Ein Fall, der bereits Mitte März für einige Schlagzeilen sorgte, fand nun vor dem Landgericht München ein unerwartetes Ende. Ein Mann hatte eine gynäkologische Praxis verklagt, nachdem diese seiner Ex-Frau ohne sein Wissen eine von ihm befruchtete Eizelle eingesetzt hatte. Das Gericht entschied gegen den Kläger. Dieser muss nun sogar Unterhalt zahlen – trotz ungewollter künstlicher Befruchtung.
Wie kam es zu dem Urteil?

Laut Gericht muss ein Mann Unterhalt trotz ungewollter künstlicher Befruchtung zahlen.
Im Jahr 2013 fasste die heute 42-Jährige dann einen Entschluss und wollte sich heimlich eine von ihrem Ex-Mann befruchtete Eizelle einpflanzen lassen. Dafür fälschte sie auch seine Unterschrift. Der Mann erfuhr noch im selben Jahr vom Vorhaben der Frau und rief im Vorzimmer der Praxis an, um die Operation zu verhindern. Trotzdem kam es zum Eingriff und im folgenden Jahr kam das Kind zur Welt.
Der Mann verklagte die Praxis, da sie ohne sein Einverständnis gehandelt habe, muss aber nun Unterhalt trotz ungewollter künstlicher Befruchtung zahlen. Gegenüber der “Welt” sagte ein Richter bereits vor dem Ende des Verfahrens:
Einen vergleichbaren Fall hatten wir in den letzten sieben Jahren nicht.
Unterhalt trotz ungewollter künstlicher Befruchtung ist aufgrund mangelnden Widerspruchs rechtens
Laut Entscheidung des Gerichts habe der Mann seinen Widerspruch gegen den Eingriff nicht deutlich genug geäußert. Er habe nur ein einziges Mal in der Praxis angerufen und laut der Gerichtssprecherin seien aus diesem Telefonat keine eindeutigen, im Nachhinein feststellbaren Hinweise für einen Widerspruch hervorgegangen.
Der Anwalt des Mannes hat nun angekündigt, in Berufung zu gehen und den Fall vor das Oberlandesgericht in München zu tragen.
Wie viel Unterhalt für ein Kind bei einer Scheidung fällig werden kann, verrät der Unterhaltsrechner: