgrund der Anwaltspflicht bei Scheidung können Anträge also nur durch einen Familienrechtsanwälte gestellt werden. Eine Scheidung gänzlich ohne einen Scheidungsanwalt durchzuführen, ist durch den Anwaltszwang vor dem Familiengericht daher nicht möglich.\r\n\r\nDer andere Ehegatte braucht allerdings keinen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen, wenn er der Scheidung nur zustimmen möchte, § 114 Abs. 3 Nr. 3 FamG. Antragsgegner können also durchaus eine Scheidung ohne Anwalt durchführen lassen. Eigene Anträge stellen darf dieser Ehepartner dann allerdings nicht, weil dies ausschließlich Anwälten vorbehalten ist. Ebenso kann der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte nach der Scheidung keinen Rechtsmittelverzicht erklären. \r\n\r\nDas hat zur Folge, dass die Scheidung nicht – wie bei einem von einem Anwalt für Scheidungsrecht geäußerten Rechtsmittelverzicht – sofort, sondern erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig ist.\r\n\r\nIst dagegen die Scheidung streitig, sodass der andere Ehegatte ebenfalls Anträge stellen möchte, braucht er dazu einen eigenen von ihm beauftragten Rechtsanwalt für die Scheidung. Streitig ist eine Scheidung immer dann, wenn ...\r\n\r\n \tnach Ablauf des Trennungsjahres über Folgesachen Meinungsverschiedenheiten bestehen oder\r\n \tnach Ansicht eines Ehepartners das einjährige Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und die dreijährige Trennungszeit noch nicht erreicht ist (wobei hier zusätzlich ebenfalls über Folgesachen Meinungsverschiedenheiten bestehen können)\r\n\r\nFolgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamG:\r\n\r\n \tVersorgungsausgleich\r\n \tUnterhalt\r\n \tEhewohnung und Hausrat\r\n \tGüterrecht\r\n \tKindschaftssachen wie Sorgerecht, Umgang und Herausgabe des Kindes an den anderen Ehegatten\r\n\r\nÜber die Folgesachen soll das Familiengericht im Scheidungsverfahren zusammen mit der Scheidung verhandeln und entscheiden (sogenannter Verbund), § 137 Abs. 1 FamG. Dabei hat der Versorgungsausgleich (also die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Rente wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden) eine Art Sonderstellung. Denn der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert und keine wirksame notarielle Verzichtserklärung über den Ausgleich beigebracht wird. \r\n\r\nÜber alle anderen Folgesachen entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag, sodass ein Ehegatte zwangsläufig einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht benötigt, sofern ein Antrag gestellt werden soll.\r\n\r\n[toc]\r\nEinvernehmliche Scheidung: Gemeinsamer Anwalt (sog. „Einspänner“) möglich?\r\n[caption id=\"attachment_4749\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist in der Regel nicht möglich.[/caption]\r\n\r\nAuch wenn sich die Ehegatten über die Scheidung grundlegend einig sind, ist ein gemeinsamer Anwalt zumeist nicht möglich. Zumindest kann dieser nicht für beide die Scheidung vor dem Familiengericht durchführen. Im Grunde kann nur einer der Ehegatten den gewählten Scheidungsanwalt beauftragen. \r\n\r\nBeide Ehegatten können nicht zugleich als Mandanten auftreten. Der beauftragte Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht dann im Namen seines Auftraggebers ein, während der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner der Scheidung zustimmt (= einvernehmliche Scheidung). Würde ein fürs Familienrecht beauftragter Anwalt beide Seiten rechtlich vertreten dürfen, käme es anderenfalls unweigerlich zu einem Interessenkonflikt. \r\n\r\nDas bedeutet im Grunde für den Antragsgegner: Will er sichergehen, dass er ausreichend über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Scheidung aufgeklärt wird, sollte auch er sich selbst auch in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lassen. Es genügt dabei in der Regel auch, das Mandat nur für die außergerichtliche Beratung zu erteilen. Eine gerichtliche Vertretung des Antragsgegners ist im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung in aller Regel nicht erforderlich.\r\n\r\nDie einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (was auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist) und die folgenden Punkte einvernehmlich geregelt haben (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung):\r\n\r\n \tUmgangsrecht für etwaige gemeinsame Kinder, für die regelmäßig beide Ehegatten sorgeberechtigt sind\r\n \tGgf. Kindesunterhalt\r\n \tTrennungs- und Nachehelichenunterhalt\r\n \tÜbernahme der Ehewohnung durch einen Ehepartner, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist\r\n \tAufteilung des Hausrats, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist\r\n\r\nHinweis: Auch wenn Sie sich gemeinsam von einem Rechts- oder Fachanwalt zur Scheidung beraten lassen, kann der Anwalt letztendlich nur einen Ehegatten rechtlich vertreten.\r\n\r\n[ad_content]\r\n\r\nDie Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung\r\n\r\nEine einvernehmliche Scheidung hat folgende Vorteile:\r\n\r\n \tDie Kosten für den Scheidungsanwalt können um die Hälfte günstiger ausfallen, wenn sich die Ehegatten diese teilen. Das sollter zuvor schriftlich vereinbart werden. Erhält einer der Ehepartner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe und beauftragt einen Anwalt für Familienrecht mit der Scheidung, der der andere Ehepartner zustimmt, müssen unter Umständen beide Beteiligten keine Anwaltskosten zahlen.\r\n \tDer Ablauf ist in der Regel erheblich schneller als bei einer streitigen Scheidung. Während sich diese sogar über mehrere Jahre hinziehen kann, kann die einvernehmliche Scheidung im günstigsten Fall bereits nach drei bis vier Monaten abgeschlossen sein.\r\nIm Grunde kann eine einvernehmliche Scheidung insgesamt mit geringeren Kosten einhergehen - allerdings nur verglichen mit einem gleichwertigen streitigen Verfahren, denn: Der Verfahrenswert eines Scheidungsverfahrens ergibt sich maßgeblich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können grundsätzlich die für den Scheidungsanwalt anfallenden Kosten geteilt werden (Gerichtskosten sind stets hälftig zu zahlen). Darüber hinaus steigt der Verfahrenswert in streitigen Verfahren, je mehr Folgesachen in das Verbundverfahren aufgenommen werden sollen.\r\n\r\nDer Nachteil besteht darin, dass der Rechtsanwalt für Familienrecht zwar mit beiden Ehegatten Gespräche führen kann, aber nur die Interessen desjenigen wahrnehmen darf, der ihn beauftragt hat. Streiten sich die Ehepartner im Verlauf der Scheidung, ist der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner erheblich im Nachteil und hat zudem keine Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. In diesem Fall kommt der betreffende Ehegatte nicht umhin, doch noch einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen.\r\nWeitere Einzelheiten zur Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt erfahren Sie in unserem Ratgeber über die einvernehmliche Scheidung.\r\nWann jeder Ehegatte seinen eigenen Scheidungsanwalt haben sollte\r\n[caption id=\"attachment_4747\" align=\"alignright\" width=\"301\"] Bei streitiger Scheidung ist ein eigener Scheidungsanwalt sinnvoll.[/caption]\r\n\r\nNeben den Fällen, in denen eine Scheidung streitig ist oder jeder Ehegatte selber den Scheidungsantrag stellen möchte, sollte jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt haben, wenn\r\n\r\n \tumfangreiche Vermögenswerte und/oder Immobilien vorhanden sind oder\r\n \teiner der Ehepartner geschäftlich unerfahren ist, etwa weil er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat\r\n\r\n\r\nOhne eigenen Anwalt besteht hier die Gefahr, dass der betreffende Ehepartner benachteiligt wird. Das Familiengericht darf in solchen Fällen keine Hinweise geben, da dies im Scheidungsrecht nicht vorgesehen ist.\r\nBeratung vom Scheidungsanwalt: Wissen Sie, was auf Sie zukommt?\r\nDamit die Ehegatten bei Trennung und Scheidung darüber informiert sind, was auf sie zukommt, kann für jeden eine eigene (Erst-)Beratung bei einem Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll sein. Die Palette der anwaltlichen Beratung reicht dabei von Verhaltensmaßnahmen bei Trennung bis hin zu Vorgehensweisen bei Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Durchführung des Versorgungsausgleichs, Zugewinnausgleich und Kindschaftssachen (Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht). \r\n\r\nSpeziell ein vorschneller Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung, insbesondere bei Eigentum an der bewohnten Immobilie, kann zu erheblichen Nachteilen führen. Wenden Sie sich daher im Zweifel stets selbst an einen aufs Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um nicht Jahre später schlimmstenfalls festzustellen, dass Sie unnötig und unwissend auf wichtige Ansprüche verzichtet haben.  \r\n\r\nWarum eine Beratung im Zweifelsfall sinnvoll ist, können Sie unter Scheidungsberatung nachlesen.\r\n\r\nEhevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelung für den Ernstfall\r\nSoll ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden, ist ein Fach- oder Rechtsanwalt für Familienrecht ein guter Ansprechpartner. Er kann Sie tatkräftig dabei unterstützen, einen nicht nur formal, sondern auch inhaltlich rechtswirksamen Ehevertrag aufzusetzen. Der Vertrag bedarf dann aber noch in jedem Fall der notariellen Beurkundung, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.\r\n\r\nEinzelheiten zum Ehevertrag sowie zur Trennungs- und Scheidungsvereinbarung können Sie unter den Ratgebern zum Ehevertrag und zur Scheidungsfolgenvereinbarung in Erfahrung bringen.\r\n\r\nDie Aufgaben des Scheidungsanwalts: Was alles zu erledigen ist\r\n[caption id=\"attachment_626\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Ein Scheidungsanwalt hat vielfältige Aufgaben.[/caption]\r\n\r\nErhält ein Rechtsanwalt ein Scheidungsmandat, hängen seine Aufgaben davon ab, welchen Umfang die Scheidung hat, also ob diese einvernehmlich oder streitig ist bzw. welche Folgesachen geregelt werden sollen.\r\n\r\nGenerell hat der Anwalt für Familienrecht allerdings nicht nur die Aufgabe, sondern auch die Pflicht, seine Mandanten umfassend zu beraten und deren Rechtspositionen zu sichern. Verstößt der Anwalt gegen diese Pflicht und erleidet sein Mandant dadurch Nachteile, macht er sich schadensersatzpflichtig. Um mögliche Schadensersatzforderungen begleichen zu können, muss er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Andernfalls erhält er keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, vgl. §§ 12 Abs. 2, 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). \r\n\r\nDas bedeutet aber nicht, dass ein Mandant von seinem Scheidungsanwalt stets auch dann Schadensersatz einfordern kann, wenn er mit den Ergebnissen des Scheidungsverfahrens unzufrieden ist. Ansprüche ergeben sich regelmäßig nur aus grob fehlerhaften Verhalten. Neben der Pflicht zur umfassenden Beratung gehört auch die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zu seinen Grundpflichten, § 43a Abs. 2 BRAO.\r\n\r\nBei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist der Mandant also doppelt abgesichert: Zum einen haftet der Anwalt für grobe Fehler bei der Interessenwahrnehmung für seinen Mandanten. Zum anderen ist der Anwalt über alles, was er im Zusammenhang mit dem Mandat erfährt und was nicht offenkundig ist, zur Verschwiegenheit verpflichtet.\r\n\r\nZu den generellen Aufgaben eines Anwaltes gehört weiterhin, seinen Mandaten über sämtliche Korrespondenz unverzüglich zu informieren, also dem Mandanten eine Abschrift bzw. Kopie der Schriftstücke des Gerichts, der Gegenseite und der eigenen Anwaltsschreiben zu übermitteln, sowie für den Mandanten vereinnahmte Gelder (etwa erstattete Gerichtskosten) an diesen zügig weiterzuleiten.\r\n\r\nAuch hinsichtlich seiner Gebühren muss der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten wahren: Hat der Mandant Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, muss ihn der Anwalt darauf hinweisen.\r\n[ad_content]\r\nAnsonsten gehört zu den Aufgaben des Scheidungsanwalts im Wesentlichen Folgendes:\r\nScheidung und Versorgungsausgleich\r\n\r\n \tAußergerichtliches „Ausloten“, ob eine einvernehmliche oder streitige Scheidung in Betracht kommt\r\n \tStellen des Scheidungsantrags und des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, sofern dieser von Amts wegen durchzuführen ist, was der Anwalt zuvor überprüft\r\n \tBei Durchführung des Versorgungsausgleiches summarische Überprüfung der vom Gericht bzw. der Rentenversicherungsträger ermittelten Rentenanwartschaften, wobei die genaue Überprüfung jedoch nur durch einen Rentenberater erfolgen kann\r\n \tBeantragung des Rechtskraftvermerks auf dem Scheidungsbeschluss\r\n\r\nUnterhaltsansprüche (Trennungs- und Geschiedenenunterhalt sowie Kindesunterhalt)\r\n\r\n \tAußergerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruches über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird\r\n \tBerechnung und außergerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird\r\n \tGerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird\r\n \tAbwehr von überzogenen Unterhaltsansprüchen (unter Berechnung des tatsächlichen Unterhaltsanspruchs) des Unterhaltsberechtigten, sofern der Unterhaltspflichtige vertreten wird\r\n \tHinweis auf steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit der Leistung von Unterhaltszahlungen bzw. dem Erhalt von Unterhalt\r\n\r\n[caption id=\"attachment_627\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Bei der Scheidung kann ein Anwalt auch bei der Aufteilung des Hausrats helfen.[/caption]\r\n\r\nEhewohnung und Hausrat\r\n\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung auf Zuweisung der Ehewohnung bzw. Abwehr der Zuweisung\r\n \tAußergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Herausgabeansprüchen, wenn einer der Ehegatten das Eigentum des anderen aus der Ehewohnung mitgenommen hat\r\n \tMitwirkung bei der Verteilung des Hausrats, wenn sich die Ehegatten nicht selber einigen können\r\n\r\nGüterrecht und Vermögensausgleich \r\n\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Zugewinns bzw. Abwehr des Zugewinns, wobei sich der Zugewinn nach dem Güterstand richtet, in dem die Ehegatten leben\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vermögensansprüchen bzw. Abwehr von Vermögensansprüchen, insbesondere bei der Aufteilung von gemeinsamem Vermögen wie etwa Wertpapieren, Immobilien oder Gesellschaftsanteilen (ggf. unter Hinzuziehung eines Gutachters und/oder Steuerberaters)\r\n\r\nKindschaftssachen\r\n\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Beantragung des alleinigen Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, bzw. Abwehr eines solchen Verlangens\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsamen Kinder bzw. Abwehr und eigene Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts\r\n \tJe nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder bzw. teilweise oder vollständige Abwehr des Umgangsrechts\r\n\r\nZu den damit im Zusammenhang aufstehenden Aufgaben von einem Scheidungsanwalt gehört weiterhin, den Mandaten über die Möglichkeit von der Beantragung der Verhängung von Ordnungsgeldern oder die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gegenseite zu beraten, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommt, und in Absprache mit dem Mandanten diese Maßnahmen zu beantragen. Ebenso ist mit dem Mandanten zu beraten, inwieweit gegen Gerichtsbeschlüsse mit unerwünschten Ergebnissen Rechtsmittel einzulegen sind.\r\nService vom Anwalt für Scheidung: Das gibt es häufig kostenlos\r\nEinige Scheidungsanwälte bieten im Zusammenhang mit dem Mandat kostenlose Zusatzleistungen. Zu diesem Service gehören etwa:\r\n\r\n \tÜberlassung von Formularen (etwa für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs)\r\n \tHilfestellung beim Ausfüllen von Formularen\r\n \tSpeziell im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen: Anschreiben an den Mandanten über Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle, soweit diese auf den zu zahlenden oder erhaltenen Unterhalt Auswirkungen haben\r\n\r\n[ad_content]\r\nWie Sie einen passenden Scheidungsanwalt finden!\r\n[caption id=\"attachment_4745\" align=\"alignleft\" width=\"200\"] Wie finden Sie einen guten Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht?[/caption]\r\n\r\nWird für eine streitige Scheidung bzw. vom Gericht zu entscheidende Folgesachen der „richtige“ Scheidungsanwalt gesucht, stellt sich regelmäßig das Problem, wie sich dieser finden lässt. Folgende Kriterien bieten eine Entscheidungshilfe, wenn Sie auf der Suche nach einem aufs Familienrecht spezialisierten Fachanwalt oder Rechtsanwalt sind:\r\nMuss es immer ein Fachanwalt für Familien- & Scheidungsrecht sein?\r\nSollten Sie nun einen Fachanwalt oder einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, der einen solchen Titel nicht trägt? Bei den mit einer Scheidung verbundenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen ist zum einen die genaue Kenntnis der sich häufig ändernden Rechtsprechung unerlässlich. Zum anderen sind bestimmte Strategien anzuwenden, um für den Mandanten die bestmöglichen Positionen zu sichern. \r\n\r\nEin Fachanwalt für Familienrecht musste im Rahmen einer zusätzlichen Ausbildung vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Scheidungsrechts nachweisen. Neben den bestandenen Prüfungen hat er nachweislich mindestens 120 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Familienrecht (davon mindestens 60 Gerichtsverfahren) absolviert, um die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen. Er ist außerdem verpflichtet, sich ständig im Familienrecht fortzubilden.\r\n\r\nAber Achtung! Auch ein \"einfacher\" Rechtsanwalt für Familienrecht kann grundsätzlich ein guter Scheidungsanwalt sein. Nicht jeder Anwalt für Familienrecht kann oder will sich den zusätzlich Zeit- und Kostenaufwand für den Titelerwerb zumuten, denn: \r\n\r\n\r\nDie Ausbildung läuft in der Regel neben dem Alltagsbetrieb in seiner Kanzlei.\r\nNicht jeder Anwalt kann gerade zu Beginn seiner Karriere die etwa 2.000 Euro für die zusätzlichen Lehrgänge ohne Weiteres aufbringen.\r\n\r\n\r\n\r\nDer Titel \"Fachanwalt für Familienrecht\" kann so zwar Auskunft darüber geben, dass der betreffende Jurist sich intensiv auf dem Gebiet des Familienrechts auskennt. Es bedeutet jedoch nicht automatisch auch, dass ein vermeintlich \"einfacher\" Rechtsanwalt für Familienrecht ohne diesen zusätzlichen Titel als Scheidungsanwalt die schlechtere Wahl wäre. Grundsätzlich darf sich nämlich jeder zugelassene Anwalt frei entscheiden, auf welchen Gebieten er verstärkt tätig sein möchte. Wenn zu den Interessenschwerpunkten eines bereits seit Jahrzehnten tätigen Anwalts auch das Familienrecht gehört, kann gerade seine langjährige praktische Erfahrung mit der eines jungen Fachanwalts für Familienrecht durchaus mithalten oder gar übertreffen. Und ohnehin haben sowohl Fach- als auch Rechtsanwalt ein vollwertiges Jurastudium, Referendariat und Zweites Staatsexamen erfolgreich absolviert. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt suchen, sollten Sie sich daher nicht allein auf Titel verlassen. Achten Sie insbesondere auf die Angabe der Interessenschwerpunkte der jeweiligen Anwaltskanzlei (z. B. \"Kanzlei für Familienrecht\", \"Anwalt für Erbrecht\").\r\n\r\nInternet-Recherche\r\nBei der Suche nach einem passenden Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Familienrecht bieten sich Empfehlungen von Freunden und Bekannten, die Benennung eines Scheidungsanwalts durch den örtlichen Anwaltsverein und Internet-Recherchen an. Dabei bietet die Recherche im Internet den Vorteil, dass anhand des betreffenden Webauftritts ein erster Eindruck von der Anwaltskanzlei für Familienrecht möglich ist. \r\n\r\nDenn ist der Auftritt nachlässig gehalten und enthält kaum Informationen, ist zu befürchten, dass die Arbeitsweise des Anwalts nicht anders ist. Ist die Seite dagegen professionell gestaltet und mit prägnanten Informationen versehen, lässt dies positive Rückschlüsse auf die Arbeit des Anwalts zu. Darüber hinaus bieten Vergleichsportale, in denen die anwaltliche Tätigkeit bewertet wurde, weitere Möglichkeiten, sich von der Qualität eines Anwalts ein Bild zu machen.\r\n\r\nKontaktaufnahme\r\nIst der Scheidungsanwalt nur schwierig zu erreichen, ist das für den Mandanten meistens unbefriedigend. Daher sollte der Kontakt zum Anwalt einfach herzustellen sein bzw. er sich nach einer (unverbindlichen) Anfrage zeitnah zurückmelden. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein Anwalt in aller Regel nicht nur einen Mandanten hat und durchaus auch mal aushäusig ist, etwa zu Gerichtsterminen. Setzen Sie hier also keine zu engen Grenzen. Auch die ersten Informationen sollten hilfreich sein.\r\n\r\nAber Achtung! Erwarten Sie nicht, dass der von Ihnen gewählte Scheidungsanwalt sofort ohne Erteilung einer Vollmacht kostenlos telefonische Auskünfte zu all Ihren Fragen erteilt. Häufig können gerade zu Beginn zunächst nur allgemeine Fragen beantwortet werden. \r\n\r\nVereinbaren Sie am besten einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt für Familienrecht. Sitzen Sie ihm dann gegenüber, können Sie zudem auch einschätzen, ob Sie sich bei dem gewählten Vertreter auch wohl und verstanden fühlen. Gerade bei einer Scheidung sollte der Anwalt, den Sie wählen, Ihr Vertrauen genießen.\r\n\r\nBeratung\r\nIm ersten Beratungsgespräch kann sich der Mandant einen Eindruck davon verschaffen, wie sehr der Rechtsanwalt, der die Ehescheidung durchführen soll, auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie sehr der Anwalt für Familienrecht auf einzelne Fragen antwortet, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Umgekehrt können auch in einem ersten Gespräch allerdings keine tiefergehenden Ausführungen oder Unterhaltsberechnungen erwartet werden. Hier bedarf es auch für den von Ihnen gewählten Scheidungsanwalt zunächst eine genauere Begutachtung des Einzelfalles. \r\nAuftreten\r\nAuch über das Auftreten des Scheidungsanwalts kann sich der Mandant im ersten Beratungsgespräch ein Bild machen. Wichtig ist ein sachliches und selbstbewusstes Auftreten, damit sichergestellt ist, dass sich der Rechtsanwalt im mündlichen Termin nicht vom Gegenanwalt oder vom Gericht „unterkriegen“ lässt. Wenn Sie jedoch einen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, sollten Sie auch darauf achten, ob der von Ihnen gewählte Scheidungsanwalt über Einfühlungsvermögen verfügt. Eine Scheidung stellt nicht nur eine rechtliche, sondern regelmäßig auch eine emotionale Herausforderung für alle Beteiligten dar.\r\n\r\nErfahrung\r\nAuch die Erfahrung und Kompetenz des Rechtsanwaltes ist von Bedeutung. Wenn der Mandant Fragen zur Berufserfahrung und dem Wissen des Anwaltes zu bestimmten Bereichen hat, sollten diese Fragen gestellt werden. Ein überzeugender Anwalt für Familienrecht wird darauf gerne antworten.\r\nVertrauen\r\nGerade eine Scheidung ist eine überaus persönliche Angelegenheit. Der Mandant muss hier mit „offenen Karten“ spielen und häufig auch ihm unangenehme Dinge offenlegen, damit der Scheidungsanwalt in der Lage ist, eine individuelle und auf die Scheidung nebst Folgesachen zugeschnittene Beratung zu erteilen. Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, bei dem der von der Scheidung Betroffene keine Hemmungen, Sorgen oder Ängste hat, „was der Anwalt von ihm denken mag“, ist daher äußerst wichtig.\r\nKanzleisitz\r\nBei Folgesachen sind oft mehrere Gespräche mit dem Rechtsanwalt erforderlich. Der Anwalt sollte daher gut zu erreichen sein. Andererseits können für einen kompetenten, vertrauenswürdigen und „passenden“ Anwalt aber auch längere Wege in Kauf genommen werden. Manche bevorzugen es sogar, einen Scheidungsanwalt ausschließlich online, schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen persönlich wichtig ist. Nicht immer muss es ein guter Scheidungsanwalt in der Nähe sein.\r\nKosten\r\n[caption id=\"attachment_4743\" align=\"alignright\" width=\"300\"] Kosten für die Scheidung vom Scheidungsanwalt erklären lassen.[/caption]\r\n\r\nBesonders wichtig für den Mandanten sind die Kosten, die ein Anwalt für Familienrecht bei seiner Beauftragung verlangen kann. Gerade dieser Punkt sollte beim ersten Gespräch deutlich und offen angesprochen werden, damit der Mandant zumindest ungefähre Vorstellungen über die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten hat. Außerdem wird der Mandant nur so in die Lage versetzt, die Preise verschiedener Anwälte miteinander zu vergleichen. \r\n\r\nDabei sind zwar die endgültigen Kosten auch für den Anwalt nicht genau vorhersehbar, da diese davon abhängen, welche Angelegenheiten während des Scheidungsverfahrens im Einzelnen geregelt werden und welche Streitwerte dafür anzusetzen sind. Zumindest eine ungefähre Einschätzung sollte dem Anwalt jedoch möglich sein.\r\n\r\nIm Übrigen sind die zu zahlenden Gebühren für einen Fachanwalt für Familienrecht in der Regel genau so hoch wie bei einem insoweit nicht auf das Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, sodass also die Beauftragung eines Fachanwalts nicht teurer ist. Grundlage dafür, wie ein Anwalt für Familienrecht seine Kosten festlegt, ist in der Regel das Rechtsanwalts&shy;vergütungsgesetz (RVG)- sofern keine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wird. Dieses legt für einzelne Maßnahmen eines Anwaltes bestimmte Gebührensätze und Rahmengebühren fest. \r\nWenn Sie sich zum Familienrecht in einer Kanzlei beraten lassen wollen, entstehen für die Erstberatung in der Regel Kosten von maximal 190 Euro (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Der Mandant sollte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung abklären, welche Kosten vom betreffenden Scheidungsanwalt für eine erste Rechtsberatung entstehen. Tipp: Gegebenenfalls können Sie auch Beratungshilfe beantragen.\r\n[ad_content]\r\nBei der Suche nach dem „richtigen“ Rechtsanwalt können Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:\r\n[table id=8 /]\r\nFazit: Können alle Fragen mit Ja beantwortet werden, war die Suche nach dem „richtigen“ Rechtsanwalt erfolgreich. Wurde nur bei ein oder zwei Fragen Nein angekreuzt und sonst überall Ja, sollte – ggf. im nochmaligen kurzen Gespräch mit dem Scheidungsanwalt – überlegt werden, ob er nicht doch der geeignete Anwalt für Ihre Scheidung ist. Lauten dagegen die Antworten überwiegend Nein, empfiehlt sich die weitere Suche nach einem passenden aufs Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt.\r\n\r\nDiese Checkliste kostenlos herunterladen\r\n\r\n\r\n\r\nHier können Sie sich, suchen Sie einen passenden Scheidungsanwalt, die Checkliste kostenlos herunterladen. \r\n\r\nDen richtigen Scheidungsanwalt zu finden, ist nicht immer einfach. Es muss nicht nur auf fachlicher sondern auch auf menschlicher Ebene passen. Wir helfen Ihnen dabei den richtigen Anwalt für Ihr Scheidungsverfahren zu finden.\r\n\r\nMit dieser Checkliste finden Sie hoffentlich den passenden kompetenten Rechtsbeistand, um Ihre Scheidung problemlos abzuwickeln.\r\n\r\n\r\nCheckliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden\r\n\r\n\r\nBei der einvernehmlichen Scheidung bietet es sich häufig an, einen online einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Wie Sie einen „guten“ Online-Anwalt finden, können Sie der Checkliste auf unserer Seite zur Online-Scheidung entnehmen.\r\nKann ein Ehegatte auch mehrere Anwälte beauftragen?\r\n[caption id=\"attachment_4739\" align=\"alignleft\" width=\"300\"] Sind mehrere Scheidungsanwälte sinnvoll?[/caption]\r\n\r\nGelegentlich wird die Frage gestellt, ob ein Ehegatte bei einer Scheidung auch mehrere Anwälte beauftragen kann. Dabei sind zunächst die folgenden Fälle möglich, in denen mehrere Anwälte gleichzeitig beauftragt werden:\r\nMehrere Anwälte einer Kanzlei\r\nEin Ehepartner beauftragt mehrere Anwälte einer Kanzlei für Familienrecht. Dies ist zwar möglich, aber nicht zu empfehlen. Denn das Scheidungsverfahren kann auch von einem Anwalt erledigt werden und die Hinzuziehung eines zweiten Anwalts verursacht nur unnötige zusätzliche Kosten.\r\n\r\nWird Verfahrenskostenhilfe gewährt, deckt diese generell nur die Kosten für einen Anwalt für Familienrecht ab.\r\nAnwälte aus verschiedenen Kanzleien im Scheidungsverbund\r\nZwar ist es möglich, für die verschiedenen Angelegenheiten im Scheidungsverbund Anwälte aus verschiedenen Kanzleien zu beauftragen, also etwa eine Kanzlei für die Scheidung und eine andere Kanzlei für die Folgesachen. In der Praxis ist dies jedoch unüblich und kaum praktikabel. Zum einen müssen die Anwälte sich abstimmen. Zum anderen kann es den Anwalt, der etwa eine aufwändige Verteilung des Hausrats für eine verhältnismäßig geringe Gebühr bearbeitet, verärgern, weil der andere Anwalt für die geringere Arbeit bei der eigentlichen Scheidung eine ungleich höhere Gebühr erhält. Und schließlich ist hier die Beauftragung von Anwälten aus verschiedenen Kanzleien für den Mandanten aufgrund der Besonderheiten des Gebührenrechts teurer als die Beauftragung eines Anwalts aus einer Kanzlei.\r\n\r\nSpeziell aus den Kostengründen wird Verfahrenskostenhilfe beim Scheidungsverbund auch nur für einen Anwalt aus einer Kanzlei gewährt.\r\nAnwälte aus verschiedenen Kanzleien für Scheidung und isolierte Folgesachen\r\nFolgesachen müssen nicht immer zwingend im Verbund, sondern können auch gesondert (isoliert) geltend gemacht werden. Auch hier ist es zwar möglich, für die Scheidung bzw. den Verbund und die betreffende isolierte Folgesache verschiedene Familienrechtsanwälte aus verschiedenen Kanzleien zu beauftragen. Aufgrund des Zusammenhangs sollte davon aber abgesehen werden.\r\n\r\nVorsicht ist stets bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe geboten: Wird eine Folgesache nicht im Verbund, sondern isoliert geltend gemacht, kann die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt werden.\r\n\r\nVon der gleichzeitigen Beauftragung mehrerer Anwälte ist der Wechsel eines Anwalts zu unterscheiden, etwa weil der Mandant mit seinem Anwalt unzufrieden ist. Hier bestehen folgende Probleme:\r\nAnwaltswechsel bei eigener Zahlung\r\nMöchte ein Mandant seinen Anwalt wechseln, zahlt er regelmäßig doppelt. Denn aufgrund der Besonderheiten des anwaltlichen Gebührenrechts erhält der zweite Anwalt nochmals die Gebühren, die der erste Anwalt beanspruchen kann. Lediglich dann, wenn der erste Anwalt gar nicht tätig geworden ist oder auf sonstige Weise gegen seine Pflichten verstoßen hat, kann dieser keine Gebühren verlangen bzw. muss den erhaltenen Kostenvorschuss zurückerstatten.\r\nAnwaltswechsel bei Verfahrenskostenhilfe\r\nBei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe muss der Mandant den zweiten Anwalt regelmäßig „aus eigener Tasche“ bezahlen, sofern der Gebührenanspruch des ersten Anwalts durch die Verfahrenskostenhilfe bezahlt wird und der erste Anwalt wegen Untätigkeit oder Pflichtverstößen seinen Gebührenanspruch nicht verloren hat. Hinzu kommt, dass der erste Anwalt vom Familiengericht beigeordnet wurde und daher vom Gericht erst entpflichtet werden muss, bevor der zweite Anwalt tätig werden kann."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/modifizierte-zugewinngemeinschaft/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/modifizierte-zugewinngemeinschaft/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bestimmen","datePublished":"2019-03-15T15:22:57+00:00","dateModified":"2026-01-23T07:46:30+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/modifizierte-zugewinngemeinschaft/"},"wordCount":605,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/modifizierte-zugewinngemeinschaft/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Alle Ehegatten, die eine Ehe eingehen und in einem Ehevertrag nichts anderes bestimmt haben, treten automatisch in den ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Faktisch handelt es sich hierbei um eine Form der Gütertrennung, mit einem feinen Unterschied: Kommt es zur Scheidung oder einer anderweitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft, besteht ggf. ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Aus diesem können jedoch einzelne Vermögenswerte herausgelöst werden, durch einen Ehevertrag, der eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bestimmt. Was genau bedeutet das?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Modifizierte Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag\n\nEhegatten können in einem Ehevertrag das eheliche Güterrecht beeinflussen und z. B. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft bestimmen.\nWollen Sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beibehalten, jedoch einzelnes Vermögen (z. B. Immobilien oder Unternehmen) aus einem möglichen Zugewinnausgleich ausschließen, können Sie per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft festlegen.\nWollen Sie den Zugewinnausgleich hingegen gänzlich ausschließen, ist im Zweifel der Güterstand der Gütertrennung anzunehmen.\n\n☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚\n\n\n\n\nEhevertrag: Wann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft lohnen kann\n\n\n\nWann sollten Sie in einem Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren?\n\n\n\nEheleute, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, bleiben gemeinhin alleinige Eigentümer des auch schon zuvor besessenen oder hinzugewonnenen Alleineigentums. Im Gegensatz zur Gütertrennung jedoch kann es im Falle der Auflösung des Güterstandes (z. B. Scheidung) zu einem Anspruch auf Zugewinnausgleich kommen.\n\n\n\nGrundlage dessen ist, dass angenommen wird, dass beide Ehegatten direkt oder indirekt Anteil am Vermögenszuwachs des anderen haben. Auch im Zuge der Scheidung soll dieser Beisteuerung Rechnung getragen werden. Beim Zugewinnausgleich sollen daher beide Ehegatten an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt werden. Bei Auflösung der Zugewinngemeinschaft kann der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn während der Ehezeit in der Regel die Hälfte der Differenz zwischen beiden Zugewinnen als Ausgleichszahlung verlangen. Das kann im Einzelfall gerade Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gefährden.\n\n\n\nDie Eheleute können zum Schutz jedoch auch einzelne Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich ausschließen, z. B. um ein Unternehmen zu schützen. Dies ist in der Regel nur durch eine im Ehevertrag bestimmte modifizierte Zugewinngemeinschaft möglich. Dabei können einzelne Vermögenswerte aus einem möglichen Zugewinnausgleich ausgeklammert werden.\n\n\n\nIm Übrigen: Schließen Sie in einem Ehevertrag den Zugewinnausgleich gänzlich aus, kann im Einzelfall auch Gütertrennung angenommen werden. Wollen Sie hingegen nur einzelne Vermögenswerte ausschließen, bietet es sich an, in einem Ehevertrag die modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren.\n\n\n\nEhevertrag-Muster: Modifizierte Zugewinngemeinschaft bestimmen\n\n\n\nMuster-Ehevertrag: Modifzierte Zugewinngemeinschaft oder doch besser Gütertrennung?\n\n\n\nWollen Sie in einem Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bestimmen? Das Muster, das wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung stellen, berücksichtigt auch die Möglichkeit, einzelnes Vermögen wie eine Eigentumsimmobilie oder ein Unternehmen aus einem möglichen Zugewinnausgleich auszuschließen. Sie können sich dieses Muster für einen Ehevertrag kostenlos herunterladen. Beachten Sie jedoch, dass wir für die hier zur Verfügung gestellte Vorlage für einen Ehevertrag keinerlei Garantie auf Richtigkeit und Rechtswirksamkeit übernehmen können. \n\n\n\nBitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um einen wirksamen Ehevertrag aufzusetzen, die modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen anderen Güterstand zu bestimmen.\n\n\n\n\n\n\n\n\nEhevertrag: Kostenloses Muster zum Download\n\nHier finden Sie unser Muster für einen Ehevertrag, der sowohl modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung als auch Gütergemeinschaft berücksichtigt.\nAchtung: Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sichergehen wollen, einen inhaltlich und formal wirksamen Ehevertrag aufzusetzen. Das hier bereitsgestellte Muster dient nur der Orientierung. Wir übernehmen keinerlei Garantie für die Rechtswirksamkeit und Richtigkeit dieser Vorlage. \n\nMuster als PDFMuster als DOC\n\n&nbsp;"}
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Das Elterngeld, auf das Arbeitnehmer in Elternzeit Anspruch haben, liegt bei etwa 65 bis 100 Prozent des zuvor erzielten bzw. erzielbaren (fiktiven) Nettoeinkommens - mindestens 300, maximal 1.800 Euro. Doch ein Kind stellt nicht selten auch die elterliche Beziehung auf eine Bestandsprobe. Was aber geschieht, wenn es zur Trennung und Scheidung in der Elternzeit kommt? Müssen Sie wieder arbeiten gehen? Steht Ihnen Unterhalt zu? Können Sie ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennung &amp; Scheidung während der Elternzeit\n\nKommt es zur Trennung während der Elternzeit, haben der betreuende Elternteil sowie das betreute Kind in aller Regel Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Partner.\nAuch nach einer rechtskräftigen Scheidung in der Elternzeit kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, insbesondere Betreuungsunterhalt (nicht nur bei verheirateten Paaren).\nKann kein ausreichender Unterhalt geleistet werden, besteht für den Alleinerziehenden ggf. die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss und Hartz IV zu beantragen.\n\n\n\n\n\nTrennung in der Elternzeit: Welche Ansprüche haben Sie?\n\n\n\nUnterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Partner\n\n\n\nWelche Ansprüche bestehen, wenn es zur Scheidung in der Elternzeit kommt?\n\n\n\nEigentlich soll ein Kind das Familienglück komplettieren, doch nicht selten scheitern Beziehungen an der vermehrten Aufmerksamkeit für das neue Familienmitglied, zusätzlichem Stress und Differenzen in Erziehungsfragen. Eine Trennung in dieser Phase stellt nicht nur Personen in Elternzeit vor besondere Herausforderungen und schürt nicht selten Zukunftsängste.\n\n\n\nDoch kommt es zur Trennung oder gar Scheidung in der Elternzeit, bedeutet das für den erziehenden Elternteil nicht automatisch, dass er in ein bodenloses Loch fällt. Er hat gegenüber dem anderen regelmäßig finanzielle Ansprüche, die die Weiterführung der Elternzeit ermöglichen.\n\n\n\nDiese Ansprüche bestehen im Besonderen:\n\n\n\nKindesunterhaltTrennungsunterhaltggf. auch nach rechtskräftiger Scheidung in der Elternzeit nachehelicher Unterhalt (z. B. Betreuungsunterhalt)\n\n\n\nIst der andere Elternteil leistungsfähig, ist dieser somit häufig dazu verpflichtet, trotz Trennung in der Elternzeit finanzielle Unterstützung für den alleinerziehenden Partner sowie das gemeinsame Kind zu leisten. Bei den Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt findet dabei das Elterngeld als Einkommen des Unterhaltsberechtigten Berücksichtigung.\n\n\n\nMüssen Sie die Elternzeit abbrechen und wieder arbeiten gehen? In aller Regel ist die Erwerbsobliegenheit bei Alleinerziehenden bis zum Abschluss des dritten Lebensjahres des betreuten Kindes ausgesetzt. Er muss damit häufig bei einer Trennung und drohenden Scheidung in der Elternzeit nicht wieder sofort in den Beruf einsteigen, um den Unterhaltsbedarf durch eigene Tätigkeit zu decken.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDer andere Elternteil kann keinen oder nur geringfügigen Unterhalt zahlen - was nun?\n\n\n\nWas können Sie tun, wenn bei Trennung in der Elternzeit keine Unterhaltszahlungen möglich sind?\n\n\n\nWas geschieht aber nun, wenn der Partner nach der Trennung oder Scheidung in der Elternzeit nicht in der Lage ist, ausreichend Unterhalt zu leisten? In diesem Falle können die betroffenen Elternteile in der Regel auf unterschiedliche Sozialleistungen zurückgreifen, um ein finanzielles Defizit auszugleichen.\n\n\n\nHierzu zählen insbesondere:\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss bei nicht ausreichendem KindesunterhaltArbeitslosengeld II (Hartz IV) bei zu geringem Elterngeld und ausbleibendem Ehegattenunterhalt\n\n\n\nSofern Sie auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, um bei Trennung oder Scheidung in der Elternzeit den eigenen Lebensbedarf und den Ihres Kindes decken zu können, finden regelmäßig sämtliche Einkünfte (z. B. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, erhaltene Unterhaltszahlungen, Elterngeld) Anrechnung auf den Hartz-IV-Bedarf.\n\n\n\nWeitere Infos zur Elternzeit und zum Elterngeld finden Sie u. a. unter www.elternzeit.de/.\n\n\n\nKönnen Sie bei Trennung und Scheidung in der Elternzeit Arbeitslosengeld I beantragen? ALG I wird in der Regel nur dann gewährt, wenn der Antragsteller dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. 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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Im Ehevertrag Gütergemeinschaft bestimmen: Was bewirkt der Wahlgüterstand?","datePublished":"2019-04-17T14:06:05+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:46:39+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/"},"wordCount":588,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Das deutsche Güterrecht kennt drei Güterstände: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Bei den letzteren handelt es sich um sogenannte Wahlgüterstände, die nur im Rahmen eines Ehevertrages bestimmt werden können. Das gewählte Güterrecht wirkt sich aus auf die Vermögensverhältnisse während der Ehe und der Vermögensteilung im Falle einer Scheidung. Wie können Sie in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbaren?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Gütergemeinschaft durch Ehevertrag\n\nWollen Sie in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbaren, bedarf es in der Regel umfangreicher Bestimmungen.\nZum einen sollte festgelegt werden, welches Eigentum nicht in das Gesamtgut und somit in das gemeinschaftliche Vermögen übergehen soll.\nZum anderen ist auch entscheidend, wer während der Ehe als Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens eingesetzt werden soll (nur einer oder beide).\n\n\n☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚\n\n\n\n\nPer Ehevertrag Gütergemeinschaft wählen: So geht's!\n\n\n\nDie Gütergemeinschaft kann im Ehevertrag vereinbart werden.\n\n\n\nDie Gütergemeinschaft wird in Deutschland nur noch selten gewählt. War sie in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik noch häufig aufzufinden, treffen heutzutage nur noch wenige Ehepaare diese Entscheidung - insbesondere im ländlichen Raum Süddeutschlands.\n\n\n\nWollen Ehegatten in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbaren, so sind hier in der Regel umfangreiche Absprachen zu treffen, die sich der Gestaltung des Güterstandes verdanken. \"Wir vereinbaren den Güterstand der Gütergemeinschaft.\" - dieser Satz ist häufig zu kurz gegriffen, denn: In diesem Güterstand treten plötzlich fünf unterschiedliche Vermögensmassen zutage:\n\n\n\n\nGesamtgut (gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten)\n\n\n\nVorbehaltsgut eines jeden Ehegatten\n\n\n\nSondergut eines jeden Ehepartners\n\n\n\n\nWas zum Vorbehaltsgut wird und somit alleiniges Eigentum eines Ehegatten bleiben soll, können die Eheleute im Ehevertrag, durch den Gütergemeinschaft beschlossen werden soll, festlegen. Bei Sondergütern hingegen handelt es sich um Gegenstände, die nicht durch ein Rechtsgeschäft auf eine andere Person übertragen werden können. Erfasst sind hiervon insbesondere Rechte (z. B. Nießbrauch, Wohnungsrecht).\n\n\n\nWenn Sie in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbaren wollen, sollten Sie hierin auch eine Regelung treffen, die sich auf die Verwaltung des Gesamtgutes bezieht. Wer soll im Laufe der Ehe das gemeinschaftliche Vermögen verwalten? Nur einer der beiden Ehegatten oder doch besser beide? Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen diesbezüglich zur Verfügung stehen und welche Konsequenzen damit einhergehen könnten.\n\n\n\n\n\n\n\n\nEhevertrag mit Gütergemeinschaft: Kostenloses Muster zum Download\n\nSie können das folgende Muster für einen Ehevertrag, in dem Gütergemeinschaft bestimmt werden kann, kostenlos herunterladen.\nBeachten Sie jedoch: Unser Muster kann nur einer ersten Orientierung dienen! Es erhebt keinerlei Anspruch auf Rechtswirksamkeit, Korrektheit oder Vollständigkeit. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie einen wirksamen Ehevertrag aufsetzen wollen.\n\nMuster als PDFMuster als DOC\n\n\n\n\n\nWelche Folgen hat die im Ehevertrag vereinbarte Gütergemeinschaft?\n\n\n\nDas in der Ehezeit erworbene Vermögen wird durch eine Ehevertrag bestimmte Gütergemeinschaft zum gemeinschaftlichen Eigentum.\n\n\n\nIm Kern führt eine durch Ehevertrag bestimmte Gütergemeinschaft dazu, dass das in der Ehezeit erworbene Vermögen zum gemeinschaftlichen Eigentum beider Ehegatten wird. Doch anders als bei der Zugewinngemeinschaft können grundsätzlich auch bereits vor der Ehezeit erworbene Vermögenswerte in das Gesamtgut hineinfallen. \n\n\n\nKommt es zur Auflösung der Ehe durch Scheidung, haben beide Ehegatten in aller Regel einen jeweils hälftigen Anspruch auf das Gesamtgut. Das zuvor bestimmte Vorbehaltsgut bleibt hiervon unberührt, ebenso wie das nicht durch Rechtsgeschäft übertragbare Sondergut."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/","url":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/","name":"Im EHEVERTRAG Gütergemeinschaft bestimmen [§] Güterrecht","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2019-04-17T14:06:05+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:46:39+00:00","description":"★ Gütergemeinschaft bestimmen im Ehevertrag ★ Infos & Tipps rund um Gütergemeinschaft im Ehevertrag: ✓ Gütergemeinschaft vereinbaren, ✓ Mehr dazu hier","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kindergeld: Auszahlung, Berechnung, Voraussetzungen","datePublished":"2019-04-24T15:01:31+00:00","dateModified":"2025-12-02T07:40:25+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/"},"wordCount":1440,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Was ist Kindergeld?\n\n\n\nUm die Grundversorgung eines Kindes in Deutschland zu gewährleisten, steht diesem ab dem Monat seiner Geburt ein staatliches Kindergeld durch die Familienkasse zu. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihnen als Erziehungsberechtigter genügend Geld zur Verfügung steht, um das Existenzminimum für Ihr Kind zu gewährleisten.\n\n\n\nDie Auszahlung von Kindergeld erfolgt monatlich, die Termine für die Überweisung können aber variieren. Doch wann genau wird dieses nun gezahlt und in welcher Höhe? \n\n\n\nWie lange gibt es überhaupt Kindergeld für Ihren Nachwuchs und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Gilt eine Einkommensgrenze beim Kindergeld? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n[toc]\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindergeld\n\n\n\nWer bekommt Kindergeld? Kindergeld bekommen grundsätzlich alle Eltern, deren Kind in Deutschland geboren wird und welches hier mit den Erziehungsberechtigten lebt.  Wie hoch ist das Kindergeld? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld monatlich 259 Euro. Dieser Betrag ist für alle Kinder gleich, es findet keine Staffelung in \"1. 2. oder 3. Kind\" mehr statt.  Wie lange wird Kindergeld ausgezahlt? Kindergeld wird bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Wann der Anspruch auch schon vorher erlöschen kann, lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nWeitere Infos zum Kindergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\nKindergeldauszahlung Kindergeld: Höhe\n\n\n\nDer Zweck von Kindergeld\n\n\n\nMit dem Kindergeld soll das Existenzminimum für Ihren Nachwuchs gesichert werden.\n\n\n\nEin Kind großzuziehen, verursacht einiges an Kosten: Wohnung, Kleidung, Essen, Schulbedarf etc. Da die Kleinen natürlich nicht erwerbstätig sind, müssen Sie als Erziehungsberechtigter diese Kosten tragen. Der Staat kommt Ihnen dabei entgegen, indem er Ihnen einen Teil der Einkommenssteuer erlässt, damit Sie das Existenzminimum Ihres Nachwuchses sicherstellen können.\n\n\n\nEs handelt sich bei dem Kindergeld somit nicht um eine Sozialleistung, sondern um einen Anteil Ihres Gehalts, der nicht besteuert und deshalb an Sie ausgezahlt wird. Das ist auch der Grund, warum das Kindergeld nicht die Kinder bekommen, sondern eben die Eltern.\n\n\n\nIhr Nachwuchs hat deshalb kein Recht darauf, das Kindergeld von Ihnen einzufordern – zumindest nicht, solange er noch minderjährig ist. Sonst müsste er auch alle seine Ausgaben selbst tätigen – und diese beinhalten eben nicht nur Kleidung oder Essen, sondern beispielsweise auch Miete und Energiekosten. Dies alles ließe sich vom Kindergeld allein unmöglich bezahlen.\n\n\n\nEs steht Ihnen als Erziehungsberechtigter aber natürlich frei, Ihrem Kind von sich aus das Kindergeld oder einen Teil davon als Taschengeld zu überlassen und z. B. eine Abmachung zu treffen, dass es davon seine eigene Kleidung und seine Hobbys bezahlen muss. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, dem Nachwuchs den Umgang mit Geld beizubringen.\n\n\n\nÜbrigens: Das Kindergeld wird zwar in voller Höhe an nur einen Elternteil gezahlt, aber eigentlich steht beiden Eltern jeweils die Hälfte zu. Dies ist bedeutsam, wenn z. B. nach einer Scheidung einer von beiden Kindesunterhalt zahlen muss. Denn in diesem Fall wird die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhaltsbetrag nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen.\n\n\n\nKindergeld: Wo und bis wann beantragen?\n\n\n\nSie können das Kindergeld sofort nach der Geburt beantragen.\n\n\n\nDas Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden, welche in der Regel bei der Agentur für Arbeit sitzt. Gehören Sie als Kindergeldberechtigter dem öffentlichen Dienst an, ist für Sie die Vergütungsstelle Ihres Arbeitgebers anstelle der Familienkasse zuständig.\n\n\n\nDas Kindergeld kann beantragt werden, sobald Ihr Baby auf der Welt ist. Es besteht die Möglichkeit, das Formular dafür bereits während der Schwangerschaft anzufordern und vorzubereiten, damit Sie den Antrag nach der Geburt so schnell wie möglich versenden können.\n\n\n\nEine zeitnahe Beantragung ist deshalb wichtig, weil das Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt wird. Dies gilt erst seit 2018, zuvor war eine Kindergeld-Nachzahlung von bis zu vier Jahren möglich.\n\n\n\nWann besteht Anspruch auf Kindergeld?\n\n\n\nBeim Bezug von Kindergeld existiert keine Einkommensgrenze. Es spielt also keine Rolle, wie viel die Eltern oder möglicherweise auch das Kind selbst verdienen. Das Kindergeld wird jeweils nur an eine Person gezahlt – üblicherweise die, in deren Haushalt das Kind lebt und die es hauptsächlich betreut.\n\n\n\nDies kann sowohl ein leiblicher Elternteil sein als auch beispielsweise eine Stiefmutter, ein Adoptivvater oder sonst ein Erziehungsberechtigter. Unter bestimmten Umständen kann das Kind das Kindergeld aber auch für sich selbst beantragen, wenn z. B. beide Eltern verstorben sind oder deren Aufenthaltsort unbekannt ist.\n\n\n\nAnspruch auf Kindergeld hat jeder, der in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist.\n\n\n\nEine wichtige Voraussetzung, um Kindergeld zu beziehen, ist die Einkommensteuerpflicht des Berechtigten in Deutschland. Sie müssen also in der Bundesrepublik leben oder arbeiten. Sind Sie kein Bürger der EU und kommen auch nicht aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder der Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld erforderlich, um hierzulande Kindergeld beziehen zu können.\n\n\n\nEs ist auch möglich, Kindergeld zu beziehen, wenn Ihr Kind im Ausland lebt bzw. gemeldet ist, vorausgesetzt der Wohnort befindet sich in\n\n\n\n\neinem EU-Land,\n\n\n\nIsland,\n\n\n\nLiechtenstein,\n\n\n\nNorwegen oder\n\n\n\nder Schweiz.\n\n\n\n\nEs ist also durchaus erlaubt, dass das Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, im Ausland lebt, sofern Sie selbst die notwendigen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllen.\n\n\n\nWie lange wird Kindergeld gezahlt?\n\n\n\nWird Kindergeld auch für Studenten gezahlt?\n\n\n\nEine der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf Kindergeld ist die, wie lange dieses überhaupt gezahlt wird. Grundsätzlich können Sie für jedes Kind bis zu dessen Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld beziehen.\n\n\n\nAber auch für ein volljähriges Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Anspruch bestehen. Ist das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet, wird bis zu seinem 21. Geburtstag Kindergeld gezahlt.\n\n\n\nHat das Kind eine Behinderung, wodurch es sich nicht selbstständig versorgen kann, und ist diese Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten, wird das Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt.\n\n\n\nAußerdem kann auch Kindergeld während der Ausbildung bezogen werden, wozu auch Schule und Studium zählen. In der Regel wird es dann bis zum 25. Geburtstag des Kindes gezahlt.\n\n\n\nKindergeld im Studium bzw. in der Ausbildung\n\n\n\nSolange Ihr Kind zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung macht, besteht bis zu dessen 25. Geburtstag ein Anspruch auf Kindergeld. Liegt zwischen zwei Abschnitten der Ausbildung eine Übergangsphase, z. B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, wird auch währenddessen weitergezahlt, vorausgesetzt, dieser Übergang beträgt nicht mehr als vier Monate.\n\n\n\nAuch während der Ausbildung wird Kindergeld gezahlt.\n\n\n\nHeißt das aber, dass der Anspruch auf Kindergeld nach der Ausbildung sofort entfällt? Nimmt das Kind unmittelbar im Anschluss daran eine Arbeit auf, kann tatsächlich kein Kindergeld mehr bezogen werden. \n\n\n\nMeldet es sich hingegen arbeitslos und arbeitssuchend, laufen die Zahlungen weiter, bis das Kind entweder einer Beschäftigung nachgeht oder das 25. Lebensjahr vollendet.\n\n\n\nEbenso besteht bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind\n\n\n\n\nkeinen Ausbildungsplatz hat, sich aber ernsthaft um einen bemüht,\n\n\n\nein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolviert oder\n\n\n\nBundesfreiwilligendienst leistet.\n\n\n\n\nWann ist der Auszahlungstermin vom Kindergeld?\n\n\n\nDie Familienkasse überweist das Kindergeld jeden Monat an einem festgelegten Termin. Dieser richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer, welche Sie auf dem Kindergeldbescheid finden. Grundsätzlich gilt hierbei: Je höher die Endziffer, desto später im Monat erfolgt die Auszahlung vom Kindergeld.\n\n\n\nDie konkreten Auszahlungstermine für jeden Monat des aktuellen Jahres können Sie den folgenden Übersichten entnehmen oder bei Ihrer Familienkasse erfragen. \n\n\n\nKindergeld: Auszahlungstermine 2026 (Endziffern 0 bis 4)\n\n\n\n[table id=97 /]\n\n\n\nKindergeld: Auszahlungstermine 2026 (Endziffern 5 bis 9)\n\n\n\n[table id=98 /]\n\n\n\nBeachten Sie hierbei, dass es mitunter einen Tag dauert, bis das Kindergeld auf Ihrem Konto ankommt. Liegen Feiertage oder Wochenenden dazwischen, kann der Zahlungseingang mehrere Tage nach der Überweisung erfolgen. Dies hängt auch davon ab, wie schnell Ihre Bank den Vorgang bearbeitet.\n\n\n\nHöhe vom Kindergeld: Staffelung der Beträge\n\n\n\nWie hoch ist das Kindergeld?\n\n\n\nSeit 01.01.2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind. Bis Ende 2022 war die Höhe des Kindergeldes pro Monat noch abhängig von der Anzahl der Kinder:\n\n\n\n\nFür das erste Kind: 219 Euro\n\n\n\nFür das zweite Kind: 219 Euro\n\n\n\nFür das dritte Kind: 225 Euro\n\n\n\nFür jedes weitere Kind: 250 Euro\n\n\n\n\nVeränderungen sind der Familienkasse mitzuteilen\n\n\n\nSie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen Ihrer Lebenssituation oder der Ihres Kindes der Familienkasse mitzuteilen, da dadurch unter Umständen der Anspruch auf Kindergeld entfallen kann.\n\n\n\nDazu gehören z. B.\n\n\n\n\nein Umzug\n\n\n\nWechsel des Arbeitgebers\n\n\n\nAbschluss einer Ausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes\n\n\n\nSchwangerschaft Ihres Kindes und Eintritt in den Mutterschutz\n\n\n\nTod des Kindes oder eines Elternteils\n\n\n\n\nStellt sich heraus, dass Ihnen Kindergeld gezahlt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt waren, kann die Familienkasse den überzähligen Betrag von Ihnen zurückfordern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/","url":"https://www.scheidung.org/kindergeld/","name":"Kindergeld: Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2019-04-24T15:01:31+00:00","dateModified":"2025-12-02T07:40:25+00:00","description":"Wann steht Kindergeld zu und wie lange wird es gezahlt? ❖ Gilt für das Kindergeld eine Einkommensgrenze? ❖ Wo und bis wann sollte es beantragt werden?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#faq-question-1690459231226"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#faq-question-1690459231894"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld/#faq-question-1690459599112"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltsflucht: Unterhaltspflichten zu unterwandern wird zunehmend erschwert","datePublished":"2019-04-30T11:17:23+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:52:20+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/"},"wordCount":856,"commentCount":11,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/04/beitragsbild-unterhaltsflucht.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Kinder, ehemalige Ehepartner, im Zuge von Trennung und Scheidung können regelmäßig unterschiedliche Unterhaltspflichten bestehen. Je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen können die Unterhaltszahlungen an Kind und Ex teils hoch ausfallen und das eigene Einkommen schmälern. Um der vermeintlichen Ungerechtigkeit zu entfliehen, wird der eine oder andere kreativ: Armrechnen, Vollzeitjob zum Teilzeitjob herunterschrauben - zumindest offiziell, oder aber die Unterhaltsflucht ins Ausland. Doch kommen Zahlungsunwillige damit wirklich durch?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltsflucht ins Ausland\n\nSich durch Unterhaltsflucht ins Ausland der eigenen Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zu entziehen, ist in immer weniger Ländern möglich.\nZahlreiche Regelungen und Übereinkommen sollen derlei Unterhaltspflichtverletzungen zunehmend unterbinden.\nBetroffene Unterhaltsberechtigte in Deutschland können einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Justiz stellen, das bei der grenzübergreifenden Unterhaltsdurchsetzung - zumeist gebührenfrei - unterstützt.\nUnterhaltsflüchtige können zudem auch strafrechtlich belangt werden: Die mutwillige Verletzung der Unterhaltsverpflichtung ist gemäß § 170 StGB in Deutschland unter Strafe gestellt.\n\nAusführliche Informationen zur Unterhaltsflucht und den möglichen Folgen erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nBundesamt für Justiz: Hilfe bei der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung\n\n\n\nUnterhaltflucht ins Ausland: Zahlreiche Regelungen machen es Schuldnern schwer\n\n\n\nUnterhaltsflucht ins Ausland: Was können Sie tun, wenn sich der Schuldner vor den Leistungen drückt?\n\n\n\nZumeist sind minderjährige Kinder die Leidtragenden von Unterhaltspflichtverletzungen. Doch egal auf welchem Wege sich ein Unterhaltspflichtiger auch immer aus der Affäre zu ziehen versucht, weil er die Zahlungen als ungerecht empfindet: Behörden und Justiz haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Möglichkeiten installiert, um den betroffenen Unterhaltsberechtigten zu helfen.\n\n\n\nNeben der Möglichkeit, Unterhalt auf Basis eines fiktiven Einkommens zu berechnen, können bei Unterhaltsflucht ins Ausland verschiedene multilaterale Regelungen und Übereinkommen Zahlungsmuffeln einen Strich durch die Rechnung machen:\n\n\n\ndas Auslandsunterhaltsgesetz (AUG; Grundlage für den Ablauf innerhalb Deutschlands)die EG-Unterhaltsverordnung (Grundlage innerhalb der EU)das UN-Unterhaltsübereinkommen aus dem Jahre 1956 (weltweit mit unterzeichnenden Staaten) sowiedas Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (weltweit mit unterzeichnenden Staaten)\n\n\n\nAuf Grundlage dieser Gesetze können Behörden Unterhaltsansprüche gegen Unterhaltsflüchtige auch im Ausland geltend machen, stellvertretend für die Unterhaltsberechtigten. Dabei muss auch noch kein wirksamer Unterhaltstitel gegen den Schuldner vorliegen. Dieser kann auch nachträglich in Deutschland oder am Wohnort des Unterhaltsflüchtigen erstellt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAber wie können sich Betroffene gegen Unterhaltsflucht wehren?\n\n\n\nBei Unterhaltsfluch ins Ausland kann das Bundesamt für Justiz mit der grenzübergreifenden Durchsetzung helfen.\n\n\n\nDas größte Problem der grenzübergreifenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stellt die Gemengelage unterschiedlichster landesrechtlicher Fragen dar. Eine Vereinfachung der Prozesse wurde jedoch durch gemeinsame gesetzliche Grundlagen und Abkommen erzielt. Hat ein Schuldner Unterhaltsflucht ins Ausland begangen, so können sich die Betroffenen an die zuständigen Behörden ihres Landes wenden und so Unterstützung bei der Unterhaltsforderung erhalten.\n\n\n\nSo gehen Sie vor, wenn der Schuldner Unterhaltsflucht ins Ausland begangen hat, um die Zahlungen zu umgehen:\n\n\n\nIn Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig für die grenzübergreifende Unterhaltsdurchsetzung. Hier können Betroffene einen Antrag auf Prüfung und Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche stellen. Das Bundesamt übernimmt dann die Prüfung des Falles, macht den Unterhaltsflüchtigen ggf. ausfindig, begutachtet dessen Einkommensverhältnisse und leitet - sofern durchsetzbar - die Unterhaltsforderung weiter. Sind die Ansprüche tituliert, können diese auch zwangsweise gegen den Schuldner durchgesetzt werden. Sich durch Unterhaltsflucht den Leistungen zu entziehen, ist also gar nicht mehr so einfach.\n\n\n\nGebühren für die Arbeit des Bundesamts fallen für die antragstellenden Unterhaltsberechtigten in aller Regel nicht an. Sollte der Fall in ein anderes EU-Land abgegeben werden, so wird zumeist automatisch Prozesskostenhilfe bewilligt (bei unter 21-jährigen Berechtigten).\n\n\n\nStaatenliste der erfassten Länder: Die Luft wird dünn für Zahlungsmuffel\n\n\n\nDurch die verschiedenen Übereinkommen kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag in zahlreichen Ländern gegen Unterhaltsschuldner vorgehen. Viele Länder, die sich für Unterhaltsflucht noch eignen, gibt es nicht mehr. Im Folgenden finden Sie die Staaten, in denen durch Übereinkommen und Verordnungen die grenzübergreifende Unterhaltsdurchsetzung möglich ist (Quelle: Bundesamt für Justiz, Stand August 2018):\n\n\n\n[table id=60 /]\n\n\n\nStatistisches: Die beim Bundesamt für Justiz aus dem Ausland eingehenden Ersuchen kamen im Jahre 2017 am häufigsten aus Polen (47 %) und Österreich (16 %). Bei den ausgehenden Gesuchen von Unterhaltsberechtigten in Deutschland waren hingegen die USA (31 % und die Schweiz (12 %) die Spitzenreiter.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAchtung: Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland strafbar!\n\n\n\nUnterhaltsflucht ist in Deutschland strafbar und kann sogar eine Freiheitsstrafe zufolge haben.\n\n\n\nDie Verletzung einer bestehenden Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar:\n\n\n\n\nWer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\nWer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n\n\n\n\nDie Unterhaltsflucht ins Ausland kann damit auch strafrechtliche Konsequenzen für die Schuldner haben, die spätestens bei Wiedereinreise nach Deutschland Probleme bereiten können."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/","name":"Unterhaltsflucht ins Ausland möglich? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsflucht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/04/beitragsbild-unterhaltsflucht.jpg","datePublished":"2019-04-30T11:17:23+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:52:20+00:00","description":"llll➤ Wie können Sie sich gegen Unterhaltsflucht ins Ausland wehren? Infos zur → Unterhaltsflucht & → Hilfe vom Bundesamt für Justiz klärt SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Können Sie einen Ehevertrag auch wieder aufheben?","datePublished":"2019-05-28T08:42:16+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:33:55+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/"},"wordCount":902,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Ein Ehevertrag soll für den Fall einer Scheidung vorsorgen und Schwierigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung minimieren. Doch wie bei anderen Verträgen auch ist er nicht in Stein gemeißelt und kann ebenso aufgehoben werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufhebung von einem Ehevertrag möglich?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Ehevertrag aufheben\n\nBei einem Ehevertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die in beiderseitigem Einvernehmen zwischen zwei Personen getroffen wird.\nDie Aufhebung von einem Ehevertrag kann damit ebenso regelmäßig nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen und bedarf derselben formalen Voraussetzung (insbesondere notarielle Beurkundung).\nIn Ausnahmefällen kann ein Ehevertrag jedoch auch einseitig angefochten werden (z. B. bei Sittenwidrigkeit).\n\n\n☛ Hier geht es direkt zum Muster ☚\n\n\n\n\nAuf welchem Wege können Sie einen Ehevertrag aufheben?\n\n\n\nWie können Sie einen geschlossenen Ehevertrag aufheben?\n\n\n\nEs gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Aufhebung von einem Ehevertrag zu realisieren:\n\n\n\n\neinvernehmliche Aufhebung durch beiderseitige Vereinbarung\n\n\n\neinseitige Anfechtung des Vertrages aufgrund formaler oder inhaltlicher Unwirksamkeit oder Sittenwidrigkeit\n\n\n\n\nAufhebung durch beiderseitiges Einvernehmen\n\n\n\nBei einem Ehevertrag handelt es sich um ein zweiseitige Vereinbarung. Zwei Personen treffen hierin Entscheidungen und geben durch Unterzeichnung ihr Einverständnis. Ein solcher Vertrag kann jedoch ebenso im Einvernehmen wieder aufgehoben werden.\n\n\n\nWollen Sie keinen Ehevertrag mehr oder den alten durch eine neue Vereinbarung ersetzen, können beide Seiten den Ehevertrag aufheben, indem Sie eine ebenso einvernehmliche Entscheidung hierüber treffen. Eine einseitige Aufhebung ist hingegen in der Form nicht möglich.\n\n\n\nAufhebung von einem Ehevertrag: Form der beiderseitigen Erklärung\n\n\n\nGemäß § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Ehevertrag nur dann formal wirksam, wenn er unter Anwesenheit beider Vertragsparteien vor einem Notar geschlossen und entsprechend beurkundet wird. Diese formalen Voraussetzungen greifen mithin auch, wenn Ehegatten einen geschlossenen Ehevertrag wieder aufheben oder abändern wollen.\n\n\n\nDas bedeutet: Beide Ehegatten müssen eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen und in einem gemeinsamen Termin bei einem Notar unterzeichnen. Die notarielle Beurkundung bewirkt sodann, dass die Aufhebung oder Abänderung - zumindest unter formalen Aspekten - rechtswirksam ist.\n\n\n\nEhevertrag aufheben oder abändern: Muster zum Download\n\n\n\nWünschen Sie die Abänderung oder Aufhebung von einem Ehevertrag? Das Muster, das wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung stellen, kann einer ersten Orientierung dienen, um eine solche Vereinbarung zu gestalten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für Richtigkeit oder Wirksamkeit des folgenden Musters. Es soll lediglich der Veranschaulichung dienen. \n\n\n\nWollen Sie nur einzelne Teile eines Ehevertrages abändern oder aufheben, bietet sich die Rechtsberatung eines Anwalts an. Dieser kann abschließend einschätzen, ob die neuen oder herausgelösten Klauseln wirksam sind oder aber die Wirksamkeit des Ehevertrages insgesamt beeinflussen.\n\n\n\n\nAm [Datum] erschienen vor dem Notar [Name, Kanzleianschrift]:\n[Vertragspartei 1: Name, Anschrift]\nund\n[Vertragspartei 2: Name, Anschrift]\nzum Zwecke der\nAbänderung/Aufhebung des Ehevertrages\nWir bestimmen gemeinsam: Der Ehevertrag, geschlossen am [Datum], notariell beurkundet unter der Ziffer [Urkundennummer], wird aufgehoben.\n\n[Alternativ: Der Ehevertrag, geschlossen am [Datum], notariell beurkundet unter der Ziffer [Urkundennummer], soll wie folgt abgeändert werden:\n\n(Klauseln anführen, die teilweise oder ganz aufgehoben oder abgeändert werden sollen sowie die AUfführung der genauen Änderungen, z. B. Änderung des Güterstandes, Modifizierung der Zugewinngemeinschaft)\n\nDie vorstehenden vertraglichen Vereinbarungen nehmen wir gegenseitig an.]\n\n[Datum, Unterschrift Vertragspartei 1]\n[Datum, Unterschrift Vertragspartei 2]\n\n[Datum, Unterschrift beurkundender Notar]\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nEhevertrag aufheben: Kostenloses Muster zum Download\n\nHier finden Sie ein Muster, das die Aufhebung von einem Ehevertrag veranschaulichen soll.\nBitte bedenken Sie: Wollen Sie den Ehevertrag nur in Teilen abändern, sollten Sie in jedem Falle einen Anwalt konsultieren, um prüfen zu lassen, inwieweit die Abänderungen zulässig und in Gesamtschau des Ehevertrages wirksam sind.\n\nMuster als PDF\nMuster als DOC\n\n\n\n\n\nEhevertrag aufheben: Kosten der notariellen Beurkundung der Vereinbarung\n\n\n\nEbenso wie für die Erstellung und Beurkundung des Ehevertrages selbst entstehen auch für die Aufhebungs- oder Abänderungserklärung Kosten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich dabei im Wesentlichen nach dem Reinvermögen der beiden Ehegatten. \n\n\n\nAnhand der Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) kann der beurkundende Notar so seine Gebühren ermitteln. Für die Beurkundung der Erklärung, den geschlossenen Ehevertrag aufheben zu wollen, können mithin ähnliche Kosten entstehen wie für den ursprünglichen Vertrag selbst (sofern sich die Vermögensverhältnisse nicht maßgeblich geändert haben).\n\n\n\nWenn Sie den Ehevertrag nicht gänzlich aufheben, sondern nur in Teilen abändern wollen, können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt mit der rechtlichen Bewertung der Änderungswünsche und der Erstellung der Vereinbarung beauftragen. Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Wert der in dem Vertrag aufgeführten Inhalte.\n\n\n\nEhevertrag anfechten: Aufhebung auf Grundlage von Unwirksamkeit\n\n\n\nDie Aufhebung von einem Ehevertrag kann auch bei inhaltlichen oder formalen Fehlern möglich sein.\n\n\n\nUm einen Ehevertrag aufheben zu können, bedarf es also des gegenseitigen Einverständnisses beider Vertragspartner. Doch das bedeutet nicht, dass ein einmal wirksam geschlossener Ehevertrag nicht auch einseitig aufgelöst werden kann. Unter Umständen können Sittenwidrigkeit, inhaltliche oder formale Unwirksamkeit die Anfechtung des Vertrages oder einzelner Klauseln ermöglichen.\n\n\n\nUm zu beurteilen, ob die Umstände der Vertragsschließung oder die inhaltliche Gestaltung entsprechende Maßnahmen ermöglichen, bedarf es der Begutachtung des Ehevertrages in seiner Gesamtwirkung. Wollen Sie den geschlossenen Ehevertrag aufheben, indem Sie diesen inhaltlich oder formal anfechten, wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann den Ehevertrag entsprechend prüfen und mögliche Angriffspunkte aufdecken."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/","url":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/","name":"EHEVERTRAG aufheben [§] Kosten, Form & Voraussetzungen","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/aufhebung-ehevertrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2019-05-28T08:42:16+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:33:55+00:00","description":"★ Ehevertrag aufheben ★ Infos rund um die Aufhebung von einem Ehevertrag: ✓ einvernehmliche Aufhebung, ✓ Ehevertrag einseitig aufheben (inkl. Muster).","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltsanspruch: Wie viel Unterhalt erhalten Kinder, Ehegatten und Eltern?","datePublished":"2019-05-28T10:08:03+00:00","dateModified":"2026-01-27T11:48:10+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/"},"wordCount":882,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/05/beitragsbild-unterhaltsanspruch.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Familiäre Bindungen begründen regelmäßig unterschiedliche Pflichten, denen alle Beteiligten unterliegen. Eine Hauptpflicht, die gegenüber den eigenen Kindern, den Eltern und Ehegatten besteht, betrifft die Gewährung von Unterhalt. Die Begleichung von einem Unterhaltsanspruch, in Form eines Familienunterhalts, Natural- oder Barunterhalts kann nur in wenigen Ausnahmefällen entfallen. Wie hoch aber ist der Unterhaltsanspruch von Kind, Ehegatte oder Elternteil? Wie können Sie diesen berechnen? Und wann kann der Anspruch auf Unterhalt verwirkt sein?\n\n\n\n\nDas wichtigste in Kürze: Gesetzlicher Unterhaltsanspruch\n\n\n\nWer hat Anspruch auf Unterhalt? Kinder, Ex-Partner und auch Eltern können regelmäßig einen Unterhaltsanspruch geltend machen, wenn sie nicht in der Lage sind, den Lebensbedarf eigenständig zu decken.  Wie hoch ist mein Unterhaltsanspruch? Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht.  Wann ist ein Unterhaltspflichtiger leistungsfähig? Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Unterhalt ist gegeben, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen den Selbstbehalt übersteigt.  \n\n\n\n\nWer kann einen Unterhaltsanspruch geltend machen?\n\n\n\nNutzen Sie unsere Unterhaltsrechner, um den möglichen Unterhaltsanspruch zu berechnen:\n\n\n\nKindesunterhalt berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhegattenunterhalt berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nAllgemeine Ratgeber zum Unterhaltsanspruch\n\n\n\n\nAlimente\n\n\n\nBarunterhalt\n\n\n\nNaturalunterhalt\n\n\n\nbereinigtes Nettoeinkommen\n\n\n\nfiktives Einkommen\n\n\n\nSelbstbehalt\n\n\n\nUnterhaltshöhe\n\n\n\nUnterhalt rückwirkend einfordern\n\n\n\nUnterhaltstitel\n\n\n\n\nUnterhaltsanspruch minderjähriger und volljähriger Kinder\n\n\n\nWelchen Unterhaltsanspruch haben volljährige und minderjährige Kinder?\n\n\n\nKinder sind auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, nicht nur emotional, sondern auch finanziell, denn: Der Weg hin zu einem selbstständigen Erwachsenen, der aus eigener Kraft den eigenen Lebensunterhalt decken kann, ist lang. In intakten Familien leisten die Eltern eines Kindes ihren Beitrag in aller Regel in Form von Naturalunterhalt, d. h. sie stellen ihrem Kind Unterkunft, Nahrung, Kleidung und sonstige Mittel zur Verfügung.\n\n\n\nDoch nicht immer bleiben die Eltern eines Kindes auch zusammen. Nach einer Trennung ergibt sich daraus, dass der familienferne Elternteil, als der, bei dem das Kind nicht seinen dauerhaften Aufenthalt hat, den Unterhaltsanspruch des Kindes in bar entrichten muss, sofern er leistungsfähig ist. Wie hoch der Bedarf des Kindes ist, wird in der Regel anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Anhand des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der unterhaltsberechtigten Kindes, lässt sich hier der allgemeine Bedarf ermitteln.\n\n\n\nUmfangreiche Informationen zum Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder erhalten Sie auf den folgenden Seiten:\n\n\n\n\nDüsseldorfer Tabelle\n\n\n\nMangelfallberechnung\n\n\n\nMehrbedarf\n\n\n\nMindestunterhalt\n\n\n\nUnterhaltspflichtverletzung\n\n\n\nUnterhaltstabelle\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKinder haben in der Regel einen Unterhaltsanspruch, bis eine Ausbildung abgeschlossen wurde.\n\n\n\nDer Unterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind richtet sich in aller Regel nach dem Gesamtnettoeinkommen beider Eltern. Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt eines Elternteils, kann es seinen Bedarf gegenüber beiden Eltern geltend machen. Der Unterhaltsanspruch - ob Student oder Auszubildender mit eigenem Haushalt - liegt derzeit laut Unterhaltstabelle bei 930 Euro monatlich (Stand: 01.01.2023; bis dato: 860 Euro) zzgl. Krankenversicherung und ggf. weiterer Kosten.\n\n\n\nLebt das volljährige Kind noch im Haushalt eines Elternteils, richtet sich der Bedarf in der Regel nach den Angaben in der Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil, bei dem der Unterhaltsberechtigte lebt, kann dabei zumeist selbst entscheiden, ob er seinen Anteil am Unterhaltsanspruch des Kindes in Form von Bar- oder Naturalunterhalt leistet.\n\n\n\nIn der Regel haben Kinder gegenüber ihren Eltern mindestens bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung (Studium oder Berufsausbildung) einen Unterhaltsanspruch, da erst dann die Grundlagen geschaffen sind, den eigenen Lebensbedarf decken zu können. In seltenen Ausnahmefällen kann der Unterhaltsanspruch jedoch auch verwirkt sein (z. B. durch fehlende Zielstrebigkeit bei der Suche nach einer Ausbildung).\n\n\n\nUmfassende Informationen zum Unterhaltsanspruch ab 18 erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\n\nprivilegierte Volljährige\n\n\n\nUnterhalt ab 18\n\n\n\nUnterhalt in der Ausbildung\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelchen Unterhaltsanspruch haben Ehefrau und Ehemann?\n\n\n\nUnterhaltsanspruch: Kann der Ehegatte auch nach der Ehe noch Geld fordern?\n\n\n\nNicht nur Kinder können regelmäßig einen Unterhaltsanspruch geltend machen, sondern auch Ehegatten. Im Rahmen einer Ehe leistet in der Regel jeder Ehegatte seinen Beitrag zum Familienunterhalt. Kommt es jedoch zur Trennung, entstehen ggf. Barunterhaltsansprüche. Ausschlaggebend sind dabei im Wesentlichen die Einkommensverhältnisse der Ehegatten. Unterscheiden sich die Einkünfte beider, kann sich ein Unterhaltsanspruch von einem Ehepartner gegenüber dem anderen ergeben.\n\n\n\nDer Ehegattenunterhalt wird in der Regel mit Hilfe der Differenzmethode ermittelt: Der Ehegatte mit dem geringeren bereinigten Nettoeinkommen kann als Unterhaltsanspruch 3/7 der Einkommensdifferenz geltend machen.\n\n\n\nAuch nach der rechtskräftigen Scheidung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Dies richtet sich regelmäßig nach verschiedenen Unterhaltstatbeständen, die erfüllt sein müssen (z. B. Erwerbsunfähigkeit, Erwerbslosigkeit). Ob und vor allem wie lange ein Unterhaltsanspruch auch nach der Scheidung gegeben ist, richtet sich jedoch nach dem Einzelfall.\n\n\n\nWann tritt für einen Unterhaltsanspruch Verjährung ein? Ansprüche auf Unterhalt verjähren in der Regel nach drei Jahren, titulierte Ansprüche ggf. auch erst nach 30 Jahren. Ein Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder verjährt zunächst nicht. Die Verjährungsfrist beginnt hier regelmäßig erst mit Volljährigkeit des Berechtigten.\n\n\n\nDetaillierte Infos zum Unterhaltsanspruch bei Trennung &amp; Scheidung finden Sie in den folgenden Ratgebern:\n\n\n\n\nDifferenzmethode\n\n\n\nErwerbsobliegenheit\n\n\n\nTrennungsunterhalt\n\n\n\nnachehelicher Unterhalt\n\n\n\nUnterhaltsverzicht\n\n\n\n\nEinen Unterhaltsanspruch können auch Eltern gegenüber den eigenen Kindern haben: Sind diese nicht mehr in der Lage, aufgrund von Erwerbsunfähigkeit den eigenen Lebensbedarf zu decken, können sie gegenüber den Kindern Elternunterhalt einfordern."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/","name":"Unterhaltsanspruch von Kind & Ehepartner •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/05/beitragsbild-unterhaltsanspruch.jpg","datePublished":"2019-05-28T10:08:03+00:00","dateModified":"2026-01-27T11:48:10+00:00","description":"llll➤ Welcher Unterhaltsanspruch besteht? Infos zu → Unterhaltsanspruch berechnen, → Verjährung, → Unterhaltsanspruch bei Trennung klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#faq-question-1690799298283"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#faq-question-1690799299674"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/#faq-question-1690799300297"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wer zahlt eigentlich für die Scheidung?","datePublished":"2019-06-25T09:34:15+00:00","dateModified":"2026-01-31T02:38:40+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/"},"wordCount":844,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/06/beitrag-scheidung-wer-zahlt.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Die Kosten für eine Scheidung richten sich im Wesentlichen nach dem Verfahrenswert. Dieser setzt sich im Großen und Ganzen zusammen aus dem Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten. Aus dem Verfahrenswert errechnen Gerichte und Anwälte schließlich ihre Gebühren. Je nach Einzelfall können hier teils hohe Scheidungskosten entstehen. Doch wer zahlt diese eigentlich? Der Antragsteller? Der Antragsgegner? Oder gar beide?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Wer zahlt die Scheidung?\n\nWer zahlt die bei Scheidung entstehenden Gerichtskosten? Diese werden zumeist hälftig zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt.\nWer zahlt die bei Scheidung entstehenden Anwaltskosten? In der Regel muss jeder Ehegatte den von ihm beauftragten Anwalt selbst bezahlen.\nIm Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehegatten Kostenteilung vereinbaren und so die finanzielle Belastung für den Einzelnen verringern.\nUnter Umständen können nicht leistungsfähige Personen Verfahrenskostenhilfe oder Verfahrenskostenvorschuss verlangen.\n\nAusführliche Informationen zu den Scheidungskosten, wer diese zahlt und wie viel, erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nEinvernehmlich oder streitig: Wer bezahlt die Scheidung?\n\n\n\nWeitere wichtige Ratgeber zu den Scheidungskosten:\n\n\n\nVerfahrenswertAnwaltskostenGerichtskostenVerfahrenskostenhilfeVerfahrenskostenvorschuss\n\n\n\nGerichtskosten bei Scheidung: Wer zahlt die Gerichtsgebühr?\n\n\n\nWer trägt die Scheidungskosten?\n\n\n\nFür das Tätigwerden eines Gerichtes bei einer Scheidung entstehen immer Kosten. Wer diese zahlt, richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nicht danach, wer den Scheidungsantrag stellt. Stattdessen werden die Gerichtskosten in jedem Fall jeweils hälftig den Scheidungsparteien auferlegt - unabhängig davon, ob beide die Scheidung wollen oder nicht.\n\n\n\nDa jedoch in der Regel die Entrichtung der vorläufigen Gerichtsgebühr Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungsverfahrens ist, kommt es regelmäßig dazu, dass der Antragsteller diese zunächst in voller Höhe entrichtet. Die hälftigen Kosten kann er sich abschließend in der Regel von dem Antragsgegner zurückholen.\n\n\n\nWer zahlt den Anwalt bei Scheidung?\n\n\n\nEin Anwaltszwang besteht vor dem Familiengericht in jedem Fall für denjenigen Ehegatten, der die Scheidung einreichen will. Wer die Anwaltskosten zahlt, ist hier - anders als bei den Gerichtskosten - abhängig von der Auftragslage. Denn grundsätzlich gilt: Schuldner gegenüber einem Anwalt ist stets der auftraggebende Mandant, also nur ein Ehegatte.\n\n\n\nWer trägt die Kosten bei einer streitigen Scheidung? Will auch der Antragsgegner eigene Anträge vor Gericht einbringen - weil er etwa mit einzelnen Regelungen nicht einverstanden ist -, so muss dieser selbst einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen. In diesem Falle muss er seine Anwaltskosten ebenfalls eigenständig zahlen - zusätzlich zu den hälftigen Gerichtskosten.\n\n\n\nEiner oder beide Ehegatten sind nicht leistungsfähig: Wer zahlt die Scheidung?\n\n\n\nWer muss aber die Scheidung bezahlen, wenn es einem der Ehegatten aufgrund seiner finanziellen Lage gar nicht möglich ist, die Kosten zu tragen? In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten:\n\n\n\nDer nicht leistungsfähige Ehegatte erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (VKH): Hierbei handelt es sich um eine Art Darlehen, das von den Landeskassen getragen wird. Diese können die Scheidungskosten zunächst übernehmen und je nach Situation per Ratenzahlung von dem Antragsteller zurückverlangen. Ist der Verfahrenskostenhilfeantrag bewilligt worden, muss er die offenen Kosten (zunächst) nicht mehr selbst tragen.Der nicht leistungsfähige Ehegatte erhält einen Verfahrenskostenvorschuss (VKV): Die Kosten für gerichtliche Verfahren fallen in die Unterhaltspflicht hinein. Dies gilt auch für das Scheidungsverfahren. Ist einer der Ehegatten nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, so kann der andere Ehegatte hierfür in Haftung genommen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer zahlt die Scheidung bei einvernehmlicher Trennung?\n\n\n\nIst ein Ehegatte oder sind beide Ehegatten nicht leistungsfähig, stellt sich die Frage: Wer zahlt die Scheidung?\n\n\n\nIm Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung genügt es in der Regel, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt mit der Vertretung vor dem Familiengericht beauftragt. Theoretisch müsste dieser die Anwaltskosten allein tragen. Allerdings ist es gebräuchlich, dass die Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sich auch dahingehend einigen, dass sie die Scheidungskosten jeweils hälftig tragen. In diesem Fall teilen sie sich nicht nur die Gerichts-, sondern auch die Rechtsanwaltskosten. Das Kostenrisiko senkt sich dadurch für den Einzelnen.\n\n\n\nFazit zu den Kosten bei Scheidung: Wer zahlt was?\n\n\n\nGerichtskosten\n\njeder Ehegatte trägt die hälftigen Kosten oder\nbei VKH übernimmt einen Teil der Kosten die Landeskasse oder\nbei VKV übernimmt der zahlungsfähige Ehegatte die gesamten Kosten\n\nAnwaltskosten\n\njeder trägt die Kosten des von ihm beauftragten Anwalts oder\nbei einvernehmlicher Scheidung kann Kostenteilung vereinbart werden oder\ndie Kosten werden im Rahmen von VKH oder VKV (zumindest vorläufig) übernommen\n\n\n\n\n\nSie wollen wissen, welche Scheidungskosten entstehen und wer diese ggf. zahlt? Richten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Er kann prüfen, wie hoch die Kosten im Einzelfall ausfallen können, wer welchen Anteil an diesen zu tragen hat und ob Ihnen ggf. Verfahrenskostenhilfe zusteht.\n\n\n\nWie erhöhen einzelne Nebenfolgen den Verfahrenswert und damit die Scheidungskosten? Wie sich die Scheidungskosten im Einzelnen zusammensetzen und wovon die Höhe des Verfahrenswertes abhängt, erfahren Sie in der folgenden Grafik.\n\n\n\nGrafik zu den Scheidungskosten (für Vollansicht bitte auf das Bild klicken)"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/","name":"Wer zahlt die SCHEIDUNG? •§• Scheidungskosten 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungskosten-wer-zahlt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/06/beitrag-scheidung-wer-zahlt.jpg","datePublished":"2019-06-25T09:34:15+00:00","dateModified":"2026-01-31T02:38:40+00:00","description":"llll➤Wer zahlt eigentlich für die Scheidung? Alle wichtigen Infos zu → den Scheidungskosten und wer sie zahlt, → Gerichtskosten auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Schlussbestimmung im Ehevertrag: Was bedeutet die salvatorische Klausel?","datePublished":"2019-06-25T12:33:21+00:00","dateModified":"2026-01-29T03:04:01+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/"},"wordCount":452,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Durch einen Vertragsabschluss gehen zwei oder mehrere Parteien gegenseitige Verpflichtungen ein. Umso ärgerlicher ist es, wenn bereits kleine Fehler diese Vereinbarungen am Ende null und nichtig machen. Um zu verhindern, dass die Unwirksamkeit eines Vertragspunktes die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge hat, wird regelmäßig eine geeignete Schlussbestimmung eingefügt. Dies gilt auch für Eheverträge.\n\n\n\n\nZusammengefasst: Schlussbestimmungen in einem Vertrag\n\nIst ein Bestandteil eines Vertrages nichtig oder wird er dies im Laufe der Jahre, kann das den gesamten Vertrag unwirksam machen.\nUm sich hiervor zu schützen, ist es gebräuchlich, eine entsprechende Schlussbestimmung aufzunehmen.\nDie sogenannte salvatorische Klausel soll verhindern, dass der Vertrag durch die Nichtigkeit einer einzelnen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird.\n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nUnwirksame Rechtsgeschäfte vermeiden dank Schlussbestimmungen im Vertrag\n\n\n\nNach § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Verträge jeglicher Art:\n\n\n\n\"Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.\"\n\n\n\nDie salvatorische Schlussbestimmung verhindert, dass ein Ehevertrag nichtig ist.\n\n\n\nDas bedeutet auch für Eheverträge: Sollte sich eine der hierin enthaltenen Klauseln als unwirksam erweisen (auch durch nachträgliche Gesetzesänderungen), kann dies schlimmstenfalls die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bedeuten. Um sich davor zu schützen, ist eine Schlussbestimmung in Verträgen gebräuchlich, die eben solche Fälle vermeiden soll: die sogenannte salvatorische Klausel (Schutzklausel; lateinisch salvator = Retter, Heiler).\n\n\n\nDie salvatorische Schlussbestimmung soll verhindern, dass ein Ehevertrag nichtig ist, wenn eine einzelne getroffene Regel unwirksam ist oder wird. Für den Fall, dass dies geschieht, soll sich die Nichtigkeit nur auf die betreffende Klausel beziehen, nicht aber auf den Ehevertrag in seiner Gesamtheit.\n\n\n\nWie lautet die salvatorische Schlussbestimmung?\n\n\n\nDie Schlussbestimmungen in einem Vertrag folgen in der Regel folgendem Muster:\n\n\n\nSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder im Nachgang werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame und durchführbare Regelung treten.\n\n\n\nEine Schlussbestimmung sollte in einem Ehevertrag nicht unangepasst übernommen werden.\n\n\n\nDiese Schlussbestimmung sollte auch in einem Ehevertrag nicht unangepasst übernommen werden. Gegebenenfalls bietet es sich sogar an, unter einzelne strittige Punkte jeweils eine eigene salvatorische Klausel zu setzen, die explizit auf den jeweiligen Fall ausgelegt ist.\n\n\n\nDie salvatorische Schlussbestimmung ist jedoch kein Rundumschutz. Sittenwidrige Vereinbarungen können auch dann noch unwirksam sein, wenn entsprechende Schlussbestimmungen im Ehevertrag enthalten sind. \n\n\n\nWollen Sie einen wirksamen Ehevertrag aufsetzen, wenden Sie sich bestenfalls an einen Anwalt, der Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, rechtliche Verbote und die Konsequenzen einzelner Vereinbarungen aufklären kann."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/","url":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/","name":"Schlussbestimmung: Schutz vor Nichtigkeit [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/schlussbestimmung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2019-06-25T12:33:21+00:00","dateModified":"2026-01-29T03:04:01+00:00","description":"★ Schlussbestimmung im Ehevertrag ★ Infos & Tipps zur Schlussbestimmung: ✓ wie Sie Unwirksamkeit vermeiden mit Schlussbestimmungen im Vertrag.","inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Bei Scheidung das Trennungsjahr verkürzen: Welche Gründe machen&#8217;s möglich?","datePublished":"2019-09-18T14:12:16+00:00","dateModified":"2026-01-29T10:34:35+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/"},"wordCount":879,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/09/beitragsbild-trennungsjahr-verkuerzen.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Das Trennungsjahr soll als Nachweis dafür dienen, dass die Ehe unweigerlich als gescheitert gilt. Da nur eine Ehe geschieden werden kann, die gescheitert ist, ist scheidungswilligen Ehegatten in aller Regel vorgegeben, dass eine Scheidung frühestens mit Ablauf des ersten Trennungsjahres erfolgen kann. Doch es ist unter Umständen auch möglich, dass Trennungsjahr zu verkürzen. Welche Gründe können eine Blitzscheidung ermöglichen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Trennungsjahr verkürzen\n\n\n\nIst das Trennungsjahr bei Scheidung Pflicht? Grundsätzlich kann eine Ehe in Deutschland frühestens mit Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Stimmen nicht beide Ehegatten der Scheidung zu, kann eine Scheidung ggf. sogar erst nach drei Trennungsjahren auch gegen den Willen des anderen Ehegatten erfolgen.  Wie kann man das Trennungsjahr verkürzen? Das Trennungsjahr zu verkürzen ist grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich. Stellt die Weiterführung der Ehe für einen der Ehegatten eine besondere Härte dar, die in dem anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Scheidung auch vor Ableistung des Trennungsjahres beantragt werden – vorausgesetzt die Ehegatten sind bereits getrennt.  Wann liegt ein solcher Härtefall vor? Gewalt in der Ehe, schwerer Drogenmissbrauch, außereheliche Beziehung in besonderem Ausmaß – es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Härtefallscheidung ermöglichen können. Es bedarf jedoch der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.  \n\n\n\n\nTrennungsjahr verkürzen ist möglich, aber wann?\n\n\n\nHärtefall: Wann können Sie sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?\n\n\n\nIst es möglich, das Trennungsjahr zu verkürzen?\n\n\n\nDas Trennungsjahr ist die Regel, nicht Ausnahme. Die Möglichkeit, es zu verkürzen, stellt so auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lediglich als Ausnahme dar. Das Trennungsjahr zu verkürzen ist theoretisch möglich, bleibt aber dem Einzelfall vorenthalten:\n\n\n\n\n\"Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.\" (§ 1565 Absatz 2 BGB)\n\n\n\n\nIn dem genannten Zitat verweist das BGB auf mögliche Härtefälle. Eine Härtefallscheidung bleibt aber in Deutschland ein eher seltenes Phänomen. Aber wann können Betroffene unter Umständen das Trennungsjahr verkürzen, weil ein Härtefall anzunehmen ist?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn diesen Fällen können Betroffene ggf. bei Scheidung das Trennungsjahr verkürzen\n\n\n\nDie folgenden Beispiele für Härtefälle konnten in der Vergangenheit vor Familiengerichten die Verkürzung des Trennungsjahres begründen. Sie geben jedoch keine Garantie, dass in ähnlich gelagerten Fällen entsprechend entschieden wird. Die Aufzählung ist zudem nicht abgeschlossen, grundsätzlich kann ein Härtefall auch in anders gelagerten Fällen gegeben sein.\n\n\n\n\nGewalt in der Ehe, die z. B. auch gemeinsame Kinder erleiden oder bezeugen mussten\n\n\n\nschwere Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Drogen, wenn darunter auch der Ehegatte zu leiden hat bzw. der Familienunterhalt dafür verwendet wurde (bei Unwillen, eine Entziehungskur zu machen)\n\n\n\naußereheliche Beziehung, die in einer außerehelichen Schwangerschaft mündet\n\n\n\n\nWichtig ist in allen Fällen, wenn Betroffene das Trennungsjahr verkürzen wollen, dass die Ehegatten getrennt leben und die Gründe für die Unzumutbarkeit in dem anderen Ehegatten begründet liegen. Das Trennungsjahr nur zu verkürzen, weil ein neuer Partner da ist, den Sie schnellstmöglich heiraten wollen, ist in der Regel nicht möglich.\n\n\n\nUnter Umständen kann auch eine kurz nach der Trennung bekannt gewordene Schwangerschaft des ehemaligen Ehegatten einen Härtefall begründen, bei der ein Dritter als Erzeuger auftritt - von beiden Seiten. Wird ein Kind geboren und ist dessen Mutter verheiratet, so wird automatisch der Ehegatte rechtlicher Elternteil, unabhängig davon, ob er auch biologischer Erzeuger ist. Damit geht auch die Unterhaltspflicht auf diesen über. Um zu verhindern, dass das außereheliche Kind noch in der Ehezeit geboren wird, können Betroffene ggf. das Trennungsjahr verkürzen.\n\n\n\nWarum Sie das Trennungsjahr nicht grundsätzlich verkürzen können\n\n\n\nEs ist denkbar, das Trennungsjahr zu verkürzen, bleibt aber Ausnahmefällen vorbehalten.\n\n\n\nWie bereits eingangs erwähnt, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Ehen geschieden werden, die als gescheitert gelten. Gemäß § 1566 BGB ist das Scheitern der Ehe unwiderlegbar anzunehmen, wenn\n\n\n\n\ndie Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und entweder beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.\n\n\n\ndie Ehegatten seit drei Jahre getrennt leben.\n\n\n\n\nDas Trennungsjahr zu verkürzen ist mithin nicht als Regelfall vorgesehen. Stattdessen soll durch die Trennungszeit gewährleistet sein, dass der Gedanke an eine Scheidung in beiden Ehegatten über einen längeren Zeitraum gereift ist und nicht Folge einer Kurzschlusshandlung ist.\n\n\n\nZudem ermöglicht das Trennungsjahr den Scheidungswilligen, sich bereits mit den Scheidungsfolgen vertraut zu machen und soweit möglich die meisten Regelungen zu Unterhalt, Vermögensteilung &amp; Co. zu treffen (z. B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung).\n\n\n\nWollen Sie wissen, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit besteht, das Trennungsjahr zu verkürzen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann beurteilen, ob ein Härtefall die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglicht oder nicht. Außerdem kann er sie bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung und möglichen Ansprüchen beraten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/","url":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/","name":"Trennungsjahr verkürzen: Möglich oder nicht? •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/09/beitragsbild-trennungsjahr-verkuerzen.jpg","datePublished":"2019-09-18T14:12:16+00:00","dateModified":"2026-01-29T10:34:35+00:00","description":"llll➤ Können Sie bei Scheidung das Trennungsjahr verkürzen? Fragen über → Gründe, um das Trennungsjahr zu verkürzen uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#faq-question-1690792705619"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#faq-question-1690792706842"},{"@id":"https://www.scheidung.org/trennungsjahr-verkuerzen/#faq-question-1690792708072"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Welche Steuerklasse nach der Heirat? Mögliche Kombinationen für Ehegatten","datePublished":"2019-10-15T08:40:48+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:45:34+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/"},"wordCount":646,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Ehegatten können im Rahmen der Eheschließung von steuerlichen Vorteilen profitieren. Je nachdem, welche Steuerklasse sie nach der Hochzeit wählen, können sie in der ehelichen Gemeinschaft bares Geld sparen, nicht zuletzt auch durch höhere Freibeträge und das Ehegattensplitting.&nbsp; Ausschlaggebend für die richtige Wahl ist dabei das Einkommensverhältnis der beiden Partner. Aber in welche Steuerklasse können Sie bei Heirat eigentlich wechseln? \n\n\n\n\nZusammengefasst: Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?\n\n\n\nWir wollen heiraten: Welche Steuerklasse können wir wählen?  Ehegatten können entweder beide in Steuerklasse IV wechseln oder die Steuerklassen III mit V kombinieren. Welche Wahl wann sinnvoll sein kann, erfahren Sie hier.  Steuerklasse selbst ändern: Müssen Sie nach der Heirat aktiv werden? Wollen Sie beide in die Steuerklasse IV wechseln, so ist ein aktiver Steuerklassenwechsel nicht erforderlich, denn: Bei Heirat treten beide Eheleute automatisch in Steuerklasse IV ein. Ein Wechsel ist nur dann nötig, wenn Sie die Steuerklassen III und V kombinieren wollen.   Wie können Sie die Steuerklasse nach der Heirat ändern?  Sie können nach der Hochzeit die Steuerklasse ändern, indem Sie dies gegenüber dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Sie benötigen hierzu in der Regel lediglich das entsprechende Formular (\"Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten\").   \n\n\n\n\n\n\n\nWelche Steuerklasse ist nach der Hochzeit die richtige?\n\n\n\nMüssen Sie die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?\n\n\n\nEhegatten stehen bei der Wahl der Steuerklasse nach der Heirat zwei mögliche Kombinationen zur Verfügung:\n\n\n\n\nEntweder beide treten in die Steuerklasse IV ein oder\n\n\n\neiner der Ehegatten wählt Steuerklasse III, während der andere in Steuerklasse V wechselt.\n\n\n\n\nOb nun die Kombination der Steuerklasse IV mit IV oder III mit V gewählt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für die Entscheidung. welche Steuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, sollte das jeweilige monatliche Einkommen der Ehegatten einander gegenübergestellt werden.&nbsp;\n\n\n\nVerdienen beide Eheleute in etwa gleich viel, so bietet sich in der Regel nach der Heirat für beide Steuerklasse IV an. Die Abzüge sind dann bei beiden identisch. Steuerklasse IV ist in weiten Teilen Steuerklasse I gleichzusetzen.&nbsp;\n\n\n\nUnterscheiden sich die Einkünfte beider Ehegatten jedoch, so kann unter Umständen nach der Hochzeit die Steuerklasse III für den einen und Steuerklasse V für den anderen finanziell lohnenswerter sein. Der Ehepartner mit dem höheren monatlichen Einkommen kann bei Wahl der Steuerklasse III von geringeren Abzügen profitieren und hat am Ende des Monats mehr Geld raus. \n\n\n\nDer andere Ehegatte mit dem geringeren Einkommen muss dann jedoch in Steuerklasse V eintreten, die mit höheren Abzügen einhergeht. Auch einen Grundfreibetrag gibt es hier nicht. Insgesamt kann dem Paar jedoch so am Ende mehr bleiben, als bei gleich hohen Abzügen.\n\n\n\nWenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater, um anhand Ihrer Einkommensverhältnisse prüfen zu lassen, welche Steuerklasse nach der Heirat in Ihrem Fall sinnvoll wäre.\n\n\n\nMüssen Sie die Steuerklasse aktiv ändern nach der Hochzeit?\n\n\n\nKönnen Sie die Lohnsteuerklasse nach der Heirat noch einmal ändern?\n\n\n\nGrundsätzlich ändert sich die Steuerklasse nach der Heirat automatisch, d. h. beide Ehegatten werden zunächst in Lohnsteuerklasse IV eingeordnet. Wollten die Ehegatten beide in Lohnsteuerklasse IV wechseln, ist ein Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit also nicht erforderlich.&nbsp;\n\n\n\nWollen die Ehegatten aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse jedoch die Kombination aus Steuerklasse III und V wählen, so ist ein aktiver Steuerklassenwechsel nach der Heirat nötig. Sie können diesen gegenüber dem zuständigen Finanzamt beantragen.\n\n\n\nDie Änderung der Steuerklasse nach der Heirat ist nicht endgültig. Sie können einmal jährlich einen Steuerklassenwechsel durchführen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich die Einkommensverhältnisse maßgeblich verändern und verschieben. Für das laufende Steuerjahr ist der Wechsel der Steuerklasse jeweils bis zum 30. November mitzuteilen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/","url":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/","name":"Welche Steuerklasse nach der Heirat? [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2019-10-15T08:40:48+00:00","dateModified":"2026-01-26T07:45:34+00:00","description":"★ Steuerklasse nach der Heirat ★ Infos zur Steuerklasse nach der Hochzeit: ✓ Steuerklasse bei Heirat ändern oder automatisch Klasse IV und mehr hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#faq-question-1571128581747"},{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#faq-question-1571128530632"},{"@id":"https://www.scheidung.org/steuerklasse-nach-heirat/#faq-question-1571128560585"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Doppelnamen für Kinder: Welche Möglichkeit bietet das Namensrecht?","datePublished":"2019-10-31T11:50:50+00:00","dateModified":"2025-12-22T03:08:10+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/"},"wordCount":993,"commentCount":27,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/10/beitragsbild-doppelnamen-kinder.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf das Namensrecht bei der Wahl von Nachnamen für Kinder. Bei den Vornamen sind Doppelnamen für Kinder zulässig.\n\n\n\nÜber den Familiennamen lassen sich Verbindungen zwischen Menschen nach außen hin zeigen und auch herstellen. Gerade Kinder sollen dabei über den Namen mit den eigenen Eltern Verbundenheit spüren. Doch sind diese nicht verheiratet oder haben keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt, stehen zwei verschiedene Nachnamen für das Kind zur Auswahl. Doch wären nicht vielleicht auch Doppelnamen für die eigenen Kinder möglich, der dann aus den Familiennamen beider Eltern gebildet wird? \n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Doppelnamen bei Kindern\n\n\n\nDürfen Kinder einen Doppelnamen haben? Ja. Nach dem deutschen Namensrecht ist es seit dem 1. Mai 2025 grundsätzlich zulässig, einen Doppelnamen als Nachname für ein Kind festzulegen. Welche Möglichkeiten darüber hinaus bei der Wahl des Geburtsnamen des Kindes bestehen, erfahren Sie hier.  Ist ein Doppelname fürs Kind nach der Scheidung der Eltern möglich? Hatten beide Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen oder führt einer der beiden nach der Scheidung eine Namensänderung durch, kann dem Kind ein Doppelname gegeben werden, um einen Bezug zu beiden Eltern zu haben. Demnach ist die Namensänderung des Kindes allein aufgrund der Scheidung seiner Eltern möglich.  Ist ein Doppelname für ein Kind bei Wiederheirat eines Elternteils möglich? Ja. Auch hier ist in aller Regel möglich, dass bei der Namensänderung bzw. Einbenennung von einem Kind ein Doppelname gewählt wird.  \n\n\n\n\nNamensrecht in Deutschland auch bei Kindern klar geregelt\n\n\n\nDoppelnachnamen für Kinder nach deutschem Namensrecht zulässig\n\n\n\nSchwierigkeiten bei der Wahl des Familiennamens: Können Kinder nicht auch einen Doppelnamen haben?\n\n\n\nNach außen wirkt kaum ein Aspekt so gemeinschafts- und einheitsbildend wie ein gemeinsamer Nachname. Heiraten zwei Menschen, so können sie nach deutschem Namensrecht daher wählen, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen wünschen oder jeder seinen eigenen Familiennamen behalten soll.\n\n\n\nSofern die künftigen Ehegatten den Nachnamen des anderen als neuen Familiennamen annehmen will, haben sie zwei verschiedene Möglichkeiten:\n\n\n\n\nder Ehename ersetzt den ehemaligen Familiennamen\n\n\n\nder Ehename wird dem Familiennamen voran- oder nachgestellt (Doppelname)\n\n\n\n\nWerden Kinder in die Ehe hineingeboren oder in sie hineingebracht, wünschen sich viele Eltern, die entweder einen Doppelnamen oder aber zwei verschiedene Nachnamen haben, dass auch das Kind eine Namensänderung erfährt - idealerweise als Doppelname, um eine Verbindung zu beiden Eltern zu haben.\n\n\n\nDoppelnamen können für Kinder bei der Einbenennung oder der Wahl des Geburtsnamens in Deutschland seit der Reform des Namensrechts grundsätzlich gebildet werden. Das gilt auch, wenn ein Doppelname für ein Kind, dessen Eltern unverheiratet sind, gewählt werden soll.\n\n\n\n\n\n\n\n\nEin paar Beispiele zur Veranschaulichung der möglichen Namenswahl\nEhefrau: Clara SchmidtEhemann: Fritz Müllergemeinsamer Ehename: ja (Müller)Annehmende wählt Doppelnamen: Schmidt-MüllerName eines Kindes bei Einbenennung oder Geburt in der Ehezeit: Müller\nEhefrau: Clara SchmidtEhemann: Fritz Müllergemeinsamer Ehename: neinName eines Kindes bei Einbenennung oder Geburt in der Ehezeit: Schmidt, Müller, Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt (je nach Sorgerechtsverhältnis und Wunsch der Eltern)\nElternteil A: Clara SchmidtElternteil B: Fritz MüllerPersonenstand: unverheiratetName eines Kindes bei der Geburt: Schmidt, Müller, Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt (je nach Sorgerechtsverhältnis und Wunsch der Eltern)\n\n\n\n\nHat ein Elternteil kein Sorgerecht, so erhält das Kind in der Regel den Nachnamen des Sorgeberechtigten als Geburtsnamen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, so können sie zwischen ihren beiden Familiennamen wählen oder einen Doppelnamen (mit und ohne Bindestrich) wählen. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, kann die Entscheidung durch das zuständige Familiengericht getroffen werden.\n\n\n\nAchtung! Die Wahl des Geburtsnamens eines Kindes gilt auch für alle weiteren Kinder. Haben sich die Eltern also beim ersten Kind für den Nachnamen Müller entschieden, so werden auch alle zukünftigen Kinder automatisch diesen Nachnamen erhalten.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWarum waren Doppelnachnamen für Kinder lange nicht zulässig?\n\n\n\nUnter anderem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine ablehnende Haltung gegenüber Doppelnamen für Kinder damit, dass durch die gesetzliche Untersagung für künftige Generationen unnötige Namensketten vermieden werden sollen (vgl. Urteil vom 04.11.2014, Aktenzeichen 5 C 14.2016).\n\n\n\nZwar seien Ausnahmen grundsätzlich möglich, doch genüge als Begründung hierfür nicht, dass ein Doppelnachname für das Kind die Verbundenheit zu beiden Elternteilen zum Ausdruck bringen solle. Die Einschränkung im deutschen Namensrecht, einem Kind einen Doppelnamen zu verwehren, sei zudem weder verfassungswidrig noch schränke es die Persönlichkeitsrechte des Kindes ein.\n\n\n\n\n\n\n\nDoppelname für das Kind: Ausnahme bei Wiederheirat und anderem Namensrecht?\n\n\n\nKinder-Nachname: Ein Doppelname konnte im Ausnahmefall bei Wiederverheiratung möglich sein.\n\n\n\nZwar schloss das Namensrecht in Deutschland bis Mai 2025 grundlegend aus, dass ein Doppelnachname für ein Kind gewählt wurde, so gab es doch wie für alle Regeln auch hier potentiell Ausnahmen.\n\n\n\nDoppelnamen konnten für Kinder in einer Patchwork-Familie zum Beispiel im Einzelfall durchaus zugelassen werden. Bei Wiederverheiratung eines Elternteils und der Wahl eines neuen Ehenamens kann auch bei der Einbenennung eines in die Ehe mitgebrachten Kindes der neue Name dem Geburtsnamen des Kindes angestellt werden, um etwa der Verbindung zur neuen Familie Ausdruck zu verleihen.\n\n\n\nAber auch ein anderes Namensrecht konnte begründen, dass Kinder mit Doppelnamen ausgestattet werden. War zum Beispiel ein Elternteil Staatsbürger eines EU-Landes, in dem Doppelnamen grundsätzlich auch bei Kindern zulässig waren, bestand unter Umständen Wahlfreiheit. In Portugal sind etwa bis zu vier Familiennamen zulässig.\n\n\n\nAber: Diese Voraussetzungen allein genügten nicht zwingend, um Doppelnamen für Kinder auch in Deutschland durchzusetzen. Lehnte das Standesamt die Namenswahl ab, musste im Zweifel ein Gericht hierüber entscheiden. Lag kein triftiger Grund vor, der objektiv begründete, warum für das Kind ein Doppelnachname festzulegen war, konnte das zuständige Gericht dies auch ablehnen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/","url":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/","name":"Doppelnamen für Kinder zulässig? •§• NAMENSRECHT 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/10/beitragsbild-doppelnamen-kinder.jpg","datePublished":"2019-10-31T11:50:50+00:00","dateModified":"2025-12-22T03:08:10+00:00","description":"llll➤ Können Sie Doppelnamen für Ihre Kinder wählen? Fragen zu → Doppelnamen bei Kindern → Doppelname fürs Kind als Ausnahme uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117428732"},{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117445433"},{"@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117446166"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/10/beitragsbild-doppelnamen-kinder.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/10/beitragsbild-doppelnamen-kinder.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Doppelnamen für Kinder"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117428732","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117428732","name":"Dürfen Kinder einen Doppelnamen haben?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja. Nach dem <a href=\"https://www.scheidung.org/namensrecht/\">deutschen Namensrecht</a> ist es seit dem 1. Mai 2025 grundsätzlich zulässig, einen Doppelnamen als Nachname für ein Kind festzulegen. Welche Möglichkeiten darüber hinaus bei der Wahl des Geburtsnamen des Kindes bestehen, erfahren Sie <a href=\"#beispiele\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117445433","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117445433","name":"Ist ein Doppelname fürs Kind nach der Scheidung der Eltern möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Hatten beide Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen oder führt einer der beiden nach der Scheidung eine <a href=\"https://www.scheidung.org/namensaenderung/\">Namensänderung</a> durch, kann dem Kind ein Doppelname gegeben werden, um einen Bezug zu beiden Eltern zu haben. Demnach ist die Namensänderung des Kindes allein aufgrund der Scheidung seiner Eltern möglich.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117446166","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/#faq-question-1655117446166","name":"Ist ein Doppelname für ein Kind bei Wiederheirat eines Elternteils möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja. Auch hier ist in aller Regel möglich, dass bei der <a href=\"https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/\">Namensänderung bzw. Einbenennung von einem Kind</a> ein Doppelname gewählt wird.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Per Lohnpfändung Kindesunterhalt einfordern: Wie bekommen Kinder ihr Geld?","datePublished":"2019-11-26T11:46:27+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:42:46+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/"},"wordCount":622,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/11/beitrag-lohnpfaendung-kindesunterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Bei Trennungen und Scheidungen ist vor allem das liebe Geld regelmäßig Auslöser gravierender Streitigkeiten. Das betrifft nicht nur Ausgleichsansprüche des Ex-Partners, sondern insbesondere auch Unterhaltsansprüche, auch der gemeinsamen Kinder. Der eine oder andere unterhaltspflichtige Elternteil verweigert mitunter sogar die Zahlung von Kindesunterhalt. Doch im Zweifel kann durch eine Lohnpfändung ausstehender Kindesunterhalt auch zwangsweise eingeholt werden. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Lohnpfändung beim Unterhalt für ein Kind möglich?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Lohnpfändung beim Kindesunterhalt\nUnter welchen Voraussetzungen ist die Lohnpfändung bei ausbleibendem Kindesunterhalt möglich?Wichtigste Voraussetzung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Unterhaltstitels. Welche weiteren Vorgaben bei der Gehaltspfändung erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.\nWie hoch ist die Pfändungsfreigrenze bei der Lohnpfändung? Die Pfändungsfreigrenze ergibt sich aus § 850c Zivilprozessordnung (ZPO). In der Regel ist ein monatliches Einkommen bis 930 Euro unpfändbar. Dieser Betrag kann jedoch im Einzelfall erhöht sein (werfen Sie einen Blick in diese Pfändungstabelle). Soll durch die Lohnpfändung jedoch Kindesunterhalt beigetrieben werden, kann von der Pfändungsfreigrenze im Einzelfall auch abgesehen werden.\n\n\n\n\nSo kommen Sie auf Umwegen an den Kindesunterhalt\n\n\n\nLohnpfändung für Kindesunterhalt: Welche Voraussetzungen gelten?\n\n\n\nWie können Sie per Lohnpfändung ausstehenden Kindesunterhalt bekommen?\n\n\n\nWenn ein Elternteil einen gesetzlichen Anspruch des Kindes auf Unterhalt nicht anerkennt und auch nach mehrfacher Aufforderung noch immer nicht zahlt, kann der betreuende Elternteil nicht beliebig auf die Lohnpfändung zurückgreifen. Vorausgesetzt ist, dass\n\n\n\n\nein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorhanden ist (dieser bestätigt sowohl eine Unterhaltspflicht als auch einen Unterhaltsanspruch)\n\n\n\nein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt\n\n\n\n\nEinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht (Wohnort des Unterhaltsschuldners) beantragen. Benötigt werden hierfür:\n\nAntrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (diesen erhalten Sie entweder in der Rechtsantragsstelle oder online, zum Beispiel beim Justizportal des Bundes und der Länder &gt;Antrag als PDF öffnen&lt;)\nAusfertigung des Unterhaltstitels\nggf. Nachweis, dass der Unterhaltstitel dem Unterhaltsschuldner zugestellt wurde\n\n\n\n\n\nWie Sie einen Unterhaltstitel erwirken können, erfahren Sie in unserem Ratgeber \"Der Unterhaltstitel – Vollstreckbare Ausfertigung, um an den Kindesunterhalt zu gelangen\".\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie funktioniert die Lohnpfändung von Kindesunterhalt?\n\n\n\nSind Sie im Besitz eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dessen Hilfe Sie den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes zwangsweise durchsetzen können, senden Sie diesen an den Arbeitgeber des Unterhaltsschuldners. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der Lohnpfändung mitzuwirken.\n\n\n\nEr wird unter Berücksichtigung einer Pfändungsfreigrenze vor Auszahlung des Gehalts zunächst den geforderten Betrag abziehen und direkt an den Gläubiger überweisen - hier also an das Kind bzw. dessen betreuenden Elternteil.\n\n\n\nPfändungsfreigrenze: Kindesunterhalt per Lohnpfändung nicht einzutreiben?\n\n\n\nWie hoch ist die Pfändungsfreigrenze, wenn Kindesunterhalt per Lohnpfändung eingetrieben werden soll?\n\n\n\nNach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) liegt das unpfändbare Einkommen grundlegend bei:\n\n\n\n\n930 Euro monatlich,\n\n\n\n217,50 Euro wöchentlich oder\n\n\n\n43,50 Euro täglich.\n\n\n\n\nLeistet der Unterhaltspflichtige bereits anderen Personen Unterhalt, kann die Pfändungsfreigrenze auf bis zu\n\n\n\n\n2.060,00 Euro monatlich,\n\n\n\n478,50 Euro wöchentlich oder\n\n\n\n96,50 Euro täglich\n\n\n\n\nsteigen. Eine Übersicht des pfändbaren Einkommens je nach Höhe des Gehalts und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten erhalten Sie in der folgenden Pfändungstabelle.\n\n\n\nAchtung! Handelt es sich um unmittelbare (also gesetzlich bestimmte) Unterhaltsansprüche, kann von der Pfändungsfreigrenze auch abgesehen werden. Die Lohnpfändung kann bei Kindesunterhalt also im Einzelfall auch über den eigentlich pfändbaren Betrag hinausgehen. Wenden Sie sich zur Prüfung der Ansprüche und Ermittlung der Höhe des Pfändungsbetrages ggf. an einen Anwalt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\n\n\n\n[table id=62 /]\n\n\n\nMehr zur Lohnpfändung erfahren Sie im Video\n\n\n\nAlles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst."}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/","name":"Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/11/beitrag-lohnpfaendung-kindesunterhalt.jpg","datePublished":"2019-11-26T11:46:27+00:00","dateModified":"2026-01-25T07:42:46+00:00","description":"llll➤ Können Sie per Lohnpfändung Kindesunterhalt eintreiben? Alle wichtigen Infos zur → Lohnpfändung beim Unterhalt fürs Kind uvm. auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/lohnpfaendung-kindesunterhalt/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/11/beitrag-lohnpfaendung-kindesunterhalt.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/11/beitrag-lohnpfaendung-kindesunterhalt.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Lohnpfändung beim Kindesunterhalt"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Nachehelicher Unterhalt: Höhe und Dauer der möglichen Unterhaltszahlung","datePublished":"2019-12-17T12:54:03+00:00","dateModified":"2026-01-23T07:39:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/"},"wordCount":2073,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/12/beitrag-nachehelicher-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt Eltern","Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Bei Trennung und Scheidung kommt es bei kaum einem anderen Thema so schnell zu Streitigkeiten wie beim Unterhalt. Wie viel muss ich zahlen? Wie lange muss ich zahlen? An wen muss ich überhaupt Unterhalt leisten? Neben den Kindern können in aller Regel auch Ex-Ehegatten Unterhaltsansprüche geltend machen - und das nicht nur während des Trennungsjahres, sondern mitunter auch nach der rechtskräftigen Scheidung. Erfahren Sie im Folgenden, wann nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und wann Ansprüche ggf. entfallen können.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Nachehelicher Unterhalt\n\n\n\nMüssen Sie auch nach der Scheidung noch Unterhalt zahlen? Die nacheheliche Solidarität kann durchaus auch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung begründen. Dabei sind zwei Aspekte ausschlaggebend: Ist einer der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Unterhaltstatbestände erfüllt (welche es gibt, erfahren Sie hier)? Handelte es sich um eine kurze, nicht prägende Ehe (wann das der Fall sein kann, lesen Sie hier)?  Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Die Dauer, für die Unterhaltspflichtige an den Ex nach der Scheidung Ehegattenunterhalt leisten müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es entscheidet der Einzelfall. Im Zweifel ist nachehelicher Unterhalt solange zu zahlen, bis der ihm zugrunde liegende Unterhaltstatbestand aufgehoben ist. Das bedeutet, der Anspruch kann unter Umständen auch lebenslang bestehen.  Wie hoch ist nachehelicher Unterhalt eigentlich? Bei der Berechnung von nachehelichem Unterhalt kommt in der Regel die 3/7- bzw. Differenzmethode zur Anwendung. Wie Sie den Unterhaltsanspruch im allgemeinen berechnen können, erfahren Sie hier.  \n\n\n\n\nNacheheliche Solidarität begründet Ansprüche auf Unterhalt nach der Scheidung\n\n\n\nSie wollen wissen, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen? Unser Unterhaltsrechner kann eine erste Orientierung bieten:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nHier finden Sie weitere Ratgeber zum nachehelichen Unterhalt:\n\n\n\n\nAufstockungsunterhalt\n\n\n\nBetreuungsunterhalt\n\n\n\nNacheheliche Solidarität\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt wegen Krankheit\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt bei neuer Ehe\n\n\n\nUnterhalt für die Ehefrau\n\n\n\nUnterhalt für den Ehemann\n\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Berechnung der Ansprüche\n\n\n\nWie viel nachehelicher Unterhalt ist laut BGB zu zahlen?\n\n\n\nWie viel nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, richtet sich maßgeblich nach den Einkommensverhältnissen der Ex-Ehegatten. Sofern ein Anspruch besteht, kommt bei der Berechnung häufig die sogenannte Differenzmethode zur Anwendung:\n\n\n\n\nDas bereinigte monatliche Nettoeinkommen beider Ex-Partner wird einander gegenübergestellt.\n\n\n\nDie Differenz zwischen beiden Einkünften wird ermittelt.\n\n\n\nDer Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann in der Regel 3/7 dieser Differenz als Unterhalt geltend machen.\n\n\n\n\nEin Beispiel, um die Berechnungsmethode zu verdeutlichen:\nPaul und Paula haben sich scheiden lassen. Paul muss Paula nachehelichen Unterhalt zahlen, da sie das gemeinsame, unter dreijährige Kind betreut. Paul hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.400 Euro monatlich. Paula verfügt über ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.000 Euro monatlich.\nDie Differenz zwischen dem Einkommen von Paul und Paula beträgt mithin 1.400 Euro. Paula kann nun gegenüber Paul einen nachehelichen Betreuungsunterhalt in Höhe von 600 Euro (3/7 von 1.400 Euro) geltend machen.\n\n\n\n\nEine Veranschaulichung der Differenzmethode finden Sie auch in der folgenden Infografik:\n\n\n\nGrafik zur Differenzmethode: Wie der Unterhalt für den Ex berechnet werden kann!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Dauer der Ansprüche\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Ein neues Gesetz, in dem die Dauer festgeschrieben wäre, gibt es nicht. Wie lange müssen Sie nun aber zahlen?\n\n\n\nUnterliegt nachehelicher Unterhalt einer Befristung? Nicht per se. Das Gesetz gibt grundsätzlich keine festen Fristen dafür vor, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Hier entscheidet stets der jeweilige Einzelfall. Im Zweifel kann ein Anspruch sogar bis zum Tode des Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsschuldners fortbestehen. Aber gibt es vielleicht Richtwerte aus bereits getroffenen gerichtlichen Entscheidungen?\n\n\n\nIm Grunde richtet sich die Dauer, für die nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, nach dem Bestehen eines Unterhaltstabestandes. Ist die Basis für die Unterhaltsansprüche nicht mehr gegeben, so entfällt in der Regel auch der Anspruch. Das bedeutet zum Beispiel: Müssen Sie Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Ihres Ex-Partners zahlen, kann sich der Anspruch auflösen (oder zumindest verringern), wenn Ihr Ex wieder einer Beschäftigung nachgeht.\n\n\n\nWann muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Voraussetzungen für Ansprüche\n\n\n\nGrundsätzlich ist jeder Ehegatte nach der Scheidung angehalten, für sein eigenes Auskommen zu sorgen (vgl. 1568 BGB). Das gelingt aber nicht immer. Ob auch nach der rechtskräftigen Scheidung nachehelicher Unterhalt zu leisten ist, hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab:\n\n\n\n\nDer Unterhaltsberechtigte ist bedürftig, kann also den eigenen Bedarf nicht decken.\n\n\n\nDer Unterhaltsschuldner ist leistungsfähig, kann also für Unterhaltszahlungen aufkommen.\n\n\n\nEiner der im BGB genannten Unterhaltstatbestände ist erfüllt.\n\n\n\n\nWas bitte ist ein Unterhaltstatbestand? Welche Konstellationen nachehelichen Unterhalt begründen können, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor:\n\n\n\nMuss nachehelicher Unterhalt auch wegen psychischer Krankheit gewährt werden?\n\n\n\n\nBetreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Betreut Ihr Ex-Partner das gemeinsame Kind und hat dieses das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, so besteht in der Regel ein Unterhaltsanspruch. Die Erwerbsobliegenheit entfällt nämlich auch in diesem Fall regelmäßig. Sie kann sogar weit länger aufgehoben sein, wenn Ihr gemeinsames Kind einen erhöhten Betreuungsbedarf hat (etwa aufgrund von Behinderung oder Krankheit). Im Übrigen handelt es sich hierbei um den einzigen Unterhaltsanspruch, den betroffene Elternteile auch dann geltend machen können, wenn sie nicht verheiratet waren.\n\n\n\nErwerbsunfähigkeit wegen des Alters (§ 1571 BGB): Die Erwerbsobliegenheit entfällt regelmäßig mit Erreichen des Renteneintrittsalters. Hat Ihr Ex-Partner also bereits das Renteneintrittsalter erreicht, kann von ihm regelmäßig nicht mehr verlangt werden, arbeiten zu gehen, um für das eigene Auskommen zu sorgen. Reicht seine Rente nicht aus, muss daher ggf. nachehelicher Unterhalt geleistet werden.\n\n\n\nErwerbsunfähigkeit oder -minderung wegen Krankheit (§ 1572 BGB): Es ist möglich, dass nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder anderen Sachverhalten zu zahlen ist, die es dem Unterhaltsberechtigten unmöglich machen, erwerbstätig zu sein. Ob diese Erkrankung nun psychischer oder physischer Natur ist, bleibt unerheblich. Das bedeutet: Nachehelicher Unterhalt kann auch bei psychischer Erkrankung ggf. verlangt werden.\n\n\n\nErwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB): Unterhaltsberechtigte sind gemeinhin dazu verpflichtet, über kurz oder lang für ihr eigenes Auskommen zu sorgen (Erwerbsobliegenheit). Ist also einer der Ex-Partner arbeitslos, so ist dieser in der Regel spätestens mit der Scheidung angehalten, sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Kann er diese ernsthaften Bemühungen nachweisen, so steht ihm in der Regel zur Überbrückung nachehelicher Unterhalt zu.\n\n\n\nAufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB): Verdient der Ex trotz redlicher Bemühungen zu wenig, um den eigenen Unterhaltsbedarf zu decken, kann er ebenfalls häufig nachehelichen Unterhalt zur Aufstockung verlangen.\n\n\n\nAusbildung (§ 1575 BGB): Befindet sich der Ex-Gatte zum Zeitpunkt der Scheidung noch in Ausbildung, so muss er diese nicht abbrechen, nur um seiner Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Er ist dazu berechtigt, die Ausbildung abzuschließen, da dies auch die zukünftige finanzielle Absicherung bedeutet (Aufnahme einer angemessenen Tätigkeit zur Deckung des eigenen Bedarfs).\n\n\n\nBilligkeitsgründe (§ 1576 BGB): Grundsätzlich können auch andere Sachverhalte nachehelichen Unterhalt begründen. Es bedarf dabei der Abwägung des jeweiligen Einzelfalls.\n\n\n\n\nKönnen Sie rückwirkend Unterhaltsansprüche geltend machen? Wichtig für die Frist ist die Geltendmachung. Nachehelicher Unterhalt kann von Ihnen in der Regel bis zu dem Zeitpunkt rückwirkend verlangt werden, an dem Sie einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem Schuldner erklärten. Auch hier sind Ausnahmen möglich. Über diese kann Sie ein Anwalt für Familienrecht aufklären.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWelchen Einfluss hat die Ehedauer?\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Auch die Dauer der Ehe kann einen Einfluss haben.\n\n\n\nNeben dem Unterhaltstatbestand kann aber auch die Dauer der Ehe Einfluss darauf haben, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Aber entfällt nachehelicher Unterhalt, wenn eine kurze Ehe geschieden wird? Und wie lange muss nach 20, 30 oder 40 Jahren Ehe nachehelicher Unterhalt geleistet werden? Pauschale Lösungen gibt es auch in diesen Fällen nicht.\n\n\n\nHäufig kann ein Unterhaltsanspruch nach der rechtskräftigen Scheidung entfallen, wenn die Ehe weniger als drei Jahre lang währte. So muss es aber nicht sein! War die Ehezeit prägend, haben sich also erhebliche finanzielle oder andere Veränderungen ergeben, kann sich auch nach einer Ehe von nur zwei Jahren bereits ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergeben. Im Familienrecht zählt wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet der Einzelfall. Kommt es zum Streit, muss im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden, ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist oder nicht.\n\n\n\nWie sieht es mit der Befristung aus? Muss nachehelicher Unterhalt bei langer Ehedauer auf ewig gezahlt werden? Auch auf diese Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben. Es ist möglich, dass nachehelicher Unterhalt nach 15, 25 oder 35 Jahren Ehe nur für vier Jahre zu leisten ist. Der Anspruch kann aber auch weit darüber hinaus bestehen. Ausschlaggebend ist dabei nicht zuletzt, auf welcher Grundlage nachehelicher Unterhalt zu gewähren ist.\n\n\n\nSie wünschen eine genauere Einschätzung dazu, wie lange Sie ggf. nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen müssen, wenn die Scheidung durch ist? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann anhand seiner Erfahrungen realistisch einschätzen, wie lange Ihr Ex mögliche Ansprüche gegen Sie erheben kann.\n\n\n\nKein nachehelicher Unterhalt: Verwirkung von Ansprüchen möglich\n\n\n\nIm Einzelfall kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auch verwirkt sein. Das bedeutet: Obwohl rein rechtlich ein Unterhaltsanspruch bestünde, kann dieser verwehrt werden. Dabei muss in der Regel grobe Unbilligkeit vorliegen - dem Unterhaltsschuldner darf es also nicht zuzumuten sein, Unterhalt an den Ehegatten zu zahlen. Doch wann kann es dazu kommen? Im Folgenden ein paar Beispiele:\n\n\n\n\nmutwillig herbeigeführte Unterhaltsberechtigung (etwa durch Kündigung des Jobs)\n\n\n\nschwerer Missbrauch (auch der gemeinsamen Kinder)\n\n\n\nschwere häusliche Gewalt\n\n\n\nVeruntreuung von gemeinsamen Geldern\n\n\n\nandere Straftaten gegenüber dem Unterhaltsschuldner\n\n\n\n\nGarantien gibt es aber auch hier nicht! Im Streitfall muss das zuständige Familiengericht entscheiden, ob ein nachehelicher Unterhalt zu verwehren oder gewähren ist. Für Betroffene erscheint die Entscheidung dabei nicht immer fair zu sein. Gerichte aber müssen die objektive, rein rechtliche Sichtweise wahren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nachträglich verfallen?\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt für Ehegatten: Wann entfällt der Anspruch?\n\n\n\nNicht nur das schuldhafte Verhalten des einen Partners gegenüber dem anderen kann Ansprüche auf Ehegattenunterhalt aufheben:\n\n\n\n\nEntfällt nachehelicher Unterhalt, wenn ein neuer Partner vorhanden ist? Nein, nicht zwingend. Ausschlaggebend ist, ob es sich um eine eheliche oder nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt. Heiratet der Unterhaltsberechtigte jedoch erneut, so geht die Unterhaltspflicht in aller Regel auf den neuen Gatten über. Nachehelicher Unterhalt ist von dem ehemaligen Ehepartner zumeist nicht mehr zu leisten.\n\n\n\nMuss nachehelicher Unterhalt auch nach Renteneintritt des Pflichtigen weiterhin geleistet werden? Ausschlaggebend ist hierbei in der Regel die Rentenhöhe. Die Rentenzahlung ist unterhaltsrelevantes Einkommen. Ob die Zahlungspflicht entfällt oder lediglich die Höhe des Unterhalts anzupassen ist, wäre dann im Einzelfall zu klären.\n\n\n\nIst nachehelicher Unterhalt auch bei Hartz-IV-Bezug zu zahlen? Unterhaltsschuldner sind in der Regel verpflichtet, die Leistung von Unterhaltsansprüchen zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass sie sich um eine berufliche Tätigkeit zu bemühen haben. Bekommt der Unterhaltsschuldner plötzlich Hartz IV, etwa weil er den Job gekündigt hat, um Zahlungen zu umgehen, kann im Zweifel auch auf fiktiver Grundlage Unterhalt berechnet werden.\n\n\n\n\nIm Übrigen: Unterhaltsberechtigte erhalten in der Regel kein Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen, wenn stattdessen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Nachehelicher Unterhalt ist vorrangig zu leisten. Nur wenn der Unterhaltsschuldner sich konsequent weigert, Unterhalt zu zahlen, kann zur Überbrückung ALG II gewährt werden. Das Jobcenter macht die Unterhaltsansprüche des Betroffenen dann zumeist selbst gegenüber dem Schuldner geltend, um einen Ausgleich für die erbrachten Leistungen zu erhalten.\n\n\n\nKönnen Sie auf nachehelichen Unterhalt auch verzichten?\n\n\n\nNachehelicher Unterhalt: Ein Verzicht, um Streitigkeiten zu umgehen, ist nur bedingt möglich.\n\n\n\nBesteht ein Anspruch auf Unterhalt, so liegt es letztlich an dem Anspruchsteller, diesen geltend zu machen. In Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung kann mitunter ein Verzicht erklärt werden. Nachehelicher Unterhalt kann jedoch im Zweifel auch Dritten zustehen.\n\n\n\nIst der Ex-Partner zum Beispiel auf Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen, weil er auf seinen Unterhaltsanspruch verzichtet, können alternativ Jobcenter &amp; Co. das Geld einfordern. Denn: Unterhaltsansprüche sind immer vorrangig gegenüber Sozialleistungen zu behandeln. Nicht jeder erklärte Verzicht ist deshalb auch zugleich wirksam.\n\n\n\nAchtung: Insbesondere der Altersvorsorgeunterhalt oder Unterhalt wegen des Alters kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Falles an einen Anwalt, bevor Sie zu freimütig auf mögliche Unterhaltsansprüche verzichten, um so auch böse Überraschung zu vermeiden."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/","name":"Nachehelicher Unterhalt •§• Berechnung, Dauer, Höhe","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2019/12/beitrag-nachehelicher-unterhalt.jpg","datePublished":"2019-12-17T12:54:03+00:00","dateModified":"2026-01-23T07:39:37+00:00","description":"llll➤ Wann ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen? Infos zur → genauen Höhe → nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359523125"},{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359524974"},{"@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359526653"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359524974","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359524974","name":"Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Dauer, für die Unterhaltspflichtige an den Ex nach der Scheidung <a href=\"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/\">Ehegattenunterhalt</a> leisten müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es entscheidet der Einzelfall. Im Zweifel ist nachehelicher Unterhalt solange zu zahlen, bis der ihm zugrunde liegende Unterhaltstatbestand aufgehoben ist. Das bedeutet, der Anspruch kann unter Umständen auch lebenslang bestehen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359526653","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/#faq-question-1652359526653","name":"Wie hoch ist nachehelicher Unterhalt eigentlich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Bei der Berechnung von nachehelichem Unterhalt kommt in der Regel die 3/7- bzw. <a href=\"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/\">Differenzmethode</a> zur Anwendung. Wie Sie den Unterhaltsanspruch im allgemeinen berechnen können, erfahren Sie <a href=\"#berechnung\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhalts&shy;vorschuss&shy;kasse: Wo erhalten Sie den Unterhalts&shy;vorschuss &#8211; und wann?","datePublished":"2020-01-30T14:40:43+00:00","dateModified":"2026-01-27T04:53:59+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/"},"wordCount":458,"commentCount":8,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/01/beitragsbild-unterhaltsvorschusskasse.jpg","articleSection":["Unterhalt Kinder","Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Kinder, die von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt erhalten, können vom staatlichen Unterhaltsvorschuss profitieren. Durch diese Sozialleistung soll sichergestellt werden, dass der Mindestunterhalt eines Kindes gedeckt ist. Einfordern können betroffene Eltern diese bei der im zuständigen Jugendamt eingerichteten Unterhalts­vorschuss­kasse. Infos zur Auszahlung und mehr erhalten Sie im Folgenden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltsvorschusskasse\n\n\n\nWann wird Unterhaltsvorschuss ausgezahlt? Unterhaltsvorschuss überweisen die Unterhalts­vorschuss­kassen beim Jugendamt stets zum Ende des Monats für den Folgemonat.  Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Eine Übersicht zu den aktuellen (Stand: 2025) Höchstsätzen von Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in dieser Tabelle.  Muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt wird prüfen, ob Sie ausgelegte Gelder von dem eigentlichen Unterhaltsschuldner zurückgefordert werden können.   \n\n\n\n\nDie Unterhalts­vorschuss­kasse: Auszahlung von Sozialleistungen durch das Jugendamt\n\n\n\nWelche Unterhalts­vorschuss­kasse ist zuständig?\n\n\n\nWann zahlt die Unterhalts­vorschuss­kasse? Und welche ist überhaupt zuständig?\n\n\n\nDie Unterhaltsvorschuss­kassen sind den Jugendämtern zugewiesen. An welche Unterhaltskasse Sie sich also wenden müssen, um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, richtet sich danach, wo Sie und Ihr Kind gemeldet sind.\n\n\n\nPrüfen Sie, welches Jugendamt für Sie zuständig ist, und wenden Sie sich an die dort eingerichtete Unterhalts­vorschuss­kasse. Hier können Sie den Anspruch Ihres Kindes prüfen lassen und ggf. zustehende Leistungen beantragen.\n\n\n\nWann zahlt die Unterhalts­vorschuss­kasse? Auszahlungstermine bundesweit gleich\n\n\n\nAnders als beim Kindergeld, bei dem die Auszahlungstermine an die Endziffern der Kindergeldnummern gebunden sind, gelten beim Unterhaltsvorschuss weit einfachere Regeln:\n\n\n\nDie Unterhaltskasse überweist den gewährten Unterhaltsvorschuss regelmäßig zum Ende des Monats für den Folgemonat. Das bedeutet: Der Unterhaltsvorschuss für Februar wird Ende Januar überwiesen, der für März Ende Februar usf.\n\n\n\nAbhängig von den Laufzeiten bei den einzelnen Banken sollte das Geld von der Unterhalts­vorschuss­kasse also regelmäßig spätestens zum ersten Werktag des Anspruchsmonats auf Ihrem Konto eingegangen sein.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\n\n\n\nWie viel Geld erhalten Sie von der Unterhalts­vorschuss­kasse? Tabelle zum Unterhaltsvorschuss\n\n\n\nIn der folgenden Übersicht erfahren Sie, bis zu wie viel Vorschussleistungen Sie für Ihr Kind von der Unterhalts­vorschuss­kasse erhalten können (Stand: 2025):\n\n\n\n[table id=66 /]\n\n\n\nAchtung! Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge. Einkünfte des Kindes - z. B. anteiliger Unterhalt - werden auf den Höchstbetrag angerechnet. Zahlt der Vater für ein 3-jähriges Kind also z. B. monatlich 50 Euro Kindesunterhalt, kann für dieses ggf. aufstockend noch Unterhaltsvorschuss von 175 Euro geltend gemacht werden. Das Kindergeld findet hier keine Betrachtung mehr, denn: Die Unterhaltsvorschusssätze ergeben sich aus dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld in voller Höhe."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/","name":"Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/01/beitragsbild-unterhaltsvorschusskasse.jpg","datePublished":"2020-01-30T14:40:43+00:00","dateModified":"2026-01-27T04:53:59+00:00","description":"llll➤ Wie finden Sie die richtige Unterhaltsvorschusskasse? Infos zu: → Unterhaltsvorschusskasse → Auszahlungstermine → Tabelle klärt SCHEIUDNG.org","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122756785"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122769811"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122929184"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/01/beitragsbild-unterhaltsvorschusskasse.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/01/beitragsbild-unterhaltsvorschusskasse.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Unterhaltsvorschusskasse"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122756785","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122756785","name":"Wann wird Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"<a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss/\">Unterhaltsvorschuss</a> überweisen die Unterhalts­vorschuss­kassen beim <a href=\"https://www.scheidung.org/jugendamt/\">Jugendamt</a> stets zum Ende des Monats für den Folgemonat.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122929184","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschusskasse/#faq-question-1655122929184","name":"Muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt wird prüfen, ob Sie ausgelegte Gelder von dem eigentlichen Unterhaltsschuldner zurückgefordert werden können. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie hoch sind die Gebühren für die Eheschließung beim Standesamt?","datePublished":"2020-02-25T12:55:41+00:00","dateModified":"2026-01-22T06:45:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/"},"wordCount":512,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","articleSection":["Ehevertrag"],"inLanguage":"de","description":"Die Planung der eigenen Hochzeit ist mit vielen Erwartungen, Freuden Stress, aber auch Kosten verbunden. Ein Kostenaspekt: die standesamtliche Trauung. Denn schon allein für die Anmeldung der Eheschließung entstehen Gebühren. Aber wie hoch können diese ausfallen?\n\n\n\n\nZusammengefasst: Gebühren für die Eheschließung\n\n\n\nWie hoch sind die Gebühren für eine standesamtliche Trauung? Für die Anmeldung einer Hochzeit beim zuständigen Standesamt können unterschiedliche Gebühren anfallen. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen können sich diese auch auf dreistellige Summen belaufen. Welche Kosten im Einzelfall anfallen können, erfahren Sie in dieser Übersicht.  Wann sind zusätzliche Gebühren zu erwarten? Insbesondere, wenn Sie an einem Samstag, außerhalb der Räume des Standesamts oder in einem anderen Standesamt heiraten wollen, können weitere Gebühren erhoben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.  Können Sie die die Gebühren für die Eheschließung von der Steuer absetzen?  Nein, als Kosten der privaten Lebensführung sind sie in aller Regel nicht von der Steuer absetzbar.   \n\n\n\n\n[toc]\n\n\n\nGebühren beim Standesamt: Hochzeit anmelden kostet\n\n\n\nWie hoch fallen die Gebühren für eine Eheschließung aus?\n\n\n\n\n\n\n\nAusschlaggebend dafür, wie hoch die Gebühren für die Eheschließung letztlich ausfallen sind die einzelnen Leistungen, die die Heiratswilligen von dem zuständigen Standesamt wünschen. Die wesentlichen Gebühren, die eine standesamtliche Trauung mit sich bringt, sind die folgenden:\n\n\n\n[table id=8 /]\n\n\n\nAchtung! Die Gebühren für die Eheschließung können je nach Bundesland und Überprüfungs- und Verwaltungsaufwand im Einzelfall von den genannten Beträgen abweichen. Die Werte ermöglichen lediglich eine Orientierung.\n\n\n\nSonderleistungen mit zusätzlichen Gebühren verbunden\n\n\n\nWelche weiteren Gebühren für die Hochzeit anfallen können, richtet sich auch nach den Wünschen der Verlobten.\n\n\n\nNeben den genannten Gebührensätzen können für die Anmeldung einer Hochzeit auch weitere Gebühren anfallen. Dies richtet sich meist nach den Sonderwünschen, die die Eheleute im Einzelfall haben. Es können folgende zusätzliche Gebühren für eine Hochzeit vor dem Standesamt anfallen (Abweichungen im Einzelfall möglich):\n\n\n\n\nGebühren für eine Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes = etwa 60 €\n\n\n\nGebühren für die Eheschließung außerhalb der Geschäftsräume des Standesamtes = etwa 75 €\n\n\n\nGebühren für die Eheschließung bei einem anderen Standesamt = etwa 40 €\n\n\n\n\nEs handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Darstellung der entstehenden Gebühren. Bei einer Hochzeit vor dem Standesamt können zum Beispiel auch weitere Kosten für eine Namensänderung auf Sie zukommen (insbesondere auch für die Neuausstellung von Dokumenten). Mit welchen Gebühren Sie bei der Eheschließung rechnen müssen, können Sie bei dem zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen. \n\n\n\nSind die Gebühren für die Eheschließung steuerlich absetzbar? Kosten für eine Hochzeit gelten gemeinhin nicht als außergewöhnliche Belastung und sind daher in aller Regel nicht abzugsfähig."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/","url":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/","name":"Gebühren für eine Eheschließung [§] scheidung.org","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"","datePublished":"2020-02-25T12:55:41+00:00","dateModified":"2026-01-22T06:45:02+00:00","description":"★ Gebühren für die Eheschließung ★ Infos zu den Gebühren für die Hochzeit: ✓ Faktoren bei den Gebühren für die standesamtliche Trauung & mehr hier!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899687696"},{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899701517"},{"@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899718327"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899687696","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899687696","name":"Wie hoch sind die Gebühren für eine standesamtliche Trauung?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Für die Anmeldung einer Hochzeit beim zuständigen Standesamt können unterschiedliche Gebühren anfallen. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen können sich diese auch auf dreistellige Summen belaufen. Welche Kosten im Einzelfall anfallen können, <a href=\"#tab\">erfahren Sie in dieser Übersicht</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899701517","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/gebuehren-eheschliessung/#faq-question-1582899701517","name":"Wann sind zusätzliche Gebühren zu erwarten?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Insbesondere, wenn Sie an einem Samstag, außerhalb der Räume des Standesamts oder in einem anderen Standesamt heiraten wollen, können weitere Gebühren erhoben werden. Mehr dazu erfahren Sie <a href=\"#sonderleistungen\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Kostenteilungsvereinbarung: Scheidungskosten untereinander aufteilen?","datePublished":"2020-02-25T13:09:02+00:00","dateModified":"2026-01-24T03:09:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/"},"wordCount":660,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/03/beitragsbild-kostenteilungsvereinbarung.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es zumeist, dass der Antragsteller einen Anwalt mit der Vertretung vor dem Familiengericht beauftragt. Stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu, benötigt dieser keinen eigenen Rechtsbeistand für das Scheidungsverfahren. Dadurch können die Scheidungskosten insgesamt geringer ausfallen, da Anwaltskosten nur für den Antragsteller anfallen. Um eine gerechte Lastenverteilung zu gewährleisten, können die Ehegatten dann im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung bestimmen, dass sie die anfallenden Scheidungskosten hälftig untereinander aufteilen. Doch müssen Sie einem solchen Vorhaben zustimmen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kostenteilungsvereinbarung bei Scheidung\nWann ist eine Kostenteilungsvereinbarung sinnvoll?\nWollen Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, können Sie die Kostenlast, die dem Antragsteller für die anwaltliche Vertretung entstehen, hälftig untereinander aufteilen.\nWelche Kosten erfasst die Vereinbarung?\nVon der Vereinbarung, die Kosten für das Scheidungsverfahren zu teilen, sind insbesondere die dem Antragsteller entstehenden Anwaltskosten betroffen. Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten ohnehin in aller Regel jeweils zur Hälfte.\nWie kann eine solche Kostenteilungsvereinbarung aussehen?\nEin Muster für eine Kostenteilungsvereinbarung finden Sie hier.\n\n\n\n\nEine Kostenteilungsvereinbarung ist nicht Pflicht\n\n\n\nKostenteilung bei einvernehmlicher Scheidung die Regel\n\n\n\nMit einer Kostenteilungsvereinbarung lässt sich die finanzielle Belastung bei einer Scheidung für den einzelnen verringern.\n\n\n\nBesteht zwischen den Ehegatten Einigkeit darüber, dass sie sich scheiden lassen wollen, genügt in aller Regel ein Anwalt, denn: Vor dem Familiengericht besteht in gewöhnlich nur für Antragsteller Anwaltszwang. Der Antragsgegner kann ohne Verfahrensbevollmächtigten der Scheidung zustimmen, kann ohne Anwalt aber auch keine eigenen Anträge im Scheidungsverfahren vorbringen.\n\n\n\nDa bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt erforderlich ist, fallen die Scheidungskosten für das Verfahren insgesamt in der Regel geringer aus als bei einem vergleichbaren streitigen Verfahren, in dem jeder Ehegatte sich anwaltlich vertreten lässt. Um die Kosten auf beide Eheleute gleichmäßig zu verteilen, kann eine Kostenteilungsvereinbarung geschlossen werden. Pflicht ist sie jedoch nicht.\n\n\n\nKann der Antragsteller die Kosten nicht aus eigener Kraft tragen, besteht ggf. ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (oder Verfahrenskostenvorschuss).\n\n\n\nDurch die Kostenteilungsvereinbarung können die Anwaltskosten für den vom Antragsteller beauftragten Anwalt hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Die Gerichtskosten hingegen trägt in aller Regel jeder Ehegatte sowieso jeweils zur Hälfte.\n\n\n\nWichtig: Die scheidungswilligen Eheleute können grundsätzlich keinen gemeinsamen Anwalt mit der Scheidung beauftragen. Der Rechtsanwalt darf stets nur einen der Beteiligten rechtlich vertreten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Es kann daher auch für den jeweiligen Antragsgegner durchaus empfehlenswert sein, sich zumindest außergerichtlich bezüglich seiner Rechte und Pflichten bei Scheidung durch einen eigenen Anwalt beraten zu lassen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\n\n\n\nKostenteilungsvereinbarung: Kostenloses Muster zur Orientierung\n\n\n\nDas folgende Muster soll veranschaulichen, wie eine Kostenteilungsvereinbarung aussehen kann. Wir übernehmen an dieser Stelle jedoch keine Gewähr für rechtliche und inhaltliche Wirksamkeit. Da es sich um ein Dokument handelt, dass an den jeweiligen Einzelfall anzupassen ist, sollten Sie hierfür Ihren Scheidungsanwalt konsultieren. Sie können eine entsprechende Regelung gegebenenfalls auch in eine Scheidungsfolgenvereinbarung integrieren. Ein separates Dokument ist dann nicht erforderlich.\n\n\n\n\nKostenteilungsvereinbarung (Muster)\nzwischen\n[Name Ehemann]\n- nachfolgende Ehemann -\nund\n[Name Ehefrau]\n- nachfolgend Ehefrau -\nWir sind uns einig darüber, dass wir uns scheiden lassen möchten. Zum Zwecke der Kostenersparnis soll sich jedoch nur der Ehemann/die Ehefrau als Antragsteller/in im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen durch [beauftragten Scheidungsanwalt].\nDie im Scheidungsverfahren anfallenden Anwaltskosten sollen hälftig zwischen uns geteilt werden. Nach rechtskräftiger Scheidung erstattet die Ehefrau/der Ehemann [hier den nicht beauftragenden Beteiligten benennen] dem Ehemann/der Ehefrau [hier den beauftragenden Beteiligten benennen] die hälftigen nachgewiesenen Anwaltskosten.\nDie hier getroffene Kostenteilungsvereinbarung gilt auch dann fort, wenn sich der andere Ehegatte nachträglich doch dazu entschließt, sich doch anwaltlich vertreten zu lassen und unabhängig von einer möglichen gerichtlichen Kostenaufhebung.\nFür die Aufteilung der Gerichtskosten kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.\n[Ort, Datum, Unterschrift Ehemann]\n[Ort, Datum, Unterschrift Ehefrau]\n\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/","url":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/","name":"Kostenteilungsvereinbarung (inkl. Muster) •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/03/beitragsbild-kostenteilungsvereinbarung.jpg","datePublished":"2020-02-25T13:09:02+00:00","dateModified":"2026-01-24T03:09:00+00:00","description":"llll➤ Wie gestalten Sie die Kostenteilungsvereinbarung bei Scheidung? Alle Infos zur → Kostenteilungsvereinbarung inkl. Muster auf SCHEIDUNG.org!","inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/kostenteilungsvereinbarung/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/03/beitragsbild-kostenteilungsvereinbarung.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/03/beitragsbild-kostenteilungsvereinbarung.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Kostenteilungsvereinbarung"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren-gruende/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren-gruende/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Ehe annullieren: Welche Gründe sind in Deutschland anerkannt?","datePublished":"2020-03-25T12:15:33+00:00","dateModified":"2026-01-23T02:34:20+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren-gruende/"},"wordCount":910,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ehe-annullieren-gruende/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/03/ratgeber-ehe-annullieren-gruende.jpg","articleSection":["Allgemeines","Scheidungsgründe"],"inLanguage":"de","description":"Viele Betroffene, die sich von Ihrem Ehepartner wieder trennen wollen, suchen nach Möglichkeiten, Kosten zu sparen. Eine Scheidung ist dabei je nach finanzieller Situation der Eheleute und Umfang des Verfahrens mit teils hohen Kosten verbunden. Eine mögliche Eheannullierung bzw. -aufhebung kann da vergleichsweise günstig sein. Bei der Eheannullierung wird die Rechtmäßigkeit der Eheschließung bestritten. Ausgleichsansprüche wie bei einer Scheidung (z. B. Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) ergeben sich daher regelmäßig nicht. Doch welche Gründe sind für die Annullierung einer Ehe ausreichend?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gründe für Eheannullierung\nWann kann ich meine Ehe annullieren lassen?\nDie Annullierung bzw. Aufhebung einer geschlossenen Ehe ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Hierfür müssen wichtige Gründe vorliegen. Welche dies sein können, erfahren Sie hier. Unter Umständen sind bei der Annullierung auch Fristen einzuhalten.\nKann ich meine Ehe auch aus anderen Gründen annullieren lassen?\nKam die Ehe wirksam zustande, ist eine Annullierung in der Regel nicht mehr möglich. Hier kommt für die Aufhebung zumeist nur eine Scheidung in Betracht.\nKann ich eine kirchlich geschlossene Ehe annullieren lassen?\nJa. Aber auch hier müssen in einem entsprechenden Ehenichtigkeitsverfahren triftige Gründe für die Annullierung genannt werden (Beispiele finden Sie hier). Eine Scheidung ist nicht möglich. Zudem erstreckt sich die Nichtigkeit der kirchlichen Ehe nicht auch auf eine zugleich standesamtlich geschlossene Ehe.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEhe annullieren ohne triftige Gründe nicht möglich\n\n\n\nGründe, um eine Ehe annullieren zu lassen, vom BGB vorgegeben\n\n\n\nEhe annullieren lassen: Welche Gründe können zur Aufhebung einer Ehe ohne Scheidung führen?\n\n\n\nDas bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Ehe unwirksam ist bzw. gar nicht erst hätte geschlossen werden dürfen. Unter dieser Maßgabe kann dann die Aufhebung der Ehe durch ein Gericht erfolgen. Anerkannte Aufhebungsgründe nennt § 1314 BGB. Diese orientieren sich an den rechtlichen Voraussetzungen, die für eine Eheschließung erfüllt sein müssen.Demnach können für die Annullierung der Ehe folgende Gründe herangezogen werden:\n\n\n\nEheunmündigkeit (vgl. § 1303 BGB): Einer der Ehegatten war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht volljährig.Geschäftsunfähigkeit (vgl. 1304 BGB): Einer der Ehegatten war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig - zum Beispiel aufgrund des Einflusses von Betäubungsmitteln oder Krankheit.Polygamie (vgl. § 1306 BGB): Einer der Ehegatten war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch mit einer anderen Person verheiratet bzw. verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft).Inzest (vgl. 1307 BGB): Die Ehegatten sind in gerader Linie verwandt oder (Halb-)Geschwister.Ehezeugnis (vgl. § 1311 BGB): Die beiden Ehegatten waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gleichzeitig persönlich anwesend. Eine Aufhebung bei einseitiger oder nachträglicher Scheinehe ist regelmäßig nicht möglich.Scheinehe (vgl. § 1353 BGB): Beide Ehegatten gingen wissentlich eine Scheinehe ein, wollten also tatsächlich gar keine eheliche Lebensgemeinschaft miteinander begründen.Geistige Beeinträchtigung: Einer der Ehegatten war zum Zeitpunkt der Eheschließung vorübergehend geistig gestört oder bewusstlos.Unwissenheit: Einer der Ehegatten wusste zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht, dass es sich um eine solche handelte.Arglistige Täuschung: Ein Ehegatte wurde arglistig von dem anderen über Sachverhalte getäuscht, bei deren Kenntnis er der Ehe nicht zugestimmt hätte (allerdings nicht bei Täuschung über Vermögensverhältnisse).Drohung: Einer der Ehegatten ging die Ehe nur aufgrund von Drohungen ein.\n\n\n\nOb das zuständige Gericht die Ehe annullieren und die Gründe anerkennen wird, lässt sich in den genannten Fällen dennoch nicht immer garantieren. Es bedarf der Gesamtschau des jeweiligen Einzelfalls und der Umstände der Eheschließung und Ehe.\n\n\n\nIm Übrigen: Hat die beidseitig geschlossene Scheinehe die Erwirkung eines Aufenthaltstitels für einen der Ehegatten zum Ziel, kann eine Straftat erfüllt sein. Nach § 95 Abs. 2. Nr. 2 Aufenthaltsgesetz können beide Eheleute bei Aufdeckung mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden. Die genaue Motivlage (Freundschaftsdienst, monetärer Ausgleich u. a.) ist dabei unerheblich.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEine kirchliche Ehe annullieren: Welche Gründe akzeptiert die Kirche?\n\n\n\nKirchliche Ehe annullieren: Die Gründe sind denen der Aufhebung einer standesamtlichen Heirat ähnlich.\n\n\n\nEhen werden nun aber nicht nur vor einem Standesamt, sondern auch immer wieder vor Gott geschlossen. Die Scheidung einer kirchlich geschlossenen Ehe ist dabei regelmäßig nicht möglich. Eheleute, die sowohl kirchlich als auch weltlich geheiratet haben, bleiben nach der Scheidung vor einem Familiengericht für die Kirche verheiratet.\n\n\n\n\n\n\n\nDas bedeutet nun jedoch nicht, dass eine kirchliche Ehe nicht aufgehoben werden kann. Aber auch, um eine katholische Ehe zu annullieren, sind wichtige Gründe für den Vorgang zu nennen. Das Kirchenrecht kennt zahlreiche Gründe, die die Eheannullierung aufgrund von Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der Heirat ermöglichen können, z. B.:\n\n\n\nEs lag ein Konsensmangel vor (etwa Scheinehe, äußerer Zwang, wichtige Vorbehalte gegenüber dem Partner oder Irrtum über wesentliche Tatsachen).Formale Vorgaben wurden nicht eingehalten.Es lag ein Ehehindernis vor (etwa Verwandtschaft zwischen den Partnern, ein Partner schon bei Eheschließung nicht zum Geschlechtsakt fähig).\n\n\n\nDie Prüfung, ob die kirchliche Ehe zu annullieren und die Gründe anzuerkennen sind, erfolgt in einem sogenannten Ehenichtigkeitsverfahren. Hebt die Kirche die Ehe anschließend auf, bleibt eine ggf. zugleich vor dem Standesamt geschlossene Ehe aber weiterhin bestehen. Weltliche und kirchlich geschlossene Ehe bzw. Eheaufhebung beeinflussen sich also nicht gegenseitig.\n\n\n\nBildnachweise: depositphotos.com/AllaSerebrina, fotolia.com/itakdalee, fotolia.com/AK-DigiArt"}
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Auch andere Scheidungen im Ausland müssen nicht in jedem Fall in Deutschland anerkannt werden.  \n\n\n\n\nIslamische Scheidung: Ablauf der vor dem Scharia-Gericht\n\n\n\nAuch der Koran gestattet eine Scheidung. Aber unter welchen Voraussetzungen?\n\n\n\nEs gibt zwei unterschiedliche Formen, eine islamische Ehe scheiden zu lassen. Ausgangspunkt hierbei ist der Ehegatte, der die Scheidung anstrebt:\n\n\n\n\nChul’ - Hierbei begehrt die Ehefrau, den geschlossene Ehevertrag, der Basis für die muslimische Ehe ist, aufzulösen. Der Ehemann wird dabei in der Regel materiell entschädigt. Besondere Gründe müssen für die islamische Scheidung - wie auch im Koran aufgeführt - dabei vor dem Scharia-Gericht eigentlich nicht angebracht werden. Da es jedoch nicht nur ein muslimisches Ehe- und Familienrecht gibt, sondern unterschiedliche Islam-Ausprägungen praktiziert werden können (je nach Land), müssen hierbei ggf. besondere Vorgaben berücksichtigt werden. So kann ggf. auch eine Scheidungsklage vor dem Scharia-Gericht eingebracht werden, wenn der Ehemann sich gegenüber seiner Ehefrau grausam verhielt.\n\n\n\nTalāq - Der Ehemann kann sich von seinem Ehevertrag lösen, indem er eine islamische Scheidungsformel drei Mal gegenüber seiner Ehefrau äußert. Aus der Aussage muss dabei im Grunde nur die Absicht eindeutig hervorgehen, die islamische Ehe scheiden lassen zu wollen. In den Ländern, in denen eine derartige Scheidung für Muslime möglich ist, gelten in der Regel festgelegte Fristen, innerhalb derer die Aussagen getätigt werden müssen. Das Scharia-Gericht entscheidet dann anschließend über die Scheidung und die Frau unterzeichnet eine Erklärung, in der sie auf zukünftige Ansprüche gegen ihren Ehemann verzichtet.\n\n\n\n\nVereinzelt ist auch eine Art einvernehmliche islamische Scheidung möglich, der zumeist eine dreimonatige Trennungszeit vorausgehen muss.\n\n\n\nIslamische Ehe ja, Scheidung nein? Zur Anerkennung in Deutschland\n\n\n\nMuslimische Scheidung im Ausland: Wird diese in Deutschland anerkannt?\n\n\n\nProblematisch kann sich die Anerkennung religiös geschlossener Ehen aber auch Scheidungen in Deutschland gestalten. Grund hierfür ist auch die praktizierte Trennung von Kirche und Staat. Ausschlaggebend für die Anerkennung ist zumeist die Staatsangehörigkeit der betroffenen Eheleute:\n\n\n\nSo kann eine im Ausland geschlossene islamische Ehe anerkannt werden, wenn diese unter Rücksichtnahme auf die jeweiligen Vorschriften des Landes als rechtswirksam gelten kann. Eine rechtlich in Deutschland anerkannte Ehe kann hiernach dann auch nach deutschem Familienrecht geschieden werden. Wurde die muslimische Ehe in Deutschland geschlossen, so erfüllt diese die Voraussetzungen des BGB an eine Zivilehe nicht und wird daher in der Regel auch nicht anerkannt. Doch wie sieht es bei einer muslimischen Scheidung aus?\n\n\n\nDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits abgelehnt, eine islamische Scheidung vor einem Scharia-Gericht anzuerkennen (Urt. v. 20.12.2017, Az. C-372/16). Die Begründung: Für eine Anerkennung bedürfe es der Scheidung vor einer staatlichen Stelle. Ein Scharia-Gericht fällt hier nicht darunter. Da dieses zudem eine einseitige Erklärung des Mannes bzw. der Frau einfach weitgehend ungeprüft übernimmt, könne auch eine Anwendung der Rom-III-Verordnung hier nicht greifen. Mehr zu dem Urteil lesen Sie in unserer News “EuGH-Urteil: Scheidung vor Scharia-Gericht muss nicht anerkannt werden”.\n\n\n\nGrundlage der Verhandlung war ein deutsches Verfahren vor dem OLG München: Ein Ehepaar mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte bei ihrer in Syrien vollzogenen Scheidung islamisches Recht anwenden lassen. Das OLG lehnte die Anerkennung der Scheidung in Deutschland ab.&nbsp;\n\n\n\nIm Übrigen: In Deutschland hat auch eine christliche Ehe keinerlei zivilrechtliche Folgen oder Wirksamkeit. Erst die Schließung einer Zivilehe - also der standesamtlichen Trauung - wird die Ehe offiziell vom Staat anerkannt. Auch eine kirchliche Eheaufhebung hat ebenso wie eine hierzulande durchgeführte islamische Scheidung regelmäßig keine rechtlichen Auswirkungen. Sofern die Scheidung der Zivilehe vor dem Familiengericht nicht erfolgt, bleiben die Eheleute auch nach der religiösen Scheidung rechtlich gesehen Ehegatten.\n\n\n\nBildnachweise: depositphotos.com/seqoya, depositphotos.com/kagemusha, fotolia.com/lukaszimilena"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/","url":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/","name":"Islamische SCHEIDUNG in Deutschland •§• Familienrecht 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/07/beitragsbild-islamische-scheidung.jpg","datePublished":"2020-07-29T14:09:29+00:00","dateModified":"2026-01-23T07:40:25+00:00","description":"llll➤ Wird eine islamische Scheidung in Deutschland anerkannt? Wichtige Infos zur → Scheidung nach islamischem Recht uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/#faq-question-1596031690939"},{"@id":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/#faq-question-1596031765687"},{"@id":"https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/#faq-question-1596031838110"}],"inLanguage":"de"}
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In Deutschland tritt, sofern Sie und Ihr Ehepartner nicht einen anderen Güterstand per Ehevertrag vereinbaren, die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Doch was bedeutet das eigentlich für Ihre Ehe? Und wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung aus? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Gesetzliche Zugewinn­ge­mein­schaft\n\n\n\nWas ist eine Zugewinngemeinschaft? Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei möglichen Güterstände, für die sich Ehepaare in Deutschland entscheiden können. Die anderen beiden sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder Ehepartner sein Vermögen selbst, dieses wird also nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen. Bei Ende der Zugewinngemeinschaft erfolgt ein Zugewinnausgleich zwischen den beiden Partnern.  Wann endet die Zugewinngemeinschaft? Die Zugewinngemeinschaft endet üblicherweise dann, wenn auch die Ehe endet, also durch eine Scheidung oder den Tod eines Ehepartners. Darüber hinaus können Sie beim Familiengericht eine vorzeitige Auflösung der Zugewinngemeinschaft gemäß BGB, § 1385, beantragen. Wenn Sie Ihren Güterstand nachträglich per Ehevertrag ändern, gilt die Zugewinngemeinschaft ebenfalls als beendet.  Wie wird in einer Zugewinngemeinschaft mit Schulden verfahren? In einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haftet kein Partner für die Schulden des anderen. Haben beide Ehegatten die Schulden allerdings gemeinsam auf sich geladen, zum Beispiel weil sie gemeinsam einen Kreditvertrag unterschrieben haben, können auch beide Partner dafür haftbar gemacht werden. Beim Zugewinnausgleich werden Schulden, die in die Ehe eingebracht wurden, als negatives Anfangsvermögen gewertet.  \n\n\n\n\nZugewinngemeinschaft: Definition\n\n\n\nWas bedeutet eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe?\n\n\n\nSofern Sie bei Ihrer Heirat keinen Ehevertrag abschließen, in dem ein bestimmter Güterstand vereinbart wird, gehen Sie und Ihr Ehepartner automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. So legt es § 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest.\n\n\n\nWas aber zeichnet die Zugewinngemeinschaft aus? Wichtig hierbei ist, dass das jeweilige Einzelvermögen der beiden Ehepartner nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen wird, wie es bei der Gütergemeinschaft der Fall ist.\n\n\n\nAnders als bei der Gütertrennung wiederum sind die Vermögen der beiden Ehegatten trotzdem nicht vollständig voneinander getrennt. Denn verstirbt ein Ehepartner oder kommt es zu einer Scheidung, bewirkt die Zugewinngemeinschaft, dass der Zugewinn, den beide Partner während der Ehe erzielt haben, ausgeglichen wird.\n\n\n\nSomit lässt sich die Zugewinngemeinschaft anhand zwei wichtiger Merkmale definieren:\n\n\n\nEinzelvermögen wird nicht automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen.Bei Ende der Zugewinngemeinschaft erfolgt ein Zugewinnausgleich.\n\n\n\nSie können Ihren Güterstand übrigens nachträglich ändern, indem Sie einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIn welchem Maße können Sie über Ihr Vermögen verfügen?\n\n\n\nWenn Sie einen bestimmten Vermögensgegenstand in die Ehe einbringen, wie zum Beispiel ein Auto, bleiben Sie dessen alleiniger Eigentümer, selbst wenn Ihr Gatte dieses mit benutzt. Gleiches gilt für Barvermögen. Ebenso sind Schulden, die vor der Ehe entstanden, bei Zugewinngemeinschaft das alleinige Problem des Schuldners. Sein Ehepartner kann für diese nicht haftbar gemacht werden.\n\n\n\nWie ist es aber mit Gegenständen, die während der Ehe erworben werden? Oft besteht die Annahme, dass diese automatisch beiden Gatten gehören bzw. zu gleichen Teilen. Das ist jedoch ein Irrtum. Auch hier gilt: Wer es erwirbt, der ist der Eigentümer. Stehen allerdings tatsächlich beide Ehepartner im Kaufvertrag, sind sie auch beide Eigentümer des entsprechenden Gegenstandes. Und nehmen sie gemeinsam einen Kredit auf, haftet auch jeder von ihnen für die Schulden in voller Höhe.\n\n\n\nSomit gehört in einer Zugewinngemeinschaft selbst das Haus, in dem das Paar gemeinsam wohnt, nur demjenigen Ehegatten, der im Grundbuch steht. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Kaufvertrag mit unterzeichnen und sich als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lassen, wenn Sie ein Eigentumsrecht an dem Haus haben möchten.\n\n\n\nAufgepasst: Selbst wenn Sie der alleinige Eigentümer eines Gegenstands sind, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auch allein bestimmen können, was damit geschieht. Handelt es sich dabei nämlich um einen Gegenstand, der zum ehelichen Haushalt gehört, wie zum Beispiel eine Waschmaschine, können Sie darüber nur mit Zustimmung Ihres Gatten verfügen. Dies geht aus § 1369 BGB hervor. Gleiches gilt auch für das eheliche Zuhause: Selbst wenn Ihnen dieses allein gehört, können Sie es nicht ohne Einwilligung Ihres Ehepartners verkaufen.\n\n\n\nDaneben gibt es noch eine weitere Einschränkung: Gemäß § 1365 BGB dürfen Sie in einer Zugewinngemeinschaft über Ihr Vermögen als Ganzes nur verfügen, wenn Ihr Ehepartner zustimmt. Konkret bedeutet das, dass Sie von Ihrem eigenen Geld zwar einen Laptop oder Ähnliches kaufen dürfen, ohne Ihren Gatten um Erlaubnis zu fragen, planen Sie allerdings, Ihr gesamtes Vermögen auszugeben, ist dessen Einwilligung vonnöten.\n\n\n\nScheidung bei Zugewinngemeinschaft: Der Zugewinnausgleich\n\n\n\nZugewinngemeinschaft: Bei der Scheidung geht das Haus an den Eigentümer.\n\n\n\nLeben Sie in einer Zugewinngemeinschaft und wird Ihre Ehe geschieden, erfolgt ein Zugewinnausgleich. Dabei wird das Vermögen, das sowohl Sie als auch Ihr Gatte während der Ehe hinzugewonnen haben, gerecht unter Ihnen beiden aufgeteilt.\n\n\n\nDies funktioniert folgendermaßen: Zunächst wird Ihr Anfangsvermögen betrachtet, also das Vermögen, das Ihnen zum Zeitpunkt der Eheschließung gehörte. Dazu zählen sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte. Bestehende Schulden werden als negativer Betrag angerechnet. Haben Sie während Ihrer Ehe bzw. während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft eine Schenkung erhalten, wird diese in der Regel ebenfalls zum Anfangsvermögen gezählt. Dem Anfangsvermögen steht Ihr Endvermögen gegenüber. Das ist das Vermögen, das Sie zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besitzen.\n\n\n\nAus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ergibt sich Ihr Zugewinn. Haben Sie während der Ehe Schulden gemacht, kann Ihr Zugewinn schlimmstenfalls bei Null liegen, aber nicht negativ ausfallen. So soll verhindert werden, dass ein Ehepartner die Verluste des anderen ausgleichen muss.\n\n\n\nFür diesen Ausgleich wird Ihr Zugewinn mit dem Ihres Ehepartners verglichen. Derjenige von Ihnen, der den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses abgeben. Beträgt Ihr Zugewinn zum Beispiel 20.000 Euro und der Ihres Partners 16.000 Euro, haben Sie einen Überschuss von 4.000 Euro gemacht. Ihrem Partner steht die Hälfte davon, also 2.000 Euro, als Zugewinnausgleich zu.\n\n\n\nIn einer Zugewinngemeinschaft ist es nicht möglich, den Zugewinnausgleich mittels Ehevertrag komplett auszuschließen. Sie müssen sich aber aktiv darum kümmern, dass er ausgezahlt wird. Versäumen Sie es, den entsprechenden Antrag zu stellen, ist Ihr Partner nicht verpflichtet, Ihnen den Zugewinnausgleich zu zahlen.\n\n\n\nAusführliche Informationen (Berechnung, Ausschluss des Zugewinnausgleichs etc.) zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Zugewinnausgleich."}
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Der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Wie aber genau wird das Anfangsvermögen beim Zugewinn genau berechnet? Welche Werte müssen dabei berücksichtigt werden? Dies erklären wir im Folgenden.\n\n\n\nZur Online-Immobilienbewertung\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Anfangsvermögen bei Zugewinn\n\n\n\nBenötige ich für den Zugewinnausgleich über mein Anfangsvermögen einen Nachweis? Ja. Es ist ratsam, ein Verzeichnis über das Anfangsvermögen zu führen und die Werte so gut wie möglich zu belegen, z. B. mittels Kontoauszügen, Sparbuch etc. Ohne ein solches Verzeichnis wird gemäß § 1377 BGB für den Zugewinnausgleich angenommen, dass Ihr Anfangsvermögen bei Null lag. Dies ist für Sie nachteilig, da sich dadurch ein höherer Zugewinn ergeben kann, als Sie tatsächlich zu verzeichnen haben. Behauptet Ihr Ehegatte, Ihr Anfangsvermögen wäre negativ gewesen, trägt hingegen er dafür die Beweislast.  Was bedeutet es für den Zugewinnausgleich, wenn das Endvermögen geringer ausfällt als das Anfangsvermögen? In diesem Fall wird der Zugewinn mit Null angesetzt. Ein negativer Betrag ist hier nicht möglich, sodass ein Ehepartner nicht verpflichtet werden kann, die Verluste des anderen auszugleichen.  Wird eine Schenkung zum Zugewinn oder zum Anfangsvermögen gezählt? Erhalten Sie während der Ehe eine Schenkung oder Erbschaft, wird diese gemäß § 1374 Abs. 2 BGB zum Anfangsvermögen gezählt. Die Schenkung selbst wird beim Zugewinnausgleich also nicht berücksichtigt, ein Wertzuwachs dieser Schenkung hingegen schon.  \n\n\n\n\nFür den Zugewinn muss das Anfangsvermögen festgestellt werden\n\n\n\nZugewinngemeinschaft: Das Anfangsvermögen spielt eine wichtige Rolle beim Zugewinnausgleich.\n\n\n\nIn der Theorie ist es ziemlich simpel: Der Zugewinn ist das Endvermögen minus das Anfangsvermögen. In der Praxis kann es jedoch kompliziert sein, das Anfangsvermögen für den Zugewinn mit einem konkreten Wert zu beziffern.\n\n\n\nBeim Anfangsvermögen handelt es sich um sämtliche Vermögenswerte, die ein Ehepartner am Tag der Hochzeit hat. Dazu gehören vor allem:\n\n\n\nBankguthaben und BarbeträgeLebensversicherungenWertpapiereAutoImmobilienDinge, die nicht zum Hausrat gehörenErbschaften und Schenkungen (unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Eheschließung erfolgten)Schulden bzw. Verbindlichkeiten (z. B. Miete, Vertragskosten): Diese werden als Negativbetrag angerechnet.\n\n\n\nDa auch die Schulden berücksichtigt werden, besteht die Möglichkeit, dass für den Zugewinnausgleich ein negatives Anfangsvermögen herangezogen wird. Für den betroffenen Ehepartner ist dies meist von Nachteil, da dadurch sein Zugewinn in der Regel steigt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie Wertanpassung beim Anfangsvermögen\n\n\n\nIn der Zugewinngemeinschaft wird ein Erbe zum Anfangsvermögen gezählt.\n\n\n\nDie Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ergibt den Zugewinn. Dafür müssen die Werte jedoch auch miteinander vergleichbar sein. So kann z. B. ein Geldbetrag in D-Mark, der im Jahr 1997 als Anfangsvermögen vorlag, nicht ohne Weiteres einem Endvermögen in Euro im Jahr 2020 gegenübergestellt werden. Auch eine Immobilie hätte beispielsweise im Jahr 1997 einen ganz anderen Wert als heutzutage.\n\n\n\nDarum muss der Wert vom Anfangsvermögen für den Zugewinn umgerechnet werden auf den Wert, den es zum Stichtag des Endvermögens besäße. Dieser sogenannte Kaufkraftausgleich funktioniert mittels Indexierung. Für jedes Kalenderjahr seit 1948 existiert ein Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird. Dabei werden jährliche Preisänderungen berücksichtigt, um die Kaufkraft der Verbraucher beziffern zu können.\n\n\n\nDie folgende Tabelle zeigt zur Veranschaulichung die Verbraucherpreisindizes für die Jahre 2015 bis 2019:[table id=67 /]\n\n\n\nWie wird nun aber anhand dieser Indizes das Anfangsvermögen für den Zugewinn umgerechnet? Dazu benötigen Sie folgende Formel:\n\n\n\nIndiziertes Anfangsvermögen = Anfangsvermögen x VPI zum Stichtag des Endvermögens / VPI zum Stichtag des Anfangsvermögens\n\n\n\n\nRechnen wir es einmal anhand eines Beispiels durch: Sie heirateten im Jahr 2015 (VPI = 100,0) und verfügten damals über ein Anfangsvermögen von 30.000 Euro. Ihr Scheidungsantrag wurde im Jahr 2019 (VPI = 105,3) rechtshängig. Es ergibt sich die Formel:\n\n\n\nIndiziertes Anfangsvermögen = 30.000 Euro x 105,3 / 100,0\n\n\n\nIndiziertes Anfangsvermögen = 31.590 Euro\n\n\n\nFür den Zugewinnausgleich wird also mit einem Anfangsvermögen von 31.590 Euro gerechnet.\n\n\n\n\n\n\n\n\nOnline-Immobilienbewertung\n\n\n\nWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"mc-makler-widget\"]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/","url":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/","name":"Anfangsvermögen beim Zugewinn •§• Familienrecht 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/zugewinngemeinschaft-anfangsvermoegen.jpg","datePublished":"2020-08-18T14:34:22+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:40:33+00:00","description":"llll➤ Wie wirkt sich das Anfangsvermögen auf den Zugewinn aus? Wichtige Infos zu → Wertanpassung beim Anfangsvermögen uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/#faq-question-1597760242947"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/#faq-question-1597760243929"},{"@id":"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/#faq-question-1597760245272"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/endvermoegen-zugewinn/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/endvermoegen-zugewinn/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Endvermögen beim Zugewinn: So wird er ermittelt!","datePublished":"2020-08-19T14:31:27+00:00","dateModified":"2026-01-27T20:46:38+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/endvermoegen-zugewinn/"},"wordCount":749,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/endvermoegen-zugewinn/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/endvermoegen-zugewinn.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Wenn ein Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft lebt, erfolgt am Ende der Ehe der Zugewinnausgleich. Dafür ist es nötig, das jeweilige Endvermögen beider Ehegatten zu ermitteln, um festzustellen, wer von beiden im Verlauf der Ehe den größeren Zugewinn erwirtschaftet hat. Aber wie genau wird das Endvermögen ermittelt? Welcher Stichtag ist hier entscheidend? Und wie wirkt sich ein negatives Endvermögen auf den Zugewinn aus? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Endvermögen beim Zugewinn\n\n\n\nZu welchem Zeitpunkt wird das Endvermögen bestimmt? Dies geschieht gemäß § 1384 BGB dann, wenn der Scheidungsantrag rechtshängig wird. Das passiert üblicherweise in dem Moment, in dem die Zustellung an den Antragsgegner erfolgt.  Werden für den Zugewinnausgleich auch Schulden zum Endvermögen gezählt? Ja, gemäß § 1375 BGB ergibt sich das Endvermögen eines Ehepartners aus dessen Vermögen zum Ende der Ehe abzüglich seiner Schulden, die zu diesem Zeitpunkt bestehen.  Welche Auswirkungen hat es für den Zugewinnausgleich, wenn ein negatives Endvermögen vorliegt? Im Grunde ist es nicht von Bedeutung, ob das Endvermögen positiv oder negativ ist. Die Berechnung des Zugewinns erfolgt auf die gleiche Weise. Fällt beim Zugewinnausgleich das Endvermögen allerdings geringer aus als das Anfangsvermögen, kann der Zugewinn wiederum keinen negativen Wert annehmen. Er wird dann stattdessen mit Null angesetzt.  \n\n\n\n\nEndvermögen beim Zugewinnausgleich: Was gehört dazu?\n\n\n\nWie wird das Endvermögen beim Zugewinn ermittelt?\n\n\n\nZum Endvermögen gehört praktisch alles, was dem Ehegatten bei Beendigung der Ehe als Eigentum anzurechnen ist. Der Stichtag für die Bestimmung des Endvermögens ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wird, denn damit wird die Scheidung rechtshängig. Nur das Vermögen, das an jenem Stichtag existiert, ist entscheidend. Allerdings kann bereits zum Zeitpunkt der Trennung ein vorläufiges Endvermögen ermittelt werden. So soll verhindert werden, dass ein Ehegatte im Trennungsjahr möglichst viel Vermögen aus- oder weggibt, um am Ende einen möglichst geringen Zugewinn zu haben. \n\n\n\nZum Endvermögen beim Zugewinn gehören unter anderem folgende Vermögenswerte:\n\n\n\nGeldbeträge (sowohl in bar als auch als Bankguthaben)Aktien und LebensversicherungenWertgegenstände wie z. B. ein Auto oder ein ComputerImmobilien\n\n\n\nVon dem bestehenden Vermögen müssen wiederum die laufenden Schulden bzw. Zahlungsverbindlichkeiten des Ehepartners abgezogen werden. Dies kann dazu führen, dass für den Zugewinn mit einem negativen Endvermögen zu rechnen ist.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSo wirkt sich ein negatives Endvermögen auf den Zugewinn aus\n\n\n\nStichtag für den Zugewinnausgleich: Das Endvermögen wird bestimmt, sobald die Scheidung rechtshängig ist.\n\n\n\nEin negatives Endvermögen bedeutet im Grunde, dass die Schulden des Ehegatten sein aktuelles Vermögen übersteigen, er steckt also in den roten Zahlen. Normalerweise ist dies kein Grund zum Jubeln, in Bezug auf den Zugewinnausgleich kann dies aber tatsächlich eine positive Nachricht sein.\n\n\n\nWarum ist das so?\n\n\n\nDer Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich zahlen.Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz von Endvermögen minus Anfangsvermögen.Je kleiner die Differenz, desto kleiner ist der Zugewinn und umso wahrscheinlicher ist es auch, dass dessen Besitzer derjenige Ehepartner ist, der einen Ausgleich erhält (anstatt diesen selbst zahlen zu müssen).\n\n\n\nJe kleiner der eigene Zugewinn ausfällt, umso besser steht der Ehepartner also beim Zugewinnausgleich da. Und der Zugewinn ist geringer, wenn das Anfangsvermögen möglichst hoch und das Endvermögen möglichst niedrig ist. Im besten Fall sogar so niedrig, dass es sich im negativen Bereich bewegt.\n\n\n\nAber aufgepasst: Es ist zwar möglich, dass beim Endvermögen (und auch beim Anfangsvermögen) mit einem negativen Wert gerechnet wird, der Zugewinn selbst kann aber niemals negativ sein. Fällt das Anfangsvermögen höher aus als das Endvermögen, wird der Zugewinn mit Null angesetzt.\n\n\n\n\nDazu ein kurzes Beispiel: Ein Ehepartner verfügte zum Zeitpunkt der Eheschließung über ein Anfangsvermögen von 20.000 Euro. Da er während der Ehe einen teuren Kreditvertrag abgeschlossen hat, steht er zum Zeitpunkt der Scheidung mit Schulden da und sein Endvermögen beträgt minus 10.000 Euro.\n\n\n\nFür die Berechnung des Zugewinns ergibt sich folgende Formel:Zugewinn = –10.000 € – 20.000 €\n\n\n\nSomit ergäbe sich für den Zugewinn eigentlich ein Wert von minus 30.000 Euro, da er aber wie erwähnt niemals negativ ausfallen kann, ergibt sich stattdessen ein Wert von Null. Der Ehepartner hat somit durch sein negatives Endvermögen keinerlei Zugewinn."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Zugewinn während der Ehe: So wird er ermittelt!","datePublished":"2020-08-19T15:07:05+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:48:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/"},"wordCount":666,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/zugewinn-waehrend-der-ehe.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Endet eine Zugewinngemeinschaft, zum Beispiel aufgrund einer Scheidung, muss der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn zwischen beiden Ehepartnern ausgeglichen werden. Wie aber wird dieser genau ermittelt? Zählt eine Erbschaft in der Ehe auch zum Zugewinn? Diese und weitere Fragen zum Zugewinn während der Ehe klären wir in diesem Ratgeber.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Zugewinn während der Ehe\n\n\n\nWas ist der Zugewinn in der Ehe? Hierbei handelt es sich um den Vermögenszuwachs, den jeder Ehepaar einzeln während der Ehe erwirtschaftet hat. Leben die beiden in einer Zugewinngemeinschaft, wird der Zugewinn zwischen beiden ausgeglichen, sobald die Ehe geschieden wird oder einer der Gatten verstirbt.  Wird ein Erbe während der Ehe zum Zugewinn gezählt? Nein, gemäß § 1374 BGB zählt ein Erbe nicht als Zugewinn in der Ehe, da es sich hierbei nicht um einen erwirtschafteten Vermögenszuwachs handelt. Stattdessen wird die Erbschaft dem Anfangsvermögen zugerechnet, selbst wenn sie erst nach der Eheschließung erfolgte.  Bei welchem Güterstand wird der Zugewinn berücksichtigt? Dies ist nur in der Zugewinngemeinschaft der Fall. Bei den Güterständen Gütertrennung und Gütergemeinschaft spielt der Zugewinn in der Ehe keine Rolle.  \n\n\n\n\nEhelicher Zugewinn muss bei der Scheidung ausgeglichen werden\n\n\n\nWie wird der Zugewinn während der Erbe ermittelt?\n\n\n\nWenn eine Zugewinngemeinschaft endet, weil sich das Paar scheiden lässt oder einer der beiden Ehepartner verstirbt, muss ein sogenannter Zugewinnausgleich erfolgen. Dazu wird ermittelt, wie viel Zugewinn jeder der Gatten während der Ehe erwirtschaftet hat. Derjenige mit dem höheren Vermögenszuwachs muss dann die Hälfte des Überschusses als Ausgleich an seinen Partner zahlen - sofern dieser den Zugewinnausgleich geltend macht.\n\n\n\nWie aber lässt sich der Zugewinn in der Ehe feststellen? Dazu sind zwei Werte wichtig:\n\n\n\nAnfangsvermögen: Das ist das Vermögen, das dem Ehepartner am Tag seiner Eheschließung gehörte, abzüglich der damals bestehenden Verbindlichkeiten. Außerdem muss der Betrag mittels Indizierung umgerechnet werden, damit er mit dem Endvermögen vergleichbar ist.Endvermögen: Damit ist das Vermögen gemeint, über das der Ehepartner zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung verfügt. Das ist dann der Fall, wenn die Zustellung des Scheidungsantrags erfolgt. Auch beim Endvermögen sind die bestehenden Schulden abzuziehen.\n\n\n\nWurden diese beiden Werte ermittelt, kann der Zugewinn in der Ehe wie folgt berechnet werden:\n\n\n\nZugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen\n\n\n\nEs ist möglich, dass das Endvermögen oder Anfangsvermögen einen negativen Wert hat, wenn der Ehepartner an dem betreffenden Stichtag überschuldet ist. Der Zugewinn kann allerdings niemals negativ ausfallen. Kommt es vor, dass das Endvermögen geringer ist als das Anfangsvermögen – der Ehepartner hat also Verluste während der Ehe gemacht –, wird für den Zugewinn einfach ein Wert von Null angesetzt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nZugewinn bei Erbe während der Ehe\n\n\n\nZugewinn in der Ehe: Ein Erbe wird nicht dazu gezählt.\n\n\n\nEine häufig gestellte Frage betrifft das Thema „Erbe und ehelicher Zugewinn”. § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt diesbezüglich eindeutig fest, dass eine Erbschaft ebenso wie eine Schenkung nicht zum Zugewinn in der Ehe gezählt wird. Denn das Vermögen eines Ehepartners mag zwar durch das Erbe wachsen, es handelt sich aber eben nicht um einen erwirtschafteten Zuwachs, sondern einen sogenannten privilegierten Erwerb. Deshalb wird das Erbe zum Anfangsvermögen hinzugerechnet.\n\n\n\nHandelt es sich bei der Erbschaft allerdings um einen Sachgegenstand und steigt dieser während der Ehe im Wert, wird diese Wertsteigerung tatsächlich zum Zugewinn gezählt. \n\n\n\nEin klassisches Beispiel hierfür ist ein geerbtes Haus. Angenommen, dieses ist zum Zeitpunkt der Erbschaft 500.000 Euro wert. Diese 500.000 Euro werden dem Anfangsvermögen zugeschrieben. Nun lässt sich der Eigentümer einige Jahre später scheiden. Das Haus gehört ihm immer noch, hat nun aber einen Marktwert von 600.000 Euro. Da das Haus mit diesem neuen Wert zum Endvermögen gezählt wird, ergibt sich für den Ehepartner aufgrund der Wertsteigerung ein Zugewinn von 100.000 Euro."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/","url":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/","name":"Zugewinn während der Ehe: alle Infos •§• Familienrecht 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/zugewinn-waehrend-der-ehe.jpg","datePublished":"2020-08-19T15:07:05+00:00","dateModified":"2026-01-25T02:48:06+00:00","description":"llll➤ Wie wird der Zugewinn während der Ehe bestimmt? Wichtige Infos zu → Gehört ein Erbe während der Ehe zum Zugewinn? uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848059952"},{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848060985"},{"@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848061712"}],"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#primaryimage","url":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/zugewinn-waehrend-der-ehe.jpg","contentUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/zugewinn-waehrend-der-ehe.jpg","width":300,"height":200,"caption":"Wie wird der Zugewinn während der Erbe ermittelt?"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848059952","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848059952","name":"Was ist der Zugewinn in der Ehe?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Hierbei handelt es sich um den Vermögenszuwachs, den jeder Ehepaar einzeln während der Ehe erwirtschaftet hat. Leben die beiden in einer <a href=\"https://www.scheidung.org/zugewinngemeinschaft/\">Zugewinngemeinschaft</a>, wird der Zugewinn zwischen beiden ausgeglichen, sobald die Ehe geschieden wird oder einer der Gatten verstirbt.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848060985","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848060985","name":"Wird ein Erbe während der Ehe zum Zugewinn gezählt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein, gemäß § 1374 BGB zählt ein Erbe nicht als Zugewinn in der Ehe, da es sich hierbei nicht um einen erwirtschafteten Vermögenszuwachs handelt. Stattdessen wird die Erbschaft dem <a href=\"https://www.scheidung.org/anfangsvermoegen-zugewinn/\">Anfangsvermögen</a> zugerechnet, selbst wenn sie erst nach der Eheschließung erfolgte.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848061712","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/zugewinn-ehe/#faq-question-1597848061712","name":"Bei welchem Güterstand wird der Zugewinn berücksichtigt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Dies ist nur in der Zugewinngemeinschaft der Fall. Bei den Güterständen <a href=\"https://www.scheidung.org/guetertrennung/\">Gütertrennung</a> und <a href=\"https://www.scheidung.org/guetergemeinschaft/\">Gütergemeinschaft</a> spielt der Zugewinn in der Ehe keine Rolle.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Erben im Trennungsjahr: Hat Ihr Ex einen Anspruch auf Ihre Erbschaft?","datePublished":"2020-08-20T09:13:50+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:44:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/"},"wordCount":863,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/erben-im-trennungsjahr.jpg","articleSection":["Erbrecht"],"inLanguage":"de","description":"Im Trennungsjahr möchte so mancher am liebsten bereits einen kompletten Schlussstrich ziehen und alle Verbindungen zum Ex-Partner kappen. Rechtlich gesehen ist dies jedoch meist nicht so einfach, denn immerhin gilt das Paar immer noch als verheiratet. Insbesondere in finanziellen Angelegenheiten ist oft noch allerhand zu klären. Aber was passiert eigentlich, wenn dann einer der beiden eine Erbschaft erhält? Hat sein Ehegatte trotz der Trennung einen Anspruch darauf? In diesem Ratgeber verraten wir, was Erben im Trennungsjahr wissen müssen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erben im Trennungsjahr\n\n\n\nHat mein Ex-Partner einen Anspruch auf mein Erbe im Trennungsjahr? Dies ist nur der Fall, wenn Sie beide in einer Gütergemeinschaft leben. Bei einer Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft kann Ihr Noch-Ehegatte keinen Anspruch auf Ihre Erbschaft erheben. Dies gilt übrigens auch für Paare, die nicht in Trennung leben.  Gibt es Ausnahmesituationen, in denen ich meine Erbschaft nicht mit meinem Ex teilen muss, obwohl wir in einer Gütergemeinschaft leben? Ja, solche Ausnahmen existieren. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.  Was bedeutet es für mein Erbrecht, wenn mein Noch-Ehegatte während des Trennungsjahres verstirbt? Gemäß § 1933 BGB erlischt das Ehegattenerbrecht erst, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel auch, dass das Trennungsjahr bereits verstrichen sein muss. Während des Trennungsjahres selbst bleibt das Ehegattenerbrecht somit häufig bestehen.  \n\n\n\n\nErbschaft im Trennungsjahr: Güterstand bestimmt Ansprüche des Ehepartners\n\n\n\nWas müssen Erben im Trennungsjahr beachten?\n\n\n\nGrundsätzlich entscheidet der Güterstand, in dem Sie mit Ihrem Ehegatten leben, darüber, wie mit dem Vermögen beider Partner zu verfahren ist. Das betrifft auch eine Erbschaft.\n\n\n\nBesteht eine Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, ist die Sache schnell geklärt: Hier verwaltet jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Wenn Sie bei einem dieser beiden Güterstände etwas erben – ob im Trennungsjahr oder während Sie mit Ihrem Gatten einträchtig zusammenleben –, gehört Ihnen die Erbschaft ganz allein. Sie sind nicht verpflichtet, sie mit Ihrem Gatten zu teilen.\n\n\n\nLeben Sie in einer Zugewinngemeinschaft, könnte es Sie außerdem interessieren, dass ein Erbe nicht zum Zugewinn gezählt wird, selbst wenn Sie es während der Ehe erhalten haben und dadurch Ihr Vermögen gewachsen ist. Denn es handelt sich hierbei eben nicht um einen erwirtschafteten Zuwachs, sondern privilegierten Erwerb. Die Erbschaft wird daher zum Anfangsvermögen hinzugerechnet.\n\n\n\nErbschaft in der Gütergemeinschaft\n\n\n\nWie verhält es sich aber, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten seinerzeit den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben? Immerhin wird damit fast sämtliches Vermögen, das Sie während der Ehe erwerben, automatisch zum Gesamtgut. Tatsächlich gilt dies auch für eine Erbschaft. Diese wird in der Gütergemeinschaft in der Regel zum gemeinschaftlichen Vermögen, das gleichermaßen Ihnen und Ihrem Ehegatten gehört – und zwar in der Regel so lange, wie die Ehe besteht. Somit sind Erben üblicherweise auch im Trennungsjahr verpflichtet, ihre Erbschaft mit dem Noch-Ehegatten zu teilen.\n\n\n\nEs gibt hier jedoch zwei mögliche Ausnahmen:\n\n\n\n\nSie haben mit Ihrem Ehegatten per Ehevertrag vereinbart, dass Ihre Gütergemeinschaft automatisch endet, wenn Sie sich trennen.\n\n\n\nDer Erblasser hat in einer letztwilligen Verfügung festgelegt, dass sein Erbe gemäß § 1418 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als sogenanntes Vorbehaltsgut einzustufen ist. Vorbehaltsgut wird von jedem Ehegatten selbstständig verwaltet und zählt nicht zum Gesamtgut.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDas Ehegattenerbrecht im Trennungsjahr\n\n\n\nAnspruch auf Erbe: Besteht im Trennungsjahr noch das Ehegattenerbrecht?\n\n\n\nBisher haben wir den Fall betrachtet, dass Sie eine Erbschaft im Trennungsjahr erhalten, während Ihr Ehegatte noch am Leben ist. Was ist aber, wenn es Ihr Ex-Partner ist, der verstirbt? Steht Ihnen dann trotz der Trennung noch ein gesetzliches Erbe zu? Immerhin waren Sie beide zum Zeitpunkt seines Todes nach wie vor verheiratet.\n\n\n\nGemäß § 1931 BGB hat der überlebende Ehegatte eines Erblassers ein gesetzliches Erbrecht. Wann dieses endet, geht wiederum aus § 1933 BGB hervor. Hier heißt es:\n\n\n\n\nDas Erbrecht des überlebenden Ehegatten [...] ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.\n\n\n\n\nZu den erwähnten Voraussetzungen für die Scheidung gehört in der Regel auch, dass das Ehepaar das Trennungsjahr bereits absolviert hat. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Ehegattenerbrecht bestehen bleibt, solange sich das Paar noch im Trennungsjahr befindet. Als überlebender Ehegatte haben Sie also weiterhin ein Recht, etwas von Ihrem Ex zu erben. Das Trennungsjahr hat darauf keinen Einfluss.\n\n\n\nEntgegen einer weit verbreiteten Annahme ist es übrigens nicht möglich, seinen Ehegatten vollständig zu enterben. Selbst wenn Ihr Ex-Partner Sie vor seinem Tod durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen hat, haben Sie immer noch Anspruch auf einen bestimmten Pflichtteil. Dieser fällt in diesem Fall allerdings geringer aus.\n\n\n\nWie hoch Ihr Erbteil als Ehegatte ausfällt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Güterstand Sie mit Ihrem Ex-Partner gelebt haben und mit wie vielen Erben erster und zweiter Ordnung (Kinder, Eltern, Geschwister des Erblassers) Sie um das Erbe konkurrieren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Ehegattenerbrecht."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/","url":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/","name":"Erben im Trennungsjahr: Alle Infos •§• Familienrecht 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/08/erben-im-trennungsjahr.jpg","datePublished":"2020-08-20T09:13:50+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:44:12+00:00","description":"llll➤ Hat Ihr Ehegatte einen Anspruch auf Ihr Erbe im Trennungsjahr? Wichtige Infos zu → Erbschaft während Trennungsjahr uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#faq-question-1597913658368"},{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#faq-question-1597913852570"},{"@id":"https://www.scheidung.org/erben-im-trennungsjahr/#faq-question-1597913853364"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"WebPage","@id":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/erfurt/","url":"https://www.scheidung.org/familienberatungsstelle/erfurt/","name":"Familienberatungsstelle Erfurt - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"datePublished":"2020-09-02T15:04:51+00:00","dateModified":"2026-01-30T07:54:21+00:00","inLanguage":"de"}
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Die bekannteste Form ist hier sicherlich der Kindesunterhalt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine Unterhaltspflicht für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder die eigenen Eltern bestehen. Doch egal, um welche Art von Unterhalt es geht, die erste Frage des Unterhaltsberechtigten ist meist, wie viel ihm zusteht. Gibt es so etwas wie einen Regelunterhalt, der in jedem Fall gezahlt werden muss? Dieser Ratgeber klärt auf.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Regelunterhalt\n\n\n\nGilt ein Regelsatz beim Kindesunterhalt? Ja, den gibt es. § 1612a BGB legt einen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder fest, welcher umgangssprachlich oft auch als „Regelunterhalt” bezeichnet wird. Wie hoch dieser ausfällt, erfahren Sie an dieser Stelle.  Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige den Regelunterhalt nicht zahlt? Zunächst kann ihm der Unterhaltsberechtigte eine schriftliche Zahlungsaufforderung zustellen, wofür er sich Unterstützung beim Jugendamt oder einem Anwalt holen kann. Bringt auch dies den Unterhaltspflichtigen nicht dazu zu zahlen, muss der Kindesunterhalt vor Gericht eingeklagt werden. Entscheidet dieser zugunsten des Unterhaltsberechtigten, kann dieser mit dem erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten, sollte der Unterhaltspflichtige dann immer noch die Zahlung verweigern.  Wann muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr als nur den Regelunterhalt zahlen? Dies ist der Fall, wenn aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Kosten bei der Versorgung des Kindes auftreten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Mehrbedarf beim Kindesunterhalt”.  \n\n\n\n\nRegelunterhalt berechnen: So viel steht Kindern zu\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-kinder\"]\n\n\n\n\n\n\n\nRechner für Ehegattenunterhalt: So hoch ist der Regelunterhalt bei Trennung bzw. Scheidung\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\nRegelunterhalt für Kinder: Die rechtliche Grundlage\n\n\n\nGibt es beim Unterhalt einen Regelsatz?\n\n\n\nHaben Sie leibliche oder adoptierte Kinder, sind Sie diesen gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet, sofern diese nicht für sich selbst sorgen können. Dies ist z. B. regelmäßig der Fall, wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind. Aber auch volljährigen Kindern kann bis zu einem bestimmten Alter und unter gewissen Voraussetzungen Kindesunterhalt von ihren Eltern zustehen, z. B. wenn sie noch zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung mit geringer Vergütung absolvieren.\n\n\n\nLeben die Eltern getrennt, kommt es oft vor, dass ein Kind nur bei einem Elternteil wohnt. Dieser kommt dann u. a. für die Verpflegung, die Unterkunft und die Kleidung des Kindes auf, was als Naturalunterhalt bezeichnet wird. Der andere Elternteil hat jedoch ebenfalls Unterhalt zu leisten und zwar in Form des Barunterhalts: Er muss also monatlich einen bestimmten Geldbetrag für sein Kind zahlen.\n\n\n\nWie hoch dieser Betrag mindestens ausfällt, bestimmt der Regelunterhalt. Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der in dieser Form in keinem Gesetzestext auftaucht. § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt jedoch fest, dass minderjährigen Kindern ein Mindestunterhalt zusteht, wenn es mit einem Elternteil nicht im selben Haus lebt. Üblicherweise ist dieser Mindestunterhalt gemeint, wenn vom „Regelunterhalt” gesprochen wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nRegelunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle legt die Höhe fest\n\n\n\nWie viel Regelunterhalt steht Kindern also zu? In streitigen Fällen legt oft ein Gericht fest, wie viel Kindesunterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil zu zahlen hat. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich, denn fast immer greifen die Richter hier auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurück. Diese stellt eine Richtlinie für die Unterhaltshöhe (abhängig vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen) dar.\n\n\n\nDie Tabelle wird regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert, um sicherzustellen, dass der Regelunterhalt an die reale wirtschaftliche Situation in Deutschland angepasst ist.\n\n\n\nSeit dem 1. Januar [year] gelten gemäß der Düsseldorfer Tabelle folgende Regelsätze für den Kindesunterhalt:\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\nMehr- und Sonderbedarf: Wann muss mehr als der Regelunterhalt gezahlt werden?\n\n\n\nManchmal muss zusätzlich zum Regelunterhalt noch Sonder- oder Mehrbedarf gezahlt werden.\n\n\n\nMit dem Regelunterhalt und dem Naturalunterhalt sollen alle Kosten abgedeckt werden, die üblicherweise bei der Versorgung eines Kindes anfallen. Damit sind nicht nur Unterkunft und Verpflegung gemeint, sondern z. B. auch Ausgaben für Schulsachen, Urlaube oder Hobbys des Kindes.\n\n\n\nBesondere Umstände können aber dazu führen, dass auch Kosten anfallen, die nicht der Regelfall sind. In der Folge kann es passieren, dass der unterhaltspflichtige Elternteil mehr bezahlen muss als nur den Regelunterhalt: entweder Mehr- oder Sonderbedarf. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arztrechnungen anfallen oder Nachhilfestunden, Zahnspangen oder Brillen für das Kind bezahlt werden müssen.\n\n\n\nRegelunterhalt für den Ex-Partner\n\n\n\nNicht nur Kindern können Unterhaltszahlungen zustehen. Trennt sich ein Ehepaar oder kommt es zu einer Scheidung, kann unter Umständen einem der beiden Gatten Unterhalt von seinem Ex-Partner zustehen, wenn Letzterer ein höheres Einkommen hat.\n\n\n\nHierbei ist zwischen Trennungsunterhalt, welcher grundsätzlich nur vor der Scheidung bezogen werden kann, und nachehelichem Unterhalt, welcher erst ab Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden kann, zu unterscheiden. Die Voraussetzungen für die beiden Unterhaltsarten sind somit verschieden, die Berechnung der Höhe funktioniert allerdings auf die gleiche Art. Gilt somit auch hier ein Regelunterhalt?\n\n\n\nPrinzipiell ja, denn auch hier gibt es gesetzliche Regelungen, wie hoch der Ehegattenunterhalt ausfallen muss. Dabei sind mehrere Faktoren ausschlaggebend:\n\n\n\n\nVerfügt der Unterhaltsberechtigte über Einkommen?\n\n\n\nIst der Unterhaltspflichtige erwerbstätig?\n\n\n\nWie hoch ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten?\n\n\n\nHat das getrennte bzw. geschiedene Paar unterhaltsberechtigte Kinder?\n\n\n\n\nDie Berücksichtigung all dieser Faktoren kann die Berechnung vom Regelunterhalt für (Ex-)Ehegatten ziemlich kompliziert gestalten. Möchten Sie wissen, wie viel Ihnen von Ihrem Ex zusteht, können Sie unseren obigen Rechner benutzen oder sich ausführlich in unserem Ratgeber „Ehegattenunterhalt berechnen” informieren."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/","name":"Regelunterhalt: Wie hoch ist er? •§• Familienrecht 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2020/10/unterhalt-regelsatz.jpg","datePublished":"2020-10-26T07:19:16+00:00","dateModified":"2025-12-11T07:32:35+00:00","description":"llll➤ Wie hoch ist der Regelunterhalt? Wichtige Infos zu → Regelsatz beim Unterhalt → Berechnung des Regelunterhalts uvm. klärt SCHEIDUNG.org!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/#faq-question-1603696594056"},{"@id":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/#faq-question-1603696595731"},{"@id":"https://www.scheidung.org/regelunterhalt/#faq-question-1603696596223"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Abänderungsklage beim Unterhalt: Kindes- und Ehegattenunterhalt nachträglich anpassen","datePublished":"2021-03-24T10:19:00+00:00","dateModified":"2026-01-26T02:55:03+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/"},"wordCount":1003,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/03/beitragsbild-abaenderungsklage-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"In einem Unterhaltstitel werden Unterhaltsansprüche festgelegt. Diese können bei Ausbleibenden Leistungen auch vollstreckt werden - etwa im Rahmen einer Gehaltspfändung. Ein solcher Titel kann entweder beim Jugendamt geschlossen oder aber gerichtlich erwirkt werden. Nun hängen die Unterhaltsansprüche aber von unterschiedlichsten Vorgaben und Voraussetzungen ab, die alles andere als starr sind (z. B. Düsseldorfer Tabelle, Einkommensverhältnisse). Änderungen bei diesen können auch Änderungen beim Unterhaltsanspruch bewirken. Funktioniert die Anpassung des Unterhaltstitels dann nicht einvernehmlich, kann eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend klare Verhältnisse schaffen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Abänderungsklage den Unterhalt betreffend\n\n\n\nWann kommt eine Unterhaltsabänderungsklage in Betracht? Jedwede Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann eine Anpassung eines Unterhaltstitels begründen (mögliche Beispiele finden Sie hier). Diese Anpassung kann grundsätzlich auch einvernehmlich erfolgen. Ist die Einigung nicht möglich, kann durch eine Abänderungsklage der Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt gerichtlich an die neuen Umstände angepasst werden. Allerdings nur sofern die Differenz zwischen altem und neuen Unterhaltsanspruch bei etwa 10 % oder mehr liegt.  Wer kann einen Abänderungsantrag den Unterhalt betreffend vor dem zuständigen Familiengericht einreichen? Grundsätzlich besteht vor dem Familiengericht in Unterhaltsfragen Anwaltszwang für den Antragsteller. Ob nun Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsberechtigter eine Anpassung des Titels erwirken wollen: Sie müssen für das Verfahren einen Anwalt für Familienrecht beauftragen. Dieser errichtet die Abänderungsklage und reicht sie vor Gericht ein.  Wie viel kann eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend kosten? In dem gerichtlichen Verfahren entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten. Die Höhe der jeweiligen Gebühren sowie sonstigen Kosten richten sich dabei nach dem Verfahrenswert im Einzelfall. Grundlage für den Verfahrenswert im Falle einer Abänderungsklage ist die Differenz zwischen altem und neuem Unterhaltsanspruch. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier.  \n\n\n\n\nWelche Kosten entstehen für eine Abänderungsklage vor dem Familiengericht?\n\n\n\nWelche Kosten entstehen bei einer Abänderungsklage den Unterhalt betreffend?\n\n\n\nAusschlaggebend für die Verfahrenskosten ist der sogenannte Verfahrenswert. Anhand dessen lassen sich die Gerichts- sowie Anwaltsgebühren ermitteln. Bei einer Abänderungsklage den Unterhalt betreffend ergibt sich der Verfahrenswert aus der Unterhaltsdifferenz zwischen aktuellem und geforderten Anspruch x 12.\n\n\n\nAngenommen etwa, A erhält derzeit 250 Euro monatlichen Unterhalt, fordert jedoch aufgrund der veränderten Umstände einen Unterhalt von 400 Euro. Die Differenz beträgt mithin 150 Euro monatlich. Der veränderte Jahresanspruch - und mithin auch der Verfahrenswert - beträgt 1.800 Euro.\n\n\n\nAnhand dessen ergeben sich folgende einfache Gerichts- und Anwaltsgebühren:\n\n\n\nAnwaltsgebühr: 166 EuroGerichtsgebühr: 98 Euro\n\n\n\nDie Gerichtsgebühren fallen dabei in der Regel 2-fach an (= 196 Euro). Ein Anwalt kann für das Verfahren in der Regel die 2,5-fache Gebühr (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr) veranschlagen (= 415 Euro). Hinzukommen Auslagekosten sowie 19 % Umsatzsteuer. Da es sich in der Regel um streitige Verfahren handelt, entstehen die Anwaltskosten insgesamt zweifach, da zumeist auch der Antragsgegner entsprechende Gegenanträge stellt und somit ebenfalls einen Anwalt benötigt.\n\n\n\nBei dem gewählten Beispiel lägen die Kosten der Abänderungsklage den Unterhalt betreffend mithin bei zirka 1.200 Euro.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAbänderungsklage beim Unterhalt: Wer trägt die Kosten des Verfahrens?\n\n\n\nAbänderungsklage beim Kindesunterhalt: Wer die Kosten trägt, richtet sich auch nach dem Verfahrensausgang.\n\n\n\nWer am Ende für die Kosten des Verfahrens trägt, richtet sich bei der Abänderungsklage den Unterhalt betreffend nach dem Ausgang des Verfahrens:\n\n\n\nDem Antrag auf Abänderung des Unterhalts wird stattgegeben: Die Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Antragsgegner zu tragen.Dem Antrag auf Abänderung des Unterhalts wird nicht stattgegeben: Der Antragsteller hat für die Gerichts- und Anwaltskosten aufzukommen.Es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich: Die Verfahrenskosten werden in der Regel hälftig zwischen Antragsteller und Antragsgegner aufgeteilt.\n\n\n\n\nWelche Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können eine Änderung des Unterhaltsanspruchs zur Folge haben - und somit auch eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend begründen?\n\n\n\nVeränderung des Einkommens bei Unterhaltspflichtigem oder -empfänger (z. B. durch Aufnahme einer neuen Arbeit, Jobverlust, Gehaltserhöhung, Übergang von Teil- in Vollzeitbeschäftigung oder umgekehrt, Kurzarbeit, Renteneintritt)Aufstieg des betroffenen Kindes in eine andere Altersgruppe (gemäß Düsseldorfer Tabelle)Wechsel des Status des Kindes von privilegiertem zu nicht privilegiertem Kind (wenn ein anderes noch privilegiertes Kind unterhaltsberechtigt ist)Geburt eines weiteren Kindes mit einem UnterhaltsanspruchAnpassung rechtlicher Grundlagen oder Orientierungspunkte (z. B. Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld, Mindestunterhalt, Selbstbehalt)\n\n\n\n\nIst eine Abänderungsklage bei Unterhalt &amp; Kindesunterhalt rückwirkend möglich? Nein, eine rückwirkende Anpassung der Unterhaltszahlungen ist nicht zulässig. Die veränderten Unterhaltsansprüche gelten erst ab Rechtshängigkeit der Abänderungsklage (Eingang beim zuständigen Familiengericht).\n\n\n\nAbänderungsklage beim Unterhalt: Kostenloses Muster zur Orientierung\n\n\n\nIm Folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Abänderungsklage betreffend den Kindesunterhalt. Dieses Muster erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf rechtliche Wirksamkeit oder Vollständigkeit. Es soll lediglich einer ersten Orientierung dienen.&nbsp;\n\n\n\nBeachten Sie auch, dass bei Anträgen vor dem Familiengericht, die den Unterhaltsanspruch betreffen, stets Anwaltszwang für den Antragsteller besteht. Streben Sie also aufgrund veränderter Voraussetzungen eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend an, wenden Sie sich sich bitte an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann sodann bei vorliegender Bevollmächtigung eine einzelfallspezifische Klageschrift errichten und vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\n\nAbänderungsantrag den Unterhalt betreffend (unverbindliches Muster)\n\n\n\nAn das Amtsgericht\n\n\n\n-Familiengericht-\n\n\n\nAbänderungsantrag \n\n\n\ndes Herrn [Name Antragsteller]\n\n\n\n-Antragsteller-\n\n\n\nVerfahrensbevollmächtigter: [Name und Anschrift des vertretenden Rechtsanwalts]\n\n\n\ngegen\n\n\n\nFrau [Name der Antragsgegnerin]\n\n\n\n-Antragsgegnerin-\n\n\n\nwegen der Abänderung eines Titels über den Kindesunterhalt\n\n\n\nIm Namen und in Bevollmächtigung des Antragstellers wird beantragt,\n\n\n\ndie Entscheidung des Amtsgerichts -Familiengericht- vom [Datum der Entscheidung] zum Aktenzeichen [Aktenzeichen] bezüglich der zu zahlenden monatlichen Unterhaltsraten wie folgt abzuändern:\n\n\n\n[Hier folgen Angaben zu der veränderten monatlichen Unterhaltsverpflichtung im jeweiligen Einzelfall.]\n\n\n\nBegründung:\n\n\n\n[Begründung für die Abänderung des Titels angeben: z. B. veränderte Einkommensverhältnisse, neue Düsseldorfer Tabelle u. a]\n\n\n\n[Unterschrift Rechtsanwalt]\n\n\n\nMuster als PDF downloaden Muster als DOC downloaden"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/","name":"Abänderungsklage beim Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/03/beitragsbild-abaenderungsklage-unterhalt.jpg","datePublished":"2021-03-24T10:19:00+00:00","dateModified":"2026-01-26T02:55:03+00:00","description":"llll➤ Wann ist die Abänderungsklage den Unterhalt betreffend möglich? Infos zur → Abänderungsklage bei Ehegatten- & Kindesunterhalt (inkl. Muster).","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#faq-question-1616657607445"},{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#faq-question-1616657619053"},{"@id":"https://www.scheidung.org/abaenderungsklage-unterhalt/#faq-question-1616657619915"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie hoch ist der Erwerbs&shy;tätigen&shy;bonus bei der Berechnung von Unterhalt?","datePublished":"2021-04-29T12:43:04+00:00","dateModified":"2026-01-30T22:49:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/"},"wordCount":808,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/04/beitragsbild-erwerbstaetigenbonus.jpg","articleSection":["Unterhaltsberechnung"],"inLanguage":"de","description":"Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, dann steht vor allem ein möglicher Unterhaltsanspruch regelmäßig im Zentrum des Interesses. Wie viel Unterhalt muss wer an wen zahlen? Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung von nachehelichem oder Trennungsunterhalt: der sog. Erwerbstätigenbonus.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Erwerbsätigenbonus\n\n\n\nWas ist der Erwerbstätigenbonus? Der Erwerbstätigenbonus kommt beim Ehegattenunterhalt zum Tragen, wenn der Unterhaltsschuldner einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Es handelt sich hierbei um einen Teil seines Einkommens, der ihm für berufsbedingte Aufwendungen über den Halbteilungsgrundsatz beim Unterhalt hinausgehend zur Verfügung stehen muss.  Was ist der Halbteilungsgrundsatz? Er stellt die Grundlage für die Berechnung von Ehegattenunterhalt dar. Demnach sollen beiden Eheleuten auch nach der Trennung jeweils die Hälfte des eheprägenden gemeinsamen Einkommens zustehen. Der Halbteilungsgrundsatz findet bei der Unterhaltsberechnung z. B. Anwendung, wenn beide Eheleute keiner beruflichen Tätigkeit (mehr) nachgehen. Ein Beispiel für den Halbteilungsgrundsatz finden Sie hier.  Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus beim Unterhalt? Zumeist wird dem berufstätigen Unterhaltsschuldner ein Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 zugesprochen. Gerade in den süddeutschen Bundesländern beträgt er hingegen oftmals lediglich 1/10. Wie sich der Erwerbstätigenbonus auf die Unterhaltsberechnung (nach Differenzmethode) auswirkt, veranschaulicht dieses Beispiel.  \n\n\n\n\nWann wird der Erwerbstätigenbonus beim Unterhalt abgezogen?\n\n\n\nWelchen Einfluss hat der Erwerbstätigenbonus beim Unterhalt?\n\n\n\nIst ein Ehegatte nach der Trennung von seinem Partner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, kommt in der Regel der Halbteilungsgrundsatz zur Anwendung. Hiernach sollen beide Eheleute auch nach der Trennung jeweils über das hälftige eheprägende Einkommen verfügen. Ist der Unterhaltspflichtige jedoch berufstätig, so steht ihm der Erwerbstätigenbonus zu. Dieser Bonus verfolgt dabei zwei Ziele:\n\n\n\n\nEr soll gewährleisten, dass dem Unterhaltspflichtigen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die eigenen berufsbedingten Aufwendungen abdecken zu können.\n\n\n\nDarüber hinaus soll er den Ex-Partner jedoch auch indirekt dazu animieren, selbst einer beruflichen Tätigkeit nachzukommen (sofern er dies nicht bereits tut), um das eigene Einkommen angemessen zu gestalten.\n\n\n\n\nDer Erwerbstätigenbonus wird bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt gewährt.\n\n\n\nGibt es einen Erwerbstätigenbonus auch bei Kindesunterhalt? Nein, der Bonus beschränkt sich auf die Bemessung von Ehegattenunterhalt. Allerdings kann der Erwerbstätigenbonus auch bei Betreuungsunterhalt angerechnet werden. Anspruch auf diesen können auch Unverheiratete nach einer Trennung erheben, wenn sie die Betreuung eines gemeinsamen Kleinkindes übernehmen (Alleinerziehende).\n\n\n\nUnterhaltsrechner: “Wie viel Ehegatten- oder Trennungsunterhalt steht mir zu?”\n\n\n\nSie wollen wissen, wie viel Unterhalt Ihnen nach der Trennung und ggf. auch nach der Scheidung zustehen? Der folgende Rechner kann Ihnen eine erste Orientierung bieten:\n\n\n\n[sb name=\"scheidung-ehegatten\"]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie lässt sich der Erwerbstätigenbonus berechnen?\n\n\n\nAusgangspunkt bei der Berechnung des Trennungs- oder nachehelichen Ehegattenunterhalts ist in aller Regel das bereinigte Nettoeinkommen der beiden (Ex-)Eheleute. Der Betroffene mit dem höheren Einkommen ist dabei dann zumeist zur Leistung von Unterhalt an den Ex mit dem geringeren Einkommen verpflichtet. Wie hoch der Unterhaltsanspruch ist, richtet sich nach der Einkommensdifferenz (Differenzmethode). Zur Veranschaulichung der Berechnung vom Erwerbstätigenbonus ein kleines Beispiel:\n\n\n\n\nKonstellation 1: Angenommen, Ehegatte A hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 3.300 Euro, Ex-Partner B in Höhe von 1.200 Euro. A ist damit gegenüber B zum Unterhalt verpflichtet. Die Differenz zwischen den Einkünften beträgt 2.100 Euro.\n\n\n\nErwerbstätigenbonus: Beispiel für die Berechnung\n\n\n\nWären nun beide Seiten nicht erwerbstätig (z. B. auch bei Rentnern), gilt gemeinhin der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutete in unserem Beispiel, dass B die Hälfte von 2.100 Euro als Ehegattenunterhalt zustünde - mithin 1.050 Euro. Am Ende hätten mithin beide ein Einkommen von 2.250 Euro.\n\n\n\nKonstellation 2: Angenommen nun aber, dass Ehegatte A erwerbstätig ist. In diesem Falle stünde ihm bei der Bemessung vom Unterhalt der Erwerbstätigenbonus zu. Dieser beträgt oftmals 1/7 der Einkommensdifferenz. In unserem Beispiel würde das bedeuten:\n\n\n\nB hat einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 3/7 der Einkommensdifferenz. A verblieben hingegen durch den Erwerbstätigenbonus 4/7. Also erhielte B einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 900 Euro, A verblieben von der Differenz durch den Erwerbstätigenbonus in unserem Beispiel 1.200 Euro von der Einkommensdifferenz.\n\n\n\n\nUnd wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus, wenn beide arbeiten? Auch hier ist ein Bonus von 1/7 anzusetzen. Im Übrigen kann gilt jedoch der Halbteilungsgrundsatz, d. h. der Unterhaltsberechtigte kann ggf. zusätzlich noch die Hälfte anderer Einnahmen (zum Beispiel aus Vermietung, Zinsen u. Ä.) als Aufschlag auf den Unterhaltsanspruch verlangen.\n\n\n\nHinweis: Es gibt unterschiedliche Berechnungsansätze. Es ist also nicht festgeschrieben, dass der Erwerbstätigenbonus stets 1/7 der Einkommensdifferenz betragen muss. Er kann etwa auch bei 10 % (bzw. 1/10) liegen. Diese Quote setzen zum Beispiel häufig die Gerichte in Süddeutschland an.\n\n\n\nDie folgende Grafik soll diese Variante der Unterhaltsberechnung (Differenzmethode) veranschaulichen:\n\n\n\nGrafik zur Differenzmethode: Wie der Unterhalt für den Ex berechnet werden kann!"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/","url":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/","name":"Erwerbstätigenbonus (inkl. Beispiel) •§• UNTERHALT 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/04/beitragsbild-erwerbstaetigenbonus.jpg","datePublished":"2021-04-29T12:43:04+00:00","dateModified":"2026-01-30T22:49:08+00:00","description":"llll➤ Wann wird ein Erwerbstätigenbonus beim Unterhalt abgezogen? Infos zum → Erwerbstätigenbonus beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699661426"},{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699663257"},{"@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699664057"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699661426","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699661426","name":"Was ist der Erwerbstätigenbonus?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Erwerbstätigenbonus kommt beim <a href=\"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt/\">Ehegattenunterhalt</a> zum Tragen, wenn der Unterhaltsschuldner einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Es handelt sich hierbei um einen Teil seines Einkommens, der ihm für berufsbedingte Aufwendungen über den Halbteilungsgrundsatz beim <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalt</a> hinausgehend zur Verfügung stehen muss.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699663257","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699663257","name":"Was ist der Halbteilungsgrundsatz?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Er stellt die Grundlage für die <a href=\"https://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt-berechnen/\">Berechnung von Ehegattenunterhalt</a> dar. Demnach sollen beiden Eheleuten auch nach der Trennung jeweils die Hälfte des eheprägenden gemeinsamen Einkommens zustehen. Der Halbteilungsgrundsatz findet bei der Unterhaltsberechnung z. B. Anwendung, wenn beide Eheleute keiner beruflichen Tätigkeit (mehr) nachgehen. Ein Beispiel für den Halbteilungsgrundsatz finden Sie <a href=\"#beispiel1\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699664057","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/erwerbstaetigenbonus/#faq-question-1619699664057","name":"Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus beim Unterhalt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Zumeist wird dem berufstätigen Unterhaltsschuldner ein Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 zugesprochen. Gerade in den süddeutschen Bundesländern beträgt er hingegen oftmals lediglich 1/10. Wie sich der Erwerbstätigenbonus auf die Unterhaltsberechnung (nach <a href=\"https://www.scheidung.org/differenzmethode-unterhalt/\">Differenzmethode</a>) auswirkt, veranschaulicht <a href=\"#beispiel2\">dieses Beispiel</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Auskunftspflicht beim Unterhalt: “Welche Infos muss ich preisgeben?”","datePublished":"2021-04-30T08:09:22+00:00","dateModified":"2026-01-28T20:37:03+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/"},"wordCount":849,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/04/beitragsbild-auskunftspflicht-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Nach Trennung oder Scheidung können unterschiedlichste Unterhaltsansprüche entstehen, seien es nun Kindesunterhalt, Betreuungs-, Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt. Und auch die eigenen Eltern können im Einzelfall einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber Ihren Kindern haben. Damit diese Ansprüche sich angemessen berechnen lassen, bedarf es jedoch entsprechender Auskünfte seitens der Unterhaltspflichtigen und -berechtigten. Aber gibt es diesbezüglich eine Auskunftspflicht beim Unterhalt?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Auskunftspflicht beim Unterhalt\n\n\n\nBesteht seitens der Berechtigten ein Auskunftsanspruch beim Unterhalt? Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner gegenüber dem Unterhaltsempfänger dazu verpflichtet, auf Verlangen eine Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen. Hierüber sind ggf. entsprechende Nachweise wie etwa Lohnabrechnungen zu erbringen. Einen Überblick zu den Unterlagen, die bei entsprechenden Anfragen vorzulegen sind, finden Sie hier.  Gilt die Auskunftspflicht auch für Unterhaltsempfänger? Da für die Ermittlung möglicher Unterhaltsansprüche auch das Einkommen des Berechtigten heranzuziehen sind, muss auch dieser seine Einkünfte auf Verlangen offenlegen. Beim Unterhalt besteht die Auskunftspflicht also gegenseitig.   Wie oft kann man den Unterhalt prüfen lassen? Ein Auskunftsanspruch besteht beim Unterhalt alle zwei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist kann jedoch im Einzelfall ebenfalls ein Anspruch geltend gemacht werden, wenn der Ersuchende glaubhaft machen kann, dass der Auskunftspflichtige in der Vergangenheit wesentlich höhere Einkünfte erwirtschaftet hat.  Welche Folgen kann eine Auskunftspflichtverletzung beim Unterhalt haben? Im Zweifel kann ein Gericht die Auskunft anordnen oder von dem Betroffenen eine Versicherung an Eides statt verlangen. Es kann die erforderlichen Nachweise auch direkt gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt &amp; Co. einfordern. Mehr dazu lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nWelche Auskunftspflicht besteht beim Unterhalt?\n\n\n\nBesteht auch eine Auskunftspflicht des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes?\n\n\n\nUm zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, sind Verwandte in gerader Linie, aber auch auch Ex-Ehegatten, zur Auskunft über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, sofern es ein berechtigtes Auskunftsersuchen gibt. Diese Auskunftspflicht ist in § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgeschrieben.\n\n\n\nDiese Verpflichtung ist jedoch keine Einbahnstraße, sondern greift sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige. Das bedeutet: Einer Auskunftspflicht muss ein volljähriges Kind, das Unterhalt einfordert, auf Verlangen ebenso nachkommen, wie dessen Eltern, von denen es den Unterhalt einfordert. Und auch beim Ehegattenunterhalt kann der Unterhaltsschuldner von dem Berechtigten Nachweise über dessen Einkünfte verlangen.\n\n\n\nDa sich die Einkommensverhältnisse regelmäßig ändern können, besteht ein Auskunftsanspruch mindestens alle zwei Jahre (vgl. § 1605 Absatz 2 BGB). Vor Ablauf dieser Zeit kann er nur geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sich die Einkünfte des Betroffenen wesentlich erhöht haben.\n\n\n\nBesteht eine Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt gegenüber dem Jugendamt? Das Jugendamt kann stellvertretend den Anspruch auf Unterhalt eines minderjährigen Kindes berechnen. Es kann dann ebenfalls einen Auskunftsanspruch bezüglich Unterhalt und Einkommensnachweisen erheben, da es die rechtlichen Interessen des Kindes vertreten darf.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie können Sie Ihrer Auskunftspflicht beim Unterhalt nachkommen?\n\n\n\nAuskunftspflicht bei Ehegatten- & Kindesunterhalt: Welche Unterlagen sind erforderlich?\n\n\n\nSchon Lenin wusste: “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.” Gerade wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Betroffenen gestört ist, genügt es auch bei der Unterhaltsbemessung häufig nicht, einfach zu sagen, wie viel Einkommen vorhanden ist. Es bedarf zumeist entsprechender Nachweise. Diese müssen nach § 1605 Absatz 1 Satz 1 BGB auf Verlangen vorgelegt werden. Folgende Unterlagen können dabei als Beleg dienen:\n\n\n\n\nGehaltsnachweise der letzten zwölf Monate (Lohnabrechnungen)\n\n\n\nletzter Einkommenssteuerbescheid\n\n\n\nBilanzen aus den vergangenen drei Jahren inkl. der Gewinn- und Verlustrechnungen (bei bilanzierungspflichtigen Selbstständigen)\n\n\n\nEinnahme-Überschuss-Rechnungen aus den vergangenen drei Jahren (z. B. bei Freiberuflern)\n\n\n\naktueller Rentenbescheid (bei Rentenbezug)\n\n\n\naktueller Arbeitslosenbescheid (bei Bürgergeld- oder ALG-Empfängern)\n\n\n\n\nZusätzlich zu den Nachweisen über die regelmäßigen Einkünfte können jedoch auch Belege über Vermögen und weitere Einnahmen verlangt werden. Dies gilt zum Beispiel bei Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen.\n\n\n\nWas passiert bei Missachtung der Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt &amp; Co.?\n\n\n\nWas droht, wenn bei der Berechnung von Unterhalt einem Auskunftsanspruch nicht gefolgt wird?\n\n\n\nVerweigern Unterhaltspflichtige oder -berechtigte eine Auskunft, so kann das Familiengericht nach § 235 Familienverfahrensgesetz (FamFG) diese gerichtlich anordnen und dem Betroffenen eine angemessene Frist setzen. Kommt derjenige der Anordnung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann das Gericht den Auskunftsanspruch auf Umwegen durchsetzen, indem es entsprechende Nachweise direkt bei Arbeitgebern und Behörden einholt.\n\n\n\nAlternativ kann auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung von dem Beteiligten verlangt werden. Durch diese versichert der Betroffene, dass alle Auskünfte und bislang erbrachten Belege vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Stellt sich in einem solchen Fall später heraus, dass die Auskünfte doch nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig waren, kann der Beteiligte auch strafrechtlich belangt werden, etwa falscher Versicherung an Eides statt. Dies kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen (vgl. § 156 StGB). Aber auch eine uneidliche Falschaussage vor dem Familiengericht kann strafrechtliche Folgen haben und mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden (vgl. 153 StGB).\n\n\n\nZudem können auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten erhoben werden, z. B. Schadensersatz oder der Ausgleich eines möglichen Verzugsschadens."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/","name":"Auskunftspflicht beim Unterhalt •§• SCHEIDUNG 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/04/beitragsbild-auskunftspflicht-unterhalt.jpg","datePublished":"2021-04-30T08:09:22+00:00","dateModified":"2026-01-28T20:37:03+00:00","description":"llll➤ Besteht eine Auskunftspflicht beim Unterhalt? Infos zum → Auskunftsanspruch beim Ehegatten- & Kindesunterhalt nach Paragraph 1605 BGB.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#faq-question-1619769910049"},{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#faq-question-1619769915205"},{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#faq-question-1619769919612"},{"@id":"https://www.scheidung.org/auskunftspflicht-unterhalt/#faq-question-1619769940329"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vollstreckungstitel/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vollstreckungstitel/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Vollstreckungstitel: Wie lässt sich ein vollstreckbarer Titel beim Unterhalt erwirken?","datePublished":"2021-07-01T10:20:25+00:00","dateModified":"2026-01-23T20:40:37+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vollstreckungstitel/"},"wordCount":816,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vollstreckungstitel/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/07/beitragsbild-vollstreckungstitel.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Einer der größten Streitpunkte bei Trennungen oder einer Scheidung sind Ansprüche auf Unterhalt. Ob nun Kindes- oder Ehegattenunterhalt: Nicht selten müssen Gerichte am Ende hierüber entscheiden. Ein gerichtlicher Beschluss zum Unterhalt kann zugleich als vollstreckbarer Titel dienen. Doch beim Kindesunterhalt kann ein solcher zum Beispiel auch vor dem Jugendamt erwirkt werden. Aber was genau versteht man unter einem vollstreckbaren Titel? Und wie lange ist ein Vollstreckungstitel gültig?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vollstreckungstitel bei Unterhalt &amp; Co.\n\n\n\nWas bedeutet “vollstreckbarer Titel”? In einem Vollstreckungstitel festgelegte Verbindlichkeiten können im Zweifel gegen den Schuldner zwangsweise geltend gemacht werden, etwa im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Zu solchen Schritten kommt es jedoch nur dann, wenn der Schuldner den Verbindlichkeiten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Genauere Informationen dazu finden Sie in diesem Abschnitt.  Wer stellt einen Vollstreckungstitel bei Unterhaltsfragen aus? In der Regel stellt ein gerichtlicher Beschluss, in dem Ansprüche für den Unterhalt beziffert und ggf. auch zeitlich begrenzt sind, einen vollstreckbaren Titel dar. Allerdings kann beim Kindesunterhalt auch das zuständige Jugendamt einen Unterhaltstitel aufsetzen. Dieser ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Unterhaltsschuldner diesem durch Unterschrift eindeutig zustimmt. Diese Anerkennung ist freiwillig.  Sind auch Unterhaltsansprüche vollstreckbar, die vor dem Jugendamt anerkannt wurden? Grundsätzlich kann das Jugendamt im Rahmen seiner Befugnisse vollstreckbare Urkunden erstellen. In diesen können Unterhaltsberechtigte und Unterhaltsschuldner die Ansprüche auf Kindesunterhalt entsprechend beziffern und anerkennen.  Wie lange ist ein vollstreckbarer Titel gültig? Ansprüche aus einem vollstreckbaren Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Bis dahin können sie bei nicht erfolgten Leistungen auch zwangsweise vollstreckt werden. Sowohl Schuldner als auch Gläubiger können jedoch im Einzelfall eine Abänderungsklage erwirken.  \n\n\n\n\nVollstreckbarer Titel beim Unterhalt: Definition\n\n\n\nWie lässt sich ein vollstreckbarer Titel beantragen? Und was bringt der überhaupt?\n\n\n\nEin Vollstreckungstitel dient dazu, rechtliche Ansprüche gegenüber einem Schuldner im Zweifel auch zwangsweise durchzusetzen. Er legt Verbindlichkeiten rechtswirksam und beweissicher fest. In einem solchen Titel finden sich zu diesem Zwecke insbesondere folgende Angaben:\n\n\n\n\nWer ist der Schuldner?\n\n\n\nWer ist der Gläubiger?\n\n\n\nWoraus ergeben sich die Ansprüche (z. B. Unterhaltsrecht)?\n\n\n\nIn welcher Höhe bestehen Verbindlichkeiten?\n\n\n\nWelche Zahlungsmodalitäten gelten (z. B. monatliche Leistungen, Einmalzahlung)?\n\n\n\n\nGrundsätzlich bedeutet ein Vollstreckungstitel zunächst nicht, dass gegen den Schuldner auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Kommt er seinen durch den Titel festgesetzten Verpflichtungen ordnungsgemäß nach, hat er nichts zu befürchten.\n\n\n\nEin vollstreckbarer Titel soll lediglich dem Gläubiger zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Sollte der Unterhaltsschuldner zum Beispiel seinen im Unterhaltstitel festgesetzten Pflichten nicht nachkommen, Unterhaltsleistungen also verweigern, kann der Unterhaltsberechtigte mithilfe des Titels die zwangsweise Vollstreckung beantragen. Dies kann zum Beispiel auch in Form einer Lohnpfändung erfolgen. Wollen die Gläubiger einen vollstreckbaren Titel durchsetzen, können sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher stellen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer errichtet einen Vollstreckungstitel beim Unterhalt?\n\n\n\nKommt es im Zuge einer Scheidung oder Trennung zu einem Familienverfahren, in dem auch Unterhaltsansprüche festgesetzt und bestätigt werden sollen, dient die abschließende gerichtliche Entscheidung als vollstreckbarer Titel. Von dem rechtskräftigen Beschluss des Familiengerichts kann dann eine sogenannte \"vollstreckbare Ausfertigung\" erstellt werden. Diese stellt dann den Vollstreckungstitel dar.\n\n\n\nEine Besonderheit gibt es beim Kindesunterhalt: Ein vollstreckbarer Titel kann hier auch das für das minderjährige Kind zuständige Jugendamt kostenlos erstellen. Dieser ist allerdings nur dann wirksam, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil diesen letztlich auch unterschreibt. Dazu gezwungen werden kann er hingegen nicht. Will der Schuldner keine Unterschrift leisten, kann ein vollstreckbarer Titel zum Kindesunterhalt abschließend nur über ein Unterhaltsverfahren vor einem Familiengericht erwirkt werden.\n\n\n\nVollstreckbarer Titel: Welche Kosten entstehen bei Durchsetzung?\n\n\n\nWas kostet ein vollstreckbarer Titel? Und wie lange ist er gültig?\n\n\n\nWill ein Gläubiger Ansprüche aus einem Vollstreckungstitel zwangsvollstrecken lassen, so hat er zunächst die Gebühren für den beauftragten Gerichtsvollzieher zu verauslagen. Diese werden letztlich jedoch dem Schuldner auferlegt und erhöhen somit ggf. dessen Schuldenlast. Die Kosten für die Vollstreckung richten sich im Wesentlichen nach Anlage des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG). Hierin werden Gebühren für einzelne Vorgänge festgesetzt. So kann eine Pfändung etwa 16 Euro kosten, eine veranlasste Zwangsversteigerung 98 Euro.\n\n\n\nVollstreckbarer Titel: Gültigkeit und Verjährung der Vollstreckungsansprüche\n\n\n\nEin vollstreckbarer Titel ist in aller Regel solange gültig, bis die hierin vereinbarten Verbindlichkeiten aufgelöst sind, der Schuldner diesen also vollumfänglich nachgekommen ist. Bei Unterhaltsleistungen etwa kann dies der Fall sein, wenn die Grundlage für den Unterhaltsanspruch entfällt (z. B. abgeschlossene Ausbildung des betroffenen Kindes).\n\n\n\nAllerdings können zum Beispiel versäumte Leistungen aus der Vergangenheit noch Jahrzehnte später gegen den Schuldner durchgesetzt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Grundsätzlich nämlich verjähren Ansprüche aus einem Vollstreckungstitel erst nach 30 Jahren (vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB)."}
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Auch während der Ehe sind beide Ehegatten in aller Regel dazu verpflichtet, zum gemeinsamen Familienunterhalt beizutragen. Was aber genau bedeutet das?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Familienunterhalt in der Ehe\n\n\n\nWas genau ist mit Familienunterhalt gemeint? In einer intakten Ehe trägt jeder Ehegatte etwas zum gemeinsamen Unterhalt der familiären Gemeinschaft bei, der für Unterkunft, Verpflegung, Reisen u. a. benötigt wird - sei es in Form von Erwerbstätigkeit (Barunterhalt) oder aber Haushaltsführung und Kindererziehung (Naturalunterhalt). Die zwei Unterhaltsformen stehen einander dabei gleichwertig gegenüber. § 1360 BGB verpflichtet beide Eheleute dazu, ihren Teil zum Familienunterhalt durch Ihre Arbeit und/oder Vermögen beizutragen.  Wie hoch ist der Familienunterhalt? Es ist nicht möglich, den Familienunterhalt konkret zu berechnen (mehr dazu lesen Sie hier). Das gilt insbesondere dann, wenn nur einer der Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, der andere sich hingegen durch Haushaltsführung oder Kindeserziehung am Familienunterhalt beteiligt. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, trägt jeder finanziell den Teil bei, den er sich angesichts seiner wirtschaftlichen Verhältnisse leisten kann und der geboten ist, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Grundsätzlich kommt es auf gemeinsame Absprachen an. Dies ist im Rahmen einer intakten Ehe in aller Regel kein Problem.  Besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt bei der Unterbringung in einem Pflegeheim? Kann der in Pflege befindliche Ehegatte die Pflegekosten nicht allein mithilfe der eigenen Rente und Sozialleistungen wie Pflegegeld decken, so kann der andere zur Leistung einer Geldrente verpflichtet sein. Mehr dazu lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nWichtig! Es geht beim Familienunterhalt um eine Form des Unterhalts, der innerhalb einer bestehenden Ehe geleistet wird. Kommt es zu einer Trennung, kann stattdessen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, nach der Scheidung ggf. ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.\n\n\n\nFamilienunterhalt: Definition nach BGB\n\n\n\n„Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“ (§ 1360 BGB)\n\n\n\nWas genau ist mit Familienunterhalt gemeint?\n\n\n\nIn diesem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die wesentlichen Kerngedanken des Familienunterhalts zu finden:\n\n\n\nEs handelt sich um eine gegenseitige Verpflichtung, die beide Ehegatten durch die Eheschließung eingehen.Beide tragen zum Familienunterhalt durch Arbeit und/oder Vermögen bei, um den angemessenen Lebensbedarf der Ehegemeinschaft bzw. Familie zu decken (Kosten des Haushalts, Miete, Urlaub, Ausflüge, Bedürfnisse der Ehegatten, Lebensbedarf der gemeinsamen Kinder usf.).Der Beitrag ist auch dann erfüllt, wenn sich einer der Ehegatten um die Haushaltsführung – und ggf. auch die Kindererziehung – kümmert (während der andere zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit nachgeht).\n\n\n\nIn welcher Form jeder Ehegatte seinen Beitrag am Familienunterhalt leistet, können die Eheleute untereinander absprechen. Feste gesetzliche Regelungen diesbezüglich gibt es nicht. Dabei ist auch schon lange nicht mehr gesagt, dass der Beitrag zum Familienunterhalt, den die Ehefrau erbringt, allein in Form von Haushaltsführung und Kindererziehung daherkommt. Diese Aufgaben können sich grundsätzlich auch beide Eheleute teilen (wenn zum Beispiel auch beide berufstätig sind), abwechselnd ausführen (z. B. bei Elternzeit) oder von den althergebrachten Rollenmustern ganz abrücken. Die Entscheidung treffen allein die Ehepartner.\n\n\n\nDie Verpflichtung zum Familienunterhalt erfasst zudem auch Kosten eines Rechtsstreites (vgl. § 1360a BGB). Kann der Ehegatte, der den Rechtsstreit führt, die Prozess- und/oder Anwaltskosten nicht selbst tragen, ist sein Partner hierzu verpflichtet (sofern dieser leistungsfähig ist).\n\n\n\nHat der Familienunterhalt Vorrang vor Kindesunterhalt? Sofern Sie verpflichtet sind, einem minderjährigen oder volljährigen privilegierten Kind Unterhalt zahlen müssen, haben diese Leistungen Vorrang vor dem Familienunterhalt. Der Familienunterhalt steht laut Rangfolge der Unterhaltberechtigten erst an zweiter bzw. dritter Stelle (vgl. § 1609 BGB).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nIst die Berechnung von Familienunterhalt während der Ehe möglich?\n\n\n\nAnders als bei nachehelichem oder Trennungsunterhalt ist beim Familienunterhalt keine konkrete Berechnung möglich. Das ergibt sich schon allein daraus, dass beide Eheleute nicht zwangsläufig berufstätig sein müssen, um ihren Beitrag am Familienunterhalt zu leisten. Der Familienunterhaltsanspruch stellt also keine fest bezifferbare Größe dar, sondern richtet sich stets nach den Lebensumständen und dem Lebensbedarf im Einzelfall.\n\n\n\nGewissermaßen gilt jedoch ein Halbteilungsgrundsatz: Der angemessene Lebensbedarf der Ehegemeinschaft, der dem erforderlichen Familienunterhalt entspricht, sollte zu gleichen Teilen unter den Ehegatten aufgeteilt werden. Dabei greift ein Anspruch auf Selbstbehalt nicht. In welcher Form jeder einzelne von ihnen das jedoch tut, darüber sprechen sich die Eheleute untereinander ab. Verdienen beide Ehegatten, müssen sie deshalb aber noch nicht jeweils ihr hälftiges Einkommen zum Familienunterhalt beitragen. Ausgangspunkt ist stets der angemessene Lebensbedarf, nicht das tatsächliche Einkommen selbst.\n\n\n\nDer Familienunterhalt bestimmt jedoch auch einen Anspruch auf Taschengeld für einen nichtverdienenden Ehegatten, sofern durch die Zahlung nicht die Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs gefährdet wäre. In der Regel beträgt das angemessene Taschengeld 5 bis 7 Prozent des Nettoeinkommens des verdienenden Ehepartners. Dieser Anspruch wird dem haushaltsführenden Ehegatten als Einkommen zugrechnet.\n\n\n\nGeldrente statt Familienunterhalt: Unterbringung im Pflegeheim\n\n\n\nBesteht ein Anspruch auf Familienunterhalt auch bei Heimunterbringung?\n\n\n\nIm Laufe einer langen Ehe kann es passieren, dass einer der beiden Ehegatten pflegebedürftig wird. Kann der andere die häusliche Pflege nicht mehr bewerkstelligen, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim oftmals unumgänglich. Aber wie steht es um den Familienunterhalt bei Heimunterbringung?\n\n\n\nKlar ist: Der in Pflege befindliche Ehepartner kann seinen Anteil am Familienunterhalt nicht mehr leisten. Reichen die eigene Rente und das Pflegegeld dann nicht aus, um die Kosten für die Unterbringung zu erstatten, kann der andere Ehepartner herangezogen werden, denn grundsätzlich gilt das Zusammenleben nicht als Voraussetzung für einen Familienunterhaltsanspruch.\n\n\n\nDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 27.04.2016 (Aktenzeichen: VII Z B 485/14) festgelegt, dass der im Heim befindliche Ehegatte weiterhin einen Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB habe. Dieser erstreckt sich hier allerdings nur auf die Pflegekosten, die nicht durch die Rente des Gepflegten sowie Sozialleistungen abgedeckt werden können. Der Familienunterhalt müsse – die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehepartners vorausgesetzt – in diesem Falle in Form einer Geldrente erbracht werden. Ausnahmsweise ist in diesem Falle jedoch beim Familienunterhalt der Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle ausnahmsweise zu berücksichtigen."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635300614","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635300614","name":"Was genau ist mit Familienunterhalt gemeint?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"In einer intakten Ehe trägt jeder Ehegatte etwas zum gemeinsamen <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalt</a> der familiären Gemeinschaft bei, der für Unterkunft, Verpflegung, Reisen u. a. benötigt wird - sei es in Form von Erwerbstätigkeit (<a href=\"https://www.scheidung.org/barunterhalt/\">Barunterhalt</a>) oder aber Haushaltsführung und Kindererziehung (<a href=\"https://www.scheidung.org/naturalunterhalt/\">Naturalunterhalt</a>). Die zwei Unterhaltsformen stehen einander dabei gleichwertig gegenüber. § 1360 BGB verpflichtet beide Eheleute dazu, ihren Teil zum Familienunterhalt durch Ihre Arbeit und/oder Vermögen beizutragen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635303220","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635303220","name":"Wie hoch ist der Familienunterhalt?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Es ist nicht möglich, den Familienunterhalt konkret zu berechnen (mehr dazu lesen Sie <a href=\"#berechnen\">hier</a>). Das gilt insbesondere dann, wenn nur einer der Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, der andere sich hingegen durch Haushaltsführung oder Kindeserziehung am Familienunterhalt beteiligt. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, trägt jeder finanziell den Teil bei, den er sich angesichts seiner wirtschaftlichen Verhältnisse leisten kann und der geboten ist, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Grundsätzlich kommt es auf gemeinsame Absprachen an. Dies ist im Rahmen einer intakten Ehe in aller Regel kein Problem.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635303988","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/familienunterhalt/#faq-question-1627635303988","name":"Besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt bei der Unterbringung in einem Pflegeheim?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Kann der in Pflege befindliche Ehegatte die Pflegekosten nicht allein mithilfe der eigenen Rente und Sozialleistungen wie Pflegegeld decken, so kann der andere zur Leistung einer Geldrente verpflichtet sein. Mehr dazu lesen Sie <a href=\"#pflege\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Was darf &#8211; oder sollte -man im Trennungsjahr alles nicht tun?","datePublished":"2021-08-31T14:00:11+00:00","dateModified":"2026-01-21T07:35:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/"},"wordCount":1015,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/08/ratgeber-was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"In Deutschland gilt im Eherecht das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet: Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als unwiderruflich kaputt bzw. gescheitert angesehen wird. Als Nachweis über diese Zerrüttung müssen Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, in aller Regel zunächst mindestens ein Trennungsjahr ableisten. Bleiben sie auch hiernach der Ansicht, dass es kein Zurück mehr gibt, können sie die Scheidung einreichen. Spätestens nach drei Trennungsjahren kann diese auch gegen den Willen des anderen Ehepartners erfolgen. Doch was kann verhindern, dass das Trennungsjahr als solches anerkannt wird? Hier gibt es einige Fallstricke zu berücksichtigen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Frage “Was darf man im Trennungsjahr nicht?” in Kürze\n\n\n\nWas ist im Trennungsjahr verboten? Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Gericht das Trennungsjahr ohne Zweifel anerkennt, sollten Sie insbesondere für eine Trennung der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft sorgen. Mehr zur „Trennung von Tisch und Bett“ erfahren Sie hier. Welche Auswirkungen ein Versöhnungsversuch oder eine neue Partnerschaft haben können, erfahren Sie hier.  Darf man im Trennungsjahr in derselben Wohnung wohnen? Ja, das ist möglich. Sie sollten jedoch dafür sorgen, dass beim Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung jeder seinen eigenen Bereich bekommt und auch die Haushaltsführung voneinander getrennt wird.  Wie reicht man Nachweise über das Trennungsjahr ein? Sind beide Ehegatten über das Datum der Trennung einig, kann dieses ganz einfach im Scheidungsantrag entsprechend benannt werden. Einen direkten Nachweis darüber braucht es nicht. Wollen Sie aber auf Nummer sicher gehen, kann im Streitfall ein schriftliches Dokument helfen (z. B. Trennungsbrief).  Wie lange darf man eigentlich getrennt lebend sein, ohne die Scheidung zu vollziehen? Eheleute sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich nach einer Trennung auch tatsächlich scheiden zu lassen. Sie können die Ehe zumindest auf dem Papier beliebig fortführen, sofern beide das wollen. Eine Aufrechterhaltung der Ehe gegen den Willen eines Ehegatten ist nicht möglich. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist von einer Zerrüttung auszugehen, sodass auch gegen den Willen eines Ehepartners die Scheidung erfolgen kann.  \n\n\n\n\nÜbersicht zu den Rechten und Pflichten: Was darf man im Trennungsjahr und was nicht?\n\n\n\nWichtigste Regel im Trennungsjahr: die Trennung von Tisch und Bett\n\n\n\nDas Trennungsjahr soll also dazu dienen, nachzuweisen, dass die Ehe tatsächlich unwiederbringlich zerrüttet ist. Dabei können einige Fehler unterlaufen, die am Ende verhindern, dass das zuständige Familiengericht das Trennungsjahr anerkennt. Der wesentlichste Aspekt, den Sie während des Trennungsjahres berücksichtigen sollten, ist das Prinzip der „Trennung von Tisch und Bett“. Aber was genau bedeutet das?\n\n\n\nWährend dieser Zeit dürfen die Ehegatten keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr bilden. Das heißt, sie müssen getrennt wirtschaften (getrennte Konten, Einkäufe usf.), aber auch einen eigenen Haushalt führen. Und natürlich sollten sie auch das Bett nicht mehr miteinander teilen. Grundsätzlich kann diese Trennung am leichtesten nachgewiesen werden, wenn einer der Eheleute aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.\n\n\n\nAllerdings ist es grundsätzlich auch gestattet, das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Immobilie zu verbringen. Hier sollte jedoch gewährleistet sein, dass jeder sein eigenes Zimmer hat. Küche und Bad dürfen als Gemeinschaftsräume zwar von beiden genutzt werden, jedoch sollte auf gemeinsames Essen oder Kochen, gemeinsame Fernsehabende und Co verzichtet werden.\n\n\n\nWas darf man also im Trennungsjahr nicht, um zu verhindern, dass dieses nicht anerkannt wird?\n\n\n\n\nTisch und Bett miteinander teilen\n\n\n\nein gemeinsames Konto führen\n\n\n\ngemeinsam in den Urlaub fahren\n\n\n\ngemeinsame Besuche bei Veranstaltungen\n\n\n\nusw.\n\n\n\n\nEs sollte also erkennbar sein, dass Sie tatsächlich Ihren eigenen Weg gehen und nach der Trennung keine Lebensgemeinschaft mehr bilden. Wollen Sie dennoch Probleme vermeiden und vielleicht sogar schon die ersten Vorbereitungen für die Scheidung treffen, dann wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nGültiges Trennungsjahr: Was ist erlaubt aber vielleicht ungünstig?\n\n\n\nRechte &amp; Pflichten im Trennungsjahr: Was passiert beim Versöhnungsversuch?\n\n\n\nGesetzliche Verbote gibt es im Trennungsjahr an sich nicht. Die Frage „Was darf ich im Trennungsjahr nicht?“ zielt eher auf die Anerkennung des Trennungsjahres ab. Sie sind aber bei der Gestaltung des eigenen Lebens nicht gezwungen, sich einzuschränken. Was aber, wenn es zum Versöhnungsversuch kommt oder Sie sich neu verlieben? Kann sich das in irgendeiner Weise auf das Trennungsjahr auswirken?\n\n\n\n\nUnterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr? Die Trennungsphase soll den Ehegatten auch die Möglichkeit geben, über die gemeinsame Beziehung und Vergangenheit nachzudenken. Der eine oder andere findet in der gemeinsamen Betrachtung auch wieder zueinander, wenn vielleicht auch nur zeitweise. Grundsätzlich unterbricht auch ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch (ungefähr zwei Monate) das Trennungsjahr dabei nicht. Längere Versöhnungsphasen hingegen könnten eine Unterbrechung des Trennungsjahres im Einzelfall begründen. \n\n\n\nDarf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben? Ja, eine neue Partnerschaft wirkt sich auf die Anerkennung des Trennungsjahres nicht weiter aus. Ziehen Sie mit einem neuen Partner zusammen, kann sich dies im Einzelfall aber auf mögliche Unterhaltsansprüche auswirken.\n\n\n\n\nVorsicht auch bei neuen Anschaffungen im Trennungsjahr!\n\n\n\nWenn Sie während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft leben, dann gilt auch während des Trennungsjahres besondere Vorsicht. Mit der Scheidung kann sich nämlich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich seitens des Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn ergeben. Das Problem: Die Zugewinngemeinschaft endet erst offiziell mit Rechtshängigkeit der Scheidung, also der Zustellung des Scheidungsantrages an den Antragsgegner.\n\n\n\nDas bedeutet: Alle Neuanschaffungen, die Sie im Trennungsjahr erwirtschaften, können bei der Scheidung im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Gerade bei großen Käufen, wie etwa dem Erwerb von Wohneigentum, kann das besonders gravierende Folgen haben.\n\n\n\nDoch auch das Gegenteil kann zum Problem werden: Versuchen Sie im Trennungsjahr, den eigenen Zugewinn oder das eigene Vermögen erheblich zu schmälern, um mögliche Ansprüche Ihres Ex-Partners zu verhindern, kann das nach hinten losgehen. Zwar gilt als Stichtag für den Zugewinnausgleich gemeinhin die Rechtshängigkeit der Scheidung. Im Einzelfall kann aber auch das Endvermögen zum Zeitpunkt der Trennung ermittelt werden. So ließen sich eventuelle Maßnahmen zum Nachteil eines Gatten also nachweisen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/","url":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/","name":"Was darf man im Trennungsjahr (nicht)? Tipps für Getrennte","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/08/ratgeber-was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht.jpg","datePublished":"2021-08-31T14:00:11+00:00","dateModified":"2026-01-21T07:35:12+00:00","description":"llll➤ Was darf man im Trennungsjahr, was nicht? Infos über → Rechte und Pflichten im Trennungsjahr, was erlaubt, was zu vermeiden ist und mehr!","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417434876"},{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417436674"},{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417437331"},{"@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417632802"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417434876","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/was-darf-man-im-trennungsjahr-nicht/#faq-question-1630417434876","name":"Was ist im Trennungsjahr verboten?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Gericht das <a href=\"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/\">Trennungsjahr</a> ohne Zweifel anerkennt, sollten Sie insbesondere für eine Trennung der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft sorgen. Mehr zur „Trennung von Tisch und Bett“ erfahren Sie <a href=\"#trennung\">hier</a>. Welche Auswirkungen ein <a href=\"https://www.scheidung.org/versoehnungsversuch/\">Versöhnungsversuch</a> oder eine neue Partnerschaft haben können, erfahren Sie <a href=\"#fragen\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Wie können Sie Ihre Scheidung möglichst günstig gestalten?","datePublished":"2021-11-30T07:34:00+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:51:08+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/"},"wordCount":1062,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/11/beitragsbild-guenstige-scheidung.jpg","articleSection":["Scheidungskosten"],"inLanguage":"de","description":"Vorab: Eine günstige Scheidung bleibt am Ende stets eine Frage der Perspektive und der persönlichen Einkommensverhältnisse. Eine wirklich billige Scheidung gibt es so nicht. In jedem Fall müssen die Betroffenen mit Kosten in vierstelliger Höhe rechnen. Die Kosten für die Scheidung werden zwischen den scheidenden Eheleuten in aller Regel aufgeteilt. Doch können scheidungswillige Eheleute Einfluss auf die Kosten nehmen und so die eigene Scheidung vergleichsweise günstig abwickeln?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kann eine Scheidung günstig sein?\n\n\n\nWie kann man sich billig scheiden lassen? Eine wirklich billige Scheidung gibt es nicht. In jedem Fall können Kosten in vierstelliger Höhe anfallen. Doch es gibt Wege, die Kosten für die Scheidung zu senken. So ist eine einvernehmliche Scheidung in aller Regel günstiger als ein gleichwertiges, streitiges Verfahren, in dem auch Fragen zu Unterhalt, Umgang, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich usf. vor dem Familiengericht geklärt werden sollen.  Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht nur günstig, sondern auch schnell vorüber? Ja, in der Regel verlaufen einvernehmliche Verfahren auch schneller. Nach einem Trennungsjahr kann die Scheidun in der Regel nach einem anberaumten Scheidungstermin beschlossen werden. Sollen allerdings weitere Scheidungsfolgen vor Gericht entschieden werden (streitiges Verfahren), kann sich eine Scheidung auch schon einmal über mehrere Jahre hinziehen.  Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind? Ausschlaggebend ist dabei der Wert des jeweiligen Scheidungsverfahrens. Dieser Verfahrenswert ergibt sich im Wesentlich aus dem Nettoeinkommen der Eheleute der letzten drei Monate. Die Scheidungskosten richten sich also nach dem Einzelfall. Was eine besonders günstige einvernehmliche Scheidung kosten kann, zeigt dieses Rechenbeispiel.  \n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHier können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen:\n\n\n\n[sb name=\"scheidungskosten\"]\n\n\n\nScheidung schnell und günstig durchführen: Geht das?\n\n\n\nIst eine günstige und schnelle Scheidung machbar?\n\n\n\nBasis für die Scheidungskosten stellt der Verfahrenswert der jeweiligen Scheidung dar. Das bedeutet, am Ende zählt immer der Einzelfall.&nbsp;Doch auch wenn eine Scheidung gemeinhin nie “billig” ist, können die Eheleute daran mitwirken, ihre Scheidung so günstig wie möglich zu gestalten. \n\n\n\nAusschlaggebend ist dabei zumeist, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder es zu einem streitigen Verfahren kommt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur die Hauptsache und der Versorgungsausgleich betrachtet werden, benötigt in aller Regel nur der Antragsteller einen eigenen Anwalt vor dem Familiengericht, denn: Nur für Antragsteller gilt ein Anwaltszwang. Stimmt der andere der Scheidung zu, benötigt dieser keinen eigenen Rechtsbeistand vor Gericht. Das kann die Kosten zusätzlich senken. Es entstehen also auch nur einmal Anwaltskosten. Diese können die Eheleute bei Einverständnis auch teilen (Kostenteilungsvereinbarung).\n\n\n\nEin weiterer Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung: Indem sich die Ehegatten vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren gemeinsam - z. B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung - über sämtliche Folgen der Eheauflösung einigen, genügt zumeist ein Scheidungstermin vor dem Familiengericht. In diesem prüft das Gericht, ob die Zerrüttung der Ehe festgestellt werden kann. Abschließend kann es die Scheidung aussprechen. Anders als bei streitigen Verfahren, bei denen häufig mehrere Termine und zahlreiche Anträge bei Gericht eingehen und geprüft werden müssen, kann eine einvernehmliche Scheidung auch schneller erfolgen. Sind beide Ehegatten einverstanden, kann die Scheidung bereits nach einem Trennungsjahr beantragt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas ist die günstigste Scheidung?\n\n\n\nWie lässt sich eine Scheidung möglichst günstig abwickeln?\n\n\n\nEine wirklich günstige Scheidung gibt es wie gesagt nicht. Hier jedoch ein kleines Rechenbeispiel für eine einvernehmliche Scheidung mit dem geringst möglich anzunehmenden Verfahrenswert:\n\n\n\nAngenommen, beide Eheleute sind arbeitslos und erzielen somit beide nur sehr geringe Einkünfte. Sie haben auch keinerlei Vermögen. In diesem Fall liegt der Wert des Verfahrens bei mindestens 3.000 Euro. Hinzu kommen mindestens 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Dieser wird von Amts wegen vom Gericht gemeinsam mit der Hauptsache verhandelt.\n\n\n\nDer niedrigste, mögliche Verfahrenswert liegt damit bei 4.000 Euro. Anhand dessen lassen sich nun die Gerichts- und Anwaltskosten festsetzen:\n\n\n\n\nGerichtsgebühr nach FamGKG: 280 Euro\n\n\n\nAnwaltskosten je Anwalt nach RVG: zirka 850 Euro (inklusive Umsatzsteuer)\n\n\n\n\nAuch beim geringsten anzunehmenden Wert, handelt es sich also nicht wirklich um eine günstige Scheidung, da Kosten über 1.000 Euro entstehen (bei nur einem Anwalt, der den Antragsteller vertritt). Während die Gerichtskosten beide Ehegatten teilen müssen, zahlt die Anwaltskosten grundsätzlich der Auftraggeber (sofern keine Kostenteilungsvereinbarung vorliegt).\n\n\n\nMit jeder weiteren Folgesache würde der Wert des Scheidungsverfahrens zudem steigen, was sich am Ende auch auf die Kosten auswirken kann. Wer sich also günstig scheiden lassen will, sollte eine einvernehmliche Scheidung anvisieren. Allerdings sind hier ggf. weitere Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu berücksichtigen.\n\n\n\nWichtig! Auch wenn eine wirklich günstige Scheidung nicht möglich ist, sondern sich die Kosten maßgeblich stets an den Einkommensverhältnissen der Eheleute richten, bedeutet das nicht, dass Menschen ohne ausreichend finanzielle Mittel sich nicht scheiden lassen können. Diese können nämlich ggf. auf Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe zurückgreifen. Auch für die anwaltliche Beratung kann ggf. Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung günstig abwickeln ohne Anwalt?\n\n\n\nAuch eine günstige einvernehmliche Scheidung kommt nicht gänzlich ohne Anwalt in Frage.\n\n\n\nWie bereits angemerkt, muss zumindest der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser erstellt den Scheidungsantrag und vertritt ihn vor Gericht. Der Antragsgegner benötigt selbst keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen will. Dennoch sollte er sich ggf. außergerichtlich anwaltlich beraten lassen, um seine Rechte und Pflichten sowie mögliche Ansprüche bei Trennung und Scheidung besser zu überblicken. So kann er eine mögliche Benachteiligung ausschließen.\n\n\n\nEs soll ein besonders günstiger Scheidungsanwalt sein? Anwälte sind an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebunden. Dieses gibt sowohl Gebührensätze für einzelne Rechtsschritte sowie die jeweilige Gebührenhöhe nach Streitwert vor. Das Unterschreiten der hierin enthaltenen Kosten ist nicht zulässig - ein Erhöhung je nach Aufwand jedoch schon.&nbsp;\n\n\n\nIst eine Online-Scheidung günstiger? Nein. Mit diesem Wort wird derzeit lediglich die Kommunikation mit dem beauftragten Scheidungsanwalt beschrieben, die maßgeblich per E-Mail abläuft. Spätestens zum Scheidungstermin selbst müssen in Deutschland nach wie vor beide Ehegatten vor Gericht erscheinen. Ob eine Online-Scheidung also günstig wird oder nicht, richtet sich auch hier nach dem Verfahrenswert im Scheidungsverfahren und den vor Gericht zu klärenden Scheidungsfolgesachen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/","url":"https://www.scheidung.org/guenstig/","name":"Scheidung so günstig und schnell wie möglich abwickeln | Tipps","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2021/11/beitragsbild-guenstige-scheidung.jpg","datePublished":"2021-11-30T07:34:00+00:00","dateModified":"2026-01-29T07:51:08+00:00","description":"llll➤ Wie können Sie eine Scheidung möglichst günstig abwickeln? → günstige einvernehmliche Scheidung gestalten, günstigste Scheidung etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257324913"},{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326296"},{"@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326936"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257324913","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257324913","name":"Wie kann man sich billig scheiden lassen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eine wirklich billige Scheidung gibt es nicht. In jedem Fall können Kosten in vierstelliger Höhe anfallen. Doch es gibt Wege, die Kosten für die Scheidung zu senken. So ist eine <a href=\"https://www.scheidung.org/einvernehmliche-scheidung/\">einvernehmliche Scheidung</a> in aller Regel günstiger als ein gleichwertiges, streitiges Verfahren, in dem auch Fragen zu Unterhalt, Umgang, <a href=\"https://www.scheidung.org/hausrat/\">Hausratsteilung</a>, <a href=\"https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/\">Zugewinnausgleich</a> usf. vor dem Familiengericht geklärt werden sollen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326296","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326296","name":"Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht nur günstig, sondern auch schnell vorüber?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja, in der Regel verlaufen einvernehmliche Verfahren auch schneller. Nach einem <a href=\"https://www.scheidung.org/trennungsjahr/\">Trennungsjahr</a> kann die Scheidun in der Regel nach einem anberaumten Scheidungstermin beschlossen werden. Sollen allerdings weitere <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungsfolgen/\">Scheidungsfolgen</a> vor Gericht entschieden werden (<a href=\"https://www.scheidung.org/streitige-scheidung/\">streitiges Verfahren</a>), kann sich eine Scheidung auch schon einmal über mehrere Jahre hinziehen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326936","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/guenstig/#faq-question-1638257326936","name":"Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ausschlaggebend ist dabei der Wert des jeweiligen Scheidungsverfahrens. Dieser <a href=\"https://www.scheidung.org/verfahrenswert/\">Verfahrenswert</a> ergibt sich im Wesentlich aus dem Nettoeinkommen der Eheleute der letzten drei Monate. Die Scheidungskosten richten sich also nach dem Einzelfall. Was eine besonders günstige einvernehmliche Scheidung kosten kann, zeigt dieses <a href=\"#beispiel\">Rechenbeispiel</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltsvereinbarung: Absicherung bei Trennung und Scheidung","datePublished":"2022-01-14T11:16:10+00:00","dateModified":"2026-01-23T18:06:27+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/"},"wordCount":1158,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/06/beitragsbild-unterhaltsvereinbarung.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Nach einer Trennung und Scheidung stellen mögliche Ansprüche auf Unterhalt – ob für die gemeinsamen Kinder oder den Ex-Gatten – häufig einen der größten Streitpunkte dar. Um für die Zukunft mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine Unterhaltsvereinbarung Klarheit und ggf. auch Sicherheit schaffen. Doch worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Unterhaltsvereinbarung treffen wollen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Unterhalts­verein­barung in Kürze\n\n\n\nKann man den Unterhalt privat regeln? Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf. Anderenfalls kann diese im Zweifel nicht wirksam oder durchsetzbar sein. Mehr dazu lesen Sie hier.  Wie lange gilt eine Unterhaltsvereinbarung? Eine Vereinbarung zum Unterhalt gilt in aller Regel so lange, bis eine Grundlage des Unterhaltsanspruches entfällt (z. B. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, Minderjährigkeit des betroffenen Kindes).  Wie kann eine Unterhaltsvereinbarung aussehen? Eine unverbindliche Vorlage für eine Unterhaltsvereinbarung finden Sie an dieser Stelle. Die hier aufgeführten Passagen können zum Beispiel in eine Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden. Sie bedürfen dabei jedoch einer individuellen Anpassung an den jeweiligen Einzelfall.  \n\n\n\n\nKönnen Sie eine Unterhalts­verein­barung auch privat treffen?\n\n\n\nKommt es zur Trennung von Kindeseltern oder Ehegatten, so bestehen zumeist verschiedene Unterhaltsansprüche. Grundsätzlich muss zur Vereinbarung über solche kein Familiengericht herangezogen werden. Sind sich die Eheleute oder Kindeseltern einig, können Sie sich auch untereinander einigen. Allerdings nicht beliebig, denn ein Verstoß gegen das Unterhaltsrecht kann im Zweifel zur Unwirksamkeit einer zum Unterhalt getroffenen Vereinbarung führen. Und wenn Sie wichtige formale Aspekte nicht beachten, kann es im Streitfall sogar schwierig sein, eine getroffene Unterhaltsvereinbarung durchzusetzen. Worauf sollten Sie also achten, wenn Sie eine Vereinbarung zum Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt treffen wollen?\n\n\n\nHinweis: Grundsätzlich kann eine Unterhaltsvereinbarung auch Bestandteil eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Sie müssen eine solche also nicht in einem gesonderten Vertrag treffen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtige inhaltliche Aspekte bei einer Unterhalts­verein­barung\n\n\n\nEine Vereinbarung zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt darf nicht gegen geltende rechtliche Regelungen verstoßen. Anderenfalls kann sie schnell unwirksam sein.\n\n\n\nWorauf müssen Sie bei einer Unterhaltsvereinbarung inhaltlich und formal achten?\n\n\n\nEin genereller Ausschluss von Unterhaltsansprüchen ist in aller Regel nicht zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn der Kindesunterhalt in einer Vereinbarung zwischen den Eltern ausgeschlossen werden soll. Auf einen Anspruch Dritter – also der Kinder – kann ein rechtlicher Vormund nicht verzichten.\n\n\n\nUnd auch beim Trennungsunterhalt ist eine Vereinbarung über einen Verzicht nur in seltenen Fällen zulässig, etwa wenn ein entsprechender finanzieller Ausgleich hierfür gewährt wird. Wäre der verzichtende Ehegatte zudem zum Beispiel ohne den ihm rechtlich zustehenden Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, kann auch eine solche Vereinbarung zum Unterhalt unwirksam sein.\n\n\n\nSelbst wenn diese der Form nach (durch Beurkundung) wirksam wäre: Im Zweifel wird die zugrundeliegende Unterhaltsvereinbarung von Jobcenter oder anderen Trägern geprüft. Bei Unzulässigkeit kann diese dann auch stellvertretend von den jeweiligen Stellen gerichtlich angefochten und bis zur Aufhebung geleistete Sozialleistungen vom Schuldner zurückgefordert werden. Dies kann selbst bei nachehelichem Unterhalt der Fall sein, wenn rechtlich eine Anspruchsgrundlage seitens des Bedürftigen besteht.\n\n\n\nHinweis: Da die unterhaltsrechtlichen Regelungen für Laien kaum zu überblicken sind und kein Fall dem anderen gleicht, ist es bei der Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen. Dieser kann aufgrund seines Kenntnisstandes bewerten und prüfen, ob eine zum Unterhalt zu treffende Vereinbarung in dieser oder jener Form im Einzelfall tatsächlich Bestand haben kann.\n\n\n\nWichtige formale Aspekte bei einer Unterhalts­verein­barung\n\n\n\nWie kann eine Vereinbarung zum Unterhalt aussehen?\n\n\n\nDamit eine Vereinbarung zum Unterhalt auch rechtssicher und durchsetzbar ist, sind insbesondere zwei wichtige formale Regeln zu beachten:\n\n\n\n\nSchriftlichkeit\n\n\n\nBeurkundung/Titulierung\n\n\n\n\nSelbst wenn zum Zeitpunkt der Trennung Einigkeit bezüglich der Unterhaltsvereinbarung besteht: Es kann im weiteren Verlauf doch immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Ansprüche kommen. Damit die Ansprüche sich im Zweifel auch zwangsweise gegen den Schuldner durchsetzen lassen, bedarf eine Unterhaltsvereinbarung der formalen Beurkundung oder Titulierung.\n\n\n\nDie Beurkundung entsprechender Vereinbarungen kann vor einem Notar erfolgen. Zudem ist es möglich, eine Unterhaltsvereinbarung vor dem Jugendamt zu schließen. Dieser Titel kann ebenfalls zwangsvollstreckt werden. Allerdings ist bei einer solchen Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt in beiden Fällen das Einverständnis des Unterhaltspflichtigen vorausgesetzt, da dieser sie ebenfalls unterzeichnen muss.\n\n\n\nVerweigert der Unterhaltsschuldner eine Anerkenntnis durch Unterschrift, kann im letzten Schritt ein gerichtlicher Titel erwirkt werden. Hierfür bedarf es eines entsprechenden Antrages vor dem zuständigen Familiengericht. Dieses kann ein Urteil zum Anspruch auf Unterhalt fällen (auch für den Ehegattenunterhalt). Eine rechtskräftige Ausfertigung des Beschlusses kann dann als Unterhaltstitel fungieren.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie kann eine privat­schriftliche Unter­halts­verein­barung aussehen? Unverbindliche Muster\n\n\n\nDie folgende schriftliche Vereinbarung zum Unterhalt stellt ein Muster dar, das keinerlei Anspruch auf Wirksamkeit oder Vollständigkeit erhebt. Es soll lediglich der Veranschaulichung dienen. Um eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und rechtssichere Unterhaltsvereinbarung zu erhalten, wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt. Beachten Sie zudem, dass formale Rechtskraft erst bei entsprechender notarieller Beurkundung entsteht.\n\n\n\n\n\n\nSchriftliche Vereinbarung zum Unterhalt (unverbindliche Muster)\n\n\n\n1. Unterhaltsvereinbarung zum Trennungsunterhalt\n\n\n\nWährend der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Scheidung überweist der Ehemann an die Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von [Betrag] - jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus. Die Überweisung des Trennungsunterhalts erfolgt erstmalig für den Monat [Monat] auf folgendes Konto:\n\n\n\n[Kontoverbindung]\n\n\n\nDem Trennungsunterhalt liegt folgende Berechnung zugrunde: [Berechnungsgrundlage anführen]\n\n\n\n2. Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt\n\n\n\nDer Kindesvater überweist auf das Konto der Kindesmutter einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von\n\n\n\n\n[Betrag] für das Kind [Name] und\n\n\n\n[Betrag] für das Kind [Name]\n\n\n\n\n- jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus.\n\n\n\nDie Überweisung des Kindesunterhalts erfolgt erstmalig ab dem Monat [Monat] auf folgendes Konto:\n\n\n\n[Kontoverbindung]\n\n\n\nDem Kindesunterhalt liegt ein Betrag in Höhe von [Betrag] monatliches bereinigtes Nettoeinkommen zu Grunde.\n\n\n\nFolgende Unterhaltsansprüche ergeben sich hiermit für die unterhaltsberechtigten Kinder gemäß Düsseldorfer Tabelle (Stand: XY):\n\n\n\n\nKind [Name], geboren am [Geburtsdatum], Altersstufe [Stufe gemäß DT]: Unterhaltsbedarf in Höhe von [Betrag] abzgl. Hälftiges monatliches Kindergeld in Höhe von [Betrag] = Unterhaltsanspruch in Höhe von [Betrag] monatlich\n\n\n\nKind [Name], geboren am [Geburtsdatum], Altersstufe [Stufe gemäß DT]: Unterhaltsbedarf in Höhe von [Betrag] abzgl. Hälftiges monatliches Kindergeld in Höhe von [Betrag] = Unterhaltsanspruch in Höhe von [Betrag] monatlich\n\n\n\n\nKindesmutter und Kindesvater vereinbaren eine regelmäßige Anpassung der Unterhaltssätze, sollten sich zukünftig Änderungen ergeben (Erneuerung der Düsseldorfer Tabelle, Anhebung des Kindergelds, Einkommensänderungen).\n\n\n\n3. Änderung der Unterhaltsansprüche\n\n\n\nDie Parteien werden darauf hingewiesen, dass für eine Änderung der Unterhaltszahlungen des Ehemannes eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO erforderlich ist, sofern zwischen den Parteien keine einvernehmliche Lösung möglich ist.\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n    \n    \n    \n\n\n    \n        Muster als .DOC herunterladen\n        Muster als .PDF herunterladen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/","name":"Unterhaltsvereinbarung •§• Muster, Regeln und Grenzen","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/06/beitragsbild-unterhaltsvereinbarung.jpg","datePublished":"2022-01-14T11:16:10+00:00","dateModified":"2026-01-23T18:06:27+00:00","description":"Wie kann eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung aussehen? Muster, was bei der Unterhaltsvereinbarung zum Trennungsunterhalt zu beachten ist etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#faq-question-1642169723784"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#faq-question-1642169724997"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvereinbarung/#faq-question-1642169725689"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Sorgerechtsstreit: Kosten &#038; Ablauf gerichtlicher Verfahren zum Sorgerecht","datePublished":"2022-01-31T15:00:39+00:00","dateModified":"2026-01-25T20:38:02+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/"},"wordCount":1153,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/02/beitragsbild-sorgerechtsstreit.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Bei einer Trennung mit gemeinsamen Kindern kommt es oftmals nicht nur zu Auseinandersetzungen zum Unterhalt. Auch Fragen zum Umgang und Sorgerecht sind regelmäßig zu klären. Lassen sich gütliche Einigungen nicht herbeiführen, kann es dann schon einmal zum Streit ums Sorgerecht kommen. Im Zweifel muss dann über den Sorgerechtsstreit ein Gericht entscheiden.&nbsp;\n\n\n\n\nDas Wichtigste zu Sorgerechtsstreitigkeiten in Kürze\n\n\n\nMuss ein Gericht über das Sorgerecht entscheiden? Nein, grundsätzlich erhalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren. Bei unverheirateten Eltern kann der Vater vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. Nur in letzter Instanz wird ein Familiengericht über den Sorgerechtsstreit entscheiden, sofern einer der Elternteile einen entsprechenden Antrag stellt.  Wer trägt die Kosten bei einem Sorgerechtsstreit? Während die Gerichtskosten den Beteiligten zu gleichen Teilen aufzuerlegen sind, sind die Anwaltskosten von dem jeweiligen Auftraggeber (Mandanten) zu zahlen. Eine Kostenteilungsvereinbarung kann die finanzielle Last auf beide Eltern aufteilen. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn nur ein Anwalt als gerichtlicher Vertreter im Verfahren auftritt.  Greift bei einem Sorgerechtsstreit der Rechtsschutz? In der Regel bieten Rechtsschutzversicherungen nur selten Policen an, die auch Familienrechtsstreitigkeiten abdecken. Prüfen Sie ggf., welche Verfahren im Einzelfall von Ihrer Versicherung abgedeckt sind. Tritt die Rechtsschutzversicherung im Sorgerechtsstreit für die Kosten nicht ein und verfügen Sie selbst nicht über ausreichend Einkommen, um diese selbst zu tragen, können Sie ggf. auf staatliche Hilfen zurückgreifen (Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe).  Wie gewinnt man einen Sorgerechtsstreit? Garantien gibt es keine. Ob nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden soll oder aber einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden soll: Am Ende muss das zuständige Gericht eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall treffen, die im Wesentlichen im Interesse des Kindes liegt. Dabei müssen oftmals zahlreiche Umstände berücksichtigt werden. Die Austragung eines Sorgerechtsstreits vor einem Familiengericht sollte jedoch der letzte Schritt sein. Zunächst sollten auch die Eltern versuchen, eine möglichst gütliche Einigung außergerichtlich zu erzielen.  \n\n\n\n\nWeiterführende Ratgeber rund ums Sorgerecht:\n\n\n\n\nSorgerecht\n\n\n\nGemeinsames Sorgerecht\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n\n\nUnterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht\n\n\n\n\nStreit um das Sorgerecht: Wer ist überhaupt wann sorgeberechtigt?\n\n\n\nDer Streit ums Sorgerecht kann erbittert sein, doch im Fokus sollte das Kindeswohl stehen.\n\n\n\nDie elterliche Sorge gestattet es dem sorgeberechtigten Elternteil, über sämtliche wichtige Fragen das Kind betreffend zu entscheiden. Teilen die Eltern sich das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, sind mithin auch beide Eltern entscheidungsbefugt. Das erfordert nicht selten, einen gemeinsamen Konsens zu schaffen und miteinander im Gespräch zu bleiben.&nbsp;\n\n\n\nAber wann genau erhält der Vater das Sorgerecht? Wird ein Kind in eine bestehende Ehe geboren, dann haben automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Auch im Falle einer Scheidung ändert sich hieran zunächst nichts, sofern es keine Aberkennung des Sorgerechts gibt. Bei unverheirateten Eltern hingegen muss der Vater das Sorgerecht beim Jugendamt oder vor dem Familiengericht aktiv beantragen.&nbsp;\n\n\n\nEin Sorgerechtsstreit kann mithin in unterschiedliche Richtungen laufen: Entweder einer der Elternteile versucht, das gemeinsame Sorgerecht zu erstreiten oder aber es soll einem Elternteil aberkannt werden. Können die Eltern sich im Sorgerechtsstreit auch über einen vermittelnden Anwalt für Familienrecht nicht einigen, muss in letzter Instanz das Familiengericht auf Antrag über den Sorgerechtsstreit entscheiden. Eine solche Sorgerechtsklage kann nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten. Einen Sorgerechtsstreit zu vermeiden, sollte zunächst also im Fokus der Problemlösung stehen. \n\n\n\nSollte es doch einmal keine gütliche Einigung geben, wenden Sie sich in einem Sorgerechtsstreit an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, unter welchen Voraussetzungen das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden kann oder aber ein Sorgerechtsentzug möglich ist. Garantien, den Sorgerechtsstreit zu gewinnen, gibt es kaum. Im Familienrecht kommt es wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet stark auf die Umstände im Einzelfall an.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSorgerechtsstreit: Ablauf &amp; Dauer des Verfahrens\n\n\n\nMuss immer ein Gericht bei Sorgerechtsstreitigkeiten entscheiden?\n\n\n\nIn einem ersten Schritt wird ein Anwalt zunächst prüfen, ob sich eine außergerichtliche Einigung bezüglich des Sorgerechts finden lässt. Dies ist nicht nur im Interesse der beteiligten Eltern, sondern dient vor allem auch dem Kindeswohl. Ein Sorgerechtsstreit kann nämlich eine starke Belastung für die Kinder darstellen. Häufig wird deshalb in einem Sorgerechtsstreit das Jugendamt als Interessenvertreter des Kindes einbezogen.\n\n\n\nIst eine Einigung im Sorgerechtsstreit nicht möglich, so kann der Anwalt einen Antrag auf Entscheidung im Sorgerechtsstreit vor dem zuständigen Familiengericht stellen - sofern er eine entsprechende Vollmacht von seinem Mandanten erhält. In dem Antrag sind dann u. a. auch Gründe dafür angeführt, warum das gemeinsame Sorgerecht zu erteilen oder dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen ist. Ggf. bedarf es hierfür entsprechender Belege und Nachweise.&nbsp;\n\n\n\nNach einer Bewertung des Sachverhalts und einer Befragung der Betroffenen vor dem Familiengericht kann dieses über den Sorgerechtsstreit entscheiden und unter Umständen auch das Sorgerecht entziehen. Dies geschieht jedoch in aller Regel nur in seltenen Ausnahmefällen, in denen das Kindeswohl durch den betroffenen Elternteil als erheblich gefährdet anzuerkennen ist. Die Hürden sind hier vergleichsweise hoch angesetzt. Am Ende wird ein Gericht stets versuchen, im Interesse des betroffenen Kindes zu entscheiden.\n\n\n\nWie lange es von den ersten Anwaltsgesprächen bis hin zu einer gerichtlichen Entscheidung dauert, lässt sich nicht festlegen. Sind die Fronten verhärtet, können sich Verfahren zu einem Sorgerechtsstreit auch schon einmal über mehrere Monate hinziehen. Dabei spielt u. a. auch die Auslastung des zuständigen Gerichts eine Rolle.\n\n\n\nWelche Kosten entstehen für einen Sorgerechtsstreit?\n\n\n\nWas kann ein Sorgerechtsstreit kosten?\n\n\n\nOb Gerichts- oder Anwaltskosten: In einem Sorgerechtsstreit wie auch in anderen Familienverfahren richten sich die jeweils entstehenden Gebühren maßgeblich nach dem Verfahrenswert. In einem Sorgerechtsverfahren beträgt dieser in der Regel\n\n\n\n\n4.000 Euro (vgl. § 45 Abs. 1 FamGKG)\n\n\n\nggf. je Kind 550 Euro, sofern ein Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.\n\n\n\n\nGrundlage für die Gebührenhöhe sind das Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (RVG). Insgesamt können bei einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten von zirka 1.000 Euro entstehen (bei nur einem Anwalt und inklusive Steuern). Wichtig ist: Ganz ohne Anwalt geht es nicht. Für Antragsteller besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Kommt es hingegen dank der Bemühungen des Rechtsanwalts zu einer außergerichtlichen Einigung, so entstehen lediglich Anwaltskosten.\n\n\n\nWer trägt die bei Sorgerechtsstreitigkeiten entstehenden Kosten? Die Gerichtskosten müssen sich Antragsteller und -gegner regelmäßig teilen. Die Anwaltskosten hingegen hat der jeweilige Auftraggeber zu zahlen, sofern in einer Kostenteilungsvereinbarung nichts anderes bestimmt wird. Können betroffene Eltern die Kosten für den Sorgerechtsstreit - ob nun gerichtlich oder außergerichtlich beigelegt - nicht selbst stemmen, können Sie ggf. auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe zurückgreifen.\n\n\n\nEine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in Familienverfahren hingegen in aller Regel nicht. Unter Umständen können aber zumindest die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt angerechnet werden. Prüfen Sie hierzu, welche Leistungen Ihre Rechtsschutzversicherung im Einzelnen abdeckt."}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669245690","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669245690","name":"Wer trägt die Kosten bei einem Sorgerechtsstreit?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Während die Gerichtskosten den Beteiligten zu gleichen Teilen aufzuerlegen sind, sind die <a href=\"https://www.scheidung.org/anwaltskosten/\">Anwaltskosten</a> von dem jeweiligen Auftraggeber (Mandanten) zu zahlen. Eine Kostenteilungsvereinbarung kann die finanzielle Last auf beide Eltern aufteilen. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn nur ein Anwalt als gerichtlicher Vertreter im Verfahren auftritt.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669246385","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669246385","name":"Greift bei einem Sorgerechtsstreit der Rechtsschutz?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"In der Regel bieten <a href=\"https://www.scheidung.org/rechtsschutzversicherung/\">Rechtsschutzversicherungen</a> nur selten Policen an, die auch Familienrechtsstreitigkeiten abdecken. Prüfen Sie ggf., welche Verfahren im Einzelfall von Ihrer Versicherung abgedeckt sind. Tritt die Rechtsschutzversicherung im Sorgerechtsstreit für die Kosten nicht ein und verfügen Sie selbst nicht über ausreichend Einkommen, um diese selbst zu tragen, können Sie ggf. auf staatliche Hilfen zurückgreifen (<a href=\"https://www.scheidung.org/beratungshilfe/\">Beratungshilfe</a>, <a href=\"https://www.scheidung.org/verfahrenskostenhilfe/\">Verfahrenskostenhilfe</a>).","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669246993","position":4,"url":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsstreit/#faq-question-1643669246993","name":"Wie gewinnt man einen Sorgerechtsstreit?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Garantien gibt es keine. Ob nun das gemeinsame <a href=\"https://www.scheidung.org/sorgerecht/\">Sorgerecht</a> beantragt werden soll oder aber einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden soll: Am Ende muss das zuständige Gericht eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall treffen, die im Wesentlichen im Interesse des Kindes liegt. Dabei müssen oftmals zahlreiche Umstände berücksichtigt werden. Die Austragung eines Sorgerechtsstreits vor einem Familiengericht sollte jedoch der letzte Schritt sein. Zunächst sollten auch die Eltern versuchen, eine möglichst gütliche Einigung außergerichtlich zu erzielen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Vaterschaftsanfechtung: Wie können Betroffene die Vaterschaft anfechten?","datePublished":"2022-03-18T13:36:53+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:44:12+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/"},"wordCount":903,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/06/beitragsbild-vaterschaftsanfechtung.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Mit der rechtlichen Vaterschaft gehen zahlreiche Verpflichtungen einher. Insbesondere einen Anspruch auf Kindesunterhalt besteht. Doch rechtliche Vaterschaft bedeutet nicht immer auch leibliche Abstammung. Wie und wann können Betroffene eine Vaterschaft möglicherweise anfechten?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vaterschaftsanfechtung\n\n\n\nWer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? Die Vaterschaftsanfechtung kann durch die Mutter, das betroffene Kind sowie durch den rechtlichen oder vermuteten leiblichen Vater beantragt werden. Einen genauen Überblick zu den nach § 1600 BGB berechtigten Personen finden Sie hier.  Wie lange kann man die Vaterschaft anfechten? Die Frist für die Vaterschaftsanfechtung beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem die Umstände bekannt geworden sind, die an der Vaterschaft zweifeln lassen. Näheres dazu erfahren Sie hier.  Wie läuft die Vaterschaftsanfechtung ab? Wollen Sie die Vaterschaft anfechten, müssen Sie eine Vaterschaftsanfechtungsklage bei dem zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft bei Verfahrensaufnahme mittels eines Abstammungsgutachtens des Kindes (z. B. Vaterschaftstest), ob die Klage berechtigt ist.  Wer trägt die Kosten bei einer Vaterschaftsanfechtung? Die Kosten teilen sich die Beteiligten zumeist. Welche Kosten für die Vaterschaftsanfechtung im Einzelfall entstehen können, lesen Sie hier.  Was passiert nach einer Vaterschaftsanfechtung? War die Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgreich und wurde die rechtliche Vaterschaft aufgehoben, so hat das betroffene Kind gegenüber dem Kläger keinen Anspruch auf Kindesunterhalt mehr. Auch Erbansprüche entfallen aufgrund der Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft. Zudem hat der Kläger hiernach keinen Anspruch mehr auf das Sorgerecht für das betreffende Kind.  \n\n\n\n\nWer kann die Anfechtung der Vaterschaft in die Wege leiten?\n\n\n\nVaterschaftsanfechtung: Wann und wie kann ich eine Vaterschaft anfechten?\n\n\n\nDie Vaterschaft anfechten können nach § 1600 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die folgenden Personen:\n\n\n\n\nder Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Kindesmutter verheiratet war (als Ehemann fällt diesem automatisch die rechtliche Vaterschaft zu)\n\n\n\nder Mann, der die Vaterschaft offiziell gegenüber dem Jugendamt anerkannt hat (und damit die rechtliche Vaterschaft übernimmt)\n\n\n\nder Mann, der zum Zeitpunkt der Empfängnis mit der Kindesmutter intim war\n\n\n\ndas betroffene Kind\n\n\n\ndie Kindesmutter\n\n\n\n\nWichtig ist, dass die Vaterschaftsanfechtung nur dann möglich ist, wenn tatsächlich begründete Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Diese können zum Beispiel vorliegen, wenn das Kind vor der Ehe zur Welt gekommen ist, die Kindesmutter im Empfängniszeitraum eine Affäre hatte, der Mann zeugungsunfähig ist/war oder ein Vaterschaftstest die biologische Vaterschaft ausschließt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVaterschaftsanfechtung: Welche Frist ist beim Vaterschaftsanfechtungsverfahren zu beachten?\n\n\n\nVaterschaft anfechten: Welche Frist gilt und wann beginnt diese zu laufen?\n\n\n\nDie Vaterschaftsanfechtung ist nicht ewig möglich. Grundsätzlich können Betroffene die Anfechtung der Vaterschaft innerhalb einer Frist von zwei Jahren in die Wege leiten. Fristbeginn entspricht dabei nicht automatisch der Geburt des Kindes, sondern dem Zeitpunkt, zu dem über die Umstände Kenntnis erlangt wurde, die eine Vaterschaft anzweifeln lassen. Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt sein, zu dem dem rechtlichen Vater bekannt geworden ist, dass die Mutter des Kindes während des Empfängniszeitraums mit einem anderen Partner Geschlechtsverkehr hatte.\n\n\n\nDie Vaterschaft anfechten ist auch nach 10 Jahren (ausgehend von der Geburt des Kindes) somit theoretisch noch möglich, wenn der Betroffene erst nach frühestens 8 Jahren davon erfahren hat, dass er womöglich nicht der Vater des betreffenden Kindes ist.\n\n\n\nIst die für die Vaterschaftsanfechtung gesetzte Frist abgelaufen, ist eine entsprechende Klage in der Regel nicht mehr möglich. Die rechtliche Vaterschaft bleibt in solchen Fällen also auch dann bestehen, wenn der Betroffene nachweislich nicht der leibliche Vater des Kindes ist.\n\n\n\nVaterschaftsanfechtung: Ablauf des Verfahrens zur Anfechtung der Vaterschaft\n\n\n\nWollen Sie die Vaterschaft anfechten? Das Jugendamt ist an dieser Stelle nicht der richtige Ansprechpartner. Stattdessen kann ein solches Verfahren lediglich vor dem zuständigen Familiengericht erfolgen. Hierzu bedarf es einer Vaterschaftsanfechtungsklage.\n\n\n\nDer Betroffene, der die Vaterschaft anfechten will, muss also einen entsprechenden Antrag vor dem Familiengericht stellen. Kommt es zum Verfahren, so ordnet das zuständige Gericht in aller Regel ein Abstammungsgutachten an. Im Zuge dessen kann ein Vaterschaftstest durchgeführt werden, der die Abstammung des Kindes klärt. Stellt sich hierbei heraus, dass eine biologische Vaterschaft auszuschließen ist, kann auch die rechtliche Vaterschaft durch das Gericht aufgehoben werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nInteressant: Anders als bei vielen anderen Familienverfahren besteht bei einer Vaterschaftsanfechtung kein Anwaltszwang für den Antragsteller. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich zumindest vorab außergerichtlich von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Dieser kann zum einen die Chancen eines entsprechenden Verfahrens einschätzen und auch klären, welche mögliche Begründung bei der Anfechtung der Vaterschaft herangeführt werden können.\n\n\n\nVaterschaft anfechten: Welche Kosten entstehen und wer muss diese zahlen?\n\n\n\nVaterschaftsanfechtung: Wer trägt die Kosten?\n\n\n\nDie für die Vaterschaftsanfechtung entstehenden Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert. Nach § 46 Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) beläuft sich der Verfahrenswert auf 2.000 Euro. Die Gerichtskosten, die sich hieraus für die Vaterschaftsanfechtung ergeben, betragen zirka 200 Euro. Hinzu kommen weitere zirka 1.000 Euro für die Erstellung des Abstammungsgutachtens. Bei Beauftragung eines Anwaltes können zusätzlich ungefähr 1.000 Euro Rechtsanwaltsgebühren auf die Betroffenen zukommen.\n\n\n\nDie Kosten für die Vaterschaftsanfechtung teilen sich die Beteiligten in der Regel. Mindestens die Gerichtskosten sind jeweils hälftig zu zahlen.\n\n\n\nWichtig! Ein unzulässig oder gar heimlich durchgeführter Vaterschaftstest – zum Beispiel ohne Zustimmung eines Beteiligten – kann zu einem Bußgeld führen. Zudem werden entsprechende Abstammungsgutachten bei der Vaterschaftsanfechtung in aller Regel nicht anerkannt."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/","url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/","name":"Vaterschaftsanfechtung: Wer kann die Vaterschaft anfechten?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/06/beitragsbild-vaterschaftsanfechtung.jpg","datePublished":"2022-03-18T13:36:53+00:00","dateModified":"2026-01-28T09:44:12+00:00","description":"Wer kann die Vaterschaft anfechten? Welche Frist gilt bei der Vaterschaftsanfechtung? Wer trägt die Kosten für die Vaterschaftsanfechtungsklage?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#faq-question-1654171330037"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#faq-question-1654171331141"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#faq-question-1654171331786"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#faq-question-1654171364032"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/#faq-question-1654171377143"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Verwirkung von Unterhalt: Wann kann der Unterhaltsanspruch entfallen?","datePublished":"2022-03-25T14:41:47+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:44:06+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/"},"wordCount":1276,"commentCount":6,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/03/beitragsbild-verwirkung-unterhalt.jpg","articleSection":["Unterhalt"],"inLanguage":"de","description":"Unterhaltsansprüche müssen nicht auf Dauer bestehen. Sie können zeitlich begrenzt sein oder aber auch durch Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten gänzlich entfallen. Doch die Grenzen für die Verwirkung von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt oder Kindesunterhalt sind aufgrund der anzunehmenden Bedürftigkeit von Unterhaltsberechtigten eng gesteckt. Aber auch der Schuldnerschutz vor unberechtigten Ansprüchen bleibt beim Unterhalt nicht außer Acht. Wann aber kann es zur Verwirkung von Unterhalt gegenüber ehemaligen Ehepartnern oder den eigenen Kindern kommen?\n\n\n\n\nDas Wichtigste zur Verwirkung des Unterhalts in Kürze\n\n\n\nWas bedeutet es, wenn der Anspruch auf Unterhalt verwirkt wird? Bei der Verwirkung von Unterhalt kann das Verhalten des Unterhaltsberechtigten die Weitererfüllung der Zahlungen für den Schuldner grob unbillig (also unzumutbar) machen. Obwohl ein genereller Unterhaltsanspruch besteht, kann die Zahlung also dennoch entfallen.  Wann ist die Verwirkung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt möglich? Eine kurze Ehedauer, eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft oder aber strafbares Verhalten kann unter anderem zur Verwirkung von Unterhalt führen. Einen Überblick zu den einzelnen Umständen, die in § 1579 BGB aufgeführt sind, finden Sie hier.  Wann entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt bei schuldhaftem Verhalten des Kindes? Der Unterhaltsanspruch eines Kindes kann unter anderem durch sittliches Fehlverhalten verwirkt werden. Möglich ist dies jedoch erst ab Volljährigkeit des Kindes. Mehr dazu lesen Sie hier.  \n\n\n\n\nUnter welchen Voraussetzungen kann der Unterhalt des Ehegatten verwirkt sein?\n\n\n\nDer Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann auf vielfältige Weise verwirkt werden. Die Grundlage hierfür bildet § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser listet unterschiedliche Gründe auf, die zur Verwirkung von Unterhalt (Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt) führen kann. Im Kern beschreiben sie Konstellationen, die die Weiterleistung von Unterhaltszahlungen für den Schuldner grob unbillig machten. Aufgrund folgender Sachverhalte kann bei nachehelichem oder Trennungsunterhalt demnach die Verwirkung begründet sein:\n\n\n\nKurze Ehedauer &amp; Co: Wann kann der Unterhalt verwirkt sein?\n\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen kurzer Ehedauer: Wann eine kurze Ehe vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig. Eine Rolle spielt insbesondere auch, wie weit die Eheleute in dieser Zeit bereits auf eine gemeinsame und eng verflochtene Lebensführung ausgerichtet waren. In der Regel kann eine Dauer von zwei bis maximal drei Jahren als kurz gelten. Am Ende entscheidet jedoch stets der Einzelfall.\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt, wenn eine verfestigte (neue) Lebensgemeinschaft besteht: Hat der Unterhaltsberechtigte nach der Trennung eine neue Partnerschaft, die bereits länger besteht (mindestens ein Jahr, eher zwei bis drei) oder anderweitig als verfestigt (eheähnlich) gelten kann, kann auch hier der Unterhalt verwirkt sein. Eine automatische Verwirkung von Unterhalt, wenn ein neuer Partner in das Leben des Berechtigten tritt, bedeutet das also nicht.&nbsp;\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen Straftaten gegen den Pflichtigen oder dessen nahe Angehörige: Hierzu zählen zum Beispiel Körperverletzung, schwere Beleidigungen oder Verleumdungen, sexuelle Gewalt u. a. Der Unterhaltsempfänger muss dabei aber schuldhaft gegenüber dem Unterhaltspflichtigen oder dessen Angehörigen handeln (gilt also zum Beispiel nicht bei Fahrlässigkeit).\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen mutwillig herbeigeführter Bedürftigkeit: Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Betroffene den eigenen Job kündigt und so seine Einkünfte selbstverschuldet verringert. Auch verschwenderisches Verhalten, Ausbleiben bzw. Abbrechen oder Ablehnen von Therapien, die zum Beispiel bei Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen die Bedürftigkeit zukünftig herabsetzen könnten, zählen dazu.\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen der Verletzung von Vermögensinteressen: Handelt der Berechtigte gegenüber dem Unterhaltsschuldner in einer Weise, die diesem beruflich schaden könnte, kann auch hier die Verwirkung von Unterhalt erfolgen. Eine Strafanzeige (bei wissentlich falscher oder leichtfertig gestellter Anzeige) kann dies ebenso begründen wie das Anschwärzen beim Arbeitgeber oder Geschäftspartnern, wenn diese sich auf seine Einkommensverhältnisse negativ auswirken können (z. B. durch drohende Kündigung, Verlust von Kunden).\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt bei Unterhaltspflichtverletzungen: Unter Umständen kann der Anspruch auf Unterhalt auch verwirkt werden, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum vor der Trennung den eigenen Unterhaltspflichten in gröblicher Weise nicht nachkam (Beteiligung am Familienunterhalt). Zu beachten ist hierbei, dass der Beitrag zum Familienunterhalt nicht zwangsläufig in Barunterhalt, sondern auch in Form von Naturalien erfolgen kann (Haushaltsführung, Kinderbetreuung usf.).\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens gegenüber dem Pflichtigen: Hier käme neben einer unberechtigten Strafanzeige ebenfalls etwa auch das Ausbrechen aus einer intakten Ehe infrage. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Fremdgehen automatisch gegeben ist. Die außereheliche Beziehung muss auch wesentliche Ursache für das Scheitern der Ehe sein.\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen anderer, ähnlich schwerwiegender Gründe: Die Auflistung ist in § 1579 demnach nicht abgeschlossen. Im Einzelfall können also auch weitere Verfehlungen eine grobe Unbilligkeit begründen.\n\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Zwar ist die Verwirkung von Unterhalt nach BGB also in bestimmten Fällen möglich. Im Zweifel muss jedoch ein Familiengericht entscheiden, ob die vorliegenden Gründe tatsächlich genügen, um die Unterhaltsberechtigung zu verneinen. Ein Anwalt für Familienrecht kann abwägen, wie die Aussichten auf Erfolg stehen, sollte es doch einmal zu entsprechenden Streitigkeiten kommen. Spätestens vor dem Familiengericht ist die Vertretung durch einen Anwalt für den Antragsteller verpflichtend.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVerwirkung der Unterhaltsansprüche von Kindern nach § 1611 BGB\n\n\n\nIst die Verwirkung auch beim Kindesunterhalt denkbar?\n\n\n\nNicht nur gegenüber Ehegatten, sondern auch gegenüber Kindern kann der Anspruch auf Unterhalt entfallen. Die Voraussetzungen sind hier jedoch noch strenger gewählt, um Kinder vor Bedürftigkeit zu schützen. Nichtsdestotrotz können einzelne Situationen dazu führen, dass auch der Kindesunterhalt verwirkt ist.\n\n\n\nEinen wesentlichen Aspekt hierbei stellt das Verhalten des betroffenen Kindes selbst dar. Sittliches Verschulden kann auch hier nach § 1611 BGB zur Verwirkung von Unterhalt führen. Dies ist jedoch stets nur ab Volljährigkeit des betroffenen Kindes möglich. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit ist die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gegenüber den Eltern nicht möglich.\n\n\n\nAuch bei volljährigen Kindern kommt die Verwirkung des Unterhalts in der Praxis jedoch nur selten zur Anwendung. Vorausgesetzt ist ein sittliches Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltsschuldner, durch das die Weiterzahlung von Kindesunterhalt grob unbillig gegenüber dem zahlenden Elternteil wäre. Diese Unbilligkeit kann bestehen, wenn\n\n\n\n\ndas Kind durch eigenes Verschulden erst bedürftig geworden ist,\n\n\n\nden eigenen Pflichten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen in grober Weise nicht nachkam oder\n\n\n\nsich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat (gegenüber dem Schuldner oder seinen nahen Angehörigen).\n\n\n\n\nIm Einzelfall ist die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs auch dann möglich, wenn der Betroffene diesen gegenüber dem Pflichtigen seit über einem Jahr nicht geltend gemacht hat (vgl. § 204 BGB). Kann der Schuldner dadurch und durch weitere Umstände davon ausgehen, dass auch künftig keine entsprechende Geltendmachung erfolgt, ist der Unterhalt im Zweifel verwirkt.\n\n\n\nIm Folgenden einige Beispiele, die in der Vergangenheit im Einzelfall zur Verwirkung von Unterhalt eines volljährigen Kindes führten:\n\n\n\n\nAbbruch der schulischen Ausbildung, ohne dies mitzuteilen, um so weiter Unterhalt zu erhalten\n\n\n\nziellose Fortführung des Studiums oder nachweislich fehlende Bemühungen um eine Ausbildungsstelle über einen längeren Zeitraum\n\n\n\nAufnahme einer Beschäftigung neben dem Studium, ohne hierüber Auskunft zu erteilen (Nichterfüllung der Auskunftspflicht bei Veränderung der Einkommensverhältnisse)\n\n\n\nVerwirkung von Unterhalt wegen Verleumdung, Beleidigung oder falscher Verdächtigung wegen einer Straftat oder bei anderen schwerwiegenden strafbaren Handlungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen (in besonders schweren Fällen)\n\n\n\n\nIn solchen Fällen kann eine Verwirkung von Unterhalt zumindest möglich sein. Doch die Zahlungen ohne rechtliche Regelung einzustellen, kann hier dem Schuldner zum Verhängnis werden. Im Streitfall muss im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden, ob das sittliche Fehlverhalten des Kindes tatsächlich die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs begründen können."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/","url":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/","name":"Verwirkung von Unterhalt •§• Regeln nach §§ 1579, 1611 BGB","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/03/beitragsbild-verwirkung-unterhalt.jpg","datePublished":"2022-03-25T14:41:47+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:44:06+00:00","description":"Wann kann es zur Verwirkung von Unterhalt kommen? Erfahren Sie, wann der Unterhalt laut BGB verwirkt sein kann (bei Kindes- und Ehegattenunterhalt).","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561026119"},{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561045729"},{"@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561046659"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561045729","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561045729","name":"Wann ist die Verwirkung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt möglich?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eine kurze Ehedauer, eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft oder aber strafbares Verhalten kann unter anderem zur Verwirkung von Unterhalt führen. Einen Überblick zu den einzelnen Umständen, die in § 1579 BGB aufgeführt sind, finden Sie <a href=\"#liste\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561046659","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/verwirkung-unterhalt/#faq-question-1648561046659","name":"Wann entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt bei schuldhaftem Verhalten des Kindes?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhaltsanspruch/\">Unterhaltsanspruch</a> eines Kindes kann unter anderem durch sittliches Fehlverhalten verwirkt werden. Möglich ist dies jedoch erst ab Volljährigkeit des Kindes. Mehr dazu lesen Sie <a href=\"#kind\">hier</a>.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kindeswohlgefährdung: Wann ist das Kindeswohl gefährdet?","datePublished":"2022-05-24T06:01:01+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:42:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/"},"wordCount":1481,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/05/beitragsbild-kindeswohlgefaehrdung.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Das Wichtigste über Kinde­swohl­gefähr­dung in Kürze\n\n\n\nWann spricht man von einer Kindeswohlgefährdung? Eine aktuelle oder mindestens absehbare Gefahr für die Entwicklung des Kindes (körperlich, seelisch oder geistig) kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Dabei muss nicht in jedem Fall auch häusliche Gewalt vorliegen. Was genau “Kindeswohl” bedeutet, erfahren Sie hier.  Was sind Beispiele für Kindeswohlgefährdung? Zum einen kann das Kindeswohl durch Vernachlässigung gefährdet sein. Aber auch sämtliche Formen von Gewalterfahrung stellen eine potentielle Kindeswohlgefährdung dar. Mehr dazu lesen Sie hier.  Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung? Für Außenstehende ist dies häufig vergleichsweise schwer, insbesondere wenn der Einblick in die tatsächlichen familiären Verhältnisse fehlt. Es gibt jedoch einzelne Indikatoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten können (aber nicht müssen!). Eine Orientierung gibt diese Checkliste.  Wo kann ich eine Kindeswohlgefährdung melden? Eine latente Kindeswohlgefährdung können Sie dem Jugendamt melden. Handelt es sich um eine akute - also unmittelbare - Kindeswohlgefährdung (z. B. dauerhafte Schreie des Kindes, offene Gewaltausübung gegen das Kind), können Sie sich auch an die Polizei wenden.  \n\n\n\n\nLiteratur zum Thema Kindeswohlgefährdung\n\n\n\nWas ist eine Kindes­wohl­gefähr­dung? Definition und Beispiele\n\n\n\nKindeswohlgefährdung: Was meint überhaupt der Begriff \"Kindeswohl\"?\n\n\n\nDas Kindeswohl beschreibt ganz allgemein das physische und psychische Wohlergehen eines Kindes. Klassische Kriterien bei der Bewertung des Kindeswohls sind u. a.:\n\n\n\n\nKontinuität\n\n\n\nFörderung\n\n\n\nBindung des Kindes\n\n\n\nErziehungsfähigkeit der Eltern\n\n\n\nKindeswille\n\n\n\n\nBestimmte Handlungen oder deren Unterlassen können das Wohl eines Kindes gefährden - also die seelische oder körperliche Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigen. Eine Kindeswohlgefährdung muss dabei nicht automatisch von den sorgeberechtigten Eltern ausgehen oder nur innerhalb von Familien stattfinden. Auch Dritte können sich durchaus kindeswohlgefährdend verhalten. Doch was genau bedeutet das?\n\n\n\nDer Begriff “Kindeswohlgefährdung” ist rechtlich nicht fest definiert. Es gibt also keinen gesetzlich fest abgesteckten Rahmen, der Vorgänge bestimmt, die das Kindeswohl per se gefährden. Stattdessen bedarf es in jedem Einzelfall einer genaueren Betrachtung vonseiten des Jugendamts und/oder Familiengerichts, sobald ein möglicher Fall bekannt wird. Diese bewerten dann, ob im Einzelfall tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen ist - und welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu treffen sind.\n\n\n\nIm Allgemeinen wird zwischen verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung unterschieden:\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKindeswohl­gefährdung durch Vernachlässigung\n\n\n\nIn solchen Fällen wird das Kindeswohl durch Unterlassen verursacht. Sorgeberechtigte oder Betreuer verletzen dabei wiederholt oder dauerhaft ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Kind. Diese Vernachlässigung kann sich auf unterschiedlichen Ebenen zeigen:&nbsp;\n\n\n\nWoran lässt sich eine mögliche Kindeswohl­gefährdung erkennen?\n\n\n\n\nphysisch: z. B. mangelhafte Hygiene oder medizinische Versorgung, unzureichende Versorgung mit Nahrung oder Kleidung\n\n\n\nerzieherisch bzw. kognitiv: z. B. unzureichende Einflussnahme auf die Erziehung, keine oder mangelhafte Kommunikation, fehlende Förderung von Spiel und Lernen\n\n\n\nemotional: z. B. keine Vermittlung von Geborgenheit, Liebe oder Wertschätzung\n\n\n\nAufsichtspflicht: z. B. Kind wird immer wieder über längere Zeit allein gelassen oder Person hinterfragt unangekündigtes Wegbleiben des Kindes nicht\n\n\n\n\nAber: Für Außenstehende ist diese Form der möglichen Kindeswohlgefährdung oft nur schwer zu fassen. Unterschiedliche Lebensentwürfe, Erziehungsmodelle, kulturelle oder soziale Hintergründe machen es mitunter schwer, zu bewerten, ob das Kind nun zu viele Freiheiten hat, zu schmutzige oder abgetragene Klamotten trägt, zu wenige Umarmungen erhält usf. Der Blick auf das Verhalten des Kindes ist also ebenfalls wichtig: Scheint es normal entwickelt zu sein? Wirkt es ausgeglichen? Spielt es viel mit anderen Kindern? Kommt es in der Schule zurecht?\n\n\n\nKann auch Überbehütung als Kindeswohlgefährdung gelten? Ja, allerdings eher in extremen Ausnahmefällen. Durch eine exzessive Überbehütung kann die normale Entwicklung des Kindes nämlich ebenfalls stark eingeschränkt sein. Auch die Integration in eine Gesellschaft fällt einigen betroffenen Kindern mitunter schwer, da ihnen wichtiges Handwerkszeug etwa zur Konfliktlösung oder angemessenes soziales Verhalten mitunter nicht mitgegeben werden (indem etwa die Eltern sie vor allem zu schützen versuchen und ihnen alles abnehmen wollen).\n\n\n\nKindeswohl­gefährdung durch Gewalt\n\n\n\nJedes Kind hat laut § 1631 Abs. 2 BGB das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Aktive Kindeswohlgefährdung hat in den meisten Fällen mit Gewalterfahrungen zu tun, die sich erheblich negativ auf die psychische und physische Entwicklung eines Kindes auswirken können. Dabei können Kinder innerhalb ihres Umfeldes unterschiedlichsten Formen von Gewalt ausgesetzt sein:\n\n\n\nVerschiedenste Formen von Gewalt können eine Kindeswohlgefährdung darstellen.\n\n\n\n\nhäusliche Gewalt\n\n\n\nemotionale Gewalt\n\n\n\nsexualisierte Gewalt\n\n\n\nErziehungsgewalt und Misshandlung\n\n\n\nweibliche Genitalverstümmelung\n\n\n\n\nEine Kindeswohlgefährdung kann dabei nicht nur dann vorliegen, wenn das Kind selbst physisch Gewalthandlungen ausgesetzt wird. Auch psychische Gewalt, z. B. in Form von Herabsetzen, Ablehnen oder Terrorisieren, oder aber die reine Wahrnehmung von Gewalt innerhalb der Familie (etwa bei Gewalt in der Ehe zwischen den Eltern), kann das Kindeswohl in erheblichem Maße gefährden. Nicht in jedem Fall müssen dabei also direkt Straftaten gegen das Kind verübt werden. \n\n\n\nAufgrund der zahlreichen Formen von Gewalt, denen ein Kind ausgesetzt sein kann, ist es hier ebenso mitunter schwer, eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Nicht in jedem Fall müssen nämlich äußerliche Verletzungen zu erkennen sein. Und nicht jeder blaue Fleck deutet auf Misshandlung hin. Es können sich ggf. im Verhalten des Kindes Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zeigen.\n\n\n\nKindeswohl­gefährdung erkennen: Checkliste zur Orientierung\n\n\n\nDa es bei einer Kindeswohlgefährdung keine festen Kriterien gibt, ist es für außenstehende oft schwer, mögliche Hinweise hierauf zu erkennen. Allein äußere Merkmale genügen selten bei der Einschätzung. In der folgenden Checkliste finden Sie einige Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten können - aber nicht in jedem Fall auch müssen! Sie kann deshalb nur einer ersten Orientierung dienen (viele Punkte sind zudem für Außenstehende nur schwer zu bewerten).&nbsp;\n\n\n\n[table id=90 /]\n\n\n\nHier können Sie die Checkliste als PDF kostenlos herunterladen!\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVorgehensweise vom Jugendamt bei möglicher Kindeswohl­gefährdung\n\n\n\nErhält das Jugendamt Kenntnis von Kindeswohlgefährdung, greift Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Dieser bestimmt den “Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung” und erfordert das Aktivwerden des Jugendamtes. Die möglichen Maßnahmen, die bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt demnach getroffen werden können, sind u. a.:\n\n\n\nKindeswohlgefährdung anzeigen: Was kann das Jugendamt unternehmen?\n\n\n\n\nGefährdungseinschätzung: Gemeinsam mit Fachkräften - und ebenso der Familie bzw. dem Kind, soweit dies möglich oder angemessen erscheint - prüft das Jugendamt z. B. die jeweilige Situation. Auf diesem Wege soll geprüft werden, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.\n\n\n\nHilfsangebote: Liegt eine Gefährdung vor, so ist das Jugendamt gehalten, den Betroffenen Hilfe anzubieten (etwa über Beratungen, Familienhelfer etc.). Im Rahmen der Einschätzung kann ein Hausbesuch durch das Jugendamt wegen möglicher Kindeswohlgefährdung erfolgen.\n\n\n\nFamiliengericht: Wirken die Erziehungsberechtigten nicht mit oder sind diese nicht in der Lage, sich an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen, muss das Jugendamt - sofern eine entsprechende Gefährdungslage dafür spricht - das zuständige Familiengericht anrufen. Dieses kann dann zum Beispiel die vorübergehende Unterbringung des Kindes in einem Heim o. Ä. bestimmen. Das Jugendamt selbst darf die Rechte der Eltern nicht derart beschränken.\n\n\n\nInobhutnahme: In akuten Fällen einer Kindeswohlgefährdung, bei denen auf eine Entscheidung des Familiengerichts nicht gewartet werden kann, muss das Jugendamt das betroffene Kind in Obhut nehmen.\n\n\n\nVereinbarungen: Das Jugendamt sollte mit entsprechenden Diensten, Fachkräften und örtlichen Trägern Vereinbarungen treffen, die eine Kindeswohlgefährdung in der Zukunft unterbinden bzw. diese bei erneutem Auftreten das Jugendamt hierüber informieren müssen.\n\n\n\n\nDie Inobhutnahme eines Kindes und Unterbringung etwa in Pflegefamilien oder Heimen ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen der Kindeswohlgefährdung vorgesehen. Grundsätzlich wird das Jugendamt in der Regel zunächst versuchen, über Hilfsangebote und Beratungen die Situation innerhalb der Familie zu verbessern.\n\n\n\nWo können Sie einen Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung melden?\n\n\n\nBesorgte Personen, die eine Kindeswohlgefährdung vermuten, können sich zunächst beratend an unterschiedlichste Stellen wenden (z. B. Kinderschutzzentrum, Familienberatungsstellen). Diese können bei der Einschätzung der Lage helfen.&nbsp;\n\n\n\nSie können einen  Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zudem dem Jugendamt melden. Das geht anonym. In einer Gefährdungseinschätzung kann das Jugendamt dann prüfen, ob der Verdacht im vorliegenden Einzelfall tatsächlich begründet ist.\n\n\n\nEine grundsätzliche Pflicht zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung besteht jedoch nur für einzelne Berufsgruppen, die eine besondere Fürsorgepflicht für die Kinder haben (z. B. Ärzte, Lehrer, Erzieher, Jugendhelfer). Diese werden deshalb besonders geschult, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen.\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:\n\n\n\n[amazon box=\"3451001535,3000266259,3779929120\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/","url":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/","name":"Kindeswohlgefährdung: Definition, Beispiele, Checkliste","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/05/beitragsbild-kindeswohlgefaehrdung.jpg","datePublished":"2022-05-24T06:01:01+00:00","dateModified":"2026-01-24T02:42:58+00:00","description":"Infos über Kindeswohlgefährdung, z. B. Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an? Wo können Sie eine Kindeswohlgefährdung melden? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#faq-question-1653371846874"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#faq-question-1653371848456"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#faq-question-1653371849112"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindeswohlgefaehrdung/#faq-question-1653371875089"}],"inLanguage":"de"}
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Nicht zuletzt, weil mit ihr viel Stress einhergeht. Manchmal stellt die Weiterführung der Ehe eine unzumutbare Härte dar. Manchmal ist der Wunsch nach einer neuen Eheschließung der Grund dafür die Scheidung zu beschleunigen. Doch geht das so einfach?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung beschleunigen\n\n\n\nWie kann man die Scheidung beschleunigen? Die Eheleute können zum einen selbst an der Beschleunigung der Scheidung mitwirken, indem sie etwa über eine Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Regelungen zu Scheidungsfolgen einvernehmlich treffen. Hierfür können sie bereits das Trennungsjahr verwenden. Zudem kann auch bei einer Härtefallscheidung die Dauer des Verfahrens beschleunigt werden.  Wie lange dauert es bis eine Scheidung durch ist? Die Dauer einer Scheidung lässt sich nicht pauschal festlegen, da es immer auch auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. In der Regel geht eine einvernehmliche Scheidung schneller von der Bühne als ein streitiges Verfahren. Dennoch kann eine Scheidung zwischen wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern.  Was ist ein Härtefall bei Scheidung? Ob Gewalt in der Ehe oder eine Schwangerschaft -es gibt unterschiedliche Gründe, die einen möglichen Härtefall begründen können. Liegt ein solcher vor, kann von dem Trennungsjahr abgesehen werden.   Kann man sofort geschieden werden? Nein. Auch bei einem beschleunigten Verfahren kann die Scheidung nicht sofort erfolgen. Es bedarf neben einigen Vorlaufs (etwa für die Erstellung des Scheidungsantrags) auch einer Prüfung durch das Gericht, Auskünften für den Versorgungsausgleich und der Festsetzung eines Scheidungstermins.   \n\n\n\n\nKann man eine Scheidung beschleunigen?\n\n\n\nWie können Eheleute die Scheidung beschleunigen?\n\n\n\nGrundsätzlich gilt in Deutschland mittlerweile bei der Scheidung einer Ehe das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn diese als zerrüttet gilt. Als Nachweis hierüber dient das sogenannte Trennungsjahr. In Deutschland kann eine Ehe damit in aller Regel frühestens nach einem Jahr Trennungszeit geschieden werden.\n\n\n\nDieses Trennungsjahr können die Eheleute jedoch sinnvoll nutzen und so die Scheidung beschleunigen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu sämtlichen Scheidungsfolgen einvernehmlich zu einigen. Grundsätzlich muss hierüber nämlich kein Familiengericht entscheiden (ausgenommen der Versorgungsausgleich). Fragen zu Unterhalt, Umgangsrecht, Hausrat &amp; Co können die Eheleute mithin außergerichtlich klären. Nur auf direkten Antrag eines der Betroffenen werden entsprechende Folgesachen in das Verbundverfahren aufgenommen.\n\n\n\nJe mehr Scheidungsfolgen das Gericht entscheiden soll, desto länger kann sich auch das Scheidungsverfahren hinziehen. Eine einvernehmliche Vereinbarung kann den Eheleuten also viel Zeit und auch Streit sparen und die Scheidung letztlich auch beschleunigen.\n\n\n\nDoch es gibt auch Ausnahmefälle, in denen ein Trennungsjahr nicht vorausgesetzt ist. Dann lässt sich ein Scheidungsverfahren so beschleunigen. Möglich ist dies zum Beispiel beim Vorliegen eines Härtefalles.\n\n\n\nIm Übrigen: Eine Scheidung zu beschleunigen wegen neuer Heirat stellt gemeinhin keinen Härtefall dar. Ein Trennungsjahr ist in der Regel Pflicht, sofern keine anderen Gründe ein beschleunigtes Scheidungsverfahren begründen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann können Sie eine Scheidung beschleunigen: Mögliche Gründe\n\n\n\nWann ist ein beschleunigtes Scheidungsverfahren wegen eine\n\n\n\nIn den folgenden Situationen kann ein Härtefall vorliegen, aufgrund dessen sich eine Scheidung im Einzelfall beschleunigen lässt:\n\n\n\n\nSchwerwiegende Drogenabhängigkeit (mit gescheiterten Versuchen bzw. Verweigerung des Entzugs oder im Beisein von Kindern)\n\n\n\nStrafbares Verhalten gegenüber dem Partner (z. B. Gewalt in der Ehe, Beleidigung, Bedrohung)\n\n\n\nVor der Ehe nicht bekannte schwere psychische Erkrankungen\n\n\n\neinseitig geschlossene Scheinehe (etwa zur Erlangung eines Aufenthaltstitels)\n\n\n\n\nEine beschleunigte Scheidung meint in diesen Fällen jedoch auch keine sofortige Eheaufhebung. Grundsätzlich nehmen auch ohne Ableistung des Trennungsjahres Antragstellung und Scheidungstermin einige Zeit in Anspruch. Dies gilt umso mehr in streitigen Verfahren, in denen das Familiengericht über unterschiedlichste Scheidungsfolgen entscheiden soll.\n\n\n\nScheidung beschleunigen wegen Schwangerschaft: Sind Sie verheiratet und schwanger, gilt nach deutschem Recht automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater – unabhängig davon, ob er auch leiblicher Vater ist oder nicht. Das bedeutet, dass der Ehemann in solchen Fällen auch Unterhaltspflichten gegenüber einem möglichen Kuckuckskind hätte. Ist eine Frau im Rahmen einer außerehelichen Beziehung schwanger geworden, kann das daher mitunter einen Härtefall begründen, sowohl seitens der betroffenen Frau als auch ihres Noch-Ehemannes.\n\n\n\nNicht nur bei einer Scheidung ist ein beschleunigtes Verfahren möglich\n\n\n\nAuch in anderen Familiensachen kann es zu einem beschleunigten Verfahren kommen. Insbesondere bei Verfahren, in denen es um Sorgerecht oder Umgang geht, sind Gerichte dazu verpflichtet, möglichst zeitnah Termine anzusetzen und eine Entscheidung herbeizuführen. Dies dient vor allem dem Schutz des Kindeswohls. Schnell ist auch an dieser Stelle jedoch relativ, denn in der Regel bleiben den Gerichten mindestens drei Monate zur Festsetzung eines Termins, sollte ein beschleunigtes Familienverfahren erforderlich sein."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/","url":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/","name":"Scheidung beschleunigen •§• Mögliche Gründe und mehr","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/06/beitragsbild-scheidung-beschleunigen.jpg","datePublished":"2022-06-02T15:01:43+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:48:02+00:00","description":"Kann man eine Scheidung beschleunigen? Ist es möglich, eine Scheidung zu beschleunigen wegen Schwangerschaft? Gründe für einen Härtefall und mehr.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/#faq-question-1654181979356"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/#faq-question-1654181980911"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/#faq-question-1654181981546"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidung-beschleunigen/#faq-question-1654182007559"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Vaterschaftsfeststellung: Wie funktioniert die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft?","datePublished":"2022-07-01T11:57:00+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:35:45+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/"},"wordCount":1295,"commentCount":1,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitragsbild-vaterschaftsfeststellung.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Bei der Vaterschaftsanerkennung ist die biologische Abstammung unerheblich. Hier erkennt ein Mann seine rechtliche Vaterschaft an. Wird ein Kind innerhalb einer Ehe geboren, so wird automatisch der Ehemann rechtlicher Vater - mit allen Rechten und Pflichten. Doch was, wenn kein Mann die Vaterschaft anerkannt hat, der potentiell biologische Vater oder aber die Mutter der Anerkennung nicht zustimmt? In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren kann die biologische Abstammung des Kindes dann gerichtlich geklärt werden.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Vaterschaftsfeststellung\n\n\n\nWie läuft eine Vaterschaftsfeststellung ab? Können die Beteiligten sich nachweislich nicht außergerichtlich einigen, kann auf Antrag das Familiengericht die Vaterschaftsfeststellung durchführen. Liegt am Ende ein positives Ergebnis vor - ist der Mann also Vater -, hat dies entsprechende Rechtsfolgen (Anerkennung der Vaterschaft, Unterhalts- und Erbansprüche, aber auch Umgangsrecht und Sorgerecht). Wichtig ist dabei, dass nicht bereits eine rechtliche Vaterschaft besteht (durch Vaterschaftsanerkennung oder Geburt innerhalb einer Ehe). Ist dies der Fall, muss die Vaterschaft zuvor angefochten und erfolgreich aberkannt worden sein, um einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung zu stellen.  Wie lange dauert eine Vaterschaftsfeststellung? Feste Vorgaben zur Dauer entsprechender abstammungsrechtlicher Verfahren gibt es nicht. Ausschlaggebend ist zum einen die Auslastung des Gerichts und - sofern erforderlich - die Erstellung eines Abstammungsgutachtens (Vaterschaftstest).  Wer kann die Vaterschaftsfeststellung beantragen? Den Antrag stellen können sowohl der Vater, die Mutter oder das betroffene Kind (ggf. vertreten durch einen Beistand des Jugendamtes). Ist das betroffene Kind bereits volljährig, kann der Vater die Vaterschaft nicht mehr auf eigenen Antrag feststellen lassen.  \n\n\n\n\nVaterschaftsfeststellungklage: So funktioniert der Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht\n\n\n\nDie gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ist im Ablauf nach jeweiligem Verfahren zu unterscheiden. Grundsätzlich sind folgende gerichtliche Verfahren möglich:\n\n\n\nNeben der Feststellung der Vaterschaft gibt es auch noch andere Verfahren zur Klärung der Abstammung.\n\n\n\n\nAbstammungsklärung: Hier soll lediglich die biologische Abstammung geklärt werden, ohne dass dies irgendwelche Rechtsfolgen (etwa in Bezug auf Unterhaltspflicht oder Umgangsrecht) auslöst. Antragsberechtigt sind der Vater, die Mutter oder das betroffene Kind. Im Rahmen dieses Verfahrens kann ein Vaterschaftstest die biologische Abstammung bestätigen oder negieren. Stellt sich heraus, dass der rechtliche Vater nicht biologischer Vater ist und will der Betroffene entsprechende Rechtsfolgen herbeiführen, bedarf es einer Vaterschaftsanfechtungsklage.\n\n\n\nVaterschaftsanfechtungsklage (§ 1600 BGB): In diesem Fall versucht eine der betroffenen Personen (Vater, Mutter, Kind), die rechtliche Vaterschaft anzufechten. Stellt sich etwa im Rahmen eines Vaterschaftstests heraus, dass das Kind nicht biologisch von dem Mann abstammt, der die Vaterschaft anerkannt hat, kann so auch die Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft erfolgen (mit allen entsprechenden Rechtsfolgen und rückwirkend bis zur Geburt des Kindes).\n\n\n\nVaterschaftsfeststellung (§ 1600d BGB): In diesem Fall liegt eine Vaterschaftsanerkennung (beim Jugendamt, Standesamt oder durch Geburt innerhalb einer Ehe) nicht vor. Das Kind hat also keinen rechtlichen Vater. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der vermutete biologische Vater die Anerkennung der Vaterschaft verweigert. Auf Antrag eines der Beteiligten kann das Gericht die Vaterschaft feststellen, sofern erforderlich ebenfalls auf Grundlage eines Abstammungsgutachtens.\n\n\n\n\nAllen drei gerichtlichen Verfahren ist gemein, dass das Gericht auf Antrag die Zustimmung eines einzelnen Betroffenen für einen DNS-Test ersetzen kann. Somit wäre die Vaterschaftsfeststellung zum Beispiel auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter zulässig. Die Vaterschaftsfeststellung effektiv verweigern lässt sich im Zweifel also bei ausreichenden Gründen für den Bedarf eines Abstammungsgutachtens in aller Regel nicht. Alle Betroffenen können auf Anordnung des Gerichts zur Mitwirkung gezwungen werden. Bei der Vaterschaftsfeststellung kann im Einzelfall bereits ein privates Abstammungsgutachten vorliegen, dass die biologische Vaterschaft bestätigt, einer der Elternteile die Anerkennung der Vaterschaft aber ablehnt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWichtig! Die Feststellung der Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren ist nur dann möglich, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht. Hat bereits ein Mann die Vaterschaft anerkannt oder wurde das Kind in eine Ehe geboren, sodass der Ehemann automatisch rechtlicher Vater wurde, ist ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren nur dann möglich, wenn zuvor eine Vaterschaftsanfechtung erfolgte, die in der Aberkennung der Vaterschaft mündete.\n\n\n\nNeben Vater, Mutter und einem Kind kann die Vaterschaftsfeststellung auch von Jugendamt initiiert werden. Dies jedoch nur, wenn eine Beistandschaft für das betroffene Kind besteht. Ist das Kind volljährig, kann der Vater keine Vaterschaftsfeststellung mehr beantragen.\n\n\n\n\nVoraussetzungen für die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung\n\n\n\nWann ist die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung möglich?\n\n\n\nWie bereits angemerkt, gilt insbesondere: Es darf keine rechtliche Vaterschaft bestehen (bzw. muss eine solche zuvor aberkannt worden sein). Darüber hinaus müssen die Antragsberechtigten auch nachweisen, dass die Versuche einer außergerichtlichen Einigung zur Feststellung der Vaterschaft (in einem privaten Abstammungsgutachten) nicht erfolgreich waren. \n\n\n\nAuch wenn die biologische Vaterschaft bereits in einem solchen Gutachten geklärt wurde, kann es vorkommen, dass etwa die Mutter der gewünschten Anerkennung der Vaterschaft nicht zustimmt. Der Vater kann eine einseitige Anerkennung nicht durchführen. Stattdessen kann er diese nur vorläufig gegenüber dem Standesamt erklären. Über das Jugendamt wird dann die Mutter aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen und dem Vorgang zuzustimmen. Erst mit deren Zustimmung ist die Vaterschaftsanerkennung dann gültig. Ohne diese bleibt sie schwebend ungültig und kann dann nur durch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgesetzt werden.\n\n\n\n\nDer Verfahrenswert für die Vaterschaftsfeststellung beläuft sich auf 2.000 Euro. Hiernach erfolgt die Erhebung der Gerichtskosten für die Vaterschaftsfeststellung sowie die Kosten für den beauftragten Anwalt. Anwaltszwang besteht in diesem Fall jedoch nicht. Sie können den Antrag ggf. auch in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts stellen.\n\n\n\nWann tritt für eine mögliche Vaterschaftsfeststellung die Verjährung ein?\n\n\n\nBei Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung oder Abstammungsklärung ist keine Frist vorgegeben. Dies gilt jedoch nicht für die Vaterschaftsanfechtung. In diesem Fall kann einer Klage nur innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsberechtigte von Sachverhalten erfahren hat, die an der biologischen Vaterschaft zweifeln lassen. \n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDa ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung nur dann möglich ist, wenn die rechtliche Vaterschaft nicht besteht. bzw. zuvor eine solche aberkannt wurde, müssen ggf. auch in diesem Fall die zwei Jahre Frist für die Anfechtung berücksichtigt werden. Besteht also eine Vaterschaft und ist die Frist für die mögliche Anfechtungsklage bereits verstrichen, ist auch kein Antrag auf Vaterschaftsfeststellung mehr möglich, da hier das Fehlen eines rechtlichen Vaters Voraussetzung ist.\n\n\n\nIst die Vaterschaftsfeststellung nach dem Tod des vermeintlichen Vaters noch möglich? Unter Umständen ja. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich aus der rechtlichen Beziehung zum bis dato unbekannten Vater Erbansprüche ergeben könnten. Die Feststellung der Vaterschaft erfolgt hier in aller Regel auf Umwegen über einen DNS-Abgleich von lebenden Verwandten des betroffenen Mannes oder verbliebende Gegenstände mit vermuteten Spuren. Eine Exhumierung des Verstorbenen ist eher die Ausnahme.\n\n\n\nVaterschaftsfeststellungklage: Muster zur Orientierung\n\n\n\nIm Folgenden geben wir Ihnen ein Muster für den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft an die Hand. Dieses dient jedoch lediglich einer ersten Orientierung und bedarf der Anpassung im Einzelfall.\n\n\n\n\n\n\n\n\nAmtsgericht Musterstadt\n\n\n\n– Familiengericht –\n\n\n\nMusterstr. 1\n\n\n\n12345 Musterstadt\n\n\n\n\n\n\n\nAntrag auf Feststellung der Vaterschaft (Muster!)\n\n\n\n\n\n\n\ndes Herrn Max Mustermann, geb. am (Datum), wohnhaft (Anschrift)\n\n\n\n-Antragsteller-\n\n\n\nProzessbevollmächtigter: (Name des Rechtsbeistands)\n\n\n\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Anschrift der &nbsp;&nbsp;&nbsp;Rechtsanwaltskanzlei)\n\n\n\ngegen\n\n\n\nFrau Martha Mustermann, geb. am (Datum), wohnhaft (Anschrift)\n\n\n\n-Antragsgegnerin-\n\n\n\nNamens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt, festzustellen, dass der Antragsteller der Vater des minderjährigen Kindes (Name), geb. am (Datum), ist.\n\n\n\nBegründung:\n\n\n\nDer Antragsteller fordert wünscht die Vaterschaftsfeststellung das minderjährige Kind betreffend. Während der Empfängniszeit hatte der Antragsteller mit der Antragstellerin Geschlechtsverkehr und ist der biologische Vater des Kindes.\n\n\n\nggf. Beweis: Sachverständigengutachten (Abstammungsgutachten)\n\n\n\nAußergerichtliche Versuche des Antragstellers, die Vaterschaft anzuerkennen, schlugen wiederholt fehl, da die Antragstellerin die Zustimmung verweigerte. Aus diesem Grunde bedarf es nunmehr der gerichtlichen Unterstützung.\n\n\n\nMuster als .doc herunterladen Muster als .pdf herunterladen"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/","url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/","name":"Vaterschaftsfeststellung: Ablauf, Dauer und Muster","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitragsbild-vaterschaftsfeststellung.jpg","datePublished":"2022-07-01T11:57:00+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:35:45+00:00","description":"Infos zur Vaterschaftsfeststellung, z. B. Wie funktioniert eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung? Wer kann die Feststellung der Vaterschaft beantragen?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936166187"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936173224"},{"@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936179749"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936166187","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936166187","name":"Wie läuft eine Vaterschaftsfeststellung ab?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Können die Beteiligten sich nachweislich nicht außergerichtlich einigen, kann auf Antrag das Familiengericht die Vaterschaftsfeststellung durchführen. Liegt am Ende ein positives Ergebnis vor - ist der Mann also Vater -, hat dies entsprechende Rechtsfolgen (<a href=\"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanerkennung/\">Anerkennung der Vaterschaft,</a> <a href=\"https://www.scheidung.org/unterhalt/\">Unterhalts</a>- und Erbansprüche, aber auch <a href=\"https://www.scheidung.org/umgangsrecht/\">Umgangsrecht</a> und <a href=\"https://www.scheidung.org/sorgerecht/\">Sorgerecht</a>). Wichtig ist dabei, dass nicht bereits eine rechtliche Vaterschaft besteht (durch Vaterschaftsanerkennung oder Geburt innerhalb einer Ehe). Ist dies der Fall, muss die <a href=\"https://www.scheidung.org/vaterschaftsanfechtung/\">Vaterschaft zuvor angefochten</a> und erfolgreich aberkannt worden sein, um einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung zu stellen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936173224","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936173224","name":"Wie lange dauert eine Vaterschaftsfeststellung?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Feste Vorgaben zur Dauer entsprechender <a href=\"https://www.scheidung.org/abstammungsrecht/\">abstammungsrechtlicher</a> Verfahren gibt es nicht. Ausschlaggebend ist zum einen die Auslastung des Gerichts und - sofern erforderlich - die Erstellung eines Abstammungsgutachtens (Vaterschaftstest).","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936179749","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/#faq-question-1656936179749","name":"Wer kann die Vaterschaftsfeststellung beantragen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Den Antrag stellen können sowohl der Vater, die Mutter oder das betroffene Kind (ggf. vertreten durch einen Beistand des <a href=\"https://www.scheidung.org/jugendamt/\">Jugendamtes</a>). Ist das betroffene Kind bereits volljährig, kann der Vater die Vaterschaft nicht mehr auf eigenen Antrag feststellen lassen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Scheidungsprozess in Deutschland: Infos über Ablauf, Dauer und Kosten","datePublished":"2022-07-05T06:02:12+00:00","dateModified":"2025-12-05T13:59:58+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/"},"wordCount":947,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitrag-scheidungsprozess.jpg","articleSection":["Scheidungsablauf/-dauer"],"inLanguage":"de","description":"Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsprozess\n\n\n\nWas ist ein Scheidungsprozess? Bis 2009 erfolgte eine Scheidung gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO), weshalb in diesem Zusammenhang von einem Scheidungsprozess die Rede war. Mittlerweile finden sich die entsprechenden Vorschriften im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), sodass es sich nun um ein Scheidungsverfahren handelt. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich bei der Scheidung der Begriff „Prozess“ allerdings mittlerweile verfestigt, meint aber streng genommen das Verfahren.  Wie lange dauert ein Scheidungsprozess? Pauschale Aussagen, wie lange das Verfahren einer Scheidung dauert, sind nur schwer möglich, da dieses von verschiedenen Faktoren abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Versorgungsausgleich gibt es einen relativ kurzen Scheidungsprozess. Die Scheidungsdauer beläuft sich in einem solchen Fall auf rund ein bis drei Monate. Im Vorfeld gilt es allerdings noch das Trennungsjahr zu vollziehen.  Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen? Beim Scheidungsprozess hängen die Kosten vom Verfahrenswert ab, denn mit diesem lassen sich sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten bestimmen. Als Grundlage für den Verfahrenswert dienen vor allen das Nettoeinkommen der Eheleute sowie vorhandenes Vermögen. Dabei sieht der Gesetzgeber mindestens einen Verfahrenswert von 4.000 Euro vor, sodass sich die Scheidungskosten auf mindestens 917,50 Euro belaufen.  \n\n\n\n\nWie läuft ein Scheidungsprozess in Deutschland ab?\n\n\n\nDer Scheidungsprozess in Deutschland folgt festen Regeln.\n\n\n\nWie aus einer Erhebung des Statischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht, wurden in Deutschland im Jahr 2020 durch einen richterlichen Beschluss rund 143.800 Ehen geschieden. Bis es dazu kommt, müssen die Paare allerdings ein Verfahren durchlaufen. Bevor der eigentliche Scheidungsprozess beginnt, erfolgt in Deutschland die Trennung.\n\n\n\nDas Trennungsjahr gilt dabei als Beleg dafür, dass die Ehe gescheitert ist und die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Zerrüttungsprinzip). Erst nach Ablauf dieses Jahres kann ein Anwalt beim zuständigen Familiengericht den Antrag auf Scheidung stellen (frühestens schon drei Monate vorher). In diesem muss unter anderem der Zeitpunkt der Trennung vermerkt sein.\n\n\n\nDamit das Gericht tätig wird, muss der Antragsteller zunächst die Gerichtskosten begleichen. Die Rechnung erhält dabei nur eine Partei, wobei nach der Scheidung der andere Ehegatte die Hälfte erstatten muss.\n\n\n\nIm nächsten Schritt stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Ab diesem Zeitpunkt ist die Scheidung rechtshängig. Durch diesen Schritt im Scheidungsprozess erhält der Antragsgegner die Gelegenheit, auf den Antrag zu reagieren. Die Optionen sind dabei:\n\n\n\n\nZustimmung\n\n\n\nAblehnung\n\n\n\nStellung eines eigenen Scheidungsantrag\n\n\n\n\nEin eigener Scheidungsantrag kann durchaus vorteilhaft sein, denn dadurch kann der Antragsteller nicht mehr alleine über das laufende Verfahren entscheiden und den Antrag zum Beispiel zurückziehen. Allerdings fallen durch dieses Vorgehen auch weitere Anwaltskosten an, denn für Antragsteller besteht vor dem Familiengericht im Scheidungsprozess Anwaltszwang.\n\n\n\nAnschließend müssen beide Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen, den das Familiengericht ebenfalls versendet. Die darin getätigten Angaben sind wichtig für die Berechnung der Rentenansprüche. In der Regel ist ein Versorgungsausgleich verpflichtend, allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ehegatten diesen im Vorfeld durch einen notariellen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen haben, die Ehe weniger als drei Jahre dauerte oder beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden und sich auf den Entfall des Versorgungsausgleiches verständigen. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich beschleunigt beim Scheidungsprozess den Ablauf um durchschnittlich drei Monate.\n\n\n\nLiegt die Berechnung der Rentenversicherung vor, legt das Familiengericht einen Termin für die Scheidung fest, bei dem beide Ehegatten anwesend sein müssen. Der Richter stellt im Zuge der Verhandlung üblicherweise einige Fragen zum Leben in Trennung sowie den Einkommensverhältnissen und scheidet die Eheleute im Anschluss durch einen Beschluss. Verzichten die Ehegatten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung damit rechtskräftig.\n\n\n\nInfografik: Der Scheidungsprozess zusammengefasst\n\n\n\nDer Prozess einer Scheidung fasst diese Infografik zusammen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie viel kostet der Prozess bei einer Scheidung?\n\n\n\nTeure Scheidung: Der Prozess kostet mindestens 917,50 Euro.\n\n\n\nDer Scheidungsprozess in Deutschland ist nicht nur mit ziemlich viel Bürokratie, sondern auch mit Kosten verbunden. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, hängt vor allem vom Verfahrenswert ab. Denn dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.\n\n\n\nBeim Verfahrenswert werden insbesondere das Nettoeinkommen der Ehegatten sowie deren Vermögen berücksichtigt, wobei der Gesetzgeber auch bei keinerlei Einkommen und Ersparnissen mindestens von einem Verfahrenswert in Höhe von 4.000 Euro ausgeht. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsprozess mindestens Kosten von 917,50 Euro verursacht. Und dies ist auch nur dann der Fall, wenn nur einer der Eheleute einen Anwalt mit der Vertretung beauftragt. Mit welchen Gebühren Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, können Sie mithilfe des nachfolgenden Rechners ermitteln:\n\n\n\n[sb name=\"scheidungskosten\"]\n\n\n\nWichtiger Hinweis: Der Scheidungskostenrechner bietet Ihnen eine grobe Orientierung, die finalen Kosten können ggf. abweichen.\n\n\n\nEine Reduktion der Kosten durch den Verzicht auf einen Rechtsbeistand ist im Übrigen nicht möglich, da beim Familiengericht grundsätzlich Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, dass Sie zwingend einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragen müssen. Haben sich die Ehegatten im Guten voneinander getrennt, sodass eine einvernehmliche Scheidung erfolgt, reicht es aus, wenn sich ein Partner einen Anwalt nimmt und die Kosten am Ende dann unter den geschiedenen Eheleuten aufgeteilt werden. Mitunter besteht auch eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Fall greift. Je nach Anbieter können Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Wartezeiten variieren, weshalb es im Vorfeld sinnvoll ist, einen Rechtschutzversicherung-Vergleich durchzuführen.\n\n\n\nVerfügt der Antragsteller über ein geringes Einkommen und könnte sich deshalb den Scheidungsprozess in Deutschland nicht leisten, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In einem solchen Fall würde der Staat die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten oder der Antragssteller kann diese in geringen Raten begleichen."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/","url":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/","name":"Scheidungsprozess in Deutschland •§• Ablauf und Kosten","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitrag-scheidungsprozess.jpg","datePublished":"2022-07-05T06:02:12+00:00","dateModified":"2025-12-05T13:59:58+00:00","description":"Wie läuft ein Scheidungsprozess in Deutschland ab? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Informationen zu Ablauf, Dauer, Kosten und mehr.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#faq-question-1656941774404"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#faq-question-1656941776655"},{"@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#faq-question-1656941777158"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#faq-question-1656941777158","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/scheidungsprozess/#faq-question-1656941777158","name":"Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Beim Scheidungsprozess hängen die Kosten vom <a href=\"https://www.scheidung.org/verfahrenswert/\">Verfahrenswert</a> ab, denn mit diesem lassen sich sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten bestimmen. Als Grundlage für den Verfahrenswert dienen vor allen das Nettoeinkommen der Eheleute sowie vorhandenes Vermögen. Dabei sieht der Gesetzgeber mindestens einen Verfahrenswert von 4.000 Euro vor, sodass sich die <a href=\"https://www.scheidung.org/scheidungskosten/\">Scheidungskosten</a> auf mindestens 917,50 Euro belaufen.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Scheidung ohne Gütertrennung: Welche Ansprüche bestehen?","datePublished":"2022-07-05T10:17:44+00:00","dateModified":"2026-02-01T07:36:54+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/"},"wordCount":1371,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitrag-scheidung-ohne-guetertrennung.jpg","articleSection":["Finanzen &amp; Vermögen"],"inLanguage":"de","description":"Bei einer Scheidung geht es nicht nur um die Auflösung einer Ehe, sondern einer Lebensgemeinschaft mit allem Drum und Dran. Das bedeutet vor allem: Es können zahlreiche Ausgleichs- und Teilungsansprüche bestehen. Ausschlaggebend ist dabei unter anderem der eheliche Güterstand, doch nicht in jedem Fall!\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Scheidung ohne Gütertrennung\n\n\n\nWas muss bei einer Scheidung geteilt werden? Das richtet sich unter anderem nach dem ehelichen Güterstand. Dieser entscheidet darüber, was gemeinsames oder alleiniges Vermögen ist. Doch es gibt Ausgleichsansprüche bei Scheidung, die von diesem unberührt bleiben (insbesondere Unterhalt und Versorgungsausgleich). Mehr erfahren Sie unter anderem in unserem Ratgeber \"Trennung &amp; Scheidung: Wer bekommt eigentlich was?\"  Entstehen bei Gütertrennung keinerlei Ansprüche im Falle einer Scheidung? Doch. Nicht nur die Zahlung von Unterhalt oder der Rentenausgleich sind bei einer Scheidung mit oder ohne vereinbarte Gütertrennung möglich. Darüber hinaus bestehen regelmäßig Ausgleichsansprüche bei gemeinschaftlichem Vermögen (z. B. ein gemeinsames Haus). Auch können gemeinsame Verbindlichkeiten (Kredite) aufgeteilt werden.  Unternehmerehe: Ist eine Gütertrennung tatsächlich erforderlich? Nicht zwangsläufig. Wollen Sie Ihr Unternehmen im Falle einer Scheidung ohne Gütertrennung vor einer zu großen Belastung durch Ausgleichszahlungen schützen, können Sie in einem Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft modifizieren. Im Zuge dessen ist es möglich, einzelne Vermögenswerte aus einem möglichen Zugewinnausgleich herauszulösen.  \n\n\n\n\nLiteratur passend zum Thema\n\n\n\nWelche ehelichen Güterstände gibt es eigentlich?\n\n\n\nIn Deutschland können Eheleute bei der Heirat einen von drei verschiedenen Güterstände wählen:\n\n\n\n\nZugewinngemeinschaft = gesetzlicher Güterstand, in den die Eheleute automatisch eintreten, wenn sie nichts anderes vereinbaren\n\n\n\nGütergemeinschaft = kann nur per Ehevertrag vereinbart werden\n\n\n\nGütertrennung = kann nur per Ehevertrag vereinbart werden\n\n\n\n\nDer Güterstand während der Ehe regelt zum einen die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftliche Gemeinschaft während der Ehe, aber auch die möglichen Ausgleichsansprüche im Falle einer Trennung und Scheidung. Doch welche Folgen hat es genau, wenn es zu einer Scheidung ohne Gütertrennung kommt?\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKeine Gütertrennung bei Scheidung: Wie wirkt sich das aus?\n\n\n\nDas Wichtigste vorab: Eine Scheidung ohne Gütertrennung bedeutet nicht automatisch, dass die Eheleute alles untereinander halbe-halbe aufteilen müssen. Denn auch in einer Zugewinn- oder bei Gütergemeinschaft gehört nicht beiden alles zu gleichen Teilen. Die folgenden Darstellungen sind dabei allerdings verkürzt. Die Regelungen zum ehelichen Güterrecht umfassen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) allein etwa 200 Paragraphen.\n\n\n\nScheidung ohne Gütertrennung, aber bei Zugewinngemeinschaft\n\n\n\nWas geschieht mit dem Vermögen bei einer Scheidung ohne vereinbarte Gütertrennung?\n\n\n\nBeim gesetzlichen Güterstand, der heutzutage eher die Regel ist, handelt es sich gewissermaßen um eine Form der Gütertrennung. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt zunächst alleiniger Eigentümer seines Hab und Guts. Selbst Einkünfte gehören nicht automatisch dem anderen Ehegatten zu gleichen Teilen.&nbsp;Im Grunde kann also jeder Partner relativ frei über sein eigenes Vermögen verfügen. Die eheliche Solidarität verlangt lediglich, dass beide einen Teil zum Familienunterhalt beitragen - in welcher Form auch immer. Das gilt aber in jedem Güterstand.&nbsp;\n\n\n\nDer Vermögensstand kommt eigentlich erst so richtig im Falle einer Scheidung zum Tragen. Ohne Gütertrennung entsteht bei der Auflösung u. a. ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Bei diesem werden die Zugewinne beider Eheleute während der gemeinsamen Ehe miteinander verglichen. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn kann die Hälfte der Differenz aus beiden Zugewinnen als Ausgleich verlangen.\n\n\n\nHintergrund dieses Vorgangs ist der Gedanke, dass beide Ehegatten im Zuge der ehelichen Gemeinschaft zu gleichen Teilen an dem Zugewinn des anderen mitwirken, z. B. wenn ein Ehepartner sich auf Haushalt und Kinderbetreuung konzentriert, der andere dadurch mehr arbeiten kann. Besteht keine Gütertrennung bei Scheidung, soll der andere also auf dieser Grundlage nicht durch die Eheauflösung benachteiligt werden, sondern seinen Anteil daran erhalten.\n\n\n\nHinweis: Im Rahmen eines Ehevertrages können die Eheleute einzelne Vermögenswerte aus einem möglichen Zugewinnausgleichsanspruch ausklammern. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner ein Unternehmen führt. Die Zugewinne aus diesem würden ohne die Modifizierung ebenfalls in den Zugewinnausgleich fallen, was nicht selten den Bestand des Geschäfts gefährden könnte. Bei einer Unternehmerehe muss es also nicht in jedem Fall die Gütertrennung sein. Durch die Anpassung des gesetzlichen Güterstands kann das Unternehmen bei Scheidung selbst ohne Gütertrennung geschützt werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nScheidung ohne Gütertrennung, aber bei Gütergemeinschaft\n\n\n\nSie haben für den Fall der Scheidung keine Gütertrennung, sondern -gemeinschaft beschlossen?\n\n\n\nDieser Güterstand gehört eher zum Urgestein und ist nur noch selten in Deutschland anzutreffen. Haben die Eheleute bei der Scheidung keine Gütertrennung vereinbart, sondern Gütergemeinschaft, bedeutet auch das allerdings nicht, dass es zur Halbteilung von allem kommt.&nbsp;\n\n\n\nWährend der Ehezeit erworbenes Vermögen kann in das gemeinschaftliche Vermögen fallen, aber daneben gibt es noch vier weitere Vermögensmassen: das Vorbehaltsgut sowie das Sondergut eines jeden Ehegatten. Zudem kann der Ehepartner zum Beispiel verlangen, Miteigentümer etwa für eine Eigentumsimmobilie zu werden, die in die Ehe eingebracht wird. Die Aufteilung bei der Aufhebung einer Gemeinschaft gestaltet sich vergleichsweise schwierig, doch selbst hier kommt es nicht einfach zur exakten Halbteilung.\n\n\n\nWichtig! Sowohl bei der Gütertrennung als auch bei Zugewinngemeinschaft bleibt das in die Ehe eingebrachte Vermögen eines Ehepartners dessen Alleineigentum. Geändert werden kann dies nur aktiv (etwa durch Eintragung des anderen in das Grundbuch eines in die Ehe eingebrachten Hauses). Der einzige Unterschied: Bei einer Scheidung ohne Gütertrennung kann der in der Ehezeit erfolgte Vermögenszuwachs von Alleineigentum im Ausgleich des Zugewinns berücksichtigt werden. Bei Gütertrennung besteht ein solcher Ausgleichsanspruch nicht.\n\n\n\nWeitere Ansprüche bei Scheidung mit oder ohne Gütertrennung\n\n\n\nOb mit oder ohne Gütertrennung: Bei der Scheidung müssen Sie gemeinsames Vermögen aufteilen oder ausgleichen.\n\n\n\nBei Zugewinn- und Gütergemeinschaft kann es also zum Vermögensausgleich im Zuge der Scheidung kommen. Dieser erfasst jedoch nicht sämtliches Vermögen! Darüber hinaus bestehen bei Scheidung - mit oder ohne Gütertrennung - weitere Ansprüche, z. B.:\n\n\n\n\nHausratsteilung: Aufteilung von gemeinschaftlichem Hausrat\n\n\n\nAufteilung von gemeinschaftlich erwirtschaftetem Vermögen (z. B. Geld, Aktien, Immobilien, gemeinsames Konto)\n\n\n\nBerücksichtigung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten (z. B. Kredite)\n\n\n\n\n\"Gemeinschaftlich\" bedeutet in diesen Fällen, dass keiner der Ehepartner eindeutig Alleineigentümer ist. Bei Immobilien ergibt sich das Eigentumsverhältnis zum Beispiel aus dem Grundbucheintrag. Bei Verbindlichkeiten hingegen spielt es eine Rolle, wer den Vertrag unterzeichnet hat (beide oder nur ein Ehepartner).&nbsp;\n\n\n\nAchtung! Auch auf Unterhaltsansprüche hat der eheliche Güterstand bei Scheidung keinen Einfluss. Ohne oder mit Gütertrennung, bei Güter- oder Zugewinngemeinschaft: Trennungsunterhalt, ggf. nachehelicher Unterhalt sowie Kindesunterhalt sind stets zu leisten, sofern sich ein entsprechender Anspruch ergibt.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nVersorgungsausgleich bleibt vom Güterstand unberührt\n\n\n\nKeine Gütertrennung bei Scheidung? Bei einzelnen Ansprüchen ist das ohnehin unerheblich.\n\n\n\nEgal ob bei einer Scheidung ohne oder mit Gütertrennung: In jedem Fall kann es zum Versorgungsausgleich kommen. Bei diesem werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Der Ausschluss dieses Rentenausgleichs ist nur in wenigen Fällen möglich (z. B. bei kurzer Ehe, geringen Ausgleichswerten oder bei anderen, gleichwertigen Ausgleichsleistungen).\n\n\n\nWenn Sie einen Scheidungsantrag einreichen, wird das Gericht den Versorgungsausgleich als einzige Scheidungsfolge automatisch in das Verfahren mit aufnehmen. Alle anderen Folgesachen (z. B. Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt) nimmt es nur auf Antrag in das Verbundverfahren mit auf.\n\n\n\n\nSchwirrt Ihnen schon der Kopf? Für Laien sind die zahlreichen Ansprüche, Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung kaum zu überblicken. Es bietet sich daher stets eine anwaltliche Beratung an. Wollen Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, können Sie dabei auch den Weg der \"Online-Scheidung\" gehen. Hier können Sie bequem per E-Mail oder Telefon die wichtigsten Aspekte mit einem Anwalt abklären, den Scheidungsantrag erstellen und einreichen lassen.\n\n\n\nBeachten Sie jedoch: Die Scheidung selbst kann nur vor einem Gericht erfolgen. Im Scheidungstermin besteht für alle Beteiligten Anwesenheitspflicht. Eine Scheidung ausschließlich über den Online-Weg ist in Deutschland (noch) nicht möglich.\n\n\n\n\nWeiterführende Literatur zum Thema\n\n\n\n[amazon box=\"3527705171,3423056754,3448093467\"/]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/","url":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/","name":"Scheidung ohne Gütertrennung •§• Was geschieht mit Vermögen?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/07/beitrag-scheidung-ohne-guetertrennung.jpg","datePublished":"2022-07-05T10:17:44+00:00","dateModified":"2026-02-01T07:36:54+00:00","description":"Infos zur Scheidung ohne Gütertrennung, z. B. Was passiert mit dem Vermögen bei einer Scheidung, wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#faq-question-1657013052447"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#faq-question-1657013053620"},{"@id":"https://www.scheidung.org/ohne-guetertrennung/#faq-question-1657013054230"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kinderfreibetrag: Definition und Bedeutung der Kinderfreibeträge in Deutschland","datePublished":"2022-09-05T09:34:38+00:00","dateModified":"2025-12-11T08:17:56+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/"},"wordCount":750,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/09/beitragsbild-kinderfreibetrag.jpg","articleSection":["Steuern"],"inLanguage":"de","description":"Indem ein Kinderfreibetrag bei der Steuer gewährt wird, soll das Existenzminimum eines Kindes berücksichtigt werden. Eltern sind ihren Kindern gegenüber in aller Regel bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung (bzw. eines Studiums) zu Unterhalt verpflichtet. Damit Eltern die Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder sicherstellen können, wird bei der Steuer ein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf den Kinderfreibetrag? Und wie hoch ist er?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze zum Kinderfreibetrag\n\n\n\nWas ist der Kinderfreibetrag? Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für Eltern, die sicherstellen soll, dass diese das Existenzminimum ihrer Kinder finanziell decken und so ihren Unterhaltspflichten nachkommen können.   Wer hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag? Jeder Elternteil eines Kindes, für den auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht und der über ein Einkommen verfügt. Der Kinderfreibetrag kommt bei der Einkommenssteuererklärung zum Tragen.  Wird der Kinderfreibetrag automatisch eingetragen? Ja, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuer den Kinderfreibetrag automatisch. Es prüft selbstständig, ob für das jeweilige Elternteil der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld die steuergünstigste Alternative ist (Günstigerprüfung).  Woher weiß ich, ob ich einen Kinderfreibetrag habe? Sie müssen den Kinderfreibetrag nicht beantragen, sondern haben automatisch bei Geburt des Kindes einen Anspruch hierauf. Anders als bei der Einkommenssteuer wird der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer jedoch nicht berücksichtigt, mit Ausnahme von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Das bedeutet, auch in Ihrer Lohnabrechnung kann der Kinderfreibetrag genannt sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.  \n\n\n\n\nSo funktioniert der Kinderfreibetrag!\n\n\n\nWann und warum kommt der Kinderfreibetrag bei der Steuer zur Anwendung?\n\n\n\nDer Kinderfreibetrag spielt in erster Linie eine Rolle bei der Einkommenssteuererklärung. Er wird Eltern gewährt und soll diese soweit entlasten, dass sie das sächliche Existenzminimum ihres Kindes decken können. Einen generellen Anspruch hierauf hat grundsätzlich jedes Elternteil. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn ein barunterhaltspflichtiges Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht ausreichend (zu mindestens 75 %) nachkommt.\n\n\n\nNeben dem Kinderfreibetrag besteht zudem auch ein Anspruch auf einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dadurch werden Eltern über das Existenzminimum des Kindes hinaus für weitere erforderliche Aufwendungen entlastet.\n\n\n\nWie hoch ist der Kinderfreibetrag?\n\n\n\n[table id=92 /]\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWas ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld?\n\n\n\nBei der Prüfung der Einkommenssteuererklärung vergleicht das Finanzamt automatisch, von welcher Entlastung der jeweilige Elternteil am meisten profitiert: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Grundsätzlich soll das Kindergeld dazu dienen, die Eltern entsprechend steuerlich zu entlasten.&nbsp;\n\n\n\nLiegt die Entlastung durch das Kindergeld über dem gewährten Kinderfreibetrag, so kommt letzterer nicht zur Anwendung, sondern erst, wenn dieser höher liegt als das Kindergeld. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung (Ehegatten) bei zirka 85.000 Euro und bei Besteuerung nach Grundtabelle bei etwa 42.500 Euro liegt (Stand 2026).\n\n\n\nWarum steht der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte?\n\n\n\nWichtig für die Steuer: Der Kinderfreibetrag geht auch aus der Lohnabrechnung hervor.\n\n\n\nAnders als bei der Einkommenssteuer spielt der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer direkt keine Rolle. Er kommt jedoch bei der Ermittlung von Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer zum Tragen. Deshalb erfolgt die Eintragung vom Kinderfreibetrag in der Lohnabrechnung.&nbsp;\n\n\n\nDie Zahl der Kinderfreibeträge richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien:\n\n\n\n\nSind die Eltern verheiratet und nicht dauerhaft getrennt lebend?\n\n\n\nWelche ehelichen Steuerklassen haben die Eltern gewählt?\n\n\n\nBei getrennt lebenden, unverheirateten Eltern: Kommt der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nach?\n\n\n\n\n\"Welchen Kinderfreibetrag hab ich?\"\n\n\n\nSind die Eltern nicht miteinander verheiratet, leben aber zusammen und befinden sich beide in Lohnsteuerklasse 1, so wird bei beiden ein Kinderfreibetrag von je 0,5 in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Dies gilt auch für einen alleinerziehenden Elternteil. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel dann, wenn der andere Elternteil nicht bekannt oder verstorben ist. In diesem Fall läge die Zahl der Kinderfreibeträge ebenfalls bei 1. Eine Prüfung wäre in einem weiteren möglichen Ausnahmefall erforderlich: Zahlt der anderen Elternteil weniger als 75 % des Unterhalts, hat dieser ebenfalls keinen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Alleinerziehende erhielte den vollen Zähler 1.\n\n\n\nBei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eltern ist vor allem die Steuerklasse ausschlaggebend:\n\n\n\n\nSteuerklassenkombination aus 3 und 5: Nur der Elternteil mit Steuerklasse 3 hat einen Kinderfreibetrag von 1, bei dem anderen in Steuerklasse 5 bleibt der Freibetrag unberücksichtigt (= 0).\n\n\n\nSteuerklassenkombination aus 4 und 4: Beide Elternteile haben einen Kinderfreibetrag von 1.\n\n\n\n\nIn der folgenden Tabelle haben wir noch einmal übersichtlich zusammengefasst, welche Zahl an Kinderfreibeträgen in der Lohnabrechnung je Kind, Lebenssituation und Steuerklasse anfallen:\n\n\n\n[table id=91 /]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/","url":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/","name":"Kinderfreibetrag: Was ist das? Rolle bei Steuer & Co.","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/09/beitragsbild-kinderfreibetrag.jpg","datePublished":"2022-09-05T09:34:38+00:00","dateModified":"2025-12-11T08:17:56+00:00","description":"Infos zum Kinderfreibetrag, z. B. Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag bei der Steuer? Wer kann die Feststellung der Vaterschaft beantragen?","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#faq-question-1662368888612"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#faq-question-1662368889947"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#faq-question-1662368890498"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kinderfreibetrag/#faq-question-1662368920552"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Sorgerecht abgeben: Ist das möglich?","datePublished":"2022-12-14T11:57:40+00:00","dateModified":"2025-12-11T04:49:44+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/"},"wordCount":872,"commentCount":3,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/12/sorgerecht-abgeben-ratgeber.jpg","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Wenn sich Eltern scheiden lassen, muss oft entschieden werden, was die beste Lösung für die gemeinsamen Kinder ist. In manchen Fällen kann das einen Elternteil dazu bewegen, das Sorgerecht abzugeben. Aber was bedeutet das genau? Welche Schritte sind dafür nötig? Und können eigentlich auch beide Eltern das Sorgerecht abgeben?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Sorgerecht abgeben\n\n\n\nMüssen Eltern, die das Sorgerecht abgeben, trotzdem noch Unterhalt zahlen? Ja. Die Übertragung des Sorgerechts entbindet einen Elternteil nicht von der Unterhaltspflicht.  Ich habe mein Sorgerecht abgegeben. Erhalte ich es automatisch zurück, wenn der andere Elternteil verstirbt? Nein. Wenn der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht verstirbt, entscheidet das Familiengericht, ob der andere Elternteil das Sorgerecht erhält. Hier müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.  Verliert man auch das Umgangsrecht, wenn man sein Sorgerecht abgibt? Nein. Das Umgangsrecht bleibt von der Abgabe des Sorgerechts unberührt.  \n\n\n\n\nSorgerecht abgeben: Welche Gründe gibt es dafür?\n\n\n\nEs gibt viele Gründe, das Sorgerecht abgeben zu wollen, wie z. B. eine Scheidung.\n\n\n\nSind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, erhalten beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Ist das nicht der Fall, ist nur die Mutter automatisch sorgeberechtigt. Der Vater kann aber mit ihr gemeinsam eine Sorgerechtserklärung beim Notar einreichen und dann ebenfalls das Sorgerecht erhalten.\n\n\n\nEbenso kann es aber auch vorkommen, dass ein Elternteil das Sorgerecht freiwillig abgeben möchte, sodass nur noch der andere Elternteil sorgeberechtigt ist. Dafür kann es viele Gründe geben, wie z. B.:\n\n\n\n\ndie Eltern trennen sich oder lassen sich scheiden\n\n\n\nein Elternteil ist für lange Zeit abwesend (z. B. aus beruflichen Gründen)\n\n\n\nein Elternteil ist nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern\n\n\n\n\nWenn Sie das Sorgerecht abgeben, geben Sie das Recht auf, Entscheidungen über Ihr Kind treffen zu können. Sie dürfen nicht mehr mitbestimmen, wo sich das Kind aufhalten oder wie es medizinisch behandelt werden soll, und können auch nicht länger das Vermögen des Kindes verwalten. Für den anderen Elternteil, der das alleinige Sorgerecht erhält, wird es wiederum leichter, da er dann alle Entscheidungen für das Kind alleine treffen darf und nicht mehr zur Absprache mit Ihnen verpflichtet ist.\n\n\n\nAber: Von der Unterhaltspflicht sind Sie dadurch nicht befreit! Auch Elternteile, die ihr Sorgerecht abgeben, müssen weiterhin Kindesunterhalt zahlen.\n\n\n\nHaben Sie Ihr Sorgerecht abgegeben und der andere Elternteil verstirbt (oder verliert das Sorgerecht), erhalten Sie das Sorgerecht nicht automatisch zurück. Stattdessen muss hier gerichtlich nach Einzelfall entschieden werden, ob Sie das Sorgerecht erhalten.\n\n\n\nSo können Sie Ihr Sorgerecht abgeben\n\n\n\nSorgerecht übertragen: Ohne Gericht geht es nicht, selbst wenn beide Eltern sich einig sind.\n\n\n\nMöchten Sie Ihr Sorgerecht abgeben, können Sie selber nicht aktiv werden. Stattdessen muss der andere Elternteil beim Gericht einen Antrag auf Übernahme des alleinigen Sorgerechts stellen. Sie müssen dem dann nur noch zustimmen. Selbst wenn Sie und Ihr (Ex-)Partner sich hier einig sind, kommen Sie nicht um einen Gang vors Gericht herum. Vorher sollten Sie sich aber an das zuständige Jugendamt wenden, um Details und offene Fragen zu klären.\n\n\n\nDas gilt natürlich auch, wenn kein Einvernehmen zwischen Ihnen beiden besteht. Wollen Sie Ihr Sorgerecht nicht freiwillig abgeben, kann der andere Elternteil trotzdem das alleinige Sorgerecht beantragen. Da Sie diesem Antrag nicht zustimmen, muss ein Gericht entscheiden. Natürlich entzieht dieses niemandem das Sorgerecht, nur weil dessen Ex-Partner das verlangt. \n\n\n\nDamit es so weit kommt, dass jemand gegen seinen Willen das Sorgerecht für sein Kind verliert, müssen in der Regel schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu gehören u. a.:\n\n\n\n\nKindesmisshandlung\n\n\n\nAlkohol- oder Drogenabhängigkeit\n\n\n\nschwere körperliche oder geistige Einschränkungen, wodurch eine potentielle Kindeswohlgefährdung vorliegt\n\n\n\n\nSorgerecht abgeben an das Jugendamt\n\n\n\nManchmal möchten Eltern das Sorgerecht an das Jugendamt abgeben, zum Beispiel wegen Überforderung oder weil sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern. In bestimmten Fällen ist das tatsächlich möglich, allerdings ist das ein sehr komplizierter Prozess, bei dem viele individuelle Aspekte berücksichtigt werden müssen.\n\n\n\nWenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihr Kind zu kümmern, sollten Sie sich unbedingt an das Jugendamt wenden und sich beraten lassen. In vielen Fällen ist es nicht nötig, das Sorgerecht abzugeben, weil andere Optionen existieren. Das kann zum Beispiel eine vorübergehende Fremdunterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie sein.\n\n\n\nDie endgültige Sorgerechtsübertragung ist ein sehr drastischer Schritt, dem das Jugendamt in der Regel nur zustimmt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.\n\n\n\nSorgerecht freiwillig abgeben: Welche Kosten entstehen dabei?\n\n\n\nSind Sie der Elternteil, der das Sorgerecht abgeben möchte, müssen Sie nichts weiter tun, als dem Antrag Ihres (Ex-)Partners auf alleiniges Sorgerecht vor Gericht zuzustimmen. Dafür fallen für Sie keine Kosten an. Auch die Beantragung selbst ist kostenlos. Wenn Sie sich allerdings vorher von einem Anwalt beraten lassen, müssen Sie mit einer Beratungsgebühr von bis zu 250 Euro rechnen. Wenn Sie sich außerdem anwaltlich vertreten lassen, fallen Anwaltskosten von mindestens 500 Euro an."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/","url":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/","name":"Sorgerecht abgeben: Ist das möglich? - Scheidung","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2022/12/sorgerecht-abgeben-ratgeber.jpg","datePublished":"2022-12-14T11:57:40+00:00","dateModified":"2025-12-11T04:49:44+00:00","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#faq-question-1671018811464"},{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#faq-question-1671018813955"},{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerecht-abgeben/#faq-question-1671018814635"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/"},"author":{"name":"Murat Kilinc","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/b48f2d61603d7aea1cd3c12b230ee4d7"},"headline":"Eheprobleme: kämpfen oder scheiden lassen?","datePublished":"2023-01-09T13:47:14+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:36:04+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/"},"wordCount":1698,"commentCount":2,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2023/01/beitragsbild-eheprobleme-bewaeltigen-oder-scheidung.png","articleSection":["Beratung"],"inLanguage":"de","description":"Für viele von uns erscheint die Ehe wie etwas Märchenhaftes. Man hat den einen Menschen gefunden, mit dem man alt und grau werden möchte und geht mit ihm den Bund fürs Leben ein. Traumhaft, oder? Das ist es – zeitweise. \n\n\n\nEine Ehe ist kein endloses Schweben auf Wolke Sieben. Sie bedeutet ebenso harte Arbeit, Kompromisse, gemeinsames Verändern und gelegentliches Fallen auf Wolke Drei – manchmal fällt man sogar aus allen Wolken. Befinden Sie und Ihr Partner sich in einer Krise? Sind Sie an einem Punkt angelangt, an dem Sie nur noch an Scheidung denken? Oder halten Sie an Ihrer Beziehung fest und kämpfen gegen Ihre Eheprobleme? Was tun, wenn sich Ihre Ehe in einer Krise befindet?\n\n\n\n\nDas Wichtigste In Kürze: Eheprobleme\n\n\n\n\nWas sind typische Eheprobleme? Typische Eheprobleme sind zum Beispiel fehlende romantische Gefühle, Ehebruch, keine oder zu wenige Zärtlichkeiten und negative/falsche Kommunikation. Es kommt jedoch auch häufig vor, dass sich Paare mit der Zeit voneinander entfernen und sich in verschiedene Richtungen entwickeln.  Wie merke ich, dass die Ehe kaputt ist? Wenn Sie oder Ihr Partner kein Interesse mehr daran haben, an der Beziehung zu arbeiten und gemeinsame Probleme zu lösen, ist das ein Zeichen dafür, dass die Ehe am Ende ist. Viele Paare befinden sich über einen langen Zeitraum in einer Ehekrise, wodurch sie eine Abneigung dem anderen gegenüber entwickeln. Die Beziehung ist festgefahren.  Wann ist die Ehe nicht mehr zu retten? Wenn sich eine starke Abneigung dem Partner gegenüber eingestellt hat und man keine Zeit mehr miteinander verbringen möchte. Wenn die Kommunikation gar nicht mehr stattfindet oder lediglich aus Streitereien oder abwertenden Bemerkungen besteht, könnte auch das auf eine bevorstehende Trennung hindeuten.  Wann ist es richtig, sich zu trennen? Jedes Paar muss selbst entscheiden, ob und wann eine Trennung unumgänglich ist. Wenn die Ehe allerdings ausschließlich aus Schweigen, Streitereien und Ablehnung besteht, ist es ratsam, einen Schlussstrich zu ziehen. Viele Paare, deren Beziehung am Ende ist, berichten davon, dass sie sich nichts mehr zu sagen haben und Erleichterung empfinden, wenn der Partner nicht anwesend ist.  \n\n\n\n\n\nWas sind typische Eheprobleme?\n\n\n\nZunächst einmal macht es Sinn, sich genauer anzuschauen, was die Probleme in der Ehe verursacht. Häufigste Auslöser für Eheprobleme sind folgende:\n\n\n\n\nMindestens einer der Eheleute ist in der Beziehung nicht mehr glücklich\n\n\n\nMangelnde romantische Gefühle für den Partner/die Partnerin\n\n\n\nDas Paar hat sich auseinander gelebt\n\n\n\nEiner der Partner hat sich in eine andere Person verliebt\n\n\n\nUngenügende/falsche Kommunikation zwischen den Eheleuten\n\n\n\nUntreue und Vertrauensbrüche\n\n\n\nZu stark ausgeprägte Eifersucht und Kontrollverhalten\n\n\n\nZu große Entfernung zwischen den Wohnorten\n\n\n\nUnstimmigkeiten über die Zukunft \n\n\n\nFalsche/zu hohe Erwartungen an den Partner\n\n\n\nFehlende Zweisamkeit und Intimität\n\n\n\nGefühl von Benachteiligung\n\n\n\n\nNun stellt sich die Frage, ob Sie sich bereits gegen Ihre Beziehung und damit für eine Scheidung entschieden haben, oder ob Sie Ihre Eheprobleme – wenn ja – wie lösen möchten. In diesem Fall haben Sie und Ihr Partner die Möglichkeit, Ihre Eheprobleme anzugehen. Ursachen ergründen und Lösungen erarbeiten – all das ist möglich. Sie sollten sich nicht davor scheuen, eine professionelle Therapie aufzusuchen. Dort bekommen Sie Tipps und Anregungen von einer unparteiischen Person, was besonders festgefahrene Probleme lösen kann.\n\n\n\nEheprobleme durch falsche Kommunikation?\n\n\n\nEheprobleme: lösen oder trennen?\n\n\n\nTypische Eheprobleme sind zum Beispiel, wie weiter oben bereits erwähnt, mangelnde oder falsche Kommunikation. Während einer Familienberatung kann genau dies thematisiert werden und Sie können lernen, respektvoll und wirksam miteinander zu kommunizieren. Entscheidet sich ein Paar für eine Psychotherapie, erkennt es Eheprobleme an, nimmt Hilfe in Anspruch und bemüht sich, die Ehe zu retten. \n\n\n\nSollte es zum aktuellen Zeitpunkt für Sie noch nicht vorstellbar sein, mit einer fremden Person über Ihre persönlichen und intimen Probleme zu sprechen, könnten Sie sich eventuell vorab einen Termin zur Beratung machen. Auf Eheprobleme spezialisierte Therapeuten können Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin sicherlich eine gute Hilfestellung und positive Anregungen geben.\n\n\n\nEheprobleme nach einer Geburt\n\n\n\n50% Mama, 50% Papa. Ein Baby ist die Krönung unserer Liebe. So denken viele Paare über das Elternwerden. Sicherlich ist es nahezu allen Menschen bewusst, dass ein Kind harte Arbeit und eine große Lebensveränderung bedeutet. Die Vorstellung in der Theorie ist dennoch eine völlig andere als die Praxis in der Realität. \n\n\n\nChronischer Schlafentzug und Gefühle der Überforderung sind völlig normal für junge Eltern. Dennoch führen diese Dinge zu Gereiztheit und Frustration. Dies entlädt sich oftmals am Partner und kann dadurch zu Spannungen innerhalb der Beziehung führen. Mischen sich plötzlich noch die Großeltern ein, wird es erst richtig schwierig. Viele Elternteile beklagen sich über Eheprobleme wegen der Schwiegermutter oder des Schwiegervaters.\n\n\n\nWenn die Beziehung zur Nebensache wird\n\n\n\nMutter und Baby sind unzertrennlich. Aber wo bleibt die Ehe?\n\n\n\nWenn die Mutter das Baby stillt, könnte sich beim Vater eventuell das Gefühl einstellen, außen vor zu sein. Zudem hätte die Mutter durch das Stillen einen \"Bindungsvorsprung\", den der Vater vielleicht nicht ganz nachempfinden kann. Auch für Sexualität und Zärtlichkeiten bleibt in den ersten Monaten nach der Geburt wenig Raum. Durch Stress und Müdigkeit oder sogar Geburtsverletzungen bleibt bei vielen Frauen die Lust auf Sex aus, was den Mann in vielen Fällen frustriert. \n\n\n\nNatürlich können Probleme wie diese auch in anderen Beziehungsmodellen auftauchen. Durch den vermehrten Stress, den man durch ein Neugeborenes unweigerlich hat, kommt es nicht selten vor, dass die Beziehung vorerst auf der Strecke bleibt und es dem Partner oder der Partnerin an Zuwendung fehlt. Häufig entstehen dadurch zusätzlich Missverständnisse.\n\n\n\nDa sich Eheprobleme nicht durch Schweigen lösen lassen, ist auch in diesem Bereich einer der wichtigsten Tipps, offen miteinander zu kommunizieren, Wünsche und Sorgen, aber auch konstruktive Lösungsvorschläge zu äußern.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nEheprobleme im Alter\n\n\n\nBis dass der Tod uns scheidet. Eine wunderbare Vorstellung für alle Romantiker unter uns. Und dennoch, wie gesagt, harte Arbeit. Der Volksmund sagt: „Älterwerden ist nichts für Feiglinge.“ Und damit hat er recht. Denn mit steigendem Alter verändert sich nicht nur der Körper, sondern auch der Charakter. Wesenszüge kommen hinzu, verändern oder verstärken sich. Alte Interessen verfliegen, neue rücken nach. Das ist der Lauf des Lebens. Und dennoch können genau diese Veränderungen für viele Paare zu einer großen Belastungsprobe werden.\n\n\n\nFür Eheprobleme im Rentenalter gibt es viele Gründe. Körperliche und hormonelle Umschwünge, wie beispielsweise die Menopause und die Zeit danach können Paare stark belasten und deren Beziehung in ein Ungleichgewicht bringen. \n\n\n\nEine Rolle spielt hierbei die Sexualität, die oft nicht auf beiden Seiten gleich stark ausgeprägt ist. Besonders im steigenden Alter unterscheiden sich die Bedürfnisse in diesem Bereich mitunter stark, was innerhalb der Partnerschaft zu Problemen führen und die Betroffenen voneinander entfernen kann. Mit zunehmender Distanz wachsen selbstverständlich auch die Eheprobleme. Lösungen hierfür sind, wie bei anderen Schwierigkeiten auch, ehrliche Kommunikation, Verständnis und Kompromissbereitschaft. Sollten Sie allerdings feststellen, dass Sie Ihr Problem in der Beziehung alleine nicht lösen können, ist eine Mediation eine Möglichkeit, Eheprobleme zu bewältigen.\n\n\n\nZu viel Zweisamkeit als Beziehungskiller\n\n\n\nEbenso kann es passieren, dass sich einer der beiden Ehepartner gehen lässt, seine Interessen und seinen Partner oder seine Partnerin vernachlässigt, während sich dieser eine aktive Freizeit-und Lebensgestaltung wünscht. Tritt bei einem der beiden Eheleute eine Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit auf, kann es durch eventuelle Überforderung des anderen, ebenfalls zu Spannungen kommen.\n\n\n\nEheprobleme können auch im steigenden Alter noch ein Thema sein.\n\n\n\nEin Aspekt, den man keinesfalls unterschätzen sollte, ist der veränderte Tagesablauf, der durch Antritt der Rente unvermeidbar ist. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Rente automatisch bedeutet, mehr Zeit zu Hause und damit – vermutlich – mit dem Partner zu verbringen. \n\n\n\nNutzt man die Zeit so, dass man selbst zufrieden, glücklich und ausgelastet ist, ist die Rente eine wahrhafte Belohnung für die harten Arbeitsjahre. Gestaltet man sie allerdings nicht so, dass sie zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt, kann sie zur reinsten Farce werden. Ein wichtiges Thema, das nicht selten Eheprobleme in der Rente verursacht. Zu viel Zeit, die nicht genutzt wird – mit einem Menschen, mit dem man plötzlich rund um die Uhr zusammen ist.\n\n\n\nWas tun, wenn die Kinder aus dem Haus sind?\n\n\n\nEin ebenso wichtiger Punkt. Häufig thematisieren Paare diese Problematik. Eine Familie ist – im Idealfall – ein eingespieltes Team. Eltern und Kinder wissen, welche Aufgaben und Pflichten erfüllt werden müssen und wie sie als Einheit funktionieren. Doch irgendwann wachsen die Kinder zu jungen Erwachsenen heran und gehen ihre eigenen Wege. Genau so, wie es sein sollte. \n\n\n\nFür Mamas und Papas ist dieser Prozess jedoch oftmals eine schmerzhafte Erfahrung. Die Kinder hinterlassen eine Leere, die für manche Paare nur schwer auszuhalten ist. Meist benötigt es in solchen Fällen Zeit, um sich an die neuen Lebensumstände zu gewöhnen und sich als Einheit innerhalb der Partnerschaft umzuorganisieren und sich nun wieder vermehrt einander zu widmen.\n\n\n\nEheprobleme: Beratung in allen Bereichen\n\n\n\nSie sehen: Die Gründe und Ursachen für Eheprobleme sind vielseitig und dennoch gibt es für nahezu alle Bereiche ein Grundrezept. Kommunikation, Verständnis und Kompromissbereitschaft. \n\n\n\nEine Chance für die Liebe: trotz Eheproblemen\n\n\n\nDrehen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich im Kreis und möchten dennoch an Ihrer Ehe arbeiten, scheuen Sie sich nicht davor, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Schwierigkeiten in der Partnerschaft sind gewiss keine Seltenheit und nichts, wofür man sich etwa schämen müsste. Eine Therapie kann helfen, Eheprobleme zu erkennen, Lösungen zu finden und die Partnerschaft zu stärken.\n\n\n\nHaben Sie also beschlossen, Ihrer Liebe noch eine Chance zu geben, arbeiten Sie an Ihrer Beziehung zueinander und lösen Sie Ihre Eheprobleme. Sehen Sie keine Zukunft mehr für Ihre Beziehung, wagen Sie einen Neuanfang nach Trennung.\n\n\n\nExklusive Trauringe und Eheringe entdecken"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/","url":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/","name":"Eheprobleme - Um die Beziehung kämpfen oder scheiden?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2023/01/beitragsbild-eheprobleme-bewaeltigen-oder-scheidung.png","datePublished":"2023-01-09T13:47:14+00:00","dateModified":"2026-01-20T07:36:04+00:00","description":"Eheprobleme: ist eine Scheidung unausweichlich? Erfahren Sie hier mehr über Ursachen für Beziehungskrisen, welche Folgen diese haben und was Sie tun können.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#faq-question-1673943840037"},{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#faq-question-1673943907860"},{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#faq-question-1673943960876"},{"@id":"https://www.scheidung.org/eheprobleme/#faq-question-1673944048757"}],"inLanguage":"de"}
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Selbst das Ende einer unglücklichen oder gar gewalttätigen Beziehung löst in aller Regel großen Kummer aus. Nun haben Sie vielleicht schon mal von den Phasen einer Trennung gehört. Doch wie viele gibt es denn eigentlich? Je nach Ausrichtung sprechen die einen von 4, andere von 5 Phasen der Trennung, wiederum andere gar von 7 Phasen. Im nachfolgenden Artikel beziehen wir uns auf das Modell \"5 Phasen der Trauer\" der Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross. Menschen durchleben diese Trauerphasen nicht nur nach dem Tod eines geliebten Menschen, sondern durchaus auch bei anderen traumatischen Ereignissen wie einer Trennung.\n\n\n\nElisabeth Kübler-Ross war eine amerikanisch-schweizerische Psychiaterin, die sich hauptsächlich mit Sterbeforschung beschäftigte. Neben dem Sterbeprozess widmete sie sich der Trauerarbeit und erstellte das 5-Phasen-Trauermodell. Sie verstarb am 24. August 2004.\n\n\n\n\nDas Wichtigste zu den Phasen der Trennung in Kürze\n\n\n\nWas sind die 5 Trennungsphasen? Die 5 großen Trennungsphasen sind (in Anlehnung an Kübler-Ross' Trauerphasen-Modell):1. Verleugnung, 2. die Emotionen kommen hoch, 3. Verhandeln, 4. Verzweiflung/Trauer und 5. Akzeptanz.  Wie lange dauert die schlimmste Phase der Trennung? Die Phasen einer Trennung verlaufen von Mensch zu Mensch unterschiedlich und sind daher auch verschieden lang. Ebenso lässt sich nicht pauschal beantworten, welche der Phasen die schlimmste ist. Das empfindet jeder Mensch anders.  Wie merkt eine Person, dass sie die Trennung verarbeitet hat? Dass Sie eine Trennung verarbeitet haben, merken Sie oft daran, dass Sie wieder in der Lage sind, positiv in die Zukunft zu schauen und sich neu zu orientieren. Viele berichten zudem davon, dass sie nach den harten Trennungsphasen plötzlich beginnen, die Zeit zu genießen, die sie nun sich selbst widmen können.  Wie lange braucht ein Mann, um eine Trennung zu verarbeiten? Laut einer Studie der Universität Binghamton brauchen viele Männer deutlich länger, um eine Trennung zu verarbeiten. Das läge vor allem daran, dass Männer in der Regel dazu neigten, emotionale Themen zu verdrängen. Das führt laut den binghamtoner Forschern dazu, dass sie sich dem Schmerz, den die Trennung verursacht, nicht stellen würden. Daher durchliefen sie die Trennungsphasen nicht richtig. Befinden Sie sich in solch einer Situation, kann zum Beispiel eine Familienberatungsstelle mitunter Hilfe leisten.  \n\n\n\n\nWie laufen die 5 Trennungsphasen ab?\n\n\n\nTrennungsphase 1: Verleugnung &amp; die Trennung nicht wahrhaben wollen\n\n\n\nNach einer Trennung sind die ersten Phasen oftmals sehr hart.\n\n\n\nEs gibt Phasen der Trennung, in der der Verlassene den Ex-Partner um jeden Preis zurückhaben und die Beziehung wieder aufnehmen möchte. Die erste Phase ist eine davon. Der Ex-Partner wird dabei oftmals idealisiert, alles steht und fällt mit ihm. Ganz typisch ist hier das Warten auf eine Nachricht oder einen Anruf des verflossenen Liebsten. Viele glauben nicht daran, dass die Trennung wahrhaftig ist. Phasen der Trauer und Verleugnung wie diese bringen ebenfalls vereinzelt mit sich, dass Rechtfertigungen für das Verhalten und die Entscheidung des Ex-Partners gesucht werden.\n\n\n\nDie Trennung wird oftmals als eine Laune oder ein Missverständnis abgetan. Ebenso gehen Verlassene nicht selten davon aus, durch große Bemühungen die Trennung vom Partner rückgängig machen zu können. Um eine Trennung zu verarbeiten, sind weitere Phasen unerlässlich.\n\n\n\nTrennungsphase 2: Die Emotionen kommen hoch\n\n\n\nIn dieser Phase kommt es sehr häufig zu impulsiven, aggressiven und unüberlegten Handlungen, da die Person von ihren Gefühlen übermannt wird. Obwohl dies eine der schmerzhaftesten Phasen der Trennung sein kann, bedeutet sie für viele einen großen Fortschritt im Verarbeitungsprozess. Und dennoch ist für die meisten in dieser Phase der strahlende Beginn, der Kübler-Ross' Trauermodell übertragend auf ein jedes Ende folgt, noch nicht einsehbar.\n\n\n\nDie Phasen einer Trennung sind niemals einfach zu bewältigen. Einige Menschen berichteten davon, in diesem Abschnitt großen Groll gegen sich selbst gehegt zu haben. Sie fühlten sich außerstande, ihre eigenen Gefühle im Zaum zu halten und erlebten dadurch einen Kontrollverlust. Bei einem Großteil der Betroffenen drängt sich in dieser Phase vielleicht sogar der Gedanke auf, ihr Ex-Partner habe sie lediglich benutzt. \n\n\n\nTrennungsphase 3: Verhandeln &amp; kämpfen um die Beziehung\n\n\n\nNach Abklingen der blinden Wut und nach den ersten beiden Phasen der Trennung bzw. Trauer bietet sich dem Verlassenen häufig die Möglichkeit, aus der Opferrolle herauszufinden und – sofern das der Wunsch beider Parteien ist – um die Beziehung zu kämpfen. Eine große Rolle spielt hierbei der eigene Selbstwert.\n\n\n\nNach einer Trennung ist eine Beratung für Paare oft eine gute Anlaufstelle.\n\n\n\nJe nachdem wie die ersten Phasen der Trauer nach der Trennung abliefen, kann sich entweder ein Verlust des Selbstwertgefühls oder – im Gegenteil – eine Überheblichkeit und Dominanz eingestellt haben. Keine der beiden Extreme ist eine Basis für eine Beziehung. \n\n\n\nIn Phase 3 werden häufig Angebote gemacht, um die Liebe neu zu entfachen. In dieser Stufe der Trennung werden oft Versprechungen gemacht oder Drohungen ausgesprochen. Oftmals bleibt nichts unversucht. Andere Paare nehmen - sofern sie eine gemeinsame Zukunft in Erwägung ziehen - Tipps, Beratungen oder Paartherapien in Anspruch und versuchen sich zusammenzuraufen.\n\n\n\nMöglicherweise hilft auch eine Trennung auf Zeit, um die Krise zu überstehen. Dies funktioniert selbstverständlich nicht in jedem Fall. Für einige Paare kann es allerdings eine heilsame Erfahrung sein.\n\n\n\nTrennungsphase 4: Verzweiflung &amp; tiefe Trauer\n\n\n\nEin weiterer, recht schwieriger Abschnitt bei den Phasen nach der Trennung kann die 4. Phase sein: die der Verzweiflung. Denn nun setzt häufig die Einsicht über das Scheitern der Beziehung und die damit verbundene Trauer ein. Wichtig zu bedenken ist hier, dass das Ende der Beziehung nicht nur den Verlust des Partners bedeutet.\n\n\n\nSie bedeutet häufig auch eine komplette Lebensumstellung, da die Betroffenen zusätzlich beispielsweise gemeinsame Freunde und Bekannte, Zuwendung, körperliche Nähe, Rituale und möglicherweise sogar die Wohnung oder das Haus verlieren. In den Phasen der Trennung stellen Menschen oftmals fest, dass nun viele Dinge, die sie zuvor noch als selbstverständlich erachtet haben, entfallen. Dadurch entsteht sicherlich bei einigen zunächst der Eindruck, nie wieder Glück oder auch nur Zufriedenheit empfinden zu können. In dieser Phase wird möglicherweise bereut, den Partner nicht angemessen behandelt zu haben. \n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nTrennungsphase 5: Akzeptanz &amp; Loslassen des Ex-Partners\n\n\n\nPhasen der Trennung: Nach dem Schmerz kommt die Heilung.\n\n\n\nNun geht es an die positivste Stufe der Trennung. Nach den harten Phasen der Trauer nach der Trennung, wird es allmählich wieder Frühling. Das Leben geht weiter. Denn mit dem Loslassen und der Akzeptanz kehrt neue Hoffnung und ein neuer Rhythmus zurück in das Leben der Verlassenen.\n\n\n\nDie Phasen der Trennung erleben auch Verlasser – denn auch ihr Alltag hat sich mit dem Ende der Beziehung vollkommen verändert. Dennoch durchleben sie in dieser Position die Phasen mitunter anders, da sie selbst \"Drahtzieher\" sind und die Trennung aktiv beschlossen haben. Während der Verlassene den Schock-Moment durchlebt, muss sich der Verlasser vorab zumeist mit der schwierigen Entscheidung auseinandersetzen und diese treffen.\n\n\n\nDie Phase des Loslassens führt oft zu Erkenntnissen. Viele stellen fest, dass ihr Leben und ihr Alltag regelrecht um den Partner herum aufgebaut und dieser ihr hauptsächlicher Lebensinhalt war. Nach dem Durchlaufen der Phasen der Trennung – wie lange sie auch dauern mögen – empfinden viele frisch getrennten Paare die neu gewonnene Zeit als wohltuend.\n\n\n\nEs bleibt nun endlich Zeit, sich eigenen Interessen zu widmen und wieder zu sich selbst zu finden. Nach den nervenaufreibenden Phasen der Trennung können Mann und/oder Frau endlich wieder nach vorne schauen, Kraft schöpfen und zu einem neuen Gleichgewicht gelangen.\n\n\n\nWie geht es weiter? Der Neuanfang\n\n\n\nBei den Phasen der Trauer bei Trennung kann keine Dauer bestimmt werden, da der Verarbeitungsprozess von Mensch zu Mensch unterschiedlich verläuft und verschieden viel Zeit benötigt. Fakt ist, dass jeder dazu in der Lage ist, eine Trennung zu überwinden. Haben Betroffene diese schwere Zeit erst einmal überstanden, beginnen sie mitunter, sich wieder lebendig zu fühlen. Viele finden zu sich selbst, erfinden oder entdecken sich neu und entwickeln sich dadurch weiter.\n\n\n\nEine Trennung birgt also nicht nur Schlechtes. Sie bietet uns auch die Gelegenheit, an etwas Schwierigem zu wachsen und gestärkt aus der Situation hervorzugehen. Seien Sie stolz auf sich und darauf, dass Sie diese Lebenslage gemeistert haben. Achten Sie dennoch darauf, sich nicht zu sehr zu verschließen, aus Angst, abermals enttäuscht zu werden. Sollte eine Person in Ihr Leben treten, mit der Sie eine neue Beziehung eingehen möchten, sollten Sie außerdem vermeiden, in alte Verhaltensmuster zurückzufallen.\n\n\n\nPhasen einer Trennung: Unterschiede zwischen Mann und Frau?\n\n\n\nPhasen der Trennung: Unterschiede zwischen Mann und Frau.\n\n\n\nForschende der Universität Binghamton haben in einer im Juli 2015 veröffentlichten Studie (\"Quantitative Sex Differences in Response to the Dissolution of a Romantic Relationship\") herausgefunden, dass - wie auch in anderen Lebensbereichen - Männer und Frauen auf eine Trennung ganz unterschiedlich agieren bzw. reagieren können. Demnach würden auch die Phasen einer Trennung bei Mann bzw. Frau unterschiedlich verlaufen. \n\n\n\nWährend sich Männer nach einer Trennung häufig verloren und wütend fühlten, dominierten bei Frauen häufig Gefühle wie Angst, Sorge und Trauer.\n\n\n\nDie Phasen der Trennung bei Frauen würden laut der Forschenden zudem meist geordneter und schneller verlaufen. Das andere Geschlecht neige eher dazu, das Geschehene und seine Gefühle zu verdrängen und durchliefe nach einer Trennung kaum eine Phase vollständig. Stattdessen versuchten Männer sich abzulenken – nicht selten mit flüchtigen Liebschaften – oder indem sie sich Hals über Kopf in die nächste Beziehung flüchten, so die Studie.\n\n\n\nDas sei der Grund, weshalb Frauen in aller Regel deutlich schneller mit der Beziehung abschließen könnten als Männer. Sie durchlaufen Phase für Phase. Und dennoch können es natürlich auch Männer schaffen, ein Beziehungsende auf gesunde und natürliche Weise zu verarbeiten. Menschen, welchen Geschlechts nun letztlich auch immer, brauchen nach einer Trennung vor allem eines: Durchhaltevermögen. \n\n\n\n\n\"Das Leben ist wie eine Schule: Wir sind da, um etwas zu lernen und zu lehren.\"\n(Elisabeth Kübler-Ross)"}
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Doch was passiert, wenn dem Unterhaltspflichtigen gekündigt wird? Erlischt die Unterhaltspflicht in diesem Fall? Welche Möglichkeiten haben Betroffene nach einer Kündigung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung\n\n\n\nWas passiert, wenn der Unterhaltspflichtig arbeitslos wird? Grundsätzlich besteht die Unterhaltsverpflichtung auch dann, wenn der Pflichtige arbeitslos wird. Der Unterhalt muss weiterhin gezahlt werden. Bei einer unverschuldeten Kündigung kann es zu einer vorübergehenden Aussetzung der Zahlungsverpflichtung kommen, wenn das Existenzminimum gefährdet ist. Was bei einer selbstverschuldeten Kündigung gilt, haben wir hier zusammengefasst.  Besteht weiter eine Unterhaltspflicht, wenn Kindern in der Ausbildung gekündigt wird? Nein. Nach einer Übergangszeit sind Eltern nach dem Abbruch der Ausbildung oder nach einer selbstverschuldeten Kündigung dieser in der Regel nicht weiter verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltsanspruch entfällt häufig. Mehr dazu erfahren Sie hier.  Was gilt für den Unterhalt bei einem Abbruch der Ausbildung von einem Ehepartner? Haben Ehepartner nach einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt während einer Ausbildung oder Umschulung, gilt auch hier, dass ein Abbruch zum Erlöschen der Unterhaltspflicht führen kann. Mehr lesen Sie hier.  \n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhalt nach einer Kündigung: Das ist zu beachten!\n\n\n\nDer Unterhalt ist nach einer Kündigung weiterhin zu zahlen.\n\n\n\nUnterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung führt regelmäßig zu Streitigkeiten vor Gericht und zu Unsicherheiten bei Betroffenen. Doch was gilt in diesem Fall eigentlich? Eine Kündigung ist eine rechtlich geregelte Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Je nachdem, ob Arbeitnehmer von sich aus kündigen oder durch den Arbeitgeber gekündigt werden, bestehen verschiedene Ansprüche und Pflichten. Das kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bezüglich des Unterhalts haben.\n\n\n\nDie Höhe des Unterhalts bemisst sich am tatsächlichen Einkommen des Pflichtigen. Fällt dieses durch eine Kündigung weg und kann der Pflichtige dadurch die Leistung nicht mehr erbringen, gilt es einiges zu beachten. Werden Betroffenen von der Unterhaltspflicht befreit oder ist der Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung weiterhin zu zahlen?\n\n\n\nGrundsätzlich gilt: Es ist nicht möglich, sich durch eine Kündigung der Unterhaltsverpflichtung zu entziehen. Denn ist es für den Betroffenen zumutbar und möglich, ein Einkommen zu erzielen, kann ein fiktives Einkommen herangezogen werden, um den Unterhalt zu beziffern. Das ist auch der Fall, wenn eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld greift. Als zumutbar und möglich gilt es dann, wenn leichtfertiges bzw. fahrlässiges Verhalten des Unterhaltspflichtigen zur Kündigung geführt hat (siehe Urteil des BGH vom 12.04.2000, Az.: XII ZR 79/98).\n\n\n\n\nFolgendes Verhalten kann in Zusammenhang mit der Zahlung von Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung als leichtfertig gewertet werden:\n\n\n\n\nKündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)\n\n\n\nKündigung durch den Arbeitnehmer (vertragswidriges Verhalten, Gefährdung anderer)\n\n\n\nKeine oder wenig Bemühung um neue Arbeitsstelle (Anzahl der Bewerbungen, Bemühungen mit dem Arbeitsamt usw.)\n\n\n\n\n\nUnterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung: Ein fiktives Einkommen kann herangezogen werden.\n\n\n\nWird also der Job gekündigt oder ist die Kündigung selbstverschuldet, ist das kein Freibrief dafür, den Unterhalt nicht mehr zu zahlen. Führt das Verhalten des Unterhaltspflichtigen dazu, dass dieser leistungsunfähig ist, wird wie erwähnt ein fiktives Einkommen angerechnet. In der Regel richtet sich dieses dann danach, was zuvor als Einkommen erzielt wurde oder nach der bestehenden Berufsqualifikation.\n\n\n\nErfolgt die Kündigung allerdings betriebsbedingt oder aufgrund von Krankheit, gilt dies nicht als selbstverschuldet. In diesem Fall wird dann das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld für die Berechnung herangezogen. Dies kann dann dazu führen, dass Unterhaltspflichtige vorübergehend keinen Unterhalt zahlen müssen, wenn der Selbstbehalt durch die Zahlungen in Gefahr gerät. Allerdings müssen auch hier nachweislich Bewerbungsbemühungen unternommen werden, damit die Leistungsunfähigkeit weiterhin als unverschuldet gewertet wird.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKinder: Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung der Ausbildung?\n\n\n\nUnterhalt: Bei Kündigung der Ausbildung besteht kein Anspruch mehr.\n\n\n\nEine ganz andere Sachlage besteht, wenn Kinder als Unterhaltsempfänger ihre Ausbildung kündigen oder gekündigt werden. Doch muss der Unterhalt bei einer Kündigung der Ausbildung weitergezahlt werden?\n\n\n\nNein, denn nach einer Übergangszeit erlischt der Anspruch auf Unterhalt. Bei selbstverschuldeter Kündigung ebenso wie bei einem Abbruch der Ausbildung müssen Eltern bzw. Unterhaltverpflichtet die Zahlungen nicht mehr fortsetzen.\n\n\n\nDas Oberlandesgericht Nürnberg hat diesbezüglich in einem Urteil aus dem Jahre 2000 (OLG Nürnberg, Urteil 07.12.2000, Az.: 10 WF 4068/009) wie folgt begründet:\n\n\n\n\nDas Risiko der Nichtbeschäftigung nach Abschluß der geschuldeten Ausbildung haben die unterhaltspflichtigen Eltern nicht zu tragen.\n\n\n\n\nDa ein Abbruch hier mit dem Ende der Ausbildung gleichgesetzt wird, besteht in Bezug auf den Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung der Ausbildung also kein Anspruch mehr.\n\n\n\nEhegattenunterhalt für eine Ausbildung\n\n\n\n\nAuch Ehegatten können gemäß § 1575 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom geschiedenen Partner Unterhalt für eine Ausbildung verlangen, wenn diese „nicht aufgenommen oder abgebrochen“ wurde. Nimmt der Ehepartner nach der Scheidung zeitnah eine Ausbildung auf, um eine lebensunterhaltssichernde Erwerbstätigkeit zu erlangen, besteht ein Anspruch für die allgemeine Dauer der Ausbildung. \n\n\n\nDas gilt auch für Umschulungen oder Fortbildungen, wenn diese dazu dienen, „Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe eingetreten sind“. Wie bei Kindern in der Ausbildung erlischt der Anspruch auf Unterhalt bei selbstverschuldeter Kündigung oder Abbruch der Ausbildung."}
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Aber in manchen Bereichen kann Vorsorge eine gute Idee sein. So zum Beispiel, wenn es um die Sorge um minderjährige Kinder geht, falls den Eltern bzw. Sorgeberechtigten etwas zustoßen sollte. Eine Sorgerechtsverfügung ist hier durchaus eine Option. Doch wie sollte eine solche aussehen? Und wer bekommt die Verfügung?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Sorgerechtsverfügung\n\n\n\nWas ist eine Sorgerechtsverfügung? Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, wer im Todesfall die Vormundschaft für minderjährige Kinder übernehmen soll. Welche rechtliche Grundlage für das Sorgerecht dann greift, erfahren Sie hier.  Wer bekommt die Sorgerechtsverfügung? Eine Sorgerechtsverfügung kann beim genannten Vormund, einem Notar oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Was beim Verfassen der Verfügung wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.   Wie viel kostet eine Sorgerechtsverfügung? Die Verfügung an sich ist kostenlos. Möchten Eltern diese aber beglaubigen lassen bzw. bei einem Notar oder bei Gericht hinterlegen, fallen Gebühren an. Wie hoch diese ausfallen können, lesen Sie hier.   \n\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nSorgerecht bei Tod der Eltern: Was passiert dann?\n\n\n\nMit der Sorgerechtsverfügung können Eltern eine Vormund bestimmen.\n\n\n\nEine Sorgerechtsverfügung stellt für Eltern eine Option dar, die Zukunft ihrer minderjährigen Kinder abzusichern. Das gilt für den Fall, dass den Eltern etwas zustößt. Allerdings wird eine solche Verfügung gerichtlich nur dann anerkannt, wenn sie strenge Voraussetzungen erfüllt. Doch wann ist eine solche Verfügung eigentlich notwendig bzw. empfehlenswert?\n\n\n\nBesitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, erhält der hinterbliebene Teil nach dem Tod des anderen Elternteils in der Regel das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder. In diesem Fall ist es egal, ob die Eltern noch zusammen oder bereits getrennt waren. Die rechtliche Grundlage bildet hier § 1680 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach gilt:\n\n\n\n\nStand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.\n\n\n\n\nHatte nur der verstorbene Elternteil das Sorgerecht, wird diese durch das Familiengericht nur dann auch dem hinterbliebenen Elternteil übertragen, “wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht” (§ 1680 Abs. 2 BGB).\n\n\n\nSchwierig wird es dann, wenn bei beiden Eltern etwas passiert oder sie so erkranken, dass sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können. In diesem Fall gibt es keine automatische Lösung, denn gemäß § 1773 BGB entscheidet auch hier das Familiengericht, wer das Sorgerecht für Minderjährige erhält. Das bedeutet, dass nicht automatisch nahe Verwandte, Paten oder enge Freunde der Eltern das Sorgerecht erhalten, auch wenn dies der Wunsch der Eltern war.\n\n\n\nDas Gericht bestellt einen Vormund. Sind Minderjährige 14 oder älter, haben sie auch ein gewisses Mitspracherecht. Es kann auch durchaus so sein, dass das Jugendamt die Vormundschaft übernimmt, die Kinder aber bei Verwandten bzw. in der gewohnten Umgebung leben können.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWer kann eine Sorgerechtsverfügung erstellen?\n\n\n\nSorgerechtsverfügung: Sind Elternunverheiratet, sind zwei Dokumente notwendig.\n\n\n\nUnd wann kommen Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht ins Spiel? Genau in dem Fall, in dem beide Eltern nicht mehr die Sorge tragen können. Haben Eltern dann vorgesorgt, können sie über eine solche Verfügung oder Vollmacht einen Vormund festlegen.&nbsp;\n\n\n\nWas ist der Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und der Sorgerechtsvollmacht? Ersteres ist bei einem Todesfall von Bedeutung. Die Vollmacht hingegen findet bereits zu Lebzeiten Anwendung, wenn sich die Sorgeberechtigten dieses Recht nicht mehr ausüben können oder geschäftsunfähig werden.\n\n\n\nSowohl die Vollmacht als auch die Verfügung müssen vom Gericht bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Gemäß der Sorgerechtsverfügung gilt gemäß § 1782 BGB Folgendes:\n\n\n\n\nDie Eltern können durch letztwillige Verfügung eine natürliche Person als Vormund oder Ehegatten als gemeinschaftliche Vormünder benennen oder von der Vormundschaft ausschließen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. Die Benennung und der Ausschluss können schon vor der Geburt des Kindes erfolgen, wenn dem jeweiligen Elternteil die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zustünde, falls es vor dem Tod des Elternteils geboren wäre.\n\n\n\n\nMuss die Sorgerechtsverfügung handschriftlich vorhanden sein?\n\n\n\nNur derjenige, der das Sorgerecht innehat, darf die Verfügung oder Vollmacht aufsetzen. Eltern können also durch die Sorgerechtsverfügung Großeltern, Paten, Tanten, Onkel oder andere ihnen nahestehende Personen als Vormund bestimmen. Wichtig kann auch sein, eine Ersatzperson zu benennen, für den Fall, dass die Wunschperson die Vormundschaft nicht übernehmen kann oder dieser etwas zustößt.\n\n\n\nGenauso können sie auch Personen von der Vormundschaft ausschließen. Das kann zum Bespiel von Bedeutung sein, wenn der Erziehungsberechtigte nicht möchte, dass das Gericht dem hinterbliebenen Elternteil das Sorgerecht überträgt.&nbsp;&nbsp;\n\n\n\nZudem ist es auch möglich, zwei Personen in der Sorgerechtsverfügung zu benennen. Eltern können beispielsweise bestimmen, dass ein Vormund die Personensorge und ein anderer die Vermögenssorge trägt. Aber auch die Aufteilung aller Vormundschaftsbereiche auf zwei Personen ist möglich, sofern dies entsprechend formuliert ist und nicht grundsätzlich oder eindeutig das Wohl des Kindes gefährdet.&nbsp;\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSorgerechtsverfügung richtig hinterlegen\n\n\n\nWichtig ist, dass der Schriftsatz der Verfügungen die gleichen Vorgaben erfüllt wie ein Testament. Die Sorgerechtsverfügung, ob für Alleinerziehende oder Partner mit gemeinschaftlichem Sorgerecht, muss demnach handschriftlich festgehalten werden.&nbsp;\n\n\n\nDas bedeutet, wollen Sie für die Sorgerechtsverfügung eine Vorlage aus dem Internet nutzen, müssen Sie diese per Hand abschreiben und auch unterschreiben. Drucken Sie ein Muster für eine Sorgerechtsverfügung nur aus und unterschreiben dieses, ist diese ungültig und wird vom Gericht nicht beachtet.&nbsp;\n\n\n\nSorgerechtsverfügung: Sie beim Notar zu hinterlegen, kann ratsam sein.\n\n\n\nIst die Sorgerechtsverfügung handschriftlich erstellt, datiert und mit Vor- sowie Nachnamen unterschrieben, kann es bei einem Notar verwahrt, bei der genannten Person oder gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Sie müssen die Sorgerechtsverfügung nicht vom Notar beglaubigen lassen, damit sie gültig ist. Allerdings kann ein Unterzeichnen im Beisein eines Notars hilfreich sein, um die Richtigkeit der Verfügung zu bestätigen.&nbsp;\n\n\n\nBei verheirateten Paaren genügt ein Dokument. Bei unverheirateten Paaren muss jeder Partner einen eigene Vollmacht bzw. Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Auch “getrennt lebend” kann dabei auch mal zu Problem werden, denn ist der Inhalt nicht abgesprochen und werden unterschiedliche Personen benannt, müssen Elternteile damit rechnen, dass nicht ihre Wunschperson die Vormundschaft erhält.&nbsp;\n\n\n\nAchtung: Für eine Sorgerechtsvollmacht gibt es keine konkreten Vorgaben zu den Formulierungen. Allerdings muss diese widerruflich sein. Der unterzeichnende Elternteil muss die Möglichkeit haben, diese Vollmacht jederzeit widerrufen zu können. Daher sollte ein solcher Hinweis im Schriftsatz vorhanden sein. Es ist allerdings empfehlenswert auch bei einer Vollmacht die Vorgaben wie beim Testament zu beachten.\n\n\n\nVollmacht und Verfügung können durchaus in einem Dokument zusammengefasst sein. Wichtig ist, dass beide regelmäßig aktualisiert werden und die neueste Version bei den betreffenden Personen oder beim Notar hinterlegt ist. Üblich ist ein Abstand von zwei Jahren.&nbsp;\n\n\n\n\nIn der Sorgerechtsverfügung sollte also Folgendes enthalten sein:\n\n\n\n\nwer diese verfasst\n\n\n\nwer als Vormund bestimmt wird&nbsp;\n\n\n\n(ggf. Ausschluss von Personen als Vormund)\n\n\n\nZustimmung des Ehepartners\n\n\n\nDatum\n\n\n\nVorname und Nachname&nbsp;\n\n\n\nUnterschrift (Vor- und Nachname)\n\n\n\n\nBei Fragen oder Zweifeln ist es immer ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann auch bei der Formulierung der Sorgerechtsverfügung unterstützen.\n\n\n\n\nVorlage: Sorgerechtsverfügung zum Herunterladen\n\n\n\nHilfe beim Formulieren einer Sorgerechtsverfügung kann ein Muster durchaus bieten. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Text immer individuell anpassen und die Verfügung handschriftlich verfassen müssen.\n\n\n\nNachfolgend finden Sie eine Sorgerechtsverfügung als kostenloses Muster-PDF.&nbsp;\n\n\n\n\nDieses Muster kostenlos herunterladen\n\nHier können Sie sich, eine Vorlage für die Sorgerechtsverfügung kostenlos herunterladen und individuell anpassen.\nAchtung: Das Muster gilt für verheiratete Paare. Für unverheiratete Eltern mit geteiltem Sorgerecht muss das Muster entsprechend angepasst werden.\nMuster als PDF downloadenMuster als DOC\n\n\n\n\nSorgerechtsverfügung: Diese Kosten können entstehen\n\n\n\nLassen Sie sich bezüglich einer Sorgerechtsverfügung vom Notar beraten, entstehen Kosten. Das Gleiche gilt natürlich auch für eine Konsultation bei einem Anwalt und die Hinterlegung der Dokument beim Notar oder Nachlassgericht.\n\n\n\nJe nach Notar und Arbeitsaufwand variieren die Kosten und sind pauschal nicht genau zu bestimmen. Für die Hinterlegung der Verfügung beim Notar fallen etwa 60 bis 150 Euro an. Wird die Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegt, belaufen sich die festen Gebühren derzeit auf 75 Euro.&nbsp;"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/","url":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/","name":"Sorgerechtsverfügung: Was muss rein? Wer bekommt sie?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2023/11/beitrag-sorgerechtsverfuegung.jpg","datePublished":"2023-11-17T14:02:08+00:00","dateModified":"2026-01-23T21:31:30+00:00","description":"Infos zur Sorgerechtsverfügung, z. B. Muss eine Sorgerechtsverfügung vom Notar beglaubig werden? Muss sie handschriftlich sein? Was kostet sie? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#faq-question-1700225758919"},{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#faq-question-1700225772609"},{"@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#faq-question-1700225789658"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#faq-question-1700225772609","position":2,"url":"https://www.scheidung.org/sorgerechtsverfuegung/#faq-question-1700225772609","name":"Wer bekommt die Sorgerechtsverfügung?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eine Sorgerechtsverfügung kann beim genannten Vormund, einem Notar oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Was beim Verfassen der Verfügung wichtig ist, haben wir <a href=\"#verfassen\">hier zusammengefasst</a>. ","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Kindergeldauszahlung: Wann können Sie mit dem Geld rechnen?","datePublished":"2025-06-24T15:59:27+00:00","dateModified":"2025-12-21T12:52:22+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/"},"wordCount":866,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/06/header-kindergeldauszahlung.jpg","inLanguage":"de","description":"Kindergeld: Wann erfolgt die Auszahlung?\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nDas Kindergeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die Familien in Deutschland finanziell unterstützt. Um Eltern und Erziehungsberechtigten Planungssicherheit zu geben, ist die Auszahlung des Kindergeldes klar geregelt, sowohl hinsichtlich der Anspruchsberechtigung als auch der Auszahlungstermine. In diesem Artikel erfahren Sie, wie und wann die Auszahlung erfolgt und was zu tun ist, wenn es zu Verzögerungen kommt.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindergeldauszahlung\n\n\n\nWann wird das Kindergeld diesen Monat ausgezahlt? Das Kindergeld wird monatlich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer gestaffelt ausgezahlt. Die Endziffern 0 und 1 erhalten das Geld meist zu Monatsbeginn, während höhere Endziffern (z. B. 8 oder 9) erst im letzten Monatsdrittel ausgezahlt werden. Die genauen Termine finden Sie hier.  Kann man Kindergeld-Auszahlungstermine ändern? Eine Änderung der Auszahlungstermine ist in der Regel nicht möglich; nur in besonderen Ausnahmefällen können Sie eine einmalige Terminsverlegung bei der Familienkasse beantragen. Hier erfahren Sie mehr.  Ist beim Kindergeld auch rückwirkend eine Auszahlung möglich? Ja, Sie können das Kindergeld rückwirkend für bis zu sechs Monate beantragen, sofern die Voraussetzungen für den jeweiligen Zeitraum erfüllt sind und Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.  \n\n\n\n\nWie ist die Auszahlung von Kindergeld geregelt?\n\n\n\nKindergeld: Bei der Auszahlung richtet der Termin sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.\n\n\n\nBeim Kindergeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates, welche die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr sichern soll.  Je nach Anzahl der Kinder erfolgt die Kindergeldauszahlung in gestaffelten Beträgen und ist dabei unabhängig vom Einkommen.\n\n\n\nKindergeld erhalten grundsätzlich:\n\n\n\n\nalle Kinder bis zum 18. Lebensjahr\n\n\n\nalle Kinder, die sich in Ausbildung befinden, bis zum 25. Lebensjahr\n\n\n\narbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr\n\n\n\n\nBeim Kindergeld wird die Auszahlung normalerweise an den Vater oder die Mutter getätigt. Dies ist der Fall, solange die Eltern im Inland wohnhaft und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Es kann auch an andere Personen oder Behörden gezahlt werden, wenn diese für den Unterhalt des Kindes aufkommen (z. B. bei getrennt lebenden Eltern, wenn das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt, oder die Kindergeldauszahlung geht direkt an volljährige Kinder, die einen eigenen Haushalt führen).\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWann sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld?\n\n\n\nEin Antrag auf die Auszahlung von Kindergeld ist rückwirkend für sechs Monate möglich.\n\n\n\nBeim Kindergeld richten die Auszahlungstermine sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Diese können Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid einsehen. Alternativ finden Sie die Nummer auch im Betreff auf der letzten Überweisung des Kindergeldes.\n\n\n\nDie Kindergeldauszahlung beginnt in jedem Monat in der Regel mit den Endziffern 0 und 1. Danach folgen gestaffelt die weiteren Endziffern. Kindergeldberechtigte mit den Endziffern 8 und 9 erhalten ihre Überweisung im letzten Drittel des Monats.\n\n\n\nEin Beispiel:\n\n\n\n\nxxxFKxxxxx0: Beim Kindergeld findet die Auszahlung für die Endziffer 0 zu Beginn des Monats statt.\n\n\n\nxxxFKxxxxx2:  Beim Kindergeld findet die Auszahlung für die Endziffer 2 in der ersten Hälfte des Monats statt.\n\n\n\nxxxFKxxxxx6:  Beim Kindergeld findet die Auszahlung für die Endziffer 6 in der zweiten Hälfte des Monats statt.\n\n\n\nxxxFKxxxxx9:  Beim Kindergeld findet die Auszahlung für die Endziffer 9 zum Ende des Monats statt.\n\n\n\n\nSie können den Termin beim Kindergeld für die Auszahlung nicht ändern. Nur in Einzelfällen ist es möglich, dass Sie eine einmalige Terminsverlegung beantragen - dies ist jedoch nicht garantiert und hängt von der Familienkasse ab.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKindergeld: Wenn die Auszahlung Probleme mit sich bringt\n\n\n\nKindergeld: Bei der Auszahlung ist eine Störung möglich - oft reicht eine Nachfrage bei der Familienkasse.\n\n\n\nDie Familienkasse bearbeitet regelmäßig eine große Anzahl von Anträgen, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. In einigen Fällen kann die Prüfung bis zu sechs Wochen dauern. Daher sind Verzögerungen und Probleme, die beim Kindergeld mit der Auszahlung nicht auszuschließen.\n\n\n\nWas können Sie tun, wenn das Kindergeld ausbleibt?\n\n\n\n\nKontakt zur Familienkasse aufnehmen: Wenn die Kindergeldauszahlung ausbleibt, sollten Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Familienkasse wenden. Halten Sie Ihre Antragsnummer, Kindergeldnummer, Steuer-Identifikationsnummern, Bankverbindung und Korrespondenz bereit.\n\n\n\nUnterlagen überprüfen: Prüfen Sie, ob alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Reichen Sie fehlende Nachweise nach.\n\n\n\nRückwirkende Anträge stellen: Kindergeld können Sie rückwirkend für bis zu sechs Monate beantragen.\n\n\n\nEinspruch einlegen: Wenn Sie mit einer Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich oder persönlich Einspruch einlegen.\n\n\n\n\nWenn bei Ihrem Kindergeld die Auszahlung verzögert auf dem Konto eingegangen ist, lohnt sich eine schriftliche Nachfrage bei der Familienkasse.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKindergeld Auszahlungstermine: Tabelle für 2025\n\n\n\nIn der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Termine für die Kindegeldauszahlung. Anhand der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer können Sie ablesen, wann Ihre persönliche Überweisung erfolgt und an welchem Tag Sie mit dem Zahlungseingang durch die Familienkasse rechnen können.\n\n\n\nTermine für die Auszahlung von Kindergeld: Januar, Februar, März (1. Quartal)\n\n\n\n[table id=101 /]\n\n\n\nKindergeld: Termine der Auszahlung im April, Mai und Juni (2. Quartal)\n\n\n\n[table id=102 /]\n\n\n\nTermine für die Auszahlung von Kindergeld: Juli, August, September (3. Quartal)\n\n\n\n[table id=103 /]\n\n\n\nKindergeld: Termine der Auszahlung im Oktober, November, Dezember&nbsp; (4. Quartal)\n\n\n\n[table id=104 /]"}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/","url":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/","name":"Kindergeldauszahlung: Zu diesen Terminen kommt das Geld","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/06/header-kindergeldauszahlung.jpg","datePublished":"2025-06-24T15:59:27+00:00","dateModified":"2025-12-21T12:52:22+00:00","description":"Infos zur Kindergeldauszahlung, z. B. Wann sind für die Kindergeld-Auszahlung die Termine? Wie können Sie die Auszahlungstermine ändern? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#faq-question-1750777482923"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#faq-question-1750777551201"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeldauszahlung/#faq-question-1750777573183"}],"inLanguage":"de"}
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Es sichert die finanzielle Grundversorgung von Kindern und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zum Kindergeld: In welcher Höhe wird es ausgezahlt? Wie viel Kindergeld bekommt man pro Kind und welche Regelungen gelten für Kinder im Ausland?\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Kindergeldhöhe\n\n\n\nWie viel Kindergeld gibt es pro Kind im Jahr 2025? Im Jahr 2025 erhalten Sie monatlich 255 Euro Kindergeld pro Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.  Wie viel Kindergeld bekommt man bei zwei Kindern? Bei zwei Kindern bekommen Sie insgesamt 510 Euro monatlich, also 255 Euro pro Kind. Nutzen Sie gerne unseren Kindergeld-Rechner, um weitere Fälle zu prüfen.  Bis wie viel Jahren bekommt man Kindergeld? Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Hier erfahren Sie mehr dazu.  \n\n\n\n\nNutzen Sie unseren Kindergeld-Rechner\n\n\n\n[sb name=\"kindergeld\"]\n\n\n\n\n\n\n\nWie hoch ist das Kindergeld?\n\n\n\nDas Kindergeld wird aktuell in einer Höhe von 255 Euro pro Kind ausgezahlt.\n\n\n\nSeit dem 1. Januar 2025 beträgt die aktuelle Kindergeldhöhe 255 Euro monatlich pro Kind. Diese Erhöhung um 5 Euro gegenüber dem Vorjahr wurde mit dem Ziel beschlossen, Familien weiter zu entlasten und das Existenzminimum von Kindern besser abzusichern. \n\n\n\nDas Kindergeld wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt - es gibt also keinen Staffelbetrag mehr, sondern jedes Kind erhält den gleichen Betrag: \n\n\n\n\nKindergeld: Höhe für 1 Kind = 255 Euro\n\n\n\nKindergeld: Höhe für 2 Kinder = 510 Euro (2 x 255 Euro)\n\n\n\nKindergeld: Höhe für 3 Kinder = 765 Euro (3 x 255 Euro)\n\n\n\nKindergeld: Höhe für 4 Kinder = 1.020 Euro (4 x 255 Euro)\n\n\n\n\nWann gibt es einen Bonus auf das Kindergeld? Reicht das Einkommen nicht aus, können Sie zusätzlich zum Kindergeld den Zuschlag beantragen. Die Höhe dafür beträgt insgesamt 297 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt, danach müssen Sie diesen neu beantragen. \n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nKindergeldhöhe ab 18 Jahren - haben Sie weiterhin Anspruch?\n\n\n\nWie viel Kindergeld bekommt man beispielsweise für 3 Kinder? \n\n\n\nGrundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit, den Anspruch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes zu verlängern. Auch für Volljährige beträgt beim Kindergeld die Höhe 255 Euro pro Monat.\n\n\n\nWichtige Voraussetzungen für das Kindergeld ab 18 Jahren sind dabei:\n\n\n\n\nErste Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst: Sie erhalten weiterhin Kindergeld, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder einen anerkannten Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) absolviert.\n\n\n\nZweite Ausbildung: Auch bei einer zweiten Ausbildung können Sie Kindergeld erhalten, solange das Kind nebenbei maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle.\n\n\n\nÜbergangszeit: Nach dem Schulabschluss und vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wird das Kindergeld für maximal vier Monate weitergezahlt, wenn das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.\n\n\n\n\nKindergeld für Kinder im Ausland: In welcher Höhe wird es ausgezahlt?\n\n\n\nAuch als deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Ausland können Sie Kindergeld erhalten - vorausgesetzt, Sie erfüllen eine der folgenden Bedingungen:\n\n\n\n\nSie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so behandelt, das heißt, Sie versteuern Ihr gesamtes Einkommen in Deutschland.\n\n\n\nSie sind zwar nur beschränkt steuerpflichtig, aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.\n\n\n\n\nWenn Sie als Flüchtling anerkannt wurden oder Asyl erhalten haben, können Sie ab diesem Zeitpunkt Kindergeld bekommen. Die Höhe entspricht dabei dem allgemeinen Kindergeldbetrag von 255 Euro. Während des laufenden Asylverfahrens besteht in der Regel noch kein Anspruch auf Kindergeld. Warten Sie mit dem Antrag, bis Ihr Asylantrag positiv entschieden wurde.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie viel Kindergeld müssen Sie in der Steuererklärung angeben?\n\n\n\nWie viel Kindergeld Sie in der Steuererklärung angeben, ist  für die Günstigerprüfung entscheidend. \n\n\n\nIn der Steuererklärung müssen Sie das Kindergeld angeben, das Sie im betreffenden Jahr erhalten haben. \n\n\n\nDas Kindergeld ist zwar steuerfrei, wird aber in der Steuererklärung aufgeführt, damit das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durchführen kann.\n\n\n\nSo funktioniert es:\n\n\n\n\nAngabe des Kindergeldes: Tragen Sie in der Anlage „Kind“ Ihrer Steuererklärung für jedes Kind den Jahresbetrag dessen ein, was Sie an Kindergeld erhielten. Die Höhe beträgt dabei 3.060 Euro pro Kind (255 Euro × 12 Monate), sofern Sie das ganze Jahr über Kindergeld bezogen haben.\n\n\n\nGünstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Der Kinderfreibetrag beträgt 2025 insgesamt 9.600 Euro pro Kind (Kinderfreibetrag plus Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).\n\n\n\nKeine Rückzahlung: Sie müssen das Kindergeld nicht zurückzahlen, auch wenn der Kinderfreibetrag am Ende für Sie günstiger ist. Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass Sie immer die bestmögliche steuerliche Entlastung erhalten."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/","url":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/","name":"Kindergeld: Welche Höhe ist bei der Zahlung üblich?","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/06/ratgeber-kindergeldhoehe.jpg","datePublished":"2025-06-26T05:57:05+00:00","dateModified":"2025-12-21T12:52:19+00:00","description":"Infos zum Kindergeld und dessen Höhe z. B. Wie viel Kindergeld bekommt man pro Kind gezahlt? Welche Regelungen gelten für Kinder ab 18 Jahren? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750863619489"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750864348957"},{"@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750864362173"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750863619489","position":1,"url":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750863619489","name":"Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind im Jahr 2025?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Im Jahr 2025 erhalten Sie monatlich 255 Euro <a href=\"https://www.scheidung.org/kindergeld/\">Kindergeld</a> pro Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Question","@id":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750864362173","position":3,"url":"https://www.scheidung.org/kindergeld-hoehe/#faq-question-1750864362173","name":"Bis wie viel Jahren bekommt man Kindergeld?","answerCount":1,"acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. <a href=\"#alter\">Hier</a> erfahren Sie mehr dazu.","inLanguage":"de"},"inLanguage":"de"}
{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Umgangsrecht für Großeltern: Haben sie einen rechtlichen Anspruch","datePublished":"2026-01-16T08:00:00+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/"},"wordCount":1266,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/11/ratgeber-umgangsrecht-grosseltern.png","articleSection":["Kinder"],"inLanguage":"de","description":"Wann können Großeltern das Umgangsrecht in Anspruch nehmen?\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nBesonders relevant wird das Thema vom Umgangsrecht der Großeltern nach einer Trennung der Eltern. In manchen Fällen leidet daraufhin der Kontakt zwischen den Großeltern und ihren Enkelkindern. Allerdings haben die Großeltern laut Gesetz ein Recht auf den Umgang mit ihren Enkelkindern, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Umgangsrecht der Großeltern\n\n\n\nHaben Großeltern das Recht, ihre Enkel zu sehen? Ja, Großeltern haben grundsätzlich ein gesetzliches Umgangsrecht mit ihren Enkeln, wenn der Kontakt dem Kindeswohl dient und eine Beziehung besteht oder aufgebaut werden kann. Die genaue Rechtsgrundlage führen wir hier auf.  Können Großeltern das Umgangsrecht einklagen? Ja, Großeltern können ihr Umgangsrecht beim Familiengericht einklagen, wenn die Eltern den Kontakt verweigern. Den genauen Ablauf erklären wir in diesem Punkt.  Wann bekommen Großeltern kein Umgangsrecht? Großeltern erhalten z. B. kein Umgangsrecht, wenn keine Bindung zum Enkelkind besteht, der Umgang das Kindeswohl gefährdet oder das Kind durch den Kontakt belastet wird. Weitere Gründe finden Sie in dieser Tabelle.  \n\n\n\n\nWas ist das Umgangsrecht?\n\n\n\nLaut Gesetz haben Großeltern das Recht, ihre Enkel zu sehen.\n\n\n\nDas Umgangsrecht bezeichnet das Recht bestimmter Personen, regelmäßigen Kontakt zu einem Kind zu pflegen. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und dient in erster Linie dem Kindeswohl. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass Kinder Beziehungen zu wichtigen Bezugspersonen aufbauen und aufrechterhalten können.\n\n\n\nGrundsätzlich haben nicht nur die Eltern, sondern auch Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Dabei geht es nicht nur um das Recht der Erwachsenen, sondern vor allem um das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinen Verwandten und Bezugspersonen.\n\n\n\nDas Umgangsrecht umfasst verschiedene Formen des Kontakts: persönliche Treffen, gemeinsame Aktivitäten, Übernachtungen, Telefonate oder auch Briefkontakt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem Alter des Kindes, der bestehenden Beziehung und dem Kindeswohl.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nHaben Großeltern ein Umgangsrecht mit den Enkeln laut Gesetz?\n\n\n\nDas Gericht gewährt das Umgangsrecht den Großeltern, wenn ihre Enkel davon profitieren.\n\n\n\nDas Umgangsrecht der Großeltern ist im BGB verankert, genauer gesagt in § 1685 Abs. 1 BGB. Dort heißt es, dass Großeltern und Enkelkinder ein Recht auf Umgang miteinander haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Für Großeltern ist das Recht auf ihre Enkelkinder also gesetzlich geregelt, aber nicht bedingungslos.\n\n\n\nGroßeltern haben ein gesetzliches Umgangsrecht mit den Enkeln, wenn der Kontakt dem Kind förderlich ist und eine Beziehung bereits besteht oder der Aufbau einer solchen Beziehung dem Kindeswohl entspricht.\n\n\n\n\nUnterschied zum Umgangsrecht der Eltern\n\n\n\nDiese Rechtsgrundlage unterscheidet sich vom Umgangsrecht der Eltern. Während der Gesetzgeber beim Elternumgang grundsätzlich davon ausgeht, dass dieser dem Kindeswohl dient und nur bei konkreter Gefährdung eingeschränkt wird, ist Ihr Umgangsrecht als Großeltern nachrangig. Sie müssen aktiv nachweisen, dass der Kontakt die Vorteile des Umgangs mit Großeltern für die Enkel entfaltet und die Beziehung das Kindeswohl positiv unterstützt.\n\n\n\n\nWelche Voraussetzungen müssen Großeltern erfüllen?\n\n\n\nDas Gericht kann den Großeltern das Umgangsrecht verweigern, wenn sie das Kindeswohl gefährden.\n\n\n\nDamit das Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkeln durchgesetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:\n\n\n\n\nKindeswohl im Vordergrund: Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen\n\n\n\nBestehende Beziehung: Idealerweise bestand bereits eine enge Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern\n\n\n\nKeine Gefährdung: Der Umgang darf das Kind nicht gefährden oder belasten\n\n\n\nSozial-familiäre Beziehung: Eine gewachsene, familienähnliche Bindung ist förderlich\n\n\n\n\nDas Umgangsrecht für Enkelkinder und Großeltern ist nicht automatisch gegeben, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUmgangsrecht der Großeltern: Wie oft dürfen sie dieses ausüben?\n\n\n\nWie oft Großeltern das Recht auf ihre Enkelkinder haben, entscheidet das Familiengericht.\n\n\n\nEine gesetzlich festgelegte Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Streitfall jeden Fall einzeln und zieht dabei folgende Aspekte in Betracht:\n\n\n\n\nDas Alter des Kindes\n\n\n\nDie bisherige Kontakthäufigkeit\n\n\n\nDie Entfernung zwischen den Wohnorten\n\n\n\nDer Kindeswille\n\n\n\nDie Belastbarkeit des Kindes\n\n\n\n\nErhalten die Großeltern das Umgangsrecht, müssen sie sich jedoch an die Bestimmungen der Eltern halten, sofern diese dem Kind nicht schaden. Die Eltern behalten nämlich das Recht zur Kindeserziehung (z. B. wann das Kind ins Bett muss).\n\n\n\nDas Umgangsrecht der Großeltern verweigern: Welche Gründe gibt es?\n\n\n\nDas Umgangsrecht der Großeltern kann in manchen Fällen auch verweigert werden. Meist tritt dies ein, wenn das Gericht bestimmt, dass das Wohlbefinden des Kindes nicht erfüllt werden kann. Folgende Tabelle veranschaulicht, welche Gründe es zur Verweigerung gibt.\n\n\n\n[table id=105 /]\n\n\n\n\nKann ein Elternteil den Umgang mit den Großeltern verbieten?\n\n\n\nDie Eltern können sich auch dafür einsetzen, das Umgangsrecht der Großeltern zu entziehen. Ein pauschales Verbot ohne sachlichen Grund ist rechtlich jedoch nicht haltbar. Die Eltern müssen also klare Gründe vorlegen können, die daraufhin die gerichtliche Entscheidung beeinflussen.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie können Sie das Umgangsrecht für Großeltern einklagen?\n\n\n\nDas Umgangsrecht müssen Großeltern manchmal nach der Scheidung der Eltern einklagen.\n\n\n\nWenn Eltern den Großeltern das Umgangsrecht verweigern, können diese das Recht einklagen. Dazu müssen sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Kindes einreichen. Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:\n\n\n\n\nZunächst sollten Sie das Gespräch mit den Eltern suchen und einen Einigungsversuch einleiten.\n\n\n\nScheitert dieser Einigungsversuch, kann das Jugendamt behilflich sein und übernimmt die Vermittlerrolle, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.\n\n\n\nDann kann ein Antrag auf das Umgangsrecht von den Großeltern beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.\n\n\n\nDaraufhin prüft das Gericht, ob der Umgang dem Kindeswohl dient, und trifft seine Entscheidung.\n\n\n\n\nUmgangsrecht der Großeltern: verschiedene Urteile\n\n\n\nOb das Umgangsrecht für Großeltern besteht, wird vom Gericht im Einzelfall entschieden.\n\n\n\nIn einem Beschluss (AZ XII ZB 350/16) vom 12. Juli 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass das Gericht einen Antrag der Großeltern auf Umgang ablehnen kann, wenn es nicht positiv feststellt, dass der Kontakt dem Wohl des Kindes dient.\n\n\n\nDer BGH betont, dass der Umgang mit den Enkeln nicht dem Kindeswohl dient, wenn die Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem erzwungenen Umgang in einen Loyalitätskonflikt geraten würde. Wenn Großeltern also versuchen, ihr Umgangsrecht gegen den massiven Widerstand der Eltern durchzusetzen, ist die Chance auf Erfolg vor Gericht gering, da der Konflikt das Kindeswohl meist mehr gefährdet, als der Umgang es fördert.\n\n\n\nIn einem anderen Urteil, beschloss das Kammergericht Berlin (AZ 17 UF 2/09) am 20. März 2009, dass Großeltern auch dann ein Umgangsrecht mit dem Kind haben können, wenn sie die Erziehungsstrategien der Eltern nicht umsetzen.\n\n\n\nDie Gerichte fällen beim Umgangsrecht für Großeltern ihre Urteile unter Berücksichtigung des Kindeswohls.\n\n\n\nIm verhandelten Fall weigerte sich ein Vater, den Umgang zwischen seinem Sohn und den Großeltern zuzulassen, da diese sich nicht an seine Erziehungsvorgaben hielten. Die Richter entschieden zugunsten der Großeltern und bestätigten eine monatliche Besuchsregelung von fünf Stunden.\n\n\n\nIhre Begründung war, dass der regelmäßige Kontakt des Jungen zu seinen Großeltern dem Kindeswohl diene. Die Großeltern müssten an ihrem einzigen Nachmittag im Monat keine strikten Erziehungsvorgaben erfüllen. Diese Entscheidung stärkt die Position der Großeltern und bestätigt, dass es beim Umgang um die Pflege der Bindung geht und nicht um die Umsetzung elterlicher Erziehungsstrategien."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/","url":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/","name":"Umgangsrecht der Großeltern: Rechtsgrundlage und mehr","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/11/ratgeber-umgangsrecht-grosseltern.png","datePublished":"2026-01-16T08:00:00+00:00","description":"Infos zum Umgangsrecht für Großeltern, z. B. Haben die Großeltern laut Gesetz ein Umgangsrecht? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#faq-question-1692085395838"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#faq-question-1692085396800"},{"@id":"https://www.scheidung.org/umgangsrecht-grosseltern/#faq-question-1692085397335"}],"inLanguage":"de"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-antrag/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-antrag/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Antrag auf Unterhaltsvorschuss: Wenn der Ex-Partner nicht zahlt","datePublished":"2025-11-17T11:08:34+00:00","dateModified":"2025-11-17T11:16:57+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-antrag/"},"wordCount":762,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-antrag/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/11/ratgeber-unterhaltsvorschuss-antrag.jpg","inLanguage":"de","description":"Muss ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss ausdrucken?\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nBeim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Hilfeleistung für Alleinerziehende. Er soll Ihnen dabei helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes abzusichern, wenn der andere Elternteil mit dem Unterhalt in Verzug ist oder diesen nur anteilig zahlt. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie beim Jugendamt Ihres jeweiligen Wohnortes einreichen.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Antrag auf Unterhaltsvorschuss\n\n\n\nWo bekomme ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss? Sie beantragen beim Jugendamt Ihren Unterhaltsvorschuss. Den Antrag bzw. das Formular hierfür erhalten Sie vor Ort beim zuständigen Amt oder Sie laden den Unterhaltsvorschuss-Antrag online als PDF-Datei herunter.  Wie lange dauert der Antrag auf Unterhaltsvorschuss? Oft wird von Behörden darauf verwiesen, dass die Bearbeitungszeit des Antrags auf Unterhaltsvorschuss vom Personalbestand des jeweiligen Amtes abhängig ist. In der Regel sollten Sie jedoch ca. sechs bis acht Wochen für Ihren Antrag einplanen und entsprechend frühzeitig tätig werden.  Wie lange kann man Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie können Unterhaltsvorschuss für einen Monat rückwirkend beantragen. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie hier nachlesen können.  \n\n\n\n\nAntrag auf Unterhaltsvorschuss: Alles zum Formular\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss: Antrag online einreichen oder ausdrucken?\n\n\n\nViele Alleinerziehende sind auf Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils angewiesen, um den Lebensalltag für sich und sein Kind bestreiten zu können. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, wenn die Zahlungen Ihres Ex-Partners ausbleiben?\n\n\n\nEs kann verschiedene Gründe haben, warum Unterhaltszahlungen ausbleiben. Ggf. verweigert der andere Elternteil einfach die Zahlung oder er kann sie selbst nicht stemmen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Ihr Kind einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt hat.\n\n\n\nMüssen Sie sich diesen jedoch ggf. vor Gericht einfordern, kann daraus ein langwieriger Prozess werden. In dieser Zeit fehlen Ihnen aber dennoch die Unterhaltszahlungen. Für diesen Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:\n\n\n\n\nSie wohnen gemeinsam mit Ihrem Kind in Deutschland\n\n\n\nSie sind alleinerziehend, wobei die Verantwortung für Ihr Kind eindeutig und nachweisbar bei Ihnen liegt.\n\n\n\nDer andere Elternteil zahlt keinen, unregelmäßigen oder nur anteiligen Unterhalt, der unterhalb der Summe des Unterhaltsvorschusses liegt.\n\n\n\n\nZusätzliche Voraussetzungen gelten außerdem, wenn Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab 12 bis 18 Jahren stellen wollen:\n\n\n\n\nIhr Kind ist nicht auf Leistungen gemäß SGB II angewiesen oder wäre mit dem Vorschuss nicht auf solche Leistungen angewiesen\n\n\n\nIm Falle von Bürgergeld-Bezug: Sie müssen ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto nachweisen können.\n\n\n\n\nUnd wo kann ich für meinen Unterhaltsvorschuss einen Antrag stellen? Grundsätzlich ist das örtliche Jugendamt für Ihren Unterhaltsvorschuss bzw. dessen Antrag zuständig. Dort erhalten Sie auch das notwendige Formular. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie auch beim Jobcenter, das Ihren Unterhaltsvorschuss-Antrag jedoch nicht bearbeitet.\n\n\n\nSie können den Unterhaltsvorschuss-Antrag online ausfüllen und abschicken. Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch ausdrucken, händisch ausfüllen und anschließend bei der zuständigen Behörde vor Ort einreichen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nUnterhaltsvorschuss-Antrag: Wie lange dauert die Bearbeitung?\n\n\n\nDie Dauer beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss beträgt durchschnittlich sechs bis acht Wochen.\n\n\n\nWenn Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, sollten Sie auch die Dauer der Bearbeitung im Blick behalten. Sind Sie in akuter finanzieller Not, sodass Sie Ihr Kind nicht oder nicht ausreichend ohne die Unterhaltszahlungen versorgen können, sollten Sie schnellstmöglich handeln.\n\n\n\nGrundsätzlich verweisen die Behörden bei der Frage zur Dauer der Bearbeitung Ihres Unterhaltsvorschuss-Antrags auf die jeweilige Personallage. Sie können bzw. sollten aber eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen einplanen. Bei Personalmangel im Jugendamt können hieraus auch schnell zehn bis zwölf Wochen werden.\n\n\n\nWenn Sie sich also beispielsweise in einem Rechtsstreit mit Ihrem Ex-Partner befinden, sollten Sie nicht auf den Verlauf oder gar Ausgang des Verfahrens warten. Reichen Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss spätestens gleichzeitig zum Beginn des gerichtlichen Verfahrens ein, noch besser bereits davor.\n\n\n\nZusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Unterhaltsvorschuss rückwirkend zu beantragen. Dies ist allerdings nur für den direkten Vormonat möglich. In diesem Fall müssen die zuvor genannten Voraussetzungen bereits für diesen Monat erfüllt gewesen sein. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil bereits eingefordert haben.\n\n\n\nSobald Ihrem Unterhaltsvorschuss-Antrag zugestimmt wurde, erhalten Sie folgende Leistungen für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder:\n\n\n\n\nKinder bis 5 Jahre: 227 Euro / Monat\n\n\n\nKinder von 6 bis 11 Jahre: 299 Euro / Monat\n\n\n\nKinder von 12 bis 18 Jahre: 394 Euro / Monat"}
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{"@context":"https://schema.org","@type":"Article","@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#article","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/"},"author":{"name":"Dr. Philipp Hammerich","@id":"https://www.scheidung.org/#/schema/person/83b32737ec6f9346ad27bdb0d5d0e647"},"headline":"Unterhaltsvorschuss-Tabelle: Wie viel steht Ihnen zu?","datePublished":"2025-12-19T12:00:00+00:00","dateModified":"2025-12-22T13:23:38+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/"},"wordCount":645,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https://www.scheidung.org/#organization"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/11/ratgeber-unterhaltsvorschuss-tabelle.png","articleSection":["Allgemeines"],"inLanguage":"de","description":"Was steht zum Unterhaltsvorschuss in der Düsseldorfer Tabelle?\n\n\n\n[ez-toc]\n\n\n\nErhalten Alleinerziehende keine oder nur anteilige Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, kann der Staat hilfsweise eingreifen. Für diesen Zweck können Sie als Alleinerziehender einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Über die Höhe vom Unterhaltsvorschuss klärt die Düsseldorfer Tabelle auf.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle\n\n\n\nWie hoch ist der Kindesunterhalt in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle von 2025? Die Düsseldorfer Tabelle gibt für den Kindesunterhalt bestimmte Bedarfssätze vor, die in drei Altersgruppen aufgeteilt sind. Außerdem spielt das Gehalt des Unterhaltspflichtigen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr dazu.  Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2025? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist u. a. vom Alter Ihres Kindes abhängig. Für Kinder bis 5 Jahre gibt es pro Monat 227 Euro, für 6- bis 11-Jährige sind es monatlich schon 72 Euro mehr.  Wo beantrage ich einen Unterhaltsvorschuss? Der Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt beantragt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss.  \n\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle\n\n\n\nWie hoch fällt der Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle aus?\n\n\n\nKommt es zur Trennung zwischen Eltern, sodass ein Elternteil aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung auszieht, kommen auf diesen i. d. R. in Zukunft Unterhaltspflichten zu. Damit soll ein finanzieller Ausgleich für alleinerziehende Eltern geschaffen und die Versorgung des Kindes durch beide Elternteile gewährleistet werden.\n\n\n\nLeider kommt es jedoch immer wieder zu Fällen, in denen Kindesunterhalt nur teilweise oder überhaupt nicht gezahlt wird. Ein Grund dafür kann sein, dass die finanziellen Mittel des anderen Elternteils nicht ausreichen, um Kindesunterhalt stemmen zu können.\n\n\n\nFür Sie als Alleinerziehenden werden die Gründe jedoch zweitrangig, wenn dadurch Ihre eigene bzw. die Versorgung Ihres Kindes in Gefahr gerät. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Doch wie viel Geld erhalten Sie beim Unterhaltsvorschuss? Die Düsseldorfer Tabelle gibt hierüber Auskunft.\n\n\n\nGenerell regelt die Düsseldorfer Tabelle das Unterhaltsrecht. Sie definiert Unterhaltsregelungen, wozu u. a. die Höhe der Bedarfsätze des Unterhalts sowie eine mögliche Anrechnung des Kindergeldes gehört.\n\n\n\nDer Bedarfssatz beim Unterhalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2025 …\n\n\n\n\n… 482 Euro / Monat für Kinder der 1. Altersstufe (bis Vollendung des 6. Lebensjahres)\n\n\n\n… 554 Euro / Monat für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)\n\n\n\n… 649 Euro / Monat für Kinder der 3. Altersstufe (bis zur Volljährigkeit)\n\n\n\n\nDer Unterhaltsvorschuss fällt gemäß Tabelle geringer aus. Hier haben Sie Anspruch auf folgende Auszahlungen:\n\n\n\n\n227 Euro / Monat für Kinder der 1. Altersstufe (bis Vollendung des 6. Lebensjahres)\n\n\n\n299 Euro / Monat für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)\n\n\n\n394 Euro / Monat für Kinder der 3. Altersstufe (bis zur Volljährigkeit)\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nDie aktuelle Düsseldorfer Tabelle [Stand: 2025]\n\n\n\n[table id=93 /]\n\n\n\nAuszahlungstermine für Unterhaltsvorschuss laut Düsseldorfer Tabelle\n\n\n\nWann sind die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle?\n\n\n\nWer Unterhaltsvorschuss beantragt, möchte in der Regel auch wissen, wann er mit dem Geld planen kann. Sie sollten jedoch wissen, dass es für den Unterhaltsvorschuss gemäß Düsseldorfer Tabelle keinen festen Auszahlungstermin gibt. Es handelt sich hierbei lediglich um Fristen.\n\n\n\nGenerell gilt aber: Unterhaltsvorschuss wird im Voraus ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Unterhaltsvorschuss für Januar 2026 spätestens am 31.12.2025 erhalten müssten. An welchem Tag genau Sie das Geld erhalten, ist aber von der jeweiligen Behörde abhängig.\n\n\n\nÜbrigens: Ein Unterhaltsvorschuss kann auch rückwirkend ausgezahlt werden. Sie können Ansprüche aus dem Vormonat geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie alle nötigen Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss der Düsseldorfer Tabelle erfüllen und dies auch bereits im Vormonat getan haben. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie sich um die Zahlungen des Unterhalts durch den anderen Elternteil bemüht haben."}
{"@context":"https://schema.org","@type":["WebPage","FAQPage"],"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/","url":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/","name":"Unterhaltsvorschuss in der Düsseldorfer Tabelle 2026","isPartOf":{"@id":"https://www.scheidung.org/#website"},"image":{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https://www.scheidung.org/wp-content/uploads/2025/11/ratgeber-unterhaltsvorschuss-tabelle.png","datePublished":"2025-12-19T12:00:00+00:00","dateModified":"2025-12-22T13:23:38+00:00","description":"Infos zur Unterhaltsvorschuss-Tabelle, z. B. Wie hoch fällt der Unterhaltsvorschuss gemäß der Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2026 aus? etc.","mainEntity":[{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#faq-question-1763547891007"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#faq-question-1763547900887"},{"@id":"https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-tabelle/#faq-question-1763547908757"}],"inLanguage":"de"}
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Doch es gibt Situationen, in denen ein alleiniges Sorgerecht zum Schutz des Kindes notwendig oder von den Eltern gewünscht ist.\n\n\n\n\nDas Wichtigste in Kürze: Alleiniges Sorgerecht\n\n\n\nWas ist das alleinige Sorgerecht? Beim alleinigen Sorgerecht darf ein Elternteil wichtige Entscheidungen für das Kind, etwa zu Wohnort, Schule oder medizinischen Fragen, alleine und ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen. Mehr dazu erfahren Sie hier.  Welche Nachteile hat das alleinige Sorgerecht? Die alleinige Verantwortung für schwerwiegende Entscheidungen kann eine große Belastung darstellen. Zudem fühlt sich der andere Elternteil oft ausgegrenzt, was Konflikte zwischen den Eltern weiter verschärfen kann. Mehr zu den Vorteilen können Sie hier nachlesen.  Wie und wo können Sie alleiniges Sorgerecht beantragen? Sie reichen den Antrag für das alleinige Sorgerecht schriftlich und ausführlich begründet beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Kindes ein. Da es hierfür kein einfaches Formular gibt, ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Familienrecht ratsam.  \n\n\n\n\nWas bedeutet alleiniges Sorgerecht? Eine Definition\n\n\n\nSie bekommen ein alleiniges Sorgerecht z.B. bei häuslicher Gewalt.\n\n\n\nHaben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie wichtige Entscheidungen für das Kind (z. B. Schulwahl, medizinische Eingriffe, Vermögenssorge) zusammen treffen. Hat ein Elternteil jedoch ein alleiniges Sorgerecht, darf er diese Entscheidungen alleine treffen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen.\n\n\n\nDas alleinige Sorgerecht umfasst unter anderem:\n\n\n\n\nAufenthaltsbestimmungsrecht: Wo wohnt das Kind?\n\n\n\nGesundheitsfürsorge: Welche ärztlichen Behandlungen werden durchgeführt?\n\n\n\nSchulische Belange: Welche Schule besucht das Kind?\n\n\n\nVermögenssorge: Verwaltung von Sparbüchern oder Erbe des Kindes.\n\n\n\n\nDass der andere Elternteil das Kind nicht mehr sehen darf, bedeutet ein alleiniges Sorgerecht nicht. Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht getrennt. Auch wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, hat der andere Elternteil (und das Kind) in der Regel ein Recht auf regelmäßigen Kontakt – es sei denn, das Kindeswohl ist dadurch gefährdet.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nWie bekommt man ein alleiniges Sorgerecht?\n\n\n\nWo beantragt man ein alleiniges Sorgerecht?\n\n\n\nEs gibt zwei Hauptwege zum alleinigen Sorgerecht: Entweder die Eltern sind sich einig und beantragen dies gemeinsam bzw. mit Zustimmung des anderen Teils oder ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen, weil das Kindeswohl gefährdet ist.\n\n\n\nDie oberste Maxime der Familiengerichte ist dabei das Kindeswohl. Einem Antrag wird meist nur stattgegeben, wenn folgende Voraussetzung für ein alleiniges Sorgerecht erfüllt ist:\n\n\n\n\nDie Eltern sind so zerstritten, dass eine gemeinsame Kommunikation unmöglich ist und das Kind darunter leidet.\n\n\n\nEine Kooperation in Fragen von erheblicher Bedeutung ist blockiert.\n\n\n\nKonkrete Gefährdungsgründe liegen vor.\n\n\n\n\nWelche Gründe gibt es für ein alleiniges Sorgerecht?\n\n\n\nWenn Sie ein alleiniges Sorgerecht beantragen, müssen triftige Gründe vorliegen. „Wir verstehen uns nicht gut“ reicht oft nicht aus. Doch wann kann man ein alleiniges Sorgerecht beantragen? Häufig anerkannte Gründe sind:\n\n\n\n\nErziehungsunfähigkeit: z. B. durch schwere Drogen- oder Alkoholabhängigkeit.\n\n\n\nGewalt: Häusliche Gewalt gegen das Kind oder den Partner ist ein starker Indikator, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schadet.\n\n\n\nGesundheitliche Gründe: Sie können ein alleiniges Sorgerecht auch wegen psychischer Erkrankung des anderen Elternteils erhalten, wenn diese die Erziehungsfähigkeit massiv einschränkt.\n\n\n\nVernachlässigung: Das Kind wird nicht ausreichend versorgt, ernährt oder beaufsichtigt.\n\n\n\nKindeswohlgefährdung: Jegliche Form von Misshandlung oder Missbrauch.\n\n\n\nDauerhafter Auslandsaufenthalt: Wenn ein Elternteil unerreichbar im Ausland lebt und keine Entscheidungen treffen kann.\n\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nSo beantragen Sie das alleinige Sorgerecht\n\n\n\nWenn Sie ein alleiniges Sorgerecht beantragen, richten die Kosten sich nach dem Verfahrenswert\n\n\n\nSie stellen für ein alleiniges Sorgerecht den Antrag beim zuständigen Familiengericht, das am Wohnort des Kindes angesiedelt ist. Doch wie formuliere ich einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht?\n\n\n\nEs gibt in diesem Fall kein einfaches „Ankreuz-Formular“. Der Antrag muss schriftlich begründet werden. Es ist ratsam, dies über einen Anwalt für Familienrecht zu tun, besonders wenn der andere Elternteil widersprechen könnte.\n\n\n\nDer Antrag sollte Folgendes enthalten:\n\n\n\n\nNamen und Geburtsdaten aller Beteiligten.\n\n\n\nEine ausführliche Begründung (Warum ist die gemeinsame Sorge nicht möglich?).\n\n\n\nBelege für die Behauptungen (z. B. ärztliche Atteste, Berichte vom Jugendamt, Polizeiprotokolle).\n\n\n\n\nWenn Sie ein alleiniges Sorgerecht beantragen, wird das Jugendamt vom Gericht fast immer angehört. Das Jugendamt spricht mit beiden Eltern und dem Kind und gibt eine Empfehlung an das Gericht ab. Es lohnt sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen.\n\n\n\nEin Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit Zustimmung des Vaters oder Mutter vereinfacht und beschleunigt das Verfahren. Weigert sich der andere Elternteil jedoch, muss das Gericht den Antrag prüfen und ggf. weitere Beweise wie Zeugenaussagen oder familienpsychologische Gutachten einholen. \n\n\n\nBei akuter Gefahr (z. B. drohende Kindesentführung oder Gewalt) kann ein Eilantrag auf alleiniges Sorgerecht (einstweilige Anordnung) gestellt werden. Hier entscheidet das Gericht oft innerhalb weniger Tage.\n\n\n\nWas kostet ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht? Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (im Sorgerechtsverfahren meist pauschal 4.000 Euro). Daraus berechnen sich Gerichts- und Anwaltskosten. Rechnen Sie grob mit 500 bis 1.500 Euro. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.\n\n\n\n[ad_content]\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht: Ist ein Nachweis erforderlich?\n\n\n\nIch habe ein alleiniges Sorgerecht - doch welche Rechte hat der Vater?\n\n\n\nSie fragen sich “Welches Dokument bestätigt mir ein alleiniges Sorgerecht?” Es gibt keine „Sorgerechts-Urkunde“ in dem Sinne.\n\n\n\n\nBei unverheirateten Müttern: Wenn nie eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, haben Sie automatisch das Sorgerecht. Als Nachweis dient die sogenannte Negativbescheinigung für ein alleiniges Sorgerecht. Diese erhalten Sie beim Jugendamt. Sie bestätigt, dass keine Sorgeerklärung vorliegt.\n\n\n\nNach Scheidung/Gerichtsbeschluss: Hier dient der Gerichtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) als Nachweis für das alleinige Sorgerecht.\n\n\n\n\nWelche Rechte hat der Vater, wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat? (und umgekehrt)\n\n\n\nDer Elternteil ohne alleiniges Sorgerecht besitzt folgende Pflichten und Rechte:\n\n\n\n\nUmgangsrecht: Das Recht, das Kind zu sehen.\n\n\n\nInformationspflicht: Der sorgeberechtigte Elternteil muss den anderen über wesentliche Ereignisse informieren (z. B. schwere Krankheiten, Zeugnisse). Aber: Alltägliche Infos müssen nicht geteilt werden.\n\n\n\nUnterhaltspflicht: Das Sorgerecht hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Auch wenn der andere Elternteil ein alleiniges Sorgerecht hat, muss Unterhalt gezahlt werden.\n\n\n\n\nKann ich bei alleinigem Sorgerecht den Nachnamen des Kindes ändern? Eine Namensänderung Ihres Kindes ohne Zustimmung des Vaters (oder der Mutter) ist selbst mit alleinigem Sorgerecht sehr schwierig. Eine Einbenennung (z. B. bei erneuter Heirat) erfordert oft die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine Ersetzung dieser Zustimmung durch das Gericht, wenn es dem Kindeswohl dienlich ist.\n\n\n\nAlleiniges Sorgerecht: Vor- und Nachteile\n\n\n\n\n\nVorteile\n\n\n\n\nHandlungsfähigkeit: Entscheidungen (Schule, OP, Urlaub) können schnell und ohne Diskussion getroffen werden.\n\n\n\nRuhe für das Kind: Weniger Streitpunkte zwischen den Eltern entlasten das Kind.\n\n\n\nFinanzielle Vorteile: Steuerlich kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) voll genutzt werden, wenn das Kind nur bei Ihnen gemeldet ist (dies hängt jedoch mehr vom Wohnsitz als vom Sorgerecht ab).\n\n\n\n\n\n\nNachteile\n\n\n\n\nAlleineige Verantwortung: Die Last schwerer Entscheidungen liegt allein auf Ihren Schultern.\n\n\n\nGefühl der Ausgrenzung: Der andere Elternteil fühlt sich oft degradiert, was Konflikte verschärfen kann.\n\n\n\nHohe Hürden: Das Verfahren kann belastend und teuer sein."}
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